Soviel Zur Meinungsfreiheit

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  • 7/29/2019 Soviel Zur Meinungsfreiheit

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    Soviel zur MeinungsfreiheitZahllose Verurteilungen wegen Meinungsuerung

    In Ausbung ihres Berufes als Rechtsanwltin hat Sylvia Stolz ihre wegen sog. Holocaust-Leugnung angeklagten Mandanten, u.a. Ernst Zndel, verteidigt, indem sie vor Gericht Sachverhal-te vorbrachte, die geeignet sind, Zweifel an der Holocaustgeschichtsdarstellung und an der Offen-kundigkeit des Holocaust zu erwecken, und indem sie darlegte, da Deutschland seit 1945 unterverschleierter Fremdherrschaft der Kriegssieger steht, wobei sie im Fall Zndel trotz Straf-androhung und Wortentzugs versuchte, die Verlesung und Begrndung eines Antrags fortzusetzen.

    Hierfr wurde sie wegen Holocaustleugnung, Verunglimpfung des Staates, Volksverhetzung,versuchter Strafvereitelung und Ntigung zu drei Jahren und drei Monaten Gefangenschaft verurteilt undim Januar 2008 im Gerichtssaal verhaftet. Die Verurteilung wegen versuchter Ntigung wegen einesAntrags auf Belehrung der Laienrichter wurde vom Bundesgerichtshof mangels Vorliegens einerDrohung aufgehoben. In diesem Antrag hatte sie darauf hingewiesen, da die Richter sich unterUmstnden eines Tages vor einem Reichsgericht werden zu verantworten haben. Gegen die nichtvorbestrafte Rechtsanwltin wurde vom LG Mannheim auch ein fnfjhriges Berufsverbot verhngt.Spter wurde sie aufgrund des Strafurteils aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen.

    Der im Verfahren gegen Ernst Zndel vorsitzende Mannheimer Richter Meinerzhagen hat die Ansichtvertreten, da das durch Leugnung des Holocaust gekennzeichnete Verteidigungskonzept strafbar, nicht

    sachbezogen, verteidigungsfremd sei und der betreffende Vortrag der Verteidigerin Stolz strend. Bezglichdes Holocaust verbiete sich jede leugnende Beweiserhebung.Er kndigte an, keinesfalls strafbare uerungen in ffentlicher Hauptverhandlung zu dulden und da er

    entschieden jeden dahingehenden Versuch der Verteidigung zurckweisen werde (Beschlu vom 7.11.2005,LG Mannheim, 6 KLs 503 Js 4/96). Dies setzte er in der Weise um, da er drei Verteidigern, darunterRechtsanwltin Stolz, untersagte, ihre Antrge und Stellungnahmen mndlich vorzutragen, indem er ihnenauferlegte, Antrge und Anregungen knftig gem. 257a StPO-BRD nur schriftlich einzureichen, dann RAinStolz bei ihren Versuchen, sich trotzdem auch mndlich zu uern, stndig das Wort entzog und schlielich weil sie sich diesen ihres Erachtens rechtswidrigen Anordnungen nicht beugte ihren Ausschlu alsVerteidigerin aus dem Verfahren betrieb.Da der betreffende Beschlu des OLG Karlsruhe ber ihren Ausschlu noch nicht rechtskrftig war dieBeschwerdefrist war noch nicht einmal abgelaufen und der Ausschlu ihres Erachtens rechtswidrig war, warsie nicht bereit, die Verteidigerbank auf die Aufforderung des Vorsitzenden Meinerzhagen hin zu verlassen. Er

    gab den Polizeibeamten Anordnung, sie aus dem Gerichtssaal zu entfernen. Rechtsanwltin Stolz sagte zuden dann vor ihr stehenden Polizeibeamtinnen, sie wrden sie tragen mssen, was diese darauf taten.Whrend sie hinausgetragen wurde, rief sie Das deutsche Volk erhebt sich.

    Etwa zehn Monate spter, im Februar 2007, wurde ihr Mandant Ernst Zndel zu 5 Jahren Gefangenschaftverurteilt wegen sog. Holocaustleugnung, weil er ber dieses Thema eine Internetseite betrieben habe.

    In der tageszeitung (taz) vom 9.2.2007 (S. 6) wurde ber den Proze gegen Ernst Zndel wiefolgt berichtet: Zuletzt lehnte das Gericht alle Antrge mit der lapidaren und fr einigeAntifaschisten im Publikum schockierenden Begrndung ab, da es vllig unerheblich sei, obder Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unterStrafe. Und nur das zhle vor Gericht.

    Der Holocaust ist nicht verbindlich definiert (Versto gegen das Prinzip der Strafrechtsbestimmtheit).In 130 StGB-BRD, der zur Verurteilung sog. Holocaustleugner herangezogen wird, ist er nichteinmal erwhnt. Bezglich der Art der geleugneten Handlung wird in 130 Absatz 3 StGBBRD auf 6 Absatz 1 Vlkerstrafgesetzbuch verwiesen, in dem es als Vlkermord bezeichnet wird, wenn ein

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    Mitglied einer ethnischen oder religisen Gruppe in der Absicht gettet wird, die betreffende Gruppeganz oder teilweise zu zerstren.

    Nach dem Wortlaut des 130 Absatz 3 StGB-BRD i.V.m. 6 Absatz 1 VStGB, knnte man Personenbestrafen, die leugnen, da unter der Herrschaft des Nationalsozialismus - d.h. auch ohne Wissen undWollen der deutschen Reichsregierung - ein Jude von jemandem (auch von einem Nicht-Deutschen) inder Absicht gettet wurde, die Judenheit als ethnische oder religise Gruppe als solche zu zerstren.

    Auch in 3h des Verbotsgesetzes der Bundesrepublik sterreich (BR) wird der Holocaust nichtdefiniert. Es wird mit Gefngnis von 5 bis zu 10 Jahren bestraft, wer den nationalsozialistischen

    Vlkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet.

