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des geplanten Naturschutzgebiets „Feuchtwiesen Schwandorf“ Gemeinde Neuhausen o.E. Landkreis Tuttlingen Gemeinde Sauldorf Landkreis Sigmaringen Regierungspräsidium Freiburg Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege Bissierstr. 7, 79114 Freiburg Bearbeiter: Joachim Genser November 2014 Würdigung STAATLICHE NATURSCHUTZVERWALTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

STAATLICHE NATURSCHUTZVERWALTUNG Würdigung · 3 GEFÄHRDUNGEN UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN 20 4 SCHUTZZWECK 22 4.1 Bewertung 22 4.2 Erforderlichkeit der Unterschutzstellung 22 5 BESONDERE

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des geplanten Naturschutzgebiets

„Feuchtwiesen Schwandorf“

Gemeinde Neuhausen o.E. Landkreis Tuttlingen

Gemeinde Sauldorf

Landkreis Sigmaringen

Regierungspräsidium Freiburg Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege

Bissierstr. 7, 79114 Freiburg

Bearbeiter: Joachim Genser

November 2014

Würdigung STAATLICHE

NATURSCHUTZVERWALTUNGBADEN-WÜRTTEMBERG

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INHALTSVERZEICHNIS

1 GEBIETSBESCHREIBUNG 2 1.1 Steckbrief 2 1.2 Abiotische Grundlagen 2 1.3 Nutzung, Eigentumsverhältnisse 3

2 SCHUTZWÜRDIGKEIT 3 2.1 Vegetation 3

2.1.1 Glatthaferwiesen 4 2.1.2 Bachdistelwiesen 6 2.1.3 Pfeifengraswiesen 6 2.1.4 Röhrichte, Seggenriede und Hochstaufenfluren 7 2.1.5 Wälder, Gebüsche und Hecken 8

2.2 Flora 9 2.3 Fauna 12

2.3.1 Vögel 12 2.3.2 Tagfalter 15 2.3.3 Heuschrecken 16 2.3.4 Sonstige Arten 18

3 GEFÄHRDUNGEN UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN 20

4 SCHUTZZWECK 22 4.1 Bewertung 22 4.2 Erforderlichkeit der Unterschutzstellung 22

5 BESONDERE VERBOTE UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN 23 5.1 Allgemeine Verbote 23 5.2 Landwirtschaftliche Nutzung 23 5.3 Forstwirtschaftliche Nutzung 23 5.4 Jagd 23

6 PFLEGE UND ENTWICKLUNG 23

7 ZUSAMMENFASSUNG 24

8 ANHANG 25 8.1 Quellenverzeichnis 25 8.2 Nach §30 BNatSchG besonders geschützte Biotope 27

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1 Gebietsbeschreibung

1.1 Steckbrief

Name: Feuchtwiesen Schwandorf

Größe: ca. 130 ha

Landkreise: Tuttlingen, Sigmaringen

Gemeinden: Neuhausen o.E. (TUT), Sauldorf (SIG)

Gemarkungen: Schwandorf, Worndorf (TUT), Boll (SIG)

Top. Karte 1:25.000: 8019 Neuhausen o.E., 8020 Meßkirch

Naturraum: Donau - Ablachplatten

Höhe ü. NN: 640 - 695 m ü. NN

Kurzcharakterisierung: Feuchtwiesen und -weiden, Fuchsschwanz-Glatthaferwiesen, Röh-richte, feuchte Hochstauden, Bachläufe, montane, teils eichenreiche Laubwälder

Schutzzweck: (1) Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebiets als

1. Mosaik zusammenhängender überwiegend feuchter und frischer Grünlandgesellschaften,

2. strukturreiche und landschaftsprägende Bachauen und Hochstauden,

3. Lebensraum zahlreicher gefährdeter, zum Teil vom Aus-sterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten,

1.2 Abiotische Grundlagen

Naturraum: Donau-Ablachplatten

Lage: Zum Bodenseebecken abfallende Albflächen südlich der Gemeinde Neu-hausen ob Eck

Geomorphologie: Hochflächen und Kuppen des Weißjura

Geologie: Weißjura- und Molasseschichten, weitgehend überdeckt von risseiszeitli-chen Moränen, quartäre Talfüllungen

Böden: Überwiegend schwere Böden über Kalkverwitterungslehmen oder Pseu-dogleye; an Quellhorizonten und in Bachauen Auengleye

Klima: Übergangsbereich von subatlantischem zu subkontinentalem Klima; mitt-lere Jahresniederschläge von ca. 800 mm; Jahrestemperatur 7,0 ° C,

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1.3 Nutzung, Eigentumsverhältnisse

Landwirtschaft: Grünlandnutzung (Wiese, Weide) Forstwirtschaft: Eichenreiche Laubmischwaldreste, Fichtenforste auf ehemaligen

Feuchtwiesen Eigentumsverhältnisse: Überwiegend Privatgrundstücke, zahlreiche landeseigene Grundstü-

cke, wenige gemeindeeigene Flächen

2 Schutzwürdigkeit

2.1 Vegetation

Ausgedehnte und zusammenhängende Grünlandgebiete mit artenreicher Flora und Fauna gehören seit einigen Jahren leider zu den Besonderheiten des Landes. Außerhalb des Heu-bergs sind sie im Landkreis Tuttlingen kaum noch anzutreffen und werden weiterhin Opfer des anhaltenden Intensivierungsdrucks in der Landwirtschaft und seit etwa 10 Jahren auch Opfer der Biomassenutzung. Die Wiesen und Feuchtweiden um Schwandorf gehören trotz des auch hier aufgekommenen Biogasbooms noch immer zu schutzwürdigen Grünlandgebieten, ihre Unterschutzstellung soll einen weiteren, wenn auch kleinen Mosaikstein zur langfristigen Er-haltung des artenreichen Grünlands in verschiedenen Naturräumen Baden-Württembergs leis-ten (vgl. Naturschutzstrategie Baden-Württemberg).

Insgesamt zeigen die Wiesen im geplanten NSG eine große Bandbreite. Sie reicht von Streu-wiesenfragmenten über Niedermoortorf, Bachdistel- und Kohldistelwiesen zu den verschiede-nen Typen der Glatthaferwiesen bis hin zu trockenen Trespen-Glatthaferwiesen.

