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Die Sommerfreizeiten des Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen. Mehr Infos unter www.ejgp.de/freizeiten
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en 2eit 0iz 16erfremmoS
CVJM Göppingen e.V.
Bezirk Göppingen
Evangelisches
Jugendwerk
Lange Sandstrände, schroffe Felsen, knisternde Lagerfeuer unterm
Sternenhimmel,... auf unseren Sommerfreizeiten bekommst du noch
viel mehr geboten. Ein motiviertes Team von Mitarbeitenden will
gemeinsam mit dir die schönsten Tage des Sommers verbringen.
Dazu gehört ein abwechslungsreiches Programm, bei dem Spaß und
christliche Gemeinschaft im Vordergrund stehen. Du hast genug Zeit
und Raum für deine eigenen Ideen und um neue Freundschaften zu
schließen.
Doch im Sommer wegfahren ist nicht alles: auch darüber hinaus gibt es
viele Möglichkeiten sich im ejgp zu treffen. Informationen zu uns und
unseren Veranstaltungen findest du ebenfalls in diesem Prospekt.
Wir freuen uns dich zu treffen!
Herzliche Grüße im Namen des ejgp,
¢ Elterninformationen 4
¢ Freizeit für Kinder 8
¢ Freizeiten für Jugendliche 16
¢ Freizeiten für Junge Erwachsene 28
¢ Freizeiten für Familien 30
¢ Schulungen 32
¢ Termine 35
¢ Über uns – Einblicke in das ejgp 36
¢ Hinweise und Reisebedingungen 43
¢ Anmeldeformular 49
Dein Sommer 2016! Inhaltsverzeichnis
3
Einfach online informieren
und buchen: www.ejgp.de/freizeiten
Markus Vogel, 1. Vorsitzender des ejgp
Elterninformationen
4
Liebe Eltern,
die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht
nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine
positive Erfahrung werden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass Sie uns das
Wertvollste anvertrauen, das Sie besitzen: Ihr Kind!
Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg mit seinen Bezirks-,
Stadt- und Ortsjugendwerken gehört zu den erfahrensten und größten
Anbietern von Kinder- und Jugendfreizeiten in Deutschland. Als
Evangelisches Jugendwerk im Kirchenbezirk Göppingen sind wir seit
über 100 Jahren ein Teil davon.
Was uns besonders macht?
Unsere Freizeiten werden von erfahrenen Teams geplant und
konzipiert. Dabei spielen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen und
nicht zuletzt die Ideen der Teilnehmenden eine große Rolle. Unsere
Teams bereiten ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm vor und
kümmern sich um eine dem Alter entsprechende Betreuung.
Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerk-
samkeit, Respekt und wertschätzende Begleitung Einzelner verstehen
unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Freizeiten sind bei uns
kein Wirtschaftszweig, sondern entspringen unserer Leidenschaft für
gute Jugendarbeit. Daher gehört die Betreuungsintensität (Zahlenver-
hältnis von Mitarbeitenden und Teilnehmenden) bei Freizeiten des ejgp
zu den besten in Deutschland. Uns ist es wichtig, dass die
Mitarbeitenden wirklich Zeit haben für Ihre Tochter und Ihren Sohn.
Gemeinschaft verstehen wir als den Schatz von Freizeiten. Besonders
wichtig sind uns daher die Begegnung untereinander und auch die
Begegnung mit Gott durch verschiedene kreative und spirituelle
Angebote. Ganz nebenbei kann man auf unseren Freizeiten auch
Einiges lernen, insbesondere im wichtigen Bereich personaler und
sozialer Kompetenzen.
Qualität auf unseren Freizeiten
Freizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum
Besten, was die evangelische Jugendarbeit zu bieten hat. Intensive
Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von
Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht
„gemacht“ werden.
Im Folgenden wollen wir Ihnen Auszüge aus unserem Qualitätsleitfaden
für Freizeiten kurz darstellen und erläutern, warum wir so davon
überzeugt sind, dass Ihr Kind gerade bei uns in besten Händen ist:
Qualifiziertes Freizeitteam
Unsere Mitarbeitenden werden im Rahmen umfangreicher Schulungen
nach den Standards der JugendleiterCard (JuLeiCa) qualifiziert und
sind für Ihr Kind auf der Freizeit jederzeit ansprechbar. Der Landes-
jugendplan Baden-Württemberg sieht einen Betreuungsschlüssel von
einem Mitarbeitenden auf elf Teilnehmende vor. Bei unseren Freizeiten
5
erreichen wir einen Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:5 – ein
herausragendes Qualitätskriterium von Freizeiten des ejgp.
Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte
Die Zielorte unserer Freizeiten sind so gewählt, dass sie für die
jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind und genügend Raum für
die geplanten Aktionen bieten.
Faires Preis-Leistungsverhältnis
Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie
möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die
Anmeldung darstellen. Dennoch verzichten wir auf die kompromisslose
Suche nach den günstigsten Preisen, da die Qualität Vorrang hat.
Unsere Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere aus dem
Landes- und dem Kreisjugendplan, sowie kirchliche Mittel finanziell
gefördert.
Immer gut informiert
Bei der Kommunikation stehen Transparenz und Offenheit an erster
Stelle. Auf unseren Kinderzeltlagern informieren wir Sie beispielsweise
über einen Internetliveticker darüber, was Ihre Kinder erleben. Kommen
Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.
Gut begleitete An- und Abreise
Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Die Sicherheit bei der
An- und Abreise hat oberste Priorität.
Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig
Bei unseren Freizeiten achten wir auf eine leckere, ausgewogene und
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7
vollwertige Verpflegung. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden
nach Möglichkeit berücksichtigt. Kostenlose Getränke werden
bereitgestellt.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Bei unseren Freizeiten sind uns Ihre Meinung und die Ihres Kindes
wichtig. Deshalb bitten wir Sie, nach der Freizeit an unserer Evaluation
teilzunehmen. Ihre Rückmeldungen werten wir gemeinsam mit den
Mitarbeitenden aus und entwickeln auf dieser Grundlage unsere
Freizeiten kontinuierlich weiter.
Sicherheit
Spaß muss sein – mit Sicherheit! Unsere Teams sind geschult, bei allen
Aktivitäten die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Auf
jeder Freizeit ist wenigstens einer unserer Freizeit-Mitarbeitenden in
Erster Hilfe geschult. Durch Prävention und Krisenmanagement sind
wir auch auf Ernstfälle vorbereitet.
Bei Interesse finden Sie den vollständigen Qualitätsleitfaden unter
www.ejgp.de/informationen
Kontakt
Nadine Müller
E-Mail: [email protected]
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31
www.ejgp.de/informationen
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PfingstLager 2016Jungen und Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren
Staatsfeind Nr. 1 – Martin gegen jeden Widerstand
Wäre ich wie geplant Anwalt geworden, hätte es mich nicht gewundert
auf Feindschaft und Widerstand zu treffen. Aber dass ich als Mönch die
halbe Welt gegen mich aufbringe, das hätte ich nicht erwartet. Auch
nicht, dass ich mich vor lauter Feinden jahrelang unter falschem Namen
hinter Burgmauern verstecken muss. Und erst recht hätte ich es mir
nicht träumen lassen, dass die Menschen auch in 500 Jahren noch
meinen Namen kennen. Wie es dazu kam? Das verrate ich euch, wenn
ihr mir helft, mich gegen jeden Widerstand durchzusetzen.
Auf unserem Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach auf der Ostalb haben
wir optimale Bedingungen für fünf spannende und erlebnisreiche Tage.
