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Sozialwahl 2017 Fakten für Journalisten

Sozialwahl 2017...Fraktionsvorsitzende DIE LINKE Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen All das sind Fragen, die der Verwaltungsrat

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  • Sozialwahl 2017Fakten für Journalisten

  • 2 3

    Dieses Jahr ist in jeder Hinsicht ein Superwahljahr. Es wird

    nicht nur in Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-

    Holstein und im Bund gewählt. Ab Mitte Mai 2017 stehen

    auch die Sozialversicherungswahlen an.

    Aber seien wir ehrlich: Während Landtags- und Bundes-

    tagswahlen eine ausführliche Berichterstattung erfahren,

    werden die Sozialversicherungswahlen von den Medien

    eher stiefmütterlich behandelt.

    Und das, obwohl diesmal mehr als 50 Millionen Wahlbe-

    rechtigte aufgerufen sind, ihre Stimme abzugeben, und

    die Sozialversicherungsträger mehr Geld ausgeben, als

    wir im Bundeshaushalt zur Verfügung haben. Was vielen

    Menschen fehlt, ist eine klare Vorstellung davon, warum

    die Selbstverwaltung in der Kranken-, Renten-, Pflege- und

    Unfallversicherung und die Wahlen wichtig sind.

    Dabei sind die Wahlen DIE Chance, direkten Einfluss auf

    wichtige Entscheidungen der Sozialversicherungsträger zu

    nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger sind ganz unmittel-

    bar von diesen Entscheidungen betroffen. Etwa davon,

    welche Wahltarife oder Zusatzbeiträge eine Krankenkasse

    festlegt. Außerdem sitzen die gewählten Vertreterinnen

    und Vertreter in den Ausschüssen der Sozialkassen,

    Mehr als 30 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rent-

    ner haben bei der Sozialwahl 2017 die Gelegenheit, die

    Zukunft der Rentenversicherung für die nächsten sechs

    Jahre aktiv mitzugestalten. Sie können die „Parlamente“ der

    Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen

    Rentenversicherung Saarland neu wählen: kompetente

    Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich engagieren

    und gegenüber Politik und Gesetzgeber die Interessen der

    Solidargemeinschaft vertreten.

    In diesen Parlamenten entscheiden Versicherte, Rentner

    und Arbeitgeber gemeinsam über die wichtigsten Fragen –

    wie der zweitgrößte Haushalt Deutschlands eingesetzt

    wird und wie sich die Rentenversicherung personell und

    organisatorisch aufstellt.

    Außerdem legen die Parlamente die Voraussetzungen und

    den Umfang der Rehabilitationsleistungen fest. Nach außen

    vertritt die Selbstverwaltung die Interessen der Beitrags-

    zahler, Rentnerinnen und Rentner. Sie gibt der Renten-

    versicherung eine Stimme gegenüber der Politik. Und die

    Selbstverwaltung ist nah an den Menschen. Bundesweit

    engagieren sich mehrere tausend ehrenamtliche Selbstver-

    walter als Versichertenberaterinnen und -berater vor Ort

    und in Widerspruchsausschüssen.

    Bei der Sozialwahl 2017 können mehr als 21 Millionen Mit-

    glieder der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk ihre

    Vertreter in die Parlamente der Ersatzkassen wählen. Sie

    entscheiden im Auftrag der Mitglieder über die wichtigsten

    Fragen. Das ist der Grundgedanke von Selbstverwaltung:

    Diejenigen, die Beiträge zahlen und Leistungen erhalten,

    bestimmen gemeinsam über deren Ausgestaltung.

    Die Arbeit in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung

    ist dabei ehrenamtlich. Das heißt, für die Selbstverwalter

    gibt es kein anderes Interesse als das der Versicherten.

    Die Selbstverwalter wollen die bestmögliche Versorgung

    für die Versicherten, damit die Leistungen der Kassen den

    ärztlichen und medizinischen Fortschritt widerspiegeln.

    Und die Selbstverwalter wollen, dass das Gesundheitssys-

    tem weiterhin bezahlbar bleibt, denn sie vertreten genau-

    so die Beitragszahler wie auch die Leistungsbezieher.

    in denen Widersprüche der Versicherten unabhängig ge-

    prüft und beraten werden.

    Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass bei dieser Wahl

    endlich mehr junge Menschen und Frauen kandidieren.

    Wichtig war mir auch, dass mehr Menschen mit Behinde-

    rungen auf den Wahllisten stehen. Denn sie sind Fachleute

    in eigener Sache, wenn darüber entschieden wird, welche

    Präventions- oder Rehabilitationsleistungen gefördert

    oder ganz übernommen werden.

    Mitreden, Mitmachen und Mitbestimmen – das ist ein

    Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaft. Dass

    Bürgerinnen und Bürger sich ehrenamtlich an den Sozial-

    versicherungen beteiligen und auf deren Verfassung und

    Entscheidungen Einfluss nehmen können, ist eine große

    Errungenschaft, die wir mit neuem Leben füllen sollten.

