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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Herdecke Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 der Stadt Herdecke

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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Herdecke

Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 2 -

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Vorbemerkungen .................................................................. 7

1.1 Prüfungsauftrag ..................................................................................... 7

1.2 Prüfungsumfang und Prüfungsunterlagen ................................................ 7

1.3 Vorangegangene Prüfung ....................................................................... 7

2. Grundsätzliche Feststellungen ................................................................ 8

2.1 Systemprüfung ...................................................................................... 8

2.1.1 Anordnungswesen ......................................................................... 8

2.1.2 Buchführung ................................................................................. 8

2.1.3 Verträge ....................................................................................... 9

2.2 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs ................... 9

2.3 Wirtschaftliche Verhältnisse .................................................................. 10

3. Grundlagen der Haushaltswirtschaft ..................................................... 10

3.1 Haushaltssatzung/Nachtragshaushaltssatzung ....................................... 10

3.2 Haushaltsplan ...................................................................................... 10

4. Ausführung des Haushaltsplans ............................................................ 11

4.1 Planvergleich ....................................................................................... 11

4.1.1 Ergebnishaushalt ......................................................................... 11

4.1.2 Finanzhaushalt ............................................................................ 11

4.1.3 Teilhaushalte .............................................................................. 11

4.2 Vorläufige Haushaltsführung ................................................................. 11

4.3 Kassenkredite ...................................................................................... 11

5. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007Fehler! Textmarke nicht definiert.

5.1 Ergebnisrechnung ................................................................................ 12

5.1.1 Ordentliche Erträge ..................................................................... 12

5.1.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................. 12

5.1.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen................................. 12

5.1.1.3 Auflösungserträge aus Sonderposten ..................................... 12

5.1.1.4 Sonstige Transfererträge ...................................................... 12

5.1.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte ................................................ 12

5.1.1.6 Privatrechtliche Entgelte ....................................................... 12

5.1.1.7 Zinsen und ähnliche Finanzerträge ........................................ 12

5.1.1.8 Aktivierte Eigenleistungen ..................................................... 12

5.1.1.9 Bestandsveränderungen ....................................................... 13

5.1.1.10 Sonstige ordentliche Erträge ...................................... 13

5.1.2 Ordentliche Aufwendungen .......................................................... 13

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 3 -

5.1.2.1 Aufwendungen für aktives Personal ....................................... 13

5.1.2.1.1 Stellenplan ................................................................ 13

5.1.2.1.2 Personalaufwand ....................................................... 13

5.1.2.2 Aufwendungen für Versorgung .............................................. 13

5.1.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...................... 14

5.1.2.4 Abschreibungen ................................................................... 14

5.1.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ...................................... 14

5.1.2.6 Transferaufwendungen ......................................................... 14

5.1.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen ...................................... 14

5.1.3 Außerordentliche Erträge ............................................................. 15

5.1.4 Außerordentliche Aufwendungen .................................................. 15

5.1.5 Außerordentliches Ergebnis .......................................................... 15

5.1.6 Jahresergebnis ............................................................................ 15

5.2 Teilergebnisrechnungen ....................................................................... 15

5.3 Finanzrechnung ................................................................................... 16

5.3.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .......................... 16

5.3.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ......................... 16

5.3.3 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ...................................... 16

5.3.4 Einzahlungen für Investitionstätigkeit ........................................... 16

5.3.5 Auszahlungen für Investitionstätigkeit .......................................... 16

5.3.6 Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ......................... 16

5.3.6.1 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Aufnahme von Krediten für Investitionstätigkeit............................................ 16

5.3.6.2 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Tilgung von Krediten für Investitionstätigkeit............................................ 16

5.3.6.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ........................................... 17

5.3.7 Endbestand an Zahlungsmitteln (Liquide Mittel am Ende des

Jahres) ....................................................................................... 17

5.4 Teilfinanzrechnung ............................................................................... 17

5.5 Bilanz .................................................................................................. 18

5.5.1 Vermögens- und Finanzlage ......................................................... 18

5.5.1.1 Aktiva

5.5.1.1.1 Immaterielles Vermögen ............................................ 18

5.5.1.1.2 Sachanlagevermögen ................................................ 19

5.5.1.1.3 Finanzanlagevermögen .............................................. 26

5.5.1.1.4 Umlaufvermögen ....................................................... 26

5.5.1.1.5 Liquide Mittel ............................................................ 27

5.5.1.1.6 Aktive Rechnungsabgrenzung .................................... 27

5.5.1.2 Passiva

5.5.1.2.1 Eigenkapital, Rücklagen, Jahresergebnis ..................... 28

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 4 -

5.5.1.2.2 Sonderposten ............................................................ 28

5.5.1.2.3 Verbindlichkeiten ....................................................... 28

5.5.1.2.4 Rückstellungen .......................................................... 29

5.6 Anhang ............................................................................................... 30

5.6.1 Anlagenspiegel ............................................................................ 30

5.6.2 Verbindlichkeitenspiegel ............................................................... 30

5.6.3 Forderungsspiegel ....................................................................... 30

5.6.4 Haushaltsreste ............................................................................ 30

5.6.4.1 Ergebnishaushalt .................................................................. 30

5.6.4.2 Finanzhaushalt ..................................................................... 30

6. Ergebnis der Jahresabschlussprüfung ................................................... 30

6.1 Fehlbetrag ........................................................................................... 30

6.2 Zusammenfassung ............................................................................... 31

6.3 Erklärung des Rechnungsprüfungsamts ................................................. 32

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 5 -

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Bilanz

Anlage 2 Ergebnisrechnung 2007

Anlage 3 Finanzrechnung 2007

Anlage 4 Anlagenspiegel

Anlage 5 Verbindlichkeitenspiegel

Anlage 6 Forderungsspiegel

Anlage 7 Kennzahlen

Anlage 8 Verträge

In die Anlagen 1 - 7 wurden die im Rahmen der Prüfung erfolgten Korrekturen

eingearbeitet.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 6 -

Abkürzungsverzeichnis

AO Abgabenordnung

EigVO Eigenbetriebsverordnung (EigVO)

EÖB Eröffnungsbilanz

EStG Einkommenssteuergesetz

GemHVO Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeindennim Land

Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW

GewStG Gewerbesteuergesetz

GO Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

HGB Handelsgesetzbuch

NKF Neues Kommunales Finanzmanagement

RPA Rechnungsprüfungsamt

UStG Umsatzsteuergesetz

VgV Vergabeverordnung

VMGS Vermögensgegenstand

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 7 -

1. Allgemeine Vorbemerkungen

1.1 Prüfungsauftrag

Die Gemeindeordnung des Landes Nordhrein-Westfalen ist durch das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land

Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 neu gefasst worden.

Danach haben Gemeinden spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre

Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer

Finanzbuchhaltung zu erfassen.

Der Rat der Stadt Herdecke hat beschlossen, das neue Recht ab dem Jahre 2007

einzuführen.

Der gesetzliche Prüfungsauftrag ergibt sich aus § 103 GO, wonach die örtliche

Rechnungsprüfung die Aufgabe hat, den Jahresabschluss der Gemeinde zu prüfen.

1.2 Prüfungsumfang und Prüfungsunterlagen

Die Prüfung wurde nach § 101 GO durchgeführt und erstreckte sich auf die mit dem

Jahresabschluss vorgelegten Unterlagen.

Im Einzelnen sind für das Jahr 2007 vorgelegt worden:

– Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen

– Ergebnisrechnung

– Finanzrechnung

– Bilanz

– Anhang

Der Anhang besteht aus:

– Anlagenspiegel

– Verbindlichkeitenspiegel

– Forderungsspiegel

Die weiteren zur Prüfung angeforderten Unterlagen wurden dem RPA zur Verfügung gestellt, notwendige Auskünfte wurden von der Verwaltung erteilt.

Zu den einzelnen Bilanzpositionen und Abschlussbuchungen wurden Dokumentationen erstellt.

Da es sich um den ersten Jahresabschluss im NKF handelt, wird die inhaltliche

Optimierung und verbesserte Nachvollziehbarkeit der getätigten Buchungen für die kommenden Abschlüsse angestrebt. Bewertungsrichtlinien müssen noch erarbeitet

werden. Das RPA steht hierzu in Kontakt zum Finanzbereich.

1.3 Vorangegangene Prüfung

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wurde durch das

Rechnungsprüfungsamt im Jahr 2008 geprüft. Damalige Prüfungsbemerkungen sind erledigt.

Die Bekanntgaben durch Veröffentlichung haben stattgefunden.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 8 -

Die geprüfte Eröffnungsbilanz hat der Rat der Stadt Herdecke am 16.06.2011

gem. § 92 i.V.m. § 96 GO festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Die Feststellung der Eröffnungsbilanz ist öffentlich bekanntgemacht worden und wird

bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2007 zur Einsichtnahme verfügbar

gehalten.

2. Grundsätzliche Feststellungen

Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 GO dahingehend zu prüfen, ob er ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-

und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die

gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die

Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich

festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen.

2.1 Systemprüfung

Es wurde geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen kommunalverfassungs-

rechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften und den Beschlussfassungen des

Rates und der Ausschüsse geführt worden sind.

Grundlegendes Geschäftsinstrumentarium ist das Rechnungswesen, zu dem der

jährlich aufzustellende Haushaltsplan, die Buchführung und der Jahresabschluss gehören.

Entsprechend dem 8. Teil der GO sind die Geschäftsvorfälle nach dem System und den Regeln der doppelten Buchführungn in der Finanzbuchhaltung zu erfassen. Die

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind zu beachten.

Die Bücher der Stadt Herdecke wurden im Rahmen einer Belegprüfung zur Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung geprüft. Im laufenden Jahr 2007 wurde in

unterschiedlichen Produkten eine Visakontrolle durchgeführt.

Nach dem Ergebnis dieser Prüfung wurden die Bücher ordnungsgemäß geführt.

Das Rechnungswesen entspricht den Bedürfnissen einer Verwaltungsbehörde dieser

Größenordnung. Es kann relevante Informationen zeitnah liefern.

Bei der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Geschäfte nicht

ordnungsgemäß geführt werden. Es konnte festgestellt werden, dass die Geschäftspolitik auf üblichen ordnungsmäßigen Entscheidungsgrundlagen beruhte.

2.1.1 Anordnungswesen

Die gesetzlichen Bestimmungen über das Anordnungswesen werden beachtet.

Die unvermutete Prüfung der Zahlungsabwicklung wurde in der Zeit vom 10.10.2007 -

23.10.2007 durchgeführt.

Im laufenden Jahr 2007 fanden zusätzlich Schwerpunktprüfungen in diesem Bereich

statt.

2.1.2 Buchführung

Die Buchführung erfolgte unter Anwendung des EDV-Buchführungssystems OK.FIS.

Die Jahresabschlussbuchungen wurden ebenfalls mit der Software OK.FIS erstellt.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 9 -

Die Buchführung erfolgte ordnungsgemäß unter Beachtung der Grundsätze

ordnungsgemäßer Buchführung und entspricht gesetzlichen Vorschriften.

Die Bücher sind nach den Regeln der doppischen Buchführung geführt worden.

Beanstandet wird, dass dem Administrator im Finanzbereich Buchungs- und

Kassengeschäfte übertragen wurden. 2012 ist eine Änderung erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bilanzunterlagen geordnet und nachvollziehbar

nach den Vorschriften der Dauer der Aufbewahrungspflichten zu archivieren sind. Hierzu gehören nicht nur die im Finanzprogramm erzeugten Daten, sondern auch die

Dokumentationen und extern erzeugte Grundlagen. Auch die elektronische

Aufbewahrung von Datenmaterial sollte, systematisch geordnet, problemlos auffindbar sein.

2.1.3 Verträge

Eine Aufstellung ergibt sich aus der Anlage 7 „Verträge“. Die dort aufgeführten, im

Haushaltsjahr 2007 von der Stadt Herdecke geschlossenen Verträge haben zur

Prüfung vorgelegen.

2.2 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs

Die Prüfung ergab, dass die Bilanz, die Ergebnis- und die Finanzrechnung nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung der GO und der GemHVO

aufgestellt und ordnungsgemäß aus den Büchern der Stadt entwickelt worden sind.

Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie der Stetigkeitsgrundsatz wurden ausreichend beachtet.

Der Anhang enthält die erforderlichen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben nach § 44 GemHVO mit

Ausnahme einer Aussage zu noch nicht erhobenen Beiträgen aus fertiggestellten Erschließungsanlagen und dem Kurs der Währungsumrechnung zum Liquiditätskredit

in Schweizer Franken.

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist spätestens zum 31.03. des Folgejahres an den Rat weiterzuleiten.

Die Fristvorschriften des § 96 GO NRW konnten wegen der späten Feststellung der Eröffnungsbilanz nicht eingehalten werden.

Mit Ablauf der Frist endet nach NKF-Kommentierung auch der Zeitraum der

Wertaufhellung. Dieses ist in den künftigen Abschlüssen, die auch verspätet aufgestellt werden, zu beachten.

