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Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Staatliche Aufsicht über das Kernkraftwerk Biblis Jahresbericht 2018

Staatliche Aufsicht über das Kernkraftwerk Biblis ... · zes zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber

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Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Staatliche Aufsicht über das Kernkraftwerk Biblis

Jahresbericht 2018

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung 4 Anlagenstatus 4 2.1 Blöcke A und B ................................................................................................................. 4

2.2 Standort-Zwischenlager, Übergang an BGZ ..................................................................... 5

2.3 Personalentwicklung am Standort, neue Organisation ..................................................... 5

2.4 Kosten der staatlichen Aufsicht ........................................................................................ 6

6 3.1. Kernbrennstoffentsorgung Block B .................................................................................. 6

3.2 Primärkreisdekontamination Block A und B ...................................................................... 7

3.3 Errichtung Pufferlagerfläche L3 ........................................................................................ 7

3.4 Modernisierung des Dekontraums im Block A .................................................................. 8

3.5 Brandschutzdokumentation .............................................................................................. 8

3.6 Integriertes Managementsystem der Betreiberin .............................................................. 9

3.7 Genehmigungsverfahren nach § 7 Abs. 3 AtG; 2. Abbauantrag ..................................... 10

3.8 Errichtungsaufsicht Zwischenlager zur Lagerung radioaktiver Abfälle (LAW-2) .............. 10

4 Überwachungstätigkeiten 11 4.1 Stillsetzungs- und Abbaumaßnahmen ............................................................................ 11

4.2 Wiederkehrende Prüfungen und Betriebsbegehungen ................................................... 13

4.3 Strahlenschutz ............................................................................................................... 16

4.3.1 Emissionsüberwachung .............................................................................................. 16

4.3.2 Immissionsüberwachung ............................................................................................. 18

4.3.3 Strahlenschutzüberwachung des Personals ................................................................ 18

4.4 Fachkunde und Zuverlässigkeit des Personals ............................................................... 20

4.5 Entsorgung und Transporte ............................................................................................ 21

4.5.1 Radioaktive Abfälle ...................................................................................................... 21

4.5.2 Entsorgungskampagnen.............................................................................................. 21

4.5.3 Freigaben .................................................................................................................... 22

4.5.4 Herausgaben ............................................................................................................... 22

4.5.5 Transporte ................................................................................................................... 22

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4.6 Meldepflichtige Ereignisse und Weiterleitungsnachrichten ............................................. 23

4.7 Deckungsvorsorge ........................................................................................................ 24

5 Notfallschutz und Krisenvorsorge 24 6 Zusammenfassung 25

Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................ 26

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Einleitung Am Standort des Kernkraftwerkes Biblis befinden sich zwei Druckwasserreaktoren, die eine elekt-rische Leistung von ca. 1200 MW (Block A) bzw. ca. 1300 MW (Block B) hatten. Mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06.08.2011 ist deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen. Seit Erteilung der Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 AtG am 30.03.2017 und deren In-anspruchnahme zum 01.06.2017 befinden sich die Blöcke im Restbetrieb. Des Weiteren befinden sich am Standort zwei Lager für radioaktive Reststoffe und Abfälle (LAW-1 und LAW-2) und ein Zwischenlager für die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente (SZL). Diese Anlagen unterliegen nach § 19 des Atomgesetzes der staatlichen Überwachung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz. Der vorliegende Jahresbericht ist eine Zusammenfassung der Überwachungstätigkeiten und de-ren wesentlichen Ergebnisse des Jahres 2018.

Anlagenstatus 2.1 Blöcke A und B Die Blöcke A und B befinden sich seit Inanspruchnahme der „Genehmigungen zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Biblis“ zum 01.06.17 im Restbetrieb. Block A ist seit November 2016 kernbrennstofffrei. In Block B wurde die Brennelement-Entladekampagne fortgeführt. In 2018 wurden insgesamt 10 CASTOR-Behälter beladen, abgefertigt und ins Standort-Zwischenlager verbracht. Der Kraft-werksblock ist seit dem 23.09.2018 brennelementfrei. In Block B wurde die zur Inspektion einer Hauptkühlmittelpumpe unterbrochene Primärkreisde-kontamination fortgesetzt und am 15.02.18 abgeschlossen. Nach einem zusätzlichen „Ten-sidschritt“ wurde ein Dekontfaktor von 109 erreicht. In Bezug auf den Abbau der Anlage lag ein Schwerpunkt der Tätigkeiten auf der Schaffung der Abbau-Infrastruktur. Maßnahmen wie die Umrüstung des Dekontraums in Block A, die Schaffung von Lagerflächen, Austausch der Verdampfer, Errichtung von Container-Schaltanlagen wurden begutachtet oder waren in Umsetzung. Erste Abbaumaßnahmen (Lagergestelle für neue Brennelemente, Abbau von Wasserstoffrekom-binatoren in Block A) wurden abgeschlossen. In Block A wurden die Hauptkühlmittelleitungen de-montiert. Der Abbau der TF-Kühler wurde fortgesetzt. Weitere Maßnahmen wie z.B. die Demon-tage der Dampferzeuger in Block A wurden behördlich freigegeben. Im Berichtsjahr konnten auf der Basis von sicherheitstechnischen Bewertungen des aktuellen An-lagenzustandes auch eine Vielzahl von Änderungen, GRS-Weiterleitungsnachrichten und Melde-pflichtigen Ereignissen abgeschlossen werden.

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Für Block A wurde am 25.04.2017 der Anwendung der Anlage 4 der AtSMV zugestimmt. Für Block B war weiterhin die Anlage 1 der AtSMV gültig. Im Berichtszeitraum wurden der Aufsichtsbehörde vier meldepflichtige Ereignisse für Block B an-gezeigt. In Block A ist kein meldepflichtiges Ereignis eingetreten. Der Generator im Maschinenhaus des Blocks A wurde auch im Berichtsjahr zur Regelung der Blindleistung im Stromnetz (sogenannter Phasenschieber) betrieben. Er trug damit weiterhin maßgeblich zur Netzstabilität im Rhein-Main-Neckar-Gebiet bei. Der Phasenschieberbetrieb wurde zum 31.12.2018 beendet. 2.2 Standort-Zwischenlager, Übergang an BGZ Das Standortzwischenlager (SZL) wurde am 22.09.2003 gemäß § 6 AtG (Aufbewahrungsgeneh-migung) vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigt. Die letzte (8.) Änderungsgenehmi-gung (Köchergenehmigung) wurde am 14.06.2018 erteilt. Im Rahmen der Umsetzung des Geset-zes zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsÜG) wurde nach § 3 Abs. 1 S. 1 zum 01.01.2019 die Verantwortung für das Standort-Zwischenlager (SZL) Biblis vom bisherigen Betreiber RWE Nuclear GmbH (RWE) an die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) als Dritten im Sinne des § 2 Abs. 1 EntsÜG übertragen. In 2018 waren hierzu einige Vorbereitungen erforderlich, da nach der Übertragung die in Bezug auf den bisherigen Betreiber erteilten Genehmigungen, Erlaubnisse, solche Entscheidungen ergänzende Anordnungen nach § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes und Zulassungen nach § 2 Abs. 1 S. 1 Ent-sÜG für und gegen die BGZ gelten. Für die atomrechtliche Aufsichtsbehörde bedeutete dies die Prüfung der Änderungen der Dienstleistungen durch das KKW Biblis (Leistungsscheine), die in der NB 13 der SZL Genehmigung verankert sind sowie die Prüfung der Änderungen der Perso-nellen Betriebsorganisation und der Fachkunde der verantwortlichen Personen. Die Vorgänge konnten im Dezember 2018 abgeschlossen werden. Im Nachgang erfolgt in 2019 die weitere An-passung der Betriebsordnungen an den neuen Genehmigungsinhaber. Ein entsprechender An-trag wurde bereits von der BGZ eingereicht. Zum Stichtag 31.12.2018 lagerten im SZL 101 beladene CASTOR-V/19-Lagerbehälter und 138 beladene Mosaik-Behälter Gemäß § 3 Abs. 1 EntsÜG wurde das SZL Biblis zum 01.01.2019 von der RWE Nuclear GmbH auf die BGZ mbH als Genehmigungsinhaber übertragen. Das operative Geschäft wird für eine Übergangszeit von der RWE Nuclear GmbH über soge-nannte Leistungsscheine weitergeführt, bis die Autarkie des SZL hergestellt sein wird. Damit un-terliegen am Standort Biblis nunmehr zwei Betreiber der atomrechtlichen Aufsicht. 2.3 Personalentwicklung am Standort, neue Organisation Aufgrund des Übergangs der Anlage vom Leistungsbetrieb in den Nichtleistungsbetrieb und da-nach in den Restbetrieb werden von der Anlagenbetreiberin die Abläufe im Kraftwerk Biblis fort-laufend optimiert und das Stammpersonal gemäß einem festgelegten Eigenpersonalbedarfsplan sukzessive reduziert. Randbedingungen für die Solldimensionierungsplanung waren in 2018 die

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Brennelementfreiheit von Block B und die Einführung einer neuen Organisation mit einem 2-Säu-lenmodell mit den Hauptabteilungen Abbau (A) und Überwachung (Ü). Durch die neue Organisa-tion wurde auch verdeutlicht, dass der Schwerpunkt nunmehr auf Abbau und Überwachung liegt. Die Abbautätigkeiten werden überwiegend an Fachfirmen vergeben, die dafür ihr eigenes Perso-nal (Fremdpersonal) einsetzen.

