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amelinda-wohler
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Mitarbeiter helfen Energie sparen
• Wasserhahn nach gebrauch schließen
• Maschine und Beleuchtung in den Pausen ausschalten
• Türen ins Freie schließen
• Richtig lüften
• Undichte Leitungen dem Vorgesetzten melden ( besonderer Schwerpunkt im Druckluftnetzbereich )
• Reinigungsmittel nicht verschwenden
• Putzlumpen sparsam einsetzen
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Abfallfibel zur richtigen Abfalltrennung
Über unsere Abfallfibel ist das Trennen und Sammeln von folgendenMaterialien geregelt
- Restmüll
- Papier und Pappe
- Bio-Müll
- Folien
- Styropor und Styroporchips
- Hartkunststoffe
- Glas
- Holz behandelt
- Holz unbehandelt
- Metall
- Kabelabfälle
- Ölige Betriebsmittel
- Bohremulsion
- Batterien
- Altöl
- Sonstiges
Detailinformationen zur Abfallwirtschaft erhalten Sie in der Fertigungsabteilung oder in derAbteilung ACP – U, Tel. 178
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Gehörschutz
Die Beschäftigten müssen den Gehörschutz
• während der gesamten Aufenthaltszeit im Lärmbereich tragen
• den Gehörschutz nach Angaben der
Betriebsanweisung verwenden
Möglicher Gehörschutz
Kapselgehörschützer
Gehörschutzstöpsel
sie sind ausreichend tief im Gehörgang einzusetzen
vor dem Einführen sind die Hände zu reinigen
Betriebsanweisung
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Augen- und Gesichtsschutz
Verletzungsarten
• Verletzungen durch Fremdkörper Stoßenergie, Staub, feste Partikel, Metallteichen, Sand
• Chemische Verletzungen Sprays, Säuren und Laugen, chemische Lösungen
• Verletzungen durch Strahlen Infrarot, Ultraviolett, Laser
• Verletzungen durch Hitze Heiße Flüssigkeiten, geschmolzenes Metall, Flammen
Augen- und Gesichtsschutz ist entsprechend der Betriebsanweisung oder den Anweisungen des Vorgesetzen zu tragen
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Handschutz
An Maschinen mit rotierenden Teilen ( z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen usw. ) dürfen keine Schutzhandschuhe benutzt werden.
Für den richtigen Einsatz von Schutzhandschuhen sind die Anweisungen der Betriebsanweisung oder des Vorgesetzten zu beachten
Notwendige Informationen sind:
• Art der Schutzhandschuhe
• Einsatzmöglichkeiten
• Tragedauer
• Kennzeichnung
• Prüfung vor Gebrauch
• weitere Verwendungen
• Gebrauchseinschränkungen
Betriebsanweisung
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Hautreinigung und Hautschutz
Hautreinigung
Jeder Reinigungsvorgang belastet die Haut. Benutzen Sie deshalb zur Händereinigung möglichst milde Hautreinigungsprodukte ohne Reibe- und Lösemittel. Verzichten Sie auch auf den Einsatz von Bürsten.
Trocknen Sie ihre Hände grünlich ab. Verwenden Sie dabei saubere Stoff- oder Papierhandtücher.
Hautpflege
Hautpflegemittel unterstützen die Rückfettung und Regeneration der belasteten Haut. Sie sind wichtiger Bestandteil eines optimalen Hautschutzes. Pflegen Sie ihre Hände regelmäßig nach der Arbeit. Hautpflege ist auch in der Freizeit wichtig
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Benutzung von Fußschutz
Schutzschuhe (Sicherheitsschuhe) müssen getragen werden !
• Individuelle Passform• Gewichtsangepasste Dämpfung• Gewichtsreduzierte Materialien• Gute Feuchtigkeitsregulation• Hohe Strapazierfähigkeit• Angenehmes Tragegefühl• Optimaler Schutz für Rücken und Gelenke• Guter Schutz vor Umknicken und Stolpern
Ihr Schutzschuh (Sicherheitsschuh) bietet mehr als nur Schutz vor Fußverletzungen.
Das bietet Ihr Schuh !So findet Ihr Fuß den richtigen Schuh !