    Gerade in einer Zeit, in der Bürgerinnen und Bürger das Ge-

    fühl haben, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird.

    Deshalb appelliere ich auch an Sie als Journalistinnen

    und Journalisten, über die Wahlen und die Themen der

    Selbstverwaltung zu informieren – engagiert, intensiv und

    selbstredend auch kritisch. Ich finde, das hat die Selbst-

    verwaltung verdient.

    „Mitreden, Mitmachen und Mitbe- stimmen – das ist ein Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaft.“

    Bildquelle Cord Peter Lubinski: Bildarchiv DRV Bund | Fotograf: Detlev Terbach

    Bildquelle Uwe Klemens: GKV-Spitzenverband | Fotografin: Andrea Katheder

    Bildquelle Andrea Nahles : BMAS | Fotograf: Werner Schuering

    Andrea Nahles

    Bundesministerin für

    Arbeit und Soziales

    Uwe Klemens,

    Vorsitzender des Verbandes

    der Ersatzkassen e. V. (vdek)

    Cord Peter Lubinski,

    Vorstandsvorsitzender der

    Deutschen Rentenversicherung Bund

    Vorwort

  • 4 5

    5,2

    10,3

    1953

    1958

    321

    2 0016,7

    23

    32,835,5

    45,6 46,9 44,2

    28,9

    48

    1974

    1999

    1962

    1986

    2011

    1980

    2005

    1968

    1993

    2017

    51

    Demokratische Herzkammer der Sozialversicherung Zahlen und Fakten zur Selbstverwaltung

    Bundeshaushalt

    317,4 Mrd. Euro

    Quellen (Zahlen für 2016, in Reihenfolge der Haushaltsgröße): Bundeshaushalt: Bundes-ministerium der Finanzen; Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund: Deutsche Rentenversicherung Bund; Haushalte der Ersatzkassen: KJ1 und PJ1.

    In Deutschland legt der Gesetzgeber die wesentlichen

    Rahmenbedingungen für das Renten- und Krankenversi-

    cherungssystem fest. Die Selbstverwaltung aber füllt

    diesen Rahmen aus. Sie wird im Vorfeld gesetzlicher Neure-

    gelungen in politische Entscheidungsprozesse einbezogen

    und setzt sich dabei für die Interessen der Beitragszahler

    und Rentner ein.

    Das Sozialgesetzbuch legt es fest: Die Selbstverwaltung

    gewährleistet die Eigenständigkeit der Sozialversiche-

    rungsträger. Nicht der Staat, sondern Versicherte, Rentner

    und Arbeitgeber verwalten die Sozialversicherung.

    Die gewählten Vertreter in der Selbstverwaltung sind

    auch verantwortlich für Leistungen, die den Versicherten

    direkt zugutekommen. Ob Rehabilitationsleistungen oder

    Wahltarife – wenn es um die konkreten Interessen von

    Versicherten geht, entscheiden die gewählten Vertreter

    in der Selbstverwaltung. Und sie stellen sicher, dass die

    eingezahlten Gelder der Beitragszahler sparsam verwendet

    werden. Außerdem engagieren sich Selbstverwalter als

    Versichertenberater vor Ort. Mehrere Tausend ehrenamt-

    liche Versichertenberater beraten bundesweit in allen

    Fragen rund um die Rente. Zudem überprüfen Selbstverwal-

    ter auf Antrag in Widerspruchsausschüssen im Einzelfall

    noch einmal die Entscheidungen des Versicherungsträgers.

    Alle sechs Jahre ermöglicht es die Sozialwahl: Mit einer

    Urwahl wählen die Versicherten ihre Vertreter aus ihrer

    Mitte. Damit richten sie die Selbstverwaltung nach den

    Bedürfnissen der Versicherten aus. Man zahlt nicht nur

    Beiträge, man hat auch Einfluss darauf, wie diese Beiträge

    verwendet werden. Das macht das System so leistungs-

    stark: mitentscheiden und die eigene Interessenvertretung

    stärken, die Unabhängigkeit von der Politik garantiert

    und nah an den Menschen ist.

    Gelebte Demokratie: Mitbestimmen und Gestalten

    Zahl der Wahlberechtigten in Millionen

    Quelle: eigene Berechnung, Infobüro Sozialwahl.

    Zahl der Ehrenämter in der Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen

    Nah bei den Menschen: Versichertenberater der Deutschen Renten- versicherung Bund

    Gewählt von der Selbstverwaltung

    Quelle: Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen: Schlussbericht über die Sozialwahlen 2011, Berlin 2012, S. 35; Büro der Bundeswahlbeauftragten.

    Die Selbstverwalter beschließen milliardenschwere Haushalte

    Um welche Themen kümmern sich die Selbstverwalter?

