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Amtsblatt für Frankfurt am Main 27. Februar 2018 · Nr. 9 · 149. Jahrgang AMTSBLATT 9 4811 TAGESORDNUNG I 1. Feststellung der Tagesordnung 2. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers 3. 19. Fragestunde 4. Verabschiedung der Tagesordnung II 5. Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöhen - Vermüllung stoppen Bericht des Magistrats vom 04.12.2017, B 386 6. Besetzung der Kommission für Integration und Vielfalt in der XVIII. Wahlperiode hier: Sachkundige Einwohner/innen Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 9 7. Medizinische Vergabe von Cannabisprodukten Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 19.01.2018, NR 490 8. Kein Rassismus im Stadtbild Frankfurts Anregung der KAV vom 16.01.2018, K 74 9. Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungs- satzung) Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 12 hierzu: Antrag der FDP vom 06.02.2018, NR 503 hierzu: Antrag der AfD vom 14.02.2018, NR 513 10. „Wahlwerbung im öffentlichen Raum“ Antrag der FRAKTION vom 20.11.2017, NR 456 11.1 Fotovoltaik statt Kohle - Kohle für den Kohle ausstieg Antrag der FRANKFURTER vom 22.10.2017, NR 429 11.2 Fotovoltaikpotenziale in Frankfurt - mehr Tempo und neue Impulse bei der Nutzung der städtischen Dachflächen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 25.01.2018, NR 495 hierzu: Antrag der FRANKFURTER vom 17.02.2018, NR 519 TAGESORDNUNG II Zu Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung II ste- hen, findet keine Aussprache statt, da diese Punkte in den Fachausschüssen vorberaten wurden. Über die Tagesordnung II wird en bloc abgestimmt. 1. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Nachtflugregelung Antrag der AfD vom 11.07.2017, NR 365 2. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Fluglärm Antrag der AfD vom 11.07.2017, NR 366 3. Erhöhung der Impfquote an der privaten Waldorfschule Antrag der FRANKFURTER vom 15.08.2017, NR 380 4. Mietverträge der Stadtverordnetenversamm- lung zur Abstimmung vorlegen Antrag der AfD vom 27.07.2017, NR 413 Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2018 um 16.00 Uhr Die 21. Sitzung der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 1. März 2018, 16.00 Uhr, im Rathaus Römer, Plenarsaal, statt. Einladungen für Zuhörer/Zuhörerinnen sind bei den Fraktionen und dem Büro der Stadtverordnetenversammlung, Telefon: 069 / 212 - 36 893, erhältlich. Die Sitzung kann auch im Live- Audiostream unter www.frankfurt.de verfolgt werden. Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), § 58 (6) sowie der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main (§ 9) werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesord- nung der Sitzung bekannt gegeben. Einladung zur 21. öffentlichen Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 1. März 2018, 16.00 Uhr, Rathaus Römer, Plenarsaal Tagesordnungen und die Vorlagentexte finden Sie im Internet im Parlamentsinformations- system PARLIS unter www.stvv.frankfurt.de/parlis

Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2018 um 16.00 Uhr · Hessen 2000 - Nachtflugregelung Antrag der AfD vom 11.07.2017, NR 365 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen

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Amtsblatt für Frankfurt am Main27. Februar 2018 · Nr. 9 · 149. Jahrgang

AMTSBLATT 94811

TAGESORDNUNG I

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

3. 19. Fragestunde

4. Verabschiedung der Tagesordnung II

5. Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöhen - Vermüllung stoppen Bericht des Magistrats vom 04.12.2017, B 386

6. Besetzung der Kommission für Integration und Vielfalt in der XVIII. Wahlperiode hier: Sachkundige Einwohner/innen Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 9

7. Medizinische Vergabe von Cannabisprodukten Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 19.01.2018, NR 490

8. Kein Rassismus im Stadtbild Frankfurts Anregung der KAV vom 16.01.2018, K 74

9. Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungs- satzung) Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 12 hierzu: Antrag der FDP vom 06.02.2018, NR 503 hierzu: Antrag der AfD vom 14.02.2018, NR 513

10. „Wahlwerbung im öffentlichen Raum“ Antrag der FRAKTION vom 20.11.2017, NR 456

11.1 Fotovoltaik statt Kohle - Kohle für den Kohle ausstieg Antrag der FRANKFURTER vom 22.10.2017, NR 429

11.2 Fotovoltaikpotenziale in Frankfurt - mehr Tempo und neue Impulse bei der Nutzung der städtischen Dachflächen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 25.01.2018, NR 495 hierzu: Antrag der FRANKFURTER vom 17.02.2018, NR 519

TAGESORDNUNG II

Zu Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung II ste-hen, findet keine Aussprache statt, da diese Punkte in den Fachausschüssen vorberaten wurden. Über die Tagesordnung II wird en bloc abgestimmt.

1. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Nachtflugregelung Antrag der AfD vom 11.07.2017, NR 365

2. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Fluglärm Antrag der AfD vom 11.07.2017, NR 366

3. Erhöhung der Impfquote an der privaten Waldorfschule Antrag der FRANKFURTER vom 15.08.2017, NR 380

4. Mietverträge der Stadtverordnetenversamm- lung zur Abstimmung vorlegen Antrag der AfD vom 27.07.2017, NR 413

Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2018um 16.00 Uhr

Die 21. Sitzung der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 1. März 2018, 16.00 Uhr, im Rathaus Römer, Plenarsaal, statt. Einladungen für Zuhörer/Zuhörerinnen sind bei den Fraktionen und dem Büro der Stadtverordnetenversammlung, Telefon: 069 / 212 - 36 893, erhältlich. Die Sitzung kann auch im Live-Audiostream unter www.frankfurt.de verfolgt werden.

Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), § 58 (6) sowie der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main (§ 9) werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesord-nung der Sitzung bekannt gegeben.

Einladung zur 21. öffentlichen Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlungam Donnerstag, dem 1. März 2018, 16.00 Uhr, Rathaus Römer, Plenarsaal

Tagesordnungen und die Vorlagentexte finden Sie im Internet im Parlamentsinformations- system PARLIS unter www.stvv.frankfurt.de/parlis

Seite 296 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

5.1 (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 11.1)

5.2 (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 11.2)

6. Keine Landerechte für diskriminierende Kuwait-Airlines in Frankfurt Antrag der AfD vom 01.11.2017, NR 432 hierzu: Antrag der AfD vom 13.12.2017, NR 472

7. VGF macht was fürs Klima Antrag der LINKE. vom 02.11.2017, NR 437

8. (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 10)

9. Ersatz für Reithalle in Frankfurt-Berkersheim schaffen Antrag der FDP vom 22.11.2017, NR 459

10. Schluss mit Vertreibung Obdachloser! Antrag der LINKE. vom 02.01.2018, NR 483

11. Leihfahrräder Antrag der AfD vom 10.01.2018, NR 485

12. Sanierung Autobahn Westkreuz - Fuß- und Radwege entlang der Nidda Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 18.01.2018, NR 488

13. (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 7)

14. Feuerwerksverbot an Silvester innerhalb des Dom-Römer-Areals Antrag der BFF vom 23.01.2018, NR 492

15. Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge weiterhin aussetzen Antrag der BFF vom 23.01.2018, NR 493

16. Flächen der Sicherheitsbetonklötze den Schulen Frankfurts zur kreativen Bemalung zur Verfügung stellen Antrag der FRANKFURTER vom 24.01.2018, NR 494

17. Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss „Erbbaurecht 2000“ Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84 hierzu: Anregung des OBR 6 vom 31.05.2016, OA 12

18. Kinderzentrum Am Lindenbaum (KiZ 86) 60433 Frankfurt am Main-Eschersheim, Am Lindenbaum 40 Erweiterung des Bestandsgebäudes um eine Gruppe für Kinder unter drei Jahren und Neu- organisation der bestehenden Räumlichkeiten des Kinderzentrums Am Lindenbaum (KiZ 86) Vortrag des Magistrats vom 08.01.2018, M 2

19. Umgestaltung der Straße Alt-Nied (K 803) Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 15.01.2018, M 4

20. Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Gwinnerstraße und Friesstraße an die Firma AVG Trucks GmbH Vortrag des Magistrats vom 15.01.2018, M 5

21. Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Gwinnerstraße und Friesstraße an die Firma Jost Holding GmbH Vortrag des Magistrats vom 15.01.2018, M 6

22. Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Gwinnerstraße und Friesstraße an Herrn und Frau O. Vortrag des Magistrats vom 15.01.2018, M 7

23. Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grund- stück Ziegelhüttenweg 20c Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 8 hierzu: Anregung des OBR 5 vom 16.02.2018, OA 225

24. (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 6)

25. Satzung zum Schutz des Frankfurter Stadtwappens Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 10

26. - Änderung von Stadtteil- und Stadtbezirks-grenzen

- Änderung der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main (Anlagen 1 und 2)

Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 11

27. (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 9)

28. Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2016 Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 13

29. Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020 Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte zum Schuljahr 2018/2019 Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 14

30. 3. Ökumenischer Kirchentag in Frankfurt am Main 2021 Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 16

31. Fridtjof-Nansen-Schule: Erweiterungsbau durch Holzmodulbauweise Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 17

