30
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBAULICHE MASSNAHMEN Wegweiser für bayerische Waldbesitzer

Staatsliche Förderung für waldbauliche Maßnahmen · schen Waldbesitzer mit Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderprogramme. ... Besondere Maßnahmen zur Verbesserung und zum

Embed Size (px)

Citation preview

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBAULICHE MASSNAHMENWegweiser für bayerische Waldbesitzer

2

VORWORTSehr geehrte Damen und Herren,Bayern ist mit einer Waldfläche von rund 2,5 Millionen Hektar das „Waldland Nr. 1“ in Deutschland. Unser „Grünes Drittel“ ist unverzichtbarer Bestandteil eines gesunden Lebensraumes und prägt die bayerische Heimat. Unsere Wälder sind Refugium und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen und dienen uns Menschen zur Erholung. Sie schüt­zen vor zahlreichen Naturgefahren, liefern sauberes Trinkwasser und Sauerstoff. Nicht zuletzt binden sie klimaschädliches Kohlendioxid und erzeugen den umweltfreund­lichen Rohstoff Holz. Damit unsere Wälder diese vielfältigen Leistungen möglichst umfassend erbringen kön­nen, müssen sie aktiv gepflegt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Auf über der Hälfte unserer Waldfläche liegt diese verantwortungsvolle Aufgabe in den Händen von rund 700 000 privaten Eigentümern. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse unterstützt der Freistaat die bayerischen Waldbesitzer dabei sowohl finanziell wie auch durch Bera­tungsdienstleistungen der Bayerischen Forstverwaltung. Finanzielle Mittel gibt es bei­spielsweise für waldbauliche Aktivitäten, die forstlichen Zusammenschlüsse, den Wald­wegebau und Umweltmaßnahmen.Dieser „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer“ gibt einen Überblick über die umfang­reichen waldbaulichen Fördermöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung. Die Adressen der zuständigen Ämter finden sich im Internet unter www.forst.bayern.de.

München im Juli 2010

Helmut Brunner, Staatsminister

4

INHALT

5 a I. STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR BAYERISCHE WALDBESITZER

5 a 1 Fördermittel für Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammen­schlüsse

5 a 2 Rahmenbedingungen für Förderanträge 6 a 3 Bindefrist der bewilligten Maßnahmen

7 a II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM

7 a 1 Maßnahmen des waldbaulichen Förderprogramms 7 a 1.1 Übersicht 8 a 1.2 Naturverjüngung 9 a 1.3 Pflanzung oder Saat 14 a 1.4 Erstaufforstung 20 a 1.5 Pflege von jungen Waldbeständen 23 a 1.6 Schutz­, Berg­ und Erholungswald 26 a 1.7 Weitere Fördermaßnahmen

28 a III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID

28 a 1. Persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster 28 a 2. Den Förderantrag gemeinsam besprechen 29 a 3. Beantragte Maßnahmen werden bewilligt 30 a 4. Beantragte Maßnahmen werden umgesetzt 30 a 5. Abschluss der Maßnahmen anzeigen 30 a 6. Auszahlung der gewährten Fördermittel

31 a IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE

5

I. STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBESITZER

Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die bayerischen

Waldbesitzer zum einen mit einer kostenfreien, kompetenten und objektiven Beratung

und zum anderen mit staatlichen Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderpro­

gramme.

Ziel der finanziellen Förderung ist es, Sie als Waldbesitzer bei Maßnahmen zu unterstüt­

zen, die der nachhaltigen Entwicklung und Stabilisierung der Wälder, der Verhinderung

oder der Bewältigung von Schadereignissen dienen. So sorgen Staat, Gesellschaft und

Waldbesitzer gemeinsam dafür, dass wir auch in Zukunft stabile, gesunde, klimatoleran­

te und leistungsfähige Wälder in Bayern haben.

1 FÖRDERMITTEL FÜR WALDBESITZER UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE

ZUSAMMENSCHLÜSSE

Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen kann jeder beantragen, der Wald

oder Flächen besitzt, die aufgeforstet werden sollen. Auch die Forstwirtschaftlichen Zu­

sammenschlüsse wie Waldbesitzervereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften

können für ihre Mitglieder Anträge stellen.

2 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR FÖRDERANTRÄGE

Wenn Sie staatliche Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen beantragen

wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie verwenden für Ihre Pflanzmaßnahmen ausschließlich standortsgerechte Baum­

arten mit geeigneter Herkunft.

Sie beginnen Ihre geplanten Maßnahmen erst, nachdem Sie Ihren Förderantrag

beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt und das

offizielle Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben. Für Maßnahmen, die Sie vor

der offiziellen Bewilligung begonnen haben, können keine Fördermittel gewährt

werden.

Die beantragte Fördersumme muss mindesten 100 Euro je Maßnahme betragen.

Ausnahme: Einkommensausgleich und Pflegeprämie bei der Erstaufforstung.

6

3 BINDEFRIST DER BEWILLIGTEN MASSNAHMEN

Die Bindefrist legt den Zeitraum fest, in dem Sie die Auflagen zu den geförderten Maß­

nahmen einhalten müssen, zu denen Sie sich im Förderantrag verpflichtet haben. Die

Bindefrist beträgt 5 Jahre für

Pflanzung/Saat

Naturverjüngung

Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften

Belassen von Holz und Sicherung der Verjüngung in Steilhängen im Schutzwald

BEISPIEL

Nach einem Befall mit Borkenkäfer ist in Ihrem Wald eine Freifläche von circa 50 Meter

auf 50 Meter entstanden. Sie haben sich für die Wiederaufforstung mit Bergahorn ent­

schieden. Nach der Bewilligung Ihres Antrages auf Förderung haben Sie die Freifläche

mit Bergahorn aufgeforstet und dafür die staatlichen Fördermittel erhalten.