Die Teilergebnisrechnungen und die Teilfinanzrechnungen wurden nach Produkten

aufgestellt. Dieses ist zulässig. Allerdings sind diesen Teilrechnungen analog zu § 4 GemHVO (Teilpläne) die Produktbereiche voranzustellen, deren Teilergebnis-

rechnungen die Summen der Erträge und der Aufwendungen und deren

Teilfinanzrechnungen die Summen der Einzahlungen und der Auszahlungen für Investitionen ausweisen müssen. Das ist nicht geschehen.

Die Produktbezifferung beginnt nicht, wie im Muster zur GO undGemHVO vorgegeben mit 0, sondern mit 1.

Der Kontenplan ist im EDV-System eingerichtet.

Der Herstellungswert wurde bei bebauten Grundstücken und Infrastrukturvermögen berücksichtigt.

Es findet die Tabelle über die Gesamtnutzungsdauer der Stadt Herdecke, die abgeleitet ist aus der NKF Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 10 -

Vermögensgegenstände Anwendung. Zeiträume, die im Buchungssystem OK.FIS

automatisiert hinterlegt sind, müssen damit übereinstimmen.

2.3 Wirtschaftliche Verhältnisse

Gemäß § 75 Abs. 1 GO ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu

führen. Die Beachtung dieses Haushaltsgrundsatzes ist auch im Hinblick auf die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung prüfungsrelevant.

Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ist festzustellen, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt Herdecke wirtschaftlich geführt wird.

Eine Kosten- und Leistungsrechnung wurde noch nicht eingeführt.

3. Grundlagen der Haushaltswirtschaft

3.1 Haushaltssatzung/Nachtragshaushaltssatzung

In seiner Sitzung am 11.12.2007 hat der Rat die Haushaltssatzung für das Jahr 2007 beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung wurde entsprechend § 80 Abs. 5 GO einen Monat nach der am

14.12.2007 bei der Kommunalaufsicht erfolgten Anzeige bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte am 15.01.2008 in den Tageszeitungen.

Die Haushaltssatzung enthielt zwar keine genehmigungspflichtigen Teile, die

Kommunalaufsichtsbehörde hat aber mehrere Punkte beanstandet, u.a. das Fehlen der Teilergebnispläne der Produktbereiche gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 der GemHVO.

Für 2007 wurde keine Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet.

3.2 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan war im Ergebnishaushalt unausgeglichen und schließt

in den ordentlichen Erträgen mit 39.884.680,00 € und

in den ordentlichen Aufwendungen mit 40.245.340,00 € sowie

in den außerordentlichen Erträgen mit 0,00 € und

in den außerordentlichen Aufwendungen mit 0,00 € ab.

Der gemäß § 75 Abs. 2 GO vorgeschriebene Haushaltsausgleich ist allerdings

gegeben, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Dieses ist der Fall.

Der Finanzhaushalt weist

Einzahlungen von 37.437.115,00 € und

Auszahlungen von 35.909.980,00 € nach.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wurde auf 4.316.340,00 € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von 1.003.700,00 € veranschlagt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 14.000.000,00 € festgesetzt.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 11 -

4. Ausführung des Haushaltsplans

4.1 Planvergleich

4.1.1 Ergebnishaushalt

siehe Anlage 2 Ergebnisrechnung, Ansätze des Haushaltsjahres 2007

Kamerale Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2006 wurden aufgrund der doppischen Umstellung nicht gebildet.

Aus dem Vorjahr standen noch Haushaltseinnahmereste in Höhe von 1.847.913,30 €

aus nicht ausgeschöpfter Kreditermächtigung für investive Zwecke zur Verfügung.

4.1.2 Finanzhaushalt

siehe Anlage 3 Finanzrechnung, Ansätze des Haushaltsjahres 2007

4.1.3 Teilhaushalte

Teilhaushalte wurden auf der Produktebene gebildet.

4.2 Vorläufige Haushaltsführung

Der Gesetzgeber hat den Kommunen mit dieser Bestimmung enge Grenzen für die

Leistung von Ausgaben beziehungsweise Erhebung von Abgaben gesetzt. Danach dürfen die Kommunen nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten,

zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die für die Weiterführung notwendiger

Ausgaben unaufschiebbar sind und in diesem Rahmen insbesondere Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge

vorgesehen waren, fortsetzen. Außerdem werden die Abgaben nach den in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Sätzen erhoben, und es besteht die

Möglichkeit, Kredite umzuschulden.

Die vorläufige Haushaltsführung erstreckte sich über das gesamte Jahr. Die v.g. Vorschriften des § 82 GO konnte daher insbesondere im Bereich der freiwilligen

Leistungen nicht konsequent eingehalten werden.

4.3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen

betrug nach § 4 der Haushaltssatzung 14.000.000,00 €. Bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung galt der Höchstbetrag aus dem Vorjahr.

Die Überprüfung der Auszüge aller Konten ergab, dass Kassenkredite durchgängig in Anspruch genommen wurden.

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wurde - soweit geprüft - nicht überschritten.

Für Kassenkredite waren im Berichtsjahr rund 390.142,80 € (im Vorjahr 298.611,71 €)

an Zinsleistungen aufzubringen.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 12 -

5. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007

5.1 Ergebnisrechnung

siehe Anlage 2 Ergebnisrechnung, Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2007

Es ist der erste doppische Jahresabschluss Die Planzahlen wurden vor der Erstellung

der Eröffnungsbilanz ermittelt.

Abweichungen wurden ausreichend begründet.

5.1.1 Ordentliche Erträge

Die Erträge wurden rechtzeitig und vollständig erfasst.

Sie wurden nach dem Ergebnis dieser Prüfung in der Regel zeitnah geltend gemacht.

Der Zahlungseingang wurde dabei ordnungsgemäß überwacht.

Die Rückzahlung zuviel eingegangener Erträge und Einzahlungen erfolgte zutreffend

bei den entsprechenden Buchungsstellen.

Kontierungsbelege hätten in verschiedenen Fällen frühzeitiger durch die Fachämter erstellt werden müssen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass weiterhin eine Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung fehlt.

5.1.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben

Die Finanzvorfälle wurden entsprechend dem verbindlichen Kontenrahmen, Kontengruppe 40 erfasst.

5.1.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Die erhaltenen Zuwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wurden zutreffend

als Ertrag gebucht.

5.1.1.3 Auflösungserträge aus Sonderposten

Es waren keine Sonderposten aufzulösen.

5.1.1.4 Sonstige Transfererträge

Die in der Stadt anfallenden Transfererträge sind zutreffend ausgewiesen.

5.1.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte

Erhobene öffentlich–rechtlichen Entgelte (Gebühren und Beiträge) wurden zutreffend erfasst und in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

5.1.1.6 Privatrechtliche Entgelte

Die im Haushaltsjahr entstandenen Erträge aus privatrechtlichen Entgelten wurden

zutreffend erfasst und in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

5.1.1.7 Zinsen und ähnliche Finanzerträge

Den Erträgen aus Zinsen und anderen Finanzerträgen stellt die Ergebnisrechnung die

Aufwendungen für Zinsen und andere Finanzaufwendungen gegenüber und bildet daraus das Finanzergebnis. Es waren Finanzerträge in Höhe von 354.355,13 €

vorhanden.

5.1.1.8 Aktivierte Eigenleistungen

Aktivierte Eigenleistungen sind eine Gegenposition zu Aufwendungen der Kommune

zur Erstellung von Anlagevermögen. Sie dienen somit zum Ausgleich dieser Aufwendungen, die die Kommune für sich selber erbracht hat. Damit wird eine

Verminderung des Jahresergebnisses durch solche Tätigkeiten vermieden.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 13 -

Die Stadt hat die eigene Aufgabenerledigung für selbst hergestellte

Vermögensgegenstände mit 36.147,83 € in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Es fehlen Richtlinien für die Fachämter, welche Leistungen aktivierbar sind. Es muss

eine plausible Produkt- und Maßnahmenabgrenzung erfolgen.

5.1.1.9 Bestandsveränderungen

Die Angaben der Ergebnisrechnung standen mit den buchmäßigen Veränderungen der

Bestände in Einklang.

5.1.1.10 Sonstige ordentliche Erträge

Die Zuordnung der sonstigen ordentlichen Erträge erfolgte im geprüften Haushaltsjahr

zutreffend.

5.1.2 Ordentliche Aufwendungen

5.1.2.1 Aufwendungen für aktives Personal

5.1.2.1.1 Stellenplan

Die Entwicklung der Stellen ist in folgender Tabelle dargestellt:

Stellenplanentwicklung

Haushaltsjahr 2006 (nachrichtlich) 2007 2008 (nachrichtlich)

Planstellen Beamte 43 45 43

davon f. Altersteilzeit 0 1 1

Leerstellen 0 0 0

Beamte a. Probe 1 1 2

insgesamt 44 46 45

Bedienstete mit Vertrag (TVöD) 148 151 155

Summe Gesamtzahl Planst./St. 191 198 200

Die Angaben erfolgen nach Stellen, nicht nach Personen

5.1.2.1.2 Personalaufwand

Als Personalaufwendungen sind alle Aufwendungen zu erfassen, die für die

unmittelbare Beschäftigung der aktiven Beamten und Beschäftigten in der Verwaltung entstehen. Also Bezüge und Entgelte, aber auch Sach- und Sonderzuwendungen, die

Aufwendungen für die soziale Sicherung der Beschäftigten und Rückstellungen. Grundsätzlich werden die Beträge brutto erfasst.

Es waren ausschließlich Personalaufwendungen erfasst, die nach dem verbindlichen Kontenrahmen keiner anderen Position zuzuordnen waren.

Die Personalaufwendungen waren mit den Angaben der Personalbuchhaltung

abstimmbar. Die gewährten Sondervergütungen entsprachen den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Lohn-/Gehaltsabzüge erfolgten ausschließlich auf der Grundlage

von rechtlichen Vorgaben / Vereinbarungen.

5.1.2.2 Aufwendungen für Versorgung

Es sind alle Aufwendungen für aus dem Dienst ausgeschiedene Bedienstete

(Versorgungsempfänger) zu erfassen – soweit dafür keine oder keine ausreichenden Rückstellungen in der Vergangenheit gebildet worden sind. Außerdem sind evtl.

Sachaufwendungen für Pensionäre oder ehemals Beschäftigte und Zuführung zu Pensionsrückstellungen in Betracht zu ziehen.

Die Aufwendungen für Versorgung wurden zutreffend auf den vorgeschriebenen

Kontenarten erfasst. Rückstellungen wurden gebildet. Der im Teilwertverfahren ermittelte Barwert wurde zutreffend angesetzt, siehe auch S. 29.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 14 -

5.1.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Es handelt sich bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um Aufwendungen, die mit Ressourcenverbrauch einhergehen.

Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wurde in der Regel beachtet. Die Zuordnungen der Aufwendungen zur Kontengruppe 52 erfolgte zutreffend.

Bei den Sach- und Dienstleistungen ist zwischen dem aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand und dem erfolgswirksamen Erhaltungsaufwand zu

unterscheiden. Der erfolgswirksame Erhaltungsaufwand hat hierbei eine direkte

Wirkung auf das kommunale Eigenkapital.

Diese Abgrenzung wurde getroffen.

Der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Investition muss allerdings besser definiert und den Fachämter verdeutlicht werden. Die Abgrenzung muss zwingend

bereits bei der Haushaltsplanung erfolgen.

Soweit die Aufwendungen Maßnahmen für unterlassene Instandhaltung betrafen, für die Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz geblidet worden sind, wurden diese

entsprechend aufgelöst. Für die Folgejahre besteht hier ein Abarbeitungsstau.

5.1.2.4 Abschreibungen

Die Abschreibungen im Berichtsjahr entsprechen den Werten aus der

Anlagenbuchhaltung. Die Abschreibungssätze sind nach § 35 GemHVO gebildet worden

Die Abschreibungen werden automatisiert aus dem EDV-Programm nach Vorgaben zum erfassten Vermögensgegenstand in der Anlagenkarte ermittelt.

Im Rahmen der Bilanzprüfung wurden mehrere Werte nachgepflegt.

5.1.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsaufwendungen für die

in der Bilanz erfassten Geldschulden und auf Grund von kreditähnlichen Geschäften zu zahlende Zinsen zu erfassen.

Es erfolgte dabei eine zutreffende Differenzierung der Zinsaufwendungen nach den

Empfängern bzw. Darlehensgebern entsprechend der Bereichsabgrenzung, so dass die Anforderungen an die Statistik erfüllt wurden.1

Finanzaufwendungen fielen in Höhe von 798.946,01 € an.

5.1.2.6 Transferaufwendungen

Unter Transferaufwendungen sind Aufwendungen zu verstehen, denen keine konkrete Gegenleistung gegenübersteht. Sie beruhen auf einseitigen Verwaltungsvorfällen,

nicht auf einem Leistungsaustausch. Beispiele sind die Leistungen der Sozialhilfe und

der Jugendhilfe.

Transferaufwendungen fielen in Höhe von 17.136.249,62 € an.

5.1.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen

Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen handelt es sich z. B. um

Geschäftsaufwendungen, Steuern, Versicherungen oder auch Wertveränderungen des

Vermögens.

Die ausgewiesenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen standen in einem

angemessenen Verhältnis zur Größe der Stadt Herdecke.

