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Bänke und Hakenleisten

SONO Bänke und Hakenleisten

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Page 1: SONO Bänke und Hakenleisten

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für Umkleideräume

Bänke und Hakenleisten von Sonesson Inredningar sind speziell für optimale Funktion in Umkleideräumen von Sportanlagen entwickelt. Aber natürlich eignen sie sich überall dort, wo Platz für Kleidung, Taschen und Ausrüstung gebraucht wird. Die Bänke gibt es in einer Reihe unterschiedlicher Ausführungen: einseitig, doppelseitig, freistehend oder für die Wandmontage.

EconomyWir haben uns entschieden, zwei Standardausführungen anzubieten. Bei der einfacheren Ausführung - Economy - sind die Holzdetails in klar lackierter Kiefer und die Metalldetails in schwarz lackiertem Stahl ausgeführt.

Vision Furu/VisionBei der Ausführung Vision können Sie zwischen Holz- oder Laminatsitzflächen und verschiedenen Farben für Gestell und Haken wählen. Unsere Standardfarben und Laminate finden Siehe separate Farbkarte.

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Umkleidebank einseitig Maße: Höhe 1.600 mm, Tiefe 390 mm. Sitzhöhe 425 mm, Sitztiefe 360 mm. Erhältlich in den Längen: 1.000, 1.500 und 2.000 mm. In der Vision-Ausführung sind weitere Längen in Schritten von 100 mm möglich. Bitte fordern Sie ein Angebot an.

Economy: Pulverlackierte Stahldetails und Haken (schwarz RAL 9005), Sitz, Rückenlehne und Hakenleiste aus massiver Kiefer. Die Sitzfläche besteht aus drei Rippen. Die Umkleidebank kann mit einer Schuhablage ergänzt werden.

Vision Furu/Vision: Pulverlackierte Stahldetails und Garderobenhaken (wahlfreie Farbe, siehe separate Farbkarte), Sitz, Rückenlehne und Hakenleiste aus massiver Kiefer oder wahlfreiem Standardlaminat. Die Sitzfläche besteht bei Vision Furu aus drei Rippen, bei Vision aus einer Laminatplatte. Die Umkleidebank kann mit einer Schuhablage ergänzt werden. Gegen Aufpreis bieten wir auch Sonderlösungen mit Gestellfarbe in allen gewünschten RAL- oder NCS-Farben an.

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Artikelnummer

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Einseitig 104, EconomyEinseitig 104, EconomyEinseitig 104, Economy

Economy Breite

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Artikelnummer

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Einseitig 104, Vision FuruEinseitig 104, Vision FuruEinseitig 104, Vision Furu

Einseitig 104, Vision Einseitig 104, Vision Einseitig 104, Vision

Vision Furu/Vision Breite

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Umkleidebank einseitig, Economy

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Umkleidebank doppelseitig Maße: Höhe 1.600 mm, Tiefe 760 mm. Sitzhöhe 425 mm, Sitztiefe 360 mm. Erhältlich in den Längen: 1.000, 1.500 und 2.000 mm. In der Vision-Ausführung sind weitere Längen in Schritten von 100 mm möglich. Bitte fordern Sie ein Angebot an.

Economy: Pulverlackierte Stahldetails und Haken (schwarz RAL 9005), Sitz, Rückenlehne und Hakenleiste aus massiver Kiefer. Die Sitzfläche besteht aus drei Rippen. Die Umkleidebank kann mit einer Schuhablage ergänzt werden.

Vision Furu/Vision: Pulverlackierte Stahldetails und Garderobenhaken (wahlfreie Farbe, siehe separate Farbkarte), Sitz, Rückenlehne und Hakenleiste aus massiver Kiefer oder wahlfreiem Standardlaminat. Die Sitzfläche besteht bei Vision Furu aus drei Rippen, bei Vision aus einer Laminatplatte. Die Umkleidebank kann mit einer Schuhablage ergänzt werden. Gegen Aufpreis bieten wir auch Sonderlösungen mit Gestellfarbe in allen gewünschten RAL- oder NCS-Farben an.