    Sozialwahl heißt, die Selbstver- waltung weiterzuentwickeln

    Konkreter Nutzen für Versicherte

    Deutsche Rentenversicherung Bund

    Ersatzkassen

    Entscheidung über Widersprüche

    Führungskräfteauswahl

    Abnahme der Jahresrechnung

    Sozialwahlen

    Serviceangebot

    Zusätzliche Leistungen

    FinanzplanungDigitalisierung

    Gesundheitspolitik

    Haushalt

    Rehabilitationsleistungen

    Organisationsoptimierung

    Finanzkontrolle

    Vorstandswahl

    Versicherungsberatung vor Ort

    Satzungsänderungen

    Haushalte Ersatzkassen

    93,3 Mrd. Euro

    Haushalt Deutsche Rentenversicherung Bund

    143,3 Mrd. Euro

  • 6 7

    Sozialwahl 2017 – Stimmen aus der Politik

    „Die Sozialwahlen sind Ausdruck der politischen Teilhabe. Fast jeder von uns ist Beitragszahler der

    sozialen Sicherungssysteme – und irgendwann einmal werden wir alle Patienten, pflegebedürftig

    oder beziehen Rente. Auch wenn die Parlamente der Sozialversicherungsträger selten im Rampen-

    licht stehen, rate ich als überzeugter Parlamentarier: Unterschätzen Sie diese Institutionen nicht!

    Sie bestimmen über unser Leben in mehr Aspekten, als Sie denken – neun von zehn Bundesbürgern

    werden durch ihre Entscheidungen direkt betroffen. Wählen Sie deshalb bei der Sozialwahl 2017.

    Erweisen Sie sich als mündige Bürger, entscheiden Sie über Ihre Belange informiert und effektiv mit.“

    „Die Sozialwahl ist gelebte Demokratie.

    Es ist eine große Chance für die Versicherten, hier mitzubestimmen:

    • Darüber, wer in den Verwaltungsräten und Versichertenparlamenten der Renten- und Krankenversicherung Ihre Interessen vertritt.

    • Darüber, wer mithilft, falsche Entscheidungen in Ihrem Sinne zu korrigieren.• Darüber, wer über die Verwendung Ihrer Beitragsmittel mitentscheidet.

    Deshalb wünsche ich mir eine hohe Beteiligung an der Sozialwahl 2017.“

    „Millionen von Menschen mischen mit. Ihr Engagement ist vielfältig und

    bunt: Es reicht von der Feuerwehr bis zu Nachbarschaftshilfe, von Kultur

    über Sport zu Bildung und Religion. Die Sozialwahl ist eine wichtige Mög-

    lichkeit für die Versicherten, Einfluss zu nehmen. Diese Chance sollte man

    nicht verstreichen lassen. Wir bedauern, dass bislang so wenige Versicherte

    von ihrem Recht Gebrauch machen oder überhaupt davon wissen.“

    Bildquelle Norbert Lammert: Lichtblick/Fotograf: Achim Melde

    Bildquelle Volker Kauder: Fotograf: Laurence Chaperon

    Bildquelle Thomas Oppermann: Fotograf: Susie Knoll | Bildquelle Sahra Wagenknecht: DiG Trialon | Bildquelle Dietmar Bartsch:

    DBT Inga Haar | Bildquelle Katrin Göring-Eckardt: Fotograf: H. Weber | Bildquelle Anton Hofreiter: Fotograf: Stefan Kaminski

    „Die Sozialwahl, die in diesem Jahr zum zwölften Mal statt-

    findet, ist nicht nur ein inzwischen bewährtes Modell des

    Interessenausgleichs, sondern ein fester Bestandteil der

    Demokratie in unserem Land. Rund 51 Millionen Wahlbe-

    rechtigte sind aufgerufen, von ihrem Mitbestimmungsrecht

    Gebrauch zu machen und ihre Vertreterinnen und Vertreter

    in die ‚Parlamente der Versicherten‘ zu wählen – ein ebenso

    beeindruckendes wie in der Vergangenheit noch viel zu

    wenig genutztes Potenzial demokratischer Einflussnahme.

    Dabei betrifft dieser Wahlakt rund 90 Prozent der Bevölke-

    rung in Deutschland – als Mitglieder oder Mitversicherte in

    den gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallkassen.

