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Daniel de Olano 30.10.2018
Tel. 361-10864
V o r l a g e Nr. G 154/19
für die Sitzung der städtischen Deputation für Kinder und Bildung am 28.11.2018
Schulstandortplanung für die öffentlichen
allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen
A. Sachstand
Die städtische Deputation für Bildung hat zuletzt in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2009 für die
öffentlichen Schulen in der Stadtgemeinde Bremen einen »Schulstandortplan 2010-2015« be-
schlossen. Mit Behandlung der Vorlagen »Schulstandortplanung 2016 bis 2025« in der Sitzung
des Senats vom 19. April 2016 und in der Sitzung der städtischen Deputation für Kinder und
Bildung vom 27. April 2016 wurde der Prozess der Fortschreibung der Schulstandortplanung
initiiert. Zwischen dem 17. Mai und 21. Juni 2016 wurde den stadtbremischen Beiräten in einem
ersten Beteiligungsverfahren Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen zur weiteren Entwick-
lung der bremischen Schullandschaft zu formulieren.
Die damals vorgesehene zeitnahe Erarbeitung einer abgestimmten Schulstandortplanung in der
zweiten Jahreshälfte 2016 scheiterte am Fehlen einer belastbaren Bevölkerungsprognostik, in
der die Dynamik der Zuzugsbewegungen der letzten Jahre angemessen abgebildet werden
konnten. Seit März 2017 liegt eine solche demografische Vorausberechnung in Form einer Glo-
balprognose für die gesamte Stadtgemeinde bis 2035 und seit Mitte Dezember 2017 auch als
kleinräumige Prognose auf Ortsteilebene bis 2025 vor.
Auf der Basis dieser neuen Prognose wurde bei der Senatorin für Kinder und Bildung eine
Schülerzahlprognose erstellt, die die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler
(SuS) an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen bis zum Ende der Sekundarstufe I planbe-
zirksbezogen ausweist. Demnach bildet sich die insgesamt moderate Bevölkerungszunahme
um insgesamt 2,14 Prozent in den für die Bereitstellung schulischer Kapazitäten relevanten
Altersjahrgängen deutlich überproportional ab:
Im Bereich der Grundschulen wird ein Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler von
17.345 in 2017 um 3.261 auf 20.606 vorausgeschätzt. Dies entspricht einer Steigerung um 18,8
Prozent. Im Bereich der Oberschulen und Gymnasien steigt die Zahl der Jugendlichen im Se-
kundarbereich I von 23.662 in 2017 um 3.190 auf 26.852 in 2025 an – eine Zunahme um rund
13,5 Prozent.
Tabelle 1: Prognostizierte Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl bis 2025
Schulstufe SuS 2017 SuS-Prognose Differenz Steigerung
Bremen | Primarbereich 17.345 20.606 3.261 18,8 %
Bremen | Sekundarbereich I 23.662 26.852 3.190 13,5 %
Während aus der über das Jahr 2025 hinaus reichenden Globalprognose aus dem Mai 2017
ablesbar ist, dass die Zahlen im Grundschulbereich ab 2025 auf dem gegenüber 2017 erhöhten
Niveau stagnieren bzw. wieder leicht absinken werden, wird sich der Trend der ansteigenden
Schülerzahlen in den Sekundarbereichen I und II auch nach 2025 fortsetzen. Dies lässt sich
bereits aus der Diskrepanz der prozentualen Zunahme der Schülerinnen- und Schülerschaft
zwischen Grund- und Sekundarbereichen ablesen.
Der Anstieg der Schülerzahlen ist über die einzelnen Planregionen der Stadtgemeinde ungleich
verteilt. Während im Bereich der Sekundarstufe I einheitlich für das Jahr 2025 der höchste Wert
vorausgesagt wird, verteilt sich der Höchststand im Grundschulbereich in den Regionen auf die
Jahre zwischen 2023 und 2025. Der als Zielzahl für die Kapazitätsplanung herangezogene
Prognosewert wird daher einheitlich für alle Planregionen und Planbezirke im Grundschulbe-
reich auf den Dreijahresmittelwert 2023 bis 2025 sowie im Sek-I-Bereich auf den Wert für 2025
festgelegt. Nachstehend der Überblick über die regionale Schülerzahlentwicklung.
Tabelle 2: Regionale prognostizierte Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl bis 2025
Planregion SuS 2017 SuS-Prognose Differenz Steigerung
Süd | Primarbereich 3.827 4.459 632 16,5 %
Süd | Sekundarbereich 4.687 5.331 644 13,7 %
Mitte | Primarbereich 2.928 3.458 530 18,1 %
Mitte | Sekundarbereich 5.308 5.743 415 7,8 %
Ost | Primarbereich 4.302 5.153 851 19,8 %
Ost | Sekundarbereich 5.403 6.247 844 15,6 %
West | Primarbereich 2.816 3.488 670 23,8 %
West | Sekundarbereich 3.422 4.038 616 18,0 %
Nord | Primarbereich 3.472 4.048 576 16,6 %
Nord | Sekundarbereich 4.842 5.493 651 13,4 %
Der dramatische Anstieg, der bei der Anzahl der Schülerinnen und Schüler vorausgesagt wird,
macht eine deutliche Ausweitung der räumlichen Kapazitäten an den Schulen unumgänglich.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Senats und der Deputation
aus dem April 2016, wonach die derzeitigen Richtfrequenzen und sonstigen Regelungen für die
Klassenverbandsbildung unverändert fortbestehen sollen.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde von der Senatorin für Kinder und Bildung auf der Grundlage
der Schülerzahlprognose ein zweites Beteiligungsverfahren in den Beiräten durchgeführt, die
Stellungnahmen aus den Beiräten hierzu finden sich in der Anlage 2. Im Rahmen dieses Betei-
ligungsverfahrens wurden die konkreten schulstrukturellen und -kapazitären Ausbaupfade der
öffentlichen allgemeinbildenden Schulen diskutiert. Dabei lassen sich drei Schwerpunktthemen
identifizieren, die sich in dieser Form auch aus der von Senat und Deputation zur Kenntnis
genommenen Entwurfsfassung von 2016 entnehmen lassen:
1. Die Anpassung der schulischen Kapazitäten an die demographischen Verschiebungen (Bin-
nenverdichtung, neue Wohngebiete, Zuzug Geflüchteter);
2. der Ausbau der Standorte inklusiver Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit beson-
derem Förderbedarf im Förderbereich Wahrnehmung und Entwicklung;
3. der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.
Die Vorlage des Entwurfs für eine Fortschreibung der Schulstandortplanung markiert den Ab-
schluss für dieses Beteiligungsverfahren, das den Schulen sowie den Beiräten in den Stadt-
und Ortsteilen der Stadtgemeinde Gelegenheit geboten hat, zu den Planungszielen Stellung zu
beziehen. Auf der Grundlage der Stellungnahmen und Hinweise wurde die Planung angepasst
und weiterentwickelt und soll nun nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens der städtischen
Deputation für Kinder und Bildung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.
B. Lösung
Der städtischen Deputation für Kinder und Bildung soll der in der Anlage befindliche Entwurf für
eine Fortschreibung der Schulstandortplanung für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen
in der Stadtgemeinde Bremen vorgelegt werden. Im Entwurf enthalten ist die Skizzierung von
Maßnahmen bei der standortbezogenen Weiterentwicklung der Schullandschaft basierend auf
den bereits 2016 vom Senat und der Deputation beschlossenen Planungsgrundlagen.
Unter den Begriff der Planungsgrundlagen fallen Planwerkzeuge wie die Aufteilung des Stadt-
gebiets in Planregionen und Planbezirke, Grundsätze für die räumliche Verteilung der Schul-
standorte sowie Regelungen zu Klassenfrequenzen und Regelzügigkeiten. Die hierzu bereits
2009 eingeführten Parameter haben sich als Steuerungsinstrumente sowohl pädagogisch als
auch wirtschaftlich bewährt und wurden in Teil A der Schulstandortplanung 2016 unverändert
fortgeschrieben. Die 2016 ebenfalls vorgenommene Einführung von Flächenstandards für die
einzelnen Schularten als Berechnungsmodelle für die Schulraumbedarfsplanung wird mit eini-
gen Modifikationen weitergeführt.
Die standortbezogene Planung leitet schließlich auf Ebene der Planbezirke schulstrukturelle
Maßnahmen für die einzelnen Schulen auf der Basis der Planungsgrundlagen ab. Zielsetzung
ist dabei, eine Perspektivplanung bis zum Jahr 2025 zu entwerfen. Dazu zählen insbesondere
die bereits absehbaren erforderlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung städtebaulicher und
demographischer Entwicklungen, zum anderen die weitere Ausbauplanung im Ganztag und bei
der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an unterstützender Pä-
dagogik und sonderpädagogischer Förderung.
An einzelnen Standorten werden bereits über das Jahr 2025 hinausreichende städtebauliche
Entwicklungen in den Planungen konkret berücksichtigt oder als Möglichkeit benannt. An meh-
reren Standorten fallen in der Schulstandortplanung Entwicklungsbedarfe in den drei Schwer-
punkten Kapazitäten, Inklusion und Ganztag zusammen. Insgesamt ergibt sich nach aktuellem
Planungsstand ein baulicher Bedarf an 96 der zukünftig 125 öffentlichen allgemeinbildenden
Schulstandorte in der Stadtgemeinde Bremen.
Die im Schulstandortplan niedergelegten, als erforderlich angesehenen baulichen und schul-
strukturellen Maßnahmen werden Mehrausgaben im investiven, konsumtiven sowie im Perso-
nalbereich nach sich ziehen. Die zur Umsetzung jeweils erforderlichen Ressourcen bedürfen
zunächst einer sorgfältigen Konkretisierung und schließlich der Veranschlagung in den jeweili-
gen Haushaltsjahren.
Die Entscheidung über die Abfolge bei der Realisierung der einzelnen Projekte trifft die Depu-
tation für Kinder und Bildung in Abstimmung mit dem Haushaltsgesetzgeber nach vorheriger
Beratung im Senat. Dabei sollte die erforderliche Bauvorlaufzeit größerer Maßnahmen ebenso
Berücksichtigung finden wie die Dringlichkeit zusätzlicher kapazitärer Bedarfe und die Vermei-
dung zusätzlicher temporärer Maßnahmen.
Ebenso lassen sich in der baulichen Umsetzung Synergien heben, wenn die Projektvorhaben
des Schulstandortplanes und die im Gebäudesanierungsprogramm niedergelegten Vorhaben
des Liegenschaftseigentümers Immobilien Bremen eng aneinander orientiert werden. Eine Kon-
kretisierung der einzelnen Maßnahmen mit dem Ziel der Vorbereitung von Beauftragungen an
Immobilien Bremen kann jedoch erst im Nachgang der politischen Beschlussfassung im Senat
und der Deputation für Kinder und Bildung erfolgen.
Die Fortschreibung der Schulstandortplanung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen in
der Stadtgemeinde Bremen wird gesondert vollzogen. Hierzu soll im Herbst dieses Jahres ein
Auftakt erfolgen. Teil der Schulstandortplanung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
sind auch die diesen Schulen organisatorisch angegliederten Werkschulen, Werkstufen und die
Beruflichen Gymnasien.
C. Alternativen
Keine.
D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung
Neben den investiven Ausgaben für die notwendigen zusätzlichen Baumaßnahmen ist auch mit
Mehrausgaben im konsumtiven und Personalbereich zu rechnen:
Bei einem Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler i.H.v. 3.261 bei den Grundschulen
und i.H.v. 3.190 im Bereich der Oberschulen und Gymnasien in Verbindung mit in dem Produkt-
gruppenhaushalt aufgeführten Leistungskennzahlen (Sachausgaben pro Schüler 1.200 €, Per-
sonalausgaben pro Schüler 5.500 €) ist ab dem Jahr 2025 mit rd. 43 Mio. € Mehrkosten pro
Jahr zu rechnen.
Die Senatorin für Kinder und Bildung wird die konkreten finanziellen Auswirkungen im Perso-
nalbereich über die Zuweisungsrichtlinie in Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen ermit-
teln und dem Senat kurzfristig zur Kenntnis geben.
Eine genauere Berechnung der finanziellen Auswirkungen kann erst mit der Konkretisierung
der Umsetzungsplanungen erfolgen. Über die haushaltsmäßige Berücksichtigung der Maßnah-
men wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 ff. und der Finanzplanung entschieden
Die erforderlichen Mittel zur weiteren Planung des ersten Maßnahmenbündels werden in der
Vorlage im ersten Quartal 2019 beziffert werden.
E. Gender-Prüfung
Die Fortschreibung der Schulstandortplanung für die Stadtgemeinde Bremen weist keine spe-
zifische Genderrelevanz auf.
F. Beteiligung und Abstimmung
Die Vorlage des Entwurfs für eine Fortschreibung der Schulstandortplanung in der städtischen
Deputation für Kinder und Bildung markiert den Abschluss für ein Beteiligungsverfahren, das
den Schulen sowie den Beiräten in den Stadt- und Ortsteilen der Stadtgemeinde Gelegenheit
geboten hat, zu den Planungszielen und den schulbezogen skizzierten Einzelmaßnahmen Stel-
lung zu beziehen. Auf der Grundlage der Stellungnahmen und im Beteiligungsverfahren erfolg-
ten Hinweise wurde die Entwurfsfassung weiterentwickelt. Der Senator für Umwelt, Bau und
Verkehr, das Statistische Landesamt sowie das Sportamt waren in das Beteiligungsverfahren
eingebunden. Hinsichtlich der städtebaulich relevanten Maßnahmenplanungen wurde eine kon-
tinuierliche Abstimmung mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr verabredet und bereits
initiiert.
Der Senat hat sich in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2018 mit der Vorlage befasst und die
Schulstandortplanung für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bre-
men als Grundlage für das weitere Verfahren in der Deputation für Kinder und Bildung zur
Kenntnis genommen.
G. Beschlussvorschlag
1. Die städtische Deputation für Kinder und Bildung nimmt die Schulstandortplanung für die
öffentlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen zur Kenntnis.
2. Die städtische Deputation für Kinder und Bildung bittet die Senatorin für Kinder und Bildung,
in Abstimmung mit der Senatskanzlei, der Senatorin für Finanzen und dem Senator für Um-
welt, Bau und Verkehr im ersten Quartal 2019 ein erstes Maßnahmenpaket zu definieren
und wesentliche Meilensteine für die einzelnen Bauprojekte und ihre Finanzierung zu be-
nennen.
3. Die städtische Deputation für Kinder und Bildung bittet die Senatorin für Kinder und Bildung,
in Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen und der Senatskanzlei eine konsolidierte Pla-
nung für die voraussichtlichen investiven und konsumtiven Kosten sowie die Personalkos-
ten der Schulstandortplanung vorzulegen.
4. Die städtische Deputation für Kinder und Bildung bittet die Senatorin für Kinder und Bildung,
in Abstimmung mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und
mit der Senatorin für Finanzen die Auswirkung der Entwicklung der Schülerzahlen für die
Versorgung mit Sportanlagen für den Schulsport aufzuzeigen.
5. Die städtische Deputation für Kinder und Bildung bittet die Senatorin für Kinder und Bildung,
die Schulstandortplanung und die jährlich fortgeschriebene Bevölkerungsvorausberech-
nung abzugleichen und über relevante Veränderungen regelmäßig zu berichten.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 1
Schulstandortplanung für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen
– 1 –
Schulstandortplanung für die öffentlichen
allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen
A. Bevölkerungsentwicklung und Schülerzahlprognose
Bevölkerungs- und Schülerzahlprognose für die Stadtgemeinde Bremen
Die Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes von Ende 2017 prognostiziert für die Stadtge-
meinde Bremen einen Anstieg von 566.071 Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2017 auf 578.185 im Jahr
2025. Dies entspricht einer moderaten Bevölkerungszunahme um insgesamt 2,14 Prozent.
Diese überschaubar erscheinende Zuwachsquote bildet sich in den für die Bereitstellung schulischer Kapazitäten
relevanten Altersjahrgängen jedoch deutlich überproportional ab: Im Bereich der Grundschulen wird ein Anstieg
der Zahl der Schülerinnen und Schüler von 17.345 in 2017 um 3.261 auf 20.606 vorausgeschätzt. Dies entspricht
einer Steigerung um 18,8 Prozent. Im Bereich der Oberschulen und Gymnasien steigt die Zahl der Jugendlichen im
Sekundarbereich I von 23.662 in 2017 um 3.190 auf 26.852 in 2025 an – eine Zunahme um rund 13,5 Prozent. Im
Sekundarbereich II wird für die Gymnasialen Oberstufe ein Anstieg von 5.386 Schülerinnen und Schülern in 2017
um 577 auf 5.963 in 2025 prognostiziert, was einem Anstieg um 10,7 Prozent entspricht.
Während aus der über das Jahr 2025 hinaus reichenden Globalprognose aus dem Mai 2017 ablesbar ist, dass die
Zahlen im Grundschulbereich ab 2025 auf dem gegenüber 2017 erhöhten Niveau stagnieren bzw. lediglich wieder
leicht absinken werden, wird sich der Trend der ansteigenden Schülerzahlen in den Sekundarbereichen I und II auch
nach 2025 fortsetzen. Dies lässt sich bereits aus der Diskrepanz der prozentualen Zunahme der Schülerinnen- und
Schülerschaft zwischen Grund- und Sekundarbereichen ablesen.
Tabelle 1: Überblick über die prognostizierte Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl bis 2025
Schulstufe SuS 2017 SuS-Prognose Differenz Steigerung
Primarbereich | Grundschulen 17.345 20.606 3.261 18,8 %
Sek-I | Oberschulen und Gymnasien 23.662 26.852 3.190 13,5 %
Sek-II | Gymnasiale Oberstufe 5.386 5.963 577 10,7 %
Regionalisierte Schülerzahlprognose für die Planregionen der Stadtgemeinde Bremen
Der Anstieg der Schülerzahlen ist über die einzelnen Planregionen der Stadtgemeinde ungleich verteilt. Während
im Bereich der Sekundarstufe I einheitlich für das Jahr 2025 der höchste Wert vorausgesagt wird, verteilt sich der
Höchststand im Grundschulbereich in den Regionen auf die Jahre zwischen 2023 und 2025. Der als Zielzahl für die
Kapazitätsplanung herangezogene Prognosewert wird daher einheitlich für alle Planregionen und Planbezirke im
Grundschulbereich auf den Dreijahresmittelwert 2023 bis 2025 sowie im Sek-I-Bereich auf den Wert für 2025 fest-
gelegt. Nachstehend der Überblick über die regionale Schülerzahlentwicklung.
