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SG Würzburg Sieboldshöhe Trautenauer Str. 29 97074 Würzburg [email protected] www.sieboldshoehe.de www.verband-wohneigentum.de SPK Mainfranken Würzburg IBAN DE31 790500000042042002 BIC BAYLADEM1SWU Amtsgericht Würzburg Rg-Nr. 1225 Liebe Siedlerfreunde, am 22. 12. war mit ca. acht Stunden der kürzeste Tag. Oder anders ausgedrückt: seit Weihnachten geht es wie jedes Jahr wieder aufwärts; die Tage werden wieder länger. An- fangs zögerlich, aber sehr bald bemerkbar. Wir denken dann schon wieder ans Frühjahr, an den Garten. Jetzt ist die richtige Zeit, die Aktivitäten zu planen. Dazu bietet der Bundesver- band das Info-Telefon. Haben Sie es schon ausprobiert? Bundesweiter Service unter 0800- 604 68 20. Mehr dazu weiter hinten. Wir wünschen Ihnen für2015 alles Gute, Gesundheit und viel Glück. Mitgliederversammlung 26. 11. 14 Herzlichen Dank für den guten Besuch. Aufgrund des späten Termines gab es Glühwein und Plätzchen. Der Erlös wurde den Erlöserschwestern für ihr Schulprojekt in Tanzania gespen- det (www.mission-erloeserschwestern.de). Vielen Dank. Nicht mehr haltbar sind die Umlageerhöhungen von Bundes-, Lan- des- und Bezirksverband für Versicherung, Verwaltung, Fachzeitung usw). Wir sagen uns deshalb gezwungen, einen Antrag auf Erhö- hung des Mitgliedsbeitrages einzubringen. Dieser wurde von Ihnen nochmals erhöht, um auch zukünftig genügend Puffer zu haben. Der neue Beitrag beträgt ab 1. 1. 2015 somit 25,- je Mitgliedschaft. Der Vortrag von Notar Dr. Baumann stieß auf reges Interesse. Es ist nicht damit getan, eine Patientenverfügung auszufüllen, sondern es muss vielmehr auf die Ausstellung einer Voll- macht Wert gelegt werden. Bei fehlender Geschäftsfähigkeit durch Krankheit, Unfall usw. kann sonst ggf. die Einsetzung eines Bevollmächtigten durch die Behörde erfolgen. Diese(r) kümmert sich dann um alle Belange des Kranken, die Angehörigen sind dann ohne Mit- spracherecht außen vor. Zusätzlich tritt 2015 die neue Erbrechtsverordnung der EU in Kraft. Mehr dazu: www.notare.bayern.de/hp/baumann-sorge Baumschnittkurs am Samstag 17. Januar im Klostergarten. Treffpunkt um 10:00 Uhr am Labyrinth / Eingang Klostergarten (Mittlerer Neubergweg). Mitbringen, sofern vorhanden: Baumschere, Baumsägen (aber bitte keine Kettensägen). Kosten: keine Anmeldung bitte bei Burkhard Korbmann Tel. 0931 76262 (AB) o- der [email protected] Ausbaubeitragssatzung Straßen Straßen saniert - Bürger ruiniert!? Weg mit der Straßenausbaubeitrags-satzung Gemeinsam führen Haus & Grund, Verband der Eigenheimer und Verband Wohneigentum eine openPetition durch. Dies ist keine Petition, die sich an den Petitionsaussdchuss richtet, sondern eine Bürgerbefragung uns Interessenbekundung, die sich direkt an die Landtagsab- Info 01 / 2015 Stand: 23. 12. 2014

Siedlervereinigung Würzburg-Sieboldshöhe e · 2014. 12. 31. · Seite 2 von 6 geordneten richtet. Daraus kann später ein Bürgerbegehren erwachsen. Jetzt gilt es, mög-lichst viele

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SG Würzburg Sieboldshöhe Trautenauer Str. 29 97074 Würzburg

