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Sicherheits Handbuch

Sicherheits Handbuch - ABB · 2018. 5. 9. · Sicherheits Handbuch Produktübersicht 2 1 SAC 103 201 H 0101 Maßstäbe für Sicherheit Die praktische Umsetzung von Sicherheitsanfor-derungen

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  • Sicherheits Handbuch

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    Inhaltsverzeichnis

    Produktübersicht 2

    Normen und Vorschriften

    Allgemeines 6Maschinensicherheit 8Prozeßtechnik 19Feuerungsanlagen 24

    Befehls- und Meldegeräte

    NOT-AUS-Taster 26Signalsäulen und Einbau-Signalleuchten 28Positionsschalter LS-Serie 29

    Advant Controller 31-S

    Sichere Intelligenz 32Systemdaten 33Sicherheitsbezogene Ein-/Ausgabemodule 34

    Sicherheitsschaltgeräte

    Einsatzkriterien 36NOT-AUS-Schaltgeräte und Schutztürwächter 39Zweihandschaltung, Nachlaufweg Prüfgerät 43Erweiterungsgerät, Überwachungsrelais 44Technische Daten/Zulassungen C 57x 45Auswahltabellen/Zubehör C 57x 46Maßbilder C 57x, C 580 47Elektronische Sicherheitsrelais C 67xx 49Auswahltabelle C 67xx 50Begriffsdefinitionen 51

    Schaltungsbeispiele

    Mit Sicherheit schalten 56Schützsicherheitskombinationen C 57x 59Sicherheitskombinationen C 57x in Relaistechnik 60NOT-AUS- (NOT-HALT-)Schaltung 61Schutztürüberwachungen 65Pressensteuergeräte 70Überwachung von Drehzahlunterschreitungen 74Elektronische Sicherheitsrelais 75

    Anhang

    Zertifikate 78

    1 SAC 103 201 H 0101 1

  • Sicherheits Handbuch

    Produktübersicht

    2 1 SAC 103 201 H 0101

    Maßstäbe für Sicherheit

    Die praktische Umsetzung von Sicherheitsanfor-derungen stellt den Anlagenplaner und Maschi-nenbauer immer wieder aufs neue vor Heraus-forderungen. Was die Planung häufig erschwert,ist die Tatsache, daß Sicherheitsbestimmungenvor dem Hintergrund der CE-Kennzeichnung undder Einhaltung der Maschinenrichtlinie kontinuier-lich erweitert und verschärft werden. Die ABBSTOTZ-KONTAKT GmbH bietet ein umfassendesProgramm an Sicherheitskomponenten im Anla-gen- und Maschinenbau. Diese Komponenten sor-gen je nach Art für Sicherehit direkt an der Ma-schine, ebenso wie im Schaltschrank. Aber auchfür die Sicherheit der kompletten Anlage hält ABBSTOTZ-KONTAKT die passenden Produkte bereit.

    Die ABB Produkte haben hierbei den Anspruchneben der Erfüllung der geltenden Normen undAnforderungen dem „Stand der Technik“ so zuentsprechen, daß sich der Schutz von Mensch,Maschine und Umwelt in Maschinen und Anlagenentsprechend optimal realisieren läßt.

    Die Sicherheitskomponenten aus dem Produkt-angebot der ABB STOTZ-KONTAKT und ihre An-wendungen sind beispielhaft:

    … Anlagensicherheit,

    … Maschinensicherheit,

    … Schaltschranksicherheit.

    Steuern und Schalten

  • Sicherheits Handbuch

    Produktübersicht

    1 SAC 103 201 H 0101 3

    Erfassen

    Auswerten

  • Normen und Vorschriften

  • Normen und Vorschriften

    Allgemeines

    6 1 SAC 103 201 H 0101

    Zielsetzung

    Zielsetzung der Sicherheitstechnik soll es sein, dieGefährdung von Menschen und Umwelt durchtechnische Einrichtungen so gering wie möglich zuhalten, ohne dadurch die industrielle Produktionund den Einsatz von Maschinen und Herstellungvon chemischen Produkten mehr als unbedingtnotwendig einzuschränken. Durch internationalabgestimmte Regelwerke soll der Schutz vonMensch und Umwelt allen Ländern in gleichemMaße zuteil werden und gleichzeitig sollen Wett-bewerbsverzerrungen wegen unterschiedlicherSicherheitsanforderungen im internationalen Han-del vermieden werden.

    Grundprinzipien der gesetzlichenAnforderungen in Europa

    Die Gesetzgeber fordern, „durch vorbeugendeMaßnahmen die Qualität der Umwelt und die Ge-sundheit des Menschen zu schützen“ (Richtlinie96/82/EG des Rates „Seveso II“). Sie fordern wei-ter „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Be-schäftigten bei der Arbeit“ (Maschinenrichtlinie,Arbeitsschutzgesetze, …). Die Erreichung dieserund ähnlicher Ziele wird in (EU-) Richtlinien vomGesetzgeber für verschiedene Gebiete gefordert(„geregelter Bereich“). Zur Erreichung dieser Zielestellt der Gesetzgeber Anforderungen an die Be-treiber von Anlagen und die Hersteller von Gerätenund Maschinen und hat gleichzeitig die Verant-wortung für mögliche Schäden zugeordnet.

    Die EU-Richtlinien

    … legen Anforderungen an Anlagen und deren Be-treiber zum Schutz der Gesundheit der Menschenund der Qualität der Umwelt fest

    … legen Produkteigenschaften zum Schutz der Si-cherheit und Gesundheit der Verbraucher fest

    … enthalten Bestimmungen über die Sicherheitam Arbeitsplatz (Mindestanforderungen).

    Den EU-Richtlinien liegt ein neues, globales Kon-zept („new approach“, „global approach“) zugrun-de:

    … EU-Richtlinien enthalten nur allgemeine Sicher-heitsziele und legen grundlegende Sicherheits-anforderungen fest.

    … Die Einhaltung bestimmter Normen ist nichtmehr vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

    … Technische Details können von Normungs-gremien, die ein entsprechendes Mandat der EU-Kommission haben, in Normen festgelegt werden.Diese Normen werden unter einer bestimmtenRichtlinie harmonisiert und im Amtsblatt der EUgelistet. Bei Erfüllung der harmonisierten Normengilt die Vermutung, daß die betreffenden Sicher-heitsanforderungen der Richtlinien erfüllt sind.

    … EU-Richtlinien verlangen von den Mitglieds-ländern die gegenseitige Anerkennung nationalerVorschriften.

    Die EU-Richtlinien sind nebeneinander gleichwer-tig, d. h. wenn mehrere Richtlinien für eine be-stimmte Einrichtung zutreffen, gelten die Anfor-derungen aller relevanten Richtlinien (z. B. für eineMaschine mit elektrischer Ausrüstung gelten Ma-schinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie undEMV-Richtlinie).

    Für Einrichtungen, die nicht zum Geltungsbereichder EU-Richtlinien gehören, gibt es Verordnungen.Die enthalten Bestimmungen und Kriterien für frei-willige Prüfungen und Zertifizierungen.

    Arbeitsschutzgesetze

    Arbeitsschutz ist national geregelt, d. h. es müssenin jedem Fall die nationalen Anforderungen beach-tet werden, da von hier weitergehende Sicher-heitsanforderungen kommen können.

    Hinweis: Die in diesem Handbuch aufgeführtenRichtlinien und Gesetze sind eine Auswahl, umwesentliche Ziele und Prinzipien zu vermitteln. DieListe erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Normen und Vorschriften

    Allgemeines

    1 SAC 103 201 H 0101 7

    Zielsetzung der Normung

    Aus der Verantwortung, die Hersteller und Be-treiber technischer Einrichtungen und Produkte fürdie Sicherheit haben, resultiert die Forderung,Anlagen, Maschinen und andere technische Ein-richtungen so sicher zu machen, wie es nach demStand der Technik möglich ist. Dazu wird von denWirtschaftspartnern der Stand der Technik bezüg-lich aller Aspekte, die für die Sicherheit von Be-deutung sind, in Normen beschrieben. Durch Ein-haltung der jeweils relevanten Normen kann dannsichergestellt werden, daß der Stand der Technikerreicht ist und damit der Errichter einer Anlageoder Hersteller einer Maschine oder eines Gerätesseine Sorgfaltspflicht erfüllt hat.

    Funktionale Sicherheit

    Die Sicherheit ist aus Sicht des zu schützendenGutes unteilbar. Da die Ursachen von Gefährdun-gen und damit auch die technischen Maßnahmenzu ihrer Vermeidung aber sehr unterschiedlich seinkönnen, unterscheidet man neuerdings verschie-dene Arten der Sicherheit, z. B. durch Angabe derjeweiligen Ursache möglicher Gefährdungen. Sospricht man von „elektrischer Sicherheit“, wennder Schutz vor den Gefährdungen durch die Elek-trizität zum Ausdruck gebracht werden soll, odervon „funktionaler Sicherheit“, wenn die Sicherheitvon der korrekten Funktion abhängt.

    Diese Unterscheidung hat sich in der neueren Nor-mung in der Art niedergeschlagen, daß es speziel-le Normen gibt, die sich mit der funktionalenSicherheit befassen. Im Bereich der Maschinen-sicherheit behandelt EN 954 speziell sicherheits-relevante Teile von Steuerungen und konzentriertsich damit auf die funktionale Sicherheit. IEC be-handelt in der Pilotnorm IEC 61508 funktionaleSicherheit elektrischer, elektronischer und pro-grammierbarer elektronischer Systeme unabhän-gig von einem speziellen Anwendungsgebiet.

    Funktionale Sicherheit ist in IEC 61508 definiert als„part of the overall safety relating to the EUC * andthe EUC control system which depends on thecorrect functioning of the E/E/PE ** safety-relatedsystems, other technology safety-related systemsand external risk reduction facilities“.

    Um funktionale Sicherheit einer Maschine oderAnlage zu erreichen, ist es notwendig, daß die si-cherheitsrelevanten Teile der Schutz- und Steuer-einrichtungen korrekt funktionieren und sich imFehlerfall so verhalten, daß die Anlage in einemsicheren Zustand bleibt oder in einen sicherenZustand gebracht wird. Dazu ist die Verwendungbesonders qualifizierter Technik notwendig, dieden in den betreffenden Normen beschriebenenAnforderungen genügt. Die Anforderungen zur Er-zielung funktionaler Sicherheit basieren auf dengrundlegenden Zielen:

    … Vermeidung systematischer Fehler

    … Beherrschung systematischer Fehler

    … Beherrschung zufälliger Fehler oder Ausfälle.

    Das Maß für die erreichte funktionale Sicherheit istdie Wahrscheinlichkeit gefährlicher Ausfälle, dieFehlertoleranz und die Qualität, durch die die Frei-heit von systematischen Fehlern gewährleistetwerden soll. Es wird in den Normen durch unter-schiedliche Begriffe ausgedrückt. In IEC 61508:„Safety Integrity Level“ (SIL), in EN 954: „Katego-rien“ und in DIN V 19250 und DIN V VDE 0801:„Anforderungsklassen“ (AK).

    * EUC: Equipment under control

    ** E/E/PE: Electrical, electronical, programmable electronical

  • Normen und Vorschriften

    Anwendungsbereich, Inverkehrbringen, Freier Warenverkehr, Schutzklausel Art. 11 – Art. 17Bescheinigungsverfahren Art. 18 – Art. 19CE-Kennzeichnung, Schutz vor Willkür Art. 10 – Art. 12Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen, Aufhebung von Vorschriften Art. 13 – Art. 14

    Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen sowie – auswechselbare Ausrüstungen– Sicherheitsbauteile

    Inhalt von1. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen sowie – auswechselbare Ausrüstungen– Sicherheitsbauteile

    2. Erklärungen des Herstellers für– bestimmte Maschinenteile– nicht funktionsfähige Maschinen

    CE-Konformitätskennzeichnung

    Bescheinigungsverfahren für Maschinen sowie – auswechselbare Ausrüstungen– Sicherheitsbauteile

    Unterlagen zur EG-Konformitätserklärung für Maschinen sowie – auswechselbare Ausrüstungen– Sicherheitsbauteile

    EG-Baumusterprüfungen für Maschinen sowie – auswechselbare Ausrüstungen– Sicherheitsbauteile

    Mindestkriterien für Prüfstellen

    I

    II

    III

    IV

    V

    VI

    VII

    35

    10

    458

    4

    10

    8

    8

    8

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    Maschinenrichtlinie

    Anhang Artikel

    Maschinensicherheit

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    Maschinenrichtlinie (98/37/EG)*

    Mit der Einführung des einheitlichen europäischenBinnenmarktes zum 01. 01. 1993 wurde beschlos-sen, daß die nationalen Normen und Vorschriftenaller EG-Mitgliedsstaaten harmonisiert werden.Dies hatte zur Folge, daß die Maschinenrichtlinieals eine Binnenmarktrichtlinie von den einzelnenMitgliedsstaaten inhaltlich in nationales Recht um-gesetzt werden mußte. In Deutschland wurde derInhalt der Maschinenrichtlinie als 9. Verordnungzum Gerätesicherheitsgesetz umgesetzt. Dies ge-schah bei der Maschinenrichtlinie vor dem Hinter-grund einheitlicher Schutzziele mit dem Zweck,technische Handelshemmnisse abzubauen. DerAnwendungsbereich der Maschinenrichtlinie istentsprechend ihrer Definition „Maschine ist eineGesamtheit von miteinander verbundenen Teilenoder Vorrichtungen, von denen mindestens einesbeweglich ist“ sehr weit gefaßt. Mit Änderungs-richtlinien wurde der Anwendungsbereich nach-träglich auf „Sicherheitsbauteile“ und „auswech-selbare Ausrüstungen“ ausgedehnt.

