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Schwanger in Düsseldorf Informationen für werdende Mütter und Väter

Schwanger in Düsseldorf€¦ · ein Baby, so hört man junge Mütter und Väter immer wieder sagen, verändert alles. Doch nicht nur die Geburt eines Kindes, sondern auch die Zeit

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  • Schwanger in DüsseldorfInformationenfür werdendeMütter und Väter

  • Hinweis

    Diese Broschüre wurde nach bestemWissen verfasst. Eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden.Jede Haftung wird ausgeschlossen.

    Gesetze und Richtlinien können sichändern. Beachten Sie deshalb bittedas Erscheinungsdatum dieser Broschüre. Eine Rechtsberatung kanndiese Broschüre nicht ersetzen.

  • Liebe Leserinnen und Leser,

    ein Baby, so hört man junge Mütter und Väter immer wieder sagen, verändertalles. Doch nicht nur die Geburt eines Kindes, sondern auch die Zeit währendder Schwangerschaft selbst ist sowohl emotional als auch körperlich eines derbewegendsten Erlebnisse in unserem Leben.

    Für viele Paare ist die Schwangerschaft ein Grund zur Freude, für manche aberauch ein Grund zur Sorge. Viele Fragen tauchen auf, manchmal müssen Konflikte geklärt und Lösungen gefunden werden. Dabei möchten wir Ihnen Unterstützung anbieten.

    Die Ihnen vorliegende Broschüre wurde bereits in der 4. Auflage gemeinsamdurch das Gesundheitsamt und das Büro für die Gleichstellung von Frauen undMännern erarbeitet. Aufgeführt sind vielfältige Düsseldorfer Beratungsstellen,aber auch bundesweite Einrichtungen, die Rat und Hilfe bieten sowie Infor -mationen über den Verlauf einer Schwangerschaft und rund um die Geburtgeben können.

    Je genauer Sie, Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sowie Ihre Familien sich infor-mieren, umso sicherer und ruhiger können Sie beispielsweise die Geburt IhresKindes planen und mit Ihrem nahestehenden Umfeld die für Sie richtige Ent-scheidung treffen. Deshalb scheuen Sie sich bitte nicht, die Informations- undBeratungsangebote, die in dieser Broschüre zusammengefasst sind, zu nutzen.

    Ihr

    Dirk Elbers Oberbürgermeister derLandeshauptstadt Düsseldorf

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  • A Adoption und Pflegekinderdienst ................ 6Allein erziehend ............................................. 6Amtsvormundschaft ..................................... 6Arbeitslosengeld I .......................................... 6Arbeitslosengeld II ........................................ 7Arbeitsschutz .................................................. 8

    B Behinderung ................................................... 8Beistandschaft .............................................. 10Berufstätigkeit und Freistellung ................ 10Betreuungsunterhalt ................................... 10Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ........................................................ 11Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ .............. 12

    D Düsseldorfer Tabelle ................................... 12

    E Elterngeld ..................................................... 12Elterliche Sorge ............................................ 14Elternzeit ...................................................... 15Erbrecht ........................................................ 16

    F Familienplanung .......................................... 16Familienurlaub ............................................. 16Fehlgeburt ..................................................... 17Finanzielle Hilfen ........................................ 17

    G Geburt ........................................................... 18Geburtsurkunde .......................................... 19Geburtsvorbereitung ................................... 19Grundsicherung .......................................... 20

    ••••••

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    H Haushaltshilfe .............................................. 20Hebammen ................................................... 20Hilfen nach der Geburt ............................... 21Humangenetik ............................................. 22

    J Jugendamt .................................................... 22Jugendliche Schwangere ............................. 22

    K Kinderbetreuung ......................................... 23Kinderfreibetrag .......................................... 23Kindergeld .................................................... 23Kinderzuschlag ............................................ 24Krankenversicherung .................................. 24Kündigungsschutz ....................................... 24

    L Lesben, lesbische Eltern .............................. 24

    M Mutter-Kind-Wohnen ................................ 25Mutterschaftsgeld ........................................ 25Mutterschutzfrist ......................................... 26Mutterschutzgesetz ...................................... 26

    N Namensgebung ............................................ 26Notruftelefon für Schwangere ................... 27

    P Pflegegeld ...................................................... 27Pränataldiagnostik und psychosoziale Beratung .............................. 28Präventionsprogramm „Zukunft für Kinder in Düsseldorf “ ........ 28

    ••••

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    ••••••

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    Inhalt

  • QQueer Families ............................................. 30

    R Rente ............................................................. 30

    S Schulden ....................................................... 31Schwangerschaftskonfliktberatung ........... 32Schwule, schwule Eltern ............................. 32Sorgeerklärung ............................................. 32Sozialgeld ...................................................... 32Sozialhilfe ..................................................... 33Sozialpädiatrischer Dienst ......................... 33Staatsangehörigkeit des Kindes ................. 34Steuer ............................................................ 34

    TTrennung ...................................................... 35

    UUnterhalt ....................................................... 36Unterhaltsvorschuss .................................... 36

    V Vaterschaftsanerkennung ........................... 36Väterberatung .............................................. 37

    W Wohnberechtigungsschein ......................... 38Wohngeld ..................................................... 38

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    Broschüren – Bundesweite Einrichtungen – Wichtige Links .................................................. 39

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  • Adoption und Pflegekinderdienst

    Information und Beratung zum Thema Adoptionund Dauerpflege erhalten Sie bei folgenden Ein-richtungen: Adoptionsvermittlungsstelle – Diakonie Düsseldorf

    Fachdienst für familiale Fremdunterbringung –

    Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.

    Düsseldorf

    Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung –

    Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Allein erziehend

    Wenn Sie allein erziehend sind oder sein werdehaben Sie die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote des Verbands für alleinerziehende Mütund Väter e.V. (VAMV) in Anspruch zu nehmerechtliche und soziale Beratung psychosoziale Hilfen Informationen über soziale Leistungen für wdende Mütter und für die Zeit nach der GebBeratung zum Nichtehelichenrecht Informationen über die Rolle und Funktion Jugendamtes bei nichtehelichen Geburten Möglichkeit für persönliche Kontakte und Erfahrungsaustausch mit Frauen und Männedie in der gleichen Lebenssituation sind Vermitteln und Organisieren von Selbsthilfe-gruppen organisierte Freizeitangebote

    Weitere Informationen erhalten Sie beim: Verband alleinerziehender Mütter und Väter,

    Ortsverband Düsseldorf e.V.

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    Amtsvormundschaft

    Bei minderjährigen, nicht verheirateten Mütternwird das Jugendamt Amtsvormund. Die Amtsvor-mundschaft umfasst die gesamte elterliche Sorgefür das Kind. Die Personensorge steht Ihnen nebendem Amtsvormund zu. In der Praxis wird derAmtsvormund Ihr Kind vor allem in rechtlichenAngelegenheiten vertreten.

    Beratung und Informationen erhalten Sie bei der:Amtsvormundschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Arbeitslosengeld I

    Eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I besteht beieiner versicherungspflichtigen Beschäftigung vonmindestens 12 Monaten in den letzten zwei Jahren.Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist unabhängigvon der finanziellen Situation des Antragstellersoder der Antragstellerin. Das Einkommen desPartners oder der Partnerin ist ohne Relevanz.

    Grundsätzlich haben auch schwangere Frauen bisauf die Zeit der Mutterschutzfrist (siehe M = Mutterschutzfrist, Seite 26) ein Anrecht auf Arbeitslosengeld I, sofern sie dem Arbeitsmarktzur Verfügung stehen. Nach der Mutterschutzfristhaben Frauen ebenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn sie dem Arbeitsmarkt zurVerfügung stehen und nachweisen können, dassdie Betreuung des Kindes gewährleistet ist. DieAntragstellung erfolgt bei der Arbeitsagentur.

    Wichtig: Der Antrag muss persönlich bei der Arbeits-agentur gestellt werden, da erst ab dem Meldezeit-punkt ein Anspruch besteht.

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    Weitere Beratung erhalten Sie hier: ArbeitslosenZentrum Düsseldorf

    Beratungsstelle für Arbeitslose – Caritasverband

    Düsseldorf

    Arbeitslosengeld II

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebens-unterhalts nach dem SGB II ( Hartz IV, Arbeits -losengeld II) hat nur, wer hilfebedürftig ist undseinen Lebensunterhalt nicht anderweitig durchEinkommen oder Vermögen sicherstellen kann.Leistungsanspruch haben auch die Familien -angehörigen, die mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben.Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, dieim selben Haushalt leben und gemeinsam „wirt-schaften“. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemein-schaft wird erwartet, dass es sein Einkommen undVermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs allerAngehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt. Die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld IIhängt von der Personenzahl ab, die in einem Haus-halt lebt. Pro Person wird eine Pauschale gezahlt,die den Lebensunterhalt und den Mietanteil sowiedie Beschaffung von Kleidung, Haushaltsgerätenund Einrichtungsgegenständen beinhaltet.

    Schwangere Frauen mit Anspruch auf Arbeitslosen-geld II können zusätzliche Leistungen beantragen: Mehrbedarf für Schwangere (ab der 13. Schwan-erschaftswoche, ein monatlicher Bonus für denZeitraum der Schwangerschaft) chwangerschaftsbekleidung (Bewilligung abem vierten Monat der Schwangerschaft) Neugeborenenausstattung (Kinderbett, Kinder-wagen, Säuglingsbekleidung – Bewilligung abcht Wochen vor dem Entbindungstermin)

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    Adoptionsvermittlungsstelle – Diakonie Düsseldorf Stephanienstraße 34 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 601011-00 (Zentrale)[email protected]

    Fachdienst für familiale Fremd -unterbringung – Sozialdienst katho-lischer Frauen und Männer e.V.DüsseldorfUlmenstraße 75 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4696-180 adoptions-pflegekinderdienst@skfm-duesseldorf.dewww.skfm-duesseldorf.de

    Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 6 – 8 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-95125 [email protected] www.duesseldorf.de/jugendamt

    VAMV – Verband alleinerziehender Mütter und Väter, OrtsverbandDüsseldorf e.V. Kalkumer Straße 85 40468 Düsseldorf Telefon: 0211 4791777 [email protected] www.vamv-duesseldorf.de

    Amtsvormundschaft – Jugendamt,Stadt- Düsseldorf Willi-Becker-Allee 7 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-98930 [email protected]/jugendamt

    ArbeitslosenZentrum Düsseldorf Bolker Straße 14 – 16 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 828949-0 [email protected] www.zwd.de/azd

    Beratungsstelle für Arbeitslose – Caritasverband Düsseldorf Klosterstraße 9240211 Düsseldorf Telefon: 0211 16022195 arbeitslosenberatung@caritas-duesseldorf.dewww.caritas-duesseldorf.deHubertusstraße 340219 Düsseldorf Telefon: 0211 16021440 arbeitslosenberatung@caritas-duesseldorf.dewww.caritas-duesseldorf.de

  • Die Antragstellung erfolgt beim Jobcenter (vor -mals ARGE), die Anträge können aus dem Internetherunter geladen werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.jobcenter-duesseldorf.de

    Beratung erhalten Sie auch bei folgenden Einrichtungen: ArbeitslosenZentrum Düsseldorf

    Beratungsstelle für Arbeitslose –

    Caritasverband Düsseldorf

    Jobcenter Düsseldorf

    Arbeitsschutz

    Sowohl während als auch nach der Schwanger-schaft sollte ein ausreichender Schutz für Mutterund Kind gewährleistet sein. Um diese Schutz -regelungen wirksam werden zu lassen, sollte dieArbeitnehmerin dem Arbeitgeber/der Arbeitgebe-rin ihre Schwangerschaft so früh wie möglich mit-teilen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hatunverzüglich die zuständige Bezirksregierung alsAufsichtsbehörde zu benachrichtigen. Jeder Arbeit-geber/jede Arbeitgeberin ist verpflichtet, den Arbeitsplatz einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheitvon Mutter und Kind durch die berufliche Tätig-keit nicht gefährdet werden.

