34
Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht an berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2020/21 Niedersachsen. Klar. Stand 6. Juli 2020

Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

NiedersächsischesKultusministerium

Schule in Corona-Zeiten 2.0Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums

für den Präsenz- und den Distanzunterricht an berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2020/21

Niedersachsen. Klar.

Stand 6. Juli 2020

Page 2: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

2

INHALT

Grußwort des Ministers 4

1 Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Sommerferien 6

2 Szenarien für den Unterricht im Schuljahr 2020/21 7

3 Durchführung und Organisation des Unterrichts 8

3.1 Anpassung schulischer Curricula 9

3.2 Standards für Distanzunterricht 10

3.3 Leistungsbewertung, Prüfungen, Abschlüsse 12

3.4 Durchführung von Konferenzen und Sitzungen des Schulvorstandes 12

3.5 Durchführung von Veranstaltungen und Schulfahrten 13

4 Einsatz von Lehrkräften 14

4.1 Präsenzunterricht 14

4.2 Vulnerable Personen/Risikogruppen 14

4.3 Distanzunterricht 14

5 Fachpraxis, Praktische Ausbildung, Praktika, Projekte 16

6 Ausbildung von Lehrkräften 17

7 Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler 18

8 Berufliche Orientierung/Kooperation und Zusammenarbeit 20

9 Statistik und Budget 21

10 Weitere Hinweise 22

Page 3: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

3

Gru

ßw

ort

des

Min

iter

s

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

sehr geehrte Lehrkräfte,

sehr geehrte Fachkräfte in den Schulen,

die vergangenen Monate haben unsere Schulen vor große Herausforderungen gestellt.

Für das große Engagement und Ihren Einsatz in diesen schwierigen Zeiten möchte ich al-

len an Schule Beteiligten an dieser Stelle nochmals ganz herzlich danken. Mir ist bewusst,

welcher Kraftakt das war!

Nun gilt es nach vorne zu schauen und das kommende Schuljahr 2020/2021 zu pla-

nen. Es gilt auch weiterhin, den Infektionsschutz mit dem Wunsch nach größtmöglicher

„Normalität“ in Einklang zu bringen, und dabei die Bedarfe aller Beteiligten im Blick zu

behalten. Das Coronavirus ist nicht verschwunden – das dürfen wir nicht vergessen, auch

wenn landesweit die Infektionszahlen seit einigen Wochen erfreulich niedrig sind.

Das Szenario A stellt deshalb einen Regelbetrieb mit einigen Einschränkungen bzw. einzu-

haltenden Regeln dar. Es dient als Grundlage für die weiteren Planungen in den Schulen.

Sollten sich die Infektionszahlen landesweit oder regional negativ entwickeln, kommt

Szenario B oder notfalls auch Szenario C zum Tragen. Auch für diesen Fall müssen sich

Schulen aller Schulformen vorbereiten, sie können dabei aber auf die Erfahrungen der

letzten Monate zurückgreifen.

Regionale Ausbrüche haben uns deutlich vor Augen geführt, dass sich die Entwicklung

des Infektionsgeschehens jederzeit ändern und zu erneuten Einschränkungen im Schul-

betrieb führen kann. Vor diesem Hintergrund planen wir auch das neue Schuljahr in

Szenarien und prüfen weiterhin im Zwei-Wochen-Rhythmus - auch in den Sommerferien

-, welches der drei Szenarien A, B und C verantwortbar umzusetzen ist. Ziel ist und bleibt

der uneingeschränkte Regelbetrieb. Wann wir dorthin zurückkehren können, ist derzeit

jedoch noch nicht absehbar.

Der Wechsel von Szenario A zu B oder C bzw. umgekehrt erfolgt in folgenden Fällen nach

folgendem Muster:

Sobald in einer Schule eine Neuinfektion bekannt wird oder der Verdacht auf eine Neu-

infektion besteht, informiert die Schulleitung unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Von dort wird im jeweiligen Einzelfall – in Absprache mit dem zuständigen Schulträger

und der Schulleitung - auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung über infektions-

schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus - entschieden, welche

Maßnahme auch bezüglich der Dauer für diese Schule erforderlich ist (Wechsel der Szena-

rien zu B oder C und zurück).

Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das

örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen einge-

schränkten Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr zulässt, wird auf Veranlassung durch das

örtliche Gesundheitsamt in Szenario B gewechselt. Ist das Ausbruchsgeschehen überregi-

GRUSSWORTdes Ministers

Page 4: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

4

onal, kann auch eine Landes-Verordnung und eine entsprechende Verfügung der NLSchB

eine landesweite verbindliche Regelung vorgeben.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es gut und sinnvoll ist, den Schulen angesichts

der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen vor Ort Gestaltungsspielräume zu geben und

ihre Eigenverantwortung zu stärken. Diesen Weg wollen wir auch zukünftig verfolgen

und Sie auch weiterhin regelmäßig über Planungen, Arbeitsschwerpunkte und Entschei-

dungen informieren. Zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen haben gezeigt, dass

Transparenz und regelmäßige Informationen besonders in Krisenzeiten von Ihnen sehr

geschätzt werden.

Angesichts der Erfahrungen in den letzten Wochen und Monaten blicke ich optimistisch

auf das neue Schuljahr. Wir sitzen auch weiterhin „im selben Boot“ und werden es auch

im kommenden Schuljahr nur gemeinsam schaffen, den Herausforderungen der Krise gut

und im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler zu begegnen. Dass uns das gelingt, davon

bin ich überzeugt!

Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

Page 5: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

5

1 Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Sommerferien

Wie

der

aufn

ahm

e d

es U

nte

rric

hts

nac

h d

en S

om

mer

feri

en

Dieser Leitfaden schreibt den Leitfaden aus dem Schuljahr 2019/20 fort und ergänzt ihn

um die wesentlichen Regelungen für den Unterricht im kommenden Schuljahr. Im Schul-

jahr 2020/2021 soll ein (eingeschränkter) Regelbetrieb aufgenommen werden. Dieser ist

allerdings nur dann möglich, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt und die Abstands-

regel fällt. Es muss klar sein: Das Virus ist nicht weg und wird es auch nach den Sommer-

ferien noch nicht sein. Deshalb haben wir drei verschiedene Szenarien entwickelt mit einer

klaren Präferenz für das höchst mögliche und zu verantwortende Maß an Normalität. Bei

allen Szenarien wird der Distanzunterricht einen größeren Stellenwert einnehmen als vor

der COVID-19-Pandemie. Daher sind organisatorische Veränderungen bei den Jahrespla-

nungen in allen Bildungsgängen erforderlich.

Dabei ist – unter Berücksichtigung evtl. reduzierter Verfügbarkeit von Personal für die Or-

ganisation von Präsenzunterricht – im Schuljahr 2020/2021 von Beginn an zu gewährleis-

ten, dass für alle Bildungsgänge ein Unterrichtsangebot in den berufsbildenden Schulen

organisiert wird, dass mit den Angeboten für den mediengestützten Dis-tanzunterricht

sinnvoll verbunden ist. Diese Unterrichtsform setzt eine Online-Lernplattform voraus,

sodass der Lernprozess von der Lehrkraft aktiv unterstützt und regelmäßig kontrolliert

werden kann und keinesfalls nur Arbeitsunterlagen per Mail-Versand/online zur Verfü-

gung gestellt werden.

Im Rahmen des agil angepassten Prüfauftrages V der Schulinspektion BBS werden die

Erfahrungen berufsbildender Schulen hinsichtlich des Wechsels von Präsenzunterricht und

Distanzunterricht zusammengestellt. Eine Auswertung dieser Ergebnisse sowie erfolg-

reiche Beispiele werden den Schulen während der Sommerferien zur Unterstützung zur

Verfügung gestellt.

Zum 01.08.2020 werden die novellierte Verordnung über berufsbildende Schulen sowie

die Ergänzenden Bestimmungen in Kraft treten. Damit verbunden sind die Umstruktu-

rierung der Berufseinstiegsschule sowie die Einführung eines Regionalmanagements mit

dem Ziel, ein in der Fläche möglichst wohnort- bzw. betriebsnahes sowie qualitativ hoch-

wertiges und erreichbares berufsschulisches Unterrichtsangebot mit Planungssicherheit zu

gewährleisten. Vor dem Hintergrund zurückgehender Auszubildendenzahlen wurde den

Schulen die Möglichkeit eröffnet, auch kleinere Lerngruppen mit weniger als 14 Schüle-

rinnen und Schülern in der Berufsschule zu beschulen. Außerdem ist davon auszugehen,

dass zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 der Ausbildungsmarkt sowie die Möglichkeiten

für praktische Ausbildung und Praktika covid-19-bedingt im Vergleich zu den Vorjahren

verändert sein werden.

Page 6: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

6

2 Szenarien für den Unterricht im Schuljahr 2020/21

Für den Unterricht an berufsbildenden Schulen kommen im Schuljahr 2020/2021 grund-

sätzlich drei Organisationsmodelle1 in Betracht:

Szenario A - (Eingeschränkter) Regelbetrieb

Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Pla-

nungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien wahrscheinlich. Das

Szenario A soll deshalb als Grundlage für die Planungen der Schulen dienen.

Voraussetzung ist, dass das regionale Infektionsgeschehen einen Verzicht auf den Min-

destabstand von 1,50 m zwischen Personen zulässt. Bei einer Beschulung vollständiger

Schulklassen ist der Mindestabstand nicht mehr einzuhalten. Zur Kompensation des

Wegfalls des Mindestabstands werden dann die übrigen Hygienemaßgaben deutlich

anzupassen sein. Diese sind der jeweils gültigen Fassung des Rahmen-Hygieneplans zu

entnehmen. Generell gilt es, Lerngruppen so konstant wie möglich zu halten und die

Zusammensetzung zu dokumentieren. Durch die Definition von Gruppen in fester Zu-

sammensetzung (Kohorten) lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege

wirksam nachverfolgen.

Dort, wo Abstand zu Personen anderer Kohorten gehalten werden kann, ist dieser auch

weiterhin einzuhalten. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-

Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen,

in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 m zu

Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft in der Regel

Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände.

Szenario B - Schule im Wechselmodell

Wenn das regionale Infektionsgeschehen den Regelbetrieb/eingeschränkten Regel-

betrieb nicht mehr zulässt, sind die im Rahmen-Hygieneplan Corona Schule i. d. F. vom

23.04.2020 vorgesehenen Abstands- und Hygieneregeln wieder anzuwenden, um den

Infektions- und Gesundheitsschutz soweit wie möglich sicherzustellen und eine vollständi-

ge Schließung der Schulen zu vermeiden. Es gilt dann u. a. wieder:

Unterricht in geteilten Lerngruppen (max. 16 Personen)

Wechsel von Präsenzunterricht - Distanzunterricht

Mindestens 1,50 m Abstand zwischen allen Personen

Szenario C - Quarantäne und Shut Down

Sofern das Infektionsgeschehen sich erheblich erhöht und Ausmaße, auch in einzelnen

Regionen, ähnlich derer im März annimmt, sind komplette Schulschließungen nicht aus-

zuschließen. Diese Schulschließungen würden durch das jeweils zuständige Gesundheits-

amt veranlasst werden. Dann gilt wieder der Distanzunterricht. 1 Siehe dazu die Anlage mit

tabellarischen Übersichten

Page 7: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

7

Du

rch

füh

run

g u

nd

Org

anis

atio

n d

es U

nte

rric

hts

Bei der Unterrichtsplanung ist im Szenario A von den regulären Klassengrößen auszu-

gehen. Zu Beginn des Schuljahres sollte in allen Bildungsgängen eine Einführungsphase

eingeplant werden, die die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte auf eine kurzfristige

Umstellung des Unterrichts gemäß Szenario B oder C vorbereitet. Dabei sind möglichst

einheitliche Grundsätze zur Durchführung festzulegen. Hierzu zählen z. B. die Verständi-

gung über Art und Häufigkeit der Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Rollen

und Aufgaben der Lehrkraft sowie Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im

alternierenden Unterricht.

