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Seite 1 von 18 Version 28.01.2016 Sitzungsniederschrift Verbandsgemeinderat am 13.07.2016 im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde Lingenfeld

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Sitzungsniederschrift

Verbandsgemeinderat am 13.07.2016 im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde Lingenfeld

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Anwesend stimmberechtigt:

Anwesend nicht stimmberechtigt:

Bürgermeister: Leibeck Frank (1)

Ortsbürgermeister/in: Name

(Orts-)Beigeordnete/r als Vorsitzende/r

Beigeordnete:

Beyer Peter

Cherie Christian

Sachverständige/r: Name

Frau Strünke-Banz, Beratungsbüro GSB ,

bei TOP 2/ÖT

Herr Nied, Inenierbüro Nied, bei TOP 3/ÖT

Bedienstete der Verwaltung: Hinderberger Jens, FB 1, Büroleiter

Bähr Rolf, FB 2

Krebs Klaus, FB 3

Butz Rüdiger, FB 4 Schriftführer/in: Krebs Klaus

Vertreter der Presse

Zuhörerschaft Beginn: 18:30Uhr Ende : 20:10 Uhr

Ratsmitglieder / Ausschussmitglieder (24)

Name

Arnold Josef

Becker Stefan

Bentz Katja

Bognar Julia

Freye Gustav

Gamber Hubert

Goldschmidt Peter

Grabau Susanne

Hardardt Volker

Hellmann Elke

Krauß Thomas

Lehr Gerhard

Leuthner Erwin

Odenwald Bernhard

Pramschiefer Dirk

Przygode Jens

Rumetsch Karin

Schmitt Dagmar

Dr. Seibert Kurt

Settelmeyer Peter

Sinn Rudolf

Vollrath Christiane

Volz Inge bis TOP 5/ÖT

Wolff Jürgen

Funktion

Entschuldigt fehlt / fehlen (8)

Allbrecht Ingrid

Hellmann Heinz

Hirl Joachim

Krebs Lore

Lothringen Ulrich

Lutzke Bodo

Lutzke Johannes

Schick Klaus

Dietrich Bianca

Dritte Beigeordnete

Unentschuldigt fehlt / fehlen (0)

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Der Verbandsgemeinderat besteht gemäß § 29 Absatz 1 GemO aus 33 Mitgliedern.

Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder gemäß § 29 Absatz 2 GemO beträgt 32

Alle Ratsmitglieder/Ausschussmitglieder sind mit Einladung vom 05.07.2016 form- und frist-gerecht geladen worden.

Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.

Auf die Beachtung des § 22 GemO wurde zu Beginn der Sitzung durch die/den Vorsitzenden ausdrücklich hingewiesen.

Der Verbandsgemeinderat war während der Sitzung stets beschlussfähig.

Sofern bei einzelnen Tagesordnungspunkten (z.B. wegen Befangenheit gemäß § 22 GemO) keine Beschlussfähigkeit mehr bestand ist das bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt vermerkt.

Die Tagesordnung wurde:

durch einstimmigen Beschluss mit: 25 JA-Stimmen 0 Stimmenthaltung/en

wie folgt geändert:

Der TOP 7 im ÖT wird TOP 3. Die bisherigen TOP 3 bis 6 werden als TOP 4 bis 7 beraten.

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Tagesordnung Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

2. Vorstellung des Lärmaktionsplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld

3. Ausgleich der Wasserführung für die Ortsgemeinde Lustadt; hier: Auftragsvergabe – Bauleistungen

4. 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld im Bereich der Ortsgemeinde Lingenfeld – Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel „Nördliche Heidenäcker Teil 1“, 2. Änderung; hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage

vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB

b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

c) erneuter Annahme- und Entwurfsbeschluss

5. 25. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld „Erweiterung Windkraft“ im Bereich der Ortsgemeinde Schwegenheim – Ausweisung bzw. Erweiterung von Flächen für Windkraftanlagen; hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage

vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB

b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

c) erneuter Annahme- und Entwurfsbeschluss

6. Änderungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld – Bebauungsplan „Südlich der Schulstraße“ (SO Einkaufsmarkt) in der Ortsgemeinde Lustadt; hier: a) Annahme eines Entwurfs

