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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Akbulut, Gökay (DIE LINKE.) .................. 50 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...............20, 51 Bartsch, Dietmar, Dr. (DIE LINKE.) ...............5 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) ...................... 21 Beeck, Jens (FDP) .................... 22, 23, 90, 91 Beutin, Lorenz Gösta (DIE LINKE.) ...... 58, 59, 60 Bluhm-Förster, Heidrun (DIE LINKE.) .......78, 79 Brandner, Stephan (AfD) ......................24, 72 Brandt, Michel (DIE LINKE.) ................25, 26 Bull-Bischoff, Birke, Dr. (DIE LINKE.) ........................ 104, 105, 106 Buschmann, Marco, Dr. (FDP) ................27, 28 Christmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ................. 107 Cotar, Joana (AfD) ............................... 69 Deligöz, Ekin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 92 Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......6 Domscheit-Berg, Anke (DIE LINKE.) ........................ 29, 30, 31, 84 Ebbing, Hartmut (FDP) ......................... 1, 2 Ferschl, Susanne (DIE LINKE.) .................. 73 Freihold, Brigitte (DIE LINKE.) .........32, 52, 108 Friesen, Anton, Dr. (AfD) ........................ 53 Frohnmaier, Markus (AfD) .........54, 109, 110, 111 Abgeordnete Nummer der Frage Gelbhaar, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .................. 93 Helling-Plahr, Katrin (FDP) ...................... 85 Hemmelgarn, Udo (AfD) ........................ 80 Herrmann, Lars (AfD) ........................... 33 Hess, Martin (AfD) .............................. 61 Hessel, Katja (FDP) ................................7 Hoffmann, Christoph, Dr. (FDP) ............ 55, 112 Holtz, Ottmar von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ................. 113 Irmer, Hans-Jürgen (CDU/CSU) ..............34, 35 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) ....................36, 37 Jung, Christian, Dr. (FDP) ....................62, 94 Kamann, Uwe (fraktionslos) ..................38, 88 Kassner, Kerstin (DIE LINKE.) ...............81, 82 Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . .63, 64 Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...............95, 96 Klein-Schmeink, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .................. 89 Komning, Enrico (AfD) .................. 8, 9, 10, 11 Korte, Jan (DIE LINKE.) ........................ 39 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .................. 65 Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .................. 97 Deutscher Bundestag Drucksache 19/14661 19. Wahlperiode 01.11.2019

Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

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Page 1: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 28. Oktober 2019eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Akbulut, Gökay (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .20, 51Bartsch, Dietmar, Dr. (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . .5Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Beeck, Jens (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 90, 91Beutin, Lorenz Gösta (DIE LINKE.) . . . . . .58, 59, 60Bluhm-Förster, Heidrun (DIE LINKE.) . . . . . . .78, 79Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 72Brandt, Michel (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . .25, 26Bull-Bischoff, Birke, Dr.(DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104, 105, 106Buschmann, Marco, Dr. (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .27, 28Christmann, Anna, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107Cotar, Joana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69Deligöz, Ekin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 92Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . .6Domscheit-Berg, Anke(DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30, 31, 84Ebbing, Hartmut (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2Ferschl, Susanne (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73Freihold, Brigitte (DIE LINKE.) . . . . . . . . .32, 52, 108Friesen, Anton, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . .54, 109, 110, 111

Abgeordnete Nummerder Frage

Gelbhaar, Stefan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93Helling-Plahr, Katrin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85Hemmelgarn, Udo (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80Herrmann, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61Hessel, Katja (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7Hoffmann, Christoph, Dr. (FDP) . . . . . . . . . . . . 55, 112Holtz, Ottmar von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113Irmer, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .34, 35Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36, 37Jung, Christian, Dr. (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62, 94Kamann, Uwe (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . .38, 88Kassner, Kerstin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . .81, 82Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . .63, 64Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .95, 96Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .8, 9, 10, 11Korte, Jan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

Deutscher Bundestag Drucksache 19/1466119. Wahlperiode 01.11.2019

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Abgeordnete Nummerder Frage

Künast, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 83Luksic, Oliver (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98Maier, Jens (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3Meyer, Christoph (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99Mihalic, Irene, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Möhring, Cornelia (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 41Müller, Norbert (Potsdam) (DIE LINKE.) . . . . . . . . 86Müller-Gemmeke, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74Nestle, Ingrid, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 42, 66, 67, 68Neu, Alexander S., Dr. (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 43Notz, Konstantin von, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44Özdemir, Cem(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100Pasemann, Frank (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45, 70, 87Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . .12, 13Pellmann, Sören (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . .46, 75

Abgeordnete Nummerder Frage

Pflüger, Tobias (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77Renner, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4Reuther, Bernd (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Schäffler, Frank (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15, 16Schmidt, Stefan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . .17, 47, 101Seestern-Pauly, Matthias (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Steinke, Kersten (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103Strasser, Benjamin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Strengmann-Kuhn, Wolfgang, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57Weeser, Sandra (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49Zdelbel, Hubertus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Drucksache 19/14661 – II – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Ebbing, Hartmut (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2Maier, Jens (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Renner, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

Bartsch, Dietmar, Dr. (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 3, 4Dörner, Katja(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5Hessel, Katja (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Paus, Lisa(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8Reuther, Bernd (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Schäffler, Frank (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10Schmidt, Stefan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Zdelbel, Hubertus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 12, 13

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Beeck, Jens (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16Brandt, Michel (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Buschmann, Marco, Dr. (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Domscheit-Berg, Anke (DIE LINKE.) . . . . . . . 17, 18Freihold, Brigitte (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Herrmann, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Irmer, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20, 21

Seite

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22Kamann, Uwe (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Korte, Jan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Mihalic, Irene, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Möhring, Cornelia (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 24, 25Nestle, Ingrid, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Neu, Alexander S., Dr. (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 26Notz, Konstantin von, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Pasemann, Frank (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Pellmann, Sören (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Schmidt, Stefan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Strasser, Benjamin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Akbulut, Gökay (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 30, 31Freihold, Brigitte (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Friesen, Anton, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Hoffmann, Christoph, Dr. (FDP) . . . . . . . . . . . . . 32, 33Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Beutin, Lorenz Gösta (DIE LINKE.) . . . . . . . . . 34, 35Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Jung, Christian, Dr. (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – III – Drucksache 19/14661

Page 4: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

Seite

Keul, Katja(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 36, 37Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37Nestle, Ingrid, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Cotar, Joana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Pasemann, Frank (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Seestern-Pauly, Matthias (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Ferschl, Susanne (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42Müller-Gemmeke, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Pellmann, Sören (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Strengmann-Kuhn, Wolfgang, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 49, 50

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Pflüger, Tobias (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Bluhm-Förster, Heidrun (DIE LINKE.) . . . . . . 51, 52Hemmelgarn, Udo (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53Kassner, Kerstin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54Künast, Renate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55

Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Domscheit-Berg, Anke (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 56Helling-Plahr, Katrin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Müller, Norbert (Potsdam)(DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57Pasemann, Frank (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Kamann, Uwe (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Beeck, Jens (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61Deligöz, Ekin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61Gelbhaar, Stefan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Jung, Christian, Dr. (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64Luksic, Oliver (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65Meyer, Christoph (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66Özdemir, Cem(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66Schmidt, Stefan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67Weeser, Sandra (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

Drucksache 19/14661 – IV – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Steinke, Kersten (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Bull-Bischoff, Birke, Dr. (DIE LINKE.) . . . . . . 68, 69Christmann, Anna, Dr.(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

Seite

Freihold, Brigitte (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72, 73Hoffmann, Christoph, Dr. (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 73Holtz, Ottmar von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – V – Drucksache 19/14661

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Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und desBundeskanzleramtes

1. AbgeordneterHartmut Ebbing(FDP)

Warum erwägt die Bundesregierung nicht, den 15-prozentigen Volumenverlust des Neubaus des Museums des 20. Jahrhunderts, der durch die Ver-schiebung des Gebäudes weg von der St. Matthäi-kirche in Berlin zu entstehen drohte, ersatzlos zu akzeptieren, anstatt den Ausgleich des Volumen-verlustes durch einen teuren Tiefbau – als Bei-spiel siehe die Kostenexplosion bei der James Si-mon Galerie oder der Renovierung der Staatsoper – zu kompensieren (www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuellen/termin-und-kostenplan-fuer-museum-der-moderne-steht-kulturstaatsministerin-gruetters-riesenchance-fuer-die-kunst-des-20-jahrhunderts-in-deutschland--1671496)?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grüttersvom 29. Oktober 2019

Der Grund für die Notwendigkeit eines Erweiterungsbaus für die Neue Nationalgalerie sind fehlende Ausstellungsflächen, um die weltweit ein-malige Sammlung zur Kunst des 20. Jahrhunderts in angemessener Brei-te präsentieren zu können. Das im Zuge der Planung ermittelte Bauvolu-men resultiert daher aus dem gebilligten Bedarf bzw. Raumprogramm der Bauherrin Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Staatlichen Mu-seen zu Berlin. Dabei war vor allem die im Neubau vorgesehene Aus-stellungsfläche von 9.000 m2 zentrale Forderung der Museen, da nur bei einer solchen Größe die Präsentationsprobleme der Sammlung der Nati-onalgalerie und ihrer Leihgaben auf Dauer zufriedenstellend gelöst wer-den können. Dieser Flächenbedarf war bereits Bestandteil der Varianten-untersuchung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung aus dem Jahr 2012 und der Wettbewerbsauslobung 2016. Eine Verkleine-rung des Flächenbedarfs der Nationalgalerie wäre daher programmatisch nicht sinnvoll und würde auch nicht zu einer Einsparung in prozentual entsprechender Größenordnung führen, sondern – wie der Vertreter des Landesbetriebs Bundesbau Baden-Württemberg auf Ihre Nachfrage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 23. Oktober 2019 erläutert hat – zu Zeitverlusten und Kostensteigerungen an anderer Stelle durch Umplanungen und Bauzeitverlängerung.

2. AbgeordneterHartmut Ebbing(FDP)

Rechnet das von der Bundesregierung beauftragte Schweizer Architekturbüro Herzog & de Meuron (www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/termin-und-kostenplan-fuer-museum-der-moderne-steht-kulturstaatsministerin-gruetters-riesenchance-fuer-die-kunst-des-20-jahrhunderts-in-deutschland--1671496), wie bei solchen öffentlichen Großbauten normalerweise üblich, nach der Ho-

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 1 – Drucksache 19/14661

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norarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab, oder ist ein individuelles und dement-sprechend höheres Honorar vereinbart?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grüttersvom 29. Oktober 2019

Für Verträge der freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieure gilt grundsätzlich die Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes. Diese sieht eine Honorierung/Vergütung nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor. Der Architektenvertrag von Herzog & de Meuron wurde gemäß dem Verfahren und der Auslobung des Realisierungswettbewerbs abgeschlossen. Die Honorierung erfolgt nach HOAI.

3. AbgeordneterJens Maier(AfD)

Auf welcher Höhe belaufen sich die Bundesmit-tel, die im Zeitraum von 2010 bis heute jährlich an das Deutsche Hygiene-Museum Dresden sowie an die Stiftung Deutsches Hygiene-Museum Dre-sen ausgezahlt wurden (bitte nach Jahren und Empfänger aufschlüsseln)?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grüttersvom 1. November 2019

Die Stiftung Deutsches-Hygiene Museum, deren Bestandteil das Deut-sche Hygiene-Museum ist, hat seit 2010 nachstehende Bundesmittel er-halten:– 2010: 94.366 Euro– 2011: 45.219 Euro– 2012: 40.500 Euro– 2013: 20.500 Euro– 2014: 55.000 Euro– 2015: 147.397 Euro– 2016: 358.333 Euro– 2017: 245.000 Euro– 2018: 414.440 Euro– 2019: 491.008 Euro (aktueller Stand)Die Steigerungen in den letzten Jahren sind vor allem in der zusätzlichen Förderung von Forschungsprojekten begründet.

4. AbgeordneteMartina Renner(DIE LINKE.)

Welche dschihadistischen und islamistischen Gruppen bzw. Mitglieder derselben sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus offenen und nachrichtendienstlichen Quellen bzw. dem euro-

Drucksache 19/14661 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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päischen bzw. internationalen Informationsaus-tausch auf Seiten türkischer Truppen an der soge-nannten „Operation Friedensquelle“ (mutmaßlich) beteiligt (vgl. u. a. https://twitter.com/ONC3X/status/1184751895828561920; https://twitter.com/ONC3X/status/1184765152802902016; https://twitter.com/vdcnsy/status/1187054189563863040; https://twitter.com/vdcnsy/status/1186759495558586369; https://twitter.com/lawendmail/status/1186766930075668483; https://twitter.com/PYD_Rojava/status/1185920418600902659; https://twitter.com/mustefabali/status/1185659315119636482; https://twitter.com//mustefabali/status/1185588565952077829; https://twitter.com/LawkGhafuri/status/1184440981191573504; www.dailymail.co.uk/news/article-7596573/Does-fate-await-Kurds-Syria-Turkey-restarts-offensive-tomorrow.html)?

Antwort des Staatssekretärs Johannes Geismannvom 30. Oktober 2019

Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichten-dienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Er-kenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzli-chen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglich-keiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung ent-sprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen wer-den daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und dieser Antwort beigelegt.*

Geschäftsbereich des Bundesministeriums derFinanzen

5. AbgeordneterDr. Dietmar Bartsch(DIE LINKE.)

Wie hoch ist die Einkommensteuerbelastung von Rentnerinnen und Rentner (ledig, alleinstehend), die im Jahr 2000, 2010, 2020, 2030 beziehungs-weise 2040 in Rente gegangen sind oder gehen werden und eine gesetzliche Rente monatlich von 1200 Euro, 1500 Euro, 1700 Euro, 2000 Euro be-ziehungsweise 2500 Euro und keine weiteren Ein-künfte erhalten (bitte Einkommensteuerbelastung für jedes der 25 Fallbeispiele angeben), und wie

* Das Bundeskanzleramt hat einen Teil der Antwort des Staatssekretärs Johannes Geismann vom 30. Oktober 2019 als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14661

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hoch ist seit 2005 das Einkommensteueraufkom-men durch die Besteuerung von gesetzlichen Ren-ten (bitte Gesamtangabe für den kompletten Zeit-raum und extra angeben für die Jahre 2010 und 2015 oder früher, falls Daten noch nicht vorlie-gen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewskivom 29. Oktober 2019

Unter den genannten Voraussetzungen und unter der Annahme, dass es sich um Rentenbezieher im Rechtskreis „West“ mit durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung und ohne Zuschlag zur Pflegeversicherung handelt, ergeben sich für Rentenbezie-her mit den genannten Bruttorenten im zweiten Halbjahr 2019 jeweils in Abhängigkeit vom Renteneintritt im Jahr 2000 bzw. 2010 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten tariflichen Steuerbelastungen im Jahr 2019.

aktuelleMonatsbruttorente(2. Halbjahr 2019)

nachrichtlichMonatsbruttorente1. Halbjahr 2019

Jahresbruttorente20191)

tarifliche Einkommensteuer 2019bei Rentenbeginn in

2000 2010in € in € in € in € in €

1.200 1.163 14.177   0     01.500 1.454 17.722   0    791.700 1.648 20.085  79   2942.000 1.938 23.629 370   6792.500 2.423 29.537 988 1.460

1) Differenzen in der Summe durch Rundung.

Für die Renteneintrittsjahre ab 2020 ist keine entsprechende Berechnung möglich, weil die sozialversicherungsrechtlichen und einkommensteuer-lichen Rechengrößen noch nicht bekannt sind.Zur Frage des Einkommensteueraufkommens durch die Besteuerung von gesetzlichen Renten wird auf die Tabelle 2.7.4 der „Datensammlung zur Steuerpolitik – Ausgabe 2018“, verwiesen, die unter www.bmf-datensammlungen.de abrufbar ist. Im zweiten Teil der Tabelle ist die tarif-liche Einkommensteuer der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften ins-gesamt, mit überwiegend Renteneinkünften und mit ausschließlich Ren-teneinkünften für die Jahre 2004 bis 2014 ausgewiesen. Für 2015 betrug die tarifliche Einkommensteuer für Steuerpflichtige mit Renteneinkünf-ten insgesamt rd. 34,65 Mrd. Euro, für Steuerpflichtige mit überwiegend Renteneinkünften rd. 1,14 Mrd. Euro und mit ausschließlich Rentenein-künften rd. 0,13 Mrd. Euro.

6. AbgeordneteKatja Dörner(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann wird die Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben (BlmA) der Bundesstadt Bonn beziehungs-weise dem kommunalen Wohnungsbauunterneh-men die ungenutzte ehemalige Diplomatenschule des Auswärtigen Amts im Gudenauer Weg 134–136 in 53127 Bonn zur Schaffung preiswerten

Drucksache 19/14661 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Wohnraums für Beschäftigte des Universitätskli-nikums durch Umnutzung zur verbilligten Abga-be anbieten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedornvom 31. Oktober 2019

Grundsätzlich sind Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben (BImA) dann zum Verkauf vorgesehen, wenn diese für Zwe-cke des Bundes entbehrlich sind. Nach Mitteilung der BImA ist die ehe-malige Diplomatenschule des Auswärtigen Amts in Bonn Gegenstand laufender Erkundungsverfahren für Fortbildungsstätten verschiedener Bundesbehörden und steht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt für eine Veräußerung nicht zur Verfügung.

7. AbgeordneteKatja Hessel(FDP)

Wie viele Immobilien in Bundeshand werdenderzeit nicht genutzt, und aus welchen Gründen lässt die Bundesregierung Wohn- und Büroflä-chen und daraus resultierende Mieteinnahmen über Jahre brachliegen, wie das Beispiel derBImA-Immobilie Wielandstr. 27 in Nürnberg zeigt (http://nz.ger.app.newsmemory.com/ee/nz/publink.php?shareid=0c837595a)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedornvom 31. Oktober 2019

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt mit Stand 31. Dezember 2018 über 36.138 Wohnungen im Bundesgebiet. Die Leerstandsquote beträgt mit gleichem Stichtag 7,3 Prozent (entspricht 2.632 Wohnungen). Zu den wesentlichen Leerstandsgründen im Bereich der Wohnliegenschaften zählen Mieterwechsel und notwendige Sanie-rungsarbeiten.Darüber hinaus verfügt die BImA nur über eine sehr geringe Anzahl leerstehender vermietbarer Büroflächen, die ohne weitere Herrichtungs-maßnahmen nutzbar sind. Rund 150.000 m² Büroflächen können erst nach umfangreicher Herrichtung oder Grundsanierung für Büro-zwecke verwandt werden.Fortwährendes Ziel der BImA war und ist stets eine Senkung der Leer-stände. Insbesondere durch verstärkte Maßnahmen zur Heranführung von Wohnungen an den Marktstandard wird das Ziel einer Leerstandbe-seitigung verfolgt. Im Rahmen der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen zur Schaffung von ausreichend be-zahlbarem Wohnraum engagiert sich die BImA dabei, nicht nur eigene Wohnungen für die Wohnungsfürsorge zu ertüchtigen, sondern auch zu-sätzlichen Wohnraum zu schaffen. Nach Aussage der BImA ist in die-sem Kontext auch das in Rede stehende, ursprünglich dienstlich genutz-te Objekt Wielandstraße 27 identifiziert worden, welches nach Auffas-sung der BImA u. a. wegen der umgebenden Wohnbebauung geeignet ist, zu Wohnzwecken umgestaltet zu werden. Es sind bereits Überlegun-gen zu Grundrissgestaltungen erfolgt. Da das Gebäude unter Denkmal-

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14661

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schutz steht, wird derzeit geprüft, ob die Umnutzung mit einem vertret-baren Aufwand erfolgen kann.

8. AbgeordneterEnrico Komning(AfD)

Welche Maßnahmen sind notwendig, um die IT-Probleme in der Finanzverwaltung zu beheben, die dazu führen, dass das den EU-Binnenmarkt betreffende Projekt „One-Stop-Shop“ (OSS), das Versandhändlern ab 2021 dazu dienen soll, ihre Umsatzsteuer für alle EU-Absatzmärkte bei einer Heimatbehörde zu entrichten, derzeit gefährdet (Wirtschaftswoche vom 11. Oktober 2019, S. 6, „SOS beim OSS“)?

9. AbgeordneterEnrico Komning(AfD)

Auf welchen Ursachen beruhen diese IT-Proble-me, und seit wann sind sie insbesondere der Bun-desregierung bekannt?

10. AbgeordneterEnrico Komning(AfD)

Bestehen außerhalb des IT-Bereichs weitere Pro-bleme, die der Umsetzung des Projektes derzeit entgegenstehen und die weitere Maßnahmen er-fordern?

11. AbgeordneterEnrico Komning(AfD)

Wird es aufgrund der Probleme notwendig sein, von Seiten Deutschlands in Brüssel um eine Ver-schiebung des Starttermins zu bitten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewskivom 31. Oktober 2019

Die Fragen 8 bis 11 werden zusammen beantwortet.In einer Protokollerklärung wurde vereinbart, dass die Kommission bis spätestens Ende des Jahres 2019 prüfen wird, ob eine ordnungsgemäße Umsetzung zum 1. Januar 2021 möglich sein wird. Die technische Um-setzung der erforderlichen Maßnahmen ist sowohl auf Grund der hohen Komplexität der Verfahren als auch vor dem Hintergrund der nur kurzen hierzu zur Verfügung stehenden Zeit anspruchsvoll. Diese Anforderun-gen an die Umsetzung müssen zudem den rechtlichen Rahmenbedingun-gen der im Grundgesetz festgeschriebenen föderalen Struktur Deutsch-lands gerecht werden. Hinzu kommt, dass die technischen und rechtli-chen Rahmenvorgaben, die beide notwendige Voraussetzung für die technische Umsetzung sind, auf Unionsebene erst jüngst geschaffen werden konnten. Weitere Herausforderungen ergeben sich dadurch, dass die nationalen Release-Zyklen zu beachten sind und die Umsetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erfolgen muss. Be-schleunigungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der fachlichen und technischen Vorgaben werden kontinuierlich geprüft. Derzeit sind noch die Zuständigkeiten für einzelne Teilbereiche des Digitalpakets zwi-schen Bund und Ländern abzustimmen.Die Europäische Kommission ist gebeten worden, einen Vorschlag an den Rat für eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunkts der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets auf den Weg zu bringen.

