40
Schulischer Datenschutz iMedia 2018

Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Schulischer Datenschutz

iMedia 2018

Page 2: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

https://www.datenschutz.rlp.deMaterial zum schulischen Datenschutz und zur Datenschutz-Grundverordnung

Page 3: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht
Page 4: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

ODER

Page 5: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht
Page 6: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht
Page 7: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht
Page 8: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

• Schulgesetz

• Privatschul-gesetz

• Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen

• Übergreifende Schulordnung

• Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen

• Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen

Lex specialis

Landesdaten-

schutzgesetz

Gesetzliche Grundlagen im

Schulbereich § §

Page 9: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Spezialgesetzliche Grundlagen im Schulbereich

Was steht da über den Datenschutz drin?

– Was darf ins Klassenbuch, was nicht?

– Verbot der Weitergabe von Schülerdaten für Werbezwecke

– Darf ein Lehrer zu Hause auf seinem Privat-PC Schülerdaten

verarbeiten?

– Datenübermittlung bei Schulwechsel

– Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts

– Datenverarbeitung bei der Schulgesundheitspflege

– Einsichtsrecht der Eltern in Schülerakte

– …

Page 10: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Handbuch: Schule, Medien, Recht

Download unter:

http://medienkompetenz.bildung-

rp.de/materialien/schulemedienrecht.html

Page 11: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Datenübermittlung (§ 67 Abs. 1, 4, 5 SchulG)

an öffentliche Stellen

• zur Aufgabenerfüllung

erforderlich

• Übermittlung darf dem Auftrag

der Schule nicht

widersprechen

an private Stellen

• Einwilligung oder

• Rechtliches Interesse beim

Datenempfänger;

schutzwürdige Belange des

Betroffenen dürfen nicht

beeinträchtigt werden

Page 12: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Was sind sensible Schülerdaten?

Neben Namen, Geburtsdatum, Adresse, Konfession

auch:

• Noten

• Fehlzeiten

• Vergessene Hausaufgaben

• Verhaltensbeschreibungen

• …

1 2 3 4 5 6 ϕ

www.flickr_Tim Reckmann

www.pixabay.com/Clker-Free-Vector-Imageswww.pixabay.com/organicmom30

Page 13: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Automatisierte Datenverarbeitung in

der Schule - neue Entwicklungen• Schulische Software (z.B. Google classroom, webUntis, daVinci)

und Nutzung von Cloud-Diensten

außereuropäische Anbieter problematisch

Auftragsdatenverarbeitung bzw. DÜ ins Ausland :

nicht im hoheitlichen Bereich

Vertrag

Verpflichtungserklärungen

• neue zentrale Schulverwaltungssoftware EdooSys

• Apps auf mobilen Endgeräten („teachertool“)

Page 14: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Schulische Kommunikation

Wie ist das?Darf ich mittels sozialer Netzwerke wie Google Plus,

Facebook oder WhatsApp mit Schülern kommunizieren?

www.pixabay_IO-Images

Page 15: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Kommunikation mit Eltern

• Allgemeine Hinweise, Einladungen zu Schulveranstaltungen,

etc. sind auch per E-Mail Versand möglich.

• Persönliche Daten zu Schülerinnen und Schülern sollten

per Mail nicht unverschlüsselt übertragen werden.

• Alternative: Mailangebot des Pädagogischen Landesinstituts

• https://bildungsnetz.bildung-rp.de/e-mail.html

www.pixabay_IO-Images

Page 16: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Schulische Kommunikation

• Grundsätzlich dürfen soziale Netzwerke NICHT für unterrichtliche

Zwecke und in anderen schulischen Zusammenhängen eingesetzt

werden. (Merkblatt Soziale Netzwerke – Schule, Medien,Recht)

• z.Z. einzige Alternative der Landesmoodleserver

http://lernenonline.bildung-rp.de

• Messenger Dienste kommen nur von europäischen Anbietern in

Betracht, die eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung anbieten.

