Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Halle GmbHslv-halle.de/fileadmin/user_upload/Halle/Zertifizierung/DIN_4113/... · Die Anforderungen nach DIN EN ISO 3834-3 sind dabei

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  • Schweitechnische Lehr- und Versuchsanstalt Halle GmbH SLV Halle GmbH Kthener Strae 33a 06118 Halle (Saale) PSF 600106 06036 Halle (Saale) Tel. (0345)5246-370 Fax (0345)5246-372

    Stand: 01-2009

    I n f o r m a t i o n e n

    zur Erlangung der

    Herstellerqualifikation nach DIN V 4113-3:2003-11

    0 Allgemeines

    Die Herstellerqualifikation bildet die Grundlage zum Schweien von vorwiegend ruhend belasteten Aluminium-Konstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn von einer anerkannten Stelle die Bescheinigung zur Herstellerqualifikation in der Klasse B oder C erteilt wurde.

    Beim Schweien von Aluminium mssen die Anforderungen nach 1 der Muster-Hersteller- und Anwender - VO (MHAVO) sowie die ggf. abweichenden Festlegungen der jeweiligen Verordnun-gen der Lnder (HAVO) und die jeweiligen Anforderungen an die Herstellerqualifikation nach DIN V 4113-3:2003-11 Abschnitt 13 erfllt sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn von der zustndigen anerkannten Stelle die Hersteller-qualifikation erteilt wurde. Geschweite Bauteile, die im bauaufsichtlichen Bereich von Betrieben ohne Herstellerqualifikation hergestellt werden, gelten als nicht normgerecht ausgefhrt.

    1 Verfahrensweg (1) Die Erteilung der Bescheinigung zum Schweien von tragenden Bauteilen aus Aluminium

    und seinen Legierungen (siehe Abschnitt 0) ist bei einer anerkannten Stelle zu beantragen. (Dazu Antragsformular von der anerkannten Stelle anfordern).

    (2) Die anerkannte Stelle ermittelt durch die Betriebsprfung, ob die personellen und techni-schen Voraussetzungen fr die Erteilung erfllt sind.

    (3) Fr die Bescheinigung der Herstellerqualifikation wird ein einheitliches Muster verwendet. Der Nachweis gilt fr die gesamte Bundesrepublik.

    (4) Die Bescheinigung darf fr eine Geltungsdauer bis hchstens drei Jahre ausgestellt und nach erneuter Prfung jeweils um hchstens drei Jahre verlngert werden.

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    2 Anforderungen an den Betrieb

    2.1 Allgemeines

    Die Betriebe mssen ber geeignete Fertigungs- und Prfeinrichtungen verfgen, um Schweiar-beiten einwandfrei ausfhren zu knnen. Die Anforderungen nach DIN EN ISO 3834-3 sind dabei zu erfllen.

    Die werkseigene Produktionskontrolle nach Abschnitt 13.2 und 13.3 der DIN V 4113-3 muss si-chergestellt sein.

    2.2 Schweiaufsichtperson

    Die notwendige Qualifikation der Schweiaufsichtsperson richtet sich nach der anzuwendenden Klasse entsprechend Tabelle 10 der DIN V 4113-3. Die Klasse B erfordert einen Schweifach-mann, die Klasse C einen Schweifachingenieur. Falls in der Klasse C eine Serienproduktion vor-liegt, kann auch ein Schweifachmann anerkannt werden.

    Die Schweiaufsichtsperson hat im Rahmen der Betriebsprfung der anerkannten Stelle nachzu-weisen, dass sie grndliche Kenntnisse ber

    die Werkstoffbeeinflussung durch das Schweien,

    die im Betrieb eingesetzten Schweiverfahren und -zusatzwerkstoffe,

    die schweigerechte Konstruktion

    besitzt und in der Lage ist, Unregelmigkeiten zu erkennen und zu bewerten.

    Die verantwortliche Schweiaufsichtsperson muss Kenntnisse einer Zusatzausbildung Schweien von Aluminium gegenber der anerkannten Stelle nachweisen.

