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Bebauungsplan Nr. 435 mit integriertem Grünordnungsplan - Siemens Campus Modul 1 - Begründung einschließlich Umweltbericht Referat für Planen und Bauen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Stand: 15.11.2016

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Bebauungsplan Nr. 435 mit integriertem Grünordnungsplan

- Siemens Campus Modul 1 -

Begründung einschließlich Umweltbericht Referat für Planen und Bauen

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Stand: 15.11.2016

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 2

Herausgeber Stadt Erlangen

Referat für Planen und Bauen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Bearbeitung bgsm ANUVA Architekten Stadtplaner Stadt- und Umweltplanung GbR�

Weißenburger Platz 4 Allersberger Straße 185 / A8 81667 München 90461 Nürnberg www.bgsm.de www.anuva.de

unter Mitwirkung von Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

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Inhalt

1 Verfahrensablauf und Grundlagen ................. ......................................................... 6

1.1 Verfahrensablauf ............................................................................................... 6 1.2 Grundlagen des Bebauungsplans ...................................................................... 6

2 Anlass und Erfordernis der Planung............... ........................................................ 6

3 Ziele und Zwecke der Planung .................... ............................................................ 7

4 Rahmenbedingungen der Planung ................... ...................................................... 8

4.1 Planerische Ausgangslage ................................................................................ 8 4.1.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............. 8 4.1.2 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan ............................................. 8 4.1.3 Sonstige städtebauliche Rahmenbedingungen ....................................... 8

4.2 Plangebiet ......................................................................................................... 9 4.2.1 Lage im Stadtgebiet ............................................................................... 9 4.2.2 Siedlungsstruktur / Stadt- und Landschaftsbild / Topografie ................... 9 4.2.3 Erschließung ........................................................................................ 10 4.2.4 Gebäude- und Nutzungsbestand .......................................................... 11 4.2.5 Besitz- und Eigentumsverhältnisse ....................................................... 11

4.3 Sonstige rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten im Plangebiet und in der Nachbarschaft ................................................................................................. 11

5 Umweltbericht ................................... ...................................................................... 11

5.1 Einleitung ......................................................................................................... 12 5.1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ................................................... 12 5.1.2 Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen ............................................ 13 5.1.3 Umweltrelevante Ziele aus Fachplänen ................................................ 14

5.2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung .............................................................................. 15 5.2.1 Der Mensch und seine Gesundheit....................................................... 15 5.2.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt / Artenschutz ......................... 22 5.2.3 Boden ................................................................................................... 30 5.2.4 Wasser ................................................................................................. 32 5.2.5 Luft und Klima ...................................................................................... 33 5.2.6 Landschaft und Ortsbild ........................................................................ 34 5.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................ 34 5.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen .............................. 34

5.3 Sonstige Umweltbelange ................................................................................. 35 5.3.1 Auswirkungen auf Gebiete von „Gemeinschaftlicher Bedeutung“ und

der „Europäischen Vogelschutzgebiete“ ............................................... 35 5.3.2 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ........................... 35 5.3.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente

Nutzung von Energie............................................................................ 36 5.3.4 Schonender Umgang mit Grund und Boden ......................................... 37 5.3.5 Erfordernisse des Klimaschutzes ......................................................... 37

5.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ..................................................................................................... 37

5.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ...... 38

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5.5.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen ..................................... 38 5.5.2 Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote .............. 38 5.5.3 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) ............................. 39 5.5.4 Forstrechtlicher Ausgleich nach Bayer. Waldgesetz ............................. 40 5.5.5 Eingriff nach BaumschutzVO ................................................................ 42

5.6 Alternative Planungsmöglichkeiten .................................................................. 43 5.7 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren ................................... 43 5.8 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) ...... 44 5.9 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................... 44

6 Begründung der Festsetzungen .................... ........................................................ 46

6.1 Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................ 46 6.2 Art der baulichen Nutzung ............................................................................... 46 6.3 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................. 48 6.4 Höhe der baulichen Anlagen, Abstandsflächen ................................................ 49 6.5 Stellung der baulichen Anlagen ....................................................................... 50 6.6 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................... 50 6.7 Nebenanlagen, Trafostationen und Brückenbauwerke ..................................... 50 6.8 Ein- und Ausfahrten zu öffentlichen Verkehrsflächen ....................................... 50 6.9 Flächen für Stellplätze und Garagen ................................................................ 51 6.10 Verkehrsflächen .............................................................................................. 53 6.11 Dachform ......................................................................................................... 54 6.12 Dachaufbauten und Anlagen auf Dächern ....................................................... 54 6.13 Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeinsparung ................... 55 6.14 Einfriedungen .................................................................................................. 55 6.15 Dienstbarkeitsflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ............................ 55 6.16 Versorgungsleitungen...................................................................................... 55 6.17 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen .................................................... 56 6.18 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von

Boden, Natur und Landschaft .......................................................................... 56 6.19 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen /

Bindungen für die Bepflanzungen und für die Erhaltung .................................. 57 6.20 Überdeckung von Unterbauungen ................................................................... 57

7 Wesentliche Belange und Auswirkungen der Planung. ....................................... 57

7.1 Städtebau ........................................................................................................ 57 7.2 Verkehrserschließung ...................................................................................... 58 7.3 Ver- und Entsorgung ........................................................................................ 59 7.4 Naturschutz und Landschaftspflege ................................................................. 60 7.5 Immissionsschutz ............................................................................................ 60 7.6 Altlasten ........................................................................................................... 61 7.7 Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz ............................................ 61

8 Massnahmen zur Verwirklichung ................... ....................................................... 62

9 Aufhebung bestehender Pläne und Hinweise auf Fach planungen ..................... 62

10 Bilanzierung ................................... ......................................................................... 63

10.1 Flächen ........................................................................................................... 63 10.2 Städtebauliche Kalkulation .............................................................................. 63

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11 Hinweise ....................................... ........................................................................... 63

11.1 Sortimentskonzept Erlanger Liste .................................................................... 63 11.2 Pflanzen-Artenliste .......................................................................................... 64 11.3 Baumschutz .................................................................................................... 69 11.4 Bodendenkmäler ............................................................................................. 69 11.5 Altlasten .......................................................................................................... 69 11.6 Wasserrechtliche Regelungen ......................................................................... 70 11.7 Nutzung des Grundwassers / Geothermie ....................................................... 70 11.8 Waldrechtliche Regelungen ............................................................................. 70 11.9 Fachgutachten................................................................................................. 70

Anlagen

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1 VERFAHRENSABLAUF UND GRUNDLAGEN

1.1 Verfahrensablauf

Das Planverfahren wurde durch Aufstellungsbeschluss des Stadtrats vom 20.05.2015 (Die amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 17 / 72. Jg. S. 157) eingeleitet.

Folgende Vorgehensweise bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 BauGB ist als Bestandteil des Auf-stellungsbeschlusses festgelegt worden: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Un-terrichtung und Erörterung sowie öffentlicher Darlegung des Vorentwurfs hat nach Be-kanntmachung vom 27.08.2015 (Die amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 17 / 72. Jg. S. 157) im Zeitraum vom 04.09.2015 bis 09.10.2015 stattgefunden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ge-mäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungs-grades der Umweltprüfung wurde in der Zeit vom 04.09.2015 bis 09.10.2015 durchge-führt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach Bekanntmachung vom 02.06.2016 (Die amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlan-gen Nr. 11 / 73. Jg. S. 9 und 10) im Zeitraum vom 13.06.2016 bis 15.07.2016 durchge-führt.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 08.06.2016 aufgefordert, im Zeitraum vom 13.06.2016 bis 15.07.2016 ihre Stellungnahmen abzugeben.

1.2 Grundlagen des Bebauungsplans

Grundlage des Bebauungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der aktuell gültigen Fassung.

Parallel zu der städtebaulichen Planung wird nach den Vorschriften des Bundesnatur-schutzgesetzes sowie des Bayerischen Naturschutzgesetzes ein Grünordnungsplan auf-gestellt, der integrativer Bestandteil dieses Bebauungsplans ist.

Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen eigenständigen Teil der Begründung zu diesem Bebauungsplan.

2 ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG

Der Siemens-Konzern plant, auf dem Gelände seines bisherigen Standorts südlich der Paul-Gossen-Straße, der nicht mehr aktuellen Nutzungs-, Nachhaltigkeits- und Gestal-tungsstandards entspricht, in den kommenden zwei Jahrzehnten ein zukunftsweisendes

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Büro-, Forschungs- und Produktionsareal als „Siemens Campus Erlangen“ zu entwickeln. Im Osten sollen darüber hinaus Wohnungen geschaffen werden. Dabei soll ein qualität-volles Konzept hinsichtlich Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Natur / Landschaft umge-setzt werden.

Um ein geeignetes städtebaulich-landschaftliches und architektonisch-freiräumliches Konzept zu finden, führte die Siemens Real Estate GmbH & Co OHG als Grundstücksei-gentümerin in Abstimmung mit der Stadt Erlangen ein Planerauswahlverfahren mit städ-tebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil durch. Der mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf wurde anschließend entsprechend den konkreten Anforderungen einer Entwicklung des Gesamtquartiers in sieben Teilabschnitten (Modulen) wie auch be-züglich der Erschließung, Logistik und Nachhaltigkeits- sowie Betriebsaspekten überarbei-tet und bildet so in Form eines Masterplans für den Siemens Campus Erlangen die Grundlage für die weitere Planung.

Der neue „Siemens Campus Erlangen“ soll im Unterschied zum bisher abgeschlossenen Siemens-Betriebsgelände öffentlich zugänglich und durchlässig sein. Ein wesentliches Element des Masterplans ist eine Grünachse, die sich über mehrere Module erstreckt. Sie erfährt im Westen an der S-Bahn-Station Paul-Gossen-Straße ihren Auftakt und stellt die wesentliche Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer von West nach Ost über den gesamten Campus bis zum Naturschutzgebiet der Brucker Lache dar.

Durch Bebauungspläne soll die gewünschte städtebauliche Entwicklung und Ordnung gesichert werden. Der vorliegende Bebauungsplan umfasst das Modul 1 einschließlich der angrenzenden Straßen, die für die Umsetzung der Entwicklungsplanung auszubauen sind. Das Modul 1 liegt im Nordwesten des neuen Campus und soll nach derzeitigem Pla-nungsstand als Erstes umgesetzt werden. Als zweiter Schritt ist die Realisierung des öst-lich benachbarten Moduls 2 geplant, für dieses Areal befindet sich der Bebauungsplan Nr. 436 parallel in Aufstellung. Die Entwicklung des Plangebiets wird unter Berücksichtigung des übergeordneten Masterplans für den gesamten „Siemens Campus Erlangen“ erfol-gen.

3 ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung moderner Büro-, Forschungs- und Laborgebäude in einem urbanen Umfeld. Dazu sollen der Immo-bilienbestand schrittweise durch neue Gebäudestrukturen ersetzt und die notwendige infrastrukturelle Anbindung sowie spannungsvolle Raumfolgen aus Straßen, Plätzen und Gebäudezwischenräumen mit attraktiven Grün- und Freibereichen geschaffen werden.

Im Planungsgebiet sollen entlang der Ost-West-Grünachse Labor- und Bürogebäude ent-stehen, die sich mit ihren Hauptzugängen sowie Sondernutzungen (z.B. Gastronomie, Läden und Dienstleistungen) auf die Achse orientieren. Der ruhende Verkehr wird in Parkhäusern an der Südgrenze des Planungsgebiets als Übergang zu den angrenzenden Gewerbegebieten angeordnet, wodurch die Achse weitgehend autofrei gehalten und der motorisierte Verkehr zwischen den Gewerbebauten auf ein Minimum begrenzt werden kann. Die Erschließungsstraße für die Parkhäuser wird an die Günther-Scharowsky-Straße und die Cumianastraße angebunden. Die Günther- Scharowsky-Straße und die Paul-Gossen-Straße werden zur Abwicklung des entstehenden Verkehrs ertüchtigt.

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4 RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG

4.1 Planerische Ausgangslage

4.1.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und La ndesplanung

Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind im Landesentwicklungsprogramm Bayern und im Regionalplan Industrieregion Mittelfranken festgelegt. Die Stadt Erlangen ist Teil des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg / Fürth / Erlangen. Der Verdichtungs-raum soll als regionaler und überregionaler Bevölkerungs- und Siedlungsschwerpunkt gestärkt und funktionsfähig erhalten werden. Die Deckung des qualifizierten Grundbedarfs in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen ist hierbei zu gewährleisten.

Der Siemens Campus Erlangen leistet mit der Erneuerung des bestehenden Betriebsge-ländes und der Entwicklung von zukunftsweisenden Büro- und Laborgebäuden einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung dieser raumordnerischen Ziele.

4.1.2 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Erlangen 2003 entwickelt. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als ge-werbliche Baufläche, die Paul-Gossen-Straße und die Günther-Scharowsky-Straße sind als Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.

4.1.3 Sonstige städtebauliche Rahmenbedingungen

Bei der Planung werden die einschlägigen Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlan-gen berücksichtigt, insbesondere das Städtebauliche Einzelhandelskonzept und das Ver-gnügungsstättenkonzept.

Weitere Grundlagen sind das Ergebnis des Planerauswahlverfahrens mit städtebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil sowie der daraus entwickelte Master-plan.

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Abb. 1: Ausschnitt aus dem Masterplan „Siemens Campus Erlangen“, Stand 20.09.2016

4.2 Plangebiet

4.2.1 Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet liegt in einem gewerblich geprägten Umfeld ca. 2,5 km südlich des Haupt-bahnhofs und der historischen Altstadt von Erlangen im Übergang zwischen der Südstadt und dem Stadtteil Bruck.

Im Norden grenzt es an die Paul-Gossen-Straße, im Westen an die Bahntrasse Nürnberg-Bamberg und im Osten an die Günther-Scharowsky-Straße an. Östlich der Günther-Scharowsky-Straße liegen weitere Flächen des Siemens-Standorts. Im Süden schließen Gewerbeflächen an.

4.2.2 Siedlungsstruktur / Stadt- und Landschaftsbil d / Topografie

Die seit der Nachkriegszeit gewachsene Bebauung auf den Grundstücken des Siemens-Standorts setzt sich aus großflächigen Gebäuden unterschiedlichsten Alters, Parkplätzen, Lagerflächen sowie Freiflächen zusammen. Die Bundesstraße B 4 (Paul-Gossen-Straße) stellt eine starke räumliche Zäsur zum nördlich angrenzenden Siedlungsbereich dar. Ihre fehlende stadträumliche Aufenthaltsqualität und die bestehende Einfriedung des für die Allgemeinheit heute unzugänglichen Siemens-Areals isoliert das Gelände weitgehend vom nördlich angrenzenden Stadtgebiet. Die Günther-Scharowsky-Straße dient der Er-schließung der beiderseits angrenzenden Gewerbebereiche und der Verkehrsanbindung nach Süden.

Nördlich des Plangebietes befindet sich jenseits der Paul-Gossen-Straße ein Gewerbege-

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biet mit teils großflächigen Gebäudestrukturen, an das östlich eine Wohnsiedlung aus den 1950er bzw. 1960er Jahren mit meist drei- und in Teilen viergeschossigen Zeilenbauten angrenzt. Im Westen, jenseits der Bahntrasse, befinden sich Sportplätze und das Gewer-begebiet Elise-Spaeth-Straße. Im Süden grenzt an das Planungsgebiet das Gewerbege-biet an der Cumianastraße an, in dem klassische Gewerbebetriebe (u.a. Bauunterneh-men, Autohäuser) und ein Fachmarktzentrum ansässig sind. Östlich der Günther-Scharowsky-Straße erstrecken sich weitere Teile des Siemens-Standorts, dort befindet sich das Denkmalensemble „Siemens Forschungszentrum“.

Das Planungsgebiet ist weitgehend eben, insgesamt fällt es leicht in westlicher Richtung ab. Die Paul-Gossen-Straße im Norden steigt nach Westen zur Bahntrasse hin an, die Höhendifferenz von bis zu ca. 4 m ist als Böschung ausgebildet. Die westlich an das Pla-nungsgebiet angrenzende Bahntrasse liegt etwa 2 m unter dem Niveau des Plangebietes.

4.2.3 Erschließung

Motorisierter Individualverkehr

Das Planungsgebiet grenzt im Norden an die vierstreifige, mit einem Fahrbahnteiler aus-gestattete Bundesstraße B 4 (Paul-Gossen-Straße), die im Westen direkt zur Bundesau-tobahn A 73 (Frankenschnellweg, Anschlussstelle Erlangen-Bruck) führt und sich im Os-ten als Äußere Nürnberger Straße weiter nach Süden in Richtung Nürnberg und zur BAB 3 (Anschlussstelle Erlangen-Tennenlohe) fortsetzt. Sie weist Verkehrsfrequenzen von 20.000 Kfz/24h im Osten bis 30.000 Kfz/24h im Westen auf. Im Osten des Plangebiets verläuft die Günther-Scharowsky-Straße, die weiter südlich als Bunsenstraße in den Stadtteil Bruck führt. Sie weist Verkehrsfrequenzen bis knapp 20.000 Kfz-Fahrten/24 h auf. Sowohl die Paul-Gossen-Straße als auch die Günther-Scharowsky-Straße sind Hauptverkehrsstraßen.

Südlich des Planungsgebiets, westlich der Günther-Scharowsky-Straße liegt die Cumia-nastraße, über die angrenzende gewerbliche Nutzungen erschlossen werden.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Das Plangebiet ist entlang der Paul-Gossen-Straße und Günther-Scharowsky-Straße durch mehrere Buslinien (201/281, 288/289, 286, 20, 293, 30, 285) erschlossen. Halte-stellen befinden sich am Knotenpunkt Paul-Gossen-Straße / Günther-Scharowsky-Straße und im nördlichen Teil der Günther-Scharowsky-Straße.

Die westlich an das Plangebiet angrenzende Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg ist Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8 (VDE8). Im Zuge des Ausbaus sind ein neuer S-Bahn-Haltepunkt im Bereich der Paul-Gossen-Straße, weitere neue Gleisanlagen und eine Lärmschutzwand zum Planungsgebiet hin entstanden.

Fußgänger / Radfahrer

Das Plangebiet ist durch straßenbegleitende Fuß- und Radwege in der Paul-Gossen-Straße sowie der Günther-Scharowsky-Straße an das bestehende Fuß- und Radwege-netz angebunden. In der Cumianastraße sind straßenbegleitende Fußwege eingerichtet.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 11

4.2.4 Gebäude- und Nutzungsbestand

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich ein- bis viergeschossige, über-wiegend mehr als vierzig Jahre alte Büro-, Forschungs- und Laborgebäude sowie Werk-stätten und Lager, die diesen Zwecken entsprechend genutzt werden.

4.2.5 Besitz- und Eigentumsverhältnisse

Die Betriebsgrundstücke sind in privatem Eigentum, für eines dieser Grundstücke ist Sie-mens Erbbauberechtigter. Die Flächen der Paul-Gossen-Straße, Günther-Scharowsky-Straße und Cumianastraße befinden sich im Eigentum der Stadt Erlangen.

Für Geh- und Fahrrecht, Leitungsrecht und das Unterbaurecht sind Grunddienstbarkeiten zugunsten der Stadtwerke Erlangen AG sowie der Deutschen Bahn AG und dem privaten Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen.

4.3 Sonstige rechtliche und tatsächliche Gegebenhei ten im Plangebiet und in der Nachbarschaft

Im südlichen Teil besteht für den Bereich der südlichen Günther-Scharowsky-Straße der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 170, der diese als Straßenverkehrsfläche festsetzt.

An der östlichen Grenze des Planungsumgriffs besteht der rechtsverbindliche Bebau-ungsplan Nr. 251, der in diesem Bereich die Günther-Scharowsky-Straße sowie eine ab-zweigende Stichstraße als Straßenverkehrsfläche, ein Gewerbegebiet (GE) sowie Stra-ßenbegleitgrün festsetzt.

Für die Paul-Gossen-Straße sowie die Böschung der Bahnquerung besteht der rechtsver-bindliche Bebauungsplan Nr. 274, der die Straße als Straßenverkehrsfläche festsetzt.

Im Süden des Planungsgebiets besteht für den Bereich der verkehrlichen Anbindung an die Cumianastraße der rechtsverbindliche, vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 363, der an dieser Stelle ein Sondergebiet (SO) EKZ festsetzt.

Für die im Westen an das Plangebiet angrenzende Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg be-steht ein Planfestellungsbeschluss zum Ausbau im Rahmen des Verkehrsprojektes Deut-sche Einheit Nr. 8 (VDE8).

Westlich der Bahntrasse, außerhalb des Planungsgebiets, besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 108, nordöstlich der rechtsverbindliche, einfache Bebauungs-plan Nr. 72.

5 UMWELTBERICHT

Der Umweltbericht ist gem. § 2a BauGB ein gesonderter Bestandteil der Begründung und dient der Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange. Als systematische Darstel-lung der Umweltaspekte dient er der Optimierung des Abwägungsmaterials und zur In-formation der Öffentlichkeit und der Behörden. Die Kommune legt dazu für jeden Bauleit-plan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Der Umweltbericht ist entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und Verfahrensstand anzupassen.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 12

5.1 Einleitung

5.1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans

Siemens plant auf dem Gelände seines bisherigen Standorts im Süden der Stadt Erlan-gen einen offenen, modernen und nachhaltig gestalteten Campus zu errichten und hat dafür einen städtebauliche Rahmenplan entwickelt. Für die ersten beiden Module soll jetzt durch die Bebauungsplanung Baurecht geschaffen werden. Weitere Angaben vgl. Kap. 2 und 3.

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um das Modul 1 mit einem Gel-tungsbereich von 10,8 ha. Der Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet nach § 8 BauN-VO mit der zugehörigen Verkehrserschließung und Flächen für Gemeinschaftsgaragen Gemeinschaftsparkhaus aus.

Durch das Vorhaben werden bestehende gewerbliche Flächen neu geordnet, nachver-dichtet und gleichzeitig attraktive Freiräume hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Durch den Erhalt von einigen Altbäumen und die Entwicklung von ökologischen wertvollen Suk-zessionsbändern mit naturnahen Gehölzen und Teilbereichen mit mager geprägten, ar-tenreichen Wiesen wird gleichzeitig der aktuelle Wert der Flächen für die Schutzgüter des Naturhaushalts sowie für den Menschen erhalten bzw. neu geschaffen. Der Anteil bebau-ter und versiegelter Flächen verändert sich gegenüber dem Status quo daher nicht we-sentlich.

Es wird eine GRZ von 0,8 eingehalten. Im Plangebiet werden 3,9 ha als öffentliche Ver-kehrsflächen festgesetzt und bis auf die Pflanzflächen à jeweils mindestens 12 m2 für et-wa 91 neu zu pflanzende Bäume (in der Summe ca. 2.702 m2) befestigt. In den Bauflä-chen (Gewerbegebiet und Flächen für Gemeinschaftsgaragen, zusammen 6,9 ha) bleiben rund 1,5 ha Grünflächen unbefestigt. Damit wird ein Anteil von mindestens 20% des Net-tobaulandes eingehalten, der nicht über- oder unterbaut werden darf.

