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Schick Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Seite 1 von 11 Datum/überarbeitet am: 08.11.2013 Version: 5-3 / D Produkt: Antifrogen N Stoffschlüssel: SXR024717 Druckdatum: 18.11.2013 © Schick GmbH + Co. KG 11/2013 SICHERHEITSDATENBLATT ANTIFROGEN N ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname ANTIFROGEN N 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs Industriezweig: Funktionsflüssigkeiten Einsatzart: Kühlsole Expositionsszenarien: siehe Abschnitt 15.2. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenbezeichnung Schick GmbH + Co. KG Telefon: +49 7042 9535-0 Tafingerstraße 4 Telefax: +49 7042 9535-30 D 71665 Vaihingen/Enz E-Mail: [email protected] 1.4. Notrufnummer Montag - Freitag: 7:00 – 17:00 Uhr Telefon: +49 7042 9535-0 Außerhalb der Geschäftszeiten Telefon: +49 171 5475440 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, aktuelle Fassung) Gefahrenklasse Gefahrenkategorie H-Satz Akute Toxizität Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Einstufung nach EU-Richtlinie (67/548/EWG oder 1999/45/EG, aktuelle Fassung) Gefährlichkeitsmerkmale/Kategorie Gefahrensymbol R-Sätze Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäss EG-Richtlinien (67/548/EWG oder 1999/45/EG, aktuelle Fassung) „Kennzeichnungspflichtig. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.“ Symbole/Gefahrenbezeichnungen Gesundheitsschädlich R-Sätze 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. S-Sätze 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 2.3. Sonstige Gefahren Keine weiteren Gefahren bekannt ausser denen, die sich aus der Kennzeichnung ergeben.

Schick Sicherheitsdatenblatt : Antifrogen N

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Schick Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Seite 1 von 11Datum/überarbeitet am: 08.11.2013 Version: 5-3 / DProdukt: Antifrogen N Stoffschlüssel: SXR024717 Druckdatum: 18.11.2013

© Schick GmbH + Co. KG 11/2013

SICHERHEITSDATENBLATT ANTIfRogEN N

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des gemischs und des Unternehmens

1.1. ProduktidentifikatorHandelsname

ANTIfRogEN N

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder gemischs Industriezweig: Funktionsflüssigkeiten Einsatzart: Kühlsole Expositionsszenarien: siehe Abschnitt 15.2.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

firmenbezeichnungSchick GmbH + Co. KG Telefon: +49 7042 9535-0 Tafingerstraße 4 Telefax: +49 7042 9535-30D 71665 Vaihingen/Enz E-Mail: [email protected]

1.4. Notrufnummer Montag - Freitag: 7:00 – 17:00 Uhr Telefon: +49 7042 9535-0Außerhalb der geschäftszeiten Telefon: +49 171 5475440

ABSCHNITT 2: Mögliche gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder gemischs

Einstufung nach CLP-Verordnung (Verordnung (Eg) Nr. 1272/2008, aktuelle fassung)

gefahrenklasse gefahrenkategorie H-Satz

Akute Toxizität Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Einstufung nach EU-Richtlinie (67/548/EWg oder 1999/45/Eg, aktuelle fassung)

gefährlichkeitsmerkmale/Kategorie gefahrensymbol R-Sätze

Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäss Eg-Richtlinien (67/548/EWg oder 1999/45/Eg, aktuelle fassung) „Kennzeichnungspflichtig. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.“

Symbole/Gefahrenbezeichnungen

Gesundheitsschädlich R-Sätze 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

S-Sätze 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

2.3. Sonstige gefahrenKeine weiteren Gefahren bekannt ausser denen, die sich aus der Kennzeichnung ergeben.

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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2. gemische

Chemische Charakterisierung Monoethylenglykol (1,2-Ethandiol) und Korrosionsinhibitoren

gefährliche Inhaltsstoffe

EthandiolKonzentration: >= 90 - <= 95 %CAS-Nummer: 107-21-1EG Nummer: 203-473-3INDEX-Nr.: 603-027-00-1REACH-Registriernummer gemäß 01-2119456816-28, 01-2119456816-28-0000, 01-2119456816-Artikel 20(3): 28-0003, 01-2119456816-28-XXXX

Einstufung Gefahrstoff EG

Xn Gesundheitsschädlich R 22

GHS Klassifizierung EG

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kategorie 2 H373

Akute Toxizität Kategorie 4 H302

Die Texte der R-Sätze werden in Abschnitt 16. ausgedruckt !Die Texte der H-Sätze werden in Abschnitt 16. ausgedruckt !