1 Bund, Land, Gemeinden, Zweckverbände, sonstiger öffentlicher Bereich, verbundene Unternehmen, öffentliche Sonderrechnungen, Kreditinstitute, sonstiges inländischer Bereich, sonstiger ausländischer Bereich

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 15 -

Bei der stichprobenmäßigen Prüfung einzelner Positionen der Geschäftsaufwendungen

ergaben sich keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten.

Die Aufwendungen für Versicherungen bewegten sich in einem für Kommunen

notwendigen und üblichen Rahmen.

Die wiederholte Anregung des RPA, Versicherungsleistungen auszuschreiben, wurde bisher nicht aufgegriffen.

Bei den ausgewiesenen Steuern handelt es sich ausschließlich um solche, für die die Stadt Steuerschuldner ist.

Die eingetretenen Wertveränderungen sind zutreffend ausgewiesen.

5.1.3 Außerordentliche Erträge

Außerordentliche Erträge waren nicht vorhanden.

5.1.4 Außerordentliche Aufwendungen

Außerordentliche Aufwendungen waren nicht vorhanden.

5.1.5 Außerordentliches Ergebnis

Als Saldo der außerordentlichen Erträge sowie der außerordentlichen Aufwendungen ergibt sich ein außerordentliches Ergebnis von 0,00 €.

5.1.6 Jahresergebnis

Der Saldo aus dem ordentlichen Ergebnis (-381.756,48 €) und dem außerordentlichen

Ergebnis (0,00 €) wird mit -381.756,48 € als Jahresergebnis ausgewiesen. Damit ist

ein Fehlbetrag in dieser Höhe entstanden.

5.2 Teilergebnisrechnungen

Die produktorientierten Teilergebnisrechnungen sind als Bestandteil des Jahresabschlusses in die Prüfung einbezogen worden.

Die Teilergebnisrechnungen entsprachen dabei der in § 40 GemHVO vorgeschriebenen

Form, Muster (Anlage 19) der VV zur GemHVO. Die teilweisen Angaben zu Ergebnissen des Vorjahres sind kamerale Daten. Da noch keine Kennzahlen gebildet

wurden, fehlen die nach § 40 Abs. 2 GemHVO geforderten Angaben hierzu. Außerdem fehlt die Summenbildung und Darstellung nach Produktbereichen gem. § 4 Abs. 3

GemHVO.

Die durchgeführte Plausibilitätsprüfung ergab, dass die Summe aller Teilergebnisrechnungen (ohne interne Leistungsbeziehungen) mit den Werten der

Ergebnisrechnung übereinstimmt.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 16 -

5.3 Finanzrechnung

siehe Anlage 3 Finanzrechnung, Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2007

Es handelt sich bei den Zahlen des Vorjahres um das Ergebnis des letzten

kammeralen Abschlusses. Zuordnungen können daher in Einzelfällen abweichen.

5.3.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Im Zahlungsbereich der laufenden Verwaltungstätigkeit handelt es sich im

Wesentlichen um ertragsgleiche Einzahlungen.

5.3.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Im Zahlungsbereich der laufenden Verwaltungstätigkeit handelt es sich im

Wesentlichem um aufwandsgleiche Auszahlungen.

5.3.3 Saldo aus laufender Verwaltungtätigkeit

Der Zahlungsmittelsaldo (Cash Flow) aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt zum

Ende des Jahres 848.973,86 €.

5.3.4 Einzahlungen für Investitionstätigkeit

Zu den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gehören die Investitionszuwendungen, Einzahlungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus

Beiträgen.

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten wurden nach dem Ergebnis dieser Prüfung zeitnah geltend gemacht und rechtzeitig eingezogen.

Der Zahlungseingang wurde ordnungsgemäß überwacht.

Die Rückzahlungen zuviel eingegangener Beträge wurden zutreffend bei den

entsprechenden Buchungsstellen abgesetzt.

Die Einzahlungen waren grundsätzlich ordnungsgemäß entsprechend § 27 GemHVO

belegt.

5.3.5 Auszahlungen für Investitionstätigkeit

Zu den Auszahlungen für Investitionstätigkeit gehören die Ausgaben für

Immobilienerwerb, für Baumaßnahmen, für den Erwerb von beweglichen Sachvermögen, für den Erwerb von Finanzvermögen, für geleistete

Investitionszuwendungen und sonstige Investitionsauszahlungen.

Die ausgewiesenen Investitionsauszahlungen (einschließlich der aktivierten Eigenleistungen) wurden mit den Zugängen in der Bilanz abgestimmt. Differenzen

ergaben sich nicht.

5.3.6 Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

5.3.6.1 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit

Es handelt sich bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit um die Aufnahme von

Krediten. Sie waren 2007 mit 2.000.000,00 € ausgewiesen.

5.3.6.2 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Tilgung von Krediten und Rückzahlungen von inneren Darlehen für Investitionstätigkeit

Es handelt sich bei den Auszahlungen aus Finazierungstätigkeit um die Tilgung von Krediten für Investitionstätigkeit. Sie waren 2007 mit 601.722,17€ ausgewiesen.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 17 -

5.3.6.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit

Die Zahlungsströme im Bereich der Finanzierungstätigkeit führen zu einem Zahlungsmittelsaldo zum 31.12.2007 in Höhe von 1.398.277,83 €. Dieser Saldo stellt

insoweit eine Verschuldungsanalyse dar.

Der positive Saldo zeigt hierbei eine erhöhte Kreditaufnahme gegenüber geringeren

Tilgungen bestehender Kredite bzw. Darlehen. Die Stadt nimmt mehr neue Schulden auf, als sie aktuell zurückzahlt.

5.3.7 Endbestand an Zahlungsmitteln (Liquide Mittel am Ende des Jahres)

Die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes zum 31.12.2007 gibt Aufschluss darüber, ob die Liquidität und die Investitionsfinanzierung gesichert waren.

Der Saldo der Finanzrechnung als vollständige Abbildung aller Ein- und Auszahlungen wird buchhalterisch in der Bilanz über die Bilanzposition „Liquide Mittel“

abgeschlossen. Der in der Finanzrechnung ausgewiesene Endbestand an

Zahlungsmitteln in Höhe von 694.190,72 € stimmt mit der Bilanzposition „Liquide Mittel“ des Haushaltsjahres überein.

Allgemeiner Hinweis:

Die Liquiditätsplanung sollte durch EDV-Unterstützung ausgebaut werden. Über die

Führung eines Rechnungseingangsbuches wurde nachgedacht. Außerdem sind konsequenter Informationen aus den Fachämtern abzufragen.

5.4 Teilfinanzrechnung

Die produktorientierten Teilfinanzrechnungen sind als Bestandteil des

Jahresabschlusses in diese Prüfung einbezogen worden. Die Teilfinanzrechungen

entsprachen nicht der in § 40 GemHVO; es fehlen die Teilfinanzrechnungen für Produktbereiche. Kennzahlen und Leistungsmengen wurden noch nicht erhoben.

Die dargestellten Investitionen wurden den entsprechenden Produkten zutreffend zugeordnet.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 18 -

5.5 Bilanz

siehe Anlage 1 Bilanz

Die Bilanz ist entsprechend § 95 GO als Teil des Jahresabschlusses in Verbindung mit

§ 41 GemHVO aufzustellen.

Die unter Einbeziehung des Jahresergebnisses ausgeglichene Bilanzsumme beträgt 170.575.065,49 € (Eröffnungsbilanzwert: 167.219.778,96 €).

Die Bilanz ist entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung aufgestellt worden.

5.5.1 Vermögens- und Finanzlage

5.5.1.1 Aktiva

In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Posten der Aktivseite zusammengefasst.

Aktiva

Eröffnungsbilanz/ Vorjahr

31.12.2006 31.12.2007

Veränderung in %

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

110.926,94 € 147.483,34 € 33,0 %

1.2 Sachanlagen 143.126.702,13 € 140.944.700,79 € -1,5 %

1.3 Finanzanlagen 20.889.776,93 € 20.964.462,22 € 0,4 %

2.1 Vorräte 4.756,00 € 5.395,82 € 13,5 %

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.170.875,43 € 7.608.997,49 € 350,5 %

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

0,00 € 0,00 €

2.4 Liquide Mittel 781.337,92 € 694.190,72 € -11,2 %

3. Aktive Rechnungsabgrenzung 135.403,61 € 209.835,11 € 55,0 %

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00 € 0,00 € -

Gesamt 167.219.778,96 € 170.575.065,49 € 2,01 %

Das Gesamtvermögen erhöhte sich um 3.355.286,53 €.

Anschaffungen, die Herstellung von Vermögensgegenständen sowie Abschreibungen führten zu einer Vermögensveränderung.

Die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sach- und Finanzanlagen wurden zu

Anschaffungs- und Herstellungswerten bewertet. Die fortgeführten Buchwerte stimmten mit dem als Anlage 4 beigefügten Anlagenspiegel in der Gesamtsumme

überein. Der Bestand der Forderungen zum Jahresende mit der Veränderung gegenüber dem Vorjahr kann der Anlage 6 Forderungsspiegel entnommen werden.

Das Anlagevermögen der Stadt wird im Anlagenspiegel zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres 2007 korrekt ausgewiesen.

5.5.1.1.1 Immaterielles Vermögen

Es waren nachvollziehbare Unterlagen (wie Verträge oder Rechnungen) über den entgeltlichen Erwerb von immateriellen Werten vorhanden. Sie wurden

ordnungsgemäß verwaltet.

Das immaterielle Vermögen stieg. Den Zugängen von 64.884,34 € standen Abgänge

über 28.327,94 € gegenüber.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 19 -

5.5.1.1.2 Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen und sonstigen Anlagen waren im Buchungsprogramm OK.FIS erfasst.

Die Erfassung und Bewertung des Sachvermögens ist nachvollziehbar erfolgt.

Das in der Bilanz ausgewiesene Sachvermögen wird durch Sachkonten/Konten der

Anlagenbuchhaltung korrekt nachgewiesen und ist in dem Anlagenspiegel zutreffend dokumentiert.

Für Vermögensabgänge wurden durch den Finanzbereich Vordrucke und Abfragen für die Fachämter entwickelt, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Im Rahmen von Auftragsabwicklungen fällt immer wieder auf, dass die notwendigen

Angaben zu Vermögensgegenständen nicht direkt erfolgen.

Die Abschreibung, die Bemessungsgrundlage und die betriebsgewöhnliche

Nutzungsdauer wurden entsprechend der verbindlichen Abschreibungstabellen angesetzt.

Soweit die Nutzung der Sachanlagen zeitlich begrenzt ist, wurde der Wert entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige

Abschreibungen vermindert. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihrer Anschaffung voll abgeschrieben. Diese Festlegung wurde nachträglich im Rahmen der Prüfung getroffen,

entsprechende Buchungen wurden getätigt.

Den Zugängen von Sachvermögen von 2.952.049,17 € standen Abgänge von

5.133.633,51 € gegenüber. Der Werteverzehr findet größtenteils bei bebauten

Grundstücken und dem Infrastrukturvermögen, hier insbesondere dem Straßen-vermögen statt.

…………………………………………………………………………………………………………………………..

Prüfberichte der technischen Prüfung zu den Bilanzpositionen 1.2.1 – 1.2.3 sind nachfolgend komplett wiedergegeben, um die Umsetzungsschwierigkeiten des NKF bei

den finanziell wesentlich bilanzrelevanten Maßnahmen darzustellen und den

Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Die anschließenden Korrekturen wurden in Abstimmung mit dem RPA soweit möglich

vorgenommen und in die Bilanz eingearbeitet. Auswirkungen auf die Testaterteilung sind daher nicht gegeben.

Bilanzposition 1.2.1

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Wert EÖB 14.116.126,13 € Wert JA 2007 14.324.240,54 € Entwurf

Wert JA 2007 14.347.356,75 € Korrektur

1. Dokumentation

Die vorliegende Dokumentation hat Optimierungspotential.

2. Abschreibungen

Bei der stichprobenhaften Überprüfung der jährlichen Abschreibungen ergaben sich keine Auffälligkeiten. Eine Ausnahme bildet der unter Ziffer 3.2 beschriebene

Zugang (Wetterschutz Grillplatz Bleichstein).

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 20 -

3. Zugänge

3.1 Aktivierte Eigenleistungen sind teilweise berücksichtigt worden. Klare Regelungen

zur Anwendung / zum Umgang / zur Aktivierbarkeit liegen offensichtlich nicht

vor. Die Aufstellung solcher Anwendungsrichtlinien wird empfohlen, um die betroffenen Fachämter bei der Umsetzung hilfreich zu unterstützen.

Die Dokumentation des Finanzbereichs zu den aktivierten Eigenleistungen sollte zukünftig erweitert werden.

Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3 der Bilanzposition 1.2.3,

Infrastrukturvermögen, verwiesen.

3.2 Für den Wetterschutz am Grillplatz Bleichstein wurde ein neuer VMGS erstellt und diesem Kosten von 21.760,95 € zugewiesen.

Der Vermögensgegenstand (VMGS) wurde der Vermögensart (VMA) 025101 zugewiesen. Systembedingt ist dieser VMA eine Abschreibungsdauer von 15

Jahren zugewiesen. In Gesprächen stellte sich heraus, dass das System OK.FIS

mehrere hundert VMA hat. Inwieweit diese VMA den gewählten Nutzungsdauern der verbindlichen „Tabelle über die Gesamtnutzungsdauern der Stadt Herdecke“

entsprechen, konnte nicht nachvollzogen werden. Es wird empfohlen einen entsprechenden Abgleich vorzunehmen und die Fachämter bei Festlegung der

Nutzungsdauern einzubinden.