RWE hat zudem ein Projekt gestartet (WIR), welches das Ziel hat, die Strukturen und Prozesse innerhalb der RWE Nuclear auf den Rückbau auszurichten. Die Prozesse sollen optimiert und eine Clusterung und Taktung der Rückbaumaßnahmen erreicht werden (End-to-End Prozess).

Die Planung und der Stand der Ausführung wurden in den Aufsichtsgesprächen von RWE vorge-stellt und deren Auswirkungen auf die zeitliche Abwicklung von Vorgängen diskutiert.

Insgesamt ist festzustellen, dass sich aus der Personalreduzierung – wie auch in 2017- derzeit keine Anzeichen erkennen lassen, dass die Betreiberin ihren gesetzlichen Aufgaben nicht nach-kommen kann. Die Behörde wird diese Entwicklung im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit weiterver-folgen. 2.4 Kosten der staatlichen Aufsicht Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Gebührenerhebung für die gebührenpflichtigen Tätigkeiten der atomrechtlichen Aufsicht quartalsweise. Die Höhe der Gebühr wird jeweils nach Beendigung ei-nes Quartals ermittelt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 17.10.2000 wurde durch eine ergän-zende Vereinbarung vom 22.08.2016 entsprechend geändert. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 616.853,63 Euro erhoben, davon entfielen für die gebühren-pflichtigen Aufsichtstätigkeiten für das Standortzwischenlager (SZL) am Standort Biblis 50.104,34 Euro. Der Berechnung der Aufsichtsgebühren werden zugrunde gelegt:

1. die Jahresarbeitstage, 2. die Arbeitszeitverordnung, 3. die Eingruppierung/Besoldung, 4. die individuelle Arbeitszeit, 5. der personenbezogene %-Anteil für Aufsichtstätigkeiten.

3. Tätigkeitsschwerpunkte 3.1. Kernbrennstoffentsorgung Block B Zur Erreichung der Kernbrennstofffreiheit von Block B hat RWE die in 2017 begonnene CAS-TOR-Kampagne im Block B am 17.05.2018 fortgesetzt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 10

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TLB CASTOR V/19 abgefertigt. Zum Ende des Berichtsjahres 2018 befanden sich keine Brenn-elemente mehr im Block B des Kernkraftwerks Biblis. Die Kernbrennelementfreiheit war am 23.09.2018 erreicht. Die Abfertigung der 10 Behälter im Berichtsjahr im Block B erfolgte, von klei-neren Störungen abgesehen, problemfrei. Des Weiteren wurde die Entsorgung der 274 Sonderbrennstäbe im BE-Becken von Block B vor-bereitet. Hierzu wurden die Sonderbrennstäbe im Berichtsjahr in 9 Köcher für Sonderbrennstäbe (KSBS) eingestellt. Die KSBS wiederum werden in 2019 trockenabgefertigt (entwässert, ver-schweißt) und anschließend in einem weiteren TLB CASTOR V/19 in das Standortzwischenlager verbracht. Mit Verbringung des letzten TLB CASTOR V/19 in das Standortzwischenlager wird in 2019 die Kernbrennstofffreiheit für den Block B erreicht werden. 3.2 Primärkreisdekontamination Block A und B Zur Minimierung der Strahlenbelastung des Personals hat die Anlagenbetreiberin in beiden Kraft-werksblöcken eine chemische Primärkreis-Dekontamination (Full System Decontamination - FSD) durchgeführt. Die Dekontamination des Blocks A wurde 2016 mit einem Dekontfaktor von 90,2 abgeschlossen. Zur weiteren Verringerung der Strahlenbelastung wurde eine Wasser-Hockdruckdekontamination des Primärkreises durchgeführt, die in 2018 abgeschlossen wurde. Mit der Primärkreisdekontamination in Block B wurde im Oktober 2017 begonnen. Sie wurde nach 4 Zyklen für die Inspektion einer Hauptkühlmittelpumpe unterbrochen. Diese Inspektion bestätigte die Materialverträglichkeit des angewendeten Verfahrens. Die Dekontamination wurde im Januar 2018 fortgesetzt und am 15.02.2018 nach 19 Zyklen und einem „Tensid-Schritt“ abgeschlossen. Der Materialabtrag lag unterhalb der vorgegebenen Grenzwerte. Der erreichte Dekontfaktor nach den 19 Zyklen betrug 85. Durch ein Spülprogramm und einen Reinigungsschritt mit einem speziellen Tensid konnte der Dekontfaktor auf 109 gesteigert werden. Die ausgetragene Aktivität lag über der vorher erstellten Schätzung. Nachlaufend hat RWE in Betreibereigenverantwortung ebenfalls eine Wasser-Hochdruckdekonta-mination vorgesehen, die voraussichtlich in 2019 stattfinden wird. 3.3 Errichtung Pufferlagerfläche L3 Während des Abbaus des Kraftwerks Biblis werden radioaktive Stoffe zwischen dem Abbau und der Bearbeitung bzw. Behandlung oder zum Zweck der Transportbereitstellung in 20-Fuß-Contai-ner eingelagert und auf ausgewiesenen Lagerflächen abgestellt. Neben den bereits bestehenden Lagerflächen L1 (3315 m2) und der Lagerfläche am LAW-1-Lager (470m2) wurde am 08.07.2016 die Errichtung der Transportbereitstellungsfläche L3 mit ca. 4700m2 beantragt. Die Lagerfläche zwischen beiden Reaktorblöcken dient neben der Transportbereitstellung der Abwicklung folgen-der logistischer Maßnahmen:

- Bereitstellung von verpackten radioaktiven Reststoffen bzw. Abfällen zur externen Bearbei-tung / Behandlung (Abgabe oder Rücknahme) in Containern

- Abwicklung von Radioaktivtransporten von Großkomponenten (Abtransporte) - Bereitstellung freigegebener/konventioneller Reststoffe bis zur Entsorgung

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Am 30.11.2016 wurde die Baugenehmigung von der Baubehörde des Kreis Bergstraße erteilt. Am 17.07.2017 wurde mit den Bauarbeiten begonnen, 2018 wurden die Arbeiten abgeschlossen. Am 30.08.2018 bestätigte die Baubehörde die Errichtung der Transportbereitstellungsfläche L3. Durch eine erhöhte Lagerflächenoberkante (91,4m üNN) gegenüber dem übrigen Kraftwerksge-lände (91,0m üNN), die konstruktionsbedingte Höhendifferenz zwischen Aufstellfläche und Boden der 20-Fuss-Container sowie über interne Regelungen wird ein (Über)fluten der Container bei ei-nem Bemessungshochwasserstand von 91,5m üNN verhindert. Für die Nutzung der Lagerfläche gilt eine interne Limitierung des radioaktiven Inventars auf 3,5E+10 Bq, wodurch die Anforderungen des §80 StrlSchG an die Summe der effektiven Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung erfüllt werden.

3.4 Modernisierung des Dekontraums im Block A Zur Modernisierung des Dekontraums im Reaktorhilfsanlagengebäude von Block A wurde bean-tragt, den Dekontraum zu vergrößern, technisch leistungsfähiger auszustatten und einen Durch-gang zur Heißen Werkstatt zu schaffen. Entsprechend wurden auch die Hilfssysteme zur Strom-versorgung, Medienversorgung und -entsorgung sowie die Transporteinrichtungen angepasst und teilweise aus Platz- und Logistikgründen räumlich umverlegt. Ein Teil der benötigten Hilfssys-teme ist in einer neu errichteten Einhausung an der Außenwand des Reaktorhilfsanlagengebäu-des untergebracht. Die neuen Dekontaminationseinrichtungen bestehen hauptsächlich aus zwei neuen Dekontami-nationskammern mit einer Mittel- und Ultrahochdruck-Nassstrahleinrichtung und einer gemeinsa-men Zugangsschleuse, einem Ultraschallbad und einer Dekontaminationswanne mit Arbeitstisch. Durch die vorgesehene Druckstaffelung zwischen den unterschiedlichen Strahlenschutzberei-chen wird die Verschleppung radioaktiver Stoffe mit der Raumluft verhindert. Zusätzlich wird durch die neuen Rückhalteeinrichtungen (z.B. Armaturen mit Barrierefunktion) der Einschluss der radioaktiven Stoffe sichergestellt. Die Einrichtungen wurden 2018 installiert. Die Inbetriebsetzung unter Gutachterbeteiligung wird in 2019 stattfinden. 3.5 Brandschutzdokumentation Entsprechend den Vorgaben der KTA 2101.1 ist für Kernkraftwerke ein Brandschutzkonzept zu entwickeln und zu dokumentieren, in dem die aus konventionellen/baurechtlichen Regelwerken erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sowie die zur Einhaltung der kerntechnischen Schutz-ziele zusätzlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Für das KKW Biblis wurde bereits bei der Planung der Kraftwerksanlage ein Brandschutzkonzept entwickelt und dokumentiert. Dieses praktizierte Brandschutzkonzept wurde von RWE im Verlauf der weiteren Betriebsjahre aufgrund von Optimierungen, baulichen Änderungen, Aktualisierungen im Regelwerk und nicht zuletzt durch die Änderung des Anlagenzustandes weiterentwickelt. Mit Beendigung des Leistungsbetriebes des KKW Biblis gemäß der 13. AtG-Novelle vom August 2011 wurde vereinbart, eine Brandschutzdokumentation - bestehend aus Brandschutzplänen und Feuerwehreinsatzplänen - zu erstellen, in der der in den Gebäuden vorhandene bauliche und an-lagentechnische Brandschutz etagenweise visualisiert ist und Abweichungen vom Regelwerk dar-gestellt und bewertet sind.