7. Naherholungsgebiet „Lingenfelder Altrheinlandschaft“ a) Neufassung bzw. Änderung der Satzung b) Beratung und Beschlussfassung über die neuen Gebühren und Entgelte

8. Grundstücksangelegenheiten; hier: Verkauf von überbauten bzw. in Anspruch genommenen Grundstücksflächen an die

Ortsgemeinde Lingenfeld zur Sicherstellung von Rettungswegen (Goldberghalle und Kegelbahn)

9. Informationen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

1. Personalangelegenheiten hier: Einstellung von Frau Lisa Ackermann als Sachbearbeiterin im Fachbereich 1 – Bereich

Finanzen

2. Informationen und Anfragen Öffentlicher Sitzungsteil

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

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Öffentlicher Sitzungsteil

Beratungsgegenstand

Nr. 1: Einwohnerfragestunde

Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.

Beratungsgegenstand

Nr. 2: Vorstellung des Lärmaktionsplanes für den Bereich der VG Lingenfeld

Im Zuge der Generalfortschreibung des Flächennutzungsplanes und aufgrund von EU Lärmschutzrichtlinien hat die Verbandsgemeinde eine Lärmaktionsplanung Stufe II beim Schalltechnischen Beratungsbüro GSB in Auftrag gegeben.

Der Erläuterungsbericht liegt allen Fraktionen vor.

Frau Strünke-Banz vom Beratungsbüro GSB macht Ausführungen zu dem Erläuterungsbericht und nimmt zu einzelnen Anfragen der Ratsmitglieder Stellung.

Bürgermeister Leibeck trägt vor, dass als nächste Stufe die Berechnung der Lärmwerte an den klassifizierten Straßen innerhalb der Ortsgemeinden ansteht. Dies kann als Grundlage für die Reduzierung auf Tempo 30 in den Ortschaften dienen. Der Auftrag ist bereits an das Büro ÄGSB vergeben, die Berechnung wird aber noch bis Spätjahr dauern, da erst zu diesem Zeitpunkt die neuesten Zahlen vom LBM Koblenz zur Berechnung freigegeben werden.

Auf Anfrage erklärt Bürgermeister Leibeck, dass mit Kosten von ca. 7.500,00 € zu rechnen ist.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit 25 JA-Stimmen --- JA-Stimmen

Beschlussempfehlung 0 Stimmenthaltung/en --- NEIN-Stimmen

--- Stimmenthaltung/en Kenntnisnahme

Der Verbandsgemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht „Lärmaktionsplanung Stufe 2“ zur Kenntnis. Die Offenlegung des Planes wird durchgeführt.

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Beratungsgegenstand

Nr. 3: Ausgleich der Wasserführung für die Ortsgemeinde Lustadt; hier: Auftragsvergabe –Bauleistungen Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt den Ratsmitgliedern eine ausführliche Sitzungsvorlage vor. Bürgermeister Leibeck erläutert, dass eine über 20 Jahre dauernde Geschichte zum Abschluss gebracht werden soll. In unzähligen Gesprächen und Terminen mit der SGD, Kreisverwaltung, dem Wasserwirtschaftsamt und der Ortsgemeinde Lustadt hat die VG Lingenfeld vor wenigen Monaten die wasserrechtliche Genehmigung von der SGD erhalten. Diese Maßnahme ist für die weitere Entwicklung der OG Lustadt sehr wichtig, da ohne den Ausgleich der Wasserführung in der OG Lustadt es keine Genehmigung für eine Weiterentwicklung in Sachen zusätzliche Baugebiete wie z.B. das geplante Baugebiet „Östlich der Raiffeisenstraße“ durch die SGD geben wird. Das Ingenieurbüro Nied hat die Maßnahme geplant und ausgeschrieben, das Submissionsergebnis ist in der Sitzungsvorlage aufgeführt. In der Sitzung des Werksausschusses wurde die Vergabe diskutiert und einstimmig empfohlen, die Baumaßnahme an den günstigsten Bieter, die Fa. Metz aus Dahn, zu vergeben. Einige „juristische Punkte“ vom Ausschreibungsergebnis waren aber noch bis zur heutigen Sitzung durch Herrn Nied und Werkleiter Butz zu klären. Herr Nied erläutert diese Punkte ausführlich und räumt die Bedenken aus. Herr Nied begründet die Erhöhung des Angebotes auf 661.102,12 €. Das neue Angebot liegt immer noch weit unter dem nächst günstigsten Angebot von 759.459,45 €. Zu einzelnen Fragen der Ratsmitglieder nehmen Herr Nied und Bürgermeister Leibeck Stellung.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit 25 JA-Stimmen --- JA-Stimmen

