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Inhaltsverzeichnis

Leitantrag Reihenfolge Seite

L001 Umweltschutz ist Bürgerrecht Landesvorstand FDP Bayern

1. 5

Anträge

A001 Keine Abschaffung des Heilpraktikerberufes

KV München-Land, Liberaler Mittelstand Bayern, KV

Berchtesgadener Land, KV München-Nord, KV Altötting, Axel

Schmidt, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

(Bundesjustizministerin a.D.), Barbara Gräfin Baudissin-Schmidt

(Bezirksrätin), Uli Bode, Bastian Dombret, Albert Duin MdL, Siegrid

Friedl-Lausenmeyer, Dr. Hannes Hartung, Britta Hundesrügge,

Thomas Jännert, Andreas Keck, Dr. Axel Keller, Uschi Lex, Gabriele

Neff, Martin Rothfelder, Jörg Scholler, Dr. Peter Siemsen, Dr.

Matthias Schröder, Stefan Westermayer, Sandra Wagner, Dr. Claus

Wunderlich, Maike Vatheuer-Seele, Angela Zahn, Martin Zeil

(Staatsminister a.D.), Jan Zippel und weitere

16

A002 Ächtung des Einsatzes autonomer

Waffensysteme zur Tötung von Menschen

Landesfachausschuss Netzpolitik und Bezirksverband Oberfranken

21

A003 Unterrichtsfach „Gesundheit“ in Schulen

einführen

Landesfachausschuss Gesundheit und Pflege

22

A004 Änderung des Heilpraktikergesetzes:

Landesfachausschuss Gesundheit und Pflege

23

A005 Keimbahneingriffe am menschlichen Embryo

Landesfachausschuss Gesundheit und Pflege

24

A007 Beitrag zur Ursachenbekämpfung der

Migrationskrisen

Bezirksverband Mittelfranken

25

A008 Schulen in das 21. Jahrhundert versetzen – das

DALTON-Konzept an deutschen Gymnasien

Bezirksverband Mittelfranken

26

A009 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Bezirksverband Mittelfranken

27

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A010 Wiederabschaffung des Bayerischen Obersten

Landesgerichts

Bezirksverband Oberbayern, Junge Liberale Bayern

28

A011 Wissenschaftsstandort Deutschland stärken –

Ausbeutung von Jungwissenschaftlern

bekämpfen

Bezirksverband Oberbayern

30

A012 Faire Chancen für alle

Landesvorstand FDP Bayern, Liberale Frauen Bayern, Fraktion der

FDP im Landtag, Bayerische Landesgruppe der FDP im Bundestag

31

A013 Freiheit, Perspektive und Selbstbestimmung –

Liberale Grundsätze und Forderungen für eine

digitalisierte Lebenswelt

Landesfachausschuss Wirtschaft, Technologie und Energie

(verwiesen vom 77. Landesparteitag)

36

A014 Erhöhung der Freibeträge bei der

Erbschaftssteuer

Kreisverband Starnberg

46

A015 Kommunalwahlkampf in Bayern zukünftig nicht

mehr im Winter

Kreisverband Starnberg, Dr. Wolfgang Heubisch

47

A016 Für ein faires Streikrecht im öffentlichen

Verkehr

Kreisverband Starnberg

48

A017 Grundsteuer abschaffen - mehr

Einkommensteuer für die Gemeinden

Kreisverband Starnberg

49

A018 Ländliche Kommunen fördern statt verwalten!

Karl Stauffenberg, Martin Wünsche, Franziska Seitz, Peter

Corticelli, Werner Jannek, Hans Müller, Jobst Giehler, Sandra

Bubendorfer, Michael Föst, Peter Sander, Helge Ziegler

50

A019 Abschied vom Staatskirchenrecht

Junge Liberale Bayern

52

A020 Schutzgebiet für welterbewürdige

Buchenwälder im Nordsteigerwald

Kreisverband Bamberg

55

A021 Vollständige Abschaffung von §219a und

Schließung der vorhandenen

59

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Versorgunglücken

Bezirksverband Niederbayern

A022 Soziale, erzieherische sowie pflegerische und

medizinische Berufe stärken durch

„Kostenlose Berufsausbildung“

Bezirksverband Niederbayern

61

A023 Ausbau eines flächendeckenden und

hochleistungsfähigen Mobilfunk- und

Breitbandnetzes

Bezirksverband Niederbayern

62

A024 Verbesserung der Landarztversorgung

Bezirksverband Niederbayern

64

A025 Maßnahmen gegen häusliche und sexuelle

Gewalt Bezirksverband Niederbayern

65

A026 Medizinische Versorgung sicherstellen – für

eine medizinische Fakultät an der Universität

Passau

Bezirksverband Niederbayern

66

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Antrag L001

Betr.: Umweltschutz ist Bürgerrecht

Antragsteller: Landesvorstand FDP Bayern

Der Landesparteitag möge beschließen: 1

A. Artenvielfalt 2

I. Präambel 3

Mensch und Natur teilen sich eine Erde. Aus unserer Fürsorgepflicht gegenüber 4

der Natur und gegenüber der Zukunft für nachfolgende Generationen müssen 5

wir die Diversität, die die Natur bietet, wertschätzen und bewahren. Das gelingt 6

aber nur mit einem rationalen Ansatz, der die unterschiedlichen Interessen 7

miteinander in Einklang bringt. Leitidee muss dabei der Schutz der Ökosysteme 8

sein, denn nur in funktionierenden Systemen können sich Arten vielfältig 9

entwickeln. Allerdings sind auch hierbei die Folgen des Zusammenlebens von 10

Menschen und Natur zu beachten. Sowohl die Klimaerwärmung als auch der 11

aktuelle Bevölkerungszuwachs werden in Bayern Auswirkungen auf das 12

Ökosystem haben. Nur wenn wir die Widerstandsfähigkeit und die 13

Anpassungskraft der Natur in Bayern stärken, wird ein langfristiger Erhalt unsere 14

Naturschönheit und insbesondere der bayerischen Artenvielfalt gewährleistet 15

sein. Aus diesem Grund muss für die bayerische Umweltpolitik die Resilienz, also 16

die Widerstandsfähigkeit, der Ökosysteme im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. 17

Eine Umweltpolitik kann nur in Zusammenarbeit mit Agrar- und Forstwirtschaft 18

erfolgreich sein (Art. 14 GG Eigentumsgarantie).Zudem fordern wir die 19

Staatsregierung auf, im Herbst 2019 mit einer eigenen Veranstaltungswoche die 20

AICHI-Ziele und ihre Umsetzung in Bayern vorzustellen. Dem muss eine 21

detaillierte Evaluation vorangehen. 22

II. Beitrag der Landwirtschaft zur Artenvielfalt 23

In Bayern ist und bleibt die Landwirtschaft ein prägender Faktor für Identität und 24

Heimatverbundenheit, aber auch für Wirtschaft und Umwelt. Dabei sichert in 25

erster Linie die hohe Qualität der Produkte den Markterfolg. Landwirte bewähren 26

sich täglich als Erhalter und Gestalter unserer Kulturlandschaft. Damit kommt 27

ihnen eine entscheidende Rolle als Akteure im Bereich der Biodiversität zu. 28

Deswegen wollen wir mit ihnen gemeinsam für den Erhalt der bayerischen Natur 29

kämpfen. Wir Freie Demokraten begreifen Landwirtschaft nicht als Gegner, 30

sondern als Partner zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Wir wollen Anreize zu 31

einer natur- und artenverträglichen Bewirtschaftung von land- und 32

forstwirtschaftlichen Flächen setzen und die verschiedenen berechtigten 33

Interessen in einen gerechten Ausgleich bringen. 34

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Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor: 35

Landwirten, die über geeignete Flächen verfügen und dort Maßnahmen 36

zum Erhalt oder zur Förderung der Artenvielfalt ergreifen, den 37

ökologischen Mehrwerts dieser Fläche anzurechnen und so von weiteren 38

Agrarumweltmaßnahmen abzusehen. Die Anrechnung ökologischen 39

Mehrwerts von Biotopen und ein entsprechender Entfall von 40

Greeningauflagen im Gegenzug kann ein geeigneter Anreiz sein, um 41

Flächen für Biodiversitätsmaßnahmen zu gewinnen. Landwirtschaftlich 42

genutzte wie stillgelegte Flächen sollten hierbei jeweils auf ihre 43

Geeignetheit überprüft werden und können innerhalb eines flexiblen 44

"Ökokontos" geführt werden.a) die Erforschung, Erprobung und insbesondere den 45

Einsatz digitaler 46

Mess- und Ausbringungsmethoden fördert und 47

Gesetzliche Grundlagen zu schaffen, dass auch Land- und Forstwirte 48

betriebliche „Ökokonten“ aufbauen können.b) rechtliche Hürden zur Erforschung und 49

Erprobung von 50

agrogentechnischen Maßnahmen beseitigt, wo diese nicht zwingend 51

erforderlich sind. 52

die bäuerliche Kulturlandschaft auf ausgewiesenen Flächen durch 53

technische Eingriffe nachzubauen und so den drastischen Rückgang der 54

Offenland-Arten aufzuhalten und dafür Freiflächen wiederherzustellen (karg 55

bewachsene Böden, Heideflächen, Abbruchkanten und unbewachsene 56

Felsen). 57

einen Schwerpunkt innerhalb der landwirtschaftlichen Bildung auf 58

Kenntnisse der Biodiversität legen. 59

den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren, indem man 60

61

62

III. Beitrag der Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd zur 63

Artenvielfalt 64

Die Förster, Fischer und Jäger bilden, neben Landwirten, das Rückgrat einer 65

sinnvollen Biodiversitätspolitik. Sie sind diejenigen, die jeden Tag mit der Natur in 66

Verbindung stehen. Insbesondere Wälder sind für den Erhalt der Biodiversität in 67

Bayern von zentraler Bedeutung. Wir schützen bereits jetzt große Flächen. 68

Diese Form des Umweltschutzes ist wichtig für das Verständnis und den 69

Umgang mit unserer Natur. Aber Naturschutz muss auch in Einklang mit der 70

natürlich und historischen gewachsenen Beziehung zwischen den Menschen vor 71

Ort und ihrer Umwelt entstehen. 72

Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor: 73

Die Wälder im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten möglichst licht zu 74

gestalten, so dass Sonnenlicht auch auf den Waldboden gelangen kann. 75

Dies fördert nicht nur die Biodiversität und beugt schädlingsanfälligen 76

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Monokulturen vor, sondern es trägt auch zur organischen 77

CO2-Speicherung bei. 78

Anreize schaffen, dass auch Kommunen geeignete Waldflächen in ihrem 79

Eigentum ebenso licht gestalten. 80

Die Wälder mit der Zielsetzung der Nachhaltigkeit zu bewirtschaften. Dazu 81

gehört der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt, aber auch die 82

Nutzung und Produktion von wertvollem Holz (Art. 14 (1) BayWaldG). 83

Eine Gestaltung der Waldwegeränder zu fördern, um kleinstrukturierte 84

Lebensräume mit günstigem Mikroklima für den Aufbau und Erhalt der 85

Artenvielfalt zu unterstützen. 86

Den Umbau von naturfernen Wäldern hin zu standortangepassten 87

Beständen, die den natürlichen Waldgesellschaften entsprechen. 88

unrentable aber biologisch wertvolle Standorte vorrangig gegenüber 89

wüchsigen Standorten in die Naturschutzkonzepte zu integrieren und in 90

den Nutzungsverzicht zu überführen. Dies sollte auch Fördergegenstand 91

für kommunale und private Wälder sein. 92

Unterstützung regionaler Initiativen zum Erhalt und Aufbau der lokalen 93

Artenvielfalt durch die Jägerschaft. 94

Evaluierung des Bestandes an Rot- und Gamswild, insbesondere in 95

Hinblick auf die Altersstruktur; gegebenenfalls muss das System der 96

Rotwildbezirke und die großräumige Aufhebung der Schonzeiten 97

überarbeitet werden. 98

Angepasstes Populationsmanagement großer Beutegreifer durch Aufnahme 99

in das Jagdrecht, wo dies erforderlich ist. Die Jägerschaft darf für 100

Wildschäden, die von Wolf, Bär und Luchs verursachen, nicht haftbar 101

gemacht werden. 102

Populationsmanagement von Neozoen, also zugewanderter, nicht 103

heimischer Arten, durch die Aufnahme in das Jagdrecht, wo das sinnvoll 104

möglich und erforderlich ist. Ebenso ist dies bei Kormoranen und Bibern 105

erforderlich. 106

Stoffliche Belastung von Gewässern, Hochwasserschutz, der Schutz vor 107

Bodenabschwemmung durch Bepflanzung oder bauliche Maßnahmen 108

reduzieren. Es müssen finanzielle Anreize geschaffen werden, damit 109

Landwirte oder Pächter den natürlichen Flusslauf erhalten und die Pflanzen 110

an Gewässerrandstreifen nicht in der Häufigkeit gemäht werden sollen, wie 111

die umliegenden Futterwiesen. Dabei soll ein dauerhafter 112

Gewässerrandstreifen das Ziel sein, jedoch kein einheitliches Maß 113

festgesetzt werden, da Gewässer individuell im Kontext der Umgebung 114

betrachtet werden müssen. 115

Künstlich geschaffene und nicht mehr exploitierte Standgewässer (z.B. 116

Aushubgruben oder Baggerseen) sind als Ersatzlebensräume 117

anzuerkennen, müssen als Zufluchtsort besonders von gefährdeten 118

Fischarten geschützt und gegebenenfalls renaturiert werden. 119

Dem Sedimenteintrag in Gewässern ist durch geeignete Maßnahmen, wie 120

z.B. durch die Errichtung von Sedimentfängern oder Uferrandstreifen 121

entgegenzuwirken. 122

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Fischpopulationen in Fließgewässern sollen wirksam geschützt werden. 123

Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten Fischwanderhilfen („Fischtreppen“) 124

an Wasserkraftanlagen. Um deren Funktion für die Fischwanderung zu 125

sichern, müssen ihnen die Kraftanlagenbetreiber notwendige 126

Mindestwassermengen zur Verfügung stellen. Zudem müssen 127

Kraftwerksbetreiber notwendige Maßnahmen zum Schutz der 128

Fischpopulationen treffen, etwa geeignete Rechensysteme oder 129

Bypassanlagen zum Fischabstieg installieren. 130

Hierzu setzen wir uns für die Definition wirksamer Parameter und Kriterien 131

in Genehmigungsverfahren für Wasserkraftanlagen ein, die mithilfe 132

hinreichender Mindestwassermengen eine zufriedenstellende biologische 133

Funktion von Fischwanderhilfen und mithilfe wirksamer Maßnahmen vor 134

den Kraftwerksturbinen den Schutz von Fischpopulationen sicherstellen, 135

Fließgewässer biologisch durchgängig halten und so Wasserkraft und 136

Fischökologie besser als bisher in Einklang bringen. 137

IV. Biotope und regionaler Artenschutz 138

Die Regionen in Bayern sind so vielfältig, dass Umweltpolitik nur dann gelingen 139

kann, wenn sie vor Ort immer wieder neu interpretiert wird. Dabei ist jedoch zu 140

beachten, dass die Grenzen ökologischer Regionen zumeist nicht 141

Deckungsgleich mit den Landesgrenzen sind. Aus diesem Grund muss 142

bayerische Umweltpolitik immer häufiger bi- und multilateral, vor allem aber als 143

Teil einer europäischen Umweltpolitik verstanden werden, der wir nicht passiv 144

gegenüberstehen, sondern die wir aktiv mitgestalten und maßgeblich prägen 145

wollen. Ein gutes Beispiel dafür ist die bereits erfolgte Kartierung von Biotopen 146

und Arten im Grünen Band zwischen Bayern und Tschechien. Diese Arbeit 147

werden wir mit dem Ziel, einen rechtlich gesicherten Biotopverbund zu schaffen, 148

fortsetzen: Dies dient der Völkerverständigung, unterstützt Biodiversität und 149

Artenschutz und fördert das Geschichtsbewusstsein der Menschen ebenso wie 150

den sanften Tourismus. 151

Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor: 152

Biotope an die Standortgegebenheiten anpassen (z.B. Seggenwiesen, 153

Moore und Heiden) und so verschiedene Biotoptypen einrichten. 154

Anreize entwickeln, um gemeinsam mit kommunalen Körperschaften 155

Biotope und Biotopverbünde zu entwickeln. 156

die Vernetzung von Biotopen zu Biotopverbünden voranbringen. Hierbei gilt 157

es, sowohl das Offenland, das im Fokus stehen sollte, weil insbesondere 158

hier der Artenverlust am stärksten voranschreitet, aber auch Wälder und 159

Gewässer einzubeziehen. Dabei sollen vor allem auch die 160

Wanderungsbewegungen verschiedener Tierarten, wie das schon z.B. bei 161

Wildkatzenwegen geschieht, erleichtert werden. 162

den im Bundeshaushalt neu geschaffenen Wildnisfonds aktiv zu nutzen 163

und die gewonnenen Flächen für die biologische Vielfalt zu nutzen. Ein 164

bloßer Ankauf von Flächen, die im Anschluss brachliegen gelassen 165

werden, reicht nicht aus. 166

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V. Weitere Artenschutzmaßnahmen 167

Flächen außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche wie Trockenrasen, 168

Stadtparks sowie Weg- und Straßenböschungen als Lebensraum für Arten 169

mit Freistellen zu erhalten und entsprechend zu pflegen. 170

Die Dachbegrünung ist unter den Gesichtspunkten der Artenvielfalt zu 171

unterstützen. Die Anrechnung als Ausgleichsfläche ist zu prüfen. 172

die natürliche Sukzession auf geeigneten, naturnahen Flächen wie z.B. 173

aufgelassenen Steinbrüchen bzw. Kiesgruben zuzulassen, bei überwiegend 174

anthropogen überprägten Flächen wie Industriebrachen, Flugplätzen und 175

Truppenübungsplätzen gezieltes Biotopmanagement zu übernehmen. 176

Schutz der Alpen: Die Alpen sind als einzigartiger Lebensraum zu erhalten. 177

Die im Alpenplan ausgewiesenen Schutzzonen müssen erhalten bleiben. 178

Die Modernisierungen bestehender touristischer Einrichtungen hat Vorrang 179

vor dem Neubau. Die Alpenkonvention ist vom Freistaat Bayern 180

konsequent umzusetzen. 181

B. Luftreinhaltung 182

I. Stickoxide 183

Durch Fahrverbote werden Besitzer von Dieselfahrzeugen doppelt bestraft: Zum 184

einen werden sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, zum anderen sind 185

sie von einem erheblichen Wertverlust ihrer Fahrzeuge betroffen. Dies kommt 186

einer teilweisen Enteignung der Fahrzeugbesitzer gleich. Lieferbetriebe sind 187

plötzlich gezwungen, ihre Fahrzeugflotte auszutauschen, Handwerker können 188

nicht mehr ohne Weiteres alle Kunden erreichen. 189

Auch der Umwelt ist nicht geholfen: Mit Fahrverboten geht ein noch nicht näher 190

untersuchter Umwegsverkehr einher, der je nach Ausgestaltung vor Ort den 191

Gesamtausstoß von Stickstoffoxiden (NO2) und Kohlendioxid (CO2) durch den 192

Straßenverkehr insgesamt erheblich erhöhen könnte. Zudem werden mit diesen 193

Verboten nicht zwingend die größten Emittenten getroffen. Generell ist es 194

äußerst problematisch, von Emissionen aus Kraftfahrzeugen unmittelbar auf die 195

im Straßenverkehr gemessenen Immissionen zu schließen. 196

Weder tragen PKW oder leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor an jeder 197

Messstation im gleichen Maße zu den Messwertüberschreitungen bei, noch sind 198

sie stets Hauptverursacher der Grenzwertüberschreitungen. Oft werden 199

Fahrverbote ohne genaue Verursacheranalyse der Grenzwertüberschreitungen 200

erwogen. 201

Auch an der wissenschaftlichen Begründung der Immissionsgrenzwerte für 202

Stickstoffdioxid (NO2) bestehen seitens zahlreicher Experten erhebliche Zweifel. 203

