34
11.11.2016 1 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01.2017 MDK Bayern Sozialdienste der Krankenhäuser Agenda 11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 2 01 Einführung 02 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 03 Die 6 Module 04 Definition der Aktivitäten im Überleitantrag 05 Grundlagen zum Überleitantrag in den Begutachtungs- richtlinien 06 Struktur und Inhalt des neuen Antrags

Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01...4.3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5 4.3.7 Andere pflegerelevante vokale Auf-fälligkeiten 0 1 3 5 Folie I 11 / 2016 Schulung Überleitantrag

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11.11.2016 1

Medizinischer Dienstder Krankenversicherung

in Bayern

Medizinischer Dienstder Krankenversicherung

in Bayern

Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01.2017

MDK Bayern

Sozialdienste der Krankenhäuser

Agenda

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 2

01 Einführung

02 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

03 Die 6 Module

04 Definition der Aktivitäten im Überleitantrag

05Grundlagen zum Überleitantrag in den Begutachtungs-richtlinien

06 Struktur und Inhalt des neuen Antrags

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11.11.2016 2

Einführung

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

● Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen

Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

● Die Leistungen der Pflegeversicherung werden weiter verbessert und

flexibilisiert.

● Der Umstieg auf das neue System erfolgt zum 1. Januar 2017.

Bis 31. Dezember 2016 ändert sich an der Begutachtung und

den Pflegestufen nichts.

● Zur Finanzierung wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um

weitere 0,2 Beitragssatzpunkte angehoben.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 4

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11.11.2016 3

Der neue

Pflegebedürftig-

keitsbegriff

Neue Definition der Pflegebedürftigkeit

● Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte

Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und

deshalb die Hilfe von anderen brauchen.

● Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive

oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte

Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder

bewältigen können.

● Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für

mindestens 6 Monate, bestehen.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 6

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11.11.2016 4

Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist …

● der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen,

● die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege,

● sondern in den relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung.

● Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht zudem eine systematische Erfassung von Präventions- und Rehabilitationsbedarf.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 7

Module des neuen Begutachtungsinstrumentes

Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 8

Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen

der Selbständigkeit oder Fähigkeiten in folgenden sechs Modulen:

1. Mobilität

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

4. Selbstversorgung

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder

therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

7. Außerhäusliche Aktivitäten

8. Haushaltsführung

11 / 2016

Dies Bereiche werden im Gutachten dargestellt, werden jedoch nicht in der Berechnung des Pflegegrades berücksichtigt.

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11.11.2016 5

Die 6 Module

(Rot die für den

Überleitantrag

relevanten

Aktivitäten)

Modul 1

Mobilität

Page 6: Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01...4.3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5 4.3.7 Andere pflegerelevante vokale Auf-fälligkeiten 0 1 3 5 Folie I 11 / 2016 Schulung Überleitantrag

11.11.2016 6

Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 1: Mobilität

selbstständigüberwiegend selbstständig

überwiegend unselbstständig

unselbstständig

4.1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 3

4.1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 0 1 2 3

4.1.3 Umsetzen 0 1 2 3

4.1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 0 1 2 3

4.1.5 Treppensteigen 0 1 2 3

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 11

Modul 2

Kognitive und

kommunikative

Fähigkeiten

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11.11.2016 7

Die Fähigkeit ist:

vorhanden/

unbeeinträchtigt

größtenteils

vorhanden

in geringem

Maße vorhanden

nicht

vorhanden

4.2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld 0 1 2 3

4.2.2 Örtliche Orientierung 0 1 2 3

4.2.3 Zeitliche Orientierung 0 1 2 3

4.2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 0 1 2 3

4.2.5 Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 0 1 2 3

4.2.6 Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben 0 1 2 3

4.2.7 Verstehen von Sachverhalten und Informationen 0 1 2 3

4.2.8 Erkennen von Risiken und Gefahren 0 1 2 3

4.2.9 Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 0 1 2 3

4.2.10 Verstehen von Aufforderungen 0 1 2 3

4.2.11 Beteiligen an einem Gespräch 0 1 2 3

Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 13

Modul 3

Verhaltensweisen

und psychische

Problemlagen

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11.11.2016 8

Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Nie oder sehr

selten

Selten (ein- bis

dreimal innerhalb

von 2 Wochen)

