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Soziale Ansprechpartnerinnen und soziale Ansprechpartner für Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des Landes NRW SAP - Modell – Projekt bei der Bezirksregierung Detmold Zwischenbericht für das Schuljahr 2009 / 2010 Detmold, den 31.08.2010

Soziale Ansprechpartnerinnen und soziale Ansprechpartner ... · Fünf Lehrer haben im November 2007 das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden und nach dem Vorlauf der zweijährigen

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Soziale Ansprechpartnerinnen und soziale Ansprechpartner für Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des Landes NRW

SAP - Modell – Projekt bei der Bezirksregierung Detmold

Zwischenbericht für das Schuljahr 2009 / 2010 Detmold, den 31.08.2010

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Bezirksregierung Detmold Leopoldstr. 15 32756 Detmold

Angela Tewes, Bezirksregierung Detmold, 05231-71 4746, [email protected] Joachim Lüker, SAP in Schule, Bezirksregierung Detmold, 0170 88 2 96 94, [email protected] Dietmar Winsel, SAP in Schule,Bezirksregierung Detmold, 0160 95 95 93 83, [email protected]

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Inhalt

1. Einleitung 2. Organisatorische Aufgaben 3. Implementierung des SAP-Projekts 4. Beratung von Lehrkräften

• Gender

• Beteiligte Schulformen

• Kommunikationswege und –orte

• Vermittlung

• Beratungsthemen

• Zusammenfassung der Probleminhalte

5. Fazit 6. Anlagen 7. SAP im Regierungsbezirk Detmold

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1. Einleitung Soziale Ansprechpartner/innen ( SAP ) – eine neue Rolle im Schul-system?!

Im Jahre 1986 wurde damit begonnen, Soziale Ansprech-partnerinnen und Ansprechpartner (SAP) auszubilden. Das sind Beschäftigte in den Behörden mit dem Auftrag, betroffenen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern eine erste Anlaufstelle in der Be-ratung bei Problemen und Konflikten zu sein. Sie helfen Kolleginnen und Kollegen durch Gespräche und Beratung psycho-soziale Probleme zu bewältigen, in dem sie „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben. Gemeinsam mit den Ratsuchenden sollen Lösungs-strategien erarbeitet werden, wobei rechtzeitig weitere Institutionen und Beratungsstellen in den Prozess eingebunden werden. (Brückenfunktion der/des SAP).

Mit der gleichen Zielsetzung wurde 2007 die Bezirksregierung Detmold vom MSW beauftragt, dieses Präventionsangebot modellhaft für die Beschäftigten auf den Schulbereich organisatorisch zu übertragen.

Ein zentrales Ziel dieser Pilotphase ist somit neben der Beratung, die organisatorische Übertragbarkeit des SAP-Angebots in Be-hörden zu überprüfen und gegebenenfalls an die schulischen Strukturen anzupassen. Hieraus leiten sich folgende Aufgabenschwerpunkte ab: • organisatorische Aufgaben • Implementierung des SAP-Projekts • Beratung von Lehrkräften • kollegiale Beratung

Das Innenministerium koordiniert und organisiert die Auswahl und die Ausbildung der Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprech-partner.

Fünf Lehrer haben im November 2007 das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden und nach dem Vorlauf der zweijährigen Aus-bildung durch das IM des Landes NRW mit Beginn des Schul-jahres 2009 / 2010 ihre Tätigkeit aufgenommen. Auf Wunsch der Bezirksregierung Detmold und mit der Begründung, die Unter-

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repräsentanz von Frauen als SAP abzubauen, hat das MSW 2009 der Ausbildung und der Teilnahme von drei weiteren Kolleginnen zugestimmt.

Zurzeit gibt es im Regierungsbezirk Detmold somit fünf aus-gebildete Lehrer und drei sich in der Ausbildung befindende Lehrerinnen, die als SAP zur Verfügung stehen. Das gesamte Projekt ist bis zum Schuljahresende 2010/11 befristet. Die SAP werden in dieser Zeit mit drei Wochenstunden pro SAP entlastet.

