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Das Thema meiner Seminararbeit lautet:
Stadtreformation - die Variante Zwingli: Reformation
in den oberdeutschen und schweizerischen Städten
(Zürich, Strassburg und Konstanz)
Autor: Markus Nagel FB 2 TH Darmstadt
Veranstaltung: „Krieg in der Stadt: Religiöse Konflikte und Zunftaufstände“, Seminar
im WS 96/97
Dozenten: Prof. Dr. Helmut Böhme und Dr. Dieter Schott
1 EINLEITUNG..........................................................................................................................
2 HAUPTTEIL............................................................................................................................
2.1 ALLGEMEINE GEGEBENHEITEN AM ‘VORABEND’ DER ZWINGLISCHEN REFORMATION.................2.1.1 Humanismus.....................................................................................................................2.1.2 Kirchliches Leben.............................................................................................................2.1.3 Die schweizer Verfassung.................................................................................................2.1.4 Soziale und wirtschaftliche Verhältnisse...........................................................................2.1.5 Solddienst.........................................................................................................................
2.2 ULRICH ZWINGLI.....................................................................................................................2.2.1 Biographie........................................................................................................................2.2.2 Theologie Zwinglis...........................................................................................................
2.3 VERLAUF DER DREI ZWINGLISCHEN STADTREFORMATIONEN......................................................2.3.1 Die Züricher Reformation.................................................................................................2.3.2 Opposition gegen die Zürcher Reformation.......................................................................2.3.3 Die Strassburger Reformation...........................................................................................2.3.4 Die Konstanzer Reformation.............................................................................................2.3.5 Versuch einer Schematisierung der drei Stadtreformationen.............................................
3 SCHLUSS.................................................................................................................................
1 Einleitung
Die Reformation steht am Tor vom ‘finsteren’ Mittelalter zur Neuzeit. Sie führt zu tiefgreifenden
Veränderungen in Kirche und Gesellschaft. Es gibt drei massgebende Reformatoren: Martin
Luther, in Wittenberg tätig, Johannes Calvin in Genf und Ulrich Zwingli in Zürich. Die
reformatorische Bewegung, die mit Zwingli in Verbindung steht, soll Thema dieser Arbeit sein.
Nicht behandelt wird der Zusammenbruch der Reformationsbewegungen im Konflikt mit den
gegenreformatorischen Kräften.
2
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der Zeitraum der zwanziger Jahre im 16. Jahrhundert.
Drei Stadtreformationen (Zürich, Strassburg und Konstanz) sollen dargestellt und ihre
zwinglische Prägung nachgewiesen werden. Die Stadtreformation wird in der Forschung oft
einerseits als ‘Ratsreformation’ oder andererseits als ‘Volksreformation’ gesehen 1. Lässt sich
diese Gegenüberstellung begründen oder entwickelt sich die Stadtreformation durch einen
Interessenskonflikt zwischen Rat und Bevölkerung?
Aufgebaut ist die Arbeit in drei Teile: Erstens beschäftigt sie sich mit der Lage der
Eidgenossenschaft und mit den Vorbedingungen der Reformation am Ausgang des 15.
Jahrhunderts. Zwingli, seine Biographie und seine Theologie bilden den zweiten Teil.
Schliesslich werden die drei Zwinglischen Stadtreformationen miteinander verglichen.
2 Hauptteil
2.1 Allgemeine Konstellation am ‘Vorabend’ der Zwinglischen Reformation
2.1.1 Humanismus
Der Humanismus2 als geistige Bewegung beeinflußte die Reformatoren ‘zwinglischer’ Prägung.
Die große Leitfigur des Humanismus war der Philosoph und Theologe Erasmus von Rotterdam.
Erasmus übte einen starken Einfluß auf die geistige Entwicklung des jungen Zwingli aus. Wie
seine Biographie zeigt, emanzipierte Zwingli sich mit den Jahren der Reformation immer mehr
von Erasmus.
Der Humismus ist eine Gelehrtenbewegung,
„eine […] Bewegung des Entdeckens, Erlebens und der Selbstverwirklichung, und ihre Parole ‘ad fontes’ meint im Kern den Ruf ‘zur Sache’ selbst, zu den Lebenswirklichkeiten, von denen in den literarischen Quellen berichtet wird.“3
Der Humanist will sich emanzipieren, auch wenn seine, damit gewonnene Lebensführung an die
Grenzen der mittelalterlichen Gesellschaftssysteme stößt. Vielfach überschreitet der Humanist
1 zum Beispiel, Moeller B., Reichsstadt und Reformation (Schriften des Vereins zur Reformationsgeschichte 180), [Ortsangabe fehlt] 1962, angegeben In: Brady Jr., Thomas A., Göttliche Republiken: die Domestizierung der Religion in der deutschen Stadtreformation, In 500 Jahre Zwingli (109-136)
2 Definition: „Im MA. [Mittelalter] in Europa entstandene Bewegung, deren Ziel das Studium der Antike sowie die umfassende Bildung des Menschen war. Der mittelalterl.[iche] H.[umanismus] hatte seine Blüte im 12. Jahrh.[undert] in Frankreich und England. Im 14. Jahrh.[undert] bildete sich in Italien der die Neuzeit mitprägende Renaissance-H.[umanismus] (Dante, Petrarca, Poggio). Zur Beschäftigung mit dem r.[ömischen] kam seit dem 15. Jahrh.[undert] die mit dem griech.[ischen] Schrifttum. Im 15. Jahrh.[undert] griff der Renaissance-H.[umanismus] auf Frankreich, Dtl.[Deutschland] und Holland (Erasmus, Celtis, Hutten, Reuchlin, Melanchthon so wie England(Th. Morus) über.“ In: Der Volks Brockhaus, Wiesbaden 197114
3 Locher Gottfried W., Die Zwinglische Reformation im Rahmen der europäischen Kirchengeschichte, Göttingen 1979, S.43
3
mit seinen neuen Erkenntnissen die Grenzen der Dogmatik und der Norm des gesellschaftlichen
Zusammenlebens. Ähnlichkeiten ergeben sich zwischen dem Humanisten und dem Reformator.
Wir fügen hier bereits an, daß dort, wo diese Haltung des Fragens nach der Sache selbst sich den literarischen ‘Quellen’ des ‘ursprünglichen’ Christentums zuwenden wird, der Heiligen Schrift, ein Humanist durchaus zugleich zum Reformator werden kann. Das wird in der schweizerischen Reformation der Fall sein.“4
Beide sind auf der Suche nach dem Ursprünglichen, beide geben sich im Zweifelsfall nicht mit
der herrschenden Lehre, die von der Lehrautorität aufgestellt ist und den Rang eines unfehlbaren
Dogmas hat, zufrieden. Beide stellen Grundlagen der Gesellschaft des ausgehenden Mittelalters
in Frage. Der Humanismus hatte auch ein ‘missionarisches’ Anliegen. Der Humanist blieb nicht
dabei stehen, selbst erkannt zu haben, er wollte mit diesem Erkannten die Menschen
weiterbilden. Die humanistische Bewegung war eine Bildungsbewegung. Die Schweiz brachte
selbst eine große Zahl namhafter Humanisten hervor5, die sich aber hauptsächlich national
verpflichtet fühlten und volksverbunden waren. Es gab also den Humanismus in der Schweiz
nicht als europäische beziehungsweise weltbürgerliche Bewegung, vielmehr verstand er sich als
schweizer Humanismus. Unter den schweizer Humanisten herrschte ein Gefühl der
Zusammengehörigkeit. Sie vereinten sich in der Sorge um die Existenz ihres Landes. Sie wollten
eine „schweizer Kulturnation schaffen“6. Der schweizer Humanismus in seiner pädagogischen
Zielsetzung überlebte die Reformation und wurde sogar von der katholischen Gegenreformation
weitergeführt.7
2.1.2 Kirchliches Leben
Das Gebiet der dreizehn alten Orte war auf vier Diözesen verteilt: Konstanz, Basel, Lausanne
und Chur. Kirchliches Herrschaftsgebiet entwickelte sich in seiner Struktur und in seinen
Grenzen eigenständig und unabhängig von der Einteilung der weltliche Herrschaftsbereiche.
