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1von2 CEVI REGIONALVERBAND AG-SO-LU-ZG “9 1 Spesenreglement des Cevi Regionalverbands Aargau-Solothurn-Luzern-Zug (Regionalverband AG-SO-LU-ZG der Christlichen Vereine Junger Frauen und Männer) 3.2. Geltungsbereich Dieses Spesenreglement gilt für alle Mitarbeitenden des Cevi Regionalverbands AG-SOLU-ZG, die Freiwilligenarbeit leisten. Dies sind insbesondere die Mitglieder des Vorstands und der Arbeitsgruppen (gem. Statuten) und MitarbeiterInnen in Projektgruppen und Kursangeboten. Ausgenommen sind die Freiwilligen in den Ortsgruppen. Die Freiwilligenarbeit erfolgt unentgeltlich. Definition des Spesenbegriffs Als Spesen gelten die Auslagen, die ihm Rahmen der Freiwilligenarbeit anfallen und nicht als Sachkosten einem Angebot oder Projekt zugeordnet werden können. Dies sind insbesondere Reisekosten, Telefongebühren, Portogebühren, Verpflegungskosten bei auswärtigen Einsätzen, welche mehr als 4 Stunden dauern, Übernachtungskosten bei Einsätzen die mehr als einen Tag dauern oder die Benützung von privater Einrichtung zur Ausübung der Freiwilligenarbeit (Büroeinrichtung, Computer, Internetzugang etc.). Spesenrückerstattung . Grundsatz Der Cevi Regionalverband AG-SO-LU-ZG vergütet grundsätzlich nicht die effektiven Ausgaben pro Ereignis, sondern ein berechneter Pauschalbeitrag, welcher die unter Punkt 2. genannten Kosten deckt. Den Mitgliedern des Vorstands werden pro Kopfjährlich Pauschalspesen in der Höhe des unter Punkt 3.2. genannten Betrags ausbezahlt. Pro Arbeitsgruppe werden jährlich Pauschalspesen gemäss Punkt 3.2. ausbezahlt, welche die Auslagen aller Arbeitsgruppenmitglieder unter Punkt 2. decken. An Projektgruppen und Kursleitungsteams werden keine Pauschalspesen ausgerichtet. Projektmitarbeitenden und Kursmitarbeitende können Spesen gemäss Punkt 2. mittels Spesenformular und Einzelbelegen über das Projekt/den Kurs abrechnen. Pauschalspesen Vorstand Den Mitgliedern des Vorstands werden jährlich die folgenden Pauschalspesen vergütet: . 100.- Franken fürjedes Vorstandsmitglied (inkl. Präsidium) . 200.Franken zusätzlich für das Präsidium (pro Person CoPräsidium) . 250.- Franken pro Arbeitsgruppe Die damit getätigten Ausgaben gemäss Punkt 2. und 3.1 müssen nicht belegt werden. ). °£fl?ifl

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CEVI REGIONALVERBAND‚ AG-SO-LU-ZG

“91Spesenreglementdes Cevi Regionalverbands Aargau-Solothurn-Luzern-Zug(Regionalverband AG-SO-LU-ZG der Christlichen Vereine Junger Frauen und Männer)

3.2.

GeltungsbereichDieses Spesenreglement gilt für alle Mitarbeitenden des Cevi Regionalverbands AG-SO‑LU-ZG, die Freiwilligenarbeit leisten.Dies sind insbesondere die Mitglieder des Vorstands und der Arbeitsgruppen (gem. Sta‑tuten) und MitarbeiterInnen in Projektgruppen und Kursangeboten. Ausgenommen sinddie Freiwilligen in den Ortsgruppen.

Die Freiwilligenarbeit erfolgt unentgeltlich.

Defini t ion des Spesenbegri ffsAls Spesen gelten die Auslagen, die ihm Rahmen der Freiwilligenarbeit anfallen und nichtals Sachkosten einem Angebot oder Projekt zugeordnet werden können. Dies sind insbe‑sondere Reisekosten,Telefongebühren, Portogebühren,Verpflegungskosten bei auswär‑tigen Einsätzen, welche mehr als 4 Stunden dauern, Übernachtungskosten bei Einsätzendie mehr als einen Tag dauern oder die Benützungvon privater Einrichtungzur Ausübungder Freiwilligenarbeit (Büroeinrichtung, Computer, Internetzugangetc.).

