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02.01.2017 2/2017 öffentlich nichtöffentl. Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) BeratuncisfoIe Termin Ein Für Ge Ent Bemerkun en _ Hauptausschuss 23.01.2017 6 0 0 verwiesen Ausschuss für Bau, Umwelt, Verkehr und Liegenschaften 30.01.2017 beraten ohne Abstim- mung Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 31.01.2017 beraten ohne Abstim- mung Jugendhilfeausschuss 01.02.2017 beraten ohne Abstim- mung Ausschuss für Soziales und Gesundheit 02.02.2017 beraten und vertagt Ausschuss für Wirtschaft und Stadtent- wicklung 02.02.2017 beraten ohne Abstim- mung Haushalts- und Finanzausschuss 20.02.2017 beraten ohne Abstim- mung Hauptausschuss 27.02.2017 7 0 0 verwiesen Ausschuss für Bau, Umwelt, Verkehr und Liegenschaften 06.03.2017 7 0 0 beraten und bestätigt Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 07.03.2017 1 1 2 beraten und abgelehnt Jugendhilfeausschuss 08.03.2017 4 0 4 beraten und bestätigt Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.03.2017 2 0 3 beraten und bestätigt Ausschuss für Wirtschaft und Stadtent- wicklung 09.03.2017 6 0 0 beraten und bestätigt Haushalts- und Finanzausschuss 13.03.2017 5 0 1 beraten und bestätigt Ortsteilräte März 2017 ohne Abstimmung Stadtrat 16.03.2017 20 11 5 beschlossen STADT GERA BESCHLUSS Stadtrat Beratungsergebnis Betreff: 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023 der Stadt Gera

STADT GERA BESCHLUSS. Fortschreibung des... · 4. Über die Umsetzung des HSK 4.0 ist der Hauptausschuss sowie der Haushalts- und Finanz-ausschuss im Rahmen der Berichterstattung

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02.01.2017 2/2017

öffentlich

nichtöffentl.

Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)

BeratuncisfoIe

Termin

Ein Für Ge Ent Bemerkun en _

Hauptausschuss 23.01.2017 6 0 0 verwiesen

Ausschuss für Bau, Umwelt, Verkehr und Liegenschaften

30.01.2017 beraten ohne Abstim-mung

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 31.01.2017 beraten ohne Abstim-mung

Jugendhilfeausschuss 01.02.2017 beraten ohne Abstim-mung

Ausschuss für Soziales und Gesundheit 02.02.2017 beraten und vertagt

Ausschuss für Wirtschaft und Stadtent- wicklung

02.02.2017 beraten ohne Abstim-mung

Haushalts- und Finanzausschuss 20.02.2017 beraten ohne Abstim-mung

Hauptausschuss 27.02.2017 7 0 0 verwiesen

Ausschuss für Bau, Umwelt, Verkehr und Liegenschaften

06.03.2017 7 0 0 beraten und bestätigt

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 07.03.2017 1 1 2 beraten und abgelehnt

Jugendhilfeausschuss 08.03.2017 4 0 4 beraten und bestätigt

Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.03.2017 2 0 3 beraten und bestätigt

Ausschuss für Wirtschaft und Stadtent- wicklung

09.03.2017 6 0 0 beraten und bestätigt

Haushalts- und Finanzausschuss 13.03.2017 5 0 1 beraten und bestätigt

Ortsteilräte März 2017 ohne Abstimmung

Stadtrat 16.03.2017 20 11 5 beschlossen

STADT GERA

BESCHLUSS Stadtrat

Beratungsergebnis

Betreff:

4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023 der Stadt Gera

Gera, den 16. März 2017 u •

Ay'

ieterIyUausold Vorsitzender de Stadirate

Beschluss Drucksachen-Nr. 2/2017 - Seite 2 -

Beschluss:

1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 4. Fortschreibung des Haushalts-sicherungskonzeptes 2013 - 20231 der Stadt Gera (HSK 4.0).

2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Umsetzung der Haushaltssicherungsmaßnah-men vorzubereiten und über die Umsetzung frühzeitig zu informieren bzw. entsprechende Beschlussvorlagen dem Stadtrat termingerecht vorzulegen.

3. Der Verzicht einzelner Maßnahmen oder die Reduzierung des jeweiligen Konsolidierungsbe-trages ist durch andere Maßnahmen oder entsprechende Erhöhung anderer Konsolidie-rungsbeträge zu decken.

4. Über die Umsetzung des HSK 4.0 ist der Hauptausschuss sowie der Haushalts- und Finanz-ausschuss im Rahmen der Berichterstattung gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungs-amt2, jeweils in der dem 30.04. folgenden Sitzung, zu informieren.

5. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat jährlich neben dem Haushalt eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vorzulegen. Die in der Hebesatzsatzung der Stadt Gera festgelegte Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer B und der Gewerbe-steuer ist dabei jeweils zu überprüfen. Bei anderweitig verbesserten Einnahmen oder bei be-schlossenen weiteren Ausgabekürzungen sollen die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer schrittweise wieder abgesenkt werden.

6. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt im Rahmen der Genehmigung zur 4. Fortschrei-bung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 — 2023 bei der Rechtsaussichtbehörde die Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes bis zum Jahr 2030 zu beantragen.

Ersteller der orlage: Fachdienst Verwaltungs- und Finanzmanagement

1 Vgl. Drucksachen-Nr. Vorlage 100/20122. Ergänzung vom 14.11.2013. 2 Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzep-

tes nach § 53 a der Thüringer Kommunalordnung (ThürK0) oder § 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik (ThürKDG) i. V. m. dem Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamt vom 19: September 2016 — Änderung der Berichtspflicht gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde über den Stand der Haushaltskonsolidierung gemäß Abschnitt C Nr. 5 der Verwaltungsvor-schrift zur Haushaltssicherung; hier Wegfall der Berichtspflicht zum 31.10. des Jahres.

Vorlage - Seite 3 -

2/2017

Sachdarstellung:

1. Problem und Regelungsbedürfnis: In Folge des vom Geraer Stadtrat am 4. Juli 2013 beschlossenen „Eckwertekonzeptes zur Haus-haltssicherung“

3 wurde am 14. November 2013 neben der Nachtragshaushaltssatzung für das

laufende Jahr das "Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023"4 (HSK) beschlossen.

Auszug:

Mit Beschluss vom 16. April 2014, 25. Juni 2015 und 24. März 2016 erfolgte eine 1., 2. und 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023 (HSK 1.0/HSK 2.0/HSK 3.0). Sei-tens des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurden alle Beschlüsse rechtsaufsichtlich geneh-migt.

5 Die Genehmigung des HSK 2.0 und HSK 3.0 wurden mit der nachstehenden Auflage ge-

nehmigt: Auszug Genehmigung HSK 2.0 „Entsprechend der in der genehmigten 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ein-gestellten Maßnahme M 3651-0.01 ist im Rahmen der nach § 18 Abs. 4 Satz 2 ThürKitaG abzu-schließenden Trägervereinbarungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt darauf hinzuwirken, dass ein Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen mindestens in Höhe des Landesdurchschnittes sicher-gestellt wird.“

Auszug Genehmigung HSK 3.0 Entsprechend der in der genehmigten 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ein-gestellten Maßnahme M 3651-0.01 sind von der Stadt Gera künftig größtmögliche Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, dass der städtische Finanzzuschuss an die freien Träger der Kin-dereinrichtungen auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß gesenkt wird. Auf Grundlage der rechtsaufsichtlichen Genehmigung sowie der § 53 a Abs. 3 ThürKO

6 bzw.

§ 4 Abs. 4 ThürKDG7 ist das (aktuell gültige) HSK 3.0 fortzuschreiben.

Entsprechend des Rundschreibens des Thüringer Innenministeriums

8 zur Umsetzung der VV-

Haushaltssicherung vom 10. November 20149 ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungs-

konzeptes an formelle Anforderungen gebunden

3 Vgl. Anlage Drucksachen-Nr. Vorlage 100/2012 2. Ergänzung.

4 Vgl. Drucksachen-Nr. Vorlage 100/2012 2. Ergänzung.

5 Vgl. Bescheide des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) vom 14. Mai 2014, 28. August 2015 und 22. Juni 2016.

6 Thüringer Kommunalordnung.

7 Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik.

8 Jetzt Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK).

9 Siehe Internetseite des TMIK: http://www.thueringen.de/th3/tmik/kommunales/finanzwesen/

Vorlage - Seite 4 -

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2. Lösung: Die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2023 knüpft im Wesentlichen an den Eckpunkten der 3. Fortschreibung an. Neben der konsequenten Fortschreibung der Maßnah-men ist insbesondere auf folgende zwei Aspekte hinzuweisen: a) Auflage aus der Genehmigung des HSK 3.0 Die Genehmigung zur 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2023 sah folgende Auflage vor:

„Entsprechend der in der genehmigten 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes eingestellte Maßnahme M 3651-0.01 sind von der Stadt Gera künftig größtmögliche Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, dass der städtische Finanzzuschuss an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß gesenkt wird. […]“

Grundsätzlich ist bezogen auf die laufenden Konsolidierungsbemühungen der Stadt Gera aktuell festzustellen, dass trotz steigender Landeszuweisungen und Erstattungen für Leistungen der sozialen Sicherung Konsolidierungs-erfolge durch steigende Auszahlun-gen der sozialen Sicherung „aufge-zehrt“ werden. Nach Auswertung langfristiger Entwicklungen im Ver-gleich Geras mit dem Städtedurch-schnitt ostdeutscher Großstädte (vgl. nebenstehende Grafik)

10 wird deutlich,

dass die Steuerung von Leistungen in den kostenintensiven Bereichen der Sozial- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dies vor dem Hintergrund, dass bisherige Konsolidierungserfolge - trotz steigender Landeszuweisungen und Erstattungen für Leistungen der sozialen Sicherung Konsolidierungserfolge - durch steigende Auszahlungen der sozialen Sicherung „aufgezehrt“ werden. Nachstehende Übersicht zeigt die (unter Konsolidierungsgesichtspunkten positive) Entwicklung des entsprechend „bereinigten“ Sal-den der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzplan auf:

Finanzplan

in EUR

Ergebnis

2013

Ergebnis

2014

Ergebnis

2015

Haushalts-

plan 2016

Vorl. Ergebnis

2016*

Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen

3.275.581 1.367.538 7.007.454 5.276.070 5.729.203

Schlüsselzuweisung 70.680.452 70.782.433 73.180.288 73.044.670 73.044.672

Mehrbelastungsausgleich 11.863.902 12.039.698 8.168.022 11.244.550 11.244.548

Bedarfszuweisung 3.960.908 1.985.255 7.250.000 7.250.000 7.250.000

Einzahlungen Soziale Sicherung

18.368.618 19.132.677 25.306.176 38.656.330 31.247.747

Auszahlungen Soziale Sicherung

-94.111.890 -95.572.718 -102.809.963 -120.285.630 -114.613.965

Bereinigter Saldo -7.486.409 -6.999.806 -4.087.068 -4.633.850 -2.443.799

* Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind als vorläufige Angaben zu betrachten. Die Darstellung des Geschäfts-besorgungsvertrages mit der „Elstertal“-Infraprojekt GmbH wurde auf Grund der noch fehlenden Abrechnung angepasst.

10

Betrachtet sind Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Halle, Jena, Leipzig, Magdeburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Zwickau.

Vorlage - Seite 5 -

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Legende (Produktbezeichnung): 34110000 Unterhaltsvorschuss 36110000 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Tagespflege 36210000 Offene Kinder- und Jugendarbeit 36310000 Jugendsozialarbeit 36320000 Förderung der Erziehung in der Familie 36330000 Hilfen zur Erziehung 36340000 Hilfen für junge Volljährige / Inobhutnahme 36370000 Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII 36510000 Tageseinrichtungen für Kinder 36610000 Offene Kinder- und Jugendarbeit in / durch Einrichtungen 36720000 Sonstige Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Leistungen desFachdienstes Kinder- und Jugendhilfe

34110000

36110000

36210000

36310000

36320000

36330000

36340000

36370000

36510000

36610000

36720000

Insofern müssen Ausgaben der Stadt Gera als örtliche Träger der Jugend- und Sozialhilfe für

Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII,

Kindertageseinrichtungen (Übernahme von Elternbeiträgen),

Eingliederungshilfe nach SGB XII,

Leistungen der Unterkunft nach SGB II,

Hilfen für Asylbewerber „in den Fokus gerückt werden“. Dies verknüpfen wir mit dem Oberbegriff „Sozialmonitoring“. Kommunale Entwicklungsplanung und Sozialplanung sind hierbei gefordert, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit steuernd einzugreifen. Das verlangt eine Umorientie-rung von einer reaktiven hin zu einer präventiven Orientierung, auch schon vor dem Hintergrund sich weiter verknappender Ressourcen. Zur Steuerung der sozialen Infrastruktur und eines wir-kungsvollen Mitteleinsatzes sowie zur Vermeidung von Fehlentwicklungen in einzelnen Sozialräu-men bedarf es der Weiterentwicklung der sozialfachlichen Instrumente zu einer kontinuierlichen Sozialberichterstattung. „Sozialmonitoring“ soll ein Instrument und Teil der Sozialberichterstattung sein. Es dient der Ver-besserung von Entscheidungsgrundlagen, indem es Daten beobachtet, bereitstellt und bewertet und damit die Transparenz über soziale Zustände und Entwicklungsprozesse in Sozialräumen fördert. Damit entfaltet es Wirkungen weit über das Handlungsfeld Soziales hinaus. Im „Sozialmo-nitoring“ wird versucht, anhand weniger Indikatoren die sozialen Lebensverhältnisse und Teilha-bechancen möglichst umfassend abzubilden. Eine konkrete Alternative zur HSK-Maßnahme M 3651-0.01 bzw. einer ersten konkreten Unterset-zung des oben aufgeführten Sozialmonitorings ist die erfolgte Beauftragung der VEBERAS Con-sulting GmbH. Ziel des Auftrages ist es:

die Ermittlung der wesentlichen Schwerpunkte bzw. Aufgabenbereiche, in denen die größten Einsparungen zu erzielen sind,

die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur dauerhaften Senkung der Kosten im Unter-suchungsbereich und

die Umsetzung und Begleitung der vorge-schlagenen (Controlling- und Berichts-) Maß-nahmen in geeigneter Form.

In einem ersten Schritt soll die webfähige Daten-bankanwendung „SoJuS – Soziales und Jugend Serviceportal“, konkret das Hauptmodul „Hilfen zur Erziehung“ (HzE) an die Anforderungen und Vo-raussetzungen der Stadt Gera angepasst und ein-geführt werden. Mit der Datenbankanwendung besteht zukünftig die Möglichkeit, Leistungen bzw. stationäre Plätze bei freien Trägern unmittelbar zu buchen und dem Fachdienst Kinder- und Jugend-hilfe damit einen vollständigen Überblick über An-gebotsinhalte und Kosten der Hilfen im jeweiligen Einzelfall zu vermitteln. Durch diesen Marktüber-blick und das damit einhergehende wirtschaft-lichere Nachfrageverhalten lassen sich Kostensenkungspotenziale in einer (vom Leistungsumfang her mit am kostenintensivsten) Leistung erschließen.

Vorlage - Seite 6 -

2/2017

Des Weiteren werden positive Effekte hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes (z. B. Entfallen von aufwändigen Recherchearbeiten und Digitalisierung der Leistungsabrechnung) im Sinne einer Prozessoptimierung erwartet. Die Generierung der Daten für das Berichtswesen und für Steue-rungszwecke aus dem System heraus, lassen eine erhebliche Verbesserung der Controllingmög-lichkeiten zu. In einem „SoJuS“-Pilotprojekt beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, welches vom Sozial-ministerium Schwerin gefördert wurde, konnten die projektbezogenen Aufwendungen bereits nach kurzer Zeit durch die erheblichen Konsolidierungswirkungen amortisiert werden. Der Landkreis plant durch die Einführung des Programms derzeit jährlich mit Einsparungen in Höhe von 500.000 EUR

11.

b) Umsetzung „Anreizprogramm Hauptwohnsitznahme in Gera für Studen-

ten/Auszubildende/Berufsschüler“ (vgl. Drucksachen-Nr. 23/2016 1. Ergänzung) Auf Grund des Stadtratsbeschlusses Drucksachen-Nr. 23/2016 wurde die Thematik des An-reizprogrammes unter Beachtung der Hinweise des Thüringer Landesverwaltungsamtes

12 mit in

der Haushaltsplanerstellung 2017 aufgegriffen. „Beginnend mit dem neuen Studien-, Schul- und Ausbildungsjahr 2016/2017 am 1. September 2016 gewährt die Stadt Gera Studierenden, Berufsschülern und Auszubildenden, die ihren Hauptwohnsitz ab dem 1. September 2016 nach Gera verlegen, eine Ausbildungsprämie von 100 EUR pro Kalenderjahr. Diese kann für maximal drei Jahre in Folge beantragt werden.“ Ausgehend von der nachfolgend aufgezeigten Übersicht zu möglichen Antragsberechtigten in Ge-ra

13 stellt sich im Nachgang die Rentierlichkeit des Anreizprogrammes wie folgt dar:

Bestandszahlen Einmaleffekt 2016/2017

Potential

gesamt

% absolut absolut 20 % 30 % 50 %

Duale Hochschulen 720 60 432 288 57,60 86,40 144,00

SRH (Vollzeitstudierende) 178 32 57 121 24,20 36,30 60,50

SBBS (Vollzeit)* 1.156 415 741 148,20 222,30 370,50

private Bildungsträger** 865 186 679 135,80 203,70 339,50

Summe (gerundet) 2.919 1.090 1.829 365,80 548,70 914,50

* bei Annahme Vollzeitquote 33% übertragen auf Wohnsitz Gera

** bei Annahme Vollzeitquote 67% übertragen auf Wohnsitz Gera

Neuanmeldungen 2016/2017 - Daten ab 2017/2018 ff.Potential

gesamt

% absolut absolut 20 % 30 % 50 %

Duale Hochschulen 294 60 176 118 23,60 35,40 59,00

SRH (Vollzeitstudierende) 55 11 6 49 9,80 14,70 24,50

SBBS (Vollzeit) 549 298 251 50,20 75,30 125,50

private Bildungsträger

Summe (gerundet) 898 480 418 83,60 125,40 209,00

Einrichtung Studenten-

zahl etc.

in Vollzeit

bereits mit

Hauptwohnsitz in Gera Potential bei

Einrichtung Studenten-

zahl etc.

in Vollzeit

bereits mit

Hauptwohnsitz in Gera Potential bei

11

Vgl. Zeitungsartikel „Ostsee-Zeitung“ vom 1. Dezember 2016. 12

Schreiben vom 26. September 2016. 13

Zuarbeit Dezernat Soziales.

Vorlage - Seite 7 -

2/2017

2019 2020 2021 2022 2023Kum. bis

2023

Einwohnersteigerung durch

Studenten etc. gesamt549 591 633 675 717 3.165

Schlüsselzuweisung pro

Einwohner770 770 770 770 770 770

Steigerung Schlüssel-

zuweisung in EUR422.730 455.070 487.410 519.750 552.090 2.437.050

2018 2019 2020 2021 2022 2023Kum. bis

2023

Berechnungsgrundlage für

Auszahlung549 418 418 418 418 418 2.639

Einmalige Auszahlung Anreizprämie

pro Einwohner-300 -300 -300 -300 -300 -300 -300

Auszahlung

Anreizprämie-164.700 -125.400 -125.400 -125.400 -125.400 -125.400 -791.700

Pauschale Personalkosten und

Sachkosten-10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -60.000

Auszahlung gesamt -174.700 -135.400 -135.400 -135.400 -135.400 -135.400 -851.700

Vorlage - Seite 8 -

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3. Alternativen: Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Gera ist mit seinen vielfältigen Belastungen weitge-hend ausgeglichen gestaltet. Unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt eine andere (Konsolidierungs-) Schwerpunktsetzung grundsätzlich in Betracht, wobei Reduzierungen durch andere Maßnahmen oder entsprechende Erhöhung anderer Konsolidierungsbeträge zu de-cken sind. Der aktuelle Konsolidierungsgedanke, welcher auf einem ausgewogenen Verhältnis von Einnahmesteigerungen und Ausgabenreduzierungen in allen Bereichen basiert, müsste ent-sprechend angepasst werden. Deutliche Eingriffe, vor allem in den Bereich der freiwilligen Leis-tungen, die Veräußerung von Vermögen, aber auch die Aktivierung bereits abgelehnter Maßnah-men kämen hierfür beispielweise in Betracht.

4. Finanzielle Auswirkungen/Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept

2013 – 2023 der Stadt Gera

4.1 Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltssicherungskonzept ist der Zeitraum anzugeben, in dem der Haushaltsausgleich (im Ergebnis- sowie im Finanzplan) wieder erreicht wird oder die Überschuldung beseitigt wird (§ 4 Abs. 2 ThürKDG). Das Hauptziel eines Haushaltssicherungskonzeptes sollte sein, die Liquidität der Gemeinde sicherzustellen. Hierbei bildet der Finanzplan den Schwerpunkt der Konsolidie-rungsbestrebungen. Doppisch buchende Gemeinden haben darüber hinaus auf den Substanzerhalt des gemeindlichen Vermögens zu achten. Dies zielt auf den Ergebnishaushalt bzw. auf Fehlbeträge aus vorangegan-genen Haushaltsjahren ab. Es gilt eine Überschuldung zu vermeiden. Die Gemeinde ist über-schuldet, wenn das Eigenkapital zum Ende des Haushaltsjahres aufgebraucht sein wird (§ 3 Abs. 4 ThürKDG). Das Eigenkapital der Stadt Gera beträgt voraussichtlich per 31.12.2016 gemäß Haushaltssatzung 299.180.000 EUR

14, somit besteht gegenwärtig und perspektivisch kein Risiko

der Überschuldung.

4.1.1 Finanzplan Angaben in EUR

Finanzmittel-

überschuss *

ordentliche

Tilgung

Kassenüber-

schuss/-fehl

Rückzahlungs-

verpflichung

KK-Linie

gegenüber

Banken1 2 3 4 5 6 7 8

2012 -34.291.998

2013 -42.843.318

2014 -40.238.370 -7.099.750 -47.338.120

2015 -36.831.295 -7.099.750 -43.931.045

2016 -36.678.513 -7.099.750 -43.931.045

2017 9.457.470 -9.457.310 160 0 -36.678.353 -7.099.750 -43.930.885

2018 9.259.720 -9.259.720 0 -6.362.460 -43.040.813 -737.290 -43.930.885

2019 11.150.130 -11.150.130 0 -737.290 -43.778.103 0 -43.930.885

2020 8.293.450 -8.191.610 101.840 0 -43.676.263 0 -43.829.045

2021 8.171.850 -7.399.390 772.460 0 -42.903.803 0 -43.056.585

2022 9.979.780 -7.021.000 2.958.780 0 -39.945.023 0 -40.097.805

2023 16.756.180 -6.896.910 9.859.270 0 -30.085.753 0 -30.238.535

HSK 4.0

Finanzplan Ver-

bindlichkeiten

gegenüber

Land

Verbindlichkeiten

zur Liquiditäts-

sicherung gesamt

**

* Der Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung Zeile 15) setzt sich zusammen aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentli-

chen Ein- und Auszahlungen (Finanzrechnung Zeile 11) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Fi-nanzrechnung Zeile 14).

** Mit Bescheid vom 28. November 2014 erhielt die Stadt Gera eine Liquiditätshilfe in Höhe von 7.099.742 EUR. Die Liquiditätshilfe ist in 2 Raten bis zum 15. Juli 2018 bzw. 15. Juli 2019 zurückzuzahlen.

14

Vgl. § 8 der Haushaltssatzung 2016.

Vorlage - Seite 9 -

2/2017

4.1.2 Ergebnisplan

Angaben in EUR

nachrichtlich

JahresergebnisFehlbeträge

kumuliert

Entnahme

allgemeine

Rücklage *

Fehlbeträge

kumuliert

Haushalts-

sicherung

geplante

Bedarfs-

zuweisung

1 2 3 4 5 6

2012 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.672

2013 -13.442.347 -20.858.019 -20.858.019

2014 -36.427.872 -57.285.891 -57.285.891

2015 (vorl.)** -952.071 -58.237.962 25.752.551 -32.485.411 7.250.000

2016 (Prog.)*** -2.606.643 -60.844.605 -35.092.054 7.250.000

2017 -6.072.550 -66.917.155 -41.164.604 5.804.010

2018 -5.856.140 -72.773.295 -47.020.744 3.688.900

2019 -3.523.880 -76.297.175 -50.544.624 3.494.630

2020 997.990 -75.299.185 -49.546.634 1.956.250

2021 1.314.400 -73.984.785 -48.232.234

2022 3.597.190 -70.387.595 -44.635.044

2023 4.901.990 -65.485.605 -39.733.054

2024 **** 5.068.100 -60.417.505 -34.664.954

2025 **** 5.321.500 -55.096.005 -29.343.454

2026 **** 5.587.580 -49.508.425 -23.755.874

2027 **** 5.866.960 -43.641.465 -17.888.914

2028 **** 6.160.310 -37.481.155 -11.728.604

2029 **** 6.468.330 -31.012.826 -5.260.275

2030 **** 6.791.750 -24.221.076 1.531.475

HSK 4.0

Ergebnisplan Ergebnisplan

* Gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik wird dem Stadtrat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlus-

ses 2014 vorgeschlagen, die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Stadtwerke Gera AG entstandenen au-ßerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 20.227.538,78 EUR und die Aufwendungen aus der Patronats-erklärung in Höhe von 5.525.011,56 EUR als außergewöhnliche Aufwendungen durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Eigenkapital von insgesamt 25.752.550,34 EUR zu decken. Der Beschluss bedarf dann noch der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

** Dies ist das vorläufige Ergebnis 2015 per 17. Januar 2017. Die Jahresabschlussarbeiten sind noch nicht abge-schlossen, daher kann es noch zu Veränderungen kommen.

*** Stand 14. Dezember 2016

4.2 Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2023 der Stadt Gera

Ja (Anm.: Falls ja, sind diese darzulegen. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem

Fachdienst Verwaltungs- und Finanzmanagement)

nein Insgesamt kann im aktuellen Konsolidierungszeitraum bis 2023 zwar der Finanzplan ausgeglichen und damit eine grundsätzliche Handlungsfähigkeit wieder hergestellt werden, jedoch unter den aktuellen Annahmen der Ergebnisplan nicht ausgeglichen. Gemäß Pkt. 3 der VV Haushaltssicherung

15 hat die Konsolidierung zwar grundsätzlich innerhalb

des Finanzplanungs- bzw. (genehmigten) Konsolidierungszeitraumes, welcher einen Zeitraum von zehn Jahren nicht überschreiten soll, zu erfolgen, jedoch sieht die Vorschrift auch Folgendes vor:

15

Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzep-tes nach § 53 a der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) oder § 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik (ThürKDG).

Vorlage - Seite 10 -

2/2017

„Kann der in einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept bestimmte Zeitraum zur Erreichung des Haushaltsausgleichs aufgrund unvorhersehbarer und unabweisbarer Ereignisse nicht einge-halten werden, ist das Haushaltssicherungskonzept entsprechend anzupassen. Die Unvorherseh-barkeit und Unabweisbarkeit ist von der Gemeinde gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde nach-vollziehbar darzulegen.“ Unter der Annahme einer durchschnittlich jährlichen 5 %igen Ergebnisverbesserung für die Jahre 2024 bis 2030 ist eine vollständige Konsolidierung bis 2030 möglich.

Angaben in EUR

2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030

5.068.100 5.321.500 5.587.580 5.866.960 6.160.310 6.468.330 6.791.750 Damit kann ohne einen nachhaltigen „Eingriff“ in das prägende kulturelle und soziale Leben der Stadt in einem ausgewogenen Verhältnis von Einnahmesteigerungen und Ausgabenreduzierun-gen in allen Bereichen mit Unterstützung des Freistaates Thüringen eine geordnete Haushaltswirt-schaft (mit dem vollständigen Abbau aufgelaufener Defizite im Ergebnisplan) wieder erreicht wer-den.

5. Zuständiges Beschlussgremium Die rechtliche Zuständigkeit des Stadtrates ergibt sich aus zweierlei Hinsicht: Ein Haushaltssicherungskonzept bzw. dessen Fortschreibung ist gemäß § 4 Abs. 3 ThürKDG vom Stadtrat zu beschließen und bedarf einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Darüber hinaus ergeben sich aus dem HSK 4.0 Veränderungen der Konsolidierungsmaßnahmen. Diese sind gemäß § 4 Abs. 4 ThürKDG vom Stadtrat zu beschließen.

Anlage 4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2023, bestehend aus: Formblätter I. bis XVII. Detaillierte Maßnahmenübersicht (Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen) Erläuterungsblatt Maßnahmenübersicht

4. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes

2013 - 2023

Drucksachen-Nr. 2/2017

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

Gliederung Titel

I. Allgemeine Aufgaben Einzelaufstellung

II. Personalaufwendungen

1. Personalaufwendungen im Kernhaushalt

2. Personalaufwendungen öffentlicher Fonds, Einrichtungen

(Eigenbetriebe, Zweckverbände), Unternehmen an denen

die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist

3. Summe Personalaufwendungen Nr. 1 und 2

4. Personalaufwendungen für den Bereich der

Kindertagesbetreuung soweit diese auf Dritte (freie Träger)

ausgegliedert wurde

III. Freiwillige Leistungen

IV. Transferaufwendungen

V. Soziale Leistungen

VI. Aufgaben der Kommunalen Zusammenarbeit

VII. Umlagen

VIII. Verbindlichkeiten

IX. Kassenkredite

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer

Sonstige Steuern und Verwaltungsgebühren

Gebührenhaushalte

Entwicklung der Gewerbesteuer

Prüfung der Abgaben

XI. Forderungen

XII. Schlüsselzuweisungen

XIII. Erträge aus Beteiligungen

XIV. Investitionen

XV. Entwicklung des Eigenkapitals

XVI. Demografische Entwicklung

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

Anhang - Detaillierte Maßnahmenübersicht

von der Gemeinde auszufüllen:

Inhaltsverzeichnis

beigefügt

1 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 201711 Innere Verwaltung 13,52 % 15,21 % 15,08 % 244 -14.292.180 Ob: notwendige Pflichtaufgaben zur Erhaltung der

Arbeitsfähigkeit und ordnungsgemäßer Geschäftsführung des Verwaltungsbetriebes i. S. § 33 ThürKO

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch erhöhte Bedarfe der Zielgruppen, sowohl intern als auch extern, bestimmt

12 Sicherheit und Ordnung 5,90 % 6,23 % 6,29 % 258 -14.408.870 Ob: notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK (Ordnungsbehördenaufgaben)

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten (Ausländerrecht/Staatsangehörigkeiten)

20 Schulträgeraufgaben, allgemeine Schulverwaltung

0

21 Schulträgeraufgaben allgemeinbildende Schulen

2,60 % 2,66 % 2,42 % 28 -1.294.430 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger, Hortbetreuung im üWK

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 2 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

22 Schulträgeraufgaben Förderschulen

0,20 % 0,19 % 0,16 % 3 -72.520 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

23 Schulträgeraufgaben berufliche Schulen

1,00 % 1,02 % 0,97 % 12 -571.500 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

24 Schulträgeraufgaben Schülerbeförderung, Sonstiges

0,70 % 0,74 % 0,75 % 7 -194.750 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

25 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten, Botanische Gärten

1,31 % 1,22 % 1,12 % 40 -2.125.940 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO, mit Ausnahme Produkt "Stadtarchiv" = Vollzug des ThürArchivG

Umfang: nutzerabhängig und nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Aufgabe zur kulturellen Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 3 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

26 Theater, Musikpflege, Musikschulen

2,14 % 2,17 % 2,18 % 18 -1.170.010 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes und bestehender Verträge

Notwendige Aufgabe zur kulturellen Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

27 Volkshochschulen, Büchereien, u.a.

0,82 % 0,79 % 0,74 % 27 -1.637.150 Ob: notwendige Pflichtaufgabe für Produkt "Volkshochschule" (Vollzug Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz), Produkt "Bibliothek" keine Pflichtaufgabe i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nutzerabhängig und nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Bildungsaufgabe entsprechend dem Erwachsenenbildungsgesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > lebenslanges Lernen, Förderung der Integration, weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 4 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

28 Heimat und sonstige Kulturpflege 1,01 % 1,14 % 1,06 % 19 -954.030 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Aufgabe zur kulturellen Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

29 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften

0,04 % 0,09 % 0,10 % 3 -171.330 Ob: keine Pflichtaufgabe i.S. § 2 Abs. 3 ThürKO, steht nur in Verbindung mit Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

Umfang: bedarfs- und fördermittelgeberabhängig

Aufgabe notwendig zur Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit Fördermittelbereitstellung an Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften.

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 5 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

31 Soziale Hilfen nach SGB und AsylbLG

27,24 % 26,43 % 26,84 % 106 -5.913.440 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens eingetreten

33 Förderung der Wohlfahrtspflege 0,05 % 0,06 % 0,06 % 1 -73.580 Ob: notwendige Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben durch Dritte

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig;

34 Weitere soziale Bereiche 1,14 % 1,08 % 1,08 % 23 -1.189.110 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig;

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 6 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

35 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

0,11 % 0,09 % 0,08 % 3 -161.090 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK; Ausnahme Produkt "Ehrenamtszentrale" = keine Pflichtaufgabe i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens eingetreten

MigrationsbeauftragteWichtige Schnittstelle der Verwaltung mit Vereinen, Personen, Ministerien zur Förderung der Integration von ausländischen Mitbürgern (weiter zunehmende Bedeutung im Bezug auf wachsende Flüchtlingsproblematik)

EhrenamtszentraleIst die Einzige in kommunaler Hand als wichtige Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Aktivitäten im Bereich Förderung von Selbsthilfegruppen, Seniorenbeirat, Altenhilfe und Psychiartriekoordination. Außerdem Förderung des Ehrenamts unter Rekrutierung von Fördergeldern und Zuwendungen von Ehrenamtsstiftung (Land), Wohnungsbaugesellschaften oder Krankenkassen. Schaffung von Synergien und Multiplikatoreffekten, um bürgerschaftliches Potential zu aktivieren und zu bündeln.

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 7 von 172

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I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und deren Einrichtungen

18,52 % 18,20 % 18,22 % 72 -4.945.050 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK, Ausnahme Produkt 3663 "öffentliche Spielplätze" = freiwillig

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens eingetreten

Produktbeschreibung "Spielplätze":Bereitstellung und Unterhaltung von Spielplätzen und -anlagen einschl. regelmäßiger technischer Kontrollen, Reinigung, Reparaturen und Beauftragung von TÜV-Prüfungen auf allen kommunalen, öffentlichen Spielplätzen; Verkehrssicherungspflicht; Planung von Spielanlagen, Einkauf bzw. Bau von Spielgeräten sowie Bau von Spielanlagen. Keine Pflichtaufgabe i. S. § 2 Abs.3 ThürKO, aber im Rahmen Eigentümerfunktion bei bestehenden Anlagen Pflichtaufgabe nach § 823 BGB i.V.m. versch. DIN-Vorschriften (Verkehrssicherheit)

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 8 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

41 Gesundheitsdienste 1,07 % 1,07 % 1,08 % 26 -1.583.170 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten

42 Sportförderung 3,66 % 1,94 % 1,85 % 6 -351.160 Ob: Vollzug § 2 Abs. 1 ThürSportFG

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes; besondere Erschwernis infolge erheblicher Hochwasserschäden

51 Räumliche Planung und Entwicklung

1,42 % 1,70 % 1,57 % 39 -2.519.420 Ob: notwendige Pflichtaufgaben nach dem BauGB und Nebengesetze (eWK) und Thür. Geodateninfrastrukturgesetz (üWK)

Umfang: abhängig von Planungserfordernissen

52 Bauen und Wohnen 0,70 % 0,69 % 0,70 % 29 -1.824.260 Ob: notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK (Bauordnungsbehördenaufgaben);

Umfang: bedarfsabhängig derzeitiger Umfang notwendig

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 9 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

53 Ver- und Entsorgung 0,11 % 0,08 % 0,13 % 5 -185.270 Ob: notwendige finanzielle Transferleistungen an Ver- und Entsorgungsbetriebe (eWK) und notwendige Pflichtaufgaben als Abfallbehörde (üWK);

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig

54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

10,68 % 11,12 % 11,49 % 68 -3.730.630 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Straßenbaulastträger (eWK) und als Verkehrsbehörde (üWK) mit Ausnahme Produkt Flugplatz (freiwillig) und Produkt Anschlussbahn IG Langenberg (freiwillig, aber bis 2023 wegen Fördermitteleinsatz notwendig)

Umfang: fehlende Investitionsmittel führen zu erhöhten Unterhalt

Produkte "Flugplatz" und "Anschlussbahn":Beide Produkte dienen der Erschließung der Stadt auf dem Luftwege, bzw. Schienenweg zur Absicherung der Verbindung zu Gewerbestandorten und Stadtgebieten. Die ausgereichten Fördermittel sind u.a. die nächsten 15 Jahre zu nutzen und die Verwendung nachzuweisen.

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 10 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofs- und Bestattungswesen

1,95 % 1,99 % 1,97 % 68 -3.489.120 Ob: notwendige Pflichtaufgaben eWK (Produkt: Friedhöfe und Bestattungen, Produkt: Kommunalwald) und Aufgaben zum Gewässerschutz, zum Bodenschutz, zum Naturschutz und zum Immissionsschutzaufgaben (üWK). Ausnahmen: Produkt Grün und Parkanlagen (freiwillig) Produkt BgA Krematorium (freiwillig)

Umfang: derzeitiger Umfang bei den Pflichtaufgaben notwendig

56 Umweltschutz 0,01 % 0,00 % 0,00 % 1 -9.870 Ob: notwendige Pflichtaufgaben zum Vollzug Chemikalienrecht (üWK)

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 11 von 172

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I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

270.137.935 278.722.860 275.968.380

* Grundlage bildet der Stellenplan 2017** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind auf das Ergebnis per 16. Januar 2017 bezogen und sind als vorläufiges Ergebnis anzusehen.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2016 *** 2017 2018 2017 2017

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ***Summe 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

57 Wirtschaft und Tourismus 0,37 % 0,37 % 0,38 % 11 -588.580 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Aufgabe zur Sicherung der Entwicklung von Hotel- und Gastgewerbe, unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune, wesentlicher Einfluss auf alle Branchen der Wirtschaft (Studie vorhanden).

Das Produkt "Stadtmöblierung" teilt sich in einen pflichtigen und einen freiwilligen Teil. Pflichtleistung = Verkehrssicherungspflicht von Stadtmöbeln in kommunaler Baulast; freiwillige Leistung = Fahrgastunterstände und Großwerbeanlagen (im Rahmen eines Außenwerbevertrags). Der durch die freiwillige Leistung beschriebene Teil soll künftig an das in der Stadt Gera tätige ÖPNV-Unternehmen abgegeben werden.

61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3,65 % 3,62 % 3,59 % 0 0

62 Beteiligungen, Sondervermögen (soweit diese nicht einem anderen Produkt direkt zugeordnet werden können)

0,08 % 0,08 % 0,08 % 0 0

1.116 -63.456.460

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 12 von 172

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II. Personalaufwendungen

1. Personalaufwendungen im Kernhaushalt 94.977 94.492 96.011

Personalaufwendungen Personalaufwendungen Personalaufwendungen Bezeichnung in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2015 */**** 2016 **/***** 2017 ***

Stadt Gera 626,35 656,65 671,55

2. Personalaufwendungen öffentlicher Fonds, Einrichtungen (Eigenbetriebe, Zweckverbände), Unternehmen an denen die Gemeinde unmittelbarbeteiligt ist (Stimmrechte mehr als 50 %)

Personalaufwendungen Personalaufwendungen vorauss. Personalaufwendungen Bezeichnung in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2015 */**** 2016 **/***** 2017 ***

Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH

156,74 165,42 168,40

GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera GmbH

neu gegründetet Unternehmen neu gegründetet Unternehmen ab 1.10.2016 1.126,23

Gera Kultur GmbH 1,38 1,61 1,14

"Elstertal"-Infraprojekt GmbH, Gera 46,77 50,91 46,14

Technologie und Gründerzentrum 0,70 0,79 14,27

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

19,08 18,41 26,13

TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH

159,63 169,38 175,17

Summe 384,30 406,54 1.557,47

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II. Personalaufwendungen

3. Summe Personalaufwendungen Kernverwaltung und öffentlicher Fonds, Einrichtungen (Eigenbetriebe, Zweckverbände), Unternehmen an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist

Personalaufwendungen Personalaufwendungen vorauss. Personalaufwendungen

in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2015 */**** 2016 **/**** 2017 ***

gesamt (1. und 2.) 1.010,64 1.063,19 2.229,02

4. Personalaufwendungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung soweit diese auf Dritte (freie Träger) ausgegliedert wurde

Personalaufwendungen Personalaufwendungen vorauss. Personalaufwendungen in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2015 */**** 2016 **/**** 2017 ***

Fachpersonalkosten in Kindertagesstätten

230,90 234,94 243,72

* Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Die Einwohnerzahl liegt bei 94.977 Einwohnern.

** Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Die Einwohnerzahl liegt bei 94.492 Einwohnern.

*** Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Die Einwohnerzahl liegt bei 96.011 Einwohnern.

**** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

***** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 basieren auf dem Haushaltsplanansatz 2016 bzw. Wirtschaftsplan der Beteiligung.

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III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

11 1.580.410 0,57 % Aus- und FortbildungNein, Nachwuchsgewinnung und Fortbildung ist zentraler Schlüssel für die Umsetzung des PEK:Annahme Aus- und Fortbildung = freiwillige Aufgabe/Leistung nicht ganz zutreffend, mit Abschluss Ausbildungsvertrag sind Aufgabenstellungen gem. Thüringer Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungs- gesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes zu erfüllenNachwuchsgewinnung für Kommunalverwaltungen daher in Eigeninitiative notwendig; da Pflicht zur Anstellung von fachlich geeigneten Personal (§ 33 ThürKO)Fortbildung = Erhalten und Erweitern von Kompetenzen und Fähigkeiten des fachlich geeigneten Personals (lebenslanges Lernen)Umsetzen tarifrechtlicher Vorgaben zum Thema Qualifizierung, § 5 TVöD, strikte Unterlassung an Fortbildungsangeboten durch Arbeitsgeber kommt Pflichtverletzung gleich

FuhrparkAuf Basis eines Fuhrparkkonzeptes wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ein "zentrales Fuhrparkmanagement" einschließlich einer gesonderten Produktabbildung eingeführt (vgl. HSK-Maßnahme M 1147-0.01).

VersicherungenNein, nur unabdingbare Versicherungsleistungen um Schaden von der Stadt abzuwenden

Aus- und FortbildungAusbildungsangebote richten sich strikt an geprüften Bedarfsvorgaben aus PEKNutzung kostengünstiger Fortbildungsangebotestrikte Einhaltung der jeweiligen Fortbildungsbudgets

FuhrparkDurch ein "zentrales Fuhrparkmanagement" ergibt sich für die Stadt Gera ein Konsolidierungspotential.

Versicherungensiehe u. a. Prüfauftrag P 1148-2.01

Angaben (Sp. 2) in EUR 15 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

25 2.995.220 1,07 % Nein, da Bereiche/Einrichtungen (Museen der Stadt Gera und Tierpark) der kulturellen Daseinsvorsorge dienen und unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2521-0.01 (Museumsstandort Ferbersches Haus)

M 2521-0.02 (Verkürzung Öffnungszeiten der Museen)

M 2521-0.03 (Erhöhung Eintrittspreise der Museen)

P 2521-2.01 (Prüfung und Anpassung der Sammlungskonzeptionen der

Geraer Museen)

M 2531-0.01 (Erhöhung Eintrittspreise des Tierparks)

26 6.061.580 2,17 % Nein, da Bereiche der kulturellen Daseinsvorsorge (Theater und Musikschule) dienen und Bildungseinrichtungen sind; unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

P 2612-0.01 (Erarbeitung inhaltlicher Prämissen als Basis für das Konzept

zur Weiterentwicklung ab 2017)

M 2631-0.01 (Gebührenerhöhung der Musikschule)

P 2631-1.01 (Personalkostenreduzierung durch Einsatz von Honorarkräften)

27 1.549.100 0,56 % Nein, da es Bildungseinrichtungen (Bibliotheken) sind und unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2711-0.02 (Gebührenerhöhung der Volkshochschule)

M 2721-2.01 (Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer Abbuchung)

M 2721-2.02 (Gebührenanpassung der Bibliothek)

Angaben (Sp. 2) in EUR 16 von 172

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III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

28 3.188.380 1,14 % Nein, da Bereiche/Einrichtungen der kulturellen Daseinsvorsorge (Kommunales Kulturmanagement und BgA Veranstaltungen KuK) dienen und unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2812-0.02 (Zuschuss Gera Kultur GmbH - Festschreibung

einschließlich Aufgabenerweiterung)

M 2812-2.01 (Erhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark -

Zuschussreduzierung Gera Kultur gGmbH)

P 2813-2.01 (Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Kultur)

M 2813-2.02 (Anpassung Mieten und Pachten)

M 2813-2.03 (Anpassung Eintrittsgelder Kultur- und Kongresszentrum)

M 2813-2.04 (Anpassung Gastronomieentgelte)

29 263.730 0,09 % Nein, es handelt sich um Ausgaben für begonnene Maßnahmen im Zusammenhang mit Zweckbindung verbindlich bewilligter Fördermittel (Anteil Eigenmittel zur Maßnahme in Höhe von 33,33 %).

Nein, keine Einschränkung, da zugehörige Maßnahme bereits begonnen ist.

35 90.950 0,03 % Migrationsbeauftragte, wichtige Schnittstelle der Verwaltung mit Vereinen, Personen, Ministerien zur Förderung der Integration von ausländischen Mitbürgern.

Kürzung der Geschäftsaufwendungen auf ein Minimum, hauptsächlich Rekrutierung von Sponsoren

Angaben (Sp. 2) in EUR 17 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

36 565.330 0,20 % Bei bestehenden Anlagen nach § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht sowie Durchführung von Kontrollen nach DIN 1176 und 1177:wöchentliche Sichtkontrollequartalsweise technische Kontrollejährliche Hauptuntersuchung

Nach vorläufiger Spielplatzsatzung der Stadt Gera - Beschluss zur Vorhaltung von 1 qm Spielfläche/Einwohner.

Das Spielplatzentwicklungskonzept (Drs.-Nr. 6/2015) ist am 21.01.2016 durch den Stadtrat mit Änderungen mehrheitlich beschlossen worden.Vor Rückbau von Spielplätzen ist demnach erneute die Arbeitsgruppe "Spielplätze" unter Beteiligung der direkt betroffenen Ortsteile einzuberufen.Weiterhin ist die Verwaltung beauftragt, einen konkreten Ablaufplan zum Rückbau vorzulegen.Versuch einzelne Anlagen in andere Trägerschaft zu überführenAkquise von SponsorenSeit 2015 Durchführung der Hauptuntersuchung durch eigenes Personal, dadurch Einsparung bei Ausgaben Fremdleistungen

54 182.090 0,07 % Flugplatz:Produkt dient der Erschließung der Stadt - auf dem Luftwege zur Absicherung der Verbindung zu Gewerbestandorten und Stadtgebieten und hat lokalpolitische Bedeutung. Die ausgereichten Fördermittel sind u.a. die nächsten 15 Jahre zu nutzen und die Verwendung nachzuweisen.

Anschlussbahn:Produkt ist für die bauliche Betreuung und Betreibung durch die Stadt Gera vorgesehen

Flugplatz und Anschlussbahn:Beide Produkte dienen der Erschließung der Stadt auf dem Luftwege, bzw. Schienenweg zur Absicherung der Verbindung zu Gewerbestandorten und Stadtgebieten. Damit handelt es sich im Grunde um eine Pflichtaufgabe. Die ausgereichten Fördermittel sind u.a. die nächsten 15 Jahre zu nutzen und die Verwendung nachzuweisen.

Angaben (Sp. 2) in EUR 18 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

GrünpflegeNach § 823 BGB Eigentümerpflicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für bestehende Anlagen (Bäume; Grün und Parkanlagen); Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie/Baumschutzsatzung der Stadt Gera

Grünpflege2012 - Wirtschaftlichkeitsprüfung der Grünpflege (durch externe Dritte) mit folgendem Ergebnis: Pflege von großen Rasenflächen über Fremdfirmen und gärtnerisch hochwertigere Aufgaben (wie Gehölzschnitt) verbleiben in der Eigenpflege (einschl. Anpassung in der Vergabe). Anm.: der bestehende Fuhrpark und die vorhandene Grünpflegetechnik ist für eine reduzierte Pflege (z.B. Mulchmahd) nicht vollumfänglich ausgelegt. Weitere Maßnahmen:Reduzierung der Pflegegänge in der Grünpflege aufs Minimum (entspricht nicht der „guten fachlichen Praxis“ = wissenschaftliche Erkenntnisse + praktische Erfahrungen + allgemein anerkannte Standards)Brunnenbetreibung ausschließlich über SponsoringMulchmahd für Flächen über 3.000 m² bei max. 3 Pflegegängen statt regulär 5 Pflegegängegrößere Flächen ohne Nutzung werden nur am Rand (1 - 2 m) aus Gründen der Verkehrssicherheit gemähtVerwertung Holzhackschnitzel und Laub430 qm Wechselflorflächen (Frühjahrs- und Sommerbepflanzung) wurden zu Daueranlagen mit Stauden umgewandelt

Gewinnung von Grünpaten und Sponsoren

Unterhaltung kommunaler BaumbestandBaumschutzsatzung im Mai 2014 neu beschlossen - Regelungen zum Baumersatz (Anm.: die Ersatzpflanzungen werden auf Grund Finanzlage derzeit nicht vollumfänglich umgesetzt). Baumpflege wird - sofern möglich - über die eigene Baumpflegetruppe realisiert - Problem: fehlende Investmittel für Ersatzbeschaffung.

55 1.925.320 0,69 %

Angaben (Sp. 2) in EUR 19 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

Betreibung KrematoriumDas Krematorium wird als Betrieb gewerblicher Art geführt und stellt keine Pflichtaufgabe nach der ThürKO dar.