Drucksache 19/14661 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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12. AbgeordneteLisa Paus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf Basis welcher konkreten Schätzzahlen bzw. Annahmen (z. B. Anspruchsberechtigte bei der Entfernungspauschale, Anspruchsberechtigte der Mobilitätsprämie, durchschnittliche Höhen der Prämie etc.) hat die Bundesregierung die Steuer-mindereinnahmen und die CO2-Einsparungen im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht im Fall befristeter Anhebung der steuerlichen Ent-fernungspauschale und befristete Gewährung ei-ner Mobilitätsprämie berechnet?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewskivom 1. November 2019

Die im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzpro-gramms 2030 im Steuerrecht (Bundestagsdrucksache 19/14338) genann-ten Steuermindereinnahmen durch die Maßnahmen „Anhebung der Ent-fernungspauschale“ und „Gewährung einer Mobilitätsprämie“ wurden mit einem Mikrosimulationsmodell auf der Basis der Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik berechnet. Die ermittelten Steuerminder-einnahmen aufgrund der Anhebung der Entfernungspauschale um 5 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer resultieren aus den bei rund 8 Millionen Steuerfällen erhöhten Werbungskosten bzw. Betriebsausga-ben und der dadurch abgesenkten Bemessungsgrundlage des Einkom-mensteuertarifs. Die ermittelten Steuermindereinnahmen aufgrund der Mobilitätsprämie resultieren aus den bei rund 250.000 Steuerfällen er-höhten Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, die sich ganz oder teil-weise nicht unmittelbar auf eine Senkung der Einkommensteuerbelas-tung auswirken, da diese Steuerfälle ohne Steuerbelastung sind. Bei die-sen werden die nicht steuerbelastungswirksam berücksichtigten Entfer-nungspauschalen von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer zur Be-messungsgrundlage der Mobilitätsprämie.Aus den für die Maßnahme „Anhebung der Entfernungspauschale“ ge-nannten Steuermindereinnahmen in Höhe von 550 Mio. Euro (volle Jah-reswirkung) und der genannten Fallzahl von 8 Millionen ergibt sich eine durchschnittliche Steuerentlastung von rund 70 Euro. Aus den für die Maßnahme „Gewährung einer Mobilitätsprämie“ genannten Steuermin-dereinnahmen in Höhe von 40 Mio. Euro (volle Jahreswirkung) und der genannten Fallzahl von 250.000 ergibt sich eine durchschnittliche Mobi-litätsprämie von 160 Euro.Der Einfluss der Maßnahmen auf die Luftemissionen wurde nicht be-rechnet.

13. AbgeordneteLisa Paus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf Basis welcher konkreten Schätzwerte bzw. Annahmen (z. B. Anzahl von Sanierungen bei voller Jahreswirkung, Höhe des durchschnittli-chen Fördersatzes etc.) hat die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen und die CO2-Einspa-rungen im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14661

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Steuerrecht im Fall der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohnge-bäuden berechnet?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewskivom 1. November 2019

Die Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung leitet sich aus der Anzahl der Fälle der KfW-Förderprogramme im Jahr 2018, dem geschätzten Anteil der Objekte selbstgenutzten Wohneigentums und den durchschnittlichen Kosten je Sanierungsmaßnahme ab und trifft für die steuerliche Förderung im Ergebnis folgende Annahmen:– rd. 70.000 Einzelmaßnahmen ohne Austausch von Öl-Brennwertkes-

seln à 16.000 Euro.– rd. 4.000 Einzelmaßnahmen zum Austausch von Öl-Brennwertkes-

seln à 14.000 Euro.Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einführung der steuerlichen Förderung und die parallel in den investiven Förderpro-grammen vorgenommene Erhöhung der Fördersätze in der Summe zu einem Anstieg der Förderfälle führen.Die Höhe des Fördersatzes beträgt gemäß dem Gesetzentwurf zur Um-setzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht 20 Prozent.Zu den CO2-Einsparungen enthält der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht keine Angaben. Die Bun-desregierung lässt derzeit eine Wirkungsabschätzung auf Grundlage der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm 2030 durchführen; Angaben hierzu sind daher momentan nicht möglich.

14. AbgeordneterBernd Reuther(FDP)

Wie begründet die Bundesregierung die Mehr-wertsteuersenkung nur bei der Deutschen Bahn AG von 19 Prozent auf 7 Prozent rechtlich, und für welche anderen Verkehrsträger plant sie eine Mehrwertsteuersenkung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewskivom 1. November 2019

In dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzpro-gramms 2030 im Steuerrecht ist vorgesehen, den Umsatzsteuersatz für die Beförderung von Personen im inländischen Schienenbahnfernver-kehr mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 auf 7 Prozent zu ermäßigen. Dies dient der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bun-desregierung und ermöglicht den betroffenen Unternehmen über Preis-senkungen oder in anderer Weise, die Attraktivität des schienengebunde-nen öffentlichen Personenfernverkehrs zu erhöhen.Eine Beförderung im Schienenbahnfernverkehr und eine Beförderung mittels anderer Verkehrsträger sind umsatzsteuerrechtlich nach der maß-geblichen Sichtweise eines Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen und infolge dessen nicht gleichartig. So sichert der Schienenbahnfernverkehr

Drucksache 19/14661 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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aufgrund des Streckennetzes sowie der Schnelligkeit der Verbindungen zwischen den Städten wie kein anderer Verkehrsträger die Mobilität und Flexibilität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund stellt eine isolierte Begünstigung des Schienenbahnfernverkehrs auch keinen Ver-stoß gegen den unionrechtlichen Grundsatz der Neutralität der Mehr-wertsteuer dar.Der Gesetzentwurf ist momentan Gegenstand parlamentarischer Bera-tungen.

15. AbgeordneterFrank Schäffler(FDP)

Welche Förderprogramme zur Digitalisierung stellt die Bundesregierung speziell für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedornvom 29. Oktober 2019

Die Ressorts haben folgende Programme benannt:

Ressort EinzelplanKapitel

Titel Bezeichnung Förderprogramm

BMWi 0901 683 21 Entwicklung digitaler Technologien – Rahmenpro-gramm

686 22 Mittelstand Digital686 23 Erläuterung 1 German Indian Start-up Exchange Programm686 23 Erläuterung 3 IT-Sicherheit in der Wirtschaft686 23 Erläuterung 4 go-digital686 23 Erläuterung 6 Digital-HUB-Initiative

686 25 Investitionszuschussprogramm Digitalisierung im Mit-telstand

892 21 Mikroelektronik für die Digitalisierung

0902 662 02 Erläuterung 1 Zinszuschüsse ERP-Digitalisierungs- und Innovations-programm

686 07 Erläuterung 3 Innovative Start-ups

686 08 Erläuterung 2 Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk, Teil Beauftragte für Innovation und Technologie

(EKF)* 6092 686 03 Erläuterung 2 Pilotprogramme Einsparzähler

686 13 Erläuterung 2 Programm „Schaufenster intelligente Energie – Digita-le Agenda in die Energiewende“

* Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“

Ressort Einzelplan Kapitel

Titel Bezeichnung Förderprogramm

BMAS 1106686 11 (ESF-Mittel)

686 13 (nationaleKofinanzierung)

ESF-Bundesprogramm „Zukunftszentren – Unterstüt-zung von KMU, Beschäftigten und Selbstständigen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestal-tungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transfor-mation“

1107 684 02 Bundesprogramm „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14661

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Ressort Einzelplan Kapitel

Titel Bezeichnung Förderprogramm

BMVI 1204 68304 Deminimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes

1204 68611 mFUND (Modernitätsfonds)

Ressort Einzelplan Kapitel

Titel Bezeichnung Förderprogramm

BMU 1601 54401 KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Res-sourcen

Ressort Einzelplan Kapitel

Titel Bezeichnung Förderprogramm

BMBF 3004 683 10Fördermaßnahme „KMU-NetC“ aus dem Zehn-Punkte-Programm „Vorfahrt für den Mittelstand“ (themenoffe-nes Förderprogramm)

683 20 Gründungsinitiative „StartUpSecure“683 20 Sichere Industrie 4.0 in der Praxis

683 21 Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis

683 21 Deutsch-Tschechische Forschungsvorhaben auf dem Gebiet Industrie 4.0

683 21 Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0

683 21KMU-innovativ: Informations- und Kommunikations-technologie (IKT)/Datenwissenschaft, Informations-technologie, Industrie 4.0

683 23 Rahmenprogramm „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“

683 24 KMU-innovativ: Produktionsforschung

16. AbgeordneterFrank Schäffler(FDP)

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt bzw. sind von den Aufsichtsbehörden der Länder gemeldet worden, bei denen Personen beim Bar-verkauf von Edelsteinen bzw. Edelmetall gezielt einen Betrag unterhalb der 10.000-Euro-Schwelle ausgewählt haben, um eine Identifizierung zu ver-hindern, und in wie vielen dieser Fälle konnte ein Bezug zu Geldwäschevorhaben festgestellt wer-den (vgl. Erste Nationale Risikoanalyse 2018/2019, S. 106)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewskivom 30. Oktober 2019

Über konkrete Erkenntnisse zu Fällen aus dem Barverkauf von Edelme-tallen verfügen in erster Linie die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer. Über diese Erkenntnisse haben die in der Nationalen Risi-koanalyse vertretenden Behörden im Rahmen der eingesetzten Arbeits-gruppen berichtet. Hierbei wurde identifiziert, dass im Bereich des Edel-metallhandels ein starker Bargeldverkehr unterhalb des nach bisheriger Rechtslage geltenden Schwellenbetrages von 10.000 Euro zu beobach-ten ist. Zugleich ist im Bereich des Edelmetallhandels von einem erhöh-

Drucksache 19/14661 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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ten Geldwäscherisiko auszugehen. Edelmetalle bieten als Produkt – ver-gleichbar Bargeld – eine hohe Anonymität und eignen sich zur Anlage großer Vermögenswerte bei überdurchschnittlicher Wertstabilität, einfa-cher Verbringungsmöglichkeit und globaler Akzeptanz.Im Rahmen von Prüfungen haben Aufsichtsbehörden der Länder bei Edelmetallhändlern festgestellt, dass die anonyme Abwicklung unter-halb des jeweils gültigen Schwellenbetrages regelmäßig das Kernge-schäft eines Händlers bildet. Die Anzahl der Tafelgeschäfte oberhalb des Schwellenwertes ist demgegenüber als verhältnismäßig gering anzuse-hen. Insbesondere im Bereich des Goldhandels findet hierbei ein starker Bargeldverkehr unterhalb des Schwellenbetrages statt. Anhand von Kas-senbelegen konnte in den geprüften Unternehmen zumeist eine sehr kur-ze zeitliche Abfolge (im Minutenbereich) mit Käufen unterhalb des Schwellenbetrages festgestellt werden. Es besteht in derartigen Konstel-lationen das Risiko, dass ein Käufer mehrere Transaktionen ausgeführt hat, um nicht durch das entsprechend höhere Volumen einer einzelnen Transaktion den Schwellenbetrag zu überschreiten, der geldwäscherecht-liche Identifizierungspflicht auslöst. In einzelnen Fällen haben Auf-sichtsbehörden der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen zu diesen Sachverhalten erstattet. Der seit dem 26. Juni 2017 in der Generalzolldirektion neu eingerichteten FIU liegen nach eigenen Angaben bis zum Stichtag 23. Oktober 2019 insge-samt vier Verdachtsmeldungen von Aufsichtsbehörden der Länder vor, die einen Barverkauf von Edelsteinen bzw. Edelmetall betreffen, wobei der jeweils zugehörige Betrag unterhalb der 10.000 Euro Schwelle liegt. In zwei Fällen ist laut FIU nach gegenwärtigem Stand davon auszuge-hen, dass ein gezieltes Unterschreiten der 10.000 Euro Schwelle vorlie-gen könnte, wobei in einem der beiden Fälle zugleich festgestellt wurde, dass auch ein Bezug zu einem Geldwäschevorhaben bestehen könnte. Insgesamt lag die Zahl der von Aufsichtsbehörden für den Bereich der Güterhändler abgegebenen Verdachtsmeldungen bei 16 in 2017 bzw. bei 18 in 2018.Die offensive Werbung mit identifizierungsfreiem Erwerb von Edelme-tall ist über das Internet (z. B. in Suchmaschinen „Edelmetall Tafelge-schäft“) allgemein zugänglich. Hier besteht das Risiko, dass es zu einer gezielten Umgehung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten kom-men könnte.

17. AbgeordneterStefan Schmidt(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Höhe sind im Bundeshaushalt 2020 zusätzliche Mittel für die „Maßnahmen der Bun-desregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘“ eingestellt, und in welchen zehn Einzelplänen fal-len die höchsten zusätzlichen Mittel an (bitte Hö-he der Mittel für die jeweiligen Einzelpläne mit angeben)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedornvom 25. Oktober 2019

Der Beschluss der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ vom 10. Juli 2019 ist nach Aufstellung des Regierungsentwurfs zum

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14661

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Haushalt 2020 im Bundeskabinett am 26. Juni 2019 erfolgt und sieht vor, dass die Umsetzung durch jedes Ressort im Rahmen seiner Zustän-digkeit und im Rahmen der nach Haushaltslage zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt. Dementsprechend sind im Regierungsentwurf 2020 keine zusätzlichen Mittel ausgewiesen. Dem Ziel gleichwertiger Lebensver-hältnisse dient eine ganze Reihe von Maßnahmen des Bundes, für die auch im Haushalt 2020 umfangreiche Mittel vorgesehen sind, z. B. in den Bereichen Gemeindeverkehr, sozialer Wohnungsbau, regionale Wirtschaftsförderung, Breitbandausbau, Kindertagesbetreuungsausbau u. a. Der Haushalt selber befindet sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen.

18. AbgeordneterMartin Sichert(AfD)

Wie erklärt es die Bundesregierung, dass nach dem am 8. Oktober 2019 vorgelegten Klima-schutzprogramm 2030 „die Luftverkehrsabgabe in dem Umfang zu erhöhen [sei], damit im Gegen-zug die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gesenkt wer-den kann“ (sogenannte Aufkommensneutralität), wenn gleichzeitig aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) berichtet wird, dass durch die Erhöhung der Steuern auf Flugtickets das BMF mit 740 Mio. Euro Mehreinnahmen im Jahr rechnet, während gleichzeitig aber durch den ge-ringeren Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets der Staat nur 500 Mio. Euro Einnahmen einbüßen muss (https://bit.ly/33FkLGu)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewskivom 30. Oktober 2019

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 unter anderem beschlossen, Anreize zu schaffen, um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhaus-gasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zu klimafreund-lichem Handeln zu ermuntern. Im Zuge dessen soll das im Vergleich zu Bahnreisen klima- und umweltschädlichere Fliegen verteuert werden, indem die Luftverkehrsteuer erhöht wird. Unter Klima- und Umweltge-sichtspunkten ist die verstärkte Nutzung des Bahnverkehrs ausdrücklich erwünscht.Das Steueraufkommen trägt im Rahmen des Grundsatzes der Gesamtde-ckung wesentlich zur Finanzierung der Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets sowie zur nachhaltigen Finanzierung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms bei.

19. AbgeordneterHubertus Zdelbel(DIE LINKE.)

Wie gedenkt die Bundesregierung u. a. auf Basis des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (Bundestagsdrucksa-che 19/13437) zu verhindern, dass durch die Gründung von Familien-Genossenschaften, in die Immobilienvermögen eingebracht wird, gezielt Grunderwerbsteuer vermieden werden kann (vgl.

Drucksache 19/14661 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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https://panzerknacker-podcast.com/wp-content/uploads/2018/05/2018-04-05-Wie-Sie-Mietertra%CC%88ge-komplett-steuerfrei-vereinnahmen-final22239.pdf), und inwieweit liegen der Bundesregie-rung in Zusammenarbeit mit den Ländern Er-kenntnisse oder Meldungen vor, aus denen deut-lich bzw. in denen problematisiert wird, dass bis-weilen auf eine Einzelperson bzw. einen Perso-nenstamm (d. h. Gründungsmitglieder) eine Viel-zahl von Genossenschaften eingetragen wurden (sog. Masseneintragung von Genossenschaften), diese Genossenschaften aber sehr schnell weiter-verkauft wurden, der Vorstand ausgetauscht wur-de etc., was unter Umständen auf unseriösen Ge-schäftsgebaren und keine langfristige und rechts-formübliche Ausrichtung der gegründeten Genos-senschaften schließen lässt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewskivom 31. Oktober 2019

Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitglie-derzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirt-schaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Absatz 1 Genos-senschaftsgesetz).Bei der Übertragung von Grundstücken auf eine Genossenschaft oder von einer Genossenschaft findet ein Rechtsträgerwechsel statt, der nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Grunderwerbsteuergesetzes der Grunder-werbsteuer unterliegt.Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass in Fällen, in denen von einer Einzelperson bzw. einen Personenstamm eine Vielzahl von Genossenschaften gegründet wurden, diese Genossenschaften für unseriöse Zwecke oder zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer benutzt wurden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern,für Bau und Heimat

20. AbgeordneteLuise Amtsberg(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele afghanische Ortskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung vom 1. Januar 2019 bis zum 30. September 2019 eine Aufnah-mezusage nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgeset-zes erhalten, und wie viele Gefährdungsanzeigen afghanischer Ortskräfte wurden im genannten Zeitraum gestellt (bitte nach den jeweils zuständi-gen Ressorts aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14661

Page 20: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 31. Oktober 2019

Die Antwort kann nur eingestuft und nicht öffentlich erfolgen, da bei ei-ner öffentlichen Beantwortung wegen der vergleichsweise niedrigen An-zahl an Fällen eine Zuordnung zu Einzelpersonen und damit die Verlet-zung von Persönlichkeitsrechten naheliegt. Deshalb wird auf die als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufte Anlage ver-wiesen.*

21. AbgeordneterDr. Bernd Baumann(AfD)

Wie viele Organisationen werden derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Prüffall ein-gestuft und bearbeitet?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen ist die Bun-desregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage nicht offen beantwortet und die Antwort nicht zur Veröf-fentlichung freigegeben werden kann. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.**

Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Die VS-Einstufung ist erforderlich, da in der Antwort Informationen enthalten sind, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und den Arbeitsschwerpunkten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) stehen. Eine Offenlegung des Kenntnisstandes des BfV lässt Rückschlüsse auf die hiesige Erkenntnislage zu und er-schwert die weitere Aufklärung erheblich.Durch die Angabe der Anzahl von Prüffällen könnten in der Gesamt-schau mit Veröffentlichen des BfV sowie des BMI zu durch das BfV be-arbeiteten Personenzusammenschlüssen Rückschlüsse auf den Aufklä-rungsbedarf und -schwerpunkt, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Dies würde die Funktionsfähig-keit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Daher kann dem parlamentari-schen Fragerecht nach sorgfältiger Abwägung insoweit nachgekommen werden, dass die Antwort in eingestufter Form erfolgt.

22. AbgeordneterJens Beeck(FDP)

Wie bewertet die Bundesregierung, dass aufgrund der Umstellung der Förderungsbedingungen für das Baukindergeld zum 17. Mai 2019 und dem damit einhergehenden Entfall der Förderung eines Erwerbs zwischen Verwandten eines Haushalts-

* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 31. Oktober 2019 als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

** Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Teil der Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 28. Oktober 2919 als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

Drucksache 19/14661 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Page 21: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

mitgliedes in gerader Linie (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 5 der Klei-nen Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestags-drucksache 19/13239) die Unterstützung für Fa-milien, die kurz vor Bekanntgabe der neuen Richtlinien, die am 2. Mai 2019 erfolgte, in Er-wartung einer Förderung eine Immobilie erwor-ben und die Finanzierung auf Basis der zu erwar-tenden Förderung geplant haben, entfällt?

Antwort der Staatssekretärin Anne Katrin Bohlevom 31. Oktober 2019

Die Klarstellung der Förderbedingungen vom 17. Mai 2019 erfolgte im Wesentlichen, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden und die begrenzten Fördermittel zielgerichtet einzusetzen. Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf ihre Antworten zu den Kleinen Anfragen der Fraktio-nen der FDP und AfD auf Bundestagsdrucksachen 19/13239 und 19/13036 und auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 30 der Abge-ordneten Amira Mohamed Ali auf Bundestagsdrucksache 19/11515.

23. AbgeordneterJens Beeck(FDP)

Weshalb ist für die Beantragung des Baukinder-geldes für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie das Einzugsdatum relevant anstelle des Datums des (notariell beglaubigten) Erwerbs des (selbstge-nutzten) Wohneigentums, und erachtet die Bun-desregierung einen Vertrauensschutz für angemes-sen für den Fall, dass der Kauf der Immobilie vor und der Einzug in die Immobilie nach der Ände-rung der Förderungsbedingungen stattfand?