Angaben zum Standort

Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtgebiets Erlangen, im Übergang zwischen der Südstadt und dem Stadtteil Bruck.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Paul-Gossen-Straße, im Osten durch die Günther-Scharowsky-Straße und im Süden von einem Gebiet mit Gewerbe und Einzel-handel sowie im Westen von der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg begrenzt. Hinter der Bahnlinie folgen zunächst Sportflächen, dann Wohnbauflächen, nördlich der Paul-Gossen-Straße liegen Gemeinbedarfsflächen mit der Polizeiinspektion, Gewerbeflächen und gemischte Bauflächen, während im Osten weitere Gewerbegebiete angrenzen.

Geplante Nutzung

Als bauliche Nutzung wird im Wesentlichen ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festge-setzt.

Umfang des Vorhabens

Im Planungsgebiet sollen Labor-, Forschungs- und Bürogebäude entstehen, die sich mit ihren Hauptzugängen sowie Sondernutzungen (z.B. Gastronomie, Läden und Dienstleis-

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 13

tungen) auf eine Grünachse orientieren. Der ruhende Verkehr wird in Parkhäusern an der Südgrenze des Planungsgebiets angeordnet. Die Erschließungsstraße für die Parkhäuser wird an die Günther-Scharowsky-Straße und die Cumianastraße angebunden. Bedarf an Grund und Boden

Mit dem Vorhaben ist eine Flächenversiegelung von insgesamt rund 9,0 ha verbunden, wobei der Großteil dieser Fläche bereits im heutigen Zustand befestigt ist. Es handelt sich um eine Nachverdichtung im innerstädtischen, gewerblich geprägten Bereich. Aufgrund der umgebenden Nutzung war schon vor Aufstellung des Bebauungsplans eine Befesti-gung im geplanten Umfang zulässig. Damit ist der zusätzliche Bedarf an Grund und Bo-den sehr gering. Das Vorhaben entspricht somit dem Grundsatz des sparsamen Um-gangs mit Grund und Boden.

5.1.2 Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen

Für die Aufstellung von Bauleitplänen ist unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Berücksichti-gung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Land-schaftspflege und hier insbesondere der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen vorgege-ben.

Von Bedeutung sind auch die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz, die sich aus § 1a BauGB ergeben.

Grundlage der Bewertung des Baumbestandes ist die Erlanger Baumschutzverordnung, unter deren Schutz Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, fallen.

Nach § 1 Abs. 4 BNatSchG sind Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Land-schaft dauerhaft zu sichern. Absatz 5 ergänzt hierzu: Die erneute Inanspruchnahme be-reits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbe-planten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich.

Nach § 1a BauGB und den Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006 soll mit Grund und Boden schonend umgangen werden, d.h. der Flächenverbrauch gering gehalten, einer Innenverdichtung Vorrang gegeben und die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzt werden. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sollen die Funktionen des Bodens nachhaltig gesichert werden, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen sei-ner natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden.

Dem Grundsatz des § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entsprechend sind nach- teilige Beeinträchtigungen der Gewässer, insbesondere auch des Grundwassers zu ver-meiden.

Luft und Klima sind im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigende Belange des Umweltschutzes. Spezielle fachgesetzliche Ziele zum Schutz und zur Verbesserung des Klimas finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie im Bayerischen Na-turschutzgesetz (BayNatSchG).

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Ferner ist für das aktuelle Plangebiet das Waldgesetz relevant, das zusammenhängende Baumbestände ab einer gewissen Größe auch in bebauten Gebieten als Wald definiert und deren grundsätzliche Erhaltungswürdigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Aussagen von Fachplänen, regelt.

5.1.3 Umweltrelevante Ziele aus Fachplänen

Grundsätze und verbindliche Ziele der übergeordneten Raumordnung und Landespla-nung zur Beurteilung des Vorhabens enthalten das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und der Regionalplan Industrieregion Mittelfranken. Gem. LEP ist das Plangebiet dem Verdichtungsraum der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen zuzuordnen. Folgende Grundsätze/ Ziele sind aus Umweltsicht für die vorliegende Planung relevant:

1.3.2 G: In allen Teilräumen, insbesondere in verdichteten Räumen, sollen klima-relevante Freiflächen von Bebauung freigehalten werden.

7.1.4 G: Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhal-ten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Land-schaft entwickelt werden.

7.1.6 G: Lebensräume für wildlebende Arten sollen gesichert und entwickelt wer-den. Die Wanderkorridore wildlebender Arten zu Land, zu Wasser und in der Luft sollen erhalten und wieder hergestellt werden.

Laut Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken liegt das Plangebiet im großen Ver-dichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen. Es ist nicht Teil eines Landschaftlichen Vorbe-haltsgebiets. Zu den für das Vorhaben umweltrelevanten Vorgaben des Regionalplans zählen:

1.4.1.1 G: Es ist anzustreben, Ortsränder sowie Industrie- und Gewerbegebiete, insbesondere in den Naturparken und in den Fremdenverkehrsgebieten, so zu ge-stalten, dass sie das Landschafts- und Ortsbild nicht beeinträchtigen.

1.4.1.2 G: In innerörtlichen und ortsnahen Bereichen, insbesondere der zentralen Orte, ist die Erhaltung und Erweiterung vorhandener Grün- und sonstiger Freiflä-chen - einschließlich wertvoller Baumbestände - sowie die Entwicklung neuer Grünflächen unter Berücksichtigung natürlicher Landschaftsstrukturen anzustre-ben.

Diese Ziele wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt. Es wurde darauf geachtet, klimarelevante Freiflächen des bestehenden Gewerbegebiets sowie v.a. den dort für die lokalklimatische Ausgleichsfunktion bedeutsamen Baumbestand so weit wie möglich zu erhalten. In Zusammenhang mit den neu zu entwickelnden Frei- und Grün-flächen werden diese im Sinne der obigen Ziele durch die langfristige Planung der weite-ren Module des Siemens Campus an die freie Landschaft im Süden und im Osten des Gewerbegebietes angeschlossen. So sollen die Lebensräume und Wanderkorridore der wildlebenden Arten erhalten und entwickelt werden. Dies wurde insbesondere im Hinblick auf die Lage des Gewerbegebiets nördlich einer verbindenden Grünachse zwischen dem Nürnberger Reichswald und dem Tal der Regnitz berücksichtigt.

Die Gestaltung des Ortsbildes spielte bei der Entwicklung des Bebauungsplanes ebenfalls eine herausragende Rolle. Ziel war es, die Eingangsbereiche vom städtischen Umfeld zum neuen Campus durch die Planung von klaren Gebäudekanten, einzelnen Hochpunk-

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ten und baulichen Akzenten sowie durch die Erhaltung und Neupflanzung von regionsty-pischen Bäumen attraktiv zu gestalten. Der Schutz des Landschaftsbildes stellte dagegen keinen wesentlichen Aspekt der Planung dar, da das Gewerbegebiet von zentralen Ver-kehrsachsen (Bahnstrecke, Paul-Gossen-Straße) und weiteren gewerblichen Flächen umschlossen ist.

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt für das Plangebiet ge-werbliche Bauflächen dar, so dass der Plan als daraus entwickelt zu betrachten ist. Weite-re landschaftsplanerische Ziele sind dort nicht formuliert.

Das Bayerische Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Erlangen mit Stand 1992 hat für den Geltungsbereich keine konkreten Ziele genannt, allerdings werden für gewerblich genutzte Flächen allgemeine Zielaussagen formuliert. So wird auf die klimati-sche Bedeutung der Freiflächen mit hohem Gehölzanteil sowie auf die oftmals hohe Be-deutung für den Arten- und Biotopschutz, sofern noch Reste der ursprünglichen Vegetati-on oder von Sukzessionsflächen erhalten geblieben sind, hingewiesen. Dies lässt sich in einzelnen Teilbereichen des Planungsgebiets nachvollziehen, wie in der Unterlage zu den faunistischen Untersuchungen (Anlage) dargelegt wird. Dementsprechend wurde bei der Neuentwicklung des Campus auch ein besonderes Augenmerk auf die Erhaltung dieser Funktionen gesetzt.

Aussagen des Waldfunktionsplans

Der aktuell gültige Waldfunktionsplan (Stand 1972) formuliert im Geltungsbereich keine Zielaussagen und definiert keine Funktionen für Waldflächen. Das gleiche gilt auch für den noch nicht verbindlichen Entwurf der Fortschreibung des Waldfunktionsplans (Stand 19.02.2013). Es gilt lediglich das textlich formulierte Ziel des Landesentwicklungspro-gramms (z.B. B IV 4.1 (G)), dass insbesondere in den Verdichtungsräumen der Erhaltung der Flächensubstanz des Waldes eine besondere Bedeutung zukommt. Diese Waldflä-chen haben besondere Schutz- und Erholungsfunktionen.

5.2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirk ungen / Prognose bei Durchführung der Planung

5.2.1 Der Mensch und seine Gesundheit

Die aktuelle Nutzung ist von gewerblichen Gebäuden, befestigten Verkehrsflächen, über-wiegend intensiv gepflegten Parkanlagen sowie einzelnen Brachen geprägt, insbesondere an der westlichen Grenze zur Bahnlinie. Nähere Informationen zu der vorhandenen Vege-tation und den Tierarten finden sich in Kap. 5.2.2.

Vorbelastungen des Bodens

Da die geplanten Grünflächen zukünftig öffentlich zugänglich sein werden und der Erho-lungsnutzung dienen sollen, wurde in Bereichen der künftigen Grünachsen im Modul 1 verbleibender Oberboden nach den Vorgaben des Merkblattes: Bayer. Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.): Merkblatt „Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädli-chen Bodenveränderungen - Wirkungspfad Boden - Mensch (direkter Kontakt)“ – LfU-Merkblatt Altlasten 1, Augsburg, 2002 einer umfangreichen Analytik unterzogen.

Es wurden 9 Teilflächen untersucht, indem ausgewählte Proben aus einem Tiefenbereich

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von 0 - 10 cm auf die in der Tabelle der BBodSchV (vgl. Tab. 2) genannten Parameter analysiert wurden.

Maßnahmenwerte in ng 1-Teq/kg TM 1)

Substanz Kinderspiel-

flächen

Wohngebiete Park- und Freizeit-

anlagen

Industrie- und

Gewerbe-

Dioxine/Furane PCDD/F 100 1.000 1.000 10.000

Arsen 25 50 125 140

Blei 200 400 1.000 2.000

Cadmium 10 20 50 60

Cyanide 50 50 50 100

Chrom, gesamt 200 400 1.000 1.000

Nickel 70 140 350 900

Quecksilber 10 20 50 80

Aldrin 2 4 10 -

Benzo(a)pyren 2 4 10 12

DDT 40 80 200 -

Hexachlorbenzol 4 8 20 200

Hexachlorcyclohexan 5 10 25 400

Pentachlorphenol 50 100 250 250

Polychlorierte Biphenyle 0,4 0,8 2 40 1) Summe der 2, 3, 7, 8 – TCDD- Toxizitätsäquivalente (nach NATO/CCMS)

Tab. 1: Maßnahmenwerte nach § 8 Abs.1 Satz 2 Nr.2 des BBodSchG zur Beurteilung des Wir-kungspfads

In allen untersuchten Proben (vgl. Untersuchungsbericht C35/WPBM, GeoCon 2016) sind die festgelegten Prüfwerte der BBodSchV für Park- und Freizeitanlagen und zudem auch die deutlich niedrigeren für Wohngebiete unterschritten. Jedoch werden in der Teilfläche T7 (siehe Abb. 3 im folgenden Text bei Unterpunkt „Wirkpfad Boden – Mensch“ und Anla-ge) die in Bayern geltenden FoBiG-Grenzwerte für Benzo(a)pyren überschritten. Um die-se Fläche als öffentlich zugängliche Grünfläche nutzen zu können, ist vorab ein min. 10 cm mächtiger Oberbodenauftrag notwendig. Aufgrund der ermittelten Konzentrationen sind in allen weiteren Teilflächen keine weiterführenden Untersuchungen oder Maßnah-men notwendig.

Vorbelastungen durch Immissionen

Vom Plangebiet gehen im Istzustand Geräusche durch gewerbliche Nutzungen aus, da-runter Büro-/Verwaltungs-, Produktions- und Logistiktätigkeiten. Genaue Angaben über die Immissionssituation für Gewerbegeräusche im Bestand liegen nicht vor. Durch Ge-werbegeräusche weiterer Anlagen und Gewerbegebiete sind die umliegenden Gebiete (Wohngebiete und Gewerbegebiete) zusätzlich belastet. Auf das Plangebiet wirken Ver-kehrsgeräusche der angrenzenden Straßen (insbesondere Paul-Gossen-Straße sowie Günther-Scharowsky-Straße) sowie der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg ein. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich Wohngebiete, die durch bestehende Straßen und die Bahnli-nie Nürnberg-Bamberg zum Teil stark mit Verkehrsgeräuschen vorbelastet sind. Von den Bahnstromoberleitungen gehen elektrische und magnetische Felder aus.

Wesentliche Geruchs- oder Schadstoffbelastungen durch Betriebe im Planungsgebiet und

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seinem Umfeld sind nicht bekannt.

Die verkehrsbedingte Schadstoffbelastung der Luft im Umfeld des Bebauungsplanes lässt sich aus dem Luftreinhalteplan (LEP) für den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen nicht konkret ableiten, da es in diesem Bereich keine Messstelle gibt und eine Vergleichbarkeit mit anderen Messstellen des Ballungsraumes Nürnberg-Fürth-Erlangen aufgrund der vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren (Verkehrsbelastung, Straßenbreite, Gebäudehöhe, Anteil des Schwerlastverkehrs, etc.) nicht gegeben ist. Die Kreuzung Paul-Gossen-Straße/Günther-Scharowsky-Straße ist bereits im jetzigen Zustand ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Erlangen und es ist von einem entsprechend hohen Schadstoffausstoß (Feinstaub-PM10, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid) auszugehen. Aufgrund des breiten Straßenausbaus, der günstigen Ost-Westausrichtung der Paul-Gossen-Straße und der Begrünung ist dennoch nicht davon auszugehen, dass es sich hier um einen Belastungsschwerpunkt handelt. Einzelne Überschreitungen der Grenzwerte nach 39. BImSchV sind an Tagen mit ungünstiger Wetterlage aber nicht auszuschließen.

Konflikt/Eingriffswirkung/Eingriffsvermeidung bzw. -minimierung

Im derzeitigen Zustand wird das Plangebiet bereits gewerblich genutzt. Im Istzustand be-finden sich hier Büro-, Forschungs- und Produktionsareale. Während Büro- und For-schungseinrichtungen auch zukünftig geplant sind, sind Produktionsareale nicht mehr vorgesehen.

Gewerbegeräusche

Das Plangebiet wird gegliedert in das Gewerbegebiet GE sowie die Flächen für Gemein-schaftsgaragen Gemeinschaftsparkhaus FGGa 1 und FGGa2. Bei Umsetzung der Pla-nung werden sich im Plangebiet vorrangig Nutzungen durch Büro-, Forschungs- und Ver-waltungstätigkeiten wiederfinden, ergänzt durch Gastronomie und kleinflächigen Einzel-handel.

Daraus resultierend ist im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) mit Gewerbegeräuschen aus dem Plangebiet insbesondere durch Fahrgeräusche von Pkw (innerhalb und außerhalb von Parkhäusern), durch haustechnische Anlagen und durch Gastronomie zu rechnen. Fahr- und Ladegeräusche durch Lkw sind dagegen voraussichtlich untergeordnet und in Bezug auf die Immissionssituation für Gewerbegeräusche insgesamt zu vernachlässigen. Im Nachtzeitraum sind vom Plangebiet dagegen nur geringe Gewerbegeräusche zu er-warten (evtl. haustechnische Anlagen, gastronomische Nutzungen).

Durch die Festsetzung von Geräuschemissionskontingenten werden die zulässigen Ge-werbegeräusche vom Plangebiet in den Zeiträumen tags und nachts so begrenzt, dass auch im Rahmen einer Summenbetrachtung mit weiteren Gewerbeflächen im Umfeld eine Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen sichergestellt ist.

Verkehrsgeräusche

Durch die Planung werden im Geltungsbereich Arbeitsplätze in Gebäuden geschaffen, die zum Teil einer hohen Belastung durch Verkehrsgeräuschimmissionen der umliegenden Straßen- und Schienenwege ausgesetzt sein werden. An den lärmzugewandten Fassa-denseiten von Bürogebäuden im Plangebiet sind daher passive Schallschutzmaßnahmen

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erforderlich.

Aufgrund der Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze innerhalb des Plangebietes ist im Tag-zeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) mit einer Erhöhung der Pkw-Verkehrszahlen auf den umlie-genden Straßen zu rechnen. Zu einer leistungsfähigen Abwicklung dieses Verkehrs sind auch bauliche Veränderungen an der Paul-Gossen-Straße und der Günther-Scharowsky-Straße erforderlich, die als erhebliche bauliche Eingriffe im Sinne der 16. BImSchV einzu-stufen sind.

Die Straßenbereiche, in denen die baulichen Eingriffe durchgeführt werden sollen, sind in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nrn. 435 und 436 (zeitgleich in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan für den Siemens Campus Modul 2) enthalten. Die schalltech-nische Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen der Straßenbaumaßnahmen in beiden Bebauungsplänen erfolgt gesamthaft im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 435.

Die bestehenden Gebäude entlang der Paul-Gossen-Straße sind bereits im Bestand ho-hen Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt. Durch Vorberechnungen konnte festgestellt werden, dass sich die Immissionssituation im Abschnitt zwischen der Paul-Gossen-Brücke über die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg und der Kreuzung mit der Gebbertstraße / Hammerbachstraße im Bereich der gesundheitsgefährdenden Schwellenwerte von tags / nachts 70 / 60 dB(A) bewegt. Durch das Projekt Siemens Campus Erlangen ist eine Stei-gerung der Verkehrszahlen und damit auch ein Anstieg der Verkehrsgeräusche, jedoch um weniger als 1 dB zu erwarten.

Für die Paul-Gossen-Straße im vorstehend genannten Abschnitt wird daher vorausge-setzt, dass im Zuge der Umsetzung des Projektes Siemens Campus eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen von derzeit 60 km/h auf 50 km/h erforderlich ist. Diese Maßnahme senkt den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräu-sche (bei ansonsten gleichbleibenden Verkehrsdaten) gemäß RLS-90 rechnerisch um DL = 1,1 dB. Der durch das Projekt Siemens Campus Erlangen zu erwartende Anstieg der Verkehrsgeräusche kann damit mehr als kompensiert werden.

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Abb. 2: Immissionssituation für Verkehrsgeräusche – Gesamtlärmbetrachtung, betroffene Fassa-den von Wohngebäuden

Eine vollständige Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ist trotz Ge-schwindigkeitsreduktion in oben genanntem Abschnitt durch aktive Lärmschutzmaßnah-men nicht zu erreichen (vgl. Abb. 2), so dass ergänzende passive Schallschutzmaßnah-men erforderlich sind.

Folgende aktive Maßnahmen wurden im Rahmen des Planungsprozesses geprüft und sind aus nachfolgend beschriebenen Gründen nicht realisierbar:

Die Errichtung von Lärmschutzwänden ist im vorliegenden Fall nicht zielführend, da ein Anspruch auf Lärmvorsorge gemäß der 16. BImSchV nur an den Südfassaden der be-troffenen Wohngebäude besteht. Diese Gebäude weisen Wohnraumfenster bis ins 3. Obergeschoss auf. Für einen Vollschutz wäre daher, abhängig von der genauen Lage der Wand (Abstand zum Fahrbahnrand bzw. zum Immissionsort) von Wandhöhen von min-destens 9 Metern erforderlich. Das Wohngebäude Koldestraße 35 liegt jedoch zudem so nahe an der Kreuzung Paul-Gossen-Straße / Günther-Scharowsky-Straße, dass eine voll-ständige Abschirmung der Südfassade baulich nicht möglich sein wird. Ein Vollschutz aller Immissionsorte ist damit durch den Bau von Lärmschutzwänden nicht zu erreichen.

Auch der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages ist nur bedingt erfolgverspre-chend. Im Rahmen einer vorläufigen gutachterlichen Einschätzung wird im günstigsten Fall von einer erzielbaren Pegelminderung der Geräusche der Paul-Gossen-Straße von 3 dB ausgegangen. Eine vollständige Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BIm-SchV kann somit durch einen lärmmindernden Fahrbahnbelag als Einzelmaßnahme nicht erreicht werden. Die betroffenen Wohngebäude liegen im Kreuzungsbereich der Paul-

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Gossen-Straße mit der Günther-Scharowsky-Straße im Nahbereich einer Signalanlage. Somit muss der vorgesehene Fahrbahnbelag für den Einbau im Kreuzungsbereich und direkt vor einer Signalanlage geeignet sein. Aufgrund der häufigen Brems- und Beschleu-nigungsvorgänge ist mit starken Schubbelastungen zu rechnen. Nach derzeitigem Kennt-nisstand sind offenporige Asphalte mit hohem Lärmminderungspotenzial daher auszu-schließen. In der einschlägigen Fachliteratur (z.B. UBA-Bericht 2014) wird der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelages innerorts nur empfohlen, wenn die Einbaulänge min-destens 500 Meter beträgt. Im vorliegenden Fall müsste der entsprechende Belag min-destens auch im gesamten Kreuzungsbereich aufgebracht werden. Es wäre mit Kosten im mindestens 6-stelligen Bereich zu rechnen.

Als passive Lärmminderungsmaßnahmen kämen Schallschutzfenster sowie schallge-dämmte Lüftungseinrichtungen in Betracht. Es ist davon auszugehen, dass das Verhältnis der Kosten für aktive Maßnahmen zu den Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen unverhältnismäßig sein wird. Für die Abwicklung der ermittelten Ansprüche auf Lärmvor-sorge ist entsprechend der Empfehlung des Gutachters die ausschließliche Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

An den in Abbildung 2 genannten Gebäuden werden auch unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Paul-Gossen-Straße auf 50 km/h zusätzlich Schwel-lenwerte erreicht oder überschritten, die auf eine Gesundheitsgefährdung hinweisen. So-fern für die genannten Gebäude keine Unterschreitung der Schwellenwerte zur Gesund-heitsgefährdung durch aktive Maßnahmen erreichbar ist, wird die Umsetzung passiver Lärmminderungsmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungseinrich-tungen) im Rahmen einer Lärmsanierung erforderlich.

Für den Geltungsbereich selbst werden an den am stärksten betroffenen Fassadenab-schnitten (Lärmpegelbereiche IV und höher gemäß DIN 4109_1989-11) passive Lärm-schutzmaßnahmen festgesetzt und so sichergestellt, dass die Arbeitsplätze in den neu geplanten Bürogebäuden vor den Verkehrsgeräuschimmissionen der angrenzenden Straßen- und Schienenwege geschützt werden.