Umkleidebank doppelseitig, Vision. Gestellfarbe: Light Grey 26. Sitz, Rückenlehne und Hakenleiste in Eiche-Laminat. Farbe der Garderobenhaken: Signal White 90, Yellow 69 und Sky Blue 32. Die Umkleidebank ist mit einer Schuhablage ergänzt.

Artikelnummer

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Doppelseitig 105, EconomyDoppelseitig 105, EconomyDoppelseitig 105, Economy

Economy Breite

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Artikelnummer

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Doppelseitig 105, Vision FuruDoppelseitig 105, Vision FuruDoppelseitig 105, Vision Furu

Doppelseitig 105, VisionDoppelseitig 105, VisionDoppelseitig 105, Vision

Vision Furu/Vision Breite

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Bank freistehend

Maße: Höhe 425 mm, Tiefe 360 mm. Erhältlich in den Längen: 1.000, 1.500 und 2.000 mm. In der Vision-Ausführung sind weitere Längen in Schritten von 100 mm möglich. Bitte fordern Sie ein Angebot an.

Economy: Pulverlackierte Stahldetails (schwarz RAL 9005), Sitz aus massiver Kiefer. Die Bank kann mit einer Schuhablage ergänzt werden.

Vision Furu/Vision: Pulverlackierte Stahldetails (wahlfreie Farbe, siehe separate Farbkarte), Sitz aus massiver Kiefer oder wahlfreiem Standardlaminat. Die Sitzfläche besteht bei Vision Furu aus drei Rippen, bei Vision aus einer Laminatplatte. Die Bank kann mit einer Schuhablage ergänzt werden. Gegen Aufpreis bieten wir auch Sonderlösungen mit Gestellfarbe in allen gewünschten RAL- oder NCS-Farben an.

Bank wandhängend

Maße: Tiefe 360 mm. Erhältlich in den Längen: 1.000, 1.500 und 2.000 mm. In der Vision-Ausführung sind weitere Längen in Schritten von 100 mm möglich. Bitte fordern Sie ein Angebot an.

Economy: Pulverlackierte Stahldetails (schwarz RAL 9005), Sitz aus massiver Kiefer.

Vision Furu/Vision: Pulverlackierte Stahldetails (wahlfreie Farbe, siehe separate Farbkarte), Sitz aus massiver Kiefer oder wahlfreiem Standardlaminat. Die Sitzfläche besteht bei Vision Furu aus drei Rippen, bei Vision aus einer Laminatplatte. Gegen Aufpreis bieten wir auch Sonderlösungen mit Stahldetails in allen gewünschten RAL- oder NCS-Farben an.

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Artikelnummer

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Bank 113, EconomyBank 113, EconomyBank 113, Economy

Economy Breite

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Bank wandhängend, Vision, Konsolenfarbe: Light Grey 26Laminat: Black 18

Bank freistehend, Economy. Die Bank ist mit einer Schuhablage ergänzt

Artikelnummer

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Bank 113, Vision FuruBank 113, Vision FuruBank 113, Vision Furu

Bank 113, Vision Bank 113, Vision Bank 113, Vision

Vision Furu/Vision Breite

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Artikelnummer

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Bank 101, EconomyBank 101, EconomyBank 101, Economy

Economy Breite

1.000 mm1.500 mm2.000 mm

Artikelnummer

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Bank 101, Vision FuruBank 101, Vision FuruBank 101, Vision Furu

Bank 101, Vision Bank 101, Vision Bank 101, Vision

Vision Furu/Vision Breite

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Fußbodenbefestigung

Schuhablage für Bank

Maße: Tiefe 295 mm. Erhältlich in den Längen: 1.000, 1.500 und 2.000 mm.