Tabelle 2: Regionale prognostizierte Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl bis 2025
Planregion SuS 2017 SuS-Prognose Differenz Steigerung
Süd | Grundschulen 3.827 4.459 632 16,5 %
Süd | Oberschulen und Gymnasien 4.687 5.331 644 13,7 %
Mitte | Grundschulen 2.928 3.458 530 18,1 %
Mitte | Oberschulen und Gymnasien 5.308 5.743 415 7,8 %
– 2 –
Ost | Grundschulen 4.302 5.153 851 19,8 %
Ost | Oberschulen und Gymnasien 5.403 6.247 844 15,6 %
West | Grundschulen 2.816 3.488 672 23,9 %
West | Oberschulen 3.422 4.038 616 18,0 %
Nord | Grundschulen 3.472 4.048 576 16,6 %
Nord | Oberschulen und Gymnasien 4.764 5.415 651 13,7 %
Herausforderungen bei der Planung der Kapazitäten
Als herausfordernd erweisen sich in der Kapazitätsplanung folgende Aspekte:
o Von der Bevölkerungsprognose zur Schülerzahlprognose
Die Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes weist eine Abschätzung über die Verteilung der
vorausberechneten Bevölkerung nach Altersjahrgängen auf. Diese Zahlen bilden die Grundlage für die Erstel-
lung der Schülerzahlprognose. Schülerinnen und Schüler an Schulen in privater Trägerschaft, an den verbliebe-
nen Spezialförderzentren und an Werkschulen werden zunächst pauschal in Abzug gebracht. Da der Wohn-
stadtteil durch stadtteilübergreifende Schuleinzugsbereiche im Grundschulbereich und die Auswirkungen der
freien Schulwahl im Sekundarbereich nicht automatisch auch der Standort der besuchten Schule ist, wird in
einem weiteren Schritt die für das Jahr 2017 und den jeweiligen Planbezirk für den Grundschul- und den Se-
kundarbereich prognostizierte Schülerschaft mit der zum Stand 17. Oktober 2017 tatsächlichen Zahl der Schü-
lerinnen und Schüler im Planbezirk in Abgleich gebracht und der Ausgangswert der Prognose um die Differenz
zwischen beiden Werten angepasst. Ausgehend von dem damit ermittelten Basiswert für 2017, der somit der
Anzahl der realen Schülerinnen und Schüler entspricht, wird der aus der Bevölkerungsprognose ablesbare
Trend, also die prognostizierte jährliche Veränderung, fortgeschrieben und bildet die Schülerzahlprognose für
das jeweilige Plangebiet. Es wird also grundsätzlich angenommen, dass die veränderten Schülerzahlen eine An-
passung der Kapazitäten in dem jeweiligen Plangebiet nach sich ziehen, während zugleich das heute bestehen-
den stadtteilübergreifende Anwahlverhalten quantitativ fortgeschrieben wird.
o Statistische Prognose der Erstbezugspopulation nach Altersjahrgängen
Eine besondere Problematik wurde bei der Abschätzung der Alterszusammensetzung einer Erstbezugspopula-
tion von Neubauten deutlich: Das Statistische Landesamt unterscheidet hier pauschal lediglich zwischen „Ein-
familienhaus“ und „Mehrfamilienhaus“, unabhängig von der Lage und Ausgestaltung der Projekte. Das heißt,
es wird für jeden Ortsteil und jedes Bauprojekt der gleiche Ansatz verwendet. Dies erscheint insbesondere dort
problematisch, wo regional nahezu kein Einfamilienhausneubau erfolgt und der Wohnungsneubau fast aus-
schließlich über Mehrfamilienhäuser erfolgt. Die Ansätze für die Zahlen der Kinder und Jugendlichen liegen im
Mehrfamilienhausneubau bei lediglich der Hälfte der Zahlen für Einfamilienhäuser. Insbesondere in Stadtteilen
mit großen Baugebieten im Mehrfamilienhausbereich – betroffen sind in erster Linie Walle (Überseestadt), die
Östliche Vorstadt (Neues Hulsberg-Viertel), Horn-Lehe, Mitte und die Neustadt (jeweils eine Vielzahl mittelgro-
ßer Bauprojekte) – scheint die Anzahl der durch die neuen Wohngebiete im Stadtteil zu beschulenden Kinder
so deutlich unterschätzt.
Die Schülerzahlprognose der Senatorin für Kinder und Bildung setzt daher für alle Baugebiete den hinsichtlich
der Zahl der Kinder und Jugendlichen höheren Einfamilienhaus-Ansatz an, der sich im Wesentlichen auch mit
den Annahmen der Baugebietstypologisierung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr deckt. Die Differenz
zwischen der Prognose des Statistischen Landesamtes und den hier dargelegten Prognosezahlen der Senatorin
für Kinder und Bildung beträgt stadtweit bis 2025 akkumuliert 769 Schülerinnen und Schüler an Grundschulen
sowie 719 Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I.
– 3 –
Über das oben beschriebene Umrechnungsverfahren der Zahlen der StaLa-Prognose in eine Schülerzahlprog-
nose bildet sich dies in 574 zusätzlichen Kindern im Grundschulalter und 832 zusätzlichen Schülerinnen und
Schülern im Alter der Sekundarstufe I ab.
Die für den Herbst 2018 angekündigte Fortschreibung der Bevölkerungsprognose durch das Statistische Lan-
desamt ist in Richtung eines differenzierteren Anschlages für Neubaupopulationen weiterzuentwickeln. Die
Zahlen der Schülerzahlprognose der Senatorin für Kinder und Bildung werden damit abgeglichen und gegebe-
nenfalls korrigiert.
o Entwicklung der Schülerzahlen über das Jahr 2025 hinaus
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Schülerzahlen im Sekundarbereich I auch nach dem Jahr 2025
weiter ansteigen werden, da die deutlich größeren Zuwachsraten aus dem Grundschulbereich dann die weiter-
führenden Schulen erreichen.
Zudem werden mehrere große und kleine Neubaugebiete erst in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre bevölke-
rungsrelevant. Aus den Annahmen des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr lässt sich errechnen, wie viele
Schülerinnen und Schüler zwischen 2026 und 2030 durch Neubaugebiete zusätzlich in den jeweiligen Planbe-
zirken zu erwarten sind. Für die gesamte Stadtgemeinde Bremen ist hier mit 459 Grundschulkindern und 452
Jugendlichen im Alter des Sekundarbereichs I zu rechnen. Auf den nachstehenden Seiten werden diese Zahlen
für die Planregionen einzeln ausgewiesen.
o Berücksichtigung der inklusiven Beschulung im Förderbereich Lernen, Sprache, Verhalten (LSV)
Für inklusiv beschulende Klassenverbände werden bei der Klassenverbandsbildung Abschläge in der Klassen-
frequenz angesetzt. Für den Förderbereich Wahrnehmung und Entwicklung lassen sich diese bereits bei der
Berechnung der schulischen Kapazitäten berücksichtigen, da aufgrund der baulichen Bedingungen hierfür nur
ausgewählte Schulstandorte vorgesehen sind. Im Förderbereich Lernen, Sprache, Verhalten erfolgt die Zuwei-
sung jedoch in Verlaufe des jährlichen Schulanwahlverfahrens. Die zu berücksichtigenden Abschläge auf die zur
Verfügung stehenden Kapazitäten lassen sich daher nur pauschal für die einzelnen Regionen ansetzen.
– 4 –
B. Schulstandortplanung für die Planregion Süd
Die Planregion Süd umfasst die Planbezirke Neustadt, Obervieland, Huchting und Woltmershausen. In der Planre-
gion Neustadt ist mit einem besonders hohen Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen.
Tabelle 3: Prognostizierte Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl in der Planregion Süd bis 2025
Plangebiet SuS 2017 SuS-Prognose Differenz Steigerung
Neustadt | Grundschulen 1.142 1.440 298 26,1 %
Neustadt | Sek-I-Schulen 1.152 1.435 283 24,6 %
Obervieland | Grundschulen 1.137 1.263 126 11,1 %
Obervieland | Sek-I-Schulen 1.458 1.558 100 6,9 %
Huchting | Grundschulen 1.082 1.222 140 12,9 %
Huchting | Sek-I-Schulen 1.575 1.728 153 9,7 %
Woltmershausen | Grundschulen 466 534 68 14,6 %
Woltmershausen | Sek-I-Schulen 502 610 108 21,5 %
Region Süd | Grundschulen 3.827 4.459 632 16,5 %
Region Süd | Sek-I-Schulen 4.687 5.331 644 13,7 %
Vorgeschlagene Maßnahmen
In der Planregion Süd wird vorgeschlagen, die Schulkapazitäten um 12,5 Klassenzüge im Grundschulbereich und um
6 Klassenzüge an Oberschulen auszubauen.
Im Grundschulbereich erhöht sich die Kapazität von 3.870 Plätzen auf 5.010. Demgegenüber steht ein Bedarf von
4.459 Schulplätzen. Im Sekundarbereich I steigt die Kapazität von 4.778 auf 5.580 Plätzen. Pauschal sind für die
Region 17 Klassenzüge im inklusiven Förderbereich Lernen, Sprache, Verhalten anzusetzen, was einen Abschlag von
204 Plätzen nach sich zieht.1 Dem Bedarf an Schulplätzen in Höhe von 5.331 stünden dann 5.376 Plätze gegenüber.
Durch Neubaugebiete in der Planregion, die erst nach 2025 bezugsfertig werden, werden bis 2030 noch weitere 74
Grundschulkinder sowie weitere 73 zusätzliche Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I zu beschulen sein.
Tabelle 4: Vorgeschlagener Ausbau der Kapazitäten in der Planregion Süd bis 2025
Planregion Kapazität 2017 SuS-Prognose Kapazität 2025 Differenz
Neustadt | Grundschulen 1.116 1.440 1.588 148
Neustadt | Sek-I-Schulen 1.200 1.435 1.482 47
Obervieland | Grundschulen 1.176 1.263 1.256 -7
Obervieland | Sek-I-Schulen 1.482 1.558 1.614 56
Huchting | Grundschulen 1.044 1.222 1.288 66
Huchting | Sek-I-Schulen 1.520 1.728 1.776 48
1 17 Züge * 6 Jahrgänge * 2 SuS Abschlag auf die Klassenfrequenz an Oberschulen in der Planregion Süd.
– 5 –
Woltmershausen | Grundschulen 534 534 878 344
Woltmershausen | Sek-I-Schulen 576 610 708 98
Region Süd | LSV an Oberschulen – – -204 -204
Region Süd | Grundschulen 3.870 4.459 5.010 551
Region Süd | Sek-I-Schulen 4.778 5.331 5.376 45
C. Schulstandortplanung für die Planregion Mitte
Die Planregion Mitte umfasst die Planbezirke Mitte/Östliche Vorstadt, Schwachhausen und Vahr. Besonders stark
steigen die Zahlen in den Planbezirken Mitte/Östliche Vorstadt und Vahr an.
Tabelle 5: Prognostizierte Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl in der Planregion Mitte bis 2025
Plangebiet SuS 2017 SuS-Prognose Differenz Steigerung
Mitte/Östl. Vorst. | Grundschulen 896 1.131 235 26,2 %
Mitte/Östl. Vorst. | Sek-I-Schulen 2.337 2.495 158 6,8 %
Schwachhausen | Grundschulen 1.280 1.391 111 8,7 %
Schwachhausen | Sek-I-Schulen 1.837 1.957 120 6,5 %
Vahr | Grundschulen 752 936 184 24,5 %
Vahr | Sek-I-Schulen 1.134 1.291 157 13,8 %
Region Mitte | Grundschulen 2.928 3.458 530 18,1 %
Region Mitte | Sek-I-Schulen 5.308 5.743 415 7,8 %
Vorgeschlagene Maßnahmen
In der Planregion Mitte wird vorgeschlagen, die Schulkapazitäten um 5 Klassenzüge im Grundschulbereich und um
3 Klassenzüge an Oberschulen und Gymnasien auszubauen.
Im Grundschulbereich erhöht sich die Kapazität von 3.020 Plätzen auf 3.504. Demgegenüber steht ein Bedarf von
3.458 Schulplätzen. Im Sekundarbereich I steigt die Kapazität von 5.296 auf 5.655 Plätzen. Pauschal sind für die
Region 7 Klassenzüge im inklusiven Förderbereich Lernen, Sprache, Verhalten anzusetzen, was einen Abschlag von
84 Plätzen nach sich zieht.2 Dem Bedarf an 5.743 Schulplätzen stünden dann 5.571 Plätze gegenüber. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass im Stadtteil Hemelingen an der für Schülerinnen und Schüler aus der Vahr gut erreichbaren
Oberschule Sebaldsbrück erhebliche Überkapazitäten geschaffen werden (siehe Planregion Ost).
Durch Neubaugebiete in der Planregion, die erst nach 2025 bezugsfertig werden, werden bis 2030 nach weitere 75
Grundschulkinder und weitere 75 Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I zu versorgen sein.
Tabelle 6: Vorgeschlagener Ausbau der Kapazitäten in der Planregion Mitte bis 2025
Planregion Kapazität 2017 SuS-Prognose Kapazität 2025 Differenz
Mitte/Östl. Vorst. | Grundschulen 888 1.131 1.184 53
Mitte/Östl. Vorst. | Sek-I-Schulen 2.450 2.495 2.550 55
2 7 Züge * 6 Jahrgänge * 2 SuS Abschlag auf die Klassenfrequenz an Oberschulen in der Planregion Mitte.
– 6 –
Schwachhausen | Grundschulen 1.236 1.391 1.424 33
Schwachhausen | Sek-I-Schulen 1.706 1.957 1.821 -136
Vahr | Grundschulen 896 936 896 -40
Vahr | Sek-I-Schulen 1.140 1.291 1.284 -7
Region Mitte | LSV an Oberschulen – – -84 -84
Region Mitte | Grundschulen 3.020 3.458 3.504 46
Region Mitte | Sek-I-Schulen 5.296 5.743 5.571 -172
D. Schulstandortplanung für die Planregion Ost
Die Planregion Ost umfasst die Planbezirke Horn-Lehe / Borgfeld / Oberneuland, Osterholz und Hemelingen. Be-
sonders stark steigen die Zahlen im Planbezirk Osterholz an.
Tabelle 7: Prognostizierte Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl in der Planregion Ost bis 2025
Plangebiet SuS 2017 SuS-Prognose Differenz Steigerung
Horn-Lehe, etc. | Grundschulen 1.573 1.860 287 18,2 %
Horn-Lehe, etc. | Sek-I-Schulen 2.444 2.809 365 14,9 %
Osterholz | Grundschulen 1.379 1.678 299 21,7 %
Osterholz | Sek-I-Schulen 1.866 2.110 244 13,1 %
Hemelingen | Grundschulen 1.350 1.615 265 19,6 %
Hemelingen | Sek-I-Schulen 1.093 1.328 235 21,5 %
Region Ost | Grundschulen 4.302 5.153 851 19,8 %
Region Ost | Sek-I-Schulen 5.403 6.247 844 15,6 %
Vorgeschlagene Maßnahmen
In der Planregion Ost wird vorgeschlagen, die Schulkapazitäten um 6,5 Klassenzüge im Grundschulbereich und um
8 Klassenzüge an Oberschulen und Gymnasien auszubauen.
Im Grundschulbereich erhöht sich die Kapazität von 4.576 Plätzen auf 5.156. Demgegenüber steht ein Bedarf von
5.153 Schulplätzen. Im Sekundarbereich I steigt die Kapazität von 5.604 auf 6.690 Plätzen. Pauschal sind für die
Region 20 Klassenzüge im inklusiven Förderbereich Lernen, Sprache, Verhalten anzusetzen, was einen Abschlag von
240 Plätzen nach sich zieht.3 Dem Bedarf an Schulplätzen in Höhe von 6.247 stünden dann 6.450 Plätze gegenüber.
Durch Neubaugebiete in der Planregion, die erst nach 2025 bezugsfertig werden, werden bis 2030 nach weitere
163 Grundschulkinder und weitere 160 Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I zu versorgen sein. Dabei
spielt das Rennbahnquartier im Ortsteil Sebaldsbrück eine zentrale Rolle.
3 20 Züge * 6 Jahrgänge * 2 SuS Abschlag auf die Klassenfrequenz an Oberschulen in der Planregion Ost.
– 7 –
Tabelle 8: Vorgeschlagener Ausbau der Kapazitäten in der Planregion Ost bis 2025
Planregion Kapazität 2017 SuS-Prognose Kapazität 2025 Differenz
Horn-Lehe, etc. | Grundschulen 1.688 1.860 1.864 4
Horn-Lehe, etc. | Sek-I-Schulen 2.364 2.809 2.766 -43
Osterholz | Grundschulen 1.400 1.678 1.680 2
Osterholz | Sek-I-Schulen 1.956 2.110 2.220 110
Hemelingen | Grundschulen 1.488 1.615 1.612 -3
Hemelingen | Sek-I-Schulen 1.284 1.328 1.704 376
Region Ost | LSV an Oberschulen – – -240 -240
Region Ost | Grundschulen 4.576 5.153 5.156 3
Region Ost | Sek-I-Schulen 5.604 6.247 6.450 203
E. Schulstandortplanung für die Planregion West
Die Planregion West umfasst die Planbezirke Findorff / Walle und Gröpelingen. Besonders stark steigen die Zahlen
im Planbezirk Findorff / Walle im Grundschulbereich an, was zum absolut überwiegenden Teil auf die Wohnbebau-
ung im Ortsteil Überseestadt zurückzuführen ist.
Tabelle 9: Prognostizierte Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl in der Planregion West bis 2025
Plangebiet SuS 2017 SuS-Prognose Differenz Steigerung
Findorff / Walle | Grundschulen 1.414 1.895 481 34,0 %
Findorff / Walle | Sek-I-Schulen 1.843 2.194 351 19,0 %
Gröpelingen | Grundschulen 1.402 1.593 191 13,6 %
Gröpelingen | Sek-I-Schulen 1.579 1.844 265 16,8 %
Region West | Grundschulen 2.816 3.488 672 23,9 %
Region West | Sek-I-Schulen 3.422 4.038 616 18,0 %
Vorgeschlagene Maßnahmen
In der Planregion West wird vorgeschlagen, die Schulkapazitäten um 8 Klassenzüge im Grundschulbereich und um
8 Klassenzüge an Oberschulen auszubauen.
Im Grundschulbereich erhöht sich die Kapazität von 2.962 Plätzen auf 3.664. Demgegenüber steht ein Bedarf von
3.488 Schulplätzen. Im Sekundarbereich I steigt die Kapazität von 3.390 auf 4.494 Plätzen. Pauschal sind für die
Region 22 Klassenzüge im inklusiven Förderbereich Lernen, Sprache, Verhalten anzusetzen, was einen Abschlag von
264 Plätzen nach sich zieht.4 Dem Bedarf an Schulplätzen in Höhe von 4.038 stünden dann 4.230 Plätze gegenüber.
Durch Neubaugebiete in der Planregion, die erst nach 2025 bezugsfertig werden, werden bis 2030 noch weitere
136 Grundschulkinder und weitere 133 Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I zu versorgen sein.
4 22 Züge * 6 Jahrgänge * 2 SuS Abschlag auf die Klassenfrequenz an Oberschulen in der Planregion West.
– 8 –
Tabelle 10: Vorgeschlagener Ausbau der Kapazitäten in der Planregion West bis 2025
Planregion Kapazität 2017 SuS-Prognose Kapazität 2025 Differenz
Findorff / Walle | Grundschulen 1.540 1.895 1.996 101
Findorff / Walle | Sek-I-Schulen 1.764 2.194 2.472 278
Gröpelingen | Grundschulen 1.422 1.593 1.668 75
Gröpelingen | Sek-I-Schulen 1.626 1.844 2.022 178
Region West | LSV an Oberschulen – – -264 -264
Region West | Grundschulen 2.962 3.488 3.664 176
Region West | Sek-I-Schulen 3.390 4.038 4.230 192
F. Schulstandortplanung für die Planregion Nord
Die Planregion Nord umfasst die Planbezirke Burglesum, Vegesack und Blumenthal. Besonders stark steigen die
Zahlen im Planbezirk Burglesum an.
Tabelle 11: Prognostizierte Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl in der Planregion Nord bis 2025
Plangebiet SuS 2017 SuS-Prognose Differenz Steigerung
Burglesum | Grundschulen 1.068 1.322 254 23,8 %
Burglesum | Sek-I-Schulen 1.305 1.572 267 20,5 %
Vegesack | Grundschulen 1.188 1.319 131 11,0 %
Vegesack | Sek-I-Schulen 1.826 1.946 120 6,6 %
Blumenthal | Grundschulen 1.216 1.407 191 15,7 %
Blumenthal | Sek-I-Schulen 1.633 1.897 264 16,2 %
Region Nord | Grundschulen 3.472 4.048 576 16,6 %
Region Nord | Sek-I-Schulen 4.764 5.415 651 13,7 %
Vorgeschlagene Maßnahmen
In der Planregion Nord wird vorgeschlagen, die Schulkapazitäten um 9 Klassenzüge im Grundschulbereich und um
8 Klassenzüge an Oberschulen auszubauen.
Im Grundschulbereich erhöht sich die Kapazität von 3.368 Plätzen auf 4.196. Demgegenüber steht ein Bedarf von
4.048 Schulplätzen. Im Sekundarbereich I steigt die Kapazität von 4.708 auf 5.824 Plätzen. Pauschal sind für die
Region 24 Klassenzüge im inklusiven Förderbereich Lernen, Sprache, Verhalten anzusetzen, was einen Abschlag von
288 Plätzen nach sich zieht.5 Dem Bedarf an Schulplätzen in Höhe von 5.415 stünden dann 5.536 Plätze gegenüber.
Durch Neubaugebiete in der Planregion, die erst nach 2025 bezugsfertig werden, werden bis 2030 noch weitere 11
Grundschulkinder und weitere 11 Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I zu versorgen sein. Ein Engpass
besteht potentiell im Oberschulbereich.
