SIEMENS / DEMAG KRAUSS-MAFFEI - ec.europa.euec.europa.eu/competition/mergers/cases/decisions/m2224_de.pdf · Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften

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  • Amt fr amtliche Verffentlichungen der Europischen GemeinschaftenL-2985 Luxembourg

    DE

    Fall Nr. COMP/M.2224 -SIEMENS / DEMAGKRAUSS-MAFFEI

    Nur der deutsche Text ist verfgbar und verbindlich.

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89BER FUSIONSVERFAHREN

    Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWNDEDatum: 20/12/2000

    Auch in der CELEX-Datenbank verfgbarDokumentennummer 300M2224

  • Rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles/Wetstraat 200, B-1049 Brussel - BelgienTelefon: Zentrale 299.11.11Fernschreiber: COMEU B 21877. Telegrammadresse: COMEUR Brssel.

    KOMMISSION DER EUROPISCHEN GEMEINSCHAFTEN

    Brssel, den 20.12.2000 SG(2000)/D 109453

    In der verffentlichten Version dieser Entscheidungwurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) derRatsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 ber dieNichtverffentlichung von Geschftsgeheimnissenund anderen vertraulichen Informationen ausgelassen.Die Auslassungen sind durch Klammern []gekennzeichnet. Soweit mglich wurden dieausgelassenen Informationen durch eineBandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eineallgemeine Beschreibung ersetzt.

    An die anmeldende Partei

    Betrifft :Fall Nr. COMP/M.2224 Siemens/Demag Krauss-MaffeiAnmeldung vom 17.11. 2000 gem Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89des Rates (Fusionskontrollverordnung)

    1. Am 17.11.2000 ist die Anmeldung eines Zusammenschluvorhabens gem Artikel 4der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates bei der Kommission eingegangen.Danach erwirbt die Siemens AG (Siemens) alleinige Kontrolle i.S.d. Artikels 3 Abs.1b) der Verordnung des Rates ber Demag Krauss Maffei. Dies geschieht, indemSiemens die alleinige Kontrolle ber die Holdinggesellschaft Mannesmann Atecserwirbt, deren 100%ige Tochtergesellschaft die Demag Krauss-Maffei ist.

    2. Nach Prfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, dass dasangemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr.4064/89 des Rates fllt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit demGemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen keinen Anlass zu ernsthaftenBedenken gibt.

    3. Ursprnglich war beabsichtigt, dass Siemens gemeinsam mit der Robert BoschGmbH Kontrolle ber Atecs und Demag Krauss-Maffei erwirbt. Dieses Vorhabenwurde von der Kommission mit Entscheidung vom 11.8.20001 freigegeben.Siemens und Bosch werden das Vorhaben jedoch nicht wie angemeldet undgenehmigt durchfhren. Statt einer gemeinsamen Kontrolle von Siemens undBosch ber Atecs und Demag Krauss-Maffei wird nun eine alleinige Konrolledurch Siemens angestrebt. Bosch ist am Zusammenschluss nicht mehr beteiligt. DerWechsel in der Kontrollstruktur machte eine erneute Anmeldung notwendig, dieGegenstand dieser Entscheidung ist.

    1 M.1922

    FFENTLICHE VERSION

    FUSIONSVERFAHRENARTIKEL 6(1)(b) ENTSCHEIDUNG

  • 2

    I. DIE TTIGKEITEN DER PARTEIEN

    4. SIEMENS ist eine international ttige Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitzin Berlin und Mnchen. Die Gesellschaft ist - neben anderen - ttig in denGeschftsbereichen Elektronik, Automobiltechnik, Anlagenbau und technischeDienstleistungen, Automatisierungs- und Antriebstechnik, Produktions- undLogistiksysteme, Verkehrstechnik, Computerbauteile, sowie Informations- undKommunikationstechnik.

    5. ATECS ist eine Holdinggesellschaft, die die Anteile von 5 Gesellschaften desMannesmannkonzern hlt. Sie wird jedoch nur ber die Demag Kontrolle ausben.

