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Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusammengestellt von Mag. Andreas Schatzl

Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusammengestellt von Mag. Andreas Schatzl

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Page 1: Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusammengestellt von Mag. Andreas Schatzl

SchulischeTagesbetreuung

ab dem Schuljahr 2006/07

zusammengestellt von

Mag. Andreas Schatzl

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Ziel

„Anpassung der Schulzeit an die neuen und flexiblen Arbeitsformen der Eltern“- zwei Maßnahmen:

5-Tage-Woche87% der Befragten sind für die Einführung der 5-Tage-Woche.

71% der Befragten sind für die Einführung der 5-Tage-Woche mit einfacher Mehrheit der Eltern und LehrerInnen (in den Schulgremien).

Tagesbetreuung77% der Befragten sind für eine freiwillige Tagesbetreuung mit bis zu 80 Euro monatlichem Elternbeitrag.

62% der Befragten sind gegen eine verpflichtende Ganztags-schule.

n = 1000 (Eltern schulpflichtiger

Kinder)

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Was sagt die Zukunftskommission?

„Jedes Schulkind der Primar- und Sekundarstufe I in Österreich sollte die Möglichkeit auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus bekommen, wenn die Eltern diese Betreuung wünschen.“

„Der Besuch einer Schule mit einer bestimmten Betreuungsform sollte prinzipiell freiwillig sein. Welche Betreuungsform/en an einer Schule tatsächlich angeboten werden, soll in erster Linie von der regionalen Bildungsplanung und den Schulpartnern am Standort abhängen.“

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Was ändert sich? (1)

1. Informationspflicht der Eltern durch die Schule2. Durchführung einer Bedarfserhebung3. Planung einer Tagesbetreuung bei 15 angemel-

deten Schüler/innen 4. Der Schulerhalter plant und organisiert

gemeinsam mit der Schule die Tagesbetreuung.5. Widmungsgemäße Verwendung der 5 vom

Bund zur Verfügung gestellten Lehrer/innenstunden (entspr. 10 Betreuungsstunden) → §§ 6 und 8j SchOG

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Schulorganisationsgesetz

§ 8 „Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind zu verstehen: j) unter ganztägigen Schulformen Schulen mit Tagesbetreuung,

an denen neben dem Unterricht eine Tagesbetreuung angeboten wird, wobei zum Besuch der Tagesbetreuung eine Anmeldung erforderlich ist und die Tagesbetreuung aus folgenden Bereichen besteht:

aa) gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht, und/oder bb) individuelle Lernzeit sowie cc) jedenfalls Freizeit (einschließlich Verpflegung).“

§ 6 „…Die gegenstandsbezogene Lernzeit hat wöchentlich zwei bis vier Stunden zu umfassen. Die Bestimmungen über schulautonome Lehrplanbestimmungen finden Anwendung.“

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Lehrplanverordnung – AHS/HS BGBl. II, Nr. 359/2005, 4. November 2005

„Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus schul-autonomen Regelungen nicht anderes ergibt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegen-standsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entspre-chend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstands-bezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.“

Lernzeiten Wochenstunden

Gegenstandsbezogene LZ 0 1 2 3 4 5

Individuelle LZ 10 8 6 4 2 0

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Was ändert sich? (2)

6. Einbindung von Vereinen (insbesondere Sportvereine, Musikschulen etc.) im Freizeitbereich.

7. Die neu geschaffenen schulischen Tages-betreuungsangebote sollen nicht in Konkurrenz zu bestehenden Tagesbetreuungsangeboten in den Gemeinden stehen.

8. Die Wahlfreiheit der Eltern im Bezug auf eine tageweise Anmeldung ist gegeben (siehe nächste Folie).

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„Beitragsverordnung“(gültig für Bundesschulen)

BGBl. Nr. II/283veröffentlicht mit 1. September 2005 (gilt für Bundesschulen)

Anmeldung für Ausmaß des Betreuungsbeitrages

1 Tag

2 Tage

3 Tage

4 Tage

5 Tage

30 %

40%

60 %

80 %

100%

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Was ändert sich? (3)

„Aktionsteam“ in jedem Bundesland, das den Schulerhaltern bei der Errichtung einer Tagesbetreuung in der Gemeinde unterstützt.