5 24 Züge * 6 Jahrgänge * 2 SuS Abschlag auf die Klassenfrequenz an Oberschulen in der Planregion Nord.
– 9 –
Tabelle 12: Vorgeschlagener Ausbau der Kapazitäten in der Planregion Nord bis 2025
Planregion Kapazität 2017 SuS-Prognose Kapazität 2025 Differenz
Burglesum | Grundschulen 1.050 1.322 1.372 50
Burglesum | Sek-I-Schulen 1.326 1.572 1.746 174
Vegesack | Grundschulen 1.190 1.319 1.332 13
Vegesack | Sek-I-Schulen 1.870 1.946 2.014 68
Blumenthal | Grundschulen 1.128 1.407 1.492 85
Blumenthal | Sek-I-Schulen 1.512 1.897 2.064 167
Region Nord | LSV an Oberschulen – – -288 -288
Region Nord | Grundschulen 3.368 4.048 4.196 148
Region Nord | Sek-I-Schulen 4.708 5.415 5.536 121
G. Übersichten
o Übersicht über die Maßnahmen in den einzelnen Planbezirke
o Kartographische Übersicht über die Planregionen
– 10 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Neustadt
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
21 024 Schule am Buntentorsteinweg gGTS – 3 12 23 276 gGTS – 3 12 23 276
21 063 Helene-Kaisen-Schule – – – – – – gGTS ja 3 12 24 280
21 064 Schule an der Kantstraße – – 2 8 24 192 gGTS – 2 8 24 192
21 065 Schule an der Karl-Lerbs-Straße gGTS (ja) 4 16 24 384 gGTS – 4 16 24 384
21 088 Schule an der Oderstraße oGTS – 3 12 22 264 oGTS – 3 12 22 264
21 128 Neue Schule Gartenstadt Werdersee – – – – – – oGTS – 2 8 24 192
21 – Neustadt | Grundschulen – – 12 48 – 1.116 – – 17 68 – 1.588
21 436 Wilhelm-Kaisen-Oberschule tgGTS – 4 24 25 600 tgGTS ja 6 36 25 882
21 506 Oberschule am Leibnizplatz tgGTS – 4 24 25 600 tgGTS – 4 24 25 600
21 – Neustadt | Sek-I-Bereich – – 8 48 – 1.200 – – 10 60 – 1.482
Schule am Buntentorsteinweg keine Veränderungen
Helene-Kaisen-Schule Aufbau der zum Schuljahr 2018/19 neu gegründeten Schule als dreizügige
Grundschule im gebundenen Ganztag einschließlich eines Klassenzugs für
die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung
Schule an der Kantstraße Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule
Schule an der Karl-Lerbs-Straße keine Veränderungen
Schule an der Oderstraße Erweiterung der zu beengten Ganztagsbereiche, sollte sich hierzu eine bau-
liche Möglichkeit ergeben
Neue Schule Gartenstadt Werdersee Neugründung einer zweizügigen Grundschule im offenen Ganztag
Wilhelm-Kaisen-Oberschule Ausbau der bislang vierzügigen zur sechszügigen Oberschule einschließlich
der Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich
Wahrnehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes der
Helene-Kaisen-Schule
Oberschule am Leibnizplatz keine Veränderungen
– 11 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Obervieland
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
23 007 Schule an der Alfred-Faust-Straße oGTS – 4 16 23 368 oGTS – 4 16 23 368
23 009 Schule Arsten – – 2 8 22 176 oGTS – 2 8 22 176
23 009 Schule Arsten | Carl-Katz-Straße – – 1 4 22 88 oGTS – 2 8 22 176
23 050 Schule am Bunnsackerweg – ja 3 12 24 280 oGTS ja 3 12 24 280
23 112 Schule an der Stichnathstraße gGTS – 3 12 22 264 gGTS ja 3 12 22 256
23 – Obervieland | Grundschulen – – 13 52 – 1.176 – – 14 56 – 1.256
23 324 Gymnasium Links der Weser tgGTS ja 6 36 25 882 tgGTS ja 6 36 25 882
23 423 Oberschule Habenhausen – (ja) 4 24 25 600 tgGTS ja 5 30 25 732
23 – Obervieland | Sek-I-Bereich – – 10 60 – 1.482 – – 11 66 – 1.614
Schule an der Alfred-Faust-Straße keine Veränderungen
Schule Arsten Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Carl-Katz-Straße Ausbau der bislang einzügigen Dependance der Schule Arsten zu einer
zweizügigen Grundschule im offenen Ganztag; Voraussetzung ist ein Aus-
zug des Kinderhauses Querbeet aus dem gemeinsamen Gebäude
Schule am Bunnsackerweg Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Stichnathstraße Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich
Wahrnehmung und Entwicklung als Unterbau für das weiterführende Be-
schulungsgangebot am Gymnasium Links der Weser
Gymnasium Links der Weser keine Veränderungen
Oberschule Habenhausen Ausbau zur der bislang vierzügigen zu einer fünfzügigen Oberschule im teil-
gebundenen Ganztag einschließlich der Einrichtung eines Klassenzugs für
die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung zur
Fortführung des Angebotes an der Schule am Bunnsackerweg; für den Zeit-
raum nach 2025 könnte die Erweiterung der Kapazitäten zur Sechszügigkeit
erforderlich werden
– 12 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Huchting
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
24 048 Schule Grolland – ja 2 8 24 184 gGTS ja 2 8 24 184
24 071 Schule Kirchhuchting – – 2 8 20 160 gGTS – 3 12 22 264
24 105 Schule an der Robinsbalje gGTS ja 3,5 14 22 300 gGTS ja 3 12 22 256
24 126 Neue Schule Sodenmatt – – – – – – gGTS – 3 12 22 264
24 129 Schule an der Delfter Straße oGTS – 5 20 20 400 oGTS – 4 16 20 320
24 – Huchting | Grundschulen – – 12,5 50 – 1.044 – – 15 60 – 1.288
24 307 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium – – 4 20 28 560 – ja 4 20 28 540
24 431 Roland zu Bremen Oberschule tgGTS – 4 24 23 552 gGTS – 5 30 23 690
24 505 Oberschule an der Hermannsburg tgGTS ja 3 18 23 408 tgGTS ja 4 24 23 546
24 – Huchting | Sek-I-Bereich – – 11 62 – 1.520 – – 13 74 – 1.776
Schule Grolland Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule
Schule Kirchhuchting Ausbau der bislang zweizügigen zu einer dreizügigen Grundschule im ge-
bundenen Ganztag; Voraussetzung ist die Verständigung mit dem privaten
Eigentümer eines für die Erweiterung erforderlichen Nachbargrundstücks
Schule an der Robinsbalje Reduzierung der Zügigkeit zur Entlastung der Schule; eventuell kommt auch
eine bauliche Erweiterung der Schule zur Vierzügigkeit in Betracht, hierzu
muss die weitere Entwicklung im Schuleinzugsbereich abgewartet werden
Schule an der Delfter Straße Reduzierung der Zügigkeit zur Entlastung der Schule
Neue Schule Sodenmatt Neugründung einer dreizügigen Grundschule im gebundenen Ganztag; Vor-
zugsstandort ist die Ammersfoorter Straße; als Interimsstandort bis zur Fer-
tigstellung dort ist der Willakedamm vorgesehen
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich
Wahrnehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der
Schule Grolland
Roland zu Bremen Oberschule Ausbau der bislang vierzügigen zur fünfzügigen Oberschule; Ausbau der bis-
lang teilgebundenen zur gebundenen Ganztagsschule; für den Zeitraum
nach 2025 könnte die Erweiterung der Kapazitäten zur Sechszügigkeit er-
forderlich werden
Oberschule an der Hermannsburg Ausbau der bislang dreizügigen zur vierzügigen Oberschule; für den Zeit-
raum nach 2025 könnte die Erweiterung der Kapazitäten zur Fünf- oder
Sechszügigkeit erforderlich werden
– 13 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Woltmershausen
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
25 100 Schule Rablinghausen – – 2 8 24 192 oGTS – 2 8 24 192
25 101 Schule an der Rechtenflether Straße oGTS – 3 12 21 252 oGTS – 3 12 21 252
25 104 Neue Schule Woltmershausen – – – – – – gGTS ja 4 16 22 344
25 113 Schule Seehausen – – 0,5 2 24 48 oGTS – 0,5 2 24 48
25 117 Schule Strom – – 0,5 2 21 42 oGTS – 0,5 2 21 42
25 – Seehausen, Strom, Woltmersh. | Grundschulen – – 6 24 – 534 – – 10 40 – 878
25 412 Oberschule Roter Sand tgGTS – 4 24 24 576 tgGTS ja 5 30 24 708
25 – Woltmershausen | Sek-I-Bereich – – 4 24 – 576 – – 5 30 – 708
Schule Rablinghausen Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Rechtenflether Straße keine Veränderungen
Schule Seehausen Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule Strom Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Neue Schule Woltmershausen Neugründung einer bis zu vierzügigen Grundschule im gebundenen Ganz-
tag einschließlich eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich
Wahrnehmung und Entwicklung im Bereich der Neubaugebiete im vorde-
ren Woltmershausen; über die Zügigkeit der Schule kann erst nach Vorlie-
gen der erforderlichen Informationen zum Wohnungsneubau im vorderen
Woltmershausen abschließend entschieden werden
Oberschule Roter Sand Ausbau der bislang vierzügigen zu einer fünfzügigen Oberschule einschließ-
lich Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich
Wahrnehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der
Neuen Schule Woltmershausen; für den Zeitraum nach 2025 könnte die Er-
weiterung der Kapazitäten zur Sechszügigkeit erforderlich werden
Anmerkung: Bis zur Fertigstellung der Neuen Schule Woltmershausen führt die Oberschule Roter Sand die inklusive
Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung der Schule Grolland fort.
– 14 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Mitte / Östliche Vorstadt
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
31 023 Bürgermeister-Smidt-Schule – – 2 8 24 192 oGTS – 2 8 24 192
31 076 Schule an der Lessingstraße gGTS – 3 12 20 240 gGTS – 4 16 22 352
31 110 Schule an der Schmidtstraße – – 2 8 24 192 oGTS – 3 12 24 288
31 115 Schule an der Stader Straße gGTS – 3 12 22 264 gGTS ja 4 16 22 344
31 – Mitte und Östliche Vorstadt | Grundschulen – – 10 40 – 888 – – 13 52 – 1.184
31 302 Altes Gymnasium tgGTS – 4 20 28,5 570 tgGTS – 4 20 28,5 570
31 306 Gymnasium an der Hamburger Straße – – 4 20 28 560 – – 4 20 27 540
31 417 Oberschule an der Schaumburger Straße – – 4 24 25 600 tgGTS ja 5 30 25 732
31 504 Gesamtschule Bremen-Mitte -Oberschule- tgGTS – 5 30 24 720 tgGTS ja 5 30 24 708
31 – Mitte und Östliche Vorstadt | Sek-I-Bereich – – 17 94 – 2.450 – – 18 100 – 2.550
Bürgermeister-Smidt-Schule Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Lessingstraße Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Grundschule; dazu ist
ein Ersatzneubau für das Teilgebäude an der Humboldtstraße erforderlich;
über diese Maßnahme kann der Frequenzabschlag aufgrund zu geringer
Klassenraumgrößen voraussichtlich halbiert werden
Schule an der Schmidtstraße Ausbau der bislang zweizügigen zu einer dreizügigen Grundschule; Ausbau
zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Stader Straße Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Grundschule; Einrich-
tung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrneh-
mung und Entwicklung
Altes Gymnasium keine Veränderungen
Gymnasium an der Hamburger Straße keine Veränderungen
Oberschule an der Schaumburger Str. Ausbau der bislang vierzügigen zu einer fünfzügigen Oberschule einschließ-
lich der Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Be-
reich Wahrnehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebots an der
Schule an der Stader Straße; Ausbau zu einer teilgebundenen Ganztags-
schule; eine spätere Erweiterung zur Sechszügigkeit sollte planerisch mit-
bedacht werden
Gesamtschule Bremen-Mitte Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich
Wahrnehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebots an der Kin-
derschule
– 15 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Schwachhausen
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
32 006 Schule An der Gete gGTS – 3 12 24 288 gGTS – 4 16 24 384
32 015 Schule am Baumschulenweg gGTS – 4 16 24 384 gGTS – 4 16 24 384
32 029 Schule an der Carl-Schurz-Straße – (ja) 3 12 24 284 oGTS ja 3 12 24 280
32 039 Schule an der Freiligrathstraße – ja 3 12 24 280 oGTS ja 4 16 24 376
32 – Schwachhausen | Grundschulen – – 13 52 – 1.236 – – 15 60 – 1.424
32 223 Schule an der Fritz-Gansberg-Straße – – – – – – Umfassende Sanierung oder Neubau
32 225 Georg-Droste-Schule – – – – – – Standortaufgabe und Neubau an anderem Ort
32 308 Hermann-Böse-Gymnasium – – 4 20 28 560 – – 5 25 27 675
32 312 Kippenberg-Gymnasium – – 5 25 30 750 – ja 5 25 30 720
32 441 Oberschule Am Barkhof – – 3 18 22 396 tgGTS – 3 18 22 396
32 – Schwachhausen | Sek-I-Bereich – – 12 63 – 1.706 – – 13 68 – 1.821
Schule An der Gete Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Grundschule; Voraus-
setzung ist die Verlagerung der räumlich zu beengten Georg-Droste-Schule
an einen anderen Standort
Schule am Baumschulenweg keine Veränderungen
Schule an der Carl-Schurz-Straße Ausbau der inklusiven Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwick-
lung und Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Freiligrathstraße Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Grundschule und Aus-
bau zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Fritz-Gansberg-Straße Umfassende Sanierung oder Ersatzneubau
Georg-Droste-Schule die Schule ist räumlich beengt, am derzeitigen Standort aber baulich nicht
weiter ausbaufähig, sodass ein Standortwechsel vorgeschlagen wird
Hermann-Böse-Gymnasium Ausbau des bislang vierzügigen zu einem fünfzügigen Gymnasium
Kippenberg-Gymnasium Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich
Wahrnehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebots an der
Schule an der Carl-Schurz-Straße
Oberschule Am Barkhof Ausbau zur teilgebundenen Ganztagsschule
Anmerkung: Voraussetzung für die Erweiterung des Hermann-Böse-Gymnasiums ist die Verständigung mit den pri-
vaten Eigentümern eines dafür erforderlichen Nachbargrundstücks. Erfolgt keine Einigung, so müssten dennoch
aufwändige bauliche Maßnahmen zur Absicherung der Vierzügigkeit im Bestandsgebäude erfolgen. Alternativ
würde dann zusätzlich ein Ausbau des Kippenberg-Gymnasiums von der Fünf- in die Sechszügigkeit vorgeschlagen.
– 16 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Vahr
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
33 064 Schule In der Vahr oGTS ja 3 12 24 280 gGTS ja 3 12 24 280
33 094 Schule an der Paul-Singer-Straße gGTS – 3 12 22 264 gGTS – 3 12 22 264
33 127 Schule an der Witzlebenstraße oGTS – 4 16 22 352 gGTS – 4 16 22 352
33 – Vahr | Grundschulen – – 10 40 – 896 – – 10 40 – 896
33 425 Oberschule an der Julius-Brecht-Allee tgGTS ja 4 24 24 564 tgGTS ja 5 30 24 708
33 445 Oberschule an der Kurt-Schumacher-Allee tgGTS – 4 24 24 576 gGTS – 4 24 24 576
33 – Vahr | Sek-I-Bereich – – 8 48 – 1.140 – – 9 54 – 1.284
Schule In der Vahr Ausbau der bislang offenen zur gebundenen Ganztagsschule
Schule an der Paul-Singer-Straße keine Veränderungen
Schule an der Witzlebenstraße Ausbau der bislang offenen zur gebundenen Ganztagsschule
Oberschule an der Julius-Brecht-Allee Ausbau der bislang vierzügigen zu einer fünfzügigen Oberschule; eine spä-
tere Erweiterung zur Sechszügigkeit sollte planerisch mitbedacht werden
Oberschule an der Kurt-Schum.-Allee Ausbau der bislang teilgebundenen zur gebundenen Ganztagsschule
– 17 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Horn-Lehe / Borgfeld / Oberneuland
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
35 019 Schule Borgfeld oGTS (ja) 3 12 24 288 oGTS ja 3 12 24 280
35 028 Marie-Curie-Schule – – 2 8 24 192 oGTS – 3 12 24 288
35 049 Schule am Borgfelder Saatland oGTS – 3 12 24 288 oGTS – 3 12 24 288
35 060 Schule an der Horner Heerstraße oGTS – 4 16 22 352 oGTS – 4 16 22 352
35 087 Schule Oberneuland – – 3 12 24 288 oGTS ja 4 16 24 376
35 096 Schule an der Philipp-Reis-Straße – ja 3 12 24 280 oGTS ja 3 12 24 280
35 – Borgfeld, Horn-Lehe, Oberneuland | Grundschulen – – 18 72 – 1.688 – – 20 80 – 1.864
35 227 Schule an der Marcusallee – – – – – – – – – – – –
35 309 Gymnasium Horn – (ja) 5 25 30 750 – ja 5 25 30 720
35 416 Oberschule Rockwinkel – – 4 24 25 600 tgGTS ja 4 24 25 582
35 418 Oberschule an der Ronzelenstraße tgGTS ja 4 24 25 582 tgGTS ja 6 36 25 882
35 511 Wilhelm-Focke-Oberschule tgGTS – 3 18 25 432 tgGTS ja 4 24 25 582
35 – Borgfeld, Horn-Lehe, Oberneuland | Sek-I-Bereich – – 16 91 – 2.364 – – 19 109 – 2.766
Schule Borgfeld Ausbau der inklusiven Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung
Marie-Curie-Schule Ausbau der bislang zweizügigen zu einer dreizügigen Grundschule; Ausbau
zur offenen Ganztagsschule
Schule am Borgfelder Saatland Ausbau für eine dauerhafte Dreizügigkeit
Schule an der Horner Heerstraße keine Veränderungen
Schule Oberneuland Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Grundschule; Ausbau
zur offenen Ganztagsschule; Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive
Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung
Schule an der Philipp-Reis-Straße Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Marcusallee keine Veränderungen
Gymnasium Horn Ausbau der inklusiven Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwick-
lung zur Fortführung des Angebotes an der Schule an der Freiligrathstraße
Oberschule Rockwinkel Ausbau zur teilgebundenen Ganztagsschule; Einrichtung eines Klassenzugs
für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung zur
Fortführung des Angebotes an der Schule Oberneuland
Oberschule an der Ronzelenstraße Ausbau der bislang vierzügigen zu einer sechszügigen Oberschule
Wilhelm-Focke-Oberschule Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Oberschule; Einrichtung
eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und
Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der Schule Borgfeld
Anmerkung: Die Oberschule Rockwinkel und das Gymnasium Horn kommen für einen Ausbau der Zügigkeit nach
2025 in Frage, sollte der prognostizierte weitere Kapazitätsbedarf im Sekundarbereich I eintreten.
