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Einwohnerrat www.riehen.ch Reg. Nr. 1.3.1.8 Nr. 14-18.086.01 Sitzung des Einwohnerrats Mittwoch, 6. April 2016, 19.30 Uhr, im Gemeindehaus _________________________________________________________________________ Traktanden 1. Interpellationen 2. Nachwahlen in Kommissionen: Nachwahl eines Mitglieds (Rücktritt Dominik Bothe) in die - Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) - Kommission für Volksanregungen und Petitionen 3. Investitionskredit für die Realisierung einer ins Dach integrierten Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher an der Liegenschaft Oberdorfstrasse 21/25 sowie Sanierung von Dach und Betonfassaden a) Vorlage des Gemeinderats (Nr. 14-18.079.01) b) Bericht der Sachkommission Mobilität und Versorgung (SMV) (Nr. 14-18.079.02) 4. Erneuerung Rüchligweg im Abschnitt Rauracherstrasse bis Bluttrainweg inkl. öffentli- cher Beleuchtung und Sanierung Kanalisation; Kreditvorlage (Nr. 14-18.087.01) 5. Eignerstrategie der Gemeinde Riehen für die Wärmeverbund Riehen AG (14- 18.088.01) 6. Bericht des Gemeinderats zum Anzug Christine Kaufmann und Kons. betreffend neu- es Gewerbeareal im Zentrum (Nr. 10-14.637.03) 7. Bericht des Gemeinderats zum Anzug Peter A. Vogt und Kons. betreffend „Nachhalti- ger Gewässerschutz für die Wiese“ (Nr. 14-18.552.02) 8. 7. Bericht des Gemeinderats zum Anzug Maja Kopp und Kons. betreffend Entwässe- rung im Moostal (Nr. 06-10.568.08) 9. Neue Anzüge 10. Mitteilungen Der Präsident: Jürg Sollberger

Sitzung des Einwohnerrats Traktanden · Wie viele Flüchtlingskinder besuchen im Moment ... bekommen zusätzliche Unterstützung oder werden ... Hohlräume der Hinterlüftung gegen

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Einwohnerrat

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.8 Nr. 14-18.086.01

Sitzung des Einwohnerrats

Mittwoch, 6. April 2016, 19.30 Uhr, im Gemeindehaus

_________________________________________________________________________

Traktanden

1. Interpellationen

2. Nachwahlen in Kommissionen:

Nachwahl eines Mitglieds (Rücktritt Dominik Bothe) in die

- Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL)

- Kommission für Volksanregungen und Petitionen

3. Investitionskredit für die Realisierung einer ins Dach integrierten Photovoltaikanlage

mit Batteriespeicher an der Liegenschaft Oberdorfstrasse 21/25 sowie Sanierung von

Dach und Betonfassaden

a) Vorlage des Gemeinderats (Nr. 14-18.079.01)

b) Bericht der Sachkommission Mobilität und Versorgung (SMV) (Nr. 14-18.079.02)

4. Erneuerung Rüchligweg im Abschnitt Rauracherstrasse bis Bluttrainweg inkl. öffentli-

cher Beleuchtung und Sanierung Kanalisation; Kreditvorlage (Nr. 14-18.087.01)

5. Eignerstrategie der Gemeinde Riehen für die Wärmeverbund Riehen AG (14-

18.088.01)

6. Bericht des Gemeinderats zum Anzug Christine Kaufmann und Kons. betreffend neu-

es Gewerbeareal im Zentrum (Nr. 10-14.637.03)

7. Bericht des Gemeinderats zum Anzug Peter A. Vogt und Kons. betreffend „Nachhalti-

ger Gewässerschutz für die Wiese“ (Nr. 14-18.552.02)

8. 7. Bericht des Gemeinderats zum Anzug Maja Kopp und Kons. betreffend Entwässe-

rung im Moostal (Nr. 06-10.568.08)

9. Neue Anzüge

10. Mitteilungen

Der Präsident:

Jürg Sollberger

Claudia Schultheiss Einwohnerrätin LDP

Die Betreuung von Flüchtlingskindern an Riehener

Interpellation

Im Zusammenhang mit FILA2 haben der Kanton Basel-Stadt und die Gemeinde Riehen auch eine Vereinbarung über die künftige Zusammenarbeit im Bereich des Asylwesens getroffen. Der entsprechende Bericht an den Einwohnerrat enthält am Rande auch einige Bemerkungen über Herausforderungen, die auf die Schulen zukommen können, wenn es zu einer verstärkten Ansiedlung von Flüchtlingsfamilien in Riehen kommt. Da der Bereich Schule aber nicht Teil des Asylübereinkommens ist, fehlen weiterführende Erläuterungen dazu. Trotzdem stellen sich, insbesondere im Hinblick auf den neuen Leistungsauftrag für den Bereich Bildung und Familie, einige Fragen, um deren Beantwortung ich den Gemeinderat ersuche:

1. Wie viele Flüchtlingskinder besuchen im Moment die Riehener Kindergärten und Schulen?

2. Welche besonderen Schwierigkeiten und Herausforderungen zeigen sich bei deren Betreuung?

3. Wie werden diese Kinder unterrichtet? Sind sie in Regelklassen und bekommen zusätzliche Unterstützung oder werden sie in Spezialangeboten untergebracht?

4. Stehen diese Bildungsangebote auch in ausreichender Menge zur Verfügung, falls dereinst eine deutlich höhere Anzahl Flüchtlingskinder in Riehen wohnen wird?

5. Falls es zusätzliche Angebote braucht, bestehen Pläne, solche in Riehen aufzubauen oder bemüht sich die Gemeinde Riehen um eine Aufnahme der Riehener Flüchtlingskinder in Basel-Städtische Programmen?

6. Die Erfahrung zeigt, dass in der Bevölkerung eine grosse Hilfsbereitschaft besteht gegenüber Syrischen Flüchtlingsfamilien mit Kindern. Kann sich der Gemeinderat vorstellen dieses Potenzial zu nutzen, indem beispielsweise in der schulischen Betreuung von Flüchtlingskindern auch mit Freiwilligen gearbeitet wird?

Riehen, 4.März 2016

An:

KT ^S^earbeitung • dir. Erledig. • z.K,

Bern. / Frißt: vis: #1

- 4. Marz 2016 Gemeinde Riehen

FF: D Bearbeitung • dir. Erledig. • z.K.

Sem. / Frist:

Kop;

Vis: tulen Res. Nr,:

wrtâéâ/f.OA

üfauiL-ii.

Gemäss Beschluss des Ratsbüros wird diese Vor-

lage zur Vorberatung an die Sachkommission

Mobilität und Versorgung (SMV) überwiesen.

.

www.riehen.ch

Reg. Nr. 11.2.3.12 Nr. 14-18.079.01

Investitionskredit für die Realisierung einer ins Dach integrierten

Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher an der Liegenschaft Ober-

dorfstrasse 21/25 sowie Sanierung von Dach und Betonfassaden

Kurzfassung:

In Einklang mit dem neuen Energiekonzept 2014 - 2025 und aufgrund des Anzugs Christine Kaufmann und Kons. betreffend Installation von Solaranlagen auf gemeindeeigenen Liegen-schaften (Nr. 10-14.664.02) wurden alle Dachflächen der gemeindeeigenen Liegenschaften auf ihr Potenzial zur Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen untersucht. Ein erhebliches Potenzial weist die Liegenschaft der Alterssiedlung Drei Brunnen an der Oberdorfstrasse 21/25 auf, deren grosse nach Ost und West ausgerichteten Dachflächen zur Stromerzeu-gung gut geeignet sind. Mit dem beantragten Kredit soll eine Photovoltaikanlage realisiert werden, die zugleich eine homogene Dachhaut bildet. Dadurch kann gleichzeitig das asbesthaltige Eternitdach ersetzt werden. Zudem soll u. a. die Dämmung sowie das Unterdach und die Betonfassade erneu-ert bzw. saniert werden. Als Pilotprojekt ist in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz geplant, einen Teil des produzierten Stroms mittels Elektrizitätsspeicher aus nicht mehr verwendba-ren Elektromobilakkumulatoren vor Ort zu speichern und den Strom bei Bedarf wieder abzu-geben. Die Liegenschaft eignet sich für dieses Pilotprojekt besonders, weil die Alterssied-lung im Gegensatz zu einer normalen Wohnung über den ganzen Tag einen konstanteren Strombedarf aufweist. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat einen Investitionskredit von CHF 1‘565‘000 für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Zwischenspeicher sowie für die Sanierung des Dachs und der Betonfassaden der Liegenschaft Drei Brunnen an der Oberdorfstrasse 21/25.

Politikbereich: Mobilität und Versorgung

Auskünfte erteilen: Dr. Guido Vogel, Gemeinderat Tel. 079 441 74 62 Christoph Bürgenmeier, Gemeinderat Tel. 079 311 59 20

Philipp Wälchli, Energie Tel. 061 646 82 72 Patrick Scheffler, Leitung Hochbau Tel. 061 646 82 53

Dezember 2015

Seite 2 1. Einleitung

Aufgrund des Anzugs Christine Kaufmann und Kons. vom April 2012 wurde untersucht, in-wiefern sich die Dächer der gemeindeeigenen Liegenschaften für die Installation von Photo-voltaikanlagen (PV-Anlagen) eignen. Alle Dächer wurden im Hinblick auf Kosten und mögli-chen Stromertrag analysiert (siehe Untersuchung zur Eignung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften, Beilage 1). Vorerst noch nicht untersucht wurden die Dächer von denkmalgeschützten Gebäuden. Die detaillierten Untersuchungen haben gezeigt, dass die Installation von neuen PV-Anlagen nur in wenigen Fällen ein gutes Kosten-/Nutzenverhältnis ergibt. Die Installation von PV-Anlagen ist aus ökonomischer Sicht vor allem im Zusammenhang mit einer Dach- oder Fas-sadensanierung sinnvoll, weil dadurch Synergien genutzt werden können (z. B. Gerüst). Bei der Beurteilung spielte zudem die Ausrichtung der Dächer, Dachaufbauten, Verschattung usw. eine Rolle. Zukünftig wird in den Kreditbegehren für Gebäudesanierungen (insbeson-dere Dach- und Fassadensanierungen) jeweils dargelegt, ob gleichzeitig eine PV-Anlage installiert werden soll.

Eine Liegenschaft mit erheblichem Potenzial zur Stromgewinnung ist die Alterssiedlung Drei Brunnen an der Oberdorfstrasse 21/25. Alle Dachflächen sind hier nach Ost oder West aus-gerichtet und daher für ein komplettes Solardach sehr geeignet, weil es keine nach Norden gerichteten Dachflächen gibt.

Gestützt auf das neue Energiekonzept 2014 – 2025 würde die Gemeinde mit diesem Projekt ein wichtiges Zeichen setzen. Gemäss Energiekonzept wird bis 2025 angestrebt, dass 20 % des Stromverbrauchs der gemeindeeigenen Gebäude aus eigenen Produktionsanlagen (vor allem Photovoltaik) stammen. Neben der bereits bewilligten PV-Anlage auf dem Gemeinde-hausdach wäre die Realisierung einer PV-Anlage an der Oberdorfstrasse 21/25 ein weiterer wichtiger Schritt zur Erreichung der Ziele des Energiekonzepts. Zurzeit werden knapp 10 % des Strombedarfs in eigenen PV-Anlagen produziert. Mit der Realisierung der PV-Anlagen Oberdorfstrasse 21/25 und Gemeindehausdach steigt der Anteil auf über 20 %. Die Alterssiedlung Oberdorfstrasse 21/25 ist zudem für ein Pilotprojekt geeignet, das zu-sammen mit der Fachhochschule Nordwestschweiz sowie der Energiekommission erarbeitet wurde: Ein Grossteil der eigenproduzierten Energie soll nicht ins Stromnetz eingespeist, sondern vor Ort gespeichert und in den Spitzenverbrauchszeiten wieder genutzt werden. Als Speicher werden Akkumulatoren (Akkus) genutzt, deren Leistungen für Elektromobile nicht mehr genügen, die aber als Speicher für Strom im Gebäudebereich noch weiter genutzt werden können. Dadurch kann der Lebenszyklus der Batterien massgeblich verlängert wer-den. In den vergangenen beiden Jahren wurde in der Alterssiedlung Drei Brunnen eine Küchen-/ Bad-Sanierung durchgeführt. Diese Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Nun kann im Sommer 2016 eine PV-Anlage auf den Dächern installiert und gleichzeitig die asbesthaltige Dacheindeckung entsorgt werden. Die durch die viermonatigen Bauarbeiten verbundenen

Seite 3 Störungen der Bewohnerinnen und Bewohner der Alterssiedlung durch das Gerüst sind zu-mutbar. Die Arbeiten finden ausserhalb der Wohnungen statt. Im Folgenden werden die ins Dach integrierte PV-Anlage, der Elektrizitätsspeicher aus 2nd-Life-Speicher sowie die Sanierung der Betonfassaden bezüglich Massnahmen, Kosten, Termine näher beschrieben. Ein detaillierter Projektbeschrieb ist zudem in Beilage 2 ent-halten. 2. Ins Dach integrierte PV-Anlage

2.1. PV-Anlage

Will man auf den Dächern der Liegenschaft Oberdorfstrasse 21/25 eine PV-Anlage installie-ren, kann die Dacheindeckung aus Stabilitätsgründen nicht weiter verwendet werden. Folg-lich muss das gesamte Dach komplett abgedeckt werden. Die Schieferplatten der Dächer sowie alle sonstigen Verkleidungen im Giebelbereich sind aus asbesthaltigem Eternit. Diese haben in Kürze ihre Lebensdauer von 50 Jahren erreicht. Aufgrund dieser Ausgangslage wird eine PV-„Indach-Anlage“ vorgeschlagen. Die PV-Anlage übernimmt die Funktion einer homogenen Dachhaut, welche gleichzeitig Strom produziert. Auf eine zusätzliche Dachhaut kann vollständig verzichtet werden, was bezüglich Kosten vorteilhaft ist. Der Nachteil einer Indach-Anlage wäre dagegen, dass kleinere Ertragseinbus-sen in Kauf genommen werden müssen. Das System einer ins Dach integrierten PV-Anlage hat sich an verschiedenen Orten bewährt und ist auch brandschutztechnisch unbedenklich (brandresistentes Unterdach, Einhalten der feuerpolizeilichen Auflagen). Die geplante Leistung der PV-Anlage teilt sich auf die Gebäude wie folgt auf:

Oberdorfstrasse 21: 144 kWp Oberdorfstrasse 25: 51 kWp Total: 195 kWp Mit dieser Leistung kann in den ersten Jahren von einem jährlichen Ertrag von 166‘000 kWh ausgegangen werden. Dies entspricht dem Verbrauch von 30 bis 40 Haushalten und liegt knapp über dem Verbrauch der Alterssiedlung. Aufgrund der Alterung verliert die Anlage wie jede PV-Anlage aber etwas an Leistung. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung (siehe Kap. 6.2) wird deshalb über die Lebensdauer von 25 Jahren von einem durchschnittlichen jährli-chen Ertrag von 156‘000 kWh ausgegangen.

Seite 4 2.2. Dachsanierungsmassnahmen

Gleichzeitig mit der Installation der PV-Anlage werden folgende Bauteile im Bereich des Dachs erneuert: Fachgerechtes Abdecken der asbesthaltigen Eternit-Dachschieferplatten, ersetzen der bestehenden Dachlattung auf die neuen PV-Modulmasse, verschliessen der Hohlräume der Hinterlüftung gegen Nagetierbefall und Einbau eines brandresistenten Un-terdachs. Zusätzlich wird der bestehende Aufenthaltsraum im Dachgeschoss gedämmt.

3. Pilotprojekt Elektrizitätsspeicher aus 2nd-Life-Speicher

3.1. Funktionsprinzip

Die Gebäudedächer der Alterssiedlung sind nach Ost und West orientiert. PV-Anlagen mit dieser zweiseitigen Ausrichtung haben den Vorteil, dass sie bei Sonnenschein von morgens bis abends relativ konstant Strom erzeugen, der vor Ort auch wieder verwendet werden kann. Wenn ein guter Teil des produzierten Stroms vor Ort verwendet wird, kann das öffentliche Stromnetz, welches auf Spitzenbelastungen ausgelegt ist, entlastet werden. Dies insbeson-dere, wenn ein Teil des produzierten Stroms vor Ort gespeichert wird. In einer Alterssiedlung wird im Gegensatz zu normalen Wohnungen tagsüber konstant Strom verbraucht. Deshalb kann bei einer Alterssiedlung mehr Strom, der vor Ort produziert wird, selber genutzt werden, als dies sonst üblich ist. Mit dem Einsatz von Elektrizitätsspei-chern kann der Anteil an selbst genutzten Strom weiter erhöht werden. Stromüberschüsse über die Mittagszeit werden an einen Elektrospeicher (Akkumulatoren) weitergegeben. So-bald der Elektrospeicher voll ist, wird der Überschuss ins allgemeine Stromnetz einge-spiesen. Zu Tageszeiten, in denen die Photovoltaikanlage nicht mehr genügend oder gar keinen Strom mehr produziert, stellt die Batterie die gespeicherte Strommenge wieder zur Verfügung (siehe Schema in Beilage 2, Pkt.3.2). Ohne Elektrizitätsspeicher hat die Alterssiedlung ein Eigenverbrauchspotenzial von ca. 57‘000 kWh pro Jahr. Dies entspricht ca. 37 % des gesamten Anlageertrags. Mit dem Elekt-rizitätsspeicher mit einer Kapazität von 50 kWh kann der Eigenverbrauch um ca. 16‘000 kWh pro Jahr auf 47 %, also auf fast die Hälfte des produzierten Stroms, gesteigert werden.