Betreibung KrematoriumDas Krematorium wurde 1999 in Betrieb genommen. Für den Neubau inkl. Verwaltungsanbau und Feierhalle wurden Kredite i.H.v. rund 6 Mio. Euro aufgenommen (32,7 % Krematorium; 67,3 % Friedhof als hoheitliche Aufgabe). Bis 2019 soll die Rückzahlung abgeschlossen sein. Die positive Entwicklung der Einäscherungszahlen (2012: 1.725; 2013: 2.006; 2014: 2.029; 2015: 1.946) wird durch die Alterspyramide der Stadt Gera unterstützt. Danach ist mit einer höheren Sterbezahl in den nächsten Jahren zu rechnen ("Nachkriegskinder"). Dieser Trend zeigt sich auch in anderen Städten wie Erfurt und Jena, wo die Sterbezahlen im Schnitt um 30 % gestiegen sind. Damit kann die wirtschaftliche Betreibung des Krematoriums weiter gesteigert werden. Zudem wird das Leistungsangebot stetig geprüft und ggf. erweitert. Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Führungen) spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Eine Anpassung der Entgelte für die Einäscherungsleistungen ist erfolgt. Die Entgelte sind von bisher 220,59 EUR (brutto) auf 230,59 EUR (brutto) angepasst wurden. Grundlage für die Veranschlagung im Haushaltsplan bildet eine Einäscherungszahl von 1.950 Einäscherungen mit einem Nettobetrag von ca. 194 EUR.

Angaben (Sp. 2) in EUR 20 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

57 1.040.180 0,37 % WirtschaftsförderungNein, da Erfüllung der Aufgabe zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmensansiedlungen und Investitionen von Bestandsunternehmen unabdingbar ist. Wirtschaftsförderung von Kommunen leistet als Impulsgeber des Wirtschaftswachstums einen positiven Beitrag zum Steueraufkommen der gewerblichen Wirtschaft.

BgA MarktNein, Aufgabe umfasst die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen, mit denen Einnahmen generiert werden und die zur Imagebildung einer Stadt unverzichtbar sind.

StadtmöblierungÜbertragung der Leistung an das künftige Verkehrsunternehmen ist geplant (Leistungen liegen mit Ausnahme der Instandhaltung von Stadtmöbeln in kommunaler Baulast (Verkehrssicherungspflicht = Pflichtaufgabe).

WirtschaftsförderungEinschränkungen in erheblichem Umfang sind im Rahmen der Neustrukturierung des Fachbereiches bereits nachhaltig erfolgt; weitere Einschränkungen verbieten sich aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage in der Stadt.

BgA MarktJa, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (vgl. Maßnahmen-Nr. M 5732-2.01 und M 5732-2.02 der detaillierten Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.).

StadtmöblierungJa, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (Kostenneutralität - sh. Produkt 5731).

Summe: 19.442.290 6,98 %

Mit der Einführung der Doppik wurde jedem Produkt die „Art der Aufgabe“ (Freiwillig, Pflichtaufgabe, übertragene Aufgabe) zugeordnet. Diese Festlegung zu der Art der Aufgabe dient als Grundlage für diese Übersicht ohne das Produkt 11920000.

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser Übersicht lediglich um die Aufwendungen der

freiwilligen Leistungen handelt. Die Erträge der freiwilligen Leistungen wurden außer Acht gelassen.

Angaben (Sp. 2) in EUR 21 von 172

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IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH

4.737.700 nein ja Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH für die Jahre 2017 bis 2024 zwischen dem Freistaat Thüringen und den kommunalen Finanzierungspartnern Stadt Gera, Stadt Altenburg, Landkreis Altenburger Land

Festbetragsfinanzierung als Zuschuss für den laufenden Betrieb des Theaters zur Gewährleistung des Mehrspartenangebotes (Schauspiel, Musiktheater, Puppentheater, Ballett, Konzert) an den beiden Standorten Gera und Altenburg. Prüfauftrag P 2612-0.01

Darstellung der Subventionen in Höhe von 289.290 EUR für Flächen, de die TPT nutzt und die Eigentum der Stadt Gera sind bzw. durch die Stadt angemietet wurden.

Gera Kultur GmbH 492.500 nein ja Ehemals Bundesgartenschau Gera und Ronneburg GmbH, Förderzweckbindung, Vertrag zur Betreibung des Hofwiesenparks und des Küchengartens in Gera mit Wirkung vom 01.01.2010 bis 31.12.2017

Fiktives Eintrittsentgelt 267.500 EUR und Zuschuss lt. Wirtschaftsplan 225.000 EUR zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH

450.000 ja ja Förderprogramm Verschiedene Fördermaßnahmen/Zweckbindung an Fördermittel:Anteil 450.000 Euro Förderung Stadtumbau Ost (Fördersatz 100 %)

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH

60.000 ja ja Förderprogramm Fördermaßnahme Stadtteilbüro Bieblach Ost Zweckbindung an Fördermittel (Fördersatz 66,67 %)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Angaben (Sp. 2) in Euro 22 von 172

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IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Gera Verkehrsbetrieb GmbH 5.661.870 ja ja § 3 (2) ThürÖPNVG Als Dauerverlustgeschäft ist die Erbringung von ÖPNV-Leistungen an die Zahlung von Ausgleichsleistungen durch den zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger gebunden. Dabei umfassen diese Ausgleichszahlungen sowohl die Weiterleitung der Zuwendungen des Freistaats Thüringen für eine bedarfsgerechte ÖPNV-Bedienung (vgl. § 8 (2) ThürÖPNVG) in Höhe von ca. 2,3 Mio. EUR als auch die Deckung des verbleibenden Verlusts durch die Stadt Gera.

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

10.000 nein ja § 16 d, e SGB II - Personal- und Sachkostenzuschüsse

Maßnahmen für Anleiter bei OTEGAU, Straßenbegleitgrün

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

20.000 nein ja § 16 d SGB II - Sachkostenzuschüsse Maßnahmen für Anleiter bei OTEGAU, Park- und Grünanlagen

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

800 nein ja § 16 d SGB II - Sachkostenzuschüsse Maßnahmen für Anleiter bei OTEGAU, Naturschutz und Landschaftspflege

Stiftung Goldener Spatz 15.000 nein ja Satzung Stiftungsbeitrag Goldener Spatzverschiedene Wohnungsunterunternehmen

500.000 ja ja Förderprogramm Weiterleitung Städtebaufördermittel Stadtumbau Ost - Zweckbindung an Fördermittel (Förderung 100 %)

Angaben (Sp. 2) in Euro 23 von 172

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IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Verkehrsverbund Mittelthüringen GmbH

82.300 ja ja VMT-Tariffortschreibungs- und Finanzierungsvertrag vom 02.11.2010

Den Verkehrsunternehmen, welche den VMT-Tarif, d.h. die Beförderungsentgelte und -bedingungen, anerkennen, stehen aufgrund der hieraus resultierenden Einnahmeverluste (insbesondere Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste) Ausgleichszahlungen im Sinne des § 8 (4) Satz 2 PBefG auf der Grundlage des § 5 (1) des VMT-Finanzierungs- und Tariffortschreibungsvertrags in der dort definierten Höhe zu. Die Finanzierung dieser Ausgleichsleistungen erfolgt durch die Aufgabenträger (Freistaat Thüringen und die StPNV-Aufgabenträger im VMT-Gebiet) auf Grundlage des § 3 (2) des VMT-Finanzierungs- und Tariffortschreibungsvertrags; die dort enthaltenen Höhen der Vorfinanzierungsbeiträge für die einzelnen Aufgabenträger wurden im Ergebnis der verbundweiten Verkehrsuntersuchung 2014/15 entsprechend angepasst. Danach beträgt der Beitrag der Stadt Gera ab dem Jahr 2017 nunmehr 80.269,21 EUR (statt bislang 82.282,00 EUR). Es wird gemäß bislang praktizierter Übung wiederum beabsichtigt, Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren (allerdings ohne Zweckbindung bzw. -bestimmung) für Werbung an/in Fahrgastunterständen für eine zumindest anteilige Finanzierung des o.g. VMT-Beitrags zu generieren.

Angaben (Sp. 2) in Euro 24 von 172

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IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Ortsteilbürgermeister 38.110 ja ja § 45 Abs. 6 Satz 5 ThürKO OrtspauschaleFörderverein Goethe-Gymnasium

6.000 nein ja Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) § 7 (3)

Zahlung als Zuschuss zu Fahrten der Chöre des Goethe-Gymnasiums in Chorlager, zu Wettbewerben etc. Zahlung wird über Förderverein abgewickelt, da dieser die Gesamtkosten trägt, wovon nur ein Anteil übernommen wird. Diese Ausgaben werden im Rahmen der Erstattung des Schulaufwands für die Spezialklassen refinanziert. Es erfolgt jährliche Voranfrage beim TMBJS, welche Ausgaben erstattet werden - nur diese werden an den Förderverein weitergereicht.

Geraer Höhler e.V. 65.000 nein ja Stadtratsbeschluss(Überarbeitung voraussichtlich II. Quartal 2016; Drs. Nr. 96/2015)

Empfehlung Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Förderung von Kulturprojekte

Der Verein zur Erhaltung der Geraer Höhler e.V. ist Veranstalter der Höhler Biennale. Die Stadt Gera unterstützt die Veranstaltung durch organisatorische, personelle und finanzielle Leistungen.Im Rahmen der Kulturförderrichtlinie sollen kulturelle Projekte über das Kontigent des Kulturlastenausgleiches gefördert werden.

Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Gera

92.400 ja ja Förderprogramm Weiterleitung Städtebaufördermittel an Kirchen (Fördersatz 66,67 %) - bewilligte/begonnene Maßnahme

freie Träger der Kindertagesstätten

350.870 ja ja ThürKitaG > Stadtratsbeschluss Weiterleitung Infrastrukturpausche an freie Träger der Kindertagesstätten

Angaben (Sp. 2) in Euro 25 von 172

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IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

freie Träger der Kindertagesstätten

151.340 ja ja Förderrichtlinie Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018 > Stadtratsbeschluss

Weiterleitung an freie Träger der Kindertagesstätten

Kleingartenverein Sonnenrose 870 nein ja Förderprogramm Weiterleitung Fördermittel Hochwasser (Fördersatz 100 %)

verschiedene Sportvereine 70.000 nein ja Sportförderrichtlinie der Stadt Gera in Verbindung mit der Maßnahme M 4211-0.01 (detaillierten Maßnahmenübersicht - Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen)

SportförderungÜberleitungszuschüsse für ehrenamtliche Arbeit im Sport

Träger Stadtteilbüro 60.000 ja ja Förderprogramm Fördermaßnahme Stadtteilbüro Lusan Sportvereine und Schulen 823.000 ja ja Thüringer Schulgesetz und Thüringer

SportfördergesetzNutzung Pandorfhalle und Hofwiesenbad durch Schulen und Sportvereine (unentgeltliche Sportstättennutzung)

nachrichtlichSumme VII Umlagen 2.909.050Weiterleitung PK-Anteil Hort 425.000Jagd- und Fischereiabgabe 18.000Rückstellung Anreizprogramm 96.700Landesamt für Vermessung 10.000

Summe:*** 17.146.510

Angaben (Sp. 2) in Euro 26 von 172

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V. Entwicklung der Aufwendungen für Soziale Leistungen

6 5 4 3 2

2011 2012 2013 2014 2015 **

Aufw. der sozialen Sicherung*

91.452.123 94.860.781 96.729.827 101.438.009

1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Aufw. der sozialen Sicherung*

120.285.630 112.960.100 113.226.570 114.476.830 115.731.340 115.678.730 116.164.290 116.700.360

Beurteilung der Entwicklung:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

* aus der Kontogruppe 55 bzw. Zeile 2 g) Aufwendungen der Sozialen Sicherung

Planhöhe im Haushaltsjahr

Fachdienst Soziales:

Die Kostenentwicklung ist wesentlich abhängig von steigenden Kosten in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie den tatsächlichen Entwicklungen im Bereich Asyl. Neben vielfältigen Gesetzesänderungen zur Leistungserbringung sowie zur Refinanzierung der Leistungen über die Kosten der Unterkunft im Produkt Grundsicherung für Erwerbsfähige nach SGB II beeinflussen insbesondere folgende Aspekte die Kosten im FD Soziales:

- höhere Kosten in der Eingliederungshilfe (darunter Einzelfälle mit sehr hohen Kosten, multiple Bedarfslagen, Veränderung der Eigenanteile)- steigende behinderungsbedingte Bedarfe, die nicht durch andere Leistungsträger abgedeckt werden und aus der Sozialhilfe nach dem SGB XII zu erbringen bzw.

aufzustocken sind - fehlende Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen- Zunahme Integrationshilfe an Schulen/Horten - Einführung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - Öffnung des Personenkreises u.a. in der Frühforderung für Kinder (NEU: bereits für Neugeborene könnte

Frühforderung beantragt werden, BISHER: ab Vorschulalter)- ebenso steigende Zahlen von Anspruchsberechtigtn in der Hilfe zur Pflege durch Einführung und Umsetzung der Pflegestärkungsgestzte I bis III- zu erwartende höhere Kosten für Blindenhilfe/ Blindengeld durch derzeitige gesetzliche Anpassungen- jährliche Regelsatzerhöhungen SGB XII analog SGB II (2015 zu 2016 um 2 % und 2016 zu 2017 um 2,3 % geplant)- Erhöhung der Kosten bei den Leistungserbringern durch tarifliche Erhöhung- Einführung/Erhöhung Mindestlohn mit Auswirkung vertragsgebundener Unternehmen (Bewachung, Kassenautomat usw.)- erhöhte Selbstbehalte bei Unterhaltspflichtigen, ab 01. Januar eines Jahres sind neue Unterhaltsleitlinien zu beachten- längerer Leistungsbezug aufgrund höherer Lebenserwartung- zunehmend Rechtsprechung zu Ungunsten der Sozialhilfeträger

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- Asyl - Leistungen nicht auskömmlich vom Land refinanziert, damit verbunden erhöhter Personalaufwand; es müssen Dienstleistungen eingekauft werden- gestiegene Inanspruchnahme von Bildung und Teilhabeleistungen (insbesondere für Mittagessen, Lernförderung)- Auswirkungen der neuen KdU-Richtlinie ab 01.07.2016 - erhöhte Werte- Integrationsmaßnahmen für Asylbewerber- zunehmende Inanspruchnahme einmaliger Leistungen im Rahmen SGB II durch steigende Ein- Personen-Haushalte, die mit Mobiliar und anderen Haushaltsgeräten

ausgestattet werden müssen (Trennung/Scheidung) sowie durch Wechsel von Asylbewerbern in Zuständigkeit des Jobcenters

FD Kinder- und Jugendhilfe:

Produkte 36110000, 36330000 - 36370000Zum einen gibt es über die konstante Tarifsteigerung der Träger hinaus einen bundesweiten Trend zur Anpassung der Tarife an den TvÖD, welcher sich im täglichen Entgelt niederschlägt und damit Kostensteigerungen verursacht. Darüber hinaus macht sich bei der Komplexibilität der Bedarfe immer häufiger die Gewährung von kostenintensiven Leistungen erforderlich (Intensiv therapeutische Maßnahmen) . Ebenso ist eine deutliche Steigerung der Bedarfe in Hilfen zur Erziehung durch unbegleitete minderjährige Asylbewerber und Flüchtlingsfamilien zu verzeichnen. Die Kostenentwicklung ist also wesentlich abhängig von steigenden Kosten und Fällen.

Produkt 36510000Insbesondere durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern aber auch durch Geburtensteigerung in den Kindereinrichtungen erfolgten Erhöhungen der Kapazitäten. Infolge ergibt sich Mehrbedarf an Personal und entsprechende Kostensteigerung der Fachpersonalkosten. Auch werden durch die konstanten Erhöhungen der Tarife des TvÖD, Angleichungen und Tarifsteigerungen der Träger im Bereich des Fachpersonals Kita erwartet; nicht allein da inzwischen Personalmangel im pädagogischen Bereich besteht. Ein Teil sind durch Mehreinnahmen der erhöhten Zuschüsse des Landes für die Kinderbetreuung zu decken.

Produkt 36210000, 36310000, 36610000Erhöhung der zweckgebundenen Fördermittel infolge Bund- und Landesprogrammen (100 % Förderung), nach derzeitigem Kenntnisstand keine Änderung der "Örtlichen Jugendförderung"

FD Gesundheit:

Produkt 41410000- Suchtberatung Webergasse gemäß Vertrag 285.000 EUR - Erhöhung um 5.100 EUR aufgrund Tarifanpassungen erforderlich,- Festbetrag aus Vertrag zur psychosozialen Beratung nach § 16 a SGB II in Höhe von 14.100 EUR, - Beratungsleistungen Deutscher Schwerhörigenbund 250 EUR,

Erhöhung der Zuwendung an die Suchtberatung Webergasse auf den im Vertrag festgelegten Höchstbetrag ist unabweisbar und gesetzlich durch Steigerung der Personalkosten infolge Tariferhöhungen begründet. Die letzte Anpassung erfolgte 2013. Bei Nichtgewährung sind Leistungsreduzierungen durch Stellenkürzung, die fachlich nicht begründet sind, notwendig. Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen) sind unverändert ein Problem der gesundheitlichen Entwicklung.

Produkt 34310000- Festbetragsfinanzierung nach § 4 Abs. 2 ThürAGBtG für Betreuungsverein "Lebensbrücke" in Höhe von 4.500 EUR

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VI. Aufgaben der Kommunalen Zusammenarbeit

Ziffer aus I.

Beschreibung der AufgabeWird die Aufgabe in Kommunaler Zusammenarbeit durchgeführt?

Falls ja: In welcher Form?Falls nein: Warum nicht? Woran ist die Zusammenarbeit gescheitert?

Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach § 1 des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren i. V. m. § 69 des SGB IX

Ja, auf Grundlage einer Zweckvereinbarung erledigt die Stadt Gera die Aufgaben für die Stadt Weimar.

Vertretung der Amtstierärzte Ja, in Form einer Zweckvereinbarung zwischen LK GRZ und Gera.Blindengeld nach § 8 Abs. 1 Thüringer Blindengeldgesetz und Blindenhilfe nach § 12 Abs. 1 Thüringer Blindengeldgesetz i.V.m. § 72 SGB XII

Ja, auf Grundlage einer Zweckvereinbarung erledigt die Stadt Gera die Aufgaben auch für die Stadt Weimar.

Gemeinsamer Bereitschaftsdienst Ja, in Form einer Zweckvereinbarung zwischen LK GRZ und Gera.Zweckvereinbarung mit Stadtverw. Bad Köstritz Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 6 und § 22 ThürBKG.Zweckvereinbarung mit Gemeinde Brahmenau Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben nach §§ 3 Abs. 1 und 22 ThürBKG.Zweckvereinbarung mit Gemeinde Schwaara Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben nach §§ 3 Abs. 1 und 22 ThürBKG.Übertragungsvertrag mit Landratsamt Greiz Vermittlung in der Zentralen Leitstelle von Notrufen, Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten

sowie Feuerwehreinsätze im Landkreis Greiz.

Übertragungsvertrag mit Landratsamt Altenburger Land Vermittlung in der Zentralen Leitstelle von Notrufen, Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten sowie Feuerwehreinsätze im Landkreis Altenburger Land.

Vertrag mit Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen in Weimar

Absicherung der Einsatzdisposition in den gültigen Notdienstzeiten durch Dispatcherdienst durch die Zentralen Leitstelle.

20 Schlachttier und Fleischuntersuchung (ambulant) Ja, in Form einer Zweckvereinbarung zwischen LK GRZ und Gera.25 Kommunalarchiv, § 4 Thüringer Archivgesetz Ja - Arbeitsgemeinschaft Kommunalarchive.54 Planung des ÖPNV gemäß § 3 (2) ThürÖPNVG Gemeinsame Beauftragung, Abstimmung und Finanzierung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans

auf Basis einer einfachen Arbeitsgemeinschaft (vgl. § 4 ThürKGG).

Zu nennen sind mindestens die Aufgaben, die in Kommunaler Zusammenarbeit durchgeführt werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf die Möglichkeit zur Kommunalen Zusammenarbeit hin geprüft wurden

11

12

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VII. Umlagen

Art der Umlage (bspw. Kreis-, Schul-, Zweckverbandsumlage)

Höhe der Umlageim Planjahr in Euro

Krankenhausumlage 982.200

Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen (Umlage)

1.000

Rettungsdienst Zweckverband Ostthüringen (Umlage)

30.000

Gewerbesteuerumlage 1.895.850

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VIII. Übersicht über die Verbindlichkeiten (ohne Liquiditätskredit) 94.977Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8

Art der VerbindlichkeitenStand zu Beginn des Vorjahres in

Euro

Stand zu Beginn des Planjahres in

Euro

voraussichtliche Zugänge in Euro

voraussichtliche Abgänge in Euro

voraussichtlicher Stand am Ende

des Planjahres in Euro

Stand zum 31.12.2015 in Euro/EW

(96.011)

Stand vergleichbarer

Gemeindegrößen-klasse zum

31.12.2015 in Euro/EW *

Vergleich der in Sp. 6 und 7

ausgewiesenen Werte

in % (Sp. 7 = 100)

1. Kreditmarktschulden 75.154.400 99.193.900 0 7.954.067 91.239.833 783 - - davon Darlehen von

1.1 Banken, Sparkassen u. sonstigen Kreditinstituten 75.118.009 99.164.506 0 7.947.069 91.217.437 782 - - 1.2 inländischen Bausparkassen 0 0 0 0 0 0 - - 1.3 inländischen Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0 - - 1.4 der Bundesagentur für Arbeit 36.391 29.394 0 6.998 22.396 0 - - 1.5 öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen 0 0 0 0 0 0 - - 1.6 sonstigen Sozialversicherungen 0 0 0 0 0 0 - - 1.7 sonstigen inländischen Stellen 0 0 0 0 0 0 - - 1.8 ausländischen Stellen 0 0 0 0 0 0 - -

2. Schulden bei öffentlichen Haushalten 0 0 0 0 0 0 - - davon Schulden

2.1 beim Bund 0 0 0 0 0 0 - - 2.2 beim Land 0 0 0 0 0 0 - 2.3 bei Gemeinden/Gemeindeverbänden 0 0 0 0 0 0 - - 2.4 bei Zweckverbänden 0 0 0 0 0 0 - - 2.5 sonstigen öffentlichen Bereich 0 0 0 0 0 0 - -

3. Schulden ggü. Eigengesellschaften oder sonstigen Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 - -

4. kreditähnliche Rechtsgeschäfte 9.622.521 7.906.354 0 1.718.059 6.188.295 100 - - davon

4.1 Hypotheken, Grund und Rentenschulden 0 0 0 0 0 0 - - 4.2 Restkaufgelder 0 0 0 0 0 0 - - 4.3 Leasingverträge, Mietkauf, Gewährverträge etc. 9.622.521 7.906.354 0 1.718.059 6.188.295 100 - -

5. Innere Darlehen 0 0 0 0 0 0 - -

6.Haftungssumme aus Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen **

65.174.899 61.586.305 0 3.670.961 57.915.344 679 - -

7. Summe 149.951.820 168.686.559 0 13.343.087 155.343.472 1.562 0 -

* keine Angabe möglich bzw. zweckdienlich

** Mithaftung der Stadt für Altschulden Wohnungsbau, HBG

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IX. Ausgaben der Kassenkredite

Planhöhe im Haushaltsjahr

5 4 3 2 1 0 3 4 5 6 7 8 9 102012 2013 2014 2015 2016 2017 * 2018 * 2019 * 2020 2021 2022 2023 2024 2025

-36.678.353 -36.678.353 -36.678.353 -36.576.513 -35.804.053 -32.845.273 -22.986.003

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

5 4 3 2 12012 2013 2014 * 2015 * 2016 *

34.291.998 42.843.318 40.238.370 36.831.295 -36.678.513

* Zusätzlich besteht ein Liquiditätskredit gegenüber dem Land Thüringen in Höhe von 7.099.742 EUR auf Grund des Bescheides vom 28. November 2014. Die Liquiditätshilfe ist in 2 Raten bis zum 15. Juli 2018 und 15. Juli 2019zurückzuzahlen.

0

10.000.000

20.000.000

30.000.000

40.000.000

50.000.000

60.000.000

1. Ja

n.8. Ja

n.15

. Jan.

22. Jan.

29. Jan.

5. Feb

.12

. Feb

.19

. Feb

.26

. Feb

.5. M

rz.

12. M

rz.

19. M

rz.

26. M

rz.

2. Apr.

9. Apr.

16. A

pr.

23. A

pr.

30. A

pr.

7. M

ai.

14. M

ai.

21. M

ai.

28. M

ai.

4. Ju

n.11

. Jun

.18

. Jun

.25

. Jun

.2. Ju

l.9. Ju

l.16

. Jul.

23. Jul.

30. Jul.

6. Aug.

13. A

ug.

20. A

ug.

27. A

ug.

3. Sep

.10

. Sep

.17

. Sep

.24

. Sep

.1. Okt.

8. Okt.

15. O

kt.

22. O

kt.

29. O

kt.

5. Nov.

12. N

ov.

19. N

ov.

26. N

ov.

3. Dez.

10. D

ez.

17. D

ez.

24. D

ez.

31. D

ez.

7. Ja

n.14

. Jan.

21. Jan.

28. Jan.

4. Feb

.11

. Feb

.18

. Feb

.25

. Feb

.

Achsen

titel

Diagrammtitel

Höchstbetrag Liquiditätskredit 2015 Liquiditätskredit 2016 Liquiditätskredit 2017

32 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

IX. Ausgaben der Kassenkredite

1. Inanspruchnahme Liquiditätskredit im Haushaltsjahr 2016 (ohne Liquiditätshilfe)

Satzungsrechtlicher Höchstbetrag des Kassen- oder Liquiditätskredits: EUR

Januar Inanspruchnahme des Februar Inanspruchnahme des März Inanspruchnahme des April Inanspruchnahme des Mai Inanspruchnahme des Juni Inanspruchnahme desKassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR

1 36.831.295 1 32.792.890 1 37.055.539 1 45.727.293 1 30.389.629 1 30.188.0282 36.831.295 2 32.695.591 2 36.862.946 2 45.727.293 2 30.389.629 2 30.188.0283 36.831.295 3 33.302.660 3 38.651.502 3 45.727.293 3 30.000.000 3 31.027.5714 39.149.529 4 33.215.022 4 38.865.305 4 45.594.522 4 30.000.000 4 31.027.5715 39.648.168 5 34.982.541 5 38.865.305 5 46.951.548 5 30.000.000 5 31.027.5716 39.676.295 6 34.982.541 6 38.865.305 6 47.297.931 6 30.000.000 6 31.003.7167 41.193.303 7 34.982.541 7 38.776.371 7 47.974.618 7 30.000.000 7 30.229.5388 41.274.580 8 35.328.416 8 39.291.000 8 47.910.961 8 30.000.000 8 30.415.2369 41.274.580 9 35.721.790 9 39.718.375 9 47.910.961 9 30.000.000 9 30.891.638

10 41.274.580 10 35.651.112 10 40.018.985 10 47.910.961 10 30.000.000 10 31.010.99211 41.758.183 11 36.582.460 11 40.200.871 11 48.076.847 11 30.000.000 11 31.010.99212 41.695.916 12 35.203.041 12 40.200.871 12 48.027.930 12 30.000.000 12 31.010.99213 41.845.820 13 35.203.041 13 40.200.871 13 48.207.549 13 30.039.284 13 31.240.50114 30.999.025 14 35.203.041 14 40.109.031 14 30.817.224 14 30.039.284 14 31.260.99115 30.000.000 15 30.357.699 15 39.216.137 15 30.856.412 15 30.039.284 15 32.273.80216 30.000.000 16 30.357.699 16 40.174.593 16 30.856.412 16 30.039.284 16 31.934.64117 30.000.000 17 30.000.000 17 39.948.056 17 30.856.412 17 30.042.638 17 32.110.94218 30.000.000 18 30.000.000 18 39.526.318 18 30.967.948 18 30.000.000 18 32.110.94219 30.000.000 19 30.000.000 19 39.526.318 19 30.000.000 19 30.000.000 19 32.110.94220 30.000.000 20 30.000.000 20 39.526.318 20 30.000.000 20 30.000.000 20 33.750.36321 30.000.000 21 30.000.000 21 35.974.795 21 30.012.864 21 30.000.000 21 32.811.73522 30.000.000 22 30.033.640 22 35.804.779 22 30.199.908 22 30.000.000 22 32.767.96623 30.000.000 23 30.251.697 23 37.323.270 23 30.199.908 23 30.000.000 23 33.406.58824 30.000.000 24 30.523.953 24 38.680.051 24 30.199.908 24 30.000.000 24 34.437.90625 30.000.000 25 31.186.215 25 38.680.051 25 30.412.655 25 30.000.000 25 34.437.90626 30.000.000 26 34.047.900 26 38.680.051 26 31.311.977 26 30.000.000 26 34.437.90627 30.000.000 27 34.047.900 27 38.680.051 27 31.104.466 27 30.000.000 27 35.876.12728 30.000.000 28 34.047.900 28 38.680.051 28 32.482.040 28 30.000.000 28 36.205.39429 31.794.302 29 36.873.925 29 39.749.270 29 30.389.629 29 30.000.000 29 39.003.14330 31.794.302 30 42.011.047 30 30.389.629 30 30.000.000 30 43.136.02631 31.794.302 31 46.179.215 31 30.485.574

49.500.000

33 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

IX. Ausgaben der Kassenkredite

Juli Inanspruchnahme des August Inanspruchnahme des September Inanspruchnahme des Oktober Inanspruchnahme des November Inanspruchnahme des Dezember Inanspruchnahme desKassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR

1 43.481.263 1 34.104.731 1 34.465.986 1 44.229.577 1 30.000.000 1 30.000.0002 43.481.263 2 34.178.804 2 34.397.552 2 44.229.577 2 30.000.000 2 30.000.0003 43.481.263 3 35.411.096 3 34.397.552 3 44.229.577 3 30.000.000 3 30.000.0004 44.710.492 4 35.289.823 4 34.397.552 4 43.910.940 4 30.000.000 4 30.000.0005 44.706.283 5 35.669.273 5 35.528.977 5 43.898.332 5 30.000.000 5 30.958.7886 45.083.762 6 35.669.273 6 35.204.105 6 44.086.669 6 30.000.000 6 30.824.8607 45.720.394 7 35.669.273 7 30.452.003 7 43.295.409 7 30.000.000 7 30.087.2438 45.960.638 8 35.693.749 8 30.546.815 8 43.295.409 8 30.000.000 8 31.336.4359 45.960.638 9 35.908.256 9 30.593.566 9 43.295.409 9 30.000.000 9 31.539.697

10 45.960.638 10 35.644.016 10 30.593.566 10 43.142.839 10 30.000.000 10 31.539.69711 46.057.177 11 35.022.493 11 30.593.566 11 43.245.397 11 30.000.000 11 31.539.69712 47.652.986 12 34.059.020 12 30.594.102 12 43.759.115 12 30.000.000 12 31.535.08913 48.475.371 13 34.059.020 13 30.594.102 13 43.592.894 13 30.000.000 13 31.455.43614 31.087.230 14 34.059.020 14 30.720.440 14 30.000.000 14 30.000.000 14 30.279.21515 30.000.000 15 30.286.921 15 31.542.582 15 30.000.000 15 30.000.000 15 30.455.78816 30.000.000 16 30.000.000 16 31.317.688 16 30.000.000 16 30.000.000 16 30.000.00017 30.000.000 17 30.000.000 17 31.317.688 17 30.000.000 17 30.000.000 17 30.000.00018 30.000.000 18 30.000.000 18 31.317.688 18 30.000.000 18 30.000.000 18 30.000.00019 30.000.000 19 30.000.000 19 31.393.771 19 30.000.000 19 30.000.000 19 30.118.03320 30.000.000 20 30.000.000 20 32.593.805 20 30.000.000 20 30.000.000 20 30.143.58921 30.000.000 21 30.000.000 21 31.560.205 21 30.000.000 21 30.000.000 21 30.331.46322 32.238.544 22 30.000.000 22 32.695.031 22 30.000.000 22 30.000.000 22 30.056.10623 32.238.544 23 30.000.000 23 33.233.706 23 30.000.000 23 30.000.000 23 30.876.55824 32.238.544 24 30.090.526 24 33.233.706 24 30.000.000 24 30.000.000 24 30.876.55825 33.305.806 25 30.196.731 25 33.233.706 25 30.000.000 25 30.000.000 25 30.876.55826 33.897.795 26 30.228.576 26 34.504.131 26 30.000.000 26 30.000.000 26 30.876.55827 33.761.388 27 30.228.576 27 31.123.405 27 30.000.000 27 30.000.000 27 30.935.08728 36.442.256 28 30.228.576 28 31.155.169 28 30.000.000 28 30.000.000 28 31.327.73029 33.223.474 29 30.204.745 29 38.637.058 29 30.000.000 29 30.000.000 29 33.356.17830 33.223.474 30 32.693.356 30 44.229.577 30 30.000.000 30 30.000.000 30 36.678.51331 33.223.474 31 33.929.822 31 30.000.000 31 36.678.513

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

IX. Ausgaben der Kassenkredite

1. Inanspruchnahme Liquiditätskredit im Haushaltsjahr 2017 (ohne Liquiditätshilfe)

Satzungsrechtlicher Höchstbetrag des Kassen- oder Liquiditätskredits: EUR

Januar Inanspruchnahme des Februar Inanspruchnahme des März Inanspruchnahme des April Inanspruchnahme des Mai Inanspruchnahme des Juni Inanspruchnahme desKassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR

1 36.678.513 1 32.718.261 1 32.323.273 1 1 12 39.241.248 2 32.747.806 2 32.445.149 2 2 23 41.119.728 3 33.777.492 3 33.921.582 3 3 34 41.635.867 4 33.777.492 4 33.921.582 4 4 45 41.721.413 5 33.777.492 5 33.921.582 5 5 56 41.875.079 6 33.593.890 6 34.147.704 6 6 67 41.875.079 7 33.498.070 7 34.342.849 7 7 78 41.875.079 8 33.451.501 8 34.233.305 8 8 89 42.866.525 9 33.926.236 9 34.746.759 9 9 9

10 42.057.251 10 32.415.614 10 35.188.214 10 10 1011 42.036.291 11 32.415.614 11 35.188.214 11 11 1112 42.679.843 12 32.415.614 12 35.188.214 12 12 1213 32.823.166 13 32.376.493 13 35.158.836 13 13 1314 32.823.166 14 31.405.850 14 35.700.650 14 14 1415 32.823.166 15 30.087.621 15 15 15 1516 30.000.000 16 30.089.639 16 16 16 1617 30.000.000 17 30.000.000 17 17 17 1718 30.000.000 18 30.000.000 18 18 18 1819 30.000.000 19 30.000.000 19 19 19 1920 30.000.000 20 30.000.000 20 20 20 2021 30.000.000 21 30.000.000 21 21 21 2122 30.000.000 22 30.000.000 22 22 22 2223 30.000.000 23 30.000.000 23 23 23 2324 30.000.000 24 31.094.310 24 24 24 2425 30.000.000 25 31.094.310 25 25 25 2526 30.000.000 26 31.094.310 26 26 26 2627 30.000.000 27 30.000.000 27 27 27 2728 30.000.000 28 31.805.327 28 28 28 2829 30.000.000 29 29 29 29 2930 30.000.000 30 30 30 3031 32.116.406 31 31

49.500.000

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

94.977 94.492 96.011

Hebesatz desPlanjahres in %

vorauss. Aufkommen des

Planjahres in Euro/EW

Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr

2015 2016 2015 2016 2015² 2016 2015² 2016 2017 2017

Grundsteuer A 320 320 1,23 1,28 311 0,36 320 1,27

Grundsteuer B 600 600 146,13 147,81 523 24,81 600 147,77

Gewerbesteuer 470 470 279,46 282,07 440 60,15 470 269,75

Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr

2015 2016 2015 2016

Vergnügungs- und Spielapparatesteuer

3,54 7,49 3,35

Hundesteuer 3,96 4,01 2,87

Jagdsteuer 0,00 0,00 0,00

Zweitwohnungssteuer 0,00 0,00 0,00

sonstige Steuern 1,20 0,95 0,52

Verwaltungsgebühren 32,30 30,70 28,96

¹ soweit statistisch verfügbar.² Quelle: Statistischer Bericht Realsteuervergleich in Thüringen 2015, ab Seite 11 lfd. Nr. 5. Gemeindegrößenklasse von 50.000 bis unter 100.000 Einwohner, Bericht Realsteuervergleich in Thüringen 2015

2017

Aufkommen bei vergleichbaren Gemeindegrößenklassen

bezogen auf das Vor-¹ und/oder Vorvorjahr in Euro/EW

Hebesatz des Vor und Vorvorjahres in %

Aufkommen des Vor und Vorvorjahres in Euro/EW

gewichteter Durchschnitt des Hebesatzes bei vergleichbaren

Gemeindegrößenklassen bezogen auf das Vor-¹ und/oder

Vorvorjahr

Aufkommen des Vor- und Vorvorjahres in Euro/EW

Aufkommen bei vergleichbaren Gemeindegrößenklassen

bezogen auf das Vor-¹ und/oder Vorvorjahr in Euro/EW

vorauss. Aufkommen des Planjahres in Euro/EW

Anmerkung: Im Haushaltsjahr 2016 neue Satzung sowie Änderung der Besteuerung.

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X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

Gebührenhaushalt

Vorvorjahr Vorjahr

2015 5 2016 6

Kindertagesbetreuung³ 20,82 k. A.

Trinkwasserversorgung⁴ k. A. k. A.

Abwasserentsorgung⁴ k. A. k. A.

Müllentsorgung⁴ k. A. k. A.

Bestattungswesen 80,68 85,17

Musikschule 52,30 46,74

Volkshochschule 80,91 96,99

Badeanstalten k. A. k. A.

Straßenreinigung 54,84 57,95

Bücherei 20,57 16,81

Theater k. A. k. A.

Nichtwiss. Museen, Sammlg., Ausstellg.

49,50 18,40

2 Kostendeckungsgrad = Gebühreneinnahme x 100 / Gesamtkosten (einschließlich kalkulatorische Kosten, innere Verrechnungen)

5 Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 und 2016 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 und 2016 vorliegt.

4 Erläuterung im HSK erforderlich, wenn ein Kostendeckungsgrad unter 100 % ausgewiesen wird

3 bei der Kostenermittlung ist der Meldebogen des TMBWK nach §§ 18 Abs. 10, 23 ThürKitaG zugrunde zu legen; bei der Ermittlung des Deckungsgrades sind neben den Elternbeiträgen auch mögliche Erstattungsleistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII zu berücksichtigen (auf Doppelerfassung achten und diese vermeiden!)

Produkt 2721

TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH

Produkt 252123,52

66,81

k. A.

k. A.

93,73

51,13

Kostendeckungsgrad² des Vor- und Vorvorjahres in

%

vorauss. Kostendeckungsgrad² des

Planjahres in %

k. A.

k. A.

2017

k. A.

54,24

19,54

k. A.

Aufgabe wird durch "Elstertal"-Infraprojekt GmbH erfüllt.

Produkt 5451

Aufgabe wird durch Unternehmen der Stadt Gera erfüllt.

Aufgabe wird durch Unternehmen der Stadt Gera erfüllt.

Aufgabe wird zu 100% durch freie Träger erfüllt.

2013 wurde die Aufgabe noch durch den Eigenbetrieb Geraer Stadtgrün, Forsten und Friedhöfe erfüllt. Ab 2014 Produkt 5531.

Aufgabe wird durch Unternehmen der Stadt Gera erfüllt.

Bemerkungen

Produkt 2631

Produkt 2711

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X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

Erläuterungen zur Fußnote 4 (aus Tabelle 3: Kostendeckungsgrad unter 100 % bei Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Müllentsorgung)

k.A. (siehe oben)

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Entwicklung der Gewerbesteuer

6 5 4 3 2

2011 2012 2013 2014 2015 **

Gewerbe- steuerein- nahmen*

23.211.642 23.761.705 24.190.766 26.542.461

1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Gewerbe- steuerein- nahmen*

25.391.000 25.898.820 26.416.790 26.945.120 27.484.020 28.033.720 28.594.390 29.166.290

* aus dem Konto 4013** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Planhöhe im Haushaltsjahr

Beurteilung der Entwicklung:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

Grundlage für die Haushaltsplanansätze ist die Steuerschätzung Mai 2016 mit angenommenen Steigerungsraten.

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Zu nennen sind mindestens die Entgelte, die in der Gemeinde erhoben werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Einführung hin geprüft wurden

BezeichnungWelche Maßnahmen wurden geprüft?(bspw. Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung im Bezug auf die Beitragsstaffelung)(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

Vorauss. wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahme

im Folgejahr gegenüber dem Planjahr in %

Grundsteuer A Hebesätze 30.06.2014 (Quelle: Statistisches Bundesamt)Erfurt 300 v. H.Gera 320 v. H.Jena 300 v. H.Suhl 332 v. H.Weimar 296 v. H.Eisenach 332 v. H.Eine Erhöhung der Hebesätze auf das Niveau von Suhl und Eisenach würden Mehreinnahmen in Höhe von 4.600 Euro bedeuten, die Erhöhung verursacht Kosten. Kosten zu Nutzen stehen in keinem Verhältnis zueinande.r

keine Erhöhung derzeit geplant

Grundsteuer B Erhöhung Hebesatz ab 01.01.2014 von 490 v. H. auf 600 v. H. keine Erhöhung derzeit geplant

Gewerbesteuer Erhöhung Hebesatz ab 01.01.2014 von 450 v. H. auf 470 v. H. keine Erhöhung derzeit geplant

Vergnügungs- und Spielapparatesteuer

Neue Satzung wurde mit der DS-Nummer 141/2007, 2. Erg. am 17. Dezember 2015 im Stadtrat beschlossen und ist in Kraft getreten. Die Besteuerung der Automaten erfolgt nicht mehr nach Stückzahl sondern nach Einspielergebnis. Ob und in welcher Höhe Mehreinnahmen erwirtschaftet werden, kann nicht eingeschätzt werden. Erfahrungswerte zu Einspielergebnissen liegen nicht vor.

z. Z. keine Angaben möglich.

Hundesteuer Mit der DS-Nummer 75/2015 wurde die Neufassung der Hundesteuersatzung am 17. Dezember 2015 beschlossen. Mit dieser Neufassung fallen Steuerermäßigung für Züchter weg, weiterhin werden mehrere von einer Gemeinschaft (z. B. Eheleute) gehaltene Hunde nicht mehr als Ersthund beim Mann und der Frau besteuert, sondern als Erst- und Zweithund. Finanzielle Auswirkungen können nicht benannt werden.

z. Z. keine Angaben möglich.

Jagdsteuer Es wird eingeschätzt dass die Jagdsteuer für Gera keine Bedeutung hat. Durch die Stadt Gera sind 4 oder 5 Jagdrechte an Pächter vergeben. Recherchen beim TLS (2013) haben ergeben, dass in Thüringen 17 Gemeinden Jagdsteuer erheben mit Einnahmen in 2013 in Höhe von 17.600 Euro. Die Einnahmen lagen dabei zwischen 3.400 Euro (Heilbad Heiligenstadt) und 77 Euro (Südeichsfeld). Die Erhebung einer Jagdsteuer für die Pächter der durch die Stadt vergebenen Jagdrechte, würde eine Ungleichbehandlung zu den Pächtern, welche von anderen Grundstückseigentümern (z.B. Jagdgenossenschaften) das Jagdrecht pachten, bedeuten.

Einführung nicht geplant

Angaben (Sp. 2) in Euro 40 von 172

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Zu nennen sind mindestens die Entgelte, die in der Gemeinde erhoben werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Einführung hin geprüft wurden

BezeichnungWelche Maßnahmen wurden geprüft?(bspw. Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung im Bezug auf die Beitragsstaffelung)(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

Vorauss. wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahme

im Folgejahr gegenüber dem Planjahr in %

Zweitwohnungs-steuer

In Thüringen erheben 6 Städte Zweitwohnungssteuer. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war dies auch schon mal untersucht und als Einnahmequelle verworfen worden. Städte welche Zweitwohnungssteuer erheben (Quelle TLS):Erfurt 267.000 EuroWeimar 76.000 EuroEisenach 23.000 EuroNordhausen 35.000 EuroBad Frankenhausen 2.400 EuroSchmalkalden 16.800 EuroIn Gera sind zum 31.12.2015 96.954 Bürger mit Hauptwohnsitz (Vorjahr: 95.116) gemeldet und 4.954 mit Nebenwohnsitz (Vorjahr: 5.098). Der Anteil der Nebenwohnungen beträgt hier 5,11 v. H. (Vorjahr: 5,36 v. H). Zum Vergleich in Erfurt 207.079 Hauptwohnungen und 2.007 Nebenwohnungen, dies entspricht 0,97 v. H für das Jahr 2014. Somit müsste die Meldedatei zunächst bereinigt werden um eine Aussage treffen zu können. Weiterhin ist dies eine politische Entscheidung.

Einführung nicht geplant

sonstige Steuern Siehe Maßnahmennummer M 6111-0.02Die Beschlussfassung zur Übernachtungssteuersatzung erfolgte im Mai 2016 (Drucksachen-Nr. 31/2011 1. Ergänzung)

z. Z. keine Angaben möglich.

Verwaltungs-gebühren

Die letzte Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Gera erfolgte im Mai 2011 (DS-Nummer 110/2005 2. Ergänzung). Derzeit ist keine Änderung bzw. Erhöhung der Gebühren für die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Gera vorgesehen.

keine Erhöhung derzeit geplant

Kindertages-betreuung

Prüfung der rechtsaufsichtlichen Auflage im Rahmen der Genehmigung des HSK 2.0, wonach zum nächstmöglichen Zeitpunkt darauf hinzuwirken ist, dass ein Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen mindestens in Höhe des Landesdurchschnittes sichergestellt wird. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen in Gera eben jenem Thüringer Durchschnitt entspricht (vgl. Ausführungen im Rahmen der Beschlussvorlage zum HSK 3.0 bzw. im Schreiben an das Thüringer Landesverwaltungsamt vom 03.12.2015).

z. Z. keine Angaben möglich.

Trinkwasser-versorgung

Die Aufgaben der Trinkwasserversorgung wurde an den Zweckverband Wasser/Abwasser Mitteleres Elstertal übertragen.

Abwasserentsorgung Die Aufgaben der Abwasserentsorgung wurde an den Zweckverband Wasser/Abwasser Mitteleres Elstertal übertragen.

Angaben (Sp. 2) in Euro 41 von 172

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Zu nennen sind mindestens die Entgelte, die in der Gemeinde erhoben werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Einführung hin geprüft wurden

BezeichnungWelche Maßnahmen wurden geprüft?(bspw. Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung im Bezug auf die Beitragsstaffelung)(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

Vorauss. wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahme

im Folgejahr gegenüber dem Planjahr in %

Müllentsorgung Die Aufgaben der Müllentsorgung wurde an den Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen, Gera übertragen.

Bestattungswesen Die Überprüfung der Gebührenkalkulation ist erfolgt. Die überarbeitete Friedhofsgebührensatzung soll zum 01.07.2016 in Kraft treten.

Mehreinnahme 50 %

Musikschule Erhöhung des Entgeltes 2014, Anpassung der Satzung, Personalreduzierung. 10 %

Volkshochschule Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung, Personalreduzierung. 10 %

Badeanstalten Mit der DS-Nummer 96/2005 2. Ergänzung wurde die Anpassung der Entgeltordnung Benutzung kommunale Bäder am 21. Januar 2016 beschlossen. Sie trat zum 1. Februar 2016 in Kraft. HSK Maßnahme M 4243-0.01 (alt M 4241-0.01) siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

40 %

Straßenreinigung Im Ergebnis einer Anfrage vom 18. Mai 2015 zum beabsichtigten Abbruch der Kalkulationsperiode und Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2016/2017 teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt am 4. Juni 2015 mit, dass die bisher entstandenen Kostenüberdeckungen keine Veranlassung geben, den Kalkulationszeitraum vorfristig zu beenden.

Die Straßenreinigungsgebührensatzung wurde daraufhin im Jahr 2015 nicht überarbeitet.

Eine Neukalkulation der Gebühren findet somit erst im Jahr des Ablaufes der Kalkulationsperiode 2017 statt.

z. Z. keine Angaben möglich.

Bibliothek Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung, Personalreduzierung. 10 %

Theater Die Änderung des Preis- und Rabattsystems bedarf der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die letzte Erhöhung erfolgte mit Beschlussfassung des Aufsichtsrates am 02.05.2012 für die Spielzeit 2012/2013. Die Erhöhung der Kartenpreise wird im Rahmen der Konzeptionen für den Zeitraum 2017-2020 geprüft.

z. Z. keine Angaben möglich.

Nichtwiss. Museen, Sammlg., Ausstellg.

Erhöhung des Entgeltes 2014, Anpassung der Struktur, Personalreduzierung. 10 %

Sonstige Besondere Entgelte

Beispielsweise Parkgebührenordnung, die Sondernutzungsgebührensatzung, die Gebührensatzung der Feuerwehr, Marktgebührensatzung, die Entgeltordnung für das Tierheim, die Eintrittspreise Tierpark.

Es wird mit kontinuierlichen Entgelt-, Gebühren- und Beitragsanpassungen

kalkuliert(sh. HSK-Maßnahmen)

Angaben (Sp. 2) in Euro 42 von 172

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XI. Forderungsübersicht

bis zu einem Jahr

von über einem bis zu fünf Jahren

von mehr als fünf Jahren

Nominalwertzum

31.12.2015

Wert- berichtigung

zum 31.12.2015

zum 31.12.2015

zum 31.12.2014

Forderungen und sonstige VermögensgegenständeÖffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen

6.274.913,52 171.494,93 797.697,44 7.244.105,89 0,00 -4.994.384,14 2.249.721,75 3.110.167,58

Privatrechtliche Forderungen aus Lieferung und Leistung

1.164.561,02 39.322,81 0,00 1.203.883,83 0,00 -441.068,82 762.815,01 635.510,94

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

994.704,13 0,00 0,00 994.704,13 0,00 -48.574,09 946.130,04 425.004,55

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

738.877,62 0,00 0,00 738.877,62 0,00 -29.511,50 709.366,12 4.343,62

Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Stiftungen

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 131.748,03

Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich

2.685.644,15 0,00 6.231,80 2.691.875,95 0,00 -104.377,80 2.587.498,15 2.566.999,04

Sonstige Vermögensgegenstände -45.329,18 245.692,13 0,00 200.362,95 0,00 0,00 200.362,95 337.411,23

Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

11.813.371,26 456.509,87 803.929,24 13.073.810,37 0,00 -5.617.916,35 7.455.894,02 7.211.184,99

nachrichtlichHöhe der Niederschlagungen zum 31.12. (Nominalwert in Euro): k. A.

Anmerkungen:

Eine Forderungsübersicht zum Planungsjahr kann nicht erfolgen. Die beigefügte Übersicht ist auf Basis des vorläufigen Jahresergebnisses 2015 erstellt.