Du kannst dich auf ein abwechslungsreiches Programm mit
Geländespielen, Show- und Spieleabenden, Basteln sowie tollen
Abenden am Lagerfeuer und vielem mehr freuen. Beste Voraus-
setzungen also für eine geniale gemeinsame Zeit, während der wir von
unserem erfahrenen Küchenteam mit bestem Essen versorgt werden.
Haben wir dich neugierig gemacht? Dann sichere dir schnell deinen
Platz – wir freuen uns auf dich!
9
Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/pfila
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preis:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
• Hinweise:
20011612
17. bis 21.05.2016
Felix Lorch, Moritz Oberacker und ein motiviertes
Mitarbeiterteam
€ 69,-
Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten mit Feld-
betten, Leitung, Programmmaterial
mind. 70 Teilnehmende,
max. 48 Mädchen und 48 Jungen
02.05.2016
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
Die An- und Abreise erfolgt privat.
Kinder mit Behinderung sind herzlich
willkommen. Nähere Informationen hierzu
auf Anfrage.
Sei dabei, wenn der Wanderzirkus Röbanini seine Sommerpause in
Rötenbach verbringt. Mit den extra für uns aufgeschlagenen Einmast-
Zelten lädt uns die Zirkusfamilie zu sich ein. Die große Wiese bietet
genügend Platz für alle.
Ob wir wohl etwas von den Artisten, Clowns, Jongleuren oder
Dompteuren lernen können? Etwas neugierig können wir schon sein,
sicher werden sie uns manchen kleinen Trick zeigen. Vielleicht geben
sie sogar eine extra Vorstellung, aber für eine Ausbildung zum
Zirkusartisten werden diese beiden Wochen viel zu kurz sein.
Das bunte Zirkusleben werden wir bei Spielaktionen auf dem Platz, im
Wald und in der großen Scheune teilen und dabei eine großartige Zeit
miteinander verbringen. Action, kreative Aktionen und Workshops
finden genauso ihren Platz wie die Beschäftigung mit Gott und dem
christlichen Glauben. Auch das Geschichten Hören und Lieder Singen
am Lagerfeuer wird die Zeit viel zu schnell verfliegen lassen.
Damit wir bei so vielen Angeboten und Aktionen immer bei Kräften
bleiben versorgt uns das lagereigene Küchenteam jeden Tag mit
leckerem Essen. Für einen unvergesslichen Sommer fehlst also nur
noch du! Sichere dir schnell deinen Platz.
10
Rötenbach Girls 2016Mädchen zwischen 9 und 13 Jahren
11
Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/roeba-girls
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preise:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Veranstalter:
20011614
31.07. bis 12.08.2016
Karolin Maier, Nadine Müller und ein Team
motivierter Mitarbeiterinnen
Bei Buchung bis einschl. 29.02.2016: € 185,-
Bei Buchung bis einschl. 30.06.2015: € 190,-
Bei Buchung ab 01.07.2015: € 205,-
Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollver-
pflegung, Programm, Material, Unterkunft in
4-Personen-Zelten mit Feldbetten, Tagesausflug
mind. 40, max. 80 Personen
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
Hallo, ich bin Leif Eriksson, der schreckliche Wikinger. Sicher hast du
schon von mir gehört: Ich bin der wahre Entdecker Amerikas. Viele
glauben ja, das wäre dieser Kolumbus gewesen. Dass ich nicht lache!
Komm mit mir auf ein wildes Abenteuer, überfalle Küstenstreifen,
handle mit teuren Waren und lerne geheime Runen kennen. Von mir
kannst du alles lernen, was ein nordischer Seemann können muss:
Anhand der Sterne navigieren, im Takt rudern, die Segel bei rauer See
setzen, die größten Fische jagen, mutig und tapfer kämpfen, bei Sturm
die Richtung halten und bei Nacht und Nebel eine Flüsterfahrt
unternehmen.
Beim letzten Thing, der großen Volksversammlung, wurde beschlos-
sen, neue Länder zu erobern. Deshalb suche ich noch dringend mutige
Wikinger, die ihr Langhaus verlassen und mich auf meinem nächsten
Abenteuer begleiten. Vielleicht finden wir dabei sogar Walhalla. Also
nimm deinen Helm, deinen Schild und die Axt und komm an Bord
meines Drachenschiffs.
12
57. Bezirksjungscharlagerbei der Weidacher Hütte / Schwäbische Alb
Jungs zwischen 9 und 13 Jahren
13
Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/weidach
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preise:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldungen an:
• Veranstalter:
20011615
31.07. bis 13.08.2016
Christian Kißling und ein
erfahrenes Mitarbeiterteam
Bei Buchung bis einschl. 29.02.2016: € 188,-
Bei Buchung bis einschl. 30.06.2016: € 198,-
Bei Buchung ab 01.07.2016: € 215,-
Hin- und Rückfahrt ab/bis Göppingen, Vollver-
pflegung, Bastelmaterial, Programm, Unterkunft
in 4-Mann-Zelten mit Feldbetten und Tagesausflug
mit Reisebussen
max. 144 Personen
Ralf Lehmann, Pfarrsteige 17,
73037 Göppingen-Holzheim Dort kann auch der Sonderprospekt für dieses Lager angefordert
werden.
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
Anmeldeverfahren:
1. Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen.
2. Der Reisevertrag kommt erst zustande...
... nach Überweisung einer Anzahlung des Lagerbeitrags in Höhe von
20,- € auf unser Konto bei der Volksbank Göppingen
(Kto.-Nr. 406 524 009; BLZ 610 605 00).
IBAN: DE09 6106 0500 0406 5240 09; BIC: GENODES1VGP
Bitte geben Sie unter "Verwendungszweck" den Namen Ihres Kindes an.
... und nach unserer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung innerhalb
von drei Wochen.
3. Die Bezahlung des restlichen Lagerbeitrags hat bis zum 01.07.2016
zu erfolgen. Hierzu werden Sie rechtzeitig mit der Reiseinformation
(Rüstbrief) aufgefordert.
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Du suchst eine erstklassige Hausfreizeit mit viel Spaß, spannenden
Abenteuer, aufregenden Erlebnissen und einem außergewöhnlichen
Ausflug? Perfekt, denn wir suchen genau dich! Wir, das ist unser
großes, motiviertes und erfahrenes Mitarbeiterteam. Wie jedes Jahr ist
neben den abwechslungsreichen Bastel- und Sportworkshops und den
aufregenden Showabenden in unserem Haus natürlich auch in der
freien Natur Einiges geboten. Sei es bei actiongeladenen
Geländespielen, nächtlichen Wanderungen durch die Wälder oder
einfach nur beim gemütlichen Chillen auf unserer riesigen Wiese, die
wir mit einem großen Trampolin, Badmintonnetz, Profi-Fußballtoren
und Slacklines gehörig aufgerüstet haben.
Wie immer wird auch unsere diesjährige Freizeit ein Motto haben –
was, das verraten wir dir noch nicht. Du darfst also gespannt sein!
Nebenher bleibt natürlich auch die Zeit für den ein oder anderen
christlichen Impuls und Gesang, bei dem wir auch die Gemeinschaft
stärken wollen.
Klingt aufregend für dich? Super, dann melde dich am besten gleich an
und sei gespannt, wohin die Reise dich führen wird.