32. August-Gräser-Schule: Modularer Erweiterungsbau Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 18

33. Marie-Curie-Schule: Kauf von Klassenraumcontainern Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 19

34. Vorkaufssatzung Nr. 2 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 21

35. Wiederwahl eines Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Frankfurt am Main XV Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 22

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 297

36. Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 9 (Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim) Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 23

37. Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 hierzu: Anregung des OBR 11 vom 06.11.2017, OA 198

38. Wie familienfreundlich ist Frankfurt? Hebammenmangel in der Stadt - Beratung und Informationen für Schwangere Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 344 hierzu: Antrag der FDP vom 23.01.2018, NR 491

39. Abwicklung der städtebaulichen Entwicklungs- maßnahme Riedberg zum 30.06.2016: Kalbach und Riedberg mit Betreuungsplätzen für Kinder wechselseitig versorgen Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 417 hierzu: Anregung des OBR 12 vom 26.01.2018, OA 222

40. „Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“ Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße 93 und das ExZess Anregung des OBR 2 vom 04.12.2017, OA 211

41. Errichtung einer Anzeigetafel an der U-Bahn- und Bus Station „Nordwestzentrum“ Anregung des OBR 8 vom 25.01.2018, OA 221

42. Ehrenbezeichnungen für Verdienste in der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnen- vertretung Anregung der KAV vom 29.11.2017, K 64

43. Anfragen der KAV in PARLIS Anregung der KAV vom 29.11.2017, K 65

44. Ein Migrationsmuseum ist Pflichtaufgabe der Stadt Anregung der KAV vom 16.01.2018, K 70

45. Wegweiser für Obdachlose in Frankfurt am Main Anregung der KAV vom 16.01.2018, K 73

46. Busbahnhof - die Lage verschlechtert sich unablässig Anregung der KAV vom 16.01.2018, K 75

47. Ergebnis der bisherigen Akteneinsicht zu den nicht beantworteten Fragen der Vorlage B 233 gemäß Antrag der AfD vom 14.09.2017, NR 404 - Beendigung der Arbeit

48. Ergebnis der bisherigen Akteneinsicht zu der von der Stadt Frankfurt im Commerzbank- Stadion unterhaltenen VIP-Lounge gemäß Antrag der AfD vom 05.10.2017, NR 418 - Beendigung der Arbeit

NICHT ÖFFENTLICHER TEIL

Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:

TAGESORDNUNG II

Zu Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung II ste-hen, findet keine Aussprache statt, da diese Punkte in den Fachausschüssen vorberaten wurden. Über die Tagesordnung II wird en bloc abgestimmt.

1. Besetzung von Pfleger/innenstellen bei dem Pflegamt der Stiftung Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift Vortrag des Magistrats vom 08.01.2018, M 1

2. Aufnahme von sieben Krediten in Höhe von 69 Mio. Euro zur Umschuldung Vortrag des Magistrats vom 08.01.2018, M 3

3. Besetzung einer Pfleger/innenstelle bei dem Pflegamt der Stiftung Allgemeiner Almosen- kasten Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 15

Stephan Siegler Stadtverordnetenvorsteher

Seite 298 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Tagesordnungen und die Vorlagentexte finden Sie im Internet im Parlamentsinformations- system PARLIS unter www.stvv.frankfurt.de/parlis

Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), § 62 (5) i. V. m. § 58 (6), werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen bekannt gegeben.

Öffentliche Sitzungen derStadtverordnetenausschüsse

Einladung zur 21. Sitzung des Ältestenausschusses am

Donnerstag, dem 1. März 2018, 14.00 Uhr, Rathaus-Südbau, Bethmannstraße 3, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 310 (Besuchereingang: Bethmannstraße 3)

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an dieser öffentlichen Sitzung teilzu-nehmen.

TAGESORDNUNG

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift

3. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

4. Studienreise des Ausschusses für Umwelt und Sport nach Rotterdam und Münster

5. Tagesordnung für die 21. Plenarsitzung am 01.03.2018

Stephan Siegler Ausschussvorsitzender

In Ihren Büros und im Aktenkeller haben Sie keinen Platz mehr für Ihre Dokumente und Unterlagen und möch-ten wissen, wie das Verfahren bei der Aktenaussonderung funktioniert?

Das Hessische Archivgesetz verpflichtet die Stellen der Stadtverwaltung, nicht mehr benötigte Unterlagen dem zuständigen Archiv zur Archivierung anzubieten. Dies gilt nicht nur für Akten, sondern auch für Karten, Pläne, Fotos und digitale Materialien. Das Institut für Stadtgeschichte entscheidet in seiner Funktion als Stadtarchiv, welche dieser Unterlagen dauerhaft und fachgerecht aufzubewahren sind und stellt sie der interessierten Öffentlich-keit zur Verfügung.

Sie möchten Ihre Verwaltungsunterlagen abgeben? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Institut für Stadtgeschichte: Münzgasse 9. 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 374 Email: [email protected] Homepage: http://www.stadtgeschichte-ffm.de

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 299

Tagesordnungen und die Vorlagentexte finden Sie im Internet im Parlamentsinformations- system PARLIS unter www.stvv.frankfurt.de/parlis

Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), § 82 (6) i. V. m. § 58 (6), werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ortsbeiratssitzungen bekannt gegeben.

Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte

Ortsbezirk 4 (Bornheim - Ostend)

Einladung zur 20. Sitzung des Ortsbeirates 4 am

Dienstag, dem 6. März 2018, 19.30 Uhr, Medienzentrum des Bethanien Krankenhauses, Haus E, III. Obergeschoss, Im Prüfling 23

Eröffnung

Allgemeine Bürgerfragestunde

I. Vorstellung des Bienenbaum-Wipfelpfades im Frankfurter Garten am Danziger Platz

Vertreterinnen und Vertreter vom Bienen-Baum-Gut werden den Bienenbaum-Wipfel-pfad vorstellen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder beantworten.

II. Allgemeine Fragen und Anregungen

TAGESORDNUNG I

Eigene Angelegenheiten:

1. Genehmigung der letzten Niederschrift (19. Sitzung vom 06.02.2018)

2. Bericht der Kinderbeauftragten und des Seniorenbeirates

3. Mitteilungen des Ortsvorstehers

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 10.04.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim, Arnsburger Straße 24, Clubraum 1, statt.

4. Feststellung der Tagesordnung

Unerledigte Drucksache:(Fristablauf gem. § 4 Absatz 10 GO OBR)

Anregung:

5. Innerstädtische Einkaufslagen bewahren, nicht schwächen

Zurückgestellte Vorlage:

Antrag:

6. In Alt Bornheim versetzt parken

Neue Vorlagen:

Anträge:

7. Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ- Straße

8. Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße

9. Rundgänge zu „Stolpersteinen“, Zuschuss

10. Neue Hundekottütenspender in Bornheim

11. Gehwegnase in der Ringelstraße

12. Zuschuss für den Ostermarkt des Vereins Abenteuerspielplatz Riederwald e. V.

13. Park-and-Ride auf dem neuen Parkplatz an der Friedberger Warte

TAGESORDNUNG II

Neue Vorlagen:

Vortrag des Magistrats:

1. Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungs- angebot - Schiene und Bus - für den Jahres- fahrplan 2019

Berichte des Magistrats:

2. Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2016

3. Aktionsplan Schule - Sachstand

4. M 81, Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („Atterberry-Ost“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb

der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huth-park, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB

2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1)

BauGB

5. Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein

NICHT ÖFFENTLICHER TEIL

Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:

TAGESORDNUNG I

Neue Vorlage:

Sonstiger Antrag:

1. Benennung einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main I, II, III, IV, Va, Vb (Mitte)

Hermann Steib Ortsvorsteher

Seite 300 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Amt für Bau und Immobiliendiverse Standorte im Stadtgebiet – Schulerweiterungsbauten –Offenes Verfahren Nr. 25-2017-00010 nach VOB/A Abschnitt 2

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gutleutstraße 7 - 11 60329 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected]

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 212 - 38 782 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge (ausgenom- men elektronische) sind einzureichen: schriftlich: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle EG Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 25-2017-00010

2.2) Beschreibung des Gegenstandes / des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: Schulerweiterungsbauten in Holz- Raum- zellenbauweise an diversen Standorten in Frankfurt am Main über einen Zeitraum von 4 Jahren als Miete mit einer Kaufoption. Schlüsselfertige Generalunternehmerleistung ausgenommen Erschließung.

Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung

Einladung zur 22. öffentlichen, ordentlichen Plenarsit-zung der Kommunalen Ausländer- und Ausländerin-nenvertretung am

Montag, dem 5. März 2018, um 18.00 Uhr im Plenarsaal der Stadtverordnetenver- sammlung, Rathaus Römer, Römerberg 23, 60311 Frankfurt am Main

TAGESORDNUNG I

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Genehmigung der Tagesordnung

3. Genehmigung der Protokolle vom 15.01.2018 und 05.02.2018

4. Austausch mit Rabbinern der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main

5. Informationen des Vorsitzenden

6. Bürgerfragestunde

7. Behandlung der TO II

8. Anträge 8.1 Situation der EU-Bürgerinnen und

EU-Bürger beim Einwohnermeldeamt 8.2 Frauenanteil unter den FDP-Vertretern in

den Ortsbeiräten

8.3 Côte d’Ivoire – das ist amtlich 8.4 Ein Wegweiser im Finanzdschungel 8.5 Sicherheit einer Bushaltestelle erhöhen 8.6 Beratungsmöglichkeiten älterer Migran-

tinnen und Migranten 8.7 Bildung eines Ausschusses für Immigra-

tion und Integration (Die Anträge 8.1 bis 8.7 werden nach der

Geschäftsordnung der KAV, § 20 Abs. 2 beschlossen)

8.8 Ursprungs des Stromes für Elektrobusse 8.9 Gedenkstätten – unentbehrlich für alle

Schülerinnen und Schüler 8.10 Anwohnerparken Frankenallee

9. Berichte aus den Gremien

10. Fragestunde

11. Verschiedenes

gez. Jumas Medoff Vorsitzender der KAV

Öffentliche Ausschreibungen

Bekanntmachung von öffentlichenAusschreibungen

Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Frankfurt am Main finden Sie im Internet

unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 301

Art der Arbeiten/Leistungen:

Es handelt sich um einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Anmietung von Modu- len als Mietvertrag mit Option des Erwerbs nach 4 Jahren. Die Anzahl der benötigten Module kann derzeit lediglich geschätzt wer- den und beläuft sich auf ca. 300 bis 400 Mo- dule (z. B. Klassenraum = 3 Module, Sanitär- raum = 1 Modul, Büro = 1 - 2 Module). Die Abmessungen eines Moduls betragen ca. 9,2 m x 2,9 m x 3,7 m (Länge x Breite x Höhe). Die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,8 m.

Die Ausführung erfolgt in vorgefertigter Massiv- holzbauweise, demontierbar, inklusive aller technischer Anlagen. Die Ausführung der Treppenräume von mehr- geschossigen Bauten erfolgt in Mischbau- weise (Stahlbeton, Stahl, Glasfassade).

Die Gründungsarbeiten und die Erschließung sind nicht vom Leistungsumfang umfasst.

2.3) Objekt/Liegenschaft: Schulerweiterungsbauten in Holz-Raum- zellenbauweise an diversen Standorten in Frankfurt am Main

2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 29.05.2018 bis 30.12.2022

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 20.03.2018, 10.30 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 29.05.2018 bis 30.12.2022

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

Amt für Bau und ImmobilienRobert-Koch-Schule, Luciusstraße 2 Außenstelle, Justinusplatz 7– Grund- und Unterhaltsreinigung –Offenes Verfahren Nr. 25-2018-00027 nach VgV

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Berliner Straße 33 - 35 60311 Frankfurt am Main Kontaktstelle(n): www.vergabe.stadt-frankfurt.de Telefon: 069 / 212 - 42 723 Telefax: 069 / 212 - 37 885 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: Amt für Bau und Immobilien Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main Kontaktstelle(n): Thomas Heller Telefon: 069 / 212 - 42 723 Telefax: 069 / 212 - 37 885 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 25-2018-00027

2.2) Art des Auftrages: Dienstleistungskategorie

Seite 302 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

2.2) Kurze Beschreibung: Robert-Koch-Schule Unterhaltsreinigung: 3.170,21 m² Grundreinigung: 12.680,84 m² optional Reinigungsfachkraft: 2.343,60 Std. Robert-Koch-Schule Außenstelle Unterhaltsreinigung: 486,54 m² Grundreinigung: 1.946,16 m²

2.3) Hauptort der Ausführung: Robert-Koch-Schule Luciusstraße 2 65929 Frankfurt am Main; Robert-Koch-Schule Außenstelle Justinusplatz 7 65929 Frankfurt am Main

2.4) Beschreibung der Beschaffung: Robert-Koch-Schule Unterhaltsreinigung: 3.170,21 m² Grundreinigung: 12.680,84 m² optional Reinigungsfachkraft: 2.343,60 Std. Robert-Koch-Schule Außenstelle Unterhaltsreinigung: 486,54 m² Grundreinigung: 1.946,16 m²

CPV-Referenznummer(n): 90919300-5

2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 01.05.2018 bis 30.04.2022

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 28.03.2018, 12.00 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 28.03.2018

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 01.05.2018 bis 30.04.2022

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Kostenloser Download der Verdingungsunter-lagen und Angebotsabgabe unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de

Für das Angebot sind die von der Vergabe-stelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Anga-ben, Erklärungen und Preise enthalten.

Von der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderter Erklärungen und Nachweise wird die Verga-bestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung zwingend ausgeschlossen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass fol-gende Unterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:

- Aufschlüsselungen der Stundenverrechnungs-sätze bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten,

- Bestätigung über die Unterweisung zu Sicher-heit und Gesundheitsschutz bei der Ausfüh-rung von Reinigungstätigkeiten (UVV),

- beigefügte Formulare Bestätigung der Objektbesichtigung,

- Erklärung zu § 14 des Gebäudereinigungs-vertrages,

- gültiges ISO 9000x-Zertifikat oder gleichwerti-ger Nachweis.

Weitere erforderliche Angaben: Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet

(ca. 40 km Umkreis Frankfurt)? - Wenn ja, Adresse angeben - Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die

vertragsgemäße Leistungserbringung sicher-gestellt werden soll

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 60 VgV eine Aufklärung des Angebotsinhaltes vor. Angebote mit einem Kalkulationszuschlag unter 70 % werden ggf. aufgeklärt.

Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, im Rahmen der Angebotsprüfung Probereini-gungen durchführen zu lassen.

Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Aus- führungsbeginns gültige, Tariflohn anzugeben

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt, Telefax: 06 151 / 12 - 5 816

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 303

Amt für Bau und ImmobilienKIZ 140, Im Wörth 15 – Tischlerarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 25-2018-00048 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 74 361 Telefax: 069 / 212 - 44 509 E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 25-2018-00048

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: KiZ 140 Im Wörth 15 60433 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: T- 30- RS Innentürelemente, RS Innentürelemente,

Stahlzargen und Innentürblätter, Innentürblätter zum Einbau in Bestandskonstruktionen, Kinder-garten WC- Trennwandsystem, Fensterbänke

Umfang der Leistung:

20 Stk. T- 30- RS Innentürelemente, HPL- Oberfläche, Größen 0,76 x 2,01 bis 1,01 x 2,135 m

1 Stk. RS Innentürelemente, HPL- Oberfläche, Größen 1,135 x 2,135 m

28 Stk. Stahlzargen und Innentürblätter, Größen 0,76 x 2,01 bis 1,01 x 2,135 m

12 Stk. Innentürblätter zum Einbau in Bestandskonstruktionen, HPL- Oberfläche, Größen 1,01 x 2,01 m

2 Stk. Kindergarten- WC- Trenn- wandsystem, HPL, 30 mm, Zweier- Kabine, h = 1.400, b = 1.300 mm

22 m Fensterbank, HPL, form- gepresst, b = 250 mm / 64 m2 Demontage von Verglasungen in Trenn- wänden als Holzkonstruktion

64 m2 Einbau von VSG- Verglasun- gen in Trennwänden als Holz- konstruktion

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 30.04.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 02.11.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 74 361 Telefax: 069 / 212 - 44 509 E- Mail: volker.braun@stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 50,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 25-2018-00048

Tischlerarbeiten

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Seite 304 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle, EG Raum 1 - 5 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 08.03.2018, 11.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 08.03.2018, 11.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle, EG Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: 1 - 5 (EG rechts)

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 20.04.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Amt für Bau und ImmobilienFranckeschule, Falkstraße 71 – Elektroinstallation –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2018-00040 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 41 182 Telefax: 069 / 212 - 44 509 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 305

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2018-00040

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Franckeschule Falkstraße 71 60487 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Elektroinstallation der KG 440 und 450,

in Stark- / und Schwachstrombereich

Umfang der Leistung:

Innerhalb des hier beschriebenen Leistungsver-zeichnisses geht es um das Gewerk Elektro. Bei der Baumaßname handelt es sich um ein bestehendes mehrgeschossiges Schulgebäude welches komplett saniert und um einen Neubau erweitert wird.

