36
Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung

Nicole Ader

&Insa

Schulze

Page 2: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

1. Gewalt in der Familie

Studie Schall/Schirrmacher 1995

das Risiko Opfer einer Gewalttat zu werden,

ist innerhalb des sozialen Nahraums mit

Abstand am höchsten

sexuelle und körperliche Kindesmisshandlung

und Vernachlässigung stellen die gravierendsten

Missstände in der Erziehung dar

Page 3: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

1. Gewalt in der Familie

Studie Bussmann 2005

mind. 20% aller Kinder und Jugendlichen haben

während ihrer Erziehung mindestens einmal

schwerste Gewalt durch einen Elternteil erfahren

von derzeit 12,2 Millionen Kindern und Jugendlichen

in Deutschland haben mind. 2 Millionen

Misshandlungserfahrungen gemacht

Page 4: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

1. Gewalt in der Familie

Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das

natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst

ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung

wacht die staatliche Gemeinschaft.“ 

Page 5: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

§ 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB

„Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl

des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind

die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die

Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die

Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der

Gefahr erforderlich sind.“

1. Gewalt in der Familie

Page 6: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

2. Begriffsklärung

a) Sorgerechtsentzugb) Fremdplatzierung

Page 7: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

a) Sorgerechtsentzug

erfolgt gemäß § 1666, 1666 a BGB auf Antrag

des Jugendamtes

nur zulässig, wenn die Gefahr für das Kindeswohl

in der Zukunft liegt

Page 8: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

b) Fremdplatzierung

1. Private Fremdbetreuung:

Betreuung erfolgt durch Privatpersonen, außerhalb

der Herkunftsfamilie

benötigt eine Bewilligung der örtlichen

Vormundschaftsbehörde

Page 9: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

b) Fremdplatzierung

2. Institutionelle Fremdbetreuung:

Betreuung erfolgt in einer professionellen

Institution

z.B. Großfamilien, Heime, andere Institutionen

Page 10: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

3. Wichtige Gesetze

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor

Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG)

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Freiwilligengerichtsbarkeitsgesetz (FGG)

Strafgesetzbuch (StGB)

Page 11: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

4. Kinder haben ein Recht...

auf Förderung ihrer Entwicklung

auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und

gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

sich an das Jugendamt zu wenden und beraten

zu lassen

Page 12: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

5. teilstationäre und stationäre Maßnahmen

pädagogische und therapeutische Leistungen

Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

sozialpädagogische Familienhilfe – Familienhelfer

Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie

Heimerziehung

vorläufige Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Page 13: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

6. FallbeispielBis zum Zeitpunkt der Trennung der seit Jahren arbeitslosen Eheleute

Mühsam Anfang des Jahres 2003, die die leiblichen Eltern der jetzt

zehnjährigen Mandy sind, wurde das Mädchen sowohl vom Vater als auch

von der Mutter abwechselnd im gemeinsamen Haushalt versorgt.

Der Vater neigte seit Jahren zum Alkoholmissbrauch, der zwei- bis dreimal

jährlich dazu führte, dass er seine Tochter wochenlang wegen seiner

Trunkenheit nicht versorgen und betreuen konnte. In dieser Zeit stabilisierte

sich der Gesundheitszustand der oft depressiven und dann meist über

Monate tagsüber meist bettlägerigen Mutter regelmäßig derart, dass sie die

Pflege des Kindes übernahm und auch für einen regelmäßigen

Schulbesuch ihrer Tochter sorgte.

Page 14: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

6. FallbeispielHatte der Vater seinen „Quartalssuff“ im Griff, der meist nach einigen Wochen

zu einer stationären Entgiftung in einer Klinik führte, und war er als sog.

trockener Alkoholiker wieder in der Lage, sich um seine Tochter zu kümmern,

zeigten sich häufig erneut die Depressionen der Mutter, die dann abermals

als Versorgerin des Kindes ausfiel.

Wiederholte Einsätze von Familienhelferinnen führten bei den miteinander

nur wenig kooperationsgeneigten Kindeseltern bisher nicht zu einer Stärkung

der elterlichen Autonomie.

Im Januar 2003 trennte sich schließlich der Vater in einer trockenen Phase

von seiner Ehefrau und nahm Mandy ihrem Willen entsprechend mit in die

neue Zwei-Zimmer-Wohnung, da die Mutter wiederum unter schweren

Depressionen litt.

Page 15: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

6. FallbeispielDer Vater reichte die Scheidung ein und beantragte nach § 1671 BGB die

elterliche Sorge für sich allein. Bereits während des Scheidungs- und

Sorgerechtsverfahrens fiel der Vater ein weiteres Mal wegen anhaltender

Trunkenheit als Betreuer und Versorger des Kindes aus. Diesmal klangen

die Depressionen der Mutter zunächst nicht ab und fesselten sie tagsüber

an das Bett, während sie in den späten Nachmittagstunden bzw. frühen

Abendstunden größere Aktivitäten entfalten konnte.

Das Jugendamt stellte fest, dass Mandy nur noch unregelmäßig die Schule

besuchte. Darüber hinaus war das Mädchen in einer Art Rollenumkehr

bemüht, beide Elternteile in jeweils ihren Haushalten zu versorgen, für sie

einzukaufen und ihnen den Haushalt zu machen.

Page 16: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

6. FallbeispielDeshalb nahm das Jugendamt das Mädchen gemäß § 42 KJHG in Obhut,

da die Eltern keine in Frage kommenden Bekannten und Verwandten

hatten, und beantragte nach erneuten erfolglosen Beratungsangeboten (§

17, 28 KJHG), beiden Kindeseltern die elterliche Sorge – hilfsweise das

Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 1666 BGB – zu entziehen und einem

Vormund bzw. Pfleger zu übertragen. Das Jugendamt brachte das

Mädchen wegen einer seiner Sicht nach akuten Kindesgefährdung

zunächst in den Kindernotdienst. Von dort wurde Mandy in einem

Kinderheim untergebracht.

Page 17: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

7. Bearbeitung des Fallbeispiels

Bis zum Zeitpunkt der Trennung:

Eheleute sind seit Jahren arbeitslos

Mandy ist 10 Jahre alt

Depressionen der Mutter

Trunkenheit des Vaters

Mandy wurde sowohl vom Vater als auch von der Mutter

abwechselnd im gemeinsamen Haushalt versorgt

Page 18: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

7. Bearbeitung des Fallbeispiels

Zeitpunkt der Scheidung:

Einreichung der Scheidung und Antrag auf alleinige elterliche

Sorge (§ 1671 BGB)

Ausfall des Vaters als Betreuer und Versorger wegen

anhaltender Trunkenheit

anhaltende Depressionen der Mutter

unregelmäßiger Schulbesuch

Rollenumkehr Mandy kümmerte sich um den Haushalt beider

Eltern und kaufte ein

Page 19: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

7. Bearbeitung des Fallbeispiels

Weitere Verfahrensweise:

JA und FamG muss Eltern motivieren, sich in ärztliche Behandlung

zu begeben

Mutter:

Psychotherapie oder Langzeitbehandlung mit Psychopharmaka

Vater:

stationären Alkoholentzug Langzeitbehandlung in einer

Therapie- oder Selbsthilfegruppe

Page 20: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

7. Bearbeitung des Fallbeispiels

Mandy:

Kurzzeitpflege, da in Frage kommende Bekannte und

Verwandte nicht vorhanden sind

ambulante Hilfen, um erneute Fremdunterbringung zu

vermeiden

Gericht:

Verfahrenspfleger § 50 FGG

Page 21: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

7. Bearbeitung des Fallbeispiels

Gesetzeslage vor einer Fremdplatzierung:

Angebot zur Förderung der Erziehung

Angebot zur Förderung von Kindern in

Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Hilfe zur Erziehung

Page 22: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

7. Bearbeitung des Fallbeispiels

Beratung dient der:

Verwirklichung eines partnerschaftlichen

Familienmodells

Konfliktbewältigung

Sicherung der Kontinuität

Page 23: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

7. Bearbeitung des Fallbeispiels

Tagespflege:

wird im Haushalt der Eltern durchgeführt

Ziel: bessere Koordination der Aufgaben in der Familie und

Erwerbstätigkeit

keine Hilfe zur Erziehung familienergänzende

Maßnahme

Page 24: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

7. Bearbeitung des Fallbeispiels

Sozialpädagogische Familienhilfe:

pädagogische Dienstleistung

Ziel: Stärkung der Selbsthilfekompetenz

ambulante Hilfe, die sich auf die gesamte Familie erstreckt

Voraussetzung: Mitarbeit aller Familienmitglieder

Page 25: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

7. Bearbeitung des Fallbeispiels

Inobhutnahme des Kindes:

vorläufige Maßnahme der Unterbringung Beratung und Unterstützung gemäß § 42 KJHG dient der Behebung einer akuten Gefährdung des