    In dem gesamten Strafproze gegen Sylvia Stolz vor dem LG Mannheim wurden ihre Darlegungenund Beweisantrge zurckgewiesen mit der Begrndung, sie seien rechtsmibruchlich und nichtsachbezogen, im Hinblick darauf, da sie darauf abzielten, den Holocaust in Zweifel zu ziehen.

    Im Strafurteil des LG Mannheim wird viel Raum darauf verwendet, ihr ihr Weltbild zur Last zu legen.Schon in der ersten Instanz sah sich die Kammer gehalten, nahezu smtliche Verteidigungsrechte derAngeklagten nach und nach zu beschrnken, u.a. sich zur Sache zu uern und Fragen an denZeugen Meinerzhagen zu stellen, als Konsequenz ihres rechtsmibruchlichen Verhaltens, der Verbrei-tung revisionistischer Thesen (Strafurteil des LG Mannheim v. 14.1.2008, S. 43, 4 KLs 503 Js 2306/06).

    Das Strafurteil enthlt wie andere Urteile gegen Holocaustleugner - keine tatschlichen Feststellungenzur Bezugstat der sog. Holocaustleugnung, d.h. keine Feststellungen bezglich eines staatlich organi-sierten Massenmordes an den Juden im 3. Reich, keine Feststellungen ber Tatorte, Ttungsmethoden,Anzahl der Toten, Tatzeitrume, Tter, Leichen oder Spuren des den Deutschen zur Last gelegtenMassenmordes, keine Feststellungen ber Zeugenaussagen, Dokumente oder sonstige Beweismittel,keine Feststellungen ber eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus vorgelegene Absicht ( 130 IIIStGB i.V.m. 6 VStGB), die Judenheit ganz oder teilweise zu zerstren, keine Feststellungen ber einVorliegen entsprechender Beschlsse, Plne oder Befehle, auch nicht in Form einer Verweisung aufandere Urteile. Es enthlt keine Feststellung, da der Holocaust offenkundig (unangefochten) sei.

    Solange gerichtlicherseits nicht die Tatorte genannt werden, an denen ein Massenmord began-gen worden sei, solange nicht ein Beweismittel genannt wird, ist eine schlssige Feststellung,

    da ein Massenmord geschehen sei, nicht mglich. Ohne tatschliche Feststellungen zurBezugstat ist eine Verurteilung wegen Leugnens der Bezugstat schlssig nicht mglich.

    Das Mannheimer Strafurteil verkndet, da es Sylvia Stolz gerade darauf ankam, vor Gericht ihre an-gebliche Wahrheit kund zu tun, bis bei einem Richter Zweifel am Holocaust und an dessen Offenkun-digkeit geweckt werden; ihr Bestreiten der systematischen Vernichtung der Juden lasse nur auf einefeindselige Ignoranz der eindeutigen Beweislage schlieen (S. 54, 53 d. Strafurteils v. 14.1.2008).

    Bereits das sog. Nrnberger Urteil enthlt keine tatschlichen Feststellungen zu einem Massenmordin Gaskammern, sondern folgenden Absatz:In einer Anzahl von Konzentrationslagern wurden zur Massenvernichtung der Insassen Gaskammern mit fen zumVerbrennen der Leichen eingerichtet. Von diesen wurden einige tatschlich zur Ausrottung der Juden als Teil derEndlsung des jdischen Problems verwendet. Die Mehrzahl der nichtjdischen Insassen wurde zu krperlicher Arbeitverwendet, obwohl die Bedingungen, unter denen sie arbeiteten, krperliche Arbeit und Tod fast gleichsetzten. DiejenigenInsassen, die erkrankten und nicht mehr arbeitsfhig waren, wurden entweder in den Gaskammern ermordet oder inbesondere Krankenhuser berfhrt, wo ihnen vllig unzureichende rztliche Behandlung zuteil wurde, wo sie womglichnoch schlechtere Nahrung erhielten als die arbeitenden Insassen, und wo sie dem Tode berliefert wurden. (DerNrnberger Proze, Band I: Urteil, Seite 189 ff, 263)

    Zwei der Artikel der Londoner Statute, die eigens fr das Militr-Tribunal festgelegt worden waren, lauten:Art. 19: Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden. Art. 20: Der Gerichtshof soll nicht Beweis frallgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen... Laut Robert H.Jackson, US-Chefanklger, stellte das Nrnberger Tribunal als Militrgerichtshof () eine Fortsetzung derKriegsanstrengungen der Alliierten Nationen dar (Protokolle des Nrnberger Prozesses Bd. XIX S. 440).

    Im Urteil des sog. Frankfurter Auschwitz-Prozesses (LG Frankfurt/Main 4 Ks 2/63) heit es:

    ...dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen Mordproze zur Verfgung stehenden Erkenntnismglichkeiten, umsich ein getreues Bild des tatschlichen Geschehens im Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen derOpfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverstndigen ber die Ursache des Todes und die Todesstunde, esfehlten Spuren der Tter, Mordwaffen usw. Eine berprfung der Zeugenaussagen war nur in seltenen Fllen mglich.

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    Kann derHolocaustoffenkundig sein, wenn

    esntig ist,Gegenstimmenmit Strafezuverfolgen? Ermu.

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    (Blatt 595 a-54, S. 434) ...Das Gericht war somit bei der Aufklrung der von den Angeklagten begangenen Verbrechenfast ausschlielich auf Zeugenaussagen angewiesen. ...Hinzu kommt, da kaum Zeugen vorhanden waren, die alsneutrale Beobachter die Vorflle im KZ Auschwitz miterlebt haben.(Blatt 595 a-52, S. 432)

    Im Jahr 1979 gaben 34 franzsische Historiker, Vertreter der Holocaust-Geschichtsschreibung, eineErklrung ab als Reaktion auf die technischen Gegenargumente, die Prof. Robert Faurisson bezglichHolocaust-Gaskammern vorgebracht hatte. In dieser Erklrung heit es:Man darf sich nicht fragen, wie ein solcher Massenmord technisch mglich war. Er warmglich, weil er geschah. Dies ist der obligatorische Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung

    zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte berdie Existenz der Gaskammern, und es darf auch keine geben.

