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Statistisches Taschenbuch 1958. Pocket-Book of Statistics. Annuaire Statistique de Poche by Statistischen Bundesamt Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 19, H. 2 (1958/59), pp. 330-331 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40909295 . Accessed: 13/06/2014 03:28 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.79.92 on Fri, 13 Jun 2014 03:29:00 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Statistisches Taschenbuch 1958. Pocket-Book of Statistics. Annuaire Statistique de Pocheby Statistischen Bundesamt

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Statistisches Taschenbuch 1958. Pocket-Book of Statistics. Annuaire Statistique de Poche byStatistischen BundesamtReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 19, H. 2 (1958/59), pp. 330-331Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40909295 .

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gerichteten „staatlichen Theorie der öffentlichen Finanzwirtschaft", die sein gan- zes literarisches Schaffen durchzieht und unter anderem in seiner Lehre von der „Parafiskalität" spezifischen Ausdruck gefunden hat. (Vgl. Giorgio Stefani, Vor- aussetzungen und Entwicklungen der Parafiskalität im Werk Emanuele Morsellis, Finanzarchiv N. F. 15, S. 286 ff.). Im Anhang wurden drei neuere Veröffentlichun- gen MorsellÌ8 abgedruckt, die die Thesen der Erstausgabe ergänzen oder auch ins rechte Licht setzen sollen: „Über die Historiographie finanzwissenschaftlichen Denkens", „Geschichte der italienischen Finanzwissenschaft" (italienische Über- setzung des gleichlautenden Artikels in der Neuauflage des „Handbuchs der Finanzwissenschaft", 1952) und „Die finanzwissenschaftliche Formel" (im Sinne eines „finanzwissenschaftlich-methodologischen Generalnenners", der in der Theo- rie immer wieder gesucht wurde, in Wahrheit aber nicht existiert, da sich die Be- dingungen öffentlicher Finanz Wirtschaft historisch fortlaufend wandeln, S. 265 ff., insb. S. 272 f.). Das umfangreiche Namenregister bekundet abschließend noch ein- mal den hohen Ertragswert des Buches vor allem für lehrgeschichtliche Studien.

Antonio Montaner

Statistisches Taschenbuch 1958. Pocket-Book of Statistics. Annuaire Statistique de Poche. - Herausgegeben vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Stuttgart 1958. W. Kohlhammer Verlag. 264 Seiten. Viele „Konsumenten" statistischer Daten werden es als sehr angenehm emp-

funden haben, daß neben das „Statistische Jahrbuch" vor einiger Zeit ein für den Tagesgebrauch geeignetes, handliches „Statistisches Taschenbuch" getreten ist. Der deutschen Ausgabe folgt nunmehr eine dreisprachige Fassung, die, laut Vor- wort, „den ausländischen Interessenten das Verständnis der deutschen stati- stischen Begriffe und Bezeichnungen erleichtern und dazu beitragen (soll), die Kenntnis der wichtigsten Ergebnisse der deutschen Statistik im Ausland zu ver- breiten".

Kein Zweifel: diese Zielsetzung verdient warme Anerkennung, und das vor- liegende „Taschenbuch" ist ihr weitgehend gerecht geworden. Sein Schwerpunkt liegt auf der Wirtschaftsstatistik i. w. S.; daneben werden bevölkerungs-, kultur-, rechtsstatistische Daten usw. in dem Umfange geboten, den man vernünftigerweise von einem solchen Werk erwarten darf. Im allgemeinen führen die Zahlen bis an das Jahr 1956 heran, doch werden für manche Gebiete, wie Teile der Bevölkerungs- statistik und die Einkommensteuerstatistik, leider immer noch die längst über- holten für 1950 angeführt.

Den Inhalt im einzelnen zu erörtern, erübrigt sich, da die vorliegende Ausgabe sich mit der vor kurzem erschienenen deutschen deckt. Dagegen dürfte es ange- bracht sein, kurz auf die fremdsprachliche (englische und französische) Fassung der Texte einzugehen, nicht zuletzt deshalb, weil der Präsident des Bundesamts, Dr. Fürst, in seinem Vorwort ausdrücklich hervorhebt, daß „etwaige Verbesserungs- vorschläge zur Übersetzung . . . dankbar entgegengenommen" werden würden.

Wer viel mit wissenschaftlichen Übersetzungen zu tun hat, weiß, welch große, z. T. unüberwindbare Schwierigkeiten sich dem Bemühen entgegenstellen, für be- stimmte Tatbestände, und zwar namentlich solche, die nationale Besonderheiten aufweisen oder überhaupt nur in gewissen Gebieten anzutreffen sind, sachgerechte Ausdrücke in einer anderen Sprache zu finden. So dürfte es beispielsweise unmög- lich sein, einem Ausländer ohne nähere Beschreibung des Sachverhalts einen Be- griff davon zu geben, was man in der BR unter „Lastenausgleich" versteht. Diesen mit „equalization of burdens" bzw. „égalisation des charges" zu übersetzen, ist nicht gerade falsch, aber - unvermeidlicherweise - unzulänglich. Hier kann man sich wohl nur dadurch leidlich aus der Affäre ziehen, daß man in einer Anmerkung hervorhebt, um den Ausgleich welcher „charges" oder „burdens" es sich handelt. Ähnlich steht es um den „Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen"; ich fürchte, daß sein französischer Titel „Ministre des Affaires pan-allemandes" (S. 131*), ins

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Deutsche zurückübersetzt, peinlicherweise ,, Minister für (groß- oder) alldeutsche Angelegenheiten" lauten müßte.