Zuständigkeitsstreitigkeiten waren die Folgen. Ein Landesherr hatte es also häufig mit zwei
Bischöfen zu tun. Seine Untertanen gehörten zu unterschiedlichen Bistümern. Zu Zeiten der
konfessionellen Aufspaltung produzierte diese Tatsache beträchtliche Interessenskonflikte
zwischen Landesherr und Klerus.
In Fragen des kirchlichen Lebens hatte es der Klerus mit einem völlig unmündigen Laien zu tun.
Der Laie war ganz auf die Gunst seines zuständigen Priesters angewiesen. Der Priester herrschte
4 Ebenda
5 vergleiche (Vgl.) Locher, Zwingli, S.45-51
6 Ebenda, S.53
7 Vgl. Ebenda, S.54
4
über die Sakramente8. Die Sakramente galten als Garantie für das Seelenheil des Einzelnen. Er
glaubte ‘an’ die Kirche. „Dieser Glaube an die Kirche […] konkretisierte sich an einem
unersättlichen Wunderglauben,“9 gepaart mit einem extremen Marienkult. Im Gegensatz zum
europäischen Klerus waren die schweizer Geistlichen weniger im ‘sittlichen Verfall’ begriffen.
Die Angriffe der oberdeutschen und schweizerischen Reformatoren richteten sich daher auch in
erster Linie nicht gegen einen Verfall der Sitten. Nicht weniger als das herrschende
Selbstverständnis der Kirche, als Hüterin und Spenderin des Seelenheils seiner Gläubigen, wurde
durch die Angriffe der Reformatoren in Frage gestellt.10
Bereits im Vorfeld der Reformation hatte sich auf dem Gebiet der Eidgenossen eine
Überlegenheit der Landesherren gegenüber dem Klerus etabliert. Es zeigte sich daran, daß der
Landesherr in kirchliche Belange, die der Herrschaft des Bischofs oblag, eingreifen konnte und
von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machte. Die Bevölkerung empfand die
Eingriffsmöglichkeit des Landesherrn als legitim. Für das reformatorische Gemeindeprinzip,
können die obrigkeitlichen Eingriffe als grundlegende Vorbereitung dienen.
2.1.3 Die schweizer Verfassung
Das Gebiet, das die Eidgenossenschaft im 15. und 16. Jahrhundert umfaßte, kann im streng
rechtlichen Sinn nicht als Staat bezeichnet werden. Es handelte sich um einen lockeren Bund
von souveränen Staaten. Drei verschiedene Gebietsarten waren zu unterscheiden: ‘Orte’ die auch
‘Stände’ genannt werden können (daraus wurden später die Kantone), ‘zugewandte Orte’ und
‘gemeine Herrschaften’. Jeder ‘Ort’ konnte die Tagsatzung einberufen, wenn Probleme
auftauchten, die gemeinsam als Eidgenossen anzugehen waren. Die Entscheidungen der
Tagsatzung waren keine verbindlichen Rechtsnormen. Sie hatten allenfalls den Rang eines
unverbindlichen Vorschlag. Gegen „widerstrebende Minderheiten“11gab es kein wirksames
Druckmittel. Zürich war eine von 13 ‘Orten’. Straßburg und Konstanz galten offiziell nicht als
‘zugewandte Orte’, durch ihre Bedeutsamkeit hatten sie aber eine den ‘zugewandten Orten’
vergleichbare Stellung. Konstanz beherbergte den Sitz des Bischofs, welcher für große Teile der
Eidgenossen als kirchliche Obrigkeit zuständig war. Straßburg galt als wirtschaftlich bedeutende
Stadt. Das Gebiet der Eidgenossenschaft liess sich auch noch in andere Einheiten einteilen: in
Länder und Städte. Die Städte waren aristokratische Republiken. Als von Alters her „extreme
8 Definition: Gnadenmittel, In: Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Hrsg.) Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter, Mannheim 197317
9 Locher, S.36
10 Ebenda, S.37
11 Ebenda, S.18
5
Demokratien; lag alle Gewalt bei der Landsgemeinde“12 13. Im europäischen Vergleich hatte der
Einzelne in der Eidgenossenschaft sehr viel Macht. Alle männlichen Schweizer führten eine
Waffe mit sich. Es bedurfte von Seiten der Obrigkeit viel Sensibilität im Umgang mit der
Bevölkerung, wollte man das bewaffnete Potential für sich nutzen und nicht gegen sich selbst
gerichtet sehen.
2.1.4 Soziale und wirtschaftliche Verhältnisse
Große Teile der Schweiz wurden genossenschaftlich verwaltet. Die Landvögte zogen die Steuern
ein, verantworteten die Aufstellung eines militärischen Aufgebots, ferner oblag ihnen die hohe
und niedrige Gerichtsbarkeit. Es gab kaum mehr Leibeigenschaft und Hörigkeit. Wirtschaftlich
dominierte ein breiter wohlhabender Mittelstand.
2.1.5 Solddienst
Im 15. Jahrhundert verstrickten sich die Schweizer in zahlreiche Kriege. Den militärischen
Konflikt aufgezwungen, stand für die Eidgenossenschaft ihre Unabhängigkeit gegenüber den, in
Expansion begriffenen herrschenden Mächten in Europa auf dem Spiel. Die Schweizer
überstanden die Kriege als Sieger. Als Folge der erfolgreichen eidgenössichen Kriegspolitik
begann man die Schweiz politisch zu isolieren. Man schuf den Mythos des ‘unbesiegbaren
kriegswütigen Barbaren’14. Die Schweizer verstanden es, ihr neues Image zu verwerten. Sie
pflegten ihre militärische Stärke, waren als Söldner sehr gefragt. Nach den Kriegen des 15.
Jahrhunderts war die Neutralität politisches Programm und Ziel der Schweiz. Zahlreiche
Soldbündnisse mit fremden Fürsten führten aber genau zum Gegenteil der angestrebten
Neutralität. Viele beklagten infolge des Soldienstes den ‘Verfall der Sitten’, das übertriebene
Streben nach Luxus und die Arbeitsscheu bei Bauern, Hirten und Handwerkern. Viele
Bergbauern ließen sich als Söldner anwerben, weil sie hofften, ihren Lebensunterhalt als Söldner
leichter zu verdienen als mit dem beschwerlichen Arbeiten eines Bergbauern. Viele Bergtäler
verloren ihre arbeitsfähigen Männer. Hunger und Seuchen bei den Zurückgebliebenen waren die
Folgen.15
12 Ebenda, S.20
13 „[…] dem Zusammentritt der Männer von 16 Jahren an unter freiem Himmel. Aussprache und Abstimmungen waren offen. Diesem in der Theorie sympathischen Brauch entsprach durchaus nicht immer das tatsächliche Maß an Entscheidungsfreiheit des Einzelnen. Die Landsgemeinde war oft der Demagogie oder dem Druck der Reichen und Mächtigen, […] ausgesetzt, die Verwaltung damit der Willkür.“ Zitiert, In: Ebenda
