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Sitzung des Stadtratesam 30. April 2019 Seite 1 von 28 Stadt Füssen Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 30.04.2019 von 17:13 bis 20:52 Uhr Stimmberechtigte Teilnehmer: Name, Vorname Anwesenheit Funktion Iacob, Paul Erster Bürgermeister Schulte, Nikolaus Zweiter Bürgermeister Dopfer, Herbert Dritter Bürgermeister Bader, Wolfgang Stadtrat Dr. Böhm, Christoph bis 20.59 Uhr Stadtrat Deckwerth, Ilona bis 20.44 Uhr Stadträtin Dr. Derday, Anni Stadträtin Doser, Jürgen Stadtrat Eggensberger, Andreas bis 18.13 Uhr Stadtrat Fröhlich, Christine Stadträtin Gößler, Winfried Stadtrat Hartung, Peter Stadtrat Hipp, Heinz Stadtrat Jakob, Michael Stadtrat Peresson, Magnus Stadtrat Riedlbauer, Brigitte Stadträtin Rothemund, Dagmar Stadträtin Schaffrath, Lothar Stadtrat Schmück, Michael Stadtrat Schneider, Christian Stadtrat Waldmann, Georg Stadtrat Wollnitza, Gerlinde Stadträtin Abwesende Teilnehmer: Name, Vorname Grund Funktion Eggensberger, Bernhard entschuldigt Stadtrat Lax, Ursula entschuldigt Stadträtin Dr. Metzger, Martin entschuldigt Stadtrat Nicht stimmberechtigte Teilnehmer: Name, Vorname Anwesenheit Funktion Achatz, Maria Protokollführerin Angeringer, Armin Verwaltungsrat Eckert, Marcus Kämmerer Hartl, Peter Hauptamtsleiter Blersch, Felix Verw.Angestellter Presse Köpf, Martin Verw.Angestellter Tiefbau Linder, Andreas Verw.Angestellter Hochbau

Stadt Füssen Niederschrift · Bikepark nun umgesetzt werden soll. Deshalb wurde berücksichtigt, in der Erweiterung der Anlage um ca. 600 qm ein „barrierefreies Skaten“ u.a

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Stadt Füssen

Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 30.04.2019 von 17:13 bis 20:52 Uhr

Stimmberechtigte Teilnehmer: Name, Vorname Anwesenheit Funktion

Iacob, Paul Erster Bürgermeister Schulte, Nikolaus Zweiter Bürgermeister Dopfer, Herbert Dritter Bürgermeister Bader, Wolfgang Stadtrat Dr. Böhm, Christoph bis 20.59 Uhr Stadtrat Deckwerth, Ilona bis 20.44 Uhr Stadträtin Dr. Derday, Anni Stadträtin Doser, Jürgen Stadtrat Eggensberger, Andreas bis 18.13 Uhr Stadtrat Fröhlich, Christine Stadträtin Gößler, Winfried Stadtrat Hartung, Peter Stadtrat Hipp, Heinz Stadtrat Jakob, Michael Stadtrat Peresson, Magnus Stadtrat Riedlbauer, Brigitte Stadträtin Rothemund, Dagmar Stadträtin Schaffrath, Lothar Stadtrat Schmück, Michael Stadtrat Schneider, Christian Stadtrat Waldmann, Georg Stadtrat Wollnitza, Gerlinde Stadträtin

Abwesende Teilnehmer: Name, Vorname Grund Funktion

Eggensberger, Bernhard entschuldigt Stadtrat Lax, Ursula entschuldigt Stadträtin Dr. Metzger, Martin entschuldigt Stadtrat

Nicht stimmberechtigte Teilnehmer: Name, Vorname Anwesenheit Funktion

Achatz, Maria Protokollführerin Angeringer, Armin Verwaltungsrat Eckert, Marcus Kämmerer Hartl, Peter Hauptamtsleiter Blersch, Felix Verw.Angestellter Presse Köpf, Martin Verw.Angestellter Tiefbau Linder, Andreas Verw.Angestellter Hochbau

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Herr Leube Architekturbüro f24 Thomas Scheibel zum Skatepark Felix Brunner zum Skatepark Herr Epple ISEK Herr Kaiser Kling Consult

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öffentliche Tagesordnung 1. Bekanntgaben 1.1 Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushalts 2019 1.2 Bundesstützpunkt für Eishockey und Curling;

Sanierung der Flachdächer - aktueller Sachstand - Bekanntgabe 1.3 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse 2. Erweiterung des Skate- und Bikeparks;

Vorstellung der Gesamtplanung und weiteres Vorgehen 3. Naturfreibad Mittersee;

Antrag auf „Sofortiger Baustopp am Mittersee nach Art. 18b BayGO" 4. Vorstellung und Billigung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Füssen 5. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) "Innere Kernstadt Füssen";

Vorstellung und Billigung der Leitlinien und Ziele, der Handlungsbedarfe, des Strukturkonzepts und der Maßnahmen und Szenarien sowie Vorstellung der Voruntersuchung (VU) Lechvorstadt

6. Grundschule Füssen-Schwangau und Anton-Sturm-Mittelschule Füssen;

Sanierung, Umbau und Erweiterung der bestehenden Schulgebäude und Neubau einer Dreifachsporthalle;

6.1 Beratung und Entscheidung über die Errichtung eines Lehrschwimmbeckens 6.2 Baubegleitung während der Planungsphase 6.3 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Fachplanungen (Elektro, Heizung, Lüftung

und Sanitär, Statik, Vermessung usw.); Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe der Planungsleistungen

7. Stützmauer- und Treppenanlage Tiroler Straße 7 bis 13;

Aktuelles Schadensbild und weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Sanierung 8. Einrichtung und Betrieb einer eingruppigen Kinderkrippe bei den Wertachtal-

Werkstätten Füssen; Betriebsträgervereinbarung mit der Lebenshilfe Ostallgäu Kaufbeuren Marktoberdorf e.V.

9. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 12. Februar 2019

und vom 26. März 2019 10. Anträge, Anfragen

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Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Einwände gegen die Tagesordnung bestehen nicht.

TOP: 1 Bekanntgaben TOP: 1.1 Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushalts 2019 Sachverhalt: Mit Schreiben vom 22. März 2019 hat das Landratsamt Ostallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Füssen den diesjährigen Haushalt der Stadt und der mitverwalteten Stiftungen rechtsaufsichtlich behandelt und gewürdigt. Die enthaltenen genehmigungspflichtigen Bestandteile wurden genehmigt. Auf das beiliegende Schreiben wird verwiesen. TOP: 1.2 Bundesstützpunkt für Eishockey und Curling; Sanierung der Flachdächer - aktueller Sachstand - Bekanntgabe Sachverhalt: Chronologie der Dachsanierung: 2012-03: Bestandserhebung der Flachdächer Planungsbüro Deyle 2015-01: Baubesprechung zur Flachdachsanierung (FDS) im BayStMI

„Priorität hat seitens des Bundes die Arena und die Halle 2“, Durchführung in 2 BA (2016+2017) Förderung Bund: 40 % , BY: 25 % - Anteil Stadt 35 %

2016-01: Kostenschätzung PB Deyle: 1,3 Mio. € 2016-01-26: SR-Beschluss unter Voraussetzung Fördersatz Bund: 50% 2016-05-04: SR-Beschluss: Kostenschätzung 1,43 Mio. € Anteil Stadt: 35 % 2016-05-13: Info an BMI, dass Baubeginn erst 2017 2016-06-13: Förderantrag an RvS 2016-07-01: Schreiben der RvS: Förderantrag (E: 26.07.2016) nicht prüffähig, weil

- Keine Untersummen für Bauabschnitte (BA) - Baufachliche Stellungnahme sieht andere Priorität der BA - Anforderung umfangreicher Unterlagen zur baufachlichen Prüfung

2016-09-09: Stellungnahme des Bauamtes an RvS 2017-01-31: Sanierungsempfehlung Fa. Wolfin nach Dachöffnung im 12/2016 2017-02-06: akt. Kostenschätzung PB Deyle: 1,39 Mio. € 2017-02-10: Vorlage weiterer Unterlagen an RvS: - Dokumentation Dachöffnung am 12.12.2016 - Sanierungsempfehlung Fa. Wolfin - Kostenschätzung PB Deyle v. 06.02.2017 2017-04-07: RvS: weitere baufachliche Anforderungen, u.a. Einschaltung Gutachter 2017-05-08: Beauftragung Gutachter durch Bauamt 2017-07-18: Gutachten liegt vor; Kostenschätzung: 1,67 Mio. €

