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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBAULICHE MASSNAHMENWegweiser für bayerische Waldbesitzer
VORWORTSehr geehrte Damen und Herren,Bayern ist mit einer Waldfläche von rund 2,5 Millionen Hektar das „Waldland Nr. 1“ in Deutschland. Unser „Grünes Drittel“ ist unverzichtbarer Bestandteil eines gesunden Lebensraumes und prägt die bayerische Heimat. Unsere Wälder sind Refugium und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen und dienen uns Menschen zur Erholung. Sie schützen vor zahlreichen Naturgefahren, liefern sauberes Trinkwasser und Sauerstoff. Nicht zuletzt binden sie klimaschädliches Kohlendioxid und erzeugen den umweltfreundlichen Rohstoff Holz. Damit unsere Wälder diese vielfältigen Leistungen möglichst umfassend erbringen können, müssen sie aktiv gepflegt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Auf über der Hälfte unserer Waldfläche liegt diese verantwortungsvolle Aufgabe in den Händen von rund 700 000 privaten Eigentümern. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse unterstützt der Freistaat die bayerischen Waldbesitzer dabei sowohl finanziell wie auch durch Beratungsdienstleistungen der Bayerischen Forstverwaltung. Finanzielle Mittel gibt es beispielsweise für waldbauliche Aktivitäten, die forstlichen Zusammenschlüsse, den Waldwegebau und Umweltmaßnahmen.Dieser „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer“ gibt einen Überblick über die umfangreichen waldbaulichen Fördermöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung. Die Adressen der zuständigen Ämter finden sich im Internet unter www.forst.bayern.de.
München im Juli 2010
Helmut Brunner, Staatsminister
4
INHALT
5 a I. STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR BAYERISCHE WALDBESITZER
5 a 1 Fördermittel für Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
5 a 2 Rahmenbedingungen für Förderanträge 6 a 3 Bindefrist der bewilligten Maßnahmen
7 a II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM
7 a 1 Maßnahmen des waldbaulichen Förderprogramms 7 a 1.1 Übersicht 8 a 1.2 Naturverjüngung 9 a 1.3 Pflanzung oder Saat 14 a 1.4 Erstaufforstung 20 a 1.5 Pflege von jungen Waldbeständen 23 a 1.6 Schutz, Berg und Erholungswald 26 a 1.7 Weitere Fördermaßnahmen
28 a III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID
28 a 1. Persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster 28 a 2. Den Förderantrag gemeinsam besprechen 29 a 3. Beantragte Maßnahmen werden bewilligt 30 a 4. Beantragte Maßnahmen werden umgesetzt 30 a 5. Abschluss der Maßnahmen anzeigen 30 a 6. Auszahlung der gewährten Fördermittel
31 a IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE
5
I. STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBESITZER
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die bayerischen
Waldbesitzer zum einen mit einer kostenfreien, kompetenten und objektiven Beratung
und zum anderen mit staatlichen Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderpro
gramme.
Ziel der finanziellen Förderung ist es, Sie als Waldbesitzer bei Maßnahmen zu unterstüt
zen, die der nachhaltigen Entwicklung und Stabilisierung der Wälder, der Verhinderung
oder der Bewältigung von Schadereignissen dienen. So sorgen Staat, Gesellschaft und
Waldbesitzer gemeinsam dafür, dass wir auch in Zukunft stabile, gesunde, klimatoleran
te und leistungsfähige Wälder in Bayern haben.
1 FÖRDERMITTEL FÜR WALDBESITZER UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE
ZUSAMMENSCHLÜSSE
Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen kann jeder beantragen, der Wald
oder Flächen besitzt, die aufgeforstet werden sollen. Auch die Forstwirtschaftlichen Zu
sammenschlüsse wie Waldbesitzervereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften
können für ihre Mitglieder Anträge stellen.
2 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR FÖRDERANTRÄGE
Wenn Sie staatliche Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen beantragen
wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie verwenden für Ihre Pflanzmaßnahmen ausschließlich standortsgerechte Baum
arten mit geeigneter Herkunft.
Sie beginnen Ihre geplanten Maßnahmen erst, nachdem Sie Ihren Förderantrag
beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt und das
offizielle Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben. Für Maßnahmen, die Sie vor
der offiziellen Bewilligung begonnen haben, können keine Fördermittel gewährt
werden.
Die beantragte Fördersumme muss mindesten 100 Euro je Maßnahme betragen.