Die „letzte“ Rechnung (= 1. Abschlagsrechnung des Landschaftsbauers) trägt das

Datum 06.11.2007. Der Abschreibungsbeginn wurde auf den 01.10.2007 festgelegt.

Mangels einer internen Regelung wurde, nach Auskunft, bisher so verfahren, dass die letzte Rechnung als „Fertigstellung“ bzw. „Inbetriebnahme“

angenommen wurde. Bei Fortführung dieses Gedankens hätte die Abschreibung

eigentlich mit dem 01.12.2007 beginnen müssen.

Nach den Unterlagen der Rechnungsprüfung fand die tatsächliche Abnahme für diesen VMGS am 17.12.2007 statt. Die Abnahme wurde wegen wesentlicher

Mängel verweigert. Erst nach Nachbesserungsarbeiten wurde die Leistung

(Überdachung) im Mai 2008 abgenommen. Der ausführende Unternehmer (Landschaftsbauarbeiten) stellte die Schlussrechnung für Arbeiten erst im

Dezember 2008.

Im Jahre 2008 sind nicht weitere unerhebliche Kosten angefallen. Diese sollten dem VMGS als nachträgliche Herstellungskosten in 2008 aktiviert werden. Aus

Sicht des RPA und nach vorliegender Sachlage war die Leistung in 2007 noch

nicht voll nutzbar fertiggestellt und hätte demzufolge noch nicht aktiviert werden können.

Der vorliegende Sachverhalt ist ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit von

Regelungen.

Es wird empfohlen, hierzu Lösungen zu erarbeiten.

3.3 Für den neuen VMGS 200810, Renaturierung Herdecker Bach, wurde ein Betrag von 398.102,31 € als Zugang gebucht. Die Abschreibung soll zum 01.01.2008

beginnen.

Gemäß der Dokumentation wurde diesem VMGS eine Nutzungsdauer von 60

Jahren zugewiesen. Nach der Tabelle der Gesamtnutzungsdauer der Stadt Herdecke ist für Renaturierungen eine Nutzungsdauer von 50 Jahren vorgesehen.

Die Nutzungsdauer ist gemäß den Vorgaben anzupassen.

Des Weiteren wird in der Dokumentation erwähnt, dass als Zeitpunkt der

Anschaffung (Inbetriebnahme) das Datum der letzten Rechnung

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 21 -

(Schlussrechnung) gewählt wurde. In den Unterlagen ist keine Schlussrechnung

enthalten. Gleichwohl hat die Abnahme der Leistungen im besagten Zeitraum stattgefunden und die Annahme, dass die tatsächliche Nutzung (Inbetriebnahme)

somit begonnen hat, erscheint sachgerecht.

Nachrichtlich erfolgt von hier der Hinweis, dass durch einen Mangel des Hauptauftragnehmers die Auszahlung des Schlussrechnungsbetrags erst Mitte

2010 erfolgte.

Die Baumaßnahme hatte als einen wesentlichen Bestandteil die Erstellung einer

Stützwand. Eine nachträgliche Bildung eines gesonderten VMGS und die Heraustrennung der damit verbundenen Leistungen erscheinen nicht sinnvoll,

jedoch sollten für zukünftige Maßnahmen im Vorfeld Festlegungen zur Verbuchung getroffen werden, um diese ggf. schon bei der Ausschreibung

berücksichtigen zu können. (ggf. Losbildung zu problemlosen Trennung der zugeordneten Leistungen, Aufteilung der Ingenieurkosten und der

Baunebenkosten nach der betragsmäßigen Gewichtung)

Die Dokumentation verweist auf eine Zuweisung in Höhe von 164.000,00 €, die

in dem Sonderposten 200814 ausgewiesen wurde. Einem beigefügten Schreiben ist zu entnehmen, dass ggf. noch ein Restbetrag von 49.981,00 € an Förderung

offen ist. Die Recherche von 20 im System ergab, dass ein Betrag mit dieser

Summe nicht eingegangen ist, ebenfalls ist vom Fördergeber für diese Baumaßnahme kein sonstiger, weiterer Förderbetrag eingegangen. Es wird

angeregt, diesen Sachverhalt zu prüfen und aufzuklären.

4. Allgemeines

4.1 Die im Rahmen der Prüfung geführten Gespräche machten deutlich, dass

zwischen den Fachämtern und der Finanzbuchhaltung noch Kommunikationsbedarf zur Umsetzung des NKF besteht.

4.2 Ein Leitfaden zur einheitlichen Vorgehensweise („Bilanzierungshandbuch“) liegt

nicht vor.

Nachfolgend sind beispielhaft einige Punkte stichwortartig aufgeführt, bei denen aus Sicht des RPA Regelungsbedarf besteht.

- Abgrenzungen zwischen konsumtivem und investivem Aufwand - Ermittlung der Dauer einer ggf. vorh. Verlängerung der Restnutzungsdauer

eines VMGS - Ermittlung der Höhe der Abgänge bei Abbrucharbeiten (Hoch- und Tiefbau)

- Umgang mit mehreren VMGS in einer Baumaßnahmen (z.B.: Straße/Stütz-

wand) - eigene Ingenieurkosten (aktivierte Eigenleistungen, Abgrenzung zu

Bauherrnaufgaben bzw. anderen Kostenträgern, z.B. Kanalbau) - Einbehalte bei Schlussrechnungen (Gewährleistung/Abzüge/Verrechnungen)

- Sanierung nur von Teilen eines VMGS

- Kombinierte Sanierungen/Verbesserungen über mehrere VMGS - Abschreibungsbeginn (z.B. bei „Grillüberdachungen“, s.o.)

4.3 Es wird dringend angeraten, die angesprochenen Punkte für den nächstfolgenden

Jahresabschluss angemessen zu berücksichtigen.

Bilanzposition 1.2.2

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Wert EÖB 51.658.486,35 € Wert JA 2007 51.722.932,50 € Entwurf

Wert JA 2007 51.649.575,84 € Korrektur

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 22 -

1. Dokumentation

Die vorliegende Dokumentation hat Optimierungspotential.

2. Abschreibungen

2.1 Bei der stichprobenhaften Überprüfung der Abschreibungen der VMGS der

Bilanzposition 1.2.2, Schulen, ist aufgefallen, dass an neun VMGS (Schulen) die

Außenanlagen der Vermögensart Aufwuchs zugeordnet wurden und entsprechend nicht abgeschrieben wurden (siehe Anlage 1). Die neun

betroffenen VMGS hatten zum Zeitpunkt der EÖB einen Gesamtwert von 778.2056,40 €.

Des Weiteren sind bei diesen VMGS Unstimmigkeiten bei den Werten der

Anschaffungskosten aufgefallen.

Bei zwei VMGS (GS Vinkenberg, RS Bleichstein) ist nur ein Teilbetrag der Außenanlagen bilanziert worden. Der jeweilige Gesamtbetrag der Außenanlagen

ist nach den Datenblättern der Gebäude höher. Bei drei VMGS (RBS, GS Schraberg, FHS) ist ein zu hoher Gesamtbetrag für die

Außenanlagen angesetzt worden. Nach Ansicht der Rechnungsprüfung hätte eine

Teilsumme der Außenanlagen der Bilanzposition 1.2.2.4, Sonstige Dienst-, Wohn- und Geschäftsgebäude, zugeordnet werden müssen.

Es ist eine Berichtigung vorzunehmen.

2.2 Bei den VMGS der Bilanzposition 1.2.2.3, Wohnbauten, ist aufgefallen, dass bei

fünf VMGS keine Abschreibung vorgenommen wurde (siehe Anlage 2).

Trotz der Bezeichnung „Außenanlagen…“ bei drei der fünf VMGS wurden alle der Vermögensart Aufwuchs zugeordnet.

Die Daten sind zu überarbeiten.

2.3 Die Betrachtung der Abschreibungswerte der Bilanzposition 1.2.2.4, Sonstige

Dienst-, Wohn- und Geschäftsgebäude, hat ergeben, dass bei 27 VMGS Auffälligkeiten entdeckt wurden. Bei den 27 VMGS wurde keine Abschreibung

vorgenommen. Der Gesamtwert der betroffenen VMGS betrug zum Zeitpunkt der EÖB 442.432,88 €.

Offensichtlich handelt es sich bei diesen Objekten um diverse Außenanlagen sonstiger städtischer Gebäude.

Die Werte sind zu anzupassen.

2.4 Die sonstigen Stichproben der jährlichen Abschreibungen ergaben keine

Auffälligkeiten.

3. Zugänge

3.1 Aktivierte Eigenleistungen sind nur teilweise berücksichtigt worden. Klare

Regelungen zur Anwendung / zum Umgang / zur Aktivierbarkeit liegen offensichtlich nicht vor. Die Aufstellung solcher Anwendungsrichtlinien wird

empfohlen, um die betroffenen Fachämter bei der Umsetzung hilfreich zu unterstützen.

Die Dokumentation des Finanzbereichs zu den aktivierten Eigenleistungen sollte

zukünftig erweitert werden. Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3 der Bilanzposition 1.2.3,

Infrastrukturvermögen, verwiesen.

3.2 Allgemein ist aufgefallen, dass eine Beteiligung der Fachämter zur Festlegung des

Anschaffungszeitpunkts offensichtlich nicht stattgefunden hat. Ebenso ist aus den

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 23 -

Unterlagen nicht zu entnehmen, dass eine Abstimmung zur Nutzungsdauer

stattgefunden hat. Beispielsweise wurde für den neuen VMGS 200175, Spielgerät „Supernova

GXY916“, eine Nutzungsdauer von 10 Jahren (gemäß „Systemvorgaben“)

festgelegt und der Anschaffungszeitpunkt nach Angaben auf der Rechnung der ausführenden Firma festgelegt.

Es wird empfohlen hierzu ein, mit den Fachämtern abgestimmtes, standardisiertes Verfahren einzuführen, um eine belastbare Datengrundlage zu

erhalten.

Dies sollte dokumentiert und in den Unterlagen zum neuen VMGS abgeheftet sein.

3.3 Für Umbauten der GS Schraberg (OGGS) wurden noch 6.957,91 € als Zugang

verbucht. Die angesetzten Kosten werden aus hiesiger Sicht grundsätzlich nicht als

investive Kosten angesehen.

a. Im Gutachten zur Eröffnungsbilanz wurden alle Umstände berücksichtigt bzw. hätten berücksichtigt werden müssen.

b. Die Rechnungen belegen, dass ein „Snoezelraum“ eingerichtet wurde. Dies stellt keine Substanzverbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus

dar.

Es ist Entsprechendes zu veranlassen.

3.4 Für den bereits in der EÖB enthaltenden und vollständig bewerteten Anbau der Grundschule Robert Bonnermann sollen nachträglichen Anschaffungskosten in

Höhe von 3.249,84 € aktiviert werden. Aus Prüfersicht sind in dem angesetzten Gebäudewert des Gutachters alle Kosten enthalten.

Grundsätzlich ist die Verbuchung von nachträglichen Anschaffungskosten

nachvollziehbar und möglich. Im vorliegenden Fall wird jedoch eine Vermischung von fiktiv ermittelten EÖB-Werten mit nachträglichen Kosten vorgenommen. Dies

ist nicht möglich. Eine mögliche Variante könnte die Korrektur des Wertes in der EÖB darstellen.

Bedingt durch die Betragshöhe und den Grundsatz der Stetigkeit wird davon

abgeraten. Die Beträge sind umzubuchen.

3.5 Zum Anbau der Grundschule Vinkenberg für die offene Ganztagsgrundschule

sollen 7.462,35 € nachträglich aktiviert werden, weil die Kosten, gemäß der vorliegenden Dokumentation, im ursächlichen Zusammenhang mit der

ursprünglichen Maßnahme stehen.

Die hier aktivierten Beträge stellen Vorableistungen von Architekten bzw. Ingenieuren für die Eingangsüberdachung dar. Die Kosten der Bauleistungen der

Überdachung sind in 2008 angefallen und sollen dann entsprechend aktiviert werden.

Eine Zuordnung der Kosten zum Schulgebäude könnte ggf. sachgerechter sein,

jedoch erscheint eine Zuordnung zum Anbau auch möglich, insbesondere vor der Berücksichtigung von OGS-Zuschüssen.

Die Gespräche mit 20 haben ergeben, dass eine Einbindung der Fachabteilungen und eine tiefere Dokumentation zur sachgerechten Beurteilung und späteren

Nachvollziehbarkeit unerlässlich sind. Die Rechnungsprüfung empfiehlt hierzu Regelungen zu entwerfen und einen standardisierten Ablauf einzurichten. Bereits

zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung sollten erste Arbeitsgespräche

hinsichtlich der Aktivierungsmöglichkeiten geführt werden, um spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

3.6 Für die Grundschule Schraberg sollen 44.080,53 € für weitere Aufwendungen der

bereits in den Jahren vor 2007 begonnenen PCB-Sanierung aktiviert werden.