Forderungs- wert

Forderungs- wert

in EUR

Forderungen zum 31.12.2015davon mit einer Restlaufzeit

kumulierte Abzinsung

kumulierte sonstige

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XII. Entwicklung der Erträge aus Schlüsselzuweisungen

-6 -5 -4 -3 -2 -1

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Schlüssel- zuweisung vom Land*

43.043.197 70.680.452 70.782.433 70.180.288 73.077.672

Planhöhe im Haushaltsjahr

0 +1 +2 +3 +4 +5 +6 +7 +8 +9

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Schlüssel- zuweisung vom Land*

74.269.200 74.269.200 74.691.930 74.724.270 74.756.270 74.788.950 74.821.290

* aus dem Konto 411

Beurteilung der Entwicklung:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

Mit dem Beschluss des Thüringer Gesetzes zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs wurde eine Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes (ThürFAG), welches zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist beschlossen.Wesentliche Änderungen im neuen ThürFAG sind u. a. das der Faktor für den Kinderansatz von 4,5 auf 6,7 und der Faktor für die Soziallasten von 8 auf 14 erhöht wurde. Die Schlüsselzuweisung teilt sich in eine Schlüsselzuweisung für gemeindliche Aufgaben (d. h. Ermittlung der Bedarfsmesszahl durch eine Hauptansatzstaffel bezogen auf die Einwohner sowie ein Kinderansatz für Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren) und eine Schlüsselzuweisung für kreisliche Aufgaben (d. h. Ermittlung der Bedarfsmesszahl durch eine Hauptansatzstaffel bezogen auf die Einwohner sowie einem Sozialansatz für die Bedarfsgemeinschaften und die Hilfeempfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen).Zudem orientiert sich die Berechnung der Schlüsselzuweisung an der Steuerkraft der Gemeinde (Durchschnitt des Istaufkommens der Grund- und Gewerbesteuer unter Anwendung von fiktiven Hebesätzen abzüglich Gewerbesteuerumlage sowie dem Istaufkommen am Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer).Der einheitliche Grundbetrag 2017 zur Berechnung der Bedarfsmesszahl der Schlüsselmasse für gemeindliche Aufgaben beträgt 576,51 Euro und für kreisliche Aufgaben beträgt er 375,42 Euro. Dieser Grundbetrag ist durch die Stadt Gera nicht beeinflussbar.Daraus ist ersichtlich, dass die Ausreichung der Schlüsselzuweisung von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Im Rahmen der Haushaltssicherung wird jedoch gegenwärtig für die Folgejahre eine konstante Schlüsselzuweisung angenommen.Bei der Prognose zur Entwicklung der Schlüsselzuweisung wurde im Sinne der Haushaltssicherung grundsätzlich vorsichtig mit konstantenSchlüsselzuweisungen für die Folgejahre kalkuliert. Zusätzlich kam die Berücksichtigung der Einwohnersteigerung im Rahmen des Anreizprogrammes zur Hauptwohnsitznahme in Gera für Studenten/Auszubildene/Schüler hinzu.

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XIII. Erträge aus Beteiligungen

Ziffer aus I.

Beschreibung der Beteiligung*

Höhe der Erträge

Maßnahmen der Gemeinde zur Erhöhung der Erträge(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

61 Geraer Heimbetriebs- gesellschaft mbH100 %

79.940 Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH Bürgschaftsprovision gemäß Vereinbarung vom 10.05./25.05.2011 zur Patronatserklärung der Stadt Gera vom 12.10.2005 für die Kreditaufnahme bei der Sparkasse Gera-Greiz zum Kauf des Pflegezentrums am Hofwiesenpark mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2035 und einer Zinsbindung bis zum 30.10.2015. Auf Basis der Grundsatzentscheidung des Stadtrates zur DS-Nummer 40/2015 vom 17.09.2015 erfolgte ab 01.11.2015 eine Zinsprolongation bei der Sparkasse Gera-Greiz unter Beibehaltung der Patronatserklärung und mit einer Zinsbindungsfrist bis zum Laufzeitende 30.11.2032. Infolge des gesunkenen Zinssatzes verringert sich die Höhe der Bürgschaftsprovision.

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Ziffer aus I.

Beschreibung der Beteiligung*

Höhe der Erträge

Maßnahmen der Gemeinde zur Erhöhung der Erträge(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

62 Verschiedene:

Sparkasse Gera-GreizVerwaltungsrat (VR): 16 Mitglieder, davon 5 der Stadt Gera, 6 des Landkreises Grz und 5 aus den Beschäftigten

TAG Wohnungsgesell-schaft Thüringen mbH6 %

Kommunalen Energie Beteiligungsgesell-schaft Thüringen AG0,3 %

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbau- gesellschaft mbH25,1 %

1.586.740 Sparkasse Gera-Greiz Über die Ergebnisverwendung beschließt der Verwaltungsrat der SpK (§ 21 ThürSpkG), der an Aufträge und Weisungen etwa durch Beschlüsse des SR nicht gebunden ist (§ 8 Absatz 2 ThürSpkG). Der Verwaltungsrat entscheidet über die Höhe der Zuführung zu den Rücklagen (gesetzliche Mindestzuführung von 25 % gemäß § 21 ThürSpkG), die den Auszahlungsbetrag reguliert.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Gera-Greiz besteht gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung in ihrer Fassung vom 11.10.2004 aus• dem Vorsitzenden und seinem ersten stellvertretenden Vorsitzenden,• neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und• fünf Beschäftigten der Sparkasse Gera-Greiz.

Neben der Oberbürgermeisterin der Stadt Gera und der Landrätin des Landkreises Greiz, die dem Verwaltungsrat jeweils kraft Amtes als geborenen Mitglieder angehören, sind von der Stadt Gera weitere 4 Mitglieder und vom Landkreis Greiz weitere 5 Mitglieder in den Verwaltungsrat zu wählen.In der Summe hat die Stadt Gera im Verwaltungsrat (VR) mit 5 M VR gegen 6 M VR des LK Grz und 5 M VR aus den Beschäftigten keinen Einfluss, ihr diesbezügliches Interesse durchzusetzen.

Es wird auf § 21 ThürSpkG verwiesen, der die Verwendung der Gewinnausschüttung durch die Träger für gemeinnützige Zwecke vorschreibt. Der SR beschließt in Sachen JA nur über die Entlastung des Verwaltungsrates (§ 20 Absatz 5 ThürSpkG).

TAG Immobilien AG Garantiedividende der TAG i.H.v. 68.936,17 Euro

Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG Aufgrund anteiligem Verkauf von Aktien in 2013 und 2016 hält die Stadt derzeit noch 3.125 Stück. Planansatz auf Basis angenommene Dividende der KEBT AG von 4,25 Euro pro Stückaktie.

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbHDurch den Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung soll eine Mindestdividende von 100.000 Euro erzielt werden.

* es ist mindestens die Rechtsform zu nennen und anzugeben, wie hoch das Stimmrecht der Gemeinde ist

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XIV. Investitionsquote

Angaben in Prozent-6 -5 -4 -3 -2 -1

2011 2012 2013 2014 2015** 2016**

Investitionsquote* 7,92 9,68 3,70 2,02 14,00

Planhöhe im Haushaltsjahr0 +1 +2 +3 +4 +5 +6 +7 +8 +9

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Investitionsquote* 8,86 8,89 8,45 7,32 4,65 4,80 2,53

* errechnet sich aus den Einzelwerten des Finanzplanes nach folgender Formel

Anmerkungen:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 und 2016 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 und 2016 vorliegt.

Die Position § 3 Abs. 1 Nr. 20 ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung ist softwarebedingt erst ab dem Jahr 2017 verwendbar.

§3Abs. 1Nr. 13g ThürGemHV Doppik§3Abs. 1Nr. 2g Nr. 5 Nr. 9

Nr. 13g Nr. 17a Nr. 17b Nr. 20ThürGemHV Doppik

100

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XIV. Investitionsquote

Angaben in Euro

nachrichtlich: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023§ 3 Abs. 1 Nr. 2 g ThürGemHVDoppik Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

-199.624.095 -209.327.477 -208.088.152 -219.168.786 -236.136.164 -234.683.080 -234.116.010 -234.263.900 -231.582.200 -231.129.180 -230.536.150 -230.556.700

§ 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürGemHVDoppik Zins und sonstige Finanzauszahlungen

-4.867.257 -8.587.442 -5.389.501 -9.506.499 -3.995.221 -3.233.620 -2.970.890 -2.696.670 -2.437.560 -2.180.130 -1.914.410 -1.728.450

§ 3 Abs. 1 Nr. 9 ThürGemHVDoppik außerordentliche Auszahlungen§ 3 Abs. 1 Nr. 13 g ThürGemHVDoppik Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-18.382.598 -23.861.160 -8.505.269 -5.058.182 -40.741.248 -24.295.530 -24.041.540 -23.150.940 -19.866.630 -12.176.700 -12.376.250 -6.601.570

§ 3 Abs. 1 Nr. 17 a) ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten

-9.213.480 -4.631.330 -7.821.501 -16.515.483 -10.141.485 -11.989.790 -9.400.300 -13.831.820 -17.420.050 -15.349.700 -9.830.220 -12.558.150

§ 3 Abs. 1 Nr. 17 b) ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten für energetische Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen

§ 3 Abs. 1 Nr. 20 ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung

-160 0 0 -101.840 -772.460 -2.958.780 -9.859.270

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XV. Entwicklung des Eigenkapitals

Ende des Konsolidierungszeitraums (Angabe des Jahres): 2030-5 -4 -3 -2

2012 2013 2014 * 2015 */**

Eigenkapital 352.649.552 339.182.215 310.028.631 306.844.185

davonAllgemeine Rücklage

357.275.185 357.275.185 364.580.555 336.625.339

Zweckgebundene Kapitalrücklage

0 0 0 0

Zweckgebundene Ergebnisrücklage

2.790.039 2.765.050 2.733.967 2.704.258

Ergebnisvortrag 0 -7.415.672 -20.858.019 -31.533.341

Jahresfehlbetrag/-überschuss

-7.415.672 -13.442.347 -36.427.872 -952.071

Jahresergebnis des Ergebnisplans

Planhöhe im Haushaltsjahr

-1 0 +1 +2 +3 +4 +5 +6 +7 +8 +92016 * 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Eigenkapital 306.813.185 304.170.542 297.921.992 292.034.852 288.479.972 289.446.962 290.730.362 294.296.552

davonAllgemeine Rücklage

336.625.339 336.625.339 336.625.339 336.625.339 336.625.339 336.625.339 336.625.339 336.625.339

Zweckgebundene Kapitalrücklage

0 0 0 0 0 0 0 0

Zweckgebundene Ergebnisrücklage

2.673.258 2.637.258 2.461.258 2.430.258 2.399.258 2.368.258 2.337.258 2.306.258

Ergebnisvortrag -32.485.412 -35.092.055 -41.164.605 -47.020.745 -50.544.625 -49.546.635 -48.232.235 -44.635.045

Jahresfehlbetrag/-überschussJahresergebnis des Ergebnisplans

-2.606.643 -6.072.550 -5.856.140 -3.523.880 997.990 1.314.400 3.597.190 4.901.990

* Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt. Bei der Allgemeinen Rücklage erfolgten 2014 verschiedene Korrekturen der Eröffnungsbilanz. Der Jahresfehlbetrag für 2016 ist als Prognosewert zu sehen (Stand 14 Dezember 2016).** Gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik wird dem Stadtrat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 vorgeschlagen, die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Stadtwerke Gera AG entstandenen außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 20.227.538,78 EUR und die Aufwendungen aus der Patronatserklärung in Höhe von 5.525.011,56 EUR als außergewöhnliche Aufwendungen durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Eigenkapital von insgesamt 25.752.550,34 EUR zu decken. Der Beschluss bedarf dann noch der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Darstellung erfolgte im Haushaltsjahr 2015. Dies kann sich jedoch im zeitlichen Rahmen nach hinten verschieben, da eine Umbuchung erst möglich ist, wenn der Jahresabschluss 2014 abgewickelt ist.

Das Konsolidierungskonzept wurde mit Beschluss DS-Nummer15/2016 vom Stadtrat am 24.03.2016 beschlossen. Mit der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023 wird nunmehr eine Verlängerung des Konsolidierungszeitraum bis 2030 beantragt.

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

49 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVI. Demografische Entwicklung

-6 -5 -4 -3 -2 -1 0 +5 +10

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2022 2027Haushaltsjahr

2013Haushaltsjahr

2014Haushaltsjahr

2015Haushaltsjahr

2016Haushaltsjahr

2017Haushaltsjahr

2018Haushaltsjahr

2019Haushaltsjahr

2024Haushalsjahr

2029

98.762 95.384 94.977 94.492 96.011 95.969 97.100 100.800 101.550Einwohneranzahl im Haushaltsjahr

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates(M 1113-0.01)Drs. Nr. 14/2014

StR-Beschluss Stadtrat 15.04.2014 01.06.2014 Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gera und seiner Ausschüsse.

Reduzierung Ausstattung der Fraktionsgeschäftsstellen(M 1113-0.02)Drs. Nr. 13/2014

StR-Beschluss Stadtrat 15.04.2014 01.06.2014 Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte „Hauptsatzung der Stadt Gera“.Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Aufgabenkritische Organisationsuntersuchung einschließlich einer Stellenmessung für die gesamte Stadtverwaltung(M 1131-0.01)laufende Aufgabenkritik (Prüfung von Stellenwiederbesetzungen und sich hieraus ggf. ergebenen Bedarf interner/externer Organisationsuntersuchungen)

AusschreibungOrg.-Verfügung

Verwaltung laufend laufend

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

11

51 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Abriss Gebäude Ziel ist jeweils ein Grundstücksverkauf(M 1141-0.04)Abriss von 3 Objekten und anschließender Verkauf der Grundstücke.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.07.2016/17

1.8.2016/17

Reduzierung Gesamtflächenbedarf auf Basis eines Raumkonzeptes(M1142-0.01)Der Gesamtflächenbedarfs von städtischen Objekten, die als öffentliche städtische Einrichtung (oder als Objekt) genutzt werden, ist zu reduzieren. Grundlagen ist ein fachdienstübergreifendes Konzept zum städtischen Immobilienportfolio sowie das Struktur- und Personalentwicklungskonzept.

Arbeitsauftrag Verwaltung laufend laufend

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Reduzierung Bewirtschaftungsaufwand im Reitstadion Milbitz(M 1142-0.02)Der Bewirtschaftungsaufwand im Reitstadion Milbitz wird um 60.000 Euro reduziert.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2013 01.01.2014

Änderung Geschäftsbesorgungsvertrag mit Infraprojekt "Elstertal"(M 1142-0.03)Die Verwaltung wird (im Rahmen eines internen Projektes) grundsätzliche Entscheidungen zum Liegenschaftsmanagement vorbereiten.

Verwaltung

Anpassung Mietkostenvoraussetzungen an die Infraprojekt "Elstertal"(M 1142-0.05)Die Verwaltung wird (im Rahmen eines internen Projektes) grundsätzliche Entscheidungen zum Liegenschaftsmanagement vorbereiten.

VerwaltungArbeitsauftrag 30.06.2015 01.01.2016

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Anforderungsprofil für Alternativstandort Bibliothek(M 1142-0.06)Erstellung eines Anforderungsprofils von alternativen Bibliotheksstandorten in einem städtischen Gebäude einschließlich der Benennung jeweils notwendiger (baulicher) Voraussetzung.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2016 31.12.2016

Sportstättenverwaltung durch Vereine etc.(M 1142-0.07)In Abstimmung mit dem Stadtsportbund e.V. und der Verwaltung werden auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten nicht verlängert.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2014 01.01.2015

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Wegfall Mietkosten (Theater) Standort Herrmann-Drechsler-Straße 1(M 1142-2.01)Der Mietvertrag für den Standort Herrmann-Drechsler-Straße wird seitens der Stadt Gera zum 31.10.2018 beendet.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2017 01.11.2018

Reduzierung Fremdleistungen(M 1144-0.01)Kündigung von Serviceverträgen zu "Arbeitsplatz" bzw. "Servertechnik" - Übernahme von Daten und Services von zurzeit entfernten Datenhalten.

Ausschreibung Verwaltung 31.12.2013 01.01.2014

Reduzierung Drucker-/ Leasingkosten(M 1145-2.02)Es soll eine Neuvergabe der Leistungen erfolgen.

Ausschreibung Verwaltung 30.09.2015 01.01.2016

Reduzierung Geschäftsaufwand(M 1145-2.03)Umsetzung der Planansätze.

Org.-Verfügung Verwaltunglaufend

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs(M 1222-1.01)Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs mittels stationärer und zusätzlicher mobiler Verkehrstechnik.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.06.2016 01.01.2017

Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden Verkehrs(M 1222-2.01)In einem ersten Schritt herabsetzen der Toleranzgrenze in 30igerZonen.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.06.2015 01.10.2015

Gebühren Einwohnerwesen (u.a. Standesamt)(M 1225-2.01)Die Stadt Gera setzt sich im Hinblick auf die Kostensteigerungsraten u.a. über den Gemeinde- und Städtebund für regelmäßige Gebührenanpassungen, wirksam spätestens ab dem Jahr 2017, ein.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2016 01.01.2017

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56 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Einnahmeerhöhung Grundlehrgangsausbildung(M 1261-0.01)Erhöhung auf 9.500 Euro ist zum Lehrgangsbeginn 01.04.15 erfolgt. Weitere Preisanpassungen sind aller 3 Jahre vorgesehen.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 28.02.2015/17/20/23

01.04.2015/17/20/23

Zweckvereinbarung mit der Stadt Bad Köstritz(M 1261-2.01)Zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Stadt Gera wird eine Zweckvereinbarung zur Beteiligung der Stadt Bad Köstritz an den Kosten der Bereitschaft der Stadt Gera abgeschlossen.

Zweck-vereinbarung

Verwaltung 30.09.2015 IV. Quartal 2015

Reduzierung Erhaltungs-/ Unterhaltungsaufwand(M 1261-2.04)Unter Voraussetzung der Neubeschaffung von FW-Fahrzeugen ist von einer Reduzierung der Unterhaltskosten Kfz auszugehen

Arbeitsauftrag Verwaltung jeweils 30.09.

jeweils 01.12.

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Erhöhung der Erträge von Gemeinden(M 1271-0.01)Erhöhung der Erträge zur Haushaltsplanung im Rahmen der Abrechnung der Leitstellenkosten auf Grund Erfahrungswerte aus den Spitzabrechnungen der Vorjahre gegenüber dem Altenburger Land und dem Landkreis Greiz.

Vertrag Verwaltung 01.01.2014 01.01.2014

Erhöhung der Erträge von Zweckverbänden(M 1271-0.02)Aufgrund des bestehenden "Leitstellenvertrages" werden 85 % der Aufwendungen von den beiden beteiligten Landkreisen von dem Zweckverband und den Landkreises getragen. Aufgrund der Auszahlungssteigerungen erhöhen sich die Einzahlungen demnach anteilig.

Vertrag Verwaltung 01.01.2014 01.01.2014

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Überprüfung Benutzungsentgelte entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen(M 1272-0.01)Vorgesehen war eine Erhöhung der Erträge im Rahmen der Kostenerstattung durch den Rettungsdienstweckverband Ostthüringen für den Betrieb eines 2. (zusätzlichen) Rettungswagen, was nicht realisiert werden konnte.

AusschreibungVertrag

Verwaltung 30.06.2014 01.07.2014

Überprüfung Vertrag hinsichtlich der Fahrleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung(M 1272-0.02)Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung ist zum 30.09.2014 durch den Vertragspartner gekündigt worden.

Vertrag Verwaltung 30.09.2014 01.01.2015

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Umlage Grundlohnsummensteigerung(M 1272-2.01)Abschluss Vertrag mit Kostenträgern des Rettungsdienstes mit Wirksamkeit zum 01.06.2015.

Arbeitsauftrag Verwaltung jährlich I. Quartal

jährlich zum 01.06.

Überarbeitung der Satzung zur Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten(M 2111-0.01)Festschreibung von Pauschalen zur finanziellen Ausstattung von staatlichen Schulen mit dem Ziel der Kostensenkung.

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2016 01.08.2016 Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin (…) die Vorgaben für Lehr- und Unterrichtsmittel und Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände gemäß Sachdarstellung (Anlage 1) bei der Haushaltsplanung und dem Haushaltsvollzug zu berücksichtigen.

Hortgebührensatzung(M 2111-1.01)

StR-Beschluss Stadtrat 17.04.2014 01.09.2014 Der Stadtrat beschließt nachfolgende Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an den Grund- und Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft der Stadt Gera

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XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

23Festschreibung Kosten für die Schülerbeförderung(M 2411-2.01)Erarbeitung von Kostensenkungsstrategien.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2016 01.01.2017

Reduzierung Kosten der Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht(M 2411-2.02)Durch den Wegfall von zwei Monaten Schwimmunterricht soll eine Reduktion der Fahrtkosten erreicht werden.

Vereinbarung Verwaltung 31.12.2017 2018 ff.

Schülerbeförderung Erhöhung der Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11(M 2411-2.03)Erhöhung des Beteiligungssatzes durch Eltern mit dem Ziel der Kostenverringerung für die Stadt.

StR-Beschluss Stadtrat 30.04.2016 01.08.2016

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XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Museumsstandort Ferbersches Haus(M 2521-0.01)Aufgabe eines (städtisch geführten) Museumsstandortes. Erarbeitung und Entscheidung zu verschiedenen Varianten zur Zukunft des Ferberschen Hauses.

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2016 01.01.2017

Verkürzung Öffnungszeiten der Museen(M 2521-0.02)Verkürzung der Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag

StR-Beschluss Stadtrat 31.01.2014 01.02.2014 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Öffnungszeiten der Museen der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

Erhöhung Eintrittspreise der Museen(M 2521-0.03)Eine weitere Preisanpassung um etwa durchschnittlich 1,50 Euro ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Eintrittspreise der Museen der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Erhöhung Eintrittspreise Tierpark(M 2531-0.01)Aller drei Jahre ist eine weitere Eintrittsgeldanpassung vorgesehen (bis zu 25 %).

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2017 01.01.2018 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Eintrittspreise des Tierparks der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

26 Gebührenerhöhung Musikschule(M 2631-0.01)Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % für das Jahr 2019 ist vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Musikschule "Heinrich-Schütz" gemäß Anlage.

Gebührenerhöhung Volkshochschule(M 2711-0.02)Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % für das Jahr 2019 ist vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Geraer Volkshochschule „Aenne Biermann“ gemäß Anlage.

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer Abbuchung(M 2721-2.01)Die Gebührenerhebung soll künftig grundsätzlich durch Lastschrift erfolgen und damit zur Einnahmenverbesserung beitragen.

Arbeitsauftrag Verwaltung 31.12.2016 01.01.2017

Gebührenanpassung Bibliothek(M 2721-2.02)Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % für das Jahr 2019 ist vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Geraer Bibliothek gemäß Anlage.

Interessenbekundungsverfahren für externe Betreibung KuK(M 2812-0.01)Vgl. Drs. 25/2014

StR-Beschluss Stadtrat 30.03.2014 01.01.2015 Das Kultur- und Kongresszentrum Gera wird auch nach dem 31. Dezember 2014 weiterhin als Kultur- und Veranstaltungshaus genutzt. (…)

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Zuschuss Gera Kultur GmbH - Festschreibung einschließlich Aufgabenerweiterung(M 2812-0.02)Reduzierung des Zuschusses an die Gera Kultur GmbH von 250.000 EUR Im Jahr 2014 auf 230.000 EUR und ab 2015 auf 225.000 EUR.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2013 01.01.2014 Der Stadtrat beschließt eine Reduzierung des Zuschusses an die Gera Kultur GmbH von 250.000 EUR im Jahr 2014 auf 230.000 EUR und ab 2015 auf 225.000 EUR. (…)

Erhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark Zuschussreduzierung Gera Kultur GmbH(M 2812-2.01)Reduktion Zuschuss an Gera Kultur GmbH durch Erhebung eines Eintrittsentgeltes auf Vertrauensbasis.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2017 01.01.2018 Der Stadtrat beschließt eine Erhebung eines Eintrittsgeltes auf Vertrauensbasis.

Anpassung Mieten und Pachten(M 2813-2.02)Überarbeitung Mietverträge mit dem Ziel der Einnahmenverbesserung.

Verträge Verwaltung 30.09.2017/20

01.01.2018/21

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Anpassung Eintrittsgelder Kultur und Kongresszentrum(M 2813-2.03)Erhöhung der Eintrittsgelder mit dem Ziel der Einnahmenverbesserung.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2017/20

01.01.2018/21

Anpassung Gastronomieentgelte(M 2813-2.04)Erhöhung der Gastronomieentgelte mit dem Ziel der Einnahmeverbesserung

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2017/20

01.01.2018/21

2931 Einführung Integrierte

Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen(M 3113-0.01)Entwicklung Kostensenkungsstrategien, vor allem in der Eingliederungshilfe

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2014 01.01.2015

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Angemessenheitsprüfung bei den Kosten der Unterkunft(M 3121-1.01)Konsequente Verfolgung der angemessenen Unterkunftskosten und Einleitung von Kostensenkungsverfahren (soweit möglich).

Arbeitsauftrag Verwaltung laufend laufend

Umsetzung kommunale Arbeitsmarktstrategie(M 3121-2.01)Durch eine gemeinsame kommunale Arbeitsmarktstrategie (Jobcenter/OTEGAU/Stadt) sollen mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse generiert werden.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung laufend laufend

Zweckvereinbarung mit der Stadt Weimar(M 3141-2.01)Die Stadt Weimar soll die tatsächlich direkt und indirekt zuordenbaren Kosten übernehmen.

Zweckver-einbarung

Verwaltung 30.09.2015 01.01.2016

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

33343536 Vermeidung von kostenintensiven

stationären Hilfen(M 3633-0.01)Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen durch Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen

Arbeitsauftrag Verwaltung 01.01.2014 laufend

Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind zu überprüfen. Ziel ist eine 10 %ige Zuschussreduzierung(M3651-0.01)Die Zuschussbelastung der Stadt Gera sollte um rund 10 % vom Jahr 2015 an reduziert werden.

StR-Beschluss Stadtrat 01.01.2014 01.01.2015 Der Stadtrat beschließt, die Haushaltssicherungsmaßnahmen in den Produkten 3611 und 3651 nicht umzusetzen.

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Bedarfsgerechter Rückbau kommunaler Spielplätze in den Jahren 2014-2016(M 3663-0.01)Drs.-Nr. 6/2015

StR-Beschluss Stadtrat jeweils 30.10.2014/

15/16

01.01.2015/16/17

Der Stadtrat beschließt:a) Das Spielplatzentwicklungskonzept 2030 gemäß Anlage 1 zzgl. Abbildungen als Handlungsgrundlage für die Verwaltung.b) die 1. Fortschreibung des Spielplatzentwicklungskonzeptes 2030 im Jahr 2018 und danach im Zyklus von 5 Jahren.c) die Vorhaltung von mindestens 1 qm Spielplatzfläche/EW (= wohnberechtigte Bevölkerung) je Planungsbereich als Bedarfsbemessungsgrenze.die Fortführung der Arbeit der seit September 2015 bestehenden Spielplatzkommission in Form einer Arbeitsgruppe (AG Spielplatz). Hierbei sind die jeweils betroffenen Ortsteilräte einzubeziehen.e) die Erarbeitung einer Aufhebungssatzung zur Aufhebung der vorläufigen Spielplatzsatzung, 1. Änderungssatzung vom 30.07.1996.

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Schließung Internatstandort(M 3671-0.01)Beendigung Mietvertrag und Schließung Standort "Hilde-Coppi-Straße 6-8"

Arbeitsauftrag Verwaltung 31.08.2014 01.01.2015

41Zuschüsse Sportvereine(M 4211-0.01)Die Höhe der Zuschüsse werden in Höhe von 70.000 Euro "eingefroren".

UmsetzungStR-Beschluss

Verwaltung laufend laufend42

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Eintrittspreise und Öffnungszeiten Hofwiesenbad(M 4243-0.01)Drs.-Nr. 96/2005 2. Ergänzung

StR-Beschluss Stadtrat 1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte „Benutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Bäder der Stadt Gera“.2. Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin bis zum 30.06.2016 ein (Marketing-) Konzept zur Erhöhung der Auslastung des Hofwiesenbades zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Insbesondere sollen die Aspekte der Benutzerfreundlichkeit (u.a. Cafeteria), Verminderung von Schließzeiten und Optimierung des Belegungsplanes sowie die Möglichkeit von Kombiangeboten mit anderen städtischen Dienstleistungen betrachtet werden. ...

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Änderung Sportstättenrichtlinie(M 4242-0.02)Drs.-Nr. 257/2004

StR-Beschluss Stadtrat 1. Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 4. Änderung der Sportförderrichtlinie vom 19.11.2004 in der Fassung der 3. Änderung vom 24.03.2010/veröffentlicht am 01.04.2010 (gemäß Anlage).2. Die Festlegungen für die Sportstättenbenutzung im Hinblick auf die Kostenbeiträge für Wettkampfveranstaltungen werden erstmalig nach in Kraft treten der 4. Änderung der Sportförderrichtlinie vom 19.11.2004 angewendet.

Änderung Entgeltordnung Sportstätten(M 4242-0.03)Drs.-Nr. 404/2001 2. Ergänzung

StR-Beschluss Stadtrat 1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Sportstätten der Stadt Gera.

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XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Gebührenanpassung gemäß BauGVO(M 5211-2.01)Die auf die BauGVO aufbauende interne Gebührenordnung wird mit Blick auf steigende Kosten in den Jahren 2019 und 2023 angepasst.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2018/22

01.01.2019/23

Bußgeldverfahren im Rahmen der Bauordnung(M 5211-2.02)Durch konsequente Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Baubereich werden die Einnahmen erhöht.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung laufend laufend

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Änderung Sondernutzungsgebührensatzung(M 5412-0.01)Im Zuge der Fortführung der Maßnahme ist vorgesehen, im Jahr 2017 (mit Wirkung zum 01.01.2018) als auch im Jahr 2021 (mit Wirkung zum 01.01.2022) eine Überarbeitung der Gebührensätze zur Sondernutzungsgebührensatzung zu veranlassen. Das Konsolidierungspotenzial wird jeweils mit Mehreinnahmen i.H.v. 15 TEUR veranschlagt. Da die Einnahmen zur Sondernutzung antragsabhängig sind, kann nicht abgeschätzt werden, ob trotz der Erhöhung der Gebühren der geplante Konsolidierungserfolg eintritt.

StR-Beschluss Stadtrat 31.10.2017/21

01.01.2018/22

(…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera.

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Prüfung Reduzierung Straßenbeleuchtung(M 5413-0.01)In Abstimmung zwischen der Stadt Gera und der Landespolizeiinspektion werden nach erarbeiteten Kriterien Straßen/Lichtpunkte benannt, an denen Einsparung im Rahmen der Konsolidierung "Lichtpunkte eingespart" werden.

Arbeitsauftrag Stadtrat 31.05.2014 laufend

Kontinuität Gesamtflächen gewidmeter Straßen/Flächen (im Hinblick auf Entwässerungsgebühren)(M 5413-1.01)Bsp. R.-Hundt-Straße

StR-Beschluss Stadtrat (BUVLA)

laufend laufend Beispiel:Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) wird der südwestliche Bereich der Rudolf-Hundt-Straße, Grundstück der Gemarkung Lusan, Flur 3, Teilfläche des Flurstückes 1282 in der Länge von ca. 190 Metern - vom westlichen Rand des Fußweges in Richtung Nürnberger Straße bis zum westlichen Ende der Wendeanlage - eingezogen.

75 von 172

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Budgetierung Unterhaltung des Infrastrukturvermögen Straßenbegleitgrün(M 5414-2.01)Ist im Haushalt berücksichtigt und wird entsprechend umgesetzt (weitere Beschlüsse nicht notwendig).

Arbeitsauftrag Verwaltung jeweils 31.12.

jeweils 01.01.

Erarbeitung Winterdienstkonzept(M 5452-0.01)Teilweise(r) Verzicht / erhebliche Einschränkung der Winterdienstleistungen auf Basis eines "Winterdienstkonzeptes"

Arbeitsauftrag Verwaltung 31.05.2014 laufend

Schaffung weiterer kostenpflichtiger Parkplätze(M 5461-0.01)Abhängig von dem Ergebnis der kommunalpolitischen Diskussion zum Parkraumkonzept Innenstadt.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2015 01.03.2016

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet Gera(M 5471-0.01)

StR-Beschluss Stadtrat 25.06.2015 01.10.2015 Der Stadtrat beschließt die […] Teilfortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Stadt Gera und des Landkreises Greiz für das Stadtgebiet Gera mit dem Planungshorizont 2015-2018.

Kontinuierliche Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung (Grünflächen)(M 5511-2.01)Die Gebührensatzung ist kontinuierlich anzupassen.

StR-Beschluss Stadtrat jeweils 30.09.2017/

20

01.01.2018/2021

(…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung für die Grünflächen der Stadt Gera.

Budgetierung für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen unter Einbeziehung des Ehrenamts(M 5511-2.02)Ist im Haushalt berücksichtigt und wird entsprechend umgesetzt (weitere Beschlüsse nicht notwendig).

Arbeitsauftrag Verwaltung jeweils 31.12.

jeweils 01.01.

55

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Überarbeitung Friedhofsgebührensatzung(M 5531-0.01)Gebührenanpassung zur Steigerung des Kostendeckungsgrades.

StR-Beschluss Verwaltung 31.05.2016 01.07.2016 (…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gera.

Entgeltanpassung Krematorium(M 5532-3.01)Entgeltanpassung zur Steigerung des Kostendeckungsgrades.

Verwaltung Verwaltung 30.04.2016 01.07.2016

56Durchführung Märkte durch Dritte(M 5732.2.01)Kostensenkung im Rahmen Durchführung der Wochenmärkte durch einen Dritten ab 2017.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.06.2016/19

01.01.2017/20

Anpassung Marktgebühren(M 5732-2.02)Anpassung der Marktgebühren für 2018 sowie 2021 vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2017/20

01.01.2018/21

(…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Marktgebührensatzung der Stadt Gera.

57

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Reduzierung Zuschuss an den Tourismus e.V.(M 5751-1.01)Durch Einstellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Tourismus e.V. ist der entsprechende städtische Zuschuss vollständig zu streichen. Die Aufgabenübertragung erfolgt an die Geraer Kultur GmbH.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2014 01.01.2015 1. Die Gera Kultur GmbH sichert zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des Unternehmensgegenstandes und des Wirtschaftsplanes die Betreibung eines touristischen Ansprechpunktes für Bürger und Gäste der Stadt Gera. Diese Aufgaben sind Teil des Stadtmarketings der Stadt Gera. Über die Umsetzung ist bis 31. Dezember 2015 dem Stadtrat zu berichten.

(...)

3. Der Stadtratsbeschluss Drucksachen-Nr. 267/1998 (Mitbegründung und Beitritt der Stadt Gera zum GAST e.V.) wird aufgehoben.

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Hebesatzsatzung(M 6111-0.01)Stabilisierung des Steueraufkommens für die Grundsteuer A bei einem Hebesatz von 320 v. H., Erhöhung der Grundsteuer B auf mindestens 600 v.H. und Erhöhung der Gewerbesteuer auf 470 v. H.Drs.-Nr. 134/2013

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2014 01.01.2014 Der Stadtrat beschließt die als Anlage beiliegende Hebesatzsatzung der Stadt Gera.

1. Der Steuersatz (Hebesatz) für die Grundsteuer A wird auf 320 v.H. festgesetzt.2. Der Steuersatz (Hebesatz) für die Grundsteuer B wird auf 600 v.H. festgesetzt.3. Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 470 v.H. festgesetzt.

Stabilisierung Übernachtungssteuer(M 6111-0.02)Die die am 10.10.2013 beschlossene Satzung wurde vom TLVwA beanstandet und nicht genehmigt. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung der Satzung zur Übernachtungssteuer (DS-Nr. 31/2011, 2. Ergänzug).

StR-Beschluss Stadtrat 30.04.2016 01.07.2016 (…)

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Übernachtungssteuer der Stadt Gera.

61

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

62 Eigenkapitalverzinsung Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal"(M 6251-0.01)Die Stadt strebt eine angemessene Eigenkapitalverzinsung entsprechend der Verwendungsreihenfolge des Jahresgewinns (ThürEBV) an.

Beschluss Verbands-

versammlung

Stadtrat 30.09.2014

Mindestausschüttung GWB "Elstertal" mbH(M 6251-3.01)Mindestdividende in Höhe von 100.000 EUR

Gesellschafts-vertrag

Gesellschafter-versammlung

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4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)Drucksachen-Nr. 2/2017

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober-) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

31 Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018(M 3113-2.01)Es besteht die Zusage lt. Koalitionsvertrag ab 2018 die Kommunen um 5 Milliarden zu entlasten.

Gesetz***

36 Gebührenfreies "Kita-Jahr" gemäß Koalitionsvertrag(M 3611-2.01)Übernahme der durchschnittlichen Betriebskosten pro Platz durch den Freistaat Thüringen für ein "kostenfreies" Kita-Jahr.

Koalitions-vertrag Landes-

regierung

62 Gewinnausschüttung Sparkasse Gera-Greiz(M 6251-0.02)Ergebnisverwendung entsprechend der Haushaltsplanung.

Beschluss Verwaltungsrat

Auf Grund des Schreibens des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 9. Juni 2015 sind alle Maßnahmen des Haushaltsicherungskonzeptes 2013 - 2023 aufzuführen. Nachrichtlich werden daher die Maßnahmen ausgewiesen die keine Maßnahme im Sinne der Haushaltskonsolidierung (vgl. rechtsaufsichtliche Würdigung zur 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023) sind.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Nr.kumuliertes

Konsolidierungs-potential

Konsolidierungs-abweichung

Konsolidierungs- ergebnis

Ver

wal

tS

tadt

rat

P 1111-0.01 P 1111-0.02 P 1112-4.01M 1113-0.01 709.456 € -367.393 € 342.063 € M 1113-0.02 1.047.070 € -173.917 € 873.153 € P 1113-0.03 M 1131-0.01 -23.225.809 € -14.267.973 € -37.493.782 € M 1141-0.04 880.000 € 1.549.397 € 880.000 €P 1141-2.02 M 1142-0.01M 1142-0.02M 1142-0.03M 1142-0.05M 1142-0.06M 1142-0.07M 1142-2.01P 1142-0.08P 1142-0.09M 1144-0.01 106.500 € 286.618 € 393.118 € M 1145-2.02 137.100 € -82.599 € 54.501 € M 1145-2.03 1.631.670 € -608.209 € 1.023.461 € P 1145-2.04 P 1147-2.01 P 1172-3.02 M 1222-1.01M 1222-2.01M 1225-2.01 649.000 € 585.249 € 1.234.249 €P 1225-2.02 M 1261-0.01M 1261-2.01M 1261-2.04 160.000 € 382.572 € 542.572 € M 1271-0.01 100.000 € 230.457 € 330.457 € M 1271-0.02 2.410.000 € -443.525 € 1.966.475 € M 1272-2.01 406.080 € 23.159 € 429.240 € M 2111-0.01 852.340 € 242.490 € 1.094.830 € M 2111-1.01 M 2411-2.01M 2411-2.02

Evaluierung des Verfahrens der Simsonkarte

Maßnahme

Prüfung Gründung einer (allgemeinen) „Bürgerstiftung“ sowie einer (speziellen) Stiftung "Kunst und Kultur"Prüfung eines zentralen Fördermittelmanagements

Änderung der Geschäftsordnung des StadtratesReduzierung Ausstattung der FraktionsgeschäftsstellenWeitgehende Digitalisierung der Stadtrats-/Ortsteilarbeit

Gebühren Einwohnerwesen (u.a. Standesamt)Rahmenkonzeptionen Anreizprogramm Wohnsitznahme

Fahrdienstleistung über einen Dienstleister

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs

Aufgabenkritische Organisationsuntersuchung einschließlich einer Stellenmessung für die gesamte Stadtverwaltung

Reduzierung Gesamtflächenbedarf auf Basis eines Raumkonzeptes

Abriss Gebäude - Ziel ist jeweils ein Grundstücksverkauf

Anforderungsprofil für Alternativstandort Bibliothek

Aktualisierung des zentralen Liegenschafts- und Flächenregister - Verkauf von städtischen Flächen

Reduzierung Drucker-Leasingkosten

Dokumentenmanagementensystem

Umlage Grundlohnsummensteigerung

Reduzierung Kosten der Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht

Reduzierung Erhaltungs-/Unterhaltungsaufwand

Reduzierung GeschäftsaufwandEinführung E-Post

Reduzierung Bewirtschaftungssaufwand im Reitstadion MilbitzÄnderung Geschäftsbesorgungsvertrag mit Infraprojekt "Elstertal"Anpassung Mietkostenvorauszahlung an die Infraprojekt "Elstertal"

34.823.240 €Sportstättenverwaltung durch Vereine etc.Wegfall Mietkosten (Theater-) Standort Herrmann-Drechsler-Straße 1Konzept Reduzierung BetriebskostenOrganisationsmodell zur Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung

5.607.500 €Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden Verkehrs

Reduzierung Fremdleistungen

Einnahmeerhöhung Grundlehrgangsausbildung2.432.350 €

Zweckvereinbarung mit der Stadt Bad Köstritz2.433.866 €

-73.023 €

Erhöhung der Erträge von Gemeinden

Hortgebührensatzung

Erhöhung der Erträge von Zweckverbänden

-13.011.920 €

-991.420 €

1.516 €

-1.194.423 €

21.811.320 €

4.616.080 €

Überarbeitung Stadtratsbeschluss zur Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten

Festschreibung Kosten für die Schülerbeförderung1.121.400 €

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Nr.kumuliertes

Konsolidierungs-potential

Konsolidierungs-abweichung

Konsolidierungs- ergebnis

Ver

wal

tS

tadt

rat

M 2521-0.01M 2521-0.02M 2521-0.03 547.967 € -165.936 € 382.031 € P 2521-2.01 M 2531-0.01 1.369.360 € 337.427 € 1.706.787 € P 2612-0.01 M 2631-0.01 709.000 € -60.472 € 648.528 € P 2631-1.01 M 2711-0.02 488.400 € 8.844 € 497.244 € M 2721-2.01 M 2721-2.02 M 2812-0.02M 2812-2.01M 2813-2.02 782.220 € -930.830 € -148.610 € M 2813-2.03 165.840 € 24.537 € 190.377 € M 2813-2.04 235.830 € -169.977 € 65.853 € M 3113-0.01 875.821 € -10.765.516 € -9.889.696 € M 3121-1.01 M 3121-2.01 2.565.943 € 14.430.187 € 16.996.130 € M 3141-2.01 681.980 € 251.243 € 933.223 € M 3633-0.01 13.047.360 € -4.462.445 € 8.584.915 € P 3633-0.02 M 3663-0.01 481.000 € -245.389 € 235.611 € M 3671-0.01 138.000 € -25.115 € 112.885 € M 4211-0.01 235.000 € 39.481 € 274.481 € M 4243-0.01M 4242-0.02M 4242-0.03P 5118-4.01 M 5211-2.01 300.000 € 285.388 € 585.388 € M 5211-2.02 45.000 € 12.000 € 57.000 € M 5412-0.01 311.700 € 48.104 € 359.804 € M 5413-0.01 M 5413-1.01 1.400.000 € -11.291.040 € -9.891.040 € P 5414-0.01 M 5414-2.01 585.000 € -404.118 € 180.882 € M 5452-0.01 1.500.000 € -345.273 € 1.154.727 € M 5461-0.01 720.000 € 449.001 € 1.169.001 € M 5471-0.01

Geographisches Informationssystem

Verkürzung ÖffnungszeitenErhöhung Eintrittspreise der Museen

Zweckvereinbarung mit der Stadt Weimar

Anpassung GastronomieentgelteEinführung Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in ThüringenAngemessenheitsprüfung bei den Kosten der UnterkunftUmsetzung kommunale Arbeitsmarktstrategie

Zuschuss Gera Kultur gGmbH - Festschreibung einschließlich AufgabenerweiterungErhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark - Zuschussreduzierung Gera Kultur gGmbHAnpassung Mieten und PachtenAnpassung Eintrittsgelder Kultur- und Kongresszentrum

Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet Gera

Erhöhung Eintrittspreise des Tierparks

1.804.500 €

647.000 €

Schließung Internatsstandort

Weiterentwicklung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH ab 2017Gebührenerhöhung der MusikschulePersonalkostenreduzierung durch Einsatz von Honorarkräften

Museumsstandort Ferbersches Haus

Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer Abbuchung

Maßnahme

Prüfung Reduzierung StraßenbeleuchtungVermeidung eines Anstieges der Entwässerungsgebühren bei öffentlich gewidmeten Straßen/Flächen

Erarbeitung WinterdienstkonzeptSchaffung weiterer kostenpflichtiger Parkplätze

Eintrittspreise und Öffnungszeiten Hofwiesenbad

114.754 €

Änderung SportförderrichtlinieÄnderung Entgeltordnung Sportstätten

Gebührenerhöhung der Volkshochschule

744.550 €

603.234 €

1.470.487 €

160.000 €Gebührenanpassung der Bibliothek

-334.013 €

-45.246 €

97.550 €

-4.254.766 €

Prüfung von Einspar-/Synergieeffekten nach der Digitalisierung des Flächenkatasters

Zuschüsse Sportvereine

4.858.000 €

Vermeidung von kostenintensiven stationären HilfenBeteiligung Vergleichsring "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen"

Prüfung und Anpassung der Sammlungskonzeptionen der Geraer Museen

Bußgeldverfahren im Rahmen der BauordnungÄnderung Sondernutzungsgebührensatzung

Budgetierung Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - Straßenbegleitgrün

Bedarfsgerechter Rückbau kommunaler Spielplätze in den Jahren 2014 - 2016

Gebührenanpassung gemäß BauGVO

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Nr.kumuliertes

Konsolidierungs-potential

Konsolidierungs-abweichung

Konsolidierungs- ergebnis

Ver

wal

tS

tadt

rat

M 5511-0.01M 5511-0.02M 5511-0.03M 5511-0.04M 5511-2.01 90.000 € 8.825 € 98.825 € M 5511-2.02 825.850 € -46.162 € 779.688 € M 5531-0.01 2.250.000 € -740.130 € 1.509.870 € P 5532-1.01 M 5532-3.01 M 5732-2.01 305.000 € 550.346 € 855.346 € M 5732-2.02 449.130 € -1.043.840 € -594.710 € M 5751-1.01 1.091.100 € 60.844 € 1.151.944 € M 6111-0.01 50.389.966 € -28.487.730 € 21.902.236 € M 6111-0.02 M 6251-3.01 800.000 € 0 € 800.000 €

Hinweis: Die Angaben zum Haushaltsjahr 2016 sind als vorläufige Ergebniss zu betrachten, die die Jahresabschlussarbeiten noch ausstehen.

Konzept Ortsteilpflege ab 2015

Vermarktung nachwachsender RohstoffeÜberarbeitung Sondernutzungsatzung für Grünflächen

Betreibung Krematorium

Durchführung Märkte durch DritteAnpassung MarktgebührenReduzierung Zuschuss an den Tourismus e.V.HebesatzsatzungStabilisierung Übernachtungssteuer

Kontinuierliche Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung (Grünflächen)Budgetierung für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen unter Einbeziehung des EhrenamtsÜberarbeitung Friedhofsgebührensatzung

Entgeltanpassung Krematorium

Mindestausschüttung GWB "Elstertal" mbH

9.000.000 € -4.122.706 €-13.122.706 €

Maßnahme

Reduzierung der Pflegestandards

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Auf Grund des Schreibens des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 9. Juni 2015 sind alle Maßnahmen des Haushaltsicherungskonzeptes 2013 - 2023 aufzuführen. Nachrichtlich werden daher die Maßnahmen ausgewiesen die keiMaßnahme im Sinne der Haushaltskonsolidierung (vgl. rechtsaufsichtliche Würdigung zur 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023) sind, abgeschlossene Prüfaufträge und nicht umgesetzte Maßnahmen.

Nr.kumuliertes

Konsolidierungs-potential

Konsolidierungs-abweichung

Konsolidierungs- ergebnis

Ver

wal

tS

tadt

rat

P 1122-0.01 P 1143-0.01 P 1147-0.01 P 1148-2.01 P 1161-0.01 P 1171-0.01 P 1172-3.01 P 1225-0.01 P 1225-2.03 P 1241-2.01 P 1243-0.01 P 1243-0.02 P 1261-2.02 P 1261-2.03 M 1272-0.01 2.234.390 € 0 € 0 € M 1272-0.02 1.422.000 € -3.198.000 € -1.776.000 € P 1281-2.01 M 2411-2.03 78.300 € -45.024 € 33.276 € P 2431-0.01 P 2522-0.01 P 2711-0.01 M 2812-0.01 11.045.600 € -3.325.721 € 7.719.879 € P 2813-2.01 P 3111-0.01 M 3113-2.01 40.500.000 € -38.205.938 € 2.294.062 €P 3512-0.01 P 3611-1.01 M 3611-2.01 2.646.000 € -1.246.363 € 1.399.637 €P 3621-0.01 P 3632-0.01 M 3651-0.01 6.694.670 € -48.318.512 € -41.623.842 € P 4211-2.01 P 5531-2.01 P 5541-2.01 P 5541-2.02 M 6251-0.01 4.500.000 € -9.500.000 € -5.000.000 € M 6251-0.02 1.676.700 € -6.297.830 € -4.621.130 €

Räumliche Zusammenlegung von OrganisationsbereichenAuswirkungen Bundesmeldegesetz (gültig ab 01.11.2015)Interkommunale Zusammenarbeit bei der Veterinär- und LebensmittelüberwachungTierkörperbeseitigung über die Feuerwehr

Zentrales Fuhrparkmanagement

Veröffentlichung GrundsteuerbescheideReduzierung der MietkostenErstellung eines Personalentwicklungskonzeptes i . V. m. Schaffung von Anreizprogrammen

Anreizmodell für Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Höhe Kostenerstattung für Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung (Ablöse)

Konzept Verwaltungsarchiv

Tierfriedhof der Stadt GeraPrüfung Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Gera

Prüfung einer Reduzierung Mietkosten durch Umzug in eine städtische ImmobilieKündigung Dienstleistungsvertrag VSGebührenfreies "Kita-Jahr" gemäß Koalitionsvertrag Prüfung Umfang, Qualität und Nutzungsintensität der bestehenden Angebote und entsprechend Anpassung der LeistungsvereinbarungenKennzahlenvergleich mit anderen Trägern - Prüfung Einspareffekte bei der gesetzlichen, wenngleich disponiblen Aufgabe

Entw. von Senkungsstrategien im Bereich der Sozialhilfeausgaben im Rahmen des Proj. "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen"Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018

Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Kultur

Höhere Kostenerstattung "Tauchergruppe" durch den Freistaat Thüringen

Reduzierung Versicherungsprämien

Überprüfung Benutzungsentgelte entsprechend der gesetzlichen BestimmungenÜberprüfung Vertrag hinsichtlich der Fahrleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung

Anforderungsprofil Zusammenlegung Tierheim und Tierpark

Prüfung Betreibung Schullandheim

Gewinnausschüttung Sparkasse Gera-Greiz

Interessenbekundungsverfahren für externe Betreibung KuKPrüfung Zusammenlegung Musik- und Volkshochschule

Sportförderrichtlinie - Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten

Schülerbeförderung - Erhöhung der Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11

Reduzierung Öffnungszeiten (mit entsprechender Stellenanpassung)

Fördermittel interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bad KöstritzKostenerstattung Tierrettung

Maßnahme

Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind zu überprüfen. Ziel ist eine 10 %ige Zuschussreduzierung

Eigenkapitalverzinsung Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal"

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1111-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 2.0

Prüfauftrag in Umsetzung P 1111-0.02verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

laufend Umsetzung ab: laufend

Bis zum 30.06.2014 sind im Rahmen von Eckwerten Modelle (unterschiedliche Ausprägungen Akquise und/oder Bewirtschaftung) eines zentralen Fördermittelmanagements zu entwickeln, um im Sinne der Haushaltskonsolidierung höhere Einnahmen erzielen zu können.