Häufig (zweimal bis

mehrmals

wöchentlich, aber

nicht täglich

täglich

4.3.1Motorisch geprägte Verhaltensauf-fälligkeiten

0 1 3 5

4.3.2 Nächtliche Unruhe 0 1 3 5

4.3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten

0 1 3 5

4.3.4 Beschädigung von Gegenständen 0 1 3 5

4.3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen

0 1 3 5

4.3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5

4.3.7Andere pflegerelevante vokale Auf-fälligkeiten

0 1 3 5

Folie I

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 15

Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Nie oder sehr

selten

Selten (ein- bis

dreimal innerhalb

von 2 Wochen)

Häufig (zweimal bis

mehrmals

wöchentlich, aber

nicht täglich

täglich

4.3.8Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen

0 1 3 5

4.3.9 Wahnvorstellungen 0 1 3 5

4.3.10 Ängste 0 1 3 5

4.3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage

0 1 3 5

4.3.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 0 1 3 5

4.3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

0 1 3 5

Folie II

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 16

Diese sind im Überleitantrag unter dem Punkt: Besondere Verhaltensauffälligkeiten mit pflegerischem Interventionsbedarf im Freitext zu beschreiben!

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11.11.2016 9

Modul 4

Selbstversorgung

Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 4: Selbstversorgung

selbstständigüberwiegend

selbstständig

Überwiegend

unselbstständigunselbstständig

4.4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers 0 1 2 3

4.4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes 0 1 2 3

4.4.3 Waschen des Intimbereichs 0 1 2 3

4.4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare

0 1 2 3

4.4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers 0 1 2 3

4.4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers 0 1 2 3

4.4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken

0 1 2 3

Folie I

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 18

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11.11.2016 10

Versorgung

selbständig

Versorgung mit Hilfe

nicht täglich, nicht

auf Dauer

Täglich zusätzlich zu

oraler Ernährung

Ausschließlich oder

nahezu

ausschließlich

4.4.13 Ernährung parenteral oder über Sonde 0 0 6 3

Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 4: Selbstversorgung

selbstständigüberwiegend

selbstständig

Überwiegend

unselbstständigunselbstständig

4.4.8 Essen 0 3 6 9

4.4.9 Trinken 0 2 4 6

4.4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls

0 2 4 6

4.4.11Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma

0 1 2 3

4.4.12Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma

0 1 2 3

Folie II

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 19

Modul 5

Bewältigung von und

selbständiger Umgang mit

krankheits- oder

therapiebedingten

Anforderungen und

Belastungen

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11.11.2016 11

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-

oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

in Bezug auf:

Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen)

Ent-

fällt

Selb-

stän-

dig

pro Tag pro Woche pro Monat

4.5.1 Medikation

4.5.2 Injektionen

4.5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port)

4.5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe

4.5.5 Einreibung sowie Kälte- und Wärmeanwendungen

4.5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen

4.5.7 Körpernahe Hilfsmittel

Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 21

Folie I

Weitere krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen können im Freitext

unter „Sonstiges“ beschrieben werden!

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-

oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

in Bezug auf:

Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen)

Ent-

fällt

Selb-

stän-

dig

pro Tag pro Woche pro Monat

4.5.8 Verbandwechsel und Wundversorgung

4.5.9 Versorgung mit Stoma

4.5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von

Abführmethoden

4.5.11 Therapiemaßnahmen

4.5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher

Umgebung

4.5.13 Arztbesuche

4.5.14Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer

Einrichtungen (bis zu 3 Std.)

4.5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder

therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.)

Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und BelastungenFolie II

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 22

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11.11.2016 12

Modul 6

Gestaltung des

Alltagslebens und

soziale Kontakte

Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

selbstständigüberwiegend

selbstständig

überwiegend

unselbstständigunselbstständig

4.6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen

0 1 2 3

4.6.2 Ruhen und Schlafen 0 1 2 3

4.6.3 Sich beschäftigen 0 1 2 3

4.6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen

0 1 2 3

4.6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt

0 1 2 3

4.6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes

0 1 2 3

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 24

Spielt im Überleitantrag keine Rolle!

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11.11.2016 13

Die Bewertungs-

systematik

Graduierung der Selbständigkeit

Die Person kann…

…durchführen

die gesamte Aktivitätselbständig

den größten Teil der Aktivitätüberwiegend selbständig

nur einen geringen Anteilüberwiegend unselbständig

keinen nennenswerten Anteilunselbständig

Juni 2016 Einführung - 26 -

Zu prüfen ist immer, ob die Einschränkung der Selbständigkeit voraussichtlich auf Dauer von 6 Monaten bestand hat!

