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Nummer 1/2 | Donnerstag | 10. Januar 2019 Serie Engagement im Bürgertreff Teil 20 – Latinoamerikanischer Familien-Treff Spanisch Sprechen steht im Mittelpunkt „Wir treffen uns, um Erfahrungen auszutauschen, um voneinander zu erfahren, Spaß zu haben und um miteinander Castellano sprechen zu können“, sagte Marcela Wasserzier. Sie ist im Bürgertreff Ansprechpart- nerin für die Volunteers-Initiative Latinoamerikanischer Familien- Treff. Eingeladen zu den Treffen sind nicht nur Familien aus Latein- amerika, sondern aus allen spanisch- sprachigen Ländern, ebenso wie Fa- milien aus anderen Ländern, deren Kinder gute Spanischkenntnisse ha- ben. Neu ab Februar ist außerdem, dass ab 17:30 Uhr alle Einwohner – auch ohne Kinder – eingeladen sind, um auf Spanisch ins Gespräch zu kommen. Die Treffen finden inzwi- schen zwei Mal im Monat statt und zwar immer am 1. und am 3. Mon- tag eines Monats, immer zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr. Seit 2012 lebt Marcela Wasserzier in Neuhausen, sie hat zwei Kinder im Alter von vier und sechs Jahren. Sie stammt aus Bogotá und lebt schon seit 2003 in Deutschland. Ihr ist es wichtig, Erfahrungen wei- terzugeben und ihren Kindern die Möglichkeit zu ge- ben, mit anderen Erwachsenen und Kindern in fröh- licher und unge- zwungener Atmo- sphäre spanisch zu sprechen. Deshalb ist die erste Stunde des Treffens mit pädagogisch-spielerischen An- geboten immer ganz intensiv auf die Kinder zugeschnitten. Mit den Kindern zwischen null und sechs Jahren wird gespielt und gebastelt, gesungen – und natürlich spanisch gesprochen. Die derzeit sieben Fa- milien kommen aus Neuhausen, Berkheim, Nellingen und Bernhau- sen. Nicht alle sind immer da, aber sie sprechen sich ab und sie freuen sich über Zuwachs. „Wir sind noch klein und wir sind noch am Wach- sen“, sagte Marcela Wasserzier. Sie sieht noch viele Möglichkeiten, sich in der Gemeinde einzubringen, Ver- anstaltungen und Angebote zu ini- tiieren, „die Ideen sind da“. Für sie ist der Bürgertreff der ideale Ort für die Treffen, selbstverständlich ist die Initiative beim Fleckenherbst im Bürgertreff präsent und unterstüt- zend aktiv. Und sie freut sich, dass die 2017 gegründete Volunteers- Initiative von allen anderen so gut aufgenommen wurde und als wich- tiger Teil des Ganzen wahrgenom- men wird. „Alle sind sehr nett.“ Und Helga Mayer, die Leiterin des Bürgertreffs betonte: „Die Initiative ist eine große Bereicherung und hat sich gut eingebracht in das gesamte Konzept.“ Im Mittelpunkt der Aktivitäten ste- hen immer wieder die Kultur und die Traditionen der Herkunftslän- der, etwa der Tag der Toten, der in Mexiko, aber auch in anderen lateinamerikanischen Ländern im November gefeiert wird. Auch wenn das Spanisch in verschiedenen Ländern nicht ganz das gleiche ist, „die Ausgangssprache ist Castella- no, manchmal ist die Aussprache anders oder einzelne Wörter haben sich unterschiedlich entwickelt, aber man versteht sich.“ Die gemeinsame Zeit mit den Kin- dern ist allen wichtig und auf spiele- rische Weise spanisch zu üben. Neue Teilnehmer, auch aus anderen Städ- ten und Gemeinden, sind herzlich willkommen. Ab Februar sind alle Einwohner – auch ohne Kinder – ab 17:30 Uhr eingeladen, um auf Spanisch ins Gespräch zu kommen. Die Tref- fen finden inzwischen zwei Mal im Monat statt und zwar immer am 1. und am 3. Montag eines Monats, immer zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr. Weitere Informationen: www.neuhausen-bürgertreff.de Spielend Spanisch sprechen – Kinder stehen im Mittel- punkt der ersten Stunde beim Latinoamerikanischen Treff im Bürgertreff

Serie Engagement im Bürgertreff Teil 20 ... · Nummer 1/2 | Donnerstag | 10. Januar 2019 Serie Engagement im Bürgertreff Teil 20 – Latinoamerikanischer Familien-Treff Spanisch

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  • Nummer 1/2 | Donnerstag | 10. Januar 2019

    Serie Engagement im Bürgertreff Teil 20 – Latinoamerikanischer Familien-Treff

    Spanisch Sprechen steht im Mittelpunkt

    „Wir treffen uns, um Erfahrungen auszutauschen, um voneinander zu erfahren, Spaß zu haben und um miteinander Castellano sprechen zu können“, sagte Marcela Wasserzier. Sie ist im Bürgertreff Ansprechpart-nerin für die Volunteers-Initiative Latinoamerikanischer Familien-Treff. Eingeladen zu den Treffen sind nicht nur Familien aus Latein-amerika, sondern aus allen spanisch-sprachigen Ländern, ebenso wie Fa-milien aus anderen Ländern, deren Kinder gute Spanischkenntnisse ha-ben. Neu ab Februar ist außerdem, dass ab 17:30 Uhr alle Einwohner – auch ohne Kinder – eingeladen sind, um auf Spanisch ins Gespräch zu kommen. Die Treffen finden inzwi-schen zwei Mal im Monat statt und zwar immer am 1. und am 3. Mon-tag eines Monats, immer zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr.

    Seit 2012 lebt Marcela Wasserzier

    in Neuhausen, sie hat zwei Kinder im Alter von vier und sechs Jahren. Sie stammt aus Bogotá und lebt schon seit 2003 in Deutschland. Ihr ist es wichtig, Erfahrungen wei-terzugeben und ihren Kindern die Möglichkeit zu ge-ben, mit anderen Erwachsenen und Kindern in fröh-licher und unge-zwungener Atmo-sphäre spanisch zu sprechen. Deshalb

    ist die erste Stunde des Treffens mit pädagogisch-spielerischen An-geboten immer ganz intensiv auf die Kinder zugeschnitten. Mit den Kindern zwischen null und sechs Jahren wird gespielt und gebastelt, gesungen – und natürlich spanisch gesprochen. Die derzeit sieben Fa-milien kommen aus Neuhausen, Berkheim, Nellingen und Bernhau-sen. Nicht alle sind immer da, aber sie sprechen sich ab und sie freuen sich über Zuwachs. „Wir sind noch klein und wir sind noch am Wach-sen“, sagte Marcela Wasserzier. Sie sieht noch viele Möglichkeiten, sich in der Gemeinde einzubringen, Ver-anstaltungen und Angebote zu ini-tiieren, „die Ideen sind da“. Für sie ist der Bürgertreff der ideale Ort für die Treffen, selbstverständlich ist die Initiative beim Fleckenherbst im Bürgertreff präsent und unterstüt-zend aktiv. Und sie freut sich, dass die 2017 gegründete Volunteers-

    Initiative von allen anderen so gut aufgenommen wurde und als wich-tiger Teil des Ganzen wahrgenom-men wird. „Alle sind sehr nett.“ Und Helga Mayer, die Leiterin des Bürgertreffs betonte: „Die Initiative ist eine große Bereicherung und hat sich gut eingebracht in das gesamte Konzept.“

    Im Mittelpunkt der Aktivitäten ste-hen immer wieder die Kultur und die Traditionen der Herkunftslän-der, etwa der Tag der Toten, der in Mexiko, aber auch in anderen lateinamerikanischen Ländern im November gefeiert wird. Auch wenn das Spanisch in verschiedenen Ländern nicht ganz das gleiche ist, „die Ausgangssprache ist Castella-no, manchmal ist die Aussprache anders oder einzelne Wörter haben sich unterschiedlich entwickelt, aber man versteht sich.“

    Die gemeinsame Zeit mit den Kin-dern ist allen wichtig und auf spiele-rische Weise spanisch zu üben. Neue Teilnehmer, auch aus anderen Städ-ten und Gemeinden, sind herzlich willkommen.

    Ab Februar sind alle Einwohner – auch ohne Kinder – ab 17:30 Uhr eingeladen, um auf Spanisch ins Gespräch zu kommen. Die Tref-fen finden inzwischen zwei Mal im Monat statt und zwar immer am 1. und am 3. Montag eines Monats, immer zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr.