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Nach Einatmen Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.

Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.

Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.

Nach Verschlucken Sofort Arzt hinzuziehen.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Symptome Bisher keine Symptome bekannt.

gefahren Bisher keine Gefahren bekannt.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Behandlung Symptomatisch behandeln.

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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1. Löschmittel

geeignete Löschmittel Wassersprühstrahl alkoholbeständiger Schaum Kohlendioxid Löschpulver

5.2. Besondere vom Stoff oder gemisch ausgehende gefahren Bei Brand sind gefahrbestimmende Rauchgase: Kohlenmonoxid (CO) Nitrose Gase (NOx)

5.3. Hinweise für die BrandbekämpfungBesondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpf Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter freisetzung6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Vorschriftsmässig beseitigen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Zusätzliche Hinweise Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.

HygienemassnahmenVon Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

Hinweise zum Brand-und Explosionsschutz Beachtung der allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes.

Temperaturklasse: T2

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen mit Laugen lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern.Lagerklasse:10 Brennbare Flüssigkeiten (soweit nicht LGK 3)

7.3. Spezifische Endanwendungen Keine weiteren Empfehlungen.

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Expositionsgrenzwerteethylene glycolEG Nummer: 203-473-3CAS-Nummer : 107-21-1

gesetzliche grundlage / gesetzliche Liste Revisions-stand

Art des grenzwertes Werte Bemerkungen

Richtlinie 2000/39/EG der Kommission zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten EU. Richtlinie 2000/39/EG der Kommission zur Festlegung einer erstenListe von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG.

2000-06-16 Grenzwerte - 8Stunden

52 mg/m320 ppm

Richtlinie 2000/39/EG der Kommission zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten EU. Richtlinie 2000/39/EG der Kommission zur Festlegung einer erstenListe von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG.

2000-06-16 Kurzzeitgrenzwerte

104 mg/m340 ppm

EthandiolEG Nummer: 203-473-3CAS-Nummer : 107-21-1

gesetzliche grundlage / gesetzliche Liste Revisions-stand

Art des grenzwertes Werte Bemerkungen

TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte Deutschland. Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz - TRGS900 (MAK)

2010-08-04 Arbeitsplatzgrenzwert 26 mg/m310 ppm

2;(I)

DNEL/DMEL-Werte EthandiolEG Nummer: 203-473-3CAS-Nummer : 107-21-1

Expositionsweg Personengruppe Expositionsdauer/Effekt Wert Bemerkungen

Haut Arbeiter Langzeit/systemische Effekte 106 mg/kg KG/Tag

DNEL

Einatmen Arbeiter Langzeit/lokale Effekte 35 mg/m3 DNEL

Haut Alllgemeine Öffentlichkeit Lanzeit/systemische Effekte 53 mg/kg KG/Tag

DNEL

Einatmen Alllgemeine Öffentlichkeit Langzeit/lokale Effekte 7 mg/m3

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PNEC-Werte EthandiolEG Nummer: 203-473-3CAS-Nummer : 107-21-1

Umweltkompartiment Personengruppe/Expositionsdauer/Effekt Wert

Wasser (Süßwasser) 10 mg/l

Wasser (Meerwasser) 1 mg/l

Wasser (intermittierende Freisetzung) 10 mg/l

Sediment (Süßwasser) 20,9 mg/kg Sediment dw

Boden 1,53 mg/kg Boden dw

STP 199,5 mg/l

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Allgemeine Schutzmassnahmen Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Atemschutz: Atemschutz bei ungenügender Absaugung oder längerer Einwirkung.Vollmaske nach DIN EN 136Filter A (organische Gase und Dämpfe) nach DIN EN 141Der Einsatz von Filtergeräten setzt voraus, dass die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthält und die höchstzulässige Gaskonzentration, in der Regel 0,5 Vol.-%, nicht überschreitet. Geltende Regelwerke sind zu beachten, z.B. EN 136 / 141 / 143 / 371 / 372 sowie weitere nationale Regelungen.