2. Organisatorische Aufgaben

Die konzeptionelle Entwicklung des Projektes „SAP in Schule“ ist Aufgabe der Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Detmold und befindet sich bereits seit 2007 im kreativen Prozess. Insbesondere werden hierbei nachfolgende Teilbereiche be-arbeitet:

� Entwicklung der Leitlinien für die 2-jährigen Modellphase � Entwicklung eines Onlinefragebogens für die Evaluation � Entwicklung eines Datenblattes zur Erfassung quantitativer

Daten � Entwicklung eines schulspezifischen Flyers � Entwicklung von Maßnahmen zur Implementierung des

Modells � und Entwicklung von Strukturen zur Durchführung von Be-

ratungen

Die bisherigen Arbeitsergebnisse können dem Anhang entnommen werden.

3. Implementierung des SAP-Projektes Die Information der Lehrkräfte erfolgte über verschiedene Kanäle:

� Schulleitung � Personalräte � Personalversammlungen � Schwerbehindertenvertretungen

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� Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen � SAP-Flyer � Homepage der Bezirksregierung

Die Schulleitungen wurden in einer Verfügung der Bezirksregierung angewiesen, das Projekt in Lehrerkonferenzen bekannt zu machen und den Flyer auszuhängen. Im Berichtszeitraum konnte in den Personalversammlungen der Gesamtschulen, der Berufskollegs, der Förderschulen und einiger Grundschulen über das SAP-Projekt ebenso informiert werden, wie in den Schwerbehindertenversammlungen der Berufskollegs und der Realschulen. Insgesamt wurden 15000 Flyer gedruckt und über die Schul-leitungen, Personalräte und SAP in Umlauf gebracht.

4. Beratung von Lehrkräften

Die im Folgenden dargestellten evaluierten Ergebnisse basieren auf den Daten der fünf bereits ausgebildeten SAP. Die Daten der drei Kolleginnen, die sich noch in der Ausbildung befinden und erst seit den Osterferien 2010 als Soziale Ansprech-partnerinnen tätig sind, wurden wegen des verkürzten Erfassungs-zeitraumes nicht in dieser Dokumentation erfasst. Ihre Daten be-stätigen aber in der Tendenz das Jahresergebnis der fünf SAP, das hier vorgelegt wird. Im Rahmen des Zwischenberichtes werden die Daten nur be-schreibend kommentiert. Eine Bewertung wird nicht vorgenommen, da die Datenlage noch zu gering ist. Gender Die SAP führten im Schuljahr 2009 / 2010 insgesamt mit 81 Lehr-kräften (54 w, 27 m) der verschiedenen Schulformen Erst-gespräche. Daraus entwickelten sich insgesamt 124 Beratungs-kontakte. Der Anteil der weiblichen (66,7%) und der männlichen (33,3%) rat-suchenden Lehrkräfte spiegelt sich wider im Verhältnis der weib-lichen Beschäftigten (65,6%) zu den männlichen Beschäftigten

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Beschäftigte nach Schulform im Schuldienst in der BezReg Detmoldund Anteil der Beratenen durch SAP (Stand 12 / 2009)

8,9

26,2

10,1

11,9

18,2

9,6

13,7

1,2

12,3

25,9

9,9

13,6

9,9

14,8

13,6

0,0

0 5 10 15 20 25 30

GS

HS

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Wk

in Prozent

Beschäftigte gesamt %-ual Beratung SAP gesamt %-ual

(34,5%) im Schuldienst im Regierungsbezirk Detmold auf der Basis der Daten Stand 12 / 2009.

Anteil Frauen und Männer Beschäftigte gesamt und SAP Beratung

65,5

34,5

66,7

33,3

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0

Frauen

Männer

in Prozent

Beschäftigte %-ual SAP Beratung %-ual

Schulformen Aus allen Schulformen kamen die ratsuchenden Lehrkräfte auf die SAP zu. Der prozentuale Anteil der Ratsuchenden ist in einigen Schulformen identisch mit dem prozentualen Anteil der Kolleginnen und Kollegen aus der jeweiligen Schulform. Bei den Gymnasien ist festzustellen, dass prozentual deutlich weniger Lehrkräfte das Ge-sprächsangebot wahrgenommen haben. Bei den Gesamt- und Förderschulen zeigt sich ein umgekehrtes Bild. Hier haben pro-zentual mehr Lehrkräfte von dem Angebot Gebrauch gemacht.