Kinderfreizeit RötenbachJungen und Mädchen zwischen 9 und 13 Jahren
Weitere Informationen auf
www.cvjm-gp.de
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• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preis:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
• Hinweise:
20011616
08. bis 18.08.2016
Patrick Milles, Lisa Leitzbach und ein erfahrenes,
motiviertes Team
€ 275,-
Übernachtung in Vier- oder Zweibettzimmern,
Vollverpflegung, Tagesausflug
mind. 25, max. 40 Personen
15.07.2016
CVJM Göppingen e. V.
Die An- und Abreise erfolgen privat.
Wir erwarten von allen Teilnehmenden Mithilfe
beim Spüldienst und anderen Arbeiten, die für die
Gemeinschaft wichtig sind.
„Jesus versöhnt!“ Das ist das Motto des Christival 2016. Sei dabei,
wenn sich an fünf Tagen über 15.000 junge Menschen aus ganz
Deutschland treffen und der größte christliche Jugendkongress
stattfindet. Unterschiedliche Referenten und Referentinnen werden
dich herausfordern, dir neue Impulse geben und ihre Erfahrungen zum
Thema „Versöhnung“ mit dir teilen. In Gottesdiensten, Foren und
Workshops wird es darum gehen, Gemeinschaft zu erleben, mehr von
Gott zu lernen und ihn zu feiern. Auch musikalisch ist für jeden
Geschmack etwas geboten.
Auf www.christival.de kannst du dir deine Seminare und Programme
aussuchen, die du bei deiner Anmeldung bei uns angibst. Wir wollen
uns gesammelt anmelden, mit dem Zug nach Karlsruhe fahren und das
volle Christival-Programm mitnehmen. Also, melde dich schnell an. Wir
freuen uns auf fünf hammermäßige Tage mit dir!
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Christival 2016Jugendliche und junge Erwachsene, ab 14 Jahren
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Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/christival
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preise:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
20011610
04. bis 08.05.2016
Florian Neuhäuser
Bei Anmeldung bis 29.02.2016:
135,- € für Nichtverdiener – 165,- € für Verdiener
Bei Anmeldung ab 01.03.2016:
155,- € für Nichtverdiener – 185,- € für Verdiener
Übernachtungen (in Schulen und Turnhallen),
Frühstück, Tagungsunterlagen, Eintritt zu allen
Christival-Veranstaltungen, zur Infomeile und
Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) in Karlsruhe
mind. 5 Personen (bis 29.02.2016)
10.04.2016
Christival e. V.
• Hinweise:
Die An- und Abreise erfolgt privat. Wir möchten
gerne ab Göppingen mit Baden-Württemberg-
Tickets reisen, die je nach Anzahl der Mitfahrer
zwischen 18 und 28 Euro kosten.
Bei einer Abmeldung fallen laut
Christival-Teilnahmebedingungen folgende
Stornogebühren an:
Bis 28.02.2016: 35,- €, danach 50 % des
Ticketpreises. Ab dem 04.04.2016 kann keine
Rückerstattung mehr erfolgen.
Korsika - das ist Natur pur! Lange Sandstrände zum Chillen und wie
gemacht für „Beach-Aktivitäten“, azurblaues Meer zum Baden und
Abkühlen, schroffe Felsen, imposante Wasserfälle und verwunschene
Bachläufe, die wir erkunden können - das alles und noch viel mehr
bietet Korsika!
Im Nordosten der Insel, kaum 50 km von der Hafenstadt Bastia entfernt,
liegt unser Camp direkt unter schattigen Bäumen. Untergebracht sind
wir in geräumigen Zelten. Das Camp bietet modernisierte Sanitär-
anlagen und eine Fülle von Sportmöglichkeiten. Der breite Sandstrand
ist in wenigen Gehminuten erreichbar.
Es erwartet dich abwechslungsreiches Programm mit viel Spaß, guter
Gemeinschaft und Tiefgang: Neben chilligen Tagen am Strand und
Neigungsangeboten stehen Ausflüge in die Region, aber auch Neues
und Anderes von Gott auf dem Programm. An Erlebnisaktivitäten wie
Canyoning, Rafting, Klettern oder Mountainbiken kannst du gegen eine
vor Ort zu zahlende Gebühr teilnehmen. Ein fittes Mitarbeitenden-Team
sorgt dafür, dass garantiert keine Langeweile aufkommt. Kulinarische
Leckerbissen serviert ein erfahrenes Küchenteam.
Also, schnell anmelden – zu den beiden besten Wochen deines
Sommers 2016!
18
Jugendcamp KorsikaJugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
19
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preise:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
• Hinweise:
20011619
22.08. bis 05.09.2016
Florian Neuhäuser, Andreas Honegger
und Benjamin Dietrich
Bei Buchung bis einschl. 31.01.2016: € 499,-
Bei Buchung bis einschl. 31.03.2016: € 509,-
Bei Buchung ab 01.04.2016: € 519,-
Fahrt im ***-Sterne-Reisebus inkl. Fährüber-
fahrten, Unterkunft in Fünf- bis Sieben-Personen-
Zelten, Vollverpflegung, Programm,
Auslandsreisekrankenversicherung
mind. 32, max. 46 Personen
18.07.2016
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
Diese Freizeit findet in Kooperation mit dem
Bezirksjugendwerk Kirchheim/Teck (ejKi) statt.
Beim gemeinsamen Vortreffen werden u. a. die
zubuchbaren Erlebnisaktivitäten vorgestellt.
Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/jugendcamp
Eine Freizeit, drei Länder: Von Göppingen aus geht es nach Hirtshals
und von dort mit der Fähre nach Kristiansand. Hier starten wir einmal
quer durch Norwegen. Wir besteigen den beeindruckenden Felsen
Preikestolen, besichtigen die Stabkirchen in Heddal und die Hauptstadt
Oslo. Norwegen besticht durch seine atemberaubende Natur. Mit drei
Kleinbussen sind wir unterwegs und halten dort an, wo es uns gefällt.
Nach dem Roadtrip geht es ins Nachbarland: Nach Schweden. Dort
genießen wir die zweite Woche etwa 200 km nordwestlich von
Stockholm in einem gemütlichen Haus in Gussjöstugan, direkt an
einem glasklaren See. Wir haben dort eigene Boote und eine Sauna –
also die besten Voraussetzungen, um eine Woche lang die Seele
baumeln zu lassen. Auf der Rückfahrt legen wir noch einen
Zwischenstopp mit Übernachtung in Berlin ein.
Ob im Auto, bei der Mittagspause an einem der Seen, abends im Zelt
oder am Lagerfeuer: Wir wollen miteinander ins Gespräch kommen
über Gott, unseren Glauben und andere Themen. Melde dich jetzt an
und erlebe zwei der schönsten Länder Europas.
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Roadtrip SkandinavienJunge Erwachsene zwischen 18 und 22 Jahren
21
Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/roadtrip
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preis:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
• Hinweise:
20011618
14. bis 30.08.2016
Matthias Keller, Thomas Vollmer und ein
motiviertes Team
€ 699,00
Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten bzw.
Gruppenhaus, Auslandsreisekrankenver-
sicherung, Programm, Material, Vollverpflegung
mind. 16, max. 18 Personen
27.07.2016
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
Im Juli findet ein Vortreffen statt, an dem die
Route und mögliche Ausflüge besprochen werden.
Der Termin wird allen Teilnehmenden rechtzeitig
mitgeteilt.
Diese Freizeit ist besonders! Unser gemütliches Freizeithaus liegt
idyllisch direkt an einem großen Badesee in der Lombardei in Italien.
Südlicher Flair und ein mediterranes Klima bieten eine gute Grundlage
für eine geniale Freizeit.