Geltende nationale Regelwerke sind zu beachten, z.B. TRGS 900, BGR 190. Auf die Tragzeitbegrenzungen nach §19 Abs.5 GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten wird hingewiesen.

Handschutz: Für Langzeitbelastung:Handschuhe aus ButylkautschukMindest-Durchbruchzeit/Handschuh: 480 minMindest-Schichtdicke/Handschuh: 0,7 mmFür Kurzzeitbelastung (Spritzschutz):Handschuhe aus Nitrilkautschuk.Mindest-Durchbruchzeit/Handschuh: 30 minMindest-Schichtdicke/Handschuh: 0,4 mmSolche Schutzhandschuhe werden von verschiedenen Herstellern angeboten. Beachten Sie die Angaben des Handschuhher-stellers insbesondere zu Mindest-Schichtdicken und Mindest-Durchbruchzeiten und berücksichtigen Sie besondere Bedin-gungen am Arbeitsplatz.

Augenschutz: Je nach Gefährdung ist ausreichender Augenschutz zu tragen (Gestellbrille mit Seitenschutz oder Korbbrille und ggf.Schutzschirm).

Einzelheiten sind den BG-Regeln 192 zu entnehmen.

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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaftenform: FlüssigkeitTeilchengröße: nicht anwendbarfarbe: gelbgeruch: schwach wahrnehmbargeruchsschwelle: nicht bestimmtpH-Wert: ca. 8 (20 °C, 100 g/l) Methode: DIN 19268Schmelzpunkt: -32 °C Methode : DIN 51583Siedetemperatur: ca. 165 °C ( 1.013 mbar) Methode : ASTM D 1120Siedepunkt: 166 °C ( 1.013 mbar) Methode : ASTM D 1120flammpunkt: 119 °C Methode : ASTM D6450 (closed cup)Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

Untere Explosionsgrenze: 3 %(V) Die Daten beziehen sich auf das Lösemittel.obere Explosionsgrenze: nicht bestimmt

Brennzahl: nicht anwendbarMindestzündenergie: nicht bestimmtDampfdruck: < 0,01 kPa (20 °C) Methode : Berechnet nach Syracuse.Relative Dampfdichte bezogen auf Luft: nicht bestimmtLöslichkeit in Wasser: (20 °C) beliebig mischbar

Löslich in ... : Fett nicht bestimmtn-oktanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (log Pow): nicht anwendbar

Zündtemperatur: > 400 °C Methode : DIN 51794

Selbstentzündungstemperatur: nicht anwendbar

Thermische Zersetzung: > 300 °C Methode : DSC Messung unter Stickstoff Keine Zersetzung bis 300 °C.

Viskosität (dynamisch): 20,3 mPa.s (20 °C)

Viskosität (kinematisch): 20,3 mm2/s ( 20 °C) Methode : DIN 51562

Explosive Eigenschaften: Explosiv gemäß Umgangsrecht EU : keine Angaben

Brandfördernde Eigenschaften: nicht anwendbar

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9.2. Sonstige Angaben

Dichte: 1,1138 g/cm3 (20 °C) Methode : DIN 51757

Schüttdichte: nicht anwendbar

oberflächenspannung: 33,8 mN/m

Weitere AngabenProdukt ist hygroskopisch.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität siehe Abschnitt 10.3. „Möglichkeit gefährlicher Reaktionen“10.2. Chemische Stabilität Unter Normalbedingungen ist das Produkt stabil.10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Alkalien (Laugen). Reaktionen mit Oxidationsmitteln. Stabil10.4. Zu vermeidende Bedingungen Nicht bekannt.10.5. Unverträgliche Materialien Nicht bekannt10.6. gefährliche ZersetzungsprodukteBei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind uns keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen WirkungenInformationen, die sich auf das Produkt selber beziehen:Akute orale Toxizität: nicht bestimmtAkute dermale Toxizität: LD50 > 3.500 mg/kg (Maus) Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.Akute inhalative Toxizität: LC50 > 2,5 mg/l (6 h, Ratte) Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.Reizwirkung an der Haut: nicht reizend (Kaninchen) Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.Reizwirkung am Auge: nicht reizend (Kaninchenauge) Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.Sensibilisierung: nicht sensibilisierend (Meerschweinchen) Methode : Magnusson/Kligman Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.Toxizität bei wiederholter Verabreichung: Subakute orale Toxizität : Applikationsweg: Schlundsonde NOAEL: 200 mg/kg (Ratte, männlich/weiblich) Methode : OECD-Richtlinie 407 Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung (subchronische Studie) Applikationsweg: oral, im Futter NOAEL: 150 mg/kg (Ratte, männlich) Methode : OECD-Richtlinie 408 Subakute dermale Toxizität : Applikationsweg: dermal NOAEL: 2,22 mg/kg (Hund, männlich) Methode : OECD-Richtlinie 410 Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.