Trotz des bereits erfolgten Drucks auf die Landnutzung ist die Vielfalt der Pflanzengesellschaf-ten noch immer hoch:

Glatthaferwiese Arrhenatheretum elatioris (verschiedene Subassoziationen)

Kohldistelwiese Angelico-Cirsietum Bachdistelwiesen Trollio-Cirsietum rivularis Pfeifengraswiese Molinietum caeruleae Schilfröhricht Phragmitetum communis Schlankseggenried Caricetum gracilis Mädesüß-Hochstaudenflur Filipendulo-Geranietum palustris und

Valeriano-Filipenduletum Flutrasen / Feuchtweiden Mentho longifoliae-Juncetum inflexi und

Juncetum compressi Erlen-Bruchwald Carici elongatae-Alnetum glutinosae Weidenbestände Fragmentgesellschaften des Salicion-albae Eichenreiche Altholzinseln Gesellschaften der Querco-Fagetea

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2.1.1 Glatthaferwiesen

Wiesen spielen im geplanten NSG eine übergeordnete Rolle, sie nehmen etwa 70% des Schutzgebiets ein. Gebietstypisch sind die Fuchsschwanz-Glatthaferwiesen (A r r h e n a t h e r e -t u m a l o p e c u r e t o s u m mit Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), der mit seinen auf-fälligen violetten Staubbeuteln dem Frühjahrsaspekt eine charakteristische Färbung verleiht. Typisch sind auch Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis), Scharfer und Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus acris und R. repens). Sie ent-sprechen dem Typus der mäßig gedüngten Wirtschaftswiesen, weisen aber je nach Bewirt-schaftungsintensität teils großen Artenreichentum auf. Montan verbreitete Arten wie Frauen-mantel (Alchemilla monticola agg.) oder Kümmel (Carum carvi) verschwinden bei starker Düngung ebenso wie die konkurrenzschwachen Horn-Klee (Lotus corniculatus) oder Schlüs-selblume (Primula elatior). Aufgrund der allgegenwärtigen Staufeuchte sind entsprechende Zeigerarten wie Herbstzeitlose (Colchicum autumnale) oder Großer Wiesenknopf (Sanguisor-ba officinalis) immer wieder anzutreffen.

Bild oben: Blick über die zusammenhängende Wiesenlandschaft im Gewann „Schluh“ (Gemarkung Worndorf) nach Süden Richtung Schwandorf. Der Vernässung begegnet man mit der Anlage von schmalen Gräben. Am rechten Bildrand teils eichenreichen Laubwaldinseln - 15. 05. 2013

Kohldistelwiesen (A n g e l i c o - C i r s i e t u m ) kommen nicht nur in der Aue von Wettbach und Krumbach vor, sondern an feuchten und mäßig nährstoffreichen Standorten im gesamten Schutzgebiet. Während Obergräser gegenüber Kräutern im Aspekt stark zurücktreten, sind die Bestände oft reich an Seggenarten und zeigen nach dem ersten Schnitt die typische Gelbfär-bung mit den Blüten des Wasser-Greiskrauts (Senecio aquaticus).

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Kennzeichnende Arten für die Fuchsschwanz-Glatthaferwiesen sind:

Frauenmantel Alchemilla monticola agg. Großer Wiesenknopf Sanguisorba officinalis Herbstzeitlose Colchicum autumnale Ruchgras Anthoxanthum odoratum Scharfer Hahnenfuß Ranunculus acris Wiesen-Fuchsschwanz Alopecurus pratensis Wiesen-Kümmel Carum carvi Wiesen-Schaumkraut Cardamine pratensis Wiesen-Storchschnabel Geranium pratensis

Bild oben: Artenreiche Fuchsschwanz-Glatthaferwiese im Gewann „Schluh“ im Frühjahrsaspekt mit Hahnenfuß (Ranunculus acris), Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Schaumkraut (Carda-mine pratensis) und Sauerampfer (Rumex acetosa). - 15. 05. 2013

Kennzeichnende Arten für die Kohldistelwiesen sind:

Kohl-Distel Cirsium oleraceum Kuckucks-Lichtnelke Lychnis flos-cuculi Moor-Labkraut Galium uliginosum Sumpf-Dotterblume Caltha palustris Sumpf-Greiskraut Senecio aquaticus Sumpf-Vergissmeinnicht Myosotis palustris

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Angesichts der ungünstigen Bodenverhältnisse mit verbreiteten Gleyböden werden weite Teile des Grünlands - nicht nur in den Talauen - von Drainagen durchzogen und kleinen offenen Wiesengräben entwässert. Entlang dieser Gräben ziehen sich wegen des hier geringen Dün-geeinflusses schmale Bänder artereicher Magerwiesenvegetation und vereinzelt sogar Klein-seggenriede, magere Calthion-bestände oder gar Pfeifengraswiesenreste. Sie stellen ein enormes Artenreservoir dar, welches bei einer Extensivierung die angrenzenden Wirtschafts-wiesen wiederbesiedeln könnte. Typische Arten sind hier:

Breitblättriges Wollgras Eriophorum latifolium Brötchen-Segge Carex panicea Davall-Segge Carex davalliana Geöhrtes Habichtskraut Hieracium lactucella Kleiner Klappertopf Rhinanthus minor Kriech-Weide Salix repens Sumpf-Baldrian Valeriana dioica Weicher Pippau Crepis mollis

2.1.2 Bachdistelwiesen

Bachdistelwiesen (T r o l l i o - C i r s i e t u m r i v u l a r i s ) sind montan und gemäßigt kontinental ver-breitet. Die Baden-Württembergischen Vorkommen liegen am Nordwestrand des europäi-schen Areals und beschränken sich auf feuchte bis wechselfeuchte, basenreiche Böden. Im geplanten Schutzgebiet finden sie sich nur an zwei Stellen im „Seewasen“ und „Köthle“, be-zeichnenderweise auf einem landeseigenen und einem gemeindeeigenen Grundstück. Beide Flächen werden extensiv genutzt und nur einmal jährlich gemäht. Die Gesellschaft mit den auffälligen Blühaspekten von Trollblume (Trollius europaeus) und Bach-Kratzdistel (Cirsium ri-vulare) ist mittlerweile im Naturraum sehr selten geworden und verdient höchsten Schutz. Bemerkenswert ist zudem das Auftreten des Weißen Germers (Veratrum album) in der Wiese im Gewann „Köthle“:

Bach-Kratzdistel Cirsium rivulare Davall-Segge Carex davalliana Kuckucks-Lichtnelke Lychnis flos-cuculi Schlangen-Knöterich Polygonum bistorta Spatelblättriges Greiskraut Tephroseris helenitis Sumpf-Vergissmeinnicht Myosotis palustris Trollblume Trollius europaeus

2.1.3 Pfeifengraswiesen

Ebenfalls eine Besonderheit ist die fragmentarisch ausgebildete Pfeifengraswiese im Gewann „Köthle“. Dieser Gewannname bedeutet „Schlammwiese“ oder „Dreckwiese“ (KEINATH 1951) und weist darauf hin, dass sich hier früher Grenzertragsflächen befanden, die ohne Düngung und als Streuwiese genutzt wurde. Trotz der mit Sicherheit erfolgten Nutzungsintensivierun-gen der letzten Jahrzehnte finden sich noch heute Restvorkommen typischer Streuwiesen-pflanzen wie Pfeifengras (Molinia caerulea) und Traubige Trespe (Bromus racemosus). Eine große Überraschung war der Fund der Sibirischen Schwertlilie (Iris sibirica), die ebenso wie

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Davall-Sagge (Carex davalliana) und Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza mayalis) auf die große floristische Bedeutung dieses Schutzgebietsteils hinweisen.