    Als „Maschine“ wird auch eine Gesamtheit vonMaschinen bezeichnet, die, damit sie zusammen-

    wirken, so angeordnet sind und betätigt werden,daß sie als Gesamtheit funktionieren.

    Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinieerstreckt sich somit von einer einfachen Maschinebis hin zu einer Anlage.

    Die Maschinenrichtlinie ist in 14 Artikeln aufgebautund besitzt 7 Anhänge.

    Die Einführung der grundlegenden Sicherheits-und Gesundheitsanforderungen in Anhang I derRichtlinie ist für die Sicherheit von Maschinenzwingend notwendig. Die Schutzziele müssen ver-antwortungsbewußt umgesetzt werden, um dieForderung nach Konformität mit der Richtlinie zuerfüllen. Der Hersteller einer Maschine muß denNachweis über die Übereinstimmung mit dengrundlegenden Anforderungen erbringen. DieserNachweis wird durch die Anwendung harmonisier-ter Normen erleichtert.

    Bei Maschinen nach Anhang IV der Maschinen-richtlinie, die ein größeres Gefahrenpotential dar-stellen, wird ein Bescheinigungsverfahren verlangt.

    Übersicht der Maschinenrichtlinie (aus 89/392/EWG)

    * ersetzt 89/392 EWG, 91/368 EWG, 93/44 EWG, 93/68 EWG

  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    1. Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, z. B. Lichtschranken, Schaltmatten, elektromag-netische Detektoren

    2. Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen

    3. Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen an Maschinen gemäß Buchstabe A Nummer 9, 10, 11

    4. Überrollschutzaufbau (ROPS)

    5. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS)

    B. Sicherheitsbauteile

    1. (Einblatt- und Mehrblatt-) Kreissägen zum Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen oderzum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen

    1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendemTisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat

    1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelblock oder -schlitten, mit Handvorschub

    1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenemmechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme

    1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischerVorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme

    2. Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung

    3. Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für dieHolzbearbeitung

    4. Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichemSchlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleich-artigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen.

    5. Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für dieBearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen

    6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung

    7. Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen

    8. Handkettensägen für die Holzbearbeitung

    9. Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickungund/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können

    10. Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme

    11. Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme

    12. Maschinen für den Einsatz unter Tage:– schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen– hydraulischer Schreitausbau– Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen

    13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung

    14. Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Kardanwellen zur Kraftübertragung gemäß Nummer 3.4.7.

    15. Hebebühnen für Fahrzeuge

    16. Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe vonmehr als 3 m besteht

    17. Maschinen für die Herstellung von Pyrotechnischen Sätzen

    A. Maschinen

    Typen von Maschinen und Sicherheitsbauteilen, für die das Verfahren gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b) und c) zur Anwendung kommt.

    1 SAC 103 201 H 0101 9

    Anhang IV der Maschinenrichtlinie

  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    10 1 SAC 103 201 H 0101

    Normen

    Um Produkte in den Verkehr bringen oder betrei-ben zu dürfen, müssen sie den grundlegendenSicherheitsanforderungen der EU-Richtlinien ent-sprechen. Zur Erfüllung dieser Sicherheitsanfor-derungen können Normen sehr hilfreich sein.Dabei ist zu unterscheiden zwischen harmonisier-ten Europanormen und sonstigen technischenRegeln, in den Richtlinien auch „nationale Nor-men“ genannt.

    Grundsätzlich müssen alle Europanormen in dienationalen Normenwerke der Mitgliedsstaatenunverändert übernommen werden, unabhängig obsie unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert sindoder nicht. Bestehende nationale Normen zumgleichen Thema müssen dann zurückgezogenwerden. So soll im Laufe der Zeit in Europa ein ein-heitliches (widerspruchsfreies) Normenwerk ge-schaffen werden.

    Harmonisierte Europanormen

    Sie werden von den beiden Normungsorgani-sationen CEN (Comité Européen de Normalisation)und CENELEC (Comité Européen de Normalisa-tion Élektrotechnique) im Auftrag der EU-Kom-mission erarbeitet, um die Anforderungen der EU-Richtlinien für ein bestimmtes Produkt zu erfüllenund müssen im Amtsblatt der europäischenGemeinschaft veröffentlicht werden. Diese Nor-men (EN-Normen) sind danach ohne Änderungenin nationale Normen zu übernehmen.

    Sie dienen zur Erfüllung der grundlegendenSicherheits- und Gesundheitsanforderungen undder im Anhang I der Maschinenrichtlinie genanntenSchutzziele.

    Der Ansprechpartner für CEN/CENELEC ist dasDIN und die DKE.

    Bei der Anwendung solcher Normen ergibt sicheine „automatische Vermutungswirkung“, d. h., derHersteller darf darauf vertrauen, daß er die Sicher-heitsaspekte der Richtlinie erfüllt hat, soweit sie inder jeweiligen Norm behandelt sind. Allerdings istnicht jede Europanorm in diesem Sinne harmoni-siert. Entscheidend ist die Listung im europäi-schen Amtsblatt. Diese Listen sind stets aktuell im Internet abrufbar(Adresse: http://www2.echo.lu/nasd/index.html).

    Das europäische Normenwerk der CEN für Sicher-heit von Maschinen ist hierarchisch aufgebaut, esgliedert sich in

    … A-Normen, auch Grundnormen genannt.… B-Normen, auch Gruppennormen genannt.… C-Normen, auch Produktnormen genannt.

    Den Aufbau zeigt die nebenstehende Darstellung.

    Zu Typ A-Normen / Grundnormen

    A-Normen enthalten grundlegende Begriffe undFestlegungen für alle Maschinen. Dazu zählt dieEN 292 „Sicherheit von Maschinen, Grundbegriffe,allgemeine Gestaltungsleitsätze“.

    A-Normen richten sich primär an die Normen-setzer von B- und C-Normen. Die dort niederge-legten Verfahren zur Risikominimierung könnenjedoch auch für den Hersteller hilfreich sein, wennkeine C-Normen vorliegen.

    Zu Typ B-Normen / Gruppennormen

    Das sind alle Normen mit sicherheitstechnischenAussagen, die mehrere Arten von Maschinen be-treffen können.

    Auch die B-Normen richten sich primär an dieNormensetzer für C-Normen. Sie können jedochauch für Hersteller bei Konstruktion und Bau einerMaschine hilfreich sein, wenn keine C-Normenvorliegen.

    Es wurde bei den B-Normen eine weitere Unter-teilung vorgenommen und zwar in:

    … Typ B1-Normen für übergeordnete Sicher-heitsaspekte, z. B. ergonomische Grundsätze,Sicherheitsabstände gegen das Erreichen vonGefahrquellen, Mindestabstände zur Vermeidungdes Quetschens von Körperteilen.

    … Typ B2-Normen für Sicherheitseinrichtungensind bestimmt für verschiedene Maschinenarten,z. B. NOT-AUS-Einrichtungen, Zweihandschaltun-gen, Verriegelungen, berührungslos wirkendeSchutzeinrichtungen, sicherheitsbezogene Teilevon Steuerungen.

  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    Zu Typ C-Normen / Produktnormen

    Hierbei handelt es sich um maschinenspezifischeNormen z. B. für Werkzeugmaschinen, Holzbe-arbeitungsmaschinen, Aufzüge, Verpackungsma-schinen, Druckmaschinen u. ä.

    Das europäische Normenwerk ist so aufgebaut,daß, um Wiederholungen allgemeiner Aussagen zuvermeiden, die in Typ A- oder Typ B-Normen be-reits enthalten sind, in den Typ C-Normen soweitwie möglich darauf verwiesen wird.

    Produktnormen können, neben maschinenspezifi-schen, auch Anforderungen enthalten, die unterUmständen von den Grund- und Gruppennormenabweichen. Für den Maschinenbauer hat die TypC-Norm/Produktnorm die absolut höhere Priorität.Er darf davon ausgehen, daß er damit die grundle-genden Anforderungen des Anhangs I der Maschi-nenrichtlinie einhält (automatische Vermutungs-wirkung).

    Liegt für eine Maschine noch keine Produktnormvor, so können Typ B-Normen als Hilfen für denBau einer Maschine herangezogen werden.

    Nationale Normen

    Fehlen harmonisierte Europanormen, oder könnensie aus bestimmten Gründen nicht angewendetwerden, so kann sich ein Hersteller der „nationalenNormen“ bedienen. Unter diesen Begriff der Ma-schinenrichtlinie fallen alle anderen technischenRegeln, z. B. auch die Unfallverhütungsvorschrif-ten und nicht im europäischen Amtsblatt gelistete(nicht harmonisierte) Europanormen. Viele dernoch gültigen DIN-Normen und VDE-Bestim-mungen wurden auch von der Bundesregierungals „hilfreich zur Erfüllung der Maschinenrichtlinie“gemeldet. Die Anwendung solcher Normen ergibtallerdings nicht die oben erwähnte „automatischeVermutungswirkung“, mit der Folge, daß derNachweis der in jedem Fall erforderlichen Risiko-analyse und gegebenenfalls Risikominderung auf-wendiger wird.

    1 SAC 103 201 H 0101 11

    Das europäische Normenwerk für Sicherheit von Maschinen

    Sicherheitsgrund-normen

    Gestaltungsleitsätze undGrundbegriffe für Maschinen

    Sicherheitsgruppen-normen

    Allgemeine übergeordneteSicherheitsaspekte

    Bezug auf spezielle Schutzein-richtungenAllgemein behandelte sicherheits-bedingte Einrichtungen

    Fachnormen Spezifische Sicherheitsmerkmale ein-zelner Maschinengattungen

    Typ

    B

    Typ

    B-1

    Typ

    B-2

    Typ

    ATy

    p C

    – Aufzüge prEN 81-1– Holzbearbeitungsmaschinen prEN 691– Pressen + Scheren prEN 692, prEN 693– Spritzgießmaschinen EN 201– Nahrungsmittelmaschinen prEN 1672-1– Druck- und Papiermaschinen prEN 1010– Bearbeitungszentren prEN 12412– Seilbahnen prEN 1709– Automatisierte Fertigungssysteme pr EN 1921– usw.

    – Zweihandschaltung prEN 574– Not-Aus-Einrichtung, funktionelle Aspekte

    – Gestaltungsleitsätze – DIN EN 418– Lichtschranken, Lichvorhänge prEN 61496

    – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschensvon Körperteilen DIN EN 349

    – Sicherheitsrelevante Teile von Steuerungen EN 954-1

    – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen vonGefahrenstellen mit den oberen Gliedmaßen DIN EN 294

    – Elektrische Ausrüstung von Maschinen DIN EN 60204-1

    – Sicherheit von Maschinen-Verriegelungsein-richtungen mit und ohne Zuhaltung prEN 1088

    – Sicherheit von Maschinen; DIN EN 292-1– Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allge-

    meine Gestaltungsleitsätze; Technische Leitsätzeund Spezifikationen: DIN EN 292-2

    Hin

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  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    12 1 SAC 103 201 H 0101

    Risikoanalyse/-beurteilung

    Maschinen und Anlagen beinhalten aufgrund ihresAufbaus und ihrer Funktionalität Risiken. Deshalbverlangt die Maschinenrichtlinie für jede Maschineeine Risikobeurteilung und gegebenenfalls eineRisikominderung, bis das Restrisiko kleiner als dastolerierbare Risiko ist. Für die Verfahren der Be-wertung dieser Risiken sind die Normen

    … EN 292 „Allgemeine Gestaltungsleitsätze zurSicherheit von Maschinen“

    … EN 1050 „Sicherheit von Maschinen, Leitsätzezur Risikobeurteilung“

    anzuwenden.