Durch die Messschalenwird Ihre persönlicheFußlänge und –weiteermittelt
Das garantiert eineperfekte Passform
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Benutzung von Körperschutz
Körperschutz wird soweit erforderlich, vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Der Hinweis auf die Tragepflicht und die Benutzung findet im Segment statt
z.B. Handschweißen
- Schutzkleidung gegen Funkenflug und Metallspritzer
z.B. Lackiererei
- Säureschutzkleidung
- Staubschutzkleidung
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Gefahrstoffe Blatt1
Wer ? Wann ?
Wie ?
Was ? Warum ?
Was sind Gefahrstoffe ?
Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse,die bestimmte Eigenschaften auf-weisen.Sie sind :• explosionsgefährlich• brandfördernd• hoch-, leicht- oder entzündlich• sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich• ätzend, reizend, sensibilisierend• krebserzeugend, fortpflanzungs- gefährdend, erbgutverändernd• umweltgefährlich
Beispiele :
Batteriesäure, Lacke, Lösemittel,Klebstoffe, Kühlschmierstoffe,Reinigungs- und Korrosionsschutzmittel.
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Gefahrstoffe Blatt2
Warum informieren wirWir haben eine Fürsorgepflicht
Ihre Gesundheit ist uns wichtig !
Wie handle ich ?• Ich mache mich im Anschluss an die Unterweisung mit den Informationen vertraut• Ich frage bei Unklarheit nach• Ich setze mich aktiv beim Informations- austausch ein• Ich sorge mich um mich selbst ( Angebots- und Vorsorgeuntersuchung )
Wo kann ich mich informieren und wen frage ich ?
• Intranet : Homepage – Arbeitssicherheit
- Aktuelles - Richtlinie zur Freigabe von Gefahrstoffen ACP_023 • Gefahrstoffobmänner - je nach Sparte
• Gefahrstoffbeauftragter - H. Knoblach, Abt. ACP – U, Tel. : 177• Vorgesetzter• Werksarzt - Dr. Stanik, Fr. Dr. Hein Tel. : Betrieb 291
Gefahrstoffe dürfen nur nach betrieblicher Freigabe verwendet werden ! ( Es dürfen keine Stoffe von Zuhause mitgebracht werden)
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Ordnung und Sauberkeit
• Arbeitsplatz sauber halten
• Restmaterialien beseitigen
• Abfälle in vorgesehene Behälter werfen
• Nur benötigtes Werkzeug am Arbeitsplatz vorhalten
• kein unbefugtes benutzen von Arbeitsmitteln
• Verkehrs- und Rettungswege ständig freihalten bzw. nicht verstellen
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Arbeitskleidung
Zweckmäßige Arbeitskleidung muss gewährleistet sein !
• enganliegende Kleidung wegen Einzugsgefahr ( z.B. Drehen )
• schwerentflammbare Kleidung wegen Brennbarkeit
( z.B. Schweißen/Schleifen )
Arbeitskleidung wird gegen einen geringen Kostenbeitragvon ACP gestellt.Die Umsetzung erfolgt über die Abteilung ACP-S
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung )
Rettungszeichenzeigen an, wo sich z.B. Notausgänge, Krankentragen, Rettungswege oder Erste Hilfe-Stationen befinden
Verbotszeichensprechen z.B. Rauchverbote, Zutrittsverbote, Fahrverbote usw. aus
Arzt Augenspül-einrichtung
Hinweis aufErste Hilfe
Fluchtweg Sammel-stelle
Notdusche Kranken-trage
Feuer offenesLicht undRauchen verboten
Für Flurförder-Fahrzeuge verboten
Für Fußgängerverboten
Rauchenverboten
Zutritt fürUnbefugteverboten
Nichts abstellenoder lagern
Verbot fürPersonen mitHerzschrittm.
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung )
Warnzeichenweisen auf Gefahrenstellen, wie Kranbereiche, Gabelstaplerverkehr, usw. hin.
sie WARNEN vor
ätzendenStoffen
automatischemAnlauf
gefährlicherelektrischerSpannung
einerGefahrstelle
Laserstrahl
brandförderndeStoffen
elektromagnetischemFeld
heißerOberfläche
Quetschgefahr schwebenderLast
Hand-verletzungen
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung )
Brandschutzzeichenweisen auf vorhandene Brandschutzeinrichtungen vor Ort hin.