    Der ‚Vater der Sozialversicherungen‘, Otto von Bismarck,

    beklagte einst: ‚Die Scheu vor Verantwortung ist eine Krank-

    heit unserer Zeit.‘ Gegen dieses Gebrechen gibt es bis heute

    keine Versicherung. Umso wichtiger ist es, das Bewusstsein

    für die Bedeutung der Möglichkeit demokratischer Teilhabe

    zu schärfen und dafür zu werben. Denn eine freiheitliche

    Gesellschaft benötigt sowohl eine demokratisch gewählte

    Regierung und ein politisch verantwortliches Parlament

    als auch eine aktive Bürgergesellschaft, die sich nicht zuletzt

    in der regen Teilnahme an der Sozialwahl spiegelt. Ich

    wünsche mir daher, dass sich viele Mitglieder der Sozialver-

    sicherungen an der Wahl 2017 beteiligen und dadurch ihre

    Rechte wie ihre Verantwortung gegenüber der Versicherten-

    gemeinschaft wahrnehmen.“

    Prof. Dr. Norbert Lammert

    Präsident des Deutschen Bundestages

    Volker Kauder

    Fraktionsvorsitzender CDU/CSU

    Thomas Oppermann

    Fraktionsvorsitzender SPD

    Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch

    Fraktionsvorsitzende DIE LINKE

    Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter

    Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

    All das sind Fragen, die der Verwaltungsrat zu beantworten hat. Und Sie bestimmen, wer im Verwaltungsrat abstimmen darf.

    Daher unsere Bitte: Informieren Sie sich, wer zur Wahl steht, und dann treffen Sie Ihre Wahl für eine gute und patientenori-

    entierte Selbstverwaltung!“

    „Selbstverwaltung braucht eine gute Wahl.

    Welche Zusatzleistungen bietet eine Krankenkasse an? Solche, die sinn-

    voll sind? Oder die, die sich gut verkaufen lassen? Soll die Krankenkasse

    einen Antrag lange prüfen, oder will ich lieber eine Kasse, die zuverlässig

    die mir zustehenden genehmigungspflichtigen Leistungen zahlt? Steckt

    meine Kasse lieber Geld in die Werbung oder in eine gute Versorgung?

  • Selbstverwaltung der Krankenkassen (Ersatzkassen)und der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Mitglieder

    Krankenversicherung

    wählen

    Gra

    fik:

    Info

    ro S

    ozi

    alw

    ahl,

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    w.s

    ozi

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    e

    Versicherte

    Arbeitgeber

    wählen

    Rentenversicherung

    Versicherte und Rentner

    wählen Parlamente

    * Versicherten-/ Arbeitgebervertreter BARMER: 27/3 TK: 15/15 DAK-Gesundheit: 28/2 KKH: 20/10 hkk: 9/9

    Verwaltungsrat Vertreter-versammlungbei der Deutschen Rentenversicherung Bund 30 Mitglieder (Versi-cherten- und Arbeit-gebervertreter)

    bei BARMER, TK, DAK-Gesundheit,

    KKH, hkk max. 30 Mitglieder (Versicherten- und

    Arbeitgeber- vertreter *)

    beschließt Haushalt

    wählt und kontrollierthauptamtlichenVorstand

    wählt Mitglieder der Widerspruchs- ausschüsse

    wählt hauptamtlicheGeschäftsführung

    ehrenamtlichen Vorstand Die ehrenamtliche „Regierung“

    der Rentenversicherung trifft

    die wichtigen Entscheidungen

    in den Bereichen Finanzen,

    Personal, Organisation und

    Rehabilitation.

    wählt ehrenamtliche Versichertenberater

    entscheidet bei Grundsatzfragenzu Finanzen und Organisation entwickelt und beschließt

    Satzungsleistungenz. B. Bonusprogramme, Wahltarife, neue Versorgungsformen

    ernennt Mitglieder derWiderspruchs- ausschüsse

    beschließt Haushalt

    8 9

    Sozialwahl und Selbstverwaltung

    Grafik: Infobüro Sozialwahl, www.sozialwahl.de

  • 10 11

    Die Sozialwahl im Superwahljahr 2017

    Wofür sind die Wahlbeauftragte und ihr Stellvertreter

    zuständig? Laut Sozialgesetzbuch IV obliegen Ihnen die

    allgemeinen Aufgaben und die Kontrolle der Durchführung

    von Sozialwahlen – was kann man sich darunter konkret

    vorstellen, was sind Ihre Rollen?

    Rita Pawelski:

    Im engeren Sinn sind wir dafür zuständig, die nichtgesetz-

    lichen Rahmenbedingungen zu setzen und zu überwachen,

    ob die Regeln für die Sozialwahlen eingehalten werden. Zum

    Beispiel setzen wir den Wahltag fest und veröffentlichen

    den Wahlkalender zur Vorbereitung und Durchführung der

    Wahlen. Fällt die Fusion von zwei Versicherungsträgern in

    die Zeiten des Wahlkalenders, wird dem neuen Träger auch

    ein neuer Wahltag zugewiesen, wie z. B. der neuen BARMER.

    In einem weiteren Sinn sind wir Fürsprecher für die Sozial-

    wahlen. Das ist eine nicht ganz einfache Aufgabe. Als ich mei-

    nen Bekannten, auch ehemaligen Kolleginnen und Kollegen

    Ein Gespräch mit der Bundeswahl- beauftragten für die Sozialversiche-rungswahlen Rita Pawelski und ihrem Stellvertreter Klaus Wiesehügel

    aus dem Bundestag, voller Stolz erzählt habe, welches Amt

    ich übernehme, haben die meisten etwas verständnislos ge-

    guckt und gesagt: „Was ist das denn?“. Das heißt: Wir müssen

    intensive Aufklärungsarbeit leisten.