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Die Vorlage der Brandschutzdokumentation wurde auch als Nebenbestimmung in den Stillle-gungs- und Abbaugenehmigungen der Kraftwerksblöcke gefordert: „Rechtzeitig vor Durchführung von Abbau- oder Änderungsmaßnahmen in den atomrechtlich relevanten Gebäuden ist die vom Sachverständigen der Behörde positiv geprüfte Brandschutzdokumentation für das jeweilige Ge-bäude vorzulegen.“ Die Pläne wurden von RWE sukzessive erstellt und in 2017 geprüft. Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit und damit die Erfüllung der Nebenbestimmung wurde jeweils von der atomrechtlichen Aufsicht bestätigt. Die Brandschutzdokumentation ist gemäß den Nebenbestimmungen 3.5 der Stilllegungs- und Ab-baugenehmigungen an den Abbaufortschritt anzupassen und jährlich auf Aktualität zu prüfen. Um dieser Nebenbestimmung zu genügen, hat RWE die aktualisierten Pläne für Block A im Juli und für Block B im September 2018 vorgelegt. Die Bewertung hat ergeben, dass die Pläne voll-ständig angepasst wurden und den aktuellen Stand in der Anlage darstellen. Im November hat RWE einen Antrag eingereicht, um das Brandschutzkonzept des Reaktorge-bäudes von Block A an den sich aufgrund des Abbaus ändernden Anlagenzustand anzupassen. Dieser Antrag wird zurzeit bewertet. 3.6 Integriertes Managementsystem der Betreiberin Das integrierte Managementsystem bildet mit seiner prozessorientierten Struktur alle erforderli-chen Prozesse und Instrumente sowie deren Zusammenwirken im Qualitäts-, Sicherheits- und Alterungsmanagement ab, mit dem Ziel, ein geschlossenes und damit lernfähiges Management-system zu erreichen. Als Prüfgrundlagen finden Berücksichtigung: KTA 1401 (Allgemeine Forde-rungen zur Qualitätssicherung), KTA 1402 (Integriertes Managementsystem zum sicheren Be-trieb von Kernkraftwerken, KTA 1404 (Dokumentation beim Bau und Betrieb von Kernkraftwer-ken) sowie die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke. Hinsichtlich der KTA 1403 (Alterungsma-nagement in Kernkraftwerken) wurde die Prüfung des Alterungsmanagements seit Erreichen der Brennelementfreiheit beendet. Die Alterung technischer Einrichtungen für beide Blöcke wird im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen und der Instandhaltung betrachtet. Die nicht-techni-schen Aspekte der Alterung (Dokumentation, Personal) werden im aufsichtlichen Verfahren ver-folgt. Die Wirksamkeit des Managementsystems wird von der RWE Nuclear GmbH durch Audits zum Betriebsgeschehen, Reviews, interne Vorgesetztenkontrolle, Prozessbewertung und Indikatoren überprüft. Am Standort Biblis überzeugt sich der Leiter der Anlage im Rahmen des Management Reviews von der Wirksamkeit des Managementsystems und legt neue Ziele und Maßnahmen für den Folgezeitraum fest. Die Ergebnisse des prozessorientierten Managementsystems werden in Jahresberichten zum Integrierten Managementsystem festgehalten und dem HMUKLV vorgelegt. Jährlich findet eine Betriebsbegehung zu den Fachgebieten Sicherheitsmanagement, Qualitätssi-cherung, Anlagendokumentation und Fachkunde statt, in welchen die atomrechtliche Aufsichtsbe-hörde und deren Gutachter anhand von Einzelthemen die Wirksamkeit der Managementsysteme überprüfen. Hinsichtlich der Forderungen der KTA 1401, 1402 und 1404 wurden bei der Betriebsbegehung 2018 keine Abweichungen am integrierten Managementsystems sowie den Aktivitäten der RWE

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Nuclear GmbH, die sicherheitstechnische Bedeutung haben, festgestellt. Bei einigen Prozes-sen/Elementen wurden Hinweise und Empfehlungen gegeben, die zur Optimierung des integrier-ten Managementsystems und der Prozessabläufe von Kraftwerk und Zentrale beachtet werden sollten, deren Umsetzung jedoch keine Voraussetzung für den sicheren Restbetrieb der Anlage ist. 3.7 Genehmigungsverfahren nach § 7 Abs. 3 AtG für die Blöcke A und B, 2. Abbauantrag Die RWE-Nuclear GmbH als Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis hat am 22. Januar 2018 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), jeweils einen zweiten Antrag zum Abbau von Anlagenteilen der Blöcke A und B des Kraftwerks Biblis nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes ein-gereicht. Diese beantragten Vorhaben gelten gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S.94) zuletzt geän-dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) als Änderung eines UVP pflichtigen Vorhabens i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG. Auch wenn der Gegenstand der zweiten Abbauanträge technisch keine Änderung darstellt, da die Vorhaben von vornherein so konzipiert waren, unterwirft das UVPG die hier vorliegenden Fälle der „einzelnen Maßnahmen …zum Ab-bau der in Halbsatz 1 bezeichneten Anlagen oder von Anlagenteilen“ im Wege einer gesetzlichen Fiktion den Regelungen von Änderungsvorhaben. Die Behörde muss also im Rahmen einer all-gemeinen Vorprüfung ermitteln, ob die einzelnen Abbaumaßnahmen („Änderung“) zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kön-nen. Schon vorliegende Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen bezieht die Behörde in die Vorprüfung ein. Zur Vorbereitung der Vorprüfung ist der Vorhabenträger gemäß § 7 Abs. 4 UVPG verpflichtet, der Behörde geeignete Angaben nach Anlage 2 zu übermitteln. Dies ist mit RWE Schreiben vom 07.12.2018 erfolgt. Die Prüfung der Anträge sowie die UVP Vorprüfung werden in 2019 fortgesetzt. 3.8 Errichtungsaufsicht Zwischenlager zur Lagerung radioaktiver Ab-

fälle (LAW-2) Die Genehmigung nach § 7 StrlSchV (in der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung; neu: §12 Abs. 1 Nr. 3) für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für radioak-tive Abfälle und Reststoffe (LAW-Lager 2) wurde mit Bescheid vom 05.04.2016 erteilt. Der Bau-beginn wurde mit dem Schreiben vom 07.09.2016 angezeigt. Das LAW-Lager-2 wurde am 12.11.2018 fertiggestellt, die Baumaßnahmen mit positivem Besichtigungsergebnis am 17.12.2018 von der Baubehörde des Kreises Bergstraße als abgeschlossen bewertet. Im 4. Quartal fanden die Kalthandhabung der Krananlage sowie die Inbetriebsetzung und Erstprüfung an weiteren, festgelegten Komponenten und Systemen statt (bspw. Brandanlage, Einbruchmel-deanlage, Dosimetrie, Kleinteilschleuse). Basierend auf der Mediationsvereinbarung vom 11.07.2017 erhielt der BUND Hessen e.V. Gele-genheit zur Stellungnahme zu dem vom HMUKLV vorgelegten Entwurf der Betriebsanweisung (BUND-Schreiben vom Schreiben vom 15.08.2018) und nahm an der Kalthandhabung der Krana-nlage teil.

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Im Berichtsjahr wurden mit der Betreiberin, den Sachverständigen und den beteiligten Behörden vier Projektgespräche geführt.

4 Überwachungstätigkeiten 4.1 Stillsetzungs- und Abbaumaßnahmen Als Voraussetzung für den Abbau müssen die abzubauenden Anlagenteile formal und technisch stillgesetzt sein. Für eine Vielzahl an Systemen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung nicht mehr erforderlich waren, erfolgte die formale Stillsetzung bereits im Rahmen der Stillle-gungsgenehmigung. Diese Systeme sind in den Anhängen 1 und 2 des RBHB 00.09 als stillzu-setzendes System aufgeführt. Werden weitere Systeme oder Komponenten für den Restbetrieb nicht mehr benötigt, erklärt die Betreiberin das System bzw. die Komponente als formal stillgesetzt und holt dafür die Bestäti-gung der Aufsichtsbehörde ein. 2018 wurden von der Betreiberin folgende Komponenten formal stillgesetzt:

− Teilbereiche des Systems 10TL (Lüftungsanlage Kontrollbereich; MA300/18, MA304/18) − Teilbereiche des Systems 10TV (Probeentnahmesystem; IA300/18) − Teilbereiche des Systems 10TP (Gasversorgung; IA301/18) − Teilbereiche des Systems 10TY (Anlagenentwässerung und –entlüftung; IA303/18) − Diverse Leittechnikschränke 10JJ und 10JH (IA304/18, IA305/18) − Erdbebeninstrumentierung Block A (10JF50; MA301/18) − Teilbereiche des Systems 10 TH (Kernnot- und –nachkühlsystem; IA305/17) − Sprühwasserlöschanlagen für die Hauptkühlmittelpumpen und deren Ölversorgung

(MA302/18) − Leitstandfernsprechanlage System 10MB11/12 und 50 MB02 (IA309/18) − Leitstandfernsprechanlage System 20MB11/12 und 50MB01 (IB301/18) − Übergeordneten Gegen-Wechsel-Lautsprecher-Zentrale 90MB03 (IA308/18, IB300/18) − Teilbereiche der Systeme 10TF (Nuklearer Zwischenkühlkreislauf), 10VE (nukleares Ne-

benkühlwassersystem), 10VH (Kühlerreinigungsanlage), 10TZ (Gebäudeentwässerung) und 10RQ (Hilfsdampfsystem; IA302/18)

Nach der formalen Stillsetzung kann die technische Stillsetzung, die die Betreiberin eigenverant-wortlich durchführt, erfolgen. Sind für die technische Stillsetzung Änderungen an Restbetriebs-systemen erforderlich, reicht die Betreiberin diese Maßnahmen nach Maßgabe des RBHB 00.09 ein. Im Berichtsjahr wurden folgende Änderungsmaßnahmen zur Prüfung vorgelegt:

- Systemtrennungen RA, RL und RS zwischen Kontrollbereich und Überwachungsbereich

(MA005/18)

Stillgesetzte Systeme / Komponenten können abgebaut werden. Zu jeder Abbaumaßnahme er-stellt die Betreiberin eine übergeordnete Beschreibung. Diese enthält Angaben:

− zur Durchführung der Maßnahme, insbesondere zur Einteilung in Demontagepakete, − zu radioaktiven Reststoffen und Abfällen, − zur voraussichtlichen Strahlenexposition,

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− zum Strahlenschutz, − zum Brandschutz, − zur Objektsicherung − und zu möglichen Auswirkungen auf Restbetriebssysteme.