– 18 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Osterholz
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
37 011 Schule an der Andernacher Straße gGTS (ja) 3 12 21 252 gGTS ja 3 12 21 248
37 032 Schule an der Düsseldorfer Straße gGTS – 3 12 23 276 gGTS – 3 12 23 276
37 035 Schule am Ellenerbrokweg – – 3 12 22 264 gGTS – 4 16 22 352
37 090 Schule Osterholz oGTS – 3 12 21 252 oGTS – 2 8 21 168
37 091 Schule am Pfälzer Weg gGTS (ja) 2 8 21 164 gGTS ja 2 8 21 164
37 118 Schule an der Uphuser Straße (Ersatzneubau) oGTS – 2 8 24 192 oGTS ja 3 12 24 280
37 119 Neue Schule Osterholz Süd – – – – – – oGTS – 2 8 24 192
37 – Osterholz | Grundschulen – – 16 64 – 1.400 – – 19 76 – 1.680
37 409 Oberschule an der Koblenzer Straße tgGTS (ja) 4 24 23 552 tgGTS ja 4 24 23 546
37 438 Albert-Einstein-Oberschule tgGTS – 4 24 24 576 tgGTS ja 6 36 24 852
37 502 Gesamtschule Bremen-Ost -Oberschule- gGTS (ja) 6 36 23 828 gGTS ja 6 36 23 822
37 – Osterholz | Sek-I-Bereich – – 14 84 – 1.956 – – 16 96 – 2.220
Schule an der Andernacher Straße Ausbau der inklusiven Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung
Schule an der Düsseldorfer Straße keine Veränderungen
Schule am Ellenerbrokweg Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Grundschule im gebun-
denen Ganztag
Schule Osterholz Reduzierung der Zügigkeit zur Entlastung der Schule
Schule am Pfälzer Weg Ausbau der inklusiven Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung
Schule an der Uphuser Straße Ersatzneubau im Ortsteil Ellener Feld als dreizügige Grundschule ein-
schließlich eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahr-
nehmung und Entwicklung
Neue Schule Osterholz Süd Neubau einer zweizügigen Grundschule im offenen Ganztag im Ortsteil Os-
terholz südlich der Osterholzer Heerstraße
Oberschule an der Koblenzer Straße Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich
Wahrnehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der
Schule am Pfälzer Weg
Albert-Einstein-Oberschule Ausbau der bislang vierzügigen zu einer sechszügigen Oberschule, Einrichtung
eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und
Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der Schule an der Uphuser Straße
Gesamtschule Bremen-Ost Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahr-
nehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der Schule an
der Andernacher Straße
Anmerkung: Für den Ersatzneubau der Schule an der Uphuser Straße und für die Neue Schule Osterholz Süd beste-
hen noch keine Standortfestlegungen. Die Zügigkeit (einmal zweizügig, einmal dreizügig) kann zwischen beiden
Standorten auch getauscht werden. Lassen sich keine geeigneten Standorte finden, so bliebe alternativ lediglich die
Möglichkeit bestehen, am Standort der Albert-Einstein-Oberschule eine vierzügige Grundschule als Ersatz für die
Uphuser Straße zu errichten und die Schule Osterholz in der Dreizügigkeit zu belassen.
– 19 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Hemelingen
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
38 003 Schule am Alten Postweg – (ja) 2,5 10 22 220 oGTS – 3 12 22 264
38 008 Schule Arbergen oGTS – 2 8 24 192 oGTS – 2 8 24 192
38 016 Schule an der Parsevalstraße gGTS – 3 12 24 288 gGTS – 3 12 24 288
38 020 Schule an der Brinkmannstraße oGTS ja 2 8 21 164 gGTS ja 2 8 21 164
38 043 Schule an der Glockenstraße – – 2 8 22 176 gGTS – 2 8 22 176
38 070 Kinderschule GTS ja 1 4 22 80 GTS ja 1 4 22 80
38 081 Schule Mahndorf oGTS – 2 8 24 192 oGTS – 2 8 24 192
38 114 Schule am Osterhop gGTS (ja) 2 8 22 176 gGTS ja 3 12 22 256
38 – Hemelingen | Grundschulen – – 16,5 66 – 1.488 – – 18 72 – 1.612
38 404 Wilhelm-Olbers-Oberschule tgGTS ja 6 36 24 852 tgGTS ja 6 36 24 852
38 429 Oberschule Sebaldsbrück tgGTS – 3 18 24 432 tgGTS ja 6 36 24 852
38 – Hemelingen | Sek-I-Bereich – – 9 54 – 1.284 – – 12 72 – 1.704
Schule am Alten Postweg Ausbau der bislang zweieinhalbzügigen zu einer dreizügigen Grundschule
im offenen Ganztag
Schule Arbergen keine Veränderungen
Schule an der Parsevalstraße keine Veränderungen
Schule an der Brinkmannstraße Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule
Schule an der Glockenstraße Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule
Kinderschule keine Veränderungen
Schule Mahndorf keine Veränderungen
Schule am Osterhop Ausbau der bislang zweizügigen zu einer dreizügigen Grundschule; Ausbau
der inklusiven Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung
Wilhelm-Olbers-Oberschule keine Veränderungen
Oberschule Sebaldsbrück Ausbau der bislang dreizügigen zu einer sechszügigen Oberschule; Einrich-
tung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung
und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der Schule am Osterhop
Anmerkung: Perspektivisch soll die Schule an der Parsevalstraße im Zuge der Gesamtsanierung der Gebäude Stand-
ort der inklusiven Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung werden. Angesichts der vordringlichen
großen Baumaßnahme an der Oberschule Sebaldsbrück muss diese Entwicklung jedoch vorerst zurückgestellt wer-
den. Die Schule am Osterhop bleibt somit bis zu einer Umsetzung der Maßnahme an der Parsevalstraße weiterhin
der weitere Standort für die inklusive W&E-Beschulung im Stadtteil. Im Planbezirk Hemelingen bleibt die Versor-
gung mit Plätzen in der Sekundarstufe I weiter angespannt.
– 20 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Findorff / Walle
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
43 002 Schule an der Admiralstraße oGTS – 3 12 24 288 gGTS – 3 12 24 288
43 012 Schule an der Augsburger Straße gGTS ja 3 12 24 280 gGTS ja 3 12 24 280
43 021 Schule Am Weidedamm – – 2 8 24 192 oGTS – 2 8 24 192
43 082 Schule an der Melanchthonstraße – – 3 12 23 276 oGTS – 3 12 23 276
43 085 Schule an der Nordstraße – – 3 12 20 240 gGTS – 4 16 20 320
43 098 Neue Schule Überseestadt – – – – – – oGTS ja 4 16 24 376
43 099 Schule am Pulverberg gGTS – 3 12 22 264 gGTS – 3 12 22 264
43 – Findorff & Walle | Grundschulen – – 17 68 – 1.540 – – 22 88 – 1.996
43 424 Oberschule an der Helgolander Straße tgGTS – 4 24 21 504 tgGTS – 4 24 21 504
43 428 Oberschule Findorff tgGTS ja 5 30 24 708 tgGTS ja 6 36 24 852
43 430 Oberschule Am Waller Ring – – 4 24 23 552 tgGTS – 4 24 23 552
43 446 Neue Oberschule Überseestadt – – – – – – tgGTS ja 4 24 24 564
43 – Findorff & Walle | Sek-I-Bereich – – 13 78 – 1.764 – – 18 108 – 2.472
Schule an der Admiralstraße Ausbau der bislang offenen zur gebundenen Ganztagsschule
Schule an der Augsburger Straße keine Veränderungen
Schule Am Weidedamm Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Melanchthonstraße Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule an der Nordstraße Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Grundschule; Ausbau
zur gebundenen Ganztagsschule
Schule am Pulverberg keine Veränderungen
Neue Schule Überseestadt Neubau einer vierzügigen Grundschule im offenen Ganztag einschließlich
eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung
und Entwicklung im Bereich der vorderen Überseestadt
Oberschule an der Helgolander Straße keine Veränderungen
Oberschule Findorff Ausbau der bislang fünfzügigen zu einer sechszügigen Oberschule
Oberschule Am Waller Ring Ausbau zur teilgebundenen Ganztagsschule
Neue Oberschule Überseestadt Neubau einer vierzügigen Oberschule im teilgebundenen Ganztag ein-
schließlich eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahr-
nehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der Neuen
Schule Überseestadt im Bereich der vorderen Überseestadt
– 21 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Gröpelingen
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
44 010 Schule Auf den Heuen gGTS (ja) 2 8 22 168 gGTS ja 2 8 22 168
44 042 Schule an der Humannstraße oGTS (ja) 1 4 21 82 gGTS ja 4 16 21 332
44 051 Schule am Halmerweg – – 4 16 21 336 gGTS – 4 16 21 336
44 069 Schule am Pastorenweg – – 3 12 21 252 gGTS ja 3 12 21 248
44 089 Schule an der Oslebshauser Heerstraße gGTS – 3 12 22 264 gGTS – 3 12 22 264
44 106 Schule an der Fischerhuder Straße gGTS – 4 16 20 320 gGTS – 4 16 20 320
44 – Gröpelingen | Grundschulen – – 17 68 – 1.422 – – 20 80 – 1.668
44 440 Oberschule im Park tgGTS – 3 18 21 378 tgGTS ja 4 24 21 498
44 442 Oberschule Ohlenhof – – 2 12 20 240 tgGTS – 4 24 22 528
44 444 Neue Oberschule Gröpelingen tgGTS – 4 24 20 480 tgGTS ja 4 24 20 480
44 501 Gesamtschule Bremen-West -Oberschule- gGTS – 4 24 22 528 gGTS ja 4 24 22 516
44 – Gröpelingen | Sek-I-Bereich – – 13 78 – 1.626 – – 16 96 – 2.022
Schule Auf den Heuen Ausbau der inklusiven Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung
Schule an der Humannstraße Neubau einer vierzügigen Grundschule im gebundenen Ganztag; Einrich-
tung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung
und Entwicklung
Schule am Halmerweg Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule
Schule am Pastorenweg Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule; Einrichtung eines Klassenzugs für
die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung
Schule an der Oslebshauser Heerstr. bauliche Herrichtung für die Aufnahme aller vier Grundschuljahrgänge
Schule an der Fischerhuder Straße keine Veränderungen
Oberschule im Park Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Oberschule; Einrich-
tung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrneh-
mung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der Schule Auf
den Heuen
Oberschule Ohlenhof Neubau einer vierzügigen Oberschule im teilgebundenen Ganztag
Neue Oberschule Gröpelingen Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahr-
nehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der Schule an
der Humannstraße
Gesamtschule Bremen-West Einrichtung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich
Wahrnehmung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der
Schule am Pastorenweg
Anmerkung: Die Gesamtschule Bremen-West kommt für einen Ausbau der Zügigkeit nach 2025 in Frage, sollte der
prognostizierte weitere Kapazitätsbedarf im Sekundarbereich I eintreten.
– 22 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Burglesum
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
51 005 Schule Am Mönchshof – (ja) 2,5 10 24 240 oGTS – 2 8 24 192
51 025 Schule Burgdamm oGTS – 2,5 10 23 230 oGTS – 3 12 23 276
51 045 Schule an der Grambker Heerstraße gGTS – 2 8 22 176 gGTS – 2 8 22 176
51 083 Schule an der Landskronastraße oGTS – 2,5 10 22 220 gGTS – 3 12 22 264
51 084 Neue Schule Am Heisterbusch – – – – – – oGTS ja 3 12 24 280
51 116 Schule St. Magnus – – 2 8 23 184 oGTS – 2 8 23 184
51 – Burglesum | Grundschulen – – 11,5 46 – 1.050 – – 15 60 – 1.372
51 226 Paul-Goldschmidt-Schule – – – – – – – – – – – –
51 403 Oberschule an der Helsinkistraße tgGTS – 4 24 24 576 tgGTS – 6 36 24 864
51 503 Oberschule Lesum (Ersatzneubau) – – 5 30 25 750 tgGTS ja 6 36 25 882
51 – Burglesum | Sek-I-Bereich – – 9 54 – 1.326 – – 12 72 – 1.746
Schule Am Mönchshof Reduzierung der Zügigkeit zur Entlastung der Schule
Schule Burgdamm Ausbau der bislang zweieinhalbzügigen zu einer dreizügigen Grundschule
Schule an der Grambker Heerstraße keine Veränderungen
Schule an der Landskronastraße Ausbau der bislang zweieinhalbzügigen zu einer dreizügigen Grundschule;
Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule
Schule St. Magnus Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Neue Schule Am Heisterbusch Nachnutzung des Schulgebäudes Am Heisterbusch durch eine dreizügige
Grundschule im offenen Ganztag; Einrichtung eines Klassenzugs für die in-
klusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung
Paul-Goldschmidt-Schule Abschluss der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen
Oberschule an der Helsinkistraße Ausbau der bislang vierzügigen zu einer sechszügigen Oberschule
Oberschule Lesum Ausbau der bislang vierzügigen zu einer sechszügigen Oberschule; Ausbau
zur teilgebundenen Ganztagsschule; Einrichtung eines Klassenzugs für die
inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung zur Fort-
führung des Angebotes an der Schule Am Heisterbusch
– 23 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Vegesack
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
52 013 Schule Alt-Aumund oGTS – 2,5 10 23 230 gGTS – 3 12 23 276
52 014 Schule Am Wasser – ja 3 12 22 256 gGTS ja 3 12 22 256
52 018 Schule Borchshöhe gGTS – 2 8 23 184 gGTS ja 3 12 23 272
52 034 Schule Fährer Flur – – 2 8 20 160 gGTS – 2 8 20 160
52 052 Schule Hammersbeck – – 2 8 21 168 oGTS – 2 8 22 176
52 111 Schule Schönebeck – – 2 8 24 192 oGTS – 2 8 24 192
52 – Vegesack | Grundschulen – – 13,5 54 – 1.190 – – 15 60 – 1.332
52 305 Gymnasium Vegesack – ja 5 25 29 700 – ja 5 25 29 700
52 410 Oberschule an der Lerchenstraße – – 5 30 24 708 tgGTS ja 6 36 24 852
52 512 Gerhard-Rohlfs-Oberschule tgGTS – 3,5 21 22 462 tgGTS – 3,5 21 22 462
52 – Vegesack | Sek-I-Bereich – – 13,5 76 – 1.870 – – 14,5 82 – 2.014
Schule Alt-Aumund Ausbau der bislang zweieinhalbzügigen zu einer dreizügigen Grundschule
im gebundenen Ganztag
Schule Am Wasser Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule
Schule Borchshöhe Ausbau der bislang zweizügigen zu einer dreizügigen Grundschule unter
Nutzung der Räumlichkeiten der Oberschule an der Lerchenstraße nach de-
ren Auszug aus der Dependance an der Borchshöhe; Einrichtung eines Klas-
senzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Ent-
wicklung
Schule Fährer Flur Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule
Schule Hammersbeck Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Schule Schönebeck Ausbau zur offenen Ganztagsschule
Gymnasium Vegesack keine Veränderungen
Oberschule an der Lerchenstraße Ausbau der bislang fünfzügigen zu einer sechszügigen Oberschule; Ausbau
zur teilgebundenen Ganztagsschule; Einrichtung eines Klassenzugs für die
inklusive Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung zur Fort-
führung des Angebotes an der Schule Borchshöhe
Gerhard-Rohlfs-Oberschule keine Veränderungen
– 24 –
Schulstandortplanung für den Planbezirk Blumenthal
PB SNR Schule
Schulstandortplanung 2017 Schulstandortplanung bis 2025
GTS W&E
Kapazität
GTS W&E
Kapazität
Züge KLV Freq. SuS Züge KLV Freq. SuS
53 036 Schule Farge-Rekum (Ersatzneubau) – – 2 8 24 192 oGTS – 3 12 24 288
53 040 Schule an der Wigmodistraße – – 4 16 20 320 gGTS – 4 16 20 320
53 053 Schule Rönnebeck (Ersatzneubau) – – 2 8 23 184 oGTS – 3 12 23 276
53 077 Tami-Oelfken-Schule gGTS ja 2 8 22 168 gGTS ja 3 12 22 256
53 097 Schule am Pürschweg – – 3 12 22 264 gGTS – 4 16 22 352
53 – Blumenthal | Grundschulen – – 13 52 – 1.128 – – 17 68 – 1.492
53 414 Oberschule an der Lehmhorster Straße tgGTS ja 3 18 23 408 tgGTS (ja) 4 24 23 552
53 443 Oberschule an der Egge tgGTS – 3 18 23 414 tgGTS – 5 30 23 690
53 509 Oberschule In den Sandwehen gGTS – 5 30 23 690 gGTS ja 6 36 23 822
53 – Blumenthal | Sek-I-Bereich – – 11 66 – 1.512 – – 15 90 – 2.064
Schule Farge-Rekum Ersatzneubau der bislang in zwei einzügige Dependancen aufgeteilten
Schule als dreizügige Grundschule im offenen Ganztag
Schule an der Wigmodistraße Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule
Schule Rönnebeck Ersatzneubau der bislang in zwei einzügige Dependancen aufgeteilten
Schule als dreizügige Grundschule im offenen Ganztag
Tami-Oelfken-Schule Ausbau der bislang zweizügigen zu einer dreizügigen Grundschule
Schule am Pürschweg Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Grundschule; Ausbau
zur gebundenen Ganztagsschule
Oberschule an der Lehmhorster Str. Ausbau der bislang dreizügigen zu einer vierzügigen Oberschule
Oberschule an der Egge Ausbau der bislang dreizügigen zu einer fünfzügigen Oberschule
Oberschule In den Sandwehen Ausbau der bislang fünfzügigen zu einer sechszügigen Oberschule; Einrich-
tung eines Klassenzugs für die inklusive Beschulung im Bereich Wahrneh-
mung und Entwicklung zur Fortführung des Angebotes an der Tami-Oelf-
ken-Schule
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Planung der inklusiven Beschulung im Förderbereich Wahrnehmung und Entwicklung
Grundschulen Oberschulen und Gymnasien
Planregion Mitte
Schule an der Carl-Schurz-Straße � Kippenberg-Gymnasium
Schule an der Freiligrathstraße � Gymnasium Horn
Schule an der Lessingstraße � Oberschule an der Schaumburger Straße
Schule In der Vahr � Oberschule an der Julius-Brecht-Allee
Planregion Nord
Schule Am Heisterbusch � Oberschule Lesum
Schule Am Wasser � Gymnasium Vegesack
Schule Borchshöhe � Oberschule an der Lerchenstraße
Tami-Oelfken-Schule � Oberschule In den Sandwehen
Planregion Ost
Kinderschule � Gesamtschule Bremen-Mitte
Schule am Osterhop � Oberschule Sebaldsbrück
Schule am Pfälzer Weg � Oberschule an der Koblenzer Straße
Schule an der Andernacher Straße � Gesamtschule Bremen-Ost
Schule an der Brinkmannstraße � Wilhelm-Olbers-Oberschule
Schule an der Philipp-Reis-Straße � Oberschule an der Ronzelenstraße
Schule an der Uphuser Straße � Albert-Einstein-Oberschule
Schule Borgfeld � Wilhelm-Focke-Oberschule
Schule Oberneuland � Oberschule Rockwinkel
Planregion Süd
Helene-Kaisen-Schule � Wilhelm-Kaisen-Oberschule
Neue Schule Woltmershausen � Oberschule Roter Sand
Schule am Bunnsackerweg � Oberschule Habenhausen
Schule an der Robinsbalje � Oberschule an der Hermannsburg
Schule an der Stichnathstraße � Gymnasium Links der Weser
Schule Grolland � Alexander-von-Humboldt-Gymnasium
Planregion West
Neue Schule Überseestadt � Neue Oberschule Überseestadt
Schule am Pastorenweg � Gesamtschule Bremen-West
Schule an der Augsburger Straße � Oberschule Findorff
Schule an der Humannstraße � Neue Oberschule Gröpelingen
Schule Auf den Heuen � Oberschule im Park
– 26 –
Übersicht über die Schulstandortplanung für die Planregion Bremen-Süd
– 27 –
Übersicht über die Schulstandortplanung für die Planregion Bremen-Mitte
– 28 –
Übersicht über die Schulstandortplanung für die Planregion Bremen-Ost
– 29 –
Übersicht über die Schulstandortplanung für die Planregion Bremen-West
– 30 –
Übersicht über die Schulstandortplanung für die Planregion Bremen-Nord
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 1 –
Inhaltsverzeichnis
Beirat Blumenthal ...................................................................................................................................... 2
Beirat Borgfeld........................................................................................................................................... 3
Beirat Burglesum ....................................................................................................................................... 4
Beirat Findorff ........................................................................................................................................... 5
Beirat Gröpelingen .................................................................................................................................... 6
Beirat Hemelingen ..................................................................................................................................... 8
Beirat Horn-Lehe ....................................................................................................................................... 9
Beirat Huchting ........................................................................................................................................ 10
Beirat Mitte ............................................................................................................................................. 11
Beirat Neustadt ....................................................................................................................................... 12
Beirat Oberneuland ................................................................................................................................. 14
Beirat Obervieland .................................................................................................................................. 17
Beirat Osterholz ....................................................................................................................................... 18
Beirat Östliche Vorstadt .......................................................................................................................... 20
Beirat Schwachhausen ............................................................................................................................ 21
Beirat Seehausen ..................................................................................................................................... 25
Beirat Strom ............................................................................................................................................ 26
Beirat Vahr ............................................................................................................................................... 27
Beirat Vegesack ....................................................................................................................................... 28
Beirat Walle ............................................................................................................................................. 30
Beirat Woltmershausen........................................................................................................................... 32
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
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Beirat Blumenthal
Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kinder- und Jugendinteressen vom 7. Mai 2018
1. Der Ausschuss begrüßt die Schulstandortplanung für eine neue Grundschule Farge-Rekum an der
Farger Straße (Hartplatz des TSV Farge-Rekum und Gelände des alten "Rathaus Farge") als dreizü-
gige Grundschule im offenen Ganztag.
