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Sozialwahl 2017Fakten für Journalisten
2 3
Dieses Jahr ist in jeder Hinsicht ein Superwahljahr. Es wird
nicht nur in Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-
Holstein und im Bund gewählt. Ab Mitte Mai 2017 stehen
auch die Sozialversicherungswahlen an.
Aber seien wir ehrlich: Während Landtags- und Bundes-
tagswahlen eine ausführliche Berichterstattung erfahren,
werden die Sozialversicherungswahlen von den Medien
eher stiefmütterlich behandelt.
Und das, obwohl diesmal mehr als 50 Millionen Wahlbe-
rechtigte aufgerufen sind, ihre Stimme abzugeben, und
die Sozialversicherungsträger mehr Geld ausgeben, als
wir im Bundeshaushalt zur Verfügung haben. Was vielen
Menschen fehlt, ist eine klare Vorstellung davon, warum
die Selbstverwaltung in der Kranken-, Renten-, Pflege- und
Unfallversicherung und die Wahlen wichtig sind.
Dabei sind die Wahlen DIE Chance, direkten Einfluss auf
wichtige Entscheidungen der Sozialversicherungsträger zu
nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger sind ganz unmittel-
bar von diesen Entscheidungen betroffen. Etwa davon,
welche Wahltarife oder Zusatzbeiträge eine Krankenkasse
festlegt. Außerdem sitzen die gewählten Vertreterinnen
und Vertreter in den Ausschüssen der Sozialkassen,
Mehr als 30 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rent-
ner haben bei der Sozialwahl 2017 die Gelegenheit, die
Zukunft der Rentenversicherung für die nächsten sechs
Jahre aktiv mitzugestalten. Sie können die „Parlamente“ der
Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen
Rentenversicherung Saarland neu wählen: kompetente
Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich engagieren
und gegenüber Politik und Gesetzgeber die Interessen der
Solidargemeinschaft vertreten.
In diesen Parlamenten entscheiden Versicherte, Rentner
und Arbeitgeber gemeinsam über die wichtigsten Fragen –
wie der zweitgrößte Haushalt Deutschlands eingesetzt
wird und wie sich die Rentenversicherung personell und
organisatorisch aufstellt.
Außerdem legen die Parlamente die Voraussetzungen und
den Umfang der Rehabilitationsleistungen fest. Nach außen
vertritt die Selbstverwaltung die Interessen der Beitrags-
zahler, Rentnerinnen und Rentner. Sie gibt der Renten-
versicherung eine Stimme gegenüber der Politik. Und die
Selbstverwaltung ist nah an den Menschen. Bundesweit
engagieren sich mehrere tausend ehrenamtliche Selbstver-
walter als Versichertenberaterinnen und -berater vor Ort
und in Widerspruchsausschüssen.
Bei der Sozialwahl 2017 können mehr als 21 Millionen Mit-
glieder der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk ihre
Vertreter in die Parlamente der Ersatzkassen wählen. Sie
entscheiden im Auftrag der Mitglieder über die wichtigsten
Fragen. Das ist der Grundgedanke von Selbstverwaltung:
Diejenigen, die Beiträge zahlen und Leistungen erhalten,
bestimmen gemeinsam über deren Ausgestaltung.
Die Arbeit in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung
ist dabei ehrenamtlich. Das heißt, für die Selbstverwalter
gibt es kein anderes Interesse als das der Versicherten.
Die Selbstverwalter wollen die bestmögliche Versorgung
für die Versicherten, damit die Leistungen der Kassen den
ärztlichen und medizinischen Fortschritt widerspiegeln.
Und die Selbstverwalter wollen, dass das Gesundheitssys-
tem weiterhin bezahlbar bleibt, denn sie vertreten genau-
so die Beitragszahler wie auch die Leistungsbezieher.
in denen Widersprüche der Versicherten unabhängig ge-
prüft und beraten werden.
Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass bei dieser Wahl
endlich mehr junge Menschen und Frauen kandidieren.
Wichtig war mir auch, dass mehr Menschen mit Behinde-
rungen auf den Wahllisten stehen. Denn sie sind Fachleute
in eigener Sache, wenn darüber entschieden wird, welche
Präventions- oder Rehabilitationsleistungen gefördert
oder ganz übernommen werden.
Mitreden, Mitmachen und Mitbestimmen – das ist ein
Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaft. Dass
Bürgerinnen und Bürger sich ehrenamtlich an den Sozial-
versicherungen beteiligen und auf deren Verfassung und
Entscheidungen Einfluss nehmen können, ist eine große
Errungenschaft, die wir mit neuem Leben füllen sollten.
Gerade in einer Zeit, in der Bürgerinnen und Bürger das Ge-
fühl haben, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird.
