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Raml und Partner 1 Steuern, die erste Hürde: „das FINANZAMT“

Steuern, die erste Hürde: „das FINANZAMT“wko.at/ooe/jw/wachstumskongress/USB-Sticks/TOP... · 2013. 11. 16. · StB. Mag. Markus Raml Raml und Partner Steuerberatung GmbH Museumstraße

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Raml und Partner 1

Steuern, die erste Hürde: „das FINANZAMT“

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Raml und Partner 2

Zu meiner Person

StB. Mag. Markus Raml

Raml und Partner Steuerberatung GmbH

Museumstraße 31a, 4020 Linz

Tel. 0732/640000, Fax 0732/640000-44

Mobil 0664/1323788

E-Mail: [email protected]

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Raml und Partner 3

Tätigkeitsschwerpunkte

Steuerberatung

Rechtsformwahl – Rechtsformgestaltung

Laufende betriebswirtschaftliche Beratung

Begleitung bei Unternehmenssanierung

Immobilien + Vermietung und Verpachtung (steuerliche Beratung)

Betriebsgründung

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Raml und Partner 4

Ich möchte auch SIE kennen lernen

Wer sind Sie ?

Was machen Sie beruflich ?

Mit welchen Erwartungen kommen Sie in dieses Seminar ?

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Raml und Partner 5

„ Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Mayer Amschel Rothschild (1744-1812)Bankier, Begründer der Rotschild-Dynastie

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Raml und Partner 6

Seminarablauf (1)

Fragebogen für natürliche Personen

Steuerbegünstigungen für Neugründer (NeuFöG)

Umgang mit dem Finanzamt

Das System der Einkommensteuer

Überblick Körperschaftsteuer

Betriebsausgaben

Allgemeines

ABC der Betriebsausgaben

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Raml und Partner 7

Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Umsatzsteuer Betriebliches Rechnungswesen

Pauschalierung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bilanzierung

Seminarablauf (2)

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Raml und Partner 8

Fragebogen für natürliche Personen (1) (Verf 24, S. 65)

Mitteilung innerhalb eines Monats ab Betriebseröffnung

Formlos: schriftlich oder mündlich (telefonisch)

Überschreitung der Frist = „Finanzordnungswidrigkeit“ (bis 3.625,-- € Strafe)

Ausfüllen Fragebogen

Offenlegungs- und Wahrheitspflicht

örtlich zuständiges Finanzamt: Betriebsstättenfinanzamt = Finanzamt, in dessen Bereich die Betriebsstätte gelegen ist

Eröffnung/Beginn Ihres Gewerbebetriebes

Identitätsnachweis in Kopie, ab 2006: kein Meldezettel mehr

bisherige steuerliche Erfassung

Höhe der nichtselbständigen Einkünfte

Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung, wenn

andere Einkünfte über 730,-- € und

Gesamteinkommen mehr als 10.900,-- €

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Raml und Partner 9

Fragebogen für natürliche Personen (2)

Ausfüllen Fragebogen (Fortsetzung)

Alleinverdiener

wenn der Ehegatte ohne Kind Einkünfte unter 2.200,-- € erzielt, 364,-- € Absetzbetrag

wenn der Ehegatte mit Kind unter 6.000,-- € erzielt, 494,-- € (1 Kind), 669,-- € (2 Kinder), 220,-- € für jedes weitere Kind

auch für Lebensgemeinschaften mit mindestens 1 Kind

Alleinerzieher

bei mindestens 1 Kind und keine Ehe oder Lebensgemeinschaft

Eintragung im Firmenbuch

Doppelte Buchführung verpflichtend (außer für Erwerbsgesellschaften)

Veräußerung von Grund und Boden gewinnwirksam

abweichendes Wirtschaftsjahr möglich

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Raml und Partner 10

Fragebogen für natürliche Personen (3)

Ausfüllen Fragebogen (Fortsetzung)

Voraussichtlicher Jahresumsatz

30.000,-- € Umsatzgrenze beachten! (Kleinunternehmer)

Voraussichtlicher Gewinn

Prognoserechnung

Einkommensteuer(vorauszahlungs)pflicht ab 11.000,-- €

„Anlaufverluste“ bzw. „ungewiss“

Beabsichtigter Regelbesteuerungsantrag

Automatische Vergabe der UID-Nummer

Frage nach anderen Steuern

Kammerumlage: ab 150.000,-- € Umsatz

Kraftfahrzeugsteuer: Kfz über 3,5 t hzG

Normverbrauchsabgabe: Kfz-Händler

Antrittsbesuch möglich

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Raml und Partner 11

NEUFÖG (1) (S. 12)

Voraussetzungen:

Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur durch Neueröffnung

Der / die Betriebsinhaber hat/haben sich innerhalb der letzten 15 Jahre nicht in vergleichbarer Art betrieblich betätigt

keine Änderung der Rechtsform, kein bloßer Wechsel des Betriebsinhabers (hiefür NeuFöG- Bestimmung für Betriebsübertragungen)

12 Monate keine Erweiterung in andere bestehende Betriebe

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Raml und Partner 12

NEUFÖG (2)

Begünstigungen (in Zs.hang mit Neugründung):

Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben

Anmeldung eines Anmeldegewerbes

Ansuchen um Gewerbeberechtigungen oder Konzessionen, Betriebsanlagengenehmigungen

Befähigungsnachweise, Strafregisterauszüge etc.