    Schwerpunktmäßig beschreibt EN 292 die zu be-trachtenden Risiken und Gestaltungsleitsätze zurRisikominderung, EN 1050 den iterativen Prozeßmit Risikobeurteilung und Risikominderung zumErreichen der Sicherheit.

    Risikobeurteilung

    Die Risikobeurteilung ist eine Folge von Schritten,welche die systematische Untersuchung von Ge-fährdung erlauben, die von Maschinen ausgehen.Wo notwendig, folgt einer Risikobeurteilung eineRisikoreduzierung. Bei Wiederholung dieses Vor-gangs ergibt sich der iterative Prozeß (siehe Grafik),mit dessen Hilfe Gefährdungen so weit wie mög-lich beseitigt werden können und entsprechendeSchutzmaßnahmen getroffen werden können.

    Die Risikobeurteilung umfaßt die

    … Risikoanalyse… Bestimmung der Grenzen der Maschine(EN 292, EN 1050 Abs. 5)… Identifizierung der Gefährdungen (EN 292,EN 1050 Abs. 6)… Verfahren zur Risikoeinschätzung (EN 1050Abs. 7)

    … Risikobewertung (EN 1050 Abs. 8)

    Gemäß dem iterativen Prozeß zum Erreichen derSicherheit erfolgt nach der Risikoeinschätzungeine Risikobewertung. Dabei muß entschiedenwerden, ob eine Risikominderung notwendig ist.Falls das Risiko weiter vermindert werden soll, sindgeeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen undanzuwenden. Die Risikobeurteilung ist dann zuwiederholen.

    Ist die erforderliche Sicherheit noch nicht erreicht,sind Maßnahmen zur Risikominderung erforder-lich. Risikominderung und die Auswahl geeigneterSchutzmaßnahmen sind nicht Bestandteil der Risi-kobeurteilung. Die Risikominderung muß durchgeeignete Schutzmaßnahmen erfolgen. Umfassendie Schutzmaßnahmen Verriegelungs- oder Steu-erfunktionen, dann sind diese gemäß EN 954 zugestalten.

    Diesen Vorgang nennt die Norm EN 1050 eineniterativen Prozeß zum Erreichen der Sicherheit.

    Als Hilfe zur Risikobewertung sind Risikoelementedefiniert. Den Zusammenhang dieser Risikoele-mente verdeutlicht die Grafik.

    Iterativer Prozeß zum Erreichen der Sicherheit nach EN 1050

    NEIN

    JAE N D E

    Risikominderung und die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmensind nicht Teil der Risikobeurteilung. Zur weiteren Erklärung sieheAbschnitt 5 von EN 292-1 (1991) und EN 292-2

    S TA R T

    Bestimmung der Grenzen der Maschine

    Identifizierung der Gefährdung

    Risikoeinschätzung

    Risikobewertung

    Risikominderung

    Ist die Maschine sicher?

    RIS

    IKO

    AN

    AL

    YS

    E

    RIS

    IKO

    BE

    UR

    TE

    ILU

    NG

  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    Restrisiko (EN 1050)

    Sicherheit ist ein relativer Begriff unserer techni-sierten Welt. Sicherheit so zu realisieren, daß unterkeinen Umständen etwas passieren kann, sozusa-gen die „Null-Risiko-Garantie“ ist leider nichtdurchführbar. Das verbleibende Restrisiko ist defi-niert als: Risiko, das nach Ausführung der Schutz-maßnahmen verbleibt.

    Hierbei sind unter Schutzmaßnahmen alle Maß-nahmen zur Risikominderung zu verstehen.

    Risikominderung

    Die Risikominderung einer Maschine kann außerdurch strukturelle Maßnahmen auch durch sicher-heitsrelevante Steuerungsfunktionen erfolgen. Fürdiese Steuerungsfunktionen sind, abgestuft nachder Höhe des Risikos, besondere Anforderungenzu beachten, die in EN 954-1 beschreiben sind.

    Die Anforderungen an sicherheitsrelevante Teilevon Steuerungen sind, abgestuft nach der Höhedes Risikos, in Kategorien eingeteilt. In Anhang Bder EN 954-1 wird ein Verfahren zur Auswahl dergeeigneten Kategorie als Bezugspunkt für die Ge-staltung der verschiedenen sicherheitsbezogenenTeile einer Steuerung empfohlen.

    1 SAC 103 201 H 0101 13

    S Schwere der VerletzungS1 Leichte (üblicherweise reversible) VerletzungS2 Schwere (üblicherweise irreversible) Verletzung,

    einschließlich Tod

    F Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungs-exposition

    F1 Selten bis öfter und/oder kurze Dauer derExposition

    F2 Häufig bis dauernd und/oder lange Dauer derExposition

    P Möglichkeit zur Vermeidung der GefährdungP1 Möglich unter bestimmten BedingungenP2 Kaum möglich

    Auswahl der Kategorie

    B, 1 bis 4 Kategorien für sicherheitsbezogene Teilevon Steuerungen

    Bevorzugte Kategorien für Bezugspunkte

    Mögliche Kategorien, die zusätzlicheMaßnahmen erfordern

    Maßnahmen, die in bezug auf das zu-treffende Risiko überdimensioniert seinkönnen.

    Ausgangspunkt für dieRisikoeinschätzung dessicherheitsbezogenenTeiles der Steuerung

    Kategorie

    B 1 2 3 4

    S1

    S2

    F1

    F2

    P1

    P2

    P1

    P2

    Risikoelemente

    Mögliche Auswahl der Kategorien nach EN 954-1

    Risiko

    bezogen auf die betrachtete Gefährung

    Ausmaß

    des möglichen Schadens,der durch die betrachteteGefährdung verursacht wer-den kann= +

    Ist eine

    Funktion

    von

    und

    Wahrscheinlichkeit des Eintrittsdes Schadens

    … Häufigkeit und Dauer der Gefähr-dungsexposition

    … Eintrittswahrscheinlichkeit einesGefährdungsereignisses

    … Möglichkeit zur Vermeidung oderBegrenzung des Schadens

  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    14 1 SAC 103 201 H 0101

    Die untenstehende Tabelle zeigt eine Kurzfassungder Anforderungen für Kategorien. Der vollständi-ge Text für die Anforderungen ist in EN 954-1 Ab-schnitt 6 enthalten.

    In den Kategorien sind grundlegende Anforderun-gen zur Gestaltung von Steuerungen festgelegt,die sie robust gegen Ausfälle der Hardware ma-chen. Für komplexe Steuerungen, insbesondereprogrammierbare elektronische Systeme sind wei-tergehende Aspekte zu beachten, damit

    … zufällige Ausfälle der Hardware beherrscht,

    … systematische Fehler in der Hardware und derSoftware vermieden und

    … systematische Fehler in der Hardware und derSoftware beherrscht werden,

    so daß sie ausreichend funktionssicher für sicher-heitskritische Aufgaben sind. Die dazu notwendi-gen Anforderungen beschreibt die deutsche Vor-norm DIN V VDE 0801 und die internationale NormIEC 61508. Der Umfang der geforderten Maßnah-men ist auch hier entsprechend der verlangtenRisikominderung abgestuft.

    SicherheitsgerichteteAutomatisierungstechnik

    Die Maßnahmen, um eine komplexe Steuerung fürSicherheitsaufgaben ausreichend funktionssicherzu machen, sind sehr umfangreich und betreffenden gesamten Entwicklungs- und Herstellungs-prozeß. Solche Steuerungen werden deshalb spe-ziell als „fehlersichere“ Geräte entwickelt. Beispielefür solche Steuerungen sind Advant Controller CS31-S mit AC31 Safety Fieldbus.

    Prinzipien zum Errei-chen der Sicherheit

    Systemverhalten 2)Kurzfassung der AnforderungenKategorie 1)

    B Die sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen und/oder ihre Schutzeinrichtungen als auch ihre Bauteile müssen in Übereinstimmung mit den zutreffendenNormen so gestaltet, gebaut, ausgewählt, zusammenge-stellt und kombiniert werden, daß sie den zu erwarten-den Einflüssen standhalten können.

    Das Auftreten eines Fehlers kann zumVerlust der Sicherheitsfunktion führen.

    Überwiegend durch Auswahl von Bauteilen charakterisiert

    Überwiegend durch die Strukturcharakterisiert

    1 Die Anforderungen von B müssen erfüllt sein. BewährteBauteile und bewährte Sicherheitsprinzipien müssenangewendet werden.

    Das Auftreten eines Fehlers kann zumVerlust der Sicherheitsfunktion führen, aberdie Wahrscheinlichkeit des Auftretens istgeringer als in Kategorie B.

    2 Die Anforderungen von B und die Verwendung bewähr-ter Sicherheitsprinzipien müssen erfüllt sein. Die Sicher-heitsfunktion muß in geeigneten Zeitabständen durch die Maschinensteuerung geprüft werden.

    … Das Auftreten eines Fehlers kann zumVerlust der Sicherheitsfunktion zwischen den Prüfungsabständen führen.… Der Verlust der Sicherheitsfunktion wirddurch die Prüfung erkannt.

    3 Die Anforderungen von B und die Verwendung bewähr-ter Sicherheitsprinzipien müssen erfüllt sein.Sicherheitsbezogene Teile müssen so gestaltet sein, daß… ein einzelner Fehler in jedem dieser Teile nicht zumVerlust der Sicherheitsfunktion führt, und… wann immer in angemessener Weise durchführbar, der einzelne Fehler erkannt wird.

    … Wenn der einzelne Fehler auftritt, bleibtdie Sicherheitsfunktion immer erhalten.… Einige, aber nicht alle Fehler werden er-kannt.… Eine Anhäufung unerkannter Fehler kannzum Verlust der Sicherheitsfunktion führen.

    4

    1) Die Kategorien sind nicht dazu bestimmt, in irgendeiner gegebenen Reihenfolge oder hierarchischen Anordnung in bezug auf die sicherheitstechnischen Anforderungen angewendet zu werden.

    2) Aus der Risikobeurteilung wird sich ergeben, ob der gesamte oder teilweise Verlust der Sicherheitsfunktion(en) aufgrund von Fehlern akzeptabel ist.

    Die Anforderungen von B und die Verwendung bewähr-ter Sicherheitsprinzipien müssen erfüllt sein.Sicherheitsbezogene Teile müssen so gestaltet sein, daß:… ein einzelner Fehler in jedem dieser Teile nicht zumVerlust der Sicherheitsfunktion führt, und… der einzelne Fehler bei oder vor der nächsten Anfor-derung an die Sicherheitsfunktion erkannt wird, oder,wenn dies nicht möglich ist, darf eine Anhäufung vonFehlern dann nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktionführen.

    … Wenn Fehler auftreten, bleibt die Sicher-heitsfunktion immer erhalten.… Die Fehler werden rechtzeitig erkannt, um einen Verlust der Sicherheitsfunktion zuverhindern.

    Beschreibung der Anforderungen für die Kategorien nach EN 954-1

  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    Sicherheitsbezogene Funktionen

    Die sicherheitsbezogenen Funktionen umfassenneben den klassischen Funktionen

    … Stillsetzen… Handlungen im Notfall

    inzwischen auch komplexere Funktionen wie

    … Geschwindigkeitsbegrenzung… Positionsbegrenzung… Geschwindigkeitsabweichung u. ä.

    Die klassischen Funktionen sind in EN 60204-1(VDE 0113) definiert und werden im allgemeinendurch einfache elektromechanische Bauteile reali-siert. Zur Realisierung der komplexeren Funktio-nen können auch programmierbare elektronischeSysteme eingesetzt werden, wenn diese die rele-vanten Normen (IEC 61508, EN 954 bzw. DIN VVDE 0801) erfüllen.

    Stillsetzen

    Stop-Kategorien der EN 60204-1 (VDE 0113-1)Es gibt ganz allgemein für die Funktion „Stillset-zen“ drei Stop-Kategorien, die in der EN 60204-1(VDE 0113 Teil1) unabhängig von einer Notfall-situation definiert sind:

    Stop-Kategorie 0Ungesteuertes Stillsetzen durch sofortige Abschal-tung der Energie zu den Maschinenantriebsele-menten.

    Stop-Kategorie 1Gesteuertes Stillsetzen; Energiezufuhr wird erstdann unterbrochen, wenn Stillstand erreicht ist.

    Stop-Kategorie 2Gesteuertes Stillsetzen, bei dem die Energiezufuhrim Stillstand erhalten bleibt.

