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en 2 eit 0 iz 1 6 e r f r e m m o S CVJM Göppingen e.V. Bezirk Göppingen Evangelisches Jugendwerk

Sommerfreizeiten 2016

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Die Sommerfreizeiten des Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen. Mehr Infos unter www.ejgp.de/freizeiten

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Page 1: Sommerfreizeiten 2016

en 2eit 0iz 16erfremmoS

CVJM Göppingen e.V.

Bezirk Göppingen

Evangelisches

Jugendwerk

Page 2: Sommerfreizeiten 2016
Page 3: Sommerfreizeiten 2016

Lange Sandstrände, schroffe Felsen, knisternde Lagerfeuer unterm

Sternenhimmel,... auf unseren Sommerfreizeiten bekommst du noch

viel mehr geboten. Ein motiviertes Team von Mitarbeitenden will

gemeinsam mit dir die schönsten Tage des Sommers verbringen.

Dazu gehört ein abwechslungsreiches Programm, bei dem Spaß und

christliche Gemeinschaft im Vordergrund stehen. Du hast genug Zeit

und Raum für deine eigenen Ideen und um neue Freundschaften zu

schließen.

Doch im Sommer wegfahren ist nicht alles: auch darüber hinaus gibt es

viele Möglichkeiten sich im ejgp zu treffen. Informationen zu uns und

unseren Veranstaltungen findest du ebenfalls in diesem Prospekt.

Wir freuen uns dich zu treffen!

Herzliche Grüße im Namen des ejgp,

¢ Elterninformationen 4

¢ Freizeit für Kinder 8

¢ Freizeiten für Jugendliche 16

¢ Freizeiten für Junge Erwachsene 28

¢ Freizeiten für Familien 30

¢ Schulungen 32

¢ Termine 35

¢ Über uns – Einblicke in das ejgp 36

¢ Hinweise und Reisebedingungen 43

¢ Anmeldeformular 49

Dein Sommer 2016! Inhaltsverzeichnis

3

Einfach online informieren

und buchen: www.ejgp.de/freizeiten

Markus Vogel, 1. Vorsitzender des ejgp

Page 4: Sommerfreizeiten 2016

Elterninformationen

4

Liebe Eltern,

die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht

nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine

positive Erfahrung werden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass Sie uns das

Wertvollste anvertrauen, das Sie besitzen: Ihr Kind!

Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg mit seinen Bezirks-,

Stadt- und Ortsjugendwerken gehört zu den erfahrensten und größten

Anbietern von Kinder- und Jugendfreizeiten in Deutschland. Als

Evangelisches Jugendwerk im Kirchenbezirk Göppingen sind wir seit

über 100 Jahren ein Teil davon.

Was uns besonders macht?

Unsere Freizeiten werden von erfahrenen Teams geplant und

konzipiert. Dabei spielen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen und

nicht zuletzt die Ideen der Teilnehmenden eine große Rolle. Unsere

Teams bereiten ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm vor und

kümmern sich um eine dem Alter entsprechende Betreuung.

Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerk-

samkeit, Respekt und wertschätzende Begleitung Einzelner verstehen

unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Freizeiten sind bei uns

kein Wirtschaftszweig, sondern entspringen unserer Leidenschaft für

gute Jugendarbeit. Daher gehört die Betreuungsintensität (Zahlenver-

hältnis von Mitarbeitenden und Teilnehmenden) bei Freizeiten des ejgp

Page 5: Sommerfreizeiten 2016

zu den besten in Deutschland. Uns ist es wichtig, dass die

Mitarbeitenden wirklich Zeit haben für Ihre Tochter und Ihren Sohn.

Gemeinschaft verstehen wir als den Schatz von Freizeiten. Besonders

wichtig sind uns daher die Begegnung untereinander und auch die

Begegnung mit Gott durch verschiedene kreative und spirituelle

Angebote. Ganz nebenbei kann man auf unseren Freizeiten auch

Einiges lernen, insbesondere im wichtigen Bereich personaler und

sozialer Kompetenzen.

Qualität auf unseren Freizeiten

Freizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum

Besten, was die evangelische Jugendarbeit zu bieten hat. Intensive

Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von

Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht

„gemacht“ werden.

Im Folgenden wollen wir Ihnen Auszüge aus unserem Qualitätsleitfaden

für Freizeiten kurz darstellen und erläutern, warum wir so davon

überzeugt sind, dass Ihr Kind gerade bei uns in besten Händen ist:

Qualifiziertes Freizeitteam

Unsere Mitarbeitenden werden im Rahmen umfangreicher Schulungen

nach den Standards der JugendleiterCard (JuLeiCa) qualifiziert und

sind für Ihr Kind auf der Freizeit jederzeit ansprechbar. Der Landes-

jugendplan Baden-Württemberg sieht einen Betreuungsschlüssel von

einem Mitarbeitenden auf elf Teilnehmende vor. Bei unseren Freizeiten

5

Page 6: Sommerfreizeiten 2016

erreichen wir einen Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:5 – ein

herausragendes Qualitätskriterium von Freizeiten des ejgp.

Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte

Die Zielorte unserer Freizeiten sind so gewählt, dass sie für die

jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind und genügend Raum für

die geplanten Aktionen bieten.

Faires Preis-Leistungsverhältnis

Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie

möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die

Anmeldung darstellen. Dennoch verzichten wir auf die kompromisslose

Suche nach den günstigsten Preisen, da die Qualität Vorrang hat.

Unsere Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere aus dem

Landes- und dem Kreisjugendplan, sowie kirchliche Mittel finanziell

gefördert.

Immer gut informiert

Bei der Kommunikation stehen Transparenz und Offenheit an erster

Stelle. Auf unseren Kinderzeltlagern informieren wir Sie beispielsweise

über einen Internetliveticker darüber, was Ihre Kinder erleben. Kommen

Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.

Gut begleitete An- und Abreise

Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Die Sicherheit bei der

An- und Abreise hat oberste Priorität.

Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig

Bei unseren Freizeiten achten wir auf eine leckere, ausgewogene und

6

Page 7: Sommerfreizeiten 2016

7

vollwertige Verpflegung. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden

nach Möglichkeit berücksichtigt. Kostenlose Getränke werden

bereitgestellt.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Bei unseren Freizeiten sind uns Ihre Meinung und die Ihres Kindes

wichtig. Deshalb bitten wir Sie, nach der Freizeit an unserer Evaluation

teilzunehmen. Ihre Rückmeldungen werten wir gemeinsam mit den

Mitarbeitenden aus und entwickeln auf dieser Grundlage unsere

Freizeiten kontinuierlich weiter.

Sicherheit

Spaß muss sein – mit Sicherheit! Unsere Teams sind geschult, bei allen

Aktivitäten die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Auf

jeder Freizeit ist wenigstens einer unserer Freizeit-Mitarbeitenden in

Erster Hilfe geschult. Durch Prävention und Krisenmanagement sind

wir auch auf Ernstfälle vorbereitet.

Bei Interesse finden Sie den vollständigen Qualitätsleitfaden unter

www.ejgp.de/informationen

Kontakt

Nadine Müller

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31

www.ejgp.de/informationen

Page 8: Sommerfreizeiten 2016

8

PfingstLager 2016Jungen und Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren

Staatsfeind Nr. 1 – Martin gegen jeden Widerstand

Wäre ich wie geplant Anwalt geworden, hätte es mich nicht gewundert

auf Feindschaft und Widerstand zu treffen. Aber dass ich als Mönch die

halbe Welt gegen mich aufbringe, das hätte ich nicht erwartet. Auch

nicht, dass ich mich vor lauter Feinden jahrelang unter falschem Namen

hinter Burgmauern verstecken muss. Und erst recht hätte ich es mir

nicht träumen lassen, dass die Menschen auch in 500 Jahren noch

meinen Namen kennen. Wie es dazu kam? Das verrate ich euch, wenn

ihr mir helft, mich gegen jeden Widerstand durchzusetzen.

Auf unserem Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach auf der Ostalb haben

wir optimale Bedingungen für fünf spannende und erlebnisreiche Tage.