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11.11.2016 14

Bewertung der Selbständigkeit

selbständig

Die Person kann die Aktivität in der Regel selbständig durchführen.

➞ Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder

nur unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich.

➞ Entscheidend ist jedoch, dass die Person keine personelle Hilfe benötigt.

➞ Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen

sind nicht zu berücksichtigen.

weniger als einmal pro Woche

weniger als 6 Monate

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 27 -

Bewertung der Selbständigkeit

überwiegend selbständig

Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen.

➞ Dementsprechend entsteht nur geringer, mäßiger Aufwand für die

Pflegeperson , z. B. in Form von

– unmittelbares Richten/Zurechtlegen von Gegenständen

– Aufforderung

– Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

– partielle Beaufsichtigung und Kontrolle

– punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität

– Anwesenheit aus Sicherheitsgründen

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 28 -

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11.11.2016 15

Bewertung der Selbständigkeit

überwiegend unselbständig

Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen.

Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann

ggf. mit ständiger Anleitung oder aufwändiger Motivation auch

während der Aktivität.

Ein erheblicher Teil der Handlungsschritte muss übernommen werden.

Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, wiederholte Aufforderungen oder

punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 29 -

Bewertung der Selbständigkeit

unselbständig

Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen.

Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden.

Ständige Motivation, Anleitung, Beaufsichtigung reichen auf keinen Fall aus.

Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen anstelle der

betroffenen Person durchführen.

Nur selten nur sehr gering

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 30 -

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11.11.2016 16

Graduierung der Fähigkeiten

Die Fähigkeit ist…

vollständig, immer vorhanden/unbeeinträchtigt

überwiegend aber nicht durchgängiggrößtenteils vorhanden

stark beeinträchtigt, aber erkennbarin geringem Maße vorhanden

nur in sehr geringem Maße/sehr seltennicht vorhanden

Juni 2016 Einführung - 31 -

Zu prüfen ist immer, ob die Einschränkung der Fähigkeiten voraussichtlich auf Dauer von 6 Monaten bestand hat!

Bewertung der Fähigkeiten

Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt

Die Fähigkeit ist (nahezu) vollständig vorhanden.

Fähigkeit größtenteils vorhanden

• Überwiegend, die meiste Zeit über, in den meisten Situationen, aber nicht

durchgängig.

• Die Person hat Schwierigkeiten, höhere oder komplexere Anforderungen zu

bewältigen, kann die alltäglichen/häuslichen Belange aber alleine regeln.

Juni 2016 Einführung - 32 -

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11.11.2016 17

Bewertung der Fähigkeiten

Fähigkeit in geringem Maße vorhanden

• Die Fähigkeit ist stark beeinträchtigt aber erkennbar vorhanden

• Die Person hat häufig oder in vielen Situationen Schwierigkeiten, auch bei

alltäglichen/häuslichen Belangen.

• Sie kann nur geringe Anforderungen bewältigen.

• Es sind Ressourcen vorhanden.

Fähigkeit nicht vorhanden

Die Fähigkeit ist nicht oder nur in sehr geringem Maße (sehr selten) vorhanden.

Juni 2016 Einführung - 33 -

Definition der

Aktivitäten im

Überleitantrag

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11.11.2016 18

Positionswechsel im Bett

Selbständig ist eine Person, die ohne personelle Hilfestellung, ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln die Position allein im Bett verändern kann.

Überwiegend selbständig, wenn durch unmittelbares Anreichen des Hilfsmittels oder Reichen der Hand die Lage im Bett verändert werden kann.

Überwiegend unselbständig, wenn beim Positionswechsel nur wenig mitgeholfen werden kann, Aufforderungen wie auf den Rücken rollen gefolgt werden kann.

Unselbständig, wenn bei Positionswechsel keine oder nur minimale Beteiligung möglich ist.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 35 -

Halten einer stabilen Sitzposition

Selbständig ist eine Person auch dann, wenn sie beim Sitzen gelegentlich die Sitzposition

korrigieren muss.

Überwiegend selbständig, wenn nur kurz für die Dauer z.B. einer Mahlzeit die Sitzposition

gehalten werden kann, ansonsten aber Positionskorrektur benötigt wird.

Überwiegend unselbständig, wenn bei eingeschränkter Rumpfkontrolle auch für die

Dauer einer Mahlzeit oder eines Waschvorgangs eine personelle Unterstützung zur

Korrektur der Position notwendig ist.