Deshalb appelliere ich auch an Sie als Journalistinnen
und Journalisten, über die Wahlen und die Themen der
Selbstverwaltung zu informieren – engagiert, intensiv und
selbstredend auch kritisch. Ich finde, das hat die Selbst-
verwaltung verdient.
„Mitreden, Mitmachen und Mitbe- stimmen – das ist ein Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaft.“
Bildquelle Cord Peter Lubinski: Bildarchiv DRV Bund | Fotograf: Detlev Terbach
Bildquelle Uwe Klemens: GKV-Spitzenverband | Fotografin: Andrea Katheder
Bildquelle Andrea Nahles : BMAS | Fotograf: Werner Schuering
Andrea Nahles
Bundesministerin für
Arbeit und Soziales
Uwe Klemens,
Vorsitzender des Verbandes
der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Cord Peter Lubinski,
Vorstandsvorsitzender der
Deutschen Rentenversicherung Bund
Vorwort
4 5
5,2
10,3
1953
1958
321
2 0016,7
23
32,835,5
45,6 46,9 44,2
28,9
48
1974
1999
1962
1986
2011
1980
2005
1968
1993
2017
51
Demokratische Herzkammer der Sozialversicherung Zahlen und Fakten zur Selbstverwaltung
Bundeshaushalt
317,4 Mrd. Euro
Quellen (Zahlen für 2016, in Reihenfolge der Haushaltsgröße): Bundeshaushalt: Bundes-ministerium der Finanzen; Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund: Deutsche Rentenversicherung Bund; Haushalte der Ersatzkassen: KJ1 und PJ1.
In Deutschland legt der Gesetzgeber die wesentlichen
Rahmenbedingungen für das Renten- und Krankenversi-
cherungssystem fest. Die Selbstverwaltung aber füllt
diesen Rahmen aus. Sie wird im Vorfeld gesetzlicher Neure-
gelungen in politische Entscheidungsprozesse einbezogen
und setzt sich dabei für die Interessen der Beitragszahler
und Rentner ein.
Das Sozialgesetzbuch legt es fest: Die Selbstverwaltung
gewährleistet die Eigenständigkeit der Sozialversiche-
rungsträger. Nicht der Staat, sondern Versicherte, Rentner
und Arbeitgeber verwalten die Sozialversicherung.
Die gewählten Vertreter in der Selbstverwaltung sind
auch verantwortlich für Leistungen, die den Versicherten
direkt zugutekommen. Ob Rehabilitationsleistungen oder
Wahltarife – wenn es um die konkreten Interessen von
Versicherten geht, entscheiden die gewählten Vertreter
in der Selbstverwaltung. Und sie stellen sicher, dass die
eingezahlten Gelder der Beitragszahler sparsam verwendet
werden. Außerdem engagieren sich Selbstverwalter als
Versichertenberater vor Ort. Mehrere Tausend ehrenamt-
liche Versichertenberater beraten bundesweit in allen
Fragen rund um die Rente. Zudem überprüfen Selbstverwal-
ter auf Antrag in Widerspruchsausschüssen im Einzelfall
noch einmal die Entscheidungen des Versicherungsträgers.
Alle sechs Jahre ermöglicht es die Sozialwahl: Mit einer
Urwahl wählen die Versicherten ihre Vertreter aus ihrer
Mitte. Damit richten sie die Selbstverwaltung nach den
Bedürfnissen der Versicherten aus. Man zahlt nicht nur
Beiträge, man hat auch Einfluss darauf, wie diese Beiträge
verwendet werden. Das macht das System so leistungs-
stark: mitentscheiden und die eigene Interessenvertretung
stärken, die Unabhängigkeit von der Politik garantiert
und nah an den Menschen ist.
Gelebte Demokratie: Mitbestimmen und Gestalten
Zahl der Wahlberechtigten in Millionen
Quelle: eigene Berechnung, Infobüro Sozialwahl.
Zahl der Ehrenämter in der Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen
Nah bei den Menschen: Versichertenberater der Deutschen Renten- versicherung Bund
Gewählt von der Selbstverwaltung
Quelle: Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen: Schlussbericht über die Sozialwahlen 2011, Berlin 2012, S. 35; Büro der Bundeswahlbeauftragten.
Die Selbstverwalter beschließen milliardenschwere Haushalte
Um welche Themen kümmern sich die Selbstverwalter?