Kindeswohls

Page 26: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

8. Unterbringung in einer Pflegefamilie

Ergänzungsfamilie Ersatzfamilie

= Die Gesamtheit aller

Bindungen des Kindes sind

von Bedeutung. Zur

Pflegefamilie sowie zur

Herkunftsfamilie um

Entwicklungshemmungen

zu vermeiden

= Der Kontakt zur

Herkunftsfamilie wird

aufgrund der schlechten

Erfahrungen abgebrochen

um die entstehenden

Bindungen nicht negativ zu

beeinflussen.

Page 27: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

9. Beendigung der Pflegezeit

30-40% durch Formale Gründe

weitere 30-40% Rückkehr in die Herkunftsfamilie

20% durch Abbruch des Verhältnisses

Page 28: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

10. Rückführung in die Herkunftsfamilie

ist nur innerhalb eines die kindliche Zeitperspektive

erfassenden Zeitrahmen möglich das Kind soll nicht

erneut entwurzelt werden

je jünger das Kind ist, desto kürzer ist der Zeitraum der

Kurzzeit Pflege 

Rückführung muss angemessen vorbereitet werden

geschieht oftmals nicht jedes 3.-4. Kind wechselt

mehrmals die Familie

Page 29: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

11.Heimunterbringung

Ende 1997 wurden 59.856 Kinder in einem Heim,

Wohngemeinschaften oder in einer eigenen Wohnung

betreut

91% Heimunterbringung;

7,5% Wohngemeinschaft;

1,3% eigene Wohnung

meistens ältere Kinder/Jugendlichen befinden sich in

Heimen

Page 30: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

12. Heimunterbringung

soll gemessen am Alter und Entwicklungsstand die

Persönlichkeitsentwicklung und die Selbstständigkeit des

jungen Menschen fördern, um diese auf das weitere Leben

vorzubereiten

stellt nicht einen geeigneten Lebensort für Kinder dar, aufgrund

der fehlenden Betreuung und Unterstützung

aus diesen Gründen und Kosten hat die Unterbringung von

Jugendlichen in Pflegefamilien immer Vorrang vor der

Unterbringung in Heimen

Page 31: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

13. Adoption

Die Annehmenden:

meist kinderlose Paare

können sich auf das „Elternwerden“ nicht angemessen

vorbereiten

Die Abgebenden:

oft alleinerziehende Mütter; der Vater bleibt meist unbekannt

1978 einzige umfassende und repräsentative Studie

veröffentlicht

Page 32: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

13. Adoption

Alter der Mütter

11% der Abgebenden Mütter sind unter 20 Jahren

37,4% zwischen 20 und 26Jahren

21,5% zwischen 26 und 30Jahren

27,5% über 30Jahren

4,3% keine Angabe

Page 33: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

13. Adoption

Beruflicher Werdegang

47,7% der Mütter hatten keine Berufsausbildung

12,3% waren angelernt worden

26,3% hatten eine Lehre abgeschlossen

8,1% hatten eine Fachschule besucht

1,0% hatten eine Fachhochschule oder Universität besucht

5,0% machten keine Angabe

Page 34: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

14. Ablauf einer Adoption

1. Eignungsverfahren der „Adoptiveltern“

2. Adoptionspflege nach spätestens einem Jahr:

3. Gericht holt Stellungnahme von Vermittlungsstelle

4. Anhörung des Kindes vor Gericht

5. Annahme oder Ablehnung des Gerichts

Page 35: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze

Quellen

Balloff, R., 2004: Kinder vor dem Familiengericht. München/Basel

Deegener, G./Körner, 2005: Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Ein Handbuch. Göttingen u. a.

Ecarius, J., 2007: Handbuch Familie. Wiesbaden. Peuckert, R., 72008: Familienformen im sozialen Wandel.

Wiesbaden. www.gesetze -im-internet.de (Juli 2007)

Page 36: Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung Nicole Ader & Insa Schulze