Aufgrund dieser massiven Eingriffe in den Individualverkehr und der 204

wirtschaftlichen Schäden sind Geeignetheit, Erforderlichkeit und 205

Verhältnismäßigkeit der Rechtsgrundlagen für Fahrverbote, insbesondere der 206

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Grenzwerte und Messverfahren, zu überprüfen. Natürlich muss dabei nach wie 207

vor zuallererst dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung hinreichend Rechnung 208

getragen werden. 209

Die EU-Kommission berief sich bei ihren Vorschlägen für die Luftqualitätsrichtlinie 210

auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO (Luftgüteleitwerte, 211

„WHO Air Quality Guidelines for Europe“). Der Richtwert der WHO von 40 µg/m³ 212

beruhte damals auf epidemiologischen Studien, die grundsätzlich nur 213

Korrelationen auswerten. Der kausale Zusammenhang und die Frage, inwieweit 214

sich dauerhafte NO2-Expositionen dieser Schadstoffkonzentration auf die 215

menschliche Gesundheit auswirken, ist jedoch bis heute nicht ausreichend 216

erforscht. Belastbare toxikologische Studien über die Langzeitwirkung von 217

geringen Expositionen, die mit der Stickoxid-Belastung im Straßenverkehr 218

vergleichbar sind, liegen hierzu nicht vor. 219

Zudem sind Messungen hierzulande kaum vergleichbar, weil die Definition der 220

Standorte der Immissionsmessstellen (Probenahmestellen) in der 221

entsprechenden Rechtsgrundlage sehr vage ist und einen zu hohen Spielraum 222

für die Standorte vorgibt. 223

Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor: 224

auf europäischer Ebene auf ein Moratorium zur Aussetzung der 225

EU-Luftqualitätsrichtlinie hinzuwirken, um die notwendigen Maßnahmen zur 226

Luftreinhaltung und Vermeidung von Fahrverboten in einem geordneten 227

Verfahren umsetzen zu können, 228

die Anlage 3 der 39. BImSchV insoweit zu konkretisieren, dass die 229

Ortsbestimmung der Probenahmestellen im Rahmen der 230

Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) bundesweit vergleichbar ist. 231

für eine europaweite Vergleichbarkeit der Standortwahl zu sorgen, 232

den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz bezüglich der Überprüfung 233

der Einhaltung der EU Standards zur Messung und Aufstellung der 234

Probeannahmestellen in allen Städten zügig umzusetzen, 235

eine Studie in Auftrag zu geben, die die Auswirkungen straßennaher 236

Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³ für NO2 auf 237

vulnerable Gruppen wie Asthmatiker unter Berücksichtigung der Dauer ihrer 238

üblicherweise zu erwartenden täglichen Schadgasexposition an diesen 239

Orten untersucht, 240

den Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ für NO2 auf seine Erforderlichkeit 241

wissenschaftlich zu überprüfen, 242

die Studie des Umweltbundesamts „Quantifizierung von umweltbedingten 243

Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland“ 244

auf die Belastbarkeit der dort aufgestellten Exposition-Wirkungs-Funktion 245

zu überprüfen, 246

den Verkehr durch intelligente, neue Verkehrsleitsysteme zum Fließen zu 247

bringen und durch den flächendeckenden Ausbau eines 248

hochleistungsfähigen Mobilfunknetzes (5G-Standard) aktive Stauprävention 249

zu betreiben 250

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die Forschung in neue Antriebstechnologien sowie alternative Kraft- und 251

Zusatzstoffe zu intensivieren. 252

II. Feinstaub 253

Messverfahren und Ultrafeinstaub 254

Je kleiner die Teilchen im Feinstaub, desto länger halten Sie sich in der Luft und 255

sind demnach am gefährlichsten. Es wird in mehrere Klassen unterschieden: 256

inhalierbarer Feinstaub, lungengängiger Feinstaub und Ultrafeinstaub. Die 257

meisten zurzeit eingesetzten Luftprüfstationen messen nicht die Anzahl an 258

Partikeln, sondern nur die pauschale Masse aller Teilchen. Dies bedeutet, dass 259

aktuelle Messverfahren nicht ausreichend aussagekräftig, v.a. in Bezug auf die 260

für den Menschen schädlichsten Feinstaubarten sind. Zudem beziehen sich 261

ebenso die EU- Grenzwerte nur auf die größten Teilchen (inhalierbarer 262

Feinstaub). 263

Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor: 264

Anpassung der Messverfahren mit dem Ziel der Aussagekraft bezüglich 265

dem gefährlichen lungengängigen Feinstaub und dem Ultrafeinstaub. 266

Daraus kann sich auch die Notwendigkeit eines Grenzwertes für 267

Ultrafeinstaub ergeben. 268

Einsatz für die Überarbeitung der EU- Grenzwerte für lungengängigen 269

Feinstaub. 270

EU-Luftqualitätsrichtlinie durch Passus über Monitoring-Verpflichtung für 271

Ultrafeinstaubmessungen ergänzen. 272

Bundesweit einheitliche Messverfahren, um eine Vergleichbarkeit der 273

Ergebnisse zu erreichen 274

Anpassung der EU- Grenzwerte an kleinere Teilchenstufen. 275

Förderung von medizinischen Studien im Bereich Auswirkungen auf den 276

menschlichen Körper bei kurzfristiger und langfristiger Feinstaubexposition 277

unter möglichst realen Bedingungen, das heißt auch in Kombination mit 278

anderen Stressfaktoren wir zum Beispiel Lärm. Zudem müssen 279

epidemiologische Studien zur Ermittlung von adäquaten Grenzwerten, auch 280

für Ultrafeinstaub, gefördert werden. 281

Ausweisung von belasteten Gebieten (dort herrschen hohe Zahl und Dichte 282

an v.a. Ultrafeinstaubemittenten) und konzeptuelle Erarbeitung von 283

Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung. Maßnahmen können zum 284

Beispiel die Anpassung des ÖPNV Netzes sein, Handlungsempfehlungen 285

zum Gebrauch von Hausfeueranlagen, Prüfung von Emissionsquellen von 286

gasförmigen Teilchen wie bspw. Ammoniak oder Stickoxiden, die dann 287

miteinander zu sog. sekundärem Feinstaub reagieren. 288

Ausbau von effektiven Umgehungstraßen. 289

Optimierung des Verkehrsflusses vor allem in Städten durch sog. „smarte“ 290

Lösungen wie sensorgesteuerte Ampelschaltungen oder die Förderung von 291

Autonomen und (teil)- elektrifizierten ÖPNV- Systemen (z.B. E- Bus). 292

Verbesserung des Schienenpersonenverkehrs. 293

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Anreize schaffen, um wieder mehr Güterverkehr auf die Schiene zu 294

verlagern bzw. den intermodalen Warentransport attraktiver zu gestalten 295

(z.B. die Stilllegung von Güterbahnhöfen aufhalten). 296

Forschungsförderung im Bereich der alternativen Antriebssysteme und 297

Filtersysteme. 298

C. Gewässerschutz 299

I. Europäische Rechtsetzung: Wasserrahmenrichtlinie und 300

Trinkwasserrichtlinie 301

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) muss konsequenter als bislang 302

umgesetzt werden, um das Ziel eines guten ökologischen Zustands der 303

Gewässer erreichbar zu machen. Selbst nach dem dritten Zyklus 2021-2027 304

werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden. Deshalb muss ein Plan für 305

die Zeit danach erstellt werden, der einen ambitionierten, aber auch realistischen 306

Pfad aufzeigt. 307

Vor allem der Schutz des Grundwassers ist für die Menschen in ganz Europa 308

existenziell. Deshalb müssen Einträge (z. B. Einträge aus Landwirtschaft, 309

Industrie, Bergbau, Chemie und Pharmazie) immer dort reduziert werden, wo 310

eine Gefährdung vorliegt. Es gilt das Verursacherprinzip. 311

II. Nitrat 312

Bis zu 40 Prozent der Grundwasserströme in Bayern erfüllen die EU-Vorgaben 313

zur Nitratbelastung (50 mg/l) nicht mehr. Hauptursache ist die 314

grundwasserschädliche Überdüngung unserer Agrarlandschaften. 315

Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor: 316

Die Düngeverordnung (DÜV) muss alle stickstoffhaltigen Stoffe 317

rechtsverbindlich und nachvollziehbar regeln.Bereits überdüngte (sog. Rote Gebiete) 318

müssen stärker geschützt 319

werden. 320

Etablierung eines Düngekatasters, in dem alle wesentlichen Informationen 321

über die Ausbringungsmengen festgehalten und so nachvollzogen werden 322

können.Düngestopp bei Überschreitung des Grenzwerts von 50mg pro Liter 323

Die Nährstoffeinträge in die Gewässer müssen weiterhin reduziert werden. 324

Hierzu fordern wir die Nachbesserung der Düngeverordnung (DÜV) durch 325

den Bund. Diese muss u.a. in folgenden Punkten angepasst werden:Die Einteilung in 326

rote und weiße Gebiete muss regelmäßig und 327

zeitnah überprüft sowie transparent gestaltet werden. 328

Es ist zu prüfen, in wieweit die durch die DÜV geforderten 329

technischen Spezifikationen der Landmaschinen das Gesamtgewicht 330

dieser erhöht und somit zu Bodenverdichtung beitragen. Für 331

besonders sensible Böden kann dies den Verlust von Biodiversität 332

bedeuten und das Überschwemmungsrisiko erhöhen. 333

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III. Multiresistente Keime 335

Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor: 336

durch eine Verbesserung der tiergerechten Haltung den Antibiotikaeinsatz 337

in der Landwirtschaft zu reduzieren. 338

den Einsatz sogenannter Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu beenden, 339

indem Medikamente, die die Weltgesundheitsorganisation als „critically 340

important“ einstuft, nicht mehr zugelassen werden. Gruppen- oder 341

Bestandsbehandlungen mit antimikrobiellen Mitteln werden generell an die 342

Durchführung eines vorherigen Erregertests gebunden. Der Einsatz 343

antimikrobieller Mittel wird künftig in Tagesdosen erfasst, die den jeweiligen 344

Wirkstoff berücksichtigen. 345

das regionale Ausmaß der Belastung von Oberflächengewässern mit 346

Keimen und Schadstoffen zu erfassen und zu kartographieren. 347

die erhobenen Daten als Grundlage für eine verstärkte Erforschung der 348

Entstehung und Verbreitung multiresistenter Keime zu nutzen. Daraus kann 349

sich auch die Erforderlichkeit eines Grenzwertes für Arzneimittel im 350

Grundwasser ergeben. 351

bei der Herstellung und Entwicklung von Medikamenten die 352

Umweltverträglichkeit zum Prüfkriterium für Medikamentenhersteller und 353

Genehmigungsbehörden zu machen und damit die Entwicklung zu 354

zielgenauen und biologisch abbaubaren Medikamenten anzureizen. 355

falsche Entsorgung von Medikamenten zu vermeiden: etwa durch eine 356

gezieltere Verschreibung, therapiegerechte Mengen sowie passgenaue 357

Packungsgrößen, um unnötige Mengen und Reste zu minimieren. 358

Sorge zu tragen, dass Medikamente nicht über die Entsorgung ins Wasser 359

gelangen: etwa durch bessere Informationen auf den Verpackungen für die 360

Verbraucher; Stärkung der Produktverantwortung der Hersteller bei der 361

Entsorgung von Altmedikamenten und genauere Vorschriften für 362

Krankenhäuser, wie große Konzentrationen von Medikamentenrückständen 363

sicher entsorgt werden müssen. 364

ein Finanzierungskonzept zur Vorbeugung und Entfernung von 365

problematischen Stoffen, etwa durch den Einbau zusätzlicher Klärstufen 366

direkt an nicht-diffusen Eintragungsstellen (wie z.B. Krankenhäusern), aus 367

unseren Gewässern zu entwickeln, das gemäß dem Verursacherprinzip die 368

Verursacher in die Pflicht nimmt. 369

IV. Spurenstoffe 370

Mikroplastik und Nanopartikel 371

Sowohl bei Mikroplastiken als auch bei Nanopartikeln bestehen noch 372

weitgehende Lücken in den Datengrundlagen. Deshalb ist es als erstes 373

erforderlich, Bewertungskonzepte sowie eine harmonisierte oder standardisierte 374

Analysemethodik zu entwerfen.Wesentliche Teile von Mikroplastiken stammen 375

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von Reifenabrieb aus dem Straßennetz. Während innerorts eine Reinigung durch 376

die kommunalen Kläranlagen sichergestellt ist, kann dies außer Orts nicht 377

garantiert werden, so dass hier der Eintragung von Spurenstoffe durch einen 378

Ausbau von Filtersystemen begegnet werden muss. 379

D. Anpassung an veränderte Klimabedingungen 380

Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor: 381

Anpassung der städtischen Entwicklungs- und Bauleitplanung, 382

umKaltluftschneisen aus dem kühleren Umland aufrechtzuerhalten und ggf. 383

zu erweitern. 384

Grünflächen wie auch Wasserflächen als Kälteinseln und öffentliche 385

Aufenthaltsräume in Hitzeperioden zu schaffen und zu erhalten („grüne 386

und blaue Stadt“, Konflikt mit der baulichen Verdichtung zur Schaffung von 387

Wohnraum und dient auch dem Erhalt und der Bereicherung der 388

Biodiversität). 389

der Wärmeabstrahlung in Innenstadtlagen durch Begrünung von Fassaden 390

und Dächern entgegen zu wirken (dient zusätzlich dem Erhalt und der 391

Bereicherung der Biodiversität). 392

Bei der Entwässerungsplanung für Neubaugebiete den größeren 393

Niederschlagsmengen Rechnung zu tragen. 394

Ausweisung und Durchsetzung von Bauverboten in 395

Überschwemmungsgebieten bei innerstädtischen Bach- und Flussläufen 396

(Konflikt mit Flächenbedarf für Wohnen und Gewerbe). 397

Entwicklung und Umsetzung von Konzepten mit Oberlieger-Kommunen zur 398

Verringerung der Überflutungsgefahren innerstädtischer Bach- und 399

Flussläufe. 400

Ausgestaltung von Straßen und öffentlichen Grünflächen als 401

Auffangreservoir von Starkregenereignissen. 402

Absicherung der Trinkwasserversorgung für lange Trockenperioden. 403

Prüfen, ob Trinkwasserleitungen tief genug liegen, um Erwärmung des 404

Trinkwassers in längeren Hitzeperioden zu vermeiden. 405

Entwicklung von Konzepten mit Landwirtschaft und Kläranlagenbetreibern 406

im Zulauf von Talsperren, um Einträge bei Starkregenereignissen zu 407

minimieren. 408

Züchtung von hitze- und trockenheitsresistenten Baumarten und 409

Umstellung der innerstädtischen Bepflanzung. 410

Anpassung der Waldbewirtschaftung hinsichtlich der Arten und den 411

Erfordernissen der Brandbekämpfung (z. B. Schneisen und Zufahrten). 412

Umstellung der Landwirtschaft auf hitze- und trockenheitsresistente Arten. 413

Monitoring der Einwanderung unerwünschter tropischer Arten (z. B. der 414

Tigermücke) und Entwicklung von möglichst ökologisch verträglichen 415

Gegenmitteln. 416

417

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Begründung:

Erfolgt mündlich.

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Antrag A001

Betr.: Keine Abschaffung des Heilpraktikerberufes

Antragsteller: KV München-Land, Liberaler Mittelstand Bayern, KV Berchtesgadener Land, KV München-Nord, KV Altötting, Axel Schmidt, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin a.D.), Barbara Gräfin Baudissin-Schmidt (Bezirksrätin), Uli Bode, Bastian Dombret, Albert Duin MdL, Siegrid Friedl-Lausenmeyer, Dr. Hannes Hartung, Britta Hundesrügge, Thomas Jännert, Andreas Keck, Dr. Axel Keller, Uschi Lex, Gabriele Neff, Martin Rothfelder, Jörg Scholler, Dr. Peter Siemsen, Dr. Matthias Schröder, Stefan Westermayer, Sandra Wagner, Dr. Claus Wunderlich, Maike Vatheuer-Seele, Angela Zahn, Martin Zeil (Staatsminister a.D.), Jan Zippel und weitere

Die FDP Bayern fordert die AG Gesundheit der FDP-Bundestagsfraktion auf, ihr 1

Positionspapier zum Thema „Heilpraktiker abschaffen“ zurückzuziehen und 2

zunächst in die Partei (Bundesfachaussschuß Gesundheit und Bundesparteitag) 3

zur Beratung zu geben. 4

Wir raten dringend auf die Beschlusslage der Partei zu achten und diese zu 5

respektieren: 6

„Grundsätzlich setzen wir Freie Demokraten uns für den Erhalt des 7

Heilpraktikers in der jetzigen Form als freien und selbständigen Heilberuf neben 8

dem Arzt ein. Die Freiberuflichkeit der Heilberufe ist aus liberaler Sicht 9

Grundvoraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Wir sehen 10

heilpraktische Behandlungen als ein wichtiges Ergänzungsangebot für 11

Patientinnen und Patienten, das jedoch nicht als Alternative zur Schulmedizin 12

verstanden werde darf.“ 13

14

Begründung:

Begründung:

Die FDP ist die Partei der Vernunft und des Verbraucherschutzes. Dennoch geht die

Forderung nach der Abschaffung von Heilpraktikern viel zu weit.

1. Uns geht es um die Freiheit, auch bei der Berufsausübung und bei der Behandlungswahl

2. Wir lehnen es ab, wenn die eine AG der Bundestagsfraktion mit Positionen an die

Öffentlichkeit geht, die in Kontrast zu bisherigen Positionen (Wahlprüfsteine) steht

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Wir lehnen das Diskussionspapier der AG Gesundheit (siehe unten) ab und könnten uns

vorstellen, dass stattdessen höchstens die „Kompetenzlösung“ des Münsteraner Kreises

verfolgt werden könnte.

Diskussionspapier der Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit der FDP Bundestagsfraktion

vom Oktober 2018

Im Sinne der Privatautonomie ist es jedem selbst überlassen, welche Dienstleistungen er

oder sie kostenpflichtig in Anspruch nehmen möchte. Unter der Voraussetzung

einer hinreichenden Informationsversorgung sind mündige Patienten in der Lage über ihre

eigene Gesundheit zu disponieren. Dies bedeutet für uns auch, dass es zu respektieren ist,

wenn Menschen Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen möchten, deren Wirksamkeit

wissenschaftlich nicht belegt oder im Gegenteil sogar deren Unwirksamkeit belegt ist.

Für uns ist jedoch ebenso klar, dass sich der Staat nicht zum Gehilfen für

Verbrauchertäuschungen machen darf. Durch eine staatliche Erlaubnis, die Bezeichnung

„Heilpraktiker“ zu führen, wird bei Patienten der Eindruck erweckt, dass der betreffende

Behandler tatsächlich des „Heilens“ kundig ist und von der von einem Heilpraktiker

vorgenommenen Behandlung tatsächlich „Heilung“ zu erwarten ist. Um die entsprechende

Erlaubnis zu erhalten müssen Heilpraktiker aber lediglich eine Prüfung ablegen, die

sicherstellen soll, dass von ihren Tätigkeiten keine Gefahren ausgehen.

Dies ist ein Widerspruch zwischen staatlich gesetztem Schein und der Realität. Da

Heilpraktiker – im Unterschied zu approbierten Ärzten – vor allem in ihrer Wirksamkeit nicht

wissenschaftlich belegte Methoden anwenden, kann es auch ein Handeln „lege artis“ der

Logik nach nicht geben. Mangels wissenschaftlicher Grundlagen der Tätigkeit kann es auch

keine fundierte Ausbildung geben.

Wollte man den „Heilpraktiker“ in seiner jetzigen Form beibehalten, wäre es allenfalls

möglich Risikominimierung zu betreiben. Denkbar wäre, den Handlungsspielraum für

Heilpraktiker gesetzlich so weit einzuschränken, dass beispielsweise invasive

Behandlungen nicht mehr möglich wären. Allerdings würde dies die Gefahr von

Diagnosefehlern und Befunderhebungsfehlern nicht verringern.

