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Leitfaden Smart Cities Demo 9. Ausschreibung Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Juni 2017 – Version 1.0

Smart Cities Demo 9 - FFG · Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung. 5. Indikative Projektdauer Indikative Projektkosten Max. 24 Monate ohne Option auf Verlängerung Max. 50.000 Euro

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LeitfadenSmart Cities Demo9. AusschreibungEine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Wien, Juni 2017 – Version 1.0

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung2

Inhalt

Vorwort 1

1.0 Das Wichtigste in Kürze 2

2.0 Übersicht Anforderungen je Ausschreibungsschwerpunkt 4

3.0 Ausrichtung und Ziele des Programms 6

3.1 Europäischer Kontext 63.2 Strategische Programmziele 6

3.2.1 Programmstrategie 63.2.2 Programmziele 7

3.3 Thematische Schwerpunkte der 9. Ausschreibung 83.3.1 Einstiegsprojekte (= Instrument Sondierung) 83.3.2 Umsetzungsprojekte (= Instrument Kooperative F&E-Projekte) 93.3.3 Allgemeine inhaltliche Anforderungen an Umsetzungsprojekte 123.3.4 Allgemeine formale Anforderungen an Umsetzungsprojekte 12

3.4 F&E-Dienstleistung 13

4.0 Administrative Hinweise zur Ausschreibung 16

4.1 Zielgruppe 164.2 Ausschreibungsdokumente 164.3 Rechtsgrundlage 174.4 Umweltförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting 174.5 Anrechnung als Endenergieverbrauchseinsparung (Bundes-Energieeffizienzgesetz) 184.6 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage 184.7 Abgrenzung der Programme „Stadt der Zukunft“ und „Smart Cities Demo“ 19

5.0 Open Access 20

6.0 Kontakte und Beratung 21

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung 1

Theresia VogelGeschäftsführerin Klima- und Energiefonds

Ingmar HöbarthGeschäftsführer Klima- und Energiefonds

Vorwort

Wir leben in einem „urbanen Jahrhundert“: Während vor 200 Jahren nur 10 % der Erdbevölkerung in Städten gelebthaben, sind es seit 2007 bereits 50 %, und 2050 werden es voraussichtlich 70 % sein.

In bisher 8 Ausschreibungen der Smart-Cities-Initiative standen neben der Visionsentwicklung vor allem konkreteVorbereitungen urbaner Demonstrationsprojekte im Mittelpunkt: Die Einstiegsprojekte zeichneten sich in ihrer Gesamtheit durch große inhaltliche Breite aus und haben bereits in vielen Städten und Stadtregionen ÖsterreichsSmart City-Entwicklungen angestoßen bzw. aufbereitet: 8 Calls sind abgeschlossen – die Österreich-Karte fülltsich mit 39 Städten und Regionen, in denen gegenwärtig rund 4,51 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner leben. 92 Einzelprojekte wurden mit 39,6 Mio. Euro Förderung bedacht, 21 schafften den Schritt Richtung Demonstration.

Im Sinne der Kontinuität legen wir mit der 9. Ausschreibung einen klaren Fokus auf konkrete Umsetzungs -aktivitäten: Im Zusammenwirken verschiedener Akteure sollen Innovationen es ermöglichen, heimische Ballungs-zentren an ein im Wandel befindliches Klima anzupassen und die Attraktivität urbaner Lebensräume zu sichern.

Wir folgen dabei auch der Intention der ENERGIE Forschungs- und Innovationsstrategie 2017, welche von bmvit und Klima- und Energiefonds ausgearbeitet worden ist: Die Energie von morgen ist sauber, sicher und leistbar. Der umwelt-, klima- und ressourcenbedingte Wechsel zu einem postfossilen Energiesystem führt nicht zuletzt zuCO2-neutralen Lösungen auf Basis erneuerbarer Rohstoffe und Energieträger. Die Entwicklung einer integriertenEnergie-System-Sicht ist auch hier eine der zentralen Herausforderungen.

Helfen Sie mit Ihren Projekten mit, Österreichs Städte als Frontrunner und Testbeds für die Energiewende zu nutzen,um technische und soziale Innovationen intelligent einzusetzen und damit die Lebensqualität zu steigern!

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung2

2010 startete der Klima- und Energiefonds europaweitals erster Fördergeber seine Smart-Cities-Initiative. Sie ist auf die Entwicklung von Strategien, Technologienund Lösungen ausgerichtet, welche Städten und ihrenBewohnerInnen den Übergang zu einer energieeffizien-ten, klimaverträglichen und leistbaren Lebensweise er-möglichen. Damit soll eine Erhöhung der individuellenLebensqualität und zugleich eine Attraktivierung desWirtschaftsstandortes Österreich erreicht werden.

Die gegenständliche 9. Ausschreibung legt den Fokusauf die Umsetzung: Österreichs Städte sollen als Testbed genutzt werden, um hier technische undsoziale Innovationen intelligent einzusetzen und zukombinieren. Im Zusammenwirken verschiedener Ak-teure sollen smarte Lösungen entwickelt werden, diees ermöglichen, die Stadt von heute an ein im Wandelbefindliches Klima anzupassen, um so die Attraktivitätder urbanen Lebensräume nicht zuletzt für künftigeGenerationen zu sichern.

Ausgeschriebene Handlungsfelder

Es werden die Handlungsfelder Gebäude, Energie,kommunale Ver- und Entsorgung, urbane Mobilität,Kommunikation & Information sowie Grün- und Frei-raum adressiert. Jedes Projektvorhaben (ausgenommenF&E-Dienstleistungen) muss in einem räumlichen Be-zugsgebiet mindestens 2 dieser Bereiche abdecken.

Ausgeschriebene Schwerpunkte

Schwerpunkt 1 Small Smart City: Umsetzungs-konzepte für NeueinsteigerIn diesem Schwerpunkt werden max. 10 Einstiegsprojekte gefördert.

Schwerpunkt 2 Smarte Modernisierung im (öko)sozialen Wohnbau

Schwerpunkt 3 Smarte Nutzung von Industriestand-orten bzw. Gewerbegebieten

Schwerpunkt 4 Smarte Nutzung von Brach- bzw.Leerstandsflächen

Schwerpunkt 5 Innovative Energiespeicherlösungenfür Stadtquartiere/urbane Regionen

Schwerpunkt 6 Stadtoasen: smarte Grün- und Frei-raumgestaltung im urbanen Raum

Schwerpunkt 7 Impact-Monitoring bereits abgeschlossener Smart City Demo-Projekte

Schwerpunkt 8 Smart Cities und Sustainable Development Goals: Anknüpfungs-punkte und ProjektpotenzialeIn diesem Schwerpunkt wird max. 1 F&E-Dienstleistung vergeben.

Budget & Programmfristen

Die Ausschreibung startet am 09.06.2017, die Einreich-frist für alle ausgeschriebenen Schwerpunkte endet am 19.09.2017. Die Juryentscheidung ist für November2017 geplant, mit einer Entscheidung durch das Prä -sidium des Klima- und Energiefonds wird noch im Dezember 2017 gerechnet.

Im Rahmen der 9. Ausschreibung des Programms „SmartCities Demo“ stehen in Summe bis zu 5,8 Mio. Euro zurVerfügung.

1.0 Das Wichtigste in Kürze

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung 3

1 Small Smart City: Umsetzungs-konzepte für Neueinsteiger

2 Smarte Modernisierung im (öko)sozialen Wohnbau

3 Smarte Nutzung von Industrie-standorten bzw. Gewerbegebieten

4 Smarte Nutzung von Brach- bzw. Leerstandsflächen

5 Innovative Energiespeicher-lösungen für Stadtquartiere/urbane Regionen

6 Stadtoasen: smarte Grün- und Freiraumgestaltung im urbanen Raum

7 Impact-Monitoring bereits abgeschlossener Smart City Demo-Projekte

8 Smart Cities und Sustainable Development Goals: Anknüpfungs-punkte und Projektpotenziale

Förderquote

Finanzierung

Einreichfristen

Antragssprache

Websites FFG

Websites Klima- und Energiefonds

Sondierung1

X

50 % bis 80 %

keine

09.06.2017 bis 19.09.2017

Deutsch

35 % bis 60 %

keine

keine

100 %

X

X

X

X

X

X

X

www.ffg.at/Sondierung

www.ffg.at/Koopera- tives-FuE-Projekt

www.ffg.at/FuE-Dienstleistung

Kooperatives F&E-Projekt2

F&E-Dienstleistung

Zuordnung von Instrumenten zu Ausschreibungsschwerpunkten

www.klimafonds.gv.atwww.smartcities.at

Ausgeschriebene Instrumente und Förderintensität

1) Im Rahmen des Instruments Sondierung sind nur kooperative Projektvorhaben zulässig.2) In allen Ausschreibungsschwerpunkten sind im Rahmen des Instruments Kooperatives F&E-Projekt nur Projekte der Experimentellen

Entwicklung zulässig. Die minimale Projektdauer beträgt 2 Jahre.

Für weiterführende Fragen siehe Kapitel 6.0 „Kontakte & Beratung“.

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung4

2.0 Übersicht Anforderungen je Ausschreibungsschwerpunkt

Max. F&E-Förderung

Projektdauer

Sonstiges

50.000 Euro

12 Monate ohne Option auf Verlängerung.

Gefördert werden max. 10 unterschiedliche österreichische Städte, die noch keine Förderzusage aus der Smart-Cities-Initiative erhalten haben.

1 Small Smart City: Umsetzungskonzepte für Neueinsteiger

Übersicht Anforderungen Sondierungsprojekte

Max. F&E-Förderung

Akteurseinbindung

Sonstiges

650.000 Euro

Nachweis der aktiven Einbindung der Wohnbauträger bzw. Liegenschafts-eigentümer.