    Viele Angeklagte, die sich vor Gericht verteidigten, indem sie darlegten, weshalb sie den Holocaust inFrage stellen, wurden deswegen erneut wegen Holocaustleugnung angeklagt und verurteilt.

    Im Urteil des Anwaltsgerichts Mnchen vom 15.9.2009, das auf Ausschlu von Sylvia Stolz aus derRechtsanwaltschaft lautet, heit es, es knne nicht hingenommen werden, da sie ihre vom Gesetznicht gebilligte politische Meinung im Gerichtssaal uert (S. 11, AZ: 1 AnwG 25/2007).

    Wie im Strafproze wurde auch im anwaltsgerichtlichen Berufungsverfahren dafr (unter vielemanderen) Beweis angeboten, da folgende uerung verffentlicht wurde:Dr. Martin Broszat vom bundeseigenen Institut fr Zeitgeschichte in Mnchen, dessen Leiter er spter

    wurde, uerte 1960: Weder in Dachau, noch in Bergen-Belsen, noch in Buchenwald sind Juden oderandere Hftlinge vergast worden(Die Zeit, 19.8.1960, S. 16).

    Was ist nun nach Ansicht der Gerichte offenkundig? Ist es offenkundig, da in Dachau, Bergen-Belsenund Buchenwald Vergasungen stattgefunden haben? Oder ist es offenkundig, da in Dachau, Bergen-Belsen und Buchenwald keine Vergasungen stattgefunden haben? Beides kann nicht offenkundig sein.

    Zudem sind durch einige Freisprche in einschlgigen Verfahren durch Vorlage von Gutachten vornationalen und internationalen Gerichten substantielle Zweifel an grundlegenden Fragen verstrkt worden,so da die bloe Fortschreibung einschlgiger Gerichtsurteile und der Hinweis auf die Gerichtsnotorik derBekanntheit von Vernichtung von Juden durch Gas im KonzentrationslagerAuschwitz nicht mehrausreichen, um Urteile in einem demokratischen Rechtsempfinden darauf aufzubauen. Gutachterlicheuerung des Historikers und Sachverstndigen Prof. Dr. Gerhard Jagschitz,Institut fr Zeitgeschichteder Universitt Wien (A-1090 Wien, Rotenhausgasse 6) im Schreiben an das Landesgericht fr

    Strafsachen, Wien, vom 10.1.1991, AZ: 26 b Vr 14 184/86.

    Der 3. Senat des Bay. Anwaltsgerichtshofs lehnte jedoch Beweisantrge bezglich der Offenkundigkeitdes Holocaust ab, mit der Mitteilung, da er keine Zweifel an der Offenkundigkeit des Holocausthabe, angesichts des ihm bekannten, allgemein zugnglichen Schrift-, Bild- und Tonmaterials(Beschlu vom 14.1.2011, Bay AGH II 27/09). Die Antrge der Verteidigung, mitzuteilen, aufwelches Material der Senat seine Gewiheit von der Offenkundigkeit des Holocaust sttzt,wurden wegen Offenkundigkeit des Holocaust bzw. nationalsozialistischer Gewaltverbrechenan den Juden abgelehnt (ein Zirkelschlu) -mit dem pauschalen Verweis auf Zeitungen, Hr-und Fernsehfunk, Nachschlagewerke sowie Geschichtsbcher (Beschlu vom 8.2.2011).

    Wenn ein franzsischer Historiker namens Jacques Baynac, ein Vertreter der Holocaust-

    Geschichtsschreibung, uert, man knne fr das Vorhandensein von Nazi-Gaskammern nur dasFehlen von Dokumenten, Spuren und sonstiger materieller Beweise feststellen (Le NouveauQuotidien de Lausanne, Schweiz, 2. Sept. 1996, Seite 16, und 3. Sept. 1996, Seite 14), so zeigt dies,da bezglich der Offenkundigkeit des Holocaust ein Errterungsbedarf besteht.

    Den Errterungsbedarf verdeutlichen auch die uerungen des Historikers Prof. Dr. Ernst Nolte,z.B.: Die Zeugenaussagen beruhen zum weitaus grten Teil auf Hrensagen und bloen Vermutun-gen; die Berichte der wenigen Augenzeugen widersprechen einander zum Teil und erwecken Zweifelhinsichtlich ihrer Glaubwrdigkeit (Ernst Nolte, Der kausale Nexus, Herbig, Mnchen 2002, S. 96 f).

    Ebenso die uerung des Historikers Hans Mommsen, der Holocaust sei keinem Fhrerbefehlentsprungen (Sddeutsche Zeitung vom 25. Oktober 2010, Seite 16).

    Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer hat in dem Artikel Die Zahl der Opfer von Auschwitz, Neue

    Erkenntnisse durch neue Archivfunde in der Zeitschrift Osteuropa vom Mai 2002 (Seite 631-641)ausgefhrt, da der Genozid nicht im Konzentrationslager stattgefunden htte, sondernwahrscheinlich in zwei Bauernhusern auerhalb des Lagers - was ebenfalls auf einenErrterungsbedarf bezglich der Offenkundigkeit hinweist.

    Seite 3 von 8Du darfstdoch seineMeinungsagen.

    WiesosprichtderDemokratvonMeinungsfreiheit,

    wennmanseineMeinungnicht sagendarf?

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    Auch die uerung von Michel de Bourd, Geschichtsprofessor und Dekan der geisteswissen -schaftlichen Fakultt der Universitt Caen, da die Akte faul sei, da die Akte der Geschichte desSystems der deutschen Konzentrationslager, durchsetzt sei von einer Unmenge von frei erfundenenGeschichten, sturen Wiederholungen von Unwahrheiten, insbesondere hinsichtlich der Zahlen, vonVermengungen und von Verallgemeinerungen (Ouest-France v. 2.-3. August 1986, S. 6) zeigt, da dieOffenkundigkeit des Holocaust einer gerichtlichen Errterung bedarf.