Gebotszeichenweisen den Mitarbeiter an. Gehörschutz, Schutzbrille oder andereSchutzeinrichtungen zu benutzen.
Brandmeldetelefon Einrichtung zurBrandbekämpfung
Feuerlöschgerät Brandmelder
für Fußgänger Augenschutztragen
Gehörschutztragen
Schutzhandschuhetragen
Schutzhelmtragen
Schutzschuhetragen
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Betriebliche Zeichen ( Sicherheitskennzeichnung )
Fußbodenmarkierungen
geben den Verlauf von Verkehrswegen an, weisen auf Einengungen oderGrubenabdeckungen hin.
Fahrweg - Kennzeichnung
gesperrte Flächen
Kennzeichnung von Gefahrstellen
z.B.Stolpergefahr, Gefahr vor Anstoßen.
Gefährliche Bereiche sind wie abgebildetgekennzeichnet
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen sowie Betriebsanleitungen• beinhalten Folgende Punkte Anwendungsbereich ; Gefahren für Mensch und
Umwelt ; Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln ;
Verhalten bei Störungen ; Verhalten bei Unfällen und
Erste Hilfe ; Instandhaltung und Entsorgung ;
Folgen der Nichtbeachtung ;
• sind erforderlich, wenn trotz bestimmungsgemäßer
Benutzung eine Gefährdung vorliegt.
• müssen von den Beschäftigten beachtet werden.
Ein Nichtbeachten von Betriebsanweisungen hat disziplinarische Maßnahmen zur Folge.
BetriebsanweisungGem.§ 20 GefStoffV
Betriebsanweisung
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Benutzen von Arbeitsmitteln, Anlagen und Maschinen
• sie dürfen nur von Beschäftigte benutzen werden, wenn sie vom Arbeitgeber
beauftragt und unterwiesen wurden.
• sie dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden.
• sie dürfen nur benutzt werden, wenn keine Personen
oder Gegenstände in der Umgebung gefährdet werden.
• sie dürfen nur benutzt werden, wenn geeignete
Arbeitskleidung und soweit
erforderlich, persönliche Schutzausrüstung (PSA)
getragen wird.
• sie dürfen nur benutzt werden, wenn sie auch während
der Arbeit keine sicherheitstechnischen Mängel aufweisen.
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Feststellen, Melden und Beseitigen von Mängeln
• wird ein Schaden oder Mangel von einem Beschäftigten an einer Einrichtung
festgestellt, so ist dieser unverzüglich zu beseitigen.
• gehört die Einrichtung nicht zum Aufgabebereich
des Beschäftigten oder verfügt er nicht
über die Sachkunde, so ist dies unverzüglich
an den Vorgesetzten zu melden.
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Hebetechnik 1
Heben Sie Gegenstände richtig ?
- stellen Sie sich möglichst nah an den anzuhebenden Gegenstand ?
- stehen die Beine mindestens schulterbreit ?
- zeigen die Fußspitzen nach außen ?
- stellen Sie ein Bein nach vorn neben den Gegenstand ?
- schieben Sie beim Tiefgehen erst Ihr Gesäß nach hinten ?
- bleiben Ihr Rücken gerade und die Halswirbelsäule gestreckt ?
- bleiben Ihre Versen auf dem Boden ?
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Hebetechnik 2
Heben Sie Gegenstände richtig ?
- spannen Sie beim Anheben die Beckenboden- und Bauchmuskeln an ?- richten Sie zuerst den Rücken auf und strecken anschließend die Kniegelenke ?- ziehen Sie den Gegenstand möglichst nah an Ihren Körper heran ?
- schieben Sie beim Absetzen erst Ihr Gesäß nach hinten ?- bleibt Ihr Rücken gerade ?- stellen Sie den Gegenstand möglichst nah an Ihrem Körper ab ?
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Seite:22
Flurförderfahrzeuge Blatt1
Flurförderfahrzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach
dadurch gekennzeichnet sind, daß sie• mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,
• zum Befördern, ziehen oder schieben von Lasten eingerichtet und
• zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind
Elektrowagen
Flurförderfahrzeuge mit Hubeinrichtung sind
zusätzlich dadurch gekennzeichnet, daß sie• zum Heben, Stapeln oder
in-Regale-Einlagern von Lasten
eingerichtet sind und
• Lasten aufnehmen und absetzen können.