    Weitere Informationen: www.neuhausen-bürgertreff.de

    Spielend Spanisch sprechen – Kinder stehen im Mittel-punkt der ersten Stunde beim Latinoamerikanischen Treff im Bürgertreff

  • 2 | Nummer 1/2 | Donnerstag | 10. Januar 2019

    Bürgerservice

    Unser Service für Sie:

    Bürgermeisteramt NeuhausenSchlossplatz 173765 Neuhausen auf den FildernTel. 07158 1700-0Fax: 07158 [email protected]

    Wir sind für Sie da:

    Montag, Dienstag, Donnerstag undFreitag 8.30 – 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr. Gerne können Sie einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.Im Bürgerbüro (Rathaus EG, Zi. 3) gelten verlängerte Öffnungszeiten:Montag ab 7.00 Uhr, Donnerstag durchgehend 7.00 – 17.00 Uhr, mitt-wochs hat das Bürgerbüro geschlos-sen.

    Bürgersprechstunde:

    Die nächste offene Bürgersprech-stunde von Bürgermeister Ingo Ha-cker ist am Dienstag, 12. Februar 2019, von 17.00 bis 18.00 Uhr.

    Notrufnummern

    Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112Krankentransport 19222

    Polizeinotruf 110Polizeiposten Neuhausen 9516-0

    PolizeirevierFilderstadt-Bernhausen 0711 70913

    Wasserleitungs- schaden 0800 3629447

    EnBW Regional AGService Neuhausen 07158 9019-0

    Störungsannahme- Strom 0800 3629477- Erdgas 0800 3629447

    Wichtige Informationen

    2019Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern einen guten Start ins neue Jahr und für 2019 alles Gute, Glück und Gesundheit.Wechsel in der Redaktion des MitteilungsblattesAb 1. Februar wird es eine neue Mit-arbeiterin in der Redaktion des Mit-teilungsblattes geben. Frau Schwei-zer wird teilweise andere und neue Aufgaben übernehmen, ihre Nach-folgerin wird Frau Fritton. Sie errei-chen auch Frau Fritton wie gewohnt im ersten Stock des Rathauses. Bitte schicken Sie E-Mails, die das Mittei-lungsblatt betreffen immer an [email protected]. Die Tele-fonnummer werden wir Ihnen noch rechtzeitig mitteilen.VollverteilungenWir haben in den Kalenderwochen 20, 29, 41 und 49 Vollverteilungen, das heißt, das Mitteilungsblatt wird an alle Haushalte, auch an Nicht-Abonnenten verteilt.Bitte beachten Sie, dass in Wochen, in denen ein Feiertag liegt (auch freitags) mit einem vorgezogenen Redaktionsschluss gerechnet wer-den muss.

    Fluglärmbeschwerden

    LärmschutzbeauftragterFlughafen StuttgartTel. 0711 948-4711(werktags 8 – 16 Uhr)[email protected]: 0711 948-4771Beschwerden über militärische Flugbewegungen: Department of the Army - Public Affairs OfficeTel. 07031 1534-62 oder -63

    Veranstaltungen

    19.1.: Narrenbund, Narrenbaum stellen auf dem Schlossplatz und anschließend Bewirtung im Narren-bund Vereinsheim19.1.: Omägeni, Kappenabend, Löwen Neuhausen24.1.: Freie Wähler, Neujahrsempfang, Ochsensaal26.1.: Narrenbund, Ü50 Kappen-abend, NBN-Vereinsheim27.1.: Obst- und Gartenbauverein, Heimatgeschichte mit Karl Bayer, Vereinsheim der Bürgergarde2.2.: Narrenbund, Kappenabend, Schützenhaus8.2./9.2./ 15.2./16.2.: Große Kostüm-Prunksitzung, Egelsee-Festhalle9.2.: Obst- und Gartenbauverein, Winterschnitt an Obstgehölzen, Hausgarten Fam. Siegl, Bäderstr. 15

    Inhaltsübersicht

    In dieser Ausgabe: Aktuelles aus Neuhausen 3 Bereitschaftsdienste 6 Müllkalender 6 Aus den Sitzungen -- Verschenkbörse 3 Fundsachen 5 Verkehrsinfo 5 Amtliche Bekanntmachungen 5 Landkreis Esslingen 11 Standesamtliche Mitteilungen 12 Jubiläen 12 Standpunkte im Gemeinderat -- Soziale Dienste 12 Mitteilungen der Polizei -- Bildung 14 Jugendzentrum 18 Ostertagshof 18 Kirchen 20 Parteien 24 Rettungsdienste 25 Vereine 26 Überörtliche Vereine 32 Jahrgänge 33 Sonstiges 33

    Diese Ausgabe erscheint auch online: www.eblättle.deHerausgeber: BürgermeisteramtNeuhausen, Schlossplatz 1, 73765 Neu-hausen auf den Fildern. Das Amtsblatt er-scheint i. d. R. wöchentlich am Donners-tag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Redaktionsschluss:i.d.R. dienstags 11.00 Uhr.Redaktion: Elke EberleAnsprechpartnerin für Vereine, Kirchenund Institutionen:Georgia Schweizer, Tel. 07158 1700-29,Fax 07158 [email protected] (v.i.S.d.P.) für den amt-lichen Teil, alle sonstigen Verlautbarun-gen und Mitteilungen: Bürgermeister Ingo Hacker, Schlossplatz 1, 73765 Neu-hausen auf den FildernDruck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048,Verantwortlich für „Was sonst noch inte-ressiert“ und den Anzeigenteil:Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt.Bezugspreis: 16,75 € halbjährlich.Anzeigenannahme: Nussbaum Medi-en, Büro Echterdingen, Kanalstraße 17, 70771 L.-Echterdingen, Tel. 0711 99076-0, Telefax 07033 3209 458, echterdingen@ nussbaum-medien.deVertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de

    Impressum

    Amtsblatt der GemeindeNeuhausen auf den Fildern

  • | 3Nummer 1/2 | Donnerstag | 10. Januar 2019

    Sammelplatz für Obstbaumschnittgut wird wieder eingerichtetFür die jetzt anlaufende Obstbaumschnitt-Saison wird wieder ein zusätzlicher Sammelplatz für das anfallende Schnittgut eingerichtet.

    Der Abtransport des Schnittguts macht den Bewirtschaftern der Obstbaumwiesen oft noch einmal so viel Arbeit wie das eigentliche Schneiden. Die gemeinsam mit dem Landratsamt Esslingen und dem Abfallwirtschaftsbe-trieb des Landkreises eingerichteten zusätzlichen Sammelstellen sollen die Arbeit erleichtern.

    Obstbaum-Schnittgut kann vom 21. Januar bis 17. Februar 2019 auf dem Sammelplatz kostenlos abgeladen werden, es gibt keine Öffnungszeiten oder Maximalabgaben. Die Ablagerung von anderen Grünabfällen ist nicht gestattet. Der Standort des Sammelplatzes wird im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht. Gehäckselt wird das Holz im Laufe der Kalenderwoche 8 (ab 18.02.2019).

    Verschenkbörse

    Beitrag der Gemeinde zur Müllvermeidung

    Wer gebrauchte Gegenstände zu verschenken hat, kann dies schriftlich oder telefonisch (07158/1700-0) Frau Maihöfer im Rathaus mitteilen. Die Angebote kön-nen auch im Internet auf der Homepage der Gemein-de Neuhausen, unter der Rubrik Umwelt im Abschnitt Verschenkbörse abgerufen werden. Außerdem besteht dort für Sie auch die Möglichkeit, Ihren Gegenstand, den Sie verschenken möchten, mit dem entsprechenden Ausschreibungsformular direkt an die Gemeindeverwal-tung zu melden. Nähere Infos hierzu erhalten Sie auf Anfrage bei Frau Maihöfer.

    119 Kunstleder Ecksofa 3 Kissen ausziehbar ca. 195x290 cm, Tel. 017662283993

    120 ausgestanzte Klebebuchstaben, Zahlen aus d-c-fix zum Beschriften von Fenstern etc., Tel. 980401

    122 Ikea Bett weiß 1,40 m, Tel 1864684

    125 Hosen-Bügelpresse, elektrische Corby 5500 Wand-montage, Tel. 01712082927

    001 Fernsehunterschrank, massiv buchefarben, 2 Schubladen und Glasplatte; Bürostuhl Kunstleder blau-schwarz gemustert, Kunstledercouch weiß-beige ausklappbar mit Bettkasten 200x90 cm, Tel. 015110272792

    002 Papierschneider 37x53 cm, Tel. 8673003 Gästebettmatratze zum Sitzwürfel, Tel. 8354

    WeihnachtsbaumsammelaktionDer Ortsverband beginnt das neue Jahr traditionell mit dem Einsammeln

    der Weihnachtsbäume

    am Samstag, den 12. Januar ab 8 Uhr.