Es sind folgende Materiealien und Massen inner-halb der Ausschreibung enthalten:

9 Stk. Haupt- und Unterverteilungen

22.970 m Leitungsnetz

1.170 m Verlegesysteme

883 Stk. Installationsgeräte

710 Stk. Allgemeinbeleuchtung

268 Stk. Sicherheitsbeleuchtung

257 Stk. Brandmeldeanlage De- und Neumontage

106 Stk. Passives Netz EDV

1 Stk. Türsprechanlage

Brandschottungen

Baustrom, Beleuchtung

Potentialausgleich

Blitzschutz

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 07.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 09.08.2019

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E- Mail: lv- versand.hochbauamt@ stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 35,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2018-00040

Franckeschule - Elektro- installation

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

Seite 306 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 13.03.2018, 09.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 13.03.2018, 09.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: 001

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der

Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden

Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 12.04.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Amt für Bau und ImmobilienEbelfeldschule, Praunheimer Hohl 4 – Sanierung Holztreppe –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2018-00055 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 212 Telefax: 069 / 212 - 44 512 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2018-00055

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 307

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Ebelfeldschule Praunheimer Hohl 4 60488 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Sanierung von Holztreppen mit Parkettpodesten

Umfang der Leistung:

ca. 36 m2 Demontage Parkett

ca. 36 m2 Estrich anschleifen, absaugen

ca. 36 m2 Betonoberfläche egalisieren

ca. 15 Stk. Schadstellen Bodenplatte verschließen

ca. 36 m2 Haftbrücke

ca. 36 m2 Parkett verlegen, schleifen, versiegeln

ca. 48 m2 Bauteilanarbeitung

ca. 28 m Korkstreifen

ca. 28 m Messingschiene

ca. 168 m2 Versiegeln Eichenparkett Bestandspodeste

ca. 240 Stk. Versiegeln Bestandstrittstufen und Bestandssetzstufen aus Eiche (Stufenlänge 1.400 mm; Auftrittsbreite 280 mm; Steigung 175 mm)

ca. 132 m Versiegeln Treppenwange Eiche

ca. 212 m Fußleiste Eiche liefern und montieren

ca. 300 m2 Diffussionsoffene Schutzab- deckung

ca. 36 m2 vorhandene Schutzabdeckung entsorgen

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 25.06.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 12.10.2018 weitere Fristen: Einzelfristen der Bauabschnitte: BA1: 25.06. bis 06.07.2018 (Sommerferien) BA2: 09.07. bis 20.07.2018 (Sommerferien) BA3: 01.10. bis 12.10.2018 (Herbstferien)

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Bau und Immobilien 25.13.2 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E- Mail: lv- versand.hochbauamt@ stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 30,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2018-00055

EBS-Sanierung Holztreppen

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

Seite 308 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 13.03.2018, 12.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 13.03.2018, 12.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: EG Submissionsstelle

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 12.04.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

z) Sonstige Angaben: Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in 3 Bauab- schnitten (siehe i) Ausführungsfristen. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Entsprechend können von Seiten der Denkmalschutzbehörden besondere Anforderun- gen an die Art der Ausführung gelegt werden. Die Ausführungsfristen sind bindend und werden Vertragsbestandteil.

Amt für Bau und ImmobilienGymnasium West, Am Römerhof – Küchentechnik –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2018-00056 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 455 Telefax: 069 / 212 - 43 118 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2018-00056

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 309

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Gymnasium West Am Römerhof 60486 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Küchentechnik

Umfang der Leistung:

Lieferung und Montage von Kücheneinrichtungs-gegenständen:

6 Stk. Arbeitstische

6 Stk. Abfallrollis

6 Stk. Wandhängeschränke

1 Stk. Vorkühlzelle, 3.700 x 2.200 mm, einschl. Kältetechnik

1 Stk. Tiefkühlzelle, 2.200 x 2.200 mm, einschl. Kältettechnik

1 Stk. Regalanlage, 10,2 lfdm

7 Stk. Regalwagen

2 Stk. Arbeitstische mit 2 Spül- becken

3 Stk. Handwaschausgussbecken inkl. Mischbatterie, Abfallkorb, Handtuch- , Seifen- , Desinfek- tionsspender

4 Stk. Kühlschränke, zentralgekühlt

4 Stk. Hängeschränke mit Flügel- türen

1 Stk. Hochschrank

2 Stk. Bankettwagen, gekühlt

2 Stk. Combidämpfer mit Unter- gestell

1 Stk. Combidämpfer

1 Stk. Hordengestellwagen

4 Stk. Platten E- Herd

1 Stk. Schnellkochkessel, 150 l

2 Stk. Schlauchabroller

1 Stk. Ausgabetheke

2 Stk. Kühlvitrinen, zentralgekühlt und Kühlunterbau

2 Stk. Varithek mit Warmhalteplatten, Hustenschutz

3 Stk. Tellerspender

4 Stk. Tablett- /Besteckspender Fahrzeug

1 Stk. Getränkestation

1 Stk. Gläserspülmaschine

1 Stk. Doppelkorbspülmaschine

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 02.07.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 20.07.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Hochbauamt 65.21.21 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E- Mail: lv- versand.hochbauamt@ stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 50,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2018-00056

Provisorium Gymnasium West, Küche

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Seite 310 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 06.03.2018, 11.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 06.03.2018, 11.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 01.06.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Amt für Bau und ImmobilienFranckeschule, Falkstraße 71 – Rohbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2018-00059 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 39 450 Telefax: 069 / 212 - 44 512 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 311

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2018-00059

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Franckeschule Falkstraße 71 60487 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Rohbauarbeiten in der Franckeschule

(Sanierung und Erweiterung)

Umfang der Leistung:

Baustelleneinrichtung

Abbrucharbeiten

Altbau:Wand- und Deckenöffnungen für Türen- , Treppen- und Aufzugseinbau

Erdarbeiten:

ca. 900 m3 Bodenaushub Baugrube, Abfuhr

ca. 500 m3 Asphaltdeckschicht, Hoffläche

ca. 700 m3 Einbau Bodenpolster/Keller- verfüllung

Rohbauarbeiten:

ca. 800 m3 Betonarbeiten Anbau 2-geschossig, in Ortbeton

13 Stk. Betonarbeiten Altbau, Treppenläufe in Ortbeton

ca. 100 t Betonstahl/Matten

Mauerwerksarbeiten:

ca. 200 m2 Innenwände, 17,5 - 24 cm

Entwässerungskanalarbeiten Außenanlage

Erdungsanlage

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

Zweck der baulichen Anlage: Sanierung und Erweiterung der Franckeschule

Zweck des Auftrags: Bauleistung

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 21.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.11.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Hochbauamt 65.21.21 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E- Mail: lv- versand.hochbauamt@ stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 50,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2018-00059

FRA_SAN_Rohbauarbeiten

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

Seite 312 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 22.03.2018, 10.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 22.03.2018, 10.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: EG Submissionsstelle

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifi-kation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-

tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 23.04.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Amt für Bau und ImmobilienFranckeschule, Falkstraße 71 – Stahlbetonfertigteile / Fassaden- arbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2018-00060 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 39 450 Telefax: 069 / 212 - 44 512 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2018-00060

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 313

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Franckeschule Falkstraße 71 60487 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Liefern und Montieren der Stahlbetonfertigteile

für die Fassade des Neubaus in der Francke-schule in Frankfurt am Main - Bockenheim

Umfang der Leistung:

Baustelleneinrichtung

ca. 200 m2 Sichtbeton Vorhangfassade SB4, hinterlüftet, herstellen, liefern und versetzen

ca. 200 m2 Mineralwolldämmung MW 0,035 W/(mK) D 200 mm

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

Zweck der baulichen Anlage: Sanierung und Erweiterung der Franckeschule

Zweck des Auftrags: Bauleistung

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 25.06.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 28.12.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Bau und Immobilien 25.64 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E- Mail: lv- versand.hochbauamt@ stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 35,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2018-00060

FRA_SAN_Stahlbetonfertig- teile_Fassadenarbeiten

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 26.04.2018, 09.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 26.04.2018, 09.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: EG Submissionsstelle

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

Seite 314 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 28.05.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Amt für Bau und ImmobilienAm Römerhof – Straßenbau- und Entwässerungs- arbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2018-00062 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 455 Telefax: 069 / 212 - 43 118 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2018-00062

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Am Römerhof 60486 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Straßenbau und Entwässerung,

Trinkwasserversorgung, Amt 16, Glasfaserkabel, Telekomtrasse, Stromtrasse

Umfang der Leistung:

Straßenbau und Erschließung:

12 m Bauzaun

280 m Absperrschranke, H = 1 m

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 315

200 m2 Abdeckfolie

5 t Schotterrampenprovisorium herstellen

3 t Asphaltrampen herstellen

2 Stk. Gefahren- und Vorschriften- zeichen 630 mm

6 Stk. wie vor, jedoch 900 mm

4 Stk. Ronden Größe 1 (420 mm)

6 Stk. wie vor, jedoch Größe 2 (600 mm)

je 2 Stk. Rechteck Größe 1 und 2 (420 u. 600 mm)

50 Stk. Leitbake aufstellen

6 Stk. Absperrschranke unbeleuchtet, H 500 mm

85 Stk. Warnleuchte, zweiseitig

ca. 48 m2 befahrbare Behelfsbrücke

2 Stk. Fußgängerbrücke, 1,5 m breit

400 m2 Räumungsarbeiten (Bauge- lände freimachen, Gehölz- hecke und Baumkronen ein- kürzen)

10 m Maschendrahtzaun abbrechen

85 m2 Aufbrucharbeiten

55 t Asphalt teerhaltig entsorgen

ca. 40 m3 Oberboden abtragen

400 m3 Boden lösen

280 t Grobschotter einbauen

ca. 80 m3 Leitungsgraben und Baugrube ausheben

ca. 35 m3 Leitungszone verfüllen

40 m3 kiesiges Auffüllmaterial

2 Stk. Fertigteilschacht DN 1000

2 Stk. Schachtabdeckung

3 Stk. Straßenablauf lange Bauart einbauen

pauschal Wasserhaltung für alle Gewerke

ca. 500 m2 Schottertragschicht 0/45 mm

10 m3 gelagerten Schotter wieder einbauen

180 m Bordstein

Trinkwasserversorgung ungefähr im gleichen Umfang wie Straßenbau und Erschließung

Leitungsgräben ausheben und wieder verfüllen

Muffendruckrohre aus duktilem Gusseisen DN 100

Formstücke, Schieber, Hydranten, Wasserzähler-schacht

Amt 16, Glasfaserkabel, Leistungsumfang wie vor

85 m3 Leitungsgraben herstellen

50 m3 Leitungszone verfüllen

Telekomtrasse, Leistungsumfang wie vor

Stromtrasse, Leistungsumfang wie vor

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 06.03.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 23.03.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E- Mail: lv- versand.hochbauamt@ stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 35,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2018-00062

Straßenbau und Erschließung

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde,

Seite 316 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 27.02.2018, 13.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 27.02.2018, 13.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher

Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 06.03.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Amt für Bau und ImmobilienKita, Königsteiner Straße 58 – Schreinerarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2018-00063 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 377 Telefax: 069 / 212 - 44 512 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2018-00063

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 317

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Kita Königsteiner Straße 58 65929 Frankfurt am Main - Höchst

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Schreinerarbeiten, Innentüren, Zargen,

Innenfenster

Umfang der Leistung:

48 Stk. Innentüren furniert mit Holz- U- Zargen

7 Stk. Innenfenster

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 02.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 28.09.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Bau und Immobilien 25.64 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E- Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2018-00063

Schreinerarbeiten [BL025]

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 941 Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 14.03.2018, 10.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 14.03.2018, 10.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsraum 02

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

Seite 318 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 30.04.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Amt für Informations- und KommunikationstechnikStadtgebiet Frankfurt am Main – Kabelschachtinspektion –Öffentliche Ausschreibung Nr. 16-2018-00010 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Zanderstraße 7 60327 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 16-2018-00010

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

xVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Stadtgebiet Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Kabelschachtinspektion gem. LV

Umfang der Leistung:

Ermitteln von Beschädigungen an Kabelschächten und Kabelverzweigern

Beurteilung der Standsicherheit der Bauwerke

Dokumentation der ermittelten Daten

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 319

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 01.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 01.11.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Zanderstraße 7 60327 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 27.03.2018, 10.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 27.03.2018, 10.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: 1

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 29.06.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Seite 320 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Amt für Kommunikation und Stadtmarketingverschiedene Dienststellen im Stadtgebiet– Prüfung nicht ortsfester Betriebs- mittel –Öffentliche Ausschreibung Nr. 09-2018-00002 nach VOL/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Römerberg 23 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 809

Einreichung der Angebote: Amt für Bau und Immobilien Zentrale Submissionsstelle Gerbermühlstraße 42 60594 Frankfurt am Main

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A

c) Form, in der Angebote einzureichen sind:

xüber den Postweg

o mittels Telekopie

xdirekt

xelektronisch

d) Bezeichnung des Auftrags: Prüfung nicht ortsfester Betriebsmittel [LDL025]

Art und Umfang der Leistung:

Prüfung nicht ortsfester Betriebsmittel für die Ämter 02, 09, 10, 18, 34 und 01

Produktschlüssel (CPV): 50000000

Ort der Leistung: Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet (siehe Leistungsbeschreibung)

NUTS-Code: DE712

e) Unterteilung in Lose: nein

f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Beginn: 03.04.2018 Ende: 31.05.2018

h) Anfordern der Unterlagen bei: –

Anforderungsfrist: 14.03.2018, 08.00 Uhr

Einsichtnahme in Vergabeunterlagen unter Telefon: 069 / 212 - 33 809

i) Ablauf der Angebotsfrist: 14.03.2018, 12.00 Uhr Bindefrist: 03.04.2018

j) Sicherheitsleistungen: –

k) Zahlungsbedingungen: gemäß HVTG

l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: siehe Anhang

m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

n) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

o) Nichtberücksichtigte Angebote: –

p) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunter-nehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: nein

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

Amt für Straßenbau und ErschließungGroße Rittergasse– Straßenbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2018-00009 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 48 996 Telefax: 069 / 212 - 35 106 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2018-00009

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

xVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 321

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Große Rittergasse 60594 Frankfurt am Main - Sachsenhausen

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Straßenbauarbeiten / Sanierungsarbeiten

Umfang der Leistung:

ca. 2.050 m2 Natursteinpflasterfugen sanieren

ca. 5 m2 Großpflaster umsetzen

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

Zweck der baulichen Anlage: Straßenbauarbeiten / Sanierungsarbeiten

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 08.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 28.05.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen auf: Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle- Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 20.03.2018, 12.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 20.03.2018, 12.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionszimmer

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange-bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-

nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher

Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

MVAS- Nachweis(e), Nachweis Eintragung Handwerksrolle „Straßenbau‘‘/IHK, Prüfzeugnis vom angebotenen Fabrikat für Sanierungsmörtel gem. LV sowie Nachweise gem. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Seite 322 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

v) Ablauf der Bindefrist: 07.05.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

z) Sonstige Angaben: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind aus-

schließlich per Post oder E-Mail bis spätestens 13.02.2018 an die Vergabestelle ([email protected]) zu richten.

Amt für Straßenbau und ErschließungBaubezirk West– Verkehrsbeschilderung –Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2018-00026 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 34 551 Telefax: 069 / 212 - 35 106 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2018-00026

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

xVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Frankfurt am Main - Stadtgebiet im Zuständigkeitsbereich des Baubezirks West

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Neuaufstellung / Unterhaltung der Verkehrsbe- schilderung BBZ West / Rahmenvereinbarung 2018 - 2020 (mit Option auf Verlängerung)

Umfang der Leistung:

ca. 2.000 Stk. Stahlrohrpfosten setzen (keine Lieferung)

ca. 8.000 Stk. Verkehrszeichen montieren (keine Lieferung)

ca. 100 Stk. Behinderten- Parkplätze einrichten

ca. 300 Stk. Parkwinkel markieren

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 01.07.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.06.2020 weitere Fristen: Einzelfristen gemäß Vertrag

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen auf: Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 323

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 20.03.2018, 11.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 20.03.2018, 11.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionszimmer

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange-bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-

nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher

Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.

Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsun-terlagen beigelegt.

Mit dem Angebot sind folgende weitere Nach-weise/Qualifikationen einzureichen: MVAS-Nach- weis(e) und personenbezogene Berufs-Qualifika-tionsnachweise gemäß Ergänzung ZVB ASE.

v) Ablauf der Bindefrist: 15.06.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

z) Sonstige Angaben: Die Vergabeunterlagen stehen unter

www.vergabe.stadt- frankfurt.de nach kurzer Registrierung kostenfrei und unmittelbar digital zur Verfügung.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 15.03.2018 per E- Mail an vergabe.amt66@stadt- frankfurt.de zu richten.

Amt für Straßenbau und Erschließungverschiedene Brücken im Stadtgebiet– Hauptprüfung von Brücken –Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2018-00029 nach VOL/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected]

Einreichung der Angebote: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A

Seite 324 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

c) Form, in der Angebote einzureichen sind:

xüber den Postweg

o mittels Telekopie

xdirekt

xelektronisch

d) Bezeichnung des Auftrags: Hauptprüfung von Brücken nach DIN 1076 über DB- Gleise [LDL025]

Art und Umfang der Leistung:

Hauptprüfung von Brücken nach DIN 1076 über DB- Gleise

Beschilderungs- / Absperrmaßnahmen im Zuge von Messeveranstaltungen

Produktschlüssel (CPV): 71631450

Ort der Leistung: Stadt Frankfurt am Main Ratswegbrücke, Stahlbrücke Homburger Land- straße, Fußgängerbrücke Lahmeyerbrücke, Stützmauern Emser Straße, Emser Brücke über Straße der Nationen

NUTS-Code: DE712

e) Unterteilung in Lose: nein

f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Beginn: 19.03.2018 Ende: 31.12.2018

h) Anfordern der Unterlagen bei: digitale Adresse (URL): www.vergabe.stadt-frankfurt.de

Anforderungsfrist: 08.03.2018, 11.00 Uhr

Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: digitale Adresse (URL): www.vergabe.stadt-frankfurt.de

i) Ablauf der Angebotsfrist: 08.03.2018, 12.00 Uhr Bindefrist: 19.03.2018

j) Sicherheitsleistungen: –

k) Zahlungsbedingungen: gemäß HVTG

l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Nachweis Präqualifikation oder Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlos- senen Geschäftsjahren; mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Refe- renzen, nicht älter als 5 Jahre; Nachweis Berufs- genossenschaft; Nachweis Betriebshaftpflichtver- sicherung; namentliche Nennung des Bauwerks- prüfingenieurs, der die Prüfung im Wesentlichen durchführt und den Prüfbericht als sachkundiger Ingenieur, entsprechend DIN 1076 verantwortlich unterzeichnet; dieser muss mindestens folgende Nachweise mit dem Angebot vorlegen: 1. Abgeschlossenes Fachhochschulstudium im

Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruk-tiver Ingenieurbau bzw. Stahlbau

2. Zertifizierung durch den VFIB zum Bauwerks-prüfer

3. Mind. 3 mit der Ausschreibung vergl. Referen-zen (DB);

Namentliche Nennung eines Schweißfachinge-nieurs/Schweißtechnikers mit Nachweis der Qualifikation.

Der Verantwortliche für die Sicherungsarbeiten an den Arbeitsstellen ist mit Abgabe des Ange-botes namentlich zu benennen mit folgenden Nachweis: aktueller MVAS Nachweis

m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

n) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

o) Nichtberücksichtigte Angebote: unterliegen den Vorschriften des § 19 VOL/A bzw. VgV

p) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunter-nehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

q) Sonstige Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind

ausschließlich per E- Mail bis spätestens 01.03.2018 an die Vergabestelle (vergabe.amt66@stadt- frankfurt.de) zu richten.

Amt für Straßenbau und ErschließungGärtnerweg– Straßenbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 92H-2018-00002 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698 - 365 Telefax: 069 / 2 698 - 367 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 92H-2018-00002

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 325

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Gärtnerweg 60322 Frankfurt am Main - Innenstadt

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Straßenbauarbeiten

Umfang der Leistung:

ca. 340 m Asphaltoberbau schneiden

ca. 180 m2 Asphaltaufbruch

ca. 2.600 m2 Fräsen Asphalt profilgerecht

ca. 250 m Granitbordsteine regulieren

ca. 155 m2 Betonpflaster aufbrechen und verwerten

ca. 145 m2 Betonpflaster regulieren

ca. 130 m3 Boden lösen und verwerten Z0 DK 0 und DK I

ca. 22 Stk. Straßenabläufe erneuern bzw. regulieren

ca. 140 m2 Schottertragschicht 0/45 mm

ca. 235 m2 Schottertragschicht 0/32 mm

ca. 140 m2 Asphalttragschicht AC 32

ca. 140 m2 Asphaltbinderschicht AC 22

ca. 180 t Asphaltbinderschicht AC 16 - Profilausgleich

ca. 2.360 m2 Asphaltbeton AC 8

ca. 800 m Gussasphaltrinne

ca. 235 m2 Doppel- T- Verbundpflaster verlegen (anthrazit)

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 25.06.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 05.08.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: FAAG Technik GmbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698 - 321 Telefax: 069 / 2 698 - 367 E-Mail: ausschreibungen-faagtechnik@ faag.abg-fh.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: FAAG Technik GmbH Geldinstitut: Frankfurter Sparkasse IBAN: DE06 5005 0201 0200 0390 59 BIC-Code: HELADEF1822 Verwendungs- zweck: 92H-2018-00002

Gärtnerweg

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: FAAG Zentrale Submissionsstelle Zimmer B.003 Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 14.03.2018, 11.00 Uhr

Seite 326 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Eröffnungstermin: am 14.03.2018, 11.00 Uhr Ort: FAAG Zentrale Submissionsstelle Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Zimmer: B.003/A-007

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange-bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-

nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher

Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt

sowie MVAS- Nachweis und Nachweise die im Anschreiben zur Aufforderung der Angebots-abgabe aufgeführt sind. Ebenfalls beizulegen ist der Nachweis Handwerksrolle Straßenbau/ IHK Nachweis bei Pflasterarbeiten.

v) Ablauf der Bindefrist: 18.05.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

z) Sonstige Angaben: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind aus-

schließlich per Post oder E-Mail bis spätestens 05.03.2018 an die Vergabestelle zu richten.

GrünflächenamtWaldspielpark Scheerwald, Sachsenhäuser Landwehrweg – Landschaftsbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 67-2018-00017 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30 329 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 67-2018-00017

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 327

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Waldspielpark Scheerwald Sachsenhäuser Landwehrweg 60599 Frankfurt am Main - Oberrad

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Landschaftsbauarbeiten

Umfang der Leistung:

800 m2 Betonplattenfläche abrechen und entsorgen

450 t Betonobjekte abbrechen und entsorgen

1.000 m2 Wegefläche herstellen

60 m2 Natursteinpflaster

82 m3 Beton, armiert für Wasser- spielfläche

500 m2 wassergebundene Wegedecke

700 m3 Bodenaushub für Leitungs- gräben und Schächte

16 m3 Ortbeton für ein Schwall- wasserbecken inkl. Schalung

700 m BE- Leitungen und Druck- schläuche

div. Schächte

div Findlinge, teilw. durchbohrt mit Wasserdüsen

Erdungsanlage

1.000 m2 Rasenfläche

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

Zweck der baulichen Anlage: Wasserspielplatz

Zweck des Auftrags: Herstellen eines Wasser- spielplatzes

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 07.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.08.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30 329 E-Mail: [email protected] Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: Angabe auf dem Beleg:

0670/50990000/1.22.09.01.04/ 670012, 67-2018-00017

Wasserspielplatz Scheerwald

Ein quittierter Einzahlungs- beleg ist mit der Anforderung einzureichen.

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 06.03.2018, 10.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 06.03.2018, 10.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle

Seite 328 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 04.05.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen

Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

GrünflächenamtSpielplatz Deidesheimer Straße – Landschaftsbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 67-2018-00025 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 74 366 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 67-2018-00025

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Spielplatz Deidesheimer Straße 60529 Frankfurt am Main - Schwanheim

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Landschaftsbauarbeiten

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 329

Umfang der Leistung:

3 Stk. Abbau Einrichtung (Papierkörbe, Schildermast)

140 m2 Baustraße

165 m3 Aushub Wege und Spielbe- reiche wiedereinbauen

135 m3 Aushub entsorgen

12 m3 Gräben

7 Stk. Rigolenfüllkörper

640 m2 Spielplatzflächen

90 m2 Tragschicht für Spielgeräte

35 m2 Sauberkeitsschicht Beton

23 t Natursteinblöcke und Findlinge

130 m3 Holzhäcksel

23 m Rundbordeinfassung

16 m3 Spielsand

195 m Tiefbordeinfassung

195 m2 Fallschutzplatten

85 m2 Betonsteinpflaster mit Tragschicht

7 Stk. Spielgeräte

140 m2 wassergebundener Belag zweischichtig

4 Stk. Fahrradständer

10 Stk. Abfallbehälter, Sitzbänke und Tische

1 Stk. zweiflügeliges Tor

7 m Gittermattenzaun

1 Stk. Hütte

70 m2 Strauchflächen

16 Stk. Hochstämme und Stammbüsche

1.850 m2 Rasenflächen

5 Jahre Pflege

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 22.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 12.10.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 74 366 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: [email protected] Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: Angabe auf dem Beleg:

0670/50990000/1.22.09.01.04/ 670012, 67-2018-00025

Neubau Spielplatz Deides- heimer Straße Schwanheim

Ein quittierter Einzahlungs- beleg ist mit der Anforderung einzureichen.

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 21.03.2018, 10.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 21.03.2018, 10.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle

Seite 330 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Bindefrist: 18.05.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

Kulturamt Frankfurt am MainJüdisches Museum Frankfurt, Untermainkai 14 - 15– Innentüren –Offenes Verfahren Nr. 92H-2018-00007 nach VOB/A Abschnitt 2

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Kulturamt Brückenstraße 3 - 7 60594 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected]

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: FAAG TECHNIK GmbH - Hochbau Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698 390 Telefax: 069 / 2 698 560 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: Zentrale Submissionsstelle ABG FRANKFURT HOLDING GmbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 92H-2018-00007

2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: JMF Jüdisches Museum Frankfurt

Art der Arbeiten/Leistungen: Innentüren aus Holz

2.3) Objekt/Liegenschaft: Jüdisches Museum Frankfurt Untermainkai 14 - 15 60311 Frankfurt am Main

2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 18.06.2018 bis 28.03.2019

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 20.03.2018, 11.00 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 18.06.2018 bis 28.03.2019

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 331

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

UmweltamtDeponie Monte Scherbelino – Tiefbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 79-2018-00004 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Umweltamt Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 39 677 Telefax: 069 / 212 - 39 140 E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 79-2018-00004

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Deponie Monte Scherbelino Offenbacher Kreuz zwischen Babenhäuser Land- straße und A3

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Herstellung von Revisions- /Kontrollschächten für

die Sickerwasserleitung und Tiefbauarbeiten

Umfang der Leistung:

Tiefbauleistung

Ca.:

3.335 m Kanalreinigung DA 110 - DA 225

1.756 m Kamerabefahrung DA 110 - DA 225

3.335 m Dichtheitsprüfung DA 110 - DA 225

32 Stk. Auftrennen vorhandener PEHD Leitungen DA 110 - 280

500 m3 Schacht- und Rohrgraben- aushub und Verfüllung mit Verbau

180 m3 Sand- Kiessandauflager Rohrleitungen

12 Stk. PEHD Fertigteilschächte DN 1000 - 2000 mit Revisionskästen

4 Stk. Einbinden der Schächte in bestehende Rohrleitungen PEHD DA110

8 Stk. Einbinden der Schächte in bestehende Doppelrohrleitun- gen aus PEHD DA 160/200 und DA 225/280

2 Stk. PEHD PKS Fertigteilschacht- verlängerungen

Seite 332 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

1 Stk. Absperrschieber DN 100

10 m Böschungssicherungen mit L- Steinen, h = 105 und 80 cm

200 m2 Wiederherstellung von geschotterten Betriebswegen

1 Stk. Dokumentationsunterlagen der Herstellung

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

Zweck der baulichen Anlage: Ableitung von Abwasser

Zweck der Bauleistung: Herstellung von Revisions-

möglichkeiten

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 11.06.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.08.2018

j) Nebenangebote: ozugelassen

xnur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

o nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Umweltamt Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 39 677 Telefax: 069 / 212 - 39 140 E- Mail: vergabe.umweltamt@ stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 15.03.2018, 11.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 15.03.2018, 11.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: 1 - 5

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der

Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Qualifikation nach RAL GZ 961 Güteschutz Kanalbau, Beurteilungsgruppe AK2 od. glw.