14 Vgl. Ebenda, S.22
15 Vgl. Ebenda, S.25f.
6
2.2 Ulrich Zwingli
2.2.1 Biographie
Am 1.1.1484, wurde Huldrych16 Zwingli in Wildhaus im Toggenburg als dritter Sohn von Ulrich
Zwingli geboren. Er stammte aus bäuerlichen, wohlhabenden Verhältnissen. Bis zum Jahr 1497
genoß Zwingli eine traditionelle Schulbildung. Danach nahm sich der berühmte Heinrich
Wölflin, auch Lupulus genannt, aus Bern sich seiner an. Sein Vater schickte Ulrich, nachdem er
beinahe in ein Dominikanerkloster eingetreten war, nach Wien an die Universität. Zum
Sommersemester 1502 immatrikulierte er sich in Basel. Dort erwarb er 1504 den ‘Baccalaurus
an der philosophischen Fakultät, und 1506 den Titel des Magisters der freien Künste. Im selben
Jahr begann er mit dem Theologiestudium und wurde gleichzeitig als Pfarrer nach Glarus an die
dortige Kirchengemeinde berufen. In diesen Jahren lernte Zwingli verschiedene Humanisten
kennen, denen er sich freundschaftlich anschloß. Vor allem seine Begegnung und Freundschaft
mit Erasmus von Rotterdam prägten Zwingli und seine spätere theologische Lehre. Aufgrund des
Druckes im Herbst des Jahres 1516 von den Franzosen, die im benachbarten Bern saßen, ließ
sich Zwingli drei Jahre beurlauben. Diese Zeit verbrachte er in Einsiedeln, in Schwyz gelegen.
Eben dieses Jahr in dem Zwingli Glarus verließ, wird von der alten Zwingliforschern als
‘Wende’17 bezeichnet. Joachim Rogge hält dagegen eine genaue Datierbarkeit der
reformatorischen Wende Zwinglis für nicht sachgemäß.18 Zu Beginn des Jahres 1519 folgte
Zwingli einer Berufung an das Großmünsterstift in Zürich. Zürich war seine wichtigste
Wirkungsstätte. Hier war das Betätigungsfeld seiner reformatorischer Gedanken. In den Jahren
1523 bis 1525 versuchte Zwingli mit Erfolg, die Züricher Kirche in ihrer Struktur nach seinen
reformatorischen Gedanken umzubauen. Mit Beginn der dreißiger Jahre des 16. Jahrhunderts
verstärkte sich der Druck auf das reformierte Zürich, sowohl von außen als auch von innen her.
Am 26. Juli 1531 erklärte Zwingli wegen dieses Drucks seinen Rücktritt. Bereits drei Tage
später nahm er, nachdem man ihm Unterstützung zugesichert hatte, seinen Rücktritt wieder
zurück. Im Herbst deselben Jahres brach der lange schwelende Konflikt zwischen den
Reformkräften und den altgläubigen ‘fünf Orten’19zu einen Krieg aus. Bei einem bewaffneten
Zusammenstoß am 11. Oktober bei Kappel starb Zwingli als Soldat.
16 diesen Namen gab sich der Reformator selbst
17 Vgl. Ebenda, S.75f. Anmerkung(Anm.)122 a)
18 Vgl. Rogge Joachim, Staatstheorie und Widerstandsrecht bei Zwingli (S.183-198).In: Blickle Peter, Lindt Andreas, Schindler Alfred (Hrsg.), Zwingli und Europa, Referate und Protokoll des Internationalen Kongresses aus Anlass des 500. Geburtstag von Huldrych Zwingli vom 26. März-30 März 1985, Zürich 1985
19 Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug
7
2.2.2 Theologie Zwinglis
Es gibt eine entscheidende Schwierigkeit, Zwingis Theologie zusammenfassend darzustellen.
Zwingli ist nicht von Beginn seiner Wirkungszeit an mit einer schlüssigen reformatorischen
Theologie aufgetreten. Er hatte seine Theologie erst im Fortschreiten quasi aus apologethischer
Notwendigkeit heraus formuliert.20 Erst 1525 veröffentlichte Zwingli seine Dogmatik:
‘Comentarius de Vera et falsa’21, in der er seine Grundlagen zusammentrug.
Locher fasst „die Elemente des Zwinglischen Denkens“22, mit folgenden Schlagwörtern
zusammen:
„a) Scholastik23[…] an Thomas von Aquin anknüpfend[…]. b) Erasmischer Humanismus24;[…]. c) Der Wiener Humanismus;[…]. d) Der Schweizer Humanismus;[…]. e) Die Kirchenväter besonders die Kappadozier und Augustin,[…]. g) [In Zwinglis Theologie Theologie] spielen im Neuen Testament Matthäus wegen der Herrenworte die größte Rolle, Johannes wegen der Christologie25 und Pneumatologie26, der Hebräerbrief wegen des Opferbegriffs, der Römerbrief wegen der Sünden- und Gnadenlehre; beim Alten Testament überrascht das kongeniale27 Verständnis von prophetischen Texten bei Jesaja Jeremia und Ezechiel.“28
20 wichtige Schriften Zwinglis, in denen er nach und nach seine theologischen Positionen aufgrund aktueller Fragestellungen, erläutert:
Von erkiesen und fryheit der spysen, 16. April 1522
Von Klarheit und Gewissheit des Wortes Gottes, 6. September 1522
Usslegen, 14. Juli 1523
Von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit, 30. Juli 1523
Lehrbüchlein, 1. August 1523
Der Hirt, 26. März 1524
Comentarius de Vera et falsa religione, März 1525
21 Schuler Melchior, Schulthess Johannes (Hrsg.), Huldreich Zwinglis Werke. Erste vollständige Ausgabe, Zürich 1828-1842
22 Locher, S. 201
23 Definition (Def.): „die auf der antiken Philosophie beruhende christliche Philosophie und Wissenschaft des Mittelalters.“ In: Hermann Ursula, Fremdwörterbuch, 40000 Fremdwörter Schreibweise, Bedeutung, Anwendung, München 1993
24 Zwingli entfernt sich aber im Laufe der Refomation inhaltlich immer mehr von seinem Lehrer Erasmus. Streitpunkt war Erasmus’ allegorisches Bibelverständnis. Erasmus hielt Zwingli gegenüber nur eine bildhafte, gleichnishafte Auslegung der Heiligen Schrift für richig.
25 Def.: Lehre von Person und Natur Christi. In: Hermann, Fremdwörterbuch
26 Lehre vom Heiligen Geist, nach „pneuma(griechisch)[…] Atem Hauch Geist; im Neuen Testament: der Heilige Geist“, In : Das große Sprachbuch, Ein neuer Weg zum gutem Deutsch, Freiburg im Breisgau 1960
27 Def.: „geistresverwandt“, In: Hermann, Fremdwörterbuch
28 Locher, S. 201
8
Als der eigentlich reformatorische Zug in der Theologie Zwinglis ist die Tatsache, daß er die
Bibel in den Mittelpunkt rückt zu bezeichnen. Seine Hermeneutik29 der biblischen Berichte ist
ebenfalls neu. Er legt die biblischen Berichte biblizistisch, daß heißt, dem Wortlaut gemäß, aus.
