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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Herdecke
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 2 -
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Vorbemerkungen .................................................................. 7
1.1 Prüfungsauftrag ..................................................................................... 7
1.2 Prüfungsumfang und Prüfungsunterlagen ................................................ 7
1.3 Vorangegangene Prüfung ....................................................................... 7
2. Grundsätzliche Feststellungen ................................................................ 8
2.1 Systemprüfung ...................................................................................... 8
2.1.1 Anordnungswesen ......................................................................... 8
2.1.2 Buchführung ................................................................................. 8
2.1.3 Verträge ....................................................................................... 9
2.2 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs ................... 9
2.3 Wirtschaftliche Verhältnisse .................................................................. 10
3. Grundlagen der Haushaltswirtschaft ..................................................... 10
3.1 Haushaltssatzung/Nachtragshaushaltssatzung ....................................... 10
3.2 Haushaltsplan ...................................................................................... 10
4. Ausführung des Haushaltsplans ............................................................ 11
4.1 Planvergleich ....................................................................................... 11
4.1.1 Ergebnishaushalt ......................................................................... 11
4.1.2 Finanzhaushalt ............................................................................ 11
4.1.3 Teilhaushalte .............................................................................. 11
4.2 Vorläufige Haushaltsführung ................................................................. 11
4.3 Kassenkredite ...................................................................................... 11
5. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007Fehler! Textmarke nicht definiert.
5.1 Ergebnisrechnung ................................................................................ 12
5.1.1 Ordentliche Erträge ..................................................................... 12
5.1.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................. 12
5.1.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen................................. 12
5.1.1.3 Auflösungserträge aus Sonderposten ..................................... 12
5.1.1.4 Sonstige Transfererträge ...................................................... 12
5.1.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte ................................................ 12
5.1.1.6 Privatrechtliche Entgelte ....................................................... 12
5.1.1.7 Zinsen und ähnliche Finanzerträge ........................................ 12
5.1.1.8 Aktivierte Eigenleistungen ..................................................... 12
5.1.1.9 Bestandsveränderungen ....................................................... 13
5.1.1.10 Sonstige ordentliche Erträge ...................................... 13
5.1.2 Ordentliche Aufwendungen .......................................................... 13
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 3 -
5.1.2.1 Aufwendungen für aktives Personal ....................................... 13
5.1.2.1.1 Stellenplan ................................................................ 13
5.1.2.1.2 Personalaufwand ....................................................... 13
5.1.2.2 Aufwendungen für Versorgung .............................................. 13
5.1.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...................... 14
5.1.2.4 Abschreibungen ................................................................... 14
5.1.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ...................................... 14
5.1.2.6 Transferaufwendungen ......................................................... 14
5.1.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen ...................................... 14
5.1.3 Außerordentliche Erträge ............................................................. 15
5.1.4 Außerordentliche Aufwendungen .................................................. 15
5.1.5 Außerordentliches Ergebnis .......................................................... 15
5.1.6 Jahresergebnis ............................................................................ 15
5.2 Teilergebnisrechnungen ....................................................................... 15
5.3 Finanzrechnung ................................................................................... 16
5.3.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .......................... 16
5.3.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ......................... 16
5.3.3 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ...................................... 16
5.3.4 Einzahlungen für Investitionstätigkeit ........................................... 16
5.3.5 Auszahlungen für Investitionstätigkeit .......................................... 16
5.3.6 Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ......................... 16
5.3.6.1 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Aufnahme von Krediten für Investitionstätigkeit............................................ 16
5.3.6.2 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Tilgung von Krediten für Investitionstätigkeit............................................ 16
5.3.6.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ........................................... 17
5.3.7 Endbestand an Zahlungsmitteln (Liquide Mittel am Ende des
Jahres) ....................................................................................... 17
5.4 Teilfinanzrechnung ............................................................................... 17
5.5 Bilanz .................................................................................................. 18
5.5.1 Vermögens- und Finanzlage ......................................................... 18
5.5.1.1 Aktiva
5.5.1.1.1 Immaterielles Vermögen ............................................ 18
5.5.1.1.2 Sachanlagevermögen ................................................ 19
5.5.1.1.3 Finanzanlagevermögen .............................................. 26
5.5.1.1.4 Umlaufvermögen ....................................................... 26
5.5.1.1.5 Liquide Mittel ............................................................ 27
5.5.1.1.6 Aktive Rechnungsabgrenzung .................................... 27
5.5.1.2 Passiva
5.5.1.2.1 Eigenkapital, Rücklagen, Jahresergebnis ..................... 28
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 4 -
5.5.1.2.2 Sonderposten ............................................................ 28
5.5.1.2.3 Verbindlichkeiten ....................................................... 28
5.5.1.2.4 Rückstellungen .......................................................... 29
5.6 Anhang ............................................................................................... 30
5.6.1 Anlagenspiegel ............................................................................ 30
5.6.2 Verbindlichkeitenspiegel ............................................................... 30
5.6.3 Forderungsspiegel ....................................................................... 30
5.6.4 Haushaltsreste ............................................................................ 30
5.6.4.1 Ergebnishaushalt .................................................................. 30
5.6.4.2 Finanzhaushalt ..................................................................... 30
6. Ergebnis der Jahresabschlussprüfung ................................................... 30
6.1 Fehlbetrag ........................................................................................... 30
6.2 Zusammenfassung ............................................................................... 31
6.3 Erklärung des Rechnungsprüfungsamts ................................................. 32
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 5 -
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz
Anlage 2 Ergebnisrechnung 2007
Anlage 3 Finanzrechnung 2007
Anlage 4 Anlagenspiegel
Anlage 5 Verbindlichkeitenspiegel
Anlage 6 Forderungsspiegel
Anlage 7 Kennzahlen
Anlage 8 Verträge
In die Anlagen 1 - 7 wurden die im Rahmen der Prüfung erfolgten Korrekturen
eingearbeitet.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 6 -
Abkürzungsverzeichnis
AO Abgabenordnung
EigVO Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
EÖB Eröffnungsbilanz
EStG Einkommenssteuergesetz
GemHVO Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeindennim Land
Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW
GewStG Gewerbesteuergesetz
GO Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
HGB Handelsgesetzbuch
NKF Neues Kommunales Finanzmanagement
RPA Rechnungsprüfungsamt
UStG Umsatzsteuergesetz
VgV Vergabeverordnung
VMGS Vermögensgegenstand
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 7 -
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Prüfungsauftrag
Die Gemeindeordnung des Landes Nordhrein-Westfalen ist durch das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land
Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 neu gefasst worden.
Danach haben Gemeinden spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer
Finanzbuchhaltung zu erfassen.
Der Rat der Stadt Herdecke hat beschlossen, das neue Recht ab dem Jahre 2007
einzuführen.
Der gesetzliche Prüfungsauftrag ergibt sich aus § 103 GO, wonach die örtliche
Rechnungsprüfung die Aufgabe hat, den Jahresabschluss der Gemeinde zu prüfen.
1.2 Prüfungsumfang und Prüfungsunterlagen
Die Prüfung wurde nach § 101 GO durchgeführt und erstreckte sich auf die mit dem
Jahresabschluss vorgelegten Unterlagen.
Im Einzelnen sind für das Jahr 2007 vorgelegt worden:
– Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen
– Ergebnisrechnung
– Finanzrechnung
– Bilanz
– Anhang
Der Anhang besteht aus:
– Anlagenspiegel
– Verbindlichkeitenspiegel
– Forderungsspiegel
Die weiteren zur Prüfung angeforderten Unterlagen wurden dem RPA zur Verfügung gestellt, notwendige Auskünfte wurden von der Verwaltung erteilt.
Zu den einzelnen Bilanzpositionen und Abschlussbuchungen wurden Dokumentationen erstellt.
Da es sich um den ersten Jahresabschluss im NKF handelt, wird die inhaltliche
Optimierung und verbesserte Nachvollziehbarkeit der getätigten Buchungen für die kommenden Abschlüsse angestrebt. Bewertungsrichtlinien müssen noch erarbeitet
werden. Das RPA steht hierzu in Kontakt zum Finanzbereich.
1.3 Vorangegangene Prüfung
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt im Jahr 2008 geprüft. Damalige Prüfungsbemerkungen sind erledigt.
Die Bekanntgaben durch Veröffentlichung haben stattgefunden.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 8 -
Die geprüfte Eröffnungsbilanz hat der Rat der Stadt Herdecke am 16.06.2011
gem. § 92 i.V.m. § 96 GO festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Die Feststellung der Eröffnungsbilanz ist öffentlich bekanntgemacht worden und wird
bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2007 zur Einsichtnahme verfügbar
gehalten.
2. Grundsätzliche Feststellungen
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 GO dahingehend zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-
und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen.
2.1 Systemprüfung
Es wurde geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen kommunalverfassungs-
rechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften und den Beschlussfassungen des
Rates und der Ausschüsse geführt worden sind.
Grundlegendes Geschäftsinstrumentarium ist das Rechnungswesen, zu dem der
jährlich aufzustellende Haushaltsplan, die Buchführung und der Jahresabschluss gehören.
Entsprechend dem 8. Teil der GO sind die Geschäftsvorfälle nach dem System und den Regeln der doppelten Buchführungn in der Finanzbuchhaltung zu erfassen. Die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind zu beachten.
Die Bücher der Stadt Herdecke wurden im Rahmen einer Belegprüfung zur Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung geprüft. Im laufenden Jahr 2007 wurde in
unterschiedlichen Produkten eine Visakontrolle durchgeführt.
Nach dem Ergebnis dieser Prüfung wurden die Bücher ordnungsgemäß geführt.
Das Rechnungswesen entspricht den Bedürfnissen einer Verwaltungsbehörde dieser
Größenordnung. Es kann relevante Informationen zeitnah liefern.
Bei der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Geschäfte nicht
ordnungsgemäß geführt werden. Es konnte festgestellt werden, dass die Geschäftspolitik auf üblichen ordnungsmäßigen Entscheidungsgrundlagen beruhte.
2.1.1 Anordnungswesen
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Anordnungswesen werden beachtet.
Die unvermutete Prüfung der Zahlungsabwicklung wurde in der Zeit vom 10.10.2007 -
23.10.2007 durchgeführt.
Im laufenden Jahr 2007 fanden zusätzlich Schwerpunktprüfungen in diesem Bereich
statt.
2.1.2 Buchführung
Die Buchführung erfolgte unter Anwendung des EDV-Buchführungssystems OK.FIS.
Die Jahresabschlussbuchungen wurden ebenfalls mit der Software OK.FIS erstellt.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 9 -
Die Buchführung erfolgte ordnungsgemäß unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und entspricht gesetzlichen Vorschriften.
Die Bücher sind nach den Regeln der doppischen Buchführung geführt worden.
Beanstandet wird, dass dem Administrator im Finanzbereich Buchungs- und
Kassengeschäfte übertragen wurden. 2012 ist eine Änderung erfolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bilanzunterlagen geordnet und nachvollziehbar
nach den Vorschriften der Dauer der Aufbewahrungspflichten zu archivieren sind. Hierzu gehören nicht nur die im Finanzprogramm erzeugten Daten, sondern auch die
Dokumentationen und extern erzeugte Grundlagen. Auch die elektronische
Aufbewahrung von Datenmaterial sollte, systematisch geordnet, problemlos auffindbar sein.
2.1.3 Verträge
Eine Aufstellung ergibt sich aus der Anlage 7 „Verträge“. Die dort aufgeführten, im
Haushaltsjahr 2007 von der Stadt Herdecke geschlossenen Verträge haben zur
Prüfung vorgelegen.
2.2 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs
Die Prüfung ergab, dass die Bilanz, die Ergebnis- und die Finanzrechnung nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung der GO und der GemHVO
aufgestellt und ordnungsgemäß aus den Büchern der Stadt entwickelt worden sind.
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie der Stetigkeitsgrundsatz wurden ausreichend beachtet.
Der Anhang enthält die erforderlichen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben nach § 44 GemHVO mit
Ausnahme einer Aussage zu noch nicht erhobenen Beiträgen aus fertiggestellten Erschließungsanlagen und dem Kurs der Währungsumrechnung zum Liquiditätskredit
in Schweizer Franken.
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist spätestens zum 31.03. des Folgejahres an den Rat weiterzuleiten.
Die Fristvorschriften des § 96 GO NRW konnten wegen der späten Feststellung der Eröffnungsbilanz nicht eingehalten werden.
Mit Ablauf der Frist endet nach NKF-Kommentierung auch der Zeitraum der
Wertaufhellung. Dieses ist in den künftigen Abschlüssen, die auch verspätet aufgestellt werden, zu beachten.
