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Mitarbeiter helfen Energie sparen

• Wasserhahn nach gebrauch schließen

• Maschine und Beleuchtung in den Pausen ausschalten

• Türen ins Freie schließen

• Richtig lüften

• Undichte Leitungen dem Vorgesetzten melden ( besonderer Schwerpunkt im Druckluftnetzbereich )

• Reinigungsmittel nicht verschwenden

• Putzlumpen sparsam einsetzen

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Abfallfibel zur richtigen Abfalltrennung

Über unsere Abfallfibel ist das Trennen und Sammeln von folgendenMaterialien geregelt

- Restmüll

- Papier und Pappe

- Bio-Müll

- Folien

- Styropor und Styroporchips

- Hartkunststoffe

- Glas

- Holz behandelt

- Holz unbehandelt

- Metall

- Kabelabfälle

- Ölige Betriebsmittel

- Bohremulsion

- Batterien

- Altöl

- Sonstiges

Detailinformationen zur Abfallwirtschaft erhalten Sie in der Fertigungsabteilung oder in derAbteilung ACP – U, Tel. 178

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Gehörschutz

Die Beschäftigten müssen den Gehörschutz

• während der gesamten Aufenthaltszeit im Lärmbereich tragen

• den Gehörschutz nach Angaben der

Betriebsanweisung verwenden

Möglicher Gehörschutz

Kapselgehörschützer

Gehörschutzstöpsel

sie sind ausreichend tief im Gehörgang einzusetzen

vor dem Einführen sind die Hände zu reinigen

Betriebsanweisung

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Augen- und Gesichtsschutz

Verletzungsarten

• Verletzungen durch Fremdkörper Stoßenergie, Staub, feste Partikel, Metallteichen, Sand

• Chemische Verletzungen Sprays, Säuren und Laugen, chemische Lösungen

• Verletzungen durch Strahlen Infrarot, Ultraviolett, Laser

• Verletzungen durch Hitze Heiße Flüssigkeiten, geschmolzenes Metall, Flammen

Augen- und Gesichtsschutz ist entsprechend der Betriebsanweisung oder den Anweisungen des Vorgesetzen zu tragen

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Handschutz

An Maschinen mit rotierenden Teilen ( z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen usw. ) dürfen keine Schutzhandschuhe benutzt werden.

Für den richtigen Einsatz von Schutzhandschuhen sind die Anweisungen der Betriebsanweisung oder des Vorgesetzten zu beachten

Notwendige Informationen sind:

• Art der Schutzhandschuhe

• Einsatzmöglichkeiten

• Tragedauer

• Kennzeichnung

• Prüfung vor Gebrauch

• weitere Verwendungen

• Gebrauchseinschränkungen

Betriebsanweisung

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Hautreinigung und Hautschutz

Hautreinigung

Jeder Reinigungsvorgang belastet die Haut. Benutzen Sie deshalb zur Händereinigung möglichst milde Hautreinigungsprodukte ohne Reibe- und Lösemittel. Verzichten Sie auch auf den Einsatz von Bürsten.

Trocknen Sie ihre Hände grünlich ab. Verwenden Sie dabei saubere Stoff- oder Papierhandtücher.

Hautpflege

Hautpflegemittel unterstützen die Rückfettung und Regeneration der belasteten Haut. Sie sind wichtiger Bestandteil eines optimalen Hautschutzes. Pflegen Sie ihre Hände regelmäßig nach der Arbeit. Hautpflege ist auch in der Freizeit wichtig

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Benutzung von Fußschutz

Schutzschuhe (Sicherheitsschuhe) müssen getragen werden !

• Individuelle Passform• Gewichtsangepasste Dämpfung• Gewichtsreduzierte Materialien• Gute Feuchtigkeitsregulation• Hohe Strapazierfähigkeit• Angenehmes Tragegefühl• Optimaler Schutz für Rücken und Gelenke• Guter Schutz vor Umknicken und Stolpern

Ihr Schutzschuh (Sicherheitsschuh) bietet mehr als nur Schutz vor Fußverletzungen.

Das bietet Ihr Schuh !So findet Ihr Fuß den richtigen Schuh !

