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Rundbrief September 2016 Aktuelle Informationen des Rüstungsinformationsbüros

September Rundbrief 2016 - RüstungsInformationsBüro · 2016. 11. 6. · will, muss für den Frieden bereit sein (Nr. 108). Solchen Schritten auf dem Weg des Friedens nachzuspüren,

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Rundbrief

September

2016

Aktuelle Informationen des Rüstungsinformationsbüros

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Rundbrief Juni/2016

2 | S e i t e

Inhalt Heckler siegt gegen die Bundeswehr ..................................................................................................... 3

„Kommission zur Zukunft der Rüstungsexportkontrolle“ ....................................................................... 4

Europäische Friedensorganisationen setzen sich gegen die Verwendung von öffentlichem EU-Geld für

militärische Forschung ein...................................................................................................................... 4

Frankreich schießt deutsch .................................................................................................................... 5

DAKS-Newsletter September 2016 ist erschienen! ................................................................................ 6

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Rundbrief Juni/2016

3 | S e i t e

Heckler siegt gegen die Bundeswehr Am 2. September 2016 hat das Landesgericht Koblenz entschieden das der G36-Hersteller

Heckler & Koch einer Forderungen des Ministeriums auf Ausgleichszahlungen für gelieferte

G36-Gewehre nicht nachkommen muss.

In den letzten 20 Jahren hat die Bundeswehr ca. 180.000 G36-Sturmgewehre bei Heckler &

Koch bestellt. Seit November 2011 wissen die zuständigen Behörden von

Präzisionsproblemen des Gewehrs, offiziell bekannt wurden diese im September 2013 wo es

bei bereits durchgeführten Untersuchungen der Waffe widersprüchliche Ergebnisse gab.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ließ daraufhin nach ihrem Amtsantritt 2013

ein Master-Gutachten in Auftrag geben, mit bemerkenswerten Ergebnissen.

G36 im Einsatz im Kosovo (Bild: Wikipedia)

Die Labortests ergaben bei einer Temperaturveränderung um 30 Grad eine Trefferquote

von gerade mal noch sieben Prozent, von der Bundeswehr wird jedoch eine Trefferquote

von 90 Prozent gefordert.

Die Soldaten der Bundeswehr sind allerdings anderer Meinung. Laut einer von

Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus und Grünen-Verteidigungsexperten Winfried Nachtei

geleiteten Befragung von rund 200 Soldaten seien beim G36 während eines Einsatzes nie

Präzisionsmängel aufgefallen. Die Waffen seien im Gegenteil leicht, bedienungsfreundlich

und sehr zuverlässig. Die erfahrenen Soldaten haben die Qualifizierung des G36 als

Pannengewehr widerlegt, so die Kommission.

Heckler & Koch wehrte sich gegen die Klage auf Gewährleistungsanforderungen vom

Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz mit einer so genannten „negativen

Feststellungsklage“ und gewann, jedoch kann die Bundeswehr das Urteil noch anfechten.

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Rundbrief Juni/2016

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„Kommission zur Zukunft der Rüstungsexportkontrolle“ Nach der heftigen Kritik über die Zunahme von Rüstungsexporten entgegen der Versprechen von

Sigmar Gabriel will dieser eine „Kommission zur Zukunft der Rüstungsexportkontrolle“ einrichten. Bis

zum März 2017 soll diese einen nationalen Konsens zu Rüstungsexporten ausloten. Der

Bundesverband der deutschen industrie (BDI) reagierte nach angaben des Handelsblattes alarmiert

auf das Vorhaben.

Seitens des BDI wird befürchtet das Gabriel im Wahljahr bei den Kritikern der Rüstungsexporte mit

einer Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien punkten will. BDI-Sicherheitsexperte Matthias

Wachter sagte dazu „Ohne Rüstungsexporte ist ein Erhalt der durch die Bundesregierung definierten

nationalen Schlüsseltechnologien nicht möglich“

Den Anlass zur Sorge gibt wohl die Beteiligung von Rüstungskritikern wie Amnesty International. Wie

aus dem Zeitplan des Wirtschaftsministeriums hervorgeht, sind vier halbtätige Gesprächsrunden

vorgesehen: In der ersten Oktoberwoche sind das Friedensforschungsinstitut SIPRI, Amnesty

International und Kirchen eingeladen.