Sozialwahl heißt, die Selbstver- waltung weiterzuentwickeln
Konkreter Nutzen für Versicherte
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ersatzkassen
Entscheidung über Widersprüche
Führungskräfteauswahl
Abnahme der Jahresrechnung
Sozialwahlen
Serviceangebot
Zusätzliche Leistungen
FinanzplanungDigitalisierung
Gesundheitspolitik
Haushalt
Rehabilitationsleistungen
Organisationsoptimierung
Finanzkontrolle
Vorstandswahl
Versicherungsberatung vor Ort
Satzungsänderungen
Haushalte Ersatzkassen
93,3 Mrd. Euro
Haushalt Deutsche Rentenversicherung Bund
143,3 Mrd. Euro
6 7
Sozialwahl 2017 – Stimmen aus der Politik
„Die Sozialwahlen sind Ausdruck der politischen Teilhabe. Fast jeder von uns ist Beitragszahler der
sozialen Sicherungssysteme – und irgendwann einmal werden wir alle Patienten, pflegebedürftig
oder beziehen Rente. Auch wenn die Parlamente der Sozialversicherungsträger selten im Rampen-
licht stehen, rate ich als überzeugter Parlamentarier: Unterschätzen Sie diese Institutionen nicht!
Sie bestimmen über unser Leben in mehr Aspekten, als Sie denken – neun von zehn Bundesbürgern
werden durch ihre Entscheidungen direkt betroffen. Wählen Sie deshalb bei der Sozialwahl 2017.
Erweisen Sie sich als mündige Bürger, entscheiden Sie über Ihre Belange informiert und effektiv mit.“
„Die Sozialwahl ist gelebte Demokratie.
Es ist eine große Chance für die Versicherten, hier mitzubestimmen:
• Darüber, wer in den Verwaltungsräten und Versichertenparlamenten der Renten- und Krankenversicherung Ihre Interessen vertritt.
• Darüber, wer mithilft, falsche Entscheidungen in Ihrem Sinne zu korrigieren.• Darüber, wer über die Verwendung Ihrer Beitragsmittel mitentscheidet.
Deshalb wünsche ich mir eine hohe Beteiligung an der Sozialwahl 2017.“
„Millionen von Menschen mischen mit. Ihr Engagement ist vielfältig und
bunt: Es reicht von der Feuerwehr bis zu Nachbarschaftshilfe, von Kultur
über Sport zu Bildung und Religion. Die Sozialwahl ist eine wichtige Mög-
lichkeit für die Versicherten, Einfluss zu nehmen. Diese Chance sollte man
nicht verstreichen lassen. Wir bedauern, dass bislang so wenige Versicherte
von ihrem Recht Gebrauch machen oder überhaupt davon wissen.“
Bildquelle Norbert Lammert: Lichtblick/Fotograf: Achim Melde
Bildquelle Volker Kauder: Fotograf: Laurence Chaperon
Bildquelle Thomas Oppermann: Fotograf: Susie Knoll | Bildquelle Sahra Wagenknecht: DiG Trialon | Bildquelle Dietmar Bartsch:
DBT Inga Haar | Bildquelle Katrin Göring-Eckardt: Fotograf: H. Weber | Bildquelle Anton Hofreiter: Fotograf: Stefan Kaminski
„Die Sozialwahl, die in diesem Jahr zum zwölften Mal statt-
findet, ist nicht nur ein inzwischen bewährtes Modell des
Interessenausgleichs, sondern ein fester Bestandteil der
Demokratie in unserem Land. Rund 51 Millionen Wahlbe-
rechtigte sind aufgerufen, von ihrem Mitbestimmungsrecht
Gebrauch zu machen und ihre Vertreterinnen und Vertreter
in die ‚Parlamente der Versicherten‘ zu wählen – ein ebenso
beeindruckendes wie in der Vergangenheit noch viel zu
wenig genutztes Potenzial demokratischer Einflussnahme.
Dabei betrifft dieser Wahlakt rund 90 Prozent der Bevölke-
rung in Deutschland – als Mitglieder oder Mitversicherte in
den gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallkassen.
Der ‚Vater der Sozialversicherungen‘, Otto von Bismarck,
beklagte einst: ‚Die Scheu vor Verantwortung ist eine Krank-
heit unserer Zeit.‘ Gegen dieses Gebrechen gibt es bis heute
keine Versicherung. Umso wichtiger ist es, das Bewusstsein
für die Bedeutung der Möglichkeit demokratischer Teilhabe
zu schärfen und dafür zu werben. Denn eine freiheitliche
Gesellschaft benötigt sowohl eine demokratisch gewählte
Regierung und ein politisch verantwortliches Parlament
als auch eine aktive Bürgergesellschaft, die sich nicht zuletzt
in der regen Teilnahme an der Sozialwahl spiegelt. Ich
wünsche mir daher, dass sich viele Mitglieder der Sozialver-
sicherungen an der Wahl 2017 beteiligen und dadurch ihre
Rechte wie ihre Verantwortung gegenüber der Versicherten-
gemeinschaft wahrnehmen.“
Prof. Dr. Norbert Lammert
Präsident des Deutschen Bundestages
Volker Kauder
Fraktionsvorsitzender CDU/CSU
Thomas Oppermann
Fraktionsvorsitzender SPD
Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch
Fraktionsvorsitzende DIE LINKE
Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
All das sind Fragen, die der Verwaltungsrat zu beantworten hat. Und Sie bestimmen, wer im Verwaltungsrat abstimmen darf.
