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Seite 1 von 3 | Vorlage Nr. 110/2012
Vorlage Nr. 110/2012 Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast und Betriebscontainer auf dem Flst.-Nr. 5858 im Gewann 'Ob den Bergen' Az: 632.6 – Ob/Bk Amt: Stadtbauamt Datum: 26.11.2012 Beratung
Bau- und Umweltausschuss am 05.12.2012 Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich
Beschluss
Bau- und Umweltausschuss am 05.12.2012 Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich
Bisherige Sitzungen Datum Gremium Beschlussvorschlag 1. Dem Bauvorhaben im Außenbereich wird zugestimmt. Finanzierung Haushaltsplanansatz: Bisher verbraucht: Kosten der Maßnahme Restmittel: Ausser/ -Überplanmäßig: Ergebnis
beschlossen
einstimmig mit Gegenstimmen Stimmverhältnis: Enthaltungen:
nicht beschlossen Stimmverhältnis: Enthaltungen:
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I. Beschreibung des Bauvorhabens:
Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast und Betriebscontainer auf dem Flurstück Nr. 5858 im Gewann „Ob den Bergen“
II. Planungsrechtliche Beurteilung § 35 (1) BauGB - privilegiertes Vorhaben im Außenbereich III. Stellungnahme zu beteiligender Behörden/Nachbareinwendungen
siehe V. Nachbareinwendungen liegen nicht vor.
IV. Verstöße:
1. Bauplanungsrechtliche Verstöße: -
2. Nachrichtlich: Bauordnungsrechtliche Verstöße: -
V. Zustimmungen:
Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Heilbronn ist angefordert, liegt aber noch nicht vor.
VI. Die Bauherrschaft beabsichtigt, auf dem städtischen Wegegrundstück Flst.-Nr. 5858 im Gewann
„Ob den Bergen“ einen Funkmasten aus Beton mit 20 m Gesamthöhe sowie einen Betriebscontainer mit ca. 10,8 m³ umbauten Raum zu errichten. Der Mast soll am Fuß einen Durchmesser von 0,9 m haben und der Betriebscontainer ein ziegelgedecktes Satteldach erhalten.
Das Baugrundstück bildet den nordwestlichen Abschluss des Landschaftsschutzgebietes „Alte Lauffener Neckarschlinge“ vom 21.12.1978. Die Stromversorgung für die Anlage ist vom Pumpwerk (ehemalige Kläranlage Meimsheim) aus vorgesehen.