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442 Sitzungsberiehte. Sitzungsberichte. 3. Sitzung des Ausschusses .Lebensmittelehemie" der Arbeitsgemeinschaft der fiir das Gegundheitswesen zust~indigen Minister in Wiesbaden yore 12. bis 14. Oktober 1949. Die Sitzung wurde durch den Vorsitzenden des Ausschusses Dr. E. P. K~SG~R (Hamburg erSffnet. Teilnehmer waren Dr. E. BEI~K (Reutlingen), Dr. E. Bo~v~ (Frankfurt a. ~.), Dr. ~. D]~I, NER (Wiesbaden), Prof. Dr. Dr. W. DIE~A~ (Frankfurt a. M.), Dr. It. DRAWE {Bremen), Dr. W. GAIly.T. (Hanno~er), Dr. A. F. LI~TD~TER (~[finehen), Dr. B. RSSSLW~ (ICrefeld), Dr. W. RoTn~ (Berlin) und Prof. Dr. S.W. SovcI (Miinehen). Die Tagungen des Ausschusses Lebensmittelehemie dienen der Bearbe~tung vordringlicher Fragen des Verkehrs mit Lebensmitteln. Sie sind notwendig wegen der auf ihnen festzulegenden Richtlinien ffir die laufenden Arbeiten der Chemischen Untersuehungsanstalt~n ffir Aufgaben- gebiete, die noch nieht gesetzlich geregelt sind. Weiterhin liefern sic die lebensmittelehemischen Grun..dlagen ftir Verordnungen und Entsebeidungen der obersten VerwaltungsbehSrden. Uber die wichtigsten Ergebnisse der 3. Sitzung wird, soweit sic zur VerSffentliehung ge- eignet sind, nachfo]gend beriehtet. Die auf der Tagung besehlossenen 27 Empfehlungen, die inzwisehen an die Bundesinstanz and fiber die anwesenden L~ndervertreter an die L~inderministerien weitergeleitet wurden, werden an dieser Ste]le nieht im Wortlaut wiedergegeben. Dagegen werden die auf Grund der genannten Empfehlungen herausgegebenen Lgnder- und Bundeserlasse im Gesetzestei] dieser Z. zu gegebener Zeit wSrtlicb oder a]s Referat verSffentlieht. Verordnung iiber Lebensmittelfarben. Auf der Basis der ffir die Ostzone erlassenen Anord- nung [vgl. diese Z. (Ges. u. V0.) 89, 134 (1949)] wird ein ins einzelne gehender Entwvff einer VO. fiber Lebensmittelfarben ausgearbeitet, der die lebensmittelchemische und -reehtliche Grundlage bietet. Eine in Erg~nzung hierzu zu erlassende ,,amtliche Begrfindung", deren Wortlaut noch festzulegen ist, soll den Rechtsstoff enthalten, der in der knapp zu fassenden l~ahmen-Verordnung nieht niedergelegt werden konnte. In diese Begrfindung soll u. a. die Forderung aufgenommen werden: ,,Wird bei einem Zusatz yon Carotin auf einen Gehalt an Vitamin oder Provitamin A hingewiesen, so sind die Bestimmungen der Verordnung fiber vit- aminisierende Lebensmittel.vom 1. September ]949 zu beaehten." Die Verwendung yon Kupfer oder Kupferverbindungen bei der tterstelhng yon Gemfisekonserven zum Zweeke der Grfinung sol] naeh der neuen Verordnung verboten sein, da Spuren yon ](upferverbindungen eine rasche ZerstSrung des Vitamins C verursaehen. -- Der yon dem Aussehul~ ausgearbeiteten Verordnung wird weiterhin als Anlage, Tell I und II eine Liste der zugelassenen Lebensmittelfarb en angeffigt werden, deren Ausarbeitung z. Z. in den H~nden eines Ausschusses ffir Lebens- mittelfarben des Forsehungsrates unter dem Vorsitz yon Prof. Dr. A. BVT~A~DT (Tfibingen) tiegt und dem aueh der Vorsitzende des Aussehusses ,,Lebensmittelehemie" Dr. E. P. K~SG~R {Hamburg) angehSrt. Der ausgearbeitete Entwurf sieht zur Lebensmittelfi~rbung sowohl natfirliehe wie aueh ]~finstliche organisehe ~arbstoffe vor, und zwar besteht Einmfitigkeit darfiber, daI~ den nach den Bestimmungen der Ver0rdnung zugelassenen natfirlichen Farbstoffen die mit ihnen identi- sehen, synthetisch gewonnenen Farbstoffe gleichzustellen seien. Diiitbiere. Nach einem Berieht yon Dr. LI~DNE~ sind im Verkehr mit Bier und bier~hn. lichen Erzeugnissen grobe MiBst~nde dureh unberechtigte Anpreisung der Erzeugnisse (,,Medi- zinalbier" u. dg].) aufgetreten, die ~iir Bayern dutch den Erlal~ einer ,,Bekanntmachung fiber Di~tbier" beseitigt werden sollen. Eine einheitliche Regelung diirfte aber nach D~w~ infolge der in h~ord- und Sfiddeutsehland vSllig versehiedenen Verhaltnisse schwierig sein. Als Ergebnis der Diskussion stellt der Ausscbul~ lest, da~ die unter der Bezeichnung ,,Malz- bier" in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Verbrauchererwartung nicht entsprechen. Als ~alzbier wird im Gegensatz zum gewShnlichen Bier vom Verbraucher ein Bier mit hSherem Gehalt an ~alzextraktstoffen erwartet, das in der l~egel einen niedrigeren Alkoholgehalt auf- weist. Zusatz yon St~rkezucker und Zuckercouleur verbietet sich yon selbst, da der Stamm- wfirzegehalt durch ~alz-Extraktivstoffe erh6ht sein mul~. -- Gegen die Verwendung der Be- zeichnung ,,Di~tbier" bestehen keine grunds~tzlichen Bedenken, wenn auch eine diesbezfig- liche Beschlul~fassung erst naeh Vorlage ~trztlicher Gutaehten mSglieh ist. Kaltdauerwellenmittel au~ Thioglykolsiiurebasis. Auf Grund durchgeffihrter Untersuehun. gen seiner 1V[itarbeiter (Dr. K. E. SCnULTEund Dr. W. W]~SSKOrF, in Gemeinschaft mit Ober.

Sitzungsberichte. 3. Sitzung des Aussehusses „Lebensmittelehemie” der Arbeitsgemeinschaft der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister in Wiesbaden

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Page 1: Sitzungsberichte. 3. Sitzung des Aussehusses „Lebensmittelehemie” der Arbeitsgemeinschaft der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister in Wiesbaden

442 Sitzungsberiehte.

Sitzungsberichte. 3. Sitzung des Ausschusses .Lebensmittelehemie" der A r b e i t s g e m e i n s c h a f t

der f i i r das G e g u n d h e i t s w e s e n zus t~ ind igen Minister in Wiesbaden yore 12. bis 14. Oktober 1949.

Die Sitzung wurde durch den Vorsitzenden des Ausschusses Dr. E. P. K~SG~R (Hamburg erSffnet. Teilnehmer waren Dr. E. BEI~K (Reutlingen), Dr. E. Bo~v~ (Frankfurt a. ~.), Dr. ~ . D]~I, NER (Wiesbaden), Prof. Dr. Dr. W. DIE~A~ (Frankfurt a. M.), Dr. It. DRAWE {Bremen), Dr. W. GAIly.T. (Hanno~er), Dr. A. F. LI~TD~TER (~[finehen), Dr. B. RSSSLW~ (ICre feld), Dr. W. RoTn~ (Berlin) und Prof. Dr. S.W. SovcI (Miinehen).

Die Tagungen des Ausschusses Lebensmittelehemie dienen der Bearbe~tung vordringlicher Fragen des Verkehrs mit Lebensmitteln. Sie sind notwendig wegen der auf ihnen festzulegenden Richtlinien ffir die laufenden Arbeiten der Chemischen Untersuehungsanstalt~n ffir Aufgaben- gebiete, die noch nieht gesetzlich geregelt sind. Weiterhin liefern sic die lebensmittelehemischen Grun..dlagen ftir Verordnungen und Entsebeidungen der obersten VerwaltungsbehSrden.

Uber die wichtigsten Ergebnisse der 3. Sitzung wird, soweit sic zur VerSffentliehung ge- eignet sind, nachfo]gend beriehtet.

Die auf der Tagung besehlossenen 27 Empfehlungen, die inzwisehen an die Bundesinstanz and fiber die anwesenden L~ndervertreter an die L~inderministerien weitergeleitet wurden, werden an dieser Ste]le nieht im Wortlaut wiedergegeben. Dagegen werden die auf G r u n d der g e n a n n t e n E m p f e h l u n g e n herausgegebenen Lgnder - und B unde se r l a s s e im Gese tzes t e i ] dieser Z. zu gegebener Zeit wSrtlicb oder a]s Referat verSffentlieht.