    Schweiaufsichtspersonen, die die Schweier / Bediener ihres Betriebes prfen wollen, mssen gegenber der anerkannten Stelle nachweisen, dass sie hierzu in der Lage sind. Die Berechtigung zur Durchfhrung von Schweier- oder Bedienerprfungen ist in der Bescheinigung zu vermerken.

    2.3 Schweier

    Es sind mindestens zwei Schweier mit gltigen Prfungsbescheinigungen nach

    DIN EN ISO 9606-2:2005 in den berwiegend im Betrieb eingesetzten Schweiprozessen erfor-derlich. Fr Schweiprozesse, die nur sporadisch eingesetzt werden, reicht ein Schweier. Fr die Bediener von Schweianlagen nach DIN EN 1418 gelten die gleichen Regelungen.

    Schweibetrieben im Geltungsbereich der Klasse B mit einem geprften Schweier, der zugleich die Anforderungen an die Schweiaufsicht erfllt, kann in Ausnahmefllen die Bescheinigung be-fristet erteilt werden.

    3 Schweianweisungen und Qualifizierung von Schweiverfahren

    3.1 Verfahrensprfungen

    Hersteller in den Klassen B und C bentigen fr die Fertigung anerkannte Schweianweisungen auf Basis eines Berichtes ber die Qualifizierung eines Schweiverfahrens (WPQR).

    Das Verfahren der Qualifizierung richtet sich nach dem eingesetzten Schweiprozess (Tabelle 1 ).

    Folgende Verfahren nach DIN EN ISO 15607 sind einsetzbar:

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    DIN EN ISO 15614-2 Anforderung und Qualifizierung von Schweiverfahren fr metallische

    Werkstoffe Schweiverfahrensprfung- Teil 2: Lichtbogenschweien von

    Aluminium und seinen Legierungen

    oder

    DIN EN ISO 15613 Qualifizierung aufgrund einer vorgezogenen Arbeitsprfung

    Die vorgezogene Arbeitsprfung kann nur dann angewendet werden, wenn DIN EN ISO 15614-2 nicht einsetzbar ist (siehe Anhang A.3 in DIN V 4113-3). Tabelle 1: Grundlage und Verfahren zur Qualifizierung eines Schweiverfahrens in

    Abhngigkeit vom eingesetzten Schweiprozess Schweiprozess nach DIN EN ISO 4063

    Grundlage der Qualifizierung Verfahren der Qualifizierung

    131 141 15

    Lichtbogenschweien

    Abschnitt 7.3 Schweiver-fahrensprfungen der DIN V 4113-3:2003-11

    DIN EN ISO 15614-2 und DIN EN ISO 15613 (siehe Anhang A.3 der DIN V 4113-3:2003-11)

    42 Reibschweien Abschnitt 7.3 Schweiver-fahrensprfungen der DIN V 4113-3:2003-11

    Verfahrensprfung nach DIN EN ISO 15620

    52

    Laserstrahlschweien

    Abschnitt 7.3 Schweiver-fahrensprfungen der DIN V 4113-3:2003-11

    Verfahrensprfung nach DIN EN ISO 15614-11

    785 786

    Kondensatorentladungs-Bolzenschweien mit Hubzndung Kondensatorentladungs-Bolzenschweien mit Spitzenzndung

    Abschnitt 7.3 Schweiver-fahrensprfungen der DIN V 4113-3:2003-11

    Verfahrensprfung nach DIN EN ISO 14555

    Zu beachten ist, dass die Regelung (nach DIN EN ISO 15614-2) Stumpfnaht schliet Kehlnaht ein im bauaufsichtlichen Bereich nicht gilt. Zustzlich sind die Festlegungen des Anhangs A (normativ) der DIN V 4113-3 fr das Lichtbogen-schweien einzuhalten: Prfung einer Kreuzkehlnaht. Bei allen Zugversuchen (Stumpfnaht, Kreuzkehlnaht) sind anstelle der Vorgaben der DIN EN ISO 15614-2 die mechanischen Eigenschaften nach Tabelle A.1 (DIN V 4113-3) nachzuweisen.

