14
Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 14 gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830 NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Stoffname / Handelsname: Natriumhypochlorit-Lösung ca. 12 14 % Index-Nr.: siehe Abschnitt 3.2 EG-Nr.: siehe Abschnitt 3.2 CAS-Nr.: siehe Abschnitt 3.2 REACH-Registrierungsnr.: siehe Abschnitt 3.2 Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwen- dungen, von denen abgeraten wird 1.2.1 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs Siehe hierzu: Expositionsszenarien unter www.hedinger.de/de/apotheken/expositionsszenarien Identifizierte Verwendungen: Herstellung der Substanz, Produktion, Formulierung, Verwendung als Zwischenprodukt, (Verwendung in industriellen Anlagen), Verwendung bei der Textilfärbung, -bleichung und -imprägnierung in ähnlichen Hilfsmitteln, Verwendung in der Textilveredelung, Verwendung bei der Abwasserbehandlung, Verwendung bei der Brauchwasserbehandlung, Herstellung von Papier, Reinigungsmittel, (Verwendung in industriellen Anlagen), Verwendung in Reinigungsmitteln gewerblich, Verbraucheranwendungen. Natriumhypochlorit-Lösung (techn.), ca. 12% Chlor (Chlorbleichlauge) ist als Biozid-Produkt für die Produktarten 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) und 3 (Hygiene im Veterinärbereich) ge- meldet. BAuA-Meldenummern: N-29800, N-29801. 1.2.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs, von denen ab- geraten wird Bisher liegen uns keine Informationen zu identifizierten Verwendungen, von denen abgeraten wird, vom Lieferanten vor. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt: Hersteller / Lieferant AUG. HEDINGER GmbH & Co. KG Heiligenwiesen 26 D-70327 Stuttgart Tel.: 0711/402050 Kontaktstelle für technische Information: SHE-Management, [email protected] 1.4 Notrufnummer Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) Erfurt Tel.: 0361 / 730 730 c/o Klinikum Erfurt, Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt (24 h Mo So)

Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

  • Upload
    dongoc

  • View
    218

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Stoffname / Handelsname: Natriumhypochlorit-Lösung ca. 12 – 14 % Index-Nr.: siehe Abschnitt 3.2 EG-Nr.: siehe Abschnitt 3.2 CAS-Nr.: siehe Abschnitt 3.2 REACH-Registrierungsnr.: siehe Abschnitt 3.2

Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwen-dungen, von denen abgeraten wird

1.2.1 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs Siehe hierzu: Expositionsszenarien unter

www.hedinger.de/de/apotheken/expositionsszenarien Identifizierte Verwendungen:

Herstellung der Substanz, Produktion, Formulierung, Verwendung als Zwischenprodukt, (Verwendung in industriellen Anlagen), Verwendung bei der Textilfärbung, -bleichung und -imprägnierung in ähnlichen Hilfsmitteln, Verwendung in der Textilveredelung, Verwendung bei der Abwasserbehandlung, Verwendung bei der Brauchwasserbehandlung, Herstellung von Papier, Reinigungsmittel, (Verwendung in industriellen Anlagen), Verwendung in Reinigungsmitteln – gewerblich, Verbraucheranwendungen.

Natriumhypochlorit-Lösung (techn.), ca. 12% Chlor (Chlorbleichlauge) ist als Biozid-Produkt für die Produktarten 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) und 3 (Hygiene im Veterinärbereich) ge-meldet. – BAuA-Meldenummern: N-29800, N-29801.

1.2.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs, von denen ab-geraten wird Bisher liegen uns keine Informationen zu identifizierten Verwendungen, von denen abgeraten wird, vom Lieferanten vor.