    6. DEMAG KRAUSS MAFFEI ist aktiv im Bereich Kunststoffmaschinen, Turbinen,Verfahrenstechnik und Wehrtechnik (gepanzerte Fahrzeuge, Flugabwehrgerte,Peripherie fr Waffensysteme).

    II. DAS VORHABEN

    A. Kontrollerwerb von Siemens ber Atecs und Demag Krauss-Maffei

    7. Mannesmann wurde im Frhjahr 2000 von Vodafone Airtouch plc.2 bernommen.Ziel der bernahme war die Bildung eines internationalenTelekommunikationsanbieters. In der Folge beschlo Mannesmann daher, sich vonseinen Engineering- und Automotive-Aktivitten zu trennen. Zum Zwecke derVeruerung wurden unter dem Dach der Zwischenholding Atecs Mannesmann AG(Atecs) die fnf Gesellschaften Dematic, VDO und Sachs, sowie die DemagKrauss-Maffei AG (Demag) und die Mannesmann Rexroth AG (Rexroth)eingebracht. Aktionre der Atecs sind gegenwrtig Mannesmann (54%) und ihre100%-ige Tochter Mannesmann Investment GmbH (Mannesmann Investment) (46%).

    8. Siemens beabsichtigt, die alleinige Kontrolle ber Atecs zu erwerben. Dazu sollMannesmann Investment ihren Anteil an Atecs von 46 % an Siemens veruern. AlsErgebnis einer Kapitalerhhung, bei der Mannesmann auf ihr Bezugsrecht verzichtenwill, erhlt Siemens dann auf Grundlage der neu gezeichneten Aktien 50 % desGrundkapitals der Atecs plus zwei Aktien. Siemens und Mannesmann haben darberhinaus eine unwiderrufliche Kaufoption bezglich der restlichen, von Mannesmanngehaltenen Atecs-Aktien vereinbart, die im Zeitraum vom [] bis zum [] ausgebtwerden kann.

    9. Bis zur Ausbung der Kaufoption versichert Mannesmann, sich seines Stimmrechtsin der Hauptversammlung von Atecs zu enthalten, bzw. in allen Angelegenheiten, diequalifizierte Mehrheiten erfordern, den von Siemens vorgeschlagenen Manahmenzuzustimmen3.

    10. ber Atecs wird Siemens auch Demag Krauss-Maffei kontrollieren.

    2 Vgl. Entscheidung der Kommission COMP/M. 1795 vom 12. 04. 20003 Die Zustimmung kann von Mannesmann nur in eng umgrenzten Ausnahmefllen verweigert werden,

    wenn eine Zustimmung objektiv unzumutbar wre.

  • 3

    11. Der Kontrollerwerb der weiteren Fhrungsgesellschaften von Atecs Dematic, VDOund Sachs durch Siemens wurde von der Kommission bereits mit Entscheidung vom29.8.20004 genehmigt. Der Kontrollerwerb der Atecs-Fhrungsgesellschaft Rexrothdurch Bosch wurde von der Kommission mit Entscheidung vom 13.12.20005,genehmigt.

    III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

    12. Die beteiligten Unternehmen haben einen gemeinsamen weltweiten Umsatz vonmehr als EUR 5.000 Mio. (Siemens EUR 68.582 Mio., Demag EUR 1.891 Mio.)und erzielen jeweils einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als EUR 250Mio. (Siemens EUR [], Demag EUR[] Mio.). Die Beteiligten erzielen nichtmehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselbenMitgliedsstaat. Das Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung und stelltkeinen Kooperationsfall aufgrund des EWR-Abkommens dar.

    IV. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT

    (1) Sachlich relevante Mrkte

    (a) Dampfturbinen

    13. Die Ttigkeiten der Parteien berschneiden sich im Bereich Dampfturbinen.Dampfturbinen werden zum Antrieb von Generatoren (Stromerzeugung) und zumAntrieb von Arbeitsmaschinen (Pumpen, Geblse, Verdichter etc.) eingesetzt. Fr dieStromerzeugung werden Dampfturbinen mit Leistungen grer als 1000 MWangeboten. Antriebsturbinen liegen dagegen meistens in einem Leistungsbereich biszu 50 MW. Whrend Siemens Produkte beider Leistungsklassen herstellt, stelltDemag ausschlielich Antriebsturbinen her.