Wir laden Dich ein, zwei Wochen Neues zu erleben. Baden im eigenen
Badesee oder doch lieber im Pool, ein Ausflug ins malerische Verona,
Fahrrad fahren an den Ufern des Pos und Abenteuer in unberührter
Natur – das alles und noch viel mehr bietet diese Freizeit.
Unser riesiges Grundstück befindet sich außerhalb des kleinen
Örtchens Ostiglia. Die Zimmer inklusive eigener Dusche befinden sich
in gemütlichen Bungalows auf dem Gelände. Neben Action am See und
am Haus, vielseitigen Ausflügen und einem spannenden
Nachtgeländespiel gibt es natürlich auch entspannende Stunden am
Seeufer. Unser fabelhaftes und sympathisches Betreuerteam versorgt
euch zu alledem mit genüsslichem Essen und einer unvergesslichen
Zeit.
Bist du bereit fürs Maximum an Abenteuer? Dann freuen wir uns auf
dich!
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Abenteuerfreizeit in ItalienJugendliche zwischen 13 und 17 Jahren
23
20011617
06. bis 20.08.2016
Fabian Weber und ein erfahrenes Team
€ 490,-
Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Programm
mind. 15, max. 21 Personen
15.07.2016
CVJM Göppingen e. V.
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preis:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
Weitere Informationen auf
www.cvjm-gp.de
Willkommen an Bord zu unserem elften Segeltörn. Die Lotus ist eine
typische holländische 1-Mast-Tjalk mit 25 Metern Länge, gebaut vor
122 Jahren. Sie hat eine wesentlich größere Segelfläche als üblich,
daher ist sie eine der schnellsten Tjalken auf dem Wattenmeer.
Zum zweiten Mal werden wir als Flotte mit der Lauwerszee segeln.
Dadurch sind neue Manöver möglich, wie z. B. das Ansteuern von
Sandbänken zum Trockenfallen als Katamaran. Da auch die
Lauwerszee sehr schnell segeln kann, sind spannende Abenteuer-
Törns vorprogrammiert. Wir beginnen den Tag mit einer Andacht zum
gemütlichen Frühstück und überlassen uns dann ganz den Gezeiten
des Wattenmeeres. Für Gänsehaut-Feeling kann neben aufregenden
Manövern unter Umständen auch die mögliche Sichtung einer
schwimmenden „Totmannshandkoralle“ sorgen.
Gekocht wird abends auf dem Schiff. Legendär sind die Grillparties an
Deck bei abendlicher Hafenstimmung inmitten der Mastenwälder
anderer alter Segler und die Lagerfeuer-Sessions an den
Inselstränden. Bei günstiger Wetterlage ist auch Nacht-Segeln möglich.
Verbringt mit uns einen unvergesslichen Törn an Bord der Lotus!
24
Tjalktour Lotus Nr. 11 – Ab Harlingen ins WattenmeerJugendliche zwischen 13 und 20 Jahren
25
20011620
28.08. bis 02.09.2016
Gernot Zöller und ein erfahrenes Team
€ 410,-
Schiff, Hin- und Rückfahrt mit Bus,
Vollverpflegung, Programm
mind.15, max. 20 Personen
25.08.2016
CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé CLUB
BAMBULE) und Ev. Kirchenbezirk Göppingen
Ansprechpartner ist Diakon Gernot Zöller,
Tel. 0174 / 962 34 36,
E-Mail an [email protected]
Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich.
Ein Vortreffen findet statt am 26.07.2016
im CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstr. 29,
73033 Göppingen)
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preis:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
• Hinweise:
Weitere Informationen auf
www.cvjm-gp.de
Kurz vor Pfingsten Freunde wiedertreffen, neue Leute kennenlernen und
dabei das Freizeitheim und den Zeltplatz in Rötenbach auf Vordermann
bringen – das sind die Aufbautage!
Auf dem Programm stehen Renovierungsarbeiten am Haus und im
Zeltlagerbereich: Streichen, Fliesen erneuern, Bäume und Sträucher
zurückschneiden, im Haus eine Grundreinigung vornehmen und
sicherlich auch das ein oder andere mit Säge, Bohrer und anderem Gerät
tun. Dabei gibt es sowohl für „Erfahrene“ genügend Arbeit, als auch für
„Aufbautage-Neulinge“ unter guter Anleitung zu lernen. Nach unserer
„Schönheitskur“ erstrahlen Haus und Hof hoffentlich wieder im neuen
Glanz für Euch und all die Gruppen, die dort einige Tage verbringen.
Nach getaner Arbeit erwarten uns Abende mit Spiel und Spaß – Zu viel
wird jetzt noch nicht verraten. Was wir aber verraten: Unser Küchenteam
wird uns mit leckerem Essen versorgen und diese Tage kosten euch
keinen Cent! Offizielles Ende der Aufbautage ist am Sonntagvormittag.
Wer möchte, darf gerne noch das Pfingstwochenende in Rötenbach
verbringen. Am Sonntagabend findet die RöBa-Night statt, wo wir am
Lagerfeuer Würste grillen und Lieder singen werden, bevor wir am
Pfingstmontag (hoffentlich) beim Human-Soccer-Turnier gewinnen.
Meldet euch schnell an! Das wird super.
26
AufbautageJugendliche und Erwachsene, ab 14 Jahren
27
20011611
13. bis 15.05.2016
Kurt Bückle, Markus Vogel und Team
€ 0,-
Übernachtung in Mehrbettzimmern oder im Zelt,
Vollverpflegung, Abendprogramm
mind. 5 Personen
09.05.2016
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
Die An- und Abreise erfolgt privat.
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preis:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
• Hinweis:
Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/aufbautage
Der Odenwald nördlich von Heilbronn ist in diesem Jahr das Gebiet für
unsere Motorradtouren. Die kurvenreichen Straßen im idyllischen
Mittelgebirge lassen das Herz jedes Motorradfahrers höher schlagen.
Um die verschiedenen Fahrertypen, das Wetter und unsere Lust und
Laune unter einen Hut zu bekommen, planen wir die Touren für den
kommenden Tag jeweils am Abend vorher.
Wir sind in der Arnberghütte des DAV Buchen, einem Selbstversorger-
haus, untergebracht. Das Haus bietet in seinen drei Mehrbettzimmern
insgesamt 18 Betten. Am Ortsrand von Buchen gelegen ist unsere
Unterkunft ein guter Ausgangspunkt für Touren über die Straßen und
Gassen des Odenwaldes. Abends lassen wir den Tag nach einem
gemeinsam zubereiteten Abendessen bei Gesprächen in entspannter
Umgebung ausklingen.
Auch Sozia bzw. Sozius sind natürlich herzlich willkommen. Wir freuen
uns auf euch!
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MotorradfreizeitErwachsene ab 18 Jahren
29
Jetzt online anmelden auf
www.ejgp.de/motorradfreizeit
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preis:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
• Hinweis:
20011613
25. bis 29.05.2016 (Fronleichnam)
Markus Vogel
€ 150,-
Vollverpflegung, Unterbringung in Mehrbett-
zimmern, Bettwäsche
mind. 8, max. 18 Personen
09.05.2016
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen
Die An- und Abreise erfolgt privat.
Willkommen an Bord zum zweiten Mehrgenerations- und Inklusions-
segeltörn. Unser Schiff ist der Klipper Lauwerszee, der zu den Perlen der
Harlinger Segelflotte gehört. Unsere Skipper sind warmherzige und
inspirierende Menschen mit viel Humor, mit denen wir uns schnell
anfreunden werden. Sie kennen das Wattenmeer wie ihre Westentasche.