In einer zweiten Anhörung finden sich die IG Metall der BDI und der Bundesverband der deutschen

Sicherheits- und Verteidigungsindustrie auf der Gästeliste, diese Anhörung ist fpr anfang November

geplant.

Im Februar werden in einer dritten Anhörung die Professoren Hans-Michael Wolffgang und Ulrich

Battis zu Rechtsfragen der Rüstungsexporte gehört.

Europäische Friedensorganisationen setzen sich gegen die

Verwendung von öffentlichem EU-Geld für militärische Forschung ein. In einem Aufruf appeliert das European Network Against Arms Trade (ENAAT) an die Mitglieder des

Europäischen Parlaments und die Mitglieder der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten, zu verhindern,

dass erstmals die Förderung von Rüstungsforschung ins EU-Budget aufgenommen wird. ENAAT

fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, die Vorbereitende Maßnahme im Bereich

Verteidigungsforschung abzulehnen, welche die EU-Kommission in die neue Haushaltslinie

aufnehmen möchte, welche das Parlament ab nächster Woche beraten wird. “Die EU sollte den

Frieden fördern anstatt Kriegsmaterial zu subventionieren”, fordert die Kampagne.

Die EU steht kurz davor, Forschung für die Herstellung für Kriegsmaterial mit öffentlichem Geld zu

subventionieren. Dies ist die Folge jahrelanger hartnäckiger Arbeit im Hintergrund von Lobbying-

Gruppen der Waffenindustrie wie z.B. ASD, die von einigen Mitgliedstaaten und MEPs Unterstützung

erhielten.

Die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung ist im Budgetentwurf 2017

enthalten. Die Maßnahme wurde von der sogenannten “Gruppe von Persönlichkeiten” verfasst,

welche die Kommission als beratendes Gremium eingesetzt hatte. Diese Gruppe ist mehrheitlich aus

Vertretern der Rüstungsindustrie besteht. Das heißt: Die Rüstungsindustrie rät der EU, die

Rüstungsindustrie zu subventionieren. Die EU-Kommission hat die Vorbereitende Maßnahme bereits

angenommen. Der Entscheid liegt nun beim Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten.

Das ist nicht die EU, die wir wollen!

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Rundbrief Juni/2016

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Bisher waren militärische Güter aus den den EU-Budgetlinien ausgeschlossen. Das könnte sich nun

ändern, und es könnte erst der Anfang sein. Das langfristige Ziel ist ein umfassendes europäisches

Rüstungsforschungsprogramm im Umfang von 3.5 Euro in den Jahren 2021 bis 2027.

Da das EU-Budget nicht erhöhnt werden kann, würden diese Ausgaben drastische Einsparungen bei

anderen – zivilen – Projekten erfordern.

Das erklärte Hauptziel der Subventionen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Rüstungsindustrie und

ihre Exportfähigkeit zu stärken – auch an Länder, die zu Instabiltät und Unsicherheit beitragen oder

die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind wie z.B. Saudi-Arabien.

Wir müssen dem jetzt einen Riegel schieben!

ENAAT fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf europäischer und nationaler Ebene

sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme von Rüstungsforschung ins EU-Budget

zu verhindern. Kein EU-Geld sollte in die Taschen der Rüstungsindustrie fließen. Forschungsfonds

sollten Projekte unterstützen, welche gewaltfreie Methoden zur Lösung von Verhinderung von

Konflikten entwickeln, und insbesondere die Grundursachen von Konflikten wie den Klimawandel

angehen.