Durch die Messschalenwird Ihre persönlicheFußlänge und –weiteermittelt

Das garantiert eineperfekte Passform

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Benutzung von Körperschutz

Körperschutz wird soweit erforderlich, vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Der Hinweis auf die Tragepflicht und die Benutzung findet im Segment statt

z.B. Handschweißen

- Schutzkleidung gegen Funkenflug und Metallspritzer

z.B. Lackiererei

- Säureschutzkleidung

- Staubschutzkleidung

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Gefahrstoffe Blatt1

Wer ? Wann ?

Wie ?

Was ? Warum ?

Was sind Gefahrstoffe ?

Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse,die bestimmte Eigenschaften auf-weisen.Sie sind :• explosionsgefährlich• brandfördernd• hoch-, leicht- oder entzündlich• sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich• ätzend, reizend, sensibilisierend• krebserzeugend, fortpflanzungs- gefährdend, erbgutverändernd• umweltgefährlich

Beispiele :

Batteriesäure, Lacke, Lösemittel,Klebstoffe, Kühlschmierstoffe,Reinigungs- und Korrosionsschutzmittel.

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Gefahrstoffe Blatt2

Warum informieren wirWir haben eine Fürsorgepflicht

Ihre Gesundheit ist uns wichtig !

Wie handle ich ?• Ich mache mich im Anschluss an die Unterweisung mit den Informationen vertraut• Ich frage bei Unklarheit nach• Ich setze mich aktiv beim Informations- austausch ein• Ich sorge mich um mich selbst ( Angebots- und Vorsorgeuntersuchung )

Wo kann ich mich informieren und wen frage ich ?

• Intranet : Homepage – Arbeitssicherheit

- Aktuelles - Richtlinie zur Freigabe von Gefahrstoffen ACP_023 • Gefahrstoffobmänner - je nach Sparte

• Gefahrstoffbeauftragter - H. Knoblach, Abt. ACP – U, Tel. : 177• Vorgesetzter• Werksarzt - Dr. Stanik, Fr. Dr. Hein Tel. : Betrieb 291

Gefahrstoffe dürfen nur nach betrieblicher Freigabe verwendet werden ! ( Es dürfen keine Stoffe von Zuhause mitgebracht werden)

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Ordnung und Sauberkeit

• Arbeitsplatz sauber halten

• Restmaterialien beseitigen

• Abfälle in vorgesehene Behälter werfen

• Nur benötigtes Werkzeug am Arbeitsplatz vorhalten

• kein unbefugtes benutzen von Arbeitsmitteln

• Verkehrs- und Rettungswege ständig freihalten bzw. nicht verstellen

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Arbeitskleidung

Zweckmäßige Arbeitskleidung muss gewährleistet sein !

• enganliegende Kleidung wegen Einzugsgefahr ( z.B. Drehen )

• schwerentflammbare Kleidung wegen Brennbarkeit

( z.B. Schweißen/Schleifen )

Arbeitskleidung wird gegen einen geringen Kostenbeitragvon ACP gestellt.Die Umsetzung erfolgt über die Abteilung ACP-S

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Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung )

Rettungszeichenzeigen an, wo sich z.B. Notausgänge, Krankentragen, Rettungswege oder Erste Hilfe-Stationen befinden

Verbotszeichensprechen z.B. Rauchverbote, Zutrittsverbote, Fahrverbote usw. aus

Arzt Augenspül-einrichtung

Hinweis aufErste Hilfe

Fluchtweg Sammel-stelle

Notdusche Kranken-trage

Feuer offenesLicht undRauchen verboten

Für Flurförder-Fahrzeuge verboten

Für Fußgängerverboten

Rauchenverboten

Zutritt fürUnbefugteverboten

Nichts abstellenoder lagern

Verbot fürPersonen mitHerzschrittm.

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Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung )

Warnzeichenweisen auf Gefahrenstellen, wie Kranbereiche, Gabelstaplerverkehr, usw. hin.

sie WARNEN vor

ätzendenStoffen

automatischemAnlauf

gefährlicherelektrischerSpannung

einerGefahrstelle

Laserstrahl

brandförderndeStoffen

elektromagnetischemFeld

heißerOberfläche

Quetschgefahr schwebenderLast

Hand-verletzungen

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Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung )

Brandschutzzeichenweisen auf vorhandene Brandschutzeinrichtungen vor Ort hin.