• Zum Beispiel:

• Threema

• Wire

• Signal

• Chiffry

• SIMSme

Page 17: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

• Verwendung von social-plugins auf der eigenen Schul-Homepage

• Facebooknutzung durch Schule („Fanpage“)

• Facebook-Freundschaften zwischen Lehrkraft und Schüler

Merkblatt des MBWWK „Lehrkräfte und Soziale Netzwerke

„Die Regelungen sind für Lehrkräfte verbindlich“.

(Antwort des MBWWK auf Kleine Anfrage LT-Drs. 16/3018 vom 28.11.2013)

Konkretisierung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht (§ 34

Beamtenstatusgesetz) und des Distanzgebots (§§ 1 Abs. 5, 25 Abs. 3

Schulgesetz)

Facebooknutzung im Schulbereich

KEINE

Page 18: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Nutzung privater Endgeräte

Wie ist das?Darf ich als Lehrer/in schülerbezogene Daten auf

eigenen Computern/Tablets, Smartphones speichern?

www.pixabay.com_OpenClipart-Vectors

www.pixabay.com_Peggy_

Marco

Page 19: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Nutzung privater Endgeräte

www.pixabay.com_Peggy_

Marco

• Es bedarf einer individuellen schriftlichen Genehmigung

durch die Schulleitung.

• Weiter muss das Einverständnis der Lehrkraft vorliegen,

dass Privatgeräte kontrolliert werden dürfen.

(§ 89 Absatz 4 ÜSchulO)

• Zudem sind die Geräte gegen unbefugten Zugriff durch

folgende Maßnahmen abzusichern:

• Passwort und PIN-Schutz

• Aktuelle Firewall

• Virenschutzprogramm

• Verschlüsselung der Daten (z.B. mit VeraCrypt)

Page 20: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Cloudbasierte Software

www.pixabay/Clker-Free-Vector-Images

www.pixabay.com/PublicDomainPictures

X

XX

X

Xwww.pixabay.com/OpenClipart-Vectors

www.pixabay/Clker-Free-Vector-Images

Datenverarbeitung auf Servern, die in

rechtlicher und technischer Hinsicht nicht

europäischen Datenschutz-Standards

Entsprechen, ist unzulässig.

Dropbox,

Microsoft OneDrive,

Google Drive,

iCloudX

Page 21: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Am Beispiel: MS Office 365

www.pixabay.com/Pixaline

Cloudbasierte Software

• Schulen ist zu beachten, dass Schulen das Paket

„Microsoft Deutschland Cloud“ als Auftragsdatenverarbeitung buchen.

• Dieses Cloud-Modell garantiert eine Datenverarbeitung ausschließlich in

deutschen Rechenzentren und sieht T-Systems als Treuhänder

der Daten vor.

Page 22: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Am Beispiel: Google Classroom

Cloudbasierte Software

Bildquelle: www.commons.wikimedia.org

• Die Nutzung anonymer/pseudonymer Google-Accounts,

die durch die jeweilige Bildungseinrichtung erstellt/verwaltet und

an die Teilnehmer vergeben werden ist legitim

• Bei Trennung privater und schulischer Nutzung

• Nutzungshinweise und ein obligatorisches Modul für die Teilnehmer , das

die Gefährdungen der Privatsphäre im Rahmen einer Nutzung

von Google-Diensten thematisiert, sind erwünscht.

Page 23: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Weitere Möglichkeiten:

- Schulinterne Cloudlösungen

- Kommunale Datenzentralen

- Landesbetrieb Daten und Information

- Private Cloudanbieter innerhalb der EU

- BSCW-Server des PL

http://bildungsnetz.bildung-rp.de/groupware.html

Cloudbasierte Software

Bildquelle: www.pixabay/Clker-Free-Vector-Images

Page 24: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Bilder und Videos von Schülern

Quelle: www.pixabay.com/Pixaline

Page 25: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Veröffentlichung von Fotos/Videos §§ 22, 23

Kunsturhebergesetz

• Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen

Bild)

• Ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig!