Bild oben: Die ehemalige Brache im Gewann „Seewasen“ wurde 2007 vom Land erworben. Mit der Wiederaufnahme der einschürigen Mahd hat sich eine artenreiche Bachkratzdistelwiese entwickelt. Besonders die Vorkommen der Trollblume (Trollius europaeus) profitieren von der Bewirtschaftung - 15.05.2013

2.1.4 Röhrichte, Seggenriede und Hochstaufenfluren

Entlang der Bachauen von Wettbach und Krumbach sowie an Quellhorizonten der Taleinhän-ge treten Röhrichte und Seggenriede auf. Schwaden-Kleinröhrichte aus dem Verband S p a r g a n i o - G l y c e r i o n f l u i t a n t i s treten vor allem im westlichen Gebietsteil im Gewann „Wei-herwiesen“ auf Feuchtweiden auf. Unterhalb von Unterschwandorf setzt sich die Vegetation in der Umgebung des Bachlaufs zusammen aus einem Mosaik von Hochstaudenfluren, Schilfröhrichten und Großseggenbeständen. Auch die Klärteiche unterhalb von Volkertsweiler werden von Schilfröhrichten gesäumt; der vierte Klärteich ist fast vollständig mit einem Rohr-kolbenröhricht zugewachsen.

Verbreitete Großseggenriede sind Sumpfseggenriede (C a r e x a c u t i f o r m i s - G e s e l l s c h a f t ) und Schlankseggenride (C a r i c e t u m g r a c i l i s ) . Sie gedeihen an relativ nährstoffreichen nas-sen Standorten in den „Weiherwiesen“, im „Schülbenwinkel“ und „Seewasen“ und werden häufig beweidet - das Vieh frisst die harten und scharfkantigen Carex-Arten aber nur ungern.

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Die Bestände sind auf den zweiten Blick nicht so artenarm wie sie scheinen und beherbergen meist noch Arten der Kohldistelwiesen, seltener auch Moor-Labkraut (Galium uliginosum) und Sumpf-Helmkraut (Scutellaria galericulata). Andere Seggenriede wie das Schnabelseggen-ried, Blasenseggenried und Kammseggenried kommen nur kleinflächig vor.

Bild oben: Blick über die Talaue des Wettbachs zwischen Unterschwandorf (links außerhalb des Bil-des) und Holzach (im Hintergrund). Beweidet werden Komplexe aus Calthionwiesen, Großseggen-rieden und Röhrichte. Für Watvögel sind diese Nassweiden von überragender Bedeutung. Aus die-sem Grund wurden die Gehölze entlang des Baches bereits stark zurückgenommen. - 03.06. 2013

Nach dem Wiesenschnitt gehören im Sommer die Mädesüßfluren (F i l i p e n d u l o - G e r a n i e t u m p a l u s t r i s , V a l e r i a n o - F i l i p e n d u l e t u m ) z u den blütenreichsten Vegetationsbeständen. Groß-flächig ausgebildet sind sie im Gewann „Schülbenwinkel“, wo sie sich vom Oberhang entlang des kleinen Bachlaufs bis ins Krumbachtal ziehen. Die üppigen Bestände des Sumpf-Storchschnabels (Geranium palustre) sind hier Eiablagehabitat des im Naturraum stark ge-fährdeten Sumpfstorchschnabel-Bläulings (Eumedonia eumedon).

2.1.5 Wälder, Gebüsche und Hecken

Der westliche Teil der Gemarkung Schwandorf war historisch ausgesprochen waldarm. Erst seit den 1950er und 1960er Jahren kam es im Zuge der Aufgabe von Grenzertragsgrünland zu Aufforstungen im Umfeld der kleinen Laubwaldinseln. Auch in den Auen nahmen Gehölze

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zu, so dass die Gewässer heute von Weidengehölze begleitet werden. Häufigste Arten sind die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), und mehrere Weidenarten (Salix fragilis, S. viminalis, S. purpurea).

Im Gewann „Seewasen“ gibt es eichenreiche Altholzinseln, die vermutlich auf den ertrags-schwächsten Standorten verblieben sind. Hier konnte sich möglicherweise die Eiche (Quercus robur) auf Niedermoorböden und Gley gegenüber der sonst konkurrenzstärkeren Buche be-haupten. Vielleicht ist sie auch gezielt vom Menschen gefördert worden. Bedauerlicherweise kam es genau auf diesen Niedermoorböden zu umfangreicher Aufforstungstätigkeit. Dazu mussten tiefe Gräben gezogen werden, um der Fichte das Wachstum auf den stark vernäss-ten Böden überhaupt zu ermöglichen. Ehemals freistehende Alteichen ragen noch aus den Nadelholzforsten heraus. Hier besteht naturschutzfachlich erhöhter Handlungsbedarf z.B. bei Grunderwerb und Pflege. Entlang kühler und gleichsam „nordischer“ Saumstandorte kommt auch hier der Weiße Ger-mer (Veratrum album) vor. Berg-Witwenblume (Knauta sylvatica) und Gelber Eisenhut (A-conitum vulparia) sind typische Begleiter.

2.2 Flora

Das geplante Naturschutzgebiet weist für ein reines Grünlandgebiet erstaunlich viele schüt-zenswerte Pflanzenarten auf. Bei den bisherigen Kartierungen wurden mehrere seltene Arten gefunden, die bisher für diesen Teil des Naturraums nicht bekannt waren. Im Gebiet über-schneiden sich die Areale einiger Arten mit Verbreitungsschwerpunkten im Voralpenland, auf der Schwäbischen Alb aber auch in wärmegetönten Landesteilen. Zusammen mit der bisher teilweise noch zurückhaltenden Nutzungsintensität dürfte dies einer der Gründe für die über-raschende Artenvielfalt in Wiesen und an Waldsäumen sein.

Insgesamt konnten 25 Arten der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen von Baden-Württemberg (BREUNIG & DEMUTH 1999) nachgewiesen werden, darunter befinden sich:

3 stark gefährdete Arten (Rote Liste Kategorie 2),

14 gefährdete Arten (Rote Liste Kategorie 3) sowie

8 Arten der Vorwarnliste (Rote Liste Kategorie V) Besonders hervorzuheben sind die Vorkommen des Weißen Germers (Veratrum album), des Sumpf-Dreizacks (Triglochin palustre) und der Sibirischen Schwertlilie (Iris sibirica). Bemerkenswert ist der große Bestand des Sumpf-Dreizacks (Triglochin palustre) in einer binsen- und seggenreichen Mähweide bei Volkertsweiler. Dicht an dicht blüht hier im August ein Bestand von ca. 500 - 1000 Exemplaren dieser seltenen Art. Die derzeitige Nutzung einer Mahd kombiniert mit Rinder- und Pferdebeweidung schafft die nötigen Lücken in der Grasnar-be und sichert so dieses Vorkommen.

Die Trollblume (Trollius europaeus) als Charakterart des montanen Grünlands ist an mehren Stellen zu finden. Das größte Vorkommen liegt auf dem landeseigenen Grundstück im Ge-wann „Seewasen“, dort zusammen mit dem Spatelblättrigen Greiskraut (Tephroseris heleni-tis). Erst nach dem Grunderwerb vor wenigen Jahren konnte diese Brache durch regelmäßige Mahd wieder in eine typische Bachdistelwiese zurückentwickelt werden.

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Zu zwei naturschutzrelevanten Arten folgen detaillierte Angaben:

Bislang nicht bekannt war das Vorkommen des Weißen Germers (Veratrum album) bei Schwan-dorf. Der Bestand umfasst allerdings lediglich ca. 10-20 Exemplare. Die präalpine Art befindet sich hier an ihrem nördlichen Arealrand; dieser wird von den Vorposten im NSG „Irndorfer Hardt“ markiert..