Gebotszeichenweisen den Mitarbeiter an. Gehörschutz, Schutzbrille oder andereSchutzeinrichtungen zu benutzen.

Brandmeldetelefon Einrichtung zurBrandbekämpfung

Feuerlöschgerät Brandmelder

für Fußgänger Augenschutztragen

Gehörschutztragen

Schutzhandschuhetragen

Schutzhelmtragen

Schutzschuhetragen

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Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung )

Fußbodenmarkierungen

geben den Verlauf von Verkehrswegen an, weisen auf Einengungen oderGrubenabdeckungen hin.

Fahrweg - Kennzeichnung

gesperrte Flächen

Kennzeichnung von Gefahrstellen

z.B.Stolpergefahr, Gefahr vor Anstoßen.

Gefährliche Bereiche sind wie abgebildetgekennzeichnet

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Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sowie Betriebsanleitungen• beinhalten Folgende Punkte Anwendungsbereich ; Gefahren für Mensch und

Umwelt ; Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln ;

Verhalten bei Störungen ; Verhalten bei Unfällen und

Erste Hilfe ; Instandhaltung und Entsorgung ;

Folgen der Nichtbeachtung ;

• sind erforderlich, wenn trotz bestimmungsgemäßer

Benutzung eine Gefährdung vorliegt.

• müssen von den Beschäftigten beachtet werden.

Ein Nichtbeachten von Betriebsanweisungen hat disziplinarische Maßnahmen zur Folge.

BetriebsanweisungGem.§ 20 GefStoffV

Betriebsanweisung

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Benutzen von Arbeitsmitteln, Anlagen und Maschinen

• sie dürfen nur von Beschäftigte benutzen werden, wenn sie vom Arbeitgeber

beauftragt und unterwiesen wurden.

• sie dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden.

• sie dürfen nur benutzt werden, wenn keine Personen

oder Gegenstände in der Umgebung gefährdet werden.

• sie dürfen nur benutzt werden, wenn geeignete

Arbeitskleidung und soweit

erforderlich, persönliche Schutzausrüstung (PSA)

getragen wird.

• sie dürfen nur benutzt werden, wenn sie auch während

der Arbeit keine sicherheitstechnischen Mängel aufweisen.

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Feststellen, Melden und Beseitigen von Mängeln

• wird ein Schaden oder Mangel von einem Beschäftigten an einer Einrichtung

festgestellt, so ist dieser unverzüglich zu beseitigen.

• gehört die Einrichtung nicht zum Aufgabebereich

des Beschäftigten oder verfügt er nicht

über die Sachkunde, so ist dies unverzüglich

an den Vorgesetzten zu melden.

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Hebetechnik 1

Heben Sie Gegenstände richtig ?

- stellen Sie sich möglichst nah an den anzuhebenden Gegenstand ?

- stehen die Beine mindestens schulterbreit ?

- zeigen die Fußspitzen nach außen ?

- stellen Sie ein Bein nach vorn neben den Gegenstand ?

- schieben Sie beim Tiefgehen erst Ihr Gesäß nach hinten ?

- bleiben Ihr Rücken gerade und die Halswirbelsäule gestreckt ?

- bleiben Ihre Versen auf dem Boden ?

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Hebetechnik 2

Heben Sie Gegenstände richtig ?

- spannen Sie beim Anheben die Beckenboden- und Bauchmuskeln an ?- richten Sie zuerst den Rücken auf und strecken anschließend die Kniegelenke ?- ziehen Sie den Gegenstand möglichst nah an Ihren Körper heran ?

- schieben Sie beim Absetzen erst Ihr Gesäß nach hinten ?- bleibt Ihr Rücken gerade ?- stellen Sie den Gegenstand möglichst nah an Ihrem Körper ab ?

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Flurförderfahrzeuge Blatt1

Flurförderfahrzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach

dadurch gekennzeichnet sind, daß sie• mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,

• zum Befördern, ziehen oder schieben von Lasten eingerichtet und

• zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind

Elektrowagen

Flurförderfahrzeuge mit Hubeinrichtung sind

zusätzlich dadurch gekennzeichnet, daß sie• zum Heben, Stapeln oder

in-Regale-Einlagern von Lasten

eingerichtet sind und

• Lasten aufnehmen und absetzen können.