Beschlussempfehlung 0 Stimmenthaltung/en --- NEIN-Stimmen

--- Stimmenthaltung/en Kenntnisnahme

Der Verbandsgemeinderat vergibt die Leistungen „Ausgleich der Wasserführung“ in der OG Lustadt an die Fa. Metz, Dahn, zu einem Angebotspreis von brutto 661.102,12 €.

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Beratungsgegenstand

Nr. 4: 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld im

Bereich der Ortsgemeinde Lingenfeld – Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel „Nördliche Heidenäcker Teil 1“, 2. Änderung; hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage

vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung vom 20.04.2016 den Annahme- und Entwurfsbeschluss zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld beschlossen. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden REWE-Einkaufsmarktes in der Robertsauer Straße, Lingenfeld. Die Veröffentlichung der Entwurfsoffenlage erfolgte im Amtsblatt Nr. 18/2016 vom 05.05.2016. Die Entwurfsoffenlage wurde in der Zeit vom 13.05.2016 bis 13.06.2016 durchgeführt. Im Rahmen dieser Offenlage haben

die Eheleute Gotthard und Henriette Kupka, Am Hirschgraben 9, Lingenfeld und die Eheleute Herbert und Roswitha Schulz, Am Hirschgraben 7, Lingenfeld,

Bedenken und Anregungen vorgetragen.

Die beiden Schreiben liegen den Ratsmitgliedern vor. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.06.2016 vorgeschlagen nach sachgerechter Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit 25 JA-Stimmen Zahl JA-Stimmen

Beschlussempfehlung Zahl Stimmenthaltung/en Zahl NEIN-Stimmen

Zahl Stimmenthaltung/en Kenntnisnahme

Der VGR Lingenfeld fasst nach sachgerechter Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen folgenden Beschluss: Die Einwände werden zur Kenntnis genommen. Die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes liegt innerhalb des Ermessens der Verbandsgemeinde. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes der Verbandsgemeinde Lingenfeld kam zu dem Ergebnis, dass in der Verbandsgemeinde Defizite im Bereich der Verkaufsflächenausstattung bestehen und Entwicklungspotentiale vor allem im Bereich Lebensmittel und Drogeriewaren bestehen. Im Flächennutzungsplan (dem vorbereitenden Bauleitplan) werden Flächennutzungen in den Grundzügen dargestellt. Bei der Ausstellung sind alle Belange der Flächennutzung, auch die der Umgebung, zu erfassen und gegeneinander abzuwägen. Der bestehende Markt befindet sich in integrierter Lage in der Ortsgemeinde in sehr guter fußläufiger Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsschichten der angrenzenden Wohngebiete. Auch aufgrund des neuen Baugebietes „Nördliche Heidenäcker, Teil II“ und der damit vergrößerten Anzahl an zu versorgenden Anwohnern ist die Erweiterung des bestehenden Marktes geplant, um die langfristige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs gewährleisten zu