    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgebe-rin sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschafteine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsplatzbedin-gungen durchführen muss. Die Beurteilung erstrecktsich auf jede Tätigkeit, die die werdende oder

    stillende Mutter durchführt und beinhaltet Art,Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Falls die Ar-beitsplatzbeurteilung ergibt, dass Sicherheit oderGesundheit der werdenden oder stillenden Muttergefährdet sind, muss der Arbeitgeber/die Arbeit -geberin geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen,zum Beispiel Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzwechsel oder Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbots.

    Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der: Bezirksregierung Düsseldorf

    Behinderung

    Beratung und Informationen zum Thema „Behin-derung“ erhalten Sie beim Gesundheitsamt, beimAmt für soziale Sicherung und Integration oderden Beratungsstellen der Behindertenverbände: Beratungsstelle für körperlich behinderte, alte und

    chronisch kranke Menschen – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    Beratung und Hilfeplanverfahren für Menschen mit

    geistiger und / oder mehrfacher Behinderung –

    Amt für soziale Sicherung und Integration,

    Stadt Düsseldorf

    Lebenshilfe für Menschen mit geistiger

    Behinderung e.V.

    Selbsthilfe-Service-Büro – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    Service-Zentrum – Deutsche Rentenversicherung

    Rheinland

    Sozialpsychiatrischer Dienst – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

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    photocase.de © danii

  • ArbeitslosenZentrum Düsseldorf Bolker Straße 14 – 16 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 828949-0 [email protected] www.zwd.de/azd

    Beratungsstelle für Arbeitslose – Caritasverband Düsseldorf Standort Klosterstraße 9240211 Düsseldorf Telefon: 0211 160221-95 arbeitslosenberatung@caritas-duesseldorf.dewww.caritas-duesseldorf.deStandort Hubertusstraße 340219 Düsseldorf Telefon: 0211 160214-40 arbeitslosenberatung@caritas-duesseldorf.dewww.caritas-duesseldorf.de

    Jobcenter Düsseldorf Jobcenter Nord Grafenberger Allee 300 40237 Düsseldorf Telefon: 0180 100297813290 jobcenter-duesseldorf.nord@jobcenter-ge.dewww.jobcenter-duesseldorf.de Jobcenter Mitte Luisenstraße 105 40215 Düsseldorf Telefon: 0211 91747-0 jobcenter-duesseldorf.mitte@jobcenter-ge.dewww.jobcenter-duesseldorf.de Jobcenter Süd Reisholzer Werftstraße 68 40589 Düsseldorf Telefon: 0211 52093-0 jobcenter-duesseldorf.sued@jobcenter-ge.dewww.jobcenter-duesseldorf.de

    Bezirksregierung Düsseldorf Viktoriastraße 5241061 MönchengladbachTelefon: 0211 475-0 (Zentrale) Telefon: 0211 4759424 [email protected]

    Beratungsstelle für körperlich behinderte, alte und chronischkranke Menschen – Gesundheits-amt, Stadt Düsseldorf Kölner Straße 180 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-92681 [email protected]/gesundheitsamt

    Beratung und Hilfeplanverfahrenfür Menschen mit geistiger und /oder mehrfacher Behinderung –Amt für soziale Sicherung und

    Integration, Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 8 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-95358 [email protected]/soziales

    Lebenshilfe für Menschen mitgeistiger Behinderung e.V. Gruner Straße 46 40239 Düsseldorf Telefon: 0211 616916-16 [email protected]

    Selbsthilfe-Service-Büro – Gesundheitsamt, Stadt Düsseldorf Kölner Straße 180 (Nebengebäude) 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. [email protected]/gesundheitsamt

    Service-Zentrum – Deutsche Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Kostenlose Hotline: 0800.10004813 Bürgertelefon: 0211 937-3728 [email protected] www.deutsche-rentenversiche-rungrheinland.de

    Sozialpsychiatrischer Dienst – Gesundheitsamt, Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 10 40227 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-95391www.duesseldorf.de/gesundheitsamt

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    photocase.de © knuth

  • Beistandschaft

    Das Jugendamt bietet Ihnen auf Wunsch an, Beistand Ihres Kindes zu werden. Sie können dieBeistandschaft in Anspruch nehmen: wenn Sie das Sorgerecht für Ihr Kind haben wenn Ihr Kind bei Ihnen lebt wenn Ihr Kind den gewöhnlichen Aufenthalt imInland hat wenn Sie die Vaterschaft zu Ihrem Kind feststel-len lassen wollen wenn Sie den Unterhaltsanspruch für Ihr Kindgeltend machen wollen

    Die Beistandschaft beginnt mit einem schriftlichenAntrag und endet mit der Volljährigkeit des Kindesoder wenn Sie es wünschen. Sie können die Beistandschaft auch bereits vor der Geburt IhresKindes beantragen.

    Weitere Beratung und Informationen erhalten Sie bei der: Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

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    Berufstätigkeit und Freistellung

    Berufstätige Mütter und Väter haben Anspruch aufFreistellung von der Arbeit zur Pflege eines kran-ken Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nichtbeendet hat oder eines behinderten Kindes, das aufHilfe angewiesen ist: pro Jahr, pro Kind und pro Elternteil 10 Tage bei mehreren Kindern maximal 25 Tage pro Elternteil bei allein Erziehenden pro Jahr pro Kind 20 Tage bei mehreren Kindern maximal 50 Tage

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    Betreuungsunterhalt

    Nicht verheiratete Mütter und Väter haben gegen-über dem Elternteil, der das Kind nicht betreut,einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

    Der Anspruch besteht, wenn eine Erwerbstätigkeitwegen der Pflege und Erziehung des Kindes nichterwartet werden kann. Er gilt für die Dauer vondrei Jahren nach der Geburt. Die Höhe des Unter-halts ist abhängig von der finanziellen Situation deszum Unterhalt Verpflichteten. Sie richtet sich auchnach dem bisherigen Lebensstandard des betreuen-den Elternteils.

    Weitere Beratung und Informationen erhalten Sie bei der:Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

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    fotolia.de © stoneman

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz(BAföG)

    Wichtige Voraussetzungen für den Anspruch aufBAföG sind die deutsche Staatsbürgerschaft unddas Einkommen (angerechnet wird das eigene Ein-kommen, das Einkommen der Eltern, des Partnersoder der Partnerin). Das BAföG gilt unter bestimm-ten Voraussetzungen auch für Ausländer oder Ausländerinnen. Auskünfte erhalten Sie beim Amtfür Ausbildungsförderung.

    Für Eltern und allein Erziehende wird beim Studenten-BAföG bis zu vier Semester über dieFörderungshöchstdauer hinaus Ausbildungsförde-rung als Zuschuss gewährt, wenn die Förderungs -höchstdauer wegen Schwangerschaft oder Pflegeund Erziehung eines unter 10 Jahre alten Kindesüberschritten wurde. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

    Eltern können Ausbildungsförderung auch dannerhalten, wenn sie bei Beginn der Ausbildung zwarüber 30 Jahre alt sind, aber wegen der Erziehungeines Kindes im Alter von bis zu 10 Jahren gehindertwaren, rechtzeitig mit der Ausbildung zu beginnen.

    Seit dem 1. Januar 2008 werden Auszubildende mitKindern durch einen Kinderbetreuungszuschlagzusätzlich unterstützt. Die Antragstellung erfolgtfür Studentinnen und Studenten beim: Studentenwerk Düsseldorf

    Schülerinnen und Schüler wenden sich an das: Amt für Ausbildungsförderung –

    Amt für soziale Sicherung und Integration,

    Stadt Düsseldorf

    Informationen über Stipendien und Härtefonds erhalten Sie im: Asta-Sozialreferat der Heinrich-Heine-Universität

    Beistandschaft – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 740227 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-98969 [email protected] www.duesseldorf.de/jugendamt

    Studentenwerk DüsseldorfUniversitätsstraße 1, Geb. 21.1240225 Düsseldorf Telefon: 0211 81-15777 [email protected] www.studentenwerk-duesseldorf.de

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    Amt für Ausbildungsförderung –Amt für soziale Sicherung und Integration, Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 8 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-26233 [email protected]/soziales

    Asta-Sozialreferat der Heinrich-Heine-Universität Universitätsstraße 1 Geb 25.23, Ebene U 1.48 40225 Düsseldorf Telefon: 0211 81-13283 [email protected]

  • Bundesstiftung „Mutter und Kind –Schutz des ungeborenen Lebens“

    Die Beantragung von Mitteln aus der Bundesstif-tung ist abhängig von der finanziellen Notlage undan Einkommensgrenzen gebunden. Die Mittelmüssen während der Schwangerschaft beantragtwerden. Es handelt sich um eine einmalige finan-zielle Leistung, die nur über eine der unten angege-benen Beratungsstellen beantragt und ausgezahltwerden kann.

    Die Antragstellung ist bei folgenden Stellen möglich: Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte,

    Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    Diakonie Düsseldorf

    esperanza – Sozialdienst katholischer Frauen und

    Männer e.V. Düsseldorf

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V.

    Düsseldorfer Tabelle

    Die Höhe des Unterhaltes minderjähriger Kinderwird der so genannten Düsseldorfer Tabelle entnommen. Er richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhalts -pflichtigen oder der Unterhaltspflichtigen.

    Weitere Beratung und Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen: Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Bezirkssozialdienst – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Elterngeld

    Anspruch auf Elterngeld hat: wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichenAufenthalt in Deutschland hat wer sein Kind überwiegend selbst erzieht undbetreut wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt wer nicht erwerbstätig ist oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leistet

    Das Elterngeld wird gezahlt für Eltern, Adopti v -eltern, eventuell für Ehepartner/Ehepartnerinnenund Lebenspartner/Lebenspartnerinnen und inAusnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades.

    Elterngeld erhalten Erwerbstätige, Beamte/Beam-tinnen, Selbstständige, Studenten/Studentinnen,Auszubildende, Erwerbslose und Hausfrauen/Hausmänner.