Unselbständig, wenn bei fehlender Rumpf- und Kopfkontrolle kein Sitzen möglich ist.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 36 -

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11.11.2016 19

Umsetzen

Selbständig ist eine Person, wenn ohne personelle Hilfe, aber ggf. mit Hilfsmittel

(Griffstange) ein Hochziehen vom Bett/Rollstuhl/Toilettenstuhl möglich ist, auch wenn bei

fehlender Stehfähigkeit mittels Armkraft selbständiges Umsetzen möglich ist.

Überwiegend selbständig, wenn Aufstehen oder das Umsetzen bei Reichen einer

Hand/Arm möglich ist.

Überwiegend unselbständig, wenn zum Aufstehen erheblicher Kraftaufwand durch die

Pflegeperson erforderlich ist und die beeinträchtigte Person nur wenig mithilft (nur

kurzfristig stehfähig).

Unselbständig, wenn Mithilfe nicht möglich ist und gehoben und getragen werden muss.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 37 -

Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs

Selbständig ist eine Person, wenn sichere Fortbewegung innerhalb einer Wohnung oder

im Wohnbereich einer Einrichtung zwischen den Zimmern, ggf. mit Hilfsmitteln möglich

ist.

(übliche Gehstrecke 8 m)

Überwiegend selbständig, wenn Hilfsmittel bereitgestellt werden müssen und/oder ggf.

Beobachtung aus Sicherheitsgründen bei gelegentlichem Stützen/Unterhaken erforderlich

ist.

Überwiegend unselbständig, wenn Fortbewegung nur wenige Meter mit Rollstuhl oder

nur wenige Schritte mit Stützen oder Halten durch eine Person möglich ist (auch nur

Krabbeln und Robben).

Unselbständig, wenn die Person im Rollstuhl geschoben werden oder die Person getragen

werden muss.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 38 -

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11.11.2016 20

Waschen des vorderen Oberkörpers

selbständig ist wer sich die Hände, das Gesicht, den Hals, die Arme, die Achselhöhlen und

den vorderen Brustbereich waschen und abtrocknen kann (evtl. auch erschwert,

verlangsamt oder unter Nutzung von Hilfsmitteln)

überwiegend selbständig

• Bereitlegen von Utensilien, z.B. Seife, Waschlappen

• Aufforderungen, Punktuelle Teilhilfen z. B. Waschen unter den Achseln oder der Brust

überwiegend unselbständig

nur geringe Anteile der Aktivität , z. B. Hände oder Gesicht waschen

umfassende Anleitung.

unselbständig

Keine oder minimale Beteiligung

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 39 -

Waschen des Intimbereichs

selbständig ist wer den Intimbereich waschen und abtrocknen kann

überwiegend selbständig

Bereitlegen und Richten von Utensilien

Aufforderungen oder punktuelle Teilhilfen wie z. B. den Waschlappen in die Hand geben

überwiegend unselbständig

nur geringe Anteile der Aktivität z. B. nur den vorderen oder hinteren Intimbereich

waschen.

unselbständig

Keine oder minimale Beteiligung

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 40 -

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11.11.2016 21

Duschen/Baden einschließl. Waschen der Haare

selbständige Durchführung des Dusch- oder Wannenbades einschließlich des Waschens

der Haare ohne personelle Hilfe

überwiegend selbständig

Bereitlegen und Richten von Utensilien,

Aufforderungen oder punktuelle Teilhilfen: z.B. Stützen beim Ein-, Aussteigen, Bedienung

des Badewannenlift, Haare waschen o. Föhnen, Abtrocknen, erforderliche

sicherheitsgebende Anwesenheit

überwiegend unselbständig

nur geringe Anteile der Aktivität, z.B. Waschen des vorderen Oberkörpers

unselbständig

Keine oder minimale Beteiligung

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 41 -

An- und Auskleiden des Oberkörpers

selbständig ist wer bereitliegende Kleidungsstücke, z. B. Unterhemd, T-Shirt, Hemd, Bluse,

Pullover, Jacke, BH, Schlafanzugoberteil oder Nachthemd, an- und ausziehen kann

überwiegend selbständigAnreichen oder Halten von Kleidungsstücken, z. B. beim Anziehen eines Hemdes,

Aufforderungen zur Vervollständigung der Handlung oder kleinere Hilfen, z. B. nur die