Nicht: Meisterprüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, Baubewilligungen, Rechtsgeschäftsgebühren

Grunderwerbsteuer bei Einbringung in Gesellschaften

Grundbucheintragungsgebühren

Firmenbucheintragungsgebühren

Gesellschaftsteuer

Bestimmte Lohnabgaben für 12 Monate

DB, DZ, WBF, UV (rund 7 % der Lohnkosten)

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Raml und Partner 13

Umgang mit dem Finanzamt (1)

Steuernummer und Team-Nr. (früher Veranlagungsref.) S. 11

2-stellige FA-Nummer plus 7-stellige Steuernummer

dient als Finanzamtidentiät (Ordnungsbegriff)

bei sämtlichen Schriftstücken und Überweisungen anzuführen (Erlagschein, bei E-Banking: Feld „Kundendaten“ !)

Abgabenkonto S. 11

wie Bankkonto

Verbuchung durch Finanzkasse (Abteilung „Abgabensicherung“)

Buchungsmitteilungen über Bewegungen und Kontostand

Benachrichtigung über die Einkommensteuer- bzw.Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Jahreszusammenstellung nur mehr über Finanz-Online

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Raml und Partner 14

Umgang mit dem Finanzamt (2)

Amtsweg per Mausklick (Finanz-Online) S.14

Antragsformular Fon1 u. Lichtbildausweis

Funktionen

Abfrage des Steuerkontos, Jahreszusammenstellung etc.

Rückzahlungsanträge und andere Anträge

Bestätigung der Gültigkeit einer UID-Nummer

Änderung von Adresse und Bankdaten

Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung

Späterer Abgabetermin für Steuererklärungen (30.6.)

Anonyme Steuerberechnung etc.

BMF-Homepage (www.bmf.gv.at) : gute Informationsquelle!

Weitere Info-Quelle: www.wko.at

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Raml und Partner 15

Umgang mit dem Finanzamt (3)

Aufbaustruktur Finanzamt „neu“:

Infocenter

Allgemeinveranlagung

Betriebsveranlagung u. –prüfung: alphabetisch

Abgabensicherung

Kontenführung, Rückzahlungen, Finanzierungshilfen, Einbringungen

Geschäftsleitung

Amtsleitung (Vorstand u. Fachvorstand), Stabstellen

Fachbereich

Team: Teamleiter und ca. 12 Teammitglieder

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Raml und Partner 16

Umgang mit dem Finanzamt (4)

Fristen und Fälligkeiten (Steuerkalender)

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Raml und Partner 17

Umgang mit dem Finanzamt (5)

Folgen nicht zeitgerechter Entrichtung:

2 % Säumniszuschlag

2 x 1 % Säumniszuschlag (nach jeweils 3 weiteren Monaten)

Toleranzregelungen:

bis 50,-- € keine Vorschreibung (bis 2.500,-- € Abgabenschuld)

3 Tage Respirofrist

kein SZ, wenn Säumnis nicht mehr als 5 Tage und innerhalb der letzten 6 Monate zeitgerechte Bezahlung aller Abgabenschulden

auf Antrag kein SZ, wenn kein grobes Verschulden an der Versäumnis

Möglichkeiten der Zahlungserleichterung:

Fristgerechter Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung

Zinsen = 4,5 % (ab 1.2.05) über Basiszinssatz (zur Zeit 1,47 %)

bis 750,-- € keine Zinsen

Stundungszinsen bis 50,-- € werden nicht vorgeschrieben

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Raml und Partner 18

Umgang mit dem Finanzamt (6)

Fristen f. Abgabenerklärungen (E, KöSt, USt):

Bis 30.4. in Papierform bzw. 30.6. des Folgejahres mit Finanz-Online (elektronisch)

Fristverlängerung auf begründeten Antrag möglich

längere Fristen bei steuerlichen Vertreter

bei verspäteter Abgabe bis 10 % Verspätungszuschlag (falls nicht entschuldbar)

in Papierform nur mehr

wenn mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar oder

der Vorjahresumsatz 100.000,-- € nicht übersteigt

Lohnzettelübermittlung:

elektronisch bis Ende Februar (über elda.at)

bei Beendigung DV, bis 15. des Folgemonats

Papierlohnzettel (L16) bis Ende Jänner

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Raml und Partner 19

Umgang mit dem Finanzamt (7)

Einkommensteuer-Vorauszahlungen:

Zu Beginn auf Grund des Fragebogens

danach auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheides

Antrag auf Herabsetzung bis 30.9. möglich

Abgabennachzahlungen:

binnen einem Monat ab Bescheid

„Steuerlawine“, wenn Vorauszahlung bisher null

Anspruchszinsen ab 1. Oktober des Folgejahres (2 % über Basiszinssatz (dzt. 1,47%) oder freiwillige „Abschlagszahlung“)

steuerlich nicht abzugsfähig

Guthabenszinsen nicht steuerpflichtig

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Raml und Partner 20

Das System der Einkommensteuer

7 Einkunftsarten

Berechnung der Einkommensteuer ab 2009

Verlustausgleich

Verlustvortrag

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Raml und Partner 21

Die Einkunftsarten 1-5:

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Raml und Partner 22

Einkunftsarten 6-7 / Einkommen:

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Raml und Partner 23

Berechnung der Einkommensteuer ab 2009:

0,00 - 11.000,00 0,00 %11.000,00 - 25.000,00 36,50 %25.000,00 - 60.000,00 43,21 %60.000,00 < 50,00 %

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Raml und Partner 24

Verwertung von Verlusten: Verlustausgleich / Verlustvortrag S. 24

Verlustausgleich mit anderen positiven Einkünften (mit Beschränkungen)