Antwort der Staatssekretärin Anne Katrin Bohlevom 31. Oktober 2019

Das Baukindergeld fördert Familien beim Neubau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Mit dem Kriterium eines bereits erfolg-ten Einzugs bei Antragstellung wird die Selbstnutzung der Wohnimmo-bilie sichergestellt. Ausnahme: Bei Erwerb einer bereits selbstgenutzten Wohnung (zum Beispiel Kauf der bisherigen Mietwohnung) ist das Da-tum des notariellen Kaufvertrages für die Antragstellung maßgeblich.

24. AbgeordneterStephan Brandner(AfD)

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie gemäß der Antwort auf meine Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/12849 keine Angaben zu fehlenden Passdokumenten von Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisten, machen könne, ein Jahr zuvor jedoch bei der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdruck-sache 19/4075 angab, dass zwischen dem 1. Janu-ar 2014 und dem 31. Juli 2018 etwa 539.000 Erst-antragsteller ab 18 Jahren keinen Pass, Passersatz oder Personalausweis beim Bundesamt für Migra-

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14661

Page 22: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

tion und Flüchtlinge vorgelegt hätten, und welche Gründe gibt es dafür, dass der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4075 zu entnehmen war, dass rund 865.000 unerlaubte Einreisen im Jahr 2015 festgestellt wurden, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 jedoch nur 154.188 Fälle unerlaubter Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 und Ab-satz 2 Nummer 1a des Aufenthaltsgesetzes nennt (vgl. PKS 2015, S. 4)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Die bei der Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdruck-sache 19/12849 herangezogene Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bil-det lediglich die Fälle ab, die den gesetzlichen Tatbestand der unerlaub-ten Einreise nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1a des Aufenthaltsgesetzes erfüllen. Dies umfasst im Hinblick auf die uner-laubte Einreise nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes Personen, die keinen erforderlichen Pass oder Passersatz bzw. keinen erforderli-chen Aufenthaltstitel besitzen.Die bei der Antwort auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdruck-sache 19/4075 genannte Anzahl der Erstantragsteller ab 18 Jahren im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Juli 2018 bezieht sich dagegen auf Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens keinen Pass, Passersatz oder Personalausweis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgelegt haben.Die unterschiedlichen statistischen Erfassungen des BKA, des BAMF und der Bundespolizei verfolgen – entsprechend den jeweiligen spezifi-schen Aufgaben – unterschiedliche Zielrichtungen und bilden damit auch unterschiedliche Sachverhalte ab. Daher differieren die jeweiligen statistischen Daten.Im Hinblick auf die sich aus der Fragestellung ergebende Differenz der Anzahl unerlaubter Einreisen für das Jahr 2015 ist anzumerken, dass vor dem Hintergrund der Einreisesituation im Rahmen der Migrationslage im Zeitraum zwischen September 2015 und März 2016 Einschränkun-gen in der Validität der statistischen Daten bestehen.

25. AbgeordneterMichel Brandt(DIE LINKE.)

Plant die Bundesregierung ein Bundesaufnahme-programm für Geflüchtete aus Syrien und dem Irak nach Deutschland, und wenn ja, welche Per-sonengruppen sieht das Programm vor?

26. AbgeordneterMichel Brandt(DIE LINKE.)

Für wie viele Menschen und für welchen Zeit-raum soll ein solches Bundesaufnahmeprogramm gelten?

Drucksache 19/14661 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Page 23: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.Die Bundesregierung prüft derzeit den Vorschlag, ein Aufnahmepro-gramm für besonders unterstützungsbedürftige Opfer von IS-Gewalt aus dem Irak aufzulegen.

27. AbgeordneterDr. Marco Buschmann(FDP)

Bei welchen Projekten des Bundes im Bereich Vi-deoüberwachung mit Gesichtserkennung, wie et-wa dem Pilotprojekt „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“, kam in der laufenden Legislaturperio-de Technologie der chinesischen Firma Huawei zum Einsatz, und um welche Technologie handel-te es sich hierbei?

28. AbgeordneterDr. Marco Buschmann(FDP)

Wurden für Projekte des Bundes im Bereich Vi-deoüberwachung mit Gesichtserkennung, in de-nen in der laufenden Legislaturperiode Technolo-gie der Firma Huawei zum Einsatz kam, Angebo-te alternativer Anbieter geprüft, und warum wur-den diese verworfen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.Der Beantwortung der Fragen liegt das Verständnis zu Grunde, dass mit Projekten des Bundes im Bereich Videoüberwachung mit Gesichtserken-nung aufgrund des Bezugs zum „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ lediglich Projekte im Bereich der öffentlichen Sicherheit erfasst werden.Ein Einsatz von Technologie des chinesischen Unternehmens Huawei im Sinne der Fragestellung ist nicht erfolgt.

29. AbgeordneteAnke Domscheit-Berg(DIE LINKE.)

Welche finanzielle und personelle Ausstattung hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und im zweiten Nationalen Aktionsplan der Open Government Partnership erwähnte E-Government-Agentur (umbenannt in Digital In-novation Team), und wie ist die geplante Ausstat-tung für die kommenden drei Jahre?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vittvom 31. Oktober 2019

Die Projektgruppe „Konzeption und Aufbau eines Digital Innovation Teams/E-Government-Agentur“ (PG DIT) kann während der Projekt-laufzeit auf bis zu zehn Beschäftigte aufwachsen. Aktuell sind fünf Be-schäftigte der Projektgruppe zugeordnet. Für die Projektgruppe war von

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14661

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Beginn an ein sukzessiver, bedarfsgerechter Personalaufwuchs geplant. Das weitere noch erforderliche Personal mit entsprechender Expertise ist noch zu gewinnen.Für die Arbeit der Projektgruppe stehen bis Ende 2020 insgesamt Haus-haltsmittel in Höhe von ca. 4,9 Mio. Euro zur Verfügung. Die Anmel-dung der Haushaltsmittel für die spätere E-Government-Agentur erfolgt in zukünftigen Aufstellungsverfahren.

30. AbgeordneteAnke Domscheit-Berg(DIE LINKE.)

Wie weit sind die im August 2018 in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen An-frage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestags-drucksache 19/4026 erwähnten Pläne der Bundes-regierung fortgeschritten, das Informationsfrei-heitsgesetz zu ändern, und wann ist mit einem Gesetzentwurf seitens der Bundesregierung zu rechnen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 30. Oktober 2019

Der Klärungsprozess in der Bundesregierung zu Inhalt und Umfang möglicher Änderungen des Informationsfreiheitgesetzes dauert an und ist noch nicht abgeschlossen. Insofern ist derzeit nicht mit einem ent-sprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu rechnen.

31. AbgeordneteAnke Domscheit-Berg(DIE LINKE.)

Warum wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte E-Govern-ment-Agentur in Digital Innovation Team umbe-nannt (siehe Zweiter Nationaler Aktionsplan der Open Government Partnership), und in welcher Weise haben sich die im Koalitionsvertrag be-schriebenen Aufgaben der E-Government-Agen-tur verändert (bitte konkret weggefallene, verän-derte oder neue Aufgaben benennen)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vittvom 31. Oktober 2019

Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurde die Pro-jektgruppe PG DIT mit dem Ziel eingerichtet, eine „E-Government-Agentur“ als lnnovationseinheit der Bundesverwaltung zu konzipieren und aufzubauen.Die Laufzeit der Projektgruppe ist angelegt bis Ende 2020, bis dahin soll über die Institutionalisierung bzw. die Ausgründung einer späteren E-Government-Agentur entschieden werden.Im Vordergrund steht die Unterstützung der Bundesverwaltung bei der Entwicklung innovativer digitaler Lösungen und der Wissenstransfer zu Methoden und Ansätzen aus dem Bereich der agilen Entwicklung, der Innovationsforschung und dem agilen Projektmanagement in die Bun-

Drucksache 19/14661 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Page 25: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

desverwaltung. Eine Änderung der im Koalitionsvertrag beschriebenen Aufgaben der E-Government-Agentur geht damit nicht einher.

32. AbgeordneteBrigitte Freihold(DIE LINKE.)

Aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung keine vollständige Erstattung des deutschen Kos-tenanteils bei Baumaßnahmen der ausländischen Streitkräfte der NATO in Deutschland bzw. keine Neuverhandlung der Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975 an (vgl. Antwort der Bundesregie-rung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Frakti-on DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/12356?

Antwort der Staatssekretärin Anne Katrin Bohlevom 31. Oktober 2019

Der im NATO-Truppenstatut, im Zusatzabkommen zum NATO-Trup-penstatut und im darauf aufbauenden Verwaltungsabkommen „Auftrags-bautengrundsätze (ABG) 1975“ geregelte Aufenthalt ausländischer Truppen in Deutschland aber auch die sicherheitspolitische Kooperation Deutschlands mit den Vertragsparteien im bilateralen wie im NATO-Rahmen liegen aufgrund ihrer Bedeutung für Frieden, Sicherheit und Prosperität in Europa im zentralen sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands. Sie dienen, wie im Zusatzabkommen zum NATO-Trup-penstatut verankert, insbesondere der weiteren Festigung der Nordatlan-tischen Gemeinschaft.Da die genannten Abkommen diese Zwecke aus Sicht der Bundesregie-rung weiterhin erfüllen, sieht sie derzeit keinen Bedarf an einer Neuver-handlung der Abkommen oder der darin enthaltenen Regelungen.

33. AbgeordneterLars Herrmann(AfD)

Wo (in welcher Datenbank) wird vermerkt, dass das Asylverfahren von den Flüchtlingen (meine Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/13890) abgelehnt wurde, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die abgelehnten Asylbewerber nicht im Rahmen eines späteren Resettlementkontingents durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Aufent-haltstitel nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsge-setzes (AufenthG) erhalten?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Angaben zur Ablehnung eines Asylantrags werden in der elektronischen Asylakte (MARiS) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert.Programme gemäß § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) richten sich an besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Erstaufnahmeländern (Drittstaaten), die vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) für das Resettlement ausgewählt werden. Seitens des BAMF

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14661

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erfolgt sodann eine Auswahl anhand der von der jeweiligen Aufnahme-anordnung festgelegten Aufnahmekriterien. Im Rahmen des Aufnahme-verfahrens werden die Antragsteller durch das BAMF auch zu vorheri-gen Aufenthalten in Deutschland und der EU befragt. Dabei wird auch auf den Aufenthaltszweck eingegangen. Die Angaben werden anhand der alphanumerischen und biometrischen Merkmale der Antragsteller mit den entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Sollte bei einem An-tragsteller ein früheres Asylverfahren negativ beschieden worden sein, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob dies einen Hinderungsgrund für eine aktuelle Aufnahme im Rahmen eines Verfahrens nach § 23 Abs. 4 Auf-enthG darstellt. Darüber hinaus steht eine entsprechende Aufnahmezusa-ge unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses des Visumver-fahrens, in welchem auch ein Abgleich der Visumantragsdaten zu Si-cherheitszwecken erfolgt.

34. AbgeordneterHans-Jürgen Irmer(CDU/CSU)

Wie viele Personen halten sich (bitte nach Bun-desländern aufschlüsseln) im Bundesgebiet auf, die gemäß § 50 des Aufenthaltsgesetzes ausreise-pflichtig sind, und bei wie vielen dieser Personen gibt es (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln) Gründe wie beispielsweise eine sogenannte Dul-dung gemäß § 60a des Aufenthaltsgesetzes, auf die Durchsetzung der Ausreise zu verzichten?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 31. Oktober 2019

Die Angaben können der nachfolgenden Statistik entnommen werden:

Stichtagsbetrachtung zum 30. September 2019

Ausreisepflichtige gem.§ 50 AufenthG

Davon Geduldete gem.§ 60a AufenthG

Deutschland gesamt 247.406 196.967darunter:Baden-Württemberg  26.232  22.611Bayern  30.771  21.863Berlin  14.995  11.094Brandenburg   6.862   5.661Bremen   3.085   2.553Hamburg   8.539   6.155Hessen  12.870   9.442Mecklenburg-Vorpommern   3.639   3.279Niedersachsen  23.049  18.388Nordrhein-Westfalen  72.749  59.514Rheinland-Pfalz  10.597   8.591Saarland   1.224   1.052Sachsen  12.805   9.849Sachsen-Anhalt   6.200   5.397Schleswig-Holstein   9.827   8.179Thüringen   3.962   3.339

Drucksache 19/14661 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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35. AbgeordneterHans-Jürgen Irmer(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Möglichkeiten der einschlägigen Rechtslage zur Durchsetzung der Ausreisepflicht von den Bundesländern einheitlich angewandt werden oder ob es einzelne Bundesländer gibt, die in die-sem Kontext nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Ausreisepflicht durchzuset-zen, und falls letzteres der Fall ist, um welche Bundesländer handelt es sich, und was sind mög-liche Gründe dafür?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 1. November 2019

Der Gesetzgeber hat zuletzt mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das am 21. August 2019 in Kraft ge-treten ist, wesentlich praktikablere Regelungen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht geschaffen. Messbare Erkenntnisse über die tatsächliche Anwendung der neu geschaffenen Regelungen in den Ländern liegen aufgrund des kurzen Zeitraums nach dem Inkrafttreten noch nicht vor.Die Ausführung der Regelungen des Aufenthaltsgesetzes obliegt den Ländern in originärer Zuständigkeit. Der Bund kommentiert und bewer-tet Unterschiede im Vollzug der bestehenden Regelungen grundsätzlich nicht.

36. AbgeordneteUlla Jelpke(DIE LINKE.)

In welchen AnkER-Zentren beschäftigt das Bun-desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ei-nen anderen Sicherheitsdienst als die jeweilige Betreiberin der Einrichtung (vgl. Plenarprotokoll 19/117, Antwort des Staatssekretärs Marco Wan-derwitz auf meine Mündliche Frage 37), und um welche Sicherheitsdienste handelt es sich (bitte den jeweiligen Standorten zuordnen)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Das BAMF beschäftigt andere Sicherheitsdienste als die jeweiligen Be-treiber der AnkER-Einrichtungen an den Standorten Schweinfurt (Fa. DISTELKAM, Dienstleistungsgruppe GmbH, Steinstraße 5, 09116 Chemnitz), Lebach (Sicherheitsdienst Thomas Pack, Alfred-Nobel-Al-lee 1, 66793 Saarwellingen) und Donauwörth (RD Solutions GmbH, Mühlenweg 12, 86920 Epfach).

37. AbgeordneteUlla Jelpke(DIE LINKE.)

Seit wann akzeptiert die italienische Regierung wieder Sammelüberstellungen aus Deutschland per Charterflug, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung noch im Mai 2019 mitgeteilt hat, dass solche Überstellungen momentan nicht stattfänden (Antwortschreiben des Parlamentari-schen Staatssekretärs Stephan Mayer vom

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14661

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17. Mai 2019 auf eine Beschwerde des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion DIE LINKE. Jan Korte, an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer), zwischen Januar und Ende September 2019 aber 54 Menschen per Charterflug aus Deutschland nach Italien überstellt wurden (Plenarprotokoll 19/117, Antwort des Parlamentarischen Staatsse-kretärs Marco Wanderwitz auf meine Mündliche Frage 38), und wie viele Sammelüberstellungen gab es im bisherigen Jahr 2019 von Deutschland nach Italien (bitte einzeln mit Datum auflisten und angeben, wie viele Personen jeweils über-stellt wurden)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Mit Schreiben vom 17. Mai 2019 hatte der Parlamentarische Staatsse-kretär Stephan Mayer das zwischen Deutschland und Italien vereinbarte Verfahren zu Sammelüberstellungen beschrieben. Im Rahmen dieses Verfahrens fand der letzte Flug, wie mitgeteilt, am 22. November 2018 mit 15 Personen statt.Italien lässt derzeit Charterflüge für Dublin-Überstellungen für etwa bis zu fünf Personen pro Flug zu. Im Rahmen dieser (Klein-)Charterflüge sind die in der Antwort zu Frage 38 genannten 54 Personen nach Italien abgeschoben worden. Das Datum der Flüge und die Zahl der jeweils be-förderten Ausländer (Stichtag 4. Oktober 2019) kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.Die Summe der im Zeitraum von Januar bis September 2019 mit den dargestellten Flügen rückgeführten Personen beträgt hierbei 58 Perso-nen. Die Differenz zur Antwort auf die Frage 38 genannten Zahl von 54 Abschiebungen erklärt sich zum einen aus der Nachmeldung von drei Personen, die abgeschoben wurden, und zum anderen daraus, dass eine Person nach Italien zurückgeschoben wurde, während sich die Frage 38 auf Abschiebungen bezog.

Datum Rückgeführte Personen25.01.2019 214.02.2019 307.03.2019 112.03.2019 326.03.2019 129.04.2019 307.05.2019 310.05.2019 113.05.2019 223.05.2019 607.06.2019 311.06.2019 102.07.2019 503.07.2019 104.07.2019 222.07.2019 1

Drucksache 19/14661 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Datum Rückgeführte Personen24.07.2019 529.07.2019 329.07.2019 131.07.2019 301.08.2019 402.08.2019 303.09.2019 102.10.2019 204.10.2019 2

38. AbgeordneterUwe Kamann(fraktionslos)

Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit über Waffenbesitzkarte genutzten registrierten Waffen wurden in den letzten vier Jahren (bitte nach Jah-ren und Kategorien aufschlüsseln) in Deutschland verübt, und wie viele Straftaten mit illegalen Schusswaffen wurden im Vergleich dazu im sel-ben Zeitraum begangen?

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelkevom 31. Oktober 2019

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird ausgewiesen, bei wie vielen im jeweiligen Berichtsjahr polizeilich registrierten Straftaten eine Schusswaffe verwendet wurde. Die jeweilige Gesamtzahl gliedert sich in Fälle „Schusswaffe mitgeführt“, „mit Schusswaffe gedroht“ und „mit Schusswaffe geschossen“. In der Kategorie „mit Schusswaffe gedroht“ werden hierbei auch alle Fälle erfasst, in denen sich wenigstens ein Op-fer subjektiv bedroht fühlte. Insofern werden hier auch Straftaten ausge-wiesen, bei denen z. B. Schreckschusswaffen oder Spielzeugpistolen verwendet worden sind.Weitere Informationen, insbesondere zur Frage, ob legale oder illegale Schusswaffen verwendet wurden, sind in der PKS nicht enthalten.

39. AbgeordneterJan Korte(DIE LINKE.)

Aus welchen Gründen hat das Bundeskriminalamt dem im schwedischen Exil lebenden türkischen Verleger und Menschenrechtsaktivisten R. Z. für seinen Besuch der Frankfurter Buchmesse keine gefahrlose Einreise zugesichert (www.Boersenverein.de/de/portal/Presse/158382?presse_id=1744217), und wie wird die Bundesregierung es zu-künftig vermeiden, dass deutsche Sicherheitsbe-hörden von der türkischen Regierung unter Beru-fung auf das Europäische Auslieferungsabkom-men (EurAuslÜbk) für die Unterdrückung opposi-tioneller Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Politiker missbraucht werden, zumal Arti-kel 3 Absatz 1 EurAuslÜbk explizit die Möglich-keit beinhaltet, Auslieferungsbegehren wegen po-litischer Handlungen abzulehnen?

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14661

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Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 29. Oktober 2019

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass der internatio-nale Auslieferungsverkehr nicht zur Verfolgung aus politischen Gründen instrumentalisiert wird. Die Entscheidung über die Umsetzung von Aus-lieferungsersuchen obliegt gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Aus-wärtigen Amt und unabhängigen Oberlandesgerichten. Gründe für die Ablehnung der Umsetzung von Auslieferungsersuchen sind in anwend-baren völkervertraglichen Regelungen, z. B. dem Europäischen Auslie-ferungsabkommen, oder dem nationalen deutschen Recht vorgesehen. Weitere Informationen können nicht erteilt werden, da dies einen unver-hältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestim-mung der betroffenen Person R. Z. bedeuten würde.

40. AbgeordneteDr. Irene Mihalic(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Tötungsdelikte standen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 in Deutschland im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität im Allgemeinen und der italienischen Organisier-ten Kriminalität im Speziellen?

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelkevom 31. Oktober 2019

Die Zahl der Tötungsdelikte, die OK-Straftaten zugerechnet werden, werden statistisch nicht gesondert erfasst.Dem Bundeskriminalamt liegen seit dem Jahr 1990 Erkenntnisse zu 23 Tötungsdelikten mit insgesamt 30 Todesopfern in Deutschland vor, die der italienischen Mafia zugerechnet werden.

41. AbgeordneteCornelia Möhring(DIE LINKE.)

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darü-ber, dass bei dem Treffen der Innenminister der Länder Frankreich, Deutschland, Italien und Mal-ta in Malta (vgl. https://amp.theguardian.com/world/2019/oct/04/human-trafficker-at-meeting-italy-libya-migration-abd-al-rahman-milad?CMP=Share_iOSApp_Other&_twitter_impression=true) der als Menschenhändler bekannte A. al-R. M., der sogar auf der UN-Sanktionsliste steht, weil er und andere Mitglieder der lybischen Küstenwache di-rekt an der Versenkung von Booten mit Schutz-suchenden unter Gebrauch von Schusswaffen be-teiligt gewesen war (vgl. www.un.org/securitycouncil/sanctions/1970/materials/summaries/individual/ab-d-al-rahman-al-milad), teilgenommen hat und dort als ein Kommandeur der libyschen Küs-tenwache vorgestellt wurde, und wie gedenkt die Bundesregierung wirksam gegen Menschenhan-

Drucksache 19/14661 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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del vorzugehen, wenn bekannte Menschenhändler für Gespräche und Verhandlungen eingeladen werden?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 31. Oktober 2019

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das Treffen der In-nenminister Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Maltas bezieht, die am 22. und 23. September 2019 in Malta zusammenkamen. Die Bundes-regierung hat keine Kenntnisse von einer Teilnahme des A. al-R. M. an diesem Treffen. Soweit die Fragestellerin auf Medienberichterstattung verweist, in der es um die Teilnahme der genannten Person an Gesprä-chen mit italienischen Offiziellen geht (http://amp.theguardian.com/world/2019/oct/04/human-trafficker-at-meeting-italy-libya-migration-abd-al-rahman-milad?CMP=Share_iOSApp_Other&_twitter_impression=true), handelt es sich nicht um das Treffen der Innenminister im September 2019 in Malta, sondern um ein Treffen von italienischen Behördenver-tretern mit Vertretern der libyschen Küstenwache, das im Jahre 2017 in Sizilien stattgefunden haben soll.