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2017-11-17: Baubesprechung anlässlich BBN 2018

„Sanierung der Flachdächer muss als Investitionsmaßnahme für das Haushaltsjahr 2019 neu beantragt werden“

2018-04-04: Bedarfsanmeldung FDS 2019 an BayStMI 2018-12-28: BayStMI: Aufnahme in Bewilligungsplanung Bund + BY 2019 Förderung Bund: 30 %, BY: 20 % - Anteil Stadt: 50 % Höhere Förderung wg. hoher sportfachlicher Notwendigkeit für Nachwuchs- leistungssports in Aussicht gestellt 2019-03-24: Unterlagen zur Antragstellung von PB Deyle eingegangen Kostenschätzung PB Deyle: 1,9 Mio. € 2019-04-04: Förderantrag bei der RvS eingereicht

TOP: 1.3 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse Sachverhalt: Bei folgenden nichtöffentlich gefassten Beschlüssen hat der Stadtrat die Geheimhaltung aufgehoben: Dammüberprüfung bzw. Dammsicherheit am Ober- und Mittersee: Mit den hierfür notwendigen ingenieurtechnischen Untersuchungsleistungen an den beiden Stauanlagen des Ober- und Mittersees wurde das Ingenieurbüro Mooser-Ingenieure in Kaufbeuren aufgrund deren Angebotes vom 25.02.2019 in Höhe von vorläufig insgesamt 35.938,- € brutto beauftragt. Sanierungsarbeiten an der Theresienbrücke wurden auf 2020 verschoben: Die vom Stadtrat beschlossene Sanierung der Theresienbrücke, die zunächst für heuer vorgesehen war, wird auf das kommende Jahr verschoben. Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme sind nur zwei Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot lag dabei über 40 % über der Kostenberechnung, was sicherlich der bekannten Baukonjunktur und ggf. auch dem Zeitplan geschuldet war. Daraufhin hat der Stadtrat beschlossen, die Ausschreibung aufzuheben und die Maßnahme nun im Laufe des Jahres neu auszuschreiben. Freiflächenplanung für die Grund- und Mittelschule beauftragt: Das Ingenieurbüro DAEGES aus Wangen wurde mit einem vorläufigen Gesamtauftragswert von 186.761,31 € mit der Freiflächenplanung für die Sanierung der Grundschule Schwangau-Füssen und der Anton-Sturm-Mittelschule beauftragt. TOP: 2 Erweiterung des Skate- und Bikeparks; Vorstellung der Gesamtplanung und weiteres Vorgehen Sachverhalt: Der im November 2018 in Betrieb genommene 4.400 qm großer Skate- und Bikepark wurde bereits kurz nach der offiziellen Eröffnung zu einem Anziehungspunkt und Treffpunkt für eine Vielzahl an Kindern und Jugendlichen aus dem gesamten Allgäu, aber auch dem benachbarten Tirol und

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Außerfern. In kürzester Zeit erfolgte bereits eine sehr hohe Nachfrage, die nicht erwartet werden konnte und auch nicht absehbar war. Neben den noch ausstehenden Abschlussarbeiten und weiteren Maßnahmen wie

1. Flutlichtanlage 2. Öffentlichkeitsarbeit (Aufbau und Pflege einer eigenen Homepage, große Sponsoren- und

Informationstafel) 3. Sicherheitsmaßnahmen (Errichtung eines ca. 150 Meter langen Zauns mit

Bepflanzung/Sträucher an die direkt an den Park angrenzende B 16) 4. Bedarfsgerechte Ergänzungen (Betonimprägnierung, Ruhebänke, Terrasse für

Zuschauerbereich, Wasserspender, Werkzeugständer) zeigt sich aufgrund der Nachfrage jetzt schon die Notwendigkeit einer Erweiterung der Anlage um eine weitere ca. 600 qm große Fläche, die auch ein „barrierefreies Skaten“ u.a. auch für Rollifahrer ermöglichen soll. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) bergaufland Ostallgäu e.V. hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 einstimmig eine weitere 50 %ige Leaderförderung befürwortet; dieser für eine Leaderförderung zwingend erforderliche Beschluss wurde bereits dem für die Bewilligung zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten in Kempten weitergeleitet. Die Antragstellung mit allen hierzu erforderlichen Unterlagen erfolgt dann in Kürze. Für eine weitere LEADER-Förderung von wichtiger Bedeutung hierbei ist die Darstellung eines innovativen Schwerpunkts des Projekts. Daraus muss hervorgehen, welcher neue (innovative) Aspekt zum bereits bestehenden und über Leader geförderten Skate- und Bikepark nun umgesetzt werden soll. Deshalb wurde berücksichtigt, in der Erweiterung der Anlage um ca. 600 qm ein „barrierefreies Skaten“ u.a. auch für Rollifahrer zu ermöglichen (Projekttitel „Barrierefrei im Ostallgäu – Skaten für Rollifahrer in Füssen“). Darüber hinaus ist die Stadt Füssen bei der Fertigstellung des Sportparks Weidach als Grundstückseigentümerin noch für weitere Maßnahmen zuständig; dies wären die restliche Umzäunung am Kunstrasen- und Baseballplatz im Norden und Osten auf einer Länge von ca. 390 Meter, Tiefbaumaßnahmen (Leerrohre für Flutlicht) beim Kunstrasenplatz und die Wegeverlegung. II. Finanzielle Auswirkungen:

Nur zur Info: Für den bereits realisierten Teil des Skate- und Bikeparks wurden damals Gesamtkosten in Höhe von 480.000 € veranschlagt. Die Zuwendung aus LEADER-Förderung hierfür beläuft sich vorläufig auf ca. 200.000 €. Hinzu kommen rund 80.000 € an Spenden, sodass hierfür ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von rund 200.000 € verbleibt. A. Kosten- und Finanzierungsplan Skate- und Bikepark: Maßnahme mit LEADER-Förderung

(d.h. incl. barrierefreie Erweiterung)

ohne LEADER-Förderung, d.h. ohne barrierefreie Erweiterung)

Kosten der einzelnen Maßnahmen:

Barrierefreie Erweiterung der Fahrstrecke incl. der Planungskosten

134.536,50 €

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Flutlichtanlage 64.439,07 € 57.145,92 € 1)

Öffentlichkeitsarbeit 14.830,38 € 14.830,38 €

Sicherheitsmaßnahmen 8.185,25 € 13.330,81 € 2)

Bedarfsgerechte Ergänzungen3) 31.383,86 € 31.383,86 €

Aufwendungen gesamt 253.375,06 € 116.690,87 € Zu erwartende Einnahmen:

Spenden 11.000,00 € 4)

Sachspende für Flutlichtanlage 10.000,00 € 10.000,00 €

LEADER-Förderung ca. 106.460,10 €

Voraussichtlicher Eigenanteil STADT 125.914,96 € 106.690,87 €

1) 4 Fluter weniger 2) Mit Zaun 3) darin enthalten sind z.B. Betonimprägnierung, Ruhebänke, Terrasse für

Zuschauerbereich, Wasserspender, Werkzeugständer usw. 4) Zweckgebundene Spenden für die Erweiterung

In den vorstehenden Kosten noch nicht enthalten sind diejenigen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. Grundstück und Realisierung) anfallen. Die Wertigkeit des Eingriffs und damit der Ausgleichs- und Ersatzflächenbedarf wurde bereits ermittelt. Derzeit laufen die Gespräche, wo und auf welchen Flächen dieser Ausgleich dann mit welchen Maßnahmen erbracht wird. Entscheidend ist dabei die Wertigkeit der in Betracht gezogenen Flächen. Dazu ist eine naturschutzfachliche Kartierung nötig, die derzeit bearbeitet wird. B. Kostenplan Fertigstellung Sportpark Weidach:

Restliche Umzäunung 13.600,00 € Tiefbaumaßnahmen Kunstrasenplatz 30.780,35 € Kosten Stadt Füssen 44.380,35 €

Für die Fertigstellung des Sportparks Weidach stehen auf der Haushaltsstelle 4605.9588 von den genehmigten Haushaltsmitteln in Höhe von 500.000 € noch Haushaltsreste aus 2018 in Höhe von rd. 63.000 € zur Verfügung. Es werden somit weitere Haushaltsmittel in Höhe von rd. 107.000 € (mit LEADER-Förderung und barrierefreie Erweiterung) oder rd. 88.000 € (ohne barrierefreie Erweiterung) benötigt. Darin noch nicht enthalten ist die geplante Errichtung eines WC-Containers, der im nichtöffentlichen Teil zur Vergabe vorgesehen ist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 55.000 €. Der Betrieb eines solchen ist nur vorübergehend bis zur Errichtung des Jugendhauses vorgesehen; danach könnte dieser Container anderweitig verwendet werden.