Richtschnur der Bibelauslegung ist nicht mehr die kirchliche Auslegungstradition, sondern die
Bindung an den Heiligen Geist. Von völlig freier Auslegung kann, wie Locher richtig erwähnt,
aber trotzdem nicht die Rede sein:
„Wie bei allen Reformatoren werden die altkirchlichen Dogmen als legitime Zusammenfassung der biblischen Botschaft rückhaltlos anerkannt; werden sie rückwirkend als Kriterien auf die Exegese angewandt.“30
Diese Auslegungsart der Bibel führt Zwingli zwangsläufig in Opposition zur kirchlichen Lehre.
Kernpunkt der neuen Lehre bildet das Evangelium31, verbunden mit einem Glauben an die
Vorsehung Gottes.
„Nach Zwinglis Überzeugung ist die Welt der mittelalterlichen Kirche gekennzeichnet durch Vorschriften, Gesetze und Reglemente, die gegen die Freiheit des Menschen, welcher durch den Geist bestimmt wird, verstoßen.“32
Die Reformation ist deshalb als Befreiung aus der Unterdrückung zu verstehen, als eine
‘Emanzipationsbewegung’.
Gott läßt sich für Zwingli auf zwei Weisen fassen, die aber immer zusammengesehen werden
müssen:
Gott ist das Sein, dem alles Geschaffene zugrunde liegt, die ‘Ursache’ der Schöpfung.
Gottes Wesensinhalt ist das Gute. Gott definiert mit seinem Wesen das Gute.
Zwinglis Theologie hat einen stark gesetzlichen Einschlag. Das Gesetz ist die eine Seite des
Evangeliums, "der unabänderliche Gotteswille"33. Durch das Gesetz erkennen wir unser
Fehlverhalten.
Sein Verständnis der Kirche leitet Zwingli direkt, biblizistisch aus der Bibel ab. Nun wird der
eminent politische Charakter, der Zwinglischen Reformation sichtbar.
Regiert wird die Kirche durch den Heiligen Geist. Zetrum des Gemeindelebens ist die
Verkündigung. Sie dient der Verbesserung des Zusammenlebens. Nicht das Heil im Jenseits wird
29 Def.: (griechisch),[…] Kunst der Deutung, In: Hermann, Fremdwörterbuch
30 Locher, S.213
31 das bedeutet bei Zwingli, die Lehre vom Sühnetod Jesu Christi, die in Gottes Gerechtigkeit und Gottes Barmherzigkeit begründet liegt. Trotz aller Verständlichmachung bleibt die Satisfaktion ein Gnadengeschenk.
32 Ulrich Gäbler, Luther und Zwingli - eine Skizze, In: Luther, Band 55 (S.105-112), 1985 , S.107
33 Locher, S.214
9
in aller erster Linie thematisiert, sondern die sozialen Missstände, hier und heute sollen beseitigt
werden. Heil, Vergebung zu verleihen, steht allein Gott zu, nicht den kirchlichen Amtsträgern. 34
Zwingli möchte eine Theokratie schaffen, eine durch und durch christliche Gesellschaft. Durch
die Reformation soll die weltliche Ordnung verändert werden. Sein Ziel ist es, die weltliche
Ordnung so zu reformieren, dass sie mit der christlichen Ordnung identisch ist. Er vergeistlicht
die 'weltlichen Geschäfte', wie die Arbeit in Wirtschaft und Politik. Die Obrigkeit vollstreckt die
Ordnungen Gottes. Ihre Weisungen erhält die Obrigkeit aus der Heiligen Schrift. Sie liefert auch
die Beurteilungskriterien, mit Hilfe dessen der Gläubige seine Obrigkeit kritisch hinterfragen
soll. Im Zweifelsfall kann die Obrigkeit, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommt, von der
Gemeinde ersetzt werden.35 Das Ziel dieses Widerstandsgedankens ist nicht die Abschaffung,
sondern die Bewahrung der Ordnung. Fest steht, dass die Obrigkeit von Gott eingesetzt ist.36
Die Sakramente können für Zwingli nur Zeichen des Heils sein. In ihnen kann keine Vermittlung
des Heils geschehen. Schwerwiegende Auswirkung hat der neue Sakramentsgedanke auf das
gesamte Selbstverständnis der Altgläubigen. Der Klerus hatte bisher die Macht über das
Seelenheil des Einzelnen. Zum Beispiel konnte er jemanden vom Nachtmahl ausschliessen.
Damit verlor dieser seine Seeligkeit. Zwingli bestreitet die Realpräsenz des Leibes Christi beim
Nachtmahl. Er verschärft damit die lutherische Abendmahlsposition.
2.3 Verlauf der drei Zwinglischen Stadtreformationen
2.3.1 Die Zürcher Reformation
Als Beginn der Zürcher Reformation mag das Jahr 1519 anzusehen sein. Das Jahr, in dem
Zwingli an das Grossmünsterstift nach Zürich berufen wurde. Zwinglis reformatorische
Veränderung begann bereits in seiner Zeit in Einsiedeln. Dort hatte er Gelegenheit, das
Mönchtum zu studieren. Er begann, die Missstände gerade im Mönchtum und nach einer
Wallfahrt nach Aachen im Jahr 1517 auch die Missstände im Zermonienwesen anzuprangern. In
dieser Zeit war auch seine ‘Bekehrung’ , vom Altgläubigen zum Reformator zu suchen.
Zwingli begann an seiner neuen Wirkungsstätte reformatorisch, indem er gleich bei seiner
Antrittspredigt die Perikopenordnung37 verliess und die Texte nach eigenem Gutdünken
auswählte. Er begann, stark gegen die Kirche und ihre Missstände zu polemisieren:
34 Vgl. Locher, S.218
35 Vgl. Schulze Winfried, Zwingli, lutherisches Widerstandsdenken, monarchomachischer Widerstand (S.199-216), In : Blickle Peter, Lindt Andreas, Schindler Alfred (Hrsg.), Zwingli und Europa, Referate und Protokoll des Internationalen Kongresses aus Anlass des 500. Geburtstag von Huldrych Zwingli vom 26. März-30 März 1985, Zürich 1985, 203f.
36 Vgl. Ebenda
37 legt fest in welcher Messe welcher Predigttext behandelt werden soll.
10
„Im Frühjahr 1519 heisst er Rom die grosse Hure […]. Bald warnt er vor Marienverehrung anhand des Rosenkranzes und vor der Anrufung der Heiligen; das Aufsagen des Unservaters bei der Heiligenverehrung ist Götzendienst. Die Mönche verführen auch sonst zur Abgötterei.“38
Bereits am Ende des Jahres 1519 hatte Zwingli die Mehrzahl der Zürcher auf seiner Seite. Er
fing an die Zahlungen zu seiner Unterstützung aus Rom abzulehnen. Aufgrund von Spannungen
zwischen Alt-, und Neugläubigen sah sich der Rat genötigt, um die Ordnung aufrecht zu
erhalten, bereits 1520 ein Mandat zu erlassen, indem er die neue Lehre, das heisst das neue
Schriftverständnis erlaubte, aber für die neue Lehre die alte Ordnung als bindend vorschrieb.
Dieses Mandat kam einer Quasianerkennung der evangelischen Lehre gleich. Beim Fastenstreit
kam es zu einer ähnlichen Entscheidung des Rates. Er erlaubte die neue Predigt, sprach sich aber
gegen eine Veränderung der Ordnung aus. Gestärkt durch die positive Beurteilung der neuen
Lehre durch den Rat der Stadt, versuchte Zwingli sogar die Kurie für seine neue Lehre zu
gewinnen. Diese lehnte deutlich ab und verhängte den Bann gegen evangelische Prediger.
