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SBFI NEWS SEFRI Informationen aus dem Staats- sekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Masterplan Bildung Pflegeberufe Berufsabschluss für Erwachsene Europäische Forschungsrahmenprogramme Februar 16

SBFI-News Februar 2016

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Masterplan Bildung Pflegeberufe // Berufsabschluss für Erwachsene // Europäische Forschungsrahmenprogramme

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BFI

Masterplan Bildung Pflegeberufe

Berufsabschluss für Erwachsene

Europäische Forschungsrahmenprogramme

Februar 16

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Inhalt

In dieser Ausgabe

� Jahresziele 2016

Führend sein in Bildung, Forschung und Innovation 4

� Verschlankung der Strukturen

Organisationsanpassung im SBFI 4

� Nationaler Qualifikationsrahmen Berufsbildung

Erste Abschlüsse erfolgreich eingestuft 5 0 6

� Kredit für Sonderprogramm beantragt

Der Bundesrat setzt sich für die Förderung des inländischen Ärztenachwuchses ein 7

� Masterplan Bildung Pflegeberufe erfolgreich abgeschlossen

Zahl der Ausbildungen sukzessive erhöht 8

� Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt 10

� Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

Gesamterneuerungswahl 2016–2019 des Stiftungsrats und des Nationalen Forschungsrats 12

� Europäische Forschungsrahmenprogramme

Neue Zahlen und Fakten zur Beteiligung der Schweiz 13

� Evaluation von Euresearch

Informationsnetzwerk im Dienste der Schweizer Forschung 15

Titelbild: Für unbeschwerten Wintersport in den Bergen sorgen unter anderem Seilbahnmechatronikerinnen und -mechatroniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. In der vierjährigen beruflichen Grundbildung erhalten die Lernenden fundiertes Wissen vermittelt sowohl im technischen Bereich (Unterhalt, Reparaturen etc.) wie auch in organisatorischen Belangen. Auch der professionelle Umgang mit Gästen ist Teil der Ausbildung. Die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse finden in Form von Blockkursen zentral im brancheneigenen Ausbildungszentrum in Meiringen (BE) statt. 2014 wurden gemäss Bundesamt für Statistik schweizweit 92 Lehrverhältnisse verzeichnet. Weitere Informationen: www.seilbahnen.org Bild: Seilbahnen Schweiz.

IMPRESSUMHerausgeber: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Einsteinstrasse 2, 3003 [email protected]: Nr. 1 2016 (1/16)Redaktion: Dani Duttweiler, Ermira Fetahu, Martin Fischer Layout: Désirée KunzeÜbersetzungen: Sprachdienst SBFI, GS-WBF und BKDruck: BBLSprachen: d und f (Print), e und i (elektronisch)ISSN 2296-3677

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser

Die Schweiz ist Innovationsweltmeisterin und für diesen Erfolg gibt es der ineinander verzahnten Gründe viele: Die Qualität von Bildung und Forschung spielt eine Rolle, aber auch Rahmenbedingungen aus anderen Politikbereichen sind von Bedeutung wie Infrastruktur, Arbeitsmarkt, Regulierungen, soziales Klima und Lebensqualität im wei-testen Sinne.

Die Rolle des Staates, eine spezifisch innovative und erfolgreiche Volkswirtschaft zu fördern, ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Schriften. Dabei gibt es un-ter anderem verschiedene Theorien zur Frage, wie weit die staatliche Unterstützung bei der Entwicklung von Start-ups gehen soll. Ein erfolgreicher gestandener Unternehmer wird grundsätzlich nichts dagegen haben, wenn der Staat seine Steuerabgaben (auch) dafür verwendet, um mit Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation eine neue Generation von Mitbewerbern heranzu-bilden. Ebenso wird er Verständnis dafür haben, dass Institutionen der öffentlichen Hand das Werden von Start-ups begleiten und unterstützen. Anders sieht es indessen aus, wenn der Staat den von seiner Förderbürokratie als innovativeren eingestuften Unternehmen hilft, die Kunden von denjenigen wegzunehmen, welche eben Steuern zahlen. Bei solchen potenziellen Wettbewerbsverzerrungen entsteht einerseits die Versuchung, Steuern andernorts zu bezahlen. Andererseits wird der Anreiz grösser, ebenfalls bei der Innovationsverwaltung zu lobbyieren, statt sich um Konsumenten und Markt zu kümmern. Dieses Verhalten hat langfristige Konsequenzen, die im Aus-land ersichtlich sind. Angesichts des im internationalen Vergleich grossen Erfolgs ist das diesbezüglich masshaltende Fördersystem in der Schweiz zu begrüssen und zu bewahren: also durchaus Unterstützung für Start-ups beim Schliessen der Kluft zwischen Forschung und Entwicklung mit Blick auf Innovation und staatliche Geburts- und frühkindliche Hilfe. Doch bei der Überbrückung des sogenannten «death valley» zwischen Entwick-lung und Vermarktung soll der Staat in den Bereichen zurückhaltend sein, in welchen der Wettbewerb funktioniert, beispielsweise der Softwareproduktion. Anders ist dies nur in Monopolbereichen oder bei strategischen Umwandlungen wie die Verbreitung elektrisch angetriebener Fahrzeuge.

Mauro Dell’AmbrogioStaatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation

SBFI NEWS 1/16 l EDITORIAL

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SBFI NEWS 1/16 l ZIELE

Jahresziele 2016

Führend sein in Bildung, Forschung und Innovation

Die Jahresziele des Bundesrates sowie die Jahresziele der eidgenössischen Departemente und der Bundeskanzlei wer-den jeweils in der Wintersession verabschiedet. In der Bildungs- und Forschungspolitik wird der Bundesrat 2016 mit der BFI-Botschaft seine Förderpolitik für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017–2020 festlegen und die für die Umsetzung benötigten Mittel beantragen. Weiter wird sich der Bundesrat 2016 mit einer Fortsetzung der Teilnahme an «Horizon 2020» (EU-Forschungsrahmenprogramm) und «Erasmus+» (EU-Bildungsprogramm) befassen.

Im Dezember 2015 präsentierte der Bun-desrat seine Jahresziele 2016. Die Ziele des Gesamtbundesrats werden durch die Jah-resziele der eidgenössischen Departemente und der Bundeskanzlei konkretisiert. Zu-dem umfassen diese auch eigene departe-mentale Zielsetzungen und Massnahmen.

Im Zentrum für das SBFI steht das vom Eidgenössischen Departement für Wirt-schaft, Bildung und Forschung (WBF) for-mulierte Ziel: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation, und das inländische Arbeitskräftepoten-zial wird besser ausgeschöpft». Um dieses Ziel zu erreichen, sind unter anderem fol-gende, das SBFI betreffende Massnahmen vorgesehen:• Der Bundesrat verabschiedet die Bot-

schaft zur Förderung von Bildung, For-schung und Innovation in den Jahren 2017–2020 (BFI 2017–2020).

• Der Bundesrat verabschiedet die Bot-schaft zum weiteren Vorgehen betref-fend die Schweizer Beteiligung an den Programmen der EU in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend so-wie die internationale Vernetzung der Schweizer Bildung bis 2020.

• Der Bundesrat überweist die Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an der neu-en Forschungsorganisation im Bereich

der Astrophysik, Cherenkov Telescope Array (CTA).

• Der Bundesrat schliesst den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stiftung Swiss Innovation Park (Start des schwei-zerischen Innovationsparks) ab.

• Die Umwandlung der KTI in die öffent-lich-rechtliche Anstalt «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Inno-suisse» wird vorbereitet.

• Der Bundesrat entscheidet über die Durchführung neuer Nationaler For-schungsprogramme (NFP).

• Der Bundesrat verabschiedet eine Än-derung der Verordnung zum Hoch-schulförderungs- und Koordinations-gesetz (V-HFKG).

• Der Bundesrat verabschiedet die Ände-rung der Verordnung über die Ergän-zungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidge-nössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen und die Änderung der Verwaltungsverein-barung zwischen dem Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von Maturitäts-zeugnissen.

• Der Bund konsolidiert und verstärkt das BFI-Aussennetz.

• Der Bundesrat verabschiedet die Verein-barung über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungs-raum Schweiz (ZSAV BiZG).

• Der Bundesrat beschliesst die Inkraftset-zung des Weiterbildungsgesetzes auf den 1. Januar 2017 und verabschiedet die entsprechende Verordnung.

• Der Bericht «Staatskundeunterricht auf der Sekundarstufe II» (in Erfüllung des Postulats Aubert 13.3751) wird verab-schiedet.