Die Teilergebnisrechnungen und die Teilfinanzrechnungen wurden nach Produkten
aufgestellt. Dieses ist zulässig. Allerdings sind diesen Teilrechnungen analog zu § 4 GemHVO (Teilpläne) die Produktbereiche voranzustellen, deren Teilergebnis-
rechnungen die Summen der Erträge und der Aufwendungen und deren
Teilfinanzrechnungen die Summen der Einzahlungen und der Auszahlungen für Investitionen ausweisen müssen. Das ist nicht geschehen.
Die Produktbezifferung beginnt nicht, wie im Muster zur GO undGemHVO vorgegeben mit 0, sondern mit 1.
Der Kontenplan ist im EDV-System eingerichtet.
Der Herstellungswert wurde bei bebauten Grundstücken und Infrastrukturvermögen berücksichtigt.
Es findet die Tabelle über die Gesamtnutzungsdauer der Stadt Herdecke, die abgeleitet ist aus der NKF Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 10 -
Vermögensgegenstände Anwendung. Zeiträume, die im Buchungssystem OK.FIS
automatisiert hinterlegt sind, müssen damit übereinstimmen.
2.3 Wirtschaftliche Verhältnisse
Gemäß § 75 Abs. 1 GO ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu
führen. Die Beachtung dieses Haushaltsgrundsatzes ist auch im Hinblick auf die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung prüfungsrelevant.
Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ist festzustellen, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt Herdecke wirtschaftlich geführt wird.
Eine Kosten- und Leistungsrechnung wurde noch nicht eingeführt.
3. Grundlagen der Haushaltswirtschaft
3.1 Haushaltssatzung/Nachtragshaushaltssatzung
In seiner Sitzung am 11.12.2007 hat der Rat die Haushaltssatzung für das Jahr 2007 beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung wurde entsprechend § 80 Abs. 5 GO einen Monat nach der am
14.12.2007 bei der Kommunalaufsicht erfolgten Anzeige bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte am 15.01.2008 in den Tageszeitungen.
Die Haushaltssatzung enthielt zwar keine genehmigungspflichtigen Teile, die
Kommunalaufsichtsbehörde hat aber mehrere Punkte beanstandet, u.a. das Fehlen der Teilergebnispläne der Produktbereiche gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 der GemHVO.
Für 2007 wurde keine Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet.
3.2 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan war im Ergebnishaushalt unausgeglichen und schließt
in den ordentlichen Erträgen mit 39.884.680,00 € und
in den ordentlichen Aufwendungen mit 40.245.340,00 € sowie
in den außerordentlichen Erträgen mit 0,00 € und
in den außerordentlichen Aufwendungen mit 0,00 € ab.
Der gemäß § 75 Abs. 2 GO vorgeschriebene Haushaltsausgleich ist allerdings
gegeben, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Dieses ist der Fall.
Der Finanzhaushalt weist
Einzahlungen von 37.437.115,00 € und
Auszahlungen von 35.909.980,00 € nach.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wurde auf 4.316.340,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von 1.003.700,00 € veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 14.000.000,00 € festgesetzt.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 11 -
4. Ausführung des Haushaltsplans
4.1 Planvergleich
4.1.1 Ergebnishaushalt
siehe Anlage 2 Ergebnisrechnung, Ansätze des Haushaltsjahres 2007
Kamerale Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2006 wurden aufgrund der doppischen Umstellung nicht gebildet.
Aus dem Vorjahr standen noch Haushaltseinnahmereste in Höhe von 1.847.913,30 €
aus nicht ausgeschöpfter Kreditermächtigung für investive Zwecke zur Verfügung.
4.1.2 Finanzhaushalt
siehe Anlage 3 Finanzrechnung, Ansätze des Haushaltsjahres 2007
4.1.3 Teilhaushalte
Teilhaushalte wurden auf der Produktebene gebildet.
4.2 Vorläufige Haushaltsführung
Der Gesetzgeber hat den Kommunen mit dieser Bestimmung enge Grenzen für die
Leistung von Ausgaben beziehungsweise Erhebung von Abgaben gesetzt. Danach dürfen die Kommunen nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten,
zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die für die Weiterführung notwendiger
Ausgaben unaufschiebbar sind und in diesem Rahmen insbesondere Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge
vorgesehen waren, fortsetzen. Außerdem werden die Abgaben nach den in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Sätzen erhoben, und es besteht die
Möglichkeit, Kredite umzuschulden.
Die vorläufige Haushaltsführung erstreckte sich über das gesamte Jahr. Die v.g. Vorschriften des § 82 GO konnte daher insbesondere im Bereich der freiwilligen
Leistungen nicht konsequent eingehalten werden.
4.3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen
betrug nach § 4 der Haushaltssatzung 14.000.000,00 €. Bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung galt der Höchstbetrag aus dem Vorjahr.
Die Überprüfung der Auszüge aller Konten ergab, dass Kassenkredite durchgängig in Anspruch genommen wurden.
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wurde - soweit geprüft - nicht überschritten.
Für Kassenkredite waren im Berichtsjahr rund 390.142,80 € (im Vorjahr 298.611,71 €)
an Zinsleistungen aufzubringen.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
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5. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007
5.1 Ergebnisrechnung
siehe Anlage 2 Ergebnisrechnung, Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2007
Es ist der erste doppische Jahresabschluss Die Planzahlen wurden vor der Erstellung
der Eröffnungsbilanz ermittelt.
Abweichungen wurden ausreichend begründet.
5.1.1 Ordentliche Erträge
Die Erträge wurden rechtzeitig und vollständig erfasst.
Sie wurden nach dem Ergebnis dieser Prüfung in der Regel zeitnah geltend gemacht.
Der Zahlungseingang wurde dabei ordnungsgemäß überwacht.
Die Rückzahlung zuviel eingegangener Erträge und Einzahlungen erfolgte zutreffend
bei den entsprechenden Buchungsstellen.
Kontierungsbelege hätten in verschiedenen Fällen frühzeitiger durch die Fachämter erstellt werden müssen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass weiterhin eine Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung fehlt.
5.1.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Finanzvorfälle wurden entsprechend dem verbindlichen Kontenrahmen, Kontengruppe 40 erfasst.
5.1.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die erhaltenen Zuwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wurden zutreffend
als Ertrag gebucht.
5.1.1.3 Auflösungserträge aus Sonderposten
Es waren keine Sonderposten aufzulösen.
5.1.1.4 Sonstige Transfererträge
Die in der Stadt anfallenden Transfererträge sind zutreffend ausgewiesen.
5.1.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte
Erhobene öffentlich–rechtlichen Entgelte (Gebühren und Beiträge) wurden zutreffend erfasst und in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
5.1.1.6 Privatrechtliche Entgelte
Die im Haushaltsjahr entstandenen Erträge aus privatrechtlichen Entgelten wurden
zutreffend erfasst und in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
5.1.1.7 Zinsen und ähnliche Finanzerträge
Den Erträgen aus Zinsen und anderen Finanzerträgen stellt die Ergebnisrechnung die
Aufwendungen für Zinsen und andere Finanzaufwendungen gegenüber und bildet daraus das Finanzergebnis. Es waren Finanzerträge in Höhe von 354.355,13 €
vorhanden.
5.1.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
Aktivierte Eigenleistungen sind eine Gegenposition zu Aufwendungen der Kommune
zur Erstellung von Anlagevermögen. Sie dienen somit zum Ausgleich dieser Aufwendungen, die die Kommune für sich selber erbracht hat. Damit wird eine
Verminderung des Jahresergebnisses durch solche Tätigkeiten vermieden.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
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Die Stadt hat die eigene Aufgabenerledigung für selbst hergestellte
Vermögensgegenstände mit 36.147,83 € in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
Es fehlen Richtlinien für die Fachämter, welche Leistungen aktivierbar sind. Es muss
eine plausible Produkt- und Maßnahmenabgrenzung erfolgen.
5.1.1.9 Bestandsveränderungen
Die Angaben der Ergebnisrechnung standen mit den buchmäßigen Veränderungen der
Bestände in Einklang.
5.1.1.10 Sonstige ordentliche Erträge
Die Zuordnung der sonstigen ordentlichen Erträge erfolgte im geprüften Haushaltsjahr
zutreffend.
5.1.2 Ordentliche Aufwendungen
5.1.2.1 Aufwendungen für aktives Personal
5.1.2.1.1 Stellenplan
Die Entwicklung der Stellen ist in folgender Tabelle dargestellt:
Stellenplanentwicklung
Haushaltsjahr 2006 (nachrichtlich) 2007 2008 (nachrichtlich)
Planstellen Beamte 43 45 43
davon f. Altersteilzeit 0 1 1
Leerstellen 0 0 0
Beamte a. Probe 1 1 2
insgesamt 44 46 45
Bedienstete mit Vertrag (TVöD) 148 151 155
Summe Gesamtzahl Planst./St. 191 198 200
Die Angaben erfolgen nach Stellen, nicht nach Personen
5.1.2.1.2 Personalaufwand
Als Personalaufwendungen sind alle Aufwendungen zu erfassen, die für die
unmittelbare Beschäftigung der aktiven Beamten und Beschäftigten in der Verwaltung entstehen. Also Bezüge und Entgelte, aber auch Sach- und Sonderzuwendungen, die
Aufwendungen für die soziale Sicherung der Beschäftigten und Rückstellungen. Grundsätzlich werden die Beträge brutto erfasst.
Es waren ausschließlich Personalaufwendungen erfasst, die nach dem verbindlichen Kontenrahmen keiner anderen Position zuzuordnen waren.
Die Personalaufwendungen waren mit den Angaben der Personalbuchhaltung
abstimmbar. Die gewährten Sondervergütungen entsprachen den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Lohn-/Gehaltsabzüge erfolgten ausschließlich auf der Grundlage
von rechtlichen Vorgaben / Vereinbarungen.
5.1.2.2 Aufwendungen für Versorgung
Es sind alle Aufwendungen für aus dem Dienst ausgeschiedene Bedienstete
(Versorgungsempfänger) zu erfassen – soweit dafür keine oder keine ausreichenden Rückstellungen in der Vergangenheit gebildet worden sind. Außerdem sind evtl.
Sachaufwendungen für Pensionäre oder ehemals Beschäftigte und Zuführung zu Pensionsrückstellungen in Betracht zu ziehen.
Die Aufwendungen für Versorgung wurden zutreffend auf den vorgeschriebenen
Kontenarten erfasst. Rückstellungen wurden gebildet. Der im Teilwertverfahren ermittelte Barwert wurde zutreffend angesetzt, siehe auch S. 29.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 14 -
5.1.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Es handelt sich bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um Aufwendungen, die mit Ressourcenverbrauch einhergehen.
Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wurde in der Regel beachtet. Die Zuordnungen der Aufwendungen zur Kontengruppe 52 erfolgte zutreffend.
Bei den Sach- und Dienstleistungen ist zwischen dem aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand und dem erfolgswirksamen Erhaltungsaufwand zu
unterscheiden. Der erfolgswirksame Erhaltungsaufwand hat hierbei eine direkte
Wirkung auf das kommunale Eigenkapital.
Diese Abgrenzung wurde getroffen.
Der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Investition muss allerdings besser definiert und den Fachämter verdeutlicht werden. Die Abgrenzung muss zwingend
bereits bei der Haushaltsplanung erfolgen.
Soweit die Aufwendungen Maßnahmen für unterlassene Instandhaltung betrafen, für die Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz geblidet worden sind, wurden diese
entsprechend aufgelöst. Für die Folgejahre besteht hier ein Abarbeitungsstau.
5.1.2.4 Abschreibungen
Die Abschreibungen im Berichtsjahr entsprechen den Werten aus der
Anlagenbuchhaltung. Die Abschreibungssätze sind nach § 35 GemHVO gebildet worden
Die Abschreibungen werden automatisiert aus dem EDV-Programm nach Vorgaben zum erfassten Vermögensgegenstand in der Anlagenkarte ermittelt.
Im Rahmen der Bilanzprüfung wurden mehrere Werte nachgepflegt.
5.1.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsaufwendungen für die
in der Bilanz erfassten Geldschulden und auf Grund von kreditähnlichen Geschäften zu zahlende Zinsen zu erfassen.
Es erfolgte dabei eine zutreffende Differenzierung der Zinsaufwendungen nach den
Empfängern bzw. Darlehensgebern entsprechend der Bereichsabgrenzung, so dass die Anforderungen an die Statistik erfüllt wurden.1
Finanzaufwendungen fielen in Höhe von 798.946,01 € an.
5.1.2.6 Transferaufwendungen
Unter Transferaufwendungen sind Aufwendungen zu verstehen, denen keine konkrete Gegenleistung gegenübersteht. Sie beruhen auf einseitigen Verwaltungsvorfällen,
nicht auf einem Leistungsaustausch. Beispiele sind die Leistungen der Sozialhilfe und
der Jugendhilfe.
Transferaufwendungen fielen in Höhe von 17.136.249,62 € an.
5.1.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen handelt es sich z. B. um
Geschäftsaufwendungen, Steuern, Versicherungen oder auch Wertveränderungen des
Vermögens.