42. AbgeordneteDr. Ingrid Nestle(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für welchen konkreten Verwendungszweck und -umfang beansprucht die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die Nutzung der 450-MHz-Frequenzen, und warum kann dafür nicht auf an-dere Technologien oder Frequenzen ausgewichen werden?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vittvom 30. Oktober 2019

Kommunikation ist das wichtigste Führungsmittel von Feuerwehr, Poli-zei, Rettungsdienst und der Bundeswehr. Eine flächendeckende, hoch-verfügbare und sichere Breitbandinfrastruktur ist daher zwingend erfor-derlich. Konkrete mobile Verwendungszwecke für die Nutzung der 450-MHz-Frequenzen sind u. a. die Übertragung von Einsatzinformationen, Datenbankabfragen (z. B. Fahndungsabfragen, Gefahrgutinformationen etc.), Messenger-Dienste, und die Übertragung von Vitaldaten. Des Wei-teren soll mit einem flächendeckenden 450-MHz-Netz der vorrangige Zugang zu den kommerziellen Mobilfunknetzen z. B. bei deren Überlas-tung im Krisenfall durch private Nutzung garantiert werden.Aufgrund ihrer Ausbreitungseigenschaften eignen sich die Frequenzen im 450-MHz-Bereich besonders gut für die wirtschaftlich günstige Rea-lisierung einer flächendeckenden (Mobil-)Funkversorgung.Herauszustellen ist, dass es sich bei den Frequenzen im 450-MHz-Be-reich auf absehbare Zeit (nicht vor 2030 und nur, wenn die WRC dies 2023 so beschließt) um die einzigen verfügbaren und für LTE standardi-sierten Frequenzen zur Realisierung einer flächendeckenden Breitband-funknetzstruktur handelt. So müssten die rund 4.700 Basisstationen des Digitalfunks BOS lediglich nachgerüstet werden, um 99 Prozent der Flä-

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14661

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che der Bundesrepublik mit einem 450-MHz-Netz für die grundlegen-den Bedarfe der BOS und Bundeswehr zu versorgen.

43. AbgeordneterDr. Alexander S. Neu(DIE LINKE.)

Wann wird die Bundesanstalt Technisches Hilfs-werk (THW) mit einer Trinkwasseraufbereitungs-anlage (oder einem entsprechenden System) aus-gestattet, die/das in der Lage ist, Wasser zu entsal-zen (bitte begründen)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 1. November 2019

Das THW plant keine Neuanschaffung von Umkehrosmose-Anlagen, die zur Entsalzung bei der Trinkwassergewinnung geeignet wären. Deutschland verfügt über große Mengen an Süßwasser-Ressourcen, die als Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung in Frage kommen, und ist deshalb nicht auf die Aufbereitung von Salzwasser angewiesen. Um bei bestimmten Szenarien im Ausland auch in Gebieten, in denen zur Auf-bereitung geeignetes Süßwasser nicht in ausreichender Menge zur Ver-fügung steht, autark technische Hilfe leisten zu können, hält das THW zur Eigenversorgung einige kleine Umkehrosmose-Module vor. Große Umkehrosmose-Anlagen wären mit Blick auf die schnelle und weltweit mobile Einsatzfähigkeit des THW nicht zielführend. Angesichts des sehr großen Gewichts und des äußerst hohen Energieverbrauchs bei geringer Produktivität wäre das Kosten-Nutzen-Verhältnis solcher Anlagen im THW unwirtschaftlich.

44. AbgeordneterDr. Konstantin von Notz(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für wie viele rechts-motivierte Straftaten bzw. Delikte rechter Täter in oder mit Bezug zu Deutschland haben die Nachrichtendienste des Bundes seit 2016 tatsächliche Anhaltspunkte er-kannt, und wie viele davon meldeten sie an Straf-verfolgungsbehörden (bitte jeweils aufschlüsseln nach obligatorisch zu meldenden Delikten gemäß § 20 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgeset-zes – BVerSchG – und sonstigen Delikten, zu de-nen gemäß § 19 Absatz 1 BVerfSchG Daten über-mittelt werden „dürfen“)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Die Nachrichtendienste des Bundes übermitteln anlassbezogen, im Rah-men ihres gesetzlichen Auftrags und unter Beachtung der Übermitt-lungsvorschriften relevante Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehör-den.Die Straftaten, zu denen Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden, werden durch die Nachrichtendienste jedoch nicht statistisch erfasst. Die Anzahl der gemäß Fragestellung relevanten De-likte kann dementsprechend nicht beauskunftet werden.

Drucksache 19/14661 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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45. AbgeordneterFrank Pasemann(AfD)

Gibt es eine Prüfung der Personen und Gruppen, die von Bundesministerien und deren Organen als zu lobend und damit als die bundesdeutsche Ge-sellschaft abbildend herausgestellt werden, und nach welchen Kriterien findet diese statt?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vittvom 30. Oktober 2019

Die Ressorts prüfen und entscheiden in eigener Verantwortung über der-artige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, § 25 Absatz 4 der Gemein-samen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Für diesen res-sortinternen Prüfprozess gibt es keine ressortweiten, allgemeinverbindli-chen Vorgaben.

46. AbgeordneterSören Pellmann(DIE LINKE.)

Inwiefern entspricht der Hinweis des Bundeskri-minalamtes zu beschlagnahmten Websites (z. B. https://github.com/Linuzifer/domain_seizure) nach Kenntnis der Bundesregierung den Anforde-rungen der Barrierefreiheit, und wenn sie dem nicht vollumfänglich entspricht, wann werden ge-eignete Maßnahmen zur Behebung dessen getrof-fen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerbervom 29. Oktober 2019

Auf Anordnung der jeweiligen sachleitenden Staatsanwaltschaft werden im Einzelfall so genannte „Sicherstellungsbanner“ („Seizure-Banner“) im Rahmen von Ermittlungsverfahren auf beschlagnahmten (§§ 94, 98 StPO) Websites geschaltet. Diese Seiten hatten zuvor Zugang zu inkri-minierten Inhalten bereitgestellt. In der Folge sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Sinne der Fragestellung hier nicht anwendbar.Im Übrigen setzt die Bundesregierung die einschlägigen Anforderungen zur Barrierefreiheit (Behindertengleichstellungsgesetz [BGG] und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung [BITV 2.0]) um.

47. AbgeordneterStefan Schmidt(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Höhe sind Fördermittel des Bundes für die Behebung von Gebäudeleerständen und Bele-bung von Ortskernen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2030 vorgesehen, und mit welchen konkreten Maßnahmen der Bundesregierung sollen Ortsker-ne belebt werden?

Antwort der Staatssekretärin Anne Katrin Bohlevom 28. Oktober 2019

Mit Kabinettsbeschluss vom 10. Juli 2019 hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleich-

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14661

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wertige Lebensverhältnisse“ beschlossen. Die Maßnahmen werden von jedem Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeit umgesetzt.Die Behebung von Gebäudeleerstand sowie die Belebung von Stadt- und Ortskernen sind seit langem generelle Förderziele der Städtebauförde-rung des Bundes (vgl. Maßnahme 6 „Städtebauförderung und sozialen Wohnraumförderung voranbringen“ des Kabinettbeschlusses in Zustän-digkeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat [BMI]). Eine spezielle Fokussierung auf diese Ziele wird in der ab 2020 vorgese-henen neuen Programmstruktur im Städtebauförderprogramm „Lebendi-ge Zentren“ erfolgen. Für die Städtebauförderung sind für das Jahr 2020 Programmmittel in Höhe von insgesamt 790 Mio. Euro vorgesehen, da-von für das Programm „Lebendige Zentren“ 300 Mio. Euro Programm-mittel. Für die Folgejahre erfolgt die finanzielle Festlegung im jeweili-gen Bundeshaushalt. Des Weiteren trägt auch das städtebauliche Förder-programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ mittelbar durch die Sanierung öffentlicher sozialer Infrastruktur zur Minderung von Gebäudeleerstand und Zentrenentwicklung bei, 200 Mio. Euro Pro-grammmittel stehen für das Programm insgesamt in 2020 zur Verfü-gung.Über den konkreten Einsatz der Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförde-rung sowie zum Investitionspakt entscheiden die Länder auf Antrag der Kommunen.Dabei hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern im Rahmen der bisherigen Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung die Möglichkeit geschaffen, die Bundesmittel für Zwischennutzungen von leerstehenden Gebäuden, aber auch für investitionsbegleitende Maßnah-men der Zentrenentwicklung (z. B. Verfügungsfonds zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements) einzusetzen. Des Weiteren unterstützt der Bund die städtebauliche Entwicklung in den Kommunen durch For-schungsvorhaben sowie Wissenstransfer.Die Umsetzung von Maßnahme 5 „Dörfer und ländliche Räume stärken“ des Kabinettbeschlusses fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Kabi-nettsbeschluss sieht zu Maßnahme 5 vor, dass die gezielte Stärkung der Dörfer und insbesondere strukturschwacher ländlicher Räume zur Erhal-tung und Steigerung ihrer Attraktivität beitragen und ihre Entwicklungs-dynamik befördern kann. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Ver-besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) soll auf In-vestitionen in eine erreichbare Grundversorgung in ländlichen Räumen sowie attraktive und lebendige Ortskerne, so auch die Behebung von Gebäudeleerständen, fokussiert werden.Die Behebung von Gebäudeleerständen und die Belebung von Ortsker-nen sind wichtige Ziele des Förderbereichs 1 – „Integrierte ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruk-tur und des Küstenschutzes“ (GAK). Insbesondere die Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen, Kleinstunternehmen der Grundversor-gung oder von Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen leisten ei-nen wesentlichen Beitrag zur Behebung von Gebäudeleerständen und der Belebung der Ortskerne in den ländlichen Räumen. Die Anwendung und Umsetzung der Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwick-lung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Sie entscheiden somit, wel-che Fördermaßnahmen angeboten und wie die Mittel auf die einzelnen Maßnahmen verteilt werden. Sie berichten dem Bund darüber im Rah-

Drucksache 19/14661 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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men der jährlichen GAK-Berichterstattung. Die Daten für 2019 sollen dem Bund bis Ende Mai 2020 vorliegen.Die Bundesregierung hat bereits 2018 den im Koalitionsvertrag zwi-schen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Sonderrahmenplan zur Förde-rung der ländlichen Entwicklung um- bzw. eingesetzt. Für 2019 stehen 150 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Für das Jahr 2020 sind 200 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen.

48. AbgeordneterBenjamin Strasser(FDP)

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden zum dienstlichen Verhältnis bzw. der dienstlichen Be-fassung eines ehemaligen Mitarbeiters des Lan-desamts für Verfassungsschutz Hessen, und dem mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke, S. E., vor, und wann hat sie diese jeweils erhalten (vgl. www.hessenschau.de/politik/ex-verfassungsschuetzer-temme-war-dienstlich-befasst-mit-stephan-ernst-andreas-t-stephan-e-100.html) ?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dem Mord an Dr. Walter Lübcke dauern an. Eine Auskunft über bisher vorliegende Erkenntnisse und Erkenntnisquellen kann, auch soweit es die Einbindung des Beschuldigten S. E. in die rechtsextremistische Szene betrifft, noch nicht abschließend erteilt wer-den. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informati-onsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Infor-mationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungs-interesse zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungs-verfahren könnte weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleis-tung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat.

49. AbgeordneterDr. Harald Weyel(AfD)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung linksextremistischer Grup-pen, insbesondere der Interventionisten Linken, die laut der Hamburger Behörde für Inneres und Sport (www.welt.de/regionales/hamburg/article200507550/Fridays-for-Future-Linksextreme-wolllen-bei-Klimastreik-Verkehr-lahmlegen.html) demokratische Initiativen instrumentalisieren wolle und zu einem „weltweiten Klimastreik“ am 20. September 2019 aufgerufen hat (https://interventionistische-linke-org/beitrag/global-earth-strike-weltweiter-klimastreik), und von ihnen aus-gehende Versuche der Instrumentalisierung am „Klimastreik“ und „Friday for Future“?

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14661

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Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmannvom 28. Oktober 2019

Der Bundesregierung liegen weiterhin keine Informationen zu einer strukturierten Beteiligung „linksextremistischer Gruppierungen oder Kampagnen“ vor, die eine mögliche Instrumentalisierung der Klimapro-teste/“Fridays for Future“ durch eine aktive Beteiligung dieser Gruppen belegen.Vereinzelt sind Solidaritätsbekundungen feststellbar. So wirbt u. a. das Aktionsbündnis „Ende Gelände“ – und damit mittelbar die „Interventi-onistische Linke“ – für die „Fridays For Future“-Veranstaltungen.Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 26 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 19/11515 verwiesen.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

50. AbgeordneteGökay Akbulut(DIE LINKE.)

Wie viele deutsche Staatsangehörige und Men-schen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr bei der Einreise in die Türkei Probleme be-kommen (bitte nach Einreiseverweigerungen, Ver-haftungen, Ausreisesperren und regelmäßige Mel-depflichten aufschlüsseln)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelisvom 1. November 2019

Dem Auswärtigen Amt wurden dieses Jahr (Stand: 25. Oktober 2019) insgesamt 13 Einreiseverweigerungen deutscher Staatsangehöriger in die Türkei gemeldet. Von Ausreisesperren sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung 49 deutsche Staatsangehörige betroffen. Im Rah-men der konsularischen Arbeit werden derzeit 62 in der Türkei inhaftier-te deutsche Staatsangehörige betreut. Darüber hinaus liegen der Bundes-regierung keine Kenntnisse vor.Der Bundesregierung werden nicht alle Fälle von Einreiseverweigerun-gen deutscher Staatsangehöriger zwingend zur Kenntnis gebracht. Sie führt zudem keine Jahresstatistik über deutsche Staatsangehörige, die in der Türkei festgenommen wurden. Ebenso wenig wird erfasst, ob eine Festnahme bei der Einreise erfolgt. Die gemachten Angaben sind des-halb mit Unsicherheiten behaftet.

51. AbgeordneteLuise Amtsberg(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Anträge für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurden von der In-ternational Organization for Migration, die mit Fi-nanzierung des Auswärtigen Amts eine Vorabprü-fung der Anträge auf Familienzusammenführung

Drucksache 19/14661 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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an einigen Standorten vornimmt (http://germany.iom.int/sites/default/files/FAP/FAP_Infosheet_GERMAN_2017-04-04.pdf), monatlich von März bis August 2019 zur Entscheidung an die Botschaften im Libanon, in der Türkei, im Irak und in Äthio-pien weitergeleitet, und wie erklärt sich die Bun-desregierung die Diskrepanz zwischen der hohen Zahl der Terminregistrierungen für den Familien-nachzug zu subsidiär Schutzberechtigen weltweit (Antwort auf meine Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 19/13890) und der wieder-holten Unterschreitung des nach § 36a Absatz 2 AufenthG vorgesehenen Kontingents von 1000 Zusagen durch das Bundesverwaltungsamt (www.nds-fluerat.org/39960/aktuelles/fluechtlingsrat-kritisiert-erneute-zoegerliche-visumserteilung-beim-familiennachzug/) ?

Antwort des Staatsministers Michael Rothvom 24. Oktober 2019

Die Zahl der von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) nach Antragsannahme zur Entscheidung an die Botschaften weitergelei-teten Anträge wird vom Auswärtigen Amt nicht statistisch erfasst. Nach Informationen von IOM wurden im angefragten Zeitraum von März bis August 2019 die folgende Anzahl von Anträgen auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten an die zuständigen Botschaften übergeben.

März April Mai Juni Juli AugustLibanon 325 322 368 255 486 432Türkei 355 400 258 141 157 149Irak 209 261 182 174 211 130Äthiopien   0  59  55  92  79 168

Der Bearbeitungsstand der Anträge auf Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten ergibt sich aus Anlage 2 der Bundesregie-rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Thema „Fa-miliennachzug zu Flüchtlingen bis Mitte 2019 und diesbezügliche Prog-nosen“ (Bundestagsdrucksache 19/13525).

52. AbgeordneteBrigitte Freihold(DIE LINKE.)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Art der militärischen Nutzung der den aus-ländischen Streitkräften der NATO in Rheinland-Pfalz überlassenen Liegenschaften (bitte nach Standort, Zugehörigkeit zur jeweiligen militär-ischen Einrichtung auflisten)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelisvom 30. Oktober 2019

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/12356), in welcher

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/14661

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die Bundesregierung im Einzelnen zu den überlassenen Liegenschaften Stellung genommen hat, wird verwiesen.Über Art und Umfang der Nutzung einer völkerrechtlich überlassenen Liegenschaft entscheiden die Streitkräfte im Rahmen der einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen eigenständig und nach ihren militär-ischen Erfordernissen.

53. AbgeordneterDr. Anton Friesen(AfD)

Inwiefern handelt es sich bei den Vertreibungen der Kurden und der geplanten Ansiedlung von arabischstämmigen Syrern in Nordsyrien durch die Türkei nach Auffassung der Bundesregierung um einen Verstoß gegen die Völkermordkonventi-on der Vereinten Nationen von 1948 („Überein-kommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelisvom 31. Oktober 2019

Eine völkerrechtliche Einordnung von Vorkommnissen im Nordosten Syriens obliegt unabhängigen Gerichten. Eine Bewertung hypothetischer Fragen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht vor.

54. AbgeordneterMarkus Frohnmaier(AfD)

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bun-desregierung, um den seit inzwischen sieben Mo-naten in Kamerun inhaftierten und mit der Todes-strafe bedrohten Deutschen W. S. zurück nach Deutschland zu holen (www.spiegel.de/politik/ausland/kamerun-deutscher-vor-militaergericht-angeklagt-a-1288095.html)?

Antwort des Staatssekretärs Michael Rothvom 28. Oktober 2019

Die Bundesregierung verfolgt den Fall des in Kamerun inhaftierten deut-schen Staatsangehörigen, W. S., sehr aufmerksam. Sie steht mit ihm, sei-ner Familie und seinem Anwalt in Kontakt. Die deutsche Botschaft in Jaunde betreut W. S. konsularisch. Sie hat Haftbesuche durchgeführt und unterstützt ihm im Rahmen des rechtlich Möglichen. In verschiedenen hochrangigen Gesprächen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass W. S. ein Berufungsverfahren nach rechtsstaatlichen Maßstäben erhält. Nach Kenntnis der Bundesregierung droht W. S. nicht die Todessstrafe.

55. AbgeordneterDr. Christoph Hoffmann(FDP)

Wie bewertet die Bundesregierung die Einladung von offiziellen Vertretern Guineas zum G20 In-vestment Summit am 19. November 2019 in Ber-lin hinsichtlich der Tatsache, dass die beiden Op-positionspolitiker Sidya Touré und Cellou Dallein Diallo unter Hausarrest gestellt wurden (https://af.reuters.com/article/topNews/idAFKBN1WT1WK

Drucksache 19/14661 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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-OZATP), und wird die Bundesregierung bei der Konferenz im Dialog mit den Vertretern Guineas die Missstände in Guinea bei der Einhaltung von Menschenrechten, Korruption etc. ansprechen, die in Bezug auf den Compact with Africa (CwA) ei-nem investitionsfreundlichen Klima entgegenste-hen?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelisvom 31. Oktober 2019

Der „G20 Investment Summit“ am 19. November 2019 wird vom Afri-ka-Verein der deutschen Wirtschaft und der Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) ausgerichtet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Vertreterinnen und Vertreter aller „Compact-with-Afrika“-Mitglieder zum „G20 Investment Summit“ eingeladen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, anlässlich des „G20 Invest-ment Summit“ und der „G20 Compact with Africa“-Konferenz wirt-schaftliche und politische Themen mit den Teilnehmern zu besprechen.

56. AbgeordneterManuel Sarrazin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Ankün-digung aus Moskau, dass Präsident Wladimir Pu-tin die Ratifikation des Zusatzprotokolls aus der Genfer Konvention vom 12. August 1949 über den Schutz der zivilen Opfer internationaler be-waffneter Konflikte widerrufen wollte (www.themoscowtimes.com/2010/10/17/putin-seeks-to-abandon-genevaconventions-victim-protection-clause-a67781)?

Antwort des Staatsministers Michael Rothvom 30. Oktober 2019

Der von Präsident Putin initiierte Widerruf betrifft die Erklärung, die Zuständigkeit der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission gemäß Artikel 90 Absatz 2 des in der Fragestellung genannten Zusatz-protokolls ohne besondere Übereinkunft anzuerkennen. Der Widerruf betrifft nicht die Ratifikation des gesamten Zusatzprotokolls.Die Bundesregierung hält es für wichtig, das humanitäre Völkerrecht und seine Instrumente und damit die friedensunterstützende Arbeit der Ermittlungskommission weiter zu stärken und jenseits der 77 Staaten, die die Zuständigkeit der Kommission bereits anerkannt haben, weitere Staaten hierzu zu ermutigen.Sie bedauert daher die Widerrufsabsicht der Russischen Föderation und hat dieses Thema auf mehreren Ebenen gegenüber Vertreterinnen und Vertreter der Russischen Föderation angesprochen.