C. Wegeverlegung:

Für die Wegeverlegung stehen auf der Haushaltsstelle 6301.9500 noch Haushaltsreste aus 2018

in Höhe von 70.000 € zur Verfügung. Für 2019 sind im Haushalt weitere 90.000 € eingestellt (insgesamt 160.000 €). Diskussionsverlauf:

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Thomas Scheibel, Felix Brunner und Stefan Splitgerber stellten anhand einer Präsentation und mit anschließenden Ausführungen die bisherigen Anlage einschließlich der Erweiterung vor. Vor allem Felix Brunner zeigte die Einmaligkeit des Projektes im Hinblick auf Barrierefreiheit insbesondere auch für Rollifahrer auf. Er betonte, wie wichtig es sei, dass die Bahnen für alle nutzbar seien. Jürgen Doser spricht ein Lob aus und erinnert daran, die Parkplatzsituation im Auge zu behalten, da die Anlage auch von Kindern außerhalb angenommen werde. Ilona Deckwerth dankt dafür, dass der Weg für die Inklusion frei ist. Sie regte an, bei der „Spendertafel“ auch die Europäische Union zu nennen, denn sie habe, wie der Bürgermeister zu recht betont hat, ganz wesentlichen Anteil an dieser Anlage. Auf die Nachfrage, ob noch genügend Raum für die Situierung des geplanten Jugendheims verbleibe, informierte Stefan Splitgerber über erste Grobüberlegungen. Konkretere Überlegungen hinsichtlich der Nutzung aber auch des Standortes und der Freiflächen sollen dem Stadtrat im 1. Halbjahr vorstellt werden, ergänzte der Vorsitzende. Christine Fröhlich sprach die geplante Einzäunung an und regte hierzu an, Blickbeziehungen in den Skaterpark und vom Skaterpark wenigstens in Teilen zu erhalten, soweit dies die betroffenen Fachstellen zulassen. Beschluss: Der vorgeschlagenen Erweiterung des Skate- und Bikeparks um eine ca. 600 qm große Fläche mit der Möglichkeit für ein „barrierefreies Skaten“ u.a. auch für Rollifahrer wird vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten LEADER-Förderung zugestimmt. Die für die Erweiterung des Skate- und Bikeparks und die Fertigstellung des Sportparks Weidach erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 107.000 € werden bewilligt (überplanmäßige Ausgaben). Für die Wegeverlegung nicht in Anspruch genommene Haushaltsmittel werden der Erweiterung und Fertigstellung der Anlage übertragen und reduzieren damit die überplanmäßigen Ausgaben. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis 22 : 0 TOP: 3 Naturfreibad Mittersee; Antrag auf „Sofortiger Baustopp am Mittersee nach Art. 18b BayGO" Sachverhalt: Mit dem, dem Stadtrat vorliegenden, Schreiben vom 6. April 2019 (ein Pressebericht ist vorausgegangen) beantragt die „Interessengemeinschaft Mittersee“ die geplante Verlegung der Sanitäranlagen entgegen dem vom Stadtrat beschlossenen Konzept vom 25. Oktober 2016 in den Ostbereich zu stoppen. Es wird kritisiert, dass die Bauarbeiten nun während der Badesaison durchgeführt werden sollen. Auf den dem Stadtrat vorliegenden Antrag wird verwiesen. Zusammenfassend ist dazu Folgendes vorab festzustellen: Eigentlich wollte man die Baumaßnahme als sog. „Winterbaustelle“ durchführen; allerdings waren damals noch nicht alle Eventualitäten bekannt. Wie bereits im Haupt-, Finanz- und

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Personalausschuss erläutert, liegt der genehmigte Bauantrag erst seit 11. April vor, der aber immer noch mit Mängeln behaftet ist (z.B. Abstandsflächen, Personal-WC usw.). Auch hat sich ja jetzt bei der angedachten Sanierung des Küchenanbaues herausgestellt, dass dieser nicht zu retten ist – und abgerissen werden muss! Notwendige Kanalarbeiten für die Sanitäranlagen wären außerdem im Winter bei den Schneemassen kaum möglich gewesen. Aufgrund des Antrages „Interessengemeinschaft Mittersee“ aber auch im Hinblick auf die Liste der anstehenden Maßnahmen an Liegenschaften sowie der ohnehin schon grenzwärtigen Belastung des Bauamtes wurde zuletzt die Behandlung des Antrages im Stadtrat abgewartet, bevor mit baulichen Aktivitäten begonnen wurde. Hingewiesen wird noch darauf, dass für die Verpachtung insgesamt 5 Angebote eingegangen sind, die dem Stadtrat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 30. April 2019 zur Entscheidung vorgelegt werden. Wenn wir aufgrund der Ausschreibung jetzt nicht neu verpachten, würde das Bad 2019 ja geschlossen bleiben. Vor diesem Hintergrund war sich der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss in einer kurzen Beratung darin einig, zunächst nochmals das Gespräch mit den Vertreterinnen der Interessengemeinschaft Mittersee hinsichtlich deren Überlegungen zu führen. Offensichtlich ist es ja unter anderem deren Ziel, die Bauarbeiten nicht in den Sommermonaten, also zur Badesaison durchzuführen. Einigkeit bestand auch darin, dass nach diesem Gespräch der marode Küchentrakt in jedem Fall abgebrochen werden soll. Alles Weitere müsste dann die Beratung im Stadtrat ergeben. Zum „vermeintlichen„ Bürgerantrag noch ein Hinweis: Nach Art. 18b Abs. 1 GO können Gemeindebürger beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag). Nach Abs. 2 muss der Bürgerantrag bei der Gemeinde eingereicht werden, eine Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Nach Abs. 3 muss der Bürgerantrag von mindestens 1 v.H. der Gemeindeeinwohner unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Insgesamt müssten aktuell 157 Unterschriften vorliegen, was nicht der Fall ist. Die Interessengemeinschaft Mittersee, bzw. die handelnden Personen wurden entsprechend informiert. Am 26. April 2019 fand im Rathaus ein Gespräch mit den Vertreterinnen der Interessengemeinschaft Mittersee statt. In diesem Zusammenhang wurden die Vertreterinnen auch darüber informiert, dass sich mittlerweile das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege per E-Mail vom 17. April 2019 bei der Stadt Füssen gemeldet und mitgeteilt hat, dass dieses auf Anregung der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Ostallgäu prüft, ob das Mittersee-Bad als Baudenkmal die Kriterien des Art. 1 BayDSchG erfüllt und in die Denkmalliste nachzutragen sei. am 11. Dezember 2018 hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf Anregung der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ostallgäu und zusammen mit einem Vertreter der Stadt Füssen das Freibad am Mittersee besichtigt um erste Informationen zusammenzutragen ob das Freibad als Baudenkmal die Kriterien des Art. 1 BayDschG erfüllt und in die Denkmalliste nachzutragen sei. Vor dem Hintergrund von Presseberichten, wonach dort Umbaumaßnahmen geplant sind, weißt das Bayer. Landesamt vorsorglich darauf hin, dass die Untersuchungen seitens des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Es besteht jedoch die begründete Vermutung, dass es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG handelt. Das