Die Aufsichtsbehörde gibt die Abbaumaßnahme nach Prüfung frei und legt dabei das anzuwen-dende Aufsichtsverfahren (Demontageklasse) für die einzelnen Demontagepakete fest. 2018 wurden folgende Abbaumaßnahmeverfahren von der Betreiberin eingereicht:

Block A:

− Demontage der vier Hauptkühlmittelpumpenmotoren im Reaktorgebäude 10ZA auf der +12,00m Ebene (AA607/17)

− Demontage der vier TH-Sicherheitseinspeisepumpen und der Gebäudesprühpumpen im Reaktorhilfsanlagengebäude 10ZC (AA609/17)

− Demontage der Umluftkühlanlagen 10TL71 bis 73 in den Räumen 10ZA1512/1623/1628 (AA610/17)

− Demontage der TH-Flutbehälter und des Borsäureansatzbehälters in den Räumen 10ZC2204/2236/2234 (AA600/18)

− Demontage des Schutzzaunes zur Absicherung der FD-Leitungen von Block A im Über-wachungsbereich (AA601/18)

− Demontage des Tarnschutzsystems FLAB – Dispenser 10 MV (AA603/18) − Demontage der TH-Sumpfsiebe im Raum 10ZA1224 (AA607/18) − Demontage der Erdbebeninstrumentierung 10JF50 (AA615/18)

Block B:

− Demontage und Entsorgung der Lagergestelle für neue Brennelemente und der Auspack-station mit Schwenkvorrichtung in den Räumen 20ZA0501/0601 (AB602/17)

− Demontage aller H2-Rekombinatoren im Reaktorgebäudeinnenraum 20ZA (AB603/17) − Demontage einer auffahrbaren Abschirmwand im Reaktorgebäuderingraum 20ZB

(AB601/18) Behördlich freigegeben wurden im Berichtsjahr die folgenden Abbaumaßnahmen:

Block A:

− Abbau der Hauptkühlmittelleitungen 10YA01-10YA04 (AA606/17) − Demontage des Schutzzaunes zur Absicherung der FD-Leitungen von Block A im Über-

wachungsbereich (AA601/18) − Demontage des Tarnschutzsystems FLAB – Dispenser 10 MV (AA603/18) − Demontage der TH-Sumpfsiebe im Raum 10ZA1224 (AA607/18) − Demontage der Demontage der vier Hauptkühlmittelpumpenmotoren im Reaktorgebäude

10ZA (AA607/17) − Abbau Dampferzeuger im Reaktorgebäude 10ZA (A608/17) − Demontage der Erdbebeninstrumentierung 10JF50 (AA615/18)

Block B:

− Demontage und Entsorgung der Lagergestelle für neue Brennelemente und der Auspack-station mit Schwenkvorrichtung in den Räumen 20ZA0501/0601 (AB602/17)

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− Demontage aller H2-Rekombinatoren im Reaktorgebäudeinnenraum 20ZA (AB603/17) − Demontage einer auffahrbaren Abschirmwand im Reaktorgebäuderingraum 20ZB

(AB601/18) Nach der Freigabe der Abbaumaßnahme erfolgt die Detailplanung durch die Betreiberin. Entspre-chend der festgelegten Demontageklasse legt die Betreiberin die Demontagepakete zur Zustim-mung, zur Prüfung durch den Sachverständigen oder zur Information vor. 2018 wurden folgende Demontagepakete vorgelegt und freigegeben.

Block A:

− vier Demontagepakete zum Abbau der Hauptkühlmittelleitungen − ein Demontagepaket zum Abbau der Dispenser − drei Demontagepakete zur Demontage von TF-Komponenten (Kühler); (eines davon

wurde erst 2019 freigegeben)

Block B:

− ein Demontagepaket zur Demontage der Lagergestelle für neue Brennelemente − ein Demontagepaket zur Demontage der H2-Rekombinatoren im Reaktorgebäude − ein Demontagepaket zur Demontage einer auffahrbaren Abschirmwand im Reaktorgebäu-

deringraum Nach dem Abschluss der Tätigkeiten meldet die Betreiberin die Maßnahme ab. In 2018 wurden folgende Abbaumaßnahmen abgeschlossen: Block A:

− Entsorgung der Lagergestelle für neue Brennelemente aus dem Raum 10ZA1449 (AA603/17)

− Demontage aller H2-Rekombinatoren im Reaktorgebäudeinnenraum 10ZA (AA604/17) − Demontagepakete DP1 bis DP4 der Demontage der Hauptkühlmittelleitungen in Block A,

d.h. Demontage der HKL bis auf Kleinleitungen / Messleitungen und Messumformer (MA606/17)

Block B:

- Demontage und Entsorgung der Lagergestelle für neue Brennelemente (AB602/17)

Die Abbautätigkeiten wurden flankiert von Anträgen zur Anpassung des betrieblichen Regelwerks im RBHB und der Prüfliste an den Abbaufortschritt. 4.2 Wiederkehrende Prüfungen und Betriebsbegehungen Wiederkehrende Prüfungen (WKP) dienen dem Nachweis, dass der Prüfgegenstand die spezifi-zierten Anforderungen erfüllt und dass hinreichend Vorsorge getroffen wurde, dass die Anforde-rungen bis zur nächsten Prüfung erfüllt werden. Die Durchführung und Dokumentation der WKP erfolgt gemäß den Festlegungen in den Prüfanweisungen der Prüfhandbücher (PHB) für Biblis A und B. Die Wiederkehrenden Prüfungen werden von der Betreiberin durchgeführt. Im Auftrag der Aufsichtsbehörde erfolgt eine Vielzahl der Prüfungen im Beisein der Gutachter, weitere werden

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durch Einsichtnahme in die Prüfprotokolle kontrolliert. Die Aufsichtsbehörde nimmt stichprobenar-tig an Prüfungen teil. Bei Betriebsbegehungen (BBG) wird überprüft, ob der Zustand der Einrichtungen und die be-trieblichen Abläufe mit den gesetzlichen Vorgaben, Genehmigungen und Anordnungen der Auf-sichtsbehörde und den Betriebsvorschriften konform sind. Dabei sind ggf. auftretende Mängel bzw. die Maßnahmen zu deren Behebung zu bewerten und zu verfolgen. Für die Betriebsbege-hungen wird jeweils zu Beginn des Kalenderjahres ein Rahmenterminplan erstellt. Die Begehun-gen wurden von der ARGE, bestehend aus TÜV SÜD Industrie Service GmbH und TÜV Nord En-Sys GmbH & Co. KG, durchgeführt und von diesen dokumentiert. Es werden insgesamt 10 Fach-gebiete behandelt. Wiederkehrende Prüfungen Blöcke A und B Mit den Stilllegungsgenehmigungen wurde das Prüfhandbuch (Restbetrieb) für die Blöcke A und B neu genehmigt. Aufgrund der Randbedingungen des Anlagenzustandes 3 für Block A entfielen in der zweiten Jahreshälfte 2018 eine Vielzahl an Prüfungen (Gültigkeitsstand der Prüfliste: 14.09.2018). In Block B galten aufgrund des Nachweises zum Verzicht auf die aktive Beckenküh-lung infolge der Brennelementfreiheit seit Oktober 2018 die Randbedingungen des Anlagenzu-standes 2. Die Anpassung der R-Prüfliste des Blockes B erfolgte mit behördlicher Zustimmung auf den Stand 15.10.2018. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 532 geplante Prüfungen mit Teilnahme der Sachverständigen durchgeführt. Weiter wurden im Jahr 2018 bei 379 Prüfungen des Betreibers die Prüfnachweise und Protokollierungen vom SV eingesehen. Davon entfielen auf Block A 258 Prüfungen mit SV-Teilnahme und 172 Prüfungen durch Proto-kolleinsichten und auf Block B 274 Prüfungen mit SV-Teilnahme und 207 Prüfungen mit Einsicht-nahme in die Prüfnachweise. Die Anzahl der Prüfungen hat sich durch die Änderungen der Anlagenzustände, durch Stillset-zungen von Systemen und die damit verbundenen Umstufungen in Kategorie 3-Systeme gemäß RBHB (für die kein Erfordernis für wiederkehrende Prüfungen gemäß PHB mehr besteht) sowie aufgrund von Rückbautätigkeiten im Jahresverlauf deutlich verringert. Dieser Sachstand macht sich für beide Blöcke sowohl bei der Anzahl der erfolgten Prüfungen mit Sachverständigenteil-nahme als auch bei der Anzahl der Prüfungen, die eine Einsichtnahme in die Prüfprotokolle erfor-dern, bemerkbar. Aufgrund von Freischaltungen, vorübergehender Außerbetriebnahme von Systemen und Ausset-zen der Prüfungen mit behördlicher Zustimmung resultierten Abweichungen vom geplanten Prüf-umfang (Offene Prüfungen). Neben geplanten Prüfungen können Sonderprüfungen erforderlich sein aufgrund auslösender Er-eignisse oder anstehender Tätigkeiten sowie durch betriebsbedingte Maßnahmen (z.B. Undich-tigkeiten; „ereignisabhängige Prüfungen“). Zusätzlich gab es zum Ende des Berichtszeitraums 21 Prüfungen, die aufgrund des erfolgten Übergangs von der NLB-SSP-Prüfliste auf die neue R-Prüfliste und der damit verbundenen Zyklusänderungen wieder zur Prüfung anstanden. Im Berichtszeitraum erfolgten im Block A 7 ereignisabhängige Prüfungen und im Block B fanden 3 ereignisabhängige Prüfungen statt.