Daher sind wir der Auffassung, dass es im Sinne der Patientensicherheit letztendlich

geboten ist, die Erlaubnis zur Bezeichnung als „Heilpraktiker“ mittelfristig auslaufen zu

lassen. Um bereits praktizierenden Heilpraktikern nicht ihre Lebensgrundlage zu entziehen,

sprechen wir uns insoweit für einen Bestandsschutz aus.

Für uns bedeutet ein Auslaufen der Möglichkeit eine Heilpraktikererlaubnis zu

erlangen nicht, dass das gegenwärtig bestehende alternativ- und

komplementärmedizinische Angebot ersatzlos entfallen muss. Es ist aus unserer Sicht

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entscheidend, dass ausschließlich wissenschaftlich-fundiert ausgebildete Ärzte staatlich

gelabelt „Heilkunde“ betreiben dürfen

Bericht Ärzteblatt vom 14.11.2018

Berlin – Die Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit der FDP-Fraktion im Bundestag sieht es „im

Sinne der Patientensicherheit“ als geboten an, „die Erlaubnis zur Bezeichnung als

‚Heilpraktiker‘ mittelfristig auslaufen zu lassen“. Das geht aus einem neuen Positionspapier

der AG Gesundheit hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Für bereits

praktizierende Heilpraktiker soll es einen Bestandsschutz geben.

„Durch eine staatliche Erlaubnis, die Bezeichnung ‚Heilpraktiker’ zu führen, wird bei

Patienten der Eindruck erweckt, dass der betreffende Behandler tatsächlich des ‚Heilens‘

kundig ist und von der von einem Heilpraktiker vorgenommenen Behandlung tatsächlich

‚Heilung‘ zu erwarten ist“, heißt es als Begründung im Positionspapier.

Um die entsprechende Erlaubnis zu erhalten, müssten Heilpraktiker aber lediglich eine

Prüfung ablegen, die sicherstellen soll, dass von ihren Tätigkeiten keine Gefahren

ausgingen. Es sei aber klar, „dass sich der Staat nicht zum Gehilfen für

Verbrauchertäuschungen machen darf“.

Da Heilpraktiker – im Unterschied zu approbierten Ärzten – vor allem in ihrer Wirksamkeit

nicht wissenschaftlich belegte Methoden anwendeten, könne es auch ein Handeln ‚lege

artis‘ der Logik nach nicht geben, findet die FDP. Mangels wissenschaftlicher Grundlagen

der Tätigkeit könne es folglich auch keine fundierte Ausbildung geben.

Das bedeute aber nicht, das es künftig keine alternativ- und komplementärmedizinischen

Angebote mehr geben solle. „Es ist aus unserer Sicht entscheidend, dass ausschließlich

wissenschaftlich fundiert ausgebildete Ärzte staatlich gelabelt ‚Heilkunde‘ betreiben dürfen“,

fordern die FDP-Abgeordneten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte vor einigen Tagen Maßnahmen

gegen gefährliche Therapien angekündigt – im Fokus stehen dabei Frischzellentherapien.

Außerdem sollen Heilpraktiker Arzneimittel nur noch in Ausnahmefällen selbst herstellen

dürfen.

Wie NDR und Süddeutsche Zeitung berichteten, plant das Bundesgesundheitsministerium

entsprechende gesetzliche Regelungen, die in Kürze als Referentenentwurf vorliegen

sollen. „Patienten müssen sicher sein können, dass ihnen Arzneimittel nicht schaden“,

sagte Spahn der Süddeutschen Zeitung.

Der FDP geht das nicht weit genug. „Spahns Vorschlag ist zwar richtig, aber greift viel zu

kurz. Frischzellentherapien sind nur die Spitze des Eisbergs. Wenn Spahn behauptet, durch

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ein Verbot die Patientensicherheit spürbar zu verbessern, ist das Augenwischerei“, sagte

die FDP-Abgeordnete und Medizinrechtlerin Katrin Helling-Plahr.

Den Patienten, die Opfer von Diagnosefehlern oder Falschbehandlungen würden oder die

mit anderen kuriosen Heilsversprechen gelockt würden, sei damit nicht gedient. „Wenn

Spahn Patientensicherheit fördern möchte, soll er sich ehrlich machen und eine

grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens anstreben“, sagte sie. ©

hil/may/aerzteblatt.de

Lösungswege im „Münsteraner Memorandum“ des Münsteraner Kreises

1 Abschaffungslösung

Die Abschaffungslösung bestünde darin, den staatlich geschützten Beruf des Heilpraktikers

zu annullieren. Als Vorbild könnte dabei die Neustrukturierung der bundesdeutschen

Zahnheilkunde im Jahr 1952 dienen. In deren Rahmen wurde der Ausbildungsberuf

„Dentist” (Zahntechniker mit nicht-akademischer Weiterbildung) zu Gunsten des

akademisch ausgebildeten Zahnarztes abgeschafft. Eine Streichung des

Heilpraktikerberufs hätte den Vorteil, die bizarre Qualitätslücke in der Parallelstruktur aus

qualitätsgesicherter ärztlicher Gesundheitsversorgung und bloß Gefahrenabwehr-

kontrolliertem Heilpraktikerwesen nachhaltig zu schließen.

2 Kompetenzlösung

[…] An die Stelle des bisherigen Heilpraktikers mit seinem problematischen Globalzuschnitt

und dem gleichzeitig nicht garantierten Kompetenzniveau setzt die Kompetenzlösung daher

Fach-Heilpraktiker mit wissenschaftsorientierter Ausbildung und staatlicher Prüfung.

Staatlich anerkannter Fach-Heilpraktiker sollte (nur) werden können, wer bereits eine

Ausbildung in einem der speziellen nicht-akademischen/teilakademischen Heilberufe

absolviert hat. Das beträfe eine Reihe von Gesundheitsfachberufen, wie Ergotherapeuten,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Logopäden oder Physiotherapeuten.

Personen mit einer dieser Ausbildungen sollten auf Fachhochschul-Niveau eine

zusätzliche, fachspezifische Ausbildung erhalten können, die sie zum Fach-Heilpraktiker für

ihren Bereich qualifiziert. Diese Ausbildung kann als einen ihrer Teilbereiche den

wissenschaftlich fundierten Umgang mit KAM-Verfahren enthalten und zudem einen

deutlichen Schwerpunkt auf Kommunikation und Empathie legen. Die Fähigkeit, diese

Verfahren ebenso kritisch wie jede wissenschaftsorientierte Methode zu reflektieren, sollte

durch eine solide wissenschaftstheoretische Ausbildung befördert werden.

Auf diese Art erhielten Fach-Heilpraktiker fachspezifische Befugnisse, die über die jetzigen

Befugnisse der jeweiligen Heilberufe hinausgehen, aber in ihrem fachlichen

Zuständigkeitsbereich verblieben (ein Physiotherapie-Fachheilpraktiker etwa bliebe

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beschränkt auf Beschwerden und Erkrankungen im Bewegungsapparat). Die zusätzlichen

Qualifikationen und Befugnisse sollten sich in der jeweiligen Berufsbezeichnung

niederschlagen, etwa mit dem Anhang „und Fach-Heilpraktiker“.

Position des Liberalen Mittelstandes

Kronberg/Taunus (ots) - Der Bundesverband "Liberaler Mittelstand e.V." aus der FDP

nahestehenden Unternehmern wendet sich gegen Bestrebungen, den Beruf "Heilpraktiker"

abschaffen zu wollen. Dies hat der Bundesvorstand auf seiner jüngsten Sitzung am

Wochenende in Kronberg/Taunus einstimmig beschlossen.

Hintergrund ist das sogenannte "Münsteraner Memorandum" aus dem Umfeld der

Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, in dem eine weitgehende Modifikation des

Berufsrechts gefordert wird, die einer Abschaffung des Berufs "Heilpraktiker" gleichkäme.

In Teilen der Bundespolitik sind diese Forderungen auf Zustimmung gestoßen. Der FDP-

nahe Unternehmerverband lehnt sie hingegen ab. "Artikel 12 unseres Grundgesetzes

sichert den Heilpraktikern einen umfassenden Bestandsschutz zu", erklärt der

Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands Thomas L. Kemmerich dazu. "Dies gilt so

lange, bis empirische Erkenntnisse darüber vorliegen, ob dieser Beruf das Patientenwohl

konkret gefährdet."

Als Mitglied des Bundestages wolle sich Kemmerich auch innerhalb seiner FDP-Fraktion

für diese grundsätzliche Haltung einsetzen. Von Kritikern angeführte vermeintliche

Fehlbehandlungen seien bislang allesamt deutlich erkennbare Einzelfälle. "Die

Voraussetzung zur Abschaffung eines kompletten Berufszweiges ist für den Liberalen

Mittelstand nicht gegeben."

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Antrag A002

Betr.: Ächtung des Einsatzes autonomer Waffensysteme zur Tötung von Menschen

Antragsteller: Landesfachausschuss Netzpolitik und Bezirksverband Oberfranken

Die FDP Bayern setzt sich für die Ächtung des Einsatzes autonomer 1

Waffensysteme zur Tötung von Menschen ein. Als Freie Demokraten Bayern 2

sehen wir grosse Chancen durch die Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) aber 3

auch Gefahren. Um den Einsatz von KI zum Wohle der Menschheit zu 4

gestalten, darf ein Algorithmus eines solchen Waffensystems alleine nie über 5

Leben und Tod entscheiden. Es muss immer ein Mensch selbst in vollem 6

Bewusstsein die Verantwortung übernehmen, dass durch sein Handeln 7

Menschenleben ausgelöscht werden. 8

Wir streben eine Digitalwaffenkonvention nach den Vorbild der 9

Biowaffenkonvention (1972) und der Chemiewaffenkonvention (1993) an. 10

11

Begründung:

Durch die Fortschritte insbesondere in der künstlichen Intelligenz ist es möglich, autonom

agierende Systeme herzustellen, die in der Lage sind Menschen und Menschengruppen

z.B. nach Rassemerkmalen autonom zu liquidieren. Durch die Globale Vernetzung über

Satelliten in einem erdnahen Orbit wird bis 2025 (Starlink) künstliche Intelligenz global an

jedem Punkt dieser Erde verfügbar sein und damit sowohl großen, wie auch kleinsten

Waffensystemen zur Verfügung stehen.

Definition:

Autonome Waffensysteme zur Tötung von Menschen (TAW) sind völlig autonome Systeme.

[...] TAWs sollten so verstanden werden, dass sie eine völlige Abwesenheit von

menschlicher Aufsicht bedeuten, was bedeutet, dass es absolut keine Verbindung

(Kommunikation oder Kontrolle) mit der militärischen Befehlskette gibt. Die

Bereitstellungsplattform einer TAW wäre in der Lage, sich zu bewegen, sich an seine Land-

, See- oder Luftumgebungen anzupassen und einen tödlichen Effektor (Kugel, Rakete,

Bombe usw.) ohne jegliche menschliche Eingriffe oder Überprüfungen anzugreifen und

abzufeuern. TAWs würden höchstwahrscheinlich über Selbstlernfähigkeiten verfügen.

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Antrag A003

Betr.: Unterrichtsfach „Gesundheit“ in Schulen einführen

Antragsteller: LFA Gesundheit und Pflege

Unterrichtsfach „Gesundheit“ in Schulen einführen 1

Die FDP setzt sich für die weltbeste Bildung in Deutschland ein. 2

Gesundheitsbildung wird nur punktuell im Sinne einer Aufklärung durchgeführt. 3

Wir setzen uns dauerhaft für ein Unterrichtsfach „Gesundheit“ neben Biologie in 4

den weiterführenden Schulen ein. Lehrkräfte können aus der Ärzteschaft oder 5

Gesundheitsfachschulen rekrutiert werden. So gewährleisten wir ein nachhaltiges 6

und wissenschaftlich-fundiertes Basisgesundheitswissen für die junge 7

Generation. 8

9

Begründung:

erfolgt mündlich

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Antrag A004

Betr.: Änderung des Heilpraktikergesetzes:

Antragsteller: LFA Gesundheit und Pflege

Änderung des Heilpraktikergesetzes: 1

Memorandum über die Zukunft des Heilpraktikerberufes zur Verbesserung der 2

Patientensicherheit 3

Im Sinne der Privatautonomie ist es jedem selbst überlassen, welche 4

Dienstleistungen er oder sie kostenpflichtig in Anspruch nehmen möchte. Unter 5

der Voraussetzung einer hinreichenden Informationsversorgung sind mündige 6

Patienten in der Lage über ihre eigene Gesundheit zu disponieren. Dies bedeutet 7

für uns auch, dass es zu respektieren ist, wenn Menschen 8

Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen möchten, deren Wirksamkeit 9

wissenschaftlich nicht belegt oder im Gegenteil sogar deren Unwirksamkeit 10

belegt ist. 11

Für die FDP ist jedoch ebenso klar, dass sich der Staat nicht zum Gehilfen für 12

Verbrauchertäuschungen machen darf. Durch eine staatliche Erlaubnis, die 13

Bezeichnung „Heilpraktiker“ zu führen, wird bei Patienten der Eindruck erweckt, 14

dass der betreffende Behandler tatsächlich des „Heilens“ kundig ist und von der 15

von einem Heilpraktiker vorgenommenen Behandlung tatsächlich „Heilung“ zu 16

erwarten ist. Um die entsprechende Erlaubnis zu erhalten müssen Heilpraktiker 17

aber lediglich eine Prüfung ablegen, die sicherstellen soll, dass von ihren 18

Tätigkeiten keine Gefahren ausgehen. 19

Im Sinne der Patientensicherheit letztendlich ist es geboten, die Erlaubnis zur 20

Bezeichnung als „Heilpraktiker“ mittelfristig auslaufen zu lassen. Um bereits 21

praktizierenden Heilpraktikern nicht ihre Lebensgrundlage zu entziehen, sprechen 22

wir uns insoweit für einen Bestandsschutz aus. 23

Für uns bedeutet ein Auslaufen der Möglichkeit eine Heilpraktikererlaubnis zu 24

erlangen nicht, dass das gegenwärtig bestehende alternativ- und 25

komplementärmedizinische Angebot ersatzlos entfallen muss. 26

Die Ausübung der Heilbehandlung sollte ausschließlich den 27

wissenschaftlich-fundiert ausgebildeten Ärzten und – fachspezifisch beschränkt – 28

den Psycho- und Physiotherapeuten vorbehalten sein. 29

30

Begründung:

erfolgt mündlich

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Antrag A005

Betr.: Keimbahneingriffe am menschlichen Embryo

Antragsteller: LFA Gesundheit und Pflege

Keimbahneingriffe am menschlichen Embryo 1

Die FDP fordert einen globalen politischen Diskurs und internationale 2

Empfehlungen durch die WHO über die Gentechnologie am menschlichen 3

Embryo und potenziellen Nutzen in der Medizin. 4

5

Begründung:

erfolgt mündlich

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Antrag A007

Betr.: Beitrag zur Ursachenbekämpfung der Migrationskrisen

Antragsteller: Bezirksvorstand FDP Mittelfranken

Die Freien Demokraten in Bayern sind der Überzeugung, dass die Europäische 1

Außenpolitik sich nicht zuletzt an der Unterstützungsleistung des UNHCR 2

abbilden wird. Das bedeutet: Die EU wird in den angrenzenden Ländern, 3

vermutlich sogar auf den Territorien der betroffenen Bürgerkriegsländer selbst, 4

eine menschwürdige Unterbringung gewährleisten müssen. Dazu ist es 5

insbesondere erforderlich, dass die zugesicherten Zahlungsversprechen der 6

Staaten letztendlich auch an das UNHCR tatsächlich gezahlt werden.Die Freien 7

Demokraten in Bayern fordern daher:· Eine Dokumentation der getätigten 8

Zusagen an das UNHCR, die während Geberkonferenzen durch Staaten 9

erfolgen· Die Verpflichtung zur zeitnahen Zahlung der zugesagten Beträge· Eine 10

personelle Aufstockung des FTS[1]· Länder, die Geldleistungen zusagen, dann 11

jedoch endgültig nicht erbringen, in einem öffentlichen Bericht aufzuzählen 12

[1] FTS steht für Financial Tracking Service und ist ein UN eigenes 13

Kontrollsystem, das versprochene und tatsächlich geleistete Hilfszahlungen 14

einander gegenüberstellt 15

16

Begründung:

Der Migrationskrise 2015 ging ein Versagen der Weltgemeinschaft voraus.Die Wirkung des

UNHCR wird seit Jahren dadurch beeinträchtigt, dass die Zuwendungen für seine

Programme deutlich unterhalb der als notwendig veröffentlichten Beträge liegen.So

betrugen die 2014 verfügbaren Mittel 3,6 Milliarden US-Dollar und damit nur 55 % der

erforderlichen Summe. Darunter sind laut UN-Statistik im Jahr 2014 eineinhalb Milliarden

versprochene Dollar nicht gezahlt worden.Anfang November 2015 berichtete António

Guterres, damaliger Hoher Flüchtlingskommissar, vor dem Menschenrechtsausschuss der

Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York, dass die Ressourcen seiner

Organisation sowie des Roten Kreuzes und weiterer Hilfsorganisationen nicht länger

ausreichten, um die 60 Millionen Vertriebenen in aller Welt zu versorgen. Sie reichten nicht

einmal aus, „um das bloße Minimum abzudecken“, um die menschliche Würde zu schützen.

Der Mangel an humanitären Mitteln sei «der Auslöser» für den Massenandrang in Europa

gewesen, so Guterres.

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Antrag A008

Betr.: Schulen in das 21. Jahrhundert versetzen – das DALTON-Konzept an deutschen Gymnasien

Antragsteller: Bezirksvorstand FDP Mittelfranken

Schulen in das 21. Jahrhundert versetzen – das DALTON-Konzept an 1

deutschen Gymnasien 2

Die Freien Demokraten in Bayern fordern eine verstärkte Förderung alternativer 3

Schulkonzepte, unter anderem des DALTON-Prinzips, und die Umstellung durch 4

Entscheidung der Schulen unter Mitwirkung der jeweiligen schulischen Gremien. 5

6

Begründung:

Verschiedene Ansprüche einzelner Schüler werden durch klassischen Unterricht nicht

gerecht. Insbesondere im Hinblick auf Selbstständigkeit, Eigenverantwortung,

Zeitmanagement und verbesserten schulischen Leistungen (→ weltbeste Bildung!) bietet

das DALTON-Konzept die bestmögliche und effektivste Vorbereitung auf

Herausforderungen im Alltag im Beruf – denn wie der klassische, lineare „nine-to-five“-Job

nicht mehr die zeitgemäße Arbeitsform repräsentiert, kann das ebenso gestaltete

Schulkonzept Schüler nur unzureichend individuell fördern. Fazit Deutschlandfunk

(http://www.deutschlandfunk.de/lernen-ohne-druck-wie-das-dalton- prinzip-schueler-

motiviert.680.de.html?dram:article_id=409302): „Wer lieber länger schläft, kommt einfach

später zur Schule und wer keine Lust auf Englischunterricht hat, kann den Stoff später

nachholen“ „Die Schüler am Gymnasium in Alsdorf haben zwar viele Freiheiten, sie werden

aber trotzdem sehr genau kontrolliert – sodass Lehrer und Schulleitung auf Probleme

schnell aufmerksam werden und eingreifen können.“ Erfolgreiches Modellprojekt in

Aachen: http://www.daltongymnasium-alsdorf.de/index.php/startseite.html

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Antrag A009

Betr.: Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Antragsteller: Bezirksvorstand FDP Mittelfranken

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum 1

Um mehr bezahlbaren Wohnraum in Ballungsräumen zu erstellen, fordert die 2

FDP Bayern: 3

Grundsatz der Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren, d.h. nur 4

wenn es erforderlich ist, soll von der Digitalform abgewichen werden; 5

3 monatige Frist für Baugenehmigungen; verstreicht die Frist, gilt das 6

Bauvorhaben als genehmigt;· 7

Maßvolle Begrenzung der Einspruchsfrist für Umweltverbände, um 8

Planungssicherheit des Bauherren zu gewährleisten;· 9

Angleichung der Architektenzulassung in allen Ländern – Einheitliches 10

System: Musterbundesbauordnung, samt einheitlichen Bauanträgen;· 11

Ablehnung eines pauschalen Baukindergeldes· 12

Abschaffung der Grunderwerbssteuer für die erste gekaufte Immobilie 13

Abschaffung der Mietpreisbremse 14

Zulassung von Bürgerinitiativen zur Bauleitplanung überprüfen 15

16

Begründung:

In Deutschlands Ballungsräumen und Universitäts-Städten ist bezahlbarer Wohnraum für

junge Menschen, sowie für einkommensschwächere Familien zu einer großen sozialen

Herausforderung geworden. Wer weniger Geld zur Verfügung hat, wird oftmals an den

Stadtrand gedrängt. Hingegen sind Wohnungen, in gewachsenen Wohnvierteln mit einer

guten Anbindung an Kitas, Schulen oder Universitäten für Menschen mit kleinem und

mittlerem Einkommen, kaum noch bezahlbar. Ein erheblicher Kostentreiber ist dabei der

Staat: Überbordende Bürokratie und altertümliche Prozesse sorgen beim Bürger für

finanzielle wie substanzielle Mehrbelastungen.