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Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird sich um eine zeitnahe Prüfung der Denkmaleigenschaft bemühen. Bis zum Abschluss der Prüfung bat das Landesamt nach Art. 15 Abs. 6 BayDSchG in Verbindung mit Art. 75 Abs. 1 BayBO (s. Urteil, VG München, v. 28.07.2014, Az. M 8K 13.2636, S. 6ff.) um Aussetzung etwaiger baurechtlicher Entscheidungen und vorbeugende Untersagung des möglichen Abrisses/Umbaus. Vor diesem Hintergrund wurden die Vertreterinnen der IG Mitterseebad darüber informiert, dass bis auf weiteres keine baulichen Maßnahmen erfolgen, d.h. dass insbesondere der Beschluss des Stadtrates mit den damit verbundenen Umbaumaßnahmen nicht umgesetzt wird. Bezüglich des geplanten Abbruchs des maroden Küchenanbaus will die Untere Bauaufsichtsbehörde gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege schnellstmöglich prüfen, ob und inwieweit dieser nachträgliche Anbau vorzeitig abgebrochen werden kann, um weitere Schäden vom restlichen Gebäude zu verhindern. Mit E-Mail vom 29. April 2019 teilt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege mit, dass vor der abschließenden Prüfung der Denkmalseigenschaft dem Abbruch des Küchenanbaus ausnahmsweise zugestimmt wird (weil klar ist, dass dieser erst nachträglich dort angebaut wurde). Die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Ostallgäu wurde in diesem Zusammenhang ferner darum gebeten, alsbald einen Termin vor Ort zu vereinbaren, in dem das weitere Vorgehen gemeinsam zwischen Landesamt, der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Stadt Füssen besprochen werden kann, wie es dort baulich weitergehen kann. Die Vertreterinnen der IG Mittersee haben im Weiteren darauf hingewiesen, dass sie gegen die Verlegung der Sanitäranlagen, wie im Bauantrag bzw. der mittlerweile erfolgten Baugenehmigung enthalten, sind. Aus deren Sicht sollten diese an Ort und Stelle saniert werden. Sie verwiesen dazu auf eine Untersuchung des Herrn Merk mit mehreren Studenten, in der alternative Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt worden sind. Leider wurden diese aus Sicht der IG Mittersee nicht ernsthaft weiterverfolgt, sondern vom beauftragten Architekturbüro als nicht zielführend bezeichnet. Sie regten zumindest eine konkrete Untersuchung und Kostenermittlung hierfür an, bevor dort umgebaut wird. Fakt ist aber, dass eine von der Stadt am 21. Dezember 2015 beauftragte Baugrunduntersuchung durch das Büro GEO-Consult Allgäu GmbH vom 14. Oktober 2016 ergeben hat, dass

� … von einer punktuellen Lastabtragung über Einzel- und Streifenfundamenten sowie auch von einer Lastabtragung über eine elastisch gebettete Bodenplatte bei den vorgefundenen Verhältnissen „dringend abgeraten“ wird,

� … durch die teilweisen breiigen Schichten, den Gipsanteil im Boden sowie die Dolinenbildungen alle Bauwerkslasten in die tieferliegenden Felsschichten abgetragen werden müssen,

� für die Lastabtragung der Bauwerkslasten Großbohrpfähle nach DIN EN 1536 empfohlen werden (tieferliegende Felsschichten sind erst ab einer Tiefe von 7,5 m vorzufinden) und

� der EG-Fußboden als freitragende gespannte Platte mit Lastabtragung über die Bohrpfähle auszubilden ist.

Ferner wurde die Erweiterung der Sitzplätze und damit der Gastronomie kritisiert. Die Sitzplätze sollten wie bisher erhalten bleiben. Seitens der Verwaltung wurde auf die Genehmigungssituation und darauf hingewiesen, dass es Ziel des Stadtratsbeschlusses aus 2016 unter anderem war, erstens das Mitterseebad zu erhalten und fortzuführen, zweitens aber auch einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Ob und inwieweit dies beim derzeitigen Genehmigungsstand nachhaltig

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möglich sei, müsse in den Gesprächen mit den Bewerbern (siehe nichtöffentliche Sitzung) geklärt werden. Diskussionsverlauf: Zu Beginn der Diskussion stellt Dr. Christoph Böhm den Antrag, etwaige Baumaßnahmen bish Herbst 2020 bzw. bis zur endgültigen Entscheidung des Landesamtes für Denkmalpflege aufzuschieben. Der Vorsitzende erklärt, dass dann bis 2021 kein Badebetrieb stattfinden werde. Peter Hartl führt aus, auch der gestellte Antrag der Damen vom Mittersee lautete auf 2020. Da die Verpachtung des Kioskbetriebs an die Badeaufsicht gebunden sei, könne dies bedeuten, dass es weder heuer noch 2020 einen Badebetrieb geben werde, weil es schwierig werden dürfte, bei den bestehenden Bedingungen Pächter zu finden, die noch dazu bereit sind, den Badebetrieb sicherzustellen. Auf die Anfrage von Herbert Dopfer, ob nicht erst der zur Sanierung gefasste Beschluss aufgehoben werden müsse, wurde mitgeteilt, dass ein anderslautender Beschluss den entgegenstehenden automatisch ersetze. Dr. Christoph Böhm vertritt dazu die Rechtsauffassung, dass er nicht aufgehoben werden solle, sondern nur verschoben. Beschluss: Dem Antrag von Stadtratsmitglied Dr. Christoph Böhm auf Bauaufschub bis Herbst 2020 wird zugestimmt. Der Antrag ist damit abgelehnt!

Abstimmungsergebnis 2 : 20 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Füssen hält grundsätzlich an seinem am 15. Oktober 2016 beschlossenen Konzept für das Mitterseebad fest und betont nochmals seine Absicht, das Bad auch künftig erhalten zu wollen. Er nimmt zur Kenntnis, dass bis zur Entscheidung des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege bezüglich der Denkmaleigenschaft des Bades mit Ausnahme des Abbruchs des nachträglich angebauten Küchentrakts keine weiteren baulichen Maßnahmen erfolgen und insoweit die Umsetzung des beschlossenen Konzepts solange ausgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis 20 : 2 TOP: 4 Vorstellung und Billigung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Füssen Sachverhalt: Die Stadt Füssen hat als Mittelzentrum eine wesentliche Bedeutung bei der Versorgung des näheren Raumes. Die Art, Menge und Verortung aller notwendigen Sortimentsgruppen, haben wesentliche Auswirkungen auf eine dauerhafte und möglichste flächendeckende Versorgungsfunktion. Diese soll für Füssen und den Mittelbereich auch weiterhin erhalten und gefördert werden. Das im Zuge der ISEK-Entwicklung erstellte Einzelhandelskonzept ist auch weiterhin die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels in Füssen.

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Aktuelle Änderungen im Baurecht sowie der Rechtsprechung, aber auch Anpassungen im LEP Bayern und im nachfolgenden den Regionalplänen, machen eine Fortschreibung erforderlich. Im Rahmen der Füssener Stadtentwicklung wird aktuell ein ISEK erstellt, dass unmittelbaren Zusammenhang mit einer nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung aufweist. Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird der Stadt Füssen ein aktualisiertes, informelles Instrumentarium an die Hand gegeben, das neben dem Bestandsschutz auch die Entwicklungsmöglichkeiten mittels vorsorglicher Bauleitplanung aufzeigt, um die Weichen der Einzelhandelsentwicklung für die Zukunft zu stellen. Das mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes beauftragte Unternehmen „Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH“ wird die Inhalte des Konzeptes im Rahmen der Beratung vorstellen. Diskussionsverlauf: Christine Fröhlich erklärt, dass der Stadtrat diese Präsentation bekommen habe. Es sei aber nicht die Präsentation in Gänze. Diese wurde bereits beim Bebauungsplan N 10 schon einmal erwähnt. Leider wurde dieses Gutachten nicht als Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt. Auch der Werbegemeinschaft, dem Bund der Selbständigen und dem Wirtschaftsbeirat sollte es zur Verfügung gestellt werden. Sie möchte den Tagesordnungspunkt heute vertagen um den o.g. dieses Gutachten zur Verfügung zu stellen. Ihr gehe es mit dem aktiven und passiven Bestandschutz zu schnell. Sie möchte die Details wissen und darüber diskutieren. Jürgen Doser erinnert daran, dass früher immer eine Stellungnahme von FTM zu touristischen Themen eingeholt wurde. Ähnliches Recht solle nun auch den Handelsverbänden zu deren Themen zugestanden werden. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt vom Entwurf des Einzelhandelskonzeptes Kenntnis und stellt dazu Folgendes fest: Mit dem vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Füssen wird eine zielgerichtete und räumlich-funktional strukturierte Einzelhandelsentwicklung angestrebt. Mit dem Einzelhandelskonzept wird ein konstruktives, komplexes Leitbild für die Entwicklung des Einzelhandels formuliert. Dabei stehen Transparenz und Ablesbarkeit der städtischen Planungsziele für potenzielle Investoren, aber auch für die Politik und sonstigen Marktakteure, im Vordergrund. Mit dem Konzept wird den Betrieben innerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche, aber auch an den sonstigen bestehenden Standorten eine sichere Planungsgrundlage für weitere Investitionen gegeben. Gleichzeitig werden auch für künftige Ansiedlungsinteressen die Richtlinien aufgezeigt. Durch die spätere endgültige Beschlussfassung des Stadtrates entfaltet das Konzept Bindungswirkung gegenüber dem kommunalen und dem freien planerischen Handeln der jeweiligen Akteure. Mit dieser späteren endgültigen Beschlussfassung erkennt die Stadt Füssen das Einzelhandelskonzept für die Stadt als gemeinsame und verbindliche Grundlage bei der zukünftigen Bewertung und Steuerung von Einzelhandelsansiedlungsvorhaben in der Stadt an und stimmt den Aussagen im Gutachten zu. Die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes sind sodann in die Bauleitplanung zu übernehmen.