Aufgrund der immer grösser werdenden Spannungen wollte der Rat eine Grundsatzentscheidung
zur neuen Lehre fällen. Am 29. Januar 1523 kam es deshalb zur 'ersten Disputation', die den
rechtlichen Charakter eines bürgerlichen Rechtsverfahrens hatte. Der Rat prüfte die strittigen
Fragen anhand der Bibel, und gestand der Reform die Rechtmässigkeit zu. Diese Entscheidung
hatte zur Folge, dass der Rat seine evangelischen Prediger schützen musste.
Bereits ein halbes Jahr später, am 26. Oktober erfolgte die ‘zweite Disputation’. Es war in weiten
Kreisen zur Unzufriedenheit mit den Formen des Kirchlichen Lebens gekommen. Konkret
standen Messe und Taufe im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Ausserdem waren Bilder aus
der Kirche entfernt worden. Allerdings ging diese Aktion in Ruhe vonstatten, ohne grosse
Exzesse. Diesmal verzögerte der Rat seine Entscheidung, was zur Radikalisierung von Teilen der
Reformwilligen führte und später zur Abspaltung der Täuferbewegung führte. Die zweite
Disputation brachte den Durchbruch der Zürcher Reformation, weil der Rat ganz im Sinn der
Reformkräfte entschied, die Reformbewegung wurde vom Rat offiziel anerkannt. In der dritten
Disputation kamen nocheinmal alle Streitpunkte zwischen Alt- und Neugläubigen zur Sprache:
das Schriftprinzip, die Messe, die Heiligen, die Bilder das neue Kirchenrecht ‘jus reformandi’.
Die katholische Opposition wurde auf ganzer Linie widerlegt.
Am 13. April 1525 veranlasste Zwingli eine neue Abendmahlsordnung: Die Freiheit der
Zeremonie wurde bestimmt, Laien durften fortan an der Austeilung beteiligt sein. Eine neue
Gottesdienstordnung wurde etabliert, Misstände bei der Zehnterhebung beseitigt. Bibelstunden
fanden statt, aus denen Bibelkommentare und die Zürcher Bibelüberstzung hervorkam. Neben
der Einrichtung von Synoden, bekam die Reformation eine moralische Komponente:
38 Locher, S.86
11
Sittenmandate wurden eingeführt, welche über das Zusammenleben wachten und Strafen, zum
Beispiel für öffentliches Fluchen erteilten.39
2.3.2 Opposition gegen die Zürcher Reformation
Im Kreis der Bürgerschaft hatte Zwingli viele Gegner, heimliche die nicht offen auftraten. Die
entschlossene politische und religiöse Oppositin war aber nur eine Minderheit. Sie war isoliert
und versuchte deshalb Verbindung zur katholischen Innerschweiz herzustellen. Diese
Verbindungen hatten konspirativen Charakter. Es gab auch offen geäusserte Kritik. 40 Der
Gesellschaft der Konstaffel ging es in ihrer Gegnerschaft vor allem um befürchtete finanzelle
Einbussen41, wenn Zwingli mit seiner Politik erfolgreich sein sollte. Ein Todesurteil für den
angesehenen Junker Jakob Grebel im Jahr 1526, der sich trotz des Verbotes von Pensionen, diese
bezahlen liess, schüchterte Zwinglis Gegner auf Jahre hin ein und brachte sie zum Schweigen. 42
Eng verknüpft mit der Konstaffel Gesellschaft war auch die römisch-katholische Opposition, in
Gestalt des Chorherrenstifts. Aufgrund des Druckes der Altgläubigen wurde bereits 1525 wieder
zumindest in einer Stadtkirche die tägliche Messe wiedereingeführt. Genaugenommen waren es
hauptsächlich gebildete Laien, die in Gegnerschaft zu Zwingli und seiner Reformation traten.
Die Tagsatzung war klar antireformatorisch eingestellt, daher wurde der Druck auf Zürich und
auf Zwingli sehr gross. Für den Ernstfall hatte Zwingli auch an die militärische Verteidigung der
Stadt und der Reformation gedacht. Die fünf Orte inizierten die Badener Disputation, der
Zwingli aber fern blieb. Die Disputation begann am 19. Mai 1526 und dauerte 4 Wochen. Die
Gegner Zwinglis erklärten sich zu Siegern. Aus der Disputation konnten die fünf Orte aber kein
Kapital schlagen, weil Bern, Basel und Schaffhausen ihre Unterschrift in der Tagsatzung für eine
Aechtung der refomatorischen Lehre verweigerten.
2.3.3 Die Strassburger Reformation43
1517/18, einige Jahre vor der eigentlichen Reformation in Strassburg konnte man bereits
ungehindert Lutherschriften lesen. Ein starker, in der Bevölkerung verwurzelter
Antiklerikalismus und eine grosse Reformationsbegeisterung in der Gemeinde förderte die
Reformation in Strassburg. Im Jahr 1521 trat der Leutepriester Matthis Zell mit der ersten
39 Vgl. Locher, S.123-136
40 in der Literatur wird vom Schimpfen in Wirtshäusern berichtet. Es gab auch ein Zwingli-Lied, das Zwingli verunglimpfte
41 Zwingli wollte ja die Pensionen verbieten, unabhängig von Rom sein. Auch das Reislaufen sollte verboten werden, auch das brachte ursprünglich finanzellen Gewinn. Zwingli veranlasste auch die Neuordnung der Zehnt und Zinsabgabe, im Dienst der sozialen Solidarität, das liess auch hier finanzielle Einbussen für die Gesellschaft der Konstaffel erwarten.
42 Vgl. Locher, S. 176f.
43 Vgl. Wenn nicht anders vermerkt: Schmidt, Heinrich Richard, Reichststädte, Reich und Reformation, Korporative Religionspolitik 1521-1529/30, Stuttgart 1986
12
'lutherischen' Predigt hervor. Bereits am 21.5.1521 erhielt Zell eine eigene Kanzel im Münster.
Die Gläubigen hatten sich dafür eingesetzt. Hervorstechendes Charakteristikum der neuen Lehre
war ein starker Antiklerikalismus. Seine Begründung erfuhr dieser durch die neue
Rechtfertigungslehre. Zell griff das entscheidende Amt der Kirche an. Er stellte in Frage, ob die
Kirche die Spenderin des Heils sei:
„Die alte Kirche versäumt jedoch ihren Auftrag, statt dem Menschen die frohe Botschaft von der Liebe Gottes zu bringen, stürzt sie ihn immer erneut in die Angst um sein Heil, um sich als die einzige Gnadenspenderin zu behaupten und die Gläubigen durch den Verkauf von Gnaden auszubeuten.“44
In Bezug auf die äusseren Formen der Kirche blieb Zell konservativ. Er wollte nur eine
Wandlung in ihrem Selbstverständnis herbeiführen. Mit seiner neuen Lehre brachte sich Zell
sehr schnell in Opposition zu seinem Bischof, der Zell daraufhin aus seinem Amt entfernen
wollte. Der Rat der Stadt setzte sich für Zell ein, weil er Aufruhr bei einer zu erwartenden
Entlassung Zells befürchtete. Er versprach Zell, ihn bei einer eventuellen Entlassung auf Kosten
des Rates weiter zu beschäftigen. Neben Zell die eigentlich massgebliche Person der
Stadtreformation in Strassburg war der exkommunizierte verheiratete Dominikanerpriester und
Anhänger von Luther und Erasmus von Rotterdam Martin Bucer.