Weitere Informationen finden sich im Positionspapier von ENAAT

<http://www.enaat.org/news/PPResearch.pdf>

Das European Network Against Arms Trade (ENAAT) wurde 1984 gegründet und umfasst

Organisationen und Einzelpersonen, die den Export von Kriegsmaterial als Bedrohung für den Frieden,

die Sicherheit und nachhaltige Entwicklung betrachten. Mitglieder sind 14 nationale

Kampagnenorganisationen und Forschungsgruppen aus 13 europäischen Staaten sowie 3

internationale Organisationen.

Kontakt zu den Kollegen in Brüssel:

Laëtitia Sédou, Tel: ++32 2 234 30 60 – Mobil: ++32 496 15 83 91 – [email protected]

Frankreich schießt deutsch Seit den 1970er Jahren ist das FAMAS – ein Sturmgewehr aus französischer Eigenproduktion

– die Standartwaffe der französischen Streitkräfte. Nach über 40 Jahren wird nun eine neue

Standartwaffe gesucht.

Um den Rüstungsauftrag hatten sich neben Heckler&Koch auch der italienische Konzern

Beretta, der deutsch-schweizer Waffenhersteller Sig Sauer, das kroatische Unternehmen HS

Produkt und die belgische Firma FN Herstal beworben.

Laut der Generaldirektion für Rüstung (DGA)-Mitteilung sollen über einen Zeitraum von zehn

Jahren die Soldaten des Heeres, der Marine und der Luftwaffe mit neuen Sturmgewehren

ausgerüstet werden. Demnach umfasst der Auftrag mehr als 100.000 Gewehre sowie

Zubehör und Munition. Nach Presseangaben hat der Auftrag ein Volumen von rund 300

Millionen Euro.

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Rundbrief Juni/2016

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Die Soldaten aller drei Teilstreitkräfte sollten ab kommendem Jahr mit Sturmgewehren vom

Typ HK416 ausgestattet werden, teilte die DGA am Freitag mit. Der Rüstungsauftrag werde

„die soliden Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich im Verteidigungssektor und

besonders in der Rüstungsindustrie“ weiter stärken, hieß es.

Das HK416 wurde bisher rund 60.000 Mal produziert. Insbesondere die norwegische Armee

(Bild) ist damit ausgestattet.

(Bild: Wikipedia)

DAKS-Newsletter September 2016 ist erschienen! erst kurz nach Redaktionsschluss des neuen DAKS-Newsletters ist bekannt geworden, dass Heckler &

Koch eine Ausschreibung der französischen Armee zur Lieferung von Schnellfeuergewehren

gewonnen hat. Über die konkreten Vereinbarungen gibt es derzeit noch keine genauen Auskünfte,

aber eine Konsequenz des Geschäfts ist schon jetzt absehbar: die deutsch-französische

Rüstungsindustrie wird weiter zusammenwachsen. Entsprechende Pläne, insbesondere aus der

Werftindustrie wurden in den vergangenen Wochen immer wieder öffentlich. – Mehr dazu im neuen

Newsletter.

Das Frankreich-Geschäft ist aber nicht das einzige Thema, durch das es Heckler & Koch in die

Schlagzeilen geschafft hat: Einzelne Bundesländer planen die Polizei künftig auch mit G36-Gewehren

zu bewaffenen, die USA erwägen die Entwicklung des XM25-Granatgeräts zu stoppen, der Prozess

über angebliche Mängel des G36-Gewehrs vor dem Landgericht Koblenz ist beendet und der Prozess

um die möglicherweise illegale Lieferung von Waffen nach Mexiko ist noch immer nicht eröffnet. –

Mehr im neuen Newsletter.

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Rundbrief Juni/2016

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Zum Weiterempfehlen: Wenn Sie den Kleinwaffen-Newsletter abonnieren wollen (als kostenlose E-

Mail), senden Sie uns einfach eine Mail mit dem Stichwort „Kleinwaffen-Newsletter“.