Verordnung iiber Lebensmittelfarben. Auf der Basis der ffir die Ostzone erlassenen Anord- nung [vgl. diese Z. (Ges. u. V0.) 89, 134 (1949)] wird ein ins einzelne gehender Entwvff einer VO. fiber Lebensmittelfarben ausgearbeitet, der die lebensmittelchemische und -reehtliche Grundlage bietet. Eine in Erg~nzung hierzu zu erlassende , , amt l iche Begr f indung" , deren Wortlaut noch festzulegen ist, soll den Rechtsstoff enthalten, der in der knapp zu fassenden l~ahmen-Verordnung nieht niedergelegt werden konnte. In diese Begrfindung soll u. a. die Forderung aufgenommen werden: ,,Wird bei einem Zusatz yon Carotin auf einen Gehalt an Vitamin oder Provitamin A hingewiesen, so sind die Bestimmungen der Verordnung fiber vit- aminisierende Lebensmittel.vom 1. September ]949 zu beaehten." Die Verwendung yon Kupfer oder Kupferverbindungen bei der tterstelhng yon Gemfisekonserven zum Zweeke der Grfinung sol] naeh der neuen Verordnung verboten sein, da Spuren yon ](upferverbindungen eine rasche ZerstSrung des Vitamins C verursaehen. - - Der yon dem Aussehul~ ausgearbeiteten Verordnung wird weiterhin als Anlage, Tell I und I I eine Lis te der zuge l a s senen L e b e n s m i t t e l f a r b en angeffigt werden, deren Ausarbeitung z. Z. in den H~nden eines Ausschusses ffir Lebens- m i t t e l f a r b e n des Forsehungsrates unter dem Vorsitz yon Prof. Dr. A. BVT~A~DT (Tfibingen) tiegt und dem aueh der Vorsitzende des Aussehusses ,,Lebensmittelehemie" Dr. E. P. K~SG~R {Hamburg) angehSrt.

Der ausgearbeitete Entwurf sieht zur Lebensmittelfi~rbung sowohl natfirliehe wie aueh ]~finstliche organisehe ~arbstoffe vor, und zwar besteht Einmfitigkeit darfiber, daI~ den nach den Bestimmungen der Ver0rdnung zugelassenen natfirlichen Farbstoffen die mit ihnen identi- sehen, synthetisch gewonnenen Farbstoffe gleichzustellen seien.

Diiitbiere. Nach einem Berieht yon Dr. LI~DNE~ sind im Verkehr mit Bier und bier~hn. lichen Erzeugnissen grobe MiBst~nde dureh unberechtigte Anpreisung der Erzeugnisse (,,Medi- zinalbier" u. dg].) aufgetreten, die ~iir B a y e r n dutch den Erlal~ einer , , B e k a n n t m a c h u n g fiber D i~ tb i e r " beseitigt werden sollen. Eine e i n h e i t l i c h e Regelung diirfte aber nach D ~ w ~ infolge der in h~ord- und Sfiddeutsehland vSllig versehiedenen Verhaltnisse schwierig sein.

Als Ergebnis der Diskussion stellt der Ausscbul~ lest, da~ die unter der Bezeichnung ,,Malz- b ie r " in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Verbrauchererwartung nicht entsprechen. Als ~alzbier wird im Gegensatz zum gewShnlichen Bier vom Verbraucher ein Bier mit hSherem Gehalt an ~alzextraktstoffen erwartet, das in der l~egel einen niedrigeren Alkoholgehalt auf- weist. Zusatz yon St~rkezucker und Zuckercouleur verbietet sich yon selbst, da der Stamm- wfirzegehalt durch ~alz-Extraktivstoffe erh6ht sein mul~. - - Gegen die Verwendung der Be- zeichnung , ,Di~tb ier" bestehen keine grunds~tzlichen Bedenken, wenn auch eine diesbezfig- liche Beschlul~fassung erst naeh Vorlage ~trztlicher Gutaehten mSglieh ist.

Kaltdauerwellenmittel au~ Thioglykolsiiurebasis. Auf Grund durchgeffihrter Untersuehun. gen seiner 1V[itarbeiter (Dr. K. E. SCnULTE und Dr. W. W]~SSKOrF, in Gemeinschaft mit Ober.

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Sitzungsberichte. 443

arzt Dr. W. KNIE~EI¢) berichtet Prof, SoucI, dab die chemisch nachweisbaren Haarsch/idigungen nieht grSl~er seien als bei Anwendung anderer Dauerwellverfahren; physikalisch seien Itaar- schgdigungen iiberhaupt nicht naehweisbar. Bei der , ,Lgppchenprobe" konnten aueh bei ha~tempfindlichen Personen keine Schgdigungen der Haut beobachtet werden. Nach statisti- schen Unterlagen wurde in Frankreich keine Zunahme der Sehadensfalle naeh Einfiihrung der Kaltwelle festgestellt. Bisher aufgetretene Sch/idJgungen diirften auf Verunreinigungen, Bei- misehu.ng gesundheitssch/idlieher Bestandteile oder unsachgemglte Anwendung zurfickzufiihren sein. Ublich sind im Handel 5--10%ige LSsungen der Thioglykolsgure (als Ammoniumsalz). Manche Meister bevorzugen jedoch bis zu 15 %ige LSsungen bei entsprechend kiirzerer Anwen- dungszeit.

In Erweiterung der yore Aussehul3 ,,Lebensmif.telohemie" in der Tagung am 8.--9. guni 1949 [vgl. diese Z. 90, 124 (1950)] beschlossenen Leits~itze wurde empfoblen, den Thioglykol- siiuregehalt auf 15 % (fi]r Gewerbetreibende) un d 7,5 % (fiir Selbstverbraucher) und den pH-Wert nach oben auf 9,5 (Lyphanpapier) zu begrenzen und gesundheitssch~idliche Beimengungen zu verbieten. Zur Naebbehandlung sollen nur organisehe S~iuren mit einem PI~ > 2 - - abgesehen yon Oxydationsmitteln - - angewandt werden. Dutch geeignete Sammelpaekung, Besehriftung, Flaschenform und Gebrauchsanweisung mit Belehrtmg ist einer falschen Anwendung vor- zubeugen.

Zinkgehalt yon Gummisaugern. Es wird festgestellt, dal~ der Erlaf~ des PreulL Ministers ftir Volkswohlfahrt yore 12. August 1931, der einen HSehstgehalt yon 1% Zink in tier Kautschuk- masse yon 1Kundsttieken festlegt, naeh wie vor in Giiltigkeit ist.

Chemisehe Konservierungsmittel Iiir Lebensmittel. Im Hinblick auf die Dringliehkeit einer gesetzlichen l~egelung wird besehlossen, die Konservierungsmittelfrage bei der n/ichsten Tagung vordringlich zu behandeln. Prof. So17ci und Dr. LI~-D~EI~ iibernehmen die Aufgabe, bis dahin Jknderungs- und Ergiinzungsvorsehlttge zu der fiir die sowjetische Besatzungszone erlassenen Bestimmung [vgl. diese Z. (Ges. u. VO.) 90, 40 (1950)] auszuarbeiten. Ptmrmakologische Saeh- verstandige sollen znr Mitarbeit eingeiaden werden.

Beztiglieh tier Verwendbarkeit des Praparates , ,Foromycen" wurde zur Kenntnis ge- bracht, dab einander widersprechende Gutachten hiertiber vorliegen. Es wurde jedoch fest- gestellt, dal3 Formaldehyd der wirksame Bestandteil des Prgparates ist. Demzufolge soll alas Prgparat wie andere formaldehydhaitige Mittel beurteilt werden.

Alkohollreie Weine un(l ApIelweine. Auf Anregung yon Dr. LIND~EI~ wird - - in i3berein- stimmung mit dem ,,Ausschul~ ftir W e i n f o r s c h u n g " - - die Herausgabe einer amtliehen Bekanntmaehung empfohlen, die die Bezeiehnmlg ,,alkoholfreier Wein" ftir Destillationsriiek- st/inde und daraus hergestellte Getranke verbietet, und zwar ohne Unterschied, ob die Destil- lation bei gewOhnlichem oder vermindertem Druck erfolgt ist.

Ergiinzung zur Sii~stotfverordnung. Es wird empfohlen, die seit 1945 erteilten Ausnahme- bestimmungen herr. Siil~stoff, die sehon teilweise aufgehoben wurden, auch noch in den iibrigen Lgndern aufzuheben. Als Erggnzung zur StiBstoffverordnung wird die sehon auf der 2. Sitzung des Ausschusses am 8. und 9. Juni 1949 yon Prof. SolyoI and Dr. LIXDNEg vorgelegte Yassung angenommen, deren Wortlaut bereits frtiher in tier Deutsehen Lebensmittelrundsehau a wieder- gegeben wurde [vgl. diese Z. (Ges. u. VO.) 90, 62 (1950)].