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Kommunikationswege und -orte für SAP-Gespräche

81

17

4

5

7

10

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90

Erstgespräch-Telefon

Folge-Telefon

Folge-zu Hause

Folge-neutraler Ort

Folge-Behörde

Folge-Schule

absolute Anzahl

*

* Behörde = Schulamt, BezReg

Kommunikationswege und –orte

Eine Besonderheit der Beratung der SAP im Schuldienst stellte die überwiegende Durchführung der Beratung per Telefon (80%) dar. Eine Besonderheit deswegen, weil andere Behörden aufgrund ihrer Struktur in der Regel ein Vier-Augen-Gespräch ermöglichen. Dies ist bei der „Behörde“ Schule mit der Vielzahl von Standorten in der Fläche des Regierungsbezirkes bei der jetzigen Organisation nicht möglich. Nur 20% der Kommunikation konnten die schulischen SAP im sonst üblichen Vier-Augengespräch durchführen. Bei 60 Lehrkräften blieb es bei dem telefonischen Erstgespräch. Der überwiegende Teil der Gespräche fand zwischen 16 Uhr und 21 Uhr statt – im Einzelfall auch an Wochenenden. Die Dauer des Beratungsgespräches umfasste im Durchschnitt ein bis zwei Stunden. Die 21 Mehrfachkontakte teilten sich in Folgegespräche auf, die zweifach bis sechsfach stattfanden.

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Vermittlung

Die Bekanntmachung des SAP-Projektes erfolgte über die unten dargestellten Wege. Dabei hat sich gezeigt, dass rund 62% der Kontakte durch den von der Gruppe entwickelten Flyer zustande kamen, während rund 20% der Lehrkräfte den Hinweis auf die Tätigkeit der SAP von einer Kollegin bzw. einem Kollegen er-hielten.

Vermittlung der SAP Gespräche durch ...

1

20

52

3 3 14

00

10

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30

40

50

60

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Beratungsthemen

Es wurden 16 verschiedene Beratungsanlässe erfasst. Dabei heben sich nach einem Jahr vier Themenschwerpunkte deutlich hervor:

� mit fasst 35% das Thema: Zusammenarbeit mit Vorgesetzten � mit ca. 15% das Thema: Zusammenarbeit mit Kolleginnen

und Kollegen � mit ca. 11% nimmt das Thema: Überlastung am Arbeitsplatz

den 3. Platz ein und � nahezu gleichauf mit 10% das Thema Mobbing am Arbeits-

platz.

Diese vier Themen tragen mit fasst 71% zur psychosozialen Be-lastung der Lehrkräfte am Arbeitsplatz Schule bei und wirken sich

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in der Konsequenz negativ auf das psychosoziale Wohlbefinden und damit auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Lehrerinnen und Lehrer aus.

Beratungsthemen

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43

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4 5

0

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2 1 0 0 0 02 3

0

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5

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Zusammenfassung der Probleminhalte:

Die mit den SAP erörterten Probleme wurden in 2/3 der Fälle von den ratsuchenden Kolleginnen und Kollegen ursächlich im System Schule verortet. Aus dem daraus resultierenden Gesprächsbedarf mit den SAP ließ sich in einfachen Konfliktsituationen eine offen-sichtliche Sprachlosigkeit zwischen den Parteien diagnostizieren. Wesentlich häufiger aber, insbesondere dann, wenn die Konflikt-situation schon über einen längeren Zeitraum zum Nachteil der Kollegin oder dem Kollegen angedauert hat, wurde die Sprach-losigkeit von somatischen und psychosomatischen Symptomen be-gleitet.