• Der Bericht «Entwicklung innovativer Jungunternehmer» (in Erfüllung des Postulats Derder 13.4237) wird verab-schiedet.

• Die Schweiz organisiert die Ministerrats-tagung der europäischen Weltraumor-ganisation ESA, die Ende 2016 in Lu-zern stattfindet.

KontaktDani Duttweiler, SBFIStv. Leiter Ressort Kommunikation +41 58 462 45 60 [email protected]

Weitere InformationenZiele des Bundesrates 2016: www.bk.admin.ch (Themen > Planung > Jahresziele)

Verschlankung der Strukturen

Organisationsanpassung im SBFI

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat seine Strukturen insbesondere im Bereich der Berufsbildung und Allgemeinbildung optimiert. Das neue Organigramm gilt seit 1. Februar 2016.

Das SBFI entstand Anfang 2013 durch die Zusammenführung des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie BBT und des damaligen Staatssekretariates

für Bildung und Forschung SBF. Ende 2014 erfolgte zudem der räumliche Zu-sammenzug an der Einsteinstrasse 2 in Bern.

Im Verlaufe der letzten drei Jahre hat es sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen der Organisation noch Optimierungs-bedarf besteht. Mit der nun erfolgten

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SBFI NEWS 1/16 l ORGANISATION

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) befindet sich an der Einsteinstrasse 2 in Bern. Bild: BBL

Anpassung des Organigramms sind vor allem Querschnittaufgaben in der Berufs-bildung und Allgemeinbildung klarer auf-geteilt worden. Die beiden Abteilungen Berufliche Grundbildung und Maturitä-ten sowie Höhere Berufsbildung wurden in ihrer Verantwortlichkeit gestärkt und die Prozesse vereinfacht. Zudem wurden die nationale und internationale Berufs-bildungszusammenarbeit stärker mitein-ander verzahnt. Die Abteilungsleitenden Therese Steffen Gerber, Jean-Pascal Lüthi und Rémy Hübschi behalten ihre Funk-tionen. Marimée Montalbetti übernimmt neu die Abteilung Ressourcen, die bisher

Partnern wahrgenommen werden könn-ten. Davon betroffen sind unter anderem COST (europaweiter zwischenstaatli-cher Rahmen für die Koordination von Forschungsaktivitäten), einzelne inter-nationale Forschungs- und Innovations-programme, die zukünftige Abwicklung der Subjektfinanzierung Höhere Berufs-bildung sowie die Durchführung der Schweizerischen Maturitätsprüfungen. Erste Entscheide sollen im Frühsommer 2016 gefällt werden.

Auch das SBFI ist von den laufenden Sparanstrengungen des Bundes betrof-fen. Der notwendige Stellenabbau kann ohne Kündigungen durch die laufende Fluktuation und Pensionierungen sowie das Nicht-Erneuern befristeter Verträge bewältigt werden. Das SBFI setzt alles daran, die Auswirkungen dieses Abbaus auf die Dienstleistungen gegenüber sei-ner Kundinnen und Kunden so gering wie möglich zu halten.

KontaktJosef Widmer, SBFIStv. Direktor +41 58 463 76 12 [email protected]

Weitere Informationen Das Organigramm des SBFI findet sich unter: www.sbfi.admin.ch/orga-d

in Personalunion durch den stellvertre-tenden Direktor geleitet wurde. An der inhaltlichen Ausrichtung der Aufgaben hat sich nichts geändert.

Im Zuge der Standortbestimmung drei Jahre nach der Fusion hat das SBFI gleich-zeitig ein Aufgabenüberprüfungsprojekt gestartet. Es hat zum Ziel, das inhaltliche Profil des SBFI als strategisches und vor-wiegend politikvorbereitendes Amt zu schärfen. Bis Ende Mai 2016 wird geprüft, welche Aufgaben zum Kerngeschäft des SBFI gehören und welche sinnvoller und besser von anderen öffentlich-rechtlichen

Nationaler Qualifikationsrahmen Berufsbildung

Erste Abschlüsse erfolgreich eingestuft

Das Schweizer Berufsbildungssystem bildet qualifizierte Fachkräfte aus. Der Wert ihrer Abschlüsse ist jedoch im Aus-land häufig zu wenig bekannt. Abhilfe schafft der Nationale Qualifikationsrahmen: Darin wird jeder Abschluss der formalen Berufsbildung anhand der für die Erlangung des Abschlusses notwendigen Kompetenzen einzeln einem von acht Niveaus zugeordnet. Im Januar 2016 hat das SBFI die Einstufungen der ersten 28 Abschlüsse publiziert, darunter 19 der höheren Berufsbildung.

In der Schweiz existieren rund 730 ver-schiedene Berufsbildungsabschlüsse. Mit der steigenden Mobilität der Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer gewinnt die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die damit verbundene Wertschätzung je länger je mehr an Bedeutung. Arbeitge-ber im In- und Ausland sind daran inte-

ressiert, die fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen besser einschätzen zu können.

Einstufungsprozess im GangeUnter den per 1. Januar 2016 erfolg-ten ersten Einstufungen von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen finden sich

Berufe aus verschiedensten Branchen wie Gastronomie, Tourismus, Finanzwirt-schaft, Handel und Logistik. Während die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung bisher auf Niveau 3 oder 4 eingestuft wor-den sind, reicht die Spannbreite bei den Abschlüssen der höheren Berufsbildung von Niveau 4 bis Niveau 7.

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Die Grafik zeigt, wie sich die bisher eingestuften Abschlüsse auf die Niveaus verteilen. EBA: Eidgenössisches Berufsattest; EFZ: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis; BP: Berufsprüfung; HF: Höhere Fachschule; HFP: Höhere Fachprüfung. Quelle: SBFI

Einstufungen in den NQR Berufsbildung per 1.1.2016

Niveau EBA EFZ BP HF HFP Niveau

8 8

7 2 7

6 1 5 2 6

5 7 5

4 5 2 4

3 3 1 3

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Eine Einstufung zeigt, was jemand kann, verleiht jedoch keinen neuen Titel

NQR Niveaus, Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze machen transpa-rent, über welche Kompetenzen die Trägerinnen und Träger eines Berufs-bildungsabschlusses verfügen. Unter-nehmen sollen wissen, was eine Person aufgrund ihrer Ausbildung kann.

Diese Transparenz hat jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Zulas-sungsbedingungen zu anderen Aus-bildungsgängen. Auch berechtigt die Einstufung auf ein bestimmtes Ni-veau nicht zur Führung eines neuen Titels.

Partnerschaftlicher ProzessEine Einstufung geschieht auf Antrag der zuständigen Trägerschaft in einem kon-sensorientierten, verbundpartnerschaftli-chen Prozess. Im Verlauf dieses Prozesses geht es darum, dass alle Beteiligten ei-nerseits ein gemeinsames Verständnis der acht Niveaus des Qualifikatonsrahmens erlangen und andererseits zu einer ge-meinsamen Einschätzung des fraglichen Abschlusses gelangen.

Rechtsgültig werden die Einstufungen jeweils durch die Aufnahme in die «Ver-ordnung des SBFI über das Verzeichnis der gemäss dem nationalen Qualifikationsrah-men für Abschlüsse der Berufsbildung eingestuften Berufsbildungsabschlüsse». Diese Verordnung wird jeweils im Januar und im Juli um neue Einstufungen er-gänzt. Derzeit werden für über 100 wei-tere Abschlüsse Anträge erarbeitet bzw. wurden solche bereits eingereicht.

Europaweiter Vergleich gewährleistetDamit die Abschlüsse der Schweizer Be-rufsbildung und deren Niveau mit den europäischen verglichen werden können, müssen die jeweiligen länderspezifischen Qualifikationsrahmen mit dem Europäi-schen Qualifikationsrahmen (EQR) in Be-zug gesetzt werden. Dabei dient der EQR als Übersetzungsinstrument zwischen den Qualifikationsrahmen der einzelnen Län-der. Das Niveau des EQR stellt so etwas wie eine «Währung» dar: Ausländische Arbeitgeber können einen Schweizer Be-rufsbildungsabschluss besser einschätzen, da sie einfach ableiten können, welchem Niveau ihres NQR der jeweilige Abschluss entspricht.