Economy: Pulverlackiert, schwarz RAL 9005.

Vision: Pulverlackiert, wahlfreie Farbe (siehe separate Farbkarte). Gegen Aufpreis bieten wir auch Sonderlösungen mit Ablagefarbe in allen gewünschten RAL- oder NCS-Farben an.

Pulverlackierte Fußbodenbefestigung in Stahl.

BankkonsoleStabile Bankkonsole für wandhängende Bank. Pulverlackiertes Blech.

Kieferleiste für BankLackierte Kieferleiste ohne Bohrungen. Breite 110 mm, Stärke 20 mm. Wird nach laufenden Metern verkauft.

Fußbodenbefestigung, schwarz

Artikel Artikelnummer

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Kieferleiste für Bank

Artikel Artikelnummer

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Bankkonsole Economy/schwarzBankkonsole Vision/wahlfreie Farbe

Artikel Artikelnummer

bnk010113-100_f18bnk010113-100

Artikelnummer

bk-skh100ebk-skh150ebk-skh200e

Schuhablage, EconomySchuhablage, EconomySchuhablage, Economy

Economy Breite

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Artikelnummer

bk-skh100vbk-skh150vbk-skh200v

Schuhablage, VisionSchuhablage, VisionSchuhablage, Vision

Vision Breite

1.000 mm1.500 mm2.000 mm

Schuhablage, Economy

* xxx in der Artikelnummer = Länge in cm

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Hakenleiste Typ 101

Maße: Höhe 110 mm. Erhältlich in den Längen: 1.000, 1.500 und 2.000 mm.

Economy: Pulverlackierte Haken (schwarz RAL 9005), Leiste aus massiver Kiefer.

Vision: Pulverlackierte Haken (wahlfreie Standardfarbe), Leiste aus massiver Kiefer oder wahlfreiem Standardlaminat (siehe separate Farbkarte).

Hakenleiste Typ 102

Maße: Höhe 150 mm inkl. Haken. Erhältlich in den Längen 1.000, 1.500 und 2.000 mm.

Economy: Pulverlackierte Garderobenhaken (schwarz RAL 9005), Leiste aus massiver Kiefer.

Vision: Pulverlackierte Garderobenhaken (wahlfreie Standardfarbe), Leiste aus massiver Kiefer oder wahlfreiem Standardlaminat (siehe separate Farbkarte).

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Hakenleiste mit HakenLänge 1.000 mm - 6 Haken Länge 1.500 mm - 10 Haken Länge 2.000 mm - 13 Haken

Hakenleiste mit GarderobenhakenLänge 1.000 mm - 6 Garderobenhaken Länge 1.500 mm - 10 Garderobenhaken Länge 2.000 mm - 13 Garderobenhaken

Hakenleiste 101, Economy Hakenleiste 102, Vision, Laminatleiste: Dark Red 17, Haken in den Farben: Signal White 90, Yellow 69 und Orange 49

Artikelnummer

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Hakenleiste 101, EconomyHakenleiste 101, EconomyHakenleiste 101, Economy

Economy Breite

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Artikelnummer

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Hakenleiste 101, Vision FuruHakenleiste 101, Vision FuruHakenleiste 101, Vision Furu

Hakenleiste 101, Vision Hakenleiste 101, Vision Hakenleiste 101, Vision

Vision Furu/Vision Breite

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Artikelnummer

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Hakenleiste 102, EconomyHakenleiste 102, EconomyHakenleiste 102, Economy

Economy Breite

1.000 mm1.500 mm2.000 mm

Artikelnummer

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Hakenleiste 102, Vision FuruHakenleiste 102, Vision FuruHakenleiste 102, Vision Furu

Hakenleiste 102, Vision Hakenleiste 102, Vision Hakenleiste 102, Vision

Vision Furu/Vision Breite

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Hakenleiste Typ 103

Maße: Höhe 150 mm inkl. Haken. Erhältlich in den Längen 1.000, 1.500 und 2.000 mm.