Hilfe bei Verschlüssen, Sitzkontrolle der Kleidung

überwiegend unselbständig

nur geringe Anteile der Aktivität beinhaltet z.B. die Hände in die Ärmel eines T-Shirts

schieben.

unselbständig

Keine oder minimale Beteiligung

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 42 -

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11.11.2016 22

An- und Auskleiden des Unterkörpers

selbständig ist wer bereitliegende Kleidungsstücke, z. B. Unterwäsche Hose, Rock,

Strümpfe und Schuhe, an- und ausziehen kann

überwiegend selbständig

Anreichen/ Halten von Kleidungsstücken, z.B. Einstieghilfe bei Hosen,

Kleine Handreichungen, z.B. Schnürsenkel binden, Knöpfe schließen oder Kontrolle des

Sitzes der Kleidung

Aufforderungen zur Vervollständigung der Handlung

überwiegend unselbständig

In geringem Umfang selbständig: das Hochziehen von Hose, Rock zur Taille gelingt

selbständig, zuvor muss das Kleidungsstück jedoch von der Pflegeperson über die Füße

gezogen werden.

unselbständig

Keine oder minimale Beteiligung

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 43 -

Essen

selbständig ist wer bereitgestellte, mundgerecht zubereitete Speisen essen kann

überwiegend selbständig

• Punktuelle Aufforderungen z.B. mit dem Essen zu beginnen oder weiter zu essen.

• Punktuelle Hilfen: z. B. Zurücklegen aus der Hand gerutschter Speisen oder Besteck in die

Hand geben.

überwiegend unselbständig

• Ständiges Motivieren zur Nahrungsaufnahme oder größtenteils Anreichen erforderlich

• Erforderliche unmittelbare Eingreifbereitschaft z.B. bei Aspirationsgefahr u./o.

Schluckstörungen

unselbständig

Keine oder minimale Beteiligung: nahezu komplettes Anreichen ist erforderlich

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 44 -

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11.11.2016 23

Trinken

selbständig ist wer bereitstehende Getränke aufnehmen kann, ggf. mit Gegenständen wie

Strohhalm, Spezialbecher mit Trinkaufsatz

überwiegend selbständig

• Positionieren in unmittelbaren Aktionsradius

• Erinnern an das Trinken

• Partielle Beaufsichtigung

überwiegend unselbständig

Das Trinkgefäß muss beispielsweise in die Hand gegeben werden, das Trinken erfolgt

jedoch selbständig oder die Person muss zu fast jedem Schluck motiviert werden oder es

ist ständige und unmittelbare Eingreifbereitschaft der Pflegeperson erforderlich, aufgrund

von Aspirationsgefahr.

unselbständig

Keine oder minimale Beteiligung: nahezu vollständiges Verabreichen

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 45 -

Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls

selbständiges Gehen zur Toilette, Hinsetzen und Aufstehen, Sitzen während der Blasen-

oder Darmentleerung, Intimhygiene und Richten der Kleidung

überwiegend selbständig

• Anreichungen: z.B. von Toilettenpapier o. Waschlappen, Intimreinigung nur nach

Stuhlgang, Bereitstellen/Leeren des Toilettenstuhls/Urinflasche o.ä.,

• Orientierungshilfen z.B. zum Auffinden der Toilette oder Begleitung

• Punktuelle Hilfen: bei den Transfers, dem Richten der Bekleidung

überwiegend unselbständig

Nur einzelne Handlungsschritte selbständig z. B. nur Richten der Bekleidung oder

Intimhygiene nur nach Wasserlassen

unselbständig

Keine oder minimale Beteiligung

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 46 -

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11.11.2016 24

Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter u. Urostoma

selbständig ist wer Inkontinenz- und Stomasysteme sachgerecht verwenden, nach Bedarf

wechseln und entsorgen kann

überwiegend selbständig

Anreichen oder Entsorgen von Inkontinenzmaterial

Erinnern oder Auffordern zum Wechsel des Inkontinenzmaterials

überwiegend unselbständig

nur punktuelle Beteiligung möglich, z.B. nur Vorlage einlegen oder Inkontinenzhose

entfernen.

unselbständig

Beteiligung ist nicht oder nur minimal möglich.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 47 -

Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma

selbständig ist wer Inkontinenz- und Stomasysteme sachgerecht verwenden, nach Bedarf

wechseln und entsorgen kann

überwiegend selbständig

Anreichen oder Entsorgen von Inkontinenzmaterial

Erinnern oder Auffordern zum Wechsel des Inkontinenzmaterials

überwiegend unselbständig

Beteiligt sich beim Wechsel z.B. Wechsel eines Stomabeutels.