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In der Regel hatten die Kolleginnen und Kollegen bei den An-zeichen von somatischen Beschwerden selbstständig die Hilfe ärztlicher Behandlung in Anspruch genommen. Geradezu ein Tabu scheint es im Lehrberuf zu sein, bei psychsomatischen Beschwerden ebenfalls ärztliche bzw. therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

5. Fazit:

Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Sozialen An-sprechpartnerinnen und Ansprechpartner auch im Schuldienst eine wichtige präventive Aufgabe im Rahmen des Arbeits- und Gesund-heitsschutzes übernehmen. Die Auswertung der Daten im Be-richtszeitraum ergibt, dass 81 Lehrkräfte sich mit ihren Problemen an die SAP wandten. Damit entfielen auf jeden SAP 16 Rat-suchende in einem Jahr. Im Vergleich dazu verzeichnen anderen Landesbehörden pro SAP im Jahr ca. 5-8 Ratsuchende. Der Ver-gleich macht deutlich, dass im Schulbereich ein starkes Bedürfnis von Lehrkräften vorhanden ist, sich mit einer Person, die ein offenes Ohr für sie in ihrer aktuellen Krisensituation hat, auszu-tauschen. Dabei reichte es vielen Lehrkräften bereits aus, dass ihnen in einem einmaligen Telefongespräch zugehört wurde. Soziale Konfliktfelder, hohe Stressanforderungen, gesundheitliche Gefährdungen durch Suchtmittelmissbrauch, psychische Be-lastungen und psychosomatische Erkrankungen spiegeln die steigenden Anforderungen der Schulwelt und die Dynamik einer hoch technisierten Gesellschaft wider. Viele Lehrkräfte sind mit Ängsten, Unsicherheiten und sozialen Belastungen überfordert. Fehlverhalten, Minderleistungen und krankheitsbedingte Ausfälle sind die Folgen und verursachen hohe Kosten für das Land NRW als Arbeitgeber und den Krankenkassen. Schulische Gesundheitsförderung muss sich immer auch mit inner-schulischen Kommunikations- und Organisationsstrukturen und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auseinandersetzen. Die Qualität arbeitsspezifischer Kommunikationsstrukturen und die Qualität der „Sozialen Kompetenz“ in Schulen ist dabei wesentliche Grundlage einer guten und gesunden Schule. Dort wo Gespräche ermöglicht werden und Lehrkräfte mit ihren kreativen Potenzialen wahr-genommen werden, können Ideen wachsen, kann sich praktische

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Verantwortung für den Entwicklungs- und Bildungsauftrag der Schulen entwickeln. Gegenseitige Unterstützung und eine konstruktive Konfliktlösung „vor der Eskalation“ sind Ziele des SAP-Modells und sollten Teil der Schulkultur in NRW sein. Gefragt sind somit innovative Konzepte, vernetzte Interventions-programme und präventive Modelle zur effektiven Entschärfung von Konfliktpotenzialen und zur mitarbeiterorientierten Gestaltung der innerschulischen Kommunikations- und Organisations-strukturen.

Das SAP-Modell in Schule ist ein solches innovatives Konzept welches die Zusammenarbeit, das Betriebsklima und die Be-findlichkeit verbessern und langfristig auf diesem Wege etwas für die Gesundheit und schließlich auch für die Arbeitskraft der Lehr-kräfte tun kann.

6. Anlagen

Leitlinien SAP- in Schulen Onlinefragebogen für die Evaluation Datenblatt zur Erfassung quantitativer Daten Schulspezifischer Flyer

siehe auch: http://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/040_Schule_fuer_Lehrkraefte/Soziale_Ansprechpartner/index.php

7. SAP im Regierungsbezirk Detmold

Dr. Ulrike Kurth 0151 20 55 01 74 Klaus Lindemann 0170 88 2 68 74 Joachim Lüker 0170 88 2 96 94 Ralf Otto 0170 88 1 48 97 Lothar Scheiblich 0170 88 4 33 33 Jutta Schmidt 0151 20 55 02 60 Magdalena Steinhüser 0151 20 55 01 78 Dietmar Winsel 0160 95 95 93 83