DAKS-Newsletter September 2016

Kriegsspuren: Ökumenische Friedensdekade 2016

Die diesjährige Ökumenische Friedensdekade findet vom 6. – 16. November 2016 statt und steht

unter dem Oberthema „Kriegsspuren“. Jan Gildemeister erläuterte die Wahl dieses Themas unter

Verweis auf die bleibenden Spuren, die Kriege hinterlassen: Häuser werden zu Ruinen, Natur wird

verwüstet, Menschen werden psychisch und physisch verletzt, ihr Leben zerstört. Er identifiziert die

deutsche Flüchtlingsdebatte als eine direkte Folge einer verfehlten Interventionspolitik, die statt auf

eine nachhaltige Entwicklung auf militärische Lösungen setzt. Der Präsident der deutschen Sektion

von pax christi, Bischof Heinz Josef Algermissen, setzt einen weiteren Akzent, wenn er den

internationalen Waffenhandel als friedensgefährdend einstuft und auf das bleibende

Gefahrenpotential hinweist, das von einmal exportierten Waffen ausgeht.

Kriegsspuren erkennen – Waffenhandel beenden

Aufruf zur Beteiligung an der Ökumenischen Friedensdekade 2017 / Erklärung des pax christi-

Präsidenten Bischof Heinz Josef Algermissen, Fulda, zum Internationalen UN-Friedenstag am 21.

September 2016

Die Produktion und der Handel mit Waffen gefährden weiterhin den Frieden. Durch

Rüstungsunternehmen wie Rheinmetall, Thyssen Krupp, Krauss-Maffei Wegmann/Nexter, Diehl oder

Airbus Defence & Space existiert in Deutschland ein Industriezweig, der durch Entwicklung,

Produktion und Verkauf von Waffen Geld verdient. Waffen sind indes keine Waren wie alle anderen,

sondern sind Mittel, mit deren Hilfe Kriege geführt werden.

Waffenlieferungen sind nur dorthin möglich, wo eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, politische

Konflikte notfalls auch mit militärischen Mitteln zu klären. Sie verändern regionale Machtverhältnisse

und schaffen ein Klima des Unfriedens, in dem das Gefühl der subjektiven Bedrohung mit dem

Erwerb von Waffen wächst. Waffenlieferungen stehen so in der Gefahr, ein Wettrüsten auszulösen

und eine nachhaltige Entwicklung, die Grundlage sozialen Friedens, zu verhindern.

Insbesondere im Blick auf die Region des Nahen und Mittleren Ostens – eine Hauptempfängerregion

deutscher Waffenexporte – ist deshalb festzuhalten, dass Waffenexporte keine politische Stabilität

schaffen, sondern Frieden gefährden. Deutschlands Position als drittgrößter Waffenexporteur macht

deutlich, dass Kriegsursachen auch von Deutschland ausgehen. Frieden ist kein Zustand, über den wir

verfügen, sondern eine Hoffnung, die „voll Eifer“ erstrebt werden muss (vgl. Hebr. 12,14).

Aus Sicht der katholischen Friedensbewegung pax christi besteht dringender Handlungsbedarf.

Sinnvoll ist eine Klarstellung im Friedensartikel des Grundgesetzes, dass grundsätzlich keine

Kriegswaffen und Rüstungsgüter exportiert werden. Notwendig ist auch die Erarbeitung eines

Rüstungsexportgesetzes, das die Produktion und den Export von Waffen als Friedensrisiko versteht

und die Reduzierung der deutschen Rüstungsproduktion sowie der Rüstungsexporte aus Deutschland

anstrebt.

Wer Waffen herstellt und sie in die Welt setzt, trägt Verantwortung für das, was mit diesen Waffen

geschieht. Wenn die Bundesregierung Rüstungsexporte genehmigt, sollte sie gleichzeitig konkrete

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Abrüstungsinitiativen unterstützen, durch die eine Anhäufung von Waffen in den belieferten Ländern

verhindert und einem Rüstungswettlauf vorgebeugt wird. Gerade die von Deutschland belieferten

Länder des Nahen und Mittleren Ostens brauchen keine neuen Waffen, sondern Schritte zur

Demilitarisierung mit dem Ziel, vorhandene Waffen einzusammeln und zu vernichten.