Zum Ende der Bindefrist – nach 5 Jahren – muss die Bergahornkultur auf mindestens

80 Prozent der Fläche vorhanden sein.

AUF EINEN BLICK: DIE FORSTLICHEN FÖRDERPROGRAMME

Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die bayeri­schen Waldbesitzer mit Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderprogramme. Der Freistaat Bayern bietet für folgende forstliche Bereiche Förderprogramm an:1. Waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2007)2. Bau und Reparatur von Forstwegen(FORSTWEGR 2007)3. Waldumweltmaßnahmen (VNPWALDR 2007)4. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FORSTZUSR 2007)

Weitere Informationen über die Forstlichen Förderprogramme erhalten Sie bei Ihren örtlich zuständigen Försterinnen und Förstern am Amt für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten. Ihr zuständiges Amt finden Sie unter www.forst.bayern.de.

7

II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM

Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die Waldbesit­

zer beim notwendigen Waldumbau. Zum einen berät die Bayerische Forstverwaltung

Waldbesitzer ausführlich in fachlichen Fragen und zum anderen umfasst die Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen För­derprogramms (WALDFÖPR) einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen, die mit

staatlichen Finanzmitteln gefördert werden können. Im Folgenden sind die Fördermaß­

nahmen für Sie an einzelnen Beispielen be schrieben.

1 MASSNAHMEN DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS

1.1 ÜBERSICHT

WALDUMBAU, NATURVERJÜNGUNG

PFLANZUNG ODER SAAT

a) Wiederaufforstung

b) Vorbau

c) Nebenbestand

d) Umbau

e) Unterbau

f ) Schließen von Bestandslücken

g) Nachbesserung

h) Verwendung von Ballenpflanzen

i) Verwendung von Pflanzen mit über­

prüfbarer Herkunft

ERSTAUFFORSTUNG

a) Pflanzung oder Saat

b) Nachbesserung

c) Kulturpflege

d) Ausgleich Einkommensverlust

PFLEGE VON JUNGEN WALD BESTÄNDEN

a) Jugendpflege und Jungdurchforstung

a Bayerische Waldbesitzer erhalten staat­liche Fördermittel für einen umfangrei­chen Katalog waldbaulicher Maßnahmen.

8

SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD

a) Bringung mit Seilkran

b) Sicherung der Verjüngung in Steilhängen

c) Einsatz von Rückepferden

d) Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald

e) Besondere Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt von Erntebeständen im

Schutz­ und Bergwald

WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN

a) Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften

b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft

c) Ausgleich für Waldbrandschäden

d) Bodenschutzkalkung

e) Abwehr von Larvenfraß

1.2 NATURVERJÜNGUNG

Die Naturverjüngung ist die natürliche Verjüngung eines Waldes. Sie bietet dem Wald­

besitzer den großen Vorteil einer ungestörten Wurzelentwicklung der jungen Pflanzen.

Darüber hinaus können die jungen Bäume vor einer hemmenden Verunkrautung Fuß

fassen und im Schutz des Altholzes aufwachsen. Das waldbauliche Handeln wird dabei

allerdings anspruchsvoller und die Holzernte aufwendiger.

AusgangssituationSie wollen mit den in Ihrem Wald natür­

lich vorhandenen Baumarten die nächs­

te Waldgeneration begründen. Ihr Wald

verjüngt sich bereits alleine. Die Natur­

verjüngung wächst aus erwünschten

Baumarten und in zufriedenstellender

Mischung heran.

MaßnahmeFür den Erhalt Ihrer Naturverjüngung er­

halten Sie Fördermittel, wenn mindes­

tens 30  Prozent Laubholz (auch Tanne

oder Eibe) vorhanden ist.

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Erhalt von natürlicher Verjün­gung.

9

AUF EINEN BLICK: NATURVERJÜNGUNG

Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finan­ziell, wenn Sie Ihre natürliche Verjüngung erhalten und diese

a mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe aufweist. a maximal 30 Prozent gepflanztes Nadelholz enthält. a auf einer Fläche von mindestens 1 000 Quadratmetern wächst.

Der Fördersatz für Naturverjüngung versteht sich pro Hektar Verjüngungsfläche.Weitere Informationen über die Förderung von Naturverjüngung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten.

1.3 PFLANZUNG ODER SAAT

Der Aufbau von standortsgerechten,

leistungsfähigen und klimatoleranten

Mischwäldern ist eine wichtige Maßnah­

me der Zukunftsvorsorge. Lässt der vor­

handene Wald keine Naturverjüngung

zu, beispielsweise weil Mischbaumarten

fehlen, oder ist durch einen Schaden,

wie Sturm, eine Freifläche entstanden,

ist eine Pflanzung oder Saat zur Begrün­

dung einer neuen Waldgeneration in

den allermeisten Fällen notwendig.

a) Wiederaufforstung AusgangssituationAufgrund von Borkenkäferbefall oder

Sturm ist Ihnen eine Freifläche entstan­

den oder Sie haben einen Teil Ihres Wal­

des genutzt und wollen in der nächsten

Waldgeneration einen Mischwald be­

gründen.

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Wiederaufforstung von Frei­flächen.

10

MaßnahmeIn diesem Fall erhalten Sie Fördermittel für die Flächen, die Sie mit Laubbäumen, Weiß­

tanne oder Eibe auspflanzen.

Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Kahlhiebe zu vermei­

den. Kahlhiebe im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis.

b) VorbauAusgangssituationSie wollen Ihren Wald mit Mischbaumarten bereichern und die ungünstigen Wuchsbe­

dingungen für Ihre jungen Bäume auf der Freifläche, wie beispielsweise erheblichen

Graswuchs, Frost oder Mäuseschäden, vermeiden.

MaßnahmeDann bietet sich der finanziell geförderte Vorbau an. Hier pflanzen Sie die jungen Bäu­

me unter den Schirm des Altbestandes, sodass die nächste Generation in dessen Schutz

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Eichen unter Kiefern.

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Buchen unter Fichten.

aufwachsen kann.

c) NebenbestandAusgangssituationSie wollen bei Ihrer Aufforstung Nadelbäume mit Laubbaumarten mischen.

11

MaßnahmeWenn Sie Laubbäume und Nadelbäume gemischt pflanzen wollen, können Sie für die

Laubbäume Fördermittel beantragen, zum Beispiel wenn Sie Buchen und Lärchen mi­

schen.

d) UmbauAusgangssituationIhre Waldbäume sind nicht an die Bedingungen des Standorts angepasst oder ihre

Wertentwicklung ist aufgrund andauernder Insektenschäden unbefriedigend.