Der Nationale Qualifikationsrahmen Be-rufsbildung der Schweiz wurde bereits

im Mai 2015 dem Europäischen Qualifi-kationsrahmen für lebenslanges Lernen zugeordnet (vgl. SBFI News 5/15). Da-durch können nun die Zeugniserläute-rungen und Diplomzusätze der Schwei-zer Berufsbildungsabschlüsse nicht nur mit dem Niveau des NQR Berufsbildung versehen werden, sondern auch mit dem EQR Niveau. Die Vergleichbarkeit der Ab-schlüsse wird so wesentlich erleichtert, da Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze europaweit genutzt werden und der Wie-dererkennungswert dieser Dokumente entsprechend hoch ist.

Die Vergleichbarkeit der Schweizer Be-rufsbildungsabschlüsse wird zusätzlich gefördert, indem die jeweiligen Zuord-nungsberichte direkt in die entsprechende Datenbank der Europäischen Kommission (Ploteus) integriert werden. Auch sollen in Zukunft über dieses Instrument Qua-lifikationen europaweit direkt verglichen werden können.

Ausserdem erhält jeder eingestufte Ab-schluss eine Zeugniserläuterung (im Falle der beruflichen Grundbildung) oder einen Diplomzusatz (für die Höhere Berufsbil-dung), in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch, welche neben dem Niveau die wichtigsten Kompetenzen und mög-lichen Arbeitsgebiete der Absolventinnen und Absolventen aufzeigen.

KontaktSandra Müller, SBFIProjektverantwortlicheRessort Weiterbildung und Projekte,Abteilung Höhere Berufsbildung +41 58 465 48 91 [email protected]

Weitere InformationenDossier NQR Berufsbildung: Grundlagen-dokumente, Prozessabläufe, Verzeichnis der eingestuften Abschlüsse und sämtli-che weiterführende Informationen.  www.nqr-berufsbildung.ch

SBFI NEWS 1/16 l BILDUNG

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Kredit für Sonderprogramm beantragt

Der Bundesrat setzt sich für die Förderung des inländischen Ärztenachwuchses ein

Der Bundesrat will die universitären Hochschulen bei der Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin mit einem Zusatzkredit in der Höhe von 100 Mio. Franken unterstützen. In den Jahren 2017 bis 2020 soll damit ein gemeinsam mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz ausgearbeitetes Sonderprogramm finanziert werden. Anfang Februar 2016 hat der Bundesrat zudem einen Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Kenntnis genommen, der das Sonderprogramm in den Kontext der laufenden bildungs- und gesundheitspolitisch relevanten Massnahmen zur Behebung des Mangels an inländischen Ärztinnen und Ärzten stellt.

In den letzten Jahren wurden in der Schweiz gemessen am Bedarf, der zur Si-cherung der Gesundheitsversorgung nötig ist, zu wenige Ärztinnen und Ärzte ausge-bildet. Diesem Defizit wurde durch eine vermehrte Rekrutierung ausländischer Ärztinnen und Ärzte begegnet. Entspre-chend liegt der Anteil berufstätiger Ärztin-nen und Ärzte mit ausländischem Diplom in der Schweiz mittlerweile bei über 30%.

Mehr Ärztinnen und Ärzte ausbildenDarüber, dass die Schweiz künftig mehr Ärztinnen und Ärzte ausbilden soll, be-steht ein breit abgestützter gesellschaftli-cher und politischer Konsens, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des möglicherweise erschwerten Zugangs zu ausländischen Fachkräften infolge der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (Artikel 121a Bundesverfassung).

Zwar haben die Universitäten ihre Aus-bildungskapazitäten im Fachbereich Hu-

manmedizin in den letzten Jahren bereits substanziell erhöht. Im Jahr 2014 erteil-ten die fünf medizinischen Fakultäten der Schweiz insgesamt 863 Masterabschlüsse in Humanmedizin. Gegenüber 2005 ent-spricht dies einer Steigerung um knapp 40 Prozent. Es sind jedoch weitere An-strengungen nötig, um die vom Bundesrat empfohlenen 1 300 Abschlüsse pro Jahr zu erreichen. Der Bundesrat hat deshalb im Kontext der Begleitmassnahmen zum Umsetzungskonzept zu Artikel 121a BV und der Fachkräfteinitiative des WBF be-schlossen, zusammen mit den Kantonen Massnahmen zur nachhaltigen Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin zu ergreifen. Hierfür sieht er im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017–2020 (BFI-Botschaft) einen Zusatz-kredit in der Höhe von 100 Mio. Franken vor. Die BFI-Botschaft 2017–2020 wird der Bundesrat voraussichtlich im März an das Parlament überweisen. Mit den

100 Mio. Franken soll ein anreizorientier-tes Sonderprogramm finanziert werden. swissuniversities, die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen, wird zu diesem Zweck bis Ende 2016 zusam-men mit den universitären Hochschulen ein entsprechendes Massnahmenpaket ausarbeiten.

Bericht zeigt Gesamtkontext aufDer Bundesrat hat im Rahmen einer Aus-sprache auch den von WBF und EDI erar-beiteten Bericht «Gesamtsicht Aus- und Weiterbildung Medizin im System der Gesundheitsversorgung» zur Kenntnis genommen. Der Bericht setzt das Son-derprogramm Humanmedizin in den Ge-samtkontext der laufenden bildungs- und gesundheitspolitisch relevanten Massnah-men. Solche wurden insbesondere im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 vom Bundesrat bereits 2013 beschlossen. Der Bericht zeigt auf, dass der Ausbau der Ausbildungskapazitäten keine isolierte Massnahme sein kann, um ein bedarfs-gerechtes und ausreichendes Angebot an Gesundheitsleistungen zu gewährleisten. Die laufenden Massnahmen zielen dar-um auf die Stärkung der medizinischen Grundversorgung und die Förderung der Interprofessionalität.

KontaktRaphael Karpf, SBFIWissenschaftlicher BeraterRessort Hochschulpolitik +41 58 462 29 78 [email protected] Weitere Informationen«Gesamtsicht Aus- und Weiterbildung Medizin im System der Gesundheits-versorgung»:  www.sbfi.admin.ch/bericht

Mithilfe verschiedener Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Studienabschlüsse in Humanmedizin und weite-rer Massnahmen im Gesundheitssektor allgemein soll der Mangel an Ärztinnen und Ärzten, die in der Schweiz ausgebildet werden, verringert werden. Bild: Universitätsspital Zürich

SBFI NEWS 1/16 l BILDUNG

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Masterplan Bildung Pflegeberufe erfolgreich abgeschlossen

Zahl der Ausbildungen sukzessive erhöht

Anfang Februar 2016 hat der Bundesrat den Schlussbericht des Masterplans Bildung Pflegeberufe genehmigt. Das Ziel des Masterplans war, bis 2015 die Zahl der inländischen Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich zu erhöhen. Dieses Ziel wurde erreicht. Die Abschlusszahlen steigen kontinuierlich an. Der Erhalt und die Schaffung von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen bleibt aber auch nach Abschluss des Masterplans eine Daueraufgabe.

Der Masterplan Bildung Pflegeberufe wurde 2010 lanciert, um dem Fachkräf-temangel im Pflegebereich zu begegnen. Er war eine Koordinationsplattform, die es Bund, Kantonen und Organisa-tionen der Arbeitswelt ermöglich hat, Massnahmen zur Erhöhung der inländi-schen Ausbildungsabschlüsse aufeinan-der abzustimmen und gemeinsam um-zusetzen.

Erhöhung der AbschlusszahlenDer Schlussbericht macht deutlich, dass die im Masterplan umgesetzten Massnahmen wirken. In der berufli-chen Grundbildung haben sich die Ab-schlüsse Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ seit 2007 von rund 1500 Ab-schlüssen auf 3700 Abschlüsse im Jahr 2014 mehr als verdoppelt. Damit liegen die Abschlusszahlen zurzeit bei 84% des Nachwuchsbedarfes. Im Wei-teren wurden in der neu eingeführten zweijährigen beruflichen Grundbildung Assistentin/Assistent Gesundheit und So-ziales EBA 2014 bereits über 880 Lehrver-träge abgeschlossen. Auch die Zahl der Berufs- und Fachmaturitätsabschlüsse im Bereich Gesundheit steigt an (vgl. Grafik 1)

Die im Masterplan umgesetzten Massnahmen wirken. In der beruflichen Grundbildung haben sich die Ab-schlüsse Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ seit 2007 von rund 1500 Abschlüssen auf 3700 Abschlüsse im Jahr 2014 mehr als verdoppelt. Bild: Iris Krebs

Auf der Tertiärstufe entwickelt sich die Zahl der Abschlüsse ebenfalls positiv. Aufgrund der Eintrittszahlen zeichnet sich eine weitere Verbesserung der Situation ab: Starteten 2011 rund 2600 Personen einen Pflegestudiengang, so begannen im Jahr 2014 bereits über 3000 Personen eine Ausbildung an einer höheren Fachschule oder Fachhochschule (vgl. Grafik 2).

