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georg-winkler
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Steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung
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Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Veranlagung zur Einkommensteuer 3. Wahl der Lohnsteuerklassen 4. Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen 5. Kosten des Scheidungsverfahrens 6. Unterhaltsleistungen 7. Steuerlichen Folgen bei Kindern 8. Auswirkungen auf die Eigenheimzulage 9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs10. Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs11. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft12. Sonstige steuerliche Konsequenzen
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1. Allgemeines
- Steuerliche Auswirkungen der Ehescheidung/Trennung oft erheblich.
- Hohes Risiko der Zusatzbelastung!
- Steuerlicher Rat ist dringend zu empfehlen.
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2. Veranlagung zur Einkommensteuer
Versöhnungsversuch
Zusammenveranlagung
Zeitpunkt der Scheidung meist nicht mehr möglich
Splittingtarif
KonsequenzVeranlagung
Datum endgültige Trennung
1 Tag im Jahr muss Tisch und Bett geteilt werden!
Zusammenveranlagung wieder möglich (Mindestfrist von einem Monat beachten)
Glaubhaftmachung maßgeblich, nicht zwingend die Scheidungsakte
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2. Veranlagung zur Einkommensteuer
Zusammenveranlagung
Partner erwirtschaftet Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages.
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3. Wahl der Lohnsteuerklassen
Wahl zwischen LSt-Klassen III/V bzw. IV/IV
Voraussetzungen der Zusammenveranlagung müssen vorliegen!
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3. Wahl der Lohnsteuerklassen
- LSt-Klasse wird oftmals von Gemeinden fortgeführt
- LSt-Klasse sollte sorgfältig überlegt werden, um hohe Nachzahlungen zu
vermeiden
- Bei getrennt lebend im gesamten Jahr kein Anspruch auf Klassenwahl
- Faktorverfahren seit 2010
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4 . Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen
Getrennt lebend - Zwei Bescheide mit gleichem Inhalt Zusammenveranlagung
- Zwei Bescheide mit unterschiedlichem Inhalt Getrennte Veranlagung
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4. Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen
Eheleute bleiben Gesamtschuldner
Möglichkeit eines Aufteilungsantrages
Zusammenveranlagung
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4. Steuerbescheide und Zahlungsverpflichtungen
- Steuererstattungen stehen dem zu, der sie geleistet hat.
- Vorauszahlungen für gemeinsame Einkünfte: hälftige Aufteilung.
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5. Kosten des Scheidungsverfahrens
Grundsatz
Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig.
Achtung:
Eigenanteil ist zu tragen!
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5. Kosten des Scheidungsverfahrens
Anerkennung durch das Finanzamt:
- Prozess-, Gerichts- und Anwaltskosten
- Regelung von Unterhaltspflichten
- Einigung über Sorgerecht und Besuchsrechte für Kinder
- Aufwendungen für ein Meditationsverfahren
- Regelung des Versorgungsausgleichs
- Zuschüsse für Ex-Partner zum Aufbau deren beruflicher Existenz
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5. Kosten des Scheidungsverfahrens
keine außergewöhnliche Belastung sind Folgekosten einer Scheidung
- Notar- und Grundbuchgebühren zum Umschreiben von Immobilien- Aufwendungen für neuen Hausrat- Detektivkosten für einen Unterhaltsprozess- Versorgungsausgleich an den Ex-Partner- Trennungsbedingter Umzug
Tipp: Ansatz sonstiger außergewöhnlicher Belastungen, die sonst keine betragsmäßige Wirkung entfalten!
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6. Unterhaltsleistungen
max. 7.680 €Außergewöhnliche Belastung
max. 13.805 € Ansatz als Sonderausgabe
WertPosition
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6. Unterhaltsleistungen
Ansatz als Sonderausgabe
- Beantragung Sonderausgabe über Formular „Anlage U“
- Antragstellung jedes Jahr neu, keine Rücknahmemöglichkeit
- Tipp: Teilansatz möglich und eventuell sinnvoll!