Ausnahme: Einkommensausgleich und Pflegeprämie bei der Erstaufforstung.
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3 BINDEFRIST DER BEWILLIGTEN MASSNAHMEN
Die Bindefrist legt den Zeitraum fest, in dem Sie die Auflagen zu den geförderten Maß
nahmen einhalten müssen, zu denen Sie sich im Förderantrag verpflichtet haben. Die
Bindefrist beträgt 5 Jahre für
Pflanzung/Saat
Naturverjüngung
Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften
Belassen von Holz und Sicherung der Verjüngung in Steilhängen im Schutzwald
BEISPIEL
Nach einem Befall mit Borkenkäfer ist in Ihrem Wald eine Freifläche von circa 50 Meter
auf 50 Meter entstanden. Sie haben sich für die Wiederaufforstung mit Bergahorn ent
schieden. Nach der Bewilligung Ihres Antrages auf Förderung haben Sie die Freifläche
mit Bergahorn aufgeforstet und dafür die staatlichen Fördermittel erhalten.
Zum Ende der Bindefrist – nach 5 Jahren – muss die Bergahornkultur auf mindestens
80 Prozent der Fläche vorhanden sein.
AUF EINEN BLICK: DIE FORSTLICHEN FÖRDERPROGRAMME
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die bayerischen Waldbesitzer mit Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderprogramme. Der Freistaat Bayern bietet für folgende forstliche Bereiche Förderprogramm an:1. Waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2007)2. Bau und Reparatur von Forstwegen(FORSTWEGR 2007)3. Waldumweltmaßnahmen (VNPWALDR 2007)4. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FORSTZUSR 2007)
Weitere Informationen über die Forstlichen Förderprogramme erhalten Sie bei Ihren örtlich zuständigen Försterinnen und Förstern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ihr zuständiges Amt finden Sie unter www.forst.bayern.de.
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II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die Waldbesit
zer beim notwendigen Waldumbau. Zum einen berät die Bayerische Forstverwaltung
Waldbesitzer ausführlich in fachlichen Fragen und zum anderen umfasst die Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR) einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen, die mit
staatlichen Finanzmitteln gefördert werden können. Im Folgenden sind die Fördermaß
nahmen für Sie an einzelnen Beispielen be schrieben.
1 MASSNAHMEN DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS
1.1 ÜBERSICHT
WALDUMBAU, NATURVERJÜNGUNG
PFLANZUNG ODER SAAT
a) Wiederaufforstung
b) Vorbau
c) Nebenbestand
d) Umbau
e) Unterbau
f ) Schließen von Bestandslücken
g) Nachbesserung
h) Verwendung von Ballenpflanzen
i) Verwendung von Pflanzen mit über
prüfbarer Herkunft
ERSTAUFFORSTUNG
a) Pflanzung oder Saat
b) Nachbesserung
c) Kulturpflege
d) Ausgleich Einkommensverlust
PFLEGE VON JUNGEN WALD BESTÄNDEN
a) Jugendpflege und Jungdurchforstung
a Bayerische Waldbesitzer erhalten staatliche Fördermittel für einen umfangreichen Katalog waldbaulicher Maßnahmen.
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SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD
a) Bringung mit Seilkran
b) Sicherung der Verjüngung in Steilhängen
c) Einsatz von Rückepferden
d) Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald
e) Besondere Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt von Erntebeständen im
Schutz und Bergwald
WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN
a) Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften
b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft
c) Ausgleich für Waldbrandschäden
d) Bodenschutzkalkung
e) Abwehr von Larvenfraß
1.2 NATURVERJÜNGUNG
Die Naturverjüngung ist die natürliche Verjüngung eines Waldes. Sie bietet dem Wald
besitzer den großen Vorteil einer ungestörten Wurzelentwicklung der jungen Pflanzen.
Darüber hinaus können die jungen Bäume vor einer hemmenden Verunkrautung Fuß
fassen und im Schutz des Altholzes aufwachsen. Das waldbauliche Handeln wird dabei
allerdings anspruchsvoller und die Holzernte aufwendiger.
AusgangssituationSie wollen mit den in Ihrem Wald natür
lich vorhandenen Baumarten die nächs
te Waldgeneration begründen. Ihr Wald
verjüngt sich bereits alleine. Die Natur
verjüngung wächst aus erwünschten
Baumarten und in zufriedenstellender
Mischung heran.