Spesenrückerstat tung. Grundsatz

Der Cevi Regionalverband AG-SO-LU-ZG vergütet grundsätzlich nicht die effektiven Aus‑gaben pro Ereignis, sondern ein berechneter Pauschalbeitrag,welcher die unter Punkt 2.genannten Kosten deckt.

Den Mitgliedern des Vorstands werden pro Kopfjährlich Pauschalspesen in der Höhe desunter Punkt 3.2. genannten Betrags ausbezahlt.

Pro Arbeitsgruppe werden jährlich Pauschalspesen gemäss Punkt 3.2. ausbezahlt, welchedie Auslagen aller Arbeitsgruppenmitglieder unter Punkt 2. decken.

An Projektgruppen und Kursleitungsteams werden keine Pauschalspesen ausgerichtet.Projektmitarbeitenden und Kursmitarbeitende können Spesen gemäss Punkt 2. mittelsSpesenformular und Einzelbelegen über das Projekt/den Kurs abrechnen.

Pauschalspesen VorstandDen Mitgliedern des Vorstands werden jährlich die folgenden Pauschalspesen vergütet:

. 100.- Franken fürjedes Vorstandsmitglied (inkl. Präsidium)

. 200.‐ Franken zusätzlich für das Präsidium (pro Person Co‐Präsidium)

. 250.- Franken pro Arbeitsgruppe

Die damit getätigten Ausgaben gemäss Punkt 2. und 3.1müssen nicht belegt werden.

).

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CEVI REGIONALVERBAND

@‘3.3.

AG-SO-LU-ZG Stand 04.05.2019

Übr ige SpesenWeitere Ausgaben, welche die Freiwilligen tätigen müssen um ihre Aufgabe auszuführen(z.B. Flugreisen,Konferenzkosten,Anschaffungvon Literatur undArbeitsmaterial) werdennach Rücksprache mit dem Vorstand und Genehmigung durch ebendiesen in der Höheder tatsächlichen Auslagen vergütet.

Der Vorstand hat die Möglichkeit Spesen zu genehmigen, welche den Pauschalbetragübersteigen. Dabeigelten die Tarife des Spesenreglements für NPO'S der SchweizerischenSteuerkonferenz:

. Fahrkosten: ÖVBillett 2. Klasse zum 1/z Tarif0 Auto: sFr. -.70/km, sofern die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht

möglich ist. Verpflegungskosten: nach realen Aufwänden bis max. sFr. 30.- pro Mittagessen

und sFr. 35.- pro Nachtessen. Übernachtungskosten: nach realen Aufwänden, gemäss Absprache mit Vor‑

stand

Beteiligungen und Vergütungen an funktionsbezogenen Weiterbildungen und deren Be‑gleitkosten (Reise, Verpflegung) sind dem Ehrenamtlichenkonzept zu entnehmen.

. Wei te re AusgabenWeitere Ausgaben (Anerkennungsgeschenke, Weiterbildungen, Dankesanlässe etc.) zu‑gunsten der Freiwilligen im Cevi Regionalverband AG-SO‐LU-ZG, welche nicht als Spesengelten, werden im «Ehrenamtlichen Konzept» geregelt.

. . SpesenauszahlungDie Auszahlung der Pauschalspesen erfolgt nach der Zustimmung zum Budget des laufen‑den Jahres durch die jährlich stattfindende Delegiertenversammlung.Übrige Ausgaben können über das Formular «Spesenabrechnung» abgerechnet werden.

LohnausweisAuf das Ausstellen eines Lohnausweises wird verzichtet, da das Spesenreglement denGrundlagen des Spesenreglements für NPO'S der Schweizerischen Steuerkommission ent‑spricht.

Gü l t igke i tDas Spesenreglement gilt als intern vom Vorstand genehmigtes Reglement, welches aufVerlangen den Steuerbehörden vorgelegt wird.

Inkraf t t re tenDieses Spesenreglement tritt rückwirkend per 01.01.2019 in Kraft.

Olten, 2.Juli 2019 Jana Voboril, Präsidentin