Du kannst dich auf ein abwechslungsreiches Programm mit

Geländespielen, Show- und Spieleabenden, Basteln sowie tollen

Abenden am Lagerfeuer und vielem mehr freuen. Beste Voraus-

setzungen also für eine geniale gemeinsame Zeit, während der wir von

unserem erfahrenen Küchenteam mit bestem Essen versorgt werden.

Haben wir dich neugierig gemacht? Dann sichere dir schnell deinen

Platz – wir freuen uns auf dich!

Page 9: Sommerfreizeiten 2016

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Jetzt online anmelden auf

www.ejgp.de/pfila

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preis:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

• Hinweise:

20011612

17. bis 21.05.2016

Felix Lorch, Moritz Oberacker und ein motiviertes

Mitarbeiterteam

€ 69,-

Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten mit Feld-

betten, Leitung, Programmmaterial

mind. 70 Teilnehmende,

max. 48 Mädchen und 48 Jungen

02.05.2016

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Die An- und Abreise erfolgt privat.

Kinder mit Behinderung sind herzlich

willkommen. Nähere Informationen hierzu

auf Anfrage.

Page 10: Sommerfreizeiten 2016

Sei dabei, wenn der Wanderzirkus Röbanini seine Sommerpause in

Rötenbach verbringt. Mit den extra für uns aufgeschlagenen Einmast-

Zelten lädt uns die Zirkusfamilie zu sich ein. Die große Wiese bietet

genügend Platz für alle.

Ob wir wohl etwas von den Artisten, Clowns, Jongleuren oder

Dompteuren lernen können? Etwas neugierig können wir schon sein,

sicher werden sie uns manchen kleinen Trick zeigen. Vielleicht geben

sie sogar eine extra Vorstellung, aber für eine Ausbildung zum

Zirkusartisten werden diese beiden Wochen viel zu kurz sein.

Das bunte Zirkusleben werden wir bei Spielaktionen auf dem Platz, im

Wald und in der großen Scheune teilen und dabei eine großartige Zeit

miteinander verbringen. Action, kreative Aktionen und Workshops

finden genauso ihren Platz wie die Beschäftigung mit Gott und dem

christlichen Glauben. Auch das Geschichten Hören und Lieder Singen

am Lagerfeuer wird die Zeit viel zu schnell verfliegen lassen.

Damit wir bei so vielen Angeboten und Aktionen immer bei Kräften

bleiben versorgt uns das lagereigene Küchenteam jeden Tag mit

leckerem Essen. Für einen unvergesslichen Sommer fehlst also nur

noch du! Sichere dir schnell deinen Platz.

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Rötenbach Girls 2016Mädchen zwischen 9 und 13 Jahren

Page 11: Sommerfreizeiten 2016

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Jetzt online anmelden auf

www.ejgp.de/roeba-girls

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preise:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Veranstalter:

20011614

31.07. bis 12.08.2016

Karolin Maier, Nadine Müller und ein Team

motivierter Mitarbeiterinnen

Bei Buchung bis einschl. 29.02.2016: € 185,-

Bei Buchung bis einschl. 30.06.2015: € 190,-

Bei Buchung ab 01.07.2015: € 205,-

Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollver-

pflegung, Programm, Material, Unterkunft in

4-Personen-Zelten mit Feldbetten, Tagesausflug

mind. 40, max. 80 Personen

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Page 12: Sommerfreizeiten 2016

Hallo, ich bin Leif Eriksson, der schreckliche Wikinger. Sicher hast du

schon von mir gehört: Ich bin der wahre Entdecker Amerikas. Viele

glauben ja, das wäre dieser Kolumbus gewesen. Dass ich nicht lache!

Komm mit mir auf ein wildes Abenteuer, überfalle Küstenstreifen,

handle mit teuren Waren und lerne geheime Runen kennen. Von mir

kannst du alles lernen, was ein nordischer Seemann können muss:

Anhand der Sterne navigieren, im Takt rudern, die Segel bei rauer See

setzen, die größten Fische jagen, mutig und tapfer kämpfen, bei Sturm

die Richtung halten und bei Nacht und Nebel eine Flüsterfahrt

unternehmen.

Beim letzten Thing, der großen Volksversammlung, wurde beschlos-

sen, neue Länder zu erobern. Deshalb suche ich noch dringend mutige

Wikinger, die ihr Langhaus verlassen und mich auf meinem nächsten

Abenteuer begleiten. Vielleicht finden wir dabei sogar Walhalla. Also

nimm deinen Helm, deinen Schild und die Axt und komm an Bord

meines Drachenschiffs.

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57. Bezirksjungscharlagerbei der Weidacher Hütte / Schwäbische Alb

Jungs zwischen 9 und 13 Jahren

Page 13: Sommerfreizeiten 2016

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Jetzt online anmelden auf

www.ejgp.de/weidach

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preise:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldungen an:

• Veranstalter:

20011615

31.07. bis 13.08.2016

Christian Kißling und ein

erfahrenes Mitarbeiterteam

Bei Buchung bis einschl. 29.02.2016: € 188,-

Bei Buchung bis einschl. 30.06.2016: € 198,-

Bei Buchung ab 01.07.2016: € 215,-

Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollver-

pflegung, Bastelmaterial, Programm, Unterkunft

in 4-Mann-Zelten mit Feldbetten und Tagesausflug

mit Reisebussen

max. 144 Personen

Ralf Lehmann, Pfarrsteige 17,

73037 Göppingen-Holzheim Dort kann auch der Sonderprospekt für dieses Lager angefordert

werden.

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Anmeldeverfahren:

1. Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen.

2. Der Reisevertrag kommt erst zustande...

... nach Überweisung einer Anzahlung des Lagerbeitrags in Höhe von

20,- € auf unser Konto bei der Volksbank Göppingen

(Kto.-Nr. 406 524 009; BLZ 610 605 00).

IBAN: DE09 6106 0500 0406 5240 09; BIC: GENODES1VGP

Bitte geben Sie unter "Verwendungszweck" den Namen Ihres Kindes an.

... und nach unserer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung innerhalb

von drei Wochen.

3. Die Bezahlung des restlichen Lagerbeitrags hat bis zum 01.07.2016

zu erfolgen. Hierzu werden Sie rechtzeitig mit der Reiseinformation

(Rüstbrief) aufgefordert.

Page 14: Sommerfreizeiten 2016

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Du suchst eine erstklassige Hausfreizeit mit viel Spaß, spannenden

Abenteuer, aufregenden Erlebnissen und einem außergewöhnlichen

Ausflug? Perfekt, denn wir suchen genau dich! Wir, das ist unser

großes, motiviertes und erfahrenes Mitarbeiterteam. Wie jedes Jahr ist

neben den abwechslungsreichen Bastel- und Sportworkshops und den

aufregenden Showabenden in unserem Haus natürlich auch in der

freien Natur Einiges geboten. Sei es bei actiongeladenen

Geländespielen, nächtlichen Wanderungen durch die Wälder oder

einfach nur beim gemütlichen Chillen auf unserer riesigen Wiese, die

wir mit einem großen Trampolin, Badmintonnetz, Profi-Fußballtoren

und Slacklines gehörig aufgerüstet haben.

Wie immer wird auch unsere diesjährige Freizeit ein Motto haben –

was, das verraten wir dir noch nicht. Du darfst also gespannt sein!

Nebenher bleibt natürlich auch die Zeit für den ein oder anderen

christlichen Impuls und Gesang, bei dem wir auch die Gemeinschaft

stärken wollen.

Klingt aufregend für dich? Super, dann melde dich am besten gleich an

und sei gespannt, wohin die Reise dich führen wird.

Kinderfreizeit RötenbachJungen und Mädchen zwischen 9 und 13 Jahren

Page 15: Sommerfreizeiten 2016

Weitere Informationen auf

www.cvjm-gp.de

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• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preis:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

• Hinweise:

20011616

08. bis 18.08.2016

Patrick Milles, Lisa Leitzbach und ein erfahrenes,

motiviertes Team

€ 275,-

Übernachtung in Vier- oder Zweibettzimmern,

Vollverpflegung, Tagesausflug

mind. 25, max. 40 Personen

15.07.2016

CVJM Göppingen e. V.