Widerruf möglich

• Keine konkludente Einwilligung durch Posieren vor der Kamera

• Veröffentlichung +, auch wenn der Abgebildete nur durch

eingeschränkten Personenkreis identifiziert werden kann

• Ausnahme:

– (Schul-)Veranstaltungen

– Person ist nur „Beiwerk“

– Personen der Zeitgeschichte („Prominente“)

• Verstoß erfüllt Straftatbestand (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

oder Geldstrafe)

Page 26: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Mustertext: Einverständniserklärung

Fertigen und Veröffentlichung von Fotos/Videos

Sehr geehrte Eltern,

im Rahmen der schulischen Aktivitäten (Schulprojekte, Veranstaltungen, usw.) an

unserer Schule werden Fotos und manchmal auch Videos der beteiligten Kinder

gemacht. Beispielsweise werden anlässlich der Einschulung Einzel- und

Gruppenaufnahmen durch professionelle Fotografen gefertigt. Um die Tätigkeiten der

Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in

Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht werden. Immer

wieder kommen auch Fernseh- und Rundfunkanstalten auf die Schule zu und möchten

aus aktuellem Anlass Film- und Tonaufnahmen machen.

Mit diesem Schreiben möchten wir eine grundsätzliche Klärung herbeiführen, ob Sie mit

den Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos/Videos Ihres Kindes einverstanden sind.

Bitte füllen Sie nachfolgende Erklärungen aus; Ihrem Kind entstehen keinerlei Nachteile,

wenn Sie mit der Veröffentlichung von Fotos/Video Ihres Kindes insgesamt oder teilweise

nicht einverstanden sind. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die

Zukunft widerrufen werden.

Page 27: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Mustertext: Einverständniserklärung

Fertigen und Veröffentlichung von Fotos/Videos

Name des Kindes _____________________________Klasse______

Name des Erziehungsberechtigten_______________________

• Ich bin damit einverstanden, dass Einzel- und Gruppenaufnahmen meines Kindes durch

Fotografen gefertigt werden: Ja Nein

• Ich bin damit einverstanden, dass Fotos meines Kindes in Zeitungsberichten veröffentlicht

werden: Ja Nein

• Ich bin damit einverstanden, dass von meinem Kind Film- und Tonaufnahmen durch

Pressevertreter gemacht werden dürfen: Ja Nein

• Ich bin damit einverstanden, dass Fotos/Videos meines Kindes im Internet auf der Homepage der

Schule veröffentlicht werden: Ja Nein .

• (weitere Fälle….bitte gegebenenfalls ergänzen)

Datum_____________ Unterschrift Erziehungsberechtigter_______________________

Page 28: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Heimliche Unterrichtsmitschnitte

• Erzieherische Einwirkungen (z.B. zeitweise Wegnahme des

Smartphones)

• Schulordnungsmaßnahme

• Zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche

• (gegenüber Schüler/Eltern/Internetseitenbetreiber)

• Recht auf Vergessen gegenüber Google

• Möglichkeit des Strafrechts prüfen

Page 29: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen -

§ 201a StGB

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick

besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder

überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person

verletzt,

2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt,

unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der

abgebildeten Person verletzt,

3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht

oder einer dritten Person zugänglich macht oder

4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art

wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den

höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die

geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer

dritten Person zugänglich macht.

.

Page 30: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

… wer

eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer

anderen Person zur Schau stellt, unbefugt

herstellt oder überträgt und dadurch den

höchstpersönlichen Lebensbereich der

abgebildeten Person verletzt,

Page 31: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von

einer anderen Person eine Bildaufnahme,

die geeignet ist, dem Ansehen der

abgebildeten Person erheblich zu

schaden, einer dritten Person zugänglich

macht.

Page 32: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

§4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch

Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

(1) Werden

1. Ärztinnen oder Ärzten, …oder Angehörigen eines anderen Heilberufes, …

2. Berufspsychologinnen oder -psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,

3. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder -beratern sowie

4. Beraterinnen oder Beratern für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, …

5. Mitgliedern oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle …

6. staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder -arbeitern oder staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen oder -

pädagogen oder

7. Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen

in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder

eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die

Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen

hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

(2) Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der

öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem Zweck

befugt, dieser Person die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln; vor einer Übermittlung der Daten sind diese

zu pseudonymisieren.

(3) Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und

halten die in Absatz 1 genannten Personen ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des

Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf

sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen

in Frage gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt, dem Jugendamt die erforderlichen Daten

mitzuteilen.

Page 33: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Vorgehen bei Verdacht

auf Kindeswohlgefährdung in Schulen

1. Verdacht im Team und mit Schulleitung besprechen und

dokumentieren.

2. Hinzuziehen einer Fachkraft des Jugendamtes zur Abschätzung

des Gefährdungsrisikos (nach Absprache mit dem Träger)

zunächst ohne Namensnennung (!), soweit die Aufgabenerfüllung

dies zulässt .

3. Gemeinsame Risikoabschätzung unter Beteiligung der

Erziehungsberechtigten (zuständig: Kinderschutzfachkraft)

Page 34: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

• Gilt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar

• Ziel: Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts

• Gilt für private und öffentliche Stellen

• Marktortprinzip (Art. 3 Abs. 2)

• Prinzip der einheitlichen Anlaufstelle - „One-Stop-Shop“ (Art. 56)

• Hunderte Gesetze auf Bundes- und Landesebene müssen

angepasst werden; aber: Zitierverbot

Page 35: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

• Erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden (z.B.

Verwarnung, Anordnungs- und Untersagungsbefugnisse; auch

gegenüber öff. Stellen)

• Stärkung der Betroffenenrechte (z.B. Recht auf Erhalt einer Kopie –

Art. 15; Recht auf Vergessenwerden - Art. 17; Recht auf

Datenübertragbarkeit - Art. 20)

Page 36: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Datenschutz-Grundverordnung - Kritik

• Kaum inhaltliche Regelungen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung

• Bürokratie und formelle Verpflichtungen:

– Rund ein Drittel der Artikel regeln die Zusammenarbeit der

Datenschutz-Aufsichtsbehörden untereinander

– zahlreiche formelle Verpflichtungen der Datenverarbeiter (z.B.

Führen von Verzeichnissen; Melde- und Dokumentationspflichten;

Vornahme einer Datenschutz-Folgenabschätzung)

• Kaum Regelungen zur modernen Informationsgesellschaft: Big Data,

Smart Home, Videoüberwachung, Wearables, Cloud Computing

Page 37: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Jede öffentliche Schule muss einen schul. DSB

bestellen (Art. 37); Beabsichtigte Lösung für

„Zwergschulen“: Schaffung einer Stelle bei der ADD

Aufgaben des schul. DSB: nicht nur Beratung, sondern

auch Überwachungspflichten (Art. 39)

Schulleitung ist stärker in der Verantwortung:

Risikoanalyse (Art. 5, 25, 32) ggf. Datenschutz-

Folgenabschätzung (Art. 35) und Führen des

Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30)

sind Aufgaben der Schulleitung; aber: zumindest

Beteiligung des schul. DSB (möglicherweise auch)

Delegation möglich

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):

Änderungen für Schulen

Page 38: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Unterrichtungspflichten zur Datenverarbeitung bei der

Datenerhebung (z.B. Schulaufnahme) „in präziser,

verständlicher und leicht zugänglicher Form“ (Art. 12ff.)

Gebot der Datenminimierung bei IT-Verfahren (Art. 25)

Dokumentations- und Nachweispflichten der Schule

(Art. 5)

Meldepflichten gegenüber LfDI:

bei Datenschutzverletzungen (Art. 33f.)

Person des schul. DSB (Art. 37 Abs. 7)

DSB Meldung unter: s.rlp.de/dsbmeldung

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):

Änderungen für Schulen

Page 39: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

• Wesentlich erweitert und gestärkt: Informationspflichten

• Bsp: Name und Adresse, Zweck der Verarbeitung

• Transparenz der Verarbeitung

• Webseiten

• Datenschutzerklärung

• Benachrichtigung

Pflichten der Verantwortlichen

Page 40: Schulischer Datenschutz iMedia 2018 · Schule auch nach außen hin zu kommunizieren, sollen gelegentlich auch Fotos in Medien, wie Tageszeitungen und der Homepage der Schule veröffentlicht

Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte, sonstige Beschäftigte

• Auskunft (Art. 15)

• Antwort innerhalb eines Monats

• Berichtigung (Art. 16)

• Löschung (Art. 17)

• Recht auf Vergessenwerden

Rechte der betroffenen Personen