Ruhen der Krankenversicherung bei Beitragsrückstand in · PDF fileRechtliche Hinweise unter: 1 RUHEN DER VERSICHERUNGSLEISTUNG Ruhen der

Embed Size (px)

Citation preview

  • www.sozialvital.de Stand Juni 2011

    Rechtliche Hinweise unter: http://www.sozialvital.de/110.php 1

    RUHEN DER VERSICHERUNGSLEISTUNG

    Ruhen der Krankenversicherung bei Beitragsrckstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

    Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung knnen ruhen, wenn Sie mit der Zahlung Ihrer Beitrge zwei Monate oder lnger im Rckstand sind.

    16 Abs. 3a SGB V

    Dies gilt nur, wenn Sie selbst Beitragszahler sind, nicht wenn sie familienversichert sind oder ein Dritter, z.B. Ihr Arbeitgeber, die Beitrge bezahlt. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert sind.

    Das Ruhen der Krankenversicherung muss durch einen Bescheid festgestellt werden. Auf dem Bescheid muss das Datum angegeben sein, zu dem das Leistungsruhen beginnt.

    Gesetzlich vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen und Kindern knnen immer noch in Anspruch genommen werden, wenn die Leistungen ruhen. Auch rztliche und zahnrztliche Behandlungen bei einer akuten Erkrankung werden weiterhin von Ihrer Krankenkasse bernommen. Das gilt auch fr die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln und Krankenhausaufenthalte sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

    ACHTUNG:

    Sie mssen in diesen Fllen unbedingt mit Ihrer Krankenkasse sprechen. Der Arzt muss auf das Leistungsruhen aufmerksam gemacht werden.

    AUSNAHMEN:

    Wenn Sie hilfebedrftig sind und Grundsicherung fr Arbeitssuchende oder Sozialhilfe beziehen (Leistungen nach dem SGB II oder XII), ruhen die Leistungen Ihrer Krankenkasse nicht.

    TIPP:

    Sie mssen als Versicherter durch einen Bescheid nachweisen, dass Sie Grundsicherung beziehen.

  • www.sozialvital.de Stand Juni 2011

    Rechtliche Hinweise unter: http://www.sozialvital.de/110.php 2

    ENDE DES LEISTUNGSRUHENS:

    Wenn Sie alle flligen Beitrge (nach-)gezahlt haben oder mit der Krankenkasse eine Vereinbarung zur Ratenzahlung getroffen haben, endet das Leistungsruhen. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren hat nicht unbedingt diese Wirkung.

    ACHTUNG:

    Viele Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass der Wechsel der Krankenkasse nicht zum Enden des Leistungsruhens fhrt. Dies ist von den Gerichten bislang aber noch nicht entschieden worden. TIPP:

    Sollte ein solcher Streitfall mit Ihrer Krankenkasse vorliegen, holen Sie unbedingt Rechtsrat ein!