    Die Anspruchshöhe beträgt in der Regel 65 Prozentdes Nettogehalts vor der Geburt (bis maximal

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    photocase.de © simbär

  • 1.800 Euro). Ist der berechtigte Elternteil nicht erwerbsfähig, wird ein Sockelbetrag von 300 Eurogezahlt.

    Die Anspruchsdauer beträgt 12 Monate. Für Eltern,die sich die Elternzeit aufteilen, verlängert sich derAnspruch um zwei Monate. Allein Erziehende, beidenen sich für zwei Bezugsmonate das Erwerbs -einkommen mindert, können ebenfalls 14 MonateElterngeld erhalten.

    Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auf diedoppelte Anzahl der Monate gedehnt werden. EinePerson kann dann bis zu 24 Monaten die Hälfte desElterngelds beziehen, allein Erziehende möglicher-weise bis zu 28 Monatsbeträge. Auch die „Partner-monate“ können entsprechend gedehnt werden(maximal auf 28 Monatsbeträge).

    Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld vollangerechnet. Beides kann nicht nebeneinander gewährt werden.

    Das Elterngeld wird seit dem 1. Januar 2011 auchin Höhe des Sockelbetrags als Einkommen bei an-deren Sozialleistungen berücksichtigt. Nur in denFällen, in denen vor der Geburt ein Einkommenerzielt wurde, ist ein sogenannter Elterngeldfrei -betrag anrechnungsfrei.

    Zudem wird Einkommen, das außerhalb der Euro-päischen Union (EU) erzielt wurde, nicht mehr beider Berechnung des Elterngelds berücksichtigt.Des Weiteren besteht kein Anspruch auf Elterngeldbei einem zu versteuernden Familieneinkommenüber 500.000 Euro bei Paaren und über 250.000 Eurobei allein Erziehenden.

    Beratungsstelle für Schwanger-schaftskonflikte, Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-92664 schwangerschaftskonfliktberatung@duesseldorf.dewww.duesseldorf.de/gesundheitsamt

    Diakonie Düsseldorf Stephanienstraße 34 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 601011-33 Telefon: 0211 601011-34 www.diakonie-duesseldorf.de

    esperanza – Sozialdienst katholi-scher Frauen und Männer e.V.Düsseldorf Ulmenstraße 67 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4696-0 [email protected] www.esperanza-online.de

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V. Bernburger Straße 44 – 46 40229 Düsseldorf Telefon: 0211 7952300 [email protected] www.duesseldorf.donumvitae.org

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    fotolia.de © Patrizier-Design

    Beistandschaft – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 740227 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-98969 [email protected] www.duesseldorf.de/jugendamt

    Bezirkssozialdienst – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Telefon: 0211. 89-91 (Zentrale) www.duesseldorf.de/jugendamt

  • Bei geringem Einkommen erhöht sich der Anteil von65 Prozent stufenweise, wenn das monatliche Netto-einkommen vor der Geburt unter 1.200 Euro liegt.Im Internet kann der Anspruch auf Elterngeld er-rechnet werden (www.bmfs.de/Elterngeldrechner).

    Es besteht ein Anspruch auf einen Geschwister -bonus, wenn mindestens ein älteres Geschwister-kind unter drei Jahren im Haushalt lebt oder zweioder mehr ältere Geschwister im Haushalt dassechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Das Elterngeld wird (in Abhängigkeit vom Alterder Geschwister) um 10 Prozent, mindestens aberum 75 Euro erhöht.

    Arbeitet der oder die Berechtigte nicht mehr als 30 Stunden pro Woche, so kann er oder sie Teil -elterngeld beziehen. Das durchschnittliche Ein-kommen vor der Geburt wird verglichen mit demdurchschnittlichen Einkommen nach der Geburt.Die Differenz wird zugrunde gelegt, um das Teil -elterngeld (65 Prozent der Differenz) zu berech-nen. Liegt der Differenzbetrag unter 1.200 Euro, so kann die Regelung für Geringverdiener nichtberücksichtigt werden.

    Ausländer oder Ausländerinnen erhalten Elterngeld,wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oderAufenthaltsberechtigung sind und der Wohnsitzoder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschlandist. Keinen Anspruch haben ausländische Studen-ten oder Studentinnen mit Aufenthaltsbewilligungund Ausländer oder Ausländerinnen mit Duldungsowie Asylbewerber oder Asylbewerberinnen.

    Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden bei der: Elterngeldstelle – Amt für soziale Sicherung und

    Integration, Stadt Düsseldorf

    Elterliche Sorge

    Die elterliche Sorge steht verheirateten Eltern ge-meinsam zu. Nicht verheiratete Eltern können dieelterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben,wenn die Mutter einverstanden ist.

    Die Eltern müssen in diesem Fall eine gemeinsameSorgeerklärung vom Jugendamt oder vom Notaröffentlich beurkunden lassen. Die Erklärung kannschon vor der Geburt des Kindes abgegeben wer-den. Bei minderjährigen, nicht verheirateten Müt-tern wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit einAmtsvormund bestellt, der das Sorgerecht für dasKind ausübt. Wenn die minderjährige Mutter miteinem volljährigen Mann verheiratet ist, kann die-ser die elterliche Sorge für das gemeinsame Kindbekommen.

    Bei allen Sorgerechtsentscheidungen wird deut-sches Recht angewandt, wenn ein Kind seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.

    Stirbt ein sorgeberechtigter Elternteil, so fällt beivorheriger gemeinsamer Sorge das alleinige Sorge-recht dem anderen Elternteil zu. Stirbt eine alleinsorgeberechtigte Mutter, so kann das Familienge-richt die elterliche Sorge dem leiblichen Vater desKindes übertragen, wenn dies dem Wohl des Kin-des dient. Die Mutter kann eine testamentarischeVerfügung über den Verbleib des Kindes nachihrem Tod erstellen. (Das Gleiche gilt auch füreinen allein sorgeberechtigten Vater.)

    Informationen erhalten Sie bei der: Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

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    fotolia.de © Daniel Fuhr

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    Elternzeit

    Die Elternzeit ist auf drei Jahre für jedes Kind be-grenzt, wobei das dritte Jahr beim Arbeitgeber neuzu beantragen ist. Einen Anspruch haben Mütterund Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.Voraussetzungen sind, dass das Kind mit Ihnen imselben Haushalt lebt, Sie es überwiegend selbstb etreuen und erziehen und die wöchentlicheA rbeitszeit während der Elternzeit nicht mehr als30 Stun den beträgt.

    Spätestens sieben Wochen vor dem Beginn mussdie Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber bean-tragt werden. Wollen die Eltern die Elternzeit erstzu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen,müssen sie dies spätestens acht Wochen vorherbeim Arbeitgeber schriftlich anmelden.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen und Beratungsstellen:Bezirksregierung Düsseldorf

    Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte,

    Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    Elterngeldstelle – Amt für soziale Sicherung und

    Integration, Stadt Düsseldorf

    Diakonie Düsseldorf

    esperanza – Sozialdienst katholischer Frauen und

    Männer e.V. Düsseldorf

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V.

    pro familia e.V.

    Eine Broschüre über Elterngeld und Elternzeit erhalten Sie beim: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen

    und Jugend

    Elterngeldstelle – Amt für sozialeSicherung und Integration, Stadt DüsseldorfWilli-Becker-Allee 6 – 8 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-91 (Zentrale)[email protected]/soziales

    Beistandschaft – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 740227 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-98969 [email protected] www.duesseldorf.de/jugendamt

    Bezirksregierung Düsseldorf Viktoriastraße 5241061 MönchengladbachTelefon: 0211 475-0 (Zentrale) Telefon: 0211 4759424 [email protected]

    Beratungsstelle für Schwanger-schaftskonflikte, Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-92664 schwangerschaftskonfliktberatung@duesseldorf.dewww.duesseldorf.de/gesundheitsamt

    Diakonie Düsseldorf Stephanienstraße 34 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 601011-33 Telefon: 0211 601011-34 www.diakonie-duesseldorf.de

    esperanza – Sozialdienst katholi-scher Frauen und Männer e.V.Düsseldorf Ulmenstraße 67 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4696-0 [email protected] www.esperanza-online.de

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V. Bernburger Straße 44 – 46 40229 Düsseldorf Telefon: 0211 7952300 [email protected] www.duesseldorf.donumvitae.org

    pro familia e.V. Himmelgeister Straße 107a 40225 Düsseldorf Telefon: 0211 315051 [email protected] www.profamilia.de/duesseldorf

    Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend Glinkastraße 2410117 Berlin Telefon: 0180 1907050 www.bmfsfj.de

    fotolia.de © Hannes Eichinger

  • Erbrecht

    Verheiratete Paare sind untereinander erbberech-tigt. Nichteheliche Lebenspartner sind untereinan-der nicht erbberechtigt. Nichteheliche Kinderhaben den gleichen Erbanspruch wie Kinder ver-heirateter Eltern. Die Reihenfolge der gesetzlichenErbfolge ist nach dem Verwandtschaftsgrad festgelegt.

    Genauere Informationen erhalten Sie beim: Amts gericht Düsseldorf

    Oder Sie wenden sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen:www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de

    Familienplanung

    Familienplanungsberatung hat die Aufgabe, Rat -suchende insbesondere über Empfängnisverhütungund deren Vor- und Nachteile zu informieren.

    Bei folgenden Stellen können Sie sich beraten lassen: Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte,

    Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    esperanza – Sozialdienst katholischer Frauen und

    Männer e.V. Düsseldorf

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V.

    pro familia e.V.

    Schwangerschaftskonfliktberatung – Diakonie

    Düsseldorf

    Oder Sie wenden sich an niedergelassene Gynäkologen und Gynäkologinnen: www.gelbeseiten.de

    Befürchten Sie, dass Ihr Kind von einer Erbkrank-heit oder einer anderen vorgeburtlichen Schädi-gung betroffen sein könnte? Dann wenden Sie sichbitte an eine Humangenetische Beratungsstelle(siehe H = Humangenetik, Seite 22).

    Familienurlaub

    Informationen erhalten Sie im Katalog „Familien-erholung in Deutschland“ der Bundesarbeits -gemeinschaft Familienerholung, zu bestellen bei: Evangelische Familienerholung im Diakonischen

    Werk der EKD

    KAFE – Katholischer Arbeitskreis für Familien -

    erholung e.V.

    Paritätischer Arbeitskreis für Familienerholung

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    fotolia.de © Ramona Heim

  • Fehlgeburt

    Eltern, die den Verlust ihres Kindes erleiden, befin-den sich in einer emotionalen Ausnahmesituation.In der Regel benötigen sie in dieser extrem belas-tenden Situation Beratung und Unterstützung.

    Sollte sich unglücklicherweise herausstellen, dassIhr Kind nicht lebensfähig ist oder tot geborenwird, können Sie bei folgenden Institutionen psy-chologische Beratung erhalten: Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte,

    Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt, Stadt

    Düsseldorf

    esperanza – Sozialdienst katholischer Frauen und

    Männer e.V. Düsseldorf

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V.