Seite 5 3.2. 2nd-Life-Speicher

Durch die zunehmende Bedeutung der Elektromobilität fallen heute in der Schweiz mittler-weile grosse Mengen an Batterien aus Elektrofahrzeugen verschiedenster Arten an. Das sind in erster Linie Akkumulatoren, die ausschliesslich energetisch verwertet werden, indem die Akkus in Hochtemperaturöfen verbrannt und Teile der Verbrennungswärme genutzt wer-den kann. Ein Recyceln dieser Akkus ist zurzeit wirtschaftlich noch uninteressant. In der Elektromobilität werden Akkumulatoren mit einer hohen Leistung benötigt. Bei einem Leis-tungsverlust der Akkus von über 20 % werden die Batterien in den Fahrzeugen ersetzt. Dann können die Batterien in Gebäuden zur Speicherung von Solarstrom herangezogen werden, um ihre Nutzungsdauer zu verlängern. Dazu werden die gebrauchten Batterien ge-bündelt zu einem Elektrizitätsspeicher zusammengeführt und in Gebäuden mit einer Photo-voltaikanlage integriert. Im Auftrag des schweizerischen Bundesamts für Umwelt führt derzeit die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) ein Forschungsprojekt zum Thema Fahrzeugakkus im Gebäu-debereich durch. Das Ziel des Forschungsprojekts ist es, eine sinnvolle Nutzungserweite-rung für Fahrzeugakkus im Gebäudebereich zu finden, technische und ökonomische Be-trachtungen durchzuführen und Erfahrungen in einem Pilotbetrieb zu sammeln. Für die FHNW wäre es von besonderem wissenschaftlichem Interesse, ein „atypisches“ Wohngebäude (z. B. eine Alterssiedlung) mit einem Elektrizitätsspeicher auszurüsten und die gespeicherten und entnommenen Energiemengen über einen definierten Zeitraum zu messen. Zurzeit liegen in diesem Bereich nur sehr wenige Informationen zum Energiever-brauch und zu Verbrauchsprofilen von Alterssiedlungen vor. Das Pilotprojekt ist mit Beglei-tung durch die FHNW über einen Zeitraum von 3 Jahren vorgesehen. Die Kooperation mit der FHNW bietet der Gemeinde die Chance, ein laufendes Sanierungs-objekt im Sinn einer Qualitäts- und Erfolgskontrolle wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Sie leistet zudem als Energiestadt mit dem Energy Award in Gold einen Beitrag an der Er-forschung von Zukunftslösungen. Die Gemeinde Riehen würde die Finanzierung des 2nd-Life-Speichers in der Höhe von CHF 115‘000 zusichern, um das Projekt starten zu können. Für das Pilotprojekt können Gelder aus den Mitteln des Bundesamts für Energie (Leuchtturmprojekte zur Energiewende) und dem Subventionstopf des Förderprogramms zur 2000-Watt-Gesellschaft des AUE des Kantons Basel-Stadt beantragt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich durch die externen Beiträge die Investition um 40 bis 60 % reduziert. Der bewilligte Kredit würde sich mit den Beitragszusagen entsprechend reduzieren. Für beide Fördertöpfe sind separate Anträge erforderlich, die aber erst nach Zusicherung der Projektrealisierung durch die Gemeinde eingereicht werden können. Die Gemeinde nimmt in diesen Förderanträgen die Rolle des externen Partners der FHNW ein.

Seite 6 4. Sanierung Betonfassade

Die Liegenschaften Oberdorfstrasse 21/25 sind in der Architektursprache der frühen Siebzi-gerjahre zeittypisch mit einem hohen Sichtbetonanteil erbaut worden. In den letzten Jahren sind an den Betonbrüstungen vermehrt Betonabplatzungen infolge Bewehrungskorrosion aufgetreten. Weil für die Installation der PV-Anlage und für die Dachsanierung ein Gerüst gestellt werden muss, kann gleichzeitig die Sanierung der Betonbrüstungen ausgeführt wer-den. Dabei werden die schadhaften Stellen bis auf die Armierung freigespitzt, die freigeleg-ten Armierungseisen mit einem Rostschutzanstrich behandelt und schliesslich die Beton-oberfläche erneuert. Anschliessend werden die Sichtbetonteile mit einer Betonlasur als Farbschicht wieder ästhetisch aufgewertet und vor Verwitterung geschützt. 5. Zusammenstellung der Kosten

Die Kosten wurden für jede Liegenschaft detailliert ausgewiesen, mit einer Genauigkeit von +/- 10 %, inkl. 8 % Mehrwertsteuer. In den Investitionskosten der PV-Anlage sind An-schlusskosten, Gebühren und das Planungshonorar mit enthalten. Schweizerischer Baukostenindex – Nordwestschweiz – Hochbau: 103,5 Punkte (Basis Oktober 2010 = 100 Punkte)

1 Photovoltaikanlage

PV-Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter, AC-Anschluss ink l. Umbau HV,

Anteil Absturzsicherungssystem, Kernbohrungen, Brandabschottungen,

Bewilligungen, Audits, Rückschnitt Säuleneichen, Planung PV-Anlage

CHF 560'000

2 Instandstellungsarbeiten Dachsanierung (zulasten ISR)

Dämmung Aufenthaltsraum, Anteil Absturzsicherungssystem, Anteil an Gerüst,

Dachdeckerarbeiten, Fassadenverk leidung, Spenglerarbeiten, Blitzschutz,

stirnseitige Fassadenverk leidung, Gesimsverk leidung bei Traufe, Instandstellung

Garten, Planung Dach, Baunebenkosten, Unvorhergesehenes

CHF 673'800

3 Instandstellungsarbeiten Fassadensanierung (zulasten ISR) Betonsanierung

CHF 60'000

4 Instandstellungsarbeiten Gebäude (zulasten Energiefonds)

Anteil an Gerüst, Dachdeckerarbeiten, Fassadenverk leidung, Spenglerarbeiten,

Blitzschutz, stirnseitige Fassadenverk leidung, Gesimsverk leidung bei Traufe,

Instandstellung Garten, Planung Dach, Baunebenkosten, Unvorhergesehenes

CHF 156'200

5 Batteriespeicher

Batteriespeicher, Planung Anbindung (Mehraufwendungen), Projektleitung FHNW

CHF 115'000

Total Erstellungskosten Oberdorfstrasse 21/25 (Detail siehe Beilage 2) CHF 1'565'000

Seite 7 6. Finanzierung

6.1 Sanierung des asbesthaltigen Dachs und der Betonfassade

Bei der Dach- und Betonfassadensanierung handelt es sich mehrheitlich um werterhaltende Massnahmen. Die werterhaltenden Kosten von CHF 733‘800 (CHF 673‘800 + CHF 60‘000) werden vollumfänglich dem Produkt Liegenschaftsverwaltung (Instandstellungsrückstellung ISR) belastet. Die über die normale Instandstellung hinausgehenden Kosten für die energetische Nutzung des Dachs von CHF 156‘200 sollen dem zu diesem Zweck eingerichteten Spezialfonds für energetische Sanierungen an gemeindeeigenen Liegenschaften belastet werden. 6.2 PV-Anlage Oberdorfstrasse 21/25

Die jährlichen Kosten für die Amortisation und Verzinsung der Investition (CHF 560‘000) sowie den Unterhalt der PV-Anlage werden durch den Stromertrag nahezu kompensiert. Die PV-Module werden aber laufend günstiger. Je nach Anschaffungskosten ergibt sich eine wesentlich bessere Wirtschaftlichkeit. Aufwand und Ertrag werden dem Produkt Energie belastet. Es wird von einer Lebensdauer von mind. 25 Jahren und einem jährlichen Ertrag über die gesamte Lebensdauer von 156‘000 kWh ausgegangen. Die Annahme für den Zins beträgt 4 %. Investition PV-Anlage CHF 560‘000 Jährlicher Aufwand Ertrag Verlust Kosten Unterhalt und Abschreibung 26‘400 Technischer Zins 4 % 8‘500

Total 34‘900 34‘900 - Bei den Berechnungen wurde vorsichtig mit einem tiefen Stromertrag gerechnet. Der Ertrag errechnet sich aus einem angenommenen Mischpreis aus Eigenverbrauch und Einspeisung. Die Kosten (Abschreibung und Verzinsung der Investition, Unterhalt) werden dem Produkt Energie belastet. Ohne den eingerechneten technischen Zinssatz von 4 % würde ein Ertrag von CHF CHF 8‘500 resultieren. 6.3 Finanzierung Elektrizitätsspeicher aus 2nd-Life-Speicher Die Gemeinde Riehen sichert die Finanzierung des 2nd-Life-Speichers in der Höhe von CHF 115‘000 zu, damit das Projekt gestartet werden kann. Wie in Kapitel 3.2 erwähnt, han-delt es sich um einen Bruttokredit, der sich allenfalls durch Beiträge des Bunds und des Kantons um 40 bis 60 % reduziert. Die von der Gemeinde Riehen beigesteuerten Kosten werden als „Einmalabschreiber“ dem Produkt Energie belastet. Termine Es ist vorgesehen, Anfang 2016 mit der Detailplanung und dem Submissionsverfahren zu beginnen. Nach Vertragsabschluss ist mit einer ca. viermonatigen Vorbereitungs-/Lieferzeit zu rechnen, sodass mit dem Rückbau der Eterniteindeckungen und der Montage der Photo-

Seite 8 voltaikanlage im Spätsommer/Herbst 2016 begonnen werden kann. Die Installationsarbeiten werden in zwei versetzten Bauetappen (Haus 25 Haus 21) durchgeführt, um möglichst kurze Gerüststandzeiten zu erreichen. Gleichzeitig reduzieren sich so die Unannehmlich-keiten für die Mieterinnen und Mieter. Aus heutiger Sicht wird pro Etappe, je nach Witterung, mit einer Bauzeit von sechs bis acht Wochen gerechnet. Riehen, 5. Januar 2016 Gemeinderat Riehen Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Hansjörg Wilde Andreas Schuppli Beilage 1: Untersuchung der Eignung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften Beilage 2: Bericht Alterssiedlung Drei Brunnen, Sanierung Dach und PV-Anlage, Bauprojekt

Seite 9 Beschluss des Einwohnerrats betreffend Investitionskredit für die Realisie-

rung einer ins Dach integrierten Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher an

der Liegenschaft Oberdorfstrasse 21/25 sowie Sanierung von Dach und Beton-

fassaden

„Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats [und der zuständigen Sachkom-mission] einen Investitionskredit für die Realisierung einer ins Dach integrierten Photovolta-ikanlage mit Batteriespeicher an der Liegenschaft Oberdorfstr. 21/25 sowie die Sanierung von Dach und Betonfassaden in Höhe von CHF 1‘565‘000.“ „Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“ Riehen, Im Namen des Einwohnerrats Der Präsident: Das Ratssekretariat: Jürg Sollberger

Katja Christ

(Ablauf Referendumsfrist)

Beilage 1 zur Vorlage Nr. 14-18.079.01

Seite 1

Untersuchung zur Eignung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen

Liegenschaften

1. Einleitung

1.1. Ausgangslage

Laut dem Anzug von Christine Kaufmann und Kons. soll zum einen die Eignung von Photo-voltaikanlagen auf den Dächern der gemeindeeigenen Liegenschaften untersucht und zum anderen der Gemeinderat beauftragt werden, eine Investitionsvorlage zu Handen des Ein-wohnerrats zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften zu unterbreiten. Der Gemeinderat hat zum Anzug im Juni 2013 dem Einwohnerrat wie folgt berichtet:

1. Alle gemeindeeigenen Liegenschaften, die weder denkmalgeschützt sind noch in der Schutzzone stehen, werden auf die Realisierbarkeit einer Photovoltaikanlage untersucht. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird dabei berücksichtigt. Gleichzeitig werden die Dächer gemäss dem strategischen Unterhaltsplan für Liegenschaften analysiert.

2. Auf Grundlage der Untersuchungen gem. Punkt 1 wird dem Einwohnerrat eine Investitionsvorlage unterbreitet.

1.2. Energiekonzept 2014 - 2025

Im Sommer 2013 wurde das neue Energiekonzept für 2014 – 2025 dem Gemeinderat vorge-stellt und dem Einwohnerrat in der Februarsitzung 2014 zur Kenntnisnahme unterbreitet.1

Laut diesem Konzept hat die Gemeinde vor allem im Bereich von planerischen Vorgaben und der Umsetzung von lokalen Versorgungsstrukturen eine Vorbildfunktion/rolle inne. Ge-mäss dem Konzept ist die Gemeinde „nicht zuletzt aufgrund ihrer Vorbildrolle für die Bevöl-kerung von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050.“

Im Grundsatz orientiert sich die Gemeinde Riehen mit einer aktiven Energiepolitik an den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft. Unter anderem fördert sie die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet durch weitere Verdichtung des Fernwärmenetzes mit einem höheren Anteil erneuerbarer Energie. Die Nutzung von Photovoltaik und anderer erneuerba-rer Energieträger zur Stromerzeugung werden im gesamten Gemeindegebiet durch Anreize und Beratung gefördert. Im Weiteren sollen die energiepolitischen Massnahmen von Bund und Kanton zur Förderung der erneuerbaren Stromproduktion in Riehen überdurchschnittlich gut zum Tragen kommen. Ziel ist, dass durch diese Förderung die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen auf Ge-meindegebiet weiterhin über dem Schweizer Durchschnitt liegt (2011 betrug die Produktion

1 http://www.riehen.ch/sites/default/files/files/geschaeft/10-14.219.01_energiekonzept_2014-25.pdf

Seite 2

von Photovoltaikstrom in Riehen 23 kWh und in der Schweiz 19 kWh pro Einwohner(-in)).

Damit diese Ziele erreicht werden können, wurden Massnahmen vorgeschlagen wie die Er-höhung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmeverbund Riehen sowie die Förderung der Photovoltaik im Gemeindegebiet durch ergänzende Informations- und Beratungsange-bote.

Für einen ersten Überblick wurde das Potenzial von Photovoltaik auf gemeindeeigenen Lie-genschaften auf einem Übersichtsplan dargestellt. Als Hilfsmittel diente dazu das Solarka-taster. 1.3. Neuregelung der Bewilligungspflicht und Bewilligungsfähigkeit von Solaranlagen

Seit dem 1. Mai 2014 ist das durch den Bundesrat erlassene revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft gesetzt. Mit der neuen Raumplanungsverordnung, den dazugehörigen technischen Richtlinien zu den Bauzonen sowie einer Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung wird die vom Volk am 3. März 2013 angenommene Revision des Raumplanungsgesetzes umgesetzt. Diese drei Instrumente sollen vor allem der Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen dienen. Gleichzeitig wird die Erstellung von Solaranlagen unter bestimmten Voraussetzun-gen in Nummernzonen und der Schonzone bewilligungsfrei und bedürfen nur noch einer Meldung an das Bauinspektorat. Vorausgesetzt, die gestalterischen Vorgaben des Bundes für PV-Anlagen werden eingehalten. 2. Evaluationsprozess

2.1. Vorgehensweise zur Untersuchung

Auf der Grundlage des Solarkatasters wurde eine Vorauswahl aller gemeindeeigenen Lie-genschaften getroffen (www.stadtplan.bs.ch/geoviewer). Darin werden Dachflächen unter der Rubrik „Potential Photovoltaik“ als geeignet oder gut geeignet aufgeführt. Anschliessend erfolgte eine detaillierte Untersuchung (Potential-Check Photovoltaik) wozu das Basler Inge-nieurbüro Plattner Engineering GmbH zu Planungs- und Beratungszwecken herangezogen wurde.

Ob eine Dachfläche für die Installation einer PV-Anlage geeignet und ob diese wirtschaftlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In einem schrittweisen Ausschlussverfahren wur-den die vorausgewählten Gebäude daraufhin überprüft und die Auswahl sukzessive verklei-nert.

Hierzu wurden in einem ersten Schritt die Dachflächen der Liegenschaften auf folgende Ei-genschaften untersucht:

- Dachausrichtung (Himmelsrichtung) - Dachneigung (Steildach/Flachdach) - Zugänglichkeit - Mindestgrösse - Gestalterische Möglichkeiten (z.B. Dachaufbauten, unklare Zukunft der Liegenschaft

durch Dorfkernentwicklung) - Verschattung (umliegende Bebauung, Dachaufbauten, Bäume)

Aufgrund dieser Parameter konnte eine erste Aussage getätigt werden, ob sich eine Dach-fläche grundsätzlich für den Aufbau einer PV-Anlage eignen würde.

Seite 3

In einem zweiten Schritt wurden auf den nun ausgewählten Bauten weitere Parameter (siehe Pkt. 2.2) einer Photovoltaikanlage auf dem vorgesehenen Dach geprüft wie:

- Zukünftige Gebäudenutzung - Anlagentyp (Mögliche Installation) - Ertragsprognose - Realisierbare Anlageleistung - Investitionskosten - Standort von Wechselrichter und Kabelwege (technische Abklärung) - Elektrische Anbindung ins Stromnetz - Einspeise- und Vergütungsmodell

Anhand der aufgeführten Kriterien konnte im Anschluss die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage ermittelt werden unter Berücksichtigung der Investitions- und Stromgestehungskosten (Kos-ten, welche für die Energieumwandlung von einer anderen Energieform in elektrischen Strom notwendig sind). Unterschieden wurde in deren Berechnung ob es sich um ein Einzelprojekt handelt (Aufbau auf dem bestehenden Dach) oder ob eine Installation mit einer gleichzeitigen Sanierung (wie z.B. einer Dachsanierung) erfolgen soll; entsprechend ändert sich durch Synergien die Wirt-schaftlichkeit der jeweiligen Anlage. Sollte in den nächsten Jahren gemäss der strategischen Investitionsplanung kein Sanie-rungsprojekt für die betroffenen Liegenschaften vorgesehen sein, wird in dem vorliegenden Kreditbegehren von einem Einzelprojekt ausgegangen. Erfolgt eine Abstimmung auf einem sanierungsbedürftigen Gebäude, wird darauf verwiesen.