• Geeignete Maßnahmen zur Auswertung für den „sozialen Impact“ derProjekte und erforderliche sozialwissenschaftliche Kompetenz imKonsortium oder als Subauftragnehmer.

• Spezifizierung eines technischen Monitoring-Systems – Messgrößenund erwarteter Impact.

2 Smarte Modernisierung im (öko)sozialen Wohnbau

Max. F&E-Förderung

Akteurseinbindung

Sonstiges

650.000 Euro

• Verpflichtende Beteiligung von Industrie- bzw. Gewerbeunternehmenals Konsortialpartner.

• Nachweis der aktiven Einbindung von Energieversorgern/Netzbetreibern.

Spezifizierung eines technischen Monitoring-Systems – Messgrößen und erwarteter Impact.

3 Smarte Nutzung von Industriestandorten bzw. Gewerbegebieten

Übersicht Anforderungen Kooperative F&E-Projekte

Ausgeschriebene Instrumente und Förderintensität

Max. F&E-Förderung

Akteurseinbindung

Sonstiges

650.000 Euro

Nachweis der aktiven Einbindung der Wohnbauträger bzw. Liegenschafts -eigentümer.

• Spezifizierung eines technischen Monitoring-Systems – Messgrößenund erwarteter Impact.

• Ggf. Maßnahmen zur Auswertung „sozialer Impact“ vorsehen und sozial-wissenschaftliche Kompetenz im Konsortium bzw. als Subauftragnehmer.

4 Smarte Nutzung von Brach- bzw. Leerstandsflächen

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung 5

Indikative Projektdauer

Indikative Projektkosten

Max. 24 Monate ohne Option auf Verlängerung

Max. 50.000 Euro zzgl. allfälliger USt.

7 Impact-Monitoring bereits abgeschlossener Smart City Demo-Projekte

Indikative Projektdauer

Indikative Projektkosten

Max. 8 Monate ohne Option auf Verlängerung

Max. 25.000 Euro zzgl. allfälliger USt.

8 Smart Cities und Sustainable Development Goals: Anknüpfungspunkte und Projektpotenziale

Übersicht Anforderungen F&E-Dienstleistungen

Max. F&E-Förderung

Akteurseinbindung

Sonstiges

850.000 Euro

• Verpflichtende Beteiligung von Energieversorgungsunternehmenals Konsortialpartner.

• Nachweis der aktiven Einbindung relevanter Prosumer.

Spezifizierung eines technischen Monitoring-Systems – Messgrößen und erwarteter Impact.

5 Innovative Energiespeicherlösungen für Stadtquartiere/urbane Regionen

Max. F&E-Förderung

Sonstiges

650.000 Euro

• Technische Monitoring-Maßnahmen der Projektmaßnahmen vorsehen;Monitoring-Phase von mindestens 10 Monaten innerhalb derProjektlaufzeit.

• Ggf. Maßnahmen zur Auswertung „sozialer Impact“ vorsehen undsozialwissenschaftliche Kompetenz im Konsortium bzw. alsSubauftragnehmer.

• Technisch-wirtschaftliche Machbarkeit des Stadtoasen-Konzepts belegen.• Demonstrationsobjekte/-räume u. dgl. öffentlich zugänglich machen.• Disseminierung unter aktiver Einbeziehung von relevanten

Smart City-Anspruchsgruppen.• Disseminierungsaktivitäten als eigenes Arbeitspaket unter aktiver Ein-

beziehung von relevanten Smart City-Anspruchsgruppen; bei Status- sowie Endpräsentation Vor-Ort-Besichtigung mit Ergebnispräsentation.

6 Stadtoasen: smarte Grün- und Freiraumgestaltung im urbanen Raum

Fristen für Einreichung & Beratung

Es wird allen an einer Einreichung Interessierten emp-fohlen, das Beratungsangebot zeitgerecht vor Antrag-stellung in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, inwelchem Instrument bzw. zu welchem Ausschreibungs-schwerpunkt eine Einreichung erfolgen soll.

Vor Einreichung ist die Registrierung zur Erlangung derKlimafondsnummer unter folgendem Link erforderlich:www.klimafonds.gv.at/foerderungen/klimafondsnummer-beantragen

Die Einreichung ist ausschließlich via eCall(https://ecall.ffg.at) bei der Österreichischen Forschungs-förderungsgesellschaft (FFG) möglich und hat vollstän-dig und rechtzeitig bis zum 19.09.2017, 12:00 Uhr, zuerfolgen. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr)wird nicht mehr berücksichtigt und führt zum Aus-schluss aus dem Auswahlverfahren!

3.1 Europäischer Kontext

Im Rahmen der Zielsetzungen des Klima- und Energie-fonds erbringt die Smart-Cities-Initiative einen Beitragzur Zielerreichung der Strategie „Europa 2020”3 derEuropäischen Kommission mit ihrer Ausrichtung aufintelligentes (smartes), nachhaltiges und integrativesWachstum.

In Verbindung mit „Europa 2020“ stellt ferner die Territoriale Agenda 20204 eine strategische Grundlagefür die Umsetzung der Smart-Cities-Initiative dar, inwelcher konkret die „Städte als Motor einer intelligenten,nachhaltigen und integrativen Entwicklung“ angespro-chen sind und ein integrierter, mehrstufiger Ansatz derStadtentwicklungs- und Erneuerungspolitik empfohlenwird.

Im Hinblick auf die definierten Handlungsfelder derSmart-Cities-Initiative wird zudem auf eine Reihe sek-toraler EU-Strategien (u. a. in den Bereichen, Energie,Klimamaßnahmen, Informationsgesellschaft, Verkehr ...)Bezug genommen.

3.2 Strategische Programmziele

3.2.1 Programmstrategie

Die Vision des Klima- und Energiefonds für die Smart-Cities-Initiative mit ihren jährlichen Ausschreibungenist die erstmalige Umsetzung einer Smart City odereiner Smart Urban Region, in der technische und so-ziale Innovationen intelligent eingesetzt und kombiniertwerden, um die Lebensqualität künftiger Generationenzu erhalten bzw. zu optimieren.

In diesem Zusammenhang sind alle vom Klima- undEnergiefonds im Rahmen der Smart-Cities-Initiativegeförderten Maßnahmen auf die Verwirklichung einernachhaltigen Energieversorgung im städtischen Kon-text, d. h. auf die Steigerung der Energieeffizienz, dieErhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträgersowie auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen,auszurichten.

Ein Stadtteil bzw. -quartier, eine Siedlung oder eine urbane Region in Österreich soll durch den Einsatz

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung6

3) http://ec.europa.eu/eu2020/pdf/COMPLET%20%20DE%20SG-2010-80021-06-00-DE-TRA-00.pdf4) www.oerok.gv.at/fileadmin/Bilder/2.Reiter-Raum_u._Region/4.Europ-Raumentwicklung/TA_2020_FINAL_DE.pdf

Informationen und BeratungÖsterreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) E-Mail: [email protected] siehe Kapitel 6.0 „Kontakte und Beratung“.

Informationen und Beratung Investitionsanteil Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)E-Mail: [email protected] siehe Kapitel 6.0 „Kontakte und Beratung“.

3.0 Ausrichtung und Ziele des Programms

Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekt -einreichung entsprechend den Konditionen und Kriterien des jeweiligen Förderinstruments (vgl.Tabelle mit Ausschreibungsdokumenten im Punkt 4.2)nicht erfüllt und handelt es sich um nicht behebbareMängel, wird das Förderansuchen bei der Formal-prüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehand-lung aller Förderansuchen ausnahmslos aus demweiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt!

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung 7

5) Spezifische Innovationen im Verkehrs- und Mobilitätsbereich sind explizit nicht Bestandteil der Ausschreibung: Als innovative Lösungsansätze imMobilitäts- und Verkehrsbereich ist urbane Mobilität integriert zu denken und in Verbindung mit weiteren Handlungsfeldern zu demonstrieren.

6) Von 2010 bis Mitte 2013 unter dem Programmtitel „Smart Energy Demo – FIT for SET“ bzw. „Smart Cities – FIT for SET“.

intelligenter grüner Technologien in Kombination mitsozialen Innovationen in eine „Zero-Emission City“oder „Zero-Emission Urban Region“ transformiert werden. Um diesen Transformationsprozess einerStadt/Region in eine Smart City/Smart Urban Regioneinzuleiten, werden die Handlungsfelder Gebäude,Energie, kommunale Ver- und Entsorgung, urbaneMobilität5, Kommunikation & Information sowie Grün-und Freiraum – nach Möglichkeit in Kombination mitdem Querschnittsthema soziale Innovation – adressiert.

Die Gesamtheit aller in diesem Zusammenhang rea -lisierten Maßnahmen soll Städte und Stadtregionenzudem in die Lage versetzen, den Auswirkungen desKlimawandels adäquat zu begegnen. Deshalb ist eswichtig, schon jetzt innerhalb der Handlungsfelder der Smart-Cities-Initiative geeignete Maßnahmen zurAnpassung an den Klimawandel im urbanen Raum –von der Anwendung von Kühlstrategien über Energie -effizienzmaßnahmen bis hin zu Maßnahmen, welcheHitzeinseln vermeiden u. dgl. – in die vorgeschlagenenDemonstrationsvorhaben einzubeziehen.