unselbständig

Beteiligung ist nicht oder nur minimal möglich.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 48 -

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11.11.2016 25

Ernährung parenteral oder über Sonde

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst- 49 -

nicht täglich, nicht auf DauerDie Person erhält zusätzlich zur oralen Nahrungsaufnahme Sondennahrung, aber nur gelegentlich oder vorübergehend.

täglich, zusätzlich zu oraler ErnährungDie Person erhält in der Regel täglich Sondennahrung und täglich oral Nahrung. Sie wird zum Teil, aber nicht ausreichend über die orale Nahrungsaufnahme ernährt und benötigt zur Nahrungsergänzung bzw. zur Vermeidung von Mangelernährung täglich Sondenkost.

ausschließlich oder nahezu ausschließlichDie Person erhält ausschließlich oder nahezu ausschließlich Sondennahrung. Eine orale Nahrungsaufnahme erfolgt nicht oder nur in geringem Maße zur Förderung der Sinneswahrnehmung.

Zeitliche Orientierung

Fähigkeit vorhanden

zeitliche Strukturen (z.B. Uhrzeit, Tagesabschnitte, Jahreszeiten, Ereignisse im eigenen

Leben) werden erkannt.

Fähigkeit größtenteils vorhanden

Person ist die meiste Zeit, jedoch nicht durchgängig zeitlich orientiert. Hat

Schwierigkeiten, ohne äußere Orientierungshilfen den Tagesabschnitt zu bestimmen

Fähigkeit in geringem Maße vorhanden

Zeitliche Orientierung ist nur in Ansätzen vorhanden. Trotz Orientierungshilfen zumeist

nicht in der Lage Tageszeiten zu erkennen.

Fähigkeit nicht vorhanden

Kein Verständnis für zeitliche Strukturen und Abläufe vorhanden

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 50 -

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11.11.2016 26

Verstehen von Sachverhalten und Informationen

Fähigkeit vorhanden

Verstehen von Sachverhalten oder Informationen

Fähigkeit größtenteils vorhanden

Verstehen von einfache Sachverhalte/Informationen, Komplizierteres bereitet

Schwierigkeiten.

Fähigkeit in geringem Maße vorhanden

Verstehen von einfachen Informationen häufig nur bei mehrmaligem Wiederholen (ggf.

auch tagesformabhängig).

Fähigkeit nicht vorhanden

Verstehen der Situationen/Informationen weder verbal noch nonverbal erkennbar

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 51 -

Mitteilen von elementaren Bedürfnissen

Fähigkeit vorhanden

Elementare Bedürfnisse werden verbal und nonverbal mitgeteilt.

Fähigkeit größtenteils vorhanden

Elementare Bedürfnisse werden auf Nachfrage mitgeteilt, nicht immer jedoch spontan.

Fähigkeit in geringem Maße vorhanden

Elementare Bedürfnisse werden nicht mitgeteilt. Zustimmung/Ablehnung kann aber

deutlich gemacht werden ODER Bedürfnisse können aus nonverbalen Reaktionen

abgeleitet werden.

Fähigkeit nicht vorhanden

Elementare Bedürfnisse werden (selten) weder in verbaler noch in nonverbaler Form

mitgeteilt. Zustimmung/Ablehnung kann nicht deutlich gemacht werden.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 52 -

Page 27: Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01...4.3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5 4.3.7 Andere pflegerelevante vokale Auf-fälligkeiten 0 1 3 5 Folie I 11 / 2016 Schulung Überleitantrag

11.11.2016 27

Verstehen von Aufforderungen

Fähigkeit vorhanden

Aufforderungen in Bezug auf alltägliche Grundbedürfnisse werden verstanden.

Fähigkeit größtenteils vorhanden

Einfache Bitten und Aufforderungen werden verstanden. Aufforderungen in nicht

alltäglichen Situationen müssen erklärt werden. Deutliche Ansprache, Wiederholungen,

Zeichen- oder Gebärdensprache können erforderlich sein.

Fähigkeit in geringem Maße vorhanden

Aufforderungen werden zumeist erst nach Wiederholung und Erläuterung verstanden

(tagesformabhängig). Bei nonverbalen Aufforderungen wird Zustimmung/ Ablehnung

gezeigt.

Fähigkeit nicht vorhanden

Anleitungen und Aufforderungen werden kaum oder nicht verstanden.