Aus Prüfungssicht sind diese Kosten nicht aktvierungsfähig.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 24 -

Entgegen dem VMGS Hauptschule wurde für die Schule Schraberg keine

Wertminderung aus Baumängeln (dort: Wertminderung für PCB-Sanierung, Restleistungen nach Gutachtenerstellung) vorgenommen. So geht aus der

Bewertungstabelle der Schrabergschule hervor, dass der in der EÖB eingesetzte

Wert eine entsprechend sanierte Schule darstellen müsste. (In der Bewertungstabelle sind lediglich, nicht wertmindernde, Rückstellungen für

Fassaden-, Sonnschutz und Fensteranlagen enthalten.) Die Daten sind entsprechend zu berichtigen.

3.7 Für die PCB-Sanierung der Hauptschule sollen 279.462,05 € als nachträgliche Anschaffungskosten zum 01.01.2007 aktiviert werden. Aus den Unterlagen ist zu

entnehmen, dass die Leistungen zum Teil erst in 2007 ausgeführt (z.B. Metallbauer sowie Containergestellung) bzw. im Laufe des Jahres 2007 erst

angeboten und beauftragt wurden (z.B. Umbau der Hauptunterverteilung sowie Innengerüst).

Eine Aktivierung zum 01.01.2007 erscheint da nicht sachgerecht.

Die Daten sind zu überarbeiten. Ergänzend wird festgestellt, dass die Summe der Wertminderung für

„Restmaßnahmen“ der PCB-Sanierung (130.000 €), die bei der EÖB-Wertermittlung bereits berücksichtigt wurde, eine offensichtlich ungenau

Schätzung darstellte, da für das Jahr 2007 tatsächliche Kosten in Höhe von

279.462,05 € angefallen sind.

Bilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen

Wert EÖB 72.752.155,04 €

Wert JA 2007 70.811.513,39 € Entwurf

Wert JA 2007 70.790.242,96 € Korrektur

1. Dokumentation

1.1 Die vorliegende Dokumentation ist verbesserungswürdig.

1.2 Die Straßenabschnitte aus dem Programm „INSYSTRA“ wurden in Abstimmung mit dem RPA durch 20 im Jahr 2012 zusammengefasst. Aus 8.070

Vermögensgegenständen (VMGS) wurden 898 VMGS. Durch ein Berechnungsverfahren wurden die unterschiedlichen Restnutzungsdauern (RND)

der jeweils zusammengefassten VMGS auf eine „gemittelte“ Restnutzungsdauer für den neu geschaffenen VMGS umgestellt. Die so ermittelte RND ist nun

Grundlage für die Abschreibung des neuen VMGS.

Nur durch Anlagen zu einer Mailkopie an die Rechnungsprüfung und nur über den gleichlautenden Restbuchwert (Summe der jeweils zusammengefassten

VMGS = Summe neuer VMGS) ist eine mühsame Form der Nachvollziehbarkeit gegeben.

Eine Dokumentation dieser Zusammenfassung (Überleitungstabelle) ist in den

Prüfungsunterlagen nicht enthalten. Dies entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Dokumentation.

Offensichtlich wurden die neuen VMGS nicht in das Geo-Informations-System

(GIS) eingepflegt, denn dort sind die alten VMGS noch in ihrer ursprünglichen Aufteilung enthalten.

Auch eine Fortschreibung hat im GIS, nach Auskunft, nicht stattgefunden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die nicht gleichlautende Bezeichnung

und die fehlende Datenpflege in naher Zukunft zu größeren Probleme führen wird.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 25 -

1.3 Bei der Betrachtung der Tabelle mit den zusammengefassten Werten ist

aufgefallen, dass der Zustandswert (Gebrauchswert) offensichtlich nicht Bestandteil der Zusammenfassung war. Insofern wird davon ausgegangen, dass

dies bei der Folgeinventur zu Unstimmigkeiten führt. (Wie wird bei der Inventur

eine Zustandswertveränderung definiert, wenn der Anfangszustand für den zusammengefassten VMGS nicht festgelegt wurde.)

2. Abschreibungen

2.1 Bei der stichprobenhaften Überprüfung der Abschreibungen der VMGS sind 8 Flächen im Bereich der Bilanzposition 1.2.3.5, Straßennetz mit Wegen, Plätzen

und Verkehrslenkungsanlagen, aufgefallen (siehe Anlage 1). Diesen VMGS ist eine Abschreibungsdauer von ca. 900 Jahren zugeteilt worden. Eine

Abschreibungsdauer von 900 Jahren ist nicht sachgerecht. Die Abschreibungsdauer ist unter Berücksichtigung des „theoretischen“ Zustands

2007, unter Einbeziehung des Fachamtes, neu zu ermitteln. Die Höhe der

jährlichen Abschreibung ist dementsprechend anzupassen.

2.2 Die sonstigen Stichproben ergaben, dass die geprüften jährlichen Abschreibungen der Datengrundlage der zusammengefassten VMGS der Tabelle

(siehe Ziffer 1.2) entsprechen.

3. Zugänge

3.1 Der Zugang von Ingenieurkosten beruht auf einer Sammelrechnung von TBH.

Eine tiefere Gliederung der Ingenieurleistungen (Person, Datum, Aufwand, Verrechnungssatz) liegt nicht vor. Eine Trennung von zugehörigen

Ingenieurleistungen zu Bauherrenaufgaben ist nicht zu erkennen. Ebenso kann

aus den Unterlagen die Trennung zwischen Leistungen für die TBH (Kanal) und der Stadt (Straße) nicht entnommen werden. Bedingt durch den Zeitablauf wird

eine nachträgliche Trennung sicherlich nicht zielführend sein. Es wird empfohlen dies zukünftig ausreichend tief zu dokumentieren bzw.

dokumentieren zu lassen.

3.2 Die Ingenieurkosten der TBH für die Maßnahme „Dahlienweg/Nelkenweg“

wurden auf sieben VMGS der beiden Straßen gleichmäßig verteilt. Die Werte der betroffenen Straßenabschnitte lag zur Eröffnungsbilanz zwischen 22.548,26 €

und 86.322,56 €. Bei der Aufteilung von Kosten für die Baumaßnahmen „Westender Weg“ wurde eine Verteilung von Kosten nach dem Kostenschlüssel

des VMGS-Wertes durchgeführt. Nicht nur nach dem Stetigkeitsprinzip erscheint

eine Aufteilung nach dem VMGS-Wert im vorliegenden Fall sachgerechter. Die Aufteilung der Kosten ist zu überarbeiten.

3.3 Die Dokumentation zum Zugang „Gehwegbeleuchtung Wittener Landstraße“

sagte aus, dass der Abschreibungsbeginn zum 01.01.2008 erfolgen sollte. Bei der

Prüfung wurde festgestellt, dass für den Monat Dezember bereits eine Abschreibung erfolgt ist. Nach Hinweisen der Rechnungsprüfung wurde die

Dokumentation geändert und durch 20 erklärt, dass die Abschreibung nunmehr am 01.12.2007 beginnt.

Die Zugangshöhe beträgt 19.424,37 €, davon sind 11.899,28 € Ingenieurkosten der TBH. Die Ingenieurkosten stehen in einem auffallenden Verhältnis zu den

Gesamtkosten. Aus einem Vermerk von 20 ist ersichtlich, dass der Betrag der

Ingenieurleistungen nicht nur für die Gehwegbeleuchtung sondern auch für die Lichtzeichensignalanlage aufgewendet wurde. Eine Aufteilung der

Ingenieurkosten erfolgte nicht. Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3.1 verwiesen und angeraten hier zukünftig sachgerecht aufzuteilen.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 26 -

3.4 Der Teilbetrag des Zugangs für den Grund und Boden des

Infrastrukturvermögens für die Kataster- und Vermessungskosten Waldweg (16.440,48 €) beruht auf Vermessungskosten der Schlussvermessung sowie

Kosten für die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Diese Kosten sind aus

hiesiger Sicht nicht aktivierungsfähig, da sie in den fiktiven Werten der EÖB enthalten waren.

…………………………………………………………………………………………………………………………..

Für die Ermittlung des Sachanlagevermögens in der Eröffnungsbilanz wurden kostenintensiv externe Gutachter beauftragt, deren Ergebnisse in dafür eigens

angeschaffte, teure EDV-Programme eingearbeitet wurden oder werden sollten. Für das Straßenvermögen wurde Insystra eingesetzt. Eine Datenpflege nach der

Ersterfassung und Eingabe ist nicht erfolgt und nach Auskunt der TBH auch nicht möglich, so dass in Erwägung gezogen wird, ein neues EDV-Programm zu erwerben.

Für Insystra sind bis Ende 2012 laufende Wartungskosten angefallen.

Sämtliche Eigentumsflächen der Stadt sind mit externer Unterstützung geodatenbasiert aufbereitet und mit Luftaufnahmen gekoppelt worden. Der mehrfache

Hinweis des RPA, dass eine dauerhafte Pflege gewährleistet sein muss, um die gewonnenen Daten per GIS-Anwendung multifunktional in der Verwaltung verwenden

zu können, wurde aus Personalkapazitätsgründen nicht verfolgt.

Für den Hochbau wurde das Facilitymanagementprogramm Planon erworben, in das sämtliche Gebäudedaten und auch Bestandsverzeichnisse eingepflegt werden sollten,

um die laufende Verwaltung und Bewirtschaftung der Gebäude zu unterstützen. Das Programm wurde lediglich für Autragsabwicklungen eingesetzt. Planon ist inzwischen

veraltet und ein sehr teures Update müsste gekauft werden, um eine umfangreichere Nutzungsfähigkeit zu erzielen. Es fallen laufende Wartungskosten an.

Zwischen dem Finanzbereich und den Fachämtern wird z. Zt. für die Straßen und die

Gebäude nach neuen technischen Lösungen gesucht. Allerdings müssten aus Sicht des RPA auch personelle Zuständigkeiten geregelt

werden.

…………………………………………………………………………………………………………………………..

5.5.1.1.2 Finanzanlagevermögen

Das Finanzvermögen wird mit 20.964.462,22 € (Vorjahr 20.889.776,93 €)

ausgewiesen.

Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteil größer 50 Prozent) sowie Beteiligungen

der Stadt Herdecke sind zutreffend bilanziert.

Es wurde lediglich ein Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2005 als Anlage zur

Haushaltssatzung 2007 erstellt. Ein aktualisierter Bericht wurde dem Jahresabschluss

2007 nicht beigefügt.

Beteiligungsakten wurden für die Dokumentation der Eröffnungsbilanz angelegt.

Die Aufgabenstellung der Beteiligungsverwaltung an einer zentralen Stelle muss konkreter definiert und die Aktenführung aktiver gestaltet werden.

5.5.1.1.3 Umlaufvermögen

Die Vorräte haben sich gegenüber dem Vorjahr unwesentlich verändert. Inventurlisten sind vorhanden.

Die in der Bilanz dargestellten Forderungen stiegen gegenüber der Eröffnungsbilanz um 5.449.648,28 € auf 7.608.997,49 €. Die Forderungen kamen mit dem

Gegenwartswert zum Ansatz. Wegen der Einzelheiten wird auf das Kapitel „Forderungsspiegel“ verwiesen.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 27 -

Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips hätten die Möglichkeiten von

Einzelwertberichtigungen besser ausgeschöpft werden müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass Einzelwertberichtigungen vor Pauschalwertberichtigungen durch-

zuführen sind.

5.5.1.1.4 Liquide Mittel

Als liquide Mittel sind der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten

aufgeführt. Das Guthaben bei Kreditinstituten war durch Kontoauszüge nachgewiesen. Es betrug 694.190,72 € zum 31.12.2007 (Vorjahr: 781.337,92 €) und war damit um

87.147,20 € gesunken.

Die Liquidität der Stadt war nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten gewährleistet.

5.5.1.1.5 Aktive Rechnungsabgrenzung

Es wurden Rechnungsabgrenzungsposten mit einem Gesamtbetrag von 209.835,11 €

für Versorgungskassenbeiträge, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und für Asylbewerber, Dienstaufwendungen für Beamte gebildet.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 28 -

5.5.1.2 Passiva

In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Posten der Passivseite

zusammengefasst.

Passiva

Eröffnungsbilanz / Vorjahr 31.12.2006

31.12.2007 Veränderung

in %

1.Eigenkapital 53.321.506,61 € 52.941.801,70 € -0,7 %

2. Sonderposten 71.412.846,86 € 70.193.527,85 -1,7 %

3. Rückstellungen 21.388.540,61 € 22.240.092,41 € 4,0 %

4. Verbindlichkeiten 21.085.545,18 € 25.189.321,00 19,5%

5. Passive Rechnungsabgrenzung 11.339,70 € 10.322,53 € -9,0 %

Gesamt 167.219.778,96 € 170.575.065,49 2,0 %

Die Bilanzsumme hat sich um 3.355.286,53 € auf 170.575.065,49 € erhöht.

Die Bilanzpositionen der Passiva waren durch entsprechende Nachweise zutreffend nachgewiesen und ausreichend erläutert. Das Jahresergebnis wird übereinstimmend

mit der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

5.5.1.2.1 Eigenkapital, Rücklagen, Jahresergebnis

Das Eigenkapital ist zum 31.12.2007 mit 52.941.801,70 € um 379.704,91 € gegenüber

der Eröffnungsbilanz niedriger ausgewiesen. Der Eröffnungsbilanzwert wurde korrekt übertragen.

5.5.1.2.2 Sonderposten

Es wurde ein Sonderposten in Höhe von 70.193.527,85 € für Investitionspauschale,

Schulpauschale, Sportpauschale, Feuerschutzpauschale, zweckgebundene

Zuweisungen, Spenden, Erschließungsbeiträge u.ä. gebildet.

5.5.1.2.3 Verbindlichkeiten

Die Schulden haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4.103.775,82 € verändert.

Die Höhe der Schulden ist durch Urkunden belegt.

Über die Schulden wurde der Rat unterjährig nicht unterrichtet.

Hierzu wird aus den NKF-Handreichungen zitiert „Die Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters gegenüber dem Rat der Gemeinde bzw. das Informationsrecht des

Rates ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse näher auszugestalten. Die Vorschrift enthält dazu keine näheren Festlegungen, z. B. zur Ausgestaltung in

zeitlicher Hinsicht. Es dürfte es aber sachgerecht sein, dem Rat regelmäßig eine

sachliche Auskunft über den aktuellen Stand der Ausführung des gemeindlichen Haushaltsplans im Haushaltsjahr zu geben. Derartige Informationen stellen eine

Zwischenberichterstattung mit Blick auf den gemeindlichen Jahresabschluss dar. Bei entsprechendem Bedarf ist der Rat der Gemeinde aber auch über einzelne wichtige

Haushaltsangelegenheiten zeitnah zu unterrichten.“

Für die Aufnahme von Darlehen fehlen Richtlinien.

2005 wurden Einzelvollmachten zur Tätigung von Handelsgeschäften erteilt. U.a. wurde die Tätigung von Devisenkassengeschäften, Devisentermingeschäften und

sonstigen strukturierten Derivaten (einschließlich exotischer Zinsderivate) bevollmächtigt. Das RPA hat hat dieses damals beanstandet, da Vertragsabschlüsse in

nicht begrenzter Höhe getätigt werden konnten und das Vier-Augen-Prinzip

missachtet wurde. Das RPA hat gleichzeitig vorgeschlagen, durch Dienstanweisung die

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 29 -

Aufnahme von Krediten jeglicher Art zur schrittweisen Einführung eines Zins- und

Schuldenmanagements und die kontinuierliche Risikobeobachtung unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips zu regeln. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass bei

Auslandskrediten insbesondere Vorsorge gegen das Wechselkursrisiko durch

Rücklagenbildung o. ä. zu treffen sei. Die Dienstanweisung wurde nicht erlassen.

2012 wurde zumindest in der Haushaltssatzung § 10 zur Optimierung der Zinsstruktur

gestrichen.

Eine Gremienbeteilgung im laufenden Verfahren ist ortsrechtlich nicht verankert.

Die Abrechnung hinsichtlich der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Stadt und den Technischen Betrieben erfolgt mit Verspätung.

5.5.1.2.4 Rückstellungen

Es wurden zum 31.12.2007 Rückstellungen in Höhe von 22.240.092,41 € gebildet und

entsprechend der Bilanz ausgewiesen:

Rückstellungen der Stadt Herdecke am 31.12.2007

Art der Rückstellung Höhe

3.1 Pensionsrückstellungen 18.265.382,00 €

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €

3.3 Instandhaltungsrückstellungen 2.159.944,58 €

3.4 Sonstige Rückstellungen 1.814.765,83 €

Summe 22.240.092,41 €

Die gebildeten Rückstellungen sind angemessen.

Zu 3.1 Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde durch die Fa. Heubeck AG durchgeführt.

Die anzupassenden Werte wurden durch die Kommunale Versorgungskasse

Westfalen-Lippe mitgeteilt.

Zu 3.3 Es wurden keine neuen Instandhaltungsrückstellungen gebildet, da die

Rückstellungen der Eröffnungsbilanz umfangreich abgearbeitet werden müssen.

Zu 3.4 Für die begleitende Prüfung waren in der Eröffnungsbilanz 30.000,00 € als

Rückstellung verbucht. Diese hätten vollständig aufgelöst werden können, da lediglich

ein Betrag von 1.785,00 € benötigt wurde. Das ist nicht erfolgt. 18.000,00 € sind weiterhin als Rückstellung gebucht. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich nicht

um Kosten im Produkt 11102 Rechnungsprüfung, sondern um Beratungsleistungen im Produkt 11108 Finanzmanagement handelt. Eine nachträgliche Produktzuordnung ist

erfolgt. Außerdem wurde in die Eröffnungsbilanz ein Betrag von 70.000,00 € unter der Bezeichnung Jahresabschlusskosten eingestellt. Der Betrag teilte sich auf in

30.000,00 € für EDV- Unterstützungsleistungen und 40.000,00 € für die überörtliche

Prüfung durch die GPA. Gleichzeitig wurden für diese Prüfung an anderer Stelle 10.000,00 € eingestellt, von denen lediglich 3.600,00 € in Anspruch genommen

wurden. Diese doppelte Berücksichtigung hat die GPA in ihrem Prüfbericht zur Eröfnungsbilanz festgestellt und die Korrektur empfohlen. In der Schlussbilanz 2007

erfolgt diese Korrektur nicht, sondern es wurden weitere 20.000,00 € als Rückstellung

gebucht. Dadurch wurden die EDV-Unterstützungsleistungen im Produkt 11102 (nachträglich korrigiert auf 11108) um 60.00000 € auf insgesamt 90.000,00 € erhöht.

Nach aktuellem Kenntnisstand deckt auch diese Erhöhung nicht alle anfallenden Kosten.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 30 -

5.6 Anhang

Die Bewertungsrichtlinen für Jahresabschlüsse wurden für das Jahr 2007 noch nicht aufgestellt, sind aber aktuell für kommende Abschlüsse in Arbeit. Erläuterungen zu

einzelnen Bilanzpositionen einschließlich der Beträge liegen für den Abschluss 2007

vor.

5.6.1 Anlagenspiegel

siehe Anlage 4

Der Anlagenspiegel entspricht § 45 GemHVO und hatte zum 31.12.2007 einen

Bestand von 162.056.646,35 €.

Alle Positionen des Anlagevermögen sind im Anlagenspiegel abgebildet.

5.6.2 Verbindlichkeitenspiegel

siehe Anlage 5

Die Zahlen des Verbindlichkeitenspiegels stimmen mit den Werten der Bilanz überein.

Der in der Tabelle ausgewiesene Betrag des Vorjahres ist der Betrag der

Eröffnungsbilanz.

5.6.3 Forderungsspiegel

siehe Anlage 6

Die Forderungen waren durch Saldenlisten nachgewiesen. Der in der Bilanz zum

31.12.2007 ausgewiesene Betrag in Höhe von 7.530.707,57 € bezog sich auf

Forderungen aus aus Gebühren, Beiträgen, Steuern, Transferleistungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen und privatrechtlichen Forderungen wie Vorschüsse,

Gutschriften, Erstattungsansprüche, Aufwendungsersatz, Kostenbeteiligungen und Abrechnungen mit den TBH.

Die Zahlen des Forderungsspiegels stimmten ebenfalls mit den Werten in der Bilanz

überein.

Der in der Tabelle ausgewiesene Betrag des Vorjahres ist der Betrag der

Eröffnungsbilanz.

5.6.4 Haushaltsreste

Im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sind

Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO zulässig. Zu differenzieren ist zwischen Ermächtigungsübertragungen des Ergebnishaushalts und solchen des

Finanzhaushalts. Ermächtigungsübertragungen führen in keinem Jahr zu einer Buchung im Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt, sie erhöhen nur die Ermächtigungen des

Folgejahres.

5.6.4.1 Ergebnishaushalt

Ermächtigungsübertragungen wurden nicht gebildet; es erfolgten Neuver-

anschlagungen für das Haushaltsjahr 2008.

5.6.4.2 Finanzhaushalt

Ermächtigungsübertragungen wurden nicht gebildet.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 31 -

6. Ergebnis der Jahresabschlussprüfung

6.1 Fehlbetrag

Es gab keinen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Die Mittel der Ausgleichsrücklage sind ausreichend.

6.2 Zusammenfassung

Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss 2007 wurde ordnungsgemäß aus den

Büchern und den sonst erforderlichen Aufzeichnungen der Stadt entwickelt.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung, der sonstigen Teile des

Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Kassen- und Vergabewesens hat keine Feststellungen ergeben. Einzelfeststellungen wurden im

Rahmen der Kassenprüfungen getätigt und ausgeräumt. Vergabeprüfungen wurden

im laufenden Jahr im Rahmen der Visakontrolle durchgeführt. Feststellungen und Hinweise wurden mit der Verwaltung direkt diskutiert. Einwendungen gegen die

Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht sind nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung nicht zu erheben.

Die Vermögenswerte sind ausreichend nachgewiesen sowie richtig und vollständig erfasst.

Die Bilanz, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung wurden nach den

Vorschriften der GO und GemHVO und den analog anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Anhang enthält weitestgehend die vorgeschriebenen

Angaben.

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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

der Stadt Herdecke - 32 -

6.3 Erklärung der Rechnungsprüfungsamts

Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage

beigefügten Jahresabschluss der Stadt Herdecke zum 31.12.2007 den folgenden

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung

Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,

Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lage-bericht der Stadt Herdecke für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2007

geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht

der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen.

Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden

Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt Herdecke.

Die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter

Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich

festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW unter Berücksichtigung

der Grundsätze ordnungsmäßiger kommunaler Abschlussprüfung durchgeführt.

Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger kommunaler Abschlussprüfung ist die

Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze

ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit

hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Herdecke sowie die

Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über

örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt Herdecke sowie die

Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

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Stadt Herdecke

Schlussbilanz 2007

AKTIVA 1 2 3

Anlagevermögen 162.056.646,35 1Inmaterielles Anlagevermögen Konzessionen, Lizenzen,

DV-Software

147.483,34 1.1

Sachanlagen 140.944.700,79 1.2

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche

Rechte

14.347.356,75 1.2.1

Grünflächen 11.890.680,57 1.2.1.1

Ackerland 149.734,20 1.2.1.2

Wald und Forsten 753.942,80 1.2.1.3

Sonstige unbebaute Grundstücke 1.552.999,18 1.2.1.4

Bebaute Grundstücke und grundstückgleiche

Rechte

51.649.575,84 1.2.2

Kindertageseinrichtungen 0,00 1.2.2.1

Schulen 28.849.538,27 1.2.2.2

Wohnbauten 930.472,59 1.2.2.3

Sonstige Dienst-, Wohn- und Geschäftsgebäude 21.869.564,98 1.2.2.4

Infrastrukturvermögen 70.790.242,96 1.2.3

Grund und Boden des Infratrukturverm. 10.000.980,03 1.2.3.1

Brücken und Tunnel 2.497.252,30 1.2.3.2

Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen

0,00 1.2.3.3

Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen

0,00 1.2.3.4

Strassennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen

54.980.894,23 1.2.3.5

Sonstige bauten des Infrastrukturverm. 3.311.116,40 1.2.3.6

Bauten auf fremden Grund und Boden 1,00 1.2.4

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14,00 1.2.5

Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 1.705.175,53 1.2.6

Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.209.575,40 1.2.7

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 242.759,31 1.2.8

Finanzanlagen 20.964.462,22 1.3

Anteile an verbundenen Unternehmen 15.685.089,00 1.3.1

Beteiligungen 791.902,12 1.3.2

Sondervermögen 3.802.177,00 1.3.3

© AKDB, NKFW V04_0 Stand: 04.06.2013 09:14 Bilanz Seite 1 von 3

Anlage 1

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Stadt Herdecke

Schlussbilanz 2007

AKTIVA 1 2 3

Anlagevermögen1Finanzanlagen1.3

Wertpapiere 139.334,33 1.3.4

Ausleihungen an verbundene Unternehmen 66.685,71 1.3.5

Ausleihungen an Beteiligungen 0,00 1.3.6

Ausleihungen an Sondervermögen 0,00 1.3.7

Sonstige Ausleihungen 479.274,06 1.3.8

Umlaufvermögen 8.308.584,03 2Vorräte 5.395,82 2.1

Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 5.395,82 2.1.1

Geleistete Anzahlungen 0,00 2.1.2

Forderungen und sonstige Vermögensgegens 7.608.997,49 2.2

Oeffentlich-rechtliche Forderungen und

Forderungen aus Transferleistungen

4.124.543,19 2.2.1

Gebühren 127.151,74 2.2.1.1

Beiträge 64.317,36 2.2.1.2

Steuern 3.125.728,04 2.2.1.3

Forderungen aus Transferleistungen 501.656,01 2.2.1.4

Sonstige öffentlich-rechtliche Forderung 305.690,04 2.2.1.5

Sonstige Forderungen 3.406.164,38 2.2.2

gegenüber dem privaten Bereich 48.752,89 2.2.2.1

gegenüber dem öffentlichen Bereich 193.221,46 2.2.2.2

gegen verbundene Unternehmen 66.695,98 2.2.2.3

gegen Beteiligungen 15.850,00 2.2.2.4

gegen Sondervermögen 3.081.644,05 2.2.2.5

Sonstige Vermögensgegenstände 78.289,92 2.2.3

Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 2.3

Liquide Mittel 694.190,72 2.4

Aktive Rechnungsabgrenzung 209.835,11 3Nicht duch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00 4