Daher unsere Bitte: Informieren Sie sich, wer zur Wahl steht, und dann treffen Sie Ihre Wahl für eine gute und patientenori-
entierte Selbstverwaltung!“
„Selbstverwaltung braucht eine gute Wahl.
Welche Zusatzleistungen bietet eine Krankenkasse an? Solche, die sinn-
voll sind? Oder die, die sich gut verkaufen lassen? Soll die Krankenkasse
einen Antrag lange prüfen, oder will ich lieber eine Kasse, die zuverlässig
die mir zustehenden genehmigungspflichtigen Leistungen zahlt? Steckt
meine Kasse lieber Geld in die Werbung oder in eine gute Versorgung?
Selbstverwaltung der Krankenkassen (Ersatzkassen)und der Deutschen Rentenversicherung Bund
Mitglieder
Krankenversicherung
wählen
Gra
fik:
Info
bü
ro S
ozi
alw
ahl,
ww
w.s
ozi
alw
ahl.d
e
Versicherte
Arbeitgeber
wählen
Rentenversicherung
Versicherte und Rentner
wählen Parlamente
* Versicherten-/ Arbeitgebervertreter BARMER: 27/3 TK: 15/15 DAK-Gesundheit: 28/2 KKH: 20/10 hkk: 9/9
Verwaltungsrat Vertreter-versammlungbei der Deutschen Rentenversicherung Bund 30 Mitglieder (Versi-cherten- und Arbeit-gebervertreter)
bei BARMER, TK, DAK-Gesundheit,
KKH, hkk max. 30 Mitglieder (Versicherten- und
Arbeitgeber- vertreter *)
beschließt Haushalt
wählt und kontrollierthauptamtlichenVorstand
wählt Mitglieder der Widerspruchs- ausschüsse
wählt hauptamtlicheGeschäftsführung
ehrenamtlichen Vorstand Die ehrenamtliche „Regierung“
der Rentenversicherung trifft
die wichtigen Entscheidungen
in den Bereichen Finanzen,
Personal, Organisation und
Rehabilitation.
wählt ehrenamtliche Versichertenberater
entscheidet bei Grundsatzfragenzu Finanzen und Organisation entwickelt und beschließt
Satzungsleistungenz. B. Bonusprogramme, Wahltarife, neue Versorgungsformen
ernennt Mitglieder derWiderspruchs- ausschüsse
beschließt Haushalt
8 9
Sozialwahl und Selbstverwaltung
Grafik: Infobüro Sozialwahl, www.sozialwahl.de
10 11
Die Sozialwahl im Superwahljahr 2017
Wofür sind die Wahlbeauftragte und ihr Stellvertreter
zuständig? Laut Sozialgesetzbuch IV obliegen Ihnen die
allgemeinen Aufgaben und die Kontrolle der Durchführung
von Sozialwahlen – was kann man sich darunter konkret
vorstellen, was sind Ihre Rollen?
Rita Pawelski:
Im engeren Sinn sind wir dafür zuständig, die nichtgesetz-
lichen Rahmenbedingungen zu setzen und zu überwachen,
ob die Regeln für die Sozialwahlen eingehalten werden. Zum
Beispiel setzen wir den Wahltag fest und veröffentlichen
den Wahlkalender zur Vorbereitung und Durchführung der
Wahlen. Fällt die Fusion von zwei Versicherungsträgern in
die Zeiten des Wahlkalenders, wird dem neuen Träger auch
ein neuer Wahltag zugewiesen, wie z. B. der neuen BARMER.
In einem weiteren Sinn sind wir Fürsprecher für die Sozial-
wahlen. Das ist eine nicht ganz einfache Aufgabe. Als ich mei-
nen Bekannten, auch ehemaligen Kolleginnen und Kollegen
Ein Gespräch mit der Bundeswahl- beauftragten für die Sozialversiche-rungswahlen Rita Pawelski und ihrem Stellvertreter Klaus Wiesehügel
aus dem Bundestag, voller Stolz erzählt habe, welches Amt
ich übernehme, haben die meisten etwas verständnislos ge-
guckt und gesagt: „Was ist das denn?“. Das heißt: Wir müssen
intensive Aufklärungsarbeit leisten.
Klaus Wiesehügel:
Vor allem verstehen wir uns als Team und arbeiten auf
gleicher Augenhöhe zusammen. Gemeinsam beraten und
entscheiden wir über Anliegen, die Verbände und Versi-
cherungsträger an die Institution Bundeswahlbeauftragte
herantragen. Wir nehmen Termine gemeinsam wahr, teilen
uns Auftritte vor Gremien und wir planen und führen Ver-
anstaltungen gemeinsam durch.