Nach SEBALD (1992) kann der Weiße Germer, zu-sammen mit dem Gelben Enzian (Gentiana lutea) als Relikt der Waldweidezeit gedeutet werden. WIL-MANNS (2005) dagegen bezweifelt aufgrund der „nicht sehr ausgeprägter Arealzersplitterung und seiner Bindung an landwirtschaftlich bestimmte Le-bensräume“ den Reliktcharakter der Art.

Veratrum album

Verbreitungskarten Baden-Württemberg (WÖRZ, A., EN-GELHARDT, M., HÖLZER, A. & M. THIV 2010)

Die Rasen-Segge (Carex cespitosa) ist eine eher unspektakuläre Seggen-Art, die in Baden-Württemberg nur auf der Schwäbischen Alb und den subkontinental geprägten Gäulandschaften im Regenschatten von Schwarzwald und Odenwald vorkommt. Als boreal-kontinentales Florenelement befindet sie sich in Baden-Württemberg nahe ihrer südwestlichen Arealgrenze. Die Vorkommen südlich der Donau sind sehr vereinzelt und wurden zum Teil erst in den letzten Jahren entdeckt.

Die Art ist nur im Gewann „Köthle“ zu finden; Dün-gung und häufiger Schnitt führen zum Verschwin-den der Art.

Carex cespitosa

Verbreitungskarten Baden-Württemberg (Wörz, A., En-gelhardt, M., Hölzer, A. & M. Thiv 2010)

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Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste Häufigkeit

BW Av Aconitum lycoctonum ssp. vulparia Gelber Eisenhut V Bromus racemosus Traubige Trespe 3 2 IV Campanula glomerata Büschel-Glockenblume V V Carex appropinquata Schwarzkopf-Segge 3 V I Carex cespitosa Rasen-Segge 3 3 III (~100-200) Carex davalliana Davalls Segge 3 3 III Carex elongata Walzen-Segge V Carex flava Echte Gelbsegge V Carex lepidocarpa Schuppenfrüchtige Gelbsegge 3 3 I-II Carex nigra Braune Segge V Cirsium rivulare Bach-Kratzdistel V V Crepis mollis Weichhaariger Pippau 3 3 I-II (Flst.778) Dactylorhiza majalis Breitblättriges Knabenkraut 3 V I

Danthonia decumbens Dreizahn V Eleocharis uniglumis Einspelzige Sumpfbinse V V Eriophorum latifolium Breitblättriges Wollgras 3 V I Hieracium lactucella Geöhrtes Habichtskraut V V Iris sibirica Sibirische Schwertlilie 2 3 II (1 Gr. ~10-20) Peucedanum palustre Sumpf-Haarstrang 3 V II

Phyteuma orbiculare Kugelige Teufelskralle 3 3 I Potentilla palustris Sumpfblutauge 3 3 III (~100-200) Salix repens ssp. repens Kriech-Weide 3 3 II Tephroseris helenitis Spatelblättriges Greiskraut 2 2 I Triglochin palustre Sumpf-Dreizack 2 3 III (~500-1000) Trollius europaeus Trollblume 3 3 IV Veratrum album Grüner Germer V V II Veronica scutellata Schild-Ehrenpreis 3 3 II (1 Gr. ~100) Gefährdungskategorie: 2 - stark gefährdet 3 - gefährdet V - Vorwarnliste BW - Baden-Württemberg

Av - Alpenvorland Häufigkeitsklassen: I - 1-10 Exemplare II - 10-100 Exemplare III - 100-1000 Exemplare IV - > 1000 Exemplare

Rote Liste nach BREUNIG & DEMUTH (1999).

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2.3 Fauna

2.3.1 Vögel

Trotz seiner geringen Größe und vergleichsweise einheitlichen Struktur weist das geplante Schutzgebiet eine vielfältige Vogelfauna auf. Nach Erhebungen aus dem Jahr 2009 sowie den Daten Ehrenamtlicher brüten hier etwa 50 Vogelarten. Es sind naturschutzfachlich höchst be-deutsame Wiesenbrüter darunter, wie die Bekassine, das Braunkehlchen oder der Kiebitz. Leider kann allerdings genau bei diesen Arten nicht von einer durchgehenden Besiedlung in den letzten Jahren ausgegangen werden; die Brut die Vorkommen unterstreichen aber, dass die Schwandorfer Feuchtwiesen eine überregionale Rolle für die Sicherung und Entwicklung von Wiesenbrüterlebensräumen zwischen Bodensee und Alb spielen. Weitere erwähnenswerte Brutvögel sind der Baumpieper (im Gewann „Schluh“), das Schwarzkehlchen (in der Talaue des Wettbachs) und die Hohltaube, die in Nistkästen am Wettbach brütet.

Bild oben: Auf diesem Klärteich östlich von Volkertsweiler wurden mehrfach Zwergtaucher (stark gefährdet) und Teichhühner (gefährdet) beobachtet. Als weitere Brutvögel kommen hier Bläßhuhn und Stockente vor. - 26.07.2009.

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Vogelarten der Roten Liste Baden-Württembergs im geplanten NSG „Feuchtwiesen Schwandorf“ 2006 bis 2013

Deutscher Name

Wissenschaft- licher Name

Status Rote Liste BW

Verbreitung der Vorkommen im UG und Häufigkeit

USD Nord

USD Süd

VW Ost

Braunkehlchen Saxicola rubetra DZ/BV 1 - 1 Vogel/ 1 Revier

-

Bekassine Gallinago gallinago DZ/NG/BV

1 - 1-10 Vögel/ 1 Revier

1-2 Vögel

Kiebitz Vanellus vanellus DZ/BV 2 - 2-10 Vögel/ 1 Revier

-

Schwarzstorch Ciconia nigra NG 2 - 1 Vogel -

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis

BV 2 - - 1 Revier

Baumpieper Anthus trivialis BV 3 2 Reviere - -

Feldlerche Alauda arvensis BV 3 2 Reviere - 4 Reviere

Lachmöwe Larus ridibundus NG 3 - - 10 Vögel

Mehlschwalbe Delichon urbicum NG 3 - 1 Vogel -

Rauchschwalbe Hirundo rustica NG 3 - 3 Vögel 1 Vogel

Teichhuhn Gallinula chloropus BV 3 - - 1 Revier

Hohltaube Columba oenas BV V - 2-3 Reviere -

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris

BV V - 2-3 Reviere 1-2 Reviere

Schwarzkehlchen Saxicola rubicola BV V - 1-3 Reviere -

Neuntöter Lanius collurio BV V - 1-2 Reviere 1-2 Reviere

Rohrammer Emberiza schoeniclus

BV V - 4-5 Reviere 1-2 Reviere

Status: DZ-Duschzügler, BV-Brutvogel, NG-Nahrungsgast. Rote Liste Baden-Württemberg: 1-vom Aussterben bedroht, 2-stark gefährdet, 3-gefährdet. Rote Liste Baden-Württemberg nach HÖLZINGER et al. (2007), Stand: 31.12.2004. USD Nord-Untersuchungsbereich nördlich Unterschwandorf mit den Gewannen „Schluh“, „Enisbuch“, „Seewasen“, „Köthle“, „Erlengraben“. USD Süd-Untersuchungsbereich südlich Unterschwandorf mit den Gewannen „Weiher“, „Weiherwie-sen“. VW Ost-Untersuchungsbereich östlich Volkertsweiler mit den Gewannen „Schülbenwinkel“, „Wasser-graben“, „Buchwiesen“ und Krumbachtal mit Klärteichbereich.