57. AbgeordneteKathrin Vogler(DIE LINKE.)

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, eigene Atomwaffenarsenale ent-wickeln zu wollen (www.nytimes.com/2019/10/2

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/14661

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0/world/middleeast/erdogan-turkey-nuclear-weapons-trump.html) in völkerrechtlicher Sicht und in Hinblick auf die Folgen solcher Bestrebungen für die NATO-Mitgliedstaaten der Türkei?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelisvom 1. November 2019

Die Bundesregierung hat die öffentlichen Aussagen des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan zur Kenntnis genommen.Die Türkei ist 1980 dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) bei-getreten. Wie alle Vertragsstaaten außer den im NVV anerkannten fünf Nuklearwaffenstaaten ist sie dazu verpflichtet, auf Nuklearwaffen zu verzichten und ihre kerntechnischen Anlagen sowie jegliches Nuklear-material unter internationale Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO; sogenannte „Safeguards“) zu stellen. Die Türkei hat sich hierbei mit Abschluss eines IAEO-Zusatzprotokolls dem höch-sten Verifikationsstandard der IAEO unterworfen.Gemeinsam mit allen NATO-Verbündeten hat sich die Türkei beim letz-ten NATO-Gipfel 2018 in der Gipfel-Erklärung der Staats- und Regie-rungschefs zum Nichtverbreitungsvertrag als Eckstein des weltweiten Nichtverbreitungsregimes bekannt und dessen essentielle Rolle bei der Aufrechterhaltung internationalen Friedens, von Sicherheit und Stabilität betont. Die Türkei hat sich mit allen Verbündeten erneut zur Implemen-tierung aller Bestandteile des Nichtverbreitungsvertrags bekannt (Erklä-rung abrufbar unter www.nato.int/cps/en/natohq/official_texas_156624.htm#42).

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürWirtschaft und Energie

58. AbgeordneterLorenz Gösta Beutin(DIE LINKE.)

Hat die Bundesregierung dem kanadischen Unter-nehmen Pieridae Energy eine UFK-Garantie (UFK-Garantie für Ungebundene Finanzkredite) erteilt oder sonstige finanzielle Zusicherungen für die Realisierung des LNG-Goldboro-Projektes (LNG: Flüssigerdgas) (inklusive Förderung und Transport von Kohlenwasserstoffen) gemacht (in Form eines Kredits, Bürgschaft, Letter of Intent, Memorandum of Understanding etc.) (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/Ing-terminal-in-kanada-exportbank-kfw-ipex-beraet-investoren-a-1227406.html)?

59. AbgeordneterLorenz Gösta Beutin(DIE LINKE.)

Falls ja, welcher Art sind diese Zusicherungen/Garantien genau, und wurde die Erteilung einer Bürgschaft oder Kreditgarantie oder sonstigen fi-nanziellen Unterstützung an die Bedingung ge-

Drucksache 19/14661 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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knüpft, dass Pieridae Energy kein Fracking-Gas für das LNG-Goldboro-Projekt kauft, fördert und exportiert?

60. AbgeordneterLorenz Gösta Beutin(DIE LINKE.)

Beabsichtigt die Bundesregierung hingegen der KfW Ipex mitzuteilen, dass das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen Pieridae Energy zu been-den ist, wenn nein, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaumvom 29. Oktober 2019

Die Fragen 58 bis 60 werden gemeinsam beantwortet.Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Fra-ge 51 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 19/2334 verwiesen. Ergänzend zur vorgenannten Antwort hat die Bun-desregierung im Oktober 2018 auf Grund der Erhöhung des Auftrags-wertes einen weiteren rechtlich unverbindlichen Letter of Interest ausge-stellt.Die KfW IPEX-Bank GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesell-schaft der KfW. Sie agiert seit dem 1. Januar 2008 als rechtlich selbstän-dige Bank, die dem Kreditwesengesetz unterliegt. Aus Sicht der Bundes-regierung ist keine in der Fragestellung aufgeworfene Anweisung an die KfW IPEX-Bank möglich.

61. AbgeordneterMartin Hess(AfD)

Wie viele EU-Richtlinien hat Deutschland derzeit nicht fristgemäß umgesetzt, und in wie vielen Fäl-len wurde ein formelles Mahnverfahren im Sinne des Artikels 258 des Vertrages über Arbeitsweise der Europäischen Union eingeleitet?

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voßvom 1. November 2019

Die Bundesregierung hat derzeit bei zehn EU-Richtlinien nach Ablauf der Richtlinienumsetzungsfrist noch nicht die vollständige Richtlinien-umsetzung mitgeteilt.Die Gesamtzahl der von der Europäischen Kommission nach Art. 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wegen Nichtmitteilung/Nichtumsetzung von Richtlinien eingeleiteten Vertrags-verletzungsverfahren beträgt 20. Zum einen kann diese Differenz darauf zurückgeführt werden, dass Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-mitteilung/Nichtumsetzung von Richtlinien von der Europäischen Kom-mission meistens nicht sofort, sondern erst nach eingehender Prüfung der vollständigen Umsetzung eingestellt werden. Zum anderen gibt es Fälle, in denen die Bundesregierung der Europäischen Kommission die vollständige Richtlinienumsetzung mitgeteilt hat, die Europäische Kom-mission jedoch der Auffassung ist, dass die Richtlinienumsetzung nicht vollständig sei und daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/14661

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62. AbgeordneterDr. Christian Jung(FDP)

Wie viele Ölkraftwerke sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zurzeit in Pla-nung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Andreas Feichtvom 28. Oktober 2019

Die aktuelle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zu geplanten Kraftwerken enthält keine Ölkraftwerke für den Strommarkt in Deutsch-land (www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Erzeugungskapazitaeten/Kraftwerksliste/kraftwerksliste-node.html). Im Sonderfall eines besonderen netztechnischen Betriebsmittels nach § 11 Abs. 3 Energie-wirtschaftsgesetz ist in Marbach (Baden-Württemberg) ein Gasturbinen-Kraftwerk geplant, das mit extra-leichtem Heizöl betrieben werden soll. In diesem Spezialfall wird mit sehr geringen Betriebszeiten gerechnet.

63. AbgeordneteKatja Keul(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kommt es für den Rechtsanspruch eines deut-schen Rüstungsunternehmens aus Hermesbürg-schaften darauf an, ob die Nichtdurchführung ei-nes Exportgeschäftes auf einem EU-Waffenem-bargo beruht oder auf einem nationalen Export-stopp, und in welcher Höhe gibt es zurzeit offene Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte in die Türkei, die noch nicht ausgeführt worden sind?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaumvom 29. Oktober 2019

Die Nichtdurchführung eines Exportgeschäftes ist im Rahmen der Ex-portkreditgarantien des Bundes über die Produkte der Fabrikationsrisi-kodeckung und der Vertragsgarantiedeckung grundsätzlich abgesichert. Ob ein Exportstopp einen Entschädigungstatbestand auslöst, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalles ab. Bei Erlass eines Waffenem-bargos auf EU-Ebene liegt im Regelfall ein Entschädigungstatbestand vor.Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich für den Be-reich der Rüstungsexporte nach den Feststellungen des Bundesverfas-sungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfän-gerland und das Gesamtvolumen. Zum Abwicklungsstand von Ausfuhr-vorhaben kann die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben ma-chen.

64. AbgeordneteKatja Keul(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welcher Antragssteller (Name und Firmensitz) hat im Jahr 2013/2014 Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für Isopropanol nach Syrien gestellt, und in welcher Menge begehrte der An-tragsteller Isopropanol nach Syrien auszuführen

Drucksache 19/14661 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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(siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 19/11757; ich verweise auf die Möglichkeit die Frage als Verschlusssache zu beantworten, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen; siehe dazu die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Frak-tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestags-drucksache 19/10392)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaumvom 29. Oktober 2019

Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) für diesen Bereich des Regierungshan-delns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab.

65. AbgeordneteSylvia Kotting-Uhl(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern informierte der Urananreicherungskon-zern Urenco die im Gemeinsamen Regierungsaus-schuss zu Urenco vertretenen Troika-Staaten Ver-einigtes Königreich, die Niederlande und Deutschland frühzeitig über seine bereits realisier-te Absicht, nach dem Jahr 2009 abgereichertes Uran zwecks Wiederanreicherung erneut nach Russland zu exportieren (bitte möglichst ausführ-liche Darlegung insbesondere mit Form und Da-tum der erstmaligen Information der Bundesregie-rung je Exportvertrag, zum Gemeinsamen Regie-rungsausschuss vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 50, Plenarprotokoll 19/88, Anlage 2), und welche Eckdaten hat der Exportantrag von Urenco für derartige Exporte nach Russland, die in diesem Jahr begannen (bitte insbesondere mit Datum der Antragstellung; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24 des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Ple-narprotokoll 19/117, Anlage 2)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Feichtvom 28. Oktober 2019

Die Firma URENCO hat wiederholt bei den Erörterungen der Außenbe-ziehungen des Unternehmens im Gemeinsamen Regierungsausschuss (zuletzt Juni 2019 in London) geltend gemacht, die Option des Exports von Reststoffen in die Russische Föderation aufrecht zu erhalten. Seitens der drei Regierungen begegnen dieser betriebswirtschaftlichen Option keine nichtverbreitungspolitischen Bedenken. Gleichwohl wurde gegen-über URENCO betont, dass dazu im Einzelfall die jeweils nationalen Export- und ggf. atomrechtlichen Genehmigungen vorliegen müssen.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/14661

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Grundsätzlich unterliegt die Ausfuhr von abgereichertem Uran der Aus-fuhrkontrolle nach Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Art. 3 Absatz 1 und Anhang I, Nr. 0C001. Zu etwaigen Anträgen und Genehmigungsverfahren im Ein-zelfall kann die Bundesregierung aus Gründen der Wahrung von Be-triebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Auskunft geben.

66. AbgeordneteDr. Ingrid Nestle(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Schritte zur umfassenden und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über den 2020 beginnenden flächendeckenden Einbau von modernen Messeinrichtungen in allen deut-schen Haushalten sieht die Bundesregierung au-ßer dem kürzlich veröffentlichten 2-seitigen Flyer (www.bmwi.de/Redation/DE/Publikationen/Energie/smart-meter-und-digitale-stromzaehler.pdf?_blob=publicationFile&v=4) vor, um zu verhindern, dass in der Bevölkerung die Fehlwahrnehmung entsteht, nicht alle Haushalte wären von Neuerun-gen bei ihren Messeinrichtungen betroffen, und wie schätzt die Bundesregierung den Wissens-stand der Bürger bezüglich der flächendeckenden Installation moderner Messeinrichtungen und des teilweisen Rollouts von Smart Meter Gateways ein?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaumvom 1. November 2019

Die Erstinformation der Öffentlichkeit erfolgte mit Verkündung des Ge-setzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) im Bundesgesetz-blatt am 1. September 2016 und der anschließenden Kommunikation über die üblichen Informationsangebote der Bundesregierung. Seitdem werden der Öffentlichkeit fortlaufend aktualisierte Informationen zum Thema, u. a. über die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), zur Verfügung gestellt.Darüber hinaus wurde und wird die Öffentlichkeit dauerhaft auf einer Vielzahl von Kommunikationskanälen über den Rollout intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen informiert. Hierzu zäh-len u. a. gedruckte, aber auch Online-Informationsangebote auf den Websites des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesnetzagentur und des BMWi sowie Pressemitteilungen und Infor-mationsangebote für betroffene Verbände und Unternehmen. Diese neh-men eine Multiplikatorenfunktion wahr. Beispielsweise informieren die Verbraucherzentralen der Länder bzw. der Verbraucherzentrale Bundes-verband die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls bereits seit Verabschie-dung des GDEW zum Thema.Zu Beginn und während des verpflichtenden Rollouts sind seitens der Bundesregierung zusätzliche Informationsangebote, u. a. auf den Social-Media-Kanälen des BMWi, sowie Newsletter geplant, welche mit allen Stakeholdern, wie z. B. Dachverbänden, Unternehmen, aber auch Bür-gerinnen und Bürgern geteilt werden.

Drucksache 19/14661 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Näheres zur Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger durch den nach Einbaufällen gestaffelten Rollout, insbesondere die für die Einbauver-pflichtung relevanten Schwellenwerte sowie Informationspflichten durch die grundzuständigen Messstellenbetreiber, regelt das GDEW.

67. AbgeordneteDr. Ingrid Nestle(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gedenkt die Bundesregierung die flächendecken-de Installation moderner Messeinrichtungen (MME) und den teilweisen Rollout von Smart Meter Gateways (SMG) so zu kommunizieren, dass die Informationen über die Massenmedien einen relevanten Teil der Bevölkerung erreichen, [da ja bei jedem Haushalt eine MME eingebaut werden wird] und falls nicht, denkt sie, dass der flächendeckende Einbau von MME und teilweise Einbau von SMG trotz fehlender direkter Kom-munikation der Bundesregierung ohne Umweg über den Messstellenbetreiber Akzeptanz finden kann?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaumvom 1. November 2019

Die Kommunikation des bevorstehenden Rollouts hat bereits begonnen. Weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Zuge des be-vorstehenden Rollouts folgen.

68. AbgeordneteDr. Ingrid Nestle(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dürfen in der Übergangszeit, nachdem die Markt-erklärung für den Smart Meter Rollout bereits ab-gegeben wurde gleichzeitig für bestimmte An-wendungen aber noch keine zertifizierten Geräte angeboten werden, weiterhin nicht zertifizierte Messgeräte eingebaut werden, welche die entspre-chende Funktion, wie zum Beispiel sekunden-scharfe Übertragung der Messewerte, anbieten, und falls nicht, welche Regelung ist für diesen Fall vorgesehen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaumvom 1. November 2019

Die Verpflichtung zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen greift, soweit die technische und wirtschaftliche Möglichkeit gegeben ist (§ 29 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz – MsbG). Die technische Möglichkeit liegt vor, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den am Einsatzbereich des Smart-Meter-Gateways (SMGW) orientierten Vorga-ben entsprechen, und das Bundesamt für Sicherheit in der Informations-technik (BSI) dies festgestellt hat (§ 30 Satz 1 MsbG). Das BSI wird bei der Feststellung der technischen Möglichkeit berücksichtigen, ob die am Markt vorhandenen SMGW den Anforderungen des jeweiligen Einsatz-bereiches entsprechen oder nicht. Es wird sich zugleich dazu verhalten,

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/14661

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ob und inwieweit für bestimmte Einsatzbereiche die Regelung des § 19 Absatz 5 MsbG weiter zum Tragen kommen kann.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justizund für Verbraucherschutz

69. AbgeordneteJoana Cotar(AfD)

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesre-gierung aus dem Urteil der dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 3. Ok-tober 2019 zur Rechtssache CT 18/18 im Hinblick auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und hält die Bundesregierung diesbezüglich gesetzgeberi-sche Aktivitäten für erforderlich (https://eur-lex.europa.eu/legal-conten/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62018CJ0018&qid=1570122880962&from=DE)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehlvom 28. Oktober 2019

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2019 (Rs. C-18/18) betrifft die Frage der Zulässigkeit gerichtlicher Verfügungen, die dem Betreiber eines sozialen Netzwerks aufgeben, Informationen, die den wortgleichen oder einen sinngleichen Inhalt haben wie Informa-tionen, die vom Gericht für rechtswidrig erklärt worden sind, zu entfer-nen. Grundlage der gerichtlichen Verfügung war eine zivilrechtliche Streitigkeit.Die dem Urteil des EuGH zugrunde liegende Problematik der Pflichten zur Verhinderung weiterer, ggf. nur wort- und sinngleicher Inhalte be-trifft eine Frage der Verantwortlichkeit u. a. sozialer Netzwerke, die über die aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) folgenden Vorga-ben hinausgeht.Auch in Deutschland können schon nach bisheriger Rechtslage soziale Netzwerke in bestimmten Fällen aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche (insbesondere aufgrund der sog. Störerhaftung) verpflichtet sein, neben der Löschung eines rechtswidrigen Inhaltes z. B. auch „gleichartige“ In-halte zu verhindern. Wann das konkret der Fall ist, ist Gegenstand der Rechtsprechung zu den Einzelheiten dieser Sorgfaltspflichten.

70. AbgeordneterFrank Pasemann(AfD)

Gibt es Gespräche zwischen der Bundesregierung und/oder Bundesministerien einerseits sowie Ver-tretern der marktführenden sozialen Netzwerke wie etwa Facebook, Twitter, Instagram anderer-seits im Generellen, wenn ja, sind die selektiven Löschungen von insbesondere dissidenten politi-schen Akteuren ebenfalls Gegenstand dieser Ge-spräche, und wie positioniert sich die Bundesre-gierung dazu?

Drucksache 19/14661 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehlvom 28. Oktober 2019

Die Bundesregierung führt im Rahmen ihrer Tätigkeit Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von unterschiedlichen Verbänden und Un-ternehmen durch, u. a. auch Gespräche zwischen Bundesministerien bzw. dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und Vertre-terinnen und Vertretern der genannten sozialen Netzwerke.Die Bundesregierung wirkt in den Gesprächen nicht auf Löschungen von Inhalten wegen ihres politischen Inhalts hin.

71. AbgeordneterMatthias Seestern-Pauly(FDP)

Ist die Arbeit der Expertenarbeitsgruppe im Bun-desministerium der Justiz und für Verbraucher-schutz zum Reformbedarf im Sorge- und Um-gangsrecht abgeschlossen, nach deren Abschluss sich die Bundesministerin der Justiz und Verbrau-cherschutz Christine Lambrecht zum Wechselmo-dell positionieren wollte, und wann ist mit einem Referentenentwurf zu rechnen, der auch die Re-form des Kindesunterhaltsrechts miteinbezieht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 79 des Abgeordneten Daniel Föst auf Bundestagsdrucksache 19/11401)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Langevom 31. Oktober 2019

Die letzte Sitzung der Expertenarbeitsgruppe hat am 30. September 2019 stattgefunden, die Arbeit der Arbeitsgruppe wurde mithin vor Kurzem beendet. Die Arbeitsgruppe hat sich mehrheitlich auf Thesen verständigt, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-schutz inzwischen auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Das Bun-desministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird diese Thesen jetzt prüfen und auswerten. Der Meinungsbildungsprozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Genaue zeitliche und inhaltliche Planungen bezüglich eines Referentenentwurfs stehen daher noch nicht fest.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

72. AbgeordneterStephan Brandner(AfD)

Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in den Voreinstellungen der Suchmaske im Jobsuche-Portal der Bundesagentur für Arbeit die Angebote privater Arbeitsvermittler nicht mehr automatisch angezeigt werden, und falls ja, wie wird diese Änderung der Sucheinstellungen be-gründet?

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/14661

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Krammevom 1. November 2019

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist ein Instrument der Arbeitsvermittlung. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, um Arbeitsu-chende und Arbeitgeber zur Begründung eines Beschäftigungsverhält-nisses zusammenzubringen. Sie wird von der BA in eigener Verantwor-tung betrieben.Im Mai 2019 berichtete der Südwestdeutsche Rundfunk über eine miss-bräuchliche Nutzung der Jobbörse durch ein Netzwerk von Unterneh-men der privaten Arbeitsvermittlungen mit vermeintlichen Stellenange-boten. Die BA hat daraufhin umfassende Analysen und Auswertungen vorgenommen, um weitere Verdachtsfälle und vergleichbare Fallkonstel-lationen zu identifizieren, die entsprechenden Arbeitgeber-Accounts und die entsprechenden Stellenangebote zu deaktivieren.Darüber hinaus entwickelt die BA die Jobbörse strategisch weiter. Dabei soll die Qualitätssicherung ausgebaut und die Transparenz in der Jobbör-se verbessert werden. Mit dem Ziel, mehr Transparenz im Sinne der Kundenorientierung zu schaffen und die Nutzerfreundlichkeit zu verbes-sern, hat die BA im August 2019 zwei wesentliche Anpassungen in der Jobbörse sowie in der Jobsuche des Portals www.arbeitsagentur.de vor-genommen.Zum einen wird in der Detailansicht eines Stellenangebots angezeigt, ob es sich um ein betreutes Stellenangebot handelt, für das der Arbeitgeber die BA unmittelbar eingebunden hat, oder es sich um ein unbetreutes Stellenangebot handelt, das der Arbeitgeber eigenverantwortlich in der Jobbörse veröffentlicht. Zum anderen hat die BA einen sogenannten Opt-In-Filter für Stellenangebote privater Arbeitsvermittlungen umge-setzt. Das bedeutet, dass Stellenangebote der Branche „Private Arbeits-vermittlung“ bei einer Stellensuche zunächst ausgeblendet werden. Bei Interesse der Arbeitsuchenden an Stellenangeboten von privaten Ar-beitsvermittlungen können diese über die Aktivierung des Opt-In-Filters durch Setzen eines Häkchens jederzeit eingeblendet werden. Mit dieser Filteroption wurde nach Auskunft der BA der wiederholten Kritik von Arbeitsuchenden am Stellenbestand der BA hinsichtlich der hohen An-zahl privater Vermittlungsangeboten entsprochen. Arbeitsuchende äußer-ten, dass sie ein hohes Interesse daran haben, sich ohne Einschaltung weiterer Dritter auf ein Stellenangebot bewerben zu können.