    Klaus Wiesehügel:

    Vor allem verstehen wir uns als Team und arbeiten auf

    gleicher Augenhöhe zusammen. Gemeinsam beraten und

    entscheiden wir über Anliegen, die Verbände und Versi-

    cherungsträger an die Institution Bundeswahlbeauftragte

    herantragen. Wir nehmen Termine gemeinsam wahr, teilen

    uns Auftritte vor Gremien und wir planen und führen Ver-

    anstaltungen gemeinsam durch.

    Sie vermitteln zwischen Selbstverwaltung und Staat, sind

    für beide Seiten zentrale Kontaktpersonen. Wie sieht das

    nun aus – machen Sie z. B. Werbung für die Sozialwahl?

    Rita Pawelski:

    Wir kommunizieren in alle Richtungen. Ganz wichtige

    Ansprechpartner sind für uns die sogenannten Listenträger,

    also die Organisationen, welche bei den Sozialwahlen die

    Vorschlagslisten aufstellen. Gemeinsam mit Bundesministe-

    rin Andrea Nahles haben wir sie aufgefordert, den Frauen-

    anteil auf diesen Listen deutlich zu erhöhen. Bleibt der

    Frauenanteil auch 2017 ungenügend niedrig, werden wir die

    Abgeordneten des Deutschen Bundestages auffordern,

    endlich die Forderung unserer Vorgänger nach der Einfüh-

    rung einer Frauenquote aufzugreifen.

    In der „heißen Phase“ der Sozialwahlen werden wir Redaktio-

    nen regionaler Zeitungen besuchen, um dort für die Betei-

    ligung an den Sozialwahlen zu werben. Unsere wichtigste

    Botschaft: Das ist Mitbestimmung pur, das ist Demokratie in

    Reinform. Ich werde immer wieder gefragt, ob man auf die

    ganze Selbstverwaltung nicht verzichten könne. Aber was

    wäre die Alternative? Eine Staatsverwaltung? Eine Privatisie-

    rung der Versicherungsträger? Die Betroffenen wären nicht

    Entscheidungsträger, könnten nicht mehr mitbestimmen.

    Beide Alternativen erscheinen mir nicht erstrebenswert.

    „Wir müssen intensive Aufklärungsarbeit leisten.“

    „Das ist Mitbestimmung pur, das ist Demokratie in Reinform.“

    Bildquelle Klaus Wiesehügel und Rita Pawelski: Infobüro Sozialwahl

    Klaus Wiesehügel:

    Ich bin jahrzehntelanger Gewerkschafter. Deshalb sehe

    ich es als meine Aufgabe an, auch die bereits engagierten

    Gewerkschaften für eine noch öffentlichkeitswirksamere

    Unterstützung der Sozialwahlen zu gewinnen. In Einzelfäl-

    len kann ich auch Brücken zwischen Abgeordneten und

    Gewerkschaftern schlagen. Auf diese Weise entstehen auch

    Gespräche zwischen gewerkschaftlichen Selbstverwaltern

    und Politikern.

    Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter arbeiten ehren-

    amtlich – was ist das Besondere daran?

    Rita Pawelski:

    Die Ehrenamtlichkeit hat den großen Vorteil, dass die Selbst-

    verwalter einem Beruf nachgehen können und deshalb

    noch näher an den Problemen und der Lebenswirklichkeit

    der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sind.

    Klaus Wiesehügel:

    Bei den immer größer werdenden Versicherungsträgern wird

    die Arbeit für die Selbstverwalter immer anspruchsvoller.

    Deshalb müssen sie selbst dafür sorgen, dass ihnen in ihrem

    Sinne auch hauptamtlich qualifiziert zugearbeitet wird.

    Welche Bedeutung hat für Sie die Sozialwahl im

    Superwahljahr 2017?

    Rita Pawelski:

    Bei allen Wahlen geht es um die Angelegenheiten der Bürge-

    rinnen und Bürger – und der Versicherten. Ich hoffe sehr, dass

    sich die Wahlberechtigten von der Euphorie der allgemeinen

    politischen Wahlen auch zur Stimmabgabe bei den Sozial-

    wahlen motivieren lassen.

    Klaus Wiesehügel:

    Das Besondere an den Sozialwahlen ist, dass sie politisch

    nicht so aufgeheizt sind. Es geht vor allem darum, dass die

    Versicherten über die Vertreterinnen und Vertreter in ihrer

    Renten- und Krankenkasse mitbestimmen können. Wir müs-

    sen den Versicherten deutlich machen, dass sie nicht einfach

    nur Kunde eines Versicherungskonzerns sind. Die „Kasse“

    ist ihre „Kasse“, samt der Einfluss- und Mitbestimmungsmög-

    lichkeiten, die man bei privaten Versicherungen nicht hat.