Zell stellte ihm am 16.8.1523 seine Münsterkanzel für Predigten zur Verfügung. Bereits am
nächsten Tag genehmigte der Rat Bucers Predigttätigkeit, „da er nur das Evangelium und die
apostolische Lehre verkündige.“45
Bucers Lehre lässt sich folgendermassen zusammenfassen:
Nur Christus herrscht über die Seelen der Gläubigen, nicht die Geistlichkeit, wie es
kirchliche Praxis und Lehre war.
Geistliche Vermittlungsversuche von Seiten des Klerus zwischen Gott und Menschen sind
nicht möglich. Der Klerus überschätzt seine geistlichen Kompetenzen.
Der Klerus besitzt auch keine Vorrechte und hat dieselben Pflichten wie alle anderen
Christen. Bucer führt als Pflichten die Ehe, den Gehorsam gegen die Obrigkeit und die Arbeit
für das Wohl aller auf.
Die zünftig organisierte Stadt dient als Vorbild für den Ausbau einer christlichen
Gesellschaft.
Der Staat ist das Instrument, mit dem Gottes Reich verwirklicht wird. Das Ziel ist ein
himmlisches Reich auf Erden.
44 Ebenda, S.57
45 Ebenda, S.60
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Die Staatsgesetze leiten sich aus den Zehn Geboten ab und dienen dem Ausbau eines
Wohlfahrtsstaat.46
Am 1.12.1523 erliess der Rat ein Mandat, das ganz auf Erhalt von Ruhe und Ordnung zielte. Der
Rat ermahnte seine Prediger, sich auf die Verkündigung des Evangeliums zu beschränken.
Hauptstreitpunkt war die Frage der Eheschliessung von Priestern. Bis Ende 1524 heirateten 6
Prädikanten. Der Rat musste aufgrund des Druckes aus der Bürgerschaft den Verheirateten seine
Unterstützung zusichern. Schmidt stellt fest, dass damit der Rat seine ursprüngliche Position
aufgibt:
„Der Rat musste angesichts eines versagenden Ordinariats selbst dessen Kompetenzen übernehmen, um der bedrohlichen Volksstimmung Herr zu werden. Seine Pflicht, den Stadtfrieden zu wahren, trieb ihn in eine Rolle, die er nicht angestrebt hatte. Er musste dem Druck von unten nachgeben. Obwohl er selbst die Heirat von geweihten Personen verwarf, duldete er sie, weil sie ihm mit der Schrift als evangelisch erklärt werden konnte und weil seine Gemeinde die Prediger in ihrer Deutung unterstütze. Die an sich völlig unbestrittenen Kategorien
„Evangelium“ und „Schrift“ setzten eine Dynamik frei, die auf kirchliche Veränderung drängte. Das Evangelium drohte zu einer Waffe der Volksbewegung zu werden, die mit ihr für die neue Lehre und eine Reformation ohne die alte Kirche kämpfte.“47
Im Jahr 1523 kündigte der Rat auch seinen Schirm über die Geistlichen, das heisst seinen Schutz
über die Geistlichen auf. Er erhoffte sich, dass dadurch die Geistlichen freiwillig die
Bürgerrechte annehmen würden, was aber nicht geschah. Erst ein Mandat im Jahr 1525
verpflichtete die Geistlichkeit, die Bürgerschaft anzunehmen.
Die Stifte und Klöster übergaben ihre Almosenkästen an die Stadt. Beides, die Aufkündigung
des Schirmes und die Einrichtung einer neuen Armenordnung waren als solche keine
reformatorischen Akte, sondern eher soziale Notwendigkeit.
Am 14.3. 1524 exkommunizierte der Strassburger Bischof die evangelischen Priester. Diese
stritten mit den ‘regulären’ Priestern um die rechte Predigt des Evangeliums. Mehr und mehr gab
der Rat aufgrund des Druckes von der Bevölkerung48 seine neutrale Stellung der Reformation
46 Es stellt sich die Frage: War Bucer Lutheraner oder Anhänger Zwinglis? Bereits am 23 Mai 1521, gleich nach seinem Austritt aus dem Dominikanerkloster hatte sich Bucer mit Zwingli brieflich in Verbindung gesetzt. Seitdem betonten Zwingli und er ihre tiefe Verbundenheit, trotz mancher theologischen Meinungsverschiedenheiten. Locher zählt Bucer deutlich zu den Anhängern Zwinglis, siehe, Locher, S.458f.
47 Ebenda, S.65
48 Auslöser für eine Kurskorrektur des Rates war der Konflikt mit Conrad Treger, Provinzial des Augustiner-Eremiten-Ordens für den rheinisch schwäbischen Raum, der mit seinen 100 Thesen der neuen Lehre entgegentrat und eine Disputation anregte. Am 24. 8.1524 kam es zu einem Eklat. Treger verleumdete in einer Schrift den Rat und die Bürgerschaft Strassburgs. Daraufhin brachen Tumulte aus, die Bürgerschaft verlangte Massnahmen gegen Treger. Treger wurde gefangengesetzt und nach kurzer Zeit aus der Haft entlassen und aus der Stadt verwiesen. In diesem Zeitraum griff der Bauernkrieg auf die direkte Umgebung Strassburgs über. Dadurch steigerte sich der Wunsch der Strassburger Bevölkerung, eine Veränderung der gesellschaftlichen Grundgegebenheiten herbeizuführen.
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gegenüber auf und argumentierte einseitig für die neue Lehre. Mit dem ‘Erfolg’, dass 1524 der
Bischof und die Stiftsherren Strassburg verliessen und es bald keine altgläubigen Prediger in der
Stadt mehr gab. Alle in der Stadt verbleibenden Geistlichen mußten sich in die
Stadtgemeinschaft einpassen. Es gab keine herausgehobene Stellung mehr für den Klerus. Der
Rat hatte auf Druck der Bevölkerung eine von Gleichheit geprägte genossenschaftliche
Stadtgemeinschaft geschaffen. Er hatte auch die Oberhoheit über die Kirche übernommen. „Der
Rat hatte den Bischof als Ordinarius abgelöst.“49
„Rat, Gemeinde, Prediger sind gleichermaßen Sachverwalter und Amtleute des Herrn, der - wie in den Bürgersuppliken - höher steht als alle weltliche Macht und Untertänigkeit, sei es die des Rats dem Kaiser oder die der Bürger dem Magistrat gegenüber. Der Rat hat das Recht und die Pflicht, die Kirche zu ordnen,[…].“50
Damit übt der Rat in Strassburg die Herrschaft über die Kirche aus.
2.3.4 Die Konstanzer Reformation
In Konstanz herrschte am Vorabend der Reformation eine sehr starke antiklerikale Stimmung,
die sich begünstigend auf den Verlauf der Reformation auswirkte. Bereits 1518 kursierten in
Konstanz Luthers reformatorische Schriften. Der Konstanzer Humanistenkreis der überwiegend
aus Geistlichen bestand, sorgte in der Anfangszeit für die Ausbreitung der neuen Lehre.