MaßnahmeWenn Sie Ihren Waldbestand mit standortsgerechten Baumarten in einen angepassten

Mischwald umbauen, werden Sie bei dieser Maßnahme finanziell unterstützt.

e) UnterbauAusgangssituationSie wollen unter Ihren verlichteten Waldbestand Bäume pflanzen, damit der Boden vor

Verunkrautung oder Austrocknung geschützt wird, der Wert ihrer Bäume erhalten

bleibt oder das Laub den Boden verbessert.

MaßnahmeDann bietet sich der finanziell geförderte Unterbau an. Hier pflanzen Sie einen Unter­

stand der langfristig unter den bereits vorhandenen Bäumen wächst und diesen in viel­

fältiger Weise nutzt, zum Beispiel schützt er vor Verunkrautung.

f ) Schließen von BestandeslückenAusgangssituationSie haben in Ihrem Bestand kleine Lü­

cken, die Sie wieder schließen wollen,

beispielsweise nachdem Sie mehrere

vom Borkenkäfer befallene Bäume ent­

nehmen mussten.

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für das Schließen von Bestandeslücken.

12

MaßnahmeMit dem waldbaulichen Förderprogramm werden alle Pflanzungen, die kleiner als

2 000 Quadratmeter sind, entsprechend der Anzahl der gepflanzten Bäume gefördert.

g) Nachbesserung AusgangssituationSie haben auf Ihre Waldfläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und haben dafür

staatliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürli­

cher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausge­

fallen.

MaßnahmeGefördert wird die notwendige Nachbesserung, um die Anteile der ausgefallenen

Pflanzen wieder auszugleichen, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderten

Pflanzenzahlen kommen und ein zukunftsfähiger Wald entsteht.

h) Verwendung von BallenpflanzenAusgangssituationSie wollen Baumarten pflanzen, die sehr

empfindlich auf Trockenheit reagieren

oder extreme Standorte, zum Beispiel im

Hochgebirge, wiederaufforsten. Dafür

sind Ballenpflanzen besonders gut ge­

eignet.

MaßnahmeWenn Sie Ballenpflanzen verwenden

müssen, um Ihren Waldbestand zu be­

gründen oder nachzubessern, wird die­

se Maßnahme mit höheren Sätzen ge­

fördert.

a Waldbesitzer erhalten einen höhe­ren Fördersatz, wenn sie Ballenpflan­zen verwenden müssen.

13

i) Verwendung von Pflanzen mit überprüfbarer HerkunftAusgangssituationSie wollen Ihre Waldfläche wiederaufforsten und dabei sichergehen, dass die Herkunft

Ihrer Pflanzen richtig und überprüfbar ist.

MaßnahmeWenn Sie bei Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Vorbau, Umbau und Nebenbestand

und deren Nachbesserungen Forstpflanzen mit überprüfbarer Herkunft, zum Beispiel

„Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e. V.“ (ZüF),

verwenden, erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.

AUF EINEN BLICK: PFLANZUNG ODER SAAT

Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finan­ziell, wenn Sie Laubbäume, Tanne und Eibe pflanzen oder säen.

a Der Fördersatz bei der Pflanzung auf Kleinflächen unter 0, 2 Hektar versteht sich je 100 Pflanzen.

a Der Fördersatz bei der Pflanzung größerer Flächen versteht sich je Hektar Pflanzfläche.

a Der Fördersatz bei der Saat versteht sich je Hektar Saatfläche. a Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg­ und Schutzwald sind meist höher.

Weitere Informationen über die Förderung von Pflanzungen und Saat erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten.

14

1.4 ERSTAUFFORSTUNG

Die Erstaufforstung ist die Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Grundstücke. Sie

bedarf der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten). Die Anträge sind bei der unteren Forstbehörde einzureichen.

Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen

Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

a) Erstaufforstung: Pflanzung oder SaatAusgangssituationSie wollen eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit Saat oder Pflanzung

aufforsten, zum Beispiel eine ehemalige Wiese oder einen Acker.

MaßnahmeSie werden bei Ihrem Vorhaben finan­

ziell unterstützt, wenn Sie auf mindes­

tens 30  Prozent der Erstaufforstungs­

fläche Laub bäume, Tanne oder Eibe

pflanzen.

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Flächen.

Die folgende Tabelle können Sie aus der Mitte herausnehmen!

FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011

Beso

nder

e Fö

rder

-M

aßna

hme

Allg

emei

ne F

örde

rung

sätz

e im

Sch

utz-

, Ber

g-

und

Erho

lung

swal

d

WA

LDU

MBA

UPl

anm

äßig

e W

iede

rauf

fors

tung

(Vor

bau,

Um

bau,

Neb

enbe

stan

d)Ko

sten

grup

pe 1

mit

min

dest

ens 2

000

Pfla

nzen

/Hek

tar

1.9

00 €

/ha

2.8

50 €

/ha

Kost

engr

uppe

2 m

it m

inde

sten

s 3 3

00 P

flanz

en/H

ekta

r und

Wal

dran

d 3

.200

€/h

a 4

.800

€/h

aKo

sten

grup

pe 3

mit

min

dest

ens 6

500

Pfla

nzen

/Hek

tar

5.0

00 €

/ha

7.5

00 €

/ha

Wie

dera

uffo

rstu

ng n

ach

Scha

den,

z. B

. Käf

er o

der W

indw

urf

Kost

engr

uppe

1 m

it m

inde

sten

s 2 0

00 P

flanz

en/H

ekta

r 2

.100

€/h

a 3

.050

€/h

aKo

sten

grup

pe 2

mit

min

dest

ens 3

300

Pfla

nzen

/Hek

tar u

nd W

aldr

and

3.4

00 €

/ha

5.0

00 €

/ha

Kost

engr

uppe

3 m

it m

inde

sten

s 6 5

00 P

flanz

en/H

ekta

r 5

.200

€/h

a 7

.700

€/h

a

Saat

Buch

e, E

iche

3.0

00 €

/ha

4.5

00 €

/ha

Tann

e, E

della

ubho

lz 2

.000

€/h

a 3

.000

€/h

aBi

rke

und

ande

re k

oste

ngün

stig

e Sa

aten

1.0

00 €

/ha

1.5

00 €

/ha

Unt

erba

u od

er U

nter

pfla

nzun

gm

it m

inde

sten

s 1 0

00 P

flanz

en/H

ekta

r

80 €

/100

Stü

ck/h

a

120

€/10

0 St

ück/

ha

Schl

ieße

n vo

n Be

stan

dslü

cken

bis

max

imal

0,1

99 H

ekta

rPf

lanz

ung

10

0 €/

100

Stüc

kSa

at n

ur E

iche

, Buc

he, T

anne

, Ede

llaub

holz

2.