Gabelstapler

Elektrischer HandhubwagenDeichselstaplerElektroameise

HandhubwagenSteinbock

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Flurförderfahrzeuge Blatt 2

Flurförderfahrzeuge dürfen nur benutzt werden, wenn

1. eine Einweisung durchgeführt wurde

2. gegebenenfalls eine Fahrerlaubnis vorliegt ( Stapler )

3. eine Beauftragung ausgesprochen wurde

Der Einsatz von Flurförderfahrzeugen ist geregelt in

• Dienstanweisung Nr. 1 ( fahren von Flurförderfahrzeugen / Stapler )

• Dienstanweisung Nr. 28 ( fahren mit dem Elektrohandhubwagen ( Ameise )

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Sicheres benutzen von Leitern

Nur Leitern mit gültiger Prüfplakette benutzen.

• Schadhafte Leiter nicht benutzen und Mängel melden.

Leiter nur auf tragfähigem und ebenen Untergrund aufstellen.

Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen vornehmen.

Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt werden, müssen• auffällig gekennzeichnet und• gegen Umstoßen gesichert werden „ein Warnposten muß aufgestellt werden, wenn eine Sicherung durch Absperrung oder Abschrankung nicht ausreichend ist“

Der Beschäftigte muß mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen.

Leitern sind nach Gebrauchsanweisung, die sich auf der Leiter befindet, zu nutzen.

Plakette an der Leiter

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Erste Hilfe

Erste Hilfe Tel.: 130Sanitätsstation

Funkruf Tel.: 666( Funkruf siehe Folgeblatt )

Rettungsleitstelle Tel.: 600( Kurzwahl )

Rotes Kreuz Tel.: 19222( Amtsleitung )

Arbeitssicherheit Tel.: 178

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Funkruf für Betriebssanitäter / Ersthelfer

1. Wählen Sie die Telefonnummer 6 6 6

2. Legen Sie bitte nach dem Ende des Dauertons

den Hörer wieder auf.

3. Warten Sie beim Telefon auf den Rückruf des Betriebsanitäters oder Ersthelfers.

4. Geben Sie nun laut und deutlich an:

Ihren Namen; den Unfallort;

Anzahl der verletzten Personen; Verletzungsart

und ob ein Notarztwagen erforderlich ist.

5. Sollte der Betriebssanitäter ( Ersthelfer) nicht umgehend zurückrufen,

wiederholen Sie den Funkruf. ( siehe oben Punkt 1 bis 3 )

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Anfordern der Feuerwehr Blatt 1

A. Anfordern der Betriebsfeuerwehr von ACP

über den Feuermelder Scheibe einschlagen und Knopf drücken ( Knopf rastet ein )

über den Funkruf 1. Wählen Sie die Telefon - Nr. 40133 2. Legen Sie bitte erst nach dem Ende des

Dauertons den Hörer wieder auf 3. Warten Sie beim Telefon auf den Rückruf vom Feuerwehrmann

4. Geben Sie nun laut und deutlich Ihren Namen; den Unfallort und Art des Schadens an. 5. Sollte der Feuerwehrmann nicht umgehend

zurückrufen, wiederholen Sie bitte den Funkruf. ( siehe oben Punkt 1+2+3 )

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Anfordern der Feuerwehr Blatt 2

B. Anfordern der Feuerwehr

Stadt Penzberg Amtsleitung Tel.: 112

Angaben am Telefon:

1. Name des Anrufers2. Unfallort und Art des Schadens3. Verletzte Personen ja – nein, Anzahl

C. Verhalten Menschenrettung geht vor Sachwertrettung !

- Ruhe bewahren, - die Feuerwehr an der Pforte erwarten und einweisen, - in der Zwischenzeit vorhandene Feuerlöscher einsetzen bzw. Schadensbekämpfung – soweit möglich – einleiten - Fenster und Türen schließen - Arbeitsplatz verlassen und zum Sammelplatz gehen - den Anordnungen der Sicherheitsorgane ist unbedingt Folge zu leisten

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