Die Smart-Cities-Initiative schafft Innovation über denStand der Technik hinaus durch die Verschränkungder verschiedenen Infrastrukturebenen entlang derzuvor beschriebenen Handlungsfelder: Erkenntnisseaus einzelnen Themenbereichen sind miteinander synergetisch zu verbinden, sodass für das städtischeSystem ein Mehrwert gegenüber technischen Einzel -lösungen entstehen kann. Die Verschränkung soll nebender thematischen Ebene auch die beteiligten Akteure(städtische Dienstleister wie u. a. Ver- und Entsorgungs-betriebe, EVU, Betreiber von Mobilitätsinfrastrukturetc.) und NutzerInnen umfassen (BewohnerInnen, Ver-kehrsteilnehmerInnen, EnergieverbraucherInnen ausdem Privatbereich sowie Gewerbe und Industrie u. dgl.).

Die mehrjährige Smart-Cities-Initiative6 des Klima- und Energiefonds ist strategisch klar auf Umsetzungenausgerichtet. Das Programm zielt mit seinen Förderan-geboten auf die mittelfristige Umsetzung von groß ange-legten Demonstrationsprojekten in ganz Österreich ab.

Weitgehend beforschte Technologien und erprobte Methoden sind in Stadtteilen oder -quartieren bzw. innerhalb von Siedlungen oder urbanen Regionen in integrativer Weise zur Umsetzung zu bringen. Auf dieOffenheit hinsichtlich der Wahl der Technologien undMethoden wird Wert gelegt. Durch das Kombinieren

von Fragestellungen, die Einbeziehung verschiedenerAkteure und NutzerInnen sowie die Anforderung nachSkalierbarkeit und Multiplizierbarkeit in einem städti-schen Umfeld ergeben sich neuartige Fragestellungen für angewandte Forschung und Erstimplementierungen.

3.2.2 Programmziele

Alle Programmziele beruhen auf der grundlegendenAusrichtung des Klima- und Energiefonds und sind imurbanen Kontext umzusetzen. Die relevanten Hand-lungsfelder Gebäude, Energie, kommunale Ver- undEntsorgung, urbane Mobilität, Kommunikation & Infor-mation sowie Grün- und Freiraum sind nach Möglich-keit mit dem Querschnittsthema soziale Innovation zukombinieren.

1. Stadt(region) als Testbed nutzen:Intelligente, vernetzte und integrierte Lösungenentlang der Handlungsfelder werden im urbanenRaum modellhaft erprobt, beobachtet, weiterent -wickelt und anhand von Zielindikatoren evaluiert.

2. Optimierung von Einzelsystem/-lösungerreichen:Durch die Interaktion und Vernetzung einzelnerKomponenten, Lösungen, Technologien, Methodenetc. wird deren Zusammenwirken im Gesamtsystemin einer neuartigen Qualität ermöglicht und eine bedarfsorientierte Optimierung für urbane Akteureund NutzerInnen erreicht.

3. Mehrwert gegenüber Einzelsystem/-lösung generieren:Smarte Systeme/Lösungen/Methoden generierenüber die Bündelung und Definition von Schnittstelleneinen Mehrwert – strukturell, organisatorisch, tech-nisch, prozessseitig, methodisch usw.

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung8

3.3 Thematische Schwerpunkte der 9. Ausschreibung

3.3.1 Einstiegsprojekte (= Instrument Sondierung)

Schwerpunkt 1 Small Smart City: Umsetzungs-konzepte für Neueinsteiger

Max. beantragbare F&E-Förderung: 50.000 Euro Die Entwicklung eines intelligenten, integrierten SmartCity-Vorhabens stellt an jede Stadt ähnlich hohe An-sprüche, bei der konkreten Umsetzung eines solchenSmart City-Konzepts sind jedoch die Herausforderungenvon Stadt zu Stadt verschieden. Die langjährige Erfah-rung aus der Smart-Cities-Initiative zeigt, dass bei derAnsprache urbaner Zielgruppen und Bereitstellung vonRessourcen für die Konzeptentwicklung und -umsetzungsowie bei der Herbeiführung von Umsetzungsentschei-dungen die Herangehensweisen größerer und kleinererStädte stark voneinander abweichen. Dies erklärt sichu. a. durch unterschiedliche Rahmenbedingungen, Ent-wicklungsperspektiven und Planungshorizonte für kon-krete Umsetzungsvorhaben.

Mit dem Schwerpunkt Small Smart City werden daherspeziell kleinere Städte angesprochen, die bisher nochnicht in der Smart-Cities-Initiative mit einem geförder-ten Projekt in Erscheinung getreten sind. Diese werdendazu aufgerufen, ihren spezifischen Zugang zur Entwick-lung eines umsetzungsfähigen Smart City-Konzepts zudemonstrieren.

Ein „Small Smart City“-Konzept bezieht sich dezidiertauf die Programmstrategie des Klima- und Energie-fonds, d. h. auf die Steigerung der Energieeffizienz, dieErhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger, dieReduktion der Treibhausgasemissionen und daraus resul-tierende Anpassung der Small Smart City an die Folgendes Klimawandels (siehe dazu auch Schwerpunkt 6).

Ein Small Smart City-Konzept ist auf konkrete, tech-nologische Umsetzungsmaßnahmen auf der Ebeneder gesamten Stadt unter Nutzung aller für ein zu-künftiges Small Smart City-Demonstrationsvorhabenerforderlichen urbanen Ressourcen auszurichten. Indiesem Zusammenhang sollen auch Lösungen mit ge-ringem technologischem Aufwand, aber hohem Impactauf das System Small Smart City in Betracht gezogenwerden.

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung werden10 beispielgebende, innovative Small Smart City-Kon-zepte aus ganz Österreich jeweils mit max. 50.000 Eurogefördert werden.

Städte, die einzeln oder als Teil einer Region bereits im Rahmen einer vorangegangenen Ausschreibung der Smart-Cities-Initiative eine Förderung für ein Ein-stiegs- oder Demonstrationsprojekt erhalten haben,sind von der Einreichung unter Schwerpunkt 1 ausge-schlossen.

Schwerpunktspezifische Anforderungen

Gesucht werden Konzepte für Small Smart City-Vor-haben, die in kleinen bis mittleren Städten zur Umset-zung kommen sollen. Adressiert werden Städte mitmind. 5.000 und max. 50.000 EinwohnerInnen.7

• Die unter Schwerpunkt 1 gesuchten Vorhaben set-zen sich in jedem Fall mit Fragen der integriertenEnergieversorgung und Energieeffizienz im Rahmenihres Small Smart City-Konzepts auseinanderund zeichnen sich durch ein hohes Umsetzungs -potenzial aus. Die Vorbereitung eines nachfolgendenDemonstrationsprojekts mit der Small Smart Cityals Testbed ist daher im Rahmen der Konzept -entwicklung in einem eigenen Arbeitspaket aus -zuarbeiten und hinsichtlich Innovationsgehalt,Einbindung aller relevanten Akteure bzw. Zusam-mensetzung des Konsortiums sowie Projektplanungfür eine spätere Umsetzung zu konkretisieren. DasUmsetzungsprojekt soll spätestens 3 Jahre nachEnde des Small Smart City-Einstiegsprojektsbeginnen.Als Mindestanforderung sind die folgenden Maß-nahmen obligatorisch vorzusehen:– Ausarbeitung eines Umsetzungsplans

einschließlich Arbeits-, Zeit-, Kosten- undFinanzierungsplanung sowie

– Konkretisierung der erforderlichen Umsetzungs-partner.

• Die Projektdauer der Small Smart City-Konzept -entwicklung wird mit 12 Monaten ohne Option aufVerlängerung beschränkt. Innerhalb dieser Pro-jektlaufzeit sind verpflichtend 1 Zwischenpräsen -tation (5–7 Monate nach Projektstart) sowie 1 Ab-schlusspräsentation bzw. -event (Monat 11 oder 12)unter Teilnahme relevanter Stakeholder sowie Ein-beziehung des Programm-Managements desKlima- und Energiefonds abzuhalten.

7) Stadtregionen sind hier nicht teilnahmeberechtigt.

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung 9

3.3.2 Umsetzungsprojekte (= Instrument Kooperative F&E-Projekte)

Schwerpunkt 2 Smarte Modernisierung im (öko)sozialen Wohnbau

Max. beantragbare F&E-Förderung: 650.000 EuroIm Fokus des Schwerpunktes stehen Umsetzungen vonMaßnahmen, bei denen Gebäude im Kontext ihresStandortes und ihrer Infrastrukturnetze (soziale undtechnische Infrastruktur) begriffen werden. Der Ansatz-punkt ist jedoch nicht das „smarte Gebäude“, sondern„smartes Wohnen in der Smart City“, also die Realisie-rung von Maßnahmenbündeln, die sich auf mehrereHandlungsfelder unter Berücksichtigung sozialer Inno-vationen beziehen.

Umsetzungsmaßnahmen in Richtung (öko)sozialerWohnversorgung umfassen beispielsweise standort-spezifische Sanierungen für bestimmte Bevölkerungs-gruppen und unterschiedliche Lebensstile unterEinbeziehung multioptionaler Mobilitätslösungen, aberauch günstige und einfache technologische Lösungenmit großem Impact. Ebenso können neue Geschäfts-und Finanzierungsmodelle für smarte Services undEinrichtungen im Wohnumfeld erprobt werden. Liegen-schaftsübergreifende Demonstrationsprojekte werdenausdrücklich begrüßt.

Um die Umsetzungswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wirdangeraten, die erforderlichen behördlichen Genehmi-gungen bereits vor Projektbeginn einzuholen.

Unbeschadet der Bestimmung in Pkt. 1.1.a der Allge-meinen Förderungsbedingungen der FFG für Förder-verträge auf der Grundlage der FTI-Richtlinien zumunverzüglichen Projektbeginn nach Gewährung derFörderung und zur Durchführung von Projektvor habeninnerhalb der vereinbarten Frist, gilt für diesen Aus-schreibungsschwerpunkt, dass• der Zeitpunkt eines allenfalls verzögerten Projekt-

beginns des Vorhabens in begründeten Ausnahme-fällen, nämlich bei nachweislichen Verzögerungendurch Behördenverfahren, wie z. B. Änderung derFlächenwidmung, Baubewilligung, mietrechtlichesSchlichtungsverfahren o. Ä., max. 9 Monate nachÜbersendung des Vertragsentwurfs liegen darf und

• eine Verlängerung der Projektlaufzeit um max. 1Jahr ebenfalls nur in den oben genannten begrün-deten Ausnahmefällen möglich ist.