Das Schiff ist unter Deck komfortabel ausgestattet. In dem Mix aus
maritimer und moderner Einrichtung fühlt man sich gleich wohl. Wir
starten morgens mit einer Andacht zum Frühstück und können uns dann
den ganzen Tag den Gezeiten – einem der faszinierendsten und größten
zusammenhängenden Öko-Systeme der Schöpfung – überlassen.
Abends wird auf dem Schiff warm gekocht.
Wenn der Wind kräftig aus einer Richtung weht und die Decks- und
Segelarbeit getan ist, kann man auch wunderbar an Deck die Seele
baumeln lassen. Bei voller Fahrt im Klüvernetz liegend sind Sichtungen
von Seehunden, Kegelrobben und Totmannshand-Korallen möglich.
Abends genießen wir das wunderbare Ambiente der Mastenwälder in
den Insel-Häfen, Lagerfeuer-Romantik an den Stränden und die
Atmosphäre von Schiff und Meer. Kommt mit zu uns an Bord und erlebt
Unvergessliches.
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Mehrgenerations-Abenteuer-Segeltörn mit dem Klipper LauwerszeeFamilien mit Kindern ab 7 Jahren, Jugendliche, Erwachsene, Senioren
31
• Freizeit-Nr.:
• Termin:
• Leitung:
• Preis:
• Leistungen:
• TN-Zahl:
• Anmeldeschluss:
• Veranstalter:
• Hinweise:
20011621
28.08. bis 02.09.2016
Gernot Zöller und ein erfahrenes Team
€ 410,-
Schiff, Hin- und Rückfahrt mit Bus,
Vollverpflegung, Programm
mind.15, max. 20 Personen
25.08.2016
CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé CLUB
BAMBULE) und Ev. Kirchenbezirk Göppingen
Ansprechpartner ist Diakon Gernot Zöller,
Tel. 0174 / 962 34 36,
E-Mail an [email protected]
Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich.
Ein Vortreffen findet statt am 26.07.2016
im CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstr. 29,
73033 Göppingen)
Weitere Informationen auf
www.cvjm-gp.de
Gut geschulte und qualifizierte Mitarbeitende sind die Grundlage für
unsere Angebote – egal ob in den Gruppenstunden vor Ort, in Gremien
oder bei den vielfältigen Aktionen, Events und Freizeiten des ejgp.
Neben unseren Mitarbeiterschulungen im Herbst, die für den Erhalt der
JugendLeiterCard (JuLeiCa) qualifizieren, bieten wir auch einzelne
Fortbildungen, Seminare und Schulungstage zu den unterschiedlichsten
Themen der Jugendarbeit an.
Musikplus Seminar
Sa, 20.02.2016, 10:00-16:30 Uhr, Bad Boll
Musik spielt eine wichtige Rolle bei Veranstaltungen und Freizeiten.
Umso wichtiger ist es, Menschen zu haben, die am Klavier oder der
Gitarre die Initiative ergreifen und gut anleiten können. Ein Cajon ist die
perfekte Ergänzung der musikalischen Begleitung. Zusätzlich braucht
es dann noch Leute, die sich mit der Technik auskennen, damit die
Musik auch richtig gut ankommt.
An diesem Tag gibt es Workshops zur Liedbegleitung mit Gitarre, zu
(Solo-)Gesang, Cajon und Tontechnik. Unter fachlicher Anleitung wird an
den eigenen Fähigkeiten gearbeitet und es gibt viele praktische Impulse.
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Schulungen
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Kontakt
Nadine Müller
E-Mail: [email protected]
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31
www.ejgp.de/seminare
Jungschar- und KinderkirchUni
Sa, 16.04.2016, 10:00-16:00 Uhr, Kirchheim/Teck
Alle Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Kindern aktiv sind, sind
herzlich zu diesem Seminartag eingeladen. Ein Brunch und ein
motivierender Gottesdienst bilden den Rahmen. Dazwischen gibt es elf
Seminare zu unterschiedlichsten Themen wie Geländespiele,
Theodizee, Umgang mit schwierigen Kindern und vielem mehr zur
Auswahl. Zwei davon können besucht werden.
Gewaltprävention
Fr, 22.04.2016, 18:00-22:00 Uhr, Göppingen
In der evangelischen Jugendarbeit wollen wir alles dafür tun, dass
Gewalt – egal in welcher Form – keinen Platz hat. Sensibilität für dieses
Thema ist wichtig. In diesem Seminar geht es darum, eigene und fremde
Grenzen wahrzunehmen, rechtliche Grundlagen zu erfahren und anhand
von Fallbeispielen aus der Jugendarbeit ins Gespräch zu kommen.
Weitere Schulungen
Außer diesen Angeboten wird es in diesem Jahr eine Hygieneschulung
für Küchenmitarbeitende sowie einen Erste-Hilfe-Kurs geben, zu dem
alle aktiven Mitarbeitenden eingeladen sind.
Die Termine h ie r fü r sow ie we i te re
Informationen und Anmeldemöglichkeiten
zu allen Schulungen sind zu finden auf
www.ejgp.de/seminare
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Wenn das Kind das erste Mal ohne Eltern in den Urlaub fährt ist das für
Kinder und Eltern eine aufregende Sache. Dabei kommen für Eltern oft
Fragen auf, wie zum Beispiel: Ist mein Kind alt genug, um auf ein
Zeltlager zu fahren? Was ist wenn mein Kind Heimweh bekommt? Muss
ich eigentlich evangelisch sein? Aber auch die Kinder haben Fragen:
Was wird auf so einer Freizeit gemacht? Wer sind die Betreuer? Wie
schläft es sich auf einem Feldbett? Wir geben Ihnen die Möglichkeit,
diese und noch mehr Fragen zu stellen und dabei die Verantwortlichen
der Freizeiten auch persönlich kennen zu lernen.
Fragen zu unseren Freizeiten?
Sie können uns treffen...
... auf der Familienmesse am 10.04.2016
in der Stadthalle in Göppingen
... bei unserem Freizeitinfostand am 23.04.2016
von 9 bis 15 Uhr in der Göppinger Innenstadt
Ihre Fragen können Sie sonst auch jederzeit per E-Mail an
[email protected] oder telefonisch unter 0 71 61 /7 13 92 stellen. Einige
häufig gestellte Fragen beantworten wir auch auf unserer Homepage
www.ejgp.de/informationen
Eine aktuelle Terminübersicht und weitere Informationen zu diesen
Veranstaltungen nden Sie auf unserer Homepage www.ejgp.de
und auf Facebook: www.facebook.com/ejw.goeppingen35
20.02.2016 Seminar musik plus in Bad Boll
25.02.2016 Delegiertenversammlung in Albershausen
26.02.2016 19:30 Uhr Konzert zu Gunsten der Jugendwerksstiftung in der Stadtkirche Göppingen
27./28.02.2016 Jungschar-Theater
18.03.2016 18 Uhr jesus.com(e)-Special in der Oberhofenkirche Göppingen
03.04.2016 Freundeskreis-Tag in St. Gotthardt
10.04.2016 ab 11 Uhr Familienmesse in der Stadthalle Göppingen
16.04.2016 10 Uhr Jungschar- und KinderkirchUni in der Teckrealschule Kirchheim
22.04.2016 18 Uhr Seminar Gewaltprävention
23.04.2016 9-15 Uhr Freizeit-Infostand auf dem Marktplatz Göppingen
30.04.2016 Jungschar-Turnier
16.05.2016 ab 10 Uhr Rötenbachtag (Freundestag des Jugendwerks) am Freizeitheim Rötenbach
03.-05.06.2016 2. Deutscher Posaunentag in Dresden
18./19.06.2016 Jungschar-Hajk
26.06.2016 Landesposaunentag in Ulm
03.07.2016 18 Uhr jesus.com(e)-Bezirksjugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen
11.-16.07.2016 school@church – Werkstatttage in der Stadtkirche Göppingen
22.-24.07.2016 KonfiCamp in Rötenbach
11.09.2016 10 Uhr Kornbergtreffen und MitarbeiterActionNachmittag
Termine aus dem Jugendwerk
Als Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen - kurz ejgp - sind wir
der Dachverband für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit
zwischen Ebersbach und Salach, Adelberg und Aichelberg*. Unser
Jugendwerk wurde 1906 gegründet. Wir können damit auf eine lange
Tradition und viele Erfahrungen zurückblicken.