Wirkpfad Boden - Mensch

Die oben aufgeführten Untersuchungen der zukünftig öffentlich zugänglichen Grünflächen haben gezeigt, dass keine Gefährdung der vorgesehenen Nutzung gegeben ist, da zum einen alle relevanten Prüfwerte der BBodSchV unterschritten werden und zum anderen eine Teilfläche (T7, vgl. Abb. 3) durch einen 10 cm starken Oberbodenauftrag einer ge-fahrlosen Nutzung zugeführt werden kann. Weitere Wirkungen von Bodenbelastungen über die Wirkpfade Boden – Wasser oder Boden - Luft werden in den Kapiteln zu den Schutzgütern Boden und Wasser (Kap. 5.2.3 und 5.2.4) behandelt.

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Abb. 3: Lage Teilbereich T7, in dem bei späterer Nutzung als Grünfläche ein 10 cm starker Oberbodenauftrag erforderlich wird

Elektrosmog

Die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg führt zu elektrischen und magnetischen Feldern, die im Nahbereich zu Dauerbelastungen auch für den Menschen führen könnten. Aus vergleich-baren Untersuchungen an der gleichen Ausbaustrecke südlich von Bamberg ist jedoch zu schließen, dass in einer Entfernung von mehr als 20 m jegliche Beeinträchtigung durch Elektrosmog auszuschließen ist (Schubert, DB Projekt Bau GmbH, Berlin mdl. 31.07.2015). Beeinträchtigungen bei einem dauerhaften Aufenthalt wie er z.B. durch eine Büronutzung gegeben wäre, sind – je nach weiteren vorhandenen Emittenten – nur im unmittelbaren Nahbereich von wenigen Metern zu erwarten. Die an die Bahnlinie angren-zenden nächsten Bürogebäude werden laut Masterplan (Anlage) über 20 m von den Lei-tungen entfernt liegen, so dass hier keine Beeinträchtigung der Menschen in den Gebäu-den zu besorgen ist.

Luftschadstoffe

Die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 435 in Kombination mit der Umsetzung des Be-bauungsplans Nr. 436 führt durch die Erhöhung der Anzahl von Arbeitsplätzen im Ver-gleich zur Situation ohne Umbau im Jahr 2030 zu einer Verkehrszunahme im umgeben-

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den Straßennetz, v.a. in der Paul-Gossen-Straße, der Koldestraße und der Cumianastra-ße. Durch diese Verkehrszunahme ist zunächst auch von einem vergleichsweise höheren verkehrsbedingten Ausstoß von Luftschadstoffen auszugehen. Im Umfeld des Geltungs-bereichs existiert keine Messstation für Luftschadstoffe, und die Messwerte anderer Stati-onen lassen aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren nur bedingt Rückschlüsse auf die aktuelle Belastungssituation zu. Durch den Ausbau werden die momentan günstigen Ver-hältnisse an der am stärksten belasteten Kreuzung Paul-Gossen-/Günther-Scharowsky-Straße jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt (breiter Straßenausbau mit Straßenrandbe-grünung, gute Durchlüftung der Paul-Gossen-Straße durch Ost-West-Ausrichtung, keine geschlossene Randbebauung), der geringe Verlust der Bestandsbäume wird durch Neupflanzungen ausgeglichen und der neue Gebäudebestand lässt durch die zahlreichen Grünachsen ebenfalls Luftaustauschbeziehungen zu.

Von Seiten der Stadt wird bereits jetzt durch den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur (Radwege, ÖPNV, S-Bahn, etc.) versucht, den motorisierten Individualverkehr zu reduzie-ren. Dieses Ziel wird auch auf dem zukünftigen Siemens Campus Erlangen mit einem großen Angebot an Fahrradstellplätzen und der Schaffung von gut nutzbaren Wegever-bindungen und Umsteigemöglichkeiten weiterverfolgt. Darüber hinaus werden durch die zahlreichen geplanten Ladestationen für E-Bikes und Elektroautos emissionsarme An-triebsarten gefördert. Die Verkehrszunahme ist als relativ gering zu betrachten und in Verbindung mit den posi-tiven Effekten der Planung ist von keiner wesentlichen Verschlechterung der Werte für Feinstaub-PM10, Stickstoffdioxid oder Schwefeldioxid auszugehen. Thermische Belastung

Nach Untersuchungen zum Stadtklima Erlangen (Samimi & Strobel 2003, Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft, Bd. 50/51, S. 147-178) gehört das Plangebiet zu den Bereichen, die bei heißen Sommertagen zu erhöhten thermischen Belastungen neigen. Aus diesem Grund ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Grünachsen mit ihrem Baumbestand auch aus lokalklimatischer Sicht und im Hinblick auf die resultierende Aufenthaltsqualität für den Menschen von besonderer Bedeutung.

Erschütterungen

Aufgrund der geplanten Abstände der Bürogebäude zu den nächsten Bahngleisen ist in der Regel mit keiner Beeinträchtigung der normalen Bürotätigkeit durch Erschütterungen zu rechnen (Mitteilung IfB vom 19. April 2016, siehe Anlage). Für erschütterungsempfind-liche Nutzungen (z.B. Forschungseinrichtungen, Labore, Messgeräte, sensible Büronut-zungen) in den Bauräumen 1 und 5 werden im Vorfeld einer solchen Nutzung Untersu-chungen zum Erschütterungsschutz auf der Basis von Messungen empfohlen.

5.2.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt / A rtenschutz

Schutzgebiete

Natura-2000-Gebiete und Schutzgebiete gem. §§ 23-29 BNatSchG sind vom Vorhaben nicht betroffen. Die nächstliegenden Schutzgebiete für Natur und Landschaft sind die bei-den Landschaftsschutzgebiete LSG 00340.18 „Bachgraben“ (ca. 100 m südlich) und LSG 00340.19 „Brucker Lache mit Langenaufeld“ (ca. 550 m südöstlich) sowie das Vogel-

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schutzgebiet SPA 6533.471 „Nürnberger Reichswald“ (ca. 450 südöstlich). Wirkpfade auf diese Schutzgebiete sind wegen der dazwischen liegenden Bebauung und fehlenden Be-einträchtigung entsprechender Zielarten ausgeschlossen. Ferner ist die Grundwasser-fließrichtung im Plangebiet von Südost nach Nordwest gerichtet, so dass auch Beein-trächtigungen des Grundwasserregimes und damit einer wichtigen Voraussetzung für die feuchte Prägung des Bachgrabens und der südöstlich angrenzenden Brucker Lache im Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald ebenfalls ausgeschlossen sind.

Die meisten Gehölzbestände sind aufgrund ihrer naturnahen Artenzusammensetzung und der Strukturvielfalt als Biotope (Nr. ER-1027-005, Teilflächen 1-35, vgl. Abb. 4) in der Stadtbiotopkartierung im Jahr 2009 erfasst worden. Ein gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG besteht jedoch nicht.

Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt / Artenschutz

Das Gelände ist durch eine dichte Bebauung mit z.T. großflächigen Gebäuden geprägt. Zusammen mit Straßen, Zufahrtswegen, Parkplätzen etc. ergibt sich dadurch ein hoher Versiegelungsgrad. Die vorhandenen Grünflächen sind stark durch Feldgehölze und Baumgruppen geprägt, die zu einem Großteil naturnah ausgebildet sind und dem typi-schen Charakter des Naturraumes „Mittelfränkisches Becken“ sowie der südöstlich an-grenzenden städtischen Freiräume entsprechen. Die trockenen Kiefernwälder des Nürn-berger Reichswaldes finden hier ebenso ihre Entsprechung wie die feuchten Auenstand-orte der unmittelbar angrenzenden Brucker Lache. Häufige Baumarten sind u. a. die hei-mischen Kiefern, Eichen, Birken, Pappeln, Weiden, Erlen, Hainbuchen, Ahorn oder Bu-chen. In der Strauchschicht der Feldgehölze und Baumhecken finden sich v. a. Vogelbee-re, Hartriegel, Liguster, Hasel, Weißdorn oder Brombeeren.

Neben den heimischen Arten stocken auch einige Ziergehölze wie z. B. Zuckerahorn, Platane, Douglasie oder Säuleneiche. Stellenweise wird durch locker verteilte oder in Gruppen zusammenstehende markante Einzelbäume über Rasenflächen ein typischer Parkcharakter geprägt.

In der nachfolgenden Abbildung (Abb. 4) werden die Gehölzbestände des gesamten der-zeitige Siemens Standorts nach ihrer Bedeutung in „besonders erhaltungswürdig“ (dun-kelgrün), „erhaltungswürdig“ (mittelgrün) und „sonstige Bestände“ (hellgrün) unterschie-den. Die amtlich erfassten Biotope wurden dabei zumindest als „erhaltungswürdig“ einge-stuft. Diese Bewertung diente als Orientierung bei der Planung der Freiflächen und der Erhaltung von Baumbeständen.

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Abb. 4: Bewertung der Gehölzbestände auf dem Siemensgelände (Stand 2014)

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Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen. Es gelten daher die Bestimmungen der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen in der jeweils aktuell geltenden Fassung (Inkrafttreten am 15.04.2011). Bäume innerhalb überbaubarer Grundstücksflächen, welche die darin genannten Voraussetzun-gen erfüllen, dürfen nicht ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden und sind gemäß Baumschutzverordnung zu kompensieren.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgte im Rahmen einer Geländebegehung am 29. Mai 2015 eine Kartierung potentiell vorhandener, nach § 30 BNatSchG geschütz-ter Biotoptypen unter Verwendung des Bestimmungsschlüssels für Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG (BayLfU 2012). Im Untersuchungsgebiet konnten keine gesetzlich geschützten Biotoptypen festgestellt werden. Im Folgenden wird eine Übersicht über die vorgefundenen Biotoptypen gegeben.

Die Gehölzbestände weisen zum großen Teil Biotopcharakter auf und wurden in der Stadtbiotopkartierung Erlangen als Biotoptypen UA00BK (Alleen, Baumreihen, Baum-gruppen), UE00BK (Einzelbäume), UP00BK (Parks, Haine, Grünanlagen mit Baumbe-stand), WH00BK (Hecken, naturnah) und WO00BK (Feldgehölz, naturnah) erfasst. Ent-sprechend der Kartieranleitung für die Stadtbiotopkartierung lag der Schwerpunkt der Er-fassung einerseits auf naturnahe Ausbildungen (Hecken mit geschlossener Strauch-schicht, Feldgehölze mit von den Gehölzen geprägtem Unterwuchs) sowie andererseits auf der Erfassung von älteren Baumbeständen mit Bäumen, die in Brusthöhe einen Stammdurchmesser von mindestens 50 cm aufweisen (Biotoptypen UA, UE und UP).

Neben den Gehölzbeständen gibt es auch zahlreiche gehölzfreie oder nur von wenigen Einzelgehölzen bestandene Grünflächen zwischen den Gebäuden oder als Abstandsgrün zwischen Straßen und Wegen. Diese Rasenflächen werden regelmäßig sehr häufig ge-mäht und entsprechen parkrasenartigen Vielschnittrasen. Je nach Nährstoffgehalt bzw. Wasserspeicherkraft des Bodens und dem Beschattungsgrad durch Bäume oder benach-barte Gebäude reicht die Spannbreite von mesophilen Beständen bis hin zu relativ mage-ren Ausbildungen (vgl. Abb. 5).

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Abb. 5: Wichtigste magere Wiesenbestände in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 435 und Nr. 436 (Stand 2014)

Erstere sind typischerweise durch das zahlreiche Auftreten von Gänseblümchen (Bellis perennis) gekennzeichnet, häufige Arten sind außerdem u. a. Faden-Klee (Trifolium dubi-um), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Weidelgras (Lolium perenne) und weitere Fettwiesenarten.

In den mageren Ausbildungen treten dagegen regelmäßig Magerkeitszeiger wie Ferkel-kraut (Hypochoeris radicata), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella), Acker-Hornkraut (Cerastium arvense), Frühlings-Fingerkraut (Potentilla verna agg.) und Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea) auf; an den magersten Standorten tritt außerdem Schaf-Schwingel als Hauptgrasart hervor. Seltener kommen noch weitere Magerkeitszeiger wie

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Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Feld-Klee (Trifolium campestre), Kleiner Saueramp-fer (Rumex acetosella) oder Pillen-Segge (Carex pilulifera) vor. Derartige Bestände finden sich nicht nur an gehölzfreien Rasenabschnitten, sondern öfters auch unter lichten Ge-hölz-, insbesondere Kiefernbeständen.

Für die Tierwelt wurden zur Beurteilung des Konfliktpotenzials mit den Vorgaben des Ar-ten- und Gebietsschutzes, nach anfänglichen Datenrecherchen und Übersichtsbegehun-gen in den Jahren 2014 und 2015 folgende Kartierungen vereinbart und durchgeführt:

• Brutvogelkartierung, fünf Begehungen, abgeschlossen • Fledermauskartierung, fünf Begehungen, abgeschlossen • Zauneidechsenkartierung, vier Begehungen, abgeschlossen

Im Zuge dieser Kartierungen erfolgte auch eine Prüfung auf mögliches Habitatpotenzial von weiteren Arten des Anhang IV, wie z. B. dem Großen Feuerfalter oder Nachtkerzen-schwärmer.

Dabei wurden bislang folgende wirkungsempfindliche nach § 44 BNatSchG geschützte Tierarten im Plangebiet nachgewiesen:

Die Zwergfledermaus als einzige, aber im Gebiet sehr häufig nachgewiesene Fleder-mausart. Aufgrund der hohen Nachweisdichte ist von einem größeren Bestand auszuge-hen. Sie bewohnt in der Regel Spalten an Gebäuden, aber auch Spalten und Hohlräume von Bäumen.

Eine hohe Artenvielfalt zeigt die Vogelwelt des Untersuchungsgebiets. Die parkähnlichen Bereiche mit Bäumen und Offenland bieten für viele Arten neben geeigneten Nistplätzen auch eine günstige Nahrungsverfügbarkeit. Mit Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrot-schwanz, Grünspecht, Haussperling und Klappergrasmücke konnten sechs gefährdete Arten oder auf der Vorwarnliste der gefährdeten Arten aufgeführte Vögel nachgewiesen werden. Die Beeinträchtigung dieser Arten wird in einer gesonderten Unterlage, der spe-ziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP, Anlage) beurteilt. In Kapitel 5.5.2 sind die daraus resultierenden Maßnahmen des Artenschutz zusammengefasst genannt. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen können Verbotstatbestände für einzelne Arten ver-mieden werden, für die meisten muss eine Ausnahme beantragt werden. Es ist dargelegt, wie durch entsprechende Maßnahmen die Voraussetzungen für die Erteilung einer arten-schutzrechtlichen Ausnahme erfüllt werden. Diese wurde am 14.01.2016 durch die höhere Naturschutzbehörde der Regierung Mittelfranken erteilt.

Weitere planungsrelevante Arten konnten nicht nachgewiesen werden.

Die biologische Vielfalt ist daher insgesamt vor allem aufgrund der vorhandenen Restbe-stände naturnaher Vegetation und der sie nutzenden Tierarten für Siedlungsgebiete als relativ hoch zu bewerten, auch wenn nur eine Fledermausart und keine weiteren ge-schützten Tierarten vorgefunden worden sind.

Konflikt/Eingriffswirkung/Eingriffsvermeidung bzw. -minimierung

Vor dem Neubau müssen sämtliche Gebäude und befestigten Flächen rückgebaut wer-den. Im Anschluss werden die Freiflächen zum größten Teil neu gestaltet und angelegt. Damit sind eine weitgehende Beanspruchung des Geltungsbereichs sowie Störungen während der Bauphase verbunden. Es kommt zum Verlust von Lebensräumen von Pflan-

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zen und Tieren überwiegend mittlerer, im Hinblick auf die Vögel im städtischen Vergleich auch von etwas höherer Bedeutung.

Dennoch wird eine größere Anzahl an älteren Bäumen und Gehölzgruppen erhalten. Durch entsprechende Maßnahmen wird erreicht, dass der Großteil der nachgewiesenen Vogel- und Fledermausarten auch nach Abschluss der Bautätigkeit den Campus wieder besiedeln kann (vgl. Anlage, saP). Ein Teil der Individuen kann durch Vermeidungsmaß-nahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen auch kontinuierlich auf dem Gelände gehalten werden. Grünordnerische Festsetzungen zur „campusartigen“ Entwicklung der nicht bebauten Flächen, d.h. als offene, von Einzelbäumen überstandene Wiesen mit ein-zelnen Gehölzpflanzungen unter Verwendung gebietsheimischer und standorttypischer Arten mindern die Wirkungen des Eingriffs auf einige Arten und Lebensgemeinschaften bzw. gleichen sie zum Teil aus (vgl. Begründung).

Aus der nachfolgenden Abbildung ist erkenntlich, welche Bäume im Geltungsbereich er-halten werden können und welche entfallen müssen.

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Abb. 6: Baumbilanz (Stand: September 2016)

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5.2.3 Boden

Im Bodeninformationssystem Bayern (http://www.bis.bayern.de) liegen für den Geltungs-bereich lediglich Informationen zur Geologie vor. Demnach handelt es sich zum Großteil um Unteren Burgsandstein sowie um eine Insel mit quartärer Talfüllung im östlichen Teil. Daraus bilden sich in der Regel sandige bis lehmig-sandige Böden. Vor Ort zeigt sich der größte Teil der Böden ohnehin überbaut oder anthropogen verändert. Neben gärtneri-schen Auftragsböden gibt es z. B. im Umfeld einer von Westen in das Baugebiet herein-führenden ehemaligen Gleisanlage Teilbefestigungen. Natürliche Böden sind im Gel-tungsbereich nur auf kleine Teile im Randbereich begrenzt. Auch der Landschaftsplan der Stadt Erlangen stellt für den Geltungsbereich lediglich bebaute Flächen dar und gibt keine weitere Auskunft über die Böden. Die im Rahmen eines Sickertests im Nordwesten des Bebauungsplanes durchgeführten Pilotbohrungen haben gezeigt, dass der Baugrund un-ter einer bis zu 0,5 m mächtigen Oberbodenschicht und unter einer bereichsweise auftre-tenden bis zu 1,3 m mächtigen Auffüllung bis zur Untersuchungstiefe bei 6,0 m unter GOK aus Mittel- und Feinsand mit gelegentlich auftretenden Tonlinsen gebildet wird. Die Pro-ben der im Vorfeld durchgeführten Baugrundsondierung (vgl. Anlage) waren insgesamt organoleptisch nicht auffällig. Lediglich an einem Punkt wurde oberflächennah Schlacke angetroffen.

Der Stadt sind Altlasteneinträge in den Untergrund bekannt, im Grundwasser sind Hinwei-se auf abströmende Schadstoffe vorhanden. Zur Beurteilung der Schadstoffsituation bezüglich Altlasten und schädlicher Bodenverän-derungen innerhalb des Geltungsbereiches wurde eine historische Erkundung (HE) ge-mäß des BayLfU-Merkblattes Altlasten 3 (bzw. des BayLfU-Merkblattes Nr. 3.8/7 in der 01/2016 aktualisierten Version) durchgeführt. Das Ziel der Historischen Erkundung be-steht in der Auswertung bzw. Bewertung vorliegender Unterlagen zur Historie des be-trachteten Standortes und dem erfolgten Einsatz wassergefährdender Stoffe im Zusam-menhang mit den vorliegenden umwelttechnischen Standortbedingungen und den sich daraus ergebenden möglichen Auswirkungen. Die Auswertung erfolgte aufgrund bekann-ter, z.T. ehemaliger Produktionsprozesse primär für leichtflüchtige halogenierte Kohlen-wasserstoffe (LHKW) und untergeordnet für Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Perfluorierte Tenside (PFT). Bewertungsrelevant ist der Wirkungspfad Boden - Grund-wasser gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Es wurden die umfangreich vorliegenden Gutachten sowie der relevante Schriftverkehr mit Behörden (v.a. WWA Nürnberg, Umweltamt Erlangen) über den Zeitraum 1956 – 2016 gesichtet und ausgewertet. Ein besonderes Augenmerk wurde hierbei auf bereits festge-stellte LHKW-Gehalte in der Bodenluft sowie im Grundwasser gelegt. Des Weiteren fan-den eine ergänzende, behördliche Archivrecherche sowie die Befragung von Zeitzeugen statt. Auf dieser Grundlage wurden standort- bzw. bauwerksbezogene Aussagen zu potentiel-len Schadstoffquellen getroffen sowie potentielle Standorte unterschiedlicher Verdachts-niveaus mit entsprechender Gefahr für das Schutzgut Grundwasser definiert. Innerhalb des Geltungsbereiches besteht an mehreren Stellen ein hoher Altlastenverdacht (vgl. An-lage).

In enger Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlan-gen und dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg wurden orientierende Untergrunduntersu-

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chungen zur Überprüfung der Verdachtsbereiche durchgeführt. Diese Untersuchungen beinhalteten:

• Ein orientierendes flächiges Grundwasserscreening inkl. Probenahme zur labor-analytischen Bestimmung relevanter Schadstoffgruppen,

• die Errichtung von Mehrfachmessstellen zur Bilanzierung der im Aquifer transpor-tierten Schadstoffe,

• die Bewertung ermittelter Emissionen, • Quellerkundungen für Boden, Bodenluft und Grundwasser zur Ermittlung und Be-

wertung des Immissionspotentials. Die Ergebnisse der oben aufgeführten Untersuchungen sind in den beigefügten Stellung-nahmen des Sachverständigen-Büros URS Deutschland GmbH vom 16.08.2016 zusam-menfassend dargestellt.

Bezüglich des Wirkungspfads Boden-Grundwasser ergibt sich aufgrund der aktuellen Un-tersuchungsergebnisse die Notwendigkeit einer abschließenden Gefährdungsbeurteilung. Hierzu sind weitere Untersuchungsmaßnahmen gemäß Untersuchungskonzept zur Detai-luntersuchung, Siemens Campus Erlangen, Modul 1 (vgl. Anlage 18) durchzuführen und infolgedessen die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Form von Dekonta-minations- und/ oder Sicherungsmaßnahmen festzulegen.

Konflikt/Eingriffswirkung/Eingriffsvermeidung bzw. -minimierung

Aufgrund des bereits im aktuellen Zustand sehr hohen Versieglungsgrades und der weite-ren stark anthropogen überprägten, verdichteten Böden ist keine erhebliche Beeinträchti-gung des Schutzguts zu erwarten. Der Versieglungsgrad wird etwas ansteigen, bleibt je-doch mit der Einhaltung einer GRZ von 0,8 in dem Bereich, der auch heute aufgrund der umgebenden baulichen Nutzung zulässig wäre. Die wesentlichen Eingriffe in relativ natur-nahe Bodengefüge erfolgen durch die Beanspruchung der geschlossenen Gehölzflächen.

Laut der Stellungnahme des Sachverständigen-Büros URS Deutschland GmbH vom 16.08.2016 gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass einer Realisierung der im Rahmen des Bebauungsplans geplanten Vorhaben aufgrund der Altlastensituation unüberwindbare rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (§ 1 Abs. 3 BauGB). Sofern sich im Rahmen der folgenden Untersuchungen entsprechende Verdachtsfälle bestätigen, werden ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen und dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg abgestimmt und so ausgeführt, dass eine Umweltgefährdung im Zuge der späteren Nutzung des Bau-gebietes ausgeschlossen werden kann. Die Aushubmaßnahmen werden gutachterlich begleitet. Während der Aushubüberwachung bzw. Erkundung festgestellte Bodenverun-reinigungen werden durch Bodenaustausch saniert. Soweit eine Erforderlichkeit für Maß-nahmen zur Gefahrenabwehr aus den weiteren Grundwassererkundungen resultieren sollte, können im Rahmen der Neubebauung des Geländes notwendige technische Anla-gen in die Infrastruktur- und Baumaßnahmen integriert werden.