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Detmold, 12.02.10

Leitlinien der Tätigkeit von „Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den Schulen des Regierungsbezirks Detmold“ während der Pilotphase vom 01.08. 2009 - 31.07. 2011 (orientiert am Grundsatzerlass des Innenministeriums NRW vom 3. September 1996 – II B 5 – 9.39.13 – SMBl. NW 20307) ◘ Aufgaben ◘ Rechte und Pflichten ◘ Zeitlicher Umfang der Tätigkeit ◘ Beendigung der Tätigkeit ◘ Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot ◘ Organisatorische Grundlagen ◘ Zusammenarbeit mit der Dienstselle ◘ Zusammenarbeit mit internen Fachpersonen etc. ◘ Zusammenschluss von SAP ◘ Aus- und Fortbildung sowie Supervision ◘ Geltungszeitraum der Leitlinien Aufgaben SAP sind soziale Ansprechpartnerinnen und -partner für Kolleginnen und Kollegen. Sie begleiten Betroffene bei der Bewältigung bestehender oder sich anbahnender Probleme. Im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe" helfen sie beratend, Lösungsmög-lichkeiten zu finden. Sie unterstützen die Ratsuchenden bei der Vermittlung inter-ner sowie externer Unterstützungsmaßnahmen. Mit Einverständnis der Betroffenen vermitteln sie Kontakte zu Hilfsdiensten und arbeiten mit diesen, sofern erwünscht, auch bei der weiteren Problembewältigung zusammen. SAP werden selber nicht therapeutisch tätig. SAP sind über die beratende und helfende Tätigkeit für Lehrkräfte hinaus Ansprech-partnerinnen und Ansprechpartner für Vorgesetzte und Behördenleitungen und bie-ten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung in besonderen Fällen auf Anfrage Informati-

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onsveranstaltungen zu psychosozialen Problemkomplexen nach Absprache mit der jeweiligen Dienststelle während der Dienstzeit an. Die dienstlichen Belange und Notwendigkeiten sind dabei zu berücksichtigen. SAP können ferner Informationsmaterial zu bestimmten Problemlagen verteilen. SAP informieren zudem über das Modellprojekt „SAP im Schulbereich“ z.B. auf Per-sonalversammlungen, Konferenzen, Schulleitungsdienstbesprechungen, etc. Rechte und Pflichten SAP sind organisatorisch an die Dienststelle in der Bezirksregierung – Dezernat 47 -angebunden und unterstehen der zuständigen Dienststellenleitung. Sie wirken wäh-rend der zweijährigen Pilotphase aktiv an der Evaluation mit. SAP dokumentieren Ihre Tätigkeit (zeitlicher Umfang, Reise- und sonstige Kosten) und legen hierüber Rechenschaft gegenüber der Dienststellenleitung ab. SAP üben ihre Tätigkeit während der Dienstzeit eigenverantwortlich und weisungs-ungebunden als Nebentätigkeit im Hauptamt aus. Sie sind insbesondere nicht zur Rechenschaft gegenüber der Schulleitung, der Dienststellenleitung in der Bezirksre-gierung oder der Personalvertretung verpflichtet (Ausnahme: siehe folgende Ab-schnitte). SAP üben ihre Tätigkeit auf der Basis der Verschwiegenheit und der Vertraulichkeit aus. Die den SAP bekannt gewordenen Informationen unterliegen der Verschwie-genheitspflicht; hiervon darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Betroffenen abgewichen werden. In Fällen einer erheblichen Gefahr für den Ratsuchenden selbst (z.B. suizidale Gefährdung) oder für andere Personen besteht eine dienst- und ar-beitsrechtliche Unterrichtungspflicht. Eine Anzeigepflicht (insbes. nach § 138 StGB)* bleibt für SAP bestehen. SAP wird empfohlen, zu Beginn einer Beratung darauf hinzuweisen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht zu Sachverhalten der Beratungstätigkeit steht SAP nicht zu. SAP sind bei Zeugenvernehmungen verpflichtet, die bekannt gewordenen Informationen, nach Vorgabe durch den §138 StGB, offenzulegen. Zeitlicher Umfang der Tätigkeit Die Tätigkeit der/des SAP findet innerhalb der Dienstzeit der Lehrkräfte statt. In den Ferien stehen die/der SAP nur in Ausnahmefällen für Gesprächskontakte zur Verfü-gung. Die Entscheidung hierüber liegt bei der/dem SAP. SAP erhalten für die Dauer der Erprobungsphase eine Grundfreistellung von 3 Unterrichtsstunden.1 Der zeitliche * siehe Anhang