Die An- und Abreise erfolgen privat.

Wir erwarten von allen Teilnehmenden Mithilfe

beim Spüldienst und anderen Arbeiten, die für die

Gemeinschaft wichtig sind.

Page 16: Sommerfreizeiten 2016

„Jesus versöhnt!“ Das ist das Motto des Christival 2016. Sei dabei,

wenn sich an fünf Tagen über 15.000 junge Menschen aus ganz

Deutschland treffen und der größte christliche Jugendkongress

stattfindet. Unterschiedliche Referenten und Referentinnen werden

dich herausfordern, dir neue Impulse geben und ihre Erfahrungen zum

Thema „Versöhnung“ mit dir teilen. In Gottesdiensten, Foren und

Workshops wird es darum gehen, Gemeinschaft zu erleben, mehr von

Gott zu lernen und ihn zu feiern. Auch musikalisch ist für jeden

Geschmack etwas geboten.

Auf www.christival.de kannst du dir deine Seminare und Programme

aussuchen, die du bei deiner Anmeldung bei uns angibst. Wir wollen

uns gesammelt anmelden, mit dem Zug nach Karlsruhe fahren und das

volle Christival-Programm mitnehmen. Also, melde dich schnell an. Wir

freuen uns auf fünf hammermäßige Tage mit dir!

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Christival 2016Jugendliche und junge Erwachsene, ab 14 Jahren

Page 17: Sommerfreizeiten 2016

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Jetzt online anmelden auf

www.ejgp.de/christival

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preise:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

20011610

04. bis 08.05.2016

Florian Neuhäuser

Bei Anmeldung bis 29.02.2016:

135,- € für Nichtverdiener – 165,- € für Verdiener

Bei Anmeldung ab 01.03.2016:

155,- € für Nichtverdiener – 185,- € für Verdiener

Übernachtungen (in Schulen und Turnhallen),

Frühstück, Tagungsunterlagen, Eintritt zu allen

Christival-Veranstaltungen, zur Infomeile und

Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr

(ÖPNV) in Karlsruhe

mind. 5 Personen (bis 29.02.2016)

10.04.2016

Christival e. V.

• Hinweise:

Die An- und Abreise erfolgt privat. Wir möchten

gerne ab Göppingen mit Baden-Württemberg-

Tickets reisen, die je nach Anzahl der Mitfahrer

zwischen 18 und 28 Euro kosten.

Bei einer Abmeldung fallen laut

Christival-Teilnahmebedingungen folgende

Stornogebühren an:

Bis 28.02.2016: 35,- €, danach 50 % des

Ticketpreises. Ab dem 04.04.2016 kann keine

Rückerstattung mehr erfolgen.

Page 18: Sommerfreizeiten 2016

Korsika - das ist Natur pur! Lange Sandstrände zum Chillen und wie

gemacht für „Beach-Aktivitäten“, azurblaues Meer zum Baden und

Abkühlen, schroffe Felsen, imposante Wasserfälle und verwunschene

Bachläufe, die wir erkunden können - das alles und noch viel mehr

bietet Korsika!

Im Nordosten der Insel, kaum 50 km von der Hafenstadt Bastia entfernt,

liegt unser Camp direkt unter schattigen Bäumen. Untergebracht sind

wir in geräumigen Zelten. Das Camp bietet modernisierte Sanitär-

anlagen und eine Fülle von Sportmöglichkeiten. Der breite Sandstrand

ist in wenigen Gehminuten erreichbar.

Es erwartet dich abwechslungsreiches Programm mit viel Spaß, guter

Gemeinschaft und Tiefgang: Neben chilligen Tagen am Strand und

Neigungsangeboten stehen Ausflüge in die Region, aber auch Neues

und Anderes von Gott auf dem Programm. An Erlebnisaktivitäten wie

Canyoning, Rafting, Klettern oder Mountainbiken kannst du gegen eine

vor Ort zu zahlende Gebühr teilnehmen. Ein fittes Mitarbeitenden-Team

sorgt dafür, dass garantiert keine Langeweile aufkommt. Kulinarische

Leckerbissen serviert ein erfahrenes Küchenteam.

Also, schnell anmelden – zu den beiden besten Wochen deines

Sommers 2016!

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Jugendcamp KorsikaJugendliche zwischen 14 und 17 Jahren

Page 19: Sommerfreizeiten 2016

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• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preise:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

• Hinweise:

20011619

22.08. bis 05.09.2016

Florian Neuhäuser, Andreas Honegger

und Benjamin Dietrich

Bei Buchung bis einschl. 31.01.2016: € 499,-

Bei Buchung bis einschl. 31.03.2016: € 509,-

Bei Buchung ab 01.04.2016: € 519,-

Fahrt im ***-Sterne-Reisebus inkl. Fährüber-

fahrten, Unterkunft in Fünf- bis Sieben-Personen-

Zelten, Vollverpflegung, Programm,

Auslandsreisekrankenversicherung

mind. 32, max. 46 Personen

18.07.2016

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Diese Freizeit findet in Kooperation mit dem

Bezirksjugendwerk Kirchheim/Teck (ejKi) statt.

Beim gemeinsamen Vortreffen werden u. a. die

zubuchbaren Erlebnisaktivitäten vorgestellt.

Jetzt online anmelden auf

www.ejgp.de/jugendcamp

Page 20: Sommerfreizeiten 2016

Eine Freizeit, drei Länder: Von Göppingen aus geht es nach Hirtshals

und von dort mit der Fähre nach Kristiansand. Hier starten wir einmal

quer durch Norwegen. Wir besteigen den beeindruckenden Felsen

Preikestolen, besichtigen die Stabkirchen in Heddal und die Hauptstadt

Oslo. Norwegen besticht durch seine atemberaubende Natur. Mit drei

Kleinbussen sind wir unterwegs und halten dort an, wo es uns gefällt.

Nach dem Roadtrip geht es ins Nachbarland: Nach Schweden. Dort

genießen wir die zweite Woche etwa 200 km nordwestlich von

Stockholm in einem gemütlichen Haus in Gussjöstugan, direkt an

einem glasklaren See. Wir haben dort eigene Boote und eine Sauna –

also die besten Voraussetzungen, um eine Woche lang die Seele

baumeln zu lassen. Auf der Rückfahrt legen wir noch einen

Zwischenstopp mit Übernachtung in Berlin ein.

Ob im Auto, bei der Mittagspause an einem der Seen, abends im Zelt

oder am Lagerfeuer: Wir wollen miteinander ins Gespräch kommen

über Gott, unseren Glauben und andere Themen. Melde dich jetzt an

und erlebe zwei der schönsten Länder Europas.

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Roadtrip SkandinavienJunge Erwachsene zwischen 18 und 22 Jahren

Page 21: Sommerfreizeiten 2016

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Jetzt online anmelden auf

www.ejgp.de/roadtrip

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preis:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

• Hinweise:

20011618

14. bis 30.08.2016

Matthias Keller, Thomas Vollmer und ein

motiviertes Team

€ 699,00

Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten bzw.

Gruppenhaus, Auslandsreisekrankenver-

sicherung, Programm, Material, Vollverpflegung

mind. 16, max. 18 Personen

27.07.2016

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Im Juli findet ein Vortreffen statt, an dem die

Route und mögliche Ausflüge besprochen werden.

Der Termin wird allen Teilnehmenden rechtzeitig

mitgeteilt.

Page 22: Sommerfreizeiten 2016

Diese Freizeit ist besonders! Unser gemütliches Freizeithaus liegt

idyllisch direkt an einem großen Badesee in der Lombardei in Italien.

Südlicher Flair und ein mediterranes Klima bieten eine gute Grundlage

für eine geniale Freizeit.

Wir laden Dich ein, zwei Wochen Neues zu erleben. Baden im eigenen

Badesee oder doch lieber im Pool, ein Ausflug ins malerische Verona,

Fahrrad fahren an den Ufern des Pos und Abenteuer in unberührter

Natur – das alles und noch viel mehr bietet diese Freizeit.