DVGW GW 301 - Erdverlegter Rohrleitungsbau od. glw. DVS 2212- 1 Kunststoffschweißerprüfung od. glw. Fachbetrieb nach WHG § 19 od. glw.

v) Ablauf der Bindefrist: 20.06.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 333

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Vorhabenträger: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Rhein-MainGräfstraße 97

Der o.g. Vorhabenträger beabsichtigt, im Zuge der Errichtung einer Wohnanlage eine temporäre Grund-wasserhaltung mit einer Gesamtentnahmemenge von 112.000 m3 Grundwasser während eines Zeitraums von insgesamt 11 Monaten durchzuführen.

Lage des Vorhabens:Theodor-Stern-Kai 7; Frankfurt am Main(Gemarkung Frankfurt, Flur 546, Flurstück 2/52)

Für dieses Vorhaben war nach §§ 5 und 7 (1) i. V. m. der Anlage 1, Nr. 13.3.2 des Gesetzes über die Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert wor-den ist in Verbindung mit § 11 des Wasserhaushalts-gesetzes (WHG) vom 1.07.2009 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 Nr. 52 (BGBl. I S. 2771), zu prüfen, ob mögliche Umwelt-auswirkungen des Vorhabens die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.

Entscheidung:Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat erge-ben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkun-gen nicht zu erwarten sind, bzw. durch die mit der Erlaubnis vom 15.02.2018 festgesetzten Nebenbe-stimmungen verhindert werden können und daher die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nicht besteht.

Begründung:Aufgrund der Lages des Vorhabens in einem nicht sensiblen Gebiet in der Frankfurter Innenstadt und der nur geringen, temporären Auswirkungen auf den quartären Grundwasserleiter ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplan- te Grundwasserhaltung nicht norwendig. Auf das Schutzgut Grundwasser wird während der Baumaß-nahme nur zeitlich begrenzt Einfluss genommen. Weiter Schutzgüter sind nicht betroffen.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Frankfurt am Main, den 21.02.2018

Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Umweltamt Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 (2) UVPG

In der Zusammensetzung des am 6. März 2016 ge-wählten Ortsbeirates ist folgende Änderung eingetre-ten:

Die gemäß dem Wahlvorschlag der Die PARTEI bei der Ortsbeiratswahl am 6. März 2016 im Ortsbezirk 1 gewählte Bewerberin Frau Alix Schwarz hat ihr Man-dat niedergelegt.

An ihre Stelle tritt:

Herr Maximilian Klöckner Töngesgasse 42 60311 Frankfurt am Main

Gemäß § 34 Abs. 4 des Hessischen Kommunalwahl-gesetzes (KWG) sind gegen die Feststellung der Ge-meindewahlleiterin die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede/r Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Ein-spruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen (Ge-schäftsstelle: Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main).

Frankfurt am Main, 19.02.2018

DIE GEMEINDEWAHLLEITERIN Fehler Ltd. Magistratsdirektorin

Änderung in der Zusammensetzungdes Ortsbeirates im Ortsbezirk 1

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www.frankfurt.de

Seite 334 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Amt für Bodenmanagement Büdingen

- Flurbereinigungsbehörde -Bahnhofstraße 33 63654 Büdingen

Büdingen, den 09.02.2018

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Frankfurt-Fechenheim MainbogenAz.: VF 2321

I. Änderungsbeschluss

1. Anordnung Aufgrund § 8 Absatz 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in

der derzeit geltenden Fassung wird der Flurbereinigungsbeschluss vom 03.12.2015 im oben genannten Flurbereinigungsverfahren geringfügig geändert.

Die im Flurstücksverzeichnis aufgeführten Flurstücke werden zum Flurbereinigungsverfahren zugezo-gen bzw. aus diesem ausgeschlossen. Das Flurstücksverzeichnis bildet als Anlage 1 einen Bestandteil dieses Änderungsbeschlusses.

2. Flurbereinigungsgebiet Das Flurbereinigungsgebiet verkleinert sich um ca. 1,8 ha und hat nunmehr eine Größe von ca. 80 ha.

Die Änderungen des Flurbereinigungsgebietes sind auf der Gebietsübersichtskarte kenntlich gemacht. Die Gebietskarten (Anlage 2) bilden keinen Bestandteil dieses Beschlusses.

3. Teilnehmergemeinschaft Name und Sitz der Teilnehmergemeinschaft werden durch diesen Beschluss nicht geändert.

4. Beteiligte Der Kreis der Beteiligten ändert sich durch diesen Änderungsbeschluss nicht.

5. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums Nach § 34 und § 85 Nr. 5 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Änderungsbeschlusses bis zur Unan-

fechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes bzw. der Ausführungsanordnung die Zustimmung der Flurbe-reinigungsbehörde erforderlich, wenn

1. die Nutzungsart von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören;

2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen oder ähnliche Anlagen errichtet, herge-stellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen;

3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufer-gehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landes-kulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden;

4. Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaf-tung übersteigen.

Sind entgegen den Vorschriften der Nr. 1 und 2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbe-reinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.

Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift der Nr. 3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbe-hörde Ersatzpflanzungen anordnen.

Werden entgegen der Nr. 4 Holzeinschläge vorgenommen, so kann die Flurbereinigungsbehörde anord-nen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisun-gen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.

Die Genehmigungsbedürftigkeit für die oben genannten Maßnahmen auf Grund sonstiger Rechtsvor-schriften bleibt unberührt.

6. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich

sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 335

Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen, anzumelden. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

7. Betretungsrecht Nach § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und

zur Durchführung der Flurbereinigung, besonders bei Wertermittlungs- und Vermessungsarbeiten, Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.

8. Veröffentlichung, Auslegung Der entscheidende Teil dieses Beschlusses wird nachrichtlich im Staatsanzeiger veröffentlicht und in

den Städten Frankfurt am Main und Offenbach am Main öffentlich bekanntgemacht. Der Beschluss mit Begründung und Gebietskarte mit Flurstücken wird für die Dauer von zwei Wochen

nach Bekanntgabe zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Frankfurt am Main (Umweltamt), Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main, ausgelegt.

Darüber hinaus sind der Änderungsbeschluss und die Gebietskarte über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2321 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden, beim

Amt für Bodenmanagement Büdingen- Flurbereinigungsbehörde -

Bahnhofstraße 3363654 Büdingen

oder beimHessischen Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation- Obere Flurbereinigungsbehörde -

Schaperstraße 1665195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist be-ginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung.

Amt für Bodenmanagement Büdingen- Flurbereinigungsbehörde –

gez. Dr. Schweitzer(Amtsleiter)

Anlage 1 zum 1. Änderungsbeschluss vom 09.02.2018

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Frankfurt-Fechenheim MainbogenAz.: VF 2321

FlurstücksverzeichnisEs werden folgende, in der Gemarkung Fechenheim gelegene Grundstücke, aus dem Flurbereinigungsgebiet ausgeschlossen:

Gemarkung Fechenheim Flur 18 Flurstück: 447/4Gemarkung Fechenheim Flur 19 Flurstücke: 1, 2, 31/1, 32/1, 240/5, 241/5, 242/6, 243/6, 244/7, 245/7, 246/8, 247/8, 248/9, 249/9, 250/10, 251/10, 252/11, 253/11, 254/12, 255/12, 256/13, 257/13, 258/14, 259/14, 260/15, 261/15, 262/16, 263/16, 264/17, 265/17, 266/18, 267/18, 268/19, 269/19, 270/20, 271/20, 272/21, 273/21, 274/22, 275/22, 277/23, 279/24, 281/25, 423/3, 424/3, 425/4, 426/4, 437/23, 438/24, 439/25, 443/28, 445/29, 447/30, 490/239 und 496/26Gemarkung Fechenheim Flur 20 Flurstück: 1/1

Es werden folgende, in den Gemarkungen Fechenheim gelegene Grundstücke, zum Flurbereinigungsgebiet zugezogen:

Gemarkung Fechenheim Flur 21 Flurstücke: 7/2, 7/4 und 7/5Gemarkung Fechenheim Flur 22 Flurstücke: 2/4, 2/6, 2/7, 2/8, 2/9 und 2/10

Seite 336 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Aufgrund der §§ 5, 50, 51 Ziffer 6 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBI. S. 167) sowie der §§ 3 und 9 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) in der Fassung vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646), geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622) sowie der §§ 1, 2 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 01.02.2018, § 2274, folgende 2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen:

Artikel 1

In § 3 Absatz 1 wird die Euroangabe „36,00“ ersetzt durch „43,00“.