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Antrag A010

Betr.: Wiederabschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Antragsteller: Bezirksverband Oberbayern, Junge Liberale Bayern

Die Freien Demokraten Bayern fordern, das Bayerische Oberste Landesgericht 1

(BayObLG) wieder abzuschaffen. 2

Dessen Wiedereinführung 2018 diente reinem Folkloredenken; sein geringer 3

Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten. Vielmehr 4

sollte die Justiz generell mit ausreichenden Mitteln und Richterstellen, besonders 5

bei den Verwaltungsrichtern, gestärkt werden. 6

Wir fordern dementsprechend außerdem, dass die Paragrafen 8 und 10 7

EG-GVG sowie § 7 EG-ZPO, welche das Oberste Landesgericht auf 8

Landesebene zulassen, gestrichen werden. In § 9 EG-GVG und § 121 Abs. 3 9

GVG sollen die Verweise auf ein oberstes Landesgericht gestrichen werden. 10

11

Begründung:

Im Jahr 2004 entschied der Bayerische Landtag, das Bayerische Oberste Landesgericht

zum Jahr 2006 abzuschaffen. Begründet wurde dies damals vor allem mit dem großen

Einsparpotential, das sich auf Grund von weiterlaufenden Richterbzügen erst 2019 (!)

vollkommen realisiert. Der Abgeordnete Markus Söder stimmte damals für die Abschaffung.

Jetzt, 12 Jahre später, möchte Ministerpräsident Markus Söder das Gericht, ohne vorherige

Debatte oder sachlicher Notwendigkeit wiedereinführen.

An der damals von der bayerischen Staatsregierung festgestellten Situation – dass das

Gericht teuer und ineffizient ist – hat sich absolut nichts geändert. Darüber hinaus bringt ein

BayObLG stattdessen sogar Risiken für Rechtssicherheit und die Einheitlichkeit der

Rechtsordnung mit sich.

Im Einzelnen:

In den Jahren vor der Abschaffung hatte das BayObLG in Zivilsachen nur 8-10 Fälle pro

Jahr zu entscheiden. Es rückte in bestimmten Fällen an die Stelle des BGH (§ 8 EG-GVG).

Dabei ist die Anzahl der Fälle so beschränkt, da das BayObLG ausschließlich in Fällen

angerufen werden kann, in denen es primär um Landesrecht geht, was vor allem auf

staatshaftungsrechtliche Fragen zutrifft. Dadurch kann es dennoch zu unterschiedlicher

Auslegung von Rechtsbegriffen in Bayern und im Rest Deutschlands kommen, was Risiken

für Rechtssicherheit und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung mit sich bringen. Darüber

hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass die Oberlandesgerichte (OLGs) München, Bamberg

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Seite 29

und Nürnberg grundsätzlich anders entscheiden und daher zur Wahrung der Rechtseinheit

in Bayern eine Vereinheitlichung durch ein BayObLG geboten ist, zumal die Richter aus

den bestehenden OLG Senaten rekrutiert werden.

In Strafsachen könnte man auch ohne einen BayObLG die Kompetenzen jetzt schon

einfacher und unbürokratischer an einem OLG bündeln (vgl. § 9 EG-GVG und § 121 Abs.

3 GVG), wenn man denn eben dadurch Senate spezifischer auf einzelne

Verbrechen/Verbrechensarten spezialisieren möchte um damit die Rechtsprechung zu

verbessern bzw. zu vereinheitlichen.

Besonders sinnbefreit ist hier die Zuständigkeitsverteilung des neuen BayObLG. Es wird

Strafsenate in Bamberg und Nürnberg geben. Diese Strafsenate sind für die OLG Bezirke

Bamberg und Nürnberg zuständig (§ 2 Nr. 8 Gesetz zur Errichtung des Bayerischen

Obersten Landesgerichts), das heißt, dass es hier gerade nicht zu einer Vereinheitlichung

der Rechtsprechung kommt, sondern viel mehr bei verschiedenen Zuständigkeiten für die

OLG Bezirke bleibt – bei höheren Richterbezügen. Die Staatsanwaltschaft beim OLG

München nimmt auch die Aufgaben beim BayObLG wahr (§ 2 Nr. 13 Gesetz zur Errichtung

des Bayerischen Obersten Landesgerichts), was auch hier nur verdeutlicht, dass man die

Kompetenzen auch besser auf OLG Ebene hätte bündeln können.

Seit dem 01.02.2019 kamen beim BayObLG auch die Zuständigkeit für das Strafrecht hinzu

– insbesondere Revisionen und Rechtsbeschwerden in Straf- und Bußgeldsachen bei

erstinstanzlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte. Für den Bürger wird das BayObLG aber

keinerlei Verbesserung darstellen. Es wird hier unnötig an überteuerten Traditionen

angeknüpft, die einem föderalen, modernen Rechtsstaat entgegenstehen.

Statt unnötig Geld auszugeben fordern wir, dass mehr Geld für eine breitere Ausstattung

der Justiz generell ausgegeben werden soll. Das ist dringend notwendig. Dabei sind aber

die geplanten 300 Stellen für die Justiz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und

Verwaltungsgerichte zu wenig. Gerade die darin enthaltenen 100 Stellen für

Verwaltungsgerichte entsprechen nicht dem tatsächlichen Bedarf. Hier könnten die von der

Staatsregierung für das BayObLG eingeplanten Mittel tatsächlich einen wertvollen Beitrag

zur Stärkung des Justizstandortes Bayern leisten.

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Antrag A011

Betr.: Wissenschaftsstandort Deutschland stärken – Ausbeutung von Jungwissenschaftlern bekämpfen

Antragsteller: Bezirksverband Oberbayern

Die Freien Demokraten Bayern fordern, dass die Missbrauchsmöglichkeiten 1

öffentlicher und öffentlich finanzierter Institutionen bei der Ausgestaltung der 2

Arbeitsverträge von Doktoranden beschränkt werden. 3

Insbesondere ist sicherzustellen, dass sich die Laufzeit von Arbeitsverträgen von 4

Doktoranden an der tatsächlich für die Dissertation veranschlagten Zeit orientiert. 5

Die bisherige Praxis der anlasslosen Befristung schafft eine übermäßige 6

Abhängigkeit der Doktoranden vom Arbeitgeber. Sie beeinträchtigt das 7

Forschungsvorhaben und ist daher zu beenden. 8

Zu diesem Zweck sind insbesondere die Befristungsmöglichkeiten nach dem 9

Wissenschaftszeitgesetz auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und die 10

Anwendungspraxis zu evaluieren. Das Gesetz ist abzuschaffen oder jedenfalls 11

stark zu modifizieren. 12

13

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Antrag A012

Betr.: Faire Chancen für alle

Antragsteller: Landesvorstand FDP Bayern, Liberale Frauen Bayern, Fraktion der FDP im Landtag, Bayerische Landesgruppe der FDP im Bundestag

Faire Chancen für alle 1

Wir Freie Demokraten stehen für ein Weltbild, das eine optimistische, offene und 2

zukunftsweisende Politik verkörpert. Jeder und Jedem sollen die gleichen 3

Möglichkeiten und Chancen offen stehen – in der Art zu leben, in der Wahl einer 4

Ausbildung, eines Berufs, in der Politik oder eines Ehrenamtes. 5

Selbstbestimmung, Selbstverwirklichung, Chancengerechtigkeit und echte 6

Wahlfreiheiten sind die Ideale, die wir anstreben. Die Gesellschaft hat sich in den letzten 7

Jahrzehnten fundamental gewandelt, mit 8

ihr auch unser Frauenbild. Diese Entwicklung hin zu fairen Chancen für alle, 9

begrüßen wir Freie Demokraten Bayern, denn sie entspricht unseren 10

Vorstellungen von einem selbstbestimmten und freien Leben. Als Partei und als 11

Organisation möchten wir diesen Wandel weiter unterstützen, vorantreiben und 12

vor allem in der FDP Bayern umsetzen und leben. 13

Die Freien Demokraten sind historisch eine Partei, die große Frauen der 14

bayerischen und Bundespolitik hervorgebracht hat. Daran möchten wir 15

anknüpfen. Trotz vieler Fortschritte können wir in unserem Bemühen, allen die 16

gleichen Chancen zu ermöglichen, besser werden. Die Art und Weise, wie 17

Partei- oder Vereinsarbeit zumeist gestaltet ist – ortsgebunden, zu ungünstigen 18

Zeiten und im Hinterzimmer – stellt oft vor allem Familien und insbesondere 19

Mütter vor Probleme. 20

Ob Gesellschaft, Wirtschaft oder Politik – Frauen sind in Führungspositionen 21

unterrepräsentiert. Immer noch haben tradierte Rollenbilder und Stereotype einen 22

nicht zu unterschätzenden Einfluss. Wir Freien Demokraten müssen unserem 23

eigenen liberalen Ideal einer echten Chancengerechtigkeit gerecht werden. 24

Um dies zu erreichen, müssen wir vorgefertigte Ideen von Geschlechterrollen 25

hinterfragen und aufbrechen. Das ist ein Prozess, der von Frauen und Männern 26

gleichermaßen getragen werden muss. Wir wollen die Diskrepanz zwischen 27

formal vorhandenen Rechten und gelebter Realität überwinden. Eine echte 28

Chancengleichheit von Frauen und Männern entsteht da, wo die Kultur des 29

Zusammenarbeitens und -lebens aktiv und bewusst gefördert, vorangetrieben 30

und vorgelebt wird und Familie kein Nachteil ist. Um das zu erreichen, muss 31

daher der gesellschaftliche Prozess weitergeführt werden. Als Teil dieser 32

Gesellschaft, möchte die FDP Bayern eine der treibenden Kräfte für die 33

tatsächliche Chancenfairness zwischen Mann und Frau sein. 34

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Doch nicht nur die Rolle der Frau in der Gesellschaft hat sich gewandelt, auch 35

die Art und Weise wie wir leben, arbeiten, Ziele erreichen wollen und das 36

Miteinander organisieren. Längst müssen wir für Treffen und Meetings nicht 37

mehr an einem Ort sein: per Telefon- oder Videokonferenz lassen sich genauso 38

Arbeitstreffen, Sitzungen und Abstimmungen durchführen. Ob Home Office oder 39

mobiles Arbeiten: Konzepte, für die wir uns politisch stark machen und die wir 40

gesellschaftlich fordern, müssen wir uns auch für den Landesverband Bayern 41

und die Parteiarbeit zu Nutze machen. So können wir mehr engagierten und 42

interessierten Mitgliedern Möglichkeiten bieten, auch von zu Hause aus – ohne 43

lange Anfahrtswege, ohne Babysitter, ohne große Hürden – am Parteileben Teil 44

zu nehmen und aktiv mitzuwirken. Wir leben und arbeiten mobiler und digitaler – 45

Parteimitgliedschaft und -arbeit muss es auch werden. Das macht uns nicht nur 46

für Frauen, sondern auch für junge Menschen, für Pendler, für Gründer, aber 47

auch für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, attraktiver. 48

Es ist Teil unseres Anspruchs, unsere politischen Forderungen für die 49

Gesellschaft auch und vor allem in der eigenen Partei vorzuleben. Daher sind wir 50

gefordert, die Auseinandersetzung mit der eigenen Partei, den eigenen 51

Strukturen und der parteiinternen Kultur aktiv zu betreiben und müssen den Mut 52

aufbringen, neue Wege zu gehen. Faire Chancen für alle und ein 53

zukunftsorientiertes Talentmanagement in der FDP Bayern verlangen von uns 54

allen Einsatz. 55

Der Beschluss des Bundespräsidiums der FDP vom 16. April 2018, eine Ad-hoc 56

Arbeitsgruppe Diversity Management einzusetzen, war der erste Schritt. Der 57

Zwischenbericht der Ad-Hoc Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass durch 58

Vielfalt ein größerer Erfolg, eine höhere Agilität und eine gesteigerte Innovation 59

erreicht werden können. Aber diese Vielfalt kann nicht verordnet werden, 60

sondern muss gelebt werden. Diese Kultur muss von den Führungsgremien der 61

Partei angestoßen werden und braucht sichtbare Vorbilder. Um für neue, 62

jüngere und weibliche Mitglieder attraktiv zu sein, müssen wir handeln. Wir 63

wollen und werden in der FDP Bayern und in den Untergliederungen die 64

Erkenntnisse, die wir gewonnen haben, mit unserem liberalen Ideal füllen und 65

leben. Alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Personen in 66

Führungspositionen kommt dabei eine besondere Vorbildrolle und Verantwortung 67

zu. 68

Die FDP Bayern hat einen hervorragenden Zuwachs von 52% an neuen 69

Mitglieder in den letzten beiden Jahren, bedauerlicherweise darunter mit 18,2% 70

nur wenig Frauen. Wir müssen reagieren und unser wertvolles Potential 71

weiblicher Politik- und Führungsqualitäten heben. In der Wirtschaft setzt man 72

bewusst auf gemischte Teams, da so andere Denk- und Problemlösungsansätze 73

stärker aufgegriffen werden und diese besser und erfolgreicher 74

zusammenarbeiten. Wollen wir dauerhaft Erfolg haben, müssen wir von allen 75

Geschlechtern gleichermaßen geschätzt, gewählt und mitgestaltet werden. 76

Um das, was wir in der Gesellschaft fordern und was unseren liberalen Idealen 77

entspricht, zu erreichen, werden wir im Landesverband Bayern ein 78

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Drei-Säulen-Modell einführen. Unser zukünftiger Erfolg und die gelebte 79

Chancenfairness in unserer Partei ruht auf den folgenden drei Säulen:Sichtbarkeit, 80

Neumitglieder und Parteikultur. 81

Sichtbarkeit 82

Wir wollen die Sichtbarkeit von Frauen in der Partei, aber auch in der 83

Öffentlichkeit erhöhen. Für neue Mitglieder ist es attraktiv, wenn sich in den 84

Strukturen einer Partei, ein modernes, zukunftsgerichtetes Rollenbild 85

widerspiegelt, das Chancen für Frauen und Männer eröffnet. 86

Neumitglieder 87

Unser Ziel ist es, den Anteil an weiblichen Mitgliedern deutlich zu steigern. 88

Erreichen wollen wir dies durch mehr Empathie in Sprache und 89

Öffentlichkeitsarbeit, einer Stärkung der kommunalen Ebene, gezieltem 90

Netzwerken und Talentförderung nach außen und innen sowie neuen Formaten 91

bei Veranstaltungen. Auch Themenfelder, die in der Öffentlichkeit nicht 92

automatisch der FDP zugeschrieben werden, wie eine moderne Familienpolitik 93

oder eine zukunftsweisende Umweltpolitik, spielen hierbei eine wichtige Rolle. 94

Parteikultur 95

Wir leben eine Kultur des respektvollen Miteinanders, in der sich alle auf 96

Augenhöhe begegnen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, 97

Behinderung, Religion oder sexueller Orientierung. Wir arbeiten an einer noch 98

besseren Diskussionskultur, die kein Mitglied hemmt und alle einbindet. Freiheit 99

heißt für uns Freie Demokraten, die Freiheit der anderen zu achten. Doch 100

manchmal sind sich Personen nicht bewusst, dass sie sich in einer Art und 101

Weise äußern, die andere diskriminiert und verletzt. Wir Freie Demokraten 102

lassen so etwas nicht stehen, klären das Verhalten auf und korrigieren unser 103

Fehlverhalten. 104

Um unsere Ideale und unser Ziel der fairen Chancen für alle zu erreichen, 105

verpflichten wir uns zu folgenden Maßnahmen: 106

107

Unsere Parteikultur wird durch eine Null-Toleranz-Politik bei abfälliger, 108

diskriminierender oder frauenverachtender Sprache oder Verhaltens 109

geprägt. Freie Demokraten dulden ein solches Verhalten nicht. Bei 110

Veranstaltungen ist das Hausrecht konsequent anzuwenden. 111

Wir benennen umgehend auf allen Ebenen, mindestens aber auf 112

Landes- und Bezirksebene, weibliche und männliche 113

Vertrauenspersonen, an die sich jedes Mitglied, das aus welchem Grund 114

auch immer, Probleme innerhalb der Partei hat und/oder sich nicht wohl 115

fühlt, wenden kann. 116

Genauso, wie wir uns für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 117

einsetzen, wollen wir das auch in der Parteiarbeit erreichen. Wir wollen 118

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Videokonferenzsysteme sowie, Streaming, Kinderbetreuung bei 119

Veranstaltungen auf Landes- und Bezirksebene und geben uns Regeln für 120

ein gutes Sitzungsmanagement. 121

Wir setzen uns das Ziel die Anzahl der Funktionsträgerinnen auf 122

Bezirks- und Landesebene auf mindestens ein Drittel innerhalb der 123

nächsten zwei Jahre zu erhöhen. Die FDP Bayern möchte so die 124

Sichtbarkeit von Frauen in Führungspositionen innerhalb der Partei und 125

auch in der Öffentlichkeit steigern. 126

Unser Ziel ist es, mindestens ein Drittel der Listenplätze mit Frauen zu 127

besetzen. Erreichen wollen wir dies zum Beispiel durch Talentmanagement 128

in Partei und unserem liberalen Umfeld, eine gezielte Ansprache und 129

Präsenz von Frauen und Netzwerken innerhalb der Partei. 130

Alternative 1: 131

132

Zu Bundestags-, Landtags- und Bezirkstagswahlen wollen wir künftig die ersten 133

beiden Listenplätze mit einem Mann und einer Frau oder einer Frau und 134

einem Mann besetzen. Wir empfehlen dieses Vorgehen auch für die Listen der 135

Kommunalwahl. Dadurch schaffen wir mehr Ausgewogenheit bei den Mandaten 136

und dokumentieren auch gegenüber den Wählern, dass Frauen und Männer bei 137

uns gleichwertig repräsentiert sind. 138

Alternativ 2: 139

140

Zu Bundestags-, Landtags-, Bezirkstags- sowie Kommunalwahlen wollen wir 141

künftig die ersten beiden Listenplätze mit einem Mann und einer Frau oder 142

einer Frau und einem Mann besetzen. Dadurch schaffen wir mehr 143

Ausgewogenheit bei den Mandaten und dokumentieren auch gegenüber den 144

Wählern, dass Frauen und Männer bei uns gleichwertig repräsentiert sind. 145

Ebenso wollen wir bis 2023 1000 neue weibliche Mitglieder gewinnen. Wir 146

erarbeiten dazu mit allen Kreis- und Bezirksverbänden Zielvereinbarungen, deren 147

Erreichen honoriert wird. Dieses bewusst ambitioniert gesteckte Ziel kann die 148

FDP Bayern nur erreichen, wenn sich alle Parteigliederungen, Funktions- und 149

Mandatsträger & Mandatsträgerinnen das 3-Säulen-Modell zu eigen machen und 150

es vorleben. 151

Bis 2023 wollen wir der Landesverband innerhalb der FDP mit dem höchsten 152

Anteil an weiblichen Mitgliedern sein. 153

Für diese Ziele müssen wir alle hart arbeiten und unser Engagement noch weiter 154

erhöhen. Direkte und gezielte Ansprache ist dabei ein wesentlicher Aspekt. Die 155

einzelnen Untergliederungen werden mit einem System von Unterstützunginhaltlicher Art 156