Hinweise darauf, dass der Altlastensituation im Rahmen der Neubebauung nicht mit wirt-schaftlich verhältnismäßigen technischen Maßnahmen in Übereinstimmung mit der gel-tenden Gesetzgebung zu begegnen wäre, bestehen nicht.

Im Rahmen der Baumaßnahmen werden entsprechende technische Maßnahmen zum

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Schutz des Grundwassers vorgenommen. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Altlasten wird darauf zu achten sein, dass durch die Bodeneingriffe keine Schadstoffe mobilisiert werden und in das Grundwasser gelangen können. Die oben genannten Gut-achten werden hierzu die nötigen Grundlageninformationen liefern, um für den späteren Bauablauf detaillierte Vorgaben zu entwickeln.

In Bereichen der künftigen Grünachsen verbleibender Oberboden wurde nach den Vor-gaben des Merkblattes: Bayer. Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.): Merkblatt „Untersu-chung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen - Wirkungs-pfad Boden - Mensch (direkter Kontakt)“ – LfU-Merkblatt Altlasten 1, Augsburg, 2002 ei-ner umfangreichen Analytik unterzogen. Die in Teilfläche T7 gemessene Überschreitung der FoBiG-Grenzwerte für Benzo(a)pyren erfordert für die geplante Nutzung einen min-destens 10 cm mächtigen Oberbodenauftrag.

5.2.4 Wasser

Oberflächengewässer

Fließgewässer oder andere Oberflächengewässer sind nicht im Geltungsbereich vorhan-den und es ist kein Überschwemmungsgebiet von dem Vorhaben betroffen.

Grundwasser

Detaillierte Untersuchungen zur Hydrogeologie liegen für die Bereiche des Planungsge-biets östlich der Günther-Scharowsky-Straße mit Auswertungen im Hinblick auf die Ent-wässerungsmöglichkeit vor (QBS, Hydrologisches Institut Dr. Reiländer, Stand Oktober 2011, Mai 2014, sowie Müller-Kalchreuth Planungsgesellschaft für Wasserwirtschaft in Berlin mbH, 2014, vgl. Anlagen). Das Grundwasser im Planungsgebiet steht östlich der Günther-Scharowsky-Straße, je nach Bereich und Höhe des GW-Spiegels in einer Tiefen-lage von ca.1,80 bis 3,00 unter GOK an. Der GW-Spiegel fällt in Analogie zum anstehen-den Gelände von Südosten in Richtung Nordwesten um rund 3,0 m ab, es stellt sich somit auch eine eindeutige Grundwasserfließrichtung von Südosten nach Nordwesten ein. Die Hauptvorflut für das Gelände ist die Regnitz. Die Wasserdurchlässigkeit der Böden wird im gesamten Plangebiet je nach bindigen An-teilen eher als mäßig bis schlecht betrachtet. Das liegt am Ton- und Schluffgehalt der quartären Sande und der Keuper Sandsteine. Im Nordwesten des Plangebietes wurde ein Sickertest durchgeführt, der in 2,0 m u. GOK dennoch ausreichend durchlässige Verhält-nisse für eine Versickerung von Dachflächenwasser aufgezeigt hat. Der festgestellte Durchlässigkeitsbeiwert liegt bei kf = 1,6 x 10-5 m/s. Das geologische Profil der Ramm-kernbohrung RKB 1 nördlich des Bauraums1 ergab bis zu einer Tiefe von 2,50 m unter GOK Mittelsand, feinsandig bis grobsandig, mitteldicht gelagert. Ab einer Tiefe von 2,50 m bis 4,00 m liegt Mittelsand, feinsandig, tonig, vor.

Die Historische Erkundung hat im Geltungsbereich an mehreren Stellen einen hohen Alt-lastenverdacht mit entsprechender Gefahr für das Schutzgut Grundwasser ergeben.

Wasserschutzgebiete sind nicht von dem Vorhaben betroffen.

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Konflikt/Eingriffswirkung/Eingriffsvermeidung bzw. -minimierung

Die neuen Gebäude werden bis auf einen Technikkern nicht unterkellert, weshalb sich der Gebäudebestand, der sich im Bereich des Grundwassers befindet, zukünftig deutlich re-duzieren wird. Eine Grundwasserabsenkung ist hier lediglich während der Bauzeit erfor-derlich. Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung ist für die Neubauten nicht vorgesehen. Teilweise dauerhaft im Grundwasser liegen zukünftig neue Stauraumkanäle, welche für den Grundwasserstrom teilweise wie eine Tauchwand wirken und von diesem unterströmt werden. Auch hier ist auf Grund des relativ hohen Grundwasserspiegelgefälles von kei-nem nennenswerten Aufstau auszugehen.

Generell besteht für das Planungsgebiet ein Versickerungsgebot. Eine Versickerung ist aber nur im nordwestlichen Teilbereich des Geltungsbereiches möglich und wird dort auch angestrebt, sofern dadurch keine Schadstoffmobilisierungen zu besorgen sind. Aufgrund ungünstiger kf-Werte der anstehenden Böden ist im übrigen Geltungsbereich eine ord-nungsgemäße Versickerung nicht möglich. Basierend auf den Ergebnissen der histori-schen Erkundung zu Bodenbelastungen ergibt sich aus bodenschutzrechtlicher Sicht die Notwendigkeit einer abschließenden Gefährdungsabschätzung und Beurteilung eines möglichen Sanierungsbedarfs (vgl. Kap. 5.2.3). Sollte während ggfs. erforderlicher Sanie-rungsmaßnahmen bzw. nach ihrem Abschluss eine geplante Rigolenversickerung von Dachflächenwasser im Nordwesten des Plangebietes nicht umsetzbar sein, so ist alterna-tiv eine Einleitung in das Mischwassersystem vorgesehen. Eine solche Einleitung ist laut Mitteilung vom Wasserwirtschaftsamt vom 21.09.2015 aus abwassertechnischer Sicht unbedenklich. Auf Grund der beschriebenen GW-Fließrichtung ist eine negative Beeinflussung der südli-chen Bereiche des Siemens Campus und explizit des Bereichs Brucker Lache durch die Neubaumaßnahmen (zunächst für die Module 1 und 2) auszuschließen. Eine Grundwas-serneubildung wird durch neue Versickerungsanlagen, soweit möglich, angestrebt. Die Grundwasserneubildung wird sich jedoch zum Status quo nicht verschlechtern, da die Versickerungsrate auf dem Gelände bereits jetzt eher gering ist.

5.2.5 Luft und Klima

Nach Untersuchungen zum Stadtklima Erlangen (Samimi & Strobel 2003, Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft, Bd. 50/51, S. 147-178) gehört das Planungs-gebiet zu den Bereichen, die bei heißen Sommertagen zu erhöhten thermischen Belas-tungen neigen.

Bedeutsam für das lokale Klima innerhalb des Plangebietes sind die Freiflächen mit ihren größeren Gehölzbeständen. Hier kann Luft nicht nur zirkulieren, sondern die Bäume wir-ken einer zu starken Aufheizung entgegen, binden Schwebstoffe und andere Schadstoffe aus der Luft und reichern die Luft mit Feuchtigkeit an. Einen gewissen ausgleichenden Effekt auf das Lokalklima üben selbst die Wiesenflächen aus.

Die Ausrichtung der wesentlichen Grünachsen des Siemens Campus von Nordwest nach Südost mit Anbindung über die westlichen Module an den Reichswald im Südosten sowie untergeordneten Grünachsen von Südwest nach Nordost erleichtern die Belüftung durch die Hauptwindrichtungen aus West und Südwest sowie durch den Kalt- und Frischluft-strom bei Schwachwindlagen, der voraussichtlich vom höher gelegenen Südosten aus dem Reichswald kommend zum Tiefpunkt nach Nordwesten fließen wird.

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Konflikt/Eingriffswirkung/Eingriffsvermeidung bzw. -minimierung

Eine breite Grünachse wird durch den Campus von Nordwest nach Südost geführt. Senk-recht dazu entstehen untergeordnete Grünachsen. Durch die Erhaltung und Neupflan-zung einer Vielzahl von Bäumen sowie die Entwicklung von naturnäheren Sukzessions-bändern wird eine vergleichbare klimatische Ausgleichsfunktion wie im Bestand erzeugt.

Die sich durch die Planung ergebende Zunahme der verkehrsbedingten Schadstoffbelas-tung der Luft wurde bereits oben behandelt.

5.2.6 Landschaft und Ortsbild

Das Plangebiet liegt im innerstädtischen, von gewerblicher Nutzung geprägten Bereich im Übergang vom Stadtteil Erlangen-Bruck zu Erlangen-Süd. Eine Wirkung auf die umge-bende Landschaft kann ausgeschlossen werden, da das Plangebiet großräumig von Sied-lungsflächen umschlossen ist. Die Wirkung auf das Stadtbild ist jedoch vor allem zu den öffentlichen Räumen hin, nach Norden zu der Paul-Gossen-Straße, nach Nordwesten zu dem Haltepunkt der S-Bahnlinie und nach Osten zur Günther-Scharowsky-Straße rele-vant. Südlich schließt sich ein Einzelhandelsgebiet mit starkem Besucherverkehr an.

In die beiden naheliegenden Landschaftsschutzgebiete LSG 00340.18 „Bachgraben“ (ca. 100 m südlich) und LSG 00340.19 „Brucker Lache mit Langenaufeld“ (ca. 550 m südöst-lich) wird nicht eingegriffen.

Konflikt/Eingriffswirkung/Eingriffsvermeidung bzw. -minimierung

Durch die Neuordnung soll das Planungsgebiet städtebaulich aufgewertet werden. Es wird zum einen attraktiver gestaltet und zum anderen für die Öffentlichkeit geöffnet, so-dass es als städtischer Raum erlebbar wird. Gegenüber dem heutigen Gebäudebestand wird durch qualitativ hochwertige Architektur neue Akzente gesetzt. Die Planung von großzügigen Grünachsen und Freiflächen zwischen den Gebäuden sowie die Eingrünung zu den öffentlichen Erschließungsstraßen hin mit Baumdächern zur Günther-Scharowsky-Straße bzw. den ortstypischen Kiefern zu der Paul-Gossen-Straße binden das neue Quar-tier in das Stadtbild ein. Eine Beeinträchtigung ist daher nicht gegeben, vielmehr ist von einer deutlichen Aufwertung des Raumes auszugehen. Das ist nicht zuletzt auf das um-fangreiche Planerauswahlverfahren unter Beteiligung fachlicher Kompetenz aus verschie-denen Wissenssparten von Architektur, Stadtplanung, Denkmalschutz über Verkehr, Im-missionsschutz, Energieeffizienz hin zu allen Belangen von Umwelt, Natur und Landschaft zurückzuführen.

5.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 435 liegen keine Kultur- und Sachgüter besonderer Bedeutung. Östlich, jenseits der Günther-Scharowsky-Straße, befindet sich das Denkmalensemble „Siemens Forschungszentrum“, das im Zuge der Neuordnung ver-ändert werden wird, sowie die denkmalgeschützten Gebäude in seinem zentralen Be-reich, die in die Neuplanung integriert werden. Durch die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 435 wird diese Situation nicht verändert, das Schutzgut wird nicht beeinträchtigt.

5.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen

Die Auswirkungen auf die oben beschriebenen Schutzgüter sind nicht nur für sich zu be-

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 35

trachten, sondern sie beeinflussen sich in gegenseitigen Wechselwirkungen untereinan-der. Dies wurde in den entsprechenden Kapiteln bereits thematisiert. So wirkt sich die Bodenversiegelung nicht nur auf den Boden selbst aus, sondern auch auf das Gelände-klima und in ganz besonderem Maße auf den Wasserhaushalt durch Verminderung der Grundwasserneubildung und die Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses. Der Verlust der Vegetation selbst wirkt sich nicht nur auf den Habitatverlust der Fauna aus, sondern auch auf das Ortsbild und damit auf die Erholungsfunktion des Menschen. Insgesamt kann durch die benannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen der entstehende Konflikt deutlich reduziert werden.

5.3 Sonstige Umweltbelange

5.3.1 Auswirkungen auf Gebiete von „Gemeinschaftlic her Bedeutung“ und der „Europäischen Vogelschutzgebiete“

Entsprechend den faunistischen Untersuchungen (Anlage) konnten im Geltungsbereich keine Zielarten des Vogelschutzgebiets erfasst werden, ebenso sind hier keine Lebens-räume für diese Arten vorhanden. Das Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ ist vom Vorhaben daher nicht betroffen. Dies ist insbesondere durch die Ent-fernung von etwa einem Kilometer zu dem südöstlich gelegenen Vogelschutzgebiet sowie die gänzlich andere bestehende Nutzung im Plangebiet zu begründen.

5.3.2 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässe rn

Das zukünftige Nutzungskonzept für den Geltungsbereich hat durch entsprechende Fachplanungen den sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB sicherzustellen.

Die privaten Abfälle werden in einem Entsorgungsraum im Erdgeschoss der Gebäude gesammelt, von wo sie abgeholt und entsorgt werden.

Die Entwässerung des Gewerbegebietes erfolgt über den Anschluss an das Mischwas-serkanalnetz der Stadt Erlangen.

Die Kanäle sind mit einem Modellregen mit der Häufigkeit n = 0,5/a bemessen (2-jähriger Regen). Die Stauraumkanäle sind für ein Niederschlagsereignis alle 5 Jahre (n = 0,2 1/a) dimensioniert. Dem Entwässerungskonzept (Anlage) sind auch nähere Informationen zur hydrodynamischen Kanalnetzberechnung zu entnehmen. Aufgrund der bereits im Istzu-stand ausgeschöpften Leistungsfähigkeit des Erlanger Mischwassernetzes wird ein Stau-raumkanal angelegt, der eine gedrosselte Einleitung in das Kanalnetz ermöglicht. Die durch den EBE Erlangen festgelegte Drosselabflussspende beträgt qdr = 10 l/(s x ha). Sowohl das Schmutz- als auch das Regenwasser werden in das Mischwassernetz einge-leitet.

Dem Versickerungsgebot nach § 55 WHG kann nur im Nordwesten des Geltungsberei-ches (Bauraum 1) entsprochen werden, da nur hier eine ausreichende Versickerungsfä-higkeit des Bodens nachgewiesen werden konnte. In den übrigen Bereichen wird dies durch nah anstehendes Grundwasser oder ungünstige Bodenverhältnisse durch eine zu hohe Bindigkeit verhindert. Das Dachflächenwasser der Bebauung im Bauraum 1 wird hier über eine Rohr-Rigole nördlich des Hauses versickert. Grundwasser wurde hier bis zu einer Tiefe von 4,0 m nicht festgestellt. Die an die geplante Rigole angeschlossene

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Dach- und Hoffläche hat eine maximale Größe von AE = 4.360 m². Die undurchlässige Fläche beträgt AU = 2.984 m². Gemäß Bewertungsverfahren nach Merkblatt DWA-M 153 ist bei einer Versickerung von sauberen Dach- und Hofflächen keine Vorreinigung des Oberflächenwassers vor Ableitung in eine Rigole erforderlich. Die geplante Rigole wird mit einer Regenhäufigkeit n = 0,1 1/a dimensioniert. Bei einer gewählten Breite der Rigole von 1,6 m und einer Höhe von 1,2 m (Versickerungskästen-System) ergibt sich eine Rigo-lenlänge von rd. 70 m. Die Anordnung der geplanten Rigole erfolgt mit einem Mindestab-stand von ca. 3,50 m nördlich des Bauraums 1 im Wegbereich. Die Versickerung von wei-teren Dachflächen der Gebäude im Bauraum 5 und dem Parkhaus in FGGa 1 werden aufgrund nicht ausreichend vorhandener Versickerungsflächen (jeweils westlich der Ge-bäude) nicht weiter betrachtet.

Basierend auf den Ergebnissen der historischen Erkundung zu Bodenbelastungen ergibt sich aus bodenschutzrechtlicher Sicht die Notwendigkeit einer abschließenden Gefähr-dungsabschätzung und Beurteilung eines möglichen Sanierungsbedarfs. Sollte während ggfs. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen bzw. nach ihrem Abschluss eine geplante Rigolenversickerung von Dachflächenwasser im Nordwesten des Plangebietes nicht um-setzbar sein, so ist alternativ eine Einleitung in das Mischwassersystem vorgesehen. Eine solche Einleitung ist laut Mitteilung vom Wasserwirtschaftsamt vom 21.09.2015 aus ab-wassertechnischer Sicht unbedenklich.

5.3.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die spars ame und effiziente Nutzung von Energie

Das zukünftige Nutzungskonzept für den Geltungsbereich hat durch entsprechende Fachplanungen die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB sicherzustellen.

Sowohl die Stadt Erlangen als auch Siemens haben ein großes Interesse an einer nach-haltigen und repräsentativen Entwicklung des Planungsgebiets. Die Belange der Nachhal-tigkeit wurden bereits im Rahmen des Planerauswahlverfahrens thematisiert. Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung wurden diese Forderungen weiter verfolgt.

Die Gebäude sollen die international anerkannte LEED Green Building Standards best-möglich erfüllen, bei einer gleichzeitigen Einhaltung der EnEV. Eine möglichst hohe LEED Zertifizierung der Gebäude wird angestrebt. Es soll eine hohe Energieeffizienz erreicht und die zukünftige Nutzung regenerativer Energiequellen ermöglicht werden.

Beim Energiekonzept für den neuen Gebäudebestand wird z.B. die Nutzung von Fernkäl-te und -wärme überlegt. Die Innentemperatur der Gebäude wird energiesparend über eine softwaregesteuerte thermische Bauteilaktivierung und Belüftung reguliert. Um eine uner-wünschte Aufheizung der Gebäude und einen damit erhöhten Energiebedarf für die Tem-peraturregulierung zu vermeiden, werden metallbedampfte Wärmeschutzfenster verbaut und zusätzlich beschattet.

Die Dachflächen werden so ausgeführt, dass ein zukünftiger Ausbau der Nutzung erneu-erbarer Energie durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen ermöglicht wird.

Die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel (öffentlicher Personennahverkehr, Rad- und Fußverkehr) wird durch die Schaffung von gut nutzbaren Wegeverbindungen und

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Umsteigemöglichkeiten, sowie das Angebot von Ladestationen für E-Bikes und E-Mobile gefördert.

5.3.4 Schonender Umgang mit Grund und Boden

Dem § 1a Abs. 2 des BauGB wird durch die Inanspruchnahme von bereits zuvor gewerb-lich genutzten Flächen für die Neuplanung Rechnung getragen. Die dadurch erfolgende Nachverdichtung macht eine ggf. neue Entwicklung auf anderen, bisher nicht versiegelten Flächen, entbehrlich.

5.3.5 Erfordernisse des Klimaschutzes

Nach § 1 Abs. 5 und 6 BauGB gehört der globale Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und der Einsatz erneuerbarer Energien zu einer kommunalen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung.

Wie schon erläutert, ist für den Siemens Campus Erlangen ein ressourcenschonendes und emissionsarmes Energiekonzept vorgesehen.

Sowohl bei der Planung der Infrastruktur als auch bei der Planung der Grünanlagen wur-den die sich bedingt durch den Klimawandel ändernden Wetter- und Witterungsverhält-nisse berücksichtigt. Es ist vor allem von länger andauernden Hitze- und Trockenphasen und in Häufigkeit und Dimension zunehmenden Starkregenereignissen auszugehen. Für die Begrünung wurden gezielt Bäume gewählt, die eine hohe Trockenresistenz aufweisen, wodurch keine zusätzliche Bewässerung notwendig ist. Die Entwässerung des Geländes wird so dimensioniert (vgl. Kap. 5.3.2), dass auch bei einem Starkregenereignis kein Überlaufen der Kanalisation zu befürchten ist, sondern das anfallende Regenwasser in Stauraumkanälen aufgefangen wird und gedrosselt in die Kanalisation abfließen kann.

5.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustand s bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde sich der Umweltzustand vergleichbar dem Pla-nungsstand weiterentwickeln. Die bestehende Nutzung als Gewerbegebiet würde fortge-setzt und entspräche demnach weitgehend auch der geplanten Nutzung.

Unterschiede ergeben sich vor allem durch die Möglichkeit die alten Gehölze ohne Durch-führung der Planung noch über einen längeren Zeitraum zu erhalten, bis sie aus Gründen der Überalterung und der Verkehrsgefährdung entfernt werden müssten. Damit verbun-den wäre eine sukzessive, natürliche Entwicklung der Lebensräume. Durch den ab-schnittsweisen Ausbau des gesamten Geländes zusammen mit dem Gelände des Be-bauungsplanes Nr. 436 kommt es zu einem Verlust der vorhandenen Habitate in den Gel-tungsbereichen der beiden Bebauungspläne Nr. 435 und 436.

Für das Schutzgut Mensch dagegen wäre das Planungsgebiet ohne die geplante Umnut-zung deutlich weniger nutzbar (keine öffentlichen Bereiche) und aufgrund der aktuell rein auf die gewerbliche Nutzung ausgelegten Gestaltung auch weniger attraktiv. Ohne die Entwicklung des Siemens Campus und die Schaffung neuer Arbeitsplätze wäre von einer geringeren Zunahme der Verkehrszahlen im angrenzenden und zuführenden Straßennetz auszugehen. Damit verbunden wären geringere Lärm- und Schadstoffimmissionen.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 38

Die weitere Nutzung des Geländes als für die Öffentlichkeit nicht zugängliches Firmenge-lände, würde einer Schaffung von gut nutzbaren Wegeverbindungen, gerade auch für den Rad- und Fußverkehr entgegenstehen. Der motorisierte Individualverkehr würde beson-ders in der Nord-Süd-Verbindung weiterhin im jetzigen Maße bestehen bleiben.

Der alte Gebäudebestand auf dem Gelände entspricht nicht mehr den heutigen Energie-standards und die Gebäudetechnik hätte aufgrund der geringeren Effizienz weiterhin ei-nen hohen Strom- und Wärmebedarf.

5.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

5.5.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen

Zur Erhaltung einer hohen Aufenthaltsqualität für den Mensch (Ortsbild, Schutz vor stö-renden oder schädlichen Immissionen), einer möglichst hohen Biodiversität mit vielen Pflanzen und Tierarten, eines möglichst hohen Durchgrünungsanteils mit seinen wichtigen Funktionen für das Lokalklima, Erhaltung der Grundwasserneubildung, Erhaltung bzw. Schutz von Grund und Boden sind folgende Punkte im Plangebiet vorgesehen:

� Umfangreiche zu begrünende Flächen � Erhaltung von einem größeren Anteil bestehender alter Bäume � Umfangreiche Neupflanzung von Bäumen mit einem Anteil an standortheimischen

Arten � Pflanzung von Gebüschen und Sträuchern vorrangig standortheimischer Arten � Neben intensiver gepflegten Grünflächen werden Teilbereiche als artenreiche Mager-

wiesen entwickelt. � Begrünung eines Anteils von mindestens 30% der Dachflächen � Festsetzung von Geräuschemissionskontingenten � Maßnahmen zum Lärmschutz (vgl. Kapitel 6.17)

Maßnahmen zur Erhaltung der vorhandenen Tierwelt werden im folgenden Kapitel be-handelt.