Abschliessend wird für jede Liegenschaft ein Fazit mit einer Empfehlung ausgesprochen. 2.2. Die untersuchten Parameter einer PV-Anlage

a.) Zukünftige Gebäudenutzung

PV-Anlagen haben eine Lebensdauer von ca. 30 Jahren oder mehr. Bei der Potential-analyse wurde davon ausgegangen, dass der Bestand der Gebäude und dessen Dach-fläche für den Betrachtungszeitraum gegeben ist.

b.) Anlagentyp

Unter PV-Anlagen wird unterschieden zwischen einer „Aufdachanlage“ und einer „Indachanlage“. Beide Typen unterscheiden sich neben den ästhetischen Grundsätzen zum einen durch die unterschiedliche Leistungsfähigkeit in der Stromproduktion, ande-rerseits durch ein unterschiedliches Vergütungsmodell.

c.) Ertragsprognose

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage hängt neben den Investitionskosten auch von der Vergütung der zu erwarteten Stromproduktion ab. Bei einer grundsätzlichen Eignung der Dachflächen wurde der zu erwartende Ertrag prognostiziert.

d.) Realisierbare Anlageleistung

Aufgrund der nutzbaren Fläche ergibt sich eine bestimmte Anlageleistung. Bei der Aus-nutzung der vorhandenen Flächen wurde auch auf die Dachgestaltung geachtet. Bei der Berechnung der Anlageleistung wurden Module einer PV-Anlage mit den übli-chen Wirkungsgraden (Leistungen) herangezogen.

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e.) Investitionskosten

In den ausgewiesenen Erstellungskosten sind neben der effektiven PV-Anlage auch die notwendigen Zusatzarbeiten (z.B. Gerüst, Zuleitung etc.) ausgewiesen. Sollte innert kurzer Frist Dachsanierungsarbeiten an den Liegenschaften anstehen, so können Synergien genutzt werden (z.B. Gerüstarbeiten). Es kann deshalb davon ausge-gangen werden, dass die Erstellung einer PV-Anlage im Zuge eines Bauprojekts preis-günstiger erfolgen kann. Die Gesamtkosten sind zum einen für ein Einzelprojekt und zum anderen für eine Reali-sierung zusammen mit einem baulichen Sanierungsprojekt ausgewiesen. Die Kostenschätzungen basieren auf Erfahrungswerten und zeigen die momentanen Marktpreise ohne Reserven. Die effektiven Preise sind jedoch grossen Schwankungen ausgesetzt.

f.) Platzierung Wechselrichter und Kabelwege

Neben den eigentlichen Modulfeldern benötigen PV-Anlagen Wechselrichter und entsprechende Kabelverbindungen. Bei einer Vorort Besichtigung wurden potentielle Montageorte für die Wechselrichter und Kabelwege eruiert.

g.) Elektrische Anbindung ins Stromnetz

Ziel der netzgebundenen PV-Anlagen ist, die maximale Leistung ins Stromnetz einzu-speisen. Dazu muss die PV-Anlage auf dem Dach mit der elektrischen Hauptverteilung verbunden werden. Folglich ist das vorgeschaltete Stromversorgungsnetz entsprechend zur Leistungsübernahme zu dimensionieren. Die potentielle Anlageleistung wurde mit der möglichen Anschlussleistung verglichen. Gegebenenfalls ist in den Investitionskosten eine Netzverstärkung eingerechnet.

h.) Einspeise- und Vergütungsmodell

Die Vergütung nach KEV2 (Kostendeckende Einspeisevergütung) für die produzierte elektrische Energie ist Ausgangspunkt bei der Definition des finanziellen Ertrages. In Ab-hängigkeit von der Anlagegrösse wurde der im Beurteilungszeitraum 2014entsprechende KEV-Ansatz angewendet. Dieser ändert sich, in der Regel jährlich nach unten bei sin-kenden Investitionskosten (Verbilligung der PV-Module). Bei Anlagen unter 10kW wurde die Einmalvergütung nach KEV angewendet.

3. Untersuchte Liegenschaften Wie unter der Ausgangslage beschrieben, wurden denkmalgeschützte Bauten und solche in der Schutzzone nicht in die Betrachtung einbezogen. 3.1. Gebäudeliste mit Liegenschaften, die dem Verwaltungsvermögen zugeordnet sind Gebäude, Nutzung Begründung geeignet

nicht

geeignet 1. Bluttrainweg 10, 12, 20

Freizeitzentrum Landauer mit Wohnhaus

PV-Anlage z.T. schon vorhanden, weitere Ergänzungen ungeeignet

x

2 Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein Instrument des Bunds, welches zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Die KEV deckt die Differenz zwischen Produktion und Marktpreis und garantiert den Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarem Strom einen Preis, der ihren Produktionskosten entspricht.

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2. Grendelgasse 19-21 Tribüne, Garderoben-gebäude und Wohnhaus

PV-Anlage z.T. schon vorhanden, weitere Ergänzungen sind unwirt-schaftlich

x

3. Haselrain 65 Werkhof, diverse Bauten

PV-Anlage z.T. schon vorhanden, Ergänzungen unwirtschaftlich

x

4. In den Neumatten 36 Tagesheim

Wärmetechnische Sanierung ist sinn-voll und ab 2022 vorgesehen. Eine gleichzeitige Installation einer PV-An-lage wäre geeignet.

x

5. Maienbühlsträsschen 31 Bauernhof, Scheune

PV-Anlage vorhanden, Dachfläche vermietet

6. Niederholzstrasse 141 Kindergarten

Ausrichtung und Dachform nicht ge-eignet

x

7. Siegwaldweg 9 Kindergarten

starke Verschattung, daher ungeeig-net

x

8. Wasserstelzenweg 65 Kindergarten

starke Verschattung, daher ungeeig-net

x

9. Erlensträsschen 90 Eisweiher

Zu unwirtschaftlich, Dachfläche zu klein

x

3.2. Gebäudeliste mit Liegenschaften, die dem Finanzvermögen zugeordnet sind Gebäude/Nutzung Begründung geeignet

nicht

geeignet 1. Bahnhofstrasse 28

Restaurant und Wohnhaus ungeeignet x

2. Baselstrasse 38 Landgasthofsaal

Zukunft LGH-Saal ungewiss, Fläche wäre geeignet

x

3. Baselstrasse 44 Dependance LGH

sinnvoll in Kombination mit einer Dachsanierung

x

4. Baselstrasse 45, Erlen-strässchen 2 Wohn- und Geschäftshaus, Polizeiwache

Durch best. Dachaufbauten und ge-genseitiger Verschattung zu unwirt-schaftlich

x

5. Gartengasse 18 Wohnhaus

Hohe Abschreibung, unwirtschaftlich x

6. Oberdorfstrasse 21 Alterssiedlung

Sehr geeignet x

7. Oberdorfstrasse 25 Alterssiedlung

Sehr geeignet x

8. Rainalle 43 Wohnhaus

In Verbindung mit einer Dachsanierung sinnvoll, vorgesehen ab 2030

x

9. Rainalle 45 Wohnhaus

Grosse Verschattungen durch Bäume, daher ungeeignet

x

10. Rössligasse 8 Singeisenhof, Wohnhaus

Zu kleine freie Dachfläche, daher zu unwirtschaftlich

x

11. Rössligasse 21 Wohnhaus

Hohe Abschreibung, unwirtschaftlich x

12. Rössligasse 32 Wohnhaus

Gebäudesanierung ist in den nächsten 5 Jahren vorgesehen, in Kombination mit der Sanierung zu empfehlen

x

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13. Rössligasse 33/35 Wohnhaus

Nur in Verbindung mit einer Dach- sanierung empfehlenswert, ab 2022 vorgesehen

x

14. Rössligasse 66 Wohnhaus

Gebäudesanierung in 2016/17 vorge-sehen, in Kombination zu empfehlen

x

4. Auswertung

Wie die vorangestellte Tabelle zeigt, haben vor allem Gebäude, die im Finanzvermögen an-gesiedelt sind, ein erhebliches Potential zur Stromgewinnung. Die meisten Dächer der aufgeführten Liegenschaften erfüllen grundsätzlich die technischen Anforderungen zur Erzeugung von Strom. In Kombination mit einer Dach- oder einer wär-metechnischen Sanierung ist der Kosten-Nutzen Aspekt positiv. Sollten diese Dächer zu-künftig zur Stromgewinnung herangezogen werden, wird eine PV-Anlage ausschliesslich im Gebäudesanierungsfall empfohlen. Die meisten Investitionen dieser Anlagen könnten über die finanziellen Erträge refinanziert werden. Um ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erhalten, bedarf es zum Teil einer Ein-mal-Abschreibung, während des Berechnungszeitraumes 2014 je Objekt zwischen CHF 4‘000.- und CHF 14‘000.-. Die Abschreibungsdauer der Anlagen beträgt 25 Jahre, die Ab-schreibungsart ist linear, also gleichbleibend.

Infolgedessen wird vorgeschlagen, den Entscheid einer PV-Anlage erst in einem späteren Investitionsbegehren zur jeweiligen Gebäudesanierung zu fällen. 5. Resümee

Nach detaillierten Untersuchungen zeigt sich, dass die Installationen von neuen Photovoltaikanlagen auf den Dächern der gemeindeeigenen Liegenschaften nur in wenigen Fällen betriebswirtschaftlich rentabel sind. Meistens kann keine ausgeglichene Rechnung ohne Einmalabschreiber vorgelegt werden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis könnte für jede Liegenschaft, die entweder geeignet oder bedingt geeignet ist, im Einzelfall entschieden werden. Hierfür wird vorgeschlagen, im Zuge einer Gebäudesanierung alle hier in Betracht gezogenen Dächer mit einer Photovoltaikanlage optional vorzusehen. Zukünftig könnte somit über diese Option in dem jeweiligen Kreditbegehren fallweise entschieden werden. Die Lie-genschaft an der Oberdorfstrasse besitzt aber ein erhebliches Potential zur Stromgewin-nung. Es besteht die Möglichkeit, alle Dachflächen komplett als Solardach auszubilden. Die Gemeinde als Bauherrin würde somit ein wichtiges Zeichen im Dorf setzen, auch im Hinblick auf das neue Energiekonzept 2014 - 2025. Die weitere Möglichkeit, einen Grossteil der ei-genproduzierten Energie samt Speicherenergie im Eigenbedarf zu nutzen wäre richtungswei-send und hätte Vorbildcharakter. Das Projekt „Oberdorfstrasse“ wird in der Beilage 2 detail-liert erläutert im Hinblick auf Kosten, Termine und deren Wirkungsweise. Riehen, im Oktober 2015 Patrick Scheffler Abteilung BMU, Leiter Fachbereich Hochbau

Beilage 2 zur Vorlage Nr. 14-18.079.01

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Gemeinde Riehen Alterssiedlung Drei Brunnen Sanierung Dach und PV-Anlage Bauprojekt

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1. Grundsätzliche Eignung der Dachflächen

1.1. Ausrichtung und Neigung

Alle Gebäude haben Steildächer mit einer identischen Neigung von 35°. Die Gebäudelängsachse zeigt nach Süd-Südwest (20° Abweichung von Süden). Die Dachflä-chen haben deshalb Ausrichtungen nach Ost-Südost bzw. West-Nordwest. Eine auf den Dächern zu realisierende PV-Anlage würde als Ost-West Anlage bezeichnet wer-den. 1.2. Verschattungssituation

Durch den horizontalen und teilweise vertikalen Versatz der einzelnen Gebäudeteile zueinan-der, werden dahinterliegende Bereiche der Dachfläche teilweise verschattet. Die meisten Bäume auf dem Areal sind tiefer als die Gebäude. Zwei Bäume sind deutlich höher als die Dächer und führen zu wesentlichen Teilverschattungen von 3% - 5%. Auf dem First von Gebäude Oberdorfstrasse 21 befindet sich eine grosse Zivilschutzsirene. Diese führt zu Verschattungen im dahinterliegenden Bereich. 1.3. Bestehende Dächer

Die beiden Gebäude haben folgende brutto Dachflächen: Oberdorfstrasse 21: 1‘370m2 Oberdorfstrasse 25: 510m2 Die Dächer sind mit asbesthaltigen Eternit–Schieferplatten eingedeckt. Die Stirnseiten der Dä-cher und ein Streifen unterhalb der Traufe sind mit denselben Platten verkleidet. 1.4. Möglicher Solarertrag

Eine PV-Anlage würde zu etwa gleichen Teilen auf dem Ostdach und auf dem Westdach instal-liert, wobei auf der leicht besser ausgerichteten Ostseite mit leicht mehr Teilverschattung zu rechnen ist. Der erreichbare Solarertrag liegt bei ca. 166‘000 kWh/a. Die entspricht dem Ver-brauch von durchschnittlich 30 – 40 Haushalten und liegt knapp über dem Verbrauch der Al-terssiedlung. 1.5. Beurteilung

Durch die Ausrichtung der Dachflächen nach Osten und Westen ist der Ertrag wesentlich klei-ner als bei einer Anlage mit Südausrichtung. Durch die Nutzung beider Dachflächen entsteht aber eine rel. grosse Anlage, die trotzdem ein gutes Verhältnis zwischen Ertrag und Kosten erwarten lässt. Die Dachfläche aus asbesthaltigem Eternit müsste in den nächsten zehn Jahren ohnehin er-setzt werden. Mit einer Indach PV-Anlage liesse sich ein Dachbild realisieren, welches dem jetzigen nahe kommt. Anstelle eines reinen Dachersatzes und einer zusätzlichen PV-Anlage ist der Bau einer Indachanlage deshalb naheliegend.

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2. Beschrieb des Projektes

Die bestehende Dacheindeckung wird komplett entfernt und durch eine PV-Anlage ersetzt, wel-che gleichzeitig die Funktion des Witterungsschutzes übernimmt. Auf zusätzliche Ziegel wird komplett verzichtet. Dadurch einsteht ein homogenes modernes Dachbild, welches trotzdem die grundsätzliche Charakteristik des bestehenden Daches aufnimmt.

Dach mit PV-Anlage in vergleichbarer Ausführung Die zum Einsatz kommenden PV-Module sind so gestaltet, dass sie durch entsprechende hori-zontale Überlappungen und vertikale Verzahnungen die Wasserdichtigkeit des Daches gewähr-leisten.

Seitliche Anschlussprofile der PV-Module

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2.1. Aufteilung auf aktive und passive Module

Die Grösse der PV-Module ergibt auf den Dachflächen ein regelmässiges Raster. Anpassungen an die effektive Dachgrösse und an Formen, welche nicht dem rechteckigen Raster entspre-chen, werden mit Blindmodulen ausgeführt. Die Bereiche, welche für Wartungsarbeiten in einer gewissen Regelmässigkeit begangen werden müssen, werden ebenfalls mit Blindmodulen aus-geführt. Da aktive PV-Module und Blindmodule etwa gleich teuer sind, werden Bereiche mit hoher Verschattung teilweise mit aktiven Modulen ausgerüstet. Diese werden elektrisch so zu-sammengefasst, dass deren erhöhter Verlust keinen Einfluss auf die übrigen Module hat. 2.2. Dachfenster

Die Dachfenster werden grundsätzlich entfernt. Eine Ausnahme bilden diejenigen Fenster, wel-che als Ausstieg auf das Dach benutzt werden. 2.3. Zugänglichkeit und Absturzsicherung

Die Dächer werden auf der vollen Länge mit einem Sicherungsseil ausgerüstet, welches sich im Bereich des Firstes befindet. Die Zugänge auf die Dachflächen erfolgen entweder über die Flachdächer der Treppenhäuser oder über Dachfenster. Die Bereiche zwischen den Zustiegen und dem First werden mit Blindmodulen belegt, da sie häufiger begangen werden. An den Ecken der Dachflächen müssen Sicherungshaken montiert werden, die dazu dienen, einen sog. Pendelsturz zu vermeiden. Die Wege zu diesen Anschlagpunkten werden ebenfalls mit Blindmodulen belegt. 2.4. Schneefänger

Die unterste Modulreihe wird mit Blindmodulen ausgeführt. In diesem Bereich wird ein Schnee-fänger in das System integriert. 2.5. Leistung

Die Leistung der Anlage teilt sich auf die Gebäude wie folgt auf: Oberdorfstrasse 21: 144 kWp Oberdorfstrasse 25: 51 kWp Total: 195 kWp Durch den Einsatz von aktiven Modulen in den teilverschatteten Bereichen lässt sich die Leis-tung möglicherweise noch um bis 10% steigern, ohne dass dies einen massgebenden Einfluss auf die Kosten hat. Die optimale Grösse muss im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt werden. Die Einspeiseleistung für beide Gebäude ist aufgrund des Gebäudeanschlusses der IWB auf 205 kWp begrenzt. Für die Berechnung des Ertrags und der Wirtschaftlichkeit wird die Leistung von 195 kWp angenommen. Jede Steigerung der Leistung wirkt sich positiv auf die Wirtschaft-lichkeit aus. Der Ertrag der neuen Anlage liegt in der Grössenordnung von 166‘000 kWh/a.

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2.6. Wechselrichter, Kabelwege und Einspeisung

Beide Gebäude verfügen über grosse, ungenutzte Dachräume, die sich ausserhalb des thermi-schen Dämmperimeters befinden. Diese Dachräume können als Standorte für die Wechselrich-ter genutzt werden. Die Zuleitungen können durch die Steigzonen neben den Liften geführt werden. Die bestehende Hauptverteilung im Untergeschoss von Bau Oberdorfstrasse 21 kann entsprechend ergänzt werden. Der dafür benötigte Platz ist im Raum der Hauptverteilung vor-handen. 2.7. Netzrückwirkungen

Die beiden Gebäude haben einen gemeinsamen Anschluss an das elektrische Verteilnetz. Er ist mit einer Stromstärke von 300A abgesichert, was einer maximalen Bezugsleistung von ca. 208kVA entspricht. Die Rückspeisung kann in der vollen Stromstärke der Hausanschlusssiche-rungen erfolgen. Die Maximalleistung ist deshalb ebenfalls bei 208kVA limitiert. Mit diesem An-schluss kann die volle Leistung der PV-Anlage eingespeist werden. 2.8. Bäume

Die meisten Bäume in der Umgebung sind tiefer als die Gebäude. Die beiden Gebäude werden nur durch zwei einzelne Säuleneichen überragt. Diese können problemlos zurückgeschnitten werden. 2.9. Batteriespeicher

Akkumulatoren in professionell genutzten Elektrofahrzeugen haben eine beschränkte Nut-zungsdauer. Sie können nach einigen Jahren nicht mehr als Fahrbatterien genutzt werden, ver-fügen aber immer noch über ca. 80% ihrer ursprünglichen Kapazität. Im Rahmen eines For-schungsprojektes will die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW gebrauchte Fahrbatterien aus Elektrofahrzeugen als PV-Pufferspeicher nutzen. Mit dieser „Second Life“ Anwendung kön-nen bereits produzierte Akkumulatoren weiter genutzt werden. Es fällt keine weitere Umweltbe-lastung durch die Produktion an. Die gesamt Ökobilanz der Speicher soll so wesentlich verbes-sert werden. In der Alterssiedlung „Drei Brunnen“ sollen solche „Second Life“ Speicher zum Einsatz kommen.