In den KMK-Rahmenvereinbarungen für die Bildungsgänge beruflicher Schulen sowie in

den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zur gymnasialen Oberstufe sind Anfor-

derungen definiert, die bei der Ausgestaltung der Bildungsgänge innerhalb unterschied-

licher Schulformen einzuhalten sind, um die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen

nicht zu gefährden. Je nach Verlauf des Schuljahres 2020/2021 wird vom Niedersächsi-

schen Kultusministerium geprüft werden, ob ggf. Anpassungen vorgenommen werden

müssen, die in die didaktisch-methodischen Planungen und Jahresplanungen in den be-

rufsbildenden Schulen einfließen sollen. In jedem Fall müssen in den didaktisch-methodi-

schen Planungen 10 – 15% Distanzunterricht berücksichtigt werden. Die Lernsituationen

sind diesbezüglich zu überprüfen und ggf. anzupassen (z. B. die Komplexität der Auf-

gaben-, Frage-, bzw. Problemstellung, Bereitstellung von Informationsmaterialien anstatt

Recherche, Anpassungen innerhalb der vollständigen Handlung). Den Schülerinnen und

Schülern wird so ermöglicht, zunehmend selbstgesteuert und im eigenen Lerntempo die

Handlungssituation auch im Distanzunterricht (weiter) zu bearbeiten. Im Präsenzunterricht

könnten Handlungssituationen analysiert und Vorgehensweisen und Arbeitspläne ent-

wickelt werden. Die Durchführungsphase innerhalb der vollständigen Handlung könnte

dann im Distanzunterricht erfolgen bzw. weitergeführt werden. Je nach Kompetenzent-

wicklung der Schülerinnen und Schüler können diese mit begleitenden Arbeitsaufträgen

unterstützt werden. Anhand festgelegter Beurteilungskriterien (Soll-Ist-Vergleich) wäre

eine Kontrolle des Handlungsergebnisses durch die Schüler im Distanzunterricht möglich.

Eine abschließende Reflexion könnte dann z. B. wieder im Präsenzunterricht erfolgen2.

Zum informellen Austausch und für Rückmeldungen können wöchentlich asynchrone

Sprechzeiten mit konkreten Zeitvorgaben vereinbart werden. Gleichzeitig ist auch ein

Peer-Feedback durch Schülerinnen und Schüler möglich. Denkbar wäre auch, dass die

einzelnen Lerngruppen z. B. Informationsmaterialien und Arbeitsmaterialien (kollaborativ)

erarbeiten und zusammenstellen und diese dann den anderen Lerngruppen zur Verfü-

gung stellen.

Der Distanzunterricht3 muss allerdings nach wie vor zentral koordiniert, von den Lehr-

kräften aktiv unterstützt werden und der Lernfortschritt muss von ihnen regelmäßig

kontrolliert werden. Die Lehrkräfte müssen zur Aktivität des Lernenden auf der Online-

Lernplattform „verfügbar“ sein. Es genügt nicht das Bereitstellen einer Übungsmöglich-

keit auf einer Online-Lernplattform, ähnlich einer Offline- oder Online-Lernsoftware, bei

der sich die Interaktion auf den Lernenden und die Software beschränkt. Aktive Unter-

stützung bedeutet einerseits, dass die Lehrkraft in den Lernprozess eingreifen kann und

Durchführung und Organisation des Unterrichts3

2 Siehe dazu auch die Anmerkungen

ab S. 14

3 Siehe ausführlich auch Nrn. 4.2 und 5.3

4 Nur so kann beim Distanzunterricht

die Freistellung für den Unterricht in

der Berufsschule rechtlich begründet

eingefordert werden. Auch Maßna-

men der beruflichen Weiterbildung

(sog. „Umschulungen“) und die

Berechtigung der Unterstützung nach

AFBG und BAföG setzen interaktiven

Unterricht voraus.

Page 8: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

8

andererseits, dass der Lernende eine zeitnahe Rückfragemöglichkeit hat, beispielsweise

durch ein begleitendes Chatangebot zur Bearbeitung von Übungsaufgaben. Darüber

hinaus sollte für den Lehrenden die Möglichkeit bestehen, die Bearbeitung von Übungs-

aufgaben zu verfolgen, Hinweise zu geben oder auf Verbesserungsbereiche hinzuweisen .

Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften

für den Distanzunterricht mit Lernsituationen, Aufgaben, Fragen- bzw. Problemstellungen

versorgt und dokumentieren ihre Lernergebnisse z.B. in Lerntagebüchern.

Bei der Organisation des Präsenzunterrichts ist auch weiterhin eine Mischung der Lern-

gruppen zu vermeiden, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Weiter-

hin sollten feste Lehrkräfteteams in den Lerngruppen unterrichten. Die Lehrkräfteteams

stimmen sich über die Unterrichtsangebote ab, um eine Überfrachtung von Aufgaben im

Distanzunterricht zu vermeiden. Soweit technisch möglich kann Präsenzunterricht gestre-

amt werden, damit vulnerable Schülerinnen und Schüler in einem virtuellem Lernraum am

Präsenzunterricht teilnehmen können. Zur Unterstützung der Schulleitungen und Lehr-

kräfte stehen hierfür vielfältige Angebote über B&U zur Verfügung.

3.1 Anpassung schulischer Curricula

Die dem Unterricht zugrundeliegenden Rahmenrichtlinien sind in Lernfelder, Lerngebiete,

Module oder Qualifizierungsbausteine strukturiert. Es ist Aufgabe der Bildungsgangs- und

Fachgruppen, auf dieser Basis kompetenzorientierte schulische Curricula zu entwickeln

und regelmäßig anzupassen. Anpassungsmöglichkeiten sind in den folgenden Bereichen

gegeben:

Zeitliche Kürzungen in den Lernsituationen

Anpassung innerhalb der vollständigen Handlung in den Lernsituationen (z. B. zeit-

liche Straffung der Handlungsphasen, ggf. Anpassung der Handlungsergebnisse etc.)

Ermöglichung von zusätzlichen Selbstlernphasen (z. B. Bereitstellung der Unterrichts-

materialien online, Distanzunterrichtskonzepte)

Angebot an unterrichtsbegleitenden Hilfen (z. B. Schülertandems, Material zum

Selbstlernen, E-Learning-Kurse)

Ermöglichung individueller Beratungen für Schülerinnen und Schüler

Zusätzlich für die Vollzeitbildungsgänge:

Festlegung von verpflichtenden und optionalen Lernsituationen

Die von den Lehrkräften entwickelten Abschlussprüfungen/Modulprüfungen sind für die

betroffenen Schuljahre anzupassen. Inwieweit eine Anpassung für die Abschlussprüfun-

gen der Berufsschule möglich ist, muss mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden.

Über B&U besteht die Möglichkeit, Unterstützung durch die Fachberatung anzufordern.

Darüber hinaus können Schulleitungen schulinterne Fortbildungen sowie Dienstbespre-

chungen der Bildungsgangs- und Fachgruppen organisieren, um die oben genannten

Handlungsoptionen umzusetzen.

Page 9: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

9

3.2 Standards für Distanzunterricht

3.2.1 Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Die für die Ausleihe von digitalen Endgeräten und zur Schaffung einer leistungs-

fähigen digitalen Infrastruktur vorgesehenen zusätzlichen Bundesmittel werden den

Schulträgern schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte müssen Zugang zu leistungsfähi-

gem Internet erhalten und digitale Endgeräte nutzen können.

Für durch die Schulen ausgeliehene Endgeräte muss Administration und Wartung zur

Verfügung stehen.

Der Zugang zu digitalen Plattformen wie der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC),

dem Nibis-Server (Themenbereich „Lernen zu Hause“) oder anderen an der Schule

eingeführten Lernplattformen muss ermöglicht werden.

Tools für Videokonferenzen sollten zur Verfügung stehen.

Alternative Möglichkeiten: Es gibt erste Beispiele dafür, dass Jugendzentren, Büche-

reien und auch Betriebe internetfähige Computerarbeitsplätze für Schülerinnen und

Schüler zur Bearbeitung von schulischen Aufgaben zur Verfügung stellen (Beispiel:

Stadt Wolfsburg).

Sollte für Schülerinnen und Schüler dennoch keine Möglichkeit zur digitalen Teilhabe

gegeben sein, müssen die bekannten analogen Wege der Kommunikation genutzt

werden (Notbetreuung in der Schule; Abholen und Abgeben von Aufgaben in der

Schule; Kontakt über das Telefon).

3.2.2 Verbindlicher Rahmen für die Arbeit der Lehrkräfte

Es ist die Aufgabe aller Lehrkräfte, ihre Schülerinnen und Schüler beim Distanzunter-

richt entsprechend des individuellen Stands der Kompetenzentwicklung zu begleiten

und zu unterstützen.

Um Schülerinnen und Schüler beim Distanzunterricht zu unterstützen, bieten alle

Lehrkräfte regelmäßige digitale oder telefonische Sprechzeiten an.

Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf müssen besonders aufmerksam

betreut werden.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, den Lernenden zeitnah transparente Rückmeldungen

über erbrachte Leistungen zu geben.

Regelmäßiges qualitätsvolles Feedback zu dem jeweiligen Lernprozess hat eine beson-

dere Bedeutung. Je größer der Anteil des häuslichen Lernens ist, umso differenzierter

und individualisierter muss die Rückmeldung ausfallen (Feedback-Kultur weiterentwi-

ckeln).

Feedback soll auch von den Schülerinnen und Schülern eingeholt werden (Was hat

Spaß gemacht? Welche App trainiert besonders gut?).

Du

rch

füh

run

g u

nd

Org

anis

atio

n d

es U

nte

rric

hts

Page 10: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

10

Den Schülerinnen und Schülern sollen Wege aufgezeigt werden, wie sie auch auf

digitalem Weg stärker selbstbestimmt und selbstorganisiert lernen können. Die lern-

optimierende Gestaltung des eigenen Lernprozesses soll unterstützt werden.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten zu bearbeitende Lernsituationen, Aufgaben-,

Frage- bzw. Problemstellungen. Es ist Aufgabe der Bildungsgangs- und Fachgruppen

auf Grundlage der jeweiligen Richtlinien, Rahmenlehrpläne, Kerncurricula u. ä. Lern-

situationen zu erstellen und weiterzuentwickeln. Dabei müssen alle Fächer, Lern-

gebiete und Lernfelder Beachtung finden. Hierbei bieten die Handreichung des MK

zum Distanzunterricht sowie die entsprechenden Fortbildungsangebote in der VEDAB

Hilfestellungen.

Die Unterrichtsinhalte und der Kompetenzerwerb aus dem Präsenz- und dem Distanz-

unterricht müssen miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt werden,

insbesondere dann, wenn Lehrkräfte in einem Team (Präsenzlehrkraft und vulnerable

Lehrkraft im Homeoffice) den Unterricht in einem Fach gemeinsam gestalten.

3.2.3 Aufgabenformate

Die Lernsituationen, Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellungen müssen so konzipiert

sein, dass sie von den Schülerinnen und Schülern selbstständig gelöst werden können.