5.5.2 Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlich er Verbote

Für das Baugebiet wurde eine gesonderte artenschutzrechtliche Prüfung erstellt (saP, Anlage). Demnach werden durch das Vorhaben Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Zwergfledermaus, Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Grünspecht, Feld-sperling, Hausrotschwanz, Haussperling, Klappergrasmücke beansprucht, die nicht gänz-lich durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang erhalten werden können. Auch das Tötungsverbot lässt sich für die Zwergfledermaus nicht gänz-lich einhalten. Zur Minderung der Projektwirkungen sind folgende Vermeidungsmaßnah-men, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des Er-haltungszustandes (FCS) vorgesehen: � Zeitliche Beschränkung der Rodung auf die Zeit vom 01.10. bis 28.2./29.02. (Vermei-

dung) gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG. � Starkbäume mit einem Stammumfang von über 200 cm sowie bekannte oder vermut-

liche Höhlenbäume wurden vor der geplanten Rodung im Oktober auf vorhandene Baumhöhlen untersucht. Vorgefundene Höhlen wurden mit Folie so abgehängt, dass sie als Reuse die Tiere ins Freie entlässt, jedoch einen erneuten Einflug verhindert

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(Vermeidung). � Der Abbruch der Gebäude wird zum Schutz von gebäudebrütenden Vogelarten und

von Fledermäusen vorsichtig durchgeführt. Gebäudeteile wie Verschalungen oder Verblendungen im Bereich der Attika, die als Verstecke der Tiere geeignet sind, wer-den sorgsam von Hand entfernt und dahinter aufgefundene Fledermäuse oder Vögel werden anschließend in die Freiheit entlassen. Eine Umweltbaubegleitung sorgt für die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen (Vermeidung).

� Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln bei Außenbeleuchtungsanlagen, um zu vermeiden, dass die Anlagen als Insektenfallen zu einem steten Verlust von Insekten und damit der Nahrungsgrundlage von geschützten Fledermaus- und Vo-gelarten führen (Vermeidung).

� Erhalt von ca. 26 Prozent des Baumbestandes, davon sind 88 Bäume zum Erhalt festgesetzt (Vermeidung). Während der Bauphase sorgt die Festsetzung von Schutzmaßnahmen nach DIN 18920 zur Vermeidung von Schäden an den zu erhal-tenden Bäumen.

� Anbringung von 10 Vogelnisthilfen und 30 Fledermauskästen an den verbliebenen Bäumen (CEF-Maßnahme)

� Durch die Festsetzung einer Funktionskontrolle in den Jahren 1 und 3 nach Herstel-lung der Ersatzquartiere an Bäumen und Gebäuden soll deren grundsätzliche Eig-nung als Vogelnisthilfen und Fledermausquartiere überprüft und sichergestellt wer-den.

� Entwicklung von arten- und blütenreichen Magerwiesen in einzelnen Teilbereichen der Grünflächen (FCS-Maßnahme).

Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die ökologische Funktionalität betroffe-ner Fortpflanzungsstätten erhalten bleibt, Tötungen von Tieren soweit möglich vermieden werden und sich der Erhaltungszustand der betroffenen Populationen der oben genann-ten Arten trotz Realisierung des Vorhabens nicht verschlechtert und damit die Verbote des Artenschutzes beachtet werden bzw. die naturschutzfachliche Voraussetzung für die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme gegeben ist. Die Regierung von Mittel-franken hat dementsprechend mit Schreiben vom 14.01.2016 die Ausnahme erteilt für die unvermeidbare Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verboten in Bezug auf die Zerstö-rung von Lebensstätten der Zwergfledermaus und des Grünspechts. Bei der Zwergfle-dermaus ist trotz vorgesehener Vorsichtsmaßnahmen die Tötung von einzelnen Tieren nicht gänzlich zu vermeiden. Auch hierfür wurde daher von der Regierung die Ausnahme im vorgenannten Schreiben erteilt.

Zum Schutz vor Vogelschlag an Glasfassaden werden des Weiteren geeignete Vermei-dungsmaßnahmen wie die Verwendung von sog. Vogelschutzglas empfohlen.

5.5.3 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsreg elung)

Um festzustellen, ob aufgrund eines Bauleitplans ein Eingriff zu erwarten und ggf. auszu-gleichen ist, muss gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB das bereits bestehende Baurecht - auch solches nach § 34 BauGB - vorab geprüft werden. Nach § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Ent-scheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass in die-sen Fällen kein Ausgleichserfordernis besteht.

Es ist festzustellen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes eindeutig dem In-nenbereich zuzurechnen ist. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist dementsprechend

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nach den Vorgaben des § 34 BauGB zu beurteilen.

Die Art der baulichen Nutzung in diesem Quartier ist gewerbliche Nutzung (GE) und die nähere Umgebung weist ebenfalls Gewerbegebiete (im Osten der Bebauungsplan Nr. 251 „Forschungszentrum“ mit einer GRZ von 0,8), Flächen für Gemeinschaftsgaragen Ge-meinschaftsparkhaus, oder Sondergebiete des Einzelhandels und Gewerbegebiet (Be-bauungsplan Nr. 363 mit einer GRZ von 0,8) sowie in kleinerem Umfang Mischgebiete westlich der Bahnlinie mit sehr hohem Versiegelungsgrad auf. Damit fügt sich das Vorha-ben in die Eigenart der Umgebung ein und wäre somit nach den Vorgaben des § 34 BauGB zulässig.

Gesetzlich nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope, die gesondert auszugleichen wären, konnten im Geltungsbereich nicht nachgewiesen werden.

5.5.4 Forstrechtlicher Ausgleich nach Bayer. Waldge setz

Die nachfolgend dargestellten Flächen wurden in Abstimmung mit dem zuständigen Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Wald im Sinne des Waldgesetztes festgestellt. Als Kriterien wurden die Größe über 1.000 m2 sowie weitere Aspekte wie die Geschlossenheit der Gehölzbestände, die vorhandene natürliche und typische Waldvege-tation mit der entsprechenden Strauch- und Krautschicht sowie der charakteristische Waldboden herangezogen.

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Abb. 7: Waldflächen im Sinne des BWaldG i.V.m. BayWaldG (Stand 2015)

Für diese Flächen ist aufgrund ihrer Lage und besonderen Bedeutung im städtischen Verdichtungsraum im gleichen Umfang Ersatz zu leisten. Dabei müssen die Ersatzauffors-tungsflächen ebenfalls im Verdichtungsraum der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen liegen. Ein Ausgleich der zu fällenden Bäume nach der Baumschutzverordnung entfällt entsprechend der Regelung in der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen für diese Bereiche (vgl. 5.5.5). Auch für die aktuell zu erhaltenden Bäume dieser Flächen ergibt sich für zukünftige Eingriffe kein Ausgleichsbedarf nach der Erlanger Baumschutzverord-nung, da für diese Bäume innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Rodung bereits der Ausgleich nach Bayerischem Waldgesetz erfolgen muss.

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Der erforderliche Ausgleich für die beiden zu rodenden Flächen innerhalb des Geltungs-bereichs (insgesamt 3.060 m²) erfolgt im Auftrag des Grundstückeigentümers innerhalb des Großraumes Nürnberg-Fürth-Erlangen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dafür eine Fläche in Nürnberg, Gemarkung Großgründlach (Flur-Nr. 1307/3) vorgesehen (vgl. Abb. 8). Bestehendes Ackerland wird hier in einem Umfang von 13.628 m2 aufgeforstet und damit die Rodung innerhalb des Geltungsbereichs zusammen mit der Rodung im Geltungsbereich des benachbarten Bebauungsplans Nr. 436 ersetzt.

Abb. 8: Fläche zur Ersatzaufforstung nach derzeitigen Planungsstand für die Rodung im Sinne des BWaldG i.V.m. BayWaldG

5.5.5 Eingriff nach BaumschutzVO

Nach § 2 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Erlangen (Baumschutzverordnung) vom 15.04.2011 sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern (1 m über dem Erdboden gemessen) geschützt. Liegt der Kronen-ansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Es ist verboten, die geschützten Bäume zu entfernen, zu beschädigen oder zu beeinträchti-gen. Die Stadt Erlangen kann von den Vorschriften dieser Verordnung Befreiung nach Maßgabe des Art. 56 des Bayerischen Naturschutzgesetzes erteilen. Insbesondere kann die Befreiung unter der Auflage erteilt werden, Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder - soweit Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück nicht möglich sind - zweckgebundene Ausgleichszahlungen an die Stadt Erlangen zu entrichten. Die Ausgleichszahlungen sind gem. § 6 der BaumschutzVO nach dem Wert der entfernten Bäume zu bemessen. Dabei

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sind die im Anhang der BaumschutzVO aufgestellten Bemessungsgrundsätze anzuwen-den. Im Planungsgebiet sind Rodungsarbeiten zur Räumung des Baufeldes und zur Erstellung von Zufahrtswegen erforderlich. Anhand der Baumbestandskartierung, die aufführt welche Bäume unter die BaumschutzVO der Stadt Erlangen fallen, erfolgt die Berechnung der Eingriffshöhe und der entsprechend zu leistenden Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichs-zahlung. Detaillierte Angaben zu den Bäumen und den Berechnungen sind den Anlagen zu entnehmen. Eine Bilanz nach der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen vom 06.04.2011 (Inkraft-treten am 15.04.2011) wurde der Stadt am 10.12.2015 vorgelegt und eine Genehmigung für die Fällung von 162 durch die Baumschutzverordnung geschützten Bäumen beantragt. Demnach wurden innerhalb des Geltungsbereiches zu bilanzierende Gehölze im Wert von 224.132,55 € entfernt. Demgegenüber steht eine Neupflanzung von mindestens 300 Bäumen im Wert von 560.235,00 €. Damit kann der Eingriff in den Gehölzbestand auf dem Gelände ausgeglichen werden. Die Genehmigung zur Fällung wurde erteilt und die Bäume wurden im Februar 2016 entfernt. In den festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen und angrenzend an diese außerhalb des Geltungsbereiches sind bei Realisierung der Planung noch weitere 13 Bäume zu fäl-len, die von der Baumschutzverordnung erfasst sind. Die Bewertung dieser Bäume wurde in der Baumbilanz (Anlage 16) ergänzt.

5.6 Alternative Planungsmöglichkeiten

Die Auswahl des aktuellen städtebaulichen Entwurfs war das Ergebnis aus einem Planer-auswahlverfahren im Jahr 2014. Die Wahl der städtebaulich attraktivsten Lösung erfolgte dabei unter besonderer Beachtung der Umweltbelange wie z.B. im Hinblick auf die Ent-wicklung von großzügigen Grünachsen, die Erhaltung bestehender Gehölze, die Beach-tung von Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energieeffizienz bei den Gebäuden.

Dadurch wurde sichergestellt, dass die gewählte Planungsvariante auch unter Aspekten der Umweltvorsorge zu den günstigen Lösungsmöglichkeiten zählte.

Generelle Standortalternativen müssen im Rahmen des Planungsverfahrens für diesen Bebauungsplan nicht grundsätzlich betrachtet werden, weil die Umweltprüfung im Rah-men der Bauleitplanung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches erfolgt und dort in Anlage 1 Nr. 2 d BauGB geregelt ist, dass bei der Betrachtung von Planungsalternativen der Geltungsbereich eines Bauleitplanes zu berücksichtigen ist. Ferner ist der Bebau-ungsplan aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt und setzt dessen Ziele in Be-zug auf den Gewerbestandort um. Darüber hinaus stellt die Möglichkeit, vorhandene ge-werbliche Flächen zu nutzen, auch die beste Lösung dar, um die natürlichen Ressourcen zu schonen und sparsam mit Grund und Boden umzugehen.

5.7 Beschreibung der verwendeten technischen Verfah ren

Zur Beurteilung der umweltfachlichen Bestandssituation und den durch die Planung resul-tierenden Auswirkungen wurden verschiedene Fachgutachten zu den Themenbereichen Schall, Verkehr, Hydrogeologie, Entwässerung, Boden und Altlasten erstellt und ausge-wertet. Die verwendeten technischen Verfahren zu der Untersuchung und Berechnungen

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sind, soweit zum aktuellen Planungsstand bereits vorhandenen, den einzelnen Fachgut-achten der Anlagen zu entnehmen.

Für den artenschutzrechtlichen Beitrag (vgl. Anlage 5) wurden in den Jahren 2014 und 2015 die auf dem Gelände vorkommenden Brutvögel und Fledermäuse erfasst. 2015 wurde eine Zauneidechsenkartierung durchgeführt, allerdings ohne Nachweis. Darüber hinaus wurden Daten aus der Artenschutzkartierung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (BAYLfU, Stand 26.4.2014) sowie Artinformationen zu saP-Arten aus der Online-Arbeitshilfe des Landesamtes für Umweltschutz Bayern (Stand Januar 2014, bein-haltet alle Informationen aus den bayerischen Atlanten für artenschutzrechtlich relevante Pflanzen- und Tiergruppen) ausgewertet.

5.8 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf di e Umwelt (Monitoring)

Zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt sind insbesondere im Zusammen-hang mit dem Vorkommen möglicher Altlasten Maßnahmen erforderlich, die nach Ab-schluss der entsprechenden Untersuchungen noch detailliert definiert werden müssen.

Zur Beachtung des Artenschutzes sind ebenfalls Maßnahmen erforderlich, die entspre-chend festgesetzt worden sind. Hier ist vor allem bei Baumfällungen und beim Abriss von Gebäuden durch entsprechende Fachkräfte zu prüfen, ob Quartiere von Tierarten betrof-fen sein können, um dann ggf. die Öffnungen mit Reusen so zu verschließen, dass die Tiere zwar entweichen können, jedoch nicht wieder eindringen können. Detaillierte Anga-ben sind den Festsetzungen des Plans und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Anlage) zu entnehmen.

5.9 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Das Unternehmen Siemens plant auf dem Gelände seines bisherigen Standorts im Süden der Stadt Erlangen einen offenen, modernen und nachhaltig gestalteten Siemens Campus zu errichten. Auf Basis des städtebaulichen Rahmenplans wird durch Bauleitpläne für die ersten Realisierungsstufen das Baurecht geschaffen. Der Bebauungsplan Nr. 435 ent-spricht dem Modul 1 des Siemens Campus. Um die durch die Planung entstehenden Wirkungen auf die Umwelt zu beurteilen, wurde der momentane Zustand der relevanten Schutzgüter untersucht, und eine Prognose für Ihre Entwicklung im Planungsfall erstellt. Folgende Schutzgüter wurden im Einzelnen und in ihren Wechselbeziehungen zueinander betrachtet:

- Der Mensch und seine Gesundheit - Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt / Artenschutz - Boden - Wasser - Luft und Klima - Landschaft und Ortsbild - Kultur- und sonstige Sachgüter

Durch die umfangreichen Eingriffe in die verschiedenen Gehölzbestände und somit den Verlust von Lebensräumen der auf dem Gebiet vorkommenden Tierarten, kommt es beim Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt / Artenschutz zu den größten Konflik-

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ten. Betroffen sind vor allem Zwergfledermäuse und mehrere in Gebäuden und Baumhöh-len brütende Vogelarten. Auch wenn nach dem Bau der Gebäude wieder wertvolle und als Lebensraum für die betroffenen Arten geeignete Grünflächen angelegt werden, muss übergangsweise für ausreichende Ersatzhabitate gesorgt werden. Der Mensch und seine Gesundheit sind in erster Linie durch die Verkehrszunahme betrof-fen. Dadurch steigen verkehrsbedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen denen z.B. durch passive Lärmschutzmaßnahmen entgegengewirkt werden kann. Neben den negati-ven Auswirkungen sind aber auch die positiven Effekte zu berücksichtigen. Durch die Öff-nung des Geländes stehen neue Wegeverbindungen zur Verfügung, die mit dem Rad oder zu Fuß genutzt werden können. Die großzügigen Grünanlagen dienen durch die Öff-nung des Geländes auch den angrenzenden Wohngebieten als Erholungsräume.

Das Schutzgut Luft und Klima wird nur in geringem Umfang beeinträchtigt. Wie schon beim Schutzgut Mensch und seine Gesundheit erläutert, kommt es partiell zu etwas höhe-ren Schadstoffimmissionen und somit zu einer stärkeren Belastung der Luft. Die Anlage der Grünachsen und der Erhalt und Neupflanzung einer Vielzahl von Bäumen sowie die Entwicklung von naturnäheren Sukzessionsbändern wird dagegen eine vergleichbare klimatische Ausgleichsfunktion wie im Bestand erzeugen. Auch die Schutzgüter Boden und Wasser werden nur in geringem Umfang durch die Pla-nung beeinträchtigt. Das Gelände wird bereits jetzt als Gewerbegebiet genutzt und es liegt eine ähnlich hohe Flächenversiegelung vor. Eventuelle Vorbelastungen des Bodens müssen bei der Planung berücksichtigt werden, um keine Schadstoffeinträge in das Grundwasser zu verursachen und Schadstoffbelastungen der Grünflächen auszuschlie-ßen. Vor Baubeginn sind somit die Ergebnisse weiterer Erkundungen abzuwarten und ggf. Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Eine Versickerung des Regenwassers wird nur in Betracht gezogen, wenn keine Altlasten im Boden vorliegen und es zu keiner Schadstoffmobilisierung und in deren Folge zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommen kann. Als unkritisch hat sich die Planung für die Schutzgüter Landschaft und Ortsbild sowie Kul-tur- und sonstige Sachgüter herausgestellt. Kultur- und sonstige Sachgüter sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden und Landschaft und Ortsbild erfahren im inner-städtischen Bereich durch die Entwicklung des Siemens Campus eine Aufwertung. Das bisher für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Gelände wird geöffnet und es werden reprä-sentative Grünflächen angelegt.

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6 BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN

6.1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich gem. § 9 (7) BauGB schließt die Grundstücke Flst.-Nrn. 481/9, 482, 563/4, 563/8, 565/2, 567/2, 567/3 und Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 483, 483/1, 485/5, 544/1, 546, 549, 550/3, 561/4, 563, 563/3, 563/7, 564, 565 und 566/2 der Gemarkung Bruck sowie die Grundstücke Flst.-Nrn. 996/10, 1949, 1949/124, 1949/126, 1949/306, 1949/307,1949/313, 1949/314 und 1949/315 und Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/95, 1949/127 und 1949/311 der Gemarkung Erlangen ein und weist eine Fläche von ca. 10,8 ha auf. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die an die Privatgrundstücke angrenzen-den öffentlichen Straßenflächen enthalten, die zur Abwicklung des bei Umsetzung der Planung entstehenden Verkehrs ausgebaut oder verändert werden müssen. Der südliche Teilabschnitt der Günther-Scharowsky-Straße bis zur Kreuzung mit Henri-Dunant-Straße und Felix-Klein-Straße war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Es zeigte sich aber im Zuge der weiteren Planung, dass seine Hereinnahme in dem Bebauungsplanum-griff sinnvoll ist, da eine Verbreiterung der öffentlichen Straßenfläche in diesem Bereich zur Schaffung von für das großräumige Radwegenetz bedeutsamen Zweirichtungsradwe-gen auf beiden Seiten der Günther-Scharowsky-Straße notwendig ist. Der Bebauungsplan umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung erforderlich sind.

6.2 Art der baulichen Nutzung

Das Baugebiet soll als Büro- und Forschungsstandort dienen und wird daher gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt. Die beabsich-tigten Nutzungen emittieren im Vergleich zu einem klassischen Gewerbegebiet nur einge-schränkt Lärm (siehe Kapitel 7.5) oder sonstige Emissionen, die Nähe zu den gemischten Bauflächen und Wohnbauflächen nördlich der Paul-Gossen-Straße ist damit verträglich.

Zur Sicherung des Charakters als höherwertiger Gewerbestandort werden Lagerplätze, Lagerhallen sowie Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlos-sen. Tankstellen sind unzulässig, da sie ebenfalls dem Charakter widersprechen und un-nötig Verkehr anziehen würden. Zur Förderung umweltgerechter Mobilität werden Elekt-rotankstellen zugelassen. Die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen werden aus Immissionsschutzgründen ausgeschlossen.

Der Siemens Campus soll zu einem attraktiven, belebten Stadtbaustein werden. Hierfür sollen bevorzugt entlang der Ost-West-Grünachse, ihrer Anbindung im Nordwesten an die Paul-Gossen-Straße und an der Günther-Scharowsky-Straße dezentrale Angebote zur Nahversorgung der Beschäftigten geschaffen werden. Um damit aber bestehende Einzel-handelsstandorte in Erlangen nicht zu gefährden, werden Einzelhandelsbetriebe aus-nahmsweise und nur im Erdgeschoss der Gebäude zugelassen. Die Läden werden sich auf folgende Sortimente beschränken:

1. Nahversorgungsrelevante Sortimente nach „Erlanger Liste“:

- Nahrungs- und Genussmittel (ohne Getränke)

- Reformwaren

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- Drogeriewaren

- Apothekerwaren

- Schnittblumen

- Zeitschriften, Schreibwaren 2. Zentrenrelevante Sortimente nach „Erlanger Liste“

- Optik, Hörgeräte

- Telefone und Zubehör 3. Nicht-zentrenrelevante Sortimente nach „Erlanger Liste“

- Getränke

- Fahrräder

- Computer, Büromaschinen

Randsortimente sind neben den oben genannten Kernsortimenten in untergeordneten Flächen bis max. 10 % der jeweiligen oben genannten Verkaufsfläche zulässig. Die maximale Verkaufsfläche je Einzelhandelsbetrieb beträgt

- für Lebensmittelläden und Läden mit Drogeriewaren 450 m²

- für sonstige Läden 200 m2 Läden mit einer Verkaufsfläche größer 200 m² sind nur in den Bauräumen 5 bis 8 zuläs-sig, wo sie nahe den Kfz-Stellplätzen liegen. Dabei sollen die Ladenzugänge an die zent-rale Grünachse sowie an die zur Grünachse angrenzenden Eckflächen oder entlang der Günther-Scharowsky-Straße ausgerichtet werden. Läden, die ausschließlich den jeweiligen Mitarbeitern der im Plangebiet ansässigen Un-ternehmen zugänglich sind (z.B. „Für-Uns-Shops“ mit Zugangskontrolle) stellen keinen Einzelhandel dar, sondern sind als Gewerbebetriebe zulässig. Die Stellplätze werden in Gemeinschaftsanlagen untergebracht, hierfür werden Flächen für Gemeinschaftsgaragen Gemeinschaftsparkhaus festgesetzt.

Zur Einfügung des Baugebiets und der Flächen für Gemeinschaftsgaragen Gemein-schaftsparkhaus ins Umfeld werden die zulässigen Gewerbegeräusche vom Plangebiet in den Zeiträumen tags und nachts durch die Festsetzung von Geräuschemissionskontin-genten begrenzt.