73. AbgeordneteSusanne Ferschl(DIE LINKE.)

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten seit 2000 entwickelt, die mehr als einer Beschäftigung nachgehen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwick-lung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Krammevom 30. Oktober 2019

Nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit übten zum Stichtag 30. Juni 2018 (Juni-Werte gelten als Jahreswerte) 3,4 Mil-lionen Personen zusätzlich zur Hauptbeschäftigung eine Nebenbeschäf-tigung aus. Dies ist ein Anstieg um über zwei Millionen seit dem Jahr

Drucksache 19/14661 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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2003. Für die Zeit vor dem Jahr 2003 sind keine validen Daten verfüg-bar.Gründe für die gestiegene Zahl der Nebenbeschäftigungen in Kombina-tion mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können et-wa die sehr gute Arbeitsmarktlage der letzten Jahre, die starke Nachfra-ge nach Dienstleistungen, die gesetzlichen Änderungen für geringfügige (Neben-)Beschäftigungen, fehlende Möglichkeiten zur Ausweitung der Hauptbeschäftigung oder auch individuelle Motive sein.Weitere Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik sind der folgenden Ta-belle zu entnehmen.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/14661

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Drucksache 19/14661 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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74. AbgeordneteBeate Müller-Gemmeke(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesre-gierung die seit Januar 2019 bis heute im Rahmen des § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse in Bezug auf den Arbeitgebertyp (privatgewerblich, kommunal, gemeinnützig)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Krammevom 28. Oktober 2019

Die Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) kann zu „Teilha-be am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) nicht zwischen privaten, öffentli-chen und gemeinnützigen Arbeitgebern unterscheiden. Aufgrund fehlen-der allgemeingültiger Definitionen für die Arbeitgebertypen ist eine Er-hebung sehr komplex. Daher wurde das „Zentrum für Kunden- und Mi-tarbeiterbefragungen“ (ZKM) der BA beauftragt, qualifizierte Telefon-befragungen vorzunehmen. Valide Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor.In der Förderstatistik können die Teilnehmenden an „Teilhabe am Ar-beitsmarkt“ jedoch nach Berufsgruppen bzw. nach Wirtschaftszweigen unterschieden werden. Die beigefügten Auswertungen sind auf den Sei-ten der Statistik der BA unter https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1251812/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&pageLocale=de&topicid=1569074 verfügbar.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/14661

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Drucksache 19/14661 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/14661

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75. AbgeordneterSören Pellmann(DIE LINKE.)

Wie viel Zeit zur Abgabe einer Stellungnahme hatten Betroffenenverbände, Selbstvertreter etc. nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 365 Tagen in der Regel auf Referentenentwürfe zu Gesetzentwürfen, die Belange von Menschen mit Behinderung tangieren, und welche Maßnah-men wird die Bundesregierung ergreifen, dass Re-ferentenentwürfe zu Gesetzentwürfen, die Belan-ge von Menschen mit Behinderung berühren, den Stellungnehmenden bereits in der Aufforderung zur Stellungnahme entgegen der bisherigen Praxis (vgl. Stellungnahme der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V. in der öf-fentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom 14. Oktober 2019) vollständig barrierefrei zur Verfügung gestellt werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griesevom 1. November 2019

In den nachstehend aufgeschlüsselten 31 Fällen betrug die durchschnitt-liche Frist zur Abgabe einer Stellungnahme 16,93 Kalendertage.

Lfd. Nr. Vorhaben Frist(Kalendertage)

1 Qualifizierungschancengesetz und Beitragssatzverordnung 2019 52 Vergabemindestentgeltverordnung 93 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kenn-

zahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch11

4 Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2018

5

5 Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbil-dungsgeldes

7

6 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

8

7 Teilhabechancengesetz 78 Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und an-

derer Rechtsvorschriften11

9 Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts 1210 Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 1111 Zustimmungsgesetz zur EU-Ratsempfehlung Sozialschutz 312 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts 3813 Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer

Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen26

14 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung 1915 Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes 1816 Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung 2017 Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz 2318 Angehörigen-Entlastungsgesetz 1719 Digitale-Versorgung-Gesetz 2220 Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags 221 MDK-Reformgesetz 33

Drucksache 19/14661 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Lfd. Nr. Vorhaben Frist(Kalendertage)

22 Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung 1623 Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rah-

men von Freiheitsentziehungen4

24 Gesetze für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung 2425 Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenver-

sicherung25

26 Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versor-gung in der gesetzlichen Krankenversicherung

24

27 Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation 2328 Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung 2829 Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und

zum Operationstechnischen Assistenten28

30 Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünf-ten Buches Sozialgesetzbuch

23

31 Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinfahrzeugen am Straßen-verkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

23

Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden derzeit überwiegend mit der Software eNorm erstellt, die das Microsoft Word-Programm ergänzt. Seit einer Überarbeitung im September 2018 lassen sich über eNorm barrierearme PDF-Dokumente erstellen. Dank der Funktion „PDF mit Lesezeichen“ wird die Navigation im Gesetz- oder Verordnungsentwurf erleichtert. Weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit befinden sich bereits in Planung. Dazu gehört u. a. eine Funktionsanpassung, die das barrierefreie Einfügen von Grafiken unterstützt.Im Zuge der weiteren Digitalisierung des Gesetzgebungsprozesses soll es perspektivisch auch möglich sein, Verbändeanhörungen über einen einheitlichen Kanal abzuwickeln. Dadurch kann die Verbändeanhörung standardisierter erfolgen und in der Handhabung wesentlich erleichtert und zugänglicher werden. Wie alle Anwendungen der E-Gesetzgebung wird dieser Dienst barrierefrei sein. Darüber hinaus werden die Arbeits-ergebnisse des Expertenkreises zur Barrierefreiheit, den das Bundesmi-nisterium des Innern, für Bau und Heimat im Rahmen der Dienstekonso-lidierung eingerichtet hat, in die Weiterentwicklung einfließen.Ferner soll mit der eZeitplanung ein elektronisches Werkzeug für die Planung von Rechtsetzungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Der dafür entwickelte Prototyp wird derzeit überarbeitet. Mit diesem Werk-zeug soll unter anderen beim Erstellen von Zeitplänen in geeigneter Weise darauf hingewiesen werden, dass für die zu beteiligenden Stellen ausreichend Zeit für die Stellungnahme vorzusehen ist. Diese Hinweise sind jedoch nicht gleichbedeutend mit einem generellen Standard, da dieser nicht über ein elektronisches Werkzeug abgebildet werden kann.

76. AbgeordneterDr. Wolfgang Strengmann-Kuhn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welcher finanziellen Mehrbelastung für die Kommunen in Hessen (insgesamt sowie jeweils für Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach) rechnet die Bundesre-gierung im Rahmen des geplanten Gesetzentwurfs zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöri-ger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungs-hilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz), und plant

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/14661

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sie diesbezüglich eine finanzielle Kompensation für die Kommunen, wenn ja in welcher Höhe, und wenn nein, bitte begründen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griesevom 31. Oktober 2019

Die Bundesregierung schätzt die finanziellen Mehrbelastungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz für das Land Hessen und die Kom-munen in Hessen auf insgesamt bis zu 24 Mio. Euro. In diesem Betrag ist bereits ein Sicherheitszuschlag enthalten. Die Bundesregierung hat keine Schätzung der Mehrbelastung für einzelne Kommunen vorgenom-men.Der Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz stellt aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen für Bund und Länder einen Gesamtkompromiss dar, eine Kompensation der Mehrbelastungen von Ländern und Kommunen durch den Bund wird daher abgelehnt. Dies ergibt sich aus den folgenden Erwägungen:Für den Bund zieht die Entfristung der Ergänzungen unabhängigen Teil-habeberatung (EUTB) ab 2023 jährliche Mehrausgaben von 65 Mio. Eu-ro nach sich. Der Bund übernimmt auch dauerhaft die Kosten für Men-schen mit Behinderungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungs-bereich der Werkstätten für behinderte Menschen, indem den Betroffe-nen klarstellend ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung gesetzlich zuerkannt wird. Dies allein führt zu Mehr-ausgaben des Bundes von rund 135 Mio. Euro ab dem Jahr 2020. Darü-ber hinaus werden durch die Abschaffung des Verweises in § 43 Ab-satz 5 Satz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf die Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapi-tel SGB XII, die unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern mit einem Jah-reseinkommen von mehr als 100.000 Euro haben, nicht mehr vom Be-zug der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung ausgeschlossen und auf die Hilfe zum Lebensunterhalt verwiesen. Hierdurch werden Länder und Kommunen entlastet und der Bund in gleichem Ausmaß über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung belastet. Die Höhe dieser Ausgabenverlagerung wird auf jährlich 10 Mio. Euro geschätzt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums derVerteidigung

77. AbgeordneterTobias Pflüger(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Bombardierung eines zivilen Konvois in der Nähe von Serêkaniyê (Ras al-Ain) in Nordsyrien am 13. Oktober 2019 durch die türkische Armee vor, und inwiefern kann die Bundesregierung aus-schließen, dass die Türkei von – nach Medienbe-richten – gleichzeitig in der Region stattfindenden Aufklärungsflügen der internationalen Koalition,

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an der auch die Bundeswehr beteiligt ist, profitier-te (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zivilisten-in-zusammenarbeit-mit-koalition-getoetet-14586)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Taubervom 29. Oktober 2019

Jenseits der allgemein zugänglichen Presseinformationen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse über Angriffe im Sinne der Fragestellung vor.Es wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schrift-liche Frage 65 der Abgeordneten Kathrin Vogler auf Bundestagsdrucksa-che 19/14492 verwiesen:„Beim Einsatz deutscher Luftfahrzeuge zur luftgestützten Aufklärung über Irak und Syrien handelt es sich nicht um einen Einsatz der NATO. Die Bereitstellung deutscher Aufklärungsergebnisse erfolgt ausschließ-lich im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition der Operation In-herent Resolve (OIR) und ausschließlich zur Aufklärung und zur Be-kämpfung von IS, d. h. innerhalb der Grenzen des Mandates des Deut-schen Bundestages.Der deutsche Red Card Holder prüft bereits im Rahmen der Auftragser-teilung von seitens OIR auf Mandatskonformität des Aufklärungszieles und stuft die zu erstellenden Aufklärungsdaten entsprechend ein. Beauf-tragte Aufklärungsaufträge, welche auch für andere Zwecke als den Kampf gegen den IS verwandt werden können, werden durch den Red Card Holder abgelehnt.Seit dem 9. Oktober 2019 werden die deutschen Aufklärungsergebnisse nur noch in den Informationsraum „Framework Nations“ eingestellt. Die Türkei ist nicht Teil dieses Informationsraumes. Somit hat die Türkei keinen Zugriff auf deutsche Aufklärungsergebnisse, die bei deutschen Aufklärungsflügen über Syrien gewonnen werden.“Zu Details der Operationsführung von Koalitionspartnern der internatio-nalen Anti-IS-Koalition der Operation Inherent Resolve (OIR) äußerst sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürErnährung und Landwirtschaft

78. AbgeordneteHeidrun Bluhm-Förster(DIE LINKE.)

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Hilfs-maßnahmen für Haupterwerbsfischer und Fische-reibetriebe auf EU- und Bundesebene, nachdem der Rat der EU-Fischereiminister die Fangquoten beispielsweise für Hering und Dorsch für das Jahr 2020 in der westlichen Ostsee um 65 und 60 Pro-zent deutlich gesenkt hat (www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/EU-Fangquoten-Kritik-von-Fischern-und-Umweltschuetzern-fang

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/14661

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quoten150.html), um so die Betriebe vor kurzfris-tigen erheblichen wirtschaftlichen Einbußen und gegebenenfalls vor Insolvenz zu schützen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Stübgenvom 28. Oktober 2019

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) för-dert bereits seit mehreren Jahren betroffene Betriebe in der Herings- und Dorschfischerei der Ostsee durch Zahlungen für die vorübergehende Stilllegung von Fischereifahrzeugen, die mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds kofinanziert werden. Entsprechende Mittel sind auch im Bundeshaushalt für das Jahr 2020 vorgesehen.Darüberhinausgehende Förderungen, etwa die für die endgültige Stillle-gung von Fischereifahrzeugen, sind EU-rechtlich zurzeit nicht zulässig. Die EU-Kommission hat auf entsprechende Aufforderungen der Bun-desregierung zugesichert, dass sie u. a. auch die hierfür notwendige Än-derung der Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischerei-fonds (EMFF) noch für das Jahr 2020 prüfen wird.

79. AbgeordneteHeidrun Bluhm-Förster(DIE LINKE.)

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesre-gierung einzuleiten, um die umweltbedingten Ur-sachen – etwa Verschmutzungen und Lebens-raumverschlechterungen durch Industrie und Landwirtschaft – für den schlechten Zustand der Fischbestände in der Ostsee (insbesondere der Dorsch- und Heringsbestände) zu mindern und ggf. zu beseitigen, so dass sich das Ökosystem Ostsee mit seinen Fischbeständen erholen kann?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Stübgenvom 28. Oktober 2019

Der Bundesregierung ist bewusst, dass weitere Reduzierungen der land-wirtschaftlich bedingten Nährstoffeinträge über die Flüsse in die Meere erforderlich sind. Die Bundesregierung wird daher die geltende Dünge-verordnung ändern und zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung von Nährstoffeinträgen in die Gewässer einführen. Diese Änderung dient auch der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichthofs gegen Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der EG-Nitrat-richtlinie.

80. AbgeordneterUdo Hemmelgarn(AfD)

Welche zukünftige finanzielle Mehrbelastung der Mieter und Vermieter, insbesondere im ländlichen Raum, sieht die Bundesregierung durch die Be-schlüsse des Klimakabinetts am 20. September 2019, einschließlich der vorgelegten Maßnahmen zur Erfüllung des Klimazieles 2030, und hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erhö-

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hung der Pendlerpauschale positiven Einfluss auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Stübgenvom 31. Oktober 2019

Die Bundesregierung sieht grundsätzlich keine finanzielle Mehrbelas-tung der Mieter und Vermieter, da als Ausgleich für höhere Energiekos-ten im Klimapaket auch Entlastungen enthalten sind, z. B. durch eine Entlastung der Strompreise und mehr Wohngeld. Die ebenfalls im Kli-mapaket enthaltene befristete Erhöhung der Pendlerpauschale adressiert die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, leistet damit seinen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und unterstützt die Phase der Umstellung auf klimafreundliche Mobilitätskonzepte.

81. AbgeordneteKerstin Kassner(DIE LINKE.)

Von welchen sozio-ökonomischen Auswirkungen auf die 206 Haupterwerbsfischer in Schleswig-Holstein und die 237 Haupterwerbsfischer in Mecklenburg-Vorpommern geht die Bundesregie-rung infolge der kürzlich durch den Rat der EU-Fischereiminister beschlossenen erheblichen Kür-zung der Fangquoten für Hering und Dorsch für die Ostsee für das Jahr 2020 aus (www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/EU-Fangquoten-Kritik-von-Fischern-und-Umweltschuetzern.fangquoten150.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Stübgenvom 28. Oktober 2019

Der Rat (Landwirtschaft/Fischerei) hat auf seiner Tagung am 14. Okto-ber 2019 in Luxemburg die Fangmengen für die Fischerei in der Ostsee für das Jahr 2020 bei den für die deutsche Fischerei bedeutsamen Be-ständen für westlichen Hering (–65 Prozent) und für westlichen Dorsch (–60 Prozent) wie auch in vorangegangenen Jahren erneut drastisch ge-kürzt.Die Fangmengenkürzungen werden die betroffenen Betriebe voraus-sichtlich vor große wirtschaftliche Probleme stellen.Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) er-hebt zurzeit durch seinen Geschäftsbereich (Bundesanstalt für Landwirt-schaft und Ernährung, Thünen-Institut) die Betroffenheit aller Flotten-segmente in der Ostsee, auch die der Haupterwerbsbetriebe. Dabei muss auch ein Austausch mit den betroffenen Küstenländern Schleswig-Hol-stein und Mecklenburg stattfinden, denn von dort können genauere In-formationen zur fischereilichen Infrastruktur geliefert werden.Unabhängig davon gewährt das BMEL zur Unterstützung einer vorüber-gehenden Stilllegung von Fischereifahrzeugen der Herings- und Dorsch-fischerei in der Ostsee bereits seit mehreren Jahren Prämien, die mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) kofinan-ziert werden. Weitergehende Förderungen, insbesondere für die endgül-tige Stilllegung von Fischereifahrzeugen, sind EU-rechtlich zurzeit nicht

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/14661

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möglich. Deutschland setzt sich für die Schaffung einer entsprechenden Grundlage im EU-Recht ein. Die Europäische Kommission hat anläss-lich der Einigung des Rates zugesagt, alle Optionen, also auch die einer dafür erforderlichen Änderung der EMFF-Verordnung zu prüfen.

82. AbgeordneteKerstin Kassner(DIE LINKE.)

Von welchen sozio-ökonomischen Auswirkungen auf den Angeltourismus und auf das Fischwerk in Sassnitz-Mukran („Euro-Baltic Fischverarbei-tungs GmbH“) geht die Bundesregierung infolge der kürzlich durch den Rat der EU-Fischereimi-nister beschlossenen erheblichen Kürzung der Fangquoten für Hering und Dorsch für die Ostsee für das Jahr 2020 aus?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Stübgenvom 28. Oktober 2019

Die Freizeitfischerei in der westlichen Ostsee zielt vor allem auf Dorsch, Meerforelle, Hering und Plattfische. Dorsch ist die wichtigste Zielfisch-art der deutschen Freizeitfischerei in der Ostsee mit rund 63 Prozent der ausgeübten Angeltage. Wegen der starken Senkung der Dorschquote für die Berufsfischerei muss auch der Angeltourismus einen Beitrag zur Be-standserhaltung leisten, ohne den Angeltourismus allerdings in seiner Existenz zu gefährden. Es ist der Bundesregierung gelungen, die Sen-kung des Tageshöchstfangs in der Angelfischerei auf fünf Dorsche – zwei in der Laichschonzeit Februar und März – anstatt der von der Euro-päischen Kommission vorgeschlagenen zwei Dorsche pro Tag zu be-schränken. Im Fanggebiet 24 ist die Freizeitfischereitätigkeit auf Dorsch in einem Bereich bis 6 Seemeilen von der Basislinie möglich. Dies sieht die Bundesregierung als ausgewogenen Kompromiss, um einerseits den Angeltourismus und die Freizeitfischerei weiter zu ermöglichen und an-dererseits die Erholung des Dorschbestandes nicht zu gefährden.Das Fischwerk in Sassnitz-Mukran (Euro-Baltic Fischverarbeitungs-GmbH) verarbeitet vornehmlich Heringsfänge. Mehr als die Hälfte der deutschen Heringsanlandungen der Ostsee werden in Sassnitz-Mukran verarbeitet. Dem Werk kommt eine zentrale Rolle als Abnehmer für den Ostseehering zu. Dabei bezieht die Firma nach Kenntnis der Bundesre-gierung die Rohware sowohl aus der Ostseefischerei als auch, und zwar zum überwiegenden Anteil, aus der Nordsee. Zu den betriebswirtschaft-lichen Auswirkungen auf das Unternehmen kann die Bundesregierung keine Angaben machen.