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3. Eigenverbrauch und Batteriespeicher

Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) In der Schweiz gibt es seit Mai 2008 die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) der Swissgrid. Ausserdem hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt im August 2009 beschlos-sen, die KEV als Überbrückung auszurichten, solange sich gebaute Anlagen noch auf der KEV-Warteliste befinden. Die KEV als Möglichkeit, die elektrische Energie einer PV-Anlage einzu-speisen und die Anlage damit zu amortisieren, hat sich in der Zeit als Standardlösung etabliert. Kostenentwicklung Als Anpassung an die sinkenden Kosten für PV-Analgen werden die KEV Tarife regelmässig nach unten korrigiert. Das Verhältnis der effektiven Anlagekosten bzw. den damit verbundenen Stromgestehungskosten zu den gültigen KEV Ansätzen wird jedoch zusehends schlechter. Die Vergütungsansätze sind mittlerweile meist tiefer als die Summe der Energie- und Netzkos-ten im Hochtarif, aber noch höher als die Kosten für Niedertarif. Seit der letzten Revision des Energiegesetztes wurde die Möglichkeit geschaffen, Anlagen > 10kWp in einer Kombination von Eigenverbrauch und KEV zu betreiben. Damit ist es möglich, von den Einsparpotentialen des Eigenverbrauchsmodells zu profitieren, ohne den KEV Tarif komplett aufzugeben. Ob der finanzielle Ertrag in der beschriebenen Kombination tatsächlich höher ist, als bei einer reinen KEV-Anlage, hängt vom Verbrauchsprofil der betroffenen Liegen-schaft zusammen. Die Preisentwicklung wird sich grundsätzlich in diese Richtung fortsetzen. Im Rahmen der Energiewende muss ausserdem damit gerechnet werden, dass sich das gewohnte Preisgefüge mit den heutigen Hoch- und Niedertarif Ansätzen sehr stark verändert. Der direkte Eigenverbrauch der produzierten elektrischen Energie wird die Zukunft mit grosser Wahrscheinlichkeit die finanziell interessanteste Möglichkeit sein.

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3.1. Zählertopologien

Je nach Anordnung und Art der Zähler ist Eigenverbrauch und/oder Rückspeisung der elektri-schen Energie möglich. Getrennte Messung der Produktion Bei einer getrennten Anordnung von Bezugs- und Einspeisezähler sind der elektrische Energie-verbrauch des Gebäudes und die Produktion völlig unabhängig voneinander.

DC

AC

kWh kWh

Stromnetz

PV-Anlage Verbraucher

Pro

dukt

ion

Bezugs-Zähler

Produktions-Zähler

Bez

ug

Zähleranordnung bei getrennter Einspeisung © Entsprechend können der Bezug und die Produktion nicht aufeinander abgestimmt werden. Beispielhafte Bezugs- und Produktionsprofile ©

ProduktionStrombedarf

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Kombinierte Messung mit bidirektionalem Zähler Im Gegensatz dazu werden mit dem bidirektionalen Zähler in Eigenverbrauchsanordnung der Energiebedarf und die Produktion miteinander kombiniert. Die elektrische Energie fliesst dabei grundsätzlich direkt von der produzierenden PV-Anlage zu den Verbrauchern. Ein allfälliger Produktionsüberschuss wird über den Zähler ins Stromnetz eingespeist. Im Falle eines Bedarf-süberschusses wird die fehlende Energie über den Zähler bezogen.

Zähleranordnung bei Eigenbedarfsmodell © In dieser Anordnung kann nur der jeweilige Produktions- bzw. Bezugsüberschuss gemessen werden. Aus dem dabei entstehenden Eigenverbrauch resultiert ein Minderbezug in derselben Menge.

Eigenverbrauchspotential bei Kombination von Bedarf und Produktion ©

DC

AC

kWh

Stromnetz

PV-Anlage Verbraucher

bidirektionalerZähler

Pro

dukt

ions

über

schu

ss

Bez

ugsü

bers

chus

s

Eigenverbrauch

Produktion

Strombedarf

Eigenverbrauchspotential

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3.2. Batteriespeicher

Auch wenn der gesamte Strombedarf eines Gebäudes höher ist, als die mit einer PV Anlage produzierten Energiemenge, kann ein Eigenverbrauch nur dann realisiert werden, wenn Bedarf und Produktion gleichzeitig vorhanden sind. Bedarf und Produktion liegen aber oft zeitlich auseinander, so dass auf der einen oder anderen Seite jeweils ein Überschuss besteht, der nicht direkt genutzt werden kann. Diese zeitliche Differenz kann innerhalb eines Tages, aber auch in längeren Zeitperioden, bis hin zu saisonalen Unterschieden auftreten. Je grösser diese zeitliche Differenz ist, desto grös-ser ist auch die Energiemenge, welche nicht als Eigenverbrauch genutzt werden kann. Im Fall einer kurzzeitigen Differenz (typischerweise innerhalb eines Tages) liegt die Energie-menge in einer Grössenordnung, wie sie in Batteriespeichern zwischengelagert werden kann. Ein solcher Speicher wird parallel zu der Produktionsanlage ins Netz geschaltet.

DC

AC

kWh

Stromnetz

PV-Anlage Verbraucher

bidirektionalerZähler

Pro

dukt

ions

über

schu

ss

Bez

ugsü

bers

chus

s

Eigenverbrauch

Batteriespeicher

Lade

n

Ent

lade

n

Anordnung und Energieflüsse eines Batteriespeichers ©

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Mit Hilfe eines solchen Speichers kann das Eigenverbrauchspotential erhöht werden, indem ein nicht direkt nutzbarer Produktionsüberschuss zwischengespeichert wird. Mit der gespeicherten Energie kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Bedarfsüberschuss substituiert werden.

Produktion

Strombedarf

Eigenverbrauchspotential

Lokale Zwischenspeicherung Zeitlich versetzte Nutzung eines temporären Produktionsüberschusses © 3.3. Finanzelle Anreize des Eigenverbrauchsmodells und des Batteriespei-

chers

Eigenbedarfsmodell grundsätzlich Bei klassischer Vergütung nach KEV ist der Vergütungssatz konstant. Demgegenüber sind die Energiekosten für den Bezug unterschiedlich hoch, in Abhängigkeit von der Tageszeit. In den Zeiten, in denen die Kosten für den Strombezug (inkl. Netzkosten) höher sind als die Einspeisevergütung, ist es finanziell interessanter, die produzierte Energie selbst zu nutzen. Batteriespeicher Mit einem Batteriespeicher kann der Eigenverbrauch auf jeden Fall erhöht werden. Der finanzi-elle Nutzen hängt davon ab, zu welcher Tageszeit resp. zu welchem Tarif die bezogene Energie durch die zwischengespeicherte Energie substituiert wird. Im gegenwärtigen Preisgefüge liegt der Produktionsüberschuss tendenziell in der Hochtarifzeit, währendem der zusätzliche Nutzen eher in der Niedertarifzeit liegt. Der finanzielle Nutzen ist deshalb momentan noch sehr gering, evtl. sogar leicht negativ. Das Preisgefüge wird sich im Zuge der Energiewende aber zugunsten der Nutzung eines Batteriespeichers verändern.

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3.4. Eigenbedarfspotential Oberdorfstrasse 21/25

In einer Simulation hat die FHNW aus dem Produktionsprofil von 2012 und einem simulierten Produktionsprofil einer potentiellen PV-Anlage das Eigenbedarfspotential und das erhöhte Po-tential durch eine Batterieanlage errechnet. Folgende Annahmen lagen dieser Simulation zu Grunde: Verbrauchsprofil: Effektiver elektrischer Energieverbrauch des Jahres 2012 PV-Anlage: 195kWp, gleichmässig verteilt auf alle Dachflächen der

Liegenschaft Oberdorfstrasse 21/25 Kapazität Batteriespeicher: 50kWh In einer kombinierten Nutzung von Eigenverbrauch und Vergütung des Produktionsüberschus-ses nach KEV hat die Liegenschaft in ihrer jetzigen Nutzung ein Eigenverbrauchspotential von ca. 57‘000 kWh/a. dies entspricht ca. 37% des gesamten Anlageertrags. Mit einer Batterieanlage mit einer Kapazität von 50 kWh kann der Eigenverbrauch um ca. 16‘000 kWh/a (10% absolut / 28% relativ) gesteigert werden.

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4. Kosten und Ertrag

4.1. Investitionen

Kostengenauigkeit +/-10%, inkl. 8% Mehrwertsteuer Schweizerischer Baukostenindex - Nordwestschweiz - Hochbau = 103.5 (Basis Oktober 2010 = 100 )

Instandstellungsarbeiten

Gebäude

Gerüst CHF 70'000 20% CHF 14'000 80% CHF 56'000Betonsanierung CHF 60'000 0% CHF 0 100% CHF 60'000Dachdeckerarbeiten CHF 342'000 20% CHF 68'400 80% CHF 273'600Dämmung Aufenthaltsraum CHF 43'000 0% CHF 0 100% CHF 43'000Fassadenverkleidung CHF 74'000 20% CHF 14'800 80% CHF 59'200Spenglerarbeiten CHF 120'000 20% CHF 24'000 80% CHF 96'000Blitzschutz CHF 22'000 20% CHF 4'400 80% CHF 17'600stirnseitige Fassadenverkleidung CHF 35'000 20% CHF 7'000 80% CHF 28'000Gesimsverkleidung bei Traufe CHF 38'000 20% CHF 7'600 80% CHF 30'400Instandstellung Garten CHF 4'000 20% CHF 800 80% CHF 3'200Planung Dach CHF 11'000 20% CHF 2'200 80% CHF 8'800Baunebenkosten CHF 11'000 20% CHF 2'200 80% CHF 8'800Förderbeiträge Dämmmassnahmen CHF -10'000 0% CHF 0 100% CHF -10'000Unvorhergesehenes CHF 54'000 20% CHF 10'800 80% CHF 43'200

Zwischentotal Kostenanteil PV-Anlage ** CHF 156'200

Photovoltaikanlage

PV-Anlage CHF 452'000 100% CHF 452'000 0% CHF 0AC-Anschluss inkl. Umbau HV CHF 54'000 100% CHF 54'000 0% CHF 0Absturzsicherungssystem CHF 32'000 50% CHF 16'000 50% CHF 16'000Kernbohrungen CHF 4'000 100% CHF 4'000 0% CHF 0Brandabschottungen CHF 2'000 100% CHF 2'000 0% CHF 0Bewilligungen, Audits etc. CHF 4'000 100% CHF 4'000 0% CHF 0Rückschnitt Säuleneichen CHF 6'000 100% CHF 6'000 0% CHF 0Planung PV-Anlage CHF 22'000 100% CHF 22'000 0% CHF 0

Zwischentotal PV-Anlage CHF 560'000

Batteriespeicher

Batteriespeicher CHF 65'000 100% CHF 65'000Planung Anbindung (Mehraufwand) CHF 20'000 100% CHF 20'000Projektleitung FHNW CHF 30'000 100% CHF 30'000Förderbeiträge P+D Basel CHF 0 100% CHF 0Förderbeträge Klimastiftung CHF 0 100% CHF 0

Total Kostenanteil CHF 716'200 CHF 733'800 115'000

Gesamtkosten PV-Anlage / Sanierung CHF

Gesamtkosten PV-Anlage / Sanierung und Batteriespeicher CHF 1'565'000

Kostenanteil PV-Anlage

KostenanteilInstandstellung

(ISR)

KostenteilBatteriespeicher

KV 100%

1'450'000

** Diese Kosten würden nicht anfallen, wenn die Nutzungsdauer der bestehenden Dachhaut bereits er-reicht wurde und somit die Arbeiten vollumfänglich der ISR belastet werden könnte. Grundsätzlich wird bei einer Eternit-Dacheindeckung gemäss paritätische Lebensdauertabelle des Mieterverbandes von einer Lebensdauer von 50 Jahren und bei Spenglerarbeiten in Kupfer von 40 Jahren ausgegangen. Die im Jahr 1972 erstellten Liegenschaften Oberdorfstrasse 21/25 sind mittlerweile 43 jährig. Beim Kostentei-ler 20/80% resp. 50/50% wird berücksichtigt, dass der Ersatz der Dacheindeckung und Spenglerarbeiten auf Grund der getätigten Unterhaltsarbeiten noch um ca. maximal 10 Jahre herausgezögert werden könn-te, was einem Abschreiber von 20% gerecht wird.

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4.2. Förderbeiträge

Wenn der Bereich über dem Aufenthaltsraum im Dachgeschoss von Gebäude Oberdorfstrasse 21 gleichzeitig mit der Dachsanierung thermisch gedämmt wird, kann von Förderbeiträgen des „Ge-bäudeprogramms“ profitiert werden. Diese sind in der Kostenzusammenstellung berücksichtigt. 4.3. Finanzieller Ertrag

Im Eigenverbrauchsmodell würde ca. 57‘000 kWh elektrische Energie, welche bisher eingekauft werden musste, durch den Eigenverbrauchsanteil substituiert. Der direkte Eigenverbrauch fin-det zeitgleich mit dem aktiven Betrieb der PV-Anlage statt. Damit dürfte er grösstenteils in der Hochtarifzeit anfallen. Der Rest der produzierten elektrischen Energie wird in das Stromnetz der IWB eingespeist und entsprechend vergütet. Der finanzielle Ertrag der Anlage setzt sich aus der Einsparung für die elektrische Energie, wel-che nicht mehr bezogen werden muss, und der Vergütung für die Einspeisung zusammen. Es ist damit zu rechnen, dass sich sowohl der Strompreis (Wert des substituierten Stroms) wie auch der Rückspeisetarif stark ändern werden. In der Tendenz dürften sich der Strompreis nach oben und der Einspeisetarif nach Unten bewegen. Da diese Entwicklung aber nicht genauer vorausgesehen werden kann wurden für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit vernünftige plausible Werte angenommen und über den Betrachtungszeitraum unverändert belassen. Berechnungsparameter

Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit wurden nur die Kosten für die effektive PV-Anlage berücksichtigt. Folgende weiteren Berechnungsparameter wurden für die Wirtschaftlichkeits-berechnung verwendet: Investitionen inkl. MwSt.: CHF 560‘000.-- Jährliche Wartungskosten: CHF 20.-- pro kWp Ersatz Wechselrichter: 1-malig im 13. Jahr Jährlicher Ertrag 850 kWh/kWp Jährlicher Ertrag (neue Anlage) 166‘000 kWh/a, für die W.-Berechnung 156‘000 kWh/a

Jährliche Degradation: 0.6% Bewertungszeitrahmen: 25 Jahre Abschreibungsdauer: 20 Jahre Abschreibungsart: linear Eingesetzter Kapitalzins: 4% Eingesetzte Teuerung: 0% Eingesetzte Teuerung Energie: 0% KEV-Ansatz: 18.5 Rp/kWh Stromkosten (Substitution) für Eigenverbrauch: 30.7 Rp/kWh Vergütungsansatz Rückspeisung: 18.0 Rp/kWh Durchschnittliche jährlich Kosten und Erträge

KEV Eigenverbrauch

Investitionen PV 560‘000 560‘000 Jährliche effektive Kosten 26'400 26'400 Opportunitätskosten Eigenkapital (4%) 8‘500 8 ‘500 Gesamtkosten 34‘900 34‘900

Jährlicher finanzieller Ertrag 28‘500 34‘900 Kosten und Erträge mit KEV oder Eigenverbrauchsmodell

hp14132.00 PV-Anlage drei Brunnen Gemeinde Riehen Kurzbericht

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Da die Stromkosten heute höher sind, als die Ansätze für Netzeinspeisung oder KEV ist das Eigenverbrauchsmodell grundsätzlich interessanter. Ausserdem entspricht der Mechanismus des Eigenverbrauchmodells in seinem Wesen mehr den Zielsetzungen einer Energiestadt. Die der Berechnung zugrunde gelegten Vergütungsansätze sind eine vernünftige Annahme für die zukünftige Entwicklung. Sie können jedoch nicht garantiert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie durchschnittlich tiefer (und somit schlechter) ausfallen ist aber klein. Von den ausgewiesenen Gesamtkosten sind ca. 30% Kapitaldienstkosten in Abhängigkeit von einem internen technischen Zinssatz von 4% p/a. Die effektiven Kosten (cash out) sind wesent-lich geringer. 5. Beurteilung Eigenverbrauch und Batteriespeicher

Die sog. Energiewende ist für die zukünftige Entwicklung unserer Volkswirtschaft ein wichtiges und sehr anspruchsvolles Vorhaben. Die Photovoltaik ist ein gewichtiger Bestandteil davon. In der Tat ist das Energiepotential der Photovoltaik bei konsequenter Nutzung der zur Verfü-gung stehenden Flächen sehr gross. PV-Energie steht aber nicht in allen Tages- und Jahreszei-ten in gleichem Mass zur Verfügung. Ausserdem ist die verfügbare Leistung wetterabhängig und somit nur teilweise berechenbar und unter Umständen sehr dynamisch. Der Marktpreis für PV-Strom dürfte in Zukunft rel. tief sein, da bei vorhandener solarer Leistung alle „Produzenten“ gleichzeitig anbieten. Dem direkten Eigenverbrauch wird demnach eine Schlüsselrolle zukommen. Der Eigenverbrauch kann optimiert werden, indem der Verbrauch dem zur Verfügung stehen-den Energieangebot angepasst wird. Die Zwischenspeicherung und zeitversetzte Nutzung von PV-Energie ist eine weitere Möglichkeit dieser Optimierung. Es muss damit gerechnet werden, dass in Zukunft unterschiedliche Speichertechnologien ne-beneinander existieren. Sie unterscheiden sich durch ihre Reaktionsgeschwindigkeit, Kapazität, Platzbedarf und spezifische Kosten. Eine lokale Speicherung mit Akkumulatoren wird sicherlich eine dieser Technologien sein. Welchen Anteil diese lokale Speicherung innerhalb des ganzen Bereichs einnehmen wird, kann aber noch nicht vorausgesagt werden. Dies hängt davon ab, welchen Preis und welche Lebensdauer solche Anlagen haben werden. 5.1. Projekt der FHNW

