Upload
hahanh
View
216
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
10.10.2012
1
Jahrestagung Diakonischer Fachverband der
Betreuungsvereine 20 Jahre Betreuungsrecht
Düsseldorf am 27.September 2012
Betreuungsvereine – Schwerpunkt Querschnittsarbeit
Stephan Sigusch Geschäftsführer Betreuungsverein Oschersleben e.V.
10.10.2012
2
Wie war das damals mit dem Ziel für die Vereine?
Mit der Einführung des Betreuungsrechts wurde die Hoffnung verbunden, dass Fehler aus dem bisherigen Vormundschaftsrecht sich nicht wiederholen.
Geprägt wurde die Hoffnung durch das Modell der begleiteten Einzelbetreuung. Bürger sollten mit Begleitung und Unterstützung durch Betreuungsvereine diese Aufgaben übernehmen.
Den Betreuungsvereinen wurde die Kompetenz zugeschrieben, genau dieses zu übernehmen.
Bereits damals wurde als Grundlage einer erfolgreichen Umsetzung dieser Idee klargestellt, dass dieses NICHT ohne eine angemessene Finanzierung der Betreuungsvereine gehen wird.
Zwischenzeitlich hat sich an dieser Einschätzung nichts geändert. Ich komme darauf am Ende des Vortrages zurück.
10.10.2012
3
Betreuungsvereine sind für die Gewinnung und Anleitung von ehrenamtlichen Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten unverzichtbar.
Die finanzielle Förderung soll verbessert und verlässlich ausgestaltet werden.
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die erfolgreiche Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben gezielt finanziell zu fördern.
Zu diesem Zweck sollten Förderrichtlinien der Länder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.....
(„IAG zum Betreuungsrecht“ 20. Oktober 2011)
10.10.2012
4
§ 1908 f BGB Anerkennung als Betreuungsverein
Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er
1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichern wird,
2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,
2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert,
3. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.
(2) Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.
(3) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann auch weitere Voraussetzungen für die Anerkennung vorsehen.
(4) Die anerkannten Betreuungsvereine können im Einzelfall Personen bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht beraten.
◦ Leistungsbereich Querschnittsarbeit
! Planmäßige Gewinnung und Vermittlung ! Einführung von Betreuern ! Fortbildung von Betreuern ! Beratung, Begleitung und Erfahrungsaustausch für
Betreuer ! Beratung von Bevollmächtigten ! Beratung von Betroffenen ! Information zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und
Patientenverfügungen ! Beratung zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht ! Regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
10.10.2012
5
Existenzberechtigung der Betreuungsvereine
ist die Wahrnehmung der sogenannten Querschnittsaufgaben, d.h.
dass Modell der organisierten Einzelbetreuung.
Grundgedanken dieses Modells ist, dem einzelnen ehrenamtlichen Betreuer und Bevollmächtigten bei seiner Arbeit einen ständigen Rückhalt zu geben.
Stichpunkt Angehörigenberatung/- begleitung
Die Aufgaben sind vielfältiger, als die alleinige Forderung nach „Kopfzahlen“ neuer gewonnener ehrenamtlicher Fremdbetreuer!
Einführung in die Aufgaben und „ständige“ Begleitung auch von Vorsorgebevollmächtigten.
10.10.2012
6
Erwartungshaltung
10.10.2012
7
Die Bundesregierung beantwortet diese Aufgaben von Betreuungsvereinen in der „Großen Anfrage“ DS 17/2376- Bündnis 90/ Die Grünen wie folgt:
Zur Frage 34 „..Betreuungsvereine sind zur Gewinnung und Anleitung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten unverzichtbar... „
Zur Frage 37
Der Rückhalt im Verein ist eine wesentliche wesentliche Grundlage für die Entfaltung Bürgerschaftlichen Engagements...
„...es wäre eine erhebliche Erleichterung, wenn Netzwerke zur Verfügung stehen, die den Arbeits- und Lebensumfeld des zu Betreuenden nahe stehen und in denen Personen sensibilisiert und bereit sind, sich für die Aufgabe eines ehrenamtlichen Betreuers zur Verfügung zu stellen.“
Diese Netzwerke zu entwickeln liegt mit in der Verantwortung der Vereine. Diese sind das flexibelste Element.