    Laut Verfassungsschutzbericht 2010 (Seite 110) versuchen rechtsextremistische Revisionistendie geschichtliche Wahrnehmung zu manipulieren, indem sie Quellen unterschlagen, die national-

    sozialistische Untaten belegen.

    Laut Bundesverfassungsgericht der BRD wre auch eine offenkundig falsche Interpretation derGeschichte oder eine anstige Geschichtsinterpretation dieser Zeit, insbesondere im Sinne einesBestreitens des betreffenden Ereignisses - im Gegensatz zum Gutheien kein tragfhiger Grund freine Beschrnkung der Meinungsfreiheit (BVerfGE vom 4.11. 2009, 1 BvR 2150/08, Abs.-Nr. 77, 82).

    Das Bundesverfassungsgericht der BRD gibt dennoch zu verstehen, die BRD drfe ausnahmsweiseSondergesetze wie in 130 StGB (Bestrafung einer bestimmten Meinung mit inbegriffenemVerteidigungs- und Beweisverbot) erlassen wegen der einzigartigen geschichtsgeprgten Identitt derBRD als Gegenbild zum Nationalsozialismus (BVerfGE a.a.O., Abs.-Nr. 65, 66), mit anderen Wortenalso: weil sie die BRD ist.

    Dies umfat in der Praxis, da in der BRD eine Beweiserhebung als ausnahmsweise berflssigund strafbar unterbunden wird, wenn es um ein einzigartiges Verbrechen (BVerfGE a.a.O.,Abs.-Nr. 68) geht, wenn es um den Holocaust geht. Ein klarer Fall von Willkr.

    Revisionen und Verfassungsbeschwerden werden als offensichtlich unbegrndet ( 349 II StPO)verworfen, ohne Begrndung (z.B. Beschlu des BGH v. 6.10.2009 bezglich RAin Stolz, 3 StR 375/09).

    ...da auer der notwendigen Besetzung des feindlichen Staates und der Aburteilung der fhrendenSchicht des besiegten Volkes in Kriegsverbrecherprozessen, als die wichtigste Absicherung des Siegesnur gelten kann, wenn die Besiegten einem Umerziehungsprogramm unterworfen werden. ... Erstwenn die Kriegspropaganda der Sieger Eingang in die Geschichtsbcher der Besiegtengefunden hat und von der nachfolgenden Generation auch geglaubt wird, dann erst kann dieUmerziehung als wirklich gelungen angesehen werden . Walter Lippmann (Journalist und unter

    Prsident Wilson Chef des inoffiziellen US-Propagandaministeriums) zitiert in Die Welt vom 20.11.1982.

    Wenn der radikale Revisionismus mit der Behauptung recht htte, einen Holocaust im Sinne vonumfassenden und systematischen, von der obersten Staatsspitze gewollten Vernichtungsmanahmen[] habe es berhaupt nicht gegeben, [] dann mte ich das folgende Gestndnis machen: [] derNationalsozialismus war keine verzerrte Kopie des Bolschewismus, sondern er fhrte lediglich denberlebenskampf des in die weltpolitische Defensive gedrngten Deutschland. Prof. Ernst Nolte,Historiker (Feindliche Nhe, Herbig, Mnchen 1998, S. 74-79).

    Patrick Bahners, spterer Feuilleton-Chef der FAZ, uerte anllich des Prozesses gegen den sog.Holocaust-Leugner Gnter Deckert:Wenn Deckerts Auffassung zum Holocaust richtig wre, wre dieBundesrepublik auf eine Lge gegrndet. Jede Prsidentenrede, jede Schweigeminute, jedesGeschichtsbuch wre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihreLegitimitt. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.8.1995.

    Das Strafurteil des LG Mannheim gegen Rechtsanwltin Stolz enthlt bezglich der sog.Verunglimpfung der BRD keinerlei Feststellungen darber, ob und inwiefern die von ihr im Strafprozegegen Ernst Zndel dargelegten Tatsachengrundlagen und Rechtsausfhrungen ber die BRD sachlichbzw. rechtlich unzutreffend seien. Es fehlen Feststellungen, ob und aus welchen Grnden es sachlichund rechtlich unzutreffend sei, den vlkerrechtlichen Begriff Fremdherrschaft auf die BRD und denvlkerrechtlichen Begriff Marionettenregierung auf die Regierung der BRD anzuwenden.

    Es fehlen jegliche Feststellungen darber, ob und aus welchen Grnden es nicht zutrfe, was Prof. Dr.jur. Carlo Schmid am 8.9.1948 in seiner Rede1 im Parlamentarischen Rat bei der Verabschiedung des

    Grundgesetzes ber die seinerzeit von den Kriegssiegern neugebildete Organisation Deutschlandssagte, nmlich da es sich um eine Organisationsform einer Modalitt der Fremdherrschaft handele,

    1 Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundes-archiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, Mnchen 1996, Seite 20 ff.

    Seite 4 von 8WasisteigentlicheinRechtsextremist?

    Werzusehr imRechtist,umeszubekommen.

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    da es sich bei dem Grundgesetz mangels Souvernitt des deutschen Volkes nicht um eine Verfassunghandele, da das zu bildende System aus demselben Grund kein Staat sei. Es fehlen Feststellungendarber, ob und auf welche Weise sich daran etwas gendert htte.

    Die Absetzung der Regierung des Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung fr dasbesetzte Gebiet (hufig Puppen-, Marionetten- oder Quisling-Regierung genannt) berschreitet dieBefugnisse der Besatzungsmacht; eine solche Regierung ist nicht einmal als de-facto-Regierunganzusehen, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht; Manahmen einer solchen Regierung, dieweiter gehen als die Rechte der Besatzungsmacht, sind widerrechtlich. Berber, Friedrich,

    Lehrbuch des Vlkerrechts, Band II Kriegsrecht, 2. Aufl., C.H. Beck Verlag Mnchen 1969, S. 132 f.