Mit über 8.500 jährlich erreichten Kindern und Jugendlichen sind wir
einer der größten Jugendverbände im Landkreis Göppingen. Knapp
500 ehrenamtlich Mitarbeitende gestalten regelmäßig Gruppenstunden
vor Ort, an denen rund 2.500 Kinder und Jugendliche zwischen sechs
und 20 Jahren regelmäßig teilnehmen. Dabei reicht die Bandbreite von
Jungschar- und Jugendgruppen über Jungenschaften und Sport-
gruppen bis hin zu offenen Angeboten oder der Mitarbeit im
Konfirmandenunterricht. Hinzu kommen Freizeiten, Jugendgottes-
dienste und Aktionstage, bei denen sich nochmals über 1.500
Ehrenamtliche einbringen**.
Als Dachverband unterstützt und begleitet das ejgp die Ehrenamtlichen.
Unter anderem bieten wir Schulungen und Fortbildungen an und
veranstalten Großevents sowie Freizeiten.
Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie auf www.ejgp.de
* Der Landkreis Göppingen ist in die Kirchenbezirke Göppingen und Geislingen unterteilt.
** Die Zahlen sind der Statistik „Jugend zählt“ entnommen, die 2014 veröffentlicht wurde.
Über uns
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Am Freitag, den 26. Februar um 19:30 in der Stadtkirche Göppingen spricht
Hörfunkpfarrer Michael Broch zu dem Thema „Jesus – Mit dem Herzen denken
und glauben“. Musikalisch umrahmt wird das Programm von Chorlife unter Leitung
von Andrea Langenbuch. Der junge Gospelchor aus Dürnau ist vor ca. zehn
Jahren aus einem Kinderchor entstanden. Chorlife besteht aus etwa 15 jungen
Sängerinnen und Sängern im Alter von 15 bis 26 Jahren. Neben modernen
Gospelsongs hat Chorlife auch Sakropop und Worshipsongs im Programm.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Spende für die Jugendwerksstiftung
Göppingen!
Veranstaltung zu Gunsten der Jugendwerksstiftung Göppingen
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Rötenbachtag
Am Pfingstmontag (16. Mai 2016) treffen sich ehrenamtlich Mitarbeitende,
Interessierte und Freunde des ejgp auf dem Freizeitgelände in Bartholomä-
Rötenbach. Der Tag beginnt mit einem gemeinsamen Gottesdienst im Grünen
um 10 Uhr. In diesem Rahmen findet die Aussendung unserer Freizeit-
mitarbeitenden statt. Parallel dazu gibt es einen Kindergottesdienst. Beim
anschließenden Human-Soccer-Turnier können Jung und Alt gegeneinander
antreten. Ein Vortrag für die Erwachsenen und ein gleichzeitig stattfindendes
actionreiches Spielprogramm für Kinder runden den Tag ab. Zusätzlich bieten
wir für alle Interessierten eine Führung über den Zeltplatz an.
Für Verpflegung ist mit Gegrilltem sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt.
Wir freuen uns über Ihren Besuch! Mehr Infos gibt es zeitnah unter www.ejgp.de
Die Jugendwerksstiftung
Eine innovative und lebendige Jugendarbeit braucht engagierte
Menschen – aber auch die richtigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört
auch, dass neue Projekte und Ideen nicht an den Finanzen scheitern.
Um langfristig die Jugendarbeit im ejgp zu unterstützen, haben wir eine
Stiftung gegründet.
Neben Zustiftungen und Spenden gibt es eine einfache Möglichkeit, die
Jugendwerksstiftung zu unterstützen: ganz ohne Zusatzkosten mit
jedem Online-Einkauf.
Auf www.ejgp.de finden Sie die Links zu „Helfen kostet nichts“ und dem
„boost Project“. Auf diesen Seiten kann der gewünschte Onlineshop
(z. B. Amazon, IKEA) ausgewählt und wie gewohnt eingekauft werden.
Im Schnitt gehen 5-6% des Nettowarenwerts als Provision an die
Jugendwerksstiftung. Für Sie kostet der Einkauf dadurch keinen Cent
mehr, und Sie unterstützen die evangelische Jugendarbeit nachhaltig.
Eine weitere Möglichkeit, uns zu unterstützen, ist ein Besuch des
Konzerts zu Gunsten der Jugendwerksstiftung am 26.02.2016.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf Seite 37. Dazu laden wir Sie
herzlich ein!
38
JugendwerksstiftungGöppingen
Kontakt
Andreas Lorch
E-Mail: [email protected]
www.ejgp.de/stiftunghttps://www.boost-project.com/de/charities/2582
www2.helfen-kostet-nix.de/p/jugendwerksstiftung-goeppingen
Wer leitet das ejgp?
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Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp) hat eine ganz
besondere Struktur: Wir sind kein Verein, sondern Teil der
Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Wir sind „selbstständig
im Auftrag“, das heißt wir sind von der Landeskirche mit der Kinder- und
Jugendarbeit beauftragt, entscheiden aber selbst über unsere
Schwerpunkte. Diese einmalige Struktur sorgt dafür, dass unsere
Jugendarbeit innovativ ist und sich schnell anpassen kann. Geleitet
wird das ejgp von Ehrenamtlichen, dem sogenannten Bezirks-
arbeitskreis (BAK). Hier übernehmen 17 Engagierte die Verantwortung
für die inhaltliche und finanzielle Ausrichtung des Jugendwerks.
Die Mitglieder des BAKs werden von den Delegierten der 34 Kirchen-
gemeinden des Göppinger Kirchenbezirks für drei Jahre gewählt.
Warum man sich im BAK engagieren sollte? Hier einige Antworten
aktueller BAK-Mitglieder.
„Es fasziniert mich, die Arbeit des Jugendwerks „als Ganzes“ zu sehen und in verschiedenste Bereiche hineinzugucken, in denen ich sonst vielleicht auch gar nicht viel zu tun hätte.“ Tobias Lorch
„Ich möchte zurückgeben, was mir das
Jugendwerk ermöglich hat mit Frei-
zeiten und Schulungen. Nebenbei habe
ich die Möglichkeit was zu ändern,
mitzureden und lerne Gremienarbeit,
die mich auch beruflich weiterbringt“.
Tobias Krauss
„Wenn man in die glücklichen Augen
eines Kindes oder eines Jugendlichen
schaut, der oder die etwas mit dem
ejgp erleben durfte, dann weiß man,
dass alles gut ist und es sich lohnt,
Zeit und Engagement in das ejgp
hinein zu stecken.“
Markus Vogel, 1. Vorsitzender
„Ich bin gerne im BAK, weil ich nicht nur selber Jugendarbeit in Form von Freizeiten machen möchte, sondern auch mithelfen und entscheiden mag, was nötig ist, damit auch möglichst viele Andere Spaß und Motivation finden, diese Aufgaben zu übernehmen.“Petra Greiner
In den Gemeinden unseres Kirchenbezirks gibt es rund fünfzig Jungschar-
gruppen für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Wir als ejgp begleiten und
schulen die Mitarbeitenden, besuchen die regelmäßigen Gruppenstunden und
organisieren Events, zu denen alle Jungscharkinder eingeladen sind.