- Gegenseite muss Unterhaltsleistung versteuern Ausgleichsforderung!
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6. Unterhaltsleistungen
Ansatz als außergewöhnliche Belastungen
- Ansatz nur bei „Bedürftigkeit“
- Unterhalt an Kinder bleibt in der Regel unberücksichtigt
Tipp: Interessant bei geringen Unterhaltszahlungen!
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7. Steuerliche Folgen bei Kindern
Kindergeld und Kinderfreibetrag
- Kindergeld: Zahlung an das Elternteil, bei dem das Kind wohnt- Anderer Elternteil: Zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch mit i.d.R.
Anrechnung auf Unterhaltsverpflichtung- Steuerlich: Hälftige Anrechnung von Kindergeld/Kinderfreibetrag je
Partner- Übertragung Kinderfreibetrag auf anderen Partner möglich
Gegenrechnung mit Kinderfreibetrag evt. verfassungswidrig?
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7. Steuerliche Folgen bei Kindern
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Entlastungsbetrag von jährlich 1.308 €
- Keine Zusammenveranlagung mehr möglich
- Kind lebt im Haushalt des Alleinerziehenden
- Zusammenleben mit neuem Partner
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8. Auswirkungen auf die Eigenheimzulage
Ehegatten: ein gemeinsames Eigenheim
Ehegatte besitzt 2 Eigenheime
Keine Auswirkung Ehegatten: jeweils ein Eigenheim
AuswirkungEigentum
Ehegatten gemeinsam 2 Eigenheime
Letzte Förderung entfällt
Zahlung nur zur Hälfte für darin lebenden Ex-Partner
Hälftige Zulage für Partner, der darin lebt
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8. Auswirkungen auf die Eigenheimzulage
- Kinderzulage bleibt erhalten
- Vorsicht bei Verkauf der Haushälfte an den Ex-Partner!
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9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs
Zugewinnausgleich
Grundsätzlich steuerlich irrelevant
Achtung: Steuerliche Folgen, wenn kein Ausgleich in Geld, sondern durch Übertragung von Sachwerten!
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9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs
Folgen
- Entstehung Spekulationsgewinn
- Erhöhung betrieblicher Gewinn
- Neue AfA-Bemessungsgrundlage
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9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs
Beispiel
Ehemann erwirbt 1999 ein Miethaus für 500.000 €.
Restbuchwert zum Zeitpunkt der Scheidung 2008: 400.000 €.
Ex-Frau erhält das Haus zum Ausgleich des Zugewinns
in 2008 + 50.000 € Zuzahlung.
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9. Auswirkungen des Zugewinnausgleichs
Lösung
Spekulationsgewinn von 150.000 €!
- Vorsicht auch bei Stundungen/Ratenzahlungen!- Obige Systematik greift z.B. auch bei Wertpapieren
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10. Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs
- Versorgungsausgleich durch Gesetz/Vereinbarung
- Sonderausgaben: Ausgleich der verminderten Rentenanwartschaft durch
Zusatzbeiträge (Wirkung begrenzt)
- Ausgleich durch Geldrente: Dauernde Last plus Korrespondenzprinzip
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10. Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs
Sonderregelung für Beamte
- Kürzung Pensionsanspruch- Ausgleich bei Ex-Partner durch Schaffung Anwartschaft in der
gesetzlichen Rentenversicherung
Ausgleichszahlung statt Kürzung = Werbungskosten!
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11. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Aufhebung durch Gericht
- Zusammenveranlagung nicht relevant
- Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung (kein
Realsplitting!)
Zugewinn und Versorgungsausgleich analog zu Ehepartner!
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12 . Sonstige steuerliche Konsequenzen
- Schwarzgeldkonten?
- Immobilienbesitz im Ausland?
- Schenkungen während der Ehe?
- Risiko „anonymer“ Anzeigen!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit