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Anstieg der Wahlbeteiligung = hohe Wertschätzung der
Selbstverwaltung! 15,5 Millionen Wählerinnen und Wähler gaben ihre
Stimme ab.
SCHLUSSBERICHT
der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu den Sozialwahlen 2017
Anstieg der Wahlbeteiligung =hohe Wertschätzung der
Selbstverwaltung!15,5 Millionen Wählerinnen und Wähler gaben ihre Stimme ab.
SCHLUSSBERICHTder Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen
zu den Sozialwahlen 2017
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Schmutztitel_Sozialwahlbeauftragte_Bericht.pdf 2 14.09.2018 11:39:09
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 1
GLIEDERUNG DES SCHLUSSBERICHTES ÜBER DIE SOZIALWAHLEN 2017 Vorwort S. 6 Kapitel A Die Sozialwahlen 2017 - Wahlbeteiligung nach drei Jahrzehnten wieder gestiegen, Rekord bei der Anzahl der Wahlberechtigten und der Auftakt für 6 Jahre engagierte Arbeit der Selbstverwaltungen S. 8
1. Sozialwahlen - Bestimmung der Mitglieder der Vertreterversammlungen und der Verwaltungsräte S. 8 2. Bis zu drei Gruppen - jede Gruppe wählt für sich S. 9 3. Anzahl der vergebenen Mandate S. 9 4. Der Sonderfall von 2 gesetzlichen Krankenkassen, die keine eigenen Sozialwahlen durchführen S. 12 5. Die zwei Wahltage der Sozialwahlen 2017 - 31.05.2017 und 04.10.2017 S. 12 6. Zehn Wahlen mit Wahlhandlung S. 14 7. Anteil der Versicherungsträger, die eine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt haben S. 16 8. Über 50 Millionen Sozialversicherte konnten an den Sozialwahlen 2017 teilnehmen S. 16 9. Rekord bei der Anzahl der Wahlberechtigten S. 17 10. Erster Anstieg der Wahlbeteiligung seit drei Jahrzehnten S. 18 11. Spannbreite der Wahlbeteiligungen S. 18 12. Anzahl der Wahlberechtigten, eingegangene Stimmen und Wahlbeteiligung bei den 10 Versicherungsträgern mit Wahlhandlungen S. 19 13. Zusammenfassung der Wahlbeteiligungen S. 19
Inhaltsverzeichnis_Seite 1_NEU.pdf 1 21.09.2018 10:09:34
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 2
14. Eine halbe Million Stimmen mehr abgegeben als 2011 S. 20 15. Wahlbeteiligung in den Bundesländern S. 21 16. Anzahl der durch Wahlen mit Wahlhandlung vergebenen Mandate S. 22 17. Anteil der durch Wahlen mit Wahlhandlung vergebenen Mandate S. 22 18. Die Ergebnisse der 10 Wahlen mit Wahlhandlung S. 23 19. Hochrechnungen der BARMER zur Analyse der Wählerinnen und Wähler S. 43 20. Theoretisch Wahlberechtigte Versicherte bei den Sozialwahlen 2017 S. 45 21. Kosten der Sozialwahlen 2017 - 59,3 Millionen Euro S. 46
Kapitel B Frauenkampagne und Frauenanteile S. 53
1. Kurzüberblick: Die Sozialwahlen 2017 S. 53 2. Die Ausgangslage: Die Sozialwahlen 2011 S. 57 3. Kampagne „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung S. 58 4. Die Fachtagung „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung“ am 12. Mai 2016 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales S. 62 5. Der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungs- gremien - eine Bewertung S. 73 6. Der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungs- gremien S. 75
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 3
Kapitel C Gemeinsame Kampagne - Werbung für die Sozialwahlen 2017 S. 113
1. Träger der Werbekampagne für die Sozialwahlen 2017 S. 113 2. Der zweite Wahltermin - die BARMER-Herausforderung S. 115 3. Werbespots im Fernsehen S. 116 4. Werbespots im Radio S. 117 5. „Wesselmänner“ S. 118 6. Homepage www.sozialwahl.de S. 119 7. Kommunikation in Sozialen Medien S. 122 8. Unterstützer S. 122 9. „Gesicht zeigen“ - Der Selbstverwaltung ein Gesicht geben S. 123 10. Fragen und Antworten und 10 starke Argumente für die Beteiligung an den Sozialwahlen S. 124 11. Achtseitige Sonderbeilage im „Tagesspiegel“ S. 124 12. Beileger für Journalisten S. 124 13. Anzeigen in Zeitungen und Magazinen S. 125 14. Jugendkommunikation S. 128 15. Mobile Ausstellung S. 128 16. Faktenheft S. 129 17. Redaktionsbesuche S. 129 18. Versichertenberater rufen in ihren lokalen Zeitungen zur Beteiligung an den Sozialwahlen auf S. 130 19. Medienresonanz - Verdoppelung der Medienreichweite gegenüber 2011 S. 131
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 4
Kapitel D Bericht über die Arbeit der Bundeswahlbeauftragten und ihres Stellvertreters S. 133
1. Formale Aufgaben der Bundeswahlbeauftragten S. 134 2. Werben für die Sozialwahlen S. 135 3. Weisungsungebunden S. 135 4. Festlegung des Wahltages S. 135 5. Erstellen des allgemeinen Wahlkalenders und von verkürzten Wahlkalendern S. 136 6. Richtlinien S. 137 7. Allgemeine Vorschlagsberechtigung S. 137 8. Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis Sozialwahl 2017“ der Deutschen Renten- versicherung Bund/Saarland sowie der Ersatzkassen S. 140 9. Öffentlichkeitsarbeit - Eigenständige Anstrengungen der Bundeswahlbeauftragten S. 141
Termine bei den Medien S. 141 Artikel und Interviews S. 146 Werben auf Veranstaltungen S. 150
10. Zielgruppenveranstaltung gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen im April 2016 S. 158 11. Auftaktpressekonferenz für die Sozialwahlen 2017 S. 161 12. Auftaktveranstaltung für die Sozialwahlen 2017 S. 162 13. Die Bundeswahlbeauftragten bei der Stimmauszählung S. 179 14. Ergebnispressekonferenz für die Sozialwahlen 2017 S. 186 15. Homepage der Bundeswahlbeauftragten S. 188
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Kapitel E Berichte der Landeswahlbeauftragten für die Sozialwahlen 2017 S. 189
Berichte der Landeswahlbeauftragten von • Baden-Württemberg S. 189 • Bayern S. 191 • Berlin S. 192 • Brandenburg S. 194 • Bremen S. 196 • Hamburg S. 196 • Hessen S. 197 • Mecklenburg-Vorpommern S. 199 • Niedersachsen S. 200 • Nordrhein-Westfalen S. 202 • Rheinland-Pfalz S. 204 • Saarland S. 205 • Sachsen S. 208 • Sachsen-Anhalt S. 209 • Schleswig-Holstein S. 210 • Thüringen S. 211
Kapitel F Bericht des Bundeswahlausschusses S. 212 Kapitel G 10-Punkte-Programm der beiden Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zur Reform des Sozialwahlrechtes S. 214
I. Reformbedarf S. 214 II. Reformvorschläge S. 215
Kapitel H Wahlergebnisse aller Versicherungsträger S. 224
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 6
Vorwort
DER ANSTIEG DER WAHLBETEILIGUNG IST DER
AUSDRUCK DER HOHEN WERTSCHÄTZUNG DER
SELBSTVERWALTUNG!
Endlich! Die Trendumkehr ist geschafft! 30 Jahre lang sank die
Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen von 43,85 % auf 30,15 %. 2017
stieg sie wieder - wenn auch nicht stark - auf 30,42%. In absoluten Zahlen
wurde eine halbe Million Stimmen mehr als 2011 abgegeben. Und
vergleicht man nur die Versicherungsträger, die 2011 und 2017 gewählt
haben, dann liegt der Stimmenzuwachs sogar bei etwas mehr als 1
Million abgegebenen Stimmen. Das ist doch wirklich ein gutes Ergebnis!
Mit ihrer Stimmabgabe stärkten die Wählerinnen und Wähler ihren
ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter den Rücken
und zeigten damit, dass sie ihre Arbeit achten und Wert schätzen. Mit
dieser kraftvollen Unterstützung können sie in dieser Wahlperiode ihre
Aufgaben in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen
wahrnehmen. Sie vertreten die Versicherten, die Selbstständigen ohne
fremde Arbeitskräfte und in einem Fall auch die Arbeitgeber und sind
somit ein kritischer Partner der Politik.
Sie stehen gleichberechtigt neben den Mandatsträgerinnen und
Mandatsträgern, die nicht durch eine direkte Wahl der Versicherten oder
ihrer Arbeitgeber bestimmt wurden. Durch ihre Arbeit und ihr
Engagement tragen sie alle dazu bei, unsere Sozialversicherungen stark
und leistungsfähig zu erhalten. Sie opfern ihre Freizeit, um unseren
Sozialstaat zu stärken. Dafür sagen wir: Danke!
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 7
Der Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung ist spürbar
gewachsen, aber noch längst nicht ausreichend. Er liegt in den
Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten bei 22,6 Prozent. Wir
danken den Listenträgern, dass sie unseren Appellen nachgekommen
sind, mehr Frauen auf den Vorschlagslisten zu platzieren. Aber die
Steigerung von 4,6 Prozent gegenüber 2011 kann noch nicht zufrieden
stellen. Da ist noch viel Luft nach oben!
Um Sozialwahlen durchzuführen, müssen viele Menschen bei
Versicherungsträgern, Gewerkschaften, Verbänden und Organisationen
kräftig anpacken. Wir danken ihnen für ihren Einsatz, der oftmals kaum
gewürdigt wird. Die Zusammenarbeit mit ihnen war außerordentlich gut!
Sozialwahlen zeigen immer auch, wo es dringenden Reformbedarf gibt.
Deshalb haben wir in diesen Schlussbericht 10 Punkte aufgenommen,
mit denen wir an den Gesetz- und Verordnungsgeber appellieren, die
Sozialwahlen weiterzuentwickeln.
Wir wünschen den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern in dieser
Wahlperiode viel Erfolg und hoffentlich die Anerkennung ihres Wirkens,
die sie sich wahrlich verdient haben!
Rita Pawelski Klaus Wiesehügel
Bundeswahlbeauftragte für die stellvertretender Bundes-
Sozialversicherungswahlen wahlbeauftragter für die
Sozialversicherungswahlen
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 8
Kapitel A
DIE SOZIALWAHLEN 2017 - WAHLBETEILIGUNG NACH
DREI JAHRZEHNTEN WIEDER GESTIEGEN, REKORD BEI
ANZAHL DER WAHLBERECHTIGTEN UND DER AUFTAKT
FÜR 6 JAHRE ENGAGIERTE ARBEIT DER SELBSTVER-
WALTUNGEN
1. Sozialwahlen - Bestimmung der Mitglieder der Vertreterversammlun-
gen und der Verwaltungsräte
Durch die Sozialwahlen werden die Mitglieder der Vertreterversammlun-
gen in den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der ge-
setzlichen Unfallversicherung sowie die Mitglieder der Verwaltungsräte
der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt.
Dies geschah bei den Sozialwahlen 2017 auf zwei Wegen:
der Durchführung einer Wahl mit konkurrierenden Vorschlagslis-
ten und
der „Wahl ohne Wahlhandlung“.
Beide Wege werden nach geltender Rechtslage als Wahl bezeichnet. Die
„Wahl ohne Wahlhandlung“ kommt zustande, wenn nur eine Vor-
schlagsliste zugelassen worden ist oder die Anzahl der Bewerberinnen
und Bewerber auf unterschiedlichen Vorschlagslisten der Anzahl der zu
vergebenden ordentlichen Mandate entspricht. In diesem Fall gelten die
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 9
Vorgeschlagenen als gewählt. Eine Wahlhandlung durch wahlberech-
tigte Arbeitgeber oder Versicherte findet in diesem Fall nicht statt.
Die Arbeitgebervertreter der Unfallkassen wurden nicht gewählt, son-
dern von im Gesetz festgelegten Stellen bestimmt. Bei geschlossenen
Betriebskrankenkassen mussten die Arbeitgebervertreterinnen und Ar-
beitgebervertreter nicht gewählt werden. Sie wurden von dem die Be-
triebskrankenkasse tragenden Unternehmen bestimmt.
2. Bis zu drei Gruppen - jede Gruppe wählt für sich
In der Regel gehören den Vertreterversammlungen und den Verwal-
tungsräten die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der
Arbeitgeber an. Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau kommt eine dritte Gruppe hinzu - die Gruppe der Selbst-
ständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Jede dieser bis zu drei Gruppen
führt eine eigene Wahl durch und bestimmt damit ihre Mitglieder in der
Selbstverwaltung.
3. Anzahl der vergebenen Mandate
Insgesamt wurden in den Vertreterversammlungen und den Verwal-
tungsräten
3.423 Mandate
vergeben.
Von den Vertreterversammlungen der Träger der gesetzlichen Renten-
versicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversi-
cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wurden ehrenamt-
liche Vorstandsmitglieder gewählt.
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Hierbei wurden
640 Mandate
vergeben.
Überblick über die Anzahl der Mitglieder der Verwaltungsräte und der
Vertreterversammlungen nach Versicherungszweigen
Versicherungszweig Arbeit- geber
Versi-cherte
Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte
Gesamt
AOK 159 159 0 318IKK 77 77 0 154Ersatzkassen 39 114 0 153BKK 478 741 0 1.219Rentenversicherungs- träger 240 240 0 480
Berufsgenossen- schaften 258 258 0 516
Unfallkassen 249 274 0 523SVLFG 20 20 20 60Gesamt 1.520 1.883 20 3.423
Blick ins Plenum der Auftaktveranstaltung für die Sozialwahlen am 25.05.2017
im Bundesarbeitsministerium. (Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Überblick über die Anzahl der Mitglieder der ehrenamtlichen Vorstände
bei den Trägern der Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozial-
versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Versicherungszweig Arbeit-
geber Versi-cherte
Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte.
Gesamt
Rentenversicherungs- träger
99 99 0 198
Berufsgenossen-schaften 113 113 0 226
Unfallkassen 98 103 0 201SVLFG 5 5 5 15Gesamt 315 320 5 640
Eröffnungsrede von Rita Pawelski während der Auftaktveranstaltung für die
Sozialwahlen am 25.05.2017 im Bundesarbeitsministerium.
(Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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4. Der Sonderfall von 2 gesetzlichen Krankenkassen, die keine eigenen
Sozialwahlen durchführen
Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors-
ten und Gartenbau wurde im Rahmen der Sozialwahlen bestimmt. Diese
Selbstverwaltung verwaltet neben der Unfall- und Rentenversicherung
auch die Kranken- und Pflegekasse der Sozialversicherung für Land-
wirtschaft, Forsten und Gartenbau. Deshalb wurde dort kein Verwal-
tungsrat gewählt.
Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See verwaltet auch die dazugehörige Kranken- und Pflegekasse.
Insgesamt bestanden zum Zeitpunkt der Sozialwahlen 113 gesetzliche
Krankenkassen. 111 Krankenkassen verfügten über eine eigenständige
Selbstverwaltung, deren Zusammensetzung im Rahmen der Sozialwah-
len bestimmt wurde. Die Selbstverwaltungen der angesprochenen bei-
den gesetzlichen Krankenkassen wurden indirekt über die Sozialwahlen
in anderen Zweigen des Sozialversicherungssystems bestimmt.
5. Die zwei Wahltage der Sozialwahlen 2017 - 31.05.2015 und 04.10.2017
Der Wahltag wurde von der Bundeswahlbeauftragten und ihrem Stell-
vertreter auf den 31. Mai 2017 festgelegt. Bei den Trägern, die Wahlen
durchgeführt haben, mussten die Wahlunterlagen die Wahlausschüsse
spätestens bis zu diesem Tag erreicht haben.
Der Wahltag entfaltete seine Bedeutung auch für die Versicherungsträ-
ger, die Wahlen ohne Wahlhandlung durchgeführt haben. Mit dem Ab-
lauf des Wahltages galten diejenigen, die im Rahmen einer Wahl ohne
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 13
Wahlhandlung zu Mitgliedern von Vertreterversammlungen oder Ver-
waltungsräten bestimmt wurden, als gewählt.
Im Vorfeld der Sozialwahlen 2017 fanden eine Reihe von Fusionen statt.
Durch diese freiwilligen Vereinigungen entstanden jeweils neue Versi-
cherungsträger, bei denen der Vorlauf zur Sozialwahl völlig neu gestar-
tet werden musste. Hierzu wurden neue Wahlkalender mit neuen Ablauf-
plänen, welche die speziellen Bedingungen des jeweiligen neuen Versi-
cherungsträgers berücksichtigten, festgelegt und veröffentlicht. Gene-
rell wurde versucht, die Anpassung so zu gestalten, dass der 31. Mai
2017 als Wahltag Bestand haben konnte. Bei einigen Versicherungsträ-
gern war dies nicht mehr möglich. Sie erhielten einen neuen Wahltag.
Der 04.10.2017 war der Wahltag für
die BARMER,
die BKK VBU,
die pronova BKK sowie
die energie BKK.
Von den Versicherungsträgern mit einem neuen Wahltag führte die
BARMER eine Wahl mit Wahlhandlung durch. Bei den übrigen drei Ver-
sicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahlhandlung statt.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 14
6. Zehn Wahlen mit Wahlhandlung
Bei 10 Versicherungsträgern konnten die Wählerinnen und Wähler die
Mitglieder der Selbstverwaltung durch Wahl bestimmen. Bei acht Versi-
cherungsträgern wählte die Gruppe der Versicherten. Bei einem Versi-
cherungsträger wählte die Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Ar-
beitskräfte, bei einem weiteren Träger wählte die Gruppe der Arbeitge-
ber.
Die Versicherten wählten bei der:
Deutschen Rentenversicherung Bund,
Deutschen Rentenversicherung Saarland,
BARMER,
Techniker Krankenkasse,
DAK-Gesundheit,
KKH,
hkk,
BKK RWE.
Die Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte wählten bei der:
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Die Arbeitgeber wählten bei der
BKK VerbundPlus.
Damit wurde seit Jahrzehnten wieder eine Wahl auf der Arbeitgeberseite
durchgeführt. Die bis dahin letzte Wahl auf der Arbeitgeberseite erfolgte
1974.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 15
Obwohl die Anzahl der Versicherungsträger bei den Sozialwahlen 2017
im Vergleich zu 2011 deutlich geringer (161 statt 206) war, blieb die An-
zahl der durchgeführten Wahlen bei 10 konstant.
Wahlen mit Wahlhandlung aufgeteilt nach Sozialversiche-rungszweigen seit 1953
1953 1958 1962 1968 1974 1980 1986 1993 1999 2005 2011 2017
Allgemeine Ortskrankenkassen 3 2 6 *11 *12 10 6 3 1
Innungskrankenkas-sen 3
Ersatzkassen 4 5 5 5 7 8 7 6 4 5 5
Betriebskrankenkas-sen 2 3 14 16 19 24 14 10 6 2 2 *2
Berufsgenossen-schaften 2 6 1 7 5 3 1 1 2 1
Unfallkassen 1 1
Landesversicherungs- anstalten / DRV 1 *1 3 5 1 1
BfA/ DRV Bund 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Knappschaft 2 7 7 7
Gesamt 9 *19 38 *52 *38 49 35 27 15 8 10 *10
* Bei einem Versicherungsträger fand in der Gruppe der Arbeitgeber eine Wahl mit Wahlhandlung statt.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 16
7. Anteil der Versicherungsträger, die eine Wahl mit Wahlhandlung
durchgeführt haben
Die überwältigende Mehrheit der Versicherungsträger führte keine Wahl
mit Wahlhandlung durch.
Zweig der Sozialversi-cherungsträger
Anzahl der Versiche-rungsträger
Durchführung einer Wahlhandlung
Allgemeine Ortskranken-kassen 11 0
Innungskrankenkassen 6 0 Ersatzkassen 6 5 Betriebskrankenkassen 88 2 Rentenversicherungsträ-ger 16 2
Berufsgenossenschaften 9 0 Unfallkassen 24 0 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
1 1
Gesamt 161 10
Der Anteil der urwählenden Versicherungsträger liegt bei etwa 6 %. Al-
lerdings vermittelt diese Relation ein falsches Bild über die tatsächliche
Bedeutung der Wahlen mit Wahlhandlung.
8. Über 50 Millionen Sozialversicherte konnten an den Sozialwahlen
2017 teilnehmen
Unter den wählenden 10 Versicherungsträgern befanden sich große
Träger. Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind 28,9
Millionen Menschen wahlberechtigt.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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9. Rekord bei der Anzahl der Wahlberechtigten
Bei den Sozialwahlen 2017 wurde ein Rekord bei der Anzahl der Wahl-
berechtigten aufgestellt. In der gesamten Nachkriegszeit war die Anzahl
der Wahlberechtigten nie höher als 2017. Der bisherige Rekord aus dem
Jahr 2011 verzeichnete 49,7 Millionen Wahlberechtigte. 2017 waren es
50,9 Millionen.
Podiumsdiskussion während der Auftaktveranstaltung für die Sozialwahlen
am 25.05.2017 im Bundesarbeitsministerium. (Foto: BWB)
5,2
10,3
16,7
28,9
23
32,835,3
45,6 46,944,2
49,7 50,9
0
10
20
30
40
50
60
1953 1958 1962 1968 1974 1980 1986 1993 1999 2005 2011 2017
Anzahl der Wahlberechtigten in Mio.
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10. Erster Anstieg der Wahlbeteiligung seit drei Jahrzehnten!
11. Spannbreite der Wahlbeteiligungen
Die Spannbreite der Wahlbeteiligungen reichte von 11,76 % bis 67,6 %.
Ein Schwerpunkt lag in der direkten Umgebung der 30-Prozent-Marke.
Deshalb lautet die Faustformel: Etwa jede/jeder dritte Wahlberechtigte
hat an den Abstimmungen teilgenommen.
Klaus Wiesehügel
und Gundula Roß-
bach, Präsidentin
der Deutschen Ren-
tenversicherung
Bund, während der
Podiumsdiskussion
in der Auftaktveran-
staltung.
(Foto: BWB)
1953 1958 1962 1968 1974 1980 1986 1993 1999 2005 2011 2017
42,38
27,46 26,21
20,45
43,7 43,78 43,85 43,5
38,41
30,78 30,15 30,42
ENTWICKLUNG DER WAHLBETEILIGUNG IN PROZENT
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 19
12. Anzahl der Wahlberechtigten, eingegangene Stimmen und Wahlbe-
teiligung bei den 10 Versicherungsträgern mit Wahlhandlungen
Versicherungsträ-ger
Anzahl der Wahl-berechtigten
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteiligung in Prozent
DRV Bund 28.879.512 8.709.603 30,16DRV Saarland 393.001 100.765 25,64Rentenversichungs-träger 29.272.513 8.810.368 30,10
Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteili-gung in Prozent
BARMER 7.369.632 2.232.898 30,30Techn. Krankenkasse 7.408.270 2.400.155 32,40DAK-Gesundheit 4.748.657 1.349.659 28,42KKH 1.375.747 392.452 28,53hkk 399.519 115.993 29,03BKK RWE 43.952 20.703 47,10Krankenkassen 21.345.777 6.511.860 30,51
Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteili-gung in Prozent
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors-ten und Gartenbau
217.280 146.865 67,60
Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten/Ar-beitgeberstim-men
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteili-gung in Prozent
BKK VerbundPlus 15.513 / 15.770 1.855 11,76
13. Zusammenfassung der Wahlbeteiligungen
Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteili-gung in Pro-zent
Gesamt 50.851.340 15.470.948 30,42
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14. Eine halbe Million Stimmen mehr abgegeben als 2011
Neben dem Anstieg der relativen Wahlbeteiligung im Vergleich zu den
Sozialwahlen 2011 kann auch ein deutlicher Anstieg der absoluten An-
zahl der abgegebenen Stimmen gegenüber 2011 festgestellt werden.
Wir verzeichneten insgesamt ein Plus von 490.025 abgegebenen Stim-
men. Vergleicht man die 6 Versicherungsträger, die auch 2011 eine
Wahlhandlung durchgeführt haben, ergibt sich ein Zuwachs von über 1
Million abgegebener Stimmen. Der Zuwachs bei den Ersatzkassen be-
trug 903.627 eingegangene Stimmen. Bei den Sozialwahlen 2017 betrug
der Zuwachs bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 170.555 ein-
gegangene Stimmen.
Zum Vergleich die Zahlen der Sozialwahlen 2011
Versicherungsträ-ger
Anzahl der Wahl-berechtigten
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteiligung in Prozent
DRV Bund 29.006.677 8.539.048 29,44
Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteili-gung in Prozent
BARMER GEK 6.559.359 2.065.564 31,49Techn. Krankenkasse 5.411.732 1.799.935 33,26DAK 4.548.844 1.279.925 28,14KKH-Allianz 1.369.526 373.423 27,27hkk 240.618 68.683 28,54HypoVereinsbank BKK 25.897 9.389 36,26BKK Ernst&Young 5.730 1.459 25,46Krankenkassen 18.161.706 5.598.378 30,83
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Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteili-gung in Prozent
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ost-deutschland 33.126 20.866 62,99
Versicherungsträ-ger
Anzahl der Wahl-berechtigten
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteiligung in Prozent
Berufsgenossen-schaft Holz und Me-tall 2.493.735 822.631 32,99
Versicherungsträger Anzahl der Wahlberechtig-ten
Eingegangene Stimmen
Wahlbeteili-gung in Pro-zent
Gesamt 49.695.244 14.980.923 30,15
15. Wahlbeteiligung in Bundesländern
DRV Bund* BARMER * Techniker Krankenkasse*
DAK-Ge-sundheit*
Baden-Württemberg 26,0 28,9 30,6 27,5Bayern 28,3 31,7 30,9 28,9Berlin 27,7 30,0 28,3 22,7Brandenburg 31,6 31,5 32,5 28,7Bremen 29,5 29,5 37,3 24,9Hamburg 26,5 27,2 25,2 25,5Hessen 27,8 28,5 29,9 26,6Mecklenburg-Vorpom-mern
29,6 30,8 31,8 28,8
Niedersachsen 29,2 30,9 33,4 29,3Nordrhein-Westfalen 31,2 29,3 34,7 30,6Rheinland-Pfalz 27,9 30,6 32,2 28,2Saarland 29,2 28,2 30,4 19,4Sachsen 31,1 36,4 38,7 34,8Sachsen-Anhalt 28,9 31,8 36,3 28,0Schleswig-Holstein 30,0 28,7 32,6 29,4Thüringen 29,7 33,1 38,3 30,7Gesamt 30,2 30,3 32,4 28,4
* Wahlbeteiligungen in Prozent
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16. Anzahl der durch Wahlen mit Wahlhandlungen vergebenen Mandate
Versicherungsträger Anzahl der Mandate Deutsche Rentenversicherung Bund 15 Deutsche Rentenversicherung Saarland 15 Rentenversicherungsträger 30
Versicherungsträger Anzahl der Mandate BARMER 27 Techniker Krankenkasse 15 DAK-Gesundheit 28 KKH 20 hkk 9 BKK RWE 10 BKK VerbundPlus 10 Krankenkassen 119
Versicherungsträger Anzahl der Mandate Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
20
Die Anzahl der Mandate, die durch Wahlhandlungen vergeben wurden:
169.
Dies ist ein Mandat mehr als 2011.
17. Anteil der durch Wahlhandlungen vergebenen Mandate
Insgesamt wurden 2017 im Rahmen der Sozialwahlen 3.423 Mandate
vergeben, davon 169 durch Wahlhandlungen. Der Anteil beträgt 4,94
Prozent. 2011 waren es 3,99 Prozent.
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18. Die Ergebnisse der 10 Wahlen mit Wahlhandlung
Die Ergebnisse der 10 Wahlen mit Wahlhandlung werden auf den fol-
genden Seiten dargestellt.
Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu 2011BfA DRV-Gemeinschaft 3.146.703 2.834.355 -312.348ver.di 1.077.114 1.236.949 159.835TK-Gemeinschaft 1.072.465 1.092.967 20.502KAB/Kolping/BVEA 423.359 469.359 46.000DAK-VRV 409.229 374.971 -34.258BARMER GEK Gemeinschaft 379.031 0 -379.031BARMER GEK Versicherten Vereinigung 432.864 0 -432.864BARMER VersichertenGemeinschaft 0 990.023 990.023IG Metall 372.961 542.865 169.904DAK-Mitgliedergemeinschaft 263.602 321.488 57.886DBB 258.074 318.120 60.046KKH-Versichertengemeinschaft 203.763 219.609 15.846CGB 107.239 127.360 20.121GdS 82.270 110.506 28.236DGB/IG BAU/IG BCE/NGG 235.928 0 -235.928
GESAMT 8.464.602 8.638.572 173.970
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DRV Bund: Ein Teil der für die Stimmauszählung gelagerten Stimmzet-telumschläge. (Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)
Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu 2011BfA DRV-Gemeinschaft 37,17 32,81 -4,36ver.di 12,72 14,32 1,6TK-Gemeinschaft 12,67 12,65 -0,02KAB/Kolping/BVEA 5 5,43 0,43DAK-VRV 4,83 4,34 -0,49BARMER GEK Gemeinschaft 4,48 0 -4,48BARMER GEK Versicherten Vereinigung 5,11 0 -5,11BARMER VersichertenGemeinschaft 0 11,46 11,46IG Metall 4,41 6,28 1,87DAK-Mitgliedergemeinschaft 3,11 3,72 0,61DBB 3,05 3,68 0,63KKH-Versichertengemeinschaft 2,41 2,54 0,13CGB 1,27 1,47 0,2GdS 0,79 1,28 0,49DGB/IG BAU/IG BCE/NGG 2,79 0 -2,79GESAMT 100 100
Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu 2011BfA DRV-Gemeinschaft 6 5 -1ver.di 2 2 +/- 0TK-Gemeinschaft 3 3 +/- 0KAB/Kolping/BVEA 1 1 +/- 0DAK-VRV 0 1 1BARMER GEK Gemeinschaft 1 0 -1BARMER GEK Versicherten Vereinigung 1 0 -1BARMER VersichertenGemeinschaft 0 2 2IG Metall 1 1 +/- 0DAK-Mitgliedergemeinschaft 0 0 +/- 0DBB 0 0 +/- 0KKH-Versichertengemeinschaft 0 0 +/- 0CGB 0 0 +/- 0GdS 0 0 +/- 0DGB/IG BAU/IG BCE/NGG 0 0 +/- 0
GESAMT 15 15
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Vorschlagsliste Stimmen 2017 Prozente 2017
DGB / ACA 24.546 24,57
CGB 5.943 5,95
IG Metall 38.910 38,95BARMER-, DAK-, KKH-, TK-Gemein-schaften
30.507 30,54
Gesamt 99.906 100,0
Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017
DGB / ACA 4
CGB 0
IG Metall 6 BARMER-, DAK-, KKH-, TK-Gemein-schaften
5
DGB / ACA / CGB 15 0
Gesamt 15 15
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Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu
2011
TK-Gemeinschaft 1.375.412 1.512.730 137.318
ver.di 154.342 282.591 128.249
IG Metall 88.215 163.974 75.759
KAB / Kolping /
BVEA
79.044 112.236 33.192
BfA DRV Ge-meinschaft
0 303.437 303.437
Verband Deut-scher Techniker
87.208 0 - 87.208
Gesamt 1.784.221 2.374.968 +590.747
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Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu
2011
TK-Gemeinschaft 77,09 63,69 - 13,4
ver.di 8,65 11,90 + 3,25
IG Metall 4,94 6,90 + 1,96
KAB / Kolping /
BVEA
4,43 4,73 + 0,3
BfA DRV Ge-meinschaft
0 12,78 + 12,78
Verband Deut-scher Techniker
4,89 0 - 4,89
Gesamt 100 100
Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu
2011
TK-Gemeinschaft 12 10 - 2
ver.di 1 2 + 1
IG Metall 1 1 +/- 0
KAB/Kol-
ping/BVEA
1 0 - 1
BfA DRV Ge-meinschaft
0 2 + 2
Verband Deut-scher Techniker
0 0 +/- 0
Gesamt 15 15 Gelagerte Wahlunter- lagen der Techniker Kranken- kasse. (Foto: TK)
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Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (Foto: TK)
Verwaltungsrat der BARMER. (Foto: BARMER)
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Vorschlagsliste Stimmen
2011
Stimmen
2017
Veränderung
zu 2011
BARMER VersichertenGemein-
schaft
910.237 1.420.961 510.724
BARMER GEK Versichertenverei-nigung
564.940 0 - 564.940
ver.di 171.344 263.916 92.572
IG Metall 66.757 120.114 53.357
BfA DRV Gemeinschaft 178.268 255.376 77.108
KAB/Kolping/BVEA 91.732 91.965 233DGB, IG BAU, NGG* 38.667 27.588 - 11.079IG BAU 16.044 0 - 16.044CGB 0 34.235 34.235Christliche Gewerkschaft Metall 7.441 0 - 7.441
Gesamt 2.045.430 2.214.155 168.725*2011 trat die Vorschlagsliste unter der Bezeichnung „DGB“ an.
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Vorschlagsliste Prozente
2011
Prozente
2017
Veränderung
zu 2011
BARMER VersichertenGemein-
schaft
44,50 64,18 19,68
BARMER GEK Versichertenverei-nigung
27,62 0 - 27,62
ver.di 8,38 11,92 3,54
IG Metall 3,26 5,42 2,16
BfA DRV Gemeinschaft 8,72 11,53 2,81
KAB/Kolping/BVEA 4,49 4,15 - 0,34DGB, IG BAU, NGG* 1,89 1,25 - 0,64IG BAU 0,78 0 - 0,78CGB 0 1,55 1,55Christliche Gewerkschaft Metall 0,36 0 -0,36
Gesamt 100,00 100,00 *2011 trat die Vorschlagsliste unter der Bezeichnung „DGB“ an.
Vorschlagsliste Mandate
2011
Mandate
2017
Veränderung
zu 2011
BARMER VersichertenGemein-
schaft
14 18 + 4
BARMER GEK Versichertenverei-nigung
8 0 - 8
ver.di 3 4 + 1
IG Metall 1 1 +/- 0
BfA DRV Gemeinschaft 2 3 + 1
KAB/Kolping/BVEA 2 1 - 1DGB, IG BAU, NGG* 0 0 +/- 0IG BAU 0 0 +/- 0CGB 0 0 +/- 0Christliche Gewerkschaft Metall 0 0 +/- 0
Gesamt 30 27 *2011 trat die Vorschlagsliste unter der Bezeichnung „DGB“ an.
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Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu
2011
DAK MG 528.153 623.959 95.806
DAK-VR 305.012 277.989 - 27.023
ver.di 152.663 133.069 - 19.594
BfA DRV Ge-
meinschaft
196.230 154.423 - 41.807
IG Metall 0 39.806 39.806
KAB/Kol-
ping/BVEA
76.640 73.489 - 3.151
DGB 0 32.918 32.918
DHV 6.814 0 - 6.814
Gesamt 1.265.512 1.335.653 70.141
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 32
Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu
2011
DAK MG 41,73 46,72 4,99
DAK-VR 24,10 20,81 - 3,29
ver.di 12,06 9,96 - 2,1
BfA DRV Ge-
meinschaft
15,51 11,56 - 3,95
IG Metall 0 2,98 2,98
KAB/Kol-
ping/BVEA
6,06 5,50 - 0,56
DGB 0 2,46 2,47
DHV 0,54 0 - 0,54
Gesamt 100,00 99,99 0,00
Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu
2011
DAK-MG 13 13 +/- 0
DAK-VR 7 6 - 1
ver.di 3 3 +/- 0
BfA DRV Ge-
meinschaft
5 3 - 2
IG Metall 0 1 + 1
KAB/Kol-
ping/BVEA
2 2 +/- 0
DGB 0 0 +/- 0
DHV 0 0 +/- 0
Gesamt 30 28
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Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit (Foto: Wigger, DAK-Gesundheit)
Verwaltungsrat der KKH (Foto: KKH)
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 34
Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu
2011
KKH-Versichertenge-
meinschaft
299.599 323.599 24.000
ver.di 47.720 43.814 - 3.906
DGB 21.953 20.032 - 1.921
Gesamt 369.272 387.445 + 18.173
Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu
2011
KKH-Versichertenge-
meinschaft
81,13 83,52 + 2,39
ver.di 12,92 11,31 - 1,61
DGB 5,95 5,17 - 0,78
Gesamt 100 100
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Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu
2011
KKH-Versichertenge-
meinschaft
12 17 + 5
ver.di 2 2 +/- 0
DGB 1 1 +/- 0
Gesamt 15 20 + 5
Rita Pawelski warb am 09.09.2016 vor dem Verwaltungsrat der KKH für einen regen Wahlkampf und eine hohe Wahlbeteiligung. Erich Balser, Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH, Rita Pawelski, Hansjürgen Schnurr, stellver-tretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH. (Foto: KKH)
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Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu
2011
hkk-Gemeinschaft 45.516 73.036 27.520
BfA DRV-Gemein-
schaft
10.808 21.279 10.471
ver.di 6.380 14.257 7.877
DGB 3.946 5.487 1.541
Freie Liste Röhm 1.823 - 1.823
Gesamt 68.473 114.059 45.586
Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu
2011
hkk-Gemeinschaft 66,47 64,03 - 2,44
BfA DRV-Gemein-
schaft
15,78 18,66 + 2,88
ver.di 9,32 12,50 + 3,18
DGB 5,76 4,81 - 0,95
Freie Liste Röhm 2,67 0 - 2,67
Gesamt 100,00 100,00
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Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu
2011
hkk-Gemeinschaft 8 6 - 2
BfA DRV-Gemein-
schaft
2 2 +/- 0
ver.di 1 1 +/- 0
DGB 1 0 - 1
Gesamt 12 9 - 3
Der hkk-Verwaltungsrat anlässlich seiner konstituierenden Sitzung. (Foto: hkk)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 38
Vorschlagsliste Stimmen 2017 Prozente 2017
ver.di 14.371 69,68
Freie Liste Casser,
Triller
6.253 30,32
Gesamt 20.624 100,00
Vorschlagsliste Mandate 2017
ver.di 7
Freie Liste Casser,
Triller
3
Gesamt 10
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Vorschlagsliste Stimmen
2017
Prozente
2017
Bayerischer Bauernverband 27.232 23,1
Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-
Holstein
7.952 6,8
Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jung-
bauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland
8.757 7,4
Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg 14.999 12,7
Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV) 7.844 6,7
Waldbesitzerverbände 17.775 15,1
Verband der Landwirte im Nebenberuf Landesver-
band Bayern e. V.
8.845 7,5
Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer 6.151 5,2
Deutsche Landwirte e. V. (VDL) 2.208 1,9
Freie Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring,
Michel
5.969 5,1
Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderea-
tsch, Ruepp
10.056 8,5
Gesamt 117.788 100,0
Nicole Sadtkowski-Männel, Vorsitzende des Wahlausschusses der SVLFG, mit Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel bei der Stimmauszählung am 1. Juni 2017. (Foto: SVLFG)
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Vorschlagsliste Mandate 2017
Bayerischer Bauernverband 6
Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein 1
Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jung-
winzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar-
land
2
Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg 3
Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV) 1
Waldbesitzerverbände 3
Verband der Landwirte im Nebenberuf Landesverband Bayern
e. V.
1
Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer 1
Freie Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel 1
Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wundereatsch, Ruepp 1
Gesamt 20
Stimmauszählung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors-ten und Gartenbau am 1. Juni 2017. (Foto: SVLFG)
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Vorschlagsliste Stimmen 2017 Prozente 2017
Freie Liste Dr. Beck 1.013 55,7
Freie Liste Dr. Rei-
nisch
805 44,3
Gesamt 1.818 100,0
Vorschlagsliste Mandate 2017
Freie Liste Dr. Beck 6
Freie Liste Dr. Rei-
nisch
4
Gesamt 10
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19. Hochrechnungen der BARMER zur Analyse der Wählerinnen und
Wähler
Die BARMER konnte durch Erhebungen und Hochrechnungen feststel-
len, wer sich an der Wahl zum Verwaltungsrat beteiligt hat. Hier sind die
Ergebnisse:
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 45
Sozialwahlen sind weiblich - kurzes Fazit
Die Auswertung der BARMER hat ergeben, dass die Wahlbeteiligung bei
den Frauen fast doppelt so hoch ist wie bei den Männern. Generell steigt
die Wahlbeteiligung mit dem Alter. Ab 40 Jahren teilt sich jedoch der
Anstieg der Wahlbeteiligung zwischen Frauen und Männern deutlich.
Das größte Delta zwischen der Wahlbeteiligung zwischen Frauen und
Männern findet man in der Alterskohorte ab 71 Jahren und älter. Die
Wahlbeteiligung lag in dieser Alterskohorte bei den Frauen bei 87,1 %,
bei Männern bei 28,3 %.
20. Theoretisch wahlberechtigte Versicherte bei den Sozialwahlen 2017
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21. Kosten der Sozialwahlen 2017 - 59,3 Millionen Euro
Im Zusammenhang mit den Sozialwahlen 2017 sind den Trägern der ge-
setzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Rentenversicherung und
den gesetzlichen Trägern der Unfallversicherung Kosten im Umfang
von 59.349.765,85 Euro entstanden.
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Kostenvergleiche 1993 bis 2017
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 48
In diese Gesamtkosten flossen auch die Kosten der zahlreichen Versi-
cherungsträger ein, die keine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt ha-
ben. Es hat sich eingebürgert, diese - allerdings nicht allzu hohen - Kos-
ten mitzuverwenden, um die Relation zwischen den Gesamtkosten und
den zu den Wahlen aufgerufenen Wahlberechtigten herzustellen.
Erläuterungen zu den Kosten der Versicherungsträger, die eine Wahl
durchführten
Gesamtkosten der Versicherungsträger, die eine Wahl mit Wahlhand-
lung durchführten:
58.274.804,01 €.
Kosten der Herstellung und der Verteilung der Wahlunterlagen sowie
der Auszählung Stimmen
Der Druck und das Versenden (Porto) der Wahlunterlagen verursachen
bei jeder Sozialwahl hohe Kosten. Für das Auszählen der Stimmen müs-
sen bei den größeren Trägern Räume, technische Anlagen sowie unter-
stützendes Personal finanziert werden.
Beförderung der Wahlbriefe
Unter diesem Posten findet man die Portokosten die durch das Abschi-
cken der Wahlbriefe von den Wählerinnen und Wählern an die Versiche-
rungsträger entstanden sind. Diese Kosten übernahmen die die Versi-
cherungsträger.
Aufklärungsmaßnahmen
Hierunter werden alle Kosten aufgeführt, die den wählenden Versiche-
rungsträger zur Information der Wählerinnen und Wähler entstanden
sind. Große Posten sind die Kosten für die gemeinsame Kampagne der
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 49
Rentenversicherungsträger und der Ersatzkassen sowie die Kosten,
welche die Versicherungsträger in ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit
entstanden sind. Darunter fallen jedoch auch die Kosten für die Wahl-
ankündigungsschreiben der Rentenversicherungsträger, die bei der
DRV Bund annähernd 10 Millionen Euro betrugen.
Anmerkungen zu den Kosten der Versicherungsträger, die keine Wah-
len mit Wahlhandlung durchgeführt haben
Kosten der Versicherungsträger, die 2017 keine Wahlhandlung durch-
führten:
996.080,39 €.
In diese Kosten sind die Umlage der Kosten der Wahlausschreibung der
Bundeswahlbeauftragten nicht eingerechnet.
Allgemeine Ortskrankenkassen
Die 11 Allgemeinen Ortskrankenkassen gaben für die Durchführung der
Sozialwahlen nicht einmal 45.000 € aus. Die Kosten pro Versicherungs-
träger lagen zwischen etwa 350 € und 21.500 €. Im Durchschnitt gab eine
Allgemeine Ortskrankenkasse rund 4.085 € für die Sozialwahl 2017 aus.
Innungskrankenkassen
Die 6 Innungskrankenkassen gaben für die Durchführung der Sozial-
wahlen insgesamt etwa 5.450 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträ-
ger lagen zwischen 0 € und rund 2.000 €. Im Durchschnitt gab eine In-
nungskrankenkasse rund 410 € für die Sozialwahl 2017 aus.
Ersatzkassen
Die einzige Ersatzkasse, die 2017 keine Wahl mit Wahlhandlung durch-
führte, war die HEK, die für die Sozialwahl etwa 54.000 € ausgab.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 50
Betriebskrankenkassen
Die 86 Betriebskrankenkassen, die keine Wahl mit Wahlhandlung durch-
führten, gaben für die Durchführung der Sozialwahlen insgesamt etwa
47.000 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträger lagen zwischen 0 €
und rund 7.000 €. Im Durchschnitt gab eine Betriebskrankenkasse rund
550 € für die Sozialwahl 2017 aus.
Rentenversicherungsträger
Die 14 Rentenversicherungsträger, die keine Wahl mit Wahlhandlung
durchführten, gaben für die Durchführung der Sozialwahlen insgesamt
etwa 74.500 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträger lagen zwischen
etwa 550 € und rund 14.000 €. Im Durchschnitt gab ein Rentenversiche-
rungsträger rund 5.300 € für die Sozialwahl 2017 aus.
Berufsgenossenschaften
Die 9 Berufsgenossenschaften gaben für die Durchführung der Sozial-
wahlen insgesamt fast 660.000 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträ-
ger lagen zwischen etwa 500 € und 430.000 €. Im Durchschnitt gab eine
Berufsgenossenschaft rund 73.150 € für die Sozialwahl 2017 aus.
Unfallkassen
Die 24 Unfallkassen gaben für die Durchführung der Sozialwahlen ins-
gesamt etwa 112.000 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträger lagen
zwischen etwa 210 € und 20.300 €. Im Durchschnitt gab eine Unfallkasse
rund 4.680 € für die Sozialwahl 2017 aus.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 51
Kosten für die Wahlausschreibung der Bundeswahlbeauftragten für die
Sozialversicherungswahlen
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen veröf-
fentlichte ihre Wahlausschreibung gemäß § 88 Absatz 2 Satz 2 der Wahl-
ordnung für die Sozialversicherung (SVWO) am 1. April 2016 in einer
Reihe von Tageszeitungen. Diese Kosten erstatten die Versicherungs-
träger dem Bund gemäß § 83 Absatz 1 SVWO. Versicherungsträger, de-
ren Anteil unter 52 Euro liegt, sind von der Umlage ausgenommen.
Die Kosten für die Wahlausschreibung lagen bei 69.368,25 €.
Kosten für den Bundeswahlausschuss
Die Kosten für den Bundeswahlausschuss tragen die bundesunmittel-
baren Versicherungsträger, die eine Wahl mit Wahlhandlung durchge-
führt haben sowie die bundesunmittelbaren Versicherungsträger, die
keine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt haben, die jedoch an einem
Beschwerdeverfahren beteiligt gewesen waren. Im Rahmen der Sozial-
wahlen 2017 waren lediglich solche Versicherungsträger an Beschwer-
deverfahren beteiligt, die auch Wahlen mit Wahlhandlung durchgeführt
haben. Die Kosten wurden also auf die 9 bundesunmittelbaren Versi-
cherungsträger umgelegt, die eine Wahl mit Wahlhandlung durchführ-
ten.
Die Kosten für den Bundeswahlausschuss betrugen 9.513,20 €.
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Die roten Stimmzettelumschläge wurden von der Post in gelben Kisten zur Auszählung angeliefert. (Fotos: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 53
Kapitel B
FRAUENKAMPAGNE UND FRAUENANTEILE
1. Kurzüberblick: Die Sozialwahlen 2017
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 55
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 57
2. Die Ausgangslage: Die Sozialwahlen 2011
Bei den Sozialwahlen 2011 wurden folgende Frauenanteile erreicht:
Die beiden Wahlbeauftragten für die Sozialwahlen 2011 - Gerald Weiß und
Klaus Kirschner - bewerteten den Frauenanteil als viel zu gering und
schlugen dem Gesetzgeber die Einführung einer verpflichteten
Durchschnittlicher Anteil von Frauen und Männern in den ehrenamtlichen Vorständen der Renten‐ und Unfallversicherungsträger ‐ 2011
Frauen: 121 Mandate = 16,3 %
Männer: 620 Mandate = 83,7 %
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 58
Frauenquote für die Aufstellung der Vorschlagslisten vor. Der
Gesetzgeber folgte dieser Empfehlung nicht.
3. Kampagne „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung“
Um den Frauenanteil in den Selbstverwaltungsorganen zu steigern,
führten die beiden Wahlbeauftragten eine Kampagne „Mehr Frauen in die
Selbstverwaltung“ durch, die von Bundeministerin Nahles unterstützt
wurde. Diese Kampagne hatte folgende Elemente:
Gemeinsamer Aufruf mit Bundesministerin Nahles an die Frauen in
Vereinen, Verbänden und Organisationen sich für die Sozialwahlen
aufstellen zu lassen.
Aufruf an die Wahlausschüsse, den gemeinsamen Appell an die
Selbstverwaltungsgremien und die relevanten Listenträger
weiterzuleiten.
Appell an die Listenträger mit allgemeiner Vorschlagsberechtigung,
mehr Frauen aufzustellen.
Appelle in einer Vielzahl von Vorträgen und Gesprächen.
Durchführung der Fachtagung „Mehr Frauen in die
Selbstverwaltung“ im Mai 2016 im Bundesarbeitsministerium.
Artikel in Magazinen und Zeitschriften.
Versenden der Informationsschrift „Die Frauen, die Soziale
Selbstverwaltung und die Sozialwahlen“ an die deutschen
Frauenverbände.
Die schriftlichen Appelle befinden sich auf den folgenden drei Seiten.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 59
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 60
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 61
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 62
4. Die Fachtagung „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung“ am
12. Mai 2016 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Blick auf das Podium der Fachtagung am 12. Mai 2016, zu der die
Frauenverbände eingeladen wurden, die sich im Deutschen Frauenrat
organisieren.
(Foto: BWB)
Blick in Publikum.
(Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 63
Rita Pawelski bei ihrer Eröffnungsrede.
(Foto: BWB)
Rita Pawelski
Rita Pawelski betonte, dass Frauen in den Organen der Selbstverwaltung
schlecht bis sehr schlecht vertreten seien. Sie belegte dies mit einer Reihe
von Zahlenbeispielen aus dem Schlussbericht über die Sozialwahlen
2011. Ihrer Meinung nach hätten die ehemaligen Bundeswahlbeauftragten
Weiß und Kirschner daraus die richtige Schlussfolgerung gezogen und
zurecht die Einführung einer Frauenquote gefordert.
Sie wolle die gute Arbeit der Männer nicht schlechtreden. Aber es gäbe
doch Dinge, die Frauen anders sehen würden. Frauen sollten ganz
selbstverständlich Mitglied der Selbstverwaltung sein.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 64
Weil sich die große Koalition nicht auf gesetzgeberische Maßnahmen zur
Hebung des Frauenanteils einigen konnte, hätten die Wahlbeauftragten
eine Kampagne gestartet, mit der sie Frauen motivieren wollten, sich für
die Sozialwahlen aufstellen zu lassen. Gemeinsam mit Ministerin Nahles
habe sie ein Schreiben an die Frauenverbände verfasst, um dort für die
Kandidatur möglichst vieler Frauen zu werben. Sie appellierte an die
Frauen: „Lassen Sie sich aufstellen!“
Rita Pawelski forderte die Listenträger auf, möglichst viele Frauen auf ihre
Vorschlagslisten zu setzen. Diese Sozialwahlen seien die letzte Chance für
die Listenträger, zu zeigen, dass sie bereit seien auch ohne Verpflichtung
einen angemessenen Anteil von Frauen auf die Listen zu platzieren. Würde
der Frauenanteil als Ergebnis der Sozialwahlen 2017 so niedrig sein wie
bei den Sozialwahlen 2011, dann gäbe es keine Regierung, die keine
Frauenquote einführen würde.
Eva Welskop-Deffaa bei ihrem Vortrag „Die Bedeutung der Selbstverwaltung
für die Frauen“. (Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 65
Welskop Deffaa
Eva Welskop-Deffaa, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, betonte, eine
gute Verwaltung sollte von sich aus auf die Bedürfnisse der Versicherten
eingehen. Dies könne mit dem Blick auf Frauen natürlich nur gelingen,
wenn Mitglieder der Selbstverwaltung einen persönlichen Bezug zu den
Bedürfnissen der Frauen hätten. Schließlich träfe „frau“ immer wieder
Männer, die bestimmte (Frauen-)Themen nicht so wichtig nähmen. Der
Mehrwert der Frauen in der Selbstverwaltung bestünde darin, ihre
Erfahrungen einzubringen. Dies sei besonders wichtig, weil Frauen
spezifische Bedürfnisse hätten, wie zum Beispiel den Mutterschutz und
das Gestalten von Reha-Maßnahmen.
Valerie Holsboer
und
Eva Welskop-
Deffaa
(Foto: BWB)
Den zu geringen Anteil von Frauen erklärte sie sich damit, dass in den
vergangenen Jahren kaum jemand über die Selbstverwaltung geredet
hätte. Dies sei nicht gerechtfertigt, da die Selbstverwaltung ein Schatz sei,
der die Sozialversicherung bürgernah mache. Deshalb sei eine
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 66
kontinuierliche Berichterstattung über die Selbstverwaltung von Nöten.
Sie sprach sich dafür aus, Position der Bundeswahlbeauftragten für die
Sozialversicherungswahlen zur Bundesbeauftragten für die
Selbstverwaltung weiterzuentwickeln. Denn die Selbstverwaltung benötigt
Fürsprache, wenn der Gesetzgeber - wie in den vergangenen Jahren - die
Kompetenzen der Selbstverwalter einschränken möchte.
Eva Welskop-Deffaa appellierte an die anwesenden Frauen, bei den
Sozialwahlen nur die Vorschlagslisten anzukreuzen, die sich erkennbar
mehrere Frauen aufgestellt hätten.
Valerie Holsboer
Valerie Holsboer, alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung der
Deutschen Rentenversicherung Bund für die Arbeitgeberseite, möchte
mehr Frauen in der Selbstverwaltung haben, damit diese mit den bereits
vorhandenen Frauen zusammenarbeiten. Frauen würden auch in der
Selbstverwaltung anders agieren als Männer.
Sie werbe bei begabten Frauen, sich für die Kandidatur auf einer
Vorschlagsliste zur Verfügung zu stellen. Die Frauen seien jedoch sehr
pragmatisch und fragten nach den Gestaltungsmöglichkeiten. Sie
empfehle alle Energie in Motivation von Frauen zu stecken, die
Herausforderung anzunehmen. Allerdings seien viele interessante Frauen
mit Ihren Job bereits am Limit. Die Einführung einer verpflichtenden Quote
unterstützte sie nicht.
Ein Teil ihrer ganz persönlichen Motivation, sich in der Selbstverwaltung
zu engagieren, sei die kooperative Zusammenarbeit der Sozialpartner. Die
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 67
gemeinsame Arbeit in der Selbstverwaltung habe auch etwas mit sozialer
Befriedung zu tun.
Persönlich habe sie eine Satzungsänderung erreicht, welche die
Erstattung der Kosten für die Kinderbetreuung, die durch die Teilnahme
an Sitzungen der Selbstverwaltung entstehen, ermöglicht.
Auf dem Podium: Valerie Holsboer, Brigitte Scherb, Beate Müller-Gemmeke,
Katja Mast, Karin Maag (am Mikrofon), Eva Welskop-Deffaa und Moderatorin
Tanja Samrotzki.
(Foto: BWB)
Karin Maag
Karin Maag, Vorsitzende der AG der Frauen in der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, verwies auf die frauenspezifischen Leistungen der
Krankenkassen. Dazu gehörten Mutter-Kind-Kuren und weitere
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 68
Satzungsleistungen. Frauen würden gerne das Angebot von
Naturheilverfahren nutzen. Frauenspezifisch seien auch spezielle
Angebote in der Onkologie. So bezahlten einige Kassen Tests, mit denen
man überprüfen könne, ob bei der betreffenden Patientin die
Chemotherapie überhaupt wirke. Es sei also wichtig, dass Frauen in der
Selbstverwaltung der Krankenkassen gut repräsentiert seien. Die
Erfahrung - auch aus anderen Bereichen - zeige, dass
gemischtgeschlechtliche Teams bessere Ergebnisse erreichen würden.
In der Zukunft sollten die Selbstverwaltungen mehr Wert auf Transparenz
legen und Ihre Leistungen - besonders die frauenspezifischen Themen -
intensiver verbreiten.
Um den Frauenanteil zu erhöhen, strebe sie eine verpflichtende Quote an.
Die Behauptung, Quoten würden unqualifizierte Frauen in die Ämter
bringen, sei falsch. Man könne immer behaupten, man finde keine Frauen.
Der Vorteil einer Quote sei, dass man so lange suchen müsse bis die
genügende Anzahl gefunden sei.
Katja Mast
Katja Mast, Sprecherin für Ar-
beit und Soziales der SPD-
Bundestagsfraktion, forderte
eine verbindliche Frauen-
quote, zunächst 30 %, dann
50 %. Denn eine verbesserte
Öffentlichkeitsarbeit reiche
nicht aus, um einen gerechten
Frauenanteil zu erreichen. Die
Katja Mast am Mikrofon. (Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 69
Rekrutierungsmechanismen für die Selbstverwaltung bauten auf
klassischen männlichen Strukturen auf. Lediglich die Quote könne diese
Mechanismen durchbrechen.
Gerade auch für Frauen seien die im Koalitionsvertrag aufgeführten Ver-
besserungen der Rahmenbedingungen der Selbstverwalter wie die Klar-
stellung der Freistellungsregelungen und bessere Weiterbildungsange-
bote von großer Bedeutung. Sie könne sich jedoch keine Reformverein-
barung ohne eine verbindliche Quote vorstellen. Das bisherige Scheitern
der Reformbemühungen sei bedauerlich.
Beate Müller-Gemmeke
Am Mikrofon: Beate Müller-Gemmeke. (Foto: BWB)
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass die bisherigen
Bemühungen, den Frauenanteil zu erhöhen, nicht funktionierten. Deshalb
benötige man die Einführung einer verbindlichen Quote bei der
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Listenaufstellung. Sie verwies auf die guten Erfahrungen bei Bündnis
90/DIE GRÜNEN mit den betreffenden Quotenregelungen. Aus dieser
Erfahrung könne sie auch sagen, dass Frauen mit der Übernahme ihrer
Ämter auch zu Vorbildern würden.
Sie hoffe auf genügend Frauen auf den Listen, denn bei den Trägern der
Sozialversicherung gehe es um die Absicherung von Lebensrisiken. Sie
räumte ein, dass auch Bündnis 90/DIE GRÜNEN mehr tun könnte, um mehr
Frauen aus den eigenen Reihen zu motivieren, sich bei den Sozialwahlen
zur Verfügung zu stellen.
Brigitte Scherb
Am Mikrofon: Brigitte Scherb. (Foto: BWB)
Brigitte Scherb, Präsidentin des deutschen LandFrauenverbandes,
betonte, es sei sehr wichtig, den Frauen die Angst vor einer Kandidatur zu
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nehmen. Deshalb hätten sich die Landfrauen intensiv vorbereitet. Sie
hätten schon vor Jahren damit begonnen, Frauen mit Schulungen
vorzubereiten. Damit wären sie der Zeit weit voraus gewesen.
Frau Scheer bedauerte, dass die Große Koalition keine verbindliche
Frauenquote eingeführt habe. So wie die Vorschlagslisten heutzutage nun
einmal aufgestellt würden, wäre die Quote für die Frauen eine große
Unterstützung. Natürlich müsse man jetzt trotzdem Frauen motivieren,
sich aufstellen zu lassen. Sie verwies auf die guten Erfahrungen mit einer
verbindlichen Quote bei der Landwirtschaftskammer Westfalen.
Staatssekretärin Yasmin Fahimi
Staatssekretärin Fahimi bei ihrem Grußwort. (Foto: BWB)
Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales bezeichnete die Selbstverwaltung als einen Teil unserer gelebten
Demokratie. Die Selbstverwaltung fasse wichtige Beschlüsse, wobei die
Selbstverwalter als mündige Bürger ihre Spielräume nutzten. Sie räumte
einen Nachholbedarf bei der Modernisierung der Sozialwahlen ein und
versicherte das Interesse des Ministeriums an diesem Thema.
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Staatssekretärin Fahimi machte folgende Vorschläge, um die Anzahl der
Frauen in den Organen der Selbstverwaltung zu erhöhen:
Eine verstärkte Aufmerksamkeit für die Arbeit der Selbstverwaltung
in den Medien, damit sich noch mehr Frauen für die
Selbstverwaltung interessieren.
Das Zeigen von mehr Wertschätzung für die Selbstverwaltung. Dazu
gehöre, dass man wertschätzende Veranstaltungen wie diese auch
zwischen den Sozialwahlen durchführen sollte. Frauen würden sich
für ein wertgeschätztes Engagement mehr interessieren.
Frauen sollten Frauen ansprechen, damit sich mehr Frauen
bereitfänden, sich um ein Mandat in der Selbstverwaltung zu
bewerben. Frauen sollten nicht darauf warten, angesprochen zu
werden. Sie sollten selbst die Initiative ergreifen.
Klaus Wiesehügel
In seinem Schlusswort
hob Klaus Wiesehügel
hervor, dass die Tagung
gezeigt habe, dass es zwi-
schen Frauen und Män-
nern unterschiedliche Be-
dürfnisse gäbe, die in der
Selbstverwaltung bespro-
chen würden.
(Foto: BWB)
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5. Der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungsgremien - eine
Bewertung
Die Kampagne „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung“ war erfolgreich. Bei
den ehrenamtlichen Vorständen wurde ein Frauenanteil von 20 % erreicht
und bei den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten sogar
überschritten. Trotz des erfreulichen Anstiegs - 4,6 % und 3,7 % - wurde
jedoch kein Durchbruch erreicht.
Frauen sind immer noch deutlich unterrepräsentiert!
Fachtagung am 12. Mai 2016: Rita Pawelski, Staatssekretärin Yasmin Fahimi und
Klaus Wiesehügel.
(Foto: BWB)
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Zwischen den einzelnen Sparten der Sozialversicherung und zwischen
den einzelnen Versicherungsträgern gibt es große Unterschiede. Details
kann man den folgenden Seiten entnehmen.
Den größten durchschnittlichen Frauenanteil findet man mit 43,9 % auf der
Versichertenseite der Ersatzkassen. Bei den Ersatzkassen führten 5 von 6
Kassen auf der Versichertenseite je eine Wahlhandlung durch. Da bei den
Ersatzkassen die Versicherten traditionell wählen, stellen die Vorschlags-
listen automatisch mehr Frauen auf. Denn heutzutage kann man mit Vor-
schlagslisten, die keine oder wenige Frauen vorweisen, bei Wahlen nicht
mehr erfolgreich sein.
Den geringsten Frauenanteil findet man mit 3,9 % auf der Arbeitgeberseite
der Innungskrankenkassen, was auch mit den von Männern geprägten
Handwerksbetrieben zu tun hat.
Besonders auffällig ist, dass der Frauenanteil in den Vertreterversamm-
lungen der Rentenversicherungsträger bei den Arbeitgebern größer als
bei den Versicherten ist. Generell findet man auf der Versichertenseite
mehr Frauen als auf der Arbeitgeberseite.
Jeweils nur eine Frau ist in den Vertreterversammlungen der DRV Olden-
burg-Bremen und der DRV Hessen ordentliches Mitglied. Bei den Unfall-
kassen ist der Frauenanteil mit 30,0 % in den Vertreterversammlungen re-
lativ hoch. Allerdings findet man einen extremen Frauenmangel bei den
Feuerwehrunfallkassen. Bei der HFUK Nord und der FUK Niedersachsen
fehlen Frauen in der Vertreterversammlung.
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6. Der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungsgremien
Allgemeine Ortskrankenkassen -
Frauenanteile in den Verwaltungsräten
Durchschnittswerte aller Verwaltungsräte der
Allgemeinen Ortskrankenkassen
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Anzahl der Mandate in den Verwaltungsräten der Allgemeinen Ortskrankenkassen
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 159 Gesamt 318 Gesamt 159
Davon Frauen 28 Davon Frauen 71 Davon Frauen 43
Davon Männer 131 Davon Männer 247 Davon Männer 116
Die einzelnen Allgemeinen Ortskrankenkassen - Anzahl der Mandate -
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
1. AOK Baden-Württemberg
15 15 30 2 13 5 10
2. AOK Bayern 15 15 30 3 12 3 12
3. AOK Bremen/ Bremerhaven
10 10 20 1 9 5 5
4. AOK Hessen 15 15 30 1 14 7 8
5. AOK Niedersachsen
15 15 30 3 12 5 10
6. AOK Nordost 15 15 30 6 9 4 11
7. AOK NordWest 15 15 30 2 13 1 14
8. AOK Plus 15 15 30 2 13 5 10
9. AOK Rheinland/Hamburg
15 15 30 2 13 5 10
10. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
15 15 30 2 13 2 13
11. AOK Sachsen-Anhalt
14 14 28 4 10 1 13
Allgemeine Ortskrankenkassen
159 159 318 28 131 43 116
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Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der
Sozialwahlen 2017
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Innungskrankenkassen -
Frauenanteile in den Verwaltungsräten
Durchschnittswerte aller Verwaltungsräte der
Innungskrankenkassen
Anzahl der Mandate in den Verwaltungsräten der Innungskrankenkassen
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 77 Gesamt 154 Gesamt 77
Davon Frauen 3 Davon Frauen 20 Davon Frauen 17
Davon Männer 74 Davon Männer 134 Davon Männer 60
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Die einzelnen Innungskrankenkassen - Anzahl der Mandate -
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
1. BIG-direkt gesund 7 7 14 1 6 2 5
2. IKK Brandenburg und Berlin
14 14 28 0 14 1 13
3. IKK classic 15 15 30 0 15 3 12
4. IKK gesund plus 13 13 26 1 12 5 8
5. IKK Nord 14 14 28 0 14 1 13
6. IKK Südwest 14 14 28 1 13 5 9
Innungs-krankenkassen
77 77 154 3 74 17 60
Klaus Wiesehügel vor der 17. Plattform Gesundheit des IKK e. V. (Foto: ikk e.V.)
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Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der
Sozialwahlen 2017
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Ersatzkassen -
Frauenanteile in den Verwaltungsräten
Durchschnittswerte aller Verwaltungsräte der
Ersatzkassen
Anzahl der Mandate in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 39 Gesamt 153 Gesamt 114
Davon Frauen 8 Davon Frauen 58 Davon Frauen 50
Davon Männer 31 Davon Männer 95 Davon Männer 64
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Die einzelnen Ersatzkassen - Anzahl der Mandate -
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit-
geber
Ver-
sicherte
Gesamt Arbeit-
geber
Frauen
Arbeit-
geber
Männer
Ver-
sicherte
Frauen
Ver-
sicherte
Männer1. BARMER 3 27 30 1 2 12 15
2. Techniker
Krankenkasse
15 15 30 4 11 6 9
3. DAK-Gesundheit 2 28 30 0 2 15 134. KKH 10 20 30 1 9 9 11 5. hkkt 9 9 18 2 7 2 7
6. HEK Hanseatische
Krankenkasse
0 15 15 0 0 6 9
Ersatzkassen 39 114 153 8 31 50 64
Klaus Wiesehügel bei der BARMER Stimmenauszählung. (Foto: BARMER)
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Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der
Sozialwahlen 2017
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Betriebskrankenkassen -
Frauenanteile in den Verwaltungsräten
Durchschnittswerte aller Verwaltungsräte der
Betriebskrankenkassen
Anzahl der Mandate in den Verwaltungsräten der Betriebskrankenkassen
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 478 Gesamt 1.219 Gesamt 741
Davon Frauen 75 Davon Frauen 242 Davon Frauen 167
Davon Männer 403 Davon Männer 977 Davon Männer 574
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Die einzelnen Betriebskrankenkassen - Anzahl der Mandate -
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
1. actimonda Krankenkasse
10 10 20 2 8 1 9
2. atlas BKK ahlmann
5 10 15 1 4 2 8
3. Audi BKK 15 15 30 2 13 2 13
4. BAHN-BKK 8 15 23 3 5 4 11
5. Bertelsmann BKK 7 7 14 1 6 4 3
6. Betriebskranken-kasse Mobil Oil
6 6 12 1 5 2 4
7. Betriebskranken-kasse Pricewater-houseCoopers
1 5 6 0 1 3 2
8. BKK Achenbach Buschhütten
2 3 5 0 2 0 3
9. BKK advita 8 8 16 2 6 2 6
10. BKK Aesculap 1 7 8 0 1 1 6
11. BKK Akzo Nobel Bayern
9 9 18 2 7 1 8
12. BKK B. Braun Melsungen AG
2 9 11 0 2 5 4
13. BKK BPW Bergische Achsen KG
1 5 6 0 1 1 4
14. BKK Deutsche Bank AG
1 15 16 1 0 5 10
15. BKK Diakonie 10 10 20 3 7 3 7
16. BKK EUREGIO 5 5 10 1 4 0 5
17. BKK evm 1 5 6 0 1 1 4
18. BKK EWE 1 9 10 0 1 4 5
19. BKK exklusiv 5 9 14 0 5 2 7
20. BKK Faber-Castell & Partner
10 10 20 0 10 2 8
21. BKK firmus 12 12 24 2 10 4 8
22. BKK Freudenberg
6 6 12 1 5 1 5
23. BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
6 6 12 1 5 0 6
Übertrag 132 196 328 23 109 50 146
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Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
Übertrag 132 196 328 23 109 50 146
24. BKK GRILLO-WERKE AG
1 4 5 0 1 1 3
25. BKK Groz-Beckert
1 6 7 0 1 2 4
26. BKK HENSCHEL Plus
6 6 12 2 4 0 6
27. BKK Herford Minden Ravensberg
5 10 15 2 3 4 6
28. BKK Herkules 6 6 12 0 6 0 6
29. BKK KARL MAYER
1 5 6 0 1 2 3
30. BKK KBA (Koenig&Bauer AG)
1 4 5 0 1 1 3
31. BKK Linde 4 12 16 2 2 0 12
32. BKK MAHLE 1 11 12 0 1 2 9
33. BKK Melitta Plus 8 8 16 3 5 2 6
34. BKK MEM 1 3 4 1 0 0 3
35. BKK Miele 1 9 10 0 1 3 6
36. BKK MTU 1 5 6 0 1 0 5
37. BKK PFAFF 8 8 16 0 8 1 7
38. BKK Pfalz 6 9 15 1 5 2 7
39. BKK ProVita 12 12 24 1 11 2 10
40. BKK Public 5 5 10 0 5 1 4
41. BKK Rieker. RICOSTA.Weisser
2 6 8 0 2 3 3
42. BKK RWE 5 10 15 0 5 1 9
43. BKK Salzgitter 1 15 16 0 1 3 12
44. BKK Scheufelen 5 5 10 1 4 0 5
45. BKK Schwarz-wald-Baar-Heuberg
4 4 8 0 4 0 4
46. BKK STADT AUGSBURG
1 12 13 0 1 5 7
47. BKK Technoform 7 7 14 1 6 1 6
48. BKK Textilgruppe Hof
2 3 5 0 2 1 2
Übertrag 227 381 608 37 190 87 294
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
Übertrag 227 381 608 37 190 87 294
49. BKK VDN 3 6 9 0 3 3 3
50. BKK Verbund Plus
10 10 20 3 7 1 9
51. BKK Verkehrs-bau Union (VBU)
11 11 22 0 11 2 9
52. BKK VITAL 8 8 16 2 6 0 8
53. BKK Voralb HELLER*INDEX* LEUZE
3 11 14 0 3 2 9
54. BKK Werra-Meissner
5 5 10 1 4 0 5
55. BKK Wirtschaft & Finanzen
5 5 10 2 3 1 4
56. BKK Würth 1 5 6 0 1 1 4
57. BKK ZF & Partner 9 15 24 2 7 1 14
58. BKK_DürkoppAdler
6 6 12 0 6 1 5
59. BKK 24 10 10 20 5 5 0 10
60. BMW BKK 1 14 15 0 1 3 11
61. Bosch BKK 8 15 23 1 7 4 11
62. Brandenburg-ische BKK
4 8 12 1 3 3 5
63. Continentale Be-triebskrankenkasse
8 8 16 1 7 5 3
64. Daimler Betriebs-krankenkasse
6 15 21 2 4 4 11
65. Debeka BKK 6 6 12 1 5 3 3
66. DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
3 3 6 0 3 0 3
67. Die Schwenninger Be-triebskrankenkasse
11 11 22 0 11 2 9
68. energie-Betriebs-krankenkasse
15 15 30 2 13 3 12
69. Ernst & Young BKK
1 5 6 0 1 2 3
70. Heimat Krankenkasse
4 8 12 2 2 2 6
71. Krones BKK 1 7 8 0 1 2 5
72. Merck BKK 2 9 11 0 2 3 6
Übertrag 368 597 965 62 306 135 462
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Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
Übertrag 368 597 965 62 306 135 462
73. Metzinger BKK 1 3 4 1 0 0 3
74. mhplus Beriebs-krankenkasse
5 9 14 1 4 1 8
75. Novitas BKK 15 15 30 3 12 3 12
76. pronova BKK 15 15 30 1 14 3 12
77. R+V Betriebs-krankenkasse
3 6 9 1 2 1 5
78. Salus BKK 10 10 20 2 8 1 9
79. SECURVITA BKK 5 5 10 0 5 2 3
80. SIEMAG BKK 6 6 12 1 5 1 5
81. Siemens-Betriebskranken-kasse (SBK)
15 15 30 1 14 3 12
82. SKD BKK 6 6 12 0 6 0 6
83. Südzucker BKK 1 10 11 0 1 2 8
84. Thüringer Be-triebskrankenkasse
2 10 12 1 1 3 7
85. TUI BKK 6 6 12 0 6 4 2
86. VIACTIV Krankenkasse
15 15 30 0 15 3 12
87. Wieland BKK 1 9 10 0 1 3 6
88. WMF Betriebs-krankenkasse
4 4 8 1 3 2 2
Betriebskranken-kassen
478 741 1.219 75 403 167 574
Rita Pawelski während Ihrer
Rede vor dem BKV-Verein am
29.09.2016.
(Foto: BKV-Verein)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 89
Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der
Sozialwahlen 2017
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Rentenversicherungsträger - Frauenanteile in den Vertreter-
versammlungen und den ehrenamtlichen Vorständen
Durchschnittswerte aller Vertreterversammlungen der
Rentenversicherungsträger
Anzahl der Mandate in den Vertreterversammlungen der Rentenversicherungsträger
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 240 Gesamt 480 Gesamt 240
Davon Frauen 50 Davon Frauen 98 Davon Frauen 48
Davon Männer 190 Davon Männer 382 Davon Männer 192
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 38 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 91
Die einzelnen Rentenversicherungsträger - Anzahl der Mandate -
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
1. DRV Bund 15 15 30 6 9 5 10
2. DRV Knappschaft- Bahn-See
15 15 30 2 13 2 13
3. DRV Baden-Württemberg
15 15 30 3 12 5 10
4. DRV Bayern-Süd 15 15 30 1 14 5 10
5. DRV Nordbayern 15 15 30 1 14 4 11
6. DRV Schwaben 15 15 30 2 13 2 13
7. DRV Berlin-Brandenburg
15 15 30 7 8 3 12
8. DRV Braunschweig-Hannover
15 15 30 6 9 3 12
9. DRV Oldenburg-Bremen
15 15 30 1 14 0 15
10. DRV Hessen 15 15 30 0 15 1 14
11. DRV Mitteldeutschland
15 15 30 4 11 4 11
12. DRV Nord 15 15 30 5 10 2 13
13. DRV Rheinland-Pfalz
15 15 30 3 12 2 13
14. DRV Rheinland 15 15 30 4 11 4 11
15. DRV Westfalen 15 15 30 1 14 4 11
16. DRV Saarland 15 15 30 4 11 2 13
Renten-versicherungsträger
240 240 480 50 190 48 192
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 39 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 92
Durchschnittswerte aller ehrenamtlichen Vorstände der Renten-
versicherungsträger
Anzahl der Mandate in den ehrenamtlichen Vorständen der Rentenversicherungsträger
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 99 Gesamt 198 Gesamt 99
Davon Frauen 10 Davon Frauen 35 Davon Frauen 25
Davon Männer 89 Davon Männer 163 Davon Männer 74
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 40 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 93
Die einzelnen Rentenversicherungsträger - Anzahl der Mandate in den
ehrenamtlichen Vorständen
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
1. DRV Bund 4 4 8 0 4 1 3
2. DRV Knappschaft-Bahn-See
9 9 18 1 8 2 7
3. DRV Baden-Württemberg
8 8 16 3 5 3 5
4. DRV Bayern-Süd 6 6 12 2 4 4 2
5. DRV Nordbayern 6 6 12 0 6 0 6
6. DRV Schwaben 6 6 12 0 6 0 6
7. DRV Berlin-Brandenburg
4 4 8 0 4 2 2
8. DRV Braunschweig-Hannover
6 6 12 1 5 1 5
9. DRV Oldenburg-Bremen
6 6 12 0 6 2 4
10. DRV Hessen 6 6 12 1 5 1 5
11. DRV Mitteldeutschland
9 9 18 1 8 4 5
12. DRV Nord 6 6 12 0 6 1 5
13. DRV Rheinland-Pfalz
6 6 12 0 6 0 6
14. DRV Rheinland 6 6 12 1 5 2 4
15. DRV Westfalen 6 6 12 0 6 1 5
16. DRV Saarland 5 5 10 0 5 1 4
Renten-versicherungsträger
99 99 198 10 89 25 74
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 41 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 94
Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der
Sozialwahlen 2017
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 42 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 95
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 43 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 96
Berufsgenossenschaften - Frauenanteile in den Vertreter-
versammlungen und den ehrenamtlichen Vorständen
Durchschnittswerte aller Vertreterversammlungen der
Berufsgenossenschaften
Anzahl der Mandate in den Vertreterversammlungen der Berufsgenossenschaften
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 258 Gesamt 516 Gesamt 258
Davon Frauen 46 Davon Frauen 117 Davon Frauen 71
Davon Männer 212 Davon Männer 399 Davon Männer 187
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 44 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 97
Die einzelnen Berufsgenossenschaften - Anzahl der Mandate -
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
1. BG Bau 30 30 60 2 28 3 27
2. BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
30 30 60 6 24 10 20
3. BG für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege
30 30 60 9 21 12 18
4. BG Verkehr 30 30 60 6 24 6 24
5. BG für Rohstoffe und chemische Industrie
30 30 60 7 23 2 28
6. BG Handel und Warenlogistik
20 20 40 3 17 14 6
7. Verwaltungs-BG 30 30 60 8 22 9 21
8. BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
28 28 56 5 23 8 20
9. BG Holz und Metall
30 30 60 0 30 7 23
Berufsgenossen-schaften
258 258 516 46 212 71 187
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 45 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 98
Durchschnittswerte aller ehrenamtlichen Vorstände der Berufsgenossen-
schaften
Anzahl der Mandate in den ehrenamtlichen Vorständen der Berufsgenossenschaften
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 113 Gesamt 226 Gesamt 113
Davon Frauen 9 Davon Frauen 38 Davon Frauen 29
Davon Männer 104 Davon Männer 188 Davon Männer 84
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 46 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 99
Die einzelnen Berufsgenossenschaften - Anzahl der Mandate in den
ehrenamtlichen Vorständen
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
1. BG Bau 12 12 24 2 10 1 11
2. BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
13 13 26 0 13 2 11
3. BG für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege
13 13 26 3 10 7 6
4. BG Verkehr 14 14 28 0 14 1 13
5. BG für Rohstoffe und chemische Industrie
20 20 40 1 19 4 16
6. BG Handel und Warenlogistik
6 6 12 0 6 4 2
7. Verwaltungs-BG 8 8 16 1 7 3 5
8. BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
15 15 30 1 14 6 9
9. BG Holz und Metall
12 12 24 1 11 1 11
Berufsgenossen-schaften
113 113 226 9 104 29 84
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 47 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 100
Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der
Sozialwahlen 2017
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 48 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 101
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 49 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 102
Unfallkassen - Frauenanteile in den Vertreterversammlungen und
den ehrenamtlichen Vorständen
Durchschnittswerte aller Vertreterversammlungen der Unfallkassen
Anzahl der Mandate in den Vertreterversammlungen der Unfallkassen
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 249 Gesamt 523 Gesamt 274
Davon Frauen 54 Davon Frauen 157 Davon Frauen 103
Davon Männer 195 Davon Männer 366 Davon Männer 171
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 50 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 103
Die einzelnen Unfallkassen - Anzahl der Mandate -
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
1. UK Bund und Bahn
10 30 40 5 5 7 23
2. UK Baden-Württemberg
16 16 32 4 12 7 9
3. Kommunale UV Bayern
15 15 30 3 12 6 9
4. Bayerische Landesunfallkasse
6 6 12 1 5 2 4
5. UK Berlin 9 9 18 6 3 3 6
6. UK Brandenburg 12 12 24 4 8 6 6
7. FUK Brandenburg 5 5 10 1 4 0 5
8. UK Bremen 9 9 18 1 8 6 3
9. UK Nord 13 13 26 2 11 6 7
10. HFUK Nord 9 9 18 0 9 0 9
11. UK Hessen 12 12 24 1 11 5 7
12. UK Mecklenburg-Vorpommern
10 10 20 4 6 5 5
13. Braunschweigi-scher Gemeinde-UV
10 10 20 3 7 5 5
14. Gemeinde-UV Hannover
13 13 26 2 11 6 7
15. Landes-UK Niedersachsen
1 6 7 1 0 2 4
16. Gemeinde-UV Oldenburg
10 10 20 0 10 5 5
17. Feuerwehr-UK Niedersachsen
8 8 16 0 8 0 8
18. UK NRW 12 12 24 2 10 5 7
19. UK Rheinland-Pfalz
16 16 32 2 14 8 8
20. UK Saarland 10 10 20 1 9 3 7
21. UK Sachsen 10 10 20 4 6 6 4
22. UK Sachsen-Anhalt
12 12 24 3 9 3 9
23. FUK Mitte 8 8 16 1 7 0 8
24. UK Thüringen 13 13 26 3 10 7 6
Unfallkassen 249 274 523 54 195 103 171
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 51 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 104
Durchschnittswerte aller ehrenamtlichen Vorstände der Unfallkassen
Anzahl der Mandate in den ehrenamtlichen Vorständen der Unfallkassen
Arbeitgebermandate Arbeitgeber und
Versicherte
Versichertenmandate
Gesamt 98 Gesamt 201 Gesamt 103
Davon Frauen 20 Davon Frauen 54 Davon Frauen 34
Davon Männer 78 Davon Männer 147 Davon Männer 69
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 52 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 105
Die einzelnen Unfallkassen - Anzahl der Mandate in den ehrenamtlichen
Vorständen
Mandatsverteilung auf Frauen und Männer
Versicherungsträger Arbeit- geber
Ver-sicherte
Gesamt Arbeit- geber Frauen
Arbeit- geber Männer
Ver-sicherte Frauen
Ver-sicherteMänner
1. UK Bund und Bahn
9 13 22 4 5 5 8
2. UK Baden-Württemberg
5 5 10 0 5 3 2
3. Kommunale UV Bayern
5 5 10 1 4 1 4
4. Bayerische Landesunfallkasse
2 2 4 1 1 0 2
5. UK Berlin 3 3 6 3 0 1 2
6. UK Brandenburg 4 4 8 0 4 1 3
7. FUK Brandenburg 2 2 4 0 2 0 2
8. UK Bremen 3 3 6 1 2 2 1
9. UK Nord 5 5 10 1 4 1 4
10. FUK Nord 3 3 6 0 3 0 3
11. UK Hessen 5 5 10 0 5 4 1
12. UK Mecklenburg-Vorpommern
6 6 12 4 2 2 4
13. Braunschweigi-scher Gemeinde-UV
3 3 6 0 3 0 3
14. Gemeinde-UV Hannover
4 4 8 0 4 2 2
15. Landes-UK Niedersachsen
1 2 3 0 1 2 0
16. Gemeinde-UV Oldenburg
3 3 6 0 3 1 2
17. Feuerwehr-UK Niedersachsen
4 4 8 0 4 0 4
18. UK NRW 4 4 8 0 4 2 2
19. UK Rheinland-Pfalz
4 4 8 0 4 1 3
20. UK Saarland 5 5 10 0 5 1 4
21. UK Sachsen 4 4 8 1 3 1 3
22. UK Sachsen-Anhalt
6 6 12 1 5 2 4
23. FUK Mitte 4 4 8 0 4 0 4
24. UK Thüringen 4 4 8 3 1 2 2
Unfallkassen 98 103 201 20 78 34 69
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 53 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 106
Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der
Sozialwahlen 2017
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 54 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 107
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 55 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 108
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau -
Frauenanteile in der Vertreterversammlung und im ehrenamtlichen
Vorstand
Die Vertreterversammlung der SVLFG
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 56 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 109
Anzahl der Mandate in der Vertreterversammlung der SVLFG
Gesamt Arbeitgeber Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte
Versicherte
Gesamt 60 20 20 20
Frauen 11 1 5 5
Männer 49 19 15 15
Anzahl der Mandate im ehrenamtlichen Vorstand der SVLFG
Gesamt Arbeitgeber Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte
Versicherte
Gesamt 15 5 5 5
Frauen 1 0 0 1
Männer 14 5 5 4
Von der Post angelieferte rote Umschläge vor der Auszählung.
(Foto: SVLFG)
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 57 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 110
Der ehrenamtliche Vorstand der SVLFG
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 58 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 111
Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der
Sozialwahlen 2017 (2011 wurden neun Vertreterversammlungen bestimmt. 2017 existierte
mit der SVLFG nur noch einen Versicherungsträger.)
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 59 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 112
02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 60 13.09.2018 12:57:21
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 113
Kapitel C
GEMEINSAME KAMPAGNE - WERBUNG FÜR DIE
SOZIALWAHLEN 2017
1. Träger der Werbekampagne für die Sozialwahlen 2017
Der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen standen
selbst keine Mittel für eine Werbekampagne zur Verfügung. Deshalb
übernahmen die Versicherungsträger, die eine Urwahl durchführten, die
Organisation und Finanzierung der Kommunikationskampagne für die
Teilnahme an den Sozialwahlen 2017.
Die breite Öffentlichkeit wurde vor allem durch die gemeinsame
Kampagne der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen
03_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel C_Gemeinsame_Kampagne.pdf 1 13.09.2018 13:00:18
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 114
Rentenversicherung Saarland und der Ersatzkassen informiert. Die DRV
Bund und die Ersatzkassen führen traditionell Wahlen durch und haben
sich vor Jahrzehnten entschieden, eine gemeinsame Werbekampagne zu
organisieren und zu finanzieren. Gemeinsam sind wir stärker, dieses
Zusammenwirken hat mehr Aufmerksamkeit entfaltet, als wenn jeder
Träger allein versuchen würde, die Wählerinnen und Wähler für die
Teilnahme an den Sozialwahlen zu mobilisieren. Auf den folgenden Seiten
werden wesentliche Elemente der Kampagne kurz beschrieben.
Die Bundeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter wurden in diese
Kampagne integriert, brachten ihre Vorschläge ein und gaben bei
manchen Projekten entscheidende Hilfeleistungen.
Zusätzlich zu den gemeinsamen, koordinierten Projekten führten die oben
genannten Versicherungsträger eigene Kampagnen durch, mit denen sie
gezielt ihre eigenen Mitglieder ansprachen.
Auch Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel verfolgten eigene
öffentlichkeitswirksame Projekte, wie Mediengespräche, Interviews,
Namensartikel und öffentliche Auftritte.
Neben den beiden Rentenversicherungsträgern und den 5 Ersatzkassen
führten die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
BKK RWE,
BKK VerbundPlus
eine Wahlhandlung durch. Diese drei Versicherungsträger organisierten
jeweils eine eigene Kampagne, die sich gezielt an ihre Mitglieder richtete.
03_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel C_Gemeinsame_Kampagne.pdf 2 13.09.2018 13:00:18
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 115
Es gelang der Bundeswahlbeauftragten eine Reihe von Krankenkassen,
die selbst keine Wahlhandlungen durchführten, davon zu überzeugen,
dennoch Werbung für die Teilnahme an den Sozialwahlen zu machen.
Denn viele Versicherte dieser Krankenkassen erhielten Wahlunterlagen
von einer der beiden wählenden Rentenversicherungsträger. So trugen
diese Kassen mit ihren Informationen über die Sozialwahlen dazu bei, die
eigenen Kassenmitglieder zur Teilnahme an der Wahl bei den beiden
Rentenversicherungen zu motivieren. Zugleich boten Sie damit Ihren
Mitgliedern einen besonderen informativen Service.
2. Der zweite Wahltermin - die BARMER-Herausforderung
Wegen der Fusion mit der Deutschen BKK zum 1. Januar 2017 musste die
BARMER bei der Bundeswahlbeauftragten einen gesonderten Wahltermin
beantragen. Rita Pawelski wies der BARMER den 4. Oktober 2017 zu.
Damit gab es neben dem 31. Mai 2017 einen zweiten Wahltermin, was für
die gemeinsame Kampagne eine große Herausforderung darstellte. Sie
bestand darin, den „Drive“ der Kampagne vom Mai bis in den
September/Oktober mitzunehmen und zu nutzen. Hinzu kam, dass die
Wahl bei der BARMER im zeitlichen Umfeld der Bundestagswahl stattfand
und man daher nicht wissen konnte, ob die Wahl bei der BARMER
angesichts der konzentrierten Aufmerksamkeit auf die Bundestagswahl
„untergeht“.
Das Ergebnis: Die Wahlbeteiligung bei der BARMER war mit denen der
anderen Ersatzkassen vergleichbar. Es ist also gelungen, den Schwung
der Sozialwahlkampagne bis zur Wahl bei der BARMER mitzunehmen.
03_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel C_Gemeinsame_Kampagne.pdf 3 13.09.2018 13:00:18
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 116
Klaus Wiesehügel bei der Stimmauszählung bei der BARMER.
(Foto: BARMER)
3. Werbespots im Fernsehen
Die von der gemeinsamen Kampagne gedrehten Fernsehspots waren
kreativ, witzig und erreichten die Aufmerksamkeit der Menschen. Im
Gegensatz zur Werbung für politische Wahlen musste für die Sendung der
Spots jedoch bezahlt werden.
Für viele Beobachter tat sich eine überraschende Hürde auf, die mit viel
Anstrengung überwunden werden musste. Bei den Sozialwahlen 2011 war
die ARD bereit, den Spot gegen Bezahlung auszustrahlen. Das ZDF
weigerte sich, den Spot - ebenfalls gegen Bezahlung - zu senden. Diese
Konstellation wiederholte sich zunächst bei den Sozialwahlen 2017.
03_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel C_Gemeinsame_Kampagne.pdf 4 13.09.2018 13:00:18
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 117
Daraufhin schrieben die beiden Bundeswahlbeauftragten den ZDF-
Verwaltungsrat an und die Bundeswahlbeauftragte führte eine Reihe von
Gesprächen mit ZDF-Vertretern, in der sie ihre starke Verwunderung zum
Ausdruck brachte, dass die Werbung - gegen Bezahlung - für eine vom
Gesetzgeber veranlasste Wahl gegen Medienrecht verstoßen solle. Die
Bemühungen hatten Erfolg. Letztlich sendete das ZDF die Spots - gegen
Bezahlung. Die Bedingung: Die Logos der 7 Versicherungsträger mussten
in den Spot integriert werden.
Neben ARD und ZDF wurden die Spots auch von einer Reihe von privaten
Fernsehsendern - ebenfalls gegen Bezahlung - gesendet.
Werbespot für die Sozialwahlen mit Origami. (Foto: Infobüro Sozialwahl)
4. Werbespots im Radio
Auch der Rundfunkspot mit dem „schrägen“ Gesang und dem Spruch
„Ihre Stimme kann mehr!“ hatte eine hohe Werbewirkung. Er wurde
vielfach gesendet und entfaltete eine beträchtliche Werbewirkung.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 118
Zur Überraschung der Bundeswahlbeauftragten weigerte sich eine Reihe
privater Rundfunkstationen den Hörfunkspot - gegen Bezahlung - zu
senden. Begründung: Die Rundfunkstaatsverträge würden dies nicht
zulassen. Daraufhin telefonierte Rita Pawelski quer durch die Republik,
sprach mit Programmdirektoren und verschickte Mails. Letztlich waren
alle Sender bereit, den Spot zu senden.
5. „Wesselmänner“
Für die großen Werbeplakate, die bei politischen Wahlen am Straßenrand
stehen, hat sich der Begriff „Wesselmänner“ eingebürgert. Auch für die
Sozialwahlen wurden Plakate im Wesselmann-Format produziert und - bis
auf Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein - eingesetzt. In den
beiden Bundesländern fanden Landtagswahlen statt. Daher standen keine
Flächen zur Verfügung.
Großes Werbeplakat für die Sozialwahlen. (Foto: Infobüro Sozialwahl)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Ähnlich wie bei Rundfunkanstalten gab es Kommunen, die sich weigerten
- gegen Geld! - ihre Stellflächen zur Verfügung zu stellen. Begründung:
Die zuständigen Landesbestimmungen ließen dies nicht zu.
Im Gegensatz zu Rundfunkspots benötigt die Vorbereitung des
Aufstellens der großen Plakatträger eine gewisse Vorlaufzeit. Deshalb war
es aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, die Kommunen zu einem
Umdenken zu bewegen.
6. Homepage www.sozialwahl.de
Die gemeinsame Homepage www.sozialwahl.de war die zentrale Plattform,
um Interessierte über den Sinn und Zweck der Sozialwahlen zu
informieren. Auf der Homepage wurden auch die Statements der
Unterstützer der Sozialwahlen veröffentlicht sowie im Rahmen der
Kampagne „Gesicht zeigen“, Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter,
die über ihr Engagement berichteten.
Ein zentrales Angebot waren die Selbstdarstellungen der Vorschlagslisten
sowie die Möglichkeit, alle antretenden Listen der an der Kampagne
beteiligten sieben Versicherungsträger aufzurufen.
Auf einem Video, das man auf www.sozialwahl.de sehen konnte, wurde
gezeigt, wie man die eigenen Wahlunterlagen ausfüllt und an den
betreffenden Wahlausschuss absendet.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Informationsangebot auf der Homepage www.sozialwahl.de.
(Foto: Infobüro Sozialwahl)
Viel mediale Aufmerksamkeit erzeugte ein Poetry Slam von Franziska
Holzheimer. Sie erklärte emotional und poetisch die Bedeutung der
Sozialwahlen.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 121
Bericht im ZDF über den Poetry Slam von Fanziska Holzheimer.
(Foto: Infobüro Sozialwahl)
Die Homepage war barrierefrei, enthielt Inhalte in leichter Sprache, Fremd-
sprachen sowie Gebärdensprachenvideos.
Zugriffe: Die Homepage startete im Dezember 2016 und verzeichnete bis
zum Ende der BARMER-Wahl insgesamt rund 1 Million Besuche und etwa
3,4 Millionen Seitenzugriffe. Einen ersten sprunghaften Anstieg der Besu-
cherzahlen erfolgte nach dem Versand der Wahlvorankündigungsschrei-
ben der Deutschen Rentenversicherung Bund ab Ende Februar 2017. Die
größten Zugriffszahlen gab es erwartungsgemäß nach dem Versand der
Wahlunterlagen und dem zeitgleich hohen medialen Interesse und Werbe-
druck von Mitte April 2017 bis Mitte Mai 2017. Stark gefragt waren in die-
sem Zeitraum mit rund 650.000 Aufrufen vor allem die Seiten mit den In-
formationen über die Vorschlagslisten.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 122
7. Kommunikation in Sozialen Medien
Das Engagement über die Homepage wurde ergänzt durch Aktivitäten in
verschiedenen Sozialen Medien (Facebook, Twitter und Youtube), an
denen sich auch Rita Pawelski aktiv beteiligte.
Facebook-Auftritt der gemeinsamen Kampagne. (Foto: Infobüro Sozialwahl)
8. Unterstützer
Neben Vertreterinnen und Vertretern aus den Kirchen und anderen
gesellschaftlichen Institutionen konnten, neben der Bundeskanzlerin
Angela Merkel, Politikerinnen und Politiker aller im Frühjahr 2017 im
Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie von der FDP als
Unterstützer für die Beteiligung an den Sozialwahlen gewonnen werden.
Auch hier haben die Bundeswahlbeauftragten unterstützt.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Die Gesellschaft wirbt für die Sozialwahlen. Dies zeigten prominente
Persönlichkeiten, unter anderem:
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert,
SPD-Vorsitzender Martin Schulz,
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles,
Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Manuela Schwesig,
CSU-Vorsitzender Horst Seehofer,
die Parteivorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Simone Peters
und Cem Özdemir,
die Parteivorsitzenden der Linken Katja Kipping und Bernd
Riexinger,
FDP-Vorsitzender Christian Lindner,
für die katholische und die evangelische Kirche Kardinal Reinhard
Marx und Dr. Heinrich Bedford-Strohm.
Selbstverständlich warben die beiden Bundeswahlbeauftragten in diesem
Rahmen ebenfalls für die Sozialwahlen. Alle Unterstützerstatements
wurden auf der Website veröffentlicht und die Statements von vielen
Unterstützern in einer eigens dafür gestalteten Broschüre
zusammengefasst.
9. „Gesicht zeigen“ - Der Selbstverwaltung ein Gesicht geben
Viel zu wenige Menschen kennen die Personen, die sich in der
Selbstverwaltung engagieren. Deshalb war es wichtig, der
Selbstverwaltung ein Gesicht zu geben. Frauen und Männer aus den
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 124
Vertreterversammlungen und den Verwaltungsräten erklärten sich bereit,
sich persönlich zu präsentieren und über ihre Arbeit in der
Selbstverwaltung zu berichten.
10. Fragen und Antworten und 10 starke Argumente für die Beteiligung
an den Sozialwahlen
Ein Fragen- und Antwortenkatalog zu den Sozialwahlen sowie eine
Zusammenstellung der 10 wichtigsten Argumente für die Teilnahme an
den Sozialwahlen wurde sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch
Vertretern der Medien zur Verfügung gestellt. Dies erleichterte den
interessierten Personen, sich ein umfassendes Bild von den Sozialwahlen
zu machen.
11. Achtseitige Sonderbeilage im „Tagesspiegel“
Im Berliner „Tagesspiegel“ wurde eine 8 Seiten umfassende
Sonderbeilage veröffentlicht, die ebenfalls Zahlen, Fakten, FAQs und ein
Interview mit Rita Pawelski enthielt.
12. Beileger für Journalisten
Im April 2017 erschien in der Fachzeitschrift „Journalist“ in einer Auflage
von 40.000 Exemplaren, ein Beileger für Medienvertreter. Der Beileger
enthielt Zahlen, Fakten, FAQs zu den Sozialwahlen sowie ein Interview mit
den Bundeswahlbeauftragten.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Beileger. (Foto: Infobüro Sozialwahl)
13. Anzeigen in Zeitungen und Magazinen
In einer Vielzahl von Zeitungen und Magazinen wurden Werbeanzeigen
geschaltet. Darüber hinaus wurde redaktioneller Anzeigenraum
(Advertorials) insbesondere in regionalen Tageszeitungen gebucht.
Bundesweit wurden zudem redaktionelle Berichte (Materntexte) in
auflagenstarken Anzeigenmedien platziert.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Avertorial.
(Foto: Infobüro
Sozialwahl)
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Huffington Post. (Foto: Infobüro Sozialwahl)
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14. Jugendkommunikation
Die Sozialwahlkampagne startete eine eigenständige Jugendkommunika-
tion, um junge Menschen zur Teilnahme an den Sozialwahlen zu motivie-
ren. Man ging Kooperationen mit YouTubern ein, die in eigens produzier-
ten Filmen die Sozialwahlen erklärten und zur Teilnahme aufriefen. Es
konnten 415.000 Zugriffe, 21.000 Likes und fast 2.700 Kommentare ver-
zeichnet werden.
15. Mobile Ausstellung
Auf dringende Empfehlung von Rita Pawelski wurde im Kampagnende-
sign eine mobile Ausstellung produziert, die in mehreren Exemplaren von
den Trägern für Veranstaltungen genutzt wurden. Ein Exemplar stand den
Bundeswahlbeauftragten zur Verfügung. Diese Ausstellung informierte
Besucherinnen und Besucher des Bundesarbeitsministeriums über die
Sozialwahlen. Die Bundeswahlbeauftragten nutzten die Ausstellung auch
als Hintergrund für Medienauftritte.
Ein Exemplar der mo-
bilen Ausstellung
wurde auch im Bun-
desministerium für
Arbeit und Soziales in
Berlin aufgestellt, um
die Gäste des Ministe-
riums über die anste-
henden Sozialwahlen
zu informieren.
(Foto: Infobüro
Sozialwahl)
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16. Faktenheft
Um insbesondere Bundestagsabgeordnete über die Sozialwahlen zu
informieren und sie mit den wichtigsten Daten und Fakten vertraut zu
machen, wurde ein kompaktes Faktenheft im Postkartenformat konzipiert
und an die Parlamentarier verteilt. Zahlreiche Abgeordnete suchten
daraufhin um vertiefende Informationen nach und/oder stellten sich als
Unterstützer mit Bild, Namen und eigenem Statement zur Verfügung.
Flyer.
(Foto: Infobüro Sozialwahl)
17. Redaktionsbesuche
Über die Kampagne wurden Redaktionsbesuche von Mitgliedern der
Selbstverwaltung, führender Vertreterinnen und Vertreter der an der Kam-
pagne beteiligten Versicherungsträger und der beiden Bundeswahlbeauf-
tragten initiiert. Neben eigenständiger Medienaktivitäten beteiligten sich
Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel an den Medienterminen der
Kampagne.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
(Foto: Infobüro Sozialwahl)
18. Versichertenberater rufen in ihren lokalen Zeitungen zur Beteiligung
an den Sozialwahlen auf
Besonders erfolgreich waren die Versichertenberater der DRV Bund, die
sich an ihre lokalen Zeitungen wandten, über ihre Arbeit berichteten und
diese Gelegenheit nutzten, um für die Beteiligung an den Sozialwahlen zu
werben.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 131
19. Medienresonanz - Verdoppelung der Medienreichweite gegenüber
2011
2011 lag die Medienreichweite bei 309 Millionen Kontakten. Sie steigerte
sich 2017 auf 750 Millionen Kontakte. Als Ansprechpartner für die Medien
richteten die sieben Versicherungsträger ein Informationsbüro mit eigener
Telefonnummer und einem eigenen Mail-Account ein.
Bericht über die Sozialwahlen in der Tagesschau. (Foto: Infobüro Sozialwahl)
Erfreulich war, dass die Medien neutral (darstellend, erklärend) bis positiv
berichteten. Die neutrale Berichterstattung lag bei 93%, bei der positiven
Berichterstattung konnte ein Wert von 6 % erreicht werden. 1 % der
Berichterstattung war negativ. Hauptkritikpunkt waren die
Friedenswahlen.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 132
Bericht über die Sozialwahlen bei RTL Nord. (Foto: Infobüro Sozialwahl)
Bereits bei den Sozialwahlen 2011 war die Berichterstattung
ausgesprochen positiv, weil sich die Kampagne bereits damals intensiv
um die Medien bemühte. 2005 hatten die Medien die Sozialwahlen stark
kritisiert. Allerdings sprangen 2011 die bundesweiten Medien nicht auf das
Thema Sozialwahlen an. 2017 berichteten auch die bundesweiten Medien
über die Sozialwahlen. So entstand eine große Reichweite der
Medienkampagne.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
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Kapitel D
DER BERICHT ÜBER DIE ARBEIT DER
BUNDESWAHLBEAUFTRAGTEN UND IHRES
STELLVERTRETERS
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 wurde Rita Pawelski zur
Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen und Klaus
Wiesehügel zum stellvertretenden Bundeswahlbeauftragten für die
Sozialversicherungswahlen bestellt. Die Bestellung nahm die damalige
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles vor.
Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel bei der Amtsübergabe durch
Bundesministerin Andrea Nahles.
(Foto: BMAS)
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Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 134
1. Formale Aufgaben der Bundeswahlbeauftragten
Die Bundeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter treffen alle
Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Durchführung der anstehenden
Sozialwahlen notwendig sind. Beispiele:
Festlegung des Wahltages,
Erstellung des allgemeinen Wahlkalenders und von verkürzten
Wahlkalendern,
Erlassen von Richtlinien,
Zulassung von Organisationen.
Die Kompetenzen der Bundeswahlbeauftragten sind im Vierten Buch
des Sozialgesetzbuches und in der Wahlordnung für die
Sozialversicherung festgelegt.
Rita Pawelski bei der Amtsübergabe im Steinsaal des BMAS.
(Foto: BMAS)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 135
2. Werben für die Sozialwahlen
Das Kümmern um eine Vielzahl von Formalismen ist rechtlich definiert.
Daneben werben die Bundeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter
aktiv für das Aufstellen von Vorschlagslisten und im Vorfeld von
Wahlhandlungen für die die Beteiligung an den Sozialwahlen.
3. Weisungsungebunden
Wahlbeauftragte müssen über den Dingen stehen. Voraussetzung
hierfür ist die notwendige Unabhängigkeit. Deshalb unterliegen die
Wahlbeauftragten keinen Weisungen. Sie werden zwar von einer
Ministerin oder einem Minister bestellt, unterliegen aber danach für
den Rest ihrer Amtszeit keinen Weisungen.
4. Festlegung des Wahltages
Die Bundeswahlbeauftragte setzte in Absprache mit ihrem
Stellvertreter den Wahltag für die Sozialwahlen 2017 auf den 31. Mai
2017 fest. Dieser Wahltag galt für die bundes- und landesunmittelbaren
Versicherungsträger. Der Wahltag ist der Tag, bis zu dem die
Wahlbriefe den jeweiligen Wahlausschuss erreicht haben müssen.
Diesen Termin veröffentlichte die Bundeswahlbeauftragte in ihrer
Wahlankündigung im Oktober 2015.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 136
5. Erstellen des allgemeinen Wahlkalenders und von verkürzten
Wahlkalendern
Die Bundeswahlbeauftragte erstellt einen sogenannten
„Wahlkalender“. In diesem Kalender sind alle Termine, Fristen und
Stichtage aufgeführt, die bei der Vorbereitung, dem Ablauf und in der
unmittelbaren Zeit nach den Sozialwahlen von Bedeutung sind. An
diesem Wahlkalender orientieren sich die Versicherungsträger und die
Organisationen, welche Vorschlagslisten einreichen, um keine Fristen
zu versäumen.
Im Vorfeld der Sozialwahlen 2017 fusionierten vor allem Kranken-
kassen. Fusionieren zwei Versicherungsträger, endet die Vorbereitung
auf die Sozialwahlen bei beiden Trägern. Beim aus der Fusion ent-
standenen neu gebildeten Versicherungsträger beginnt der Prozess
der Wahlvorbereitung erneut. Alles geht zurück auf Los. Hat die Wahl-
vorbereitung nach dem Wahlkalender der Bundeswahlbeauftragten
bereits begonnen, können die verstrichenen Termine nicht mehr ein-
gehalten werden. Deshalb erstellt die Bundeswahlbeauftragte - und bei
landesunmittelbaren Versicherungsträgern die Landeswahlbeauftrag-
ten - einen verkürzten Wahlkalender, der die Termine etwas staucht.
Auf diese Weise konnten der Wahltag eingehalten werden. Bei der
BARMER war aufgrund des späten Fusionstermins eine Einhaltung
des allgemeinen Wahltermins nicht mehr möglich. Sie erhielt einen
neuen Wahltermin, den 4. Oktober 2017. Dieser Termin galt auch für 3
weitere fusionierte Krankenkassen, die jedoch keine Wahlhandlungen
durchführten.
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6. Richtlinien
Zur Durchführung der Sozialwahlen veröffentlicht die Bundes-
wahlbeauftragte im Bundesanzeiger „Bekanntmachungen“, mit ihren
Hinweisen und Richtlinien. Hierzu gehören zum Beispiel die
Vorschriften zur Gestaltung der Wahlschablonen für blinde und
sehgeschädigte Menschen.
7. Allgemeine Vorschlagsberechtigung
Die Bundeswahlbeauftragte kann Gewerkschaften und sonstigen
Arbeitnehmerorganisationen die sogenannte „allgemeine Vorschlags-
berechtigung“ übertragen. Mit dieser Zulassung der Bundeswahl-
beauftragten können diese Organisationen bei allen Versicherungsträ-
gern für die Wahlen auf der Versichertenseite Vorschlagslisten ein-
reichen. Die Wahlausschüsse der Versicherungsträger müssen in die-
sem Fall nicht mehr überprüfen, ob es sich bei den betreffenden Orga-
nisationen um vorschlagsberechtigte Organisationen handelt. Selbst-
verständlich müssen auch die Vorschlagslisten der Organisationen,
die über eine allgemeine Vorschlagsberechtigung verfügen, alle forma-
len Bedingungen erfüllen, die Gesetz und Wahlordnung vorsehen. Lie-
gen diese Bedingungen (zum Beispiel: genügend Unterstützerunter-
schriften) nicht vor, werden sie von den zuständigen Wahlaus-
schüssen nicht zur Wahl zugelassen.
Über die Anträge zur Übertragung der allgemeinen Vorschlagsberech-
tigung beriet die Bundeswahlbeauftragte mit ihrem Stellvertreter. Bei-
de einigten sich auf die Liste der Organisationen, welche die allgemei-
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 138
ne Vorschlagsberechtigung erhalten sollten. Im Januar 2016 veröffent-
lichte die Bundeswahlbeauftragte, im Rahmen ihrer Bekanntmachung
Nr. 3, dass sie zur Vorbereitung der zwölften allgemeinen Wahlen in
der Sozialversicherung die allgemeine Vorschlagsberechtigung nach
§ 48c des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) folgender Arbeit-
nehmervereinigungen festgestellt hat:
Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschlands e.V. – KAB –
Köln
Kolpingwerk Deutschland, Köln
Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.
– BVEA – Berlin
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt – IG BAU – Frankfurt
am Main
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie – IG BCE –
Hannover
Industriegewerkschaft Metall – IG Metall – Frankfurt am Main
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten – NGG – Hamburg
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di – Berlin
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft – EVG – Frankfurt am
Main
Gewerkschaft der Polizei - GdP - Hilden
Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten -
VDStra - Köln
Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. – VBB – Bonn
Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst e. V. –
komba gewerkschaft – Berlin
Verband der Beschäftigten der obersten und oberen
Bundesbehörden e.V. im dbb beamtenbund und tarifunion –
VBOB – Bonn
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 139
Kommunikationsgewerkschaft DPV – DPVKOM – Bonn
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft – BDZ – Berlin
Gewerkschaft der Sozialversicherung – GdS – Bonn
Deutsche Steuer-Gewerkschaft – DSTG – Berlin
Christliche Gewerkschaft Metall – CGM – Stuttgart
DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. – DHV – Hamburg
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen – GÖD –
München
Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation -
CGPT - München
BfA DRV-Gemeinschaft – Freie und unabhängige
Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der
Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung,
Pflegeversicherung und Unfallversicherung e.V. – BfA DRV-
Gemeinschaft – Berlin
DAK – Mitgliedergemeinschaft e.V. Gewerkschaftsunabhängig.
Gegründet 1955. Versicherte und Rentner in der Kranken- und
Rentenversicherung. – DAK Mitgliedergemeinschaft –
Freudenberg
KKH-Versichertengemeinschaft e.V. – gegr. 1957. Freie und
unabhängige Gemeinschaft von Mitgliedern, Versicherten und
Rentnern der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH – KKH-
Versichertengemeinschaft – Hannover
TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der
Techniker Krankenkasse e.V. – TK-Gemeinschaft – Hannover
BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige
Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und
Rentner seit 1958 e.V. – BARMER GEK-GEMEINSCHAFT – Berlin
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
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Gegen diese Feststellung konnte nach § 48c Absatz 3 Satz 1 SGB IV
bis spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Be-
kanntmachung im Bundesanzeiger Beschwerde eingelegt werden. Zu
einer Beschwerde berechtigt waren die in § 48 Absatz 1 SGB IV ge-
nannten Personen und Vereinigungen sowie die Landeswahlbeauftrag-
ten. Beschwerden hätten die genannten Personen und Organisationen
beim Bundeswahlausschuss für die Sozialversicherungswahlen einle-
gen können. Es wurde keine Beschwerde eingereicht. Damit konnten
die oben genannten Organisationen ihre Vorschlagslisten bei den So-
zialwahlen 2017 ohne eine einsprechende Vorprüfung des jeweils zu-
ständigen Wahlausschusses der Versicherungsträger einreichen.
8. Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis
Sozialwahl 2017“ der Deutschen Rentenversicherung Bund und
Saarland sowie den Ersatzkassen
Die Zusammenarbeit mit den beiden wählenden Rentenversicherungs-
trägern und den Ersatzkassen wurde bereits im Kapitel C dargestellt.
Rita Pawelski bei
der Auftaktveran-
staltung für die
Sozialwahlen 2017.
(Foto: BWB)
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9. Öffentlichkeitsarbeit - Eigenständige Anstrengungen der
Bundeswahlbeauftragten
a). Termine bei den Medien
Die beiden Bundeswahlbeauftragten absolvierten eine Vielzahl von
Terminen mit Vertreterinnen und Vertretern von regionalen und
bundesweiten Medien. Diese Gespräche beziehungsweise Audio- oder
Filmaufnahmen fanden in Berlin oder in der jeweiligen Region statt.
Beispiel: Die Pressekonferenz des Verbandes der Ersatzkassen
Hessen am 21. April 2017 in Wiesbaden
Zu dieser Pressekonferenz im Hessischen Landtag in Wiesbaden wurde die
Landespressekonferenz Hessen eingeladen. Auf dem Podium findet man
Rita Pawelski, Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der
Ersatzkassen, Claudia Ackermann von der Landesvertretung Hessen des
vdek und Stefan Grüttner, Sozialminister des Landes Hessen. (Foto: vdek
Hessen)
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Durch die Wahl des Ortes - Hessischer Landtag - und die Anwesenheit des
hessischen Sozialministers gelang es, viele Journalistinnen und
Journalisten für die Teilnahme an der Pressekonferenz zu gewinnen, die in
ihren Medien über die Sozialwahlen berichteten. Unten: Posieren für die
Fotografen der Landespressekonferenz Hessen (Fotos: vdek Hessen)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
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Eine kleine Auswahl aus den Medienterminen von Rita Pawelski und
Klaus Wiesehügel:
Redaktionsbesuch von Rita Pawelski beim Staatsanzeiger für
Baden-Württemberg im März 2017 in Stuttgart.
Redaktionsbesuch von Klaus Wiesehügel mit der Präsidentin der
Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, beim
Bonner Generalanzeiger im April 2017.
Redaktionsbesuch von Rita Pawelski mit der Präsidentin der
Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, beim
Redaktionsnetzwerk MADSACK im April 2017 in Hannover.
Redaktionsbesuch von Rita Pawelski mit dem Chef der DAK-
Gesundheit, Andreas Storm, in der Redaktion „Die Welt“ im April
2017.
Redaktionsbesuch von Rita Pawelski bei BILD im April 2017.
Gespräch von Rita Pawelski mit Dietrich Creutzburg von der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung im April 2017.
Interviews von Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel mit ARD
Aktuell im April 2017.
Telefonische Informationsgespräche von Rita Pawelski mit dem
Berliner Tagesspiegel, der Süddeutschen Zeitung, detector.fm
und dem MDR im April 2017.
Interview von Rita Pawelski mit der PUBLIC ADDRESS
presseagentur im April 20017.
Telefonisches Interview von Klaus Wiesehügel mit dem
Deutschlandfunk im April 2017.
Telefonisches Interview von Rita Pawelski mit der Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung im Mai 2017.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 144
Interviews von Klaus Wiesehügel mit dem Saarländischen
Rundfunk (Radio, TV und Online) sowie mit der Saarbrücker
Zeitung im Mai 2017 in Saarbrücken.
Interviews von Rita Pawelski mit vier verschiedenen Sparten des
MDR im Mai 2017 in Leipzig.
Interview von Rita Pawelski mit dem Hessischen Rundfunk im
Mai 2017.
Interview von Rita Pawelski mit Radi ffn im Mai 2017 in
Hannover.
Gespräch von Rita Pawelski mit Herrn Göhsmann von dpa im
Mai 2017.
Pressegespräch des Verbandes der Ersatzkassen mit Rita
Pawelski im Mai 2017 in Schwerin.
Rita Pawelski im Interview. (Foto: vdek Hessen)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 145
Medientermine in Saarbrücken: Stephanie Becker-Kretschmer,
Geschäftsführerin der DRV Saarland, die Sozialministerin des Saarlandes
Monika Bachmann, Klaus Wiesehügel, Guido Fries, Landeswahlbeauftragter
des Saarlandes. Unten: Artikel Saarbrücker Zeitung. (Fotos: DRV Saarland)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 146
b). Artikel und Interviews
Die Bundeswahlbeauftragte verfasste Namensartikel und gab - wie
oben bereits ausgeführt - eine Vielzahl von Interviews. Hiervon eine
Auswahl:
Interview im BARMER-Magazin für Versicherte Mai 2016.
Interview von Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel im Beileger
des „Journalist“, mit dem Medienvertreterinnen und -vertreter
vor dem Versenden der Wahlunterlagen über die Sozialwahlen
informiert wurden.
Ausschnitt aus dem Interview mit dem Beileger. (Foto: Infobüro Sozialwahl)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 147
Artikel in der Jubiläumsausgabe „100 Jahre ersatzkasse
magazin“.
Interview in der „Ärzte- Zeitung“ im März 2017.
Interview mit dem Mitgliedermagazin der BKK RWE im März
2017.
Interview mit dem Magazin des Bundeswehrverbandes im April
2017.
Wahlaufruf in der „Sozialen Ordnung“ der CDA im April 2017.
Interview mit dem „dbb-Magazin“ im Dezember 2016.
Interview mit dem Regionalteil Rheinland-Pfalz des
Mitgliedermagazins „mobil“ der Deutschen Rheuma-Liga im
April 2017.
Interview mit dem DGUV-Forum 5/2017.
Namensartikel in Frau & Politik der Frauen Union im Sommer 2016.
(Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 148
Gastbeitrag in der „innovare“-Broschüre der DAK-Gesundheit im
Jahr 2016.
Interview mit dem Mitgliedermagazin der KKH im Dezember 2016.
Interview von Klaus Wiesehügel in „LSV kompakt“ der SVLFG im
Sommer 2016.
Interview mit „MDR aktuell Online“ im Mai 2017.
Interview mit dem Nordbayerischen Kurier im April 2017.
Interview mit der „Presseagentur Gesundheit“ im März 2017.
Interview mit der „Sozialen Sicherheit“ im März 2016.
Interview mit der „Studierendenzeitung aktuell“ der Universität
Duisburg im Mai 2017.
Interview im „TK-Berater“. Diese Ausgabe wurde 2017 -
anlässlich der Sozialwahlen veröffentlicht.
Interview im Geschäftsbericht für der Jahr 2017 der Techniker
Krankenkasse.
Interview in „TK-aktuell Nr. 1 / 2017“ der Techniker
Krankenkasse.
Interview im „ersatzkasse magazin 3./4. 2017“ des Verbandes der
Ersatzkassen.
Interview in der „Welt“ im April 2017.
Interview in „WzS 3.18“.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 149
BARMER-Sonderheft zu den Sozialwahlen. Im BARMER-Magazin für
Versicherte 3/2017 wandte sich Rita Pawelski in einem persönlichen
Schreiben an die Mitglieder der BARMER und forderte sie zur Teilnahme an
der Sozialwahl auf. (Foto: BARMER)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 150
c) Werben auf Veranstaltungen
Die Bundeswahlbeauftragten traten gemeinsam oder einzeln auf einer
Vielzahl von Veranstaltungen auf, um für die Sozialwahlen und einer
Stärkung der Selbstverwaltungen zu werben.
Hier einige Beispiele (ohne namentliche Kennzeichnung haben beide
Wahlbeauftragte teilgenommen):
Rita Pawelski vor dem Sozialpolitischen Ausschuss des DGB im
November 2015.
Klaus Wiesehügel vor der Versichertenseite der Allgemeinen
Ortskrankenkassen im Oktober 2015.
Rita Pawelski vor der ver.di-Selbstverwaltertagung im November
2015.
Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit im Dezember 2015. Neben den
Wahlbeauftragten: Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des
Verwaltungsrates. (Foto: DAK-Gesundheit)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 151
Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund
sowie die Bundesvertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung im Dezember 2015.
Verwaltungsrat der BARMER GEK im Dezember 2015.
Mitgliederversammlung des ikk e.V. im März 2016.
Klaus Wiesehügel vor dem ver.di-Selbstverwaltertag im Mai
2016.
Diskussion mit dem AOK-Aufsichtsrat im Juni 2016.
Klaus Wiesehügel nahm teil an der Vertreterversammlung der
Deutschen Rentenversicherung Bund sowie die
Bundesvertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung im Juni 2016.
Rita Pawelski bei der Techniker Krankenkasse.
(Foto: Techniker Krankenkasse)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 152
Klaus Wiesehügel vor einem Seminar der BKK-Akademie im Juni
2016.
Rita Pawelski vor dem Deutschen LandFrauentag im Juli 2016.
Klaus Wiesehügel vor der Selbstverwaltertagung
landesunmittelbarer Versicherungsträger in Berlin und
Brandenburg im Juli 2016.
Rita Pawelski beim Informationsgespräch bei der Siemens BKK
im September 2016.
Rita Pawelski beim Informationsgespräch bei der BMW BKK im
September 2016.
Klaus Wiesehügel bei einer Veranstaltung des DGB Eifel-Bitburg
im September 2016.
Rita Pawelski vor einer Veranstaltung des BKK e.V. zum Thema
Selbstverwaltung im September 2016. (Foto: BKK e. V.)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 153
Rita Pawelski vor der Mitgliederversammlung der BfA DRV-
Gemeinschaft im Oktober 2016.
Rita Pawelski im Gespräch mit dem Bundesvorstand der ACA im
Oktober 2016.
Klaus Wiesehügel vor der Vertreterversammlung der SVLFG im
November 2016.
Klaus Wiesehügel vor der IG Metall in Darmstadt im November
2016.
Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im
November 2016. (Foto: GKV-Spitzenverband)
Rita Pawelski vor einer Schulungsveranstaltung vor Mitgliedern
der Widerspruchsausschüsse der BARMER GEK im Dezember
2016.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 154
Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund
sowie die Bundesvertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung im Dezember 2016.
Rita Pawelski vor der Mitgliederversammlung des Verbandes der
Ersatzkassen im Dezember 2016.
Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat der Daimler BKK im
Dezember 2016.
Meinungsaustausch mit den Landeswahlbeauftragten im
Dezember 2016.
Klaus Wiesehügel vor der Vertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung Baden-Württemberg im Dezember 2016.
Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat der Techniker
Krankenkasse im Dezember 2016.
Rita Pawelski anlässlich der Sitzung des Wahlausschusses der
DAK-Gesundheit, bei der über die Zulassung der
Vorschlagslisten für die Sozialwahlen 2017 entschieden wurde,
im Januar 2017.
Rita Pawelski anlässlich der Sitzung des Wahlausschusses der
Techniker Krankenkasse, bei der über die Zulassung der
Vorschlagslisten für die Sozialwahlen 2017 entschieden wurde,
im Januar 2017.
Rita Pawelski bei der Wahlauftaktveranstaltung des ACA-
Bundesverbandes im Januar 2017.
Rita Pawelski vor der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-
Fraktion im Februar 2017.
Rita Pawelski vor der Auftaktveranstaltung der ACA in
Nordrhein-Westfalen im Februar 2017.
Klaus Wiesehügel vor der IG BAU im März 2017.
Rita Pawelski vor der AG Arbeit und Soziales der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion im März 2017.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 155
Rita Pawelski vor dem BKK-Verein im März 2017.
Klaus Wiesehügel vor den DGB-Kreisverbänden Hochsauerland
und Soest im März 2017.
Rita Pawelski vor dem „Gesundheitsforum München 2017“ im
April 2017.
Rita Pawelski vor der ver.di-Selbstverwaltertagung im Mai 2017.
Rita Pawelski vor der CDA in Berlin im Mai 2017.
Klaus Wiesehügel nahm im Mai 2017 eine Videobotschaft auf, die
bei DGB-Veranstaltungen gezeigt wurden.
Rita Pawelski vor dem Wahlausschuss der DRV Bund, der bei
dieser Sitzung das Wahlergebnis bei der DRV Bund feststellte im
Juni 2017.
Rita Pawelski vor der Bundesdelegiertenversammlung des
Bundesverbandes Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen
im Juni 2017.
Rita Pawelski nahm teil an der Vertreterversammlung der
Deutschen Rentenversicherung Bund sowie die
Bundesvertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung im Juni 2017.
Klaus Wiesehügel vor dem Verwaltungsrat der BKK VBU im Juni
2017.
Rita Pawelski vor der konstituierenden Sitzung des
Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit im September 2017.
Klaus Wiesehügel vor dem Wahlausschuss der DRV Bund, der
Bilanz zu den Sozialwahlen 2017 zog im September 2017.
Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund
sowie die Bundesvertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung im Oktober 2017.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 156
Klaus Wiesehügel vor der Delegiertenversammlung der
Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Soziale Fragen in Bayern
und Thüringen e. V. im Oktober 2017.
Klaus Wiesehügel auf der Veranstaltung „Plattform Gesundheit“
im November 2017.
Klaus Wiesehügel vor der DGB-GKV-Selbstverwaltertagung im
November 2017.
Klaus Wiesehügel vor dem Sozialwahltag von ver.di in Bayern im
November 2017.
Rita Pawelski bei der Vertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung Bund im Dezember 2017.
Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse im
Dezember 2017. (Foto: TK)
Neben diesen Veranstaltungen, auf den die beiden Wahlbeauftragten
für die Sozialwahlen und eine Stärkung der Selbstverwaltung warben,
fanden unzählige Gespräche mit Gewerkschaftern, Verbandvertretern
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 157
und der Politik statt. Zusätzlich nahmen sie als Gäste an einer großen
Zahl von Veranstaltungen teil, die sie für Gespräche im Sinne der So-
zialwahlen und der der Selbstverwaltung nutzten. Die beiden Bundes-
wahlbeauftragten setzten ihre Vortrags- und Gesprächstätigkeit im
Jahr 2018 fort. Hier werden diese nur bis zum Ende des Jahres 2017
aufgelistet.
Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse im
Dezember 2017.
(Foto: TK)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 158
10. Zielgruppenveranstaltung gemeinsam mit der Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen im April 2016
Behinderte Menschen sind von den Entscheidungen ihrer
Krankenkassen besonders betroffen. Um diese Zielgruppe für die
Sozialwahlen zu interessieren, veranstalteten die beiden
Bundeswahlbeauftragten gemeinsam mit der Beauftragten der
Bundessregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena
Bentele, im April 2016 im Bundesarbeitsministerium in Berlin eine
gemeinsame Veranstaltung unter dem Motto „Die Sozialwahlen 2017
und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen“.
Verena Bentele
Verena Bentele betonte auf der Veranstaltung: „Zunächst ist die Frage,
wie sich Menschen mit Behinderungen einbringen können als Wähler
oder als diejenigen, die zur Wahl stehen. Und in einem zweiten Schritt
muss es um die Frage gehen, wie bei der Ausübung des Ehrenamtes
in der Selbstverwaltung die Themen von Menschen mit Behinderung
Berücksichtigung finden.“
Rita Pawelski
Rita Pawelski hob die Bedeutung der Barrierefreiheit hervor, wenn sich
mehr Menschen an den Sozialwahlen beteiligen sollen. Um dies zu
ermöglichen, würden zum Beispiel Wahlschablonen für blinde und
sehbehinderte Menschen angeboten, so dass diese autonom
entscheiden können. Die Online-Wahl wäre ein weiterer Schritt in
Richtung autonomer Wahl gewesen, diese finde leider nicht statt. Das
bedauerte sie sehr.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 159
Andrea Nahles
Bundesministerin Andrea Nahles unterstrich, die Kandidierenden bei
den Sozialwahlen müssten auch die Vielfalt und Breite der
Gesellschaft widerspiegeln und forderte die Listenträger auf,
Menschen mit Behinderungen bei der Aufstellung stärker zu
berücksichtigen.
Marco Frank
Marco Frank, Referatsleiter beim DGB, erläuterte: „Wir versuchen die
ganze Bandbreite der Menschen, die in Kassen versichert sind, über
die Kandidatenlisten zu beteiligen. Außerdem werben wir innerhalb der
Betriebe für die Wahl und die Beteiligung an ihr. Dies funktioniert zum
Beispiel über den Betriebsrat oder Personalversammlungen.
Allerdings haben wir keine Zahlen zum Rücklauf oder wie groß der
Grad der Behinderung der Kandidaten ist.“
Alexander Gunkel
Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA und
Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen
Rentenversicherung sah sein Ziel und seine Aufgabe unter anderem
darin, die Zusammenarbeit aller Träger der Sozialversicherung zu
verbessern. Gerade Menschen mit Behinderungen seien darauf
angewiesen, dass die Sozialversicherungsträger möglichst Hand in
Hand arbeiten, weil sie häufig auf mehrere Träger gleichzeitig
angewiesen seien. Die Arbeitsgeber seien insbesondere daran
interessiert, dass die Sozialversicherungsträger Menschen mit
Behinderungen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt
unterstützen. Dabei solle nicht nur die Vermittlung in Werkstätten für
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 160
Menschen mit Behinderung, sondern auch Beschäftigungen im ersten
Arbeitsmarkt angestrebt werden.
Klaus Wiesehügel
Für Klaus Wiesehügel wurde in dieser Veranstaltung erneut deutlich,
dass es eine gemeinsame Aufgabe sei, bessere Bedingungen für alle
Wahlberechtigten bei den Sozialwahlen herzustellen und um
interessierte Personen zu werben, die diese wertvolle Aufgabe
übernehmen. Weiterhin sei aufgezeigt worden, dass es Anliegen aller
sei, Menschen mit Behinderungen neue Möglichkeiten und Chancen zu
eröffnen.
Dr. Edith Niehus, die Präsidentin der Vereinigung ehemaliger Mitglieder des
Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments e. V. und Verena
Bentele bei der Auftaktveranstaltung zu den Sozialwahlen 2017. (Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
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11. Auftaktpressekonferenz für die Sozialwahlen 2017
Als medialen Aufschlag für die Sozialwahlen 2017 führten die beiden
Bundeswahlbeauftragten eine Pressekonferenz durch, in dem sie
anwesenden Journalistinnen und Journalisten über die anstehende
Wahl informierten. Dabei wurden sie unterstützt durch die Präsidentin
der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, und dem
stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes der Ersatzkassen,
Christian Zahn.
Auftaktpressekonferenz für die Sozialwahlen 2017 am 18. April 2017 im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
(Foto: Infobüro Sozialwahl, Jens Schicke)
Angesichts der ausführlichen Berichterstattung in den Medien, wird
die Pressekonferenz allgemein als großer Erfolg angesehen.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 162
12. Auftaktveranstaltung für die Sozialwahlen 2017
Publikum der Auftaktveranstaltung. (Foto: BWB)
Am 25. April 2017 fand die Auftaktveranstaltung der Bundeswahlbeauf-
tragten unter dem Motto „Sozialwahlen 2017 - Wir machen mit!“ im
Bundesarbeitsministerium in Berlin statt.
Rita Pawelski
Rita Pawelski, Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungs-
wahlen, nannte es ein Privileg, dass man bei den Sozialwahlen wählen
könne. Diese Form der Mitbestimmung sichere unseren sozialen Frie-
den.
Die deutsche Sozialversicherung werde von den vielen ehrenamtlich
tätigen Menschen in den Verwaltungsräten, den Vertreterversammlun-
gen, den Widerspruchsausschüssen und von den ehrenamtlichen Ren-
tenberatern getragen. Dies mache unsere Sozialversicherung so ein-
malig. Diese engagierten Menschen leisteten so viel für uns, für unser
Sozialsystem. „Deshalb fordere ich alle Mitglieder der wählenden Ver-
sicherungsträger auf, unterstützen Sie diese Menschen, zeigen Sie
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 163
diesen Menschen, dass sie ihre Arbeit Wert schätzen, nehmen Sie an
der Wahl teil“, appellierte Rita Pawelski.
Rita Pawelski bei der Eröffnung der Auftaktveranstaltung. (Foto: BWB)
Und die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter forderte sie auf:
„Liebe Selbstverwalter, tue Gutes und rede darüber. Verstecken Sie
sich nicht, seien Sie stolz auf Ihre Arbeit!“
Publikum der Auftaktveranstaltung. (Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
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Interview mit Prof. Dr. Karl Korte
Die Fragen im Interview mit Prof. Dr. Karl Korte, stellte die Moderatorin
der Veranstaltung, Tanja Samrotzki. Prof. Dr. Korte prophezeite, dass
die Häufung der politischen Wahlen - in Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein und später die Wahl zum Deutschen Bundestag -
zu einer Mobilisierung führen werde, von der auch die Sozialwahlen
profitieren würden. Man streite wieder - öffentlich oder auch privat.
Allgemein verzeichne man einen Trend zu einer wieder erhöhten
Wahlbeteiligung. Von diesem Trend könnten auch die Sozialwahlen
profitieren.
Tanja Samrotzki interviewt Prof. Dr. Korte. (Foto: BWB)
Die Höhe der Wahlbeteiligung, betonte Prof. Dr. Korte, sei kein
Maßstab. Wenn sich viele Wählerinnen und Wähler an einer Wahl
beteiligten, erhöhe sich die Legitimationswucht, aber legitimiert seien
diejenigen, die gewählt wurden, unabhängig von der Wahlbeteiligung.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 165
Auftaktveranstaltung am 25. April 2017. (Foto: BWB)
Prof. Dr. Korte unterstrich, dass er im Rahmen der Sozialwahlen 2017
bereits gewählt habe.
Andrea Nahles
Andrea Nahles, Bundesministe-
rin für Arbeit und Soziales, gab
eine einfache Antwort auf die
Frage, warum man bei den Sozi-
alwahlen wählen sollte: „Weil es
auf der Welt fast einmalig ist,
dass Beitragszahler bei einer
Versicherung direkt mitbestim-
men können.“ „Es ist einmalig,
dass die Vertreterinnen und Ver
Andrea Nahles. (Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 166
treter der Versicherten darüber mitentscheiden könnten, wie die Bei-
tragsgelder verwendet werden,“ so Nahles.
Bundesministerin Nahles bei ihrem Grußwort. (Foto: BWB)
Sie bedankte sich bei den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern,
die ihre Aufgabe mit Engagement und Sachverstand verrichteten.
Sie bedauerte, dass es nicht gelungen sei, den Abschnitt des
Koalitionsvertrages zur Stärkung der Selbstverwaltung und zur
Modernisierung der Sozialwahlen umzusetzen. Als Beispiel hob sie die
Repräsentanz von Frauen in der Selbstverwaltung hervor. „Das, was
wir von den großen Unternehmen der Wirtschaft in dieser
Legislaturperiode verlangen, das sollte auch in der Selbstverwaltung
selbstverständlich werden,“ so Andrea Nahles, Bislang habe man in
der Selbstverwaltung einen Frauenanteil, der noch nicht einmal ein
Fünftel erreiche. Sehe man auf die aktuellen Wahllisten, dann könne
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
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man zwar Verbesserungen erkennen, aber von einer Parität sei man
noch weit entfernt.
Rita Pawelski, Bundesministerin Nahles, Klaus Wiesehügel. (Foto: BWB)
Bundesministerin Nahles sprach sich auch für die Einführung von
Onlinewahlen bei den Sozialwahlen aus. Betrachte man gerade das
Verhalten junger Menschen, werde in den nächsten 10 bis 15 Jahren
der elektronische Weg so selbstverständlich werden, dass es fast
schon exotisch wirken werde, wenn der Onlineweg nicht eröffnet
werde. Hier sollte ein erneuter Versuch der Einführung unternommen
werden.
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Gundula Roßbach
Gundula Roßbach. (Foto: BWB)
Gundula Roßbach ist die Präsidentin der Deutschen
Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die Vorsitzende des
Wahlausschusses für die Sozialwahlen bei der DRV Bund. Sie
berichtete über den Stand der Vorbereitungen für die Sozialwahlen bei
ihrem Versicherungsträger und erläuterte, was speziell für die
Wählerinnen und Wählern mit Behinderung unternommen werde, um
sie über die Sozialwahl zu informieren und ihnen die Beteiligung an
der Sozialwahl zu erleichtern. So seien für blinde Menschen und
Menschen mit Sehbehinderungen Wahlschablonen mit Brailleschrift
angefertigt worden, die ihnen eine selbstständige Wahl ermögliche.
Für die selbe Zielgruppe sei eine spezielle CD erstellt worden, die über
die Sozialwahl und die Vorschlagslisten informiere. Die DRV Bund
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Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 169
stelle Broschüren zur Verfügung, die für Menschen mit einem
unterschiedlichen Grad der Behinderung geeignet seien. Auf der
Homepage der DRV Bund finde man Filme, die mit Gebärdensprache
unterlegt seien.
Klaus Wiesehügel und Gundula Roßbach auf dem Podium. (Foto: BWB)
Oft werde in den Medien berichtet, wenn etwas nicht klappe. „Wir
müssen sie jetzt davon überzeugen, auch über erfolgreiche Arbeit zu
berichten,“ so Gundula Roßbach.
Frau Roßbach warb für die Selbstverwaltungen, da diese der
Rentenversicherung und den Krankenkassen eine eigene Stimme
verliehen. Sie appellierte mit Nachdruck dafür, die veraltete
Wahlordnung für die Sozialversicherungswahlen zu modernisieren.
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Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 170
Uwe Klemens
Uwe Klemens, der Vorsitzende des
Verwaltungsrates des GKV-
Spitzenverbandes, glaubte an eine
höhere Wahlbeteiligung als 2011,
zumindest bei der Abstimmung bis
zum 31. Mai. Die Beteiligung am
zweiten Wahltag - Anfang Oktober,
an dem die Versicherten der BARMER wählten, könne man wegen der
fehlenden Erfahrung mit einem zweiten Wahltag noch nicht ein-
schätzen. Er habe noch nie erlebt, dass die Sozialwahlen so intensiv in
der Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnten. Dies mache ihn, so
Uwe Klemens, in Bezug auf die Wahlbeteiligung optimistisch.
Uwe Klement und Ulrike Hauffe. (Foto: BWB)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 171
Er berichtete über seine persönlichen Erfahrungen als Mitglied eines
Widerspruchsausschusses einer Krankenkasse. So habe man dort
zum Beispiel über eine Stunde darüber diskutiert, ob man einem Kind
ein therapeutisches Rad bewilligen könne. Der Widerspruchsaus-
schuss habe den Antrag letztlich zugestimmt, was auch für ihn ein
sehr befriedigendes Ergebnis gewesen sei.
In der kommenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages könne
sich die Politik warm anziehen. Die Selbstverwalterinnen und Selbst-
verwalter würden das Thema Rechte der Selbstverwaltung - auch mit
dem Blick auf das verfehlte „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ - of-
fensiv angehen, unterstrich Uwe Klemens. Die Rechte der Selbstver-
waltung müssten gestärkt werden.
Karl Schiewerling
Karl Schiewerling, der Vorsit-
zende der AG Arbeit und Sozi-
ales der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, verfügt
über eine langjährige persön-
liche Erfahrung in Organen
der Selbstverwaltung. So ge-
hört er seit 1986 der Vertreter-
versammlung der Deutschen
Rentenversicherung Westfa-
len an. Aus eigener Erfahrung
könne er berichten, wie enga-
giert die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter für die Interessen
der Versicherten arbeiteten. Er hob das Engagement der ehrenamtli-
chen Versichertenberater beziehungsweise der Versichertenältesten
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hervor, die die Versicherten in ihren Wohnzimmern berieten und damit
die Selbstverwaltung sehr persönlich erfahrbar machten. Hinzu kämen
die ehrenamtlichen Widerspruchsausschüsse, die viele Gänge zu den
Sozialgerichten vermieden.
Karl Schiewerling setzte sich für einen erweiterten Spielraum für die
Selbstverwaltung ein. Er frage sich, ob es nötig sei, dass alles der
Gesetzgeber oder ein Ministerium entscheide. Oder könne man nicht
so manches doch der Selbstverwaltung überlassen? Als Beispiel für
eine denkbare Ausweitung der Spielräume nannte er den Reha-Bereich
im Rahmen der Rentenversicherung.
Podium der Auftaktveranstaltung. (Foto: BWB)
Es sei toll, wie sich die Öffentlichkeitsarbeit der Versicherungsträger
verändert habe. Er denke jedoch, dass das Wissen um die Arbeit der
Selbstverwaltungen erheblich verbreitet werden könnte, wenn die
Organisationen, die in der Selbstverwaltung tätig seien, also die
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Gewerkschaften und die Verbände, ihre Mitglieder ausführlicher über
ihre Arbeit in den Selbstverwaltungen informieren würden.
Er empfinde einen gewissen Stolz, dass es gelungen sei, das Thema
Reform der Sozialwahlen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dies sei
eine Novität. Es habe sich jedoch gezeigt, dass eine Reform nicht ohne
die Akzeptanz der Sozialpartner vereinbar sei. Er sei davon überzeugt,
dass in der kommenden Wahlperiode das Thema wieder aufgegriffen
werde. Voraussetzung für den Erfolg sei jedoch, dass die Sozialpartner
die Reform wollten. Er bedauerte, dass es bei diesen Sozialwahlen
nicht zu Onlinewahlen komme. Dies hätte, so Schiewerling, ein
Pionierprojekt auch für andere Wahlen werden können.
Michael Gerdes
Michael Gerdes mit Moderatorin Tanja Samrotzki. (Foto: BWB)
In der Selbstverwaltung würden mehr Frauen benötigt, unterstrich
Michael Gerdes, Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der
SPD-Bundestagsfraktion und dort Berichterstatter für den Bereich
Sozialwahlen. Wenn dies über eine Quote erfolgen müsse, dann sei er
auch für die Einführung einer Quote. Er regte an, auch darüber
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nachzudenken, die Höhe der Quote an den Geschlechteranteil bei den
Versicherten zu koppeln. Michael Gerdes bedauerte, dass es in dieser
Wahlperiode nicht gelungen sei, die Sozialwahlen zu reformieren. Aus
dieser Veranstaltung nehme er nichts Neues, aber viel Offenes mit. Er
gehe aber davon aus, dass die Reformbemühungen nach der
Bundestagswahl weitergehen würden. Er brenne für die Sozialwahlen
und hoffe daher, in der kommenden Wahlperiode an den
Reformbemühungen mittwirken zu können. Für die anstehenden
Sozialwahlen hoffe er auf eine gute Wahlbeteiligung.
Michael Gerdes. (Foto: BWB)
Ulrike Hauffe
Ulrike Hauffe, die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates
der BARMER, erläuterte, man wisse nicht, ob der zweite Wahltermin
für die BARMER in punkto Beteiligung ein Nachteil sein werde.
Traditionell habe die BARMER eine vergleichsweise hohe
Wahlbeteiligung. Die Bereitschaft zur Teilnahme an der Sozialwahl
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Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 175
hänge natürlich auch damit zusammen, welchen Blick die Versicherten
auf ihre Kasse, auf ihre Selbstverwaltung hätten. Hier im Saal seien
viele engagierte und informierte Menschen. Die Versicherten hätten
jedoch oftmals einen anderen Blick auf ihre Krankenkasse. Man müsse
über die Jahre hinweg noch mehr tun, um den Versicherten ihre
Selbstverwaltung nahe zu bringen.
Ulrike Hauffe. (Foto: BWB)
„Für mich ist Quote kein Unwort“, unterstrich Ulrike Hauffe. Noch nie
sei eine Generation von Frauen so gut ausgebildet gewesen. Die Quote
sei ein legitimes Mittel, das man unbedingt anwenden sollte.
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Klaus Wiesehügel
Klaus Wiesehügel. (Foto: BWB)
Klaus Wiesehügel, der stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die
Sozialversicherungswahlen, betonte, Nichtwählerinnen und Nicht-
wähler gäbe es auch bei den Bundestagswahlen - nicht nur bei den
Sozialwahlen. Es komme eben darauf an, dass man wisse, warum man
wählen solle. Hier hätten die Medien einen wichtigen Informationsauf-
trag. Zurzeit werde sehr gut über die Sozialwahlen berichtet, aber zwi-
schen den Wahlen sei dies zu wenig. Er verwies darauf, dass die
ehrenamtlichen Versichertenberater in der Rentenversicherung zu-
gunsten der Versicherten beraten würden. Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter eines privaten Versicherungskonzerns könnten dies mit Sicher-
heit nicht machen. Medienvertretern, die bisweilen den Sinn der
Selbstverwaltungen in Frage stellten, stelle er immer wieder die Frage,
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wer denn entscheiden würde, wenn es die Selbstverwaltung nicht
gäbe. Gäbe es keine Selbstverwaltungen würden, wie in einem priva-
ten Versicherungskonzern hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter entscheiden - und eben nicht ehrenamtliche Versichertenvertre-
terinnen und Versichertenvertreter.
Klaus Wiesehügel und Gundula Robach. (Foto: BWB)
Angesichts der komplizierten Sozialrechtslage, so Wiesehügel, sei
Weiterbildung für die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter extrem
wichtig. Diese Weiterbildung müsse für diese Ehrenamtlichen ohne
finanzielle Opfer erfolgen - und ohne, dass sie dafür den Jahresurlaub
nehmen müssten.
Es sei gut, dass diese Veranstaltung deutlich mache, dass die
Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter ihre Arbeit nicht für sich
selbst, sondern für die Versicherten, für die Rentner machten. „Wir
können froh sein, dass sich hierfür Menschen finden, die sich für
wenig Geld für andere einsetzen,“ erklärte Klaus Wiesehügel.
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Er appellierte an die Anwesenden, für die Teilnahme an den
Sozialwahlen zu werben, um damit das System der Selbstverwaltung
zu stärken.
Klaus Wiesehügel und Rita Pawelski. Unten: Empfangshalle des BMAS vor
der Veranstaltung. (Fotos: BWB)
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13. Die Bundeswahlbeauftragten bei der Stimmauszählung
Die Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen
informierten sich bei einer Reihe von wählenden Versicherungsträgern
über den Ablauf der Stimmauszählung.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Gemeinsam mit der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit
und Soziales machten sich die beiden Bundeswahlbeauftragten am
1. Juni 2017 ein Bild von der Stimmauszählung bei der DRV Bund.
Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel neben Dirk Kemmerer, Geschäftsführer
von Mohn Media, Gundula Roßbach, der Präsidentin der DRV Bund sowie
Staatssekretärin Yamin Fahimi in der Halle, in der die eingegangenen
Wahlbriefe gelagert wurden. (Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)
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Gundula Roßbach erläutert in ihrer Funktion als Vorsitzende des
Wahlausschusses der DRV Bund den beiden Bundeswahlbeauftragten die
Kontrolle eingescannter Stimmzettel.
(Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)
Die beiden Bundeswahlbeauftragten, die Vorsitzende des Wahlausschusses
der DRV Bund, Gundula Roßbach und Staatssekretärin Yasmin Fahimi,
lassen sich erläutern, ob der vorliegende Stimmzettel gültig ist.
(Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)
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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG)
Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel machten sich am 1. Juni 2017 ein
Bild über die Stimmauszählung bei der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Nicole Sadtkowski-Männel, Vorsitzende des Wahlausschusses der SVLFG,
erläuterte Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel die Stimmauszählung bei der
SVLFG. Unten: Die Wahlbeauftragten mit einigen Mitgliedern des
Wahlausschusses der SVLFG. (Fotos: SVLFG)
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Techniker Krankenkasse und DAK-Gesundheit
Am 2. Juni 2017 fand der Kontrollbesuch der Bundeswahlbeauftragten
bei der Stimmauszählung der Techniker Krankenkasse und der DAK-
Gesundheit in Lütjensee bei Hamburg statt.
Rita Pawelski neben dem Stabsbereichsleiter Verwaltungsrat/Vorstand der
TK, Jörg Ide inmitten der gestapelten roten Stimmzettelumschläge.
(Foto: Techniker Krankenkasse)
Die Stimmzettelumschläge wurden maschinell aufgefräst, damit dann per
Hand die Stimmzettel entnommen werden konnten.
(Foto: Techniker Krankenkasse)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 183
BARMER
Ein Teil des Teams, das die Stimmen bei der BARMER ausgezählt hat.
(Foto: BARMER)
Da die BARMER von der Bundeswahlbeauftragten einen eigenen
Wahltermin, den 4. Oktober 2017, zugewiesen bekommen hat, begann
die Stimmauszählung ab dem 5. Oktober 2017 in Mannheim. An diesem
Tag machte sich Klaus Wiesehügel ein Bild von der Auszählung.
Auffräsen der Stimmzettelumschläge. (Foto: Barmer)
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Zunächst wurden die Stimmzettel per Hand aus den Stimmzettelumschlägen
entnommen und einer groben Prüfung unterzogen. Zweifelsfälle wurden zur
weiteren Begutachtung an die Briefwahlleitung weitergeleitet. Die übrigen
Stimmzettel wurden eingescannt und Zweifelsfälle am PC überprüft. (Fotos:
BARMER)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
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Auf diesem Stimmzettel wurden zwei Vorschlagslisten angekreuzt.
Unten: Die aussortierten Zweifelsfälle wurden von der Briefwahlleitung
eingehend geprüft. Sie entschied über die Gültigkeit dieser
abgegebenen Stimmen. (Fotos: BARMER)
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Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 186
14. Ergebnispressekonferenz für die Sozialwahlen 2017
Rita Pawelski bei der Bekanntgabe der Wahlergebnisse der
Versicherungsträger, die ihre Abstimmung bis zum 31. Mai 2017
durchführten. Neben Rita Pawelski: Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des
Verbandes der Ersatzkassen e. V. und Dr. von der Heiden, Pressesprecher
der DRV Bund. (Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)
Bei Bundestags- und Landtagswahlen stehen die Ergebnisse bereits
Stunden nach dem Schließen der Wahllokale fest. Dies ist bei den
Sozialwahlen - gerade bei den größeren Versicherungsträgern -
anders. Dort werden die Stimmzettel an einem zentralen Ort ausgezählt
- 24 Stunden am Tag. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
dauerte dies 2017 über 2 Wochen. Deshalb konnte die
Bundeswahlbeauftragte die Ergebnisse der neun Versicherungsträger,
die bis zum 31. Mai eine Wahl durchgeführt haben, erst am 23. Juni
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
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2017 bei einer Pressekonferenz im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales vorstellen.
Die Bundeswahlbeauftragte konnte einen großen Erfolg, eine
Trendumkehr feststellen: Nach drei Jahrzehnten sinkender
Wahlbeteiligung stieg diese 2017 erstmals wieder an.
Das Endergebnis der Sozialwahlen einschließlich der endgültigen
durchschnittlichen Wahlbeteiligung stand erst nach der Auszählung
der Sozialwahl bei der BARMER Mitte Oktober 2017 fest. Auf eine
Pressekonferenz im Oktober 2017 wurde verzichtet, weil das
Medieninteresse an den Sozialwahlen - kurz nach der Bundestagswahl
- deutlich abgeflacht war und sich auch nach der Wahl bei der
BARMER die Trendumkehr bei der Wahlbeteiligung bestätigt hat.
Rita Pawelski nach der Ergebnispressekonferenz im Kreise von
MitorganisatorInnen und ÖffentlichkeitsarbeiterInnen der Sozialwahlen 2017.
(Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017
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15. Homepage des Bundeswahlbeauftragten
Die Homepage der Bundeswahlbeauftragten -
www.sozialversicherungswahlen.de richtete sich zwar auch an die
Öffentlichkeit, war aber in erster Linie ein Serviceangebot an
diejenigen, die sich um die Vorbereitung, Organisation und
Durchführung der Sozialwahlen kümmerten. Die Homepage informierte
über die wichtigsten Aspekte der Sozialwahlen, stellte die
Bekanntmachungen der Bundeswahlbeauftragten sowie die für die
Sozialwahlen relevanten Formulare zur Verfügung. Sie enthielt eine
Kontaktliste der Landeswahlbeauftragten und informierte über die
Fachtagung vom Mai 2016 sowie über die Auftaktveranstaltung vom
April 2017. Nach den Sozialwahlen wurden die Ergebnisse auf der
Homepage veröffentlicht.
Staatssekretärin Fahimi, die beiden Bundeswahlbeauftragten und Gundula
Roßbach, Präsidentin der DRV Bund am 1. Juni 2017 zwischen den
abgegebenen Stimmen. (Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 189
Kapitel E
BERICHTE DER LANDESWAHLBEAUFTRAGTEN ÜBER DIE
SOZIALWAHLEN 2017
1. Bericht des Landeswahlbeauftragten des
Bundeslandes Baden-Württemberg
Knut Urbaniak, Landeswahlbeauftragter des
Bundeslandes Baden-Württemberg
(Foto: privat)
Im Vorfeld der Sozialversicherungswahlen wurde auf Initiative des
Landeswahlbeauftragten u.a. auf der Homepage des Ministeriums für So-
ziales und Integration Baden-Württemberg sowie auf dem Internetportal
service-bw über die Wahlen informiert. Über eine Verknüpfung konnten
weitere Informationen von der Internetseite www.sozialwahl.de abgerufen
werden.
In Baden-Württemberg fanden bei den landesunmittelbaren Sozialver-
sicherungsträgern keine Sozialversicherungswahlen mit Wahlhandlung
statt.
Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahl-
handlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:
05_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel E_Berichte_der_LWB.pdf 1 13.09.2018 13:02:10
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 190
Wahl der Vertreterversammlung:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
Unfallkasse Baden-Württemberg.
Wahl des Verwaltungsrates:
AOK Baden-Württemberg,
BKK Aesculap,
BKK Groz-Beckert,
BKK MAHLE,
Metzinger BKK,
BKK RiekerRICOSTAWeisser,
BKK Scheufelen,
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg,
BKK Voralb HELLERINDEXLEUZE.
Im Vergleich zu den letzten Sozialversicherungswahlen ist die Zahl der
landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger von 12 auf 11 Träger ge-
sunken.
Es gab keine besonderen Vorkommnisse. Beim Landeswahlausschuss
gingen keine Beschwerden ein.
05_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel E_Berichte_der_LWB.pdf 2 13.09.2018 13:02:10
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 191
2. Bericht des Landeswahlbeauftragten der
Freistaates Bayern
Paul Auer, Landeswahlbeauftragter des
Freistaates Bayern (Foto: privat)
Im Freistaat Bayern fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.
Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahl-
handlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:
Wahl der Vertreterversammlung:
Bayerische Landesunfallkasse,
Kommunale Unfallversicherung Bayern,
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern,
Deutsche Rentenversicherung Schwaben,
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd.
Wahl des Verwaltungsrates:
AOK Bayern,
Betriebskrankenkasse Stadt Augsburg,
Betriebskrankenkasse Faber-Castell & Partner,
Krones Betriebskrankenkasse,
Betriebskrankenkasse der Koenig & Bauer AG,
05_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel E_Berichte_der_LWB.pdf 3 13.09.2018 13:02:10
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 192
Betriebskrankenkasse Akzo Nobel Bayern,
Betriebskrankenkasse Textilgruppe Hof.
Es gab keine besonderen Vorkommnisse. Es gingen keine Beschwerden
beim Landeswahlausschuss ein.
3. Bericht der Landeswahlbeauftragten des
Bundeslandes Berlin
Angelika Klauß, Landeswahlbeauftragte des
Bundeslandes Berlin (Foto: privat)
Die Unfallkasse Berlin mit 678.588 wahlberechtigten Versicherten ist der
einzige Sozialversicherungsträger, der seinen Sitz in Berlin hat und des-
sen Zuständigkeit auf das Gebiet des Landes Berlin begrenzt ist. Die Ver-
treterversammlung der Unfallkasse Berlin besteht aus je neun Vertretern
der Versicherten und der Arbeitgeber, der Vorstand aus je drei Vertretern
der Versicherten und der Arbeitgeber.
Es haben Wahlen ohne Wahlhandlung stattgefunden. Probleme haben
sich hierbei nicht ergeben.
Innerhalb der Einreichungsfrist ist die Vorschlagsliste der Gruppe der Ver-
sicherten eingegangen. Es sind nicht mehr Bewerber und Bewerberinnen
benannt worden als Mitglieder zu wählen waren. Bei der Prüfung der Liste
durch den Wahlausschuss der Unfallkasse ergaben sich keine Zweifel an
05_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel E_Berichte_der_LWB.pdf 4 13.09.2018 13:02:10
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 193
deren Ordnungsgemäßheit. Der Wahlausschuss ist zu zwei Sitzungen zu-
sammengekommen. Eine Sitzung des Landeswahlausschusses war nicht
erforderlich.
Die Arbeitgebervertreter und Arbeitgebervertreterinnen für den Landes-
und den bezirklichen (kommunalen) Bereich Berlins in den Selbstverwal-
tungsorganen der Unfallkasse sind von der zuständigen Senatsverwal-
tung für Integration, Arbeit und Soziales bestimmt worden. Die konstitu-
ierenden Sitzungen der Vertreterversammlung und des Vorstandes haben
am 19. Oktober 2017 stattgefunden. Das endgültige Wahlergebnis ist am
8. Dezember 2017 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht worden.
Die Sozialversicherungswahl 2017 im Land Berlin ist ohne besondere Vor-
kommnisse verlaufen.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 194
4. Bericht des Landeswahlbeauftragten des
Bundeslandes Brandenburg
Ingo Schattschneider, Landeswahlbeauftragter des
Bundeslandes Brandenburg (Foto: privat)
Im Land Brandenburg war bei den folgenden sechs landesunmittelbaren
Sozialversicherungsträgern durch Sozialversicherungswahlen über die
Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane neu zu entscheiden:
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg,
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse,
Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin,
Brandenburgische BKK,
Unfallkasse Brandenburg,
Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg.
Interessierte konnten sich auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über die Durchführung der So-
zialversicherungswahlen und über die Namen und Kontaktdaten des
Landeswahlbeauftragten und seiner Stellvertreterin sowie die Mitglieder
des Landeswahlausschusses (Beschwerdewahlausschusses) im Land
Brandenburg informieren. Über das Logo der Sozialwahl 2017 gelangte
man von dort aus für weitere Informationen auch auf die Internetseite:
www.sozialwahl.de.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 195
Der Landeswahlbeauftrage stand der „Die Techniker“ anlässlich der
Sozialwahl 2017 für ein Internet-Interview zur Verfügung, das am 22. Mai
2017 unter folgendem Link veröffentlicht worden ist:
https://www.tk.de/tk/berlin-
brandenburg/interviews/schattschneider/949500.
Bereits auf dem Frühjahrsempfang des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg
am 24. März 2017 in Berlin hat der Ministerpräsident des Landes Branden-
burg Dietmar Woidke für eine rege Beteiligung aller Brandenburgerinnen
und Brandenburger an den Sozialwahlen geworben.
https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.502253.de
Ebenso hat die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und
Familie des Landes Brandenburg, Frau Diana Golze, am 26. Mai 2017 alle
wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger aufgerufen,
sich an der Sozialwahl 2017 zu beteiligen, um die Chance der politischen
Teilhabe zu nutzen und so über die Zusammensetzung der Verwaltungs-
räte der Krankenkassen und der Vertreterversammlungen der Rentenver-
sicherungsträger und der Unfallversicherungsträger mit zu bestimmen
und darüber mit zu entscheiden, wer bei den Sozialversicherungsträgern
ihre Interessen vertritt und wofür unter anderem die Mittel ausgegeben
werden.
http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.517108.de.
Auch diesmal wurde bei allen sechs landesunmittelbaren Sozialversiche-
rungsträgern im Land Brandenburg über die Zusammensetzung der
neuen Selbstverwaltungen wieder durch sogenannte Friedenswahlen ent-
schieden.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 196
Die allgemeinen Sozialversicherungswahlen 2017 verliefen im Land
Brandenburg ohne besondere Vorkommnisse.
5. Bericht der Landeswahlbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen
von Dr. Wiebke Wietschel, Landeswahlbeauftragte der Freien Hansestadt
Bremen
Im Land Bremen fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.
Bei den folgenden landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern fan-
den Wahlen ohne Wahlhandlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:
Wahl der Vertreterversammlung:
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen.
Wahl des Verwaltungsrates:
AOK Bremen/Bremerhaven.
Es gab keine besonderen Vorkommnisse.
Es gingen keine Beschwerden beim Landeswahlausschuss ein.
6. Bericht des Landeswahlbeauftragten der Freien und Hansestadt
Hamburg
Da es in Hamburg keinen landesunmittelbaren Versicherungsträger mehr
gibt, verzichtet der Landeswahlbeauftragte auf einen Bericht.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 197
7. Bericht des Landeswahlbeauftragten des
Bundeslandes Hessen
Ulrich Große, Landeswahlbeauftragter des Bundes-
landes Hessen (Foto: privat)
Im Land Hessen wurden mit den Sozialversicherungswahlen 2017 bei acht
landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern über die Zusam-
mensetzung der Selbstverwaltungsorgane neu entschieden. Dies waren
die BKK Henschel plus in Kassel,
die BKK Herkules in Kassel,
die BKK Karl Mayer in Obertshausen,
die BKK Merck in Darmstadt,
die BKK Werra-Meissner in Eschwege,
die AOK Gesundheitskasse Hessen in Bad Homburg v.d.H.,
die Deutsche Rentenversicherung Hessen in Frankfurt/M und
die Unfallkasse Hessen in Frankfurt/M.
Damit hat sich die Anzahl der landesunmittelbaren Sozialversicher-
ungsträger in Hessen gegenüber dem Wahljahr 2011 um weitere zwei
Träger verringert. Die Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherung
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ist 2013 in den bundesunmittel-
baren Träger Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Garten-
bau mit Sitz in Kassel eingegliedert worden. Durch die Fusion der Ver-
einigten BKK in Frankfurt mit dem neuen länderübergreifenden bundesun-
mittelbaren Sozialversicherungsträger BKK VBU und deren Pflegekasse
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 198
ist die Zuständigkeit des hessischen Landeswahlbeauftragten hier eben-
falls entfallen.
Die hessischen Sozialversicherungsträger hatten nach meinen Beobach-
tungen im Vorfeld der Wahl sowohl im Internet als auch in ihren
Mitgliederzeitschriften ausführlich auf die Wahlen aufmerksam gemacht
und dabei insbesondere die Bedeutung der Selbstverwaltung und die Auf-
gaben derer Organe herausgestellt.
Wie 2011 wurde bei allen landesunmittelbaren hessischen Sozialver-
sicherungsträger über die Zusammensetzung der neuen Selbstverwal-
tungsorgane durch sogenannte Friedenswahlen befunden. D.h. von den
Vorschlagsberechtigten bei den Trägern wurden jeweils nicht mehr
Bewerber nominiert, als Sitze zur Verfügung standen. Damit kam es zu
keinen aktiven Wahlhandlungen.
Insgesamt verliefen die Wahlen ruhig und ohne besondere
Vorkommnisse. Weder der Landeswahlbeauftragte noch der
Landeswahlausschuss hatte sich mit Beschwerden zur Durch-
führung der Sozialversicherungswahlen zu befassen.
Ich möchte dies zum Anlass nehmen, allen denjenigen zu danken, die sich
in den Wahlausschüssen der Träger engagiert oder an anderer Stelle zum
geregelten Ablauf der Wahl beigetragen haben.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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8. Bericht der Landeswahlbeauftragten des
Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
Claudia Ring, Landeswahlbeauftragte des
Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
(Foto: privat)
Im Land Mecklenburg-Vorpommern fanden keine Sozialwahlen mit Wahl-
handlung statt.
Bei der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, als einzigem landesun-
mittelbaren Sozialversicherungsträger, fanden Wahlen ohne Wahlhand-
lung (sogenannte Friedenswahlen) statt.
In den Vorschlagslisten für die Gruppe der Versicherten und für die
Gruppe der Arbeitgeber wurden jeweils nicht mehr Bewerberinnen und
Bewerber benannt, als Mitglieder für die Vertreterversammlung zu wählen
waren. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber galten daher
als gewählt.
Es gab bei den Sozialversicherungswahlen 2017 keine besonderen Vor-
kommnisse. Es gingen keine Beschwerden beim Landeswahlausschuss
ein.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 200
9. Bericht der Landeswahlbeauftragten des Bundeslandes
Niedersachsen
Heidrun Kofahl-Langmack, Landeswahlbeauf-
tragte des Bundeslandes Niedersachsen
(Foto: privat)
Der Rechtsaufsicht des Landes Niedersachsen unterstanden für den
Zeitraum der Durchführung der Sozialversicherungswahlen 2017, deren
Vorbereitung Ende 2015 begann, insgesamt zehn Sozialversicherungsträ-
ger.
Davon entfielen fünf Träger auf die gesetzliche Unfallversicherung:
Gemeindeunfallversicherungsverbände in Hannover,
Braunschweig und
Oldenburg sowie die
Landesunfallkasse Niedersachsen und die
Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen.
Drei Träger entfielen auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicher-
ung:
AOK Niedersachsen,
BKK EWE und
BKK Public.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 201
Zwei Träger stellte die gesetzliche Rentenversicherung:
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und die
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen.
Bei keinem der oben genannten Träger kam es zu einer Wahl mit Wahl-
handlung.
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter einigten sich im Vorfeld in-
nerhalb ihrer Gruppen auf eine gemeinsame Vorschlagsliste. Die darin
aufgeführten Personen – seien es ordentliche oder stellvertretende
Mitglieder - gelten im Rahmen dieser sogenannten Friedenswahlen in der
Reihenfolge ihrer Aufstellung als gewählt.
Der auf Landesebene eingerichtete Beschwerdewahlausschuss brauchte
nicht tätig werden, da keine Entscheidung der Wahlausschüsse der
einzelnen Träger mit einem Rechtsbehelf angefochten wurde.
Der größte Träger war die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-
Hannover mit ca. drei Millionen Versicherten, der kleinste die BKK Public
mit knapp 3.200 Versicherten.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
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10. Bericht der Landeswahlbeauftragten des Landes Nordrhein-
Westfalen
von Isabelle Steinhauser, Landeswahlbeauftragte des Landes Nordrhein-
Westfalen
Während der Vorbereitungen zur Sozialwahl 2017 hatten wir uns zu Beginn
der Amtszeit in Nordrhein-Westfalen zunächst mit einer Entscheidung des
BSG vom 8. September 2015 (Az.: 1 B 1 KR 28/14 R) zu befassen, die noch
die Sozialwahlen im Jahre 2011 betraf. Danach hat das BSG in letzter In-
stanz die Wahlen zum Verwaltungsrat bei der AOK NordWest im Rahmen
der Sozialwahl 2011 für ungültig erklärt, da der dortige Wahlausschuss
eine Liste der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) zu Unrecht zu-
rückgewiesen hat. Er hatte seinerzeit das Erfordernis des Unterschriften-
quorums nach § 48 Abs. 3 SGB IV als nicht erfüllt angesehen (s. auch Ka-
pitel C., Seite 113 des Schlussberichts des Bundeswahlbeauftragten über
die Sozialwahlen 2011). Während der Landeswahlausschuss und das SG
Dortmund die Entscheidung des Wahlausschusses der AOK NordWest
bestätigten, folgten zunächst das LSG Nordrhein-Westfalen und dann das
BSG der Auffassung der GdS und erklärten die Wahl als ungültig.
Nachdem sich die Vertretungen der beteiligten Gewerkschaften auf eine
gemeinsame Liste geeinigt hatten, wurde eine Wiederholungswahl für die
Gruppe der Versicherten durchgeführt. Dazu hat die Landeswahlbeauf-
tragte am 11. November 2015 einen Wahlkalender zur Festlegung der
Stichtage gem. § 93 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 SVWO erstellt, so dass
die AOK NordWest zu Beginn des Jahres 2016 über einen rechtmäßig ge-
wählten Verwaltungsrat verfügte.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 203
Bei der Sozialwahl 2017 fanden in Nordrhein-Westfalen bei keinem der lan-
desunmittelbaren Sozialversicherungsträger Wahlen mit Wahlhandlung
statt. Es gab keine besonderen Vorkommnisse. Beim Landeswahlaus-
schuss gingen keine Beschwerden ein. Wahlen ohne Wahlhandlung fan-
den bei den folgenden Versicherungsträgern statt:
Zur Vertreterversammlung:
Deutsche Rentenversicherung Rheinland,
Deutsche Rentenversicherung Westfalen,
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Zum Verwaltungsrat:
AOK Rheinland/Hamburg,
AOK NordWest,
BKK Achenbach Buschhütten,
BKK BPW Bergische Achsen KG,
BKK - Die Bergische Krankenkasse-,
BKK Dürkopp Adler KG,
BKK Euregio,
BKK Grillo Werke AG,
BKK VDN.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 204
11. Bericht der Landeswahlbeauftragten des
Bundeslandes Rheinland-Pfalz und ihrer
Stellvertreterin
Nicole Secker, Landeswahlbeauftragte der Bun-
deslandes Rheinland-Pfalz
Felicitas Bartsch, stellvertretende Landes-wahlbe-
auftragte der Bundeslandes Rheinland-Pfalz
(Foto: privat)
In Rheinland-Pfalz fanden bei insgesamt sechs landesunmittelbaren Sozi-
alversicherungsträgern Sozialwahlen statt. Bei allen Sozialversicherungs-
trägern kam es zu keiner Wahlhandlung, sondern zu einer Friedenswahl.
Bei der
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland,
BKK Pfaff,
BKK Vital,
BKK EVM.
wurden die Verwaltungsräte neu gewählt.
Bei der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und der
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
die Vertreterversammlungen.
Weder der Landeswahlausschuss noch die Landeswahlbeauftragte hatte
sich mit Beschwerden zur Durchführung der Sozialversicherungswahlen
zu befassen.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 205
Die Sozialversicherungswahlen 2017 sind in Rheinland-Pfalz ohne beson-
dere Vorkommnisse verlaufen.
12. Bericht des Landeswahlbeauftragten des Bundeslandes Saarland
und seiner Stellvertreterin
Guido Fries, Landeswahl-
beauftragter des Bundeslandes
Saarland.
Silke Noss-Schedler, stellvertre-
tende Landeswahlbeauftragte
des Bundeslandes Saarland.
(Foto: privat)
Im Saarland fanden bei den folgenden landesunmittelbaren Sozialver-
sicherungsträgern Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung statt:
Deutsche Rentenversicherung (DRV) Saarland,
IKK-Südwest,
Unfallkasse des Saarlandes (UKS).
Dabei kam es zu einem Novum. Erstmals in der Geschichte der DRV Saar-
land wurde eine Sozialwahl mit Wahlhandlung durchgeführt. Hintergrund:
Für die Gruppe der Versicherten wurden insgesamt vier Listen eingereicht
und die Zahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Sitze in der Ver-
treterversammlung überschritten.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 206
Folgende Listen traten an:
Liste 1: Deutscher Gewerkschaftsbund und Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Arbeitnehmerorganisationen des Saarlandes
(DGB/ACA)
Liste 2: Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Liste 3: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Liste 4: BARMER Versichertengemeinschaft; DAK Mitgliederge-
meinschaft; KKH-Versichertengemeinschaft; TK-Gemeinschaft
Die Liste 1 (DGB/ACA) und die Liste 3 (IG Metall) sind dabei eine Listen-
verbindung eingegangen.
Die Wahlunterlagen wurden Ende April 2017 an rund 420.000 Wahlbe-
rechtigte versandt. Die zurückgesandten Stimmzettel wurden ab dem 1.
Juni 2017 ausgezählt. Mehr als 100.000 Versicherte sowie Rentnerinnen
und Rentner der DRV Saarland gaben bei der Sozialwahl 2017 ihre Stimme
ab. Das entsprach einer Wahlbeteiligung von rund 26 Prozent.
Bei der Wahl der 15 Versichertenvertreter für die Vertreterversammlung
gab es folgendes Ergebnis:
Liste 1 und Liste 3: DGB/ACA und IG Metall: 63,52 % (10 Mandate)
Liste 2: CGB: 5,95 % (0 Mandate)
Liste 4: BARMER-, DAK-, KKH-,
TK-Gemeinschaften: 30,54 % (5 Mandate)
Das Ergebnis der Wahl wurde vom Wahlausschuss in seiner Sitzung vom
13. Juni 2017 festgestellt.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 207
Für die Gruppe der Arbeitgeber wurde nur eine Vorschlagsliste für die 15
Sitze in der Vertreterversammlung von der Vereinigung der Saarländi-
schen Unternehmensverbände e.V. (VSU) eingereicht. Eine Wahlhandlung
fand auf Arbeitgeberseite deshalb nicht statt.
Nach Feststellung des Wahlausschusses der DRV Saarland vom 6. Januar
2017 galten die auf dieser Liste vorgeschlagenen Bewerber mit Ablauf des
Wahltages am 31. Mai 2017 als gewählt.
Mit der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung und der Wahl
des Vorstandes der DRV Saarland am 26. September 2017 fand das Wahl-
verfahren zur Sozialwahl 2017 bei der DRV Saarland seinen Abschluss.
Sowohl bei der IKK Südwest als auch bei der Unfallkasse des Saarlandes
(UKS) fanden indes Wahlen ohne Wahlhandlung statt. Das heißt, dass bei
den Wahlausschüssen sowohl von der Versicherten- als auch von der Ar-
beitgeberseite jeweils Vorschlagslisten eingereicht wurden, auf denen
insgesamt je Gruppe nicht mehr Bewerber benannt wurden als Mitglieder
in die Vertreterversammlung (UKS) und den Verwaltungsrat (IKK-Süd-
west) der Versicherungsträger zu wählen waren.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 208
13. Bericht der Landeswahlbeauftragten des Freistaates Sachsen
Susanne Panhans, Landeswahlbeauftragte
des Freistaates Sachsen (Foto: privat)
Im Freistaat Sachsen wurden bei den Sozialversicherungswahlen 2017 bei
drei landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern die Selbstverwal-
tungsorgane neu bestimmt. Hierbei handelte es sich um
die AOK PLUS,
die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland und
die Unfallkasse Sachsen.
Bei allen genannten Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne
Wahlhandlung (sogenannte Friedenwahlen) statt. Da die Anzahl der
Listenkandidaten jeweils der Anzahl der zu vergebenden Sitze entsprach,
galten alle Kandidaten mit Ablauf des Wahltages als gewählt.
Es gab keine besonderen Vorkommnisse bei der Durchführung der Sozi-
alversicherungswahlen. Weder beim Beschwerdewahlausschuss noch bei
der Landeswahlbeauftragten gingen Beschwerden ein.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 209
Ich danke allen, die sich bei der Durchführung der Sozialversicherungs-
wahlen 2017 engagiert und somit zu deren reibungslosen Ablauf beigetra-
gen haben.
14. Bericht des Landeswahlbeauftragten des Bundeslandes Sachsen-
Anhalt
Harald Trieschmann, Landeswahlbeauftragter
des Bundeslandes Sachsen-Anhalt
(Foto: privat)
In Sachsen-Anhalt fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.
Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahl-
handlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:
Wahl der Vertreterversammlung:
Unfallkasse Sachsen-Anhalt,
Feuerwehr-Unfallkasse Mitte.
Wahl des Verwaltungsrates:
AOK Sachsen-Anhalt.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 210
Es gab keine besonderen Vorkommnisse und es gingen keine Beschwer-
den beim Landeswahlausschuss ein.
15. Bericht des Landeswahlbeauftragten des Bundeslandes Schleswig-
Holstein
Thorsten Zwick, Landeswahlbeauftrag-
ter des Bundeslandes Schleswig-Hol-
stein
(Foto: privat)
In Schleswig-Holstein fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.
Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahl-
handlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:
Wahl der Vertreterversammlung:
Deutsche Rentenversicherung Nord,
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,
Unfallkasse Nord.
Es gab keine besonderen Vorkommnisse.
Beim Landeswahlausschuss gingen keine Beschwerden ein.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 211
16. Bericht des Landeswahlbeauftragten des Freistaates Thüringen
Peter Kruchen, Landeswahlbeauftragter des
Freistaates Thüringen
(Foto: privat)
Im Freistaat Thüringen fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.
Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne
Wahlhandlung statt:
Wahl der Vertreterversammlung:
Unfallkasse Thüringen.
Wahl des Verwaltungsrates:
Thüringer Betriebskrankenkasse (TBK),
Betriebskrankenkasse MEM (seit 1. Januar 2018 fusioniert mit der
Metzinger BKK).
Es gab keine besonderen Vorkommnisse und es gingen keine
Beschwerden beim Landeswahlausschuss ein.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 212
Kapitel F
BERICHT DES BUNDESWAHLAUSSCHUSSES
Bundeswahlausschuss: Wächter der Sozialversicherungswahlen
von Hans-Christian Helbig, Vorsitzender des Bundeswahlausschusses
Sozialversicherungswahlen sind Listenwahlen. Wer eine Liste
vorschlagen und mit ihr zur Wahl antreten möchte, muss eine Reihe
strenger Regeln beachten. Mehrere Listen sind hieran gescheitert und von
den Wahlausschüssen nicht zur Wahl zugelassen worden. Gegen
derartige Entscheidungen kann Beschwerde zum Bundeswahlausschuss
eingelegt werden.
Der Bundeswahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und
höchstens 12 Beisitzern. Die Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der
sechsjährigen Wahlperiode. Der Ausschuss entscheidet unter anderem
über Beschwerden gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse
bundesunmittelbarer Versicherungsträger und über die Beschwerden
gegen die Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung durch
die Bundeswahlbeauftragte oder den Bundeswahlbeauftragten. Der
Bundeswahlausschuss kann Entscheidungen der Wahlausschüsse und
der oder des Bundeswahlbeauftragten aufheben. Nach einer solchen
Entscheidung des Bundeswahlausschusses ist der Weg zur Anfechtung
der Wahl vor dem zuständigen Sozialgericht eröffnet.
Der Bundeswahlausschuss hat im Februar und im Juni 2017 unter Vorsitz
des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Berlin, Herrn Hans-Christian
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 213
Helbig, in öffentlichen Verhandlungen über insgesamt acht Beschwerden
entschieden, die bei drei Versicherungsträgern gegen die Entscheidungen
des jeweiligen Wahlausschusses eingelegt worden waren. Neben
Nichtzulassungen aus formalen Gründen ging es um Beschwerden gegen
Kennwortänderungen und um die Anerkennung als berufsständische
Organisation. In einem Fall war die Beschwerde erfolgreich und hat zur
Zulassung der Liste geführt. Diese hat schließlich auch einen Sitz in der
Vertreterversammlung des betreffenden Sozialversicherungsträgers
erreicht.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 214
Kapitel G
10-PUNKTE-PROGRAMM DER BEIDEN BUNDESWAHL-
BEAUFTRAGTEN FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNGS-
WAHLEN ZUR REFORM DES SOZIALWAHLRECHTES
I. Reformbedarf
Seit vielen Jahren beklagen Beobachter und Akteure der Sozialwahlen den
Reformbedarf des Sozialwahlrechtes. Die beiden Vorgängerwahlbeauf-
tragten Gerald Weiß und Klaus Kirschner formulierten in ihrem
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2011 auf 100 Seiten
Reformvorschläge. Von der Politik wird der Reformbedarf anerkannt.
Schließlich bemühte sich die Union-FDP-Koalition und ab 2013 die große
Koalition um eine Weiterentwicklung des Sozialwahlrechtes. Die
Bemühungen scheiterten jeweils. In der vergangenen Wahlperiode des
Deutschen Bundestages konnte man sich trotz einer Passage im
Koalitionsvertrag nicht auf ein Reformprogramm einigen. Es scheiterte
nicht an einer Vielzahl von Reformbemühungen im Detail, sondern an den
großen Streitpunkten. Diese waren die Onlinewahlen, die Frauenquote
und den Umgang mit den „Friedenswahlen“.
Aus diesen Erfahrungen wurden die notwendigen Schlüsse gezogen und
ein 10-Punkte-Programm vorgelegt. Dieses Reformprogramm ist deutlich
kürzer als der Reformkatalog der Vorgänger. Die Kürze sollte es der Politik
erleichtern, sich auf eine Reform zu einigen. Sollten sich der Gesetz- und
der Verordnungsgeber auf weitere Punkte einigen, wäre dies durchaus
sinnvoll. Es ist aber empfehlenswert, sich zunächst auf ein Kernprogramm
zu einigen und dieses im Verlauf der Verhandlungen zu erweitern.
07_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel_G_10_Punkte.pdf 1 13.09.2018 13:04:04
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 215
Auf die Forderung nach Abschaffung der „Wahl ohne Wahlhandlung“
wurde im Programm der Bundeswahlbeauftragten verzichtet. Damit dürfte
die größte Hürde für eine Reform aus dem Weg geräumt sein. Beim Thema
Onlinewahlen ist die Bereitschaft in der Politik, hier weitere Schritte zu
gehen, wieder gewachsen. Angesichts des nach wie vor geringen
Frauenanteils in den Gremien der Selbstverwaltung sollte erneut über
einen festzusetzenden Mindestfrauenanteil bei der Listenaufstellung
beraten werden.
II. Reformvorschläge
1. Einführung von Onlinewahlen ab den Sozialwahlen 2023
„Ab den Sozialwahlen 2023 müssen auch Onlinewahlen möglich sein.
Onlinewahlen sollen bei wählenden Versicherungsträgern 2023 als
Alternative zur Briefwahl angeboten werden. Hierzu müssen Gesetz- und
Verordnungsgeber rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. Das
Bundesinnenministerium sollte die Federführung übernehmen. Dabei ist
zu klären, welchen Anteil der Bundeshaushalt an der Bereitstellung der
geeigneten Soft- und Hardware übernehmen wird.“
Erläuterung:
Seit den 90er Jahren wird über Möglichkeit von Onlinewahlen diskutiert.
Bis zuletzt war der Gesetzgeber nicht bereit, zumindest ein Pilotprojekt zu
starten. Signale aus den Koalitionsparteien stimmen optimistisch, dass
man in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages entscheidend
vorankommen könnte.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 216
Onlinewahlen sind nur etwas für Versicherungsträger, die eine
Wahlhandlung durchführen. Die Onlinewahl ergänzt die klassische
Briefwahl. Die Wählerinnen und Wähler sollen entscheiden können, ob sie
per Brief oder am PC wählen. Die Versicherungsträger, die 2023 eine
Wahlhandlung durchführen werden, sollten selbst entscheiden, ob sie
diesen zweiten Weg der Stimmabgabe - die Onlinewahl - anbieten wollen
oder nicht. Erst für die übernächste Sozialwahl sollte man darüber
nachdenken, die Möglichkeit der Onlinestimmabgabe verpflichtend
vorzuschreiben. Versicherungsträger, die keine Wahlhandlungen
durchführen, nehmen zwangsläufig auch nicht an der Onlinewahl teil.
Online gehört immer mehr zur Lebenswirklichkeit. Die Fortschritte bei der
Digitalisierung werden das Leben der Menschen in Deutschland in den
kommenden Jahren immer stärker prägen. Die Bürgerinnen und Bürger
kommunizieren online mit Behörden, erledigen online Bankgeschäfte,
tätigen Käufe, lassen sich unterhalten und informieren sich über
politische und gesellschaftliche Ereignisse. Die im Ausland wohnenden
SPD-Mitglieder konnten bei der Abstimmung über den Koalitionsvertrag
den Online-Weg benutzen. Es ist geplant, langfristig allen SPD-Mitgliedern
den Online-Weg zur Verfügung zu stellen. So liegt es auf der Hand, dass
man bei dieser gesellschaftlichen Entwicklung die Onlinewahl bei den
Sozialwahlen in Erwägung ziehen muss.
Die Möglichkeit der Online-Abstimmung würde bei vielen Menschen, die
bereits heute einen Großteil ihrer Angelegenheiten online organisieren,
die Hürde zur Teilnahme an den Sozialwahlen deutlich senken. Mancher
weiß heutzutage gar nicht mehr wo der nächste Postkasten hängt.
Natürlich dürfen wir darauf hoffen, dass sich durch Onlinewahlen die
Wahlbeteiligung erhöht.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 217
Angesichts der Neuordnung der Zuständigkeiten für die Digitalisierung in
der Bundesregierung könnte die Federführung für das Projekt Onlinewahl
auch an einem anderen Ort als im Bundesinnenministerium liegen.
2. Einführung eines rechtlich definierten Verfahrens bei der
Listenaufstellung und des Nachrückens
„Per Gesetz und Verordnungen müssen Mindestvorschriften für die
Aufstellung von Vorschlagslisten definiert werden. Ein Mitglied des
Listenträgers muss mit seiner Unterschrift an Eides statt versichern, dass
die Regeln für die Listenaufstellung eingehalten worden sind.
Scheiden ordentliche Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane aus, darf
nur eine/ein Kandidat/in nachrücken, der/die sich auf der betreffenden
Vorschlagsliste befindet.“
Erläuterung:
Wir benötigen ein geregeltes Verfahren zur Listenaufstellung sowie eine
nachvollziehbare Nachrückerregelung. Das erfordert schon der Grundsatz
der Transparenz.
Heute könnte eine Vorschlagsliste theoretisch von einer Person allein zu
Hause am Küchentisch aufgestellt werden. Deshalb sollte der
Gesetzgeber ein Verfahren für die Listenaufstellung festlegen.
Ähnliches gilt auch für das Nachrückverfahren. Theoretisch kann der
Listenträger eine ausscheidende Person durch eine wählbare Person
ersetzen, die er zufällig trifft. Das Nachrücken muss über die
Vorschlagslisten erfolgen.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 218
3. Reduzierung der Anzahl der notwendigen Unterstützerunterschriften
„Die Mindestanzahl der vorzulegenden Unterstützerunterschriften, die
Voraussetzung für das Einreichen einer Vorschlagsliste ist, müssen um
50 Prozent abgesenkt werden.“
Erläuterung:
Die Erfahrung - auch der Sozialwahlen 2017 - zeigt, dass die hohen Quoren
Hürden darstellen, an der selbst etablierte Organisationen scheitern. Eine
Halbierung der Quoren erleichtert das Einreichung von Vorschlagslisten
bei den Wahlausschüssen merklich. Hätte die Halbierung bereits 2017
gegolten, hätten abgewiesene Vorschlagslisten an den Sozialwahlen
teilnehmen können.
4. Unterstützerunterschriften können auch von Mitgliedern anderer
Rentenversicherungsträger kommen
„Die Unterstützerunterschriften, die bei Rentenversicherungsträgeren
zum Einreichen einer Vorschlagsliste berechtigen, müssen nicht mehr
ausschließlich vom betreffenden Versicherungsträger kommen. Es
genügt, wenn die Personen, die eine Unterstützerunterschrift leisten, bei
einem der 16 Rentenversicherungsträger ein Versichertenkonto haben.
Die betreffende Regelung muss auch auf die Arbeitgeberseite übertragen
werden.“
Erläuterung:
Dieser Punkt richtet sich lediglich an die Rentenversicherungsträger.
Die meisten Versicherten kennen ihre Krankenkasse. Aber kaum jemand
weiß, bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert ist.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 219
Dies erschwert das Sammeln von Unterstützerunterschriften erheblich.
Deshalb sollten die Unterstützer künftig nicht mehr verpflichtend bei dem
Rentenversicherungsträger Mitglied sein, bei dem die Vorschlagsliste
eingereicht wird. Es sollte genügen, dass die Unterstützer bei einem der
16 Rentenversicherungsträger versichert sind. Hätte diese Regelung
bereits bei den Sozialwahlen 2017 gegolten, hätte die Zulassung der
Vorschlagsliste einer gesellschaftlich wichtigen Organisation bei der
Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgen können.
5. Versicherungsträger in der Listenbezeichnung
„Alle Vorschlagslisten - mit der Ausnahme der freien Listen - erhalten die
Möglichkeit, in ihrer Listenbezeichnung den Versicherungsträger
aufzunehmen. Beispiel: IG Metall in der Deutschen Rentenversicherung
Bund.“
Erläuterung:
Es gibt Organisationen, die den Namen eines Versicherungsträgers in
ihrem Eigennahmen tragen. Gemäß den Vorschriften des Sozialwahl-
rechtes entsprechen die Listenbezeichnung den satzungsgemäßen
Bezeichnungen der sie tragenden Organisationen. Konkurrierende
Organisationen fühlen sich in ihren Wahlchancen benachteiligt, weil sie
den jeweiligen Versicherungsträger nicht in ihrer Listenbezeichnung
integrieren dürfen. Die Umsetzung des Punktes Nr. 5 würde diesen Nach-
teil aufheben.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 220
6. Verbot der Listenzusammenlegung nach dem Einreichen
Vorschlagslisten dürfen nach dem Einreichen beim Wahlausschuss nicht
mehr zusammengelegt werden.
Erläuterung:
Diese Regelung soll die Listenzusammenlegung und die damit
verbundene Herbeiführung einer Wahl ohne Wahlhandlung erschweren.
In der Praxis vereinbart man den Verzicht auf eine Wahlhandlung wie folgt:
Es werden unterschiedliche Vorschlagslisten eingereicht. In der
Zulassungssitzung werden - zumeist - alle Listen zugelassen. Dann fragt
die/der Vorsitzende des Wahlausschusses, ob die zugelassenen
Vorschlagslisten zusammengelegt werden sollen. Ist dies der Fall,
unterbricht der Wahlausschuss seine Sitzung bis sich die Listen auf eine
Zusammenlegung geeinigt haben. Dann wird diese zusammengelegte
Liste genehmigt und die Wahl ohne Wahlhandlung verkündet.
Künftig sollte dies nicht mehr möglich sein. Sollten die Listenträger
beabsichtigen, eine Wahl ohne Wahlhandlung durchzuführen, sollten sie
sich vor der Listeneinreichung auf ein Personalkonzept einigen müssen.
Würden im Falle der Umsetzung des Punktes 6 die Vorabsprachen beim
einen oder anderen Versicherungsträger nicht erfolgreich verlaufen, käme
es dort zu einer Wahlhandlung.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 221
7. Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Weiterbildung
präzisieren
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten einen gesetzlichen
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit im Umfang von 5 Tagen im Jahr
für Weiterbildung.
Der Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sitzungen der
Selbstverwaltungsorgane - einschließlich der Vorbesprechungen - sowie
an den Sitzungen der Wahlausschüsse muss präzisiert werden.“
Erläuterung:
Wenn Ehrenamtliche ihre Freizeit für ihre Mitarbeit in der Selbstverwaltung
zur Verfügung stellen, sollten ihnen die Rahmenbedingungen erleichtert
werden. Dazu gehört ein Freistellungsanspruch auf Weiterbildung. Denn
ohne kontinuierliche Qualifizierung können sie ihr wichtiges Amt für den
Erhalt der sozialen Sicherungssysteme nicht erfolgreich ausüben. Dies
gilt natürlich auch für die verlässliche Teilnahme an den betreffenden
Sitzungen und Vorbesprechungen.
8. Einheitliche steuerrechtliche Bewertung der Aufwandentschädigung
der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie
Nichtberücksichtigung der Aufwandentschädigung als Hinzuverdienst
bei Rentenbezug
„Die Aufwandentschädigungen der Mitglieder der Selbstverwaltungen
müssen steuerrechtlich einheitlich bewertet werden. Aufwandentschädi-
gungen der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sollen bei Renten,
nach Ablauf der Übergangsregelung, nicht als Hinzuverdienst berücksich-
tigt werden.“
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 222
Erläuterung:
Die Aufwandentschädigungen für die Selbstverwalter werden von den
Bundesländern und oftmals von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich
bewertet. Für die ehrenamtlichen Selbstverwalter muss es eine
einheitliche, das Engagement unterstützende Regelung geben. Dies gilt
auch für die Nichtbewertung als Hinzuverdienst im Rentenrecht.
9. Berücksichtigung von Frauen bei der Listenaufstellung
„Eingereichte Vorschlagslisten dürfen von den Wahlausschüssen nur
dann zur Sozialwahl bei dem betreffenden Versicherungsträger
zugelassen werden, wenn mindestens ein Drittel der Kandidatinnen und
Kandidaten Frauen/Männer sind.“
Erläuterung:
Der durchschnittliche Anteil der Frauen in den Vertreterversammlungen
und Verwaltungsräten beträgt 22,6 %. Der Anteil in den ehrenamtlichen
Vorständen liegt bei 20 %. Die Kampagne für „mehr Frauen in der
Selbstverwaltung“ hat den Frauenanteil zwar erhöht, es hat sich jedoch
gezeigt, dass Appelle keinen Durchbruch erreichen. Deshalb sollte für
Listenaufstellung ein Mindestanteil von Frauen festgeschrieben werden.
Dieser könnte bei den Sozialwahlen 2023 bei einem Drittel liegen. Dieser
Anteil scheint durchaus erreichbar und keine Überforderung der
Listenträger darzustellen.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 223
10. Beauftragte für die Soziale Selbstverwaltung
Die/der „Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen“ wird
zur/zum „Bundesbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen und die
Soziale Selbstverwaltung“.
Erläuterung:
Diese Erweiterung des Aufgabenspektrums sollte für die nächsten
Bundeswahlbeauftragten gelten. Die Bundesbeauftragten sollten eine
„kleine Schutzmacht der Selbstverwaltung“ bilden, da die Politik in den
vergangenen Jahrzehnten die Tendenz hatte, die Möglichkeiten der
Selbstverwaltung immer stärker einzuschränken.
Die Beauftragten für die Selbstverwaltung wären bei Projekten wie dem
„Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ institutionell eingebunden, um die
Belange der Selbstverwaltung zu schützen.
Die Bundeswahlbeauftragte hat in der vergangenen Wahlperiode des
Deutschen Bundestages ihre Kritik am „Selbstverwaltungsschwächungs-
gesetz“ deutlich zum Ausdruck gebracht. Als Beauftragte für die Selbst-
verwaltung wäre sie institutionell eingebunden gewesen und ihre
Stellungnahme hätte ein größeres politisches Gewicht entfalten können.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 224
Kapitel H
WAHLERGEBNISSE ALLER VERSICHERUNGSTRÄGER
I. Allgemeinen Ortskrankenkassen
1. AOK Baden-Württemberg
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Landesvereinigung Baden-Württem-
bergischer Arbeitgeberverbände
e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Deutscher Gewerkschaftsbund/Sozialverband
VdK, IG Metall, Vereinte Dienstleistungsge-
werkschaft ver.di, Arbeitsgemeinschaft Christ-
licher Arbeitsnehmer-Organisationen, Christli-
cher Gewerkschaftsbund Deutschlands, Ge-
werkschaft der Sozialversicherung“.
2. AOK Bayern
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste
„Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
(vbw) e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste
„Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Ka-
tholische Arbeitnehmerbewegung - Kolping-
werk - Evangelische
Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen in
der ACA - Gewerkschaft der Sozialversiche-
rung (GdS)“.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 225
3. AOK Bremen/Bremerhaven
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Die Unternehmensverbände im Lande Bre-
men e.V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB“.
4. AOK Hessen
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Vereinigung der hessischen Unternehmer-
verbände e. V. (VhU)“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„DGB/ACA und CGB“.
5. AOK Niedersachsen
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Unternehmerverbände Niedersachsen
e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB, Ar-
beitsgemeinschaft Christlicher Arbeitneh-
merorganisationen - ACA,
Gewerkschaft der Sozialversicherung GdS“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 2 13.09.2018 12:54:32
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 226
6. AOK NordWest
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„unternehmer nrw - Landesvereinigung der
Unternehmensverbände Nordrhein-Westfa-
len“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„DGB/ACA/GdS“.
7. AOK Plus - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-
ten:
„Verband der Wirtschaft Thüringens
e.V.“ (7 Mandate),
„Vereinigung der Sächsischen Wirt-
schaft e.V.“ (8 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„DGB/ACA“.
8. AOK Rheinland/Hamburg
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„unternehmer nrw - Landesvereinigung der
Unternehmensverbände Nordrhein-Westfa-
len“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„DGB/ACA/GdS“.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 227
9. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer
Unternehmerverbände e. V. (LVU)“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„DGB/ACA/GdS/CGB“.
10. AOK Sachsen-Anhalt
Arbeitgeberseite (14 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände
Sachsen-Anhalt e. V.(AWSA)“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„dbb und Tarifunion/GdS/DGB/ACA“.
11. AOK Nordost
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Vereinigung der Unternehmensverbände
in Berlin und Brandenburg e. V.“
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Deutscher Gewerkschaftsbund; Arbeitsge-
meinschaft Christlicher Arbeitnehmerorgani-
sationen“.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 228
II. Innungskrankenkassen
1. BIG - direkt gesund
Arbeitgeberseite (7 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„BIHA-Liste“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ACA/ver.di“.
2. IKK Brandenburg und Berlin
Arbeitgeberseite (14 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die
Listen:
„Schornsteinfeger-Innung in
Berlin“ (7 Mandate)
„Kreishandwerkerschaft Pots-
dam“ (7 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Deutscher Gewerkschaftsbund“.
3. IKK classic
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Arbeitsgemeinschaft der Kreishand-
werkerschaften NRW“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„DGB, ACA, IG Metall, IG BAU, ver.di, NGG,
GdS“.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 229
4. IKK gesund plus
Arbeitgeberseite (13 Mandate) Versichertenseite (13 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„KH ABI“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„DGB/ ACA“.
5. IKK Nord
Arbeitgeberseite (14 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Liste LAG KH M-V und Handwerk
S-H e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„DGB und GdS“.
6. IKK Südwest
Arbeitgeberseite (14 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die
Listen:
„AGVH Arbeitgeberverband des
Saarländischen Handwerks
(7 Mandate ).
„Arbeitsgemeinschaft der Kreis-
handwerkerschaften in Rhein-
land-Pfalz“
(7 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) / Ar-
beitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-
organisationen (ACA) / Gewerkschaft der Sozi-
alversicherung (GdS) / Christlicher Gewerk-
schaftsbund Deutschlands (CGB)“.
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III. Ersatzkassen
1. BARMER
Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (27 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Freie Liste Wiethölter, Kruck-Paulus-
sen“.
In der Gruppe der Versicherten fanden bis zum
4. Oktober 2017 Wahlen mit Wahlhandlung
statt.
Die Mandate entfielen auf 5 Listen, die Listen:
„BARMER VersichertenGemeinschaft -
gewerkschaftsunabhängige Interessen-
vertretung für Mitglieder, Versicherte,
Patienten und Rentner in den Sozialver-
sicherungen seit 1958 -
e. V.“ (8 Mandate),
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-
werkschaft“
(4 Mandate),
„IG Metall“ (1 Mandat),
„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-
abhängige Interessengemeinschaft der
Versicherten und Rentner in der Deut-
schen Rentenversicherung, Kranken-
versicherung, Pflegever-sicherung und
Unfallversicherung
e. V.“ (3 Mandate),
„Katholische Arbeitnehmer-Bewegung
(KAB) Deutschland e. V. Kolpingwerk
Deutschland Bundesverband Evangeli-
scher Arbeitnehmerorganisationen
e.V.“ (1 Mandat).
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 231
2. Techniker Krankenkasse
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste
„Arbeitgebervertreter in der TK“.
31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.
Die Mandate entfielen auf 4 Listen, die Listen
„TK-Gemeinschaft, unabhängige Versi-
chertengemeinschaft der Techniker
Krankenkasse e. V.“ (10 Mandate),
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-
werkschaft“
(2 Mandate),
„IG Metall“ (1 Mandat),
„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-
abhängige Interessengemeinschaft der
Versicherten und Rentner in der Deut-
schen Rentenversicherung, Kranken-
versicherung, Pflegeversicherung und
Unfallversicherung e. V.“
(2 Mandate).
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 232
3. DAK-Gesundheit
Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (28 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste
„Arbeitgebervertreter in der TK“.
31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.
Die Mandate entfielen auf 6 Listen, die Listen
„DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. Ge-
werkschaftsunabhängig. Gegründet
1955 Versicherte und Rentner in der
Kranken- und Rentenversicherung“
(13 Mandate),
„DAK-VRV e.V. DAK - Versicherten- und
Rentnervereinigung seit 1977 bei der
DAK-Gesundheit und der Deutschen
Rentenversicherung“ (6 Mandate),
„ver.di - Vereinte Dienstleistungs-ge-
werkschaft“ (3 Mandate),
„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-
abhängige Interessengemeinschaft der
Versicherten und Rentner in der Deut-
schen Rentenversicherung, Kranken-
versicherung, Pflegeversicherung und
Unfallversicherung e. V.“ (3 Mandate),
„IG Metall“ (1 Mandat),
„Katholische Arbeitnehmer-Bewegung
(KAB) Deutschlands e. V. Kolpingwerk
Deutschland Bundesverband Evangeli-
scher Arbeitnehmerorganisationen
e. V.“ (2 Mandate).
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 233
4. KKH
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (20 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste
„Unternehmerverbände Niedersachsen
e. V.“.
31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen
„KKH-Versichertengemeinschaft e. V.
- gegr. 1957 Freie und unabhängige
Gemeinschaft von Mitgliedern, Versi-
cherten und Rentnern der Kaufmänni-
schen Krankenkasse - KKH“
(17 Mandate),
„ver.di - Vereinte Dienstleistungs-ge-
werkschaft“ (2 Mandate),
„Deutscher Gewerkschaftsbund“
(1 Mandat).
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 234
5. hkk
Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die
Listen
„Die Unternehmensverbände im
Lande Bremen e. V.“
(5 Mandate),
„Kreishandwerkerschaften“
(4 Mandate).
31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen
„hkk-Gemeinschaft e. V.“ (6 Mandate),
„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-
abhängige Interessengemeinschaft der
Versicherten und Rentner in der Deut-
schen Rentenversicherung, Kranken-
versicherung, Pflegeversicherung und
Unfallversicherung e. V.“ (2 Mandate),
„ver.di - Vereinte Dienstleistungs-ge-
werkschaft“ (1 Mandat).
6. HEK - Hanseatische Krankenkasse
Arbeitgeberseite (fehlt bei der HEK) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen
„Deutscher Gewerkschaftsbund“
(1 Mandat),
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-
werkschaft“
(3 Mandate).
„HEK-Interessengemeinschaft e. V.“
(11 Mandate).
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 11 13.09.2018 12:54:33
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 235
IV. Betriebskrankenkassen
1. actimonda krankenkasse
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„VUV Aachen“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Liste der IG Metall“.
2. atlas BKK ahlmann
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Unternehmensverband Mittelholstein“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall/ver.di“.
3. Audi BKK
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Huber/Borm“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall/CGM“.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 236
4. BAHN BKK
Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der
Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V.
(Agv MoVe)“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-
ten:
„Gewerkschaft Deutscher Lokomotiv-
führer - GDL“ (1 Mandat)
„Eisenbahn- und Verkehrsgewerk-
schaft - EVG - Frankfurt am Main“ (14
Mandate).
5. Bertelsmann BKK
Arbeitgeberseite (7 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Hermreck“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Gettkant“.
6. Betriebskrankenkasse Mobil Oil
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-
ten:
„Bayerischer Bankenverband
e. V.“ (3 Mandate)
„Freie Liste Möhle“ (3 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)“.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 237
7. Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Benennung erfolgte durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Strehl“.
8. BKK Achenbach Buschhütten
Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Ebach/Krämer“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall“.
9. BKK advita (Fusion mit der BKK 24 am 01.10.2017)
Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Donner/Langer“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Isilak/Peschel“.
10. BKK Aesculap
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 238
11. BKK Akzo Nobel Bayern
Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Verein der Bayerischen Chemischen In-
dustrie e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG-BCE“.
12. BKK B. Braun Melsungen AG
Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Bergbau-Chemie-Energie“.
13. BKK BPW Bergische Achsen KG
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall für die Bun-
desrepublik Deutschland“.
14. BKK Deutsche Bank AG
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitnehmervertreter BKK DB AG“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 15 13.09.2018 12:54:33
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 239
15. BKK Diakonie
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeber Diakonie“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (VKM)“.
16. BKK EUREGIO
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Friedrich“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Bergbau, Chemie, Energie im DGB“.
17. BKK EVM
Arbeitgeberseite (1 Mandat) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unterneh-
men.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Sozialwahl 2017“.
18. BKK EWE
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 16 13.09.2018 12:54:33
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 240
19. BKK exklusiv
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeberverband der Zuckerfabriken
Norddeutschlands e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„NGG/IG BCE“.
20. BKK Faber-Castell & Partner
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Steigerwald/Rahn“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
21. BKK firmus
Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Dr. Knappe/Knappertsbusch“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
22. BKK Freudenberg
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Satzungsbetriebe“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG BCE“.
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23. BKK Gildemeister Seidensticker
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Dr. Wortmeier“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall“.
24. BKK GRILLO-WERKE AG
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (4 Mandate)
Die Benennung erfolgte durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
25. BKK Groz-Beckert
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
26. BKK HENSCHEL Plus
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Dr. Ing. Poller“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
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27. BKK Herford Minden Ravensberg
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di“.
28. BKK Herkules
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Fögen, Oelert, Freimuth“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall“.
29. BKK KARL MAYER
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Betriebsrat Fa. Karl Mayer Textilmaschinen-
fabrik GmbH“.
30. BKK KBA (Koenig & Bauer AG)
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (4 Mandate)
Die Benennung erfolgte durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall, Würzburg“.
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31. BKK Linde
Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeberverband HESSENMETALL“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)“.
32. BKK MAHLE
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (11 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall“.
33. BKK Melitta Plus
Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Zeyen“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Melitta“.
34. BKK MEM (Fusion mit der Metzinger BKK zum 01.01.2018)
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Beer“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 20 13.09.2018 12:54:33
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35. BKK Miele
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall“.
36. BKK MTU
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall, Freie Liste,
Christliche Gewerkschaft Metall“.
37. BKK PFAFF
Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Wadle/Müller“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall“.
38. BKK Pfalz
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Dr. Erb/Becker“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Bergbau, Chemie, Energie“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 21 13.09.2018 12:54:33
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 245
39. BKK ProVita
Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Ries“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall, IG BCE und IG BAU“.
40. BKK Public
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Dau“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
41. BKK Rieker.RICOSTA.Weisser
Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch die Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-
ten:
„Industriegewerkschaft Metall“
(2 Mandate),
„Industriegewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie (BG BCE)“
(4 Mandate).
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 246
42. BKK RWE
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
31. Mai 2017: Wahl mit Wahlhandlung.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-
ten:
„ver.di“ (7 Mandate),
„Freie Liste Casser, Triller“
(3 Mandate).
43. BKK Salzgitter
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
44. BKK Scheufelen
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeberverband der Papierindustrie
Baden-Württemberg“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG BCE Bezirk Kornwestheim“.
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45. BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH)
Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (4 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Arbeitgeber Schwarzwald-Baar-
Heuberg“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
46. BKK STADT AUGSBURG
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)
Die Benennung erfolgte durch den Ober-
bürgermeister der Stadt Augsburg.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Versicherte der BKK Stadt Augsburg“.
47. BKK Technoform
Arbeitgeberseite (7 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Ladage“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Liste Deutscher Gewerkschaftsbund
(DGB)“.
48. BKK Textilgruppe Hof
Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Hoftex Group AG“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Schmittnägel“.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 248
49. BKK VDN
Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Märkischer Arbeitgeberverband e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
50. BKK VerbundPlus
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
31. Mai 2017: Wahl mit Wahlhandlung.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-
ten:
„Freie Liste Dr. Beck“ (6 Mandate),
„Freie Liste Dr. Reinisch“
(4 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Schelkle“.
51. BKK Verkehrsbau Union (VBU)
Arbeitgeberseite (11 Mandate) Versichertenseite (11 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Meine“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG BAU/ver.di/Metall“.
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52. BKK VITAL (Fusion mit der BKK Pfalz zum 01.01.2018)
Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Trägerunternehmen der BKK Vital“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Vers 1“.
53. BKK Voralb HELLER*INDEX*LEUZE
Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (11 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch die drei Trä-
gerunternehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
54. BKK Werra-Meissner
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Semmel“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
55. BKK Wirtschaft & Finanzen
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Klaus Kammer“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Gisela Feldvoß“.
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56. BKK Würth
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Vertrauensrat der Fa. Würth“.
57. BKK ZF & Partner
Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Gagg“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Gemeinsame Vorschlagsliste der BKK ZF
& Partner“.
58. BKK_DürkoppAdler
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Dürkopp“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall“.
59. BKK 24
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„AdU (Arbeitgeberverband der Unterneh-
men im Weserbergland“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)“.
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60. BMW BKK
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Schoch“.
61. Bosch BKK
Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Landesvereinigung der Arbeitgeber-ver-
bände Baden-Württemberg e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
62. Brandenburgische BKK
Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Cassens“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
63. Continentale Betriebskrankenkasse
Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Dr. Schmitz“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Gemeinschaftsliste IGM und ver.di“.
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64. Daimler Betriebskrankenkasse
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 4 Listen, die Lis-
ten:
„Industriegewerkschaft Metall“
(12 Mandate),
„AUB - Die Unabhängigen e. V.“
(1 Mandat),
„Christliche Gewerkschaft Metall
(CGM)“ (1 Mandat),
Freie Liste „Neue Perspektive e. V.“
(1 Mandat).
65. Debeka BKK
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„KV-LV-BS“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Lambert“.
66. DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeberverband Solingen“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 29 13.09.2018 12:54:33
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67. Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Arbeitgeberseite (11 Mandate) Versichertenseite (11 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeber Baden-Württemberg, Landes-
vereinigung Baden-Württembergischer Ar-
beitgeberverbände e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG-Metall / ver.di / Freie Liste Ben-
zing/Gula“.
68. energie-Betriebskrankenkasse
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Aigner“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di / IG BCE / IG Metall“.
69. Ernst & Young BKK
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Seybold/Dr. Fiedler“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 30 13.09.2018 12:54:33
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70. Heimat Krankenkasse
Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeberverband“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Gewerkschaft Nahrung/Genuss/Gaststät-
ten (NGG, Hamburg) und Industriegewerk-
schaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE,
Hannover)“.
71. Krones BKK
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Krones AG - Arbeitnehmer -“.
72. Merck BKK
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Benennung erfolgte durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
Energie (IG BCE) und Verband der Akademi-
schen Angestellten (VAA)“.
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73. Metzinger BKK
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Schechner“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Besch“.
74. mhplus Betriebskrankenkasse
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeber Baden-Württemberg - Landes-
vereinigung Baden-Württembergischer Ar-
beitgeberverbände e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG-Metall“.
75. Novitas BKK
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Arbeitgeberverband Stahl e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-
ten:
„Industriegewerkschaft Metall“
(14 Mandat)
„Christliche Gewerkschaft Metall“
(1 Mandate).
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 32 13.09.2018 12:54:33
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 256
76. pronova BKK
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Freie Liste Dr. Bode“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG BCE / IG Metall“.
77. R+V Betriebskrankenkasse
Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeberverband der Versicherungsun-
ternehmen in Deutschland“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Birkenstock“.
78. Salus BKK
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Bauindustrieverband Hessen-Thüringen
e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG BAU“.
79. SECURVITA BKK
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Schnorbach“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Raedler“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 33 13.09.2018 12:54:33
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80. SIEMAG BKK
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Langner“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall“.
81. Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Dr. Muttelsee-Schön“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall“.
82. SKD BKK
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Dr. Cinar“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG Metall, Deutschland“.
83. Südzucker BKK
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststät-
ten“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 34 13.09.2018 12:54:33
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 258
84. Thüringer Betriebskrankenkasse
Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Fischer“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Birkenfeld“.
85. TUI BKK
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Freie Liste Scherber“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerk-
schaft“.
86. VIACTIV Krankenkasse
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Arbeitgeberverband Ruhr-Lippe e. V., Bo-
chum“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG BCE, IG Metall, ver.di und CGM“.
87. Wieland BKK
Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Benennung erfolgt durch das Unter-
nehmen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Barth/Bucher“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 35 13.09.2018 12:54:33
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 259
88. WMF Betriebskrankenkasse
Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (4 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Freie Liste Simon“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-
ten:
„Industriegewerkschaft Metall“
(3 Mandate),
„Freie Liste Gabriele Luprich“
(1 Mandat).
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 36 13.09.2018 12:54:33
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 260
V. Rentenversicherungsträger
1. Deutsche Rentenversicherung Bund
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Bundesverband der Deutschen Arbeit-
geberverbände (BDA)“.
31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.
Die Mandate entfielen auf 7 Listen, die Listen:
„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-
abhängige Interessengemeinschaft der
Versicherten und Rentner in der Deut-
schen Rentenversicherung, Kranken-
versicherung, Pflegeversicherung und
Unfallversicherung
e. V.“ (5 Mandate),
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-
werkschaft“
(2 Mandate),
„TK-Gemeinschaft, unabhängige Versi-
chertengemeinschaft der Techniker
Krankenkasse e. V.“ (3 Mandate),
„Katholische Arbeitnehmer -Bewegung
(KAB) Deutschlands e. V. / Kolpingwerk
Deutschland / Bundesverband Evange-
lischer Arbeitnehmerorganisationen
e. V.“ (1 Mandat),
„DAK-VRV e. V. DAK - Versicherten-
und Rentnervereinigung seit 1977 bei
der DAK-Gesundheit und der Deut-
schen Rentenversicherung“ (1 Mandat),
„BARMER VersichertenGemeinschaft -
gewerkschaftsunabhängige Interessen-
vertretung für Mitglieder, Versicherte,
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 37 13.09.2018 12:54:33
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Patienten und Rentner in den Sozialver-
sicherungen seit 1958 -
e. V.“ (2 Mandate),
„Industriegewerkschaft Metall -
IG Metall“ (1 Mandat).
2. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Vereinigung Rohstoffe und Bergbau
e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:
„Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
EVG“ (5 Mandate),
„Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di“ (3 Mandate),
„Industriegewerkschaft Bergbau, Che-
mie, Energie IG BCE“ (7 Mandate).
3. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Landesvereinigung Baden-Württem-
bergischer Arbeitgeberverbände e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„Deutscher Gewerkschaftsbund /Ar-
beitsgemeinschaft Christlicher Arbeit-
nehmerorganisationen“
(12 Mandate),
„Christlicher Gewerkschaftsbund
Deutschlands (CGB)“ (3 Mandate).
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 38 13.09.2018 12:54:33
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 262
4. Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Vereinigung der Bayerischen Wirt-
schaft e. V. (vbw)“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB /
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-
beitnehmerorganisationen - ACA“
(14 Mandate),
„Christlicher Gewerkschaftsbund
Deutschlands (CGB)“ (1 Mandat).
5. Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Vereinigung der Bayerischen Wirt-
schaft e. V. (vbw)“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB /
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-
beitnehmerorganisationen - ACA“
(14 Mandate),
„Christlicher Gewerkschaftsbund
Deutschlands (CGB)“ (1 Mandat).
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 39 13.09.2018 12:54:33
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6. Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Vereinigung der Bayerischen Wirt-
schaft e. V. (vbw)“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB /
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-
beitnehmerorganisationen - ACA“
(14 Mandate),
„Christlicher Gewerkschaftsbund
Deutschlands (CGB)“ (1 Mandat).
7. Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Vereinigung der Unternehmensver-
bände in Berlin und Brandenburg e. V.
(UVB)“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„Deutscher Gewerkschaftsbund und Ar-
beitsgemeinschaft Christlicher Arbeit-
nehmerorganisationen (DGB/ACA)“ (14
Mandate),
„Christlicher Gewerkschaftsbund
Deutschlands (CGB)“ (1 Mandat).
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 40 13.09.2018 12:54:33
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 264
8. Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Unternehmensverbände Niedersach-
sen e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„Christlicher Gewerkschaftsbund
Deutschland - CGB“ (1 Mandat),
„DGB, ACA, DAK-MGem, KKH-VGem,
TK-Gem“ (14 Mandate).
9. Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Die Unternehmensverbände im Lande
Bremen e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB
/ Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-
beitnehmerorganisationen - ACA“
(12 Mandate),
„Christlicher Gewerkschaftsbund
Deutschlands - CGB“ (3 Mandate).
10. Deutsche Rentenversicherung Hessen
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste: „VhU“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Deutscher Gewerkschaftsbund, Arbeitsge-
meinschaft Christlicher Arbeitnehmerver-
bände, Christlicher Gewerkschaftsbund, (DGB /
ACA / CGB)“.
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11. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die
Listen:
„Verband der Wirtschaft Thürin-
gens e. V.“
(5 Mandate),
„VSW“ (5 Mandate),
„AWSA e. V.“
(5 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„DGB / ACA / dbb“.
12. Deutsche Rentenversicherung Nord
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„UV Nord / VUMV - Vereinigung der Un-
ternehmensverbände in Hamburg und
Schleswig-Holstein“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„DGB / CGB Bezirk Nord“.
13. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Landesvereinigung Rheinland-Pfälzi-
scher Unternehmerverbände e. V.
(LUV)“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Deutscher Gewerkschaftsbund, Arbeitsge-
meinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisa-
tionen (DGB / ACA)“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 42 13.09.2018 12:54:33
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14. Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„unternehmer NRW - Landesvereini-
gung der Unternehmensverbände Nord-
rhein-Westfalen e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„DGB / ACA / CGB“.
15. Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„unternehmer NRW - Landesvereini-
gung der Unternehmensverbände Nord-
rhein-Westfalen e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
NRW“ (9 Mandate),
„Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-
beitnehmerorganisationen (ACA) in
Nordrhein-Westfalen / Christlicher Ge-
werkschaftsbund (CGB)“ (6 Mandate).
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 267
16. Deutsche Rentenversicherung Saarland
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Vereinigung der Saarländischen Unter-
nehmensverbände e. V.“.
31. Mai 2017: Wahl mit Wahlhandlung.
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:
„Deutscher Gewerkschaftsbund und Ar-
beitsgemeinschaft Christlicher Arbeit-
nehmerorganisationen im Saarland“ (4
Mandate),
„Industriegewerkschaft Metall - IG Me-
tall“
(6 Mandate),
„BARMER VersichertenGemeinschaft -
gewerkschaftsunabhängige Interessen-
vertretung für Mitglieder, Versicherte,
Patienten und Rentner in den Sozialver-
sicherungen seit 1958 -
e. V./ DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.
Gewerkschaftsunabhängig. Gegründet
1955 Versicherte und Rentner in der
Kranken- und Rentenversicherung /
KKH-Versichertengemeinschaft e. V. -
gegr. 1957 Freie und unabhängige Ge-
meinschaft von Mitgliedern, Versicher-
ten und Rentnern der Kaufmännischen
Krankenkasse - KKH / TK-Gemein-
schaft, unabhängige Versichertenge-
meinschaft der Techniker Kranken-
kasse e. V.“ (5 Mandate).
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 44 13.09.2018 12:54:33
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VI. Berufsgenossenschaften
1. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Zentralverband des Deutschen Bauge-
werbes und des Bundesinnungsverban-
des des Gebäudereiniger-Handwerks“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste: „In-
dustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.“
2. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Arbeitgeberverbände ETEM“.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„IG Metall - ver.di“ (29 Mandate),
„Christliche Gewerkschaft Metall -
CGM“ (1 Mandat).
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 45 13.09.2018 12:54:33
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 269
3. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Bundesvereinigung der Deutschen Ar-
beitgeberverbände BDA“
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:
„Katholische Arbeitnehmerbewegung
(KAB) Deutschlands e. V., Kolpingwerk
Deutschland, Bundesverband Evangeli-
scher Arbeitnehmerorganisationen
e. V.“ (6 Mandate),
„Marburger Bund“ (2 Mandate),
„ver.di - Vereinte Dienstleistungs-ge-
werkschaft“ (22 Mandate).
4. Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die
Listen:
„Verband Deutscher Reeder
e. V.“ (8 Mandate),
„Bundesverband Möbelspedi-
tion und Logistik (AMÖ) e. V.“
(22 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-
werkschaft“
(22 Mandate).
„Interessengemeinschaft Versicherter
in Transport und Verkehrswesen e. V.
(IVTV e. V.) (8 Mandate).
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 270
5. Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 6 Listen, die
Listen:
„Verein der Zuckerindustrie“
(1 Mandat),
„Verband der Deutschen Leder-
industrie“
(4 Mandate),
„Sozialpolitische Arbeitsge-
meinschaft Steine und Erden“
(4 Mandate),
„Vereinigung Rohstoffe und
Bergbau“
(4 Mandate),
„Bundesarbeitgeberverband
Chemie“
(15 Mandate),
„Liste Vereinigung der Arbeitge-
berverbände der Deutschen Pa-
pierindustrie (VAP)“
(2 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:
„Liste Industriegewerkschaft Bauen -
Agrar - Umwelt (IG BAU)“
(4 Mandate),
„Liste Industriegewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie (IG BCE)“
(26 Mandate).
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6. Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW)
Arbeitgeberseite (20 Mandate) Versichertenseite (20 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Gemeinsame Liste des Handelsverban-
des Deutschland - HDE e.V. und des
Bundesverbandes Großhandel, Außen-
handel, Dienstleistungen e.V. (BGA)“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-
schaft“.
7. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„BDA“.
Die Mandate entfielen auf 7 Listen, die Listen:
„BfA-DRV-Gemeinschaft“ (3 Mandate),
„IG BCE“ (2 Mandate),
„ver.di“ (20 Mandate),
„GdS“ (1 Mandat),
„dbb“ (1 Mandat),
„DHV“ (1 Mandat),
„ACA“ (2 Mandate).
8. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Arbeitgeberseite (28 Mandate) Versichertenseite (28 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Bundesvereinigung der Deutschen Ar-
beitgeberverbände BDA“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
und DHV-Die Berufsgewerkschaft e. V.“.
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9. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Arbeitgeberverband Gesamtmetall
e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)“.
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VII. Unfallkassen
1. Unfallkasse Bund und Bahn
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)
Die Arbeitgeberseite verfügt über das
gleiche Stimmrecht wie Versicherten-
seite
Die Vergabe der Mandate erfolgte durch
Bestellung durch das Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales, auf Vor-
schlag der Bundesministerien für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur, des In-
neren, der Finanzen, der Verteidigung,
für Arbeit und Soziales sowie der Bun-
desagentur für Arbeit.
Die Mandate entfielen auf 5 Listen, die Listen:
„Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und
Dienstleistungen (GÖD)“ (1 Mandat),
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-
werkschaft“
(13 Mandate),
„dbb beamtenbund und tarifunion“
(2 Mandate),
„Gewerkschaft Deutscher Lokomotiv-
führer - GDL“ (2 Mandate),
„Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
- EVG - Frankfurt am Main“
(12 Mandate).
2. Unfallkasse Baden-Württemberg
Arbeitgeberseite (16 Mandate) Versichertenseite (16 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband Ba-
den-Württemberg e.V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
IG BAU, BTBkomba, CGB, Landesfeuerwehr-
verband und andere“.
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3. Kommunale Unfallversicherung Bayern
Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband Bay-
ern e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes“.
4. Bayerische Landesunfallkasse
Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Vergabe der Mandate erfolgte durch
die Regierung von Oberbayern.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes“.
5. Unfallkasse Berlin
Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Vergabe der Mandate erfolgte durch
Berufung durch den Senat.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-
schaft“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 51 13.09.2018 12:54:33
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6. Unfallkasse Brandenburg
Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)
10 Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband
Brandenburg e. V. (KAV Brandenburg)“
Die Vergabe von 2 Mandaten erfolgte
durch Berufung durch das Land Bran-
denburg.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-
schaft“.
7. Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband
Brandenburg e. V. (KAV Brandenburg)“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V.“.
8. Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Freie Hansestadt Bremen“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-
schaft“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 52 13.09.2018 12:54:34
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 276
9. Unfallkasse Nord
Arbeitgeberseite (13 Mandate) Versichertenseite (13 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband
Schleswig-Holstein“ (5 Mandate)
6 Mandate wurden durch Berufung
durch das Land Hamburg bestimmt.
2 Mandate wurden durch Berufung
durch das Land Schleswig-Holstein be-
stimmt.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di, Landesbezirk Nord“.
10. Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die
Listen:
„Kommunaler Arbeitgeberver-
band Mecklenburg-Vorpom-
mern“
(3 Mandate),
„Kommunaler Arbeitgeberver-
band Schleswig-Holstein“ (3
Mandate),
„Behörde für Inneres und Sport
(BIS)“ (3 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:
„Landesfeuerwehrverband Mecklen-
burg-Vorpommern (3 Mandate),
Landesfeuerwehrverband Schleswig-
Holstein“ (3 Mandate),
„Freie Liste Wronski / Burghart“ (Lan-
desbereichsführung der Freiwilligen
Feuerwehren Hamburg) (3 Mandate).
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 277
11. Unfallkasse Hessen
Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)
8 Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Liste des kommunalen Arbeitgeberver-
bandes Hessen e.V. (KAV Hessen e.V.)“
Die Vergabe von 4 Mandaten erfolgte
durch Berufung durch das Land Hes-
sen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di)“.
12. Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
6 Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband
Mecklenburg-Vorpommern e. V.“
Die Vergabe von 4 Mandaten erfolgte
durch Berufung durch das Land Meck-
lenburg-Vorpommern.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di“.
08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 54 13.09.2018 12:54:34
Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 278
13. Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband Nie-
dersachsen“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-
schaft“.
14. Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Arbeitgeberseite (13 Mandate) Versichertenseite (13 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di“.
15. Landesunfallkasse Niedersachsen
Arbeitgeberseite (1 Mandat) Versichertenseite (6 Mandate)
Die Vergabe des Mandats erfolgte durch
Berufung durch das Land Niedersach-
sen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di“.
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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 279
16. Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband Nie-
dersachsen e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-
schaft“.
17. Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband Nie-
dersachsen e. V.“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.
V.“.
18. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)
8 Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Kommunaler Arbeitgeberverband
Nordrhein-Westfalen (KAV NW)“.
Die Vergabe von 4 Mandaten erfolgte
durch Berufung durch das Land NRW.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di-Vereinte Dienstleistungsgesellschaft“.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 280
19. Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Arbeitgeberseite (16 Mandate) Versichertenseite (16 Mandate)
11 Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„KAV Rheinland Pfalz“.
Die Vergabe von 5 Mandaten erfolgte
durch Berufung durch das Land Rhein-
land-Pfalz.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„komba rp“ (2 Mandate).
„ver.di“ (14 Mandate).
20. Unfallkasse Saarland
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
7 Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„KAV“.
Die Vergabe von 3 Mandaten erfolgte
durch Berufung durch das Land Saar-
land.
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„ver.di“ (9 Mandate),
„GöD“ (1 Mandat).
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 281
21. Unfallkasse Sachsen
Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)
9 Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Sächsischer Städte- und Gemeindetag
sowie der Sächsische Landkreis-Tag“.
Die Vergabe von 1 Mandat erfolgte
durch Berufung durch den Freistaat
Sachsen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„vereinte.dienstleistungsgewerkschaft“.
22. Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)
10 Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Liste Kommunaler Arbeitgeberverband
Sachsen-Anhalt e. V. (KAV Sachsen-Anhalt
e. V.)“.
Die Vergabe von 2 Mandaten erfolgte durch
Berufung durch das Land Sachsen-Anhalt.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“.
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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 282
23. Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die
Listen:
„Liste des kommunalen Arbeit-
geberverbandes Sachsen-An-
halt e. V.“ (4 Mandate),
„Liste des kommunalen Arbeit-
geberverbandes Thüringen e.
V.“ (4 Mandate).
Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:
„Liste des Landesfeuerwehrverbandes
Sachsen-Anhalt e. V.“ (4 Mandate),
„Liste des Thüringer Feuerwehr-Ver-
bandes e. V.“ (4 Mandate).
24. Unfallkasse Thüringen
Arbeitgeberseite (13 Mandate) Versichertenseite (13 Mandate)
10 Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„KAV Thüringen e. V.“.
Die Vergabe von 3 Mandaten erfolgte
durch Berufung durch den Freistaat
Thüringen.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“.
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VIII. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau
Arbeitgeberseite (20 Mandate) Versichertenseite (20 Mandate)
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die
Liste:
„Arbeitgeber der Landwirtschaft, Forst-
wirtschaft und des Gartenbaus in der
SVLFG“.
Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:
„IG BAU / ver.di.“
Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte (20 Mandate)
31. Mai 2017: Wahl mit Wahlhandlung.
Die Mandate entfielen auf 10 Listen, die Listen:
„Bayerischer Bauernverband“ (6 Mandate),
„Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein“ (1 Mandat),
„Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Wald-
bauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“ (2 Mandate),
„Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“ (3 Mandate),
„Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV)“ (1 Mandat),
„Waldbesitzerverbände“ (3 Mandate),
„Verband der Landwirte im Nebenberuf Landesverband Bayern e. V.“ (1 Mandat),
„Land- und Fortwirte der neuen Bundesländer“ (1 Mandat),
„Freie Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel“ (1 Mandat),
„Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Rupp“ (1 Mandat).
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Impressum
Herausgeber: Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen 11017 Berlin Kontakt. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Monitoring, Bürgerservice, Bibliothek 53107 Bonn Stand: Oktober 2018 Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten: Best.-Nr.: A 411-17 Telefon: 030 18 272 272 1 Telefax: 030 18 10 272 272 1 Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bmas.de Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: [email protected] Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon: [email protected] Datenbearbeitung: Grafischer Bereich des BMAS, Bonn Druck: Zarbock GmbH & Co.KG, Frankfurt/Main Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer Angabe des Herausgebers, des Titels und des Stands der Veröffentlichung. Bitte senden Sie zusätzlich ein Belegexemplar an den Herausgeber.
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