Bei der Art der gestellten Aufgaben ist auf ausreichend Abwechslung sowie unter-

schiedliche Tätigkeiten zu achten.

Neue, für den digitalen Unterricht geeignete Aufgabenmodule werden auch von den

Fach- und Bildungsgangsgruppen der einzelnen Schule entwickelt. Dabei sollen auch

Aufgaben entwickelt werden, die zur Stärkung der Kompetenzen „Bildung in der

digitalen Welt“ nach dem KMK-Strategiepapier bei den Schülerinnen und Schülern

beitragen (z. B. Informationssuche und -bewertung; Kooperieren und Produzieren

mittels digitaler Medien; Nutzung digitaler fachspezifischer Lernmedien).

Einsatz der Unterrichtsmethode Flipped Classroom.

Von kleinen Schülergruppen zu bearbeitende Projekte oder Lernsituationen online

entwickeln/anbieten. Dabei können auch von Schülerinnen und Schülern vorgeschla-

gene Themen verwendet werden, die sich in den Kontext einzelner Fächer integrieren

lassen. Hierfür stehen auch Online-Plattformen zur Verfügung, auf denen die Schü-

lerinnen und Schüler kollaborativ ihre Themen bearbeiten und diskutieren können

(Preisträgerkonzepte des bundesweiten Wettbewerbs im Zusammenhang mit der

FREI-DAY-Initiative).

Nutzung des Instruments der Videokonferenz; Unterricht per Videokonferenz führt zu

intensiveren Arbeitsphasen zu Hause.

Durch Videokonferenzen sind zeitökonomische Rückmeldungen und Korrekturen

von Arbeitsblättern und Arbeitsaufträgen möglich.

Empfohlen werden Informationsmeetings zwischen Klassenleitung, Schülerinnen

und Schülern sowie den Eltern und Betrieben.

Es wird angeregt und ermöglicht, dass sich Schülerinnen und Schüler in selbst

organisierten Videokonferenzen und Chats gegenseitig helfen.

Der digitale Unterricht ist in der Jahresplanung auszuweisen.

Page 11: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

11

Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass die Lernsituationen, Aufgaben-, Frage-

bzw. Problemstellungen für den Distanzunterricht koordiniert durch eine Lehrkraft an

die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden.

Lehrkräfte, die sich auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe im Home-Of-

fice befinden, sind von ihrer Unterrichtsverpflichtung nicht befreit und angehalten,

ihren Unterricht online zu gestalten und nach Stundenplan durchzuführen. Ist dies in

Absprache mit der Schulleitung nicht möglich, so entlasten sie ihre Kolleginnen und

Kollegen, die im Präsenzunterricht eingesetzt sind, durch die Übernahme von Auf-

gaben.

Die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten sind beratend und schulauf-

sichtlich tätig.

3.3 Leistungsbewertung, Prüfungen, Abschlüsse

In allen Szenarien ist davon auszugehen, dass weniger persönliche Interaktion zwischen

Lehrkräften und Lernenden stattfinden wird. Gleichzeitig sind auch die klassischen For-

mate der Leistungsüberprüfung voraussichtlich nur reduziert verwendbar. Es wächst somit

der Bedarf, individuelle Lernstände und mögliche Lernschwierigkeiten zu ermitteln. Somit

sollte auch über alternative Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

nachgedacht und diese erprobt werden.

Die gestellten Aufgaben und Lernsituationen und Anforderungen sind für die Schülerin-

nen und Schüler verbindlich. Nicht im vorgegebenen Zeitrahmen abgegebene Aufgaben

werden entsprechend bewertet. Es sind somit – wie im Präsenzunterricht auch – Verbesse-

rungen, aber auch Verschlechterungen bei der Leistungsbewertung möglich. Es sollte ge-

prüft werden, ob Anzahl und Umfang von Prüfungssituationen wie Klassenarbeiten und

Tests reduziert werden müssen und der Anteil der mündlichen Mitarbeit bei der Leistungs-

beurteilung neu definiert werden muss.

Sofern es die Entwicklung des Infektionsgeschehens erfordert (Szenarien B oder C),

werden die Schulen über notwendige Regelungen vergleichbar denen im Schuljahr

2019/2020 informiert. Die thematischen Schwerpunkte im Abitur 2021 wurden bereits

angepasst.

3.4 Durchführung von Konferenzen und Sitzungen des Schulvorstandes

Bei den Tagungen der schulischen Gremien ist im Grundsatz von Präsenzveranstaltun-

gen auszugehen.

Die Möglichkeit allgemeinbildender Schulen nach § 39 NSchG, die Zuständigkeit zur

Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten einem Ausschuss übertragen, besteht bei

berufsbildenden Schulen nicht.

3.5 Durchführung von Veranstaltungen und Schulfahrten

Grundlage für die Durchführung von Schulveranstaltungen und Schulfahrten ist der

jeweils aktuelle Stand der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende

Du

rch

füh

run

g u

nd

Org

anis

atio

n d

es U

nte

rric

hts

Page 12: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

12

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ sowie der gültige Rahmen-Hy-

gieneplan. Die hier beschriebenen Regelungen und Vorgaben sind unbedingt zu beachten

und einzuhalten.

Angesichts der unvorhersehbaren Infektionslage und unter Berücksichtigung des aktu-

ellen Infektionsgeschehens sowie veränderter Reiseroutinen mit Abstandswahrung und

Hygienevorschriften, wird empfohlen keine Klassenfahrten im gesamten Kalenderjahr

2020 durchzuführen. Soweit eine Stornierung, der bereits lange geplanten Fahrten bis

zum 30. Juni 2020 erfolgt war, ist beabsichtigt, diese Kosten ebenfalls über den 2. Nach-

tragshaushalt den Schulen über die Niedersächsische Landesschulbehörde zur Verfügung

zu stellen. Spätere mögliche Stornierungskosten sind dann aus dem Budget der Schule

zu entrichten. Die Schulen werden bei der Abwicklung der Stornorechnungen durch die

Niedersächsische Landesschulbehörde unterstützt.

Konferenz, Gremium

rechtl. Grundlage

Art der Durchführung

Gesamtkonferenz § 34 NSchG in Präsenz bedingt durchführbar, da i. d. R. > 100 TN; COVID-19-bedingte Anpassungen der Leistungsbe-wertung/Beurteilung (Grundsätze hierfür liegen in der Zuständigkeit der Gesamtkonferenz) könnten vor Beginn des Schuljahres 2020/21 in den Fach- und Bildungsgangs-gruppen (s. u.) erörtert und beschlossen werden.

Teilkonferenz (Klassenkonfe-renz)

§ 35 (2) NSchG

in Präsenz durchführbar – unter Einhaltung der Hygiene-regeln, ggf. durch Video-Zuschaltung von Mitgliedern aus vulnerablen Gruppen

Bildungsgangs- und Fachgruppen

§ 35 a NSchG

in Präsenz durchführbar – unter Einhaltung der Hygiene-regeln, ggf. durch Video-Zuschaltung von Mitgliedern aus vulnerablen Gruppen

Schulvorstand § 38 NSchG in Präsenz durchführbar – unter Einhaltung der Hygiene-regeln, ggf. durch Video-Zuschaltung von Mitgliedern aus vulnerablen Gruppen

Beirat § 40 NSchG in Präsenz durchführbar – unter Einhaltung der Hygiene-regeln, ggf. durch Video-Zuschaltung von Mitgliedern aus vulnerablen Gruppen

Schülerrat § 74 NSchG in Präsenz durchführbar – unter Einhaltung der Hygiene-regeln, ggf. durch Video-Zuschaltung von Mitgliedern aus vulnerablen Gruppen

Klasseneltern-schaft, Schulel-ternrat

§§ 89, 90 NSchG

in Präsenz durchführbar – unter Einhaltung der Hygiene-regeln, ggf. durch Video-Zuschaltung von Mitgliedern aus vulnerablen Gruppen

Page 13: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

13

Ein

sazu

vo

n L

ehrk

räft

en

4.1 Präsenzunterricht

Für niedersächsische Lehrkräfte besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Erteilung von

Präsenzunterricht. Beamtinnen und Beamte haben nach § 34 BeamtStG sich mit vollem

persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Das Gebot, zum Dienst [in der Schule] zu

erscheinen, ist eine Grundpflicht der Beamtinnen und Beamten. Diese beamtenrechtliche

Grundpflicht erfordert, sich während der vorgeschriebenen Zeit an dem vorgeschriebenen

Ort aufzuhalten und dort die übertragenen dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen. Wer

dem Dienst vorsätzlich unerlaubt fernbleibt, missachtet zwangsläufig die Dienstpflichten

zum vollen beruflichen Einsatz und zur Befolgung dienstlicher Anordnungen.

4.2 Vulnerable Personen/Risikogruppen

Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Einschrän-

kung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach

einer COVID-19-Infektion haben, können im Szenario A vor dem Hintergrund des gerin-

gen Infektionsrisikos unter Berücksichtigung der weiterhin bestehenden Hygieneregeln

grundsätzlich wieder ihre Präsenztätigkeit in der Schule aufnehmen.

Für die Personen, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zur sog. Risikogruppe

nachgewiesen haben, ist es auf eigenen Wunsch auch weiterhin grundsätzlich möglich,

schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrzunehmen.

Jede Lehrkraft bzw. jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter überprüft für sich persönlich,

ob das regionale Infektionsgeschehen tatsächlich das Verbleiben im Homeoffice erfordert

oder ob angesichts gleichbleibend niedriger Zahlen vor Ort ein Einsatz im Präsenzunter-

richt unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln nach eigenem Ermessen verantwort-

bar erscheint.

Für die betroffenen Lehrkräfte und Fachkräfte im Homeoffice gilt, dass sie nach Weisung

der Schulleitung schulische Aufgaben übernehmen. Schülerinnen und Schüler, die im

häuslichen Lernen arbeiten, werden mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben, Lernplänen und

Feedback versorgt und erhalten regelmäßige Beratung und Unterstützung.

Weitere Hinweise sind im Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen ge-

sundheitlichen Risiken unterliegen“ enthalten.

Einsatz von Lehrkräften4

Page 14: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

14

4.3 Distanzunterricht

Lehrkräfte, die sich auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe im Home-Office

befinden, sind vollumfänglich in die durch Schule zu erbringenden Aufgaben einzu-

binden. Die Aufgaben in Schule lassen sich grundsätzlich in die Vor-Ort-Aufgaben des

Präsenzunterrichtes, der Konferenzarbeit bzw. der Dienstbesprechungen und der zeitlich

und örtlich nicht gebundenen Arbeit unterteilen. Die vulnerablen Gruppen können grund-

sätzlich zur Erledigung aller Aufgaben herangezogen werden, die ortsungebunden von zu

Hause aus erledigt werden können. Bei der Aufgabenverteilung ist auf eine gleichmäßige

und gerechte Arbeitsbelastung aller Beschäftigten zu achten. Die von zu Hause aus zu

erbringende Arbeitsleistung sollte daher mit der Arbeitsleistung im Präsenzunterricht und

der Konferenzarbeit vergleichbar sein. Hierbei sollte Online-Unterricht der bevorzugte

Weg zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen sein. Allerdings ist es insbesondere

bei Fachpraxiskolleginnen und –kollegen auch möglich, Aufgaben in der Schule zu über-

nehmen, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept vorliegt.

Vulnerable Kolleginnen und Kollegen können bei der Vorbereitung des Präsenz-und

Distanzunterrichtes sowie im Rahmen des Distanzunterrichtes Videokonferenzen, Video-

Unterricht durchführen. Denkbar wären auch z. B. Korrekturen von Schülerarbeiten inkl.