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Vor dieser endgültigen Beschlussfassung sind die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere aber die betroffenen Einzelhandelsverbände, die Werbegemeinschaft Füssen e.V. und der BdS Füssen nochmals zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit der Stellungnahmen bzw. Anregungen zu geben.

Abstimmungsergebnis 21 : 0 TOP: 5 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) "Innere Kernstadt Füssen"; Vorstellung und Billigung der Leitlinien und Ziele, der Handlungsbedarfe, des Strukturkonzepts und der Maßnahmen und Szenarien sowie Vorstellung der Voruntersuchung (VU) Lechvorstadt Sachverhalt: Die Bearbeitung des ISEK befindet sich in der Konzeptphase, in der die Leitlinien und Ziele sowie das Strukturkonzept mit ersten Maßnahmenvorschlägen und Szenarien für ausgewählte Bereiche erarbeitet werden. Zudem wurde ein aktualisierter Ziele- und Maßnahmenkatalog bisheriger Planverfahren einschließlich deren Umsetzungsstand und Prioritäten erarbeitet. Daraus ergibt sich, dass die Ziele und Maßnahmen aus den bisherigen VU (Altstadt 1996, Westliche Innenstadt 2004) – bis auf wenige Ausnahmen – weiterhin gelten und deshalb kein Fortschreibungsbedarf besteht. Die Ziele und Maßnahmen aus der VU Kernstadt Nord 2008 (Hanfwerke-Siedlung) wurden weitgehend umgesetzt. Für die im ISEK-Prozess neu erarbeiteten Ziele und Maßnahmen sind Vorschläge erarbeitet worden die später mit Kosten hinterlegt werden. Für die Lechvorstadt (A2) wurde die VU fertig gestellt und die Ergebnisse in einem „städtebaulichen Rahmenplan“ dargestellt. Aufgrund städtebaulicher Missstände in der Lechvorstadt wird der Stadt Füssen empfohlen, ein Sanierungsgebiet „Lechvorstadt“ als Satzung zu beschließen (vereinfachtes Verfahren ohne Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156a BauGB). Die VU Hanfwerkeareal werden parallel zum ISEK-Prozess durch ein externes Büro erarbeitet. Die Ziele aus dem Einleitungsbeschluss wurden in das ISEK integriert. Im Strukturkonzept sind die Handlungsbedarfe, Ziele und Maßnahmen zusammengefasst (Darstellung „wie es einmal aussehen soll“). Unter Zusammenführung der verschiedenen Beiträge von Institutionen/Fachgutachten/Dritten (z.B. Tourismus, Einzelhandel, Radwegkonzept, Bürger etc.) entsteht das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept. Das mit der ISEK-Erarbeitung beauftragte Büro Kling-Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH wird in der Sitzung den aktuellen Stand vorstellen und erläutern. In der weiteren Bearbeitung gilt es, u. a. die Bürger im Gesamt-ISEK-Prozess sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB zu beteiligen. In der Juni-Sitzung 2019 soll das ISEK beschlossen werden. In der Stadtratssitzung am 30. April 2018 geht es um folgende Beschlüsse: • Billigung der Leitlinien, Ziele und Handlungsbedarfe • Billigung des Strukturkonzeptes • Kenntnisnahme der Maßnahmen und Szenarien • Kenntnisnahme der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) Lechvorstadt Diskussionsverlauf:

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Christine Fröhlich führt aus, dass die Bürger der Lechvorstadt mit einbezogen wurden, aber die anderen Bürger nicht bzw. nicht ausreichend. Für sie wurde zu wenig Bürgerbeteiligung durchgeführt. Der Zeitplan ist sehr sportlich. Herr Kaiser, Lars-Consult, stellt fest, dass reiflich überlegt wurde, wann und wie die Öffentlichkeit am besten einbezogen werden könne. Die Bürger bereits mit Bestandsanalysen und Stärken und Schwächen mit einzubeziehen sei seiner Ansicht nach nicht sinnvoll. Deshalb erfolge nun die Beteiligung. Es werde angestrebt, vor der Sommerpause fertig zu sein. Der Vorsitzende erklärt, dass eine Billigung nicht bedeute, dass die Stadt an die dort genannten Ziele wie formuliert gebunden sei. Statt dessen werden im ISEK Ziele und Maßnahmenvorschläge aufgenommen, die nur die Richtung und die städtebaulichen Ziele konkretisieren. Abweichungen bzw. Konkretisierungen sind immer möglich. Dr. Anni Derday schlägt vor, den Beschluss zu lassen wie er ursprünglich war, also beim zweiten und dritten Absatz die Billigung weg zu lassen. Ilona Deckwerth stimmt Dr. Derday zu. Für sie ist es nicht schlimm, den Prozess zu verlängern. Sie stellt den Antrag auf bessere Bürgerbeteiligung und Verlängerung bis in den Herbst. Beschluss: Der Antrag von Ilona Deckwerth auf weitergehende Öffentlichkeitsbeteiligung wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis 9 : 12 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt den Entwurf des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Innere Kernstadt Füssen“ (ISEK) zur Kenntnis und billigt die darin enthaltenen Leitlinien, Ziele, die Handlungsbedarfe und das Strukturkonzept. Die im Entwurf enthaltenen Maßnahmen und Szenarien der künftigen Entwicklung werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Stand der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) Lechvorstadt wird ebenso zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Planungsbüro werden beauftragt, auf der Basis dieses Entwurfsstandes des ISEK Innere Kernstadt Füssen sowohl die Öffentlichkeitsbeteiligung als auch die Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis 19 : 2 TOP: 6 Grundschule Füssen-Schwangau und Anton-Sturm-Mittelschule Füssen; Sanierung, Umbau und Erweiterung der bestehenden Schulgebäude und Neubau einer Dreifachsporthalle; TOP: 6.1 Beratung und Entscheidung über die Errichtung eines Lehrschwimmbeckens

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Sachverhalt: Mit dem den Sitzungsunterlagen beiliegenden, dem Stadtrat bereits bekannten Schreiben beantragen die Schulleiter der Anton-Sturm-Mittelschule, der Berufschule Ostallgäu – Außenstelle Füssen, Erich-Kästner-Schule SFZ, Grundschule Füssen-Schwangau und des Gymnasiums Füssen die Errichtung eines Lehrschwimmbeckens im Rahmen der anstehenden Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Füssen zu realisieren. Auf die Begründung des Antrages wird verwiesen. Im Hinblick auf den Zeitplan auch zur Einreichung des Zuwendungsantrages ist die Entscheidung über diesen Antrag nun dringend nötig, wenn ein solches Lehrschwimmbecken in diesem Gebäude entstehen soll. Aufgrund dieses Antrages wurde nun im Nachgang zur Machbarkeitsstudie das Büro f64 Architekten beauftragt, am Schulstandort Bergerfeldschule zu untersuchen, in wie weit ein Lehrschwimmbecken dort entstehen könnte und mit welchen Kosten am Standort dafür zu rechnen ist. Untersucht wurde ein Lehrschwimm- oder Multifunktionalbecken mit den Außenmassen (8 mx 16,66 m). Dabei wurden folgende Kosten ermittelt: Neubau Lehrschwimmbecken – Einzelübungsstätte (Investitionskosten) Gesamtkosten (Kostenrahmen) 5.750.000 € - 6.500.000 € voraussichtlicher Förderanteil ca. 1.200.000 € resultierender Eigenanteil 4.550.000 € - 5.300.000 € Eigenanteil mit 20% Rückstellungen 5.460.000 € - 6.360.000 € Unterhalt Lehrschwimmbecken - Operative Kosten pro Jahr Operative Kosten ohne Kapitaldienst, 150.000 € - 200.000 € Personal-Nebenkosten und Rücklagen für Instandhaltung, ohne Einnahmen aus Drittnutzung Grundlage BKI und eigene Referenzprojekte. 3.025 €/m2 - 3.420 €/m2 Kostengruppen 200-700 brutto; Fördersatz Annahme 50% Nicht Bestandteile der Studie waren - Vergleich mit anderen Standorten - Bedarfsanalyse - Marktanalyse - Wirtschaftlichkeitsberechung - Untersuchung von Synergien der Haustechnik Nähere Erläuterungen dazu erfolgen im Rahmen der Beratung durch f64-Architekten. Der Stadtrat wird dann um Beratung und Entscheidung gebeten, ob dieses Lehrschwimmbecken am Schulstandort eingeplant werden soll. Diskussionsverlauf: Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erklärt Wolfgang Bader, dass dieser Tagesordnungspunkt heute nicht behandelt werden sollte, da die Schulen bei der Planung nicht gefragt wurden. Der Vorsitzende erklärt dazu, dass es heute aber besprochen werden müsse um