Vorbereitung bis: 31.03.2014 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Entsprechend des Beschlusspunktes 9 der Drucksachen-Nr. 100/2012, 2. Ergänzung hat die Verwaltung bis zum 31.12.2014 die Effekte der Gründung einer (allgemeinen) „Bürgerstiftung“ sowie einer (speziellen) Stiftung "Kunst und Kultur" zu untersuchen und dem Stadtrat darüber Bericht zu erstatten.

Etwaige Maßnahmen sind bei der nächsten Forstschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu berücksichtigen.

Vgl. Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 13.11.2014 an die Fraktion des Stadtrates.

Prüfung eines zentralen FördermittelmanagementsVerwaltung

Produkt 1111 Verwaltungssteuerung

Produktverantwortlich Oberbürgermeisterin

MaßnahmenbeschreibungP 1111-0.01

Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis:

Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Prüfauftrag, der finanziell nicht untersetzt wurde. Nach einer internen Ausschreibung wird eine Stelle zur Bearbeitung aller Fördermittelprogramme für Fördermaßnahmen des Haushaltes der Stadt Gera zur Gewährung einer optimalen Fördermittelbereitstellung und Sicherung der Finanzierung bei der Umsetzung von Förderprojekten besetzt.

Durch den Fachdienst Stadtentwicklung wurde der Verwaltungsspitze eine „Entscheidungshilfe zur Idee eines zentralen Fördermittelmanagements“ vorgelegt, unter deren Einbeziehung im dritten Quartal 2015 über die weiteren Schritte zu entscheiden ist.

Produktverantwortlich Oberbürgermeisterin

MaßnahmenbeschreibungP 1111-0.02

Produkt 1111 VerwaltungssteuerungVerwaltungPrüfung Gründung einer (allgemeinen) „Bürgerstiftung“ sowie einer (speziellen) Stiftung "Kunst und Kultur"

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1112-4.01verantwortliches Organ

HSK 4.0

Evaluierung des Verfahrens der SimsonkarteVerwaltung

Produkt 1112 - ÖffentlichkeitsarbeitProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

MaßnahmenbeschreibungP 1112-4.01

Vorbereitung bis: 30.09.2017 Entscheidung bis: 31.12.2017 Umsetzung ab: 01.01.2018Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2016 (Drucksachen-Nr. 50/2016) die Einführung der Simsonkarte für privat übernachtende Besucher in den Geraer Hotels und Pensionen sowie gegen eine Schutzgebühr für Gäste und Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera beschlossen. Die Gültigkeit ist zunächst für die vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 begrenzt.

Mit Blick auf die Haushaltslage de Stadt Gera ist hinsichtllich einer dauerhaften Implementierung haushaltrechtlich eine fundierte Wirtschaftlichkeitsnachweis dieses Verfahresn notwendig. Durch die Verwaltung sind insofern im Rahmen einer Evaluierung die Effekt der Simsonkarte zu analysieren. Ziel ist ein dauerhaftes Angebot derSimsonkarte mit positiscen Auswirkungen auf die Besucherzahlentwicklung öffenrtlicher Einrichungen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1113-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 50100000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-320.660 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -3.296.636 €-281.030 € -281.030 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -2.587.180 €

39.630 € 49.634 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 709.456 €-289.672 € -292.640 € -291.791 € -297.210 € -297.210 € -297.210 € -297.210 € -297.210 € -297.210 € -297.210 € -2.954.573 €

-8.642 € -11.610 € -38.651 € -44.070 € -44.070 € -44.070 € -44.070 € -44.070 € -44.070 € -44.070 € -367.393 €30.988 € 38.024 € 38.873 € 33.454 € 33.454 € 33.454 € 33.454 € 33.454 € 33.454 € 33.454 € 342.063 €

HSK

HSK 1.0

HSK 4.0 Die Verbuchung der Reisekosten erfolgt entsprechend der Neuordnung der Dienstreiseordnung für die ehrenamtlich Tätigen Stadtrats- und Ortsteilbürgermeister im Sachkonto 50100000.

Umsetzung ab: 01.06.2014Änderung der Hauptsatzung zum 1. Juli 2014 gemäß Berechnung des Fachdienstes: - Reduzierung der Aufwandsentschädigung für Stadträte, Fraktions- und Ausschussvorsitzende sowie den Stadtratsvorsitzenden,- Reduzierung der Aufwandsentschädigung für Ortsteilbürgermeister und Ortsteilratsmitglieder und- Reduzierung der Anzahl der Fachausschüsse: Zusammenlegung von Kulturausschuss und Ausschuss für Bildung und Sport

Maßnahme vollzogen durch Stadtratsbeschluss Drucksachen-Nr. - 13/2014 vom 16. April 2014 (§ 20 Hauptsatzung)- 13/2014 vom 16. April 2014 (§ 21 Hauptsatzung)- 14/2014 vom 16. April 2014 (§ 26 Geschäftsordnung)

Mit Stadtratsbeschluss DS-Nr. 13/2014 vom 16.04.2014 (Hauptsatzung) wurden 2 neue Ortsteile gegründet, ein bestehender Ortsteil erweitert.

Die Legislaturperiode des im Mai neu gewählten Stadtrates beginnt bereits am 01.06.2014. In der ersten Februarwoche findet eine Abstimmung der Oberbürgermeisterin mit den Fraktionsvorsitzenden und den Dezernenten zum Entwurf der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates mit Gültigkeit ab 01.06.2014 statt. Eine Stadtratsbeschlussvorlage ist für den 17.04.2014 vorgesehen.

Im Haushaltssicherungskonzept und demnach im aktuellen Verwaltungsentwurf sind vorgesehen:

- eine Aufwandsentschädigung ohne zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von monatlich 230 Euro,- eine 10 %ige Kürzung der Aufwandsentschädigung für Ortsteilbürgermeister,- eine künftige Aufwandsentschädigung für stellv. Orteilbürgermeisterin in Höhe von 35 Euro/Monat- ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 Euro (ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung) für Ortsteilratsmitglieder und- eine Reduzierung auf 7 Ausschüsse ("Hauptausschuss"; "Haushalts- und Finanzausschuss"; "Rechnungsprüfungs- und Vergabeausschuss"; "Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur"; "Bau, Umwelt und Verkehrsausschuss" (einschließlich der Liegenschafts- und Sportbelange); "Jugendhilfeausschuss" und "Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung").

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1113-0.01

Vorbereitung bis: 15.04.2014 Entscheidung bis: 15.04.2014

Produktverantwortlich 1700 FD Recht und Stadtrat

Auszahlungen für ehrenamtlich Tätige (Bürgermeister, Landrat, Beigeordnete, Gemeinderats und Ausschussmitglieder, Kreistagsmitglieder, Sonstige (u.a. ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr)

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Änderung der Geschäftsordnung des StadtratesStadtrat

Produkt 1113 Stadtrat / Ortsteilräte

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1113-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 56910000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -2.926.800 €-233.000 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -1.879.730 €

59.680 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 1.047.070 €-249.003 € -196.258 € -189.627 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -2.053.647 €-16.003 € -13.288 € -6.657 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -173.917 €43.677 € 96.422 € 103.053 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 873.153 €

HSK

HSK 1.0

Die Fraktionen verfügen gegenwärtig über insgesamt 5,75 Stellen. Seitens des Gesetzgebers bestehen keine Vorgaben, in welchem Umfang die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadtratsmitglieder durch zusätzliches hauptamtliches Personal zu Lasten des städtischen Haushaltes unterstützt werden soll.

Vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der den Fraktionen zu Verfügung gestellten Stellen vollständig disponibel ist, bestehen auch an dieser Stelle Konsolidierungsmöglichkeiten. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass angesichts der heterogenen Problemlagen der Stadt Gera im Haushalts- und Beteiligungsbereich die ehrenamtlichen Stadträte in hohem Maße belastet sind. Für den Beteiligungsbereich ist allerdings zu beachten, dass dort zunächst die aus dem Stadtrat entsendeten Aufsichtsratsmitglieder gefordert sind, die auch auf Zuarbeiten der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft zurückgreifen können.

Nach der Kommunalwahl 2014 sollte die Stellenausstattung zu Gunsten der Fraktionen noch stärker als bisher an deren Größe ausgerichtet und auf maximal eine Stelle (für die großen) Fraktionen begrenzt werden. Folgende Differenzierung ist möglich:

- bei mindestens zehn Mitglieder einer Fraktion = 1,00 Stellen- bei mehr als sechs Mitglieder einer Fraktion = 0,75 Stellen- bei weniger als sechs Mitglieder einer Fraktion = 0,50 Stellen

Ausgehend von den gegenwärtigen Sitzverhältnissen bedeutete die vorstehende Differenzierung eine Reduzierung um 2,00 Stellen.

Die Legislaturperiode des im Mai neu gewählten Stadtrates beginnt am 01.06.2014. Unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses erfolgt zeitnah, nach vorheriger Abstimmung mit den (dann neuen) Fraktionen, eine entsprechende Hauptausschussvorlage.

Maßnahme vollzogen mit Hauptausschussbeschluss DS-Nr. 66/2014 vom 23.06.2014: Anzahl der 5,75 Stellen wurde um 2,0 auf 3,75 Stellen reduziert, wirksam ab 01.09.2014.

MaßnahmenbeschreibungM 1113-0.02

Vorbereitung bis: 15.04.2014 Entscheidung bis: 15.04.2014 Umsetzung ab: 01.06.2014

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung (HSK 1.0)

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Sonstige laufende Auszahlungen der VerwaltungstätigkeitZuwendungen an Fraktionen

Jahr

Reduzierung Ausstattung der FraktionsgeschäftsstellenStadtrat

Produkt 1113 - Stadtrat / OrtsteilräteProduktverantwortlich 1700 - FD Recht und Stadtrat

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1113-0.03verantwortliches Organ

HSK

HSK 4.0 Die Verwaltung hat mit der Drucksachen Nr. 108/2016 - vor dem Hintergrund, das die Leistung des Supports durch die Verwaltung grundsätzlich nicht gewährleistet werden kann - einen erstmaligen Verfahrensvorschlag unterbreitet. Dieser ist unter folgenden Prämissen zu qualifizieren:

- Support für Nutzer- kein Alternativ-Budegt für Bürobedarf

Produktverantwortlich 1700 - FD Recht und Stadtrat

MaßnahmenbeschreibungP 1113-0.03

Vorbereitung bis: 31.03.2017 Entscheidung bis: 30.06.2017 Umsetzung ab: 01.07.2017Der FD 1400 betreut den Stadtrat und die Ortsteilräte. Der Betreuungsstandard wird zukünftig abgesenkt, so dass Stellenreduzierungen möglich sind. Leistungseinschränkungen ergeben sich insbesondere durch:

- nur noch eingeschränkte Betreuung von Ortsteilen gemäß noch zu untersetzender Vorschläge des Fachdienstes- Wegfall von Verlaufsprotokollen, die rechtlich nicht vorgesehen sind (ggf. Tonbandaufzeichnungen); stattdessen werden - wie auch in anderen Städten mittlerweile vollkommen gängige Praxis - nur noch Festlegungsprotokolle erstellt- elektronische Bereitstellung aller Sitzungsunterlagen mit Ausnahme von Einladungen; die Stadtratsmitglieder erhalten dazu die erforderliche technische Ausstattung, die im Investitionsprogramm für die Jahre 2014 ff. abzubilden ist

Von den bisher im Stellenplan vorhandenen 10,00 Stellen werden 4,00 Stellen dem Stellenpool zugewiesen. Die fachliche und wirtschaftlich angemessene Stellenausstattung ist bis zum 1. Quartal 2014 durch eine analytische Stellenbemessung zu untersetzen.

Weitgehende Digitalisierung der Stadtrats-/OrtsteilarbeitVerwaltung

Produkt 1113 - Stadtrat / Ortsteilräte

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1131-0.01verantwortliches Organ

Sachkonten(alle Produkte)

502100005022000050310000503200005042000050620000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-59.278.377 € -61.313.510 € -62.539.780 € -63.790.576 € -65.066.387 € -66.367.715 € -67.695.069 € -69.048.971 € -70.429.950 € -71.838.549 € -657.368.885 €-60.267.620 € -58.757.620 € -56.891.880 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -569.250.900 €-59.829.659 € -61.405.310 € -60.298.850 € -59.981.710 € -60.084.230 € -60.030.120 € -59.822.470 € -58.508.090 € -57.066.370 € -55.449.900 € -592.476.709 €

437.961 € -2.647.690 € -3.406.970 € -3.791.170 € -3.893.690 € -3.839.580 € -3.631.930 € -2.317.550 € -875.830 € 740.640 € -23.225.809 €-59.832.887 € -59.840.430 € -60.379.445 € -61.615.260 € -61.772.260 € -61.344.640 € -61.723.830 € -60.807.580 € -60.062.770 € -59.365.580 € -606.744.682 €

-3.228 € 1.564.880 € -80.595 € -1.633.550 € -1.688.030 € -1.314.520 € -1.901.360 € -2.299.490 € -2.996.400 € -3.915.680 € -14.267.973 €434.733 € -1.082.810 € -3.487.565 € -5.424.720 € -5.581.720 € -5.154.100 € -5.533.290 € -4.617.040 € -3.872.230 € -3.175.040 € -37.493.782 €

HSK

HSK 1.0

laufend

Produkt 1131 - OrganisationProduktverantwortlich 5400 - FD Verwaltungs- und Finanzmanagement i. V. m. FD Personal

laufendDer neu eingerichtete "Stellenpool" dient als Instrument, um im Konsolidierungszeitraum eine zentrale Bewirtschaftung der künftig wegfallenden Stellen zu ermöglichen. Soweit in den Haushalts- und Konsolidierungsgesprächen bereits vorläufige Stellenreduzierungen identifiziert wurden, sind diese in den jeweiligen Produktblättern berücksichtigt. Insgesamt aber bedarf eines Stellenentwicklungskonzeptes mit einer durchgängigen analytischen Stellenbemessung. Erst danach können sämtliche zukünftig entfallenden Stellen abschließend bestimmt werden.

Der Stellenpool fasst zunächst alle nach den Verhandlungsgesprächen aus den Produkten herausgenommenen Personalaufwendungen zusammen und soll entsprechend der natürlichen Fluktuation über den Konsolidierungszeitraum hinweg jährlich abgeschmolzen werden. Darüber hinaus hat der für den Stellenpool zuständige Fachdienst weitere Strategien zu entwickeln, um gegebenenfalls eine frühere Entlastung des städtischen Haushaltes zu bewirken. Als Maßnahmen kommen insbesondere Vereinbarungen zur freiwilligen Arbeitszeitverkürzung mit entsprechendem Lohnverzicht oder individuelle/kollektive Abfindungsregelungen in Betracht.

Die dargestellten Ansätze basieren auf den Verhandlungsgesprächen zum Nachtragshaushalt 2013 und dem Haushaltssicherungskonzept vom 14.11.2013, wobei hier nur vorläufige Stellenreduzierungen (in den Produkten) identifiziert wurden.

Es ist angedacht, mit der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (ab 2015) im "Stellenpool" alle Stellen von Mitarbeiter/innen auszuweisen, die entsprechend der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie dem aktuellen Kenntnisstand im Konsolidierungszeitraum bis 2023 altersbedingt ausscheiden werden. Dies betrifft bis 2023 ca. 380 Stelleninhaber. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind davon ca. 200 Stellen nicht wieder zu besetzen.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird die Stadt Gera bis zum 30.09.2014 jeweils fachdienstbezogen ein Stellenentwicklungskonzeptes mit einer durchgängigen analytischen Stellenbemessung (VbE) aufgabenkritisch durchführen. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit der Verwaltung, dem Kommunalen Arbeitsgeberverband und ggf. einem (weiteren) externen Dritten.

Im Jahr 2014 gilt grundsätzlich eine Stellenbesetzungssperre, frei werdende oder freie Stellen können nur intern besetzt werden. Die Besetzung mit einem Auszubildenden oder Studenten gilt hierbei als interne Besetzung.

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

Beschäftigte der Stadtverwaltung Gera (Vergütungen der Arbeitnehmer, Leistungszulagen) etc.

Jahr

Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab:

ohne Konsolidierung

Aufgabenkritische Organisationsuntersuchung einschließlich einer Stellenmessung für die gesamte StadtverwaltungVerwaltung

Ansätze gem. Nachtrag 2013nach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

MaßnahmenbeschreibungM 1131-0.01

Vorbereitung bis:

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0

HSK 3.0

Externe Gutachtertätigkeit:1. externes Untersuchungsergebnis im Dezember 2014 für FD 2200, 2400 und 4800 (REFA - Untersuchung) zeigten vordergründig Optimierungspotenziale auf, deren Umsetzung mit finanziellem Aufwand verbunden sind, um die Einsparungseffekte (an Personal) langfristig bzw. überhaupt erschließen zu können. 2. externe Untersuchung für die FD 4400, 3600 und R 1200 befindet sich im Vergabeverfahren (Leistungswettbewerb, Angebotsabfrage, StR-Beschluss zur Beauftragung); bisher noch keine abgeschlossene Angebotsabfrage; geplanter Untersuchungszeitraum 01.07.2015 - 31.12.2015

Interne Gutachtertätigkeit (Aufgabestellung der zentralen Organisationsstelle):- Erkenntnisse aus der in 2014 getätigten Leistungskritik (alle Fachdienste der Stadtverwaltung) sind prägende Bestandteile der PEK-Abstimmungen (siehe P 1121-0.01) in den Fachdiensten- Erkenntnisse aus der in 2014 getätigten Leistungskritik fließen in die Beratertätigkeit ein, dienen der Schwerpunktsetzung der Organisationsarbeit- Ermitteln von Grundlagen der Stellenbemessung (bspw. Aufstellen von mBz/Richtwerte - Katalogen) sowie deren Fortschreibung (bspw. Stellenbemessung Schul - SB, Stellenbemessung StadtService H35, Stellenbemessung Stadtarchiv)

Die Maßnahme sieht entsprechend eines Grundsatzes der Haushaltskonsolidierung - der grundsätzlichen Aufgabenkritik bis hin zu einer Weiterentwicklung der jeweiligen Aufgabenerledigung - im Wesentlichen vor, dass jeweils fachdienstbezogen eine (analytische) Stellenbemessung aufgabenkritisch durchgeführt wird. Die laufende Aufgabenkritik erfolgt vor allem im Rahmen der Prüfung von Stellenwiederbesetzungen und sich hieraus ggf. ergebenen Bedarf interner/externer Organisationsuntersuchungen.

Resultierend aus der Organisationsuntersuchung durch die REFA Consulting GmbH erfolgt derzeit die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges sowie dessen schrittweise Umsetzung zur Optimierung der Verwaltungsarbeit in den Fachdienste Finanzen, Ordnungsangelegenheiten und Stadtgrün. Im Ergebnis der Auswertung der REFA-Untersuchung erfolgt derzeit eine separate Untersuchung der Schnittstelle Fachgebiet Zentrale Bußgeldstelle und Fachdienst Finanzen/Buchhaltungsteam. Ziel ist aufgaben- und ablaufkritische Betrachtung gleichgelagerter Handlungen/Tätigkeiten (s. g. Buchungsvorgänge u. ä.) um Prozessoptimierung zu erreichen. Die Untersuchung ist voraussichtlich Ende 1. Quartal 2016 abgeschlossen.

Die Untersuchung des Fachdienstes Bauvorhaben ist abgeschlossen. Der Fachdienst als Träger von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises lässt in seiner stellenkritischen Betrachtung durch den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) keine Einsparungen erkennen. Die Untersuchung des Fachdienstes Umwelt durch den KAV ist abgeschlossen. Dieser Fachdienst ist gleichfalls Träger von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Auch hier sieht die stellenkritische Betrachtung ebenfalls keine möglichen Einsparungen vor.

Vorstehende Haushaltsansätze stellen ein Personalkostenzielbudget für die gesamte Verwaltung dar. Dieses muss mit einem Personalentwicklungskonzeptes (vgl. M 1172-3.01) konkret untersetzt werden.Die Abweichung zu bisherigen Annahmen der Höhe des Personalkostenbudget basiert hauptsächlich auf den Anstieg der Asylbewerberzahlen und den in diesem Zusammenhang stehenden Personalaufwand zurückzuführen ist. Für die Planung ab 2017 bleiben die bisherigen Planansätze zuzüglich eines entsprechenden (kleinen) Mehrbedarfes, als Zielstellung für die Verwaltung - bestehen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

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Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1141-0.04verantwortliches Organ

Sachkonto 523100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -4.000.000 €-880.000 € -640.000 € -760.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -3.120.000 €-480.000 € -240.000 € -360.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 880.000 €-26.662 € -324.898 € -199.053 € -368.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -1.570.603 €853.338 € 315.102 € 560.947 € -248.570 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 1.549.397 €373.338 € 75.102 € 200.947 € 31.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 2.429.397 €

HSKHSK 1.0HSK 3.0

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1141-0.04

Vorbereitung bis: 31.05.2016/17 Entscheidung bis: 30.07.2016/17

Produktverantwortlich

Abriss Gebäude - Ziel ist jeweils ein GrundstücksverkaufVerwaltung

Produkt 1141 - Hochbau

Umsetzung ab: 01.08.2016/17Abriss von 3 Objekten (Karl-Matthes-Straße, B.-Schäfer-Straße, Geschw.-Scholl-Straße) komplett in 2014 um die Objektsicherungskosten in den Folgejahre zu vermeiden.Die Maßnahme(n) werden ab dem 4. Quartal 2014 umgesetzt - entsprechende Korrektur der Ansätze 2014/2015.Grundsätzlich ist Folgendes festzustellen:

Aus § 4 Abs. 3 Satz 3 ThürKDG ist abzuleiten, dass sich der Haushalt in der Planung auf rechtlich verpflichtende und unaufschiebbare Aufwendungen und Auszahlungen i.S.v. § 10 ThürKDG sowie solche zu finanzierenden Aufgaben oder Maßnahmen zu beschränken hat, aufgrund derer ein Konsolidierungseffekt erzielt werden soll . Solche Maßnahmen sollten auch Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes sein. In Umsetzung vorstehender Regelungen könnte sich einerseits ergeben, dass sich aus der Konsolidierung selbst eine Unaufschiebbarkeit nach § 10 ThürKDG ableiten lässt. Auf die Maßnahme-Nr. „M 1141-0.04“ (Abriss Gebäude - Ziel ist jeweils ein Grundstücksverkauf) projiziert, würde es sich bei dieser Auslegung - sofern die Rentierlichkeit der Maßnahme konkret nachgewiesen ist - bei dem Abriss der Gebäude um eine unaufschiebbare Maßnahme i.S.d. § 10 ThürKDG handeln, da diese Maßnahme zur Konsolidierung beiträgt.

Andererseits könnte vorstehende Maßnahme Beispiel für die Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 3 ThürKDG sein, wonach die Rechtsaufsichtsbehörde auf Grundlage eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes einen unausgeglichenen Haushalt genehmigen kann. Demnach wird der Kommune (erst) mit Genehmigung des (unausgeglichen) Haushalts ermöglicht, zusätzlich zu den in der vorläufigen Haushaltsführung ohnehin zulässigen Aufwendungen und Auszahlungen auch Maßnahmen umzusetzen, die zu einer weiteren Konsolidierung beitragen, jedoch ohne wirksame Haushaltssatzung nicht zulässig wären.

Nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamt ist letztere Auslegung/Auffassung anzuwenden. Entsprechend steht diese Haushaltssicherungsmaßnahme unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung. Demnach kann diese HSK-Maßnahme gegenwärtig nicht umgesetzt werden.

Die Maßnahmen sind bei der Planung laufender Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt Gera berücksichtigt (vgl. Anlage 2 Beratungsvorlage 7/2016).

4500 - FD Hochbau

Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen, DenkmälerJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1141-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

VerwaltungProdukt alleProduktverantwortlich 4000 - Dezernat Bau und Umwelt

Maßnahmenbeschreibung

Aktualisierung des zentralen Liegenschafts- und Flächenregister - Verkauf von städtischen Flächen

Das zentrale Liegenschafts- und Flächenregister (Geografisches Informationssystem - GIS) ist weiter zu aktualisieren, um eine wirtschaftliche Betrachtung zur Flächennutzung und - bewirtschaftung zu gewährleisten.

In einem zweiten Schritt sind städtischen Fläche (u.a. Stadtwald, Grünflächen, an Straßen angrenzende Flächen) aktiv zu vermarkten, um Verkäufe zu realisieren. Hierdurch kann einerseits (verwaltungsweit) Bewirtschaftungsaufwand reduziert werden, andererseits Investitionseinzahlungen zur Umsetzung von Investitionen zur Unterstützung der Konsolidierung generiert werden.

P 1141-2.02Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

Das Thema "zentrale Liegenschafts- und Flächenregister (Geografisches Informationssystem - GIS)", auch in Verbindung mit den Stichworten "effektiven Grünflächenmanagement" bzw. "Grünflächenkataster", ist hinsichtlich einer wirtschaftliche Betrachtung zur Flächennutzung und - bewirtschaftung wesentlich.Hierzu werden bis zu o.g. Termin im Rahmen eines Projektes unter Federführung des Baudezernates Vorschläge zur konkreten Umsetzung aufgezeigt.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung Reduzierung Gesamtflächenbedarf auf Basis eines Raumkonzeptes (alt) M 1141-0.01 (neu) M 1142-0.01Maßnahme umgesetzt Reduzierung Bewirtschaftungssaufwand im Reitstadion Milbitz (alt) M 1141-0.02 (neu) M 1142-0.02Maßnahme in Umsetzung Änderung Geschäftsbesorgungsvertrag mit Infraprojekt "Elstertal" (alt) M 1141-0.03 (neu) M 1142-0.03Maßnahme in Umsetzung Anpassung Mietkostenvorauszahlung an die Infraprojekt "Elstertal" (alt) M 1141-0.05 (neu) M 1142-0.05Maßnahme in Umsetzung Anforderungsprofil für Alternativstandort Bibliothek (alt) M 1141-0.06 (neu) M 1142-0.06Maßnahme in Umsetzung Sportstättenverwaltung durch Vereine etc. (alt) M 1141-0.07 (neu) M 1142-0.07Maßnahme NEU Wegfall Mietkosten (Theater-) Standort Herrmann-Drechsler-Straße 1 (alt) M 1141-2.01 (neu) M 1142-2.01Prüfauftrag in Umsetzung Konzept Reduzierung Betriebskosten (alt) P 1141-0.08 (neu) P 1142-0.08Prüfauftrag umgesetzt Organisationsmodell zur Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung (alt) P 1141-0.09 (neu) P 1142-0.09verantwortliches Organ

Sachkonto 4411100044191000

alte SK 45101000 Bestandsveränderungen (an unfertigen Erzeugnissen, an fertigen Erzeugnissen, an unfertigen Leistungen, an fertigen Leistungen, an Waren) GBV ggü. Dritten44110000 46911000 Andere sonstige ordentliche Erträge - periodenfremde Erträge GBV52320000 52321000 Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen GBV52920000 56211000 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Mieten, Pachten und Erbbauzinsen GBV56210000 56811000 Sonstige Steueraufwendungen sofern die Gemeinde selbst Steuerschuldner ist Grundsteuer GBV

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-12.573.150 € -13.340.650 € -13.940.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -141.114.000 €-12.547.490 € -11.445.330 € -11.011.410 € -10.460.270 € -10.143.430 € -9.810.450 € -9.970.280 € -10.133.300 € -10.299.590 € -10.469.210 € -106.290.760 €

25.660 € 1.895.320 € 2.929.240 € 4.005.380 € 4.322.220 € 4.655.200 € 4.495.370 € 4.332.350 € 4.166.060 € 3.996.440 € 34.823.240 €-11.539.020 € -12.202.000 € -12.202.000 € -12.131.380 € -11.871.380 € -11.871.380 € -11.871.380 € -11.871.380 € -11.871.380 € -11.871.380 € -119.302.680 €

1.008.470 € -756.670 € -1.190.590 € -1.671.110 € -1.727.950 € -2.060.930 € -1.901.100 € -1.738.080 € -1.571.790 € -1.402.170 € -13.011.920 €1.034.130 € 1.138.650 € 1.738.650 € 2.334.270 € 2.594.270 € 2.594.270 € 2.594.270 € 2.594.270 € 2.594.270 € 2.594.270 € 21.811.320 €

HSK

(neu) M 1142-0.01laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab:

VerwaltungProdukt 1142 - LiegenschaftenProduktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Vorbereitung bis:

Privatrechtliche Leistungsentgelte - Mieten und Pachten GBVPrivatrechtliche Leistungsentgelte - Sonstige Erträge GBV

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

laufendReduzierung des Gesamtflächenbedarfs der städtischen Objekte. Die Betriebskosten (ohne Eigenbetriebe) verteilen sich hauptsächlich auf folgende Bereiche: Schulen (56%), Verwaltung (13%), Sportstätten (10%), Kultur (5%).

Die Verwaltung hat durch ein fachdienstübergreifendes Konzept von 2016 an, über vier Jahre den gegenwärtigen Flächenbedarf um jeweils 5% abzusenken damit die erheblichen Steigerungen (insb. bei den Betriebskosten) erwirtschaftet werden können. In diesem Zusammenhang sind zunächst alle Möglichkeiten zu nutzen um Fremdanmietungen einzuschränken und eine Unterbringung der Bedarfsträger in stadteigenen Immobilien zu gewährleisten (Verwaltung, Sportstätten, Kultur).

Die danach auf die Schulen entfallenden Flächenreduzierungen müssen durch eine entsprechende Anpassung der Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund der mittelfristig prognostizierten Schülerzahlen und der ggf. möglichen Konzentration von Schulstandorten durch den verantwortlichen Fachdienst untersetzt werden. Für die Schulen werden Flächenreduzierungen aufgrund der absehbaren Schülerzahlenentwicklungen allenfalls in sehr geringem Umfang realisiert werden können (Berufsschulen). Der Fachdienst "Bildung und Sport" hat das Konsolidierungsanliegen bei der anstehenden Neuaufstellung der Schulnetzplanung allerdings zu berücksichtigen. Konkrete Auswirkungen sind für die Haushaltsplanung der Jahre 2016 ff. zu berechnen.

Kündigung Fremdanmietung Reichsstraße zum 01.01.2015 durch Umzug FD Stadterneuerung und Personalrat in Amthorstraße, Voraussetzung Investitionsvorhaben Amthorstraße (350 T€).

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK31.12.2013 Entscheidung bis: 31.12.2013

Mit der Neuorganisation 2016 hat eine Aufgabenzuordnung zum Fachdienst 2100 stattgefunden. Fachkonzeptionen (bspw. Kindertagesstättenkonzeption, Schul- und Sportstättenentwicklungsplan) sind Voraussetzungen für eine Gesamtkonzeption des Raumbedarfes aller städtischen Liegenschaften im Rahmen einer immobilienwirtschaftlichen Betrachtung. Gleichzeitig hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 82/2015 vom 17.12.2015 ein Konzept zur Unternehmensentwicklung der Infraprojekt beauftragt, welches wiederum ein immobilienwirtschaftliches Konzept der Stadt Gera voraussetzt.

Die Vorlage ist geplant für 03/2016.

Die aktuelle Investitionsplanung 2016 - 2023 beinhaltet keine konkrete Untersetzung von notwendigen Investitionen in die künftigen Verwaltungsstandorte als Teil des Haushaltssicherungskonzeptes. Sobald konkrete Planungsgrundlage hinsichtlich einer sachgerechten finanziellen Untersetzung vorliegend, ist eine entsprechende Aufnahme zu prüfen.

Umsetzung ab: 01.01.2014(neu) M 1142-0.02

Vorbereitung bis:Der Bewirtschaftungsaufwand im Reitstadion Milbitz wird um 60.000 Euro reduziert.

Reduzierung des Gesamtflächenbedarfs von städtischen Objekten, die als öffentliche städtische Einrichtung (oder als Objekt) genutzt werden, durch konsequente Nutzung von in städtischem Eigentum befindlichen Objekten, der Zurückdrängung fremder angemieteter Objekte sowie Reduzierung des städtischen Leerstandes mit dem Ziel, ab 2016 eine jährliche Absenkung des Flächenbedarfs um jeweils 5 % für 4 Jahre zur Kompensierung der Steigerung bei den Betriebskosten zu erreichen (vgl. Maßnahme Nr. 10)

Grundlagen für ein fachdienstübergreifendes Konzept zum städtischen Immobilienportfolio sind die Fachkonzepte bzw. Be-/Fortschreibung der immobilienwirtschaftlichen Anforderungen aller Bereichen (z. B. Kultur, Schulen und Verwaltung) sowie das Struktur- und Personalentwicklungskonzept (in Bezug auf die Ausführungen im Produkt "Stellenpool") der Stadtverwaltung Gera.

Maßnahmenbeschreibung

Als Grundlage für die Reduzierung des Gesamtbedarfes liegen derzeit der Schulentwicklungsplan, die Zielkonzeption für die durch die Verwaltung genutzten Objekte, das Personalentwicklungskonzept sowie eine Präzisierung des Raumbedarfes für die städtische Bibliothek (vgl. Maßnahme 1141-0.06) vor. Insbesondere bei der Reduzierung von Verwaltungsstandorten sind Investitionen in verbleibende Standorte unabweisbar.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSKHSK 1.0

HSK 2.0HSK 3.0

HSK

HSK 1.0

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

laufend

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 82/2015 vom 17.12.2015 ein Konzept zur Unternehmensentwicklung der Infraprojekt beauftragt, welches wiederum ein immobilienwirtschaftliches Konzept der Stadt Gera voraussetzt.

Die Vorlage ist geplant für 03/2016.

30.09.2015 Umsetzung ab:

Maßnahmenbeschreibung(neu) M 1142-0.05

Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis:

Mit Blick auf den laufenden Prozess sind die terminlichen Vorgaben anzupassen.

Umsetzung ab: 31.12.2016Kündigung Fremdanmietung Puschkinplatz (Stadtbibliothek); 250.000 Euro ab 2017:

Die Hauptstelle der Stadtbibliothek wird im Laufe des Jahres 2015 vom Standort Puschkinplatz in das KuK oder in ein anderes städtisches Gebäude verlagert. Der auslaufende Mietvertrag für den alten Standort wird fristgerecht gekündigt. Mit dem Vermieter (Puschkinplatz) ist zu klären, ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, käme ggf. andere städtische Zwischennutzungsoptionen in Betracht. Spätestens vom Haushalt 2017 an reduzieren sich die Auszahlungen um die Miete für den alten Standort.

Erstellung eines Anforderungsprofils für einen alternativen Bibliotheksstandorten bis 31.12.2014:

Bis 31.12.2014 wird ein Anforderungsprofil von alternativen Bibliotheksstandorten in einem städtischen Gebäude einschließlich der Benennung jeweils notwendiger (baulicher) Voraussetzung erarbeitet. Dies soll die Grundlage für die Identifizierung eines geeigneten Alternativstandortes sowie von Folgekosten sein.

Der Mietvertrag zum Bibliotheksstandort am Puschkinplatz läuft zum 30.09.2019 aus. Der Vertrag gibt die Option einer Verlängerung für weitere 10 Jahre. Die Inanspruchnahme der Option muss spätestens zum 30.09.2018 schriftlich beim Vermieter vorliegen.

Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, den Mietpreis zu reduzieren. Entweder durch einen alternativen Standort für die Stadtbibliothek oder eine Anpassung bzw. Nachverhandlung des bestehenden Mietvertrages.

Zwischen der Verwaltung und der "Elstertal" Infraprojekt wird bis 20.02.2014 die Größenordnung der Mietkostenvorauszahlung unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze abgestimmt.Maßnahmenbeschreibung

Kurzfristige Verhandlung mit der Elstertal Infraprojekt um die Verwaltervergütung gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag für die Jahre 2014 - 2016 jeweils um 10% abzusenken.

Maßnahmenbeschreibung(neu) M 1142-0.03

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis:

Umsetzung ab: laufendDie Überzahlungen bei den sogenannten "Mieten" an die Infraprojekt GmbH mit einer monatlich überhöhten Vorauszahlung und an dem jeweiligen Quartalsende anteiligen unverzinsten Rückführung im Sinne der Mietauskehr mit ab 2014 aufgegeben. Zunächst erhält die Infraprojekt monatlich nur noch die tatsächlichen veranschlagten Kosten für die Unterhaltung. Die Gesamtauszahlungen werden um die bislang verlorengegangenen Zinsen gekürzt (2%).

(neu) M 1142-0.06Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 30.09.2016

laufend

Durch die Verwaltungsspitze ist bis 31.03.2014 eine Vertragsänderung bzw. -ergänzung zum Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der Verwaltertätigkeit unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze sowie möglicher Konsequenzen im Rahmen der Liegenschaftsbewirtschaftung anzustreben. Ziel ist eine jährliche Festsetzung der Verwaltertätigkeit im Rahmenmietvertrag.

Die Verwaltung wird grundsätzliche Entscheidungen zum Liegenschaftsmanagement vorbereiten.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK 2.0

HSK

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Maßnahmenbeschreibung(neu) M 1142-2.01

Vorbereitung bis:

Maßnahmenbeschreibung(neu) P 1142-0.08

Vorbereitung bis: 30.11.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Entscheidung bis: 30.09.2017 Umsetzung ab: 01.11.2018

31.12.2014 Umsetzung ab: laufend

Redaktionelle Änderung:Die auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten werden nicht verlängert. Die Vereine erhalten die Gelegenheit, die Sportstätten eigenverantwortlich weiter zu betreiben. Diese Sportstätten werden für städtische Aufgaben (z. B. Schulsport) nicht genutzt und müssten in Anbetracht der städtischen Haushaltssituation grundsätzlich aufgegeben werden. Um diesen negativen Effekt zu vermeiden, verbleiben die Sportstätten in der Vereinsbetreuung, wobei aber auf Zahlungen der Stadt an die Sportvereine verzichtet wird. Dies führt zu Minderauszahlungen in Höhe von ca. 90.000 Euro, die bislang über die Infraprojekt zu Lasten des städtischen Haushaltes ausgezahlt werden. Im 1. Quartal 2014 finden diesbezüglich Abstimmungen mit dem Stadtsportbund e.V. und der Verwaltung statt.

In Abstimmung mit dem Stadtsportbund e.V. und der Verwaltung werden auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten nicht verlängert.

Der Mietvertrag für den Standort Herrmann-Drechsler-Straße wird seitens der Stadt Gera zum 31.10.2018 beendet. Der Abschluss eines (Folge-) Mietvertrages ist durch die TPT GmbH zu verhandeln.

Zwischen den FD 4500 und der Elstertal Infraprojekt bestehen erhebliche Schnittstellen, zudem auch offensichtliche Doppelstrukturen. Der Vergütungsaufwand für die Leistungen der Infraprojekt im Bereich der Immobilienverwaltung, der zunächst auf jährlich 1.3 Mio. Euro abgesenkt wird, entspricht im Hinblick auf die dort eingesetzten Funktionen einer Größenordnung von ca. 30 Stellen. Die Stadtverwaltung wird prüfen ob eine aufwandreduzierende Rückführung der Aufgabenbereiche in die eigene Zuständigkeit möglich ist. Für diesen Fall entfielen diese Aufgaben bei der Infraprojekt vollständig. Die Infraprojekt GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der GWB "Elstertal" GmbH, deren Anteile wiederum je hälftig die Stadt Gera und die Stadtwerke Gera AG halten. Von daher ist durch entsprechende vertragsändernde Beschlüsse auch eine kurzfristige Rückübertragung der Zuständigkeiten für die städtischen Immobilien möglich.

In diesem Zusammenhang (Maßnahme 5) sollte auch die gegenwärtige Konstruktion vertraglicher Mietzahlungen des Eigentümers an eine privatwirtschaftlich organisierte Drittgesellschaft auf ihre Rechtkonformität hin geprüft werden (§ 535 ff. BGB, Wirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages, steuerliche Fragen, Inhousefähigkeit).

Der Vertrag zwischen der Stadt Gera und der Infraprojekt "Elstertal" läuft bis 2019. Im Rahmen einer stadtinternen Arbeitsgruppe Kommunales Immobilienmanagement (KIM) ist im Jahr 2015 ein entsprechendes Organisationsmodell zur Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung unter Berücksichtigung einer durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsanalyse zu entwickeln.Eine konkretere zeitliche Untersetzung erfolgt mit der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

Zur etwaigen zukünftigen Neustrukturierung der Erbringung der immobilienwirtschaftlichen Leistungen der Stadt Gera wird bis spätestens 30.06.2015 eine Entscheidungsvorlage zur Aufbau- und Ablauforganisation vorbereitet. Eine mögliche Änderung der Zweckbestimmung der "Elstertal"-Infraprojekt GmbH wird hierbei berücksichtigt.

Redaktionelle Änderung: Auslaufende Verträge mit Sportvereinen bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten werden nicht verlängert bzw. nur ohne Zuschuss verlängert.

Vorbereitung bis: 30.09.2014

Die Ergebnisse einer internen Untersuchung sind in die Neuorganisation 2016 sowie die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Sicherstellung des ÖPNV ab 01.10.2016 eingeflossen.

Die durchschnittlichen Betriebskosten für Mietwohnungen in Gera liegen gemäß aktuellem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes bei monatliche 2,05 Euro pro Quadratmeter. In diesem Wert sind 0,12 Euro für anteilige Grundsteuer enthalten. Die durchschnittlichen Betriebskosten für städtische Liegenschaften betragen gegenwärtig mehr als 3,00 Euro je Quadratmeter und Monat. Eine wesentliche Konsolidierungsaufgabe des zukünftig wieder zentralisierten städtischen Liegenschaftsmanagements wird es - trotz aller Unterschiede zu Wohnimmobilien - sein, die Betriebskosten wirksam abzusenken.

Maßnahmenbeschreibung(neu) P 1142-0.09

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 31.08.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Entscheidung bis:Maßnahmenbeschreibung

(neu) M 1142-0.07

Die auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Beitreibung vereinsgenutzter städtischer Sportstätten werden nicht verlängert. Die Vereine erhalten die Gelegenheit, die Sportstätten eigenverantwortlich weiter zu betreiben. Diese Sportstätten werden für städtische Aufgaben (z. B. Schulsport) nicht genutzt und müssten in Anbetracht der städtischen Haushaltssituation grundsätzlich aufgegeben werden. Um diesen negativen Effekt zu vermeiden, verbleiben die Sportstätten in der Vereinsbetreuung, wobei aber auf Zahlungen der Stadt an die Sportvereine verzichtet wird. Dies führt zu Minderauszahlungen in Höhe von ca. 90.000 Euro, die bislang über die Infraprojekt zu Lasten des städtischen Haushaltes ausgezahlt werden. Diese Maßnahme vermindert das Auszahlungsvolumen im Produkt 1141 Liegenschaftenmanagement.

30.09.2017

99 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1144-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto562400005625000056300000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-589.700 € -591.200 € -598.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -6.001.500 €-589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -5.895.000 €

200 € 1.700 € 8.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 106.500 €-463.773 € -457.652 € -525.958 € -595.500 € -595.500 € -594.000 € -594.000 € -594.000 € -594.000 € -594.000 € -5.608.382 €125.727 € 131.848 € 63.542 € -6.000 € -6.000 € -4.500 € -4.500 € -4.500 € -4.500 € -4.500 € 286.618 €125.927 € 133.548 € 72.242 € 7.700 € 7.700 € 9.200 € 9.200 € 9.200 € 9.200 € 9.200 € 393.118 €

HSK

Maßnahme umgesetzt M 1145-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 562100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-80.630 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -890.630 €-80.630 € -80.900 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -753.530 €

0 € 9.100 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 137.100 €-80.630 € -71.219 € -92.080 € -84.600 € -84.600 € -84.600 € -84.600 € -84.600 € -84.600 € -84.600 € -836.129 €

0 € 9.681 € -18.080 € -10.600 € -10.600 € -10.600 € -10.600 € -10.600 € -10.600 € -10.600 € -82.599 €0 € 18.781 € -2.080 € 5.400 € 5.400 € 5.400 € 5.400 € 5.400 € 5.400 € 5.400 € 54.501 €

HSK 2.0

HSK 3.0

Produktverantwortlich 1003 - FD Steuerungsunterstützung/IT

Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - DatenverarbeitungAuszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche AuszahlungenGeschäftsauszahlungen

Jahr

Mit Wirkung ab 01.02.2016 wurde ein neuer Vertrag mit günstigeren Konditionen (Laufzeit 5 Jahre) im Zusammenhang mit Drucker-Leasingkosten abgeschlossen.

Der Geschäftsaufwand in den Fachdiensten soll auf Grundlage des Haushaltsergebnisses 2014 (vorläufige Haushaltsführung) auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Dies soll u. a. durch Digitalisierung eines Teils der Postwege mit dem Ziel der Aufwandsreduzierung (Sach- und Personalkosten) erreicht werden.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1145-2.02

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

Reduzierung Fremdleistungen

Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten: Mieten, Pachten und Erbbauzinsen (Deckungszähler 99990.40042 Kopierer)Jahr

Prognose/Jahresergebnis

Produkt alleProduktverantwortlich 1003 - FD Steuerungsunterstützung/IT

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

ohne Konsolidierung

01.01.2014Der Fachdienst schlägt die Kündigung von Serviceverträgen zu "Arbeitsplatz" bzw. "Servertechnik" vor und damit die Übernahme von Daten und Services von zurzeit entfernten Datenhalten (sogenanntes Hosting, z. B. Internet und Intranet zurzeit in Jena). Außerdem wird eine Reduzierung der Kosten für Fremddienstleistungen gesehen. Das Konsolidierungspotential beträgt 35.950 Euro.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1144-0.01

Vorbereitung bis: 31.12.2013 Entscheidung bis: 31.12.2013

Reduzierung Drucker-LeasingkostenVerwaltung

VerwaltungProdukt 1144 - EDV-Technik

Umsetzung ab:

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1145-2.03verantwortliches Organ

Sachkonto 56300000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-459.694 € -670.450 € -671.550 € -690.500 € -668.160 € -667.360 € -661.060 € -660.260 € -661.060 € -660.260 € -6.470.354 €-459.694 € -490.650 € -489.800 € -509.040 € -486.400 € -485.900 € -479.300 € -479.300 € -479.300 € -479.300 € -4.838.684 €

0 € 179.800 € 181.750 € 181.460 € 181.760 € 181.460 € 181.760 € 180.960 € 181.760 € 180.960 € 1.631.670 €-459.694 € -639.195 € -606.784 € -607.130 € -571.190 € -576.380 € -569.330 € -584.330 € -267.530 € -565.330 € -5.446.893 €

0 € -148.545 € -116.984 € -98.090 € -84.790 € -90.480 € -90.030 € -105.030 € 211.770 € -86.030 € -608.209 €0 € 31.255 € 64.766 € 83.370 € 96.970 € 90.980 € 91.730 € 75.930 € 393.530 € 94.930 € 1.023.461 €

HSK 2.0

HSK 3.0

Prüfauftrag in Umsetzung P 1145-2.04verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Maßnahmenbeschreibung

Ein abschließendes Ergebnis des Prüfauftrages bedarf einer - noch ausstehenden - rechtlichen Bewertung, insbesondere mit Blick auf Datenschutzbestimmungen.

Produkt 1145 - Sonstige Zentrale DienstleistungenProduktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1145-2.03

Vorbereitung bis:

P 1145-2.04Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

Der Geschäftsaufwand in den Fachdiensten soll auf Grundlage des Haushaltsergebnisses 2014 (vorläufige Haushaltsführung) auf einem stabil niedrigem Niveau gehalten werden. Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, dass zum einen mehr Digitalisierung genutzt wird und zum anderen ein weiterer Abbau von Druckern an Einzelplätzen erfolgen soll. Der Deckungszähler „Druck- und Kopierleistungen“ könnte sich im Ergebnis der Neuausschreibung der Leistung sowie durch ein geändertes Druck- und Kopierverhalten in der Stadtverwaltung reduzieren.

Anmerkung: Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen für Wahlen berücksichtigt.

Einführung E-PostVerwaltung

Durch die verwaltungsweite Einführung und Anwendung des E-Post-Verfahrens können weitere Sachkosten als auch zusätzliche personelle Ressourcen freigesetzt werden. Insbesondere bei hohen Stückzahlen, bspw. Steuerbescheide, Mahnungen oder Bußgelder, ist das Verfahren zwingend anzuwenden.

Vgl. auch Maßnahme M 1145-2.03.

Die aktuellen (produktübergreifenden) Haushaltsansätze sind i. S. d. Haushaltskonsolidierung nach wie vor hochambitioniert. Voraussetzung für eine Realisierung ist u. a. eine weitgehende Digitalisierung der Verwaltung (z.B. "E-Akte").

Reduzierung GeschäftsaufwandVerwaltung

Produkt alleProduktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

Geschäftsauszahlungen: dazu gehören: Büromaterial; EDV-Material; Fachliteratur; Zeitschriften; Bücher; Zeitungen; Gesetz-, Verordnungs-, Amtsblätter; Landkarten; Porto und Versandkosten; Telefon und Datenübertragungskosten (auch Miete, Leasing, Wartung) - ohne Deckungszähler 99990.40019 (Postgebühren)

Jahr

laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

101 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1147-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

Fahrdienstleistung über einen DienstleisterVerwaltung

Produkt

Das Prüfergebnis wird derzeit in Vorbereitung einer Entscheidung zum weiteren Verfahren abschließend bewertet.

Produktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften1147 - Zentraler Fuhrpark

MaßnahmenbeschreibungP 1147-2.01

Vorbereitung bis: 31.03.2016 Entscheidung bis: 30.04.2016 Umsetzung ab: 30.06.2016Die Kraftfahrerstellen (Fahrdienstleistung) sind mit einem kw-Vermerk versehen. Es ist angedacht, die Aufgabe auszuschreiben. Die Kosten sind durch Einsparungen im Rahmen des zentralen Fuhrparkmanagements zu decken.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsezung Dokumentenmanagementensystem P 1172-3.02verantwortliches Organ

HSK 3.0

HSK 4.0 Hierzu wird auf den Investitionspass zur Investitionsmaßnahme I1003-0001 verwiesen.

P 1172-3.02Maßnahmenbeschreibung

Produkt 1172 - VerwaltungsmanagementProduktverantwortlich 5400 - FD Verwaltungs- und Finanzmanagement

Verwaltung

Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016 Umsetzung ab: laufendBei einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) handelt es sich um eine IT-Anwendung, welche den gesamten Lebenszyklus von Dokumenten - von der Erstellung, Ablage, Recherche bis hin zur Archivierung - unterstützt und somit einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Verwaltungsarbeit im zunehmend elektronischen Geschäftsverkehr leistet. Eine moderne Verwaltung versucht diesen Spagat durch die Optimierung ihrer Prozesse zu meistern und sieht in der Digitalisierung ihrer Prozesse und dem Einsatz eines so genannten Dokumentenmanagementsystems einen Schlüssel zum Erfolg.

Mithilfe eines DMS kann die Verwaltungsarbeit effektiver gestaltet werden - mit der Folge, dass Aufgaben neu verteilt und u.a. auch Personalressourcen eingespart werden können. Durch die optimale Nutzung der vorhandenen elektronischen Daten und der damit verbundenen Verkürzung der Bearbeitungszeit kann auch das strategische Ziel der Verbesserung des Bürgerservice bei gleichzeitiger Haushaltskonsolidierung verfolgt werden.

Folgende Effizienzvorteile können durch den Einsatz eines DMS erreicht werden:

- Sachmittelersparnis: geringere Lagerkapazitäten für Akten, geringere Raum- und Bürosystemkosten, weniger Büromaterial- Zeitersparnis: kürzere Durchlaufzeiten, kürzere Transport- und Wegezeiten für Dokumente, effizientere Such- und Recherchemöglichkeiten- Mitarbeitermotivation: Wegfall von Routinearbeiten und Fokussierung auf Sachgebietsaufgaben- Vermeidung von Personalaufstockungen: Vereinfachung des Dokumentenmanagements- Integration: Anbindung bestehender Fachverfahren und Anbindung digitale Langzeitarchivierung- Bessere Arbeitsorganisation: parallele Sachbearbeitung durch mehrere, auch örtlich getrennte Anwender- Erhöhung der Rechtssicherheit: Erhöhung der Revisionssicherheit in Bezug auf die Aktenablage- Verbesserung des Datenschutzes: Vereinheitlichung des Datensicherheitskonzeptes- Erhöhung der Bürger- und Unternehmenszufriedenheit: bessere Auskunftsfähigkeit, Verkürzung der Reaktionszeit

Vor der Einführung eines DMS ist vor allem zu prüfen, welche Ausgaben/Investitionen notwendig sind, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen, ein Pilotbereich auszuwählen sowie notwendige Verfahrensschritte zur Einführung festzulegen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1222-1.01Maßnahme in Umsetzung M 1222-2.01verantwortliches OrganProdukt 1222 - Bußgeldverfahren

Sachkonto 462100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 7.075.000 €770.000 € 1.122.500 € 1.217.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 12.682.500 €62.500 € 415.000 € 510.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 5.607.500 €

676.424 € 647.189 € 794.968 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 11.691.080 €-93.576 € -475.311 € -422.532 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -991.420 €-31.076 € -60.311 € 87.468 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 4.616.080 €

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK 4.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Umsetzung ab: 01.01.2017

Die Vergabeentscheidung ist für den Rechnungsprüfung- und Vergabeausschuss am 17. Januar 2017 geplant.

Die Senkung der Toleranzgrenze wurde zum 01.10.2015 umgesetzt. Allerdings konnte dies nur für ausgewählte - von der Polizei bestätigte 30iger-Zonen - Messstellen erfolgen.

Kommunales Blitzen ist eine ordnungspolitische Maßnahme. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich aufgrund noch ausstehender verwaltungsinterner Abstimmungen. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Blitzen werden im Produkt 12350000 dargestellt.

Es ist angedacht, ab 01.09.2014 zunächst vier stationären Blitzanlagen an, mit der Polizei abgestimmten und ausgewiesenen, Mess-/Gefahrenstellen, d. h. zwei Standtorte mit je zwei Blitzern, zu installieren. Diese, auf die Sicherheit der Geraer Straße zielende, Maßnahme ist beim Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt.

Pro Jahr ist mit ca. 20.000 Verkehrsverstößen in diesem Zusammenhang zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt (ca. 20 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet. Für das Jahr 2014 erfolgt eine anteilige Veranschlagung der Haushaltsansätze unter Berücksichtigung der zeitversetzten Einnahmeerzielung. Notwendige Umbaumaßnahmen im Objekt "Wiesestraße 125" werden über den Fachdienst "Liegenschaften" realisiert.

Es ist angedacht, in einem ersten Schritt 2 Blitzer in 4 zur Verfügung stehenden Säulen über eine Fallpauschale zu beschaffen. In einem zweiten Schritt soll ein dazugehöriges Fahrzeug beschafft werden, welches die oben genannte Blitztechnik aufnehmen kann und zur Straßenverkehrssicherheit der Stadt Gera an wechselnden Stellen - in Ergänzung eines bereits vorhandenen mobilen Blitzfahrzeuges - eingesetzt werden kann.

Durch das 2. Fahrzeug sollen einerseits die Verkehrssicherheit der Stadt Gera deutlich erhöht und durch Erschließen zusätzlicher Messstellen Bürgerhinweisen flexibler entgegen gekommen werden.

Pro Jahr ist durch das oben beschriebene "teilmobile Blitzen" (24 Stunden/Tag und wechselnde Standorte) mit ca. 24.000 Verkehrsverstößen zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt (ca. 25 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet.

Unter Voraussetzung der Einführung "elektronische Post" und Freisetzung personeller Ressourcen, u.a. über die Einführung von Handerfassungsgeräten im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs (vgl. Ergebnisse der "REFA-Untersuchung"), werden für diese Maßnahme im Rahmen "interner Stellenbesetzungen" 2 Stellen in der Bußgeldstelle benötigt.

MaßnahmenbeschreibungM 1222-2.01

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.06.2015

Produktverantwortlich 2400 - FD Ordnungsangelegenheiten

Ordnungsrechtliche Einzahlungen (Bußgelder, Verwarnungsgelder u. a.)Jahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Umsetzung ab: 01.10.2015Zusätzlich zu Maßnahme Nr. 1222-1.01 ist angedacht, in einem ersten Schritt die Toleranzgrenze in 30iger-Zonen deutlich herabzusetzen. Basierend auf den Erfahrungen wird eine Anpassung auch in anderen Geschwindigkeitsbereichen geprüft.Es ist zunächst von 4.000 zusätzlichen Verkehrsverstößen zu je 15 Euro auszugehen. Zur Bearbeitung dieser Verfahren ist 1 Stelle in der Bußgeldstelle "intern" zu besetzen.

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden VerkehrsSenkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden VerkehrsVerwaltung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1222-1.01

30.06.2016Vorbereitung bis: 31.05.2016 Entscheidung bis:

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1225-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43100000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt896.281 € 800.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 6.737.181 €896.281 € 800.100 € 630.100 € 693.110 € 693.110 € 693.110 € 693.110 € 762.420 € 762.420 € 762.420 € 7.386.181 €

0 € 0 € 0 € 63.010 € 63.010 € 63.010 € 63.010 € 132.320 € 132.320 € 132.320 € 649.000 €897.001 € 1.053.164 € 729.055 € 750.750 € 750.750 € 750.750 € 750.750 € 763.070 € 763.070 € 763.070 € 7.971.430 €

720 € 253.064 € 98.955 € 57.640 € 57.640 € 57.640 € 57.640 € 650 € 650 € 650 € 585.249 €720 € 253.064 € 98.955 € 120.650 € 120.650 € 120.650 € 120.650 € 132.970 € 132.970 € 132.970 € 1.234.249 €

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK 4.0

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Gebühren Einwohnerwesen (u.a. Standesamt)Bundestag/Thüringer Landtag

Produkt 1225 - EinwohnerwesenProduktverantwortlich

Durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) wurde der Entwurf der dritten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums (ThürVwKostOIM) und der Thüringer Meldeverordnung vorbreitet. Sie tritt an Tag nach der Verkündung in Kraft.Die Änderungen sind im Wesentlichen auf das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes und auf das Personenstandsrechts-Änderungsgesetz zurückzuführen. Zudem hat die regelmäßige Überprüfung nach § 21 Abs. 5 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) einen Anpassungsbedarf in den Bereichen des Glückspielwesens, Sammlungswesens, Personenstandswesens, Einwohnermeldewesens sowie des Feiertagsrechts ergeben.

Öffentlich-rechtliche LeistungsentgelteVerwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen (Passgebühren, Gebühren für die Erteilung von Bescheiden, u.a. Genehmigung, Ablehnung, Untersagung; Gebühren für die Bauüberwachung; Gebühren für Erlaubnis

Jahr

Aufgrund aktueller Prognosen sind die Ansätze der Jahre 2016-2020 anzupassen. Im Hinblick auf einen 10-jährigen Tauschzyklus ab 1994 stellen die Jahre 2014/2015 einen Sondereffekt dar.

Vorbereitung bis:

2500 - FD Einwohnerwesen

Die Stadt Gera setzt sich im Hinblick auf die Kostensteigerungsraten u.a. über den Gemeinde- und Städtebund für regelmäßige Gebührenanpassungen, wirksam spätestens ab dem Jahr 2017, ein. Kalkuliert wird mit einer 10%igen Gebührenanpassung ab 2017 und 2021.

30.09.2016 Entscheidung bis: 30.09.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

M 1225-2.01

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

105 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung Rahmenkonzeptionen Anreizprogramm Wohnsitznahme (alt) P 1112-2.02 (neu) P 1225-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK 4.0 Der Stadtrat beschloss am 24. März 2016 das Anreizprogramm Hauptwohnsitznahme in Gera für Studenten, Auszubildende und Schüler (Drucksachen-Nr. 23/2016). Diese sollten beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2016/2017 am 1. September 2016 eine Ausbildungsprämie von 100 EUR pro Kalenderjahr für maximal drei Jahre erhalten.Des Weiteren ist auf die Ausführungen in der Drucksachen-Nr. 23/2016 1. Ergänzung zu verweisen. Es soll geprüft werden, ob ein „Gutschein“ mit anderen Akteuren entwickelt werden kann, der den Studierenden in Gera das Anreizprogramm näher bringt.

Aufgrund des nicht absehbaren Verwaltungsaufwandes aufgrund der gestiegenen Asylzahlen war eine termingerechte Umsetzung des Prüfungsauftrages nicht möglich.

Aufgrund der Komplexität der Thematik sollte die Thematik bei dem zu erstellenden Stadtmarketingkonzept berücksichtigt werden.

2500 - FD EinwohnerwesenProduktverantwortlich

Maßnahmenbeschreibung (neu) P 1225-2.02Vorbereitung bis: 30.11.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Dem Bevölkerungsrückgang im Oberzentrum Ostthüringens muss entgegengewirkt werden. In einem ersten Schritt ist eine Rahmenkonzeption zur Wohnsitznahme in Gera zu erstellen. Erste Stichworte: Begrüßungspaket für Familien, Neubürger, „Umzugslotsen“, Anreize für Studenten, Marketing-/Werbekonzeption (öffentlichkeitswirksame Kampagne). Nach Vorliegen der Konzeption erfolgt eine konkrete Untersetzung sowie die Festlegung von Zuständigkeiten zur Umsetzung.

VerwaltungProdukt 1225 - Einwohnerwesen

106 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1261-0.01Maßnahme umgesetzt M 1261-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 432000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 5.000.000 €582.000 € 693.150 € 693.150 € 729.150 € 729.150 € 729.150 € 801.150 € 801.150 € 801.150 € 873.150 € 7.432.350 €82.000 € 193.150 € 193.150 € 229.150 € 229.150 € 229.150 € 301.150 € 301.150 € 301.150 € 373.150 € 2.432.350 €

554.499 € 697.305 € 718.012 € 729.150 € 729.150 € 729.150 € 801.150 € 801.150 € 801.150 € 873.150 € 7.433.866 €-27.501 € 4.155 € 24.862 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.516 €54.499 € 197.305 € 218.012 € 229.150 € 229.150 € 229.150 € 301.150 € 301.150 € 301.150 € 373.150 € 2.433.866 €

HSKHSK 1.0

M 1261-0.01HSK 2.0

HSK 2.0HSK 3.0 Die Zweckvereinbarung mit der Stadt Bad Köstritz vom 11.11.2015/30.11.2015 ist rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Die jährlichen Einnahmen betragen 4.659,92 Euro. Der Vorhalteanteil für die

jährlichen Personalkosten soll unter Berücksichtigung der Besoldungsanpassung im öffentlichen Dienst jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.

Maßnahmenbeschreibung30.09.2015 Umsetzung ab: IV. Quartal 2015

Steigerung der Einnahmen für die Grundlehrgangsausbildung von 6.000 Euro auf 6.500 Euro für Kommunen sowie 6.500 Euro auf 7.000 Euro für Werksfeuerwehrmitglieder.

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenJahr

Ab April 2015 ist eine weitere Steigerung der Einnahmen für die Grundlehrgangsausbildung auf 9.500 Euro für jeden Teilnehmer vorgesehen (Kommunen/Werksfeuerwehrmitglieder). Es wird mit 65 externen Teilnehmern kalkuliert.

Weitere Preisanpassungen erfolgen aller 3 Jahre (2017 - 10.000 Euro, 2020 - 11.000 Euro, 2023 - 12.000 Euro).

M 1261-0.01Vorbereitung bis: 31.12.2013 Entscheidung bis: 28.02.2014 Umsetzung ab:

28.02.2015/17/20/23

Die im Haushaltssicherungskonzept anvisierte Einnahmeerhöhung konnte bereits ab Oktober 2013 realisiert werden. Ab April ist eine weitere Steigerung der Einnahmen für die Grundlehrgangsausbildung auf 8.000 Euro für Kommunen sowie 7.500 Euro für Werksfeuerwehrmitglieder geplant.

Vorbereitung bis: 31.12.2014/16/19/22 Entscheidung bis:

01.04.2014

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

M 1261-2.01Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis:

Im Rahmen einer Zweckvereinbarung soll die Stadt Bad Köstritz an den tatsächlich anfallenden Kosten für die Drehleiter und den Gerätewagen (GW) "Logistik" beteiligt werden.

Einnahmeerhöhung GrundlehrgangsausbildungZweckvereinbarung mit der Stadt Bad KöstritzVerwaltung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produkt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Maßnahmenbeschreibung

Umsetzung ab: 01.04.2015/17/20/23

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1261-2.04verantwortliches Organ

1272 - Rettungsdienst1281 - Katastrophenschutz

Sachkonto 523500002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-218.727 € -252.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -2.451.227 €-218.727 € -252.500 € -242.500 € -237.500 € -227.500 € -227.500 € -217.500 € -217.500 € -222.500 € -227.500 € -2.291.227 €

0 € 0 € 5.000 € 10.000 € 20.000 € 20.000 € 30.000 € 30.000 € 25.000 € 20.000 € 160.000 €-218.727 € -214.182 € -159.746 € -186.000 € -186.000 € -186.000 € -186.000 € -186.000 € -190.000 € -196.000 € -1.908.655 €

38.318 € 82.754 € 51.500 € 41.500 € 41.500 € 31.500 € 31.500 € 32.500 € 31.500 € 382.572 €0 € 38.318 € 87.754 € 61.500 € 61.500 € 61.500 € 61.500 € 61.500 € 57.500 € 51.500 € 542.572 €

HSK 2.0HSK 3.0

Maßnahme umgesetzt M 1271-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto4424300044243100

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 2.000.000 €210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 2.100.000 €10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 100.000 €

239.010 € 230.290 € 251.157 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 2.330.457 €29.010 € 20.290 € 41.157 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 230.457 €39.010 € 30.290 € 51.157 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 330.457 €

HSK

HSK 3.0

Mit der Beschaffung von 3 HLF und der beabsichtigten Beschaffung von 2 DLK in jetzt 2016 ist die Maßnahme in Umsetzung. Durch eine frühere Beschaffung sind die Ansätze der Jahre 2017 ff. zu reduzieren. Der Mehrbedarf im Jahr 2016 begründet sich vornehmlich mit dem hohen Unterhaltungsaufwand der beiden noch nicht ersetzten DLK.

Die Ansätze der Jahre 2016 ff. sind auf Grundlage der Ergebnisse 2014/2015 entsprechend anzupassen.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1271-0.01

Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014 Umsetzung ab: 01.01.2014

Reduzierung Erhaltungs-/Unterhaltungsaufwand

2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Erhöhung der Erträge zur Haushaltsplanung im Rahmen der Abrechnung der Leitstellenkosten auf Grund Erfahrungswerte aus den Spitzabrechnungen der Vorjahre gegenüber dem Altenburger Land und dem Landkreis Greiz. Hieraus ergibt sich ein Konsolidierungspotential von 10.000 Euro.

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Gemeinden und Gemeindeverbänden

Jahrohne Konsolidierung

MaßnahmenbeschreibungM 1261-2.04

Vorbereitung bis: jeweils 30.09. Entscheidung bis: jeweils 30.09. Umsetzung ab:

Unterhaltung der FahrzeugeJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

jeweils 01.12.

VerwaltungProdukt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)

Produktverantwortlich

nach Konsolidierung

Produkt 1271 - Regionale Leitstelle (15%iger Anteil)Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Die Stadt Gera beabsichtigt, durch die geplanten Ersatzbeschaffungen von 2 HLF (2015/2016) und 2 DLK (2017/2019) den Erhaltungs-/Unterhaltungsaufwand zu reduzieren.

Erhöhung der Erträge von GemeindenVerwaltung

KonsolidierungsergebnisKonsolidierungsabweichung

108 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1271-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto4424400044244100

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 7.700.000 €990.000 € 990.000 € 1.005.000 € 1.005.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 10.110.000 €220.000 € 220.000 € 235.000 € 235.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 2.410.000 €959.144 € 988.574 € 998.756 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 9.666.475 €-30.856 € -1.426 € -6.244 € -45.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -443.525 €189.144 € 218.574 € 228.756 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 1.966.475 €

HSK

HSK 3.0

Maßnahme in Umsetzung M 1272-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto4424400044244100

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt595.378 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 5.437.378 €595.378 € 538.000 € 548.760 € 559.740 € 570.940 € 582.360 € 594.010 € 605.890 € 618.010 € 630.370 € 5.843.458 €

0 € 0 € 10.760 € 21.740 € 32.940 € 44.360 € 56.010 € 67.890 € 80.010 € 92.370 € 406.080 €595.378 € 547.455 € 562.465 € 559.740 € 570.940 € 582.360 € 594.010 € 605.890 € 618.010 € 630.370 € 5.866.617 €

0 € 9.455 € 13.705 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 23.159 €0 € 9.455 € 24.465 € 21.740 € 32.940 € 44.360 € 56.010 € 67.890 € 80.010 € 92.370 € 429.240 €

HSK 2.0

Die Ansätze der Jahre 2016 ff. sind auf Grundlage der Ergebnisse 2014/2015 entsprechend anzupassen.

Die Stadt Gera setzt sich im Rahmen des Rettungsdienstzweckverbandes dafür ein, die Grundlohnsummensteigerungen (ca. 2 % jährlich) an die Leistungserbringer des bodengebundenen Rettungsdienstes weiter zu leiten.

MaßnahmenbeschreibungM 1272-2.01

Vorbereitung bis: jährlich zum 31.12. Entscheidung bis: jährlich I. Quartal Umsetzung ab: jährlich zum 01.06.

Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014

1271 - Regionale Leitstelle (15%iger Anteil)Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Zweckverbänden

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

01.01.2014

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Aufgrund des bestehenden "Leitstellenvertrages" werden 85 % der Aufwendungen von den beiden beteiligten Landkreisen von dem Zweckverband und den Landkreises getragen. Aufgrund der Auszahlungssteigerungen erhöhen sich die Einzahlungen demnach anteilig.

Umlage GrundlohnsummensteigerungVerwaltung

Produkt 1272 - Rettungsdienst

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungUmsetzung ab:

Erhöhung der Erträge von ZweckverbändenVerwaltung

Produkt

Prognose/Jahresergebnis

M 1271-0.02

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Zweckverbänden

Jahr

109 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2111-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 524500002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -2.688.000 €-218.200 € -177.460 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -1.835.660 €

50.600 € 91.340 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 852.340 €-90.829 € -87.443 € -126.899 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -1.593.170 €127.371 € 90.017 € 53.101 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € 242.490 €177.971 € 181.357 € 141.901 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 1.094.830 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Die "Schulleiterlimits" sind um die Sachaufwände im Hortbereich sowie bei den Lehr- und Unterrichtsmaterialien, mit Ausnahme des Grundschulbereiches, reduziert worden. Sachaufwände im Hortbereich sind durch entsprechende Erhöhung der Hortgebühren zu refinanzieren. Für diesen Fall berechtigen Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehrausgaben. Die Verteilung der Lehr- und Unterrichtsmaterialien auf die einzelnen Schularten ist durch den Stadtrat jeweils zu beschließen. In diesem Zusammenhang ist eine Beteiligung der Eltern oder der Ausbildungsbetriebe (Berufsbildende Schule) zu berücksichtigen.

Überarbeitung Stadtratsbeschluss zur Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und GerätenStadtrat

Produkt 2111 ff. - SchulprodukteProduktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Weitere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen - Verbrauchsmittel an Schulen: Lehr- und UnterrichtsmittelJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Vorlage Drucksachen-Nr. 74/03 (Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten) wird durch den Fachdienst "Bildung" derzeit überarbeitet. Eine entsprechende geänderte Stadtratsbeschlussvorlage wird nach entsprechenden detaillierten Untersuchungen und Gesprächen mit Schulleitern zur Sicherung der Nachhaltigkeit der neuen Regelung(en) im 4. Quartal 2014 eingebracht.

Die Haushaltssicherungsmaßnahme im Bereich der Schulhorte wird weitergeführt im Produkt "Grundschulen" (Produkt 2111, neue Maßnahme lfd. Nr. 3).

In der nächsten HSK-Fortschreibung werden die finanziellen Auswirkungen produktbezogen konkret dargestellt bzw. die bisherigen Ansätze angepasst.

Die Vorlage Drucksachen-Nr. 74/03 (Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten) wird durch den Fachdienst "Bildung" derzeit überarbeitet. Eine entsprechende geänderte Stadtratsbeschlussvorlage wird nach entsprechenden detaillierten Untersuchungen und Gesprächen mit Schulleitern zur Sicherung der Nachhaltigkeit der neuen Regelung(en) im Jahr 2016 eingebracht. Die Zielstellung ist eine kontinuierliche Kostenersparnis.

In den Jahren 2014 und 2015 wurden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung im Vergleich zu den Konsolidierungszielen Ausgaben vermieden, indem vorhandene Bestände genutzt und Lehrplaninhalte temporär verschoben wurden. Dieses Vorgehen ist jedoch nur zeitlich befristet möglich. Die Planansätze 2016 ff. beruhen auf dem tatsächlichen Bedarf unter Berücksichtigung höherer Schülerzahlen.

Der Stadtratsbeschluss 74/03 (Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten) ist aufgrund veränderter Bedingungen und der finanziellen Situation der Stadt Gera im Konsolidierungszeitraum nicht umsetzbar. Im Rahmen der Überprüfung der anstehenden Überarbeitung des Stadtratsbeschlusses ist man jedenfalls zu dem Schluss gekommen, dass eine Überarbeitung den Zielen der Haushaltskonsolidierung widersprechen würde.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2111-0.01

Vorbereitung bis: Entscheidung bis: Umsetzung ab:

110 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 2111-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

4416000054142000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 4.300.000 €397.900 € 360.000 € 363.600 € 367.240 € 370.910 € 374.620 € 378.370 € 382.150 € 385.970 € 389.830 € 3.770.590 €-32.100 € -70.000 € -66.400 € -62.760 € -59.090 € -55.380 € -51.630 € -47.850 € -44.030 € -40.170 € -529.410 €368.869 € 401.397 € 427.218 € 383.600 € 383.600 € 383.600 € 383.600 € 383.600 € 383.600 € 383.600 € 3.882.684 €-29.031 € 41.397 € 63.618 € 16.360 € 12.690 € 8.980 € 5.230 € 1.450 € -2.370 € -6.230 € 112.094 €-61.131 € -28.603 € -2.782 € -46.400 € -46.400 € -46.400 € -46.400 € -46.400 € -46.400 € -46.400 € -417.316 €

HSK 1.0

HSK 3.0

3300 - FD Bildung

Privatrechtliche Leistungsentgelte - Beteiligung SchülerbetreuungKostenerstattungen an das LandZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an das Land

Jahr

Die Beschlussvorlage zur Hortgebührensatzung verbunden mit einer Gebührenerhöhung wurde entsprechend der seit 01.08.2013 geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2013 bereits erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage wird erneut in der Stadtratssitzung am 17.04.2014 spätestens einzubringen sein, damit ab dem Schuljahr 2014/2015 nunmehr die entsprechenden Gebühren erhoben werden können.

Bezogen auf das vorläufige IST 2015 werden die Ansätze 2016 ff. geringfügig angepasst (+20 TEUR jährlich).

MaßnahmenbeschreibungM 2111-1.01

Vorbereitung bis: 17.04.2014 Entscheidung bis: 17.04.2014 Umsetzung ab: 01.09.2014

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produkt 2111 - GrundschuleProduktverantwortlich

HortgebührensatzungStadtrat

111 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2411-2.01Maßnahme in Umsetzung M 2411-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 524100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-1.133.775 € -1.500.000 € -1.545.000 € -1.591.350 € -1.639.090 € -1.688.260 € -1.738.910 € -1.791.080 € -1.844.810 € -1.900.150 € -16.372.425 €-1.133.775 € -1.500.000 € -1.545.000 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -15.251.025 €

0 € 0 € 0 € 9.600 € 57.340 € 106.510 € 157.160 € 209.330 € 263.060 € 318.400 € 1.121.400 €-1.133.775 € -1.506.961 € -1.554.712 € -1.750.000 € -1.750.000 € -1.750.000 € -1.750.000 € -1.750.000 € -1.750.000 € -1.750.000 € -16.445.448 €

0 € -6.961 € -9.712 € -168.250 € -168.250 € -168.250 € -168.250 € -168.250 € -168.250 € -168.250 € -1.194.423 €0 € -6.961 € -9.712 € -158.650 € -110.910 € -61.740 € -11.090 € 41.080 € 94.810 € 150.150 € -73.023 €

HSK 2.0HSK 3.0

HSK 2.0

HSK 4.0 Es ist vorgesehen, dass eine Prüfung zur Neuorganisation des Schwimmunterrichts (Einzelunterricht, Doppelunterrichtsstunden) sowie des Wegs zum Hofwiesenbad durch Nutzung des ÖPNV statt der beauftragten Individualbeförderung auf Basis des verbindlichen Lehrplans und in Abstimmung mit den Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen erfolgt. Ziel ist eine Kostensenkung der Individualbeförderungsleistungen (Schwimmbus) ab dem Schuljahr 2017/2018 entweder durch Einsatz an weniger Schulen oder durch Reduzierung der Einsatzhäufigkeit.

Umsetzung ab: 01.01.2017Die Entwicklung von Kostensenkungsstrategien (diverse Einzelmaßnahmen) soll dazu beitragen, weitere Kostensteigerungsraten ab 2018 zu vermeiden.Die - vom HSK abweichenden - Haushaltsansätze 2016 ff. beruhen auf den prognostizierten Schülerzahlen und den erhöhten Fallzahlen im "freigestellten Schülerverkehr".

MaßnahmenbeschreibungM 2411-2.02

Vorbereitung bis: 30.06.2017 Entscheidung bis: 31.12.2017

Weitere Verwaltungs- und BetriebsauszahlungenJahr

ohne Konsolidierung

Unter Voraussetzung des Einvernehmens mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen sollen die Fahrtkosten zum Schwimmunterricht ab 2017 durch den Wegfall von 2 Monaten Schwimmunterricht gesenkt werden (9.600 Euro Kostenreduzierung).

Umsetzung ab: 2018 ff.

Festschreibung Kosten für die SchülerbeförderungReduzierung Kosten der Schülerbeförderung zum SchwimmunterrichtVerwaltung

Produkt 2411 - Schülerbeförderung

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2411-2.01

Vorbereitung bis: 30.06.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016

Produktverantwortlich 3300 - FD Bildung

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

112 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2521-0.01Maßnahme umgesetzt M 2521-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 524800002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -3.400.000 €-250.000 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -1.595.500 €

90.000 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 1.804.500 €-162.869 € -142.785 € -163.508 € -290.530 € -244.820 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -1.929.513 €

87.131 € 6.715 € -14.008 € -141.030 € -95.320 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -334.013 €177.131 € 197.215 € 176.492 € 49.470 € 95.180 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 1.470.487 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Museumsstandort Ferbersches Haus

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung30.05.2016 Entscheidung bis:

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

M 2521-0.01Vorbereitung bis: 30.06.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

StadtratProdukt 2521 - MuseenProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Sonstige Auszahlungen für Dienstleistungen

Verkürzung Öffnungszeiten

Aufhebung Standort Museum für angewandte Kunst und Weiterführung entsprechender künstlerischer Ausstellung in der Orangerie. Damit einher gehen Reduzierung der Eintrittsgelder, Sachausgaben, Mietausgaben sowie Stellenreduzierungen (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool).Aufhebung Standort "Ferbersches Haus". Verlagerung Museum für angewandte Kunst in die Kunstsammlung. Die Kündigung soll spätestens zum 31.12.2014 wirksam werden.Damit einher gehen Reduzierung der Eintrittsgelder, Sachausgaben, Mietausgaben sowie Stellenreduzierungen (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool). In diesem Zusammenhang ist eine Klärung der künftigen Unterbringung des Museumsgutes (Depot) erforderlich. Erste Abstimmung sind diesbezüglich bereits erfolgt.Die Einbringung eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses ist für die Sitzung am 17.04.2014 einschließlich konkreter Aussagen zur Umsetzung geplant. Im Übrigen ist auf die Maßnahme Nr. 7 zu verweisen.

Der Förderverein "Freunde des Ferberschen Hauses e.V. prüft die Weiterbetreibung des Museum für angewandte Kunst in Vereinsträgerschaft. Dazu wird unter Leitung des Vereins eine Arbeitsgruppe gebildet. Durch den Fachdienst Kultur werden dieser Arbeitsgruppe alle notwendigen wirtschaftlichen Daten zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis der Arbeitsgruppe legt der Förderverein bis zum 30.06.2014 sein Konzept einschließlich Finanzplan zur Weiterführung des Hauses vor. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung bis zum 30.09.2014 weiterführende Entscheidungen treffen.

Der Förderverein "Freunde des Ferberschen Hauses e.V." hat ein Konzept zur Betreibung des Museum für angewandte Kunst in Vereinsträgerschaft der Verwaltung vorgelegt. Die Verwaltung bereitet im Jahr 2015 eine Stadtratsvorlage vor, welche verschiedene Varianten zur Zukunft des Ferberschen Hauses darstellt: a) Betreibung durch Fördervereinb) Schließung des Ferberschen Hauses zum 31.12.2015 und Verlagerung Museumsdepot an anderen Standortc) Erhalt musealer Nutzung des Ferberschen Hauses unter Optimierung der Depotflächen (Ziel: Aufgabe eines anderen Museumsdepot)

Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Museumsdepot werden in 2015 finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro vorgehalten, welche nur bei entsprechender Umsetzung verfügt werden.

Die Maßnahme bzw. in diesem Zusammenhang stehende Entscheidungen werden mit Blick auf Baumaßnahmen sowie entsprechende Schließzeiten in der Orangerie und im Otto-Dix-Haus bis 2017 zurückgestellt.

Im Jahr 2016 sind mit dem Förderverein "Freunde des Ferberschen Hauses e.V." weitere Verhandlungen zu einer Betreibung in Vereinsträgerschaft zu führen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch, ob durch Verringerung der Depotflächen am Standort Greizer-Straße weitere Einsparungen zu erzielen sind.

Ursprünglich waren im HSK Kosten für den Umzug von Museumsstandorte berücksichtigt. Das voraussichtliche IST 2015 liegt deutlich unter dem HH-Ansatz (300 TEUR). Ein Teil notwendiger Kosten ist im Jahr 2016 zu berücksichtigen.

113 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK

HSK 1.0HSK 2.0

Vorbereitung bis: 31.01.2014 Entscheidung bis: 31.01.2014 Umsetzung ab: 01.02.2014Verkürzung der Öffnungszeiten (Freitag bis Sonntag) und damit Reduzierung des Bedarfs an Kassenkräften (94,15 x pro Tag und MA); 3 Tage x 52 Wochen = 156 Tage, 2 Arbeitskräfte und 4 Standorte = 117.500 EUR notwendigVerkürzung der Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag und damit Reduzierung des Bedarfs an Kassenkräften ab Februar 2014 bereits umgesetzt.Verkürzung der Öffnungszeiten von Mittwoch bis Sonntag wurde in 2014 umgesetzt. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets wird kontinuierlich geprüft, inwieweit durch Erweiterung der Öffnungszeiten Einnahmenerhöhungen erzielt werden können.

M 2521-0.02Maßnahmenbeschreibung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2521-0.03verantwortliches Organ

Sachkonto 441500002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 1.000.000 €100.967 € 127.000 € 140.000 € 140.000 € 140.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.547.967 €

967 € 27.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 547.967 €100.967 € 70.758 € 80.306 € 90.000 € 140.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.382.031 €

0 € -56.242 € -59.694 € -50.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -165.936 €967 € -29.242 € -19.694 € -10.000 € 40.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 382.031 €

HSK

HSK 1.0

M 2521-0.03HSK 2.0

HSK 3.0

Prüfauftrag in Umsetzung P 2521-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0 Die Sammlungskonzeptionen der Geraer Museen sind mit Blick auf folgende Konsolidierungsziele zu prüfen und anzupassen:

- Konzentration auf Sammlungsschwerpunkte- Reduzierung von Depotflächen- Abgabe von Museumsgut zur Aufwertung der künftigen Sammlungsschwerpunkte

Produktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

MaßnahmenbeschreibungP 2521-2.01

Vorbereitung bis: 31.12.2016 Entscheidung bis: 31.12.2017 Umsetzung ab: 01.01.2018

Erhöhung Eintrittspreise wurde in 2014 vollzogen. In 2015 geringere Einnahmen aufgrund Baumaßnahmen, u.a. Orangerie.

Eine weitere Preisanpassung um etwa durchschnittlich 1,50 Euro ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Der Kalkulation liegt die Annahme zu Grunde, dass die Besucherzahl der Museen der Stadt Gera trotz der demografischen Entwicklung stabil bleibt.

Stadtrat

Die ursprünglichen HSK-Prognosen für die Jahre 2015 und 2016 konnten durch Auswirkungen der Orangerieschließung, Erhöhung Eintrittspreise sowie der Reduzierung von Sachausgaben mit entsprechenden Auswirkungen auf die Attraktivität von Ausstellungen nicht realisiert werden. Im Hinblick auf die Wiedereröffnung der Orangerie 2017 (mit einer Sonderausstellung zum Thema Otto Dix) sowie das Jubiläum 100 Jahre Bauhaus im Jahr 2019 (einschließlich Sonderausstellungen in der angewandten und bildenden Kunst) wird an die HSK-Zielen der Jahre 2017 ff. festgehalten.

Prüfung und Anpassung der Sammlungskonzeptionen der Geraer MuseenVerwaltung

Produkt 2521 - Museen

Bei Schließung des MAK verbleiben, ausgehend von der bisherigen Gesamtmenge, noch 28.000 zahlende Besucher. Die Eintrittsentgelte sind so anzuheben, dass eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 40.000 Euro im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht. Bei der Neugestaltung der Eintrittsentgelte ist darauf zu achten, dass die Belastung für bereits heute ermäßigte Karten geringer ausfällt als für Vollzahler.

Redaktionelle Änderung: Die Eintrittspreise für die Museen sind so zu gestalten, dass jährliche Mehreinnahme in Höhe von 40.000 Euro im Verhältnis zum Haushalt 2013 entstehen. Bei der Neugestaltung der Eintrittsentgelte ist darauf zu achten, dass die Belastung für bereits heute ermäßigte Karten geringer ausfällt als für Vollzahler.

Die entsprechende Stadtratsvorlage ist in Erarbeitung und wird zur Sitzung am 17.04.2014 eingebracht.

Vorbereitung bis: 30.06.2018 Entscheidung bis: 30.09.2018 Umsetzung ab: 01.01.2019

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2521-0.03

Vorbereitung bis: 28.02.2014 Entscheidung bis: 31.03.2014 Umsetzung ab: 01.05.2014

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Produkt 2521 - MuseenProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Privatrechtliche Leistungsentgelte

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Erhöhung Eintrittspreise der Museen

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2531-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 441500002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 2.400.000 €270.000 € 369.360 € 350.000 € 350.000 € 390.000 € 390.000 € 390.000 € 420.000 € 420.000 € 420.000 € 3.769.360 €30.000 € 129.360 € 110.000 € 110.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.369.360 €

361.399 € 379.597 € 375.791 € 380.000 € 420.000 € 420.000 € 420.000 € 450.000 € 450.000 € 450.000 € 4.106.787 €91.399 € 10.237 € 25.791 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 337.427 €

121.399 € 139.597 € 135.791 € 140.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 1.706.787 €

HSK

HSK 1.0M 2531-0.01

HSK 2.0HSK 3.0

Erhöhung Eintrittspreise des TierparksStadtrat

Produkt 2531 - Tierpark

Aller 3 Jahre ist eine weitere (Eintrittsgeld-) Anpassung vorgesehen.Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen IST 2015 sind die Planwerte für die Folgejahre entsprechend anzupassen (+20.000 Euro). Ebenso wirkt sich die Durchführung der "Tierparksafari" positiv aus (+10.000 Euro zu ursprünglichen HSK-Ziele).

Umsetzung ab: 01.05.2014Die Eintrittsentgelte sind so anzuheben, dass eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 180.000 Euro im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht. Bei der Neugestaltung der Eintrittsentgelte ist darauf zu achten, dass die Belastung für bereits heute ermäßigte Karten geringer ausfällt als für Vollzahler. Für das Jahr 2014 ist die Hälfte der angestrebten Mehreinnahme vorgesehen.

Die Verwaltung bereitet eine Beschlussvorlage für den Stadtrat am 17.04.2014 vor, welche eine 25 %ige Steigerung der Eintrittsentgelte vorsieht.Vorbereitung bis: 30.06.2017 Entscheidung bis: 30.09.2017 Umsetzung ab: 01.01.2018

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Produktverantwortlich 4200 - FD Umwelt

Privatrechtliche LeistungsentgelteJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2531-0.01

Vorbereitung bis: 28.02.2014 Entscheidung bis: 31.03.2014

116 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 2612-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0HSK 4.0 Mit Beschluss des Stadtrates vom 15. September 2016 (Drucksachen-Nr. 77/2016) wurde der „Gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH für die

Jahre 2017 bis 2024“ zugestimmt.

Das Finanzierungskonzept wird gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen und den Mitgesellschaftern derzeit erarbeitet bzw. verhandelt.

Der Theaterbetrieb wird bis zum Jahr 2016 auf Basis der zwischen den drei kommunalen Gesellschaftern (Stadt Gera, Stadt Altenburg, Landkreis Altenburg) und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Vereinbarung zu 59,1 % durch Landeszuschüsse und zu 40,9 % durch kommunale Zuschüsse finanziert. Von den kommunalen Zuschüssen entfallen 60 % auf die Stadt Gera. Die Zuschüsse sind dynamisch gestaltet und steigen für die Stadt Gera von 2014 an auf einen Jahresbetrag in Höhe von 4,48 Mio. Euro an. Eine Reduzierung des städtischen Zuschusses wirkte sich nach den bisherigen Finanzierungsstrukturen mit einem Faktor von 4,5 auf die TPT Theater und Philharmonie GmbH (TPT) aus. Die im Eckwertekonzept vom 04.07.2013 eingerechnete Zuschussminderung in Höhe von 2,00 Mio. Euro führte zu einer tatsächlichen Minderung der Einnahmen der TPT in Höhe von rd. 9,00 Mio. Euro jährlich. Eine Einnahmenreduzierung in dieser Größenordnung würde die bislang zwischen dem Freistaat Thüringen und den kommunalen Gesellschaftern vereinbarte Struktur des Fünf-Sparten-Theaters grundlegend in Frage stellen. Der Eckwert beruhte zunächst auf einem einwohnerbezogenen Vergleich mit den Theaterzuschüssen in den finanzschwachen Flächenländern West und kann in Anbetracht der für das TPT geltenden Zuschussantagonismen in dieser Form nicht ohne Weiteres umgesetzt werden.

Angesichts der akuten Haushaltsnotlage der Stadt Gera sind im Rahmen der Neuverhandlungen zur Finanzierung des TPT allerdings auch nachhaltig wirksame Strukturveränderungen zu untersuchen, deren Auswirkungen zu berechnen und in Abstimmung mit den beiden übrigen kommunalen Gesellschaftern sowie dem Freistaat Thüringen einer Lösung zuzuführen. In Betracht kämen u.a. auch folgende Szenarien:

- Verbesserung der Erlöse durch Optimierung der Auslastung und zusätzlichen "Einkauf" profitabler Produktionen nach Schließung des KuK- Auslaufen der Haustarifverträge (TVK, NT Bühne, TVöD), Rückkehr zu den Flächentarifverträgen vom Jahr 2017 an und sukzessiver Stellenabbau insbesondere in der Orchestersparte (rd. 4,90 Mio. Euro jährliche Personalkosten)- Fusion der Orchestersparte mit dem Klangkörper in Jena- Konzentration des TPT auf das Sprechtheater (Schauspiel) an beiden Standorten und Verzicht auf die Sparten Orchester sowie Musiktheater bzw. vollständige Übernahme der Aufwendungen durch den Freistaat Thüringen als "Staatsorchester" bzw. "Staatsmusiktheater" analog zum städtischen "Staatsballett"- Anpassung der Zuschüsse der vorhandenen kommunalen Gesellschafter an die Anteile der anteiligen Einwohnerzahlen mit der Folge einer Absenkung des städtischen Zuschusses von 60 % auf 43,5 % des kommunalen Finanzierungsanteils- Ausweitung der kommunalen Gesellschafter um den durch die TPT gleichfalls begünstigten Landkreis Greiz

Diese und ggf. weitere Szenarien sind im Jahr 2014 gemeinsam mit der TPT für die anstehenden Gespräche und Verhandlungen, insbesondere auch mit dem Freistaat Thüringen, aufzubereiten.

Mit den Mitgesellschaftern der TPT Theater und Philharmonie GmbH (TPT) ist bis 30.09.2014 ein Gesamtbudget zur Weiterführung des Theaters ab 2017 zu vereinbaren. Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung ist daraufhin die Geschäftsführung der TPT zu beauftragen, bis 30.06.2015 ein Konzept zur Weiterführung des Theaters im Rahmen des Budgets (unter Berücksichtigung der Landes-Co-Finanzierung) vorzulegen.

Die entsprechenden finanziellen Auswirkungen würden im Rahmen der nächsten Fortschreibung des HSK berücksichtigt werden.

Produktverantwortlich 2000 - Dezernat Allgemeine Dienste und Ordnung (FG Beteiligungen)

MaßnahmenbeschreibungP 2612-0.01

Vorbereitung bis: 30.04.2016 Entscheidung bis: 30.06.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

Weiterentwicklung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH ab 2017Verwaltung

Produkt 2612 - Theater

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2631-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 432000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 4.421.000 €475.000 € 490.000 € 490.000 € 490.000 € 490.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 5.130.000 €32.900 € 47.900 € 47.900 € 47.900 € 47.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 709.000 €

451.883 € 463.954 € 478.690 € 490.000 € 490.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 5.069.528 €-23.117 € -26.046 € -11.310 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -60.472 €

9.783 € 21.854 € 36.590 € 47.900 € 47.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 648.528 €

HSKHSK 1.0

M 2631-0.01HSK 2.0

Prüfauftrag in Umsetzung P 2631-1.01verantwortliches Organ

HSK 1.0

HSK 3.0

Mit dem Ausscheiden von hauptamtlichen Lehrkräften soll die Notwendigkeit des Angebotes geprüft. Bei einem erforderlicher Fachkräftebedarf soll der Einsatz von Honorarkräften priorisiert werden.

Im Bereich Musikschule erfolgt im Konsolidierungszeitraum keine Neueinstellung. Personalbedarf wird entsprechend des Prüfauftrages durch Honorarkräfte gedeckt (vgl. Personalkosten im Produkt).

MaßnahmenbeschreibungP 2631-1.01

Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

Personalkostenreduzierung durch Einsatz von HonorarkräftenVerwaltung

Produkt 2631 - MusikschuleProduktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Umsetzung ab: 01.08.2014Die Gebühren sind so anzuheben, dass vom Jahr 2015 an eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 10 % im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht.Die entsprechende Beschlussvorlage wird gegenwärtig erarbeitet und in die Stadtratssitzung am 17.04.2014 eingebracht. Bereits im Jahr 2014 sind Mehreinnahmen einzuplanen.

Vorbereitung bis: 30.06.2018 Entscheidung bis: 30.09.2018 Umsetzung ab: 01.01.2019

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2631-0.01

Vorbereitung bis: 30.04.2014 Entscheidung bis: 15.05.2014

3300 - FD Bildung

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Gebührenerhöhung der MusikschuleStadtrat

Produkt 2631 - MusikschuleProduktverantwortlich

118 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2711-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 432000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 2.624.000 €262.400 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 3.112.400 €

0 € 37.600 € 37.600 € 37.600 € 37.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 488.400 €293.848 € 309.927 € 267.469 € 300.000 € 300.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 3.121.244 €31.448 € 9.927 € -32.531 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 8.844 €31.448 € 47.527 € 5.069 € 37.600 € 37.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 497.244 €

HSKHSK 1.0

M 2711-0.02HSK 2.0

Maßnahme in Umsetzung M 2721-2.01verantwortliches OrganMaßnahme in Umsetzung M 2721-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 432000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

64.882 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 631.882 €64.882 € 63.000 € 78.000 € 78.000 € 78.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 791.882 €

0 € 0 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 160.000 €64.882 € 59.547 € 51.207 € 63.000 € 78.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 746.636 €

0 € -3.453 € -26.793 € -15.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -45.246 €0 € -3.453 € -11.793 € 0 € 15.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 114.754 €

HSK 2.0HSK 3.0

HSK 2.0Umsetzung ab: 01.01.2019

Im Jahr 2019 wird eine ca. 10 %ige Gebührenanpassung einkalkuliert.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2721-2.01

Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016

Produktverantwortlich 3010 - FD Kulturelle Bildung/Migration und Integration

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer AbbuchungVerwaltungGebührenanpassung der BibliothekStadtrat

Produkt 2721 - Bibliothek

Umsetzung ab: 01.01.2017Die Gebührenerhebung soll künftig grundsätzlich durch Lastschriftverkehr erfolgen.Im I. Quartal 2016 wird eine neue Bibliothekssoftware eingeführt, mit der Abläufe vereinfacht und damit Kosten reduziert werden können. In diesem Zusammenhang soll auch die automatische Abbuchung für Dauernutzungsmitgliedschaften umgesetzt werden. Dazu ist ein entsprechendes Verfahren im HKR sicherzustellen.

MaßnahmenbeschreibungM 2721-2.02

Vorbereitung bis: 30.06.2018 Entscheidung bis: 30.09.2018

Gebührenerhöhung der VolkshochschuleStadtrat

Produkt 2711 - Volkshochschule

Umsetzung ab: 01.08.2014Die Gebühren sind so anzuheben, dass vom Jahr 2015 an eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 10 % im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht.Eine entsprechende Beschlussvorlage ist gegenwärtig in Erarbeitung und soll zum Frühjahrssemester 2015 in Kraft treten. Die Beschlussvorlage wird im Herbst 2014 eingebracht.

Vorbereitung bis: 30.06.2018 Entscheidung bis: 30.09.2018 Umsetzung ab: 01.01.2019

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Produktverantwortlich 3010 - FD Kulturelle Bildung/Migration und Integration

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

M 2711-0.02Vorbereitung bis: 30.04.2014 Entscheidung bis: 15.05.2014

119 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 2812-0.02Maßnahme in Umsetzung M 2812-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 541100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -5.175.000 €-497.500 € -492.500 € -492.500 € -492.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -4.528.000 €

20.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 647.000 €-384.396 € -442.804 € -557.750 € -492.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -4.430.450 €113.104 € 49.696 € -65.250 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 97.550 €133.104 € 74.696 € -40.250 € 25.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 744.550 €

HSKM 2812-0.02

HSK 2.0

M 2812-2.01HSK 2.0

Maßnahme in Umsetzung M 2813-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 441100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 7.569.900 €841.100 € 841.100 € 841.100 € 925.210 € 925.210 € 925.210 € 1.017.730 € 1.017.730 € 1.017.730 € 8.352.120 €

0 € 0 € 0 € 84.110 € 84.110 € 84.110 € 176.630 € 176.630 € 176.630 € 782.220 €761.758 € 691.282 € 919.800 € 840.930 € 793.870 € 793.870 € 873.260 € 873.260 € 873.260 € 7.421.290 €-79.342 € -149.818 € 78.700 € -84.280 € -131.340 € -131.340 € -144.470 € -144.470 € -144.470 € -930.830 €-79.342 € -149.818 € 78.700 € -170 € -47.230 € -47.230 € 32.160 € 32.160 € 32.160 € -148.610 €

M 2813-2.02HSK 2.0

Umsetzung ab: 01.01.2018/21Die Mietverträge des Kultur- und Kongresszentrums enthalten eines "Preisgleitklausel". Unter Berücksichtigung einer erwarteten Steigerung des Verbraucherpreisindexes sind kontinuierlich Miet- und Pachtanpassungen eingeplant und entsprechende Einnahmeerhöhungen in den Jahren 2018 ff. und 2021 ff. vorgesehen.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis:

Jahrohne Konsolidierung

Anpassung Mieten und PachtenVerwaltung

Produkt 2813 - BgA VeranstaltungProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Prognose/Jahresergebnis

30.06.2017/20 Entscheidung bis:

Zuschuss Gera Kultur gGmbH - Festschreibung einschließlich AufgabenerweiterungErhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark - Zuschussreduzierung Gera Kultur gGmbH

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2812-0.02

Die Gera Kultur gGmbH übernimmt im Jahr 2015 zusätzliche Leistungen (insbesondere Tourismus/Stadtmarketing). Durch Maßnahmen der Gesellschaft (u.a. zusätzliche Einnahmen, perspektivische Anpassung Pflege Hofwiesenpark) kann der Zuschuss der Stadt Gera in bisheriger Höhe festgeschrieben werden (Konsolidierungserfolg in Maßnahme-Nr. M 5751-1.01 abgebildet).