Die ausgewiesenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen standen in einem
angemessenen Verhältnis zur Größe der Stadt Herdecke.
1 Bund, Land, Gemeinden, Zweckverbände, sonstiger öffentlicher Bereich, verbundene Unternehmen, öffentliche Sonderrechnungen, Kreditinstitute, sonstiges inländischer Bereich, sonstiger ausländischer Bereich
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 15 -
Bei der stichprobenmäßigen Prüfung einzelner Positionen der Geschäftsaufwendungen
ergaben sich keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten.
Die Aufwendungen für Versicherungen bewegten sich in einem für Kommunen
notwendigen und üblichen Rahmen.
Die wiederholte Anregung des RPA, Versicherungsleistungen auszuschreiben, wurde bisher nicht aufgegriffen.
Bei den ausgewiesenen Steuern handelt es sich ausschließlich um solche, für die die Stadt Steuerschuldner ist.
Die eingetretenen Wertveränderungen sind zutreffend ausgewiesen.
5.1.3 Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge waren nicht vorhanden.
5.1.4 Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen waren nicht vorhanden.
5.1.5 Außerordentliches Ergebnis
Als Saldo der außerordentlichen Erträge sowie der außerordentlichen Aufwendungen ergibt sich ein außerordentliches Ergebnis von 0,00 €.
5.1.6 Jahresergebnis
Der Saldo aus dem ordentlichen Ergebnis (-381.756,48 €) und dem außerordentlichen
Ergebnis (0,00 €) wird mit -381.756,48 € als Jahresergebnis ausgewiesen. Damit ist
ein Fehlbetrag in dieser Höhe entstanden.
5.2 Teilergebnisrechnungen
Die produktorientierten Teilergebnisrechnungen sind als Bestandteil des Jahresabschlusses in die Prüfung einbezogen worden.
Die Teilergebnisrechnungen entsprachen dabei der in § 40 GemHVO vorgeschriebenen
Form, Muster (Anlage 19) der VV zur GemHVO. Die teilweisen Angaben zu Ergebnissen des Vorjahres sind kamerale Daten. Da noch keine Kennzahlen gebildet
wurden, fehlen die nach § 40 Abs. 2 GemHVO geforderten Angaben hierzu. Außerdem fehlt die Summenbildung und Darstellung nach Produktbereichen gem. § 4 Abs. 3
GemHVO.
Die durchgeführte Plausibilitätsprüfung ergab, dass die Summe aller Teilergebnisrechnungen (ohne interne Leistungsbeziehungen) mit den Werten der
Ergebnisrechnung übereinstimmt.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 16 -
5.3 Finanzrechnung
siehe Anlage 3 Finanzrechnung, Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2007
Es handelt sich bei den Zahlen des Vorjahres um das Ergebnis des letzten
kammeralen Abschlusses. Zuordnungen können daher in Einzelfällen abweichen.
5.3.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Im Zahlungsbereich der laufenden Verwaltungstätigkeit handelt es sich im
Wesentlichen um ertragsgleiche Einzahlungen.
5.3.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Im Zahlungsbereich der laufenden Verwaltungstätigkeit handelt es sich im
Wesentlichem um aufwandsgleiche Auszahlungen.
5.3.3 Saldo aus laufender Verwaltungtätigkeit
Der Zahlungsmittelsaldo (Cash Flow) aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt zum
Ende des Jahres 848.973,86 €.
5.3.4 Einzahlungen für Investitionstätigkeit
Zu den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gehören die Investitionszuwendungen, Einzahlungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus
Beiträgen.
Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten wurden nach dem Ergebnis dieser Prüfung zeitnah geltend gemacht und rechtzeitig eingezogen.
Der Zahlungseingang wurde ordnungsgemäß überwacht.
Die Rückzahlungen zuviel eingegangener Beträge wurden zutreffend bei den
entsprechenden Buchungsstellen abgesetzt.
Die Einzahlungen waren grundsätzlich ordnungsgemäß entsprechend § 27 GemHVO
belegt.
5.3.5 Auszahlungen für Investitionstätigkeit
Zu den Auszahlungen für Investitionstätigkeit gehören die Ausgaben für
Immobilienerwerb, für Baumaßnahmen, für den Erwerb von beweglichen Sachvermögen, für den Erwerb von Finanzvermögen, für geleistete
Investitionszuwendungen und sonstige Investitionsauszahlungen.
Die ausgewiesenen Investitionsauszahlungen (einschließlich der aktivierten Eigenleistungen) wurden mit den Zugängen in der Bilanz abgestimmt. Differenzen
ergaben sich nicht.
5.3.6 Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
5.3.6.1 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit
Es handelt sich bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit um die Aufnahme von
Krediten. Sie waren 2007 mit 2.000.000,00 € ausgewiesen.
5.3.6.2 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Tilgung von Krediten und Rückzahlungen von inneren Darlehen für Investitionstätigkeit
Es handelt sich bei den Auszahlungen aus Finazierungstätigkeit um die Tilgung von Krediten für Investitionstätigkeit. Sie waren 2007 mit 601.722,17€ ausgewiesen.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
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5.3.6.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Die Zahlungsströme im Bereich der Finanzierungstätigkeit führen zu einem Zahlungsmittelsaldo zum 31.12.2007 in Höhe von 1.398.277,83 €. Dieser Saldo stellt
insoweit eine Verschuldungsanalyse dar.
Der positive Saldo zeigt hierbei eine erhöhte Kreditaufnahme gegenüber geringeren
Tilgungen bestehender Kredite bzw. Darlehen. Die Stadt nimmt mehr neue Schulden auf, als sie aktuell zurückzahlt.
5.3.7 Endbestand an Zahlungsmitteln (Liquide Mittel am Ende des Jahres)
Die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes zum 31.12.2007 gibt Aufschluss darüber, ob die Liquidität und die Investitionsfinanzierung gesichert waren.
Der Saldo der Finanzrechnung als vollständige Abbildung aller Ein- und Auszahlungen wird buchhalterisch in der Bilanz über die Bilanzposition „Liquide Mittel“
abgeschlossen. Der in der Finanzrechnung ausgewiesene Endbestand an
Zahlungsmitteln in Höhe von 694.190,72 € stimmt mit der Bilanzposition „Liquide Mittel“ des Haushaltsjahres überein.
Allgemeiner Hinweis:
Die Liquiditätsplanung sollte durch EDV-Unterstützung ausgebaut werden. Über die
Führung eines Rechnungseingangsbuches wurde nachgedacht. Außerdem sind konsequenter Informationen aus den Fachämtern abzufragen.
5.4 Teilfinanzrechnung
Die produktorientierten Teilfinanzrechnungen sind als Bestandteil des
Jahresabschlusses in diese Prüfung einbezogen worden. Die Teilfinanzrechungen
entsprachen nicht der in § 40 GemHVO; es fehlen die Teilfinanzrechnungen für Produktbereiche. Kennzahlen und Leistungsmengen wurden noch nicht erhoben.
Die dargestellten Investitionen wurden den entsprechenden Produkten zutreffend zugeordnet.
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5.5 Bilanz
siehe Anlage 1 Bilanz
Die Bilanz ist entsprechend § 95 GO als Teil des Jahresabschlusses in Verbindung mit
§ 41 GemHVO aufzustellen.
Die unter Einbeziehung des Jahresergebnisses ausgeglichene Bilanzsumme beträgt 170.575.065,49 € (Eröffnungsbilanzwert: 167.219.778,96 €).
Die Bilanz ist entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung aufgestellt worden.
5.5.1 Vermögens- und Finanzlage
5.5.1.1 Aktiva
In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Posten der Aktivseite zusammengefasst.
Aktiva
Eröffnungsbilanz/ Vorjahr
31.12.2006 31.12.2007
Veränderung in %
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
110.926,94 € 147.483,34 € 33,0 %
1.2 Sachanlagen 143.126.702,13 € 140.944.700,79 € -1,5 %
1.3 Finanzanlagen 20.889.776,93 € 20.964.462,22 € 0,4 %
2.1 Vorräte 4.756,00 € 5.395,82 € 13,5 %
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.170.875,43 € 7.608.997,49 € 350,5 %
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
0,00 € 0,00 €
2.4 Liquide Mittel 781.337,92 € 694.190,72 € -11,2 %
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 135.403,61 € 209.835,11 € 55,0 %
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
0,00 € 0,00 € -
Gesamt 167.219.778,96 € 170.575.065,49 € 2,01 %
Das Gesamtvermögen erhöhte sich um 3.355.286,53 €.
Anschaffungen, die Herstellung von Vermögensgegenständen sowie Abschreibungen führten zu einer Vermögensveränderung.
Die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sach- und Finanzanlagen wurden zu
Anschaffungs- und Herstellungswerten bewertet. Die fortgeführten Buchwerte stimmten mit dem als Anlage 4 beigefügten Anlagenspiegel in der Gesamtsumme
überein. Der Bestand der Forderungen zum Jahresende mit der Veränderung gegenüber dem Vorjahr kann der Anlage 6 Forderungsspiegel entnommen werden.
Das Anlagevermögen der Stadt wird im Anlagenspiegel zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres 2007 korrekt ausgewiesen.
5.5.1.1.1 Immaterielles Vermögen
Es waren nachvollziehbare Unterlagen (wie Verträge oder Rechnungen) über den entgeltlichen Erwerb von immateriellen Werten vorhanden. Sie wurden
ordnungsgemäß verwaltet.
Das immaterielle Vermögen stieg. Den Zugängen von 64.884,34 € standen Abgänge
über 28.327,94 € gegenüber.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
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5.5.1.1.2 Sachanlagevermögen
Die Sachanlagen und sonstigen Anlagen waren im Buchungsprogramm OK.FIS erfasst.
Die Erfassung und Bewertung des Sachvermögens ist nachvollziehbar erfolgt.
Das in der Bilanz ausgewiesene Sachvermögen wird durch Sachkonten/Konten der
Anlagenbuchhaltung korrekt nachgewiesen und ist in dem Anlagenspiegel zutreffend dokumentiert.
Für Vermögensabgänge wurden durch den Finanzbereich Vordrucke und Abfragen für die Fachämter entwickelt, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Im Rahmen von Auftragsabwicklungen fällt immer wieder auf, dass die notwendigen
Angaben zu Vermögensgegenständen nicht direkt erfolgen.
Die Abschreibung, die Bemessungsgrundlage und die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer wurden entsprechend der verbindlichen Abschreibungstabellen angesetzt.
Soweit die Nutzung der Sachanlagen zeitlich begrenzt ist, wurde der Wert entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihrer Anschaffung voll abgeschrieben. Diese Festlegung wurde nachträglich im Rahmen der Prüfung getroffen,
entsprechende Buchungen wurden getätigt.
Den Zugängen von Sachvermögen von 2.952.049,17 € standen Abgänge von
5.133.633,51 € gegenüber. Der Werteverzehr findet größtenteils bei bebauten
Grundstücken und dem Infrastrukturvermögen, hier insbesondere dem Straßen-vermögen statt.
…………………………………………………………………………………………………………………………..
Prüfberichte der technischen Prüfung zu den Bilanzpositionen 1.2.1 – 1.2.3 sind nachfolgend komplett wiedergegeben, um die Umsetzungsschwierigkeiten des NKF bei
den finanziell wesentlich bilanzrelevanten Maßnahmen darzustellen und den
Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Die anschließenden Korrekturen wurden in Abstimmung mit dem RPA soweit möglich
vorgenommen und in die Bilanz eingearbeitet. Auswirkungen auf die Testaterteilung sind daher nicht gegeben.
Bilanzposition 1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Wert EÖB 14.116.126,13 € Wert JA 2007 14.324.240,54 € Entwurf
Wert JA 2007 14.347.356,75 € Korrektur
1. Dokumentation
Die vorliegende Dokumentation hat Optimierungspotential.
2. Abschreibungen
Bei der stichprobenhaften Überprüfung der jährlichen Abschreibungen ergaben sich keine Auffälligkeiten. Eine Ausnahme bildet der unter Ziffer 3.2 beschriebene
Zugang (Wetterschutz Grillplatz Bleichstein).
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 20 -
3. Zugänge
3.1 Aktivierte Eigenleistungen sind teilweise berücksichtigt worden. Klare Regelungen
zur Anwendung / zum Umgang / zur Aktivierbarkeit liegen offensichtlich nicht
vor. Die Aufstellung solcher Anwendungsrichtlinien wird empfohlen, um die betroffenen Fachämter bei der Umsetzung hilfreich zu unterstützen.
Die Dokumentation des Finanzbereichs zu den aktivierten Eigenleistungen sollte zukünftig erweitert werden.
Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3 der Bilanzposition 1.2.3,
Infrastrukturvermögen, verwiesen.
3.2 Für den Wetterschutz am Grillplatz Bleichstein wurde ein neuer VMGS erstellt und diesem Kosten von 21.760,95 € zugewiesen.