    Der Kostenbeitrag je Baum beträgt wie im letzten Jahr 2 €. Vielen Dank!

  • 4 | Nummer 1/2 | Donnerstag | 10. Januar 2019

     

     

    Bürgertreff-Büro, Bäderstr. 1, Di. Do. Fr. 9-11 Uhr

    Leiterin des Bürgertreffs: Helga Mayer Tel: 940 933 Fax: 940 947 E-mail: [email protected] / www.neuhausen-buergertreff.de

    Facebook://www.facebook.com/buergertreffneuhausen Weitere Informationen unter der Rubrik Ostertagshof.

          

                                           

     

    Die Löwenkutsche fährt… am 15.01.19. Anmeldung über das Rathaus, Tel. 1700 – 0, montags bis 16.00 Uhr. Ansprechpartner: Dieter Kremer

    Wochenübersicht der öffentlichen Veranstaltungen Freitag 11.01.19 09.30 Uhr Finger-Yoga Montag 14.01.19 19 Uhr Fraktionssitzungen CDU, FW, IGL, SPD Dienstag 15.01.19 17.00 Uhr Schach-Treff 19.30 Uhr Skat-Treff Mittwoch 16.01.19 12.00 Uhr Mittagstisch Donnerstag 17.01.19 10.00 Uhr Eltern-Kind-Gruppe 14.00 Uhr Spiele-Treff 17.00 Uhr OTH-Chor 19.30 Uhr Perspektive „Fototreff“ Freitag 18.01.19 09.30 Uhr Finger-Yoga

    Cafe Jahreszeit So. 20.01.19 14.30-17.00 Uhr In den Wintermonaten lädt ein engagiertes Team einmal im Monat sonntags zu einem Kaffeenachmittag ein. Alle, die gerne in geselliger Runde den Sonntagskaffee mit selbstgebackenen Kuchen genießen möchten, sind herzlich dazu eingeladen. Als Gast haben wir an diesem Nachmittag Klaus Saile.

    Wir freuen uns über Ihr Kommen! Ansprechpartnerin: Helga Hugo

    Vortragsreihe Was alle interessiert… Do. 24.01.19 19.00 Uhr

    Kenner trinken Württemberger oder

    Wie gut helfen Weib, Wein und Gesang tatsächlich gegen den alltäglichen Wahnsinn?

    Ein amüsanter und nachdenklicher Vortrag über die Erfahrungen bei Demenzerkrankungen sowie über Begebenheiten aus dem „echten Leben“ – und das ganze bei einem Gläschen Wein. Kann ¼ l Rotwein täglich vor Herzinfarkt schützen und gegen eine Demenz vorbeugen? Oder besteht die Wirkung darin, dass Wein meistens in netter Gesellschaft getrunken wird und dadurch unser Gehirn angeregt wird? Ein unterhaltsamer Vortrag über Demenz und Wein – passt das zusammen? Ja – bei Andreas Kenner Mitglied des Landtags, Stadtrat in Kirchheim, Stadtführer, ehemaliger Mitarbeiter beim Sozialpsychiatrischen Dienst für alte Menschen, ehemaliger Leiter der Demenzstunde in Esslingen. Mit seinem Programm ist Andreas Kenner schon fast überall dort aufgetreten wo Württemberger Weine getrunken werden. Er aktualisiert sein Programm ständig mit Material aus dem alltäglichen Wahnsinn. Ansprechpartnerin: Rosemarie Kremer

    SOS - Dosen

    sind wieder eingetroffen und können

    im Rathaus und im Bürgertreff zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt

    werden.

  • | 5Nummer 1/2 | Donnerstag | 10. Januar 2019

    004 20 neuwertige Sammelteller von Rosenthal, Tel. 9878525

    005 Essecke: 2 Stühle, 1 Tisch Holz 70x110 cm, 1 Eckbank auf-klappbar, 1,30x1,70 cm; Kin-derzimmer-Möbel helles Holz 1 Schrank, 1 Regal, 1 Regalschrank,

    Wohnzimmerschrank Eiche H.220 cm, T.54 cm, B.355 cm

    beleuchtet; weiße Kunststoff-Gartenbank, Tel. 015779767141

    Fundsachen

    Eigentumsansprüche können auf dem Fundamt bei Frau Maihöfer, Zimmer 007, im Rathaus geltend ge-macht werden.Schlüsselbund

    Verkehrsinfo

    Bitte beachten Sie, dass voraus-sichtlich ab 21.01.2019 die süd-liche Gehwegseite der Letten-straße im Bereich zwischen der Garten- und der Kirchstraße auf-grund eines Bauvorhabens nicht durchgängig begehbar ist. Um dennoch die Wegebeziehung aufrecht zu erhalten, wird auf der Fahrbahn ein geführter Be-helfsgehweg eingerichtet wer-den.

    Amtliche Bekanntmachungen

    Die Sitzungen der Gemeinderats-fraktionen finden turnusmäßig eine Woche vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung statt. Bitte beachten Sie hierzu die entspre-chenden Terminhinweise unter der Rubrik „Parteien“ in unserem Mitteilungsblatt.

    Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und FinanzausschussesAm 22.01.2019 findet um 17:00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rat-hauses eine öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschus-ses statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein.Tagesordnung:1. Zuschuss an den Männergesangs-

    verein Neuhausen - Proberaum-nutzung

    2. Zustimmung zur Annahme von

    Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas)

    in Betriebsräumen von bestehen-den Gaststätten im Zuständigkeits-bereich des Landratsamtes Esslin-gen als untere GaststättenbehördeDas Landratsamt Esslingen erlässt aufgrund von § 1 Landesgaststät-tengesetz (LGastG) in Verbindung mit § 5 Absätze 1 und 2 Gaststätten-gesetz (GastG) und aufgrund des § 35 Satz 2 des Landesverwaltungs-verfahrensgesetzes (LVwVfG) fol-gende Allgemeinverfügung:1. Das Rauchen und Bereitstellen von Shishas, die - ausgenommen Pfeifen-tabak - mit Kohle bzw. organischen Materialien befeuert werden, sowie die Lagerung glühender Kohlen und anderer glühender organischer Ma-terialien für den Betrieb von Shishas wird in Betriebsräumen von beste-henden Gaststätten untersagt.2. Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Gaststätten, in denen die nachfolgend aufgelisteten Maß-gaben der Ziffern 2.1 bis 2.10 einge-halten bzw. erfüllt werden.2.1 Während in den Betriebsräumen Shishas geraucht bzw. bereitgestellt oder glühende Kohlen bzw. ent-sprechende Ersatzstoffe gelagert werden, ist durch eine fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung, die den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Lüf-tung“ (ASR A3.6) entspricht, sicher-zustellen, dass eine Konzentration von Kohlenstoffmonoxid (CO) von 30 parts per million (ppm) nicht überschritten wird. Die ausreichen-de Leistungsfähigkeit der Be- und Entlüftungsanlage hinsichtlich des erforderlichen Luftaustausches so-wie deren fachgerechte Installation sind vor der Aufnahme des Shisha-Betriebs gegenüber der Gaststät-tenbehörde durch einen Nach-weis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person zu belegen.Jede eingesetzte Lüftungsanlage muss so beschaffen und dimensio-niert sein, dass diese pro brennen-der Shisha 130 m³ Luft pro Stunde (130m³/h) nach außen befördert.Die Abluft ist grundsätzlich über Dach mit einer Geschwindigkeit von mindestens 7 Metern pro Sekunde in den freien Luftstrom abzuleiten. Soweit sichergestellt ist, dass die Ab-luft nicht in Wohn-, Geschäfts- oder sonstige Räume gelangen kann, ist ausnahmsweise auch eine alterna-tive Ableitung der Abluft in den freien Luftstrom zulässig. Sofern in diesem Fall allerdings Erkenntnis-se über das Eindringen der Abluft

    Spenden nach § 78 Abs. 4 Ge-meindeordnung

    3. NKHR: Darstellung der Haushalts-systematik

    4. Kindergartenbedarfsplanung - Aktuelle Belegungsentwicklun-gen

    5. Verschiedenesgez. HackerBürgermeister

    Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technik- und UmweltausschussesAm 22.01.2019 findet um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rat-hauses eine öffentliche Sitzung des Technik- und Umweltausschusses statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein.Tagesordnung:1. Gewässerschau - Sachstandbericht2. Schulhof Friedrich-Schiller-Schule

    - Vergabebeschluss3. Neubau Einfamilienhaus mit Ne-

    benanlage - Wilhelmstraße 274. Anbau an bestehendes Wohn-

    haus - Lindenstraße 705. Neubau eines Wohnhauses mit

    Garage - Amselweg 106. Veränderte Ausführung des Be-

    triebsparkhauses - Schurwaldstra-ße Flst. 2873/1 und 2871/1

    7. Abbruch von Gebäudeteilen und Doppelgarage; Neuerrichtung - Anbau und Stellplätze - Brahms-weg 4

    8. Bauvoranfrage: Erstellung einer Doppelgarage außerhalb des Baufensters - Amselweg 4

    9. Verschiedenesgez. HackerBürgermeister

    Einladung zur öffentlichen Sitzung des GemeinderatesAm 22.01.2019 findet um 20:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathau-ses eine öffentliche Sitzung des Ge-meinderates statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein.Tagesordnung:1. Bekanntgabe Beschlüsse aus

    nichtöffentlicher Sitzung2. Einwohnerfragestunde3. Haushaltssatzung und Haushalts-

    plan 2019 - Einbringung4. Wirtschaftsplan 2019 des Versor-

    gungs- und Verkehrsbetriebes Neuhausen a.d.F. - Einbringung

    5. Sanierung Fliederweg - Vergabe-beschluss

    6. Bildung eines Gemeindewahlaus-schusses

    7. Aktuelle Finanzentwicklungen8. Verschiedenesgez. HackerBürgermeister

  • 6 | Nummer 1/2 | Donnerstag | 10. Januar 2019

    Sterbefälle

    Was tun bei Todesfällen?Ist der Sterbefall innerhalb Neu-hausens eingetreten, muss er beim Standesamt Neuhausen (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 002) durch die Angehörigen oder das beauftrag-te Bestattungsinstitut angezeigt werden. Bei auswärts Verstorbenen beim Standesamt des jeweiligen Sterbeortes. Außerdem muss ein To-desfall beim Friedhofsamt (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 003, Tel. 1700-20) gemeldet werden.Liegt der Sterbefall am Wochenen-de, kann der Beerdigungstermin mit dem jeweiligen Pfarramt festge-legt werden. Der Termin muss aber gleichzeitig mit dem Bestattungsin-stitut Dörfler Bestattungen GmbH, Ernst-Sachs-Str. 2, 73207 Plochingen, Tel. 07153 83670, abgesprochen werden.

    Bereitschaftsdienste

    Ärztliche Versorgungim Notfall

    Notfallpraxis und ärztlicher Hausbesuchsdienst

    Ärztlicher BereitschaftsdienstAn den Wochenenden und Feierta-gen und außerhalb der Sprechzei-ten: Kostenfreie Rufnummer 116117Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: doc-direkt - Kostenfreie Onlinesprech-stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 - 96589700 oder docdirekt.deDer ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen unter der Rufnummer 112 zu rufen ist.Zentrale Notfallpraxisfür die Fildergemeinden in der Filderklinik, Im Haberschlai 7 Filderstadt-Bonlandenam Freitag und vor Feiertagen 16 - 23 Uhram Samstag, Sonntag u. Feiertag 8- 23 UhrEine Anmeldung ist nicht erforder-lich. Bringen Sie bitte Ihre Kranken-versichertenkarte mit.Hausbesuchsdienst und Notfalldienstunter der Woche überTelefon 0711 - 60 130 60Montag bis Donnerstag jeweils 19- 7 Uhr und von Freitagabend 19 Uhr durchgehend bis Montag früh 7 Uhr

    Kinder- und jugendärztlicherBereitschaftsdienstZuständig ist die zentrale kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Ess-lingen, Hirschlandstraße 97, 73730 Esslingen:Montag bis Freitag: 19 bis 8 UhrSamstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 8 Uhr (ohne Voranmeldung) Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche ist unter der zentralen Rufnummer 0180 – 60 71 100 zu erreichen.Zahnärztlicher NotdienstSamstag, Sonntag und an Feierta-gen von 11.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 18.00 Uhr. Die Dienst ha-benden Zahnärzte erfahren Sie un-ter der Rufnummer 0711 7877755.Augenärztlicher NotdienstTel. 01806071122HNO-ärztlicher NotdienstTel. 01806070711Frauenärztlicher NotdienstTel. 0711/3511993GiftzentraleTel. 0761/19240Tierärztlicher NotdienstDer Dienst beginnt am Samstag um 14:00 Uhr und endet am Montag 08:00 Uhr. An Feiertagen beginnt der Notdienst um 08:00 Uhr und en-det am darauffolgenden Werktag um 08:00 Uhr.Der Tierärztliche Notdienst wird in dringenden Fällen von der Tierklinik Stuttgart-Plieningen, Hermann Fein Str. 15, 70599 Stuttgart - Plieningen übernommen.Telefon: 0711/637380Da das Telefon im Notdienst nicht durchgehend besetzt sein kann, wird gebeten, im Notfall direkt in die Tierklinik zu fahren.Tierrettungsdienst24-h-Notdienst 0177-3590902Bereitschaftsdienstder Apotheken

    Dienstwechsel an Sonn- und Feiertagen um 8.30 Uhr11.1.: Pliensau-Apotheke, ES-Stadt-mitte, Oberer Metzgerbach 2, Tel. 0711/356813Apotheke zu den 3 Linden, Filderstadt-Harthausen, Harthäuser Hauptstr. 4, Tel. 07158/98561012.1.: Rosenau-Apotheke, ES-Oberesslingen, Plochinger Str. 81, Tel. 0800/7673628Herz-Apotheke Mache, L.-E.-Echter-dingen, Bernhäuser Str. 5, Eingang Bäckergasse, Tel. 0711/990955013.1.: Rathaus-Apotheke, Denkendorf, Friedrichstr. 6, Tel. 0711/344103Apotheke am Rathaus, Filderstadt-

    Sielmingen, Sielminger Hauptstr. 29, Tel. 07158/864414.1.: Apotheke am Theater, ES-Stadtmitte, Küferstr. 2, Tel. 0711/2585960Landhaus-Apotheke, Möhringen, Vaihinger Str. 20, Tel. 0711/71117115.1.: Kronen-Apotheke, Neuhau-sen, Marktstr. 3, Tel. 07158/67000Markt-Apotheke, L.-E.-Leinfelden, Marktplatz 2, Tel. 0711/7674078016.1.: Löwen-Apotheke, Neuhau-sen, Bahnhofstr. 4, Tel. 07158/8261Filder-Apotheke, Filderstadt- Bernhausen, Nürtinger Str. 6, Tel. 0711/70250717.1.: Kosmas-Apotheke Mache, Ostfildern-Nellingen, Hinden-burgstr. 10, Tel. 0711/343300Uhlberg-Apotheke, Filderstadt-Bonlanden, Bonländer Hauptstr. 77, Tel. 0711/774303

    Müllkalender

    AbfuhrtermineTeil I:Mittwoch, 16.1.: Restmüll2-wöchentlich

    Teil II:Montag, 14.1.: Restmüll 2- bzw.4-wöchentlichAngaben ohne Gewähr. Es gelten auf jeden Fall die Termine aus dem Müllkalender!Reklamationen bei der Abfuhr/ Abholung von - Bio- und Restmülltonnen:Fa. Gustav Scherrieble GmbH & Co., Tel. 0711 93152-444 oder Abfall-wirtschaftsbetrieb, Tel. 0711 9312-501- Gelben Säcken und Tonnen:Fa. Remondis GmbH & Co. KG,Tel. 0800 1223255- Papiertonnen:ALBA Stuttgart GmbH, Tel. 01801 150666 oder 07151 1713-0Öffnungszeiten Recyclinghof und Grünschnittsammelplatz bei der KleingartenanlageDienstag 15.00 - 18.00 UhrSamstag 9.00 - 12.00 UhrSperrmüll anliefern ohne Wartezeit?Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb hilft gerne. Tel. 0800 9312-526 oder Tel. 0711 9312-526Altpapier- und AltkleidersammlungSamstag, 26. Januar 2019, BürgergardeHinweis:Falls Sie außerhalb dieser Abfuhrter-mine Papier oder Altkleider entsor-gen möchten, stehen Ihnen hierfür Container auf dem Bahnhofsge-lände (Bahnhofstraße 69) zur Ver-fügung. Der Papiercontainer ist an Sonn- und Feiertagen geschlossen.

  • | 7Nummer 1/2 | Donnerstag | 10. Januar 2019

    in Wohn-, Geschäfts- oder sonstige Räume bzw. Anliegerbeschwerden bekannt werden, ist die Ableitung von Abluft sofort zu unterlassen und das Bereitstellen und Rauchen von Shishas sowie die Lagerung glü-hender Kohle in den Betriebsräu-men der Gaststätte einzustellen.Zur Beurteilung der Abluftableitung ist die zuständige Immissionsschutz-behörde im Beschwerdefall sowie im Erlaubnisverfahren frühzeitig zu beteiligen bzw. bei erlaubnisfreien Verfahren in Kenntnis zu setzen.Das technische Datenblatt der Be- und Entlüftungsanlage ist im Be-trieb zu hinterlegen und Vertretern von Behörden, Polizei oder Feuer-wehr auf Verlangen vorzulegen.2.2 Zur Überwachung der CO-Kon-zentration sind der Anzündbereich und die Gasträume mit funktionsfä-higen CO-Warnmeldern, die der DIN EN 50291-1 entsprechend, gemäß der jeweiligen Betriebsanleitung, auszustatten. Dabei ist je 25 m² Flä-che ein Warnmelder anzubringen.Eine Ausfertigung der Montage- und Betriebsanleitung der CO-Warn-melder ist im Betrieb vorzuhalten und Vertretern von Behörden oder Polizei auf Verlangen vorzulegen.Die CO-Warnmelder sind fortlau-fend betriebsbereit zu halten und - sofern die Betriebsanleitung nichts anderes festlegt - im wöchentlichen Abstand auf ihre Funktionsfähig-keit (Batterieversorgung) hin zu überprüfen. Die Anbringung der Warnmelder hat in Quellnähe (An-zündbereich und Konsumplätze der Shishas) zu erfolgen; eine Anbrin-gung in unmittelbarer Nähe eines Fensters ist ausgeschlossen.2.3 Sofern ein CO-Warnmelder an-schlägt, sind sofort sämtliche Shishas bzw. alle glühenden Kohlen und al-les glühende organische Material (auch der Tabak) zu löschen. Au-ßerdem sind alle Fenster und Türen zu öffnen. Die Räume sind so lange zu lüften, bis die CO-Konzentration wieder unterhalb des Grenzwerts-von 30 ppm liegt.Jedes Anschlagen eines Warnmel-ders ist mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren. Die Dokumentati-on ist in der Gaststätte vorzuhalten und Vertretern von Behörden, Poli-zei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.2.4 Der Anzündbereich für die Koh-len ist mit einem fachgerecht instal-lierten Rauchabzug auszustatten. Der Rauchabzug ist während des Anzündvorgangs sowie während der Lagerung glühender Kohlen stets in Betrieb zu halten. Über die

    fachgerechte Installation des Rauch-abzugs ist der Gaststättenbehörde vor der Inbetriebnahme von An-zündeinrichtungen, die keine Feu-erstätten sind, ein Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person vorzulegen. Soweit als An-zündeinrichtung eine Feuerstätte genutzt wird, ist deren fachgerech-te Installation vor der Inbetriebnah-me durch einen Schornsteinfeger-nachzuweisen.2.5 Im Anzündbereich sowie im Be-reich der Theke ist jeweils ein Feu-erlöscher der Brandklasse A, der der DIN EN 3 (tragbare Feuerlöscher) entspricht, mit sechs Kilogramm Löschmittel vorzuhalten. Feuerlö-scher müssen regelmäßig (alle zwei Jahre) fachmännisch gewartet bzw. ausgetauscht werden (siehe Prüfpla-kette auf dem Löschmittelbehälter).2.6 Der Umgang mit offenem Feuer bzw. glühenden Kohlen ist auf einer feuerfesten und standsicheren Un-terlage und in sicherem Abstand zu brennbaren Materialien und elek-trischen Kabeln und Installationen vorzunehmen.2.7 Die Kohlen sind entsprechend den Vorgaben der Gebrauchsanlei-tung anzuzünden. Die Sicherheits-hinweise des Herstellers sind strikt zubeachten.2.8 Beim Anzünden darf kein Fun-kenflug über die nicht brennbare Unterlage hinaus entstehen.2.9. Sämtliche Abfallbehälter müs-sen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen und einen dicht schließen-den Deckel oder eine selbstlöschen-de Funktion haben.2.10 An der Eingangstür zur Gast-stätte ist ein deutlich sichtbarer Hin-weis mit dem nachfolgend genann-ten Text anzubringen.„Achtung! Bei der Zubereitung und dem Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas) entsteht Kohlenstoffmon-oxid (CO). Hierdurch können erheb-liche Gesundheitsgefahren entste-hen, insbesondere für Schwangere und Personen mit Herz- Kreislauf-Erkrankungen. Zutritt für Minder-jährige nicht gestattet.“Alternativ kann auch ein anders for-mulierter Text gleichen Inhalts ver-wendet werden.3. Gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollzie-hung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) angeordnet.4. Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) wird die Festsetzung eines Zwangs-geldes in Höhe von 1.000 Euro an-gedroht.

    5. BekanntgabeDiese Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Be-kanntmachung nach § 41 LVwVfG als bekannt gegeben.Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und Rechtsbehelfs-belehrung beim Landratsamt Ess-lingen, SG 221, Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen am Neckar zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.. BegründungBeim Verglühen von Shisha-Kohle bzw. entsprechenden organischen Ersatzstoffen entsteht hochgiftiges Kohlenstoffmonoxid (CO). Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird somit unbemerkt mit der Atmung in den Körper aufgenommen. Über die Lunge gelangt das Kohlenstoffmon-oxid ins Blut. Dort verhindert es den Sauerstofftransport und kann daher zu schwerwiegenden gesundheitli-chen Schäden führen, im schlimms-ten Fall sogar zum Tod.Da der menschliche Körper das Koh-lenstoffmonoxid erst ca. sechs Mo-nate nach der Aufnahme wieder ausscheiden kann, kommt es bei regelmäßigem Einatmen entspre-chend belasteter Luft zu einer An-reicherung des Stoffs im Blut. Aus diesem Grund können die gravie-renden Folgen im Einzelfall selbst dann eintreten, wenn die betroffe-ne Person nicht akut einer hohen CO-Konzentration in der Atemluft ausgesetzt ist. In der Vergangenheit ist es im Bundesgebiet immer wie-der zu schweren Unfällen mit Koh-lenstoffmonoxid gekommen, auch in Gaststätten, in denen Shishas zum Rauchen angeboten wurden.Auf Grund der bisherigen Erkennt-nisse muss davon ausgegangen werden, dass die Gäste und die Be-schäftigten in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, der er-heblichen Gefahr einer Kohlenstoff-monoxidvergiftung ausgesetzt sind, soweit die Anreicherung des Gases in der Atemluft nicht durch eine ausreichend dimensionierte mecha-nische Be- und Entlüftung verhin-dert wird. Zudem birgt der unsach-gemäße Umgang mit glühenden Kohlen eine erhöhte Brandgefahr. Maßnahmen zur Abwehr dieser er-heblichen Gefahren für Leib und Leben von Personen sind daher un-erlässlich.Nach § 1 LGastG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 Gaststättengesetz (GastG) können Gewerbetreibenden, die ein Gast-stättengewerbe betreiben, unter anderem jederzeit Auflagen zum

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    Schutz des Lebens und der Gesund-heit der Gäste und der Beschäftig-ten angeordnet werden. Nach § 1 LGastG in Verbindung mit § 5 Ab-satz 1 Nr. 3 GastG können Gastwir-ten außerdem Auflagen zum Schutz der Anwohner und der Allgemein-heit vor schädlichen Immissionen er-teilt werden.Diese Vorschriften stellen nicht nur eine Ermächtigungsgrundlage für behördliches Handeln dar, sie verpflichten die Verwaltung auch, diese hochrangigen Rechtsgüter zu schützen. Ohne das Verbot gemäß Ziffer 1 und die Beachtung der unter Ziffer 2 aufgeführten Maßgaben ist mit hinreichender Wahrscheinlich-keit davon auszugehen, dass Gäste und Beschäftigte in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, akut gefährdet werden. Das Land-ratsamt Esslingen hat als zuständige Gaststättenbehörde daher von Amts wegen die entsprechend erforderli-chen Maßnahmen zur Abwehr die-ser Gefahren zu treffen.Da die Gefahrenlage in allen Gast-stätten besteht, in deren Betriebs-räume mit Kohle bzw. entspre-chenden Ersatzstoffen befeuerte Shishas zum Rauchen vorbereitet und angeboten werden, ergeht die-se Anordnung als Allgemeinverfü-gung nach § 35 Satz 2 LVwVfG an alle Gastwirte, deren bestehende Betriebe diese Merkmale erfüllen. Dies ist auch deswegen angebracht, um zweifelsfrei jeden derzeit be-stehenden Gaststättenbetrieb, in dem das Rauchen von Shishas an-geboten wird bzw. stattfindet - d.h. auch solche Betriebe, bei denen der dort stattfindende Konsum von Shishas der zuständigen Behörde eventuell nicht bekannt ist, mit der Folge, dass ein Vorgehen mittels Einzelverfügung(en) lückenhaft wäre - zu erfassen.Das Verbot des Rauchens und Be-reitstellens von Shishas, die mit Koh-le oder ähnlichen Ersatzstoffen be-feuert werden, sowie der Lagerung glühender Kohlen bzw. entspre-chender Ersatzstoffe in Betriebsräu-men von Gaststätten (Ziffer 1 dieser Verfügung) ist zur Verhinderung ei-ner Brandgefahr und einer Gefähr-dung der Gäste und Beschäftigten durch eine mit Kohlenstoffmonoxid belastete Atemluft geeignet.Die Maßnahme ist auch erforder-lich, soweit die Maßgaben (Sicher-heitsvorgaben) nach Ziffer 2 dieser Verfügung nicht erfüllt sind. Die Gefahren können mit milderen Mit-teln nicht zuverlässig abgewehrt werden.

    Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 “Arbeits-platzgrenz-werte” darf die Konzen-tration von Kohlenstoffmonoxid in der Atemluft in Arbeitsstätten 30 ppm nicht übersteigen. Lediglich für die Dauer von jeweils 15 Minu-ten dürfen Angestellte bis zu zwei Mal pro Arbeitsschicht einer CO-Konzentration von bis zu 60 ppm ausgesetzt sein.Die Technischen Regeln für Gefahr-stoffe haben als Vorschrift des Ar-beitsschutzrechts auch aus gaststät-tenrechtlicher Sicht Relevanz, weil der Schutz von Beschäftigten nach § 5 Absatz 1 Nr. 2 GastG auch zu den Schutzgütern des Gaststättenrechts zählt. Da sich auch die Gäste oftmals über längere Zeiträume in Gaststät-ten aufhalten und somit ebenfalls der Gefahr einer CO-Vergiftung ausgesetzt sind, müssen die Grenz-werte des Arbeitsschutzrechts auch hinsichtlich des Schutzes der Gäste beachtet werden. Insbesondere bei Stammkunden könnte es sonst in überschaubarer Zeit zu einer ge-fährlichen Anreicherung von Koh-lenstoffmonoxid im Blut kommen. Bezüglich des Schutzes der Gäste kann daher kein höherer Grenzwert als der für Beschäftigte geltende ak-zeptiert werden.Durch das Öffnen der Fenster und Türen allein kann der für die Ein-haltung dieses Grenzwerts erforder-liche Luftaustausch in Betriebsräu-men zumindest bei Windstille nicht erreicht werden. Ständig geöffnete Türen und Fenster könnten außer-dem zu einem gesundheitsschädli-chen Luftzug in den Betriebsräumen führen, insbesondere bei kalten Au-ßentemperaturen. Zudem wäre in diesem Fall mit einer Belästigung der Anwohner durch nach außen dringende Geräusche und die für Shisha-Bars typische, stark mit Duft-stoffen belastete Abluft zu rechnen.Aus diesem Grund ist es zum Schutz der Gäste und der Beschäftigten er-forderlich, dass alle Betriebsräume, in denen Shishas geraucht bzw. Vor-bereitungen zum Rauchen der Pfei-fen getätigt werden, während des Betriebs permanent durch eine aus-reichend dimensionierte und fach-gerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung, die den Techni-schen Regeln für Arbeitsstätten ent-spricht, be- und entlüftet werden. Nur so ist sichergestellt, dass einer-seits der erforderliche Luftaustausch erreicht wird und andererseits kein gesundheitsschädlicher Luftzug in den Räumen entsteht.Der vorgegebene Wert von 130 m³/h soll sicherstellen, dass Kohlen-

    stoffmonoxid (CO) in hinreichender Menge lüftungstechnisch abgeführt wird und dadurch Gefährdungen der Gesundheit von Gästen und Beschäftigten in Shisha-Bars von vornherein möglichst ausgeschlos-sen werden. Von der Berufsgenos-senschaft Nahrungsmittel und Gast-gewerbe (BGN) wurden 4,5 g/h CO Emission pro Shisha ermittelt. Setzt man diesen Wert ins Verhältnis zu dem in der TRGS 900 vorgegebenen Arbeitsplatzgrenzwert für CO von 30 ppm (= 35 mg/m³ bzw. 0,035 g/m³), erhält man rund 130 m³/h pro Shisha als Ergebnis (Rechengang: 4,5 g/h dividiert durch 0,035 g/m³ ergibt 128,57 m³/h, aufgerundet 130 m³/h). Aufgrund des vorgegebe-nen Wertes von 130 m³/h, der dem Schutz der Beschäftigten in Shisha-Bars dient, wird zugleich - mittelbar - auch der Schutz der Gäste vor über-höhten CO-Werten in der Raumluft sichergestellt.Zum Schutz der Anwohner vor schädlichen Immissionen ist es zu-dem erforderlich, dass die Abluft über Dach ausgeleitet wird. Ein al-ternatives Ausleiten der mit Duft-stoffen belasteten Abluft kann nur ausnahmsweise toleriert werden, wenn sichergestellt ist, dass Anwoh-ner bzw. benachbarte Einrichtun-gen oder die Allgemeinheit nicht belästigt oder gefährdet werden.Da die zu stellenden Anforderungen meist auf den Einzelfall zu beziehen und hinsichtlich der örtlichen Ver-hältnisse fachlich zu beurteilen sind, ist die zuständige Immissionsschutz-behörde zu beteiligen.Da das Kohlenstoffmonoxid insbe-sondere beim Verglühen der Shi-sha-Kohlen entsteht, ist es zudem erforderlich, dass Einrichtungen zum Anzünden der Kohle sowie zur Lagerung glühender Kohlen, über einen fachgerecht installier-ten und ausreichend leistungsfähi-gen Rauchabzug verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das bei der Verbrennung entstehende Kohlenstoffmonoxid zuverlässig abgeleitet und die Raumluft in den Gast- bzw. Arbeitsbereichen nicht zusätzlich belastet wird.Trotz der Maßnahmen zur Verhinde-rung der Entstehung einer gesund-heitsschädlichen CO-Konzentration in der Atemluft ist es unerlässlich, dass Räume, in denen Shishas ge-raucht oder Vorbereitungen zum Rauchen der Wasserpfeifen getätigt werden, mit einer ausreichenden Anzahl an funktionsfähigen und geeigneten CO-Warnmeldern aus-gestattet sind. Nur so kann im Fall einer Fehlfunktion oder Überlas-

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    tung der Lüftungsanlage sicherge-stellt werden, dass eine gefährliche Anreicherung des unsichtbaren und geruchlosen Gases in der Atemluft rechtzeitig bemerkt wird und die unter Ziffer 2.3 beschriebenen Maß-nahmen zum Schutz der anwesen-den Personen eingeleitet werden können.Die vorgesehene Sicherstellung der fortdauernden Betriebsbereitschaft der CO-Warnmelder und die vorge-schriebene wöchentliche Kontrolle sollen sicherstellen, dass keine Lü-cken beim zusätzlichen Schutz der Gäste und der Beschäftigten durch Warneinrichtungen eintreten, und sollen außerdem ermöglichen, Ma-nipulationen an den Geräten mit dem Ziel entgegenzuwirken, die Auslösung frühzeitiger Warnmel-dungen aufgrund überhöhter CO-Werte in der Raumluft möglichst zu vermeiden. Die Sicherstellung der fortlaufenden Betriebsbereitschaft beinhaltet auch, dass Geräte nach Ablauf der vom Hersteller angege-benen maximalen Nutzungsdauer oder bei Anzeichen dafür, dass sie nicht mehr einwandfrei funktionie-ren, umgehend geprüft und gege-benenfalls ausgetauscht werden.Die Pflicht zur Dokumentation je-der Überschreitung des Grenzwerts für Kohlenstoffmonoxid in der Atemluft ist zur Überwachung der Lüftungsanlage hinsichtlich einer etwaigen Fehlfunktion oder Unter-dimensionierung erforderlich. Ohne eine entsprechende Dokumentati-on würde auch die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben dieser Verfügung durch die Behörden un-verhältnismäßig erschwert.Die Anforderungen der Ziffern 2.5 bis 2.9 sind hinsichtlich des vorbeu-genden Brandschutzes erforderlich. Der Umgang mit glühenden Kohlen und offenem Feuer birgt zweifellos die Gefahr der Entstehung eines Brandes und somit einer erhebli-chen Gefährdung der Gäste und Be-schäftigten.Wegen der Beeinträchtigung des Sauerstofftransports im Blut werden Schwangere bzw. deren ungebore-ne Kinder im Mutterleib sowie Per-sonen mit Herz-Kreislauf- Erkran-kungen durch Kohlenstoffmonoxid besonders gefährdet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass diese Personen bereits an der Eingangs-tür und somit vor dem Betreten der Gaststätte deutlich sichtbar auf die Gefahrensituation hingewiesen werden.Bei der Prüfung der Erforderlichkeit verwaltungsrechtlicher Maßnah-men wurde zum Schutz der Rechte

    der Gewerbetreibenden berück-sichtigt, dass es auch Möglichkeiten zum Betrieb von Shishas ohne die Entstehung von Kohlenstoffmono-xid und ohne eine erhöhte Brand-gefahr gibt, z. B. elektrische Shishas. Die Nutzung solcher Wasserpfeifen wird von dieser Verfügung daher nicht tangiert.Ebenso gilt das Verbot nach Ziffer 1 dieser Verfügung nicht für das Rau-chen und Vorbereiten von Shishas im Freien, da in diesem Fall keine gefährliche CO-Anreicherung in der Atemluft zu erwarten ist.Zudem wird den betroffenen Gast-wirten aufgrund der Ausnahme vom Verbot nach Ziffer 1 dieser Ver-fügung bei Erfüllung der in Ziffer 2 angeführten Maßgaben die Mög-lichkeit eingeräumt, ihre Gaststät-ten weiterhin mit dem klassischen Betriebskonzept zu führen.Das Verbot nach Ziffer 1 in Verbin-dung mit der Ausnahme (Maßga-ben) nach Ziffer 2 dieser Verfügung ist zudem angemessen und verletzt die Gewerbetreibenden nicht in ih-ren Rechten.Das öffentliche Interesse am Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gäste und Beschäftigten in den be-troffenen Gaststätten sowie der Schutz der Anlieger vor schädlichen Immissionen wiegt schwerer als das Interesse der Gastwirte an der un-beeinträchtigten Ausübung ihres Gewerbes.Dies gilt umso mehr, weil die Gast-wirte durch diese Verfügung nicht in der Ausübung ihres Gewerbes an sich beeinträchtigt werden, sondern lediglich hinsichtlich dessen Ausprä-gung. Angesichts der hochrangigen zu schützenden Rechtsgüter ent-spricht diese Verfügung damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.7. Begründung der Anordnung der sofortigen VollziehungDie in Ziffer 3 enthaltene Anord-nung der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) liegt im überwiegenden öffentli-chen Interesse im Sinne des § 80 Ab-satz 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO. Aufgrund dieser Vorschrift entfällt damit die aufschiebende Wirkung eines gegen diese Verfügung gerichteten Wider-spruchs bzw. einer entsprechenden Anfechtungsklage bis zu dem in § 80b VwGO genannten Zeitpunkt.Es muss davon ausgegangen wer-den, dass Gäste und Beschäftigte in Gaststätten, in denen mit Kohle bzw. entsprechenden Ersatzstoffen befeuerte Shishas angeboten wer-den, einer akuten Gesundheitsge-fährdung und einer hohen Brand-

    gefahr ausgesetzt sind, soweit das Verbot nach Ziffer 1 und die Maß-gaben nach Ziffer 2 dieser Verfü-gung nicht beachtet werden.Da jederzeit mit dem Eintritt einer Gefahr mit schwerwiegenden Fol-gen für Gäste und Beschäftigte in den betroffenen Gaststätten ge-rechnet werden muss, überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren das Interesse der Gastwir-te an dem vorläufigen Aufschub ei-ner Vollziehung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2). Dies gilt umso mehr, weil durch diese Verfügung der Betrieb der Gaststätte nicht an sich, sondern lediglich hinsichtlich des Betriebskonzepts eingeschränkt wird.Da allein die Beachtung der Maß-gaben in Ziffer 2 dieser Verfügung sicherstellt, dass die Gefahren, de-rentwegen das Verbot in Ziffer 1 der Verfügung ausgesprochen wird, beim Betrieb einer Shisha-Bar ver-mieden werden können, ist es not-wendig, dass neben Ziffer 1 auch die Ziffer 2 der Verfügung für sofort vollziehbar erklärt wird. Die vor-stehenden Erwägungen zum über-wiegenden öffentlichen Interesse beanspruchen insofern auch dies-bezüglich Geltung, da beide Ziffern - vom Inhalt her gesehen - untrenn-bar zusammenhängen.8. ZwangsmittelDiese Verfügung (Ziffer 1 und 2) ist gemäß § 2 Nr. 2 Landesverwaltungs-vollstreckungsgesetz (LVwVG) auf Grund der Anordnung der soforti-gen Vollziehbarkeit vollstreckbar. Wegen der Dringlichkeit der Durch-setzung der Maßnahmen gemäß Ziffer 1 und 2 zum Schutz der Gäste und Beschäftigten in den betroffe-nen Gaststätten wird nach §§ 18, 19, 20 und 23 LVwVG für den Fall der Nichtbeachtung von Ziffer 1 und 2 dieser Verfügung die Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 1.000 Euro angedroht.Die Androhung eines Zwangsgel-des in dieser Höhe ist geeignet und erforderlich, um die Gastwirte zur Einhaltung der Verfügung (Ziffer 1 und 2) zu bewegen. Insbesonde-re weil die Befolgung des Verbots nach Ziffer 1 dieser Verfügung bzw. der Beachtung der Maßgaben in Ziffer 2 in manchen Gaststätten zu einem erheblichen Umsatzrückgang führen könnte, muss damit gerech-net werden, dass einzelne Gastwirte die Festsetzung eines niedrigeren Zwangsgeldes leichtfertig in Kauf nehmen könnten, um Einnahme-ausfälle zu verhindern. Ein niedrige-

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    res Zwangsgeld würde seiner Funktion als Zwangsmittel somit nicht gerecht. Die Höhe des Zwangsgeldes ist in Anbetracht der hochrangigen zu schützenden Rechts-güter auch angemessen.Das Zwangsgeld kann durch Zwangsvollstreckung ge-mäß § 13 ff. LVwVG beigetrieben werden. Die wieder-holte Anwendung eines - auch in der Höhe gestaffelten Zwangsgeldes - ist möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht auf Antrag bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes Zwangshaft anordnen kann.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Verfügung (Ziffern 1, 2 und 4) kann inner-halb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Esslingen mit Sitz in Esslingen oder bei einer der Au-ßenstellen einzulegen.Das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Sitz in Stuttgart kann gemäß § 80 Absatz 5 VwGO auf Antrag die auf-schiebende Wirkung von Widerspruch und Anfech-tungsklage ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.Esslingen, 10.12.2018Schöll

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    Aktuelle Stellenanzeigen auch immer unter www.neuhausen-fildern.de

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    an Automaten oder suchtartiger Medienkonsum mit stundenlangem Surfen oder Chatten im Internet dazu. Vielfach wurden bereits in jungen Jahren illegal Drogen konsumiert, die Lösung aus der Illegalität gelingt nicht und dann ist oft der Umstieg auf einen riskanten Al-koholkonsum naheliegend. „Ich komme wegen Alkohol und wegen Drogen“, ist heute ein häufiger Einstieg in die Beratung. Auch beim Glücksspiel um Geld spielen oft zusätzlich andere Suchtmittel wie Alkohol und Can-nabis eine Rolle. Unterschiedliche Beratungsstellen nach Suchtmitteln getrennt sind aus diesem Grund in der am-bulanten Suchthilfe heute nicht mehr zeitgemäß.Die Trägerschaft des Landkreises für zwei Suchtbera-tungsstellen, die Psychosoziale Beratungsstelle Nürtin-gen und die Jugend- und Drogenberatung, hat eine lange, fast 40-jährige Tradition. Um eine optimale, be-darfsgerechte Versorgung im Landkreis aufzustellen, hat die Landkreisverwaltung einen Organisationsent-wicklungprozess durchgeführt. Mit der organisatori-schen Weiterentwicklung der Suchtberatung und Sucht-prävention hat sich der Landkreis den Anforderungen an eine zukunftsorientierte Suchthilfe offensiv gestellt. Zielsetzung war eine Bündelung der fachlichen Kompe-tenzen, um eine moderne, den wissenschaftlichen Er-kenntnissen Rechnung tragende Suchthilfe und Sucht-prävention auf hohem fachlichen Niveau nachhaltig zu etablieren. Jugend- und Drogenberatung und Psychosoziale Be-ratungsstelle des Landkreises werden Beratungsstelle Sucht und PräventionZum Jahreswechsel werden daher die Jugend- und Dro-genberatung und die Psychosoziale Beratungsstelle des Landkreises zusammengeführt und in die gemeinsame „Beratungsstelle Sucht und Prävention“ übergehen. Die Beauftragte für Suchtprophylaxe, die landkreisweite Koordinierungsaufgaben im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention hat, wird in die Beratungsstelle integ-riert. Organisatorisch ist die Beratungsstelle Sucht und Prä-vention im Sozialdezernat beim Amt für Besondere Hil-fen angesiedelt. Der Kreisdiakonieverband beteiligt sich weiterhin an der Trägerschaft. Die vier Standorte der Beratungsstelle mit allen Angeboten bleiben wie bisher erhalten und ermöglichen eine wohnortnahe und nied-rigschwellige Beratung: in Nürtingen in der Kirchstraße, in Kirchheim unter Teck in der Marktstraße, in Esslingen in der Wehrneckarstraße und in Leinfelden-Echterdin-gen in der Bernhäuser Straße. Die Beratungsstelle Sucht und Prävention des Landkreises arbeitet auch weiter in enger Kooperation und auf Grundlage einer gemeinsa-men Konzeption mit der eigenständigen Psychosozialen Beratungsstelle Esslingen in Trägerschaft der Stadt Ess-lingen zusammen.Ab Januar 2019 können sich Menschen jeden Alters mit einem problematischen Konsumverhalten oder Sucht-problem – unabhängig vom Suchtmittel oder Suchtver-halten – an die Beratungsstelle Sucht und Prävention wenden. Es gibt dann landkreisweit eine zentrale Te-lefonnummer. Auch Angehörige und Bezugspersonen können sich zentral melden und werden wohnortnah beraten und unterstützt. Dieses Angebot besteht auch für Betriebe und Verwaltungen, Kooperationspartner und alle, die fachlichen Rat suchen. Kindertageseinrich-tungen, Schulen, Jugendeinrichtungen, Betriebe und Senioreneinrichtungen, die für ihre Zielgruppen prä-ventive Angebote machen möchten, erhalten Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung über die Bera-tungsstelle und die Beauftragte für Suchtprophylaxe – alles unter einem Dach, mit einer Telefonnummer.

    Bei der Gemeinde Neuhausen a.d.F. (rd. 12.000 Einwohner) ist zumnächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines

    Sachbearbeiters (m/w/d) im geh. Dienstim Ordnungs- und Sozialamt

    zu besetzen. Die Vollzeitstelle eignet sich für Berufsanfänger oderzum Wiedereinstieg nach der Elternpause. Die Stelle ist in A 10eingruppiert.

    Ihre Aufgaben:■ Leitung Bürgerdienste■ Sachgebietsleitung Ordnungswidrigkeitenbehörde undVollzugsdienst

    ■ Stellvertretung im StandesamtDie genaue Abgrenzung und Veränderung des Aufgabengebietesbehalten wir uns vor.

    Ihr Profil:■ Abgeschlossenes Studium zum/zur Diplomverwaltungswirt/in FHbzw. Bachelor of Arts, Public Management

    ■ Gute Kenntnisse im Bereich der EDV und den gängigenMicrosoft-Office-Produkten

    ■ Hohe Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick und einfreundliches und sachliches Auftreten

    ■ Eigeninitiative, interkulturelle Kompetenz, Teamfähigkeit,Flexibilität und Durchsetzungsvermögen

    Wir bieten:■ Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet mit derMöglichkeit zu eigenverantwortlichem Handeln, verbundenmit einem hohen Maß an Verantwortungsbereitschaft

    ■ Flexible Arbeitszeiten und ein angenehmes Arbeitsumfeld■ Eine Stelle in A 10Ihre aussagekräftige Bewerbung mit detaillierten Unterlagen sen-den Sie bitte bis spätestens 8. Februar 2019 an das Personalamt derGemeinde Neuhausen a.d.F., Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen a.d.F.oder per E-Mail an [email protected].

    Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.Für Fragen steht Ihnen der Amtsleiter des Ordnungs- und Sozialamts,Uwe Schwartz (07158/1700-10), gerne zur Verfügung.

    Tel. 07158 [email protected]

    BürgermeisteramtSchlossplatz 173765 Neuhausen a.d.F.

    Landkreis Esslingen Nachrichten

    Beratung und Suchtprävention aus einer Hand

    Neuorganisation der ambulanten Suchthilfe im Landkreis Esslingen

    Als eine Antwort auf das veränderte gesellschaftliche Konsum- und Suchtverhalten musste sich die ambulante Suchthilfe in den vergangenen Jahren stetig weiterent-wickeln. Menschen, die in den Suchtberatungsstellen mit Sucht-problemen ankommen, konsumieren heute häufig nicht mehr nur ein, sondern mehrere Suchtmittel nebenein-ander. Oft sind das Alkohol, Nikotin, Cannabis und an-dere Drogen. Manchmal kommt exzessives Glücksspiel

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    KontaktBeratungsstelle Sucht und PräventionKirchstraße 1772622 NürtingenTel. 0711 [email protected] für Suchtprophylaxe [email protected]

    Bewerbungsbeginn für das Atelier-stipendium des Landkreises – Sti-pendium von September 2019 bis August 2022 Der Landkreis Esslingen vergibt wie-der neue Atelierstipendien an jun-ge, talentierte bildende Künstlerin-nen und Künstler aller Disziplinen. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar 2019. Das Stipendium läuft drei Jahre, von September 2019 bis August 2022. Der Landkreis vergibt vier Ateliers innerhalb der Ateliergemeinschaft des Kulturpark Dettinger in Plochin-gen mietfrei und trägt die Neben-kosten hierfür. Besonders attraktiv ist zudem, dass sich die Künstlerin-nen und Künstler mehrfach einer breiten Öffentlichkeit präsentieren können. Eine gemeinsame Antritts-ausstellung ist gleichfalls Bestand-teil wie eine Abschlussausstellung jedes einzelnen Stipendiaten, zu der obendrein ein Kunstkatalog produziert wird. Bei weiteren Ver-anstaltungen, wie beispielsweise der jährlich stattfindenden „Langen Kunstnacht“, gestalten die Stipendi-aten das Programm mit.Bewerbungen für das Stipendium sind schriftlich an das Landratsamt Esslingen, SG 022 – Kultur, Pulver-wiesen 11, 73726 Esslingen zu rich-ten. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Stipendium und den notwendigen Bewerbungsun-terlagen stehen auf der Homepage unter www.landkreis-esslingen.de/stipendiatenDie Auswahl der Stipendiaten trifft eine fachkundige Jury, der Land-rat Heinz Eininger, Mitglieder des Kreistags sowie externe Kunstbera-ter angehören. Ansprechpartnerin im Landratsamt Esslingen ist Sarah Panten, Telefon 0711 3902 42031.

    Standesamtliche Mitteilungen

    Sie sind vor Kurzem Eltern gewor-den?Wenn die Geburt Ihres Kindes im Amtsblatt veröffentlicht werden soll, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne nehmen wir das Datum der Geburt, die Namen des Kindes und der Eltern und die Ad-

    resse unter der Rubrik „Standesamt-liche Nachrichten“ auf. Die Rubrik erscheint wöchentlich.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Neuhausen, Frau Gröber, Tel. 07158 1700-17, [email protected] oder schicken Sie uns die „Einwilligungserklärung“, die Sie auf der Homepage www.neuhau-sen-fildern.de/Rathaus/Rathaus-dienstleistungen/Geburt/Veröffent-lichungen finden.

    Sterbefälle

    Wolfgang Hoermann, Hochaustra-ße 30, Neuhausen auf den Fildern, 81 Jahre.

    Elfriede Mann geb. Bayer, Blumen-straße 10, Neuhausen auf den Fil-dern, 89 Jahre.

    Otmar Hille, Robert-Bosch-Straße 7, Neuhausen auf den Fildern, 79 Jahre.

    Eugen Rank, Schloßstraße 44, Neu-hausen auf den Fildern, 86 Jahre.

    Elisabeth Schneider geb. Neuberger, früher Neuhausen auf den Fildern, Robert-Bosch-Straße 25/2, 92 Jahre.

    Jubiläen

    Geburtstage

    Glückwünsche zum Geburtstag

    11.01. Luzia Schaller, Lettenstr. 17, 75 Jahre

    14.01. Erich Greiner, Bäderstr. 11/1, 80 Jahre

    14.01. Hildegard Badenberg, Hauffstr. 3, 80 Jahre

    Gemeinderat und Gemeindeverwal-tung gratulieren herzlich!

    Ende der amtlichen Bekanntmachungen