Vorbereitung bis: 31.10.2017 Entscheidung bis: 31.12.2017 Umsetzung ab: 01.01.2018Durch Erhebung eines Eintrittsentgeltes (auf Vertrauensbasis um investive Kosten und Personalkosten so gering wie möglich zu halten) soll der Zuschuss an die Gera Kultur gGmbH zunächst i.H.v. 67.000 Euro (25 % des bisherigen "fiktiven" Eintrittsgeldes) reduziert werden.

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

30.09.2017/20

Reduzierung des Zuschusses an die Gera Kultur GmbH von 250.000 EUR Im Jahr 2014 auf 230.000 EUR und ab 2015 auf 225.000 EUR.Vorbereitung bis: 31.05.2015

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Vorbereitung bis: 31.12.2013 Entscheidung bis: 31.12.2013 Umsetzung ab: 01.01.2014

Jahr

Entscheidung bis: 31.05.2015 Umsetzung ab: 01.06.2015

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Konsolidierungsabweichung

StadtratProdukt 2812 - Kommunales KulturmanagementProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

120 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2813-2.03verantwortliches Organ

Sachkonto 441500002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 1.604.790 €178.310 € 178.310 € 178.310 € 196.140 € 196.140 € 196.140 € 215.760 € 215.760 € 215.760 € 1.770.630 €

0 € 0 € 0 € 17.830 € 17.830 € 17.830 € 37.450 € 37.450 € 37.450 € 165.840 €116.680 € 149.737 € 133.200 € 181.120 € 229.140 € 229.140 € 252.050 € 252.050 € 252.050 € 1.795.167 €-61.630 € -28.573 € -45.110 € -15.020 € 33.000 € 33.000 € 36.290 € 36.290 € 36.290 € 24.537 €-61.630 € -28.573 € -45.110 € 2.810 € 50.830 € 50.830 € 73.740 € 73.740 € 73.740 € 190.377 €

M 2813-2.03HSK 2.0

Maßnahme in Umsetzung M 2813-2.04verantwortliches Organ

Sachkonto 441800002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 2.282.040 €253.560 € 253.560 € 253.560 € 278.920 € 278.920 € 278.920 € 306.810 € 306.810 € 306.810 € 2.517.870 €

0 € 0 € 0 € 25.360 € 25.360 € 25.360 € 53.250 € 53.250 € 53.250 € 235.830 €148.269 € 205.525 € 181.000 € 239.000 € 297.000 € 297.000 € 326.700 € 326.700 € 326.700 € 2.347.893 €

-105.291 € -48.035 € -72.560 € -39.920 € 18.080 € 18.080 € 19.890 € 19.890 € 19.890 € -169.977 €-105.291 € -48.035 € -72.560 € -14.560 € 43.440 € 43.440 € 73.140 € 73.140 € 73.140 € 65.853 €

M 2813-2.04HSK 2.0

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis: 30.06.2017/20 Entscheidung bis: 30.09.2017/20 Umsetzung ab:

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Anpassung Eintrittsgelder Kultur- und KongresszentrumVerwaltung

Produkt 2813 - BgA Veranstaltung

1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Entscheidung bis: 30.09.2017/20 Umsetzung ab: 01.01.2018/21Die Eintrittspreise des Kultur- und Kongresszentrums sind kontinuierlich anzupassen. Entsprechende Einnahmeerhöhungen sind in den Jahren 2018 ff. und 2021 ff. vorgesehen.

Anpassung Gastronomieentgelte

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis: 30.06.2017/20

01.01.2018/21Die Gastronomiepreise im Kultur- und Kongresszentrums sind kontinuierlich anzupassen. Entsprechende Einnahmeerhöhungen sind in den Jahren 2018 ff. und 2021 ff. vorgesehen.

Produktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Privatrechtliche Leistungsentgelte

VerwaltungProdukt 2813 - BgA VeranstaltungProduktverantwortlich

121 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3113-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 553200002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-16.271.540 € -17.072.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -172.420.490 €-16.271.540 € -16.650.000 € -17.072.550 € -17.243.280 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -171.544.670 €

0 € 422.550 € 312.000 € 141.271 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 875.821 €-16.271.540 € -17.244.922 € -17.964.984 € -17.890.000 € -18.058.000 € -18.583.300 € -19.124.360 € -19.084.360 € -19.044.360 € -19.044.360 € -182.310.186 €

0 € -594.922 € -892.434 € -646.721 € -673.450 € -1.198.750 € -1.739.810 € -1.699.810 € -1.659.810 € -1.659.810 € -10.765.516 €0 € -172.372 € -580.434 € -505.450 € -673.450 € -1.198.750 € -1.739.810 € -1.699.810 € -1.659.810 € -1.659.810 € -9.889.696 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Maßnahme umgesetzt M 3121-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

55221000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -255.006.000 €-25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -256.776.000 €

-177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -1.770.000 €-23.839.871 € -22.920.623 € -22.742.324 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -239.462.818 €

1.837.729 € 2.756.977 € 2.935.276 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 17.313.182 €1.660.729 € 2.579.977 € 2.758.276 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 15.543.182 €

HSK 1.0

MaßnahmenbeschreibungM 3121-1.01

Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 3113-0.01

Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 30.09.2014

Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

Leistungsbeteiligung bei Leistung für Unterkunft und Heizung an ArbeitssuchendeAufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Umsetzung ab: laufend

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Angemessenheitsprüfung bei den Kosten der UnterkunftVerwaltung

Produkt 3121 - Grundsicherung für Arbeitssuchende

Es findet eine konsequente Verfolgung der angemessenen Unterkunftskosten und die Einleitung von Kostensenkungsverfahren (soweit möglich) statt.

Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

Leistungen nach SGB XIIJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Einführung Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in ThüringenVerwaltung

Produkt 3113 - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (mehrere Produkte)

Umsetzung ab: 01.01.2015Der Fachdienst wird ab 2014 die Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen auch in Gera einführen. Dadurch wird eine bessere Steuerung bzw. Untersetzung der Leistungen, also eine bessere Steuerung des individuellen Leistungsanspruches erwartet.Der (Einführungs-)Prozess der Integrierten Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen wurde in Gera im Jahr 2014 gestartet. Eine gemeinsame Umsetzung mit den Trägern ist im Jahr 2015 vorgesehen.Mit Einführung der Integrierten Teilhabeplanung (ITP), beginnend ab 2015, soll basieren auf dem Konzept "Kostensenkungsstrategien im Fachdienst Soziales" vor allem in der Eingliederungshilfe innerhalb von Einrichtungen schrittweise eine Kostensenkung durch bedarfsgerechte Hilfeleistungen erzielt werden - weitere Kostensteigerungsraten 2019 können dadurch vermieden werden.

Konsolidierungsergebnis

122 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3121-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

4261000055221000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt6.889.825 € 8.568.000 € 8.568.000 € 8.568.000 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 78.623.365 €

-22.103.374 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -242.423.374 €6.889.825 € 8.201.767 € 8.312.500 € 8.498.000 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 77.499.932 €

-22.103.374 € -22.920.623 € -23.750.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -238.733.997 €0 € 1.193.143 € 474.500 € 130.000 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 2.565.943 €

-16.950.046 € -14.718.897 € -14.071.336 € -14.212.200 € -14.940.600 € -14.382.160 € -14.382.160 € -14.382.160 € -14.382.160 € -14.382.160 € -146.803.879 €-1.736.497 € -40 € 1.366.164 € 1.569.800 € 1.739.760 € 2.298.200 € 2.298.200 € 2.298.200 € 2.298.200 € 2.298.200 € 14.430.187 €-1.736.497 € 1.193.103 € 1.840.664 € 1.699.800 € 1.867.810 € 2.426.250 € 2.426.250 € 2.426.250 € 2.426.250 € 2.426.250 € 16.996.130 €

HSK 2.0

HSK 3.0

nach Konsolidierung (55221)

ohne Konsolidierung (4261)

Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 des Jobcenters sind kommunale Arbeitsmarktstrategien definiert, die sich in einer kontinuierlichen Umsetzung befinden. So konnte u.a. durch eine intensive Vermittlung sowie durch neuaufgelegte Bundesprogramme für Langzeitarbeitslose die Zahl der Bedarfsgemeinschaften verringert werden.

Die kommunalen Arbeitsmarktstrategien werden kontinuierlich weiterentwickelt, um alle Möglichkeiten zu nutzen, Ausgabensteigerungen entgegen zu wirken.

Leistungsbeteiligung bei Leistung für Unterkunft und Heizung an ArbeitssuchendeAufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende

Jahr

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 3121-2.01

Umsetzung kommunale ArbeitsmarktstrategieVerwaltung

Produkt 3121 - Grundsicherung für Arbeitssuchende

ohne Konsolidierung (55221)

Umsetzung ab: laufend

nach Konsolidierung (4261)

Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufendDurch die Umsetzung der bis 31.10.2015 erarbeiteten kommunalen Arbeitsmarktstrategie (Jobcenter/OTEGAU/Stadt) soll es gelingen, mehr Arbeitsplätze (sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse) zu generieren. Dies durch die Aktivierung regionaler und überregionaler Arbeitsplätze. Damit sollen sowohl Einspareffekte in den Kosten "für Unterkunft und Heizung" (KdU) erzielt werden sowie weiteren zu erwartenden Kostensteigerungen pro Bedarfsgemeinschaft entgegen gewirkt werden.

Konsolidierungsergebnis

Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

Konsolidierungsabweichung

123 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3141-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto4424300044243100

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 2.565.900 €285.100 € 345.100 € 352.090 € 359.140 € 366.330 € 373.660 € 381.140 € 388.770 € 396.550 € 3.247.880 €

0 € 60.000 € 66.990 € 74.040 € 81.230 € 88.560 € 96.040 € 103.670 € 111.450 € 681.980 €406.499 € 474.943 € 352.090 € 359.140 € 366.330 € 373.660 € 381.140 € 388.770 € 396.550 € 3.499.123 €121.399 € 129.843 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 251.243 €121.399 € 189.843 € 66.990 € 74.040 € 81.230 € 88.560 € 96.040 € 103.670 € 111.450 € 933.223 €

HSK 2.0

HSK 3.0

Die Zweckvereinbarung mit der Stadt Weimar soll fortgeführt werden. Es laufen Vertragsverhandlungen dahingehend, dass die Stadt Weimar die tatsächlich direkt und indirekt zuordenbaren Kosten (einschließlich Tarifsteigerungen) übernimmt.Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Weimar und der Stadt Gera basiert auf einer Zweckvereinbarung, die seit 2008 (zuletzt im Rahmen der Drs. 57/2008 1. Ergänzung im Jahr 2009 geändert wurde) besteht.Bis 2012 wurden die Kosten für die Erledigung dieser kommunalisierten Aufgabe durch das Land Thüringen im Rahmen einer Spitzabrechnung (2010 bis 2012 zunächst nur Abschlagszahlungen) erstattet. Ab 2013 (Finanzierung über Mehrbelastungsausgleich) erfolgte die Finanzierung dieser kommunalisierten Aufgaben in direkter Erstattung der Kosten zwischen Weimar und Gera, d.h. für das laufende Jahr sind ebenfalls Abschlagszahlungen vereinbart, die Spitzabrechnung erfolgt dann nach dem Jahresabschluss.Für die beiden Jahre 2013 und 2014 entstanden so Nachforderungen gegenüber Weimar, was bis hin zu einer Kündigung der Zweckvereinbarung hätte führen können.

Nach einem Gespräch zwischen den Dezernenten für Soziales der Städte Weimar und Gera erfolgte eine Übereinkunft dahingehend, dass die Zusammenarbeit im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren fortgeführt wird und die Nachzahlungen veranlasst werden.Insofern ist i.S. der HSK-Maßnahme gewährleistet, dass alle direkt und indirekt zuordenbaren Kosten der Stadt Gera erstattet werden. Die Höhe der Erstattungskosten hängt hierbei von der Zahl der Antragsteller sowie den tatsächlich verausgabten Zweckausgaben ab.

Zweckvereinbarung mit der Stadt WeimarVerwaltung

Produkt 3141 - SchwerbehindertenfeststellungsverfahrenProduktverantwortlich 3500 - FD Gesundheit

Konsolidierungsabweichung

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 3141-2.01

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Gemeinden und Gemeindeverbänden

Jahr

124 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3633-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

42442000 4274200055520000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-7.197.360 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -83.697.360 €-7.560.000 € -7.560.000 € -7.395.000 € -7.230.000 € -7.065.000 € -6.900.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -70.650.000 €

-362.640 € 940.000 € 1.105.000 € 1.270.000 € 1.435.000 € 1.600.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 13.047.360 €-8.075.184 € -7.941.879 € -7.995.733 € -8.571.650 € -7.088.000 € -7.088.000 € -7.088.000 € -7.088.000 € -7.088.000 € -7.088.000 € -75.112.445 €

-515.184 € -381.879 € -600.733 € -1.341.650 € -23.000 € -188.000 € -353.000 € -353.000 € -353.000 € -353.000 € -4.462.445 €-877.824 € 558.121 € 504.267 € -71.650 € 1.412.000 € 1.412.000 € 1.412.000 € 1.412.000 € 1.412.000 € 1.412.000 € 8.584.915 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Jahr

Reduzierung der Verweildauer in stationärer Hilfe durch Prüfung der Geeignetheit und Angemessenheit der Hilfen in Einrichtungen im Besonderen und sonstiger Leistungen der Hilfen zur Erziehung, Vermeidung von kostenintensiven stationären HilfenAusbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen wie Nachmittagsgestaltung Reduzierung im SK 5552 um 165.000 pro Jahr

Die HSK-Maßnahme sieht zur Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen den Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen vor. Die vorgesehene Stellenbesetzung (und dadurch Kostenreduzierungen) wurde nicht umgesetzt.Ist 2014 Aufwand 8.075.183 EUR; Konsolidierungspotenzial kann nicht erreicht werden, siehe Maßnahmen HSK, HSK 1.0 – der Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen bedarf der Investition in Personal- und Sachkosten, was nicht in Aussicht gestellt wird; damit bleibt lediglich die Anstrengung darauf zu richten, dass ggf. die nicht zu vermeidenden Kostensteigerungen durch Tarif-, und Sachkostensteigerungen beim öffentlichen Träger und den freien Trägern möglichst zu kompensieren. Fallentwicklung und Kostensteigerungen sind durch den Fachdienst marginal beeinflussbar. Für frühzeitige niedrigschwellige Hilfen muss aktuell auf Grund unzureichender Kapazitäten mit Wartelisten für Hilfen agiert werden; damit einhergehend Verstetigung und Verstärkung des Hilfebedarfs im Einzelfall.

Die ursprüngliche HSK-Maßnahme sah zur Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen den Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen vor. Die zwischenzeitlich nicht realisierte Stellenbesetzung wurde nunmehr im IV. Quartal 2015 umgesetzt. Konkrete Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept sind noch nicht absehbar. Entsprechende Auswirkungen würden sich in der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes widerspiegeln.

Hinweis: Der Ansatz im Sachkonto beträgt konkret 11.810.000 Euro. Davon 3.650.000 Euro für Asylleistungen, welche zu 100 % refinanziert werden.

Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014 Umsetzung ab:

ohne Konsolidierung

Konsolidierungsabweichung

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsergebnis

Vermeidung von kostenintensiven stationären HilfenVerwaltung

MaßnahmenbeschreibungM 3633-0.01

Produkt 3633 - Hilfen zur ErziehungProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Kostenbeteiligung und -erstattung im Bereich des SGB VIII und anderer Jugendhilfe vom Land (überörtlicher Träger)Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke im Bereich der sozialen Sicherung vom Land (überörtlicher Träger) - örtliche Jugendförderung Zuweisungen nach § 6 ThürAGSGB XIILeistungen nach SGB VIII - Leistungen innerhalb von Einrichtungen (in voll- und teilstationären Einrichtungen)

125 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 3633-0.02verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung war eine Umsetzung des Projektes noch nicht umsetzbar. Alternativ wird auch hier zwischen den kreisfreien Städten ein interkommunaler Erfahrungsaustausch zu Kennzahlen, Strukturen und Kosten aufgebaut.

Die Gesamtfinanzierung des Vergleichsrings "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen" ist noch nicht geklärt (insbesondere eine Positionierung des Freistaates Thüringen zur Kofinanzierung steht noch aus). Die weitere Entwicklung wird in der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aufgezeigt.

Produkt 3633 - Hilfen zur ErziehungProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

MaßnahmenbeschreibungP 3633-0.02

Vorbereitung bis: 31.10.2015 Entscheidung bis: 31.10.2015

Beteiligung Vergleichsring "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen"Verwaltung

Umsetzung ab: 01.01.2016Bei diesem Produktbereich handelt es sich um gesetzliche, wenngleich disponible, Aufgaben. Wegen der bisherigen wie auch der zukünftigen Höhe der städtischen Ausgabenbelastung ist es im Rahmen des Konsolidierungsprozesses dringend geboten, kurzfristig die notwendigen Grunddaten im Detail zu erheben und auf Kennzahlenbasis mit anderen örtlichen Trägern zu vergleichen. Hierzu sind die einzelnen Hilfearbeiten zu untersuchen, insbesondere:

- Heimerziehung, betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)- Eingliederung Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)- Auswirkungen der "Inklusion" auf die Hilfeleistungen nach § 35a SGB VIII- Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII)- Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)- Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)- Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Die Reihenfolge der vorstehenden Hilfearten entspricht weitgehend dem damit jeweils verbundenen Ausgabeanteil für die Hilfe zur Erziehung. Im Wesentlichen sind das Zusammenwirken zwischen dem "Jugendamt" und den Leistungserbringern (Freie Träger) zu untersuchen, die Leistungsentgelte auf wirtschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen und mit den Hilfeplanbearbeitern fachlich zu bestimmen, auf welche Weise kostenintensive Hilfearten durch weniger ausgabeträchtige Optionen substituiert werden können.

Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis 31.07.2014 vorliegen.

Auch die Stadt Gera wird sich im Vergleichsring "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen" beteiligen. Die jährlichen Kosten betragen 2.380 Euro.

Mit ersten Vergleichszahlen ist Anfang 2015 zu rechnen. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt. Hieraus resultierende Maßnahmen werden bei einer Fortschreibung des HSK berücksichtigt.

126 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3663-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523200002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -661.000 €-66.100 € -53.100 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -180.000 €

0 € 13.000 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 481.000 €-76.845 € -82.497 € -90.647 € -65.000 € -50.000 € -30.000 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -425.389 €-10.745 € -29.397 € -83.047 € -57.400 € -42.400 € -22.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € -245.389 €-10.745 € -16.397 € -24.547 € 1.100 € 16.100 € 36.100 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 235.611 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und GebäudeeinrichtungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Bedarfsgerechter Rückbau kommunaler Spielplätze in den Jahren 2014 - 2016Stadtrat

Produkt

In den Jahren 2014 - 2016 sind unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt Gera bedarfsgerecht jeweils 5 Spielplätze rückzubauen. Die zurück zu bauenden Standorte werden auf Grundlage einer Zustandsanalyse ermittelt. Der Jugendhilfeausschuss (Spielplatzkommission) und der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss sind zu beteiligen.Die Stadt Gera verfügt über 91 kommunale und ca. 100 private (z. B. Wohnungsgesellschaften) Spiel- und Freizeitanlagen. Grundlage für deren Bewirtschaftung bildet die vorläufige Spielplatzsatzung der Stadt Gera vom 13.11.1993, 1. Änderungssatzung vom 10.08.1996. Ziele und Maßnahmen der Planung sind in einem Spielplatzentwicklungskonzept (SPEK) darzustellen, welches Versorgungsbereiche festlegt und vorgesehene Maßnahmen aufzeigt.

Im Ergebnis des angearbeiteten Konzeptes 2030 - Zustandsanalyse Spielplätze Gera, Stand 26.09.2013, ist festzustellen, dass eine Überversorgung vorliegt. Um die Forderungen des HSK ab 2014 umzusetzen, ist zwingend der sofortige Rückbau bzw. Trägerwechsel von 12 Standorten erforderlich.

(geplante Rückbaustandorte 2014: ö007 Spielpunkt Puppenbühne (Innenstadt), - ö012 Spielplatz Schloß Osterstein; angestrebter Trägerwechsel, - ö022 Sport- und Freizeitanlage Plauensche Straße (Innenstadt), - ö103 Spielplatz Schwarzburgstraße (Bieblach-Ost); Teilrückbau, - ö105 Spielplatz Robert-Havemann-Straße/Brunnen (Bieblach-Ost),- ö201 Sport- und Freizeitanlage Schützenstraße (Langenberg), - ö401 Spielplatz Am Mühlgraben (Zwötzen),- ö503 Spielpunkt Weidenstraße oben (Lusan), - ö504 Spielpunkt Rudolstädter Straße (Lusan), - ö505 Spielpunkt Saalfelder Straße (Lusan), - ö512 Spielplatz Jenaer Straße Labyrinth (Lusan), - ö812 Spielplatz Wacholderbaum (Grundstückseigentümerwechsel)

Diese Standorte wurden nach fachlichen Gesichtspunkten (Nutzerfrequenz; baulicher Zustand) unter Bezugnahme der Zustandsanalyse ermittelt. Die Aufstandsflächen gehen mit verringerter Pflegeintensität in das Grünflächenkataster über und werden als Bedarfsflächen vorgehalten.

Parallel dazu erfolgt bis Jahresende 2014 die Erstellung des SPEK 2030 (Sitzungstermin für 2. Hälfte 2014 liegen noch nicht vor; geplant ist Oktober 2014 JHA und BUVA, vorher Dezernatsumlauf) in dem Bedarf und Defizite eingeschätzt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen.

Die Mehrkosten beim Rückbau in 2014 i.H.v. ca. 38 TEUR werden über das Produkt 5511 (Grün- und Parkanlagen) getragen. Das jährliche Einsparpotential liegt ab 2015 bei 13 TEUR für die o. g. Maßnahmen. Weitere Einsparungen sollen auf der Grundlage des SPEK 2030 gesichert werden. Da der Rückbau Kosten verursacht, können die Einsparungen erst zeitversetzt ab 2016 in Höhe von 52.000 EUR realisiert werden.

3663 - Spielplätze

Diskussion zum Rückbau von 10 kommunalen Spielplätzen (2015) in Abhängigkeit von der Entscheidung zur Wiederbelebung der Spielplatzkommission der Stadt Gera (Beschlussgremium Jugendhilfeausschuss). Grundlage soll das Spielplatzentwicklungskonzept (SPEK) 2030 sein. Im Rahmen des (neuen) Beschlussgremiums wird über weitere Rückbauten in den Jahren 2016 ff. entschieden. Eine Orientierung bietet die Stadt Jena mit ca. 60 kommunalen Spielplätzen.

Mit Stadtratsbeschluss Drucksachen Nr. 23/2014 wurde der Rückbau der im HSK benannten Spielplätze abgelehnt. Ein Verwaltungsentwurf zu einer überarbeiteten Spielplatzentwicklungskonzeption (SPEK) wird zeitnah in den Geschäftsgang des Stadtrates eingebracht.

01.01.2015/16/17Umsetzung ab:

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 3663-0.01

Vorbereitung bis: jeweils 30.10.2014/15/16 Entscheidung bis: jeweils 30.10.2014/15/16

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 3.0 Das Spielplatzentwicklungskonzept (Drs.-Nr. 6/2015) ist am 21.01.2016 durch den Stadtrat mit Änderungen mehrheitlich beschlossen worden. Vor Rückbau von Spielplätzen ist demnach erneute die Arbeitsgruppe "Spielplätze" unter Beteiligung der direkt betroffenen Ortsteile einzuberufen. Weiterhin ist die Verwaltung beauftragt, einen konkreten Ablaufplan zum Rückbau vorzulegen.

Durch die eingetretene zeitliche Verzögerung sind die Planansätze 2016 ff. entsprechend anzupassen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3671-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 562100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -164.500 €-22.450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -26.500 €-6.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 138.000 €

-46.350 € -651 € -414 € -600 € -600 € -600 € -600 € -600 € -600 € -600 € -51.615 €-23.900 € -201 € 36 € -150 € -150 € -150 € -150 € -150 € -150 € -150 € -25.115 €-29.900 € 15.799 € 16.036 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 112.885 €

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Das Internat in der Hilde-Coppi-Straße wird aufgrund mangelnder Belegung geschlossen. Die GWB "Elstertal" mbH hat schriftlich mitgeteilt, dass abweichend zu den vertraglichen Bedingungen, das Internat zum Schuljahresende 2014 geschlossen und das Mietverhältnis beendet werden kann.Der Rahmenmietvertrag mit der GWB "Elstertal" mbH für das Gebäude Hilde-Coppi-Straße 6-8 soll zum 31.08.2014 einvernehmlich aufgehoben werden. Der erforderliche Beschluss des Hauptausschusses ist für den 10.02.2014 vorgesehen. Bei entsprechender Beschlussfassung wird zum 01.09.2014 dieser Teil des Internates an diesem Standort durch die Stadt nicht mehr betrieben. Der im Rahmenmietvertrag finanziell zu leistende Ausgleichsbetrag fällt ab diesem Zeitpunkt weg. Aufgrund der gebührenfreien Sommermonate ist für 2014 noch einmalig eine Ausgleichszahlung zu leisten. Ab 2015 tritt der vorgesehene Konsolidierungsbetrag ein.

Hinweis: In diesem Sachkonto werden Kosten für ein Multifunktionskopierer abgebildet. Die zu berücksichtigenden höheren Kosten werden entsprechend abgebildet.

Entscheidung bis: 31.08.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produkt

Vorbereitung bis: 31.08.2014

3671 - InternateProduktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und DienstenJahr

MaßnahmenbeschreibungM 3671-0.01

Schließung InternatsstandortVerwaltung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 4211-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto4144290054190000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -935.000 €-70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -700.000 €23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 235.000 €

-49.730 € -46.992 € -73.797 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -660.519 €20.270 € 23.008 € -3.797 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 39.481 €43.770 € 46.508 € 19.703 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 274.481 €

HSK

Zuschüsse SportvereineStadtrat

Produkt 4211 - Sportförderung

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land für Hochwasser WiederaufbauZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Sonstige

Jahr

Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014

Produktverantwortlich

01.01.2014

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Umsetzung ab:Maßnahmenbeschreibung

M 4211-0.01

Die Höhe der Zuschüsse an Sportvereine wird für die Jahre 2014 ff. auf den Wert zum Nachtragshaushalt 2013 eingefroren (70.000 Euro). Damit werden die Zuschüsse für Übungsleiter und sonstige vereinssportliche Aktivitäten als Ausdruck der Wertschätzung des ehrenamtlichen Sport gesichert. Zugleich wird damit den Intentionen des Thüringer Sportfördergesetzes entsprochen, die ansonsten - zumindest teilweise - mit städtischem Mehraufwand erfüllt werden müssten.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt Eintrittspreise und Öffnungszeiten Hofwiesenbad (alt) M 4241-0.01 (neu) M 4243-0.01Maßnahme umgesetzt Änderung Sportförderrichtlinie (alt) M 4241-0.02 (neu) M 4242-0.02Maßnahme umgesetzt Änderung Entgeltordnung Sportstätten (alt) M 4241-0.03 (neu) M 4242-0.03

ProduktProduktverantwortlich

Sachkonto 441100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 7.500.000 €1.000.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 12.358.000 €

250.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 4.858.000 €673.289 € 623.917 € 564.428 € 692.000 € 726.600 € 896.600 € 896.600 € 896.600 € 1.066.600 € 1.066.600 € 8.103.234 €

-326.711 € -638.083 € -697.572 € -570.000 € -535.400 € -365.400 € -365.400 € -365.400 € -195.400 € -195.400 € -4.254.766 €-76.711 € -126.083 € -185.572 € -58.000 € -23.400 € 146.600 € 146.600 € 146.600 € 316.600 € 316.600 € 603.234 €

HSK

HSK 2.0

HSK 3.0 Die Entgeltordnung für kommunale Bäder (Drs.-Nr. 96/2005 2. Ergänzung) wurde am 21.01.2016 durch den Stadtrat beschlossen. Aufgrund einer geänderten Beschlussfassung im Vergleich zu den Annahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sind die Einnahmeprognosen 2016 ff. anzupassen. Hintergrund ist insbesondere die Aufnahme eines 1 Stundentickets „über die gesamte Öffnungszeit“. In 2014 gab es für das durchgängige Angebot 1 Stunde folgende Fallzahlen

26.777 Fälle Erwachsene7.933 Fälle ermäßigtgesamt ca. 34.500 Fälle

Es ist davon auszugehen, dass die Nutzer dieses Ticket wieder so annehmen. Da das 1 Stundenticket 3,50 Euro kostet und die 2 Stunden bei 5 Euro liegt, ist die Differenz 1,50 Euro, was bei 34.500 neuen Fällen einen Einnahmeverlust: ca. 50.000 Euro erzeugt. Darüber hinaus werden voraussichtlich viele Nutzer des bisherigen Tarifs 1,5 Stunden auch das 1 Stundenticket nutzen, was weitere Einnahmeverluste zur Ursprungsannahme bedeutet.

Die Eintrittsentgelte für das Hofwiesenbad (Badebetrieb und Sauna) sind im interkommunalen Vergleich deutlich zu gering, führen zu einem unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad und müssen angesichts des kommunalen Angebots deutlich erhöht werden. Die Verwaltung hat durch eine Neufassung der Entgeltordnung für Bäder sicherzustellen, dass jährliche Mehreinnahmen von rd. 462.000 Euro erzielt werden.

Dies bedeutet eine durchschnittliche Erhöhung für den Bäderbereich um 2,00 Euro je Zahler. Dieser Durchschnittswert ist nach einem sinnvollen Maßstab auf die verschiedenen Kartenarten zu verteilen. In diesem Zusammenhang sind die Preisaufschläge für bisher schon ermäßigte Karten nach Möglichkeit zu vermeiden. Für den Saunabereich ist der Kartenpreis um 5,00 Euro je Zahler anzuheben (Ist-Preis für eine Drei-Stunden-Karte: 7,50 Euro).

Die überarbeitete Entgeltordnung für das Hofwiesenbad (Eintrittsentgelte Badebetrieb und Sauna-Vorlagen Drucksachen-Nr. 96/2005 2. Ergänzung) wird im II. Quartal 2015 in die Beratungsfolge des Stadtrates eingebracht. Die neuen Eintrittsgelder sollen ab 22.08.2015 (1. Schultag) gelten. Weitere Gebührenanpassung um durchschnittlich 1 Euro pro Besuchung sind mit Inkrafttreten in den Jahren 2019 und 2022 vorgesehen.

Mit Blick auf erhöhte Besucherzahlen soll darüber hinaus die Attraktivität des Geraer Hofwiesenbades deutlich gesteigert werden. Im Saunabereich wird mit 5.000 Besuchungen mehr kalkuliert. Dies erfordert neben (verstärkter) Marketingmaßnahmen eine Angebotserweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für den öffentlichen Badebetrieb.

Die Auslastung des Hofwiesenbades ist durch Anpassung der Öffnungszeiten zu erhöhen. Ab dem neuen Sport- und Schuljahr kann im Sportbad dem Geraer Schwimmsport nur noch 80 % der bisherigen Nutzungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen durch zahlende Besucher i.H.v. 20.000 Euro.

Maßnahmenbeschreibung

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

Privatrechtliche LeistungsentgelteJahr

(neu) M 4243-0.01Vorbereitung bis: 28.02.2015 Entscheidung bis: 30.06.2015 Umsetzung ab: 22.08.2015

ohne Konsolidierung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

verantwortliches Organ Stadtrat4243 - Liegenschaftsverwaltung BgA Bäder (alt 4241 - Sportstätten und Bäder)

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSKHSK 3.0

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Prüfauftrag Neu Geographisches Informationssystem P 5118-4.01verantwortliches Organ

HSK 4.0

VerwaltungProdukt 5118 - GeodatenmanagementProduktverantwortlich 1003 - FD Steuerungsunterstützung und IT

MaßnahmenbeschreibungP 5118-4.01

Vorbereitung bis: 30.09.2017 Entscheidung bis: 31.12.2017 Umsetzung ab: 01.01.2018Im Rahmen eines Prüfauftrages soll geprüft werden, inwieweit im Bereich der technischen Infrastruktur (hier speziell GIS ) Synergien mit anderen öffentlichen Aufgabenträgern möglich wären.

Die Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Sportstätten der Stadt Gera wurde mit Stadtratsbeschluss vom 17.12.2015 zur Drs.-Nr. 404/2001 2. Ergänzung beschlossen.

Maßnahmenbeschreibung(neu) M 4242-0.02

Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016Die städtische Sportförderrichtlinie in Verbindung mit der Entgeltordnung für Sportstätten ist im Hinblick auf die Kostenbeiträge für Wettkampfveranstaltungen zu ändern. Der bisherige Anteil von 25% der

Maßnahmenbeschreibung(neu) M 4242-0.03

Vorbereitung bis: 31.03.2015 Entscheidung bis: 30.06.2015 Umsetzung ab: 22.08.2015Die Entgeltordnung für Sportstätten ist im Hinblick auf die Kostenbeiträge für Fremdnutzungen außerhalb der Geraer Sportvereine zu überarbeiten. Die bisherigen Einnahmen fließen der Elstertal Infraprojekt im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages zu. Im Rahmen der beabsichtigten Übernahme der Zuständigkeit für sämtliche städtischen Immobilien durch den Fachdienst Liegenschaften fallen zunächst die bisherigen Einnahmen dem städtischen Haushalt zu sowie die geplanten Erhöhungsbeträge. Zudem hat der Fachdienst Liegenschaften zukünftig die Aufgabe, die vorhandenen Sportimmobilien (aber auch alle anderen Immobilien) offensiv und wirtschaftlich zu vermarkten. Auf Grundlage der gegenwärtigen Ist-Einnahmen bei der Elstertal Infraprojekt werden für die Sportimmobilien vom Haushalt 2015 an Mehreinnahmen von mindestens 35.000 Euro erwartet.

Die überarbeitete Entgeltordnung für Sportstätten hat eine Regelung zu treffen, in welcher Höhe zukünftig Gebühren für Werbemaßnahmen (Aushänge, Aufsteller usw.) erhoben werden. Es werden Mehreinnahmen von ca. 20.000 Euro erwartet.

Die Sportförderrichtlinie der Stadt Gera wurde mit Beschluss des Stadtrates zur Drs. 257/2004 4. Ergänzung am 21.01.2016 beschlossen.

Die Einnahmen aus Gebühren für Werbemaßnahmen (20.000 Euro) sind im Rahmen der Abrechnung zum Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Infraprojekt "Elstertal" entsprechend zu berücksichtigen. Die weitere Darstellung erfolgt daher im Produkt 1141. D.h., die Infraprojekt "Elstertal" soll aufgefordert werden, entsprechende Einnahmen in Höhe von 20.000 Euro im Einnahmen-/Ausgabenplan entsprechend zu berücksichtigen.

Grundvoraussetzung hierfür ist die vorgesehene Beschlussfassung zur Entgeltordnung "Sportstätten" im Dez. 2014.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5211-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 431000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

341.004 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 3.221.004 €341.004 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 380.000 € 3.521.004 €

0 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 60.000 € 300.000 €341.004 € 448.536 € 376.852 € 360.000 € 360.000 € 380.000 € 380.000 € 380.000 € 380.000 € 400.000 € 3.806.393 €

0 € 108.536 € 36.852 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 285.388 €0 € 128.536 € 56.852 € 40.000 € 40.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 80.000 € 585.388 €

HSK 2.0

HSK 3.0

Maßnahme in Umsetzung M 5211-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 462100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

10.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 55.000 €10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 100.000 €

0 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 45.000 €10.000 € 20.258 € 11.742 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 112.000 €

0 € 10.258 € 1.742 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 12.000 €0 € 15.258 € 6.742 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 57.000 €

HSK 2.0

Die Einnahmeprognose 2016 ff. ist mit Blick auf die erfolgte Gebührenerhöhung geringfügig anzupassen. Die Einnahmen des Jahres 2015 beinhaltet Sondereffekte durch Großprojekte.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5211-2.02

Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

Ordnungsrechtliche Einzahlungen (Bußgelder, Verwarnungsgelder u. a.)Jahr

ohne Konsolidierung

Die Stadt Gera wird konsequent Ordnungswidrigkeiten im Baubereich verfolgen und ahnden.

4900 - FD Bauvorhaben und Stadtentwicklung

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Die BauGVO gibt einen Gebührenrahmen für die Gebühren in Bausachen vor. Die auf die BauGVO aufbauende interne Gebührenordnung ist mit Blick auf steigende Kosten in den Jahren 2019 und 2023 anzupassen.

Bußgeldverfahren im Rahmen der BauordnungVerwaltung

Produkt 5211 - BauvorhabenProduktverantwortlich 4900 - FD Bauvorhaben und Stadtentwicklung

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5211-2.01

Vorbereitung bis: 30.09.2018/22 Entscheidung bis: 30.09.2018/22 Umsetzung ab: 01.01.2019/23

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte - Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen (Passgebühren, Gebühren für die Erteilung von Bescheiden, u.a. Genehmigung, Jahr

ohne Konsolidierung

Produktverantwortlich

Gebührenanpassung gemäß BauGVOVerwaltung

Produkt 5211 - Bauvorhaben

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5412-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 432000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 3.223.000 €335.800 € 342.100 € 342.100 € 342.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 372.100 € 372.100 € 3.534.700 €13.500 € 19.800 € 19.800 € 19.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 49.800 € 49.800 € 311.700 €

343.541 € 344.963 € 364.601 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 372.100 € 372.100 € 3.582.804 €7.741 € 2.863 € 22.501 € 15.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 48.104 €

21.241 € 22.663 € 42.301 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 49.800 € 49.800 € 359.804 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0 Eine erneute Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung ist für die Jahre 2018 und 2022 vorgesehen.

Die Sondernutzungsgebührensatzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze der Stadt Gera ist anzupassen - der Fachdienst sieht für 2014 gegenüber 2013 ein Konsolidierungspotential von 13.500 Euro.

Eine Beschlussfassung des Stadtrates ist für den 30.01.2014 vorgesehen. Die Satzung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2014 nach Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt durch Veröffentlichung in Kraft treten.

Für das Jahr 2014 sind Mehreinnahmen in Höhe von 13.700 Euro und ab 2015 in Höhe von 20.000 Euro zu prognostizieren. Im Zuge der Fortführung der Maßnahme ist vorgesehen, im Jahr 2017 (mit Wirkung zum 01.01.2018) als auch im Jahr 2021 (mit Wirkung zum 01.01.2022) eine Überarbeitung der Gebührensätze zur Sondernutzungsgebührensatzung zu veranlassen. Das Konsolidierungspotenzial wird jeweils mit Mehreinnahmen i.H. von 15 Euro veranschlagt. Da die Einnahmen zur Sondernutzung antragsabhängig sind, kann nicht abgeschätzt werden, ob trotz der Erhöhung der Gebühren der geplante Konsolidierungserfolg eintritt.

MaßnahmenbeschreibungM 5412-0.01

Vorbereitung bis: 30.09.2017/21 Entscheidung bis: 31.10.2017/21 Umsetzung ab: 01.01.2018/22

MaßnahmenbeschreibungM 5412-0.01

Vorbereitung bis: 31.01.2014 Entscheidung bis: 31.01.2014 Umsetzung ab: 01.04.2014

Prognose/Jahresergebnis

Änderung SondernutzungsgebührensatzungStadtrat

Produkt 5412 - Allgemeine StraßenverwaltungProduktverantwortlich 4100 - FD Verkehr

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

134 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 5413-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523331002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.070.000 € -2.150.000 € -2.230.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -22.620.000 €-2.070.000 € -2.100.000 € -2.180.000 € -2.260.000 € -2.340.000 € -2.420.000 € -2.500.000 € -2.546.160 € -2.555.570 € -2.635.570 € -23.607.300 €

0 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € -30.000 € -110.000 € -190.000 € -236.160 € -245.570 € -325.570 € -987.300 €-2.205.983 € -2.011.961 € -2.013.213 € -2.260.000 € -2.260.000 € -2.340.000 € -2.420.000 € -2.466.160 € -2.475.570 € -2.555.570 € -23.008.457 €

-135.983 € 88.039 € 166.787 € 0 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 598.843 €-135.983 € 138.039 € 216.787 € 50.000 € 50.000 € -30.000 € -110.000 € -156.160 € -165.570 € -245.570 € -388.457 €

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Die Stadt Gera hat für den Zeitraum von 2010 bis 2025 mit der Bietergemeinschaft OTWA/GUD einen Vertrag zum Betrieb der Straßenbeleuchtung abgeschlossen. Hierzu wird eine Vergütung je Lichtpunkt und Jahr gezahlt. Bei Außerbetriebnahme eines Lichtpunktes sind weiterhin 53 % der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Der Vertrag sieht ausschließlich eine komplette Außerbetriebsetzung vor. Bei einer nur stundenweisen Abschaltung, beispielsweise in der Nacht, müsste mit der Bietergemeinschaft eine Vertragsänderung vereinbart werden.

Gegenwärtig befinden sich 11.102 Lichtpunkte im Betrieb, die je Lichtpunkt mit 155,01 Euro vergütet werden (Gesamtaufwand: 1.721.068 Euro jährlich). Unter Berücksichtigung der Vergütung für abgeschaltete Lichtpunkte wäre bei einer Halbierung der Lichtpunkte eine Einsparung von 404.451 Euro möglich.

Die Verwaltung hat durch entsprechende Abstimmung mit der Bietergemeinschaft sowie den Ordnungsbehörden (Polizei, Verkehrsbehörde) festzulegen, auf welche Lichtpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht zukünftig verzichtet werden kann. Spätestens vom Haushaltsjahr 2015 an ist der heutige Gesamtaufwand haushaltswirksam um 150.000 Euro jährlich zu reduzieren.

Derzeit laufen Abstimmungen zwischen der Stadt Gera und der Landespolizeiinspektion. Im Rahmen dessen sollen Kriterien zur Reduzierung der Beleuchtung definiert werden. Im Ergebnis dessen werden Straßen/Lichtpunkte konzeptionell benannt, an denen Einsparung möglich wären.

Über die Ergebnisse wird im Rahmen des Bau, Umwelt und Verkehrsausschusses im 3. Quartal 2014 berichtet.

Im Jahr 2014 wurden 456 Lichtpunkte abgeschaltet, damit wird eine Einsparung von 13 TEUR erreicht. Dieses Einsparpotential wird in 2015 genutzt, um Lichtpunkte abzubauen, ohne zusätzliche Aufwendungen aus dem laufenden Haushalt. Gleiches erfolgt in den Folgejahren. Ab 2021 kann trotz Abbau von restlichen 56 Lichtpunkten noch ein Betrag von 33.838 Euro eingespart werden, ab 2022 dann jährlich 104.427 Euro.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5413-0.01

Vorbereitung bis: 31.05.2014 Entscheidung bis: 31.10.2014 Umsetzung ab: laufend

Im Jahr 2015 wurden aus den Einsparungen abgeschalteter Lichtpunkte erste Lichtpunkte abgebaut und somit erste Effekte für die Haushaltskonsolidierung erzielt. Dies soll in den nächsten Jahren kontinuierlich fortgesetzt. Weitere Effekte sind wie dargestellt ab den Jahren 2018 ff. zu erwarten.

Darüber hinaus gehende Konsolidierungseffekte würden im Rahmen weiterer Fortschreibungen berücksichtigt werden.

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Prüfung Reduzierung StraßenbeleuchtungStadtrat

Produkt 5413 - Bau/Unterhalt StraßenProduktverantwortlich 4700 - FD Tiefbau

Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Straßenbeleuchtung und SonstigesJahr

135 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5413-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto 522000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -20.854.900 €-2.035.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -19.454.900 €

50.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 1.400.000 €-2.237.380 € -3.224.351 € -3.361.209 € -3.720.000 € -3.653.000 € -3.270.000 € -2.820.000 € -2.820.000 € -2.820.000 € -2.820.000 € -30.745.940 €

-201.890 € -1.288.861 € -1.425.719 € -1.784.510 € -1.717.510 € -1.334.510 € -884.510 € -884.510 € -884.510 € -884.510 € -11.291.040 €-151.890 € -1.138.861 € -1.275.719 € -1.634.510 € -1.567.510 € -1.184.510 € -734.510 € -734.510 € -734.510 € -734.510 € -9.891.040 €

HSK 1.0 Gesamtfläche der gewidmeten Straßen/Flächen in Baulastträgerschaft der Stadt Gera soll auf dem Niveau 2013 gehalten werden. Neuwidmungen sollen "Einziehungen" entgegen stehen. Finanzielle Auswirkungen sind im Produkt 5413 (keine höheren Entwässerungsgebühren) ausgewiesen.

Die Widmung neuer Verkehrsflächen (aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des ThürStrG) soll durch Einziehungen in mindestens gleicher Größenordnung an anderen Stellen (über-) kompensiert werden. Hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung ist v.a. die Reduzierung des Gebührensatzes für die Oberflächenentwässerung (soweit vorhanden) von Relevanz (diese reduziert sich für nichtöffentliche Verkehrsflächen von 1,07 EUR/m² auf 0,35 EUR/m²)

Ausgangspunkt für die Erfolgskontrolle dieser HSK-Maßnahme bildet die Summe gewidmeter Verkehrsflächen, für welche die Stadt Entwässerungsgebühren an den ZV Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“ entrichtet, zum 31.12.2013 von 2,4 Mio. Euro. Folgende Entwicklungen sind vorgesehen (jeweils als Saldo an Widmungen/Einziehungen für das jeweilige Jahr):

2014: - 873 m² (= - 716 EUR/p.a.)2015: - 32.230 m² (= - 26.429 EUR/p.a. zzgl. Ergebnis aus 2014)2016 ff.: + 100 m² (= + 82 EUR/p.a. zzgl. der Ergebnisse aus 2014 und 2015)

M 5413-1.01Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

5413 - Bau/Unterhalt StraßenProduktverantwortlich 4700 - FD Tiefbau

Auszahlungen für Energie / Wasser / Abwasser / AbfallJahr

ohne Konsolidierung

Vermeidung eines Anstieges der Entwässerungsgebühren bei öffentlich gewidmeten Straßen/FlächenStadtrat

Produkt 5114 - Verkehrsplanung

136 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0 Gebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser (allgemein):--------------------------------------------------------------

Für die doppische Vermögenserfassung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erfolgte im Jahr 2010 eine Befahrung des Straßennetzes und damit eine quadratmetergenaue Erfassung. Nach Vorlage dieser Daten musste jede Straße, die zum Großteil aus mehreren Abschnitten besteht, u.a. im Hinblick des straßenrechtlichen Status intern geprüft werden. Die sich daraus ergebende befestigte öffentliche Gesamtverkehrsfläche ist die Grundlage für die Berechnung der gebührenrelevanten Fläche bzw. für die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal (ZVME), wobei hier die Flächen jedes Straßenabschnittes zum Abzug kamen, wo eine Kostenbeteiligung i.S. des Thüringer Straßengesetzes stattfand. Diese vorgenannten Kontrollen bzw. Berechnungen waren sehr zeitaufwendig. Aus diesem Grund konnte erst Mitte des Jahres 2014 die bis dato erfolgte Flächenmeldung an den ZVME, die auf einem historischen Wert basierte, welcher lediglich fortgeschrieben wurde, aktualisiert werden. Dennoch sprechen wir zum jetzigen Zeitpunkt immer noch von einer vorläufigen gebührenrelevanten Fläche, da bei einigen Flächenangaben noch kein Konsens zwischen dem ZVME und der Stadt Gera besteht (z.B. Einbezug der WG/GG-Flächen trotz kostenfreier Übergabe der Anlagen an den ZVME oder notwendige Bestandsprüfung, inwieweit Oberflächenentwässerung in die Anlage des ZVME eingeleitet wird). Zudem müssen noch Korrekturen sowohl in der Erfassung als auch in der Bewertung der Straßen vorgenommen werden, die im Moment noch andauern.

Entwicklung der Gebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser (für öffentlich gewidmete Verkehrsflächen):

ab 01.01.2005: 0,90 Euro/m²ab 01.01.2007: 1,05 Euro/m²ab 01.01.2009: 1,07 Euro/m²ab Febr. 2015: 1,24 Euro/m²

In Anbetracht der oben dargestellten Gebührenanhebung sowie der Tatsache, dass aufgrund der Vermögenserfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz ein wesentlich größerer Umfang öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen (infolge einer genaueren Aufmessung) festgestellt wurde und nunmehr als Berechnungsgrundlage dient, ergibt sich zunächst eine Erhöhung der Entwässerungsgebühren. Zudem erhielt die Stadt Gera am 5. Januar 2015 einen Bescheid über die Nacherhebung von Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 22. Dezember 2014 für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 in Höhe von 447.266,83 Euro. Gegen diesen Bescheid legte die Stadt Gera fristgerecht Widerspruch ein. Da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, wurde die Zahlung des geforderten Betrages entsprechend veranlasst. Eine Entscheidung zum Widerspruch liegt bis dato der Stadt Gera nicht vor. Es wurde im beidseitigem Einvernehmen festgelegt, den Widerspruch bis zur Vorlage einer endgültigen gebührenrelevanten Fläche ruhen zu lassen. Dies betrifft auch den Widerspruch zum Nacherhebungsbescheid für das Jahr 2014.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0

HSK 3.0

Allerdings ausgehend davon, dass der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal auch Nachforderungen für die Jahre 2011 bis 2014 stellen wird, wurden Rücklagen gebildet, die auf der Basis der vom ZVME für das Jahr 2010 angesetzte gebührenrelevante Fläche wie folgt eingeschätzt werden: 2011 – 400.000 Euro, 2012 – 396.000 Euro, 2013 – 470.000 Euro und 2014 – 467.000 Euro. Da jedoch noch viele Unbekannte bestehen, sind keine exakten Angaben möglich. Tendenziell ist davon auszugehen, dass die geschätzten Nachforderungsbeträge sich noch minimieren. Allerdings bedarf dies u.a. der Durchsetzung des Änderungsantrages zu den Wohn- und Gewerbegebieten (Vorlage 59/2014 aus November 2014).