    Spiegel-Autor Gtz Aly berichtete, da 95 % der Deutschen den Nationalsozialismus nicht als System derUnfreiheit und des Terrors, sondern als Regime der sozialen Wrme, als eine Art Wohlfhl-Diktaturempfanden (Der Spiegel Nr. 10/2005, S. 56). Der Spiegel berichtete, da noch im Jahr 1948 etwa 57 % derDeutschen meinten, der Nationalsozialismus sei eine gute Idee gewesen (Nr. 20/2003, S. 47).

    Seit Kriegsende wurden die von den Kriegssiegern nicht gewnschten Parteien verboten, so daman nicht von freien Wahlen sprechen kann (BRD, BR, DDR). Auerdem wurden die Parteienund alle Institutionen und Behrden, auch die Gerichte, ebenso wie die Redaktionen der Medien fort-laufend personell entsprechend besetzt. Auch dies steht der Annahme einer Souvernitt entgegen.Es ist weder gerichtlicherseits vorgetragen noch ersichtlich, da sich daran etwas gendert htte.

    Gelegentlich wird behauptet, z.B. in den Medien, die Souvernitt Deutschlands sei im Laufe der Zeit nachund nach wiederhergestellt worden, insbesondere durch die sog. Zwei-plus-Vier-Vertrge (i.R.d. Wiederver-einigung). Dies ist bereits ihrem Wortlaut nach nicht zutreffend. Im 2+4-Vertrag, der am 12. Sept. 1990 unter-zeichnet wurde, ist zwar die uneingeschrnkte Souvernitt verlautbart. Die separate Vereinbarung vom27./28. Sept. 1990 erklrt jedoch Bestimmungen des sog. berleitungsvertrags vom 26.5.1952 als weiterhinin Kraft bleibend, z.B. da Entscheidungen in Strafsachen dazu gehren die der sog. NrnbergerProzesse die von einer gerichtlichen Behrde der Siegermchte gefllt wurden oder in Zukunft geflltwerden(!), in Deutschland in jeder Hinsicht bleibend rechtswirksam seien und von den deutschen Gerichtenund Behrden demgem zu behandeln seien2. Dies ist mit dem Begriff der Souvernitt nicht vereinbar.

    Die Ausbung einer Fremdherrschaft offen oder verschleiert stellt eine Verletzung desVlkerrechts, des Art. 43 der Haager Landkriegsordnung dar (Interventionsverbot). Manahmen einer

    Fremdherrschaft sind fr das betreffende Volk rechtlich nicht bindend . Dies betrifft z.B. politischmotivierte Vorschriften und Verurteilungen sowie Vereinbarungen bezglich UNO oder EU.Ein Vertrag zwischen einer Siegermacht und einer von dieser eingesetzten Regierung stellt ein In-

    Sich-Geschft bzw. eine Kontraktion mit sich selbst dar (Selbstkontraktion) und ist rechtlich nichtig.

    Wer besa die Legitimation, die Gesetze des Deutschen Reichs rechtlich wirksam aufzuheben?

    Das Deutsche Reich besteht fort, besitzt nach wie vor Rechtsfhigkeit und ist nur mangelsOrganisation gegenwrtig handlungsunfhig. Dies wurde auch vom Bundesverfassungsgericht derBRD festgestellt (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319f]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]):Das Grundgesetz nicht nur eine These des Vlkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! geht davon aus, da dasDeutsche Reich den Zusammenbruch 1945 berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausbung fremderStaatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmchte noch spter untergegangen ist; das ergibt sich aus

    der Prambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG ... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3,288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfhigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangelsOrganisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfhig. BVerfGE 36,1 (15 f.)

    Da eine Identitt bzw. Teilidentitt zwischen BRD und Deutschem Reich bestnde, wie das BVerfG desweite-ren ausfhrte, ist eine unbegrndete haltlose Behauptung. Auch als die Kirche frher ihre Kirchen gebude aufdie zuvor zerstrten heidnischen Kultsttten erbaute, ist dadurch keine Identitt entstanden.

    In den Aufzeichnungen ber die Gesprche zwischen US-Prsident F.D. Roosevelt und Marschall Stalin anllichder Teheran-Konferenz vom 28. November bis zum 1. Dezember 1943 findet sich folgende Eintragung: DerPrsident sagte, nach seiner Meinung sei es sehr wichtig, da das Konzept des Reiches nicht im Bewutsein derDeutschen belassen werde und dieses Wort aus der Sprache gestrichen werden sollte. 3In einem Memorandum fr den US-Auenminister vom 6. April 1945 bekrftigte F.D. Roosevelt noch einmal seinVorhaben, das Wort Reich aus dem deutschen Sprachschatz zu eliminieren.3

    2 Artikel 7 Absatz 1 des "Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen" (berleitungsvertrag, Bundesgesetz-blatt Teil II, Internationale Vertrge, 1955, Nr. 8, Bonn, 31. Mrz 1955, S. 413

    3 Quelle: F.D. Roosevelt-Papers, einzusehen in der F.D.R-Library, [email protected] ,Tel: 001 845 229-8114, Fax: -0872

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    WelcheFreiheit istfrweltoffene

    Demokratenamehestenentbehrlich?Diederanderen.

    mailto:[email protected]:[email protected]
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    Der Bayer. Anwaltsgerichtshof (im Ausschluverfahren aus der Rechtsanwaltschaft, Bay AGH II 27/09)lehnte die von Rechtsanwltin Stolz gestellten Beweisantrge, die darauf abzielten zu zeigen, da dierechtliche Einordnung der BRD als Fremdherrschaft eine zutreffende, jedenfalls eine vertretbare Rechts-meinung darstellt, mit der Begrndung ab, die Souvernitt Deutschlands sei offenkundig (Beschluvom 14.1.2011). Den daraufhin gestellten Antrag auf Errterung der Grundlagen der Offenkundigkeit derSouvernitt Deutschlands lehnte der Senat mit der Begrndung ab, der Grundsatz der Aufklrungspflichtgebiete es nicht, eine verfassungsrechtliche Diskussion zu fhren (Beschlu vom 18.2.2011).