1 Orientierungsgröße ist die Vorgabe des Innenministeriums NRW. (10% Arbeitszeit für eine SAP

auf 200 Kolleginnen und Kollegen) d.h. die Freistellung im Regierungsbezirk Detmold für SAP in

Schulen müsste bei dem derzeitigen Schlüssel (5 SAP für ca. 25000 Kolleginnen und Kollegen)

wesentlich höher ausfallen.

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Umfang die SAP-Tätigkeit sollte die dienstliche Tätigkeit in der Schule nicht nachhal-tig und dauerhaft beeinträchtigen. Zeichnet sich eine dauerhafte Überlastung ab, so ist dies der zuständigen Dienststel-lenleitung in der Bezirksregierung mitzuteilen, um Lösungen zu erarbeiten. Beendigung der Tätigkeit SAP können jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile jeglicher Art ihre Tätigkeit beenden. Soll die Tätigkeit nur unterbrochen werden, ist die voraus-sichtliche Dauer anzugeben, um den Bedarf neu zu planen. Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot SAP dürfen in ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Dies betrifft vor allen Dingen auch die weitere berufliche Entwicklung. Organisatorische Grundlagen SAP unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit Dienstgänge und -reisen. Diese sind vor Antritt bei der Dienststelle in der Bezirksregierung anzuzeigen. Zur Wahrung des Prinzips der Vertraulichkeit wird den SAP von der Bezirksregierung ein Diensthandy zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen der Tätigkeit notwendigen Arbeitsmittel und entstehenden Aufwen-dungen (z.B. für die Anschaffung von Fachliteratur, Erstellung von Kopien, Reisekos-ten) stellt die Bezirksregierung Detmold ausreichend zur Verfügung. Anschaffungen über 100 Euro und die Teilnahme an Fortbildungen bedürfen der Zu-stimmung durch die Dienststelle. Zusammenarbeit mit der Dienststelle SAP arbeiten eng mit der zuständigen Dienststellenleitung in der Bezirksregierung zusammen. Die Bezirksregierung lädt in regelmäßigen Abständen zu Dienstbesprechungen ein. Für die Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung wählen die SAP eine Ansprech-partnerin bzw. einen Ansprechpartner sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellver-treter aus ihren Reihen.

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Zusammenarbeit mit internen Fachpersonen und -diensten sowie Vorgesetzten SAP arbeiten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen mit internen Per-sonen und Diensten wie Personalvertretung, medizinischem Dienst (Amtsarzt), Schwerbehindertenvertretung u. ä. zusammen. Die/der unmittelbare Vorgesetzte unterstützt die Tätigkeit der/des SAP unter Berück-sichtigung dienstlicher Belange soweit wie möglich. Zusammenschluss von SAP Die SAP im Schulbereich tauschen sich im Rahmen des Modellprojektes regelmäßig über ihre Erfahrungen aus. Sie planen gemeinsame Maßnahmen und unterstützen sich gegenseitig. Die SAP im Schulbereich schließen sich bis auf Weiteres den bestehenden regiona-len Arbeitskreisen des öffentlichen Dienstes an. Fortbildung sowie Supervision Die Teilnahme an kontinuierlichen Fortbildungsmaßnahmen wird bei allen aktiven SAP vorausgesetzt. Verpflichtend sind folgende Veranstaltungen:

• Seminar zur Gesprächsführung (alle 36 Monate) sowie ein

• Seminar zur fachlichen Qualifizierung (alle 36 Monate).