000

€/ha

Nac

hbes

seru

ng b

ei W

iede

rauf

fors

tung

Kost

engr

uppe

1 m

it m

inde

sten

s 2 0

00 P

flanz

en/H

ekta

r

750

€/ha

1.1

00 €

/ha

Kost

engr

uppe

2 m

it m

inde

sten

s 3 3

00 P

flanz

en/H

ekta

r und

Wal

dran

d 1

.700

€/h

a 2

.500

€/h

aKo

sten

grup

pe 3

mit

min

dest

ens 6

500

Pfla

nzen

/Hek

tar

3.0

00 €

/ha

4.5

00 €

/ha

Nac

hbes

seru

ng b

ei S

aat

Eich

e, B

uche

1.5

00 €

/ha

2.2

50 €

/ha

Tann

e, E

della

ubho

lz 1

.000

€/h

a 1

.500

€/h

aBi

rke

und

ande

re k

oste

ngün

stig

e Sa

aten

50

0 €/

ha

750

€/ha

Nac

hbes

seru

ng b

ei S

chlie

ßen

von

Best

ands

lück

enPf

lanz

ung

50

€/1

00 S

tück

Saat

nur

Eic

he, B

uche

, Tan

ne, E

della

ubho

lz

1.00

0 €/

ha

Nac

hbes

seru

ng b

ei U

nter

bau/

Unt

erpf

lanz

ung

45

€/1

00 S

tück

/ha

65

€/1

00 S

tück

/ha

Nat

urve

rjüng

ung

Ges

iche

rter

Misc

h-/L

aubb

esta

nd m

it m

inde

sten

s 30

% L

aubh

olza

ntei

l 1

.000

€/h

a 1

.500

€/h

a

Räum

en b

ei U

mba

uBe

i Zw

angs

lage

, z. B

. Fic

hten

blat

twes

pe, u

nd w

enn

Best

and

jüng

er a

ls 15

Jahr

e ist

50

0 €/

ha

FÖRD

ERU

NG

VO

N S

CH

UTZ

- U

ND

BER

GW

ÄLD

ERN

Ausg

leic

h er

höht

er B

ringu

ngsk

oste

n, z

. B. b

ei S

eilk

ranb

ringu

ngen

tfällt

bei B

ringu

ng v

on a

ufge

arbe

itete

m H

olz

bis 0

,35

fm je

lfm

Sei

llini

e

20 €

/fm

0,36

bis

0,50

fm je

lfm

Sei

llini

e

15 €

/fm

0,51

bis

0,75

fm je

lfm

Sei

llini

e 1

2,50

€/f

m0,

76 b

is 1,

00 fm

je lf

m S

eilli

nie

10

€/f

m1,

01 b

is 1,

30 fm

je lf

m S

eilli

nie

5

€/fm

meh

r als

1,30

fm je

lfm

Sei

llini

e nu

r bei

Sch

adho

lz

5 €/

fmbe

i Vol

lbau

mbr

ingu

ngbi

s 0,3

5 fm

je lf

m S

eilli

nie

15

€/f

m0,

36 b

is 0,

50 fm

je lf

m S

eilli

nie

10

€/f

m0,

51 b

is 1,

00 fm

je lf

m S

eilli

nie

5

€/fm

Sich

erun

g de

r Ver

jüng

ung

in S

teilh

änge

nen

tfällt

Gilt

nic

ht, w

enn

die

Maß

nahm

e au

s Wal

dsch

utzg

ründ

en e

rfolg

t

30 €

/fm

Eins

atz

von

Rück

epfe

rden

entfä

lltG

ilt n

icht

, wen

n nu

r Tei

lmen

gen

mit

Pfer

d ge

rück

t wer

den

5

€/fm

Pfle

ge v

on E

rnte

best

ände

nen

tfällt

redu

zier

te F

läch

e un

ter 2

Hek

tar

60

0 €/

ha re

d. F

läch

ere

duzi

erte

Flä

che

über

2 H

ekta

r und

redu

zier

te F

läch

e : G

esam

tfläc

he <

/= 0

,5

500

€/ha

red.

Flä

che

redu

zier

te F

läch

e üb

er 2

Hek

tar u

nd re

duzi

erte

Flä

che

: Ges

amtfl

äche

> 0

,5

400

€/ha

red.

Flä

che

FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011

Maß

nahm

eA

llgem

eine

För

deru

ngBe

sond

ere

Förd

er-

sätz

e im

Sch

utz-

, Ber

g-

und

Erho

lung

swal

d

ERST

AUFF

ORS

TUN

GBe

stan

dsbe

grün

dung

dur

ch P

flanz

ung

Kost

engr

uppe

1 m

it m

inde

sten

s 2 0

00 P

flanz

en/H

ekta

r; Fi

chte

Kost

engr

uppe

2 m

it m

inde

sten

s 3 3

00 P

flanz

en/H

ekta

r ;W

aldr

and;

übr

iges

Nad

elho

lzKo

sten

grup

pe 3

mit

min

dest

ens 6

500

Pfla

nzen

/Hek

tar

75

0 €/

ha

1.70

0 €/

ha

3.00

0 €/

ha

Best

ands

begr

ündu

ng u

nd P

flege

mit

Saat

Eich

e, B

uche

Tann

e, E

della

ubho

lzBi

rke

und

ande

re k

oste

ngün

stig

e Sa

aten

3.

000

€/ha

2.

000

€/ha

1.

000

€/ha

Nac

hbes

seru

ng b

ei E

rsta

uffo

rstu

ngen

dur

ch P

flanz

ung

Kost

engr

uppe

1 m

it m

inde

sten

s 2 0

00 P

flanz

en/H

ekta

r; Fi

chte

Kost

engr

uppe

2 m

it m

inde

sten

s 3 3

00 P

flanz

en/H

ekta

r; W

aldr

and;

übr

iges

Nad

elho

lzKo

sten

grup

pe 3

mit

min

dest

ens 6

500

Pfla

nzen

/Hek

tar

75

0 €/

ha

1.70

0 €/

ha

3.00

0 €/

ha

Nac

hbes

seru

ng b

ei E

rsta

uffo

rstu

ng m

it Sa

atEi

che,

Buc

heTa

nne,

Ede

llaub

holz

Birk

e un

d an

dere

kos

teng

ünst

ige

Saat

en

1.

500

€/ha

1.

000

€/ha

50

0 €/

ha

Pfle

ge b

ei E

rsta

uffo

rstu

ng d

urch

Pfla

nzun

g, fü

r 5 Ja

hre

Kost

engr

uppe

1 m

it m

inde

sten

s 2 0

00 P

flanz

en/H

ekta

r; Fi

chte

Kost

engr

uppe

2 m

it m

inde

sten

s 3 3

00 P

flanz

en/H

ekta

r; W

aldr

and;

übr

iges

Nad

elho

lzKo

sten

grup

pe 3

mit

min

dest

ens 6

500

Pfla

nzen

/Hek

tar

20

0 €/

ha/J

ahr

30

0 €/

ha/J

ahr

40

0 €/

ha/J

ahr

Ausg

leic

h vo

n Ei

nkom

men

sver

lust

en, f

ür 1

0 Ja

hre

Förd

erun

g fü

r Lan

dwirt

e =

„Gro

ße P

räm

ie“

Acke

rfläc

hen

bis z

u EM

Z 35

je w

eite

ren

EMZ-

Punk

tG

rünl

andf

läch

enFö

rder

ung

für N

icht

land

wirt

e =

„kle

ine

Präm

ie“

35

0 €/

ha/J

ahr

8

€/ha

/Jah

r

350

€/ha

/Jah

r

150

€/ha

/Jah

r

BEST

AN

DS-

UN

D B

OD

ENPF

LEG

EJu

gend

pfle

gein

Nad

el-,

Misc

h- u

nd L

aubb

estä

nden

40

0 €/

ha

600

€/ha

Jung

durc

hfor

stun

gEr

stm

alig

in N

adel

-, M

isch-

und

Lau

bbes

tänd

en

400

€/ha

60

0 €/

ha

Bode

nsch

utzk

alku

ngm

axim

al 2

00 E

uro/

Hek

tar i

nklu

sive

Gut

acht

en80

% d

er fö

rder

fähi

gen

Kost

en

WA

LDSC

HU

TZM

ASS

NA

HM

ENA

bweh

r von

Lar

venf

raß

max

imal

100

Eur

o/H

ekta

r bei

übe

rbet

riebl

ich

durc

hgef

ührt

en M

aßna

hmen

100

% d

er fö

rder

fähi

gen

Kost

en

Abw

ehr r

inde

nbrü

tend

er In

sekt

en im

Sch

utzw

ald

wal

dsch

utzw

irksa

me

Aufa

rbei

tung

mit

Hol

zver

wer

tung

wal

dsch

utzw

irksa

me

Aufa

rbei

tung

ohn

e H

olzv

erw

ertu

ngH

ubsc

hrau

berb

ringu

ng

entfä

lltnu

r im

Sch

utzw

ald

15

€/f

m

30 €

/fm

30

€/f

m

SON

STIG

E M

ASS

NA

HM

ENVe

rmeh

rung

sgut

mit

über

prüf

bare

r Her

kunf

tVe

rwen

dung

von

zer

tifiz

iert

em V

erm

ehru

ngsg

ut b

eim

Hau

ptbe

stan

d, z

. B. Z

ÜF

20

0 €/

ha

Bere

iche

rung

von

Wal

dleb

ensg

emei

nsch

afte

nZu

wen

dung

szw

eck

darf

nich

t VN

P-W

ald

ents

prec

hen

75 %

der

förd

erfä

hige

n Ko

sten

Erst

ellu

ng v

on F

orst

betr

iebs

guta

chte

nFü

r ein

e Be

trie

bsgr

öße

von

unte

r 30

Hek

tar

50 %

der

förd

erfä

hige

n Ko

sten

Wal

dbra

ndsc

hade

nO

hne

Kultu

rkos

ten,

da

dies

e ge

sond

ert f

örde

rfähi

g sin

d75

% d

er fö

rder

fähi

gen

Kost

en

Verw

endu

ng v

on B

alle

npfla

nzen

Be

stan

dsbe

grün

dung

Nac

hbes

seru

ng

200

€/10

0 St

ück

20

0 €/

100

Stüc

k

ha =

Hek

tar

fm

= F

estm

eter

l

fm =

Lau

fmet

er

EM

Z =

Ertr

agsm

essz

ahl

VN

P W

ald

= V

ertr

agsN

atur

schu

tzPr

ogra

mm

Wal

d

e d.nreayb.fle

mtsw

.w

w TN

ERET

NI nehcnü

M9 3508, 2

ß artsgiwduL, netsroF

d nut fa 11h 0c 2s rt eri bw od tn k

a OL D, g Nnur TAShä

nrr E

edü .f nm

reui ayr be .ft l

is eni m

m tsst @a oa ft nS i

s ILehc MA

is -r Eeay

B

.de

ER nEB

r

M eyG aU S bS U

.tsS AE orER

fR w.

P H wMI w

19

b) Erstaufforstung: NachbesserungAusgangssituationSie haben auf Ihrer aufgeforsteten Fläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und dafür

staatliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürli­

cher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausge­

fallen.

MaßnahmeDie notwendigen Nachbesserungen, um die Anteile der ausgefallenen Pflanzen wieder

auszugleichen werden gefördert, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderte

Pflanzenzahl kommen und ein geschlossener Wald entsteht.

c) Erstaufforstung: KulturpflegeAusgangssituationIn den ersten Jahren, nach dem Sie die bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche

aufgeforstet haben, wächst dort im erheblichen Umfang Unkraut, zum Beispiel aus

Brombeere, Himbeere oder Gras, wodurch das Wachstum Ihrer jungen Bäume beein­

trächtigt oder sogar gefährdet wird.