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:

Hersteller / Lieferant AUG. HEDINGER GmbH & Co. KG Heiligenwiesen 26 D-70327 Stuttgart Tel.: 0711/402050

Kontaktstelle für technische Information:

SHE-Management, [email protected]

1.4 Notrufnummer Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) Erfurt Tel.: 0361 / 730 730

c/o Klinikum Erfurt, Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt (24 h Mo – So)

Page 2: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 2 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

Abschnitt 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:

Auf Metalle korrosiv wirkend, Kategorie 1, H290, Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B, H314, Schwere Augenschädigung/Reizung, Kategorie 1, H318, Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, Kategorie 1, H400,

Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorie 2, H411.

Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 2.2 oder Abschnitt 16.

2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Piktogramme:

GHS05**,

GHS09**

Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314

H400 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH206* Achtung! Nicht zusammen mitanderen Produkten verwenden, da gefährli-

che Gase (Chlor) freigesetzt werden können. EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Sicherheitshinweise: P102* Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305 + P351 +

P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was-ser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit ent-fernen. Weiter spülen.

P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.

P303 + P361 + P353

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501* Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle

zuführen.

*) EUH- bzw. P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung.

**) Hinweis zur Kennzeichnung: Dieses Piktogramm kann gemäß GHS/CLP-VO Art. 33 (3) durch das entspre-chende ADR-Symbol (s. Abschnitt 14) ersetzt werden.

2.3 Sonstige Gefahren

PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar. Freisetzung von Chlor und Sauerstoff möglich (siehe auch Kap. 7, 10 und 15): - Bei Berührung mit Säure oder Erwärmung werden giftige Gase (Chlor und Sauerstoff) frei! - Vorsicht! Diese Gefahr besteht auch bei der Verwendung zusammen mit anderen Produkten!

Page 3: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 3 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

- Bei längerer sachgemäßer Lagerung können Chlorgas und Sauerstoff in sehr geringen Men-gen freiwerden. Dabei treten keine Gefahren im Sinn der VO (EG) 1272/2008 auf.

Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe Nicht zutreffend. Die Substanz ist ein Gemisch.

3.2 Gemische

Bezeichnung: Natriumhypochlorit-Lösung ca. 12 – 14 % Cl aktiv Gelöst in Wasser

Bestandteile des Gemisches (Gefährliche Inhaltsstoffe):

Stoffname: Natriumhypochlorit Molmasse: 74,442 g; Summenformel: NaClO EG-Nr.: 231-668-3 CAS-Nr.: 7681-52-9 Index-Nr.: siehe Abschnitt 3.2 REACH-Registrierungsnr.: 01-2119488154-34-XXXX

Anteil: 12 – 14 % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B, H314 Schwere Augenschädigung/Reizung, Kategorie 1, H318, Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, Kategorie 1, H400, M-Faktor (akut): 10

Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorie 1, H410, M-Faktor (Chronisch): 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, Atemwegsreizung, H335

Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische, Kategorie 1, H290

Stoffname: Natriumhydroxid Molmasse: 36,006 g; Summenformel: NaOH EG-Nr.: 215-185-5 CAS-Nr.: 1310-73-2 Index-Nr.: 011-002-00-6 REACH-Registrierungsnr.: 01-2119457892-27

Anteil:

0,1 % ≤ C < 1 %

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A, H314 Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische, Kategorie 1, H290

Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.

Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme Allgemeine Hinweise: Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten (s. Abschnitt 8)! Betroffenen an die frische Luft bringen. Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen. Beengende Kleidung lockern. Ruhig lagern. Vor Wärmeverlust schützen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage; Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.

Page 4: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 4 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

Nach Einatmen: Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten (s. Abschnitt 8)! Betroffenen an die frische Luft bringen. Ruhig lagern. Arzt hinzuziehen.

Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Steriler Schutzverband, Hautarzt hin-zuziehen.

Nach Augenkontakt: Mindestens 15 Minuten bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich Wasser spülen. Sofort Augenarzt hinzuzie-hen.