Die umgesetzten MassnahmenZur Zielerreichung trugen verschiedene Massnahmen bei. Ein Monitoring zur Entwicklung des Personalbestandes und

des Nachwuchsbedarfs in den nicht-universitären Gesundheitsberufen stellt den kantonalen Behörden Grundlagen für die bedarfsgerechte Steuerung der Ausbildungen zu Verfügung.

Die Pflegeberufe wurden zudem in die Bildungssystematik integriert. Die Aus-bildungen reichen von der zweijährigen beruflichen Grundbildung über die An-gebote der höheren Berufsbildung und die Bachelor- und Masterstudiengänge an den Fachhochschulen bis hin zum universitären Doktorat. Die Institutio-nen des Gesundheitswesens verfügen dadurch über Fachkräfte mit Abschlüssen auf allen Stufen der Bildungssystematik.

Im Weiteren wurden Zugänge für Perso-nen mit heterogenen Bildungslaufbahnen geschaffen. Für Personen mit langjähri-ger Berufserfahrung und entsprechenden Kompetenzen besteht die Möglichkeit zur Validierung ihrer Bildungsleistungen und zum Erwerb eines Sekundarstufe II-Abschlusses.

Die Inkraftsetzung des nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels in Pfle-ge hat zudem die Durchlässigkeit im Bildungssystem weiter erhöht. Personen mit klar definierten, altrechtlichen Aus-bildungen und mit zusätzlich erworbe-

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Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales

Fachmaturität Gesundheit

Berufsmaturität Gesundheit

Fachfrau / Fachmann Gesundheit

Bedarf Fachfrau / Fachmann Gesundheit

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Grafik1: Entwicklung der Anzahl Abschlüsse auf der Sekundarstufe II. Quelle: SBFI

SBFI NEWS 1/16 l BILDUNG

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nen Kompetenzen erhalten damit die Möglichkeit, einen Bachelorabschluss in Pflege zu erwerben. Die entsprechende Titelführung erleichtert ihnen den Zugang zu weiterführenden Studiengängen im In- und Ausland.

Da die Schweiz den Bedarf an Pflegeper-sonal auch künftig nicht vollständig mit in der Schweiz ausgebildetem Personal wird abdecken können, waren Massnahmen zur Sicherung der Freizügigkeit zentral

für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Mit dem Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist die Freizü-gigkeit ausländischer Fachkräfte zurzeit gewährleistet.

Fazit und Ausblick Der Masterplan Bildung Pflegeberufe hat mitgeholfen, die Ausbildungssituation im Pflegebereich zu verbessern. Aus dem Schlussbericht wird aber auch klar, dass

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Eintritte Bachelor Pflege

Eintritte Höhere Fachschule Pflege

Eintritte Total

Bedarf

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Grafik 2: Eintritte auf Tertiärstufe. Quelle: SBFI

der Erhalt und die Schaffung von weite-ren Ausbildungs- und Praktikumsplätzen eine Daueraufgabe bleibt. Zudem wirken Bildungsmassnahmen nur mittelfristig und können dem Mangel an Pflegefachperso-nen nicht alleine begegnen. Auch die Ar-beits- und Anstellungsbedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Fachkräf-tesituation. Sie fallen in die Verantwortung der Betriebe bzw. der Branchen. Diese Themen und die Schaffung weiterer Aus-bildungs- und Praktikumsplätze werden von den zuständigen Stellen auch nach Abschluss des Masterplans weiterverfolgt.

KontaktKatrin Frei, SBFILeiterin Ressort Berufsbildungspolitik +41 58 462 82 47 [email protected]

Weitere Informationen Der Schlussbericht ist unter folgen-dem Link erhältlich: www.sbfi.admin.ch/gesundheit

BFI-MELDUNGEN

Meeresbeobachtung aus einer Höhe von 814 Kilometern

Im Februar 2016 hat die Europäische Weltraumorganisation ESA den Satelliten Sen-tinel-3A in den Weltraum geschickt. Es handelt sich um den dritten Satelliten einer Serie von Missionen, welche die Weltraumkomponente für das europäische System zur globalen Umweltbeobachtung Copernicus bilden.

Die Hauptaufgabe von Sentinel-3A besteht darin, Daten zu erheben für die Beob-achtung der Ozeane. Mit den hochpräzisen Instrumenten werden die Wassertem-peraturen global mit einer Genauigkeit von besser als 0,3 Kelvin erfasst, die Höhe des Meeresspiegels und Strömungen gemessen sowie die Färbung des Wassers und Algenblüten dokumentiert. Diese Messungen dienen dazu, Informationen über die Veränderung des Meeresspiegels, die Verschmutzung und die biologische Produkti-vität des Ökosystems Meer zu gewinnen. Über Land erhebt Sentinel-3A Daten zur Landnutzung und -veränderung, zum Zustand der Vegetation sowie zur Überwachung von Waldbränden.

Die Schweizer Beteiligung am ESA-Programm zur Entwicklung der Sentinel-Satelliten sichert den Zugang zu Beschaffungen, zu Daten und internationaler Zusammenarbeit in einem intergouvernementalen Umfeld, in dem die Schweiz als ESA-Mitgliedsstaat mitentscheidet. Verschiedene Schweizer Unternehmen trugen wesentlich zur Ent-wicklung von Sentinel-3A bei.Fact sheet: www.sbfi.admin.ch/erdbeobachtung

Berufsbildung: neuer elektroni-scher Newsletter

Die Berufsbildung ist in Bewegung. Ein vom SBFI neu herausgegebener Newsletter informiert spezifisch über aktuelle Entwicklungen. Der Fokus liegt vorerst auf der höheren Berufs-bildung und dem Strategieprojekt des SBFI: etappenweise werden Resultate in den Bereichen Finanzierung, Positi-onierung und Anerkennung der höhe-ren Berufsbildung erwartet. Der News-letter «Neues aus der Berufsbildung» erscheint in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Unter dem folgenden Link kann man sich für das Mailing anmelden: www.sbfi.admin.ch/neues-bb

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SBFI NEWS 1/16 l BILDUNG

Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Das Thema Berufsabschluss für Erwachsene ist in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus der Bildungspolitik gerückt. Nachdem Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt an der Lehrstellenkonferenz 2012 die Erarbei-tung eines Grundlagenberichts zu den Möglichkeiten, Chancen und Kosten der «Nachholbildung» beschlossen hatten, hat das SBFI 2013 das Projekt «Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene» lanciert. Das Projekt läuft bis 2017 und verfolgt das Ziel, bei Erwachsenen ohne arbeitsmarktrelevantem Berufsabschluss in der beruflichen Grundbildung (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis / Eidgenössisches Berufsattest) die Abschlussquote zu erhöhen.

Die Nach- und Höherqualifizierung von Erwachsenen ist aus gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitischer Sicht von gross-er Bedeutung. Der Fachkräftemangel wird aufgrund des technologischen Wandels und der demographischen Entwicklung in den kommenden Jahren zunehmen. In einzelnen Branchen und Berufen (Ge-sundheit, Technik) ist der Mangel bereits heute gross. Die gesellschaftliche Ent-wicklung und der steigende Anteil von Personen ausländischer Herkunft führen zu zunehmend heterogenen Berufs- und Bildungslaufbahnen. Erwachsene ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss sind weniger gut in den Arbeitsmarkt in-tegriert. Sie sind häufiger arbeitslos, und überdurchschnittlich viele arbeiten zu tie-fen Löhnen.

Massnahmen in vier Handlungs-feldernUnter der Leitung des SBFI ist im Rah-men des Projekts «Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene» in ei-

ner ersten Phase von 2013 bis 2014 ein Grundlagenbericht verfasst worden. Die-ser enthält eine Bestandesaufnahme und Empfehlungen für die Weiterentwicklung von erwachsenengerechten Angeboten im Bereich der beruflichen Grundbildung. Die im Grundlagenbericht festgehaltenen Empfehlungen werden 2015–2017 ver-bundpartnerschaftlich umgesetzt. Dabei realisieren Bund, Kantone und Organi-sationen der Arbeitswelt Massnahmen in den vier Handlungsfeldern «Politische Grundlagen», «Instrumente und Metho-dik», «Information und Sensibilisierung» sowie «Begleitung und Finanzierung».

Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf einer politisch breit abgestützten Grund-lage. Einerseits haben Bund und Kantone 2015 den Berufsabschluss und Berufs-wechsel für Erwachsene als gemeinsa-mes bildungspolitisches Ziel definiert. Andererseits ist das Thema Teil der Fach-kräfteinitiative des Bundes. Überdies ist die Förderung der Grundkompetenzen

von Erwachsenen – eine wichtige Vor-aussetzung bei der Vorbereitung auf die Berufsbildung – in der neuen Verordnung zum Weiterbildungsgesetz verankert.

Instrumente und MethodikZurzeit wird unter der Federführung des SBFI der bestehende Leitfaden für die Va-lidierung von Bildungsleistungen überar-beitet. Zudem wird ein neuer Leitfaden mit dem Arbeitstitel «Erwachsenenge-rechtes Ausbilden und Prüfen» verfasst. Ziel ist, darin aufzuzeigen, welche Bedin-gungen für erwachsenengerechte Ange-bote und Qualifikationsverfahren gelten sowie zu klären, was unter «Anrechnung von Bildungsleistungen» zu verstehen ist. Beide Dokumente werden den Akteurin-nen und Akteuren als Hilfsmittel bei der Entwicklung und Umsetzung erwachse-nengerechter Berufsbildungsangebote dienen.

Zulassung zu eidgenössischen PrüfungenBerufsabschlüsse für Erwachsene sind auch in der höheren Berufsbildung ein Thema. Gemäss Berufsbildungsgesetz wird an eine eidgenössische Berufsprü-fung zugelassen, wer über ein Eidgenössi-sches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine höhere schulische Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie ein-schlägige berufliche Praxis verfügt. Viele Prüfungsordnungen sehen die Möglich-keit einer Zulassung ohne EFZ vor, sofern eine längere Berufspraxis nachgewiesen werden kann. Das SBFI hat im Frühling 2015 eine Umfrage bei den Prüfungs-trägerschaften durchgeführt. Sie hat gezeigt, dass diese Zulassungsart selten vorkommt. Nur bei einigen wenigen Prü-fungen liegt der Anteil höher – meist aus branchenspezifischen Gründen. Das SBFI wird im Frühjahr 2016 einen Workshop für Prüfungsträgerschaften durchführen, um mehr darüber in Erfahrung zu brin-

Berufsabschlüsse für Erwachsene und Berufswechsel sind Themen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen.Bild: Tomas Wüthrich

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SBFI NEWS 1/16 l BILDUNG

gen. Auch soll dabei das weitere Vorge-hen in dieser Frage diskutiert werden.

Information und SensibilisierungIm Weiteren soll im Rahmen des Projekts der Zugang zu Informationen über den Berufsabschluss für Erwachsene für die Interessierten sowie für Beratende und Betriebe überprüft und wenn nötig ver-bessert werden. Als ersten Schritt hat das SBFI auf seiner Internetseite Informa-tionen und Links aufgeschaltet und das Thema in die Kampagnen-Internetseite Berufsbildungplus.ch integriert.

Das SBFI hat ausserdem den Berufsab-schluss für Erwachsene zu einem Projekt-Förderschwerpunkt erklärt. Gefördert werden Projekte mit zielgruppenspezifi-schen Strategien zur Erreichung, Informa-tion und Sensibilisierung von potenziellen Absolventinnen und Absolventen sowie von Betrieben. Ein finanzieller Beitrag des

Bundes kann auch gewährt werden, um Angebote, die sich bereits auf kantonaler Ebene oder in einer Sprachregion bewährt haben, schweizweit einzuführen.

Ein Teil der Zielgruppe hat einen erhöh-ten Bedarf an Beratung und Begleitung. In der Beratung sind insbesondere Fragen der individuellen Gestaltung des Bildungs-wegs und der Finanzierung zu klären. Das SBFI unterstützt deshalb Projekte, die in Zusammenarbeit mit den kantonalen Beratungsstellen und weiteren Partnern der interinstitutionellen Zusammenarbeit einen koordinierten Strukturaufbau zum Ziel haben und bestehende Angebote ergänzen.

Daten und StudienDie wichtigsten Zahlen zum Berufsab-schluss für Erwachsene werden ab 2016 in der jährlich vom SBFI herausgegebenen Broschüre «Fakten und Zahlen» publiziert.

Ferner gibt das SBFI im Verlaufe des Jahres 2016 zwei Studien in Auftrag. Die erste Studie hat zum Ziel, den Bedarf der Wirt-schaft am Berufsabschluss für Erwachse-ne zu untersuchen. In der zweiten Studie sollen die Bedürfnisse und Erfahrungen von erwachsenen Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Grundbil-dung erhoben werden. Die Ergebnisse werden 2017 vorliegen.

KontaktSabina Giger, SBFIProjektverantwortlicheRessort Maturitäten und Projekte +41 58 463 14 06 [email protected] Weitere Informationen www.sbfi.admin.ch/berufsabschluss- erwachsene www.berufsbildungplus.ch

Für Erwachsene stehen in der Schweiz vier etablierte Wege offen, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erwerben.

Zwei Wege ohne Lehrvertrag

direkte Zulassung zur Abschlussprüfung Validierung von Bildungsleistungen

Voraussetzung 5 Jahre Berufserfahrung, davon einen Teil im angestreb-ten Beruf

5 Jahre Berufserfahrung, davon einen Teil im ange-strebten Beruf

Dauer je nach Vorbildung und gewählter Vorbereitungsart individuell

Modus berufsbegleitend berufsbegleitend

Bildung betriebliche Bildung: nach BedarfBerufskunde und Allgemeinbildung: nach BedarfÜberbetriebliche Kurse: nach Bedarf

Nachweis beruflicher Handlungskompetenzen in einem Dossier und im Beurteilungsgespräch

Qualifikationsverfahren Qualifikationsverfahren gemäss Bildungsverordnung Beurteilung des DossiersBeurteilungsgespräch

Zwei Wege mit Lehrvertrag

verkürzte berufliche Grundbildung reguläre berufliche Grundbildung

Voraussetzung abgeschlossene obligatorische Schule oder gleichwertige Qualifikation, bereits erbrachte Bildungsleistungen

abgeschlossene obligatorische Schule oder gleichwerti-ge Qualifikation

Dauer 1 bis 2 Jahre kürzer als reguläre berufliche Grundbildung 2 Jahre für EBA3 oder 4 Jahre für EFZ

Modus in der Regel Vollzeit in der Regel Vollzeit

Bildung betriebliche Bildung: im LehrbetriebBerufskunde und Allgemeinbildung: in der Berufsfach-schuleÜberbetriebliche Kurse: im Kurszentrum

betriebliche Bildung: im LehrbetriebBerufskunde und Allgemeinbildung: in der Berufsfach-schuleÜberbetriebliche Kurse: im Kurszentrum

Qualifikationsverfahren Qualifikationsverfahren gemäss Bildungsverordnung Qualifikationsverfahren gemäss Bildungsverordnung

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SBFI NEWS 1/16 l FORSCHUNG

Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

Gesamterneuerungswahl 2016–2019 des Stiftungsrates und des Nationalen Forschungsrates

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ist das wichtigste Organ des Bundes zur Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses. In den vergangenen Monaten wurden die Mitglieder des Stiftungsrates, des Aus-schusses des Stiftungsrates sowie des Nationalen Forschungsrates für die Amtsperiode 2016–2019 gewählt.

Der SNF ist eine privat-rechtliche Stiftung. Der Stiftungsrat fällt als oberstes Organ Entscheide auf strategischer Ebene. Er sorgt für die Wahrung des Stiftungs-zwecks, definiert die Position des SNF zu forschungspolitischen Fragestellungen und verabschiedet Planungsdokumente. Der Ausschuss des Stiftungsrates ist das Verbindungsglied zum Nationalen For-schungsrat. Dieser ist das wissenschaft-liche Leitungsorgan des SNF.

Stiftungsrat und Ausschuss des StiftungsratesIm Stiftungsrat des SNF sind Organisati-onen der Forschung und Wissenschaft sowie der Bund vertreten. Gemäss gel-tenden Statuten setzt sich der Stiftungsrat aus maximal 45 Mitgliedern zusammen. Das Schwergewicht bilden die Vertretun-gen der wissenschaftlichen Organisatio-nen (Hochschulen und Akademien). Diese ernennen ihre Vertreterinnen und Vertre-ter selber. Der Bundesrat kann insgesamt acht Bundesvertreterinnen und -vertre-ter aus Politik und Wirtschaft ernennen. Ausserdem kann der Stiftungsrat bis zur Erreichung der höchstzulässigen Mitglie-derzahl weitere Vertreterinnen und Vertre-

ter von Organisationen oder Personen mit Bezug zum Aufgabengebiet des SNF zu Mitgliedern ernennen. In den Ausschuss des Stiftungsrates werden maximal 15 Mitglieder aus dem Stiftungsrat gewählt, davon ernennt der Bundesrat drei.