MaßnahmeDas Waldbauliche Förderprogramm gewährt Ihnen für die ersten fünf Jahre nach An­

lage Ihrer Erstaufforstung einen Zuschuss für deren Pflege.

d) Erstaufforstung: Ausgleich Einkommensverlust AusgangssituationSie forsten eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche auf. Dadurch fallen bisherige

Einnahmen aus der Fläche weg. Gleichzeitig werden Sie in den ersten Jahren nach An­

lage der Erstaufforstung dort noch keine Erträge erwirtschaften.

MaßnahmeAls Ausgleich für die Einkommensverluste aufgrund der Anlage der Erstaufforstung auf

landwirtschaftlichen Flächen können Sie über das Waldbauliche Förderprogramm für

10 Jahre eine Prämie beantragen. Antragsteller, die mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit

landwirtschaftlichen Tätigkeiten widmen können die sogenannte „Große Prämie“ erhal­

ten. Andernfalls wird die „Kleine Prämie“ gezahlt.

20

AUF EINEN BLICK: ERSTAUFFORSTUNG

Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finan­ziell, wenn Sie eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit

a einer Mindestfläche von 1 000 Quadratmetern a mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe a durch Saat oder Pflanzung aufforsten.

Die Förderung für Kulturpflege und Einkommensausgleich gibt es nur bei zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen.Für die Anlage von Weihnachtsbaum­ und Kurzumtriebskulturen erhalten Sie keine staatlichen Fördermittel.

Hinweis: Für die Aufforstung von Flächen, die vorher nicht Wald waren, brauchen Sie eine Erstaufforstungsgenehmigung, die Sie beim Amt für Ernährung, Landwirt­schaft und Forsten beantragen können.

Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständi­gen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

1.5 PFLEGE VON JUNGEN WALDBESTÄNDEN

Um junge Bestände zu stabilen, leistungsfähigen und gesunden Wäldern zu entwi­

ckeln, die auch dem Klimawandel gewachsen sind, ist eine frühe und regelmäßige Pfle­

ge und Durchforstung wichtig. Denn mit einer rechtzeitigen und kontinuierlichen Pfle­

ge können Sie eine gesunde Mischung erhalten sowie die Vitalität, Stabilität und Wert­

leistung der gut veranlagten Bäume stärken.

Jugendpflege und JungdurchforstungIm Jugendstadium herrscht oft starke Konkurrenz sowohl zwischen den jungen Bäu­

men einer Baumart als auch zwischen den verschiedenen Baumarten. Regulierende

Eingriffe in solchen sehr jungen Beständen nennen Fachleute Jugendpflege. Sie kann

meist händisch mit Motorsense oder Heppe erledigt werden.

21

Mehr Informationen zu Verfahren, Geräten und Kosten der Jugendpflege finden Sie im „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer – Kulturbegründung und Jungbestands­pflege“, den Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Bayerischen Forstverwaltung bestellen können (siehe Kontakt).

Sobald es bei den jungen Bäumen nötig ist, die am besten veranlagten, die Auslese­

oder Zukunftsbäume, zu unterstützen, sprechen Fachleute von der Jungdurchforstung.

Mit einer frühzeitigen, überlegten und regelmäßigen Jungdurchforstung legen Sie als

Waldbesitzer den Grundstein für die spätere Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbe­

standes.

Deshalb wird die Jugendpflege sowie die erste Durchforstung von jungen Waldbestän­

den gefördert.

AusgangssituationSie haben vor einigen Jahren einen Mischbestand aus Fichte und Buche gepflanzt. Sie

wollen den Buchenanteil erhalten, aber auch schöne, wüchsige und stabile Fichten

erziehen.

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Durchforstung von Waldbe­ständen.

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Pflege von jungen Wald­beständen.

MaßnahmeFür ihren gezielten Pflegeeingriff, zum Beispiel mit der Motorsense, erhalten Sie staat­

liche Fördermittel.

22

AUF EINEN BLICK: JUGENDPFLEGE UND JUNGDURCHFORSTUNG

Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die Pflege sowie die erste Durchforstung junger Waldbestände, da mit frühzeitigen, überleg­ten und regelmäßigen Maßnahmen der Waldbesitzer den Grundstein für die späte­re Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbestandes legt.

Sie können Fördermittel beantragen für a die Pflege und erstmalige Durchforstung von a Nadelholz­, Laubholz­ und Mischbeständen, a die eine Fläche von mindestens 2 000 Quadratmetern umfassen. a Maßnahmen, die dazu dienen, den Bestand zu stabilisieren und / oder die Qua­lität zu steigern und

a Eingriffe in Beständen, in denen der durchschnittliche Brusthöhendurchmesser (BHD) der Auslesebäume maximal 22 Zentimeter mit Rinde beträgt.

a Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg­ und Schutzwald sind höher.

Weitere Informationen über die Förderung der Jugendpflege und Jungdurchfors­tung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

1.6 SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD

Ihre Waldflächen liegen im Bergwald der Alpen, sind Schutzwald oder als Erholungs­

wald ausgewiesen. Sie erfüllen damit auch für die Gesellschaft besondere Funktionen.

Die besonderen Leistungen Ihrer Wälder erkennen der Freistaat Bayern, die Europäi­

sche Union und der Bund an, in dem sie für die Fördermaßnahmen Wiederaufforstung,

Saat, Unterbau, Nachbesserung, Naturverjüngung, Jugendpflege und Jungdurchfors­

tung im Schutz­, Berg­ und Erholungswald eine höhere Zuwendung gewähren oder

sogar nur dort bestimmte Maßnahmen fördern.

a) Bringung mit SeilkranAusgangssituationSie wollen Ihren Wald, der entweder im Alpengebiet liegt oder Schutzwald ist, durch­

forsten. In den Steillagen können Sie die Holzernte aber nur mit Hilfe eines Seilkrans be­

wältigen.

MaßnahmeWenn Sie mit Durchforstungs­ und Holzerntemaßnahmen die Schutzfunktion Ihres

Waldes erhalten oder verbessern wollen, werden die erhöhten Bringungskosten bei

Einsatz einer Seilkrananlage festmeterbezogen bezuschusst.

b) Sicherung der Verjüngung in Steil­hängenAusgangssituationDamit die Verjüngung in den Steilhän­

gen Ihres Waldes sicher aufwachsen

kann, benötigt Sie gute Kleinstandorte,

beispielsweise zum Schutz vor Schnee­

schub.