Untersuehungspilieh/fiir Auslandsmargarine. Auf Veranlassul~g yon Dr. t~SSST.EX wird die Yrage behandelt, ob Margarine, die ~mter Mitverwendung yon geh~rtetem Wa151 hergestellt ist, der Untersuchungspflieht nach dem ~'leischbesehaugesetz unterliege. Es wnrde eine Ent- schlieBung herbeigeftihrt, wonach jede Auslandsmargarine, yon der die Zusammensetzung aus reinen Pflanzenfetten nicht durch ein amtliehes chemisehes Gutaehten des Ursprungslandes nachgewiesen ist, den Vorsehriften der Ausfiihrungsbestimmungen D zum Fleischbeschaugesetz unterliegt. Auch Margarine, die gehgrtetes Wa151 enth~lt, unterliegt also dieser Untersuchungs- pflieht.

Bezeiehnung yon Speisefetten. In dieser I-Iinsieht haben sieh wesentliche Mil~st~inde er- geben. Es wird auf die Verordnung des l~eichsprgsidenten zur FSrderung des Verbrauchs in- I/~ndiseher Fette yore 23. Dezember 1932 hingewiesen, nach der Bezeichnungen wie , ,Bute l la" und , ,Sehmalsa" unzulgssig sind.

ParaHinhaltige Emulsionen. Als Beispiel werden Emulsionen einer Hamburger Yirma an- geftihrt, die 32% ParaffinSl, 3% Emulgator und Wasser enthalten und die als Trennmittel ffir SfiBwaren dienen sollen. Da Emulsionen hgufig leichter resorbierbar sind als nicht emul- giertes ParaffinS1 und da Lebersehgdigungen naeh Genuf~ soleher Emulsionen beobachtet

Vgl. V. H~v~A~: Dtsch. Lebensmittel-Rdsch. 4~, 100 (1949).

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werden konnten, wurde besehlossen, diese n i c h t in die Ausnahmebestimmungen zur Verord- nung gegen die Verwendung yon Mineral61en im Lebensmittelverkehr vom 22. J~nuar 1938 einzubeziehen.

Verwendung von Milehs~ure-isopropylester. Naeh Ausfiihrungen yon Dr. I ~ 6 G ~ finden Milchs~ure-isopropylester zur tterstellung yon Arzneimitteln, unter Umst~nden aber auch yon Lebensmitteln Verwendung. Da im KSrper eine Verseffang des Esters and Entstehung des nicht unbedenklichen Isopropy]alkobols mSglich erscheint, kann der Ester nieht ffir inneren Gebrauch zugelassen werden, solange nieht Ergebnisse pharmakologischer Untersuchungen vorliegen, die die Unbedenkliehkeit beweisen.

Inverkehrbringen yon Methanol. Naehdem sich durch , ,Eka to l" (aus Methanolbestehend) mehrere Todesf~lle ereignet batten, haben avf Ver~nlassung yon Dr. ]~INDNER die bayerischen Beh6rden 3£ethanol durch eine bayerisehe Zusatz-VO. zur Verordnung fiber den l~andel mit Giften in Abt. I I I des Verzeiehnisses der Gifte aufgenommen. Nach einem vorliegenden Geriehts- urteil kann der Verkehr mit Methanol unter die Bestimmungen des Lebensmitte]gesetzes fallen. Der Aussehul3 empfiehlt naehdrficklieh den fibrigen L~ndern, dem Beispiel Bayerns zu ~o]gen.

gesetzliche Grundlagen fiir die Beurteilung yon Kaugummi. Naehdem in Miinchen vit~mi- nisierter Kaugummi ( , ,Kauvi t") in den Handel gebracbt wurde, and da etwa 25 % des handels. fiblieben Kaugummis wasserl6slich sind, erscheint es sachlich unberechtigt, Kaugammi als ]~edarfsgegenstand (wie bisher) zu betrachten. Es wird auf die Analogie mit Kautabak, der dem Lebensmittelgesetz vnterliegt, hingewiesen. Der AussehuI~ empfiehlt daher, eine end. gfiltige Festsetzung herbeizuffihren, wonach K a u g u m m i ein L e b e n s m i t t e l im Sinne des § 1 (1) des Lebensmittelgesetzes ist.

Im Ansehlul? hieran wird die Bereehtigung der Verwendung yon Kanststoffen, wie Po ly - v i n y l a c e t a t , ffir Kavgummi erSrtert. Da diese Verbindung als Prothesenmaterial Verwendung finder, erscheint es unberechtigt, deren Verwendung ffir Kaagummi zu beanstanden.

,,Troekenessig." Das Erzeugnis besteht aus einer Verbindung yon Eises~ig und Natrium. acetat (1 + 1). Es sell gut brauchbar sein and wurde veto Ph a r m a k o l o g i s e h e n I n s t i t u t der U n i v e r s i t a ~ G 6 t t i n g e n gfinstig beurteilt. Unter diesen Umstiinden besteht kein Anlal~, gegen das Inverkehrbringen yon ,,Trockenessig" Bedenken zu erheben.

Kohlensaure Getriinke. Auf Grand einer Prfifang dureh die S t a a t l i c h e Chemische U n t e r s u e h u n g s a n s ~ a l t Mfinehen ergab sich, dal~ in der frfiheren Polizeiverordnnng vom 30. Januar 1913 betreffend Iterstellung kohlensaurer Getr/inke and den Verkehr mit solehen Getranken Verwaltungsaufgaben enthalten sind, die aueh in der Getr~nkesehankanlagen-VO., dem Gastst/ittengesetz und den Normativbestimmungen ffir Obstgetr/~nke mit Essenzenlimonaden sehon behandelt werden. Ffir die zukfinftige Regelv.ng ist vor allem eine Verordnung notwendig, die die Anforderungen an die R~ume and Ger/~te zur Herstellung koblens~urehaltiger Getri~nke betrifft. Davon sind abzutrennen alle Bestimmungen fiber die Beschaffenheit and Bezeichnung dieser Getr~nke selbst und der zu ~erwendenden Rohstoffe. SehlieB]ich mfissen die Sieherheits- vorscbriften wegen der Verwendung yon Druekgef~I~en und ~erdichteten Gasen behandelt werden. Es ist somit eine v611ig neue Bearbeitung des gesamten Fragenkomplexes erforderlieh, nicht aber nur eine Erneuerung der obengenannten, inzwisehen abgeldufenen Polizeiverordnung, wie sie yon der Verwaltung ffir Wirtsehaft des vereinigten Wh'tsehaftsgebietes beantragt wurde. Bis z~tr endgiiltigen Kl~rung wird gefordert, dal~ alle Getr/inke, die kfinstlichen Sfi[~stoff ent- halten, entsprechend der SfiBstoff-VO. zu kennzeiehnen sind.

Mittel zur Verhinderung de~ Milehgerinnung. Untersuehungen fiber die Verwendung eines yon einer bekannten Firma hergestellten Mittels zur Verhinderung des Gerinnens yon ~nsaurer Magermi]eh beim Aufkochen (,,Kocbhilfe") warden auf Veranlassung des Anssehusses ,,Lebens- mittelehemie" vo~ Prof. F. K~v,~L~ (Weihenstephan) ausgeffihrt. Es ergab sich, dab der- artige Mittel, auch wenn sie keine eigentliehen Neutralisations- and Konservierungsmittel sind, doch als , , F r i s ehha l t emi t~e l " im Sinne des § 5~ Abs. 4 und 5 der ersten Ausffihrungs-VO. zum Milchgesetz abzulehnen sind. Ffir die Beurteilung des Frisehezustandes der Milch is~ naeh K~W~L~ die Koebfestigkeit yon entscheidender Bedeatung. - - Naeh Erl~uterungen y o n Dr. L i ~ n ~ a handelt es sieh im vorliegenden Fall um Phosphatgemisehe~ deren LSsvng einen pH-Wert knapp unter 7 besitzt. Sie verhindern das Gerinnen der Milch ~on 12--14 ° SH beim Kochen vermutlieh durch Obeffl/~chenwirkung, nieht dureh eine ehemische Wirkung im engeren Sinn.

Sehokolade- and Marzipanersatzwaren. Die Ausnahmegenehmigungen, die ffir das In. verkehrbringen v~n naehgemaehter Schokolade (Sfil3tafeln) erteilt worden sind, warden ftir die Zeit erlassen, w~hrend der K~kao and Sehokolade auf dem Lebensmittelmarkte nicht vor- h~nden waren. Dieser Mangel besteht heute nieht mebr. Somit sind auch die betr. Ausnahme-

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genehmigungen hinfi~llig. Sinngem~l~ sind auch Ausnahmegenehmigungen ffir das Inverkehr- bringen yon Marzipanersatzwaren, mit Ausnahme yon Persipan, zm'fiekz~ziehen.

Eierkognak und Eierweinbrand. Eierkognak und Eierweinbrand dfirfen nicht unter Ver- wendung yon T r o c k e n e i hergestellt werden.

Beurteilung yon Eierbriihpasten. Im Handel sind neuerdings Eierbrfihpasten erschienen, die offenbar als k o c h f e r t i g e Z u b e r e i t u n g fiir Brfihe mi~ Ei (z. B° Fleischbrfihe mit El) dienen sollen. Es besteht Einverst/~nduis darfiber, dM3 entsprechend dieser Zweckbestimmung der EigebMt so hoch sein mul3, dab in der ffir eine Tasse bzw. einen Teller bestimmten Menge wenigstens die Substanz e ine s Hfihnereis enthalten ist. Eierbrfihpasten, die dieser Bedingung nicht entsprechen, sind Ms irreffihrend bezeich.net im Sinne des § 4~ Ziffer 3 des Lebensmittel- gesetzes anzusehen.