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die bestmögliche Förderung zu bekommen. Wolfgang Bader zieht daraufhin seinen Antrag zunächst zurück. Sodann trägt Herr Leube vom Architekturbüro f24 eine Präsentation vor. Auf die beiliegende Anlage dazu wird verwiesen. Wolfgang Bader erklärt, dass sich die Landrätin auch vorstellen sich zu beteiligen. Allerdings sei es kein Schulzentrum und die Stadt könne es nicht finanzieren. Er bittet darum die Entscheidung zu vertagen. Ilona Deckwerth führt aus, dass 4 Bahnen auf eine Länge von 12,50 m durchaus üblich sind für ein Lehrschwimmbecken. Sie möchte geklärt haben, ob sich der Landkreis an den Kosten beteiligen könne. Für Gerlinde Wollnitza und Christine Fröhlich ist dieses Lehrschwimmbecken zu klein. Es müsse 25 m haben. Vielleicht sollte ein anderer Standort gewählt werden, um Synergieeffekte zu nutzen. Auch bei Bund und Land müsse wegen der Finanzierung nachgefragt werden. Die Freien Wähler arbeiten an einem Konzept, dass für den Füssener Haushalt beinahe kostenneutral sein werde. Nikolaus Schulte erinnert daran, dass vor einigen Jahren das Füssener Hallenbad geschlossen wurde und dass bei der Schule aus seiner Sicht kein Platz sei. Jürgen Doser erklärt, dass nur über die Grund- und die Mittelschule gesprochen werde. Wo soll es hin und wer trage den Unterhalt. Die Stadt könne es nicht finanzieren. Vielmehr sollte mit dem Landkreis und auch fraktionsübergreifend daran gearbeitet werden. Der Vorsitzende führt abschließend aus, dass das Hallenbad geschlossen wurde, weil es nicht mehr tragbar war. Wenn schon über ein größeres Becken gesprochen werde, sollte geprüft werden, ob nicht ein anderer Standort (z.B BLZ) besser wäre. Es müsse heute darüber entschieden werden, dass f24 weiter machen könne und die Förderung auf den Weg gebracht werden könne. Gerlinde Wollnitza beantragt einen Antrag an den Kreistag zu stellen und Gespräche mit den Nutzern und Fördergebern zu führen. Beschluss: Zum Antrag der Lehrerschaft wird zunächst festgestellt, dass die Stadt Füssen das Ansinnen der Schulleitungen auf Sicherstellung eines Badebetriebes an den Schulen begrüßt und grundsätzlich unterstützt. Aufgrund der aufgezeigten Kosten- bzw. Finanzierungssituation einerseits und der beengten räumlichen Situation am bestehenden Standort sieht sich die Stadt Füssen im derzeitigen Planungsprozess aber nicht in der Lage, dort ein Lehrschwimmbecken zu errichten. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Bedingungen die potenziellen Interessierten, insbesondere der Landkreis für seine Schulen, die Wasserwacht-Ortsgruppen, die Vereine und Gruppierungen bzw. die Bundeswehr an Schwimmmöglichkeiten in Füssen interessiert sind und ob und in welcher Form diese bereit sind, sich daran finanziell zu beteiligen (sowohl an Investitions- als auch den Unterhaltskosten). Darüber hinaus wird die Verwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen gebeten und beauftragt, zu prüfen, ob ggf. an anderen geeigneten Standorten in Füssen ein solches Schwimmbecken realisiert werden kann. In diese Überlegungen sind ausdrücklich auch die anderen vorhandenen Schulstandorte in Füssen bzw. z.B. auch das Bundesleistungszentrum einzubeziehen.

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Abstimmungsergebnis 20 : 1

TOP: 6.2 Baubegleitung während der Planungsphase Sachverhalt: Im Rahmen der nun beauftragten Planung für die Sanierung, Umbau und Erweiterung der bestehenden Schulgebäude und Neubau einer Dreifachsporthalle der Grundschule Füssen – Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule stehen in den nächsten Wochen und Monaten oft Entscheidungen an, die für die weitere Bearbeitung der Planung oftmals kurzfristig getroffen werden müssen und den Rahmen der laufenden Angelegenheiten der Verwaltung regelmäßig übersteigen. Um hier nicht zuviel Zeit zu verlieren, sollte der Stadtrat darüber beraten, ob und inwieweit diese Entscheidungen delegiert werden können. Es wird nicht möglich sein oder zuviel Zeitverzögerung bedeuten, wenn dafür immer wieder das nach der Geschäftsordnung zuständige Gremium einberufen werden muss. Denkbar wäre es, eine Art „baubegleitendes Gremium“ zu installieren, der anstelle des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses ermächtigt wird, die anstehenden Entscheidungen zu treffen. Um rasch handlungsfähig zu sein, sollte dieses Gremium relativ klein definiert werden. Ggf. könnte diesem auch eine Wertgrenze vorgegeben werden, bis zu der dieses Gremium entscheiden kann. Darüber hinaus müsste dann der Stadtrat einberufen werden. Weitere Beratungen erfolgen dann im Rahmen der Sitzung. Beschluss: Zur weiteren Detailabstimmung zwischen Stadtrat, Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro wird ein baubegleitendes Gremium „Schulbauausschuss“, bestehend aus je einen von den einzelnen Fraktionen zu benennenden Vertreter bestellt, der vom Stadtrat ermächtigt wird, alle notwendigen Entscheidungen anstelle des Stadtrates zu treffen. Der Stadtrat behält sich folgende Entscheidungen vor:

� Vorstellung und Freigabe der Grundlagen/Raumprogramm (voraussichtlich Mai 2019)

� Billigung und Freigabe des Vorentwurfs mit Kostenschätzung (voraussichtlich Juli 2019)

� Bericht im Stadtrat im September 2019 � Billigung und Freigabe des Entwurfs mit Kostenberechnung

(voraussichtlich im Januar 2020) Der Stadtrat ist über die getroffenen Entscheidungen des baubegleitenden Gremiums in regelmäßigen Abständen zu informieren.

Abstimmungsergebnis 21 : 0 TOP: 6.3 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Fachplanungen (Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär, Statik, Vermessung usw.); Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe der Planungsleistungen

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Sachverhalt: Im Zuge der Planung sind bis zur Antragstellung des Förderantrages im größeren Umfang Fachplaner zu beauftragen. Planungsleistungen über dem Schwellenwert wurden durch Durchführung eines VgV -Verfahrens vergeben. Unter dem Schwellenwert werden in der Regel drei oder mehr Angebote eingeholt, um zum einen zu einem geeigneten Planungsbüro zu kommen und zum anderen den wirtschaftlichen Preis zu ermitteln. Dabei werden unter anderem die Eignung und die Leistungsfähigkeit des Büros vorab geprüft. Um ein zügiges Bearbeiten der Planer in der Entwurfsphase zu gewährleisten, bittet die Verwaltung darum Vergaben von Leistungen für die Fachplanungen Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär, Statik, Vermessung, Brandschutz, Bauphysik, usw. nach Eingang und Prüfung der Angebote vergeben zu dürfen. Die Auftragsvergaben würden dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den jeweiligen Gremien bekannt gegeben werden. Beschluss: Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem unter TOP 6.2. installierten baubegleitenden Gremium (sog. Schulbauausschuss) beauftragt und ermächtigt, Vergaben von Leistungen für die Fachplanungen Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär, Statik, Vermessung, Brandschutz, Bauphysik, usw. für die Sanierung, Umbau und Erweiterung der bestehenden Schulgebäude und Neubau einer Dreifachsporthalle nach entsprechenden Vergabe- bzw. Verhandlungsverfahren, bzw. soweit nicht erforderlich oder erfolgreich nach Anforderung von wenigstens drei Vergleichsangeboten und Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote jeweils das geeignetste Planungsbüro zu beauftragen. Der Stadtrat ist über die getätigten Vergaben jeweils zeitnah zu informieren.