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können. Zudem wird lediglich das Marktgebäude vergrößert und nicht das Gelände auf dem der Markt sich befindet. In der nachfolgenden Bebauungsplanung werden die nachbarrechtlichen Belange im Detail erfasst und die öffentlichen und nachbarlichen Belange gerecht gegeneinander abgewogen. Dabei ist sicherzustellen, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind. Dies betrifft auch die vorgetragenen Punkte 1 – 6. Im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren wurde für die Erweiterung des Marktes ein neues Lärmgutachten in Auftrag gegeben und somit der schalltechnische Nachweis erbracht, dass die Beurteilungspegel, die durch die Nutzung des Marktes an der schutzwürdigen Bebauung verursacht werden, die in Abhängigkeit der Gebietsnutzung festgelegten Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschreiten. Auf der Grundlage der TA Lärm wurden die durch den Marktbetrieb inklusive der Park-, Fahr- und Verladetätigkeiten an der umliegenden schutzwürdigen Bebauung verursachten Geräuschimmissionen durch eine detaillierte Geräuschimmissionsprognose ermittelt und beurteilt. Diese Untersuchung zeigt auf, dass durch den Markt nach Erweiterung an der umliegenden schutzwürdigen Bebauung während der Tages- und Nachtzeit keine Beurteilungspegel und Maximalpegel verursacht werden, die die Immissionsschutzvorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm überschreiten. Veränderungen an der Verkehrssituation wird es aufgrund der Erweiterung geben, jedoch in einem Ausmaß, das als verträglich dargestellt werden kann, wie aus dem Lärmgutachten ersichtlich wird. Im Flächennutzungsplan werden lediglich die Grundzüge der Flächennutzung dargestellt. Die Belange des Immissionsschutzes und die Mindestanzahl von Parkplätzen werden im konkreteren Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im weiteren Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und in der Baugenehmigung ausreichend berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

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Beratungsgegenstand

b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage

vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung vom 20.04.2016 den Annahme- und Entwurfsbeschluss zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld beschlossen. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden REWE-Einkaufsmarktes in der Robertsauer Straße, Lingenfeld. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte parallel zur Entwurfsoffenlage in der Zeit vom 13.05.2016 bis 13.06.2016. Im Rahmen dieser Offenlage haben

die Stadtwerke Germersheim und die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen

keine Bedenken und Anregungen vorgetragen.

Die Kreisverwaltung, Germersheim, und Deutsche Telekom Technik GmbH, Kaiserslautern,

haben Bedenken und Anregungen vorgetragen. Beiden Schreiben liegen den Ratsmitgliedern vor. Beigefügt ist eine Zusammenfassung des Planungsbüros Fischer, Mannheim, zur Abwägung. Dort wird auf den Seiten 3 und 4, Ziffer A 1.1 und A 1.2, bzw. A 2.1, auf die vorgetragenen Bedenken und Anregungen eingegangen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.06.2016 vorgeschlagen nach sachgerechter Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, RS Gewerbeaufsicht, hat noch keine abschließende Stellungnahme vorgelegt. Sie bittet um Vorlage des nunmehr vorliegenden Lärmgutachtens. Die Vorlage wird umgehend erfolgen.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit 25- JA-Stimmen --- JA-Stimmen Der VGR Lingenfeld fasst nach sachgerechter Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung folgenden Beschluss: Zu Ziffer A 1.1 Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Zu Ziffer A 1.2 Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Damit wird eine erneute Entwurfsoffenlage durchgeführt. Der VGR Lingenfeld fasst nach sachgerechter Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Deutschen Telekom Technik GmbH folgenden Beschluss: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei der Bauausführung ist die Kabelschutzanweisung der Telekom zu beachten. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

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Beratungsgegenstand:

C) Erneuter Annahme- und Entwurfsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat unter den beiden vorangegangenen Tagesordnungspunkten zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Beschlüsse gefasst. Diese führten zwar nicht zu einer Änderung der Planung, allerdings hat die Kreisverwaltung Germersheim auf die fehlenden Hinweise zu verfügbaren Umweltinformationen in den bisherigen Veröffentlichungen hingewiesen. Dies stellt einen beachtlichen Mangel nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 Alt. 2 BauGB dar und könnte damit ein Genehmigungshindernis für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes darstellen. Aus diesem Grund sollte die Entwurfsoffenlage erneut durchgeführt werden.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit 25 JA-Stimmen --- JA-Stimmen Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Lingenfeld beschließt aus Gründen der Rechtssicherheit erneut den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand Juni 2016) und gibt diesen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Bau GB frei. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft das Grundstück Plan-Nr. 5502 in der Ortsgemeinde Lingenfeld im Kreuzungsbereich der beiden Gemeindestraßen „Am Hirschgraben“ und „Robertsauer Straße“.