Feedback, die Vorbereitung und Versendung von Unterrichtsmaterial für den Distanzun-

terricht, die Beratung von Schülerinnen und Schülern und Betrieben oder Einrichtungen,

die Betreuung von Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen oder mit besonderem

Unterstützungsbedarf.

Page 15: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

15

Fach

pra

xis,

Pra

ktis

che

Au

sbild

un

g, P

rati

ka, P

roje

kte

Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen der Lerngruppen, der Gruppengrößen, der

Raumgrößen, der Ausstattung und der Verantwortungsübernahme der Lernenden sind

Einzelentscheidungen durch die Schulleitung angesichts der spezifischen Voraussetzungen

vor Ort und der zur Verfügung satehenden Persinalressourcen zu treffen. Fachpraktische

Handlungsabläufe können innerhalb des fachpraktischen Unterrichts z. B. auch durch

Demonstrationen, in schriftlicher Form und als Simulation stattfinden. Im Normalbetrieb

kann der Unterricht in üblicher Weise erfolgen, wenn Schutzmaßnahmen ergriffen wer-

den. Es ist sinnvoll, für die Räume, in denen der Fachpraxisunterricht stattfindet, schulei-

gene Hygienekonzepte auf der Basis des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona

Schule zu entwickeln.

Es wird empfohlen die Praktika und die praktische Ausbildung im Block zu organisieren,

um nicht durch den ständigen Wechsel zwischen Betrieb und Schule das Infek-tionsrisiko

zu erhöhen.

Bei der Planung von Projektunterricht, bspw. im Jahrgang 12 des Beruflichen Gymna-

siums, sind die oben aufgeführten Aspekte einzubeziehen.

Fachpraxis, Praktische Ausbildung, Praktika, Projekte5

Page 16: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

16

Schulpraktika der Lehramtsstudierenden sollten grundsätzlich als Präsenzveranstaltung

durchgeführt werden. In Einzelfällen kann es in Absprache mit den Hochschulen abwei-

chende Formate geben.

Die Durchführung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung erfolgt auf der

Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften und wird unter Berücksichtigung der

aktuellen Pandemielage durch landesweit abgestimmte Vorgaben ergänzt.

Es wird gewährleistet, dass bei Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst

angemessene Nachreichfristen sowohl für die Masterzeugnisse als auch für die Nachweise

der berufspraktischen Tätigkeiten eingeräumt werden.

Zusätzliche Angebote der Studienseminare, wie z.B. die Zusatzqualifikationen, können

vorübergehend ausgesetzt werden.

6 Ausbildung von Lehrkräften

Page 17: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

17

Un

ters

tütz

un

gsa

ng

ebo

te f

ür

Sch

üle

rin

nen

un

d S

chü

ler

Es ist davon auszugehen, dass die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit

individuellem Förderbedarf bzw. Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Prä-

senzunterricht eher gelingt als im Distanzunterricht. Da es bei Verschärfung des Infek-

tionsgeschehens zu einer Situation kommen kann, in der Präsenzunterricht eingeschränkt

werden muss, sollten Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Unterstützungsbedarf auf

die Selbstlernphasen behutsam vorbereitet werden. In Einzelgesprächen sind die Möglich-

keiten des heimischen, selbstständigen Lernens einzuschätzen und daraus individuelle

Unterstützungsoptionen abzuleiten. Dazu zählt auch die Prüfung notwendiger Unterstüt-

zung des digitalen Lernens, pädagogisch wie technisch. Insbesondere für Schülerinnen

und Schüler mit erschwerten Bedingungen im häuslichen Umfeld und solche mit kom-

plexen Problemlagen ist die verlässliche und regelmäßige Begleitung durch die päda-

gogischen Fachkräfte und Lehrkräfte im Distanzunterricht von besonderer Bedeutung.

Aufgabenstellungen müssen im Sinne individualisierter Anforderungen angepasst werden,

u. U. sind zusätzliche Erklärungen bzw. Hilfen zur Strukturierung der Bearbeitung von

Aufgaben erforderlich. Insbesondere diese Schülergruppe ist unter Berücksichtigung ihrer

häuslichen bzw. lebensweltlichen Bedingungen in den schulischen Präsenzzeiten auf ein

aufgabenbezogenes klärendes Feedback zu ihrer häuslichen Arbeit ebenso angewiesen

wie auf die individualisierte und dem persönlichen Leistungsvermögen und Entwicklungs-

stand angepasste Einführung in Folgeaufgaben im Distanzunterricht. Hierzu zählen auch

verbindlich installierte Zwischenfeedbacks bei längerfristig angelegten Arbeitsaufträgen

und Aufgabenformaten, die regelhaft eine individuelle Zeiteinteilung erfordern. Angeregt

und unterstützt werden sollten zudem Möglichkeiten der gemeinsamen Aufgabenbe-

arbeitung mit Mitschülerinnen und -schülern unter Einhaltung der Abstandsregeln. Bei

aller erforderlichen Individualisierung ist gerade in einer möglicherweise anhaltenden

Phase von Kontaktbeschränkungen auf diese Weise einer Vereinzelung entgegenzuwir-

ken. Die Bildung von Lernpartnerschaften innerhalb einer Lerngruppe und klassen- bzw.

schulformübergreifend zu Beginn des Schuljahres kann in Phasen des selbstständigen,

häuslichen Lernens zur Unterstützung beitragen. Auch hier muss die Schule den digitalen

Austausch der Lernpartner initiieren bzw. ermöglichen.

Persönliche Gespräche im Rahmen der unterrichtlichen Präsenzbetreuung über die aktuel-

le Situation, auch über den häuslichen Umgang damit, über Anregungen zu gelingender

Gestaltung der häuslichen Arbeit auch bei erschwerten Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten

oder über persönliche oder digitale verlässliche und ritualisierte Kontakte mit pädagogi-

schen Fachkräften vermitteln den Schülerinnen und Schülern Orientierung und stärken

ihre Selbstständigkeit. Die in der Berufseinstiegsschule verbindlichen Beratungsgespräche

sollen auch genutzt werden, um Kenntnisse über die häusliche Situation und Lernumge-

bung und die gesammelten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in Zeiten des Ler-

nens zu Hause zu gewinnen. So haben sie Gelegenheit, sich über aus ihrer Sicht hilfreiche,

unterstützende Maßnahmen beim selbständigen Lernen zu äußern.

Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler 7

Page 18: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

18

Durch Schulschließung bzw. fehlenden Präsenzunterricht besonders benachteiligte Schü-

lerinnen und Schüler sind z.B. jene

mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf,

ohne Rückzugsraum,

ohne Unterstützung beim Lernen zu Hause,

ohne ausreichende (Sprach-) Kenntnisse,

ohne ausreichende häusliche Fürsorge.

Die folgende Liste von Möglichkeiten der Unterstützung erhebt keinen Anspruch auf Voll-

ständigkeit:

Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf

(insbesondere in der BES) sicherstellen,

Heranführen an digitales Lernen zu Beginn des Schuljahres,

Einbindung des Smartphones in den Unterricht und in den Distanzunterricht,

Nutzung geeigneter Lern-Apps,

Ausleihe von schulischen Fördermaterialien (z.B. DaZ- Lernspiele, DaZ-Material)

feste Präsenzzeiten für kleine Fördergruppen im Schulserver,

ausfallende Unterrichtsstunden (z. B. im Fach Sport) zur Kompetenzförderung nutzen,

Beauftragung der Lehrkräfte, die sich im Home-Office befinden, mit der Begleitung

der Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu Hause, dabei die Zahl der zuzuord-

nenden Schülerinnen und Schüler so bemessen, dass eine intensive Unterstützung

möglich ist,

Förderunterricht vor den Herbstferien bündeln, Teilnehmerkreis um Schülerinnen und

Schüler aller Schulformen erweitern,

zusätzliche Lernangebote mit Lernbegleitung durch flexible Verteilung der Wochen-

stunden (beruhend auf Freiwilligkeit der Lehrkräfte),

Berufswegeberatung und Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche bereits zu

Beginn des Schuljahres.

Page 19: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

19

Ber

ufl

ich

e O

rien

tier

un

g/K

oo

per

atio

n u

nd

Zu

sam

men

arb

eit

Die schulischen Aktivitäten im Rahmen der beruflichen Orientierung und der Kooperation

und Zusammenarbeit sollen auch im Schuljahr 2020/21 erfolgen. Die praktische Durch-

führung ist den Möglichkeiten vor Ort anzupassen und ggf. zu reduzieren bis hin zur

ausschließlichen Kooperation zwischen den Lehrkräften der allgemein bildenden und

berufsbildenden Schulen. Die Durchführung von Betriebspraktika mit Führung von Prak-

tikumskalendern für eine Region sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die Kooperationen

kann in gewohnter Weise erfolgen, sofern die nach gültigen Verordnungen vorgeschrie-

benen Kontaktregeln einzuhalten sind.

Ob auch der Berufsorientierungsunterricht in Form von Online-Formaten oder durch die

Übernahme des Unterrichts am Standort der allgemeinbildenden Schulen stattfinden

kann, ist zu prüfen. Über den NibiS-Server steht eine entsprechende Ideensammlung zur

Verfügung: https://www.nibis.de/berufsorientierung_14107.

Zumindest für das erste Schulhalbjahr 2020/2021 sollte eine Vermischung der Schüler-

gruppen aus den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen vermieden werden.

Auch ist zu beachten, dass der Schulträger den Schülertransport für die geplanten Maß-

nahmen bewältigen kann.

Die Leitstellen Region des Lernens sind Initiatoren und Mitwirkende bei der Durchführung

Runder Tische, Netzwerktreffen, der Durchführung von Berufspraxistagen, MINT-Tagen,

Schnuppertagen/ Schnupperkursen oder ähnlichen Angeboten, die Schülerinnen und

Schüler im Übergang Schule - Beruf unterstützen. Diese Angebote sind Bestandteil des

Bildungsangebotes berufsbildender Schulen und sollen auch im Schuljahr 2020/21 auf-

rechterhalten bleiben. Auch hier gilt es Online-Formate zu nutzen und ggf. zu entwickeln,

die eine Vernetzung ermöglichen, ohne die Kontaktregeln zu verletzen. Die Präsenz von

Kolleginnen und Kollegen bei Elternabenden oder Informationsveranstaltungen an all-

gemeinbildenden Schulen soll ermöglicht werden, um über die Angebote der berufsbilden-

den Schulen oder mögliche Kooperationen informieren zu können. Die Durchführung von

Berufsinformationstagen an den berufsbildenden Schulen muss ebenfalls an die Vorgaben

angepasst werden und ggf. verschoben oder abgesagt werden, falls die Durchführung im

ersten Schulhalbjahr geplant sein sollte. Jede Leitstelle „Region des Lernens“ gestaltet die

Angebote vor Ort eigenverantwortlich und passt sie den erforderlichen Gegebenheiten an.

Berufliche Orientierung/Koope-ration und Zusammenarbeit8

Page 20: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

20

Unabhängig von den Möglichkeiten und Vorgaben zur Klassenbildung, zur Art der Be-

schulung und der Unterrichtsdurchführung aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die

Erstellung der Jahresstatistik für das Niedersächsische Kultusministerium und die nach-

geordneten Behörden ein unverzichtbares Instrument zur Steuerung des berufsbildenden

Schulwesens.