    Der bekannte Journalist Peter Scholl-Latour sagte in einem Interview mit tv Hren und Sehen (Nr. 52,

    31.12.05 06.01.06): Das ist doch auch eine Lehre des Jahres 2005, wie der Fall El Masri und diegeheimen CIA-Flge zeigen, die weit ber das eigentliche, normale Bndnisverhltnis hinausgehen: Wirsind noch immer Vasallen. Deutschland ist kein souvernes Land.

    Der ehemalige Innenminister der BRD Wolfgang Schuble uerte auf dem European BankingCongress in Frankfurt am Main am 18. November 2011: Die Kritiker, die meinen, man msse eineKongruenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von demRegelungsmonopol des Nationalstaats aus. Das war die alte Rechtsordnung, die dem Vlkerrechtnoch zugrundeliegt mit dem Begriff der Souvernitt, die in Europa lngst ad absurdum gefhrtworden ist sptestens in den zwei Weltkriegen der 1. Hlfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir inDeutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souvern gewesen.

    Whrend ein Gericht behauptet, Deutschland sei offenkundig souvern, betrachten BRD- und EU-

    Politiker die Souvernitt der europischen Vlker lngst als Vergangenheit. Auch rumt Schubleindirekt ein, da die Abschaffung der Souvernitat der Vlker nicht dem Vlkerrecht zugrundeliegt.

    EU und UNO lehnen nationale Standpunkte und Interessen als diskriminierend ab.

    Wendell Willkie, Sonderbeauftragter von US-Prsident Roosevelt, schreibt ber seine Verhandlungen mitJosef Stalin, da als Kriegsziel Nr. 1 die Abschaffung vlkischer Geschlossenheit (Abolition ofracial exclusiveness) zu gelten habe (W.L. Willkie: One World, Simon & Schuster, New York, 1943 Hinweis in der FAZ vom 14.2.1992).

    Am 9. November 1932 einige Monate vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler wird derPrsident der Jdischen Weltliga gegen den Antisemitismus, Bernard Lacache in der JdischenZeitschrift Le Droit de vivre, Paris, wie folgt zitiert: Deutschland ist unser Feind Nr. 1. Es ist unsere

    Absicht, diesem Land ohne Gnade den Krieg zu erklren.Am 17. Juni 1981 wandten sich mit dem Heidelberger Manifest 15 Hochschullehrer darunter HerrOberlnder, Bundesminister zu Adenauers Zeiten - wie folgt an die ffentlichkeit:Mit groer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionenvon Auslndern und ihren Familien, die berfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. (...) Bereits jetzt sind viele Deutsche in ihren Wohnbezirken und an ihren Arbeitssttten Fremdlinge in der eigenenHeimat. (...) Die Integration groer Massen nichtdeutscher Auslnder ist bei gleichzeitiger Erhaltungunseres Volkes nicht mglich und fhrt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesell-schaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identitt und Eigenart.

    Staatssekretr Dr. Frank Uhlitz, engster Berater Willy Brandts (damals Berlins Regierender Brger-meister) in juristischen Angelegenheiten, schrieb in seinem Buch Aspekte der Souvernitt, 1987, Kiel:

    Es kann nicht angehen, da wegen Vorbereitung eines hochverrterischen Unternehmens bestraft wird, wer dieStaatsform der BRD abndern will, whrend der, derdas deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch einemultikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvlkerstaat etablieren will, straffrei bleibt.

    Auf die Frage des Nachrichtenmagazins Der Spiegel an den Historiker Prof. Christian Meier(Universitt Mnchen): Wie erklren Sie, da der nationale Stolz der Deutschen so nachhaltiggebrochen werden konnte...? antwortete dieser: Die Totalitt der Niederlage und die Kollektivschamber Auschwitz (Der Spiegel Nr. 30/2010 vom 26.7.2010, S. 126).

    Laut FOCUS mssen Migranten sich Deutschland zu eigen machen (Nr. 41 v. 8. Okt. 2012, S. 38/40).

    Angela Merkel, Bundeskanzlerin der BRD, sprach mit Blick auf den Holocaust vor der Knesset, demisraelischen Parlament, von besonderen, einzigartigen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel.

    Die Verantwortung fr die Sicherheit Israels sei Teil der Staatsrson meines Landes , sagte sie(Mannheimer Morgen, 19.3.2008). Laut eines Antrags des Bundestags (mit den Stimmen von CDU/CSU,SPD, FDP und Grnen) an die Bundesregierung ist die Solidaritt mit Israel ein unaufgebbarer Teil derStaatsrson und eine Solidarisierung mit Gruppen wie Hamas und Hisbollah als unzulssige Kritik an

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    Wiesonennt manes Demokratie,

    wenndasVolknichtszusagenhat?DamiteskeineDiktatur ist.

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    Israel einzustufen (Mannheimer Morgen, 5.11.2008). US-Prsident Barack Obama versichertegegenber fhrenden jdischen US-Amerikanern, da die Verpflichtung des Weien Hauses zuIsraels Sicherheit durch nichts zu erschttern sei (die tageszeitung [taz] 23.4.2010, S. 10).

    Wer Begriffe wie Internationale Hochfinanz, US-Ostkste, Zinsknechtschaft, Kapitalismus, Finanzkrise,Globalisierung, Demokratisierung, Hochgradfreimaurer, EU, UNO oder Neue Weltordnung mit Juden inVerbindung bringt, wird als rechter oder linker Antisemit bezeichnet und bestraft. Ebenso, wer uert,die Whrungsbanken, die Brsen, die demokratischen Parteien und die Medien seien in jdischer Hand.

    Rechtsanwalt Horst Mahlerwurde 2009 zu ber 10 Jahren Gefngnis verurteilt wegen Holocaust-Leugnung und antisemitischer uerungen (Volksverhetzung) und im Gerichtssaal verhaftet.

    Wer mit der Abschaffung der Vlker und ihrer Souvernitt, u.a. durch Vermischung, nicht einverstandenist, wird als Rassist und menschenverachtend bezeichnet und u.U. als Volksverhetzer bestraft.