Nach Verschlucken: Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Mund mit Was-

ser ausspülen. Bei erhaltenem Bewusstsein: Viel Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser). Kein

Erbrechen auslösen. Bei Spontanerbrechen Kopf des Betroffenen in Bauchlage tief halten, um das Ein-dringen von Flüssigkeit in die Luftwege zu verhüten. Arzt hinzuziehen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung des Produktes (s. Ab-schnitt 2) und/oder in Abschnitt 11 beschrieben.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen). Zur Lungenödemprophylaxe: Corticoste-roid-Dosieraerosol. Kein spezifisches Antidot bekannt.

Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel Geeignet: Kohlendioxid (CO2), alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl.

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignet: Wasser nicht im Vollstrahl einsetzen.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die Substanz ist nicht brennbar, kann aber als Oxidationsmittel wirken. Erhitzung kann in geschlossenen Behältern zu gefährlichem Druckanstieg führen (Berstgefahr). Im Brandfall können entstehen: Chlorwasserstoff, Chlor und Natriumhydroxid. Brand- und Explosionsgase nicht einatmen!

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall bei Auftreten von Dämpfen, Aerosolen, Verbrennungsprodukten: umgebungsluftunabhängi-

ges Atemschutzgerät und Vollschutzanzug tragen. Exotherme Reaktion mit Textilien aus Wolle oder Baumwolle. Durch Erhitzung gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen und wenn ohne Gefahr möglich, aus der Gefahrenzone bringen. Löschwasser nicht in die Kanalisation/ Oberflächenwasser/ Grundwasser gelangen lassen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.

5.4 Zusätzliche Hinweise Keine zusätzlichen Hinweise verfügbar.

Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Page 5: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 5 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

Unbeteiligte und ungeschützte Personen gegen den Wind in Sicherheit bringen. Für ausreichende Belüf-tung sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Substanzkontakt vermeiden. Aerosole / Dämpfe nicht einatmen. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalien-schutzanzug tragen. Laugenbeständige Schutzausrüstung empfohlen. Wegen der möglichen Entzündung beim Kontakt mit Naturfasern sollten Textilien (z.B. aus reiner Wolle oder reiner Baumwolle) vermieden werden.

Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen Leck schließen, wenn ohne Gefährdung möglich. Weitere Freisetzung verhindern. Nicht in Kanalisation, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen. Bei Freisetzung in die Umgebung Polizei und Feuer-wehr benachrichtigen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Bei Auslaufen von größeren Mengen: Eindeichen und abpumpen. Restmengen bzw. kleinere Mengen mit flüssigkeitsbindenden Materialien (trockene Erde, Kieselgur, Sand, Vermiculit oder gemahlenem Sand-stein) aufnehmen und in geschlossenem Behälter der Entsorgung zuführen. Betroffenen Bereich danach gut belüften und kontaminierte Gegenstände und Oberflächen nachreinigen.

Dem als Reinigungsflüssigkeit verwendeten Wasser Natriumsulfit, Natriumpyrosulfit oder Natriumthiosulfat zur Reduktion des Hypochlorits sowie ggf. Reinigungsmittel zusetzen. Materialeinschränkungen (siehe Abschnitte 7 und 10) beachten. Verunreinigte trockene Textilien aus Naturfasern oder mit Naturfaseranteil können sich entzünden und müssen sicher entsorgt werden.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte Hinweise zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Hinweise zur Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.

Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Maßnahmen zum Schutz vor Brand und Explosionen / Hinweise zum sicheren Umgang: Für anwendungsspezifische Informationen über Risikomanagementmaßnahmen muss/müssen das/die Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. Für gute Be- und Entlüftung von Lager- und Arbeitsplatz sorgen. Arbeiten unter Abzug vornehmen. Zu-sätzlich Raumluftabsaugung in Bodenhöhe vorsehen. Konzentriertes Chlorgas ist schwerer als Luft. Be-hälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Aerosolbildung vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen, der Haut und der Kleidung vermeiden. Bei offener Handhabung Stoff nicht verschütten, verspritzen oder versprühen. Behälter, wenn nicht in Gebrauch, dicht geschlossen halten. Überdrucksi-cherung erforderlich. Bei Lagerung und Transport müssen die Gebinde aufrecht stehen (Verschluss nach oben). Beim Umfüllen größerer Mengen ohne Absauganlage: Atemschutz tragen. Beim Transport in zer-brechlichen Gefäßen geeignete Überbehälter benutzen. Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brand-schutzes.