Polymetaphosphat zur Speiseeisbereitung. Erze~gnisse dieser Art, die unter Phantasie- bezeichnungen in den Handel gekommen sind und an Stelle yon T r a g a n t h und G e l a t i n e verwendet werden sollen, werden einmfitig abgelebnt. S . W . Souci (Miinehen).

2. Sitzung des Ausschusses fiir Weinforschung in Riidesheim am 26. und 27. September ]949.

Die Tagung, an der 24 Mitglieder des Ausschusses, ferner je ein Vertreter der Regierungen yon Hessen und Rheinland-Pfalz und der Vorsitzende der,,Arbeitsgemeinschaft der deutschen Weinbauverb~nde" teilnahmen, w~rde durch den Vorsitzenden Prof. Dr. W. PETRI (Koblenz) geleitet. - - Uber die wichtigsten Ergebnisse der Tagung sei bier berichtet:

E r n t e 1949. Nach den Angaben der Tagungsteitnehmer aus den versehiedenen ~Veinbau- gebieten waren die Ausf~lle durch Frostsch~den und schlechte Bliite au/]erordentlich grol3, besonders in der Pfalz, in W~' t temberg und an 4er Saar, wo stellenweise nm" ein Zehntel einer Normalernte zu verzeichnen war. Qualitativ dagegen brachte die Ernte trotz der gro•en Trok- kenheit ein gtinstiges Ergebnis.

Die regelm~13ig gefiihrte W e i n - u n d M o s t s t a t i s t i k wird als Grundlage ffir die Beurtei- lung der Weine yon allen Tagungsteilnehmern ftir notwendig eraehtet. Da nicht nut die einzel- hen Jahrgi~nge sekr versehieden ausfal!en, sondern auch im gleiehen Jahr sehr grol3e Unter- schiede im Most und Wein je nach Lage des Weinberges und nach l~eifegrad der Trauben lest- zustellen sind, real3 das Bestreben dahin gerichtet sein, mSglichst zahlreiehe Most- und Wein- proben typiseher Lagen zu untersuchen, um damit ftir die Weinbeurteilung nach dem Weinge- setz ein umfassendes and wertvolles Vergleichsmaterial zu sehaffen. Die meisten Untersuehungs- anstalten sind jedoch wegen Mangel an Fachkr~ften nicht in der Lage, in grS~erem Umfange ]~Iostproben zu entnehmen. Es wurde daher vorgeschlagen, naeh dem S e h w e i z e r V o r b i l d besonders ausgebildete Winzer als ehrenamtliehe W e i n l e s e k o n t r o l l e u r e einzusetzen, die an Oft und Stelle die Mostgewichte feststellen und die Ergebnisse dem zust~ndigen Untersuehungs- amt zustellen. Ob eine auf diese Weise zustande gebractlte Moststatistik yon den Geriehten an- erkannt werden wtirde, bleibt allerdings dahingestellt. Eine Gew~hr fiir eine einwandfreie Sta- tistik ist nur dann gegeben, wenn die Proben ausschtiel31ieh yon Amtspersonen entnommen wer- den. In Rhe]nhessen sind es AngehSrige des Untersuchungsamtes, die in die Weinberge fahren und an Ort und Stelle Mostgewichte und S~uren feststellen. Dies dfirfte die aueh sonst anzu- strebende Regelung sein; allerdings setzt sie voraus, dal3 Kraftfahrzeuge zur Verffigung stehen. Vor dem 1. Weltkrieg wurden die Ergebnisse der amtlichen Most- und Weinstatistik yore , ,Ka i - s e r l i c h e n G e s u n d h e i t s a m t " verSffentlicht, spi~ter in verschiedenen Faehzeitschriften ftir Weinbau and Weinhandel. Prof. PETI~I wird zun~ehst die Ergebnisse aus den verschiedenen Weinbaugebieten entgegennehmen und mit den in Frage kommenden Fachzeitschriften zweeks VerSffentlichung in Verbindung treten.

Prof. PETI~I berichtete fiber das Ergebnis der Nachprfifung des vereinfachten S o r b i t n a ch - we i se s m i t o - C h l o r b e n z a l d e h y d nach J . PEn~ZEI¢. Danach bedeutet die yon J . P~LTZEI~ vorgeschlagene Abi~nderung des Verfahrens nach F. LITTEI~SC~EID keinen Fortschritt . Einwand- freie Ergebnisse waren nur bei Verschnitten nait fiber 30 % zu erzielen, bei denen allerdings die Geschmackspriifung eine chemische Vorpriifung, die das vorgesehlagene vereinfaehte Verfahren darstellen soll, eriibrigt. Aueh yon den anderen Tagungsteilnehmern konnten keine zufrieden- stellenden Ergebnisse mitgeteil t werden, so dal3 das Verfahren yon J . P~I~TZEI~ vorerst abgelehnt warde. Dr. O. t%EICHAICD (Wfirzburg) wies darauf hin, dal~ er nach der amtliehen Methode mit dem billigeren Benzaldehyd immer sehr zufriedenstellende Ergebnisse erzielt babe, wobei darauf zu achten sei, dM~ der zur Anwendung getangende BenzMdehyd nieht zu alt ist. Die l~eaktions- f~higkeit des Benzaldehyds sei ausreichend, w~hrend das Substitutionsprodukt zu empfindlich sei and daher zu Ti~uschungen ffihren kSnne.

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Prof. K. I t ~ m (Geisenheim) berlchtete fiber eine neue, unverSffentlichte Methode der q u a n t i t a t i v e n B e s t i m m u n g der ~pfe ls&ure im Wein auf p o l a r o g r a p h i s c h e m Wege. Fth" die polaregraphische ]3estimmung eignen sich insbesondere organische Verbin- dungen mit Doppelbindungen. Die Bestimmung der ~pfels~ttre erfolgt nach intrarnolekularer Wasser~bspMtung Ms Fumars~ure. Die WasserabspMttmg wird erreicht durch Zusatz yon Atz- natron, Eindalnpfen und trockenes Erhitzen. Das Produkt w~rd in SMzs~ure gelSst m~d Miquote Mengen in einer n/]0-Lithiumchlorid-Grund]Ssung pola~ographiert. Die Methode entstammt der Dissertation yon ]%. B v ~ A ~ ] ) ~ (Erlangen 1947/48) und l&13t sich nut in vo]lstandig ver- gorenen Weinen durchfiiln'en. Zueker stSrt. Die Methode ist wesentlieh ein~acher Ms die amt- liehe lgethode. Abet die Anschaffhngskesten eines Polaregraphen sJnd so hoch, dM3 mit einer Mlgeraeinen Einffihrung der polarcgraphischen Methode trotz ihrer aul3ererdentlich zahh'eichen AnwendungsmSglichkeiten vorlaufig nicht gerechnet werdcn kann.

Gem~]3 Art. ~ E der Verordnung zur Ausffihrung des Weingesetzes hat die Regierung yon l~heinland-Pfalz einen Z u s a t z yon 3°/0o C i t r o n e n s ~ u r e zu t t a u s t r u n k genehmigt. In ]~aden und Wfirtternberg ist die Verwendung yon Citronens~tu'e bei der Herstellung yon Haus. trunk ebenfMls gestattet.

Dr. t0. BS~I~Gv.~ (Neustadt) berichtet in diesem Zusammenhang fiber die yon ibm durchgeffihrten Versuche, deren Ergebnis dahingehend zusammengefal~t werden kann, dM3 sich ein Zusatz yen Citronens~ure zu ttaustrunk geschmacklieh gfinstig auswirkt, und die HMtbar- keit wesentlich erhSht wird. Die Citronens~ure ist ein Schutz gegen Essigstich und halt Bil- dung yon Ka~nhefe zurfick. Da Citronensaure im Wein nicht vorkommt, wurde in Erwagung gezogen, einen Zusatz yon 2--3 g pro Liter I-Iattstrunk gesetzl~ch vorzuschreiben, um Verf~l- schungen yon Wein mit Tresterwein vorzabeugen und einen sicheren and verh~ltnlsm~l~ig ein- f~chen l~chweis f ~ derart~ge l~£1schungen zu h~ben. Ein Zusatz yon Citronensaure zu Wein wurde grunds~tzlieh abgelehnt und die Aufhebung der Erlaubnis ffir Zusatz yon Citronens~ture zu Schanmwein, die ]943 ffir die Bauer der I~%gswirtschaft erteilt wurde, verl~ngt.