Verlustvortrag

bei doppelter Buchhaltung:

zeitlich unbeschränkt möglich

bei EA-Rechnern:

nur Anlaufverluste der ersten 3 Jahre ab Eröffnung

im Ausmaß von 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte

nur wenn kein „Liebhabereibetrieb“

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Raml und Partner 25

Körperschaftsteuer S. 28

Einkommensteuer für juristische Personen

Tarif 25 %

Mindestkörperschaftsteuer auch bei Verlusten

1.750,-- Euro (bzw. 1.092,-- Euro im 1. Jahr)

Gewinnausschüttung unterliegt der 25 % igenKapitalertragsteuer: Gesamtbelastung daher 43,75 % (bis 2004: 50,50 %)

Anstellung des Geschäftsführers

Beteiligung unter 25 %: lohnsteuerpflichtige Einkünfte

Beteiligung über 25 %: Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Steuerbelastungsvergleich gegenüber Einkommensteuer

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Raml und Partner 26

Betriebsausgaben (1)

Definition: Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen und Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Dies ist der Fall, wenn sie

mit einer betrieblichen Tätigkeit objektiv in Zusammenhang stehen (z.B. Löhne u. Gehälter) und

aus der Sicht des Unternehmens subjektiv seinem Betrieb dienen oder ihn unfreiwillig treffen

(z.B. Vertragsstrafe) und

nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 EStG fallen (z.B. Repräsentationsaufwendungen)

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Raml und Partner 27

Betriebsausgaben (2)

Belegnachweis: Nachweis der Betriebsausgaben durch schriftliche Belege wie

Fakturen, Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden, Quittungen, Bankkontoauszüge

Eigenbeleg: wenn kein Fremdbeleg erhältlich

z.B. bei Trinkgeldern, Ankauf von Privatpersonen

Empfängerbenennung: Name und Adresse der Zahlungsbeträge müssen benannt werden

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Raml und Partner 28

Betriebsausgaben (3)

Ausgaben vor Betriebseröffnung:

Anschaffung von Betriebsmitteln, Mietzahlungen, Reisen zu potenziellen Kunden und Lieferanten, Beratungskosten etc.

Die Absicht der Unternehmensgründung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen:

Gewerbeanmeldung

Schriftverkehr mit möglichen Geschäftspartnern

Einreichpläne

Kreditvereinbarungen

Inserate zur Personalbeschaffung etc.

Kosten- und Umsatzplanung

Auch vergebliche Betriebsausgaben absetzbar

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Raml und Partner 29

Betriebsausgaben (4)

Nicht abzugsfähige Ausgaben:

Aufwendungen für den Haushalt und den Unterhalt von Familienangehörigen

Aufwendungen für die Lebensführung, selbst

wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt und sie

zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit erfolgen

Unangemessen hohe Aufwendungen in Zusammenhang mit

Pkw und Kombi, Personenflugzeugen, Sport- und Luxusbooten

Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten

Reisekosten , soweit sie bestimmte Beträge übersteigen

Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer

Repräsentationsaufwendungen, Bewirtungsspesen (50 %)

Spenden (mit Ausnahmen)

Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist (Schmiergelder etc.)

Personensteuern

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Raml und Partner 30

Diätenregelung

Betrieblich veranlasste Reise:

mindestens 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit

Reisedauer von mehr als 3 Stunden

kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit

Tagesgelder („Diäten“, „pauschale Reisespesen“) Inland:

Abgeltung des Mehraufwendungen für die Verpflegung bei ausschließlich betrieblich veranlassten Reisen

2,20 € pro angebrochene Stunde, max. 26,40 (inkl. 10 % Vorsteuer)

Nachweis durch exakte Aufzeichnungen über Tag, Abfahrt und Rückkehr sowie Ziel, Ort und Zweck der Reise

Nächtigungsgelder Inland:

15,-- € (inkl. Frühstück) oder tatsächliche Aufwendungen lt. Beleg

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Raml und Partner 31

Diätenregelung (2)

Tagesgelder Ausland S. 47:

Tages- und Nächtigungsgelder für öffentlich Bedienstete

Sonderregelung für Handelsvertreter:

12 % Pauschale für Verpflegungs- und Bewirtungsaufwand (max. 5.825,-- €)

Weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit (lt. LStR Rz 297ff.):

wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt

bei durchgehender Tätigkeit: max. 5 Tagesgelder

bei regelmäßig wiederkehrender (mind. 1x wöchentlich): max. 5 Tagesgelder (jeweils für 6 Kalendermonate)

bei wiederkehrender, aber nicht regelmäßiger Tätigkeit: max. 15 Tage

Personen, die ein zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereisen, begründen in diesem Zielgebiet einen Mittelpunkt der Tätigkeit

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Raml und Partner 32

Bewirtungsaufwand EStR Rz 4814ff.

Grundsätzlich Repräsentationsaufwendungen:

nicht abzugsfähig

Z.B. Bewirtung im eigenem Haushalt, bei Bällen, Essen nach Konzert etc., Arbeitsessen nach Geschäftsabschluss (!), Bewirtung anlässlich von persönlichen Anlässen etc.

Geschäftsfreundebewirtung:

50 % abzugsfähig, wenn

die Bewirtung der Werbung diente („Produkt- oder Leistungsinformation“ !)und

die betriebliche Veranlassung weitaus überwog

„Belegveredelung“: Verhandlungspartner und Zweck der Besprechung sind zu vermerken

Bloße Gasthauszettel („Speisen und Getränke“) werden nicht anerkannt

Z.B.: Bewirtung im Zs.hang mit Info-Veranstaltungen, Bewirtung im Betriebsraum bei Besprechungen, Arbeitsessen vor Geschäftsabschluss

100 % abzugsfähige Bewirtung:

Bewirtung als Leistungsinhalt: z.B. Verpflegung anlässlich Schulung

Bewirtung mit Entgeltscharakter: für die erfolgreiche Vermittlung …

Bewirtung ohne Repräsentationskomponente: Bewirtung bei Betriebsbesichtigungen mit Produktvorstellung, Kostproben etc.