Ende November 2015 hat der Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswah-len 2016–2019 der ausserparlamentari-schen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen die Bundesvertreterin-nen und -vertreter für den SNF-Stiftungs-rat und den Ausschuss des Stiftungsrates gewählt. Ende Januar 2016 hat sich der Stiftungsrat konstituiert. Gabriele Gen-dotti (alt Regierungsrat, Kanton Tessin) wurde als Präsident wiedergewählt.

Nationaler ForschungsratDie Wahl der Mitglieder des Nationalen Forschungsrates erfolgt ausschliesslich durch den SNF. Der Ausschuss des Stif-tungsrates hat im September 2015 die Gesamterneuerungswahl des Nationalen Forschungsrates für die Periode 2016-2019 durchgeführt. Insgesamt wurden 85 Forschungsrätinnen und -räte aller Abteilungen des SNF wiedergewählt so-

wie zehn Forschungsrätinnen und -räte neu in den Forschungsrat berufen. Ge-mäss Statuten des SNF können Vertrete-rinnen und Vertreter fachlich zuständiger Verwaltungseinheiten des Bundes als Beobachterinnen oder Beobachter ohne Stimmrecht in Abteilungen und Fachgre-mien des SNF (die sich mit Programmen im Auftrag des Bundes befassen) Einsitz nehmen. Das SBFI ist im Nationalen For-schungsrat / Abteilung Programme durch Nicole Schaad, Leiterin Ressort Nationale Forschung, vertreten.

KontaktNicole Schaad, SBFILeiterin Ressort Nationale Forschung +41 58 463 59 85 [email protected]

Weitere Informationen www.snf.ch (Der SNF > Organisation)

Gesamterneuerungswahl des SWIR

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes hat der Bundesrat Ende November 2015 auch die Mitglieder des Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrats (SWIR) für die Legislaturperiode 2016–2019 gewählt. Es wurden sieben Personen wieder- und acht Personen neu in den Rat gewählt. Präsident ist neu Professor Gerd Folkers, ETH Zürich (bis Ende 2015 Leiter des Collegium Helveticum).

Der SWIR berät als ausserparlamentarische Kommission aus eigener Initiative oder im Auftrag des Bundesrates oder des WBF den Bundesrat in Fragen der Forschungs- und Innovationspolitik in der direkten Zuständigkeit des Bundes. Er setzt sich aus 10–15 Mitgliedern zusammen. Diese verfügen über ausgewiesene fachübergreifende Kompetenzen in Wissenschaft, Berufs-bildung und Innovation. Der Bundesrat wählt die Mitglieder des SWIR und bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten.

Der SWIR unterhält traditionsgemäss Kontakte mit ausgewählten Expertinnen und Experten. Dies soll künftig in formalisierter Form erfolgen, indem Expertinnen und Experten als korrespondierende Mitglieder berufen werden. Der SWIR hat in diesem Zu-sammenhang Professor Stefan Catsicas, Chief Technology Officer von Nestlé, zum ersten korrespondierenden Mitglied bestimmt.

Weitere Informationen: www.swir.ch

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SBFI NEWS 1/16 l FORSCHUNG

Europäische Forschungsrahmenprogramme

Neue Zahlen und Fakten zur Beteiligung der Schweiz

Forschungsinstitutionen aus der Schweiz beteiligten sich erfolgreich am 7. europäischen Forschungsrahmenprogramm (7. FRP; 2007–2013). Mit 4269 Beteiligungen, darunter 972 Projektkoordinationen, wurden 2482,1 Mio. CHF an Schwei-zer Forschungsinstitutionen verpflichtet. Der Bund überwies der EU einen Gesamtbetrag von 2263,1 Mio. CHF, was zu einem positiven Nettorückfluss von 219 Mio. CHF führte. Dies geht aus einem Ende Januar 2016 vom SBFI publizierten Bericht hervor. Dieser enthält auch erste Zahlen zur aktuellen, 8. Programmgeneration Horizon 2020 (2014–2020). Die Schweiz ist an Horizon 2020 momentan teilassoziiert. Gegenüber dem 7. FRP ist hier die Zahl der Beteiligungen und Koordinationen rückläufig.

Der Bericht des SBFI erfolgte im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung über die Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FRP) gemäss Auftrag des schweizerischen Par-laments. Der aktuelle Bericht ist auf zwei Forschungsrahmenprogramme fokussiert: Zum einen wird eine (fast) abschliessende Bilanz des 7. FRP gezogen. Zum andern werden die ersten Ergebnisse des 8. FRP präsentiert. Diese sind allerdings noch nicht robust, da erst wenige Daten vor-liegen (Stand: 15. Juli 2015).

Im Vergleich zur im Jahre 2013 publizier-ten Zwischenbilanz 2007–2012 enthält der Bericht neu ein Kapitel über Initiativen nach Artikel 185 und 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, beides vom FRP mitfinanzierte Pro-gramme. Ebenfalls neu sind ein Kapitel über das Euratom-Programm und über die Teilnahme der Schweiz am internationalen thermonuklearen Versuchsreaktor ITER.

Beteiligung der Schweiz Die Teilnahme an den Forschungsrah-menprogrammen der EU gehört zu den Prioritäten der schweizerischen Wissen-schaftspolitik. Die Schweiz beteiligt sich in unterschiedlicher Form an den FRP:

Erfolgreiche Beteiligung am 7. FRP Das 7. FRP dauerte von 2007 bis 2013. Es war geprägt durch ein insgesamt

hoch dotiertes Budget (51,7 Mrd. EUR, ohne Euratom-Programm zur Fusionsfor-schung) und eine bedeutende Förderung der Grundlagenforschung über die Ein-führung und Umsetzung des Programms «Ideen».

Am 7. FRP beteiligte sich die Schweiz als assoziiertes Land und hatte dadurch Zugang zu allen Programmteilen. Von den insgesamt an Schweizer Institutio-nen ausgerichteten Beiträgen der EU in der Höhe von 2482,1 Mio. CHF kamen 973,5 Mio. CHF bzw. 39,2% den Institu-tionen des ETH-Bereichs, 28% den Uni-versitäten und 3,2% den Fachhochschu- len zugute. 543,7 Mio. CHF (21,9%) gin-gen an Schweizer Unternehmen, davon

321,3 Mio. CHF an kleinere und mittle-re Unternehmen (KMU). Damit stellen die FRP das nach dem Schweizerischen Nationalfonds wichtigste öffentliche Forschungsförderungsinstrument in der Schweiz dar und mithin das wichtigste für Unternehmen und hier namentlich für KMU. Insgesamt zeichnen sich die Forschungsanträge, an denen mindes-tens eine Schweizer Forschungsinstituti-on beteiligt ist, durch eine hohe Qualität aus: Ihre durchschnittliche Erfolgsquote liegt bei 24,1%, während der europäische Durchschnitt 21,2% beträgt.

Der Bund überwies der Europäischen Union für die Beteiligung der Schweiz am 7. FRP einen Gesamtbetrag von 2263,1 Mio.

Seit 1992 hat sich die durchschnittliche Zahl der Schweizer Beteiligungen an europäischen Forschungspro-jekten kontinuierlich erhöht. Die Zunahme verlief parallel zur Erhöhung der Budgets der FRP. Die Zahl der Projektbeteiligungen ist im ersten Jahr eines FRP stets deutlich niedriger als in den späteren Jahren. Grund dafür ist, dass zwischen der Veröffentlichung der Projektausschreibung eines Rahmenprogramms und der Genehmigung bzw. dem effektiven Start der ersten Projekte jeweils eine gewisse Zeit verstreicht. Quellen: Europäische Kommission, SBFI

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1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

3. FRP 4. FRP 5. FRP 6. FRP 7. FRP H2020

1987–2003 1.–6. FRP

Drittstaat

2004–20136. und 7. FRP

Vollassoziierung

2014 bis 2016Horizon 2020(8. FRP)

Teilassoziierung

Anzahl neuer Schweizer Beteiligungen pro Jahr an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen 1992–2015

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SBFI NEWS 1/16 l FORSCHUNG

CHF. Insgesamt wurden 2482,1 Mio. CHF Fördergelder für Schweizer Institutionen verpflichtet. Dieser Betrag entspricht rund 4,2 Prozent des gesamten Budgets des 7. FRP. Unter Vorbehalt der Schlussabrech-nung durch die EU profitiert die Schweiz von einem Nettorückfluss in der Höhe von 219,0 Mio. CHF.