Economy: Wechselweise pulverlackierte Haken und Garderobenhaken (schwarz RAL 9005), Leiste aus massiver Kiefer.

Vision: Wechselweise pulverlackierte Haken und Garderobenhaken (wahlfreie Standardfarbe), Leiste aus massiver Kiefer oder wahlfreiem Standardlaminat (siehe separate Farbkarte).

Artikelnummer

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Rückenlehne, EconomyRückenlehne, EconomyRückenlehne, Economy

Economy Breite

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Artikelnummer

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Rückenlehne, VisionRückenlehne, VisionRückenlehne, Vision

Vision Breite

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Rückenlehne für Wandmontage

Maße: Höhe 110 mm. Erhältlich in den Längen: 1.000, 1.500 und 2.000 mm.

Economy: Rückenlehne aus massiver Kiefer.

Vision: Rückenlehne aus wahlfreiem Standardlaminat (siehe separate Farbkarte).

Hakenleiste mit einfachen und GarderobenhakenLänge 1.000 mm - 3 Garderobenhaken + 3 Haken Länge 1.500 mm - 5 Garderobenhaken + 5 Haken Länge 2.000 mm - 6 Garderobenhaken + 7 Haken

Hakenleiste 103, Vision, Leiste in Eiche-Laminat, Hakenfarbe: Light Grey 26 Rückenlehne, Economy

Artikelnummer

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Hakenleiste 103, EconomyHakenleiste 103, EconomyHakenleiste 103, Economy

Economy Breite

1.000 mm1.500 mm2.000 mm

Artikelnummer

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Hakenleiste 103, Vision FuruHakenleiste 103, Vision FuruHakenleiste 103, Vision Furu

Hakenleiste 103, Vision Hakenleiste 103, Vision Hakenleiste 103, Vision

Vision Furu/Vision Breite

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Umwelt und QualitätUmwelt Sonesson Inredningar AB möchte die Umwelt schützen und ist stets bestrebt, mit den umweltfreundlichsten, auf dem Markt erhältlichen Materialien und Verfahren zu arbeiten. Eine detaillierte Beschreibung der Inhaltsstoffe in unseren Garderoben- und Aufbewahrungs-schränken findet sich in unseren zusammenfassenden Baustoffdeklarationen. Hier gibt es auch Angaben zu Energieverbrauch, Restprodukten und Recycling. Zusammenfassende Baustoffdeklarationen gibt es auf unserer Website www.sono-gmbh.de oder unter Telefon 040 / 8972840

Qualität Die Produkte von Sonesson Inredningar sind vom TÜV GS-geprüft, d. h. sie entsprechen den hohen Anforderungen an Qualität, Haltbarkeit und Produktionsverfahren. Das Unternehmen arbeitet nach dem hauseigenen Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2000.

l Konstruktionselemente aus eigener Herstellung enthalten keine bekannten Stoffe, die Allergien hervorrufen.

l �Die Transportverpackungen bestehen aus Polystyrol, die Dehnfolien aus Polyethylen, sodass ein nur geringer Verbrauch an Verpackungsmaterial entsteht.

l Die Transporte werden von Speditionen ausgeführt, die nachweislich umweltfreundlich arbeiten.

l Das Material der Schränke ist leicht identifizierbar, sodass die Wiederverwertung einfach ist.

l Das Unternehmen ist dem REPA-Register angeschlossen (der schwedische „Grüne Punkt“).

l �Das BASTA-System hat zum Ziel, Substanzen mit besonders gefährlichen Eigenschaften aus Baustoffen zu verbannen. Sonesson kann eine Reihe von Produkten vorweisen, die diese Kriterien erfüllen.

Bei REPA handelt es sich um ein Verpackungsrecycling-System der schwedischen Industrie.