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Raml und Partner 33

Abschreibung (1) S. 44 ff.

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Berechnung der AfA

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Einlagen aus dem Privatvermögen

Anlagenverzeichnis

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Raml und Partner 34

Anlagevermögen

Investitionen, die dem Betrieb länger als 1 Jahr dienen („dauernd“) und die Geringfügigkeits- grenze von € 400,-- im Einzelfall übersteigen

im Anschaffungsjahr nicht zur Gänze absetzbar

sondern über deren Nutzungsdauer zu verteilen

Abnutzbares Anlagevermögen: mit Wertverlust

Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtung etc.

Nicht abnutzbares Anlagevermögen:

(nackter) Grund und Boden

Kunstwerke (Gemälde, Skulpturen), Antiquitäten, Wandteppiche

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Raml und Partner 35

Umlaufvermögen

Alle Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, „dauernd“ dem Betrieb zu dienen.

Material, Waren, fertige und halbfertige Erzeugnisse

Kundenforderungen

Bargeld

Bankguthaben

Beispiel: Kfz beim Autohändler

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Raml und Partner 36

Berechnung der AfA S. 45

AfA = Anschaffungskosten (Euro)Nutzungsdauer (Jahre)

„Betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer:

„Anzahl von Jahren, in der eine Anlage im Betrieb voraussichtlich genutzt werden kann“ (Schätzung, Erfahrungswerte)

Praxis-Richtwerte, deutsche AfA-Tabellen

Sonderregeln für Betriebsgebäude, Firmenwert, Pkws

Ganzjahres-, Halbjahresabschreibung

Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig

Beschädigung, Brand, Bruch, Geschmackswandel, …

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Raml und Partner 37

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten S. 56

Kaufpreis

„alle Aufwendungen, die erforderlich sind, das Wirtschaftsgut in den Besitz des Unternehmens gelangen zu lassen und es für dieses nutzbar zu machen“

Transportspesen, Zölle, Vermittlungsprovisionen, Anwalts- und Notarhonorare, Grunderwerbsteuer, Montage-, Installierungs- und Fundamentierungskosten etc. (z.B. E-Installation Computer-Netzwerk)

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Raml und Partner 38

Geringwertige Wirtschaftsgüter S. 59

bis 400,-- € netto

sofort als Betriebsausgabe absetzbar

keine GWGs:

„Sachgesamtheiten“

bilden nach wirtschaftlichen Zweck und Verkehrsauffassung eine Einheit

z.B. Sitzgruppe, Bestuhlung Vortragssaal Werkzeugsatz, eventuell Beleuchtungskörper

Wirtschaftsgüter zur entgeltlichen Überlassung

z.B. Videokassetten einer Videothek

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Raml und Partner 39

Einlagen aus dem Privatvermögen

Anlagegüter, die noch in der Privatsphäre angeschafft wurden, aber jetzt dauernd oder überwiegend (mehr als 50 %) für Betriebszwecke verwendet werden

Obergrenze für max. 1 Jahr alte (Gebäude: 10 Jahr alte) Anlagegüter: ursprüngliche Anschaffungskosten

Einlage zum Teilwert (Orientierung am Verkehrswert)

Gebäude bereits ab 20 % Betriebsvermögen

kein Vorsteuerabzug möglich

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Anlagenverzeichnis (1)

Anschaffungstag

genaue Bezeichnung des Anlagegutes

Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Name und Anschrift des Lieferanten

voraussichtliche Nutzungsdauer

Betrag der jährlichen AfA

Restbuchwert

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Anlagenverzeichnis (2)

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Raml und Partner 42

Der PKW im Steuerrecht

Im Anlagevermögen:

wenn überwiegend betrieblich verwendet

tatsächliche Aufwendungen absetzbar

AfA, Treibstoff und Öl, Service und Reparatur, Reifen, Parkgebühren, Vignette, Versicherung, Autofahrerclub, Finanzierungskosten

Privatanteil: Fahrtenbuch oder Schätzung

KM-Geld:

wenn nicht überwiegend betrieblich verwendet oder

im Eigentum eines Dritten (z.B. Angehörigen)

0,42 bzw. 0,045 €NEU: es darf auf 0,38 € / 0,36 Euro aufgerundet werden!

max. für 30.000 Kilometer

Nachweis mit Fahrtenbuch

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Raml und Partner 43

Besonderheiten beim PKW

Nutzungsdauer

Neuwagen: 8 Jahre

Gebrauchtwagen: 8 Jahre abzüglich bisherige ND

Leasing: Bildung Aktivposten

„Luxustangente“

40.000,-- €

kein Vorsteuerabzug

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„ Fiskal-LKW“

Kategorien

Kleinlastkraftwagen (z.B. Opel Corsa Van)

Kastenwagen (z.B. Ford Transit)

Pritschenwagen (z.B. VW Caddy, Mitsubishi L200 Pick Up)

Klein-Autobusse (z.B. Mitsubishi L300 Bus, Mercedes V-Klasse)

Kleinbusse (z.B. VW Sharan, Renault Espace, Chrysler Voyager)

Vorsteuerabzug (von AK u. Betriebskosten)

Nutzungsdauer kürzer als 8 Jahre

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ABC der Betriebsausgaben (1)