Der lokalen Zwischenspeicherung von elektrischer Energie wird im Zuge der Energiewende sicherlich eine wichtige Rolle zukommen. Die heute verfügbare Technologie basiert auf Akku-mulatoren verschiedenster Technologien. Allen gemeinsam ist, dass sie eine beschränkte Le-bensdauer haben und für deren Herstellung Rohstoffe und Energie in beträchtlichem Umfang verbraucht werden. Gesamtökologisch betrachtet sind Batteriespeicher als Ergänzung zu PV-Anlagen deshalb noch fragwürdig. Die Idee der FHNW baut darauf, Fahrzeug-Akkumulatoren weiter zu verwenden. Diese wurden für diesen ursprünglichen Zweck hergestellt. Deren weitere Nutzung führt zu keiner wesentli-chen weiteren ökologischen Belastung. Wie lange diese Akkumulatoren noch genutzt werden können, welche Anpassungen daran nötig sind, und welcher Gesamtaufwand damit verbunden ist, kann momentan nur grob abgeschätzt werden. Diese Fragen sollen mit dem Forschungs-projekt beantwortet werden.

hp14132.00 PV-Anlage drei Brunnen Gemeinde Riehen Kurzbericht

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5.2. Potential für die Gemeinde Riehen

Eine Gemeinde hat ein gemischtes Immobilienportfolio und eine Vielzahl von elektrischen Energieverbrauchern mit unterschiedlichen Verbrauchsprofilen. Gerade eine Kommune hat in Zukunft ein grosses Optimierungspotential zur Erhöhung des Eigenverbrauchs. Praktische Erfahrung fehlt in dieser neuen Thematik jedoch weitgehend. Mit dem Betrieb einer PV-Anlage auf der Liegenschaft Oberdorfstrasse 21/25 im kombinierten Eigenbedarfs- / KEV-Modell können erste praktische Erfahrungen gesammelt werden. Durch die Ergänzung mit einem Batteriespeicher kann das Potential weiter ausgeschöpft wer-den. Momentan kann jedoch nicht mit einer finanziellen Ertragsoptimierung gerechnet werden. In Zukunft könnte ein Ertrag erwirtschaftet werden. Welche Investitionen dieser finanzielle Er-trag rechtfertigt, kann momentan noch nicht vorausgesagt werden. Erstellt: 29. Juni 2015 (rev. 18. Dez. 2015) H. Plattner

Sachkommission SMV

Reg. Nr. 1.3.2.3 Nr. 14-18.079.02

Bericht der Sachkommission Mobilität und Versorgung (SMV) zur

Vorlage Investitionskredit für die Realisierung einer ins Dach inte-

grierten Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher an der Liegen-

schaft Oberdorfstrasse 21/25 sowie Sanierung von Dach und Be-

tonfassaden

Bericht an den Einwohnerrat

Allgemeines

An seiner Sitzung vom Mittwoch, 10. Februar 2016, hat sich die Kommission mit der Vorlage

zum Investitionskredit der Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher befasst.

Durch den externen Projektingenieur Heiner Plattner, welcher den technischen

Grundlagenbericht (Beilage 2 zur Vorlage) verfasst hat, wurde anhand seines Berichts das

Projekt und die Projekteigenheiten umfassend vorgestellt. Die Firma Plattner Engineering

GmbH begleitet die Ausschreibung und Realisation. Sie bietet sich selber nicht als

Installateurin an.

Aufgrund einer Analyse aller gemeindeeigenen Liegenschaften wurde die Liegenschaft

Oberdorfstrasse 21/25 als sehr geeignet beurteilt. Die Dächer der Häuser sind nach Ost-

West ausgerichtet, was bei Sonnenschein einer relativ langen ausgeglichenen Tagesnut-

zung entspricht.

Der produzierte Strom soll in den Liegenschaften selber genutzt werden und nicht ins Netz

eingespeist werden (keine KEV-Vergütung). Dazu eignet sich gerade eine Alterssiedlung

sehr gut, weil diese auch tagsüber bewohnt ist und somit Strom verbraucht.

Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) ist interessiert daran, Prototypen von PV-

Anlagen, kombiniert mit einem 2nd-Life-Speicher aus ausrangierten Elektrotöffs der Post

(Wirkungsgrad: ca. 80 %), zu installieren. Mit diesem Speicher kann die Überproduktion an

Strom aus der Tagesmitte in die Abendstunden mit schwacher bis keiner Produktion verlegt

werden. Dadurch wird der Eigennutzungsanteil vergrössert. Das Forschungsprojekt der

FHNW dauert 3 Jahre. Danach wird der einfache elektrische Unterhalt des Batteriespeichers

durch die Gemeinde geregelt.

Seite 2 Fragen aus der Kommission konnten wie folgt beantwortet werden:

Durch die Indachanlage, in welcher die PV-Zellen gleichzeitig Dachhaut sind, lässt sich ein

schönes Dachbild realisieren. Die Zellen sind statisch von gleicher Qualität wie Ziegel.

Erst mit der Ausschreibung werden die PV-Zellen bestimmt, welche eingebaut werden.

Dadurch entsprechen diese dann dem neusten Stand der technischen Entwicklung.

Die aktiven Module auf dem Dach sollten nicht durch Personen begangen werden. Für den

Unterhalt gibt es speziell dafür vorgesehene Wege mit inaktiven Zellen.

Die Dachfenster sind nach wie vor belichtet. Es besteht die Möglichkeit der Belüftung des

Dachstocks.

Grundsätzlich wird eine Erneuerung eines Dachs aus der Instandstellungsrückstellung (ISR)

finanziert. Weil das Dach noch etwa 5 Jahre genutzt werden könnte, wird der fehlende

Betrag dem „Spezialfonds für energetische Sanierungen an gemeindeeigenen

Liegenschaften“ belastet. Das Dach wird u. a. schon heute ersetzt, da dies so im

Energiekonzept und im Leistungsauftrag Mobilität und Versorgung vorgesehen ist.

Das bestehende asbesthaltige Dach wird fachmännisch entsorgt. Die Bewohner werden

dadurch keinen Gefahren ausgesetzt.

Die CHF 115‘000 für den Batteriespeicher sind ein Bruttobetrag. Rund 40 - 60 % des Be-

trags werden durch Beiträge des Bunds und des Kantons an die Gemeinde zurückfliessen.

Der restliche Betrag wird als „Einmalabschreiber“ dem Produkt Energie belastet.

Für die Montage der Photovoltaikanlage muss ein Gerüst aufgebaut werden. Aus diesem

Grund werden gleichzeitig auch die Betonfassaden, welche Schäden infolge Absplitterungen

aufweisen, saniert. Dies ist sinnvoll und hilft spezielle Sanierungsmassnahmen zu

vermeiden.

Die Arbeiten können im Spätsommer gestartet werden.

Es entspricht dem Energieleitbild der Gemeinde Riehen und den Aufträgen im

Leistungsauftrag solche neue Energieprojekte zu fördern. Es ist auch Aufgabe der

Gemeinde hier eine gewisse Vorreiterrolle zu übernehmen. Deshalb ist dieses Projekt in

seiner Gesamtheit zu unterstützen, auch wenn das Dach noch nicht ganz seine

Lebensdauer erreicht hat.

Die Mitglieder der Kommission danken Gemeinderat Guido Vogel, Patrick Scheffler/Leiter

Fachbereich Hochbau, Philipp Wälchli/Leiter Fachbereich Mobilität und Energie sowie

Heiner Plattner, externer Projektingenieur der Firma Plattner Engineering GmbH, für die

allgemein verständlichen Erläuterungen und Beantwortung der Fragen aus der Kommission.

Die Kommissionsmitglieder sind erfreut ob der zukunftsweisenden und rundum sinnvollen

Anlage, mit welcher das Energiekonzept 2014 - 2025 bereits erreicht werden kann.

Ebenfalls begrüsst die Kommission, dass die Gemeinde Riehen bei diesem innovativen

Seite 3 Forschungsprojekt mit der FHNW zusammenarbeitet und ermuntert den Gemeinderat,

weiterhin solche Kooperationen einzugehen.

Antrag der Kommission

Die Kommission empfiehlt die Vorlage einstimmig zur Annahme.

Sachkommission Mobilität und Versorgung

Felix Wehrli

Präsident SMV

Riehen, den 11.03.2016

www.riehen.ch

Reg. Nr. 10.2.2.6 Nr. 14-18.087.01

Erneuerung Rüchligweg im Abschnitt Rauracherstrasse bis Blutt-

rainweg inkl. öffentlicher Beleuchtung und Sanierung Kanalisation;

Kreditvorlage

Kurzfassung:

Der Zustand der Strassen in der Gemeinde Riehen wird periodisch aufgenommen. An-schliessend werden anhand dieser Bewertung die erforderlichen Massnahmen definiert und in die Mehrjahresplanung aufgenommen. Damit die erforderlichen Erhaltungsmassnahmen an der bestehenden Strasseninfrastruktur (Strasse/Kanalisation/Werkleitungen) möglichst effizient durchgeführt werden können, sind diese mit den verschiedenen Eigentümerinnen und Eigentümern koordiniert. In Absprache mit den verantwortlichen Fachpersonen der Wärmeverbund Riehen AG, der Industriellen Werke Basel und der Swisscom (Schweiz) AG wird jeweils gemeinsam der optimale Zeitpunkt für die notwendigen Massnahmen ermittelt. Dies gilt auch für die beantragte Massnahme in dieser Vorlage (Baubeginn 2017). In der Regel werden im Einmündungsbereich von Gemeindestrassen auf Kantonsstrassen „Trottoirüberfahrten“ erstellt. Diese bewährte Massnahme erhöht die Verkehrssicherheit ins-besondere des Fussgängerverkehrs. Die projektierte „Trottoirüberfahrt“ Rauracherstrasse / Rüchligweg bzw. die gesamte Zufahrt bis ins Rüchligareal kann problemlos auch mit Sattel-schleppern befahren werden. Auf die Baumpflanzung im Einmündungsbereich gemäss Vor-lage Nr. 14-18.063.01 vom 1. Dezember 2015 wird verzichtet.

Der Gemeinderat beantragt mit dieser Vorlage einen Investitionskredit für die Erneuerung des folgenden Strassenabschnitts:

Erneuerung Rüchligweg; Rauracherstrasse bis Bluttrainweg: CHF 694‘000 inkl. öff. Beleuchtung / inkl. Sanierung Kanalisation

Politikbereich: Mobilität und Versorgung Auskünfte erteilen: Guido Vogel, Gemeinderat

Tel.: 079 441 74 62 Roger Sommerhalder, Leiter Fachbereich Tiefbau Tel.: 061 646 82 77

März 2016

Seite 2 Einleitung

Die periodischen Zustandserfassungen in den Jahren 2010 und 2013 haben gezeigt, dass der Rüchligweg im Abschnitt Rauracherstrasse bis Bluttrainweg aufgrund des Ausmasses und der Schwere der Schadensbilder erneuert werden muss. Im Bereich der Fahrbahn sind durchwegs strukturelle Schäden sowie Belagsschäden vorhanden (Zustandsindex im Jahr 2013 = 4.0). Optisch zeigen sich die Fahrbahnabschlüsse in einem „kritischen“ Zustand. Deshalb ist eine Erneuerung über die ganze Strassenfläche angebracht.

Die Zustandsbewertung von Strassen orientiert sich an folgendem Schema:

Indexbewertung „Oberflächenschäden“ gemäss Schweizer Norm SN 640 925b

Zustandsindex Bandbreite Zustandsbewertung Erforderlicher Handlungsbedarf

(Interpretation der Zustandsbewertung)

0 0 keine Schäden keine Massnahmen (neue Strasse)

1 0-1 gut keine grössere Massnahme innert 10 Jahren

2 1-2 mittel grössere Massnahme in 5-10 Jahren

3 2-3 ausreichend grössere Massnahme in 2-5 Jahren

4 3-4 kritisch grössere Massnahme in 1-2 Jahren

5 4-5 schlecht Sofortmassnahme

grössere Massnahme = z.B. Deckbelagsersatz, Belagsersatz (Trag- und Deckschicht), Gesamterneuerung (je nach Bedarf werden auch Risssanierung, Oberflächenbehandlungen etc. ausge-

führt) Bemerkung: Anhand der Zustandsbewertung aus den Jahren 2010 und 2013 wurden die erforderlichen Mass-

nahmen des betroffenen Strassenabschnitts in die Mehrjahresplanung aufgenommen. Zurzeit werden die Strassenbauprojekte der 5-Jahresplanung der Geschäftsstelle Infrastruktur des Kan-tons Basel-Stadt gemeldet und gegebenenfalls mit den anfallenden Werkleitungsmassnahmen der Industriellen Werke Basel, der Wärmeverbund Riehen AG und der Swisscom (Schweiz) AG koor-diniert.

Im Bereich der öffentlichen Beleuchtung arbeitet die Gemeinde Riehen sehr eng mit den Industriellen Werken Basel (IWB) zusammen, welche für die öffentliche Beleuchtung in der Stadt Basel verantwortlich sind. Sowohl die Netzplanung als auch die Beleuchtungstechnik werden im Auftrag der Gemeinde von den Spezialisten der IWB auch für das Gemeinde-gebiet Riehen durchgeführt. Die in den betreffenden Strassenzügen sinnvollerweise aus-zuführenden Arbeiten werden jeweils von den IWB vorgeschlagen und berechnet. Die Ausführung erfolgt koordiniert mit den Arbeiten am Elektroversorgungsnetz ebenfalls durch die IWB.

Beleuchtungstechnik: Ende der 90er-Jahre wurde beschlossen, im ganzen Gemeindege-biet in den Quartierstrassen die öffentliche Beleuchtung umzurüsten. Leuchten mit „ener-giefressenden“ Quecksilberdampflampen wurden durch Leuchten mit „energiesparenden“ Kompaktsparlampen ersetzt. Diese nun vorhandene Beleuchtung in Quartierstrassen ist sehr zurückhaltend und erfüllt die in den Richtlinien geforderten Werte grösstenteils nicht.

Im Leistungsauftrag 2014-2017 für die Produktgruppe 6, Mobilität und Versorgung, wurde die öffentliche Beleuchtung folgendermassen thematisiert:

Seite 3 Vorwort des Gemeinderats: Bei Strassenerneuerungen wird die öffentliche Beleuch-tung - soweit sinnvoll - mit energiesparenden Leuchten umgerüstet.

Programmatisches Ziel: Die öffentliche Beleuchtung braucht möglichst wenig Ener-gie und ist bezüglich Funktion und Energieverbrauch auf dem modernsten Stand.

Leistungsziel: Die Beleuchtung wird bei Strassenerneuerungen nach den Schweizer Normen und energiesparend ausgeführt.

Aufgrund dieser Ausgangslage ist vorgesehen, die vorhandenen Leuchten, welche ihre Funktionsdauer noch nicht erreicht haben, zu ersetzen. Die Kosten dafür sind in der Kos-tenzusammenstellung separat ausgewiesen. Mit dem Einsatz neuer Leuchten kann die Beleuchtungsstärke erhöht werden und die in den Normen / Empfehlungen1 geforderten Werte werden erreicht. Punkto Beleuchtungstechnik und Energieverbrauch ist die Be-leuchtung damit auf dem modernsten Stand. Anzumerken bleibt, dass mit diesem Vorge-hen relativ wenig Energie eingespart wird. Es wird aber dank der neuen LED-Technik eine wesentlich bessere, normgerechte Ausleuchtung erreicht.

Im Jahr 2015 wurden als Pilotprojekt die 11 Kandelaber im Lachenweg mit Leuchten der modernen LED-Technik bestückt. Dadurch entspricht die Beleuchtung gegenüber dem vorherigen Zustand den aktuellen Normen. Die folgende Tabelle zeigt die ersten Erkennt-nisse zwischen den herkömmlichen Kompaktsparlampen und den neuen LED-Leuchten.

Seitdem die neuen Leuchten im Lachenweg montiert sind, gab es zwei Hinweise von An-wohnenden im Lachenweg, welche sich durch die neuen Leuchten geblendet fühlten. Der Neigungswinkel der betreffenden Leuchten muss noch angepasst werden. 1 CEN/TR 13201-1 / Norm SN EN 13201 (Teil 2 bis 4) / Empfehlungen der Schweizer Licht Gesellschaft (SLG)

Energieverbrauchsvergleich Lachenweg, Riehen

Leuchtengruppe

Leuchte alt Leuchte neu Total

Leuchtenart Kompaktsparlampe LED

Leuchtentyp BAG 32W BEGA 9426

Anzahl Leuchten Stk. 11 11

Beleuchtungsstärke Mittelwert Lux Beleuchtungsstärke Minimalwert Lux Werte gemäss Norm: Mittelwert > 5.0 Lux Minimalwert > 1.0 Lux

2.75 0.71

6.17 1.90

Anschlussleistung pro Leuchte Watt 37 31

Betriebszeit pro Jahr Stunden 4300 4300

Gesamtenergieverbrauch der Leuchtengruppe pro Jahr Kilowattstunden

1750.10

1466.30

Energieeinsparung LED-Leuchtengruppe gegenüber den konventionellen Leuchten pro Jahr Kilowattstunden

283.80 Kosteneinsparung LED-Leuchtengruppe gegenüber den konventionellen Leuchten pro Jahr (bei CHF 0.2935 pro Kilowattstunde) CHF

83.30

Seite 4 Im Rahmen des Projekts sollen zusätzlich schadhafte Teilstücke der öffentlichen Kanalisati-on mittels Inliner saniert sowie die Grundstückanschlussleitungen auf Dichtheit geprüft wer-den. Eine allfällige Sanierung bei Undichtheit wird durch ein externes Ingenieurbüro beglei-tet. Die IWB werden in Koordination mit den Arbeiten für den Strassenbau für die Elektrizi-tätsversorgung neue Leitungen verlegen. Für das Kommunikationsnetz Riehen werden situ-ationsbedingt kleinere Anpassungen und wenn nötig Sanierungen am Rohrtrassee vorge-nommen. Diese Kosten werden direkt über das Unterhaltsbudget des Produkts abgerechnet.