Daher ist die Erstellung und Abgabe der Jahresstatistik wie in den Vorjahren auch durch-

zuführen; ein entsprechender Erlass wird analog zum Vorgehen in den Vorjahren recht-

zeitig veröffentlicht werden. Die Statistik ist von den Schulen als „Als-ob-Statistik“ zu

erstellen. Klassen- und Gruppenbildung sowie Unterrichtseinsatz usw. sind dementspre-

chend so wie in einem „normalen“ Schuljahr darzustellen. Die so zum Statistikstichtag

erhobenen Werte werden dabei voraussichtlich Ungenauigkeiten beinhalten (z. B. durch

später wirksam werdende Ausbildungsverhältnisse und Wechsel der Schulformen durch

Schülerinnen und Schüler usw.). Bei der Analyse der Daten werden diese Aspekte sowie

hierdurch ggf. auftretende Budgetverletzungen angemessen berücksichtigt werden. Dies

gilt auch für Auswertungen, die nicht allein auf der Grundlage der Daten eines einzelnen

Schuljahres, sondern immer unter Beachtung mittelfristiger Entwicklungen zu interpretie-

ren sein werden. Dieses Vorgehen entspricht damit dem in den anderen Bundesländern

und sichert damit auch die Datenvergleichbarkeit.

Zur Absicherung der Unterrichtsversorgung steht den Schulen das Finanzbudget insbe-

sondere für befristet beschäftigte Lehrkräfte zur Verfügung. Auch vor dem Hintergrund

möglicher vulnerabler Lehrkräfte wird die Nutzung der befristeten Beschäftigung von

Lehrkräften zu Vertretungszwecken weiterhin empfohlen, sofern keine dauerhaften Ein-

stellungsmöglichkeiten gegeben sind.

9 Statistik und Budget

Page 21: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

21

Wei

tere

Hin

wei

se

AFBG-Förderung und berufliche Weiterbildung („Umschulung“) Der Distanzunterricht muss in den einschlägigen Bildungsgängen als mediengestützter Unterricht im Sinne des § 4a AFBG bzw. der AZAV organisiert sein.

Berufsschulunterricht Sofern der Berufsschulunterricht als Distanzunterricht im Umfang von mindestens sechs Zeitstunden stattfindet, sind die Auszubildenden gemäß §15 BBiG durch den Betrieb oder die Einrichtung dafür freizustellen.

Fortbildung Den öffentlichen berufsbildenden Schulen steht u. a. für die Durchführung von Fort-bildungen ein Finanzbudget zur Verfügung. Um den Unterricht auch im kommenden Schuljahr angemessen gewährleisten zu können, erscheint es sinnvoll, Fortbildungen, die inhaltlich u. a. den Aspekt des Distanzunterrichts beinhalten, in den Fokus zu nehmen und ggf. auch kurzfristig hierzu regionale und überregionale Veranstaltungen durchzuführen. Distanzunterricht wird auch zukünftig Teil des curricularen Unterrichts-geschehens sein.

Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Wesentliche Vorgaben, die bei der Erstellung des schulischen Hygieneplans Beachtung finden müssen, u. a. auch Vorgaben für den Sportunterricht, sind hier geregelt.

Online-gestützter Distanzunterricht in einzelnen Phasen der vollständigen

Handlung des handlungsorientierten Unterrichts Hier soll dargestellt werden, wie online-gestützter Distanzunterricht in einzelnen Pha-sen der vollständigen Handlung durchgeführt werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass die gesamte Lernsituation im Distanzunterricht durch-geführt werden muss, Ziel ist es, für die im Distanzunterricht durchzuführenden Phasen Realisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wesentliche Gelingensbedingung ist, dass die Lehrkraft für die Lernenden in allen Phasen über ein Videokonferenzsystem zu festgelegten Zeiten, üblicherweise zu den Unterrichtszeiten laut Stundenplan, erreichbar ist. Ein Chat oder eine telefonische Er-reichbarkeit ist nur eine nachrangige Lösungsmöglichkeit.

Informieren bzw. Analysieren: Die Schülerinnen und Schüler analysieren und erfassen im Rahmen einer Hand-lungssituation die komplexe Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung unter Be-rücksichtigung eines möglichen Handlungsergebnisses. Für den Distanzunterricht ist in dieser Phase ein von der Lehrkraft erstelltes Video oder ein Podcast gut geeignet. Alternativ bieten sich selbst ablaufende Präsenta-tionen an. Ein Arbeitsblatt mit dem Arbeitsauftrag und einem Link zu einem Video ist eine weitere Möglichkeit. Andere Möglichkeiten (z. B. Webinare) sind nach pädagogischem Ermessen ebenfalls nutzbar. Lehrbücher, Internetrecherche und digitalisierte Anleitungen ergänzen die Informationsmöglichkeiten.

Planen: Die Schülerinnen und Schüler planen ihr Vorgehen zur Bearbeitung und Dokumen-tation der komplexen Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung. Die Planung er-fordert, sich Informationen für die Durchführung zu beschaffen, einen vorläufigen Arbeits- und Zeitplan zu erstellen, die angestrebte Art eines Handlungsergebnisses vorzuschlagen und mögliche Kriterien für die Kontrolle und Beurteilung des Hand-lungsergebnisses zu identifizieren.

Weitere Hinweise10

Page 22: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

22

Für die Recherche benötigen die Schülerinnen und Schüler neben einem Internet-zugang geeignetes, von der Lehrkraft aufbereitetes Material. Zum gemeinsamen Planen benötigen die Schülerinnen und Schüler eine kollabo-rative Softwarelösung (Office-Software). Dies kann im einfachsten Fall ein ge-meinsamer Editor für eine gemeinsame Ablaufplanung sein oder eine Projektma-nagement-Lösung, damit der Planungsprozess und das Planungsergebnis (Arbeits-, Zeitplan, Aufgabenverteilung) festgehalten werden können. Online Gruppenarbeitsräume sind dazu einzurichten. Zur Visualisierung der Planungen sollte eine Software eingesetzt werden. Hier sind Programme zum Er-stellen von z. B. Mind-Maps sinnvoll. In dieser Phase ist eine Videokonferenz für jede Gruppe erforderlich. Ist dies nicht realisierbar, wäre auch ein Chatraum denkbar.

Entscheiden: Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich auf Grundlage der vorangegange-nen Planung für einen Lösungsweg oder mehrere Lösungswege und legen dabei ein Handlungsergebnis sowie Vorgehensweise, Zeitrahmen, Verantwortlichkeiten und Beurteilungskriterien fest. Zum gemeinsamen Entscheiden benötigen die Schülerinnen und Schüler eine kollaborative Softwarelösung (Office-Software). Dies kann im einfachsten Fall ein gemeinsamer Editor sein. Online Gruppenarbeitsräume sind dazu einzurichten. Die getroffenen Entscheidungen sind zu dokumentieren. In dieser Phase ist eine Videokonferenz für jede Gruppe erforderlich. Ist dies nicht realisierbar, wäre auch ein Chatraum denkbar.

Durchführen: Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten die komplexe Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung entsprechend der Planungsentscheidungen. Sie beschaffen ggf. weitere Informationen und verarbeiten die vorhandenen Informationen, um das Handlungsergebnis zu erreichen und gegebenenfalls zu präsentieren. Zur gemeinsamen Durchführung benötigen die Schülerinnen und Schüler eine kollaborative Softwarelösung (Office-Software), sowie die Software zur Erstellung des Handlungsergebnisses. Denkbare Handlungsergebnisse sind z. B. Videos, Animationen, Präsentationen, Audiodateien, visuelle Präsentation von Modellen, Programme, Texte, Websites, Broschüren, Plakate, Mind-Maps, Kanban Boards, Fotos Für die Präsentation sind je nach Handlungsergebnis zusätzlich Austauschformate notwendig. Eine Vorstellung des Handlungsergebnisses in einer Videokonferenz mit der gesamten Lerngruppe ist möglich.

Kontrollieren bzw. Bewerten: Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren das Handlungsergebnis auf Vollständig-keit und Plausibilität gemäß festgelegter Beurteilungskriterien (Soll-Ist-Vergleich). Sie beurteilen die Eignung des Handlungsergebnisses als Lösung für die zentrale Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung. Zur gemeinsamen Kontrolle und Bewertung benötigen die Schülerinnen und Schüler eine kollaborative Softwarelösung (Office-Software), sowie die Software zur Ansicht und Beurteilung des Handlungsergebnisses. Dabei können Tests und Vergleiche der erwarteten und erreichten Handlungsergebnisse durchgeführt werden. Zudem ist die Verwendung von Feedback-Tools sinnvoll. Der Dialog mit der oder den beteiligten Lehrkräften und den anderen Lerngruppen ist auch online zu ermöglichen. Auch in dieser Phase ist eine Videokonferenz für jede Gruppe und gegebenenfalls mit der gesamten Lerngruppe erforderlich.

Page 23: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

23

Reflektieren: Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Bearbeitung der komplexen Aufga-ben-, Frage- bzw. Problemstellung. Sie identifizieren Stärken und Verbesserungs-potentiale des eigenen Lernprozesses sowie des Arbeitsprozesses in den Phasen der vollständigen Handlung und erweitern damit ihre Handlungskompetenz. Die kritische Reflexion der Zielerreichung ermöglicht eine Anpassung der eigenen Strategie zur Problemlösung. Hierzu werden auch die Gestaltungsmittel (Program-me, Apps) zur Bearbeitung der Lernsituation hinsichtlich ihrer Eignung bewertet. Zur Unterstützung der Reflexion können geeignete Tools verwendet werden. In dieser Phase ist eine Videokonferenz für jede Gruppe erforderlich.

Einen Überblick über Tools und Apps zur Umsetzung finden Sie unter:

Modell individuelles Lernen Digital http://integrate2learn.de/download/

SAMR Modell http://tinyurl.com/posterV4GER

Wei

tere

Hin

wei

se

Page 24: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

24

An

han

g

AnhangSzenario A: „eingeschränkter Regelbetrieb“

alle

Unt

erric

ht in

vol

ler

Kla

ssen

stär

ke, a

ber

mit

eine

m f

este

n Le

hrkr

äfte

stam

m. D

afür

dar

f de

r M

inde

stab

stan

d vo

n 1,

50 M

eter

n un

ters

chrit

ten

wer

den.

Als

Vor

sich

tsm

aßna

hme

wer

den

die

Kla

ssen

str

ikt

vone

inan

der

getr

ennt

. Tab

lets

/Not

eboo

ks f

ür a

lle L

erne

nden

als

Lei

hgab

e, D

iens

t-E-

Mai

l-Adr

esse

n, T

able

ts/N

oteb

ooks

für

alle

Leh

rkrä

fte,

For

t- u

nd W

eite

rbild

ung

für

LK, A

usta

usch

in A

rbei

tskr

eise

n, C

urric

ular

es S

cree

ning

. D

ie O

rgan

isat

ion

des

sog.

Blo

ckun

terr

icht

s so

llte

vorr

angi

g ge

wäh

lt w

erde

n, u

m d

ie F

lukt

uatio

nsra

te z

u ve

rmin

dern

. Im

fac

hpra

ktis

chen

Unt

erric

ht s

ollte

n fe

ste

Team

s vo

n Sc

hüle

rinne

n un

d Sc

hüle

rn g

ebild

et w

erde

n.Pr

aktis

che

Aus

bild

ung

oder

Pra

ktik

a, d

ie a

ufgr

und

der

Aus

bild

ungs

vors

chrif

ten

in B

etrie

ben

oder

Ein

richt

unge

n zu

abs

olvi

eren

sin

d, w

erde

n du

rchg

efüh

rt. S

tehe

n do

rt n

icht

aus

reic

hend

Plä

tze

zur

Verf

ügun

g un

d kö

nnen

SuS

dre

i erf

olgl

ose

Bew

erbu

ngen

nac

hwei

sen,

kön

nen

sie

glei

chw

ertig

e Le

istu

ngen

dur

ch s

chul

isch

e A

ngeb

ote,

Übu

ngen

, Hau

sarb

eite

n o.