Arbeitskleidung:

nur typische Berufs- und Arbeitskleidung

Kleidung, die üblicherweise auch privat getragen werden kann, kann nicht abgeschrieben werden

Aus- und Fortbildungskosten:

Darunter fallen:

Kurskosten, Unterlagen, Fahrtkosten, Tagesgelder, Nächtigung

Ausbildungskosten sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer verwandten Tätigkeit stehen (z.B. Friseur u. Fußpfleger)

Fortbildungskosten:

auch Grundausbildungen absetzbar (EDV-Grundkurs)

Sprachkurse nur dann, wenn die Sprache im Beruf benötigt wird

Nicht absetzbar: B-Führerschein (C-Führerschein nur dann, wenn für ausgeübten oder verwandten Beruf benötigt), Sportkurse, Kurse für Persönlichkeitsbildung

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ABC der Betriebsausgaben (2)

Arbeitszimmer (im „Wohnungsverband“):

nur absetzbar, wenn (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit (daher für Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Teleworker; nicht für: Vortragende, Handelsvertreter, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte)

nicht unter dem Begriff Arbeitszimmer fallen Räume, die auf Grund der funktionellen Zweckbestimmung und Ausstattung entsprechend der Verkehrsauffassung von vornherein der Betriebs- bzw. Berufssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind:

Ordinations- u. Therapieräume, Labors

Fotostudios, Film- und Tonaufnahmestudios, Musikproberäume

Kanzleiräumlichkeiten, deren Einrichtung eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung typischerweise ausschließt

bei Beschäftigung familienfremder Personen (Sekretärin) und/oder

bei Parteienverkehr (Vortragsraum, Verkaufbüro)

Lagerräume für Warenmuster, Handelsartikel

Im „Wohnungsverband“ gelegen, wenn

Arbeitszimmer in derselben Wohnung, Wohnhaus oder demselben Grundstück

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ABC der Betriebsausgaben (3)

Computer:

Betriebliche Verwendung muss vorliegen

Computer ortsfest am Betriebsort:

Betriebliche Nutzung sicher gegeben

Computer in der Wohnung:

Nachweis der betrieblichen Nutzung

Privatanteil analog LStR: 40 %

Nutzungsdauer mindestens 3 Jahre

Zubehörteile wie Maus, Drucker, Scanner unter 400,-- € können als GWG abgesetzt werden

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ABC der Betriebsausgaben (4)

Fachliteratur, Zeitungen

Berufsbezogenheit muss gegeben sein

Genaue Bezeichnung muss auf dem Beleg stehen

Bezeichnung „diverse Fachbücher“ reicht nicht aus

Allgemein bildende Werke wie Lexika oder Nachschlagewerke, „Trend“ und „Gewinn“ etc. gelten nicht als Fachliteratur

Zeitungen sind grundsätzlich privat

Internet

Entsprechend der beruflichen Nutzung absetzbar

Aufteilung der Kosten (Providergebühr, Onlinegebühren, Pauschalgebühren) durch Schätzung, soweit eine Abgrenzung nicht möglich ist

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ABC der Betriebsausgaben (5)

Telefon, Handy EStR Rz 1657

Kosten (Grund-, Anschluss-, Sprechgebühr, Gerätekosten) für betrieblich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig (Privatanteil ist auszuscheiden)

Kosten eines Telefons in der Wohnung sind durch genaue Aufzeichnungen der betrieblichen Gespräche aufzuzeichnen. Fehlen Unterlagen, sind die Kosten zu schätzen (Orientierung an den Einnahmen, Gesamtkosten abzüglich Privatanteil (z.B. 436,04 € für einen Erwachsenen mit 4 Kindern)

Studien- und Fortbildungsreisen Rz 1651

im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer Weise, die weitaus überwiegende betriebliche Bedingtheit erkennen lässt

erworbene Kenntnisse müssen einigermaßen im Unternehmen verwertbar sein

Programm muss auf die Berufsgruppe so zugeschnitten sein, dass es auf andere Teilnehmer keine Anziehungskraft ausübt

Programm muss durchschnittlich mind. 8 Stunden täglich betragen

kein Urlaub vorangestellt oder angehängt

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Exkurs: Verträge unter nahen Angehörigen

Vereinbarungen (Mietvertrag, Darlehens- vertrag, Dienstvertrag …) werden nur dann steuerlich anerkannt, wenn diese

nach außen ausreichend in Erscheinung tritt,

einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und

auch zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären („Fremdvergleich“)

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Sonderausgaben (1)

Bestimmte Renten und dauernde Lasten *)

Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten *)

Versicherungsprämien für Personenversicherungen

AN-Beiträge zu Pensionskassen (wenn keine Prämie)

Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung

Ausgaben für junge Aktien und für Genussscheine

Kirchenbeiträge bis 200,-- €

Steuerberatungskosten (falls nicht Betriebsausgabe)*)

Spenden an bestimmte Institutionen (bis 10 % der Einkünfte des Vorjahres)

Sonderausgaben sind nur bis zu einem persönlichen Höchstbetrag abzugsfähig (die mit *) gekennzeichneten jedoch unbeschränkt)).

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Sonderausgaben (2)

Zahlungen können auch als Sonderausgaben abgesetzt werden

für den nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten

für ein Kind, für das der Kinderabsetz- oder der Unterhaltsabsetzbetrag geleistet wird

gilt auch für den Partner bei Lebensgemeinschaften mit Kind

Persönlicher Höchstbetrag für Topf- Sonderausgaben:

2.920,-- jährlich für jedermann

5.840,-- jährlich für Alleinverdiener und Alleinerzieher

1.460,-- jährlich zusätzlich ab drei Kindern

Die Topf-Sonderausgaben sind nur im Ausmaß eines Viertels steuerwirksam

Zwischen 36.400,-- und 50.900,-- Euro wird der steuerwirksame Betrag „eingeschliffen“

Ab Einkünften über 50.900,-- werden keine Topf- Sonderausgaben mehr berücksichtigt

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Außergewöhnliche Belastungen (1)

Außergewöhnliche Belastungen müssen

außergewöhnlich sein (höher als bei gleichgestellten Steuerzahlern)

zwangsläufig erwachsen („zugestoßen“) und

die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (nicht aus der „Portokasse“ zu bezahlen)

Selbstbehalt:

Einkommensabhängig zwischen 6 und 12 % (entspricht ca. einen Bruttomonatslohn)

Abzüglich 1 % für Alleinverdiener- und Alleinerzieher, sowie für jedes Kind

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Außergewöhnliche Belastungen (2)

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt:

Krankheitskosten: Arzt- und Krankenhaushonorare, Heilbehelfe, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Sehbehelfe, Entbindungskosten, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital

Pauschalbeträge für Krankendiätverpflegung

Kurkosten: wenn im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit und aus medizinischen Gründen erforderlich

Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim

Begräbniskosten bis max. 3.000,-- Euro

Kosten für Kinderbetreuung bei Alleinerziehern

Alimente sind keine außergewöhnliche Belastung

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Außergewöhnliche Belastungen (3)

Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt:

Pauschalbetrag (110,- Euro pro Monat) für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes

wenn im Einzugsbereich des Wohnortes (80 km) keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht

Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden

Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen (ab 25 %)

Pauschalbeträge nach dem Grad der Behinderung zwischen 75,-- und 726,-- Euro jährlich.

Zusätzlich und ohne Selbstbehalt: Kosten für Hilfsmittel, Kosten einer Heilbehandlung

Freibetrag für Gehbehinderte: 153 € monatlich für eigenes Kraftfahrzeug bzw. bis zu 153 € monatlich für Taxifahrten

Außergewöhnliche Belastungen für behinderte Kinder

Pauschalbeträge nach dem Grad der Behinderung (bis 49 %) zwischen 75,-- und 243,-- Euro jährlich

Zusätzlich pauschale Freibeträge für Diätverpflegung oder Behindertenhilfsmittel

Ab 50 % 262,-- Euro monatlich Pauschalbetrag und erhöhte Familienbeihilfe

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Umsatzsteuer S. 30 ff.

System

Aufzeichnungspflichten und Buchnachweis

Ausstellung von Rechnungen

Umsatzsteuervoranmeldung

UID-Nummer

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System (1)

Steuertatbestände S. 30:

Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt (auch Anzahlungen !)

Eigenverbrauch

Einfuhr vom Drittland („EUST“)

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Umsatzsteuer = kein Kostenfaktor innerhalb der Unternehmerkette

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Raml und Partner 58

System (2)

Ort der Lieferung

Wo sich der Gegenstand am Beginn der Beförderung befindet

Montagelieferungen: wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet

Ort der sonstigen Leistung

Grundstücksleistungen: Grundstücksort

Beförderungsleistungen: wo die Beförderung erfolgt

Tätigkeitsortleistungen (insbes. Arbeiten an beweglichen Gegenständen: wo der Unternehmer tätig wird

Katalogleistungen (Werbung, Beratung, Datenverarbeitung ….):

Wenn Leistungsempfänger Unternehmer: Ort des Leistungsempfängers

Wenn Leistungsempfänger kein Unternehmer u. Wohnsitz im Drittland: Drittlandsstaat

Ansonsten: Sitzstaat des leistenden Unternehmers

G lkl l Sit t t

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System (3)

Normalsteuersatz 20 %

Ermäßigter Steuersatz 10 % für (S. 31)

Vermietung zu Wohnzwecken

Personenbeförderung

Abfallentsorgung

Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmittel

Umsätze der Künstler, des Kulturbereiches etc.

Steuerbefreiungen

echte: Vorsteuerabzug bleibt gewahrt

Exporte in Drittländer

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Unechte: kein Vorsteuerabzug

Kleinunternehmer, Versicherungen, Geschäftsraummiete etc.

Kleinunternehmer bis 30.000,-- € Nettoumsatz (36.000,- - brutto)

Überschreitung um max. 15 % 1 x innerhalb von 5 Jahren

Antrag auf Regelbesteuerung: 5 Jahre Bindungsfrist

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System (4)

Was sind Vorsteuern ? S. 32

Umsatzsteuerbeträge, die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung gesondert ausgewiesen werden

Der Unternehmer kann sich die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen

Die Lieferung oder Leistung muss für das Unternehmen ausgeführt worden sein

Dies ist der Fall, wenn sie zumindest 10 % betrieblichen Zwecken dienen

Der Vorsteuerabzug steht im Ausmaß der betrieblichen Nutzung zu

Kein Vorsteuerabzug bei Pkws

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Raml und Partner 61

Aufzeichnungspflichten und Buchnachweis

Aufzeichnungspflichten gem. § 18 UStG

Aufzeichnungen über eigene Umsätze inkl. Eigenverbrauch

getrennt nach steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen sowie nach Steuersätzen

Aufzeichnungen über zum Vorsteuerabzug berechtigte Umsätze und die darin enthaltene Vorsteuer

Aufzeichnungen über die Einfuhr und die Einfuhrumsatzsteuer

Buchnachweis

Bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen zusätzlich zum Ausfuhrnachweis notwendig

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Raml und Partner 62

Ausstellung von Rechnungen S. 32 f.

Formerfordernisse:

Name und Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmers

Name und Adresse des Abnehmers

Menge und handelsübliche Bezeichnung bzw. Umfang der erbrachten Leistung (keine Sammelbegriffe!)

Datum der Lieferung bzw. Leistungszeitraum

Entgelt und anzuwendender Steuersatz

Ausstellungsdatum

Fortlaufende Rechnungsnummer

UID-Nummer des leistenden Unternehmers

UID-Nummer des Leistungsempfänger bei Rechnungen über 10.000,-- Euro brutto.

Kleinbetragsrechnungen bis 150,-- € Gesamtbetrag:

kein Leistungsempfänger, keine laufende Nummer und keine UID-Nummer erforderlich

Bruttobetrag und USt-Satz genügt

Steuerschuld auf Grund der Rechnung

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Raml und Partner 63

System (5)

Zeitpunkt der Steuerschuld S. 36

Ist-Besteuerung

Steuerschuld (nicht Fälligkeit!) entsteht mit Ablauf des Monats der Bezahlung

für nicht buchführende Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, alle Freiberufler

Unternehmer, deren Gesamtumsatz in einem der beiden vorangegangenen Jahre nicht mehr als 110.000,-- € beträgt

Vorteil: Umsatzsteuer für Außenstände braucht nicht bezahlt werden

Soll-Besteuerung

Steuerschuld entsteht am Ende des Monats, in dem die Lieferung oder Leistung ausgeführt wurde

bei Rechnungslegung in einem späteren Monat verschiebt sich die Steuerschuld um einen Monat

Zeitpunkt der Zahlung unmaßgeblich (Ausnahme: Anzahlungen)

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System (6)

Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen

Begriff Bauleistungen

Alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen

Keine Bauleistungen sind ausschließlich planerische Leistungen, Vermietung von Geräten, Reinigung von Räumlichkeiten, reine Wartungsarbeiten, reine Materiallieferungen

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger

Leistungsempfänger muss entweder

seinerseits mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt sein oder

üblicherweise Bauleistungen erbringen (Installateur, Baumeister, Dachdecker …)

Leistungserbringer hat eine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen

UID-Nr. des Leistungsempfängers und des Leistenden

Hinweis, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht

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Umsatzsteuervoranmeldung S. 36

Zahllast

Umsatzsteuer (Entgelt x Steuersatz)- abziehbare Vorsteuer= Zahllast / Gutschrift

Voranmeldungszeitraum

monatlich

vierteljährlich (Vorjahr unter 22.000,-- Euro, bei Neugründern: voraussichtlichen Jahresumsatz?)

Zahlungsfrist

15. des zweitfolgenden Kalendermonats

UVA mit Gutschriften können am ersten Tag des Folgemonats abgegeben werden (Gutschrift sofort wirksam)

Übermittlung der Voranmeldung U30

Verpflichtung ab 100.000,-- Euro (Befreiung: bis 100.000,-- Vorjahresumsatz und rechtzeitige Entrichtung)

grundsätzlich elektronisch

Jahressteuererklärung (ab 7.500,-- € Jahresumsatz)

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Binnenmarkt u. UID-Nummer S. 37 ff.

Zur Identifizierung als EU-Unternehmer im Falle

von Lieferungen oder Leistungen an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land

eines Erwerbes von Waren aus einem anderen EU-Land

UID-Nr. muss auf allen Rechnungen aufscheinen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen

Betriebsgründer erhalten die UID-Nr. gleichzeitig mit Zuteilung der Steuernummer, wenn sie die entsprechende Zeile im Fragebogen ankreuzen

Innergemeinschaftliche Lieferung Steuerbefreiung

Bestätigungsverfahren: Formular U16, UID-Büro, Finanz-Online, http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm

Zusammenfassende Meldung: elektronisch Innergemeinschaftlicher Erwerb

Erwerbsbesteuerung

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Betriebliches Rechnungswesen (1) S. 19

Arten der Gewinnermittlung:

Pauschalierung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EA- Rechnung)

Bilanzierung („doppelte Buchhaltung“, „Betriebsvermögensvergleich“)

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Betriebliches Rechnungswesen (2):

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Raml und Partner 69

Betriebliches Rechnungswesen (3)

Mindestgliederung der Ablagestruktur

Ausgangsrechnungen

Eingangsrechnungen

Bankbelege

Kassabuch mit Kassa-Belegen (Bar-Belegen)

Nebenaufzeichnungen: Fahrtenbuch, Reisespesenabrechnungen, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis, Lohnkonten

Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind die Ausgangs- und Eingangsrechnungen mit dem Datum der Bezahlung in den Bank- oder Kassa- Ordner einzureihen

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Betriebliches Rechnungswesen (4)

Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und Belege

Form

Papierform

Optische Archivierungssysteme (Mikrofilm, opt. Speicherplatte)

elektronisch gespeicherte Form

Vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftsgetreue Wiedergabe muss gewährleistet sein

Verpflichtung zur Verfügungsstellung von Hilfsmitteln, um die Unterlagen lesbar zu machen bzw. Beibringung von dauerhaften Wiedergaben

Zeitraum

7 Jahre für alle Bücher und Aufzeichnungen

12 Jahre für Belege im Zusammenhang mit Grundstücken

Nichtaufbewahrung kann eine Schätzbefugnis ergeben

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Pauschalierung S. 50 ff.

Basispauschalierung

bis 220.000,-- € Vorjahresumsatz

12 % (6 %) Ausgabenpauschale, max. 26.400,-- €

daneben dürfen noch abgezogen werden:

Wareneingang laut Wareneingangsbuch (Handelswaren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe, Zutaten)

Löhne, Gehälter, Lohnnebenkosten

Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in die Lieferung und Leistungen eingehen

Pflichtversicherungsbeiträge

Vorsteuerpauschalierung: 1,8 % vom Umsatz

Pauschalierungsmöglichkeiten für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, Lebensmittelhändler, Drogisten, Handelsvertreter etc.

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Das System der EA-Rechnung

Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben= Gewinn / Verlust

Einnahmen = Zuflussprinzip

Ausgaben = Abflussprinzip

Einnahmen wie Ausgaben sind erst dann zu berücksichtigen, wenn sie bezahlt wurden

Ausnahme: Investitionen mit Beginn der Nutzung

Steuergestaltung: Ausgaben heuer noch bezahlen, Ausgaben in diesem Jahr …

15-Tage-Regel

für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben

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Raml und Partner 73

Aufbau der EA-Rechnung

Einnahmen

Dienstleistungen

Warenverkauf (Handelswaren, Erzeugnisse)

Hilfsgeschäfte (z.B. Provisionen, Verkauf von Anlagegütern)

Sachentnahmen (Eigenverbrauch)

Ausgaben

Material

Waren, Roh-, Hilfsstoffe, Zutaten, Halberzeugnisse zum Zweck der gewerblichen Weiterveräußerung (laut Wareneingangsbuch)

Personal

Löhne, Gehälter, Sozialversicherung DN+DGA, Lohnabgaben

Abschreibung

lt. Anlagenverzeichnis, GWGs

Sonstige Ausgaben

Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Betriebskosten, Pflichtbeiträge, Gebühren, Honorare, Miete, Pacht, Werbung, Instandhaltung, Versicherung, Raumkosten etc.

Zinsen

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Raml und Partner 75

Betriebseinnahmen: Gliederung nach Formular E1a

Meldepflichtige Zahlungsempfänger nach § 109a EStG:

Aufsichtsratvergütungen

Provisionen Bausparkassen- und Versicherungsvertreter

Entgelte der Stiftungsvorstände

Honorare der Vortragenden, Lehrenden oder Unterrichtenden

Verdienste Kolporteure und Zeitungszusteller

Provisionen Privatgeschäftsvermittler (z.B. Tupperware, Donauland)

Funktionsgebühren von Funktionären öffentlich-rechtlicher Körperschaften

Bezüge freier Dienstnehmer

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Beispiel EA-Rechnung S. 22 :

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Vor- und Nachteile EA-Rechnung

Vorteile

leicht zu führen (weniger Arbeit)

Steuergestaltungsmöglichkeiten

Steuerstundungseffekt

Nachteile (gegenüber Buchhaltung)

verpflichtendes Wareneingangsbuch

kein Überblick über offene Forderungen und Verbindlichkeiten, Warenlager etc. aus der Buchhaltung

weniger Aussagen über die Qualität des Betriebsergebnisses

keine begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne

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Raml und Partner 79

Wareneingangsbuch

Fortlaufende Nummer

Tag des Wareneingangs oder der Rechnungslegung

Name und Anschrift des Lieferanten

Bezeichnung (branchenübliche Sammelbezeichnung genügt)

Preis des Warenpostens

Hinweis auf dazugehörige Belege

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Bilanzierung (1)

Doppelte Gewinnermittlung:

Betriebsvermögensvergleich: Betriebsvermögen heuer (idR. 31.12.)

– Betriebsvermögen Vorjahr (idR. 1.1.)+ Privatentnahmen– Privateinlagen = Gewinn

Erträge – Aufwendungen = Gewinn

Erlöse bzw. Aufwendungen erhöhen bzw. vermindern den Gewinn, sobald die Lieferung oder Leistung durchgeführt wurde

Verpflichtende Inventur

Verpflichtendes Kassabuch

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Bilanzierung (2)

AKTIVA (= Vermögen)

Anlagevermögen

Grund und Boden

Betriebsgebäude

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Umlaufvermögen

Materialvorräte

Kundenforderungen

Bankguthaben, Bargeld

PASSIVA

Eigenkapital (= Reinvermögen)

Fremdkapital (= Schulden)

Bankverbindlichkeiten

Lieferantenverbindlichkeiten

Eigenkapital = Vermögen – Schulden

Vermögen = Eigenkapital + Schulden

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Bilanzierung (3)

Vorteile der Bilanzierung

Überblick über offene Forderungen und Verbindlichkeiten, Warenlager etc. aus der Buchhaltung

Wer soll gemahnt werden?

Wie schnell zahlen die Kunden?

Wie entwickelt sich das Warenlager?

Errechnung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen

Finanzwirtschaftliche Kennzahlen

Umschlagshäufigkeiten (Debitoren, Kreditoren, Waren)

Kapitalstruktur, Kreditstruktur

Liquiditätsanalyse: working capital

Erfolgswirtschaftliche Kennzahlen

Kennzahlen der Aufwands- und Ertragsstruktur

Rentabilitätsanalyse

Break-even-Analyse etc.

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Raml und Partner 83

Faktoren für die Auswahl des Steuerberaters

Umfang der Tätigkeit (Grundaufzeichnungen, Kassabuch, Buchhaltung ..)

Guter Ruf, persönliche Empfehlung, Referenzen

Kosten für Beratungsstunde, für Lohnverrechnung, Buchhaltung, Bilanz / Einnahmen-Ausgabenrechnung, steuerliche Sonderberatungen

Subjektive Präferenzen

Verzeichnis Steuerberater unter www.kwt.or.at

Verzeichnis gewerbliche Buchhalter unter: www.consultant-finder.at