    „Wir müssen den Versicherten deutlich machen, dass sie nicht einfach nur Kun-de eines Versicherungskonzerns sind.“

    Das Gespräch in voller Länge auf www.sozialwahl.de

    Die Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen

    Seit 2015 ist Rita Pawelski, ehema-liges Mitglied des Bundestages für die CDU, Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. Ihr Stellvertreter ist Klaus Wiese-hügel, ehemaliges Mitglied des Bundestages für die SPD und ehe-maliger Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Die offizielle Aufgabe der Bundes-wahlbeauftragten liegt darin, den Wahlvorgang zu überwachen und für dessen korrekte Durchführung zu sorgen. Konkret heißt das: Die Bundeswahlbeauftragte steht im Kontakt mit den Sozialversiche-rungsträgern und ihren Wahlbü-ros. Sie vermittelt zwischen der Selbstverwaltung und dem Staat und ist für beide Seiten die zentra-le Kontaktperson. Zudem tritt sie öffentlich für die Teilnahme an der Sozialwahl ein.

  • 12 13

    Die häufigsten Fragen und Antworten

    1 Wer ruft zur Wahl auf?

    Zur Sozialwahl 2017 rufen vornehmlich die Deutsche

    Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversiche-

    rung Saarland und folgende Ersatzkassen auf: BARMER,

    TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Eine Wahl findet zudem

    auch bei einzelnen anderen Trägern statt. Erhalten Versi-

    cherte sowohl von der Deutschen Rentenversicherung Bund

    oder der Deutschen Rentenversicherung Saarland als auch

    von ihrer Ersatzkasse Wahlunterlagen, so sind sie bei beiden

    Versicherungsträgern wahlberechtigt.

    2 Wie viele Wahl- berechtigte gibt es?

    Es gibt über 51 Millionen Wahlberechtigte. Bei der Deutschen

    Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenver-

    sicherung Saarland sind über 30 Millionen Versicherte und

    Rentner wahlberechtigt, bei den Ersatzkassen insgesamt

    über 21 Millionen Mitglieder.

    3 Wer steht zur Wahl?

    Die Sozialwahl ist eine Listenwahl und keine Personenwahl

    wie etwa die Wahl der Direktkandidaten zum Deutschen

    Bundestag. Bei der Sozialwahl stellen Organisationen, wie

    zum Beispiel Gewerkschaften und andere Arbeitnehmer-

    vereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen, und

    Einzelpersonen ihre Kandidaten in Listen auf. Die Wahlbe-

    rechtigten geben dann ihre Stimme für eine dieser Listen ab.

    Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr

    Sitze kann sie im Parlament mit ihren Kandidaten besetzen.

    4 Wie funktioniert die Sozial- wahl bei den verschiedenen Versicherungsträgern?

    Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine Wahl mit Wahl-

    handlung (Urwahl) vor, bei der die Wahlberechtigten ihre

    Stimme für eine der verschiedenen Listen ihres Versiche-

    rungsträgers abgeben können. Alternativ ist allerdings auch

    eine Wahl ohne Wahlhandlung möglich. Dabei befinden sich

    auf den zur Wahl stehenden Listen nicht mehr Bewerber, als

    Sitze in der Selbstverwaltung (Parlament) zu vergeben sind.

    Oder es wird sogar nur eine Vorschlagsliste eingereicht. Bei

    dieser Art der Wahl geben die Versicherten keine Stimme ab,

    die Vorgeschlagenen gelten automatisch als gewählt.

    5 Wie wird gewählt?

    Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Das heißt, die Wähler

    erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und

    können die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksen-

    den. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder

    der Deutschen Rentenversicherung Saarland versichert und

    Mitglied einer der Ersatzkassen ist, erhält zwei Wahlbriefe.

    Egal, wie viele Wahlbriefe man erhält, es gilt: Pro Stimmzettel

    darf nur eine Liste angekreuzt werden. Sonst ist die Stimme

    ungültig. Entscheidend ist außerdem, dass die verschiedenen

    Stimmzettel nicht in EINEN Wahlbriefumschlag kommen. Für

    jeden Stimmzettel muss der Wahlbriefumschlag des jeweili-

    gen Trägers genutzt werden, sonst ist die Stimme ungültig.

    6 Warum kann man noch nicht online wählen?

    Obwohl im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorge-

    sehen, hat der Bundestag bisher noch kein Gesetz zur Ermög-

    lichung von Online-Wahlen auf den Weg gebracht. Die Sozial-

    wahl 2017 bleibt deshalb eine reine Briefwahl. Die Deutsche

    Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung

    Saarland und die Ersatzkassen setzen sich grundsätzlich für

    die Einführung von Online-Wahlen ein, wobei die notwendige

    Datensicherheit auf jeden Fall gewährleistet sein muss.