SAP haben die Möglichkeit, Fortbildungsangebote externer Träger wahrzunehmen. Supervisionen sind als wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung sozialer Ar-beit verpflichtend für alle SAP. Die Supervisionen werden vornehmlich in den Ausbildungsgruppen durchgeführt. In besonders schwierigen Beratungssituationen werden den SAP zusätzliche Super-visionen in einer Gruppe von maximal 6 Personen oder auch Einzelsupervision er-möglicht.

Geltungszeitraum der Leitlinien Die Leitlinien der Tätigkeit von Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprech-partnern in Schulen des Regierungsbezirks Detmold gelten für den Zeitraum der Er-probungsphase, voraussichtlich bis Ende des Schuljahres 2010/2011. Nach Evaluation und Abschlussbericht sollen auf der Basis neuer Erkenntnisse die Leitlinien fortgeschrieben werden.

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Anhang *§138 StGB-Nichtanzeige geplanter Straftaten (1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),

2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,

eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 3. 100,

einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zah- 4. lungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,

eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) 5. oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegs-

verbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),

einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 6. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,

7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder

einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 8. bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a

oder 316c

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbin-dung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaub-haft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.

(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterlässt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstra-fe bestraft.)

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Als sind für die Schulen im Regierungsbezirk Detmold tätig:

Dr. Ulrike Kurth 0151 / 20550174 [email protected]

Klaus Lindemann 0170 / 8826874 [email protected]

Joachim Lüker 0170 / 8829694 [email protected]

Ralf Otto 0170 / 8814897 [email protected]

Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Lothar Scheiblich 0170 / 8843333 [email protected]

Jutta Schmidt 0151 / 20550260 [email protected] Magdalene Steinhüser 0151 / 20550178 [email protected]

Dietmar Winsel 0160 / 95959383 [email protected]

Soziale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

für Lehrerinnen und Lehrer

Stand: 01.02.2010 mehr Infos unter: http://www.bezreg-detmold.nrw.de

im Regierungsbezirk Detmold

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Was für Sie tun können. Alle Menschen haben Probleme – aber nicht

alle haben jemanden, mit dem sie darüber

reden können oder möchten.

SAP beraten bei berufsbezogenen, aber auch außerberuflichen Konflikten. SAP helfen bei der Klärung Ihrer Problemlage(n). SAP helfen dabei, dass Sie Ihre Lösung finden. SAP unterstützen Sie, bei Bedarf fachbezogene externe Hilfe zu finden. SAP begleiten Sie auch - auf Wunsch - während der fachbezogenen Hilfe. SAP bieten Informationsveranstaltungen an. Sprechen Sie uns an! Wir nehmen uns Zeit für persönliche Gespräche, um Ihre Situation kennenzulernen und mit Ihnen gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

führen Gespräche bzw. Beratungen zu folgenden Themen durch:

☯ Zusammenarbeit mit Kolleginnen und

Kollegen

☯ Zusammenarbeit mit Vorgesetzten

☯ Überlastung am Arbeitsplatz

☯ Psychische Erkrankungen

☯ Körperliche Erkrankungen

☯ Süchte

☯ Mobbing

☯ Probleme als Vorgesetzte/Vorgesetzter

mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

☯ Schulden

☯ Erziehung

☯ Essstörungen

☯ Medikamentenmissbrauch

☯ Sexuelle Belästigung

☯ Trauerbegleitung

☯ Ehe oder Partnerschaft, Familie

☯ Pflegende Angehörige

☯ . . . . .

Was sind ? SAP sind

Soziale nsprech Partnerinnen und

Soziale nsprech Partner. SAP sind geschulte Beraterinnen und Berater - keine Therapeutinnen und Therapeuten. SAP sind Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Schulformen. SAP kennen den Arbeitsplatz Schule und seine vielfältigen Belastungen. SAP sind kurzfristig erreichbar und werden erst durch Ihren Auftrag tätig. SAP sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und nicht an Weisungen einer Dienststelle gebunden. SAP unterliegen grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht.