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Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung ab April 2016

Regionale NetzbetreibertreffenDortmund, 16. Juni 2015

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Die Westnetz GmbH

Kennzahlen

Umsatz 5,6 Mrd. €

Mitarbeiter/innen 5.200

Versorgte Fläche 50.000 km²

Netzlänge Strom 190.000 km

Netzlänge Gas 28.000 km

Kundenanschlüsse Strom 5.000.000

Kundenanschlüsse Gas 500.000

www.westnetz.de

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Inhalt

Mehr-/Mindermengenabrechnung

Mehr-/Mindermengenermittlung

Einleitung

Mehr-/Mindermengenpreise

Umsetzung bei der Westnetz

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Inhalt

Mehr-/Mindermengenabrechnung

Mehr-/Mindermengenermittlung

Einleitung

Mehr-/Mindermengenpreise

Umsetzung bei der Westnetz

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Zielsetzung der neuen Prozesse

Die Weiterentwicklung der Verfahren zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Gas und Strom verfolgt folgende Ziele:

Reduzierung der Anzahl der Verfahren (Monatsverfahren, Abgrenzungs-verfahren, Stichtagsverfahren, zählpunktscharfes Verfahren)

auf ein einheitliches, standardisiertes Verfahren

Harmonisierung der Mehr-/Mindermengenermittlung

und -abrechnung für Strom und Gas

Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit

der Rechnung

Transparente Darstellung des Ermittlungsverfahrens

für Mehr-/Mindermengen

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Veröffentlichungen

> Mit Mitteilung vom 22.01.2015 hat die BNetzA die Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/Beschlusskammer6/BK6_31_GPKE_und_GeLiGas/Mitteilung_Nr_46/Mitteilung_Nr46_GPKE_GeLi_Gas_Inhalt.html?nn=269658

> Für die Sparte Strom wird im Netznutzungsvertrag laut Beschluss BK6-13-042 vom 16.04.2015 auf die Prozessbeschreibung verwiesen.

> Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung VIII wird die Darstellung der Prozesse im Leitfaden Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas verankert. Die neuen Regelungen werden ebenfalls im Hauptteil der KoV aufgenommen.

> Der Fragenkatalog zu den Umsetzungsfragen wird zum 01.10.2015 und 01.12.2015 vom BDEW herausgegeben.

> Die Datenformate für die neuen Prozesse werden zum 01.04.2015 bzw. zum 01.10.2015 von der BNetzA veröffentlicht.

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Inhalte der Prozessbeschreibung

> Entsprechend der Prozessbeschreibung muss jede Mehr-/Mindermengenabrechnung vom NB* gegenüber dem LF* ab dem 01.04.2016, unabhängig vom in der Rechnung enthaltenen Leistungszeitraum, u. a. folgende Anforderungen erfüllen:

> Zudem sind die lieferstellenscharfen bilanzierten Mengen und die lieferstellenscharfen Allokationslisten (Gas) vom NB zu übermitteln.

> Darüber hinaus gelten ab dem 01.04.2016 verschiedene neue Regelungen für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen zwischen NB und MGV*.

> Für den Wechsel vom Altverfahren in das Zielverfahren gibt es verschiedene Übergangszenarien.

* NB = Netzbetreiber * LF = Lieferant * MGV = Marktgebietsverantwortlicher

lieferstellenscharf separat

elektronisch neue Preisfindung

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Rahmenbedingungen

> Die beschriebenen Prozesse sind für Lieferstellen mit einem standardisierten Lastprofilverfahren anzuwenden. Hierunter fallen auch Pauschalanlagen.

> Die Prozessbeschreibung gilt auch für Einspeisestellen, für die ein standardisiertes Lastprofilverfahren angewendet wird und die einem LF zugeordnet sind.

> Für jede Energieflussrichtung ist eine eigene Mehr-/Mindermengenrechnung zu erstellen

> Die Mehr-/Mindermengen werden immer gegenüber dem LF abgerechnet, auch wenn der Letztverbraucher seine Netznutzungsentgelte selbst entrichtet.

> Jede Lieferstelle ist zu jedem Zeitpunkt genau einem LF zur Netznutzung und genau einem LF zur Bilanzierung zugeordnet. Die Zeiträume für Netznutzung und Bilanzierung eines LF müssen nicht übereinstimmen.

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Inhalt

Mehr-/Mindermengenabrechnung

Mehr-/Mindermengenermittlung

Einleitung

Mehr-/Mindermengenpreise

Umsetzung bei der Westnetz

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> Der Allokationsersatzwert des MGV am Tag D für einen Bilanzkreis muss vom NB übernommen sowie transparent und nachvollziehbar auf die einzelnen Lieferstellen aufgeteilt werden.

> Dies bedeutet, dass der NB eine mengengewichtete Anpassung der lieferstellenscharf bilanzierten Mengen vorzunehmen hat. Die lieferstellenscharfe Aufteilung des Allokationsersatzwertes erfolgt über die Anwendung des in der Prozessbeschreibung definierten Ersatzwertfaktors:

> Dieser Ersatzwertfaktor wird für jede zugeordnete Lieferstelle im Bilanzkreis angewendet. Damit wird für jede Lieferstelle eine neue bilanzierte Menge für diesen Tag berechnet.

Umgang mit Allokationsersatzwerten

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Lieferstellenscharfe Mengenermittlung

> Für die Berechnung der Mehr-/Mindermengen wird je Lieferstelle die Entnahme-/Einspeisemenge der bilanzierten Menge gegenübergestellt.

– Mehr-/Mindermengenermittlung für Entnahmestellen:

bilanzierte Menge - Entnahmemenge = Mehr-/Mindermenge

– Mehr-/Mindermengenermittlung für Einspeisestellen:

Einspeisemenge - bilanzierte Menge = Mehr-/Mindermenge

> Ist der Wert der Mehr-/Mindermenge positiv, so handelt es sich um eine Mehrmenge. Ist er negativ, handelt es sich um eine Mindermenge:

Mehrmenge+

Mindermenge

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Lieferstellenscharfe Mengenermittlung

> Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung der Entnahmemenge ist der Abrechnungszeitraum der relevanten Netznutzung. Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung der Einspeisemenge ist der Zeitraum zwischen zwei vom NB veranlassten Zählerstandsermittlungen.

> Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung der bilanzierten Menge ist der für den Abrechnungszeitraum der Netznutzung zugehörige Bilanzierungszeitraum unter Berücksichtigung von asynchronen Zeiträumen.

> Der Mehr-/Mindermengenzeitraum wird definiert durch den frühesten Starttermin und den spätesten Endtermin der beiden Zeiträume „Bilanzierungszeitraum“ und „Netznutzungszeitraum“.

> Somit sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Zeiträume von Netznutzung und Bilanzierung sind identisch (synchron)

Fall 2: Zeiträume von Netznutzung und Bilanzierung sind nicht identisch (asynchron)

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Mengenermittlung Fall 1: Synchron

> Für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist der Abrechnungszeitraum der Netznutzung (Turnus) maßgeblich. Besteht keine Notwendigkeit, dass der Bilanzierungszeitraum vom Netznutzungszeitraum abweicht, ist der Bilanzierungszeitraum identisch zum Netznutzungszeitraum zu wählen.

> Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung. Im Falle von Einspeisestellen ist der Auslöser die Übermittlung der Einspeisemenge im Rahmen einer Turnusablesung oder eines Lieferantenwechsels.

> Beispiel: Im Netznutzungszeitraum des LF erfolgt eine Turnusablesung.

Mehr-/Mindermengenzeitraum: 01.04.16 – 07.09.16Synchrone Ermittlung Mindermenge: 2.000 kWh

Netznutzungszeitraum

9.000 kWh

7.000 kWh Bilanzierungszeitraum

Abrechnungszeitraum der Netznutzung

01.04.16 07.09.16Turnusablesung

14.01.17

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Mengenermittlung Fall 2a: Asynchron

> Der Abrechnungszeitraum der Netznutzung und der Bilanzierungszeitraum weichen voneinander ab.

> Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung.

> Beispiel: Ein LF meldet vor dem 15. WT im April 2016 einen Lieferbeginn zum 07.04.16 und nach dem 15. WT im Februar 2017 einen Lieferende zum 14.02.17.

Mehr-/Mindermengenzeitraum: 07.04.16 – 31.03.17Asynchrone Ermittlung Mehrmenge: 2.000 kWh

Netznutzungszeitraum

Bilanzierungszeitraum

Abrechnungszeitraum der Netznutzung

07.04.16 14.02.1701.05.16 31.03.17

19.000 kWh

21.000 kWh

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Mengenermittlung Fall 2b: Netznutzung ohne Bilanzierung> Netznutzung ohne Bilanzierung: Ist kein Bilanzierungszeitraum vorhanden,

entspricht der Mehr-/Mindermengenzeitraum dem Netznutzungszeitraum.

> Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung zum Ende der Netznutzung.

> Beispiel: Ein LF meldet vor dem 15. WT im Mai 2016 einen rückwirkenden Lieferbeginn zum 01.04.16 und vor dem 15. WT des Mai 2016 ein Lieferende zum 30.04.16.

Mehr-/Mindermengenzeitraum: 01.04.16 – 30.04.16Asynchrone Ermittlung Mindermenge: 1.000 kWh

Netznutzungszeitraum

1.000 kWh

kein Bilanzierungszeitraum

Abrechnungszeitraum der Netznutzung

01.04.16 30.04.16

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Mengenermittlung Fall 2c: Bilanzierung ohne Netznutzung> Bilanzierung ohne Netznutzung: Ist kein Netznutzungszeitraum vorhanden,

entspricht der Mehr-/Mindermengenzeitraum dem Bilanzierungszeitraum.

> Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist das Ende des Bilanzierungs-zeitraums.

> Beispiel: Ein LF „A“ meldet fristgerecht den Lieferbeginn zum 01.04.16 an. LF „B“ meldet nach dem 16. WT im März ebenfalls einen Lieferbeginn zum 01.04.16 an und LF „A“ stimmt der Abmeldungsanfrage des NB zu.

Mehr-/Mindermengenzeitraum: 01.04.16 – 30.04.16Asynchrone Ermittlung Mehrmenge: 1.000 kWh

Netznutzungszeitraum für LF „A“

1.000 kWh Bilanzierungszeitraum für LF „A“

keine Netznutzung für LF „A“

01.04.16 30.04.16

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Inhalt

Mehr-/Mindermengenabrechnung

Mehr-/Mindermengenermittlung

Einleitung

Mehr-/Mindermengenpreise

Umsetzung bei der Westnetz

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Preisermittlung und -veröffentlichung

 

* 15. WT gemäß Leitfaden BKM

Strom: Der BDEW auf Basis der Börsenpreise (EPEX Spot)

den Mehr-/Mindermengenpreis.

Gas: Die MGV auf Basis der täglichen Differenzmengenpreise je

Marktgebiet den bundesweit einheitlichen Mehr-/Mindermengenpreis

Beim Mehr-/Mindermengenpreis handelt sich um einen symmetrischen Preis, der für die Mehrmengen und für die Mindermengen identisch ist.

Im sogenannten Kalkulationsmonat wird der Mehr-/Mindermengenpreisfür den Anwendungsmonat, der auf den Kalkulationsmonat folgt, ermittelt. Der Preis wird spätestens bis zum 10. WT* des Kalkulationsmonats veröffentlicht. Dabei wird auch gekennzeichnet, für welchen Anwendungsmonat der Preis zu verwenden ist.

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Anwendung des Mehr-/Mindermengenpreises> Beispiel:

Der Mehr-/Mindermengenpreis für den Anwendungsmonat Mai 2017 (grün) ist ein gemittelter 12-Monatswert des Zeitraumes April 2016 bis einschließlich März 2017 (orange), der im Kalkulationsmonat April 2017 (gelb) ermittelt und veröffentlicht wird und als Mehr-/Mindermengenpreis für den Anwendungsmonat Mai 2017 gekennzeichnet ist.

> Für alle Lieferstellen mit einem Ende des Mehr-/Mindermengenzeitraums im Mai 2017 wird der Preis für den Anwendungsmonat Mai herangezogen.

Ermittlung und Veröffentlichung am 10. WT im Kalkulationsmonat

Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17

Anwendungsmonat

Berechnung des Mehr-/Mindermengenpreises für den Anwendungsmonat: arithmetisches Mittel

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Inhalt

Mehr-/Mindermengenabrechnung

Mehr-/Mindermengenermittlung

Einleitung

Mehr-/Mindermengenpreise

Umsetzung bei der Westnetz

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Rechnungsstellungsfristen

frühester Termin spätester Termin

Strom Nach Ablauf des 29. Werktags, nach Ende des Monats in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet.

22. Werktage nach Ende der Clearingfrist* gemäß MaBiS für den Monat in dem der Mehr-/Mindermengen-zeitraum endet.

*solange gemäß MaBiS eine Korrekturbilanzkreis-abrechnung vorgesehen ist, gilt hier das Ende der Clearingfrist zur Korrekturbilanzkreisabrechnung.

Gas Nach Ablauf des zweiten Monats, nach Ende des Monats in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet (M+2M).

Ende des dritten Monats, nach Ende des Monats in dem der Mehr-/Mindermengen-zeitraum endet (M+3M).

Die Frist „spätester Termin“ muss nicht abgewartet werden. Der Rechnungsversand erfolgt unverzüglich nach dem „frühesten Termin“ und dem Vorliegen valider Daten.

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Zahlungs- / Nichtzahlungsavis (unverzüglich, spätestens 10. WT nach Rechnungseingang)

lieferstellenscharfe Mehr-/Mindermengenrechnung (*)

Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und LF

NB LF

bilanzierte Menge (10. WT vor Übermittlung der Rechnung*)

lieferstellenscharfe Allokationsliste Gas (ab M+2M, vor Übermittlung der Rechnung)

Storno

* siehe Rechnungsstellungsfristen

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Übermittlung der lieferstellenscharfen Allokationsliste im Zielprozess

> Der LF kann die monatliche Übermittlung einer tages- und lieferstellenscharfen Aufstellung der Allokationsmengen für die Zukunft frühestens ab dem aktuellen Liefermonat beim Netzbetreiber abonnieren.

> Der NB übermittelt die angeforderte Allokationsliste vor dem Versand der Mehr-Mindermengenrechnung für alle Lieferstellen, die dem LF in dem Liefermonat bilanziell zugeordnet sind.

> Die Übermittlung der Allokationsliste erfolgt monatlich

– ab dem Monat, für den die Allokationsliste angefordert wurde

– jeweils im dritten Monat nach dem Liefermonat und

– vor Versand der ersten Mehr-/Mindermengenrechnung, deren Mehr-/Minder-mengenzeitraum diesen Monat enthält.

> Die Summe der Tageswerte aus der Allokationsliste kann aufgrund von Rundungsdifferenzen um max. 1 kWh von der bilanzierten Menge je Lieferstelle für den Mehr-/Mindermengenzeitraum abweichen.

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> Der LF kann für alle durch ihn belieferten Lieferstellen beim NB die lieferstellen- und tagesscharfe Allokationsliste anfordern. Wünscht ein LF diese auch für den Übergangszeitraum bzw. ab dem Umstellungstermin des NB , so muss er diese vor dem 01.04.2016 beim NB abonnieren. Im Einzelnen gilt folgendes:

– Bestellung der rückwirkenden Allokationslisten durch den LF im Zeitraum vom 01.10.2015 bis 31.03.2016. Diese Anforderung bezieht sich auf eine Übermittlung der Listen für die Monate ab Beginn des Übergangszeitraums.