Sie vermitteln zwischen Selbstverwaltung und Staat, sind
für beide Seiten zentrale Kontaktpersonen. Wie sieht das
nun aus – machen Sie z. B. Werbung für die Sozialwahl?
Rita Pawelski:
Wir kommunizieren in alle Richtungen. Ganz wichtige
Ansprechpartner sind für uns die sogenannten Listenträger,
also die Organisationen, welche bei den Sozialwahlen die
Vorschlagslisten aufstellen. Gemeinsam mit Bundesministe-
rin Andrea Nahles haben wir sie aufgefordert, den Frauen-
anteil auf diesen Listen deutlich zu erhöhen. Bleibt der
Frauenanteil auch 2017 ungenügend niedrig, werden wir die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages auffordern,
endlich die Forderung unserer Vorgänger nach der Einfüh-
rung einer Frauenquote aufzugreifen.
In der „heißen Phase“ der Sozialwahlen werden wir Redaktio-
nen regionaler Zeitungen besuchen, um dort für die Betei-
ligung an den Sozialwahlen zu werben. Unsere wichtigste
Botschaft: Das ist Mitbestimmung pur, das ist Demokratie in
Reinform. Ich werde immer wieder gefragt, ob man auf die
ganze Selbstverwaltung nicht verzichten könne. Aber was
wäre die Alternative? Eine Staatsverwaltung? Eine Privatisie-
rung der Versicherungsträger? Die Betroffenen wären nicht
Entscheidungsträger, könnten nicht mehr mitbestimmen.
Beide Alternativen erscheinen mir nicht erstrebenswert.
„Wir müssen intensive Aufklärungsarbeit leisten.“
„Das ist Mitbestimmung pur, das ist Demokratie in Reinform.“
Bildquelle Klaus Wiesehügel und Rita Pawelski: Infobüro Sozialwahl
Klaus Wiesehügel:
Ich bin jahrzehntelanger Gewerkschafter. Deshalb sehe
ich es als meine Aufgabe an, auch die bereits engagierten
Gewerkschaften für eine noch öffentlichkeitswirksamere
Unterstützung der Sozialwahlen zu gewinnen. In Einzelfäl-
len kann ich auch Brücken zwischen Abgeordneten und
Gewerkschaftern schlagen. Auf diese Weise entstehen auch
Gespräche zwischen gewerkschaftlichen Selbstverwaltern
und Politikern.
Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter arbeiten ehren-
amtlich – was ist das Besondere daran?
Rita Pawelski:
Die Ehrenamtlichkeit hat den großen Vorteil, dass die Selbst-
verwalter einem Beruf nachgehen können und deshalb
noch näher an den Problemen und der Lebenswirklichkeit
der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sind.
Klaus Wiesehügel:
Bei den immer größer werdenden Versicherungsträgern wird
die Arbeit für die Selbstverwalter immer anspruchsvoller.
Deshalb müssen sie selbst dafür sorgen, dass ihnen in ihrem
Sinne auch hauptamtlich qualifiziert zugearbeitet wird.
Welche Bedeutung hat für Sie die Sozialwahl im
Superwahljahr 2017?
Rita Pawelski:
Bei allen Wahlen geht es um die Angelegenheiten der Bürge-
rinnen und Bürger – und der Versicherten. Ich hoffe sehr, dass
sich die Wahlberechtigten von der Euphorie der allgemeinen
politischen Wahlen auch zur Stimmabgabe bei den Sozial-
wahlen motivieren lassen.
Klaus Wiesehügel:
Das Besondere an den Sozialwahlen ist, dass sie politisch
nicht so aufgeheizt sind. Es geht vor allem darum, dass die
Versicherten über die Vertreterinnen und Vertreter in ihrer
Renten- und Krankenkasse mitbestimmen können. Wir müs-
sen den Versicherten deutlich machen, dass sie nicht einfach
nur Kunde eines Versicherungskonzerns sind. Die „Kasse“
ist ihre „Kasse“, samt der Einfluss- und Mitbestimmungsmög-
lichkeiten, die man bei privaten Versicherungen nicht hat.
„Wir müssen den Versicherten deutlich machen, dass sie nicht einfach nur Kun-de eines Versicherungskonzerns sind.“
Das Gespräch in voller Länge auf www.sozialwahl.de
Die Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen
Seit 2015 ist Rita Pawelski, ehema-liges Mitglied des Bundestages für die CDU, Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. Ihr Stellvertreter ist Klaus Wiese-hügel, ehemaliges Mitglied des Bundestages für die SPD und ehe-maliger Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Die offizielle Aufgabe der Bundes-wahlbeauftragten liegt darin, den Wahlvorgang zu überwachen und für dessen korrekte Durchführung zu sorgen. Konkret heißt das: Die Bundeswahlbeauftragte steht im Kontakt mit den Sozialversiche-rungsträgern und ihren Wahlbü-ros. Sie vermittelt zwischen der Selbstverwaltung und dem Staat und ist für beide Seiten die zentra-le Kontaktperson. Zudem tritt sie öffentlich für die Teilnahme an der Sozialwahl ein.
12 13
Die häufigsten Fragen und Antworten
1 Wer ruft zur Wahl auf?
Zur Sozialwahl 2017 rufen vornehmlich die Deutsche
Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversiche-
rung Saarland und folgende Ersatzkassen auf: BARMER,
TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Eine Wahl findet zudem
auch bei einzelnen anderen Trägern statt. Erhalten Versi-
cherte sowohl von der Deutschen Rentenversicherung Bund
oder der Deutschen Rentenversicherung Saarland als auch
von ihrer Ersatzkasse Wahlunterlagen, so sind sie bei beiden
Versicherungsträgern wahlberechtigt.
2 Wie viele Wahl- berechtigte gibt es?
Es gibt über 51 Millionen Wahlberechtigte. Bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenver-
sicherung Saarland sind über 30 Millionen Versicherte und
Rentner wahlberechtigt, bei den Ersatzkassen insgesamt
über 21 Millionen Mitglieder.
3 Wer steht zur Wahl?
Die Sozialwahl ist eine Listenwahl und keine Personenwahl
wie etwa die Wahl der Direktkandidaten zum Deutschen
Bundestag. Bei der Sozialwahl stellen Organisationen, wie
zum Beispiel Gewerkschaften und andere Arbeitnehmer-
vereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen, und
Einzelpersonen ihre Kandidaten in Listen auf. Die Wahlbe-
rechtigten geben dann ihre Stimme für eine dieser Listen ab.
Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr
Sitze kann sie im Parlament mit ihren Kandidaten besetzen.
4 Wie funktioniert die Sozial- wahl bei den verschiedenen Versicherungsträgern?
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine Wahl mit Wahl-
handlung (Urwahl) vor, bei der die Wahlberechtigten ihre
Stimme für eine der verschiedenen Listen ihres Versiche-
rungsträgers abgeben können. Alternativ ist allerdings auch
eine Wahl ohne Wahlhandlung möglich. Dabei befinden sich
auf den zur Wahl stehenden Listen nicht mehr Bewerber, als
Sitze in der Selbstverwaltung (Parlament) zu vergeben sind.
Oder es wird sogar nur eine Vorschlagsliste eingereicht. Bei
dieser Art der Wahl geben die Versicherten keine Stimme ab,
die Vorgeschlagenen gelten automatisch als gewählt.
5 Wie wird gewählt?
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Das heißt, die Wähler
erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und
können die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksen-
den. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder
der Deutschen Rentenversicherung Saarland versichert und
Mitglied einer der Ersatzkassen ist, erhält zwei Wahlbriefe.
Egal, wie viele Wahlbriefe man erhält, es gilt: Pro Stimmzettel
darf nur eine Liste angekreuzt werden. Sonst ist die Stimme
ungültig. Entscheidend ist außerdem, dass die verschiedenen
Stimmzettel nicht in EINEN Wahlbriefumschlag kommen. Für
jeden Stimmzettel muss der Wahlbriefumschlag des jeweili-
gen Trägers genutzt werden, sonst ist die Stimme ungültig.
6 Warum kann man noch nicht online wählen?
Obwohl im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorge-
sehen, hat der Bundestag bisher noch kein Gesetz zur Ermög-
lichung von Online-Wahlen auf den Weg gebracht. Die Sozial-
wahl 2017 bleibt deshalb eine reine Briefwahl. Die Deutsche
Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung
Saarland und die Ersatzkassen setzen sich grundsätzlich für
die Einführung von Online-Wahlen ein, wobei die notwendige
Datensicherheit auf jeden Fall gewährleistet sein muss.
7 Wann wird gewählt?
Die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen per Post bis Mitte
Mai 2017. Sie können sofort wählen, wenn sie ihre Unterla-
gen erhalten haben. Die Frist endet mit dem 31. Mai 2017. An
diesem Tag müssen die Wahlunterlagen den Versicherungs-
trägern vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Posteingangs,
nicht der Tag des Poststempels. Für Mitglieder der BARMER
findet aufgrund der Fusion von BARMER-GEK und Deutscher
BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt.
BARMER-Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang Sep-
tember 2017. Die Frist endet am 4. Oktober 2017. An diesem
Tag müssen der BARMER die Wahlunterlagen vorliegen.