170.575.065,49 Summe AKTIVA

© AKDB, NKFW V04_0 Stand: 04.06.2013 09:14 Bilanz Seite 2 von 3

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Stadt Herdecke

Schlussbilanz 2007

PASSIVA 1 2 3

Eigenkapital 52.941.801,70 1Allgemeine Rücklage 44.425.744,48 1.1

Sonderrücklage 0,00 1.2

Ausgleichsrücklage 8.897.813,70 1.3

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 381.756,48-1.4

Sonderposten 70.193.527,85 2für Zuwendungen 49.745.004,86 2.1

für Beiträge 20.448.522,99 2.2

für den Gebührenausgleich 0,00 2.3

Sonstige Sonderposten 0,00 2.4

Rückstellungen 22.240.092,41 3Pensionsrückstellungen 18.265.382,00 3.1

Rückstellungen für Deponien und Altlaste 0,00 3.2

Instandhaltungsrückstellungen 2.159.944,58 3.3

Sonstige Rückstellungen 1.814.765,83 3.4

Verbindlichkeiten 25.189.321,00 4Anleihen 0,00 4.1

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 9.722.086,60 4.2

von verbundenen Unternehmen 0,00 4.2.1

von Beteiligungen 0,00 4.2.2

von Sondervermögen 0,00 4.2.3

vom öffentlichen Bereich 6.059.192,69 4.2.4

vom privaten Bereich 3.662.893,91 4.2.5

Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicher 8.710.411,44 4.3

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen

wirtschaftlich gleichen

0,00 4.4

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.838.553,69 4.5

Verbindlichkeiten aus aus Transferleistungen 2.438.840,10 4.6

Sonstige Verbindlichkeiten 2.479.429,17 4.7

Passive Rechnungsabgrenzung 10.322,53 5

170.575.065,49 Summe PASSIVA

© AKDB, NKFW V04_0 Stand: 04.06.2013 09:14 Bilanz Seite 3 von 3

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Ergebnisrechnung 2007Stadt Herdecke

Ertrags- und Aufwandsarten

Ergebnis des

Vorjahres

EUR

Ansatz des

Haushaltsjahres

EUR

1 2 3 4

mehr(+)

weniger(-)

(SP. 3 ./. SP.2)

EUR

Ergebnis

des

Haushaltsjahres

EUR

Steuern und ähnliche Abgaben11 Steuern und ähnliche Abgaben+ 26.035.545,00 178.227,10 26.213.772,10 22.169.739,92

Zuwendungen und allgemeine Umlagen22 Zuwendungen und allgemeine Umlagen+ 6.640.125,00 295.116,45 6.935.241,45 4.070.347,91

Sonstige Transfererträge33 Sonstige Transfererträge+ 104.700,00 53.082,25 157.782,25 173.397,13

Offentlich-rechtliche Leistungsentgelte44 Offentlich-rechtliche Leistungsentgelte+ 2.706.735,00 85.048,57-2.621.686,43 1.846.996,46

Privatrechtliche Leistungsentgelte55 Privatrechtliche Leistungsentgelte+ 135.940,00 90.682,62 226.622,62 167.913,97

Kostenerstattungen u. Kostenumlagen66 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen+ 2.440.015,00 11.651,06-2.428.363,94 2.542.828,11

Sonstige ordentliche Erträge77 Sonstige ordentliche Erträge+ 1.789.770,00 569.749,73 2.359.519,73 1.553.058,31

Aktivierte Eigenleistungen88 Aktivierte Eigenleistungen+ 31.850,00 4.297,83 36.147,83 0,00

Bestandveränderungen99 Bestandveränderungen+ 0,00 0,00 0,00 0,00

Ordentliche Erträge10 = 39.884.680,00 40.979.136,35 1.094.456,35 32.524.281,81

Personalaufwendungen1111 Personalaufwendungen- 9.992.620,00 374.172,81 10.366.792,81 8.993.262,93

Versorgungsaufwendungen1212 Versorgungsaufwendungen- 115.260,00 290.665,44 405.925,44 93.331,28

Aufwendungen für Sach- undDienstleistungen

1313 Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen- 7.019.100,00 591.043,61-6.428.056,39 6.114.872,13

Bilanzielle Abschreibungen1414 Bilanzielle Abschreibungen- 4.494.060,00 712.233,93 5.206.293,93 124.172,00

Transferaufwendungen1515 Transferaufwendungen- 17.234.870,00 98.620,38-17.136.249,62 15.648.099,50

Sonstige ordentliche Aufwendungen1616 Sonstige ordentliche Aufwendungen- 1.389.430,00 16.446,24-1.372.983,76 1.079.497,08

Ordenliche Aufwendungen17 = 40.245.340,00 40.916.301,95 670.961,95 32.053.234,92

Ergebnis der laufenden

Verwaltungstätigkeit

18 360.660,00-= 62.834,40 423.494,40 471.046,89

19 Finanzerträge+ 279.255,00 354.355,13 75.100,13 275.740,36 20 Zinsen und sonstige

Finanzaufwendungen- 658.445,00 798.946,01 140.501,01 642.065,03

Finanzergebnis21 379.190,00-= 444.590,88- 65.400,88-366.324,67-

Ordentliches Ergebnis22 739.850,00-= 381.756,48- 358.093,52 104.722,22

23 Außerordentliche Erträge+ 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Außerordentliche Aufwendungen- 0,00 0,00 0,00 0,00

Außerordentliches Ergebnis25 0,00 = 0,00 0,00 0,00

Jahresergebnis 739.850,00-26 = 381.756,48- 358.093,52 104.722,22

Seite 1 von 1Layout Ergebnisrechnung

¹ davon übertragene Ermächtigungen (nur falls vorhanden)

©AKDB V04_0 Erstellungszeit: 04.06.2013 11:48

Anlage 2

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Stadt Herdecke

Finanzrechnung 2007

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis des

Vorjahres

EUR

Ist-Ergebnis

des

Haushaltsjahres

EUR

1 2 3 4

mehr(+)

weniger(-)

(SP. 3 ./. SP.2)

EUR

Ansätze des

Haushaltsjahres

EUR

Steuern und ähnliche Abgaben11 Steuern und ähnliche Abgaben 26.035.545,00 2.407.945,25-23.627.599,75 22.093.899,08

Zuwendungen und allgemeine Umlagen22 Zuwendungen und allgemeine Umlagen+ 4.943.120,00 165.859,34-4.777.260,66 4.070.347,90

Sonstige Transfereinzahlungen33 Sonstige Transfereinzahlungen+ 104.700,00 26.172,55 130.872,55 130.096,31

Öffentllich-rechtliche Leistungsentgelte44 Öffentllich-rechtliche Leistungsentgelte+ 1.813.890,00 3.631,11 1.817.521,11 1.804.337,45

Privatrechtliche Leistungsentgelte55 Privatrechtliche Leistungsentgelte+ 135.940,00 89.862,51 225.802,51 165.985,48

Kostenerstattungen und Kostenumlagen66 Kostenerstattungen und Kostenumlagen+ 2.440.015,00 116.321,92-2.323.693,08 2.367.481,83

sonstige Einzahlungen77 sonstige Einzahlungen+ 1.594.650,00 205.613,01 1.800.263,01 1.492.469,65

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen88 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen+ 279.255,00 39.793,75 319.048,75 275.816,08

Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

9 = 37.347.115,00 35.022.061,42 2.325.053,58-32.400.433,78

Personalauszahlungen1010 Personalauszahlungen- 9.342.875,00 90.484,41-9.252.390,59 8.993.263,08

Versorgungsauszahlungen1111 Versorgungsauszahlungen- 115.260,00 11.991,56-103.268,44 93.331,28

Auszahlungen für Sach- und Dienst-leistungen

1212 Auszahlungen für Sach- und Dienst-

leistungen- 7.169.100,00 1.858.119,94-5.310.980,06 6.300.294,07

Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen1313 Zinsen und sonstige

Finanzauszahlungen- 658.445,00 176.797,04 835.242,04 642.065,03

Transferauszahlungen1414 Transferauszahlungen- 17.234.870,00 55.536,12-17.179.333,88 15.665.046,12

Sonstige Auszahlungen1515 Sonstige Auszahlungen- 1.389.430,00 102.442,55 1.491.872,55 1.085.141,32

Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

16 = 35.909.980,00 34.173.087,56 1.736.892,44-32.779.140,90

Saldo aus laufender

Verwaltungstätigkeit

1.437.135,00 17 = 848.973,86 588.161,14-378.707,12-

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen1818 Zuwendungen für

Investitionsmaßnahmen+ 2.385.880,00 546.823,49-1.839.056,51 1.153.168,81

Einzahlungen aus der Veräußerungvon Sachanlagen

1919 Einzahlungen aus der Veräußerung

von Sachanlagen+ 0,00 130.189,54 130.189,54 6.068,10

Einzahlungen aus der Veräußerungvon Finanzanlagen

2020 Einzahlungen aus der Veräußerung

von Finanzanlagen+ 0,00 0,00 0,00 0,00

Einzahlungen a. Beiträgen u.ä. Entgelten2121 Einzahlungen a. Beiträgen u.ä. Entgelten+ 85.900,00 41.207,39-44.692,61 70.351,39

Sonstige Investitionseinzahlungen2222 Sonstige Investitionseinzahlungen+ 6.920,00 1.398,67-5.521,33 8.477,23

Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

23 = 2.478.700,00 2.019.459,99 459.240,01-1.238.065,53

Auszahlungen für den Erwerb von Grund-stücken und Gebäuden

2424 Auszahlungen für den Erwerb von

Grund-stücken und Gebäuden

- 148.000,00 221.426,83 369.426,83 25.513,79

Auszahlungen für Baumaßnahmen2525 Auszahlungen für Baumaßnahmen- 5.745.020,00 4.099.583,97-1.645.436,03 2.962.632,26

Auszahlungen für den Erwerb von beweg-lichen Anlagevermögen

2626 Auszahlungen für den Erwerb von

beweg-lichen Anlagevermögen

- 787.020,00 355.920,49-431.099,51 935.723,82

Auszahlungen f. den Erwerb von Finanz-anlagen

2727 Auszahlungen f. den Erwerb von

Finanz-anlagen

- 0,00 0,00 0,00 0,00

Auszahlungen von aktivierb. Zuwendungen2828 Auszahlungen von aktivierb.

Zuwendungen- 115.000,00 0,00 115.000,00 0,00

Sonstige Investitionsauszahlungen2929 Sonstige Investitionsauszahlungen- 0,00 0,00 0,00 0,00

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

30 = 6.795.040,00 2.560.962,37 4.234.077,63-3.923.869,87

Seite 1 von 2Layout - Finanzrechnung

¹ davon übertragene Ermächtigungen (nur falls vorhanden)

©AKDB V04_0 Erstellungszeit: 04.06.2013 12:08

Anlage 3

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Stadt Herdecke

Finanzrechnung 2007

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis des

Vorjahres

EUR

Ist-Ergebnis

des

Haushaltsjahres

EUR

1 2 3 4

mehr(+)

weniger(-)

(SP. 3 ./. SP.2)

EUR

Ansätze des

Haushaltsjahres

EUR

Saldo aus Investitionstätigkeit 4.316.340,00-31 = 541.502,38- 3.774.837,62 2.685.804,34-

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag32 2.879.205,00-= 307.471,48 3.186.676,48 3.064.511,46-

33 Aufnahme und Rückflussevon Darlehen

+ 0,00 4.316.340,00 2.000.000,00 2.316.340,00-

34 Aufnahme von Krediten zur Liquiditäts-sicherung

+ 0,00 0,00 0,00 0,00

35 Tilgung und Gewährung von Darlehen- 580.574,30 754.040,00 601.722,17 152.317,83-36 Tilgung von Krediten zur Liquiditäts-

sicherung- 0,00 0,00 0,00 0,00

Saldo aus Finanztätigkeit37 3.562.300,00 = 1.398.277,83 2.164.022,17-580.574,30-

38 Änderung des Bestands an eigenenFinanzmitteln (= Zeilen 32 und 37)

683.095,00 1.705.749,31 1.022.654,31 3.645.085,76-

39 Anfangsbestand an Finanzmitteln+ 0,00 781.337,92 781.337,92 0,00 40 Änderung des Bestandes an fremden

Finanzmitteln+ 3.645.085,76 770.242,20- 1.792.896,51- 1.022.654,31-

1.847.913,30-¹Liquide Mittel 694.190,72 41 = 694.190,72 0,00 0,00

Seite 2 von 2Layout - Finanzrechnung

¹ davon übertragene Ermächtigungen (nur falls vorhanden)

©AKDB V04_0 Erstellungszeit: 04.06.2013 12:08

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Anlage 4

Stadt Herdecke

Stand am 31.12. des Vorjahres

Zugänge im Haushaltsjahr

Abgänge im Haushaltsjahr

Umbuchungen im Haushaltsjahr

Abschreibungen im Haushaltsjahr

Zuschreibungen im Haushaltsjahr

Kumulierte Abschreibungen

(auch aus Vorjahren)

am 31.12. des Haushaltsjahres

am 31.12. des Vorjahres

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR+ - + / - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 91 Immaterielle