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Die bei den WKP festgestellten Abweichungen werden in 4 Kategorien eingestuft: Abweichungen der Kat. 1 und 2 kennzeichnen eine Verfehlung bzw. Gefährdung des Prüfzieles. Abweichungen der Kat.1 werden unmittelbar nach der Feststellung behoben bzw. es wird ein Ter-min für deren Behebung mit Wiederholung der Prüfung festgelegt. Abweichungen der Kat. 2 wer-den während der Durchführung der Prüfung behoben. Die Abweichung der Kat. 3 und 4 sind von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, wobei die Abweichungen der Kat. 4 ebenfalls während der Prüfungen erledigt werden. Bei Abweichungen der Kategorie 3 erhält die Betreiberin eine angemessene Frist für die Beseitigung. Die Erledigung der Abweichungen wird vom beauftragten Sachverständigen verfolgt und ist Ge-genstand der vierteljährlichen Berichte. Im Berichtzeitraum 2018 ergaben sich bei den WKP‘en in Summe 153 Abweichungen, wobei bei einer Prüfung auch mehrere Abweichungen auftreten können. Davon waren:

- 9 Abweichungen der Kategorie 1 - 42 Abweichungen der Kategorie 2 - 55 Abweichungen der Kategorie 3 - 47 Abweichungen der Kategorie 4

Bewertung: Im Berichtszeitraum 2018 ergaben sich bei insgesamt 563 WKP’en (532 geplante Prüfungen, 10 ereignisabhängige Prüfungen und 21 Sonderprüfungen) in Summe 153 Abweichungen der Kate-gorien 1 bis 4. Diese verteilen sich auf 83 Prüfungen. Sieben der 9 ausgewiesenen Abweichun-gen der Kategorie 1 wurden kurzfristig bzw. in angemessener Zeit beseitigt. Die beiden anderen Abweichungen betrafen Komponenten an deren Funktion im zwischenzeitlich erreichten Anlagen-zustand keine sicherheitstechnischen Anforderungen mehr zu stellen waren. Die Zahl der Abweichungen mit Prüfzielgefährdung (Kategorie 1 und 2) ist niedrig und spiegelt das hohe sicherheitstechnische Niveau der sich im Rückbau befindlichen Anlage wieder. Ein Ver-gleich zum Berichtsjahr 2017 ist aufgrund des geänderten Umfanges der neu gültigen R-Prüfliste nicht zweckmäßig. Wiederkehrende Prüfungen SZL Für das Standort-Zwischenlager (SZL) wurden im Berichtsjahr 40 wiederkehrende Prüfungen mit SV-Teilnahme durchgeführt. Eine Prüfung ist dabei dem Jahresprüfumfang 2019 zulässigem Intervall ab 2018 zugeordnet (Tabelle 4.1-5). Alle Wiederkehrenden Prüfungen wurden fristge-recht durchgeführt. Bei 4 Wiederkehrenden Prüfungen wurden insgesamt 5 Abweichungen fest-gestellt (Tabelle 4.1-6). Die Abweichungen wurden fristgerecht behoben. Bewertung Die Gesamtzahl der Abweichungen der Kat. 2 („Gefährdung Prüfziel“) ist sehr niedrig, die Anzahl der Abweichungen der Kat. 3 („Abweichungen geringer sicherheitstechnischer Bedeutung“) be-wegt sich im Vergleich mit den vorangegangenen Jahren in einer vergleichbar niedrigen Größen-ordnung.

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Betriebsbegehungen Biblis Blöcke A und B Im Berichtszeitraum wurden in den Blöcken A und B 19 Betriebsbegehungen in 10 Fachgebie-ten durchgeführt. Dabei wurden 3 BBG-Mängel der Klasse 1 (liegt vor, wenn die relevanten Ei-genschaften einer Komponente bzw. eines Systems mit erhöhten Anforderungen [Kat. 2] nicht mehr gegeben sind, oder wenn Verstöße gegen das Betriebsreglement vorliegen) und 11 BBG-Mängel der Klasse 2 (stellt allgemein eine Abweichung von einem spezifizierten Sollzustand mit sicherheitstechnischer Bedeutung dar, hierunter fallen auch Abweichungen aufgrund von Rechts-vorschriften außerhalb des Atomgesetzes und Strahlenschutzverordnung, wie z.B. Abweichun-gen im Bereich Brandschutz oder bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften) festge-stellt. Von diesen 14 Mängeln wurden keine im Berichtszeitraum abgearbeitet. Die gefundenen Mängel stellen keine sicherheitstechnische Beeinträchtigung der Blöcke dar. Sechs Betriebsbe-gehungsmängel waren aus früheren Jahren noch offen. Von diesen wurden im Berichtszeitraum 5 Mängel abgearbeitet. Somit sind zum Ende des Berichtszeitraumes noch 15 Mangelpunkte aus Betriebsbegehungen offen. Im Einzelfall und in ihrer Gesamtheit lassen sich aus den festgestellten Mängeln keine sicher-heitstechnisch bedeutsamen Beeinträchtigungen der Sicherheit des Anlagenbetriebs ableiten. Betriebsbegehungen SZL Im SZL wurden 2018 folgende Betriebsbegehungen durchgeführt: FG1: Bautechnische Maßnahmen und Einrichtungen FG2: Handhabungsmaßnahmen und Einrichtungen FG3: Strahlenschutz und Einrichtungen FG4: Brandschutz und Einrichtungen FG5: Blitzschutz und elektrische Einrichtungen FG6: Anlagensicherungsmaßnahmen und Einrichtungen FG7: Anlagenbetrieb FG8: Qualitätssicherung (die Prüfung erfolgt standortübergreifend) Bei den im Berichtsjahr im SZL durchgeführten Betriebsbegehungen wurden keine Mängel fest-gestellt. Somit war in 2018 nur noch ein Mangel aus 2016 in Bearbeitung. Der Mangel wurde im ersten Quartal 2018 abgeschlossen, sodass zum Ende des Berichtsjahres 2018 keine offenen Mängel bestehen. Insgesamt bewegt sich das Mängelaufkommen auf sehr niedrigem Niveau. Es sind keine Schwachstellen bei Anlagenteilen oder Betriebsweisen ableitbar. 4.3 Strahlenschutz 4.3.1 Emissionsüberwachung Im Rahmen der Emissionsüberwachung wird die Einhaltung der in den Genehmigungen festge-legten Abgabegrenzwerte für radioaktive Ableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser über-wacht. Hierzu sind in den KTA – Regeln Vorschriften für die Bilanzierung und die Kontrolle der Abgaben enthalten. Darüber hinaus gibt es Kontrollmessungen von unabhängigen Messstellen und Prüfungen der zugezogenen Sachverständigen im Rahmen von Begehungen und wieder-kehrenden Prüfungen z. B. zur Kontrolle der Kalibrierung der verwendeten Geräte oder zur Über-prüfung der festgelegten Prozeduren für die Herstellung von Proben zur Auswertung.