    14. Eine genaue Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes ist nicht notwendig, weilder Zusammenschlu auf keinem der geprften alternativen Mrkte wirksamenWettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil dieses Gebiets erheblichbehindern wrde.

    b) Spritzgiemaschinen

    15. Demag ist im Geschftsfeld Kunststofftechnik im Bereich Spritzgiesstechnik ttig.Das Spritzgiessverfahren ist das am hufigsten angewandte Verfahren zurdiskontinuierlichen Massen-Herstellung von Kunststoff-Fertigteilen. Demag stellteine Reihe verschiedener Typen von Spritzgiemaschinen fr die unterschiedlichstenAnwendungen her. Das Verfahrensprinzip ist jedoch identisch. Die Parteien gehenvon einem einheitlichen Markt der Spritzgiemaschinen aus.

    16. Eine Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes ist jedoch nicht notwendig, weilder Zusammenschlu auf keinem der geprften alternativen Mrkte wirksamenWettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil dieses Gebiets erheblichbehindern wrde.

    4 M.2059 - Siemens/Dematic/VDO/Sachs5 M.2060 - Bosch/Rexroth

  • 4

    (c) Prozeturboverdichter

    17. Demag stellt im Geschftsfeld Demag Delaval Group Prozeturboverdichter her.Verdichter sind Arbeitsmaschinen, die der Komprimierung von Gasen dienen undinsbesondere fr Luftzerlegung, Gasverarbeitung und Winderzeugung (z. B. inWindkanlen oder Hochfen) dienen. Der Verdichter wird gleichmig mit Gasangestrmt, saugt das Gas an und verdichtet es.

    18. Bei Verdichtern kann zwischen nach Standardspezifikationen hergestelltenStandardverdichtern und nach Kundenspezifikationen hergestelltenProzeverdichtern unterschieden werden. Bei Prozeverdichtern kann weiter inVerdrnger-Verdichter und Prozeturboverdichter differenziert werden. Demag istausschlielich in Herstellung und Vertrieb von Prozeturboverdichtern ttig.

    19. Eine genaue Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes ist nicht notwendig, weilder Zusammenschlu auf keinem der geprften alternativen Mrkte wirksamenWettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil dieses Gebiets erheblichbehindern wrde.

    (d) Gesamtsysteme gepanzerte Militrfahrzeuge

    20. Demag Krauss Maffei ist ber die Tochtergesellschaft Krauss Maffei Wegmann (imfolgenden "KMW") im Bereich der Gesamtsysteme fr gepanzerte Militrfahrzeugettig. Dieser Markt wurde von der Kommission bereits in einer frherenEntscheidung als eigener Produktmarkt definiert6. Sie hat offengelassen, ob eventuellengere Teilmrkte abzugrenzen sind. Die Entscheidung kann auch hier offenbleiben,da in keinem Fall die Entstehung oder Verstrkung einer marktbeherrschendenStellung zu erwarten ist.

    (2) Geographisch relevante Mrkte

    (a) Dampfturbinen

    21. Der rumlich relevante Markt ist nach Darstellung der anmeldenden Parteienweltweit, jedenfalls aber EWR-weit abzugrenzen.

    22. Eine genaue Marktabgrenzung ist nicht notwendig, weil in allen untersuchtenalternativen rumlichen Mrkten wirksamer Wettbewerb weder im EWR noch ineinem wesentlichen Teil dieses Gebiets erheblich behindert wrde.

    (b) Spritzgiemaschinen

    23. Der rumlich relevante Markt ist nach Darstellung der anmeldenden Parteien EWR-weit abzugrenzen.

    6 Entsch. der Kommission vom 24. April 1997 zur Verweisung der Sache Nr. IV/M. 894 -Rheinmetall/British Aerospace/STN Atlas an die zustndige Behrde der Bundesrepublik Deutschlandgem Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates; Entsch. der Kommission vom19.6.1998 zur Verweisung des Falles Nr. IV/M.1153 - Krauss-Maffei/Wegmann an die zustndigeBehrde der BR Deutschland gem Art.9 der VO (EWG) Nr. 4064/89 des Rates.

  • 5

    24. Eine genaue Marktbabgrenzung ist nicht notwendig, weil in allen untersuchtenalternativen rumlichen Mrkten wirksamer Wettbewerb weder im EWR noch ineinem wesentlichen Teil dieses Gebiets erheblich behindert wrde.

    (c) Prozeturboverdichter

    25. Der rumlich relevante Markt ist nach Darstellung der anmeldenden Parteien EWR-weit abzugrenzen.

    26. Eine genaue Abgrenzung ist nicht notwendig, weil in allen untersuchten alternativenrumlichen Mrkten wirksamer Wettbewerb weder im EWR noch in einemwesentlichen Teil dieses Gebiets erheblich behindert wrde.

    (d) Gesamtsysteme gepanzerte Militrfahrzeuge

    27. Rstungsmrkte sind traditionell nationale Mrkte, soweit fr die entsprechendenProdukte und Dienstleistungen nationale Anbieter vorhanden sind. Der geographischrelevante Markt ist demnach das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland7.

    (3) Wettbewerbliche Beurteilung

    (a) Dampfturbinen

    28. Legt man einen Markt Antriebsturbinen zugrunde, betrgt der addierte EU-weiteMarktanteil der Parteien [25 - 35] % bei nur marginalen Marktanteilsadditionen(Siemens: []%, Demag: [] %). Grter Wettbewerber ist ABB Alstom Powermit einem geschtzten EU-weiten Marktanteil von [20 - 30]%. Die Marktanteiledieser drei Wettbewerber unterlagen in den letzten 3 Jahren betrchtlichenSchwankungen.

    29. Lediglich in Belgien kommt es zu erheblichen Marktanteilsadditionen (Siemens: [65 -75] %, Demag [20 - 30] %). Jedoch hat Demag in Belgien 1997 und 1998 berhauptnicht geliefert. Auch der Marktanteil von Siemens unterlag in den letzten 3 Jahrenstarken Vernderungen. Die erheblichen Marktanteilsverschiebungen von einem Jahrauf das andere wie auch die hohen Marktanteile sind auf das geringe Marktvolumenin Belgien (EUR [

  • Rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles/Wetstraat 200, B-1049 Brussel - BelgienTelefon: Zentrale 299.11.11Fernschreiber: COMEU B 21877. Telegrammadresse: COMEUR Brssel.

    (b) Spritzgiemaschinen

    32. Der Markt fr Spritzgiemaschinen ist vertikal betroffen. Demag hat im Markt frSpritzgiemaschinen einen EWR-weiten Marktanteil von [30-40]%. Sie bezieht vonSiemens Servoantriebe zum Einbau in die von ihr hergestellten Spritzgiemaschinen.Auf dem Markt fr Servoantriebe hatte Siemens im Jahr 1999 einen EU weitenMarktanteil von [15-25]%. Eine wesentliche Vertiefung der vertikalen Integrationergibt sich dadurch jedoch nicht, da bisher bereits die Rexroth AG - mit [10 - 20]%Marktanteil ebenfalls einer der fhrenden Hersteller von Servoantrieben - zumMannesmann Konzern gehrte. Rexroth wird jedoch in Zukunft von Boschkontrolliert werden8 .

    (c) Prozeturboverdichter

    33. Der Markt fr Prozeturboverdichter ist vertikal betroffen, da Demag hier einenEWR-weiten Marktanteil von [25 - 35]% hat und von Siemens zur Herstellung vonProzeturboverdichtern Dampfturbinen und Servoantriebe bezieht.

    34. Siemens erzielte 1999 auf dem Markt fr Servoantriebe im EWR einen Marktanteilvon [15 - 25]%. Die bisher wie die Demag zum Mannesmann-Konzern gehrendeRexroth AG hlt bei Servoantrieben einen Marktanteil von [10 - 20]%, so dass sichkeine nennenswerte Vertiefung der vertikalen Integration ergibt (s. Rdnr. 32).

