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Lastmomentbegrenzer § 16 1 Fahrbare Krane u nd ortsveränderliche Krane, b e i denen d i leger hängt86 müssen r ihre kraftbetriebenen Hub-, Auslege fahrwerke Einrichtungen haben, die ein Überschreiten de s zulä verhindern. Arbeitsbewegungen, di e eine Verringerung des ken, müssen nach Ansprechen des Lastmomentbegrenzers n o DA : Die Bestimmung ist erfüllt, wenn die Einrichtungen bewirken, eine unzulässig schwere Last nicht angehoben werden kann un beim Überschreiten des zulässigen Lastmomentes alle Kranarbeit Vergrößerung des Lastmomentes bewirken, selbsttätig zum Still z. B. da s Ausziehen  Teleskopieren oder Senkendes Auslegers, d katze. Wird d ie Auslegerlänge durch Teleskopieren unter Last Lastmomentbegrenzer diese Längenänderung selbsttätig mit e

Sicherheit bei Kranen

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Safety of cranes

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7/17/2019 Sicherheit bei Kranen

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Lastmomentbegrenzer

§

16 1

Fahrbare

Krane und ortsveränderliche

Krane,

bei denen di

leger

hängt86

müssen

für

ihre

kraftbetriebenen

Hub-,Auslege

fahrwerke

Einrichtungen

haben,die ein

Überschreiten des zulä

verhindern.

Arbeitsbewegungen,

die eine

Verringerung

des

ken,

müssen nach

Ansprechen

des

Lastmomentbegrenzers

no

DA:

Die

Bestimmung

ist

erfüllt,

wenn die

Einrichtungen

bewirken,

eine

unzulässig

schwere

Last

nicht

angehoben

werden kann

un

beim

Überschreitendes

zulässigen

Lastmomentes

alle

Kranarbeit

Vergrößerung

des

Lastmomentes

bewirken,

selbsttätig zum Still

z. B.

das

Ausziehen  Teleskopieren

oder Senken des

Auslegers,

d

katze. Wird

die

Auslegerlänge

durch

Teleskopieren

unter Last

Lastmomentbegrenzer

diese

Längenänderung selbsttätig mit

e