    HiSKO – Hilfe im Schwangerschaftskonflikt e.V.

    pro familia e.V.

    Schwangerschaftskonfliktberatung – Diakonie

    Düsseldorf

    Selbsthilfe-Service-Büro – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    Finanzielle Hilfen

    Finanzielle oder materielle Hilfen in Form vonSachspenden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei folgenden Stellen beantragen: Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte,

    Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    esperanza – Sozialdienst katholischer Frauen und

    Männer e.V. Düsseldorf

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V.

    HiSKO – Hilfe im Schwangerschaftskonflikt e.V.

    Schwangerschaftskonfliktberatung – Diakonie

    Düsseldorf

    Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf Telefon: 0211 8306-0 [email protected]

    Beratungsstelle für Schwanger-schaftskonflikte, Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-92664 schwangerschaftskonfliktberatungduesseldorf.dewww.duesseldorf.de/gesundheitsa

    esperanza – Sozialdienst katholi-scher Frauen und Männer e.V.Düsseldorf Ulmenstraße 67, 40476 DüsseldorTelefon: 0211 4696-0 [email protected] www.esperanza-online.de

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V. Bernburger Straße 44 – 46 40229 Düsseldorf Telefon: 0211 7952300 [email protected] www.duesseldorf.donumvitae.org

    pro familia e.V. Himmelgeister Straße 107a 40225 Düsseldorf Telefon: 0211 315051 [email protected] www.profamilia.de/duesseldorf

    Schwangerschaftskonflikt -beratung – Diakonie Düsseldorf Stephanienstraße 34 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 601011-33 Telefon: 0211 601011-34 www.diakonie-duesseldorf.de

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    Evangelische Familienerholung imDiakonischen Werk der EKD Reichensteiner Weg 24 14195 Berlin Telefon: 030 83001450 [email protected] www.ev-familienerholung.de

    KAFE – Katholischer Arbeitskreisfür Familienerholung e.V.Kolpingplatz 5 – 11 50667 Köln Telefon: 0221 20701-127 [email protected] www.kafe.de

    Paritätischer Arbeitskreis für Familienerholung Oranienburger Straße 13 – 14 10178 Berlin Telefon: 030 [email protected] www.paritaet.org

    HiSKO – Hilfe im Schwanger-schaftskonflikt e.V.Lindenstraße 178 40233 Düsseldorf Telefon: 0211 683198 [email protected] www.hisko.de

    Selbsthilfe-Service-Büro – Gesundheitsamt, Stadt DüsseldorfKölner Straße 180 (Nebengebäude) 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. [email protected]/gesundheitsamt

  • Geburt

    Es ist zu empfehlen, rechtzeitig vor dem Geburts-termin mit einer Klinik oder einer Hebamme Kontakt aufzunehmen.

    In folgenden Krankenhäusern gibt es geburtshilf -liche Abteilungen. Hier ist sowohl eine stationäreals auch eine ambulante Geburt möglich.Evangelisches Krankenhaus

    Florence Nightingale Krankenhaus

    (Kaiserswerther Diakonie)

    Marien-Hospital

    Medizinische Einrichtungen der Universität

    Düsseldorf, Frauenklinik

    Sana Krankenhaus Gerresheim

    Sana Krankenhaus Benrath

    Mit Hilfe einer Hebamme können Sie auch zu Hauseentbinden. Die Fragen der Finanzierung könnenSie mit Ihrer Krankenkasse klären. Die Adressenund Telefonnummern der Hebammen in ihrer Nähekönnen bei der Kreisvorsitzenden Hebamme fürDüsseldorf oder bei den Krankenkassen erfragtwerden. Kreisvorsitzende Hebamme für Düsseldorf

    Außerdem finden Sie Hebammenadressen unter:www.hebammen-duesseldorf.de

    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich an dasGeburtshaus Düsseldorf zu wenden. Das Geburts-haus ist ein gemeinnütziger Verein mit Angebotenrund um die Geburt. Dort kann nur ambulant entbunden werden. Geburtshaus Düsseldorf gGmbH

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  • Geburtsurkunde

    Nach der Geburt muss Ihr Kind innerhalb vonsechs Tagen beim Standesamt angemeldet werden.In der Regel veranlasst dies das Krankenhaus. VomStandesamt erhalten Sie eine Geburtsurkunde undGeburtsbescheinigung für Ihr Kind, die Sie zumBeispiel für die Beantragung von Kindergeld undElterngeld benötigen. Standesamt, Stadt Düsseldorf

    Geburtsvorbereitung

    In einem Geburtsvorbereitungskurs haben Sie dieMöglichkeit, Atemtechniken sowie Entspannungs-techniken zu erlernen und Informationen rund umdie Geburt zu erhalten.

    Geburtsvorbereitungskurse oder Schwangeren-gruppen bieten folgende Kliniken an: Evangelisches Krankenhaus

    Florence Nightingale Krankenhaus

    (Kaiserswerther Diakonie)

    Marien-Hospital

    Medizinische Einrichtungen der Universität

    Düsseldorf, Frauenklinik

    Sana Krankenhaus Gerresheim

    Sana Krankenhaus Benrath

    Auch folgende Einrichtungen bieten Geburtsvor-bereitungskurse oder Schwangerengruppen an:Geburtshaus Düsseldorf gGmbH

    efa – Evangelisches Familienbildungswerk e.V.

    ASG-Bildungsforum

    Werden diese Kurse von Hebammen geleitet, über-nimmt die Krankenkasse die entstehenden Kostenganz oder teilweise.

    Evangelisches KrankenhausKirchfeldstraße 40 40217 Düsseldorf Telefon: 0211 [email protected] www.evk-duesseldorf.de

    Florence Nightingale Krankenhaus (Kaiserswerther Diakonie)Kreuzbergstraße 79 40489 Düsseldorf Telefon: 0211 409-2624 Telefon: 0211 409-2520 [email protected]

    Marien-HospitalRochusstraße 2 40479 Düsseldorf Telefon: 0211 4400-0 [email protected] www.marien-hospital.de

    Medizinische Einrichtungen derUniversität Düsseldorf, FrauenklinikMoorenstraße 5 40225 Düsseldorf Telefon: 0211 81175-01 [email protected]

    Sana Krankenhaus GerresheimGräulinger Straße 120 40625 DüsseldorfTelefon: 0211 2800-01 [email protected]

    Sana Krankenhaus BenrathUrdenbacher Allee 83 40593 Düsseldorf Telefon: 0211 997-02 [email protected]

    Kreisvorsitzende Hebamme fürDüsseldorfJessica Schliewe Schinkelstraße 17 40211 DüsseldorfMobil: 0178 8543413 [email protected]

    Geburtshaus Düsseldorf gGmbHAchenbachstraße 56 a 40237 Düsseldorf Telefon: 0211 [email protected] www.geburtshaus-duesseldorf.de

    Standesamt, Stadt DüsseldorfInselstraße 17 40479 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-91 (Zentrale)[email protected]/standesamt

    efa – Evangelisches Familien -bildungswerk e.V. Zentrale Hohenzollernstraße 24 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 6002820 www.efa-duesseldorf.de [email protected]

    ASG-BildungsforumGerresheimer Straße 90 40233 Düsseldorf Telefon: 0211 [email protected]

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  • Grundsicherung

    Zur Sicherung des Lebensunterhalts können Men-schen ab 65 Jahren und Menschen ab 18 Jahren,die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft vollerwerbsgemindert sind, Grundsicherung beantra-gen. Die Leistung wird nur gewährt, wenn das ei-gene Einkommen und Vermögen für denLebensunterhalt nicht ausreichen.

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung kann beantragt werden beim: Servicecenter Grundsicherung – Amt für soziale

    Sicherung und Integration, Stadt Düsseldorf

    Nicht erwerbsfähige Personen im gleichen Haus-halt (beispielsweise Kinder) von Empfängern oderEmpfängerinnen von Arbeitslosengeld II erhaltenSozialgeld (siehe S = Sozialgeld, Seite 32).

    Die Grundsicherung für Arbeitssuchende und dasSozialgeld müssen beantragt werden beim: Jobcenter Düsseldorf

    Arbeitslose, erwerbsfähige Frauen und Männer er-halten während der Elternzeit Arbeitslosengeld II.

    Haushaltshilfe

    Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden von derKrankenkasse übernommen, wenn die Familiewegen eines Krankenhausaufenthalts oder Kurauf-enthalts der Mutter oder des Vaters sonst nicht ver-sorgt werden kann. Die Voraussetzung dafür ist,dass mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder einbehindertes, pflegebedürftiges Kind in der Familielebt und sonst niemand im Haushalt die Familieversorgen kann. Weitere Informationen erhaltenSie bei Ihrer Krankenkasse.

    Eine weitere Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu bekommen, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten,können Sie erfragen bei: K.i.N.D. – Kinderbetreuung in Düsseldorf im Verband

    alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

    Hebammen

    Jede Frau hat in der Schwangerschaft, während derGeburt und in der ersten Zeit nach der Geburt dasRecht, Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen.Die Hebammen beraten Frauen persönlich in allenFragen zu Schwangerschaft, Geburt und Wochen-bett. Die Hebammen werden von den Krankenkas-sen bezahlt. Die Wochenbettbetreuung wird bis zuacht Wochen nach der Geburt und die Stillbera-tung bei Bedarf bis zum Ende der Stillzeit mit vierKontakten (ohne ärztliche Verordnung) von denKrankenkassen übernommen.

    Hebammenadressen können Sie erhalten bei allenKrankenhäusern und bei der:Kreisvorsitzenden Hebamme für Düsseldorf

    Außerdem finden Sie Hebammenadressen unter:www.hebammen-duesseldorf.de

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  • Hilfen nach der Geburt

    Gegen eine Gebühr von vier Euro (eine Ermäßi-gung ist möglich) können Familien, die unter besonderen Belastungen leiden (z.B. Mehrlings -geburten, allein Erziehende), in der ersten Zeitnach der Geburt im Rahmen des Projekts „Well-come“ Unterstützung erhalten. Die Hilfe findet ca. zweimal pro Woche (zwei bis drei Stunden)während der ersten Monate nach der Geburt statt,in Form von Betreuung des Neugeborenen, Geschwisterbetreuung und praktischen Hilfen. InDüsseldorf ist „Wellcome“ an das Evangelische Familienbildungswerk (efa) angegliedert.

    Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.wellcome-online.de

    Weitere Informationen über praktische Hilfen nachder Geburt finden Sie unter H = Hebammen, sieheSeite 20 und H = Haushaltshilfe, siehe Seite 20.