Der Vermögensgegenstand (VMGS) wurde der Vermögensart (VMA) 025101 zugewiesen. Systembedingt ist dieser VMA eine Abschreibungsdauer von 15
Jahren zugewiesen. In Gesprächen stellte sich heraus, dass das System OK.FIS
mehrere hundert VMA hat. Inwieweit diese VMA den gewählten Nutzungsdauern der verbindlichen „Tabelle über die Gesamtnutzungsdauern der Stadt Herdecke“
entsprechen, konnte nicht nachvollzogen werden. Es wird empfohlen einen entsprechenden Abgleich vorzunehmen und die Fachämter bei Festlegung der
Nutzungsdauern einzubinden.
Die „letzte“ Rechnung (= 1. Abschlagsrechnung des Landschaftsbauers) trägt das
Datum 06.11.2007. Der Abschreibungsbeginn wurde auf den 01.10.2007 festgelegt.
Mangels einer internen Regelung wurde, nach Auskunft, bisher so verfahren, dass die letzte Rechnung als „Fertigstellung“ bzw. „Inbetriebnahme“
angenommen wurde. Bei Fortführung dieses Gedankens hätte die Abschreibung
eigentlich mit dem 01.12.2007 beginnen müssen.
Nach den Unterlagen der Rechnungsprüfung fand die tatsächliche Abnahme für diesen VMGS am 17.12.2007 statt. Die Abnahme wurde wegen wesentlicher
Mängel verweigert. Erst nach Nachbesserungsarbeiten wurde die Leistung
(Überdachung) im Mai 2008 abgenommen. Der ausführende Unternehmer (Landschaftsbauarbeiten) stellte die Schlussrechnung für Arbeiten erst im
Dezember 2008.
Im Jahre 2008 sind nicht weitere unerhebliche Kosten angefallen. Diese sollten dem VMGS als nachträgliche Herstellungskosten in 2008 aktiviert werden. Aus
Sicht des RPA und nach vorliegender Sachlage war die Leistung in 2007 noch
nicht voll nutzbar fertiggestellt und hätte demzufolge noch nicht aktiviert werden können.
Der vorliegende Sachverhalt ist ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit von
Regelungen.
Es wird empfohlen, hierzu Lösungen zu erarbeiten.
3.3 Für den neuen VMGS 200810, Renaturierung Herdecker Bach, wurde ein Betrag von 398.102,31 € als Zugang gebucht. Die Abschreibung soll zum 01.01.2008
beginnen.
Gemäß der Dokumentation wurde diesem VMGS eine Nutzungsdauer von 60
Jahren zugewiesen. Nach der Tabelle der Gesamtnutzungsdauer der Stadt Herdecke ist für Renaturierungen eine Nutzungsdauer von 50 Jahren vorgesehen.
Die Nutzungsdauer ist gemäß den Vorgaben anzupassen.
Des Weiteren wird in der Dokumentation erwähnt, dass als Zeitpunkt der
Anschaffung (Inbetriebnahme) das Datum der letzten Rechnung
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 21 -
(Schlussrechnung) gewählt wurde. In den Unterlagen ist keine Schlussrechnung
enthalten. Gleichwohl hat die Abnahme der Leistungen im besagten Zeitraum stattgefunden und die Annahme, dass die tatsächliche Nutzung (Inbetriebnahme)
somit begonnen hat, erscheint sachgerecht.
Nachrichtlich erfolgt von hier der Hinweis, dass durch einen Mangel des Hauptauftragnehmers die Auszahlung des Schlussrechnungsbetrags erst Mitte
2010 erfolgte.
Die Baumaßnahme hatte als einen wesentlichen Bestandteil die Erstellung einer
Stützwand. Eine nachträgliche Bildung eines gesonderten VMGS und die Heraustrennung der damit verbundenen Leistungen erscheinen nicht sinnvoll,
jedoch sollten für zukünftige Maßnahmen im Vorfeld Festlegungen zur Verbuchung getroffen werden, um diese ggf. schon bei der Ausschreibung
berücksichtigen zu können. (ggf. Losbildung zu problemlosen Trennung der zugeordneten Leistungen, Aufteilung der Ingenieurkosten und der
Baunebenkosten nach der betragsmäßigen Gewichtung)
Die Dokumentation verweist auf eine Zuweisung in Höhe von 164.000,00 €, die
in dem Sonderposten 200814 ausgewiesen wurde. Einem beigefügten Schreiben ist zu entnehmen, dass ggf. noch ein Restbetrag von 49.981,00 € an Förderung
offen ist. Die Recherche von 20 im System ergab, dass ein Betrag mit dieser
Summe nicht eingegangen ist, ebenfalls ist vom Fördergeber für diese Baumaßnahme kein sonstiger, weiterer Förderbetrag eingegangen. Es wird
angeregt, diesen Sachverhalt zu prüfen und aufzuklären.
4. Allgemeines
4.1 Die im Rahmen der Prüfung geführten Gespräche machten deutlich, dass
zwischen den Fachämtern und der Finanzbuchhaltung noch Kommunikationsbedarf zur Umsetzung des NKF besteht.
4.2 Ein Leitfaden zur einheitlichen Vorgehensweise („Bilanzierungshandbuch“) liegt
nicht vor.
Nachfolgend sind beispielhaft einige Punkte stichwortartig aufgeführt, bei denen aus Sicht des RPA Regelungsbedarf besteht.
- Abgrenzungen zwischen konsumtivem und investivem Aufwand - Ermittlung der Dauer einer ggf. vorh. Verlängerung der Restnutzungsdauer
eines VMGS - Ermittlung der Höhe der Abgänge bei Abbrucharbeiten (Hoch- und Tiefbau)
- Umgang mit mehreren VMGS in einer Baumaßnahmen (z.B.: Straße/Stütz-
wand) - eigene Ingenieurkosten (aktivierte Eigenleistungen, Abgrenzung zu
Bauherrnaufgaben bzw. anderen Kostenträgern, z.B. Kanalbau) - Einbehalte bei Schlussrechnungen (Gewährleistung/Abzüge/Verrechnungen)
- Sanierung nur von Teilen eines VMGS
- Kombinierte Sanierungen/Verbesserungen über mehrere VMGS - Abschreibungsbeginn (z.B. bei „Grillüberdachungen“, s.o.)
4.3 Es wird dringend angeraten, die angesprochenen Punkte für den nächstfolgenden
Jahresabschluss angemessen zu berücksichtigen.
Bilanzposition 1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Wert EÖB 51.658.486,35 € Wert JA 2007 51.722.932,50 € Entwurf
Wert JA 2007 51.649.575,84 € Korrektur
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 22 -
1. Dokumentation
Die vorliegende Dokumentation hat Optimierungspotential.
2. Abschreibungen
2.1 Bei der stichprobenhaften Überprüfung der Abschreibungen der VMGS der
Bilanzposition 1.2.2, Schulen, ist aufgefallen, dass an neun VMGS (Schulen) die
Außenanlagen der Vermögensart Aufwuchs zugeordnet wurden und entsprechend nicht abgeschrieben wurden (siehe Anlage 1). Die neun
betroffenen VMGS hatten zum Zeitpunkt der EÖB einen Gesamtwert von 778.2056,40 €.
Des Weiteren sind bei diesen VMGS Unstimmigkeiten bei den Werten der
Anschaffungskosten aufgefallen.
Bei zwei VMGS (GS Vinkenberg, RS Bleichstein) ist nur ein Teilbetrag der Außenanlagen bilanziert worden. Der jeweilige Gesamtbetrag der Außenanlagen
ist nach den Datenblättern der Gebäude höher. Bei drei VMGS (RBS, GS Schraberg, FHS) ist ein zu hoher Gesamtbetrag für die
Außenanlagen angesetzt worden. Nach Ansicht der Rechnungsprüfung hätte eine
Teilsumme der Außenanlagen der Bilanzposition 1.2.2.4, Sonstige Dienst-, Wohn- und Geschäftsgebäude, zugeordnet werden müssen.
Es ist eine Berichtigung vorzunehmen.
2.2 Bei den VMGS der Bilanzposition 1.2.2.3, Wohnbauten, ist aufgefallen, dass bei
fünf VMGS keine Abschreibung vorgenommen wurde (siehe Anlage 2).
Trotz der Bezeichnung „Außenanlagen…“ bei drei der fünf VMGS wurden alle der Vermögensart Aufwuchs zugeordnet.
Die Daten sind zu überarbeiten.
2.3 Die Betrachtung der Abschreibungswerte der Bilanzposition 1.2.2.4, Sonstige
Dienst-, Wohn- und Geschäftsgebäude, hat ergeben, dass bei 27 VMGS Auffälligkeiten entdeckt wurden. Bei den 27 VMGS wurde keine Abschreibung
vorgenommen. Der Gesamtwert der betroffenen VMGS betrug zum Zeitpunkt der EÖB 442.432,88 €.
Offensichtlich handelt es sich bei diesen Objekten um diverse Außenanlagen sonstiger städtischer Gebäude.
Die Werte sind zu anzupassen.
2.4 Die sonstigen Stichproben der jährlichen Abschreibungen ergaben keine
Auffälligkeiten.
3. Zugänge
3.1 Aktivierte Eigenleistungen sind nur teilweise berücksichtigt worden. Klare
Regelungen zur Anwendung / zum Umgang / zur Aktivierbarkeit liegen offensichtlich nicht vor. Die Aufstellung solcher Anwendungsrichtlinien wird
empfohlen, um die betroffenen Fachämter bei der Umsetzung hilfreich zu unterstützen.
Die Dokumentation des Finanzbereichs zu den aktivierten Eigenleistungen sollte
zukünftig erweitert werden. Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3 der Bilanzposition 1.2.3,
Infrastrukturvermögen, verwiesen.
3.2 Allgemein ist aufgefallen, dass eine Beteiligung der Fachämter zur Festlegung des
Anschaffungszeitpunkts offensichtlich nicht stattgefunden hat. Ebenso ist aus den
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 23 -
Unterlagen nicht zu entnehmen, dass eine Abstimmung zur Nutzungsdauer
stattgefunden hat. Beispielsweise wurde für den neuen VMGS 200175, Spielgerät „Supernova
GXY916“, eine Nutzungsdauer von 10 Jahren (gemäß „Systemvorgaben“)
festgelegt und der Anschaffungszeitpunkt nach Angaben auf der Rechnung der ausführenden Firma festgelegt.
Es wird empfohlen hierzu ein, mit den Fachämtern abgestimmtes, standardisiertes Verfahren einzuführen, um eine belastbare Datengrundlage zu
erhalten.
Dies sollte dokumentiert und in den Unterlagen zum neuen VMGS abgeheftet sein.
3.3 Für Umbauten der GS Schraberg (OGGS) wurden noch 6.957,91 € als Zugang
verbucht. Die angesetzten Kosten werden aus hiesiger Sicht grundsätzlich nicht als
investive Kosten angesehen.
a. Im Gutachten zur Eröffnungsbilanz wurden alle Umstände berücksichtigt bzw. hätten berücksichtigt werden müssen.
b. Die Rechnungen belegen, dass ein „Snoezelraum“ eingerichtet wurde. Dies stellt keine Substanzverbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus
dar.
Es ist Entsprechendes zu veranlassen.
3.4 Für den bereits in der EÖB enthaltenden und vollständig bewerteten Anbau der Grundschule Robert Bonnermann sollen nachträglichen Anschaffungskosten in
Höhe von 3.249,84 € aktiviert werden. Aus Prüfersicht sind in dem angesetzten Gebäudewert des Gutachters alle Kosten enthalten.
Grundsätzlich ist die Verbuchung von nachträglichen Anschaffungskosten
nachvollziehbar und möglich. Im vorliegenden Fall wird jedoch eine Vermischung von fiktiv ermittelten EÖB-Werten mit nachträglichen Kosten vorgenommen. Dies
ist nicht möglich. Eine mögliche Variante könnte die Korrektur des Wertes in der EÖB darstellen.
Bedingt durch die Betragshöhe und den Grundsatz der Stetigkeit wird davon
abgeraten. Die Beträge sind umzubuchen.
3.5 Zum Anbau der Grundschule Vinkenberg für die offene Ganztagsgrundschule
sollen 7.462,35 € nachträglich aktiviert werden, weil die Kosten, gemäß der vorliegenden Dokumentation, im ursächlichen Zusammenhang mit der
ursprünglichen Maßnahme stehen.
Die hier aktivierten Beträge stellen Vorableistungen von Architekten bzw. Ingenieuren für die Eingangsüberdachung dar. Die Kosten der Bauleistungen der
Überdachung sind in 2008 angefallen und sollen dann entsprechend aktiviert werden.
Eine Zuordnung der Kosten zum Schulgebäude könnte ggf. sachgerechter sein,
jedoch erscheint eine Zuordnung zum Anbau auch möglich, insbesondere vor der Berücksichtigung von OGS-Zuschüssen.