Schwerpunktspezifische Anforderungen

• Ein Nachweis der aktiven Einbindung der Wohnbau-träger bzw. Liegenschaftseigentümer ist erforderlich.

• Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung sindgeeignete Maßnahmen zur Auswertung für den „so-zialen Impact“ der Projekte vorzusehen. Erforderlichesozialwissenschaftliche Kompetenz muss im Konsor-tium oder als Subauftragnehmer vorhanden sein.

• Die Spezifizierung eines technischen Monitoring-Systems inkl. der Messgrößen und des erwartetenImpacts hat im Demoprojekt zu erfolgen.Die Durchführung des spezifizierten Monitorings(Zeitraum max. 3 Jahre) am Demonstrationsobjekt/-an den Demonstrationsobjekten kann Gegenstandeiner Folgeeinreichung sein (vgl. Ausschreibungs-schwerpunkt 7: Impact-Monitoring bereits abge-schlossener Smart City Demo-Projekte).

Schwerpunkt 3 Smarte Nutzung von Industrie- bzw. Gewerbegebieten

Max. beantragbare F&E-Förderung: 650.000 EuroDieser Schwerpunkt zielt auf bestehende oder in Pla-nung befindliche Industrie- und Gewerbegebiete ab,die innerhalb des städtischen Ballungsraums oder anStadträndern bzw. in Stadtregionen liegen. Diese könnendurch die Anwendung smarter Energietechnologienbzw. durch Energiemanagement-Maßnahmen zuneh-mend als Prosumer im urbanen Kontext fungieren,indem sie ihren eigenen Energiebedarf effizient undvermehrt durch nachhaltige Energiequellen decken und produzierte Energieüberschüsse für die Nutzungim städtischen Umfeld bereitstellen.

Um einen österreichweiten Impuls zu geben, werdenmöglichst Vorhaben in unterschiedlichen Regionen gesucht, die sich durch ihre technologischen Schwer-punkte unterscheiden.

Schwerpunktspezifische Anforderungen

• Verpflichtende Beteiligung von Industrie- bzw.Gewerbeunternehmen als Konsortialpartner.

• Ein Nachweis der aktiven Einbindung von Energie-versorgern/Netzbetreibern ist erforderlich.

• Im Demoprojekt hat die Spezifizierung eines techni-schen Monitoring-Systems inkl. der Messgrößenund des erwarteten Impacts zu erfolgen.Die Durchführung des spezifizierten Monitorings(Zeitraum max. 3 Jahre) am Demonstrationsobjekt/an den Demonstrationsobjekten kann Gegenstandeiner Folgeeinreichung sein (vgl. Ausschreibungs-schwerpunkt 7: Impact-Monitoring bereits abge-schlossener Smart City Demo-Projekte).

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung10

Schwerpunkt 4 Smarte Nutzung von Brach- bzw. Leerstandsflächen

Max. beantragbare F&E-Förderung: 650.000 EuroIm Sinne einer optimierten Nutzung des Siedlungs-raums und einer nachhaltigen Stadtentwicklung könnenin diesem Schwerpunkt Maßnahmen zur (Wieder-) Belebung vernachlässigter gewerblicher und/oder industrieller Quartiere sowie integrierte Umsetzungs-konzepte für Zwischen- oder Nachnutzungen unter Bezugnahme auf die Handlungsfelder des Programmsausgearbeitet und demonstriert werden.Demonstrationsvorhaben müssen auf energieeffizien-ten und CO2-neutralen Nutzungskonzepten beruhenund auf den Einsatz erneuerbarer Energieträger ausge-richtet sein. Besonders in Innenstadtlagen können re-levante Beiträge zur urbanen Klimawandelanpassung(Vermeidung von Hitzeinseln etc.) erbracht werden.

Schwerpunktspezifische Anforderungen

• Ein Nachweis der aktiven Einbindung der Liegen-schaftseigentümer ist erforderlich.

• Im Demoprojekt hat die Spezifizierung eines techni-schen Monitoring-Systems inkl. der Messgrößenund des erwarteten Impacts zu erfolgen. Die Durchführung des spezifizierten Monitorings(Zeitraum max. 3 Jahre) am Demonstrationsobjekt/an den Demonstrationsobjekten kann Gegenstandeiner Folgeeinreichung sein (vgl. Ausschreibungs-schwerpunkt 7: Impact-Monitoring bereits abge-schlossener Smart City Demo-Projekte).

• Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung sind ggf. geeignete Maßnahmen zur Auswertung für den „sozialen Impact“ der Projekte vorzusehen.In diesem Fall muss die erforderliche sozialwissen-schaftliche Kompetenz im Konsortium/als Subauf-tragnehmer vorhanden sein.

Schwerpunkt 5 Innovative Energiespeicher-lösungen für Stadtquartiere/urbane Regionen

Max. beantragbare F&E-Förderung: 850.000 EuroZiel der 2016 gestarteten Speicherinitiative des Klima-und Energiefonds ist es, relevante Themen zur Weiter-entwicklung unterschiedlicher Speichertechnologienund deren effektive Integration ins Energiesystem auf-zuzeigen. Nähere Informationen sowie den Abschluss-bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen findenSie unter www.speicherinitiative.at.

Die Empfehlungen der ExpertInnen finden nun in unter-schiedlichen Programmen des Klima- und Energie-fonds ihren Niederschlag:

• Energieforschungsprogramm Ausschreibung 2017• Vorzeigeregion Energie Ausschreibung 2017 • Im Rahmen der Klima- und Energie-Modellregionen

sind 2017 Machbarkeitsstudien für Speicherlösungenin bestehenden Klima- und Energie-Modell regionenausgeschrieben.

Bezugnehmend auf die Empfehlungen der Speicher -initiative sind für die gegenständliche AusschreibungDemonstrationsprojekte mit urbanem Quartiers -bezug relevant und daher Inhalt des gegenständlichenSchwerpunktes:• Wärme- und Kälteversorgung in Stadtquartieren• Speicherlösungen zur Eigenverbrauchserhöhung

von Photovoltaikanlagen• Speicher in Industrie und Gewerbe• Mikro-Grid-Lösungen

Demoprojekte realisieren Pilotumsetzungen innovativerSpeicherlösungen in Stadtteilen und städtischen Bal-lungsräumen und legen besonderes Augenmerk auf dieAbstimmung von Betreiber- und EndkundInneninteres-sen bei der Erprobung neuartiger Geschäftsmodelle fürdie gemeinsame Speichernutzung im Stadtquartier.

In diesem Ausschreibungsschwerpunkt ist es auchmöglich, Projekte einzureichen, die die Zusammen -arbeit mit einem vom Programm „Stadt der Zukunft“geförderten „Innovationslabor zur PV-Eigenverbrauchs-optimierung“ anstreben.

Schwerpunktspezifische Anforderungen

• Verpflichtende Beteiligung von Energieversorgungs-unternehmen als Konsortialpartner.

• Ein Nachweis der aktiven Einbindung relevanterProsumer ist erforderlich.

• Die Spezifizierung eines technischen Monitoring-Systems inkl. der Messgrößen und des erwartetenImpacts hat im Demoprojekt zu erfolgen. Die Durchführung des spezifizierten Monitorings(Zeitraum max. 3 Jahre) am Demonstrationsobjekt/an den Demonstrationsobjekten kann Gegenstandeiner Folgeeinreichung sein (vgl. Ausschreibungs-schwerpunkt 7: Impact-Monitoring bereits abge-schlossener Smart City Demo-Projekte).

Schwerpunkt 6 Stadtoasen: smarte Grün- und Freiraumgestaltung im urbanen Raum

Max. beantragbare F&E-Förderung: 650.000 EuroGesucht werden neuartige, großflächige Umsetzungs-projekte, die das Handlungsfeld Grün- und Freiraum inKombination mit mindestens 1 anderen Handlungsfeld

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung 11

im verdichteten städtischen Raum adressieren. Diezentrale Herausforderung besteht darin, Stadtoasenin ihrer ganzheitlichen Dimension zu betrachten undLösungen zu entwickeln, die im Demoprojekt aneinen konkreten Standort und dessen Rahmenbe -dingungen angepasst sind und sich zugleich durchhohe Replizierbarkeit, z. B. im sozialen Wohnbau,auszeichnen.

Die gesuchten innovativen Vorhaben zielen auf die Realisierung vernetzter grüner bzw. grün-blauer Infrastrukturen ab, die mit Nature-based Solutions zu Verbesserungen in möglichst vielen Bereichen beitragen,u. a. durch:• Vermeidung von Hitzeinseln und mikroklimatische

Verbesserungen, welche die Qualität urbanen Wohnens erhöhen und den Aufenthalt der Stadt -bewohnerInnen im Freien unterstützen, u.a. durchBeschattung und Verdunstung im Sommer, Beson-nung in den Übergangsjahreszeiten, Windkomfortetc.