MaßnahmeFür den Erhalt Ihrer Naturverjüngung er
halten Sie Fördermittel, wenn mindes
tens 30 Prozent Laubholz (auch Tanne
oder Eibe) vorhanden ist.
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Erhalt von natürlicher Verjüngung.
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AUF EINEN BLICK: NATURVERJÜNGUNG
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finanziell, wenn Sie Ihre natürliche Verjüngung erhalten und diese
a mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe aufweist. a maximal 30 Prozent gepflanztes Nadelholz enthält. a auf einer Fläche von mindestens 1 000 Quadratmetern wächst.
Der Fördersatz für Naturverjüngung versteht sich pro Hektar Verjüngungsfläche.Weitere Informationen über die Förderung von Naturverjüngung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
1.3 PFLANZUNG ODER SAAT
Der Aufbau von standortsgerechten,
leistungsfähigen und klimatoleranten
Mischwäldern ist eine wichtige Maßnah
me der Zukunftsvorsorge. Lässt der vor
handene Wald keine Naturverjüngung
zu, beispielsweise weil Mischbaumarten
fehlen, oder ist durch einen Schaden,
wie Sturm, eine Freifläche entstanden,
ist eine Pflanzung oder Saat zur Begrün
dung einer neuen Waldgeneration in
den allermeisten Fällen notwendig.
a) Wiederaufforstung AusgangssituationAufgrund von Borkenkäferbefall oder
Sturm ist Ihnen eine Freifläche entstan
den oder Sie haben einen Teil Ihres Wal
des genutzt und wollen in der nächsten
Waldgeneration einen Mischwald be
gründen.
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Wiederaufforstung von Freiflächen.
10
MaßnahmeIn diesem Fall erhalten Sie Fördermittel für die Flächen, die Sie mit Laubbäumen, Weiß
tanne oder Eibe auspflanzen.
Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Kahlhiebe zu vermei
den. Kahlhiebe im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis.
b) VorbauAusgangssituationSie wollen Ihren Wald mit Mischbaumarten bereichern und die ungünstigen Wuchsbe
dingungen für Ihre jungen Bäume auf der Freifläche, wie beispielsweise erheblichen
Graswuchs, Frost oder Mäuseschäden, vermeiden.
MaßnahmeDann bietet sich der finanziell geförderte Vorbau an. Hier pflanzen Sie die jungen Bäu
me unter den Schirm des Altbestandes, sodass die nächste Generation in dessen Schutz
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Eichen unter Kiefern.
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Buchen unter Fichten.
aufwachsen kann.
c) NebenbestandAusgangssituationSie wollen bei Ihrer Aufforstung Nadelbäume mit Laubbaumarten mischen.
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MaßnahmeWenn Sie Laubbäume und Nadelbäume gemischt pflanzen wollen, können Sie für die
Laubbäume Fördermittel beantragen, zum Beispiel wenn Sie Buchen und Lärchen mi
schen.
d) UmbauAusgangssituationIhre Waldbäume sind nicht an die Bedingungen des Standorts angepasst oder ihre
Wertentwicklung ist aufgrund andauernder Insektenschäden unbefriedigend.
MaßnahmeWenn Sie Ihren Waldbestand mit standortsgerechten Baumarten in einen angepassten
Mischwald umbauen, werden Sie bei dieser Maßnahme finanziell unterstützt.
e) UnterbauAusgangssituationSie wollen unter Ihren verlichteten Waldbestand Bäume pflanzen, damit der Boden vor
Verunkrautung oder Austrocknung geschützt wird, der Wert ihrer Bäume erhalten
bleibt oder das Laub den Boden verbessert.
MaßnahmeDann bietet sich der finanziell geförderte Unterbau an. Hier pflanzen Sie einen Unter
stand der langfristig unter den bereits vorhandenen Bäumen wächst und diesen in viel
fältiger Weise nutzt, zum Beispiel schützt er vor Verunkrautung.
f ) Schließen von BestandeslückenAusgangssituationSie haben in Ihrem Bestand kleine Lü
cken, die Sie wieder schließen wollen,
beispielsweise nachdem Sie mehrere
vom Borkenkäfer befallene Bäume ent
nehmen mussten.
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für das Schließen von Bestandeslücken.
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MaßnahmeMit dem waldbaulichen Förderprogramm werden alle Pflanzungen, die kleiner als
2 000 Quadratmeter sind, entsprechend der Anzahl der gepflanzten Bäume gefördert.
g) Nachbesserung AusgangssituationSie haben auf Ihre Waldfläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und haben dafür
staatliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürli
cher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausge
fallen.