    3.2 Arbeitsprfungen

    Arbeitsproben sind entsprechend Anhang B der DIN V 4113-3 mindestens einmal pro Jahr durch-zufhren. Das Schweien und das Auswerten der Arbeitsproben drfen unter der Aufsicht der ver-antwortlichen Schweiaufsichtsperson des Schweibetriebes erfolgen. Das Ergebnis ist zu doku-mentieren und bis zur nchsten Betriebsprfung aufzubewahren. Proben, die in Eigenverantwor-tung vom Schweibetrieb ausgewertet werden, sind bis zur nchsten Betriebsprfung aufzube-wahren.

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    Arbeitsprfungen knnen z. B. aus folgenden Grnden erforderlich werden:

    Arbeitsprfungen zur Verlngerung von Verfahrensprfungen Arbeitsprfungen beim Bolzenschweien (siehe DIN EN ISO 14555)

    Der Mindestprfumfang fr die Arbeitsproben beinhaltet eine Sichtprfung, eine Durchstrahlungs- oder Ultraschallprfung bei der Stumpfnaht, einen Makroschliff bei der Stumpf- und Kehlnaht und zustzlich eine Bruchprobe bei der Kehlnaht (siehe Anhang B.2 , DIN V 4113-3).

    Der Mindestprfumfang fr Arbeitsprfungen des Bolzenschweiens ist in DIN EN ISO 14555 be-schrieben.

    3.3 Berechnung

    Fr die Berechnung von Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung gelten die DIN 4113-1(Berechnung und bauliche Durchbildung), DIN 4113-1/A1:2002-09 (nderung A1) und DIN 4113-2:2002-09 (Berechnung geschweiter Aluminiumkonstruktionen).

    3.4 Werkstoffe

    Es knnen Knetlegierungen nach Tabelle 1 und 2 von DIN 4113-1/A1:2002-09 bzw. Tabelle 1 von DIN 4113-1 in den jeweils aufgefhrten Werkstoffzustnden verwendet werden.

    Fr die Herstellung von Gussteilen sind die Werkstoffe nach Tabelle 3 von DIN 41131/A1 in den angegebenen Zustnden und Gieverfahren zu verwenden. An Gussteilen darf aber kein Verbin-dungsschweien ausgefhrt werden!

    Fr alle Werkstoffe mssen Abnahmeprfzeugnisse 3.1 nach DIN EN 10204:2005-01 vorliegen.

    3.5 Schweizustze

    Es drfen nur die in Tabelle 2 von DIN V 4113-3 enthaltenen Schweizusatzwerkstoffe verwendet werden.

    Fr den Schweizusatz mssen das CE-Zeichen und das Zulassungszertifikat nachgewiesen wer-den.

    Achtung: Beim Verschweien des Grundwerkstoffes AlMgSi1 (EN AW-6082) ist der Schwei-zusatz AlSi5 nur bedingt geeignet, da dessen normativ zu gewhrleistenden mechani-schen Eigenschaften (Streckgrenze, Zugfestigkeit nach DIN 1732 Teil 3) nicht die An-forderungen des AlMgSi1 erfllen.

    4 Vorbereitung und Ausfhrung der Schweiarbeiten

    4.1 Allgemeines

    Die Aluminium-Verarbeitung muss von den brigen Fertigungssttten in geeigneter Weise abge-trennt sein. Die Empfehlungen in DIN EN 1011-4 sind zu beachten (insbesondere auch zur Vor-wrm- und Zwischenlagentemperatur).

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    4.2 Nahtformen

    Die Nahtfugenvorbereitung sollte nach DIN EN ISO 9692-3 ausgefhrt werden. Die Nahtformen nach DIN 4113-2, Tabelle 3, sind einzuhalten.