MaßnahmeFür das Fällen von Bäumen und Einbau­

en quer zum Hang können Sie eine För­

derung beantragen.

23

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Sicherung der Verjüngung in Steilhängen.

c) Einsatz von RückepferdenAusgangssituationSie möchten Ihren Bergwald vorsichtig

durchforsten und die Rückeschäden in

diesem sensiblen Gebiet möglichst ge­

ring halten.

MaßnahmeDas Waldbauliche Förderprogramm

sieht vor, dass Sie für eine boden­ und

bestandsschonende Holzrückung mit

Pferd im Schutz­ und Bergwald staatli­

che Fördermittel beantragen können.

d) Abwehr rindenbrütender Insekten im SchutzwaldAusgangssituationSie haben in Ihrem Schutzwald Bäume,

die von rindenbrütenden Insekten, wie

zum Beispiel dem Borkenkäfer, befallen

sind. Die befallenen Bäume müssen Sie

umgehend fällen und waldschutzwirk­

sam behandeln. Nur so können Sie die

Ausbreitung eindämmen und benach­

barte Wälder davor schützen, ebenfalls

von Borkenkäfern befallen zu werden.

Gerade in Jahren von Massenvermeh­

rungen können wenige nicht aufge­

arbeitete Käferbäume den Befall von

mehreren Hektar Wald und damit deren

zwangsweisen Kahlschlag verursachen.

Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, umgehend Bäume auf­

zuarbeiten, die von rindenbrütenden, zu bestandsgefährdenden Massenvermehrun­

gen neigenden Insekten befallen sind.

24

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Einsatz von Rückepferden.

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald.

25

MaßnahmeDa der als Schutzwald ausgewiesene Wald mit seinen Funktionen eine besondere Be­

deutung für die Gesellschaft hat, unterstützen der Freistaat Bayern, die Europäische

Union und der Bund finanziell die erhöhten Aufwendungen für das waldschutzwirksame

insektizidfreie Aufarbeiten und, soweit nötig, die Bringung von Schadholz oder von befal­

lenem Holz mit Hubschraubern.

Mit dem Begriff „waldschutzwirksames Aufarbeiten“ ist jede Art der insektizidfreien Auf­

arbeitung oder Entfernung von befallenen Stämmen gemeint, sodass von ihnen keine

Gefährdung mehr für benachbarte Bestände ausgeht, zum Beispiel

a das Entrinden der Stämme und Entsorgen der Rinde, sodass die Larven absterben.

a die Abfuhr der Stämme aus gefährdeten Waldgebieten, sodass die ausfliegenden

Käfer keine Waldflächen mehr erreichen können.

e) Besondere Pflegemaßnahmen zu Verbesserung und Erhalt von Ernte beständen im Schutz­ und BergwaldAusgangssituationSie wollen einen zugelassenen Saatguterntebestand pflegen, der entweder im Schutz­

wald oder Bergwald liegt, um seine Saatgutproduktion zu verbessern.

MaßnahmeUm die Kronen der Samenbäume zu erhalten oder zu vergrößern, müssen vorsichtige

Eingriffe in den Bestand vorgenommen werden. Wenn das mit der Zulassung der Ernte­

bestände befasste Amt für forstliche Saat­ und Pflanzenzucht die Pflegemaßnahme gut

heißt, können Sie für die Entnahme der bedrängenden Bäume eine flächenbezogene

Zuwendung erhalten.

AUF EINEN BLICK: SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund erkennen die besonde­ren Leistungen an, die Schutz­, Berg­ oder Erholungswälder für die Gesellschaft er­bringen. Für viele waldbauliche Maßnahmen sind im Schutz­, Berg­ und Erholungs­wald höhere Fördersätze veranschlagt.

26

Sie können speziell im Berg­ und Schutzwald Fördermittel beantragen für a die Holzbringung mit Seilkran a die Sicherung von Verjüngung in Steilhängen a den Einsatz von Rückepferden a die Abwehr von rindenbrütenden Insekten im Schutzwald a besondere Pflegemaßnahmen in Erntebeständen

Weitere Informationen über die Förderung von Maßnahmen im Schutz­, Berg­ und Erholungswald erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Hinweis: Mehr Informationen zum Erkennen und Bekämpfen von rindenbrütender Insekten finden Sie im LWF-Merkblatt „LWF Merkblatt Nr. 14 – Rindenbrütende Borkenkäfer an Fichte“, das Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft be­stellen können (siehe Kontakte).

1.7 WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN

Weiter umfasst das waldbauliche För­

derprogramm folgende Maßnahmen:

a) Bereicherung von Waldlebensge­meinschaftenSie können Fördermittel für Maßnah­

men beantragen, die das Waldökosys­

tem stabilisieren, indem Sie die Arten­

vielfalt erhöhen, oder für Maßnahmen,

mit denen Sie entweder natürliche Le­

bensräume im Wald erhalten oder ge­

eignete künstliche Kleinlebensräume

im Wald anlegen.

a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Anlage und Förderung beson­derer Waldlebensgemeinschaften.

27

b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen WaldwirtschaftEin professionell angefertigtes Gutachten über die Bewirtschaftungsmöglichkeiten

und mittelfristigen Ziele in Ihrem Wald liefert Ihnen wichtige Informationen zur natur­

nahen und nachhaltigen Waldwirtschaft. Das waldbauliche Förderprogramm gewährt

Ihnen finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine solches Gutachten erstellen lassen wol­

len. Die Betriebsgröße darf jedoch 30 Hektar nicht überschreiten.

c) Ausgleich von WaldbrandschädenEin Waldbrand hat schwere Auswirkungen auf Ihren Wald. Das Holz ist unverwertbar

oder vernichtet und war möglicherweise noch gar nicht hiebsreif. Für den am Bestand

entstandenen Schaden können Sie Fördermittel beantragen, sofern Sie vom Schädiger

oder von einem Dritten keinen Ersatz erlangen können.

a Waldbesitzer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für den am Bestand ent­standenen Waldbrandschaden.