5 Jahre Garantie

Zuständig für das BASTA-System ist das IVL Svenska Miljöinstitutet. Das BASTA-System hat zum Ziel, Substanzen mit besonders gefährlichen Eigenschaften aus Baustoffen zu verbannen. Sonesson kann eine Reihe von Produkten vorweisen, die diese Kriterien erfüllen.

Danish Technological Institute

ISO 9001 Zertifikat

Die Produkte von Sonesson Inredningar sind vom TÜV GS-geprüft, d. h. sie entsprechen den hohen Anforderungen an Qualität, Haltbarkeit und Produk-tionsverfahren.

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Allgemeine Lieferbedingungen1. DEFINITIONENIn diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen haben nachfolgend angeführte Begriffe folgende Definition: „Das Unternehmen“ ist die Sonesson Indredningar AB, Wirtschafts-ID-Nr. SE 556475-9545. „Kundenangepasstes Produkt“ ist ein Produkt, das nach Vorgabe des Käufers gefertigt wird und/oder ein Produkt, das das Unternehmen normalerweise nicht herstellt oder veräußert. „Der Käufer“ ist der Käufer, der die Produkte des Unternehmens käuflich erwirbt. „Standardprodukt“ ist ein Produkt, das in der Preisliste des Unternehmens aufgeführt ist. „Das Produkt“ oder „die Produkte“ sind alle Produkte, die das Unternehmen liefert.

2. PRODUKTINFORMATIONENAngaben in Marketingmaterial, Preislisten und sonstigen Produktinformationen sind nur in dem im Vertrag ausdrücklich benannten Umfang verbindlich.

3. ANWENDBARKEIT3.1 Diese Bedingungen gelten, wenn das Unternehmen Produkte verkauft, die es selbst hergestellt hat oder liefert.

3.2 Das Unternehmen hat das Recht, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen dieser Art treten nach 4 Wochen in Kraft, nachdem das Unternehmen den Käufer über die geänderten Bedingungen informiert hat.

4. ANGEBOTDas vom Unternehmen abgegebene Angebot ist 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

5. AUFTRAG USW.5.1 Der Auftrag wird dem Käufer schriftlich per Fax, E-Mail oder herkömmlichen Brief bestätigt. Ein verbindlicher Vertrag über die Lieferung von Produkten entsteht dann, wenn der Käufer die Auftragsbestätigung vom Unternehmen erhält und

a der Käufer die Bestellung innerhalb von drei Arbeitstagen ab Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt, oder bei Ausbleiben einer solchen Bestätigung,

b wenn der Käufer der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang widerspricht.

5.2 Änderung oder Abbestellung muss schriftlich per E-Mail an [email protected] sein.

5.3 Bei Änderung oder Abbestellung eines Standardproduktes, nachdem bereits ein verbindlicher Vertrag gemäß Punkt 5.1 zustande gekommen ist, muss der Käufer für den geänderten oder abbestellten Teil der Lieferung folgende Zahlungen leisten. In diesem Fall ist das Unternehmen nicht an die früher bestätigte Lieferzeit gebunden.

21-15 Arbeitstage vor dem Lieferdatum muss der Käufer 30 % des bestätigten Produkt-Nettopreises zahlen.

14-8 Arbeitstage vor dem Lieferdatum muss der Käufer 50 % des bestätigten Produkt-Nettopreises zahlen.

7-0 Arbeitstage vor dem Lieferdatum muss der Käufer 100 % des bestätigten Produkt-Nettopreises zahlen.

5.4 Bei Änderung oder Abbestellung eines kundenangepassten Produktes, nachdem bereits ein verbindlicher Vertrag gemäß Punkt 5.1 zustande gekommen ist, hat das Unternehmen das Recht, vom Käufer den vollen Preis für die gesamte Lieferung zu verlangen. Dieses Recht hat keinen Einfluss auf ein ggf. bestehendes Recht des Unternehmens, bei Änderung oder Abbestellung andere Maßnahmen anzuwenden.