Die deutschen Bischöfe haben in ihrem Hirtenwort „Gerechter Friede“ (vom 27.9.2000) darauf

hingewiesen, dass „Lüge und Verdrängung, Selbstbetrug und Verharmlosung… die Heilkräfte einer

Gesellschaft“ zersetzen und „die Keime neuen Unfriedens“ bilden (Nr. 109). Wer also „den Frieden

will, muss für den Frieden bereit sein“ (Nr. 108).

Solchen Schritten auf dem Weg des Friedens nachzuspüren, lädt die von pax christi mitveranstaltete

diesjährige Ökumenische Friedensdekade vom 6. bis 16. November 2016 ein. Unter dem Motto

„Kriegsspuren“ will sie das Bewusstsein für den unbedingten Wert des Friedens in Gerechtigkeit

schärfen. Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg und er stellt sich nicht automatisch ein,

wenn die Waffen schweigen. Kriege hinterlassen Narben, die fortwirken, wenn der letzte Schuss

längst verklungen ist. In gleicher Weise ist Frieden auch dann bedroht, wenn nicht gekämpft wird.

Spuren dieser Art von Nicht-Frieden gibt es in Deutschland viele.

Die Ökumenische Friedensdekade wendet sich 2016 besonders gegen den Export von Kleinwaffen,

durch die weltweit die meisten Menschen zu Tode kommen.

Traditionell stellt sich die Friedensdekade unter das prophetische Wort „Schwerter zu Pflugscharen“

(Jes 2,4; Mi 4,1-3). Sie hält damit die Vision einer Welt offen, in der Menschen keine Waffen mehr

brauchen. Wenn dieser Zustand heute sicher noch nicht erreicht ist, bedeutet das noch lange nicht,

dass sich Krieg „rechnen“ darf. Wer mit Waffen Geld verdient, schöpft Gewinn und profitiert am Leid

von Menschen, ob ihm das klar ist oder nicht.

Schweizer Waffenexporte außer Kontrolle

Nachdem vor drei Wochen bekannt wurde, dass ein IS-Attentäter Ruag-Handgranaten für einen

Anschlag verwendete, kommt bereits der nächste Skandal ans Licht: Die Terrormiliz Boko Haram

verwendete mindestens einen Mowag-Radschützenpanzer für ihre militärischen Angriffe.

Seit Jahren kritisiert die GSoA die laschen Exportvorschriften für Schweizer Kriegsmaterial und warnt

vor der Gefahr, dass dieses in die falschen Hände gerät. Die Liste von Missbrauchsfällen wird immer

länger: Ruag-Handgranaten beim IS, geschmuggelte Gewehre in Spanien, Munition im libyschen

Bürgerkrieg, Panzer gegen die Demokratiebewegung in Bahrain, Schweizer Waffen im Jemen-Krieg

und nun Panzer in den Händen von Boko Haram. Dies sind nur Fälle der letzten paar Jahre. Für die

GSoA ist klar: Wer eine ernsthafte neutrale Sicherheitspolitik betreiben will, darf nicht

mitverantwortlich für das Erstarken von Terrorgruppen und das Anheizen von Kriegen sein.

Gerade in der aktuellen Situation, in der Millionen von Menschen wegen Kriegen in die Flucht

getrieben werden, muss die Schweiz Fluchtursachen bekämpfen. Ein erster Schritt ist hier ganz klar

ein Kriegsmaterialexport-Verbot. Wer dies nicht befürwortet, macht sich zum Komplizen von

Despoten und anderen Kriegstreibern.