(z.B. durch Themenpapiere, Marketingkampagnen, (Leadership-) 157

Schulungen und einem Anreizsystem durch extra Förderungen durch den 158

Landesverband bei dieser Aufgabe unterstützt. 159

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Unser Ziel ist, in jedem Kreis- und Bezirksverband und dem Landesverband eine 160

nach Möglichkeit weibliche Beauftragte zur Förderung von Frauen in der 161

Politik zu benennen, der oder die sich mit den weiblichen Mitgliedern Strategien 162

zur besseren Einbindung überlegt, die besonderen Möglichkeiten in der Partei für 163

Frauen aufzeigt und bei den ersten politischen Schritten berät. 164

Wir fordern die Mandatsträger und Mandtsträgerinnen der FDP Bayern auf, ein 165

Mentoringprogramm für Frauen aufzuetzen, in dem Mandatsträger für einen 166

bestimmten Zeitraum als Mentor fungieren und zum Beispiel zu Veranstaltungen 167

mitnehmen, Strukturen und Hintergründe erklären und so weibliche Mitglieder auf 168

eine Kandidatur für ein Mandat oder eine Funktion vorbereiten. 169

Wir setzen unsere Neumitgliederseminare auf Landesebene fort, in denen 170

Abläufe, Verfahrensweisen, Parteitage, Rederechte, Antragsformulierung, 171

Satzung und ähnliches erläutert werden. So kann neuen Mitgliedern der Einstieg 172

in die Struktur der Partei und des Landesverbandes Bayern erleichtert werden 173

und sie können sich vernetzen. 174

Mit dem üblichen Willkommenspaketen für Neumitglieder erhalten weibliche 175

Neumitglieder ein besonderes Infopaket, in denen sie darauf hingewiesen 176

werden, wie sie ihre Belange einbringen können, welche 177

Vernetzungsmöglichkeiten sie haben (z.B. Liberale Frauen), wer die 178

Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sind, dass ihre Mitarbeit in den 179

Parteigremien (z.B. Kreisvorständen) willkommen ist und die Bereitschaft von 180

Frauen, Delegiertenmandate zu übernehmen, für eine ausgewogene 181

Meinungsbildung zur Programmatik wichtig ist. 182

Wir starten diesen gesamten Prozess im Landesverband Bayern und den 183

Untergliederungen in den kommenden Monaten. Die Mitglieder in den Verbänden 184

sollen für den Kulturwandel und die damit verbundenen Hintergründe und 185

Maßnahmen sensibilisiert werden. Wir kontrollieren und evaluieren regelmäßig 186

den Erfolg unserer Drei-Säulen-Strategie und präsentieren dem Landesparteitag 187

die Ergebnisse und passen bei Bedarf unsere Strategie an. 188

189

190

Begründung:

Erfolgt mündlich

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Antrag A013

Betr.: Freiheit, Perspektive und Selbstbestimmung – Liberale Grundsätze und Forderungen für eine digitalisierte Lebenswelt

Antragsteller: LFA Wirtschaft, Technologie und Energie (verwiesen vom 77. Landesparteitag)

Der Landesparteitag möge beschliessen: 1

Innovationen der Digitalisierung verändern die Lebens- und Arbeitsbedingungen 2

für die Bürger in Wirtschaft und Gesellschaft in bisher ungekannter Weise. 3

Traditionelle Geschäftsmodelle verschwinden und werden durch neue ersetzt - 4

und mit Ihnen auch gewachsene Wohlstandsmodelle, Verhaltensregeln, Sitten 5

und Gebräuche (Kultur). 6

Die Veränderungen sind allumfassend und für den Einzelnen nicht wirklich 7

übersehbar/vorhersehbar – als Beispiel sei hier der mögliche Wegfall/Ersatz von 8

Bargeld durch Blockchain-Technologien genannt. 9

So stellen die Kapitalkonzentrationen global agierender Internetkonzerne aus 10

dem Silicon Valley und China eine bisher beispiellose Konzentration 11

wirtschaftlicher Macht dar, die einerseits innovationsfördernd und im Sinne 12

gesellschaftlichen Fortschritts eingesetzt werden kann; andererseits aber auch 13

destruktive Kräfte wie Wettbewerbsverzerrung, Preisverzerrungen und 14

Behinderung von Innovationen entfalten und demokratiegefährdend wirken kann. 15

Diese wirtschaftliche Macht verbindet sich mit einer umfassenden 16

Kommerzialisierung persönlicher Daten des Bürgers durch digitale Dienste, die 17

missbräuchlich genutzt werden kann. 18

Der Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch Automatisierung und künstliche 19

Intelligenz hat Auswirkungen auf den Grundmechanismus der heutigen 20

Gesellschaftsstruktur, der auf Wohlstand durch sozialversicherungspflichtige 21

Arbeit aus dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bzw. in diesem Sinne auf 22

vergleichbarer selbständiger, unternehmerischer Tätigkeit basiert.In diesem 23

gesellschaftlichen Umwälzungsprozess wollen wir Liberale grundsätzliche 24

Positionen bestimmen und (ethische) Grundsätze formulieren, die als Leitlinien 25

unserer Politik für die Bereiche Demokratie, Grundrechte, Wirtschaft und digitale 26

Lebenswelt dienen sollen. 27

I. Demokratie und Digitalisierung 28

Die große Chance der Digitalisierung für die demokratische Ordnung liegt in der 29

Verfügbarkeit der für Politik relevanten Informationen und Kommunikationsarten. 30

Das stärkt Transparenz und Kontrolle politischer Entscheidungen. Interaktive 31

Medien erhöhen die Chancen zur wirksamen Partizipation der Bürger. 32

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Die heutigen digitalen Kommunikationstechnologien machen es möglich, 33

öffentliche Institutionen zur Bereitstellung von Informationen mit vertretbarem 34

Aufwand und zu vertretbaren Kosten zu verpflichten. Eine solche Realisierung 35

dieser Möglichkeit bewirkt einen großen Fortschritt für die informierte öffentliche 36

Debatte auf Augenhöhe. 37

Diesen Chancen stehen auch Risiken gegenüber. So hat sich noch längst nicht in 38

ausreichendem Maße eine Ethik digitaler Debatten und Zusammenarbeit 39

durchgesetzt. Emotionale Hass-Pöbeleien im Netz sind ein abschreckendes 40

Beispiel. Es geht um grundlegende Elemente des liberalen Menschenbildes auch 41

im digitalen Zeitalter: Respekt vor anderen Meinungen, Schutz von Privatheit 42

sowie das Recht auf digitale Abstinenz. 43

Deshalb fordern wir Liberale: 44

· Ein Transparenzgesetz: Hierdurch sollen staatliche und kommunale 45

Bürokratien verpflichtet werden, den Zugang der Bürger zu öffentlichen 46

Daten und Akten über vernetzte Internetportale und einfach zu erstellende 47

Suchanfragen zu erleichtern. Die strikte Einhaltung von Datenschutzregeln 48

bezüglich Personen, Institutionen und Unternehmen ist für Liberale eine 49

Selbstverständlichkeit. 50

· Ein Partizipationsgesetz: Nach dem Vorbild der Methode „Bürgerhaushalt“ 51

sollen digitale Mitwirkungsmöglichkeiten bei politischen Fragen auch auf 52

Länder- und Bundesebene geschaffen werden. Die Chancen einer frühen 53

Mitwirkung der Öffentlichkeit über die bisherige Verbandsbeteiligung hinaus 54

auch an der Gesetzgebung sind zu nutzen. Gesetzentwürfe sollten schon 55

vor der Beschlussfassung durch die Bundes- und Landesregierungen auf 56

digitalen Plattformen präsentiert und einer moderierten Diskussion 57

zugänglich gemacht werden. 58

· Einen Online-Diskurs: Gewählte Vertreter sollen interaktive Medien zur 59

breiten Teilnahme von Bürgern an politischen Debatten nutzen. Dadurch soll 60

die Entwicklung neuer Formen der politischen Diskussion jenseits stark 61

formalisierter Parlamentsdebatten gefördert werden. Ein Einstieg in dieses 62

Zusammenspiel von Meinungsbildung und Mitwirkung der Bürger sowie 63

Stärkung des Parlaments kann das „Bürger-Plenarverfahren“ sein. 64

· Online-Abstimmung ermöglichen: Entwicklung sicherer Technologien für 65

den behutsamen Einbau von Elementen direkter Demokratie 66

(„Volksbefragung“) in unsere Verfassungsordnung. 67

· Staatliche Verantwortung für die Sicherung digitaler Infrastruktur – 68

insbesondere im Katastrophenfall. 69

· Ein Bundesministerium für Digitalisierung zur Wahrnehmung staatlicher 70

Verantwortung für die Steuerung und Koordination von Aufgaben, die sich 71

aus der Digitalisierung in Staat und Gesellschaft, auch der Wirtschaft 72

ergeben – soweit staatliches Handeln in diesem Zusammenhang 73

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erforderlich ist. Zugleich sollte das Digitalisierungsministerium als 74

Koordinator zu den Entscheidungsträgern auf EU-Ebene dienen und sich 75

aktiv an der Entwicklung europäischer Digitalisierungsstrategien beteiligen. 76

Dazu gehört z.B. die Entwicklung einer europäischen 77

IT-Sicherheitsarchitektur. 78

Wir Liberale lehnen die Ersetzung unserer demokratischen Ordnung durch das 79

Politikmodell der „Liquid Democracy“ ab, das Partizipation in Permanenz digital 80

organisieren soll. 81

Völlig inakzeptabel ist für uns auch das demokratiefeindliche Herrschaftsmodell 82

einer „Digitalen Technokratie“ („direkte Technokratie“): ein Informationsstaat, der 83

mit Echtzeit-Daten gefüttert wird und in Algorithmen darauf reagiert. Wir wollen 84

gerade nicht einen „Staat“, der wie ein Unternehmen, z.B. eine 85

Aktiengesellschaft, geführt wird. 86

II. Grundrechte und Digitalisierung 87

Die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines 88

Menschen ist wesentlicher Teil seiner grundrechtlich geschützten Persönlichkeit 89

und Selbstbestimmung. Sie darf nicht durch staatliche Stellen oder private 90

Unternehmen ausgehöhlt, untergraben oder eingeschränkt werden. Die 91

Entwicklung zu einem „gläsernen Bürger“ führt in Unfreiheit, Abhängigkeit und 92

Unmündigkeit. 93

Das gleiche gilt für die Bestimmungen über die in digitalisierter Form 94

vorhandenen persönlichen Daten. Deshalb sind die Speicherung und Weitergabe 95

personenbezogener Daten weltweit strengen Regeln zu unterwerfen und diese 96

zu überwachen. Wir Freie Demokraten wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger 97

Verfügungsgewalt über auf ihre Person bezogene Daten haben. Niemand soll sie 98

gegen deren Willen nutzen können. Dazu braucht es Transparenz: Jeder muss 99

wissen, wer, wann und warum personenbezogene Daten speichert und darauf 100

zugreift. Wer entschieden hat, staatlichen oder privaten Stellen Zugriff auf sie zu 101

geben, muss auch weiterhin die Kontrolle behalten. Es muss überprüfbar sein, ob 102

sich die Nutzer an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten. 103

Deshalb fordern wir: 104

· Digitalisierung darf die Grundrechte auf Privatsphäre und 105

Selbstbestimmung nicht gefährden. 106

Einem Nutzer wird an von ihm erzeugten Daten die alleinige Verfügungsgewalt 107

zugewiesen. Dies bedeutet, dass die auch in der Erläu­terung zur obigen These 108

angesprochenen Gefährdungen leichter und eindeutiger abgewehrt werden 109

können. Schließlich kann damit privaten Internetkonzernen wirksam begegnet 110

werden, private Daten unbegrenzt und einschränkungslos zu sammeln und zu 111

vermarkten. Daher fordern wir: 112

· Über die von einem Menschen durch Nutzung einer technischen 113

Anwendung erzeugten Daten muss ihm Verfügungsgewalt zustehen; nicht 114

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dem Erbauer, Verkäufer, Vermieter oder Betreiber oder einer sonstigen 115

Mittelsperson bei der Verwendung der technischen Anwendung/des 116

Gerätes/des Dienstes. 117

Jeder Mensch hat außerdem grundsätzlich Anspruch auf Löschung sowie 118

digitalen Nachlass und auf einen „virtuellen Tod“. 119

Der Staat hat aufgrund seiner Pflicht zur Daseinsvorsorge darüber zu wachen, 120

dass die Teilhabe an digitalen Strukturen und Diensten der Information und 121

Kommunikation diskriminierungsfrei möglich ist. Diese Verpflichtung hat ihre 122

Grundlage in zahlreichen Wertungen des Grundgesetzes. Die Grundversorgung 123

folgt aus dem Gebot der einheitlichen Lebensverhältnisse auf dem Gebiet der 124

Bundesrepublik Deutschland. Damit ist auch die Verpflichtung verbunden, die 125

Integrität und Sicherheit der Strukturen digitaler Information und Kommunikation 126

gegen Angriffe, Notfälle und Krisen sicherzustellen. Daher fordern wir: 127

· Die bundesweite, gleichwertige Verfügbarkeit digitaler Information und 128

Kommunikation ist Teil staatlicher Daseinsvorsorge. 129

Staatliche Leistungen und politische Teilhabe müssen auch für Menschen 130

offenstehen, die digitale Strukturen nicht nutzen wollen oder können. Dies folgt 131

aus dem Grundrecht auf Gleichbehandlung. 132

Daher fordern wir: 133

· Die zunehmende Bedeutung und Verbreitung digitaler Strukturen zur 134

Information und Kommunikation darf nicht zu Diskriminierung führen. Es 135

darf keinen Zwang für Privatpersonen geben, digitale Strukturen zu nutzen. 136

Die Voraussetzungen für die Ausübung der Meinungsfreiheit in einer 137

freiheitlichen Gesellschaft sind auch von Anbietern und Nutzern digitaler 138

Strukturen und Dienste der Information und Kommunikation einzuhalten. Diese 139

Voraussetzungen sind insbesondere: 140

- Die Verletzung der individuellen Ehre (Beleidigung, üble Nachrede, 141

Verleumdung, Verunglimpfung) sowie Volksverhetzung und Gewaltverherrlichung 142

sind gegen Strafe verboten. 143

- Verfolgung dieser Straftaten durch geeignete Maßnahmen wie die sachgerechte 144

Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden zur Durchsetzung des Rechts auch im 145

Netz 146

- Vielfalt der Meinungen durch einen funktionierenden Wettbewerb der Anbieter 147

- Verbindliche Standards für die Qualität professioneller Beiträge und 148

Selbstkontrolle 149

- Bildung eines kritischen und gereiften Umgangs mit digitalen Informations- und 150

Kommunikationsformen spätestens in der Schule. 151

Daher fordern wir: 152

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· Die Voraussetzungen für die Meinungsfreiheit in einer freiheitlichen 153

Gesellschaft und ihre individuelle Ausübung sind auch im Bereich der 154

elektronischen Medien sicherzustellen. 155

Durch die Digitalisierung werden zunehmend Entscheidungen auf Maschinen und 156

automatisierte Systeme übertragen. Daraus folgt, dass maschinenbasierte 157

Entscheidungen in Grundrechte eingreifen können. Eingriffe in Grundrechte nach 158

unserem Grundgesetz dürfen nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen. 159

Hoheitliche Entscheidungen, die maschinenbasiert sind, müssen von Menschen 160

überprüft werden. Das Gleiche muss auch für Leistungen von Privaten gelten, 161

die monopolistische Strukturen besitzen und wesentliche Entscheidungen treffen. 162

Daher fordern wir: 163

· Maschinenbasierte Entscheidungen müssen von Menschen überprüft 164

werden können, wenn dies verlangt wird. Diese Überprüfung soll neben den 165

vorhandenen Rechtsschutz treten. Daher darf es auch keine automatisierten 166

Gerichtsentscheidungen geben. 167

Maschinenbasierte Entscheidungen müssen letztendlich von einem 168

Menschen verantwortet werden. 169

III.Soziale Marktwirtschaft und Digitalisierung 170

III.1 Grundsätze einer „digitalisierten SMW“ 171

Durch die Digitalisierung steht die Soziale Marktwirtschaft (SMW) im massiven 172

Umbruch. Dies eröffnet Chancen, birgt aber auch die Gefahr, dass konstitutive 173

Grundsätze der SMW dabei verloren gehen. Global agierende Internetkonzerne 174

entziehen sich oft den gesetzlichen Regelungen und ethischen Spielregeln in 175

unserem Gesellschafts- und Rechtssystem. Auch in der digitalen Welt führen 176

Monopole zu ungezügelter Machtausübung; ist fehlender Wettbewerb auch in 177

einer digitalisierten Wirtschaft schädlich. 178

Die Akkumulation von Technologieführerschaft, Daten und Kapital führt zu 179

Machtmonopolen, deren globale Aktivitäten mangels Transparenz und politischen 180

Willens schwierig zu kontrollieren sind. Rechenzentren, SW-Algorithmen und 181

Kommunikationsnetze bilden einerseits Instrumente neuen wirtschaftlichen 182

Wachstums in Produkten und Diensten, andererseits aber werden sie auch 183

selbst zum Mittel für (Industrie-)Spionage und Machtmissbrauch. Sie bilden das 184

Rückgrat globaler Wertschöpfungsketten und sind gleichzeitig das Tor zu deren 185

Zerstörung. 186

Ein besonderes Problem bildet die mangelnde Markttransparenz. Preisbildung ist 187

nur vordergründig transparent; die Struktur der Daten aber und die 188

Vernetzungsmethoden sind es nicht, auch die Vertragskonditionen sind 189

intransparent. Dadurch entsteht informationelle Fremdbestimmung. 190

Präventive Sozialtechnik (Nudging) bedroht datenbasiert das Menschenbild der 191

Aufklärung vom mündigen Menschen durch Fremdbestimmung. Social 192

Engineering als totale Daseinsvorsorge lehnen wir ab. Umfassende Betreuung 193

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durch Smart-City, Smart-Mobile, Smart-Phone, Smart-Home, Smart-Learning 194

machen eigene Entscheidungen zunehmend überflüssig. Subtile digitale Sensorik 195

ersetzt das Denken und perfektioniert die Außensteuerung. All diese Technik ist 196

praktisch, man muss sich aber immer bewusst sein, dass hinter jedem dieser 197

Geschäftsmodelle handfeste Interessen stecken. Die müssen sich auf dem Markt 198

abbilden, sie müssen sichtbar sein, damit man lernen kann, mit ihnen 199

umzugehen. 200

Bestehende Regeln der SMW sind daher zu erhalten, soweit sie schützenswert 201

sind; neue Regeln sind zu formulieren, soweit dies erforderlich ist, und 202

Instrumente sind bereitzustellen, um deren Geltung durchzusetzen, national, 203

europaweit und global. 204

Wir Liberale fordern eine digitale Ordnungspolitik im Regelwerk der 205

Sozialen Marktwirtschaft: 206

· Im Rahmen der Digitalisierung müssen die Grundsätze der Sozialen 207

Marktwirtschaft zu Wettbewerb, Eigentum und Haftung unter Einbeziehung 208

externer Effekte („social cost“) aufrechterhalten, ergänzt und ausgebaut 209

werden 210

· Kontrolle digitaler Monopole und Oligopole ist durch Anpassungen 211

entsprechender Regelungen im deutschen und europäischen Kartellrecht 212

und durch internationales Vorgehen sicherzustellen. 213

· Global Player der Digitalisierung dürfen unsere Rechtsordnung nicht 214

unterlaufen. 215

· Eine Pflicht zur Publizität für die Verfahren zum Angebotsranking bei 216

Plattformen sowie eine Pflicht zum Daten-Sharing bei marktbeherrschender 217

Stellung ist zwingend. 218

III.2 Arbeitsformen in einer „digitalisierten“ SMW 219

Im Gegensatz zu klassischen, auf dauerhafte Beschäftigung ausgelegten 220

Arbeitsverhältnissen forciert die Digitalisierung sogenannte „freie“ 221

Beschäftigungsverhältnisse, in denen der Einzelne, einem Unternehmer ähnlich, 222

auf Zeit bzw. nach Aufgaben oder Verrichtungen (Projekten) entlohnt wird. Dies 223

kann auf der einen Seite zu größerer persönlicher Freiheit im Sinne von 224

Work-Life-Balance führen, auf anderer Seite aber auch zu sinkendem 225

Einkommen und einem Verlust an Sicherheit. 226

Diese Auswirkungen werden systematisch verschärft durch globale 227

Arbeitsmarktplattformen, die den einzelnen Arbeitnehmer („Leistungsanbieter“) 228

nicht nur dem Wettbewerb im lokalen Markt aussetzt, sondern der globalen 229

Arbeitsnachfrage aus unterschiedlichsten Märkten mit sehr unterschiedlichen 230

Kostenstrukturen. 231

Ein weiteres Spannungsfeld kann durch zunehmenden Wettbewerb zwischen 232

menschlicher Arbeit und Maschinenarbeit (Automatisierung) entstehen. Soweit 233

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die Digitalisierung zum Verschwinden auch bisher hoch qualifizierter Berufe führt, 234

führt dies voraussichtlich zu einer Neubewertung der Erwerbsarbeit. 235

Sollten rückläufige Einnahmen aus sozialversicherungspflichtigen 236

Beschäftigungsverhältnissen entstehen, müssten diese kompensiert werden – 237

z.B. durch das liberale Bürgergeld, wenn das Niveau der sozialen Sicherung 238

erhalten bleiben soll. Für den Industriestandort Deutschland ist der Erhalt der 239