5.5 Wird die bestätigte Lieferzeit auf Wunsch des Käufers später als 21 Tage vor dem vereinbarten Lieferter-min geändert, wird das Unternehmen dem Käufer seine Leistung dennoch zum ursprünglichen Liefertermin in Rechnung stellen. Zudem wird das Unternehmen dem Käufer entstandene Lagerungskosten, mindestens jedoch 500 SEK, in Rechnung stellen.

6. PREIS UND BEZAHLUNG6.1 Soweit nicht anders vereinbart, gilt der zum Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsabschlusses in der Preisliste des Unternehmens angegebene Preis.

6.2 In allen in der Preisliste des Unternehmens aufgeführten Preisen sind keine Mehrwertsteuer, Fracht oder Transportversicherung enthalten.

6.3 Das Unternehmen behält sich das Recht auf Preisänderungen vor, die aufgrund von Umständen zustande kommen, die das Unternehmen nicht beeinflussen kann bzw. auf Schreib- oder Druckfehler zurückzuführen sind.

6.4 Die Bezahlung muss in Übereinstimmung mit den Bedingungen erfolgen, die in der aktuellen Preisliste aufgeführt sind. Neben dem angegebenen Preis in der aktuellen Preisliste hat der Käufer die Mehrwertsteuer sowie ggf. andere anfallenden Steuern oder Abgaben zu zahlen.

6.5 Die Bezahlung muss innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Gebühren und Verzugszinsen entsprechend dem schwedischen Zinsgesetz (Räntelagen) erhoben.

6.6 Das Unternehmen behält sich das Recht auf Forderung einer Vorauszahlung vor, wenn dazu nach Ermessen des Unternehmens ein besonderer Grund vorliegt.

6.7 Das Unternehmen behält sich das Recht auf Forderung einer Bankgarantie vor, wenn dazu nach Ermessen des Unternehmens ein besonderer Grund vorliegt.

7. LIEFERUNG7.1 Lieferzeit7.1.1 Die Lieferzeit geht aus der Auftragsbestätigung des Unternehmens hervor. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit muss das Produkt innerhalb einer angemessenen Zeit ab Vertragsbeginn geliefert werden.

7.1.2 Wenn die Parteien eine Lieferzeitspanne vereinbart haben, innerhalb der die Lieferung erfolgen soll, läuft diese ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Es ist Aufgabe des Unternehmens, den genauen Zeitpunkt für die Lieferung innerhalb der Zeitspanne festzulegen.

7.2 Lieferklausel Soweit nicht anders vereinbart, gilt bei den Lieferbedingungen ab Werk (EX Works, INCOTERMS 2000).

7.3 Lieferverzug 7.3.1Wenn das Unternehmen davon ausgehen kann, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht einzuhalten oder ein Verzug wahrscheinlich ist, hat es unverzüglich dem Käufer davon Mitteilung zu machen und den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt anzugeben.

7.3.2 Wenn der Lieferverzug auf einen unter Punkt 12 genannten Umstand zurückzuführen ist oder durch Umstände zustande kommt, die durch den Käufer verursacht wurden, bzw. wenn das Unternehmen eine Mitteilung gemäß Punkt 7.3.1 gemacht hat, muss die Lieferzeit um eine angemessene Zeit verlängert werden.

7.3.3 Hat das Unternehmen dem Käufer den Lieferverzug gemäß Punkt 7.3.1 mitgeteilt, gilt das Unternehmen nicht als mit der Lieferung im Verzuge. Bei Lieferverzug steht dem Käufer nur das unter Punkt 7.3.4 aufgeführte Recht zu.

7.3.4 Sofern die Lieferzeit gemäß Punkt 7.3.2 um mehr als 30 Tage verlängert wurde und die Produkte am Ende dieses Zeitraumes nicht geliefert worden sind, hat jede Partei das Recht, der anderen Partei den Vertrag über die im Verzug befindlichen Teile der Lieferung zu kündigen. Handelt es sich bei der verspäteten Lieferung um kundenangepasste Produkte, hat der Käufer lediglich dann das Recht auf eine Vertragskündigung, wenn der Verzug für den Käufer von erheblicher Bedeutung ist und dies dem Unternehmen bekannt war bzw. wenn es dies hätte voraussehen können. Wird der Vertrag aufgrund von Verzug gekündigt, hat die Partei nur Recht auf Schadenersatz für den unter Punkt 7.3.5 aufgeführten Schaden.

7.3.5 Schadenersatz bei Verzug und/oder Vertragslösung (s. o.) entfällt lediglich, wenn diesbezüglich ein gesonderter Vertrag getroffen wird. Ein evtl. Schadenersatzanspruch muss spätestens 2 Monate, nachdem die Lieferung hätte stattfinden sollen, schriftlich angezeigt werden. Später erhobene Ansprüche bewirken kein Recht auf Schadensersatz.

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7.4 Rückgabe Gelieferte Ware darf ohne Absprache mit dem Unternehmen nicht zurückgeschickt werden.

8. ANNAHME DER WAREDer Käufer muss die Lieferung bei Eingang auf Lieferschein, Anzahl der Versandeinheiten und Warenangaben auf der Verpackung sowie auf von außen sichtbare Schäden kontrollieren. Abweichungen der Lieferung muss der Käufer dem Lieferanten zeitgleich mit der Annahme anzeigen. Dies geschieht auf dem Frachtbrief vor der Quittierung. Bei Schäden siehe Punkt 9.

9. SCHÄDEN9.1 Transportschäden an der Ware werden vor Quittierung auf dem Frachtbrief vermerkt und dem Transportun-ternehmen unmittelbar angezeigt. Nach dem Auspacken bzw. bei der Weiterverwendung der Ware ist umgehend eine Eingangskontrolle durchzuführen und die Ware auf mögliche verborgene Transportschäden zu überprüfen. Solche Schäden sind dem Transportunternehmen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Diese An-zeige hat schriftlich und mit Beschreibung der Abweichungen auch gegenüber dem Unternehmen zu erfolgen, sofern der Transport in Verantwortung des Unternehmens erfolgt ist.

9.2 Im Falle einer unvollständigen Lieferung hat der Käufer das Recht, den Teil des Kaufpreises, der der nicht gelieferten Ware entspricht, einzubehalten. Fehlende Ware ist dem Unternehmen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.

10. HAFTUNG FÜR FEHLER10.1 Das Unternehmen haftet gemäß Punkt 10 dafür, dass Fehler an den Produkten, die auf Mängel beim Mate-rial, bei Konstruktion oder Herstellung zurückzuführen sind, durch Umtausch oder Reparatur behoben werden.

10.2 Das Unternehmen haftet auch für Fehler bei Standardprodukten, mit Ausnahme von Verriegelungen, Schar-nieren, Sitzbänken und Material für Türen und Platten aus Holz oder Laminat, die innerhalb von 5 (fünf) Jahren nach dem Lieferzeitpunkt der Produkte auftreten. Bei Verriegelungen, Scharnieren, Sitzbänken und Material für Türen und Platten sowie bei kundenangepassten Produkten haftet das Unternehmen für Fehler, die innerhalb von 2 (zwei) Jahren ab Lieferzeitpunkt der Produkte auftreten.

10.3 Der Käufer muss nach Entdecken eines Fehlers umgehend und nicht später als 2 Wochen nach Ablauf der Garantiezeit (Punkt 10.2) den Fehler schriftlich beim Unternehmen anzeigen. In der Reklamation muss eine Beschreibung des Fehlers enthalten sein. Wenn der Käufer den Fehler nicht innerhalb der in diesem Punkt angegebenen Fristen schriftlich anzeigt, verwirkt er sein Recht, einen auf Fehler zurückzuführenden Anspruch geltend zu machen.