Dr. G~o~A~N (Speyer) legte eingehend die heutige l~eehtslage fiber die Verwer- t u n g n i e h t v e r k e h r s f ~ h i g e r Weine dar. Erzeugnisse, die nach § ]3, Abs. 1 u. 2 des Wein- gesetzes nicht verkehrsf~hig sind, dfirfen nach§ 15 des Weingesetzes nicht zur tterstellung yon weinhalt~gen Getr&nken, Schaumwein, dern Schaumwein ~hnlichen Getr~nken, Weinbrand oder Weinessig verwendet werden. Das Weingesetz sieht Ausnahmegenehmigung in Einzelf~tllen vor. Dutch die Kriegsverhaltnisse bedingt, wurde durch den Erlal3 des ]~eichsjustizministers vom 31.10. 1941 das Abbrennen fiberstreckter Weine'generell genehm~gt. Dutch Erla~ veto 17.9.48 hat das Ministerium des Innern yon l~heinland-Pfa]z die widerrufliche Genehmigung erteilt, fiberstreckte Weine zu Weindestillat und We]nbrand zu verarbeiten. Dabei sind unter fiber. streckten Weinen nut die in unzu]~ssiger We~se gestreekten, d. h. gewasserten Weine gemeint, deren Alkohol ausschliel31ich aus W~in stammt. Der Ausschul~ ist einstimmig der Auffassung, dM~ der alte ]~echtszustand wieder hergestellt werden mfisse und die in den Kriegs- und Naeh- kriegsjahren erlassenen generellen Ausnahmeverffigungen, die dem Wortlaut and Sinn des Weingesetzes widersprechen, aufgehoben werden mfissen. Prof. PET~ und D~r. l%~C~A~D wttr- den mit der Formulierung eines entsprechenden Antrages an das Bundes-Innenministerium beauftragt.

Dr. G ~ o ~ beriehtete welter fiber franzSsisehe Traubens&fte mlt Mestgewiehten zwischen 72 ° und 80 ° Oeehsle und e~n~m S&uregehalt zwisehen 7,5 und 10,2 g pro Liter, die im Juli und August 1949 eingeffihrt worden waren. Diese Traubens~fte waren wahrscheinlieh zum unmittelb~ren Genul~ best~ramt. ])ra'oh Mlzustarke Erhitzung butte ein Teil der S~fte Mnen ausgesproehenen Geruch und Gesehm~ck naeh Caramel. Ein Teil der S&fte war in G&rung geraten, und es erhebt sich die Frage, ob ein Wein aus einem Traubensaft, der in Geruch, Ge- schmaek und Farbe so weitgehende Ver~nderungen erfahren hat, noeh Wein im Sinne des Wein- gesetzes darstellt. I~er Ausschul~ war der Ansieht, dM3 dieser Wein nur zum Abbrennen Verwen- dung linden diirfe. Da diese Traubens&fte zol]frei impor@iert werden, bedeuten sie eine Gefahr ffir den deutschen Weinbau. Sicherungsmal3nahmen bei der Einfuhr erseheinen drlngend gebo- ten, damit diese Traubens&fte nut zum unmittelbaren GennB in den Handel kommen, und man bei spontan in G&rung geratenen S~ften dutch Naehverzollung und Zweckbestimmung ver- hindert, dab dem deutschen Weinbau Schaden zugeffigt wh'd.

Prof. P ~ teilte die Er~ahrungen tiber S e h 5 n u n g s v e r s u c h e m~t ]~en ton i t an 19~Ter und ]948er Weinen mit. Die bei diesen beiden Jahrg&ngen in Erscheinung tretenden Eiweil3- trtibungen waren dutch die zugelassenen SehSnungsmittel nicht bdriedigend zu beseitigen. Ver. suche mit Bentonit deutscher und amerikan~seher I-Ierkunft scheinen Erfolg zu versprechen. Aber auch mit Betonit war der Erfolg nicht immer ]00 % ig. Vergleichende Bestimmungen yon Asche und Aluminium in den behandelten und unbehandelten W~einen ergaben, dab keine wesentliehen Yer&nderungen durch die Behandlung mit Bentonit festzuste]len sind. Bei den Vet-

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suehen wurde 1 kg Bentonit auf 1000 1 Wein angewandt. - - Dr. BOm~I~GEE best~tigte im groBen ganzen diese Erfahrungen, allerdings konnte er bei Weinen mit hohem S~uregehalt aueh eine geschmaekliehe Beeinflussung dureh Bentonit feststellen. Einen erdigen Geschmack stellte auch Prof. tIEx~IG lest, und zwar sowohl naeh Behandlung mit deutschem wie aueh amerikani- schem Bentonit. In Laboratoriumsversuchen stellte Prof. ]~E~EIG weiterhin eine wesentliche ErhShung der Asehe und eine Erniedrigung des S~iuregehaltes lest. Bei GroBversuehen waren die Werte ffir Asche und S~ure nicht wesentlich vcr~ndert.

Dr. F. SEIL~ (Trier) berichtete fiber eigene Versuehe mit Bentonit in w~Brigen Wein- s~urelSsungen, bei denen Calcium, Atuminium, Eisen und Mangan in die LSsung fibertraten. lNaeh diesen Ergebnissen konnte der Aussehuft sieh noeh nieht ffir die Zulassung des Bentonits entsehlieBen. Es sollen noch weitere Versuehe angestellt werden.

Dr. B6EZI~GEE hatte auf der i. Sitzung des Aussehusses in Traben-Trarbach die Dutch- ffihrung v e r g l e i c h e n d e r As e h e b e s t i m m u n g e n in Wcin nach der a m t l i c h e n l~Iethode u n d im Muffe lofen iibernommen. Zahlreiche vergleiehende Bestimmungen haben ergeben, dab eine Verasehung im elektrisehen 0fen bei 600 ° C innerhalb yon 1--2 Std. zu Werten ifihrt, die mit den nach der amtlichen Methode erhaltenen vollkommen fibereinstimmen. Bei zueker- reichen Weinen oder Traubens~ften ffihrt die Veraschung im ~uffelofen nicht nut wesentlich schneller zum Ziel, sondern liefert aueh eine rein weiBe Asche. Dabei ~st es natfirlieh wichtig, dab fiir genfigend Luftzufuhr gesorgt ist. Bei Temperaturen oberhalb 600 ° C werden die Asehe- werte zu gering, und die Alkalit~t geht zurfiek. Prof. W. DIE~AIE (Frankfurt a. M.) hat die gleichcn Versuehe durehgeffihrt und verlangt elne genaue Einhaltung der Temperatur yon 600 ° C. Dr. SC~IECEEL (I-Iamburg) beriehtet, dal3 seit Jahren am Hygienischen Institut in Hamburg Weinaschen im Muffelofen mit zlffriedenstellenden ErgebnJssen bestimmt werden. Der AussehuB erkl~rt die amtliche Methode und die ,,Muffelofen-lIethode" als gleichwertig.

Hinsiehtlich der G l y e e r i n b e s t i m m u n g naeh der P e r j o d a t - M e t h o d e naeh H. TEA- LEa (Dissertation yon W. Roos, Miinehen 1947) will Dr. BSm~I~CEE weitere Versuehe dureh- ffihren. Dr. H. T~ALEE (Mfinchen) weist auf die bedeutende Flfichtigkeit des Glycerins mit Wasserdiimpfen bin und auf weitere StSrungen durch Butylenglykol und grSl~ere Mengen ~¢Ian- nit. Die Frage, ob Alg ins~ure , die als Verdickungsmittel vielseitige Anwendung finder, die Glycerinbestimmung stSrt, konnte nicht eindeutig beantwortet werden und sell noch geprfift werden. Dr. REICEn-~o hat eine neue ~[ethode der Glycerinbestimmung in VorbereJtung, fiber die er zur gegebenen Zeit beriehten will. Dr. R.EICE~U~D und Dr. G ~ o ~ m ~ geben an, dab sie bei der Glyeerinbestimmung nach dem Kalkverfahren und dem Perjodatverfahren gut fiberein- stimmende Werte gefunden haben.

Naeh der amtliehen Anweisung muB vet der titrimetrisehen B e s t i m m u n g der Gesamt - s~ure der Wein erhitzt werden. Naeh Ansicht einzelner l~[itglieder des Ausschusses ist das Erhitzen nicht erforderlieh. Bei vergleiehenden Versuchen wurden ~bereinstimmende Werte vor und nach Erhitzen erhalten. Bei der W e i n s a u r e b e s t i m m u n g kann statt des Porzellan- filtertiegels aueh ein Papierfilter genommen werden, das naeh dem Troeknen mit dem h~ieder- sehlag in Wasser aufgeschlemmt, kurz aufgekocht und bei der Titration in der LSsung belassen wird. Dr. B S m ~ c E a teilte mit, dal~ er demnachst v e r e i n f a e h t e T a b e l l e n ffir die A lko- hol - u n d E x t r a k t b e s t i m m u n g verSffentlichen will und beriehtete anhand yon praktischen Beispielen, daft eine einfaehere Berechnung, als in der amtliehen Anweisung angegeben, zu Wet- ten ffir das spez. Gewieht ffihrt, die ausreiehende Genauigkeit bieten. - - Die Neubearbeitung der amtliehen Anweisung zur ehemischen Untersuehung des Weines sell bescbleunigt in Angriff genommen werden; als RedaktionsanssehuB warden Prof. D I ~ n E , Prof. ttE~mia, Prof. Ch. SCEX~ZnEIN (l~eustad~) und Dr. t~EICEA~ gew~ihlt. Fiir die neue Auflage der amtlichen An- weisung wurde das ,,Loseblatt-System" vorgesehlagen, das sieh bei den Einheitsvorsehriften fiir die Wasseruntersuehung bestens bew~ihrt hat.