[email protected] www.sieboldshoehe.de www.verband-wohneigentum.de

SPK Mainfranken Würzburg IBAN DE31 790500000042042002 BIC BAYLADEM1SWU

Amtsgericht Würzburg Rg-Nr. 1225

Liebe Siedlerfreunde, am 22. 12. war mit ca. acht Stunden der kürzeste Tag. Oder anders ausgedrückt: seit Weihnachten geht es wie jedes Jahr wieder aufwärts; die Tage werden wieder länger. An-fangs zögerlich, aber sehr bald bemerkbar. Wir denken dann schon wieder ans Frühjahr, an den Garten. Jetzt ist die richtige Zeit, die Aktivitäten zu planen. Dazu bietet der Bundesver-band das Info-Telefon. Haben Sie es schon ausprobiert? Bundesweiter Service unter 0800-604 68 20. Mehr dazu weiter hinten. Wir wünschen Ihnen für2015 alles Gute, Gesundheit und viel Glück.

Mitgliederversammlung 26. 11. 14 Herzlichen Dank für den guten Besuch. Aufgrund des späten Termines gab es Glühwein und Plätzchen. Der Erlös wurde den Erlöserschwestern für ihr Schulprojekt in Tanzania gespen-det (www.mission-erloeserschwestern.de). Vielen Dank. Nicht mehr haltbar sind die Umlageerhöhungen von Bundes-, Lan-des- und Bezirksverband für Versicherung, Verwaltung, Fachzeitung usw). Wir sagen uns deshalb gezwungen, einen Antrag auf Erhö-hung des Mitgliedsbeitrages einzubringen. Dieser wurde von Ihnen nochmals erhöht, um auch zukünftig genügend Puffer zu haben. Der neue Beitrag beträgt ab 1. 1. 2015 somit 25,- je Mitgliedschaft.

Der Vortrag von Notar Dr. Baumann stieß auf reges Interesse. Es ist nicht damit getan, eine Patientenverfügung auszufüllen, sondern es muss vielmehr auf die Ausstellung einer Voll-macht Wert gelegt werden. Bei fehlender Geschäftsfähigkeit durch Krankheit, Unfall usw. kann sonst ggf. die Einsetzung eines Bevollmächtigten durch die Behörde erfolgen. Diese(r) kümmert sich dann um alle Belange des Kranken, die Angehörigen sind dann ohne Mit-spracherecht außen vor. Zusätzlich tritt 2015 die neue Erbrechtsverordnung der EU in Kraft. Mehr dazu: www.notare.bayern.de/hp/baumann-sorge

Baumschnittkurs am Samstag 17. Januar im Klostergarten. Treffpunkt um 10:00 Uhr am Labyrinth / Eingang Klostergarten (Mittlerer Neubergweg). Mitbringen, sofern vorhanden: Baumschere, Baumsägen (aber bitte keine Kettensägen). Kosten: keine

Anmeldung bitte bei Burkhard Korbmann Tel. 0931 76262 (AB) o-der [email protected]

Ausbaubeitragssatzung Straßen Straßen saniert - Bürger ruiniert!? Weg mit der Straßenausbaubeitrags-satzung Gemeinsam führen Haus & Grund, Verband der Eigenheimer und Verband Wohneigentum eine openPetition durch. Dies ist keine Petition, die sich an den Petitionsaussdchuss richtet, sondern eine Bürgerbefragung uns Interessenbekundung, die sich direkt an die Landtagsab-

Info 01 / 2015 Stand: 23. 12. 2014

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geordneten richtet. Daraus kann später ein Bürgerbegehren erwachsen. Jetzt gilt es, mög-

lichst viele Namen zu sammeln, die sich für eine Änderung der kommunalen Beitragssat-zungen (ABS) und des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) aussprechen. Dies können Sie online (https://www.openpetition.de/petition/online/strassen-saniert-buerger-ruiniert-weg-mit-der-strassenausbaubeitrags-satzung) und anonym tun, aber auch über eine Unterschriftenliste, sofern Sie es noch nicht getan haben. Anbei eine Liste. Bitte tragen Sie alle erreichbaren Adressen ein, Ihre Mitbewohner im Haus, Ihre Eltern, Kinder, Enkel, Nachbarn. Dann geben Sie die Liste bei einem Vorstandsmitglied ab. Alle Namen werden gezählt. Sprechen Sie Ihre Stadträte, Ihre Ortsverbände der politischen Verbände, Ihre Bürgermeis-ter an, wann denn in Würzburg die ABS geändert wird. München hat sie schon abgeschafft. Sie haben sicher Fragen dazu: Rufen Sie mich einfach an 0931 77380