ä e

rbrin

gen.

(Die

ses

gilt

nich

t fü

r di

e ob

ligat

oris

chen

Pra

ktik

a in

der

Fac

hobe

rsch

ule

und

die

in B

etrie

be a

usge

lage

rte

prak

tisch

e A

usbi

ldun

g im

Sch

ulve

rsuc

h H

H d

ual p

lus)

.Sc

hutz

der

Ris

ikog

rupp

en b

ei L

erne

nden

(Dis

tanz

unte

rric

ht) u

nd L

ehrk

räft

en (g

gf. H

ome-

Offi

ce).

Bild

un

gsg

äng

ePr

axis

un

d p

rakt

isch

e A

usb

ildu

ng

/Pra

ktik

um

Präs

enzu

nte

rric

ht

mit

10

– 15

%

Dis

tan

zun

terr

ich

tan

teil

Prü

fun

gen

Beru

fssc

hule

Unt

er B

each

tung

der

Sch

utzm

aßna

hmen

mög

lich.

Präs

enzu

nter

richt

, wo

mög

lich

Bloc

kunt

erric

ht(A

bspr

ache

mit

ÜLU

)un

verä

nder

t

Beru

fsei

nstie

gs-

schu

leun

ter

Beac

htun

g de

r Sc

hutz

maß

nahm

en u

nein

gesc

hrän

kt

mög

lich

vorr

angi

g Pr

äsen

zunt

erric

htPr

üfun

gen

Einj

ährig

e Be

-ru

fsfa

chsc

hule

(ein

schl

ießl

ich

HH

dua

l)

Phas

en p

rakt

isch

er A

usbi

ldun

g so

llen

in K

oope

ratio

ns-

betr

iebe

n st

attfi

nden

; ve

rgle

ichb

are

Ersa

tzan

gebo

te a

m

Lern

ort

BBS

(z. B

. in

Schü

lerfi

rmen

) nur

in E

inze

lfälle

n (S

chul

pflic

htig

e) u

nd b

ei z

ur V

erfü

gung

ste

hend

em L

ehr-

pers

onal

vorr

angi

g Pr

äsen

zunt

erric

htun

verä

nder

t

Kla

sse

2 de

r zw

eijä

hrig

en

BFS

gem

äß B

BS-V

OPr

äsen

zunt

erric

htun

verä

nder

t

Zwei

jähr

ige

Be-

rufs

fach

schu

lege

mäß

BBS

-VO

Sozi

alpä

d. B

lock

mod

ell

• pr

aktis

che

Aus

bild

ung

(Kla

sse

1 un

d 2)

in d

as

2.Sc

hulh

albj

ahr

vers

chie

ben

Präs

enzu

nter

richt

Page 25: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

25

Beru

fsqu

alifi

zie-

rend

e BF

S (in

Vol

lzei

t)

Beru

fsqu

alifi

zie-

rend

e BF

S (in

Tei

lzei

t)

Sozi

alpä

d. A

ss (K

lass

e 2)

:

Para

llele

s bz

w. u

nter

richt

sbeg

leite

ndes

Mod

ell i

nkl.

prak

tisch

er T

ätig

keit

mit

Arb

eits

vert

rag

4

• W

echs

el v

on P

raxi

s un

d Sc

hule

inne

rhal

b de

r W

oche

ger

egel

t du

rch

Arb

eits

vert

räge

wen

n m

öglic

h, k

eine

Rot

atio

n in

nerh

alb

der

Einr

icht

ung/

Zuge

hörig

keit

zu e

iner

fes

ten

Kita

-Gru

ppe/

zu e

inem

Tea

m

• ke

ine

wec

hsel

seiti

gen

Hos

pita

tions

besu

che

der

SuS

unte

rein

ande

r

Präs

enzu

nter

richt

Präs

enzu

nter

richt

unve

ränd

ert

Ges

undh

eits

-fa

chbe

rufe

Wie

vor

gege

ben

Präs

enzu

nter

richt

unve

ränd

ert

gem

äß B

BS-V

O

Sozi

alpä

dago

gisc

he A

ssis

tenz

Blo

ckm

odel

l/par

alle

les

bzw

. un

terr

icht

sbeg

leite

ndes

Mod

ell 1,

2 •

wie

von

der

Sch

ule

vorg

egeb

en

• ke

ine

Rota

tion

inne

rhal

b de

r Ei

nric

htun

g/Zu

ge

rigke

it zu

ein

er f

este

n K

ita-G

rupp

e •

die

Prax

isph

asen

für

Kla

sse

1 so

llten

nac

h de

n

Her

bstf

erie

n be

ginn

en3

kein

e w

echs

else

itige

n H

ospi

tatio

nsbe

such

e de

r

SuS

unte

rein

ande

r

unve

ränd

ert

1 D

ie B

bS-V

O lä

sst

vers

chie

dene

Mög

lichk

eite

n zu

, die

pra

ktis

che

Aus

bild

ung

zu o

rgan

isie

ren.

In d

er B

eruf

sfac

hsch

ule

Sozi

alpä

dago

gisc

he A

ssis

tent

in/S

ozia

lpäd

agog

isch

er A

ssis

tent

kan

n ei

n pa

ralle

les

bzw

.

u

nter

richt

sbeg

leite

ndes

Mod

ell o

der

eine

Blo

ckun

g bz

w. e

ine

Mis

chfo

rm v

on b

eide

m g

ewäh

lt w

erde

n. D

ies

häng

t je

wei

ls v

on r

egio

nale

n bz

w. s

chul

isch

en G

egeb

enhe

iten

ab.

2 P

aral

lele

s bz

w. u

nter

richt

sbeg

leite

ndes

Mod

ell:

inne

rhal

b ei

ner

Schu

lwoc

he g

ibt

es U

nter

richt

stag

e am

Ler

nort

Sch

ule

und

am L

erno

rt P

raxi

s (i.

d.R.

2 T

age

Prax

is u

nd 3

Tag

e Sc

hule

)

3 D

ie K

inde

rtag

esei

nric

htun

gen

star

ten

ab 0

1.08

.202

0 na

ch je

tzig

er P

lanu

ng in

den

Reg

elbe

trie

b un

d be

nötig

en g

gf. z

unäc

hst

Zeite

n oh

ne S

chül

erin

nen

und

Schü

ler

aus

den

jew

eilig

en U

nter

stuf

en in

der

Pra

xis.

4 G

gf. s

ind

Schü

lerin

nen

und

Schü

ler

in T

eilz

eitb

ildun

gsgä

ngen

ohn

e A

rbei

tsve

rtra

g in

ein

schl

ägig

en P

raxi

sein

richt

unge

n, d

ann

gelte

n fü

r di

ese

Schü

lerin

nen

und

Schü

ler

die

Rege

lung

en a

nalo

g de

r

V

ollz

eitb

ildun

gsgä

nge

Page 26: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

26

Fach

ober

schu

le

Bild

un

gsg

äng

ePr

axis

un

d p

rakt

isch

e A

usb

ildu

ng

/Pra

ktik

um

Präs

enzu

nte

rric

ht

mit

10

– 15

%

Dis

tan

zun

terr

ich

tan

teil

Prü

fun

gen

Beru

fsob

er-

schu

lege

mäß

BBS

-VO

Präs

enzu

nter

richt

Präs

enzu

nter

richt

unve

ränd

ert

Beru

flich

es

Gym

nasi

umge

mäß

BBS

-VO

GuS

-Soz

päd/

Dop

pelq

ualifi

katio

n: B

lock

mod

ell/P

aral

lele

s bz

w. u

nter

richt

sbeg

leite

ndes

Mod

ell

• w

ie v

on d

er S

chul

e vo

rgeg

eben

, •

fest

e Zu

gehö

rigke

it zu

ein

er G

rupp

e, k

ein

Wec

hsel

inne

rhal

b de

r Ei

nric

htun

g•

die

Prax

isph

asen

sol

lten

erst

nac

h de

n

H

erbs

tfer

ien

begi

nnen

Präs

enzu

nter

richt

Anp

assu

ng d

er

them

atis

chen

Sc

hwer

punk

te w

g.

2019

/202

0

Fach

schu

le

(in V

ollz

eit)

gem

äß B

BS-V

O

Soz

ialp

äd: B

lock

mod

ell

• w

enn

mög

lich,

fes

te Z

ugeh

örig

keit

zu e

iner

Gru

ppe,

kei

n W

echs

el in

nerh

alb

der

Einr

ich-

tung

, bei

Sch

icht

dien

st A

rbei

ten

in e

inem

fest

en T

eam

H

eilp

äd. B

lock

mod

ell

• w

enn

mög

lich,

kei

ne f

este

Zug

ehör

igke

it zu

ein

er G

rupp

e, k

ein

Wec

hsel

inne

rhal

b de

r

Einr

icht

ung,

bei

Sch

icht

dien

st A

rbei

ten

in

ei

nem

fes

ten

Team

abw

eich

end

von

Anl

age

5 zu

§ 3

3 Bb

S-V

O V

orla

ge d

er

Prak

tikum

sver

träg

e in

Kla

sse

11 b

is 4

Woc

hen

nach

Be-

ginn

des

Bild

ungs

gang

es (v

orlä

ufige

Auf

nahm

e)FO

S G

uS

Sozp

äd: P

aral

lele

s bz

w. u

nter

richt

sbeg

leite

ndes

Mod

ell

• w

ie v

on S

chul

e vo

rgeg

eben

fest

e Zu

gehö

rigke

it zu

ein

er G

rupp

e, k

ein

echs

el in

nerh

alb

der

Einr

icht

ung

• W

echs

el d

es H

andl

ungs

feld

es m

öglic

h •

die

Prax

isph

asen

sol

lten

nach

den

Her

bstf

erie

n

begi

nnen

Präs

enzu

nter

richt

unve

ränd

ert

unve

ränd

ert

An

han

g

Page 27: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

27

Fach

schu

le

(in T

eilz

eit)

SuS

in W

erk-

stät

ten

für

behi

nder

te

Men

sche

n un

d Be

rufs

bild

ungs

-w

erke

n

gem

ä ge

mäß

BBS

-VO

Sozi

alpä

d: P

aral

lele

s bz

w. u

nter

richt

sbeg

leite

ndes

Mod

ell

inkl

. pra

ktis

cher

Tät

igke

it m

it A

rbei

tsve

rtra

g al

s So

z-as

s.5

• W

echs

el v

on P

raxi

s un

d Sc

hule

inne

rhal

b de

r

oc

he g

ereg

elt

durc

h A

rbei

tsve

rträ

ge

• w

enn

mög

lich,

kei

ne R

otat

ion

inne

rhal

b de

r

Einr

icht

ung/

Zuge

hörig

keit

zu e

iner

fes

ten

Kita

-Gru

ppe

Hei

lpäd

. Par

alle

les

bzw

. unt

erric

htsb

egle

itend

es M

odel

l in

kl. T

ätig

keit

als

Erz.

ode

r H

eile

rzie

hung

spfle

ger*

in•

Wec

hsel

von

Pra

xis

und

Schu

le in

nerh

alb

der

W

oche

ger

egel

t du

rch

Arb

eits

vert

räge

wen

n m

öglic

h, k

eine

Rot

atio

n in

nerh

alb

der

Einr

icht

ung/

Zuge

hörig

keit

zu e

iner

fes

ten

Gru

ppe

Wie

vor

gege

ben;

vor

rang

ig b

eim

Trä

ger

der

Aus

bild

ung

Präs

enzu

nter

richt

Präs

enzu

nter

richt

unve

ränd

ert

unve

ränd

ert

5 G

gf. s

ind

Schü

lerin

nen

und

Schü

ler

in T

eilz

eitb

ildun

gsgä

ngen

ohn

e A

rbei

tsve

rträ

ge in

ein

schl

ägig

en P

raxi

sein

richt

unge

n, d

ann

gelte

n fü

r di

ese

Schü

lerin

nen

und

Schü

ler

die

Rege

lung

en a

nalo

g de

r

V

ollz

eitb

ildun

gsgä

nge

Page 28: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

28

An

han

g

AnhangSzenario B: Schule im Wechselmodell

alle

Schu

tz d

er R

isik

ogru

ppen

bei

Ler

nend

en (D

ista

nzun

terr

icht

= w

eite

rer

schu

lisch

er L

erno

rt!)

und

Leh

rkrä

ften

(Hom

e-O

ffice

),Re

duzi

erun

g de

r Le

rngr

uppe

ngrö

ße, T

able

ts/N

oteb

ooks

für

alle

Ler

nend

en a

ls L

eihg

abe,

Die

nst-

E-M

ail-A

dres

sen,

Tab

lets

/Not

eboo

ks f

ür a

lle

Lehr

kräf

te, F

ort-

und

Wei

terb

ildun

g fü

r LK

, Aus

taus

ch in

Arb

eits

krei

sen,

Cur

ricul

ares

Scr

eeni

ng.