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 53 -

• orale Medikation

• Augen- und Ohrentropfen

• Suppositorien

• Medikamentenpflaster

−Stellen/Verabreichen

• Bei Verabreichung ist das Stellen nicht gesondert zu berücksichtigen!

• Medikamentengabe über PEG wird hier bewertet und nicht unter Nahrungsaufnahme

Medikation

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 54 -

Es ist nicht relevant, ob der Antragsteller Medikamente bekommt, sondern ob er in der Lage ist diese selbständig zu nehmen. Eine Unselbständigkeit kann sowohl kognitive, als auch somatische Gründe haben.Der Dauerzustand (vorrausichtlich mehr als 6 Monate) ist in jedem Fall zu prüfen.

Page 28: Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01...4.3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5 4.3.7 Andere pflegerelevante vokale Auf-fälligkeiten 0 1 3 5 Folie I 11 / 2016 Schulung Überleitantrag

11.11.2016 28

• Injektionen (s.c., i.m.)

• subkutane Infusionen

zum Beispiel:

• Heparin-Gaben

• MTX-Gaben

• Insulininjektionen

• fettlösliche Vitamine (EDKA)

• Insulinpumpen (Platzieren bzw. Wechseln der Kanüle)

Injektionen

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 55 -

Es ist nicht relevant, ob der Antragsteller Injektionen bekommt, sondern ob er in der Lage ist diese selbständig durchzuführen. Eine Unselbständigkeit kann sowohl kognitive, als auch somatische Gründe haben.Der Dauerzustand (vorrausichtlich mehr als 6 Monate) ist in jedem Fall zu prüfen.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen, …

• bei der Bewältigung von belastenden Emotionen (z. B. Panikattacken)

• beim Abbau psychischer Spannungen und bei der Impulssteuerung

• bei der Förderung positiver Emotionen durch Ansprache oder körperliche Berührung

• bei der Vermeidung von Gefährdungen im Lebensalltag

• bei Tendenz zu selbstschädigendem Verhalten

Im Fokus steht, inwieweit eine Person ihr Verhalten ohne personelle

Unterstützung steuern kann!

Diese Aspekte sind im Überleitantrag im Freitext zu beschreiben!

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 56 -

Page 29: Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01...4.3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5 4.3.7 Andere pflegerelevante vokale Auf-fälligkeiten 0 1 3 5 Folie I 11 / 2016 Schulung Überleitantrag

11.11.2016 29

Grundlagen zum

Überleitantrag in

den Begutachtungs-

richtlinien

5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade)

Pflegegrad 1

geringeBeeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2

erheblicheBeeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3

schwereBeeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4

schwersteBeeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5

schwersteBeeinträchtigung der Selbständigkeitmit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, oder vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation.

12,5 27 47,5 70 90 100

Punktwert

11.11.2016 Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 58

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11.11.2016 30

11 / 2016

● Im Rahmen des Überleitungsverfahrens muss ab dem 01.01.2017 eine Beurteilung möglich sein, ob mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens

� Pflegegrad 1 vorliegt, d.h. im NBA mindestens 12,5 bis unter 27,5 gewichtete Punkte erreicht werden, oder

� Pflegegrad 2 vorliegt, d.h. im NBA mindestens 27 gewichtete Punkte erreicht werden.

●-> Eine Differenzierung muss hinlänglich möglich sein.

● Den Mitarbeitern von Sozialdiensten der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen muss eine sichere Einschätzung von dauerhafter Pflegebedürftigkeit im Sinne SGB XI möglich sein.

● Der MDK erhält Anträge, die eine sichere Beurteilung möglich machen.● -> Gutachtern müssen hinreichend Informationen zu Verfügung stehen, um über die

„Mindestanforderungen“ für Pflegegrad 1 oder 2 entscheiden zu können.

Grundlagen in den Begutachtungsrichtlinien

Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 59

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 60

• Derzeit fehlt in Bayern noch der Vertrag zwischen der bayerischen

Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeneischaft der Pflegekassen in

Bayern

• Hierin ist zu regeln,

• Ob ab 01.01.2017 der Antrag unmittelbar an den MDK Bayern zu senden ist

(wie bisher), oder

• ob der Antrag an die zuständig Pflegekasse des Versicherten zu senden ist.

• Ab dem 01.01.2017 (sofern bis dahin eine vertragliche Regelung vorliegt)

stehen die Informationen und der Antrag auf der Homepage des MDK

Bayern zur Verfügung.