– Nach Anforderung durch den LF kann der NB direkt mit der Übermittlung der Allokationslisten beginnen, muss dies jedoch bis spätestens vor der Mehr- /Mindermengenabrechnung des Übergangszeitraums abgeschlossen haben.

– Nach erstmaliger Übermittlung der Allokationslisten erfolgt die Übermittlung monatlich bis zur Beendigung des Abonnements, auch über den 01.04.2016 hinaus.

– Der NB stellt sicher, dass für alle Mehr-/Mindermengenabrechnungen ab dem 01.04.2016 die angeforderten lieferstellenscharfen Allokationslisten übermittelt werden. Ausgenommen sind Korrekturrechnungen nach dem Altverfahren.

Übermittlung der lieferstellenscharfen Allokationsliste für den Übergang

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SEITE 25

Rückmeldung bei unplausiblen Mengen

Mehr-/Mindermengenrechnung in Papierform

Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV

NB MGVMehr-/Mindermengenmeldung je Netzkonto

(Aggregation je Anwendungsmonat)

Ggfs. neue Mehr-/Mindermengenmeldung und Storno

* siehe Rechnungsstellungsfristen

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SEITE 26

Inhalt

Mehr-/Mindermengenabrechnung

Mehr-/Mindermengenermittlung

Einleitung

Mehr-/Mindermengenpreise

Umsetzung bei der Westnetz

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SEITE 27

Vorgehen zur Umsetzung

> Implementierung einer Abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe (Prozess und IT)– Netznutzungsabrechnung– Bilanzierung– Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung– Rechnungswesen– Systemmanagement, Anforderungs- und Prozessmanagement

> Erstellung von Umsetzungskonzepten (Standard vs. Eigenentwicklung)

> Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Softwareanbietern SAP und robotron

– Beide Softwarelösungen wurden vorgestellt und werden bewertet (Prozess, IT, Kosten)– Endgültige Systementscheidung wird kurzfristig getroffen

> Workshops zur organisatorischen Zuordnung der neuen Prozesse sowie Detailklärung der internen Abwicklung

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SEITE 28

Herausforderungen bei der Westnetz

Fachbereichs-übergreifende

Prozessanpassung Zeit für die

Umsetzung ist knapp

Verarbeitunggemischter REMADV

ist problematisch

Implementierungder neuen Prozesse für das DL-Geschäft

Einbindung von Pachtgebieten

Korrekturprozess für das Altverfahren muss

weiterhin bedient werden

Datenvolumen:5 Mio. Zählpunkte

Implementierungin die vorhandene

IT-Landschaft

Neues Personalkonzept

Übergang von alt zu neu

für alle Verfahrenumzusetzen

Parallelbetriebalt & neu

erforderlich

Abwicklung von „Sonderprozessen“

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SEITE 29

IT-Umsetzung bei der Westnetz

Netznutzungs-abrechnung

BerechnungBila-Menge

Erzeugung Allokationsliste

BilanzierungsrelevanteStammdaten

Anfrage Bila-Menge

EDM-System

Abrechnungs-System

BerechnungMehr-/Mindermenge

Erzeugung & Versand Bila-Menge (MSCONS)

Versand Allokationsliste (MSCONS)

aktueller Arbeitsstand

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IT-Umsetzung bei der Westnetz

EDM-System

Abrechnungs-System

Erzeugung & Versand Bila-Menge (MSCONS)

Erzeugung & VersandRechnung LF (INVOICE)

Versand Allokationsliste (MSCONS)

Verarbeitung Avis (REMADV)

Erzeugung & VersandPapierrechnung MGV

Erzeugung & VersandMeMi-Meldung (SSQNOT)

aktueller Arbeitsstand

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Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den neuen Prozess!

Sarah LackmannNetzwirtschaftBilanzierung/BewirtschaftungFlorianstraße 15 - 21, 44139 DortmundT extern +49 231 438-2298