    Handhabung im Notfall

    Die neue EN 60204-1/11.98 (IEC 60204-1; VDE0113 Teil 1) hat in Abstimmung mit HD 384 (IEC60364; VDE 0100) folgende mögliche Handlungenfür Notfälle festgelegt und definiert (EN 60204-1Anhang D):

    Eine Handlung im Notfall schließt einzeln oder inKombination ein:

    … Stillsetzen im Notfall (NOT-HALT);… Ingangsetzen im Notfall (NOT-START);… Ausschalten im Notfall (NOT-AUS);… einschalten im Notfall (NOT-EIN).

    Diese Funktionen werden nach EN 60204-1 undnach EN 418 ausschließlich durch eine bewußtemenschliche Handlung ausgelöst. Im folgendenwird nur auf das „Ausschalten im Notfall“ und aufdas „Stillsetzen im Notfall“ weiter eingegangen.Letzteres entspricht voll dem gleichnamigen Be-griff in der EU-Machinenrichtlinie (engl. EmergencyStop). Der Einfachheit halber werden im folgendendie alternativen Begriffe NOT-AUS und NOT-HALTverwendet.

    NOT-AUSEine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist,die Versorgung mit elektrischer Energie zu einerganzen oder zu einem Teil einer Installation abzu-schalten, falls ein Risiko für elektrischen Schlagoder ein anderes Risiko elektrischen Ursprungsbesteht (aus EN 60204-1 Anhang D).

    Weiterhin heißt es in 9.2.5.4.3 von EN 60204-1:

    Funktionale Aspekte zum Ausschalten im Notfallsind in IEC 60364-4-46 (identisch mit HD 384-4-46 und VDE 0100 Teil 460) festgelegt.

    Ein Ausschalten im Notfall ist vorzusehen wo

    … Schutz gegen direktes Berühren (z. B. mitSchleifleitungen, Schleifringkörpern, Schaltgerätenin elektrischen Betriebsräumen) nur durch Abstandoder Hindernisse erreicht wird;

    … es die Möglichkeit anderer Gefährdungen oderBeschädigungen durch elektrische Energie gibt.

    Ein Ausschalten im Notfall wird durch Abschaltender Maschine von der Versorgung erreicht, mit derFolge eines Stops der Kategorie 0.

    Wenn für eine Maschine der Stop der Kategorie 0nicht zulässig ist, kann es notwendig sein, einenanderen Schutz z. B. gegen direktes Berühren vor-zusehen, so daß ein Ausschalten im Notfall nichtnotwendig ist.

    Dies bedeutet, daß NOT-AUS dort einzusetzenist, wo die Risikoanalyse eine Gefährdungdurch die elektrische Spannung/Energie ergibtund deshalb ein unverzügliches und umfassen-des Abschalten der elektrischen Spannung er-fordert.

    1 SAC 103 201 H 0101 15

  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    16 1 SAC 103 201 H 0101

    NOT-AUS-Einrichtungen fallen im Anwendungs-bereich der EU unter die Niederspannungsricht-linie 73/23/EWG, wenn sie nicht im Zusammen-hang mit Maschinen eingesetzt werden. Sofern sieim Zusammenhang mit Maschinen eingesetzt wer-den, fallen sie wie die gesamte andere elektrischeAusrüstung der Maschine auch unter die Maschi-nenrichtlinie 98/37/EG.

    NOT-HALTEine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist,einen Prozeß oder eine Bewegung anzuhalten, der(die) gefahrbringend wurde (aus EN 60204-1 An-hang D).

    Weiterhin heißt es in 9.2.5.4.2 von EN 60204-1:

    StillsetzenZusätzlich zu den Anforderungen für Stop (siehe9.2.5.3) gelten für das Stillsetzen im Notfall folgen-de Anforderungen:

    … Es muß gegenüber allen anderen Funktionenund Betätigungen in allen Betriebsarten Vorranghaben;

    … Die Energie zu den Maschinen-Antriebsele-menten, die einen gefahrbringenden Zustand bzw.gefahrbringende Zustände verursachen können,muß ohne Erzeugung anderer Gefährdungen soschnell wie möglich abgeschaltet werden (z. B.durch mechanische Anhaltevorrichtungen, diekeine externe Versorgung erfordern, durch Gegen-strombremsen bei Stop-Kategorie 1);

    … Das Rücksetzen darf keinen Wiederanlauf ein-leiten.

    Das Stillsetzen im Notfall muß entweder als einStop der Kategorie 0 oder der Kategorie 1 wirken(siehe 9.2.2). Die Kategorie für das Stillsetzen imNotfall muß anhand der Risikobeurteilung für dieMaschine festgelegt werden.

    Für die technische Realisierung des NOT-HALTkönnen, entsprechend der Anwendungsemp-fehlung im Vorwort von EN 60204-1, entwederdie Anforderungen in EN 60204-1 oder in EN954 und IEC 61508 angewendet werden. EN60204-1 fordert vorrangig die Realisierungdurch elektromechanische Komponenten, da„einfache“ (programmierbare) elektronischeSysteme nicht sicher genug sind. Durch dierichtige Anwendung von EN 954 und ggf. IEC61508 werden elektronische und programmier-bare elektronische Komponenten so funktions-sicher, daß sie ebenfalls zur Realisierung desNOT-HALT für alle Kategorien eingesetzt wer-den können (deutsches nationales Vorwort: „…damit ist auch klargestellt, daß elektronischeBetriebsmittel auch für NOT-AUS-Einrichtun-gen – unabhängig von der Stop-Kategorie –angewendet werden dürfen …“).

    Geräte für NOT-AUS und NOT-HALTUm die Schutzziele sowohl der EN 60204-1 alsauch der EN 418 zu erfüllen, gelten für beideFunktionen folgende Anforderungen (s. a. 10.7 inEN 60204-1):

    … Bei einem Schalten der Kontakte auch beieiner nur kurzen Betätigung muß das Befehlsgerätzwangsweise verrasten.

    … Es darf nicht möglich sein, daß die Maschinevon einem entfernten Hauptbedienstand wiedergestartet wird, ohne daß die Gefahr vorher besei-tigt wurde. Die Notschalteinrichtung muß „vor Ort“durch eine bewußte Handlung wieder entriegeltwerden.

    Andere sicherheitsbezogene FunktionenFür alle anderen sicherheitsbezogenen Funktionenempfiehlt EN 60204-1 die Verwendung elektro-mechanischer Komponenten mit der Begründung,daß es „gegenwärtig schwierig“ sei, die Zuver-lässigkeit des fehlerfreien Betriebes einkanaligerprogrammierbarer elektronischer Geräte mit aus-reichender Gewißheit zusichern zu können. Diesbezieht sich ausdrücklich auf den Zeitpunkt derErstellung des betreffenden Textes der Norm. DieAnwendungsempfehlung im Vorwort der neuen EN60204-1 für dieses Kapitel trägt dem Fortschritt inder Entwicklung sicherheitsrelevanter TechnikRechnung und empfiehlt, daß die „unterschiedli-chen“ Anforderungen anderer relevanter Normen,z. B. IEC 61508, in Betracht zu ziehen sind. MitBerücksichtigung der Anforderungen dieser Nor-men ist es möglich, auch komplexe Funktionendurch die Verwendung von Elektronik und pro-grammierbarer Elektronik wie z. B. eines fehler-sicheren Advant Controller 31-S sicherheitsge-richtet zu realisieren.

  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    Mensch – Maschine

    Um das Zusammenwirken zwischen Mensch undMaschine zu erleichtern, wird in den Normen EN60073 sowie DIN EN 60204 darauf hingewiesen.

    Zu den Maschinenkomponenten, die im Schnitt-stellenbereich Mensch – Maschine eingesetzt wer-den, zählen in erster Linie Schalter, Taster undLeuchtmelder. Die durchgängige eindeutige Kenn-zeichnung dieser Bedienelemente erfolgt durchfarbliche Kennzeichnung, die einer konkreten Be-deutung zugeordnet sind. Dadurch ist gewährleis-tet, daß die Sicherheit des Bedienpersonals erhöhtund die Bedienung und Erhaltung der Betriebs-mittel/Anlagen erleichtert werden.

    Die Farben für Drucktaster, die Bedeutung der Far-ben sowie Erklärungen und Anwendungsbeispielewerden in untenstehender Tabelle angegeben.

    Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil1) sind fol-gende Hinweise zu beachten:

    … Die bevorzugten Farben für START/EIN-Be-dienteile sollten Weiß, Grau oder Schwarz, vor-zugsweise Weiß sein. Grün darf, Rot darf nicht ver-wendet werden.

    … Die Farbe Rot muß für NOT-AUS-Bedienteileverwendet werden. Die Farben für STOP/AUS-Bedienteile sollten Schwarz, Grau oder Weiß, vor-zugsweise Schwarz sein. Rot ist ebenfalls erlaubt.Grün darf nicht benutzt werden.

    … Weiß, Grau und Schwarz sind die bevorzugtenFarben für Drucktaster-Bedienteile, die wechsel-weise als START/EIN- und STOP/AUS-Drucktasterwirken. Die Farben Rot, Gelb oder Grün dürfennicht verwendet werden.

    … Weiß, Grau und Schwarz sind die bevorzugtenFarben für Drucktaster-Bedienteile, die einen Ar-beitsvorgang bewirkten, während sie betätigt sindund den Betrieb beenden, wenn sie losgelassenwerden (z. B. Tippen). Die Farben Rot, Gelb undGrün dürfen nicht verwendet werden.

    … Die Farbe Grün ist für Funktionen reserviert, dieeinen sicheren oder normalen Zustand anzeigen.

    … Die Farbe Gelb ist für Funktionen reserviert, dieeine Warnung oder einen anormalen Zustand an-zeigen.

    … Die Farbe Blau ist für Funktionen von zwingen-der Bedeutung reserviert.

    … Rückstell-Drucktaster müssen Blau, Weiß, Grauoder Schwarz sein. Falls sie auch als STOP/AUS-Taster wirken, werden die Farben Weiß, Grau oderSchwarz bevorzugt, vorzugsweise Schwarz. Gründarf nicht benutzt werden.

    In der Tabelle auf Seite 18 werden die Farben fürLeuchtmelder, ihre Bedeutung in bezug auf denZustand der Maschine sowie Handhabung undAnwendungsbeispiele aufgeführt.

    Bei Leuchtdrucktastern gelten ebenfalls die Tabel-len auf den Seiten 17 und 18. Bei Problemen mitder Zuordnung geeigneter Farben muß auf die Far-be Weiß zurückgegriffen werden. Für NOT-AUS-Geräte darf die Farbe Rot nicht von der Beleuch-tung abhängen.

    Kennzeichnung von Leitungen

    Im vorangegangenen Kapitel ist die farbige Co-dierung von Schaltern, Tastern und Leuchtmeldernbehandelt worden. Bei der Kennzeichnung vonLeitern sind durch die Norm EN 954 größereSpielräume erlaubt. Sie schreibt nämlich vor, daßdie „… Leiter an jeden Anschluß in Übereinstim-mung mit der technischen Dokumentation identi-fizierbar sein müssen …“

    Die Benummerung von Klemmen in Übereinstim-mung mit dem Schaltplan genügt, wenn die Lei-

    1 SAC 103 201 H 0101 17

    ErklärungBedeutungFarbe

    Rot Notfall Bei gefährlichemZustand oder imNotfall betätigen

    Gelb Anormal Bei anormalemZustand betätigen

    Grün Sicher Bei sicherer Bedin-gung betätigen oderim normalen Zustandvorzubereiten

    Blau Zwingend Bei Zustand betäti-gen, der zwingendeHandlung erfordert

    Schwarz

    Grau

    Weiß

    Anmerkung: Wird eine zusätzliche Maßnahme der Kennzeichnung (z. B. Struktur, Form, Lage) zum Kennzeichnenvon Drucktaster-Bedienteilen verwendet, dürfen dieselben Farben Weiß, Grau oder Schwarz für verschiedeneFunktionen verwendet werden, z. B. Weiß für START/EIN- und STOP/AUS-Bedienteile.

    Keine spezielleBedeutungzugeordnet

    Für allgemeineEinleitung vonFunktionen außerNOT-AUS (sieheauch Anmerkung)

    Anwendungsbeispiele

    NOT-AUS; Einleitung von NOT-AUS-Funktionen; bedingt für STOP/AUS

    Eingriff, um anormalen Zustand zu unterdrücken; Eingriff, um einenunterbrochenen automatischenAblauf wieder zu starten

    START/EIN, hierfür jedoch bevor-zugt Weiß

    Rückstellfunktion

    START/EIN, STOP/AUS (bevorzugt)

    START/EIN, STOP/AUS

    START/EIN (bevorzugt), STOP/AUS

    Farben für Drucktaster und ihre Bedeutung nach EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1): 06.93

  • Normen und Vorschriften

    Maschinensicherheit

    18 1 SAC 103 201 H 0101

    tung visuell leicht verfolgbar ist. Bei umfangreichenSteuerungen empfiehlt es sich, sowohl den Leiterder Innenverdrahtung als auch den nach außenabgehenden Leiter so zu kennzeichnen, daß mannach dem Lösen später den Draht wieder an dierichtige Klemme bringen kann. Es ist auch dort zuempfehlen, wo die Leiter für den Transport aufge-trennt werden müssen.