8 Wer darf wählen?
Bei der Sozialwahl dürfen Versicherte und Rentner der
Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Ren-
tenversicherung Saarland und Mitglieder der Ersatzkassen
wählen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet
haben. Da für Mitglieder der BARMER ein späterer Wahlter-
min stattfindet, sind dort alle Mitglieder, die am 1. Mai 2017
das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt.
9 Warum ist die Sozialwahl wichtig?
Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte und Rentner
ihren ehrenamtlichen Vertretern in der Selbstverwaltung
für ihre demokratische Arbeit den Rücken. Die Wahlberech-
tigten der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deut-
schen Rentenversicherung Saarland und der Ersatzkassen
machen damit von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch.
Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil
der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist seit 1953
bewährtes Modell des Interessenausgleichs und trägt damit
zur Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungen Deutsch-
lands und zum sozialen Frieden bei.
10 Wann und wie wird das Wahlergebnis festgestellt?
Nach dem 31. Mai 2017 beginnt die Ermittlung des Wahlergeb-
nisses. Dabei wird nach dem Verhältniswahlrecht (d’Hondt-
sches Höchstzahlverfahren) verfahren. Außerdem werden
nur Listen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Da die Zahl
der Wahlberechtigten bei den Sozialversicherungsträgern
unterschiedlich hoch ist, dauert die Stimmenauszählung un-
terschiedlich lange. Spätestens zwei Wochen nach Ende des
Wahlgangs sind jedoch in der Regel alle Stimmen ausgezählt.
Für Mitglieder der BARMER findet ein späterer Wahltermin
und damit auch eine spätere Stimmenauszählung statt.
11 Welche Kosten entstehen bei der Sozialwahl?
Zu jeder vom Gesetzgeber vorgesehenen Wahl gehören
Information und Aufklärung. Das gilt auch für die Sozialwahl,
die drittgrößte Wahl in Deutschland. Bei einer Briefwahl
entstehen die Hauptkosten durch Porto. Zudem entstehen
Kosten für die Produktion der Wahlunterlagen sowie für
Information und Aufklärung über die Sozialwahl. Bei der letz-
ten Sozialwahl 2011 lagen die Kosten pro Wahlberechtigtem
unter einem Euro.
14 15
Wir helfen Ihnen weiter: Informationen, Gesprächspartner, Kontakte
Deutsche Rentenversicherung BundDie Deutsche Rentenversicherung Bund ist Europas größter Rentenver-sicherungsträger und kümmert sich bundesweit um rund 23 Millionen Versicherte und fast 10 Millionen Rentner. Hauptaufgabe ist die Zahlung von Renten sowie die Durchführung von Rehabilitationsleistungen.
Dr. Dirk von der Heide, Pressesprecher10709 Berlin, Ruhrstraße 2Telefon: 030 / 86 58 91 78Fax: 030 / 86 52 73 79E-Mail: [email protected]: www.deutsche-rentenversicherung.de, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Deutsche Rentenversicherung Saarland Die Deutsche Rentenversicherung Saarland ist ein eigenständiger Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Hauptaufgabe ist wie bei allen Trägern der Deutschen Rentenversicherung die Zahlung von Renten sowie die Durchführung von Rehabilitationsleistungen. Außerdem ist sie Trägerin der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversi-cherung, die ein besonderes Versorgungssystem für Arbeitnehmer in metallverarbeitenden Betrieben des Saarlandes darstellt.
Petra Nickels, Pressesprecherin66111 Saarbrücken, Martin-Luther-Straße 2–4Telefon: 0681 / 30 93 407 Fax: 0681 / 30 93 284E-Mail: [email protected]: www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de
BARMER Die BARMER bietet ihren 9,4 Millionen Versicherten eine umfassende medizinische Versorgung, die weit über den gesetzlichen Leistungs- katalog hinausgeht. Qualität, Innovation und hochwertiger Kunden-service sind die Leitgedanken, die ihre tägliche Arbeit bestimmen. Die BARMER entstand am 1. Januar 2017 durch die Vereinigung der BARMER GEK und der Deutschen BKK. Ihr Haushaltsvolumen beträgt rund 36 Milliarden Euro.
Athanasios Drougias, Unternehmenssprecher42286 Wuppertal, Lichtscheider Straße 89Telefon: 0202 / 56 81 99 14 21Fax: 0202 / 56 81 99 14 59E-Mail: [email protected] Internet: www.barmer.de
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller Ersatzkassen, die fast 28 Millionen Menschen in Deutschland gegen Krankheit versichern. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 320 sowie weiteren 40 Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
Michaela Gottfried, Pressesprecherin10963 Berlin, Askanischer Platz 1Telefon: 030 / 26 93 11 200Fax: 030 / 26 93 12 915E-Mail: [email protected]: www.vdek.com
Techniker Krankenkasse (TK)Die Techniker Krankenkasse (TK) ist ein leistungsfähiger und moderner Gesundheitsdienstleister. Sie vertritt die Interessen von bundesweit 9,8 Millionen Versicherten und setzt sich für ein leistungsstarkes, nachhaltig finanzierbares und auf Wettbewerb basierendes Gesund-heitssystem ein. Für ihre Kunden ist die TK an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar.