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Beratungsgegenstand

Nr. 5: 25. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld

„Erweiterung Windkraft“ im Bereich der Ortsgemeinde Schwegenheim – Ausweisung bzw. Erweiterung von Flächen für Windkraftanlagen; hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage

vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB

. Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung vom 20.04.2016 den Annahme- und Entwurfsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld beschlossen. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bereits bestehenden Flächen für die Windenergie auf der Gemarkung Schwegenheim. Die Veröffentlichung der Entwurfsoffenlage erfolgte im Amtsblatt Nr. 18/2016 vom 05.05.2016. Die Entwurfsoffenlage wurde in der Zeit vom 13.05.2016 bis 13.06.2016 durchgeführt. Im Rahmen dieser Offenlage hat

Frau Astrid Ulrich, Hauptstraße 16 a, Schwegenheim

Bedenken und Anregungen vorgetragen.

Das Schreiben liegt den Ratsmitgliedern vor. Beigefügt ist eine Zusammenfassung des Planungsbüros Fischer, Mannheim, zur Abwägung. Dort wird auf den Seiten 12 bis 13, Ziffer C1.1, auf die vorgetragenen Bedenken und Anregungen eingegangen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.06.2016 vorgeschlagen nach sachgerechter Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit --- JA-Stimmen 25 JA-Stimmen Der VGR Lingenfeld fasst nach sachgerechter Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen folgenden Beschluss: Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.Die Fläche wird im Regionalplan als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen und ist daher als Ziel der Regionalplanung definiert. Ziele der Regionalplanung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, abschließend abgewogenen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes (Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar, Plansätze und Begründung).

Im Flächennutzungsplan werden lediglich die Grundzüge der Flächennutzung dargestellt. Die genauen Standorte für die geplanten Windenergieanlagen werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgelegt. Ein entsprechender Abstand zu Wohngebieten muss dabei eingehalten werden.

Die Belange des Immissionsschutzes werden im konkreteren Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im weiteren Verfahren berücksichtigt.Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

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Beratungsgegenstand

b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung vom 20.04.2016 den Annahme- und Entwurfsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld beschlossen. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bereits bestehenden Flächen für die Windenergie auf der Gemarkung Schwegenheim. Die Einleitung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eerfolgte mit Schreiben vom 04.05.2016 parallel zur Entwurfsoffenlage in der Zeit vom 13.05.2016. Im Rahmen der Beteiligung haben

das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, Neustadt, die Generaldirektion kulturelles Erbe, Speyer, und die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen

keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.

Bedenken und Anregungen haben vorgetragen: Der Verband Rhein-Neckar, Mannheim, die Kreisverwaltung, Germersheim, die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Neustadt, und die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen

Die entsprechenden Schreiben sind in der Anlage zur Information beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung des Planungsbüros Fischer, Mannheim, zur Abwägung. Dort wird auf den Seiten 4 bis 12, Ziffer A 3.1 – A 6.1, auf die vorgetragenen Bedenken und Anregungen eingegangen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.06.2016 vorgeschlagen nach sachgerechter Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen. Die einzelnen Beschlussvorschläge sind der Zusammenfassung des Planungsbüros Fischer zu entnehmen.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit --- JA-Stimmen 25 JA-Stimmen Siehe beiliegende Zusammenfassung des Planungsbüros Fischer, Mannheim, vom 04.07.2016, mit dem entsprechenden Beschlussergebnis.

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Beratungsgegenstand

c) Erneuter Annahme- und Entwurfsbeschluss Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat unter den beiden vorangegangenen Tagesordnungspunkten zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes Beschlüsse gefasst. Diese führten zu Änderung und Ergänzung der Planung. Zudem wurde auf den fehlenden Hinweis zu verfügbaren Umweltinformationen in den bisherigen Veröffentlichungen hingewiesen. Dies stellt einen beachtlichen Mangel nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 Alt. 2 BauGB dar und könnte damit ein Genehmigungshindernis für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes darstellen. Aus diesem Grund muss die Entwurfsoffenlage erneut durchgeführt werden.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit --- JA-Stimmen 25 JA-Stimmen Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Lingenfeld beschließt aus Gründen der Rechtssicherheit erneut den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand Juni 2016) und gibt diesen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Bau GB frei. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft Teilflächen der Gemarkung Schwegenheim östlich der Bundesstraße B 9 und nördlich der Kreisstraße K 5 lt. beil. Lageplan.