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    Servicecenter Grundsicherung –Amt für soziale Sicherung und Integration, Stadt Düsseldorf Servicecenter GrundsicherungNord/Mitte Münsterstraße 6440476 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-24488 [email protected] www.duesseldorf.de/sozialesServicecenter Grundsicherung Süd Gumbertstraße 152 40229 Düsseldorf Telefon: 0211. [email protected] www.duesseldorf.de/soziales

    Jobcenter Düsseldorf Jobcenter Nord Grafenberger Allee 300 40237 Düsseldorf Telefon: 0180 100297813290 jobcenter-duesseldorf.nord@jobcenter-ge.dewww.jobcenter-duesseldorf.de Jobcenter Mitte Luisenstraße 105 40215 Düsseldorf Telefon: 0211 91747-0 jobcenter-duesseldorf.mitte@jobcenter-ge.dewww.jobcenter-duesseldorf.de Jobcenter Süd Reisholzer Werftstraße 68 40589 Düsseldorf Telefon: 0211 52093-0 jobcenter-duesseldorf.sued@jobcenter-ge.dewww.jobcenter-duesseldorf.de

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    K.i.N.D. – Kinderbetreuung in Düsseldorf im Verband alleiner-ziehender Mütter und Väter e.V. Kalkumer Straße 8540468 DüsseldorfTelefon: 0211 4791717 [email protected] www.kind-duesseldorf.de

    Kreisvorsitzende Hebamme fürDüsseldorfJessica SchlieweSchinkelstraße 17 40211 DüsseldorfMobil: 0178 8543413 [email protected]

  • Humangenetik

    Bei Fragen zu Erbkrankheiten oder eventuellenSchädigungen des Kindes können Sie sich human-genetisch beraten lassen bei: Ärztliche Partnerschaftsgesellschaft für Pränatal-

    Medizin und Genetik, PD Dr. med. Peter Kozlowski

    Institut für Humangenetik, Heinrich-Heine-Universität

    Düsseldorf, Prof. Dr. rer. nat. Brigitte Royer-Pokora

    Praxisgemeinschaft für Medizinische Genetik

    Düsseldorf, Claudia Behrend, Fachärztin für Frauen-

    heilkunde und Geburtshilfe, Medizinische Genetik

    Eine entsprechende Überweisung erhalten Sie vonIhrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin sowie vonIhrem Gynäkologen oder Ihrer Gynäkologin.

    Jugendamt

    Das Jugendamt, Beistandschaft, wird über jedenichteheliche Geburt vom Standesamt informiert.Die Beistandschaft bietet den Eltern daraufhin einBeratungsgespräch zu den Themen Vaterschaftsan-erkennung, Unterhalt und Sorgerecht an. Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Bei minderjährigen Müttern wird bis zum Erreichenihrer Volljährigkeit ein Amtsvormund vom Jugend-amt (Fachgruppe Amtsvormundschaft für Minder-jährige) bestellt, der das Sorgerecht für das Kind hat. Amtsvormunschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Jugendliche Schwangere

    Angebote für junge Schwangere und junge Mütterbefinden sich auch auf:Seite 6: A – AmtsvormundschaftSeite 10: B – BeistandschaftSeite 25: M – Mutter-Kind-WohnenSeite 27: N – Notruftelefon für Schwangere

    Weitere Angebote:

    Der efa-Stadtteiltreff bietet Kursangebote für jugend-liche Schwangere oder Mütter mit ihren Säuglingenan. Außerdem findet dort wöchentlich ein offenesFrühstück und monatlich ein Beratungsangebotder Evangelischen Erziehungsberatungsstelle statt. efa – Stadtteiltreff Oberbilk

    Im Mütterzentrum des MehrgenerationenhausesHELL-GA e.V. gibt es einen Treff für junge Müttersowie eine Hebammensprechstunde, eine PEKIPGruppe, Spielgruppen, Babymassage, ein offenesFrühstück und einen Second-Hand-Laden. Mehrgenerationenhaus HELL-GA e.V.

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    photocase.de © luftibong

  • Kinderbetreuung

    Ab dem vierten Lebensmonat des Kindes bestehtdie Möglichkeit der Betreuung in einer Familien-gruppe. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch.Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Allein Erzie-hende erhalten bevorzugt einen Betreuungsplatz.Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes besteht einRechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

    Informationen über Kindergärten, Elterninitiati-ven, Tagesmütter und Hortplätze erhalten Sie bei: i-Punkt Familie Kinderbetreuungsbörse – Jugendamt,

    Stadt Düsseldorf

    K.i.N.D. – Kinderbetreuung in Düsseldorf im Verband

    alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Internetportal zur Kindertagesbetreung: www.vorteil-kinderbetreuung.de

    Kinderfreibetrag

    siehe S = Steuer, Seite 34

    Kindergeld

    Eltern erhalten in der Regel bis zum 18. Lebensjahrihrer Kinder Kindergeld. Bis zu diesem Zeitpunktist es einkommensunabhängig.

    Darüber hinaus wird eventuell für Kinder zwi-schen 18 und 27 Jahren auch Kindergeld gewährt,wenn die Kinder noch zur Schule gehen oder inder Ausbildung sind. In diesem Fall ist es vom Ein-kommen des Kindes abhängig.

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    Ärztliche Partnerschaftsgesell-schaft für Pränatal-Medizin undGenetik, PD Dr. med. PeterKozlowskiGraf-Adolf-Straße 35 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 38457-0 [email protected] www.praenatal.de

    Institut für Humangenetik, Hein-rich-Heine-Universität Düsseldorf,Prof. Dr. rer. nat. Brigitte Royer-Pokora Universitätsstraße 1 40225 Düsseldorf Telefon: 0211 81-12350 [email protected] www.uniklinik-duesseldorf.de/humangenetik

    Praxisgemeinschaft für Medizinische Genetik Düsseldorf,Claudia Behrend, Fachärztin fürFrauenheilkunde und Geburtshilfe,Medizinische GenetikNeusser Straße 111 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 3035578 [email protected] www.claudia-behrend.de

    Beistandschaft – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 740227 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-98969 [email protected] www.duesseldorf.de/jugendamt

    Amtsvormundschaft – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 7 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-98930 [email protected]/jugendamt

    efa – Stadtteiltreff OberbilkBorsigstraße 12, 40227 DüsseldorfTelefon: 0211 [email protected]

    Mehrgenerationenhaus HELL-GA e.V.MütterzentrumRicarda-Huch-Straße 340595 DüsseldorfTelefon: 0211 [email protected]

    i-Punkt Familie Kinderbetreuungs-börse – Jugendamt, Stadt Düssel-dorf Heinz-Schmöle-Straße 8 – 1040227 DüsseldorfHotline: 0211. [email protected]/jugendamt

    K.i.N.D. – Kinderbetreuung in Düsseldorf im Verband allein -erziehender Mütter und Väter e.V. Kalkumer Straße 85 40468 DüsseldorfTelefon: 0211 4791717 [email protected] www.kind-duesseldorf.de

  • Eltern von behinderten Kindern haben einen An-spruch auf Kindergeld, unabhängig vom Alter desKindes. Überschreitet das Einkommen des Kindeseine bestimmte Einkommensgrenze, entfällt dieserAnspruch.

    Wenn Sie als ausländischer Mitbürger oder ausländi-scheMitbürgerin im Besitz einer Aufenthalts er laub -nis oder Aufenthaltsberechtigung sind und keine ver- gleichbaren Leistungen aus dem Ausland beziehen,haben Sie ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. SindSie im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis in Verbindungmit einer Erwerbstätigkeit oder einer Lohnersatz -leistung können Sie ebenfalls Kindergeld erhalten.

    Der Antrag auf Kindergeld muss gestellt werdenbei der:Familienkasse – Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Wichtig: Kindergeld wird bis zu vier Jahren rückwirkend gewährt!

    Kinderzuschlag

    Eltern können einen Kinderzuschlag beantragen,wenn sie zwar über ein ausreichendes Einkommenverfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken, aber nicht den ihrer unverheirateten, unter25 Jahre alten Kinder. Der Zuschlag kann zusätz-lich zum Arbeitslosengeld I gezahlt werden, jedochnicht zum Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. DerKinderzuschlag beträgt je nach Einkommen undVermögen der Eltern und der Kinder maximal 140 Euro im Monat pro Kind und wird längstensfür 36 Monate gezahlt.

    Der Kinderzuschlag ist zu beantragen bei der:Familienkasse – Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Krankenversicherung

    Sie sind während der Elternzeit automatisch in dergesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei ver-sichert. Sollten Sie jedoch während der ElternzeitTeilzeit arbeiten, sind Beiträge zur gesetzlichenKrankenversicherung zu entrichten.

    Für verheiratete Paare gibt es die Möglichkeit derFamilienversicherung, bei der Vater oder Muttersowie das Kind beim erwerbstätigen Ehepartneroder bei der erwerbstätigen Ehepartnerin beitrags-frei mit versichert werden.

    Privat Krankenversicherte und freiwillig gesetzlichVersicherte müssen weiterhin ihren Beitrag zahlen.

    Kündigungsschutz

    Während der Schwangerschaft und vier Monatenach der Entbindung besteht bezüglich des Arbeits-verhältnisses ein besonderer Kündigungsschutz fürdie Mutter des Kindes.

    Während der Elternzeit besteht ebenfalls ein Kün-digungsschutz, welcher auch bei Teilzeitarbeit gilt.Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen (zumBeispiel bei Konkurs des Arbeitgebers) möglich.

    Bei arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an die: Bezirksregierung Düsseldorf

    Lesben, lesbische Eltern

    siehe Q = Queer-Families, Seite 30

    K | M

  • Mutter-Kind-Wohnen

    Minderjährige Mütter (im Gertrudisheim auch volljährige junge Mütter) haben die Möglichkeit,mit ihrem Kind in einer betreuten Wohngemein-schaft oder Wohngruppe zu leben. Sie werden dortauf ein selbstständiges Wohnen vorbereitet.

    Nähere Auskünfte erhalten Sie beim:Augustahaus – Diakonie Düsseldorf

    Gertrudisheim – Sozialdienst katholischer Frauen

    und Männer e.V. Düsseldorf

    Mutterschaftsgeld

    Mutterschaftsgeld wird für die Dauer der Mutter-schutzfrist gezahlt (siehe M = Mutterschutzfrist,Seite 26). Die Antragstellung sollte sieben Wochenvor dem errechneten Geburtstermin mit ärztlicherBescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasseerfolgen. Die Krankenkasse zahlt zur Zeit bis zu 13 Euro täglich (je nach Einkommen), die Differenzzum Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber.

    Arbeitslose Frauen, die Anspruch auf Arbeitslosen-geld I haben, erhalten den gleichen Betrag von dergesetzlichen Krankenkasse. Empfängerinnen vonArbeitslosengeld II erhalten kein Mutterschaftsgeld,sondern weiterhin Arbeitslosengeld II.

    Privat Versicherte erhalten einmalig einen Pauschal-betrag von höchstens 210 Euro.