Die Gespräche mit 20 haben ergeben, dass eine Einbindung der Fachabteilungen und eine tiefere Dokumentation zur sachgerechten Beurteilung und späteren
Nachvollziehbarkeit unerlässlich sind. Die Rechnungsprüfung empfiehlt hierzu Regelungen zu entwerfen und einen standardisierten Ablauf einzurichten. Bereits
zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung sollten erste Arbeitsgespräche
hinsichtlich der Aktivierungsmöglichkeiten geführt werden, um spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
3.6 Für die Grundschule Schraberg sollen 44.080,53 € für weitere Aufwendungen der
bereits in den Jahren vor 2007 begonnenen PCB-Sanierung aktiviert werden.
Aus Prüfungssicht sind diese Kosten nicht aktvierungsfähig.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 24 -
Entgegen dem VMGS Hauptschule wurde für die Schule Schraberg keine
Wertminderung aus Baumängeln (dort: Wertminderung für PCB-Sanierung, Restleistungen nach Gutachtenerstellung) vorgenommen. So geht aus der
Bewertungstabelle der Schrabergschule hervor, dass der in der EÖB eingesetzte
Wert eine entsprechend sanierte Schule darstellen müsste. (In der Bewertungstabelle sind lediglich, nicht wertmindernde, Rückstellungen für
Fassaden-, Sonnschutz und Fensteranlagen enthalten.) Die Daten sind entsprechend zu berichtigen.
3.7 Für die PCB-Sanierung der Hauptschule sollen 279.462,05 € als nachträgliche Anschaffungskosten zum 01.01.2007 aktiviert werden. Aus den Unterlagen ist zu
entnehmen, dass die Leistungen zum Teil erst in 2007 ausgeführt (z.B. Metallbauer sowie Containergestellung) bzw. im Laufe des Jahres 2007 erst
angeboten und beauftragt wurden (z.B. Umbau der Hauptunterverteilung sowie Innengerüst).
Eine Aktivierung zum 01.01.2007 erscheint da nicht sachgerecht.
Die Daten sind zu überarbeiten. Ergänzend wird festgestellt, dass die Summe der Wertminderung für
„Restmaßnahmen“ der PCB-Sanierung (130.000 €), die bei der EÖB-Wertermittlung bereits berücksichtigt wurde, eine offensichtlich ungenau
Schätzung darstellte, da für das Jahr 2007 tatsächliche Kosten in Höhe von
279.462,05 € angefallen sind.
Bilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen
Wert EÖB 72.752.155,04 €
Wert JA 2007 70.811.513,39 € Entwurf
Wert JA 2007 70.790.242,96 € Korrektur
1. Dokumentation
1.1 Die vorliegende Dokumentation ist verbesserungswürdig.
1.2 Die Straßenabschnitte aus dem Programm „INSYSTRA“ wurden in Abstimmung mit dem RPA durch 20 im Jahr 2012 zusammengefasst. Aus 8.070
Vermögensgegenständen (VMGS) wurden 898 VMGS. Durch ein Berechnungsverfahren wurden die unterschiedlichen Restnutzungsdauern (RND)
der jeweils zusammengefassten VMGS auf eine „gemittelte“ Restnutzungsdauer für den neu geschaffenen VMGS umgestellt. Die so ermittelte RND ist nun
Grundlage für die Abschreibung des neuen VMGS.
Nur durch Anlagen zu einer Mailkopie an die Rechnungsprüfung und nur über den gleichlautenden Restbuchwert (Summe der jeweils zusammengefassten
VMGS = Summe neuer VMGS) ist eine mühsame Form der Nachvollziehbarkeit gegeben.
Eine Dokumentation dieser Zusammenfassung (Überleitungstabelle) ist in den
Prüfungsunterlagen nicht enthalten. Dies entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
Offensichtlich wurden die neuen VMGS nicht in das Geo-Informations-System
(GIS) eingepflegt, denn dort sind die alten VMGS noch in ihrer ursprünglichen Aufteilung enthalten.
Auch eine Fortschreibung hat im GIS, nach Auskunft, nicht stattgefunden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die nicht gleichlautende Bezeichnung
und die fehlende Datenpflege in naher Zukunft zu größeren Probleme führen wird.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 25 -
1.3 Bei der Betrachtung der Tabelle mit den zusammengefassten Werten ist
aufgefallen, dass der Zustandswert (Gebrauchswert) offensichtlich nicht Bestandteil der Zusammenfassung war. Insofern wird davon ausgegangen, dass
dies bei der Folgeinventur zu Unstimmigkeiten führt. (Wie wird bei der Inventur
eine Zustandswertveränderung definiert, wenn der Anfangszustand für den zusammengefassten VMGS nicht festgelegt wurde.)
2. Abschreibungen
2.1 Bei der stichprobenhaften Überprüfung der Abschreibungen der VMGS sind 8 Flächen im Bereich der Bilanzposition 1.2.3.5, Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen, aufgefallen (siehe Anlage 1). Diesen VMGS ist eine Abschreibungsdauer von ca. 900 Jahren zugeteilt worden. Eine
Abschreibungsdauer von 900 Jahren ist nicht sachgerecht. Die Abschreibungsdauer ist unter Berücksichtigung des „theoretischen“ Zustands
2007, unter Einbeziehung des Fachamtes, neu zu ermitteln. Die Höhe der
jährlichen Abschreibung ist dementsprechend anzupassen.
2.2 Die sonstigen Stichproben ergaben, dass die geprüften jährlichen Abschreibungen der Datengrundlage der zusammengefassten VMGS der Tabelle
(siehe Ziffer 1.2) entsprechen.
3. Zugänge
3.1 Der Zugang von Ingenieurkosten beruht auf einer Sammelrechnung von TBH.
Eine tiefere Gliederung der Ingenieurleistungen (Person, Datum, Aufwand, Verrechnungssatz) liegt nicht vor. Eine Trennung von zugehörigen
Ingenieurleistungen zu Bauherrenaufgaben ist nicht zu erkennen. Ebenso kann
aus den Unterlagen die Trennung zwischen Leistungen für die TBH (Kanal) und der Stadt (Straße) nicht entnommen werden. Bedingt durch den Zeitablauf wird
eine nachträgliche Trennung sicherlich nicht zielführend sein. Es wird empfohlen dies zukünftig ausreichend tief zu dokumentieren bzw.
dokumentieren zu lassen.
3.2 Die Ingenieurkosten der TBH für die Maßnahme „Dahlienweg/Nelkenweg“
wurden auf sieben VMGS der beiden Straßen gleichmäßig verteilt. Die Werte der betroffenen Straßenabschnitte lag zur Eröffnungsbilanz zwischen 22.548,26 €
und 86.322,56 €. Bei der Aufteilung von Kosten für die Baumaßnahmen „Westender Weg“ wurde eine Verteilung von Kosten nach dem Kostenschlüssel
des VMGS-Wertes durchgeführt. Nicht nur nach dem Stetigkeitsprinzip erscheint
eine Aufteilung nach dem VMGS-Wert im vorliegenden Fall sachgerechter. Die Aufteilung der Kosten ist zu überarbeiten.
3.3 Die Dokumentation zum Zugang „Gehwegbeleuchtung Wittener Landstraße“
sagte aus, dass der Abschreibungsbeginn zum 01.01.2008 erfolgen sollte. Bei der
Prüfung wurde festgestellt, dass für den Monat Dezember bereits eine Abschreibung erfolgt ist. Nach Hinweisen der Rechnungsprüfung wurde die
Dokumentation geändert und durch 20 erklärt, dass die Abschreibung nunmehr am 01.12.2007 beginnt.
Die Zugangshöhe beträgt 19.424,37 €, davon sind 11.899,28 € Ingenieurkosten der TBH. Die Ingenieurkosten stehen in einem auffallenden Verhältnis zu den
Gesamtkosten. Aus einem Vermerk von 20 ist ersichtlich, dass der Betrag der
Ingenieurleistungen nicht nur für die Gehwegbeleuchtung sondern auch für die Lichtzeichensignalanlage aufgewendet wurde. Eine Aufteilung der
Ingenieurkosten erfolgte nicht. Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3.1 verwiesen und angeraten hier zukünftig sachgerecht aufzuteilen.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 26 -
3.4 Der Teilbetrag des Zugangs für den Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens für die Kataster- und Vermessungskosten Waldweg (16.440,48 €) beruht auf Vermessungskosten der Schlussvermessung sowie
Kosten für die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Diese Kosten sind aus
hiesiger Sicht nicht aktivierungsfähig, da sie in den fiktiven Werten der EÖB enthalten waren.
…………………………………………………………………………………………………………………………..
Für die Ermittlung des Sachanlagevermögens in der Eröffnungsbilanz wurden kostenintensiv externe Gutachter beauftragt, deren Ergebnisse in dafür eigens
angeschaffte, teure EDV-Programme eingearbeitet wurden oder werden sollten. Für das Straßenvermögen wurde Insystra eingesetzt. Eine Datenpflege nach der
Ersterfassung und Eingabe ist nicht erfolgt und nach Auskunt der TBH auch nicht möglich, so dass in Erwägung gezogen wird, ein neues EDV-Programm zu erwerben.
Für Insystra sind bis Ende 2012 laufende Wartungskosten angefallen.
Sämtliche Eigentumsflächen der Stadt sind mit externer Unterstützung geodatenbasiert aufbereitet und mit Luftaufnahmen gekoppelt worden. Der mehrfache
Hinweis des RPA, dass eine dauerhafte Pflege gewährleistet sein muss, um die gewonnenen Daten per GIS-Anwendung multifunktional in der Verwaltung verwenden
zu können, wurde aus Personalkapazitätsgründen nicht verfolgt.
Für den Hochbau wurde das Facilitymanagementprogramm Planon erworben, in das sämtliche Gebäudedaten und auch Bestandsverzeichnisse eingepflegt werden sollten,
um die laufende Verwaltung und Bewirtschaftung der Gebäude zu unterstützen. Das Programm wurde lediglich für Autragsabwicklungen eingesetzt. Planon ist inzwischen
veraltet und ein sehr teures Update müsste gekauft werden, um eine umfangreichere Nutzungsfähigkeit zu erzielen. Es fallen laufende Wartungskosten an.
Zwischen dem Finanzbereich und den Fachämtern wird z. Zt. für die Straßen und die
Gebäude nach neuen technischen Lösungen gesucht. Allerdings müssten aus Sicht des RPA auch personelle Zuständigkeiten geregelt
werden.
…………………………………………………………………………………………………………………………..
5.5.1.1.2 Finanzanlagevermögen
Das Finanzvermögen wird mit 20.964.462,22 € (Vorjahr 20.889.776,93 €)
ausgewiesen.
Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteil größer 50 Prozent) sowie Beteiligungen
der Stadt Herdecke sind zutreffend bilanziert.
Es wurde lediglich ein Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2005 als Anlage zur
Haushaltssatzung 2007 erstellt. Ein aktualisierter Bericht wurde dem Jahresabschluss
2007 nicht beigefügt.
Beteiligungsakten wurden für die Dokumentation der Eröffnungsbilanz angelegt.
Die Aufgabenstellung der Beteiligungsverwaltung an einer zentralen Stelle muss konkreter definiert und die Aktenführung aktiver gestaltet werden.
5.5.1.1.3 Umlaufvermögen
Die Vorräte haben sich gegenüber dem Vorjahr unwesentlich verändert. Inventurlisten sind vorhanden.
Die in der Bilanz dargestellten Forderungen stiegen gegenüber der Eröffnungsbilanz um 5.449.648,28 € auf 7.608.997,49 €. Die Forderungen kamen mit dem
Gegenwartswert zum Ansatz. Wegen der Einzelheiten wird auf das Kapitel „Forderungsspiegel“ verwiesen.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 27 -
Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips hätten die Möglichkeiten von
Einzelwertberichtigungen besser ausgeschöpft werden müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass Einzelwertberichtigungen vor Pauschalwertberichtigungen durch-
zuführen sind.
5.5.1.1.4 Liquide Mittel
Als liquide Mittel sind der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten
aufgeführt. Das Guthaben bei Kreditinstituten war durch Kontoauszüge nachgewiesen. Es betrug 694.190,72 € zum 31.12.2007 (Vorjahr: 781.337,92 €) und war damit um
87.147,20 € gesunken.
Die Liquidität der Stadt war nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten gewährleistet.
5.5.1.1.5 Aktive Rechnungsabgrenzung
Es wurden Rechnungsabgrenzungsposten mit einem Gesamtbetrag von 209.835,11 €
für Versorgungskassenbeiträge, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und für Asylbewerber, Dienstaufwendungen für Beamte gebildet.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 28 -
5.5.1.2 Passiva
In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Posten der Passivseite
zusammengefasst.