Konsolidierungsbemühungen im Rahmen des HSK 2013-2023:------------------------------------------------------

Um trotz der im Febr. 2015 erfolgten Gebührenanhebung - die ohnehin zu einer finanziellen Mehrbelastung der Stadt Gera geführt hätte - eine Reduzierung der Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu erreichen, wird die Notwendigkeit der Vorhaltung öffentlicher Verkehrsflächen systematisch untersucht bzw. - beispielsweise bei Verkehrsflächen, die im Zusammenhang mit dem Rückbau von Großwohnblöcken funktionslos geworden sind - kritisch hinterfragt und bei Vorliegen der entsprechenden straßenrechtlichen Voraussetzungen eingezogen. Erforderlichen "Neuwidmungen" sollen Einziehungen und damit die Reduktion der zu leistenden Entwässerungsgebühren in mindestens gleicher Größenordnung gegenüberstehen. Wenngleich aufgrund der o.g. Gebührenerhöhung im Jahr 2015 im Endergebnis keine Reduzierung der Gesamtsumme zu verzeichnen sein wird, reduziert sich durch die entsprechenden Einziehungen aber die Höhe der Gebührensteigerung; in den Folgejahren wird dann - gegenüber dem Ansatz von 2015 - auch eine Reduzierung sichtbar werden (vorausgesetzt, dass keine erneuten Gebührenanhebungen stattfinden).

Hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung ist v.a. der reduzierte Gebührensatz für nicht-gewidmete Verkehrsflächen (0,35 Euro/m² anstatt 1,24 Euro/m²) von Relevanz. Folgende Entwicklungen sind vorgesehen (jeweils Saldo an Widmungen und Einziehungen in dem jeweiligen Jahr):

2014: - 873 m² (= - 776,97 Euro/p.a.)2015: - 32.230 m² (= -28.684,70 Euro/p.a.; zzgl. der Einsparung aus 2014)2016: + 100 m² (= + 89,00 Euro/p.a.; zzgl. der Einsparungen aus 2014 und 2015)

im Zusammenhang mit einem reduzierten Gebührensatz für die Oberflächenentwässerung privater Straßen (0,35 EUR/m2) gegenüber im Sinne des § 2 (1) ThürStrG öffentlich-gewidmeten Verkehrsflächen

(1,07 EUR/m2) sah das Haushaltssicherungskonzept vor, unter Berücksichtigung der straßenrechtlichen Vorgaben eine weitere Erhöhung des Gesamtumfangs gewidmeter Verkehrsflächen zu vermeiden, bestenfalls sogar zu reduzieren und damit die Gesamtkosten für die Entwässerungsgebühren zu verringern. Erforderlichen Neuwidmungen sollten Einziehungen in mindestens gleichem Flächenumfang an anderer Stelle gegenüber gestellt werden.

Zwischenzeitlich ist jedoch infolge einer Satzungsänderung des Zweckverbands Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“ für private Verkehrsflächen jährlich eine Anschlussgebühr zu entrichten, welche in der überwiegenden Anzahl der Fälle die oben dargestellte Reduzierung der Entwässerungsgebühren wieder (über-)kompensiert.

Insofern ist vorliegende Maßnahme auf einen neuen Zweck auszurichten; die straßenrechtliche Einziehung von Verkehrsflächen ist unter dem Gesichtspunkt einer Reduzierung der Entwässerungsgebühren in der Regel nur dann als sinnvoll anzusehen, wenn in der Folge auch ein Verkauf der entsprechenden Grundstücke an Dritte erfolgen kann. Eine Einzelfallprüfung bleibt hiervon vorbehalten.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 5414-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Maßnahme in Umsetzung M 5414-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523340002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-194.075 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -2.894.075 €-194.075 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -2.309.075 €

0 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 585.000 €-194.075 € -220.975 € -261.143 € -291.000 € -291.000 € -291.000 € -291.000 € -291.000 € -291.000 € -291.000 € -2.713.193 €

0 € 14.025 € -26.143 € -56.000 € -56.000 € -56.000 € -56.000 € -56.000 € -56.000 € -56.000 € -404.118 €0 € 79.025 € 38.857 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 180.882 €

HSK 2.0Umsetzung ab: jeweils 01.01.

Für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögen (Straßenbegleitgrün) wird auf Basis des Jahresergebnisses 2014 ein Budget festgelegt.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5414-2.01

Vorbereitung bis: jeweils 30.09. Entscheidung bis: jeweils 31.12.

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - StraßenbegleitgrünJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Mit der Rückführung des Eigenbetriebes "Geraer Stadtgrün, Forsten und Friedhöfe" ist ab 01.01.2014 die Produktverantwortung für die Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrünes inkl. Bankette in die Verantwortung des Fachdienstes Stadtgrün übergegangen. Finanzielle Reserven ergeben sich aus einem effektiven Grünflächenmanagement (z. B. Rodung pflegeintensiver Bepflanzungen). Voraussetzung ist eine vollständige Erfassung aller Flächen und deren Digitalisierung im Grünflächenkataster. In der nächsten Fortschreibung können dazu weitere Aussagen getroffen werden.

Im Rahmen der Zentralisierung der Grünflächenbewirtschaftung im Fachdienst Stadtgrün (Bewirtschaftung aller Grünflächen - vom Straßenbegleitgrün bis Gewässerbegleitgrün) wird das Grünflächenkataster weiterentwickelt. Das Thema "effektiven Grünflächenmanagement" bzw. "Grünflächenkataster" ist Bestandteil der analytischen Stellenbemessung im Fachdienst Stadtgrün (durch die REFA Consulting GmbH). Ergebnisse sind für 12/2014 vorgesehen und werden entsprechend finanziell berücksichtigt.

Vgl. Prüfauftrag 1141-2.02

Budgetierung Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - StraßenbegleitgrünVerwaltung

Produkt 5414 - Straßenbegleitgrün

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

MaßnahmenbeschreibungP 5414-0.01

Vorbereitung bis: Entscheidung bis: Umsetzung ab:

Prüfung von Einspar-/Synergieeffekten nach der Digitalisierung des FlächenkatastersVerwaltung

Produkt 5414 - Straßenbegleitgrün

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5452-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523300002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -7.500.000 €-600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -6.000.000 €150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 1.500.000 €

-509.411 € -611.314 € -604.548 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -6.345.273 €90.589 € -11.314 € -4.548 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -345.273 €

240.589 € 138.686 € 145.452 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 1.154.727 €

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Verzicht / erhebliche Einschränkung der Winterdienstleistungen im Bereich der C-Straßen; entsprechende Beschilderung zum "eingeschränkten/kein Winterdienst" sind erforderlich Einsparung ca. 150.000 EURDerzeit wird durch den Fachdienst Tiefbau und Verkehr ein Konzept zum Winterdienst erarbeitet. Dieses wird im 2. Quartal 2014 dem Bau, Umwelt und Verkehrsausschuss vorgestellt.

Die vorgesehenen (durchschnittlichen) Konsolidierungseffekte basieren auf dem durchschnittlichen Aufwand der letzten Jahre.

Die noch im Winter 2013/ 2014 ausgeführten 10 Hauptstreustrecken wurden in der Vergabe für den Winter 2014/ 2015 auf 8 Streustrecken verringert. Nach Auswertung des Winterdienstes 2014/2015 erfolgt unter Einbeziehung des Bau, Umwelt und Verkehrsausschuss die Erarbeitung des Winterdienstkonzeptes.

Beginnende mit der Haushaltsplanung 2016 wurden die Leistungen für den Winterdienst der Fachdienste Tierbau und Verkehr, Fachdienst Stadtgrün und Fachdienst Hochbau im Produkt 54520000 - Winterdienst zusammengefasst. Oben genannte Ansätze spiegeln die Ausgaben der Stadt Gera für den Winterdienst wider.

MaßnahmenbeschreibungM 5452-0.01

Vorbereitung bis: 31.05.2014 Entscheidung bis: 31.05.2014 Umsetzung ab: laufend

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produkt 5452 - WinterdienstProduktverantwortlich 4700 - FD Tiefbau

Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - StraßenJahr

Erarbeitung WinterdienstkonzeptVerwaltung

140 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5461-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 432000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 6.900.000 €690.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 7.620.000 €

0 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 720.000 €770.120 € 809.915 € 748.966 € 820.000 € 820.000 € 820.000 € 820.000 € 820.000 € 820.000 € 820.000 € 8.069.001 €80.120 € 39.915 € -21.034 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 449.001 €80.120 € 119.915 € 58.966 € 130.000 € 130.000 € 130.000 € 130.000 € 130.000 € 130.000 € 130.000 € 1.169.001 €

HSKHSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Umsetzung ab: 01.03.2016Durch private Parkplätze mit geringeren Gebühren (bspw. Stadtgraben, Breitscheidstraße) sind die Gebühreneinnahmen grundsätzlich als rückläufig zu bewerten. Am Parkplatz Ecke F.-Mehring-Straße/ Zabelstraße wird eine Bewirtschaftung geprüft. Dafür sind Grünschnitt-, Instandsetzungs- und Markierungsarbeiten notwendig. Die Realisierung könnte im 2. Quartal 2015 angeschlossen werden. Die Ausweisung von Gebührenparkplätzen in der westlichen Küchengartenallee wird aufgrund der angespannten Parkplatzsituation in Untermhaus als nicht sinnvoll betrachtet. Weiter soll durch verstärkte Präsenz von Ordnungskräften das Konsolidierungsziel, welches auf dem vorläufigen Jahresergebnis 2014 festgeschrieben wird, gesichert werden.

Umsetzung ab: 01.11.2014Verzicht auf die "Brötchentaste", da diese zu Mindereinnahmen von ca. 30.000 EUR geführt hätte.An der "Brötchentaste" wird festgehalten.

MaßnahmenbeschreibungM 5461-0.01

Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015

Die Einnahmeprognose 2016 ff. ist mit Blick auf einen zusätzlichen gebührenpflichtigen Parkplatz am Klinikum entsprechend anzupassen.

Das Grundstück "F.-Mehring-Straße/Zabelstraße" ist als Verkaufserlös bei der Investitionsplanung 2016-2023 berücksichtigt. Dies schließt aktuell eine Bewirtschaftung als Parkplatz aus.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5461-0.01

Vorbereitung bis: 31.05.2014 Entscheidung bis: 31.05.2014

Produktverantwortlich 4700 - FD Tiefbau

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Schaffung weiterer kostenpflichtiger ParkplätzeVerwaltung

Produkt 5461 - Parkeinrichtungen

141 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5471-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto (Saldo)

4144200054110000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -10.000.000 €-2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -10.000.000 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €-1.067.223 € -628.440 € 471.071 € -3.335.160 € -3.694.470 € -3.917.800 € 0 € 0 € 0 € 0 € -12.172.022 €1.432.777 € 1.871.560 € 2.971.071 € -835.160 € -3.694.470 € -3.917.800 € 0 € 0 € 0 € 0 € -2.172.022 €1.432.777 € 1.871.560 € 2.971.071 € -835.160 € -3.694.470 € -3.917.800 € 0 € 0 € 0 € 0 € -2.172.022 €

HSKHSK 1.0

Umsetzung ab: 01.10.2015Einstellung der Verlustausgleichzahlungen ÖPNVDer geplante anteilige ÖPNV-Verlustausgleich der Stadt Gera für die Jahre 2014 ff. in Höhe von jährlich 2,5 Mio. Euro wurde im Haushalt berücksichtigt. Der "Einspareffekt" im Vergleich zum Jahr 2013 (Nachtrag) in Höhe von 1,0 Mio. Euro wird nicht beim "Konsolidierungserfolg" berücksichtigt (grau untersetzt).

Am 06.03.2014 wird die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2014-2018 in den Stadtrat eingebracht. Dieser Rahmenplan für die Fortentwicklung des Geraer ÖPNV wird konkrete Maßnahme zur Verringerung des finanziellen Aufwandes für den ÖPNV darstellen, damit dieser sich gemäß des Thüringer ÖPNV-Gesetzes stärker an der finanziellen Leistungsfähigkeit der städtischen Beteiligungsunternehmen und der Stadt Gera orientiert.

Entsprechend des Schreibens des Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) vom 16.12.2013 ist bis März durch die Stadt Gera eine Beschlussfassung des Nahverkehrsplanes 2014-2018 zu sichern. Dies ist Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Abschlagszahlung der Finanzhilfe (3.015.720 Euro) an den Aufgabenträger Stadt Gera und entsprechende Weiterleitung an den Geraer Verkehrsbetrieb GmbH im April 2014.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5471-0.01

Vorbereitung bis: 30.04.2015 Entscheidung bis: 30.06.2015

Produktverantwortlich 4100 - FD Verkehr

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom LandZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet GeraStadtrat

Produkt 5471 - Öffentlicher Personennahverkehr

142 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0 Auszug Beschluss-Vorlage Drucksachen-Nr. 26/2015 (Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Stadt Gera und des Landkreises Greiz; Teilfortschreibung 2015 – 2018 für das Stadtgebiet Gera):

Der Nahverkehrsplan soll gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 ThürÖPNVG die mittel- und langfristigen Entwicklungsziele des ÖPNV innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Aufgabenträgers darstellen. Grundlage hierfür ist die bestehende Fortschreibung des Gemeinsamen Nahverkehrs-plans der Stadt Gera und des Landkreises Greiz, welche nunmehr aktualisiert bzw. angepasst werden soll. Darüber hinaus bauen verkehrspolitischen Ziele der Stadt Gera auf folgenden Planwerken auf: - Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2025 des Freistaats Thüringen,- Fortschreibung 2013 – 2017 des Nahverkehrsplans für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Freistaat Thüringen,- Rahmenplan der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen (VMT; vgl. Beschluss-Nr. 47/2013 vom 04.07.2013),- wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Gera 2020 (vgl. Beschluss-Nr. 101/2009, 1. Ergänzung vom 02.12.2010) und- Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Gera – Fortschreibung 2010 (vgl. Beschluss-Nr. 36/2011 vom 06.10.2013).

Kernpunkt des Angebotskonzepts ist eine Differenzierung des Verkehrsnetzes nach Linien, welche einerseits innerhalb dicht bebauter Stadtbereiche verkehren und eine hohe Fahrgastnachfrage bzw. ein hohes Fahrgastpotential erschließen, und andererseits die ländlich geprägten und eher dünn besiedelten Ortsteile bedienen. Dementsprechend kommen den verschiedenen Linientypen unterschiedliche Aufgaben zu. Während letztere der Sicherstellung der Daseinsvorsorge (insbesondere die Schülerbeförderung) dienen, soll das Angebot auf stark nachgefragten Achsen in Kombination mit den übrigen Verkehrsträgern des Umweltverbunds als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgebaut werden. Die Bedienungshäufigkeiten wurden diesen Festlegungen folgend mit 7,5, 15, 30 oder 60 Minuten definiert; der Stundentakt bildet dabei das Grundangebot auch in ländlich geprägten Bereichen. Insbesondere die Heterogenität der Schulstandorte sowie deren Unterrichtszeiten haben in der jüngsten Vergangenheit deutlich gemacht, dass ein 120-Minuten-Takt im Tagesverkehr (montags – freitags) als nicht ausreichend angesehen werden kann.

Darüber hinaus sind zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des StPNV – insbesondere im Betriebs-zweig „Stadtbusverkehr“ – Maßnahmen zur Verringerung der Kosten der Leistungserstellung bei möglichst geringer Betroffenheit der Fahrgäste vorgesehen, beispielsweise durch den Abbau von Parallelverkehren oder Überangeboten. Stellvertretend seien hier Anpassungen auf den Korridoren der Linien 10/11 (Reußpark – Heinrichstraße – Hammelburg/Weißig), 12/25 (Heinrichstraße – Zschippern/Bf. Zwötzen) oder 19/26 (Heinrichstraße – Naulitz/Bieblach-Ost Kaufpark) erwähnt. Bedarfsorientierte Bedienformen ergänzen konventionelle, linien- und fahrplangebundene Angebotsformen des ÖPNV und sichern somit auch zu nachfrageschwachen Zeiten die Erreichbarkeit abseits der Hauptachsen gelegener Bereiche bei gleichzeitig verringerten Kosten.

Durch Vorschläge zur Anpassung von Linienläufen (z.B. auf den Achsen Stadtzentrum – Reuß-park, Lusan – Zwötzen, Stadtzentrum – Ferberturm oder Reußpark – Untermhaus) sollen bestehende Angebotsdefizite abgebaut werden. Dabei werden folgende Zielstellungen verfolgt, die einerseits zur Erhöhung der Attraktivität des StPNV, andererseits aber auch zum Abbau von Zugangsbarrieren gerade für ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Personen beitragen sollen:- Verringerung der Umwegigkeit von Fahrten, so dass sich in der Folge auf einigen Relationen (insbesondere Tangentialverbindungen) spürbare Fahrtzeitverkürzungen ergeben,- Verkürzung der Zugangszeiten zum StPNV und Abbau von Erschließungsdefiziten durch die Anlage neuer Haltestellen oder- Reduktion der Umsteigehäufigkeiten.Das Angebotskonzept umfasst ein Leistungsvolumen von ca. 3,25 Mio. Fpl.-km/Jahr, von denen dem Betriebszweig „Straßenbahn“ 1,2 Mio. Fpl.-km/Jahr und dem „Stadtbus“ 2,05 Mio. Fpl.-km/Jahr zugeordnet werden können. Darüber hinaus sind Anpassungen im Zusammenhang mit derzeit nicht absehbaren strukturellen Entwicklungen möglich; dies gilt gleichermaßen für Angebotsanpassungen infolge von Nachfragerückgängen.Neben den vorgesehenen Angebotsanpassungen sind in der Fortschreibung des Nahverkehrs-plans für den Zeitraum bis 2018/19 folgende investive Vorhaben mit höchster Priorität vorgesehen:- Umgestaltung der Wiesestraße, verbunden mit der Sanierung der Gleis- und Bahnstrom-anlagen,- Neuanschaffung von sechs Straßenbahnfahrzeugen mit einer ausreichenden Kapazität für den bevorzugten Einsatz auf der Linie 3 (Lusan/Zeulsdorf – Stadtzentrum – Bieblach-Ost),- regelmäßige Ersatzbeschaffungen im Bereich der Busflotte sowie- Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen außerhalb des Stadtbahn-programms Stufe II, d.h. insbesondere auf nachfragestarken Buslinien.

Neben der Sicherung der dauerhaften Verfügbarkeit der Infrastruktur im Straßenbahnnetz sowie einer Verringerung von Aufwendungen der sehr wartungs- und instandhaltungsintensiven Tatra-Straßenbahnfahrzeuge wird darüber hinaus die Zielstellung verfolgt, der in § 8 (3) des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verankerten Verpflichtung zur Schaffung eines vollständig barrierefreien ÖPNV bis zum Jahr 2022 nachzukommen.

143 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 3.0 Die aktuellen Ansätze stellen den Verlustausgleich an das künftige ÖPNV-Unternehmen abzüglich Zins- und Tilgungsleistungen (676.050 Euro im Jahr 2016, 2.673.450 Euro im Jahr 2017; Produkt 6121, SK 57500000) für die geplante Kreditfinanzierung zum Erwerb des betriebsnotwendigen Anlagevermögens aus der Insolvenzmasse der GVB GmbH i.IN. zur Erstausstattung des neuen ÖPNV-Unternehmens dar.

Der Ansatz 2016 beinhaltet sowohl Zahlungen an das künftige ÖPNV-Unternehmen als auch Aufwendungsvorfinanzierungen an die GVB GmbH i.IN. im Rahmen der Aufwendungsübernahme- und Interimsvereinbarung zwischen der Stadt Gera und der Insolvenzschuldnerin.

Die Ansätze 2017 ff. basieren auf der Prognose der ausgleichsfähigen Aufwendungen einerseits sowie der Umsatzerlöse des neuen Verkehrsunternehmens andererseits auf der Grundlage der Teilfortschreibung 2015-2018 des Nahverkehrsplanes (vgl. Drs. 124/2013 1. Ergänzung vom 25.06.2015).

Derzeit kalkuliert die Stadt Gera, dass Einnahmen aus Beteiligungen die Kosten für den ÖPNV ab 2020 decken. Im Rahmen der nächsten Fortschreibung werden mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung die Ansätze in den Produkten entsprechend darzustellen sein.

144 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 5511-0.01umgesetzt M 5511-0.02umgesetzt M 5511-0.03umgesetzt M 5511-0.04

verantwortliches Organ

5414 - Straßenbegleitgrün

Sachkonto alle2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -20.316.700 €-2.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -11.316.700 €

0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 9.000.000 €-2.157.456 € -2.167.471 € -2.198.529 € -2.383.820 € -2.561.670 € -2.570.300 € -2.599.500 € -2.597.380 € -2.603.590 € -2.599.690 € -24.439.406 €

-125.786 € -1.135.801 € -1.166.859 € -1.352.150 € -1.530.000 € -1.538.630 € -1.567.830 € -1.565.710 € -1.571.920 € -1.568.020 € -13.122.706 €-125.786 € -135.801 € -166.859 € -352.150 € -530.000 € -538.630 € -567.830 € -565.710 € -571.920 € -568.020 € -4.122.706 €

HSKUmsetzung ab: 01.01.2015

Nr. 69

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5511-0.01-04

Vorbereitung bis: 30.04.2014 Entscheidung bis: 30.04.2014

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konzept Ortsteilpflege ab 2015Reduzierung der PflegestandardsVermarktung nachwachsender RohstoffeÜberarbeitung Sondernutzungsatzung für GrünflächenVerwaltung

Produkt 5511 - Grün- und Parkanlagen

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 1.0 Nr. 69"Die bisherigen Pflege in den Ortsteilen (Grün, Wanderwege, Bachläufe, Bankettreinigung, etc.) erfolgte über ABM-Kräfte in 13 Stützpunkten der Eingemeindungen. Die Finanzierung wurde bis 2013 über unterschiedliche Produkte (5413/Fachdienst 4100; 1141/Fachdienst 4500; 5374 und 5541/Fachdienst 4200) im Haushalt veranschlagt. Ab 2014 erfolgt ausschließlich eine Veranschlagung im Produkt 5511.Das geplante Stützpunktkonzept ist vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Gera nicht umsetzbar. Zur Sicherstellung der Ortsbildpflege ab 2015 ist die voraussichtliche Kostenentwicklung der ABM-Kräfte ab 2015 (Personal- und Sachkosten und förderfähige Leistungen) der alternativen Fremdvergabe der Leistungen der Ortsbildpflege gegenüber zu stellen. Dieses wird im Rahmen einer Beratung der Ortsteilbürgermeister vorgestellt, um bis zum Ende des 2. Quartals 2014 eine Entscheidung zur Ortsbildpflege ab 2015 treffen zu können.

Nr. 70Ab 2014 werden alle Rasenflächen über 3.000 qm Flächengröße nur noch 3 x jährlich ausschließlich gemulcht, d.h. keine Grasaufnahme, kein Transport, keine Entsorgung (Projekt "Mulchmahd"). Dabei liegt das Pflegeniveau unter der guten fachlichen Praxis ( 5 x jährlich Pflegegänge mit Grasaufnahme). Zu erwarten sind eingeschränkte Nutzungen der Flächen durch verbleibendes Material, einhergehende Geruchsbelästigung und optische Beeinträchtigungen (eingeschränkter Erholungswert). Es ergibt sich ein jährliches Einsparpotential in Höhe von 60.000 Euro. Die Jahresausschreibung ist für das 1. Quartal 2014 vorgesehen.Darüber hinaus soll ab 2015 die Mulchmahd auch in der Eigenbewirtschaftung angewandt werden. Dadurch ergibt sich ein zusätzliches Konsolidierungspotential in Höhe von 15.000 Euro.Im Rahmen von Nachverhandlungen zum bestehenden Vertrag (Reduzierung Papierkorbentleerung und Hundetoiletten; geringere Pflege auf zugewiesenen städtischen (Zusatz-) Flächen mit der Lebenshilfe Werkstätten Gera GmbH haben sich Einspareffekte für den Haushalt (2014 in Höhe von 5.000 Euro und ab 2015 in Höhe von 10.000 Euro) ergeben. Der Vertragsabschluss ist für Ende Januar vorgesehen.Ab dem Jahr 2014 werden die Wechselflorflächen (Frühjahrs- und Sommerblumen) zu extensiven Dauerbepflanzungen (Stauden, Gräser, Gehölze) umgewandelt. Bzw. findet ein Rückbau von Flächen und Einstellung von Sonderprojekten (z.B. Entente Florale, 30 Pflanztürme, 16 Blumenampeln Sorge, Pflanzschalen Heinrichstraße) statt. Es ergibt sich ein Konsolidierungspotential ab 2014 in Höhe von jährlich 12.000 Euro (10.000 Euro im Sachkonto 52440000 und 2.000 Euro im Sachkonto 52320000).Insbesondere für repräsentative städtische Flächen sind Sponsoren für o. g. Sonderprojekte zu akquirieren.

Nr. 71Ab 2014 ist eine Vermarktung nachwachsender Rohstoffe wie Laub, Gras sowie Holzhackschnitzel aus der Baumpflege vorgesehen. Im Ergebnis dessen werden durch den Verkauf von Landschaftspflegematerial (LPM - Hackschnitzel aus der Baumpflege) jährliche Erträge in Höhe 3.500 Euro erzielt. Außerdem können Entsorgungskosten durch Verwertung von Grasschnitt in der Biogasanlage Aga (abzüglich Transportkosten) in Höhe von 7.500 Euro reduziert werden. Letztendlich sind im Rahmen dieses Pilotprojektes Einsparungen bei der Laubentsorgung in Höhe von 2.500 Euro vorgesehen.

Nr. 72Die Sondernutzungssatzung für Grünanlagen wird gegenwärtig überarbeitet. In Folge dessen werden Mehrerträge für das Jahr 2014 in Höhe von 500 Euro und ab dem Jahr 2015 in Höhe von jährlich 3.000 Euro. Die Beschlussvorlage wird im 3. Quartal 2014 in den Stadtrat eingebracht.

146 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0

Maßnahme in Umsetzung M 5511-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 432000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

28.500 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 253.500 €28.500 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 343.500 €

0 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 90.000 €28.500 € 29.691 € 39.134 € 30.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 352.325 €

0 € -309 € 9.134 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 8.825 €0 € 4.691 € 14.134 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 98.825 €

HSK 2.0

Maßnahme in Umsetzung M 5511-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 523200002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-224.907 € -380.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -3.484.907 €-224.907 € -274.150 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -2.659.057 €

0 € 105.850 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 825.850 €-224.907 € -179.566 € -210.246 € -197.500 € -315.500 € -315.500 € -315.500 € -315.500 € -315.500 € -315.500 € -2.705.219 €

0 € 94.584 € 59.754 € 72.500 € -45.500 € -45.500 € -45.500 € -45.500 € -45.500 € -45.500 € -46.162 €0 € 200.434 € 149.754 € 162.500 € 44.500 € 44.500 € 44.500 € 44.500 € 44.500 € 44.500 € 779.688 €

HSK 2.0 Für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen wird auf Basis des Jahresergebnisses 2014 zzgl. des Unterhalts von öffentlichen Grün an Gewässern 2. Ordnung ein Budget festgelegt. In diesem Rahmen ist das Ehrenamt (weiter) einzubeziehen (Bürgerinitiativen, Vereine, Baumpatenschaften, Müllsammelaktionen) und (u.a. durch die AG Bürgerhaushalt) weiter auszubauen.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5511-2.02

Vorbereitung bis: jeweils 30.09. Entscheidung bis: jeweils 31.12. Umsetzung ab: jeweils 01.01.

Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und GebäudeeinrichtungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Die Sondernutzungsgebührensatzung für Grünflächen ist aller 3 Jahre anzupassen.

Budgetierung für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen unter Einbeziehung des EhrenamtsVerwaltung

Produkt 5511 - Grün- und ParkanlagenProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5511-2.01

Vorbereitung bis: jeweils 30.06.2017/20 Entscheidung bis: jeweils 30.09.2017/20 Umsetzung ab: 01.01.2018/21

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

StadtratProdukt 5511 - Grün- und ParkanlagenProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, Kostenerstattungen

Nr. 70Das ursprünglich prognostizierte Einsparpotential ist auf 30.000 Euro zu reduzieren.

Nr. 71Das Pilotprojekt hat sich nicht bewährt.

Kontinuierliche Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung (Grünflächen)

147 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5531-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 432000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 2.900.000 €440.000 € 440.000 € 440.000 € 440.000 € 440.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 5.150.000 €150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 2.250.000 €217.051 € 265.760 € 247.059 € 440.000 € 440.000 € 440.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 4.409.870 €

-222.949 € -174.240 € -192.941 € 0 € 0 € -150.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € -740.130 €-72.949 € -24.240 € -42.941 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 1.509.870 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK 4.0 Die überarbeitete Friedhofsgebürhensatzung ist am 15. Dezember 2016 vom Stadtrat (Drucksachen-Nr. 20/2000 6. Ergänzung) beschlossen wurden. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte am 7. Januar 2017 in den Veröffentlichungen der Stadt Gera. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Umsetzung ab: 01.01.2020Anpassung der Gebührensatzung für Friedhof um das Jahresergebnis lediglich in Höhe von 230.200 Euro auszuweisen, welches dem Anteil am öffentlichen Grün auf Friedhöfen entspricht.

Die Gebührensatzung wird derzeit überarbeitet. Eine notwenige Änderung der Friedhofssatzung wird parallel dazu vorbereitet. Die Einbringung der Vorlagen ist für das 4. Quartal 2014 vorgesehen. Ab 2015 sind danach Mehreinnahmen (Gebührenanpassungen für Beisetzungen, Benutzung Feierhalle, Umbettungen, Grabberäumungen, Exhumierungen, Überführungen) in Höhe von jährlich 150.000 Euro zu prognostizieren.

Die Gebührensatzung wird bis spätestens 05/2015 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Eine weitere Gebührenanpassung ist in 2018 mit Wirkung für das Jahr 2019 vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sind weitere 150.000 Euro Mehreinnahmen zu prognostizieren. Alternativ ist eine entsprechende Kostenreduzierung vorzusehen.

Die Ergebnisse 2014/15 sind auf die veränderten Nachfragen zurückzuführen.

Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung liegt derzeit zur Vorabstimmung beim Thüringer Landesverwaltungsamt vor. Die überarbeitete Friedhofsgebührensatzung soll zum 01.07.2016 in Kraft treten. Die Einnahmeprognose 2016 ist entsprechend anzupassen. In der Prognose wird eine weitere Gebührenanpassung im Jahr 2020 gesehen.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5531-0.01

Vorbereitung bis: 30.06.2019 Entscheidung bis: 30.09.2019

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Überarbeitung FriedhofsgebührensatzungVerwaltung

Produkt 5531 - Friedhöfe und Bestattungen

148 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 5532-1.01verantwortliches Organ

HSK 1.0

Maßnahme in Umsetzung M 5532-3.01verantwortliches Organ

Sachkonto 441300002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 2.880.000 €369.150 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 3.017.250 €

9.150 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 137.250 €372.745 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 3.020.845 €

3.595 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.595 €12.745 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 140.845 €

HSK 3.0

P 5532-1.01

Das Krematorium ist in städtischer Trägerschaft nicht kostendeckend zu betreiben. Der gegenwärtige Zuschussbedarf umfasst bis zum Jahr 2021 noch im erheblichen Umfang einen degressiven Kapitaldienst. Die Verwaltung sollte unverzüglich Verhandlungen mit regionalnahen Mitbewerbern oder anderen Interessenten führen, um das Krematorium zu veräußern, ein Betriebsübergang nach § 613a BGB zu bewirken und damit den städtischen Haushalt wirksam zu entlasten.

Die derzeitige Kreditbelastung (Sparkassenkredit + KfW-Kredit) liegt noch bei 1.757.560,34 EUR (jährl. Tilgung 281.213,26 EUR). Bei gleichbleibenden Tilgungsraten läuft der Kredit noch bis 2019. Eine vorzeitige Auflösung würde Vorfälligkeitszinsen bedingen. Die Höhe kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Entgeltanpassung KrematoriumVerwaltung

Produkt 5532 - KrematoriumProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Privatrechtliche LeistungsentgelteJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Betreibung KrematoriumVerwaltung

Produkt 5532 - KrematoriumProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Maßnahmenbeschreibung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5532-3.01

Vorbereitung bis: 30.04.2016

Konsolidierungspotential

Entscheidung bis: 31.05.2016 Umsetzung ab: 01.07.2016Es ist vorgesehen eine Anpassung der Entgelte für die Einäscherungsleistungen zum 1.7.2016 vorzunehmen. Die Entgelte sollen von bisher 220,59 EUR (brutto) auf 230,59 EUR (brutto) angepasst werden. Grundlage für die Veranschlagung im Haushaltsplan bildet eine Einäscherungszahl von 1.950 Einäscherungen mit einem Nettobetrag von ca. 194 EUR.

Prognose/Jahresergebnis

149 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5732-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 441100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 153.900 €17.100 € 17.100 € 57.100 € 57.100 € 57.100 € 62.100 € 62.100 € 62.100 € 67.100 € 458.900 €

0 € 0 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 45.000 € 45.000 € 45.000 € 50.000 € 305.000 €47.529 € 72.717 € 182.000 € 147.000 € 112.000 € 112.000 € 112.000 € 112.000 € 112.000 € 1.009.246 €30.429 € 55.617 € 124.900 € 89.900 € 54.900 € 49.900 € 49.900 € 49.900 € 44.900 € 550.346 €30.429 € 55.617 € 164.900 € 129.900 € 94.900 € 94.900 € 94.900 € 94.900 € 94.900 € 855.346 €

HSK 2.0HSK 4.0

Maßnahme in Umsetzung M 5732-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto4415000043200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 4.331.340 €481.260 € 481.260 € 481.260 € 529.390 € 529.390 € 529.390 € 582.840 € 582.840 € 582.840 € 4.780.470 €

0 € 0 € 0 € 48.130 € 48.130 € 48.130 € 101.580 € 101.580 € 101.580 € 449.130 €439.678 € 192.403 € 322.000 € 383.550 € 445.100 € 450.100 € 499.600 € 499.600 € 504.600 € 3.736.630 €-41.582 € -288.857 € -159.260 € -145.840 € -84.290 € -79.290 € -83.240 € -83.240 € -78.240 € -1.043.840 €-41.582 € -288.857 € -159.260 € -97.710 € -36.160 € -31.160 € 18.340 € 18.340 € 23.340 € -594.710 €

HSK 2.0

HSK 4.0

Innerhalb des Produktes 57320000 und der dazugehörigen Ertragssachkonten kam es zu Verschiebungen.

Innerhalb des Produktes 57320000 und der dazugehörigen Ertragssachkonten kam es zu Verschiebungen.

Die Marktentgelte sind regelmäßig anzupassen. Eine entsprechende Änderung der Marktgebührensatzung, einschließlich einer entsprechenden Erhöhungen der Standgebühren für Großveranstaltungen, ist mit Wirkung ab 01.01.2018 ff. sowie 01.01.2021 ff. vorgesehen.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5732-2.02

Vorbereitung bis: 30.06.2017/20 Entscheidung bis: 30.09.2017/20 Umsetzung ab: 01.01.2018/21

Durchführung Märkte durch DritteVerwaltung

Produkt 5732 - BgA MarktProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Privatrechtliche Leistungsentgelte (Eintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen)Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Die Stadt Gera wird die Durchführung der Wochenmärkte an einen Dritten ab 2017 für jeweils 3 Jahre vergeben.

Anpassung MarktgebührenStadtrat

Produkt 5732 - BgA MarktProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Privatrechtliche LeistungsentgelteJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

M 5732-2.01Vorbereitung bis: 31.12.2015/18 Entscheidung bis: 30.06.2016/19 Umsetzung ab: 01.01.2017/20

150 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 5751-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto 541900002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -1.279.000 €-127.900 € -60.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -187.900 €

0 € 67.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 1.091.100 €-127.056 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -127.056 €

844 € 60.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 60.844 €844 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 1.151.944 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Die Tourismusförderung ist zwar eine freiwillige Aufgabe, soll aber die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt voran bringen. Die Aufgabe ist bereits ausgelagert und wird durch einen Zuschuss an den Gera Tourismus e.V. finanziert. Die Stadt deckt diese Aufwendungen zukünftig im Rahmen der Mehreinnahmen durch die deutliche Erhöhung der Grundsteuer B.In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Interessensbekundungsverfahrens zum Kultur- und Kongresszentrum (vgl. Ausführungen im Produkt 2812) können Mitarbeiter/innen für Aufgaben der Tourismusförderung zur Verfügung stehen. Der Zuschuss an den Gera Tourismus e.V. soll in diesem Zusammenhang ab dem Jahr 2015 auf 60.000 Euro reduziert werden.Durch Einstellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Tourismus e.V. ist der entsprechende städtische Zuschuss vollständig zu streichen. Die Aufgabenübertragung erfolgt an die Geraer Kultur gGmbH (Produkt 2812).

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5751-1.01

Vorbereitung bis: 31.12.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Reduzierung Zuschuss an den Tourismus e.V.Stadtrat

Produkt 5751 - Förderung des TourismusProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Jahr

151 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 6111-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto401100004012000040130000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt36.954.895 € 37.778.700 € 38.546.500 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 388.529.895 €40.874.410 € 41.602.660 € 42.269.830 € 42.948.840 € 43.639.900 € 43.639.900 € 44.343.240 € 45.787.690 € 46.529.280 € 47.284.110 € 438.919.861 €3.919.515 € 3.823.960 € 3.723.330 € 3.627.440 € 4.318.500 € 4.318.500 € 5.021.840 € 6.466.290 € 7.207.880 € 7.962.710 € 50.389.966 €

36.119.198 € 39.645.851 € 38.892.022 € 40.208.420 € 40.851.240 € 41.567.060 € 42.230.660 € 42.926.610 € 43.634.990 € 44.356.080 € 410.432.131 €-4.755.213 € -1.956.809 € -3.377.808 € -2.740.420 € -2.788.660 € -2.072.840 € -2.112.580 € -2.861.080 € -2.894.290 € -2.928.030 € -28.487.730 €

-835.698 € 1.867.151 € 345.522 € 887.020 € 1.529.840 € 2.245.660 € 2.909.260 € 3.605.210 € 4.313.590 € 5.034.680 € 21.902.236 €

HSK

HSK 2.0

Umsetzung ab: 01.01.2014

Produktverantwortlich 5300 - FG Steuern

Grundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer

Jahr

Stabilisierung des Steueraufkommens für die Grundsteuer A bei einem Hebesatz von 320 v. H.

Erhöhung der Grundsteuer B auf mindestens 650 v.H. unter Beachtung der Steigerungsraten lt. Steuerschätzung Mai 2013 (2015=1,42%, 2016=0,93%, 2017=0,93%). Diese Anhebung beteiligt alle Bürger gleichmäßig an den Kosten und Risiken der städtischen Aufgabenerfüllung. Die gegenwärtige Belastung mit der Grundsteuer B beträgt bei Mietwohnungen monatlich ca. 0,12 Euro/qm (Quellen: "Betriebskostenspiegel" des Deutschen Mieterbundes, Datenabfrage bei der GWB "Elstertal" mbH). Diese Belastung steigt bei einer vorschlagsgemäßen Anhebung der Grundsteuer B um monatlich 0,04 Euro/qm. Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich danach eine Mehrbelastung von 48,00 Euro jährlich.

Stabilisierung der Gewerbesteuer in einem Umfang von 450 v. H., unter Beachtung einer noch unter der Steuerschätzung von Mai 2013 dargestellten Steigerungsrate von 2 % pro Jahr

Ab dem Jahr 2019 wird für die Grundsteuer B eine Steigerungsrate von 0,8 % und bei der Gewerbesteuer eine Steigerungsrate von 1 % angenommen.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 6111-0.01

Vorbereitung bis: 30.06.2014 Entscheidung bis: 30.06.2014

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

HebesatzsatzungStadtrat

Produkt 6111 - Steuern

152 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 6111-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 403900002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 500.000 €50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 500.000 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €3.906 € 113.632 € 83.791 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 551.329 €

-46.094 € 63.632 € 33.791 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 51.329 €-46.094 € 63.632 € 33.791 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 51.329 €

HSK

HSK 2.0

HSK 3.0HSK 4.0

Stadtratsvorlage 31/2011 1. Ergänzung wurde am 10.10.2013 durch den Stadtrat beschlossen. Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) wurde mit Schreiben vom 07.11.2013 noch rechtsaufsichtliche Hinweise zur Änderung der Satzung erteilt. Für die Stadtratssitzung am 06.03.2014 wird erneut die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer nach Vorabsprache mit dem TLVwA eingebracht.Stabilisierung der Erträge für die Übernachtungssteuer, Anpassung der Satzung mit Stadtratsbeschluss vom 10.10.2013 erfolgt.

Die die am 10.10.2013 beschlossene Satzung wurde vom TLVwA beanstandet und nicht genehmigt.Bis 30. Juni 2015 soll die Beschlussfassung zur überarbeiteten Satzung erfolgen.

SonstigeJahr

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produkt 6111 - SteuernProduktverantwortlich 5300 - FG Steuern

MaßnahmenbeschreibungM 6111-0.02

Vorbereitung bis: 30.04.2016 Entscheidung bis: 31.05.2016 Umsetzung ab: 01.07.2016

ohne Konsolidierung

Stabilisierung ÜbernachtungssteuerStadtrat

Bis Mai 2016 soll die Beschlussfassung zur überarbeiteten Satzung erfolgen. Das Jahr 2015 stellt durch Nachveranlagung für Vorjahre einen "Einmaleffekt" dar.Die Drucksachen-Nr. 31/2011 1. Ergäzung - Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt GeraNeufassung der Satzung wurde am 26. Mai 2016.

153 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 6251-3.01verantwortliches Organ

Sachkonto 475000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 800.000 €0 € 0 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 800.000 €0 € 0 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 800.000 €0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 800.000 €

HSK 3.0

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Prognose/Jahresergebnis

Mindestausschüttung GWB "Elstertal" mbHStadtrat

Produkt 6251 - Beteiligungen, wirtschaftliche UnternehmenProduktverantwortlich 2000 - Dezernat Allgemeine Dienste und Ordnung (FG Beteiligungen)

Finanzerträge aus Beteiligungen an assoziierten UnternehmenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Mit Beschluss Drs.-Nr. 97/2015 vom 17.12.2015 hat der Stadtrat die Oberbürgermeisterin ermächtigt, dem künftigen Mit- bzw. Mehrheitsgesellschafter der GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH den Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung anzubieten. Die relevante Gesellschaftervereinbarung sieht die Zahlung einer Mindestdividende zu Gunsten der Stadt Gera von 100 TEUR pro Jahr vor, die nach der Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt abzuführen wäre, erstmals für das Geschäftsjahr 2015, also abzuführen ab dem Jahr 2016, jedoch nur so lange, wie die Stadt Gera mit 25,1 % an der GWB beteiligt ist.

MaßnahmenbeschreibungM 6251-3.01

Vorbereitung bis: 30.06.2016 Entscheidung bis: 30.06.2015 Umsetzung ab:

154 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1122-0.01verantwortliches Organ

HSK

Prüfauftrag abgeschlossen P 1143-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 1147-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses sind durch die Verwaltung Einspareffekte durch ein zentrales Fuhrparkmanagement zu prüfen. Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis zum 31.07.2014 vorliegen.Derzeit wird durch den Fachdienst "Zentrale Dienste" ein Fuhrparkkonzept erarbeitet. Hierbei ist der Einsatz von Fahrrädern zu berücksichtigen. Eine Untersetzung der fiskalischen Auswirkungen kann frühestens im 3. Quartal 2014, also zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanung 2015, vorgelegt werden.

Reduzierung Öffnungszeiten (mit entsprechender Stellenanpassung)Verwaltung

Bis 31.12.2014 ist ein Anreizmodell für Mitarbeiter/innen hinsichtlich einer Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses in eine vorzeitige Altersrente (Aufhebungsvertragsmodell für Ältere) oder für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnis von Mitarbeiter/innen, deren Aufgaben im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wegfallen, zu entwickeln. Ziel ist die vorzeitige Realisierung einer verschlankten und prozessoptimierten Stadtverwaltung Gera bzw. die vorgezogene Erreichung der Zielstellenzahl (gemäß analytischer Stellenbemessung).

Produktverantwortlich 1300 - FD Personal

Produktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

Die Dienstleistungen des StadtService "H35" werden gegenwärtig in 68 Wochenstunden vorgehalten. Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsnotlage ist ein entsprechendes Dienstleistungsangebot nicht mehr möglich. Die Öffnungszeiten sind an die der Fachdienste anzupassen (Mo, Di, Do, Fr, 9.00 - 17 Uhr; Mittwoch Schließtag). Zusätzlich soll der Stadt Service Samstags, von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet sein. Die Öffnungszeiten des StadtService reduzieren sich damit auf insgesamt 36 Wochenstunden.

In Folge dessen ist die Stellenanpassung anzupassen (von Soll 24 Stellen auf 12 Stellen - vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool).

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr, 9.00 - 17.00 Uhr, Sa 9.00 - 13.00 Uhr; Mittwoch Schließtag), oder bei gleicher Wochenstundenzahl abweichend, ist zum 01.07.2014 vorgesehen. Hierbei ist einerseits die statistische Auswertung des H35, andererseits ein "Behördentag" für Pendler etc. zu berücksichtigen.

Zu beachten ist: Die Zahl der Bürgerkontakte bzw. der zu bearbeitenden Anliegen (68.127 bzw. 90.239 im Jahr 2013), wird in Quantität nicht abnehmen. Im Gegenteil werden diese unter anderem aufgrund des Ablaufs vieler (Ausweis-) Dokumente in deren Gültigkeit 2014 und 2015 noch ansteigen. Mit der Halbierung der Öffnungszeit wird sich die Anzahl der Bürgerkontakte und zu bearbeitenden Anliegen auf einen wesentlich geringeren (Öffnungs-)Zeitraum und damit einhergehend weniger Personal konzentrieren. Daraus resultieren zwangsläufig längere Wartezeiten für den Bürger. Letztlich wird es auch dazu führen, dass die Fachdienste selbst wieder stärker frequentiert werden.

In der Stadtverwaltung Gera wurde ein zentrales Fuhrparkmanagement eingeführt. Die entsprechenden Synergieeffekte spiegeln sich in dem - nunmehr zentralen - Produkt 1147 im Vergleich zu den Vorjahren wieder.

Produkt 1143 - Stadt Service H35

31.07.2014 Entscheidung bis: 31.07.2014Maßnahmenbeschreibung

P 1147-0.01Vorbereitung bis:

Produkt 1122 - Personal

Produkt 1147 - Zentraler Fuhrpark

Zentrales FuhrparkmanagementVerwaltung

MaßnahmenbeschreibungP 1143-0.01

Vorbereitung bis: 01.07.2014 Entscheidung bis: 01.07.2014 Umsetzung ab: 01.07.2014

MaßnahmenbeschreibungP 1122-0.01

Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab:

Anreizmodell für Beendigung von ArbeitsverhältnissenVerwaltung

Produktverantwortlich 2500 - FD Einwohnerwesen

Umsetzung ab: 01.01.2015

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen Reduzierung Versicherungsprämien (alt) P 1145-2.01 (neu) P 1148-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 1161-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 1171-0.01verantwortliches Organ

HSKHSK 2.0

01.01.2018

VerwaltungProdukt 1148 - Versicherungen

(neu) P 1148-2.01Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.10.2015 Umsetzung ab:

Die Versicherungsprämien bemessen sich speziell im Schulbereich nach den Sicherheitsstandards. Es ist zu prüfen, ob entsprechende Investitionen bei sinkenden Versicherungsprämien rentierlich sind.

MaßnahmenbeschreibungP 1171-0.01

Vorbereitung bis: 30.09.2014

Reduzierung der MietkostenVerwaltung

Produkt

Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

Es ist zu prüfen, ob ab 2015 die Grundsteuerbescheide mittels Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Damit würden sich die Druck- und Versandkosten bei Grundsteuerbescheiden reduzieren.

Maßnahmenbeschreibung

Der vollständige Leerzug des Verwaltungsobjektes "Mühlengasse" erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2015. Die Veräußerung des Objektes soll zur Konsolidierung und damit zur Ermöglichung investiver Maßnahmen beitragen.

Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Produktverantwortlich 2200 - FD Finanzen (alt)

Vorbereitung bis: 30.09.2015

Reduzierung der Mietkosten durch Umzug in ein städtisches Objekt.

Produktverantwortlich 1700 - FD Recht und Stadtrat

Ab dem Jahr 2016 werden bis auf gesetzlich notwendige Änderungsbescheide keine Grundsteuerbescheide mehr versandt. Die entsprechenden Einsparungen sind bei den Geschäftsaufwendungen berücksichtigt

MaßnahmenbeschreibungP 1161-0.01

1171 - Steuerung und Controlling (alt)

Veröffentlichung GrundsteuerbescheideVerwaltung

Produkt 1161 - Finanzen und Controlling (alt)Produktverantwortlich 2200 - FD Finanzen (alt)

Eine Umsetzung erfolgt ab dem Jahr 2015. Mit den Steuer- bzw. Änderungsbescheiden für das Jahr 2014 wird den Steuerpflichtigen die öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuer ab dem Folgejahr angekündigt. Änderungsbescheide bedürfen (ab 2015) weiterhin der Schriftform.Die Umsetzung erfolgt ab dem Jahr 2016. Mit den Jahresbescheiden 2015 und Änderungsbescheiden, welche in 2015 ergehen, wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, dass der ergangene Bescheid gilt, bis ein neuer Bescheid zugeht. Damit die Bescheide in 2016 und Folgejahre Rechtskraft entfalten, erfolgt jährlich die öffentliche Bekanntmachung. Änderungsbescheide innerhalb des Jahres bedürfen weiterhin der Schriftform.

Der Prüfauftrag zur Haushaltssicherungsmaßnahme ist abgeschlossen. Die Höhe der gesamten Versicherungsprämie für die Gebäude- und Inhaltsversicherung hängt von der allgemeinen Schadensquote der Stadt Gera in diesem Bereich ab. Diese Schadensquote wird auch von zufälligen Schadensereignissen beeinflusst. Die Anbringung von mechanischen Sicherungsmaßnahmen an einzelnen Objekten erfordert finanzielle Vorleistungen. Eine Senkung der Versicherungsprämie kann dadurch jedoch nicht gewährleistet werden, da andere Schadensfälle die maßgebliche allgemeine Schadensquote weiterhin beeinflussen.

156 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes i . V. m. Schaffung von Anreizprogrammen (alt) P 1121-0.01 (neu) P 1172-3.01verantwortliches Organ

Sachkonten(alle Produkte)

50620001

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt0 € 360.600 € 759.430 € 263.070 € 266.670 € 265.830 € 265.620 € 267.350 € 2.448.570 €

HSK(neu) P 1172-3.01

HSK 2.0HSK 3.0

HSK 4.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 1225-0.01verantwortliches Organ

HSK

Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 7/2017 - 1. Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes der Stadtverwaltung Gera bis 2023 verwiesen.