BeiderDiskussion fiber a lkoho l f r e i e Obs twe inekamdie Sprache auf einige Erzeugnisse, die sieh jetzt im Handel befinden. Ein sogenannter ,,Apfelgold" der Stolzenfels-Kellerei in Kamp besteht aus gesfiBtcr Apfelschlempe. Prof. D~E~m berichtete fiber ein Erzeugnis ,,Bern- ardi" mit 14,5 Vol-% Alkohol, das Dessertweincharakter hat. Als Ausgangsmater~al wurden rote Riiben mitverarbeitet. Dieses Produkt f~llt nicht unmittelbar unter die Branntweinsteuer- Verordnung, da diese stets eine Destillation voraussetzt. Die Bezeiehnung all~oholfreier Wein fib, aufgezuckertet~fiekst~nde der Weindestilla tion wird yon dem AussehnB einstimmig abgelehnt. Eine gesetzliehe Handhabe zum Einsel~'eiten gegen derartige Bezeiebnungeu wird bei der Neu- bearbeitung des Weingesetzes angestrebt. Es wurde festgestellt, dab ffir Erzeugnisse mit der Bezeichnung ,,Aperitif" keine einheitliehen Anforderungen festgelegt sind.

Prof. ~ f ~ I ~ beriehtete fiber das in Frankreich bereits l~ingere Zeit angewandte Tankg~ir- v e r f a h r e n zur S e h a u m w e i n b e r e i t u n g . Deft ist man schon dazu fibergegangen, Sehaum- wein, der naeh diesem Verfahren hergestellt wurde, in kleinere Druekgef~f]e abzuffillen und aus

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diesen direkt zum Ausschank zu bringen. Aueh bei uns gelangt dieses Tankg~rverfahren Jmmer mehr zur Anwendung. Zur Abfiillung auf Flaschen mul? dieser Schaumwein auf etwa I ° C gekiihlt werden. Es wurde festgestellt, dal3 Sehaumwein in einem Mal~e mit Kohlens~ure iiber- s~ttigt sein mug, dab die Flasche mindestens 2 Atmospb~ren Druek hat.

Prof, PET~Z berichtete fiber Erfahrungen mit dem I n g e l h e i m e r F e r m e n t , ,V in ibon" , einem Nebenprodukt der Citronens&m'efabrikation der ]? a. BShringer & Sohn (Ingelheim). ])as Praparat seheint fiir mittlere and geringere Lagen oder fiir sehlechte Jahrg~nge einmal Bedeu- %ung zu gewinnen. Die guten Ernten der letzten Jahre schienen nieht das geeJgnete ~rersuchs- material zu liefern. Zwar war bei den meisten Versuchen ein schnellerer Ausbau der Rotweine lestzuste]len. 2qaeh l~ngerer Lagerung waren die Untersehiede zwischen dem mit dem Ferment- pr~parat behandelten und unbehandelten Wein nur gering. Versuehe mit Vinibon an WeiB, weinen lieBen keinerlei Vorteile erkennen. Die gesammelten Erfahrungen lassen noeh keinen endgiiltigen Schlug fiber die Eignung des Vinibon zur Kellerbehandlung ties Weines zu. Es sol len n och weitere Versuche mit behSrdlieher Genehmigung und unter amtlieher Kontrolle dureh- gefiihrt werden. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit Farbe, Alterung und I%eife des Rotweines durch das Fermentpr&parat in giinstiger Riehtung beeinfluftt werden.

~finisterialrat g . B~_I~ZE5 ~ (Kob]enz) teilte mit, dab die Regierung yon Rheinland-Pfa]z ein Gesetz verkiinden werde, das den § 3 des 5. Gesetzes zur J~nderung des Finanzausgleichs auf- hebt, so dab Geldstrafen, die auf Grund des Lebensmittelgesetzes oder soleher Gesetze eingehen, auf die der § 19 des Lebensmittelgesetzes anwendbar ist, wieder als Beihilfe ffir die U n t e r h a l - t u n g der ehemischen U n t e r s u c h u n g s a n s t a l t e n verwendet werden. Die Regierung Rheinland-Pfalz bezweckt mit tier Wiederherstellung des alten Reehtszustandes in erster Linie eine verst~rkte Weinkontrolle, die durch die eingehenden Strafgelder finanziert werden soll. I)ie Weinkontrolleure sollen m6glichst motorisiert werden, and bei ihrer Tatigkeit sollen sie in erster L~nie ihr Augenmerk auf Weinf~lschungen richten. Die Prfifung der Kellerbuchfiihrung kann dabei etwas zuriicktreten, um in ~xurzer Zeit mSglichst viele Betriebe kontrol]ieren zu kSnnen.

Dr. F. S~ILEa (Trier) beriehtete fiber , , S y l v o s e - T r a u b e n z u e k e r " der Berginwerke, der fiir Zuekerung angeboten wird. Es hande]~ sieh um 99,9% Glucose i. Tr. Der Aus- sehug halt seine Anwendung zur Zuekerung fiir zulgssig.

Prof. PETRI und Dr. REICtIARD wurden beauftragt, hinsichtlich der zul/~ssJgen ~fengen yon sehwef l iger S~ture einen Beschluft zu formulieren, der dahingehend zusammengefaBt werden kann, dab Unter geringen Mengen schweflJger Sgure nut die freie schweflige Sgure zu verstehen ist, und dug fiir diese eine HSchstgrenze yon 50 rag/1 festgesetzt wird. Fiir gesamt: schweflige S~ure sell kein Grenzwert festgelegt werden, da Weine mit fiber 300 mg gesamt- schwefliger S~ure beobaehtet wurden, die nur 10--20 mg freie sehweflige Sgure aufzuweisen batten.

Prof. Dr. E. VOGT (Freiburg) beantragte ftir ein neues Weingesetz die Festsetzung der Zuckerungsgrenze auf 20 %. Prof. P~T~I und Dr. SE~L~ hielten eine 25% ige Zuekerung ffir die 3/[oselweine ffir unbedingt notwendlg. Es ist beabsichtigt, bei der Neufassung des Wein- gesetzes eine 25 % ige Zuckerung nur bei einem S~.uregehalt ~on fiber 18 g pro Liter zuzulassen.

A. Eclce~'~ (Koblenz).

Dienstbespreehung der ehemischen IJntersuehungs~imter ,,Nordrhein" in Diisseldorf

am 4. Januar ]950. Die Tagu~g stand unter dem Vorsitz yon ]~. HOFF~A~ (Dfisseldorf). Zunhchst beriehtete A. BV.CKEL (Diisseldorf) fiber die Miinchener Tagnng des Verbandes

groBst~dtischer Milehversorgungsbetriebe e.V. Weitere Ausffihrungen fiber das Gebiet der ~ i l e h brachten R. W ] ~ (Mettmann) und O. Sc~g~TZ (Wuppertal). Es wurde vor allem der Pasteurisierungszwang behandelt, der durch Verordnung yore 1. August 19~9 fiir Nor~'hein- Westfalen eingefiihrt ist. Weitere Verordnungen, die der Verbesserung der 3~ilchqualit~t dienen sollen, sind ~n Bearbeitung.

B.W~a~N~iJ~m (Bonn) befai3te sieh mit dem ~andel van K a f f e e - K l e i n p a e k u n g e n , die h~ufig ohne ausreichende Kenntlichmachung in den Verkehr kommen. Die Angabe, dab 5--7 g t~ffee zur Bereitung yon 3--4 Tassen eines Kaffeeaufgusses iiblicher St~rke ausreichend seien, ist irreffihrend. Im allgemeinen sind nicht weniger wie 5 g K'affee fiir l Tasse erforderlieh.

B. RSssr.v.~ (Krefeld) spricht fiber Malzbiere . Zu beanstanden sind Erzeugnisse, die bei 2 % Stammwiirze kiinstliehen Siil3stoff enthalten. Anzustreben ist wieder die Friedensqualit~t mit 11% Stammwfirze, doch wird man sieh voriibergehend mit Erzeugnissen yon zun~chst

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5%, sp/%er 8% Stammwtirze zufrieden geben m[issen. Die Verwendung yon SfiBs~off und Zucker ist bei oberggrigen Bieren zu kennzeichnen.

Nach den Ausffihrungen van W. ZIES~CK~ (Krefeld) ist z. Z. das bereits vor etwa 10 Jahren aufgetauchte Erzengnis ~Iygro-N/~hrschutz wieder am Markt, bei dessen Anwendung sieh kfichentechnische und ernghrungsphysiologisehe Vorteile erzielen lassen sollen. Die frier auf- tauehenden Fragen sind bereits eingehend durch Arbeitcn yon G R I ~ L [diese Z. 84, 340 (1942)] und yon SCJt~VNERT und REsc~x~ [diese Z. 86, 41 (1943)] behandelt. Neue Einzelheiten wurden nicht gebracht.