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Beratungsgegenstand

Nr. 6: Änderungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde

Lingenfeld – Bebauungsplan „Südlich der Schulstraße“ (SO Einkaufsmarkt) in der Ortsgemeinde Lustadt; hier: a) Annahme eines Entwurfs

Die Ortsgemeinde Lustadt beabsichtigt die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes sowie eines Ärztehauses auf der bestehenden Freifläche zwischen der Schulstraße und der Unteren Hauptstraße. Ziel ist die Stärkung der zentralörtlichen Versorgung innerhalb Ortslage. Die geplante Grundfläche des Einzelhandelsmarktes beträgt 1.900 m². Die Verkaufsfläche beträgt 1.300 m². Da Verkaufsflächen des Einzelhandels ab 800 m² Verkaufsfläche nur in einem Sondergebiet gem. § 11 BauNVO zulässig sind und der Flächennutzungsplan derzeit die Fläche als gemischte Baufläche darstellt, ist parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes geboten. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.05.2016 den entsprechenden Änderungsbeschluss gefasst und einen Vorentwurf für das weitere Verfahren anerkannt. Am 30.05.2016 wurde eine entsprechende landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LPlanG beantragt. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung erfolgte im Rahmen einer Einwohnerversammlung vom 30.06.2016. Über 100 Einwohner nutzten die Vorstellung der Planung mit anschließender Diskussion. Bedenken wurden keine vorgetragen. Von den eingeladenen Trägern öffentlicher Belange war allein Herr Hesse als Vertreter der Kreisverwaltung Germersheim anwesend. Von Seiten der Kreisverwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit 24 JA-Stimmen Zahl JA-Stimmen

Der VGR Lingenfeld beschließt den vorliegenden Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (BP „Sondergebiet Einzelhandel Südlich der Schulstraße“) – Stand Juli 2016 als Entwurf und gibt diesen für die Entwurfsoffenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB frei. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel Südlich der Schulstraße“ erfolgen. Ziel der Änderung ist die Stärkung der zentralörtlichen Versorgung durch die Etablierung eines Einzelhandelsmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.300 m² und eines Ärztehauses in der Ortslage. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke mit den Fl.Nr.: 1065, 1437, 1436, 1435, 1434, 1433,1428/1, Teile aus 1420, 858, Teile aus 844/2, 845, 846/2, 849, 850, 851, 852, 853, 854 und 855. Auf beil. Auszug aus dem Liegenschaftskataster wird verwiesen.

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Beratungsgegenstand

Nr. 7: Naherholungsgebiet „Lingenfelder Altrheinlandschaft“

a) Neufassung bzw. Änderung der Satzung

Die aktuelle Satzung des Naherholungsgebietes „Lingenfelder Altrheinlandschaft“ vom 16.12.2010

sollte aus gegebenem Anlass geändert und neu werden.

§ 2 Umfang der Benutzung

Abs. 1 Durch die Neufassung wird verdeutlicht, dass das Erholungsgebiet allen Besuchern zur

Verfügung steht.

Abs. 3 d – Erhält neue Fassung, da kein Kinderplanschbecken mehr vorhanden ist.

Abs. 4 – Neufassung, da es keine Jahresplaketten, sondern Transponder gibt.

§ 3 Dauer und Beendigung des Benutzungsverhältnisses

Die Kündigungsfrist wurde auf zwei Wochen zum Monatsende geändert.

§ 17 – Benutzungsgebühren Abs. 1 – Die Gebühren werden künftig durch Beschluss des Verbandsgemeinderates festgelegt.

Weitre Änderungen sind im Entwurf gekennzeichnet.

Der HFA empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Lingenfeld der vorliegenden Neufassung der Satzung für das Naherholungsgebiet „Lingenfelder Altrheinlandschaft“ zu beschließen.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit 24 JA-Stimmen Zahl JA-Stimmen

„Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Satzung für das Naherholungsgebiet „Lingenfelder Altrheinlandschaft“. Die Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt.

