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TRUMPF
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapttel 1 Sette 1
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
82801
TRUMPF
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapftel 1 Sefte 2
22078DA
1. EINFÜHRUNG
Achtung: Um die Sicherheit des Bedienungs- und Wartungspersonals zu gewährleisten, müssen alle an der Maschine beschäftigten Personen vor der Inbetriebnahme mit diesen Sicherheitsbestimmungen in einer ihnen verständlichen Sprache belehrt werden.
Die Laserschneidanlage TRUMATIC L 3003 ist werkseitig so konstruiert, daß Gefahren für das Bedienungs- und Wartungspersonal auf ein Minimum reduziert wurden.
Es wird vom Betreiber erwartet, daß alle an der Maschine beschäftigten Personen sachgerecht in der Bedienung und Wartung der Maschine geschult sind und möglicherweise auftretende Gefahren kennen.
Bezüglich der Gefahren während der Bearbeitung lassen sich zwei Betriebsarten unterscheiden:
Normal betrieb: Die Maschine ist über Programm oder von Hand gesteuert, alle Plexiglastüren um die Grundmaschine sind geschlossen, der Laserschneidkopf ist bei angeschaltetem Laserstrahl in Arbeitslage über dem Werkstück, die Lichtschranke ist aktiviert, kein Personal befindet sich im Gefahrenbereich des Palettenwechslers. Gefahrenklasse der Lasereinrichtung: Klasse 1 (sicher)
Justierbetrieb: Alle Einrichtearbeiten am Schneidkopf, Justierung bzw. Überprüfung der Justierung des Laserstrahls.Gefahrenklasse der Lasereinrichtung: Klasse 4 (bereits diffuser Reflex des Laserstrahls ist gefährlich)
Die Aufstellung der Anlage und deren Betrieb muß im Einklang mit den jeweilsgeltenden nationalen Sicherheitsvorschriften stehen. Für ihre Einhaltung ist der Betreiber der Anlage verantwortlich.
Hinweis: Für die Bundesrepublik Deutschland gelten die entsprechenden Normen der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik und des VDE (VBG 93, VDE 0836, VDE 0837).
Bezugsquellen:
Berufsgenossenschaft der VDE Verlag GmbH Feinmechanik und Elektrotechnik Bismarckstr. 33 Gustav-Heinemann-Ufer 130
5000 Köln 51 1000 Berlin 12
B28D1
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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapitel 1 Seite 3
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2. GEFAHREN DURCH DIE LASERSTRAHLUNG
Alle Gefahren, die durch die unsichtbare Laserstrahlung entstehen können, und die von TRUMPF getroffenen bzw. vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sind in der Bedienungsanleitung für TLF Laser aufgeführt.Diese Ausführungen sind unbedingt zu beachten!
2.1 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES HERSTELLERS
Neben den in der Bedienungsanleitung des TLF Lasers genannten Sicherheitseinrichtungen hat TRUMPF folgende zusätzliche Sicherheitseinrichtungen an der Grundmaschine geschaffen, die eine Gefährdung durch die unsichtbare Laserstrahlung verhindern.
Vollständige Einkapselung des Strahlganges: Außerhalb des Schneidkopfes kann die unsichtbare Laserstrahlung bei Normalbetrieb an keiner Stelle aus dem Strahlgang entweichen. Aluminiumrohre und Rundbälge an den Bewegungsachsen gewährleisten die vollständige Einkapselungder Laserstrahlung im gesamten Verfahrbereich des X- und V-Schlittens.
Vollständige Verkleidung des Arbeitsbereichs: Maschinenrahmen und Plexiglasverkleidung (Option) umschließen den gesamtenArbeitsbereich der Grundmaschine, so daß bei geschlossenen Plexiglastüren im Normalbetrieb keine Gefahren beim Schneiden mit der unsichtbaren Laserstrahlung entstehen können. Das Öffnen und Schließen der Türen der Plexiglasverkleidung wird durch Schutzschalter überwacht. Diese Überwachung geschiehtsowohl über die Hardware als auch über die Software der Maschine und bewirkt bei Fehlermeldung ein NOT AUS.
Wird die Laserschneidanlage ohne Dach und Plexiglasverkleidung (Option)bestellt, so ist die Aufstellung einer 2. Lichtschranke gemäß dem Auf- stel lungsplan vorgeschrieben.
NOT AUS-Schlagtaster:NOT AUS-Schlagtaster befinden sich an mehreren Stellen der Anlage (sieheFig. 1346). Ein Betätigen des Schlagtasters bewirkt folgende Maschinenfunktionen:
Unterbrechung der Stromversorgung der Maschine (die 24 VSteuerspannung an Grundmaschine und Laser bleiben erhalten), der Laserstrahl wird ausgeschaltet,die Strahlfalle wird geschlossen,die Achsbewegungen stoppen,die Schneidgasversorgung wird unterbrochen, Anzeige am Bedienpult: Maschinenfehler 2 "NOT AUS".
Fig. 1346
QO Hauptschalter1 Schlagtaster NOT AUS am Palettenwechsler 2 Bedienpanel Laser SO Schlagtaster NOT AUS am Bedienpanel 4 ImpulsgerätS 12/2 Schlagtaster NOT AUS am ImpulsgerätS 12 Schlagtaster NOT AUS am Bedienpult
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2.2
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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Kapitel 1 seite 4
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SICHERHEITSMAßNAHMEN DES BETREIBERS
Vor Inbetriebnahme der Anlage müssen alle in den Sicherheitsbestimmungen des Lasers aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen vom Betreiber getroffen werden. Diese von TRUMPF vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen müssen unbedingt eingehalten werden, an der Gesamtmaschine sind darüberhinaus folgende Punkte zur Abwendung von Gefahren durch die Laserstrahlung zu beachten:
Normalbetrieb der Anlage nur bei geschlossener Plexiglasverkleidung
Bedienung der Anlage nur vom Bedienpult aus, es dürfen sich keine weiteren Personen im Arbeitsbereich der Maschine aufhalten.
Die Sicherheitsabstände zwischen den Anlageteilen müssen gewährleisten, daß auch bei geöffneten Schranktüren der Ausgang zu erreichen ist (siehe Kapitel3, Aufstel"lbedingungen der Anlage).
Alle Justierarbeiten im Zusammenhang mit der Laserstrahlung dürfen nur von dafür geschultem und ausgerüstetem Personal durchgeführt werden.
Sollten während eines Arbeitsvorganges Störungen auftreten, ist zunächst der Schalter S 5 "Yorschubhalt" (siehe Fig. 1231) zu betätigen. Läßt sich die Störung vom Bedienpult aus nicht beheben, ist vor Arbeiten an der Maschine zusätzlich der NOT AUS Schlagtaster zu drücken. Bei Arbeiten im Yerfahrbereich der Paletten muß der Hauptschalter ausgeschaltet und gegen ein Wiedereinschalten gesichert werden (z.B. Yorhängeschloß).
Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten am Schneidkopf:
Um den Abstand Düse-Werkstück konstant zu halten, und um die Düse vor Kollision zu schützen, ist der Schneidkopf mit einer Abstandsregelung ausgestattet.
Arbeiten am Schneidkopf dürfen nicht bei aktivierter Abstandsregelung durchgeführt werden, da die Abstandsregelung auf Berührungen des Schneidkopfesdurch das Hochfahren des Kopfes mit Maximalgeschwindigkeit in die obere End1age reagiert .
Damit unkontrollierte Bewegungen der z-Achse verhindert werden, muß bei allen Einstell- oder Servicearbeiten die Höhenregelung abgeschaltet sein. Dazu muß der Schalter S 879 (Taster Höhenregelung) ausgeschaltet werden und der Schalter S 2 (Taster Einrichten Maschine) eingeschaltet sein (siehe Fig. 1231).
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3. MECHANISCHE GEFAHREN
3.1 MECHANISCHE GEFAHREN AN DER GRlINDMASCHINE
Im Normalbetrieb ist bei geschlossener Plexiglasverkleidung der Gefahrenbereich der Grundmaschine abgeschirmt. Als Gefahrenbereich wird der Bereich an der Maschine bezeichnet, in dem es zu einem Stoß oder einer'QuetschlJng durch ein bewegtes Maschinenteil oder Werkstück kommen kann. Mechanische Gefahren entstehen insbesondere durch: "
den Palettenwechselvorgang (w-Achse)
Verfahrbewegungen der X- und V-Achse
Bewegungen des Kabelschleppers seitlich an der Grundmaschine
Hochfahren der z-Achse
die automatische Höhenregelung bei Berühren des Schneidkopfes (z-Achse)
3.1.1 SICHERHEITSMABNAHMEN DES HERSTELLERS
Die bei den SicherheitsmaBnahmen gegen Gefahren durch die unsichtbare Laserstrahlung genannten Sicherheitseinrichtungen gelten in derselben Weise für mechanische Gefahren.