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Die Auswertung der Betreiberberichte zur Emissionsüberwachung, Abluft, zeigen für die Blöcke A und B keine Auffälligkeiten. Die vierteljährlich eingereichten Berichte (nach KTA 1503.1) weisen jeweils die Aktivitätsabgaben der einzelnen radioaktiven Nuklide aus. Diese sind wiederum in drei Gruppen zusammengefasst: radioaktive Aerosole (inklusive Alphastrahler und Strontium), Edel-gase (inklusive H–3 und C–14) und Jod. Mit Inanspruchnahme der Stilllegungsgenehmigungen zum 01.06.2017 gelten neue Genehmigungswerte für die Ableitungen mit der Fortluft. Bereits im AZ 1 kann auf die Überwachung des I-131 und die nuklidspezifische Auswertung der Edelgase, aufgrund der kurzen Halbwertszeiten und weil es zu keiner Neubildung von Jod und Edelgasen kommen kann, verzichtet werden. Im AZ 3 (für Block A bereits erreicht) kann auf die gesamte Edelgasüberwachung verzichtet werden. Die über den Kamin abgegebene Aktivität mit Edelga-sen (inklusive H–3 und C–14) entspricht für Block A im Berichtsjahr 0,7 % und für Block B 2,6 % bezogen auf den neu festgelegten Jahresgenehmigungswert. Abgaben von Jod oder von radioaktiven Aerosolen (inklusive Alphastrahler und Strontium) kamen im Berichtszeit-raum nicht vor. Die Ergebnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zur Kontrolle der Eigenüberwachung im Bereich der Abluftabgaben stimmen gut mit den von der Betreiberin ermittelten Abgabewerten überein. Die Berichterstattung der Betreiberin bezüglich der Abwasserabgaben erfolgt gemäß KTA 1504 ebenfalls quartalsweise. Hier wird zwischen Tritium und sonstigen Radionukliden unterschieden. Auch hier gelten seit der Inanspruchnahme der Stilllegungsgenehmigungen am 01.06.2017 neue Genehmigungswerte. In der Summe ergab sich für die sonstigen Radionuklide eine Ausschöp-fung des festgelegten Genehmigungswertes von 0,1 % für Block A und weniger als 0,1 % für Block B. Für die Tritium-Abgaben mit dem Abwasser belief sich die Ausschöpfung des festgeleg-ten Genehmigungswertes für Block A auf 8,5 % und für Block B auf 6,3 %. Die Ergebnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), das Vergleichsmessungen zur Kon-trolle der Eigenüberwachung durchgeführt hat, zeigen auch für den Abwasserpfad eine gute Übereinstimmung mit den Messergebnissen der Betreiberin. Zur Qualitätssicherung nehmen die an der Emissionsüberwachung beteiligten Messstellen regel-mäßig an Ringversuchen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) und des Bundes-amtes für Strahlenschutz (BfS) teil. Alle Quartalsberichte und Jahresberichte der Betreiberin und die Berichte der unabhängigen Messstellen zur Kontrolle der Eigenüberwachung wurden vom zuständigen Fachreferat des HMUKLV ausgewertet und geprüft. Die ermittelten Messwerte zeigen keine Auffälligkeiten. Es wurden keine Grenzwerte nach § 99 Strahlenschutzverordnung überschritten. Die Quartals- und Jahresberichte der Betreiberin wurden von dieser in das IMIS-System als pdf-Dokumente einge-stellt und vom HMUKLV freigegeben. Bei den Begehungen und Prüfungen durch den Sachverständigen wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Insgesamt ist somit festzustellen, dass alle Ergebnisse der verschiedenen Institutionen, die Mes-sungen und Kontrollen bezüglich der Emissionsüberwachung durchgeführt haben, gut überein-stimmen. Die Abgaben radioaktiver Stoffe lagen im Erwartungsbereich.

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4.3.2 Immissionsüberwachung Die Immissionsüberwachung ist ein Instrument der atomrechtlichen Aufsicht nach § 19 des Atom-gesetzes und ergänzt die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte nach § 99 der Strahlen-schutzverordnung im Hinblick auf die Ableitung radioaktiver Stoffe über den Abluft- oder Abwas-serpfad in die Umgebung des Kernkraftwerkes Biblis. Hierzu wird auf Grundlage der „Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen“ (REI) eine Immissions-überwachung der Umgebung kerntechnischer Anlagen vorgenommen. Die Anforderungen sind in dem von der Aufsichtsbehörde angeordneten Umgebungsüberwa-chungsprogramm für das Kernkraftwerk Biblis und das Standortzwischenlager festgelegt. In diesem Rahmen haben die Genehmigungsinhaberin des KKW und des SZL sowie das Hessi-sche Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit Unterstützung durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) als unabhängige Messstelle, festgelegte Messun-gen durchzuführen und jeweils in vier Quartalsberichten und einem Jahresbericht zu dokumentie-ren. Zur Qualitätssicherung nehmen die an der Umgebungsüberwachung beteiligten Messstellen re-gelmäßig an Ringversuchen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) und des Bun-desamtes für Strahlenschutz (BfS) teil. Alle Quartalsberichte und Jahresberichte der Genehmigungsinhaberin und der unabhängigen Messstelle zur Umgebungsüberwachung wurden vom zuständigen Fachreferat des HMUKLV ausgewertet und geprüft. Die ermittelten Messwerte zeigen keine Auffälligkeiten und liegen im Erwartungsbereich im Vergleich zu den Messwerten des Vorjahres. Das Umgebungsüberwa-chungsprogramm für das Jahr 2018 wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Es wurden keine Grenzwerte nach § 99 Strahlenschutzverordnung überschritten. Die Messwerte wurden von der Genehmigungsinhaberin und den unabhängigen Messstellen in das IMIS-System eingegeben und vom HMUKLV freigegeben. Die entsprechenden Berichte wurden als pdf-Dokumente in das IMIS-System eingestellt, die Daten liegen also entsprechend den Vorgaben der REI in digitaler Form sowie als Berichte dem BMUB und dem BfS vor. Die Daten werden vom BMU über die Jah-resberichte „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung“ veröffentlicht. 4.3.3 Strahlenschutzüberwachung des Personals In der Strahlenschutzverordnung ist der Schutz des in der Anlage tätigen Personals vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung geregelt. Die Überwachung und Erfassung der Personendosen bei Tätigkeiten in den Kontrollbereichen erfolgt durch das Tragen von amtlichen und direkt ablesbaren Dosimetern. Je nach Erfordernis werden zudem ALBEDO-Dosimeter oder Teilkörperdosimeter ausgegeben. Darüber hinaus gibt es eigenständige Betriebsbegehungen und Prüfungen zum Thema Strahlenschutz wie beispielweise die Betriebsbegehung „radiologi-scher Arbeitsschutz“. Im Berichtsjahr waren im Block A 958 Personen tätig (227 Eigenpersonal und 734 Fremdperso-nal)1, für die insgesamt eine Kollektivdosis von 318 mSv (Vorjahr 150 mSv) mit den betrieblichen

1 die Differenz in der Summe ergibt sich aufgrund von Wechseln von Eigenpersonal zu Fremdpersonal innerhalb des Kalenderjahres

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Dosimetern erfasst wurde, verteilt auf 131574 (Vorjahr 41993) Kontrollbereichsbegehungen. Da-mit hat sich zwar die Kollektivdosis verdoppelt, die Anzahl der Kontrollbereichsbegehungen je-doch hat sich verdreifacht. Die maximale Tagesindividualdosis betrug 0,497 mSv bei einem Mitar-beiter des Dekont-Personals. Der Anstieg der Begehungen resultiert aus dem Abbau der Haupt-kühlmittelleitungen inklusive der notwendigen Vorarbeiten. In Block B waren im Berichtszeitraum 861 Personen tätig, davon 201 Eigenpersonal- und 662 Fremdpersonalmitarbeiter.1 Im Berichtszeitraum wurde bei insgesamt 78525 (Vorjahr 45630) Kontrollbereichsbegehungen eine Kollektivdosis von insgesamt 126 mSv (Vorjahr 117,2 mSv) mit den betrieblichen Dosime-tern erfasst. Dies entspricht etwa einer Verdoppelung der Begehungen. Im Berichtsjahr fanden in Block B dosisintensive Tätigkeiten wie die FSD mit nachlaufender Wasserhochdruckdekontami-nation und die CASTOR Kampagne statt. Die maximale Tagesindividualdosis betrug 0,821 mSv und wurde nach dem Filterwechsel 20TC05 B001 beim Verbringen des Fasses ins Abfalllager erfasst. Im Standortzwischenlager waren im Berichtsjahr 200 Personen tätig, davon 57 Eigenpersonal und 143 Fremdpersonal. Die mit den betrieblichen Dosimetern erfasste Gammadosis betrug 1,269 mSv, verteilt auf 888 Begehungen. Dies liegt im Bereich des Vorjahres, da auch im Be-richtsjahr eine CASTOR-Kampagne stattgefunden hat. Mit den amtlichen Neutronendosimetern wurde im Berichtszeitraum eine Dosis von 0,5 mSv für den gesamten Standort festgestellt. Im Berichtszeitraum 2018 waren im LAW-Lager 87 Personen tätig, davon 27 Eigenpersonalmitar-beiter und 60 Fremdpersonalmitarbeiter mit einer Gesamtgammadosis (Betriebliche Dosimeter) von 2,404 mSv (Vorjahr 0,591 mSv) bei insgesamt 512 Begehungen (Vorjahr 435 Begehungen). Der Anstieg der Kollektivdosis ist dabei auf eine erhöhte Anzahl von Behälterhandhabungen zu-rückzuführen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Jahresdosisgrenzwerte gemäß §§ 77 und 78 StrlSchG ein-gehalten wurden. Keine überwachte Person hat den betrieblichen Jahresdosisvorschaltwert von 15 mSv überschritten. Bei 90 % der Personen lag die betriebliche Jahresdosis bei unter 1 mSv, bei 99 % unter 5 mSv. Inkorporationsüberwachung: Die Inkorporationsüberwachung erfolgt getrennt für Aerosole und Tritium. Die Überwachung auf I-131 wurde mit der Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung eingestellt. Es wird durch Messungen nachgewiesen, dass die Erfordernisschwelle von 0,5 mSv/a eingehalten wird (Aerosole). Eine Überschreitung der Überprüfungsschwelle von 1 mSv wird durch diese Messungen ebenfalls rechtzeitig erkannt, was zu weiterführenden Maßnahmen zur Bestimmung der Körperaktivität führen würde. Ergänzend dazu finden kontinuierliche Messungen der Raum-luftaktivitätskonzentration an exponierten Stellen des Kontrollbereiches statt. Gemäß der RiPhyKo Kapitel 2.2 beträgt das Auswerteintervall für Tritium 30 Tage. Auch hier wurde durch die Überwachung der Raumluftaktivität und der Aufenthaltszeiten im Kontrollbereich nachgewiesen, dass die potentielle innere Strahlenexposition die Erfordernisschwelle von 1 mSv (0,5 mSv Tri-tium und 0,5 mSv Jod/Aerosole) im Jahr unterschritten hat und eine regelmäßige personenbezo-gene Inkorporationsüberwachung im Sinne der RiPhyKo nicht erforderlich war.