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Die Feldlerche als eine der am stärksten zurückgehenden Vogelart der Agrarlandschaft besie-delt mit mindestens 6 Revieren die gehölzarme Wiesenlandschaft des Gebiets. 1996 noch als „schonungsbedürftig“ gelistet (HÖLZINGER 1996), muss die Feldlerche wegen des anhaltenden Bestandsrückgangs von mehr als 50% innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren (1980 bis 2004) mittlerweile als „gefährdet“ eingestuft werden. Dieser rückläufige Bestandstrend ist auch in ganz Deutschland erkennbar (SUDFELDT 2008) und hält unvermindert an. Nach dem Zielar-tenkonzept ist sie eine Zielart mit besonderer regionaler Bedeutung. Das geplante Schutzgebiet ist als bedeutsamer großer Trittstein im Verbund mit den benach-barten Schutzgebieten NSG „Baggerseen Schwackenreute“, NSG „Waltere Moor“ und NSG „Sauldorfer Baggerseen“ zu sehen. Bei der weiteren Pflege und Entwicklung des geplanten Schutzgebietes muss der Optimierung der offenen Wiesen- und Feuchtwiesenlandschaft als Lebensraum der oben angeführten Rote-Liste-Arten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Bild oben: Wettbachaue bei Unterschwandorf im Frühling. In den beidseitig des Baches verlaufenden Hochstaudenfluren, kleinflächigen Schilfbereichen und eingestreuten Seggenbeständen brüten Schwarzkehlchen, Teich- und Sumpfrohrsänger sowie die Rohrammer. - 15.05.2013

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2.3.2 Tagfalter

Insgesamt wurden bei einer stichpunktartigen Erhebung im Jahr 2009 39 tagfliegende Schmetterlingsarten notiert. Etwa ein Sechstel der registrierten Tagfalter (6 Arten = 15%) steht auf der Roten Liste Baden-Württembergs. Der Storchschnabel-Bläuling (Eumedonia eumedon) als Art der „Roten-Liste“ war 2009 einer der häufigsten Schmetterlinge im Gebiet. Die meisten Storchschnabel-Bläulinge kamen jedoch nur in zwei relativ kleinflächigen Bereichen vor. An diesen Standorten konnten jeweils mehr als 50 Falter beobachtet werden. Es handelt sich dabei um feuchte Brachestreifen mit Mäde-süß (Filipendula ulmaria), Schlangen-Knöterich (Polygonium bistorta) und auch reichlichem Storchschnabel-Bestand (Geranium spec.) als Raupennahrungspflanze in den Gewannen „Weiherwiesen“ und „Schülbenwinkel“. Ein unerwarteter erfreulicher Fund gelang beim gefährdeten Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), der neben der Nennung in der baden-württembergischen Ro-ten Liste auch Art der Anhänge II und IV der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) und damit eu-ropaweit geschützt ist. Oberschwäbische Vorkommen der Art sind ausschließlich aus den nördlichen und westlichen Bereichen bekannt, die nur punktuell besiedelt werden. Das Vor-kommen hier liegt auf einer landeseigenen Feuchtwiese im Gewann „Schluh“. Neben dem Großen Wiesenknopf ist auch das Vorkommen der Wirtsameise (Myrmica laevonides [=rubra]) Voraussetzung für die Entwicklung der Art. Die Raupe überwintert im Nest der Wirtsameise, wo sie gefüttert wird oder räuberisch von der Ameisenbrut lebt. Ver-puppungsort ist ebenfalls das Wirtsameisennest (EBERT & RENNWALD 1991b).

Bild oben: Eiablage des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) auf dem Großen Wiesenknopf, der einzigen Raupenfutterpflanze - Gewann „Schluh“, 26.07.2009.

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Beobachtete Tagfalterarten der Roten Listen Baden-Württembergs und Oberschwabens sowie deren Vorkommen und Häufigkeit im geplanten NSG „Feuchtwiesen Schwandorf“ Wissenschaftlicher Name

Deutscher Name Rote Liste Vorkommen und Häufigkeitsklassen

in Teilbereichen des UG

Oschw BW USD Nord

USD Süd

VW Ost

Erebia medusa Rundaugen-Mohrenfalter 3 - 4 - -

Eumedonia eumedon Storchschnabel-Bläuling 2 3 - 5 5

Fabriciana adippe Feuriger Perlmutterfalter 3 3 2 - -

Lycaena tityrus Brauner Feuerfalter 3 - 2 - 1

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling

3 3 2 - -

Melitaea diamina Baldrian-Scheckenfalter 3 3 2 - 1

Mellicta athalia Wachtelweizen-Scheckenfalter

3 3 1 - -

Proclossiana eunomia Randring-Perlmutterfalter 3 3 6 4 3

Rote Liste: 2-stark gefährdet, 3-gefährdet. Häufigkeiten (Häufigkeitsklassen in Anlehnung an SETTELE et al., 1999): 1-1Falter, 2-2–4 Falter, 3-5–10 Falter, 4-11–40 Falter, 5-41–100 Falter, 6-mehr als 100 Falter. Oschw-Oberschwaben, BW-Baden-Württemberg Rote Liste Baden-Württemberg und Oberschwaben nach EBERT et al. (2005), Stand Oktober 2004. USD Nord-Untersuchungsbereich nördlich Unterschwandorf mit den Gewannen „Schluh“, „Enisbuch“, „Seewasen“, „Köthle“, „Erlengraben“. USD Süd-Untersuchungsbereich südlich Unterschwandorf mit den Gewannen „Weiher“, „Weiherwie-sen“. VW Ost-Untersuchungsbereich östlich Volkertsweiler mit den Gewannen „Schülbenwinkel“, „Wasser-graben“, „Buchwiesen“ und Krumbachtal mit Klärteichbereich.

2.3.3 Heuschrecken

Auch für die Heuschreckenfauna kommt dem geplanten Schutzgebiet eine beachtliche Bedeu-tung zu. Aktuell konnten im Gebiet 15 Heuschreckenarten nachgewiesen werden. 2 Arten ste-hen landes- und/oder bundesweit in der Roten Liste, 3 weitere auf der landesweiten Vorwarn-liste. Bemerkenswert sind die vergleichsweise individuenreichen Vorkommen von Sumpfgras-hüpfer und Sumpfschrecke. Sumpfgrashüpfer (Chortippus montanus) - RL BW: 3 Der landesweit gefährdete Sumpfgrashüpfer (Chortippus montanus) besiedelt feuchte und nasse Lebensräume. Der wissenschaftliche Name weist auf die Höhenverbreitung der Art hin.