3.1.2 SICHERHEITSMABNAHMEN DES BETREIBERS
Um Gefahren durch einen unbeabsichtigten Palettenwechsel oder unbeabsichtigte Verfahrbewegungen der Bewegungseinheit auszuschließen, sollte bei allen Arbeiten, die nicht vom Bedienpult aus durchgeführt werden können, der NOT AUS Schlagtaster gedrückt sein.Während des Normalbetriebs darf sich kein Personal im Gefahrenbereich der Grundmaschine aufhalten.
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Fig. 1231
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3.2 MECHANISCHE GEFAHREN AM PALETTENWECHSLER
Gefahren durch Quetschung oder Stoß im Bereich des Palettenwechslers können bei folgenden Maschinenfunktionen auftreten:
beim Palettenwechselvorgang
bei der Höhenverstellung der Paletten
beim Be- und Entladen der Paletten
durch die Handhabung der automatischen Beladeeinrichtung (Option)
3.2.1 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES HERSTELLERS
Der Gefahrenbereich des Palettenwechslers ist standardmäßig durch eine Lichtschranke abgesichert (Anordnung, siehe Kap. 3, Aufstellungsbedingungen). Der Gefahrenbereich kann kundenseitig auch mechanisch durch Zäune abgesichert werden. Die lichtschranke ist während des gesamten Betriebs der Maschine aktiviert. Ein Unterbrechen der Lichtschranke hat folgende Auswirkungen:
Stop aller Bewegungen am Palettenwechsler
Meldeleuchte "Lichtschranke" (HI7, siehe Fig. 1231) blinkt
Stop des Querförderbandes
Stop aller Bewegungen der automatischen Beladeeinrichtung (Option)
Hinweis: Arbeitsvorgänge der Grundmaschine werden n..kh1 beeinflußt.
Nach einer Unterbrechung der lichtschranke des Palettenwechslers sind Maschinenbewegungen in diesem Bereich erst nach'Drücken des Schalters "Start" (S 11, siehe Fig. 1231) möglich, da hierdurch die lichtschranke wieder aktiviert wird. An der Rückseite des Palettenwechslers befindet sich außerdem der NOT AUS Schlagtaster (Pos. 1, siehe Fig. 1346). Die Betätigung führt zu den unter Punkt 1.2.1 genannten Vorgängen.
3.2.2 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES BETREIBERS
Besondere Gefahren bestehen, wenn sich bei reaktivierter lichtschranke noch Personal im Gefahrenbereich aufhält, da dies von der Sicherheitseinrichtung nicht erkannt werden kann und zu keinem Halt der Palettenbewegungen führt.
Achtung: Der Bediener der Anlage muß sicherstellen, daß sich bei der Aktivierung der lichtschranke kein Personal im Gefahrenbereich des Palettenwechslers be-findet.
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4. ELEKTRISCHE GEFAHREN
Die Laserschneidanlage TCL 3003 wird mit einer Spannung von 380 V oder einer vom Kunden zu spezifizierenden Spannung geliefert.
Elektrische Gefahren können an folgenden Bauteilen auftreten:
Laser TLF 750/1000/1500Gefahren durch Hochspannung! (siehe Bedienungsanleitung Laser)
Antriebsmotoren der X, Y, Z und W-Achsen
Antriebsmotoren der Förderbänder
Antriebsmotoren der Palettenhöhenverstellung
am Steuerschrank
an der Absauganlage (siehe Produkt-Dokumentation im Kap. 10)
4.1 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES HERSTELLERS
Bei der Konstruktion der Maschine wurden die geltenden Sicherheitsrichtlinien für elektrische Bauelemente berücksichtigt.
4.2 SICHERHEITSMAßNAHMEN DES BETREIBERS
Folgende allgemeinen Grundsätze sind zu beachten:
Keine Eingriffe in elektrische Bauelemente bei eingeschalteter Maschine!
Der Hauptschalter muß bei allen Wartungs- und Servicearbeiten ausgeschaltet werden.
Regelmäßige Oberprüfung der stromführenden Kabel und Verbindungen
Nur dafür ausgebildetes Personal darf mit Eingriffen in elektrische Bauelemente beauftragt werden.
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