Beim Jungschar-Theater am 27. und 28. Februar 2016 steht die Kreativität im
Vordergrund: In Workshops wie Tanz, Theater und Musik erproben sich die
Kinder und stellen eine unvergessliche Show auf die Beine, zu der die Eltern
und alle Interessierten herzlich eingeladen sind.
Bewegung tut den Jungscharlern gut. Deshalb gibt es beim Jungschar-Turnier
am 30. April 2016 die Möglichkeit, sich auszupowern und gegeneinander
anzutreten. Da immer nur Fußball, Völkerball oder Indiaca langweilig ist, werden
wir unbekanntere Sportarten auspacken.
Am 18. und 19. Juni 2016 wollen wir bei unserem Jungschar-Hajk gemeinsam
wandern und unter freiem Himmel übernachten. Packt euren Rucksack und seid
dabei!
Wer keine eigene Jungschargruppe hat, mit der er an diesen Veranstaltungen
teilnehmen kann, ist trotzdem herzlich eingeladen. Entweder zur Planung mit
dem JungscharEventTeam, oder als Bezirksmitarbeiter bei einzelnen
Veranstaltungen. Wir finden den richtigen Platz für Jeden.
Kontakt
Nadine Müller
E-Mail: [email protected]
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31
www.ejgp.de/jungschar
40
Jungschararbeit
Weitere Informationen über die Jungschararbeit
und diese Veranstaltungen gibt es auf
www.ejgp.de/jungschar
Verknüpfung von Konfirmanden- und Jugendarbeit
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Das Konfirmandenjahr ist eine spannende Zeit für Jugendliche. Für
viele ist die Konfirmation der Anstoß, sich intensiver mit sich und dem
Glauben zu beschäftigen – und vielleicht auch darüber nachzudenken,
sich in einer Kirchengemeinde oder dem Jugendwerk zu engagieren.
Als ejgp möchten wir die Kirchengemeinden in dieser Zeit unterstützen.
Wir übernehmen Einheiten im Konfirmandenunterricht und bieten das
Projekt „Konfi-Kirche“ an. Hier gibt es im Rahmen des Sonntagsgottes-
dienstes ein extra Programm für Konfirmanden, in dem der Predigttext
gemeinsam kreativ erarbeitet wird.
Außerdem veranstalten wir den Klassiker: das bezirksweite KonfiCamp.
Gut 200 Konfirmanden erleben ein unvergessliches Wochenende auf
unserem Zeltplatz in Rötenbach. Zum gemeinsamen Austausch laden
wir Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Mitarbeitende im Herbst zum
Vernetzungstreffen ein. Das Konfirmandenjahr: eine spannende Zeit.
Und wir sind gerne mit dabei.
Kontakt
Florian Neuhäuser
E-Mail: [email protected]
Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30
www.ejgp.de/verknuepfung-von-konfirmanden-jugendarbeit
Die Bläserarbeit der Posaunenchöre ist ein fester Bestandteil des
Jugendwerks und der Kirchengemeinden. Die Posaunenchöre haben
ihren Platz bei Gottesdiensten, Konzerten, Feierstunden oder
Freizeiten in der eigenen Gemeinde oder im Kirchenbezirk. Das
besondere an der Posaunenarbeit ist das generationsübergreifende
gemeinsame Musizieren. Die Altersspanne reicht dabei von acht bis
über achtzig Jahre. Dabei muss man nicht als Kind schon mit dem
Spielen angefangen haben – auch Erwachsene sind als sogenannte
„Jungbläser“ willkommen. Die Ausbildung erfolgt teils in Eigenregie der
Chöre, teils in Kooperation mit Musikschulen oder im Privatunterricht.
Neben den Chören der Gemeinden gibt es übergreifend die Rentner-
bänd und das BBE (BezirksBläserEnsemble). Insgesamt steht neben
dem Musizieren das „Wir“ im Vordergrund der Aktivitäten im Chor, im
Bezirk oder auch überregional, wie bei den anstehenden Posaunen-
tagen in Dresden (3.-5. Juni 2016) und in Ulm (25.-26. Juni 2016).
Wenn Sie Lust haben, selbst ein Blechblasinstrument zu lernen oder
Interesse an Veranstaltungen mit Bläserbeteiligung haben, finden Sie
Informationen auf www.ejgp.de/posaunenchor
Kontakt
Stefan Renfftlen
E-Mail: [email protected]
Tel. 0176 / 105 195 54
www.ejgp.de/posaunenchor
42
Posaunenarbeit
43
HINWEISE UND REISEBEDINGUNGEN
Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,
wir sind verpichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzu-
führen. Für uns ist diese Verpichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen
Hinweise“ und „Reisebedingungen“, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pichten in Kenntnis zu setzen.
Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den
gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen –
nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt –
abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651a ff BGB über den
Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.
WICHTIGE HINWEISE
1. Reiseveranstalter (RV)
Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen, als
rechtlich unselbständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft der Evangelischen
Landeskirche in Württemberg bzw. der CVJM Göppingen e. V., Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen.
2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine
Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die
Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeit-
gemeinschaft einbringen und an den gemeinsamenUnternehmungen und am Programm teilnehmen.
3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung
Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig
auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die
Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.
4. Umfang der Leistungen
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für die Fahrt, für Unterkunft, Verpegung (drei
Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern.
Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiter/-innen
vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und
bestätigten Reiseangebots der RV sind, von den RV bzw. von deren Freizeitleiter/-innen lediglich vermittelt.
5. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des
Freizeitprospekts und Anmeldung
Leistungsänderungen
Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis
dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen
Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb
ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich
vor Vertragsschluss unterrichten.
Preisänderungen
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand
bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine
Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung
selbstverständlich informieren:
Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoff-
kosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach
Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig.
Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte
und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher
touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Freizeit-
prospekts verfügbar ist.
6. Versicherungen
Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte
„Leistungen“ bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen,
welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.
Reiserücktrittskostenversicherung
Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktritts-
kostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu
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dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren
entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen
dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese
Reiserücktrittskosten-versicherung können Sie preiswert auch mit einer
Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von
Ihnen beauftragte Versicherungs-gesellschaft die Ansprechpartnerin ist.
Reisekrankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass in unseren Reisepreisen – sofern unter „Leistungen“
nicht anders angegeben – keine Reisekrankenversicherung, insbesondere keine
Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall eingeschlossen ist.
Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das
betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar
ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass
auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine
Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder
dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer privaten
Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden.
7. Fahrt
Die Reisen führen wir – wenn nichts Anderes vermerkt ist – jeweils ab
Göppingen durch. Wird bei Freizeiten die mit gemeinsamer Fahrt
ausgeschrieben sind auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet,
kann der Reisepreis nicht ermäßigt werden.
8. Reiseausweise
Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger
Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich.
Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate
gültig sein.
9. Zuschüsse
Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattnden,
kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus nanziell schwachen
Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden.
Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils
bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare
können bei der Anmeldung angefordert werden.