Ebenfalls wird der Plan unterstützt, dass eine neue Grundschule Rönnebeck auf dem Gelände des
ehemaligen Förderzentrums an der Reepschlägerstraße gebaut werden soll.
Der Ausschuss fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, sämtliche personellen und finanzi-
ellen Ressourcen für die Ausarbeitung der Planungen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
Im ersten Schritt sollen alle Institutionen, die von den Planungen betroffen sind, an einen runden
Tisch geholt werden, um rechtzeitig die Interessen der Akteure zu bündeln und einzubeziehen. Im
Zuge der Planungen für zwei neuen Grundschulen in Blumenthal sollen die bisherigen Schulgebäude
geprüft werden, ob sie als Standorte für weitere Kitas genutzt werden könnten.
2. Der Ausschuss fordert die senatorische Dienststelle auf, in die Schulstandortplanung einen Neubau
mit Sport- und Bewegungshalle der Blumenthaler Berufsschule im Stadtteil Blumenthal einzupla-
nen.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 3 –
Beirat Borgfeld
Beschluss des Beirats Borgfeld vom 28. Mai 2018
Der Beirat Borgfeld fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, den Ausbau der beiden Borgfelder
Grundschulen gemäß den von der senatorischen Behörde aufgestellten Entwicklungszielen konsequent
umzusetzen.
Im Einzelnen bedeutet dieses für die Schule Borgfeld als W+E-Standort: Weiterer Ausbau der inklusiven
Beschulung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung für alle vier Grundschuljahrgänge.
Zudem fordert der Beirat für die Schule Borgfeld den Ausbau des Pausen- und Sozialbereiches für das
Lehrpersonal in einer angemessenen Größe zu der Zahl der Lehrpersonen.
Für die Grundschule am Borgfelder Saatland fordert der Borgfelder Beirat die konsequente bauliche
Herstellung einer durchgängigen Dreizügigkeit (12 Klassenräume erforderlich) und die Herstellung eines
Mindeststandards an Fachräumen, wie Musikraum, Raum für Ganztagsbetreuung, Lagerraum und Per-
sonalraum, und zwar in baulich festen Räumlichkeiten. Für die von der Bremer Heimstiftung angemie-
teten Räumlichkeiten, deren Mietvertrag in c. 4 Jahren ausläuft, ist rechtzeitig der Mietvertrag zu ver-
längern.
Auch für die Grundschule am Borgfelder Saatland fordert der Beirat den Ausbau des Pausen- und Sozi-
albereiches für das Lehrpersonal in einer angemessenen Größe zu der Zahl der Lehrpersonen.
Begründung:
• Die Zahlen der Schulstandortplanung vom 10.3.2018 ergeben für beide Borgfelder Grundschulen,
also auch für die Grundschule am Borgfelder Saatland im Planungszeitraum bis zum Jahr 2030 eine
Dreizügigkeit.
• Die Grundschule am Borgfelder Saatland ist baulich lediglich für eine Zweizügigkeit ausgelegt, wurde
aber auch auf Wunsch der Eltern und Schulleitung dreizügig. Die Annahme der Schulbehörde, (siehe
Herr Bothmann 2/2013 im Beirat Borgfeld), dass sich langfristig wieder eine Zweizügigkeit einstellen
würde, hat sich nicht bewahrheitet. Ausgangslage im Jahr 2013 war, dass die durch Einschränkung
des üblichen Raumangebots ermöglichte Dreizügigkeit eine vorübergehende Maßnahme sei.
• Eine durchgängige Dreizügigkeit erfordert zwölf Klassenräume, plus entsprechende Fachräume, hier
vier (Musikraum, Bücherei-Computerraum sowie ein Raum für Ganztagesbetreuung). Die derzeitige
Situation, mit insgesamt 13 Räumen entspricht dem nicht.
• Sollte es keinen Ausbau der Schule Borgfelder Saatland geben, kann die Schule in spätestens drei
Jahren nur noch Schülerinnen und Schüler für zwei neue Klassen aufnehmen.
• 160 der 240 Borgfelder Grundschüler nehmen inzwischen das Angebot der Ganztagesschule wahr.
Diese Entwicklung erhöht den Raumbedarf der Schule maßgeblich.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
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Beirat Burglesum
Beschluss des Beirats Burglesum vom 23. Mai 2018
Der Beirat nimmt den Bericht zur Schulstandortplanung zur Kenntnis.
Er begrüßt das vorgestellte Gesamtziel, die in Burglesum besonders stark steigenden Schülerzahlen mit
ausreichender Infrastruktur zu versorgen.
Er begrüßt das Ziel, alle umzubauenden Grundschulen infrastrukturell für den gebundenen Ganztag vor-
zubereiten.
Er erwartet, dass neben den Klassenräumen, Mensen etc. auch die Sporthallenkapazitäten ebenfalls mit
angepasst werden.
Er erwartet neben dem Umbau der Oberschule Lesum am Steinkamp ebenfalls die zügige Gründung der
neuen Grundschule am Heisterbusch, auch übergangsweise in Mobilbauten, vorzunehmen.
Er bittet um Prüfung der möglichen Kapazitätserweiterung im Ortsteil Burg-Grambke, da hier schon jetzt
eine Unterversorgung gegeben ist und Schüler umverteilt werden mussten.
Er bittet darum, auch im Sekundarbereich I in Bremen Nord den Anteil der Gymnasialkapazitäten min-
destens gleichrangig anzupassen.
Die neuen Baugebiete zum Beispiel in Burg-Grambke bzw. An Rauchs Gut etc. sind neben der Billungs-
traße und Lesum Park noch mit zu berücksichtigen.
Er erwartet, dass gerade in der kritischen Übergangszeit bis 2030 auch an weiteren Standorten für kurz-
fristige Bedarfsspitzen planerisch an weitere Mobilbauten gedacht wird.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 5 –
Beirat Findorff
Beschluss des Fachausschusses Bildung vom 29. Mai 2018
Der Beirat Findorff begrüßt die transparente Darstellung des Ist-Zustands und den Ausblick bis zum
Jahre 2030 zur Schulstandortplanung im Rahmen der Planungskonferenz am 07.04.2018. Das Format
dieser Planungskonferenz sollte für die Zukunft beibehalten werden!
Zu der im Rahmen der Planungskonferenz am 07.04.2018 vorgestellten Schulstandortplanung im Ein-
zelnen nimmt der Beirat Findorff wie folgt Stellung:
Zur Grundschule an der Admiralstraße:
Der Beirat begrüße den Umbau der Grundschule an der Admiralstraße von der nichtgebundenen zur
gebundenen Ganztagsschule sehr. Der entsprechende Planungsprozess wurde in der Schule bereits mit
der sogenannten "0-Phase" eingeläutet. Wir gehen davon aus, dass der Baubeginn Anfang 2020 sowie
die weitere Zeitplanung für den Umbau eingehalten werden. Wir unterstützen den Wunsch der Schule,
dass der gebundenen Ganztag erst nach Fertigstellung der Räumlichkeiten eingerichtet wird.
Zur Grundschule Am Weidedamm:
Die verlässliche Grundschule Am Weidedamm soll bis zum Jahr 2025 zu einer offenen Ganztagsschule
weiterentwickelt werden. Dabei sollen bereits die baulichen Voraussetzungen für einen gebundenen
Ganztagsschulbetrieb geschaffen werden. Der Beirat Findorff fordert vor diesem Hintergrund den direk-
ten Übergang der Grundschule Am Weidedamm von der verlässlichen Grundschule in die gebundene
Form des Ganztags.
Zur Grundschule an der Augsburger Straße:
Die Sanierung der Schulturnhalle und eines Gebäudetraktes findet bereits statt. Der Beirat Findorff be-
grüßt diese Maßnahmen und erwartet deren möglichst zügige Fertigstellung.
Zur Oberschule Findorff:
Der Beirat Findorff begrüßt die dauerhafte Festlegung der Sechszügigkeit der Oberschule Findorff. Dafür
müssen schnellstmöglich die entsprechenden personellen und baulichen Voraussetzungen geschaffen
werden. Hinsichtlich des Standortes Nürnberger Straße erwartet der Beirat daher die unverzügliche
Fortführung des planerischen Prozesses und verbindlichen Angabe dazu, bis wann der Bau abgeschlos-
sen werden kann. Genauso erwartet der Beirat die sukzessive Überprüfung der baulichen Situation des
Gebäudes Regensburger Straße sowie der Sporthallensituation (desolate und zu kleine Hallen). Eben-
falls sollte es für beide Gebäude im Hinblick auf die Schulform Oberschule mit gymnasialer Oberstufe
ein entsprechendes Raumkonzept geben. Da die Oberstufe im kommenden Schuljahr mit vier Profilen
starten wird, müssen auch hier die Räumlichkeiten der Schule entsprechend angepasst werden.
Allgemein: Schüler/innenzahlen und Prognose:
In der Präsentation für die Planungskonferenz am 07.04.2018 wurden die Stadtteile Findorff und Walle pla-
nerisch zusammengefasst. Dies ist aus Sicht des Beirats Findorff durchaus sinnvoll, da es zu Übergängen von
einem Stadtteil in den anderen kommen kann und in der Vergangenheit auch regelmäßig kam. Für ein bes-
seres Verständnis der Entwicklungen und der Belange unseres Stadtteils ist allerdings die differenzierte Be-
trachtung Findorffs im Hinblick auf die aktuelle Schüler/innenzahlen und die Prognosen bis 2025/30 not-
wendig. Die senatorische Behörde wird daher um entsprechende separate Aufstellung für Findorff gebeten.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
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Beirat Gröpelingen
Beschluss des Fachausschusses Kinder und Bildung am 6. Juni 2018
Der Beirat Gröpelingen dankt der Bildungsbehörde für die anschaulich gehaltene Zustandsbeschreibung
an den Stadtteilschulen und den Ausblick bis zum Jahre 2030 anlässlich der Planungskonferenz "Bildung"
am 07.04.2018 und spricht sich nachdrücklich dafür aus, diese Form der Verständigung über die schul-
politisch-infrastrukturellen Ziele in den kommenden Jahren beizubehalten.
Zu den einzelnen Schulstandorten nimmt der Beirat nach eingehender Aussprache im Fachaus-
schussplenum wie folgt Stellung:
Oberschule Campus Ohlenhof:
Der Neubau des Schulgebäudes, der eine Vierzügigkeit gewährleistet, sowie die Errichtung der ange-
schlossenen Sporthalle (als Zweifeldhalle konzipiert) sind auf den Weg gebracht und werden durch den
Beirat begrüßt. Die Zielstellung des gebundenen Ganztages macht allerdings die Beschleunigung der
Baufortschritte insgesamt erforderlich, der Neubau einer Mensa mit entsprechenden Räumlichkeiten
steht in diesem Zusammenhang unter dem Vorbehalt eines entsprechenden politischen Beschlusses
über die Einführung des gebundenen Ganztages, den der Beirat Gröpelingen mit Nachdruck einfordert.
Gesamtschule Bremen-West:
Ein bedarfsdeckendes W+E-Angebot stößt aus Gründen der Raumnot an seine Grenzen. Perspektivisch
sind räumliche Erweiterungen/Anbauten aus Sicht des Beirates unerlässlich.
Oberschule im Park:
Die Pläne der SKB zum Neubau einer Sporthalle nach erfolgreicher Standortsuche werden nachdrücklich
begrüßt, gleichzeitig wird aber an den Beiratsbeschluss v. 02.05.2018 erinnert, der ein tragfähiges Kon-
zept zur Bedarfsdeckung im Bereich des Schulsportes bis zur Errichtung der Halle anmahnte.
Neue Oberschule Gröpelingen:
Aus Sicht der Schulleitung wird es für notwendig befunden, Ergänzungsflächen für den Schulhof der
NOG vorzuhalten. Der Verlust entsprechender Teilflächen durch die Errichtung von Mobilbauten zu-
gunsten der angrenzenden GS Humannstraße bedarf einer räumlichen Kompensation, um die Spiel- und
Bewegungsmöglichkeiten in den Pausenzeiten für die SchülerInnen beider Einrichtungen aufrechtzuer-
halten.
Grundschule am Halmerweg:
Die bestehenden Kapazitäten für das Schulsportangebot reichen nach derzeitigem Stand nicht aus, die
Bestandshalle (Zweifeldfläche) ist marode und vom Ausfall bedroht, eine Sanierung und Erweiterung
auf eine Dreifeldhalle würde den bestehenden Bedarf decken. Der Schimmelbefall im Verwaltungstrakt
muss zudem behoben werden.
Grundschule am Pastorenweg:
Der Beirat zeigt sich im Gleichklang mit der Schulleitung mit dem Fortkommen des Umbaus zur Ganz-
tagsschule hochzufrieden und wartet zunächst den Prozessfortschritt ab.
Grundschule Auf den Heuen:
Eingeschränkte W+E-Kapazitäten, die sich innerhalb des regulären Grundschulbedarfs nicht abdecken
lassen und perspektivisch nach zusätzlichem Bedarf an Schulflächen verlangen.
Grundschule an der Fischerhuder Straße:
Nachfolgende angemeldete bauliche Bedarfe durch die Schulleitung werden durch den Beirat Gröpelin-
gen mit Nachdruck unterstützt:
• Sanierung der Außenfassade des Schulgebäudes entlang der Fischerhuder Straße.
• Renovierung der Innebereiche (besonders der Schulflure).
• Sanierung aller sanitären Anlagen im Gebäude.
• Erneuerung der Fenster (insbesondere in einigen Bereichen Sonnenschutzvorrichtungen).
• Neue Akustikdecken, besonders für die Klassenräume.
• Erneuerung Heizkörper.
• Sanierung der Schulparkplatzfläche.
• Umzug der Verwaltung in das Gebäude am QBZ.
Übergreifend hat die Bedarfssondierung an allen sechs Grundschulen des Stadtteils, auch infolge signi-
fikant steigender Zahlen an beschulungspflichtigen Kindern, eine Hebung des Personalbedarfs zur Folge,
dem die SKB Rechnung zu tragen aufgefordert ist.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
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Beirat Hemelingen
Beschluss des Fachausschusses Finanzen und Koordinierung vom 4. Juli 2018
Der Fachausschuss Finanzen und Koordinierung hat sich auf seiner Sitzung am 04.07.2018 u.a. mit dem
Thema Schulstandortplanung für die Stadtgemeinde Bremen befasst und die vorgestellten Planungen
zur Kenntnis genommen.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
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Beirat Horn-Lehe
Beschluss des Fachausschusses Bildung und Kinder vom 29. Mai 2018
Der Fachausschuss Bildung und Kinder stimmt der am 10. März 2018 vorgestellten Schulstandortpla-
nung für den Planbezirk Horn-Lehe zu.
Gleichzeitig fordert der Fachausschuss, die Planungen dahingehend zu ergänzen, den Standort Wilhelm-
Focke-Oberschule so auszubauen, dass eine Vierzügigkeit sowie perspektivisch eine gymnasiale Ober-
stufe möglich ist. Des Weiteren sind Kooperationsmöglichkeiten mit der Grundschule Marie Curie und
dem Kinder- und Familienzentrum Curiestraße zu schaffen (z. B. eine gemeinsame Mensa), damit das
Etablieren eines Campus möglich wird. Der Fachausschuss befürwortet ausdrücklich das Einrichten ei-
nes Campus an diesem Standort.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
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Beirat Huchting
Beschluss der Fachausschüsse Bau, Umwelt, Stadtentwicklung sowie Bildung
Die Fachausschüsse Bau, Umwelt, Stadtentwicklung sowie Bildung nehmen die Schulstandortplanungen
für den Beirat Huchting zur Kenntnis.
Ergänzend werden folgende Hinweise gegeben bzw. Bedingungen gestellt:
• Grundschule Kirchhuchting: Die Erweiterung zu einer dreizügigen Grundschule wird ausdrücklich
begrüßt. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer sollen mit Nachdruck und konstruktiv weiterge-
führt werden. Im Interesse der Kinder und der Schule soll der Mobilbau rechtzeitig zum Schuljahr
2018/19 betriebsbereit hergestellt werden.
• Neubau Grundschule Sodenmatt: Ein Grundschulneubau an der Amersfoorter Straße wird grund-
sätzlich begrüßt. Es ist aber unbedingt die verkehrliche Situation zu überprüfen. Durch das Bürger-
und Sozialzentrum und die KiTa Amersfoorter Straße ist dieser Bereich bereits verkehrlich stark be-
lastet. Es sind Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, um einen Verkehrskollaps in diesem Bereich zu
verhindern. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sich der abschnittsweise Neubau des Bürger- und
Sozialzentrums in diesem Bereich aktuell erheblich auswirkt und auch die kommenden Jahre durch
zusätzlichem Baustellenverkehr und Einschränkungen erheblich auswirken wird.
• Interimsgrundschule Willakedamm: Es wird betont, dass es sich hier nur um eine Interimslösung für
10 Jahre handeln darf. Eine längerfristige oder dauerhafte Schulnutzung auf diesem Areal wird ab-
gelehnt. Nach Ablauf der Befristung soll das Areal seiner ursprünglichen Zweckbestimmung als All-
gemeines Wohngebiet mit Wohnen und nicht störenden Gewerbebetrieben zugeführt werden.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
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Beirat Mitte
Beschluss des Beirats Mitte vom 5. Juli 2018
Der Beirat Mitte nimmt die am 26. Mai im Rahmen einer regionalen Planungskonferenz vorgestellten
Planungen der Senatorin für Kinder und Bildung für die Schulen im Stadtteil Mitte zustimmend zur
Kenntnis.
Der Beirat unterstützt den geplanten Ausbau der Bürgermeister-Smidt-Schule zur Ganztagsschule und
fordert den Senat auf, die Einbeziehung der Parkplatz-flächen auf der Rückseite des Dienstsitzes des
Senators für Inneres für die voraussichtlich erforderliche Erweiterung der Schule in Erwägung zu ziehen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen der Schulstandortplanung sollen auch die bestehenden Sanie-
rungsbedarfe an den Schulstandorten Berücksichtigung finden. Bei der Bürgermeister-Smidt-Schule
sind der Schulhof und auch die Bedarfe bezüglich der Weiterentwicklung zur inklusiven Schule zu be-
denken.
Die Schulstandortplanung muss mit den anstehenden Zuzug, wie z. B. dem Bauprojekt Bundesbank ko-
ordiniert sein. Speziell bedarf es hinsichtlich der Übergangswohnheime einer guten Abstimmung. Hier-
bei ist die Einrichtung von Sprachkursen zu berücksichtigen, um eine gute integrative und sprachbil-
dende schulische Arbeit zu gewährleisten.
Bauliche Erweiterungen sowie die personelle Aufstockung müssen in einem nächsten Schritt gleicher-
maßen zwingend folgen, um die bildungspolitischen Vorgaben zu erfüllen.