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Eindringen in Erdreich,

Gewässer und Kanalisation verhindern.

Allgemeine Hygienemaßnahmen: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen

sind zu beachten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Kontaminierte Kleidung sofort aus-ziehen und vor erneutem Gebrauch waschen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeits-kleidung zu erwarten ist. Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Vor Pausen und bei Arbeits-ende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz empfohlen. Augenspülflasche oder Augendusche am Arbeitsplatz bereitstellen, bei Handhabung größerer Mengen Notdusche im Arbeitsraum vorsehen.

Page 6: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 6 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglich-keiten

Angaben zu den Lagerbedingungen Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Vor Sonnenein-strahlung / Lichteinwirkung und Hitze schützen.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter Im verschlossenen Originalgebinde aufbewahren. Zerbrechliche Gefäße in bruchsichere Übergefäße ein-stellen. Überdrucksicherung erforderlich. Keine Zusammenlagerung mit Säuren. Zersetzt sich beim Erhitzen. Entwicklung von Sauerstoff und Chlor

möglich. Instabil bei Einwirkung von Metall (Kupfer, Nickel, Kobalt). Nicht zusammen lagern mit, Lebens- oder Nahrungsmitteln, Arzneimitteln, Futtermitteln einschließlich Zu-satzstoffen. Weitere Hinweise zur Getrennt- und Zusammenlagerung siehe TRGS 510.

Lagerklasse TRGS 510: 8B Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe.

7.3 Spezifische Endanwendungen Branchen- und sektorspezifische Leitlinien: Siehe Expositionsszenario bzw. Expositionsszenarien. Sämtliche Informationen zu relevanten Expositions-szenarien einschließlich Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen finden Sie unter www.hedinger.de/de/apotheken/expositionsszenarien.

Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung

8.1 Zu überwachende Parameter

8.1.1 Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland

Stoffname: Natriumhypochloritlösung; CAS-Nr.: 7681-52-9

Kein AGW festgelegt Freigesetzte Zerfallsprodukte: Stoffname: Chlor; CAS-Nr.: 7782-50-5

Art: Grenzwert Deutschland, BGW Langzeit Keine Angabe verfügbar. Europa, EU; STEL: 0,5 ppm; 1,5 mg/m³

Deutschland, TRGS 900 - AGW:

- Spitzenbegrenzung: - Bemerkungen: DFG:

EU Y

0,5 ppm; 1,5 mg/m³ 1 (I) Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Ab-weichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.) Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatz-grenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (siehe Nummer 2.7)

DNEL Natriumhypochloritlösung … % Cl aktiv

DNEL Arbeiter: Kurzzeit-Exposition - systemische und lokale Effekte, Inhalation:

3,1 mg/m³

DNEL Arbeiter: Langzeit-Exposition - systemische und lokale Effekte, Inhalation:

1,55 mg/m³

DNEL Verbraucher: Langzeit-Exposition - systemische und lokale Effekte, Inhalation:

1,55 mg/m³ DNEL Verbraucher: Langzeit-Exposition - systemische Effekte, Inhalation: 0,26 mg/m³ DNEL Natriumhydroxid

DNEL Arbeiter: Langzeit-Exposition - lokale Effekte, Inhalation: 1,0 mg/m³

Page 7: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 7 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

PNEC-Werte Natriumhypochloritlösung … % Cl aktiv

Kläranlage: 0,03 mg/l Meerwasser: 0,000042 mg/l Süßwasser: 0,00021 mg/l Sporadische Freisetzung: 0,00026 mg/l Boden: Exposition des Bodens wird nicht erwartet. Sediment (Meerwasser): Exposition des Sediments wird nicht erwartet. Sediment (Süßwasser): Exposition des Sediments wird nicht erwartet.