Einkommens- und Sozialversicherungsniveaus existentiell bzw. müsste zur 240

Erhöhung des Wohlstandes weiter sinnvoll steigen. 241

Daher fordern wir: 242

· Der Wandel der Arbeitsverhältnisse ist Funktion des freien Marktes und 243

Bestandteil von Fortschritt. Er darf durch übermäßige Regulierung nicht 244

behindert werden. 245

· Die Beitragssysteme hinsichtlich „Digitaler Arbeit“ und Maschinenarbeit 246

müssen jedoch den heutigen Beitragssystemen äquivalent gestaltet werden, 247

um den Erhalt der sozialen Absicherung als Bestandteil der SMW zu 248

gewährleisten. 249

· Soziale Sicherung soll hergestellt werden durch das liberale Bürgergeld 250

III.3 Datennutzung in einer digitalisierten SMW 251

Durch die systematische Nutzung von Daten entstehen bisher ungeahnte 252

Möglichkeiten innovativen Fortschritts in allen Bereichen der Gesellschaft – vom 253

Gesundheitswesen über die Landwirtschaft bis hin zum Verkehr, um nur einige 254

Beispiele zu nennen. Daten sind das neue Öl in einer digitalisierten Gesellschaft. 255

Die Vertraulichkeit persönlicher Daten bzw. die auf eine Person und deren 256

Verhalten bezogenen Daten sind nach liberaler Auffassung aber auch 257

wesentlicher Bestandteil der Würde und des Persönlichkeitsrechts einer Person. 258

Daher sind der kommerziellen Verwertung solcher sensiblen Daten Grenzen zu 259

setzen, wenn und insoweit die Würde und persönliche Integrität eines Menschen 260

(Arbeitnehmers, Verbrauchers) durch Verarbeitung seiner Daten angegriffen und 261

verletzt wird. 262

Die wirtschaftliche Verwertung von Daten findet Grenzen im Schutz von Daten 263

(z.B. über Personen oder Unternehmen) einerseits und im Schutz ihrer Integrität vor 264

Manipulation (z.B. durch Following, Software-Bots, AGBs etc.) andererseits. 265

Daher fordern wir auf EU-Ebene: 266

· Rechtliche und regulatorische Bestimmungen für die Erhebung und 267

Nutzung von Daten sind so zu fassen, dass Innovationen in diesem Bereich 268

nicht behindert, aber mit einem klaren Verantwortungs- und Haftungsprinzip 269

verbunden sind. 270

Erforderlich wird ein Transparenzprinzip für die Erhebung, Nutzung und 271

Verwendung von Daten. Dazu gehören z.B. die Erläuterung von 272

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Bewertungskriterien („digitaler Beipackzettel“) und die Zugänglichmachung 273

wissenschaftlicher Ergebnisse. 274

Für Rechtsstreitigkeiten bei Verdacht auf Datenmissbrauch soll die Pflicht 275

zur Dokumentation der Verarbeitung verstärkt werden. 276

III.4 Verantwortungsprinzip in einer „digitalisierten“ SMW 277

Die Digitalisierung führt in ihrer Fortentwicklung zu immer autonomeren, auch 278

lernenden Systemen – 279

Beispiel künstliche Intelligenz (KI). So können z.B. Verträge oder staatliche 280

Verordnungen zukünftig durch autonome Systeme geschlossen bzw. veranlasst 281

werden, ohne dass ein Mensch direkt in diese Prozesse eingreift. 282

Durch solche „autonom“ geschlossenen Verträge können Unternehmen und 283

Personen enorme Verpflichtungen, Konsequenzen oder Einschränkungen 284

erwachsen. 285

Daher fordert die FDP: 286

· Verantwortungsträger können sich zwar durch ein KI-System beraten 287

lassen oder an diese bestimmte Aufgaben delegieren. Die rechtliche und 288

ethische Verantwortung verbleibt aber immer bei einem Menschen. Dieser 289

ist formal auch der Kommunikationspartner für die betroffenen Institutionen 290

bzw. Individuen. Kommunikative Beziehungen dürfen nicht endgültig an ein 291

System, einen „Algorithmus“, abgegeben werden. 292

· Aus liberaler Sicht darf kein Verantwortlicher eines Unternehmens oder 293

einer Organisation, speziell des Staates, sich der Verantwortung für eine 294

Entscheidung mit individueller Konsequenz durch Verweis auf ein autonom 295

arbeitendes System entziehen. Verantwortung und Haftung für die 296

Entscheidungen autonomer Systeme verbleiben in der rechtlichen Sphäre 297

desjenigen, der diese Systeme betreibt oder in dessen Auftrag diese 298

Systeme betrieben werden. 299

· Verantwortung und Haftung sind auch in einer digitalisierten SMW nicht 300

zugunsten von Maschinen abdingbar. 301

IV.Digitale Lebenswelt 302

Die Digitalisierung wird in immer mehr Lebensbereichen persönlich erfahrbar und 303

ist nicht länger als abstrakte technische Errungenschaft zu sehen. Sie erfordert 304

im bürgerlichen Miteinander eine verantwortungsbewusste gesellschaftliche 305

Einbettung. Unabhängig von der persönlichen Einbindung des Einzelnen wandelt 306

sich die Lebenswirklichkeit durch eine Wissensvermehrung, wie sie durch den 307

Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik möglich geworden ist. 308

Menschen haben in nie zuvor gekannten Umfang Zugang zu Wissen, das für 309

die eigene Lebensgestaltung nutzbar ist. 310

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Als vernunftbegabtes Lebewesen nutzt der Mensch Wissen zur Urteilsbildung 311

und Entwicklung. Wissensvorsprünge wie ehemals Herrschaftswissen stehen 312

heute neben Alltagsbeschreibungen und Medienerzeugnissen scheinbar 313

gleichwertig nebeneinander. Allein der Mensch weiß Wesentliches von 314

Unwesentlichen zu unterscheiden. Emotionale Intelligenz und praktische 315

Tugenden wie Weisheit und Klugheit verhelfen dem Einzelnen sein subjektives 316

Erleben in phänomenologische Wahrnehmung einzubetten. Über die 317

körpergebundene Präsenz hinaus ist der Mensch seinen Bedürfnissen folgend 318

frei, sich in sozialen Netzwerken und Spielen virtuell einzubringen. Die 319

Befähigung zu Empathie und Phantasie lassen den Einzelnen so über die 320

Einschränkungen des Alltags unabhängig agieren. 321

All dies verändert nicht nur die Perspektiven des Einzelnen, sondern auch die 322

unserer Gesellschaft. 323

Daher fordern wir: 324

· Der Zugang zu Wissen ist auch in der digitalen Lebenswelt ein 325

Menschenrecht 326

· Das grundsätzliche Recht auf freien Zugang schließt die 327

Eigenverantwortung des Einzelnen mit ein: Jeder ist für sein 328

Nutzerverhalten selbst verantwortlich. 329

Im Rahmen der Digitalisierung verfügt der Einzelne unabhängig von 330

Bildungsabschlüssen, sozialer Herkunft, persönlicher Arbeits- und Freizeit über 331

vielfältige, transnationale Möglichkeiten des e-Learnings zur Weiterbildung und 332

-Qualifikation und damit über einen Zugang zu lebenslangem Lernen. Je 333

sicherer digitale Angebote vom Einzelnen erlebt werden, desto grösser ist die 334

Bereitschaft, diese zu nutzen 335

Besonders schützenswert sind in unserer Gesellschaft die Kinder. Durch den 336

möglichen Mißbrauch des Internets sind Kinder besonders gefährdet und deshalb 337

auf besonderen Schutz angewiesen. 338

Die humane Befähigung, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden 339

und situativ angemessene Entscheidungen zu treffen, ist im Hinblick auf die 340

Vielfalt des Informationsangebotes in einer digitalen Welt unverzichtbar. Sich 341

Übersicht zu verschaffen und Freiräume sinnvoll strukturieren zu können, ist für 342

die Mündigkeit des Bürgers von hohem Wert und gleichsam die Ausgangslage 343

zu einer Selbstregulation und -motivation, wie sie die Berufs- und 344

Erwachsenenwelt verlangt. Der Staat respektiert dabei die 'Würde des 345

Menschen', sie ist Maß und Grenze seines Wirkens. Würde aber verpflichtet zu 346

Achtung und Respekt und zur Einhaltung von Regeln des Anstandes. 347

Daher fordert die FDP: 348

Der Erwerb und die Pflege von Kulturtechniken im Umgang mit digitalen 349

Medien muss Bestandteil schulischer Ausbildung und Weiterbildung von 350

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Erwachsenen werden. Dies ist in den Lehrplänen und der Lehrerausbildung 351

zu verankern. 352

Soweit die räumliche und organisatorische Zugehörigkeit eines Menschen an 353

Bedeutung abnimmt, bedarf die Vertretung seiner Interessen mehr Schutz. 354

Übersicht und Entscheidungsfähigkeit erfordern Transparenz über die eigenen 355

Daten, die Menschen in jeder Situation hinterlassen. 356

• Für die Entwicklung persönlicher digitaler Kompetenz ist es entscheidend, 357

die eigene 'Datenspur' zu kennen. 358

Die Offenheit gegenüber den Chancen der Digitalisierung muss eine Gesellschaft 359

mit dem Respekt vor den Nichtnutzern abgelten. Gesellschaftliche Entwicklung 360

setzt die Flexibilität voraus, sich der Norm entziehen zu können. Niemand, auch 361

nicht der Staat weiß zu sagen, welche Minderheit vielleicht die Mehrheit von 362

Morgen sein wird, dabei ist die Angemessenheit der Mittel für jede 363

Zweckbestimmung zu wahren. 364

Deshalb fordert die FDP: 365

· Staatliche und ordnungspolitische Angebote sind so zu gestalten, dass 366

eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet wird. 367

Durch offene Beratungsprozesse tauschen Menschen ihre Erfahrungen 368

miteinander aus, die in kooperative Bewältigungsstrategien münden können. 369

Gelingt es viele Partner in der Politik, Wirtschaft und Bevölkerung für integrative 370

Strategien zu gewinnen, erwächst ein innovationsfreudiges Umfeld, das an der 371

abweichenden Meinung und Erfahrung des Mitmenschen Interesse zeigt. Eine 372

solche menschliche und offene Gesellschaft gelingt nur ohne Furcht. 373

Verantwortungsbewusste Politik, die vom Menschen her denkt, wird den 374

Einzelnen gegenüber den Herausforderungen in einer sich wandelnden Welt 375

unterstützen. 376

Wir Freie Demokraten wollen den Einzelnen ermutigen, unsere gemeinsame 377

Zukunft ohne Angst vor der Digitalisierung mit zu gestalten. 378

379

Begründung:

Vorliegender Antrag ist abgestimmt mit den Gremien: Kommission Freiheit und Ethik; BFA

Medien, Internet und digitale Agenda; BFA Wirtschaft und Energie; BFA Justiz, Innen,

Integration und Verbraucherschutz

Weitere Begründung: mündlich

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Antrag A014

Betr.: Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Antragsteller: Kreisverband Starnberg

Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer 1

Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer wurden bei der Reform 2009 festgelegt. 2

Der starke Anstieg der Immobilienwerte in Ballungszentren in den letzten 10 3

Jahren um ca. 20% pro Jahr führt zu vermehrter steuerlicher Inanspruchnahme 4

der Erben. Die Freibeträge sollen daher verdreifacht werden. 5

6

Begründung:

Die Gleichbehandlung von Immobilienvermögen mit anderen Vermögensformen in der

Erbschaftssteuerreform 2009 wurde durch relativ großzügige Freibeträge für die direkten

Erben abgemildert. Der starke Anstieg der Immobilienwerte in den Ballungszentren

Deutschlands führt zu einer immer höheren Belastung der Erben, die immer öfter zur

Begleichung der Erbschaftssteuer die Immobilien verkaufen müssen. Zur

Existenzsicherung gerade der vielen Erben, die mit Ihrem Einkommen Ihren und ihrer

Familien notwendigen Lebensunterhalt angesichts steigender Lebenshaltungskosten hart

erwirtschaften, ist auf Grund der gestiegenen Immobilienwerte eine Erhöhung der

Freibeträge auf das Dreifache unabdingbar, um zu vermeiden, dass auf Grund der

Erbschaft Existenzen gefährdet werden.

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Antrag A015

Betr.: Kommunalwahlkampf in Bayern zukünftig nicht mehr im Winter

Antragsteller: Kreisverband Starnberg, Dr. Wolfgang Heubisch

Kommunalwahlkampf in Bayern zukünftig nicht mehr im Winter 1

Die FDP Landtagsfraktion soll sich dafür einsetzen, dass der Termin der 2

Kommunal­wahlen in Bayern vom März auf den Mai des Wahljahres und damit 3

der Beginn der Wahlperiode vom 1. Mai auf den 1. Juli verschoben wird. Diese 4

Änderung soll zur Kommunalwahl im Jahr 2026 wirksam werden. Dazu ist die 5

nächste Wahlperiode 2020 – 2026 um 2 Monate zu verlängern. 6

7

Begründung:

Der Kommunalwahlkampf findet derzeit in den Monaten Januar, Februar und März statt.

Dies ist der einzige echte Winterwahlkampf in Bayern; er ermöglicht nur wenige Gespräche

an den Infoständen und erschwert – je nach Witterung – die Plakatierung sehr. Dabei ist

die Sichtbarkeit der Plakate auf die noch wenigen Tageslichtstunden begrenzt. Die

Informationsübermittlung an die Wahlberechtigten ist also deutlich eingeschränkt.

Typischerweise ist auch die Wahlbeteiligung in den Wintermonaten geringer als in der

übrigen Jahreszeit. Die Gesundheit der ehrenamtlichen Wahlkämpfer ist durch Kälte und

Zugluft gefährdet. Da in vielen Bundesländern die Kommunalwahl im Mai stattfindet, sollte

das auch in Bayern möglich sein.

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Antrag A016

Betr.: Für ein faires Streikrecht im öffentlichen Verkehr

Antragsteller: Kreisverband Starnberg

Für ein faires Streikrecht im öffentlichen Verkehr 1

Für Streiks, die den öffentlichen Verkehr (Flugzeug, Bahn und Bus) betreffen 2

sollen folgende Regeln gelten: 3

Warnstreiks dürfen nur den Fracht- und/oder Instandhaltungsbereich 4

betreffen, nicht jedoch den öffentlichen Verkehr direkt 5

Bei Streiks ist ein Mindest-Verkehrsangebot aufrecht zu halten: 6

- Werktags darf zwischen 6 und 9 Uhr und zwischen 16 und 19 Uhr nicht 7

gestreikt werden 8

- Der direkte Verkehr zum Flughafen darf nicht bestreikt werden 9

- Streiks, die den Flugverkehr betreffen, sind auf innerdeutsche Verbindungen zu 10

beschränken. 11

12

13

Begründung:

Die Beschäftigten im öffentlichen Verkehr sind hinsichtlich ihres Streikrechts in einer

wesentlich günstigeren Lage als die meisten Beschäftigten in anderen Branchen, da sie mit

Ihrem Ausstand große Teile der Öffentlichkeit lahm legen können. Ein Streik z. B. in der

Elektro- oder Automobilindustrie hat bei Weitem nicht solche Folgen. Zur Herstellung fairer,

vergleichbarer und verhältnismäßiger Bedingungen in einem Arbeitskampf ist das

Streikrecht im beschriebenen Umfang zu begrenzen. Dies beeinträchtigt nicht die

Möglichkeiten der Beschäftigten im öffentlichen Verkehr durch Arbeitsniederlegung ihren

Forderungen in Tarif- oder ähnlichen Auseinandersetzungen gegenüber ihrem Arbeitgeber

Nachdruck zu verleihen.

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Antrag A017

Betr.: Grundsteuer abschaffen - mehr Einkommensteuer für die Gemeinden

Antragsteller: Kreisverband Starnberg

Grundsteuer abschaffen - mehr Einkommensteuer für die Gemeinden 1

2

Die Grundsteuer wird abgeschafft. Die Kommunen erhalten stattdessen einen 3

entsprechend höheren Anteil an der Einkommensteuer. Dieser Anteil wird 4

erwirtschaftet durch Besteu­erung der Gewinne aus Immobilienverkäufen in allen 5

Fällen durch die Abgeltungs­steuer, entsprechend der Besteuerung der Gewinne 6

aus anderen Vermögensformen (z. B. Aktien). Folgerichtig müssen auch 7

Abschreibung sowie Erhaltungs- und Modernisierungsaufwand für selbstgenutzte 8

Immobilien zeitnah steuerlich absetzbar sein. 9

10

Begründung:

Immobilienvermögen soll aus Gründen der Gleichbehandlung wie andere

Vermögensformen besteuert werden. Die Grundsteuer als nur auf Immobilien bezogene

Substanzbesteuerung soll daher entfallen.

Die dadurch entstehende Finanzierungslücke der Kommunen soll durch eine

entsprechende Erhöhung ihres Anteils an der Einkommensteuer kompensiert werden.

Dieses zusätzliche Aufkommen an Einkommensteuer wird dadurch erwirtschaftet, dass alle

Gewinne aus Immobilienverkäufen der Abgeltungssteuer unterliegen.

Dies bedeutet die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist. Im Gegenzug können

auch bei selbstgenutzten Immobilien Abschreibung sowie Erhaltungsaufwand

Abschreibung auf Modernisierungsaufwand zeitnah steuerlich geltend gemacht werden.

Damit entfällt die buchwertabhängige Grundsteuer als Substanzsteuer und es werden nur

realisierte Geldflüsse der Steuer unterworfen.

Als Nebeneffekt werden andere Anlagen, wie z. B. Aktien, durch die Gleichbehandlung

attraktiver, was volkswirtschaftlich günstig ist. Auch die Mieten werden, besonders in

Ballungsgebieten, nicht noch zusätzlich verteuert.

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Antrag A018

Betr.: Ländliche Kommunen fördern statt verwalten!