Der Beirat fordert den Senat auf, bei der verkehrlichen Anbindung der auf dem Kellogg-Areal geplanten
neuen Grundschule in der Überseestadt an die westlich der Bürgermeister-Smidt-Straße gelegenen
Teile der Ortsteile Altstadt und Bahnhofsvorstadt die besonderen Interessen von Grundschulkindern zu
wahren.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
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Beirat Neustadt
Beschluss des Beirats Neustadt vom 20. Juni 2018
Vorbemerkung des Antragstellers:
Der Beirat Neustadt begrüßt die den Beiräten in der Regionalkonferenz Bremen-Süd am 5. Mai 2018 von
der Senatorin für Kinder und Bildung vorgelegte Schulstandortplanung. So wurde eine gute Grundlage
für mehr Transparenz und Information über die Entwicklungsperspektive für die Grund- und Oberschulen
in der Neustadt geschaffen.
Wir begrüßen die Zusage der Senatorin, dass alle Hortplätze solange erhalten bleiben, bis schulische
Ganztagsplätze für alle geschaffen werden. Auch die Zusage, dass alle Grundschulen die gebundene
Form wählen können, wird vom Beirat unterstützt.
Die Schülerzahlen steigen in der Neustadt bis 2025 um 26,1% im Grundschulbereich (in ganz Bremen um
18,8%) und im Bereich der Sek-I um 24,6% (Bremen-weit um 13,5%). Damit steigen die Schülerzahlen
prozentual in der Neustadt deutlich höher als im gesamten Stadtgebiet. Diese Berechnungsgrundlage
soll künftig jährlich aktualisiert werden.
Um den Zuwachs in unserem Stadtteil bis 2025 von 298 Schülerinnen und Schülern im GS-Bereich und
283 SuS im Sek-I-Bereich aufzufangen, ist ein Ausbau der Schulkapazitäten im Bereich der Helene-Kaisen-
GS (+280) und der Wilhelm-Kaisen-Oberschule (+282) geplant. Im Rahmen des Neubaus der „Gartenstadt
Werdersee“ soll dort eine weitere GS (+192) gegründet werden.
Für die Grundschule Helene-Kaisen (HKS) und für die Wilhelm-Kaisen-Oberschule (WKO) liegt bereits eine
Machbarkeitsstudie vor. Bis zur Fertigstellung dieser Neubauten werden nach Auskunft der senatori-
schen Behörde voraussichtlich 4 – 5 Jahre (d.h. bis 2022/2023) vergehen. Die Schülerzahlen steigen aber
schon jetzt!
(Sprecher des FA Soziales und Bildung)
Beschluss des Beirats
• Der Beirat fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, die Fertigstellung der Neubauten der
Helene-Kaisen-Schule und der Wilhelm-Kaisen-Oberschule mit großem Nachdruck zu betreiben. In
der Übergangsphase (4 – 5 Jahre!) müssen den Schülerinnen und Schülern Räume zur Verfügung
gestellt werden, die den pädagogischen Anforderungen einer Ganztagsschule (GTS) gerecht werden
und einen guten Unterricht ermöglichen.
Deshalb fordern wir umgehend einen Zeit- und Maßnahmenplan für die Neubauten und noch drin-
gender für die Zeit des Überganges. Nur so wird in der ohnehin schwierigen Übergangsphase Pla-
nungssicherheit für die Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und die zuständigen Pädagoginnen
und Pädagogen geschaffen. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass schon für das kom-
mende Schuljahr in der WKO ein Bedarf für einen zusätzlichen Klassenraum besteht. Durch eine
engere Kooperation zwischen der benachbarten ABS und der WKO erhoffen wir uns auch eine Ent-
lastung der räumlichen Situation der WKO.
Wegen des aktuellen Brandschadens an der ABS Theodor-Billroth-Straße können seitens der ABS
nun doch – anders als zuvor in Aussicht gestellt – vorerst noch keine Räumlichkeiten zur Verfügung
gestellt werden. Daher müssen hier umgehend alternative Lösungen zum Beginn des kommenden
Schuljahres 2018/19 gesucht und gefunden werden. Der Beirat bittet die Senatorin für Kinder und
Bildung und Immobilien Bremen dafür um umfassende Unterstützung. Auch hier darf die schwierige
räumliche Situation nicht zu einer Qualitätseinschränkung des Angebots für die SuS führen (Diffe-
renzierungsmöglichkeiten, Fachräume etc.).
Darüber hinaus besteht ab 2019/20 ein zusätzlicher jährlicher Raumbedarf von jeweils einer Klasse
sowohl für die HKS als auch für die WKO. Dem entsprechend müssen – bei 3 – 4 Jahren bis zur
Fertigstellung der Neubauten – für insgesamt 6 – 8 Klassen Mobilbauten aufgestellt werden. Die
hierfür erforderlichen Standorte dürfen die zügige Realisierung der Neubauten nicht behindern.
• Das angestrebte Ziel, Ganztagsschulplätze für alle Grundschüler in der Neustadt zu schaffen, ist nur
dann umsetzbar, wenn eine räumliche Erweiterung der Schulen Oderstraße und Kantstraße erfolgt.
Daher sind die Planungen voranzutreiben, die eine Nutzung der Nachbargrundstücke der beiden
Schulen prüfen und ermöglichen. Den Vorschlag der Schulleiterin der Grundschule Kantstraße, das
Schulgebäude in der Mainstraße für eine GTS Kantstraße/Mainstraße zu nutzen, bitten wir aufzu-
greifen.
• Die ehemaligen Hausmeisterwohnungen der Grundschulen Buntentor und Karl-Lerbs-Straße sollten
so saniert / umgebaut werden, dass sie wieder für schulische Bedarfe nutzbar werden.
• Die für einen „späteren Zeitpunkt“ geplanten Schulstandortplanungen für die Berufsbildenden
Schulen und für die Gymnasialen Oberstufen müssen so rechtzeitig erfolgen, dass der für die Neu-
stadt absehbare Zuwachs nicht erneut Übergangs- oder Notmaßnahmen erfordert.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
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Beirat Oberneuland
Beschluss des Beirats Oberneuland
Grundsätzlich begrüßt der Beirat Oberneuland die Befassung mit der Schulsituation an den Oberneu-
lander Schulen und die auf der Planungskonferenz am 10.03.2018 dargestellten Ausbauziele.
Im weiteren Verfahren bittet der Beirat Oberneuland um die Berücksichtigung der folgenden Punkte:
A. Allgemeines
1. Neubaugebiete berücksichtigt?
Der Beirat Oberneuland bezweifelt, dass alle Neubaugebiete in die Schulstandortplanungen einge-
flossen sind. Insbesondere im Süden von Oberneuland (Achterdiek, Nedderland, Wohnpark Ober-
neuland) besteht ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätzen. Da die Kapazitäten der Schulen an der
Paul-Singer-Str. und der Horner Grundschule ausgereizt sind, ist zu vermuten, dass die Planung einer
zweizügigen Grundschule für diese Anwohner im Wohnpark Oberneuland sinnvoll wäre. Gleiches
gilt für die Oberschule Rockwinkel. Hier ist der Einzugsbereich bis zum Mühlenviertel in Horn zu
ziehen.
2. Ausbildung zum Sportlehrer und zu Sonderpädagogen
Der Beirat Oberneuland erkennt den Mangel an Sportlehrern und Sonderpädagogen im Land Bre-
men und empfiehlt dem Senat (Bildung und Wissenschaft) dringend, die Studiengänge Sonderpä-
dagogik und Sport im Land Bremen wieder aufzunehmen.
B. Grundschule Oberneuland
3. Mensa auf Gelände der Freiwilligen Feuerwehr
Für den Ausbau der Grundschule zur Vierzügigkeit im offenen Ganztag sowie der Einrichtung als
W+E-Standort müssen acht neue Klassenräume, Differenzierungsräume und eine Mensa gebaut
werden. Der Beirat Oberneuland hat mit der Stadtplanung und der Senatorin für Bildung ein Kon-
zept ausgearbeitet, nach dem die Mensa und Ganztagsräumlichkeiten auf das Grundstück gebaut
werden kann, auf dem derzeit die Freiwillige Feuerwehr steht. Die Kinder sind an den Weg durch
das sog. Wäldchen gewöhnt, da auf dem angrenzenden Gelände auch die Turnhalle steht.
Vorteile:
- Es verbleibt genug Pausenfläche auf dem Schulgrundstück (mind. 5 qm pro Schüler)
- Die Pausenfläche bleibt überschaubar (Aufsichtspflicht des Lehrpersonals besser möglich)
- Sichtachse zwischen Kirche und altem Schulhaus bleibt erhalten
- Mensa kann für Veranstaltungen im Stadtteil unabhängig von der Schule genutzt werden (Bei-
ratssitzungen, Theaterveranstaltungen von Kita und Ortsverbänden, sonstige Veranstaltungen
von Vereinen, Einwohnerversammlungen etc.)
- Einrichtung von zwei oder drei U-3 Gruppen auf dem direkt angrenzenden Grundstück des Ele-
fanten-Kinderkreises Oberneuland, der dann ebenfalls die Mensa nutzen kann (der Verein
würde evtl. auch die Bewirtschaftung der Küche übernehmen)
- Noch bessere Verzahnung von Kindergarten und Schule durch gemeinsame Nutzung der Mensa
- Möglichkeit auch die Arbeitsräume von Ortsamt und Polizei in dem Gebäude mit unterzubringen.
4. Neubau einer teilbaren Turnhalle Oberneuland
Die Turnhalle in Oberneuland wird regelmäßig aufgrund von Schimmelbefall vom Gesundheitsamt
gesperrt. Außerdem sind die Umkleiden veraltet. Es ist zu überlegen, ob die alte Turnhalle nicht
abgerissen und als Konzept mit der Mensa gemeinsam neu als teilbare Turnhalle gebaut wird.
Vorteile:
- Bei teilbarer Turnhalle gleichzeitige Nutzung der Halle von zwei Klassen gleichzeitig
- Bessere Ausnutzung des vorhandenen Grundstücks
- Entstehung eines Ortskerns mit multipler Nutzung der Räumlichkeiten
C. Oberschule Rockwinkel
5. Ausbau zur Fünfzügigkeit und zum teilgebundenen Ganztag
In der Oberschule Rockwinkel werden derzeit 651 Schüler (Klasse 5-10) beschult (in der Handrei-
chung vom 10.3.2018 sind nur 600 Schüler aufgeführt), da bereits seit zwei Jahren (also seit SJ
2016/2017) 5 Züge in Jahrgang 5 eingeschult werden. Zusätzlich besteht noch eine Vorklasse mit bis
zu 25 Kindern sowie die Gymnasiale Oberstufe, die derzeit 271 Schüler besuchen. Schülerzahl per
31.03.2018 somit: ca. 940 Schüler.
Den Ausbau der Oberschule zur Fünfzügigkeit im teilgebundenen Ganztag begrüßt der Beirat Ober-
neuland ausdrücklich. Es ist aber jetzt schon absehbar, dass dieser Ausbau sehr zügig erfolgen muss,
denn schon ab dem Schuljahr 2021/22 werden die derzeitigen Klassenkapazitäten der Schule nicht
ausreichen. Die Nischen lassen sich aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Fenster nicht zu
Klassenräumen ausbauen, auch ist es in einem zunehmend digitalisierten Alltag nicht zukunftswei-
send, wenn die Bildungseinrichtung Schule ihre PC-Räume zu Klassenräumen macht. Ein Neubau
von mindestens 4 Klassenräumen bis zum SJ 2021/22 ist also dringend geboten!
6. Einrichtung als W+E Standort
Der Beirat Oberneuland sieht die Einrichtung der Oberschule Rockwinkel als W+E-Standort in höchs-
tem Maße kritisch. Bereits jetzt ist die Schule Inklusionsstandort für V+L-Kinder, außerdem werden
drei hörgeschädigte Kinder (teilweise mit Cochlear-Implantat) inklusiv beschult. Es fehlen für die
Beschulung der W+E Kinder nicht nur Differenzierungsräume (siehe oben – Raumsituation), sondern
vor allem auch das Lehrpersonal.
Rockwinkel hat auch deshalb so gute Bewertungen, weil es im Schulalltag derzeit unter den gege-
benen Voraussetzungen (Knappheit des Lehrpersonals, Stundenausfall, Klassenkapazitäten, keine
Sozialpädagogen) trotzdem viele differenzierte Angebote an die Schüler macht (Förderunterricht –
LRS/Lesehelfer, Forderunterricht für Hochbegabte – Mathematik, AGs). Außerdem ist Rockwinkel
ein GÜ-8 Standort, wodurch gewährleistet ist, dass viele Kinder mit gymnasialer Empfehlung die
Oberschule besuchen. Der Beirat Oberneuland erkennt, dass die Grenze der Belastbarkeit schon
jetzt erreicht ist und lehnt die Einrichtung als W+E-Standort daher ab.
7. Sportsituation / Turnhalle
Gemäß Lehrplan der Bildungsbehörde ist der Sportunterricht dreistündig zu erteilen. Derzeit wird
in der Oberschule Rockwinkel der Sportunterricht nur zweistündig erteilt. Der Kapazitätsbedarf be-
trägt mit der derzeitigen Stundenanzahl für die 5. bis 7. Klasse (derzeit 14 Klassen) bereits 28 Stun-
den, womit die Turnhalle von 8:00 – 13:00 Uhr ausgelastet ist. Sämtliche Sportstunden der 8. bis 10.
Klassen sowie die der Oberstufenschüler müssen damit auf die Nachmittagsstunden (max. zwei
Doppelstunden) oder an anderen Sportstätten ausgetragen werden. Durch lange Anfahrtswege
(Fritzewiese 15 Min. mit Fahrrad/20 Min. Bus, Unibad/Unigelände 20 Min. Fahrrad/40 Min. Bus)
verkürzt sich der Sportunterricht weiter, so dass häufig nur 45 bis 50 Min. tatsächlich stattfindet.
Von ursprünglich 135 Min. Sportunterricht laut Lehrplan, verbleiben regelmäßig 50 Min. Dies kann
nicht Ziel der Bildungsbehörde sein.
Der Beirat Oberneuland fordert daher erneut den Neubau einer teilbaren Turnhalle in Rockwinkel,
wobei die alte Halle zusätzlich benötigt wird.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 17 –
Beirat Obervieland
Beschluss des Beirats Obervieland vom 12. Juni 2018
Der Beirat Obervieland unterstützt die im Rahmen der frühzeitigen Beiratsbeteiligung auf der regionalen
Planungskonferenz für die Schulstandortplanung Bremen-Süd am 05.05.2018 vorgestellten Planungen
des Bildungsressorts und begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die vorgesehene Einrichtung
des offenen Ganztags in den Grundschulen in Arsten und Habenhausen, erwartet hier aber eine Umset-
zung deutlich vor dem Auslaufen des genannten Planungszeitraums.
Auch die Einrichtung der zusätzlich geplanten W+E-Standorte hält der Beirat für sinnvoll, damit inklusive
Pädagogik jeweils räumlich angrenzend weitergeführt werden kann. Dabei wird davon ausgegangen,
dass die dafür notwendigen räumlichen und personellen Voraussetzungen ebenfalls und parallel zur
Einrichtung der Standorte geschaffen werden.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 18 –
Beirat Osterholz
Beschluss des Beirats Osterholz vom 28. Mai 2018
Vorab: Der Ausschuss/Beirat begrüßt grundsätzlich die seit längerem erwartete Vorlage einer Schul-
standortplanung für Osterholz (erläutert in der Beiratssitzung vom 23.04.2018) mit Entwicklungsper-
spektive bis 2030.
Da mehrere Entwicklungsziele, was ihre schrittweise Umsetzung angeht, von künftigen Koalitionsent-
scheidungen (z. B. 2019 und 2023) und der jeweiligen Bereitstellung von Investitionsmittelns in kom-
menden Legislaturperioden abhängen, betont der Beirat noch einmal, dass er – wie bisher – den Ausbau
aller Schulen zu Ganztagsschulen wünscht, jedoch dem längerfristigen Ausbau zu gebundenem Ganz-
tagsbetrieb im Einzelnen nur zustimmen kann, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, also die
notwenigen baulichen Maßnahmen erfolgt sind und der Ganztag personell abgesichert wird.
Auch für den Ausbau der inklusiven Beschulung von Kindern im Bereich „Wahrnehmung und Entwick-
lung“ (W+E) müssen jeweils die baulichen und personellen Voraussetzungen erfüllt sein.
Den allgemeinen Planungsgrundlagen stimmt der Beirat zu; jedoch ist dem Beirat sehr bewusst, dass
„der Teufel im Detail“ steckt, nämlich bei der angemessenen Berücksichtigung von „Abschlägen“, ins-
besondere aufgrund der jeweilig ermittelten Sozialindikatoren (z. B. Anteil der Kinder mit Migrations-
hintergrund und vor allem Belastungen durch übergroße Sprachdefizite).
Die Schülerzahlprognosen für unseren Stadtteil nimmt der Beirat zur Kenntnis. Er hält sie angesichts
aktueller und weiter anhaltender Neubautätigkeit (trotz Rückgang der Flüchtlingszahlen) für eine sehr
realistische Planungsgrundlage.
Stellungnahmen im Einzelnen:
1. Da die gegenwärtige Finanzausstattung für Bremens Schulen aufgrund der bremischen Gesamtsitu-
ation bis auf weiteres als unzureichend seitens des Beirates eingeschätzt wird und auch mittel- und
langfristig große Investitionsprobleme bestehen werden (alleine schon wegen des riesigen Sanie-
rungsstaus bei den Schulgebäuden) beschränkt sich der Beirat auf wenige Forderungen für den grob
übersehbaren Planungszeitraum der nächsten ca. fünf Jahre.
Nichts ist im Grundschulbereich derzeit wichtiger als der Neubau einer (langfristig mindestens drei-
zügig zu planenden) Grundschule („Osterholz Süd“) zwischen Heerstraße und der Bundesbahn. Süd-
lich der Heerstraße liegen schon drei lfd. durch Bebauungspläne vorbereitete Neubaugebiete, die
durch Fortsetzung entlang des Ehlersdamms und weitere Verdichtung im flächenmäßig großzügig
bemessenen Kuhkampgebiet ganz sicher künftig ergänzt werden.
Hierfür fordert der Beirat deshalb die umgehende Aufstellung des entsprechenden Bebauungspla-
nes (südlich des Großen Kuhkamps). Denn: Wenn der zeitliche Vorlauf für den Neubau zu lange
dauern sollte, kann die Situation für die betroffene Schülerschaft nur mit befristeten Übergangslö-
sungen (Mobilklassen/Container) erträglich gehalten werden und auch dafür braucht man ein aus-
reichend bemessenes Grundstück.
Die Dringlichkeit wird unterstrichen durch die bisherige relative Überlastung der Schule Osterholz,
die nur eine begrenzte Entlastung bei den Schülerzahlen erfahren könnte durch die Schule am El-
lenerbrokweg, denn die erneute Aufstellung von Mobilklassen lehnt der Beirat hier entschieden ab.
Außerdem stehen alle Osterholzer Grundschulleitungen hinter dieser Beiratsforderung!
Im Rahmen der Bauplatzsuche sollte auch die St.-Petri-Stiftung angesprochen werden. Z. Zt. Werden
weder alle Flächen noch alle Gebäude auf dem Gelände der Stiftung am Ehlersdamm vollständig
genutzt.
2. Als zwingend notwendig erachtet der Beirat als Konsequenz aus der künftigen Neubautätigkeit (die
in acht bis zehn Jahren vollendet sein wird) auf dem Gelände des neuen Ellener Hofes, dass Grund-
schüler, die hier künftig wohnen werden, der Schule an der Düsseldorfer Straße zugewiesen wer-
den, hier also eine Änderung der Einzugsgebiete (Uphuser und Düsseldorfer Straße) vorgenommen
wird (ab 2019, spätestens 2020).