Orale Aufnahme (secondary poisoning)

11,1 mg/kg

PNEC-Werte Natriumhydroxid

Alle Kompartimente: Gemäß EU Risikobewertung, keine Gefährdung zu erwarten.

Zusätzlicher Hinweis: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Technische Maßnahmen und die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Art und Umfang der Verwendung (Gefährdungsbeurteilung) bestimmen die Wahl der Schutz-maßnahmen. Sämtliche Informationen zu relevanten Expositionsszenarien einschließlich Verwendungsbedin-gungen und Risikomanagementmaßnahmen finden Sie unter www.hedinger.de/de/apothe-ken/expositionsszenarien.

8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen. Objektab-

saugung. Der Fußboden sollte keinen Bodenabfluss haben. Am Arbeitsplatz Waschgelegenheit vorse-hen, Augendusche oder Augenwaschflasche bereitstellen und auffallend kennzeichnen.

8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen – persönliche Schutzausrüstung Die persönliche Schutzausrüstung ist je nach Menge und Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeits-

platz festzulegen. Laugenbeständige Schutzkleidung tragen. Sicherheitsschuhe gemäß EN 345-347. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen – siehe Abschnitt 7.1

Augen- / Gesichtsschutz

Schutzbrille gemäß EN 166 wird je nach Tätigkeit empfohlen.

Hautschutz

Mit Handschuhen arbeiten. Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Haut-schutz empfohlen.

Handschuhe Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Geeignetes Handschuhmaterial auch bei längerem, direktem Kontakt: Polyvinylchlorid (PVC) – Schichtstärke ≥ 0,7 mm, Nitrilkautschuk – Schichtstärke ≥ 0,4 mm.

Chloroprenkautschuk (CR) – Schichtstärke ≥ 0,5 mm. Butylkautschuk – Schichtstärke ≥ 0,7 mm. Fluorelastomer (FKM) – Schichtstärke ≥ 0,7 mm.

Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >480 min. Die Handschuhe sind vor der Verwendung auf Dichtheit zu überprüfen. Die Durchdringungszeit kann je nach Ausführung und Anwendungsbedingungen variieren. Die Angaben des Herstellers der Schutzhand-schuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu erfragen.

Atemschutz

Bei dauerhaft sicherer Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte und sonstiger Grenzwerte ist normal kein Atemschutz erforderlich. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät für Notfälle bereithalten.

Page 8: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 8 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu entnehmen.

Hitze- / Kälteschutz

Lagerung und natürliche Bedingungen für die Handhabung des Stoffes erfordern keinen Wärme- oder Kälteschutz.

8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Nicht in die Kanalisation, Oberflächengewässer oder Erdreich gelangen lassen. Emissionen in die Atmo-sphäre begrenzen, siehe auch Abschnitt 15.

Sämtliche Informationen zu relevanten Expositionsszenarien einschließlich Verwendungsbedingungen

und Risikomanagementmaßnahmen finden Sie unter www.hedinger.de/de/apotheken/expositi-onsszenarien.

Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1

Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen - Aggregatzustand: - Farbe:

Flüssig gelb bis grün

Geruch: stechend, nach Chlorgas Geruchsschwelle: Nicht bestimmt, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken beim Einat-

men. pH-Wert: 12 bei 160 g/l, 20 °C Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: - 30 … - 20 °C Siedebeginn und Siedebereich: 100 °C bei 1013 hPa.

gilt für das (reine) Lösemittel. Der Stoff/das Produkt zersetzt sich. Flammpunkt: Nicht anwendbar. Zündtemperatur: Nicht anwendbar. Entzündbarkeit: Das Produkt ist nicht brennbar. untere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar. obere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar. Dampfdruck: 20 mbar bei 20 °C Relative Dampfdichte: Keine Information verfügbar. Dichte: 1,24 – 1,26 g/cm³ Löslichkeit(en): Wasserlöslichkeit: bei 20 °C: beliebig mischbar Verteilungskoeffizient

n-Octanol/Wasser: Nicht bestimmt, anorganisches Produkt.