    Die Revision gegen den Ausschlu von Sylvia Stolz aus der Rechtsanwaltschaft wurde alsoffensichtlich unbegrndet (349 Abs. 2 StPO) verworfen, ohne Begrndung (AnwSt (R) 11/11).

    Die diesbezgliche Grundgesetzbeschwerde (Verfassungsbeschwerde) wurde nicht zur Entscheidungangenommen, da die Anlagen wie vom BVerfG behauptet wird - erst am Tag nach Fristablauf einge-gangen seien. Tatschlich wurde die Grundgesetzbeschwerde mit Anlagen fristgerecht am Tag des Frist-ablaufs in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichts eingesteckt, wie in der folgenden Stellung-

    nahme von RAin Stolz vom 22. Mrz 2012 an das BVerfG (AR 1383/12, 1 BvR 916/12) dargelegt:() ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 14.3.2012, in dem ich gebeten werde, die Rechtslage zu berprfen.Es heit darin, es bestnden Bedenken an der Zulssigkeit meiner Grundgesetzbeschwerde und man habe voneiner Vorlage zur richterlichen Entscheidung abgesehen.Die Anlagen zu meiner Grundgesetzbeschwerde seien am Tag nach Fristablauf und nicht rechtzeitig eingegangen.Das Fax vom 24.2.2012 sei ohne Anlagen eingegangen. Mein auf dem Postweg bermittelter Schriftsatz vom24.2.2012 mit Anlagen sei erst am 25.2.2012 eingegangen. Innerhalb der Monatsfrist sei darzulegen, inwiefern dieangegriffenen gerichtlichen Entscheidungen auf der Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichenRechten beruhen.

    Es besteht keine Veranlassung zu Bedenken an der Zulssigkeit der Grundgesetzbeschwerde.

    Innerhalb der Frist mu die Verfassungsbeschwerde angeben, in welchem Recht und durch welche Handlungoder Unterlassung der Beschwerdefhrer verletzt sein soll. (BVerfGE 18, 85, 89; Rdiger Zuck, Das Recht derVerfassungsbeschwerde, Beck, NJW-Schriftenreihe, 2. Auflage, Mnchen 1988, Rn 678).

    In der Grundgesetzbeschwerde vom 24.2.2012 sind insbesondere die angegriffenen Urteile bzw. Entschei-dungen in den wesentlichen Stellen wiedergegeben, so da aus dem Text der Grundgesetzbeschwerdeauch ohne Anlagen deutlich wird, welche Handlungen und Unterlassungen als Rechtsverletzungangesehen werden, und inwiefern die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen auf der Verletzung vonGrundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten beruhen.

    Es ist nicht zutreffend, da der Beschwerdeschriftsatz mit den Anlagen auf dem Postweg bermittelt worden sei.Ich habe ihn eigenhndig am Abend des 24.2.2012 deutlich vor 24:00 Uhr in den Tag- und Nachtbriefkastendes Bundesverfassungsgerichts im Schlobezirk 3 gesteckt (wie in meinem Schreiben vom 8.3.2012vermerkt). Dies kann bezeugt werden. Der Briefkasten war recht voll. Wegen Bauarbeiten am Gebude wird aufder Internetseite des Bundesverfassungsgerichts darauf hingewiesen, da der Dienstsitz vorbergehend in derRintheimer Querallee sei, die Postanschrift jedoch weiterhin der Schlobezirk 3 sei. Ich sah die ein wenig aus demBriefkasten herausragenden Papiere nher an, um mich zu vergewissern, da sich dieser Briefkasten tatschlichin Betrieb befindet. Ich mute erst einige Briefe und ein offenes, ein wenig zerknlltes Werbeblatt, gerichtet an

    Herrn Vokuhle, weiter hineindrcken, um mein groes und dickes Kuvert in den Briefkasten stecken zu knnen.Es ist nicht nachvollziehbar, wie es zustandegekommen sein soll, da die Grundgesetzbeschwerde erst am 25.2.eingegangen sein soll.

    Vorsorglich weise ich darauf hin, da aus der Tatsache, da ein Fax derselben Grundgesetzbeschwerde um ca.22:00 Uhr einging (laut Sendebericht, bertragungszeit ca. eine Stunde), nicht abzuleiten ist, da dieGrundgesetzbeschwerde nicht am selben Abend rechtzeitig in den Nachtbriefkasten gelegt worden sein kann. Mitdem Faxen wurde um ca. 20:30 Uhr begonnen und es zeichnete sich beim Einfhren der Seiten ab, da mitBeginn der Anlagen das Fax nicht problemlos und vollstndig durchgehen wrde. Auch war die Leitunganscheinend belegt. Also begann die Autofahrt nach Karlsruhe, wo die Grundgesetzbeschwerde mit Anlagen umca. 23:40 Uhr in den o.g. Briefkasten gesteckt wurde. Whrenddessen hatte das Faxgert automatischeWiederholungsversuche unternommen, wovon einer erfolgreich war, so da die ab ca. 20:30 Uhr in das Faxgerteinkopierte Grundgesetzbeschwerde um ca. 22:00 Uhr am Zielort ankam.

    Innerhalb der Frist mu die Verfassungsbeschwerde angeben, in welchem Recht und durch welche Handlungoder Unterlassung der Beschwerdefhrer verletzt sein soll Das schliet nicht aus, die Begrndung derVerfassungsbeschwerde nachtrglich in tatschlicher und rechtlicher Hinsicht zu ergnzen. Dies darf jedoch nichtdazu fhren, da nach Fristablauf ein neuer Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerdegemacht wird. (BVerfGE 18, 85, 89; Rdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, Beck, NJW-Schriftenreihe, 2. Auflage, Mnchen 1988, Rn 678).

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    Woherweiman,dadieDemokraten

    dieGutensind?

    Weilverantwortlich

    immeranderesind.