Unser riesiges Grundstück befindet sich außerhalb des kleinen

Örtchens Ostiglia. Die Zimmer inklusive eigener Dusche befinden sich

in gemütlichen Bungalows auf dem Gelände. Neben Action am See und

am Haus, vielseitigen Ausflügen und einem spannenden

Nachtgeländespiel gibt es natürlich auch entspannende Stunden am

Seeufer. Unser fabelhaftes und sympathisches Betreuerteam versorgt

euch zu alledem mit genüsslichem Essen und einer unvergesslichen

Zeit.

Bist du bereit fürs Maximum an Abenteuer? Dann freuen wir uns auf

dich!

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Abenteuerfreizeit in ItalienJugendliche zwischen 13 und 17 Jahren

Page 23: Sommerfreizeiten 2016

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20011617

06. bis 20.08.2016

Fabian Weber und ein erfahrenes Team

€ 490,-

Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Programm

mind. 15, max. 21 Personen

15.07.2016

CVJM Göppingen e. V.

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preis:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

Weitere Informationen auf

www.cvjm-gp.de

Page 24: Sommerfreizeiten 2016

Willkommen an Bord zu unserem elften Segeltörn. Die Lotus ist eine

typische holländische 1-Mast-Tjalk mit 25 Metern Länge, gebaut vor

122 Jahren. Sie hat eine wesentlich größere Segelfläche als üblich,

daher ist sie eine der schnellsten Tjalken auf dem Wattenmeer.

Zum zweiten Mal werden wir als Flotte mit der Lauwerszee segeln.

Dadurch sind neue Manöver möglich, wie z. B. das Ansteuern von

Sandbänken zum Trockenfallen als Katamaran. Da auch die

Lauwerszee sehr schnell segeln kann, sind spannende Abenteuer-

Törns vorprogrammiert. Wir beginnen den Tag mit einer Andacht zum

gemütlichen Frühstück und überlassen uns dann ganz den Gezeiten

des Wattenmeeres. Für Gänsehaut-Feeling kann neben aufregenden

Manövern unter Umständen auch die mögliche Sichtung einer

schwimmenden „Totmannshandkoralle“ sorgen.

Gekocht wird abends auf dem Schiff. Legendär sind die Grillparties an

Deck bei abendlicher Hafenstimmung inmitten der Mastenwälder

anderer alter Segler und die Lagerfeuer-Sessions an den

Inselstränden. Bei günstiger Wetterlage ist auch Nacht-Segeln möglich.

Verbringt mit uns einen unvergesslichen Törn an Bord der Lotus!

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Tjalktour Lotus Nr. 11 – Ab Harlingen ins WattenmeerJugendliche zwischen 13 und 20 Jahren

Page 25: Sommerfreizeiten 2016

25

20011620

28.08. bis 02.09.2016

Gernot Zöller und ein erfahrenes Team

€ 410,-

Schiff, Hin- und Rückfahrt mit Bus,

Vollverpflegung, Programm

mind.15, max. 20 Personen

25.08.2016

CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé CLUB

BAMBULE) und Ev. Kirchenbezirk Göppingen

Ansprechpartner ist Diakon Gernot Zöller,

Tel. 0174 / 962 34 36,

E-Mail an [email protected]

Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich.

Ein Vortreffen findet statt am 26.07.2016

im CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstr. 29,

73033 Göppingen)

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preis:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

• Hinweise:

Weitere Informationen auf

www.cvjm-gp.de

Page 26: Sommerfreizeiten 2016

Kurz vor Pfingsten Freunde wiedertreffen, neue Leute kennenlernen und

dabei das Freizeitheim und den Zeltplatz in Rötenbach auf Vordermann

bringen – das sind die Aufbautage!

Auf dem Programm stehen Renovierungsarbeiten am Haus und im

Zeltlagerbereich: Streichen, Fliesen erneuern, Bäume und Sträucher

zurückschneiden, im Haus eine Grundreinigung vornehmen und

sicherlich auch das ein oder andere mit Säge, Bohrer und anderem Gerät

tun. Dabei gibt es sowohl für „Erfahrene“ genügend Arbeit, als auch für

„Aufbautage-Neulinge“ unter guter Anleitung zu lernen. Nach unserer

„Schönheitskur“ erstrahlen Haus und Hof hoffentlich wieder im neuen

Glanz für Euch und all die Gruppen, die dort einige Tage verbringen.

Nach getaner Arbeit erwarten uns Abende mit Spiel und Spaß – Zu viel

wird jetzt noch nicht verraten. Was wir aber verraten: Unser Küchenteam

wird uns mit leckerem Essen versorgen und diese Tage kosten euch

keinen Cent! Offizielles Ende der Aufbautage ist am Sonntagvormittag.

Wer möchte, darf gerne noch das Pfingstwochenende in Rötenbach

verbringen. Am Sonntagabend findet die RöBa-Night statt, wo wir am

Lagerfeuer Würste grillen und Lieder singen werden, bevor wir am

Pfingstmontag (hoffentlich) beim Human-Soccer-Turnier gewinnen.

Meldet euch schnell an! Das wird super.

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AufbautageJugendliche und Erwachsene, ab 14 Jahren

Page 27: Sommerfreizeiten 2016

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20011611

13. bis 15.05.2016

Kurt Bückle, Markus Vogel und Team

€ 0,-

Übernachtung in Mehrbettzimmern oder im Zelt,

Vollverpflegung, Abendprogramm

mind. 5 Personen

09.05.2016

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Die An- und Abreise erfolgt privat.

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preis:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

• Hinweis:

Jetzt online anmelden auf

www.ejgp.de/aufbautage

Page 28: Sommerfreizeiten 2016

Der Odenwald nördlich von Heilbronn ist in diesem Jahr das Gebiet für

unsere Motorradtouren. Die kurvenreichen Straßen im idyllischen

Mittelgebirge lassen das Herz jedes Motorradfahrers höher schlagen.

Um die verschiedenen Fahrertypen, das Wetter und unsere Lust und

Laune unter einen Hut zu bekommen, planen wir die Touren für den

kommenden Tag jeweils am Abend vorher.

Wir sind in der Arnberghütte des DAV Buchen, einem Selbstversorger-

haus, untergebracht. Das Haus bietet in seinen drei Mehrbettzimmern

insgesamt 18 Betten. Am Ortsrand von Buchen gelegen ist unsere

Unterkunft ein guter Ausgangspunkt für Touren über die Straßen und

Gassen des Odenwaldes. Abends lassen wir den Tag nach einem

gemeinsam zubereiteten Abendessen bei Gesprächen in entspannter

Umgebung ausklingen.

Auch Sozia bzw. Sozius sind natürlich herzlich willkommen. Wir freuen

uns auf euch!

28

MotorradfreizeitErwachsene ab 18 Jahren

Page 29: Sommerfreizeiten 2016

29

Jetzt online anmelden auf

www.ejgp.de/motorradfreizeit

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preis:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

• Hinweis:

20011613

25. bis 29.05.2016 (Fronleichnam)

Markus Vogel

€ 150,-

Vollverpflegung, Unterbringung in Mehrbett-

zimmern, Bettwäsche

mind. 8, max. 18 Personen

09.05.2016

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

Die An- und Abreise erfolgt privat.

Page 30: Sommerfreizeiten 2016

Willkommen an Bord zum zweiten Mehrgenerations- und Inklusions-

segeltörn. Unser Schiff ist der Klipper Lauwerszee, der zu den Perlen der

Harlinger Segelflotte gehört. Unsere Skipper sind warmherzige und

inspirierende Menschen mit viel Humor, mit denen wir uns schnell

anfreunden werden. Sie kennen das Wattenmeer wie ihre Westentasche.

Das Schiff ist unter Deck komfortabel ausgestattet. In dem Mix aus

maritimer und moderner Einrichtung fühlt man sich gleich wohl. Wir

starten morgens mit einer Andacht zum Frühstück und können uns dann

den ganzen Tag den Gezeiten – einem der faszinierendsten und größten

zusammenhängenden Öko-Systeme der Schöpfung – überlassen.

