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Sicherheitsdatenblatteco-fix 4 WC Duftspüler OCEAN 4x30 g
Sicherheitsdatenblatt vom 12/4/2013, version 1Einklang mit der Verordnung (EC) No. 453/2010, Annex I 1. STOFF/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
1.1. Produktidentifikator
Handelsname: eco-fix 4 WC Duftspüler OCEAN 4x30 gHandelscode: 1937
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denenabgeraten wird
Empfohlene Verwendung:WC Reinigungsmittel für den Hausgebrauch
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant:RE.LE.VI. S.p.A. - Via Postumia n.1- 46040 RODIGO Mantova - Italia TEL +39.0376.684011 - FAX +39.0376.684055 www.relevi.it - [email protected]
Sachkundigen Person verantwortlich vom Sicherheitsdatenblatt:[email protected]
1.4. Notrufnummer
+39 0376 780632 (24/24h - 7/7d - italiano/english)
2. MÖGLICHE GEFAHREN2.1. Einstufung des Stoffs oder GemischsKriterien der Richtlinien 67/548/EG, 99/45/EG und nachfolgender Änderungen:Eigenschaften / Symbole:
Xi ReizendR Sätze:
R36/38 Reizt die Augen und die Haut. Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken2.2. Kennzeichnungselemente
Symbole: Xi Reizend
R Sätze:R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
S Sätze:S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.S28 Bei Hautkontakt sofort abwaschen mit viel wasser.S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Nicht schlucken.
Zusammensetzung - Reg (CE) n° 648/2004 Enthält:
Anionische Tenside 30 % und darüber
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Das Produkt enthält ebenfalls: DuftstoffeAllergene: Limonene, Linalool, Hexylcinnamal
Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:Keine
2.3. Sonstige GefahrenvPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
Keine weiteren Risiken
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN3.1. Stoffe
N.A.
3.2. Gemische
Gefährliche Bestandteile gemäß der RL 67/548/EWG und gemäß der CLP VO, und dazugehörige Einstufung:
30% - 40% Benzenesulfonic acid, C10-13-alkyl derivs., sodium saltsREACH No.: 01-2119489428-22, CAS: 68411-30-3, EC: 270-115-0Xn,Xi; R38-41-22
3.1/4/Oral Acute Tox. 4 H302 3.2/2 Skin Irrit. 2 H315 3.3/1 Eye Dam. 1 H318
0.25% - 0.5% Alcohols, C12-15 ethoxylated
CAS: 68131-39-5Xi,N; R41-50
3.3/1 Eye Dam. 1 H318 4.1/A1 Aquatic Acute 1 H400
0.1% - 0.25% 3,7 dimethyl 3 ottanolo
REACH No.: 01-2119454788-21-0000, CAS: 78-69-3, EC: 201-133-9Xi,N; R51/53-38
3.2/2 Skin Irrit. 2 H315 3.3/2 Eye Irrit. 2 H319
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Hautkontakt:Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.Die kontaminierten Kleidungsstücke sofort ablegen und sie auf sichere Weise entsorgen.Im Falle von Hautkontakt sofort mit reichlich Wasser und Seife waschen.
Nach Augenkontakt:Im Falle von Augenkontakt die Augen über einen ausreichenden Zeitraum mit Wasser spülen und die Augenlider offenhalten; sofort einen Augenarzt konsultieren.Das unverletzte Auge schützen.
Nach Verschlucken:Auf keinen Fall Erbrechen herbeiführen. SOFORT ARZT ZUZIEHEN.
Nach Einatmen:Den Verletzten ins Freie bringen, ihn ausruhen lassen und warm halten.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenKeine
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Im Falle eines Unfalls bzw. bei Unwohlsein sofort einen Arzt konsultieren (wenn möglich, die Bedienungsanleitung bzw.das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).Behandlung: Keine
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5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:WasserKohlendioxid (CO2).Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen:Keine besonderen Einschränkungen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Die Explosions- bzw. Verbrennungsgase nicht einatmen.Durch die Verbrennung entsteht ein dichter Rauch.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Geeignete Atemgeräte verwenden.Das kontaminierte Löschwasser getrennt auffangen. Nicht in der Abwasserleitung entsorgen.Wenn im Rahmen der Sicherheit möglich, die unbeschädigten Behälter aus der unmittelbaren Gefahrenzone entfernen.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendendeVerfahren
Die persönliche Schutzausrüstung tragen.Die Personen an einen sicheren Ort bringen.Die in Punkt 7 und 8 aufgeführten Schutzmaßnahmen beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Das Eindringen in den Boden/Unterboden verhindern. Das Abfließen in das Grundwasser oder in die Kanalisationverhindern.Das kontaminierte Waschwasser auffangen und entsorgen.Bei Austritt von Gas oder bei Eintritt in Wasserläufe, den Boden oder die Kanalisation die zuständigen Behördeninformieren.Geeignetes material zum Auffangen: absorbierende oder organische Materialien, Sand
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit reichlich Wasser waschen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe auch die Abschnitte 8 und 13
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Haut- und Augenkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen vermeiden.Keine leeren Behälter verwenden, bevor diese nicht gereinigt wurden.Vor dem Umfüllen sicherstellen, dass sich in den Behältern keine Reste inkompatibler Stoffe befinden.Kontaminierte Kleidungsstücke müssen vor dem Eintritt in Speiseräume gewechselt werden.Während der Arbeit nicht essen oder trinken.Für die empfohlenen Schutzausrüstungen wird auf Abschnitt 8 verwiesen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
None insbesondere.Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung fern halten.Unverträgliche Werkstoffe:Kein spezifischer.Angaben zu den Lagerräumen:
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Ausreichende Belüftung der Räume.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Kein besonderer Verwendungszweck
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG8.1. Zu überwachende Parameter
Kein Arbeitsplatzgrenzwert verfügbar
DNEL-ExpositionsgrenzwerteN.A.
PNEC-ExpositionsgrenzwerteN.A.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Augenschutz:Die Sicherheitsvisiere schließen, keine Kontaktlinsen verwenden.
Hautschutz:Bei normaler Verwendung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nicht notwendig.
Handschutz:Schutzhandschuhe tragen, die einen vollständigen Schutz garantieren, z.B. aus PVC, Neopren oder Gummi.
Atemschutz:Bei normaler Verwendung nicht erforderlich.
Wärmerisiken:Keine
Kontrollen der Umweltexposition:Keine
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen und Farbe: Feste. BlauGeruch: MarineGeruchsschwelle: N.A.pH (sol. 1%): 8.0 ± 2.0Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: N.A.Unterer Siedepunkt und Siedeintervall: N.A.Entzündbarkeit Festkörper/Gas: Nicht entflammbarOberer/unterer Flamm- bzw. Explosionspunkt: N.A.Dampfdichte: N.A.Flammpunkt: N.A.Verdampfungsgeschwindigkeit: N.A.Dampfdruck: N.A.Dichtezahl: N.A.Wasserlöslichkeit: löslichLöslichkeit in Öl: N.A.Partitionskoeffizient (n-Oktanol/Wasser): N.A.Selbstentzündungstemperatur: N.A.Zerfalltemperatur: N.A.Viskosität: N.A.Explosionsgrenzen: N.A.Brennvermögen: N.A.
9.2. Sonstige Angaben
Mischbarkeit: N.A.Fettlöslichkeit: N.A.Leitfähigkeit: N.A.Typische Eigenschaften der Stoffgruppen N.A.
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10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT10.1. Reaktivität
Stabil unter Normalbedingungen
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter Normalbedingungen
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Unter normalen Umständen stabil.
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine spezifische.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine.
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Informationen zur Mischung:
N.A. Toxikologische Informationen zu den Hauptbestandteilen der Mischung:Benzenesulfonic acid, C10-13-alkyl derivs., sodium salts - CAS: 68411-30-3a) akute Toxizität:
Test: LD50 - Weg: Haut - Spezies: Ratte > 2000 mg/kgTest: LD50 - Weg: Oral - Spezies: Ratte = 1080 mg/kg
g) Reproduktionstoxizität:Test: Toxizität bei der Reproduktion = 350 mg/kg
Wenn nicht anders angegeben, sind die folgende von der EG VO 453/2010 verlangende Daten als N/A anzusehen.:a) akute Toxizität;b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut;c) schwere Augenschädigung/-reizung;d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut;e) Keimzell-Mutagenität;f) Karzinogenität;g) Reproduktionstoxizität;h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition;i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition;j) Aspirationsgefahr.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE12.1. Toxizität
Im Einklang mit der GLP verwenden, nicht herumliegen lassen. Benzenesulfonic acid, C10-13-alkyl derivs., sodium salts - CAS: 68411-30-3a) Akute aquatische Toxizität:
Endpunkt: EC50 - Spezies: Algen = 29 mg/l - Dauer / h: 96Endpunkt: EC50 - Spezies: Daphnien = 2.9 mg/l - Dauer / h: 48Endpunkt: LC50 - Spezies: Fische = 1.67 mg/l - Dauer / h: 96
b) Chronische aquatische Toxizität:
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Endpunkt: NOEC - Spezies: Algen = 3.1 mg/l - Dauer / h: 360Endpunkt: NOEC - Spezies: Daphnien = 1.18 mg/l - Dauer / h: 540Endpunkt: NOEC - Spezies: Fische = 3.2 mg/l - Dauer / h: 672
c) Bakterientoxizität:Endpunkt: EC50 = 550 mg/l - Dauer / h: 3
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
N.A.Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) dieBedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegtsind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nurdiesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
N.A.