    Einen Antrag können Sie stellen bei der: Mutterschaftsgeldstelle – Bundesversicherungsamt

    Familienkasse – Agentur für Arbeit Düsseldorf Grafenberger Allee 300 40237 Düsseldorf Telefon: 0180 1546337 [email protected]

    Bezirksregierung Düsseldorf Viktoriastraße 5241061 MönchengladbachTelefon: 0211 475-0 (Zentrale) Telefon: 0211 4759424 [email protected]

    Augustahaus – Diakonie Düsseldorf Stephanienstraße 34 40211 DüsseldorfTelefon: 0211 601011-40 [email protected]

    Gertrudisheim – Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. DüsseldorfUlmenstraße 83 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4696114 [email protected] www.skfm-duesseldorf.de

    Mutterschaftsgeldstelle – BundesversicherungsamtFriedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Telefon: 0228 619-1888 [email protected] www.mutterschaftsgeldstelle.de

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  • Mutterschutzfrist

    Die Mutterschutzfrist beginnt normalerweise sechsWochen vor der Geburt und endet acht Wochennach der Geburt. Bei Frühgeburten und Mehrlings-geburten erweitert sich die Frist nach der Geburtauf mindestens 12, jedoch höchstens 18 Wochen.

    Für die Mutterschutzfrist nach der Geburt bestehtein absolutes Beschäftigungsverbot. Auf die sechsWochen Mutterschaftsurlaub vor der Geburt kön-nen Sie auf Wunsch verzichten, wenn Sie dies demArbeitgeber ausdrücklich mitteilen.

    Mutterschutzgesetz

    Das Mutterschutzgesetz sorgt für die soziale undgesundheitliche Sicherheit berufstätiger Mütterwährend der Schwangerschaft und nach der Geburt.Das gilt für Frauen in Deutschland unabhängigvon ihrer Staatsangehörigkeit. Es gilt für alleFrauen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis,nicht für Selbstständige und Hausfrauen.

    Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriftendes Mutterschutzgesetzes obliegt der: Bezirksregierung Düsseldorf

    Eine Broschüre zum Mutterschutzgesetz erhaltenSie beim: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen

    und Jugend

    Bei arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an die: Bezirksregierung Düsseldorf

    Namensgebung

    Ein Kind darf nur einen Nachnamen besitzen. DerDoppelname der Eltern kann nicht auf das Kindübertragen werden. Wenn keine gemeinsame elter-liche Sorge besteht, erhält das Kind den Namen dessorgeberechtigten Elternteils. Eltern können auchentscheiden, dem Kind den Namen des nichtsorge-berechtigten Elternteils zu geben.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim: Standesamt, Stadt Düsseldorf

    M | N | P

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  • Notruftelefon für Schwangere „Weißt Du wohin?“

    Schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft oderdie Zeit kurz nach der Geburt als krisenhaft emp-finden, erfahren Hilfe und Unterstützung bei derErarbeitung von Perspektiven für die Zeit nach derGeburt.

    Informationen erhalten Sie beim: Notruf für Schwangere – Diakonie Düsseldorf

    Pflegegeld

    Kinder mit Behinderung haben über die Pflegever-sicherung einen Anspruch auf Pflegegeld, je nachGrad der Behinderung. In der Regel gilt dieser Anspruch ab dem ersten Lebensjahr, da der Pflege-aufwand eines behinderten Säuglings sich nichtwesentlich von dem eines nicht behinderten Säug-lings unterscheidet.

    Den Antrag können Sie mit einem ärztlichem Attest bei der gesetzlichen oder privaten Kranken-kasse stellen.

    Bezirksregierung Düsseldorf Viktoriastraße 5241061 MönchengladbachTelefon: 0211 475-0 (Zentrale) Telefon: 0211 4759424 [email protected]

    Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin Servicetelefon: 0180 1907050 www.bmfsfj.de

    Standesamt, Stadt DüsseldorfInselstraße 17 40479 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-91 (Zentrale)[email protected]/standesamt

    Notruf für Schwangere – Diakonie Düsseldorf Stephanienstraße 3440211 DüsseldorfNotruftelefon: 0211 601011-11 www.diakonie-duesseldorf.de

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  • Pränataldiagnostik und psychosoziale Beratung

    Durch Pränataldiagnostik wird anhand speziellerUntersuchungen in der Schwangerschaft nach Erkrankungen und Fehlbildungen des Kindes gesucht. Psychosoziale Beratung kann vor, währendund nach Pränataldiagnostik in Anspruch genom-men werden. Im persönlichen Gespräch könnenunter anderem Fragen, Sorgen und Ängste zu denmöglichen Untersuchungen besprochen werden.Wenn eine Erkrankung des Kindes wahrscheinlichist, wird Begleitung und Unterstützung in dieserbelastenden Situation angeboten, um die für Sierichtige Entscheidung zu finden.

    Pränataldiagnostik beziehungsweise psychosozialeBeratung erhalten Sie bei folgenden Stellen: Ärztliche Partnerschaftsgesellschaft für Pränatal-

    Medizin und Genetik, PD Dr. med. Peter Kozlowski

    Beratung bei Fragen vor, während und nach Präna-

    taldiagnostik – Frauen beraten/donum vitae e.V. NRW

    Beratungsstelle für Familien planung, Sexualpädago-

    gik und Sexualberatung e.V. – pro familia e.V.

    Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte,

    Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt, Stadt

    Düsseldorf

    Bundesverband für körper- und mehrfachbehin-

    derte Menschen e.V. mit der Arbeitsstelle für Präna-

    taldiagnostik/Reproduktionsmedizin

    Diakonie Düsseldorf

    esperanza – Sozialdienst katholischer Frauen und

    Männer e.V. Düsseldorf

    Institut für Humangenetik, Heinrich-Heine-Universität

    Düsseldorf, Prof. Dr. rer. nat. Brigitte Royer-Pokora

    Praxisgemeinschaft für Medizinische Genetik

    Düsseldorf, Claudia Behrend, Fachärztin für Frauen-

    heilkunde und Geburtshilfe, Medizinische Genetik

    Präventionsprogramm „Zukunft für Kinder in Düsseldorf“

    Die Lebenssituation von jungen Schwangeren,Müttern oder Eltern hat sich in den letzten Jahrentiefgreifend verändert und ist nicht selten mit gro-ßen Belastungen verbunden. Herausforderungenund Chancen, aber auch Risiken und Gefährdun-gen für die Entwicklung von Säuglingen und Kin-dern haben sich innerhalb nur einer Generationvervielfacht.

    Bei dem Präventionsprogramm „Zukunft für Kinder in Düsseldorf “ handelt es sich um ein spe-zielles Vorsorgeprogramm, in dem alle an der Gesundheitshilfe und Jugendhilfe beteiligten Institutionen vernetzt sind. Bereits in der Schwan-gerschaft oder nach der Entlassung aus derGeburts klinik sollen durch gezielte Beratung undUnterstützung der Mütter und/oder Väter durchFrühförderung, Gesundheitsmaßnahmen und Er-ziehungshilfen die Entwicklungsbedingungen vonFamilien in schwierigen Situationen verbessertwerden. In dem Präventionsprogramm arbeiten sowohl Ärzte und Ärztinnen, Kinderkranken-schwestern und Hebammen als auch Sozialarbeite-rinnen und Sozialarbeiter.

    Die Anmeldung erfolgt über die am Programm beteiligten Schwangerenberatungsstellen: Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte,

    Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V.

    esperanza – Sozialdienst katholischer Frauen und

    Männer e.V. Düsseldorf

    Schwangerschaftskonfliktberatung – Diakonie

    Düsseldorf

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    photocase.de © skyla80

  • Ärztliche Partnerschaftsgesell-schaft für Pränatal-Medizin undGenetik, PD Dr. med. PeterKozlowskiGraf-Adolf-Straße 35 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 38457-0 [email protected] www.praenatal.de

    Beratung bei Fragen vor, währendund nach Pränataldiagnostik –Frauen beraten/donum vitae e.V.NRW Graf-Adolf-Straße 35 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 5802419 [email protected]

    Beratungsstelle für Familienpla-nung, Sexualpädagogik und Sexu-alberatung e.V. – pro familia e.V.Himmelgeister Straße 107a 40225 Düsseldorf Telefon: 0211 315051 [email protected] www.profamilia.de/duesseldorf

    Beratungsstelle für Schwanger-schaftskonflikte, Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-92664 schwangerschaftskonfliktberatung@duesseldorf.dewww.duesseldorf.de/gesundheitsamt

    Bundesverband für körper- undmehrfachbehinderte Menschene.V. mit der Arbeitsstelle für Pränataldiagnostik/Reproduktions-medizin Brehmstraße 5 – 7 40239 Düsseldorf Telefon: 0211 64004-0 [email protected] www.bvkm.de

    Diakonie Düsseldorf Stephanienstraße 34 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 601011-33 Telefon: 0211 601011-34 www.diakonie-duesseldorf.de

    esperanza – Sozialdienst katholi-scher Frauen und Männer e.V.Düsseldorf Ulmenstraße 67 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4696-0 [email protected] www.esperanza-online.de

    Institut für Humangenetik, Hein-rich-Heine-Universität Düsseldorf,Prof. Dr. rer. nat. Brigitte Royer-Pokora Universitätsstraße 1 40225 Düsseldorf Telefon: 0211 81-12350 [email protected] www.uniklinik-duesseldorf.de/humangenetik

    Praxisgemeinschaft für Medizinische Genetik Düsseldorf,Claudia Behrend, Fachärztin fürFrauenheilkunde und Geburtshilfe,Medizinische GenetikNeusser Straße 111 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 3035578 [email protected] www.claudia-behrend.de

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V. Bernburger Straße 44 – 46 40229 Düsseldorf Telefon: 0211 7952300 [email protected] www.duesseldorf.donumvitae.org

    Schwangerschaftskonfliktbera-tung – Diakonie Düsseldorf Stephanienstraße 34 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 601011-33 Telefon: 0211 601011-34 www.diakonie-duesseldorf.de

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  • Queer Families

    Queer families bzw. „Regenbogenfamilien“ ver -stehen sich als eigenständige Familienform undmeint Lesben und Schwule, die in gleichge-schlechtlicher Partnerschaft oder in Gemeinschaftmit Kindern leben. Um den gegenseitigen Austausch zwischen lesbi-schen Müttern und denen, die einen Kinderwunschhaben, zu unterstützen, bietet die Frauen bera -tungsstelle u.a. eine angeleitete Gruppe für künftigeMütter und Co-Mütter, die sich einmal monatlichtreffen, an. Darüber hinaus besteht seit 2006 in derFrauenberatungsstelle die Gruppe „Lesben mitKinderwunsch“. Eine Idee dabei ist zu ermögli-chen, dass Lesben sich bei der Kinderbetreuungunterstützen.

    Infos zu allen Angeboten und Kontakt: frauenberatungsstelle düsseldorf e.V.

    Rente

    Die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburtwerden als Kindererziehungszeit rentenrechtlichanerkannt. Diese Zeit verlängert sich bei Mehr-lingsgeburten oder wenn innerhalb der Fristenmehrere Geburten erfolgen. Die ersten drei Jahrenach der Geburt besteht eine beitragsfreie Pflicht-versicherung. In der Regel wird sie der Mutter desKindes zugeordnet, kann jedoch auch zwischenden Eltern aufgeteilt werden (wie die Elternzeit). Bei der Pflege eines behinderten Kindes haben Sieunter bestimmten Voraussetzungen auch nach denersten 36 Kalendermonaten einen Anspruch aufrentenrechtliche Anrechnung. Rentenansprüche,die in Deutschland erworben wurden, könnenauch ins Ausland gezahlt werden.