Vertragliche Grundlagen auf Länderebene

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11.11.2016 31

Struktur und Inhalt

des neuen Antrags

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 62

Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zum Antragsteller

Angaben zur Person des Antragstellers, zum Krankenhaus und zu seinem evtl. Betreuer X

X

X

Max Mustermann10.12.1933

Musterstraße 212345Musterhausen

AOK Bayern / Direktion Musterhausen

Krankenhaus MusterstadtKrankenhausstraße 267890 Musterstadt

Hans BetreuerBetreuerstraße 267890 MusterstadtDr. Jakob SpritzeMasernstraße 367890 Musterstadt

Angaben zur geplanten Entlassung und zur Versorgungsform

Angaben zur beantragten Leistung

Angaben zu evtl. geplanten Rehabilitationsmaßnahmen

13.02.2017

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11.11.2016 32

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 63

Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zum Antragsteller und Beteiligten

Hier muss der Antragsteller, bzw. sein Betreuer unterschreiben.

Hier muss der Mitarbeiter des Krankenhauses (Sozialdienst) unterschreiben und seinen Namen / Funktion und Telefonnummer angeben.

23.03.2017 Max Mustermann

Anna Maier / Sozialdienst KH Musterstadt / 08121-123456 Anna Maier

Datenschutzerklärung!Ohne eine Unterschrift des Vers. oder seines Betreuers ist eine Bearbeitung nicht möglich!

Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur Diagnose, Einschränkungen und Schädigungen

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 64

Angaben zu pflegebegründendeDiagnosenz.B. Z. n. Apoplex mit armbetonter Hemiparese rechts und

Schluckstörungen, Harninkontinenz und beginnende Demenz

z.B. Funktionsverlust des rechten Arms und der rechten Hand, unsicheres Gangbild, leichte Schluckstörungen, Harninkontinenz mit Einlagen versorgt, Unterstützung erforderlich, Orientierungsstörungen, Orientierungshilfen erforderlich

X

Angaben zu Einschränkungen und Schädigungen die eine Auswirkung auf die Selbständigkeit und Fähigkeit des Antragsstellers haben

Keine Diagnosen!

Angaben zum Dauerzustand (mindestens 6 Monate)

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11.11.2016 33

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 65

Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur Selbständigkeit - Beispiel

X Lagerungshilfe beim rechten Arm

X stabiles Sitzen selbständig möglich

X Hilfe beim Transfer aus dem Bett

X Begleitung bei Sturzgefahr

X Hilfe bei der linken X Körperhälfte, sowie des Intimbereiches

X muss weitgehend übernommen werden

X Vers. kann nur geringe Anteile X selbständig durchführen

X Beaufsichtigung wegen leichter X Schluckstörungen erforderlich

X gelegentliches Nachreinigen nach StuhlgangX Einlagenwechsel

============================= Entfällt, da keine Stuhlinkontinenz und Ernährung parenteral oder

============================= über PEG

Keine Angaben zur Häufigkeit (Zahl) erforderlich!

11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 66

Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur kognitiven Fähigkeiten

X Tagesstrukturierung erforderlich

X nur sehr einfache Sachverhalte

X elementare Bedürfnisse (Hunger) X werden mitgeteilt, einfache

Aufforderungen verstanden undumgesetzt

Gelegentlich nächtliche Unruhe, wenn der Vers. komplexere Sachverhalte nicht versteht, reagiert er gelegentlich verbal aggressiv

Hier können Auffälligkeiten und Verhaltensweisen dokumentiert werden, aus denen ein personeller Unterstützungsbedarf resultiert.

Keine Angaben zur Häufigkeit (Zahl) erforderlich!

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11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 67

Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur Behandlungspflege

X 3 x Medikamenteneinnahme muss kontrolliert werden, Vers. vergisst diese.

Hier können weitere Angaben zu Behandlungspflege, aber auch Angaben zu weiteren Besonderheiten oder zur geplanten Versorgungsform gemacht werden.

Der Versicherte trägt Kompressionsstrümpfe.Derzeit besteht ein abheilender Dekubitus an der rechten Ferse.Der Versicherter lebt mit seiner betagten Ehefrau zusammen.Im häuslichen Bereich soll die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

Achtung!Hier ist nicht nur ein Kreuz erforderlich, die Häufigkeit (Zahl) muss angegeben werden!

www.mdk-bayern.de