Selbstentzündungstemperatur: Nicht anwendbar. Zersetzungstemperatur: Keine Information verfügbar. Viskosität dynamisch: bei 20 °C: 3 – 4 mPas bei 20 °C

9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen verfügbar.

Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität Chemisch stabil unter den angegebenen Lagerungsbedingungen.

10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist vor Sonnenlichteinstrahlung und Hitze zu schützen, ansonsten unter normalen Umge-bungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Page 9: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 9 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

Reaktionen mit Säuren. Exotherme Reaktion.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen Extreme Temperaturen, Sonnenlicht.

10.5 Unverträgliche Materialien Säuren, Metalle (Kupfer, Nickel, Cobalt), Textilien aus Naturfasern oder mit Naturfaseranteil.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Chlorwasserstoff, Chlor und Natriumhydroxid.

Abschnitt 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität

Die Angaben beziehen sich auf den Wirkstoff. LD₅₀ Ratte, oral: > 5000 mg/kg; (Literatur)

LD₅₀ Kaninachen, dermal: > 5000 mg/kg; (Literatur) Primäre Reizwirkung:

Nach Hautkontakt: Verursacht Verätzungen. Nach Augenkontakt: Gefahr ernster Augenschäden. Irreversibler Schaden möglich.

Erblindungsgefahr! Allgemeine Bemerkungen:

Sensibilisierung:

Bühler-Test Meerschweinchen: nicht sensibilisierend (OECD-Richtlinie 406) Kein Hinweis auf sensibilisierende Wirkung. Mutagenität:

Der Stoff zeigte zwar in verschiedenen Testsystemen an Mikroorganismen und Zellkulturen eine erbgutverändernde Wirkung, diese konnte jedoch in Prüfungen an Säugetieren nicht bestätigt werden. Karzinogenität:

Nicht karzinogen bei Langzeitexposition (Ratte, Maus). Reproduktionstoxizität:

Keine Daten vorhanden. Die chemische Struktur ergibt keinen besonderen Ver-dacht auf eine solche Wirkung. Zielorgan-Toxizität (einmalig, wiederholt):

Keine Daten vorhanden. Aspirationsgefahr:

Keine Einstufung.

Mögliche Gesundheitsschäden:

Nach Einatmen: Kann die Atemwege reizen. Die Einwirkung der Zersetzungsprodukte kann Ge-sundheitsschäden verursachen. Nach Exposition können ernste Schäden ver-zögert eintreten. Gefahr eines Lungenödems.

Nach Verschlucken: Kann Verätzungen in Mund, Rachen, Magen verursachen. Perforationsgefahr für Magen und Speiseröhre.

Nach Hautkontakt: Kann die Haut verätzen. Nach Augenkontakt: Verursacht schwere Augenschäden. Erblindungsgefahr!

Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

Page 10: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 10 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

Akute aquatische Toxizität:

Die Angaben beziehen sich auf Natriumhypochloritlösung ... % Cl aktiv. Fischtoxizität: 96 h LC₅₀: 0,01 – 0,1 mg/l

Toxizität bei wirbellosen Arten: 48 h EC₅₀ (Daphnia (Wasserfloh)): 0,01 – 0,1 mg/l

Bakterientoxizität: Belebtschlamm, toxische Grenzkonzentration (Lit.): 0,375 mg/l Akut sehr giftig für Mikroorganismen. Bei Einleitung in biologische Kläranlagen sind je nach lokalen Bedin-gungen und vorliegenden Konzentrationen Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm möglich. Angaben zu: Natriumhypochloritlösung ... % Cl aktiv Wasserpflanzen: EC50 (168 h) ca. 0,023 mg/l (sonstige), nicht spezifizierte Algen (sonstige, Durchfluss.) Literaturangabe. NOEC (168 h) 0,0021 mg/l (sonstige), nicht spezifizierte Algen (sonstige, Durchfluss.) Literaturangabe.