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Auch in 2018 fanden Bodycountermessungen statt. Eine Überschreitung des Grenzwertes der Körperdosis nach § 78 StrlSchG lag in keinem der Fälle vor. Gemäß der RiPhyKo, Teil 2, wurde die effektive Dosis, da kleiner 50 μSv, zu Null gesetzt.

4.4 Fachkunde und Zuverlässigkeit des Personals Die Überwachungsaufgabe „Fachkunde des Personals“ gliedert sich in die Bereiche Fachkun-deerwerb und Fachkundeerhalt. Dabei wird zwischen verschiedenen Funktionen des verantwortli-chen Personals und des verantwortlichen Schichtpersonals unterschieden. Darüber hinaus gibt es noch die Gruppe des sonst tätigen Personals. Die Gruppe der Strahlenschutzbeauftragten ist ebenfalls gesondert zu betrachten. Im Berichtsjahr wurden 29 Anträge zur Bestätigung der Fachkunde von der Betreiberin für das KKW Biblis gestellt und konnten auch positiv beschieden werden. Die vergleichsweise große An-zahl an Anträgen war dadurch bedingt, dass es eine Anpassung der Personellen Betriebsorgani-sation zur Optimierung des Rückbaus gab, die die Zusammenlegung und Umbenennung von Or-ganisationseinheiten zur Folge hatte. Außerdem wurden für den Übergang des SZL an die BGZ zum 01.01.2018 für 5 Personen Fachkundeanträge für das SZL Biblis gestellt, davon sind 3 Per-sonen in Biblis tätig und 2 in der BGZ Zentrale in Essen. Insgesamt 4 Anträge konnten positiv be-schieden werden, zum fünften Antrag wurden noch Nachforderungen gestellt. Im Berichtsjahr hatte die Betreiberin den Fachkundeerhalt von 33 Personen des verantwortlichen Schichtpersonals und 33 Personen des verantwortlichen Personals nachzuweisen. Die Auswertung der Berichte zum Fachkundeerhalt haben ergeben, dass in 2018 die Maßnah-men zum Fachkundeerhalt im geforderten Umfang durchgeführt wurden. Der neue Schulungs-zyklus läuft von 2018 bis 2020. Für die Strahlenschutzbeauftragten hat in 2018 ebenfalls ein neuer Schulungszyklus begonnen. Auch hier konnte der Fachkundeerhalt anhand des vorgelegten Berichtes und der Einsichtnahme vor Ort durch die Behörde bestätigt werden. Die geforderten Schulungsstunden und Unterweisungen für das sonst tätige Personal wurden ebenfalls absolviert (Bericht der Betreiberin und Einsichtnahme in die Dokumentation vor Ort durch die Behörde). Zusammenfassend ist festzustellen, dass von allen Personen die geforderten Schulungsstunden für den Fachkundeerhalt absolviert wurden. Darin eingeschlossen ist auch der Nachweis des Fachkundeerhalts für das SZL. Der Aufsichtsbehörde liegen keine Hinweise auf eine fehlende Fachkunde vor. Im Berichtsjahr wurden 557 Überprüfungen auf Zuverlässigkeit neu beantragt. Die Anzahl der eingereichten Anträge (Neuanträge und Wiederholungsprüfungen) ist von 780 (2017) auf 694 (2018) zurückgegangen. Es wurden 753 Überprüfungen abgeschlossen. Darin sind auch Überprüfungen enthalten, die be-reits 2018 beantragt wurden. Für 20 Personen wurde die Zustimmung befristet erteilt (2,6 %), da

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Erkenntnisse vorlagen. Für weitere 24 Personen wurde die Zustimmung befristet, da sie ihren Wohnsitz im Ausland haben oder als Praktikanten nur zeitlich befristet eingesetzt werden sollten. 2 Personen musste der Zutritt verwehrt werden, da die erforderliche Zuverlässigkeit nicht gege-ben war (0,2 % Ablehnungen). Die Anzahl der Neuanträge ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % zurückgegangen. Die Anzahl der befristeten Zustimmungen ist angestiegen. Die Anzahl der Ablehnungen ist weiterhin sehr niedrig. Die Überprüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Personals geben keinen Anlass für auf-sichtliche Bedenken. 4.5 Entsorgung und Transporte Die Entsorgung umfasst zum einen den Nachweis der Entsorgungsvorsorge gemäß § 9a AtG so-wie die Beladung, Abfertigung und Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und zum an-deren die schadlose Verwertung oder geordnete Beseitigung der beim Betrieb des KWB anfallen-den radioaktiven Abfälle nach §1 bis §8 EntsorgungsVO (§72 bis §79 StrlSchV alt). Mit dem Nachweis der Entsorgungsvorsorge soll gewährleistet werden, dass für den Verbleib der bestrahlten Kernbrennstoffe und dem zurückzunehmenden radioaktiven Abfall im Falle der Wie-deraufarbeitung abgebrannter Brennelemente ausreichend Vorsorge getroffen ist. Die Anforde-rungen des Atomgesetzes (§ 9a AtG) und der Entsorgungsverordnung sind vom Anlagenbetrei-ber zu erfüllen. 4.5.1 Radioaktive Abfälle Im Berichtsjahr fielen in den Blöcken A und B die folgenden Abfälle an: Art Menge Einheit Festes Verdampferkonzentrat in der ROBE

21 400L-Edelstahlfässer in UBA/VBA

Brennbare Abfälle 16,1 Mg Pressbare Abfälle 25,4 Mg Metallische Abfälle 0,34 Mg Bauschutt 23,3 Mg Ionenaustauscherharze 6,55 m3

4.5.2 Entsorgungskampagnen Die Konditionierung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle und Reststoffe findet in Konditionie-rungskampagnen gemäß freigegebenen und gültigen Ablaufplänen (ALP) statt. Die folgenden Konditionierungskampagnen wurden im Änderungsdienst zur Änderung in der „Liste Konditionie-rungsverfahren KW Biblis LAW-2“ vorgelegt bzw. neu beantragt: Kampagne ALP Kurzbeschreibung Vorgelegt

am BBG-001-3012 30Z3012-KWB

Rev.1 Konditionierung von Dekontabfällen (Eisenoxalat) im TZG

12.11.2018

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Kampagne ALP Kurzbeschreibung Vorgelegt am

BBG-002-3013 30Z3013-KWB Rev.1

Hochdruckverpressung von Abfällen im TZG

14.11.2018

BBG-004-20500 30Z3017-KWB Rev.1

Endlagergerechte Qualifizierung von Abfällen – Umverpackung von Produktcon-tainern aus Jülich im TZG

14.11.2018

BBG-008-20530 BBG-008-20530 Rev.0

Konditionierung von metallischen Abfällen aus dem Abbau der Dampferzeuger des Kraftwerk Biblis

22.11.2018

BBG020311 20311.2 Entsorgung von Kernbauteilen aus dem Kernkraftwerk Biblis Block A und B (Kern-bauteile der Priorität 2)

22.01.2018 23.03.2018 13.04.2018

4.5.3 Freigaben Im Berichtsjahr erfolgte gemäß §31 in Verbindung mit §35 StrlSchV die uneingeschränkte Frei-gabe für die folgenden Reststoffe:

Freigabeverfahren Charge Material Masse [Mg] Wirksame Feststellung

F002/17 – Einzelfrei-gabe des Öls der Moto-ren der Hauptkühlmittel-pumpen

825130-2017-01 Motorenöl 10,844 21.11.2018

Im Rahmen der externen Freigabe wurden am Technologiezentrum Gundremmingen (TZG) die folgenden Reststoffe nach Behandlung uneingeschränkt freigegeben: Lfd. Nummer / Jahr Material Masse [Mg] Bestätigung LfU Bestätigung HMUKLV 29/2017* Metalle 6,6 21.12.2017 15.01.2018 19/2018 Metalle 10 16.05.2018 26.06.2018

*: Die Bestätigung der Übereinstimmung des Freigabebescheids der Freigabe der Reststoffe mit der Lfd. Nummer 29/2017 erfolgte 2017, die Bestätigung des HMUKLV erfolgte 2018. 4.5.4 Herausgaben Im Berichtsjahr fand keine Herausgabe statt. 4.5.5 Transporte Im Berichtsjahr wurden vom Standort des Kernkraftwerks Biblis sieben 20´Container mit radioak-tiven Reststoffen/Abfällen zu anderen Anlagen/Konditionierungsstätten abtransportiert:

• 4 Container mit 29,281 Mg metallische Reststoffe zu Simpelkamp Nukleartechnik GmbH in Krefeld

• 3 Container mit 23,509 Mg metallische Reststoffe zu Simpelkamp Nukleartechnik GmbH in Krefeld

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4.6 Meldepflichtige Ereignisse und Weiterleitungsnachrichten Im Berichtsjahr gab es im Block A kein und im Block B vier meldepflichtige Ereignisse der Kate-gorie N nach AtSMV. Drei Ereignisse sind abgeschlossen, VB-2018-01 ist hinsichtlich der endgültigen Schadensursa-che noch nicht abgeschlossen.