Dorothee Meusch, Pressesprecherin22305 Hamburg, Bramfelder Straße 140Telefon: 040 / 69 09 17 83E-Mail: [email protected] Internet: www.tk.de
DAK-GesundheitDie DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Kranken- kassen Deutschlands und zugleich mit über 240 Jahren Erfahrung eine der traditionsreichsten. Sie engagiert sich vorausschauend für die Gesundheit ihrer 5,9 Millionen Versicherten. Mit starken Leistungen zum Gesundbleiben und Gesundwerden ist die DAK-Gesundheit 365 Tage im Jahr an der Seite ihrer Kunden. Ein Leben lang.
Jörg Bodanowitz, Pressesprecher20097 Hamburg, Nagelsweg 27–31Telefon: 040 / 23 96 14 09Fax: 040 / 23 96 22 19E-Mail: [email protected] Internet: www.dak.de/presse
KKHMit rund 1,8 Millionen Versicherten zählt die KKH Kaufmännische Krankenkasse als eine der größten bundesweiten Krankenkassen zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversiche-rung. Die Betreuung der Versicherten wird flächendeckend in allen 16 Bundesländern durch 110 Servicestellen sichergestellt.
Daniela Preußner, Pressesprecherin30625 Hannover, Karl-Wiechert-Allee 61Telefon 0511 / 28 02 16 10Fax: 0511 / 28 02 16 99E-Mail: [email protected] Internet: www.kkh.de
hkkDie hkk (Handelskrankenkasse) zählt mit mehr als 520.000 Versicher-ten zu den 20 größten bundesweit wählbaren gesetzlichen Kranken-kassen. Die hkk legt großen Wert auf eine hohe Kundenzufriedenheit, Leistungs- und Servicequalität sowie modernes Management.
Holm Ay, Pressesprecher28195 Bremen, Martinistraße 26Telefon: 0421 / 36 55 10 00Fax: 0421 / 36 55 99 10 00E-Mail: [email protected] Internet: www.hkk.de
Das Onlineportal zur Sozialwahl 2017
finden Sie unter www.sozialwahl.de
Auf ihren eigenen Homepages informieren
die Deutsche Rentenversicherung Bund, die
Deutsche Rentenversicherung Saarland sowie
die Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesund-
heit, KKH und hkk über die Sozialwahl und
die Selbstverwaltung in ihren Unternehmen:
Informations-angebote
Als Serviceeinrichtung der Deutschen Renten-
versicherung Bund, der Deutschen Renten-
versicherung Saarland und der Ersatzkassen
BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk
bietet das Infobüro Sozialwahl Informationen
zur Sozialwahl 2017 und zur Selbstverwaltung
aus erster Hand. Journalisten finden hier Unter-
stützung bei ihrer Redaktionsarbeit: Textange-
bote, Vermittlung von Interviewpartnern und
Experten, Bereitstellung von Statements/O-Tönen.
Das Infobüro Sozialwahl ist von
Montag bis Freitag in der Zeit von
9:00 bis 18:00 Uhr für Fragen erreichbar:
Telefon: 030 / 24 08 66 10
E-Mail: [email protected]
Infobüro Sozialwahl
Termine Termine BARMER
25.04.–11.05.17 Zustellung der Wahlunterlagen
31.05.17 Stichtag der Sozialwahl
Ende Juni 2017 Veröffentlichung der
vorläufigen Wahlergebnisse
Ende November 2017 Bekanntmachung des end-
gültigen Wahlergebnisses
durch den Wahlausschuss
01./02.09.17 Versand der Wahlunterlagen
bei der BARMER
04.10.17 Stichtag der Sozialwahl bei der BARMER
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sozialwahl
www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de
www.vdek.com
www.barmer.de/sozialwahl
www.presse.tk.de/sozialwahl
www.dak.de/sozialwahl
www.kkh.de/sozialwahl
www.hkk.de
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Mai
Jun
Okt
Sept Nov
Wer wir sind
Impressum:
Verantwortlich für den Inhalt:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Pressesprecher: Dr. Dirk von der Heide
Ruhrstraße 2, 10704 Berlin
Tel.: 030 / 86 58 91 78
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin: Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Tel.: 030 / 26 93 11 200
Konzept und Redaktion:
A&B One Kommunikationsagentur GmbH
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