Für die Teilflächen des Gewerbegebiets GE (Bauraum 1 bis 8) sowie der Parkhäuser (FGGa 1, 2.1 und 2.2) wurden die maximal zulässigen Geräuschemissionskontingente gemäß DIN 45691: 2006-12 ermittelt. Die Geräuschemissionskontingente wurden so aus-gelegt, dass an allen Immissionsorten im Umfeld (außerhalb des Geltungsbereiches) die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 dB unterschritten werden. Damit ist auch unter Berücksichtigung einer Summenbelastung der Immission-sorte mit weiteren Gewerbegebieten oder Anlagen eine Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm sichergestellt.

Bei der Ermittlung der Geräuschemissionskontingente wurde berücksichtigt, dass die Teil-flächen der Parkhäuser aufgrund der hohen Stellplatzzahlen höhere Kontingente benöti-gen als die Teilflächen des Gewerbegebiets. Des Weiteren wurden richtungsabhängige

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Zusatzkontingente vergeben, die es den zukünftigen Nutzungen im Plangebiet erlauben, in Richtung von Gebieten mit niedrigerer Schutzwürdigkeit (gewerblich genutzte Gebiete) mehr Schall abzustrahlen als in Gebiete mit höherer Schutzwürdigkeit (Wohngebiete). Die ermittelten Geräuschemissionskontingente sowie die richtungsabhängigen Zusatzkontin-gente sind in der Satzung enthalten.

Abb. 9: Lage der Gebiete für die richtungsabhängige Geräuschkontingentierung

6.3 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird je Teilgebiet durch Festsetzung der maximal zuläs-sigen Geschossfläche (GF), Grundfläche (GR) und Wandhöhe geregelt. Die festgesetzte maximal zulässige GR beinhaltet sowohl die Grundflächen von baulichen Anlagen gem. § 19 Abs. 2 BauNVO als auch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 19 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauNVO). Die Dichten nutzen die Lagequalität an der S-Bahn und ermöglichen eine stadtstrukturell und wirtschaftlich gute und wünschenswerte Ausnutzung der Flächen. Die städtebauliche Konzeption gemäß Masterplan ermöglicht - trotz großer baulicher Dichte - eine hohe Arbeitsplatz- und Aufenthaltsqualität im neuen Stadtquartier.

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Bei Ausschöpfung der zulässigen Dichten ergeben sich für die Gebiete folgende Werte:

Gebiet Nettobauland [m2] GF max. [m2]

entspricht GFZ max.

GR max. [m2]

entspricht GRZ max.

GE 57.726 117.800 2,0 48.000 0,8

FGGa 1 4.590 34.400 7,5 4.200 0,9

FGGa 2 6.657 41.100 6,2 5.700 0,9

gesamt 68.973 193.300 57.900

Die Dichteobergrenzen gemäß § 17 Baunutzungsverordnung für Gewerbegebiete von GFZ 2,4 und GRZ 0,8 werden damit eingehalten. In den Flächen für Gemeinschaftsgara-gen Gemeinschaftsparkhaus werden rechnerisch GFZ-Werte bis 7,5 und GRZ-Werte von 0,9 erreicht, eine Obergrenze gem. BauNVO besteht hierfür jedoch nicht. Das Konzept der Unterbringung der Kfz-Stellplätze in Gemeinschaftsgaragen ermöglicht die grundsätz-liche Freihaltung der Gewerbegebiete von Kfz-Stellplätzen und trägt damit zu einer hohen Aufenthaltsqualität der zu begrünenden Flächen bei. Mit der Konzentration der Kfz-Stellplätze in Gemeinschaftsgaragen ist eine höhere bauliche Dichte auf den Flächen für Gemeinschaftsgaragen Gemeinschaftsparkhaus verbunden.

6.4 Höhe der baulichen Anlagen, Abstandsflächen

Das städtebauliche Gesamtkonzept für den Siemens Campus Erlangen sieht eine relativ einheitliche Höhe der Gebäude vor, die an Einzelpunkten zur städtebaulichen Markierung durch hohe Elemente akzentuiert wird. Dies sichert ein einheitliches Erscheinungsbild, die Einfügung in das Umfeld und die Orientierbarkeit im Stadtraum.

Die Höhe der baulichen Anlagen wird dementsprechend im Bebauungsplan durch Festle-gung der maximalen Wandhöhen begrenzt. Für die Bürogebäude sind damit im Wesentli-chen bis zu 5 Geschosse möglich. Im Nordwesten an der Brückenauffahrt der Paul-Gossen-Straße markiert ein etwas höherer Baukörper (bis 6 Geschosse) den Eingang ins Gebiet. Die Parkhäuser besitzen bis zu 9 Geschosse, weisen aber aufgrund der geringe-ren Geschosshöhen eine ähnliche Höhe wie die anderen Bauten auf.

Die Höhenfestsetzungen beziehen sich auf das zukünftig geplante Geländeniveau.

Im Süden der Flächen für Gemeinschaftsgaragen Gemeinschaftsparkhaus können bei Ausnutzung der zulässigen Wandhöhe die Abstandsflächen gem. BayBO für ein GE die Grundstücksgrenze zu den außerhalb des Geltungsbereichs angrenzenden Gewerbe-grundstücken geringfügig überschreiten. Da diese Überschreitung keine wesentliche Ein-schränkung für den Nachbarn bedeutet, ist sie hinzunehmen.

Im Baugenehmigungsverfahren sind bei Einhaltung der Baugrenzen/Baulinien und Wand-höhen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO die entsprechenden Abstandsflächen nach au-ßerhalb der Bauräume als eingehalten anzusehen. Ein Nachweis ist nicht erforderlich, Art. 6 Abs. 1 und 2 BayBO finden keine Anwendung.

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6.5 Stellung der baulichen Anlagen

Entlang der übergeordneten West-Ost-Grünachse reihen sich in einem orthogonalen Sys-tem klar gegliederte Baublöcke mit 50 bis 80 Metern Kantenlänge. In Nähe der Günther-Scharowsky-Straße weichen die Gebäude etwas von der Achse zurück und schaffen so einen breiteren, zentralen Grünraum.

6.6 Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubaren Grundstücksflächen (Bauräume) werden durch Baugrenzen und Bauli-nien definiert. Die Bauräume ermöglichen die Errichtung von funktional und wirtschaftlich sinnvollen Gebäudegrößen und sichern eine Baukörperkonfiguration und ein Freiflächen-netz entsprechend dem städtebaulichen Konzept. Zur Grünachse und an deren Schnitt-punkt mit der Günther-Scharowsky-Straße sichern Baulinien die Raumbildung. Abwei-chungen von den Baulinien zur Gliederung der Baukörper und z.B. Betonung von Ein-gangsbereichen, wie sie die vorliegende Realsierungsplanung vorsieht, werden zugelas-sen.

Die in der vorliegenden Planung enthaltenenen Trafoeinbringschächte sowie die Fahrrad-rampen an den Parkhäusern sind auch außerhalb der Bauräume zulässig.

6.7 Nebenanlagen, Trafostationen und Brückenbauwerk e

Um das durchgängige Erscheinungsbild eines Campus zu erreichen, und zu Gunsten nutzbarer Freiflächen werden oberirdische Nebenanlagen (überdachte Fahrradabstellan-lagen, Müllsammlung etc.) in den wichtigen Grünbereichen weitgehend ausgeschlossen. Trafostationen sind in die Baukörper zu integrieren oder gebäudenah unterirdisch anzu-ordnen. Nicht überdachte Fahrradabstellanlagen sind zur Förderung des umweltfreundli-chen Verkehrsmittels Fahrrad zwischen den Gebäuden zugelassen. An den Gemein-schaftsgaragen, wo die Freiflächennutzung nicht im Vordergrund steht, dürfen Fahrrad-rampen die Baugrenzen überschreiten.

Ein zusätzlicher Zugang direkt aus der Grünachse zum S-Bahnhalt im Westen würde der Erschließungsqualität durch den öffentlichen Personennahverkehr zugutekommen. Dazu notwendige Zugangsbauwerke am Westende der Grünachse werden deshalb ausnahms-weise zugelassen.

Eine Brücke für Fuß- und ggf. Radverkehr im Zuge der Grünachse über die Günther-Scharowsky-Straße hinweg ist nicht für eine leistungsfähige Erschließung der beiden Mo-dule auf der Ost- bzw. Westseite der Günther-Scharowsky-Straße notwendig, sie würde jedoch die Erschließungsqualität verbessern und wäre ein stadträumlich markantes Zei-chen für den Siemens Campus Erlangen. Die hierfür notwendigen Anlagen in der Grün-achse und zur Überquerung der Straße werden zugelassen.

6.8 Ein- und Ausfahrten zu öffentlichen Verkehrsflä chen

Die Freiflächen der Baugebiete sollen im Sinne des Campus-Konzepts weitgehend auto-frei sein und Fußgängern und Radfahrern als Bewegungs- und Erholungsraum mit hoher Aufenthaltsqualität und geringen Verkehrsgefahren vorbehalten bleiben. Deshalb und aus verkehrlichen Gründen wird für Kfz die Möglichkeit, von den öffentlichen Straßen aus in die Baugrundstücke zuzufahren, beschränkt. Zu- und Ausfahrtsbereiche sowie die jeweils

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 51

zulässigen Nutzer werden auf Basis der Abstimmungen mit den Grundeigentümern defi-niert. Dies ermöglicht auch eine Grundstückserschließung an ansonsten für höhere Belas-tungen ungeeigneten Stellen des öffentlichen Straßennetzes. Für die an der Paul-Gossen-Straße gelegene Ein-/Ausfahrt 1 zum Gewerbegebiet ist im Gewerbegebiet GE von nicht mehr als etwa 90 Kfz-Fahrten pro Tag auszugehen.

Lieferfahrzeuge, Taxis, Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, Fahrzeuge der Be-triebsinhaber und Betriebsleiter, Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge zum Unterhalt der Anla-gen und Fahrzeuge zur Müllentsorgung des Geltungsbereichs können im Norden von der Paul-Gossen-Straße und im Süden von der Planstraße zu den Bereichen zwischen den Gebäuden zufahren. Die Fahrzeuge wenden dann dort und verlassen anschließend an der Zufahrtsstelle wieder das Baugebiet. Nur lange Sonderfahrzeuge (> 9,0 m), die auf-grund ihrer Größe zwischen den Gebäuden nicht wenden können, queren die Grünachse. Eine geeignete Gestaltung der Übergänge zwischen öffentlicher Straße und privatem Grundstück soll im Zusammenspiel mit betrieblichen Regeln der Betriebe dieses Konzept sichern und Unberechtigte von der Einfahrt abhalten. Bei Bedarf können Poller o.ä. nach-gerüstet werden.

Alle Bauräume und nicht überbaubaren Flächen besitzen die Möglichkeit, als eigenstän-dige Grundstücke real herausgeteilt und bebaut zu werden. Dies gilt auch, wenn die Zu-fahrt nicht direkt von der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche, sondern über ein Nachbargrundstück erfolgt. Dies sichert die langfristige Nutzbarkeit der Gewerbeflächen unabhängig von Eigentumsverhältnissen.

Die Zufahrtsbereiche zu den Parkgaragen südlich der neuen Straße werden für einen flüssigen Verkehrsablauf festgesetzt.

6.9 Flächen für Stellplätze und Garagen

In den Baugebieten werden Stellplätze für Kfz auf Grundlage von § 12 BauNVO weitge-hend ausgeschlossen, da das Umfeld der Betriebe im Siemens Campus Erlangen kfz-frei bleiben soll und die Stellplätze in Gemeinschaftsgaragen untergebracht werden. Im öffent-lichen Straßenraum sind keine Stellplätze vorgesehen.

Die Flächen für Gemeinschaftsgaragen Gemeinschaftsparkhaus FGGa 1 und FGGa 2 dienen in erster Linie der zentralen, gemeinschaftlichen Unterbringung der notwendigen Kfz-Stellplätze für die Nutzungen im Gewerbegebiet GE. Damit können die Büro-, For-schungs- und Laborbereiche weitgehend autofrei bleiben. Die maximale Zahl von Kfz-Stellplätzen je Parkhaus wird aus verkehrlichen Gründen festgesetzt. Soweit mit der als mindestens notwendig festgesetzten Stellplatzzahl (siehe unten) die Kapazitäten des Parkhauses noch nicht völlig ausgeschöpft sind, können in geringfügigem Umfang bis zum festgesetzten Maximalwert weitere nicht im Sinne von Art. 47 BayBO erforderliche Pkw-Stellplätze der jeweiligen Nutzungen der Bauräume dort untergebracht werden. Über die maximal zulässige Zahl von Pkw-Stellplätzen in den Gemeinschaftsparkhäusern und oberirdisch zwischen den Gebäuden zugelassenen Stellplätze hinaus sind aus städtebau-lichen und verkehrlichen Gründen keine weiteren Kfz-Stellplätze gewünscht.

Die Gemeinschaftsparkhäuser liegen teils in größerer fußläufiger Entfernung von den Gewerbegebäuden. Um für Menschen mit Behinderung, insbesondere Mobilitätsein-schränkungen, sowie für Betriebsinhaber, Betriebsleiter (auch leitende Angestellte) ein

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 52

einfaches Erreichen der Betriebe zu ermöglichen, ohne gleichzeitig das Konzept eines konsequenten Freihaltens der Freiflächen für das Parken zu konterkarieren, werden hier-für oberirdische Pkw-Stellplätze in Gebäudenähe in beschränktem Umfang zugelassen.

Zusätzlich zu den Stellplätzen sind Nebeneinrichtungen wie Elektrotankstellen zur Ver-sorgung umweltfreundlicher Fahrzeuge und Waschanlagen zulässig, welche den Fahr-zeugen in den Stellplatzanlagen dienen.

In den Garagenbauten werden auch Fahrradabstellplätze untergebracht. Um die Freibe-reiche in den Baugebieten nicht zu stark durch Stellplatzanlagen zu belasten, werden Mindestzahlen in den Parkhäusern festgesetzt.

Die für die Nutzungen im Geltungsbereich notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder werden im Bebauungsplan abschließend geregelt. Mit der vorgegebenen Zahl von Stellplätzen werden die Nutzungen im Geltungsbereich entsprechend der für die ge-planten Nutzungen durchschnittlich zu erwartenden Bedarfe unter Berücksichtigung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung, StS) der Stadt Erlangen versorgt.

Die notwendigen Stellplätze gem. Art. 47 BayBO werden je Bauraum festgesetzt. Diese errechnen sich auf Basis der gemäß Bebauungsplan maximal zulässigen GF, im Verhält-nis zur Nutzfläche der bereits geplanten Gebäude mit einem Anteil von 78 %. Die Reali-sierungsplanungen für die Neubauten sehen jeweils eine verhältnismäßig große Gebäu-detiefe vor, welche die maximale Flexibilität für die Belegung der Büroflächen mit Open Space, Einzel- und Gruppenbüros sichert. Beidseits der Mittelzonen sind jeweils Flurzo-nen zur Erschließung der angrenzenden Büroflächen erforderlich. Da die Nutzungen im Wesentlichen ohne besonderen Besucherverkehr sind und auch Erdgeschossnutzungen wie z.B. Kantinen und Läden zur Versorgung des Umfelds weitestgehend von den Be-schäftigten aus dem Planungsgebiet besucht werden, wird 1 Stellplatz pro 35 qm Nutzflä-che angesetzt. Die festgesetzte Stellplatzzahl gilt auch im Falle der Realisierung anderer zulässiger Nutzungen und bei späteren Änderungen im Rahmen der zulässigen Nutzun-gen. Aufgrund des im Bebauungsplan festgesetzten Stellplatzkonzepts sind zusätzliche Kfz-Stellplätze nicht vorgesehen; sie sind städtebaulich weder erwünscht noch erforder-lich, insbesondere aufgrund der Nähe des S-Bahnhaltes. Die Kfz-Stellplätze werden in Gemeinschaftsgaragen in den Flächen für Gemeinschaftsgaragen Gemeinschaftspark-haus FGGa 1 und FGGa 2 südlich der Planstraße untergebracht.

Neben den wettergeschützten Fahrradabstellplätzen in den Parkgaragen sollen offene Fahrradstellplätze zur einfachen Benutzbarkeit zwischen den Gebäuden im Gewerbege-biet angeordnet werden.

Das Quartier im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird aufgrund seiner durch Ver-kehrswege umgebenen Lage und Nutzungsregelung für die Stellplätze im Umfeld als iso-lierte, eigenständige Einheit funktionieren. Ein Ausweichen von Parkplatzsuchenden in erheblichem Umfang auf Parkplätze im öffentlichen Straßenraum im Umfeld ist deshalb nicht zu befürchten.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 53

6.10 Verkehrsflächen

Motorisierter Individualverkehr

Die übergeordnete Erschließung des Bebauungsplangebiets für den motorisierten Indivi-dualverkehr erfolgt über das bestehende Straßennetz. Die öffentlichen Verkehrsflächen von Paul-Gossen-Straße und Günther-Scharowsky-Straße werden so aufgeweitet, dass sie die zukünftigen Verkehre aufnehmen können.

Im Südwesten wird eine neue öffentliche Straßenanbindung (Planstraße) von der Gün-ther-Scharowsky-Straße zur Cumianastraße geschaffen. Diese Planstraße führt als Stich weiter nach Westen und dient der öffentlichen Erschließung dort gelegener rückwärtiger Grundstücksteile sowie als Rettungszufahrt zur Bahnfläche.

Im südlichen Teilabschnitt der Günther-Scharowsky-Straße ist eine Erweiterung zur Schaffung von Zweirichtungsradwegen auf beiden Seiten der Günther-Scharowsky-Straße notwendig. Dieser Radwegeausbau ist für das übergeordnete großräumige Rad-wegenetze bedeutsam.

Fuß- und Fahrradverkehr Das Planungsgebiet ist durchlässig für den Fuß- und Fahrradverkehr, die privaten Grund-stücke sind nicht eingezäunt. Wichtige Wegeverbindungen verlaufen im Grünen und ab-seits der Straßen von der Brücke der Paul-Gossen-Straße im Nordwesten kommend ent-lang der Grünachse und davon abzweigend zur Cumianastraße. Die Verbindung in der Grünachse bindet im Westen an den S-Bahnhalt an, im Osten kann die Günther-Scharowsky-Straße höhengleich und damit barrierefrei gequert werden. Eine mögliche Brücke über die Günther-Scharowsky-Straße ist nicht für eine leistungsfähige Erschlie-ßung notwendig, kann aber die Verbindungsqualität zusätzlich erhöhen und ist zulässig.

Entlang der Paul-Gossen-Straße und Günther-Scharowsky-Straße verlaufen Radwege getrennt von den Kfz-Fahrbahnen.

Im Nordwesten des Geltungsbereichs besteht bislang eine Aufweitung des öffentlichen Straßenraums für eine öffentliche Bike+Ride-Anlage. Diese Anlage wird zugunsten eines breiten Zugangsbereichs zum Campus verlegt. Direkt an die Bahnfläche angrenzend ent-stehen auf der neuen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung für die Allgemeinheit nutzbare Fahrradstellplätze zum Umstieg auf die S-Bahn. Sie gehen in ihrer Zahl über die wegfallenden Plätze hinaus und dienen den Beschäftigten aus dem gesamten Siemens Campus sowie der Bewohnerschaft der geplanten neuen Wohngebiete und dem Umfeld. Es ist beabsichtigt hier ein Fahrradparkhaus zu errichten, in dem ein Großteil der Fahr-radabstellplätze witterungsgeschützt Platz findet.

Östlich der neuen Bike+Ride-Anlage wird zukünftig der Zugang von der Brücke der Paul-Gossen-Straße zur Grünachse sein, Treppen- und Rampenanlagen führen dort vom Stra-ßenniveau zum tiefer gelegenen Gewerbegrundstück hinab. Diese Planung beeinträchtigt die Funktion der Paul-Gossen-Straße und ihrer Brückenauffahrtsrampe nicht. Die Fläche wird, da hier zukünftig die Zugangsfunktion zu Gewerbegebiet im Vordergrund steht, dem Bauland zugeschlagen.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 54

Der Straßenraum Günther-Scharowsky-Straße soll Boulevardcharakter erhalten, das pri-vate Gebäudevorfeld zur Straße ist für Fußgänger benutzbar und wird mit besonderer Aufenthaltsqualität gestaltet. Bei der Paul-Gossen-Straße steht dagegen die Verbindungs-funktion klar im Vordergrund.

Die Wege innerhalb des Geltungsbereichs knüpfen an das Netz im Umfeld an.

Feuerwehrerschließung, Rettungszuwegung zur Bahn

Für alle Gebäude soll der 2. Fluchtweg über einen 2. baulichen Rettungsweg hergestellt werden, ein Anleitern durch die Feuerwehr ist damit nicht notwendig. Feuerwehrfahrzeuge können auf den öffentlichen Straßen und internen Wegen bis in die Nähe der Gebäude fahren.

Um bei Bränden und Unfällen auf der Bahntrasse im Westen des Planungsgebiets die Flucht von Fahrgästen und Betriebspersonal sowie den Zugang für die Einsatzkräfte zur Hilfeleistung zu ermöglichen, wird im Südwesten des Geltungsbereichs von der öffentli-chen Verkehrsfläche der Planstraße eine Zuwegung einschließlich einer Aufstellfläche für Rettungsfahrzeuge geschaffen. Die neue Anbindung zur Planstraße ersetzt die bisher über die Betriebsstraßen im Siemens-Standort vorgesehene Zuwegung zur Günther-Scharowsky-Straße.

6.11 Dachform

Für ein einheitliches Erscheinungsbild wird die Dachform festgesetzt. Um Retentionsflä-chen und benutzbare Freiflächen auf dem Dach unterbringen zu können, sind Flachdä-cher (beinhaltet auch flach geneigte Dächer bis 5°) zu errichten. Für Überdachungen von Parkhausrampen dürfen wegen ihrer gestalterisch untergeordneten Bedeutsamkeit auch Schrägdächer Verwendung finden.

6.12 Dachaufbauten und Anlagen auf Dächern

Technische Dachaufbauten und Anlagen auf den Dächern werden hinsichtlich Art, Zweck, Lage und Fläche auf das technisch erforderliche Mindestmaß beschränkt und von der Dachkante zurückgesetzt. Das Zurücksetzen von der Dachkante und das Zusammenfas-sen in Gruppen zielen auf ein positives Erscheinungsbild, eine ruhige Dachlandschaft und das Freihalten von Flächen für die Dachbegrünung ab, ohne jedoch die Funktionsfähigkeit der Gebäude in Frage zu stellen.

Die extensive Dachbegrünung entfaltet positive Wirkungen auf Wasserhaushalt (Rückhal-tung), Stadtklima (Verdunstung), Lufthygiene (Staubbindung), Energiebilanz (zusätzliche Wärmedämmung, verbesserte Effektivität von Solaranlagen) und Naturschutz (Mager-standorte).

Die Regelung von die festgesetze maximale Wandhöhe überschreiteten Bauteilen dient dem Nachbarschutz.

Für Treppenhäuser und Rampenüberdachungen von Parkhäusern darf die festgesetzte Wandhöhe ausnahmsweise überschritten werden, wenn dabei durch eine von der Bau-grenze zurückversetzte Anordnung nachbarschützende und gestalterische Belange ge-wahrt bleiben.

