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Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR Dr. Heinrich Schulte Schleehofstr. 12 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931 / 30 40 84 - 90 Bürgerversammlungen 20.10.2014, 21.10.2014, 22.10.2014 Gemeinde Üchtelhausen Endabrechnung Verbesserungsbeitrag Entwässerungseinrichtung

Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR Dr. Heinrich Schulte Schleehofstr. 12 97209 Veitshöchheim

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Gemeinde Üchtelhausen. Endabrechnung Verbesserungsbeitrag Entwässerungseinrichtung. Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR Dr. Heinrich Schulte Schleehofstr. 12 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931 / 30 40 84 - 90 Fax: 0931 / 30 40 84 - 99. Bürgerversammlungen 20.10.2014, 21.10.2014, - PowerPoint PPT Presentation

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Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR

Dr. Heinrich Schulte

Schleehofstr. 1297209 VeitshöchheimTel.: 0931 / 30 40 84 - 90 Fax: 0931 / 30 40 84 - 99

Bürgerversammlungen20.10.2014,21.10.2014,22.10.2014

Gemeinde Üchtelhausen

Endabrechnung Verbesserungsbeitrag Entwässerungseinrichtung

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1. Gesetzliche Rahmenbedingungen

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– Danach hat die Kommune die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen - soweit vertretbar und geboten – für die von ihr erbrachten Leistungen aus besonderen Entgelten zu finanzieren, im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

1.1. Finanzierungsmöglichkeiten nach Art. 62 Gemeindeordnung (GO)

Art. 62 (GO): Grundsätze der Einnahmebeschaffung

– Der Investitionsaufwand, soweit er nicht über Zuwendungen und Beiträge gedeckt wird, ist zwingend über Gebühren zu finanzieren, indem kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen angesetzt werden.

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1.2. Finanzierungsmöglichkeiten nach Art. 5

Kommunalabgabengesetz (KAG)

Art. 5 Abs. 1 KAG schreibt vor:

– „Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“.

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2. Voraussetzungen für die Ermittlung rechtsgültiger Gebühren- und Beitragssätze

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Beiträge

oder einerMischkalkulation

Beiträge / Gebührenabgerechnet werden!

Investitionen

Gebühren oder

müssen also über

Prinzip der sog. kostenrechnenden Einrichtung!!

2.1. Ausgangssituation

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Ausgaben

Übersicht

Zuschüsse

Beiträge

Gebühren

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2.2. Aufbau einer Globalberechnung für die Beiträge

Die Berechnungsgrundlage für die Beitragssätze für die Herstellung und Verbesserung von Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtungen ist die sog. Globalkalkulation.

Grundlage der Globalkalkulation ist:

– die Ermittlung des Investitionsaufwand und

– die Ermittlung der Flächen im EinrichtungsgebietNach dem aktuellen Stand des KAG sowie der derzeitigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind dies die Grundstücks- und Geschossflächen des Einrichtungsgebietes.

2.2.1. Grundsätzliches

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2.2.3. Wann liegen Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge vor?

Unter Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind Maßnahmen zu verstehen, die der Hebung der Qualität und Leistungsfähigkeit einer schon vorhandenen Einrichtung dienen, also Maßnahmen, die sich nach der Verkehrsauffassung positiv auf eine schon vorhandene Anlage auswirken.

Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge werden von allen angeschlossen und anschließbaren Grundstücken des Einrichtungsgebietes erhoben, denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes dient eine Maßnahme, die in einem Teilbereich der Anlage vorgenommen wird immer der Verbesserung und Erneuerung der Gesamteinrichtung -> Solidarprinzip!!

2.2.2. Was sind Herstellungsbeiträge?

Herstellungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung sowie deren räumliche Erweiterung (Erschließung von bisher historisch nicht erschlossenen Ortsteilen oder neuen Bau- und Gewerbegebieten) erhoben. Der einzubeziehende Aufwand bestimmt sich aus den laufend fortzuschreibenden Anschaffungs- und Herstellungskosten der jeweiligen Einrichtung.