28

III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID

1. PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH MIT IHREM FÖRSTER

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wald haben oder schon konkrete Maßnahmen planen, für

die Sie eventuell staatliche Fördermittel beantragen wollen, vereinbaren Sie einen un­

verbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit Ihrem örtlich zuständigen Förster

bzw. Ihrer Försterin vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Ihr Amt vor Ort finden Sie unter www.forst.bayern.de/amt

Ihr Förster/Ihre Försterin berät Sie kom­

petent, objektiv und kostenfrei – unab­

hängig davon, ob Sie einen Förderan­

trag stellen wollen oder allgemeine Fra­

gen zu Ihrem Wald, den staatlichen För­

derprogrammen oder Wald im Klima­

wandel haben.

Bei der praktischen Durchführung von

Maßnahmen in Ihrem Wald, bei der

Holzvermarktung oder bei sonstigen

betrieblichen Fragen hilft Ihnen auch

gerne Ihre örtliche Forstbetriebsge­

meinschaft/Waldbesitzervereinigung

weiter.

2. DEN FÖRDERANTRAG GEMEINSAM BESPRECHEN

Sie haben nach dem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrem staatlichen Förster/

Ihrer Försterin beschlossen, Fördermittel für eine oder mehrere geplante Maßnahmen

zu beantragen.

Dazu müssen Sie das Antragsformular für die geplanten Maßnahmen ausfüllen. Die

notwendigen Formblätter bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Förster/Ihrer Förste­

rin. Sie werden Ihnen auch gerne den Antrag erläutern sowie gemeinsam mit Ihnen

den verbindlichen Arbeits­ und Kulturplan für die Umsetzung der Maßnahme bespre­

chen und erstellen.

a Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster/Ihrer Försterin – sie beraten Sie kompe­tent, objektiv und kostenfrei .

29

3. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN BEWILLIGT

Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwen­

digen Unterlagen bei Ihrem Förster/Ihrer Försterin oder am für Sie zuständigen Amt für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben haben, bekommen Sie ein Schrei­

ben mit der Bewilligung der Maßnahmen.

a Antragsformulare und Ihr Förster oder Ihre Försterin vor Ort helfen Ihnen, Fördermittel für Ihre geplanten Maßnahmen zu beantragen.

30

4. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN UMGESETZT

Sobald Sie das Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben, können Sie mit Ihren ge­

planten Maßnahmen beginnen.

Wichtiger Hinweis: Beginnen Sie erst mit Ihrer Maßnahme,

wenn Sie die offizielle Bewilligung vom

Amt erhalten haben. Für die Auszah­

lung des Zuschusses teilen Sie den Ab­

schluss Ihrer Maßnahme dem Amt mit!

5. ABSCHLUSS DER MASSNAHMEN ANZEIGEN

Wenn Sie die beantragten Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen haben, senden

Sie eine Fertigstellungsanzeige an Ihren zuständigen Förster/Ihre Försterin. Das Form­

blatt für die Fertigstellungsanzeige erhalten Sie zusammen mit der Bewilligung.

Vermerken Sie unbedingt, wenn die Maßnahme anders als in der Bewilligung festge­legt umgesetzt wurde!

6. AUSZAHLUNG DER GEWÄHRTEN FÖRDERMITTEL

Sobald Ihre Fertigstellungsanzeige am Amt vorliegt, wird dort geprüft, ob Sie die Maß­

nahmen entsprechend dem gemeinsam erstellten Arbeits­ und Kulturplan abgewi­

ckelt und umgesetzt haben. Wenn keine Abweichungen von den vereinbarten Maß­

nahmen festgestellt werden, werden Ihnen die gewährten Fördermittel umgehend

überwiesen.

a Beginnen Sie mit Ihrer Maßnahme, wenn Sie das offizielle Schreiben vom Amt erhalten haben und teilen den Ab­schluss Ihrer Maßnahme dem Amt mit.

31

IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE

Haben Sie Fragen zu den Forstlichen Förderprogrammen, Wald im Klimawandel oder

speziellen Fragen zu Ihrem Wald? Dann wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständigen

Försterinnen bzw. Förster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wir bera­

ten Sie gerne – kompetent, objektiv und kostenfrei.

Ihren örtlich zuständigen Förster bzw. Ihre Försterin am Amt für Ernährung. Landwirt­

schaft und Forsten finden Sie unter www.forst.bayern.de

Informationen und praktische Tipps für Waldbesitzer zu Waldschutz, Forsttechnik oder

weiteren Waldthemen liefern Ihnen die Broschüren der

Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft

Hans­Carl­von­Carlowitz­Platz 1

85354 Freising

Telefon: 08161 71­4881

www.lwf.bayern.de

Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Wald sowie weitere „Wegweiser

für bayerische Waldbesitzer“ zu anderen Themen bietet Ihnen das

Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ludwigstraße 2

80539 München

Telefon: 089 2182­0

www.forst.bayern.de

Weitere Broschüren der Bayerischen Forstverwaltung rund um das Thema Wald, Forst

oder Holz finden Sie unter www.forst.bayern.de/publikationen/

Informationen und Kontaktdaten zu den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen als

Selbsthilfeeinrichtungen der Bayerischen Waldbesitzer finden Sie auf der Homepage

der Bayerischen Forstverwaltung unter www.forst.bayern.de in der Rubrik „Für den

Wald besitzer“ oder unter www.waldbesitzer.net

a IMPRESSUM Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, 80539 München a E-MAIL [email protected] a INTERNET www.stmelf.bayern.de www.forst.bayern.de a REDAKTION Referat Forstliche Forschung, Waldpädagogik a FOTOS Christine Achhammer (Titel), StMELF (S. 7, 8, 10 l, 10 r, 11, 12, 21 l, 24 o, 27, 30), Markus Lechner (S. 9, 14), Kai Sühlfleisch (S. 21 r), LWF (S. 23, 26), Rudolf Vornehm (S. 24 u), K. Disner (S. 28) a DRUCK bonitasprint gmbh, Max­von­Laue­Straße 31, 97080 Würzburg a PAPIER aus nachhaltiger, zertifizierter Waldbewirtschaftung a STAND Oktober 2011

BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E­Mail unter [email protected] erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Inter­netquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpart­nern bei der Bayerischen Staatsregierung.