• Ersatz von „grauen Infrastrukturen“ durch „grüne/grün-blaue Infrastrukturen“ zur Erzielung von Energieeinsparungen und Verbesserung der Wirt-schaftlichkeit von Smart City-Vorhaben, z. B. durchWegfall von Investitionskosten für technische Kühl-einrichtungen

• Regenwasserbewirtschaftung zur Annäherung anden natürlichen Wasserhaushalt sowie Verwendungvon Grün- und Freiraumelementen zur Vermeidungder Auswirkungen extremer Niederschlagsereig-nisse als Beitrag zu den Klimawandelanpassungenim urbanen Raum

• innovative Konzepte zur Stärkung der regionalenBiodiversität/Artenvielfalt und unterstützende Maß-nahmen für Nützlinge (z. B. Wildbienen) und Ver -ringerung des laufenden Aufwands zur Pflege derStadtvegetation durch Anwendung von vegetations-technischen Konzepten als integrativem Bestandteilganzheitlicher Smart City-Vorhaben

In diesem Ausschreibungsschwerpunkt ist es auchmöglich, Projekte einzureichen, die die Zusammen -arbeit mit einem vom Programm „Stadt der Zukunft“geförderten Innovationslabor zum (dortigen) Themen-feld „Innovationen für die grüne Stadt“ anstreben.

Schwerpunktspezifische Anforderungen

• Die Synergien zwischen dem vorgeschlagenenStadtoasen-Konzept und weiteren angesprochenenHandlungsfeldern sowie prinzipielle Überlegungenzur wirtschaftlichen Machbarkeit der vorgeschlage-nen Stadtoasen-Lösung sind bereits im Projekt -antrag explizit zu erläutern.

• Eingefordert wird ein verwertbares Monitoring sowieeine Auswertung der unterschiedlichen Benefit -radien – wenn möglich übergreifend betrachtet. Eine Monitoring-Phase von mindestens 10 Monateninnerhalb der Projektlaufzeit ist vorzusehen. ZentraleFragestellung ist hier: Was bringt das Projekt aufden Ebenen der folgenden Benefits:– Klimawandelanpassung (urbane Hochwässer

durch Starkregenereignisse, Hitzeinselvermei-dung, Umweltauswirkungen, Luftqualität, Feinstäube etc.)

– Energieeinsparung und Ressourcenschonung(Betriebskosteneinsparungen, Substitution vonStandardbauteilen wie z. B. Klimaanlagen undaußenliegenden Verschattungsanlagen, Mate-rialien und Know-how regionale Wertschöpfung)

– Markt (Jobs, neue Marktzweige z. B. in der Pflege,neue Produkte und Services und Finanzierungs-modelle, Marktverbreiterung, Betreibermodelleu. v. m.)

– Lebensqualität, Standortattraktivität, Gesundheit,Krankheitstagereduktion, soziale Auswirkungen(z. B. „Gartln“, gemeinsam Natur erleben undSport betreiben, Community Building), vulne -rable Gruppen (Alt, Jung, Arm), Green Change of Mind u. dgl.

– CO2-Einsparungen (Ressourcennutzung, CO2-Senken, Grauenergie, Lebenszykluskosten)

– Naturschutz, Erhalt und Artenvielfalt (z. B. Wild-bienen, Vögel, Pflanzen, Bekämpfung invasiverArten, Biodiversität)

• Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung sindggf. geeignete Maßnahmen zur Auswertung für den„sozialen Impact“ der Projekte vorzusehen. In diesem Fall muss die erforderliche sozialwissen-schaftliche Kompetenz im Konsortium/als Subauf-tragnehmer vorhanden sein.

Um die durch die gesetzten Maßnahmen erzielten Effekteaufzuzeigen und die Replizierbarkeit der Projektergeb-nisse sicherzustellen, ist/sind im Projektverlauf nach-weislich• durch einen technischen und wirtschaftlichen

Vergleich mit alternativen Lösungen ohne Stadt -oasen-Komponente sowie die Entwicklung eineslangfristigen Finanzierungs- und Betreibermodellsdie technisch-wirtschaftliche Machbarkeit desStadtoasen-Konzepts zu belegen,

• Demonstrationsobjekte/-räume u. dgl. öffentlich zugänglich zu machen und

• Maßnahmen zur Disseminierung der Projektergeb-nisse unter aktiver Einbeziehung von relevantenSmart City-Anspruchsgruppen, u. a. Stadtbewohne-rInnen, Quartiers-/Grätzel-Management, zivil -gesellschaftlichn Initiativen, am Ergebnistransfer

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung12

interessierten VertreterInnen weiterer Städte/Ge-meinden u. dgl., zu setzen. Die Disseminierungs -aktivitäten sind im Antrag als eigenes Arbeitspaketdarzustellen. Bei jeder Status- sowie der Endprä-sentation (siehe Punkt 3.3.4 „Allgemeine formale Anforderungen an Umsetzungsprojekte“) ist eineVor-Ort-Besichtigung mit Ergebnispräsentation vorzusehen.

3.3.3 Allgemeine inhaltliche Anforderungenan Umsetzungsprojekte

1. Mit der gegenständlichen Ausschreibung werdendie Handlungsfelder Gebäude, Energie, kommu-nale Ver- und Entsorgung, urbane Mobilität,Kommunikation & Information sowie Grün- undFreiraum adressiert. Jedes Projektvorhaben (aus-genommen F&E-Dienstleistungen) muss in einemräumlichen Bezugsgebiet mindestens 2 dieser Bereiche abdecken und ist nach Möglichkeit mitdem Querschnittsthema soziale Innovation zukombinieren.

2. Verfolgung eines integrativen und systemüber-greifenden Ansatzes8 , der modellhaft umgesetztwird: Darunter wird die Betrachtung von miteinan-der in einer Wechselbeziehung stehenden fachli-chen Fragestellungen, die Wahl eines geeignetenBezugsgebietes, die Berücksichtigung aller relevan-ten Akteure und Stakeholder und gegebenenfalls die Bündelung verfügbarer finanzieller Ressourcenverstanden. Als urbaner Kontext gelten Stadtteile,Quartiere, Siedlungsgebiete oder Räume, die funk-tional miteinander verbunden sind.

3. Abschätzung der erwarteten Wirkung mittelsquantitativer Angaben – Ist-Soll-Vergleich der ein-gereichten Maßnahmen: Um die Maßnahmen, dieinnerhalb der eingereichten Projekte vorgesehensind, beurteilen zu können, werden im Rahmen derProjekteinreichung quantitative Angaben zu Grund-daten sowie Energieverbrauch, Energieaufbringung,Mobilität verlangt. Der Fokus liegt hier auf der Dar-stellung, welche Veränderungen durch die Maßnah-men erreicht werden sollen – daher sind jeweils derIst-Stand sowie der erwartete Soll-Stand abzubil-den. Die Bezugsgebiete, in denen die vorgesehenenMaßnahmen gesetzt werden sollen und für die eineAngabe über Indikatoren durchgeführt wird, sind u. a.

abhängig von den betroffenen Technologien, derenIntegration sowie weiteren Rahmenbedingungenund daher durch die Antragstellenden festzulegen.

Wichtig ist, die jeweiligen Systemgrenzen für die Angaben zu beschreiben und zu begründen, warumdiese so gewählt worden sind. Die angegebenenWerte können zum Zeitpunkt der Einreichung relativformuliert sein und im Projektverlauf im Rahmender wissenschaftlichen Begleitung in absolute Werteverändert werden.Diese Angaben dienen nicht dem Vergleich der ein-gereichten Projektvorhaben untereinander. Sie wer-den ausschließlich zur Beurteilung innerhalb einerEinreichung herangezogen und können die Chanceneiner positiven Beurteilung innerhalb der vorge -sehenen Bewertungskriterien (siehe dazu die ent-sprechenden Instrumentenleitfäden) beeinflussen.Können die geplanten Maßnahmen mittels der vor-gesehenen Indikatoren für den Ist-Soll-Vergleichnicht erfasst werden, kann die Wirkungsabschätzungim Rahmen der Projekteinreichung unter Angabeeiner Begründung in der Projektbeschreibung ent-fallen.

4. Synergien mit laufenden oder abgeschlossenen(Forschungs-)Projekten sind explizit erwünscht und sollen transparent dargestellt werden.

Ebenfalls wünschenswert ist die explizite Bezug-nahme auf vorliegende Anforderungen bzw. Ergebnisse einer Vision oder einer Entwicklungs-Roadmap, auf konkrete Maßnahmenpläne oder vergleichbare Konzepte einer österreichischenStadt(region).

3.3.4 Allgemeine formale Anforderungenan Umsetzungsprojekte

1. Eine Umsetzung des geplanten Projektumfangesinnerhalb der beantragten Laufzeit wird erwartet.Die entsprechenden Voraussetzungen für eine er-folgreiche Realisierung während der Projektlaufzeit(z. B. Vorliegen behördlicher Genehmigungen) müs-sen daher erfüllt sein und sind im Projektantrag dar-zustellen. Besteht im Projekt bzw. in Projektteilenein Entwicklungsrisiko, so ist darauf im Projekt -arbeitsplan mittels Vorsehens geeigneter Stop-and-go-Entscheidungen (Meilensteine) zu reagieren.

8) In diesem Programm wird NICHT die Entwicklung neuer Technologien, technologischer (Teil-)Systeme oder urbaner Services und Dienstleistungengefördert. Diese Inhalte werden im Programm „Stadt der Zukunft“ ausgeschrieben.

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung 13

2. Durchführung von Statuspräsentationen unter Teil-nahme relevanter Stakeholder sowie Einbeziehungdes Programm-Managements des Klima- undEnergiefonds zu folgenden Zeitpunkten im Projekt-verlauf:– erste Präsentation: 5–7 Monate nach

tatsächlichem Projektstart,– danach in jedem Projektjahr eine weitere

Zwischenpräsentation sowie– eine Abschlusspräsentation der Ergebnisse bei

Projektende.