    35. Dampfturbinen werden von Demag von Siemens nur zu einem geringen Teilzugekauft, um sie in einigen Fllen gemeinsam mit Prozeturboverdichtern imSystem zu verkaufen. Da Demag selbst Hersteller von Antriebsdampfturbinen ist,wird auch hier keine nennenswerte Verbesserung der wettbewerblichen Position derDemag bewirkt.

    (d) Gesamtsysteme gepanzerte Militrfahrzeuge

    36. Von dritter Seite wurde vorgetragen, dass die bernahme der gemeinsamen Kontrolleber KMW durch Siemens zu einer Verstrkung der marktbeherrschenden Stellungvom KMW auf dem Markt fr Gesamtsysteme gepanzerte Militrfahrzeuge fhre.Siemens habe das erforderliche Know-how im Bereich Wehrtechnik um KMW diefr die Herstellung von Gesamtsystemen bentigte wehrtechnische Elektronikkonzernintern zur Verfgung stellen zu knnen. Darber hinaus profitiere KMW voneinem Ressourcenzuwachs durch die Finanzkraft von Siemens, die zu denumsatzstrksten Unternehmen Deutschlands gehrt. Das sei insbesondere vor demHintergrund des genderten Beschaffungsverfahrens CPM 1 des Bundes erheblich,wonach die Entwicklung von neuen Produkten bei wehrtechnischen Unternehmenknftig nicht mehr aus Bundesmitteln finanziert wird.

    37. Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, dass durch dasZusammenschlussvorhaben eine marktbeherrschende Stellung auf dem relevantenMarkt weder begrndet noch verstrkt wird.

    8 M.2060, Entsch. vom 13.12.2000

  • 7

    38. Durch einen mglichen Zuwachs an Know-how erlangt KMW keinenWettbewerbsvorsprung, da der einzige Wettbewerber auf dem deutschen Markt -Rheinmetall - seit dem Erwerb der STN Atlas selbst vollintegriert ist. STN Atlas istmit Abstand der leistungsfhigste Anbieter von Wehrelektronik in Deutschland.Demgegenber hat Siemens seine Ttigkeiten im Bereich Wehr undVerteidigungselektronik im Jahr 1998 an die damalige Daimler-Benz Aerospacesowie die British Aerospace verkauft. Gegenwrtig gibt es nur noch geringe undauslaufende Ersatzteillieferungen der Firma Siemens fr den Flakpanzer Gepard.

    39. Ob der Ressourcenzuwachs durch Siemens von Bedeutung ist, hngt von derenEngagement im Bereich Wehrtechnik ab. Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte dafr,dass Siemens beabsichtigt, ihre Schwerpunkte zugunsten der Wehrtechnik zuverlagern. Dagegen spricht insbesondere, dass Siemens seine bisherigen Aktivittenin diesem Bereich veruert hat.

    40. Zudem ist der einzige Nachfrager - die Bundesrepublik Deutschland ber das Amtfr Wehrtechnik und Beschaffung - in der Lage, den Verhaltensspielraum durchsein Nachfrageverhalten wirksam zu kontrollieren. Nach den Ermittlungen derKommission hindert die neue Beschaffungsgrundlage (CPM 1) den Bund nicht, wiebisher seine Auftrge - auch zum Zwecke des Erhalts von Wettbewerb auf demdeutschen Markt - zu streuen. Zudem ist er auch nicht daran gehindert,Entwicklungs- und Produktionsauftrge gegebenenfalls in das europische Auslandoder in die USA zu vergeben.

    V SCHLUSS

    41. Aus den oben angefhrten Erwgungen folgt, dass der beabsichtigteZusammenschlu keine beherrschende Stellung bewirkt oder verstrkt, als derenErgebnis wirksamer Wettbewerb im EWR oder einem wesentlichen Teil davonerheblich behindert wrde.

    42. Die Kommission hat aus den vorerwhnten Grnden beschlossen, keinen Einwandgegen das angemeldete Vorhaben zu erheben. Folglich erklrt sie das Vorhaben mitdem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen fr vereinbar. DieseEntscheidung wird gem Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EWG)Nr. 4064/89 des Rates und Artikel 57 des Abkommens ber den EuropischenWirtschaftsraum angenommen.

    Fr die Kommission

    Mario Monti (Mitglied der Kommission)