Artikel 2

Die 2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung tritt am Tag der Vollendung ihrer Bekannt-machung in Kraft.

Artikel 3

Der Magistrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Rettungsdienstgebührensatzung in der Fassung bekannt zu machen, die sich aus dieser Änderungssatzung ergibt.

Frankfurt am Main, den 16.02.2018 Der Magistrat

Peter Feldmann Oberbürgermeister

2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung

Rettungsdienstgebührensatzung

Aufgrund der §§ 5, 50, 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBI. I S. 786) sowie der §§ 3, 7 und 9 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) in der Fassung vom 16.12.2010 (GVBl. I S. 646), sowie der §§ 1 - 3 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und § 1 Absatz 2 und 3 sowie § 3 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) in der Fassung vom 12.01.2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 229), hat die Stadtver-ordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 02.02.2012, § 1175, folgende Ret-tungsdienstgebührensatzung beschlossen: 1

§ 1 Entstehung der Gebührenpflicht

(1) Die Stadt Frankfurt am Main betreibt die Zentrale Leitstelle nach § 6 HRDG als öffentliche Einrichtung.

(2) Für die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle für den bodengebundenen Rettungsdienst erhebt die Stadt Frankfurt am Main Benutzungsgebühren.

(3) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Vergabe des abrechenbaren Einsatzauftrages zur Notfallversorgung (§ 3 Absatz 2 HRDG) oder durch die Vermittlung eines Krankentransportes (§ 3 Absatz 3 HRDG) durch die Zentrale Leitstelle an einen Leistungserbringer im Sinne des § 3 Absatz 10 HRDG. Die Erfassung der Ein-satzaufträge und deren Nachweis (Dokumentation) erfolgt nach § 8 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 03.01.2011 (GVBl. I S. 13 ff.), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2014 (GVBl. I 2015 S. 24).

§ 2 Gebührenschuldner/Gebührengläubiger

Gebührenschuldner ist der Leistungserbringer, dem durch die Zentrale Leitstelle ein Einsatzauftrag zur Notfall-versorgung erteilt oder die Durchführung eines Krankentransportes vermittelt wurde.

Gebührengläubiger ist die Stadt Frankfurt am Main.1 Die Satzung wurde mit Änderungssatzungen vom 13.01.2017 (Amtsblatt Nr. 04/2017, Seite 91) und vom 16.02.2018 (Amtsblatt Nr. 9/2018, Seite 336)

geändert. Die Änderungen sind zur besseren Übersicht in die ursprüngliche Fassung eingearbeitet worden.

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 337

§ 3Gebühren

(1) Die Gebühr für jeden abrechenbaren Einsatzauftrag der Notfallversorgung beträgt 43,00 Euro.

(2) Die Gebühr für jede abrechenbare Vermittlung eines Krankentransportes beträgt 8,00 Euro.

(3) Mehrere gleichzeitig erteilte Einsatzaufträge oder Krankentransportvermittlungen an den gleichen Leis-tungserbringer werden als getrennte Aufträge bzw. Vermittlungen berechnet.

(4) Für die Abrechnung der abrechenbaren Einsätze der Notfallversorgung sowie der vermittelten Kranken-transporte mit den Gebührenschuldnern werden die bei der Zentralen Leitstelle erfassten und dokumen-tierten Dispositionen zugrunde gelegt.

§ 4 Fälligkeit der Gebühren, Beitreibung

(1) Die Gebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die festgesetzte Gebühr wird vier Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

(2) Rückstände werden nach den Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eingezogen.

§ 5 Stundung, Niederschlagung, Erlass

(1) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Gebührenschuldner bedeuten würde und die Erfül-lung des Anspruchs durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

(2) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis dürfen niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.

(3) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden.

§ 6 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rettungsdienstgebührensatzung vom 15.11.2007 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr. 51 vom 18.12.2007, Seite 1369) außer Kraft.

Frankfurt am Main, den 14.02.2012 Der Magistrat

Petra Roth Oberbürgermeisterin

2 Klarstellung zur § 6: Die Vorschrift bezieht sich auf das Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung vom 14.02.2012.

Seite 338 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

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27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 339

Straßenbenennung undAngaben zum Straßenverzeichnis Frankfurt am Main

1. Straßenbenennung

Ortsbezirk 3Stadtteil Nordend-WestStadtbezirk 202

Benennung eines Fußweges

Der zwischen der Feldgerichtstraße und der Adickesallee, östlich der Frankfurt School of Finance & Manage- ment gelegene Fußweg wird nach der Schriftstellerin und Verfolgten des NS-Regimes Anna Seghers (1900 – 1983) in „Anna-Seghers-Pfad“ benannt.

Der Benennung liegt der Initiativbeschluss des Ortsbeirats 3 vom 25.01.2018, OI 13 zugrunde.

2. Straßenverzeichnis Frankfurt am Main 2016

Das alphabetische Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze ist wie folgt zu ergänzen:

DER MAGISTRATStadtvermessungsamtBürgeramt, Statistik und Wahlen

Seite 340 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt wurde in der 20. Sitzung der Stadtverordneten-versammlung am 01.02.2018 durch Beschluss § 2282 festgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von 117.961.713,35 € aus. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Die im Jahr 2016 geleisteten Einlagen betrugen 116.100.000,00 €. Damit lagen die Einlagen um 1.861.713,35 € unter dem Jahresergebnis. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätze-gesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen.

Zu dem Jahresabschluss 2016 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG am 14.07.2017 folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht von Kita Frankfurt, Frankfurt am Main, für das Wirtschafts-jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe-ziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes Hess unter Beach-tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prü-fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und recht-liche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachwei-se für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stich-proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdar-stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahres-abschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Frankfurt am Main, den 14. Juli 2017

PricewaterhouseCoopers GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftChristiane Lawrenz WirtschaftsprüferinClaudia Burck Wirtschaftsprüferin

Der Eigenbetrieb Kita Frankfurt ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRA 44957 im Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2016 werden in der Zeit vom 28.02.2018 bis 08.03.2018 in der 3. Etage des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, Raum 3.41, Zeil 5, 60313 Frankfurt am Main öffentlich ausgelegt.

Frankfurt am Main, 20.02.2018

Gabriele Bischoff Betriebsleiterin

Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt

27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 341

Der Jahresabschluss und Lagebericht 2016 des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wurde in der 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018 durch Be-schluss § 2272 festgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahres-fehlbetrag von -13.051.195,19 € aus. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -13.051.195,19 € wird durch Teilauflö-sung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen.

Für den Jahresabschluss 2016 wurde am 23. Juni 2017 folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – un-ter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwor-tung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstel-lung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech-nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahres-abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-schluss auf den 31. Dezember 2016 der Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-lung zutreffend dar.“

Frankfurt am Main, den 23. Juni 2017

FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gezeichnet gezeichnet (M. Schmidtke) (T. Hermann) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2016 werden in der Zeit vom 28.02.2018 bis 08.03.2018 im Zim- mer 4.203/4. Etage des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Bleichstraße 10, 60313 Frankfurt am Main öffentlich ausgelegt.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 wird mit dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft hiermit öffentlich zur Kenntnis gebracht.

gez. Angelika Stock Betriebsleiterin

Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

- Jahresabschluss 2016 -

Seite 342 / Amtsblatt 27.02.2018 / Nr. 9, 149. Jhg.

Inhalt

oÖffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (auf den Seiten 295 bis 297) oÖffentliche Sitzung des Ältestenausschusses (Seite 298)

oÖffentliche Sitzung des Ortsbeirates 4 (Seite 299)

o Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 22. öffentliche, ordentliche Plenarsitzung (Seite 300)

oÖffentliche Ausschreibungen (auf den Seiten 300 bis 333)

o Änderung in der Zusammensetzung des Ortsbeirates im Ortsbezirk 1 (Seite 333)

oÖffentliche Bekanntmachung nach § 5 (2) UVPG Beabsichtigung der Durchführung einer temporären Grundwasserhaltung (Seite 333)

o Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Frankfurt-Fechenheim Mainbogen (auf den Seiten 334 bis 335)

o 2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebühren- satzung (Seite 336)

oRettungsdienstgebührensatzung (auf den Seiten 336 bis 337)

o Straßenbenennung und Angaben zum Straßenverzeichnis Frankfurt am Main - Ortsbezirk 3, Stadtteil Nordend-West, Stadtbezirk 202 (Seite 339)

o Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt (Seite 340)

o Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main - Jahresabschluss 2016 (Seite 341)

Stadt Frankfurt am Main – Amt für Kommunikation und Stadtmarketing60021 Frankfurt, Postfach 102121 – 4811 –

(Anschriftenfeld)

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