10. Geschwisterermäßigung
Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie innerhalb einer Saison (Winter oder Sommer) an ejgp(!)-Freizeiten
teil, kann auf formlosen Antrag eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Dabei zahlt jedes Kind einer Familie 95 %
des Freizeitpreises. Bei der Ermittlung der Ermäßigung bleiben Kinder mit eigenem Einkommen (auch
Ausbildungsvergütung) sowie die Familienfreizeiten und Mitarbeiterschulungen unberücksichtigt.
11. Reisepreissicherung
RV sind gesetzlich verpichtet, den Reisepreis des TN durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch
den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften
des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen
Rechts", das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen
Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige
Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpichtung
auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp). Der CVJM Göppingen e. V. ist keine Körperschaft
öffentlichen Rechts, deshalb erfolgt für dessen Freizeiten die Reisepreisabsicherung.
12. Prospektzustellung
Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie diese Drucksache mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeit- und
kostenaufwändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Angebote interessieren
könnten.
13. Anschriftenänderungen
Es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden
Fax (07161/68795) oder E-Mail ([email protected]) genügt.
REISEBEDINGUNGEN
1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die
ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.
b) Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom
RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des
RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrages abändern.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV
und dessen Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt
der Leistungspicht des RV gemacht wurden.
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vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen
oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV
beim TN zu Stande.
d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot
des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpichtungen von mitreisenden
TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende
Verpichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9
BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie sonstigen Verträgen auf die
das Pauschalreiserecht Anwendung ndet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über
Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es
sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des
Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die
keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich
sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender
verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn
die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht.
1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das
Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur
Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine
entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im
Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf
des Vertragstextes unterrichtet.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche) „zahlungspichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspichtig buchen“ begründet keinen
Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist
2. Leistungen
2.1. Die Leistungsverpichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise
gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe
sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den
„Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender
Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur
Verfügung gestellt wurden.
2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt
beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen
schriftlich getroffen werden.
2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels), Reisevermittler und Freizeitleiter/-innen sind
vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu
treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung
hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt
des Reisevertrages abändern.
2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht
vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche
Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.
3. Zahlung
3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen,
wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4. genannten
Gründen abgesagt werden kann.
3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn
verpichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen
Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist,
und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN
gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein
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Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpichtung
des Veranstalters.
3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht
fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag
zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.
4. Rücktritt der / des TN
4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV
jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen.
Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu:
Eigenanreise
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €)
vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
Bus- und Bahnreisen
Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %
vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %
vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder
wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind.
In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpichtet.
4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen
solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN,
gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV
zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV
bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern
tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.
6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN
6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen,
verpichtet.
6.2. Der gesetzlichen Verpichtung zur Mängelanzeige (§§651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch
zu entsprechen, dass er verpichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem/der vom RV eingesetzten
Freizeitleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge
unverschuldet unterbleibt.
6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertag kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiter/-in, örtliche Agentur) eine ihnen vom
TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.
6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiter/-innen und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht
bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.
6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen
Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle
eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter
dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus
Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den
TN unverschuldet unterbleibt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des
RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die
Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Der
Freizeitleiter/die Freizeitleiterin ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.
7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise
zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der
Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit
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gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder
entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zulasten des TN bzw. seiner
gesetzlichen Vertreter.
7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung deutlich genannten
Mindesteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
b) Der RV ist verpichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die
Reise wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der
RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses
Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller
Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der
RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pichten verletzt hat.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-,
neben- oder nachvertraglicher Pichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs-
bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar
nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspichten des RV ursächlich geworden sind.
10. Verjährung, Datenschutz
10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag
des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des
Rechnungsempfängers sowie des TN werden mittels EDV erfasst und werden
vom RV nur zur Durchführung der Reise und gegebenenfalls Erlangung von
Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
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11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung
des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV
ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaueute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart
2000-2015, v20151013
RV im Sinne des Gesetzes ist, wie in der entsprechenden Ausschreibung
angegeben,
a) das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), welches zum
Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich
unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg,
Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das ejgp wird vertreten durch den
1. Vorsitzenden Markus Vogel und ist erreichbar über die unten stehende
Korrespondenz-Adresse.
oder
b) der CVJM Göppingen e. V. Der CVJM Göppingen ist ein beim Amtsgericht
eingetragener Verein, wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Marius Wild und
ist erreichbar über die untenstehende Korrespondenzadresse.
Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstellen:
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen CVJM Göppingen e.V.
Ulrichstr. 29 Ulrichstr. 29
73033 Göppingen 73033 Göppingen
Tel.: 07161/71392 Tel.: 07161/75291
Fax: 07161/68795 Fax: 07161/9174234
Stand: 12.11.2015
Herausgegeben vom
Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen
Ulrichstraße 29
73033 Göppingen
Telefon: 0 71 61 / 7 13 92
Telefax: 0 71 61 / 6 87 95
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ejgp.de
Redaktion: Nadine Müller, Thomas Vollmer
Gestaltung: Susanne Schäfer
Druck: Flyer4Fun, Waiblingen
Unsere Freizeiten werden unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-
Württemberg, sowie aus Mitteln des Landkreises und der Stadt Göppingen.
Bildnachweise: Titelbild: Thomas Vollmer;
Archiv des ejgp und des CVJM Göppingen e. V.
Wir danken unseren Werbepartnern für die Unterstützung bei der Finanzierung
dieses Freizeitprospektes. Sollten Sie Interesse an einer Werbepartnerschaft
haben, melden Sie sich über [email protected] bei uns.
Unsere Elterninformationen basieren auf dem Qualitätsleitfaden und
den Elterninformationen unseres Dachverbandes, des Evangelischen
Jugendwerks in Württemberg.
Wir gehören zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg und damit zur
weltweiten CVJM-Bewegung.
Impressum
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Anmeldung
Freizeit Nr.
Name
Vorname
männlich weiblich Geburtsdatum
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
Tel.-Nr.
Besondere Hinweise und
gesundheitliche Beeinträchtigungen:
Hiermit melde ich mich zu o. g. Freizeit auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich
an. Ich erkläre mich zugleich mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung
gestellt sind und von mir zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.
Unterschrift
(bei unter-18-Jährigen aller Sorgeberechtigten)
Name aller Sorgeberechtigten
(bei unter-18-Jährigen der Sorgeberechtigten)
... oder einfach online anmelden auf www.ejgp.de/freizeiten
Ihre Daten werden mittels EDV im Evangelischen Jugendwerk
Bezirk Göppingen bzw. dem genannten Reiseveranstalter intern
gespeichert und ggf. zur Erlangung von Zuschüssen verwendet
und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
Ihre E-Mail-Adresse wird genutzt, um Ihnen wichtige Infor-
mationen rund um unsere Freizeiten sowie die Freizeit-
unterlagen zuzusenden (z. B. Anmeldebestätigung, Rechnung,
Rüstbrief). Für den E-Mail-Versand wird teilweise der Dienst
„Mailchimp“ genutzt.
Ich möchte die Rechnung und die weiteren Freizeitunterlagen
(z. B. Rüstbrief, Freizeitpass) zusätzlich in Papierform erhalten.
Ich beantrage Geschwisterermäßigung (siehe „Wichtige
Hinweise, 10.“)
Ich bitte um Zusendung von Informationsmaterial zu
möglichen Zuschüssen.
Ich möchte gerne per E-Mail-Newsletter über Interessantes
und Termine aus dem Jugendwerk informiert werden. Diese
Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.
Evang. Jugendwerk Bezirk Göppingen
Ulrichstraße 29
73033 Göppingen
50
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Jugendwerk
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... Jungschargruppen für sechs- bis 13-Jährige
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... Schulungen und Fortbildungen für Ehrenamtliche ab 14 Jahren
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