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Nur vereinzelt findet man sie auch in der Ebene, verbreitet ist sie aber erst ab 400 m ü.NN und kommt bis in die Hochlagen des Feldberggebiets vor. Im Gebiet liegt der Schwerpunkt der Verbreitung auf den Nasswiesen im „Schülbenwinkel“ und nordöstlich davon im Gewann „Buchwiesen“ sowie im „Köthle“, gern auch in Grabennähe. Da der Sumpfgrashüpfer auf Bachbegradigungen, Grundwasserabsenkungen und Entwässerungen empfindlich reagiert, ist die Art in Baden-Württemberg gefährdet. Die Population bei Schwandorf dürfte vor der Tro-ckenlegung und Aufforstung der Feuchtwiesen im Gewann „Seewasen“ deutlich größer gewe-sen sein. Eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft, wird zur Verinselung der Sumpfgras-hüpfervorkommen führen, so dass die Art ohne gezielte Verbundmaßnahmen mittelfristig vielerorts verschwinden dürfte. Der Sumpfgrashüpfer gilt nach dem Zielartenkonzept Baden-Württemberg als Naturraumart, also als Zielart mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität. Beobachtete Heuschreckenarten der Roten Listen Baden-Württembergs sowie deren Häufigkeit im ge-planten NSG §Feuchtwiesen Schwandorf“

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste Häufigkeit BW DA Chrysochraon dispar Große Goldschrecke V IV Conocephalus discolor Langflügelige Schwertschrecke V I Chorthippus albomarginatus Weißrandiger Grashüpfer Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus dorsatus Wiesengrashüpfer V V III Chorthippus montanus Sumpfgrashüpfer 3 V II Chorthippus parallelus Gemeiner Grashüpfer Gryllus campestris Feld-Grille V 3 I Metrioptera roeseli Roesels Beißschrecke Omocestus viridulus Bunter Grashüpfer V 3 I(-II) Pholidoptera griseoaptera Gewöhnliche Strauchschrecke Stethophyma grossum Sumpfschrecke 2 3 II(-III) Tetrix subulata Säbeldornschrecke Tettigonia cantans Zwitscherschrecke Tettigonia viridissima Grünes Heupferd Gefährdungskategorie: 2 - stark gefährdet 3 - gefährdet V - Vorwarnliste BW - Baden-Württemberg

DA - Naturraum Donau-Ablach-Platten Häufigkeitsklassen: I - 1-10 Individuen II - 10-100 Individuen III - 100-1000 Individuen IV - > 1000 Individuen Rote Liste nach DETZEL (1998).

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Sumpfschrecke (Stethophyma lineatus) - RL BW: 3 Die Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) hat ebenfalls einen hohen Feuchtigkeitsan-spruch. In Baden-Württemberg ist wie im geplanten Schutzgebiet hauptsächlich in extensiv genutzten, seggen- und binsenreichen Nasswiesen sowie in Großseggenrieden heimisch. Verbreitungsschwerpunkte liegen in den „Weiherwiesen“ und unmittelbar nordöstlich der Klär-anlage. Fast alle Vorkommen befinden sich im Wettbach- und im Krumbachtal. Die Sumpf-schrecke besiedelt somit ein anderes Teilgebiet als der Sumpfgrashüpfer. Gefährdungsursachen sind Entwässerung, frühe Mahd und Verbrachung. Individuenarme Be-stände sind durch zunehmende Isolation bedroht, so wirkt beispielsweise eine frühe Mahd be-sonders dann fatal, wenn die Gebiete so klein sind, dass den Tieren keine ungemähten Rück-zugsbereiche zur Verfügung stehen. Im Zielartenkonzept Baden-Württemberg gilt Stethophyma grossum als Landesart der Gruppe B und damit als Zielart von herausragender Bedeutung auf Landesebene und mit höchster Priorität für Maßnahmen zur Erhaltung ihrer Populationen.

2.3.4 Sonstige Arten

Bei der faunistischen Durchforschung des geplanten Schutzgebietes gab es auch Zufallsbe-obachtungen aus anderen Tiergruppen, insbesondere bei Libellen. Bodenständigkeit ist bei fast allen aufgelisteten Libellenarten zu vermuten. Auch vom Südlichen Blaupfeil (Orthetrum brunneum) ist anzunehmen, dass er im Gebiet au-tochthon ist, da er an zwei verschiedenen Orten mit jeweils zwei Männchen angetroffen wur-de. Orthetrum brunneum zeigt eine Vorliebe für Gewässer, deren Ufer als offene Lehmböden oder vegetationsarmen Kiesflächen gestaltet sind. Seine Habitatansprüche waren an den Fundorten – zwei frisch ausgehobene Tümpel im „Schülbenwinkel“ und ein trittbeeinflusster Tümpel in den „Weiherwiesen“ erfüllt. Im „Schülbenwinkel“ wird die Art nach Bewachsen der Ufer sehr wahrscheinlich wieder verschwinden, in den „Weiherwiesen“ hält sie sich aber mög-licherweise deshalb, weil dort weidendes Vieh immer wieder durch Tritt Rohboden freilegt. Orthetrum brunneum gilt wie auch die Blauflügel-Prachtliebelle Calopteryx virgo (Bodenstän-digkeit nicht nachgewiesen) nach dem Zielartenkonzept Baden-Württemberg als Naturraum-art, also als Zielart mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzprio-rität.

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Zufallsbeobachtungen weiterer Tiergruppen im geplanten Schutzgebiet „Feuchtwiesen Schwandorf“

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Ort Rote Liste Status und Häufigkeit

BW Av Libellen: Aeshna cyanea Blaugrüne Mosaikjungfer 1, 4, 4 BII (4) Anax imperator Große Königslibelle 2, 3 BII (2) Calopteyx splendens Gebänderte Prachtlibelle 2 V Calopteryx virgo Blauflügel-Prachtlibelle 4 3 2 Coenagrion puella Hufeisen-Azurjungfer 2, 3, 4 KII (4) Enallagma cyathigerum Becher-Azurjungfer 1, 2 KIV (1,2) Ischnura elegans Große Pechlibelle 2 Libellula depressa Plattbauch 3, 4 Libellula quadrimaculata Vierfleck 2, 4 BII (2) Orthethrum brunneum Südlicher Blaupfeil 3, 4 3 3 BII (3,4) Orthetrum cancellatum Großer Blaupfeil 1, 2, 3 KIII (1) Pyrrhosoma nymphula Frühe Adonislibelle 5 KEII Sympetrum vulgatum Gemeine Heidelibelle 4 Lurche: Rana temporaria Grasfrosch V Bufo bufo Erdkröte V Säuger: Micromys minutus Zwergmaus (Villringer 08) 6 3 Gefährdungskategorie: 2 - stark gefährdet 3 - gefährdet V - Vorwarnliste BW - Baden-Württemberg/ Av - Alpenvorland Beobachtungsort: 1 - Klärbecken 2 - Tümpel Gewann „Schluh“ 3 - Tümpel im „Schülbenwinkel“ 4 - Tümpel, Flutmulden in den „Weiherwiesen“ 5 - Tümpel Gewann „Wassergraben“ 6 - Schilfbestand „Weiherwiesen“ Flst. 3091/1 Status und Häufigkeit: B - Beute-/Revierflug K - Paarung

E - Eiablage II - 2-5 Individuen

III - 6-10 Individuen IV - 10-20 Individuen (in Klammern Ort der Beobachtung maximaler Häufigkeit) Rote Liste Libellen nach STERNBERG & BUCHWALD (1999) Rote Liste Lurche nach LAUFER et. al. (2007) Rote Liste Säuger nach Braun et. al., Stand 2001