Antragsteller: Karl Stauffenberg, Martin Wünsche, Franziska Seitz, Peter Corticelli, Werner Jannek, Hans Müller, Jobst Giehler, Sandra Bubendorfer, Michael Föst, Peter Sander, Helge Ziegler

Die bisherige Form der Stabilisierungshilfe für Kommunen stellt aus Sicht der 1

FDP Bayern keine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Sie entspricht daher nicht dem 2

Grundsatz, fördern und fordern zu wollen. Vielmehr hindert sie Kommunen im 3

strukturschwachen ländlichen Raum daran, zu gesunden, aus eigener Kraft zu 4

wachsen sowie Gewerbe innerhalb ihrer Grenzen anzusiedeln. Viele Gemeinde- 5

und Stadträte rechnen inzwischen fest mit dieser staatlichen Hilfe und verplanen 6

diese in Ihrem Haushalt. 7

Die Anhebung der kommunalen Gebühren, ein eher hoher Grund- und 8

Gewerbesteuerhebesatz und ein geringer Anteil der Kosten am 9

Erschließungsaufwand sind Faktoren, welche Gewerbetreibende und 10

Unternehmen davon abhalten, sich in solchen Gemeinden niederzulassen. Der 11

Freistaat muss künftig Anstrengungen der Kommunen belohnen, statt jegliche 12

Bemühungen - und deren Erfolge - durch Abzüge der Förderungssummen zu 13

sanktionieren. Ziel muss es sein, dass sich Unternehmen und Gewerbetreibende 14

in ländlichen Kommunen niederlassen und damit zur Gesundung des Haushaltes 15

beitragen. 16

Die Staatsregierung wird aufgefordert Stabilisierungshilfen nicht ausschließlich 17

von Konsolidierung abhängig zu machen, sondern vor allem 18

Wachstumsanstrengungen der Kommunen zu belohnen. Zu diesem Zweck ist es 19

notwendig, die bisherigen Kriterien, die Stabilisierungshilfen abrufen zu können, 20

gesamt zu überarbeiten. 21

Diese bisherige Stabilisierungshilfe kommt einer Verwaltung - und nicht einer 22

Förderung der Kommunen gleich. 23

1. Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung und 24

Abwasserbeseitigung und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen. 25

2. Mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer 26

(gem. aktuellstem Bericht des Bayer. Landesamt für Statistik und 27

Realsteuervergleich in Bayern) 28

3. Der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i.V. m § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 29

10-%-ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand 30

sollte nicht überschritten sein. 31

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Diese Punkte sind aus Sicht der Freien Demokraten ein Hemmnis für die 32

Gesundung des jeweiligen Haushaltes und tragen nicht dazu bei, die Kommunen 33

aus der Verschuldung zu führen. 34

35

Begründung:

mündlich

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Antrag A019

Betr.: Abschied vom Staatskirchenrecht

Antragsteller: Junge Liberale Bayern

Die Freien Demokraten Bayern fordern die Abkehr vom System der 1

Staatskirchen. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Art. 4 GG zu 2

weltanschaulicher Neutralität und der Gleichbehandlung sämtlicher Religionen. 3

Getreu diesem liberalen und säkularen Leitbild fordern die Jungen Liberalen 4

Bayern die rechtliche Gleichbehandlung aller Religions- und 5

Weltanschauungsgemeinschaften. Leitbild einer modernen Religionspolitik sollte 6

ein Staat sein, der alle Religionen, die von seinen Bürgern praktiziert werden, 7

toleriert, akzeptiert und respektiert, aber keine Religionen bevorzugt. Alle 8

Gläubigen und Kirchen sind denselben Regeln zu unterwerfen.In weiten Teilen ist 9

dieses Ziel durch die verfassungsrechtlich garantierte und praktisch gelebte 10

Religionsfreiheit in der Bundesrepublik bereits erreicht. Nachholbedarf besteht 11

aber insbesondere bei der historisch gewachsenen Bevorzugung 12

alteingesessener Religionsgemeinschaften, namentlich der katholischen und 13

evangelischen Kirchen. Diese profitieren von umfassenden Privilegien, die sie 14

größtenteils ihrer Bedeutung in den vergangenen Jahrhunderten verdanken: 15

Die Kirchen können über den Staat Steuern erheben, anstatt wie alle 16

anderen Vereine von ihren Mitgliedern Beiträge einzutreiben. 17

Sie erhalten darüber hinaus umfangreiche finanzielle Zuwendungen, z.B. 18

in Form von staatlicher Finanzierung von Bischofsgehältern und dem 19

Unterhalt von rein kirchlichen Hochschullehrstühlen (einschließlich 20

unangemessener Mitbestimmungsrechte). 21

Im Widerspruch zu prägenden Grundprinzipien des deutschen 22

Arbeitsrechts können Kirchen arbeitsrechtliche Sanktionen, bis hin zur 23

Kündigung, gegenüber ihren Arbeitnehmern aussprechen, allein weil sie ihr 24

Privatleben nicht in ausreichendem Maße an den Glaubensregeln 25

ausrichten. Ganz besonders inakzeptabel ist dies bei nur mittelbar bei der 26

Kirche beschäftigten Arbeitnehmern, die nicht-geistliche Tätigkeiten 27

ausführen (etwa in kirchlichen Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen). 28

U.v.m. 29

Dies ist nicht mehr zeitgemäß und soll abgeschafft werden. In einem ersten 30

Schritt sind dafür die verfassungsrechtlichen und staatsvertraglichen 31

Bestimmungen, die die einfachgesetzlichen Privilegien absichern zu beseitigen, 32

um den Gesetzgebern auf Landes- und Bundesebene die notwendigen 33

Spielräume für Reformen zu eröffnen. Das umfasst im Einzelnen insbesondere: 34

Die Abschaffung der Vorschriften zum Religionsverfassungsrecht im 35

Grundgesetz. Dazu ist Art. 140 GG, der die Fortgeltung von Art. 136, 137, 36

138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) anordnet, 37

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aufzuheben. Soweit es sich lediglich um Konkretisierungen des 38

Grundsatzes der Religionsfreiheit, Art. 4 GG, handelt (so bei Art. 136, 137 39

Abs. 1 bis 4 und 141 WRV) ist eine einfachgesetzliche Ausgestaltung 40

ausreichend. Die übrigen Privilegien werden ersatzlos gestrichen. 41

Die Entfernung des Gottesbezuges aus der Präambel des Grundgesetzes. 42

Eine entsprechende Reform der bayerischen Verfassung (BV). Diese 43

umfasst u. a. die Entfernung des Gottesbezugs aus der Präambel und aus 44

Art. 131 Abs. 2 BV, die Streichung von Art. 127 und Art. 135 S. 2 BV, 45

sowie eine Überarbeitung der kirchenrechtlichen Sondervorschriften in Art. 46

136, Art. 137 und Art. 142 bis 150 BV, die ebenfalls um alle unmittelbaren 47

oder mittelbaren Privilegien für bestimmte Kirchen zu bereinigen sind. 48

Kirchen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind in 49

privatrechtliche Rechtsformen zu überführen. Die rechtliche Privilegierung 50

durch die besondere Körperschaftsform ist nicht nur überflüssig und in 51

einem säkularen Staat unangemessen, sondern führt in der Praxis zudem 52

zu einer faktischen Bevorzugung christlicher Kirchen vor anderen 53

Religionsgemeinschaften. Die damit einhergehenden Sonderrechte, wie das 54

Recht Kirchensteuer zu erheben oder die arbeitsrechtliche 55

Sonderbehandlung der Kirchen, können auf diesem Wege ebenfalls zügig 56

beseitigt werden. 57

Die Kündigung bzw. Neuverhandlung sämtlicher Staatskirchenverträge, 58

soweit es zur Erreichung der vorgenannten Ziele notwendig ist. 59

kirchlicher Einfluss auf die Forschung und die Lehre sind zu unterbinden. 60

Insbesondere darf die Kirche keinen Einfluss mehr auf die Vergabe von 61

Lehraufträgen haben. Ausnahmen kann es an theologischen Fakultäten 62

geben. 63

Die Entfernung des Gottesbezuges aus sämtlichen Eidesformeln, inklusive 64

der gerichtlichen Eidesformel gemäß §64 StPO. Die Möglichkeit zur 65

religiösen Beteuerung seitens des Beeideten bleibt stets erhalten. 66

Nachdem diese Hürden beseitigt sind, sollen die Gesetzgeber auf Bundes- und 67

Landesebene in geeigneten Schritten die endgültige Trennung von Kirche und 68

Staat realisieren. Den Freien Demokraten Bayern ist bewusst, dass die 69

vollständige Reform der zum Teil seit Jahrhunderten gewachsenen Strukturen 70

ein komplizierter und langwieriger Prozess ist. Es ist jedoch an der Zeit diesen in 71

Gang zu setzen.Im Zuge der Reform sind die vielfältigen Belange aller 72

Beteiligten Parteien angemessen zu berücksichtigen. Dies umfasst, neben den 73

Interessen der zahlreichen direkt oder mittelbar bei den Kirchen beschäftigen 74

Arbeitnehmer, auch die Tatsache, dass die Kirchen vielfach großen Beitrag zu 75

der Erreichung von Zielen leisten, die im öffentlichen Interesse liegen. Zu 76

nennen sind insbesondere umfangreiche Tätigkeiten im diakonischem, 77

pflegendem, betreuendem und erziehendem Sektor, der Gesundheitsversorgung 78

und der Unterhaltung und Instandhaltung historischer und kultureller 79

Gegenstände und Gebäude. Diese Beiträge werden anerkannt und sollen nicht 80

verhindert werden. Jedoch sollten die Kirchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten 81

den gleichen Regeln unterworfen sein, wie auch alle anderen Akteure der 82

Zivilgesellschaft. 83

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84

Begründung:

erfolgt mündlich

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Antrag A020

Betr.: Schutzgebiet für welterbewürdige Buchenwälder im Nordsteigerwald

Antragsteller: Kreisverband Bamberg

Schutzgebiet für welterbewürdige Buchenwälder im Nordsteigerwald 1

Die FDP Bayern fordert für die welterbewürdigen Buchenwälder im Ebracher 2

Staatsforst ein großflächiges nutzungsfreies Naturschutzgebiet mit Prädikatstitel 3

zur Bewahrung des regionalen Naturschatzes und zur Förderung der 4

Regionalentwicklung. 5

Die FDP Bayern setzt sich dafür ein, dass eine neutrale Machbarkeitsstudie zu 6

allen Optionen in Auftrag gegeben wird, die die Region regionalökonomisch 7

voranbringen soll durch das Erlangen eines WELTNATURERBE-Titels, 8

einschließlich der Option Nationalpark. Die FDP Bayern sieht die Einbeziehung 9

der Bürger in eine Diskussion auf Faktenbasis als wichtig an. 10

11

Begründung:

Das Beste vom Besten für kommende Generationen erhalten: 2006 erlangten die

Buchenwälder im Nordsteigerwald bei der Vorauswahl für ein deutsches UNESCO-

Weltnaturerbe den Spitzenplatz in Bayern. Sie wurden als würdig erachtet, Bayern beim

„Welterbe Buchenwälder“ der gesamten Menschheit zu vertreten. Voraussetzung ist ein

flächiges nutzungsfreies Schutzgebiet. In Deutschland handelt es sich dabei meist – aber

nicht zwingend - um Kernzonen eines Nationalparks. Trumpfkarte der Region in Wert

setzen: Ein großes nutzungsfreies Naturwald-Schutzgebiet von international

herausragender Bedeutung stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar. Es hat das Potential zum

wirtschaftlichen Motor für die Entwicklung der gesamten Region und ihres Umfelds. Dies

belegen zahlreiche regionalökonomische Studien zu deutschen

Nationalparken. Zunehmendes regionales Engagement für einen Nationalpark: Die

Bevölkerung im Steigerwald wurde von der Staatsregierung bis zum heutigen Tag nie über

die Chancen und Auswirkungen eines großflächigen Naturwaldschutzgebiets aufgeklärt

oder in eine Diskussion auf Faktenbasis einbezogen, wie das in anderen Regionen

umgesetzt wurde. Trotzdem gibt es in der Region mittlerweile eine Zweidrittel-Mehrheit für

einen Nationalpark. Im größten Pro-Nationalpark – Bürgerverein Deutschlands, dem

„Verein Nationalpark Steigerwald“, setzen sich über 1.200 Bürgerinnen und Bürger für einen

Nationalpark ein. Die „Allianz Faire Chance für den Steigerwald“ wurde 2017 in kürzester

Zeit von 200 Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunalpolitik und Wirtschaft

unterzeichnet. Mehr Naturschutz gewünscht: Immer mehr Menschen setzten sich in Zeiten

des Klimawandel, des Artensterbens und der Diskussion um Flächenfraß für den Erhalt

intakten Natur ein. Ganz aktuell wird dies auch durch die große Zustimmung der

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Bevölkerung zum Volksbegehren Artenvielfalt belegt. Wir von der FDP müssen ein

unmissverständliches Signal aussenden! Bayern war einst Vorreiter im Naturschutz – jetzt

hinkt es hinterher. 1970 hatte Bayern das erste Umweltministerium und den ersten

Nationalpark in Deutschland. Und ausgerechnet jetzt, da sich eine immer größer werdende

Zahl von Bürgerinnen und Bürgern für mehr Naturschutz einsetzen, verweigert sich die

Landespolitik! Die Buchenwälder im Steigerwald brauchen JETZT ein Schutzgebiet. Die

Gewinne des staatlichen Forstbetriebs Ebrach, von dem auch nur ein Teil aus der Nutzung

genommen würde, liegen gerade einmal bei einem Hunderttausendstel des bayerischen

Staatshaushalts. Muss Bayern sein Welterbe Buchenwälder diesen kurzsichtigen

kommerziellen Interessen opfern? Die Welt verliert ein Kleinod – die Region eine

zukunftsweisende Weichenstellung! Es muss umgehend eine neutrale Machbarkeitsstudie

zu allen Optionen in Auftrag gegeben werden, die die Region regionalökonomisch

voranbringen, zur Erlangung des WELTNATURERBE-Prädikats, einschließlich der Option

Nationalpark. Die Bevölkerung muss endlich in eine Diskussion auf Faktenbasis

einbezogen werden. Die Buchenwälder müssen jetzt umgehend – auch unabhängig von

einem Nationalpark – durch ein nutzungsfreies größeres Schutzgebiet für künftige

Generationen erhalten werden. – Zum Nutzen für Beide: für Mensch und Natur! Das Eine

geht nicht ohne das Andere!

Hintergrundinfo: Deutschland ist das Land stabiler und robuster Rotbuchenwälder. Ein

Viertel des weltweiten Verbreitungsgebietes befindet sich hier und stellt das Kernstück

unseres nationalen Naturerbes dar, für dessen Erhaltung wir verantwortlich sind und uns

dazu in der UN-Biodiversitätsresolution 1992 auch verpflichtet haben. Denn mehr als

11.000 Tier-, Pilz- und Pflanzenarten sind in Buchenwäldern nachgewiesen. Davon können

rund ein Viertel als „Spezialisten“ nur hier überleben und sonst nirgendwo. Nur 7 % der

ursprünglichen Buchenwaldfläche ist heute übrig, ältere Buchenwälder über 160 Jahre

finden sich nur noch auf ca. 0,3 % der deutschen Landesfläche. Das ist fatal, denn erst in

alten und ökologisch höchst wertvollen Buchenwäldern explodiert die Artenvielfalt: rund ein

Drittel aller europäischen Waldlebewesen ist auf Uraltbäume mit vielfältigen

Habitatsstrukturen und Totholz angewiesen. Vor diesem Hintergrund hatte die „Nationale

Strategie zum Erhalt der Biologischen Vielfalt“ von 2007 zum Ziel, bis 2020 wieder

ursprüngliche Natur auf 2 % der Landesfläche herzustellen – heißt umgekehrt: 98 % sollen

Kulturlandschaft bleiben! Aktuell sind es nur 0,6 %! Da Deutschland Waldland ist, steht

darin ferner, dass 5 % der deutschen Wälder sich wieder frei entfalten sollen, bzw. 10 %

der öffentlichen Wälder, damit es keinen Privateigentümer trifft. Wohlgemerkt: 95 % aller

und 90 % der öffentlichen Wälder sollen wie bisher genutzt werden! Aktuelle Aussagen,

dass in bayerischen Staatsforsten die Schutzquoten erreicht würden, sind kritisch zu

hinterfragen, weil sie jeder soliden Grundlage entbehren. Der Nordsteigerwald beheimatet

eines der fünf wertvollsten Laubwaldgebiete Deutschlands. Was ihm seinen Vorsprung

verschafft, ist unter anderem das kleinflächige Mosaik aus ganz unterschiedlichen

natürlichen Waldlebensräumen. Einige kleine, seit Jahrzehnten aus der Nutzung

genommene Naturwaldreservate mit einer Fläche von insgesamt 430 Hektar besitzen

enormen Reichtum an Altwaldarten. Hier fühlen sich viele selten gewordene Arten wohl.

Voraussetzung für eine Weltnaturerbe-Bewerbung ist ein flächiges, nutzungsfreies

Schutzgebiet. Dies könnte ein geschützter Nationalpark sein mit 100 % Staatswald,

keinen Auflagen für angrenzende Privatwälder oder landwirtschaftliche Flächen und laut

Bayerischem Naturschutzgesetz einer Mindestgröße von 10.000 ha. Theoretisch käme für

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den Weg zum Weltnaturerbe auch ein Biosphärenreservat in Frage. Hier geht allerdings die

Wahrscheinlichkeit für eine Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung gegen Null, denn ein

solches umfasst nicht nur Teile des Staatswaldes sondern darüber hinaus auch private

land- und forstwirtschaftliche Flächen und hat eine Mindestgröße von 30.000 Hektar. Bliebe

noch der Weg über ein Naturschutzgebiet von etwa 1.000 Hektar im sog. „Ebracher

Klosterwald“, der den „Hohen Buchenen Wald“ beinhalten würde. Allerdings haben die

Sägen angefangen, Zukunftsvisionen zu zerstören. Aktuell haben im aufgehobenen

Schutzgebiet und den angrenzenden Bereichen wie im Staatswald um Fabrikschleichach

die Baumfällungen begonnen. In den nächsten Jahren werden die dicken Buchen wohl

nach und nach der Säge zum Opfer fallen. Deshalb muss eine Schutzausweisung zügig

vorangehen.

Am besten für die Region Steigerwald, sicherlich eine Jahrhundertchance, wäre wohl aus

ökonomischer und ökologischer Sicht ein 3. Nationalpark in Bayern, also ein fränkischer

Buchen-Nationalpark. In Bayern gibt es derzeit zwei Nationalparke: den Nationalpark

Berchtesgaden im Süden und den Nationalpark Bayerischer Wald im Osten. Ein

Nationalpark böte den besten Schutz und hätte auch Riesenvorteile für die Menschen in

der Region, wie sich im Bayerischen Wald und Berchtesgaden zeigt und was sogar das

Bayerische Umweltministerium auf der Suche nach dem 3. Nationalpark immer wieder

betonte. Nationalparks haben bedeutende regional-ökonomische Effekte: sie bringen

jährlich millionenhohe Fördermittel sowie viele neue Arbeitsplätze in die Region. Sie ziehen

Natur-Touristen an, die auch länger bleiben als ohne Schutzgebiet. Die nötige Infrastruktur

wie Personennahverkehr, kulturelle Einrichtungen, Gaststätten oder Dorfläden wird

ausgebaut. In bayerischen Nationalparken gibt ein kommunaler Nationalparkausschuss

aus den zugehörigen Landräten und Bürgermeistern der Bevölkerung die Möglichkeit der

Mitsprache, ganz demokratisch. Die regionale Holzversorgung von Betrieben und

Brennholzkunden wurde bei der Diskussion um den 3. Bayerischen Nationalpark durch

Konzepte zugesichert. In die Nationalparkregion Bayerischer Wald fließen jährlich feste

Gelder in Höhe von 12 Mio €. Die investierten Mittel werden durch die Ausgaben der

Touristen vor Ort mehr als verdoppelt! Privatleute profitieren durch den Ausbau von

Ferienwohnungen und eine Wertsteigerung ihrer Immobilien. Lokale Unternehmen,

Handwerksbetriebe oder Dienstleister erzielen mehr Aufträge vor Ort. Nach einer Studie

der Uni Würzburg hängen 939 Arbeitsplätze dort vom Tourismus ab. Beim Vergleich der

Übernachtungszahlen von Gemeinden um den Alt-Nationalpark Bayerischer Wald und um

den Nationalpark-Suchraum im Steigerwald lag die Zahl der Übernachtungen im

Bayerischen Wald bei ungefähr gleicher Bevölkerungszahl wie im Steigerwald um den

Faktor 10 höher (dort ca. 600.000 und hier ca. 60.000, Stand 2015)! Ein fränkischer

Nationalpark Steigerwald stünde auf der Liste der internationalen Nationalparks auf einer

Ebene mit dem 1. Nationalpark der Welt, dem Yellowstone- Nationalpark. Der Steigerwald

punktet durch seine hervorragende Ausgangslage. Er liegt strategisch günstig zwischen

den Weltkulturerbe Städten Bamberg und Würzburg. Mit diesem „Fränkischen

DREIGESTIRN“ kann dann auch Nordbayern zusätzlich noch zum Aushängeschild für die

nachhaltige Entwicklung einer ländlichen Region werden. In bestehenden

Nationalparkregionen ist die Akzeptanz hoch. In beiden bayerischen Nationalparken liegt

die Akzeptanz heute sogar im Nahbereich bei 80 – 90 %. Einen 3. Nationalpark befürworten

nach neuesten Umfragen die überwiegende Mehrheit der Bayerinnen und Bayern.