MaßnahmeGefördert wird die notwendige Nachbesserung, um die Anteile der ausgefallenen
Pflanzen wieder auszugleichen, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderten
Pflanzenzahlen kommen und ein zukunftsfähiger Wald entsteht.
h) Verwendung von BallenpflanzenAusgangssituationSie wollen Baumarten pflanzen, die sehr
empfindlich auf Trockenheit reagieren
oder extreme Standorte, zum Beispiel im
Hochgebirge, wiederaufforsten. Dafür
sind Ballenpflanzen besonders gut ge
eignet.
MaßnahmeWenn Sie Ballenpflanzen verwenden
müssen, um Ihren Waldbestand zu be
gründen oder nachzubessern, wird die
se Maßnahme mit höheren Sätzen ge
fördert.
a Waldbesitzer erhalten einen höheren Fördersatz, wenn sie Ballenpflanzen verwenden müssen.
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i) Verwendung von Pflanzen mit überprüfbarer HerkunftAusgangssituationSie wollen Ihre Waldfläche wiederaufforsten und dabei sichergehen, dass die Herkunft
Ihrer Pflanzen richtig und überprüfbar ist.
MaßnahmeWenn Sie bei Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Vorbau, Umbau und Nebenbestand
und deren Nachbesserungen Forstpflanzen mit überprüfbarer Herkunft, zum Beispiel
„Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e. V.“ (ZüF),
verwenden, erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
AUF EINEN BLICK: PFLANZUNG ODER SAAT
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finanziell, wenn Sie Laubbäume, Tanne und Eibe pflanzen oder säen.
a Der Fördersatz bei der Pflanzung auf Kleinflächen unter 0, 2 Hektar versteht sich je 100 Pflanzen.
a Der Fördersatz bei der Pflanzung größerer Flächen versteht sich je Hektar Pflanzfläche.
a Der Fördersatz bei der Saat versteht sich je Hektar Saatfläche. a Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg und Schutzwald sind meist höher.
Weitere Informationen über die Förderung von Pflanzungen und Saat erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
14
1.4 ERSTAUFFORSTUNG
Die Erstaufforstung ist die Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Grundstücke. Sie
bedarf der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten). Die Anträge sind bei der unteren Forstbehörde einzureichen.
Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen
Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
a) Erstaufforstung: Pflanzung oder SaatAusgangssituationSie wollen eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit Saat oder Pflanzung
aufforsten, zum Beispiel eine ehemalige Wiese oder einen Acker.
MaßnahmeSie werden bei Ihrem Vorhaben finan
ziell unterstützt, wenn Sie auf mindes
tens 30 Prozent der Erstaufforstungs
fläche Laub bäume, Tanne oder Eibe
pflanzen.
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Flächen.
Die folgende Tabelle können Sie aus der Mitte herausnehmen!
FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011
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FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011
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19
b) Erstaufforstung: NachbesserungAusgangssituationSie haben auf Ihrer aufgeforsteten Fläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und dafür
staatliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürli
cher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausge
fallen.
MaßnahmeDie notwendigen Nachbesserungen, um die Anteile der ausgefallenen Pflanzen wieder
auszugleichen werden gefördert, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderte
Pflanzenzahl kommen und ein geschlossener Wald entsteht.
c) Erstaufforstung: KulturpflegeAusgangssituationIn den ersten Jahren, nach dem Sie die bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche
aufgeforstet haben, wächst dort im erheblichen Umfang Unkraut, zum Beispiel aus
Brombeere, Himbeere oder Gras, wodurch das Wachstum Ihrer jungen Bäume beein
trächtigt oder sogar gefährdet wird.
MaßnahmeDas Waldbauliche Förderprogramm gewährt Ihnen für die ersten fünf Jahre nach An
lage Ihrer Erstaufforstung einen Zuschuss für deren Pflege.
d) Erstaufforstung: Ausgleich Einkommensverlust AusgangssituationSie forsten eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche auf. Dadurch fallen bisherige
Einnahmen aus der Fläche weg. Gleichzeitig werden Sie in den ersten Jahren nach An
lage der Erstaufforstung dort noch keine Erträge erwirtschaften.
MaßnahmeAls Ausgleich für die Einkommensverluste aufgrund der Anlage der Erstaufforstung auf
landwirtschaftlichen Flächen können Sie über das Waldbauliche Förderprogramm für
10 Jahre eine Prämie beantragen. Antragsteller, die mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit
landwirtschaftlichen Tätigkeiten widmen können die sogenannte „Große Prämie“ erhal
ten. Andernfalls wird die „Kleine Prämie“ gezahlt.
20
AUF EINEN BLICK: ERSTAUFFORSTUNG
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finanziell, wenn Sie eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit
a einer Mindestfläche von 1 000 Quadratmetern a mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe a durch Saat oder Pflanzung aufforsten.
Die Förderung für Kulturpflege und Einkommensausgleich gibt es nur bei zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen.Für die Anlage von Weihnachtsbaum und Kurzumtriebskulturen erhalten Sie keine staatlichen Fördermittel.
Hinweis: Für die Aufforstung von Flächen, die vorher nicht Wald waren, brauchen Sie eine Erstaufforstungsgenehmigung, die Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen können.
Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
1.5 PFLEGE VON JUNGEN WALDBESTÄNDEN
Um junge Bestände zu stabilen, leistungsfähigen und gesunden Wäldern zu entwi
ckeln, die auch dem Klimawandel gewachsen sind, ist eine frühe und regelmäßige Pfle
ge und Durchforstung wichtig. Denn mit einer rechtzeitigen und kontinuierlichen Pfle
ge können Sie eine gesunde Mischung erhalten sowie die Vitalität, Stabilität und Wert
leistung der gut veranlagten Bäume stärken.
Jugendpflege und JungdurchforstungIm Jugendstadium herrscht oft starke Konkurrenz sowohl zwischen den jungen Bäu
men einer Baumart als auch zwischen den verschiedenen Baumarten. Regulierende
Eingriffe in solchen sehr jungen Beständen nennen Fachleute Jugendpflege. Sie kann
meist händisch mit Motorsense oder Heppe erledigt werden.
21
Mehr Informationen zu Verfahren, Geräten und Kosten der Jugendpflege finden Sie im „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer – Kulturbegründung und Jungbestandspflege“, den Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Bayerischen Forstverwaltung bestellen können (siehe Kontakt).
Sobald es bei den jungen Bäumen nötig ist, die am besten veranlagten, die Auslese
oder Zukunftsbäume, zu unterstützen, sprechen Fachleute von der Jungdurchforstung.
Mit einer frühzeitigen, überlegten und regelmäßigen Jungdurchforstung legen Sie als
Waldbesitzer den Grundstein für die spätere Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbe
standes.
Deshalb wird die Jugendpflege sowie die erste Durchforstung von jungen Waldbestän
den gefördert.
AusgangssituationSie haben vor einigen Jahren einen Mischbestand aus Fichte und Buche gepflanzt. Sie
wollen den Buchenanteil erhalten, aber auch schöne, wüchsige und stabile Fichten
erziehen.
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Durchforstung von Waldbeständen.
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Pflege von jungen Waldbeständen.
MaßnahmeFür ihren gezielten Pflegeeingriff, zum Beispiel mit der Motorsense, erhalten Sie staat
liche Fördermittel.
22
AUF EINEN BLICK: JUGENDPFLEGE UND JUNGDURCHFORSTUNG
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die Pflege sowie die erste Durchforstung junger Waldbestände, da mit frühzeitigen, überlegten und regelmäßigen Maßnahmen der Waldbesitzer den Grundstein für die spätere Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbestandes legt.
Sie können Fördermittel beantragen für a die Pflege und erstmalige Durchforstung von a Nadelholz, Laubholz und Mischbeständen, a die eine Fläche von mindestens 2 000 Quadratmetern umfassen. a Maßnahmen, die dazu dienen, den Bestand zu stabilisieren und / oder die Qualität zu steigern und
a Eingriffe in Beständen, in denen der durchschnittliche Brusthöhendurchmesser (BHD) der Auslesebäume maximal 22 Zentimeter mit Rinde beträgt.
a Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg und Schutzwald sind höher.
Weitere Informationen über die Förderung der Jugendpflege und Jungdurchforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
1.6 SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD
Ihre Waldflächen liegen im Bergwald der Alpen, sind Schutzwald oder als Erholungs
wald ausgewiesen. Sie erfüllen damit auch für die Gesellschaft besondere Funktionen.
Die besonderen Leistungen Ihrer Wälder erkennen der Freistaat Bayern, die Europäi
sche Union und der Bund an, in dem sie für die Fördermaßnahmen Wiederaufforstung,
Saat, Unterbau, Nachbesserung, Naturverjüngung, Jugendpflege und Jungdurchfors
tung im Schutz, Berg und Erholungswald eine höhere Zuwendung gewähren oder
sogar nur dort bestimmte Maßnahmen fördern.
a) Bringung mit SeilkranAusgangssituationSie wollen Ihren Wald, der entweder im Alpengebiet liegt oder Schutzwald ist, durch
forsten. In den Steillagen können Sie die Holzernte aber nur mit Hilfe eines Seilkrans be
wältigen.
MaßnahmeWenn Sie mit Durchforstungs und Holzerntemaßnahmen die Schutzfunktion Ihres
Waldes erhalten oder verbessern wollen, werden die erhöhten Bringungskosten bei
Einsatz einer Seilkrananlage festmeterbezogen bezuschusst.
b) Sicherung der Verjüngung in SteilhängenAusgangssituationDamit die Verjüngung in den Steilhän
gen Ihres Waldes sicher aufwachsen
kann, benötigt Sie gute Kleinstandorte,
beispielsweise zum Schutz vor Schnee
schub.
MaßnahmeFür das Fällen von Bäumen und Einbau
en quer zum Hang können Sie eine För
derung beantragen.
23
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Sicherung der Verjüngung in Steilhängen.
c) Einsatz von RückepferdenAusgangssituationSie möchten Ihren Bergwald vorsichtig
durchforsten und die Rückeschäden in
diesem sensiblen Gebiet möglichst ge
ring halten.
MaßnahmeDas Waldbauliche Förderprogramm
sieht vor, dass Sie für eine boden und
bestandsschonende Holzrückung mit
Pferd im Schutz und Bergwald staatli
che Fördermittel beantragen können.
d) Abwehr rindenbrütender Insekten im SchutzwaldAusgangssituationSie haben in Ihrem Schutzwald Bäume,
die von rindenbrütenden Insekten, wie
zum Beispiel dem Borkenkäfer, befallen
sind. Die befallenen Bäume müssen Sie
umgehend fällen und waldschutzwirk
sam behandeln. Nur so können Sie die
Ausbreitung eindämmen und benach
barte Wälder davor schützen, ebenfalls
von Borkenkäfern befallen zu werden.
Gerade in Jahren von Massenvermeh
rungen können wenige nicht aufge
arbeitete Käferbäume den Befall von
mehreren Hektar Wald und damit deren
zwangsweisen Kahlschlag verursachen.
Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, umgehend Bäume auf
zuarbeiten, die von rindenbrütenden, zu bestandsgefährdenden Massenvermehrun
gen neigenden Insekten befallen sind.
24
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Einsatz von Rückepferden.
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald.
25
MaßnahmeDa der als Schutzwald ausgewiesene Wald mit seinen Funktionen eine besondere Be
deutung für die Gesellschaft hat, unterstützen der Freistaat Bayern, die Europäische
Union und der Bund finanziell die erhöhten Aufwendungen für das waldschutzwirksame
insektizidfreie Aufarbeiten und, soweit nötig, die Bringung von Schadholz oder von befal
lenem Holz mit Hubschraubern.
Mit dem Begriff „waldschutzwirksames Aufarbeiten“ ist jede Art der insektizidfreien Auf
arbeitung oder Entfernung von befallenen Stämmen gemeint, sodass von ihnen keine
Gefährdung mehr für benachbarte Bestände ausgeht, zum Beispiel
a das Entrinden der Stämme und Entsorgen der Rinde, sodass die Larven absterben.
a die Abfuhr der Stämme aus gefährdeten Waldgebieten, sodass die ausfliegenden
Käfer keine Waldflächen mehr erreichen können.
e) Besondere Pflegemaßnahmen zu Verbesserung und Erhalt von Ernte beständen im Schutz und BergwaldAusgangssituationSie wollen einen zugelassenen Saatguterntebestand pflegen, der entweder im Schutz
wald oder Bergwald liegt, um seine Saatgutproduktion zu verbessern.
MaßnahmeUm die Kronen der Samenbäume zu erhalten oder zu vergrößern, müssen vorsichtige
Eingriffe in den Bestand vorgenommen werden. Wenn das mit der Zulassung der Ernte
bestände befasste Amt für forstliche Saat und Pflanzenzucht die Pflegemaßnahme gut
heißt, können Sie für die Entnahme der bedrängenden Bäume eine flächenbezogene
Zuwendung erhalten.
AUF EINEN BLICK: SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund erkennen die besonderen Leistungen an, die Schutz, Berg oder Erholungswälder für die Gesellschaft erbringen. Für viele waldbauliche Maßnahmen sind im Schutz, Berg und Erholungswald höhere Fördersätze veranschlagt.
26
Sie können speziell im Berg und Schutzwald Fördermittel beantragen für a die Holzbringung mit Seilkran a die Sicherung von Verjüngung in Steilhängen a den Einsatz von Rückepferden a die Abwehr von rindenbrütenden Insekten im Schutzwald a besondere Pflegemaßnahmen in Erntebeständen
Weitere Informationen über die Förderung von Maßnahmen im Schutz, Berg und Erholungswald erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Hinweis: Mehr Informationen zum Erkennen und Bekämpfen von rindenbrütender Insekten finden Sie im LWF-Merkblatt „LWF Merkblatt Nr. 14 – Rindenbrütende Borkenkäfer an Fichte“, das Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft bestellen können (siehe Kontakte).
1.7 WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN
Weiter umfasst das waldbauliche För
derprogramm folgende Maßnahmen:
a) Bereicherung von WaldlebensgemeinschaftenSie können Fördermittel für Maßnah
men beantragen, die das Waldökosys
tem stabilisieren, indem Sie die Arten
vielfalt erhöhen, oder für Maßnahmen,
mit denen Sie entweder natürliche Le
bensräume im Wald erhalten oder ge
eignete künstliche Kleinlebensräume
im Wald anlegen.
a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Anlage und Förderung besonderer Waldlebensgemeinschaften.
27
b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen WaldwirtschaftEin professionell angefertigtes Gutachten über die Bewirtschaftungsmöglichkeiten
und mittelfristigen Ziele in Ihrem Wald liefert Ihnen wichtige Informationen zur natur
nahen und nachhaltigen Waldwirtschaft. Das waldbauliche Förderprogramm gewährt
Ihnen finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine solches Gutachten erstellen lassen wol
len. Die Betriebsgröße darf jedoch 30 Hektar nicht überschreiten.
c) Ausgleich von WaldbrandschädenEin Waldbrand hat schwere Auswirkungen auf Ihren Wald. Das Holz ist unverwertbar
oder vernichtet und war möglicherweise noch gar nicht hiebsreif. Für den am Bestand
entstandenen Schaden können Sie Fördermittel beantragen, sofern Sie vom Schädiger
oder von einem Dritten keinen Ersatz erlangen können.
a Waldbesitzer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für den am Bestand entstandenen Waldbrandschaden.
28
III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID
1. PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH MIT IHREM FÖRSTER
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wald haben oder schon konkrete Maßnahmen planen, für
die Sie eventuell staatliche Fördermittel beantragen wollen, vereinbaren Sie einen un
verbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit Ihrem örtlich zuständigen Förster
bzw. Ihrer Försterin vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ihr Amt vor Ort finden Sie unter www.forst.bayern.de/amt
Ihr Förster/Ihre Försterin berät Sie kom
petent, objektiv und kostenfrei – unab
hängig davon, ob Sie einen Förderan
trag stellen wollen oder allgemeine Fra
gen zu Ihrem Wald, den staatlichen För
derprogrammen oder Wald im Klima
wandel haben.
Bei der praktischen Durchführung von
Maßnahmen in Ihrem Wald, bei der
Holzvermarktung oder bei sonstigen
betrieblichen Fragen hilft Ihnen auch
gerne Ihre örtliche Forstbetriebsge
meinschaft/Waldbesitzervereinigung
weiter.
2. DEN FÖRDERANTRAG GEMEINSAM BESPRECHEN
Sie haben nach dem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrem staatlichen Förster/
Ihrer Försterin beschlossen, Fördermittel für eine oder mehrere geplante Maßnahmen
zu beantragen.
Dazu müssen Sie das Antragsformular für die geplanten Maßnahmen ausfüllen. Die
notwendigen Formblätter bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Förster/Ihrer Förste
rin. Sie werden Ihnen auch gerne den Antrag erläutern sowie gemeinsam mit Ihnen
den verbindlichen Arbeits und Kulturplan für die Umsetzung der Maßnahme bespre
chen und erstellen.
a Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster/Ihrer Försterin – sie beraten Sie kompetent, objektiv und kostenfrei .
29
3. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN BEWILLIGT
Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwen
digen Unterlagen bei Ihrem Förster/Ihrer Försterin oder am für Sie zuständigen Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben haben, bekommen Sie ein Schrei
ben mit der Bewilligung der Maßnahmen.
a Antragsformulare und Ihr Förster oder Ihre Försterin vor Ort helfen Ihnen, Fördermittel für Ihre geplanten Maßnahmen zu beantragen.
30
4. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN UMGESETZT
Sobald Sie das Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben, können Sie mit Ihren ge
planten Maßnahmen beginnen.
Wichtiger Hinweis: Beginnen Sie erst mit Ihrer Maßnahme,
wenn Sie die offizielle Bewilligung vom
Amt erhalten haben. Für die Auszah
lung des Zuschusses teilen Sie den Ab
schluss Ihrer Maßnahme dem Amt mit!
5. ABSCHLUSS DER MASSNAHMEN ANZEIGEN
Wenn Sie die beantragten Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen haben, senden
Sie eine Fertigstellungsanzeige an Ihren zuständigen Förster/Ihre Försterin. Das Form
blatt für die Fertigstellungsanzeige erhalten Sie zusammen mit der Bewilligung.
Vermerken Sie unbedingt, wenn die Maßnahme anders als in der Bewilligung festgelegt umgesetzt wurde!
6. AUSZAHLUNG DER GEWÄHRTEN FÖRDERMITTEL
Sobald Ihre Fertigstellungsanzeige am Amt vorliegt, wird dort geprüft, ob Sie die Maß
nahmen entsprechend dem gemeinsam erstellten Arbeits und Kulturplan abgewi
ckelt und umgesetzt haben. Wenn keine Abweichungen von den vereinbarten Maß
nahmen festgestellt werden, werden Ihnen die gewährten Fördermittel umgehend
überwiesen.
a Beginnen Sie mit Ihrer Maßnahme, wenn Sie das offizielle Schreiben vom Amt erhalten haben und teilen den Abschluss Ihrer Maßnahme dem Amt mit.
31
IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE
Haben Sie Fragen zu den Forstlichen Förderprogrammen, Wald im Klimawandel oder
speziellen Fragen zu Ihrem Wald? Dann wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständigen
Försterinnen bzw. Förster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wir bera
ten Sie gerne – kompetent, objektiv und kostenfrei.
Ihren örtlich zuständigen Förster bzw. Ihre Försterin am Amt für Ernährung. Landwirt
schaft und Forsten finden Sie unter www.forst.bayern.de
Informationen und praktische Tipps für Waldbesitzer zu Waldschutz, Forsttechnik oder
weiteren Waldthemen liefern Ihnen die Broschüren der
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
HansCarlvonCarlowitzPlatz 1
85354 Freising
Telefon: 08161 714881
www.lwf.bayern.de
Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Wald sowie weitere „Wegweiser
für bayerische Waldbesitzer“ zu anderen Themen bietet Ihnen das
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2
80539 München
Telefon: 089 21820
www.forst.bayern.de
Weitere Broschüren der Bayerischen Forstverwaltung rund um das Thema Wald, Forst
oder Holz finden Sie unter www.forst.bayern.de/publikationen/
Informationen und Kontaktdaten zu den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen als
Selbsthilfeeinrichtungen der Bayerischen Waldbesitzer finden Sie auf der Homepage
der Bayerischen Forstverwaltung unter www.forst.bayern.de in der Rubrik „Für den
Wald besitzer“ oder unter www.waldbesitzer.net
a IMPRESSUM Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, 80539 München a E-MAIL [email protected] a INTERNET www.stmelf.bayern.de www.forst.bayern.de a REDAKTION Referat Forstliche Forschung, Waldpädagogik a FOTOS Christine Achhammer (Titel), StMELF (S. 7, 8, 10 l, 10 r, 11, 12, 21 l, 24 o, 27, 30), Markus Lechner (S. 9, 14), Kai Sühlfleisch (S. 21 r), LWF (S. 23, 26), Rudolf Vornehm (S. 24 u), K. Disner (S. 28) a DRUCK bonitasprint gmbh, MaxvonLaueStraße 31, 97080 Würzburg a PAPIER aus nachhaltiger, zertifizierter Waldbewirtschaftung a STAND Oktober 2011
BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per EMail unter [email protected] erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.