    7 Wann wird gewählt?

    Die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen per Post bis Mitte

    Mai 2017. Sie können sofort wählen, wenn sie ihre Unterla-

    gen erhalten haben. Die Frist endet mit dem 31. Mai 2017. An

    diesem Tag müssen die Wahlunterlagen den Versicherungs-

    trägern vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Posteingangs,

    nicht der Tag des Poststempels. Für Mitglieder der BARMER

    findet aufgrund der Fusion von BARMER-GEK und Deutscher

    BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt.

    BARMER-Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang Sep-

    tember 2017. Die Frist endet am 4. Oktober 2017. An diesem

    Tag müssen der BARMER die Wahlunterlagen vorliegen.

    8 Wer darf wählen?

    Bei der Sozialwahl dürfen Versicherte und Rentner der

    Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Ren-

    tenversicherung Saarland und Mitglieder der Ersatzkassen

    wählen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet

    haben. Da für Mitglieder der BARMER ein späterer Wahlter-

    min stattfindet, sind dort alle Mitglieder, die am 1. Mai 2017

    das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt.

    9 Warum ist die Sozialwahl wichtig?

    Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte und Rentner

    ihren ehrenamtlichen Vertretern in der Selbstverwaltung

    für ihre demokratische Arbeit den Rücken. Die Wahlberech-

    tigten der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deut-

    schen Rentenversicherung Saarland und der Ersatzkassen

    machen damit von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch.

    Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil

    der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist seit 1953

    bewährtes Modell des Interessenausgleichs und trägt damit

    zur Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungen Deutsch-

    lands und zum sozialen Frieden bei.

    10 Wann und wie wird das Wahlergebnis festgestellt?

    Nach dem 31. Mai 2017 beginnt die Ermittlung des Wahlergeb-

    nisses. Dabei wird nach dem Verhältniswahlrecht (d’Hondt-

    sches Höchstzahlverfahren) verfahren. Außerdem werden

    nur Listen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der

    abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Da die Zahl

    der Wahlberechtigten bei den Sozialversicherungsträgern

    unterschiedlich hoch ist, dauert die Stimmenauszählung un-

    terschiedlich lange. Spätestens zwei Wochen nach Ende des

    Wahlgangs sind jedoch in der Regel alle Stimmen ausgezählt.

    Für Mitglieder der BARMER findet ein späterer Wahltermin

    und damit auch eine spätere Stimmenauszählung statt.

    11 Welche Kosten entstehen bei der Sozialwahl?

    Zu jeder vom Gesetzgeber vorgesehenen Wahl gehören

    Information und Aufklärung. Das gilt auch für die Sozialwahl,

    die drittgrößte Wahl in Deutschland. Bei einer Briefwahl

    entstehen die Hauptkosten durch Porto. Zudem entstehen

    Kosten für die Produktion der Wahlunterlagen sowie für

    Information und Aufklärung über die Sozialwahl. Bei der letz-

    ten Sozialwahl 2011 lagen die Kosten pro Wahlberechtigtem

    unter einem Euro.

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    Wir helfen Ihnen weiter: Informationen, Gesprächspartner, Kontakte

    Deutsche Rentenversicherung BundDie Deutsche Rentenversicherung Bund ist Europas größter Rentenver-sicherungsträger und kümmert sich bundesweit um rund 23 Millionen Versicherte und fast 10 Millionen Rentner. Hauptaufgabe ist die Zahlung von Renten sowie die Durchführung von Rehabilitationsleistungen.

    Dr. Dirk von der Heide, Pressesprecher10709 Berlin, Ruhrstraße 2Telefon: 030 / 86 58 91 78Fax: 030 / 86 52 73 79E-Mail: [email protected]: www.deutsche-rentenversicherung.de, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Deutsche Rentenversicherung Saarland Die Deutsche Rentenversicherung Saarland ist ein eigenständiger Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Hauptaufgabe ist wie bei allen Trägern der Deutschen Rentenversicherung die Zahlung von Renten sowie die Durchführung von Rehabilitationsleistungen. Außerdem ist sie Trägerin der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversi-cherung, die ein besonderes Versorgungssystem für Arbeitnehmer in metallverarbeitenden Betrieben des Saarlandes darstellt.

    Petra Nickels, Pressesprecherin66111 Saarbrücken, Martin-Luther-Straße 2–4Telefon: 0681 / 30 93 407 Fax: 0681 / 30 93 284E-Mail: [email protected]: www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de

    BARMER Die BARMER bietet ihren 9,4 Millionen Versicherten eine umfassende medizinische Versorgung, die weit über den gesetzlichen Leistungs- katalog hinausgeht. Qualität, Innovation und hochwertiger Kunden-service sind die Leitgedanken, die ihre tägliche Arbeit bestimmen. Die BARMER entstand am 1. Januar 2017 durch die Vereinigung der BARMER GEK und der Deutschen BKK. Ihr Haushaltsvolumen beträgt rund 36 Milliarden Euro.