10.10.2012
8
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) hat sich mit der Neufassung der Orientierungshilfen zum Umsetzung des Betreuungsrechts vom 23.11.2011 geäußert:
„Durch den Vorrang des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung kommt den Betreuungsvereinen im Netzwerk der rechtlichen Betreuung eine wichtige Rolle zu.“
„Jeder anerkannter Betreuungsverein hat den gesamten gesetzlichen vorgegeben Aufgabenkatalog wahr zunehmen, unabhängig von einer möglichen finanziellen Förderung....
Der Umfang der Wahrnehmung dieser Querschnittsaufgaben wird sich an der individuellen Leistungsfähigkeit des Betreuungsvereins bemessen.
Wollen und können Vereine den Erwartungen entsprechen
Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle
10.10.2012
9
Gewinnung der hauptamtlichen Mitarbeiter im Betreuungsverein ist Grundvoraussetzung für Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer !
Solange hauptamtliche Mitarbeiter im Betreuungsverein das Ehrenamt als Konkurrenz ansehen und nicht als Chance, sind sie nicht aufgeschlossen der Gewinnung und Begleitung gegenüber. Nicht nur Mitarbeiter von Betreuungsvereinen müssen gewonnen werden.
Verbindliche Strukturen für die der Verein sich verantwortlich zeigt:
Vorhalten einer örtlich gut erreichbaren Geschäftsstelle feste Sprechzeiten für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte Gewinnungskultur planbare Weiterbildung und feste Begleitung Anerkennungskultur für das Ehrenamt Kultur der Betreuungsvermittlung, des Übergangs und des Endes einer Betreuung
Örtliche Einbindung in das Netzwerk ( z.b.ÖAG) „Rückhalt“ für das Ehrenamt aufbauen Vermittlungsangebote an Betreuungsgerichte zum „Umgang mit ehrenamtlichen Betreuern und Angehörigen“ Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
10.10.2012
10
! Beratung bei der Abfassung von
! Vorsorgevollmachten ! Patientenverfügungen
! Betreuungsverfügungen
! RUVER als Beratungsgrundlage für Berater und auch für Vollmachtgeber
10.10.2012
11
Anbindung an den Verein
Für eine langfristige Sicherung des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung bedarf es nach der Gewinnung und der erfolgreichen Vermittlung von ehrenamtlichen Betreuern einer ortsnahen und kontinuierlichen Begleitung.
Dieses Strukturangebot kann, sollte besser, auch für Bevollmächtigte gefasst werden.
Grundlagen Pro Verwaltungseinheit( in Abhängigkeit von Fläche/ Einwohner/ Anzahl ea Betreuer) ist ein Vereinsbetreuer verantwortlich für die ehrenamtlichen Betreuer und Bevollmächtigten im Einzugsbereich( kleinräumig).
Angebot für den ea Betreuer/Bevollmächtigten Anbindung über den Betreuungsverein: ea Form der Mitgliedschaft im Betreuungsverein Versicherungsschutz wie angestellte Vereinsbetreuer Software auf Server des BV zur freien Nutzung Posteingang und Postausgang zentral über die GST des Vereins Führen einer Zweitakte Urlaubsvertretung durch den Betreuungsverein Regelmäßiger Erfahrungsaustausch Teilnahme an regionalen und überregionalen Tagungen „Ehrenamtskultur“ Sicherheit durch „Vier Augen Prinzip“
10.10.2012
12
Struktur der verantwortlichen Mitarbeiter
Vereinsbetreuer mit zweijähriger Berufspraxis im Verein erfolgte Qualifizierung nach einheitlichem Konzept( Curriculum) Weiterentwicklung des Konzeptes im Team Regelmäßige Weiterbildung zu Teamleitung und betreuungsrelevanten Inhalten Mtl. Teamsitzung aller beteiligten Vereinsbetreuer Beratungsschulung nach RUVER, Nutzung der Merseburger Beratungsdokumentation
Aufgaben der jeweiligen Vereinsbetreuer (Tätigkeitsbeschreibung ist nötig) Begleiten der jeweiligen Teams ehrenamtlicher Betreuer , Alle 4-6 Wochen Teamsitzung 6-8 Ea pro Team, d.h. 20 – 40 ehrenamtliche Betreuungen bei 4-7 ea Betreuungen je ea Betreuer; (max. 9) regelmäßige Kontrolle der Zweitakte Kontrolle über Leseberechtigung der Software des jeweiligen Ea Fristen, Termine, Vermögensverwaltung
Regelmäßige Sprechzeiten im Einzugsbereich der Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft nach Bedarf ( wöchentlich/ mtl./ alle 2- 3 Monate) Planung der Teamsitzungen der Ea Planung der Informationsveranstaltungen für alle Ea und Bevollmächtigten (4-6 mal im Jahr)
10.10.2012
13
Transparente Dokumentation aller Tätigkeit ist nötig. ◦ Was wird gemacht
◦ Wie wird es gemacht ◦ Warum wird hier dieses und nicht das andere umgesetzt
◦ Neue Ideen und Modelle zur Begleitung entwickeln bzw. umsetzen
◦ Auch Erfolg ist zu dokumentieren.
◦ Beratungsdokumentation
Anleitung für die Arbeit als Betreuungsverein
Anleitung für Querschnittsmitarbeiter
Praktische Hilfen für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte sowie Projekte
Beratungshilfen - z.b. RUVER
Projekte – Ehrenamt fürs Ehrenamt/ Vorsorgelotsen
Arbeitshilfen – Checklisten - Dokumentation
10.10.2012
14
Wahrnehmung der Rechte
von Betroffenen
Nicht nur im Einzelfall
10.10.2012
15
20 Jahre Kooperation im
Interesse der Betreuten
Allein geht es nicht!
Örtliche Arbeitskreise Betreuungsrecht oder Fachkreise im Betreuungswesen
Gerichte, Behörden und Vereine gehören an einem Tisch, ebenso die Berufsbetreuer wenn es um Betreuungsführung geht
Verantwortung liegt bei der örtlichen Betreuungsbehörde, die so ihrer Steuerungsfunktion nachkommt. Dort wo dieses nicht erfolgt, sind Vereine gefragt.
Auch das ist Querschnittsarbeit !
10.10.2012
16
Wie erfolgt nun die
Finanzierung
der Querschnittsarbeit ?
Finanzierung der Querschnittsarbeit
1. Aus der Führung von rechtlichen Betreuungen ?
2. Landesförderung ?
3. Kommunale Förderung ??
4. Spenden ??
Es fehlt immer Planungssicherheit !
10.10.2012
17
Interdisziplinäre Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht Abschlussbericht vom 20. Oktober 2011
Querschnittsarbeit von Betreuungsvereinen (1)Vorschlag der Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die bundeseinheitlichen Anerkennungsvoraussetzungen von Betreuungsvereinen zu konkretisieren, die im öffentlichen Interesse liegende Querschnittsarbeit verlässlich zu finanzieren und die erfolgreiche Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben gezielt finanziell zu fördern. Zu diesem Zweck sollten Förderrichtlinien der Länder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Dazu auch die JUMIKO
5. Die Justizministerinnen und Justizminister teilen die Auffassung der Arbeitsgruppe, dass Modellprojekte der Länder einen wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung des Betreuungsrechts leisten können und deshalb möglich bleiben oder entwickelt werden sollten.
und dazu auch: „...der Erfolg des Betreuungsgesetzes ist an seiner praktischen Umsetzung abzulesen, insbesondere an der ... sicheren Finanzierung der Betreuungsvereine...“ Sabine Letheusser-Schnarrenberger
Bundesministerin der Justiz
Grußwort an die Leser der BtPrax 01/2012
10.10.2012
18
BGT Eckpunkte Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen
(1) Die Erhaltung und Stärkung des ehrenamtlichen Elementes in der rechtlichen Betreuung und die Stärkung der Vorsorge durch Vollmachten können nur sichergestellt werden, wenn verlässliche Rah- menbedingungen diese Ziele unterstützen. Beide Ziele werden durch die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine verfolgt. Diese Aufgaben können Betreuungsvereine nur wahrnehmen, wenn sie verlässlich gefördert werden. Die Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen sollte deshalb als Rechtsanspruch ausgestaltet werden.