    4.3 Ausfhrung der Schweiarbeiten

    4.3.1 Vorbereitung

    Fettige oder verunreinigte Bauteile sind vor ihrer Bearbeitung durch geeignete Mittel im Bereich der Schweizone zu reinigen. Bei einseitig durchzuschweienden Stumpfnhten sind die Kanten der Bleche wurzelseitig leicht zu brechen. Die Bearbeitung der Nahtfugen muss sorgfltig erfolgen; Spne und sonstige Rckstnde sind danach restlos zu entfernen. Die Verwendung kunststoffge-bundener Schleifscheiben kann zu Schweifehlern fhren, daher mssen damit bearbeitete Fl-chen anschlieend (mit Frser oder Feile) bearbeitet (abgezogen) werden. Die gereinigten Nahtfu-gen drfen vor dem Schweien nicht mehr mit den Hnden berhrt werden (Gefahr erneuter Ver-unreinigung). Durch Lagerung oder Umgebungseinflsse verunreinigte oder feuchte Nahtfugen-flanken sind unmittelbar vor Beginn der Schweiarbeiten nochmals zu reinigen bzw. zu trocknen.

    4.3.2 Heften

    Heftstellen sind so auszufhren oder soweit auszuarbeiten, dass sie beim Schweien mit Sicher-heit vllig aufgeschmolzen werden. Die Lnge einer Heftnaht sollte hchstens 50 mm betragen.

    4.3.3 Vorwrmen und Schweien

    Zur Erzielung eines ausreichenden Einbrandes kann Vorwrmen erforderlich sein. Das erfolgt ge-gebenenfalls mit neutraler oder leicht reduzierender Flamme. Bei Werkstcken ber 10 mm ist groflchiges Vorwrmen im Bereich der Schweinaht zu empfehlen. Aushrtbare Legierungen drfen nicht lnger als 10 Minuten auf einer maximalen Vorwrmtemperatur von 180 C bis 200 C gehalten werden.

    Es ist darauf zu achten, dass diese Temperatur beim Schweien nicht fr lngere Zeit und nur in einem mglichst schmalen Bereich berschritten wird (bei Mehrlagenschweien erforderlichenfalls Abkhlungspausen nach dem Schweien jeder Lage vorgesehen). Die Empfehlungen der Halb-zeughersteller und die DIN EN 1011-4 sind zu beachten. Eventuelle Anfangs- und Endkraterrisse sind auch bei Unterbrechung des Schweivorganges sorgfltig auszuarbeiten und aufzufllen.

    4.3.4 Ausbesserung von Fehlstellen

    Unzulssige Nahtfehler mssen ausgearbeitet und erforderlichenfalls nachgeschweit werden. Die Angaben in den Werkstoffblttern der Halbzeughersteller sind zu beachten. Zndstellen sind zu vermeiden bzw. zu entfernen und der betroffene Oberflchenbereich auf Frei-heit von unzulssigen Unregelmigkeiten geprft werden.

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    Anhang Tabelle 2 Klasse B

    Geltungsbereich Anforderungen Werkstoffe: Alle einsetzbaren Werkstoffe nach die-ser Norm Erzeugnisdicken 2 mm bis 10 mm, Schweiprozesse: Manuelle und teilmechanische Verfahren Alle Bauteile der Klasse A und - Vollwand- und Fachwerktrger bis 15 m Sttz-

    weite und Sttzen in Gelenk- oder Rahmen-bauweise fr eingeschossige Gebude

    - Maste und Sttzkonstruktionen bis 15 m Hhe - Behlter und Silos 50 m3, die nicht dem Was-

    serhaushaltsgesetz unterliegen - Treppen 5 m Lnge in Wohngebuden und

    Industrieanlagen - Gelnder jeder Art - Gerste nach DIN 4420 - andere Bauteile vergleichbarer Art und Gren-

    ordnung

    Es sind geprfte Schweier mit gltiger Schweierprfung nach DIN EN 287-2 einzusetzen. Der Geltungsbereich der Prfung muss den Einsatzbereich des Schweiers voll abdecken. Fr Rohrknoten (Rundrohr an Rundrohr) ist eine Zusatzprfung in Anlehnung an DIN 18808 erforderlich. Der Betrieb muss als Schweiaufsicht zumindesteine dem Betrieb stndig angehrende Schweiaufsichtsperson mit technischen Basiskenntnissen nach Richtlinie DVS-EWF 1171 oder gleichwertiger Ausbildung haben. Standard-Qualittsanforderungen nach DIN EN 3834-3