83. AbgeordneteRenate Künast(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie begründet die Bundesregierung, dass in dem Referentenentwurf zur Allgemeinen Verwaltungs-vorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vor-schriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rüb, Anlage 1, 5.3.5. Ermittlung der Kontrollhäu-figkeit) eine Verringerung der Kontrollfrequenzen vorgesehen ist, die Medienberichten zufolge bei-spielsweise dazu führen würde, dass ein Fleisch-

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betrieb, der der höchsten Risikoklasse zugeordnet ist, nicht mehr täglich, sondern nur noch „häufi-ger als monatlich“ kontrolliert würde (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/julia-kloeckner-will-zahl-der-lebensmittel-kontrollen-verringern-a-1266809.html), und will die Bundesregierung, auch ange-sichts jüngster Vorkommnisse bei einem Fleisch-produzenten, den Zeitplan zur Beschlussfassung der AVV Rüb beibehalten (bitte Zeitplan anfügen; www.hessenschau.de/wirtschaft/wilke-chronik-fakten-und-offene-fragen-zum-wurst-skandal-chronik-wilke-skandal-100.html)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans-Joachim Fuchtelvom 30. Oktober 2019

Die Annahme, die Lebensmittelkontrollen würden durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchfüh-rung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Wein-rechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rüb) verrin-gert, trifft nicht zu. Es geht vielmehr darum, zu identifizieren, welche Betriebe ein höheres Risiko als andere darstellen und diese entsprechend intensiver zu beobachten und häufiger zu kontrollieren.Die Lebensmittelüberwachung erfolgt grundsätzlich risikoorientiert. Bei der Risikobewertung von Betrieben gibt es im Kern vier Hauptmerkma-le, die als Kriterien herangezogen werden:1. Betriebsart2. Verhalten des Unternehmens3. Verlässlichkeit der Eigenkontrollen4. Hygienemanagement.Seitens der Länder gab es den Wunsch, die Punkte 2 bis 4 stärker als bisher zu gewichten. Die Änderungen im Bereich der Risikoeinstufung von Betrieben wurden von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucher-schutz (LAV) nach Ausarbeitung durch eine von den Ländern unter Be-teiligung des Bundes eingesetzte Projektgruppe einstimmig verabschie-det.Die Länder haben aus der täglichen Praxis heraus festgestellt, dass die bisherige Einstufung und Bewertung von Betrieben in bestimmten Fäl-len zu Kontrollfrequenzvorgaben geführt haben, die dem Risiko der je-weiligen Betriebe nicht angemessen sind. Ziel ist es im Sinne des ge-sundheitlichen Verbraucherschutzes daher, noch fokussierter als zuvor Kapazitäten bereit zu stellen, um in Problembetrieben den Überwa-chungsdruck zu erhöhen und die Effizienz der amtlichen Lebensmittel-überwachung zu steigern. Konkret geht es darum, zu identifizieren, wel-che Betriebe ein höheres Risiko darstellen und diese entsprechend inten-siver zu beobachten und häufiger zu kontrollieren. Denn es ergibt wenig Sinn und bindet unnötig Kapazitäten, einen durchgängig unauffälligen Betrieb, der vorbildliche Eigenkontrollen und Qualitätsmechanismen be-sitzt, ständig wiederkehrend in kurzen Intervallen zu kontrollieren.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/14661

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Mit der Neufassung der AVV Rüb wird diesem Ziel Rechnung getragen. Die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben wird durch die Neu-fassung der AVV Rüb also modernisiert und bundesweit stärker als bis-her vereinheitlicht.Lebensmittelbetriebe, die sich in der kontrollintensivsten Risikoklasse ihrer betriebsartenspezifischen Betrachtung befinden, werden nach den neu vorgesehenen Bestimmungen der AVV Rüb noch intensiver und engmaschiger mit zusätzlichen Plankontrollen aufgesucht. Diese zusätz-lichen Plankontrollen führen nicht zu einer Verminderung, sondern in der Regel zu einer Verdoppelung der sonst üblichen Kontrollfrequenzen. Das heißt, diese Kontrollen erfolgen zusätzlich und in kürzeren Abstän-den als die entsprechenden Regelkontrollen. Von einer Verringerung der Kontrollfrequenz kann daher keine Rede sein.Der Kabinettsbeschluss zur Neufassung der AVV Rüb ist für das erste Quartal 2020 vorgesehen, die Beschlussfassung im Bundesratsplenum für das zweite Quartal 2020.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

84. AbgeordneteAnke Domscheit-Berg(DIE LINKE.)

Welche (Folge-)Förderanträge von bis 2019 im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie le-ben!“ geförderten Projekten in den Wahlkreisen 58 und 60 wurden für eine Förderung ab 2020 ab-gelehnt oder im Vergleich zur Förderung in 2019 nur reduziert bewilligt (bitte Antragssteller und weggefallene Fördersumme angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Zierkevom 1. November 2019

Für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie le-ben!“ (2020 bis 2024) wurden bislang keine Förderanträge aus den Wahlkreisen 58 und 60 abgelehnt oder nur reduziert bewilligt, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

85. AbgeordneteKatrin Helling-Plahr(FDP)

Wie weit ist der Abschluss der Studie „Kindes-wohl und Umgangsrecht“ vorangeschritten, und wann ist mit einem Abschluss und der Veröffentli-chung der Studie zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Zierkevom 1. November 2019

Die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ ist noch nicht abgeschlos-sen, weil schwerwiegende persönliche Gründe auf Seiten eines Studien-leiters den weiteren Fortgang der Studie erheblich verzögert haben. Der

Drucksache 19/14661 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Studienleiter Prof. Dr. Franz Petermann ist im August 2019 nach schwe-rer Krankheit verstorben. Es werden derzeit umfassende Anstrengungen unternommen, um die Studie so zeitnah wie unter den gegebenen Bedin-gungen möglich zum Abschluss zu bringen.

86. AbgeordneterNorbert Müller (Potsdam)(DIE LINKE.)

Wie viel der Mittel, die den Bundesländern nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden sollen, sollen entspre-chend der bisher geschlossenen Verträge je Bun-desland für Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. August 2019 geltenden Fassung gere-gelten Maßnahmen hinausgehen, ausgegeben wer-den, und wann ist mit Abschluss der Verträge mit jenen Bundesländern zu rechnen, mit denen bis-her noch kein Vertrag entsprechend des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teil-habe in der Kindertagesbetreuung besteht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Zierkevom 1. November 2019

Bund und Länder haben vereinbart, die Inhalte der Vertragsgespräche während der laufenden Verhandlungen vertraulich zu behandeln und die-se erst nach Abschluss aller Verträge zu veröffentlichen. Daher können keine Details zu den Verträgen einzelner Länder kommuniziert werden.Beispielhaft und nicht abschließend kann hier jedoch aufgeführt werden:– Das Land Baden-Württemberg wird keine der ihm zur Verfügung ge-

stellten 729 Mio. Euro aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung für Maßnah-men zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren einsetzen, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII hinausgehen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/der-11---gute-kitavertrag--ist-unterzeichnet--729-millionen-euro-fuer-baden-wuerttemberg/138436).

– Das Land Berlin wird keine der ihm zur Verfügung gestellten über 239 Mio. Euro aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung für Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren einsetzen, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII hinausgehen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/berlin-und-der-bund-unterzeichnen-vertrag-zum--gute-kita-gesetz--ueber 239-millionen-euro/139694).

– Das Land Brandenburg wird von den ihm aus dem Gesetz zur Weiter-entwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreu-ung zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 165.478.318 Euro 2.711.500 Euro für Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren einsetzen, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII hi-nausgehen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilun

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/14661

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gen/-gute-kita-vertrag--unterzeichnet--165-millionen-euro-fuer-brandenburg/136264).

– Die Freie und Hansestadt Hamburg wird keine der ihm zur Verfügung gestellten 121 Mio. Euro aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung für Maßnah-men zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren einsetzen, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII hinausgehen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gute-kita-gesetz---hamburg-und-der-bund-unterzeichnen-vertrag-zur-umsetzung/137616).

– Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die ihm zur Verfügung ge-stellten 106 Mio. Euro aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung für Maßnah-men zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren einsetzen, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII hinausgehen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gute-kita-vertrag-unterzeichnet--106-millionen-fuer-mecklenburg-vorpommern/137680).

– Das Land Niedersachsen wird von den ihm aus dem Gesetz zur Wei-terentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbe-treuung zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von rund 526 Euro bis zur 20 Mio. Euro für Maßnahmen zu Entlastung der Elternbei den Gebühren einsetzen, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII hinausgehen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-gute-kita-vertrag--unterzeichnet--526-millionen-euro-fuer-niedersachsen/136594).

– Das Land Schleswig-Holstein wird von den ihm aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertages-betreuung zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 191 Mio. Euro 89 Mio. Euro für Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren einsetzen, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII hi-nausgehen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/qualitaet-in-der-kindertagesbetreuung-weiter-verbessern/137770).

– Das Saarland wird von den ihm aus dem Gesetz zur Weiterentwick-lung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von rund 65 Mio. Euro 47,5 Mio. Euro für Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Ge-bühren einsetzen, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII hi-nausgehen (www.bmfsfj.de/bmfsfj.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-gute-kita-vertrag--unter-dach-und-fach--rund-65-millionen-euro-zur-entlastung-fuer-familien-und-fuer-mehr-qualitaet-in-saarlaendische-kitas/136258).

– Der Freistaat Sachsen wird keine der ihm zur Verfügung gestellten 269 Mio. Euro aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung für Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren einsetzen, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII hinausgehen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gute-kita-vertrag-unterzeichnet--269-millionen-euro-fuer-foerderung-von-kindern-in-sachsen/136618).

Aktuell (Stand: 1. November 2019) wurden mit 14 Ländern Verträge ge-mäß § 4 KiQuTG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kinderta-gespflege) geschlossen. Ein Abschluss der zwei ausstehenden Verträge

Drucksache 19/14661 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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mit den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen ist noch im Herbst 2019 geplant.

87. AbgeordneterFrank Pasemann(AfD)

Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, das somit M. B. ein Vertreter linksradikaler bis linksextremistischer Strukturen (www.antifainfoblatt.de/search/node/bialek) auf Twitter als „Enga-gierter für Demokratie“ gelobt und damit nach meiner Auffassung linksradikales bis linksextre-mistisches Gedankengut in die Mitte der Gesell-schaft getragen und somit zu dessen Normalisie-rung beigetragen wird (https://twitter.com/BMFSF/status/1185134582171144193)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Zierkevom 31. Oktober 2019

Die genannte Person ist Koordinator der lokalen „Partnerschaft für De-mokratie“ (PfD) im Landkreis Saalekreis (ohne das Gebiet der Stadt Merseburg) im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“. Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammen-schlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen.Bei der PfD im Landkreis Saalekreis handelt es sich um einen verlässli-chen Programmpartner seit dem 1. Januar 2015. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begrüßt, dass der Saalekreis ab 2020 weiter im Bundesprogramm vertreten sein wird.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürGesundheit

88. AbgeordneterUwe Kamann(fraktionslos)

Welche Personengruppen inclusive Nichtzahler belasten neben Rentnern die gesetzlichen Kran-kenkassen in welcher Höhe (bitte alle Personen-gruppen für die Jahre 2014 bis 2019 aufschlüs-seln; www.n-tv.de/politik/Krankenkassen-droht-ein-Milliardendefizit-article21319498.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhartvom 31. Oktober 2019

Die Finanzierung und Leistungsgewährung in der gesetzlichen Kranken-versicherung basiert auf einem solidarischen Ausgleich zwischen Ge-sunden und Kranken, zwischen Jüngeren und Älteren und zwischen Be-zieherinnen und Beziehern höherer und niedrigerer Einkommen. An der

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/14661

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individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitglieder orien-tierte Beiträge sind Ausdruck dieses Solidaritätsgedankens. Die an dem individuellen Bedarf der Versicherten orientierten Leistungen müssen entsprechend den Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.Daher ist eine Aufgliederung von verschiedenen Personengruppen nach „Belastungseffekten“ im Sinne eines Vergleichs zwischen Ausgaben und Einnahmen in der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversiche-rung nicht enthalten.

89. AbgeordneteMaria Klein-Schmeink(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler fehlsichtig am Sportunterricht teilnehmen, weil unter anderem keine sporttaugliche Brille vorhan-den ist (vgl. www.sportwissenschaft.rub.de/mam/sporned/mitarbeitende/Jendrusch/zpa_6-2017_s297-302_jendrusch.pdf), die Notwendigkeit, § 33 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 13 Absatz 3b der Hilfsmittel-richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses dahingehend zu ergänzen, dass neben den Brillen-gläsern auch das Brillengestell für eine sporttaug-liche Brille durch die Krankenkasse übernommen wird, und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhartvom 29. Oktober 2019

Abschnitt „E. Sehhilfen“ der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesaus-schusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) bestimmt, dass für Kinder und Ju-gendliche bis zur Vollendung der Schulpflicht Kunststoffgläser für Sportbrillen, die für die Teilnahme am Sportunterricht erforderlich sind, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet wer-den können. Eine Ausweitung der Leistungspflicht der GKV auch auf das Brillengestell hält die Bundesregierung für nicht zielführend.Da sich eine solche Maßnahme nicht auf Sportbrillen beschränken ließe, sondern auch andere Brillengestelle für Kinder und Jugendliche umfas-sen müsste, käme dies einer teilweisen Wiederherstellung der Rechtslage vor Inkrafttreten des Beitragsentlastungsgesetzes (BeitrEntlG) am 1. Ja-nuar 1997 gleich. Bis dahin hatten die Krankenkassen einen Zuschuss in Höhe von 20 DM für jedes Brillengestell geleistet. Dessen Streichung hat zu einer Intensivierung des Wettbewerbs bei Brillen und damit auch der Ausweitung des Angebots preisgünstiger Brillengestelle geführt. Heute bieten Augenoptiker viele Brillengestelle für Kinder zu sehr nied-rigen Preisen, teilweise sogar kostenlos an.

Drucksache 19/14661 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehrund digitale Infrastruktur

90. AbgeordneterJens Beeck(FDP)

Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesre-gierung ausschlaggebend dafür, weshalb nach der geplanten Sanierung des Bahnhofes Gliesmarode in Braunschweig durch die Deutsche Bahn AG kein Aufzug, sondern eine 100 Meter lange Ram-pe für einen barrierefreien Zugang vorgesehen ist (vgl. Braunschweiger Zeitung vom 5. Oktober 2019, S. 11), und folgt die Bundesregierung die-sen Gründen?

91. AbgeordneterJens Beeck(FDP)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch eine 100 Meter lange Rampe am Bahnhof Gliesmarode in Braunschweig ein barrierefreier und gefahrloser Zugang für mobilitätseinge-schränkte und auf Hilfsmittel angewiesene Men-schen – auch vor dem Hintergrund der Nutzung der Rampe durch Radfahrer – möglich ist, und wie plant die Deutsche Bahn AG, nach Kenntnis der Bundesregierung, diesen gefahrlosen und bar-rierefreien Zugang zu gewährleisten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 25. Oktober 2019

Die Fragen 90 und 91 werden gemeinsam beantwortet.Nach Auskunft der Deutsche Bahn Netz AG steht der Ausbau der Ver-kehrsstation Braunschweig-Gliesmarode im Rahmen des Programms „Niedersachsen ist am Zug III“ im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die tech-nischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugäng-lichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderun-gen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität und den nationalen Vorschriften. Ein Vorteil der mobilitätsgerechten Erschließung durch ei-ne Rampe ist deren nahezu hundertprozentige Verfügbarkeit gegenüber einer Aufzugsanlage, die technischen Störungen unterliegen kann. Hier-von profitieren auch Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Fahrrä-dern. Im Übrigen gilt im Bereich der Verkehrsstationen der Deutschen Bahn Station&Service AG das Hausrecht, wonach das Fahren mit Fahr-rädern verboten ist.

92. AbgeordneteEkin Deligöz(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Planungsphase befindet sich der Aus-bau der A 8 von München bis zur Bundesgrenze (Projektnummer A008-G010-BY), und welche Kosten wurden durch die bisherige Planung ver-ursacht?

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/14661

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilgervom 28. Oktober 2019

Die Ausbauplanungen im Zuge der A 8 zwischen München und der Bundesgrenze erfolgen durch die Bayerische Straßenbauverwaltung. Die 16 Planungsabschnitte liegen im Planungsstand zwischen „Planung noch nicht begonnen“ und „Planfeststellungsverfahren läuft“.Die Finanzierung der Planungskosten für Bundesfernstraßenmaßnahmen fällt im Rahmen der Auftragsverwaltung als Verwaltungsausgabe in die Zuständigkeit der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Der Bundesregie-rung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.

93. AbgeordneterStefan Gelbhaar(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchen Stakeholdern (z. B. Verkehrsunter-nehmen, neue Mobilitätsdienste, Plattformbetrei-bern, Aufgabenträgern) hat die Bundesregierung innerhalb dieser Legislaturperiode Gespräche zum Aufbau einer digitalen Mobilitätsplattform ge-führt, (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 47 ff.), und welche Meilenstei-ne wurden zum Aufbau solch einer digitalen Mo-bilitätsplattform besprochen (bitte mit anvisiertem Zeitplan aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilgervom 30. Oktober 2019

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Initiative „Digitale Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr“ gestar-tet. In einem Dialog- und Stakeholderprozess wurden Vertreter von Ver-kehrsunternehmen und -verbünden, der Industrie, von Kommunen und Ländern, von Mobilitätsdienstleistern, der Wissenschaft sowie von Ver-braucherschutz- und Fahrgastverbänden in verschiedenen Kommunikati-onsformaten eingebunden.Ein erster Meilenstein war die Erarbeitung und Verabschiedung einer Roadmap, die Visionen, Ziele sowie 25 Einzelmaßnahmen beschreibt, beispielsweise weitere Mobilitätsangebote (CarSharing, BikeSharing, Taxi) in die Servicekette „Informieren – Buchen – Bezahlen – Fahren“ zu integrieren sowie die Basis für eine Vernetzung von Mobilitätsplatt-formen herzustellen.Weitere Informationen zur Roadmap Digitale Vernetzung im öffentli-chen Personenverkehr und zu den einbezogenen Akteuren sind im Inter-net frei verfügbar: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/initiative-digitale-vernetzung-im-oepv.html und www.digital-vernetzt-mobil.de/.

94. AbgeordneterDr. Christian Jung(FDP)

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 der Anteil an Fern-verkehrszügen der Deutschen Bahn AG/DB Fern-verkehr AG, welche aufgrund von Verspätungen und Umleitungen während des Aufenthaltes in ei-nem Bahnhof die Zugnummer geändert und einen neuen Fahrplan bekommen haben?

Drucksache 19/14661 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 29. Oktober 2019

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) erfolgt keine Ände-rung der Zugnummer aufgrund von Verspätungen und Umleitungen während des Aufenthalts in einem Bahnhof.Wird für die gesamte Zugfahrt oder auf Teilen der Zugfahrt außerplan-mäßig ein anderes Fahrzeug eingesetzt, ändert sich betriebsbedingt die Zugnummer. Im Jahr 2018 war dies in 0,1 Prozent der Zugfahrten der Fall, im Jahr 2019 (bis September) in 0,2 Prozent der Zugfahrten bedingt durch den temporären Ersatz der ICE 4.

95. AbgeordneterSven-Christian Kindler(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welchem beamtenrechtlichen Verhältnis befin-det sich der Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz seit 1. März 2019, und inwiefern wurde er für seine Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung der Toll Collect GmbH als Staatssekretär beur-laubt bzw. in den Ruhestand versetzt oder Ähnli-ches?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 28. Oktober 2019

Dr. Gerhard Schulz steht im beamtenrechtlichen Verhältnis auf Lebens-zeit und ist seit dem 21. März 2019 gemäß § 22 der Sonderurlaubsver-ordnung ohne Bezüge beurlaubt.

96. AbgeordneterSven-Christian Kindler(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch ist die jährliche fixe und/oder variable Vergütung von Dr. Gerhard Schulz als Vorsitzen-der der Geschäftsführung der Toll Collect GmbH, und inwiefern werden diese Bezüge auf eventuel-le Bezüge als Beamter des Bundes (beurlaubt/im Ruhestand) angerechnet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 28. Oktober 2019

Es wird auf den einmal im Jahr erscheinenden Beteiligungsbericht der Bundesregierung verwiesen, der Angaben zur Zusammensetzung der Unternehmensführungen und Aufsichtsgremien der Beteiligungsunter-nehmen sowie Angaben zu deren Vergütung enthält. Dr. Gerhard Schulz erhält ein jährliches Festgehalt in Höhe von 398.000 Euro. Dieses Ge-halt liegt rund 30 v. H. unter dem Gehalt mit flexiblen und variablen An-teilen des Vorgängers im letzten Jahr.

97. AbgeordneterStephan Kühn (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie setzt sich die vom Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer verkündete Verdreifachung der Beraterkosten auf 86 Mio. Euro für die Reform der Bundesfernstra-ßenverwaltung und des Aufbaus der Autobahn

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/14661

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GmbH des Bundes nach Kenntnis der Bundesre-gierung zusammen (bitte nach Gutachten, Kosten und zusätzliche Beraterleistungen aufschlüsseln), und aus welchen Gründen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung erst im Nachhinein als Re-aktion auf die Kostensteigerungen die Maßnah-men Vertragsmanagement und Controlling ergrif-fen (dpa-Meldung vom 11. Oktober 2019)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 31. Oktober 2019

Im Laufe der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung in dem gesetz-lich vorgeschriebenen Zeitraum bis zum 1. Januar 2021 hat sich gezeigt, dass aufgrund der Komplexität und des Ausmaßes des Reformvorhabens zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich waren. Dies war im Jahre 2017 nicht vorhersehbar.Die jeweils zusätzlichen Auftragserweiterungen ergaben sich während des Projektverlaufs und wurden unter Berücksichtigung der zur Verfü-gung stehenden Haushaltsmittel durch Einzelaufträge aus den folgenden vier Rahmenverträgen abgerufen, wodurch sich der bisherige Gesamtbe-ratungsbedarf von rund 86 Mio. Euro (BMVI: rund 40 Mio. Euro; Auto-bahn GmbH des Bundes: rund 46 Mio. Euro) ergibt:

Alle Rahmenverträge wurden beendet.Im Gesamtberatungsbedarf von rund 86 Mio. Euro sind zudem folgende bereits erbrachten bzw. vorgesehenen Beratungsleistungen enthalten:

Drucksache 19/14661 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Ein darüberhinausgehender Beratungs- und Unterstützungsbedarf wird im Wesentlichen bei der im Aufbau befindlichen Autobahn GmbH des Bundes erforderlich werden.Bislang erfolgte im BMVI das Vertragsmanagement und -controlling nicht einheitlich. Deshalb wurde die Servicestelle Vergabe zu einer ei-genständigen „Zentralstelle für Vergaben und externe Leistungen für das BMVI (ZVeL)“ ausgebaut, um eine effiziente und einheitliche Vertrags-verwaltung durch ein zentrales Vertragsmanagement und -controlling si-cherzustellen.