Weiter befa13te sich W. ZZ~SECgE (Iga'efeld) mit der Beurteitung yon V a n i l l i n z u c k e r . Erzeugnisse mit weniger wie 0,5 % VanillJn sind zu beanstanden. Die ]{erstellerfirma ist zu- n~ehst zu belehren; dureh Naehkmltrolle ist festzustellen, (~b tatsgchlich ursiorfinglich 1% Vanillin zum Einsatz gebraeht wurde.

Naeh A. B~cK~L (Dfisseldorf) sind zwischen dem Aussehu/3 Lebensmittelchemie bei der VELF und den I-Ierstellerkreisen Vereinbarm~gen fiber L i m o n a d e n und K u n s t b r a u s e n getroffen worden, die er einer Ni%teihmg in der 3Encralwasserzeitung Nr. 11 vom 1. August 1949 entnimmt. Sie gehen fiber das, was in dieser tIinsicht in dieser Z. (Ges. u. VO.) 89, 77 (1949) beriehtet wurde, hinaus und lauten:

,,Als L im(made gelten alkoholfreie Getrgnke mit einem Gehalt an natfirliehen Geschmaeks- stoffen und einem Gehalt an Zucker (Saccharose) yon 7 %. - - Erzeugnisse, die ausschlieBlich natfirliehe Gesehmaeksstoffe enthalten und neben Zueker mit kfinstlichen SfiBstoffen zubereite~ sind, mfissen his anf weiteres als ,Brause mit . . . . Gesehmaek ' bezeichnet werden. Wird in der Kennzeichnung auf einen Zuckergehalt hingewiesen, so mul3 er mindestens 3% betragen. Unbeschadet der obengenannten Bezeiehnung sind als K u n s t b r a u s e alle alkoholfreien Ge- trgnke anzusehen, die mi~ kfinstliehen SfiBstoffen und gegebenenfalls aueh mit kfinstliehen Geschmaeksstoffen zuberei~et sin& Bis zur endgiiltigen l~egelung, die his zur Klgrung der Zuekerzuteilung anfgesehoben werden soll, wird die Unterlassung der Bezeiehnung ,Kunst- brause' noeh nieht als AnlaB zn einer lebensmittell]olizeilichen t~eanstandnng genommen. Die Vorsehriften der Verordnung fiber den Verkehr mit kfinstliehen Sfil3stoffen sind naeh wie vor zu beachfen."

Die heute am 3'[arkt befindliehen Erzeugnisse entsprechen diesen Anforderungen racist nicht. Insbesondere wird der Sfil3stoffzusatz in der Regel nieht gekennzeichnet [diese Z. (Ges. u. VO.) 90, 74 (]950)].

L. TOUSSAI~T (Aachen) welsh auf das aus Kaka(~schalen hergestellte Erzeugnis , ,Kas chag" bin, das sowohl gegen die Verordnung fiber Kakao wie auch gegen die Kakaoschalen-Verord- hung verstSl~t.

R. "VVER~ (Me~tmann) referierte dann noch fiber die mange]hafte Einhaltung der Vor- s c h r i f t e n fiber die K e n n z e i e h n u ~ g yon lose in Ladengeschgften und anf Wochenmgrkten in den Verkehr kommenden Ktisen. Es ~ehlen hgufig Angaben fiber die Fettstufen. Weiter weis~ der Vortragende anf die preislieh v~el zu hoch liegenden Kuchenmehle bin. Absehliel~cnd brachte E. H O F ~ (Dfisseldorf) zahlreiehe ]~eispiele fiber i r r e f f i h r ende K e n n z e i c h n u n g yon Lebensmitteln. F. Egge~ "~ (Mannheim).

Tagung der Abwassertechnischen Vereinigung in Stuttgart. vcm 13. bis 16. September 1949.

Die zweite als Jahreshauptversammlung der ,,Abwassertechnischen Vereinigung" abgehal- tene Tagung war yon etwa 400 Teilnehmern nicht nur aus dem Bundesgebie~, sondern auch aus der Os~zone nnd yon verschiedenen Vertretern aus dem Aus]and besacht. In seiner l%grfiftungs- ansprache wies der Vorsitzende, Baurat Dr. Ing. 5f. Pn/2ss (Essen) da.rauf hin, dag der Wert der Entwgsserungs- und Abwasserreinigungsanlagen im Bundesgebiet etwa 8 Milliarden Mark aus- mache. Neben der Beseitigung der in fast allen Grogstfidten an den Entwfisserungsanlagen ent- standenen Kriegsschgden ist ein grol3er Nachholbedarf an Erganzungsbauten zu fordern. Es mug in den Kreislauf des Wassers dadurch eingegrfffen werden, dab in der F6rderung des Wasser- ausgleichs zwischen regenreichen und regenarmen Zei~en eine Unterstfitzung der Versickerung in den Untergrnnd, insbesondere durch die Pflege eines lockeren Waldbodens geschaffen wird. Eine andere MSglichkeit besteht darin, dab das Wasser nach seinem menschlichen und gewerb- lichen Gebrauch bei Rfickgabe in den Kreislauf dureh geeignete Reinigungsmal?nahmen so wei~ in den ursprfinglichen Zustand zurfickversetzt wird, dab es ffir die Unterlieger erneut ffir die Zwecl<e ihrer Lehensha!tung benutzt werden kann. Diese yon der ,,Abwassertechnischen Ver-

1 Zusammengestellt nach einem Bericht yon B. tl 6SSLER (Krefeld). Lebensmittel, Bd. 90, :Kerr 6. 31

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einigung" gef6rderten Bemiihungen miissen abet ohne Erfolg bleiben, wenn die mal~gebenden Stellen nicht geniigend Verst&ndnis fiir die Bedeutung der ReinhMtung der Gew~sser und damit fiir die GesunderhMtung der auf engem Raum zusammengedri~ngten BevSlkerung entgegen- br!ngen. Von letzterem Gesichtspunkt geleitet, hat die Versammlung folgenden einstimmigen Bes chlul~ geraint, der in der Zwischenzeit an die Bundesregierung und L~nderregierungen sowie an alle sonstigen Dienststellen geleitet worden ist, die mit Wusser- und Abwasserfragen zu tun haben.

,,]Die derzeitige lqot der deutschen Wirtschaft lind insbesondere der kommunalen Verwal- tungen darf nicht dazu ffihren, dal~ die notwendigen Erweiterungsbauten ffir Entw~sserung und Abwasserreinigung noch weiter hinausgeschoben werden oder ganz unterbleiben. Die zur Ge- sunderhaltang unserer auf. engem'Raum zusammengedr~ngten BevSlkerung aufzuwendenden Mittel verlangen unbedingten Vorrang gegeniiber den Aufwendungen zur Steigerung z. B. der Energieversorgung and flir andere wirtschaftliehe Investitionen. Die ,,Abwasserteelmische Ver- einigung" wendet sich mit diesem Besehlul~ insbesondere an die Stadtparlamente und an die Stadtk~immerer sowie an die fiir die Kapitallenkung Verantwortlichen zentrMen BehSrden."

Den ]~Iauptvortrag der Tagung, der gleichermaften das Grundthema fiir die Verhandlung bildete, hielt Prof. Dr. F. P6r~I~ (Technische I-Iochschule Stuttgart) fiber ,,die a b f a l l w i r t - s c h a f t l i c h e n A u f g a b e n zum W i e d e r a u f b a u un se r e r S t a d t e °'. Von mehr chemiseh ausgerichteten Vortragen diirften die nachfolgenden yon Interesse sein 1.

H.F. Kuisel (Ztirieh): Die lVlSglichkeit der Anwendung yon Schnellpriiiveriahren ~iir Abwasser und FluBwasser.

1Nach einer ErSrterung des Ablaufs der Reinigungsvorg~inge in einer Abwasserreinigungs- anlage oder in einem Gew~sser, die nach Befriedigung des chemischen Sauerstoffbedarfs zun~ichst die Koblenhydrate und dann die Eiwei~stoffe erfassen, beschreibt Verf. eine in Anlehnung an die 1V[ethode yon 0. FOLI~- und V. CIOCALTEV vor 15 Jahren yon ibm ausgearbeitete und ver- besserte Methode zur Bestimmung der A m i n o s h u r e n im Wasser. ]:)as Verfahren beruht dar- auf, daI3 Aminos~men (auch Phenole, Sulfide und andere Stoffe) mit Phoslohor-Molybd~n- Wo.lframsiiure Molybd~inblau bilden, welches gegen StandardlSsungen colorimetriert werden kann. Bei der Kontrolle v0n Reinigungsanlagen deuten h5here Werte als l0 mg/1 darauf him, dal~ eine Vo]lreinigung nieht vorliegt, und daft eine St5rung, herriihrend yon Schlammstoffen, Uber- oder Unterbelastung, das schlechte Arbeiten der Anlage hervorruft. In Oberfl~tchenwasser kann die Anwesenheit yon Aminos~uren Jn Mengen yen fiber 1 mg/1 eine v511ig gestSrte Selbst- reinigung bzw. eine Uberbelastung mit Eiwei,3produkten anzeigen.