    Mit der Formulierung in IEC 60204-1 1997, Absatz14.2.1 Aderkennzeichnung, wollte das Normen-komittee folgende Punkte zum Ausdruck bringen:

    1. Jeder einzelne Leiter muß identifizierbar sein,jedoch in dieser Absolutheit nur im Zusammen-hang mit der Dokumentation. Es ist nicht gefor-dert, daß jeder Leiter für sich, ohne Dokumenta-tion identifizierbar sein muß.

    2. Die Art der Kennzeichnung und damit auch dieIdentifizierungsmethode sollte gegebenenfalls zwi-schen Hersteller und Betreiber vereinbart werden.

    Es ist nicht Absicht der Norm, eine bestimmteKennzeichnungsart zwingend weltweit vorzu-schreiben. aus Sicherheitsgründen können z. B.werksinterne Festlegungen eine höhere Prioritäthaben, um in Bereichen, die von demselbenPersonal betreut werden, Verwechslungen vorzu-beugen. Diese Festlegungen können wegen desgroßen Geltungsbereiches der vorliegenden Normvon kleinen Einzelmaschinen (Massenprodukte)bis zu großen komplexen maschinellen Anlagen(Unikate) nicht verallgemeinert werden.

    Primär muß die Sicherheit vor Montagefehlerndurch entsprechende Prüfungen sichergestelltsein.

    Statt vieler Farben kann für die Innenverdrahtungeine einheitliche Farbe verwendet werden. Sie sol-len wie folgt farblich gekennzeichnet sein:

    … Schwarz für Hauptstromkreise für Wechsel-und Gleichstrom

    … Rot für Steuerstromkreise für Wechselstrom

    … Blau für Steuerstromkreise für Gleichstrom

    … Orange für Verriegelungsstromkreise, die voneiner externen Stromquelle versorgt werden.

    Entschließt man sich zu einer reinen Farbkenn-zeichnung, so wird die obige Farbzuordnung emp-fohlen. Bindend vorgeschrieben ist lediglich dieFarbe von Schutzleiter und Neutralleiter. Für alleanderen Leiter kann frei zwischen den in 14.2.4aufgelisteten Methoden gewählt werden (Farbe,Ziffern oder Buchstaben; oder eine Kombinationaus Farbe und Ziffern oder Farbe und Buchsta-ben).

    Kennzeichnung des SchutzleitersDer Schutzleiter muß durch Form, Anordnung,Kennzeichnung oder Farbe deutlich zu erkennensein. Wenn Kennzeichnung nur durch Farbe er-folgt, dann muß es die Zweifarben-Kombinationgrün/gelb sein, die sich über die gesamte Leiter-länge erstrecken muß. Die Farbkennzeichnunggrün/gelb ist ausschließlich dem Schutzleiter vor-behalten.

    Kennzeichnung des NeutralleitersEnthält ein Stromkreis einen farblich gekennzeich-neten Neutralleiter, muß die Farbe Hellblau ver-wendet werden. Hellblau darf nicht zur Kennzeich-nung von anderen Leitern verwendet werden,wenn die Gefahr der Verwechslung besteht.

    Fehlt ein Neutralleiter, darf ein hellblauer Leiter fürandere Zwecke verwendet werden, aber nicht alsSchutzleiter.

    ErklärungBedeutungFarbe

    Rot Notfall GefährlicherZustand

    Gelb Anormal AnormalerZustandBevorstehenderkritischer Zustand

    Grün Normal Normaler Zustand

    Blau Zwingend Anzeige einesZustandes, derHandlung durchden Bediener er-fordert

    Weiß Neutral Andere Zustände: darf verwendetwerden, wennZweifel über dieAnwendung vonRot, Gelb, Grünoder Blau besteht

    Handlung durch denBediener

    Sofortige Handlung,um auf gefährlichenZustand zu reagieren(z. B. durch Betäti-gung des NOT-AUS)

    Überwachen und/oder Eingreifen (z. B. durch Wieder-herstellen der beab-sichtigten Funktion)

    Optional

    Zwingende Handlung

    Überwachen

    Anwendungs-beispiele

    Druck/Temperaturaußerhalb sichererGrenzen, Span-nungsfall, Span-nungs-Zusammen-bruch, Überfahreneiner Stop-Position

    Druck/Temperaturübersteigt normaleBereiche. Auslöseneiner Schutzeinrich-tung

    Druck/Temperaturinnerhalb normalerBereiche, Ermächti-gung fortzufahren

    Anweisung, vorge-gebene Werte ein-zugeben

    AllgemeineInformationen

    Farben für Leuchtmelder und ihre Bedeutung nach EN 60204-1 (VDE 0113 Teil1): 06.93

  • Normen und Vorschriften

    Prozeßtechnik

    Gesetzliche Anforderungen in Europa

    In der Prozeßtechnik sind im wesentlichen die fol-genden EU-Richtlinien anzuwenden:

    … Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 09.12.1996zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfäl-len mit gefährlichen Stoffen („Seveso Richtlinie“ II).

    … Niederspannungsrichtlinien

    … Maschinenrichtlinie (98/37/EG)

    … Druckgeräterichtlinie (97/23/EG). Sie ist nur in-sofern relevant, als die verwendeten Geräte dieseRichtlinie erfüllen müssen. „Die Richtlinie gilt da-gegen nicht für den Zusammenbau von Druck-geräten, der auf dem Gelände des Anwenders,beispielsweise in Industrieanlagen, unter seinerVerantwortung erfolgt.“

    Parallel dazu müssen immer die Arbeitsschutz-gesetzte und Unfallverhütungsvorschriften beach-tet werden.

    „Seveso-Richtlinie“

    Diese EU-Richtlinie nennt, entsprechend den inder Einleitung erläuterten Prinzipien, das Sicher-heitsziel

    „… durch vorbeugende Maßnahmen die Qualitätder Umwelt zu erhalten und die Gesundheit desMenschen zu schützen.“

    Zur Erreichung dieses Zieles werden folgendegrundlegende Forderungen erhoben, für deren Er-füllung die Mitgliedsstaaten sorgen müssen.

    Konzept zur Verhütung schwerer UnfälleDer Betreiber ist verpflichtet, „… eine Unterlagezur Verhütung schwerer Unfälle auszuarbeiten unddessen ordnungsgemäße Umsetzung sicherzu-stellen. Mit dem vom Betreiber vorgesehenenKonzept zur Verhütung schwerer Unfälle soll durchgeeignete Mittel, Organisation und Management-systeme ein hohes Schutzniveau für Mensch undUmwelt sichergestellt werden“ (Artikel 7 Absatz1).

    Die Unterlage muß u. a. folgende Grundsätze be-rücksichtigen:

    … Das Konzept zur Verhütung schwerer Unfälleist schriftlich auszufertigen.

    … Ein Sicherheitsmanagementsystem, in demu. a. folgende Punkte geregelt werden:

    … Ermittlung und Bewertung der Risiken –Festlegung und Anwendung von Verfahrenzur systematischen Ermittlung der Risiken.

    … Betriebskontrolle – Festlegung und Anwen-dung von Verfahren für den sicheren Be-trieb, einschließlich der Wartung derAnlagen.

    … Qualitätssicherung – Festlegung und An-wendung von Verfahren zur ständigen Be-wertung der Erreichung der Ziele.

    SicherheitsberichtDer Betreiber ist verpflichtet, einen Sicherheits-bericht zu erstellen, in dem dargelegt wird,

    … daß ein Konzept … umgesetzt wurde,

    … daß die Gefahren ermittelt und alle erforderli-chen Maßnahmen zur Verhütung derartiger Unfälleund Begrenzung der Folgen für Mensch und Um-welt ergriffen wurden und

    … daß die Auslegung, die Errichtung sowie derBetrieb sämtlicher Anlagen, … ausreichend sicherund zuverlässig sind.

    InspektionDie Behörden haben ein System von Inspektionenzur systematischen Prüfung der betriebstechni-schen, organisatorischen und managementspezifi-schen Systeme des Betriebs einzurichten, mit demsich die Behörde vergewissert, daß der Betreibernachweisen kann,

    … daß er die zur Verhütung schwerer Unfälle er-forderlichen Maßnahmen ergriffen hat und

    … daß er angemessene Mittel zur Begrenzungder Folgen … vorgesehen hat.

    Die Erfüllung dieser EU-Richtlinie muß nationalumgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dasdurch die Störfallverordnung.

    Deutsche Ausführungsbestimmung zur Seveso-Richtlinie

    StörfallverordnungMit der Störfallverordnung wird die „Seveso-Richt-linie“ in Deutschland im Sinne des Gesetzgebersumgesetzt. Sie legt u. a. fest, auf welche Anlagendie EU-Richtlinie anzuwenden ist.

    Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen,müssen nach Neubau oder signifikanten Änderun-gen vom Gewerbeaufsichtsamt vor der Inbetrieb-nahme dahingehend geprüft werden, ob sie demStand der Technik zur Erfüllung der Sicherheits-ziele entsprechen. Die Beurteilung erfolgt auf derBasis der relevanten Normen.

    1 SAC 103 201 H 0101 19

  • Normen und Vorschriften

    Prozeßtechnik

    20 1 SAC 103 201 H 0101

    Technische Maßnahmen zurErfüllung der gesetzlichen Ziele

    An erster Stelle steht immer das Ziel, den Prozeßso zu gestalten, daß er in sich sicher ist. Wo dasnicht in ausreichendem Umfang möglich ist, sindzusätzliche Maßnahmen erforderlich, um das ver-bliebene Risiko, das von dem Prozeß ausgeht, aufeine akzeptable Größe zu reduzieren. Dies kannmit Mitteln der Prozeßleittechnik (PLT) erfolgen,wenn diese für die besondere Aufgabe geeignetsind. PLT-Maßnahmen und -Einrichtungen sinddann für Aufgaben der Anlagensicherung geeig-net, wenn sie speziell dafür ausgelegt sind. DieAnforderungen dafür sind in Normen beschrieben.

    Relevante Normen für Sicherungsmaß-nahmen mit Mitteln der Prozeßleittechnik

    Für Sicherungsmaßnahmen mit Mitteln der Pro-zeßleittechnik sind in Deutschland z. Zt. die folgen-den nationalen Normen anzuwenden:

    … DIN V 19250 „Grundlegende Sicherheitsbe-trachtungen für MSR-Schutzeinrichtungen“

    … DIN V 19251 „MSR-Schutzeinrichtungen – An-forderungen und Maßnahmen zur gesichertenFunktion“

    … DIN V VDE 0801 „Grundsätze für Rechner inSystemen mit Sicherheitsaufgaben“.

    Diese Normen werden auch in anderen europäi-schen Ländern anerkannt und entsprechend an-gewendet, was aber im einzelnen zu klären ist.

    Internationale Normen für dieses Anwendungs-gebiet sind:

    … IEC 61508 „Functional safety of electrical(electronic) programmable electronic safety sys-tems“

    … Draft IEC 61511 „Functional safety: safetyinstrumented systems for the process industrysector“.

    IEC 61508 ist eine Basisnorm vorrangig zur Ent-wicklung sektorspezifischer Normen. Sie kanndann direkt angewendet werden, wenn für dasbetreffende Anwendungsgebiet keine spezifischeNorm existiert.

    In Deutschland gelten derzeit noch die oben ge-nannten nationalen Normen. Anstelle von DIN VVDE 0801 kann IEC 61508 bereits heute ange-wendet werden. DIN V 19250 und 19251 sollenerst durch IEC 61511 abgelöst werden.

    Nationale Norm in USA ist

    … ISA S 84 „Application of Safety InstrumentedSystems for the Process Industries“ mit den Tech-nical Reports TR 84.

    Die Prozeßindustrie in USA und Kanada beabsich-tigt, ISA S 84 nicht durch IEC 61508, sondern erstdurch IEC 61511 abzulösen (die Prinzipien von ISAS 84 entsprechen denen von IEC 61508).

    Für die eingesetzten Geräte und Einrichtungengelten darüber hinaus weitere Normen, die sichmit deren spezifischen Sicherheitsanforderungenbefassen. Siehe dazu Kapitel Maschinensicherheit.