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.

Das Produkt kann durch abiotische, z.B. chemische oder photolytische Prozesse abgebaut werden. Angaben zur Stabilität in Wasser (Hydrolyse): Halbwertszeit: 2 h In Wasser erfolgt in der oberflächennahen Schicht ein durch Lichteinwirkung induzierter Abbau.

12.3 Bioakkumulationspotenzial Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten.

12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar.

12.5 Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar.

12.6 Andere schädliche Wirkungen Sonstige ökologische Hinweise: Adsorbierbares organisches gebundenes Halogen (AOX): Das Gemisch enthält kein organisch gebundenes Halogen, kann aber halogenierend wirken und damit zum AOX beitragen. Wassergefährdungsklasse: Siehe Abschnitt 15. Wegen Schädlichkeit für Wasserorganismen nicht in Vorfluter leiten. Produkt nicht unkontrolliert in die Um-welt gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen. Vor Einleiten eines Abwassers (besonders in größeren Mengen) in Kläranlagen sind in der Regel eine Neutrali-sation und eine redoxneutrale Einstellung mit Sulfit erforderlich. Kann in biologischen Kläranlagen oder in Gewässern durch Abspaltung von Aktivchlor toxisch auf Bakterien oder aquatische Lebewesen wirken. Akut sehr giftig für Wasserorganismen.

Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Bei Handhabung von Produkt oder Gebinde Abschnitt 7.1 beachten. Mit Natriumsulfit, Natriumpyrosulfit oder Natriumthiosulfat reduzieren. Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationaler und regionaler Vor-schriften zu entsorgen.

Page 11: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 11 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

Gefährlicher Abfall nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Wenn eine Verwertung nicht möglich ist, müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften beseitigt werden. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften, mit Gefahrenpiktogram-men zu versehen und dem zuständigen Entsorgungsbetrieb zu übergeben. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Der Abfallerzeuger ist für die richtige Verschlüsselung und Bezeichnung seiner Abfälle verantwortlich.

Behandlung verunreinigter Verpackungen

Dem Produkt entsprechend behandeln. Nicht kontaminierte und rückstandsfrei entleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen Siehe Abschnitt 8.2.2

Einschlägige EU- oder sonstige Bestimmungen Abfallrichtlinie 2008/98/EG

Abschnitt 14: Angaben zum Transport

Landtransport ADR/RID und GGVSEB (grenzüberschreitend/Inland): UN-Nummer: 1791 ADR/RID-GGVS/E Klasse: 8 Verpackungsgruppe: II Kemler-Zahl: 80 Gefahrenzettel: 8 Zusatzetikett: Fisch und Baum UN-Versandbezeichnung: HYPOCHLORITLOESUNG Tunnelbeschränkungscode: (E)

Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:

IMDG/GGVSee-Klasse: 8 UN-Nummer: 1791 Verpackungsgruppe: II Gefahrenzettel: 8 Zusatzetikett: Fisch und Baum EMS-Nummer: F-A, S-B Marine pollutant: Ja / Yes UN-Versandbezeichnung: HYPOCHLORITE SOLUTION

Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:

ICAO/IATA-Klasse: 8 UN/ID-Nummer: 1791 Verpackungsgruppe: II Gefahrenzettel: 8 UN-Versandbezeichnung: HYPOCHLORITE SOLUTION

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code: Nicht bewertet

Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

Page 12: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 12 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechts-vorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften z.B. Wassergefährdungsklasse WGK 2 – wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS Anhang 2, Stoff-Nr. 815 und 142)

Besondere Kennzeichnung:

Wenn das Produkt für jedermann erhältlich ist: Vorsicht! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Kapitel 5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe, Klasse II: Im Abgasstrom dürfen folgende Werte (bezogen auf Chlorgas) nicht überschritten werden: Im Massenstrom: 15 g/h Massenkonzentration: 3 mg/m³

Vorschriften – EG-Mitgliedstaaten

Verordnung 1272/2008/EG (CLP/GHS) sowie Nachträge, Verordnung 1907/2006/EG (REACH) sowie Nachträge, Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Ar-beitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, mit Nachträgen Richtlinie 2000/39/EG zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durch-führung der Richtlinie 98/24/EG Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle. Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Abfallrichtlinie).