Personalnebenaufwendungen für Arbeitnehmer

Jahrnachrichtlich: Haushaltsansätze

Mit Blick auf das Dilemma zwischen Aufgabenerfüllung und Kostensenkung werden im Rahmen der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzept vom 09.02.2015 – im Sinne der Haushaltskonsolidierung – Maßnahmen zur Realisierung des in der Maßnahme M 1131-0.01 aufgezeigten Personalbudgets für die Verwaltung, unter Gewährleistung der Aufgabenerfüllung, abgeleitet. Grundlage hierfür muss eine fundierte und aussagekräftige Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes sein, die zum 30.09.2016 vorzulegen ist.

Das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2013 sah in diesem Zusammenhang ein Anreizmodell für Mitarbeiter/innen hinsichtlich einer Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses in eine vorzeitige Altersrente (Aufhebungsvertragsmodell für Ältere) oder für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnis von Mitarbeiter/innen, deren Aufgaben im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wegfallen vor.

Hinsichtlich einer Realisierbarkeit vorstehender Entwicklung des Personalkostenbudgets (vgl. M 1131-0.01) wurden in diesem Zusammenhang für die Jahre 2016-2018 insgesamt ca. 1,5 Mio. Euro für die Umsetzung eben jenes ursprünglichen Gedankens des Haushaltssicherungskonzeptes separiert. Bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes sind etwaige Modelle zu entwickeln. Der Haushalts- und Finanzausschuss ist laufend zum Stand der Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes, erstmals zum 23.05.2016 einzubeziehen.

Fortschreibung des seit 09.02.2015 dem Stadtrat vorliegenden Personalentwicklungskonzeptes (PEK)

1225 - Einwohnerwesen

In Abstimmung mit dem Fachdienst wird ein Konsolidierungspotential durch die Bündelung von Aufgaben des Pass- und Meldewesen (BackOffice) in das H35 bei räumlicher Zusammenlegung in der Heinrichstraße (Räume ISEK und Bauservice) gesehen. Die erfolgte Stellenreduzierung (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool) steht unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung der Realisierbarkeit.

VerwaltungRäumliche Zusammenlegung von Organisationsbereichen

Produktverantwortlich 2500 - FD Einwohnerwesen

MaßnahmenbeschreibungP 1225-0.01

Vorbereitung bis: 31.03.2014 Entscheidung bis: 31.03.2014 Umsetzung ab:

Produkt

5400 - FD Verwaltungs- und Finanzmanagement

Aufbauend auf die analytische Stellenbemessung (vgl. Produkt 1131) wird bis spätestens 30.11.2014 ein Personalentwicklungskonzept aufgestellt.Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016 Umsetzung ab:

01.04.2014

VerwaltungProdukt 1172 - VerwaltungsmanagementProduktverantwortlich

laufend

Maßnahmenbeschreibung(alt) P 1121-0.01

Vorbereitung bis: 30.11.2014 Entscheidung bis: 30.11.2014 Umsetzung ab: laufend

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1225-2.03verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK 4.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 1241-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 1243-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Hierzu wird auf die Ausführungen zur Maßnahme M 1225-2.01 verwiesen.

Bereits jetzt ist, beispielsweise mit Blick auf Feststellungen des Gemeinde- und Städtebundes, festzustellen, dass die Umsetzung des neuen Bundesmeldegesetzes höhere Personal- und Sachkosten verursacht, die derzeit noch nicht konkret bezifferbar sind. Eine Berücksichtigung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Fördermittel für interkommunale Zusammenarbeit konnten nicht generiert werden.

Umsetzung ab: 01.03.2015P 1243-0.01

Vorbereitung bis: 31.12.2014 Entscheidung bis:

Seit dem 01.03.2015 erfolgt die Tierrettung bzw. Tierkörperbeseitigung von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr durch den Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz. Eine entsprechende Stellenanpassung erfolgt.

2500 - FD Einwohnerwesen

VerwaltungProdukt 1225 - Einwohnerwesen

VerwaltungProdukt 1243 - TierheimProduktverantwortlich 4700 - FD Tiefbau

Maßnahmenbeschreibung

MaßnahmenbeschreibungP 1225-2.03

Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.11.2015Zum 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft (vgl. Art. 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens). In diesem Zusammenhang sind die finanziellen Auswirkungen zu prüfen und darzulegen. Ebenso ist im Hinblick auf den Forderungsbestand des Stadt Gera die praktische Umsetzung einer "Vorkasse" für gebührenpflichtige Auskünfte zu überprüfen.

2400 - FD Ordnungsangelegenheiten

31.12.2014Für das Tierheim sind gegenwärtig 8,00 Stellen bei einer Aufnahmekapazität von 80 Tieren eingerichtet. Der Personalaufwand ist deutlich zu reduzieren. Durch die Verwaltung ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Tierkörperbeseitigung durch Andere umgesetzt werden kann.

01.01.2017

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Veterinär- und LebensmittelüberwachungVerwaltung

Produkt 1241 - Veterinär- und LebensmittelüberwachungProduktverantwortlich

Redaktionelle Änderung: Die Aufnahmekapazität des Tierheimes beträgt 120 Plätze zuzügliche 50 Quarantäneplätze.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Stellenentwicklungskonzeptes mit einer durchgängigen analytischen Stellenbemessung (siehe Ausführungen zum Produkt Stellenpool) ist die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr bzw. dem Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz (wie in anderen Städten) erneut zu prüfen.

Produktverantwortlich

Die Verwaltung prüft auch mit Blick auf die Förderung des Landes zur interkommunalen Zusammenarbeit Kooperationen im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

Tierkörperbeseitigung über die Feuerwehr

MaßnahmenbeschreibungP 1241-2.01

Vorbereitung bis: 31.12.2015 Entscheidung bis: 30.06.2016 Umsetzung ab:

Auswirkungen Bundesmeldegesetz (gültig ab 01.11.2015)

158 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1243-0.02verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 1261-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 1261-2.03verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0 Eine Gebührenerhebung auf Grundlage der aktuellen Feuerwehrgebührensatzung ist grundsätzlich nicht möglich. Bei der Tierrettung (ca. 95 % aller Fälle; vorwiegend Fundtiere und Kadaverbeseitigung) ist

die Stadt Gera Kostenträger. Der Verwaltungsaufwand (u.a. Ermittlung Eigentümer) zur Erhebung von Gebühren in den übrigen Fällen wäre nicht verhältnismäßig ggü. den voraussichtlichen Einnahmen.

Vorbereitung bis:

Fördermittel interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Köstritz

1261 - Feuerwehr (Brandschutz)Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Produktverantwortlich

2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

MaßnahmenbeschreibungP 1261-2.02

Produkt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)Verwaltung

MaßnahmenbeschreibungP 1243-0.02

Produktverantwortlich

30.09.2015

VerwaltungProdukt

Bis 30.06.2014 ist durch das Tierheim ein Anforderungsprofil einschließlich notwendiger Kosten sowie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Eingliederung in den Geraer Tierpark zu erarbeiten.

Im Ergebnis einer verwaltungsintern gebildeten "AG Tierheim" ist eine Zusammenlegung, insbesondere aus seuchenrechtlicher Sicht, nicht möglich bzw. zu empfehlen.

Anforderungsprofil Zusammenlegung Tierheim und TierparkVerwaltung

Produkt 1243 - Tierheim

Die Verwaltung prüft im weiteren Konsolidierungsprozess, ob die Aufwendungen für das Tierheim (ordnungsbehördliche Funktion) ggf. durch Übergabe an einen Dritten (z. B. Tierschutzverein) weiter reduziert werden können. Alternativ ist die Anbindung des Tierheims an den Tierpark zu untersuchen und ggf. kurzfristig zu realisieren. Die dadurch zusätzlich entstehenden Einsparungseffekte sind in den Haushalten der Folgejahre zu berücksichtigen.

01.10.2015Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab:

Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

MaßnahmenbeschreibungP 1261-2.03

Vorbereitung bis: 30.06.2015Die Erhebung von Gebühren bzw. die Erstattung von Kosten für die Tierrettung wird durch die Verwaltung geprüft.

Kostenerstattung Tierrettung

Umsetzung ab:

Fördermittel für interkommunale Zusammenarbeit konnten für diese Zweckvereinbarung nicht generiert werden.Im Rahmen der anvisierten interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Köstritz (vgl. vorstehende Maßnahme) könnten Fördermittel generiert werden.

4700 - FD Tiefbau

Vorbereitung bis: 30.06.2014 Entscheidung bis: 30.06.2014

159 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 1272-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 442440002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 6.560.000 €656.000 € 870.790 € 892.130 € 892.130 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 8.794.390 €

0 € 214.790 € 236.130 € 236.130 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 2.234.390 €

HSK

HSK 1.0

Überprüfung Benutzungsentgelte entsprechend der gesetzlichen BestimmungenVerwaltung

Erhöhung der Erträge im Rahmen der Kostenerstattung durch den Rettungsdienstweckverband Ostthüringen für den Betrieb eines 2. (zusätzlichen) Rettungswagen. Es ergibt sich gegenüber 2013 ein Konsolidierungspotential von 36.000 Euro für 2014, ab 2015 beträgt das Konsolidierungspotential 50.000 Euro.Es ist festzustellen, dass der Rettungsdienst in Thüringen nicht gebühren- sondern entgeltfinanziert ist. Die Benutzungsentgelte sind gemäß § 20 Abs. 2 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz so zu bemessen, dass sie auf Grundlage einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen Organisation sowie einer wirtschaftlichen und sparsamen Betriebsführung (auch unter Berücksichtigung von Fehleinsätzen) die Kosten des Rettungsdienstes decken.

Diesem Grundsatz folgend wurde mit dem HSK-Ansatz vom 14.11.2013 die Einnahmen entsprechend erhöht. Jedoch erfolgte eine falsche Sachkontenzuordnung - dies wird mit der HSK-Fortschreibung korrigiert. Daneben wurde ein Formelfehler (Sachkonten 50711000 und 50712000) korrigiert.

Derzeit sind für den Rettungsdienst 23 Stellen ausgewiesen, im Rahmen der Benutzungsentgelte werden jedoch nur 18 Stellen abgerechnet. Diesbezüglich hat eine entsprechende Überprüfung stattzufinden.

Produkt 1272 - RettungsdienstProduktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Kostenerstattungen, KostenumlagenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1272-0.01

Vorbereitung bis: 30.06.2014 Entscheidung bis: 30.06.2014 Umsetzung ab:

siehe Maßnahme M 1272-2.01

160 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 1272-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 442490002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 1.920.000 €192.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 3.342.000 €

0 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 1.422.000 €144.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 144.000 €-48.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -3.198.000 €-48.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -1.776.000 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 1281-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0 Nach Prüfung ist die Sachkostenausstattung für die "Tauchergruppe" auskömmlich. Eine zusätzliche materielle Unterstützung konnte für das Jahr 2016 i.H.v. ca. 55.000 Euro für neue Tauchgeräte ggü. dem

Freistaat Thüringen erwirkt werden.

Maßnahmenbeschreibung

Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Höhere Kostenerstattung "Tauchergruppe" durch den Freistaat ThüringenVerwaltung

Produkt 1281 - Katastrophenschutz

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung ist zum 30.09.2014 durch den Vertragspartner gekündigt worden.

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

VerwaltungProdukt 1272 - Rettungsdienst

Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

MaßnahmenbeschreibungP 1281-2.01

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015

Überprüfung Vertrag hinsichtlich der Fahrleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung

Bei dem Rettungsdienst handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung zu deren Leistung kostendeckende Gebühren zu erheben sind. Insoweit sind dauerhafte Unterdeckungen ausgeschlossen. Der Fachdienst hat seine Leistungen dem Grundsatz entsprechend anzupassen und von den Leistungsempfängern entweder kostendeckende Gebühren zu erheben oder "Sonderleistungen" einzustellen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der regelmäßige Fahrdienst für die hausärztlichen Besuche zu Gunsten der KVT zu überprüfen und der entsprechende Vertrag anzupassen. Dementsprechend verbessert sich das Haushaltsergebnis von 2014 um jährlich mindestens 424.000 Euro. Dieser Haushaltseffekt ist in der oben stehenden Tabelle in einer "fiktiven" Mehreinnahme im SK 44249000 dargestellt.

Aktuell besteht ein Vertrag zur Erbringung von Fahrleistungen für den Kassenärztlichen Notdienst. Diese Leistung ist grundsätzlich kostendeckend zu erbringen. Der Vertrag zur Erbringung von Fahrleistungen ist entsprechend so zu gestalten, dass die Differenz zwischen Aufwendungen und Einnahmen auf das geringst mögliche Maß reduziert wird.

Es besteht eine vierteljährliche Kündigungsfrist. Die Vertragsverhandlungen für die Zeit ab 01.01.2015 sind bis zum 30.09.2014 abzuschließen.

M 1272-0.02Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 30.09.2014 Umsetzung ab:

Es ist zu prüfen, ob die Kostenerstattung des Freistaates Thüringen für die "Tauchergruppe" erhöht werden kann.Umsetzung ab: 01.01.2016

Kostenerstattungen, KostenumlagenJahr

ohne Konsolidierung

161 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 2411-2.03verantwortliches Organ

Sachkonto 442590002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

45.746 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 470.546 €45.746 € 50.300 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 548.846 €

0 € 3.100 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 78.300 €45.746 € 47.508 € 57.068 € 50.500 € 50.500 € 50.500 € 50.500 € 50.500 € 50.500 € 50.500 € 503.821 €

0 € -2.792 € 468 € -6.100 € -6.100 € -6.100 € -6.100 € -6.100 € -6.100 € -6.100 € -45.024 €0 € 308 € 9.868 € 3.300 € 3.300 € 3.300 € 3.300 € 3.300 € 3.300 € 3.300 € 33.276 €

HSK 2.0

HSK 3.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 2431-0.01verantwortliches Organ

HSKHSK 1.0

P 2431-0.01

Produktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Maßnahmenbeschreibung

Produktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Kostenerstattungen, KostenumlagenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Die Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Gera wurde am 21.05.2015 beschlossen (Vorlage-Drucksachen-Nr. 18/2015). Eine Erhöhung der (Kosten-) Beteiligung ab der Klassenstufe 11 wurde auf Grundlage einer Vorabstimmung mit den Ortsteilräten verwaltungsseitig nicht in den Stadtrat eingebracht.

Prüfung Betreibung Schullandheim

Umsetzung ab: 01.08.2015Die Schüler ab der Klassenstufe 11 sollen ab dem Schuljahr 2015/16 um 10 Prozentpunkte höher an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden (vgl. Vorlage-Drucksachen-Nr. 144/2014).

Produkt 2431 - Sonstige schulische Aufgaben

Die Verwaltung hat im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses zu prüfen, ob ein Umzug des Schullandheimes Junge Touristen in ein städtisches Gebäude möglich ist.Die Betreibung des Schullandheimes in einem Teil des Gebäudes der Lobensteiner Straße 49 erfolgt durch die OTEGAU. Es finden aktuelle Prüfungen statt, inwieweit der bestehende Vertrag zur Betreibung des Schullandheimes weiter optimiert werden kann. Finanzielle Belastungen entstehen für diese Aufgabe in der Stadt nicht, da die Betriebskosten über die OTEGAU übernommen werden. Das Gebäude der Lobensteiner Straße ist aus dem Rahmenmietvertrag mit der "Elstertal" Infraprojekt aus diesem Grund herauszunehmen.

2411 - Schülerbeförderung

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis:

Verwaltung

Konsolidierungspotential

30.06.2015

Schülerbeförderung - Erhöhung der Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11Stadtrat

Produkt

Umsetzung ab: 01.07.2015

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2411-2.03

Vorbereitung bis: 28.02.2015 Entscheidung bis: 30.04.2015

162 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 2522-0.01verantwortliches Organ

HSKHSK 1.0

HSK 3.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 2711-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Einschränkung Leistungsangebot und Aufbereitung von Stadtarchivakten - Aufgabenverdichtung durch Stellenreduzierung (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool).Die Verwaltung hat eine "Entrümpelung" des Verwaltungsarchives zur Reduzierung von Gebäudekapazitäten im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses zu prüfen.

Es gibt ein Konzept zur Verwaltungsarchivierung, welches derzeit im Rahmen einer Organisationsuntersuchung im Stellenbedarf untersetzt wird. Mit Ergebnissen ist im 2. Quartal 2014 zu rechnen.

Auf Grundlage der Empfehlungen zu o. g. Organisationsuntersuchung vom 4. Quartal 2014 ist eine anlassbezogen Nachuntersuchung beabsichtigt. Die Ergebnisse sind im Rahmen der weiteren Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aufzuzeigen.

Umsetzung ab:

Produktverantwortlich 3010 - FD Kulturelle Bildung/Migration und Integration

MaßnahmenbeschreibungP 2711-0.01

Vorbereitung bis: 31.12.2014Vom Jahr 2015 an soll eine Zusammenführung von der Volkhochschule und Musikschule begonnen werden. Im Bereich der Leitung und Verwaltung ergeben sich dann Synergieeffekte, darüber hinaus wird die Gebäudeauslastung verbessert.Eine Zusammenführung von Volkshochschule und Musikschule ist nur bei einer entsprechenden räumlichen Zusammenlegung sinnvoll. Ein möglicher Umsetzungsvorschlag wird bis zum 31.12.2014 erarbeitet.

Ein erster Schritt wurde mit der Organisationsverfügung vom 11.11.2013 zur Zuordnung der Volkshochschule zum Fachdienst Kultur vollzogen.

Eine Zusammenführung von Volkshochschule und Musikschule ist nur bei einer entsprechenden räumlichen Zusammenlegung sinnvoll. Der derzeitige finanzielle Handlungsspielraum der Stadt Gera lässt eine dazu erforderliche Investition nicht zu.

Entscheidung bis: 31.12.2014

Prüfung Zusammenlegung Musik- und VolkshochschuleVerwaltung

Produkt 2711 - Volkshochschule

MaßnahmenbeschreibungP 2522-0.01

Vorbereitung bis: 31.07.2014 Entscheidung bis: 31.07.2014 Umsetzung ab: 01.08.2014

Konzept VerwaltungsarchivVerwaltung

Produkt 2522 - StadtarchivProduktverantwortlich 3010 - FD Kulturelle Bildung/Migration und Integration

163 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 2812-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto alle2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -12.402.000 €-1.178.200 € -178.200 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -1.356.400 €

62.000 € 1.062.000 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 11.045.600 €-1.149.179 € 1.494.060 € -741.852 € -986.470 € -789.370 € -602.030 € -627.870 € -469.960 € -419.940 € -389.510 € -4.682.121 €

29.021 € 1.672.260 € -741.852 € -986.470 € -789.370 € -602.030 € -627.870 € -469.960 € -419.940 € -389.510 € -3.325.721 €91.021 € 2.734.260 € 498.348 € 253.730 € 450.830 € 638.170 € 612.330 € 770.240 € 820.260 € 850.690 € 7.719.879 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 2813-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0 Mit der Organisationsänderung zum 01.01.2016 wurden die Aufgaben des Fachdienstes Kultur neu geordnet.

Produkt 2812 - Kommunales Kulturmanagement

Die gegenwärtige Nutzung des Kultur- und Kongresszentrums als städtisches Veranstaltungshaus ist ab 2015 aufzugeben. In diesem Zusammenhang wird angenommen, dass ca. 20 Stellen (= 1.000.000 EUR) eingespart werden können. Es wird geprüft, inwieweit Veranstaltungen ab 2015 in andere Veranstaltungsorte verlegt werden können.

Hinsichtlich der Gebäudenutzung sind kreativ unterschiedlichste Nachnutzungsoptionen durch die Verwaltung zu prüfen.

Um einen externen Betreiber bzw. Investor für das Kultur- und Kongresszentrum zu gewinnen, wird ein ergebniskonkretes Interessensbekundungsverfahren im ersten Halbjahr 2014 durchgeführt. In Abhängigkeit von diesem Ergebnis wird eine Stadtratsvorlage im zweiten Halbjahr 2014 erarbeitet.Die finanziellen Auswirkungen werden in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes überprüft und dargestellt.In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Interessensbekundungsverfahrens können Mitarbeiter/innen in anderen Bereichen eingesetzt werden (z.B. Tourismusförderung, Gastronomie Tierpark).

Das Interessensbekundungsverfahren zur Betreibung des Kultur- und Kongresszentraum wurde abgeschlossen. Das Konsolidierungsziel lt. HSK konnte mit den vorliegenden Angeboten nicht erfüllt werden.

Auf Grundlage des Stadtratsbeschluss 25/2014 zur Weiterführung des Kultur- und Kongresszentrums als Veranstaltungshaus wird das KuK ab dem 01.01.2015 weiterhin durch die Stadt Gera betrieben. Die Verwaltung wird weiterhin an der Optimierung des Betriebes arbeiten, die Zuschüsse reduzieren und/oder ggf. einen anderen Betreiber/Investor zu finden.

Zur dauerhaften Sicherstellung des KuK als Veranstaltungshaus ist zwingend der Erhaltungs- und Investitionsstau zu beheben.

Jahrohne Konsolidierung

Durch eine Organisationsuntersuchung soll folgendes Ziel erreicht werden: Handlungsempfehlung hinsichtlich personeller und sächlicher Ressourcen bzw. Vorschläge zu Kostensenkungen und Einnahmeverbesserungen, Strukturveränderungen, Prüfung Kooperationen mit Dritten.

Produktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

VerwaltungProdukt 2813 - BgA VeranstaltungProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Kultur

2813 - Veranstaltungsmanagement

Verwaltung

MaßnahmenbeschreibungP 2813-2.01

Vorbereitung bis: 31.10.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

M 2812-0.01Vorbereitung bis: 30.03.2014 Entscheidung bis: 30.03.2014 Umsetzung ab:

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Interessenbekundungsverfahren für externe Betreibung KuK

164 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 3111-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Im Oktober 2013 hat das Thüringer Finanzministerium im Beirat für Kommunale Finanzen das Projekt "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen" gestartet. Die Stadt Gera ist in diesem Projekt aktives Mitglied - Daten von der Stadt Gera sind bereits zugearbeitet. Derzeit findet eine Datenanalyse statt - Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2015 veröffentlicht.

Die (Projekt-) Ergebnisse liegen vor. Diese ergeben mit Ausnahme der "Eingliederungshilfe" keine signifikanten Einsparpotentiale. Der Fachdienst Soziales hat hierauf aufbauend Kostensenkungsstrategien entwickelt, um zukünftigen Kostensteigerungen entgegen zu wirken.

Entw. von Senkungsstrategien im Bereich der Sozialhilfeausgaben im Rahmen des Proj. "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen"

Nach den zum 15.10.2013 festgestellten Ist-Ausgaben im laufenden Jahr sollen die Aufwendungen für diesen Produktbereich in den Folgejahren weiterhin steigen. Da es sich um gesetzliche Aufgaben handelt, ist es wegen der bisherigen wie auch der zukünftigen Höhe der städtischen Ausgabenbelastung im Rahmen des Konsolidierungsprozesses dringend geboten, kurzfristig die notwendigen Grunddaten im Detail zu erheben und auf Kennzahlenbasis mit anderen örtlichen Trägern zu vergleichen. Hierzu werden insbesondere folgende Angaben benötigt:

- Anzahl der Fälle nach Kategorien- Entwicklung der Fallzahlen im Zeitraum 2009 bis 2013- Aufwendungen je Fall- Entwicklung der Aufwendungen je Fall im Zeitraum 2009 bis 2013- Schwerpunkte der Kostenbelastung je Fall

Unabhängig vom interkommunalen Vergleichsergebnis hat die Stadt Gera eine eigene Kostensenkungsstrategie zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis 31.12.2014 vorliegen.

Im Oktober 2013 hat das Thüringer Finanzministerium im Beirat für Kommunale Finanzen das Projekt "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen" gestartet. Die Stadt Gera ist in diesem Projekt aktives Mitglied - Daten von der Stadt Gera sind bereits zugearbeitet. Derzeit findet eine Datenanalyse statt.

Aus diesem Projekt sollen (extern begleitet) Senkungsstrategien im Bereich der Sozialhilfeausgaben für ganz Thüringen entwickelt werden (vgl. Anhang zu Produkt 3111).

Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

MaßnahmenbeschreibungP 3111-0.01

Vorbereitung bis: 31.10.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

VerwaltungProdukt 3111 - Hilfe zum Lebensunterhalten ff. (mehrere Produkte)

165 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3113-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 422300002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

1.708.379 € 1.650.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 16.958.379 €1.708.379 € 1.650.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 57.458.379 €

0 € 0 € 0 € 0 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 40.500.000 €1.708.379 € 1.751.751 € 1.942.311 € 1.850.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € 19.252.441 €

0 € 101.751 € 242.311 € 150.000 € -6.450.000 € -6.450.000 € -6.450.000 € -6.450.000 € -6.450.000 € -6.450.000 € -38.205.938 €0 € 101.751 € 242.311 € 150.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 2.294.062 €

M 3113-2.01HSK 2.0

HSK 4.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 3512-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 2.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 3611-1.01verantwortliches Organ

HSK 1.0

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 wurde der Thüringer Anteil von ca. 5 % in der Leistungsbeteiligung bei Leistung für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende (Sachkonto 42610000) und im Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Sachkonto 40220000) berücksichtigt.

Entscheidung bis: 30.09.2014 Umsetzung ab:

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

01.01.2015

Im Hinblick auf die städtische Finanzsituation sind die Mietkosten für die Ehrenamtszentrale deutlich zu hoch. Die Mietkosten sind durch Umzug in eine städtisches Objekt schnellstmöglich zu reduzieren.

Durch Nachverhandlungen der Mietkonditionen wurde die Miete auf jährlich 15.380 Euro reduziert.

Kündigung Dienstleistungsvertrag VS

3100 - FD Soziales

Produktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

MaßnahmenbeschreibungP 3611-1.01

30.06.2014

VerwaltungProdukt 3611 - Kinder in Tageseinrichtungen

Produktverantwortlich 3000 - Dezernat Soziales

Maßnahmenbeschreibung

"Gemäß des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 sowie dem Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung ab 2018 eine vollständige Entlastung der Kommunen ihrer Aufwendungen in der "Eingliederungshilfe" vor. Es ist davon auszugehen, dass dieses Gesetzgebungsverfahren initiiert wird. Legt man der Königsteiner Schlüssel zugrunde, erhält das Land Thüringen einen Anteil i.H.v. 2,7 % der angekündigten 5 Milliarden Euro. Der Anteil der Stadt Gera am Thüringer Anteil wird mit 5,0 % kalkuliert.

Produktverantwortlich

P 3512-0.01Vorbereitung bis:

Vorbereitung bis: 31.12.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab:Kündigung des Vertrages mit der VS Gera e.V. zur Auswahl und Anerkennung von ergänzenden Tagespflegepersonen. Aufgabe wird durch die Verwaltung wahr genommen.

Das Konsolidierungspotential beträgt ab 2015 insgesamt 12.000 Euro. Die Maßnahme wurde im Sachkonto bereits finanziell berücksichtigt, so dass sich für die Fortschreibung keine Änderung ergibt.

Bundesregierung/BundestagProdukt 3113 - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

01.01.2015

Prüfung einer Reduzierung Mietkosten durch Umzug in eine städtische ImmobilieVerwaltung

Produkt 3512 - Ehrenamtszentrale

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen

Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018

166 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3611-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 555100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -19.801.080 €-2.200.120 € -2.200.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -17.155.080 €

0 € 0 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 2.646.000 €-2.098.189 € -2.090.414 € -2.200.120 € -2.002.120 € -2.002.120 € -2.002.120 € -2.002.120 € -2.002.120 € -2.002.120 € -18.401.443 €

101.931 € 109.706 € -378.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -1.246.363 €101.931 € 109.706 € 0 € 198.000 € 198.000 € 198.000 € 198.000 € 198.000 € 198.000 € 1.399.637 €

M 3611-2.01HSK 2.0

HSK 3.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 3621-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

Umsetzung ab: 01.11.2014Die Verwaltung prüft im weiteren Konsolidierungsprozess Umfang, Qualität und Nutzungsintensität der bestehenden Angebote. Nach der Diskussion in der Klausur der Fachdienstleiter am 18.09.2013 können durch Zusammenfassung und eine stärker klientenzentrierte Neuordnung der Angebote ggf. weitere Konsolidierungspotentiale erwirtschaftet werden.

Produkt

Die Regierungskoalition (DIE LINKE., SPD, Bündnis 90/Die Grünen) haben im Koalitionsvertrag ein "gebührenfreies Kita-Jahr" vereinbart. Die Stadt Gera setzt sich grundsätzlich für ein "kostenfreies Kita-Jahr" in Form der Übernahme der durchschnittlichen Betriebskosten (ThürKitaG) pro Platz durch den Freistaat Thüringen ein. Nach aktuellem Kenntnisstand wird sich die Stadt Gera dahingehend positionieren und geht entsprechend davon aus, dass es sich hierbei um das letzte "Kita-Jahr" handelt und dies ab dem Jahr 2017 den Haushalt entsprechend entlasten wird. Hierbei wird kalkuliert:

Durchschnittlich 500 Schulanfänger, davon 45 % Kinder mit Gebührenübernahme (SGB VIII) * durchschnittlich 140 Euro Gebühren/Monat

Gebührenfreies "Kita-Jahr" gemäß Koalitionsvertrag Freistaat Thüringen

Produkt 3611 - Kinder in TageseinrichtungenProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

MaßnahmenbeschreibungP 3621-0.01

Vorbereitung bis: 15.10.2014 Entscheidung bis: 15.10.2014

Die Evaluation der Angebote und Leistungen ist im 3. Quartal 2013 erfolgt. Die daraus resultierenden inhaltlichen Veränderungen in den Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern wurden in der Sitzung des Jugendhilfe-Unterausschusses am 27.11.2013 bestätigt. Die Vereinbarungen für das Jahr 2014, mit Anlagen zur Beschreibung des Leistungsauftrages, wurden 12/2013 geschlossen. Die Evaluation erfolgt jährlich im 3. Quartal/ Ergebnis 4. Quartal. Im Ergebnis der Qualitätsentwicklung ist ein zusätzliches Konsolidierungspotenzial in Höhe von 123.030 Euro im Produkt 3621 entstanden. Allerdings muss aus diesem Konsolidierungspotenzial der Fehlbedarf im Produkt 3661 in Höhe von 51.010 Euro (Neuverträge Volkssolidarität e.V. Jugendtreff "Comma" und Freie evangelische Kirchgemeinde , hier Kompensation zu 50 % von Personalabbau von 1,0 VbE FD 3400 im JC "C-One") gedeckt werden. Damit verbleibt im Produkt 3621 ein Konsolidierungsbetrag in Höhe von 72.020 Euro.

3621 - Offene Kinder- und JugendarbeitProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Verwaltung

Leistungen nach SGB VIIIJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Mit Blick auf den Landes-Doppelhaushalt 2016/17 sowie dem Festhalten der Landesregierung an dem Vorhaben gemäß Koalitionsvertrag sind die entsprechenden Ansätze ab 2018 zu berücksichtigen.

Prüfung Umfang, Qualität und Nutzungsintensität der bestehenden Angebote und entsprechend Anpassung der Leistungsvereinbarungen

167 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 3651-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto55510000 (3611)55991000 (3651)

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -21.947.000 €

-19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -199.650.000 €-2.220.000 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -28.377.330 €

-20.637.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -186.525.000 €-697.300 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 6.694.670 €

-23.592.603 € -23.859.437 € -25.325.702 € -25.600.120 € -26.248.120 € -26.725.480 € -27.212.390 € -27.709.040 € -28.215.620 € -28.732.330 € -263.220.842 €-735.603 € -2.521.067 € -3.987.332 € -4.261.750 € -4.909.750 € -5.387.110 € -5.874.020 € -6.370.670 € -6.877.250 € -7.393.960 € -48.318.512 €

-1.432.903 € -1.699.737 € -3.166.002 € -3.440.420 € -4.088.420 € -4.565.780 € -5.052.690 € -5.549.340 € -6.055.920 € -6.572.630 € -41.623.842 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0HSK 3.0

Produkt 3611 - Kinder in Tageseinrichtungen3651 - Tageseinrichtungen für Kinder

Produktverantwortlich

nach Konsolidierung (3651)

Die durchschnittlichen Elternbeiträge für Krippen- und Kindergartenbeiträge in der Stadt Gera sind mit 132 Euro bzw. 128 Euro monatlich bei vergleichbaren Kostensätzen im interkommunalen Vergleich sehr gering. Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind künftig auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen. Die Verwaltung hat mit den freien Trägern mit dem Ziel zu verhandeln, die gegenwärtige Zuschussbelastung der Stadt Gera um rund 10 % vom Jahr 2015 an zu reduzieren. Bei der von den freien Trägern gegebenenfalls notwendigen Beitragserhöhung ist darauf zu achten, dass eine Überbelastung vermieden wird. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehrere Kinder jeweils eine Kindertageseinrichtung besuchen. Für 39,9 % der in diesem Produkt entstehenden Minderausgaben sind zudem die Mehrausgaben beim Produkt 3611 zu berücksichtigen (Übernahme von Elternbeiträge durch die Stadt Gera).

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Nachtragshaushaltes 2013 war der HH-Ansatz in Höhe von ca. 19,9 Mio. Euro ohne Berücksichtigung von Jahressonderzahlungen der Freien Träger eine realistische Planungsgröße. Im Vollzug sind seitens der Freien Träger Jahressonderzahlungen (ca. 400.000 Euro) abgerufen worden. Darüber hinaus ist für das Jahr 2014 eine Tarifsteigerung (ca. 300.000 Euro) zu berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation ist an den Haushaltsansätze 2015 ff. festzuhalten. Die Verhandlungsergebnisse werden der HSK-Fortschreibung zu Grunde liegen.

Die Maßnahme kann unter Berücksichtigung des Stadtratsbeschlusses zur Vorlagen Drucksachen-Nr. 11/2015 nicht umgesetzt werden.Im Rahmen der Genehmigung der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde die Auflage erteilt, dass "im Rahmen der nach § 18 Abs. 4 Satz 2 ThürKitaG abzuschließenden Trägervereinbarungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt darauf hinzuwirken ist, einen Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen mindestens in Höhe des Landesdurchschnitts sicherzustellen".

Mit Schreiben vom 03.12.2015 wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt die Auffassung der Stadt Gera zur Auflage im Rahmen der Genehmigung der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mitgeteilt (vgl. Ausführungen im Rahmen der Beschlussvorlage). Eine Antwort hierzu steht aus.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 3651-0.01

Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke des Bereichs soziale Sicherung an SonstigeJahr

ohne Konsolidierung (3611)ohne Konsolidierung (3651)nach Konsolidierung (3611)

Stadtrat

3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind zu überprüfen. Ziel ist eine 10 %ige Zuschussreduzierung

Umsetzung ab:

168 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen M 3632-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 2.0

Prüfauftrag nicht umgesetzt Sportförderrichtlinie - Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten (alt) P 4241-2.01 (neu) P 4211-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 5531-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

VerwaltungProdukt 4211 - Sportförderung (alt 4241 - Sportstätten und Bäder)

Nach rechtlicher Prüfung durch den Fachdienst ist eine entsprechende Umsetzung der Regelung auf Grundlage des Thüringer Sportförderungsgesetzes nicht möglich.

4800 - FD Stadtgrün

Angestrebt ist, den Geraer Vereinssport (Erwachsenenbereich), an den Betriebskosten bei der Sportstättenbewirtschaftung zu beteiligen. Eine entsprechende Regelung soll in die Sportförderrichtlinie der Stadt Gera aufgenommen werden.

Produktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport i. V. m. 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

P 5531-2.01Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.07.2016

Maßnahmenbeschreibung(neu) P 4211-2.01

Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Die Bestattung von Haustieren auf kommunalen Friedhöfe ist zu prüfen. Hierbei sind insbesondere der rechtliche Rahmen sowie die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen darzustellen.

Maßnahmenbeschreibung

Tierfriedhof der Stadt GeraVerwaltung

Produkt 5531 - Friedhöfe und BestattungenProduktverantwortlich

Nach Prüfung des Fachbereiches ist eine "gewinnbringende" Bewirtschaftung eines Tierfriedhofes nicht zu erwarten.

Kennzahlenvergleich mit anderen Trägern - Prüfung Einspareffekte bei der gesetzlichen, wenngleich disponiblen Aufgabe

Umsetzung ab: laufendBei diesem Produktbereich handelt es sich um gesetzliche, wenngleich disponible, Aufgaben. Wegen der bisherigen wie auch der zukünftigen Höhe der städtischen Ausgabenbelastung ist es im Rahmen des Konsolidierungsprozesses dringend geboten, kurzfristig die notwendigen Grunddaten im Detail zu erheben und auf Kennzahlenbasis mit anderen örtlichen Trägern zu vergleichen.

Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis 31.12.2014 vorliegen.

Zwischen den kreisfreien Städten erfolgt ein interkommunaler Erfahrungsaustausch zu Kennzahlen, Strukturen und Kosten.

Das ursprünglich vorgesehene Einzelprojekt kann aufgrund Wegfall der ursprünglich eingeplanten Förderung des Landes nicht in der Form realisiert werden.

Produkt 3632 - Förderung der Erziehung in der FamilieVerwaltung

Produktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

MaßnahmenbeschreibungM 3632-0.01

Vorbereitung bis: 15.10.2014 Entscheidung bis: 15.10.2014

169 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 5541-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0

Prüfauftrag abgeschlossen P 5541-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0

4200 - FD Umwelt

Produkt 5541 - Naturschutz und LandschaftspflegeProduktverantwortlich 4200 - FD Umwelt

VerwaltungProdukt 5541 - Naturschutz und Landschaftspflege

Die Höhe der Kostenerstattung für Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung ist zu kalkulieren (u.a. einschließlich Fertigstellungs- und Entwicklungspflege).

Es ist zu prüfen, ob öffentliches Grün zukünftig unter den Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Gera fällt. Die Regelungen der Bauleitplanung sind zu beachten.

Höhe Kostenerstattung für Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung (Ablöse)Verwaltung

MaßnahmenbeschreibungP 5541-2.02

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Prüfung Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Gera

MaßnahmenbeschreibungP 5541-2.01

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Produktverantwortlich

Für die gültige Baumschutzsatzung der Stadt Gera wurde eine aktuelle Preisabfrage bei ortsansässigen Garten- und Landschaftsbaufirmen für Ersatzpflanzungen als hochstämmige Laubbäume und hochstämmige Obstbäume mit einem Stammumfang von 14 bis 16 cm und als Nadelbäume mit einer Pflanzqualität von 175 cm Breite mal 200 cm Höhe als Solitärgehölze eingeholt. Dem entsprechend wurde die Höhe der Ersatzzahlung ab Juni 2015 auf weiterhin 115 Euro/Ersatzpflanzung festgesetzt.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt stellte mit Schreiben vom 06.11.2015 bzgl. des HSK-Prüfauftrages fest, dass "der Gleichheitsgrundsatz verbietet, gleichgelagerte Fälle ungleich zu behandeln."

170 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 6251-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 476000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 5.000.000 €500.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 9.500.000 €

0 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 4.500.000 €0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €

-500.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -9.500.000 €-500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -5.000.000 €

HSK

HSK 1.0

Umsetzung ab:Für eine erforderliche Eigenkapitalverzinsung im Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal" ist zugunsten der Stadt Gera ein Betrag in Höhe von 500.000 Euro für die Jahre 2013 und 2014 veranschlagt. Vom Jahr 2015 an soll die Eigenkapitalverzinsung auf ein angemessenes Maß, nämlich auf jährlich mindestens 1.000.000 Euro, erhöht werden. Der Zweckverband hat die Erhöhung ggf. durch entsprechende Gestaltung der Gebühren zu erwirtschaften.

Auf die Stadt Gera entfallen im Stimmen- und Anteilsverhältnis des Zweckverbandes 50 %. Der Stadtrat verpflichtet gemäß § 30 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die Verbandsräte der Stadt Gera, in der Verbandsversammlung die städtischen Interessen im vorstehenden Sinne wahrzunehmen.

Seitens der Stadt Gera bestehen keine Zweifel, dass ihr aufgrund der Miteigentümereigenschaft eine angemessen Verzinsung des Eigenkapitals zusteht. Diese Frage steht aber noch zur rechtlichen Klärung an.

Am 18.11.2013 wurde mit der Drucksache Nr. 078/2013 dem Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal" über die Verwendung des Jahresgewinns 2012 beraten und die darin vorgesehene anteilige Ausschüttung aus der Eigenkapitalverzinsung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde mit dem Bescheid vom 27.01.2014 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als rechtswidrig bewertet. Hintergrund ist eine der ThürEBV zu entnehmende Verwendungsreihenfolge des Jahresgewinns, wonach mit dem Gewinn zunächst vorgetragene Vorjahresverluste zu tilgen sind, darüber hinaus Rücklagen für Investitionen gebildet werden können und erst nach ausreichender Rückstellung eine Abführung an Gemeindehaushalte oder ein Vortrag auf neue Rechnung in Betracht kommt. Der angefochtene Beschluss sieht nach der Tilgung des Vorjahresverlustes den Vortrag auf neue Rechnung vor, was, wie ausgeführt, entsprechend der ThürEBV Nachrang hat.

Insofern schließt die Entscheidung des Thüringer Landesverwaltungsamtes grundsätzlich eine im Haushaltssicherungskonzept vorgesehene „angemessene Eigenkapitalverzinsung“ nicht aus. Gegenwärtig ist aber mit Blick auf die geplante Investitionstätigkeit des Zweckverbandes eine Ausschüttung aufgrund noch nicht erfolgter Einstellungen in die Rücklagen nicht möglich bzw. absehbar. Entsprechend ist der bisher vorgesehene Konsolidierungsbeitrag zu streichen.

Die Stadt Gera wird im Rahmen der Verbandsversammlung in einem ersten Schritt auf eine ordnungsgemäße Verwendung von Jahresgewinnen sowie auf eine durch die Rechtsaufsicht geforderte Nachweisführung von Gebührenausgleichsrückstellungen hinwirken.

In einem zweiten Schritt wird die Stadt Gera darauf hinwirken, dass die Verbandsversammlung den Zweckverband beauftragt, unter Berücksichtigung von notwendigen Gebührenausgleichsrückstellungen, erforderlichen Investitionstätigkeiten und die dafür notwendigen Rücklagen eine angemessenen Ausschüttung der (in den Gebühren enthaltenen) Eigenkapitalverzinsung zu prüfen. Entsprechende finanzielle Auswirkungen würden bei einer weiteren Fortschreibung des HSK berücksichtigt werden.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 6251-0.01

Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 30.09.2014

Produktverantwortlich 2000 - Dezernat Allgemeine Dienste und Ordnung (FG Beteiligungen)

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen und ZweckverbändenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Produkt

Eigenkapitalverzinsung Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal"Stadtrat6251 - Beteiligungen, wirtschaftliche Unternehmen

171 von 172

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

4. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 (HSK 4.0)

Drucksachen-Nr. 2/2017

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 6251-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 477000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 20.700.000 €2.070.000 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 22.376.700 €

0 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 1.676.700 €1.625.562 € 1.605.441 € 1.404.527 € 1.404.530 € 1.475.090 € 1.549.180 € 1.626.970 € 1.708.660 € 1.794.430 € 1.884.480 € 16.078.870 €-444.438 € -650.859 € -851.773 € -851.770 € -781.210 € -707.120 € -629.330 € -547.640 € -461.870 € -371.820 € -6.297.830 €-444.438 € -464.559 € -665.473 € -665.470 € -594.910 € -520.820 € -443.030 € -361.340 € -275.570 € -185.520 € -4.621.130 €

HSK

HSK 2.0 Die geplante Gewinnausschüttung der Sparkasse Gera-Greiz basiert auf den Erfahrungswert der Vorjahre. Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser auch im Jahren 2016/2017 widerspiegelt.

Darüber hinaus wird von einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Sparkasse Gera-Greiz und damit einhergehenden positiven Entwicklung der Gewinnausschüttung ausgegangen.

MaßnahmenbeschreibungM 6251-0.02

Gewinnausschüttung Sparkasse Gera-Greiz Stadtrat

Festschreibung des Betrages von 2.070.000 Euro als Gewinnausschüttung von der Sparkasse Gera-Greiz gemäß § 21 Thüringer Sparkassengesetz, Ausschüttungsquote für die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 bei 66 %, Erhöhung der Ausschüttungsquote auf das gesetzlich zulässige Maß von 75 % anstreben ab 2014.

Vorbereitung bis: 31.12.2013 Entscheidung bis: 31.12.2013 Umsetzung ab:

Konsolidierungspotential

Produkt 6251 - Beteiligungen, wirtschaftliche UnternehmenProduktverantwortlich 2000 - Dezernat Allgemeine Dienste und Ordnung (FG Beteiligungen)

Finanzeinzahlungen aus SparkassenJahr

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

172 von 172

Erläuterungen zur Maßnahmenübersicht der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023

(Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen)

Maßnahmearten: HSK-Maßnahme (finanziell untersetzt) Prüfauftrag Investition

Umsetzungsstand: umgesetzt in Umsetzung nicht Umgesetzt NEU

Maßnahme: 1. Maßnahme 2. verantwortliches Organ

(Verwaltung/Stadtrat) 3. betreffendes Produkt 4. verantwortlicher Fachdienst

Maßnahmen-Nr.: Die Maßnahme-Nr. ergibt sich aus der Maßnahmenart (P, M), den ersten 4 Ziffern der Produktnummer, dem Bezug zum jeweiligen Stand des HSK (0 = HSK vom 14.11.2013, 1 = HSK vom 16.04.2014, 2 = 2. Fortschreibung etc.) sowie einer laufenden Nummer.

Auswirkung Maßnahme: Betroffenes Sachkonto gemäß Kontenrahmenplan ohne Konsolidierung: Haushaltsansatz/-anmeldung ohne HSK-Maßnahme nach Konsolidierung: Haushaltsansatz unter Berücksichtigung der HSK-Maßnahme(n) Konsolidierungspotential: Jährliches/kumuliertes Konsolidierungspotential der Maßnahme(n) HSK-Auswertung: Ausweis Prognose (HH-Plan)/ Jahresergebnis (Finanzrechnung)

sowie (kumulierte) Konsolidierungs-abweichung (+/-) Termine: Vorbereitung der Verwaltung bis, Termin der Entscheidung und (geplantes) Wirkungsdatum Maßnahmenbeschreibung: Detaillierte Angaben zur HSK-Maßnahme

Maßnahme in Umsetzung M 1222-1.01

Maßnahme in Umsetzung M 1222-2.01

verantwortliches Organ

Produkt 1222 - Bußgeldverfahren

Sachkonto 46210000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 7.075.000 €

770.000 € 1.122.500 € 1.217.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 12.682.500 €

62.500 € 415.000 € 510.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 5.607.500 €

676.424 € 647.189 € 794.968 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 11.691.080 €

-93.576 € -475.311 € -422.532 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -991.420 €

-31.076 € -60.311 € 87.468 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 4.616.080 €

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK 4.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Vorbereitung bis: 31.05.2016 Entscheidung bis: 30.06.2016

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs

Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden Verkehrs

Verwaltung

Konsolidierungspotential

Prognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1222-1.01

Umsetzung ab: 01.10.2015

Zusätzlich zu Maßnahme Nr. 1222-1.01 ist angedacht, in einem ersten Schritt die Toleranzgrenze in 30iger-Zonen deutlich herabzusetzen. Basierend auf den Erfahrungen wird eine Anpassung auch

in anderen Geschwindigkeitsbereichen geprüft.

Es ist zunächst von 4.000 zusätzlichen Verkehrsverstößen zu je 15 Euro auszugehen. Zur Bearbeitung dieser Verfahren ist 1 Stelle in der Bußgeldstelle "intern" zu besetzen.

Produktverantwortlich 2400 - FD Ordnungsangelegenheiten

Ordnungsrechtliche Einzahlungen (Bußgelder, Verwarnungsgelder u. a.)

Jahr

ohne Konsolidierung

nach Konsolidierung

Es ist angedacht, ab 01.09.2014 zunächst vier stationären Blitzanlagen an, mit der Polizei abgestimmten und ausgewiesenen, Mess-/Gefahrenstellen, d. h. zwei Standtorte mit je zwei Blitzern, zu

installieren. Diese, auf die Sicherheit der Geraer Straße zielende, Maßnahme ist beim Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt.

Pro Jahr ist mit ca. 20.000 Verkehrsverstößen in diesem Zusammenhang zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt (ca. 20 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je

Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet. Für das Jahr 2014 erfolgt eine anteilige Veranschlagung der Haushaltsansätze unter Berücksichtigung

der zeitversetzten Einnahmeerzielung. Notwendige Umbaumaßnahmen im Objekt "Wiesestraße 125" werden über den Fachdienst "Liegenschaften" realisiert.

Es ist angedacht, in einem ersten Schritt 2 Blitzer in 4 zur Verfügung stehenden Säulen über eine Fallpauschale zu beschaffen. In einem zweiten Schritt soll ein dazugehöriges Fahrzeug beschafft

werden, welches die oben genannte Blitztechnik aufnehmen kann und zur Straßenverkehrssicherheit der Stadt Gera an wechselnden Stellen - in Ergänzung eines bereits vorhandenen mobilen

Blitzfahrzeuges - eingesetzt werden kann.

Durch das 2. Fahrzeug sollen einerseits die Verkehrssicherheit der Stadt Gera deutlich erhöht und durch Erschließen zusätzlicher Messstellen Bürgerhinweisen flexibler entgegen gekommen

werden.

Pro Jahr ist durch das oben beschriebene "teilmobile Blitzen" (24 Stunden/Tag und wechselnde Standorte) mit ca. 24.000 Verkehrsverstößen zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt

(ca. 25 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet.

Unter Voraussetzung der Einführung "elektronische Post" und Freisetzung personeller Ressourcen, u.a. über die Einführung von Handerfassungsgeräten im Bereich der Überwachung des

ruhenden Verkehrs (vgl. Ergebnisse der "REFA-Untersuchung"), werden für diese Maßnahme im Rahmen "interner Stellenbesetzungen" 2 Stellen in der Bußgeldstelle benötigt.

MaßnahmenbeschreibungM 1222-2.01

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.06.2015

Die Senkung der Toleranzgrenze wurde zum 01.10.2015 umgesetzt. Allerdings konnte dies nur für ausgewählte - von der Polizei bestätigte 30iger-Zonen - Messstellen erfolgen.

Kommunales Blitzen ist eine ordnungspolitische Maßnahme. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich aufgrund noch ausstehender verwaltungsinterner Abstimmungen. Die Aufwendungen im

Zusammenhang mit dem kommunalen Blitzen werden im Produkt 12350000 dargestellt.

Umsetzung ab: 01.01.2017

Die Vergabeentscheidung ist für den Rechnungsprüfung- und Vergabeausschuss am 17. Januar 2017 geplant.