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2.2.4 Die Ermittlung des jeweiligen umlagefähigen Investitionsaufwandes (Herstellung und Verbesserung)

Aufwandsverteilung auf Grundstücks- und Geschossflächen

Die Verteilung der Investitionssumme der Herstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen auf die Grundstücks- und Geschossflächen muss sich nach neuester Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an folgenden Vorgaben orientieren:

Der Herstellungs- bzw. Verbesserungsaufwand, der sich auf die Schmutzwasserbeseitigung bezieht, ist entweder voll auf die Geschossflächen oder bis zu 90 % auf die Geschossflächen und bis zu 10 % auf die Grundstücksflächen zu verteilen. Der Aufwand für die Niederschlagswasserbeseitigung der angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke ist auf die beitragspflichtigen Grundstücksflächen umzulegen, Prinzip der Ermittlung von Kostenmassen.

Hinter dieser Vorgabe der Rechtsprechung steht der Gedanke, dass sich der Vorteil aus der Schmutzwasserbeseitigung ausschließlich auf die Geschossflächen bezieht, der Vorteil aus der Niederschlagswasserbeseitigung den Grundstücksflächen zugute kommt.

Aufwandssumme

Die Ermittlung des Aufwandes erfolgt nach den in der Verwaltung vorhandenen Unterlagen, z.B. nach Sachbüchern, Anlagenachweisen, ingenieurtechnischen Berechnungen, Ausschreibungs-ergebnissen, Kostenschätzungen usw.

Üchtelhausen: Grundstücksflächen: 28,4%; Geschossflächen: 71,6%

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Grstfläche Geschossfl.

- m ² - - m² -

lt. Vermessung 1.353.213 500.601

Neubaugebiete 0 0

Nachverdichtungen innerorts, pauschal

7.000 7.000

Gesamt 1.360.213 507.601

Achtung: Die Flächen lt. Vermessung werden sich noch ändern, siehe Ergebnisse aus den Anhörterminen

Flächenverzeichnis Üchtelhausen(vorläufig)

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Gesamtinvestitionsaufwand für die Baumaßnahmen der innerörtlichen Anlagen einschließlich Nebenkosten

2.186.354 €(brutto)

Abzgl. Anteil der Straßenentwässerung (Kommune) ./. 456.197 €

Abzgl. Zuschüsse, Zuwendungen, Ersätze ./. 340.627 €

Abzgl. Anteil Finanzierungsausgleich (Gebühren) verbleibt ./. 0 €

Umlagefähiger Investitionsaufwand für die Verbesserung und Erneuerung der innerörtlichen Anlageneinschließlich Nebenkosten und MWSt.

1.389.530 €(brutto)

Investitionsaufwand der Entwässerungseinrichtung

- Verbesserungsbeitrag -

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Beitragsberechnung (Fortsetzung)

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Verbesserungsbeitrag Entwässerung:1.389.530 € davon entfallen:

auf Niederschlagswasserbeseitigung

auf Schmutzwasserbeseitigung

394.510 € (28,4%)

995.020 € (71,6%)

Beizugsflächen: Grundstücksflächen 1.360.213 m² / Geschossflächen 507.601

Verbesserungsbeitrag Entwässerung

- Grundstücksflächen: 394.510 € : 1.360.213 m² = Beitrag 0,29 € / m²

- Geschossflächen: 995.020 € : 507.601 m² = Beitrag 1,96 € / m²

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Entwässerung – Verbesserungsbeitrag -

pro m2

Grundstücksfläche

0,29 €

pro m2

Geschossfläche

1,96 €

Beitrag

Beitrag

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pro m2

Grundstücksfläche

0,21 €

pro m2

Geschossfläche

1,47 €

BeitragssatzVorauszahlung

BeitragssatzEndabrechnung

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Grundstück/ Anwesen Grundst.fläche