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6.13 Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Ene rgieeinsparung

Als Beitrag zur Erreichung der ökologischen Zielsetzungen werden technische Anlagen für aktive Sonnenenergienutzung (z.B. Solarzellen) ohne Flächenbegrenzung und auch an Fassaden allgemein zugelassen.

Die Wärmeversorgung soll bevorzugt aus dem Fernwärmenetz der Stadtwerke Erlangen erfolgen, das anteilig aus Kraft-Wärmekopplung gespeist wird. Weitere mögliche Wärme-quellen sind Wärmepumpenanlagen, die lokale Umweltenergie in Form von Erdwärme aus Erdsonden oder Eisspeichern nutzen. Es ist vorgesehen, Kälte dezentral, gebäude-weise mit Kompressionskältemaschinen oder zentral über ein Blockheizkraftwerk zu er-zeugen. In den Gebäuden sollen Flächensysteme für das Heizen und Kühlen eingesetzt werden, die den Einsatz von energieeffizienten Niedertemperaturheiz- und Hochtempera-turkühlquellen ermöglichen. Die Flächenkühlsysteme ermöglichen den effizienten Einsatz von Freikühlbetrieb.

6.14 Einfriedungen

Einfriedungen sind im Sinne des gewünschten Campus-Charakters unzulässig. Ausge-nommen davon sind Schrankenanlagen gegen ein ungewünschtes Befahren der Freibe-reiche durch Kfz.

Da das Sicherheitskonzept jeweils erst schrittweise mit Errichtung der neuen Gebäude umgestellt werden kann, dürfen für die Übergangszeit Einfriedungen für vorerst unverän-dert belassene Bestandsgebäude und die zugehörenden Freibereiche errichtet werden. Bestandsgebäude sind dabei die Gebäude, die bei Inkrafttreten des Bebauungsplans im Plangebiet vorhanden sind.

6.15 Dienstbarkeitsflächen mit Geh-, Fahr- und Leit ungsrechten

Die übergeordneten Fuß- und Radwegverbindungen auf privatem Grund sollen zugunsten der Allgemeinheit auf Dauer dinglich gesichert werden. Die Nutzung weiterer Wegeflä-chen im Geltungsbereich durch Fußgänger und Radfahrer wird vom Grundstückseigen-tümer geduldet, unterliegt jedoch nicht der Dienstbarkeitsbeschränkung. Die zu sichern-den Flächen umfassen die zentrale Grünachse und deren Anbindungen an die öffentli-chen Verkehrsflächen, um der Öffentlichkeit deren Nutzung zu eröffnen. Ein Durchqueren durch große Lkw mit mehr als 9 m Länge (Müllfahrzeuge, Umzugsfahrzeuge und Fahr-zeuge zur Kantinenversorgung) in Nord-Süd-Richtung wird zugelassen, da diese langen Fahrzeuge nur schwer in den Räumen zwischen den Gebäuden wenden könnten. Ebenso ist die Nutzung für Veranstaltungen, die der Allgemeinheit offen stehen, zulässig. Die Ein-zelheiten wurden im städtebaulichen Vertrag geregelt.

Die Rettungszuwegung von der öffentlichen Verkehrsfläche der Planstraße zu den Bahn-anlagen einschließlich einer Aufstellfläche wird mit einem Geh- und Fahrrecht dinglich gesichert. Zur Anpassung auf Detailanforderungen bei der Realisierung wird ein Abwei-chen von der im Plan festgesetzten Lage zugelassen, der Umgriff der angrenzenden zu begrünenden Fläche ist dann entsprechend anzupassen.

6.16 Versorgungsleitungen

Aus gestalterischen Gründen sind Ver- und Entsorgungsleitungen im Freiraum unterir-

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 56

disch zu führen.

6.17 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen

Durch die Planung werden Arbeitsplätze in Gebäuden geschaffen, die zum Teil einer ho-hen Belastung durch Verkehrsgeräuschimmissionen der umliegenden Straßen- und Schienenwege ausgesetzt sein werden. Hierzu wurden schalltechnische Berechnungen auf der Basis von Prognosezahlen 2030 (Prognose-Planfall nach Umsetzung aller Module des Siemens Campus) sowie Schienenverkehrsdaten aus den Planfeststellungsunterla-gen zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 8 (Berechnung ohne Schienenbonus) durch-geführt und für alle Fassaden von Büro-/Verwaltungsgebäuden die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:1989-11 berechnet.

Für alle Fassadenseiten im Lärmpegelbereich IV oder höher (lärmzugewandte Fassaden-seiten) werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Als Maßnahmen kommen insbesondere der Einsatz von Schallschutzfenstern sowie die Orientierung ruhebedürfti-ger Räume auf lärmabgewandten Fassaden in Betracht. Die von passiven Schallschutz-maßnahmen betroffenen Fassadenabschnitte sowie die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:1989-11 sind in der Planzeichnung gekennzeichnet.

6.18 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind ne-ben den beschriebenen Festsetzungen zur Bepflanzung (vgl. Kap. 6.19) vor allem Maß-nahmen zur Erhaltung der vorhandenen Tierwelt, insbesondere den europäisch geschütz-ten Vogelarten und Fledermäusen erforderlich. In der zentralen Grünachse wurden daher Bereiche definiert, in denen eine Mindestfläche als arten- und blütenreiche Magerwiesen zu entwickeln und langfristig zu erhalten ist. Diese Flächen bieten eine wesentliche Nah-rungsgrundlage für einige der nachgewiesenen Vogelarten oder Entwicklungsraum für Insekten, die wiederum weiteren Vogelarten und vor allem den Zwergfledermäusen, die in hoher Dichte im Geltungsbereich vorkommen, als Nahrungsgrundlage dienen.

Zur Vermeidung von ungewollten Tötungen ist bei Baumfällungen und beim Abriss von Gebäuden durch entsprechende Fachkräfte zu prüfen, ob Quartiere von Tierarten betrof-fen sein können, um dann ggf. die Öffnungen mit Reusen so zu verschließen, dass die Tiere zwar entweichen können, jedoch nicht wieder eindringen können. Detaillierte Anga-ben sind auch der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Anlage) zu entnehmen.

Ferner wird der Verlust von möglichen Fledermausquartieren und Vogelbrutplätzen in Baumhöhlen oder an Gebäuden durch die Anbringung von Nisthilfen und Fledermaus-kästen an verbleibenden Bäumen oder Gebäuden im Geltungsbereich oder auf den be-nachbarten Grundstücken des bestehenden Siemens Forschungsgeländes sowie Pla-nung von Spaltenquartieren an neuen Gebäuden ersetzt.

Die Festsetzung von insektenfreundlichen Beleuchtungsanlagen stellt sicher, dass mög-lichst wenige Insekten nachts von den Lampen angezogen werden und dort zu Tode kommen. Damit wird eine wichtige Nahrungsgrundlage für die vorhandenen Vogel- und Fledermausarten langfristig in einem günstigen Erhaltungszustand gehalten und damit auch der Bestand der gesetzlich geschützter Fledermaus- und Vogelarten langfristig gesi-chert.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 57

6.19 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige n Bepflanzungen / Bindun-gen für die Bepflanzungen und für die Erhaltung

Die Festsetzungen zur Bepflanzung und Gestaltung der Freiflächen sichern die Entwick-lung eines Campus mit großzügigen Freiräumen, die über einen hohen Anteil an Grünflä-chen verfügen. Der Charakter soll durch offene Wiesen geprägt werden, die von Bäumen überstellt sind, damit freie Blickbezüge zu den Gebäuden und durch die offenen Räume möglich sind. Durch die Erhaltung vorhandener Großbäume, die überwiegend gebietstypi-schen Arten wie z.B. der Waldkiefer oder Stieleiche angehören, wird gleich von Beginn an eine hohe Aufenthaltsqualität geschaffen. Aufgrund der umfangreichen Neubaumaßnah-men besteht diese Möglichkeit jedoch nur für einen Teil der Bäume. Daher sind umfang-reiche Neupflanzungen vorgesehen, die den Charakter eines grünen Campus entwickeln werden. Für die Neupflanzungen sind Arten vorgesehen, die gestalterisch hochwertig sind und wegen ihrer Verträglichkeit mit dem Stadtklima eine gute Wüchsigkeit erwarten las-sen (vgl. Pflanzenartenliste in den Hinweisen).

Damit wird sichergestellt, dass repräsentative und umfangreiche Grünstrukturen entste-hen werden. Für die gute Entwicklung der Bäume wurden entsprechend ausreichende Pflanzräume festgesetzt. Pro Baum sind mindestens 12 m² von sonstiger Nutzung freizu-halten, die Mindestbreite dieser Räume beträgt 2,5 m (ohne Anrechnung von Einbauten wie Bordsteinen). Die begrünten Mittelstreifen der Straßen müssen mindestens 3,0 m breit sein.

Die Wiesenflächen werden nicht allein als intensive Rasenflächen gestaltet, sondern in Bereichen, die nicht gleichzeitig begehbar sein sollen, werden in Teilen auch arten- und blütenreiche Magerwiesen entwickelt, die einem weniger häufigen Mahdrhythmus unter-liegen (2-3 mal pro Jahr) und dadurch mit ihrer Blütenpracht der Kräuter und ausgewach-senen Grasblüten attraktive Gestaltungselemente bilden.

Für klar definierte Teile der Parkhausfassaden wurde eine Begrünung mit Kletter- und Schlingpflanzen festgesetzt. Dies wird den grünen Charakter des Campus unterstreichen und den Blick auf parkende Fahrzeuge abschirmen.

6.20 Überdeckung von Unterbauungen

Die Bodenüberdeckung von Bauten unter der Geländeoberfläche übernimmt zumindest teilweise natürliche Bodenfunktionen und sichert die langfristige Lebensfähigkeit der Be-grünung.

7 WESENTLICHE BELANGE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG

7.1 Städtebau

Mit der Neuordnung des Siemensareals entsteht ein zukunftsfähiges Verwaltungs- und Forschungsgelände, das zur Sicherung des Hochtechnologiestandorts Erlangen beiträgt. Der neue Siemens Campus wird ein urbaner Stadtbaustein, der sich ins Umfeld integriert und hohe Arbeitsplatz- und Lebensqualität bietet. Insbesondere die öffentlichen Räume und für die Allgemeinheit zugänglichen Privatflächen erhalten hohe Aufenthaltsqualität. Dazu leistet die weitgehende Reduktion von Kfz-Verkehr auf den Gewerbeflächen einen wesentlichen Beitrag.

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Die städtebauliche Konfiguration ermöglicht die hocheffiziente Nutzung der innerstädti-schen Flächen und eine Anpassbarkeit an sich im Laufe der Zeit ändernden Anforderun-gen.

Die klaren, überschaubaren Zonierungen unterstützen das Sicherheitsempfinden. Gefan-gene Räume werden durch das Campus-Konzept konsequent vermieden, Sichtverbin-dungen zu Orientierungspunkten sichern eine angstfreie Benutzung. Auf eine barrierefreie Nutz- und Durchquerbarkeit des Gebiets wurde geachtet.

7.2 Verkehrserschließung

Der Siemens-Standort zeichnet sich heute durch ein hohes Aufkommen an motorisiertem Verkehr, aber auch ÖPNV sowie Rad- und Fußgängerverkehr aus. Die Neuordnung des Gebiets und Schaffung des Siemens Campus Erlangen führt zu einem Anstieg des Ver-kehrsaufkommens und macht den Ausbau des Straßennetzes für den motorisierten und nicht-motorisierten Verkehr sowie eine Erweiterung des ÖPNV-Angebots notwendig.

Vorrangig ist eine Ertüchtigung der Zufahrt über die Bundesstraße B 4 – Paul-Gossen-Straße und der Zufahrt zur Hammerbacherstraße / Freyeslebenstraße zum Siemens Campus sowie der Günther-Scharowsky- Straße. Am Knotenpunkt Günther-Scharowsky-Straße / Paul-Gossen-Straße / Koldestraße werden hierzu die Aufstellbereiche in den Zufahrten West, Süd und Ost verlängert sowie der Neubau einer zusätzlichen Rechtsab-biegespur von Westen her in die Günther-Scharowsky-Straße und eine Dreiecksinsel für den Rechtsabbieger von der Günther-Scharowsky-Straße in die Paul-Gossen Straße er-forderlich.

Am Knotenpunkt Paul-Gossen-Straße / Gebbertstraße / Äußere Nürnberger Straße / Hammerbacher Straße (sogenannte „Alte Südkreuzung“) werden ebenfalls die Aufstellbe-reiche angepasst. Die Zufahrt Gebbertstraße wird um eine separate Rechtsabbiegespur ab dem Nachbarknoten Gebbertstraße / Nürnberger Straße erweitert, so dass eine durch-gängige zweite Geradausspur entsteht. Zudem muss die Rechtsabbiegespur von der Gebbertstraße in die Äußere Nürnberger Straße verlängert werden.

Gegenüber dem Bestand wird der Knotenpunkt Günther-Scharowsky-Straße / Hauptzu-fahrt Siemens Südgelände/ Planstraße Modul 1 baulich verändert. Es ist nur das Rechts-ab- und das Rechtseinbiegen erlaubt.

Um das Parkhaus in Modul 2 (Bebauungsplan Nr. 436 in Aufstellung) südlich der Paul-Gossen-Straße von Osten aus zu erreichen bzw. nach Westen hin zu verlassen, werden zwei Wendefahrbahnen östlich des Knotenpunktes Günther-Scharowsky-Straße / Paul-Gossen-Straße eingerichtet.

Die Straßenverkehrsfläche im Südteil der Günther-Scharowsky-Straße erhält eine Dimen-sion, die beiderseits Radwege ermöglicht, der Knoten Günther-Scharowsky-Straße / Hen-ry-Dunant-Straße / Felix-Klein-Straße / Bunsenstraße wird entsprechend angepasst.

Die Leistungsfähigkeitsberechnungen für die einzelnen Knotenpunkte ergaben mit den genannten Ausbaumaßnahmen eine sehr gute bis befriedigende Qualitätsstufe (QSV A bis C) jeweils für den Gesamtknotenpunkt, in einzelnen Strömen die Qualitätsstufe D.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 59

Damit sind die Knotenpunkte und ihre Ströme mit mindestens ausreichender Verkehrs-qualität leistungsfähig.

Der Rad- und Fußgängerverkehr wird vom neuen S-Bahnhof aus mittels einer grünen Achse in das Planungsgebiet geführt. Weitere Achsen für den Rad- und Fußgängerver-kehr, die die Module untereinander verknüpfen, sowie Radwege und Fußwege an der Paul-Gossen-Straße und Günther-Scharowsky-Straße sorgen für eine gute Durchwegung des Quartiers.

Die verkehrlichen Auswirkungen der beiden in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 435 und Nr. 436 wurden gemeinsam betrachtet, dabei wird in den restlichen Modulen des Siemens Campus Erlangen der heutige Bestand unterstellt. Es ergeben sich vorran-gig die gleichen Maßnahmen für den Ausbau der Straßeninfrastruktur. Der Knotenpunkt Günther-Scharowsky-Straße / Paul-Gossen-Straße/ Koldestraße ist hinsichtlich des Sig-nalprogramms geringfügig zu modifizieren und leistungsfähig mit mindestens ausreichen-der Verkehrsqualität. An allen anderen Knotenpunkten sind entsprechende Abnahmen zu verzeichnen, sodass keine weiteren Leistungsfähigkeitsnachweise erforderlich werden. An Stelle der zwischen der Hammerbacherstraße und Henri-Dunant-Straße verlaufenden Quartierserschließungsstraße wird davon ausgegangen, dass die nur auf Siemensmitar-beiter beschränkte Ringstraße zwischen Henri- Dunant-Straße und Hammerbacherstraße für bis zu 3.000 Kfz/Tag geöffnet bleibt. Diese wird von der Henri-Dunant-Straße bis zur Planstraße Erschließung Modul 2 verknüpft und die Befahrung zu den südlichen Parkhäu-sern von Modul 2 nur für Mitarbeiter freigegeben.

Nach derzeitigem Planungsstand ist eine schrittweise Realisierung der Module 1 und 2 des Siemens Campus vorgesehen. Eine Realisierung von jeweils nur einem Bebauungs-plan (Nr. 435 oder Nr. 436) führt zu geringeren Verkehren als die zeitgleiche Realisierung beider Bebauungspläne, sodass auch hierfür der Nachweis einer leistungsfähigen Ver-kehrsabwicklung gegeben ist.

7.3 Ver- und Entsorgung

Strom- / Wasserversorgung

Die Wasserversorgung ist durch den Anschluss an die Versorgungsnetze der Erlanger Stadtwerke AG sichergestellt. Die Stromversorgung des Gebiets ist gesichert.

Abfallbeseitigung

Die Beseitigung fester Abfallstoffe kann sichergestellt werden. Die privaten Abfälle werden in einem Entsorgungsraum im Erdgeschoss der Gebäude gesammelt, von wo sie abge-holt und entsorgt werden.

Abwasserbeseitigung

Die Beseitigung des Abwassers erfolgt hauptsächlich im Mischsystem durch den An-schluss an die zentrale Abwasserbeseitigung des Entwässerungsbetriebes Erlangen EBE. Niederschlagswasser und Schmutzwasser der Baugrundstücke wird in geplante Misch-wasserkanäle geführt, in Stauraumkanälen zwischengespeichert und gedrosselt in die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des EBE im Bereich der Günther-Scharowsky-

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 60

Straße und Paul-Gossen-Straße eingeleitet.

7.4 Naturschutz und Landschaftspflege

Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Vorhaben werden durch entsprechende Festsetzungen im Geltungsbereich kompensiert. Der Verlust von Waldflä-chen wird durch die Ersatzaufforstung außerhalb des Geltungsbereichs ersetzt. Weitere Ausgleichsmaßnahmen für den naturschutzfachlichen Eingriff sind nicht erforderlich, da es sich bei dem Vorhaben aufgrund der umliegenden Bestandsbebauung um einen zu-lässigen Eingriff handelt. Damit verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen von Na-tur und Landschaft.

7.5 Immissionsschutz

Lärm

Gewerbelärm

Durch die Festsetzung von Geräuschemissionskontingenten werden die zulässigen Ge-werbegeräusche vom Plangebiet in den Zeiträumen tags und nachts so begrenzt, dass auch im Rahmen einer Summenbetrachtung mit weiteren Gewerbeflächen im Umfeld eine Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen sichergestellt ist.

Schutz des Plangebietes vor Verkehrsgeräuschen

Durch die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Ar-beitsplätze in den neu geplanten Bürogebäuden im Geltungsbereich vor den Verkehrsge-räuschimmissionen der angrenzenden Straßen- und Schienenwege geschützt werden.

Verkehrslärmuntersuchungen

Im Umfeld der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nrn. 435 und 436 befinden sich Wohngebiete, die durch bestehende Straßen und die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg zum Teil stark mit Verkehrsgeräuschen vorbelastet sind. Im Zuge der Umsetzung der Bebau-ungspläne Nrn. 435 und 436 werden bauliche Maßnahmen an der Paul-Gossen-Straße und der Günther-Scharowsky-Straße erforderlich, die im Wesentlichen im Geltungsbe-reich des Bebauungsplans Nr. 435 liegen. Die schalltechnische Untersuchung und Beur-teilung der Auswirkungen der Straßenbaumaßnahmen in beiden Bebauungsplänen erfolgt deshalb gesamthaft im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 435.

Für das gesamte Umfeld des Siemens Campus wurden Verkehrslärmuntersuchungen gemäß 16. BimSchV und im Rahmen einer Gesamtlärmbetrachtung durchgeführt (siehe Anlage und Umweltbericht). Im Beurteilungszeitraum nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) errech-net sich an den Südfassaden von zwei Wohngebäuden (Koldestraße 35 und Paul-Gossen-Straße 77) im Prognose-Planfall 2030 eine Erhöhung auf einen Beurteilungspe-gel von 60 dB(A). An diesen Immissionsorten liegt eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vor, es besteht Anspruch auf Lärmvorsorge. An denselben Gebäuden kommt es rechnerisch auch unter Berücksichtigung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Paul-Gossen-Straße zu einer Überschreitung gesundheits-relevanter Schwellenwerte.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 61

Die Möglichkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Bereiche wurde vor-rangig geprüft. Die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bislang 60 km/h auf 50 km/h leistet einen wesentlichen Beitrag zur Lärmreduktion. Lärmschutzwände könnten aufgrund des beengten Platzes keinen ausreichenden Schutz bieten, auch wäre ihre anzusetzende Höhe von 9 m stadträumlich unverträglich. Das Aufbringen eines lärmmindernden Fahrbahnbelages wäre mit sehr hohen Kosten verbunden und insbeson-dere aus technischen Gründen aufgrund der starken mechanischen Belastungen im Kreuzungsbereich voraussichtlich nicht geeignet. Es schloss sich deshalb die Prüfung passiver Lärmschutzmaßnahmen an. Die betroffenen Immissionsorte Koldestraße 35 und Paul-Gossen-Straße 77 weisen an der Südfassade jeweils ein Wohnraumfenster je Wohneinheit auf, in der Summe sind dies insgesamt 4 Wohnraumfenster je Gebäude bzw. 8 Wohnraumfenster. Durch den Einbau von max. 8 Schallschutzfenstern sowie ggf. schallgedämmter Lüftungseinrichtungen ist ein ausreichender Schallschutz möglich (zu den Einzelheiten der Prüfschritte wird auf den Umweltbericht verwiesen).

Aufgrund dieser Prüfergebnisse wird deshalb für die Abwicklung der Ansprüche auf Lärm-vorsorge ausschließlich die Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen vorgese-hen.

Sonstige Immissionen

Das Plangebiet grenzt im Westen an die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg an. Für erschütte- rungsempfindliche Nutzungen in Gebäuden, die einen Abstand von weniger als 60 Meter zum nächstgelegenen Bahngleis aufweisen, wird in der Planungsphase eine Untersu- chung und Beurteilung der Erschütterungen durch Schienenverkehre und des dadurch verursachten sekundären Luftschalls auf der Basis von Messungen empfohlen.

7.6 Altlasten

Die Altlastensituation wurde im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung untersucht. Auf Basis der Prüfungsergebnisse ist davon auszugehen, dass die ggf. notwendigen Sanie-rungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind. Auf ei-ner Teilfläche ist ein min. 10 cm hoher Auftrag unbelasteten Materials notwendig, um den Kontakt von Nutzern der dort geplanten Grünfläche mit belastetem Boden zu verhindern.

7.7 Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energieeffizien z

Nachhaltige Entwicklung hat eine wirtschaftliche, umweltpolitische und soziale Dimension und gehört zu den wesentlichen Zielen bei der Aufstellung und Umsetzung des Bebau-ungsplans. Auf die Ausführungen im Umweltbericht wird verwiesen.

Im Bebauungsplan werden deshalb Regelungen getroffen, die ein Angebot an komforta-bel erreichbaren, sicheren Fahrradstellplätzen ermöglichen. Elektrotankstellen werden zugelassen, um umweltfreundliche Verkehrsarten zu fördern.