Abends wird auf dem Schiff warm gekocht.

Wenn der Wind kräftig aus einer Richtung weht und die Decks- und

Segelarbeit getan ist, kann man auch wunderbar an Deck die Seele

baumeln lassen. Bei voller Fahrt im Klüvernetz liegend sind Sichtungen

von Seehunden, Kegelrobben und Totmannshand-Korallen möglich.

Abends genießen wir das wunderbare Ambiente der Mastenwälder in

den Insel-Häfen, Lagerfeuer-Romantik an den Stränden und die

Atmosphäre von Schiff und Meer. Kommt mit zu uns an Bord und erlebt

Unvergessliches.

30

Mehrgenerations-Abenteuer-Segeltörn mit dem Klipper LauwerszeeFamilien mit Kindern ab 7 Jahren, Jugendliche, Erwachsene, Senioren

Page 31: Sommerfreizeiten 2016

31

• Freizeit-Nr.:

• Termin:

• Leitung:

• Preis:

• Leistungen:

• TN-Zahl:

• Anmeldeschluss:

• Veranstalter:

• Hinweise:

20011621

28.08. bis 02.09.2016

Gernot Zöller und ein erfahrenes Team

€ 410,-

Schiff, Hin- und Rückfahrt mit Bus,

Vollverpflegung, Programm

mind.15, max. 20 Personen

25.08.2016

CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé CLUB

BAMBULE) und Ev. Kirchenbezirk Göppingen

Ansprechpartner ist Diakon Gernot Zöller,

Tel. 0174 / 962 34 36,

E-Mail an [email protected]

Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich.

Ein Vortreffen findet statt am 26.07.2016

im CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstr. 29,

73033 Göppingen)

Weitere Informationen auf

www.cvjm-gp.de

Page 32: Sommerfreizeiten 2016

Gut geschulte und qualifizierte Mitarbeitende sind die Grundlage für

unsere Angebote – egal ob in den Gruppenstunden vor Ort, in Gremien

oder bei den vielfältigen Aktionen, Events und Freizeiten des ejgp.

Neben unseren Mitarbeiterschulungen im Herbst, die für den Erhalt der

JugendLeiterCard (JuLeiCa) qualifizieren, bieten wir auch einzelne

Fortbildungen, Seminare und Schulungstage zu den unterschiedlichsten

Themen der Jugendarbeit an.

Musikplus Seminar

Sa, 20.02.2016, 10:00-16:30 Uhr, Bad Boll

Musik spielt eine wichtige Rolle bei Veranstaltungen und Freizeiten.

Umso wichtiger ist es, Menschen zu haben, die am Klavier oder der

Gitarre die Initiative ergreifen und gut anleiten können. Ein Cajon ist die

perfekte Ergänzung der musikalischen Begleitung. Zusätzlich braucht

es dann noch Leute, die sich mit der Technik auskennen, damit die

Musik auch richtig gut ankommt.

An diesem Tag gibt es Workshops zur Liedbegleitung mit Gitarre, zu

(Solo-)Gesang, Cajon und Tontechnik. Unter fachlicher Anleitung wird an

den eigenen Fähigkeiten gearbeitet und es gibt viele praktische Impulse.

32

Schulungen

Page 33: Sommerfreizeiten 2016

33

Kontakt

Nadine Müller

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31

www.ejgp.de/seminare

Jungschar- und KinderkirchUni

Sa, 16.04.2016, 10:00-16:00 Uhr, Kirchheim/Teck

Alle Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Kindern aktiv sind, sind

herzlich zu diesem Seminartag eingeladen. Ein Brunch und ein

motivierender Gottesdienst bilden den Rahmen. Dazwischen gibt es elf

Seminare zu unterschiedlichsten Themen wie Geländespiele,

Theodizee, Umgang mit schwierigen Kindern und vielem mehr zur

Auswahl. Zwei davon können besucht werden.

Gewaltprävention

Fr, 22.04.2016, 18:00-22:00 Uhr, Göppingen

In der evangelischen Jugendarbeit wollen wir alles dafür tun, dass

Gewalt – egal in welcher Form – keinen Platz hat. Sensibilität für dieses

Thema ist wichtig. In diesem Seminar geht es darum, eigene und fremde

Grenzen wahrzunehmen, rechtliche Grundlagen zu erfahren und anhand

von Fallbeispielen aus der Jugendarbeit ins Gespräch zu kommen.

Weitere Schulungen

Außer diesen Angeboten wird es in diesem Jahr eine Hygieneschulung

für Küchenmitarbeitende sowie einen Erste-Hilfe-Kurs geben, zu dem

alle aktiven Mitarbeitenden eingeladen sind.

Die Termine h ie r fü r sow ie we i te re

Informationen und Anmeldemöglichkeiten

zu allen Schulungen sind zu finden auf

www.ejgp.de/seminare

Page 34: Sommerfreizeiten 2016

34

Wenn das Kind das erste Mal ohne Eltern in den Urlaub fährt ist das für

Kinder und Eltern eine aufregende Sache. Dabei kommen für Eltern oft

Fragen auf, wie zum Beispiel: Ist mein Kind alt genug, um auf ein

Zeltlager zu fahren? Was ist wenn mein Kind Heimweh bekommt? Muss

ich eigentlich evangelisch sein? Aber auch die Kinder haben Fragen:

Was wird auf so einer Freizeit gemacht? Wer sind die Betreuer? Wie

schläft es sich auf einem Feldbett? Wir geben Ihnen die Möglichkeit,

diese und noch mehr Fragen zu stellen und dabei die Verantwortlichen

der Freizeiten auch persönlich kennen zu lernen.

Fragen zu unseren Freizeiten?

Sie können uns treffen...

... auf der Familienmesse am 10.04.2016

in der Stadthalle in Göppingen

... bei unserem Freizeitinfostand am 23.04.2016

von 9 bis 15 Uhr in der Göppinger Innenstadt

Ihre Fragen können Sie sonst auch jederzeit per E-Mail an

[email protected] oder telefonisch unter 0 71 61 /7 13 92 stellen. Einige

häufig gestellte Fragen beantworten wir auch auf unserer Homepage

www.ejgp.de/informationen

Page 35: Sommerfreizeiten 2016

Eine aktuelle Terminübersicht und weitere Informationen zu diesen

Veranstaltungen nden Sie auf unserer Homepage www.ejgp.de

und auf Facebook: www.facebook.com/ejw.goeppingen35

20.02.2016 Seminar musik plus in Bad Boll

25.02.2016 Delegiertenversammlung in Albershausen

26.02.2016 19:30 Uhr Konzert zu Gunsten der Jugendwerksstiftung in der Stadtkirche Göppingen

27./28.02.2016 Jungschar-Theater

18.03.2016 18 Uhr jesus.com(e)-Special in der Oberhofenkirche Göppingen

03.04.2016 Freundeskreis-Tag in St. Gotthardt

10.04.2016 ab 11 Uhr Familienmesse in der Stadthalle Göppingen

16.04.2016 10 Uhr Jungschar- und KinderkirchUni in der Teckrealschule Kirchheim

22.04.2016 18 Uhr Seminar Gewaltprävention

23.04.2016 9-15 Uhr Freizeit-Infostand auf dem Marktplatz Göppingen

30.04.2016 Jungschar-Turnier

16.05.2016 ab 10 Uhr Rötenbachtag (Freundestag des Jugendwerks) am Freizeitheim Rötenbach

03.-05.06.2016 2. Deutscher Posaunentag in Dresden

18./19.06.2016 Jungschar-Hajk

26.06.2016 Landesposaunentag in Ulm

03.07.2016 18 Uhr jesus.com(e)-Bezirksjugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

11.-16.07.2016 school@church – Werkstatttage in der Stadtkirche Göppingen

22.-24.07.2016 KonfiCamp in Rötenbach

11.09.2016 10 Uhr Kornbergtreffen und MitarbeiterActionNachmittag

Termine aus dem Jugendwerk

Page 36: Sommerfreizeiten 2016

Als Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen - kurz ejgp - sind wir

der Dachverband für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit

zwischen Ebersbach und Salach, Adelberg und Aichelberg*. Unser

Jugendwerk wurde 1906 gegründet. Wir können damit auf eine lange

Tradition und viele Erfahrungen zurückblicken.