10.4 Wenn das Unternehmen eine schriftliche Reklamation gemäß Punkt 10.3 erhält, muss es den Fehler innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist beheben. Das Unternehmen trägt hierbei die Kosten. Anfallender Transport im Zuge von Reparatur oder Austausch geschieht auf Risiko und Kosten des Unternehmens. Der Käufer hat bei der Durchführung des Transportes die Anweisungen des Unternehmens zu befolgen.

10.5 Die Haftung des Unternehmens gemäß Punkt 10 bezieht sich lediglich auf Fehler, die bei ordnungsgemäßer Verwendung des Produktes entstehen. Die Haftung schließt keine Fehler ein, die entstanden sind, nachdem das Risiko für die Produkte an den Käufer übergegangen ist. Auch solche Fehler sind nicht in der Haftung enthalten, die durch mangelhafte Wartung, falsche Montage durch Käufer oder Kunden des Käufers, durch Änderungen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens oder durch fehlerhafte, nicht vom Unternehmen durchgeführte Reparaturen entstehen. In der Haftung nicht enthalten sind normaler Verschleiß und Materialermüdung.

10.6 Das Unternehmen haftet nicht für Fehler, die nicht unter Punkt 10 beschrieben wurden.

11. HAFTUNG 11.1 Sofern das Unternehmen nicht grob fahrlässig handelt, haftet es nicht für indirekte Schäden oder Verluste wie Produktionsausfall, ausbleibender Gewinn bei Verträgen mit Dritten, Verlust von Goodwill oder ähnlichen Schäden.

11.2 Das Unternehmen haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch die Produkte oder deren Verwendung entstanden sind.

12. HÖHERE GEWALT12.1 Keine der Parteien haftet für Verzug oder Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen, wenn Umstände auftreten, auf die keine der Parteien Einfluss hatte oder die keine Partei bei Abschluss des Vertrags hätte vorhersehen können. Dazu zählen Streik (Generalstreik oder Streiks in einzelnen Unternehmen), Feuersbrünste, Überschwemmung, Embargos, Krieg, allgemeiner Ausfall von Arbeitskraft, Rohstoffen, Energie, Transportmöglichkeiten oder ähnliche Umstände, die keine Partei hätte vorhersehen können. Die Partei, die von einem derartig widrigen Umstand betroffen ist, muss jedoch die andere Partei davon in Kenntnis setzen, wenn der widrige Umstand vorüber ist.

12.2 Sollte sich die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt um mehr als 30 Tage verzögern, ist die betroffene Partei berechtigt, die gesamte verspätete Bestellung oder Teile davon rückgängig zu machen. Die betroffene Partei kann keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.

13. UNTERLAGENZeichnungen und technische Anleitungen über die Produkte oder ihre Aufstellung dürfen nicht ohne Zustimmung des Unternehmens genutzt oder kopiert, verliehen oder auf andere Weise Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Das Unternehmen behält sich aus fertigungstechnischen Gründen das Recht vor, Änderungen an Modellen und Konstruktionen vorzunehmen.

14. EIGENTUMSVORBEHALTGelieferte Ware bleibt solange Eigentum des Unternehmens, bis der volle Rechnungsbetrag gezahlt wurde.

15. STREITIGKEITENJegliche Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser allgemeinen Lieferbedingungen und damit verbundene Rechtsvorbehalte sind von einem allgemeinen Gericht (allmän domstol) zu entscheiden.

Sono Deutschland GmbH

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Notizen

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THE SONO GROUP ist heute einer

der führenden Konzerne Skandinaviens,

wenn es um Entwicklung, Herstellung

und Verkauf von Einrichtungen für Schule,

Industrie und Bauwirtschaft, Sport und

Freizeit sowie öffentliche Institutionen

und Einrichtungen geht.

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