Grösseren Bekanntheitsgrad bekam die neue Lehre durch Johannes Wanner den neuen
Münsterprediger, und durch Bartholomäus Metzler, Pfarrhelfer von St. Stephan, am Ende des
Jahres 1521. Diese beiden bereiteten den Boden für den eigentlichen Konstanzer Reformator,
Ambrosius Blarer:
„Der als Mönch im Kloster Alpirsbach lebende Ambrosius Blarer floh erst im Sommer 1522 heimlich nach Konstanz. Und auch dann weigerte er sich trotz der wiederholten Bitten des Rats noch bis 1525, öffentlich zu predigen. Blarer griff aber bis dahin bereits publizistisch in die sich zuspitzende Auseinandersetzung mit den Altgläubigen ein.“51
Vorbild der reformatorischen Bestrebungen war Zürich und Zwingli. Johannes Wanner hatte
Verbindungen zu Zwingli. Bereits 1522 versuchte der Bischof Hugo von Hohenlandenberg die
neue Lehre zu unterbinden. Er setzte Johannes Wanner unter Druck. Der Rat schützte Wanner.
Ja, er ging sogar soweit, als die neue Lehre anhand der Person Wanners 52 bei Gericht zu
Diskussion stand, daß er dem Bischof und seinem Gericht jede Autorität in Glaubensfragen
absprach. Damit setzte sich der Rat an die Spitze der Reformbewegung. Der Bischof sah sich um
49 Schmidt, Reichststädte, S.195
50 Ebenda, S.291
51 Dobras Wolfgang, Ratsregiment, Sittenpolizei und Kirchenzucht in der Reichsstadt Konstanz 1531-1548, Gütersloh 1993, S.35f.
52 Der Bischof hatte Wanner wegen Häresie (Irrlehre) anklagen lassen.
15
seine Stellung gebracht und deshalb forderte er in Österreich53 Hilfe an. Aus Angst vor einer
etwaigen Intervention Österreichs gegen die reformatorischen Bestrebungen, zögerte der Rat in
seinem Eintreten für die Reformation. Er befasste sich zunächst mit ‘weltlichen’ Fragen. Er
versuchte den rechtlichen Status des Klerus neu regeln. Dazu gehörte, das die Geistlichen den
Bürgereid schwören sollten. Dieses Ziel war bereits 1511 vom Rat anvisiert worden. Bis zum
Spätjahr 1526 hatte der Bischof, die Domherren und die meisten altgläubigen Prediger Konstanz
verlassen, weil sie den Bürgereid nicht schwören wollten. Der Rat nahm alle vom Bischof
entlassene Prediger in seinen Dienst.
Das Vermögen der traditionellen Kirche wurde beschlagnahmt, und für die sozialen Belange der
Stadt verwendet. Ab dem Jahr 1527 wurden die Klöster reformiert, beziehungsweise aufgelöst.
Das Städtische Armenwesen wurde neugeordnet, durch das Erlassen einer Almosenordnung.
Man fragte Zwingli und Oeklampad54 um Rat, wie man die Bilder und Altäre aus den Kirchen
entfernen sollte. Es kam deshalb zu keinen Bilderstürmen in Kostanz. Die Bilder- und
Altarentfernung ging in Ordnung vonstatten.
„Ende der 20er Jahre war die reformatorische Umgestaltung des Kirchenwesens in
Konstanz weitgehend abgeschlossen. Der Rat besass die unumschränkte
Autonomie innerhalb der Stadtmauern. So hatte das Verlangen nach Reformation
der Kirche auch den vorreformatorischen Kampf mit dem Bischof um die
Stadtherrschaft zugunsten des Rates entschieden.“55
2.3.5 Versuch einer Schematisierung der drei Stadtreformationen
Die Reformationen der zwinglischen Prägung vollzogen sich in grosser Eigenständigkeit 56. Es
lassen sich zwar lutherische Einflüsse feststellen57, die aber nicht ausgereicht haben dürften
53 Konstanz war von Österreich gezwungen worden in den Schwäbischen Bund einzutreten. In der Folgezeit geriet Konstanz in eine schwere wirtschaftliche Krise. 1502 schloss Konstanz mit Österreich einen Schirmvertrag ab, indem sich Kaiser Maximillian von Österreich verpflichtete, für Konstanz ein Territorium zu beschaffen. Österreich verpflichtete sich auch zu einer jährlichen Schirmzahlung von 1200 Gulden. Für Konstanz war dieser Schirmvertrag eindeutig eine Belastung. Der Konstanzer Bischof stand auf Österreichischer Seite. Er wollte bischöfliche Herrschaftsrechte über die Stadt zurückgewinnen, die bereits im Hochmittelalter verloren gegangen waren. Konstanz wollte aus der Österreichischen Umklammerung wieder heraus, wollte nicht durch seinen Bischof als verlängerten Arm von Österreich regiert werden und entschloss sich deshalb, schweizerisch zu werden. Im September 1510 marschierte der Kaiser selbst mit seinen Truppen in Konstanz ein, verhinderte Konstanz’ ‘Flucht’ in die Schweiz . Er zwang die Stadt erneut in den Schirmvertrag, der ewige Dauer hatte und nicht mit einer Forderung an Österreich verknüpft war. Diese Zwangsituation trug dazu bei, dass auch der Konstanzer Rat sehr antiepiskopal eingestimmt war. Vgl. Dobras Wolfgang, Ratsregiment, S.25-34
54 Reformator in Basel
55 Dobras Wolfgang, Ratsregiment, S.41
56 Vgl. Gäbler Ulrich, Luther und Zwingli, In Luther, Band 55 (S.105-112), !985, S. 105
57 siehe auch Kapitel Verlauf der Strassburger Reformation
16
um die Reformation vom ‘zwinglischen Kurs’ abzubringen. Mit den Jahren der Etablierung
der Zwinglischen Reformation kam es zu immer deutlicheren Differenzen zwischen
Lutheranern und den oberdeutschen und schweizer Reformatoren.58
Es wurde ein Biblizismus vertreten, der meinte, der Bibel verbindliche Normen entnehmen
zu können, die für das Zusammenleben der Christen unabdingbar sind.
Der Wunsch nach Einheit und Frieden in der Stadt war gross. Gerade aufgrund des
zunehmenden Reichtums der Stadt, versuchten Territorialfürsten sie unter ihre Herrschaft zu
bringen. Besonders die Kirchen in altgläubiger Tradition erregten Ärger bei der Bevölkerung,
weil sie sich nicht in die friedliebende Stadtgesellschaft eingliedern liessen, schon ihrer
Privilegien wegen nicht, und weil sie Herrschaftsansprüche von aussen in die Stadt
hineintrugen.59
Der soziale Druck, der durch die ungleiche Verteilung des Reichtums entstanden war, wurde
durch die Reformation behoben. Die Religion war das Mittel der Integration in der
auseinandertreibenden Gesellschaft. Man nannte diese Entwicklung auch Säkularisierung
oder Laisierung. Thomas Brady bezeichnete dieses Phänomen als Domestizierung und meint
damit, „das Bestreben, die bürgerliche Religion auf die Bedürfnisse der städtischen
Sozialordnung und das Verhältnis der herrschenden Oligarchie zum Volk abzustimmen.“60
Die Obrigkeit in Gestalt des Rates sah sich gezwungen, für die Reformation Partei zu
ergreifen. Sie tat es mittels neuer Gesetze, Predigtmandate, Gottesdienstordnungen. Der Rat
formulierte auch neue Glaubenssätze. Der Rat unterhöhlte damit den Herrschaftsbereich des
Bischofs. Der Klerus wurde entmachtet und verliess die Stadt.
Die Reformatoren erfuhren Schutz aus der Oberschicht und grosse Unterstützung von der
gemeinen Bevölkerung61. Nur durch eine solche breit angelegte, durch die gesamte
Bevölkerung62 getragene Sympathie für die Ideen der Reformation ist die Schnelligkeit und
Intensität der Veränderung der Stadt erklärbar.