Nummer

Titel

VB-2018-01 Rissanzeigen an den Laufrädern des Reaktorrundlaufkrans 20UQ10

VB2018-02 Handabschaltung Notstromdiesel 23 EY 30 D001 während WKP (Temperatur Schmieröl zu hoch)

VB-2018-03 Vorzeitiges Schließen einer Druckentlastungsklappe für CO2 Löschbereich bei WKP

VB 2018-04 Nichtschließen der Brandschutzklappe 20TL03 S039 bei Funktionsprüfung

Von der GRS wurden im Berichtsjahr sieben Weiterleitungsnachrichten übermittelt, die auf ihre Relevanz (Übertragbarkeit) und Handlungsbedarf für die Blöcke geprüft wurden. Nummer Titel Bemerkung

WLN 2018-01 Ausfall der logarithmischen Mittelwerts-messer im KKW Brokdorf

Übertragbarkeit nicht gegeben, kein Handlungsbedarf

WLN 2018-02 Nichterfolgtes Wiederzuschalten mehrerer Gleichrichter in einer Redundanz bei einer Eigenbedarfsumschaltung im KKW ISAR-2

Übertragbarkeit nicht gegeben, kein Handlungsbedarf

WLN 2018-03 Verstellte Zentriermuttern an Stellungsan-zeigen von Erstsperrarmaturen im KKW Emsland

Übertragbarkeit nicht gegeben, kein Handlungsbedarf

WLN 2018-04 Schutzabschaltung eines Notstromdiesel bei 110% Lastlauf im KKW Philippsburg 2

Übertragbarkeit nicht gegeben, kein Handlungsbedarf

WLN 2018-05 Messumformer entspricht nicht der Spezifi-kation, KKW Neckarwestheim 2

Für endgültig abgeschaltete Anlagen nicht mehr relevant

WLN 2018-06 Anzeigen bei Wirbelstromprüfungen an Dampferzeugerheizrohren im KKW Neckarwestheim 2

Für endgültig abgeschaltete Anlagen nicht mehr relevant

WLN 2018-07 Schäden durch Wasserhämmer im Bereich der FSA Station im KKW Angra 2 (Brasi-lien)

Für endgültig abgeschaltete Anlagen nicht mehr relevant

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Alle übermittelten Weiterleitungsnachrichten waren entweder für endgültig abgeschaltete Anlagen nicht mehr relevant oder aufgrund des erreichten Anlagenzustandes der Blöcke nicht übertrag-bar.

4.7 Deckungsvorsorge Die Verwaltungsbehörde hat im Genehmigungsverfahren Art, Umfang und Höhe der Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen (Deckungsvorsorge) festzusetzen, die der Antragsteller zu treffen hat. Die Festsetzung ist im Abstand von jeweils zwei Jahren sowie bei erheblicher Änderung der Verhältnisse erneut vorzunehmen; hierbei hat die Verwaltungsbehörde dem zur Deckungsvorsorge Verpflichteten eine angemessene Frist zu bestimmen, binnen derer die Deckungsvorsorge nachgewiesen sein muss (§ 13 Abs. 1 AtG). Die Deckungsvorsorge wurde zuletzt mit den „Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 des Atomgeset-zes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Biblis“ neu festgesetzt. Die Deckungs-summe richtet sich bei einer stillgelegten Anlage, in der sich nur noch die aktivierten und kontami-nierten Anlagenteile befinden (kernbrennstofffreie Anlage) nach der in der Anlage vorhandenen Aktivität. Diese Voraussetzungen trafen auf Block A zu. Gemäß Anlage 2 zur AtDeckV wurde der Höchstbetrag von 15 Millionen Euro festgesetzt. In Block B befanden sich weiterhin Kernbrennstoffe, so dass nach den Vorgaben in § 9 Abs. 1 AtDeckV weiterhin eine Deckungssumme von 2,5 Milliarden Euro festzusetzen war. Die Deckungssumme für Block B schließt die Deckungssumme für das Standort-Zwischenlager und das LAW-Lager 1 mit ein. Mit Schreiben vom 17.07.2018 hat RWE die Bestätigung über die höchste in Deutschland mögli-che Haftpflichtsumme sowie die Bestätigung, dass diese das Standort-Zwischenlager und das LAW-Lager 1 einschließt, vorgelegt. Darüberhinausgehende Beträge werden von der Solidarge-meinschaft der Kraftwerksbetreiber getragen. Mit Schreiben vom 14.05.2018 und 26.06.2018 hat die RWE-Power die Testate für die RWE und deren Solidarpartner gemäß § 3 der Solidarvereinbarung nebst Bestätigungsvermerken der Wirt-schaftsprüfer für den Jahresabschluss 2017 (Stichtag: 31.12.2017) vorgelegt und damit im Ergeb-nis den Nachweis geführt, dass die erforderliche Deckungsvorsorge für die Kraftwerksblöcke Bib-lis A und B weiterhin getroffen ist. Die Deckungsvorsorge ist nach Ablauf von zwei Jahren zum 01.06.2019 neu festzusetzen.

5 Notfallschutz und Krisenvorsorge Aufgrund der Anlagenzustände der beiden Blöcke des KKW Biblis sind Ereignisse, die zu ein-schneidenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes führen nicht mehr möglich. Bis zum Errei-chen des AZ3 in beiden Blöcken bleibt das Notfallhandbuch (NHB) jedoch weiterhin erhalten. Auch die Auslösung von externen Alarmen im Bedarfsfall bleibt weiterhin in der Alarmordnung beschrieben. Der Katastrophenabwehrplan ist noch in Kraft. Änderungen sind nach dem Errei-chen des AZ3 vorgesehen. Bezüglich der Krisenvorsorge finden auch weiterhin Notfallübungen statt. Ebenso werden die Fachberater Strahlenschutz des HMUKLV weiterhin geschult. Dabei wird auch der Fall geübt, dass ein Ereignis in einem anderen KKW außerhalb Hessens stattfin-det, das Auswirkungen auf hessisches Gebiet hat.

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Die Rufbereitschaft der Abteilung wird weiterhin aufrechterhalten. Hier können Alarmierungen aus dem KKW Biblis, dem KfÜ und dem Innenministerium ankommen. Bei Letzteren handelt es sich um überregionale Notfälle i.S. des StrlSchG (Bundeszuständigkeit, wobei die Umweltbehörden der Länder aufgrund der Vollzugsaspekte beteiligt sind) und um Zwischenfälle mit radioaktiven Stoffen außerhalb von Kernanlagen. Die Maßnahmen und Instrumente der Krisenvorsorge sind im Handbuch Krisenvorsorge im Detail beschrieben.

6 Zusammenfassung Das Berichtsjahr war im Wesentlichen geprägt von Tätigkeiten zur Herstellung der Brennelement-freiheit in Block B, der Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Abfalllagers (LAW-2) und der Pufferlagerfläche L3, der Durchführung der Primärkreisdekontamination für Block B sowie Tätig-keiten für die Umsetzung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen. Der Abbau der Hauptkühlmittelleitungen im Block A sowie das Entfernen der Gestelle aus den Brennelementlägern für neue Brennelemente in beiden Blöcken waren Schwerpunkte des Ab-baus. Im Bereich der Entsorgung waren die Freigabe von Materialien aus dem Abbau sowie geplante Tätigkeiten zur Abfallkonditionierung schwerpunktmäßig zu bearbeiten. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Aufsichtsgespräche mit der Betreiberin wurden Fest-stellungen der Sachverständigen bzw. der atomrechtrechtlichen Aufsichtsbehörde aus den Über-wachungsaufgaben erörtert, um die Ergebnisse weiter zu verbessern, und damit das Sicherheits-niveau für den Abbau und in den - für den Restbetrieb relevanten Bereichen – zu erhalten. Die Gespräche waren geprägt durch einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen der Betreibe-rin, der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und den hinzugezogenen Sachverständigen. Die im Berichtsjahr durchgeführten Überprüfungen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde sowie deren hinzugezogenen Sachverständigen haben keine Hinweise auf relevante sicherheitstechni-sche Defizite der Blöcke A und B im derzeitigen Anlagenzustand ergeben. Die übergeordneten Überwachungsziele wurden auch für den derzeitigen Anlagenzustand erreicht. Schwerpunkte im Jahr 2019 werden voraussichtlich die Herstellung der Kernbrennstofffreiheit für Block B; der Abbau der Dampferzeuger im Block A, die Erteilung der zweiten Abbaugenehmigun-gen, weitere Anpassungen des betrieblichen Regelwerks (RBHB, PHB) sowie das Freimessun-gen von Materialien aus dem Abbau sein.

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Abkürzungsverzeichnis A

AtDeckV Verordnung über die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz

AtG Atomgesetz

AtSMV Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung

AtZüV Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

AZ Anlagenzustand

B

BBG Betriebsbegehung

BfS Bundesamt für Strahlenschutz

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung

BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

C

CASTOR cask for storage and transport of radioactive material = Behälter für Lagerung und Transport radioaktiven Materials

D

E

EntsÜG Entsorgungsübergangsgesetz

F

FSD Full System Dekontamination G GRS Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit

H

HVwVfG Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz

HLNUG Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

HMUKLV Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

I

J K

KFÜ Kernkraftwerk-Fernüberwachung KKW Kernkraftwerk KSBS Köcher für Sonderbrennstäbe

KTA Kerntechnischer Ausschuss

KWB A Kernkraftwerk Biblis, Block A

KWB B Kernkraftwerk Biblis, Block B

L

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LfU Landesamt für Umwelt

M N

NHB Notfallhandbuch

NLB Nichtleistungsbetrieb

O

P

PHB Prüfhandbuch

PTB Physikalisch Technischen Bundesanstalt

Q

R

RBHB Restbetriebshandbuch

REI Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen

RiPhyKo Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körper-dosen

RWE bis 1990 Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG

S

SSP Sicherheitsspezifikation

StrlSchV Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen

StlSchG Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen

StrVG Strahlenschutzvorsorgegesetz

SV Sachverständige

SZL Standort-Zwischenlager

T

TZG Technologiezentrum Gundremmingen

U

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

V

W

WKP Wiederkehrende Prüfung

WLN Weiterleitungsnachricht

X

Y

Z