Mit über 8.500 jährlich erreichten Kindern und Jugendlichen sind wir

einer der größten Jugendverbände im Landkreis Göppingen. Knapp

500 ehrenamtlich Mitarbeitende gestalten regelmäßig Gruppenstunden

vor Ort, an denen rund 2.500 Kinder und Jugendliche zwischen sechs

und 20 Jahren regelmäßig teilnehmen. Dabei reicht die Bandbreite von

Jungschar- und Jugendgruppen über Jungenschaften und Sport-

gruppen bis hin zu offenen Angeboten oder der Mitarbeit im

Konfirmandenunterricht. Hinzu kommen Freizeiten, Jugendgottes-

dienste und Aktionstage, bei denen sich nochmals über 1.500

Ehrenamtliche einbringen**.

Als Dachverband unterstützt und begleitet das ejgp die Ehrenamtlichen.

Unter anderem bieten wir Schulungen und Fortbildungen an und

veranstalten Großevents sowie Freizeiten.

Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie auf www.ejgp.de

* Der Landkreis Göppingen ist in die Kirchenbezirke Göppingen und Geislingen unterteilt.

** Die Zahlen sind der Statistik „Jugend zählt“ entnommen, die 2014 veröffentlicht wurde.

Über uns

36

Page 37: Sommerfreizeiten 2016

Am Freitag, den 26. Februar um 19:30 in der Stadtkirche Göppingen spricht

Hörfunkpfarrer Michael Broch zu dem Thema „Jesus – Mit dem Herzen denken

und glauben“. Musikalisch umrahmt wird das Programm von Chorlife unter Leitung

von Andrea Langenbuch. Der junge Gospelchor aus Dürnau ist vor ca. zehn

Jahren aus einem Kinderchor entstanden. Chorlife besteht aus etwa 15 jungen

Sängerinnen und Sängern im Alter von 15 bis 26 Jahren. Neben modernen

Gospelsongs hat Chorlife auch Sakropop und Worshipsongs im Programm.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Spende für die Jugendwerksstiftung

Göppingen!

Veranstaltung zu Gunsten der Jugendwerksstiftung Göppingen

37

Rötenbachtag

Am Pfingstmontag (16. Mai 2016) treffen sich ehrenamtlich Mitarbeitende,

Interessierte und Freunde des ejgp auf dem Freizeitgelände in Bartholomä-

Rötenbach. Der Tag beginnt mit einem gemeinsamen Gottesdienst im Grünen

um 10 Uhr. In diesem Rahmen findet die Aussendung unserer Freizeit-

mitarbeitenden statt. Parallel dazu gibt es einen Kindergottesdienst. Beim

anschließenden Human-Soccer-Turnier können Jung und Alt gegeneinander

antreten. Ein Vortrag für die Erwachsenen und ein gleichzeitig stattfindendes

actionreiches Spielprogramm für Kinder runden den Tag ab. Zusätzlich bieten

wir für alle Interessierten eine Führung über den Zeltplatz an.

Für Verpflegung ist mit Gegrilltem sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt.

Wir freuen uns über Ihren Besuch! Mehr Infos gibt es zeitnah unter www.ejgp.de

Page 38: Sommerfreizeiten 2016

Die Jugendwerksstiftung

Eine innovative und lebendige Jugendarbeit braucht engagierte

Menschen – aber auch die richtigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört

auch, dass neue Projekte und Ideen nicht an den Finanzen scheitern.

Um langfristig die Jugendarbeit im ejgp zu unterstützen, haben wir eine

Stiftung gegründet.

Neben Zustiftungen und Spenden gibt es eine einfache Möglichkeit, die

Jugendwerksstiftung zu unterstützen: ganz ohne Zusatzkosten mit

jedem Online-Einkauf.

Auf www.ejgp.de finden Sie die Links zu „Helfen kostet nichts“ und dem

„boost Project“. Auf diesen Seiten kann der gewünschte Onlineshop

(z. B. Amazon, IKEA) ausgewählt und wie gewohnt eingekauft werden.

Im Schnitt gehen 5-6% des Nettowarenwerts als Provision an die

Jugendwerksstiftung. Für Sie kostet der Einkauf dadurch keinen Cent

mehr, und Sie unterstützen die evangelische Jugendarbeit nachhaltig.

Eine weitere Möglichkeit, uns zu unterstützen, ist ein Besuch des

Konzerts zu Gunsten der Jugendwerksstiftung am 26.02.2016.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf Seite 37. Dazu laden wir Sie

herzlich ein!

38

JugendwerksstiftungGöppingen

Kontakt

Andreas Lorch

E-Mail: [email protected]

www.ejgp.de/stiftunghttps://www.boost-project.com/de/charities/2582

www2.helfen-kostet-nix.de/p/jugendwerksstiftung-goeppingen

Page 39: Sommerfreizeiten 2016

Wer leitet das ejgp?

39

Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp) hat eine ganz

besondere Struktur: Wir sind kein Verein, sondern Teil der

Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Wir sind „selbstständig

im Auftrag“, das heißt wir sind von der Landeskirche mit der Kinder- und

Jugendarbeit beauftragt, entscheiden aber selbst über unsere

Schwerpunkte. Diese einmalige Struktur sorgt dafür, dass unsere

Jugendarbeit innovativ ist und sich schnell anpassen kann. Geleitet

wird das ejgp von Ehrenamtlichen, dem sogenannten Bezirks-

arbeitskreis (BAK). Hier übernehmen 17 Engagierte die Verantwortung

für die inhaltliche und finanzielle Ausrichtung des Jugendwerks.

Die Mitglieder des BAKs werden von den Delegierten der 34 Kirchen-

gemeinden des Göppinger Kirchenbezirks für drei Jahre gewählt.

Warum man sich im BAK engagieren sollte? Hier einige Antworten

aktueller BAK-Mitglieder.

„Es fasziniert mich, die Arbeit des Jugendwerks „als Ganzes“ zu sehen und in verschiedenste Bereiche hineinzugucken, in denen ich sonst vielleicht auch gar nicht viel zu tun hätte.“ Tobias Lorch

„Ich möchte zurückgeben, was mir das

Jugendwerk ermöglich hat mit Frei-

zeiten und Schulungen. Nebenbei habe

ich die Möglichkeit was zu ändern,

mitzureden und lerne Gremienarbeit,

die mich auch beruflich weiterbringt“.

Tobias Krauss

„Wenn man in die glücklichen Augen

eines Kindes oder eines Jugendlichen

schaut, der oder die etwas mit dem

ejgp erleben durfte, dann weiß man,

dass alles gut ist und es sich lohnt,

Zeit und Engagement in das ejgp

hinein zu stecken.“

Markus Vogel, 1. Vorsitzender

„Ich bin gerne im BAK, weil ich nicht nur selber Jugendarbeit in Form von Freizeiten machen möchte, sondern auch mithelfen und entscheiden mag, was nötig ist, damit auch möglichst viele Andere Spaß und Motivation finden, diese Aufgaben zu übernehmen.“Petra Greiner

Page 40: Sommerfreizeiten 2016

In den Gemeinden unseres Kirchenbezirks gibt es rund fünfzig Jungschar-

gruppen für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Wir als ejgp begleiten und

schulen die Mitarbeitenden, besuchen die regelmäßigen Gruppenstunden und

organisieren Events, zu denen alle Jungscharkinder eingeladen sind.

Beim Jungschar-Theater am 27. und 28. Februar 2016 steht die Kreativität im

Vordergrund: In Workshops wie Tanz, Theater und Musik erproben sich die

Kinder und stellen eine unvergessliche Show auf die Beine, zu der die Eltern

und alle Interessierten herzlich eingeladen sind.

Bewegung tut den Jungscharlern gut. Deshalb gibt es beim Jungschar-Turnier

am 30. April 2016 die Möglichkeit, sich auszupowern und gegeneinander

anzutreten. Da immer nur Fußball, Völkerball oder Indiaca langweilig ist, werden

wir unbekanntere Sportarten auspacken.