Die

Ver

schi

ebun

g vo

n Te

ilen

der

prak

tisch

en A

usbi

ldun

g so

wie

von

Pra

ktik

a in

das

2. S

chul

halb

jahr

ist

eine

Opt

ion,

der

en R

ealis

ieru

ng z

u ei

ner

Übe

rlast

ung

der

Betr

iebe

und

Ein

richt

unge

n fü

hren

kan

n. D

aher

sin

d de

ren

Vert

retu

ng f

rühz

eitig

in d

erar

tige

Übe

rlegu

ngen

zub

inde

n.K

önne

n di

e pr

aktis

che

Aus

bild

ung

oder

Pra

ktik

a w

egen

infe

ktio

nsre

chtli

cher

Vor

gabe

n ni

cht

durc

hgef

ührt

wer

den,

kön

nen

SuS

glei

chw

ertig

e Le

istu

ngen

dur

ch s

chul

isch

e A

ngeb

ote,

Übu

ngen

, Hau

sarb

eite

n o.

ä e

rbrin

gen.

Ein

e Be

notu

ng d

er p

rakt

isch

en A

usbi

ldun

g od

er v

on P

rakt

ika

ist

nur

mög

lich,

wen

n fü

r al

le S

uS e

iner

Kla

sse

verg

leic

hbar

e Be

ding

unge

n vo

rlieg

en (z

. B. e

in a

usre

iche

ndes

Ang

ebot

). (D

iese

s gi

lt ni

cht

für

die

oblig

ator

isch

en P

rakt

ika

in d

er F

acho

bers

chul

e un

d di

e in

Bet

riebe

aus

gela

gert

e pr

aktis

che

Aus

bild

ung

im S

chul

vers

uch

HH

dua

l plu

s –

sieh

e bi

ldun

gsga

ngsb

ezog

ene

Rege

lung

en).

Rota

tione

n zw

isch

en v

ersc

hied

enen

Bet

riebe

n / E

inric

htun

gen

sind

aus

zuse

tzen

. Die

SuS

ver

blei

ben

in e

iner

„St

amm

einr

icht

ung“

, ein

em

„Sta

mm

betr

ieb“

.D

ie P

raxi

sbeg

leitu

ng d

urch

die

Leh

rkra

ft v

or O

rt w

ird g

rund

sätz

lich

ausg

eset

zt u

nd k

ann

bei B

edar

f nu

r im

Ein

vers

tänd

nis

der

Einr

icht

ung

/ des

Be

trie

bes

erfo

lgen

.

Bild

un

gsg

äng

eFa

chp

raxi

s u

nd

pra

ktis

che

Au

sbild

un

g/P

rakt

iku

mPr

äsen

z-/D

ista

nzu

nte

rric

ht

Prü

fun

gen

Beru

fssc

hule

Verb

leib

bei

m B

etrie

b, m

it de

m d

er A

usbi

ldun

gsve

rtra

g ge

schl

osse

n w

urde

.W

echs

el z

wis

chen

Prä

senz

- un

d D

ista

nzun

terr

icht

, w

o m

öglic

h Bl

ocku

nter

richt

Zust

ändi

ge S

telle

Beru

fsei

nstie

gs-

schu

lePr

aktik

a fle

xibi

lisie

ren,

Pra

ktik

um in

das

2.S

chul

halb

jahr

ve

rsch

iebe

n; g

gf. a

ltern

ativ

e A

ngeb

ote

Präs

enzu

nter

richt

in K

lein

grup

pen

ggf.

mod

ifizi

ert

Einj

ährig

e Be

-ru

fsfa

chsc

hule

Phas

en p

rakt

isch

er A

usbi

ldun

g so

llen

in K

oope

ratio

ns-

betr

iebe

n st

attfi

nden

; ve

rgle

ichb

are

Ersa

tzan

gebo

te a

m

Lern

ort

BBS

(z. B

. in

Schü

lerfi

rmen

) nur

in E

inze

lfälle

n (S

chul

pflic

htig

e) u

nd b

ei z

ur V

erfü

gung

ste

hend

em L

ehr-

pers

onal

bevo

rzug

t Pr

äsen

zunt

erric

htgg

f. m

odifi

zier

t

Kla

sse

2 de

r zw

eijä

hrig

en

BFS

Prak

tikum

ist

faku

ltativ

Wec

hsel

zw

isch

en P

räse

nz-

und

Dis

tanz

unte

rric

htgg

f. m

odifi

zier

Zwei

jähr

ige

Be-

rufs

fach

schu

leSo

zial

päd.

Blo

ckm

odel

l •

nur

verb

indl

ich,

wen

n al

le S

uS e

iner

Kla

sse

Zuga

ng z

ur P

raxi

s ha

ben

• pr

aktis

che

Aus

bild

ung

in d

as 2

.Sch

ulha

bjah

r

ve

rsch

iebe

n•

ggf.

Ers

atzl

eist

unge

n/al

tern

ativ

e

Pr

axis

-Lei

stun

gsna

chw

eise

/Sim

ulat

ione

n

Wec

hsel

zw

isch

en P

räse

nz-

und

Dis

tanz

unte

rric

htgg

f. m

odifi

zier

t

Page 29: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

29

Beru

fsqu

alifi

zie-

rend

e BF

S (in

Vol

lzei

t)

Beru

fsqu

alifi

zie-

rend

e BF

S (in

Tei

lzei

t)

Sozi

alpä

d. A

ss: P

aral

lele

s bz

w. u

nter

richt

sbeg

leite

ndes

M

odel

l ink

l. pr

aktis

cher

Tät

igke

it m

it A

rbei

tsve

rtra

g7

• W

echs

el v

on P

raxi

s un

d Sc

hule

inne

rhal

b de

r

W

oche

ger

egel

t du

rch

Arb

eits

vert

räge

• w

enn

mög

lich,

kei

ne R

otat

ion

inne

rhal

b de

r

Ei

nric

htun

g/Zu

gehö

rigke

it zu

ein

er f

este

n

K

ita-G

rupp

e/zu

ein

em T

eam

kein

e w

echs

else

itige

n H

ospi

tatio

nsbe

such

e

de

r Su

S un

tere

inan

der

Wec

hsel

zw

isch

en P

räse

nz-

und

Dis

tanz

unte

rric

ht

Wec

hsel

zw

isch

en P

räse

nz-

und

Dis

tanz

unte

rric

htgg

f. m

odifi

zier

t(S

ozia

lpäd

. Ass

: Pra

k-tis

che

Prüf

ung

ggf.

als

Si

mul

atio

nspr

üfun

g bz

w. a

ltern

ativ

e Pr

ü-fu

ngsf

orm

en )

Pfleg

Ass

: kei

ne v

erpfl

icht

ende

pra

kt. A

usbi

ldun

g; B

ildun

g fe

ster

Paa

rung

en im

fac

hpra

ktis

chen

Unt

erric

ht.

Sozi

alpä

d. A

ss: B

lock

mod

ell/p

aral

lele

s bz

w. u

nter

richt

s-be

glei

tend

es M

odel

l •

wie

von

der

Sch

ule

vorg

egeb

en

• nu

r ve

rbin

dlic

h, w

enn

alle

SuS

ein

er K

lass

e

Zu

gang

zur

Pra

xis

habe

n•

kein

e Ro

tatio

n in

nerh

alb

der

Einr

icht

ung/

Zuge

hörig

keit

zu e

iner

fes

ten

Kita

-Gru

ppe

• di

e Pr

axis

phas

en f

ür K

lass

e 1

sollt

en n

ach

den

H

erbs

tfer

ien

begi

nnen

Prax

isph

asen

als

Blo

ckm

odel

l ggf

. in

das

2.Sc

hulh

abja

hr v

ersc

hieb

en, w

enn

ein

erhö

htes

Infe

ktio

nsge

sche

hen

auft

ritt

• ke

ine

wec

hsel

seiti

gen

Hos

pita

tions

besu

che

der

S

uS u

nter

eina

nder

• gg

f. E

rsat

zlei

stun

gen/

alte

rnat

ive

Prax

is-L

eis-

tung

snac

hwei

se/S

imul

atio

nen

ggf.

mod

ifizi

ert

(Soz

ialp

äd. A

ss: P

rak-

tisch

e Pr

üfun

g gg

f. a

ls

Sim

ulat

ions

prüf

ung

bzw

. alte

rnat

ive

Prü-

fung

sfor

men

6 )

6 V

erw

eis

auf

Anl

age

2 zu

m R

dErl.

d. M

K v

. 17.