Schulerhalter können selbst qualifiziertes Personal (Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen) für 10 Betreuungsstunden (= schulautonome Maximalvariante der individuellen Lernzeit) und den Freizeitteil einstellen.

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Umsetzungsstrategien

Entwicklung eines pädagogischen Konzeptes mit PraktikerInnen (aus dem städtischen und ländlichen Bereich) unter wissenschaftlicher Mitarbeit- Verknüpfung mit anderen Bereichen (Lesen, Schulsport,…)

„Checkliste“ für Schulerhalter- „Fliegende Beratungskommission“ in den Bundesländern

Sammlung von good-practice-Beispielen, die Anreize bilden sollen, Tagesbetreuung anzubieten, zB- Veröffentlichung auf einer Homepage, DVD, Broschüre(n)

- Wettbewerbe mit (attraktiven) Preisen

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Pädagogische Anliegen (1)

Die Tagesbetreuung ist Teil eines pädagogischen Gesamtkonzeptes an der Schule:

1. Standortspezifische Überlegungen (individuelle Förderkonzepte/-pläne, Lernformen, Lerntech-niken, Leseförderung, Nahtstellenproblematik,…)

2. Anregungen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (Sport, Kulturelles, Neue Medien,…)

3. Integration (Soziales Lernen, muttersprachlicher Unterricht,…)

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Pädagogische Anliegen (2)

4. Berufs- und Bildungsberatung

5. Steigerung der sozialen Kompetenz der Schüler/innen (Teamarbeit, Organisation, Kommunikation, Selbstdarstellung,…)

6. Bewusste und gezielte Mädchen- und Bubenförderung („Gender Mainstreaming“)

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Pädagogische Anliegen (3)

Verkürzung der gegenstandsbezogenen Lernzeit (§ 8j SchOG) zugunsten der individuellen Lernzeit (vgl. autonome Lernplanbestimmungen) – mögliche Angebote:

a. unterrichtsbezogenb. themenbezogenc. Förderungd. Freizeitelemente

Die folgende Auflistung ist eine willkürliche Aufstellung von Möglichkeiten.

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Pädagogische Anliegen (3a)

unterrichtsbezogen themenbezogen Förderung Freizeitelemente

Mathematik - NAWI (Labor / Natur / Museen / ...)

Spiele(n) mit Sprache, „Fremd-sprachen AG“

Erlernen von Arbeits-techniken („Lernen lernen“)

Angeleitete Hausübungen

Messen und Beo-bachten (Sachunter-richt)

Sicherheitstraining im Verkehr

Umgang mit dem Computer

Kinderzeitung

Umwelterfahrungen (Lebensweltbezug)

Märchen

Bücher machen, illustrieren, drucken

Kulturen und Mutter-sprachen in unserer Schule

Wenn Oma erzählt (Geschichte)

Spielplatz-Check in unserer Gemeinde

Erste Hilfe (Kinder für Kinder)

Wahrnehmungs-förderung

Lernen mit allen Sinnen

Streiten - Vertragen

Spannung und Entspannung

Begabungsförderung (kreativ), zB töpfern, malen, …

musizieren

Begabungsförderung (kognitiv)

Unterstützung beim Lesen, Schreiben, Rechnen (LSR, ADS, Dyskalkulie)

„Leseratten“

Chor, Tanz, Erlernen von Musikinstrumenten

Schach

Theater, Rollenspiele

„Sport AG“

Backen, Kochen, Tisch decken und schmücken

Gäste einladen

Ausflüge und Erkundungen

(Freiwilliges Engagement)

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Nützliche Links

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_30_Antworte11005.xml http://www.bmbwk.gv.at/service/links/

Links_zu_den_Landesschul1569.xml http://www.bmbwk.gv.at/medienpool/11210/

Nachmittagsangebote_Standort.pdf http://www.bmbwk.gv.at/medienpool/12274/

nachmittagsangeb_stdorte_050.pdf http://www.schulpsychologie.at/Download/Tagesbetreuung.pdf http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370000.html http://www.dieneueschule.gv.at/sp1/tagesbetreuung_links.html

(mit Links zu den Landesschulräten)