    Informationen erhalten Sie beim:Service-Zentrum – Deutsche Rentenversicherung

    Rheinland

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  • Schulden

    Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder andereEreignisse können Ursachen für eine Verschuldungsein. Bereits bei den ersten Anzeichen finanziellerSchwierigkeiten ist es sinnvoll, sich an eine Schuld-nerberatungsstelle zu wenden.

    In Düsseldorf haben sich folgende Beratungsstellenzu einem Verbund zusammengeschlossen: Evangelische Lebensberatung für Langzeitarbeits-

    lose und Schuldnerberatung e.V.

    Schuldnerberatung – Amt für soziale Sicherung

    und Integration, Stadt Düsseldorf

    Schuldnerberatungsstelle – Sozialdienst katholischer

    Frauen und Männer e.V. Düsseldorf

    Schuldner- und Insolvenz beratung – SWT-Stiftung

    im Paritätischen

    Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung –

    Arbeiterwohlfahrt Familienglobus gGmbH

    Verbraucherzentrale

    Die Beratungsstellen des Verbundes sind mit ihrenAngeboten auf folgender Internetseite veröffentlicht:www.duesseldorf.de/schuldnerberatung

    frauenberatungsstelle düsseldorf e.V.Anprechpartnerin: Eva Bujny Ackerstraße 144 (im Hof) 40233 DüsseldorfTelefon: 0211 [email protected]

    Service-Zentrum – Deutsche Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Kostenlose Hotline: 0800 100048013 Telefon: 0211 9373728 www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

    Evangelische Lebensberatung für Langzeitarbeitslose undSchuldnerberatung e.V. Collenbachstraße 10 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 328195 [email protected] www.lflev.de

    Schuldnerberatung – Amt für soziale Sicherung und Integration,Stadt DüsseldorfWilli-Becker-Allee 8 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. [email protected] www.duesseldorf.de/soziales

    Schuldnerberatungsstelle – Sozialdienst katholischer Frauenund Männer e.V. Düsseldorf Ulmenstraße 67 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4696-170 [email protected]

    Schuldner- und Insolvenz -beratung – SWT-Stiftung im ParitätischenLudenberger Straße 56 – 5840629 DüsseldorfTelefon: 0211 65808-35 Telefon: 0211 65808-36 [email protected]@swt-stiftung.dewww.swt-stiftung.org/schuldnerberatung

    Schuldner- und Verbraucher -insolvenzberatung – AWO Familienglobus gGmbH Westfalenstraße 38 a 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 60025-501 [email protected] www.awo-duesseldorf.de

    Verbraucherzentrale Heinz-Schmöle-Straße 17 40227 Düsseldorf Telefon: 0211 7106490 www.vz-nrw.de

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  • Schwangerschaftskonfliktberatung

    Folgende Beratungsstellen sind in Düsseldorf alsSchwangerschaftskonfliktberatungsstellen aner-kannt. Das bedeutet, dort erhalten Sie die für einenSchwangerschaftsabbruch notwendige Beratungs-bescheinigung (nach § 219 StGB): Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte,

    Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V.

    pro familia e.V.

    Schwangerschaftskonfliktberatung – Diakonie Düsseldorf

    Zusätzlich gibt es einige niedergelassene Ärzte undÄrztinnen, die die Beratungsbescheinigung ausstel-len dürfen.

    Eine allgemeine Schwangerenberatung erhalten Sieaußer bei den oben angeführten Beratungsstellenauch bei folgenden Stellen: esperanza – Sozialdienst katholischer Frauen und

    Männer e.V. Düsseldorf

    HiSKO – Hilfe im Schwangerschaftskonflikt e.V.

    Schwule, schwule Eltern

    siehe Q = Queer-Families, Seite 30

    Sorgeerklärung

    Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind,haben die Möglichkeit für ihr Kind das gemein-same Sorgerecht urkundlich zu erklären.

    In allen rechtlichen Fragen zur Sorgeerklärungberät Sie die: Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Sozialgeld

    Nicht erwerbsfähige Angehörige können beim Job-center Sozialgeld beantragen, wenn im gleichenHaushalt eine erwerbsfähige Person Leistungen derGrundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslo-sengeld II) erhält. Einen Anspruch auf Sozialgeldhaben die im gleichen Haushalt lebenden unver-heirateten, minderjährigen Kinder. Schwangeregelten grundsätzlich als erwerbsfähig, erhalten alsoebenfalls Arbeitslosengeld II (siehe A = Arbeitslo-sengeld II, Seite 7).

    Alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die er-werbsfähig sind, erhalten bei Bedürftigkeit dieGrundsicherung für Arbeitssuchende, also Arbeits-losengeld II (siehe A = Arbeitslosengeld II, Seite 7).

    Asylbewerber und Asylbewerberinnen erhaltenLeistungen vom Amt für soziale Sicherung und In-tegration nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.Leistungen für Asylbewerberinnen und

    Asylbewerber – Amt für soziale Sicherung und

    Integration, Stadt Düsseldorf

    Eine Beratung über Sozialhilfeansprüche erhaltenSie auch beim: Bezirkssozialdienst – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

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    fotolia.de © Balin

  • Sozialhilfe

    Im Sozialhilferecht (SGB XII) sind insbesonderedie Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche-rung im Alter und bei Erwerbsminderung sowieauch die Eingliederungshilfe für behinderte Men-schen geregelt.

    Einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt kön-nen Sie stellen, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind,also nachweislich nicht mindestens drei Stundentäglich arbeiten können. Schwangere Frauen geltengrundsätzlich als erwerbsfähig. Der Anspruch aufHilfe zum Lebensunterhalt ist abhängig vom eige-nen Einkommen und vom Einkommen des Part-ners (Bedürftigkeit).

    Hilfe zum Lebensunterhalt können Sie beantragenbeim: Servicecenter Grundsicherung – Amt für soziale

    Sicherung und Integration, Stadt Düsseldorf

    Sozialpädiatrischer Dienst

    Der Sozialpädiatrische Dienst des Gesundheits -amtes besucht Familien in Notsituationen miteinem Risikokind, frühgeborenen oder chronischkranken Kind. Bei Bedarf erhalten Mütter und Familien Unterstützung und Beratung bei der Ver-sorgung, Ernährung und Pflege sowie im Umgangmit ihren Kindern. Weitergehende Betreuung und Fördermaßnahmen können vom Sozialpädia-trischen Dienst eingeleitet und begleitet werden.

    Nähere Informationen erhalten Sie hier:Sozialpädiatrischer Dienst – Gesundheitsamt,

    Stadt Düsseldorf

    Beratungsstelle für Schwanger-schaftskonflikte, Lebenskrisen, Gewaltopfer – Gesundheitsamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-92664 schwangerschaftskonfliktberatung@duesseldorf.dewww.duesseldorf.de/gesundheitsamt

    Frauen beraten/donum vitae Düsseldorf e.V. Bernburger Straße 44 – 46 40229 Düsseldorf Telefon: 0211 7952300 [email protected] www.duesseldorf.donumvitae.org

    pro familia e.V. Himmelgeister Straße 107a 40225 Düsseldorf Telefon: 0211 315051 [email protected] www.profamilia.de/duesseldorf

    Schwangerschaftskonflikt -beratung – Diakonie Düsseldorf Stephanienstraße 34 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 601011-33 Telefon: 0211 601011-34 www.diakonie-duesseldorf.de

    esperanza – Sozialdienst katholi-scher Frauen und Männer e.V.Düsseldorf Ulmenstraße 67, 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4696-0 [email protected] www.esperanza-online.de

    HiSKO – Hilfe im Schwanger-schaftskonflikt e.V.Lindenstraße 178, 40233 Düsseldorf Telefon: 0211 683198 [email protected] www.hisko.de

    Beistandschaft – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 740227 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-98969 [email protected] www.duesseldorf.de/jugendamt

    Leistungen für Asylbewerberinnenund Asylbewerber – Amt für so-ziale Sicherung und Integration,Stadt Düsseldorf Münsterstraße 64 40476 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-92536 www.duesseldorf.de/soziales

    Bezirkssozialdienst – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Telefon: 0211. 89-91 (Zentrale) www.duesseldorf.de/jugendamt

    Servicecenter Grundsicherung –Amt für soziale Sicherung und Integration, Stadt Düsseldorf Servicecenter GrundsicherungNord/Mitte Münsterstraße 6440476 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-24488 [email protected] www.duesseldorf.de/sozialesServicecenter Grundsicherung Süd Gumbertstraße 152 40229 Düsseldorf Telefon: 0211. [email protected] www.duesseldorf.de/soziales

    Sozialpädiatrischer Dienst – Gesundheitsamt, Stadt Düsseldorf Kölner Straße 187 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. [email protected]/gesundheitsamt

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  • Staatsangehörigkeit des Kindes

    Wenn ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaftbesitzt, kann das Kind ebenfalls die deutscheStaatsbürgerschaft erhalten, auch wenn die Elternnicht miteinander verheiratet sind. Wenn nur derVater eines nichtehelichen Kindes die deutscheStaatsbürgerschaft besitzt, kann das Kind die deut-sche Staatsangehörigkeit erhalten, sobald eine inDeutschland anerkannte Vaterschaftsfeststellungvorgenommen wurde. Besitzen beide Elternteiledie deutsche Staatsangehörigkeit nicht, erhält dasKind die Staatsangehörigkeit der Mutter oder dieStaatsangehörigkeit beider Eltern.

    Kinder von ausländischen Eltern können die deut-sche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Eltern-teil seit mindestens acht Jahren dauerhaft inDeutschland lebt und seit mindestens drei Jahreneine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat. Zusätzlich erwerben sie bei der Geburt meist auchdie Staatsangehörigkeit der Eltern. Nach der Voll-jährigkeit können diese Kinder erklären, ob sie diedeutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsange-hörigkeit der Eltern behalten wollen. Wenn sie biszum 23. Lebensjahr keine Erklärung abgegebenhaben, verlieren sie automatisch die deutscheStaatsbürgerschaft.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei folgenderEinrichtung: Kommunale Ausländerbehörde – Stadt Düsseldorf

    Steuer

    Verheiratete Paare können beim Finanzamt steuer-lich gemeinsam veranlagt werden, nicht verheira-tete Paare werden einzeln veranlagt.

    Der Kinderfreibetrag wird bei der Steuerklärungautomatisch vom Finanzamt überprüft. Er beträgtzur Zeit für beide Elternteile insgesamt 4.368 Euro.Der Betrag kann auch aufgeteilt werden. Kinderkönnen bei einem Elternteil oder auch bei beiden(anteilig) auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

    Für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildungvon Kindern wird den Eltern ein jährlicher Steuer-freibetrag (zur Zeit 2.640 Euro) gewährt. Wenn dasKind bei einem Elternteil allein gemeldet ist, kannder Freibetrag auf eine Person übertragen werden.Die Steuervergütung erhalten nur diejenigen,deren Einkommen entsprechend hoch ist.

    Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kin-der von drei bis sechs Jahren werden zu 2/3 (bismaximal 4.000 Euro je Kind) als Sonderausgabenanerkannt.

    Eltern, die beide erwerbstätig sind, können 2/3 (bis maximal 4.000 Euro) der Aufwendungen fürdie Betreuung der Kinder bis 14 Jahren als Wer-bungskosten absetzen. Für allein Erziehende geltenjeweils die halbierten Beträge.

    Für allein Erziehende mit der Steuerklasse II wurde2004 ein Entlastungsbetrag eingeführt, dafür istder Haushaltsfreibetrag reduziert. Wenn die ent-sprechenden Bedingungen erfüllt sind, wird derEntlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro bei derSumme der Einkünfte abgezogen.

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  • Für Menschen mit Behinderungen gibt es speziellesteuerliche Vergünstigungen.

    Auskünfte darüber erteilt das:Finanzamt Düsseldorf

    Trennung

    Eine Trennung oder Scheidung hat komplexe Aus-wirkungen auf Fragen des Unterhalts, des Sorge-rechts und bei Ausländern und Ausländerinneneventuell auch auf den Aufenthaltsstatus.

    Genauere Informationen erhalten Sie bei folgendenStellen: Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und

    Scheidung – Sozialdienst katholischer Frauen und

    Männer e.V. Düsseldorf

    Bezirkssozialdienst – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Nordrhein

    Erziehung und Beratung – Diakonie Düsseldorf

    Kommunale Ausländerbehörde – Stadt Düsseldorf

    Oder Sie wenden sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen:www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de

    Kommunale Ausländerbehörde – Stadt DüsseldorfWilli-Becker-Allee 740227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89- [email protected]/auslaenderamt

    Finanzamt Düsseldorf Altstadt Kaiserstraße 52 40479 Düsseldorf Telefon: 0211 4974-0 [email protected] www.finanzamt.de Mitte und Süd Kruppstraße 110 – 112 40227 Düsseldorf Telefon: 0211 7798-0 [email protected] (Süd) [email protected] (Mitte)www.finanzamt.de Nord Roßstraße 68 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4496-0 [email protected]

    Beratung in Fragen der Partner-schaft, Trennung und Scheidung –Sozialdienst katholischer Frauenund Männer e.V. Düsseldorf Ulmenstraße 67 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4696-0 [email protected] www.esperanza-online.de

    Bezirkssozialdienst – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Telefon: 0211. 89-91 (Zentrale) www.duesseldorf.de/jugendamt

    Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein Ansprechpartner: Herr Skerutsch, Frau Leydt Auf’m Hennekamp 71 40225 Düsseldorf Telefon: 0211 3104168 www.drk-duesseldorf.de

    Erziehung und Beratung – Diakonie Düsseldorf Itterstraße 80 40589 Düsseldorf Telefon: 0211 75675910 www.diakonie-duesseldorf.de

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    iStockPhoto.com © Fred Palmieri

  • Unterhalt

    Bei verheirateten Paaren besteht im Fall einerTrennung oder Scheidung in der Regel sowohl fürden erziehenden Elternteil als auch für das Kindein Anspruch auf Unterhalt. Auch bei nicht verhei-rateten Paaren kann nach der Trennung ein An-spruch auf Unterhalt für den Sorgeberechtigtenoder die Sorgeberechtigte bestehen, wenn der oderdie Sorgeberechtigte auf Grund der Notwendigkeitdas Kind zu versorgen, keiner Berufstätigkeit nach-gehen kann.

    Einen Unterhaltsanspruch hat jedes minderjährigeKind grundsätzlich bis zu einer abgeschlossenenBerufsausbildung.

    In der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ist dieHöhe des Kindesunterhalts nach dem Nettoein-kommen des Unterhaltspflichtigen oder der Unter-haltspflichtigen und dem Alter des Kindes festgelegt.

    Zur Berechnung und Durchsetzung der Unter-haltsansprüche können Sie sich kostenfrei an fol-gende Fachstelle wenden: Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Kostenpflichtig können Sie sich an einen Rechtsan-walt beziehungsweise eine Rechtsanwältin wenden.

    Die Zahlung von Pflegegeld beeinflusst die Höhedes Kindesunterhalts nicht. Der Anspruch auf Unterhalt kann sich auf Grund einer Behinderungdes Kindes erhöhen.

    Unterhaltsvorschuss

    Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, und wenn IhrKind keinen, zu wenig oder sehr unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält, kann einAnspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen bestehen.

    Der Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestensdann, wenn das Kind 12 Jahre alt wird. Der unter-haltspflichtige Elternteil muss die geleisteten Beträge zurückzahlen, sofern er leistungsfähig ist.

    Ausländischen Kindern werden Unterhaltsvor-schussleistungen gezahlt, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil im Besitz einer Niederlas-sungs- oder Aufenthaltserlaubnis sind.

    Die Leistungen müssen schriftlich beantragt wer-den. Der Antrag ist im Internet zu finden unter: www.duesseldorf.de/soziales

    Sie können den Antrag aber auch anfordern bei der: Unterhaltsvorschusskasse – Amt für soziale Sicherung

    und Integration, Stadt Düsseldorf

    Vaterschaftsanerkennung

    Für Kinder, deren Eltern nicht miteinander ver -heiratet sind, muss der Vater die Vaterschaft urkundlich anerkennen. Die Mutter muss dieserAnerkennung urkundlich zustimmen. Diese Willenserklärungen können auch schon vor derGeburt des Kindes erfolgen.

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  • Die Vaterschaftsanerkennung kann bei folgendenEinrichtungen erfolgen:Amtsvormundschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    für minderjährige Mütter)

    Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    für volljährige Mütter)

    Standesamt, Stadt Düsseldorf

    Wird die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt, kanneine Klage auf gerichtliche Feststellung der Vater-schaft erfolgen. Hier hilft Ihnen folgende Fachstelle: Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

    Ist der in der Geburtsurkunde eingetragene Mannnicht der Vater des Kindes, hilft Ihnen folgendeFachstelle bei der Klärung der tatsächlichen Ab-stammung Ihres Kindes: Beistandschaft – Jugendamt, Stadt Düsseldorf

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    Väterberatung

    Eine Schwangerschaft betrifft nicht nur das Lebender Frau. Auch die werdenden Väter spüren dieVeränderungen. Sie müssen sich neu orientieren,denn der bisherige Lebensrhythmus sowie die pri-vaten und beruflichen Ziele entwickeln sich neu,wenn ein Mann Vater wird. Die Beratung unter-stützt werdende und junge Väter bei der Entwick-lung der Perspektive der eigenen Elternschaft vonAnfang an, auch wenn die Schwangerschaft nichtgeplant war, das Kind nicht in die eigene Lebens-und Karriereplanung passt oder die Trennung vonder Partnerin unvermeidbar erscheint.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der: esperanza-Väterberatung – Sozialdienst katholischer

    Frauen und Männer e.V. Düsseldorf

    Beistandschaft – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 740227 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-98969 [email protected] www.duesseldorf.de/jugendamt

    Unterhaltsvorschusskasse – Amt für soziale Sicherung und Integration, Stadt DüsseldorfWilli-Becker-Allee 6 – 8 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-98979 [email protected] www.duesseldorf.de/soziales

    Amtsvormundschaft – Jugendamt,Stadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 7 40227 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-98930 [email protected]/jugendamt

    Standesamt, Stadt DüsseldorfInselstraße 17 40479 DüsseldorfTelefon: 0211. 89-91 (Zentrale)[email protected]/standesamt

    esperanza-Väterberatung – Sozialdienst katholischer Frauenund Männer e.V. Düsseldorf Ulmenstraße 67 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 4696-226 [email protected] www.esperanza-online.de

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    photocase.de © jack wallflip

  • Wohnberechtigungsschein

    Dieser wird benötigt, um in eine öffentlich geför-derte Sozialwohnung einziehen zu können. DieVoraussetzung dafür ist ein niedriges Einkommen.Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat wird daskommende Kind als Person mit angerechnet.

    Den Antrag können Sie stellen bei der: Abteilung Wohnungsvermittlung, Wohnungsaufsicht –

    Amt für Wohnungswesen, Stadt Düsseldorf

    Wohngeld

    Der Bezug von Wohngeld hängt unter anderemvon der Personenzahl des Haushalts, der Höhe derMiete und dem Einkommen der Haushaltsmitglie-der ab. Die Höhe des Wohngeldes orientiert sichauch am örtlichen Mietniveau.

    Wohngeld kann auch als sogenannter Lastenzu-schuss für Eigentümer einer Eigentumswohnungoder eines Eigenheims gewährt werden.

    Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, dieeine unbefristete oder mindestens auf ein Jahr be-fristete Aufenthaltsgenehmigung haben, könnenebenfalls Wohngeld beantragen.

    Den Antrag können Sie stellen bei der:bteilung Wohngeld – Amt für Wohnungswesen,

    tadt Düsseldorf

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    Abteilung Wohnungsvermittlung,Wohnungsaufsicht – Amt für Wohnungswesen, Stadt DüsseldorfBrinckmannstraße 540225 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-91 (Zentrale)[email protected]/wohnen

    Abteilung Wohngeld – Amt für Wohnungswesen, Stadt DüsseldorfBrinckmannstraße 540225 Düsseldorf Telefon: 0211. 89-91 (Zentrale)[email protected]/wohnen

    fotolia.de © Petro Feketa

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    Broschüren – Bundesweite Einrichtungen – Wichtige Links

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Glinkastraße 2410117 Berlin Servicetelefon: 0180 1907050 www.bmfsfj.de

    KAFE – Katholischer Arbeitskreis für Familienerholung e.V. Kolpingplatz 5 – 11 50667 Köln Telefon: 0221 20701-127 [email protected] www.kafe.de

    Paritätischer Arbeitskreis für Familienerholung Oranienburger Straße 13 – 14 10178 Berlin Telefon: 030 [email protected]

    Bezirksregierung DüsseldorfViktoriastraße 5241061 MönchengladbachTelefon: 0211 475-0 (Zentrale) Telefon: 0211 4759424 [email protected]

    Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Düsseldorf e.V. Posener Straße 60 40231 Düsseldorf Telefon: 0211 6170570 info@kinderschutzbund-duesseldorf.dewww.kinderschutzbund-duesseldorf.de

    Evangelische Familienerholung im Diakonischen Werk der EKD Reichensteiner Weg 24 14195 Berlin Telefon: 030 83001450 [email protected] www.ev-familienerholung.de

    Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung – bzga www.bzga.de www.schwanger-info.de www.familienplanung.de www.schwanger-unter-20.de

    Elternbegleitbuchwww.elternbegleitbuch.nrw.de

    Familien-Wegweiser www.familien-wegweiser.de

    Online-FrauenHandbuch Glei