3.4 F&E-Dienstleistung

Schwerpunkt 7 Impact-Monitoring bereits abgeschlossener Smart City Demo-Projekte

Zielvorgaben und zu bearbeitende Fragestellungen

In den bisherigen Ausschreibungen der Smart-Cities-Initiative wurden bereits mehrere Demonstrations -vorhaben gefördert und umgesetzt. Aufgrund vonVerzögerungen war es im Rahmen dieser Projekte jedoch nicht immer möglich, die geplanten Monitoring-Maßnahmen während der Projektlaufzeit durchzuführen.

Gegenstand der Ausschreibung

Da das Lernen aus den Ergebnissen und Erfahrungender Förderprojekte wesentlich für die Erreichung derProgrammziele ist, zielt diese 2017 erstmals ausge-schriebene F&E-Dienstleistung darauf ab, ein Ex-post-Monitoring durchzuführen.

Zur Einreichung eingeladen werden Smart Cities-Demonstrationsvorhaben, deren Projektlaufzeit am 19.09.2017 bereits geendet hat bzw. bei denen dasF&E-Projekt längstens bis 01.06.2018 läuft.

Die Monitoring-Maßnahmen sollen auf den Planungenfür das ursprüngliche Demonstrationsprojekt aufbauenund die für das Projekt relevanten Handlungsfelderumfassen. Je nach Projektinhalt sind Monitoring-Maßnahmen auf Basis technischer Indikatoren zur Bewertung von Energieeinsparungen und klimaschutz-relevanten Projektauswirkungen ebenso vorzusehenwie ggf. Auswertungen zu sozialen Wirkungen der Projektumsetzung.

Leistungsbestandteile der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistung sind neben der Datenerfassung und -erhebung (quantitativ und qualitativ) auch die Auf -bereitung, Auswertung und Interpretation der gewon-nenen Daten.

Monitoring-Maßnahmen bei Gebäuden haben sich anden im Rahmen des Programms „Stadt der Zukunft“ er-arbeiteten Vorgaben für das Monitoring zu orientieren.9

Erwartete Ergebnisse

Publizierbarer Monitoring-Bericht zum entsprechendenDemonstrationsvorhaben, um für künftige Vorhabendas vorhandene Optimierungspotenzial in energetischer,ökologischer und sozialer Hinsicht besser nutzen zukönnen.

Schwerpunktspezifische Anforderungen

• Die Bildung von Bieterkonsortien mit einem breitenKompetenzspektrum ist zulässig. In jedem Fall hatein Bieterkonsortium bzw. ggf. auch ein allein auf-tretender Bieter seine Kompetenzen und Erfahrungenin Form von ExpertInnen-CVs und Referenzprojektennachzuweisen.

• Innerhalb der Projektlaufzeit sind verpflichtend 1Zwischenpräsentation (Projektmonat 6 bis 9) sowie1 Endpräsentation in den Räumlichkeiten des Klima-und Energiefonds vorzusehen.

Indikative Projektdauer:max. 24 Monate ohne Option auf Verlängerung

Indikative Projektkosten: max. 50.000 Euro zzgl. allfälliger USt.

Schwerpunkt 8 Smart Cities und Sustainable Development Goals: Anknüpfungs-punkte und Projektpotenziale

Mit Beginn des Jahres 2016 trat die Agenda 2030 fürnachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen offi-ziell in Kraft. Durch ihre universelle Gültigkeit und auf-grund des ganzheitlichen Entwicklungsansatzes, derWirtschaft, Soziales und Ökologie gleichrangig berück-sichtigt und dabei auch die Wahrung der Menschen-rechte, Rechtsstaatlichkeit, Good Governance, Friedenund Sicherheit einfordert, stellt die Agenda 2030 einNovum dar.

9) www.ffg.at/sites/default/files/allgemeine_downloads/thematische%20programme/Energie/sdz_4as_vertragsbeilage_tf5_demogebaeude_v1_20160929.docx

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Österreich hat sich ebenso wie alle anderen UNO-Mit-gliedstaaten verpflichtet, auf die Umsetzung der Agenda2030 mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen(Sustainable Development Goals, SDGs) auf nationaler,regionaler und internationaler Ebene bis zum Jahr 2030hinzuarbeiten. Im März 2017 wurden vom Bundeskanz-leramt und dem Bundesministerium für Europa, Inte-gration und Äußeres in diesem Zusammenhang dieBeiträge der Bundesministerien zur Umsetzung derAgenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch Öster-reich im Jahr 2016 dargestellt.10

Auf internationaler Ebene wurde zur Unterstützung derUmsetzung der SDGs mit der United Smart-Cities-Ini-tiative (USC) ein Multi-Stakeholder-Projekt etabliert,das sich mit Schwerpunktthemen wie urbaner Mobili-tät, nachhaltigem Wohnbau, sauberer Energie, Abfall-wirtschaft und IKT befasst und sich die Entwicklungvon standardisierten Indikatoren zur Identifikation vonAktionsfeldern für eine smarte Stadtentwicklung zumZiel gesetzt hat.11

Die Entwicklung nachhaltiger Städte und Gemeindenwird dezidiert durch das nachhaltige EntwicklungszielSDG 11 angesprochen. Relevante Aspekte für die ganz-heitliche Betrachtung einer der Smart City-Entwick-lung sind darüber hinaus auch in weiteren SDGsadressiert (u. a. SDG 6, 7, 8, 9, 13, 17).

Gegenstand der Ausschreibung

Mit der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistung soll eineGrundlage für die Integration der Perspektiven und Ziel-setzungen der SDGs im Rahmen der strategischen Weiter-entwicklung der Smart-Cities-Initiative gelegt werden.

Die folgenden Fragestellungen sind auszuarbeiten undin einem Kurzbericht sowie in 3 Präsentationen darzu-stellen (siehe unten):

Fragenblock 1:• Welche für die nachhaltige Entwicklung der öster-

reichischen Städte und Gemeinden relevanten The-men und Aktionsfelder werden von der UN-Agenda2030 mit den 17 nachhaltigen Entwicklungszielen(SDGs) adressiert?

• Welche Querverbindungen zwischen der inhaltlichenund strategischen Ausrichtung der SDGs und denSchwerpunktthemen und Handlungsfeldern derSmart-Cities-Initiative sind gegeben?

Mit Fragenblock 1 soll zunächst der Rahmen für diestrategische Verknüpfung zwischen SDGs und derSmart-Cities-Initiative geschaffen werden. Anhandeiner Detailanalyse der SDGs ist herauszuarbeiten,welche konkreten Teilaspekte für die smarte Stadt-entwicklung in Österreich vorrangig von Bedeutungsind. Ferner soll ein Vergleich zwischen SDGs und derSmart-Cities-Initiative auf einer umsetzungsrelevantenEbene vorgenommen werden mit dem Ziel, neue Aspekte von bereits von der Smart-Cities-Initiativeangesprochenen Themen und Handlungsfeldern herauszuarbeiten bzw., soweit gegeben, gänzlich neue Ansatzpunkte (strategisch, thematisch, metho-disch) zu identifizieren, die für die Smart-Cities-Initia-tive und ihre österreichischen Zielgruppen relevantsein können. Als Ergebnis der Analyse wird eine aufdie Smart-Cities-Initiative bezogene Auswahl aus denSDGs erwartet sowie eine Begründung, warum diesespeziell für die Zielgruppen des Programms relevantist.

Fragenblock 2:• Welche nachhaltigen Entwicklungsziele der SDGs

sind für die Transformation der österreichischenStädte und Gemeinden in/zu Smart Cities beson-ders relevant und wie werden diese derzeit ange-sprochen?

• Welche Beiträge wurden und werden von österrei-chischen Städten und Gemeinden zur Umsetzungder Agenda 2030 in den bereits abgeschlossenenoder laufenden Umsetzungsprojekten der Smart-Cities-Initiative geleistet?

• Inwieweit beziehen sich die österreichischen Ak-teure einer smarten Stadtentwicklung jenseits derSmart Cities-Initiative auf den strategischen Rahmender UN-Agenda 2030 und ihre nachhaltigen Ent-wicklungsziele?

In Fragenblock 2 soll die zuvor getroffene und mit demAuftraggeber abgestimmte Auswahl aus den SDGs mitden im Rahmen der Smart-Cities-Initiative gefördertenin Beziehung gesetzt werden. Dazu sollen die auf derProgramm-Website www.smartcities.at aufrufbarenBeschreibungen der 21 Umsetzungsprojekte12 mittelsDesk Research analysiert werden, um eine Übersichtder Beiträge dieser Umsetzungsprojekte zu den SDGszu erarbeiten. Insbesondere sollen vom Bearbeitungs-team Ansatzpunkte für gute Praxis aus laufenden oderbereits abgeschlossenen Smart City Demo-Projektenidentifiziert werden. Eine direkte Einbindung von

10) http://archiv.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=6572411) https://sustainabledevelopment.un.org/partnership/?p=1000912) Infos unter www.smartcities.at/stadt-projekte/smart-cities/?sort_order=desc#pagetop

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Projektträgern oder weiteren Stakeholdern ist in dieserPhase nicht vorgesehen.

Die Ergebnisse zu Fragenblock 1 und 2 sind im Rahmeneiner Zwischenpräsentation zu präsentieren und wer-den zur Präzisierung und Detailabstimmung der Aus -arbeitungen zu Fragenblock 3 herangezogen.

Fragenblock 3:Aufbauend auf den vorangegangenen Analysen, sindHandlungsempfehlungen für die Smart-Cities-Initiativeanhand der folgenden Leitfragen auszuarbeiten undzu präsentieren:• Welche Maßnahmen werden für die Smart-Cities-

Initiative des Klima- und Energiefonds vorgeschla-gen, um bestehende und zukünftige Smart City-Vorhaben verstärkt auf die SDGs auszurichten sowiedie Beiträge der in diesem Rahmen durchgeführtenSmart City-Vorhaben zu den SDGs sichtbar zu machen?