Kostenvoranschlag

Auf dem Gemeindegebiet werden noch die Richtlinien des Tiefbauamts Basel-Stadt für die Kostenteiler bei Strassen- und Werkleitungsbauten vom 7. April 2003 angewendet und ent-sprechend bei den Kostenvoranschlägen berücksichtigt. Bei einer erforderlichen Erneuerung der Fahrbahn und der Trottoirs werden die Strassenbaukosten (Fundations-, Trag- und Deckschicht) durch die Gemeinde getragen. Im Bereich der Fahrbahn betrifft dies eine Schicht von 60 cm, in den Trottoirs eine Schicht von 30 cm. Leistungen für Werkleitungsgrä-ben, die tiefer gehen als die oben erwähnten Schichten, werden dem jeweiligen Bauherrn (Werkeigentümer) verrechnet.

Der Belagsaufbruch und der Aushub im Rüchligweg können mit polyzyklischen aromati-schen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sein. PAK-Verbindungen sind für Mensch und Umwelt problematisch. Sie treten in alten Strassenbelägen auf. Früher wurden teerhaltige Bindemittel (Kohleprodukt) eingesetzt; heute sind diese durch (nicht PAK-haltige) bituminöse Bindemittel (Erdölprodukt) abgelöst. Bei hohen PAK-Konzentrationen muss das Aufbruch- und Aushubmaterial gegen hohe Gebühren in Sondermülldeponien entsorgt werden. Auf vorgängige Untersuchungen wurde verzichtet, weil durch die Untersuchungsschlitze die Struktur der Strasse zusätzlich beschädigt wird. Die Erfahrung zeigt auch, dass die Resulta-te der Laboruntersuchungen vielmals nicht für die gesamte Fläche zutreffen und deshalb oft zufällig sind. In den Kostenvoranschlägen sind die Entsorgungsgebühren nur für einen Teil des Materials eingerechnet. Sollte sich in einer Strasse unerwartet das gesamte Material als stark PAK-haltig erweisen, könnte der beantragte Kredit allenfalls nicht ausreichen.

Die Kostenvoranschläge der Bauarbeiten zu Lasten der Einwohnergemeinde Riehen sind mit einer Kostengenauigkeit von +/- 20% gerechnet (Stand 2014).

Seite 5 Erneuerung Rüchligweg (Rauracherstrasse bis Bluttrainweg; siehe Beilage A)

Strassenbau Der Rüchligweg zwischen der Rauracherstrasse und dem Bluttrainweg wurde wahrschein-lich in den 50er-Jahren erstellt. Wie viele Strassen aus dieser Zeit besteht die Fundations-schicht im Bereich der Fahrbahn aus einem Steinbett. Im Bereich der Fahrbahn ist der Auf-bau des Steinbetts unter anderem durch Leitungsbauten in seiner Struktur gestört und des-halb nicht mehr vollständig tragfähig. Aufgrund der vorhandenen strukturellen Schäden (Setzungen/Längs-, Netz- und Belagsrandrisse) und der zusätzlichen Belagsschäden ist ein Ersatz des gesamten Oberbaus erforderlich. Der betroffene Strassenabschnitt wurde im Jahr 2013 mit einem Zustandsindex von 4.0 bewertet. Zusätzlich wird eine “Trottoirüberfahrt“ im Bereich Rauracherstrasse erstellt. Trottoirüber-fahrten, welche in der Regel im Einmündungsbereich von Gemeindestrassen auf Kantons-strassen erstellt werden, erhöhen die Verkehrssicherheit insbesondere des Fussgängerver-kehrs. Dies ist beim Rüchligweg besonders wichtig, weil direkt angrenzend das Alters- und Pflegeheim Humanitas realisiert wird. Ein Anteil der Kosten für das Erstellen der Trottoir-überfahrt wird nach Abschluss der Arbeiten dem Tiefbauamt Basel-Stadt in Rechnung ge-stellt (ca. CHF 60‘000). Die Befahrbarkeit bezüglich Anlieferungen des Gewerbeareals Rüchligweg wurde im Detail überprüft. Die Zufahrt kann problemlos auch mit Sattelschlep-pern befahren werden.

Öffentliche Beleuchtung Koordiniert mit den Arbeiten am Elektroversorgungsnetz der IWB werden die alten Um-schaltkästen im Bereich Rauracherstrasse und Bluttrainweg ersetzt. Zwischen den Um-schaltkästen wird die alte OeB-Netzkabelleitung durch eine neue ersetzt. Die alten Beton-kandelaber sind teilweise beschädigt und werden durch Stahlkandelaber ersetzt. Die vor-handenen Leuchten wurden im Jahr 2000 montiert und könnten noch weiter verwendet werden. Um den Vorgaben im Leistungsauftrag gerecht zu werden, ist vorgesehen, die vorhandenen Leuchten durch neue Leuchten mit moderner Technik zu ersetzen.

Kanalisation Die öffentliche Kanalisation im Rüchligweg befindet sich in der Grundwasserschutzzone Slll. Sie wurde mit Kreisprofilen Durchmesser 400 mm erstellt. Aufgrund diverser Schäden muss die undichte Kanalisation mit einem Inliner saniert werden. Wie beim Bluttrainweg sollen die Grundstücksanschlussleitungen der Liegenschaftsentwäs-serung auf allfällige Schäden untersucht werden. Bei Undichtheit werden die Liegenschafts-eigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, die Hausanschlussleitung auf ihre Kosten zu sanieren. Die Sanierung der Hausanschlüsse soll in Begleitung (Koordination/Bauleitung etc.) eines externen Ingenieurbüros im Auftrag der Einwohnergemeinde Riehen erfolgen.

Werkleitungen Die IWB werden für den geplanten Kabelersatz im Abschnitt Rauracherstrasse bis Wasser-stelzenweg diverse lokale Aufgrabungen ausführen.

Kosten zu Lasten der Gemeinde: (inkl. Honorar und MwSt./Baupreisindex BFS, Strassenbau Nordwestschweiz, Stand April 2015 = 109.7 Punkte)

Seite 6 Strassenbau CHF 560‘000 OeB (Trassee, Netzleitungen, Kandelaber) CHF 51‘000 OeB (Leuchten) CHF 6‘000 Öffentliche Kanalisation CHF 70‘000 Untersuchung Hausanschlussleitungen CHF 1‘000 Begleitung Sanierung Hausanschlussleitungen CHF 6‘000 Total inkl. MwSt. CHF 694’000

Restwert der vorhandenen OeB-Leuchten CHF 400*

* Die Leuchten sind in 4 Jahren abgeschrieben (Jahr 2020)

Kosten zu Lasten der beteiligten Bauherren (inkl. Honorar und MwSt.):

Industrielle Werke Basel; Elektrizität CHF -----*

* Kosten für die Tiefbauarbeiten nicht bekannt

Finanzielle Auswirkungen (Folgekosten)

Bei den beschriebenen Investitionen handelt es sich um Ersatzinvestitionen des Verwal-tungsvermögens. Ersatzinvestitionen haben für die betroffenen Vermögenswerte (Strassen, Kanalisation, öffentliche Beleuchtung) keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Folgekos-ten. Die Abschreibungen und die Kapitalkosten ändern sich nur, wenn diese Vermögensteile periodisch in der Bilanz neu bewertet werden müssen. (Das Verwaltungsvermögen wird zu Tageswerten in der Bilanz geführt.)

Termine

Sämtliche Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten in der genannten Strasse sollen im 2017 beginnen. Aufgrund des heutigen Projektstands können keine verbindlichen Angaben über den jeweiligen Baubeginn, die Gesamtbauzeit resp. das Bauende gemacht werden. Die Ausführungen der Massnahmen werden mit den Hochbauprojekten „Humanitas“ und „WGN“ koordiniert. Es ist vorgesehen, die Bauarbeiten im Rüchligweg (Rauracherstrasse bis Blutt-rainweg) nach Fertigstellung des Rohbaus der Hochbauprojekte - während des Innenaus-baus - auszuführen. Die Hauptarbeiten für den Werkleitungs- und Strassenbau sollen mög-lichst vor Bezug der Neubauten auf dem Rüchligareal abgeschlossen sein.

Kommunikation

Die Anwohnenden und die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer werden mit ei-nem Schreiben über die geplanten Werkleitungs- und Strassenbaumassnahmen in der be-troffenen Strasse in Kenntnis gesetzt.

Vor Baubeginn sollen die Anwohnenden mittels Steckzettel über den Umfang der Bauarbei-ten sowie den zeitlichen Ablauf orientiert werden. Allfällige Behinderungen infolge Sperrun-gen, Verkehrsregimeänderungen etc. werden während der Bautätigkeit laufend kommuni-ziert.

Seite 7 Antrag

Die beschriebene Erneuerung steht im Zusammenhang mit den angemeldeten baulichen Werkleitungsmassnahmen und den entsprechenden Mehrjahresplanungen. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat die Annahme des nachstehenden Beschlussesentwurfs.

Riehen, 15. März 2016

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter: Hansjörg Wilde Andreas Schuppli Beigefügt: - Beschlussesentwurf des Einwohnerrats betreffend Bewilligung eines Kredits zur Erneuerung

des Strassenoberbaus inkl. öffentlicher Beleuchtung und zur Sanierung der Kanalisation eines Teilstücks des Rüchligwegs

Beilage: A Situationsplan Rüchligweg; Rauracherstrasse bis Bluttrainweg

Seite 8 Beschluss des Einwohnerrats betreffend Bewilligung eines Kredits zur Erneu-

erung des Strassenoberbaus inkl. öffentlicher Beleuchtung und zur Sanierung

der Kanalisation eines Teilstücks des Rüchligwegs

„Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Mobilität und Versorgung für die Erneuerung des Strassenoberbaus, für die Erneuerung der öffentli-chen Beleuchtung sowie für die Sanierung der Kanalisation des Rüchligwegs im Abschnitt Rauracherstrasse bis Bluttrainweg einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 694'000. Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“ Riehen, Im Namen des Einwohnerrats Der Präsident: Die Ratssekretärin:

Jürg Sollberger Katja Christ (Ablauf Referendumsfrist)

www.riehen.ch

Reg. Nr. 11.2.2.1 Nr. 14-18.088.01 Eignerstrategie der Gemeinde Riehen für die Wärmeverbund Riehen AG

In seiner Sitzung vom 25. März 2015 hat der Einwohnerrat für die Wärmeverbund Riehen AG (WVR) die Verfolgung einer dynamischen Ausbaustrategie beschlossen, verbunden mit einer Aktienkapital-erhöhung durch die IWB. Zudem wurde der Leistungsauftrag 2014 – 2017 für die Produktgruppe 6, Mobilität und Versorgung, im Produkt „Energie“ mit folgender Vorgabe ergänzt: „Bis Ende 2015 wird eine Eignerstrategie für die Wärmeverbund Riehen AG (WVR) erarbeitet“. Diese Eignerstrategie wurde im Verlauf des vergangenen Jahrs erarbeitet und anschliessend den IWB und dem Verwal-tungsrat der WVR zur Stellungnahme vorgelegt. Die nun vorliegende Eignerstrategie wurde am 15. März 2016 vom Gemeinderat beschlossen. Die Eignerstrategie der Gemeinde Riehen bildet das zentrale Führungsinstrument des Gemeinderats, welches die Leitlinien für den Betrieb und die Entwicklung der Wärmeverbund Riehen AG vorgibt. Sie ergänzt den vom Einwohnerrat beschlossenen Aktionärsbindungsvertrag zwischen den Aktionären der WVR vom 24. September 2009. Der Gemeinderat verfolgt mit der Beteiligung an der WVR im Wesentlichen folgende übergeordnete Zielsetzungen: - Versorgung von Liegenschaften mit Wärmeenergie innerhalb des Perimeters der WVR mit nachhal-

tig produzierter Energie - Hohe Versorgungssicherheit der Anlagen und des Leitungsnetzes - Möglichst ökologisch nachhaltige und umweltschonende Gestaltung des Betriebs - Wirtschaftlich nachhaltige Gestaltung des Betriebs - Unterlassung von Aktivitäten, welche den Anstrengungen von Bund, Kanton und Gemeinde zur

Reduzierung des Energiebedarfs - insbesondere zur Reduzierung des Raumwärmebedarfs - zuwi-derlaufen.

Die Eignerstrategie enthält weiter finanzielle und wirtschaftliche Vorgaben, Vorgaben zur Qualität der Wärmeversorgung, ergänzende Vorgaben zum Umfang des Leistungsangebots, zur Koordination, Berichterstattung und Rechnungslegung sowie zur Führung und Steuerung. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat Kenntnisnahme der Eignerstrategie für die Wärme-verbund Riehen AG. Riehen, 15. März 2016 Gemeinderat Riehen Der Präsident: Der Gemeindeverwalter: Hansjörg Wilde Andreas Schuppli Beilage: Eignerstrategie der Gemeinde Riehen für die Wärmeverbund Riehen AG

Eignerstrategie der Gemeinde Riehen für die Wärmeverbund Riehen AG

15. März 2016

Seite 2 Vorbemerkung

Die vorliegende Eignerstrategie der Gemeinde Riehen ist das zentrale Führungsinstrument des Gemeinderats, welches die Leitlinien für den Betrieb und die Entwicklung der Wärmever-bund Riehen AG (WVR) vorgibt.

Die Eignerstrategie ergänzt den vom Einwohnerrat beschlossenen Aktionärsbindungsvertrag zwischen den Aktionären der WVR vom 24. September 2009.

Insbesondere werden die folgenden Punkte bereits durch den Aktionärsbindungsvertrag gere-gelt und deshalb hier nicht nochmals erwähnt:

Vergabe von Aufträgen

Veräusserung der Aktien (inkl. gegenseitiges Vorkaufsrecht der Aktionäre)

Finanzierung

1 Allgemeine Bestimmungen

Die Wärmeverbund Riehen AG (WVR) ist seit 2010 in der Rechtsform als Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck eine Unternehmung im Besitz der Gemeinde Riehen (Aktienanteil 72,9 %) und der Industriellen Werke Basel (Aktienanteil 27,1 %).

Mit der vorliegenden Eignerstrategie legt der Gemeinderat die mittelfristigen, grundsätzlich auf vier Jahre ausgerichteten Ziele für seinen Umgang mit der Beteiligung an der WVR fest. Die Eignerstrategie wird zu Beginn einer Legislaturperiode durch den Gemeinderat überprüft. Sie richtet sich primär an den Verwaltungsrat der WVR und gibt ihm die Eckwerte für die strategi-sche Ausrichtung der WVR vor. Sie dient dem Gemeinderat als Grundlage für die Mandatie-rung der von ihm gewählten Mitglieder des WVR-Verwaltungsrats. Diese sind verpflichtet, ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat im Einklang mit dieser Eignerstrategie auszuüben. Die in der Eig-nerstrategie enthaltenen Vorgaben sind für die Unternehmung und ihre Führungs- und Auf-sichtsgremien in der Steuerung und Aufsicht der WVR verbindlich. Sie dienen als Ausgangs-punkt für die Rechenschaftsablegung der vom Gemeinderat gewählten Vertretungen im Ver-waltungsrat der WVR hinsichtlich des Zielerreichungsgrads. Vorbehalten bleiben Anpassun-gen seitens des Eigners aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen, veränderten Zielen des Eigners oder besonderen Vorkommnissen.

Diese Eignerstrategie stützt sich auf bzw. ergänzt folgende rechtlichen Grundlagen:

§ 31 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005

Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002

Seite 3 2 Übergeordnete Zielsetzungen des Eigners

Der Gemeinderat verfolgt mit der Beteiligung an der Wärmeverbund Riehen AG (WVR) fol-gende, übergeordnete Zielsetzungen:

Die WVR versorgt innerhalb des Perimeters des Wärmeverbunds die Gemeinde mit nachhaltig produzierter Wärme – insbesondere aus Geothermie. Die WVR baut entsprechend den Vorgaben des Energiekonzepts der Gemeinde Riehen die Nutzung der Geothermie weiter aus und verdichtet den Wärmeverbund durch die Akquisition zusätzlicher Nutzer.

Die WVR strebt eine hohe Versorgungssicherheit der Anlagen und Leitungen gemäss den anerkannten Regeln der Technik an.

Die WVR ist angehalten, ihren Betrieb möglichst ökologisch nachhaltig und um-weltschonend zu gestalten.

Die WVR ist angehalten, ihren Betrieb wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten.

Die WVR unterlässt Aktivitäten, welche den Anstrengungen von Bund, Kanton und Gemeinde zur Reduzierung des Energiebedarfs – insbesondere zur Redu-zierung des Raumwärmebedarfs – zuwiderlaufen.

3 Finanzielle und wirtschaftliche Zielvorgaben

Der Betrieb des Wärmeverbunds Riehen soll langfristig kostendeckend sein.

Die Eigenkapitalquote darf den Wert von 40 % nicht unterschreiten. Sobald festgestellt wird, dass die Eigenkapitalquote unter diesen definierten Wert sinkt, ist durch den Verwaltungsrat zuhanden der Eignervertretung gemäss Ziffer 8 eine Risikobeurteilung durchzuführen und sind Massnahmen vorzulegen, die die Einhaltung bzw. Wiedererreichung der Quote sicher-stellen.

Die Preise werden entsprechend den folgenden Zielsetzungen festgelegt:

1. Die Preise ermöglichen einen kostendeckenden Betrieb.

2. Die Preise sind möglichst konkurrenzfähig zu einer konventionellen Wärmerzeugung mit Erdgas oder Heizöl.

3. Die Tarife sind dank einer vorausschauenden Preispolitik langfristig geglättet.

4. Die Tarife bleiben im gesamten Versorgungsgebiet des WVR einheitlich.

Falls begründete Besorgnis einer Überschuldung besteht oder eine Überschuldung bereits eingetreten ist, erfolgt das weitere Vorgehen grundsätzlich in Anlehnung an Art. 725 des Obli-gationenrechts vom 30. März 1911 (OR). Insbesondere sind der Eignervertretung rechtzeitig Sanierungsmassnahmen vorzulegen.