Für Lewin Lempert, GSoA-Sekretär, ist klar: „Die Befürworter von Schweizer Kriegsmaterialexporten

stärken mit ihrer Politik Terrorgruppen wie Boko Haram und den IS und zwingen noch mehr

Menschen in die Flucht.“

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Rundbrief Juni/2016

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Heckler & Koch gewinnt Prozess vor dem Landgericht Koblenz

Heckler & Koch hatte gegen die Ankündigung der Bundeswehr, Schadenersatzansprüche prüfen zu

wollen, vor dem Landgericht Koblenz eine Feststellungsklage eingereicht: Das Gericht möge

feststellen, dass die von Heckler & Koch hergestellten Gewehre vertragskonform produziert wurden

und die vertragsgemäßen Leistungsmerkmale erfüllen. Inzwischen hat das Landgericht sein Urteil

gesprochen und der Klage von Heckler & Koch „in vollem Umfang stattgegeben“. Die Entscheidung

kam nicht überraschend (siehe DAKS-Newsletter 08/2016) und ist dabei doch erfrischend eindeutig.

Offen ist nun allein die Frage, ob das Verteidigungsministerium das Urteil akzeptieren wird – und

damit einräumt, mit der Schadenersatzforderung über das Ziel hinausgeschossen zu sein – oder ob es

gegen das Urteil Berufung einlegt. Die Berufungsfrist endet am 2. Oktober 2016.

Heckler & Koch: XM25 vor dem Aus?

Die Beschaffung des neuen Granatgeräts XM25 durch die US-Armee sollte eigentlich längst auf

Hochtouren laufen (siehe DAKS-Newsletter 02/2014). Nachdem es jedoch zu einer Kostenexplosion,

zu Verzögerungen und zu Leistungsmängeln gekommen ist, soll das Projekt, wie die Welt berichtet,

nun einer nochmaligen Prüfung unterzogen und eventuell eingestellt werden. Für Heckler & Koch,

das den XM25-Granatwerfer im Rahmen einer Kooperation mit Alliant Techsystems / Orbital ATK

entwickelt hat, wäre der finanzielle Verlust einer solchen Entscheidung wohl zu verkraften, da der

Hauptteil der Kosten auf die von Orbital ATK entwickelte Munition entfällt, der damit verbundene

Vertrauensverlust wiegt jedoch weit schwerer. Dies gilt insbesondere nach der in Deutschland

aufgekommenen Kritik am G36-Gewehr.

Heckler & Koch: Prozess um möglicherweise illegale Waffenexporte nach Mexiko ruht weiter

Nachdem sich bereits der Tod bei der Staatssanwaltschaft in Stuttgart bedankt hatte, dass sich diese

so viel Zeit mit der Bearbeitung der Klage lässt (siehe: DAKS-Newsletter 04/2016), und es im Mai

endlich zur Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Stuttgart gekommen war, stellt das

Gericht nun erneut Verzögerungen in Aussicht: Wie die Neue Rottweiler Zeitung berichtet, habe die

Sprecherin des Landgerichts, Elena Gihr, mitgeteilt, dass die Verhandlung erst im Jahr 2017 beginnen

wird. Frühestens. So kann der Tod also weiterhin dankbar sein.

Heckler & Koch: G36 jetzt auch für die Polizei

Schleswig-Holstein erwägt, laut Informationen der Lübecker Nachrichten, die Beschaffung von G36-

Schnellfeuergewehren für die Polizei. Laut Innenminister Stefan Studt plant das Land derzeit eine

grundlegende Modernisierung der Polizeibewaffnung. Insgesamt seien hierfür 14 Millionen Euro im

Landeshaushalt vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung für die Anschaffung des G36-Gewehrs ist

noch nicht getroffen worden, da innerhalb der Regierungskoalition Kritik an dem Vorhaben laut

wurde.