04.2

020

– 41

-83

212/

4-20

- „

Prüf

unge

n in

Bild

ungs

gäng

en a

n be

rufs

bild

ende

n Sc

hule

n im

lauf

ende

n Sc

hulja

hr m

it A

usna

hme

des

Zent

rala

bitu

rs s

owie

P

rakt

ika

im Z

usam

men

hang

mit

CO

VID

-19

(Cor

ona-

Viru

s)

7 G

gf. s

ind

Schü

lerin

nen

und

Schü

ler

in T

eilz

eitb

ildun

gsgä

ngen

ohn

e A

rbei

tsve

rtra

g in

ein

schl

ägig

en P

raxi

sein

richt

unge

n, d

ann

gelte

n fü

r di

ese

Schü

lerin

nen

und

Schü

ler

die

Rege

lung

en a

nalo

g de

r

V

ollz

eitb

ildun

gsgä

nge

Page 30: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

30

Fach

ober

schu

le

Bild

un

gsg

äng

eFa

chp

raxi

s u

nd

pra

ktis

che

Au

sbild

un

g/P

rakt

iku

mPr

äsen

z-/D

ista

nzu

nte

rric

ht

Prü

fun

gen

Beru

fsob

er-

schu

lePr

aktik

a w

erde

n au

sges

etzt

; sie

he V

orbe

mer

kung

enW

echs

el z

wis

chen

Prä

senz

- un

d D

ista

nzun

terr

icht

Wec

hsel

zw

isch

en P

räse

nz-

und

Dis

tanz

unte

rric

ht

ggf.

mod

ifizi

ert

Beru

flich

es

Gym

nasi

umG

uS-S

ozia

lpäd

/Dop

pelq

ualifi

katio

n: P

aral

lele

s bz

w. u

nter

-ric

htsb

egle

itend

es M

odel

l •

wie

von

der

Sch

ule

vorg

egeb

en,

• nu

r ve

rbin

dlic

h, w

enn

alle

SuS

ein

er K

lass

e

Zu

gang

zur

Pra

xis

habe

n•

fest

e Zu

gehö

rigke

it zu

ein

er G

rupp

e, k

ein

Wec

hsel

inne

rhal

b de

r Ei

nric

htun

g•

vorh

er u

nd h

inte

rher

sin

d Ph

asen

des

Dis

tanz

unte

rric

hts

einz

upla

nen

• di

e Pr

axis

phas

en s

ollte

n er

st n

ach

den

Her

bstf

erie

n be

ginn

en

• Pr

axis

phas

en a

ls B

lock

mod

ell g

gf. i

n da

s

2.Sc

hulh

abja

hr o

der

Kla

sse

12 v

ersc

hieb

en,

w

enn

ein

erhö

htes

Infe

ktio

nsge

sche

hen

auft

ritt

Wec

hsel

zw

isch

en P

räse

nz-

und

Dis

tanz

unte

rric

htA

npas

sung

der

th

emat

isch

en

Schw

erpu

nkte

wg.

20

19/2

020

abw

eich

end

von

Anl

age

5 zu

§ 3

3 Bb

S-V

O:

bis

zu

160

Stun

den

des

Prak

tikum

s kö

nnen

o

in e

iner

Pra

ktik

umse

inric

htun

g ab

gele

iste

t

w

erde

n, d

ie e

iner

and

eren

Fac

hric

htun

g z

uz

uord

nen

ist

oder

o

durc

h in

gee

igne

ter

Wei

se a

usge

stal

tete

Prax

isph

asen

in V

eran

twor

tung

der

BBS

erbr

acht

wer

den.

Sozi

alpä

d.(K

lass

e 11

)Pa

ralle

les

bzw

. unt

erric

htsb

egle

itend

es M

odel

l •

wie

von

der

Sch

ule

vorg

egeb

en•

nur

verb

indl

ich,

wen

n al

le S

uS e

iner

Kla

sse

Zuga

ng z

ur P

raxi

s ha

ben

• fe

ste

Zuge

hörig

keit

zu e

iner

Gru

ppe,

kei

n

W

echs

el in

nerh

alb

der

Einr

icht

ung

• K

ein

Wec

hsel

des

Han

dlun

gsfe

ldes

ode

r

W

echs

el in

ein

Han

dlun

gsfe

ld, i

n de

m w

eite

re

p

rakt

isch

e A

usbi

ldun

g m

öglic

h is

t•

ggf.

Ers

atzl

eist

unge

n•

die

Prax

isph

asen

sol

lten

nach

den

Her

bstf

erie

n

be

ginn

en

ggf.

mod

ifizi

ert

An

han

g

Page 31: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

31

Fach

schu

le

(in V

ollz

eit)

HEP

: SuS

mit

Verg

ütun

g ve

rble

iben

in d

er E

inric

htun

g,

mit

der

der

Vert

rag

abge

schl

osse

n w

urde

; SuS

ohn

e Ve

r-gü

tung

kön

nen

Prak

tika

auf

frei

will

iger

Bas

is d

urch

führ

enSo

zial

päd:

Blo

ckm

odel

l •

nur

verb

indl

ich,

wen

n al

le S

uS e

iner

Kla

sse

Zuga

ng z

ur P

raxi

s ha

ben

• Bl

ockp

hase

n fü

r di

e zw

eite

Häl

fte

des

Schu

ljahr

es p

lane

n •

fest

e Zu

gehö

rigke

it zu

ein

er G

rupp

e, k

ein

Wec

hsel

inne

rhal

b de

r Ei

nric

htun

g, b

ei

Sc

hich

tdie

nst

Arb

eite

n in

ein

em f

este

n Te

am

• vo

rher

und

hin

terh

er s

ind

Phas

en d

es

D

ista

nzun

terr

icht

s ei

nzup

lane

n •

kein

e w

echs

else

itige

n H

ospi

tatio

nsbe

such

e

de

r Su

S un

tere

inan

der

• gg

f. W

echs

el in

ein

e Ei

nric

htun

g, in

der

prak

tisch

e A

usbi

ldun

g m

öglic

h is

t •

ggf.

Ers

atzl

eist

unge

n/al

tern

ativ

e Pr

axis

-

Leis

tung

snac

hwei

se/S

imul

atio

nen

Hei

lpäd

agog

ik: B

lock

mod

ell

• nu

r ve

rbin

dlic

h, w

enn

alle

SuS

ein

er K

lass

e

Zu

gang

zur

Pra

xis

habe

n•

Bloc

kpha

sen

für

die

zwei

te H

älft

e de

s

Sc

hulja

hres

pla

nen

• fe

ste

Zuge

hörig

keit

zu e

iner

Gru

ppe,

kei

n

W

echs

el in

nerh

alb

der

Einr

icht

ung

• vo

rher

und

hin

terh

er s

ind

Phas

en d

es

D

ista

nzun

terr

icht

s ei

nzup

lane

n •

kein

e w

echs

else

itige

n H

ospi

tatio

nsbe

such

e de

r

SuS

unt

erei

nand

er•

ggf.

Ers

atzl

eist

unge

n/al

tern

ativ

e Pr

axis

-

Leis

tung

snac

hwei

se/S

imul

atio

nen

Wec

hsel

zw

isch

en P

räse

nz-

und

Dis

tanz

unte

rric

htgg

f. m

odifi

zier

t

(Soz

ialp

äd, H

eilp

äd.

Prak

tisch

e Pr

üfun

g gg

f. a

ls S

imu-

latio

nspr

üfun

g bz

w. a

ltern

ativ

e Pr

üfun

gsfo

rmen

)

Page 32: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

32

Fach

schu

le

(in T

eilz

eit)

Ges

undh

eits

-fa

chbe

rufe

SuS

in W

erk-

stät

ten

für

behi

nder

te

Men

sche

n un

d Be

rufs

bild

ungs

-w

erke

n

Sozi

alpä

d: P

aral

lele

s bz

w. u

nter

richt

sbeg

leite

ndes

Mod

ell

inkl

. pra

ktis

cher

Tät

igke

it m

it A

rbei

tsve

rtra

g al

s So

zial

päd.

Ass

. 8 •

Wec

hsel

von

Pra

xis

und

Schu

le in

nerh

alb

der

Woc

he g

ereg

elt

durc

h A

rbei

tsve

rträ

ge

• w

enn

mög

lich,

kei

ne R

otat

ion

inne

rhal

b de

r

Ei

nric

htun

g/Zu

gehö

rigke

it zu

ein

er f

este

n

K

ita-G

rupp

e

Hei

lpäd

agog

ik: P

aral

lele

s bz

w. u

nter

richt

sbeg

leite

ndes

M

odel

l ink

l. Tä

tigke

it al

s Er

z. o

der

Hei

lerz

iehu

ngsp

flege

r*in

• W

echs

el v

on P

raxi

s un

d Sc

hule

inne

rhal

b de

r

W

oche

ger

egel

t du

rch

Arb

eits

vert

räge

(Trä

gera

uton

omie

)•

wen

n m

öglic

h, k

eine

Rot

atio

n in

nerh

alb

der

Einr

icht

ung/

Zuge

hörig

keit

zu e

iner

fes

ten

Gru

ppe

Auf

fre

iwill

iger

Bas

is k

ann

die

prak

tisch

e A

usbi

ldun

g du

rchg

efüh

rt w

erde

n, s

owei

t de

r Zu

gang

in d

ie E

inric

h-tu

ngen

mög

lich

ist.

SuS

mit

eine

r A

usbi

ldun

gsve

rgüt

ung

verb

leib

en b

eim

Trä

ger,

mit

der

der

Vert

rag

gesc

hlos

sen

wur

de, k

eine

Rot

atio

n

Verb

leib

bei

m T

räge

r de

r pr

aktis

chen

Aus

bild

ung

Wec

hsel

zw

isch

en P

räse

nz-

und

Dis

tanz

unte

rric

ht

Wec

hsel

zw

isch

en P

räse

nz-

und

Dis

tanz

unte

rric

ht

Präs

enzu

nter

richt

ggf.

mod

ifizi

ert

(Soz

ialp

äd, H

eilp

äd.

Prak

tisch

e Pr

üfun

g gg

f. a

ls S

imul

a-tio

nspr

üfun

g bz

w.

alte

rnat

ive

Prüf

ungs

-fo

rmen

)

Staa

tlich

e Pr

üfun

g ge

mäß

der

rec

ht-

liche

n Vo

rgab

en

mod

ifizi

ert

Bild

un

gsg

äng

eFa

chp

raxi

s u

nd

pra

ktis

che

Au

sbild

un

g/P

rakt

iku

mPr

äsen

z-/D

ista

nzu

nte

rric

ht

Prü

fun

gen

An

han

g

8 G

gf. s

ind

Schü

lerin

nen

und

Schü

ler

in T

eilz

eitb

ildun

gsgä

ngen

ohn

e A

rbei

tsve

rträ

ge in

ein

schl

ägig

en P

raxi

sein

richt

unge

n, d

ann

gelte

n fü

r di

ese

Schü

lerin

nen

und

Schü

ler

die

Rege

lung

en a

nalo

g de

r

V

ollz

eitb

ildun

gsgä

nge

Page 33: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

33

Alle

In d

er Q

uara

ntän

ezei

t is

t da

s Sc

hulg

ebäu

de t

eilw

eise

ode

r vo

llstä

ndig

für

ein

zeln

e Sc

hüle

rinne

n un

d Sc

hüle

r bz

w. L

ehrk

räft

e od

er a

lle B

etei

ligte

n ni

cht

betr

etba

r. D

ie L

ehrk

räft

e w

erde

n au

s de

m H

omeo

ffice

mit

ihre

n Sc

hüle

rinne

n un

d Sc

hüle

r so

wie

der

en F

amili

en re

gelm

äßig

kom

mun

izie

ren.

D

ista

nzun

terr

icht

wird

erm

öglic

ht. R

egel

unge

n fü

r Pr

aktik

a un

d pr

aktis

che

Aus

bild

ung

sind

mit

den

Prax

isei

nric

htun

gen

abzu

stim

men

.Ta

blet

s/N

oteb

ooks

für

alle

Ler

nend

en a

ls L

eihg

abe,

Die

nst-

E-M

ail-A

dres

sen,

Tab

lets

/Not

eboo

ks f

ür a

lle L

ehrk

räft

e, F

ort-

und

Wei

terb

ildun

g fü

r LK

, A

usta

usch

in A

rbei

tskr

eise

n, C

urric

ular

es S

cree

ning

Bild

un

gsg

äng

eFa

chp

raxi

s u

nd

pra

ktis

che

Au

sbild

un

g/P

rakt

iku

mPr

äsen

z-/D

ista

nzu

nte

rric

ht

Prü

fun

gen

AnhangSzenario C: Quarantäne und Shut Down

Page 34: Schule in Corona-Zeiten 2...Niedersächsisches Kultusministerium Schule in Corona-Zeiten 2.0 Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht2

Niedersachsen. Klar.