  • Stand: 01-2009 7

    Tabelle 3 Klasse C

    Geltungsbereich Anforderungen Werkstoffe: Alle einsetzbaren Werkstoffe nach dieser Norm Erzeugnisdicken nach den magebenden Anwen-dungsregelwerken Schweiprozesse: manuelle, teilmechanische, vollmechanische Verfahren Alle Bauteile Verkehrszeichenbrcken b nach ZTV-ING, Teil 9:2003-01

    Es sind geprfte Schweier/Bediener mit gltigerSchweier-/Bedienerprfung nach DIN EN 287-2/DIN EN 1418 einzusetzen. Der Geltungsbereich der Prfung muss den Einsatzbereich des Schweiers/Bedieners voll abdecken. Fr Rohrknoten (Rundrohr an Rundrohr) ist eine Zusatzprfung in Anlehnung an DIN 18808 erforderlich. Der Betrieb muss fr die Schweiaufsicht zumindest eine dem Betrieb stndig angehrende Schweiaufsichtsperson mit umfassenden technischen Kenntnissen nach Richtlinie DVS-EWF 1173 oder gleichwertiger Ausbildung haben. Bei Serienproduktiona mit nachgewiesener Erfahrung in der Schweiaufsicht kann diese voneiner Schweiaufsichtsperson mit technischen Basiskenntnissen nach Richtlinie DVS-EWF 1171 oder gleichwertiger Ausbildung vorgenom-men werden. Standard-Qualittsanforderungen nach DIN EN ISO 3834-3

    a Serienproduktion liegt vor, wenn eine wiederholende Fertigung von vergleichbaren Bauteilen mit ein-deutiger Festlegung von Tragwerksform, Werkstoff, Schweiprozess und Arten der Schweiverbin-dungen vom Hersteller durchgefhrt wird.

    b Schweiaufsichtsperson grundstzlich mit umfassenden technischen Kenntnissen nach Richtlinie DVS-EWF 1173

  • Stand: 01-2009 8

    Tabelle 4 Herstellerqualifikation fr das Schweien

    1 Klasse A B C 2 Geltungsbereich nach

    Tabelle 7 8 9

    3 Werkseigene Produktionskontrolle

    Ist durchzufhren in Verantwortung des Herstellers

    4 Betriebsanforderungen kein Nachweis erforderlich

    Nachweis gegenber anerkannter Stelle erforderlich

    5 Stufe der Anforderung nach DIN EN ISO 3834-3 und DIN EN ISO 3834-4

    Elementar: DIN EN ISO 3834-4

    Standard: DIN EN ISO 3834-3

    6 Stufe der technischen Kenntnisse der Schweiaufsichtspersonen nach DIN EN ISO 14731

    Keine besonderen An-forderungena

    Technische Basiskennt-nisse b, c

    Umfassende technische Kenntnisse b, d, e

    a Geprfte Schweier nach DIN EN 287-2 erforderlich. b Die verantwortliche Schweiaufsichtsperson muss entsprechende oder vergleichbare Kenntnisse

    der Zusatzausbildung .Schweien von Aluminium. im Fachgesprch gegenber der anerkannten Stelle nachweisen.

    c Richtlinie DVS-EWF 1171: European Welding Specialist (Schweifachmann) oder gleichwertige Ausbildung.

    d Technische Basiskenntnisse sind ausreichend bei Serienproduktion mit nachgewiesener Erfahrung.e Richtlinie DVS-EWF 1173: European Welding Engineer (Schweifachingenieur) oder gleichwertige

    Ausbildung.