12.4. Mobilität im Boden
N.A.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nach Möglichkeit wiederverwerten. Entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen Bestimmungen vorgehen.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.1. UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-VersandbezeichnungN.A.
14.3. Transportgefahrenklassen N.A.
14.4. VerpackungsgruppeN.A.
14.5. Umweltgefahren
ADR-Umweltbelastung: NeinIMDG-Marine pollutant: No
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den VerwenderN.A.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäßIBC-Code
N.A.
Die Transportbedingungen des Produkts erfüllen die Ausnahmekriterien für den ADR-Transport.
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15. VORSCHRIFTEN15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für denStoff oder das Gemisch
RL 67/548/EWG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe)RL 99/45/EG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen)RL 98/24/EG (Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemischeArbeitsstoffe bei der Arbeit)RL 2000/39/EG (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte)RL 2006/8/EGVerordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (1. ATP CLP)Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (Anhnag I)
Einschränkungen zum Produkt oder zu den Inhaltsstoffen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) undnachfolgenden Änderungen:
Beschränkung 40Wo möglich auf die folgenden Normen Bezug nehmen:
EWG Richtlinie 2003/105/EEC ('Aktivitäten, bei denen es zu gefährlichen Unfällen kommen kann') und nachfolgendeErgänzungen.Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien).Ministerialerlass 1999/13/EG (FOV Richtlinie)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Nein
ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenDieses Produkt ist auf der Grundlage von den Empfehlungen vom CESIO bezüglich Tenside klassifiziert und anhand von denvon Biolab erarbeiteten toxikologischen Testen klassifiziert. Text der Sätze aus Punkt 3:
R22 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.R38 Reizt die Haut.R41 Gefahr ernster Augenschäden.R50 Sehr giftig für Wasserorganismen.R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H315 Verursacht Hautreizungen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Diese Unterlagen wurden von einem Fachmann mit entsprechender Ausbildung abgefasst. Hauptsächliche Literatur:
ECDIN - Environmental Chemicals Data and Information Network - Joint Research Centre, Commission of the EuropeanCommunitiesSAX's DANGEROUS PROPERTIES OF INDUSTRIAL MATERIALS - Eight Edition - Van Nostrand ReinoldCCNL - Anlage 1 "TLV für 1989-90"Weitere konsultierte Bibliografie einfügen
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie gelten nur für das angegebene Produktund stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.Es obliegt dem Anwender die Zuständigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben für seine spezifische Anwendung zukontrollieren.Dieses Datenblatt ersetzt alle früheren Ausgaben.
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ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße.CAS: Chemical Abstracts Service (Abteilung der American Chemical Society).CLP: Einstufung, Verpackung und KennzeichnungDNEL: Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau (DNEL)EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen StoffeGefStoffVO: Gefahrstoffverordnung.GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.IATA: Internationale Flug-Transport-Vereinigung (IATA).IATA-DGR: Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter der Internationalen Flug-Transport-
Vereinigung (IATA).ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)ICAO-TI: Technische Anleitungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)IMDG: Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code)INCI: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI)KSt: Explosions-Koeffizient.LC50: Letale Konzentration für 50 Prozent der Testpopulation.LD50: Letale Dosis für 50 Prozent der Testpopulation.LTE: Langfristige Exposition.PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC-Wert)RID: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im SchienenverkehrSTE: Kurzzeitexposition.STEL: Grenzwert für KurzzeitexpositionSTOT: Zielorgan-ToxizitätTLV: ArbeitsplatzgrenzwertTWATLV: Schwellenwert für zeitgemittelzen 8-Stunden-Zag (TWATLV) (ACGIH-Standard).WGK: WassergefährdungsklasseN.A.: N.A.N.D.:
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