Deutschlandweit gibt es keine einzige Nationalparkregion, die ihren Titel wieder hergeben

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würde! Zwei-Drittel-Mehrheit für den Nationalpark Steigerwald. Neben zehn

Naturschutzverbänden im „Freundeskreis Nationalpark Steigerwald“ (darunter BUND

Naturschutz, WWF und Landesbund für Vogelschutz) bringt sich der bundesweit größte

Nationalparkverein (Verein Nationalpark Steigerwald) mit 1.200 Mitgliedern sehr aktiv für

ein Schutzgebiet ein. Vertreter aus Wirtschaft und Kommunalpolitik formierten sich nach

Seehofers Ausschluss des Steigerwaldes bei einer Nationalparksuche aus Empörung zu

einer „Allianz für eine faire Chance für den Steigerwald“. Das fordern auch

die Stadtparlamente von Haßfurt, Würzburg uns Gerolzhofen in der Region. Die letzte

Meinungsumfrage von EMNID ergab 2016 eine Zweidrittel-Mehrheit für den Nationalpark

Steigerwald, einschließlich der Städte Bamberg und Schweinfurt. Naturschutz ist „Big

Business“: Der effektivere Schutz von Lebensräumen, Arten und Genen (Biodiversität) ist

ein immer dringlicheres Thema weltweit. 2008 wurden erste Ergebnisse der TEEB-Studie

(The Economics of Ecosystems and Biodiversity) bekannt, in der auf Vorschlag der G8-

Staaten der ökonomische Wert der biologischen Vielfalt und die Kosten der Naturzerstörung

untersucht wurde. Weltweit existierten damals etwa 100 000 staatliche Schutzgebiete, für

die jährlich ca. 10 – 12 Milliarden Dollar ausgegeben wurden. Diese Ökosysteme

erbrachten Leistungen im Wert von insgesamt fünf Billionen Dollar jährlich, dies ist mehr,

als die Automobil-, Stahl- und IT-Industrie weltweit erwirtschafteten. Je mehr intakte Natur

verschwindet, desto wertvoller wird sie.

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Antrag A021

Betr.: Vollständige Abschaffung von §219a und Schließung der vorhandenen Versorgunglücken

Antragsteller: Bezirksverband Niederbayern

Vollständige Abschaffung von §219a und Schließung der vorhandenen 1

Versorgunglücken 2

Seit Monaten diskutieren der Deutsche Bundestag und die Große Koalition über 3

das "Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche und den umstrittenen 4

Paragraphen 219a Strafgesetzbuch (StGB). 5

Ausgelöst hatte die Debatte die Ärztin Kristina Hänel, die wegen unerlaubter 6

Werbung auf der Homepage ihrer Praxis verurteilt wurde. Durch den jetzt 7

vorgestellten Referentenentwurf dürften Ärztinnen und Ärzte zwar darauf 8

hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, jedoch keine 9

weiterführenden Informationen zum Eingriff anbieten. 10

Neben dem Paragraphen 219a existiert aktuell auf bayerischer Ebene zusätzlich 11

das Schwangerenhilfe-Ergänzungsgesetz (BaySchwHEG). Durch dieses Gesetz 12

wird Frauen in Bayern ein Abbruch besonders schwer gemacht. Welche 13

Einrichtungen den Eingriff vornehmen, können Frauen über Adresslisten 14

erfahren, die sie lediglich bei wenigen kommunalen Trägern, den 15

Gesundheitsämtern und den Krankenkassen einsehen können. Diese dürfen 16

nicht kopiert werden. 17

Grobe und unangemessene Werbung ist ohnehin in den verschiedenen 18

Berufsordnungen der Länder für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte 19

geregelt. 20

Außerdem existieren große Versorgungslücken in ganz Deutschland. So gibt es 21

in Niederbayern aktuell offiziell genau einen einzigen Arzt, der 22

Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Dieser kommt aus Passau, ist 70 Jahre alt 23

und eigentlich schon im Ruhestand. Er praktiziert weiter, da bisher kein 24

Nachfolger für ihn Der nächste ist 120 Kilometer weit weg. 25

Wir fordern daher: 26

Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte nicht weiter durch eine unklare 27

Gesetzeslage zu verunsichern. 28

Paragraph 219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ 29

ersatzlos zu streichen. Informationsrechte sind Menschenrechte. Das gilt 30

auch für Frauen. 31

Gültiges Bundesgesetz muss auch in vollständiger Form und ohne 32

Ausnahmen in Bayern gelten. 33

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Anpassung des bayerischen Schwangerenhilfe-Ergänzungsgesetzes 34

(BaySchwHEG) vom 9. August 1996. 35

Schneller, niedrigschwelliger und medizinisch kompetenter 36

Informationszugang über die Homepage von Ärztinnen und Ärzten muss im 37

digitalen Zeitalter möglich und straffrei sein. 38

Die Versorgungslücke an Ärztinnen und Ärzten, die 39

Schwangerschaftsabbrüche vornehmen bayernweit und deutschlandweit zu 40

schließen. 41

Endlich der gesetzlichen Pflicht zu einem ausreichenden ambulanten und 42

stationären Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen nachzukommen. 43

44

Begründung:

Erfolgt mündlich

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Antrag A022

Betr.: Soziale, erzieherische sowie pflegerische und medizinische Berufe stärken durch „Kostenlose Berufsausbildung“

Antragsteller: Bezirksverband Niederbayern

Soziale, erzieherische sowie pflegerische und medizinische Berufe stärken durch 1

„Kostenlose Berufsausbildung“ 2

Aktuell gibt es vor allem in den Sozial-, Erzieher- und Pflegeberufen einen 3

Fachkräftemangel. Daher wollen wir als FDP Bayern diese Berufe im ersten 4

Schritt durch eine selbstkostenfreie Berufsausbildung attraktiver machen. Nach 5

dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sollen Ausbildungen grundsätzlich 6

selbstkostenfrei sein. 7

Dies trifft im Moment allerdings nicht auf unten genannte Ausbildungsberufe zu, 8

da diese weder dem dualen System noch dem berufsfachschulischen System der 9

Länder zugeordnet sind. 10

Folgende Berufe sind Beispiele, welche teilweise selbst bezahlt werden müssen: 11

Altenpfleger 12

Krankenpfleger 13

Physiotherapeuten 14

Erzieher 15

Sozialassistenten 16

Pharmazeutisch-technische Assistenten 17

Die Ausbildungen zu verbessern und mehr junge Leute für diese Berufe 18

zu begeistern. Es kann nicht langfristig unser Ziel sein, die Fachkräfte bloß 19

aus unseren Nachbarländern abzuwerben. 20

Die Ausbildung von Berufen im sozialen, erzieherischen und Pflegebereich 21

soll selbstkostenfrei sein. 22

Jegliches Schulgeld, auch das für private Schulen, aus staatlichen Kassen 23

zu übernehmen, damit eine Berufsausbildung auch immer selbstkostenfrei 24

ist. 25

Die Ausbildung dieser Berufszweige soll nicht „verakademisiert“ werden. 26

Nicht jeder muss studieren, noch eignet sich jede Ausbildung auch als 27

Studium. Für die Arbeit am Menschen sind Praxiserfahrungen und 28

Empathie entscheidender. 29

30

Begründung:

erfolgt mündlich

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Antrag A023

Betr.: Ausbau eines flächendeckenden und hochleistungsfähigen Mobilfunk- und Breitbandnetzes

Antragsteller: Bezirksverband Niederbayern

Ausbau eines flächendeckenden und hochleistungsfähigen Mobilfunk- und 1

Breitbandnetzes 2

Der ländliche Raum erbringt wichtige und vielfältige Produktions- und 3

Dienstleistungen für die Bevölkerung. Um diesem Anspruch auch weiterhin 4

gerecht zu werden ist der Zugang zu einem flächendeckenden, 5

hochleistungsfähigem Breitband- und Mobilfunknetz von größter Wichtigkeit. 6

Das Mobilfunknetz in der Bundesrepublik Deutschland ist teilweise sehr gut, 7

streckenweise aber auch nur sehr unzureichend ausgebaut. Große Teile des 8

ländlichen Raums sind nicht zufriedenstellend mit mobilem Internet ausgestattet 9

und entsprechen somit nicht dem heutigen Standard. Deutschlandweit sind 10

besonders die Mittelgebirgs- und Grenzregionen benachteiligt und weisen einen 11

vergleichsweise schlechten Versorgungsgrad auf.Eine global angelegte Studie von 12

OpenSignal gibt Aufschluss über die genauen 13

Zahlen hinsichtlich der Mobilfunkversorgung in Deutschland: Deutschland liegt 14

weit abgeschlagen hinter asiatischen und nordeuropäischen Staaten sowie 15

zahlreichen Entwicklungsländern. 16

China schafft bei diesen Zukunftsthemen in kürzester Zeit machtvolle Tatsachen 17

– während wir ins digitale Mittelalter zurückfallen. 18

Deutschland hat einen sehr großen Nachholbedarf hinsichtlich der Digitalisierung 19

vor allem im ländlichen Raum. Die bisherige Vorgehensweise war offensichtlich 20

nicht effizient genug. Daher sollten die bisherigen Defizite bei den 4G-Netzen 21

aufgeholt und ein lückenloses 5G-Netz aufgebaut werden. Wir dürfen den 22

technologischen Anschluss nicht verlieren. Vollautomatisiertes und autonomes 23

Fahren darf nicht nur in Metropolen zur Realität werden. 24

Nach einem Vergleich der Studie von 2018 zu 2016 hat sich die 4G-Qualität in 25

Deutschland verbessert, wenngleich es ein sehr langsamer Prozess ist (Anstieg 26

um jeweils zwei Prozentpunkte bei Geschwindigkeit und Verfügbarkeit). 27

Für viele Unternehmen und Hidden Champions im ländlichen Raum ist eine 28

flächendeckende, hochleistungsfähige Mobilfunk- und Breitbandversorgung 29

unerlässlich und wird für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg dringendst 30

benötigt. Außerdem ist auch die moderne Landwirtschaft auf hohe Bandbreiten 31

und geringe Latenzzeiten angewiesen. Aber auch für die Bürger vor Ort ist die 32

Versorgung ein wesentliches Kriterium für mobiles Arbeiten und ihre 33

Lebensqualität auf dem Land. 34

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Wir fordern daher: 35

Die Chancen der Digitalisierung endlich aktiv zu gestalten, hin zum Agieren 36

statt Reagieren. 37

Ein Gesamtkonzept der bayerischen Regierung zum flächendeckenden 38

Mobilfunk- und Breitbandausbau als verantwortliches Organ in 39

Zusammenarbeit mit den Kommunen. 40

Vorzeitige Verlängerung der 4G-Frequenzen mit der Auflage, die 41

bestehenden Funklöcher zu schließen. 42

Auch den 5G-Standard in ländlichen Räumen flächendeckend zu 43

etablieren. 44

Bei der Lizenzvergabe von 5G und bei dem Ausbau der 45

Glasfaserinfrastruktur regionale Pakete mit urbanen und ländlichen 46

Gebieten zu schnüren, um eine flächige Versorgung sicherzustellen. 47

Das „Internet der Dinge“ auch in weniger dicht besiedelten Gebieten zu 48

ermöglichen. Dazu gehört auch der Glasfaserausbau „Fiber to the home“. 49

Die Kommunen nicht noch mehr mit dem Mobilfunkausbau finanziell zu 50

belasten. 51

Durch geeignete Infrastrukturmaßnahmen das Gefälle zwischen Stadt und 52

Land zu verkleinern. 53

Einen fairen Marktwettbewerb zwischen den Anbietern fördern, indem auch 54

für 5G eine Diensteanbieterverpflichtung eingeführt wird. 55

56

Begründung:

Erfolgt mündlich

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Antrag A024

Betr.: Verbesserung der Landarztversorgung

Antragsteller: Bezirksverband Niederbayern

Verbesserung der Landarztversorgung 1

Die FDP Bayern setzt sich für eine Verbesserung der Landarztversorgung in 2

Bayern und in Deutschland ein. 3

Die Gesellschaft altert zunehmend, auch auf dem Land. Das bedeutet, dass in 4

naher Zukunft immer mehr Ärzte gebraucht werden, nicht nur um akute 5

gesundheitliche Probleme zu behandeln, sondern auch immer mehr chronische 6

Erkrankungen. Um das ländliche Leben auch für Familien attraktiv zu gestalten, 7

bedarf es einer familienfreundlichen ärztlichen Grundversorgung. 8

Aber es fehlt nicht nur an Hausärzten, sondern auch an Fachärzten. Während in 9

urbanen Zentren mehrere Ärztehäuser angesiedelt sind, lassen sich Fachärzte 10

auf dem Land kaum nieder. Als Grund dafür wird das Gesetz zu den 11

Zulassungssperren genannt. Es stammt aus dem Jahr 1994 und regelt mehr die 12

Über- als Unterversorgung und sollte daher evaluiert und gegebenenfalls 13

abgeschafft werden. Die ärztliche Bedarfsplanung muss auch am tatsächlichen 14

Bedarf orientieren. 15

Wir fordern daher: 16

Eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung. 17

Aufhebung der Zulassungssperren für Landärzte, um den Landarztmangel 18

zu bekämpfen. 19

Stärkung der ambulanten Pflegedienste, um die Versorgung der älteren 20

Menschen flächendeckend zu gewährleisten. 21

Flexibilisierung des Gesundheitssystems, z.B. durch Einsatz von mobiler 22

und Telemedizin 23

Für Niederbayern die Versorgungsstufe drei, um die medizinische 24

Versorgung im ländlichen Raum deutlich zu verbessern. 25

Statt die Bürokratie des Gesundheitswesens immer weiter auszubauen, soll 26

der Staat auf eine Neuverteilung der Gebietszulassungen hinwirken. 27

Einrichten von Gemeinschaftspraxen oder Versorgungszentren im 28

ländlichen Raum zu fördern - damit flexible Arbeitszeiten für Ärztinnen und 29

Ärzte eingerichtet werden können. 30

31

Begründung:

Erfolgt mündlich

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Antrag A025

Betr.: Maßnahmen gegen häusliche und sexuelle Gewalt

Antragsteller: Bezirksverband FDP Niederbayern

Prävention 1

Prävention beginnt in der Erziehung und Aufklärung der heranwachsenden 2

Generation. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niederbayern die 3

Thematisierung und Sensibilisierung von sexueller und häuslicher Gewalt im 4

Schulunterricht und die Vermittlung des richtigen Umgangs, um hierfür ein 5

deutlicheres Bewusstsein zu schaffen. Dies kann Teil des Sexualunterrichts sein, 6

sofern alle Schüler an diesem Teil nehmen. Auch begrüßen wir polizeiliche 7

Maßnahmen, die Gewalttäter aus dem familiären Umfeld dauerhaft ausschließen 8

können. 9

Nachsorge 10

Um Opfern von sexueller oder häuslicher Gewalt den nötigen Schutz zu 11

gewähren und ihnen möglichst schnell Hilfe zur Verfügung zu stellen, fordern wir 12

die Förderung und den Ausbau von Frauen- und Männerhäusern im gesamten 13

Bundesgebiet sowie ein breiteres Angebot an Selbsthilfegruppen für Opfer 14

sexueller oder häuslicher Gewalt. Besonders der Ausbau von Beratungsstellen 15

im ländlichen Raum muss gefördert werden. Gerade dort fehlt es oft an 16

fachkundigen Therapeuten. Des Weiteren fordern wir eine sinnvolle 17

Zusammenarbeit von Polizei und Ärzte bei der Sicherung von Spuren nach 18

einem gewaltvollen Übergriff und dessen Anzeige bei der Polizei. So können 19

mögliche Beweise professionell festgehalten und für eine Anzeige besser 20

verwertet werden.Die psychiatrische und justizielle Täterarbeit ist zur 21

Vermeidung weiterer Vorfälle, nach erfolgtem Abschluss des Verfahrens 22

einzuleiten. 23

Prozessuales 24

Sobald ein Opfer von sexueller oder häuslicher Gewalt den Täter oder die 25

Täterin anzeigt, sollten besondere prozessuale Anforderungen an diese Fälle 26

gestellt werden. Hierzu gehört eine bevorzugte, zügigere Terminvergabe nach 27

Anklageerhebung, so dass Opfer nicht über Jahre hinweg auf die Verhandlung 28

vor Gericht warten müssen. Des Weiteren fordern wir eine verpflichtende 29

professionalisierte Ausbildung der Strafjustiz insbesondere in Bezug auf den 30

Opferschutz und den Umgang mit potentiell traumatisierten Menschen. 31

Begründung:

erfolgt mündlich

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Antrag A026

Betr.: Medizinische Versorgung sicherstellen – für eine medizinische Fakultät an der Universität Passau

Antragsteller: Bezirksverband FDP Niederbayern

Medizinische Versorgung sicherstellen – für eine medizinische Fakultät an der 1

Universität Passau 2

Die FDP Bayern fordert die Einrichtung einer medizinischen Fakultät, 3

einschließlich eines Universitätsklinikums, in Passau. Zu diesem Zwecke kann 4

das bereits bestehende Klinikum zu einer Universitätsklinik ausgebaut werden. 5

Durch kreative Kooperationen mit anderen Universitätskliniken und Kliniken der 6

Region kann eine kostengünstige, effiziente und den Belangen der Region 7

adaptierte Universtitätsklinik verwirklicht werden. 8

9

Begründung:

Zu dem in der Bayerischen Verfassung formulierten Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse

gehört selbstverständlich eine gute medizinische Versorgung auf allen Ebenen.

Niederbayern hat neben Oberfranken als einziger Regierungsbezirk kein Krankenhaus der

III. Versorgungsstufe, geschweige denn ein Universtätsklinikum. Schwerkranke Patienten

müssen daher nicht selten in weit entfernte Universitätskliniken verlegt werden. Der

flächenmäßig große Bezirk Niederbayern ist in der medizinischen Versorgung deutlich

schlechter gestellt, als fast alle anderen Bezirke.

Darüberhinaus ist das ländlich geprägte Niederbayern besonders durch den

Landarztmangel betroffen, auch auf der Ebene der ambulanten Grundversorgung kann eine

angemessene medizinische Versorgung hier kaum mehr sichergestellt werden. Die Folgen

sind insbesondere unzumutbare Anfahrts- und Wartezeiten und eine strukturelle

Unterversorgung des gesamten Bezirks. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, müssen

Anreize zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten geschaffen werden.

Ein eigenes Universitätsklinikum in Niederbayern würde nicht nur die eklatante Lücke in der

medizinischen Maximalversorgung schließen, sondern auch einen Anreiz für Ärztinnen und

Ärzte darstellen, sich im Bezirk niederzulassen. Auch wirtschaftliche und infrastrukturelle

Vorteile würden hierdurch in Aussicht gestellt werden. Durch die mit einer medizinischen

Fakultät verbundenen Forschungsprojekte (insbesondere aus Drittmitteln) erhält der Bezirk

Niederbayern die Gelegenheit, sich zu einem Innovationsstandort zu entwickeln und so

sowohl Arbeitsplätze als auch Finanzmittel (für andere Fakultäten der Uni und die Region

insgesamt) zu generieren (Beispiel dieser Entwicklung: Universitätsklinik Regensburg).

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Passau bietet aufgrund seiner Lage und seiner schon bestehenden Infrastruktur als

Basisstandort dafür die besten Voraussetzung.

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