Die Polizisten der Hansestadt Hamburg werden dagegen schon heute mit neuen Waffen ausgerüstet:

150 Maschinenpistolen des Typs MP5 sind bestellt und gemeinsam mit der Hansestadt Bremen

verhandelt Hamburg über den Erwerb von insgesamt 163 Schnellfeuergewehren. Davon sind 130

Stück für die Hamburger Polizei bestimmt und 33 für Bremen. Diese Verteilung zeigt, dass die Frage,

ob Polizisten mit militärischen Kriegswaffen ausgerüstet werden sollen, keine Frage der

Sicherheitslage darstellt, sondern eine Frage der strategischen Ausrichtung der Polizei: Während in

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Rundbrief Juni/2016

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Bremen die Angehörigen des Sondereinsatzkommandos mit den Waffen ausgerüstet werden sollen,

ist in Hamburg die mehr oder weniger flächendeckende Einführung der Waffe geplant.

Auf dem Weg zu einer EADS der Meere?

Nach dem Misserfolg von Thyssen Krupp Marine Systems bei der Bewerbung um den australischen

U-Boot Auftrag steht TKMS vor dem Umbau. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der

australischen Entscheidung hatte Thyssen Krupp angekündigt, nun prüfen zu wollen, ob die

Marinesparte strukturell wettbewerbsfähig aufgestellt sei (siehe: DAKS-Newsletter 06/2016). – Mit

der angekündigten Entlassung des bisherigen Vorstands von TKMS, Hans Christoph Atzpodien, wird

nun eine zweite Runde der Umstrukturierung eingeläutet. – Das Handelsblatt berichtete. An deren

Ende auch eine Integration der europäischen Marinewerften stehen könnte (siehe: DAKS-Newsletter

04/2016).

Die Welt zitierte die Vorsitzende des TKMS-Konkurrenten German-Naval-Yards-Kiel (GNYK), Susanne

Wiegand, mit den Worten:

„Meiner Meinung nach war die Zerschlagung des deutschen Militärschiffbaus ein Riesenfehler. […]

Für die Schiffsindustrie im Land bedeutete dies eine Schwächung. Ich halte einen starken Verbund für

wesentlich besser geeignet, national und international erfolgreich zu sein.“

Angesprochen auf eine Kooperation zwischen GNYK und TKMS verweist sie auf die bestehenden

Verbindungen zwischen GNYK und der britischen BAE Systems und erklärt, schon jetzt sei eigentlich

viel in Bewegung: „Sie müssen sich nur die Branche genau anschauen.“

Unter diesen Rahmenbedingungen scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis Kooperations- und

Fusionsgespräche zwischen den beteiligten Werften auch öffentlich bekannt werden.

Die Sustainable Development Goals der UN und die Vision eines nachhaltigen Friedens

Im Jahr 2000 verabschiedete die UN mit den „Millenium Development Goals“ eine politische

Zielperspektive, in der sich die UN-Mitgliedsstaaten verpflichten, die Lebensbedingungen der

Menschen weltweit in acht Bereichen binnen 15 Jahren quantitativ messbar zu verbessern. Inhaltlich

ist diese Vision einer besseren Welt mit dem Jahr 2015 zwar noch nicht überholt, aber sie wurde

durch ein fast noch ambitionierter anmutendes Programm abgelöst: Die Sustainable Development

Goals gelten seit dem 1. Januar 2016 als eine Selbstverpflichtung der UN-Mitgliedsstaaten. Anders als

die Millenium Goals legen die SDG zwar keine quantiativ messbaren Zielvereinbarungen fest, aber

dafür benennen sie sehr detailiert die Felder, in denen die Mitgliedsstaaten in den kommenden 15

Jahren arbeiten wollen. Benannt werden 17 Bereiche, die in 196 Unterkategorien bestimmen, an

welchen Punkten eine „nachhaltige Entwicklung“ not tut.