Das Bebauungs-, Freiraum- und Erschließungssystem ermöglicht ein flexibles Reagieren auf sich im Laufe der Zeit verändernde Nutzungsanforderungen und sichert damit die langfristige Nutzbarkeit im Sinne der Nachhaltigkeit.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 62

Die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsarten (öffentlicher Personennahverkehr, Rad- und Fußverkehr) wird durch die Schaffung von gut nutzbaren Wegeverbindungen und Umsteigemöglichkeiten gefördert.

8 MASSNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG

Die nicht mehr als Straßenverkehrsfläche benötigte Teilfläche der Paul-Gossen-Straße (bisherige B+R Anlage im Nordwesten des Geltungsbereichs) ist zu entwidmen. Ein Er-werb durch den Eigentümer des angrenzenden Baugebiets bietet sich an.

Heutige private Grundstücksflächen, die zukünftig Straßenverkehrsflächen werden, sind an die Stadt abzutreten.

Weitere bodenordnerische Maßnahmen sind nicht notwendig.

Um die Verwirklichung der städtebaulicher Ziele sowie der gestalterischen Qualität bei der baulichen Realisierung zu sichern und um die Kostentragung zu regeln, wurde am 13.05.2016 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Vertragsinhalte sind u.a.

• Verkehrliche Erschließung • Abwassertechnische Erschließung • Bestellung von Dienstbarkeiten • Grundstücksabtretungen und -verkäufe • Gestaltung Hochbauten, Freiflächengestaltungsplan • passiver Immissionsschutz • Artenschutz

9 AUFHEBUNG BESTEHENDER PLÄNE UND HINWEISE AUF FACH PLANUNGEN

Die vom vorliegenden Bebauungsplan erfassten Teile der rechtsverbindlichen Bebau-ungspläne Nrn. 170 (in Kraft getreten am 2.5.1969), 251 (in Kraft getreten am 13.3.1975), 274 (in Kraft getreten am 14.11.1985) und 363 (in Kraft getreten am 11.12.2003) werden durch diesen Bebauungsplan ersetzt.

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 63

10 BILANZIERUNG

10.1 Flächen

Flächen Fläche in

ha ca. % ca.

Baugebiete

GE 5,8 54

Gemeinschaftsanlagen

Fläche für Gemeinschaftsgaragen Gemeinschaftsparkhaus 1,1 10

Öffentliche Verkehrsflächen

Öffentliche Straßenverkehrsfläche 3,8 35

Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung B+R 0,1 1

Summe 3,9 36

Fläche Geltungsbereich 10,8 100

10.2 Städtebauliche Kalkulation

Die Kostenermittlung und Kostenregelung erfolgte im Rahmen des städtebaulichen Ver-trags.

11 HINWEISE

11.1 Sortimentskonzept Erlanger Liste

Die Erlanger Liste dient als Grundlage für die Steuerung der künftigen Einzelhandelsent-wicklung zur Unterscheidung der zentren- und nahversorgungsrelevanten sowie nicht zentrenrelevanten Sortimente im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Als Bau-stein des Städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Erlangen (SEHK) wurde dieses Sortimentskonzept vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 31.03.2011 beschlossen. A. Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente Zentrenrelevante Sortimente

• Nahrungs- und Genussmittel (ohne Getränke) • Reformwaren • Drogerie-, Kosmetik-, Parfümeriewaren • Apotheker-, Sanitäts-, Orthopädiewaren • Schnittblumen • Bücher, Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf • Spielwaren, Bastelartikel • Bekleidung (inkl. Sportbekleidung) • Schuhe (inkl. Sportschuhe), Lederwaren

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 64

• Baby- / Kinderartikel • Unterhaltungselektronik, Bild- und Tonträger, Telefone und Zubehör, Elektrohaus-

haltswaren, Fotowaren • Hausrat, Glas / Porzellan / Keramik, Geschenkartikel, Kunstgewerbe, Antiquitäten • Heimtextilien, Bettwaren, Gardinen und Zubehör • Optik, Hörgeräte • Uhren, Schmuck • Musikinstrumente, Musikalien

Zusätzlich auch nahversorgungsrelevante Sortimente

• Nahrungs- und Genussmittel (ohne Getränke) • Reformwaren • Drogeriewaren • Apothekerwaren • Schnittblumen • Zeitschriften, Schreibwaren

B. Nicht-zentrenrelevante Sortimente

• Getränke • Tiernahrung, zoologischer Bedarf, Lebendtiere • Elektrogroßgeräte / -installation, Leuchten • Computer, Büromaschinen • Möbel, Küchen, Büromöbel, Gartenmöbel, Sanitär- / Badeinrichtung • Matratzen • Baustoffe, Bauelemente, Heimwerkerbedarf • Fliesen • Pflanzen und Zubehör, Gartenwerkzeuge, Gartenbaustoffe, Pflege- und Düngemit-

tel, Torf • Erde, Pflanzengefäße, Zäune, Gartenhäuser, Gewächshäuser, Naturhölzer • Teppiche / Bodenbeläge, Tapeten, Farben / Lacke • Autos, Motorräder und Zubehör • Campingartikel, Sportgroßgeräte (z.B. Surfboards, Fahrräder, Tauchsportzubehör) • Brennstoffe / Mineralölerzeugnisse

11.2 Pflanzen-Artenliste

Teil 1: Für Baumneupflanzungen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen sind vorrangig fol-gende Arten vorgesehen:

Acer x freemannii `Autumn Blaze´ Herbstflammen-Ahorn Acer platanoides `Sorten´ Spitzahorn Acer pseudoplatanus `Sorten´ Bergahorn Acer rubrum Rotahorn Alnus glutinosa Schwarzerle Carpinus betulus Hainbuche Fraxinus americana Amerikanische Esche Ginko biloba Ginko

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Darüber hinaus können auch Arten folgender Liste gepflanzt werden:

Teil 2: Pflanzen-Artenliste für Pflanzungen in öffentlichen und privaten Grünflächen. Vorrangig sollten heimische standortgerechte Arten verwendet werden. Zusätzlich aufge-führt sind eingebürgerte Arten, die einen ökologischen Wert als Nahrungs- und Brutgehölz für Vögel und als Bienenweide besitzen. + Kennzeichnung als giftige Pflanze: Vor der Verwendung an oder in der Nähe von

Kinderspielplätzen, Kindergärten und -tagesstätten sowie in Hausgärten, die Kindern als Spielort dienen, wird gewarnt. (Quelle: Bekanntmachung einer Liste giftiger Pflan-zenarten v. 10. März 1975 des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit)

A. Großkronige Bäume:

Acer platanoides - Spitzahorn Aesculus in Arten und Sorten - Kastanie Alnus glutinosa - Schwarzerle Fagus sylvatica - Rotbuche Fraxinus excelsior - Gemeine Esche Juglans regia - Walnuss Populus tremula - Zitterpappel Quercus robur - Stieleiche Tilia cordata - Winterlinde Tilia x intermedia 'Pallida' - Kaiserlinde Pinus sylvestris - Waldkiefer, Föhre B. Mittel- und kleinkronige Bäume:

Acer campestre - Feldahorn Carpinus betulus - Hainbuche Carpinus betulus 'Fastigiata' - Pyramiden-Hainbuche Corylus colurna - Baumhasel Crataegus 'Carrierei' - Apfeldorn Crataegus coccinea - Scharlachdorn

Gleditsia triacanthos Gleditschie Liquidambar styraciflua Amberbaum Liriodendron tulipifera Tulpenbaum Pinus sylvestris Waldkiefer Populus tremula Zitterpappel Prunus spec. Kirsche Quercus coccineus Scharlach-Eiche Quercus palustris Sumpfeiche Quercus petraea Traubeneiche Quercus robur Stieleiche Quercus rubra Roteiche Salix spec. Weide Sophora japonica Schnurbaum Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere

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Crataegus crus-galli - Hahnendorn Crataegus laevigata - Zweigriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna - Eingriffeliger Weißdorn Crataegus prunifolia - Pflaumenblättriger Weißdorn Fraxinus ornus - Blumenesche Malus communis - Garten-Apfel Malus silvestris - Holzapfel Prunus avium - Vogelkirsche Prunus avium 'Plena' - Gefülltblühende Vogelkirsche Prunus cerasifera - Kirschpflaume Prunus domestica - Zwetschge Prunus mahaleb - Steinweichsel Prunus padus - Gemeine Traubenkirsche Pyrus calleryana - Stadtbirne Pyrus communis - Gartenbirne Pyrus pyraster - Wildbirne Quercus robur 'Fastigiata' - Säuleneiche + Robinia pseudoacacia 'Monophylla' - Straßenakazie Sorbus aria 'Magnifica' - Mehlbeere Sorbus aucuparia - Gem. Eberesche, Vogelbeerbaum Sorbus aucuparia var. edulis - Eßbare Eberesche Sorbus domestica - Speierling Sorbus intermedia - Schwedische Mehlbeere Sorbus torminalis - Elsbeerbaum + Taxus baccata - Gewöhnliche Eibe C. Trockenheitsresistente Bäume (Forschungsprojekt „Stadtgrün 2021“): Acer buergerianum - Dreizahn-Ahorn

Acer monspessulanum - Französischer Ahorn Alnus x spaethii - Purpur-Erle Carpinus betulus ‚Frans Fontaine‘ - Hainbuche Celtis australis - Zürgelbaum Fraxinus ornus - Blumen-Esche Fraxinus pennsylvanica ‚Summit‘ - Nordamerikanische Rotesche Ginkgo biloba Ginkgo Gleditsia triacanthos ‚Skyline‘ - Lederhülsenbaum Liquidambar styraciflua - Amberbaum Magnolia kobus - Kobushi-Magnolie Ostrya carpinifolia - Hopfenbuche Parrotia persica - Eisenholzbaum Quercus cerris - Zerr-Eiche Quercus frainetto ‚Trump‘ - Ungarische Eiche Quercus x hispanica ‚Wageningen’ - Spanische Eiche Sophora japonica ‚Regent‘ - Perlschnurbaum Tilia tomentosa ‚Brabant‘ - Silber-Linde Ulmus ‚Lobel‘ - Ulme

Zelkova serrata ‚Green Vase‘ - Zelkove

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 67

D. Sträucher (über 2 m Höhe)

Acer campestre - Feldahorn Amelanchier ovalis - Felsenbirne Amelanchier lamarckii - Kupferfelsenbirne Carpinus betulus - Hainbuche Cornus mas - Kornelkirsche Cornus sanguinea - Roter Hartriegel Corylus avellana - Haselnuß Cotoneaster, in hohen Arten wie - Felsenmispel C. bullatus, C. divaricatus Crataegus, in Arten wie Abs. B. - Dorn + Euonymus europaeus - Pfaffenhütchen Hippophae rhamnoides - Sanddorn + Ligustrum vulgare - Liguster + Ligustrum vulgare 'Atrovirens' - Wintergrüner Liguster + Lonicera xylosteum - Gemeine Heckenkirsche + Lycium barbarum - Gewöhnlicher Bocksdorn Prunus, in Arten wie Abs. B. - Kirsche, Zwetschge Prunus spinosa - Schlehe Pyracantha in Arten u. Sorten - Feuerdorn Ribes aureum - Goldjohannisbeere Ribes divaricatum - Amerik. Wildstachelbeere Ribes sanguineum - Blutjohannisbeere + Rhamnus catharticus - Kreuzdorn Rosa, in Arten wie: R. canina - Hundsrose R. glauca (R. rubrifolia) - Blaue Hechtrose R. multiflora - Vielblütige Rose R. rubiginosa - Schottische Zaunrose R. rugosa - Apfelrose Salix, in Arten wie S.caprea mas - Kätzchenweide S. purpurea - Purpurweide Sambucus nigra - Schwarzer Holunder Syringa in Arten u. Sorten - Flieder + Viburnum lantana - Wolliger Schneeball + Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball E. Sträucher (unter 2 m Höhe)

Aronia melanocarpa - Apfelbeere Berberis, niedrige Arten - Berberitze Cornus stolonifera 'Kelsey' - Niedriger Hartriegel Cotoneaster, niedrige Arten - Felsenmispel + Cytisus scoparius - Besenginster + Genista tinctoria - Färberginster + Ligustrum obtusifolium

var. regelianum - Niedriger Liguster + Ligustrum vulgare 'Lodense' - Zwergliguster Potentilla, in Arten u. Sorten - Fünffingerstrauch Ribes alpinum - Alpenjohannisbeere

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 68

Ribes nigrum - Schwarze Johannisbeere Ribes uva-crispa - Stachelbeere Rosa, in niedrigen Arten wie: - Allgemeine Strauchrose R. arvensis - Feldrose R. pimpinellifolia (R. spinosissima) - Bibernellrose Rubus fruticosus - Brombeere Spiraea in Arten u. Sorten - Spierstrauch + Symphoricarpos, in Arten u. Sorten - Schneebeere F. Gehölzarten für freiwachsende Sichtschutzhecken - Ortsrandeingrünung

Acer campestre - Feldahorn Carpinus betulus - Hainbuche Cornus mas - Kornelkirsche Cornus sanguinea - Roter Hartriegel Corylus avellana - Haselnuß + Ligustrum vulgare - Liguster Prunus spinosa - Schlehe Rosa canina - Hundsrose Sambucus nigra - Schwarzer Holunder + Viburnum lantana - Wolliger Schneeball + Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball G. Kletter- und Schlingpflanzen zur Begrünung von Fassaden, Rankgerüsten und Zäunen

Selbstklimmend:

+ Hedera helix - Efeu Parthenocissus quinquefolia 'Engelmannii' - Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata 'Veitchii' - Wilder Wein Rankhilfe erforderlich:

Aristolochia macrophylla - Pfeifenwinde + Clematis, starkwüchsige Arten - Waldrebe Humulus lupulus - Hopfen Lonicera, in Arten - Geißblatt Polygonum aubertii - Knöterich Rosa, in Sorten - Kletterrosen + Wisteria sinensis - Blauregen

H. Trockenheitsresistente Pflanzen für extensive Da chbegrünung Sedum, Arten wie S. acre - Scharfer Mauerpfeffer S. album - Weißer Mauerpfeffer S. reflexum - Felsenmauerpfeffer

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 69

Kräuter / Stauden, Arten wie

Allium schoenoprasum - Schnittlauch Dianthus carthusianorum - Karthäusernelke Hieracium pilosella - Kleines Habichtkraut Potentilla verna - Frühlingsfingerkraut Petrorhagia saxifraga - Felsennelke Gräser, Arten wie Agrostis tenuis - Rotes Straußgras Festuca ovina - Schafschwingel Festuca rubra - Rotschwingel

Ansonsten sind die gültigen FLL-Richtlinien (Forschungsgesellschaft Landschafts-entwicklung Landschaftsbau e.V.) für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen zu beachten.

I. Empfehlenswerte Qualität und Größen für die vorg enannten Pflanzen: Bäume / Hochstämme und Stammbüsche mind. 3-4 x verpflanzt mit Ballen, Stammumfang 18-20 / 20-25 cm Solitärsträucher 3 x verpflanzt mit Ballen, Höhe 150 / 175 / 200 cm Sträucher verpflanzt, Höhe 60-100 / 100-150 cm Bodendeckende Gehölze 3-9 Stück pro m², mit Topfballen ab 11 cm, Höhe / Breite 20-30 cm

11.3 Baumschutz

Innerhalb des Geltungsbereiches gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen in der jeweils aktuellen Fassung. Bäume innerhalb überbaubarer Grundstücksflächen, welche die Voraussetzung der Unterschutzstellung erfüllen, dürfen nicht ohne die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden.

11.4 Bodendenkmäler

Zu Tage tretende Bodendenkmäler (u.a. auffällige Bodenverfärbungen, Holzreste, Mau-ern, Metallgegenstände, Steingeräte, Scherben und Knochen) unterliegen der Melde-pflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle Nürnberg) oder an die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DschG.

11.5 Altlasten

Im Geltungsbereich ist aufgrund der gewerblichen Vornutzungen und aufgrund bisheriger Erfahrungen aus Untersuchungs- und Sanierungsarbeiten mit Altlasten zu rechnen. Im Vorfeld von Baumaßnahmen werden daher Sondierungsuntersuchungen und eine altlas-tenkundige Überwachung von Aushubarbeiten erforderlich. Beim Auffinden von Altlasten, Bodenbelastungen oder -verunreinigungen sind diese unverzüglich, d.h. ohne schuldhaf-tes Zögern, dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen und dem

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 70

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zu melden und erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Sollte sich eine längerfristige Sanierungsdauer abzeichnen, sind die notwendigen Sanie-rungseinrichtungen in die geplanten Gebäude zu integrieren.

11.6 Wasserrechtliche Regelungen

Für das Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser ist eine beschränkte Erlaub-nis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen zu beantragen. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn rechtzeitig vorher durch gezielte Untersuchungen der Nachweis erbracht wird, dass im Wirkbereich der Versickerung keine Schadstoffmobilisierungen zu besorgen sind. Der Untersuchungsumfang ist dem LFU Merkblatt 3.8/1 zu entnehmen. Weiterhin ist nachzu-weisen, dass durch die Versickerung ggf. erforderliche Grundwassersanierungs- und/oder Abwehrmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.

11.7 Nutzung des Grundwassers / Geothermie

Die Nutzung von Grundwasser ist im Einzelfall von den Fachbehörden zu prüfen, die Vo-raussetzungen für die Nutzung sind vorher abzustimmen. Die Errichtung von Erdwärme-sonden bedarf einer Einzelfallprüfung durch die Fachbehörden. Vorhandene Brunnen und Grundwassermessstellen, die nicht mehr benötigt werden, sind ordnungsgemäß zurück-zubauen. Hinsichtlich des Rückbaus wird auf das DVGW-Arbeitsblatt W135 und die darin beschriebenen Maßgaben verwiesen. Für Bauwerksgründungen, die einen Aufstau bzw. Umleiten von Grundwasser bewirken, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

11.8 Waldrechtliche Regelungen

Die geplante Beseitigung von Wald stellt eine erlaubnispflichtige Rodung (Art. 9 Abs. 2 BayWaldG) dar. Der vorliegende Bebauungsplan ersetzt eine eigenständige Rodungser-laubnis (Art. 9 Abs. 8 BayWaldG), hat jedoch die Vorgaben des Bayerischen Waldgeset-zes sinngemäß zu beachten. Zum Ausgleich des Waldverlustes ist ein flächengleicher Waldausgleich erforderlich.

11.9 Fachgutachten

- Immissionsgutachten Verkehrslärm und Gewerbelärm, Bebauungsplan Nr. 435, Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, 2016

- Bebauungsplan Nr. 435, Stellungnahme Erschütterungsschutz, Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, 2016

- Übergeordnetes Verkehrskonzept, Abschlussbericht, gevas humberg & partner Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik mbH, 2015

- Faunistische Untersuchungen, Anlage zum Bebauungsplan Nr. 435 und 436, ANUVA, 2016

- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Anlage zum Bebauungsplan Nr. 435, ANUVA, 2016

- Entwässerungskonzept für den Siemens Campus in Erlangen, Erläuterungsbericht mit hydraulischen Nachweisen, Müller-Kalchreuth Planungsgesellschaft mbH, 2016

- Forschungsgelände Süd Siemens AG, Bewertung der Grundwassersituation, Hydro-geologisches Institut Dr. Reiländer GmbH, 2014

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 71

- Baugrundvoruntersuchung Modul 1, GeoPraxis, 2015

- Untersuchungsbericht C36 (Richtungsweisende Voruntersuchung zur Klärung der Belastungssituation im Bereich Modul 1), GeoCon, 2015

- Versickerung in Erlangen Siemens Campus Süd, C35 Modul 1, Sickertest vom 06.10.2015 und Versickerungsfähigkeit, GeoCon, 2015

- Untersuchungsbericht C35/WPBM, Durchführung von Oberbodenuntersuchungen mit Betrachtung des Wirkungspfads Boden-Mensch im Bereich der Module 1 & 2 des zukünftigen Siemens Campus Erlangen, GeoCon, 2016

- Historische Erkundung zur Schadstoffsituation hinsichtlich LHKW in Boden, Bodenluft und Grundwasser Siemens Forschungszentrum Erlangen für die Module 1 bis 7, GeoCon, 2016

- Stellungnahme B-Plan Nr. 435, Stadt Erlangen, Siemens Campus Erlangen, Modul 1, Altlastenmanagement, Stand 16.08.2016, URS Deutschland GmbH, Nürnberg

Aufgestellt am 10.05.2016 Geändert am 15.11.2016

STADT ERLANGEN – Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung –

...................................................... Willmann–Hohmann Amtsleiterin

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Bebauungsplan Nr. 435 der Stadt Erlangen Seite 72

ANLAGEN

1. Immissionsgutachten Verkehrslärm und Gewerbelärm, Bebauungsplan Nr. 435,

Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, 2016

2. Bebauungsplan Nr. 435, Stellungnahme Erschütterungsschutz, Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, 2016

3. Übergeordnetes Verkehrskonzept, Abschlussbericht, gevas humberg & partner Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik mbH, 2015

4. Faunistische Untersuchungen, Bebauungsplan Nr. 435 und 436, ANUVA, 2016

5. Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Anlage zum Bebauungsplan Nr. 435, ANUVA, 2016

6. Entwässerungskonzept für den Siemens Campus in Erlangen, Erläuterungsbericht mit hydraulischen Nachweisen, Müller-Kalchreuth Planungsgesellschaft mbH, 2016

7. Forschungsgelände Süd Siemens AG - Bewertung der Grundwassersituation, Hydro-geologisches Institut Dr. Reiländer GmbH, 2014

8. Baugrundvoruntersuchung Modul 1, GeoPraxis, 2015

9. Untersuchungsbericht C36 (Richtungsweisende Voruntersuchung zur Klärung der Belastungssituation im Bereich Modul 1), GeoCon, 2015

10. Versickerung in Erlangen Siemens Campus Süd, C35 Modul 1, Sickertest vom 06.10.2015 und Versickerungsfähigkeit, GeoCon, 2015

11. Untersuchungsbericht C35/WPBM, Durchführung von Oberbodenuntersuchungen mit Betrachtung des Wirkungspfads Boden-Mensch im Bereich der Module 1 & 2 des zukünftigen Siemens Campus Erlangen, GeoCon, 2016

12. Historische Erkundung zur Schadstoffsituation hinsichtlich LHKW in Boden, Bodenluft und Grundwasser Siemens Forschungszentrum Erlangen für die Module 1 bis 7, GeoCon, 2016

13. Masterplan Modul 1 bis 7, FSWLA, 2016

14. Entwurfsplanung Freianlagen Modul 1 und 2, FSWLA, 2016

15. Baumbestand und Neuplanung Modul 1 und 2, FSWLA, 2016

16. Baumbilanz nach Erlanger Baumschutzverordnung, B-Plan Nr. 435, ANUVA, 2016

17. Lageplan Nist- und Fledermauskästen im Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 435 und Nr. 436, ANUVA, 2016

18. Stellungnahme B-Plan Nr. 435, Stadt Erlangen, Siemens Campus Erlangen, Modul 1, Altlastenmanagement, Stand 16.08.2016, URS Deutschland GmbH, Nürnberg