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Beurteilung Mutagenität: Basierend auf der Auswertung verschiedener Tests wird die Substanz als nicht mutagen bewertet. Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.Beurteilung Kanzerogenität: Aus Langzeitversuchen liegen keine Hinweise auf cancerogene Wirkung vor. Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.Beurteilung Reproduktionstoxizität: Keine reproduktive Toxizität zu erwarten. Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.Beurteilung Teratogenität: Tierexperimentell wurden keine Hinweise auf reproduktionstoxische Effekte beobachtet. Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.Spezifische Zielorgan- Toxizität (SToT) nicht bestimmt- einmalige Exposition:

Spezifische Zielorgan-Toxizität (SToT) nicht bestimmt

- wiederholte Exposition:

BemerkungenNierenschäden sind möglich.Vergiftungen wirken auf das zentrale Nervensystem.Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.

Information bezogen auf die Komponente: EthandiolAkute orale Toxizität: LD50 4.700 mg/kg (Ratte) Schätzwert Akuter Toxizität 500 mg/kg Methode: Umrechnungswert der akuten Toxizität Quelle: Acute toxicity point estimate based on EU GHS classification data

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

Informationen, die sich auf das Produkt selber beziehen:

fischtoxizität: LC0 1.000 mg/l (Goldorfe) LL50 > 100 mg/l (96 h, Zebrafisch (Danio rerio)) Methode : OECD 203 In Analogie zu einem ähnlichen Produkt.

Daphnientoxizität: EC50 > 100 mg/l (48 h, Daphnia magna) Methode : OECD 202 Die Angaben beziehen sich auf den Hauptbestandteil.

Algentoxizität: EC50 6.500 - 13.000 mg/l (96 h, Selenastrum capricornutum) Die Angaben beziehen sich auf den Hauptbestandteil.

Bakterientoxizität: EC20 > 1.995 mg/l (30 min, Belebtschlamm (kom.)) Methode : ISO 8192 Die Angaben beziehen sich auf den Hauptbestandteil.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Informationen, die sich auf das Produkt selber beziehen:

Biologische Abbaubarkeit: 90 - 100 % (10 d) Methode : OECD 301 A Das Produkt ist nach den Kriterien der OECD biologisch leicht abbaubar (readily biodegradable). Die Angaben beziehen sich auf den Hauptbestandteil.

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12.3. Bioakkumulationspotenzial

Informationen, die sich auf das Produkt selber beziehen:Bioakkumulation: nicht bestimmt

12.4. Mobilität im Boden

Informationen, die sich auf das Produkt selber beziehen:Transport und Verteilung zwischen den Umweltkompartimenten : nicht bestimmt

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Informationen, die sich auf das Produkt selber beziehen: Unter Berücksichtigung aller Toxizitäts- und Umwelttoxizitätsdaten wird festgestellt, dass die Substanz weder die PBT- noch vPvB-Kriterien erfüllt. Die Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.

12.6. Andere schädliche Wirkungen

Informationen, die sich auf das Produkt selber beziehen:

Sonstige ökotoxikologische Hinweise Bei sachgemässer Verwendung keine Störungen in Kläranlagen. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie vorgenommen.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmung beseitigen.

Ungereinigte Verpackung Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Abschnitt 14.1. bis 14.5.