58 es sei nur auf das Marburger Religionsgespräch verwiesen, Vgl. Gäbler Ulrich, Luther und Zwingli, In Luther, Band 55 (S.105-112), !985, S.111f: „Luther sah in der Niederlage von Kappel und Zwinglis Tod ein Gottesurteil über den Ketzer,[…].Wörtlich sagte Luther: ‘Das ist das Ende ihres Ruhms, den sie mit Lästerreden gegen das Abendmahl Christi suchten.’“
59 siehe Kapitel 2.1.2.Kirchliches Leben
60 Brady Jr., Thomas A., Göttliche Republiken: die Domestizierung der Religion in der deutschen Stadtreformation, In 500 Jahre Zwingli (109-136), S.113f.
61 vor allem in Strassburg und Konstanz mit ihrem schon vor der Reformation latent vorhandenen starken Antiklerikalismus
62 siehe auch: Tumulte während des Bauernkriegs in und um Strassburg sowie den Tumulten im Zusammenhang mit dem ‘Treger-Handel’
17
Die Reformation wirkte sich integrierend aus auf die sozial immer weiter
auseinandertreibende Stadt. Durch sie schien sich der soziale Friede herstellen und sichern zu
lassen.63 Nach Thomas Brady lassen sich vier Stufen in der sozialen Integration durch die
Reformation ausmachen:
1. Der Klerus wird vollständig domestiziert durch: Eheschliessungen von Priestern,
Mönchen und Nonnen, der Klerus wird zahlenmässig verringert, dem Klerus werden
die Bürgerrechte, und damit auch -pflichten, sowie die Zunftmitgliedschaft
aufgezwungen, der Rat eignet sich die Einnahmequellen des Klerus, wie zum
Beispiel der klösterliche Almosenkästen an.
2. Es erfolgt eine Übertragung bischöflicher Rechte auf die profane Obrigkeit, zum
Beispiel beim Ehegericht.
3. Es tritt ein Trendwende in der Ausrichtung des Evangeliums ein. Die Predigt ist nun
stark dieseitsbetont und dient als Plattform für Veränderungswünsche der
Gesellschaft.
4. Durch die Kommunalisierung der Kirche wird der Pfarrer nunmehr der weltlichen
Obrigkeit unterstellt.64
Unabhängig von allen Gemeinsamkeiten zwischen den Stadtreformationen in Konstanz Zürich
und Strassburg, ist es unerlässlich auch die Unterschiede, die selbstverständlich anmuten, zu
betonen:
Jede Stadt hatte einen eigenen Reformator der ‘seiner’ Reformation ein eigenes
Gepräge gab. Neben Zwingli in Zürich hatten auch Ambrosius Blarer in Konstanz
und Martin Bucer in Strassburg ihre Lehren zum einen in Predigten aber auch in
Flugschriften und Büchern veröffentlicht.
Der Rat hatte in der Zusammenstellung seiner Mitglieder und der Stellung und
Geltung innerhalb der Gesellschaft ein eigenes Gewicht. Der Rat entschied
hauptsächlich über Vorgehensweise Intensität und Zeitplan der Veränderung.
Das Geflecht der Wirtschaftsbeziehungen und territorialen Bündnissen wirkte sich in
seiner Unterschiedlichkeit auf den Gang der jeweiligen Reformatorischen
Veränderungen aus.65
63 Vgl. Brady Jr., Thomas A., Göttliche Republiken: die Domestizierung der Religion in der deutschen Stadtreformation, In 500 Jahre Zwingli (109-136), S. 119
64 Ebenda
65 man betrachte nur die für Konstanz äusserst schwierige Verbindungen zu Österreich siehe auch Anmerkung 51
18
3 Schluss
3.1 Fazit
Das Ziel der Arbeit war, die Zwinglische Reformation anhand der drei Stadtreformationen von
Zürich, Strassburg und Konstanz darzustellen, ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede
herauszuarbeiten. Die Gemeinsamkeiten sind erwiesenermassen zwinglisch. Das entscheidende
Beispiel sei herausgegriffen: Alle drei behandelnden Stadtreformationen haben als Zielpunkt
ihrer Entwicklung die Kommunialisierung des Klerus.66 Die beobachteten Unterschiede lassen
nur auf einen differierenden örtlichen Kontext schliessen.
Für eine Gegenüberstellung von ‘Ratsreformation’ contra ‘Volksreformation’ lassen sich nur
schwerlich Argumente finden. Sicher gingen zu bestimmten Zeiten der Reformation starke
bewegungsgestaltende Impulse vom Rat aus. Zu anderen Zeiten war der Druck der Bevölkerung
auf den Rat so stark, dass er nur noch reagieren und nicht mehr agieren konnte. Ein Übergewicht
der einen Akteure gegenüber den anderen lässt sich auf den gesamten Zeitraum der Reformation
bezogen kaum beobachten. Die Reformation in der Stadt entwickelte sich im Rahmen einer nur
schwerlich zu überblickenden Interessenvielfalt.
66 siehe Kapitel 2.2.2 Theologie Zwinglis, S.8-11
19
3.2 Literatur:
Brady Jr., Thomas A., Göttliche Republiken: die Domestizierung der Religion in der
deutschen Stadtreformation (109-136). In: Blickle Peter, Lindt Andreas, Schindler Alfred
(Hrsg.), Zwingli und Europa, Referate und Protokoll des Internationalen Kongresses aus
Anlass des 500. Geburtstag von Huldrych Zwingli vom 26. März-30 März 1985, Zürich 1985
Das große Sprachbuch, Ein neuer Weg zum gutem Deutsch, Freiburg im Breisgau 1960
Der Volks Brockhaus, Wiesbaden 197114
Dobras Wolfgang, Ratsregiment, Sittenpolizei und Kirchenzucht in der Reichsstadt Konstanz
1531-1548, Gütersloh 1993
Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter, Mannheim 197317
Gäbler Ulrich, Luther und Zwingli - eine Skizze, In: Luther, Band 55 (S.105-112), 1985
Hermann Ursula, Fremdwörterbuch, 40000 Fremdwörter Schreibweise, Bedeutung,
Anwendung, München 1993
Locher Gottfried W., Die Zwinglische Reformation im Rahmen der europäischen
Kirchengeschichte, Göttingen 1979
Moeller B., Reichsstadt und Reformation (Schriften des Vereins zur Reformationsgeschichte
180), [Ortsangabe fehlt] 1962
Rogge Joachim, Staatstheorie und Widerstandsrecht bei Zwingli (S.183-198).In: Blickle Peter,
Lindt Andreas, Schindler Alfred (Hrsg.), Zwingli und Europa, Referate und Protokoll des
Internationalen Kongresses aus Anlass des 500. Geburtstag von Huldrych Zwingli vom 26.
März-30 März 1985, Zürich 1985
Schmidt, Heinrich Richard, Reichststädte, Reich und Reformation, Korporative
Religionspolitik 1521-1529/30, Stuttgart 1986
Schuler Melchior, Schulthess Johannes (Hrsg.), Huldreich Zwinglis Werke. Erste
vollständige Ausgabe, Zürich 1828-1842
Schulze Winfried, Zwingli, lutherisches Widerstandsdenken, monarchomachischer
Widerstand (S.199-216). In: Blickle Peter, Lindt Andreas, Schindler Alfred (Hrsg.), Zwingli
und Europa, Referate und Protokoll des Internationalen Kongresses aus Anlass des 500.
Geburtstag von Huldrych Zwingli vom 26. März-30 März 1985, Zürich 1985
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