    Anwenderrichtlinien

    Für die praktische Ausführung der Anlagensiche-rung gibt es in Deutschland eine VDI/VDE-Richt-linie

    … VDI/VDE 2180 „Sicherung von Anlagen derVerfahrenstechnik mit Mitteln der Prozeßleittech-nik“

    und eine Namur-Empfehlung

    … NE 31 „Anlagensicherung mit Mitteln der Pro-zeßleittechnik“

    Diese Papiere berücksichtigen die relevantendeutschen Normen und sollten als praktischerLeitfaden angewendet werden. Hinsichtlich derAuswahl von Sicherheits-SPS und anderer mikro-prozessorbasierter Komponenten (z. B. Transmit-ter) bieten die Normen eine differenziertere Be-trachtung als die Anwenderrichtlinien und solltendeshalb beachtet werden, um auch den neuerentechnischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

  • Normen und Vorschriften

    Prozeßtechnik

    Risikominderung mit Mitteln der Prozeß-leittechnik (PLT)

    Maßnahmen zur Risikominderung sind dann not-wendig, wenn Fehler oder Störungen in den PLT-Betriebs- und Überwachungseinrichtungen zueinem gefährlichen Ereignis oder gefährlichen Zu-stand der Anlage führen können und wenn dasdaraus resultierende Risiko unakzeptabel hoch ist.In diesem Fall ist es notwendig, durch geeigneteSchutzmaßnahmen entweder die Wahrscheinlich-keit für das Eintreten des gefährlichen Ereignissesausreichend zu verringern oder das Schadenaus-maß zu verkleinern. Das kann durch PLT-Schutz-einrichtungen erfolgen, wenn diese die Sicher-heitsanforderungen erfüllen.

    Risikoreduzierung

    Da ein vollständiger Ausschluß bestimmter Risikentechnisch und wirtschaftlich nicht möglich ist, istes notwendig, nicht nur das vorhandene Risiko zuermitteln, sondern auch das tolerierbare Risikofestzulegen. Aus der Differenz zwischen beiden lei-tet sich dann das Maß für die sicherheitsbezogeneZuverlässigkeit („safety integrity“) der risikoredu-zierenden Funktionen ab.

    … In DIN V 19250 sind „Anforderungsklassen“(AK) definiert, die bestimmten Risiken zugeordnet

    werden. Diesen AK sind in DIN V 19251 und DIN VVDE 0801 bestimmte Anforderungen für die Rea-lisierung der Schutzeinrichtung zugeordnet, die zueiner dem Risiko angemessenen sicherheitsbezo-genen Leistungsfähigkeit der Einrichtung führensollen.

    … IEC 61508 definiert „Safety Integrity Level“(SIL) als Zielmaß für die Versagenswahrschein-lichkeit für die Ausführung der risikoreduzierendenFunktionen.

    1 SAC 103 201 H 0101 21

    EreignisverhinderdPLT-Schutzeinrichtung

    SchadensbegrenzendPLT-Schadensbegrenzungseinrichtung

    PLT-Überwachungseinrichtung

    PLT-Betriebseinrichtung

    Sicherheitsrelevant

    Nicht sicherheitsrelevant

    Tatsächliche Risikominderung

    Teilrisiko abgedecktdurch andere Tech-nologien (Mechanik,Optik, etc.)

    Teilrisiko abgedecktdurch elektronischeund elektrische Sicher-heitssysteme

    Risikominderung erzielt durch sämtliche sicherheitstechnischen Systeme undz. B. organisatorische Maßnahmen

    Teilrisiko abgedecktdurch externe Ein-richtungen und Maß-nahmen

    Notwendige Risikominderung

    Anwachsendes Risiko

    Risiko dergesteuertenEinrichtung

    Rest-Risiko TolerierbaresRisiko

    Einordnung von PLT-Einrichtungen in sicherheitsrelevant/ nicht sicherheitsrelevant

    Prinzip der Risikoreduzierung (gem. IES 61508)

  • Normen und Vorschriften

    Prozeßtechnik

    22 1 SAC 103 201 H 0101

    Auswahl der Geräte und Grundlagen dergeforderten Eigenschaften

    SicherheitsfunktionRisikominderung mit Mitteln der PLT erfolgt da-durch, daß für jeden mögliche gefährliche Ereignisoder jeden möglichen gefährlichen Zustand einerAnlage Funktionen definiert werden, die das Ein-treten des gefährlichen Ereignisses verhindern.Diese sogenannten „Sicherheitsfunktionen“ dienendazu, einen sicheren Zustand der Anlage zu erhal-ten bzw. wieder herzustellen, wenn aufgrund einesFehlers oder einer Störung in der Anlage ein ge-fährliches Ereignis einzutreten droht. Die Sicher-heitsfunktion kann auch dazu dienen, das Ausmaßdes Schadens aufgrund eines gefährlichen Ereig-nisses zu verringern.

    Die Definition einer Sicherheitsfunktion umfaßtimmer die Spezifikation der Funktion selbst (z. B.Sperren des Zuflusses zu einem Behälter, wennder Füllstand die Höchstgrenze erreicht hat) unddie aus der Risikoanalyse abgeleitete safety inte-grity.

    Realisierung der SicherheitsfunktionenJede Sicherheitsfunktion umfaßt immer die ganzeKette, von der Informationserfassung über dieInformationsauswertung bis hin zur Durchführungder beabsichtigten Aktion.

    Die daran beteiligten Geräte wie z. B. fehlersichereSPS, Sensoren und Aktoren usw. müssen in ihrerGesamtheit die bei der Risikobewertung ermittelteAK bzw. SIL erfüllen. Wird ein Gerät zugleich fürverschiedene Sicherheitsfunktionen verwendet,hat es den höchsten AK bzw. SIL der einzelnenFunktionen zu erfüllen.

    Schadensausmaß

    Verletzung1

    Aufenthaltsdauer Gefahrabwendung Wahrscheinlichkeitrelativhoch

    gering sehrgering

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    1

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    Tod mehrer Personen

    Tod einer Person

    Katastrophe

    Ris

    ikop

    aram

    eter

    möglich

    nicht möglich

    möglich

    nicht möglich

    selten

    häufig

    selten

    häufig

    Informationerfassen

    Informationauswerten

    Aktionausführen

    Sicherheitsfunktion

    SensorAuswerte-

    einheitAktor

    Safety integrity levels gemäß IEC 61508: Zielmaß der Versagenswahrscheinlichkeit einer Sicherheits-funktion, die einem sicherheitsrelevanten Sysem zugeordnet ist

    Gegenüberstellung der Anforderungsklassen (Dieser Vergleich gilt nur als Hinweis, da die Klassifizierungennicht eins zu eins übertragbar sind.)

    Auswertegerät, z. B. Sicherheits-SPS

    Risikograph und Anforderungsklassen nach DIN V 19250

    Safety integrity level

    Betrieb im häufigen Anforderungs-oder kontinuierlichen Modus(Wahrscheinlichkeit eines gefähr-lichen Ausfalls pro Stunde)

    Betrieb im geringen Anforderungs-modus (Mittlere Wahrscheinlichkeitdes Versagens der vorgesehenenFunktion bei Anforderung)

    4

    3

    2

    1

    ≥ 10– 9 bis < 10– 8

    ≥ 10– 8 bis < 10– 7

    ≥ 10– 7 bis < 10– 6

    ≥ 10– 6 bis < 10– 5

    ≥ 10– 5 bis < 10– 4

    ≥ 10– 4 bis < 10– 3

    ≥ 10– 3 bis < 10– 2

    ≥ 10– 2 bis < 10– 1

    Kategorie(EN 954-1)

    Sicherheits-klasse (SIL)(IEC 61508)

    B1 – 22 – 334

    01123344

    Anforderungs-klasse (DIN V 19250)

    12345678

  • Normen und Vorschriften

    Prozeßtechnik

    GeräteeigenschaftenWerden für die Informationsverarbeitung SPS ein-gesetzt, müssen diese als „Sicherheits-SPS“(SSPS) die Anforderungen der relevanten Normenentsprechend dem angegebenen AK bzw. SILerfüllen und von einem unabhängigen Prüfer zerti-fiziert sein. Dies gilt ebenso für andere komplexeGeräte, bei denen nicht alle möglichen Fehlermodiangegeben werden können, weil sie Mikroprozes-soren enthalten. Die wesentlichen Eigenschafteneiner fehlersicheren SPS, die in den Normen inabgestuftem Umfang gefordert werden, sind:

    … Bei Entwicklung, Herstellung und Wartung sindbestimmte Maßnahmen und Verfahren anzuwen-den, damit systematische Fehler vermieden wer-den.

    … Die SPS muß in der Lage sein, systematischeFehler, die während des Betriebes wirksam wer-den, zu beherrschen.

    … Die SPS muß zufällige Hardwarefehler wäh-rend des Betriebes erkennen und beherrschenkönnen.

    … Fehlerbeherrschung bedeutet, daß das Sys-tem bei Erkennen eines Fehlers so reagiert, daßeine für diesen Fall festgelegte Sicherheitsfunktion(z. B. Abschalten der Anlage) zuverlässig ausge-führt wird.

    AnwendungBei der Anwendung einer fehlersicheren SPS müs-sen nur die in dem zugehörigen Sicherheitshand-buch festgelegten Bedingungen und ggf. zusätzli-che Auflagen des Zertifikates eingehalten werden.

    Für die anzuschließenden Peripheriegeräte (z. B.Sensoren und Aktoren) sind zusätzlich die Anfor-derungen in den Normen (DIN V 19251 oder IEC61508 bzw. IEC 61511) hinsichtlich folgenderAspekte zu beachten:

    … Vermeiden systematischer Fehler wie z. B. Pro-jektierungs-, Montage- und Handhabungsfehler.

    … Aufdecken und Beherrschen zufälliger Fehler(Ausfälle).

    … Notwendige Redundanz. Diese ist abhängigvon den Möglichkeiten der Fehleraufdeckung.

    … Erforderliche Wartung.

    Die IEC 61508 legt den maximal zulässigen SILabhängig von deren Fehlertoleranz und dem er-reichten Fehleraufdeckungsgrad (Diagnostic Co-verage) fest (siehe Grafik). Die Fehleraufdeckungund eine ggf. erforderliche Reaktion muß dabeiinnerhalb einer ausreichend kurzen Zeit erfolgen.Diese Zeitanforderungen sind in IEC 61508-2 defi-niert.

    Um Fehler in den Peripheriegeräten aufzudecken,können in der SSPS Test- und Überwachungs-funktionen integriert werden.

    Bei der Anwendung komplexer Peripheriegeräte(z. B. Transmitter mit Mikroprozessor) ist darauf zuachten, daß diese Geräte selbst die relevantenNormen (VDE 0801 bzw. IEC 61508) erfüllen.

    Die gesamte PLT-Schutzeinrichtung ist so zu ge-stalten, daß sie für alle sicherheitsrelevantenFunktionen die gültigen Normen erfüllt. Bezüglichfunktionaler Sicherheit sind das VDE 0801 oderIEC 61508.

    1 SAC 103 201 H 0101 23

    Maximal unzulässiger SIL nicht komplexer Subsysteme abhängig von deren Fehlertoleranz und dem erreichten Fehleraufdeckungsgrad (gemäß IEC 61508-7 CDV)

    Fehler-aufdeckungsgrad

    ohne (0 %)

    niedrig (60 %)

    mittel (90 %)

    hoch (99 %)

    SIL 1

    SIL 2

    SIL 3

    SIL 4

    SIL 2

    SIL 3

    SIL 4

    SIL 4

    SIL 3

    SIL 4

    SIL 4

    SIL 4

    Hardware Fehlertoleranz 1)

    0 2) 1 2

    1) Hardwarefehlertoleranz ist die maximale Anzahl von Fehlern, entstanden durch zufällige Hardwareausfälle, dievorkommen können, ohne zu einem gefährlichen Ausfall zu führen.

    2) Hardwarefehlertoleranz Null bedeutet, daß ein einzelner Fehler einen gefährlichen Ausfall verursachen kann.

  • Normen und Vorschriften

    Feuerungsanlagen

    24 1 SAC 103 201 H 0101

    EU-Richtlinien

    Feuerungsanlagen und Brenner unterliegen denaufgrund ihres Einsatzes und der verwendetenGeräte relevanten Richtlinien. Spezifische EU-Richtlinien für Feuerungsanlagen gibt es nicht.Feuerungsanlagen unterliegen gegebenenfalls denanwendungsspezifischen Richtlinien. IndustrielleThermoprozeßanlagen sind z. B. als Maschinenunter der Maschinenrichtlinie eingeordnet.

    Normen

    Industrielle ThermoprozeßanlagenFür diese Anlagen gibt es einen europäischenNormentwurf, der unter einem Mandat der Ma-schinenrichtlinie erarbeitet wurde und zwar pr EN746 „Industrielle Thermoprozeßanlagen“ mit

    Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen anindustrielle Thermoprozeßanlagen

    Teil 2: Sicherheitsanforderungen an Feuerungenund Brennstofführungssysteme.

    Die pr EN 746 ist anwendbar auf industrielle Ther-moprozeßanlagen u. a. in

    … metallerzeugenden und metallverarbeitendenWerken,

    … Glashüttenwerken,

    … Keramikwerken,

    … Zement-, Kalk- und Gipswerken,

    … Chemiewerken,

    … Abfallverbrennungsanlagen usw.

    Sie verweist auf EN 60204-1 und EN 954-1 sowiefür sicherheitsrelevante elektronische Systeme aufIEC 61508.

    FeuerungsanlagenFür Feuerungsanlagen, die nicht zu den industriel-len Thermoprozeßanlagen gehören und nicht zumHeizen von Prozeßflüssigkeiten und -gasen in derchemischen Industrie verwendet werden, gibt esals allgemeine Norm für die elektrische Ausrüstungden europäischen Normenentwurf.

    … pr EN 50156 „Electrical equipment for furna-ces Part 1: Requirements for application designand installation“

    und die deutsche Norm

    … DIN VDE 0116 „Elektrische Ausrüstung vonFeuerungsanlagen.“

    Als spezifische Normen für Brenner existiert zurZeit:

    … pr EN 676 Gasbrenner;

    … EN 230 Ölzerstäubungsbrenner in Monoblock-ausführung;

    … EN 267 Ölbrenner;

    … EN 298 Feuerungsautomaten für Gasbrennerund Gasgeräte mit und ohne Gebläse.

    NOT-AUS-Einrichtungen nach DIN VDE 0116„Elektrische Ausrüstung von Feuerungsan-lagen“

    Für die elektrische Ausrüstung von Feuerungsan-lagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigenBrennstoffen betrieben werden, gelten die Anfor-derungen nach DIN VDE 0116. Die Vorschriftenbetreffen auch die dazugehörenden Einrichtungenzur Lagerung, Aufbereitung und Förderung vonBrennstoffen.

    Mindestens zwei überwachte Abschaltgliederdie „Zusatzanforderungen für die Ausrüstung vonSicherheitseinrichtungen DIN VDE 0116 (Abschnitt8.7.2)“ enthalten darüber hinaus genaue Bestim-mungen für den festverdrahteten Teil solcherEinrichtungen: Bei kontaktbehafteten Sicherheits-schaltungen müssen danach mindestens zweiüberwachte Abschaltglieder, z. B. Schütze, vorge-sehen werden.

    GerätediversitätFür Feuerungsanlagen im Dauerbetrieb müssenAbschaltglieder, die die gesamte Abschaltung derBrennstoffzufuhr regeln, mit Funktions- oder Gerä-tediversität vorgesehen werden.

    … Funktionsdiversität wird z. B. erreicht durchRuhestrom- und Arbeitsstromschaltung (DIN VDE0116)

    … Gerätediversität erreicht man z. B. durch unter-schiedliche Bauart – Konstruktion oder Dimensio-nierung der elektronischen Schaltgeräte ist unter-schiedlich.

    Generell gilt:Schaltgeräte der NOT-AUS-Schaltungen müssenvon unterschiedlicher Konstruktion sein, wenn siedie gleiche Funktion im Freigabekreis haben.

  • Befehls- und Meldegeräte

  • Befehls- und Meldegeräte

    NOT-AUS-Taster

    26 1 SAC 103 201 H 0101

    Relevante Normen

    … IEC 60947-5-5 (Anforderungen zur Erfüllungder Maschinenrichtlinie)

    … EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen – Elek-trische Ausrüstung von Maschinen)

    … EN 60947-5-1 (Niederspannungs-Schaltgerä-te-Zwangsöffnung)

    … EN 999 (Greifgeschwindigkeit)

    … EN 292-1 (Sicherheit von Maschinen – Allge-meine Gestaltungsleitsätze)

    … EN 954-1 (Sicherheit von Maschinen – Sicher-heitsbezogene Teile von Steuerungen)

    Produktsicherheit durch neue Normen

    Die NOT-AUS-Befehlsgeräte von ABB sind nachder neuen Norm für elektrische NOT-AUS-Einrich-tungen mit mechanischer Verrastung, IEC 60947-5-5 (1997-11) und der dazugehörigen RichtlinieEN 60204, geprüft.

    Zur Erfüllung der Norm müssen folgende Testsbestanden werden:

    Einsatz in Kategorie B, 1, 2 – nach EN 954-1

    Verwendung eines Schaltelementes

    Verwendung zweier Schaltelemente. In Verbindungmit fehlersicheren Auswerte- und Diagnosegerätenist für diese Kategorie eine zweikanalige Ansteuer-ung zwingend notwendig.

    Dauertest: 6050 Zyklen. Dies ist kein Test dermax. mechan. Lebensdauer, diesebeträgt 100 000 Betätigungen.

    Robustheit: Eine Kraft von 113 N auf dreiAchsen.

    Umwelttest: Hitze und Kälte, hohe Luftfeuch-tigkeit und 5%-ige NaCl-Lösung

    Hochspan-nungstest: 2 500 V

    Rückstelltest: Zug-Kraft < 50 N, Drehmoment > 50 N

    Schocktest: 15 g

    Rütteltest: 2 h bei 50 m/s2

    Zwangs-öffnende Kontakte: entschrechend IEC 947-5-1, K.2.2

    Einsatz im Zusammenspiel mit fehlersicherenAdvant 31-S

    AuswerteeinheitAdvant 31-S07 EB 91 S

    NOT-AUS

    Einsatz im Zusammenspiel mit Sicherheits-schaltgerät C 57x

    AuswerteeinheitC 57x (Kat.2)

    NOT-AUS

    Einsatz im Zusammenspiel mit fehlersicherenAdvant 31-S

    AuswerteeinheitAdvant 31-S07 EB 91 S

    NOT-AUS

    Einsatz im Zusammenspiel mit Sicherheits-schaltgerät C 57x

    AuswerteeinheitC 57x (Kat. 3, 4)

    NOT-AUS

  • Befehls- und Meldegeräte

    NOT-AUS-Taster

    Vorort Befehlsstellen

    Für den Einbau von Befehls- und Meldegerätenvor Ort bietet ABB zwei Gehäusesysteme an:

    … Isolierstoffgehäuse in Schutzart IP65… Metallgehäuse in Schutzart IP67

    Während die Isolierstoffgehäuse allen normalenBelastungen im Innen- und Außenbereich gewach-sen sind bieten die Metallgehäuse aus Leichtmetalleine erhöhte Belastbarkeit im Bezug auf Dichtig-keit und mechanischer Beanspruchung.

    Neben den Einzelgehäusen bietet ABB ein Sorti-ment der gebräuchlichsten Kombinationen von Vor-ort-Befehlsstellen fertig vorbestückt ab Lager an.Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf Anfrage,kundenspezifisch konfektionierte und vormontierteVorort-Befehlsstellen anfertigen zu lassen.

    Zubehör

    Das umfassende Zubehörprogramm von ABBermöglicht es nahezu alle in der Praxis vorkom-menden Kombinationen von Befehls- und Melde-geräten einfach und kostengünstig zu realisieren.

    Folgende Vorort-Befehlsstellen sind vorbestücktab Lager lieferbar:

    … Isolierstoffgehäuse mit 1 Befehlsstelle (Gehäu-se grau/schwarz)

    … 1x Drucktaste mit 1S oder 2S… 1x Pilztaste 2Ö… NOT-AUS-Taster 2Ö (Gehäuse gelb/schwarz)… Isolierstoffgehäuse mit 2 Befehlsstellen (Ge-

    häuse grau/schwarz)… 2x Drucktasten mit 1S oder 2S… Isolierstoffgehäuse mit 3 Befehlsstellen (Ge-

    häuse grau/schwarz)… 3x Drucktasten mit 1S oder 2S… 2x Drucktasten mit 1x Meldeleuchte… Metallgehäuse mit 1 Befehlsstelle (Gehäuse

    grau)… NOT-AUS-Taster 2Ö

    1 SAC 103 201 H 0101 27

  • Befehls- und Meldegeräte

    Signalsäulen und Einbau-Signalleuchten

    28 1 SAC 103 201 H 0101

    Signalsäule K 70

    … schnelle Montage der Signalelemente durchBajonettsystem

    … einfaches Auswechseln defekter Glühlampenin jeder Stufe

    … flexible Zusammenstellung der Signalelementemöglich

    … bis zu 5 Elementen möglich – max. 10 Elemen-te mit Doppelwinkel

    … Blitzelemente können in jeder Stufe montiertwerden

    … Einsatz von bis zu 5 Blitzelementen

    … hohe Schutzart IP54 für alle optischen undakustischen Signalelemente

    … LED-Elemente für lange Lebensdauer

    Farbauswahl nach IEC 73, Ausgabe 4, 1991 – Be-schreibung der Farbgebung für Drucktaster/Sig-nalleuchte und Hinweise bezüglich des Einsatzesder Farben (Auszug aus der Norm):

    Einbau-Signalleuchte K SB

    … Vandalensichere Bauweise für alle mechani-schen und witterungsbedingten Anforderungen imInnen- und Außenbereich

    … Hohe Schutzart IP 65

    … Kalotte aus schlagfestem Polycarbonat (bis 20Jahre)

    … Schneller Austausch der Glühlampe von derSchaltschrankinnenseite

    Farbe Drucktaster/Bedeutung Meldeleuchte/Bedeutung

    Schwere Gefahr: Gefährlicher Zustand

    Achtung: bevorstehender kritischerZustand

    Normaler Zustand oder Sicherheit

    Zustand, der eine definierte Handlungerfordert

    Keine spezielle Bedeutung

    Gefahr: Dringend handeln

    Achtung: Maßnahmen erforderlich

    Normaler Zustand, Maßnahmen zurNormalisierung oder Sicherung

    Vorbestimmte Bedeutung

    Keine spezielle Bedeutung

    Rot

    Gelb

    Grün

    Blau

    Weiß, Grau, Schwarz

  • Befehls- und Meldegeräte

    Positionsschalter LS-Serie

    Relevante Normen

    … EN 1088 (Verriegelungseinrichtungen in Ver-bindung mit trennenden Schutzeinrichtungen)

    … EN 60947-5-1 (Niederspannungs-Schaltgerä-te-Zwangsöffnung)

    … pr EN 999 (Greifgeschwindigkeit)

    … EN 292-1 (Sicherheit von Maschinen – Allge-meine Gestaltungsleitsätze)

    … EN 954-1 (Sicherheit von Maschinen – Sicher-heitsbezogene Teile von Steuerungen)

    … EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen – Elek-trische Ausrüstung von Maschinen)

    Produktspektrum

    Positionsschalter der LS-Serie können eingesetztwerden zur:

    … Überwachung von Schutzeinrichtungen mitDrehgelenken wie Schwenktüren, Klappen, Deckelusw.

    … Überwachung seitlich verschiebbarer Schutz-einrichtungen wie Schiebetüren, Schutzgitter usw.

    … Erfassung gefährlicher Bewegungen von Ma-schinenteilen.

    Durch den Einsatz von Positionsschaltern der LS-Serie in Sicherheitskreisen ist jede Kategorie er-reichbar. Wichtig hierfür ist die richtige Auswahlund Verwendung der Geräte und deren Zusam-menspiel mit fehlersicheren Auswertegeräten C 57x bzw. Advant Controller 31-S.

    Positionsschalter der LS-Serie von ABB sind bes-tens auf die Anforderungen für höchste Sicherheitabgestimmt und bieten folgende Vorteile:

    … Zwangsöffnung der Öffnerkontakte

    … Ausführung mit/ohne getrenntem Betätiger

    … Erhöhte Sicherheit durch zusätzliche Verriege-lung (Zuhaltung)

    … Hohe Schutzart IP 65/67

    … Normgehäuse u. a. nach DIN EN 50047 und50041

    … Unterschiedliche Antriebsvarianten

    … Galvanisch getrennte Schaltglieder mit beweg-lichen Doppelschaltstücken.

    Ausgeliefert werden Positionsschalter der LS-Seriemit getrenntem Betätiger ohne Betätigungsorgan.