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Version 28.01.2016

Beratungsgegenstand

B) Beratung und Beschlussfassung über die neuen Gebühren und Entgelte

Bei der Neufassung der Satzung für das Naherholungsgebiet „Lingenfelder Altrheinlandschaft wurde in § 17 festgelegt, dass die Benutzungsgebühren durch einen Beschluss des Verbandsgemeinderates festgelegt werden. Dies hat den Vorteil, dass bei künftigen Änderungen der Gebühren ein einfacher Beschluss des Verbandsgemeinderates genügt und keine Satzungsänderung mehr erforderlich ist. Die vorgesehene neue Entgeltordnung ist beigefügt. Der HFA hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 einstimmig empfohlen, die neuen Gebühren wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit 24 JA-Stimmen Zahl JA-Stimmen

Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld stimmt den vorliegenden Gebühren für das

Naherholungsgebiet „Lingenfelder Altrheinlandschaft“ zu.

Die neuen Gebühren sind dieser Niederschrift beigefügt.

Beratungsgegenstand

Nr. 8: Grundstücksangelegenheiten;

hier: Verkauf von überbauten bzw. in Anspruch genommenen Grundstücksflächen an die Ortsgemeinde Lingenfeld zur Sicherstellung von Rettungswegen (Goldberghalle und Kegelbahn)

Die Verbandsgemeinde Lingenfeld ist Eigentümerin des Grundstück FlurstNr. 4591/7, auf dem

sich neben der Grundschule Lingenfeld auch das Hallenbad befindet.

Das Grundstück der Verbandsgemeinde ist teilweise überbaut mit dem Gebäude der Gaststätte

„Zum Goldberg“ der Ortsgemeinde Lingenfeld. Einschließlich der Außenanlage mit Garage und

Terrasse beträgt die Überbauung ca. 450 qm. Es ist nun beabsichtigt, die Überbauung anhand

einer Vermessung festzustellen und die betroffene Grundstücksfläche an die Ortsgemeinde

Lingenfeld zu übertragen.

Das jetzige Grundstück 4591/7 wurde 1972 im Zuge der Aufgabenübergangsverordnung von der

Ortsgemeinde Lingenfeld kostenfrei an die Verbandsgemeinde übertragen. Somit erfolgt auch die

jetzige Rückübertragung der Teilfläche kostenfrei.

Anfallende Vermessungs- sowie Notar- und Grundbuchgebühren sind von der Ortsgemeinde

Lingenfeld zu tragen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 29.6.2016 beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die

kostenfreie Übertragung zu empfehlen.

Beschluss einstimmig mit nicht einstimmig mit 24 JA-Stimmen Zahl JA-Stimmen

Die von der Ortsgemeinde Lingenfeld überbaute Fläche aus dem Grundstück Gemarkung

Lingenfeld, FlurstNr. 4591/7 wird kostenfrei an die Ortsgemeinde Lingenfeld rückübertragen.

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Beratungsgegenstände

Nr. 9: Informationen und Anfragen

a) Jahresabschluss

Bürgermeister Leibeck teilt mit, dass aufgrund des Personalwechsels bei der Buchhalterstelle der Werke, sich der Jahresabschluss der Werke und damit auch der der Verbandsgemeinde verschiebt.

b) Termine

Bürgermeister Leibeck gibt folgende Termine bekannt:

07.09.2016 Werksausschuss

12.09.21016 Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden

14.09.2016 Bauausschuß

21.09.2016 HFA

05.10.2016 VGR

Worüber Niederschrift

g.u.u.

Der Vorsitzende: Der Schriftführer:

________________________________________ ________________________________________

Leibeck Krebs

Bürgermeister VG-Verwaltungsrat

Folgt nichtöffentlicher Teil.

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Öffentlicher Sitzungsteil

Beratungsgegenstand

Nr. 1: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Bürgermeister Leibeck gibt im Wortlaut folgendes bekannt:

Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner heutigen Sitzung unter dem TOP „Personalangelegenheiten“ der Entscheidung des Bürgermeisters gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz eine Mitarbeiterin im Fachbereich 1 (Bereich Finanzen) der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld einzustellen, zugestimmt.

Worüber Niederschrift

g.u.u.

Der Vorsitzende: Der Schriftführer:

________________________________ _____________________________

Leibeck Krebs

Bürgermeister VG-Verwaltungsrat