Postfiliale Die Poststelle Zeppelinstr. 122 (TeGut) schließt demnächst. Leider waren auch hier unsere Bemühungen, sie zu erhalten, genauso erfolglos wie seinerzeit auf der Keesburg. Für uns die nächsten Filialen:

Gerbunn - Hauptstr. 17 Würzburg - Brettreichstr. 2 (Blumeria) Würzburg - Seinsheimstr. 4 (Buntstift) Randersacker - Flecken 5

Hammerschlagsrecht Es gibt bauliche Situationen, in denen ein Immobilieneigentümer sein Anwesen nur reparieren kann, indem er das Grundstück eines Nachbarn betritt. In solchen Fällen darf man sich auf das "Ham-

merschlagrecht" berufen, das einem entsprechende Arbeiten von fremdem Territorium aus erlaubt. Allerdings müssen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einige Voraussetzun-gen erfüllt sein, ehe der Nachbar gezwungen ist, dem zuzustim-men. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 49/12) Der Fall: Ein Grundstücksbesitzer wollte seine Giebelwand sanieren. Nachdem diese aller-dings unmittelbar an das Anwesen des Nachbarn grenzte, musste er dazu ein Gerüst auf

dessen Eigentum aufstellen. Die Arbeiten sollten etwa einen Monat dauern. Darüber infor-mierte der Betroffene den Nachbarn schriftlich. Der aber erklärte sich nicht einverstanden. Er zweifelte so ziemlich alles an – seine ordnungsgemäße Benachrichtigung ebenso wie die Notwendigkeit der Reparaturen. Der Bundesgerichtshof sah sich deswegen im folgenden Zi-vilprozess gezwungen, einige Regeln aufzustellen. Das Urteil: Die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme des Hammerschlagrechts ist eine umfassende Darlegung zu Art, Umfang und zeitlicher Befristung der geplanten Arbei-ten. Das war im konkreten Fall schon mal der erste Fehler des Betroffenen gewesen. Er hat-te nach Überzeugung des Gerichts zu ungenau formuliert. Des Weiteren muss es sich um eine notwendige Behebung von Schäden, um eine Vorsorge zur Vermeidung von Schäden oder um eine Anpassung an heutige Erfordernisse (wie Wärmedämmung) handeln. Eine blo-ße Verschönerungsmaßnahme reicht als Begründung nicht aus.

Info-Telefon für Mitglieder - Bundesweiter Service unter 0800-604 68 20 Leistungsangebote rund um Haus und Garten können Mitglieder bei ihrem Landesverband abfragen, Vieles bieten auch die Gemeinschaften am Ort. So ist es seit dem Bestehen des Verbands, der von der Basis ausgehend aufgebaut ist. Jetzt gibt es etwas Neues: Künf-tig werden Beratungsleistungen bundesweit vermittelt. Über die Grenzen der Landesverbände hinweg wird ein bundesweites Angebot eingeführt. Seit April gibt es ein kostenloses Info-Telefon in der Geschäftsstelle des Bundesverbands. Zwischen 9.00 und 14.00 Uhr werden Mitglieder des Verbands mit ihren Anfragen an pro-