Gabelstapler
Elektrischer HandhubwagenDeichselstaplerElektroameise
HandhubwagenSteinbock
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Flurförderfahrzeuge Blatt 2
Flurförderfahrzeuge dürfen nur benutzt werden, wenn
1. eine Einweisung durchgeführt wurde
2. gegebenenfalls eine Fahrerlaubnis vorliegt ( Stapler )
3. eine Beauftragung ausgesprochen wurde
Der Einsatz von Flurförderfahrzeugen ist geregelt in
• Dienstanweisung Nr. 1 ( fahren von Flurförderfahrzeugen / Stapler )
• Dienstanweisung Nr. 28 ( fahren mit dem Elektrohandhubwagen ( Ameise )
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Sicheres benutzen von Leitern
Nur Leitern mit gültiger Prüfplakette benutzen.
• Schadhafte Leiter nicht benutzen und Mängel melden.
Leiter nur auf tragfähigem und ebenen Untergrund aufstellen.
Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen vornehmen.
Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt werden, müssen• auffällig gekennzeichnet und• gegen Umstoßen gesichert werden „ein Warnposten muß aufgestellt werden, wenn eine Sicherung durch Absperrung oder Abschrankung nicht ausreichend ist“
Der Beschäftigte muß mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen.
Leitern sind nach Gebrauchsanweisung, die sich auf der Leiter befindet, zu nutzen.
Plakette an der Leiter
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Erste Hilfe
Erste Hilfe Tel.: 130Sanitätsstation
Funkruf Tel.: 666( Funkruf siehe Folgeblatt )
Rettungsleitstelle Tel.: 600( Kurzwahl )
Rotes Kreuz Tel.: 19222( Amtsleitung )
Arbeitssicherheit Tel.: 178
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Funkruf für Betriebssanitäter / Ersthelfer
1. Wählen Sie die Telefonnummer 6 6 6
2. Legen Sie bitte nach dem Ende des Dauertons
den Hörer wieder auf.
3. Warten Sie beim Telefon auf den Rückruf des Betriebsanitäters oder Ersthelfers.
4. Geben Sie nun laut und deutlich an:
Ihren Namen; den Unfallort;
Anzahl der verletzten Personen; Verletzungsart
und ob ein Notarztwagen erforderlich ist.
5. Sollte der Betriebssanitäter ( Ersthelfer) nicht umgehend zurückrufen,
wiederholen Sie den Funkruf. ( siehe oben Punkt 1 bis 3 )
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Anfordern der Feuerwehr Blatt 1
A. Anfordern der Betriebsfeuerwehr von ACP
über den Feuermelder Scheibe einschlagen und Knopf drücken ( Knopf rastet ein )
über den Funkruf 1. Wählen Sie die Telefon - Nr. 40133 2. Legen Sie bitte erst nach dem Ende des
Dauertons den Hörer wieder auf 3. Warten Sie beim Telefon auf den Rückruf vom Feuerwehrmann
4. Geben Sie nun laut und deutlich Ihren Namen; den Unfallort und Art des Schadens an. 5. Sollte der Feuerwehrmann nicht umgehend
zurückrufen, wiederholen Sie bitte den Funkruf. ( siehe oben Punkt 1+2+3 )
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Anfordern der Feuerwehr Blatt 2
B. Anfordern der Feuerwehr
Stadt Penzberg Amtsleitung Tel.: 112
Angaben am Telefon:
1. Name des Anrufers2. Unfallort und Art des Schadens3. Verletzte Personen ja – nein, Anzahl
C. Verhalten Menschenrettung geht vor Sachwertrettung !
- Ruhe bewahren, - die Feuerwehr an der Pforte erwarten und einweisen, - in der Zwischenzeit vorhandene Feuerlöscher einsetzen bzw. Schadensbekämpfung – soweit möglich – einleiten - Fenster und Türen schließen - Arbeitsplatz verlassen und zum Sammelplatz gehen - den Anordnungen der Sicherheitsorgane ist unbedingt Folge zu leisten
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Seite:31
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Seite:32
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Seite:33
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Seite:34
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Seite:35
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Seite:36
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Seite:37
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
Seite:38
Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz
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Grundlagen Arbeits- und Umweltschutz