Seite 4 Bemerkung:

Die Gewinnverwendung wird im Aktionärsbindungsvertrag folgendermassen geregelt:

Einen allfälligen Gewinn hat die Gesellschaft wie folgt zu verwenden:

a.) In erster Linie sind, zusätzlich zur gesetzlichen Reserve, freie Reserven zu bilden, bis

diese freien Reserven den Betrag von CHF 10 Mio. erreicht haben.

b.) In zweiter Linie sind zusätzliche Abschreibungen auf den Betriebsanlagen zu tätigen.

c.) In dritter Linie kann die Gesellschaft Dividenden ausschütten.

4 Vorgaben zur Qualität der Wärmeversorgung

Der Gemeinderat erwartet, dass die WVR eine ökologisch nachhaltige, attraktive, zuverlässige und sichere Wärmeversorgung anbietet und die entsprechend notwendige Infrastruktur zur Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung bereitstellt.

Die Wärmeerzeugung soll soweit wirtschaftlich tragbar anhand der folgenden Prioritäten erfol-gen:

1. Nutzung erneuerbarer Energien - insbesondere Geothermie und Fernwärme

2. Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen

3. Wärmeerzeugung mit fossilen Wärmekraftkopplungsanlagen (auch zur Eigenerzeugung der vom Wärmeverbund benötigten Elektrizität)

4. Konventionelle Wärmeerzeugung mit Erdgas oder Heizöl

Abweichungen von den genannten Prioritäten sind zulässig, wenn andernfalls die Einhaltung der übrigen Ziele und Vorgabe verunmöglicht würde.

Der Anteil der konventionellen Wärmeerzeugung an der gesamten Wärmeproduktion soll auch bei einem Ausbau des Verbunds maximal 35 % betragen.

5 Ergänzende Vorgaben zum Umfang des Leistungsangebots

Innerhalb des Versorgungsperimeters ist ein möglichst hoher Anschlussgrad anzustreben. Der Gemeinderat erwartet, dass die WVR dazu auch Vorinvestitionen tätigt, welche sich erst mit-tel- bis langfristig auszahlen, soweit dies den Zielen unter Punkt 3 entspricht.

Der Gemeinderat erwartet, dass die WVR, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags und des Unternehmenszwecks dienlich ist, weitere Dienstleistungen zur aktiven Akquisition neuer Wärmebezüger (insbesondere Informations- und Beratungsangebote) erbringt. Die Aktivitäten sind mit der Gemeinde und den IWB abzustimmen, um mögliche Synergien zu nutzen.

Seite 5 Der Wärmeverbund stellt mit der Geothermie-Nutzung ein zentrales Element der aktiven Energiepolitik der Gemeinde Riehen dar. Die WVR soll ihre Anlagen und Einrichtungen für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stellen und sich am Erfahrungsaustausch mit anderen Fachkreisen beteiligen.

6 Koordination

Der Gemeinderat verlangt, dass die WVR eng mit den betroffenen Stellen von Gemeinde, Kanton und anderen Werkleitungseigentümern zusammenarbeitet. Insbesondere sind die Planung und Durchführung von baulichen Massnahmen auf der Allmend eng mit Gemeinde und Kanton zu koordinieren.

Der Versorgungsperimeter des Wärmeverbunds und das Vorgehen zur Akquisition zusätzli-cher Wärmebezüger zur Verdichtung des Wärmeverbunds werden mit der Gemeinde abge-stimmt. Ansprechstelle der Gemeinde ist die Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt, welche bei wichtigen Fragen zum Versorgungsperimeter an den Gemeinderat gelangt.

7 Berichterstattung / Rechnungslegung

Die Rechnungslegung der WVR erfolgt konform dem Standard nach Swiss GAAP FER.

Die qualitative und quantitative Berichterstattung über die Erreichung der Eignerziele und ins-besondere die Vorgaben gemäss den vorstehenden Ziffern 2 bis 5 erfolgt jährlich und gleich-zeitig mit dem Jahresbericht.

Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, dem zuständigen Politikbereich Mobilität und Versorgung über wichtige Ereignisse und Entwicklungen (insbesondere in finanzieller, politischer oder risikorelevanter Hinsicht) unverzüglich Bericht zu erstatten. Der Gemeinderat kann jederzeit Auskunft oder eine Sonderberichterstattung anfordern.

8 Vorgaben zur Führung und Steuerung

Die Aufsicht über die WVR erfolgt durch den Gemeinderat. Er vertritt gegenüber der WVR die Eignerinteressen der Gemeinde, indem er die Eignerstrategie festlegt, drei von fünf Verwal-tungsräte wählt und über die Umsetzung der Eignerstrategie wacht.

Die Oberaufsicht über die WVR liegt beim Einwohnerrat der Gemeinde Riehen gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002.

Seite 6 Die zuständige Stelle für die WVR ist die Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt. Dieser obliegt die Eignervertretung gegenüber der WVR und sie sorgt für die Berichterstattung an den Ge-meinderat.

Der Gemeinderat erwartet, dass die WVR über ein angemessenes Risikomanagementsystem verfügt und dieses regelmässig aktualisiert.

Als öffentliche Unternehmung arbeitet die WVR mit einem hohen Mass an Kundenorientie-rung.

Neben der fachlichen Ausgewogenheit ist in Führungsgremien auf eine angemessene Vertre-tung der Geschlechter zu achten.

Riehen, 15. März 2016

Gemeinderat Riehen

Hansjörg Wilde Andreas Schuppli Gemeindepräsident Gemeindeverwalter

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.12 Nr. 10-14.637.03

Bericht des Gemeinderats zum Anzug Christine Kaufmann und

Kons. betreffend neues Gewerbeareal im Zentrum (überwiesen am 25. Januar 2012)

1. Anzug

An seiner Sitzung vom 25. Januar 2012 hat der Einwohnerrat den nachfolgenden Anzug

Christine Kaufmann betreffend neues Gewerbeareal im Zentrum überwiesen:

Wortlaut:

"Dem Politikplan 2012 - 2015 kann entnommen werden, dass die Verlegung der Gemeindegärtnerei aus der Schenkelscheune an der Rössligasse in den Werkhof geprüft wird. Für das frei werdende Areal böten sich verschiedene Nutzungen an. Das Riehener Gewerbe meldet seit einiger Zeit einen Mangel an geeigneten Flä-chen an. Mit einer gewerblichen Nutzung könnte die Zweckbestimmung des Areals quasi erhalten, von einer öffentlichen aber zu einer privatwirtschaftlichen Funktion überführt werden. Wir bitten daher den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten ob für den Fall, dass der Umzug der Gemeindegärtnerei realisiert würde, im Rahmen der laufenden Zo-nenplanrevision der betreffende Anteil der Parzelle Sektion A 221 in eine Gewerbe-zone umgezont und der privaten, gewerblichen Nutzung zugeführt werden könnte.“

sig. Christine Kaufmann David Moor Daniel Aeschbach Thomas Mühlemann Dominik Bothe Franziska Roth-Bräm Rolf Brüderlin Andrea Schotland Christian Burri Thomas Strahm Roland Engeler-Ohnemus Andreas Tereh Barbara Graham-Siegenthaler Heinrich Ueberwasser Christian Heim Thomas Zangger Priska Keller-Dietrich Peter Zinkernagel Roland Lötscher

2. Bericht des Gemeinderats

Im Zwischenbericht vom 29. Juli 2014 wurde ausführlich dargelegt, warum die Integration

des Gärtnereibetriebs in die Räumlichkeiten des Werkhofs am Haselrain nicht weiter verfolgt

wird und die Gemeindegärtnerei vorerst an ihrem Standort an der Rössligasse verbleibt. Im

Weiteren wurde ausgeführt, dass die Idee eines gemeinsamen Logistikzentrums der Stadt-

gärtnerei Basel und der Gemeinde Riehen am Rand des Areals des Friedhofs Hörnli näher

Seite 2 geprüft werden soll1. Entsprechend dem Antrag des Gemeinderats liess der Einwohnerrat

den Anzug mit Beschluss vom 27. August 2014 stehen.

Inzwischen wurde die Idee „Futuro Hörnli“ anhand von zusätzlichen Abklärungen für mögli-

che Nachnutzungen am heutigen Standort der Gärtnerei und des Werkhofareals sowie einer

Machbarkeitsstudie für das Logistikzentrum beim Friedhof Hörnli weiter konkretisiert - dies in

Koordination mit der Stadtgärtnerei und namentlich mit dem Leiter des Friedhofs. In einem

nächsten Schritt stehen nun direkte Absprachen mit dem Kanton als Grundeigentümer des

Areals beim Friedhof Hörnli an. Danach wird der Gemeinderat darüber befinden können, ob

das Vorhaben auf Stufe Vorprojekt weiterverfolgt werden kann.

Mit der Realisierung eines „neuen Werkhofs“ - eines Logistikzentrums - beim Friedhof Hörnli

könnten sowohl die Liegenschaft an der Rössligasse 73 als auch das Areal am Haselrain 65

einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Sinne des Anzugs wurde denn auch im neuen

Zonenplan das Areal der heutigen Gärtnerei an der Rössligasse 73 als Wohn- und Arbeits-

mischgebiet festgelegt, wobei es allerdings in der Stadt- und Dorfbildschutzzone liegt. Somit

definiert der Denkmalschutz, welche Umbauten zulässig sind. Das Werkhofareal wurde neu

der Arbeitszone zugewiesen.

3. Fazit und Antrag

Zusammenfassend und gestützt auf die bisherigen Abklärungen kommt der Gemeinderat

zum Schluss, dass gegenwärtig ein Standortwechsel der Gemeindegärtnerei nicht sinnvoll

ist. Ein solcher wäre mit grösseren Investitionen und bloss sehr geringen betrieblichen Sy-

nergien verbunden. Eine interessante Perspektive ergibt sich indessen aus den Plänen für

die Errichtung eines neuen Logistikzentrums beim Friedhof Hörnli. Interessant ist die Per-

spektive auch deshalb, weil an der Rössligasse 73 eine private, beschränkte, gewerbliche

Nutzung möglich wäre, angepasst an die Lage unmittelbar neben dem Sarasinpark und an

die spezielle räumliche Organisation des Gebäudes. Für das Areal des Werkhofs würde eine

gemischte Wohn- / Arbeitsnutzung im Vordergrund stehen. Der Gemeinderat verfolgt das

Vorhaben weiter und wird zu gegebener Zeit dem Einwohnerrat dazu berichten.

Der Gemeinderat beantragt, den Anzug abzuschreiben.

Riehen, 23. Februar 2016

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Hansjörg Wilde

Andreas Schuppli

1 Siehe dazu den Zwischenbericht unter

http://www.riehen.ch/sites/default/files/files/geschaeft/10-14.637.02_grzwibericht_anzug_kaufmann_gewerbeareal.pdf

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.12 Nr. 14-18.552.02

Bericht des Gemeinderats zum Anzug Peter A. Vogt und Kons. be-

treffend „Nachhaltiger Gewässerschutz für die Wiese“ (überwiesen am 25. März 2015)

1. Anzug

An seiner Sitzung vom 25. März 2015 hat der Einwohnerrat den nachfolgenden Anzug Peter

A. Vogt und Kons. betreffend „Nachhaltiger Gewässerschutz für die Wiese“ überwiesen:

Wortlaut:

"Die Qualität des Wassers der Wiese ist seit vielen Jahren grossen Schwankungen un-terworfen. Beinahe jährlich müssen schwerwiegende Gewässerverschmutzungen fest-gestellt werden. In einigen Abschnitten waren die Vergiftungen so umfassend, dass nicht nur die Fische, sondern auch Kleinorganismen wie Schnecken, Larven, Krebse, Muscheln, Würmer und Käfer keine Überlebenschancen hatten. Erstaunlicherweise haben die zuständigen Behörden bisher nur ungenügende Mass-nahmen ergriffen, so dass weitere schwerwiegende Gewässerverschmutzungen mög-lich bleiben. Mit dem Anzug lade ich den Riehener Gemeinderat ein, zu prüfen und zu berichten, ob er bereit ist zu beschliessen, alles in seiner Macht stehende zu tun, damit die Wasser-qualität der Wiese nachhaltig verbessert wird. Dank seinen Anstrengungen soll, unter Mitwirkung der zuständigen Behörden des Kan-tons, des Bundes, des Landkreises Lörrach, der Anliegergemeinden an der Wiese, möglicherweise des Regierungspräsidiums Freiburg und weiterer interessierter Kreise, wie IWB, Fischereiverbände beidseits der Landesgrenze und weiterer Interessenvertre-ter, ein Plan entwickelt werden, wie die Qualität des Wassers der Wiese nachhaltig ver-bessert werden kann. Wie den Zeitungen zu entnehmen ist, stehen bis ins Jahre 2020 im EU-Fördertopf für Grenzüberschreitende Projekte für den Raum Südpfalz, Elsass, Baden und Nordwest-schweiz über 110 Millionen Euro zur Verfügung. Möglicherweise ist der Zeitpunkt auch deshalb günstig, um die Finanzierung dieses Vorhabens verwirklichen zu können.“ sig. Peter A. Vogt

Christian Griss Marianne Hazenkamp-von Arx Patrick Huber Priska Keller Daniel Liederer Roland Lötscher Christian Meidinger Caroline Schachenmann Heinrich Ueberwasser

Seite 2 2. Bericht des Gemeinderats

Die Qualität des Wiesewassers ist immer wieder Thema, sei es in den Medien meist nach

Schadensfällen oder wenn über die Revitalisierung der Wiese und den Trinkwasserschutz

diskutiert wird. Die Verwaltung hat im Rahmen der Anzugsbeantwortung mit verschiedenen

Stellen, u. a. mit dem kantonalen Labor, dem Amt für Umwelt und Energie, den IWB und

dem Trinationalen Umweltzentrum TRUZ Gespräche geführt, um einerseits verlässliche

Aussagen über die Qualität des Wiesewassers zu bekommen und andererseits mögliche

Handlungsspielräume auszuloten. Das Amt für Umwelt und Energie und das kantonale La-

bor für den Bereich Gesundheitsschutz führen regelmässige Probeentnahmen an der Wiese

durch und überwachen so die Wasserqualität. Beide Stellen weisen darauf hin, dass zwi-

schen der generellen Wasserqualität und einzelnen Schadensfällen unterschieden werden

muss.

An Schadensfällen in Erinnerung sind die Ereignisse im Januar 2015, als bei Maulburg aus

einem ausgebauten Heizöltank Öl in die Wiese gelaufen ist und im August 2014, als auf

deutscher Seite ebenfalls geringe Mengen Öl in die Wiese flossen. In beiden Fällen ist es

dank der schnellen Reaktion der Feuerwehr mit Ölsperren nicht zu wesentlichen Schäden

gekommen. Erwähnt wird von den Anzugsstellern zudem der Sommer 2014, als zwischen

Zell im Wiesental und Brombach durch giftige Einleitungen massenhaft Kleintiere wie Kreb-

se, Schnecken, Muscheln und Larven getötet wurden. Trotz erheblichem Aufwand von Sei-

ten des Landratsamts Lörrach stehen bis heute weder die Ursache noch der Verursacher

fest. Die Auswirkungen auf Schweizer Seite waren kaum nachweisbar und nicht direkt mit

dem Ereignis auf deutscher Seite in Zusammenhang zu bringen. Solche Einzelfälle werden

sich in Zukunft auch mit baulich-technischen Massnamen kaum verhindern lassen, da sie in

der Regel durch Einzelpersonen verursacht werden, die sich nicht gesetzeskonform verhal-

ten.

Die allgemeine Qualität des Wiesewassers hingegen hat sich seit den 1980er-Jahren vor

allem durch den Bau von Kläranlagen im deutschen Einzugsgebiet stark verbessert. Die

biologische und chemische Wasserqualität der Wiese wird von den Behörden als gut be-

zeichnet. Solange es im Einzugsgebiet der Wiese keine Regenfälle gibt, die zu Regenwas-

serentlastungen der Kläranlagen führen, habe die Wiese sogar eine bessere Wasserqualität

als der Rhein. Auch die mikrobielle Verunreinigung sei in der Regel vergleichbar mit derjeni-

gen im Rhein oder in der Birs. Problematisch bleibt die mikrobielle Verunreinigung bei star-

ken Regenereignissen, wenn die Siedlungsentwässerung überlastet ist und Abwässer unge-

reinigt über die Regenentlastung in die Wiese gelangen.

Die Wiese gilt als Gewässer von nationaler Bedeutung, ihr kommt als Laichgewässer für die

Nase und als Aufzuchtgewässer für die Wiederansiedlung des Lachses grosse Bedeutung

zu. Zuständig für die Wasserqualität und für den Gewässerunterhalt ist bei nationalen und

regionalen Gewässern der Kanton. Dieser hat im Rahmen des Projekts „WieseVital“ bereits

geprüft, ob Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität gemeinsam mit den deut-

schen Nachbarn umsetzbar sind. Nach Aussagen der Behörden haben die Kläranlagen im

deutschen Einzugsgebiet jedoch bereits heute einen hohen Standard und entsprechen in

etwa dem Standard der Siedlungsentwässerungen der Schweiz. Die Dimensionierung des

Kanalnetzes sei mit dem Schweizer Standard vergleichbar. Auch in der Schweiz würden

Seite 3 Abwasserreinigungsanlagen und Leitungsnetze üblicherweise nicht auf solche Spitzenzeiten

dimensioniert. Zusätzliche bauliche und technische Massnahmen bei Kläranlagen und im

Kanalisationsnetz würden sich im Wiesental mit seinen zahlreichen Kanalisations- und Klär-

anlagen nur mit sehr grossem finanziellem Aufwand umsetzen lassen. Da das Landratsamt

Lörrach insbesondere auch die Vorgaben der in der EU geltenden Wasserrahmenrichtlinien

bereits umgesetzt hat, sieht der Kanton keine direkten Einflussmöglichkeiten, um eine Ver-

besserung der Wasserqualität der Wiese zu erreichen. Einträge aus diffusen Quellen wie

der Landwirtschaft bleiben zudem auch mit baulichen Massnahmen an den Kläranlagen

bestehen, weil viel Oberflächenwasser direkt in die Wiese fliesst.