• Welche Maßnahmen werden empfohlen, um dieSmart-Cities-Initiative verstärkt mit den Akteurender UN-Agenda 2030 zu verknüpfen und für die Beiträge des Programms zur Erreichung der SDGsSichtbarkeit auf nationaler und internationalerEbene zu erzielen?

Die ausgearbeiteten Handlungsempfehlungen sollen u.a. Vorschläge für Schwerpunktsetzungen in zukünfti-gen Ausschreibungen und anderen Maßnahmen derSmart-Cities-Initiative sowie Überlegungen zum laufen-den Monitoring der Beiträge des Programms zu denZielsetzungen der Agenda 2030 beinhalten.

Abschließend soll ein Überblick über nationale und internationale Aktivitäten und Events mit SDG-Bezuggegeben werden samt Vorschlägen für eine internatio-nal sichtbare Präsentation der Smart-Cities-Initiativeund der Beiträge der österreichischen Smart Cities zurUmsetzung der Agenda 2030.

Schwerpunktspezifische Anforderungen

• Um eine eingehende Bearbeitung der verschiedenenfür die Smart-Cities-Initiative relevanten Aspekte derSDGs sicherzustellen, ist die Bildung von Bieterkon-sortien mit einem breiten Kompetenzspektrum zu-lässig. In jedem Fall hat ein Bieterkonsortium bzw.ggf. auch ein allein auftretender Bieter seine Kom-petenzen und Erfahrungen in Form von ExpertIn-nen-CVs und Referenzprojekten nachzuweisen.

• Innerhalb der Projektlaufzeit sind verpflichtend 1Kick-off (Projektmonat 1), eine Zwischenpräsentation(Projektmonat 4 oder 5) sowie 1 Endpräsentation(Projektmonat 8) in den Räumlichkeiten des Klima-und Energiefonds vorzusehen.

• In diesem Ausschreibungsschwerpunkt wird nur 1Projekt finanziert.

Indikative Projektdauer:max. 8 Monate ohne Option auf Verlängerung

Indikative Projektkosten: max. 25.000 Euro zzgl. allfälliger USt.

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung16

4.0 Administrative Hinweise zur Ausschreibung

4.1 Zielgruppe

Die Ausschreibung adressiert Akteure, die zur konkreten Umsetzung von Demonstrationsprojekten in Richtung einer Smart City beitragen können, das sind insbeson-dere:• Städte, Gemeinden• Unternehmen (von Industrie/Großbetrieben

bis KMUs), insbesondere– Energieversorgungsunternehmen,

Energiedienstleister– Bauträger, Immobilienentwickler, Investoren– Infrastrukturbetreiber (z. B. aus den Bereichen

Gebäudemanagement, Energie[netze], kommu-nale Versorgungs- und Entsorgungssysteme,Kommunikations- und Informationssysteme,Mobilität etc.)

– Akteure aus der Raum-, Verkehrs- undLandschaftsplanung

• Forschungseinrichtungen

• VerbraucherInnen (z. B. Gewerbebetriebe,Testhaushalte u. dgl.)

• BürgervertreterInnen, NGOs, Smart City-Plattformen

4.2 Ausschreibungsdokumente

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronischvia eCall unter der Webadresse https://ecall.ffg.atmöglich. Als Teil des elektronischen Antrags ist dieProjektbeschreibung (inhaltliches Förderansuchen)über die „eCall Upload“-Funktion anzuschließen.

Für Einreichungen im gewählten Instrument (sieheAusschreibungsübersicht) sind die jeweils spezifischenVorlagen zu verwenden. Förderkonditionen, Ablauf derEinreichung und Förderkriterien sind im jeweiligenInstrumentenleitfaden beschrieben.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die für die jeweiligenInstrumente relevanten Dokumente:

Übersicht Ausschreibungsdokumente – Förderungenzum Download: www.ffg.at/smart-cities

Sondierungen

Kooperative F&E-Projekteder Experimentellen Entwicklung

Allgemeine Regelungen zu Kosten

_Instrumentenleitfaden Sondierungen_Projektbeschreibung Sondierungen_Kooperationserklärung für Sondierungen_eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)13

_Instrumentenleitfaden Kooperative F&E-Projekte_Projektbeschreibung Kooperative F&E-Projekte_eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)13

_Kostenleitfaden 2.0 (Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten)

13) Liegen keine Daten im Firmen-Compass vor (z. B. bei Vereinen und Start-ups), so muss im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahrelt. KMU-Definition vorgenommen werden.

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Ergänzender Hinweis zu anerkennbaren Kosten:Bei Demonstrationsgebäuden bezieht sich die Förde-rung auf die mit der Innovation in direkter Verbindungstehenden Elemente des zu errichtenden bzw. zu sanierenden Gebäudes (innovative Mehrkosten). FürDemonstrationsgebäude, -gebäudeverbände oder -gebäudeteile kann daher in den Kostenpositionen„Sach- und Materialkosten“ und „F&E-Infrastruktur-nutzung“ KEIN Gemeinkostenzuschlag aufgeschlagenwerden. Die automatisierte Berechnung des Gemein-kostenzuschlags im eCall wird im Zuge einer allfälligenVertragserrichtung entsprechend angepasst.

4.3 Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage für Förderungen im Rahmen derInstrumente Sondierung und Kooperatives F&E-Projektkommt die Richtlinie zur Förderung der wirtschaft-lich-technischen Forschung, Technologieentwicklungund Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RLdes Bundesministers für Verkehr, Innovation undTechno logie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/I2/2014) unddes Bundesministers für Wissenschaft, Forschungund Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014)mit Geltung ab 01.01.2015, zur Anwendung:www.ffg.at/sites/default/files/downloads/page/richt -linie_fti_2015_themen.pdf

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils gel-tende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht

ausschlaggebend (ab 01.01.2005: KMU-Definitiongemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom06.05.2003 [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36–41]). Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils gelten-den Fassung anzuwenden.

Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwick-lungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 10 Z 13 Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006in der Fassung BGBl. I Nr. 15/2010 (in der Folge BVergG2006), angewendet.

4.4 Umweltförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting

Für Kooperative F&E-Projekte der ExperimentellenEntwicklung, welche vom Klima- und Energiefonds imRahmen des Programms „Smart Cities Demo 2017“gefördert werden, besteht die Möglichkeit einer kombi-nierten Förderung von Demonstrations- und Pilotanla-gen in Kooperation mit der KPC unter Anwendung derFörderrichtlinien 2015 der Umweltförderung im Inland(UFI). Nähere Informationen zur Möglichkeit der Inan-spruchnahme dieser kombinierten Förderung siehewww.umweltfoerderung.at/betriebe/forschungspro-gramme-des-klima-und-energiefonds/navigator/for-schung-innovation/forschungsprogramme-des-klima-und-energiefonds.html.

Übersicht Ausschreibungsdokumente – F&E-Dienstleistungenzum Download: www.ffg.at/smart-cities

F&E-Dienstleistungen _Instrumentenleitfaden F&E-Dienstleistungen_Bietererklärung (im eCall)_Inhalt des Anbotes_Mustervertrag

Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekteinreichung entsprechend den Konditionen und Kriteriendes jeweiligen Förder-/Finanzierungsinstruments (vgl. Abschnitt 3.1 im jeweiligen Instrumentenleitfaden)nicht erfüllt und handelt es sich um nicht behebbare Mängel, wird das Förder-/Finanzierungsansuchen beider Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förder-/Finanzierungsansuchenausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt. Eine detaillierte Check-liste hinsichtlich der Konditionen und Kriterien des jeweiligen Förder-/Finanzierungsinstruments findenSie am Beginn der Formulare „Projektbeschreibung“ (Förderungen) bzw. „Inhalt des Anbots“ (F&E-Dienst-leistungen).

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Industrielle Forschung FFG

„Industrielle Forschung“ bezeich-net planmäßiges Forschen oderkritisches Erforschen zur Gewin-nung neuer Kenntnisse und Fertig-keiten. Ziel ist, neue Produkte,Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirkli-chung erheblicher Verbesserun-gen bei bestehenden Produkten,Verfahren oder Dienstleistungennutzen zu können. Hierzu zähltauch die Schöpfung von Teilenkomplexer Systeme, die für die industrielle Forschung und ins -besondere die Validierung vontechnologischen Grundlagen notwendig sind.

Experimentelle Entwicklung FFG

„Experimentelle Entwicklung“bezeichnet den Erwerb, die Kom-bination, die Formung und dieVerwendung vorhandener wissen-schaftlicher, technischer, wirt-schaftlicher und sonstigereinschlägiger Kenntnisse undFertigkeiten zur Erarbeitung vonPlänen und Vorkehrungen oderKonzepten für neue, veränderteoder verbesserte Produkte, Ver-fahren oder Dienstleistungen.Dazu zählen auch andere Tätig -keiten zur Definition, Planung undDokumentation neuerer Produkte,Verfahren und Dienstleistungensowie auch die Erstellung von Ent-würfen, Zeichnungen, Plänen undanderem Dokumentationsmaterial,soweit dies nicht für gewerblicheZwecke bestimmt ist.

Demonstrationsanlage KPC

„Demonstrationsanlagen“ im Sinneder Richtlinie für die Umweltförde-rung im Inland sind Anlagen mitsehr hohem innovativem Charak-ter. Sie zeichnen sich dadurch aus,dass sie über Standardtechnolo-gien hinausgehen, und dienen zurErprobung bzw. Einführung neueroder wesentlich verbesserter Tech-nologien.

Eine Förderung einer Demonstra-tionsanlage im Programm „Smart Cities Demo“ durch die KPC setztdarüber hinaus voraus, dass dieDemonstrationsanlage direkt aufden Forschungstätigkeiten inner-halb des Smart Cities-Projektsaufbaut.

