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2354900 TRUMPF SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapttel 1 Sette 1 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 82801

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TRUMPF

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapttel 1 Sette 1

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

82801

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TRUMPF

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapftel 1 Sefte 2

22078DA

1. EINFÜHRUNG

Achtung: Um die Sicherheit des Bedienungs- und Wartungspersonals zu gewährleisten, müssen alle an der Maschine beschäftigten Perso­nen vor der Inbetriebnahme mit diesen Sicherheitsbestimmungen in einer ihnen verständlichen Sprache belehrt werden.

Die Laserschneidanlage TRUMATIC L 3003 ist werkseitig so konstruiert, daß Gefah­ren für das Bedienungs- und Wartungspersonal auf ein Minimum reduziert wurden.

Es wird vom Betreiber erwartet, daß alle an der Maschine beschäftigten Personen sachgerecht in der Bedienung und Wartung der Maschine geschult sind und mög­licherweise auftretende Gefahren kennen.

Bezüglich der Gefahren während der Bearbeitung lassen sich zwei Betriebsarten unterscheiden:

Normal betrieb: Die Maschine ist über Programm oder von Hand gesteuert, alle Plexiglastüren um die Grundmaschine sind geschlossen, der Laserschneidkopf ist bei angeschaltetem Laserstrahl in Arbeits­lage über dem Werkstück, die Lichtschranke ist aktiviert, kein Personal befindet sich im Gefahrenbereich des Paletten­wechslers. Gefahrenklasse der Lasereinrichtung: Klasse 1 (sicher)

Justierbetrieb: Alle Einrichtearbeiten am Schneidkopf, Justierung bzw. Überprü­fung der Justierung des Laserstrahls.Gefahrenklasse der Lasereinrichtung: Klasse 4 (bereits diffuser Reflex des Laserstrahls ist gefährlich)

Die Aufstellung der Anlage und deren Betrieb muß im Einklang mit den jeweilsgeltenden nationalen Sicherheitsvorschriften stehen. Für ihre Einhaltung ist der Betreiber der Anlage verantwortlich.

Hinweis: Für die Bundesrepublik Deutschland gelten die entsprechenden Normen der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektro­technik und des VDE (VBG 93, VDE 0836, VDE 0837).

Bezugsquellen:

Berufsgenossenschaft der VDE Verlag GmbH Feinmechanik und Elektrotechnik Bismarckstr. 33 Gustav-Heinemann-Ufer 130

5000 Köln 51 1000 Berlin 12

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TRUMPF

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapitel 1 Seite 3

220790A

2. GEFAHREN DURCH DIE LASERSTRAHLUNG

Alle Gefahren, die durch die unsichtbare Laserstrahlung entstehen können, und die von TRUMPF getroffenen bzw. vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sind in der Bedienungsanleitung für TLF Laser aufgeführt.Diese Ausführungen sind unbedingt zu beachten!

2.1 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES HERSTELLERS

Neben den in der Bedienungsanleitung des TLF Lasers genannten Sicherheitsein­richtungen hat TRUMPF folgende zusätzliche Sicherheitseinrichtungen an der Grundmaschine geschaffen, die eine Gefährdung durch die unsichtbare Laser­strahlung verhindern.

Vollständige Einkapselung des Strahlganges: Außerhalb des Schneidkopfes kann die unsichtbare Laserstrahlung bei Normal­betrieb an keiner Stelle aus dem Strahlgang entweichen. Aluminiumrohre und Rundbälge an den Bewegungsachsen gewährleisten die vollständige Einkapselungder Laserstrahlung im gesamten Verfahrbereich des X- und V-Schlittens.

Vollständige Verkleidung des Arbeitsbereichs: Maschinenrahmen und Plexiglasverkleidung (Option) umschließen den gesamtenArbeitsbereich der Grundmaschine, so daß bei geschlossenen Plexiglastüren im Normalbetrieb keine Gefahren beim Schneiden mit der unsichtbaren Laserstrah­lung entstehen können. Das Öffnen und Schließen der Türen der Plexiglasver­kleidung wird durch Schutzschalter überwacht. Diese Überwachung geschiehtsowohl über die Hardware als auch über die Software der Maschine und bewirkt bei Fehlermeldung ein NOT AUS.

Wird die Laserschneidanlage ohne Dach und Plexiglasverkleidung (Option)bestellt, so ist die Aufstellung einer 2. Lichtschranke gemäß dem Auf- stel ­lungsplan vorgeschrieben.

NOT AUS-Schlagtaster:NOT AUS-Schlagtaster befinden sich an mehreren Stellen der Anlage (sieheFig. 1346). Ein Betätigen des Schlagtasters bewirkt folgende Maschinenfunk­tionen:

Unterbrechung der Stromversorgung der Maschine (die 24 VSteuerspannung an Grundmaschine und Laser bleiben erhalten), der Laserstrahl wird ausgeschaltet,die Strahlfalle wird geschlossen,die Achsbewegungen stoppen,die Schneidgasversorgung wird unterbrochen, Anzeige am Bedienpult: Maschinenfehler 2 "NOT AUS".

Fig. 1346

QO Hauptschalter1 Schlagtaster NOT AUS am Palettenwechsler 2 Bedienpanel Laser SO Schlagtaster NOT AUS am Bedienpanel 4 ImpulsgerätS 12/2 Schlagtaster NOT AUS am ImpulsgerätS 12 Schlagtaster NOT AUS am Bedienpult

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2.2

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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapitel 1 seite 4

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SICHERHEITSMAßNAHMEN DES BETREIBERS

Vor Inbetriebnahme der Anlage müssen alle in den Sicherheitsbestimmungen des Lasers aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen vom Betreiber getroffen werden. Diese von TRUMPF vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen müssen unbedingt eingehalten wer­den, an der Gesamtmaschine sind darüberhinaus folgende Punkte zur Abwendung von Gefahren durch die Laserstrahlung zu beachten:

Normalbetrieb der Anlage nur bei geschlossener Plexiglasverkleidung

Bedienung der Anlage nur vom Bedienpult aus, es dürfen sich keine weiteren Personen im Arbeitsbereich der Maschine aufhalten.

Die Sicherheitsabstände zwischen den Anlageteilen müssen gewährleisten, daß auch bei geöffneten Schranktüren der Ausgang zu erreichen ist (siehe Kapitel3, Aufstel"lbedingungen der Anlage).

Alle Justierarbeiten im Zusammenhang mit der Laserstrahlung dürfen nur von dafür geschultem und ausgerüstetem Personal durchgeführt werden.

Sollten während eines Arbeitsvorganges Störungen auftreten, ist zunächst der Schalter S 5 "Yorschubhalt" (siehe Fig. 1231) zu betätigen. Läßt sich die Störung vom Bedienpult aus nicht beheben, ist vor Arbeiten an der Maschine zusätzlich der NOT AUS Schlagtaster zu drücken. Bei Arbeiten im Yerfahrbe­reich der Paletten muß der Hauptschalter ausgeschaltet und gegen ein Wieder­einschalten gesichert werden (z.B. Yorhängeschloß).

Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten am Schneidkopf:

Um den Abstand Düse-Werkstück konstant zu halten, und um die Düse vor Kolli­sion zu schützen, ist der Schneidkopf mit einer Abstandsregelung ausge­stattet.

Arbeiten am Schneidkopf dürfen nicht bei aktivierter Abstandsregelung durch­geführt werden, da die Abstandsregelung auf Berührungen des Schneidkopfesdurch das Hochfahren des Kopfes mit Maximalgeschwindigkeit in die obere End­1age reagiert .

Damit unkontrollierte Bewegungen der z-Achse verhindert werden, muß bei allen Einstell- oder Servicearbeiten die Höhenregelung abgeschaltet sein. Dazu muß der Schalter S 879 (Taster Höhenregelung) ausgeschaltet werden und der Schalter S 2 (Taster Einrichten Maschine) eingeschaltet sein (siehe Fig. 1231).

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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapitel 1 Seite 5

3. MECHANISCHE GEFAHREN

3.1 MECHANISCHE GEFAHREN AN DER GRlINDMASCHINE

Im Normalbetrieb ist bei geschlossener Plexiglasverkleidung der Gefahrenbereich der Grundmaschine abgeschirmt. Als Gefahrenbereich wird der Bereich an der Maschine bezeichnet, in dem es zu einem Stoß oder einer'QuetschlJng durch ein bewegtes Maschinenteil oder Werkstück kommen kann. Mechanische Gefahren ent­stehen insbesondere durch: "

den Palettenwechselvorgang (w-Achse)

Verfahrbewegungen der X- und V-Achse

Bewegungen des Kabelschleppers seitlich an der Grundmaschine

Hochfahren der z-Achse

die automatische Höhenregelung bei Berühren des Schneidkopfes (z-Achse)

3.1.1 SICHERHEITSMABNAHMEN DES HERSTELLERS

Die bei den SicherheitsmaBnahmen gegen Gefahren durch die unsichtbare Laser­strahlung genannten Sicherheitseinrichtungen gelten in derselben Weise für mechanische Gefahren.

3.1.2 SICHERHEITSMABNAHMEN DES BETREIBERS

Um Gefahren durch einen unbeabsichtigten Palettenwechsel oder unbeabsichtigte Verfahrbewegungen der Bewegungseinheit auszuschließen, sollte bei allen Arbei­ten, die nicht vom Bedienpult aus durchgeführt werden können, der NOT AUS Schlagtaster gedrückt sein.Während des Normalbetriebs darf sich kein Personal im Gefahrenbereich der Grund­maschine aufhalten.

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Fig. 1231

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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapttel 1 sette 6

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3.2 MECHANISCHE GEFAHREN AM PALETTENWECHSLER

Gefahren durch Quetschung oder Stoß im Bereich des Palettenwechslers können bei folgenden Maschinenfunktionen auftreten:

beim Palettenwechselvorgang

bei der Höhenverstellung der Paletten

beim Be- und Entladen der Paletten

durch die Handhabung der automatischen Beladeeinrichtung (Option)

3.2.1 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES HERSTELLERS

Der Gefahrenbereich des Palettenwechslers ist standardmäßig durch eine Licht­schranke abgesichert (Anordnung, siehe Kap. 3, Aufstellungsbedingungen). Der Gefahrenbereich kann kundenseitig auch mechanisch durch Zäune abgesichert wer­den. Die lichtschranke ist während des gesamten Betriebs der Maschine aktiviert. Ein Unterbrechen der Lichtschranke hat folgende Auswirkungen:

Stop aller Bewegungen am Palettenwechsler

Meldeleuchte "Lichtschranke" (HI7, siehe Fig. 1231) blinkt

Stop des Querförderbandes

Stop aller Bewegungen der automatischen Beladeeinrichtung (Option)

Hinweis: Arbeitsvorgänge der Grundmaschine werden n..kh1 beeinflußt.

Nach einer Unterbrechung der lichtschranke des Palettenwechslers sind Maschinen­bewegungen in diesem Bereich erst nach'Drücken des Schalters "Start" (S 11, siehe Fig. 1231) möglich, da hierdurch die lichtschranke wieder aktiviert wird. An der Rückseite des Palettenwechslers befindet sich außerdem der NOT AUS Schlagtaster (Pos. 1, siehe Fig. 1346). Die Betätigung führt zu den unter Punkt 1.2.1 genannten Vorgängen.

3.2.2 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES BETREIBERS

Besondere Gefahren bestehen, wenn sich bei reaktivierter lichtschranke noch Per­sonal im Gefahrenbereich aufhält, da dies von der Sicherheitseinrichtung nicht erkannt werden kann und zu keinem Halt der Palettenbewegungen führt.

Achtung: Der Bediener der Anlage muß sicherstellen, daß sich bei der Aktivierung der lichtschranke kein Personal im Gefahrenbereich des Palettenwechslers be-findet.

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4. ELEKTRISCHE GEFAHREN

Die Laserschneidanlage TCL 3003 wird mit einer Spannung von 380 V oder einer vom Kunden zu spezifizierenden Spannung geliefert.

Elektrische Gefahren können an folgenden Bauteilen auftreten:

Laser TLF 750/1000/1500Gefahren durch Hochspannung! (siehe Bedienungsanleitung Laser)

Antriebsmotoren der X, Y, Z und W-Achsen

Antriebsmotoren der Förderbänder

Antriebsmotoren der Palettenhöhenverstellung

am Steuerschrank

an der Absauganlage (siehe Produkt-Dokumentation im Kap. 10)

4.1 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES HERSTELLERS

Bei der Konstruktion der Maschine wurden die geltenden Sicherheitsrichtlinien für elektrische Bauelemente berücksichtigt.

4.2 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES BETREIBERS

Folgende allgemeinen Grundsätze sind zu beachten:

Keine Eingriffe in elektrische Bauelemente bei eingeschalteter Maschine!

Der Hauptschalter muß bei allen Wartungs- und Servicearbeiten ausgeschaltet werden.

Regelmäßige Oberprüfung der stromführenden Kabel und Verbindungen

Nur dafür ausgebildetes Personal darf mit Eingriffen in elektrische Bauelemente beauftragt werden.

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