(2) (2) Die Kommunen sind nicht bereit oder in der Lage, Betreuungsvereine ausreichend zu fördern. Sie haben auch kein fiskalisches Motiv hierfür, denn die Erfolge einer sachgerechten Förderung von Betreuungsvereinen, kommen dem Landeshaushalt zu Gute. Das Nebeneinander von kommunaler Förderung und Förderung durch das Land hat sich nicht bewährt. Die Förderung von Betreuungsvereinen sollte aus einer Hand erfolgen: Durch den Landeshaushalt
BGT Eckpunkte Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen
(3) Eine erfolgreiche Querschnittstätigkeit der Betreuungsvereine ist nur möglich, wenn die Art der Förderung eine personelle Kontinuität unterstützt und die eingesetzten personellen Ressourcen für die Querschnittstätigkeit nachvollziehbar macht. Es sollte deshalb eine Finanzierung von halben oder von ganzen Stellen erfolgen.
(4) Die Länder werden aufgefordert, die Anerkennungsvoraussetzungen für Betreuungsvereine in ihren Ausführungsgesetzen zum Betreuungsrecht an die Anforderungen des § 1908 f BGB anzugleichen und so die planmäßige Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie die Beratung Bevollmächtigter in den Anerkennungskatalog für Betreuungsvereine aufzunehmen. Auch Förderrichtlinien und die Förderpraxis für Betreuungsvereine müssen das gesamte Aufgabenspektrum der Betreuungsvereine umfassen.
Hannover, den 22.1.2012
10.10.2012
19
Was ist es nun, was zu finanzieren ist?
Die Kosten der Querschnittsarbeit und zwar vor allem die vollständigen Personalkosten.
Sachkosten die aus dieser Arbeit resultieren!
Projektkosten für Modelle zur Stärkung des Ehrenamtes wie z.B. ◦ Einbindung und Begleitung von eA Betreuern ◦ Ehrenamt für`s Ehrenamt ◦ Multiplikatorenschulung ◦ Begleitungsstrukturen zur Angehörigenberatung
Eine Forderung für die Zukunft ?
NEU in § 1908 f BGB Abs. 5 einfügen
„Die Querschnittsarbeit der anerkannten Betreuungsvereine ist durch die Länder zu finanzieren. Die Höhe der Finanzierung richtet sich nach dem Umfang der Aufgabenerfüllung. Die weitere Regelung erfolgt in den Landesausführungsgesetzen.
10.10.2012
20
Transparente Dokumentation und Erfassung der gesamten
Querschnittsarbeit ist die Grundlage von Verhandlungen
über die Finanzierung !
Tu nicht nur Gutes - rede auch darüber !
10.10.2012
21
Im Kampf um die Finanzierung 2012 hatten die Vereine in Sachsen-Anhalt nur Erfolg, weil wir
belastbare Zahlen aus der täglichen Arbeit der Vereine belegen konnten. Damit konnten wir aufzeigen, dass die Alternative dem Land
teuer zu stehen kommt!
Im Dezember 2011 wurde in der Vermittlung im Finanzausschuss des Landtages die
Rücknahme erreicht!
Ein Fazit: Das Betreuungsrecht ist auch nach 20 Jahren gelungen.
Betreuungsvereine haben die Ihnen zugesprochene Kompetenz vielfach entsprochen.
Ein bundeseinheitliches Bild ist das leider nicht.
Für die nächsten 20 Jahre ist mehr erforderlich, um einmal 40 Jahre Betreuungsvereine feiern zu können.
10.10.2012
22
Einladung zur Herbstkonferenz der BUKO ( Bundeskonferenz der Betreuungsvereine)
Herbstkonferenz 2012
vom Montag, 29. Oktober 11:00 Uhr
bis Dienstag, 30. Oktober 2012 15:00 Uhr
in Bochum
Tagungsort ist das Haus der Begegnung, Alsenstraße 19a, 44789 Bochum
10.10.2012
23
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Stephan Sigusch
Betreuungsverein Oschersleben e.V.
Lindenstr. 3-4
39387 Oschersleben
Tel. 03949- 51343 14