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fessionelle Berater vermittelt. Dabei kann auf ein Netz erfahrener Berater zurückgegriffen

werden. Einige der größeren Landesverbände sind vorerst bereit, Mitglieder aus anderen Landesverbänden zu unterstützen und eine kostenlose Erstbe-ratung zu übernehmen. Wie funktioniert das? Hat ein Mitglied eine Anfrage, ruft es beim Info-Telefon unter 0800-604 68 20 an. Dort wird kurz geklärt, um welches The-ma es geht. Dann erhält der Fragesteller die Telefonnummer, unter der er einen entsprechenden Berater erreichen kann. Das Angebot der Erstberatung umfasst: Bauen/Sanieren und Energie, Wohnberatung zu barrierearm Wohnen, Sicherheit/Einbruchschutz, Finanzierung und Fördermöglichkeiten, Rechtsberatung und Steuer rund ums Haus und nicht zuletzt Gar-tenberatung. Manche Fragen sind nur regional zu beantworten, so beispielsweise im Bau-recht, Nachbarschaftsrecht oder Verwaltungsrecht. Daher erfährt der Anrufer auch, wie er

seinen eigenen Landesverband zielgerecht erreichen kann. Solidargemeinschaft mit regionaler Vielfalt Dank der Kooperation der Landesverbände im Bundesverband kann die Solidargemeinschaft wachsen: Hauseigentümer erfahren den Vorteil ihrer Mitgliedschaft durch den neuen Service bundesweit. Daneben gibt es noch vielfach Angebote der Gemeinschaften vor Ort, die regio-nale Besonderheiten berücksichtigen, insbesondere beim gemeinsamen Wirtschaften, sei es der Holz- oder Heizöl-Einkauf, die Nutzung eines gemeinsamen Geräteschuppens oder sei es der Baumschnittkurs. Ebenso halten die Landesverbände eine Vielzahl von Leistungen für ihre Mitglieder vor, bei denen sie mit eigenen Vertragspartnern zusammenarbeiten. Dazu gehören insbesondere die inklusiven Versicherungsleistungen rund ums Haus und Grund-stück. Es wird Vieles geboten, was das Leben im eigenen Haus und Garten erleichtert. Mitglieder-Service Info-Telefon 0800-604 68 20 Montag bis Freitag 9.00 bis 14.00 Uhr Wir vermitteln Beratung bundesweit: Sie rufen uns an und wir nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner im Verband Wohneigentum für Fragen zu

Hausberatung Bauen, Sanieren, Energie Wohnberatung barrierearmes Wohnen Sicherheit / Einbruchschutz Finanzierung und Fördermöglichkeiten Steuern rund ums Haus

Rechtsberatung Gartenberatung Energieberatung

Die telefonische Erstberatung durch den Fachmann ist kostenlos.

Änderung Heizkosten-Verordnung

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Gilt nicht:

- für das selbstbewohnte Ein-Fam-Haus. - für das Zwei-Fam-Haus, wenn eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird.

- für das vermietete Ein-Fam-Haus, wenn die Energiekosten der Mieter trägt. Gilt: - für das Zwei-Fam-Haus, wenn beide Wohnungen vermietet sind. - generell für das Mehr-Fam-Haus. Zu Installationsfragen fragen Sie den Installateur Ihres Vertrauens.

Termine (ohne Gewähr) (Änderungen vorbehalten)

Datum Tag Uhrzeit Aktion Ort

8. Jan * Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

17. Jan * Sa 10.00 Baumschnittkurs Klostergarten

5. Feb Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

5. Mär Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

12. Mär Mi 19.00 Stammtisch Lengfeld Weinstube Erk

2. Apr Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

26. Apr So 10.00 Brunnenfest Sieboldbrunnen

7. Mai Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

11. Jun Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

2. Jul Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

6. Aug Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

3. Sep Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

14.-18. Sep Mo - Fr Siedlerreise Fichtelgebirge

20. Sep So Ökumenischer Gottesdienst Sieboldbrunnen

1. Okt Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

5. Nov Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

3. Dez Do 19.00 Stammtisch "Keesburg – Akropolis"

*) Stammtisch jeder 1.DO im Monat (außer es ist ein Feiertag)

19.30 Mitgliederversammlung Frühjahr

19.30 Mitgliederversammlung Herbst

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Umseitige Liste ausfüllen und bei einem Vor-

standsmitglied abgeben oder direkt schicken

an:

Siedlervereinigung Sieboldshöhe

Trautenauer 29, 97074 Würzburg

Fax 0931 783840

Mail [email protected]

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