98. AbgeordneterOliver Luksic(FDP)

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte die Toll Collect GmbH Aufgaben bei der Infrastrukturab-gabe übernehmen, und welchen Geschäftszweck hatte sie zum Zeitpunkt der Unterschrift des Ver-trages mit der autoTicket GmbH (www.manager-magazin.de/politik/deutschland/pkw-maut-wie-es-nach-dem-urteil-des-eugh-weitergeht-a-1273059.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilgervom 28. Oktober 2019

Der Vertrag Automatische Kontrolle (VAK) sah in Ziffer 5.4 VAK sowie in Anlage 5.4.4 VAK die Möglichkeit der Mitnutzung von Kontrollbrü-cken der LKW-Maut vor. Der Auftragnehmer Automatische Kontrolle hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Korrespondierend zu den Regelungen im VAK sah der Betreibervertrag für die LKW-Maut die

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/14661

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Verpflichtung der Toll Collect GmbH vor, die Mitnutzungen zu gestat-ten.Der Vertrag Erhebung (BV) sah bezüglich der Pflicht des Betreibers zur Errichtung und zum Betrieb des physischen Zahlstellennetzes für Ge-bietsfremde die Möglichkeit vor, dass der Betreiber sich eines vom Auf-traggeber beherrschten Unternehmens bedient und es insoweit unterbe-auftragt (vgl. Ziffer 20.3.3 BV). Der Betreiber hat von dieser Möglich-keit Gebrauch gemacht und die Toll Cellect GmbH am 29. Mai 2019 entsprechend unterbeauftragt (vgl. Unterauftragnehmervertrag zum Ver-gabeverfahren ISA Erhebung vom 29. Mai 2019).Seither lautet der Unternehmensgegenstand nach § 2 Absatz 1 des Ge-sellschaftsvertrags wie folgt:„Gegenstand der Gesellschaft sind der Betrieb eines Systems zur Erhe-bung und Kontrolle der Lkw-Maut, die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst [EEMD] und die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Aufbau und Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Inf-rastrukturabgabe.“

99. AbgeordneterChristoph Meyer(FDP)

Wie hoch ist die erwartete Treibhausgasminde-rung in Tonnen CO2 pro Jahr und insgesamt der im Klimaschutzprogramm 2030 enthaltenden Maßnahme zur Stärkung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG um jährlich 1 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030 (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzprogramm-2030-1673578)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilgervom 29. Oktober 2019

Die mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Kapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG versetzt die Eisenbahninfrastrukturunterneh-men des Bundes in die Lage, zusätzliche Mittel für die Modernisierung, die stabile Verfügbarkeit, die Verbesserung und die Elektrifizierung des Schienennetzes zu verwenden und trägt zur Verlagerung von Verkehren auf den klimafreundlichen Verkehrsträger Schiene bei. Die gesonderte Ausweisung der Treibhausgasemissionen ist nicht möglich.

100. AbgeordneterCem Özdemir(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Kilometer Ortsumfahrungen im Netz der Bundesstraßen wurden seit 2009 im Bundes-land Bayern gebaut und in Betrieb genommen, und wie hoch waren die Kosten (Gesamtkosten) für den Bund?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilgervom 28. Oktober 2019

Die Investitionen des Bundes in die Infrastruktur in Deutschland werden in dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Drucksache 19/14661 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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jährlich veröffentlichten Verkehrsinvestitionsbericht dargelegt. Demnach wurden in Bayern zwischen 2009 und 2018 Ortsumgehungen mit einer Länge von insgesamt 113 Kilometern und einem Investitionsvolumen (Bau und Grunderwerb) von rund 610 Mio. Euro errichtet und in Betrieb genommen.

101. AbgeordneterStefan Schmidt(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In wie vielen Fällen in den zurückliegenden fünf Jahren hat das von der Deutschen Bahn AG be-auftragte Inkassounternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bei-treibung des „erhöhten Beförderungsentgelts“ eine 1,3er-Gebühr gemäß Nummer 2300 des Ver-gütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergü-tungsgesetzes (VV RVG) berechnet, und in wie vielen Fällen in den zurückliegenden fünf Jahren hat das von der Deutschen Bahn AG beauftragte Inkassounternehmen nach Kenntnis der Bundesre-gierung weniger als eine 1,3er-Gebühr gemäß Nummer 2300 VV RVG berechnet (letzteres bitte jeweils nach den vier am häufigsten herangezoge-nen Gebührenfaktoren innerhalb des Gebühren-rahmens der Nummer 2300 VV RVG und ggf. Nummer 2301 VV RVG aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 29. Oktober 2019

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14180 verwiesen.

102. AbgeordneteSandra Weeser(FDP)

Wann wird das nach Medienberichten (www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Alternative-fuer-den-Gueterverkehr-Dreyer-und-Scheuer-reden-ueber-Bahnlaerm-am-Mittelrhein,dreyer-scheuer-bahn-mittelrhein-100.html) für den Sommer 2019 an-gestrebte Vergabeverfahren einer Machbarkeits-studie für eine Alternativstrecke zum Schienengü-terverkehr im Mittelrheintal abgeschlossen sein, und für wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung dieser Studie?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 28. Oktober 2019

Im Rahmen für eine vertiefte technische Untersuchung der Eisenbahn-strecken im Mittelrheintal wird derzeit mit den betroffenen Ländern ab-gestimmt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereitet damit die Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie vor, bei der aufgrund der hohen Belastung der Eisenbahnstrecken auf dieser Achse, die Bedeutung des Korridors und der zu erwartenden außergewöhnlich langen Planungs- und Realisierungszeiten ein längerfristiger Prognose-horizont bis 2050 berücksichtigt wird.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/14661

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und nukleare Sicherheit

103. AbgeordneterKersten Steinke(DIE LINKE.)

Welche ganz konkreten Ziele verfolgt die Bundes-regierung in ihrem Entwurf eines Zweiten Geset-zes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/10899) in Artikel 1 Nummer 2 mit dem Wechsel der juristischen Be-grifflichkeit von „erheblicher“ zu „ernster“ Scha-den, und wie definiert sie „ernst“?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinRita Schwarzelühr-Suttervom 30. Oktober 2019

Wie in der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 19/10899, S. 9) ausgeführt, verfolgt die Änderung in § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatSchG das Ziel klarzustellen, dass der Ausnahmegrund entgegen ei-ner in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auslegung nicht erfordert, dass eine unzumutbare Belastung im Sinne des § 67 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG vorliegt; insbesondere bedarf es keiner Existenzgefährdung oder eines unerträglichen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die vorgeschlagene Regelung erfordert, dass der drohende oder bereits eingetretene Schaden „ernst“, d. h. mehr als nur geringfügig und damit von einigem Gewicht ist.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

104. AbgeordneteDr. Birke Bull-Bischoff(DIE LINKE.)

Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung mit der Bezeichnung „Fachschule Sozialpädagogik, 3 Jahre integrative Form“ bzw. „3-jährige integ-rierte Vollzeitausbildung zur/zum staatlich aner-kannten Erzieherin/Erzieher“ durch das derzeit geltende Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachelvom 29. Oktober 2019

Im bestehenden Fördersystem des Aufstiegsfortbildungsförderungsge-setzes (AFBG) ist – bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen – gewähr-leistet, dass Schülerinnen und Schüler in der dreijährigen integrierten Vollzeitausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher mit dem AFBG gefördert werden können.

Drucksache 19/14661 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Page 75: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

105. AbgeordneteDr. Birke Bull-Bischoff(DIE LINKE.)

Wie erklärt sich die Bundesregierung die in den Ergebnissen des AES-Trendberichts (AES: Adult Education Survey) aufgeführten Unterschiede bei der Weiterbildungsbeteiligung im Vergleich Ost- und Westdeutschland (rückläufige und geringere Weiterbildungsbeteiligung im Osten; www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Weiterbildungsverhalten_in_Deutschland_2018.pdf)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachelvom 29. Oktober 2019

In Deutschland ist die Weiterbildungsbeteiligung nach dem „Adult Edu-cation Survey (AES)“ zwischen den Jahren 2016 und 2018 von 50 auf 54 Prozent gestiegen. Während in Westdeutschland ein Anstieg um sie-ben Prozentpunkte zu verzeichnen ist, weist die Studie für Ostdeutsch-land einen Rückgang um drei Prozentpunkte aus. Dieser Rückgang ba-siert nach den Daten des AES auf dem Rückgang der betrieblichen Wei-terbildung um fünf Prozentpunkte. Innerhalb der betrieblichen Weiterbil-dung wurde festgestellt, dass die Beteiligung der Fachkräfte hierfür aus-schlaggebend ist.

106. AbgeordneteDr. Birke Bull-Bischoff(DIE LINKE.)

Inwiefern und unter welchen Bedingungen beab-sichtigt die Bundesregierung nunmehr nach ihrer Prüfung des Berichts der Kommission „Wachs-tum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schrift-liche Frage 124 auf Bundestagsdrucksache 19/9822) im Rahmen der Förderung des Struktur-wandels im Mitteldeutschen Revier gemäß dessen Leitbild Bildung und Kreativität auch bildungspo-litische Innovationen und Vorhaben zu fördern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meistervom 29. Oktober 2019

Die Bundesregierung hat die strukturpolitischen Vorschläge der Kom-mission mit dem Beschluss der „Eckpunkte zur Umsetzung der struktur-politischen Empfehlungen der Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vom 22. Mai 2019 aufgegriffen und einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die Strukturhilfen für die betroffenen Regionen bis zum Jahr 2038 geschaffen.Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung den Entwurf eines Struk-turstärkungsgesetzes Kohleregionen (StStG-E) als umfassendes Förder- und Ausgabengesetz am 28. August 2019 beschlossen. Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen (Bundestagsdrucksache 400/19 – Beschluss). Im Nachgang zur beab-sichtigten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates wird das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag fortgeführt.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/14661

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§ 1 StSt-GE nimmt die länderseitig erarbeiteten Leitbilder, darunter das-jenige für das Mitteldeutsche Revier, in Bezug und beschreibt die Leit-bilder als Ansatzpunkte für die regionale Entwicklung und der Finanz-hilfen nach § 4 StStG-E sieht darüber hinaus die Förderung von Wissen-schaft, Forschung, Lehre und Bildung nach Maßgabe der hierfür gelten-den Regelungen (Verfahren der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz) vor. § 17 StStG-E beschreibt weitere Programme, Initiativen und Ein-richtungen unter anderem in den Bereichen Bildung und Innovation, um deren Förderung der Bund sich bemühen soll.

107. AbgeordneteDr. Anna Christmann(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie plant die Bundesregierung, die in der am 16. Oktober 2019 unterzeichneten „Roadmap for a Research and Innovation Network on Artificial Intelligence between the Governments of the French Republic and the Federal Republic of Ger-many” (vgl. www.bmbf.de/files/191016_Roadmap_FRA_GER_AL_Network.pdf) angekündig-ten Maßnahmen konkret umzusetzen (bitte bei der Beantwortung auf die einzelnen Maßnahmen, den jeweiligen Beginn und Abschluss und die Finan-zierung der Vorhaben im Bundeshaushalt 2020 eingehen), und werden für die Kooperation im Bereich Künstliche Intelligenz mit Frankreich fi-nanzielle Mittel über die im Haushalt 2020 bisher geplanten 500.000 Euro (vgl. Einzelplan 30 Titel 68705) hinaus bereitgestellt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meistervom 29. Oktober 2019

Die „Roadmap for a Research and Innovation Network on Artificial In-telligence between the Governments of the French Republic and the Fe-deral Republic of Germany“ setzt die in der Strategie Künstliche Intelli-genz (KI) der Bundesregierung bezeichneten Maßnahmen eines „Deutsch-Französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks“ sowie die Vereinbarung zu verstärkter Zusammenarbeit in Artikel 21 des Ver-trags über Deutsch-Französische Zusammenarbeit und Integration (sog. Vertrag von Aachen) um.Aktivitäten, die zwischen den Forschungsressorts vereinbart wurden, können dem Anhang 1 der Roadmap entnommen werden. Ein gemeinsa-mes Memorandum of Understanding wird zurzeit zwischen den deut-schen KI-Kompetenzzentren und den französischen KI-Zentren abge-stimmt und soll voraussichtlich noch in diesem Jahr unterzeichnet wer-den.Der Zeitplan für die zwischen den Wirtschaftsressorts vereinbarten Akti-vitäten ist im Anhang 2 der Roadmap enthalten. Danach soll in einem ersten Schritt die Organisation gemeinsamer sektorieller Arbeitsgruppen angegangen werden sowie die Einladung zu einem Wirtschafts-Round-table erfolgen.Es ist beabsichtigt, die in der Roadmap beschriebenen Maßnahmen – nach Abstimmung eines Gesamtkonzepts – aus den Mitteln der zweiten Tranche für die KI-Strategie der Bundesregierung zu finanzieren.

Drucksache 19/14661 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Page 77: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

108. AbgeordneteBrigitte Freihold(DIE LINKE.)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluation der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans, welche aufgrund des Ablaufs des UNSECO-Weltaktionsprogramms für das Jahr 2019 vorgesehen war, und auf Basis wel-cher Kriterien wurde diese Evaluation durchge-führt (vgl. www.bne-portal.de/de/nationaler-aktionsplan/das-unesco-weltaktionsprogramm-bne-deutschland)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachelvom 1. November 2019

Der Nationale Aktionsplan (NAP) Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wurde im Juni 2017 von der Nationalen Plattform (NP) verab-schiedet und hat eine Laufzeit bis 2030. Die NP hat sich mit der Verab-schiedung des Aktionsplans die Aufgabe gegeben, den Umsetzungsfort-schritt des NAP BNE erstmalig zum Ende des UNESCO-Weltaktions-programms zu bewerten, um den Fortschritt der Umsetzung zu überprü-fen und auch zu identifizieren, wo zukünftig verstärkte Anstrengungen nötig sind.Zu diesem Zweck wurde von der NP auf ihrer 8. Sitzung am 13. Dezem-ber 2018 beschlossen, eine Zwischenbilanz zu erstellen. Aktuell wird die Zwischenbilanz in Abstimmung mit den Mitgliedern erstellt.Die Zwischenbilanz wird aus Berichten der Fachforen und Partnernet-zwerke bestehen, die für den jeweiligen Bildungsbereich mit den Ergeb-nissen des BNE-Monitorings (Institut Futur, Freie Universität Berlin) er-gänzt werden. Zudem wird der Umsetzungstand der abgegebenen Selbstverpflichtungen zum NAP durch die jeweiligen Organisationen bewertet. Die in der NP vertretenden Gremien der Länder – Jugend- und Familienministerkonferenz, Kultusministerkonferenz und Umweltminis-terkonferenz – berichten ebenfalls in einem Kapitel über den Umset-zungsstand. Ausgangspunkt der Zwischenbilanzierungen sind die Hand-lungsfelder des NAP BNE.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

109. AbgeordneterMarkus Frohnmaier(AfD)

Wann wird die externe Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusam-menarbeit (GIZ) GmbH durch das Bundesminis-terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fertiggestellt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7447) und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages (AwZ) vorgelegt?

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/14661

Page 78: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Nobert Barthlevom 29. Oktober 2019

Der Bericht zur Externen Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein internes Doku-ment, das dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der GIZ und dem Bundesrechnungshof zugänglich ist. Nach jetzigem Stand wird der Bericht Ende des Jahres 2019 fertigge-stellt. Eine Vorlage des Berichts an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages ist nicht vorgesehen.

110. AbgeordneterMarkus Frohnmaier(AfD)

Welche Regierungsverhandlungen zum Abschluss völkerrechtlicher Übereinkünfte über Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) und Technische Zusam-menarbeit (TZ) werden aktuell geführt (bitte je-weils die 14 umfangreichsten Übereinkünfte be-nennen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Nobert Barthlevom 29. Oktober 2019

Die Bundesregierung führt keine Regierungsverhandlungen zum Ab-schluss völkerrechtlicher Übereinkünfte, sondern Regierungsverhand-lungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit. In der nachste-henden Tabelle sind die 14 umfangreichsten Regierungsverhandlungen dieses Jahres aufgeführt. Diese beinhalten jeweils Zusagen über die fi-nanzielle wie auch die technische Zusammenarbeit.

Drucksache 19/14661 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Page 79: Schriftliche Fragen · Schriftliche Fragen. mit den in der Woche vom 28. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Verzeichnis der Fragenden. Abgeordnete Nummer

111. AbgeordneterMarkus Frohnmaier(AfD)

Wie bewertet die Bundesregierung ihre bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Kamerun ins-besondere vor dem Hintergrund der gegen den ka-merunischen Präsidenten Paul Biya erhobenen Vorwürfe hinsichtlich der Beschränkung der Mei-nungsfreiheit und dem gewaltsamen Vorgehen ge-gen die politische Opposition (www.dw.com/de./biya-bleibt-pr%C3%A4sident-in-kamerun/a-45987936)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Nobert Barthlevom 29. Oktober 2019

Bezüglich der Einschätzung der Bundesregierung zur politischen Situati-on in Kamerun wird auf die Antwort auf die Mündliche Frage 25 des Abgeordneten Uwe Kekeritz in der Fragestunde am 23. Oktober 2019 (Plenarprotokoll 19/120, S. 14854 [D] f.) verwiesen.Darüber hinaus hat die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen sowie die entwicklungspolitischen Regie-rungsverhandlungen mit Kamerun verschoben und damit ein klares Zei-chen gesetzt. Im Vordergrund der bilateralen Zusammenarbeit stehen ferner Projekte, die unmittelbar der Zivilbevölkerung zu Gute kommen und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung stärken.

112. AbgeordneterDr. Christoph Hoffmann(FDP)

Wie viele Mittel verausgabt die Bundesregierung für die vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Mül-ler angekündigte Werbekampagne in den sozialen Medien, um auf die Wirksamkeit der von Deutschland geleisteten Entwicklungsarbeit auf-merksam zu machen (Frankfurter Rundschau, 19. Oktober 2019, S. 6, „Eine ungewöhnliche Partnerschaft“), und wie gewährleistet die Bun-desregierung bei der Zusammenarbeit mit soge-nannten Influencern oder Prominenten, dass es zu keiner Vermischung von deren Werbeaktivitäten für Unternehmen und den Werbeaktivitäten für die Bundesregierung kommt?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Maria Flachsbarthvom 31. Oktober 2019

Das Projekt „Entwicklung wirkt!“ ist eine Initiative zivilgesellschaftli-cher Organisationen. Projektträger ist die Nichtregierungsorganisation German Doctors e. V. Der Projektträger ist für die Umsetzung des Pro-jekts verantwortlich. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt das Projekt in den beiden Jahren 2019 und 2020 mit Gesamtmitteln in Höhe von 1.495.669 Euro. Ziel ist es, mehr Menschen für die Entwicklungspolitik und ihre Ziele zu interessieren. Die Einbeziehung von Prominenten und Influencern bzw. Influencerinnen durch zivilgesellschaftliche Organisationen kann dabei

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/14661

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neue Zielgruppen erschließen und dazu beitragen, die Erfolge der Ent-wicklungszusammenarbeit in die Breite der Gesellschaft zu tragen und zugleich für bürgerschaftliches Engagement in diesem Bereich zu wer-ben. Es ist vereinbart, dass sich Prominente und Influencer bzw. Influen-cerinnen unentgeltlich an der Kampagne beteiligen.

113. AbgeordneterOttmar von Holtz(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Beitrag – politisch wie auch finanziell – will die Bundesregierung leisten, damit das Ziel einer Welt ohne Polio nicht nur erreicht, sondern auch langfristig gesichert werden kann, und wo sieht die Bundesregierung besonderen Handlungs-bedarf nicht nur für die Implementierungsorgani-sationen Weltgesundheitsorganisation (WHO) und UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Natio-nen), sondern auch die internationale Gemein-schaft, um das Ziel einer Welt ohne Polio (http://polioeradication.org/) zu erreichen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Nobert Barthlevom 28. Oktober 2019

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der bi- und multilateralen Zusammenarbeit die Ausrottung der Polio in den noch polioendemi-schen Ländern Pakistan, Afghanistan sowie Nigeria in Höhe von rund 30 Mio. Euro jährlich (Durchschnittswert der vergangenen Jahre). Die finanzielle Unterstützung soll im Rahmen der „Letzten Meile“, also bis zur endgültigen Ausrottung des Poliovirus, weitergeführt werden.Darüber hinaus sichert die Bundesregierung die allgemeine Poliopräven-tion über die Globale Impfallianz Gavi ab. Insgesamt betrug das deut-sche Zusagevolumen für Gavi seit der Gründung im Jahr 2000 8,09 Mrd. Euro.Um eine Welt ohne Polio dauerhaft zu erreichen, müssen poliorelevante Strukturen in die nationalen Gesundheitssysteme der Partnerländer, ins-besondere Routine-Impfwesen, Überwachung und schnelle Reaktion bei eventuell auftretenden Ausbrüchen, integriert werden.Dies erfordert vor allem eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheits- und Sozialstrukturen, aber auch einen politischen Dialog zur gemeinsa-men Strategieerarbeitung mit den Partnerländern, mit dem Ziel eine nachhaltige Gesundheitssystemstärkung zu erreichen. Gesundheitssys-temstärkung ist daher Kern der Strategie der deutschen Entwicklungszu-sammenarbeit im Gesundheitssektor und in den Gesundheitsprogram-men.

Drucksache 19/14661 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Ergänzung

zu der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 83 auf Bundestagsdrucksache 19/14492 des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Strecken prüft die Bundesregierung für den grenzüber-schreitenden Einsatz von Lang-Lkw (Gigaliner, siehe „Deutschland wird den Abschluss bilateraler Verträge prüfen, um im Bedarfsfall den grenzüberschreitenden Verkehr mit Lang-Lkw zu ermögli-chen“; www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/innovationsprogramm-logistik-2030.pdf?_blob=publicationFile.S.62), und wie ist dies vereinbar mit dem Verbot der EU für grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-Lkw?

teilt die Bundesregierung nachträglich mit:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur prüft der-zeit die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einer solchen Ver-einbarung mit den Niederlanden. Eine Entscheidung der Bundesregie-rung liegt noch nicht vor. Eine Prüfung konkreter Strecken erfolgt in diesem Rahmen nicht.

Berlin, den 1. November 2019

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/14661

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