Am 18. und 19. Juni 2016 wollen wir bei unserem Jungschar-Hajk gemeinsam

wandern und unter freiem Himmel übernachten. Packt euren Rucksack und seid

dabei!

Wer keine eigene Jungschargruppe hat, mit der er an diesen Veranstaltungen

teilnehmen kann, ist trotzdem herzlich eingeladen. Entweder zur Planung mit

dem JungscharEventTeam, oder als Bezirksmitarbeiter bei einzelnen

Veranstaltungen. Wir finden den richtigen Platz für Jeden.

Kontakt

Nadine Müller

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31

www.ejgp.de/jungschar

40

Jungschararbeit

Weitere Informationen über die Jungschararbeit

und diese Veranstaltungen gibt es auf

www.ejgp.de/jungschar

Page 41: Sommerfreizeiten 2016

Verknüpfung von Konfirmanden- und Jugendarbeit

41

Das Konfirmandenjahr ist eine spannende Zeit für Jugendliche. Für

viele ist die Konfirmation der Anstoß, sich intensiver mit sich und dem

Glauben zu beschäftigen – und vielleicht auch darüber nachzudenken,

sich in einer Kirchengemeinde oder dem Jugendwerk zu engagieren.

Als ejgp möchten wir die Kirchengemeinden in dieser Zeit unterstützen.

Wir übernehmen Einheiten im Konfirmandenunterricht und bieten das

Projekt „Konfi-Kirche“ an. Hier gibt es im Rahmen des Sonntagsgottes-

dienstes ein extra Programm für Konfirmanden, in dem der Predigttext

gemeinsam kreativ erarbeitet wird.

Außerdem veranstalten wir den Klassiker: das bezirksweite KonfiCamp.

Gut 200 Konfirmanden erleben ein unvergessliches Wochenende auf

unserem Zeltplatz in Rötenbach. Zum gemeinsamen Austausch laden

wir Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Mitarbeitende im Herbst zum

Vernetzungstreffen ein. Das Konfirmandenjahr: eine spannende Zeit.

Und wir sind gerne mit dabei.

Kontakt

Florian Neuhäuser

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30

www.ejgp.de/verknuepfung-von-konfirmanden-jugendarbeit

Page 42: Sommerfreizeiten 2016

Die Bläserarbeit der Posaunenchöre ist ein fester Bestandteil des

Jugendwerks und der Kirchengemeinden. Die Posaunenchöre haben

ihren Platz bei Gottesdiensten, Konzerten, Feierstunden oder

Freizeiten in der eigenen Gemeinde oder im Kirchenbezirk. Das

besondere an der Posaunenarbeit ist das generationsübergreifende

gemeinsame Musizieren. Die Altersspanne reicht dabei von acht bis

über achtzig Jahre. Dabei muss man nicht als Kind schon mit dem

Spielen angefangen haben – auch Erwachsene sind als sogenannte

„Jungbläser“ willkommen. Die Ausbildung erfolgt teils in Eigenregie der

Chöre, teils in Kooperation mit Musikschulen oder im Privatunterricht.

Neben den Chören der Gemeinden gibt es übergreifend die Rentner-

bänd und das BBE (BezirksBläserEnsemble). Insgesamt steht neben

dem Musizieren das „Wir“ im Vordergrund der Aktivitäten im Chor, im

Bezirk oder auch überregional, wie bei den anstehenden Posaunen-

tagen in Dresden (3.-5. Juni 2016) und in Ulm (25.-26. Juni 2016).

Wenn Sie Lust haben, selbst ein Blechblasinstrument zu lernen oder

Interesse an Veranstaltungen mit Bläserbeteiligung haben, finden Sie

Informationen auf www.ejgp.de/posaunenchor

Kontakt

Stefan Renfftlen

E-Mail: [email protected]

Tel. 0176 / 105 195 54

www.ejgp.de/posaunenchor

42

Posaunenarbeit

Page 43: Sommerfreizeiten 2016

43

HINWEISE UND REISEBEDINGUNGEN

Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,

wir sind verpichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzu-

führen. Für uns ist diese Verpichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen

Hinweise“ und „Reisebedingungen“, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pichten in Kenntnis zu setzen.

Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den

gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen –

nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt –

abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651a ff BGB über den

Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.

WICHTIGE HINWEISE

1. Reiseveranstalter (RV)

Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen, als

rechtlich unselbständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft der Evangelischen

Landeskirche in Württemberg bzw. der CVJM Göppingen e. V., Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen.

2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)

Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine

Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die

Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeit-

gemeinschaft einbringen und an den gemeinsamenUnternehmungen und am Programm teilnehmen.

3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung

Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig

auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die

Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.

4. Umfang der Leistungen

Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für die Fahrt, für Unterkunft, Verpegung (drei

Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern.

Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiter/-innen

vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen,

Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und

bestätigten Reiseangebots der RV sind, von den RV bzw. von deren Freizeitleiter/-innen lediglich vermittelt.

5. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des

Freizeitprospekts und Anmeldung

Leistungsänderungen

Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt

entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis

dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen

Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb

ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich

vor Vertragsschluss unterrichten.

Preisänderungen

Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand

bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch

ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine

Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung

selbstverständlich informieren:

Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im

Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoff-

kosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren oder einer

Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach

Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig.

Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte

und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher

touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Freizeit-

prospekts verfügbar ist.

6. Versicherungen

Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte

„Leistungen“ bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen,

welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.

Reiserücktrittskostenversicherung

Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktritts-

kostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu

Page 44: Sommerfreizeiten 2016

44

dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren

entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen

dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese

Reiserücktrittskosten-versicherung können Sie preiswert auch mit einer

Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,

dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von

Ihnen beauftragte Versicherungs-gesellschaft die Ansprechpartnerin ist.

Reisekrankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass in unseren Reisepreisen – sofern unter „Leistungen“

nicht anders angegeben – keine Reisekrankenversicherung, insbesondere keine

Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall eingeschlossen ist.

Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das

betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar

ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass

auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine

Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder

dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer privaten

Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden.

7. Fahrt

Die Reisen führen wir – wenn nichts Anderes vermerkt ist – jeweils ab

Göppingen durch. Wird bei Freizeiten die mit gemeinsamer Fahrt

ausgeschrieben sind auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet,

kann der Reisepreis nicht ermäßigt werden.

8. Reiseausweise

Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger

Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich.

Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate

gültig sein.

9. Zuschüsse

Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattnden,

kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus nanziell schwachen

Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden.

Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils

bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare

können bei der Anmeldung angefordert werden.

10. Geschwisterermäßigung

Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie innerhalb einer Saison (Winter oder Sommer) an ejgp(!)-Freizeiten

teil, kann auf formlosen Antrag eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Dabei zahlt jedes Kind einer Familie 95 %

des Freizeitpreises. Bei der Ermittlung der Ermäßigung bleiben Kinder mit eigenem Einkommen (auch

Ausbildungsvergütung) sowie die Familienfreizeiten und Mitarbeiterschulungen unberücksichtigt.

11. Reisepreissicherung

RV sind gesetzlich verpichtet, den Reisepreis des TN durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch

den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften

des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen

Rechts", das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen

Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige

Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpichtung

auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp). Der CVJM Göppingen e. V. ist keine Körperschaft

öffentlichen Rechts, deshalb erfolgt für dessen Freizeiten die Reisepreisabsicherung.

12. Prospektzustellung

Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie diese Drucksache mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeit- und

kostenaufwändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Angebote interessieren

könnten.

13. Anschriftenänderungen

Es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden

Fax (07161/68795) oder E-Mail ([email protected]) genügt.

REISEBEDINGUNGEN

1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht

1.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die

ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.

b) Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom

RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des

RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des

Reisevertrages abändern.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV

und dessen Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt

der Leistungspicht des RV gemacht wurden.