Weitere relevante Vorschriften

Gefahrstoffverordnung (2010) TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung– Maßnahmen TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) und der Mutter-schutzrichtlinienverordnung für werdende und stillende Mütter (EG/92/85/EWG) beachten. BG Chemie:

BGI 503: „Anleitung zur Ersten Hilfe“ BGI 536: „Gefährliche chemische Stoffe“ BGI 546: „Umgang mit Gefahrstoffen“ BGI 564: „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ BGI 595: „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“ BGI 623: „Umfüllen von Flüssigkeiten“ BGI 660: „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“ BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ BGR 190: „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ BGR 192: „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ BGR 195: „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ BGR 197: „Benutzung von Hautschutz“

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt.

Page 13: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 13 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

Abschnitt 16: Sonstige Angaben

Änderungen: wichtige Änderungen sind durch einen schwarzen Balken links gekennzeichnet.

Änderungen gegenüber der letzten Version: - Abschnitt 2 + 3: Änderung der Einstufung/Kennzeichnung - Anpassung an VO (EU) 2015/830 - Redaktionelle Überarbeitung

Abkürzungen: AGW: Arbeitsplatzgrenzwert AOX Adsorbierbares organisch gebundenes Halogen BGW: Biologischer Grenzwert DNEL: Derived No Effect Level OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PBT: persistent, bioakkumulierbar, toxisch PNEC: Predicted No Effect Concentration STEL: Kurzzeitiger Expositionsgrenzwert (Short Term Exposure Limit) vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulierbar VwVwS: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende

Stoffe In diesem Sicherheitsdatenblatt sind nach unserem Wissen keine weiteren dem gewerblichen Anwender wenig oder unbekannten Abkürzungen verwendet worden.

Literaturangaben und Datenquellen Informationen unseres Lieferanten, GESTIS Stoffdatenbanken

Wortlaut der Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 bis 15 Bezug genommen wird:

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und Nachträge [Hier müssen auch die H-Sätze von Bestandtei-

len aufgeführt werden, die nur in geringen Mengen vorhanden sind und nicht in allen Punkten Auswirkungen auf die Einstufung des Produktes haben]:

H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Wortlaut sämtlicher den Gefahrenhinweisen dieses Stoffes/Gemisches zugeordneten Sicherheits-hinweise gemäß VO (EG) 1272/2008 und Nachträgen:

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264: Nach Gebrauch (zu waschende Körperteile vom Hersteller anzugeben) gründlich waschen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Klei-

dungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte

Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser

ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt /… anrufen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt / … anrufen.

Page 14: Sicherheitsdatenblatt NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 … · Andere Bezeichnungen: Natronbleichlauge, Bleichlauge, Unterchlorigsaures Natrium 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

Version 018 Sicherheitsdatenblatt Seite 14 von 14

gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/830

NATRIUMHYPOCHLORIT-LÖSUNG ca. 12 – 14 % Überarbeitet am: 23.05.2017 Ersetzt Version 017 Gültig ab: 23.05.2017

P321: Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P390: Verschüttete Mengen aufnehmen um Materialschäden zu vermeiden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P406: In korrosionsbeständigem/ ... Behälter mit widerstandsfähiger Innenauskleidung aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.

Weitere Informationen Allgemeine Hinweise: Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die aktuellen Fassungen unserer Sicherheitsdatenblätter finden Sie im Internet: http://www.hedinger.de/de/apotheken/sicherheitsdatenblaetter Die Expositionsszenarien finden Sie, falls bereits verfügbar, als eigenes Dokument unter: www.hedinger.de/de/apotheken/expositionsszenarien