ADR Kein GefahrgutADN Kein GefahrgutRID Kein GefahrgutIATA Kein GefahrgutIMDg Kein Gefahrgut

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Siehe dieses Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 6. bis 8.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPoL-Übereinkommens 73/78 undgemäß IBC-Code (International Bulk Chemicals Code)

Keine Beförderung als Massengut gemäß IBC - Code.

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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das gemisch

Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.

Wassergefährdungsklasse: 1 schwach wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS, Anhang 4)

flüchtige organische Verbindungen (VoC)Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischerVerbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischerLösungsmittel entstehen. Bewertung: Enthält rezepturbedingt keine VOC-Komponenten im Sinne der EG-Richtlinie 1999/13/EG.

flüchtige organische Verbindungen (VoC)Richtlinie 2004/42/EGBewertung: Enthält rezepturbedingt keine VOC-Komponenten im Sinne der EG-Richtlinie 2004/42/EG.

Sonstige VorschriftenAußer den in diesem Kapitel genannten Daten / Vorschriften liegen uns keine weiteren Informationen zu Sicherheit-, Gesund-heits- und Umweltschutz vor.

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für einen/mehrere Inhaltsstoffe der hier beschriebenen Zubereitung sind Stoffsicherheitsbeurteilungen (CSA) verfügbar.

Expositionsszenarien - LinksBitte wählen Sie die angegebenen Adressen im Internet aus, um sich die Expositionsszenarien anzusehen.URL: https://reachdialogsystem.clariant.com/ESDocs/EXS000005.pdf Kurztitel: Monoethylene glycol - all exposure scenarios

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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Die nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.

Liste der Bezeichnungen der besonderen gefahren gemäß Abschnitt 3 (R-Sätze):22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

Liste der Bezeichnungen der gefahrenhinweise gemäß Abschnitt 3 (H-Sätze):H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Legende ADN Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf BinnengewässernADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der StrasseAOX Adsorbierbare organisch gebundene HalogeneCAS Chemical Abstracts ServiceDMEL Abgeleitetes Minimal-Effekt-Niveau (Gentoxische Stoffe)DNEL Abgeleitetes Null-Effekt-NiveauEC50 Mittlere effektive KonzentrationGHS Weltweit Harmonisiertes SystemIATA Internationale Luft Transport VereinigungIMDG Internationale Beförderung gefährlicher Güter im SeeverkehrLC50 Tödliche Konzentration, 50 %LD50 Tödliche Dosis, 50 %MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch SchiffeNOAEC Höchste Konzentration ohne beobachtete signifikant erhöhte schädliche WirkungNOAEL Höchste Dosis ohne beobachtete signifikant erhöhte schädliche WirkungNOEC Höchste Konzentration ohne beobachtete statistisch signifikante WirkungOEL Maximale ArbeitsplatzkonzentrationPBT Persistent, Bioakkumulativ, GiftigPEC Vorausgesagte Konzentration in der UmweltPNEC Vorausgesagte Konzentration ohne Wirkung auf die UmweltREACH Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von ChemikalienRID Internationale Regelung für den Transport gefährlicher Güter im SchienenverkehrSVHC Stoffe, die zu besonderer Besorgnis Anlass gebenvPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulativ

Senkrechte Striche am linken Rand weisen auf Änderungen gegenüber der vorangehenden Version hin.

Diese Informationen geben unseren aktuellen Kenntnisstand wieder und stellen lediglich eine generelle Beschreibung un-serer Produkte und möglicher Anwendungen dar. Schick GmbH + Co. KG übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Fehlerfreiheit und Angemessenheit dieser Informationen und ihren Gebrauch. Die Beurteilung der Eignung eines Schick Produkts für eine bestimmte Anwendung liegt in der Verantwortung des Anwenders. Soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Allgemeine Verkaufsbedingungen (Schick GmbH + Co. KG), die durch diese Informationen nicht geändert oder ausser Kraft gesetzt werden. Rechte Dritter sind zu beachten. Eine Änderung dieser Informationen sowie der Produktangaben insbesondere aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen bleibt jederzeit vorbehalten. Sicherheitsdatenblätter, die bei der Lagerung oder Handhabung von Schick Produkten zu beachtenden Sicher-heitsmaßnahmen enthalten, werden zur Verfügung gestellt. Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an Firma Schick GmbH + Co. KG.