Ein Interreg-Projekt, welches Massnahmen nur auf deutschem Gebiet vorsieht, müsste von

einer deutschen oder überregional tätigen Organisation wie etwa dem Trinationalen Um-

weltzentrum TRUZ getragen werden. Eine Anfrage beim TRUZ hat ergeben, dass dieses für

die laufende Interreg-Periode den Schwerpunkt auf die Schaffung neuer Biotope setzt.

Verbesserungsbedarf bestand in der Vergangenheit beim Informationsaustausch sowohl

zwischen den Ländern als auch zwischen Kanton und Gemeinde bei Schadensfällen. Der

Gemeinderat hat bereits im vergangenen Jahr bei den zuständigen Stellen eingefordert,

dass er künftig zeitgleich mit den kantonalen Ämtern und den IWB über Ereignisse informiert

wird. Das Amt für Umwelt und Energie befindet zudem sich in regelmässigem Austausch mit

dem Landratsamt Lörrach. Bei diesen Gesprächen sind auch die Qualität des Wiesewassers

und der gegenseitige Informationsaustausch Themen.

Fazit:

Die Qualität des Wiesewassers ist besser als sein Ruf. Problematisch bleibt aber die Verun-

reinigung bei starken Regenfällen, weil die zahlreichen Siedlungsentwässerungen im Wie-

sental - wie in der Schweiz - nicht auf solche Spitzen ausgelegt sind. Zudem entsprechen

diese Siedlungsentwässerungen den in der EU geltenden Wasserrahmenrichtlinien. Auf-

grund dieser Ausgangslage teilt der Gemeinderat die Auffassung des Kantons, dass die

Einflussmöglichkeiten der Schweizer Seite sehr gering sind. Verbessert werden kann aber

der gegenseitige Informationsaustausch und insbesondere der Einbezug und die Information

der Gemeinde Riehen. Dies wurde bei den betreffenden Behörden bereits mit Nachdruck

eingefordert.

3. Antrag

Der Gemeinderat beantragt, den Anzug abzuschreiben.

Riehen, 23. Februar 2016

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Hansjörg Wilde Andreas Schuppli

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.12 Nr. 06-10.568.08

7. Bericht des Gemeinderats zum Anzug Maja Kopp und Kons. be-

treffend Entwässerung im Moostal (überwiesen am 26. September 2007)

1. Anzug

An seiner Sitzung vom 26. September 2007 hat der Einwohnerrat den nachfolgenden Anzug

Maja Kopp und Kons. betreffend Entwässerung im Moostal überwiesen:

Wortlaut:

"In den letzten Jahren kommt es wiederholt zu Problemen bei der Entwässerung des Moostals. Wasserströme fliessen bei starken Regenfällen unkontrolliert über Wiesen und ins Ackerland. Erosion, als Folge davon, mindert den Wert der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mittels dringend notwendig gewordener Sofortmassnahmen in den Jahren 2006 und 2007 kann die Situation etwas entschärft werden.

Der Flurname „Im Moos“ bezeichnet Feuchtgebiete, Zonen mit Vernässungen und Quell-sümpfen. Da das Moostal schon seit jeher – und bis heute – eine grosse Bedeutung für die Landwirtschaft Riehens hat, wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts damit begon-nen, das Wasser gezielt abzuleiten. 1943 wurde ein aufwendiges, fein verästeltes Drai-nagesystem erstellt.

Nach über 60 Jahren kann dieses System heute seine Aufgabe nicht mehr erfüllen, es ist dringend zu sanieren. Aus heutiger Sicht macht es jedoch keinen Sinn, das bisherige System in gleicher Form zu reparieren. Die Kosten dafür wären unangemessen hoch. Heute hat man Kenntnis davon, wie auf ökologisch sinnvollere und gleichzeitig ökonomi-schere Weise die Entwässerung gelöst werden kann.

Angesichts des Handlungsbedarfs in dieser Sache bitte ich den Gemeinderat zu prüfen und berichten,

1. wie er gedenkt, das Problem der Entwässerung im Moostal zu lösen. 2. wie neben den erfolgten und schon geplanten Notmassnahmen eine langfristige Lö-

sung erreicht werden kann. 3. ob der Gemeinderat gewillt ist, die Sanierung der Drainage mit einer ökologischen

Aufwertung des Immenbachs oberhalb des „Mooswäldeli“ zu verbinden. 4. ob der Gemeinderat bereit ist, bei den zuständigen kantonalen Stellen auf die Dring-

lichkeit des Problems hinzuweisen und die Interessen der Landwirtschaft, der Land-besitzer und der „Erholung suchenden“ Bevölkerung Riehens zu vertreten.“

sig. Maja Kopp-Hamberger Roland Lötscher David Atwood Hans-Rudolf Lüthi Lukas Baumgartner Andrea Pollheimer Roland Engeler-Ohnemus Franziska Roth-Bräm Marianne Hazenkamp-von Arx Jürg Sollberger Salome Hofer Guido Vogel Monika Kölliker-Jerg

Seite 2 2. Bericht des Gemeinderats

Über die ausgeführten Sofortmassnahmen sowie die bislang vorgesehenen Massnahmen

und die damit verbundenen Lücken und offenen Fragen zur Entwässerung des Moostals

wurde in sechs Zwischenberichten ausführlich berichtet1. Letztes Jahr wurden diese Mass-

nahmen in Gesprächen mit den Fachstellen des Kantons weiter erörtert und insbesondere

auch das Verfahren geklärt, um mögliche Bundes- und Kantonsbeiträge zu erhalten.

Basierend auf den bislang erarbeiteten Vorschlägen wurde inzwischen ein Ingenieurbüro mit

der Erarbeitung eines Vorprojekts beauftragt, welches dann beim Bundesamt für Landwirt-

schaft (BLW) zur Vorprüfung eingereicht werden kann. Im Vorprojekt werden die mit den

Landwirten erarbeiteten Massnahmen geprüft und vertieft sowie weitere nötige Massnah-

men erarbeitet und eine genauere Kostenschätzung erstellt. Das Vorprojekt wird voraus-

sichtlich Ende Sommer 2016 vorliegen und anschliessend dem Gemeinderat und den

Landwirten vorgestellt. Das Amt für Umwelt und Energie wird das Vorprojekt nach Einholen

der kantonalen Mitberichte beim Bundesamt für Landwirtschaft einreichen. Falls das Bun-

desamt für Landwirtschaft in seinem Vorbescheid feststellt, dass für die Entwässerung des

Moostals Bundesbeiträge gesprochen werden können, wird ein Detailprojekt ausgearbeitet,

bei welchem die betroffenen Grundeigentümer einbezogen werden. Zeitgleich folgt die Klä-

rung der (Rest-)Finanzierung. Die Federführung für die Koordination mit dem Bundesamt

liegt beim kantonalen Amt für Umwelt und Energie. Dieses wird auch das Detailprojekt beim

BLW einreichen.

3. Beantwortung der Fragen

Angesichts des Handlungsbedarfs in dieser Sache bitte ich den Gemeinderat zu prüfen und berichten,

1. wie er gedenkt, das Problem der Entwässerung im Moostal zu lösen.

2. wie neben den erfolgten und schon geplanten Notmassnahmen eine langfristige Lösung

erreicht werden kann.

3. ob der Gemeinderat gewillt ist, die Sanierung der Drainage mit einer ökologischen Auf-

wertung des Immenbachs oberhalb des „Mooswäldeli“ zu verbinden.

Zu diesen Fragen wurde im Rahmen der bisherigen Anzugsbeantwortungen bereits ausführ-

lich berichtet. Wir verweisen insbesondere auf den sechsten Zwischenbericht vom

10. Februar 2015. Es wird nach wie vor von einer kombinierten Lösung mit geschlossenen

und offenen Wasserableitungen ausgegangen. Die in den Workshops für konsensfähig be-

fundenen Massnahmen sehen u. a. eine teilweise Sanierung der Drainagen, verschiedene

Retentionsflächen sowie eine Offenlegung des Immenbachs bis zum Scheibenstand vor.

Ebenso sind in den bisherigen Planungen ökologische Aufwertungsmassnahmen wie bei-

1 http://www.riehen.ch/gemeinde-riehen/politik/einwohnerrat/geschaefte/06-10568-anzug-maja-kopp-

und-kons-betr-entwaesserung

Seite 3 spielsweise neue Heckenpflanzungen vorgesehen. Nach Vorliegen des Vorprojekts werden

weitere Details bekannt sein.

4. ob der Gemeinderat bereit ist, bei den zuständigen kantonalen Stellen auf die Dringlich-

keit des Problems hinzuweisen und die Interessen der Landwirtschaft, der Landbesitzer

und der „Erholung suchenden“ Bevölkerung Riehens zu vertreten.“

Das zuständige Amt für Umwelt und Energie ist seit längerem in die Lösungsfindung für die

Entwässerungsprobleme im Moostal involviert. Zur fachlichen Unterstützung ist nun auch

die Fachstelle Melioration des Ebenrains in das Projekt eingebunden. Federführend bei der

weiteren Projektbearbeitung bleibt die Gemeinde.

4. Antrag

An Massnahmen zur Verbesserung der Entwässerung im Moostal wird seit längerem gear-

beitet. Die Probleme sind nicht einfach lösbar. Basierend auf den bisherigen Arbeiten kon-

kretisieren sich nun die Massnahmen, und die Projektierung ist mit dem beauftragten Büro

auf einem guten Weg. Gemeinsam mit dem Kanton konnten zudem im vergangenen Jahr

wichtige Verfahrensfragen zum Erhalt von Bundes- und Kantonsbeiträgen geklärt werden.

Mit der Fachstelle Melioration ist nun auch von kantonaler Seite ein Partner mit viel Erfah-

rung mit ähnlichen Projekten in das Projekt involviert. Die Anliegen der Anzugstellerin wur-

den und werden im laufenden Projekt berücksichtigt. Neben den Fragen der Entwässerung

sind im Vorprojekt auch Massnahmen zur ökologischen Aufwertung, wie beispielsweise die

Öffnung des Immenbachs weiter zu konkretisieren.

Im Leistungsauftrag 2016 - 2019 für das Produkt 7, Siedlung und Landschaft, ist zudem als

Leistungsziel definiert, dass die Massnahmen des Projekts Gesamtentwässerung Moostal

wie z. B. das Anlegen von Hecken, die Offenlegung von Gräben und die Instandsetzung

bestehender Drainagen bis Mitte 2016 definiert und bis 2019 umzusetzen sind.

Das Vorprojekt wird zeigen, ob für die Umsetzung der Massnahmen eine Vorlage an den

Einwohnerrat notwendig ist.

Der Gemeinderat beantragt, den Anzug abzuschreiben.

Riehen, 29. Februar 2016

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Hansjörg Wilde Andreas Schuppli

Martin Leschhorn Strebel, Einwohnerrat, SP Riehen

Anzug

Die Bevölkerung Riehens braucht ein differenziertes, quartierbezogenes Angebot, um sich zu

begegnen, gemeinsam aktiv zu bleiben und sich gegenseitig zu unterstützen. Bei diesem

Angebot spielen auch die Kirchen eine wichtige Rolle. Das Andreashaus im

Niederholzquartier zeigt diese Funktion kirchlicher Räume beispielhaft auf, in dem es nicht

nur den Angehörigen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sondern der ganzen

Bevölkerung offen steht.

Diese Räume sind in ihrer sozialen und kulturellen Funktion aber nicht einfach für die

Zukunft gesichert. Die Kirchen im Kanton Basel-Stadt stehen vor einer wirtschaftlichen

unsicheren Zukunft, die auch Unsicherheiten für Kirchenräume wie das Andreashaus mit sich

bringt und welche zentrale Quartiertreffpunkte gefährdet.

Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten:

wie die Zukunft der verschiedenen in Riehen vorhandenen Kirchenräume in ihrer

Quartiertreffpunktfunktion aussieht;

wie die Gemeinde die Existenz dieser kirchlichen Quartiertreffpunkte in ihrer

sozialen und kulturellen Funktion sicherstellen kann;

- wie die Gemeinde ganz allgemein Quartiertreffpunkte stärken kann.

An:

Rß Bern. / Frist:

• Bearbeitung • dir. Erledig, • z.K.

I Man 2016 FF;

Bern. / Frist:

• Bearbeitung • dir. Erledig, • z.K.

Cß Kop:Pß k ^ f , Vis: d Gemeinde Riehen

Kop:

Vis: Reg. Nr.:

26.04

Andreas Tereh, Grüne Riehen

Anzug: Äuffnung eines Fonds zwecks öffentlichen Raumes in Riehen.

• Bearbeitung • dir. E • z.K.

i. • dir. Erledig.

Bern. / Frist:

- 2. März 2016 FR: • Bearbeitung

• dir. Erledig. • z.K.

Kopist"

Vis:

Gemeinde Riehen

Kop:

Vis: ^orderiing[^jv||d:U6ller initiativen zur Belebung des

2. März 2016

Im letzten Jahr wurden den Geschäften im Zentrum die Allmendgebühren erlassen, um diesen die durch die Baustelle (Umgestaltung Dorfkern) entstehenden Mindereinnahmen etwas zu kompensieren. Dieser Erlass kostete die Gemeinde rund 50'000.- Wie wir mittlerweile wissen, profitierten davon hauptsächlich die Grossverteilen gefolgt von den Banken.

Bei einer Fortführung dieses Erlasses der Allmendgebühren würde sich dies nicht ändern. Die Geschäfte an den Kantonsstrassen würden benachteiligt, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Kanton in Riehen Allmendgebühren erlässt, denn der Einkaufstourismus schadet den Geschäften auf Stadtgebiet ebenso stark wie jene Riehens.

Meine Frage:

Ist der Gemeinderat bereit, für Riehen per 2016 einen Fonds über 50'000.- p.a. zu äuffnen, mit dem individuelle Initiativen von lokalen Gesch aber auch unterstützt werden, welche Riehens Aussenräume beleben und zur Attraktivität Riehens beitragen, egal ob im Dorfkern, an Kantonsstrassen, im Rauracher oder in einem Quartier?

Mit bestem Dank zum Voraus

Heinz Oehen, SP

Anzug betr. sichere Veloverbindung Riehen - Bettingen

Bisher besteht für Velofahrende vom Bettinger ins Riehener Dorfzentrum keine sichere Veloverbindung.

Der Riehener Gemeinderat beschloss deshalb, versuchsweise den Wenkenmattweg durch den Wenkenpark für Velofahrenden zu öffnen.

Gegen diesen Beschluss entstand in den letzten Wochen Opposition in der Bevölkerung.

Die Unterzeichneten bitten deshalb den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten,

1. ob er bereit ist, sich beim Kanton dafür einzusetzen, dass die Bettingerstrasse für Velofahrende in der ganzen Länge sicherer gemacht wird.

2. ob auf der Bettingerstrasse durch Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und/oder durch eine separate Velospur die Sicherheit für Velofahrende erhöht werden kann.

3. wenn ja, bis wann solche Massnahmen umgesetzt werden können.

FF: Anzug Optimierung Regio S 6

Bern. /Frist:

Die Regio S 6 SBB - Zell hat sich in den letzten Jahren zu einer pmcspn FrfnlgkgßarHftihte fiir die

An:

Eß Bern. / Frist:

• Bearbeitung • dir. Erledig. • z.K.

- 2. März 2016 • Bearbeitung • dir. Erledig. • z.K.

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Gemeinde Riehen

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Region entwickelt. Auch viele Bewohner von Riehen nutzen diese ideale Verkehrsverbindung. Der Erfolg hat auch seine Schattenseite, die Züge aus dem Wiesenthal sind trotz zeitweiligen Doppelzügen bei der Einfahrt in Riehen überfüllt. Seit einiger Zeit werden Studien über einen verdichteten Fahrplan (15 Min Takt) durchgeführt. Ohne einem Schlussergebnis dieser Prüfungen vorgreifen zu wollen, wird diese Idee vermutlich an den fünf mit Barrieren gesicherten Übergängen in Riehen scheitern. Nicht zuletzt weil auch der Bahnquerende Busbetrieb tangiert wird. Schon in früheren Jahren hat man sich aus verschiedenen Gründen mit einer Tieflegung der Bahn befasst. Aus Kostengründen wurde aber die Idee leider nicht weiter verfolgt. Die zu erwartende Weiterentwicklung des Verkehrs verlangt aber nach Optimierung und in die Zukunft gerichtetes Handeln. Als Beispiel sei hier der Grossraum von Zürich erwähnt. Riehen als Mitbenutzer und Durchfahrtsort der Regio S muss sich deshalb ernsthaft Gedanken über grundlegende Verbesserungen machen. Die Gemeinde Riehen muss in dieser Sache eine aktive Rolle übernehmen.

Die Anzugsteller bitten deshalb den Gemeinderat im Zusammenhang mit den Optimierungsstudien der Regio S 6, auch eine Tieflegung der Bahn im Dorfbereich zu prüfen und darüber zu berichten. Dabei sind eine Voll- und eine Lightvariante aufzuzeigen:

1. Komplete Tieflegung inkl. Bahnhof Riehen ( Bettingerstrasse - Stettenfeld.)

2. Teil-Tieflegung. Bahnhof Riehen bleibt wie heute oberirdisch. Beidseitig wird das Bahntrasse abgesenkt und unterquert die Strassen. Südlich bis und mit Bettingerstrasse. Nördlich inkl. Inzlingerstrasse. Ob offene Bauweise oder Tunnel wäre ein Teil der Prüfung.

In die Prüfung mit einbezogen sollten bei einer Tieflegung auch die Neugestaltung der heutigen Kreuzungsbereiche an der Bettinger- und Inzlingerstrasse sein. Die Anzugssteller sehen hier ein zusätzliches grosses Verbesserungspotenzial für alle Verkehrsteilnehmer, nicht zuletzt für die Schulkinder. 7) *~~~ /> «

Hans Rudolf Lüthi

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