Passiva
Eröffnungsbilanz / Vorjahr 31.12.2006
31.12.2007 Veränderung
in %
1.Eigenkapital 53.321.506,61 € 52.941.801,70 € -0,7 %
2. Sonderposten 71.412.846,86 € 70.193.527,85 -1,7 %
3. Rückstellungen 21.388.540,61 € 22.240.092,41 € 4,0 %
4. Verbindlichkeiten 21.085.545,18 € 25.189.321,00 19,5%
5. Passive Rechnungsabgrenzung 11.339,70 € 10.322,53 € -9,0 %
Gesamt 167.219.778,96 € 170.575.065,49 2,0 %
Die Bilanzsumme hat sich um 3.355.286,53 € auf 170.575.065,49 € erhöht.
Die Bilanzpositionen der Passiva waren durch entsprechende Nachweise zutreffend nachgewiesen und ausreichend erläutert. Das Jahresergebnis wird übereinstimmend
mit der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
5.5.1.2.1 Eigenkapital, Rücklagen, Jahresergebnis
Das Eigenkapital ist zum 31.12.2007 mit 52.941.801,70 € um 379.704,91 € gegenüber
der Eröffnungsbilanz niedriger ausgewiesen. Der Eröffnungsbilanzwert wurde korrekt übertragen.
5.5.1.2.2 Sonderposten
Es wurde ein Sonderposten in Höhe von 70.193.527,85 € für Investitionspauschale,
Schulpauschale, Sportpauschale, Feuerschutzpauschale, zweckgebundene
Zuweisungen, Spenden, Erschließungsbeiträge u.ä. gebildet.
5.5.1.2.3 Verbindlichkeiten
Die Schulden haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4.103.775,82 € verändert.
Die Höhe der Schulden ist durch Urkunden belegt.
Über die Schulden wurde der Rat unterjährig nicht unterrichtet.
Hierzu wird aus den NKF-Handreichungen zitiert „Die Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters gegenüber dem Rat der Gemeinde bzw. das Informationsrecht des
Rates ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse näher auszugestalten. Die Vorschrift enthält dazu keine näheren Festlegungen, z. B. zur Ausgestaltung in
zeitlicher Hinsicht. Es dürfte es aber sachgerecht sein, dem Rat regelmäßig eine
sachliche Auskunft über den aktuellen Stand der Ausführung des gemeindlichen Haushaltsplans im Haushaltsjahr zu geben. Derartige Informationen stellen eine
Zwischenberichterstattung mit Blick auf den gemeindlichen Jahresabschluss dar. Bei entsprechendem Bedarf ist der Rat der Gemeinde aber auch über einzelne wichtige
Haushaltsangelegenheiten zeitnah zu unterrichten.“
Für die Aufnahme von Darlehen fehlen Richtlinien.
2005 wurden Einzelvollmachten zur Tätigung von Handelsgeschäften erteilt. U.a. wurde die Tätigung von Devisenkassengeschäften, Devisentermingeschäften und
sonstigen strukturierten Derivaten (einschließlich exotischer Zinsderivate) bevollmächtigt. Das RPA hat hat dieses damals beanstandet, da Vertragsabschlüsse in
nicht begrenzter Höhe getätigt werden konnten und das Vier-Augen-Prinzip
missachtet wurde. Das RPA hat gleichzeitig vorgeschlagen, durch Dienstanweisung die
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 29 -
Aufnahme von Krediten jeglicher Art zur schrittweisen Einführung eines Zins- und
Schuldenmanagements und die kontinuierliche Risikobeobachtung unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips zu regeln. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass bei
Auslandskrediten insbesondere Vorsorge gegen das Wechselkursrisiko durch
Rücklagenbildung o. ä. zu treffen sei. Die Dienstanweisung wurde nicht erlassen.
2012 wurde zumindest in der Haushaltssatzung § 10 zur Optimierung der Zinsstruktur
gestrichen.
Eine Gremienbeteilgung im laufenden Verfahren ist ortsrechtlich nicht verankert.
Die Abrechnung hinsichtlich der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Stadt und den Technischen Betrieben erfolgt mit Verspätung.
5.5.1.2.4 Rückstellungen
Es wurden zum 31.12.2007 Rückstellungen in Höhe von 22.240.092,41 € gebildet und
entsprechend der Bilanz ausgewiesen:
Rückstellungen der Stadt Herdecke am 31.12.2007
Art der Rückstellung Höhe
3.1 Pensionsrückstellungen 18.265.382,00 €
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 2.159.944,58 €
3.4 Sonstige Rückstellungen 1.814.765,83 €
Summe 22.240.092,41 €
Die gebildeten Rückstellungen sind angemessen.
Zu 3.1 Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde durch die Fa. Heubeck AG durchgeführt.
Die anzupassenden Werte wurden durch die Kommunale Versorgungskasse
Westfalen-Lippe mitgeteilt.
Zu 3.3 Es wurden keine neuen Instandhaltungsrückstellungen gebildet, da die
Rückstellungen der Eröffnungsbilanz umfangreich abgearbeitet werden müssen.
Zu 3.4 Für die begleitende Prüfung waren in der Eröffnungsbilanz 30.000,00 € als
Rückstellung verbucht. Diese hätten vollständig aufgelöst werden können, da lediglich
ein Betrag von 1.785,00 € benötigt wurde. Das ist nicht erfolgt. 18.000,00 € sind weiterhin als Rückstellung gebucht. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich nicht
um Kosten im Produkt 11102 Rechnungsprüfung, sondern um Beratungsleistungen im Produkt 11108 Finanzmanagement handelt. Eine nachträgliche Produktzuordnung ist
erfolgt. Außerdem wurde in die Eröffnungsbilanz ein Betrag von 70.000,00 € unter der Bezeichnung Jahresabschlusskosten eingestellt. Der Betrag teilte sich auf in
30.000,00 € für EDV- Unterstützungsleistungen und 40.000,00 € für die überörtliche
Prüfung durch die GPA. Gleichzeitig wurden für diese Prüfung an anderer Stelle 10.000,00 € eingestellt, von denen lediglich 3.600,00 € in Anspruch genommen
wurden. Diese doppelte Berücksichtigung hat die GPA in ihrem Prüfbericht zur Eröfnungsbilanz festgestellt und die Korrektur empfohlen. In der Schlussbilanz 2007
erfolgt diese Korrektur nicht, sondern es wurden weitere 20.000,00 € als Rückstellung
gebucht. Dadurch wurden die EDV-Unterstützungsleistungen im Produkt 11102 (nachträglich korrigiert auf 11108) um 60.00000 € auf insgesamt 90.000,00 € erhöht.
Nach aktuellem Kenntnisstand deckt auch diese Erhöhung nicht alle anfallenden Kosten.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 30 -
5.6 Anhang
Die Bewertungsrichtlinen für Jahresabschlüsse wurden für das Jahr 2007 noch nicht aufgestellt, sind aber aktuell für kommende Abschlüsse in Arbeit. Erläuterungen zu
einzelnen Bilanzpositionen einschließlich der Beträge liegen für den Abschluss 2007
vor.
5.6.1 Anlagenspiegel
siehe Anlage 4
Der Anlagenspiegel entspricht § 45 GemHVO und hatte zum 31.12.2007 einen
Bestand von 162.056.646,35 €.
Alle Positionen des Anlagevermögen sind im Anlagenspiegel abgebildet.
5.6.2 Verbindlichkeitenspiegel
siehe Anlage 5
Die Zahlen des Verbindlichkeitenspiegels stimmen mit den Werten der Bilanz überein.
Der in der Tabelle ausgewiesene Betrag des Vorjahres ist der Betrag der
Eröffnungsbilanz.
5.6.3 Forderungsspiegel
siehe Anlage 6
Die Forderungen waren durch Saldenlisten nachgewiesen. Der in der Bilanz zum
31.12.2007 ausgewiesene Betrag in Höhe von 7.530.707,57 € bezog sich auf
Forderungen aus aus Gebühren, Beiträgen, Steuern, Transferleistungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen und privatrechtlichen Forderungen wie Vorschüsse,
Gutschriften, Erstattungsansprüche, Aufwendungsersatz, Kostenbeteiligungen und Abrechnungen mit den TBH.
Die Zahlen des Forderungsspiegels stimmten ebenfalls mit den Werten in der Bilanz
überein.
Der in der Tabelle ausgewiesene Betrag des Vorjahres ist der Betrag der
Eröffnungsbilanz.
5.6.4 Haushaltsreste
Im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sind
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO zulässig. Zu differenzieren ist zwischen Ermächtigungsübertragungen des Ergebnishaushalts und solchen des
Finanzhaushalts. Ermächtigungsübertragungen führen in keinem Jahr zu einer Buchung im Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt, sie erhöhen nur die Ermächtigungen des
Folgejahres.
5.6.4.1 Ergebnishaushalt
Ermächtigungsübertragungen wurden nicht gebildet; es erfolgten Neuver-
anschlagungen für das Haushaltsjahr 2008.
5.6.4.2 Finanzhaushalt
Ermächtigungsübertragungen wurden nicht gebildet.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 31 -
6. Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
6.1 Fehlbetrag
Es gab keinen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Die Mittel der Ausgleichsrücklage sind ausreichend.
6.2 Zusammenfassung
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss 2007 wurde ordnungsgemäß aus den
Büchern und den sonst erforderlichen Aufzeichnungen der Stadt entwickelt.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung, der sonstigen Teile des
Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Kassen- und Vergabewesens hat keine Feststellungen ergeben. Einzelfeststellungen wurden im
Rahmen der Kassenprüfungen getätigt und ausgeräumt. Vergabeprüfungen wurden
im laufenden Jahr im Rahmen der Visakontrolle durchgeführt. Feststellungen und Hinweise wurden mit der Verwaltung direkt diskutiert. Einwendungen gegen die
Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht sind nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung nicht zu erheben.
Die Vermögenswerte sind ausreichend nachgewiesen sowie richtig und vollständig erfasst.
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung wurden nach den
Vorschriften der GO und GemHVO und den analog anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Anhang enthält weitestgehend die vorgeschriebenen
Angaben.
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
der Stadt Herdecke - 32 -
6.3 Erklärung der Rechnungsprüfungsamts
Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage
beigefügten Jahresabschluss der Stadt Herdecke zum 31.12.2007 den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lage-bericht der Stadt Herdecke für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2007
geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht
der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt Herdecke.
Die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW unter Berücksichtigung
der Grundsätze ordnungsmäßiger kommunaler Abschlussprüfung durchgeführt.
Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger kommunaler Abschlussprüfung ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Herdecke sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über
örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt Herdecke sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Stadt Herdecke
Schlussbilanz 2007
AKTIVA 1 2 3
Anlagevermögen 162.056.646,35 1Inmaterielles Anlagevermögen Konzessionen, Lizenzen,
DV-Software
147.483,34 1.1
Sachanlagen 140.944.700,79 1.2
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
14.347.356,75 1.2.1
Grünflächen 11.890.680,57 1.2.1.1
Ackerland 149.734,20 1.2.1.2
Wald und Forsten 753.942,80 1.2.1.3
Sonstige unbebaute Grundstücke 1.552.999,18 1.2.1.4
Bebaute Grundstücke und grundstückgleiche
Rechte
51.649.575,84 1.2.2
Kindertageseinrichtungen 0,00 1.2.2.1
Schulen 28.849.538,27 1.2.2.2
Wohnbauten 930.472,59 1.2.2.3
Sonstige Dienst-, Wohn- und Geschäftsgebäude 21.869.564,98 1.2.2.4
Infrastrukturvermögen 70.790.242,96 1.2.3
Grund und Boden des Infratrukturverm. 10.000.980,03 1.2.3.1
Brücken und Tunnel 2.497.252,30 1.2.3.2
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
0,00 1.2.3.3
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
0,00 1.2.3.4
Strassennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
54.980.894,23 1.2.3.5
Sonstige bauten des Infrastrukturverm. 3.311.116,40 1.2.3.6
Bauten auf fremden Grund und Boden 1,00 1.2.4
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14,00 1.2.5
Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 1.705.175,53 1.2.6
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.209.575,40 1.2.7
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 242.759,31 1.2.8
Finanzanlagen 20.964.462,22 1.3
Anteile an verbundenen Unternehmen 15.685.089,00 1.3.1
Beteiligungen 791.902,12 1.3.2
Sondervermögen 3.802.177,00 1.3.3
© AKDB, NKFW V04_0 Stand: 04.06.2013 09:14 Bilanz Seite 1 von 3
Anlage 1
Stadt Herdecke
Schlussbilanz 2007
AKTIVA 1 2 3
Anlagevermögen1Finanzanlagen1.3
Wertpapiere 139.334,33 1.3.4
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 66.685,71 1.3.5
Ausleihungen an Beteiligungen 0,00 1.3.6
Ausleihungen an Sondervermögen 0,00 1.3.7
Sonstige Ausleihungen 479.274,06 1.3.8
Umlaufvermögen 8.308.584,03 2Vorräte 5.395,82 2.1
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 5.395,82 2.1.1
Geleistete Anzahlungen 0,00 2.1.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegens 7.608.997,49 2.2
Oeffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
4.124.543,19 2.2.1
Gebühren 127.151,74 2.2.1.1
Beiträge 64.317,36 2.2.1.2
Steuern 3.125.728,04 2.2.1.3
Forderungen aus Transferleistungen 501.656,01 2.2.1.4
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderung 305.690,04 2.2.1.5
Sonstige Forderungen 3.406.164,38 2.2.2
gegenüber dem privaten Bereich 48.752,89 2.2.2.1
gegenüber dem öffentlichen Bereich 193.221,46 2.2.2.2
gegen verbundene Unternehmen 66.695,98 2.2.2.3
gegen Beteiligungen 15.850,00 2.2.2.4
gegen Sondervermögen 3.081.644,05 2.2.2.5
Sonstige Vermögensgegenstände 78.289,92 2.2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 2.3
Liquide Mittel 694.190,72 2.4
Aktive Rechnungsabgrenzung 209.835,11 3Nicht duch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
0,00 4
170.575.065,49 Summe AKTIVA
© AKDB, NKFW V04_0 Stand: 04.06.2013 09:14 Bilanz Seite 2 von 3
Stadt Herdecke
Schlussbilanz 2007
PASSIVA 1 2 3
Eigenkapital 52.941.801,70 1Allgemeine Rücklage 44.425.744,48 1.1
Sonderrücklage 0,00 1.2
Ausgleichsrücklage 8.897.813,70 1.3
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 381.756,48-1.4
Sonderposten 70.193.527,85 2für Zuwendungen 49.745.004,86 2.1
für Beiträge 20.448.522,99 2.2
für den Gebührenausgleich 0,00 2.3
Sonstige Sonderposten 0,00 2.4
Rückstellungen 22.240.092,41 3Pensionsrückstellungen 18.265.382,00 3.1
Rückstellungen für Deponien und Altlaste 0,00 3.2
Instandhaltungsrückstellungen 2.159.944,58 3.3
Sonstige Rückstellungen 1.814.765,83 3.4
Verbindlichkeiten 25.189.321,00 4Anleihen 0,00 4.1
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 9.722.086,60 4.2
von verbundenen Unternehmen 0,00 4.2.1
von Beteiligungen 0,00 4.2.2
von Sondervermögen 0,00 4.2.3
vom öffentlichen Bereich 6.059.192,69 4.2.4
vom privaten Bereich 3.662.893,91 4.2.5
Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicher 8.710.411,44 4.3
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichen
0,00 4.4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.838.553,69 4.5
Verbindlichkeiten aus aus Transferleistungen 2.438.840,10 4.6
Sonstige Verbindlichkeiten 2.479.429,17 4.7
Passive Rechnungsabgrenzung 10.322,53 5
170.575.065,49 Summe PASSIVA
© AKDB, NKFW V04_0 Stand: 04.06.2013 09:14 Bilanz Seite 3 von 3
Ergebnisrechnung 2007Stadt Herdecke
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Vorjahres
EUR
Ansatz des
Haushaltsjahres
EUR
1 2 3 4
mehr(+)
weniger(-)
(SP. 3 ./. SP.2)
EUR
Ergebnis
des
Haushaltsjahres
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben11 Steuern und ähnliche Abgaben+ 26.035.545,00 178.227,10 26.213.772,10 22.169.739,92
Zuwendungen und allgemeine Umlagen22 Zuwendungen und allgemeine Umlagen+ 6.640.125,00 295.116,45 6.935.241,45 4.070.347,91
Sonstige Transfererträge33 Sonstige Transfererträge+ 104.700,00 53.082,25 157.782,25 173.397,13
Offentlich-rechtliche Leistungsentgelte44 Offentlich-rechtliche Leistungsentgelte+ 2.706.735,00 85.048,57-2.621.686,43 1.846.996,46
Privatrechtliche Leistungsentgelte55 Privatrechtliche Leistungsentgelte+ 135.940,00 90.682,62 226.622,62 167.913,97
Kostenerstattungen u. Kostenumlagen66 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen+ 2.440.015,00 11.651,06-2.428.363,94 2.542.828,11
Sonstige ordentliche Erträge77 Sonstige ordentliche Erträge+ 1.789.770,00 569.749,73 2.359.519,73 1.553.058,31
Aktivierte Eigenleistungen88 Aktivierte Eigenleistungen+ 31.850,00 4.297,83 36.147,83 0,00
Bestandveränderungen99 Bestandveränderungen+ 0,00 0,00 0,00 0,00
Ordentliche Erträge10 = 39.884.680,00 40.979.136,35 1.094.456,35 32.524.281,81
Personalaufwendungen1111 Personalaufwendungen- 9.992.620,00 374.172,81 10.366.792,81 8.993.262,93
Versorgungsaufwendungen1212 Versorgungsaufwendungen- 115.260,00 290.665,44 405.925,44 93.331,28
Aufwendungen für Sach- undDienstleistungen
1313 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen- 7.019.100,00 591.043,61-6.428.056,39 6.114.872,13
Bilanzielle Abschreibungen1414 Bilanzielle Abschreibungen- 4.494.060,00 712.233,93 5.206.293,93 124.172,00
Transferaufwendungen1515 Transferaufwendungen- 17.234.870,00 98.620,38-17.136.249,62 15.648.099,50
Sonstige ordentliche Aufwendungen1616 Sonstige ordentliche Aufwendungen- 1.389.430,00 16.446,24-1.372.983,76 1.079.497,08
Ordenliche Aufwendungen17 = 40.245.340,00 40.916.301,95 670.961,95 32.053.234,92
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
18 360.660,00-= 62.834,40 423.494,40 471.046,89
19 Finanzerträge+ 279.255,00 354.355,13 75.100,13 275.740,36 20 Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen- 658.445,00 798.946,01 140.501,01 642.065,03
Finanzergebnis21 379.190,00-= 444.590,88- 65.400,88-366.324,67-
Ordentliches Ergebnis22 739.850,00-= 381.756,48- 358.093,52 104.722,22
23 Außerordentliche Erträge+ 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Außerordentliche Aufwendungen- 0,00 0,00 0,00 0,00
Außerordentliches Ergebnis25 0,00 = 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis 739.850,00-26 = 381.756,48- 358.093,52 104.722,22
Seite 1 von 1Layout Ergebnisrechnung
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Anlage 2
Stadt Herdecke
Finanzrechnung 2007
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Vorjahres
EUR
Ist-Ergebnis
des
Haushaltsjahres
EUR
1 2 3 4
mehr(+)
weniger(-)
(SP. 3 ./. SP.2)
EUR
Ansätze des
Haushaltsjahres
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben11 Steuern und ähnliche Abgaben 26.035.545,00 2.407.945,25-23.627.599,75 22.093.899,08
Zuwendungen und allgemeine Umlagen22 Zuwendungen und allgemeine Umlagen+ 4.943.120,00 165.859,34-4.777.260,66 4.070.347,90
Sonstige Transfereinzahlungen33 Sonstige Transfereinzahlungen+ 104.700,00 26.172,55 130.872,55 130.096,31
Öffentllich-rechtliche Leistungsentgelte44 Öffentllich-rechtliche Leistungsentgelte+ 1.813.890,00 3.631,11 1.817.521,11 1.804.337,45
Privatrechtliche Leistungsentgelte55 Privatrechtliche Leistungsentgelte+ 135.940,00 89.862,51 225.802,51 165.985,48
Kostenerstattungen und Kostenumlagen66 Kostenerstattungen und Kostenumlagen+ 2.440.015,00 116.321,92-2.323.693,08 2.367.481,83
sonstige Einzahlungen77 sonstige Einzahlungen+ 1.594.650,00 205.613,01 1.800.263,01 1.492.469,65
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen88 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen+ 279.255,00 39.793,75 319.048,75 275.816,08
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
9 = 37.347.115,00 35.022.061,42 2.325.053,58-32.400.433,78
Personalauszahlungen1010 Personalauszahlungen- 9.342.875,00 90.484,41-9.252.390,59 8.993.263,08
Versorgungsauszahlungen1111 Versorgungsauszahlungen- 115.260,00 11.991,56-103.268,44 93.331,28
Auszahlungen für Sach- und Dienst-leistungen
1212 Auszahlungen für Sach- und Dienst-
leistungen- 7.169.100,00 1.858.119,94-5.310.980,06 6.300.294,07
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen1313 Zinsen und sonstige
Finanzauszahlungen- 658.445,00 176.797,04 835.242,04 642.065,03
Transferauszahlungen1414 Transferauszahlungen- 17.234.870,00 55.536,12-17.179.333,88 15.665.046,12
Sonstige Auszahlungen1515 Sonstige Auszahlungen- 1.389.430,00 102.442,55 1.491.872,55 1.085.141,32
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
16 = 35.909.980,00 34.173.087,56 1.736.892,44-32.779.140,90
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.437.135,00 17 = 848.973,86 588.161,14-378.707,12-
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen1818 Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen+ 2.385.880,00 546.823,49-1.839.056,51 1.153.168,81
Einzahlungen aus der Veräußerungvon Sachanlagen
1919 Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen+ 0,00 130.189,54 130.189,54 6.068,10
Einzahlungen aus der Veräußerungvon Finanzanlagen
2020 Einzahlungen aus der Veräußerung
von Finanzanlagen+ 0,00 0,00 0,00 0,00
Einzahlungen a. Beiträgen u.ä. Entgelten2121 Einzahlungen a. Beiträgen u.ä. Entgelten+ 85.900,00 41.207,39-44.692,61 70.351,39
Sonstige Investitionseinzahlungen2222 Sonstige Investitionseinzahlungen+ 6.920,00 1.398,67-5.521,33 8.477,23
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
23 = 2.478.700,00 2.019.459,99 459.240,01-1.238.065,53
Auszahlungen für den Erwerb von Grund-stücken und Gebäuden
2424 Auszahlungen für den Erwerb von
Grund-stücken und Gebäuden
- 148.000,00 221.426,83 369.426,83 25.513,79
Auszahlungen für Baumaßnahmen2525 Auszahlungen für Baumaßnahmen- 5.745.020,00 4.099.583,97-1.645.436,03 2.962.632,26
Auszahlungen für den Erwerb von beweg-lichen Anlagevermögen
2626 Auszahlungen für den Erwerb von
beweg-lichen Anlagevermögen
- 787.020,00 355.920,49-431.099,51 935.723,82
Auszahlungen f. den Erwerb von Finanz-anlagen
2727 Auszahlungen f. den Erwerb von
Finanz-anlagen
- 0,00 0,00 0,00 0,00
Auszahlungen von aktivierb. Zuwendungen2828 Auszahlungen von aktivierb.