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3 Gefährdungen und Beeinträchtigungen

Bei den naturschutzrelevanten Flächen des geplanten Schutzgebietes handelt es sich fast ausschließlich um artenreiche Offenlandbiotope. Die traditionell extensive Nutzung ließ auf-grund der standörtlichen Unterschiede (Boden, Exposition, Wasserhaushalt) eine ebenso gro-ße Vielfalt an Grünlandgesellschaften zu. Die Spanne reicht hier von Trespen-Glatthafer-wiesen über Kohldistel-Wiesen, bis hin zu Bachdistel- und Pfeifengraswiesen. Die Flächen im geplanten NSG sind gut mit Maschinen befahrbar. Die ortsferne Lage und der ungünstige Wasserhaushalt hatten jedoch lange Zeit die Nutzungsintensivierung verzögert. Mindestens seit den 1960er und 1970er Jahren kam es dann im Zuge der Flurbereinigung zu Entwässerungen und Aufforstungen in den Gewannen „Schluh“ und Seewasen“. In der Folge sind die verbliebenen Extensivwiesen teilweise in artenärmeres Wirtschaftsgrünland überführt worden. Eine erhebliche Beschleunigung erfährt die bisher langsam verlaufende Entwicklung seit etwa 5 - 10 Jahren durch die Zunahme von Biogasanlagen in der Raumschaft. Die stärksten Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Gebiets, gehen nach wie vor aus von Entwässerung und Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung. Dazu gehören ein früher Silageschnitt bereits bis Mitte Mai sowie der starke Einsatz von Flüssigdünger, der sich besonders im Umfeld von tiefer liegenden Feuchtgebieten bei Abschwemmungen negativ auch auf extensiv genutztes Grünland auswirkt. Auch die Beweidung wurde mancherorts in-tensiviert. So wurden noch vor einigen Jahren die Hänge rechtsseitig des Wettbachs im Ab-schnitt der „Unteren Weiherwiesen“ mit 10-15 Rindern beweidet, heute werden 30-40 Rinder dort aufgetrieben. Außerdem werden die auf den Äckern oberhalb des Grünlands ausgebrach-ten Düngemittel und Pestizide über Drainagen in die Feuchtwiesen verfrachtet. Diese Entwick-lungen wirken sich auf die Lebensgemeinschaften als Ganzes aus und somit auch auf die Avifauna. Ein Vergleich mit der §24a-Kartierung von 1994 bzw. 1996 zeigt, dass sowohl im Wettbach- und Krumbachtal als auch im Nordteil des Gebiets die von Nasswiesen eingenommene Bioto-pe zugunsten von Fettwiesen abgenommen haben. Die Trollblume, die damals noch auf den Wiesen westlich und nordwestlich der „Sporengasse“ sowie in einem Teil des Gewanns „Schl-uh“ erfasst wurde, ist dort mindestens seit 2006 nicht mehr zu finden. Es ist anzunehmen, dass es sich bei den meisten noch vorhandenen Vorkommen von Rote Liste-Arten um Rest-vorkommen ehemals ausgedehnter Bestände handelt. Ferner bestehen Gefährdungen im Hinblick auf die Störungsempfindlichkeit von Wiesenbrü-tern durch Änderungen und/oder Ausweitungen des Freizeitverhaltens.

Zusammenfassung der Beeinträchtigungen und Gefährdungen:

1. Aufdüngung von Grünland durch Gärrückstände, Flüssigdünger und Mineraldünger

2. Steigerung der Mähfrequenz und zeitliche Verschiebung von Mähzeitpunkten

3. Freizeitnutzung und andere Störungen bisher ruhiger Wiesenbereiche

4. Verschlechterung der Population naturschutzrelevanter Arten

5. Aufforstung von ehemaligen Feuchtwiesen

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Das Gebiet liegt außerhalb der NATURA 2000-Kulisse, so dass ein unmittelbarer Schutz durch die FFH-Richtlinie nicht gegeben ist. Allerdings wurden 2013 und 2014 die artenreichen Mähwiesen im Zuge der landesweiten Biotopkartierung erfasst und unterliegen dem Schutz des Umweltschadensgesetzes.

Bild oben: Entwässerungsgräben und Fichtenforst im Gewann „Seewasen“, 12.06.2013. Bild unten: Blick über die Fuchsschwanz-Glatthaferwiesen im Gewann „Seewasen“ auf das bereits gemähte Intensivgrünland jenseits des Erlengrabens, 15.05.2013.

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4 Schutzzweck

4.1 Bewertung

Die Vorkommen vieler wertgebender Arten, vor allem was die Fauna anbelangt, streuen über das gesamte Untersuchungsgebiet, so dass eine Unterteilung des Gebiets in verschieden wertige Teilflächen nur bedingt möglich ist. Als wertvollster Teilbereich des geplanten Schutzgebietes ist die Wiese auf würmeiszeitlicher Lehmfüllung im „Köthle“ einzustufen. Hier befinden sich die wertvollsten Nass- bzw. Feucht-wiesen des Untersuchungsgebiets und es kommen mit Abstand die meisten Pflanzenarten der Roten Liste vor. Auch faunistisch ist die Wiese bedeutend (Baumpieper, verschiedene wert-gebende Tagfalter-Arten, Sumpfgrashüpfer). Allerdings sind auch auf dieser Wiese Beein-trächtigungen durch Aufdüngung erkennbar, weshalb Schutz und Extensivierung dringend er-forderlich sind. Ebenfalls sehr wertvoll sind der nördlichste Teil des Schutzgebietes im Gewann „Schluh“ und die Talaue des Wettbachs. Im Norden steht bereichsweise Niedermoortorf an, was sich in kleinflächig moortypischer Vegetation und Flora äußert. Hier liegt das Hauptverbreitungsgebiet der Falter Proclossiana eunomia und Erebia medusa sowie der europaweit geschützten Macu-linea nausithous. Vegetationskundlich und floristisch ist der kleine Erlen-Bruchwald von Be-deutung, unter anderem bemerkenswert sind größere Bestände des Sumpf-Haarstrangs (Peucedanum palustre) und des Sumpf-Blutauges (Potentilla palustris) sowie der südlich an-grenzende, schmale Waldsaum mit Weißem Germer (Veratrum album). Wertgebend im Wett-bachtal sind die Wiesenbrütervorkommen sowie die ausgedehnten Feuchtgrünlandkomplexe. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich beim geplanten Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Schwandorf“ trotz bereits eingetretener Verschlechterungen noch im-mer um einen sehr struktur- und artenreichen Komplex von Feuchtgrünland mit über-regional bedeutsamen Tier- und Pflanzenvorkommen handelt. Vergleichbare Lebens-räume sind im Landkreis Tuttlingen nur noch vereinzelt im Donautal anzutreffen, etliche Arten weisen hier eines der ganz wenigen Vorkommen im Landkreis auf. Zu beachten ist die wichtige Rolle, die das Gebiet im Verbund mit benachbarten Schutzgebieten in den Kreisen Konstanz und Sigmaringen spielt. Die Schutzwürdigkeit ist daher in ho-hem Maße gegeben.