Geschoss-fläche

BeitragVorauszahlung

BeitragEndabrechnung

m² m² €

1. DurchschnittlichesAnwesen 700 300 588 791

2. Größeres Siedlungs-anwesen 1.000 400 798 1.074

3. Kleineres AnwesenOrtsmitte

400 133 280 377

4. Größeres AnwesenOrtsrand, Landwirtschaft

2.000 500 1.400 1.560

5. Bauplatz1.000

fiktiv250

578 780

Übersicht Mustergrundstücke- Verbesserungsbeitrag -

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3. Ermittlung der Beizugsflächen für Zwecke der Beitragserhebung

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3.1. Beitragspflichtige Grundstücksfläche

Grundsätzlich ist die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche anzusetzen.

Die Grundstücksfläche wird für übergroße Grundstücke von mindestens 2.000 m² in sog. unbeplanten Gebieten auf

- bei bebauten Grundstücken auf das 3,0-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, jedoch mindestens 2.000 m²,

- bei unbebauten Grundstücken auf 2.000 m² begrenzt.

Grundsatz

Sonderregel für übergroße Grundstücke:

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Beispiel: Bebautes Grundstück Größe 10.000 m², unbeplantes Gebiet, Geschossfläche: a) 350 m², b) 1.200 m²

Lösung a): Grundstücksberechnung: 350 m² Geschossfläche x 3,0 = 1.050 m² Geschossfläche, mindestens jedoch 2.000 m² = beitragspflichtig,

hier also Ansatz von 2.000 m² als Grundstücksfläche.

b): Grundstücksberechnung: 1.200 m² Geschossfläche x 3,0 = 3.600m² Geschossfläche; also mindestens 2.000 m², hier also beitragspflichtige Grundstücksfläche 3.600 m².

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3.2. Beitragspflichtige Geschossflächen

Zu erheben ist die tatsächlich vorhandene Geschossfläche nach den rechtlichen Vorgaben, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Beitragsschuld vorhanden ist.Zum Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung wird die tatsächlich vorhandene Geschossfläche veranlagt; wird die beitragspflichtige Geschossfläche später vergrößert, entsteht eine weitere Beitragsschuld in Höhe der zusätzlichen Geschossflächen; es kommt damit unter Umständen zu Nacherhebungsveranlagungen.

Tatsächlich vorhandene Geschossfläche:

Unbebaute Grundstücke und Geschossfläche

„ Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht.“

Beispiel: Grundstück, unbebaut, Größe 1.000 m² => fiktive Geschossfläche 25 % v. 1.000 m² = 250 m²

Bei späterer Bebauung wird diese vorausbezahlte Geschossfläche auf die dann tatsächlich gebaute Geschossfläche angerechnet.

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Beispiele für die Erfassung und Berechnung der beitragspflichtigen Flächen nach dem Maßstab

„Tatsächliche Geschossfläche“

3.3.

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DG

GarageKeller

EG

1. Stock

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Beispielberechnung Wohnhaus

10,06 m

12,08 m

+ K

+ E

K: 10,00m x 12,00m = 120,00m²

EG:10,00m x 12,00m = 120,00m²

Beitragspflichtige

Geschossfläche = 240,00m²

Geschossflächenberechnung nach KAG, tatsächliche Geschossfläche

Erfassung:Aussenmaße, abgerundet auf voll 10cmBezugsfertigMuss kein Vollgeschoss sein (Vollgeschoss = 2/3 der Grundfläche mit Höhenmaß > 2,30m) siehe auch Dachgeschoss

-

--

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10,06 m

12,08 m

+ K

+ E

Beispielberechnung Wohnhaus

+ EK = aufgefüllt

E = Terrasse

K: 10,00m x 12,00m

- 1,00m x 5,00m = 115,00m²

EG:10,00m x 12,00m = 120,00m²

Beitragspflichtige

Geschossfläche = 235,00m²

5,00m

1,00m

Keller: Volle Fläche, grundsätzlich wird Be- darf auf SW-Ableitung unterstellt - Nutzung ist nicht erheblich

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10,06 m

12,08 m

+ K

+ E

Beispielberechnung Wohnhaus

+ EK = aufgefüllt

E = Terrasse

DG = Decke

5,00m

1,00m

+ DG

+ DG

Dachgeschoss:- DG, soweit sie ausgebaut sind -Ausbauzustand: - Wände holzverschalt - Estrich o. ä. - Heizung, Fenster und normale Treppe - Nutzung vielfältig; nicht nur Wohnraum, auch Sauna, Hobby, Hausarbeit, Fitness u. a.

- Flächenberechnung: 2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses Vorteil: keine „unangenehmen Ver- messungen“ bis in den letzten Winkel.Aber: „Nicht – Ausgebaut“ = Begehung und Inaugenscheinnahme zwingend!!!!

(Duldungspflicht nach § 20 EWS!)

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Beispielberechnung Wohnhaus

10,06m

1.Stock

6,67m

DG

Ansicht Grundriss

10,06m

6,67m

DG

Ausgebaut

12,08m

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10,06 m

12,08 m

+ K

+ E

Beispielberechnung Wohnhaus

+ EK = aufgefüllt

E = Terrasse

DG = Decke

5,00m

1,00m

+ DG

+ DG

K: 10,00m x 12,00m

- 1,00m x 5,00m = 115,00m²

Beitragspflichtige Geschossfläche = 315,00m²

EG:10,00m x 12,00m = 120,00m²

Außenmaße:- Gebäudefluchtlinie- Freisitz, Terrasse, Loggien, überdacht

eingeschlossen-Hauseingang vorspringend nicht-Wintergarten-Anbau eingeschlossen-Nicht überdachte Terrasse nicht (nach allen Seiten offen)

DG:10,00m x 12,00m x 2/3 = 80,00m²

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Grundriss

10,06 m

6,67m

DG

ausgebaut

12,08 m

6,00 m

DG

nicht ausgebaut

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10,06 m

+ K

+ E

Beispielberechnung Wohnhaus

+ EK = aufgefüllt

E = Terasse

DG = Decke

5,00m

1,00m

+ DG

+ DG

3,33m

+ K

+ E

+ DG

+ DG212,08 m

K: 10,00m x 12,00m

- 1,00m x 5,00m = 115,00m²

Beitragspflichtige Geschossfläche = 355,00m²

EG: 10,00m x 12,00m = 120,00m²

DG 2 = Spitzboden wie Dachgeschoss

DG: 10,00m x 12,00m x 2/3 = 80,00m²

DG2: 5,00m x 12,00m x 2/3 = 40,00m²

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Beitragspflicht Garagen / Beispiele

Garage

1.Stock

EG

EGGarage 1.Stock

Ansicht

Grundriss / EG Grundriss / 1.Stock

Berechnung Garagen – Selbständige Gebäudeteile oder nicht?

Beitragspflichtig nur dann, wenn Anschluss Wasser/Abwasservorhanden (selbständiger Gebäudeteil), oder mit Gebäude verbunden, zugänglich, integriert

selbst. Gebäudeteilohne Wasser/Entw.

-kein Beitrag!

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Beitragspflicht Garagen / Beispiele

1.Stock

EG

EG 1.Stock

Ansicht

Grundriss / EG Grundriss / 1.Stock

Garage

Garage

Beitragspflicht, wenn im Gebäude integriert

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Beitragspflicht Garagen / Beispiele

1.Stock

Garage

1.Stock

EG

EGEG:

Garage1.Stock1.Stock:

Wohnung

Ansicht

Grundriss / EG Grundriss / 1.Stock

Beitragspflicht

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