Abstimmungsergebnis 21 : 0 TOP: 7 Stützmauer- und Treppenanlage Tiroler Straße 7 bis 13; Aktuelles Schadensbild und weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Sanierung Sachverhalt: Die Stützmauer- und Treppenanlage an der Tiroler Straße von der Hausnummer Nr. 7 bis 13. steht im Eigentum der Stadt Füssen. Die parallel zur Bundesstraße 17 verlaufende Flur Nr. 3179 ist nicht gewidmet und stellt somit ein Privatgrundstück der Stadt Füssen dar. Lageplan:

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Bilder:

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Die Stützmauer- und Treppenanlage dient zurzeit ausschließlich dem Fußgängerverkehr als Zuwegung zu den Gebäuden Tiroler Straße 7 bis 13 und liegt im Bereich des „Ensemble Altstadt Füssen“. In direkt angrenzender Umgebung sind zudem die Gebäude Tiroler Straße 7, 9 und 11 als Einzeldenkmäler ausgewiesen. Lageplan Einzeldenkmäler + Ensemble Altstadt Füssen:

Bauwerksüberwachung, ständiges Monitoring: Seit November 2018 wird die Maueranlage einem ständigen Monitoring unterzogen. Dies bedeutet, dass alle 14 Tage festgelegte Punkte vermessen werden. Die Messergebnisse seit November ergaben, dass zur Zeit keine Bewegungen in der Maueranlage festgestellt wurden. Defekter Mischwasserkanal: Hinter der Stützmauer (In der Maueranlage) verlaufen Ver- und Entsorgungsleitungen zu den Gebäuden Tiroler Str. 7 bis 13. Es wurde festgestellt, dass der verlegte Mischwasserkanal defekt ist. Die Kamera-Befahrung hat ergeben, dass ein Schadensbild vorliegt, welches keine geschlossene Sanierung (Inliner) zulässt.

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Lageplan Kanal:

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Der Mischwasserkanal muss in offener Bauweise zurückgebaut und neu verlegt werden. Diese Arbeiten können nur in Verbindung mit einem (Teil-) Rückbau und anschließendem Neubau der Stützmaueranlage ausgeführt werden. Aktuell muss festgestellt werden, dass Schmutzwasser ungehindert in den Untergrund eingetragen wird. Es muss davon ausgegangen werden, dass dieser Sachverhalt unter Umständen auch negative Auswirkungen auf die Standsicherheit der Stützmaueranlage hat (Ausspülungen im Untergrund)! Bauwerksprüfung: Das Ing. Büro Roll wurde mit der Bauwerksprüfung der Treppen- und Stützmaueranlage beauftragt. Der Statiker kommt zum Ergebnis, dass der rechnerische Nachweis der Standsicherheit der Stützmauer nicht nachgewissen werden kann. Die Gefährdungsbeurteilung wird auf 2 Schadensrisiken aufgeteilt.

- Schadensrisiko „Stützmauer“ „Wahrscheinliche Gefahr“ – gefährdende Mängel. Durch das laufende Monitoring (Stadt Füssen) können Veränderungen (z. B. Kippen, Ausbauchen) rechtzeitig erkannt werden und der Sanierungszeitraum noch „etwas“ hinausgezögert werden.

- Schadensrisiko „Undichter Kanal“ Durch den Wasseraustritt und dem vermuteten Rückstau einer unkalkulierbaren Wassermenge – hydraulischer Druck und/oder Grundbruch, Ausspülungen – erhöht sich die Gefährdungsstufe – „gegenwärtige Gefahr“.

Sofortmaßnahmen: Um die Verkehrssicherheit herzustellen wurden als Sofortmaßnahmen durch den Bauhof entsprechende Geländer an der Maueranlage angebracht. Laut Stellungnahme des Statikers sind Maßnahmen zu planen und in einem überschaubarem Zeitraum umzusetzen. Untere Denkmalschutzbehörde: Am 12. März 2019 wurde der vorstehende Sachverhalt vor Ort mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes, Herrn Kreisbaumeister Lax sowie Herrn Kreisheimatpfleger Ossenberg besprochen. Nachdem der Sachverhalt vorgetragen wurde war den Vertretern klar, dass zur Instandsetzung des Mischwasserkanals nur ein Rückbau mit Neubau der Stützmaueranlage infrage kommt. Die Planung der Maßnahme ist eng mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Besonders wurde darauf hingewiesen das geeignete Maßnahmen zur Sicherung der angrenzenden Einzeldenkmäler ergriffen werden müssen. ISEK – Untersuchungsraum A2 „Lechvorstadt“ Der Stadtrat der Stadt Füssen hat in der Sitzung am 23. Oktober 2018 die Einleitung von sog. „Vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) für den Bereich der Lechvorstadt beschlossen. Diese sind derzeit im Gange; der Entwurfsstand wird im Rahmen der Beratungen zum ISEK Innere Kernstadt Füssen (ISEK IK Füssen) am 30. April 2019 vorgestellt. Die gegenständliche Stützmauer- und Treppenanlage an der Tiroler Straße liegt im Untersuchungsraum A2 „Lechvorstadt“. Ziel dieser Voruntersuchungen ist es unter anderem, die dort vorhandenen städtebaulichen Missstände

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aufzuzeigen und dann auch im Rahmen des ISEK’s IK Füssen, das auch den Bereich der Lechvorstadt umfasst, konzeptionelle Maßnahmenvorschläge auf der Grundlage eines Rahmenprogramms zur gesamtheitlichen städtebaulichen Aufwertung zu entwickeln. Neben den dort vorhandenen Leerständen und den baulichen Zuständen mehrerer Gebäude liegt ein Maßnahmenschwerpunkt auf der Aufwertung des öffentlichen Raums, des Straßenraums bzw. der wenigen, nicht durch den Verkehr belasteten Freiflächen. Gerade dort gilt es, zusätzliche Freiflächen zu schaffen und diese sowie die vorhandenen in ihrer Aufenthaltsqualität und Attraktivität aufzuwerten. Der Bereich der Treppenanlage bzw. der Stützmauer zwischen der Tiroler Straße 7 und 13 ist einer der wenigen schon vorhandenen öffentlichen Räume, die dringend einer Aufwertung bedürften. Hinzu kommt, dass dieser öffentliche Bereich einen ausgezeichneten, ja vielleicht einmaligen Blick über den Lech sowohl auf die Altstadt von Füssen insgesamt als auch im Besonderen auf das ehemalige Kloster Mang sowie das Hohe Schloss bietet. Insofern wäre es aus Sicht der Verwaltung dringend angebracht, hier nicht nur eine einfache Instandsetzung durchzuführen, sondern die dortigen Freiflächen altstadtgerecht aufzuwerten.

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Durch die Aufnahme in das Sanierungsgebiet als Konsequenz aus der Vorbereitenden Untersuchung könnten auch die Voraussetzungen für eine Förderung über Städtebaufördermittel geschaffen werden. Sofern der selbst gesteckte Zeitplan eingehalten wird, könnte schon heuer die Erweiterung des Sanierungsgebietes auf die Lechvorstadt durch die entsprechende Sanierungssatzung erfolgen, sodass ggf. schon im kommenden Jahr diese Maßnahme möglich wäre. Bis dahin müsste eine Notsicherung erfolgen und das laufende Monitoring in diesem Bereich fortgesetzt werden. Der Stadtrat wird dazu um entsprechende Entscheidung gebeten. Sollte der Stadtrat in seinen Beratungen zum Schluss kommen, dass der Bereich über das ISEK aufgewertet werden sollte, könnten entsprechende Planungen gemeinsam mit der Instandsetzung des Mischwasserkanals und der Stützmauer auf den Weg gebracht werden. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt vom Schadensbericht zur Stützmauer sowie dem Zustand der schadhaften Kanalisation Kenntnis und beschließt, umgehend die Sanierung/Erneuerung in Angriff zu nehmen. Dazu soll neben der Sanierung der Kanalisation der öffentliche und - soweit möglich –unmittelbar angrenzende private Bereich um die Stützmauer- und Treppenanlage an der Tiroler Straße (Hausnummer 7 bis 13) mit den Mitteln des Städtebauförderprogramms städtebaulich aufgewertet, die Aufenthaltsqualität erhöht und die Attraktivität des dortigen Bereichs entsprechend gesteigert werden. Die Verwaltung wird dazu beauftragt und ermächtigt, in Abstimmung mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben und vorbehaltlich deren Förderzusage entsprechende Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen. Das Monitoring zur Bauwerksüberwachung wird bis zur Realisierung der geplanten Maßnahmen weitergeführt.