Begründungen: In Blockdiek ist das Schulgrundstück großzügig bemessen, um bei Bedarf auch bau-
liche Erweiterungen noch vornehmen zu können (hier standen ca. 20 Jahre lang acht Mobilklassen,
die abgerissen wurden, als der Bedarf nach der Schließung der dortigen OS-Dependance nicht mehr
gegeben war). Außerdem wäre der Schulweg zur Uphuser Straße (deren Grundstück bekanntlich
außerordentlich klein ist) um bis zu 900 Meter länger als zur Düsseldorfer Straße, ein für Grund-
schüler bedeutsamer und u. E. auf jeden Fall zu berücksichtigender Unterschied.
Bei der Suche nach Erweiterungsmöglichkeiten für die Grundschule an der Uphuser Straße sollte
auch mit der Bremer Heimstiftung gesprochen werden, ob sich nicht Möglichkeiten auf dem Ge-
lände des Ellener Hofes anbieten zum Schulneubau.
3. Bei den drei Oberschulen zeichnet sich ab, dass vor allem als Konsequenz künftig steigender Schü-
lerzahlen einer Erhöhung der Zügigkeit allein bei der Albert-Einstein-Schule möglich erscheint, so
dass mittelfristig eine bauliche Erweiterung unverzichtbar würde. Entsprechende Planungen müs-
sen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden, auch um die Aufstellung von weiteren
Mobilklassen vermeiden zu können.
4. Die aktuelle Bildung von sogen. Inklusionsverbünden (W+E) nimmt der Beirat zustimmend zur
Kenntnis, sofern die baulichen und personellen Voraussetzungen bei den betroffenen Schulen zeit-
gerecht geschaffen werden können.
5. Eine Zuspitzung wegen fehlender baulicher Voraussetzungen ergibt sich bei der GSO, die schon in
hohem Maße und durchgehend durch alle Jahrgänge bis Klassenstufe 10 durch viele (z. Zt. 17 Inklu-
sions-) Schwerpunkt-Klassen betroffen ist und außerdem – ein Anachronismus- (hervorgegangen
aus vergangenen Schulstrukturänderungen und dem nicht zu Ende gebauten Sek II/BS-Schulge-
bäude) sieben (!) Räume immer noch der Berufsschule, dazu in der obersten Ebene bereitstellen
muss. Der Berufsschulstandort Walliser Straße muss dabei gestärkt werden.
Es sollte und muss u. E. gelingen, diesen Anachronismus baldmöglichst zu beenden oder „auslaufen“
zu lassen; dies muss deshalb bei den anstehenden behördlichen Planungen für den Berufsschulbe-
reich Berücksichtigung finden.
Auf jeden Fall erfordert die Ansiedlung von W+E-Kindern bei der GSO (künftig sechs Gruppen, eine
pro Jahrgang) erhebliche Investitionen, da dies nur mit zusätzlichen Räumen bewältigt werden
könnte.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 20 –
Beirat Östliche Vorstadt
Beschluss des Beirats Östliche Vorstadt vom 12. Juni 2018
Der Beirat Östliche Vorstadt begrüßt die am 26. Mai im Rahmen einer regionalen Planungskonferenz
vorgestellten Planungen der Senatorin für Kinder und Bildung für die Schulen in der Östlichen Vorstadt.
Der Beirat unterstützt insbesondere
• den Ausbau der Schule an der Schmidtstraße zur offenen Ganztagsschule sowie der Oberschule an
der Schaumburger Straße zur teilgebundenen Ganztagsschule;
• den Ausbau der Schule an der Lessingstraße zu einer vierzügigen Grundschule über die Errichtung
eines Ersatzneubaus für das ehemalige Kita-Gebäude an der Humboldtstraße; zugleich ist zügig eine
Interimsplanung für die Bauzeit zu entwickeln. Der Beirat fordert den Senat auf, den Abriss des mit-
ten auf dem Schulgrundstück liegenden Hochbunkers im Zuge der Maßnahmen ernsthaft zu erwä-
gen, um ausreichend Außenfläche für die Pausenzeiten zu schaffen. Der Abriss des Bunkers muss
innerhalb der Ferienzeiten stattfinden, um den Schulbetrieb nicht einzuschränken.
• den Ausbau der Schule an der Schmidtstraße zur dreizügigen Grundschule; dabei ist planerisch si-
cher zu stellen, dass ausreichend Flächen für Pausenangebote vorgehalten werden;
• das Vorhaben, den Ausbau der schulischen Kapazitäten an der Schule an der Stader Straße und der
Oberschule an der Schaumburger Straße in einer gemeinsamen Campuslösung in Zusammenarbeit
mit den Beteiligten dort zu verwirklichen. Dabei ist auch ein beide Schulen umfassender Verbund
zur inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf im Förder-
bereich Wahrnehmung und Entwicklung einzurichten;
• die Bildung eines Verbundes zur inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit beson-
derem Förderbedarf im Förderbereich Wahrnehmung und Entwicklung zwischen der Kinderschule
in Hastedt und der Gesamtschule Bremen-Mitte.
Der Beirat fordert den Senat auf, auch das Gymnasium an der Hamburger Straße in den Ausbau der
inklusiven Beschulung mit einzubeziehen und bei der Umsetzung der Maßnahmen der Schulstandort-
planung auch die bestehenden Sanierungsbedarfe, speziell auch der Sanitärtrakte, an den Schulstand-
orten zu berücksichtigen.
An der Planung baulicher Maßnahmen sollen die Schulgremien an den jeweiligen Standorten beteiligt
werden. Das in den vergangenen Jahren etablierte Konzept der sogenannten Phase Null bei Bauvorha-
ben wird ausdrücklich begrüßt.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 21 –
Beirat Schwachhausen
Beschluss des Beirats Schwachhausen
A. Am 26. Mai 2018 wurde den Beiräten Mitte, Östliche Vorstadt, Schwachhausen und Vahr die Schul-
standortplanung für den Schulbezirk Mitte vorgestellt.
Die Schulstandortplanung geht für Schwachhausen – im Vergleich zu den genannten Nachbarstadtteilen
– mit 8,7% und 6,5% von einem moderaten Anstieg der Schülerzahlen für den Bereich der Grund- und
Sek I-Schulen aus. Die Senatorin für Kinder und Bildung beabsichtigt, dem prognostizierten Anstieg der
Schülerzahlen mit einem Ausbau der Grundschulen An der Gete und Freiligrathstraße zur Vierzügigkeit
und dem Ausbau des Hermann-Böse-Gymnasiums zur Fünfzügigkeit zu begegnen; ein Ausbau der Ober-
schule Am Barkhof ist nicht beabsichtigt. In der Prognose ergibt dies einen leichten Kapazitätsüberhang
im Grundschulbereich und eine deutliche Unterdeckung im Bereich der Sek I-Schulen. Jedoch werden
die Kapazitäten an der Oberschule Schaumburger Straße im Stadtteil Östliche Vorstadt angehoben; au-
ßerdem sind die Schwachhauser Grundschulen auch den Oberschulen Julius-Brecht-Allee und Kurt-
Schumacher-Allee im Stadtteil Vahr zugeordnet.
Der Beirat Schwachhausen begrüßt die in der Schulstandortplanung vorgesehenen Kapazitätserwei-
terungen an den Schwachhauser Grundschulen.
Gleichzeitig fordert der Beirat Schwachhausen eine deutliche Erweiterung der Kapazitäten an der
Oberschule Am Barkhof.
B. Mit Blick auf aktuelle und zurückliegende Bauvorhaben an Schwachhauser Schulen geht der Beirat
Schwachhausen jedoch davon aus, dass die in der Schulstandortplanung vorgesehenen (und nötigen)
Bauvorhaben bis 2025 nicht annähernd umgesetzt sein werden. Dies wird zur Folge haben, dass die
Schwachhauser Schulen nicht unvorbereitet, aber doch nicht ausreichend vorbereitet und ausgestattet
den steigenden Schülerzahlen werden begegnen müssen. Dies ist aus der Sicht des Beirats absolut nicht
zufriedenstellend.
Der Beirat Schwachhausen fordert daher, die Planungs- und Bauabläufe so zu beschleunigen, dass die
notwendigen Kapazitätserweiterungen an den Schwachhauser Schulen baulich jeweils vor einem wei-
teren Anstieg der Schülerzahlen fertiggestellt werden.
Die betroffenen Schulen brauchen früh Planungssicherheit. Dies umfasst sowohl die frühzeitige Infor-
mation über beabsichtigte Baumaßnahmen als auch die rechtzeitige Vorbereitung der Schulleitungen
und Kollegien auf den Übergang zur offenen Ganztagsgrundschule, zur teilgebundenen Oberschule und
zum Aus- und Aufbau von W&E-Kapazitäten.
C. Die Schulstandortplanung sieht weiter vor, die Halbtagsgrundschulen Carl-Schurz-Straße und Frei-
ligrathstraße in offene Ganztagsschulen umzuwandeln sowie die Oberschule Am Barkhof in eine teilge-
bundenen Ganztagsschule.
Aus Sicht des Beirats sind dies angesichts des Bedarfs bei der „Vereinbarkeit von Schule und Beruf“
im Stadtteil richtige Maßnahmen.
Für die Grundschule Carl-Schurz-Straße fordert der Beirat Schwachhausen jedoch eine sofortige Um-
wandlung zur offenen Ganztagsschule, da die baulichen und planerischen Voraussetzungen dafür be-
reits geschaffen sind, das Kollegium ist hierauf vorbereitet. Es ist dem Beirat unverständlich, warum in
dieser Angelegenheit die politischen Entscheidungsgremien immer noch keine Zusage gegeben haben.
Die Entwicklung der zurückliegenden Schuljahre zeigt deutlich, dass Eltern mit einem nachmittäglichen
Betreuungsbedarf der Grundschule den Rücken kehren und versuchen, an einer der benachbarten ge-
bundenen Ganztagsschulen einen Platz für ihr Kind zu erreichen.
D. Die Schulstandortplanung sieht außerdem vor, dass am Kippenberg-Gymnasium Kapazitäten für die
Beschulung von Kindern mit dem Förderbedarf „Wahrnehmung und Entwicklung“ geschaffen werden
sollen und damit ein Verbund mit der Grundschule Carl-Schurz-Straße entsteht, die bereits seit 2016
diese Kinder in einem Zug je Jahrgang beschult. Die räumlichen und sächlichen Kapazitäten am Kippen-
berg-Gymnasium müssten im Sommer 2020 gegeben sein, weil zu diesem Zeitpunkt die ersten Kinder
mit dem Förderbedarf „Wahrnehmung und Entwicklung“ an der Carl-Schurz-Straße die 4. Klasse ab-
schließen und zum Kippenberg-Gymnasium übergehen werden.
Der Beirat Schwachhausen begrüßt die Einrichtung dieses Schulverbunds.
Außerdem fordert der Beirat, dass bis zum Sommer 2020 nicht nur die baulichen, sondern auch die
personellen Voraussetzungen für eine zufriedenstellende Beschulung von Kindern mit dem Förderbe-
darf „Wahrnehmung und Entwicklung“ am Kippenberg-Gymnasium gegeben sind. Der Beirat weist
nachdrücklich darauf hin, dass eine unzureichende Ressourcenausstattung bei der inklusiven Beschu-
lung deren Akzeptanz in der Elternschaft gefährdet.
E. Die Schulstandortplanung sieht weiterhin vor, dass die Grundschule Freiligrathstraße und das Gym-
nasium Horn ebenfalls einen W&E-Verbund bilden.
Der Beirat Schwachhausen begrüßt auch die Einrichtung dieses Schulverbunds.
F. Der Beirat Schwachhausen stellt fest, dass die Schulstandortplanung für das Förderzentrum an der
Fritz-Gansberg-Straße eine „umfassende Sanierung oder [einen] Ersatzneubau“ vorsieht.
Der Beirat Schwachhausen begrüßt dies unter der Maßgabe, dass sowohl mit einer umfassenden Sa-
nierung als auch mit einem Neubau ein flexibel nutzbares Gebäude entsteht, das ggf. auch für andere
Schulformen oder eine Dependance der Oberschule Am Barkhof oder weitere Nutzungen, z. B. als Kita,
zur Verfügung stehen kann, sollte die jetzige Schulform aufgegeben werden.
Der Beirat hält nachdrücklich fest, dass er in den zurückliegenden Jahren mehrfach darauf hingewiesen
hat, dass sich das Bestandsgebäude und die augenblicklich gesperrte Turnhalle in einem baulich nicht
zufriedenstellenden Zustand befinden.
In diesem Jahr wurde die Bestandsdauer des Förderzentrums bis 2024 verlängert. Der Beirat hat die
Sorge, dass eine umfassende Sanierung oder ein Neubau bis zu diesem Zeitpunkt nicht fertiggestellt ist.
Für Schüler*innen und Pädagog*innen ist das ein unhaltbarer Zustand, der den Erfolg der Förderung in
Frage stellt.
G. Der Beirat hält abschließend zur Schulstandortplanung fest, dass die Wahrscheinlichkeit ihrer Umset-
zung bereits heute dadurch geschmälert ist, dass die Schwachhauser Schulen für ihre alltäglichen Auf-
gaben nicht ausreichend ausgestattet sind. Deshalb weist der Beirat Schwachhausen auf folgende Miss-
stände hin:
Grundschule Carl-Schurz-Straße
1. für die Beschulung von W&E-Kindern sind Differenzierungsräume vorhanden, aber nicht unmittel-
bar erreichbar: „Zurzeit müssen die Kinder mit einer Assistenz oder Lehrerin den Raum verlassen,
um in die Differenzierungsräume zu pendeln. Es ist aber dringend nötig, dass Räume mit Durchbrü-
chen miteinander verbunden werden, um der Aufsichtspflicht und dem eigentlichen Sinn von Inklu-
sion nachzukommen“;
2. an der Schule wurde ein Neubau errichtet und im Oktober 2017 bezugsfertig. Die zugesagte einheit-
liche Schließanlage für Alt- und Neubau steht nach wie vor nicht zur Verfügung;
3. der Schule fehlt es an Lehrerarbeitsplätzen und Differenzierungsräumen für die Inklusion. Diese lie-
ßen sich bspw. in der ungenutzten Hausmeisterwohnung ein-richten.
Grundschule Freiligrathstraße
4. Die Grundschule Freiligrathstraße verfügt für die Beschulung von W&E-Kindern nur über „halbe“
Differenzierungsräume. Die ursprünglich zwei Differenzierungsräume wurden nachträglich geteilt,
um Platz für die externe Differenzierung aller vier Inklusionsklassen zu haben;
5. es fehlt an Lehrerarbeitsplätzen und Fachräumen. Notwendiger Besprechungsraum ist nicht vor-
handen. Angesichts der verschärften Datenschutzregeln (Datenschutzgrundverordnung) ist dies
umso bedenklicher;
6. die Turnhalle ist vollständig ausgelastet. Nach Einschätzung der Schule wird sie bei einer Vierzügig-
keit nicht mehr ausreichend Platz bieten;
7. auf Grund der räumlichen Enge an der Grundschule An der Gete hat die Grundschule Freiligrath-
straße deren Vorkurs übernommen; dieser muss wegen eigener räumlicher Enge in der Küche un-
terrichtet werden.
Grundschule An der Gete
8. Die Grundschule An der Gete soll dauerhaft vierzügig werden. Für das bevorstehende neue Schul-
jahr 2018/19 werden ausreichend räumliche Kapazitäten vorhanden sein. Dies sichert jedoch nur
die erforderlichen Kapazitäten für das kommende Schuljahr. Jedes weitere Schuljahr mit vier Zügen
wird die vorhandenen Kapazitäten sprengen und einen differenzierten Unterricht unmöglich ma-
chen;
9. die Grundschule und die benachbarte Georg-Droste-Schule nutzen gemeinsam eine Turnhalle. An-
gesichts der zunehmenden Schülerzahl in beiden Schulen stößt die Turnhallen-Nutzung an ihre
Grenzen, so dass Turnunterricht seitens der Grundschule bereits außerhalb der eigentlichen Unter-
richtszeit stattfinden muss.
Förderzentrum Georg-Droste-Schule
10. Die Georg-Droste-Schule hat angesichts steigender Schülerzahlen bereits alle Fachräume in Klassen-
räume umgewandelt. Differenzierungsräume stehen nicht zur Verfügung. Mit den Mobilbauten für
die benachbarte Grundschule An der Gete wird auch die Georg-Droste-Schule zusätzliche Klassen-,
jedoch keine Differenzierungsräume erhalten.
Förderzentrum Fritz-Gansberg-Straße
11. Der augenblickliche Schulleiter geht in Kürze in den Ruhestand. Über seine Nachfolge ist noch nicht
entschieden, so dass sich die Zahl der unbesetzten Stunden auf über 20% erhöhen wird;
12. die Turnhalle ist gesperrt. Vor allem aus pädagogischen Gründen ist dies hoch problematisch.
Oberschule Am Barkhof
13. Die Oberschule Am Barkhof kann augenblicklich den Sportunterricht nur zwei- und nicht wie vorge-
sehen dreistündig anbieten, da keine ausreichenden Hallenkapazitäten vorhanden sind.
Hermann-Böse-Gymnasium
14. Das Hermann-Böse-Gymnasium benötigt dringend vier weitere Klassenräume.
Der Beirat Schwachhausen fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, die dargestellten Defizite
unverzüglich zu beheben.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 25 –
Beirat Seehausen
Beschluss des Beirats Seehausen
Der Beirat Seehausen nimmt die Planungen über die Grundschule Seehausen zum Ausbau als Ganztags-
schule zur Kenntnis.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 26 –
Beirat Strom
Beschluss des Beirats Strom vom 11. Juni 2018
Der Beirat Strom nimmt die Schulstandortplanung für die Stadtgemeinde Bremen (Stand 7. Mai 2018)
incl. des vorgesehenen Ausbaus zur offenen Ganztagesschule zustimmend zur Kenntnis.
Des Weiteren bittet der Beirat Strom das Bildungsressort und Immobilien Bremen, den bislang unge-
nutzten großen Raum im Dachgeschoss (Straßenseite) der Schule Strom so umzubauen, dass er in fol-
gender Weise genutzt werden kann:
• Multifunktionsraum für den Schulbetrieb
• Versammlungsraum für öffentliche Beiratssitzungen.
Begründung:
• Der Raumbedarf für die vorgesehene Schülerzahl von 42 SuS und der zusätzliche Raumbedarf für
Inklusionsschüler kann durch die vorhandenen Räume der Schule nur schwer gedeckt werden.
• Für größere öffentliche Beiratssitzungen steht in Strom kein barrierefreier Raum zur Verfügung; der
jetzt genutzte Raum im Dachgeschoß stößt oft an seine Kapazitätsgrenzen.
• Der Beirat Strom ist außerdem damit einverstanden, dass der jetzige Versammlungsraum im Orts-
amt außerhalb der Öffnungszeiten des Ortsamtes als Musikraum von der Schule genutzt werden
kann.
• Das Bildungsressort und Immobilien Bremen werden gebeten, diese Nutzungsmöglichkeit zu prü-
fen.
Zu den Fragen anlässlich der Regionalkonferenz zur Schulstandortplanung – Planregion Süd am 5. Mai
2018
Gibt es Entwicklungen im Stadtteil, die noch nicht berücksichtigt werden konnten?
Im Jahr 2016 wurde vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ein Gutachten in Auftrag gegeben mit
dem Titel: "Perspektiven für Strom. Entwicklungskonzept 2016". Die Diskussion zur frühzeitigen Behör-
denbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet am 26. Juni 2018 statt. In diesem Gutachten wird vorge-
schlagen, das Gebiet des jetzigen Bebauungsplanes 1885 wesentlich zu vergrößern. Außerdem wird
über zusätzliche Bauflächen und Lückenbebauungen nachgedacht. Der Beirat Strom erwartet aus die-
sen Vorhaben zusätzliche Schülerzahlen, die über die jetzigen Planungen hinausgehen.
Welche Vorhaben werden begrüßt?
Welche Änderungen werden vorgeschlagen?