Der damit zu erwartende Umwelt-effekt ist einschätzbar und quanti-fizierbar. Förderfähig sind Investi-tionen, die für die Erreichung desUmwelteffekts unmittelbar not-wendig sind.

4.5 Anrechnung als Endenergie-verbrauchseinsparung

(Bundes-Energieeffizienzgesetz)

Soweit die geförderte Maßnahme als Endenergiever-brauchseinsparung im Sinne des Bundes-Energie -effizienzgesetzes (EEffG) anrechenbar ist, wird diesealiquot zur gewährten Förderung dem Klima- undEnergiefonds als strategische Maßnahme gemäß § 5Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise odergänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Maß-nahmen durch verpflichtete Dritte, insbesondere durchÜbertragung durch den Fördernehmer zum Zweck derAnrechnung auf Individualverpflichtungen gemäß § 10EEffG, ist nur für jenen Teil der Projektkosten zulässig, derdie Förderung des Klima- und Energiefonds übersteigt.

4.6 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage

Im Fall einer positiven Förderentscheidung behält sich der Klima- und Energiefonds das Recht vor, denNamen der FörderwerberInnen, die Tatsache einer zu-gesagten Förderung, den Fördersatz, die Förderhöhesowie den Titel des Projekts und eine Kurzbeschreibungzu veröffentlichen.

Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mitder Abwicklung des Programms betrauten Stellen und Personen sowie dem Programmeigentümer zurEinsicht vorgelegt. Alle beteiligten Personen sind zurVertraulichkeit verpflichtet.

Abgrenzung der beantragbaren Kosten innerhalb des Programms „Smart Cities Demo“ in den entsprechendenInstrumenten.

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4.7 Abgrenzung der Programme „Stadt der Zukunft“ und „Smart Cities Demo“

Die untenstehende Übersicht veranschaulicht Gemein-samkeiten und Unterschiede zwischen dem vorliegen-den Programm „Smart Cities Demo“ des Klima- und Energiefonds und dem Forschungs- und Technologie-programm „Stadt der Zukunft“ des bmvit.

Geistiges Eigentum schützen!Wer im Rahmen eines Projekts eigene Produkte, Marken, Logos, Designs und Ideen entwickelt und diese biszur Marktreife bringt, sollte rechtzeitig vor der Präsentation in der Öffentlichkeit an den Schutz seines geistigenEigentums denken. Hilfestellung dabei gibt das Österreichische Patentamt. Die Expertinnen und Experten dort beraten kostenlos bei der Suche nach passenden Schutzstrategien, die wie im Falle der provisorischenPatentanmeldung PRIO auch sehr schnell, einfach und kostengünstig umzusetzen sind. Weitere Infos unter www.patentamt.at.

Systemanspruch

Primäre Zielgruppen

Programmausrichtung

Programmziele

Stadt der Zukunft

Fokussierung auf Gebäude- und Ener-gietechnologien14 oder technologischeTeilsysteme sowie die Entwicklung vonPlanungs- und Prozessentwicklungs-beiträgen als Input für Smart Cities-Entwicklungen.

Technologieakteure und Forschungs-institutionen. Fallweise Kooperationenmit Kommunen möglich.

Ausrichtung auf Entwicklung neuerTechnologien, technischer Systemeund Dienstleistungen. Im Mittelpunktstehen Quartiere und Stadtteile. Fürausgewählte Systemfragen kann auchdie ganze Stadt betrachtet werden.

Ziel 1: Beitrag zur Entwicklung resi-lienter Städte und Stadtteile mit hoherRessourcen- und Energieeffizienz,verstärkter Nutzung erneuerbarerEnergieträger sowie hoher Lebens-qualität.

Smart Cities Demo

Keine Teilsysteme und Einzeltechno -logien, sondern Fokussierung auf umfassende, ganzheitliche Ansätze,Strategien und Demonstrationen, dieeinen hohen Grad an Multiplizierbar-keit aufweisen.

Projektpartnerschaften von Akteurenaus den Kommunen, interdisziplinärenExpertInnen aus Wissenschaft undForschung, Repräsentanten der Wirt-schaft sowie VertreterInnen der Zivil-gesellschaft. Weitere Vorgaben zuKonsortien siehe bei den inhaltlichenSchwerpunkten.

Klare Ausrichtung auf die Umsetzungvon Demonstrationsprojekten in öster-reichischen Städten und Regionensowie Community Building und Vernet-zung der beteiligten Akteure.

Umsetzungsprojekte müssen den folgen-den Programmzielen gerecht werden:

1. Stadt(region) muss als Testbedgenutzt werden.

14) Sofern nicht im Energieforschungsprogramm des Klima- und Energiefonds abgedeckt.

––>

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung20

Themenschwerpunkte/ Fokussierung

Ziel 2: Beitrag zur Optimierung undAnpassung der städtischen Infrastruk-tur und zur Erweiterung des städti-schen Dienstleistungsangebots vordem Hintergrund fortschreitender Urbanisierung und erforderlicher Ressourcen- und Energieeffizienz.Ziel 3: Aufbau und Absicherung derTechnologieführerschaft bzw. Stärkungder internationalen Wettbewerbsfähig-keit österreichischer Unternehmenund Forschungsinstitute auf dem Ge-biet intelligenter Energielösungen fürGebäude und Städte.

Thematische Fokussierung auf ener-gieorientierte Stadtplanung, Entwick-lung innovativer Geschäftsmodelle,Optimierung und Modernisierung vonGebäuden, Gebäudeverbänden undQuartieren, Demonstration von gebäu-debezogenen Technologien und Ent-wicklung von Technologien für urbaneEnergiesysteme. Darüber hinaus wer-den spezifische F&E-Dienstleistungenausgeschrieben.

2. Optimierung von Einzelsystem/-lösung muss erreicht werden,indem technische und soziale Sys-teme als Gesamtsystem betrachtetund durch Interaktion und Vernetzungeinzelner Komponenten, Lösungen,Technologien etc. optimiert werden.

3. Mehrwert gegenüber Einzelsystem/-lösung ist zu generieren, neueKonzepte sozialer Innovationsollen eingesetzt werden.

Als miteinander zu verbindende rele-vante Handlungsfelder werden Ge-bäude, Energie, Ver- und Entsorgung,urbane Mobilität, Information undKommunikation sowie Grün- und Freiraum angesehen.

Außerdem gelten die thematischenSchwerpunkte der jeweiligen Aus-schreibung.

––>5.0 Open Access

Um die Wirkung des Programms zu erhöhen, sind dieSichtbarkeit und leichte Verfügbarkeit der innovativenErgebnisse ein wichtiges Anliegen. Der Empfehlung der Europäischen Kommission (2012/417/EU) zu OpenAccess folgend, werden daher bei dieser Ausschrei bungdie geförderten Projekte und deren Ergebnisse ent-sprechend den Open-Access-Prinzipien der Öffent -lichkeit auf der Web-Plattform www.smartcities.atzur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind

vertrauliche Inhalte (z. B. im Zusammenhang mit Patentanmeldungen oder personenbezogenen Daten).

Weitere Vorgaben zur Berichtslegung und projektbezo-genen Öffentlichkeitsarbeit sind zusammengefasstunter: www.klimafonds.gv.at/foerderungen/richtlinien-fuer-foerderwerbende/berichtswesen-oeffentlichkeits-arbeit/

Smart Cities Demo – 9. Ausschreibung 21

Für Fragen zum Kostenplan stehen Mitarbeite -rInnen des Bereichs Projektcontrolling und Auditder FFG gerne zur Verfügung:

Ulrike HenningerTelefon: +43 (0)5 77 55-6088E-Mail: [email protected]

Mag.a (FH) Christa JakesTelefon: +43 (0)5 77 55-6073E-Mail: [email protected]

Information und Beratung (Anschluss-)Förderungvon Demonstrationsanlagen im Rahmen der Umwelt-förderung Inland:

Kommunalkredit Public Consulting GmbHTürkenstraße 9, 1092 WienFax: +43 (0)1 316 31-104www.public-consulting.at

Kontakt und Beratung:Katharina Meidinger, MScTelefon: +43 (0)1 316 31-356E-Mail: [email protected]

Programmauftrag und -verantwortung

Klima- und EnergiefondsGumpendorfer Straße 5/22, 1060 WienFax: +43 (0)1 585 03 90-11www.smartcities.atwww.klimafonds.gv.at

Kontakt und strategische Beratung: Mag.a Daniela KainTelefon: +43 (0)1 585 03 90-27E-Mail: [email protected]

Programmabwicklung

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)Bereich „Thematische Programme“Sensengasse 1, 1090 WienFax: +43 (0)5 77 55-95040www.ffg.at

Programmleitung FFG:

DI Johannes Bockstefl Telefon: +43 (0)5 77 55-5042E-Mail: [email protected]

Kontakt und Beratung:

DIin (FH) Katrin Bolovich Telefon: +43 (0)5 77 55-5048E-Mail: [email protected]

Mag.a Johanna Scheck Telefon: +43 (0)5 77 55-5068E-Mail: [email protected]

Teamleitung Energie & Umwelt:

DI Mag. (FH) Clemens StricknerTelefon: +43 (0)5 77 55-5060E-Mail: [email protected]

6.0 Kontakte und Beratung

ImpressumEigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Klima- und EnergiefondsGumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien

Redaktion: Mag.a Daniela Kain

Grafische Bearbeitung:r+k kowanz

Bildmaterial Umschlag:©   Christian Graf, Florian Niedworok, Gernot Reisenhofer, Daniela Kain, Fotolia.com/t0m15

Herstellungsort:Wien, Juni 2017 – Version 1.0

Druck- und Satzfehler vorbehalten.

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