Zuwendungen- 115.000,00 0,00 115.000,00 0,00
Sonstige Investitionsauszahlungen2929 Sonstige Investitionsauszahlungen- 0,00 0,00 0,00 0,00
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
30 = 6.795.040,00 2.560.962,37 4.234.077,63-3.923.869,87
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Anlage 3
Stadt Herdecke
Finanzrechnung 2007
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Vorjahres
EUR
Ist-Ergebnis
des
Haushaltsjahres
EUR
1 2 3 4
mehr(+)
weniger(-)
(SP. 3 ./. SP.2)
EUR
Ansätze des
Haushaltsjahres
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit 4.316.340,00-31 = 541.502,38- 3.774.837,62 2.685.804,34-
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag32 2.879.205,00-= 307.471,48 3.186.676,48 3.064.511,46-
33 Aufnahme und Rückflussevon Darlehen
+ 0,00 4.316.340,00 2.000.000,00 2.316.340,00-
34 Aufnahme von Krediten zur Liquiditäts-sicherung
+ 0,00 0,00 0,00 0,00
35 Tilgung und Gewährung von Darlehen- 580.574,30 754.040,00 601.722,17 152.317,83-36 Tilgung von Krediten zur Liquiditäts-
sicherung- 0,00 0,00 0,00 0,00
Saldo aus Finanztätigkeit37 3.562.300,00 = 1.398.277,83 2.164.022,17-580.574,30-
38 Änderung des Bestands an eigenenFinanzmitteln (= Zeilen 32 und 37)
683.095,00 1.705.749,31 1.022.654,31 3.645.085,76-
39 Anfangsbestand an Finanzmitteln+ 0,00 781.337,92 781.337,92 0,00 40 Änderung des Bestandes an fremden
Finanzmitteln+ 3.645.085,76 770.242,20- 1.792.896,51- 1.022.654,31-
1.847.913,30-¹Liquide Mittel 694.190,72 41 = 694.190,72 0,00 0,00
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Anlage 4
Stadt Herdecke
Stand am 31.12. des Vorjahres
Zugänge im Haushaltsjahr
Abgänge im Haushaltsjahr
Umbuchungen im Haushaltsjahr
Abschreibungen im Haushaltsjahr
Zuschreibungen im Haushaltsjahr
Kumulierte Abschreibungen
(auch aus Vorjahren)
am 31.12. des Haushaltsjahres
am 31.12. des Vorjahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR+ - + / - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 91 Immaterielle
Vermögensgegenstände
2 Sachanlagen 143.126.702,13 2.952.049,17 417,00 0,00 5.133.633,51 0,00 5.133.633,51 140.944.700,79 143.126.702,13
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 11.659.410,95 442.616,80 378,00 0,00 210.969,18 0,00 210.969,18 11.890.680,57 11.659.410,95 2.1.2 Ackerland 149.734,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 149.734,20 149.734,20 2.1.3 Wald, Forsten 753.942,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 753.942,80 753.942,80 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kindertageseinrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2.2 Schulen 29.417.813,45 347.653,21 0,00 -76.636,47 839.291,92 0,00 839.291,92 28.849.538,27 29.417.813,45 2.2.3 Wohnbauten 956.386,47 0,00 0,00 0,00 25.913,88 0,00 25.913,88 930.472,59 956.386,47 2.2.4 Sonst. Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen 72.752.155,04 412.019,80 0,00 0,00 2.373.931,88 0,00 2.373.931,88 70.790.242,96 72.752.155,04 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.539.152,94 0,00 0,00 0,00 41.900,64 0,00 41.900,64 2.497.252,30 2.539.152,94 2.3.3 Gleisanlagen mit Strecken- ausrüstungen und Sicher- heitsanlagen 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungs- anlagen
Anlagenspiegel zur Schlussbilanz 31.12.2007
21.284.286,43
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.552.999,18 1.553.038,18
21.284.286,43 759,38 0,00 1.219.678,80 635.159,63 0,00 635.159,63 21.869.564,98
0,00 0,00 0,00
1.553.038,18 0,00 39,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
51.658.486,35
9.967.482,50 33.497,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000.980,03 9.967.482,50
14.347.356,75 14.116.126,13
51.658.486,35 348.412,59 0,00 1.143.042,33 1.500.365,43 0,00 1.500.365,43 51.649.575,84
28.327,94 147.483,34 110.926,94
14.116.126,13 442.616,80 417,00 0,00 210.969,18 0,00 210.969,18
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibung Buchwert
Anlagevermögen
110.926,94 64.884,34 0,00 0,00 28.327,94 0,00
Stadt Herdecke
Stand am 31.12. des Vorjahres
Zugänge im Haushaltsjahr
Abgänge im Haushaltsjahr
Umbuchungen im Haushaltsjahr
Abschreibungen im Haushaltsjahr
Zuschreibungen im Haushaltsjahr
Kumulierte Abschreibungen
(auch aus Vorjahren)
am 31.12. des Haushaltsjahres
am 31.12. des Vorjahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR+ - + / - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Anlagenspiegel zur Schlussbilanz 31.12.2007
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibung Buchwert
Anlagevermögen
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kunstdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau3 Finanzanlagen 20.889.776,93 80.487,05 5.801,76 0,00 0,00 0,00 0,00 20.964.462,22 20.889.776,93
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 732.502,00 59.400,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 791.902,12 732.502,00 3.3 Sondervermögen 3.802.177,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.802.177,00 3.802.177,00 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 551.761,53 0,00 5.801,76 0,00 0,00 0,00 0,00 545.959,77 551.761,53 3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen 3.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 483.947,90 0,00 4.673,84 0,00 0,00 0,00 0,00 479.274,06 483.947,90
0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00
0,00
0,00 0,00
0,00 66.685,71 67.813,63
0,00 139.334,33 118.247,40
0,00 0,00
0,00
67.813,63 0,00 1.127,92 0,00 0,00
118.247,40 21.086,93 0,00 0,00 0,00
161.343,04
15.685.089,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.685.089,00 15.685.089,00
751.441,15 2.209.575,40 2.529.736,79
1.224.458,60 0,00 -1.143.042,33 0,00 0,00 0,00 242.759,31
296.925,87 0,00 296.925,87 1.705.175,53 1.908.839,78
431.279,76 0,00 0,00 751.441,15 0,00
1.908.839,78
2.529.736,79
161.343,04
93.261,62 0,00 0,00
1,00 1,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14,00 14,00
3.311.116,40 3.369.667,79
1,00
14,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.273.479,85 54.980.894,23 56.875.851,81
3.369.667,79 0,00 0,00 0,00 58.551,39 0,00 58.551,39
56.875.851,81 378.522,27 0,00 0,00 2.273.479,85 0,00
Anlage 5
bis zu 1 1 bis 5 mehr als 5
Jahr Jahre Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4 vom öffentlichen Bereich 6.059.192,69 0,00 163.044,06 5.896.148,63 4.457.489,28
2.4.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4.2 vom Land 1.290.901,96 0,00 89.729,41 1.201.172,55 1.426.711,29
2.4.3 von Gemeinden (GV) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 4.768.290,73 0,00 73.314,65 4.694.976,08 3.030.777,99
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonder-
rechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt 3.662.893,91 5.382,72 11.421,23 3.646.089,96 3.880.567,06
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 3.662.893,91 5.382,72 11.421,23 3.646.089,96 3.880.567,06
2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Verbindlichkieten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.2 vom privaten Bereich 8.710.411,44 8.710.411,44 0,00 0,00 8.647.702,10
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich-
kommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.438.840,10 337.124,10 1.425.409,00 676.307,00 2.389.316,85
7. sonstige Verbindlichkeiten 2.479.429,17 2.339.632,04 139.797,13 0,00 1.464.853,69
8. Summe aller Verbindlichkeiten 25.189.321,00 13.231.103,99 1.739.671,42 10.218.545,59 21.085.545,18
Nachrichtlich anzugeben:
Haftungsverbindlichkeiten aus der Bestellung von
Sicherheiten:
z. B. Bürgschaften u.a.
900.889,75 934.936,00
1.838.553,69 1.838.553,69 0,00 0,00 241.898,07
0,00 8.647.702,10
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00
8.338.056,34
0,00 0,00 0,00 0,00 3.718,13
8.710.411,44 8.710.411,44 0,00
Verbindlichkeitenspiegel
Bilanz zum 31.12.2007
Stadt Herdecke
Gesamt-
betrag des
Vorjahres
Art der Verbindlichkeit
Gesamt-
betrag des
Haushalts-
jahres
mit einer Restlaufzeit von
5.382,72 174.465,29 9.542.238,59
1. Anleihen 0,00 0,00 0,00
9.722.086,60
0,00
Anlage 6
bis zu 1 1 bis 5 mehr als 5
Jahr Jahre Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 51. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren 127.151,74 127.151,74 0,00 0,00 234.429,30
1.2 Beiträge 64.317,36 38.183,55 26.133,81 0,00 34.598,15
1.3 Steuern 3.125.728,04 2.882.362,18 243.365,86 0,00 560.158,16
1.4 Forderungen aus Transferleistungen 501.656,01 432.957,55 68.698,46 0,00 101.279,99
1.5 sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen2. Privatrechtliche Forderungen 3.406.164,38 2.966.029,04 23.215,26 416.920,08 999.125,45
2.1 gegenüber dem privaten Bereich 48.752,89 48.752,89 0,00 0,00 134.493,02
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 193.221,46 170.006,20 23.215,26 0,00 180.246,13
2.3 gegen verbundene Unternehmen 66.695,98 66.695,98 0,00 0,00 66.695,98
2.4 gegen Beteiligungen 15.850,00 15.850,00 0,00 0,00 0,00
2.5 gegen Sondervermögen 3.081.644,05 2.664.723,97 0,00 416.920,08 617.690,32
3. Summe aller Forderungen 7.530.707,57 6.752.374,10 361.413,39 416.920,08 2.159.349,21
Gesamt-
betrag des
Vorjahres
Gesamt-
betrag des
Haushalts-
jahres
Art der Forderung
mit einer Restlaufzeit von
Forderungsspiegel
Stadt Herdecke
Bilanz zum 31.12.2007
1.160.223,76
305.690,04 305.690,04 0,00 0,00 229.758,16
4.124.543,19 3.786.345,06 338.198,13 0,00
1
Anlage 7
Aktualisierte Kennzahlen Die hier aufgeführten Kennzahlen wurden dem NKF – Kennzahlenset des Landes NRW vom 01.10.2008 entnommen. Das Set ist gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden und der GPA sowie Vertretern der VERPA entwickelt worden. 1. Bilanzkennzahlen
a) Eigenkapitalquote 1
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamt bilanzierten Kapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Sie kann ein wichtiger Bonitätsindikator sein. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 31,89 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 31,04 %. Der Wert, und damit die Bonität der Stadt waren minimal abgefallen.
b) Eigenkapitalquote 2 Die Kennzahl misst den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital. In diese Quote fließen die langfristigen Sonderposten ein, weil bei Gemeinden Sonderposten einen Eigenkapitalcharakter besitzen.. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 74,59 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 72,19 %. Auch dieser Wert ist rückläufig, da das Eigenkapital 2 gesunken und gleichzeitig die Bilanzsumme ausgeweitet worden ist.
c) Fehlbetragsquote Die Kennzahl soll über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil Auskunft geben. Eingerechnet wird hier der Fehlbetrag lt. Plan bzw. im Jahresabschluss. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 1,39 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 0,72 %. Die Quote hat sich verbessert, da der Fehlbetrag des Haushaltes im Jahresergebnis deutlich unterschritten wurde. Sie war gegenüber vielen anderen Gemeinden sehr gering.
d) Infrastrukturquote Die Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie soll Aufschluss darüber geben, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt entspricht. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 43,51 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 41,50 %. Die Kennzahl sank, da das Infrastrukturvermögen abgenommen hatte, während das Gesamtvermögen besonders durch Forderungen zugenommen hat.
e) Abschreibungsintensität Die Kennzahl soll anzeigen, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
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In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 11,17 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 12,62 %. Die Ursache für die negative Abweichung waren die sich aus der geänderten Eröffnungsbilanz ergebenden Abschreibungen. Der Haushaltsplanung lag hingegen die Planbilanz zugrunde.
f) Drittfinanzierungsquote Die Kennzahl soll das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr zeigen. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastungen durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 57,63 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 41,80 %.
g) Investitionsquote Die Kennzahl soll Auskunft darüber geben, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 151,20 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 59,93 %. Diese Veränderung zeigt, dass die planmäßig vorgesehenen Investitionen bei Weitem nicht durchgeführt worden sind. Diese Zurückhaltung führt im Ergebnis zu einer Werteminderung.
h) Anlagendeckungsgrad 2 Die Kennzahl gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung der Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten und langjähriges Fremdkapital gegenübergestellt. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 93,32 %, Nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 93,56 %.
i) Dynamischer Verschuldungsgrad Mithilfe der Kennzahl lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Stadt beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen. Nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 47,1 Jahre
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j) Liquidität 2. Grades Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die kurzfristige Liquidität der Stadt. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 56,28 % Dieser Wert kann sich in den Folgejahren noch deutlich verschlechtern, da die Summe der Kassenkredite stetig steigt.
k) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mithilfe dieser Kennzahl beurteilt werden. Nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 7,76 %
2. Kennzahlen zur Ergebnisrechnung und zur Finanzrechnung
a) Zinslastquote
Die Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Nach den Haushaltsplandaten 1,64 % Nach den Rechnungsdaten 1,95 %
b) Netto-Steuerquote Die Kennzahl gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde selbst finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuweisungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. Nach den Haushaltsplandaten 63,61 % Nach den Rechnungsdaten 62,38 %
c) Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Nach den Haushaltsplandaten 16,65 % Nach den Rechnungsdaten 16,92 %
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d) Personalintensität Die Kennzahl gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Nach den Haushaltsplandaten 24,83 % Nach den Rechnungsdaten 25,34 % Die Werte haben sich durch ATZ und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen etwas verschlechtert.
e) Sach- und Dienstleistungsintensität Die Kennzahl lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich die Stadt für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Nach den Haushaltsplandaten 17,44 % Nach den Rechnungsdaten 15,71 % Die Kontengruppe Sach- und Dienstleistungen bietet das größte Sparpotenzial.
f) Transferaufwandsquote Die Kennzahl stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Nach den Haushaltsplandaten 42,82 % Nach den Rechnungsdaten 41,88 %
Anlage 8
Übersicht der 2007 von der Stadt geschlossenen Verträge
Vertragstitel
1. Mietvertrag Radstation Herdecke
2. Versorgungsvertrag Strom
3. Beratervertrag Aufstellung Eröffnungsbilanz
4. Betreibervertrag Radstation
5. Bauvertrag Bahnhof Herdecke DB