Page 45: Sommerfreizeiten 2016

45

vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen

oder nicht.

d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV

beim TN zu Stande.

d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot

des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch

ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpichtungen von mitreisenden

TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende

Verpichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9

BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie sonstigen Verträgen auf die

das Pauschalreiserecht Anwendung ndet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über

Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein

Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das

Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht

jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es

sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des

Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die

keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich

sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der

Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender

verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn

die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht.

1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das

Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur

Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine

entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im

Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf

des Vertragstextes unterrichtet.

b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche) „zahlungspichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des

Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf

elektronischem Weg bestätigt.

c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspichtig buchen“ begründet keinen

Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist

2. Leistungen

2.1. Die Leistungsverpichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt

der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise

gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe

sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den

„Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender

Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur

Verfügung gestellt wurden.

2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt

beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer

ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen

schriftlich getroffen werden.

2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels), Reisevermittler und Freizeitleiter/-innen sind

vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu

treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung

hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt

des Reisevertrages abändern.

2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht

vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche

Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.

3. Zahlung

3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen,

wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4. genannten

Gründen abgesagt werden kann.

3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn

verpichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen

Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.

3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist,

und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN

gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein

Page 46: Sommerfreizeiten 2016

46

Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpichtung

des Veranstalters.

3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht

fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag

zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.

4. Rücktritt der / des TN

4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV

jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen.

Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.

4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung

gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen

Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu:

Eigenanreise

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €)

vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50%

ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%

Bus- und Bahnreisen

Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %

vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %

vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %

vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %

vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %

ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %

jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.

4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder

wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind.

In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpichtet.

4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete

Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere

Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen

solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpichtet, die geforderte Entschädigung unter

Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen

Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN,

gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV

zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV

bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern

tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.

6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN

6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen,

verpichtet.

6.2. Der gesetzlichen Verpichtung zur Mängelanzeige (§§651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch

zu entsprechen, dass er verpichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem/der vom RV eingesetzten

Freizeitleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge

unverschuldet unterbleibt.

6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertag kündigen. Dasselbe

gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiter/-in, örtliche Agentur) eine ihnen vom

TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist

bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die

sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.

6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiter/-innen und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht

bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.

6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem

vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen

Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle

eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter

dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus

Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den

TN unverschuldet unterbleibt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den RV

7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des

RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die

Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Der

Freizeitleiter/die Freizeitleiterin ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.

7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise

zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der

Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit

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47

gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder

entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zulasten des TN bzw. seiner

gesetzlichen Vertreter.

7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der

ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht

in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung deutlich genannten

Mindesteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden

Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.

b) Der RV ist verpichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die

Reise wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der

RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses

Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die

Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie

über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat

Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller

Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell

erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen

dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der

RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische

Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pichten verletzt hat.

9. Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-,

neben- oder nachvertraglicher Pichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder

b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers

verantwortlich ist.

9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt

werden (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,

Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und

Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs-

bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners

als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar

nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen

Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung

während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-,

Aufklärungs- oder Organisationspichten des RV ursächlich geworden sind.

10. Verjährung, Datenschutz

10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder

fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für

Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.

10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

10.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag

des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,

einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen

Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den

Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung

gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des

Rechnungsempfängers sowie des TN werden mittels EDV erfasst und werden

vom RV nur zur Durchführung der Reise und gegebenenfalls Erlangung von

Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.

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48

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union

oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und

Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung

des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV

ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,

die Kaueute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder

Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland

haben, oder deren Wohnsitz oder

gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird

als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart

2000-2015, v20151013

RV im Sinne des Gesetzes ist, wie in der entsprechenden Ausschreibung

angegeben,

a) das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), welches zum

Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich

unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg,

Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das ejgp wird vertreten durch den

1. Vorsitzenden Markus Vogel und ist erreichbar über die unten stehende

Korrespondenz-Adresse.

oder

b) der CVJM Göppingen e. V. Der CVJM Göppingen ist ein beim Amtsgericht

eingetragener Verein, wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Marius Wild und

ist erreichbar über die untenstehende Korrespondenzadresse.

Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstellen:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen CVJM Göppingen e.V.

Ulrichstr. 29 Ulrichstr. 29

73033 Göppingen 73033 Göppingen

Tel.: 07161/71392 Tel.: 07161/75291

Fax: 07161/68795 Fax: 07161/9174234

Stand: 12.11.2015

Herausgegeben vom

Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen

Ulrichstraße 29

73033 Göppingen

Telefon: 0 71 61 / 7 13 92

Telefax: 0 71 61 / 6 87 95

E-Mail: [email protected]

Internet: www.ejgp.de

Redaktion: Nadine Müller, Thomas Vollmer

Gestaltung: Susanne Schäfer

Druck: Flyer4Fun, Waiblingen

Unsere Freizeiten werden unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und

Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-

Württemberg, sowie aus Mitteln des Landkreises und der Stadt Göppingen.

Bildnachweise: Titelbild: Thomas Vollmer;

Archiv des ejgp und des CVJM Göppingen e. V.

Wir danken unseren Werbepartnern für die Unterstützung bei der Finanzierung

dieses Freizeitprospektes. Sollten Sie Interesse an einer Werbepartnerschaft

haben, melden Sie sich über [email protected] bei uns.

Unsere Elterninformationen basieren auf dem Qualitätsleitfaden und

den Elterninformationen unseres Dachverbandes, des Evangelischen

Jugendwerks in Württemberg.

Wir gehören zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg und damit zur

weltweiten CVJM-Bewegung.

Impressum

Page 49: Sommerfreizeiten 2016

49

Anmeldung

Freizeit Nr.

Name

Vorname

männlich weiblich Geburtsdatum

Straße, Hausnr.

PLZ, Ort

Tel.-Nr.

Besondere Hinweise und

gesundheitliche Beeinträchtigungen:

Hiermit melde ich mich zu o. g. Freizeit auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich

an. Ich erkläre mich zugleich mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung

gestellt sind und von mir zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.

Unterschrift

(bei unter-18-Jährigen aller Sorgeberechtigten)

Name aller Sorgeberechtigten

E-Mail

(bei unter-18-Jährigen der Sorgeberechtigten)

... oder einfach online anmelden auf www.ejgp.de/freizeiten

Ihre Daten werden mittels EDV im Evangelischen Jugendwerk

Bezirk Göppingen bzw. dem genannten Reiseveranstalter intern

gespeichert und ggf. zur Erlangung von Zuschüssen verwendet

und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.

Ihre E-Mail-Adresse wird genutzt, um Ihnen wichtige Infor-

mationen rund um unsere Freizeiten sowie die Freizeit-

unterlagen zuzusenden (z. B. Anmeldebestätigung, Rechnung,

Rüstbrief). Für den E-Mail-Versand wird teilweise der Dienst

„Mailchimp“ genutzt.

Ich möchte die Rechnung und die weiteren Freizeitunterlagen

(z. B. Rüstbrief, Freizeitpass) zusätzlich in Papierform erhalten.

Ich beantrage Geschwisterermäßigung (siehe „Wichtige

Hinweise, 10.“)

Ich bitte um Zusendung von Informationsmaterial zu

möglichen Zuschüssen.

Ich möchte gerne per E-Mail-Newsletter über Interessantes

und Termine aus dem Jugendwerk informiert werden. Diese

Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.

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Evang. Jugendwerk Bezirk Göppingen

Ulrichstraße 29

73033 Göppingen

50

Falzlinie für DIN lang Umschlag mit Fenster

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Page 52: Sommerfreizeiten 2016

Erfahren Sie mehr über uns und unsere Angebote unter www.ejgp.de, telefonisch unter 0 71 61 /7 13 92 oder

per E-Mail an [email protected]. Auf Facebook finden Sie uns unter www.facebook.com/ejw.goeppingen

Bezirk Göppingen

Evangelisches

Jugendwerk

Seit über 100 Jahren sind wir der Dachverband für die

Evangelische Jugendarbeit im Kirchenbezirk Göppingen.

Wir machen...

... Jungschargruppen für sechs- bis 13-Jährige

... Konfirmanden- und Jugendarbeit für 14- bis 17-Jährige

... Schulungen und Fortbildungen für Ehrenamtliche ab 14 Jahren

... Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

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