Abstimmungsergebnis 19 : 0 Ilona Deckwerth und Dr. Christoph Böhm waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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TOP: 8 Einrichtung und Betrieb einer eingruppigen Kinderkrippe bei den Wertachtal-Werkstätten Füssen; Betriebsträgervereinbarung mit der Lebenshilfe Ostallgäu Kaufbeuren Marktoberdorf e.V. Sachverhalt: Aufgrund der Erfordernisse von weiteren Kindergarten- und Krippenplätzen (Pflichtaufgabe der Kommunen, BayKiBiG) hat der Stadtrat mit Beschluss vom 23.10.2018, Nr. 82 die Bedarfsnotwendigkeit von 477 Kindergarten- und 98 Krippenplätzen anerkannt (bisher 407 Kindergarten- und 83 Krippenplätze). Der alljährlich Ende Februar durchzuführende Abgleich unter den drei Füssener Kinderkrippen St. Gabriel, Sternschnuppe und AWO-Kinderhaus Schatztruhe hat ergeben, dass für das kommende Krippenjahr 2019/2020 insgesamt 14 Krippenkinder auf der Warteliste stehen. Dies hat zur Folge, dass zumindest bis zur Fertigstellung der neuen AWO-Kita im Weidach eine weitere Kinderkrippengruppe einzurichten ist. Die Lebenshilfe Ostallgäu Kaufbeuren Marktoberdorf e.V. (mit Vereinssitz in Kaufbeuren) hat der Stadt Füssen angeboten, ab 01.09.2019 bei den Wertachtal-Werkstätten in der Hiebelerstraße 17 in Füssen eine eingruppige Kinderkrippe mit 15 genehmigten Plätzen einzurichten und zu betreiben. In Anlehnung an die Betriebsträgervereinbarungen mit den anderen Trägern gewährt die Stadt Füssen der Lebenshilfe Ostallgäu neben seinem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG zusätzlich einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 100 % des ungedeckten Betriebsaufwandes. Erforderlich neben einer Betriebserlaubnis und eines pädagogischen Konzepts ist der Abschluss einer von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigende Betriebsträgervereinbarung mit dem Träger (diese liegt in Abstimmung mit diesem als Entwurf der Sitzungsvorlage bei). Diese Vereinbarung ist ein „Gesamtpaket“, in dem alle für den Betrieb der neuen Kinderkrippe erforderlichen Punkte enthalten sind. Weitere gesonderte Verträge sind nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus sind als Anlagen beigefügt der Konzeptionsentwurf der Lebenshilfe Ostallgäu e.V. für ihre Werkstatt Kinderglück und eine Kostenberechnung für einen Betrieb von zunächst 24 Monaten; in dieser Kostenberechnung sind die Kosten für das Bauwerk (Erdarbeiten, Anmietung Container, Holzbau- und Zimmerarbeiten, Schließanlage), die Aussenanlagen, die Ausstattung und die Baunebenkosten aufgeführt. Nach Ziffer 9.3 der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) ist auch die Anmietung von Räumen für längstens 5 Jahre förderfähig (sog. Mietförderung). Die Höhe der Zuweisung beträgt 30 v.H. der förderfähigen Jahresmiete. Förderfähig ist aber nur eine Jahresmiete von max. 7,50 €/m2, was bei der zugrunde liegenden Fläche (entsprechend dem Raumsummenprogramm der Regierung von Schwaben) einer Förderung für zwei Jahren in Höhe von ca. 10.000 € bedeuten würde. Voraussetzung für die Förderung wäre aber außerdem, dass die Stadt Füssen die Container selbst anmieten müsste. Zeitlich würde das Förderverfahren zusätzlich eine Betriebsaufnahme zum Beginn des Kindergartenjahres kaum ermöglichen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auf die Förderung für die Anmietung der Container zu verzichten und stattdessen wie geplant das Angebot der Wertachtal-Werkstätten bzw. der Lebenshilfe Ostallgäu e.V. anzunehmen. Die Lebenshilfe Ostallgäu e.V. bzw. die Wertachtal-

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Werkstätten haben sich bereit erklärt, die einmaligen Anschaffungs- (Container) und Herstellungskosten (baulichen Maßnahmen) in die monatliche Miete mit einzuberechnen und soweit vorzufinanzieren. So kann der Haushalt der Stadt zumindest vorübergehend entlastet werden. Diskussionsverlauf: Auf Nachfrage aus dem Gremium wegen eines Ankaufes der Container evtl. für die spätere Schulsanierung, teilte Peter Hartl mit, dass es sich hier um spezielle Container für Krippenkinder handle, deren Ausstattung nicht ohne weiteres für Schulkinder geeignet sei. Es werde aber noch geprüft, ob die Container ggf. auch ohne Ausstattung erworben werden könnten (anstelle der Anmietung). Beschluss: Der Stadtrat begrüßt das Angebot der Lebenshilfe Ostallgäu Kaufbeuren – Marktoberdorf e.V. auf Einrichtung einer eingruppigen Kinderkrippengruppe. Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt dem Abschluss einer Betriebsträgervereinbarung mit der Lebenshilfe Ostallgäu Kaufbeuren Marktoberdorf e.V. über die Einrichtung und den Betrieb der eingruppigen Kinderkrippe „Werkstatt Kinderglück“ bei den Wertachtal-Werkstätten in Füssen ab 01. September 2019, zunächst befristet für 2 Jahre zu und ermächtigt die Verwaltung, die Einzelheiten zu vereinbaren und die Vereinbarung entsprechend abzuschließen. Zugestimmt wird auch dem Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung der einmaligen Kosten für die Container einschl. der hierfür notwendigen Bau- und Anschlussarbeiten über gleichbleibende Monatsraten für die gesamte Laufzeit. Mit der Lebenshilfe Ostallgäu e.V. ist ggf. noch zu klären, ob die Stadt diese Container selbst beschaffen und in ihr Eigentum übernehmen kann. Sie würden dann der Lebenshilfe für die Kinderkrippengruppe unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Unter Beachtung der haushaltswirtschaftlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei der Anschaffung der Container und der Herstellung der dafür notwendigen baulichen Anlagen die Vergabegrundsätze zu beachten. Aufgrund der Eilbedürftigkeit und der besonderen Konstellation ist wenigstens ein Verhandlungsverfahren mit Angebotsaufforderung durchzuführen (vgl. § 31 Abs. 1 KommHV). Für den Betrieb der eingruppigen Kinderkrippe notwendigen überplanmäßigen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr werden genehmigt. Die für die kommenden beiden Jahre benötigten Mittel sind in die künftige Haushalts-/Finanzplanung einzustellen.

Abstimmungsergebnis 20 : 0 TOP: 9 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 12. Februar 2019 und vom 26. März 2019 Sachverhalt: Zur Genehmigung stehen die Niederschriften über die öffentlichen Stadtratssitzungen vom 12. Februar 2019 und vom 26. März 2019 an. Beschluss: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 12. Februar 2019 wird genehmigt.

Page 28: Stadt Füssen Niederschrift · Bikepark nun umgesetzt werden soll. Deshalb wurde berücksichtigt, in der Erweiterung der Anlage um ca. 600 qm ein „barrierefreies Skaten“ u.a

Sitzung des Stadtratesam 30. April 2019

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Abstimmungsergebnis 20 : 0 Beschluss: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26. März 2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis 20 : 0 TOP: 10 Anträge, Anfragen Sachverhalt: Pestizidfreie Kommune Auf eine entsprechende Anregung hinsichtlich einer pestizidfreien Gemeinde bestätigte Wolfgang Bader, dass im Schulgarten keine Pestizide verwendet werden. Auch der Bauhof verwende diese nicht. Erster Bürgermeister Iacob schließt um 20:52 die Sitzung, nachdem keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt. Iacob Erster Bürgermeister

Maria Achatz Protokollführerin