Lasse ich derartige Fälle beiseite, so ist zu sagen, daß die Übersetzungen des „Taschenbuchs" im allgemeinen nicht schlecht gelungen sind, ja daß sie im Ver- gleich mit vielen ähnlichen Publikationen des Auslands ein erfreuliches Maß an Exaktheit aufweisen. Immerhin bleiben manche Unkorrektheiten und Fehler, die sich wohl nur im Laufe der Zeit werden ausmerzen lassen. Um dem oben erwähn- ten Wunsche des Herausgebers, Verbesserungsvorschläge zu machen, Rechnung zu tragen, seien im folgenden einzelne Übersetzungen erwähnt, die mir als proble- matisch erscheinen.

Auf S. 9* und 92* wird die Gewerbesteuer als „industrial tax" bezeichnet; ich glaube, der in der angelsächsischen Literatur übliche, wenn auch den Sachver- halt nicht ganz treffende Terminus lautet „business tax". - „Landkreise" (S. 14*) mit „cercles ruraux" wiederzugeben, dürfte für den französischen Leser erhebliche Verständnisschwierigkeiten zur Folge haben. - „Kulturwissenschaften" sind kaum adäquat als „philologie" zu bezeichnen, ganz abgesehen davon, daß dieses Wort sich weder im Englischen noch im Französischen mit einem y (vgl. S. 23*) schreibt. - Ich bezweifle, daß man „Hackfrüchte" mit „fallow crops" (S. 35*) übersetzen kann; „root crops" dürfte sachgerechter sein. - Es ist nicht einzusehen, warum (S. 68*) „Meßzahlen" als „relatives" bezeichnet werden, wo doch „indexes" bzw. (besser) „indices" durchaus üblich sind. - „Kraftroller" darf man m. E. nicht einfach als „scooters" (S. 74*) wiedergeben, da darunter Tretroller verstanden wer- den, man muß vielmehr von „motor scooters" sprechen. - Die Lohnsummensteuer wird (S. 92*) als „global wages tax" übersetzt; richtiger sollte man wohl von einer „payroll tax" sprechen. - Dem Personalstand der öffentlichen Verwaltung ent- spricht das englische „personnel strength" (S. 94*) schlechter als die „number of personnel". - Als echten Übersetzungsfehler sehe ich die Wiedergabe der „un- beschränkt Steuerpflichtigen" mit „Persons not exempt from taxation" (S. 95*) an, da bekanntlich auch die beschränkt Steuerpflichtigen der (sc. Einkommen-) Steuer unterliegen, wenngleich in objektiv beschränktem Umfang. - „Ausgabe- fähige Einnahmen" (sc. von Arbeitnehmern) sollte man m. E., in Anlehnung an die bei Volkseinkommensstatistiken üblich gewordene Terminologie, nicht mit „ex- pendable income" (S. 114*), sondern mit „disposable income" übersetzen. - An- stelle von „Gross compensation of employees" (S. 119*) - für: „Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit" - wäre es vielleicht richtiger, einfach von „Gross wage and salary income" zu sprechen. - S. 122* wird die „Kaufkraft der Währungen" mit „cours d'achat des valeurs monétaires" wiedergegeben; ich halte das für un- korrekt und schlage statt dessen „pouvoir d'achat des monnaies" vor. - Warum S. 123* der Lebenshaltungsindex umständlich mit „price index of means of living" übersetzt worden ist, dürfte schwer einzusehen sein, da Engländer und Amerikaner stets vom „cost of living" sprechen.

Am Schluß sei noch auf ein kleines Kuriosum hingewiesen: Während die deutsche Botschaft in der Türkei unter den europäischen Vertretungen der Bundes- republik (S. 132) und entsprechend die Türkei auf S. 125 unter den europäischen Ländern aufgeführt ist, findet sich die türkische Botschaft in Bonn unter den Ver- tretungen asiatischer Staaten (S. 134).

Zusammenfassend sei betont, daß das dreisprachige „Statistische Taschen- buch" des Bundesamts eine sehr begrüßenswerte Neuerung darstellt, für die weite Interessentenkreise des Auslands sicherlich außerordentlich dankbar sein werden.

Fritz Neumark

Friedrich Lenz: Politische Ökonomie in unserer Zeit. Gegenstand und Auf- gabe. - Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart. 215/216. - Tübingen 1958. Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 42 Seiten. „Das Höchste wäre zu begreifen, daß alles Faktische schon Theorie ist; das

Allgemeine stellt sich nur im Besonderen und im Einzelnen dar. Wenn wir von sol-

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