4.2 Erforderlichkeit der Unterschutzstellung

Die Erforderlichkeit der Ausweisung als Naturschutzgebiet ergibt sich aus der im vorigen Kapi-tel dargestellten hohen Wertigkeit des Gebietes in Zusammenhang mit den in Kapitel 3 aufge-zeigten erheblichen Gefährdungen und Beeinträchtigungen. Durch die Unterschutzstellung sollen insbesondere der Schutz und die Erhaltung naturschutz-relevanter Lebensräume und Arten sowie die erforderlichen Nutzungen bzw. Pflegemaßnah-men gewährleistet und unterstützt werden.

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5 Besondere Verbote und Nutzungsbeschränkungen

5.1 Allgemeine Verbote

In Anbetracht der teils gefährdeten Flora und vor allem Avifauna sollte das Verlassen der (be-festigten) Wege untersagt werden. Hunde sind an der Leine zu führen, damit es nicht zu Stö-rungen von Brutvögeln kommt. Das Zelten und Lagern ist zu untersagen, das Feuermachen sollte nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt werden.

5.2 Landwirtschaftliche Nutzung

Die Erhaltung der schutzwürdigen Offenlandlebensräume ist nur mit der Beibehaltung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung möglich. Auf eine Ausbringung von stickstoffreichen Gärresten und Flüssigmist ist daher, wie in Wiesenschutzgebieten üblich, grundsätzlich zu verzichten. Im Bereich artenreicher Mähwiesen ist die Beschränkung auf Festmist sinnvoll. Besonders artenreiche Mähwiesen wie Bachdistel- und Pfeifengraswiesen (reich an dünge-fliehenden Arten, da diese Bestände traditionell nicht oder kaum mit Düngemitteln versorgt wurden) sowie Feuchtgrünland in den Bachauen (keine Eutrophierung der Aue, Wiesenbrüter-lebensräume) sollten gänzlich ohne zusätzliche Düngergaben bewirtschaftet werden. Daher ist hier die Düngung generell zu untersagen. Die letztgenannte Auflage betrifft überwiegend Grundstücke der öffentlichen Hand und ist somit nur von begrenzter Auswirkung auf die land-wirtschaftlichen Betriebe.

5.3 Forstwirtschaftliche Nutzung

Die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung kann wie bisher weitergeführt werden, die Verjüngung sollte in naturnahen Beständen nur mit standortsheimischen Laubbäumen erfol-gen. Dabei ist im Sinne einer Erhaltung der staudenreichen Waldsäume mit Germer und Ei-senhut auf die Förderung der einheimischen Stiel-Eiche abzuheben.

5.4 Jagd

Die ordnungsgemäße Jagd kann fortgeführt werden, wobei jagdliche Einrichtungen nicht auf Flächen mit erhaltenswerten und geschützten Lebensräumen errichtet werden dürfen.

6 Pflege und Entwicklung

Mit einem auf zwei Jahre angelegten Grunderwerbsprojekt der Stiftung Naturschutzfonds konnte 2010 und 2011 der bereits vorhandene Bestand an landeseigenen Naturschutzgrund-stücken deutlich aufgestockt werden. Zusätzlich erwarb das Land Grundstücke im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Sauldorf-Boll (Landkreis Sigmaringen). Damit sind mittlerweile rund 50% des geplanten Schutzgebietes im Eigentum des Landes Baden-Württemberg und können im Sinne des Naturschutzes bewirtschaftet werden. Darüber hinaus liegt die wichtigste Zukunftsaufgabe ohne Zweifel im Abschluss von Extensi-vierungs- und Pflegeverträgen mit den Bewirtschaftern zur Erhaltung und Verbesserung des

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artenreichen Grünlands. Stichpunktartig lassen sich die wichtigsten Pflege- und Entwicklungs-ziele wie folgt formulieren: Entwicklung und Wiederherstellung von Nasswiesen sowie von arten- und blütenrei-

chen Glatthaferwiesen Schutz von Nasswiesen, Nassweiden, Seggenrieden und Röhrichten in den Talauen

vor Nährstoffeintrag Vorkommen von nur noch in Restbeständen vorkommenden Pflanzenarten der Roten

Liste erhalten und entwickeln Naturschutzorientierte Waldrandpflege und Pflege des Erlen-Bruchwald durch Beseiti-

gung standortsfremder Baumarten Sicherung und Förderung der Wiesenbrütervorkommen Habitatverbesserungen für die Vorkommen von Maculinea nausithous und Stetho-

phyma grossum zur Erhaltung und Entwicklung stabiler überlebensfähiger Populatio-nen

7 Zusammenfassung

Beim geplanten Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Schwandorf“ handelt es sich um ausge-dehnte, struktur- und artenreiche Grünlandlebensräume im Bereich der Hochfläche nördlich von Schwandorf sowie Feuchtgrünlandkomplexe entlang der Auen von Wettbach und Krumm-bach. Im Rahmen des Gutachtens zur Unterschutzstellung des geplanten Naturschutzgebiets erfolg-ten detaillierte Erfassungen und Bewertung aller Flächen des geplanten Schutzgebietes im Hinblick auf Vegetation, Flora, Vögel, Tagfalter- und Heuschreckenfauna. Die Vielfalt der Grünlandgesellschaften weist teils überraschende Artfunde auf, die bisher nicht bekannt waren. Bemerkenswert sind vor allem ein großes Vorkommen des Sumpf-Dreizack, der Sibirischen Schwertlilie, des Weißen Germer und des Sumpf-Haarstrangs. In der Vogelwelt sind hervorzuheben die überregional bedeutsamen Vorkommen von Wiesen-brütern wie Braunkehlchen, Kiebitz und Bekassine - aktuell allerdings wohl nicht als Brutvögel. Auch in der Gruppe der Tagfalter, Heuschrecken und Libellen wurde zahlreiche Arten der „Ro-ten-Liste-Baden-Württemberg“ gefunden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich beim geplanten Naturschutzgebiet „Feucht-wiesen Schwandorf“ um eines der ausgedehnten und naturschutzfachlich bedeutendsten Grünlandkomplexe im Landkreis Tuttlingen handelt, dessen Schutzwürdigkeit daher in hohem Maße gegeben ist. Durch die Unterschutzstellung sollen insbesondere die für das Inventar an Lebensräumen und Arten erforderlichen Nutzungen bzw. Pflegemaßnahmen gewährleistet und weiterentwickelt werden. Eine Erhöhung des jetzt schon hohen Anteils an landeseigenen Naturschutzflächen ist ebenfalls vorgesehen.

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8 Anhang

8.1 Quellenverzeichnis

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8.2 Nach §30 BNatSchG besonders geschützte Biotope

Nr. Biotoptyp 1.2 Sümpfe 1.3 Naturnahe Bruchwälder 1.6 Streuwiesen 1.7 Röhrichtbestände und Riede 1.8 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 1.9 Quellbereiche 2.1 Natürliche und naturnahe Fließgewässer 6.1 Feldhecken und Feldgehölze Freiburg, den 26.11.2014 -------------------------- ----------------------------- ------------- Joachim Genser . gesehen: Dr. Bernd-Jürgen Seitz Oberkonservator Hauptkonservator