Die Bestimmung des O x y d a t i o n s - l ~ e d u k t i o n s - P o t e n t i a l s nach W. M.CLAICK litf3t sich dazu benutzen, die Milieubedingungen, d.h. die Unzahl der Umweltfaktoren bei den Abbau- vorg~ngen in den Kl~ranlagen und im Vorfluter zu erfassen. W~hrend die amerikanischen Wis- sensehaitler das ~edox-Potential in der Hauptsache elektrometrisch in ~hnlicher Weise wie die Wasserstoffion-Konzentratien messen, hat das l - I y g i e n e - I n s t i t u t der EidgenSss isch .en T e c h n i s c h e n ]-Ioehschule Ztirich~ die Vorl~uferin der heutigen EAWAG (EidgenSssische AnstMt ftir Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gew~sserschutz) ein Ver~ahren ausge- arbeitet, durch das das Oxydations-I~eduktions-Potential dureh FarblSsungen bestimmt wird. Diese werden in Konzentrationen yon dm'chschnittlich 200--500 mg/l in :Mengen yen 5--6 Trop- fen je 25 cm 3 Versuehsfltissigkeit angewandt and gestatten, das l~edox-Potential in einem Bereich yon 7 bis 25 zu bestimmen. W. Husmann (Essen): Die Aufgabe der Chemie in der Abwasserreinigung.

Die Chemie hat erst sel~r sp~t in die Arbeiten der AbwasseiTeinigung eingegriffen. Erst als mit Einfiihrung der SpiilMosetts anch die Kanalisation Grandbedingung ftir die hygfeni- schen Belange der.Bev61kerung wurde, muBte sie sich intensiv mit den Fragen der Wasser- und Abwasserreinigung beseh~ftigen. Die ersten Auswirkungen sehen wit in der auf~ergewShnlich grol]en Anzahl der ehemisehen Fallungsmittel, die ffir die Abwasserreinigung und die Desodo- rierung des Abwassers empfohlen wurden. Mit der Fortentwicklung der Kliirtechn~ und der biologisehen ]~eiuigungsverfahren ffir h~Lusliche und industrielle Abwitsser, tauchten dann in ~mmer gr61~erem Umfang abwasserehemische Fragen auf. Es gibt heute kein Abwasserloro- blem mehr, das ohne Mitwirkung des Chemikers in einer ffir alle tragbaren Form zu 15sen ist. Die notwendigen chemischen Untersuehungen der Vorfluter sollen zwecl~m~l~ig in Zusammenarbeit mit Biologen, Hygienikern, Fischereifachleuten durehgefiihrt werden. Der Chemiker ist hierbei abet nicht nut Fertiger yon Analysen, sondern seine Hauiotaafgabe besteht darin, die s toff -

Die auf der Tagung gehaltenen Vortr~tge und ]~er]ehte sowie DiskusMonen sollen in einem im Oldenbourg-Verlag erscheinenden Sonderheft der Abwiissertecbnischen Vereinigung ver- 5ffentlicht werden.

Page 10: Sitzungsberichte. 3. Sitzung des Aussehusses „Lebensmittelehemie” der Arbeitsgemeinschaft der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister in Wiesbaden

Buchbespreehungen. 451

l i c h e n U m s e t z u n g e n in der V o r f l u t u n t e r dem Einflui3 yon A b w a s s e r e i n l e i t u n - gen zu er~orschen. Seine Arbeit muB schon im Betrieb selbst anfangen, ia m(iglichst auch schon bei der Planung einer Kl~ranlage, zumal ja die genaue Kenntnis der Art und Zusammensetzung des Abwassers und die Menge und Zusammensetzung des anfallenden Flischschlammes yon aus- schlaggebender Bedeutu~g far das Projekt ist. Planende und den Aufbau yon Industrien aus- fiihrende Stellen sollten sich mehr denn ie mit dem Abwasserchemiker verst~ndigen, denn nur so wird es m6glich sein, zu verhindern, dab Industrien in Oegenden zur Ansiedlung kommen, wo sie - - vorflutm~gig gesehen - - vollkcmmen deplaeiert sind. ~v. Sierp (Essen).

lnternationale Kon%renz der Kakao-, Sehokolade- und Kon~ekt-Vereinignng (CCCA) in London vom 30. Aagust bis 1. September 1949.

An der ji~hrlich stattfindenden 3. internationalen Konferenz, die yon der , ,Cocoa, Choco- l a te and C o n f e c t i o n e r y A l l i a n c e (CCCA)" einberufen worden war, nahmen neben Ver- tretern mehrerer 1Regierungen zaMreiche Kaufleute und Wissenschaftler des Vereinigten K6nig- reiches, Nord- und Sfidamerikas, des euroio~isehen Kontinents and Westafrikas teil.

Eingehendwurde die,, Swollen-shoot"-I4~rankheit der Kakaobiiume an der Goldkfiste erSrtert. Da bereits 50 Mill. der 400 Millionen Bitume der Goldkfiste damit befallen sind, wurden energi- sche Bek~mpfungsmal3nahmen, deren wirkungsvollste immer noch das Aushauen der befallenen Bfiume sei, geforde~t.

Das gute Arbeiten des Marktaussehusses (marketing board), der nun in der dritten Sa.ison besteht, wurde hervorgehoben. Den Erzeugern wird ein stabiler Preis garantiert nnd die Ent- wJeklung drench Pr~mien und Unterstfitzm:g wissensehaftlieher Forsehung gef6rdert. Es sei darfiber hinaus in wirtsehaftliehen Fragen eine enge Zusammenarbeit zwisehen den Kaufleuten GroBbritanniens, Europas, Amerikas und der wenigen eingeborenen Farmer der Trepen anzu- streben. Ven seiten der Sehokolade-Industrie wird erwartet, daf~ der Einkauf der rohen Kakao- bohne in Zukunft der Industrie wieder selbst fiberlassen bleibt.

Zum Absohlufl der Konfere~z win'de der Vermutung Ausdruek verliehen, dab sich das augen- blieklieh herrsehende Gleiehgewieht yon Angebot und Naehfrage in einigen Jahren stark zu- gunsten der Naehfrage ~tndern werde, die nm" befriedigt werden kSnne, wenn jetzt Neupflanzun- gen angelegt wtirden. Aueb im IZIinbliek auf ein Fehlsehlagen der Bek/impfung der ,,Swollen- shoot"-Krankheit an der Goldkfiste masse unverzfiglieh mit dem Neupfl~nzen yon Kakao- b&umen in neuen Gebieten begonnen werden. - - Welter miisse mit allen Mitteln versueht wer- den, die ,,Swollen,shoot"-Krankheit unter Kontrolle zu bringen.

Beziiglieh der in der Vergavgenheit z. T. unbefriedigenden Kakaequalit~iten wurde eine qualitative Einstm~ung mit entspreehenden Preisuntersehieden, wie sie bereits in N ig e r i a ein- geftihrt ist, gefordert. If. Eich (l-V[finehen)K

Buchbesprechungen °. F. Egger: Lebensmittelchemisches Taschenbuch. XXIV, 514 Seiten. Stuttgart: Wissen-

schMtliche Verlagsgesellschaft m. b. H. ]950. Gzl. 44.--DM. Der als verdienstvoller Mitarbeiter der ,,ZUL" in lebensmittelehemischen /ga'eisen wohl-

bekannte Verf. hat sich die schwere, aber dankbar~ Aufgabe gestellt, mit dem vorliegenden ~Verk nicht nur den Lebensmittelchemikern selbst, sondern aueh den Tier~Izten uv4 ~izten als den an der Lebensmittelfiberwachung beteiligten amtlichen Sachverstgndigen sowie den Chemikern anderer Faehrichtungen, den Apothekern, den sieh dienstlieh mit dem Lebensmittel- verkehr befassenden Stellen in der Verwaltung und Polizei, nicht zuletzt aber auch den I~reisen, die Lebensmittel gewinnen, herste]len und in den Verkehr bringen, ein ffir den t~g]ichen Ge- brauch geeignetes Naehschlagewerk fiber die an Lebensmlttel zu stellenden Anforderungen in die Hand zu geben. Die L6sung dieser Aufgabe kann unumwunden als hervorragend gelungen bezeichnet werden.

Nach einigen kurzen Ausfiihrungen zur Nfihrwertermittlung wird fiber die fiir Mle Lebens- mittel giiltigen Vorschriften des Lebensmitte]gesetzes, fiber die Dur'chffihrung der Lebensmittel- kontrolle, die Abgl:enzung der Arbeitsgebiete der Sachverstgndigen scwie fiber die Bestimmun- gen ~iir Ersatzlebensmittel und fiber die Kennzeichnungsverordnung berichtet. Es folgen dann die f ~ die einzelnen Lebensmittel gfiltigen Vorschriften in besonderen I~apiteln. Im Gegensatz

1 Zusammengestellt nach Angaben in der Int. Faehsehr. Sehokol~de-Ynd. 4, 321--22 (1949). * Einschliel~lich Besprechungen yon D[plomarbeiten und Dissertationen.

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