Erste Ergebnisse zu Horizon 2020Horizon 2020 erstreckt sich ebenfalls über sieben Jahre und umfasst den Zeitraum 2014 bis 2020. Das Programm hat im We-sentlichen die thematischen Schwerpunk-te des 7. FRP übernommen, aber es ist etwas anders organisiert, nämlich um drei Hauptpfeiler herum. Das Budget von Hori-zon 2020 beläuft sich auf 82,3 Mrd. EUR, einschliesslich der Mittel für Euratom und ITER. Gegenüber dem 7. FRP wurde das Budget des 8. FRP um über 50% erhöht.

Aus politischen Gründen im Zusammen-hang mit der Annahme der Massenein-wanderungsinitiative am 9. Februar 2014 ist die Schweiz bis Ende 2016 teilassoziiert an Horizon 2020. Sie ist am sogenannten ersten Pfeiler von Horizon 2020 (Wissen-schaftsexzellenz), an Euratom und am Teilprogramm «Exzellenz verbreiten und Partizipation ausweiten» assoziiert, gilt

aber für den zweiten (Führende Rolle der Industrie) und den dritten Pfeiler (Gesell-schaftliche Herausforderungen) sowie alle übrigen im Rahmen von Horizon 2020 finanzierten oder kofinanzierten Programme und Initiativen als Drittstaat. Schweizer Forschende können sich hier an europäischen Kooperationsprojekten beteiligen, erhalten aber keine Finanzie-rung aus der EU.

Die Schweiz zählt bisher 318 Projekt-beteiligungen (1,8% aller bisherigen Beteiligungen) im Rahmen von Horizon 2020, für die Beiträge in der Höhe von 172,4 Mio. CHF gesprochen wurden (2,2% aller Beiträge). Dabei stammen diese Gelder aufgrund der Teilassoziie-rung entweder aus der EU oder vom Bund (81,5%). Da Horizon 2020 erst angelau-fen ist und deshalb noch wenige Daten vorliegen, kann noch keine finanzielle Bi-lanz gezogen werden. Am stärksten ist die Schweizer Beteiligung in den Bereichen Informations- und Kommunikationstech-nologien ICT (16,7%), Marie Skłodowska-Curie-Aktionen (Mobilität) (12,6%) und Gesundheit (11,0%). Im Vergleich mit dem 7.FRP fällt auf, dass der Anteil der Stipendien des Europäischen Forschungs-rates (European Research Council, ERC)

Funktionsweise der europäi-schen Forschungsrahmenpro-gramme

Die FRP sind die Hauptinstrumente der EU zur Umsetzung ihrer gemein-schaftlichen Wissenschafts- und In-novationspolitik. Anträge für Projek-te im Rahmen von FRP werden von Forschenden aus einem oder meh-reren Staaten gemeinsam ausgear-beitet, in der Regel im Hinblick auf konkrete Ausschreibungen der EU, und von unabhängigen Expertinnen und Experten evaluiert. Entsprechend fliessen die EU-Forschungsgelder zu-gunsten von Wissenschaftsinstitutio-nen und Unternehmen kompetitiv in die beteiligten Staaten zurück: Aus-schlaggebend ist die Exzellenz der Projekte. Es gibt keine Länderquoten.

Finanziert werden die FRP einerseits von den EU-Mitgliedstaaten über de-ren reguläre Beiträge an die EU. An-dererseits leisten assoziierte Staaten anteilsmässig Beiträge gemäss ihrem Bruttoinlandprodukt (BIP). Teilneh-mende aus nicht-assoziierten Staa-ten (Drittstaaten) können sich nur an Projekten beteiligen, wenn sie ihre Beteiligung selber finanzieren.

Seit Beginn der FRP ist deren Bud-get kontinuierlich angestiegen. Die jeweiligen thematischen Schwer-punkte und Instrumente haben sich laufend den gesellschaftlichen und politischen Bedürfnissen in Europa angepasst.

an allen Schweizer Beteiligungen in Ho-rizon 2020 sehr gering ausfällt (2,5%). Dies liegt daran, dass Forschende in der Schweiz nicht zu den ersten beiden Aus-schreibungen des ERC im Jahr 2014 zu-gelassen waren, deren Einreichungsfristen kurz nach dem 9. Februar 2014 abliefen. Dies hat sich auch auf die Anzahl Schwei-zer Projektkoordinationen ausgewirkt: 15 Projekte werden von der Schweiz aus koordiniert (0,3% aller Koordinationen in Horizon 2020).

Auf Grundlage der verfügbaren Daten und trotz deren begrenzter Aussagekraft zeigt sich, dass seit der Lancierung von Horizon 2020 die Schweizer Beteiligung an den FRP erstmals rückläufig ist. Die deutlichsten Indikatoren dafür sind der

In der Rangliste der Länder nach erhaltenen Beiträgen unter dem 7. FRP belegt die Schweiz als bestplatzierter assoziierter Staat den siebten Rang. Quellen: Europäische Kommission, SBFI

Mitgliedstaat Assoziierter Staat

50803121

26572362

19401634

972919

779722

675662

503448

355350331

268239207

11974615664

0% 5% 10% 15% 20% 25%

Vereinigtes KönigreichDeutschland

FrankreichSpanien

ItalienNiederlande

SchweizBelgien

IsraelSchwedenÖsterreich

GriechenlandDänemark

IrlandFinnland

NorwegenPortugal

TürkeiPolen

UngarnTschechische Republik

ZypernRumänien

EstlandAndere

Verteilung der verpflichteten Beiträge unter dem 7. FRP nach Land (in Mio. CHF und %)

Page 15: SBFI-News Februar 2016

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Rückgang der Schweizer Beteiligungen von 3,2% (4269) aller Beteiligungen im 7. FRP auf bisher 1,8% (318) in Horizon 2020, die markante Abnahme der Schwei-zer Koordinationen von 3,9% (972) auf 0,3% (15) sowie die Verminderung der Beiträge an Schweizer Forschungsinsti-tutionen von 4,2% (2482,1 Mio. CHF) auf 2,2% (172 Mio. CHF) aller in Horizon 2020 bisher verpflichteten Beiträge. Es ist zu beachten, dass die Erfolgsquote der Projektvorschläge mit Schweizer Beteili-gung im Vergleich zu jener von anderen europäischen Staaten immer noch her-vorragend ist. Somit gehört die Schweiz in der Forschung zu den wettbewerbsfä-

higsten Staaten in Europa. Der Rückgang der Schweizer Beteiligungen in Horizon 2020 kann daher nicht durch eine gerin-gere Qualität bei den Forschungsanträgen erklärt werden.

Würde die Schweiz ab 2017 vollständig auf den Status eines Drittstaats zurückge-stuft, dann wären ihre Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten äusserst begrenzt. Auch dürfte ihre finanzielle und zahlen-mässige Beteiligung an den FRP noch deutlicher abnehmen. Hinzu kommt die Sorge um eine Isolierung der Forschen-den mit Sitz in der Schweiz. Langfristig ist mit dem Drittstaat-Status eine gerin-

Erster Vergleich 7. FRP – H2020. Hinweis: Werte in % = Anteil am europäischen Total; in Klammern absolute Anzahl Beteiligungen, Beiträge und Koordinationen. Quellen: Europäische Kommission, SBFI

7. FRP(2007–2013)

Horizon 2020(2014–2015)

Anteil der Schweizer Beteiligungen

3,2% (4269) 1,9% (318)

Anteil an den erhaltenen Beiträgen

4,2% (2482 Mio. CHF) 2,2% (172 Mio CHF)

Anteil der Schweizer Koordinationen

3,9% (972) 0,3% (15)

gere Attraktivität des Forschungsplatzes Schweiz für Spitzenforschende, ein Know-how-Verlust und eine Verringerung des Einflusses der Schweiz in der Forschung in Europa und weltweit zu befürchten.

Der Bundesrat arbeitet weiterhin daran, den Beschluss der Schweizer Stimmbür-gerinnen und Stimmbürger betreffend der Masseneinwanderungsinitiative ko-ordiniert und im Interesse der betroffe-nen Personen, ob schweizerischer oder europäischer Nationalität, umzusetzen. Erklärtes Ziel bleibt dabei eine vollständi-ge Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020 ab 2017.

KontaktLisa Müller, Patrice Soom und Claude Vaucher, SBFIWissenschaftliche Berater Ressort EU-Rahmenprogramme +41 58 463 50 50 [email protected]

Weitere InformationenDownload des Berichtes sowie Informa-tionen zum Status der Schweiz an Horizon 2020: www.h2020.ch

SBFI NEWS 1/16 l FORSCHUNG

Evaluation von Euresearch

Informationsnetzwerk im Dienste der Schweizer Forschung

Euresearch informiert und berät Schweizer Forschende unter anderem in Bezug auf eine Teilnahme an den europäi-schen Forschungsrahmenprogrammen. Das Informationsnetzwerk wird durch das SBFI finanziert und mandatiert. Der aktuelle Leistungsauftrag läuft 2016 aus. Eine vom SBFI in Auftrag gegebene Evaluation durch das Marktforschungsun-ternehmen GfK kommt insgesamt zu einem positiven Ergebnis. In einzelnen Bereichen besteht Verbesserungspotenzial.

Die Teilnahme an den Forschungsrahmen-programmen der EU (FRP) ist für den For-schungsplatz Schweiz von grosser Bedeu-tung. Um eine möglichst hohe Beteiligung von Forschenden aus der Schweiz zu errei-chen, stellt der Bund Mittel für nationale Begleitmassnahmen zur Verfügung. Unter anderem hat der Verein Euresearch den Auftrag, Forschende über Ausschreibun-gen der EU-Forschungsrahmenprogram-me zu informieren, diese für eine Teilnah-me zu motivieren und bei der Eingabe und Abwicklung der aufgrund ihrer internatio-nalen Vernetzung und Grösse komplexen Forschungsgesuche zu beraten.

Page 16: SBFI-News Februar 2016

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Hauptsitz in Bern – regionale VerankerungEuresearch setzt sich einerseits zusammen aus dem Hauptsitz (Head Office) in Bern mit den sogenannten National Contact Points (NCP) der EU-Rahmenprogramme. Hier finden sich die für die einzelnen Programminhalte zuständigen Spezia-listinnen und Spezialisten. Sie erteilen Forschenden detaillierte Auskünfte und unterstützen sie bei der Partnersuche und bei der inhaltlichen Ausarbeitung von Projektvorschlägen. Andererseits verfügt Euresearch über regionale Beratungsstel-len an zehn Hochschulstandorten in allen Landesteilen. Sie erteilen zu sämtlichen europäischen Forschungsprogrammen all-gemeine Auskünfte, motivieren potenziel-le Teilnehmende für eine Teilnahme und unterstützen vor allem die entsprechen-den Forschenden konkret beim Erstellen ihrer Projektgesuche anlässlich der Aus-schreibungsverfahren. Sie bieten somit einen regionalen Zugang für Unterneh-men, Hochschulen, Forschungsinstitute und einzelne Forschende. Zusätzlich zu den Regionalbüros sind sogenannte Con-tact Points separat an einigen Fachhoch-schulen angesiedelt (nicht zu verwechseln mit den NCP), welche spezifisch auf die Bedürfnisse von Fachhochschulen und teilweise von kleinen und mittleren Un-ternehmen (KMU) ausgerichtet sind.

Beratungskompetenz und FachwissenDie Evaluation kommt zum Schluss, dass bezüglich Euresearch die Steuerungsin-strumente wie Leistungsauftrag, Strate-gieplanung, Geschäftsbericht und der Steuerungsausschuss mit dem SBFI gut entwickelt sind. Optimierungspoten- zial besteht bei der Definition messbarer Leistungskriterien.

Weiter zeigt die Evaluation, dass die Zusammenarbeit im Netzwerk von den Stakeholdern als gut bewertet wird. Als Stärken werden die hohe fachliche Kom-petenz und das Fachwissen der Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter von Euresearch in Bezug auf die FRP und die Forschungs-gesuche identifiziert.

Die Struktur von Euresearch ist breit aufgestellt, was von den Stakeholdern grundsätzlich als positiv bewertet wird. Die Angliederung der National Contact Points (NCP) an das Head Office wird zwar

kontrovers diskutiert, aber grundsätzlich als sinnvoll erachtet: Die NCP können sich so gut austauschen und behalten ihre Neutralität. Eine stärkere Unterstützung der Regional Offices durch die NCP ist von Seiten der Regional Offices erwünscht. Schliesslich sind die Strukturen der Con-tact Points mit den neuen Untermandaten für Fachhochschulen und KMU noch nicht vollständig ausgereift.

Erfüllung der zentralen Leistungskri-terien: Motivation, Information und Beratung Die Leistungskriterien Motivation, Infor-mation und Beratung werden aus Sicht der Stakeholder durch Euresearch gut erfüllt. Auch die Kunden bewerten die Leistungen in diesen drei Dimensionen mehrheitlich als gut. Dabei wird Eure-search von Kunden, die weniger stark in das Netzwerk involviert sind (kein Kontakt mit Euresearch, noch kein FRP-Projekt re-alisiert oder -Antrag erfasst), schlechter bewertet.

Besonders gut beurteilt werden die prak-tischen, antragsspezifischen Dienst- und Beratungsleistungen. Auch schätzen die Kundinnen und Kunden die hohe fach-liche Kompetenz der Euresearch Mitar-beiter, deren Zuverlässigkeit sowie die Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Klares Optimierungspo-tenzial besteht bei den beiden Dienstleis-tungen «Informationen und Ausbildung zu europäischen Forschungs-, Entwick-lungs- und Innovationsgelegenheiten» (basic information and training on Eu-ropean RDI opportunities) und «Ausbil-dungen zu rechtlichen und finanziellen Aspekten» (legal and financial training).

Der Leistungsauftrag im Bereich Informa-tion für die Euresearch Kunden wird ins-gesamt gut umgesetzt. Die Bekanntheit der Forschungsrahmenprogramme sowie von COST (ein europaweiter zwischen-staatlicher Rahmen für die Koordination von Forschungsaktivitäten) und EUREKA (eine von den Rahmenprogrammen der Europäischen Kommission unabhängige Initiative für grenzüberschreitende Ko-operationsprojekte in marktorientierter industrieller Forschung und Entwicklung) ist bei den jeweiligen Zielgruppen hoch. 93 Prozent der befragten Kunden ken-nen die Forschungsrahmenprogramme, seitens der ETH kennen 80 Prozent COST.

Die Bekanntheit von EUREKA liegt bei den befragten KMU bei 70 Prozent. Weniger häufig bekannt ist das Enterprise Europe Network (Netzwerk für Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Geschäftsentwicklung) mit einer Bekannt-heitsrate von 42 Prozent bei den Privatun-ternehmen.

HandlungsempfehlungenDie Verfasserinnen und Verfasser der Eva-luation haben aus den Ergebnissen unter anderem die folgenden Empfehlungen abgeleitet: • Eine klare Differenzierung der ver-

schiedenen Kundengruppen sollte in Betracht gezogen werden. Dies ermög-licht eine Überprüfung der Prioritäten und einen zielgerichteten Einsatz der vorhandenen Mittel.

• Es stellt sich die Frage, inwiefern das SBFI sowie die Regional Offices stärker in die Strategieplanung des Head Of-fices miteinbezogen werden können und sollen.

• Die beiden Angebote «basic informa-tion and training on European RDI op-portunities» und «legal and financial training» sollten in Bezug auf die In-halte als auch auf die anzusprechende Zielgruppe kritisch geprüft werden.

Die Evaluation vermittelt einen breiten Einblick in die Leistungen und die Wahr-nehmung von Euresearch und beleuchtet die bisherigen Leistungen des Euresearch-Netzwerks. Der aktuelle Leistungsvertrag läuft Ende 2016 aus und wird aufgrund der politischen Situation um die FRP (vgl. Seite 13) vorerst um ein Jahr, das heisst bis Ende 2017, verlängert. Eine Arbeitsgrup-pe des SBFI und von Euresearch befasst sich in den nächsten Monaten mit der Ausgestaltung des künftigen Pflichten-hefts.

KontaktRaphael Misteli, SBFIRessort EU-Rahmenprogramme +41 58 462 83 85 [email protected]

Weitere Informationen Download der Studie:  www.sbfi.admin.ch/frpHomepage von Euresearch:  www.euresearch.ch Informationen zu Horizon 2020:  www.h2020.ch

SBFI NEWS 1/16 l FORSCHUNG