Wenn dabei unter Punkt 16 Begriffe wie „Peace, Justice and strong Institutions“ als ein eigener

Bereich benannt werden, so machen sich die UN-Mitgliedsstaaten einen erweiterten Friedensbegriff

zu eigen. In dieser Entscheidung drückt sich die Erfahrung aus, dass eine nachhaltige Entwicklung auf

Frieden angewiesen ist. Im Hinblick auf die Rüstungsexportproblematik ist dann jedoch besonders zu

begrüßen, dass in einer der Unterkategorien zu Bereich 16 der internationale Waffenhandel explizit

thematisiert wird: „By 2030, significantly reduce illicit financial and arms flows, strengthen the

recovery and return of stolen assets and combat all forms of organized crime.“

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Wenn sich die UN-Mitgliedsstaaten verpflichten, die illegalen Finanz- und Waffenströme bis zum Jahr

2030 erheblich zu reduzieren, so ist damit eine Selbstverpflichtung formuliert, deren Folgen noch

nicht ganz klar sind. Jens Martens und Wolfgang Obenland, die Autoren einer grundlegenden Studie

über die 2030-Agenda, erläutern die Aussageabsicht unter Hinweis auf den Diskussionsprozess, der

zur Formulierung dieser Unterkategorie geführt hat. Demnach habe sich insbesondere die

Bundesregierung „für ein solches Ziel eingesetzt. In ihrem Positionspapier für die Verhandlungen hat

sie unter anderem die Proliferation von Kleinwaffen als eines der wichtigsten Hindernisse auf dem

Weg zu nachhaltiger Entwicklung bezeichnet.“ (siehe: 2030-Agenda, S.126) Unter Verweis auf die

„Praxis der Genehmigung von Waffenexporten“ (siehe: 2030-Agenda, S.126-127) geben die Autoren

dann zu bedenken, dass Deutschland noch einen weiten Weg zu gehen hat, bis es der Vision einer

nachhaltigen Entwicklung gerecht wird.

Aus friedensethischer Perspektive ergeben sich eine Reihe von Problemen. Dies betrifft zunächst die

enthaltenen Engführungen der Rüstungsexportproblematik: Wenn die SDG davon sprechen, dass nur

der illegale Waffenhandel reduziert werden soll, so ist das eine Sprachregelung, die dem großen

Erfolg des Arms Trade Treaty geschuldet ist: In ihm haben sich die UN-Mitgliedsstaaten auf eine

Regulierung des internationalen Waffenhandels verständigt, um so den illegalen Handel mit Waffen

zu erschweren. Wenn in den SDG nun also erneut der illegale Handel mit Waffen thematisiert wird,

so ist darin eine Bekräftigung des rechtlich verbindlichen Charakters des ATT enthalten, der das

Vertragswerk erneut ins internationale Bewusstsein rückt. Andererseits ist aber natürlich auch klar,

dass – entgegen der wortwörtlichen Formulierung – nicht allein der illegale Waffenhandel gemeint

sein kann, sondern eine Regulierung des legalen Handels, um auf diese Weise den illegalen Handel zu

erschweren. Andererseits ist vor diesem Hintergrund dann auch klar, dass die SDG nicht allein die

Kleinwaffenproblematik in den Blick nehmen, sondern den Handel mit allen Arten von Waffen und

ihrer Munition. – So wie ja auch der Arms Trade Treaty verschiedene Waffenkategorien kennt, die

alle durch den Vertrag erfasst werden.

Jenseists dieser eher technischen Probleme steht jedoch die große Frage im Raum, wie die durch die

SDG formulierte Vision eingeholt werden kann. Anders als der Arms Trade sind sie kein rechtlich

bindendes juristisches Vertragswerk, sondern wenn überhaupt „soft law“. Sie sind bewusst offen

formuliert, um den visionären Charakter des Textes hervortreten zu lassen. Um diesem Geist gerecht

zu werden, scheint es deshalb angebracht, nicht so sehr die Bedeutung der einzelnen Buchstaben zu

diskutieren, sondern zu erörtern, wie die verschiedenen zivilgesellschaftlichen Träger und Akteure,

die im Bereich der Entwicklungshilfe wie im Bereich der Friedensbewgung aktiv sind, ihre

Bemühungen koordinieren können, um der Vision einer nachhaltig-friedlichen Entwicklung näher zu

kommen.

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