    Athanasios Drougias, Unternehmenssprecher42286 Wuppertal, Lichtscheider Straße 89Telefon: 0202 / 56 81 99 14 21Fax: 0202 / 56 81 99 14 59E-Mail: [email protected] Internet: www.barmer.de

    Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller Ersatzkassen, die fast 28 Millionen Menschen in Deutschland gegen Krankheit versichern. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 320 sowie weiteren 40 Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

    Michaela Gottfried, Pressesprecherin10963 Berlin, Askanischer Platz 1Telefon: 030 / 26 93 11 200Fax: 030 / 26 93 12 915E-Mail: [email protected]: www.vdek.com

    Techniker Krankenkasse (TK)Die Techniker Krankenkasse (TK) ist ein leistungsfähiger und moderner Gesundheitsdienstleister. Sie vertritt die Interessen von bundesweit 9,8 Millionen Versicherten und setzt sich für ein leistungsstarkes, nachhaltig finanzierbares und auf Wettbewerb basierendes Gesund-heitssystem ein. Für ihre Kunden ist die TK an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar.

    Dorothee Meusch, Pressesprecherin22305 Hamburg, Bramfelder Straße 140Telefon: 040 / 69 09 17 83E-Mail: [email protected] Internet: www.tk.de

    DAK-GesundheitDie DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Kranken- kassen Deutschlands und zugleich mit über 240 Jahren Erfahrung eine der traditionsreichsten. Sie engagiert sich vorausschauend für die Gesundheit ihrer 5,9 Millionen Versicherten. Mit starken Leistungen zum Gesundbleiben und Gesundwerden ist die DAK-Gesundheit 365 Tage im Jahr an der Seite ihrer Kunden. Ein Leben lang.

    Jörg Bodanowitz, Pressesprecher20097 Hamburg, Nagelsweg 27–31Telefon: 040 / 23 96 14 09Fax: 040 / 23 96 22 19E-Mail: [email protected] Internet: www.dak.de/presse

    KKHMit rund 1,8 Millionen Versicherten zählt die KKH Kaufmännische Krankenkasse als eine der größten bundesweiten Krankenkassen zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversiche-rung. Die Betreuung der Versicherten wird flächendeckend in allen 16 Bundesländern durch 110 Servicestellen sichergestellt.

    Daniela Preußner, Pressesprecherin30625 Hannover, Karl-Wiechert-Allee 61Telefon 0511 / 28 02 16 10Fax: 0511 / 28 02 16 99E-Mail: [email protected] Internet: www.kkh.de

    hkkDie hkk (Handelskrankenkasse) zählt mit mehr als 520.000 Versicher-ten zu den 20 größten bundesweit wählbaren gesetzlichen Kranken-kassen. Die hkk legt großen Wert auf eine hohe Kundenzufriedenheit, Leistungs- und Servicequalität sowie modernes Management.

    Holm Ay, Pressesprecher28195 Bremen, Martinistraße 26Telefon: 0421 / 36 55 10 00Fax: 0421 / 36 55 99 10 00E-Mail: [email protected] Internet: www.hkk.de

    Das Onlineportal zur Sozialwahl 2017

    finden Sie unter www.sozialwahl.de

    Auf ihren eigenen Homepages informieren

    die Deutsche Rentenversicherung Bund, die

    Deutsche Rentenversicherung Saarland sowie

    die Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesund-

    heit, KKH und hkk über die Sozialwahl und

    die Selbstverwaltung in ihren Unternehmen:

    Informations-angebote

    Als Serviceeinrichtung der Deutschen Renten-

    versicherung Bund, der Deutschen Renten-

    versicherung Saarland und der Ersatzkassen

    BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk

    bietet das Infobüro Sozialwahl Informationen

    zur Sozialwahl 2017 und zur Selbstverwaltung

    aus erster Hand. Journalisten finden hier Unter-

    stützung bei ihrer Redaktionsarbeit: Textange-

    bote, Vermittlung von Interviewpartnern und

    Experten, Bereitstellung von Statements/O-Tönen.

    Das Infobüro Sozialwahl ist von

    Montag bis Freitag in der Zeit von

    9:00 bis 18:00 Uhr für Fragen erreichbar:

    Telefon: 030 / 24 08 66 10

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    Infobüro Sozialwahl

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    25.04.–11.05.17 Zustellung der Wahlunterlagen

    31.05.17 Stichtag der Sozialwahl

    Ende Juni 2017 Veröffentlichung der

    vorläufigen Wahlergebnisse

    Ende November 2017 Bekanntmachung des end-

    gültigen Wahlergebnisses

    durch den Wahlausschuss

    01./02.09.17 Versand der Wahlunterlagen

    bei der BARMER

    04.10.17 Stichtag der Sozialwahl bei der BARMER

    www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sozialwahl

    www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de

    www.vdek.com

    www.barmer.de/sozialwahl

    www.presse.tk.de/sozialwahl

    www.dak.de/sozialwahl

    www.kkh.de/sozialwahl

    www.hkk.de

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