    Zwangsöffnung der Schaltglieder (EN 60947-5-1)

    Zwangsöffnung wird gefordert nach DIN VDE 0660Teil 200, identisch mit IEC 947-5-1-3 bzw. EN60947-5-1.

    Für die elektrische Ausrüstung von Maschinenwird die gesicherte Öffnung von Öffnerkontakten inallen Sicherheitskreisen ausdrücklich vorgeschrie-ben. Sie ist nach IEC 947-5-1-3 durch das Zeichen→ gekennzeichnet (Personenschutzfunktion).

    1 SAC 103 201 H 0101 29

  • Befehls- und Meldegeräte

    Positionsschalter

    30 1 SAC 103 201 H 0101

    Produktübersicht

    Kunststoffgehäuse

    … doppelt isoliert… Schutzart: IP 65… Normgerecht zu

    – EN 50047 für 30 mm, KabeldurchführungPg11

    – EN 50041 für 40 mm, KabeldurchführungPg13.5

    Metallgehäuse

    … Schutzart IP 66… Normgerecht zu

    – EN 50041 für 40 mm, KabeldurchführungPg13.5

    – ohne Normung für 60 mm, 3 Kabeldurchfüh-rungen Pg13.5

    Bewegungselemente

    … Sicherheitstaste, Stößel, Rollstößel, Rollhebel,einstellbarer Hebel, Federstab

    Kontaktblöcke

    … 2 elektrisch getrennte Bewegungskontakte(Zb-Form)… wahlweise schnellschaltend oder langsam,kontaktabhängiges Schaltverhalten… NC Kontakte positiv öffnend

    Die Positionsschalter werden komplett montiertund installationsbereit geliefert.

    Viele Varianten sind auf Anfrage lieferbar (Gehäu-se, Bewegungselemente, Kontaktblöcke).

    Fußschalter

    Fußschalter mit Abdeckung

    … doppelt isoliert… Schutzart IP 65… Betätigungsmöglichkeiten: freie Bewegung, inNormalposition blockiert, in Schaltposition selbst-haltend

    Mini-Fußschalter

    … Schutzart IP 40… freie Bewegungsmöglichkeit

  • Advant Controller 31-S

  • System Topology mit modularem Aufbau

    AC31 Safety Fieldbus

    AC31-S Controller

    E/A Module

    Advant Controller 31-S

    Sichere Intelligenz

    32 1 SAC 103 201 H 0101

    Eine Steuerung für Sicherheits- undBetriebsfunktionen

    Mit Advant® Controller 31-S können kleine, dezen-trale Steuerungseinheiten konzipiert und standar-disiert werden. Mit einer Zentrale werden gleich-zeitig die Sicherheits- und die Betriebsfunktionenunterstützt. Über den AC31 Safety Fieldbus wer-den Sicherheitssignale dezentral mit der Sicher-heitszentrale verbunden.

    Zulassungen

    Der Advant Controller 31-S ist nach internationa-len Standards zertifiziert:

    … DIN V 19250: Grundlegende Sicherheitsbe-trachtungen für MSR-Schutzeinrichtungen Anfor-derungsklasse (AK) 1 – 4

    … EN 954-1: Sicherheit von Maschinen, Katego-rie 3

    … DIN VDE 0116: Elektrische Ausrüstung vonBrenner-Systemen. Anforderungen an sicherheits-gerichtete Elektronik-Komponenten, Zif. 8.7

    … DIN EN 298: automatische Brennersteue-rungseinheiten für Gasbrenner und Gasgeräte mitoder ohne Gebläse, Zif. 8, 9 ,10

    … NFPA 8501: Standard für Kesselfunktionen miteinem Brenner

    … NFPA 8502: Standard zur Prävention vonOfen-Explosionen/Implosionen bei Kesseln mitmehreren Brennern

    Anwendungsbereiche

    Advant Controller 31-S ist eine sicherheitsgerich-tete Steuerung, die für die vielfältigsten Einsätze inAnlagen und Maschinen geeignet ist. Typische An-wendungen sind z. B.:

    … Brenner- und Kesselsteuerung

    … Feuerungstechnik, Gasverbrauchseinrichtun-gen

    … Lager- und Fördertechnik, Mischtechnik

    … Maschinenbau, z. B. bei Druck- und Verpack-ungsmaschinen

    … Bau- und Containerkrane

    … Anlagenbau, Umwelttechnik

    … Straßenverkehrs-Signalanlagen, Tunnelbau

    … Prozess-Verriegelungen und -Schutzeinrich-tungen

    0 V +24 V+–

  • COM1

    COM2

    5230

    230240

    6513

    014

    0

    65

    170

    111

    Advant Controller 31-S

    Systemdaten

    Sicherheitsgerichtetes Automatisierungsgerät für Programmiersoftware 907 PC 33/331/338

    Gerätetiefe: 85 mmSchnittstellenbuchseCOM 1 ist tierfergelegt,somit wird auch bei auf-gestecktem Schnittstel-lenkabel die erforderlicheEinbautiefe nicht größer.Bei Verwendung von Hut-profilschienen erhöht sichdie Einbautiefe um dieBautiefe der Schiene.

    (Maße für Montage-bohrungen sind fettgedruckt.)

    Typ 07 KT 94-S 07 KT 93-S

    Bestell-Nummer GJR 525 2100 R 2161 GJR 525 1300 R 2171

    Gewicht pro Stück 0,25 kg 0,25 kg

    Programmspeicher 480 kByte 56 kbyte

    Verarbeitungszeit 0,2 ms 0,7 ms(35% Wort, 65% Bit)

    Integrierte digitale E/A 24/16/8 24/16

    Dezentrale digitale E/A max. 992 max. 992

    Integrierte Al (nicht-S) 8 (±10 V, ±5 V –0 …10 V, 0 … 5 V0 … 20 mA, 4 … 20 mA– 50 °C … + 400 °C– 30 °C … + 70 °Coder als DI)

    Integrierte AO (nicht-S) 4 (±10 V, 0 … 20 mA –4 … 20 mA oder als DO)

    Dezentrale analoge E/A max. 96/96 max. 96/96

    MODBUS-Anschluß 2 x integriert über Koppler

    ARCNET-Anschluß integriert integriert

    Integrierter Sicherheitsfeldbus AC31 Safety Fielbus AC31 Safety Fieldbus

    Smart Media Card Sicherung Anwenderprogramm –und -daten

    Schrittketten je 16 Schritte 128 128

    Anzahl Zeiten frei über Software frei über Software

    Anzahl Zähler frei über Software frei über Software

    Echtzeituhr 1 1

    Versorungsspannung 24 V DC 24 V DC

    Sicherheits-Feldbus AC31 Safety Fieldbus, RS 485-BUS, 2-Drahtleitung (verdrillt, abgeschirmt) max. 31 Vor-Ort-Module, max. Leitungslänge 500 m(2 000 m mit Repeater), auch über LWL (über Umsetzer) Zykluszeitbei 31 Modulen mit 8 digitalen Ein- oder Ausgängen: 12 ms

    Mechanischer Aufbau Module in Kunststoffgehäuse, Befestigung über Hutschiene 35 mmnach DIN EN 50 022 oder durch Schrauben auf Montageplatte

    Diagnose Zyklusüberwachung, Batterieüberwachung, Erkennen von Syntax-fehlern, Checksum-Überwachung

    Abmessungen (B x H x T) 240 x 140 x 85 mm 240 x 140 x 85 mm

    1 SAC 103 201 H 0101 33

  • Advant Controller 31-S

    Sicherheitsbezogene Ein-/Ausgabemodule

    34 1 SAC 103 201 H 0101

    Typ 07 DI 90-S 07 DO 90-S 07 Al 90-Ssichere Eingänge sichere Ausgänge sichere Analogeingänge

    Bestell-Nummer GJR 525 0900 R 0202 GJR 525 0800 R 0202 GJR 525 1200 R 0202

    Gewicht kg 0,25 0,25 0,25

    Anzahl der digitalen Kanäle 8 8 –

    Anzahl der analogen Eingänge – – 4

    Versorgungsspannung 24 V DC 24 V DC 24 V DC

    Signalpegel/Meßbereich Kurzschluss nach ZP: 0-Signal: 0 – 3 V 4 – 20 mA0 – 15 % von UP 1-Signal: > UP – 2,5 V Fehlermeldung „Bereichsunter-(0 – 3,6 V bei UP = 24 V) Überwachung 0-Signal: schreitung“: wenn Eingangs-0-Signal: 15 – 35 % von UP Ausgangspegel > 8 V (5 V typisch) strom < 3,6 mA(+ 3,6 – 8,4 V bei UP = 24 V) führen bei Ausgangszustand 0 Fehlermeldung „Bereichsüber-undefinierter Pegel: (0-Signal) zu internem Fehler schreitung“: wenn Eingangs-35 – 65 % von UP (Geräteabschaltung) strom > 20,4 mA(+ 8,4 – 15,6 V bei UP = 24 V)1-Signal: 65 – 85 % von UP (+ 15,6 – 20,4 V bei UP = 24 V)Kurzschluss nach UP: 85 – 100 % von UP (+ 20,4 – 24,0 V bei UP = 24 V)

    Potentialtrennung gegen Systembus ja ja ja

    Anzahl Module pro Linie max. 8 max. 16 max. 6

    max. Schaltstrom der Transistorausgänge – 0,5 A, kurzschlussfest –

    Auflösung – – 12 bit

    Abmessungen 120 x 140 x 85 mm 120 x 140 x 85 mm 120 x 140 x 85 mm

    Programmier- und Testsoftware, Zusatzpaket

    6513

    065

    140

    94120

    2085

    25

    111

    75

    594

    Gerätetiefe: 85 mmBei Verwendung von Hut-profilschienen erhöht sichdie Einbautiefe um dieBautiefe der Schiene.

    (Maße für Montage-bohrungen sind fettgedruckt.)

    Typ 907 PC 33 907 PC 331 907 PC 338 907 PC 339

    Bestell-Nr. deutsch GJP 520 3900 R 0302 GJP 520 4500 R 0402 GJP 520 6700 R 0102 GJP 520 7500 R 0102

    englisch GJP 520 4000 R 0302 GJP 520 4600 R 0402 GJP 520 6800 R 0102 GJP 520 7600 R 0102

    Beschreibung Programmier- und Test- Programmier- und Test- Zusatzpaket Sicher- Zusatzpaket Sicher-software allgemeine software in AWL, FBS, heitsfunktionen für heitsfunktionen für Beschreibung der Pro- KOP, systemspezifischer 07 KT 93-S inkl. 07 KT 94-S inkl. grammieroberfläche Teil inkl. Software auf Sicherheitshandbuch Sicherheitshandbuchohne Software Diskette, Dokumentation(SW s. 907 PC 331)

  • Sicherheits Schaltgeräte

  • Sicherheits Schaltgeräte

    Einsatzkriterien

    36 1 SAC 103 201 H 0101

    Sicherheitskombinationen der Baureihe C 57x und C 580

    Das komplette Geräteprogramm der Sicherheits-kombinationen ist speziell für Ihre Anforderungenan eine moderne Sicherheitstechnik konzipiert. Si-cherheitskombinationen können problemlos für Si-cherheitsschaltungen eingesetzt werden, denn dieGeräte erfüllen die EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1)und sind von der BG (Berufsgenossenschaft) bzw.BIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Ar-beitssicherheit) und der SUVA (Schweizer Unfall-versicherungsanstalt) zugelassen.

    Anwendungsbereich

    Die Sicherheitskombinationen decken einen wei-ten Bereich möglicher Anwendungen ab. Hierzugehören die Überwachung von NOT-AUS- undSchutztürvorrichtungen. Auch die Überwachungvon Pressensteuerungen ist möglich.

    Tendenziell werden die Sicherheitskombinationenaufgrund der konventionellen Schalttechnik mitelektromechanischen Schaltgliedern eher beiweniger komplexen Sicherheitsschaltungen einge-setzt. Für umfangreiche Anlagen mit großem Funk-tionsumfang (z. B. mit Diagnosefunktion im Falleeiner NOT-AUS-Auslösung) können auch Sicher-heitsschaltungen in SPS-Technik (Advant Con-troller 31-S) eingesetzt werden. Die fehlersicherenAdvant Controller 31-S werden häuftig eingesetzt,wenn schon ein Advant Controller für die nichtsicherheitsgerichtete Steuerung der Anlage ver-wendet wird.

    Zwangsgeführte Kontakte, ein Plus an Sicherheit

    Oft werden für Sicherheitsschaltungen Relais ein-gesetzt. Das Besondere an den Sicherheitskom-binationen von ABB ist der Einsatz von Schützenbzw. Sicherheitsrelais mit zwangsgeführten Kon-takten. Hier bietet ABB zwei Var