Vermögensgegenstände

2 Sachanlagen 143.126.702,13 2.952.049,17 417,00 0,00 5.133.633,51 0,00 5.133.633,51 140.944.700,79 143.126.702,13

2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 11.659.410,95 442.616,80 378,00 0,00 210.969,18 0,00 210.969,18 11.890.680,57 11.659.410,95 2.1.2 Ackerland 149.734,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 149.734,20 149.734,20 2.1.3 Wald, Forsten 753.942,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 753.942,80 753.942,80 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kindertageseinrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2.2 Schulen 29.417.813,45 347.653,21 0,00 -76.636,47 839.291,92 0,00 839.291,92 28.849.538,27 29.417.813,45 2.2.3 Wohnbauten 956.386,47 0,00 0,00 0,00 25.913,88 0,00 25.913,88 930.472,59 956.386,47 2.2.4 Sonst. Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen 72.752.155,04 412.019,80 0,00 0,00 2.373.931,88 0,00 2.373.931,88 70.790.242,96 72.752.155,04 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.539.152,94 0,00 0,00 0,00 41.900,64 0,00 41.900,64 2.497.252,30 2.539.152,94 2.3.3 Gleisanlagen mit Strecken- ausrüstungen und Sicher- heitsanlagen 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungs- anlagen

Anlagenspiegel zur Schlussbilanz 31.12.2007

21.284.286,43

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

1.552.999,18 1.553.038,18

21.284.286,43 759,38 0,00 1.219.678,80 635.159,63 0,00 635.159,63 21.869.564,98

0,00 0,00 0,00

1.553.038,18 0,00 39,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

51.658.486,35

9.967.482,50 33.497,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000.980,03 9.967.482,50

14.347.356,75 14.116.126,13

51.658.486,35 348.412,59 0,00 1.143.042,33 1.500.365,43 0,00 1.500.365,43 51.649.575,84

28.327,94 147.483,34 110.926,94

14.116.126,13 442.616,80 417,00 0,00 210.969,18 0,00 210.969,18

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibung Buchwert

Anlagevermögen

110.926,94 64.884,34 0,00 0,00 28.327,94 0,00

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Stadt Herdecke

Stand am 31.12. des Vorjahres

Zugänge im Haushaltsjahr

Abgänge im Haushaltsjahr

Umbuchungen im Haushaltsjahr

Abschreibungen im Haushaltsjahr

Zuschreibungen im Haushaltsjahr

Kumulierte Abschreibungen

(auch aus Vorjahren)

am 31.12. des Haushaltsjahres

am 31.12. des Vorjahres

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR+ - + / - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Anlagenspiegel zur Schlussbilanz 31.12.2007

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibung Buchwert

Anlagevermögen

2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kunstdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau3 Finanzanlagen 20.889.776,93 80.487,05 5.801,76 0,00 0,00 0,00 0,00 20.964.462,22 20.889.776,93

3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 732.502,00 59.400,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 791.902,12 732.502,00 3.3 Sondervermögen 3.802.177,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.802.177,00 3.802.177,00 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 551.761,53 0,00 5.801,76 0,00 0,00 0,00 0,00 545.959,77 551.761,53 3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen 3.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 483.947,90 0,00 4.673,84 0,00 0,00 0,00 0,00 479.274,06 483.947,90

0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00

0,00

0,00 0,00

0,00 66.685,71 67.813,63

0,00 139.334,33 118.247,40

0,00 0,00

0,00

67.813,63 0,00 1.127,92 0,00 0,00

118.247,40 21.086,93 0,00 0,00 0,00

161.343,04

15.685.089,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.685.089,00 15.685.089,00

751.441,15 2.209.575,40 2.529.736,79

1.224.458,60 0,00 -1.143.042,33 0,00 0,00 0,00 242.759,31

296.925,87 0,00 296.925,87 1.705.175,53 1.908.839,78

431.279,76 0,00 0,00 751.441,15 0,00

1.908.839,78

2.529.736,79

161.343,04

93.261,62 0,00 0,00

1,00 1,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14,00 14,00

3.311.116,40 3.369.667,79

1,00

14,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

2.273.479,85 54.980.894,23 56.875.851,81

3.369.667,79 0,00 0,00 0,00 58.551,39 0,00 58.551,39

56.875.851,81 378.522,27 0,00 0,00 2.273.479,85 0,00

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Anlage 5

bis zu 1 1 bis 5 mehr als 5

Jahr Jahre Jahre

EUR EUR EUR EUR EUR

1 2 3 4 5

2. Verbindlichkeiten aus Krediten

für Investitionen

2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

2.4 vom öffentlichen Bereich 6.059.192,69 0,00 163.044,06 5.896.148,63 4.457.489,28

2.4.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

2.4.2 vom Land 1.290.901,96 0,00 89.729,41 1.201.172,55 1.426.711,29

2.4.3 von Gemeinden (GV) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 4.768.290,73 0,00 73.314,65 4.694.976,08 3.030.777,99

2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonder-

rechnungen

2.5 vom privaten Kreditmarkt 3.662.893,91 5.382,72 11.421,23 3.646.089,96 3.880.567,06

2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 3.662.893,91 5.382,72 11.421,23 3.646.089,96 3.880.567,06

2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

3. Verbindlichkieten aus Krediten zur

Liquiditätssicherung

3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

3.2 vom privaten Bereich 8.710.411,44 8.710.411,44 0,00 0,00 8.647.702,10

4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die

Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich-

kommen

5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen

6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.438.840,10 337.124,10 1.425.409,00 676.307,00 2.389.316,85

7. sonstige Verbindlichkeiten 2.479.429,17 2.339.632,04 139.797,13 0,00 1.464.853,69

8. Summe aller Verbindlichkeiten 25.189.321,00 13.231.103,99 1.739.671,42 10.218.545,59 21.085.545,18

Nachrichtlich anzugeben:

Haftungsverbindlichkeiten aus der Bestellung von

Sicherheiten:

z. B. Bürgschaften u.a.

900.889,75 934.936,00

1.838.553,69 1.838.553,69 0,00 0,00 241.898,07

0,00 8.647.702,10

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

0,00

8.338.056,34

0,00 0,00 0,00 0,00 3.718,13

8.710.411,44 8.710.411,44 0,00

Verbindlichkeitenspiegel

Bilanz zum 31.12.2007

Stadt Herdecke

Gesamt-

betrag des

Vorjahres

Art der Verbindlichkeit

Gesamt-

betrag des

Haushalts-

jahres

mit einer Restlaufzeit von

5.382,72 174.465,29 9.542.238,59

1. Anleihen 0,00 0,00 0,00

9.722.086,60

0,00

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Anlage 6

bis zu 1 1 bis 5 mehr als 5

Jahr Jahre Jahre

EUR EUR EUR EUR EUR

1 2 3 4 51. Öffentlich-rechtliche Forderungen und

Forderungen aus Transferleistungen

1.1 Gebühren 127.151,74 127.151,74 0,00 0,00 234.429,30

1.2 Beiträge 64.317,36 38.183,55 26.133,81 0,00 34.598,15

1.3 Steuern 3.125.728,04 2.882.362,18 243.365,86 0,00 560.158,16

1.4 Forderungen aus Transferleistungen 501.656,01 432.957,55 68.698,46 0,00 101.279,99

1.5 sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen2. Privatrechtliche Forderungen 3.406.164,38 2.966.029,04 23.215,26 416.920,08 999.125,45

2.1 gegenüber dem privaten Bereich 48.752,89 48.752,89 0,00 0,00 134.493,02

2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 193.221,46 170.006,20 23.215,26 0,00 180.246,13

2.3 gegen verbundene Unternehmen 66.695,98 66.695,98 0,00 0,00 66.695,98

2.4 gegen Beteiligungen 15.850,00 15.850,00 0,00 0,00 0,00

2.5 gegen Sondervermögen 3.081.644,05 2.664.723,97 0,00 416.920,08 617.690,32

3. Summe aller Forderungen 7.530.707,57 6.752.374,10 361.413,39 416.920,08 2.159.349,21

Gesamt-

betrag des

Vorjahres

Gesamt-

betrag des

Haushalts-

jahres

Art der Forderung

mit einer Restlaufzeit von

Forderungsspiegel

Stadt Herdecke

Bilanz zum 31.12.2007

1.160.223,76

305.690,04 305.690,04 0,00 0,00 229.758,16

4.124.543,19 3.786.345,06 338.198,13 0,00

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1

Anlage 7

Aktualisierte Kennzahlen Die hier aufgeführten Kennzahlen wurden dem NKF – Kennzahlenset des Landes NRW vom 01.10.2008 entnommen. Das Set ist gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden und der GPA sowie Vertretern der VERPA entwickelt worden. 1. Bilanzkennzahlen

a) Eigenkapitalquote 1

Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamt bilanzierten Kapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Sie kann ein wichtiger Bonitätsindikator sein. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 31,89 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 31,04 %. Der Wert, und damit die Bonität der Stadt waren minimal abgefallen.

b) Eigenkapitalquote 2 Die Kennzahl misst den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital. In diese Quote fließen die langfristigen Sonderposten ein, weil bei Gemeinden Sonderposten einen Eigenkapitalcharakter besitzen.. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 74,59 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 72,19 %. Auch dieser Wert ist rückläufig, da das Eigenkapital 2 gesunken und gleichzeitig die Bilanzsumme ausgeweitet worden ist.

c) Fehlbetragsquote Die Kennzahl soll über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil Auskunft geben. Eingerechnet wird hier der Fehlbetrag lt. Plan bzw. im Jahresabschluss. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 1,39 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 0,72 %. Die Quote hat sich verbessert, da der Fehlbetrag des Haushaltes im Jahresergebnis deutlich unterschritten wurde. Sie war gegenüber vielen anderen Gemeinden sehr gering.

d) Infrastrukturquote Die Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie soll Aufschluss darüber geben, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt entspricht. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 43,51 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 41,50 %. Die Kennzahl sank, da das Infrastrukturvermögen abgenommen hatte, während das Gesamtvermögen besonders durch Forderungen zugenommen hat.

e) Abschreibungsintensität Die Kennzahl soll anzeigen, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.

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2

In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 11,17 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 12,62 %. Die Ursache für die negative Abweichung waren die sich aus der geänderten Eröffnungsbilanz ergebenden Abschreibungen. Der Haushaltsplanung lag hingegen die Planbilanz zugrunde.

f) Drittfinanzierungsquote Die Kennzahl soll das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr zeigen. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastungen durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 57,63 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 41,80 %.

g) Investitionsquote Die Kennzahl soll Auskunft darüber geben, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 151,20 %, nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 59,93 %. Diese Veränderung zeigt, dass die planmäßig vorgesehenen Investitionen bei Weitem nicht durchgeführt worden sind. Diese Zurückhaltung führt im Ergebnis zu einer Werteminderung.

h) Anlagendeckungsgrad 2 Die Kennzahl gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung der Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten und langjähriges Fremdkapital gegenübergestellt. In der Eröffnungsbilanz/HHPl. ergab sich hier ein Wert von 93,32 %, Nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 93,56 %.

i) Dynamischer Verschuldungsgrad Mithilfe der Kennzahl lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Stadt beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen. Nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 47,1 Jahre

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3

j) Liquidität 2. Grades Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die kurzfristige Liquidität der Stadt. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 56,28 % Dieser Wert kann sich in den Folgejahren noch deutlich verschlechtern, da die Summe der Kassenkredite stetig steigt.

k) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mithilfe dieser Kennzahl beurteilt werden. Nach der Schlussbilanz/JR ein Wert von 7,76 %

2. Kennzahlen zur Ergebnisrechnung und zur Finanzrechnung

a) Zinslastquote

Die Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Nach den Haushaltsplandaten 1,64 % Nach den Rechnungsdaten 1,95 %

b) Netto-Steuerquote Die Kennzahl gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde selbst finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuweisungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. Nach den Haushaltsplandaten 63,61 % Nach den Rechnungsdaten 62,38 %

c) Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Nach den Haushaltsplandaten 16,65 % Nach den Rechnungsdaten 16,92 %

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4

d) Personalintensität Die Kennzahl gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Nach den Haushaltsplandaten 24,83 % Nach den Rechnungsdaten 25,34 % Die Werte haben sich durch ATZ und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen etwas verschlechtert.

e) Sach- und Dienstleistungsintensität Die Kennzahl lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich die Stadt für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Nach den Haushaltsplandaten 17,44 % Nach den Rechnungsdaten 15,71 % Die Kontengruppe Sach- und Dienstleistungen bietet das größte Sparpotenzial.

f) Transferaufwandsquote Die Kennzahl stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Nach den Haushaltsplandaten 42,82 % Nach den Rechnungsdaten 41,88 %

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Anlage 8

Übersicht der 2007 von der Stadt geschlossenen Verträge

Vertragstitel

1. Mietvertrag Radstation Herdecke

2. Versorgungsvertrag Strom

3. Beratervertrag Aufstellung Eröffnungsbilanz

4. Betreibervertrag Radstation

5. Bauvertrag Bahnhof Herdecke DB