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    Selbst wenn die Anlagen nicht am Freitag, den 24.2., sondern erst am Samstag, den 25.2.2012, eingegangenwren (was tatschlich nicht der Fall ist), so wre dies als zulssige nachtrgliche Ergnzung derBegrndung in tatschlicher Hinsicht anzusehen, da in der Grundgesetzbeschwerde unter Wiedergabe deswesentlichen Inhalts insbesondere der angegriffenen Entscheidungen bereits ausfhrlich dargelegt ist und somitauch ohne Anlagen deutlich wird, welche Handlungen und Unterlassungen als Rechtsverletzung angesehenwerden und inwiefern die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen auf der Verletzung von Grundrechten odergrundrechtsgleichen Rechten beruhen. In diesem Sinne wurde durch die Vorlage von Anlagen kein neuerSachverhalt zum Gegenstand der Grundgesetzbeschwerde gemacht.Im brigen wrdeselbst durch einen verspteten Vortrageines neuen, in der Grundgesetzbeschwerde nochnicht erwhnten Beschwerdegegenstands nicht die Grundgesetzbeschwerde an sich unzulssig werden

    und wrden die zuerst vorgetragenen Beschwerdegegenstnde nicht unbeachtlich werden.

    Die Anlagen, selbst wenn sie erst am 25.2. eingegangen wren, htten sofort am ersten Arbeitstag nachFristablauf (als zulssige Ergnzung der Begrndung) zusammen mit der Grundgesetzbeschwerde zurrichterlichen Prfung vorgelegt werden knnen.

    Es gibt weder aus sachlicher noch aus rechtlicher Sicht eine Veranlassung oder Rechtfertigung dafr, dieGrundgesetzbeschwerde als unzulssig anzusehen und eine Entscheidung ber ihre Begrndetheit zu verweigern.

    Das BVerfG ist auf die Sachverhaltsdarstellung inhaltlich nicht eingegangen. Im Beschlu vom 5. Juli2012 heit es lediglich:

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die angegriffenen Gerichtsent-scheidungen in vollstndiger Fassung, sowie die wesentlichen, fr eine sachgerechte verfassungsrechtlicheBeurteilung erforderlichen Unterlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist beim Bundesverfassungsgericht

    eingegangen sind ( vgl. BVerfGE 81, 208 ) und sie deshalb mangels fristgerechter hinreichendsubstantiierter Begrndung (vgl. 93 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 92, 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) unzulssig istund ein Wiedereinsetzungsgrund nicht besteht. Die Entscheidung ist unanfechtbar (1 BvR 916/12).

    In dem Beschlu fehlt eine auf den vorliegenden Sachverhalt bezogene Begrndung. Aus dem in derStellungnahme vom 22.3.2012 dargelegten Sachverhalt ergibt sich in mehrfacher Hinsicht, da dieGrundgesetzbeschwerde im Rahmen der Frist hinreichend substantiiert begrndet wurde. Das BVerfGist darauf inhaltlich nicht eingegangen. Das BVerfG legt nicht dar, ob und inwieweit nach Ablauf derBeschwerdefrist ein neuer Sachverhalt zum Gegenstand der Grundgesetzbeschwerde gemacht wordensei (BVerfGE 81, 208, 214). Aus dem Fehlen ist zu schlieen, da es dies gar nicht geprft hat.

    Aus der Einlassung von Sylvia Stolz vor dem Bayer. Anwaltsgerichtshof:

    Da mir whrend des gesamten Strafverfahrens keinerlei Sachvortrag entgegengehalten wurde, mu ichdavon ausgehen, da von mir erwartet wird, da ich meine durch langjhrige Beschftigung mit der Materieerarbeitete Auffassung wegen der gegen mich angewandten Gewalt aufgebe.

    Die Quintessenz der Auffassung der BRD-Justiz ist:Die Nazis bzw. die Deutschen sind Verbrecher, weil sie den Holocaust begangen haben. Beweisanzubieten oder zu fhren, da das nicht wahr ist, ist zu verbieten, weil sie Verbrecher sind.Wer dem nicht folgt, ist unbelehrbar, uneinsichtig, rechtsfeindlich und zu bestrafen.

    Diese Verfahrensweise ist der Todessto fr die Freiheit der Advokatur. Sie ist der Todessto fr das Recht.

    Das ist nur mglich, weil sich Juristen dafr hergeben, sich an der Ausbung dieses Meinungsterrors zubeteiligen. Das ist nur mglich, weil sich die meisten Juristen diesem Meinungsterror beugen.

    Fr jeden folgerichtig und gerecht Denkenden ist erkennbar, da die Urteile gegen sog.Holocaustleugner auf Willkrentscheidungen beruhen. Sie sind auf rechtswidrige Weisezustandegekommen und knnen rechtlich keinen Bestand haben.

    Eine DDR-Richterin wurde aus folgenden Grnden wegen Rechtsbeugung verurteilt:Es liegt kein an der Verwirklichung von Gerechtigkeit orientierter Rechtsprechungsakt mehr vor, sondernwillkrliche Unterdrckung und gezielte Ausschaltung eines politischen Gegners. Die Art des Strafens entsprichtnicht mehr sachlichen Erwgungen. Sie zielt erkennbar allein darauf ab, politisch Andersdenkendeeinzuschchtern und damit die Herrschaft der gegenwrtigen Machthaber zu sichern. Gegenstand des von ihrverhngten Urteils war eine den Machthabern unerwnschte und deshalb pnalisierte Meinungsuerung. (Ausder Pressemitteilung des BVerfG Nr. 41/98 vom 22. April 1998, BVerfG 2 BvR 2560/95)

    Auszge aus der Revisionsbegrndung vom 20.6.2011 im anwaltsgerichtlichen Verfahren (Bay AGH II 27/09,

    BGH AnwSt R 11/11), aus der Grundgesetzbeschwerde vom 24.2.2012 (1 BvR 916/12) und derErinnerung vom 4.10.2012 gegen den Kostenfestsetzungsbeschlu (1 AnwG 25/07- X EV 77/06)

    Sylvia Stolz, Rechtsanwltin, wegen Holocaustleugnung aus der Rechtsanwaltschaft der BRD ausgeschlossen,

    Pfarrer-Grabmeier-Allee 10, D-85560 Ebersberg, Tel: 08092-24418, [email protected] I-2013

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