Der Beirat Strom begrüßt den geplanten Ausbau der Schule Strom zur offenen Ganztagsschule und
schlägt vor, den erforderlichen Bau einer Mensa zur Essensausgabe zusammenzufassen mit dem erfor-
derlichen Toilettenneubau; dieses neue Gebäude sollte eine Verbindung zum jetzigen Schulgebäude
haben.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 27 –
Beirat Vahr
Beschluss des Beirats Vahr vom 19. Juni 2018
Der Beirat Vahr begrüßt die am 26. Mai 2018 im Rahmen einer regionalen Planungskonferenz vorge-
stellten Planungen der Senatorin für Kinder und Bildung für die Schulen in der Vahr.
Der Beirat Vahr unterstützt insbesondere folgende Maßnahmen:
• den Ausbau der beiden Grundschulen an der Witzlebenstraße und In der Vahr von offenen zu ge-
bundenen Ganztagsschulen; dafür ist an beiden Standorten ein Ausbau der Räumlichkeiten erfor-
derlich. Der Beirat erwartet, dass die Weiterentwicklung zum gebundenen Ganztag schnell erfolgt;
• den Ausbau der Oberschule an der Kurt-Schumacher-Allee von der teilgebundenen zur gebundenen
Ganztagsschule;
• die Verlagerung der Georg-Droste-Schule und des ReBUZ Ost in einen Neubau auf dem Gelände des
ehemaligen Schulstandortes an der Bardowickstraße.
Der Beirat unterstützt den Wunsch der Oberschule an der Julius-Brecht-Allee, den Ganztagsunterricht
zeitlich auf weitere Jahrgänge auszudehnen und bittet die Deputation für Kinder und Bildung, eine Aus-
weitung des teilgebundenen Ganztags auf den 8. Jahrgang als ersten Schritt in Erwägung zu ziehen.
Grundsätzlich wird die geplante Zügigkeit für die Schulen in der Vahr als passend betrachtet. Demnach
sollen die Grundschulen In der Vahr und an der Paul-Singer-Straße dreizügig und die Grundschule an
der Witzlebenstraße sowie die beiden Oberschulen an der Julius-Brecht-Allee und an der Kurt-Schuma-
cher-Allee vierzügig laufen.
Hinsichtlich der beabsichtigten Bebauung des Rennbahngeländes im Stadtteil Hemelingen sollten den-
noch zunächst die Kapazitäten der benachbarten drei Grundschulen an der Witzlebenstraße, In der Vahr
und an der Parsevalstraße ausgeschöpft und gegebenenfalls ausgebaut werden, bevor ein Grundschul-
neubau im Rennbahnquartier angedacht wird. Der vorgeschlagene Ausbau der Oberschule Sebalds-
brück zur Erhöhung der Schulkapazitäten in den Jahrgängen 5 bis 10 wird begrüßt.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 28 –
Beirat Vegesack
Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kinder, Jugendliche und deren Familien vom 20. August 2018
Der Ausschuss für Bildung, Kinder, Jugendliche und deren Familien des Beirates Vegesack hat sich wäh-
rend seiner Sitzung am 20.08.2018 mit der Schulstandortplanung befasst. Am 1. Juni 2016 hatte der
Ausschuss ein jährliches Monitoring und eine bedarfsgerechte Anpassung der Planungen beschlossen.
• Schule Alt Aumund
Der geplante Anbau einer Mensa und eines neuen Klassentraktes der bald komplett dreizügig lau-
fenden gebundenen Ganztagsschule Alt-Aumund ist schnellstmöglich umzusetzen.
• Schule Am Wasser
Die Umgestaltung der Schule Am Wasser ist so zu gestalten, dass für alle Kinder die richtige Betreu-
ung geschaffen wird. Dabei sind die Vorschläge der Schule und des Hortes des Kinder- und Famili-
enzentrums Grohn zu berücksichtigen. Die Planungen sind dem Beirat vorzustellen.
• Schule Borchshöhe
Die erforderlichen Baumaßnahmen an der Schule Lerchenstraße, um die für die Schule Borchshöhe
vorgesehen Pläne zu realisieren, sind kurzfristig vorzunehmen.
• Schule Fährer Flur
Die Senatorin für Kinder und Bildung wird aufgefordert, schnellstmöglich den Kita-Neubau an der
Schule Fährer Flur zu realisieren. Dem Beirat ist eine Planung der Schulerweiterung der Schule Fäh-
rer Flur inklusive Bau einer Mensa und Herbeiführung einer Lösung für die derzeitig desolate Turn-
halle in der Ludwig-Jahn-Straße unverzüglich vorzulegen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass im
derzeitigen Schulgebäude die Kapazitäten für die Unterbringung des Hort ab dem Jahr 2019 / 2020
nicht mehr zur Verfügung stehen, da die Schule mit Beginn des Schuljahres Eigenbedarf angemeldet
hat. Hier ist dringend für Ersatz zu sorgen, damit die Kinder nicht auf der Straße stehen.
• Schule Hammersbeck
Der Ausschuss stellt fest, dass die damals vakante Stelle der Schulsozialarbeit inzwischen besetzt ist
und fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, die vakante halbe Stelle der Sonderpädagogik
schnellst möglich zu besetzen.
• Schule Schönebeck
Von der Schule Schönebeck sind derzeit keine weiteren Anforderungen bekannt. Bei Bedarf wird
sich der Ausschuss der Thematik allerdings annehmen.
• Gymnasium Vegesack
Immobilien Bremen wird nochmals aufgefordert, die dringend erforderlichen Umbaumaßnahmen,
speziell im derzeit unzumutbaren Sanitärbereich, zu beauftragen und mindestens den Arbeitsstät-
tenrichtlinien entsprechend herzustellen.
• Gerhard-Rohlfs-Oberschule
Die Senatorin für Kinder und Bildung wird aufgefordert, die notwendigen Brandschutzmaßnahmen
gegenüber ihrem Vermieter geltend zu machen um den sicherheitstechnischen Anforderungen Ge-
nüge zu tun.
• Oberschule Lerchenstraße
Für die Oberschule Lerchenstraße sind umfangreiche Sanierungs- und Erweiterungsbauten erfor-
derlich. Der Ausschuss bittet die Senatorin für Kinder und Bildung über die weiteren Planungs-
schritte beteiligt zu werden.
• Schulzentrum Vegesack – Berufliche Schulen
Die Senatorin für Kinder und Bildung wird aufgefordert, dem Ausschuss darzulegen, wie sie mit dem
Raumbedarfen des Schulzentrums Vegesack – Berufliche Schulen umgehen wird und wie dort die
perspektivischen Planungen sind. Weiterhin ist zu prüfen, ob für die im Stadtteil befindlichen Schu-
len inklusive der beruflichen Schulen, ausreichend Sporthallen und entsprechend Sporthallenzeiten
zur Verfügung stehen.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 30 –
Beirat Walle
Beschluss des Fachausschuss Schulische Bildung, Weiterbildung und Migration vom 30. Mai 2018
Bezugnehmend auf die Darstellung von Planungen und Entwicklungsperspektiven innerhalb der Regio-
nalkonferenz Schulstandortplanung vom 07.04.2018 und des vertiefenden Nachbereitungstreffens mit
Vertreter*innen der Senatorin für Kinder und Bildung, der Wirtschaftsförderung Bremen und dem Se-
nator für Umwelt, Bau und Verkehr vom 23.05.2018 fasst der Ausschuss am 30.05.2018 folgende Stel-
lungnahme:
Grundschulen
• Die Errichtung einer zusätzlichen, bis vierzügigen Grundschule im Ortsteil Überseestadt ist vor dem
Hintergrund steigender Schülerzahlen notwendig und muss schnellstmöglich umgesetzt werden.
• Hinsichtlich der beabsichtigten Umwandlung der Grundschulen an der Melanchthonstraße und an
der Nordstraße in Ganztagsschulen muss die Qualität von Bildung, Unterrichtsgestaltung und päda-
gogischer Tagesbetreuung im Vordergrund stehen.
Das bestehende Modell an der Melanchthonstraße (Grundschule + integrierter Hort des Kinder- und
Familienzentrums Haferkamp unter einem Dach) zeigt erfolgreich eine positive Verknüpfung und Ab-
stimmung schulischer und außerschulischer Betreuung. Der Beirat spricht sich für eine Beibehaltung
dieses langjährig erprobten Kooperationsmodells aus bis ein Ganztagsschulkonzept realistisch ist, das
entsprechende Bedingungen erfüllt.
Für die Grundschule an der Nordstraße gilt es in erster Linie den Qualitätsaspekt zu prüfen. Der Beirat
fordert die Bildungsbehörde vor der Abschaffung eines lange im Stadtteil bestehenden Schultyps auf,
den Aufbau und Inhalte einer zukünftigen Ganztagsschule unter Berücksichtigung der Flächenstandards
und der Erweiterung um einen vierten Zug umfassend darzustellen. Unter den in der Vergangenheit
dargestellten Bedingungen lehnt der Ausschuss einen Ganztagsausbau ab.
Der gesamte Prozess des Ganztagsausbaus muss in enger Abstimmung mit der Schule geplant und prak-
tisch umgesetzt werden.
Oberschulen
• Der Beirat Walle fordert für die Oberschulen an der Helgolander Straße und am Waller Ring den
Erhalt der Vierzügigkeit. Beide Schulen benötigen eine dem Oberschulsystem angepasste ausrei-
chende Anzahl von Differenzierungsräumen. Bei Fünfzügigkeit ist eine räumliche Differenzierung
nicht möglich; dies führt zu Qualitätsverlusten in der Bildungsarbeit.
• Der Umbau zur teilgebundenen Ganztagsschule am Waller Ring muss in enger Kooperation mit der
Schule geplant und vorbereitet werden.
• Der Ausschuss begrüßt die aktuell vom Senator für Bildung vorgestellte Planung einer zusätzlichen
vierzügigen Oberschule in der Überseestadt.
• Die vorgestellte Planung, die im Wesentlichen ein Nacheinander der Realisierung von Grundschul-
und Oberschulplätzen vorsieht, greift nach Ansicht des Beirats Walle zu kurz.
• Der Beirat Walle erwartet, dass bereits ab dem Schuljahr 2019/20 zusätzliche Schulplätze im Bereich
der Überseestadt eingerichtet werden. Eine temporäre Aufstockung der Zügigkeiten an den beste-
henden Schulen sollte vermieden werden.
• Die Planung der Interimsbauten als Schulcampus, die nach Ansicht des Beirates auch für die beiden
Schulen auf der „Überseeinsel“ anzustreben ist, schafft die Möglichkeit Schulplätze flexibel und be-
darfsgerecht vorzuhalten und verhindert unnötige Härten bei der Zuordnung von SchülerInnen.
Sportstätten
• Der Beirat Walle fordert seit langem eine bessere Ausstattung der Sportstätten für den Schulsport
sowie den Bau neuer Sporthallen im Stadtteil. Es sind ausreichend Hallenplätze und qualifiziertes
Personal zur Verfügung zu stellen, um den in den Stundentafeln festgelegten Sportunterricht für
alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
• Als erster Schritt ist im Rahmen des Neubaus der Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel
und Verkehr im Ortsteil Überseestadt eine Dreifachsporthalle zu realisieren.
• Der Beirat fordert für die vorgesehene Interimsschule sowie für die beiden Festbauten auf der
„Überseeinsel“ im Ortsteil Überseestadt den Bau von Sporthallen.
Schlussbemerkung:
Der Beirat Walle fordert seit Jahren eine frühzeitige Information zur Schulentwicklung und die Betei-
ligung an Planungsverläufen zur Schulstandortplanung und der Gestaltung von Perspektiven im Zeit-
raum 2018 – 2030. Die Ankündigung der Schulstandortplaner und der Schulaufsicht, diese Beteiligung
besser als bisher zu gewährleisten, wird vom Beirat begrüßt.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 2
Stellungnahmen der Beiräte zur Schulstandortplanung
– 32 –
Beirat Woltmershausen
Beschluss des Beirats Woltmershausen vom 25. Juni 2018
Der Beirat Woltmershausen begrüßt die den Beiräten in der Regionalkonferenz Bremen-Süd am
5. Mai 2018 von der Senatorin für Kinder und Bildung vorgelegte Schulstandortplanung. Dort wurde
eine gute Grundlage für mehr Transparenz und Information über die Entwicklungsperspektiven für die
Schulen in Woltmershausen geschaffen.
Die Zusage der Senatorin, dass alle Hortplätze solange erhalten bleiben, bis schulische Ganztagsplätze
für alle geschaffen werden, ist für unseren Stadtteil besonders wichtig. Auch die Zusage, dass alle Grund-
schulen die gebundene Form wählen können, wird vom Beirat unterstützt.
Die Schülerzahlen steigen in Woltmershausen bis 2025 um 14,6% im Grundschulbereich (in ganz Bremen
um 18,8%) und im Bereich der Sek-I um 21,5% (bremenweit um 13,5%). Bei diesen steigenden Schüler-
zahlen ist zusätzlich ein besonderer Blick auf die Entwicklungen im vorderen Woltmershausen zu rich-
ten. In die Berechnungsgrundlage müssen die Ergebnisse der weiteren Planungen für das Gebiet nach
den Ergebnissen des Masterplans künftig jährlich aktualisiert eingearbeitet werden.
Der Beirat fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf,
• die Fertigstellung des Ganztagsausbaus an der Grundschule Rechtenflether Straße mit großem
Nachdruck zu betreiben.
• die Machbarkeitsstudie für den Ganztagsausbau und die Dreizügigkeit an der Grundschule Rab-
linghausen weiter zu verfolgen sowie die Gebäude für die Mensa und den Ganztag zusammen in
einem Bauabschnitt zu bauen. Danach kann dann entschieden werden, ob nicht doch die Dreizü-
gigkeit benötigt wird.
• für das vordere Woltmershausen eine neue Grundschule in die Planung aufzunehmen
• für einen Anbau der Oberschule Roter Sand die Planung kurzfristig voranzutreiben, dies gilt auch
für den Ausbau eines W + E-Standortes an der Oberschule. Ein Anbau der Oberschule wird auch
ohne das Neubaugebiet nötig, da die jetzige Dreizügigkeit der GS Rablinghausen hochwächst. Durch
die steigenden Schüler_innenzahlen an der Oberschule wird ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen
Räumen gesehen.
Hier fordert der Beirat umgehend einen Zeit- und Maßnahmenplan für die Neubauten und noch
dringender für die Zeit des Überganges. Nach der langen Phase der Sanierungsbaumaßnahmen
sollte der Schulhof nicht erneut mit Containern zugestellt werden.
Nur so wird Planungssicherheit für die Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und die zuständigen
Pädagoginnen und Pädagogen geschaffen und die gute Entwicklung der Anwahl der Oberschule
bricht nicht wieder ein.
• Die für einen „späteren Zeitpunkt“ geplanten Schulstandortplanungen für die Berufsbildenden
Schulen und für die Gymnasialen Oberstufen müssen so rechtzeitig erfolgen, dass der für die Neu-
stadt und Woltmershausen absehbare Zuwachs nicht erneut Übergangs- oder Notmaßnahmen er-
fordert.
Vorlage Nr. G 154/19 | Anlage 3
Korrekturen im Zahlenwerk der Schulstandortplanung
– 1 –
Korrekturen im Zahlenwerk der Schulstandortplanung
In der in Anlage 1 dargelegten Schulstandortplanung wurden im Vergleich zur im Senat behandelten
Fassung in mehreren Planbezirken kleinere Anpassungen der Schulkapazitäten vorgenommen:
• Die Größe von Klassenverbänden zur inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit be-
sonderem Förderbedarf im Förderbereich Wahrnehmung und Entwicklung wurde für Gymnasial-
klassen fehlerhaft um einen Platz zu hoch angesetzt. Die Kapazität an den vier betroffenen Gymna-
sien (Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Kippenberg-Gymnasium, Gymnasium Horn und Gym-
nasium Vegesack) reduziert sich in der Folge um eine Schülerin bzw. einen Schüler pro Jahrgang.
• Die Korrektur fehlerhafter Annahmen zur Klassenverbandsgröße bei der inklusiven Beschulung von
Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf im Förderbereich Wahrnehmung und
Entwicklung an Grund- und Oberschulen mit einer 23er-Regelfrequenz führt zu einer Erhöhung der
Kapazitäten an einer Grund- und fünf Oberschulen um eine Schülerin bzw. einen Schüler pro Jahr-
gang (Schule Borchshöhe, Oberschule an der Hermannsburg, Oberschule an der Koblenzer Straße,
Gesamtschule Bremen-Ost -Oberschule- und Oberschule in den Sandwehen).
• Die Planung eines zusätzlichen W&E-Verbundes im Stadtteil Osterholz reduziert die Kapazitäten
an der Schule an der Uphuser Straße um 8 Schulplätze und an der Albert-Einstein-Oberschule um
12 Schulplätze.
• Die Absenkung der Mindestfrequenz bei der Klassenverbandsbildung in Jahrgang 5 an Gymnasien
von 28 auf 27 führt an den beiden betroffenen Schulen Gymnasium an der Hamburger Straße und
Hermann-Böse-Gymnasium zur Reduzierung der Kapazitäten um eine Schülerin bzw. einen Schüler
pro Klassenverband. Mit der Maßnahme wird den besonders kleinen Klassenräumen Rechnung ge-
tragen.
• Die Korrektur weiterer Errata führt zudem zur Erhöhung der Kapazitäten an der Schule an der Stader
Straße, der Schule an der Brinkmannstraße, der Oberschule im Park und der Neuen Oberschule Grö-
pelingen.
Im Ergebnis reduziert sich die Anzahl der geplanten Kapazitäten für die Stadtgemeinde Bremen ins-
gesamt an Grundschulen um 8 Schulplätze und an Schulen der Sekundarstufe I um 30 Schulplätze.
Es ergeben sich Änderungen in den Tabellen auf den Seiten 4 bis 9 sowie in den Planbezirksübersichten
auf der Grundlage folgender Anpassungen:
Planbezirk 24 | Huchting
• Alexander-von-Humboldt-Gymnasium: Die geplante Kapazität reduziert sich um 5 Schulplätze.
• Oberschule an der Hermannsburg: Die geplante Kapazität erhöht sich um 6 Schulplätze.
Vorlage Nr. G 6xx/19 | Anlage 3
Anpassungen im Zahlenwerk der Schulstandortplanung
– 2 –
Planbezirk 31 | Östliche Vorstadt
• Schule an der Stader Straße: Die geplante Kapazität reduziert sich um 8 Schulplätze.
• Gymnasium an der Hamburger Straße: Die geplante Kapazität reduziert sich um 20 Schulplätze.
Planbezirk 32 | Schwachhausen
• Hermann-Böse-Gymnasium: Die geplante Kapazität reduziert sich um 20 Schulplätze.
• Kippenberg-Gymnasium: Die geplante Kapazität reduziert sich um 5 Schulplätze.
Planbezirk 35 | Horn-Lehe / Borgfeld / Oberneuland
• Gymnasium Horn: Die geplante Kapazität reduziert sich um 5 Schulplätze.
Planbezirk 37 | Osterholz
• Schule an der Uphuser Straße: Die geplante Kapazität reduziert sich um 8 Schulplätze.
• Oberschule an der Koblenzer Straße: Die geplante Kapazität erhöht sich um 6 Schulplätze.
• Albert-Einstein-Oberschule: Die geplante Kapazität reduziert sich um 12 Schulplätze.
• Gesamtschule Bremen-Ost -Oberschule-: Die geplante Kapazität erhöht sich um 6 Schulplätze.
Planbezirk 38 | Hemelingen
• Schule an der Brinkmannstraße: Die geplante Kapazität erhöht sich um 4 Schulplätze.
Planbezirk 44 | Gröpelingen
• Oberschule im Park: Die geplante Kapazität erhöht sich um 6 Schulplätze.
• Neue Oberschule Gröpelingen: Die geplante Kapazität erhöht sich um 12 Schulplätze.
Planbezirk 52 | Vegesack
• Schule Borchshöhe: Die geplante Kapazität erhöht sich um 4 Schulplätze.
• Gymnasium Vegesack: Die geplante Kapazität reduziert sich um 5 Schulplätze.
Planbezirk 53 | Blumenthal
• Oberschule In den Sandwehen: Die geplante Kapazität erhöht sich um 6 Schulplätze.